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Grundlagen der Wirtschafts- und Finanzwissenschaften Kapitel 2: Öffentliche Haushalte in Konjunktur- und Wachstumsprozessen 2.1a Die öffentlichen Haushalte Studienabschnitt S 1 Prof. Dr. Michael D. Mroß Prof. Dr. Michael D. Mroß Fachhochschule für öffentliche Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW Verwaltung NRW

Grundlagen der Wirtschafts- und Finanzwissenschaften Kapitel 2: Öffentliche Haushalte in Konjunktur- und Wachstumsprozessen 2.1a Die öffentlichen Haushalte

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Grundlagen der Wirtschafts-und Finanzwissenschaften

 Kapitel 2:

Öffentliche Haushalte in Konjunktur- undWachstumsprozessen

2.1a Die öffentlichen Haushalte

Studienabschnitt S 1

  Prof. Dr. Michael D. MroßProf. Dr. Michael D. Mroß

Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRWFachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW

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Träger der öffentlichen Finanzwirtschaft

Internationale und supranationale Einrichtungen

(z.B. Weltbank)

Nationale

Organisationen

Parafiskalische

Institutionen

(z.B. Sozialversicher-ungen., Kirchen, Rundfunkanstalten)

Öffentliche

Haushalte

Bund:

Bundeshaushalt

Länder:

Länderhaushalte

Gemeinden:

Gemeindehaushalte

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Parafiskalische Institutionen

• Gegenstand: a) Sozialversicherungen, b) Kirchen, c) berufsständische Kammern sowie auch teils Institutionen wie Parteien, Gewerkschaften, TÜV etc.

• Zuordnungsproblematik: In volkswirtschaftlichen Rechenwerken werden Parafiski teils dem Staat zugerechnet, teils nicht. (z.B. SV rechnet in der volkswirtschl. Gesamtrechnung zum Staat, nicht aber in der staatl. Finanzstatistik)

• Parafiski können dem staatlichen Bereich geordnen werden, da sie zumindest teilweise die Merkmale der öffentlichen Finanzwirtschaft erfüllen.

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Merkmale der öffentlichen Finanzwirtschaft und Parafiski

• Öffentlich-rechtliches Kooperationsrecht, insbes. Rechtsform der öff.-rechtl. Körperschaften und Anstalten (z.B. Rundfunk)

• Übernahme von Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen. (z.B. Jugendarbeit, Altenpflege) teils werden solche Aufgaben auch vollständig insbes. von den Parafiski übernommen.

• Autonomie- und Kompetenzbereiche, um Entscheidungen selbständig treffen zu können, Selbstverwaltungs-Prinzip

• Recht, über eigene Einnahmen (Gebühren) verfügen zu können. (Gebühren, Umlagen, Zwangsbeiträge (Rundfunk), Steuern (Kirchen))

• Prinzip der Bedarfsdeckung. Keine erwerbswirtschaftliche Ausrichtung

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Zur Übung:

• Parafiskale Organisationen arbeiten nach dem Bedarfsdeckungs-Prinzip, d.h. sie sind nicht erwerbswirtschaftlich ausgerichtet.

Folgt aus diesem Prinzip, dass diese Einrichtungen keine Gewinne erzielen dürfen? Begründen Sie Ihre Ansicht.

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2.1.2 Öffentliche Ausgaben

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Öffentliche Ausgaben - Funktionen

• Allokationsfunktion: Die Beeinflussung des gesamtwirtschaftlichen Faktoreinsatzes zur Bestimmung von Umfang und Struktur der Produktion öffentlich bereitgestellter Güter.

• Distributionsfunktion: Die Beeinflussung der Einkommens- und Vermögensverteilung durch finanzpolitische Maßnahmen

• Stabilisierungsfunktion: Maßnahmen, die der Erreichung der gesamtwirtschaftlichen Ziele Preisstabilität, Vollbeschäftigung, außenwirtschaftliches Gleichgewicht, angemessenes Wirtschaftswachstum dienen.

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Zur Übung:

Finden Sie Beispiele, bzw. exemplarische Instrumente oder Aufgaben, die verdeutlichen, wie bzw. auf welche Weise die öffentliche Hand die Allokations-, Distributions- und der Stabilisierungsfunktion erfüllt.

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Klassifizierung öffentlicher Ausgaben, 1.

Verschiedene Gliederungen sind möglich:Gliederung nach Haushaltsträgern

(Bund-Land-Gemeinde).Gliederung nach dem Ministerialprinzip

(Ressortprinzip: Ordnung der Haushalte nach dem Kriterium der verwaltungsmäßigen Zuständigkeit. Klarheit von Verantwortungsbereichen)

(Vgl. hierzu und folgend Ebnet 1988)

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Klassifizierung öffentlicher Ausgaben, 2.

Gliederung nach Aufgabenbereichen (Ressortübergreifende Gliederung nach sachlichen Gesichtspunkten)

Gliederung nach ökonomischen Ausgabearten (Gegliedert nach Ausgaben der laufenden Rechnung, der Kapitalrechnung und besondere Finanzvorgänge, vgl. auch unten)

Gliederung in ordentliche und außerordentliche Ausgaben (Deckungsregel: regelmäßige Ausgaben aus Steuern finanzieren, einmalige aus Krediten. Nur noch im kommunalem Bereich von Bedeutung.)

Gliederung nach der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, (vgl. auch unten)

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Ökonomischen Ausgabearten

• Ausgaben der laufenden Rechnung: Alle Ausgaben, die im Rahmen des Verwaltungsvollzuges sowie des Betriebes von Einrichtung und Anstalten anfallen und nicht vermögenswirksam sind (z.B. Personalausgaben, laufender Sachaufwand, Zinsausgaben, Zuweisungen, Zuschüsse für laufende Zwecke)

• Ausgaben der Kapitalrechnung: Alle Ausgaben, die eine Vermögensveränderung herbeiführen oder der Finanzierung von Investitionen dienen (z.B. Erwerb von Sachvermögen, Darlehensgewährung, Baumaßnahmen)

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Öffentliche Ausgaben nach der

volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung I. Staatliche Käufe von Gütern und

Dienstleistungen: Inanspruchnahme des Staates von einem Teil des Sozialproduktes für Konsum (z.B. laufende Aufwendungen wie Personalausgaben) und (Brutto-) Investition

II. Übertragungen des Staates an andere Sektoren der Volkswirtschaft: Renten, Subventionen, Soziale Transferzahlungen, Sparprämien etc. D.h. Zufluss an Einkommen und Vermögen an andere Sektoren .

III. Zinsen auf öffentliche Schulden

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Öffentliche Ausgaben in Relationen: Staatsquoten, 1.

• Die (allgemeine) Staatsquote drückt den Anteil der gesamten Staatsausgaben am nominalen Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen aus.

• Emp. Hinweis: Die Einkommenselastizität der Staatsausgaben entwickelte sich seit 1872 regelmäßig um einen Wert von 2,3 bis 2,5. D.h., dass der prozentuale Anstieg der Staatsausgaben weit mehr als doppelt so hoch ist, wie der Anstieg des Volkseinkommens.

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Zur Übung:

• Wie beurteilen Sie die oben angegebene Entwicklung der Staatsquote?

D.h.: Was bedeutet diese Entwicklung für die gesamte Volkswirtschaft? Was bedeutet sie für den Sektor Staat?

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Staatsquoten im ÜberblickStaatsquote =

Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen

100

Staatsquote i.e.S. = Ausgaben für den Staatsbedarf

Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen

100

Transferquote = Gesamte Transferzahlungen

Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen

100

Zinsquote = Zinszahlungen des Staates

Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen

100

(vgl. Wagenblaß 2001, 188f.)

Gesamte Staatsausgaben

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Exkurs: Parafiski und öffentlicher Gesamthaushalt

Finanzwirtschaftliche problematische Beurteilung der Parafiski- Relative „Selbständigkeit“ durchbricht z.B. den Haushaltsgrundsatz der Offenlegung von Einnahmen und Ausgaben

- Es entstehen „Schattenhaushalte“, so dass der öffentliche Haushalt nicht mehr den tatsächlichen Stand wiedergibt.

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2.1.3 Öffentliche Einnahmen

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ÖffentlicheEinnahmen

Erwerbs-einkünfte

Gebühren und Beiträge

Steuern

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Einzelne Einnahmearten

Analog zu der Einteilung der Finanzstatistik kann unterschieden werden…

a) Einnahmen der laufenden RechnungEinnahmen, die im Rahmen des Verwaltungsvollzugs sowie im Betrieb von Einrichtungen und Anstalten anfallen und nicht vermögenswirksam sind (z.B. Steuern, SV-Beiträge, Gebühren, Gewinne)

b) Einnahmen der KapitalrechnungEinnahmen, die eine Vermögensänderung herbeiführen (z. B. Veräußerung von Vermögen, Darlehensrückflüsse)

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Öffentliche Erwerbseinkünfte,1 .

• Begriff: All diejenigen Einnahmen, die der Staat durch Teilnahme an der Wertschöpfung einer Volkswirtschaft über den Markt i.d.R. über öffentliche Betriebe/Unternehmen“ erzielt.

• Im Unterschied zu Steuern, Gebühren, Beiträgen, Sozialversicherungsbeträgen wird der Staat hier nicht hoheitlich tätig.

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Öffentliche Erwerbseinkünfte, 2.

• Zur Erzielung von öffentlichen Erwerbseinkünften ist der Besitz von Erwerbsvermögen (≠ Verwaltungsvermögen) erforderlich.

• Arten von Erwerbsvermögen:a) Betriebe und Beteiligung (öffentl. Unternehmen)

b) Kapitalvermögen

c) Grundvermögen

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Gebühren

• Im Gegensatz zu Erwerbseinkünften übt der Staat hier zur Einkommenserzielung hoheitlichen Zwang aus.

• Gebühren sind Abgaben, die der Staat für bestimmte öff. Dienstleistungen erhebt. Die Zahlungspflicht entsteht nur bei Inanspruchnahme der Leistung. Die Leistung ist individuelle zurechenbar und es liegt eine individuelle Nachfrage nach dieser Leistung(seinheit) vor.

• Verwaltungsgebühren: Gebühren für die Durchführung einer Amtshandlung (z.B. Ausstellung eines Reisepasses.)

• Benutzungsgebühren: Gebühren für die Nutzung öff. Einrichtungen (z.B. Wasserversorgung, Müllabfuhr)

• Gebühren sollen i.d.R. kostendeckend sein.

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Beiträge Im Gegensatz zu Erwerbseinkünften übt der Staat

hier zur Einkommenserzielung hoheitlichen Zwang aus.

Im Gegensatz zu den Gebühren ist zur Beitragserhebung keine individuelle Zurechenbarkeit und Nachfrage nötig.

Beiträge fallen allen für die Bereitstellung der öffentl. Leistung an. Für das Vorliegen von Beitragspflichtigkeit ist es ausreichend „theoretisch“ einen Vorteil aus der bereitgestellten Leistung zu haben, gleichgültig, ob dieser Vorteil tatsächlich in Anspruch genommen wird. (z.B. Anschluss an Kanalisation, Beiträge zur Sozialversicherung)

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Steuern

• Die mit Abstand wichtigste Einnahme des Staates stellen die Steuern dar.

• Begriff: Die Abgabenordnung (AO) definiert Steuern als Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einkünften allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft,…!“

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Zur Übung:

• Wodurch unterscheiden sich aufgrund der Steuer-Definition nach der Abgabenordnung die Steuern von öffentlichen Erwerbs-einkünften, Gebühren und Beiträgen?

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Funktion der Besteuerung

1. Fiskalischer Zweck: o Deckung des öffentlichen Finanzbedarfs.o Problem: Verteilung der Steuerlast soll gerecht

sein:- Äquivalenz- vs. Leistungsfähigkeitsprinzip

2. Nichtfiskalistischer Zweck:Sozialpolitische (Einkommens- u. Vermögensverteilung), konjunkturpolitische (Stabile Preise, Beschäftigung und Einkommen) und wachstumspolitische Ziele (hohes und stetiges Wirtschaftswachstum)

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Äquivalenz- vs. Leistungsfähigkeitsprinzip

Äquivalenzprinzip: Die Steuer soll entsprechend dem Vorteil bemessen werden, den eine Person aus öffentlichen Leistungen zieht. Der Preismechanismus des Marktes wird versucht auf die Logik des öffentlichen Sektors zu übertragen.- Individ. Zurechenbarkeit des Vorteils? – Abgrenzung zu Gebühr- u. Beitragsbegriff?

Leistungsfähigkeitsprinzip: Die Steuer soll sich auf die Bürger entsprechend deren individueller Leistungsfähigkeit bemessen. Indikatoren für die Leistungsfähigkeit sind Vermögen, Konsum und Einkommen.

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Gesetzgebungskompetenz

• Die größte Gesetzgebungskompetenz liegt beim Bund.• Bundesgesetze über Steuern, deren Aufkommen ganz

oder zum Teil den Ländern oder Gemeinden zufließt sind nach Art. 105 (3) GG von der Zustimmung des Bundesrates abhängig.

• Alleinige Bundeskompetenz bei Zöllen und Finanzmonopolen

• Den Ländern obliegt die Kompetenz über die örtlichen Verbrauchs- und Aufwandsteuern, sofern der Bund nicht selbst gleichartige Steuern gesetzlich geregelt hat.

• Den Gemeinden verbleibt die Festlegung der Hebesätze der Realsteuern (Grundsteuern, Gewerbesteuer) im Rahmen der Gesetze.

(Wöhe 1989, Sp. 1496)

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Ertragshoheit – exemplarischer Überblick

Bundes-steuern

Länder-steuern

Gemeinde- steuern

Gemein- schaftsSt.

-Erträge aus Zölle u. Finanz- monopolen

-Verbrauchssteuern (z.B.Mineralöl- TabakSt.)

-KapitalverkehrsSt.

-VersicherungsSt.

-WechselSt.

-Einmalige

Vermögens-

u. Lastenausgleich-

Abgabe

-…

-VermögensSt.-ErbschaftsSt.-KFZ Steuer-Sonst. Verkehrs- steuern, wie z.B. LotterieSt., RennwettSt.

-Gewerbesteuer-Grundsteuer

-EinkommensSt.-KörperschaftsSt.-UmsatzSt.

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Direkte und indirekte Steuern

Direkte Steuern:

Steuern, die vom unmittelbaren Steuerzahler auch getragen werden sollen. Eine Überwälzung auf andere ist nicht möglich (z.B. Einkommenssteuer)

Indirekte Steuern:

Steuern als Abgaben, die Güter/Dienstl. Als Kosten belasten oder den Gebrauch von dauerhaften Konsumgütern treffen. Überwälzung auf andere ist möglich (z.B. Mineralölsteuer)

Anmerkung: Nicht immer ist eine absolut trennscharfe Abgrenzung möglich.

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Zur Übung:

• Ordnen Sie die folgenden Steuern den Kategorien „direkte“ und „indirekte“ Steuer zu.

• Begründen Sie Ihre Entscheidung

KFZ-Steuer, Tabaksteuer, Hundesteuer, Mehrwertsteuer, Zölle