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7/21/2019 Grundumlagen 2015 Wien http://slidepdf.com/reader/full/grundumlagen-2015-wien 1/23 Die Zeitung der Wirtschafskammer Wien · 38. Jahrgang Nr. 51/52 · 19. 12. 2014 Wiener Verlautbarung der Grundumlagenbeschlüsse gem. § 36 Abs. 3 GO ür das Jahr 2015 im Bereich der Wirtschafskammer Wien Inhaltsübersicht Seite Fachorganisationen der Sparte Gewerbe und Handwerk II Fachorganisationen der Sparte Industrie IX Fachorganisationen der Sparte Handel XI Fachorganisationen der Sparte Bank und Versicherung XVI Fachorganisationen der Sparte Transport und Verkehr XVII Fachorganisationen der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaf XX Fachorganisationen der Sparte Inormation und Consulting XXII Das Präsidium der Wirtschafskammer Wien hat in seiner Sitzung vom 17.12.2014 die olgenden von den Fachgruppen geassten Grundumlagenbeschlüsse genehmigt. Bei Fachvertretungen wurden die Anträge der Fachverbände vom Erweiterten Präsidium der Wirtschafskammer Österreich in der Sitzung am 26.11.2014 genehmigt. Sämtliche beschlossenen und genehmigten Grundumlagen treten mit 1. Jänner 2015 in Kraf.

Grundumlagen 2015 Wien

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Grundumlagen 2015 Wien Wirtschaftskammer

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Page 1: Grundumlagen 2015 Wien

7/21/2019 Grundumlagen 2015 Wien

http://slidepdf.com/reader/full/grundumlagen-2015-wien 1/23

Die Zeitung der Wirtschafskammer Wien · 38. Jahrgang Nr. 51/52 · 19. 12. 2014

Wiener

Verlautbarungder Grundumlagenbeschlüsse

gem. § 36 Abs. 3 GOür das Jahr 2015im Bereich der Wirtschafskammer Wien

Inhaltsübersicht

SeiteFachorganisationen der Sparte Gewerbe und Handwerk II

Fachorganisationen der Sparte Industrie IX

Fachorganisationen der Sparte Handel XI

Fachorganisationen der Sparte Bank und Versicherung XVI

Fachorganisationen der Sparte Transport und Verkehr XVII

Fachorganisationen der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaf XX

Fachorganisationen der Sparte In ormation und Consulting XXII

Das Präsidium der Wirtschafskammer Wien hat in seiner Sitzung vom 17.12.2014 dieolgenden von den Fachgruppen ge assten Grundumlagenbeschlüsse genehmigt.

Bei Fachvertretungen wurden die Anträge der Fachverbände vom Erweiterten Präsidiumder Wirtschafskammer Österreich in der Sitzung am 26.11.2014 genehmigt.

Sämtliche beschlossenen und genehmigten Grundumlagen treten mit1. Jänner 2015 in Kraf.

Page 2: Grundumlagen 2015 Wien

7/21/2019 Grundumlagen 2015 Wien

http://slidepdf.com/reader/full/grundumlagen-2015-wien 2/23

II · Grundumlagen 2015 · Nr. 51/52 · 19. 12. 2014Wiener Wirtschaf

Gewerbe und Handwerk

Fachorganisationender Sparte GEWERBE und HANDWERK

Landesinnung Bau Wien (101)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Bau Wien vom 10. Okto-ber 2011 wurde die Grundumlage ab 2012 ür alle dieser Innung gemäß der Fachorganisati-onsordnung angehörenden Mitglieder pro Mitglied nach der im vorangegangenen Jahr an dieGebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen (Dienst-geber- und Dienstnehmeranteil) estgesetzt.Zu den Sozialversicherungsbeiträgen zählen neben den Beiträgen zur Pensions-, Kranken-, Un-

all- und Arbeitslosenversicherung auch im Wege der Gebietskrankenkasse eingehobenen Son-derbeiträge, wie z. B. der Wohnbau örderungsbeitrag, der Schlechtwetterentschädigungsbei-trag oder der Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz.a) Nichtbetriebe (bis 1.1. d. betreffenden Jahres gemeldet), wenn diese Voraussetzung

ür das ganze vorangegangene Kalenderjahr zugetroffen hat .................... ............€ 175,00b) Für alle anderen Betriebe beträgt die Grundumlage 3,95 ‰ der Bemessungsgrundlage, jedoch mindestens .................. ..................... .................... .................... ..................... .................. € 350,00 höchstens........................................................................................................................................€ 4.750,00

Fachvertretung Wien der Steinmetze (102)Beschluss über die Grundumlagen 2015 bei FachvertretungenBeschluss assendes Organ: BundesinnungsausschussBeschlussdatum: 23.05.2014Die Grundumlage 2015 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern überderen Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmer ordernisses (Mehr-heit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:Der Fachverbandsausschuss hat olgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG ge asst:Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2015 Höhe:pro Berechtigung €/Hebesatz 2015- Grundbetrag pro Berechtigung .................... .................... ..................... .................... ...............€ 225,00- Alleinmeister, die am 01.01.2014 bzw. am 01.01.2015 das64. Lebensjahr vollendet haben, sind .................................. .................... .................... ............ beitrags rei- ein Anteil von der an die Gebietskrankenkasse zu leistendenentsprechenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgendes vorangegangenen Jahres mit .................. .................... ..................... .................... ............... 0,85 % • Höchstbetrag..................................... .................... .................... ..................... .................... ........€ 1.635,00 • Für jeden in Wien am 01.01.2014 bzw. am 01.01.2015 beschäfigten

Steinmetzlehrling verringert sich die Grundumlage um .................. .................... .....€ 50,00- ganzjährig ruhende Berechtigung gem. § 123 Abs. 14 WKG ................. ..................... . die Hälfe

Landesinnung Wien der Dachdecker, Glaser und Spengler (103)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Dachdecker,Glaser und Spengler vom 14. Oktober 2014 wurde die Grundumlage 2015 ür alle dieser In-nung gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Mitglied mit einem

esten Betrag und einem Prozentsatz nach der im vorangegangenen Jahr an die Gebietskran-kenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- undDienstnehmeranteil) estgesetzt:Der este Betrag wurde ür 2015 ür alle Mitglieder mit € 105,00und der Prozentsatz der an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme anSozialversicherungsbeiträgen mit......................... ..................... .................... .................... ........ 1,9 %(au volle Euro-Beträge abgerundet)

jedoch mindestens .................... ..................... .................... .................... ..................... .................... .€ 195,00und höchstens ................... ..................... .................... .................... .................... ..................... ...........€ 1.550,00

estgesetzt.Alleinmeister über 70 Jahre sind beitrags rei.Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr2014 zugetroffen hat, die Grundumlage 2015 mit € 100,00 estgesetzt.

Landesinnung Wien der Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker (104)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Ha ner, Plat-ten- und Fliesenleger und Keramiker vom 5. Oktober 2011 wurde die Grundumlage ab 2012 üralle dieser Innung gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Mit-glied mit einem esten Betrag in der Höhe von € 220,00 zuzüglich 1,1 % der im vorangegan-genen Jahr an die Gebietskrankenkasse zu l eistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungs-beiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) estgesetzt. Der sich ergebende Betragwird au 1 Euro abgerundet.Mindestens daher ................... .................... ..................... .................... .................... ..................... ....€ 220,00,höchstens .................. .................... ..................... .................... .................... ..................... .................... .€ 6.500,00.Alleinmeister, die am 1.1.2015 das 65. Lebensjahr vollendet haben, sind beitrags rei.

Für alle ruhenden Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze vorange-gangene Kalenderjahr zugetroffen hat, die Grundumlage ür das betreffende Kalenderjahr mit€ 110,00 estgesetzt.

Landesinnung Wien der Maler und Tapezierer (105)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Maler und Ta-pezierer vom 1. Oktober 2014 wurde die Grundumlage 2015 ür alle dieser Innung gemäß derFachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder abhängig vom jeweiligen Beru szweigwie olgt estgesetzt:A) Beru szweig Maler, Lackierer, Schilderhersteller, Vergolder und Staffierer undB) Beru szweig Lederwarenerzeuger, Taschner, Sattler und Riemer:Für alle diesen Beru szweigen angehörenden Mitglieder wurde die Grundumlage pro Mitgliedmit einem esten Betrag und einem Prozentsatz nach der im vorangegangenen Jahr an die Ge-bietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienst-geber- und Dienstnehmeranteil) estgesetzt.Der este Betrag wurde ür 2015 ür alle Mitglieder mit € 0,00und der Prozentsatz der an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme anSozialversicherungsbeiträgen mit........................... .................... .................... ..................... ...... 1

(au volle €-Beträge abgerundet) jedoch mindestens .................. ..................... .................... .................... ..................... .................... ...€ 1und höchstens ..................... .................... .................... ..................... .................... .................... ..........€

estgesetzt.Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr2014 zugetroffen hat, die Grundumlage 2015 mit € 55,00 estgesetzt.C) Beru szweig Tapezierer und Dekorateure:Die Grundumlageneinstu ung ür alle diesem Beru szweig gemäß der Fachorganisationsord-nung angehörenden Mitglieder pro Mitglied er olgt in 20 Klassen nach der im vorangegan-genen Jahr an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungs-beiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil).Die Grundumlage besteht aus einem esten Betrag und einem Prozentsatz vom SV-Höchstbe-trag der jeweiligen Klasse.Der este Betrag beträgt € 180,00.Der Prozentsatz beträgt ür die Klassen 3-5: 1,8 %; ür die Klassen 6-11: 2,5 %; ür die Klassen12-20: 2,6 %. Gesamtbetrag

( ester Betrag inkl.Prozentsatz)

Kl. 1 Nichtbetriebe (bis 31.12.2014 gemeldet), wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr 2014 zugetroffen hat € 90,00Kl. 2 Alleinmeister € 180,00Kl. 3 Sozialversicherungsbeiträge bis € 1.453,00 € 210,00Kl. 4 Sozialversicherungsbeiträge über € 1.453,00 bis € 2.907,00 € 230,00Kl. 5 Sozialversicherungsbeiträge über € 2.907,00 bis € 4.360,00 € 260,00Kl. 6 Sozialversicherungsbeiträge über € 4.360,00 bis € 5.814,00 € 330,00Kl. 7 Sozialversicherungsbeiträge über € 5.814,00 bis € 7.267,00 € 360,00Kl. 8 Sozialversicherungsbeiträge über € 7.267,00 bis € 8.721,00 € 400,00Kl. 9 Sozialversicherungsbeiträge über € 8.721,00 bis € 10.174,00 € 430,00Kl. 10 Sozialversicherungsbeiträge über € 10.174,00 bis € 11.628,00 € 470,00Kl. 11 Sozialversicherungsbeiträge über € 11.628,00 bis € 13.081,00 € 510,00Kl. 12 Sozialversicherungsbeiträge über € 13.081,00 bis € 14.535,00 € 560,00Kl. 13 Sozialversicherungsbeiträge über € 14.535,00 bis € 15.988,00 € 600,00Kl. 14 Sozialversicherungsbeiträge über € 15.988,00 bis € 17.441,00 € 630,00Kl. 15 Sozialversicherungsbeiträge über € 17.441,00 bis € 18.895,00 € 670,00Kl. 16 Sozialversicherungsbeiträge über € 18.895,00 bis € 20.348,00 € 710,00Kl. 17 Sozialversicherungsbeiträge über € 20.348,00 bis € 21.802,00 € 750,00Kl. 18 Sozialversicherungsbeiträge über € 21.802,00 bis € 23.255,00 € 780,00Kl. 19 Sozialversicherungsbeiträge über € 23.255,00 bis € 29.069,00 € 940,00Kl. 20 Sozialversicherungsbeiträge über € 29.069,00 € 1.120,00

Landesinnung Wien der Bauhilfsgewerbe (106)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Bauhil sgewer-be vom 30. September 2014 wurde die Grundumlage 2015 ür alle dieser Innung gemäß derFachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Mitglied in Abhängigkeit vom Beru s-zweig mit einem esten Betrag und einem Prozentsatz nach der im vorangegangenen Jahr andie Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc.(Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) estgesetzt.Der este Betrag 2015 wurde ürA) Beru szweige Bauhil sgewerbe und Pasterer: a) natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und

eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschafen (OG),Kommanditgesellschafen (KG) mit ................... .................... .................... .................... € 100,00

und ür b) Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine, Kapitalgesellschafen und

alle anderen juristischen Personen mit .................... .................... .................... .............€ 200,00estgesetzt. Der Prozentsatz der an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an

Sozialversicherungsbeiträgen wurde ür 2015 mit € 0,00 estgelegt.Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr2014 zugetroffen hat, die Grundumlage 2015 in halber Höhe estgesetzt.

Page 3: Grundumlagen 2015 Wien

7/21/2019 Grundumlagen 2015 Wien

http://slidepdf.com/reader/full/grundumlagen-2015-wien 3/23

· Grundumlagen 2015 · IIINr. 51/52 · 19. 12. 2014Wiener Wirtschaf

Gewerbe und Handwerk

B) Beru szweig Bodenleger: a) natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und

eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschafen (OG),Kommanditgesellschafen (KG) mit .................. ..................... .................... .................... .€ 350,00

und ür b) Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine, Kapitalgesellschafen

und alle anderen juristischen Personen mit ................... ..................... .................... ....€ 700,00estgesetzt. Der Prozentsatz der an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an

Sozialversicherungsbeiträgen wurde ür 2015 mit € 0,00 estgelegt.

Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr2014 zugetroffen hat, die Grundumlage 2015 in halber Höhe estgesetzt.

Fachvertretung Holzbau Wien (107)Beschluss über die Grundumlagen 2015 bei FachvertretungenBeschluss assendes Organ: BundesinnungsausschussBeschlussdatum: 29.04.2014Die Grundumlage 2015 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern überderen Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmer ordernisses (Mehr-heit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:Der Fachverbandsausschuss hat olgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG ge asst:Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2015 Höhe:pro Berechtigung €/Hebesatz 2015- Fester Betrag ür a) Natürliche Personen, Einzelrmen, Personengesellschafen des Handelsrechts

(Offene Handelsgesellschafen, Kommanditgesellschafen) sowieeingetragene Erwerbsgesellschafen (Offene Erwerbsgesellschafen,Kommandit- und Erwerbsgesellschafen) .................... .................... ..................... ....... € 550,00

b) Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine, Kapitalgesellschafen undalle anderen juristischen Personen ................... .................... .................... .................... .€ 1.100,00- Hebesatz von der Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen .................... .... 0,00%- Ganzjährig ruhende Berechtigung gem. § 123 Abs. 14 WKG a) .................... .................... .................... .................... ..................... .................... .................... ........... die Hälfe b) .................... .................... .................... ..................... .................... .................... ..................... .......... die Hälfe

Landesinnung Wien der Tischler und der Holzgestaltenden Gewerbe (108)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Tischler und derHolzgestaltenden Gewerbe vom 10. Oktober 2014 wurde die Grundumlage 2015 ür alle dieserInnung gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Mitglied wie olgt

estgesetzt:Für die Mitglieder des Beru szweigs Tischler, Modellbauer und Bootbauer:Alleinmeister/Alleinmeisterinnen, die am 1.1.2015 das 65. Lebensjahrvollendet haben, sind ..................... .................... .................... ..................... .................... ................. beitrags reiNichtbetriebe (bis 1.1.2015 gemeldet), wenn dieseVoraussetzung ür das ganze Kalenderjahr 2014 zugetroffen hat ................. ..............€ 129,00Aktive Betriebe, die ür das Jahr 2013 keine an die Gebietskrankenkassezu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc.(Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) vorliegt......................... ..................... .................... € 258,00Alle übrigen Mitgliedsbetriebe ester Betrag .................. .................... .................... ..............€ 258,00zuzüglich 1,65 % der im Jahr 2013 an die Gebietskrankenkasse zuleistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc.(Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil), wobei bei Lehrlingsausbildungvon der zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen

ür das Jahr pro Lehrling € 444,00 (pro Monat € 37,00) in Abzuggebracht werden. Der sich ergebende Betrag wird au 1 Euro abgerundet,

jedoch maximal..................................................................................................................................€ 2.210,00Bei Fort ührung eines Betriebes durch einen neuen Gewerberechtsinhaber nach dem31.12.2013, er olgt die Einstu ung eben alls nach der 2013 zu leistenden Gesamtsumme anSozialversicherungsbeiträgen; gleichgültig dabei ist, ob diese Summe jeweils noch vom Über-geber (von der Übergeberin) oder bereits vom Übernehmer (von der Übernehmerin) an die Ge-bietskrankenkasse zu entrichten gewesen ist.Für die Mitglieder des Beru szweigs Bildhauer, Binder, Bürsten- und Pinselmacher, Drechsler,Korb- und Möbelechter sowie Spielzeughersteller:Alleinmeister/Alleinmeisterinnen, die am 1.1.2015 das 65. Lebensjahrvollendet haben, sind ..................... .................... .................... ..................... .................... ................. beitrags reiNichtbetriebe (bis 1.1.2015 gemeldet), wenn dieseVoraussetzung ür das ganze Kalenderjahr 2014 zugetroffen hat .................. .............€ 75,00Aktive Betriebe, ür die ür das Jahr 2013 keine an die Gebietskrankenkassezu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc.(Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) vorliegt.......................... .................... .................... € 150,00Alle übrigen Mitgliedsbetriebe ester Betrag .................. .................... .................... ..............€ 150,00zuzüglich 2,5 % der im Jahr 2013 an die Gebietskrankenkasse zuleistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc.(Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil), jedoch maximal .................. .................... ..........€ 1.000,00Der sich ergebende Betrag wird au 1 Euro abgerundet.

Fachvertretung Wien der Karosseriebautechniker, Karosserielackierer und derWagner (109)Beschluss über die Grundumlagen 2015 bei FachvertretungenBeschluss assendes Organ: BundesinnungsausschussBeschlussdatum: 29.09.2010 bzw. 01.06.2012, Beschluss unbe ristet und gilt bis auweiteres.

Die Grundumlage 2015 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern überderen Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmer ordernisses (Mehr-heit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:

Der Fachverbandsausschuss hat olgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG ge asst:Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2015 Höhe:pro Berechtigung €/Hebesatz 2015Fixbetrag pro Berechtigung ................... .................... ..................... .................... .................... ......€ (Alleinmeister über 65 Jahren - Stichtag 1.1. des Kalenderjahres - zahlen keinen Betrag proBerechtigung)ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG ..................... ............€ 90,00Anteil von der an eine GKK zu leistende Sozialversicherungsbeitragssumme(Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) des vergangenen Jahres .................... ............ 1,5 %mit Höchstbetrag ................... .................... .................... ..................... .................... .................... ......€

Landesinnung Wien der Metalltechniker (110)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Metalltechnikervom 14. Oktober 2014 wurde die Grundumlage 2015 ür alle dieser Innung gemäß der Fach-gruppenorganisationsordnung angehörenden Mitglieder, abhängig vom jeweiligen Beru s-zweig wie olgt estgesetzt:Beru szweig Metalltechnik ür Metall- und Maschinenbau, Metalltechnik ür Schmiede undFahrzeugbau, Metalltechnik ür Land- und Baumaschinen (vormals Schlosser):Pro Mitglied ist ein ester Betrag in Höhe von € 120,00 zuzüglich 1,06 % der im Jahr 2014 andie Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc.(Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) zu entrichten.Für die Beru szweige 0100 (Metalltechnik ür Metall- und Maschinenbau) sowie 0200 (Metall-technik ür Schmiede und Fahrzeugbau) wird zusätzlich zur Grundumlage ür die Nutzung desNormenpakets jährlich ein Betrag von € 40,00 vorgeschrieben. Dieser Beschluss wurde bei derFachgruppentagung vom 3.10.2012 ür den Zeitraum 31.1.2011 bis 31.12.2021 ge asst.Die so ermittelte Grundumlage wird au volle €-Beträge gerundet.Alleinmeister, welche am 1.1.2015 das 70. Lebensjahr erreicht haben ................... .. beitrags reiNichtbetriebe (bis 1.1.2015 gemeldet), wenn diese Voraussetzungür das ganze Kalenderjahr 2014 zugetroffen hat ................... .................... ..................... ..€ 60,00Mindestsatz .................... .................... .................... ..................... .................... .................... ................€ Höchstsatz .................. ..................... .................... .................... .................... ..................... ................... € Mitglieder mit einer erst nach dem 1.1.2015 neu erlangten Gewerbeberechtigung werden imersten Jahr ihrer Mitgliedschaf mit dem Mindestsatz eingestuf.Bei Übernahme eines Betriebes er olgt die Einstu ung eben alls mit einem esten Betrag in derHöhe von € 120,00 zuzüglich 1,06 % der im Jahr 2014 zu leistenden Gesamtsumme an Sozial-versicherungsbeiträgen; gleichgültig dabei ist, ob diese Summe jeweils noch vom Übergeberoder bereits vom Übernehmer an die Gebietskrankenkasse zu entrichten gewesen ist.Beru szweig Metalldesign (vormals Metallgießer, Gürtler, Graveure, Metalldrücker und Flexo-gra en):Für alle diesem Beru szweig angehörenden Mitglieder setzt sich die Grundumlage pro Mitgliedin 12 Klassen, aus einem esten Betrag in Höhe von € 104,00 und einem Promillesatz der im

Jahre 2014 an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungs-beiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) zusammen:Kl.SV-Beitrag von € bis € ‰-Satz von € SV-Beitrag € ‰-Satz

+ festenBetrag

Kl. 1 Nichtbetriebe (bis 1.1.2015 gemeldet), wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2014 zugetroffen hat, 50 % vom festen Betrag € 52,00Kl. 2 SV-Beiträge bis € 727,00 2,75 ‰ von € 727,00 € 106,00Kl. 3 SV-Beiträge über € 727,00 bis € 2.180,00 26,14 ‰ von € 2.180,00 € 161,00Kl. 4 SV-Beiträge über € 2.180,00 bis € 3.634,00 30,27 ‰ von € 3.634,00 € 214,00Kl. 5 SV-Beiträge über € 3.634,00 bis € 5.450,00 30,09 ‰ von € 5.450,00 € 268,00Kl. 6 SV-Beiträge über € 5.450,00 bis € 7.267,00 30,14 ‰ von € 7.267,00 € 323,00Kl. 7 SV-Beiträge über € 7.267,00 bis € 10.901,00 25,04 ‰ von € 10.901,00 € 377,00Kl. 8 SV-Beiträge über € 10.901,00 bi s € 18.168,00 21,03 ‰ von € 18.168,00 € 486,00Kl. 9 SV-Beiträge über € 18.168,00 bi s € 25.435,00 19,50 ‰ von € 25.435,00 € 600,00Kl. 10 SV-Beiträge über € 25.435,00 bis € 36.336,00 15,47 ‰ von € 36.336,00 € 666,00Kl. 11 SV-Beiträge über € 36.336,00 bis € 54.505,00 11,52 ‰ von € 54.505,00 € 732,00Kl. 12 SV-Beiträge über € 54.505,00 12,73 ‰ von € 54.505,00 € 798,00Mitglieder mit einer erst nach dem 1.1.2015 neu erlangten Gewerbeberechtigung werden imersten Jahr ihrer Mitgliedschaf mit einem esten Betrag in der Höhe von € 104,00 eingestuf.Betriebe, die am Stichtag 1. Jänner 2015 einen oder mehrere Lehrlinge in einem au rechtenLehrverhältnis im gegenständlichen Gewerbe ausbilden, wird die Grundumlage 2015 dergestaltermäßigt, dass sie au Antrag und gegen Vorlage des Lehrvertrages um zwei Klassen niedrigereingestuf werden, als dies nach dem Grundumlagenkriterium der Fall wäre. Dieser Antrag istinnerhalb eines Monats nach Erhalt der Vorschreibung bei der Landesinnung zu stellen.Bei Übernahme eines Betriebes er olgt die Einstu ung eben alls nach der 2014 zu leistendenGesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen; gleichgültig dabei ist, ob diese Summe je-weils noch vom Übergeber oder bereits vom Übernehmer an die Gebietskrankenkasse zu ent-richten gewesen ist.Beru szweig Oberächentechniker (vormals Metallschlei er und Galvaniseure):Für alle diesem Beru szweig angehörenden Mitglieder setzt sich die Grundumlage pro Mitgliedin 8 Klassen, aus einem esten Betrag in Höhe von € 58,00 und einem Promillesatz der im Jah-re 2014 an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbei-trägen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) zusammen.Kl. SV-Beitrag von € bis € ‰-Satz von € SV-Beitrag € ‰-Satz

+ festenBetrag

Kl. 1 Nichtbetriebe (bis 1.1.2015 gemeldet), wenn dieseVoraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2014zugetroffen hat, 50 % vom festen Betrag € 29,00Kl. 2 SV-Beiträge bis € 363,00 5,51 ‰ von € 363,00 € 60,00Kl. 3 SV-Beiträge über € 363,00 bis € 3.634,00 17,06 ‰ von € 3.634,00 € 120,00Kl. 4 SV-Beiträge über € 3.634,00 bis € 7.267,00 12,67 ‰ von € 7.267,00 € 150,00Kl. 5 SV-Beiträge über € 7.267,00 bis € 10.901,00 10,18 ‰ von € 10.901,00 € 169,00

Kl. 6 SV-Beiträge über € 10.901,00 bis € 14.535,00 9,29 ‰ von € 14.535,00 € 193,00Kl. 7 SV-Beiträge über € 14.535,00 bis € 21.802,00 7,29 ‰ von € 21.802,00 € 217,00Kl. 8 SV-Beiträge über € 21.802,00 8,39 ‰ von € 21.802,00 € 241,00

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7/21/2019 Grundumlagen 2015 Wien

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IV · Grundumlagen 2015 · Nr. 51/52 · 19. 12. 2014Wiener Wirtschaf

Gewerbe und Handwerk

Mitglieder mit einer erst nach dem 1.1.2015 neu erlangten Gewerbeberechtigung werden imersten Jahr ihrer Mitgliedschaf mit einem esten Satz in der Höhe von € 58,00 eingestuf.Bei Übernahme eines Betriebes er olgt die Einstu ung eben alls nach der 2014 zu leistendenGesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen; gleichgültig dabei ist, ob diese Summe je-weils noch vom Übergeber oder bereits vom Übernehmer an die Gebietskrankenkasse zu ent-richten gewesen ist.

Landesinnung Wien der Sanitär-, Heizungs- und Lüfungstechniker (111)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Sanitär-, Hei-zungs- und Lüfungstechniker vom 9. Oktober 2014 wurde die Grundumlage 2015 ür alle die-ser Innung gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Mitglied ineinem esten Betrag in Höhe von € 120,00 und in einem Prozentsatz der jeweiligen Klassenach der im Vorjahr an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversi-cherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) ür alle Arbeitnehmer ein-schließlich Lehrlinge wie unten angegeben estgesetzt.Klasse Sozialversicherungsbeiträge % Variabler TeilKl. 1 SV-Beiträge bis € 3.634,00 2,201% € 80,00Kl. 2 SV-Beiträge über € 3.634,00 bis € 10.901,00 1,101% € 120,00Kl. 3 SV-Beiträge über € 10.901,00 bis € 19.622,00 1,019% € 200,00Kl. 4 SV-Beiträge über € 19.622,00 bis € 29.069,00 1,204% € 350,00Kl. 5 SV-Beiträge über € 29.069,00 bis € 34.883,00 1,376% € 480,00Kl. 6 SV-Beiträge über € 34.883,00 bis € 41.424,00 1,400% € 580,00Kl. 7 SV-Beiträge über € 41.424,00 bis € 48.691,00 1,540% € 750,00Kl. 8 SV-Beiträge über € 48.691,00 bis € 56.685,00 1,500% € 850,00Kl. 9 SV-Beiträge über € 56.685,00 bis € 72.673,00 1,321% € 960,00Kl. 10 SV-Beiträge über € 72.673,00 bis € 109.009,00 1,009% € 1.100,00Kl. 11 SV-Beiträge über € 109.009,00 bis € 145.346,00 0,895% € 1.300,00Kl. 12 SV-Beiträge über € 145.346,00 bis € 181.682,00 0,798% € 1.450,00Kl. 13 SV-Beiträge über € 181.682,00 bis € 400.000,00 0,413% € 1.650,00Kl. 14 SV-Beiträge über € 400.000,00 bis € 700.000,00 0,257% € 1.800,00Kl. 15 SV-Beiträge über € 700.000,00 bis € 1.000.000,00 0,200% € 2.000,00Kl. 16 SV-Beiträge über € 1.000.000,00 bis € 2.000.000,00 0,120% € 2.400,00Kl. 17 SV-Beiträge über € 2.000.000,00 0,140% € 2.800,00Die Höhe der Gesamtumlage ergibt sich somit aus der Summe des esten Betrages und desvariablen Betrages.Für Nichtbetriebe (bis 1.1.2015 gemeldet) wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Ka-lenderjahr 2014 zugetroffen hat, die Grundumlage mit € 60,00 estgesetzt.

Landesinnung Wien der Elektro-, Gebäude-,Alarm- und Kommunikationstechniker (112)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Elektro- Gebäu-de-, Alarm- und Kommunikationstechniker vom 30. September 2014 wurde die Grundumlage2015 ür alle dieser Innung gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitgliederpro Mitglied wie olgt beschlossen:Die Grundumlage setzt sich aus einem esten Betrag in Höhe von € 100,00 und in einem nach24 Klassen au geteilten Betrag als Promill esatz vom jeweiligen Klassenhöchstsatz nach der im Jahre 2013 an die Sozialversicherungsanstalten zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversi-cherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) ür alle Arbeitnehmer ein-schließlich Lehrlinge, wie unten angegeben, zusammen.Die Klasse 1 ist beitrags rei. Die Promillesätze betragen: Kl. 3: 0,0 ‰; Kl. 4: 70 ‰; Kl. 5: 41,50‰; Kl. 6: 34,50 ‰; Kl. 7: 29,00 ‰; Kl. 8: 31,00 ‰; Kl. 9: 30,00 ‰; Kl. 10: 26,91 ‰; Kl. 11:25,31 ‰; Kl. 12: 22,15 ‰; Kl. 13: 20,38 ‰; Kl. 14: 19,57 ‰; Kl. 15: 17,46 ‰; Kl. 16: 15,39 ‰;Kl. 17: 13,65 ‰; Kl. 18: 12,45 ‰; Kl. 19: 11,07 ‰; Kl. 20: 9,10 ‰; Kl. 21: 7,11 ‰; Kl. 22: 6,29‰; Kl. 23: 4,40 ‰; Kl. 24: 4,56 ‰.Integriert in der Grundumlage ist ein zusätzlicher xer Betrag von € 50,00 als Projektnanzie-rung ür Programm-Systeme. Alle Mitglieder der Landesinnung Wien der Elektro-, Gebäude-,Alarm- und Kommunikationstechniker mit au rechter Gewerbeberechtigung haben damit einenkostenlosen Anspruch au alle datentechnischen Produkte der EDS-Datenservice GmbH.

Gesamtbetrag(fester Betrag inkl.

Promillesatz)Kl. 1 Alleinmeister über 65 Jahre beitragsfreiKl. 2 Nichtbetriebe (bis 1.1.2015 gemeldet), wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr 2014 zugetroffen hat. € 100,00Kl. 3 Sozialversicherungsbeiträge bis € 500,00 € 150,00Kl. 4 Sozialversicherungsbeiträge über € 500,00 bis € 1.000,00 € 220,00Kl. 5 Sozialversicherungsbeiträge über € 1.000,00 bis € 5.000,00 € 357,50Kl. 6 Sozialversicherungsbeiträge über € 5.000,00 bis € 8.000,00 € 426,00Kl. 7 Sozialversicherungsbeiträge über € 8.000,00 bis € 11.500,00 € 483,50Kl. 8 Sozialversicherungsbeiträge über € 11.500,00 bis € 15.500,00 € 630,50Kl. 9 Sozialversicherungsbeiträge über € 15.500,00 bis € 19.000,00 € 720,00Kl. 10 Sozialversicherungsbeiträge über € 19.000,00 bis € 23.000,00 € 769,00Kl. 11 Sozialversicherungsbeiträge über € 23.000,00 bis € 29.000,00 € 884,00Kl. 12 Sozialversicherungsbeiträge über € 29.000,00 bis € 39.000,00 € 1.014,00Kl. 13 Sozialversicherungsbeiträge über € 39.000,00 bis € 50.000,00 € 1.169,00Kl. 14 Sozialversicherungsbeiträge über € 50.000,00 bis € 60.000,00 € 1.324,00Kl. 15 Sozialversicherungsbeiträge über € 60.000,00 bis € 79.000,00 € 1.529,00Kl. 16 Sozialversicherungsbeiträge über € 79.000,00 bis € 100.000,00 € 1.689,00Kl. 17 Sozialversicherungsbeiträge über € 100.000,00 bis € 130.000,00 € 1.924,50Kl. 18 Sozialversicherungsbeiträge über € 130.000,00 bis € 167.000,00 € 2.229,00Kl. 19 Sozialversicherungsbeiträge über € 167.000,00 bis € 215.000,00 € 2.530,00Kl. 20 Sozialversicherungsbeiträge über € 215.000,00 bis € 290.000,00 € 2.789,00Kl. 21 Sozialversicherungsbeiträge über € 290.000,00 bis € 400.000,00 € 2.994,00Kl. 22 Sozialversicherungsbeiträge über € 400.000,00 bis € 500.000,00 € 3.295,00Kl. 23 Sozialversicherungsbeiträge über € 500.000,00 bis € 720.000,00 € 3.318,00Kl. 24 Sozialversicherungsbeiträge über € 720.000,00 € 3.433,00Bei Übernahme eines Betriebes er olgt die Einstu ung eben alls nach der 2013 zu leistendenGesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen; gleichgültig dabei ist, ob diese Summe je-

weils noch vom Übergeber oder bereits vom Übernehmer an die Sozialversicherungsanstaltenzu entrichten gewesen ist.

Fachvertretung Wien der Kunststoffverarbeiter (113)Beschluss über die Grundumlagen 2015 bei FachvertretungenBeschluss assendes Organ: BundesinnungsausschussBeschlussdatum: 16.09.2010, Beschluss unbe ristet und gilt bis au weiteres.

Die Grundumlage 2015 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern überderen Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmer ordernisses (Mehr-heit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:Der Fachverbandsausschuss hat olgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG ge asst:Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2015 Höhe:pro Berechtigung €/Hebesatz 2015- Fixbetrag pro Berechtigung .......................................................................................................€ (Alleinmeister über 65 Jahren - Stichtag 1.1. des Kalenderjahres zahlen keinen Betrag proBerechtigung)- ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG .................... ..........€ 75,0- Anteil von der an eine GKK zu leistende Sozialversicherungsbeitragssumme

(Dienstgeber-und Dienstnehmeranteil) des vergangenen Jahres .................... .......... 1,33 %- mit Höchstbetrag .................. ..................... .................... .................... ..................... .................... ..

Landesinnung Wien der Mechatroniker (114)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Mechatronikervom 12. Oktober 2010 wurde die Grundumlage ab 2011 gem. § 123 WKG wie olgt estgesetzt:Die Grundumlageneinstu ung ür alle dieser Innung gemäß der Fachorganisationsordnung an-gehörenden Mitglieder pro Mitglied er olgt in 24 Klassen nach der in der Zeit vom 1. Jänner bis31. Dezember des vorvorangegangenen Kalenderjahres an die Gebietskrankenkasse zu leisten-den Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeran-teil).Die Grundumlage besteht aus einem esten Betrag und einem Prozentsatz vom SV-Höchstbe-trag der jeweiligen Klasse.Der este Betrag beträgt € 80,00. Für ruhende Berechtigungen (Nichtbetriebe) wird, wenn die-se Voraussetzung ür das ganze vorangegangene Kalenderjahr zugetroffen hat, die Grundum-lage im betreffenden Kalenderjahr au € 40,00 estgesetzt.Der Prozentsatz beträgt ür die Klasse 4: 2,67 %; ür die Klasse 5: 4,04 %; ür die Klasse 6: 4,38%; ür die Klasse 7: 3,80 %; ür die Klasse 8: 3,50 %; ür die Klasse 9: 3,29 %; ür die Klasse 102,40 %; ür die Klasse 11: 2,01 %; ür die Klasse 12: 1,777 %; ür die Klasse 13: 1,65 %; ür dieKlasse 14: 1,57 %; ür die Klasse 15: 1,52 %; ür die Klasse 16: 1,459 %; ür die Klasse 17: 1,42%; ür die Klasse 18: 1,40 %; ür die Klasse 19: 1,21 %; ür die Klasse 20: 1,09 %; ür die Klasse 21: 0,99 %; ür die Klasse 22: 0,90 %; ür die Klasse 23: 0,83 %; und ür die Klasse 24: 0,79%, jeweils vom SV-Höchstbetrag der jeweiligen Klasse.Die Klassen pro Mitglied wurden wie olgt bestimmt:

Gesamtbetrag

( ester Betrag inkl.Prozentsatz)Kl. 1 Alleinmeister, die am 1.1. des betreffenden Kalenderjahres das 70. Lebensjahr erreicht haben beitrags reiKl. 2 Alleinmeister und Patentausüber, die keine Arbeitskräfe beschäfigen, sowie Betriebe ohne Sozialversicherungsbeiträge € 80,00Kl. 3 Nichtbetriebe (bis 2.1. des betreffenden Kalenderjahres gemeldet), wenn diese Voraussetzung ür das ganze vorangegangene Kalenderjahr zugetroffen hat € 40,00Kl. 4 SV-Beiträge bis € 3.000,00 € 160,00Kl. 5 SV-Beiträge über €3.000,00 bis € 3.500,00 € 221,00Kl. 6 SV-Beiträge über €3.500,00 bis € 4.000,00 € 255,00Kl. 7 SV-Beiträge über €4.000,00 bis € 5.500,00 € 289,00Kl. 8 SV-Beiträge über €5.500,00 bis € 7.000,00 € 325,00Kl. 9 SV-Beiträge über €7.000,00 bis € 8.500,00 € 359,00Kl. 10 SV-Beiträge über €8.500,00 bis € 15.000,00 € 440,00Kl. 11 SV-Beiträge über €15.000,00 bis € 22.000,00 € 522,00Kl. 12 SV-Beiträge über €22.000,00 bis € 29.500,00 € 604,00Kl. 13 SV-Beiträge über €29.500,00 bis € 37.000,00 € 690,00Kl. 14 SV-Beiträge über €37.000,00 bis € 44.000,00 € 770,00Kl. 15 SV-Beiträge über €44.000,00 bis € 51.000,00 € 855,00Kl. 16 SV-Beiträge über €51.000,00 bis € 58.500,00 € 933,00Kl. 17 SV-Beiträge über €58.500,00 bis € 66.000,00 € 1.017,00Kl. 18 SV-Beiträge über €66.000,00 bis € 73.000,00 € 1.102,00Kl. 19 SV-Beiträge über €73.000,00 bis € 95.000,00 € 1.229,00Kl. 20 SV-Beiträge über €95.000,00 bis € 124.000,00 € 1.431,00Kl. 21 SV-Beiträge über €124.000,00 bis € 160.000,00 € 1.664,00Kl. 22 SV-Beiträge über €160.000,00 bis € 204.000,00 € 1.916,00Kl. 23 SV-Beiträge über €204.000,00 bis € 255.000,00 € 2.196,00Kl. 24 SV-Beiträge über €255.000,00 bis € 300.000,00 € 2.450,00 und darüber € 2.450,00Mitglieder mit einer erst nach dem 31. Dezember des vorvorangegangenen Kalenderjahres neuerlangten Gewerbeberechtigung werden in die Klasse 4 eingestuf.Bei Übernahme eines Betriebes er olgt die Einstu ung eben alls nach der im vorvorangegan-genen Kalenderjahr zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen, gleichgül-tig dabei ist, ob diese Summe jeweils noch vom Übergeber oder bereits vom Übernehmer andie Gebietskrankenkasse zu entrichten gewesen ist.Beginnt die Mitgliedschaf im betreffenden Kalenderjahr nach dem 30.06., ist die Grundumlage

ür dieses Kalenderjahr nur in halber Höhe zu entrichten.

Endet die Mitgliedschaf zur Innung innerhalb des betreffenden Kalenderjahres, ist die Grund-umlage ür dieses Kalenderjahr nur in der anteiligen Höhe, bezogen au ganze Monate der Mit-gliedschaf zur Innung, zu entrichten.

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7/21/2019 Grundumlagen 2015 Wien

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· Grundumlagen 2015 · VNr. 51/52 · 19. 12. 2014Wiener Wirtschaf

Gewerbe und Handwerk

Landesinnung Wien der Kraf ahrzeugtechniker (115)Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Kraf ahrzeug-techniker vom 4. Oktober 2011 setzt sich die Grundumlage ab 2012 ür alle dieser Innung ge-mäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Mitglied gegliedert in 9Klassen, aus einem Sockelbetrag in Höhe von € 150,00 und einem Prozentsatz der im voran-gegangenen Jahr an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversiche-rungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) zusammen.Kl.SV-Beitrag von € bis € %-Satz von € SV-Beitrag € %-Satz +

festenBetrag

Kl. 1Nichtbetriebe (bis 1.1. des betreffenden Jahres gemeldet), wenn diese Voraussetzung für das ganze vorangegangene Kalenderjahr zugetroffen hat, 50 % vom Sockelbetrag € 75,00Kl. 2 SV-Beiträge bis € 2.849,00 0,640 % von € 2.849,00 € 168,00Kl. 3 SV-Beiträge von € 2.849,01 bis € 10.174,00 0,850 % von € 10.174,00 € 236,00Kl. 4 SV-Beiträge von € 10.174,01 bis € 25.435,00 0,870 % von € 25.435,00 € 371,00Kl. 5 SV-Beiträge von € 25.435,01 bis € 39.970,00 0,800 % von € 39.970,00 € 470,00Kl. 6 SV-Beiträge von € 39.970,01 bis € 54.505,00 0,800 % von € 54.505,00 € 586,00Kl. 7 SV-Beiträge von € 54.505,01 bis € 72.673,00 0,840 % von € 72.673,00 € 760,00Kl. 8 SV-Beiträge von € 72.673,01 bis € 99.000,00 0,960 % von € 99.000,00 € 1.100,00Kl. 9 SV-Beiträge ab € 99.000,01 1,061 % von € 99.001,00 € 1.200,00Bei Übernahme eines Betriebes er olgt die Einstu ung eben alls nach der im vorangegangenen

Jahr zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen; gleichgültig dabei ist, obdiese Summe jeweils noch vom Übergeber oder bereits vom Übernehmer an die Gebietskran-kenkasse zu entrichten gewesen ist.

Landesinnung Wien der Kunsthandwerke (116)Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Kunsthand-werke vom 16. Juni 2011 wurde die Grundumlage ab 2015 ür alle dieser Innung gemäß derFachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder, abhängig des jeweiligen Beru szweigeswie olgt estgesetzt:Beru szweig MusikinstrumentenerzeugerFür alle diesem Beru szweig angehörenden Mitglieder wurde die Grundumlage pro Mitgliedmit einem esten Betrag in Höhe von € 200,00 zuzüglich 0,7 % der im vorvorangegangenenKalenderjahr an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversiche-rungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) estgesetzt. Der sich ergebendeBetrag wird au 1 Euro abgerundet.Mindestens daher .................. ..................... .................... .................... ..................... .................... ....€ 200,00,höchstens .................. .................... .................... ..................... .................... .................... .................... .€ 1.000,00.Für alle ruhenden Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze vorange-gangene Kalenderjahr zugetroffen hat, die Grundumlage ür das betreffende Kalenderjahr mit€ 100,00 estgesetzt.Alleinmeister, die das 65. Lebensjahr vollendet bzw. überschritten und keine Arbeitskräfe be-schäfigt haben sind beitrags rei.Beru szweig Buchbinder, Kartonagenwarenerzeuger, Etui- und KassettenerzeugerFür alle diesem Beru szweig angehörenden Mitglieder wurde die Grundumlage pro Mitgliedmit einem esten Betrag in Höhe von € 200,00 zuzüglich 0,7 % der im vorvorangegangenenKalenderjahr an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversiche-rungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) estgesetzt. Der sich ergebendeBetrag wird au 1 Euro abgerundet.Mindestens daher ................... .................... .................... ..................... .................... .................... ....€ 200,00,höchstens .................. .................... ..................... .................... .................... ..................... .................... € 1.000,00.Für alle ruhenden Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze vorange-gangene Kalenderjahr zugetroffen hat, die Grundumlage ür das betreffende Kalenderjahr mit€ 100,00 estgesetzt.Alleinmeister, die das 65. Lebensjahr vollendet bzw. überschritten und keine Arbeitskräfe be-schäfigt haben sind beitrags rei.Beru szweig Gold- und Silberschmiede, Juweliere und UhrmacherFür alle diesem Beru szweig angehörenden Mitglieder wurde die Grundumlage pro Mitgliedmit einem esten Betrag in Höhe von € 200,00 zuzüglich 0,7 % der im vorvorangegangenenKalenderjahr an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversiche-rungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) estgesetzt. Der sich ergebendeBetrag wird au 1 Euro abgerundet.Mindestens daher ................... .................... ..................... .................... .................... ..................... ...€ 200,00,höchstens .................. ..................... .................... .................... ..................... .................... .................... € 1.000,00.Für alle ruhenden Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze vorange-gangene Kalenderjahr zugetroffen hat, die Grundumlage ür das betreffende Kalenderjahr mit€ 100,00 estgesetzt.Alleinmeister, die das 65. Lebensjahr vollendet bzw. überschritten und keine Arbeitskräfe be-schäfigt haben sind beitrags rei.Beru szweig Erzeugung kunstgewerblicher GegenständeFür alle diesem Beru szweig angehörenden Mitglieder wurde die Grundumlage pro Mitgliedmit einem esten Betrag in Höhe von € 60,00 zuzüglich 0,0 % der im vorvorangegangenen Ka-lenderjahr an die Gebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungs-beiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) estgesetzt. Weiters wird ür aktive Mit-glieder eine zweckgebundene Sondergrundumlage ür Öffentlichkeitsarbeit in der Höhe von €60,00 vorgeschrieben (gesamt: € 120,00 pro Mitglied). Der sich ergebende Betrag wird au 1Euro abgerundet.Für alle ruhenden Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze vorange-gangene Kalenderjahr zugetroffen hat, die Grundumlage ür das betreffende Kalenderjahr mit€ 30,00 estgesetzt.

Landesinnung Wien der Mode und Bekleidungstechnik (117)Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Mode und Be-kleidungstechnik vom 10. Oktober 2012 wurde die Grundumlage ab 2013 ür alle dieser Innunggemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder wie olgt aus einem estenund einem variablen Betrag estgesetzt:Der este Betrag beträgt ür die Berechtigungen• Bekleidungsgewerbe• Kürschner, Handschuhmacher, Präparatoren und Gerber• Sticker, Stricker, Wirker, Weber, Posamentierer und Seiler .................... ................... € 240,00Für die Berechtigungsarten• Textilreiniger, Wäscher und Färber ................... ..................... .................... .................... ......€ 30• Übernahmestelle..................... ..................... .................... .................... ..................... ................... € Für ruhende Berechtigungen wird der este Satz halbiert.Der variable Betrag der Grundumlage errechnet sich aus dem Prozentsatz, gestaffelt nach un-ten ange ührten SV-Beitragsklassen nach der im vorangegangenen Kalenderjahr an die Ge-bietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienst-geber- und Dienstnehmeranteil) pro Mitglied estgesetzt, wobei bei mehreren Klassen die€-Beträge, die sich aus dem Prozentsatz ergeben, zu addieren sind.a.) Für die Berechtigungsart Bekleidungsgewerbe; Kürschner, Handschuhmacher,

Präparatoren und Gerber; Sticker, Stricker, Wirker, Weber, Posamentierer und Seiler:Klasse 1 SV-Beiträge.................. ... ür die ersten € 3.500,00 2,0 % € 310,00 max.Klasse 2 SV-Beiträge ................... ür die weiteren € 8.000,00 1,75 % € 450,00 max.Klasse 3 SV-Beiträge ................... ür die weiteren € 30.000,00 1,70 % € 960,00 max.Klasse 4 SV-Beiträge ................... ür die weiteren € 35.000,00 1,5 % € 1.485,00 max.Klasse 5 SV-Beiträge ................... ür alle weiteren 1,0 % € 1.550,00 max.b.)Für die Berechtigungsart Textilreiniger, Wäscher und Färber:Klasse 1 SV-Beiträge................. .... ür die ersten € 5.000,00 0,0 % € 300,00 max.Klasse 2 SV-Beiträge ................... ür die weiteren € 6.500,00 1,20 % € 378,00 max.

Klasse 3 SV-Beiträge .................. . ür alle weiteren 1,00 % € 1.550,00 max.Der Höchstbetrag der Grundumlage beträgt ür alle Berechtigungsarten € 1.550,00.

Landesinnung Wien der Schuhmacher (118 a)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Schuhmachervom 7. Oktober 2014 wurde die Grundumlage 2015 ür all e dieser Innung gemäß der Fachor-ganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einen esten Be-trag und einen variablen Betrag in 2 Gruppen estgesetzt:Gruppe 1: Schuhmacher, Instandsetzer von Schuhen, Oberteilherrichter,

Erzeuger von Haus-, Turn-, Kleinstkinderschuhen, Schuheinlagen,Schuhzubehör und Schuhausputzereien

Gruppe 2: OrthopädieschuhmacherFester Betrag:

Für die erste Berechtigung (zeitlich älteste) in der jeweiligen Gruppe im Bundesland Wien gel-ten olgende Sätze:

Gruppe 1 Gruppe 2

a) natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmerund eingetragene Einzelunternehmer e.U.),offene Gesellschafen (OG), Kommanditgesellschafen (KG) € 220,00 € 409,00

b) Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine,Kapitalgesellschafen und alle anderen juristischen Personen € 440,00 € 818,00

Für weitere Betriebsstätten im Sinne des § 46 GewO 1994 – so ern sich der Hauptbetrieb inWien bendet sowie ab der 2. Filialberechtigung von Betrieben, deren Stammberechtigungsich in einem anderen Bundesland bendet und Patentausüber – wurden olgende Sätze be-schlossen: Gruppe 1 Gruppe 2a) natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer

und eingetragene Einzelunternehmer e.U.),offene Gesellschafen (OG), Kommanditgesellschafen (KG) € 314,00 € 502,00

b) Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine,Kapitalgesellschafen und alle anderen juristischen Personen € 628,00 € 1.004,00

Variabler Betrag:Zusätzlich wird ür Mitglieder ein Promillesatz der im vorangegangenen Jahr an die Gebiets-krankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen (Dienstgeber- undDienstnehmeranteil) in Höhe von 0,0 ‰ estgesetzt.

Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr2014 zugetroffen hat, die Grundumlage 2015 in halber Höhe estgesetzt.

Fachgruppe Wien der Gesundheitsberu e (118b)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Fachgruppe Wien der Gesundheitsbe-ru e vom 13. Oktober 2014 wurde die Grundumlage 2015 ür alle dieser Fachgruppe gemäßder Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung (erste Be-rechtigung ür das Bundesland Wien und jede weitere Berechtigung in derselben Gruppe) ineinem esten Betrag und einem Prozentsatz, an der im vorangegangenen Jahr an die jeweiligeSozialversicherungsanstalt zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc.(Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) sowie bei Gruppe 1 und Gruppe 2 einem Werbebeitrag

estgesetzt.Gruppe 1: Augenoptiker, Kontaktlinsenoptiker, Hörgeräteakustiker, Herstellung von künstlichen

Augen aus GlasGruppe 2: ZahntechnikerGruppe 3: Bandagisten, Orthopädietechniker, Miederwarenerzeuger1.) ester Betrag:Für die erste Berechtigung (zeitlich älteste) in der jeweiligen Gruppe, im Bundesland Wien, wer-den olgende Sätze beschlossen:

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7/21/2019 Grundumlagen 2015 Wien

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VI · Grundumlagen 2015 · Nr. 51/52 · 19. 12. 2014Wiener Wirtschaf

Gewerbe und Handwerk

Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3€ 600,00 € 600,00 € 300,00

Für weitere Betriebsstätten im Sinne des § 46 GewO 1994 – so ern sich der Hauptbetrieb inWien bendet sowie ab der 2. Filialberechtigung von Betrieben, deren Stammberechtigungsich in einem anderen Bundesland bendet – wurden olgende Sätze beschlossen: Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3

€ 900,00 € 900,00 € 450,002.) variabler Betrag:Der Prozentsatz an der im vorangegangenen Jahr an die jeweilige Sozialversicherungsanstaltzu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen (Dienstgeber- und Dienst-nehmeranteil) wird wie olgt estgesetzt: Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3

0,3 % 0,6 % 0,6 %3.) Werbebeitrag:Der Werbebeitrag wird ür die erste Berechtigung ür das Bundesland Wien eingehoben. Gruppe 1 Gruppe 2

€ 360,00 € 150,00Bei Übernahme eines Betriebes er olgt die Einstu ung eben alls nach der im vorangegangenen

Jahr zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen; gleichgültig dabei ist, obdiese Summe jeweils noch vom Übergeber oder bereits vom Übernehmer an die jeweilige So-zialversicherungsanstalt zu entrichten gewesen ist.Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr2014 zugetroffen hat, die Grundumlage 2015 in halber Höhe estgesetzt.

Landesinnung Wien der Lebensmittelgewerbe (119)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Lebensmittel-

gewerbe vom 29. September 2010 setzt sich die Grundumlage ab 2011 ür alle dieser Innunggemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder wie olgt aus einem estenund einem variablen Betrag zusammen:a.) Der este Betrag beträgt • ür die Berechtigungsarten Bäcker, Fleischer, Konditoren je .................. ...............€ 125,00 • ür die Berechtigungsarten des Nahrungs- u.

Genussmittelgewerbes und der Müller und Misch uttererzeuger je .................. ..€ 200,00 • ür jede weitere Betriebsstätte der

Berechtigungsarten Bäcker, Fleischer, Konditoren je ................................................€ 60,00 • ür jede weitere Betriebsstätte der Berechtigungsarten des

Nahrungs- u. Genussmittelgewerbes und der Müller undMisch uttererzeuger je ..................... .................... .................... .................... ..................... .....€ 150,00

• ür ruhende Berechtigungen Bäcker, Fleischer, Konditoren je ................... ............€ 60,00 • ür ruhende Berechtigungen des Nahrungs- u. Genussmittelgewerbes

und der Müller und Misch uttererzeuger je .................. .................... .................... .........€ 100,00Der este Betrag ist von physischen Personen (nicht protokollierte Unternehmer und eingetra-gene Einzelunternehmer e.U.), offenen Gesellschafen (OG), Kommanditgesellschafen (KG) inein acher Höhe und von juristischen Personen in zwei acher Höhe zu entrichten.b.) Der variable Betrag der Grundumlage errechnet sich aus dem Prozentsatz je Stu e der So-zialversicherungsbeitragssumme (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) des vorangegan-genen Jahres, wobei bei mehreren Stu en die Euro-Beträge, die sich aus dem Prozentsatz er-geben, zu addieren sind. aa.) ür die Berechtigungsart Bäcker: Stu e 1 ( bis € 600.000,00) .................... .................... ..................... ....... 0,55 % Stu e 2 (€ 600.000,01 bis € 1,250.000,00) .................... ..................... .................... ....... 0,15 % Stu e 3 (über € 1,250.000,00) .................... .................... ..................... ....... 0,02 % bb.) ür die Berechtigungsart Fleischer: Stu e 1 ( bis € 30.000,00) .................... ..................... .................... ....... 2,00 % Stu e 2 (€ 30.000,01 bis € 60.000,00) ..................... .................... .................... ....... 1,00 % Stu e 3 (€ 60.000,01 bis € 120.000,00) ..................... .................... .................... ....... 0,50 % Stu e 4 (über € 120.000,00) ..................... .................... .................... ....... 0,25 % cc.) ür die Berechtungsart Konditoren: Stu e 1 ( bis € 3.500,00) ..................... .................... .................... ....... 0,00 % Stu e 2 (€ 3.500,01 bis € 8.000,00) ................. ..................... .................... .......... 5,00 % Stu e 3 (€ 8.000,01 bis € 40.000,00) .................. .................... .................... .......... 1,50 % Stu e 4 (über € 40.000,00) ................. ..................... .................... .......... 1,00 % dd.) ür die Berechtigungsart des Nahrungs- u. Genussmittelgewerbes: Stu e 1 ( bis € 120.000,00) .................. .................... .................... .......... 1,50 % Stu e 2 (€ 120.000,01 bis € 300.000,00) .................. .................... .................... .......... 1,00 % Stu e 3 (über € 300.000,00) .................. .................... .................... .......... 0,50 %

c.) der zusätzliche variable Betrag ür die Berechtigungsart Molker und Käser sowie sonstigeBerechtigungsarten im Bereich der Milchverarbeitung beträgt: bis 500.000 kg Verarbeitungsmenge/Jahr .................... ..................... .................... ...........€ 250,00 bis 5 Mio. kg Verarbeitungsmenge/Jahr ................... .................... .................... .................. € 500,00 bis 50 Mio. kg Verarbeitungsmenge/Jahr ................... .................... ..................... ..............€ 750,00 über 50 Mio. kg Verarbeitungsmenge/Jahr ................... ..................... .................... ...........€ 1.000,00d.) Der variable Betrag der Grundumlage errechnet sich ür die Berechtigungsart Müller durch

einen Zuschlag in Euro pro Jahrestonne Vermahlung, wobei, wenn eine Meldung an dieAgrarmarkt Austria vorliegt, die Vermahlungsstatistik der Agrarmarkt Austria des zweitvo-rangegangenen Jahres herangezogen wird:

Jahrestonnen x Eurobetrag/Jahrestonne ............................................................................€ 0,10e.) Der variable Betrag der Grundumlage errechnet sich ür die Berechtigungsart Misch utter-

hersteller durch einen Zuschlag in Euro pro Jahrestonne Produktion nach den Produktkate-gorien (F1/F2/F3), wobei die Produktionsstatistik der Bundesinnung der Lebensmittelge-werbe des zweitvorangegangenen Jahres herangezogen wird

Jahrestonnen in der Produktkategorie F1-F3 x Eurobetrag/Jahrestonne .............€ 0,10.) Der Höchstbetrag der Grundumlage beträgt ür die Berechtigungsart

Bäcker ................... ..................... .................... .................... .................... ..................... .................... .€ 12.500,00 Fleischer ................... .................... .................... ..................... .................... .................... .................. € 15.000,00

Konditoren .................. .................... ..................... .................... .................... ..................... ..............€ 2.500,00 Müller und Misch uttererzeuger .................... .................... ..................... .................... ...........€ 5.000,00 Nahrungs- u. Genussmittelgewerbe ................... .................... .................... ..................... ....€ 7.500,00

Die Festlegung des esten Betrages basiert au den zum 30.9.2014 bei der Landesinnung ge-meldeten Berechtigungen. Soweit bei den Berechtigungsarten Bäcker und Konditoren beideBerechtigungen vorliegen, werden als Bemessungsgrundlage bei der Bäckerberechtigung nur70 % und bei der Konditorenberechtigung nur 30 % der Beiträge gemäß lit. b.) angesetzt.Mitglieder der Beru sgruppe Ge roreneserzeuger mit Eissalon werden maximal in die Stu e 3der Berechtigungsart cc.) Konditoren eingestuf.

Landesinnung Wien der Fußpeger, Kosmetiker und Masseure (120)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Fußpeger,Kosmetiker und Masseure vom 29. September 2014 wurde die Grundumlage 2015 ür alle die-ser Innung gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Mitglied wie

olgt estgesetzt:Einzelunternehmer/Einzelunternehmerinnen, die im Jahr 2014 das 65. Lebensjahrvollendet haben und das Gewerbe au recht betreiben, sind .................... .................... ... beitragsNichtbetriebe (bis 1.1.2015 gemeldet) und reiberuiche Heilmasseure/innendie ihre Tätigkeit nicht ausüben, wenn diese Voraussetzung ür dasganze Kalenderjahr 2014 zugetroffen hat........................ .................... ..................... .............€ Aktive Betriebe, ür die ür das Jahr 2014 keine an die Gebietskrankenkassezu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc.(Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) vorliegt...................... ..................... .................... ...€ 1Alle übrigen Mitgliedsbetriebe € 130,00 ester Betrag zuzüglich 20 ‰ derim vorangegangenen Jahr an die Gebietskrankenkasse zu l eistenden Gesamtsummean Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil),au volle €-Beträge gerundet, jedoch maximal ................. ..................... .................... ..........€ Bei Übernahme eines Betriebes er olgt die Einstu ung eben alls nach der im vorangegangenen

Jahr zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen; gleichgültig dabei ist, ob

diese Summe jeweils noch vom Übergeber (von der Übergeberin) oder bereits vom Überneh-mer (von der Übernehmerin) an die Gebietskrankenkasse zu entrichten gewesen ist.

Landesinnung Wien der Gärtner und Floristen (121)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Gärtner undFloristen vom 2. Oktober 2014 wurde die Grundumlage 2015 ür alle dieser Innung gemäß derFachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung (Stammbe-rechtigung sowie die 1. Filialberechtigung von Betrieben, deren Stammberechtigung sich ineinem anderen Bundesland bendet) in einem esten Betrag und einem Prozentsatz, der imVorjahr an die jeweilige Sozialversicherungsanstalt zu leistenden Gesamtsumme an Sozialver-sicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) estgesetzt.Gruppe 1: Gärtner, Friedho sgärtner, ein achste Gartenarbeiten bzw.

eingeschränkte Gewerbeum änge, Baum ällung und RodungGruppe 2: Floristen (Blumenbinder), Blumeneinzelhandel, Kleinhandel mit SchnittblumenFür die erste Berechtigung (zeitlich älteste) in der jeweiligen Gruppe, im Bundesland Wien, wer-den olgende Sätze beschlossen:1.) ester Betrag: Gruppe 1 Gruppe 2

a) natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmerund eingetragene Einzelunternehmer e.U.),offene Gesellschafen (OG), Kommanditgesellschafen (KG) € 160,00 € 252,00

b) Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine,Kapitalgesellschafen und alle anderen juristischen Personen € 320,00 € 504,00

Für weitere Betriebsstätten im Sinne des § 46 GewO 1994 – so ern sich der Hauptbetrieb inWien bendet sowie ab der 2. Filialberechtigung von Betrieben, deren Stammberechtigungsich in einem anderen Bundesland bendet – wurden olgende Sätze beschlossen:a) natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer

und eingetragene Einzelunternehmer e.U.),offene Gesellschafen (OG), Kommanditgesellschafen (KG) € 190,00 € 276,00

b) Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine,Kapitalgesellschafen und alle anderen juristischen Personen € 380,00 € 552,00

2.) variabler Betrag:Der Prozentsatz an der im vorangegangenen Jahr andie jeweilige Sozialversicherungsanstalt zu leistendenGesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen(Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) beträgt 0,20 % 0,30 %

Bei Übernahme eines Betriebes er olgt die Einstu ung eben alls nach der im vorangegangenen Jahr zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen; gleichgültig dabei ist, obdiese Summe jeweils noch vom Übergeber oder bereits vom Übernehmer an die jeweilige So-zialversicherungsanstalt zu entrichten gewesen ist.Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr2014 zugetroffen hat, die Grundumlage 2015 in halber Höhe estgesetzt.

Landesinnung Wien der Berufsfotografen (122)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Beru s oto-gra en vom 06. Oktober 2014 wurde die Grundumlage 2015 ür alle dieser Innung gemäß derFachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung mit einem

esten Betrag und Beträgen nach Staffelung der Sozialversicherungsbeitragssumme des vo-rangegangenen Jahres, einem Betrag pro Mitarbeiter und einem Betrag ür jeden außerhalbder Betriebsstätte au gestellten, einschlägigen Automaten estgesetzt:A) Grundumlage ür Mitglieder der Landesinnung Wien der Beru s otogra en mit Ausnahme

der Lichtpauser und Fotokopierer:1) ester Betrag

a) natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmerund eingetragene Einzelunternehmer e.U.),offene Gesellschafen (OG), Kommanditgesellschafen (KG) .................... ..........€ 210,0

Page 7: Grundumlagen 2015 Wien

7/21/2019 Grundumlagen 2015 Wien

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· Grundumlagen 2015 · VIINr. 51/52 · 19. 12. 2014Wiener Wirtschaf

Gewerbe und Handwerk

b) Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine,Kapitalgesellschafen und alle anderen juristischen Personen ................... .......€ 420,00

2) Betrag nach Staffelung der SV-Beitragssumme • Für Mitglieder, bei denen die im Jahre 2014 an die Gebietskrankenkasse.

zu zahlende Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen (Dienstgeber-.und Dienstnehmeranteil) € 4.360,00 nicht übersteigt, zusätzlich .................... ....€ 0,00

• Für Mitglieder, bei denen die im Jahre 2014 an die Gebietskrankenkasse.zu zahlende Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen (Dienstgeber-.und Dienstnehmeranteil) über € 4.360,00 bis € 7.267,00, zusätzlich ................. € 120,00

• Für Mitglieder, bei denen die im Jahre 2014 an die Gebietskrankenkasse.zu zahlende Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen (Dienstgeber-.und Dienstnehmeranteil) € 7.267,00 übersteigt, zusätzlich................................ ....€ 172,00

3) Ein Zuschlag pro Mitarbeiter wird nicht eingehoben.4) Zusätzlich ür jeden Automaten, den ein Mitglied außerhalb seines

Standortes betreibt, jeweils .................. .................... ..................... .................... .................... .€ 94,00B) Grundumlage pro Gewerbeberechtigung, lautend au „Lichtpauser“ oder „Fotokopierer“:1) ester Betrag a) natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer

und eingetragene Einzelunternehmer e.U.),offene Gesellschafen (OG), Kommanditgesellschafen (KG) ................... ...........€ 173,00

b) Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine,Kapitalgesellschafen und alle anderen juristischen Personen .................... .......€ 346,00

2) Betrag nach Staffelung der SV-Beitragssumme • Für Mitglieder, bei denen die im Jahre 2014 an die Gebietskrankenkasse.

zu zahlenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen (Dienstgeber-und Dienstnehmeranteil) € 4.360,00 nicht übersteigt, zusätzlich .................... .... € 0,00

• Für Mitglieder, bei denen die im Jahre 2014 an die Gebietskrankenkasse.zu zahlenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen (Dienstgeber- .

und Dienstnehmeranteil)€ 4.360,00 übersteigt, zusätzlich .................... ................. € 92,003) Ein Zuschlag pro Mitarbeiter wird nicht eingehoben.4) Zusätzlich ür jeden Automaten, den ein Mitglied außerhalb seines

Standortes betreibt, jeweils .................. ..................... .................... .................... .................... .€ 38,005) Weiters wird pro Mitglied ein Zuschlag zur Grundumlage in der Höhe von € 18,00 ür dieEintreibungsversicherung eingehoben.Für weitere Betriebsstätten im Sinne des § 46 GewO 1994, so erne sich der Hauptbetrieb inWien bendet, wurden olgende Sätze beschlossen: a) natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer

und eingetragene Einzelunternehmer e.U.),offene Gesellschafen (OG), Kommanditgesellschafen (KG) .................... ...........€ 104,00

b) Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine,Kapitalgesellschafen und alle anderen juristischen Personen ................... .......€ 208,00

Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr2014 zugetroffen hat, die Grundumlage 2015 mit dem halben Betrag der jeweils anzuwen-denden Beitragsstu e estgesetzt.Bei Übernahme eines Betriebes er olgt die Einstu ung eben alls nach der 2014 zu leistendenGesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen; gleichgültig dabei ist, ob diese Summe je-weils noch vom Übergeber oder bereits vom Übernehmer an die Gebietskrankenkasse zu ent-richten gewesen ist.

Landesinnung Wien der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger (123a)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Denkmal-, Fas-saden- und Gebäudereiniger vom 14. Oktober 2010 wurde die Grundumlage ab 2011 ür alledieser Innung gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder, die über dieBerechtigung ür das reie Gewerbe insbesondere der Hausbetreuungstätigkeiten oder Au räu-men von Baustellen oder der Grabsteinreinigung ver ügen, pro Mitglied mit einem esten Be-trag in der Höhe von € 220,00 sowie ür jene Mitglieder, die über die Berechtigung ür das re-glementierte Gewerbe der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung ver ügen, bzw. ür alleanderen Mitglieder mit eingeschränkter Gewerbeberechtigung mit einem esten Betrag in derHöhe von € 420,00 zuzüglich ür alle Mitglieder 8 ‰ der im vorvorangegangenen Jahr an dieGebietskrankenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc.(Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) estgesetzt. Der sich ergebende Betrag wird au 1 Euroabgerundet.Mindestens daher € 220,00 ür alle Hausbetreuer, Au räumer von Baustellen und Grabsteinrei-niger, mindestens daher € 420,00 ür alle Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger, minde-stens daher € 420,00 ür alle anderen Mitglieder mit eingeschränkter Gewerbeberechtigung,höchstens ür alle Mitglieder € 2.500,00.Alleinmeister, die am 1.1.2015 das 70. Lebensjahr vollendet haben, sind beitrags rei.Für alle ruhenden Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze vorange-gangene Kalenderjahr zugetroffen hat, die Grundumlage ür das betreffende Kalenderjahr mit€ 110,00 estgesetzt.

Landesinnung Wien der Chemischen Gewerbe (123b)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der ChemischenGewerbe vom 29. September 2010 wurde die Grundumlage ab 2011 ür alle dieser Innung ge-mäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Mitglied mit einem estenund einem variablen Betrag wie olgt estgesetzt:Für die Mitglieder des Beru szweiges des chemischen Gewerbes:

ester Betrag € 230,00 zuzüglich 0,3 % der im vorvorangegangenen Jahr an die Gebietskran-kenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- undDienstnehmeranteil)Der sich ergebende Betrag wird au 1 Euro abgerundet.

Mindestens daher ................... .................... .................... ..................... .................... .................... ....€ 230,00,höchstens .................. .................... .................... ..................... .................... .................... ..................... € 480,00.

Für alle ruhenden Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze vorange-gangene Kalenderjahr zugetroffen hat, die Grundumlage ür das betreffende Kalenderjahr mit€ 115,00 estgesetzt.Für die Mitglieder des Beru szweiges der Schädlingsbekämp er:

ester Betrag € 230,00 zuzüglich 0,3 % der im vorvorangegangenen Jahr an die Gebietskran-kenkasse zu leistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- undDienstnehmeranteil)Der sich ergebende Betrag wird au 1 Euro abgerundet.

Mindestens daher .................... .................... ..................... .................... .................... ..................... ..€ höchstens ................... ..................... .................... .................... .................... ..................... ................... €Für alle ruhenden Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze vorange-gangene Kalenderjahr zugetroffen hat, die Grundumlage ür das betreffende Kalenderjahr mit€ 115,00 estgesetzt.

Landesinnung Wien der Friseure (124)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Friseure vom12. Oktober 2010 wurde die Grundumlage ab 2011 ür alle dieser Innung gemäß der Fachor-ganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Mitglied wie olgt estgesetzt:Nichtbetriebe (bis 1.1. d. betreffenden Kalenderjahres gemeldet), wenn dieseVoraussetzung ür das ganze vorangegangene Kalenderjahr zugetroffen hat .......€ 60,00Alleinmeister/innen .................. ..................... .................... .................... ..................... .................... ..€ Alle anderen Mitgliedsbetriebe ................... .................... ..................... .................... ................... € 1 zuzüglich 1,98 % der ür die im vorangegangenen Kalenderjahr gemeldeten SV-BeiträgeDer Höchstbetrag der Grundumlage beträgt € 6.500,00.Bei Fort ührung eines Betriebes durch einen neuen Gewerberechtsinhaber er olgt die Einstu-

ung eben alls nach der im vorangegangenen Kalenderjahr zu leistenden Gesamtsumme anSozialversicherungsbeiträgen; gleichgültig dabei ist, ob diese Summe jeweils noch vom Über-geber/in oder bereits vom Übernehmer/in an die Gebietskrankenkasse zu entrichten gewesenist.

Landesinnung Wien der Rauchfangkehrer (125a)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Landesinnung Wien der Rauch angkeh-rer vom 13. Oktober 2014 wurde die Grundumlage 2015 ür alle dieser Innung gemäß derFachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder wie olgt estgesetzt:pro Mitglied 0,42 Prozent des der Innung mittels Umsatzsteuerbescheides vorgewiesenen Um-satzes des Jahres 2012 plus pro Berechtigung ein ester Betrag von € 135,00; ein Zuschlag proMitarbeiter wird nicht eingehoben.Bei Nichtvorlage des ür die ordnungsgemäße Einstu ung notwendigen Umsatzsteuerbeschei-des er olgt die Einstu ung durch Schätzung.Bei Übernahme eines Betriebes er olgt die Einstu ung eben alls nach der 2012 erzielten Um-satzsumme; gleichgültig dabei ist, ob diese Summe jeweils noch vom Übergeber oder bereitsvom Übernehmer des Betriebes erzielt worden ist, plus pro Berechtigung ein ester Betrag von€ 135,00; ein Zuschlag pro Mitarbeiter wird nicht eingehoben.Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr2014 zugetroffen hat, die Grundumlage 2015 in halber Höhe estgesetzt.

Fachvertretung der Bestatter Wien (125b)Beschluss über die Grundumlagen 2015 bei FachvertretungenBeschluss assendes Organ: BundesinnungsausschussBeschlussdatum: 21.05.2014Die Grundumlage 2015 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern überderen Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmer ordernisses (Mehr-heit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:Der Fachverbandsausschuss hat olgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG ge asst:Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2015 Höhe:pro Berechtigung €/Hebesatz 2015Bestatter

- ester Betrag ür Hauptbetriebmit Umlagen Staffelung gem. § 123 Abs. 12 WKG ................... .................... ................€ 800,00

- ester Betrag ür Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten)und Gewerbeberechtigungen ür Anmeldestellen,a) wenn das Mitglied über einen Hauptbetrieb in Wien ver ügt, ................... .........€ 0,00

undb) wenn das Mitglied über keinen Hauptbetrieb in Wien ver ügt ................... .........€ 800,00

- Zuschlag pro Geschäfs all ................... .................... .................... ..................... .................... ..€ - ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG .................... ............ die Hälfe

Fachgruppe Wien der gewerblichen Dienstleister (126)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Fachgruppe Wien der gewerblichenDienstleister vom 14. Oktober 2014 wurde die Grundumlage 2015 ür alle dieser Fachgruppegemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung miteinem esten Betrag mit Ausnahme der Beru szweige Astrologen, Beru sdetektive, Bewa-chungsgewerbe, Humanenergethiker, Tierenergethiker, Lebensraum-Consulting, Lebens- und

Sozialberater, Lebens- und Sozialberater (Ernährungsberater), Lebens- und Sozialberater(sportwissenschafliche Berater), Personaldienstleister (Arbeitskräfeüberlasser) und Sprach-dienstleister olgend estgesetzt:

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VIII · Grundumlagen 2015 · Nr. 51/52 · 19. 12. 2014Wiener Wirtschaf

Gewerbe und Handwerk

a) natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmerund eingetragene Einzelunternehmer e.U.),offene Gesellschafen (OG), Kommanditgesellschafen (KG) .....................................€ 40,00

b) Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine,Kapitalgesellschafen und alle anderen juristischen Personen ..............................€ 80,00

Für den Beru szweig Astrologen wurde die Grundumlage 2015 pro Gewerbeberechtigung miteinem esten Betrag olgend estgesetzt:a) natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer

und eingetragene Einzelunternehmer e.U.),offene Gesellschafen (OG), Kommanditgesellschafen (KG) .....................................€ 55,00b) Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine,

Kapitalgesellschafen und alle anderen juristischen Personen ................... ............€ 110,00Für den Beru szweig Beru sdetektive wurde die Grundumlage 2015 pro Gewerbeberechtigungmit einem esten Betrag olgend estgesetzt:a) natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer

und eingetragene Einzelunternehmer e.U.),offene Gesellschafen (OG), Kommanditgesellschafen (KG) .....................................€ 335,00

b) Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine,Kapitalgesellschafen und alle anderen juristischen Personen ................... ............€ 670,00

Für den Beru szweig Bewachungsgewerbe wurde die Grundumlage 2015 pro Gewerbeberech-tigung mit einem esten Betrag olgend estgesetzt:a) natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer

und eingetragene Einzelunternehmer e.U.),offene Gesellschafen (OG), Kommanditgesellschafen (KG) .....................................€ 53,00

b) Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine,

Kapitalgesellschafen und alle anderen juristischen Personen ................... ............€ 106,00Für den Beru szweig Humanenergethiker wurde die Grundumlage 2015 pro Gewerbeberechti-gung mit einem esten Betrag olgend estgesetzt:a) natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer

und eingetragene Einzelunternehmer e.U.),offene Gesellschafen (OG), Kommanditgesellschafen (KG) .....................................€ 55,00

b) Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine,Kapitalgesellschafen und alle anderen juristischen Personen ................... ............€ 110,00

Für den Beru szweig Tierenergethiker wurde die Grundumlage 2015 pro Gewerbeberechtigungmit einem esten Betrag olgend estgesetzt:a) natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer

und eingetragene Einzelunternehmer e.U.),offene Gesellschafen (OG), Kommanditgesellschafen (KG) .....................................€ 55,00

b) Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine,Kapitalgesellschafen und alle anderen juristischen Personen ...................... ........€ 110,00

Für den Beru szweig Lebensraum-Consulting wurde die Grundumlage 2015 pro Gewerbebe-rechtigung mit einem esten Betrag olgend estgesetzt:

a) natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmerund eingetragene Einzelunternehmer e.U.),offene Gesellschafen (OG), Kommanditgesellschafen (KG) .................... ................. € 55,00

b) Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine,Kapitalgesellschafen und alle anderen juristischen Personen .................... ..........€ 110,00

Für den Beru szweig Lebens- und Sozialberater wurde die Grundumlage 2015 pro Gewerbebe-rechtigung mit einem esten Betrag olgend estgesetzt:a) natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer

und eingetragene Einzelunternehmer e.U.),offene Gesellschafen (OG), Kommanditgesellschafen (KG) .................... ................. € 106,00

b) Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine,Kapitalgesellschafen und alle anderen juristischen Personen .................... ..........€ 212,00

Für den Beru szweig Lebens- und Sozialberater (Ernährungsberater) wurde die Grundumlage2015 pro Gewerbeberechtigung mit einem esten Betrag olgend estgesetzt:a) natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer

und eingetragene Einzelunternehmer e.U.),offene Gesellschafen (OG), Kommanditgesellschafen (KG) .................... ................. € 106,00

b) Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine,Kapitalgesellschafen und alle anderen juristischen Personen .................... ..........€ 212,00

Für den Beru szweig Lebens- und Sozialberater (sportwissenschafliche Berater) wurde dieGrundumlage 2015 pro Gewerbeberechtigung mit einem esten Betrag olgend estgesetzt:a) natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer

und eingetragene Einzelunternehmer e.U.),offene Gesellschafen (OG), Kommanditgesellschafen (KG) .................... ................. € 106,00

b) Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine,Kapitalgesellschafen und alle anderen juristischen Personen .................... ..........€ 212,00

Für den Beru szweig Personaldienstleister (Arbeitskräfeüberlasser) wurde die Grundumlage2015 pro Gewerbeberechtigung mit einem esten Betrag olgend estgesetzt:a) natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer

und eingetragene Einzelunternehmer e.U.),offene Gesellschafen (OG), Kommanditgesellschafen (KG) .................... ................. € 160,00

b) Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine,Kapitalgesellschafen und alle anderen juristischen Personen .................... ..........€ 320,00

Für den Beru szweig Sprachdienstleister wurde die Grundumlage 2015 pro Gewerbeberechti-gung mit einem esten Betrag olgend estgesetzt:a) natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer

und eingetragene Einzelunternehmer e.U.),offene Gesellschafen (OG), Kommanditgesellschafen (KG) .................... ................. € 120,00

b) Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine,Kapitalgesellschafen und alle anderen juristischen Personen .................... ..........€ 240,00

Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurden die gleichen Sätze wie ür dieStammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr2014 zugetroffen hat, die Grundumlage 2015 in halber Höhe estgesetzt.

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· Grundumlagen 2015 · IXNr. 51/52 · 19. 12. 2014Wiener Wirtschaf

Industrie

Fachvertretung Wien Bergwerke und Stahl (201)Beschluss über die Grundumlagen 2015 bei FachvertretungenBeschluss assendes Organ: FV-AusschussBeschlussdatum: 05.06.2014Die Grundumlage 2015 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern überderen Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmer ordernisses (Mehr-heit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:Der Fachverbandsausschuss hat olgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG ge asst:Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2015 Höhe:pro Berechtigung €/Hebesatz 2015Kommunalsteuerpichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssummedes vorangegangenen Jahres.................. .................... .................... ..................... .................... .... 1,05 ‰Mindestbetrag .................... .................... .................... ..................... .................... .................... ...........€ 61,00ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG ................... ..............€ 30,50

Fachvertretung Wien der Mineralölindustrie (202)Beschluss über die Grundumlagen 2015 bei FachvertretungenBeschluss assendes Organ: Fachverbands - AusschussBeschlussdatum: 05.06.2014

Die Grundumlage 2015 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern überderen Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmer ordernisses (Mehr-heit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:Der Fachverbandsausschuss hat olgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG ge asst:Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2015 Höhe:pro Berechtigung €/Hebesatz 2015Kommunalsteuerpichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssummedes Vorjahres .................. ..................... .................... .................... .................... ..................... .............. 1,425 ‰Mindestbetrag .................... .................... .................... ..................... .................... .................... ...........€ 61,00ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 (14) WKG .................... .................... ....€ 14,50

Fachvertretung Wien der Stein- und keramischen Industrie (203)Beschluss über die Grundumlagen 2015 bei FachvertretungenBeschluss assendes Organ: FachverbandsausschussBeschlussdatum: 10.09.2014Die Grundumlage 2015 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern überderen Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmer ordernisses (Mehr-heit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:Der Fachverbandsausschuss hat olgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG ge asst:Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2015 Höhe:pro Berechtigung €/Hebesatz 2015Kommunalsteuerpichtige Brutto-Lohn. u. Gehaltssummedes Vorjahres ................... .................... .................... .................... ..................... .................... .............. 3,325‰Mindestbetrag gem. § 2 UO .................... .................... ..................... .................... .................... ....€ 61,00

ür ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs.14 WKG ..................... ..........€ 30,50

Fachvertretung Wien der Glasindustrie (204)Beschluss über die Grundumlagen 2015 bei FachvertretungenBeschluss assendes Organ: FachverbandsausschussBeschlussdatum: 22.05.2014Die Grundumlage 2015 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern überderen Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmer ordernisses (Mehr-heit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:Der Fachverbandsausschuss hat olgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG ge asst:Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2015 Höhe:pro Berechtigung €/Hebesatz 2015kommunalsteuerpichtige Brutto Lohn + Gehaltssummedes Vorjahres ................... .................... .................... .................... ..................... .................... .............. 1,565‰Mindestbetrag .................... .................... .................... ..................... .................... .................... ...........€ 61,00ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Absatz 14 WKG .................. ..............€ 30,50

Fachvertretung Wien der chemischen Industrie (205)Beschluss über die Grundumlagen 2015 bei FachvertretungenBeschluss assendes Organ: FachverbandsausschussBeschlussdatum: 24.04.2014Die Grundumlage 2015 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern überderen Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmer ordernisses (Mehr-heit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:Der Fachverbandsausschuss hat olgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG ge asst:Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2015 Höhe:pro Berechtigung €/Hebesatz 2015Kommunalsteuerpichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme

des vorangegangenen Jahres.................. .................... ..................... .................... .................... .... 1,725 ‰Mindestbetrag .................... .................... .................... ..................... .................... .................... ...........€ 61,00ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG ................... ..............€ 30,50

Fachvertretung Wien der Papierindustrie (206)Beschluss über die Grundumlagen 2015 bei FachvertretungenBeschluss assendes Organ: Fachverbands-AusschussBeschlussdatum: 03.06.2014

Die Grundumlage 2015 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern überderen Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmer ordernisses (Mehr-heit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen S timmen) beschlossen:Der Fachverbandsausschuss hat olgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG ge asst:

Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2015 Höhe:pro Berechtigung €/Hebesatz 2015Kommunalsteuerpichtige Bruttolohn- und Gehaltssummedes Vorjahres .................... .................... .................... ..................... .................... .................... ............. 1,475‰Mindestbetrag ....................................................................................................................................€ 61ganzjährig ruhende Berechtigung gem.§ 123 Abs.14 WKG ................... .................... ......€ 30,50

Fachvertretung Wien der Papierverarbeitenden Industrie (207)Beschluss über die Grundumlagen 2015 bei FachvertretungenBeschluss assendes Organ: FachverbandsausschussBeschlussdatum: 02.06.2014

Die Grundumlage 2015 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern überderen Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmer ordernisses (Mehr-heit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen S timmen) beschlossen:

Der Fachverbandsausschuss hat olgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG ge asst:

Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2015 Höhe:pro Berechtigung €/Hebesatz 2015Kommunalsteuerpichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssummedes vorangegangenen Jahres................... ..................... .................... .................... ..................... .. 2,625‰Mindestbetrag ....................................................................................................................................€ 61ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG .................... .............€ 30,50

Fachvertretung Wien der Film- und Musikindustrie (208)Beschluss über die Grundumlagen 2015 bei FachvertretungenBeschluss assendes Organ: FachverbandsausschussBeschlussdatum: 28.05.2014

Die Grundumlage 2015 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern überderen Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmer ordernisses (Mehr-

heit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:Der Fachverbandsausschuss hat olgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG ge asst:

Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2015 Höhe:pro Berechtigung €/Hebesatz 2015Kommunalpichtige Bruttolohn- u. Gehaltssummedes Vorjahres .................... .................... .................... ..................... .................... .................... ............. 4,525‰Mindestbetrag ....................................................................................................................................€ 159,ganzjährige ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG ................... ................€ 79,50

Fachvertretung Wien der Bauindustrie (209)Beschluss über die Grundumlagen 2015 bei FachvertretungenBeschluss assendes Organ: FachverbandsausschussBeschlussdatum: 12.06.2012; Beschluss unbe ristet und gilt bis au weiteres.

Die Grundumlage 2015 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern überderen Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmer ordernisses (Mehr-heit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:

Der Fachverbandsausschuss hat olgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG ge asst:

Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2015 Höhe:pro Berechtigung €/Hebesatz 20151. Mitgliedsrmen, die dem Bauarbeiter- Ur laubs- und Ab ertigungsgesetz unterliegen: - Fixbetrag pro Stammrma ................... .................... .................... .................... .................... € 2.180,19 - Anteil von der Zuschlagsleistung (des Vorjahres)

gemäß §§ 21 und 21a BUAG (Sachbereich Urlaub) .................. .................... ............. 0,40%2. Töchter von Mitgliedsrmen, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Ab ertigungsgesetz

unterliegen: - Anteil von der Zuschlagsleistung (des Vorjahres)

gemäß §§ 21 und 21a BUAG (Sachbereich Urlaub) .................. .................... ............. 0,40%3. Die Zuschlagssummen der ARGE-Beteiligungen werden au olgende Art estgelegt: Die Zuschlagssumme bei Firmen setzt sich aus den Beträgen der Stammrma und den

Anteilen von den ARGEN jeweils eines Kalenderjahres zusammen. Die Aufeilung derZuschlagssummen der ARGEN er olgt nach den Beschäfigungsanteilen der ARGE-Partnerim Monat Dezember.

4. Mitgliedsrmen, die nicht dem Bauarbeiter- Urlaubs- und Ab ertigungsgesetz unterliegen: - Fixbetrag pro Stammrma ................... .................... .................... .................... .................... € 2.180,19 - Anteil von der kommunalsteuerpichtigen

Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres .................... .................... .................... 0,40‰Mindestbetrag ....................................................................................................................................€ 0Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG ................... .............€ 0,00Der Landeskammeranteil an der Grundumlage 2015 beträgt € 164,91 pro Mitgliedsrma.

Fachorganisationen der Sparte INDUSTRIE

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X · Grundumlagen 2015 · Nr. 51/52 · 19. 12. 2014Wiener Wirtschaf

Industrie

Fachvertretung Wien der Holzindustrie (210)Beschluss über die Grundumlagen 2015 bei FachvertretungenBeschluss assendes Organ: FachverbandsausschussBeschlussdatum: 16.06.2011, Beschluss unbe ristet und gilt bis au weiteres.Die Grundumlage 2015 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern überderen Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmer ordernisses (Mehr-heit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:Der Fachverbandsausschuss hat olgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG ge asst:

Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2015 Höhe:pro Berechtigung €/Hebesatz 2015GU a: [Holzverarbeitende Industrie (HVI) und Sägeindustrie]

kommunalsteuerpichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssummedes vorangegangenen Jahres .................. .................... .................... .................... ............ 1,725 ‰

GU b: HVI - kommunalsteuerpichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssummedes vorangegangenen Jahres .................. .................... .................... ..................... ........... 1,29 ‰

GU b: Sägeindustrie - pro m Rundholzeinschnitt des vorangegangenen Jahres ..€ 0,30

Mindestbetrag ................... ..................... .................... .................... .................... ..................... ...........€ 61,00ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG ................... ..............€ 30,50

Fachvertretung Wien der Nahrungs- und Genussmittelindustrie (Lebensmittelin-dustrie) (211)Beschluss über die Grundumlagen 2015 bei FachvertretungenBeschluss assendes Organ: FachverbandsausschussBeschlussdatum: 05.06.2014Die Grundumlage 2015 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern über

deren Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmer ordernisses (Mehr-heit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:

Der Fachverbandsausschuss hat olgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG ge asst:Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2015 Höhe:pro Berechtigung €/Hebesatz 2015Kommunalsteuerpichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssummedes Vorjahres .................. .................... ..................... .................... .................... .................... ............... 3,425 ‰Mindestbetrag ................... ..................... .................... .................... ..................... .................... ...........€ 61,00ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG ................... .................. € 30,50

Fachvertretung Wien der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie (212)Beschluss über die Grundumlagen 2015 bei FachvertretungenBeschluss assendes Organ: Fachverbandsausschuss Textil-Bekleidung-Schuh-LederBeschlussdatum: 20.05.2014; Beschluss unbe ristet und gilt bis au weiteres.

Die Grundumlage 2015 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern überderen Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmer ordernisses (Mehr-heit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen

Der Fachverbandsausschuss hat olgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG ge asst:Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2015 Höhe:pro Berechtigung €/Hebesatz 2015

Beru sgruppe BekleidungsindustrieKommunalsteuerpichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssummedes vorangegangenen Jahres..................... .................... .................... ..................... .................... . 3,425 ‰Mindestbetrag ................... ..................... .................... .................... ..................... .................... ...........€ 210,00ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs.14 WKG .................... .................. € 105,00Beru sgruppe TextilindustrieKommunalsteuerpichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssummedes vorangegangenen Jahres..................... .................... .................... ..................... .................... . 2,025 ‰Mindestbetrag ................... ..................... .................... .................... ..................... .................... ...........€ 150,00ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs.14 WKG .................... .................. € 75,00Beru sgruppe Schuh- und LederwarenindustrieKommunalsteuerpichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssummedes vorangegangenen Jahres..................... .................... .................... ..................... .................... . 2,725 ‰Mindestbetrag ................... ..................... .................... .................... ..................... .................... ...........€ 200,00ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs.14 WKG .................... .................. € 100,00

Beru sgruppe Leder erzeugende IndustrieKommunalsteuerpichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssummedes vorangegangenen Jahres..................... .................... .................... ..................... .................... . 1,425 ‰Mindestbetrag ................... ..................... .................... .................... ..................... .................... ...........€ 61,00ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs.14 WKG .................... .................. € 30,50

Fachvertretung Wien der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen (213)Beschluss über die Grundumlagen 2015 bei FachvertretungenBeschluss assendes Organ: FachverbandsausschussBeschlussdatum: 05.06.2014

Die Grundumlage 2015 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern überderen Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmer ordernisses (Mehr-heit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:Der Fachverbandsausschuss hat olgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG ge asst:Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2015 Höhe:pro Berechtigung €/Hebesatz 2015

kommunalsteuerpichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme

des vorangegangenen Jahres..................... .................... .................... ..................... .................... . 5,495 ‰Mindestbetrag ................... ..................... .................... .................... ..................... .................... ...........€ 150,00ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG ................... .................. € 75,00

Fachvertretung Wien der Gießereiindustrie (214)Beschluss über die Grundumlagen 2015 bei FachvertretungenBeschluss assendes Organ: FachverbandsausschussBeschlussdatum: 02.06.2014

Die Grundumlage 2015 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern überderen Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmer ordernisses (Mehr-heit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:

Der Fachverbandsausschuss hat olgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG ge asst:

Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2015 Höhe:pro Berechtigung €/Hebesatz 2015

Kommunalsteuerpichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssummendes Vorjahres ................... .................... ..................... .................... .................... ..................... ............. 3,3Mindestbetrag ..................... .................... .................... ..................... .................... .................... ..........€

ür ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG .................... ......€ 30,50

Fachvertretung Wien der NE - Metallindustrie (215)Beschluss über die Grundumlagen 2015 bei FachvertretungenBeschluss assendes Organ: FV-AusschussBeschlussdatum 06.06.2014

Die Grundumlage 2015 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern überderen Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmer ordernisses (Mehr-heit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:

Der Fachverbandsausschuss hat olgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG ge asst:

Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2015 Höhe:pro Berechtigung €/Hebesatz 2015

Kommunalsteuerpichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssummedes vorangegangenen Jahres................... .................... .................... ..................... .................... ... 2,425 ‰Mindestbetrag ..................... .................... .................... ..................... .................... .................... ..........€ Betrag ür ruhende Berechtigungen gemäß §123 Abs.14 WKG .................... ................€ 30,50

Fachvertretung Maschinen & Metallwaren (216)Beschluss über die Grundumlagen 2015 bei FachvertretungenBeschluss assendes Organ: FachverbandsausschussBeschlussdatum: 24.09.2014

Die Grundumlage 2015 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern überderen Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmer ordernisses (Mehr-heit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:

Der Fachverbandsausschuss hat olgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG ge asst:

Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2015 Höhe:pro Berechtigung €/Hebesatz 2015

Kommunalsteuerpichtige Lohn- und Gehaltssummedes Vorjahres ................... ..................... .................... .................... .................... ..................... ............. Mindestbetrag ....................................................................................................................................€ ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs.14 WKG .................. .................... € 30,50

Fachvertretung Wien der Fahrzeugindustrie (217)Beschluss über die Grundumlagen 2015 bei FachvertretungenBeschluss assendes Organ: FachverbandsausschussBeschlussdatum: 10.10.2014

Die Grundumlage 2015 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern überderen Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmer ordernisses (Mehr-heit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:

Der Fachverbandsausschuss hat olgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG ge asst:

Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2015 Höhe:pro Berechtigung €/Hebesatz 2015

kommunalsteuerpichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssummedes Vorjahres ................... ..................... .................... .................... ..................... .................... ............. 0,4Mindestbetrag ....................................................................................................................................€ ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG ................... ................... € 30,50

Fachvertretung Wien der Elektro- und Elektronikindustrie (218)Beschluss über die Grundumlagen 2015 bei FachvertretungenBeschluss assendes Organ: FachverbandsausschussBeschlussdatum: 26.09.2014

Die Grundumlage 2015 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern überderen Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmer ordernisses (Mehr-heit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:

Der Fachverbandsausschuss hat olgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG ge asst:

Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2015 Höhe:pro Berechtigung €/Hebesatz 2015kommunalsteuerpichtige Bruttolohn- u. Gehaltssummedes Vorjahres .................... .................... .................... ..................... .................... .................... ............. 0Mindestbetrag ....................................................................................................................................€ ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG .................. ................... € 30,50

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7/21/2019 Grundumlagen 2015 Wien

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· Grundumlagen 2015 · XINr. 51/52 · 19. 12. 2014Wiener Wirtschaf

Handel

Landesgremium Wien des Lebensmittelhandels (301)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Lebensmit-telhandels vom 5. Juli 2010 wurde die Grundumlage 2011*) ür alle dieser Fachgruppe gemäßder Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einem

esten Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9 WKG wie olgt estge-setzt:Natürliche Personen, Offene Gesellschafen (OG) undKommanditgesellschafen (KG): .................... .................... .................... .................... .................. € 127,00Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine undalle anderen juristischen Personen: ................... ..................... .................... .................... ...........€ 254,00Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicherHöhe wie ür die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.Für ruhende Berechtigungen ist, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr 2010zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe zu entrichten.Besteht die Mitgliedschaf zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfe des Kalenderjahres 2011,ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.*) Diese Grundumlage gilt auch ür die dem Jahr 2011 olgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ kei-

nen anders lautenden Beschluss asst.

IndexanpassungsklauselDie Wertsicherung der in Euro estgesetzten Umlagenbeträge basiert au dem Verbraucher-preisindex mit der Basis 2005 = 100 (VPI 2005 = 100) oder, sollte dieser nicht mehr verlaut-bart werden, au einem an seine Stelle tretenden Index. Erstmalige Ausgangsbasis ür dieWertanpassung ist die Jahresdurchschnittsnotierung ür 2010.Eine Wertanpassung der Umlagenbeträge soll immer dann er olgen, wenn sich die Indexnotie-rung um mindestens ün Prozent verändert. Schwankungen der Indexnotierungen nach obenoder unten bis ausschließlich 5 Prozent bleiben daher unberücksichtigt. Diese Schwankungs-breite ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets dieerste außerhalb des geltenden Spielraumes gelegene Jahresdurchschnittsnotierung des VPIdie Grundlage sowohl ür die Neu estsetzung der Umlagenbeträge als auch ür die Berechnungdes neuen Spielraumes zu bilden hat. Alle Veränderungsraten sind au eine gerundete Dezimal-stelle zu berechnen.Daraus ergibt sich die Grundumlage 2015 (ident 2014) wie olgt:Natürliche Personen, Offene Gesellschafen (OG) undKommanditgesellschafen (KG): .................... .................... .................... .................... .................. € 134,37Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine undalle anderen juristischen Personen: ................... ..................... .................... .................... ...........€ 268,74

Landesgremium Wien der Tabaktrakanten (302)

Beschluss der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien der Tabaktrakanten (02) vom04. September 2014:Die Grundumlage 2015, diese Grundumlage gilt auch ür die dem Jahr 2015 olgenden Jahre,soweit das zuständige Organ keinen anders lautenden Beschluss asst, wird ür alle dieserFachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder in drei Gruppenwie olgt estgesetzt:Gruppe 1: Tabak achgeschäfe, Tabakwarengroßhandel, anderer Tabakwarenhandel (außer

Tabakverkau stellen)0,35 Promille des Tabakwarenjahresumsatzes, mindestens € 45,00 jährlich und höchstens€ 1.107,00 jährlich ür Tabak achgeschäfe und anderer Tabakwarenhandel (außerTabakverkau stellen) und € 2.214,00 jährlich ür den Tabakwarengroßhandel.Gruppe 2: Tabakverkau stellen0,175 Promille des Tabakwarenjahresumsatzes, mindestens € 30,00 jährlich und höchstens€ 738,00 jährlich.Maßgebend ür die Gruppe 1 und ür die Gruppe 2 ist der Bruttotabakwarenumsatz zu Klein-verkau spreisen des Vorjahres. Die genannten Grundumlagensätze gelten unabhängig von derRechts orm der Trak, des Tabakwarengroßhandels und des anderen Tabakwarenhandels.Hat der Trakant, der Tabakwarengroßhändler, oder der andere Tabakwarenhändler nur Teiledes Vorjahres Tabakwarenumsätze erzielt, sind diese au einen Tabakwarenjahresumsatzhochzurechnen.Hat der Inhaber eines Tabak achgeschäfes, der Tabakwarengroßhändler, oder der andere Ta-bakwarenhändler im Vorjahr keine Tabakwarenumsätze erzielt, so ist der durchschnittliche Ta-bakwarenjahresumsatz eines Wiener Tabak achgeschäfes, bei Tabakverkau stellen der durch-schnittliche Tabakwarenjahresumsatz einer Wiener Tabakverkau stelle als Berechnungsbasiszu verwenden.Für ruhende Berechtigungen wird, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr 2014zugetroffen hat, die Grundumlage 2015 in halber Höhe estgesetzt.Besteht die Mitgliedschaf zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfe des Kalenderjahres 2015,ist die Grundumlage 2015 in halber Höhe zu entrichten.Gruppe 3: Lottokollektanten, die keinen Handel mit Tabakwaren gemäß Gruppe 1 oder

Gruppe 2 ausübenphysische Personen, offene Handelsgesellschafenund Kommanditgesellschafen, sowieeingetragene Erwerbsgesellschafen ................... .................... .................... ..................... € 45,00 jährlichGebietskörperschafen, Genossenschafen,Vereine u. juristische Personen ..................... .................... .................... .................... ...........€ 90,00 jährlichFür Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) gelten die gleichen Sätze wie ür dieStammberechtigung (Hauptbetrieb).Für ruhende Berechtigungen wird, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr 2014zugetroffen hat, die Grundumlage 2015 in halber Höhe estgesetzt.

Besteht die Mitgliedschaf zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfe des Kalenderjahres 2015,ist die Grundumlage 2015 in halber Höhe zu entrichten.“

Landesgremium Wien des Parfümerie- und Drogerie-Einzelhandels (303A)Einzelhandel mit Arzneimitteln, Drogeriewaren und ChemikalienAu Grund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Par üme-rie- und Drogerie-Einzelhandels vom 11.10.2010 wurde die Grundumlage 2011*) ür alle dieserFachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbebe-rechtigung in einem esten Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9 WKGwie olgt estgesetzt:Natürliche Personen, Offene Gesellschafen (OG) undKommanditgesellschafen (KG): .................. .................... .................... ..................... ................... € Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine undalle anderen juristischen Personen: ................. ..................... .................... .................... .............€ 29Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicherHöhe wie ür die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe estgesetzt.Besteht die Mitgliedschaf zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfe des Kalenderjahres 2011,ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.*) Diese Grundumlage gilt auch ür die dem Jahr 2011 olgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ kei-

nen anders lautenden Beschluss asst.Einzelhandel mit Par ümeriewarenAu Grund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Par üme-rie- und Drogerie-Einzelhandels vom 11.10.2010 wurde die Grundumlage 2011*) ür alle dieserFachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbebe-rechtigung in einem esten Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9 WKGwie olgt estgesetzt:Natürliche Personen, Offene Gesellschafen (OG) undKommanditgesellschafen (KG): .................. .................... .................... ..................... ................... € Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine undalle anderen juristischen Personen: ................. ..................... .................... .................... .............€ 19Für die Lebensmitteleinzelhändler, deren Gewerbeberechtigung zusätzlich au den Einzelhan-del mit Wasch- und Putzmitteln, Haushaltsartikeln, Petroleum und Spiritus oder einen Teil die-ser Waren lautet, beträgt die Grundumlage 2011 € 12,60 unbeschadet von der Rechts orm.Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicherHöhe wie ür die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe estgesetzt.Besteht die Mitgliedschaf zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfe des Kalenderjahres 2011,ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.*) Diese Grundumlage gilt auch ür die dem Jahr 2011 olgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ kei-

nen anders lautenden Beschluss asst.

Landesgremium Wien des Großhandels mit Arzneimitteln, Parfümeriewaren sowiedes Handels mit Farben und Lacken (303B)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Großhan-dels mit Arzneimitteln, Par ümeriewaren sowie des Handels mit Farben und Lacken (3b) vom22. September 2010 wurde die Grundumlage 2011*) ür alle dieser Fachgruppe gemäß derFachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einem

esten Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9 WKG wie olgt estge-setzt:a) Für die Beru sgruppen Arzneimittelgroßhandel und Gifegroßhandel; Gifegroßhandel gem.

§ 213 Z 7 GewO 1994; Chemikaliengroßhandel, andere; Arzneimittelgroßhandel gem.§ 213 Z 5 GewO 1994; Farben- und Lackehandel:

Natürliche Personen, Offene Gesellschafen (OG) undKommanditgesellschafen (KG): .................. .................... .................... ..................... ................... €

Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine undalle anderen juristischen Personen: ................. ..................... .................... .................... .............€ 26b) Für die Beru sgruppe Par ümeriewarengroßhandel:Natürliche Personen, Offene Gesellschafen (OG) undKommanditgesellschafen (KG): .................. .................... .................... ..................... ................... € Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine undalle anderen juristischen Personen: ................. ..................... .................... .................... .............€ 23Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicherHöhe wie ür die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe estgesetzt.Besteht die Mitgliedschaf zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfe des Kalenderjahres 2011,ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.*) Diese Grundumlage gilt auch ür die dem Jahr 2011 olgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ kei-

nen anders lautenden Beschluss asst.

Landesgremium Wien des Agrarhandels (304)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Agrarhan-dels vom 20. September 2010 wurde die Grundumlage 2011*) ür alle dieser Fachgruppe ge-

Fachorganisationen der Sparte HANDEL

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7/21/2019 Grundumlagen 2015 Wien

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XII · Grundumlagen 2015 · Nr. 51/52 · 19. 12. 2014Wiener Wirtschaf

Handel

mäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung ineinem esten Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9 WKG wie olgt

estgesetzt:Natürliche Personen, Offene Gesellschafen (OG) undKommanditgesellschafen (KG): ................... .................... .................... ..................... .................. € 179,00Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine undalle anderen juristischen Personen: ................... .................... .................... .................... ............€ 358,00Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicherHöhe wie ür die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe estgesetzt.Besteht die Mitgliedschaf zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfe des Kalenderjahres 2011,ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.IndexanpassungsklauselDie Wertsicherung der in Euro estgesetzten Umlagenbeträge basiert au dem Verbraucher-preisindex mit der Basis 2005 = 100 (VPI 2005 = 100) oder, sollte dieser nicht mehr verlaut-bart werden, au einem an seine Stelle tretenden Index. Erstmalige Ausgangsbasis ür dieWertanpassung ist die Jahresdurchschnittsnotierung ür 2010.Eine Wertanpassung der Umlagenbeträge soll immer dann er olgen, wenn sich die Indexnotie-rung um mindestens ün Prozent verändert. Schwankungen der Indexnotierungen nach obenoder unten bis ausschließlich 5 Prozent bleiben daher unberücksichtigt. Diese Schwankungs-breite ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets dieerste außerhalb des geltenden Spielraumes gelegene Jahresdurchschnittsnotierung des VPIdie Grundlage sowohl ür die Neu estsetzung der Umlagenbeträge als auch ür die Berechnungdes neuen Spielraumes zu bilden hat. Alle Veränderungsraten sind au eine gerundete Dezimal-stelle zu berechnen.*) Diese Grundumlage gilt auch ür die dem Jahr 2011 olgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ kei-

nen anderslautenden Beschluss asst.

Daraus ergibt sich die Grundumlage 2015 (ident 2014) wie olgt:Natürliche Personen, Offene Gesellschafen (OG) undKommanditgesellschafen (KG): ................... .................... .................... ..................... .................. € 189,38Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine undalle anderen juristischen Personen: ................... .................... .................... .................... ............€ 378,76

Landesgremium Wien des Energiehandels (305)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Energie-handels (5) vom 13. Oktober 2010 wurde die Grundumlage 2011*) ür alle dieser Fachgruppegemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung ineinem esten Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9 WKG wie olgt

estgesetzt:Natürliche Personen, Offene Gesellschafen (OG) undKommanditgesellschafen (KG): ................... .................... .................... ..................... .................. € 156,60Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine undalle anderen juristischen Personen: .................... .................... ..................... .................... ........€ 313,20Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicherHöhe wie ür die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe estgesetzt.Besteht die Mitgliedschaf zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfe des Kalenderjahres 2011,ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.*) Diese Grundumlage gilt auch ür die dem Jahr 2011 olgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ kei-

nen anders lautenden Beschluss asst.

Landesgremium Wien des Markt-, Straßen- und Wanderhandels (306)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Markt-,Straßen- und Wanderhandels vom 14. Oktober 2014 wurde die Grundumlage 2015*) ür alledieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Ge-werbeberechtigung in einem esten Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123Abs. 9 WKG wie olgt estgesetzt:Natürliche Personen, Offene Gesellschafen (OG) undKommanditgesellschafen (KG): ................... .................... .................... ..................... .................. € 135,00Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine undalle anderen juristischen Personen: ................... .................... .................... .................... ............€ 270,00Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2015 in gleicherHöhe wie ür die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr2014 zugetroffen hat, die Grundumlage 2015 in halber Höhe estgesetzt.Besteht die Mitgliedschaf zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfe des Kalenderjahres 2015,ist die Grundumlage 2015 nur in halber Höhe zu entrichten.Für alle Markt ahrer (einschließlich jener mit Obst, Gemüse, landwirtschaflichen Produkten,Christbäumen, Reisig und ähnlichen Waren) sowie ür alle Markthändler mit xen Standortenau Wiener Märkten (ausgenommen Marktviktualienhändler) wurde die Grundumlage 2015 wie

olgt estgesetzt:Natürliche Personen, Offene Gesellschafen (OG) undKommanditgesellschafen (KG): ................... .................... .................... ..................... .................. € 150,00Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine undalle anderen juristischen Personen: .................... .................... ..................... .................... ........€ 300,00Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2015 in gleicherHöhe wie ür die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr2014 zugetroffen hat, die Grundumlage 2015 in halber Höhe estgesetzt.Besteht die Mitgliedschaf zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfe des Kalenderjahres 2015,ist die Grundumlage 2015 nur in halber Höhe zu entrichten.

Für Inhaber von standortgebundenen Einzelhandelsberechtigungen, deren Ausübungsberechti-gungen sich bis höchstens 14 Tage im Jahr erstreckt (standortgebundene Christbaum-einzel-händler, standortgebundene Gewerbeberechtigungen ür den Allerheiligenmarkt u.ä.), wurdedie Grundumlage 2015 wie olgt estgesetzt:Natürliche Personen, Offene Gesellschafen (OG) undKommanditgesellschafen (KG): .................... ..................... .................... .................... .................€ Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine undalle anderen juristischen Personen: .................... .................... ..................... .................... ..........€ Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2015 in gleicherHöhe wie ür die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr2014 zugetroffen hat, die Grundumlage 2015 in halber Höhe estgesetzt.Besteht die Mitgliedschaf zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfe des Kalenderjahres 2015,ist die Grundumlage 2015 nur in halber Höhe zu entrichten.MarktviktualienhändlerNatürliche Personen, Offene Gesellschafen (OG) undKommanditgesellschafen (KG): .................... ..................... .................... .................... .................€ Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine undalle anderen juristischen Personen: .................... .................... ..................... .................... ..........€ Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2015 in gleicherHöhe wie ür die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr2014 zugetroffen hat, die Grundumlage 2015 in halber Höhe estgesetzt.Besteht die Mitgliedschaf zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfe des Kalenderjahres 2015,ist die Grundumlage 2015 nur in halber Höhe zu entrichten.Für die Bezieher temporärer Märkte wird die Grundumlage 2015 wie olgt estgesetzt:

Natürliche Personen, Offene Gesellschafen (OG) undKommanditgesellschafen (KG): .................... ..................... .................... .................... .................€ Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine undalle anderen juristischen Personen: .................... .................... ..................... .................... ..........€ Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2015 in gleicherHöhe wie ür die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr2014 zugetroffen hat, die Grundumlage 2015 in halber Höhe estgesetzt.Besteht die Mitgliedschaf zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfe des Kalenderjahres 2015,ist die Grundumlage 2015 nur in halber Höhe zu entrichten.*) Diese Grundumlage gilt auch ür die dem Jahr 2015 olgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ kei-

nen anders lautenden Beschluss asst.

Landesgremium Wien des Außenhandels (307)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Außenhan-dels vom 06.10.2010 wurde die Grundumlage 2011*) ür alle dieser Fachgruppe gemäß derFachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einem

esten Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9 WKG wie olgt estge-setzt:Natürliche Personen, Offene Gesellschafen (OG) undKommanditgesellschafen (KG): .................... ..................... .................... .................... .................€ Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine undalle anderen juristischen Personen: .................... .................... ..................... .................... ..........€ Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicherHöhe wie ür die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.Für ruhende Berechtigungen ist, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr 2010zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe zu entrichten.Besteht die Mitgliedschaf zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfe des Kalenderjahres 2011,ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.*) Diese Grundumlage gilt auch ür die dem Jahr 2011 olgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ kei-

nen anders lautenden Beschluss asst.

Landesgremium Wien des Einzelhandels mit Mode und Freizeitartikeln (308A)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Einzelhan-dels mit Mode und Freizeitartikeln vom 6.10.2010 wurde die Grundumlage 2011*) ür alle die-

ser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbe-berechtigung in einem esten Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9WKG wie olgt estgesetzt:Natürliche Personen, Offene Gesellschafen (OG) undKommanditgesellschafen (KG): .................... ..................... .. € 120,00 mit WertsicherungsklauselGebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine undalle anderen juristischen Personen: .................... ................ € 240,00 mit Wertsicherungsklausel *Trakanten: ................... .................... .................... ..................... .. € 30,00 mit WertsicherungskDie Grundumlage von € 30,00 ist jenen Trakanten vorzuschreiben, die lediglich eine einge-schränkte Gewerbeberechtigung ür den Einzelhandel mit Galanteriewaren, Raucherrequisitensowie Kurzwaren in Verbindung mit einer „Tabaktrak“ besitzen.Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicherHöhe wie ür die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe estgesetzt.Besteht die Mitgliedschaf zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfe des Kalenderjahres 2011,ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.*) Die Wertsicherung der in Euro estgesetzten Umlagenbeträge basiert au dem Verbraucher-

preisindex mit der Basis 2005 = 100 (VPI 2000 = 100) oder, sollte dieser nicht mehr verlaut-bart werden, au einem an seine Stelle tretenden Index. Erstmalige Ausgangsbasis ür dieWertanpassung ist die Jahrsdurchschnittsnotierung ür 2010. Eine Wertanpassung der

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7/21/2019 Grundumlagen 2015 Wien

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· Grundumlagen 2015 · XIIINr. 51/52 · 19. 12. 2014Wiener Wirtschaf

Handel

Umlagenbeträge soll immer dann er olgen, wenn sich die Indexnotierung um mindestens ünProzent verändert. Schwankungen der Indexnotierungen nach oben oder unten bis ausschließ-lich 5 Prozent bleiben daher unberücksichtigt. Diese Schwankungsbreite ist bei jedem Über-schreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des gel-tenden Spielraumes gelegene Jahresdurchschnittsnotierung des VPI die Grundlage sowohl ürdie Neu estsetzung der Umlagenbeträge als auch ür die Berechnung des neuen Spielraumeszu bilden.*) Diese Grundumlage gilt auch ür die dem Jahr 2011 olgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ kei-

nen anders lautenden Beschluss asst.

Daraus ergibt sich die Grundumlage 2015 (ident 2014) wie olgt:Natürliche Personen, Offene Gesellschafen (OG) undKommanditgesellschafen (KG): .................... .................... .................... .................... .................. € 126,96Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine undalle anderen juristischen Personen: ................... ..................... .................... .................... ...........€ 253,92Trakanten: .................. .................... ..................... .................... .................... .................... .................. € 31,74

Landesgremium Wien des Großhandels mit Mode und Freizeitartikeln (308B)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Großhan-dels mit Mode und Freizeitartikeln vom 17.09.2010 wurde die Grundumlage 2011*) ür alle die-ser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbe-berechtigung in einem esten Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9WKG wie olgt estgesetzt:Natürliche Personen, Offene Gesellschafen (OG) undKommanditgesellschafen (KG): .................... .................. € 120,00 mit Wertsicherungsklausel *)Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine undalle anderen juristischen Personen: ................... ............ €240,00 mit Wertsicherungsklausel *).Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicherHöhe wie ür die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe estgesetzt.Besteht die Mitgliedschaf zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfe des Kalenderjahres 2011,ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.*) Die Wertsicherung der in Euro estgesetzten Umlagenbeträge basiert au dem Verbraucher-preisindex mit der Basis 2005 = 100 (VPI 2000 = 100) oder, sollte dieser nicht mehr verlaut-bart werden, au einem an seine Stelle tretenden Index. Erstmalige Ausgangsbasis ür dieWertanpassung ist die Jahrsdurchschnittsnotierung ür 2010. Eine Wertanpassung der Umla-genbeträge soll immer dann er olgen, wenn sich die Indexnotierung um mindestens ün Pro-zent verändert. Schwankungen der Indexnotierungen nach oben oder unten bis ausschließlich5 Prozent bleiben daher unberücksichtigt. Diese Schwankungsbreite ist bei jedem Überschrei-ten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des geltendenSpielraumes gelegene Jahresdurchschnittsnotierung des VPI die Grundlage sowohl ür die Neu-

estsetzung der Umlagenbeträge als auch ür die Berechnung des neuen Spielraumes zu bil-den.*) Diese Grundumlage gilt auch ür die dem Jahr 2011 olgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ kei-

nen anders lautenden Beschluss asst.

Daraus ergibt sich die Grundumlage 2015 (ident 2014) wie olgt:Natürliche Personen, Offene Gesellschafen (OG) undKommanditgesellschafen (KG): .................... .................... .................... .................... .................. € 126,96Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine undalle anderen juristischen Personen: ................... ..................... .................... .................... ...........€ 253,92

Landesgremium Wien des Direktvertriebes (309)

Au Grund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Direktver-triebes (9) vom 26. November 2013 wurde die Grundumlage 2014*) ür alle dieser Fachgruppegemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung ineinem esten Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9 WKG wie olgt

estgesetzt:Natürliche Personen, Offene Gesellschafen (OG) undKommanditgesellschafen (KG): .................... .................... .................... .................... .................. € 125,00Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine undalle anderen juristischen Personen: ................... ..................... .................... .................... ...........€ 250,00Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2014 in gleicher

Höhe wie ür die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr2013 zugetroffen hat, die Grundumlage 2014 in halber Höhe estgesetzt.Besteht die Mitgliedschaf zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfe des Kalenderjahres 2014,ist die Grundumlage 2014 nur in halber Höhe zu entrichten.*) Diese Grundumlage gilt auch ür die dem Jahr 2014 olgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ kei-

nen anders lautenden Beschluss asst.

Landesgremium Wien des Papier- und Spielwarenhandels (310)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Papier- undSpielwarenhandels (10) vom 18. Oktober 2010 wurde die Grundumlage 2011*) ür alle dieserFachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbebe-rechtigung in einem esten Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9 WKGwie olgt estgesetzt:

Natürliche Personen, Offene Gesellschafen (OG) undKommanditgesellschafen (KG): .................... .................... .................... .................... .................. € 120,00Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine undalle anderen juristischen Personen: ................... ..................... .................... .................... ...........€ 240,00Trakanten: .................. .................... ..................... .................... .................... .................... .................. € 34,00

Die Grundumlage von € 34,00 ist jenen Trakanten vorzuschreiben, die lediglich eine einge-schränkte Gewerbeberechtigung ür den Einzelhandel mit Papier- und Schreibwaren in Verbin-dung mit einer „Tabaktrak“ besitzen.Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicherHöhe wie ür die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe estgesetzt.Besteht die Mitgliedschaf zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfe des Kalenderjahres 2011,ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.Die Wertsicherung der in Euro estgesetzten Umlagenbeträge basiert au dem Verbraucher-preisindex mit der Basis 2005 = 100 (VPI 2005 = 100) oder, sollte dieser nicht mehr verlaut-bart werden, au einem an seine Stelle tretenden Index. Erstmalige Ausgangsbasis ür dieWertanpassung ist die Jahresdurchschnittsnotierung ür 2010.Eine Wertanpassung der Umlagenbeträge soll immer dann er olgen, wenn sich die Indexnotie-rung um mindestens ün Prozent verändert. Schwankungen der Indexnotierungen nach obenoder unten bis ausschließlich 5 Prozent bleiben daher unberücksichtigt. Diese Schwankungs-breite ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets dieerste außerhalb des geltenden Spielraumes gelegene Jahresdurchschnittsnotierung des VPIdie Grundlage sowohl ür die Neu estsetzung der Umlagenbeträge als auch ür die Berechnungdes neuen Spielraumes zu bilden hat. Alle Veränderungsraten sind au eine gerundete Dezimal-stelle zu berechnen*) Diese Grundumlage gilt auch ür die dem Jahr 2011 olgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ kei-

nen anders lautenden Beschluss asst.

Daraus ergibt sich die Grundumlage 2015 (ident 2014) wie olgt:Natürliche Personen, Offene Gesellschafen (OG) undKommanditgesellschafen (KG): .................. .................... .................... ..................... ................... € 1Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine undalle anderen juristischen Personen: ................. ..................... .................... .................... .............€ 25Trakanten: .................... .................... .................... .................... ..................... .................... ................€

Landesgremium Wien der Handelsagenten (311)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien der Handelsa-genten (11) vom 1. Oktober 2010 wurde die Grundumlage 2011*) ür alle dieser Fachgruppegemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung ineinem esten Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9 WKG wie olgt

estgesetzt:Natürliche Personen, Offene Gesellschafen (OG) undKommanditgesellschafen (KG): .................. .................... .................... ..................... ................... € Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine undalle anderen juristischen Personen: ................. ..................... .................... .................... .............€ 16Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicherHöhe wie ür die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe estgesetzt.Besteht die Mitgliedschaf zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfe des Kalenderjahres 2011,ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.*) Diese Grundumlage gilt auch ür die dem Jahr 2011 olgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ kei-

nen anders lautenden Beschluss asst.

Landesgremium Wien des Kunst-, Antiquitäten- und Briefmarkenhandels (312A)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Kunst-, An-tiquitäten- und Brie markenhandels vom 15. September 2010 wurde die Grundumlage 2011*)

ür alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder proGewerbeberechtigung in einem esten Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123Abs. 9 WKG wie olgt estgesetzt:Für die Beru sgruppe 0400 (Antiquitäten und Kunstgegenstände) wurde die Grundumlage2011 pro Gewerbeberechtigung wie olgt beschlossen:a) natürliche Personen, Einzelrmen, Personengesellschafen

des Handelsrechtes (Offene Gesellschafen (OG) undKommanditgesellschafen (KG)): ................. ..................... .................... .................... .............€ 2

b) Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine undalle anderen juristischen Personen: ......................................................................................€ 40

Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicherHöhe wie ür die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe estgesetzt.Besteht die Mitgliedschaf zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfe des Kalenderjahres 2011,ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.Für die Beru sgruppen 0600 und 0700 (Brie marken und Münzen) wurde die Grundumlage2011 pro Gewerbeberechtigung wie olgt beschlossen:a) natürliche Personen, Einzelrmen, Personengesellschafen

des Handelsrechtes (Offene Gesellschafen (OG) undKommanditgesellschafen (KG):.............................................................................................€ 1

b) Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine,Kapitalgesellschafen und alle anderen juristischen Personen: .................... ............€ 236,00

Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicherHöhe wie ür die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe estgesetzt.Besteht die Mitgliedschaf zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfe des Kalenderjahres 2011,ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.*) Diese Grundumlage gilt auch ür die dem Jahr 2011 olgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ kei-

nen anders lautenden Beschluss asst.

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7/21/2019 Grundumlagen 2015 Wien

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XIV · Grundumlagen 2015 · Nr. 51/52 · 19. 12. 2014Wiener Wirtschaf

Handel

Landesgremium Wien des Uhren- und Juwelenhandels (312B)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Juwelen-und Uhrenhandels vom 14. Oktober 2010 wurde die Grundumlage 2011*) ür alle dieser Fach-gruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechti-gung in einem esten Betrag gemäß § 23 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9 WKG wie

olgt estgesetzt:Natürliche Personen, Offene Gesellschafen (OG) undKommanditgesellschafen (KG): ................... .................... .................... ..................... .................. € 220,00

Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine undalle anderen juristischen Personen: ................... .................... .................... .................... ............€ 440,00Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicherHöhe wie ür die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe estgesetzt.Besteht die Mitgliedschaf zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfe des Kalenderjahres 2011,ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.Die Wertsicherung der in Euro estgesetzten Umlagenbeträge basiert au dem Verbraucher-preisindex mit der Basis 2005 (VPI 2005 = 100) oder, sollte dieser nicht mehr verlautbart wer-den, au einem an seine Stelle tretenden Index. Erstmalige Ausgangsbasis ür die Wertanpas-sung ist die Jahresdurchschnittsnotierung ür 2010.Eine Wertanpassung der Umlagenbeträge soll immer dann er olgen, wenn sich die Indexnotie-rungen um mindestens 5 Prozent verändern. Schwankungen der Indexnotierungen nach obenoder unten bis ausschließlich 5 Prozent bleiben daher unberücksichtigt. Diese Schwankungs-breite ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets dieerste außerhalb des geltenden Spielraumes gelegene Jahresdurchschnittsnotierung des VPIdie Grundlage sowohl ür die Neu estsetzung der Umlagenbeträge als auch ür die Berechnungdes neuen Spielraumes zu bilden hat. Alle Veränderungsraten sind au eine gerundete Dezimal-stelle zu berechnen.*) Diese Grundumlage inkl. Wertsicherungsklausel gilt auch ür die dem Jahr 2011 olgenden Jahre, soweit dann

das zuständige Organ keinen anders lautenden Beschluss asst.

Daraus ergibt sich die Grundumlage 2015 (ident 2014) wie olgt:Natürliche Personen, Offene Gesellschafen (OG) undKommanditgesellschafen (KG): ................... .................... ..€ 232,76 (€ 116,38 ür ruhende)Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine undalle anderen juristischen Personen: ................... ...............€ 465,52 (€ 232,76 ür ruhende)

Landesgremium Wien des Baustoff-, Eisen-, Hartwaren- und Holzhandels (313)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Baustoff-,Eisen-, Hartwaren- und Holzhandels (13) vom 5. Oktober 2010 wurde die Grundumlage 2011*)

ür alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder proGewerbeberechtigung in einem esten Betrag gemäß § 123 Abs. 10 Z. 2 WKG und gemäß §123 Abs. 12 WKG wie olgt estgesetzt:Natürliche Personen, Offene Gesellschafen (OG) undKommanditgesellschafen (KG): ................... .................... ..................... .................... .................. € 130,00Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine und alleanderen juristischen Personen: .................... .................... ..................... .................... .................. € 260,00Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicherHöhe wie ür die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe estgesetzt.Besteht die Mitgliedschaf zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfe des Kalenderjahres 2011,ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.*) Diese Grundumlage gilt auch ür die dem Jahr 2011 olgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ kei-

nen anders lautenden Beschluss asst.

Landesgremium Wien des Handels mit Computern und Bürosystemen (314A)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Handels mitComputern und Bürosystemen (14a) vom 11. Oktober 2011 wurde die Grundumlage 2012*) üralle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder proGewerbeberechtigung in einem esten Betrag gemäß § 123 Abs. 10 Z. 2 WKG und gemäß §

123 Abs. 12 WKG wie olgt estgesetzt:Natürliche Personen, Offene Gesellschafen (OG) undKommanditgesellschafen (KG): ................... .................... .................... ..................... .................. € 75,00Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine undalle anderen juristischen Personen: ................... .................... .................... .................... ............€ 150,00Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2012 in gleicherHöhe wie ür die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr2011 zugetroffen hat, die Grundumlage 2012 in halber Höhe estgesetzt.Besteht die Mitgliedschaf zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfe des Kalenderjahres 2012,ist die Grundumlage 2012 nur in halber Höhe zu entrichten.*) Diese Grundumlage gilt auch ür die dem Jahr 2012 olgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ kei-

nen anders lautenden Beschluss asst.

Landesgremium Wien des Handels mit Maschinen,technischem und industriellem Bedarf (314B)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Handels mitMaschinen, technischem und industriellem Bedar (14b) vom 25. September 2012 wurde dieGrundumlage 2013*) ür alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung ange-

hörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einem esten Betrag gemäß § 123 Abs. 10Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 12 WKG wie olgt estgesetzt:Natürliche Personen, Offene Gesellschafen (OG) undKommanditgesellschafen (KG): .................... ..................... .................... .................... .................€ Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine undalle anderen juristischen Personen .................. .................... .................... ..................... .............€ Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2013 in gleicherHöhe wie ür die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.

Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr2012 zugetroffen hat, die Grundumlage 2013 in halber Höhe estgesetzt.Besteht die Mitgliedschaf zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfe des Kalenderjahres 2013,ist die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten.*) Diese Grundumlage gilt auch ür die dem Jahr 2013 olgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ kei-

nen anders lautenden Beschluss asst.

Landesgremium Wien des Fahrzeughandels (315)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Fahrzeug-handels (315) vom 5. Oktober 2010 wurde die Grundumlage 2011*) ür a lle dieser Fachgruppegemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung ineinem esten Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9 WKG wie olgt

estgesetzt:Natürliche Personen, Offene Gesellschafen (OG) undKommanditgesellschafen (KG): .................... ..................... .................... .................... .................€ Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine undalle anderen juristischen Personen: .................... .................... ..................... .................... ..........€

Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicherHöhe wie ür die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe estgesetzt.Besteht die Mitgliedschaf zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfe des Kalenderjahres 2011,ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.Die Wertsicherung der in Euro estgesetzten Umlagenbeträge basiert au dem Verbraucher-preisindex mit der Basis 2005 = 100 (VPI 2005 = 100) oder, sollte dieser nicht mehr verlaut-bart werden, au einem an seine Stelle tretenden Index. Erstmalige Ausgangsbasis ür dieWertanpassung ist die Jahresdurchschnittsnotierung ür 2010.Eine Wertanpassung der Umlagenbeträge soll immer dann er olgen, wenn sich die Indexnotie-rung um mindestens ün Prozent verändert. Schwankungen der Indexnotierungen nach obenoder unten bis ausschließlich 5 Prozent bleiben daher unberücksichtigt. Diese Schwankungs-breite ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets dieerste außerhalb des geltenden Spielraumes gelegene Jahresdurchschnittsnotierung des VPIdie Grundlage sowohl ür die Neu estsetzung der Umlagenbeträge als auch ür die Berechnungdes neuen Spielraumes zu bilden hat. Alle Veränderungsraten sind au eine gerundete Dezimal-stelle zu berechnen*) Diese Grundumlage inkl. Wertsicherungsklausel gilt auch ür die dem Jahr 2011 olgenden Jahre, soweit dann

das zuständige Organ keinen anders lautenden Beschluss asst.

Daraus ergibt sich die Grundumlage 2015 (ident 2014) wie olgt:Natürliche Personen, Offene Gesellschafen (OG) undKommanditgesellschafen (KG): .................... ..................... .................... .................... .................€ Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine undalle anderen juristischen Personen: .................... .................... ..................... .................... ..........€

Landesgremium Wien des Foto-, Optik- und Medizinproduktehandels (316)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Foto-, Op-tik- und Medizinproduktehandels (16) vom 28. September 2010 wurde die Grundumlage2011*) ür alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mit-glieder pro Gewerbeberechtigung in einem esten Betrag gemäß § 123 Abs. 10 Z. 2 WKG undgemäß § 123 Abs. 12 WKG wie olgt estgesetzt:a) Für die Beru sgruppe Fotohandel: Natürliche Personen, Offene Gesellschafen (OG) und

Kommanditgesellschafen (KG): .................. .................... .................... ..................... .............€ Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine und

alle anderen juristischen Personen: .................. .................... .................... .................... .......€ Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicherHöhe wie ür die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe estgesetzt.Besteht die Mitgliedschaf zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfe des Kalenderjahres 2011,ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.b) Für die Beru sgruppe Handel mit Medizinprodukten: Natürliche Personen, Offene Gesellschafen (OG) und Kommanditgesellschafen (KG): .................. .................... .................... ..................... .............€ Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine und

alle anderen juristischen Personen: .................. .................... .................... .................... .......€ Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicherHöhe wie ür die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe estgesetzt.Besteht die Mitgliedschaf zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfe des Kalenderjahres 2011,ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.*) Diese Grundumlage gilt auch ür die dem Jahr 2011 olgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ kei-

nen anders lautenden Beschluss asst.

Page 15: Grundumlagen 2015 Wien

7/21/2019 Grundumlagen 2015 Wien

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· Grundumlagen 2015 · XVNr. 51/52 · 19. 12. 2014Wiener Wirtschaf

Handel

Landesgremium Wien des Elektrohandels (317A)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Elektrohan-dels (17A) vom 30. September 2010 wurde die Grundumlage 2011*) ür alle dieser Fachgruppegemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung ineinem esten Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9 WKG wie olgt

estgesetzt:Natürliche Personen, Offene Gesellschafen (OG) undKommanditgesellschafen (KG): .................... .................... .................... .................... .................. € 85,00

Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine undalle anderen juristischen Personen: ................... ..................... .................... .................... ...........€ 170,00Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicherHöhe wie ür die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe estgesetzt.Besteht die Mitgliedschaf zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfe des Kalenderjahres 2011,ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.Die Wertsicherung der in Euro estgesetzten Umlagenbeträge basiert au dem Verbraucher-preisindex mit der Basis 2005 = 100 (VPI 2005 = 100) oder, sollte dieser nicht mehr verlaut-bart werden, au einem an seine Stelle tretenden Index. Erstmalige Ausgangsbasis ür dieWertanpassung ist die Jahresdurchschnittsnotierung ür 2010.Eine Wertanpassung der Umlagenbeträge soll immer dann er olgen, wenn sich die Indexnotie-rung um mindestens ün Prozent verändert. Schwankungen der Indexnotierungen nach obenoder unten bis ausschließlich 5 Prozent bleiben daher unberücksichtigt. Diese Schwankungs-breite ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets dieerste außerhalb des geltenden Spielraumes gelegene Jahresdurchschnittsnotierung des VPIdie Grundlage sowohl ür die Neu estsetzung der Umlagenbeträge als auch ür die Berechnungdes neuen Spielraumes zu bilden hat. Alle Veränderungsraten sind au eine gerundete Dezimal-

stelle zu berechnen*) Diese Grundumlage gilt auch ür die dem Jahr 2011 olgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ kei-

nen anders lautenden Beschluss asst.

Daraus ergibt sich die Grundumlage 2015 (ident 2014) wie olgt:Natürliche Personen, Offene Gesellschafen (OG) undKommanditgesellschafen (KG): .................... .................... .................... .................... .................. € 89,93Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine undalle anderen juristischen Personen: ................... ..................... .................... .................... ...........€ 179,86

Landesgremium Wien des Einrichtungsfachhandels (317B)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Einrich-tungs ach-handels (17b) vom 23. September 2010 wurde die Grundumlage 2011*) ür die die-ser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbe-berechtigung in einem esten Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9WKG wie olgt estgesetzt:a) natürliche Personen, Einzelrmen, Personengesellschafen

des Handelsrechtes (Offene Gesellschafen (OG) undKommanditgesellschafen (KG)): ................... ..................... .................... .................... ...........€ 165,00

b) Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine,Kapitalgesellschafen und alle anderen juristischen Personen:......................... .......€ 330,00

Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurden die gleichen Sätze wie ür dieStammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe estgesetzt.Besteht die Mitgliedschaf zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfe des Kalenderjahres 2011,ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.*) Diese Grundumlage gilt auch ür die dem Jahr 2011 olgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ kei-

nen anders lautenden Beschluss asst.

Landesgremium Wien des Versand-, Internet- und Allgemeinen Handels (318)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremium Wien des Versand-, In-ternet- und Allgemeinen Handels vom 11. Oktober 2012 wurde die Grundumlage 2013*) üralle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro

Gewerbeberechtigung in einem esten Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123Abs. 9 WKG wie olgt estgesetzt:Warenhäuser:Natürliche Personen, Offene Gesellschafen (OG) undKommanditgesellschafen (KG): .................... .................... .................... .................... .................. € 437,00Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine undalle anderen juristischen Personen: ..................... .................... .................... ..................... .......€ 874,00Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2013 in gleicherHöhe wie ür die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr2012 zugetroffen hat, die Grundumlage 2013 in halber Höhe estgesetzt.Besteht die Mitgliedschaf zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfe des Kalenderjahres 2013,ist die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten.Versand-, Internethandel und Allgemeiner HandelNatürliche Personen, Offene Gesellschafen (OG) undKommanditgesellschafen (KG): .................... .................... .................... .................... .................. € 116,00Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine und alleanderen juristischen Personen: .................... .................... .................... .................... .................. € 232,00Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2013 in gleicherHöhe wie ür die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.

Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr2012 zugetroffen hat, die Grundumlage 2013 in halber Höhe estgesetzt.Besteht die Mitgliedschaf zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfe des Kalenderjahres 2013,ist die Grundumlage 2013 nur in halber Höhe zu entrichten.*) Diese Grundumlage gilt auch ür die dem Jahr 2013 olgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ kei-

nen anders lautenden Beschluss asst.

Landesgremium Wien des Sekundärrohstoff- und Altwarenhandels (319)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien des Sekundär-rohstoff- und Altwarenhandels vom 04. Oktober 2010 wurde die Grundumlage 2011*) ür alledieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Ge-werbeberechtigung in einem esten Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123Abs. 9 WKG wie olgt estgesetzt:Sekundärrohstoffhandel, Recycling und Entsorgung:Natürliche Personen, Offene Gesellschafen (OG) undKommanditgesellschafen (KG): .................. .................... .................... ..................... ................... € 2Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine undalle anderen juristischen Personen: ................. ..................... .................... .................... .............€ 47Sammler: .................... .................... ..................... .................... .................... ..................... ................... €Handel mit Altwaren:Natürliche Personen, Offene Gesellschafen (OG) undKommanditgesellschafen (KG): .................. .................... .................... ..................... ................... € Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine undalle anderen juristischen Personen: ................. ..................... .................... .................... .............€ 22Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2011 in gleicherHöhe wie ür die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe estgesetzt.Besteht die Mitgliedschaf zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfe des Kalenderjahres 2011,ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.Die Wertsicherung der in Euro estgesetzten Umlagenbeträge basiert au dem Verbraucher-preisindex mit der Basis 2005 = 100 (VPI 2000 = 100) oder, sollte dieser nicht mehr verlaut-bart werden, au einem an seine Stelle tretenden Index. Erstmalige Ausgangsbasis ür dieWertanpassung ist die Jahresdurchschnittsnotierung ür 2010. Eine Wertanpassung der Umla-genbeträge soll immer dann er olgen, wenn sich die Indexnotierung um mindestens ün Pro-zent verändert. Schwankungen der Indexnotierungen nach oben oder unten bis ausschließlich5 Prozent bleiben daher unberücksichtigt. Diese Schwankungsbreite ist bei jedem Überschrei-ten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des geltendenSpielraumes gelegene Jahresdurchschnittsnotierung des VPI die Grundlage sowohl ür die Neu-

estsetzung der Umlagenbeträge als auch ür die Berechnung des neuen Spielraumes zu bildenhat. Alle Veränderungsraten sind au eine gerundete Dezimalstelle zu berechnen.*) Diese Grundumlage gilt auch ür die dem Jahr 2011 olgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ kei-

nen anders lautenden Beschluss asst.

Daraus ergibt sich die Grundumlage 2015 (ident 2014) wie olgt:Sekundärrohstoffhandel, Recycling und Entsorgung:Natürliche Personen, Offene Gesellschafen (OG) undKommanditgesellschafen (KG): .................. .................... .................... ..................... ................... € 2Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine undalle anderen juristischen Personen: ................. ..................... .................... .................... .............€ 50Sammler: .................... .................... ..................... .................... .................... ..................... ................... €Handel mit Altwaren:Natürliche Personen, Offene Gesellschafen (OG) undKommanditgesellschafen (KG): .................. .................... .................... ..................... ................... € Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine undalle anderen juristischen Personen: ................. ..................... .................... .................... .............€ 24

Landesgremium Wien der Versicherungsagenten (320)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung des Landesgremiums Wien der Versiche-rungsagenten (20) vom 12. Oktober 2010 wurde die Grundumlage 2011*) ür die dieser Fach-gruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechti-gung in einem esten Betrag gemäß § 123 Abs. 7 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 9 WKG wie

olgt estgesetzt:Natürliche Personen, Offene Gesellschafen (OG) undKommanditgesellschafen (KG): .................. .................... .................... ..................... ................... € Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine undalle anderen juristischen Personen: ................. ..................... .................... .................... .............€ 18Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurden die gleichen Sätze wie ür dieStammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr2010 zugetroffen hat, die Grundumlage 2011 in halber Höhe estgesetzt.Besteht die Mitgliedschaf zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfe des Kalenderjahres 2011,ist die Grundumlage 2011 nur in halber Höhe zu entrichten.*) Diese Grundumlage gilt auch ür die dem Jahr 2011 olgenden Jahre, soweit dann das zuständige Organ kei-

nen anders lautenden Beschluss asst.

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7/21/2019 Grundumlagen 2015 Wien

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XVI · Grundumlagen 2015 · Nr. 51/52 · 19. 12. 2014Wiener Wirtschaf

Bank und Versicherung

Fachvertretung Wien der Banken und Bankiers (401)Beschluss über die Grundumlagen 2015 bei FachvertretungenBeschluss assendes Organ: FachverbandsausschussBeschlussdatum: 08.10.2014Die Grundumlage 2015 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern überderen Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmer ordernisses (Mehr-heit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:Der Fachverbandsausschuss hat olgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG ge asst:Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2015 Höhe:pro Berechtigung €/Hebesatz 2015Beru szweig Banken:Kommunalsteuerpichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssummedes Vorjahres: .................... .................... ..................... .................... .................... .................... ............ 0,894 ‰- Mindestbetrag:......................... ..................... .................... .................... .................... ..................... .€ 7,00- ganzjährig ruhende Berechtigung ................... .................... .................... .................... ............ € 3,50Beru szweig Casinos Austria und Lotterien:a) Klassenlotteriegeschäfsstellen:

Der von der Österreichischen Lotterien GmbH proKlassenlottergeschäfsstelle bekannt gegebeneGesamtumsatz der 176. und 177. Klassenlotterie: .................. .................... .................. 0,140‰

b) Österreichische Lotterien GmbH:Der Umsatz aller Ausspielungen, ausgenommenKlassenlotterie und Zahlenlotto, des derGrundumlagenvorschreibung zweitvorangegangenen Jahres (2013): ................... . 0,047‰

c) Casinos Austria AG:der inländische Gesamtumsatz des derGrundumlagenvorschreibung zweitvorangegangenen Jahres (2013): ................... . 0,302 ‰

- Mindestbetrag:......................... ..................... .................... .................... ..................... .................... .€ 7,27- ganzjährig ruhende Berechtigung: .................. .................... .................... ..................... ...........€ 3,64

Fachvertretung Wien der Sparkassen (402)Beschluss über die Grundumlagen 2015 bei FachvertretungenBeschluss assendes Organ: Ausschuss des Fachverbandes der SparkassenBeschlussdatum: 11.09.2014Die Grundumlage 2015 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern überderen Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmer ordernisses (Mehr-heit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:Der Fachverbandsausschuss hat olgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG ge asst:Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2015 Höhe:pro Berechtigung €/Hebesatz 2015Kommunalsteuerpichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssummedes Vorjahres .................. .................... .................... ..................... .................... .................... ............... 0,841 ‰Mindestbetrag ................... ..................... .................... .................... .................... ..................... ...........€ 7,00ganzjährig ruhende Berechtigung gem. § 123 Abs. 4 WKG .................... ..................... ....€ 3,50

Fachvertretung Wien der Volksbanken (403)Beschluss über die Grundumlagen 2015 bei FachvertretungenBeschluss assendes Organ: FachverbandsausschussBeschlussdatum: 17.09.2014Die Grundumlage 2015 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern überderen Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmer ordernisses (Mehr-heit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:Der Fachverbandsausschuss hat olgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG ge asst:Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2015 Höhe:pro Berechtigung €/Hebesatz 2015Kommunalsteuerpichtige Brutto-Lohn- und -Gehaltssummedes Vorjahres .................. .................... ..................... .................... .................... .................... ............... 1,025 ‰Mindestbetrag ................... ..................... .................... .................... ..................... .................... ...........€ 7,00ganzjährig ruhende Berechtigungen .................... ..................... .................... .................... ........€ 3,50

Fachvertretung Wien der Raiffeisenbanken (404)Beschluss über die Grundumlagen 2015 bei FachvertretungenBeschluss assendes Organ: FachverbandsausschussBeschlussdatum: 14.05.2014Die Grundumlage 2015 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern überderen Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmer ordernisses (Mehr-heit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:Der Fachverbandsausschuss hat olgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG ge asst:

Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2015 Höhe:pro Berechtigung €/Hebesatz 2015Kommunalsteuerpichtige Bruttolohn- u. Gehaltssummedes Vorjahres ................... .................... ..................... .................... .................... ..................... .........Mindestbetrag ..................... .................... .................... ..................... .................... .................... .......ganzjährig ruhende Berechtigungen gem. § 123 Abs. 14 WKG ..................... ................€ 3,

Fachvertretung Wien der Landes-Hypothekenbanken (405)Beschluss über die Grundumlagen 2015 bei FachvertretungenBeschluss assendes Organ: FachverbandsausschussBeschlussdatum: 23.05.2014Die Grundumlage 2015 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern überderen Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmer ordernisses (Mehr-heit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:

Der Fachverbandsausschuss hat olgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG ge asst:Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2015 Höhe:pro Berechtigung €/Hebesatz 2015Kommunalsteuerpichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssummedes Vorjahres ................... ..................... .................... .................... .................... ..................... .........Mindestbetrag ...................................................................................................................................ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs.14 WKG .................. ................€ 3,5

Fachvertretung Wien Versicherungsunternehmungen (406)Beschluss über die Grundumlagen 2015 bei FachvertretungenBeschluss assendes Organ: FachverbandsausschussBeschlussdatum: 30.09.2014Die Grundumlage 2015 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern überderen Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmer ordernisses (Mehr-heit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:Der Fachverbandsausschuss hat olgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG ge asst:

Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2015 Höhe:pro Berechtigung €/Hebesatz 20151. Versicherungsunternehmen: kommunalsteuerpichtige Brutto- Lohn- und Gehaltssumme

des Vorjahres exkl. Provisionen ................... .................... ..................... .................... ............. Mindestbetrag .................. ..................... .................... .................... ..................... .................... .... ganzjährig ruhende Berechtigungen ................... ..................... .................... .................... ...€ 2. Kleine Versicherungsvereine: Anteil vom Gesamtvermögen (Summe aus Sicherheits-, Risiko- und reien Rücklagen) zum

Geschäfsjahresende in dem der Grundumlagenvorschreibung zweitvorangegangenen Jahrür:

2.1. Sach- / Rückversicherer .................. ..................... .................... .................... .................... Mindestbetrag ................... .................... .................... .................... ..................... .................... .... Höchstbetrag ..................... .................... .................... .................... ..................... .................... ... ganzjährig ruhende Berechtigungen .................... .................... .................... .................... ...€ 2.2. Viehversicherer ................... .................... .................... ..................... .................... ............... Mindestbetrag ................... .................... .................... ..................... .................... .................... .... Höchstbetrag ..................... .................... .................... ..................... .................... .................... ... ganzjährig ruhende Berechtigungen .................... .................... .................... ..................... ..€

Fachvertretung Wien der Pensionskassen (407)Beschluss über die Grundumlagen 2015 bei FachvertretungenBeschluss assendes Organ: FachverbandsausschussBeschlussdatum: 16.05.2014Die Grundumlage 2015 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern überderen Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmer ordernisses (Mehr-heit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen.Der Fachverbandsausschuss hat olgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG ge asst:Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2015 Höhe:pro Berechtigung €/Hebesatz 2015- Fixbetrag je Pensionskassenberechtigung .................. .................... .................... ................€ 6.- pro Tausend Euro Grundkapital................................................................................................€ - pro Tausend Euro Deckungsrückstellung .................... ..................... .................... ................ 0- pro Berechtigtem ................... ..................... .................... .................... .................... .....................- Deckel iHv max. 50.000,00 Euro ür die überbetrieblichen Pensionskassen und

40.000,00 Euro ür die betrieblichen Pensionskassen- Für jede Pensionskasse gilt ein Erhöhungsbetrag des ungedeckten

GU-Betrages, der zur gedeckten Summe hinzugezählt wird, im Ausmaß von ...... 31,95%

Fachorganisationen der SparteBANK und VERSICHERUNG

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7/21/2019 Grundumlagen 2015 Wien

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· Grundumlagen 2015 · XVIINr. 51/52 · 19. 12. 2014Wiener Wirtschaf

Transport und Verkehr

Fachvertretung Wien der Schienenbahnen (501)Beschluss über die Grundumlagen 2012 bei FachvertretungenBeschluss assendes Organ: FachverbandsausschussBeschlussdatum: 26.05.2011, gilt unbe ristet bis au weiteresDie Grundumlage 2012 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern überderen Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmer ordernisses (Mehr-heit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:Der Fachverbandsausschuss hat olgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG ge asst:Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2012 Höhe:pro Berechtigung €/Hebesatz 2012Für die Berechtigungsarten Hauptbahnen, Nebenbahnen,Straßenbahnen, Oberleitungsomnibus, Eisenbahnverkehrs-unternehmen sowie alle übrigen Berechtigungsarten,einschließlich Waggonverleiher und nicht öffentlicheEisenbahnen gilt Folgendes pro Berechtigung:a) Ein ester Betrag von .................. .................... .................... .................... ..................... ..............€ 204,00b) Ein Anteil v.T. der sozialversicherungspichtigen Lohn- und Gehaltssumme

des vorrangegangenen Jahres au Basis olgender Staffelung: - Lohn-Gehaltssumme von € 1 bis € 15 Mio. ein Anteil von ................... ................. 1,7‰- Lohn- und Gehaltssumme von mehr als € 15 Mio.• Für Berechtigungen in Unternehmen im achlichen Geltungsbereich

eines Kollektivvertrages des Fachverbandes ein Anteil von ..................... .............. 0,25‰ • Für Berechtigungen in Unternehmen außerhalb des achlichen Geltungs-

bereiches eines Kollektivvertrages des Fachverbandes ein Anteil von............... 0,1‰c) Ein Zuschlag von ................... .................... .................... ..................... .................... .................... .€ 0,00 pro Beschäfigten (gemäß Personalstand zum 01.01. des Jahres) ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG .................... .......die HälfeDer este Betrag unterliegt der Umlagen Staffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG.

Fachgruppe Wien der Autobus-, Luf ahrt- und Schiff ahrtsunternehmungen (502)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung vom 13.10.2010 der Fachgruppe Wien derAutobus-, Luf ahrt- und Schiff ahrtsunternehmungen wurden die Grundumlagen ab 2011 üralle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder wie

olgt estgesetzt.Der Grundumlagenbeschluss tritt mit 1.1.2011 in Kraf und gilt bis au weiteres.BERUFSGRUPPE BUS:I: Gelegenheitsverkehr bisher ab 1.1.2011Für Berechtigungen nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz wird die Bemessungsgrundlagewie olgt estgelegt:

a) Fester Betrag gestaffelt nach Anzahl der BerechtigungenKategorie 1: erste Berechtigung € 93,00 € 93,00Kategorie 2: ab der zweiten Berechtigung und ür jede weitere € 93,00 € 93,00

b) Zusätzlich Zuschlag ( ester Betrag) je Fahrzeuglt. Konzessionsum ang der in der Konzessionsurkundevermerkten Fahrzeuge. € 58,00 € 58,00

II: Kraf ahrlinienverkehr bisher ab 1.1.2011Für Berechtigungen nach dem Kraf ahrliniengesetz wird dieBemessungsgrundlage wie olgt estgelegt:a) Fester Betrag gestaffelt nach Anzahl der Berechtigungen

Kategorie 1: erste Berechtigung € 93,00 € 93,00Kategorie 2: ab der zweiten Berechtigung und ür jede weitere € 93,00 € 93,00

b) Zusätzlich Zuschlag ( ester Betrag) je gemeldeten Autobus € 58,00 € 58,00

Feste Beträge im Sinn von Pkt. I lit.a und/oder Pkt. II lit.a sind insgesamt mit einem Betrag von€ 186,00 nach oben hin begrenzt.Die Jahresgrundumlage pro Mitglied ist mit einem Betrag von € 5.700,00 nach oben hin be-grenzt.Nichtbetriebe mit einer Berechtigung zahlen .................. ..................... .................... ............ € 75,50Nichtbetriebe mit mehr als einer Berechtigung zahlen .................... .................... ............ € 122,00Besteht die Mitgliedschaf zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfe des Kalenderjahres, istdie Grundumlage ür dieses Kalenderjahr nur in halber Höhe zu entrichten.Für die Berechnung der Grundumlage wird bei Mitgliedern, die über eine Konzession nach demGelegenheitsverkehrsgesetz ver ügen, der Konzessionsum ang herangezogen. Es wird vomHöchststand der im Vorjahr (das ist das der Grundumlagenvorschreibung vorangegangene Ka-lenderjahr) in der Konzessionsurkunde vermerkten Fahrzeuge ausgegangen.Im Bereich des Kraf ahrliniengewerbes wird die Zahl der bei der Fachgruppe im Vorjahr (dasist das der Grundumlagenvorschreibung vorangegangene Kalenderjahr) gemeldeten Fahr-zeuge der Berechnung zugrunde gelegt.Eine Rechts ormstaffelung kommt nicht zur Anwendung.BERUFSGRUPPE LUFTFAHRT:

Gruppe A: Lufverkehrsunternehmungen mit Genehmigunggem. VO (EWG) 2407/92 bzw. 1008/08 bisher ab 1.1.2011Die Grundumlage besteht aus einem esten Betrag*) von € 200,00 € 200,00

und einem Zuschlag pro Berechtigung Je Flugzeug, einmotorig, bis 2.000 kg € 70,00 € 70,00 Je Flugzeug, einmotorig, mehr als 2.000 kg bis 5.700 kg € 100,00 € 100,00 Je Flugzeug, mehrmotorig, bis 5.700 kg € 150,00 € 150,00 Je Flugzeug, ein – und mehrmotorig, mehr als 5.700 kg bis 14.000 kg € 150,00 € 150,00 Je Flugzeug, mehrmotorig, mehr als 14.000 kg bis 20.000 kg € 200,00 € 200,00 Je Flugzeug, mehrmotorig, mehr als 20.000 kg € 250,00 € 250,00 Je Drehügler (Hubschrauber) € 150,00 € 150,00 Je Motorsegler(gemäß Luf ahrzeugregister derRep. Österreich zum 01.01.des Jahres) € 70,00 € 70,00Gruppe B: Lufverkehrsunternehmungenmit Genehmigung gem. § 102 LFG bisher ab 1.1.2011Die Grundumlage besteht aus einem esten Betrag*) von € 150,00 € 150,00Gruppe C: Luf ahrzeug-Vermietungsunternehmungen(motorisierte Luf ahrzeuge) bisher ab 1.1.2011Die Grundumlage besteht aus einem esten Betrag*) von € 200,00 € 200,00

und einem Zuschlag pro Berechtigung Je Flugzeug, einmotorig, bis 2.000 kg € 70,00 € 70,00 Je Flugzeug, einmotorig, mehr als 2.000 kg bis 5.700 kg € 100,00 € 100,00 Je Flugzeug, mehrmotorig, bis 5.700 kg € 150,00 € 150,00 Je Flugzeug, ein – und mehrmotorig, mehr als 5.700 kg bis 14.000 kg € 150,00 € 150,00 Je Flugzeug, mehrmotorig, mehr als 14.000 kg bis 20.000 kg € 200,00 € 200,00 Je Flugzeug, mehrmotorig, mehr als 20.000 kg € 250,00 € 250,00 Je Drehügler (Hubschrauber) € 150,00 € 150,00 Je Motorsegler(gemäß Luf ahrzeugregister derRep. Österreich zum 01.01. des Jahres) € 70,00 € 70,00Gruppe D: Flugplatzunternehmungen bisher ab 1.1.2011Die Grundumlage besteht aus einem esten Betrag*) ürFlughä en € 0,00 € 0,00Flug elder € 0,00 € 0,00Gruppe E: Stadtbüros von Linienluf ahrtunternehmungen bisher ab 1.1.2011Die Grundumlage besteht aus einem esten Betrag*) von € 260,00 € 260,00Gruppe F: Andere Luf ahrtunternehmungen(z.B. Vermietung nicht-motorisierter Luf ahrzeuge) bisher ab 1.1.2011Die Grundumlage besteht aus einem esten Betrag*) von € 100,00 € 100,00Für ruhende Berechtigungen ist, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr zutrifft,die Grundumlage in halber Höhe estzusetzen.*) ür den esten Betrag gilt die Rechts ormstaffelung gem. § 123 Abs. 12 WKG

BERUFSGRUPPE SCHIFFFAHRT:A. Personenschiff ahrt au anderen Binnengewässernals der Donau (Schiffe/Motorboote) bisher ab 1.1.2011Die Grundumlage besteht aus einem esten Betrag sowie weiteren BerechnungsgrundlagenPro Berechtigung (Konzession) € 235,00*) € 235,00*)und pro Betriebsmittelbis 12 Personen Be örderungskapazität pro Fahrzeug € 0,00 € 0,0013 bis 50 Personen Be örderungskapazität pro Fahrzeug € 0,00 € 0,0051 bis 150 Personen Be örderungskapazität pro Fahrzeug € 0,00 € 0,00151 bis 250 Personen Be örderungskapazität pro Fahrzeug € 0,00 € 0,00251 bis 400 Personen Be örderungskapazität pro Fahrzeug € 0,00 € 0,00über 400 Personen Be örderungskapazität pro Fahrzeug € 0,00 € 0,00Nichtbetriebe (ruhende Berechtigung) € 117,50*) € 117,50*)B. Über uhren/Roll ähren bisher ab 1.1.2011Die Grundumlage besteht aus einem esten Betrag sowie weiteren BerechnungsgrundlagenPro Berechtigung (Konzession) € 38,00*) € 38,00*)Pro Betriebsmittel € 0,00 € 0,00Nichtbetriebe (ruhende Berechtigung) € 19,00*) € 19,00*)C. Segelschulen bisher ab 1.1.2011Die Grundumlage besteht aus einem esten Betrag sowie weiteren BerechnungsgrundlagenPro Berechtigung (Konzession) € 123,00*) € 123,00*)Pro Betriebsmittel € 0,00 € 0,00Nichtbetriebe (ruhende Berechtigung) € 61,50*) € 61,50*)D. Schiffs ührerschulen/Motorbootschulen bisher ab 1.1.2011Die Grundumlage besteht aus einem esten Betrag sowie weiteren BerechnungsgrundlagenPro Berechtigung (Konzession) € 123,00*) € 123,00*)Pro Betriebsmittel € 0,00 € 0,00Nichtbetriebe (ruhende Berechtigung) € 61,50*) € 61,50*)E. Vermietung von Schiffen aller Art bisher ab 1.1.2011Die Grundumlage besteht aus einem esten Betrag sowie weiteren BerechnungsgrundlagenPro Berechtigung (Konzession) € 340,00*) € 340,00*)Pro Betriebsmittel € 0,00 € 0,00Nichtbetriebe (ruhende Berechtigung) € 170,00*) € 170,00*)F. Rafer bisher ab 1.1.2011Die Grundumlage besteht aus einem esten Betrag sowie weiteren Berechnungsgrundlagen

Pro Berechtigung (Konzession) € 38,00*) € 38,00*)Pro Betriebsmittel € 0,00 € 0,00Nichtbetriebe (ruhende Berechtigung) € 19,00*) € 19,00*)

Fachorganisationen der SparteTRANSPORT und VERKEHR

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7/21/2019 Grundumlagen 2015 Wien

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XVIII · Grundumlagen 2015 · Nr. 51/52 · 19. 12. 2014Wiener Wirtschaf

Transport und Verkehr

G: Konzessionierte Donauschiff ahrtsunternehmungen(au der gesamten Donau) bisher ab 1.1.2011Die Grundumlage besteht aus einem esten Betrag sowie weiteren BerechnungsgrundlagenPro Berechtigung (Konzession) € 705,00*) € 705,00*)und pro Betriebsmittel in der Personenschiff ahrtbis 12 Personen Be örderungskapazität pro Fahrzeug € 0,00 € 0,0013 bis 50 Personen Be örderungskapazität pro Fahrzeug € 0,00 € 0,0051 bis 150 Personen Be örderungskapazität pro Fahrzeug € 0,00 € 0,00151 bis 250 Personen Be örderungskapazität pro Fahrzeug € 0,00 € 0,00251 bis 400 Personen Be örderungskapazität pro Fahrzeug € 0,00 € 0,00über 400 Personen Be örderungskapazität pro Fahrzeug € 0,00 € 0,00und pro Betriebsmittel in der Frachtschiff ahrt € 0,00 € 0,00Nichtbetriebe (ruhende Berechtigung) € 352,50*) € 352,50*)H: Konzessionierte Donauschiff ahrtsunternehmungen(beschränkt au ein Bundesland) bisher ab 1.1.2011Die Grundumlage besteht aus einem esten Betrag sowie weiteren BerechnungsgrundlagenPro Berechtigung (Konzession) € 235,00 *) € 235,00 *)und pro Betriebsmittel in der Personenschiff ahrt € 0,00 € 0,00bis 12 Personen Be örderungskapazität pro Fahrzeug € 0,00 € 0,0013 bis 50 Personen Be örderungskapazität pro Fahrzeug € 0,00 € 0,0051 bis 150 Personen Be örderungskapazität pro Fahrzeug € 0,00 € 0,00151 bis 250 Personen Be örderungskapazität pro Fahrzeug € 0,00 € 0,00251 bis 400 Personen Be örderungskapazität pro Fahrzeug € 0,00 € 0,00über 400 Personen Be örderungskapazität pro Fahrzeug € 0,00 € 0,00und pro Betriebsmittel in der Frachtschiff ahrt € 0,00 € 0,00Nichtbetriebe (ruhende Berechtigung) € 117,50*) € 117,50*)I. Ha enbetriebe (Umschlagbetriebe) bisher ab 1.1.2011Die Grundumlage besteht aus einem esten Betrag sowie weiteren BerechnungsgrundlagenPro Berechtigung (Konzession) € 1.546,00*) € 1.546,00*)

Pro Betriebsmittel € 0,00 € 0,00Nichtbetriebe (ruhende Berechtigung) € 773,00*) € 773,00*) J. Andere Schiff ahrtsunternehmungen(z.B. Vertretung von Schiff ahrtsunternehmungen) bisher ab 1.1.2011Die Grundumlage besteht aus einem esten Betrag sowie weiteren BerechnungsgrundlagenPro Berechtigung (Konzession) € 340,00*) € 340,00*)Pro Betriebsmittel € 0,00 € 0,00Nichtbetriebe (ruhende Berechtigung) € 170,00*) € 170,00*)K: Hochseeschiff ahrtsunternehmungen bisher ab 1.1.2011Die Grundumlage besteht aus einem esten Betrag sowie weiteren BerechnungsgrundlagenPro Berechtigung (Konzession) € 346,00*) € 346,00*)Pro Betriebsmittel € 0,00 € 0,00Nichtbetriebe (ruhende Berechtigung) € 173,00*) € 173,00*)*) ür den esten Betrag gilt die Rechts ormstaffelung gem. § 123 Abs. 12 WKG

Fachvertretung Wien der Seilbahnen (503)Beschluss über die Grundumlagen 2015 bei FachvertretungenBeschluss assendes Organ: FachverbandsausschussBeschlussdatum: 04.06.2014Die Grundumlage 2015 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern überderen Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmer ordernisses (Mehr-heit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:Der Fachverbandsausschuss hat olgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG ge asst:Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2015 Höhe:pro Berechtigung €/Hebesatz 2015Fester Betrag mit Umlagen Staffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG

ür olgende Berechtigungsarten:I Kabinenbahnen und Kombilife .................. .................... ..................... .................... ...............€ 0,00II Sesselbahnen/-life mit 2 Kategorien- 1er und 2er ................... .................... .................... .................... ..................... .................... ...............€ 0,00- ab 3er .................. ..................... .................... .................... ..................... .................... .................... .....€ 0,00III Schlepplife mit 2 Kategorien:- bis 300 m .................. .................... ..................... .................... .................... ..................... .................. € 0,00- ab 300 m ................... .................... ..................... .................... .................... ..................... .................. € 30,00IV Band örderer und Sonstige .................. ..................... .................... .................... ..................... .€ 0,00ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG .................. ....... jeweils die Hälfe

Fachgruppe Wien der Spediteure (504)

Au grund § 123 Abs. 3 WKG beschließt die Fachgruppentagung vom 01.10.2014 der Fachgrup-pe Wien der Spediteure die Grundumlage 2015:Die Grundumlage wird ür alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung ange-hörenden Mitglieder pro Berechtigung mit einem esten Betrag und einem in 9 Klassen nachder Beschäfigtenzahl (Stand 01.07.2014) gestaffelten Zuschlag estgesetzt:Klasse Beträge in EURO Fester Betrag 0,00 Nichtbetriebe 81,50 Weitere Betriebsstätten 163,001 0 - 5 MitarbeiterInnen 163,002 6 - 10 MitarbeiterInnen 308,003 11 - 25 MitarbeiterInnen 513,004 26 - 50 MitarbeiterInnen 839,005 51 - 100 MitarbeiterInnen 1.260,006 101 - 200 MitarbeiterInnen 1.810,007 201 - 300 MitarbeiterInnen 2.500,00

8 301 - 400 MitarbeiterInnen 3.200,009 mehr als 400 MitarbeiterInnen 3.900,00 Dorotheum 235,50

Für jede weitere Betriebsstätte im Sinne des § 46 GewO 1994 ist, so ern sich der Hauptbetriebin Wien bendet, die Grundumlage 2015 mit € 163,00 estgesetzt, wobei die in diesen weite-ren Betriebsstätten Beschäfigten der Hauptbetriebsstätte zuzuzählen sind.Unternehmen mit nach dem 01.07.2014 erteilten Berechtigungen werden in jene Klasse ein-gestuf, die der Beschäfigtenzahl zum Zeitpunkt der Erteilung der Gewerbeberechtigung ent-spricht.Für ruhende Berechtigungen ist, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr zutrifft,die Grundumlage mit € 81,50 estgesetzt.

Fachgruppe Wien ür die Be örderungsgewerbe mit Personenkrafwagen (505)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung vom 30.09.2010 der oben genannten Fach-gruppe wurde die Grundumlage 2011 und die nach olgenden Jahre ür alle dieser Fachgruppegemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder unabhängig von der Rechts-

orm und der Beru sgruppe wie olgt estgesetzt:1. GelegenheitsverkehrFür Berechtigungen nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz wird die Grundumlage wie olgt

estgelegt:a. Fester Betrag je Berechtigung ................... .................... .................... ..................... .............€ b. Zuschlag je Fahrzeug im Taxigewerbe lt. Konzessionsum ang .................. .............€ 32,c. Zuschlag je Fahrzeug im Mietwagengewerbe mit PKW lt. Konzessionsum ang ................... ..................... .................... .................... ..................... ............d. Zuschlag je Fahrzeug im Gästewagengewerbe lt. Konzessionsum ang .............. € 32,202. Vermieten von KFZ ohne Bestellung eines Lenkers Die Grundumlage wird wie olgt estgelegt:a. Fester Betrag je Berechtigung ................... .................... .................... .................... ..............€ b. Zuschlag je Fahrzeug ..................... .................... .................... ..................... .................... ..........3. Fiaker und P erde Mietwagen-Gewerbe Die Grundumlage wird wie olgt estgelegt:a. Fester Betrag je Berechtigung ................... .................... .................... .................... ..............€ b. Zuschlag je Fuhrwerk ..................... .................... .................... ..................... .................... ..........4. Alle anderen Betriebe Für Berechtigungen, die nicht unter die Z1 bis Z3 allen, wird die Grundumlage wie olgt

estgelegt:a. Fester Betrag je Berechtigung .................. ..................... .................... .................... ..............€ b. Zuschlag je Betriebsmittel .................... .................... .................... ..................... .................... €

Fachgruppe Wien der Transporteure (506A)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung vom 2.10.2010 der Fachgruppe Wien ürdas Güterbe örderungsgewerbe wurde die Grundumlage 2015 ür alle dieser Fachgruppe ge-mäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder ohne Rücksicht au die Rechts-

orm estgesetzt:● Klasse 1: konzessionierte Unternehmungen - Grundbetrag pro Berechtigung .................... .................... .................... ..................... ..........€

(davon € 0,00 ür Werbe-, PR- und Öffentlichkeitsarbeit) - variabler Betrag

(abhängig vom Konzessionsum ang pro Kraf ahrzeug)• innerstaatlichen Verkehr .................... .................... .................... ..................... .................... € (davon € 0,00 ür Werbe-, PR- und Öffentlichkeitsarbeit)

• grenzüberschreitenden Verkehr ................... .................... ..................... .................... .......€ (davon € 0,00 ür Werbe-, PR- und Öffentlichkeitsarbeit)

• Anhänger ................... .................... ..................... .................... .................... ..................... ......(davon € 0,00 ür Werbe-, PR- und Öffentlichkeitsarbeit)

● Klasse 2: Kleintransportgewerbe ................... .................... .................... ..................... ..........€ - Grundbetrag 1 pro Berechtigung

(davon € 0,00 ür Werbe-, PR- und Öffentlichkeitsarbeit) - Grundbetrag 2 pro reiwillig eingeschränkter Berechtigung

(davon € 0,00 ür Werbe-, PR- und Öffentlichkeitsarbeit) - variabler Betrag pro Kraf ahrzeug

(davon € 0,00 ür Werbe-, PR- und Öffentlichkeitsarbeit)● Klasse 3: Traktor rächter .................... ..................... .................... .................... .................... ....€ wie Klasse 1● Klasse 4: P erde rächter ................... .................... .................... ..................... .................... ....... - Grundbetrag pro Berechtigung

(davon € 0,00 ür Werbe-, PR- und Öffentlichkeitsarbeit) - variabler Betrag pro Fahrzeug

(davon € 0,00 ür Werbe-, PR- und Öffentlichkeitsarbeit)● Klasse 5: Fahrradbotendienst ................... .................... ..................... .................... ................. € - Grundbetrag pro Berichtigung

(davon € 0,00 ür Werbe-, PR- und Öffentlichkeitsarbeit) - variabler Betrag pro Fahrzeug

(davon € 0,00 ür Werbe-, PR- und Öffentlichkeitsarbeit)● Klasse 6: Motorradbotendienst................................. .................... ..................... .................... € wie Klasse 2● Klasse 7: Sonstige Berechtigungen .................... ..................... .................... .................... ....€ - Grundbetrag pro Berechtigung

(davon € 0,00 ür Werbe-, PR- und Öffentlichkeitsarbeit)Für ruhende Berechtigungen ist, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr zutrifft,die Grundumlage in halber Höhe estzusetzen.Der Grundumlagenbeschluss tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraf und gilt bis au weiteres.

Fachgruppe Wien der Kleintransporteure (506B)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung vom 12.10.2013 der Fachgruppe der Wie-

ner Kleintransporteure wird die Grundumlage 2015 und die nach olgenden Jahre ür alle dieserFachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbebe-rechtigung in einem esten Betrag wie olgt estgesetzt:

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· Grundumlagen 2015 · XIXNr. 51/52 · 19. 12. 2014Wiener Wirtschaf

Transport und Verkehr

Klasse 1: konzessionierte Unternehmungen: Grundbetrag pro Berechtigung ................... .................... .................... ..................... ..............€ 0,00 variabler Betrag (abhängig vom Konzessionsum ang pro Kraf ahrzeug)

ür: innerstaatlichen Verkehr .................... .................... .................... .................... .................. € 0,00 grenzüberschreitenden Verkehr .................. .................... .................... ..................... ..............€ 0,00 Anhänger .........................................................................................................................................€ 0,00Klasse 2: Kleintransportgewerbe: Grundbetrag 1 pro Berechtigung .................. ..................... .................... .................... ...........€ 158,00*)**) Grundbetrag 2 pro reiwillig eingeschränkter Berechtigung ................... .................. € 0,00

variabler Betrag pro Kraf ahrzeug .................... .................... ..................... .................... ....€ 0,00Klasse 3: Traktor rächter: wie Klasse 1 .................. .................... ..................... .................... ....€ 0,00Klasse 4: P erde rächter: Grundbetrag pro Berechtigung ................... .................... .................... ..................... ..............€ 0,00Klasse 5:Fahrradbotendienst: Grundbetrag pro Berechtigung ................... .................... .................... ..................... ..............€ 158,00*)**) Variabler Betrag pro Fahrzeug .................... .................... .................... ..................... ..............€ 0,00Klasse 6: Motorradbotendienst: wie Klasse 2 .................... .................... .................... ...........€ 158,00*)**)Klasse 7: Sonstige Berechtigungen: Grundbetrag pro Berechtigung ................... .................... .................... ..................... ..............€ 0,00*) ür den esten Betrag gilt die Rechts ormstaffelung gem. § 123 Abs. 12 WKG ...........................€ 316,00 **)

**) Wertsicherungsklausel: Die Höhe des Grundbetrages unterliegt der aus der Entwicklung des Verbraucher-preisindex (VPI) olgenden Wertanpassung. Die Anpassung er olgt zum 01.01 eines Jahres unter Zugrunde-legung des ür den September des Vorjahres veröffentlichten Indexwertes. Die aus der Anpassung errech-neten Grundbeträge sind au volle Euro-Beträge abzurunden. Die Anpassung ist erstmals zum 01.01.2013vorzunehmen.

Für ruhende Gewerbeberechtigungen wird, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalender- jahr zutrifft, die Grundumlage mit dem halben Beitrag estgesetzt.

Fachvertretung Wien der Fahrschulen und Allgemeiner Verkehr (507)Beschluss über die Grundumlagen 2015 bei FachvertretungenBeschluss assendes Organ: FachverbandsausschussBeschlussdatum: 04.06.2014; Beschluss unbe ristet und gilt bis au weiteres.Die Grundumlage 2015 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern überderen Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmer ordernisses (Mehr-heit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:Der Fachverbandsausschuss hat olgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG ge asst:Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2015 Höhe:pro Berechtigung €/Hebesatz 20151. Beru szweig der Fahrschulen - ester Betrag pro genehmigten Standort ................... .................... .................... ...........€ 950,00* - ür den ersten genehmigten Außenkurs des vergangenen Jahres ................... ....€ 100,00 - ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG .................... .... Hälfe2. Beru szweig Fahrzeug- und Transportbegleitung

- ester Betrag pro Berechtigung ..................... .................... .................... ..................... .......€ 175,00*mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG - ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG .................... .... Hälfe3. Beru szweige: a) Presseagenturen

b) Errichtung, Betrieb, Nutzung oder Verwaltung von Straßen c) Taxi unk-Vermittlungsunternehmen d) Anbieter von Telematikdiensten e) leitungsgebundener Energietransport sowie ) Hil s- und Nebenbetriebsunternehmen im Bereich des Verkehrswesens, so ern sie nicht

ausdrücklich einem anderen Fachverband zugeordnet werden.- ester Betrag pro Berechtigung................................. ..................... .................... .................... .€ 175,00*

mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG- Anteil von der an eine GKK zu leistende Sozialversicherungsbeitragssumme

(Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) des vergangenen Jahres 1) .................... .... 1,5 ‰- ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG ................... ........... Hälfe

* Jährliche Valorisierung des Fixbetrages pro Standort bzw. Berechtigung:Die ab dem Jahr 2015 estgesetzten Fixbeträge werden mit dem von Statistik Austriaverlautbarten Verbraucherpreisindex (VPI) 2010 oder einem an seine Stelle tretenden Indexwertgesichert. Die Berechnung der Fixbeträge ndet jährlich, jeweils in der zweiten

Jahreshälfe statt. Gültig sind die berechneten Fixbeträge ür das gesamte nächsteKalenderjahr. Bei der Berechnung werden die aktuell gültigen Fixbeträge um die prozentuelleVeränderung des veröffentlichten VPI-Jahres-durchschnittes des Kalendervorjahres zu jenemdes Kalendervorvorjahres angepasst. Die Veränderung wird au eine Kommastelle berechnetund der berechnete Fixbetrag au ganze Cent kau männisch gerundet. Die erstmaligeBerechnung ndet mit dem VPI 2010 im zweiten Halbjahr 2015 ür die im Jahr 2016er olgende Vorschreibung mit der Veränderung des VPI 2010-Jahresdurchschnittes 2014 zumVPI 2010-Jahresdurchschnitt 2013 statt. Die daraus berechneten Fixbeträge gelten dann ürdas gesamte Kalenderjahr 2016.1) Sozialversicherungsbeitragssumme:An die Gebietskrankenkasse zu leistende Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen(Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil). Zu den Sozialversicherungsbeiträgen zählen nebenden Beiträgen zur Pensions-, Kranken-, Un all- und Arbeitslosenversicherung auch im Wegeder Gebietskrankenkasse eingehobene Sonderbeiträge, wie z. B. der Wohnbau örderungsbei-trag, der Schlechtwetterentschädigungsbeitrag oder der Zuschlag nach dem Insolvenz-Ent-geltsicherungsgesetz.

Fachgruppe Wien der Garagen-, Tankstellen- undServicestationsunternehmungen (508)

Die Grundumlagen werden ab 1.1.2011 ür alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisa-tions-ordnung angehörenden Mitglieder nach Art und Größe des Betriebes in 14 Klassen est-gesetzt, soweit diese Begrenzungen im Wortlaut der Gewerbeberechtigung enthalten sind.Weist der Gewerbeschein keine Begrenzung der Betriebsäche im Garagengewerbe bzw. der

Anzahl der Zap auslässe im Tankstellengewerbe aus, so ist die gesamte tatsächlich genutzteBetriebsäche einschließlich Zu- und Ab ahrten, Rangierächen und Fahrverbindungen bzw.die Anzahl der betriebenen Zap auslässe maßgebend.GrundumlagenkriterienKlasse Art der Berechtigung .................... .................... .................... ..................... ................... BetragServicestationen1 Die Grundumlage besteht aus einem esten Betrag............................... .........€ 44,00 Nichtbetrieb (ruhende Berechtigung) ................... ..................... .................... .........€ 22,00Tankstellen Die Grundumlage besteht aus einem esten Betrag sowie einem variablen Betrag

nach olgender Staffelung:2 Fester Betrag .................. .................... .................... ..................... .................... ................€ 0, Variabler Betrag (Anzahl der Zap auslässe laut Gewerbeberechtigung)3 1 – 3 Zap auslässe ..................... .................... .................... ..................... .................... ..€ 67,04 4 – 6 Zap auslässe ................. ..................... .................... .................... ..................... .....€ 111,05 über 6 Zap auslässe ................... .................... ..................... .................... .................... ..€ 203,0 Nichtbetrieb (ruhende Berechtigung) .................... .................... ..................... ........€ 22,00Garagen Die Grundumlage besteht aus einem esten Betrag sowie einem variablen Betrag

nach olgender Staffelung:6 Fester Betrag ................... .................... .................... ..................... .................... ...............€ 0, Variabler Betrag (Gesamteinstelläche1 in m² laut Gewerbeberechtigung)7 bis 200 m² .................. .................... ..................... .................... .................... ..................... .€ 448 bis 400 m² .................. ..................... .................... .................... .................... ..................... .€ 679 bis 800 m² .................. ..................... .................... .................... ..................... .................... .€ 11110 bis 1.500 m² .................. .................... ..................... .................... .................... .................. € 203,11 bis 3.000 m² .................. .................... ..................... .................... .................... .................. € 355,12 über 3.000 m² .................. ..................... .................... .................... .................... ...............€ 564,0 Nichtbetrieb (ruhende Berechtigung) .....................................................................€ 22,00Parkplatzvermietungen (Abstellächen im Freien) Die Grundumlage besteht aus einem esten Betrag sowie einem variablen Betrag

nach olgender Staffelung:13 Fester Betrag .................... .................... .................... ..................... .................... ..............€ 0,14 Variabler Betrag (pro m²) 1) ................... .................... ..................... .................... .........€ 0,0 Nichtbetrieb (ruhende Berechtigung) ................... ..................... ... Halbe Höhe, max. € 22,001) So ern lediglich die Anzahl der Stellplätze bekannt ist, gilt als Umrechnungsschlüssel 25 m² (inklusive Zu -

und Ab ahrten, Rangierächen etc.) pro Stellplatz.

Der Grundumlagenbeschluss tritt mit 1.1.2011 in Kraf und gilt bis au weiteres.

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7/21/2019 Grundumlagen 2015 Wien

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XX · Grundumlagen 2015 · Nr. 51/52 · 19. 12. 2014Wiener Wirtschaf

Tourismus und Freizeitwirtschaf

Fachgruppe Gastronomie Wien (601 a)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Fachgruppe Gastronomie Wien vom 11.Mai 2010 wurde die Grundumlage ab 2011 ür alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorgani-sationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung ohne Rücksicht au dieRechts orm einheitlich mit einem esten Betrag von € 203,60 und einem Zuschlag von € 0,00

estgelegt.Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze vorangegangeneKalenderjahr zugetroffen hat, die Grundumlage mit € 101,80 estgesetzt.In der Fachgruppentagung vom 11. Mai 2010 wurde weiters ausdrücklich Wertbeständigkeitder Grundumlage beschlossen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vonder STATISTIK AUSTRIA monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2000 bzw. der vonAmts wegen an seine Stelle tretende Index.Als Bezugsgröße ür die jährlichen Anpassungen dient die ür den Monat Juni 2010 errechneteIndexzahl. Die jährliche Anpassung er olgt au der Basis des letztverlautbarten Juni-Wertes. Eswird au 10-Centbeträge kau männisch gerundet.Der Verbraucherpreisindex 2000 hatte olgende Werte:

Juni 2010: .................. .................... .................... ..................... .................... .................... ..................... . 121,3

Juni 2014: .................. .................... .................... ..................... .................... .................... ..................... . 133,3Daraus ergibt sich die Grundumlage 2015 wie olgt:

ester Betrag: .................... .................... ..................... .................... .................... .................... ............ € 223,80ruhende Berechtigung: .................... .................... ..................... .................... .................... ............... € 111,90

Fachgruppe Wien der Kaffeehäuser (601 b)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung vom 20. Dezember 2010 der FachgruppeWien der Kaffeehäuser wurde die Grundumlage ab 2011 ür alle dieser Fachgruppe gemäß derFachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung wie olgt be-schlossen:„Der este Betrag wird mit € 0,00 estgelegt, der jeweilige Zuschlag mit € 191,60 sodass ür

jede Betriebsstätte der zur Fachgruppe Wien der Kaffeehäuser gehörigen Berechtigungen ein-heitlich € 191,60 (=Fester Betrag von € 0,00 + Zuschlag von € 191,60) zu bezahlen ist.Für Nichtbetriebe wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze vorangegangene Kalender-

jahr zugetroffen hat, die Grundumlage mit der Hälfe des obigen Betrages estgesetzt.In der Fachgruppentagung vom 20. Dezember 2010 wurde weiters ausdrücklich Wertbestän-digkeit der Grundumlage beschlossen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dientder von der STATISTIK AUSTRIA monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2000 bzw. dervon Amts wegen an seine Stelle tretende Index.Als Bezugsgröße ür die jährlichen Anpassungen dient die ür den Monat Juni 2010 errechneteIndexzahl. Es wird au 10-Centbeträge k m. gerundet.Der Verbraucherpreisindex 2000 hatte olgende Werte:

Juni 2010: .................. .................... ..................... .................... .................... ..................... .................... . 121,3 Juni 2014: .................. .................... ..................... .................... .................... ..................... .................... . 133,3Daraus ergibt sich die Grundumlage 2015:insgesamt: .................... .................... .................... .................... ..................... .................... .................. € 210,60ruhende Berechtigung: .................... ..................... .................... .................... ..................... .............. € 105,30

Fachgruppe Hotellerie Wien (602)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Fachgruppe Hotellerie Wien vom 6. Ok-tober 2010 wurde die Grundumlage ab 2011 ür alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorga-nisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung wie olgt estgesetzt:Pro Gewerbeberechtigung wird ein ester Betrag ür alle Betriebsarten von € 50,00 estge-setzt.Der Zuschlag ür die klassizierten Beherbergungsbetriebe wird mit Null estgesetzt.Zusätzlich zum esten Betrag wird ein Zuschlag je nach Bettenklasse gemäß nachstehenderStaffel vorgeschrieben:Klasse 1 Nichtbetriebe € 9,00Klasse 2 bis 25 Betten € 68,00Klasse 3 bis 50 Betten € 97,00Klasse 4 bis 100 Betten € 186,00Klasse 5 bis 150 Betten € 422,00Klasse 6 bis 200 Betten € 655,00Klasse 7 bis 300 Betten € 895,00Klasse 8 bis 400 Betten € 1.130,00Klasse 9 bis 500 Betten € 1.420,00Klasse 10 bis 600 Betten € 1.715,00Klasse 11 bis 700 Betten € 2.010,00Klasse 12 bis 1000 Betten € 2.310,00Klasse 13 über 1000 Betten € 2.595,00Als Nichtbetrieb gilt eine Unternehmung, deren Gewerbeberechtigung während des ganzen

Jahres 2014 nicht ausgeübt wurde.

Für „Bürobetriebe“ beträgt die Grundumlage einheitlich € 118,00.Die Bettenanzahl ist ohne Zusatzbetten angegeben.

Fachgruppe Wien der Gesundheitsbetriebe (603)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung vom 13. Oktober 2010 der FachgruppeWien der Gesundheitsbetriebe wurde die GRUNDUMLAGE ab 2011 ür alle dieser Fachgruppegemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder in einem esten Betrag je Be-rechtigung nach Art des Betriebes und zuzüglich eines Zuschlags wie olgt estgesetzt:A) private Krankenanstalten und KurbetriebeI. Fester Betrag nach Betriebsartenkatalog der privaten Krankenanstalten und Kurbetriebe:Die Fixbeträge sind nach olgenden Betriebsarten getrennt auszuweisen, wobei die Möglich-keit besteht, verschiedene Kategorien mit den gleichen Beträgen estzusetzen.pro Betriebsart1. Privatspitäler, Sanatorien (betten ührend) .................... ..................... .................... ..........€ 583,902. Kurbetriebe .................. .................... ..................... .................... .................... ..................... .............€ 3. Reha-Betriebe ................... .................... ..................... .................... .................... .................... .......€ 4. Ambulatorien ür bildgebende Diagnostik (CT/MR/NUK) ..................... .................... ...€ 350,405. Ambulatorien ür physikalische Therapie (Physiotherapie,

Rheumatischer Formenkreis, Wirbelsäulenerkrankungen) ................... .................... ...€ 350,406. Sonstige Ambulatorien ................... .................... .................... ..................... .................... ..........€ 177. Altenheime und Pegeeinrichtungen: darunter sind sowohl

solche nach dem KAG als auch solche nach landesrechtlichenBestimmungen sowie nach der Gewerbeordnung zu verstehen .................. .............€ 583,90

8. Sonstige Gesundheitsbetriebe (sonstige betten ührendeKrankenanstalten, Nutzer von Heilvorkommen, etc.)....................... .................... ..........€ 583,90

II. Beschäfigtenzuschläge ür alle Betriebe additiv, differenziert nach obigemBetriebsartenkatalog:Beschäfigtenzuschlag pro Betriebsart gestaffelt nach olgenden Kategorien: 0 - 10 Mitarbeiter: € 23,30 11 - 25 Mitarbeiter: € 175,10 26 - 50 Mitarbeiter: € 350,40 51 - 100 Mitarbeiter: € 583,90 über 100 Mitarbeiter: € 934,00III. Für PRIKRAF – Krankenanstalten additiv:Promillesatz von den Gesamteinnahmen der im vorvergangenen Jahr erzielten undbewerteten LKF- Punkte:0,75 ‰ der LKF-Erlöse des vorvergangenen JahresIV. Für CT/MRT – Ambulatorien additiv:Pauschalbetrag je CT .................. .................... .................... .................... ..................... ................... € 1Pauschalbetrag je MRT .................... ..................... .................... .................... .................... .............€ 3

B) Bäder und SaunabetriebeI. Fester Betrag nach Betriebsartenkatalog der Bäder:Die Fixbeträge sind nach olgenden Betriebsarten getrennt auszuweisen, wobei dieMöglichkeit besteht, verschiedene Kategorien mit den gleichen Beträgen estzusetzen.1. Freibad .................... ..................... .................... .................... .................... ..................... ................... € 2. Natur/Seebad/Strandbad .................. ..................... .................... .................... .................... ...... € 03. Hallenbad ................... .................... ..................... .................... .................... .................... ................ € 4. Hallenbad/Freibad ................... .................... ..................... .................... .................... ................... € 5. Thermal/Mineralbad ................... .................... .................... .................... ..................... ............... € 6. Erlebnisbad .................... .................... .................... ..................... .................... .................... ............ € 7. Wannen/Brause/Damp bad................................. .................... ..................... .................... ........ € 8. Sauna ................. ..................... .................... .................... ..................... .................... .................... ..... € II. Variabler Betrag nach Art des Betriebes (Bäder und Saunabetriebe):- Betriebsart 1-8 0 - 50 Kästchen/Kabinen € 154,10 51 - 100 Kästchen/Kabinen € 280,20 101 - 500 Kästchen/Kabinen € 370,10 über 500 Kästchen/Kabinen € 616,40Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr2014 zugetroffen hat, die Grundumlage 2015 in halber Höhe estgesetzt.Als Beschäfigte gelten alle mit Stichtag 1. Jänner des betreffenden Kalenderjahres im Mit-gliedsbetrieb tätigen Personen einschließlich der mittätigen Familienmitglieder mit Ausnahmeder Ehegattin bzw. des Ehegatten. Zwei Halbtagskräfe zählen als ein Beschäfigter, wobeiBruchzahlen in der Beschäfigtensumme au die nächste Zahl au zurunden sind.Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Grundumlage beschlossen. Als Maß zur Berech-nung der Wertbeständigkeit dient der von der STATISTIK AUSTRIA monatlich verlautbarte Ver-braucherpreisindex 2005 bzw. der von Amts wegen an seine Stelle tretende Index.Als Bezugsgröße ür die jährlichen Anpassungen dient die ür den Monat Jänner 2011 errech-nete Indexzahl. Der wertgesicherte Betrag wird jährlich angepasst, wobei als Maß ür die An-passung die prozentuelle Veränderung der Jänner-Indexzahl des lau enden Jahres zur Jänner-Indexzahl des vergangenen Jahres heranzuziehen ist. Die jedes Jahr neu errechneteGrundumlage bildet jeweils die Grundlage ür die nächste Anpassung. Alle Veränderungsratensind au eine gerundete Dezimalstelle zu berechnen.

Fachgruppe Wien der Reisebüros (604)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung vom 11. Oktober 2011 der Fachgruppe

Wien der Reisebüros wurde die Grundumlage ab 2012 ür alle zu dieser Fachgruppe gehörigenVoll- und sonstigen Teilberechtigungen als Kombination eines esten Betrages mit einem nachder Beschäfigtenzahl berechneten gestaffelten variablen Zuschlag wie olgt beschlossen:

Fachorganisationen der SparteTOURISMUS und FREIZEITWIRTSCHAFT

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7/21/2019 Grundumlagen 2015 Wien

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· Grundumlagen 2015 · XXINr. 51/52 · 19. 12. 2014Wiener Wirtschaf

Tourismus und Freizeitwirtschaf

ester Betrag Zuschlag GesamtKlasse 1 Nichtbetriebe € 82,50 € 0,00 € 82,50Klasse 2 0 bis 2 Beschäfigte € 165,00 € 0,00 € 165,00Klasse 3 3 bis 7 Beschäfigte € 165,00 € 83,00 € 248,00Klasse 4 8 bis 15 Beschäfigte € 165,00 € 273,00 € 438,00Klasse 5 16 bis 25 Beschäfigte € 165,00 € 495,00 € 660,00Klasse 6 26 bis 50 Beschäfigte € 165,00 € 860,00 € 1.025,00Klasse 7 51 bis 100 Beschäfigte € 165,00 € 1.679,00 € 1.844,00Klasse 8 über 100 Beschäfigte € 165,00 € 2.937,00 € 3.102,00

Als Nichtbetriebe gelten Unternehmungen, deren Gewerbeberechtigung während des ganzen Jahres nicht ausgeübt wurde.Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Grundumlage beschlossen. Als Maß zur Berech-nung der Wertbeständigkeit dient der von der STATISTIK AUSTRIA monatlich verlautbarte Ver-braucherpreisindex 2000 bzw. der von Amts wegen an seine Stelle tretende Index. Die Grund-umlage wird jedoch erst dann wieder erhöht, wenn sich der Verbraucherpreisindex um 10 %erhöht hatBerechnungsbasis ür all ällige Anpassungen ist die Indexzahl 125,2 (August 2011) des Ver-braucher-preisindex 2000. Sie wird mit der Indexzahl Juni der Folgejahre verglichen. Nach einerAnpassung bildet jene Juni-Indexzahl, die zu einer Anpassung ge ührt hat, die neue Berech-nungsbasis. Alle Veränderungsraten sind au volle Euro-Beträge gerundet zu berechnen.

Fachgruppe Wien der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe (605)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Fachgruppe Wien der Kino-, Kultur- undVergnügungsbetriebe vom 12. Oktober 2010 wurde die GRUNDUMLAGE ab 2011 ür alle die-ser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder wie olgt

estgesetzt:I Kultur- und Vergnügungsbetriebe: ester Betrag je Berechtigung nach Art des Betriebes zu-

züglich einer variablen Bemessung nach Art des BetriebesA) ester Betrag: Fixbetrag je Berechtigung nach Art des Betriebes.Die Fixbeträge sind nach olgenden Betriebsarten getrennt auszuweisen, wobei die Möglich-keit besteht, ür verschiedene Kategorien den gleichen Betrag estzusetzen:Nichtbetriebe: ..................... .................... .................... ..................... .................... .................... ...........€ 40,901. Schausteller ....................................................................................................................................€ 0,002. Freizeitparks .................. .................... .................... ..................... .................... .................... ...........€ 490,603. Theater, Varietees, Kabarett ..................... .................... .................... .................... .................. € 0,004. Peepshows .................. ..................... .................... .................... .................... ..................... ..............€ 490,605. Schaubergwerke ................. ..................... .................... .................... ..................... .................... ....€ 0,006. Sportveranstaltungen .................... .................... ..................... .................... .................... ...........€ 0,007. Veranstaltungszentren ................... .................... ..................... .................... .................... ...........€ 0,008. Zirkus .................. .................... ..................... .................... .................... ..................... .................... ....€ 0,00B) variabler Betrag: je nach Art des Betriebes sind nach olgende Zuschläge in Form eines

esten Betrages ür Schausteller nach olgenden Kategorien estzulegen:1. Schaustellera. Kinder ahrgeschäfe .................... .................... .................... .................... ..................... ..............€ 99,30b. Schieß- und Spielgeschäfe ................... .................... ..................... .................... .................... .€ 99,30c. Klein ahrgeschäfe

(bis 20 Personen/Sitzplätze oder 12 Frontmeter) .................. .................... .................... .€ 149,00d. Groß ahrgeschäfe(über 20 Personen/Sitzplätze oder über 12 Frontmeter) ................. ..................... .......€ 490,60

Je nach Art des Betriebes sind nach olgende Zuschläge in Form eines esten Betrages ür The-ater, Varietees, Kabarett, Sportveranstaltungen, Veranstaltungszentren, Zirkus nach olgendenKategorien estzulegen: 2. Theatera. Fassungsraum 0 bis 100 Personen .................. ..................... .................... ............ € 83,40b. Fassungsraum 101 bis 350 Personen .................. ..................... .................... ............ € 167,00c. Fassungsraum 351 bis 500 Personen .................. ..................... .................... ............ € 490,60d. Fassungsraum 501 bis 1000 Personen ................... .................... .................... ......... € 613,80e. Fassungsraum 1001 bis 2000 Personen ................... .................... .................... ......... € 1.348,40

. Fassungsraum über 2000 Personen ................... .................... .................... ......... € 2.363,10II Kinos: ester Betrag je Berechtigung und pro Kinosaal und zusätzlich wurde ür Betriebe,

die den Filmbezugsbedingungen unterliegen, mit einem Promillesatz desUmsatzes des Vorjahres estgesetzt:

Fester Betrag:Gruppe I: INHABER ODER PÄCHTER EINER KINOVOLLKONZESSIONKlasse 1 Nichtbetriebe ................... .................... ..................... .................... .................... ...........€ 112,60Klasse 2 natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und

eingetragene Einzelunternehmer e.U.),offene Gesellschafen (OG), Kommanditgesellschafen (KG) .................. .€ 225,30Klasse 3 Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine,

AG, GmbH und alle anderen juristischen Personen ..................... ................. € 450,60Gruppe II: INHABER ODER PÄCHTER EINER EINGESCHRÄNKTEN KINOKONZESSIONKlasse 1 Nichtbetriebe ................... .................... ..................... .................... .................... ...........€ 102,90Klasse 2 natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und

eingetragene Einzelunternehmer e.U.),offene Gesellschafen (OG), Kommanditgesellschafen (KG) .................. .€ 205,90

Klasse 3 Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine,AG, GmbH und alle anderen juristischen Personen ..................... ................. € 411,80

Gruppe III: MÜNZFILMAUTOMATENKlasse 1 Nichtbetriebe ................... .................... ..................... .................... .................... ...........€ 28,10Klasse 2 natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und

eingetragene Einzelunternehmer e.U.),offene Gesellschafen (OG), Kommanditgesellschafen (KG) .................. .€ 56,30

Klasse 3 Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine, AG, GmbH und alle anderen juristischen Personen........................... .................... .................... ...........€ 112,60

Der Promillesatz des Kinoumsatzes des Vorjahres wurde mit 0,0 ‰ estgesetzt (wenn ein so l-cher nicht vorliegt bei Neugründung des Betriebes bzw. wenn die Meldung des Vorjahresum-satzes nicht ordnungsgemäß er olgte wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz geschätzt).Als Nichtbetriebe gelten Unternehmungen, deren Gewerbeberechtigung während des ganzenvorangegangenen Jahres nicht ausgeübt wurde.Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Grundumlage vereinbart. Als Maß zur Berechnungder Wertbeständigkeit dient der von der STATISTIK AUSTRIA monatlich verlautbarte Verbrau-cherpreisindex 2005 bzw. der von Amts wegen an seine Stelle tretende Index.Als Bezugsgröße ür Anpassungen gemäß diesem Vertrag dient die ür den Monat JÄNNER2010 errechnete Indexzahl 107,9. Der wertgesicherte Betrag wird jährlich angepasst, wobeials Maß ür die Anpassung die prozentuelle Veränderung der Jänner-Indexzahl des lau enden

Jahres zur Jänner-Indexzahl des vergangenen Jahres heranzuziehen ist. Die jedes Jahr neu er-rechnete Grundumlage bildet jeweils die Grundlage ür die nächste Anpassung. Alle Verände-rungsraten sind au eine gerundete Dezimalstelle zu berechnen.

Fachgruppe Wien der Freizeit- und Sportbetriebe (606)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Fachgruppe Wien der Freizeit- undSportbetriebe vom 29. November 2011 wurde die Grundumlage ab 2012 ür alle dieser Fach-gruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechti-gung in drei Gruppen in einem esten Betrag und einem Zuschlag bei den Beru szweigen 2300(Gewerbliche Vermietung von Campingplätzen), 3200 (Automatenbetriebe - Spielautomaten-kaueute: Au stellen und Betrieb von Spielautomaten und Spielapparaten) und 3700 (Solarien)wie olgt estgesetzt:Gruppe 1: Alle Beru szweige außer Gruppen 2 bis 5Klasse 1: Nichtbetriebe .................... .................... .................... ..................... ...................€ 64,40Klasse 2: natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und

eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschafen (OG),Kommanditgesellschafen (KG) ..............................................................................€ 128,80

Klasse 3: Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine,Kapitalgesellschafen und alle anderen juristischen Personen..................€ 257,60

Vorschreibung pro Standort (Beru szweig 3200 nach Berechtigung)Gruppe 2: Wettbüros/Buchmacher/Totalisateure/WettvermittlerKlasse 1: Nichtbetriebe ................... ..................... .................... .................... ....................€ 53,60Klasse 2: natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und

eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschafen (OG),Kommanditgesellschafen (KG) ..............................................................................€ 107,20

Klasse 3: Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine,Kapitalgesellschafen und alle anderen juristischen Personen..................€ 214,40

Vorschreibung pro StandortGruppe 3: Spielbanken bzw. Casinos (Glücksspielgesetz)Klasse 1: Nichtbetriebe ................... .................... ..................... .................... ....................€ 1.742,50Klasse 2: natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und

eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschafen (OG),Kommanditgesellschafen (KG) ..............................................................................€ 3.485,00

Klasse 3: Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine,Kapitalgesellschafen und alle anderen juristischen Personen..................€ 6.970,00

Vorschreibung pro StandortGruppe 4: Halten erlaubter Spiele in casinoähnlicher Form sowie Halten von Spielen in

lotterie- und ausspielungsähnlicher FormKlasse 1: Nichtbetriebe ................... .................... .................... ..................... ....................€ 857,80Klasse 2: natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und

eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschafen (OG),Kommanditgesellschafen (KG) ..............................................................................€ 1.715,70

Klasse 3: Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine,Kapitalgesellschafen und alle anderen juristischen Personen..................€ 3.431,40

Vorschreibung pro StandortGruppe 5: Landesausspielungen mit Glücksspielapparaten gem. § 5 GlücksspielgesetzKlasse 1: Nichtbetriebe .................. ..................... .................... .................... .................... .€ 1.742,50Klasse 2: natürliche Personen (nicht protokollierte Unternehmer und

eingetragene Einzelunternehmer e.U.), offene Gesellschafen (OG),Kommanditgesellschafen (KG) ..............................................................................€ 3.485,00

Klasse 3: Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine,Kapitalgesellschafen und alle anderen juristischen Personen..................€ 6.970,00

Vorschreibung pro Berechtigung (Bewilligung)Die Zuschläge bei den Beru szweigen 2300 (Gewerbliche Vermietung von Campingplätzen),3200 (Automatenbetriebe - Spielautomatenkaueute: Au stellen und Betrieb von Spielauto-maten und Spielapparaten) und 3700 (Solarien) werden mit € 0,00 estgesetzt.Als Nichtbetriebe gelten Unternehmungen, deren Gewerbeberechtigung das gesamte vorange-gangene Jahr nicht ausgeübt wurde.Mitglieder, die innerhalb der Fachgruppe mehrere Umlagenvorschreibungen erhalten, könnendurch ormlosen Antrag an die Fachgruppe eine Halbierung ihrer weiteren Vorschreibungennach der Erstvorschreibung beantragen. Als Erstvorschreibung gilt gegebenen alls stets die inder Summe höchste Vorschreibung.Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Grundumlage beschlossen. Als Maß zur Berech-nung der Wertbeständigkeit dient der von der STATISTIK AUSTRIA monatlich verlautbarte Ver-braucherpreisindex 2005 bzw. der von Amts wegen an seine Stelle tretende Index.Als Bezugsgröße ür die jährlichen Anpassungen dient die ür den Monat Jänner 2011 errech-nete Indexzahl 110,6. Der wertgesicherte Betrag wird jährlich angepasst, wobei als Maß ürdie Anpassung die prozentuelle Veränderung der Jänner-Indexzahl des lau enden Jahres zur

Jänner-Indexzahl des vergangenen Jahres heranzuziehen ist. Die jedes Jahr neu errechneteGrundumlage bildet jeweils die Grundlage ür die nächste Anpassung. Alle Veränderungsratensind au eine gerundete Dezimalstelle zu berechnen.

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7/21/2019 Grundumlagen 2015 Wien

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XXII · Grundumlagen 2015 · Nr. 51/52 · 19. 12. 2014Wiener Wirtschaf

In ormation und Consulting

Fachgruppe Wien der Ab all- und Abwasserwirtschaf (701)Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung vom 12.10.2011 der Fachgruppe Ab all-und Abwasserwirtschaf Wien wurde die Grundumlage ab 2015 ür die dieser Fachgruppe ge-mäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung wie

olgt estgesetzt:a) natürliche Personen, Einzelrmen, Personengesellschafen des Handelsrechtes

(Offene Gesellschafen (OG), Kommanditgesellschafen (KG)) .................. ...............€ 250,00b) Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine, Kapitalgesellschafen

und alle anderen juristischen Personen ..................................... .................... .................. € 500,00Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurden die gleichen Sätze wie ür dieStammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.Für ruhende Berechtigungen und ür Verpächter wurde, wenn diese Voraussetzung ür das gan-ze Kalenderjahr 2014 zugetroffen hat, die Grundumlage 2015 in halber Höhe estgesetzt.Besteht die Mitgliedschaf zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfe des Kalenderjahres 2015,ist die Grundumlage 2015 nur in halber Höhe zu entrichten.

Fachgruppe Wien der Finanzdienstleister (702)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung vom 13.10.2011 der Fachgruppe Finanz-dienstleister Wien wurde die Grundumlage 2015 ür die dieser Fachgruppe gemäß der Fachor-ganisationsordnung angehörenden Mitglieder, mit Ausnahme der Beru sgruppen der Bauspar-vermittler, Versteigerer beweglicher Sachen, P andleihunternehmen, Geschäfsvermittler undVermögensvermittler pro Gewerbeberechtigung wie olgt estgesetzt:a) natürliche Personen, Einzelrmen, Personengesellschafen des Handelsrechtes

(Offene Gesellschafen (OG), Kommanditgesellschafen (KG)) .................. ...............€ 300,00b) Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine, Kapitalgesellschafen

und alle anderen juristischen Personen ..................................... .................... .................. € 600,00Für die Beru sgruppen der Bausparvermittler, Geschäfsvermittler, Versteigerer beweglicherSachen und P andleihunternehmen wurde die Grundumlage 2015 pro Gewerbeberechtigungwie olgt estgesetzt:a) natürliche Personen, Einzelrmen, Personengesellschafen des Handelsrechtes (Offene Gesellschafen (OG), Kommanditgesellschafen (KG)) .................. ...............€ 150,00b) Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine, Kapitalgesellschafen

und alle anderen juristischen Personen ..................................... .................... .................. € 300,00Für die Beru sgruppen der Wertpapiervermittler und Vermögensvermittler wurde die Grundum-lage 2015 pro Gewerbeberechtigung wie olgt estgesetzt:a) natürliche Personen, Einzelrmen, Personengesellschafen des Handelsrechtes (Offene Gesellschafen (OG), Kommanditgesellschafen (KG)) .................. ...............€ 210,00b) Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine, Kapitalgesellschafen

und alle anderen juristischen Personen ..................................... .................... .................. € 420,00Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurden die gleichen Sätze wie ür dieStammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.Für ruhende Berechtigungen und ür Verpächter wurde, wenn diese Voraussetzung ür das gan-ze Kalenderjahr 2014 zugetroffen hat, die Grundumlage 2015 in halber Höhe estgesetzt.Besteht die Mitgliedschaf zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfe des Kalenderjahres 2015,ist die Grundumlage 2015 nur in halber Höhe zu entrichten.

Fachgruppe Wien Werbung und Marktkommunikation (703)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung vom 04.09.2014 der Fachgruppe Werbungund Marktkommunikation Wien wurde die Grundumlage 2015 ür eine Gewerbeberechtigungder dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder wie

olgt estgesetzt:a) natürliche Personen, Einzelrmen, Personengesellschafen OG, KG .................. ....€ 95,00b) Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine, Kapitalgesellschafen und

alle anderen juristischen Personen ..................... .................... .................... ..................... ....€ 190,00Für jede weitere Berechtigung am selben Standort wird die Grundumlage 2015 wie olgt est-gesetzt:a) natürliche Personen, Einzelrmen, Personengesellschafen OG, KG .................. ....€ 18,00b) Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine, Kapitalgesellschafen und

alle anderen juristischen Personen ..................... .................... .................... ..................... ....€ 36,00Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2015 in gleicherHöhe wie ür die weiteren Berechtigungen beschlossen.Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr zu-getroffen hat, die Grundumlage 2015 in halber Höhe estgesetzt.Besteht die Mitgliedschaf zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfe des Kalenderjahres 2015,ist die Grundumlage 2015 nur in halber Höhe zu entrichten.

Fachgruppe Wien Unternehmensberatung und In ormationstechnologie (704)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Fachgruppe Unternehmensberatungund In ormationstechnologie Wien wurde die Grundumlage 2015 ür alle dieser Fachgruppe

gemäß der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Berechtigung mit einemesten Betrag olgend estgesetzt:

a) natürliche Personen, Einzelrmen, Personengesellschafen des Handelsrechtes (Offene Gesellschafen (OG), Kommanditgesellschafen (KG)) .................... ............. € 65,00b) Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine, Kapitalgesellschafen und

alle anderen juristischen Personen ................... .................... .................... ..................... ...... € 130,00Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurden die gleichen Sätze wie ür dieStammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.Für ruhende Berechtigungen wurde, wenn diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr2014 zugetroffen hat, die Grundumlage 2015 in halber Höhe estgesetzt.Besteht die Mitgliedschaf zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfe des Kalenderjahres 2015,ist die Grundumlage 2015 nur in halber Höhe zu entrichten.

Fachgruppe Wien der Ingenieurbüros (705)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Fachgruppe Wien der Ingenieurbüros

vom 04.10.2012 wird die Grundumlage 2013(*) pro Mitglied wie olgt estgelegt:a) natürliche Personen, Einzelrmen, Personengesellschafen des Handelsrechts (Offene Gesellschafen, Kommanditgesellschafen) ür die erste Berechtigung .................. .................... ..................... .................... .................... ...EUR 19 jede weiter Berechtigung .................. .................... .................... .................... ..................... ......EUR b) Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine, Kapitalgesellschafen und

alle anderen juristischen Personen ür die erste Berechtigung .................. .................... ..................... .................... .................... ...EUR 39 jede weiter Berechtigung .................. .................... .................... .................... ..................... ......EUR Für ruhende Berechtigungen wird, wenn diese Voraussetzung ür das ganze vorangegangeneKalenderjahr zugetroffen hat, die Grundumlage in halber Höhe estgesetzt.Besteht die Mitgliedschaf zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfe des lau enden Kalender-

jahres, ist die Grundumlage nur in halber Höhe zu entrichten.Weiters wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Grundumlage vereinbart. Als Maß zur Berech-nung der Wertbeständigkeit dient der von der STATISTIK AUSTRIA monatlich verlautbarte Ver-braucherpreisindex 2010 bzw. der von Amts wegen an seine Stelle tretende Index.Als Bezugsgröße ür die Anpassungen dient die ür den Monat JUNI 2012 errechnete Indexzahl.Der wertgesicherte Betrag wird jährlich (erstmals 2014) angepasst, wobei als Maß ür die An-passung die prozentuelle Veränderung der Juni-Indexzahl des lau enden Jahres zur Juni-Index-

zahl des vergangenen Jahres heranzuziehen ist. Die jedes Jahr neu errechnete Grundumlagebildet jeweils die Grundlage ür die nächste Anpassung. Alle Veränderungsraten sind au einegerundete Dezimalstelle zu berechnen.(*) Anmerkung: Die zeitlichen Bezugszeiträume im Grundumlagenbeschluss sind jeweils sinngemäß anzupas-sen.

VPI 2010 Juni 2013: 108,1VPI 2010 Juni 2014: 110,1110,1 : 108,1 = + 1,9 %Daraus ergibt sich die Grundumlage 2015 wie olgt:a) natürliche Personen, Einzelrmen, Personengesellschafen des Handelsrechts (Offene Gesellschafen, Kommanditgesellschafen) ür die erste Berechtigung .................. .................... .................... .................... ..................... ...EUR 20 jede weitere Berechtigung .................. .................... .................... .................... ..................... ...EUR b) Gebietskörperschafen, Genossenschafen, Vereine, Kapitalgesellschafen und

alle anderen juristischen Personen ür die erste Berechtigung .................. .................... .................... .................... ..................... ...EUR 40 jede weitere Berechtigung .................. .................... .................... .................... ..................... ...EUR

Fachgruppe Druck Wien (706)Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Fachgruppe Druck Wien vom 2.12.2014wurde die Grundumlage 2015(*) ür alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsord-nung angehörenden Mitglieder pro Mitglied estgelegt:A) in einem esten Betrag (Grundbetrag) in Höhe von € 219,00 (Nichtbetriebe zahlen den halben esten Betrag, somit € 109,50) undB) in einem in 28 Klassen unterteilten variablen Betrag (Zuschlag) gemäß unten stehender

Tabelle. Der Zuschlag berechnet sich nach der an die im Jahr 2013 an die Gebietskrankenkasse (oder die entsprechend zuständige gesetzliche Sozialversicherungsanstalt) zuleistenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc. (Dienstgeber- undDienstnehmeranteil).

Kl. 1 Nichtbetriebe € 0,00Kl. 2 Alleintätige Mitglieder und Betriebe mit Sozialversicherungsbeiträgen bis € 7.267,00 € 0,00Kl. 3 Sozialversicherungsbeiträge über € 7.267,00 bis € 10.901,00 € 14,00Kl. 4 Sozialversicherungsbeiträge über € 10.901,00 bis € 14.535,00 € 57,00Kl. 5 Sozialversicherungsbeiträge über € 14.535,00 bis € 18.168,00 € 93,00Kl. 6 Sozialversicherungsbeiträge über € 18.168,00 bis € 21.802,00 € 143,00Kl. 7 Sozialversicherungsbeiträge über € 21.802,00 bis € 29.069,00 € 208,00Kl. 8 Sozialversicherungsbeiträge über € 29.069,00 bis € 36.336,00 € 294,00

Kl. 9 Sozialversicherungsbeiträge über € 36.336,00 bis € 43.604,00 € 388,00Kl. 10 Sozialversicherungsbeiträge über € 43.604,00 bis € 58.138,00 € 467,00Kl. 11 Sozialversicherungsbeiträge über € 58.138,00 bis € 72.673,00 € 554,00

Fachorganisationen der SparteINFORMATION und CONSULTING

Page 23: Grundumlagen 2015 Wien

7/21/2019 Grundumlagen 2015 Wien

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· Grundumlagen 2015 · XXIIINr. 51/52 · 19. 12. 2014Wiener Wirtschaf

In ormation und Consulting

Kl. 12 Sozialversicherungsbeiträge über € 72.673,00 bis € 90.841,00 € 618,00Kl. 13 Sozialversicherungsbeiträge über € 90.841,00 bis € 109.009,00 € 754,00Kl. 14 Sozialversicherungsbeiträge über € 109.009,00 bis € 145.346,00 € 985,00Kl. 15 Sozialversicherungsbeiträge über € 145.346,00 bis € 181.682,00 € 1.207,00Kl. 16 Sozialversicherungsbeiträge über € 181.682,00 bis € 218.019,00 € 1.416,00Kl. 17 Sozialversicherungsbeiträge über € 218.019,00 bis € 254.355,00 € 1.630,00Kl. 18 Sozialversicherungsbeiträge über € 254.355,00 bis € 290.691,00 € 1.854,00Kl. 19 Sozialversicherungsbeiträge über € 290.691,00 bis € 327.028,00 € 2.054,00Kl. 20 Sozialversicherungsbeiträge über € 327.028,00 bis € 363.364,00 € 2.219,00Kl. 21 Sozialversicherungsbeiträge über € 363.364,00 bis € 436.037,00 € 2.715,00Kl. 22 Sozialversicherungsbeiträge über € 436.037,00 bis € 508.710,00 € 3.066,00Kl. 23 Sozialversicherungsbeiträge über € 508.710,00 bis € 581.383,00 € 3.419,00Kl. 24 Sozialversicherungsbeiträge über € 581.383,00 bis € 726.728,00 € 3.866,00Kl. 25 Sozialversicherungsbeiträge über € 726.728,00 bis € 872.074,00 € 4.302,00Kl. 26 Sozialversicherungsbeiträge über € 872.074,00 bis € 1.017.420,00 € 4.741,00Kl. 27 Sozialversicherungsbeiträge über € 1.017.420,00 bis € 1.162.765,00 € 5.179,00Kl. 28 Sozialversicherungsbeiträge über € 1.162.765,00 € 6.041,00Bei Übernahme eines Betriebes er olgt die Einstu ung eben alls nach der 2013 zu leistendenGesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen etc.; gleichgültig dabei ist, ob diese Summe

jeweils noch vom Übergeber oder vom Übernehmer an die Gebietskrankenkasse (oder die ent-sprechend zuständige gesetzliche Sozialversicherungsanstalt) zu entrichten gewesen ist.Bei Neuerrichtung im Vorschreibungsjahr er olgt die Berechnung nach Klasse 2.Die Grundumlage 2015 gilt auch ür die dem Jahr 2015 olgenden Jahre, soweit das zuständigeOrgan keinen anders lautenden Beschluss asst.Sowohl der Grundbetrag als auch die Zuschläge in den Klassen werden jährlich inationsange-passt wie olgt: jährliche Anpassung der zum Stichtag beschlossenen Grundbeträge – aktiv/ruhend – und der Zuschläge; eine erstmalige Anpassung er olgt ür das Jahr 2015 im Jahr2015. Für die Erhöhung wird der jeweils von der Statistik Austria ermittelte Jahresinations-wert (aktueller Verbraucherpreisindex) des dem Vorschreibungsjahr vorangegangenen Jahresverwendet. Bei der Berechnung des jeweils aktuellen Grundumlagenbetrages er olgt eine kau -männische Rundung au ganze Eurobeträge; der Grundbetrag ür die Klasse 2 (und somit auch

ür die Klasse 1) wird in jedem Fall au ganze Euro kau männisch gerundet.(*) Anmerkung: Die zeitlichen Bezugszeiträume im Grundumlagenbeschluss sind jeweils sinngemäß anzupas-sen. Das Re erenzjahr ür die Sozialversicherungsbeiträge ist jeweils das dem Vorschreibungsjahr zweitvoran-gegangene Jahr, so ern ür das vorangegangene Jahr keine Zahlen zur Ver ügung stehen.

Fachgruppe Wien der Immobilien- und Vermögenstreuhänder (707)

Au Grund des Beschlusses der Fachgruppentagung vom 23. September 2014 wurde dieGrundumlage ür das Jahr 2015 - ür alle dieser Fachgruppe gemäß der Fachorganisationsord-nung angehörenden Mitglieder - pro Mitglied in 13 Klassen nach dem im Jahr 2013 erzieltenUmsatz estgesetzt. Betrag €Kl. 1 Nichtbetriebe (der achgruppenzugehörigen Gewerbeberechtigung/en),wenn

diese Voraussetzung ür das ganze Kalenderjahr 2014 zugetroffen hat € 74,40Kl. 2 a) Umsatz bis € 10.901,00 b)Betriebe, die in den Kalenderjahren 2013/ 2014 achgruppenzugehörige

Gewerbeberechtigung/en erlangt oder den Wiederbetrieb gemeldet haben € 148,70Kl. 3 Umsatz bis € 21.802,00 € 201,00Kl. 4 Umsatz bis € 32.703,00 € 254,00Kl. 5 Umsatz bis € 47.237,00 € 310,30Kl. 6 Umsatz bis € 61.772,00 € 366,70Kl. 7 Umsatz bis € 83.574,00 € 429,50Kl. 8 Umsatz bis € 105.376,00 € 497,50Kl. 9 Umsatz bis € 141.712,00 € 577,20Kl. 10 Umsatz bis € 178.048,00 € 663,30Kl. 11 Umsatz bis € 214.385,00 € 737,70Kl. 12 Umsatz bis € 250.721,00 € 812,10Kl. 13 Umsatz über € 250.721,00 € 906,70Maßgeblich sind die Honorarumsätze bzw. beim Immobilienmakler die Provisionsumsätze. BeiBauträgern gilt hinsichtlich der Bauorganisation ür remde Rechnung das Bauverwaltungs-(Baubetreuungs-)honorar als Umsatz. Hinsichtlich der organisatorischen Abwicklung von Bau-vorhaben ür eigene Rechnung gilt der Veräußerungserlös abzüglich der Einstandskosten(Grundkosten, Baukosten).Beim Handel mit Immobilien gilt als Umsatz eben alls der Veräußerungserlös, abzüglich derEinstandskosten.Bei Übernahme eines Betriebes oder Fortsetzung in einer anderen Rechts orm, er olgt die Ein-stu ung eben alls nach der 2013 erzielten Umsatzsumme. Gleichgültig dabei ist, ob diese Sum-me jeweils noch vom Übergeber oder bereits vom Übernehmer des Betriebes bzw. in der rü-heren oder nunmehrigen Rechts orm des Betriebes erzielt worden ist.Besteht die Mitgliedschaf zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfe des Kalenderjahres 2015,ist die Grundumlage 2015 nur in halber Höhe zu entrichten.

Fachgruppe Wien der Buch- und Medienwirtschaf (708)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Fachgruppe Wien der Buch- und Medi-enwirtschaf vom 27.11.2014 wurde die Grundumlage 2015 ür alle dieser Fachgruppe gemäß

der Fachorganisationsordnung angehörenden Mitglieder pro Gewerbeberechtigung in einemesten Betrag gemäß § 123 Abs. 10 Z. 2 WKG und gemäß § 123 Abs. 12 WKG wie olgt est-

gesetzt:Physische Personen, offene Handelsgesellschafen, Kommanditgesellschafensowie eingetragene Erwerbsgesellschafen .................. .................... .................... ................€ 146,80

Juristischen Personen: .................... .................... .................... ..................... .................... ................€ Für Filialberechtigungen (weitere Betriebsstätten) wurde die Grundumlage 2015 in gleicherHöhe wie ür die Stammberechtigungen (Hauptbetriebe) beschlossen.

Für ruhende Berechtigungen wurde die Grundumlage 2015 in halber Höhe estgesetzt.Diese Grundumlage 2015 gilt auch ür die dem Jahr 2015 olgenden Jahre, soweit dann daszuständige Organ keinen anders lautenden Beschluss asst.

Fachgruppe Wien der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangele-genheiten (709)

Au grund des Beschlusses der Fachgruppentagung der Fachgruppe Wien der Versicherungs-makler und Berater in Versicherungsangelegenheiten vom 15.10.2014 wird die Grundumlage2015 pro Mitglied wie olgt estgelegt:• ein ester Betrag: € 0,00• ein Zuschlag in Form eines esten Betrages au Grund der an die GKK geleisteten Sozial-

versicherungsbeitragssumme 2013, gestaffelt nach olgenden Klassen (siehe nach olgende Liste) sowie• einem Zuschlag in Form eines esten Betrages in der Höhe von € 50,00 pro Mitarbeiter

2013, ür den das Mitglied dem Finanzamt eine Meldung gemäß § 109a EStG zu erstatten hat.Klasse SV-Beiträge GU/Pro Ber.Klasse 1 Nichtbetriebe € 130,00Klasse 2 keine SV-Beiträge und SV-Beiträge bis € 1.500,00 € 260,00Klasse 3 SV-Beiträge von €1.500,00 bis € 3.500,00 € 320,00Klasse 4 SV-Beiträge von €3.500,00 bis € 7.000,00 € 400,00Klasse 5 SV-Beiträge von €7.000,00 bis € 14.000,00 € 500,00Klasse 6 SV-Beiträge von €14.000,00 bis € 21.000,00 € 600,00Klasse 7 SV-Beiträge von €21.000,00 bis € 29.000,00 € 700,00Klasse 8 SV-Beiträge von €29.000,00 bis € 36.000,00 € 800,00Klasse 9 SV-Beiträge von €36.000,00 bis € 50.000,00 € 900,00Klasse 10 SV-Beiträge von €50.000,00 bis € 70.000,00 € 1.050,00Klasse 11 SV-Beiträge von €70.000,00 bis € 90.000,00 € 1.200,00Klasse 12 SV-Beiträge von €90.000,00 bis € 120.000,00 € 1.350,00Klasse 13 SV-Beiträge von €120.000,00 bis € 160.000,00 € 1.500,00Klasse 14 SV-Beiträge von €160.000,00 bis € 210.000,00 € 1.700,00Klasse 15 SV-Beiträge von €210.000,00 bis € 290.000,00 € 2.000,00Klasse 16 SV-Beiträge von €290.000,00 bis € 450.000,00 € 2.500,00Klasse 17 SV-Beiträge von €450.000,00 bis € 650.000,00 € 3.500,00Klasse 18 SV-Beiträge von €650.000,00 bis € 1.000.000,00 € 5.000,00Klasse 19 SV-Beiträge über €1.000.000,00 € 6.500,00Besteht die Mitgliedschaf zur Fachgruppe nicht länger als die Hälfe des Kalenderjahres 2015,ist die Grundumlage 2015 nur in halber Höhe zu entrichten.

Fachvertretung Wien der Telekommunikations- und Rund unkunternehmungen(710)Beschluss über die Grundumlagen 2015 bei FachvertretungenBeschluss assendes Organ: FachverbandsausschussBeschlussdatum: 30.09.2014; Beschluss unbe ristet und gilt bis au weiteres.Die Grundumlage 2015 wurde unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Landeskammern überderen Anteil an der Grundumlage und Einhaltung des gesetzlichen Stimmer ordernisses (Mehr-heit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen) beschlossen:Der Fachverbandsausschuss hat olgenden Beschluss gemäß § 123 Abs. 5 WKG ge asst:Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage 2015 Höhe:pro Berechtigung €/Hebesatz 2015Gruppe 1: Hör unk- und Fernsehunternehmungen:- Promillesatz der Sozialversicherungs-Beiträge des vorangegangenen Jahres

( ür Unternehmungen, die Dienstnehmer beschäfigen) .................. ..................... ...... 0,75 ‰- Höchstbetrag .................... ..................... .................... .................... ..................... .................... ......€

- Mindestbetrag (einschließlich Unternehmungen,die keine Dienstnehmer beschäfigen) ................... .................... .................... .................... € 123,0- ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG .................. .........€ 61,50Gruppe 2: andere Unternehmungen:a) Betrag pro zum Ende des vorangegangenen Jahres bestehendem Teilnehmerverhältnis

( ür Unternehmungen, die selbst ein Kommunikationsnetz betreiben) ................. € 0,03 Höchstbetrag .................... ..................... .................... .................... .................... ..................... ...... Mindestbetrag .................. ..................... .................... .................... .................... ..................... ......€ b) Betrag ür Unternehmungen, die kein Kommunikationsnetz betreiben

(Umlagen Staffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG)........................ .................... .............€ 61,5 ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG .................. .........€ 30,75