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. . . . Region Laupen Soziale Dienste Region Laupen (SDRL), Telefon 031 747 20 40 Clavaleyres www.clavaleyres.ch Ferenbalm www.ferenbalm.ch Gurbrü Feuerungskontrolle Unser Feuerungskontrolleur, Herr Hans Rüegsegger, Frauenkappelen, wird ab Janu- ar 2019 in unserer Gemeinde die periodi- schen Feuerungskontrollen durchführen. Wir bitten Sie, ihm die Räumlichkeiten auf Ver- langen zugänglich zu machen. Die Gebühr gemäss gültigem Tarif (inkl. MWST) wird anlässlich der Kontrolle durch Herrn Rüegsegger einkassiert. Wir danken für Ihre Mithilfe und Ihr Ver- ständnis. Die Gemeindeverwaltung Der Gemeinderat Kallnach Feuerungskontrolle Der Feuerungskontrolleur, Herr Hans Rüeg- segger, Frauenkappelen, wird ab Januar 2019 in Golaten die periodischen Feue- rungskontrollen durchführen. Wir bitten Sie, ihm die Räumlichkeiten auf Verlangen zu- gänglich zu machen. Die Gebühr gemäss gültigem Tarif (inkl. MWST) wird anlässlich der Kontrolle durch Herrn Rüegsegger einkassiert. Wir danken für Ihre Mithilfe und Ihr Ver- ständnis Die Gemeindeverwaltung Kriechenwil www.kriechenwil.ch i Laupen Regionale offene Kinder- und Jugendarbeit Sensetal Telefon 079 740 57 05 www.rokja-sensetal.ch Schule Laupen Einschreiben Kindergarten Schuljahr 2019/20 Das Einschreiben für Kindergartenkinder findet nur schriftlich statt. Für das Schuljahr 2019/20 müssen alle Kin- der, welche in der Zeit vom 01.08.2013 bis 31.07.2015 geboren wurden, den altersge- mischten Kindergarten besuchen. Kinder, welche den Kindergarten bereits besuchen, gelten als angemeldet. Alle Eltern der in Frage kommenden Kinder erhalten auf dem schriftlichen Weg ein In- formationsschreiben und ein Anmeldefor- mular. Die Anmeldungen sind bis spätestens am Freitag, 01. Februar 2019 dem Schul- sekretariat, Mühlestrasse 30, zuzustellen. Sollten betroffene Familien bis am 11. Ja- nuar 2019 kein persönliches Schreiben er- halten, können sie das Anmeldeformular ab Montag, 14. Januar 2019 im Schulsekre- tariat beziehen. Schulleitung Schule Laupen Einwohnergemeinde Laupen Anordnung einer Gemeinde-Urnenab- stimmung für Sonntag, den 10. Februar 2019 Gestützt auf: • das Organisationsreglement (OgR) der Gemeinde Laupen vom 3.6.2010, Art. 21 Bst. a (Fassung vom 25.07.2018) • das Wahl- und Abstimmungsreglement (WAR) der Gemeinde Laupen vom 3.6.2010 insbesondere Art. 3 (Fassung vom 25.07.2018) • sowie ergänzend auf das kantonalberni- sche Gesetz über die politischen Rechte (RPG, Fassung vom 1.1.2018) den Beschluss des Gemeinderates vom 7. Dezember 2018 setzt der Gemeinderat für Sonntag, den 10. Februar 2019 eine Gemeinde-Urnenabstim- mung an. Den in Gemeindeangelegenheiten stimm- berechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Laupen unterbreitet der Gemein- derat die Vorlage (Beschlussdispositiv): „Verkehrssanierung und städtebauliche Entwicklung Laupens. Erteilung eines Bruttokredits von CHF 33,521 Mio., netto für die Gemeinde CHF 8.6 Mio. steuer- finanziert, bzw. CHF 2.221 gebührenfi- nanziert, für den Bau aller koordinier- ten Teilprojekte der «Verkehrssanie- rung und städtebaulichen Entwicklung», inklusive dem Gemeinde-Wasserbau- plan unterhalb der Sensebrücke bis Ein- mündung in die Saane (Art. 25 Abs. 1 Wasserbauplangesetz)." zur Abstimmung. Abstimmungsfrage und Gültigkeit des Stimmzettels Wer für die Annahme der Vorlage (Be- schlussdispositiv vorstehend) stimmen will, stimmt mit Ja. Wer gegen die Annahme der Vorlage ist, stimmt mit Nein. Gültigkeit des Stimmzettels Der Stimmzettel ist gültig, wenn er hand- schriftlich mit „Ja“ oder mit „Nein“ ausge- füllt und vom Abstimmungsausschuss ab- gestempelt ist. Zustellung Stimmmaterial Der für diese Gemeinde-Urnenabstimmung zu verwendende amtliche Stimmzettel wird den Stimmberechtigten, zusammen mit dem persönlichen Stimmrechtsausweis und der für die Gemeinde-Urnenabstimmung ver- fassten Botschaft des Gemeinderates, frü- hestens 28 Tage vor der Abstimmung vom 10.2.2019 zugestellt, somit am 11. Januar 2019 (Bernisches Gesetz über die politischen Rechte GPR Art. 46 Abs. 3 [BSG 141.1]. Die Abstimmungsunterlagen der Gemeinde werden zusammen mit jenen des Kantons und der Eidgenossenschaft zugestellt. Briefliche oder persönliche Stimmab- gabe Für die Stimmabgabe (brieflich und persön- lich) gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Öffnung des Stimmlokals in Laupen für die persönliche Stimmabgabe kann dem Aufdruck auf dem Stimmrechtsausweis ent- nommen werden. Feststellung des Abstimmungsergebnis- ses und Veröffentlichung Laupen Anzeiger Amtliches Publikationsorgan für Clavaleyres, Ferenbalm, Gurbrü, Kallnach, Kriechenwil, Laupen, Mühleberg, Münchenwiler, Neuenegg, Wileroltigen Wird zusätzlich unentgeltlich verteilt in Bösingen, Cordast, Golaten, Guschelmuth, Kleinbösingen, Liebistorf, Wallenbuch, Wünnewil-Flamatt GZA / PP – 3177 Laupen Nr. 2 – 10. Januar 2019 Laupen Anzeiger Garage Stooss AG Stationsstrasse 62 3204 Rosshäusern Tel. 031 751 02 26 [email protected] www.garage-stooss.ch PRAXIS Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) Poh Khuan Schütz-Ang Dipl. Akupunkteurin / Naturheilpraktikerin (TCM) Bärenplatz 2, 3177 Laupen BE Telefon 076 411 06 81 www.tcmpraxis-schutz.bplaced.net kompetent – zuverlässig – erfahren • Muldenservice von 2 bis 40 m3 • Kranarbeiten • Räumungen aller Art www.webertransporte-laupen.ch 078 699 24 05 Trix Fahrni ärztl. gepr. Masseurin Bösingenstrasse 12 3177 Laupen www.wellness-trix.ch Telefonische Anmeldung erwünscht

GZA / PP – 3177 Laupen Anzeiger · Veranstaltungen Nr. 2 – 10. Januar 2019 Laupen Anzeiger 3 Unterhaltungsabend mit Theater Es verlockends Aagebot Volksstück in drei Akten von

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Region Laupen

Soziale Dienste Region Laupen (SDRL), Telefon 031 747 20 40

Clavaleyres

www.clavaleyres.ch

Ferenbalm

www.ferenbalm.ch

Gurbrü

Feuerungskontrolle

Unser Feuerungskontrolleur, Herr Hans Rüegsegger, Frauenkappelen, wird ab Janu-ar 2019 in unserer Gemeinde die periodi-schen Feuerungskontrollen durchführen. Wir bitten Sie, ihm die Räumlichkeiten auf Ver-langen zugänglich zu machen.

Die Gebühr gemäss gültigem Tarif (inkl. MWST) wird anlässlich der Kontrolle durch Herrn Rüegsegger einkassiert.

Wir danken für Ihre Mithilfe und Ihr Ver-ständnis.

Die Gemeindeverwaltung

D e r G e m e i n d e r a t

Kallnach

Feuerungskontrolle

Der Feuerungskontrolleur, Herr Hans Rüeg-segger, Frauenkappelen, wird ab Januar 2019 in Golaten die periodischen Feue-rungskontrollen durchführen. Wir bitten Sie, ihm die Räumlichkeiten auf Verlangen zu-gänglich zu machen.

Die Gebühr gemäss gültigem Tarif (inkl. MWST) wird anlässlich der Kontrolle durch Herrn Rüegsegger einkassiert.

Wir danken für Ihre Mithilfe und Ihr Ver-ständnis

Die Gemeindeverwaltung

Kriechenwil

www.kriechenwil.ch

i

Laupen

Regionale offene Kinder- und Jugendarbeit Sensetal

Telefon 079 740 57 05www.rokja-sensetal.ch

Schule Laupen

Einschreiben Kindergarten Schuljahr 2019/20 Das Einschreiben für Kindergartenkinder findet nur schriftlich statt. Für das Schuljahr 2019/20 müssen alle Kin-der, welche in der Zeit vom 01.08.2013 bis 31.07.2015 geboren wurden, den altersge-mischten Kindergarten besuchen. Kinder, welche den Kindergarten bereits besuchen, gelten als angemeldet. Alle Eltern der in Frage kommenden Kinder erhalten auf dem schriftlichen Weg ein In-formationsschreiben und ein Anmeldefor-mular. Die Anmeldungen sind bis spätestens am Freitag, 01. Februar 2019 dem Schul-sekretariat, Mühlestrasse 30, zuzustellen. Sollten betroffene Familien bis am 11. Ja-nuar 2019 kein persönliches Schreiben er-halten, können sie das Anmeldeformular ab Montag, 14. Januar 2019 im Schulsekre-tariat beziehen.

Schulleitung Schule Laupen

Einwohnergemeinde LaupenAnordnung einer Gemeinde-Urnenab-stimmung für Sonntag, den 10. Februar 2019Gestützt auf:• das Organisationsreglement (OgR) der

Gemeinde Laupen vom 3.6.2010, Art. 21Bst. a (Fassung vom 25.07.2018)

• das Wahl- und Abstimmungsreglement(WAR) der Gemeinde Laupen vom3.6.2010 insbesondere Art. 3 (Fassungvom 25.07.2018)

• sowie ergänzend auf das kantonalberni-sche Gesetz über die politischen Rechte(RPG, Fassung vom 1.1.2018)

• den Beschluss des Gemeinderates vom 7. Dezember 2018

setzt der Gemeinderat für Sonntag, den 10. Februar 2019 eine Gemeinde-Urnenabstim-mung an.

Den in Gemeindeangelegenheiten stimm-berechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Laupen unterbreitet der Gemein-derat die Vorlage (Beschlussdispositiv):

„Verkehrssanierung und städtebauliche Entwicklung Laupens. Erteilung eines Bruttokredits von CHF 33,521 Mio., netto

für die Gemeinde CHF 8.6 Mio. steuer-finanziert, bzw. CHF 2.221 gebührenfi-nanziert, für den Bau aller koordinier-ten Teilprojekte der «Verkehrssanie-rung und städtebaulichen Entwicklung», inklusive dem Gemeinde-Wasserbau-plan unterhalb der Sensebrücke bis Ein-mündung in die Saane (Art. 25 Abs. 1 Wasserbauplangesetz)."zur Abstimmung.Abstimmungsfrage und Gültigkeit des StimmzettelsWer für die Annahme der Vorlage (Be-schlussdispositiv vorstehend) stimmen will, stimmt mit Ja.Wer gegen die Annahme der Vorlage ist, stimmt mit Nein.Gültigkeit des StimmzettelsDer Stimmzettel ist gültig, wenn er hand-schriftlich mit „Ja“ oder mit „Nein“ ausge-füllt und vom Abstimmungsausschuss ab-gestempelt ist.Zustellung StimmmaterialDer für diese Gemeinde-Urnenabstimmung zu verwendende amtliche Stimmzettel wird den Stimmberechtigten, zusammen mit dem persönlichen Stimmrechtsausweis und der für die Gemeinde-Urnenabstimmung ver-fassten Botschaft des Gemeinderates, frü-hestens 28 Tage vor der Abstimmung vom 10.2.2019 zugestellt, somit am 11. Januar 2019 (Bernisches Gesetz über die politischen Rechte GPR Art. 46 Abs. 3 [BSG 141.1].Die Abstimmungsunterlagen der Gemeinde werden zusammen mit jenen des Kantons und der Eidgenossenschaft zugestellt.Briefliche oder persönliche Stimmab-gabeFür die Stimmabgabe (brieflich und persön-lich) gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Öffnung des Stimmlokals in Laupen für die persönliche Stimmabgabe kann dem Aufdruck auf dem Stimmrechtsausweis ent-nommen werden.Feststellung des Abstimmungsergebnis-ses und Veröffentlichung

Laupen AnzeigerAmtliches Publikationsorgan für Clavaleyres, Ferenbalm, Gurbrü, Kallnach, Kriechenwil, Laupen, Mühleberg, Münchenwiler, Neuenegg, Wiler oltigen Wird zusätzlich unentgeltlich verteilt in Bösingen, Cordast, Golaten, Guschelmuth, Kleinbösingen, Liebistorf, Wallenbuch, Wünnewil-Flamatt

GZA / PP – 3177 Laupen Nr. 2 – 10. Januar 2019 Laupen Anzeiger

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PRAXIS Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) Poh Khuan Schütz-Ang Dipl. Akupunkteurin / Naturheilpraktikerin (TCM) Bärenplatz 2, 3177 Laupen BE Telefon 076 411 06 81 www.tcmpraxis-schutz.bplaced.net

kompetent – zuverlässig – erfahren

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• Räumungen aller Art

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078 699 24 05 Trix Fahrni ärztl. gepr. Masseurin Bösingenstrasse 12 3177 Laupen www.wellness-trix.ch Telefonische Anmeldung erwünscht

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Der vom Gemeinderat gewählte Abstim-mungsausschuss 2019 versieht den Urnen-dienst am Sonntag, 10.2.2019, von 10 bis 11 Uhr (WAR Art. 10) und ermittelt anschlie-ssend die Resultate der Abstimmungen (Bund, Kanton und Gemeinde).

Der Gemeindeschreiber publiziert das Er-gebnis der Gemeinde-Urnenabstimmung auf der Website laupen.ch am Sonntag, ab ca. 15 Uhr und im Laupen Anzeiger vom Donnerstag, 14. Februar 2019 (WAR Art. 11 Abs. 2 Bst. f).

Der Gemeinderat Laupeni.A. der Gemeindeschreiber

Michel Brönnimann

Bevorstehende Periodische Schutzraum-Kontrolle (PSK) in unserer GemeindeBei der periodischen Schutzraumkontrolle handelt sich um einen gesetzlichen Auf-trag ge-stützt auf Weisung des Bundes-amtes für Bevölkerungsschutz über die periodische Schutzraumkontrolle vom 1. Oktober 2012. Der Kanton trägt die Haupt-verantwortung der PSK. Gemäss Regelung im Kanton Bern sind die Gemeinden für die Durchführung der PSK verantwortlich und damit beauftragt.

Das Bundesgesetz sieht vor, dass die Behör-den mind. alle 10 Jahre sämtliche Schutz-räume inspizieren, die Mängelliste erstellen und die Mängel beheben lassen.

Aufgrund dieser Erhebungen kontrolliert der Bund, ob und in welchem Zustand ausrei-chend Schutzräume vorhanden sind.

Im Auftrage der Gemeinde Laupen führt die Unternehmung Abri Audit AG diese Kont-rolle in den Monaten November 2018 – Fe-bruar 2019 durch. Abri Audit AG profitiert dank der Zugehörigkeit zu einer Unterneh-mensgruppe, welche mehr als 50 Jahre Er-fahrung in der Schutzraum-Technik aufweist und fokussiert sich als Unternehmen aus-schliesslich auf Schutzraum-Kontrollen.

Die Eigentümer der Liegenschaften mit zu kontrollierenden Schutzräumen werden rechtzeitig über den Termin der Kontrolle informiert. Abri Audit AG sendet das Anmel-de-Schreiben sowie zwei Beilagen zum Un-terhalt von Schutzräumen sowie die Hin-weise zur Vorbereitung zur Kontrolle zu.• Bitte bereiten Sie den Schutzraum gemäss

den Weisungen BABS und des Kantons Bern rechtzeitig vor.

• Insbesondere die Keller-Abteile, welche mit Komponenten zum Schutzraum belegt sind, müssen zugänglich sein.

Nebst der eigentlichen Kontrolle werden allgemeine kleinere Mängel direkt kostenlos durch den Kontrolleur von Abri Audit AG behoben.

Nach Abschluss der Kontrollen aller Schutz-räume in der Gemeinde wird Ihnen die kan-tonale Behörde eine Übersicht der vorzu-nehmenden Reparaturen schriftlich zukom-men lassen.

Wir danken Ihnen für die Kooperation und Bereitschaft zur reibungslosen Kontrolle der Schutzräume.

Gemeindeverwaltung Laupen

Mühleberg

Offene Kinder-/Jugendarbeit Mühleberg-Frauenkappelen,

Buchstasse 31, 3205 Allenlüften

031 752 01 49, 079 643 98 68,[email protected]

Protokollauflage Gemeindever-sammlungGemäss Artikel 27 des Reglementes über Abstimmungen und Wahlen (RAW) vom 10.12.2007 liegt das Protokoll der letzten ordentlichen Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2018 ab sofort bis und mit am 11. Februar 2019 in der Gemeindeschrei-berei Mühleberg öffentlich zur Einsichtnah-me auf.

Während der Auflagefrist kann dagegen schriftlich und begründet Einsprache beim Gemein-derat von Mühleberg erhoben wer-den. Dieser entscheidet abschliessend über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Das Protokoll kann auch auf der Homepage www.muehleberg.ch eingesehen oder her-untergeladen werden.

Mühleberg, 28. Dezember 2018Der Gemeindeschreiber

Aufhebung von Gräbern im Fried-hof MühlebergIn Anwendung von Artikel 26 und 27 Fried-hofreglement Mühleberg vom 23.05.2011 ist je nach Witterung ab ca. Anfang April 2019 die Aufhebung von Gräbern vorgese-hen. Von der Aufhebung betroffen sind:

Erdbestattungs- und Urnengräber der Be-stattungsjahre 1992 – 1993

Für die genannten Gräber ist die reglemen-tarische Ruhedauer von 25 Jahren abgelau-fen. Die Ruhedauer wird immer von der ersten Bestattung bzw. Beisetzung an gerechnet.

Angehörige oder Beauftragte, die für den Unterhalt dieser Gräber aufkommen, wer-den gebeten, die Grabmäler und evtl. Pflan-zen bis spätestens am 31. März 2019 zu entfernen. Alle nach diesem Datum noch verbleibenden Grabmäler und Pflanzen wer-den durch die Friedhofverwaltung abge-räumt, damit die Arbeiten rechtzeitig auf-genommen werden können.

Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.Mühleberg, 10. Januar 2019

Gemeinderat Mühleberg

FundbüroIm Fundbüro Mühleberg wurden folgende Gegenstände abgegeben:

1. Rucksack mit Kindersachen2. Ohrring3. Karte für Festival4. Kapuzenjacke5. Schrittzähler6. USB-Stick7. Arm-/Haarband8. Diverse Schlüssel und Schlüsselanhänger

Wir bitten die Verlierer, die Fundgegenstände bis am 28. Februar 2019 am Schalter der Gemeindeschreiberei Mühleberg abzuholen.

Nicht abgeholte Fundgegenstände werden den Findern zurückgegeben bzw. für ge-meinnützige Zwecke verwendet.

Fundbüro Mühleberg

Periodische Schutzraumkontrolle (PSK) Unsere Gemeinde muss gemäss gesetzli-chem Auftrag des Kantons Bern im Jahr 2019 eine Kontrolle der Schutzräume durch-führen.

Mehr als ein Drittel der Schutzräume wurde vor über 30 Jahren erstellt, deshalb steht die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Schutzräume im Vordergrund. Dazu müssen diese periodisch kontrolliert wer-den. Das Bundesgesetz sieht vor, dass die Behörden mindestens alle 10 Jahre sämtli-che Schutzräume inspizieren, eine Mängel-liste erstellen und die Mängel beheben lassen.

Die periodische Schutzraumkontrolle wird im Monat März 2019 durch die Firma G. Bühler GmbH durchgeführt. Die betroffe-nen Hauseigentümer/innen respektive die zuständigen Immobilienverwaltungen wer-den vorgängig schriftlich durch die Unter-nehmung kontaktiert. Für Fragen steht sie Ihnen gerne zur Verfügung:

G. Bühler GmbHFreiburgstrasse 574 3172 Niederwangen 031 566 66 23 magdalena .stranner@bueh ler-gm bh .eh

Wichtig für die Eigentümer: Die Firma G. Bühler GmbH muss die Periodische Schutzraumkontrolle im Auftrag vom Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Mili tär BMS des Kantons Bern vollstän-dig durchführen können. So ist die Kontrolle des Überdrucks (die Schliessung von Panzertüre und Panzer-deckel sowie die Inbetriebnahme des Ventilationsaggregats) zwingend notwen dig.

Die periodische Schutzraumkontrolle• dient der Erfassung der technischen Be-

triebsbereitschaft,• ergibt die Grundlage zur Steuerung des

Schutzraumbaus und für die Zuweisungspla nung der Bevölkerung der Gemeinde auf die Schutzräume,

• soll allfällige Mängel und Erneuerungs-bedarf aufzeigen.

Wir danken Ihnen für Ihre Kooperation und Bereitschaft zur reibungslosen Kontrolle der Schutzräume.

Gemeinde Mühleberg Ressort öffentliche Sicherheit

BaupublikationBG Nr.: bbew 488/2018

Bauherrschaft: Käsereigenossenschaft Juchlishaus, p.A. Präsident Urs Marthaler, Brandstrasse 30, 3203 Mühleberg

Projektverfasser: Fredy Ryser Architektur, Bauleitung , Technik, Lehnmattstrasse 13, 4573 Lohn-Ammannsegg

Bauvorhaben: Neubau Käse-Lagerraum und Abbruch bestehende Garagen (Par-zelle Nr. 197), Erweiterung best. Käserei im EG mit Anbau Fabrikationsraum, di-verse Anpassungs- und Umbaubauar-beiten (Parzelle Nr. 116)

Standort: Mühleberg, Riedbachstrasse 21, 3204 Rosshäusern, Parzellen-Nrn. 116 und 197, Nutzungszone: Dorfkernzone DK, Ko-ordinaten: 2‘588‘600/1‘198‘420

Gewässerschutzbereich: BGewässerschutzmassnahme: Anschluss an Gemeindekanalisation bestehend, Grund-stückentwässerung erfolgt im Trennsystem

Beanspruchte Ausnahme: Unterschreitung Strassenabstand, Art. 11 Abs. 1 GBR i.V.m. Art. 81 Abs. 2 SG

NotfalldiensteFeuerwehr 118

Polizeinotruf 117

Sanitätsnotruf 144

Zahnärztlicher Notfalldienst Auskunft für die Region Laupen Fr. 3.23 / Min. 0900 57 67 47 Fr. 3.50/Min. für Prepaid 0900 57 67 48

Ärzte: Frauenkappelen, Laupen, Mühleberg, Neuenegg, Thörishaus Wenn Ihr Hausarzt nicht erreichbar ist: Medphone Fr. 3.23 / Min. 0900 57 67 47Zusammenarbeit der Hausärzte mit dem Lindenhofspital Bern.

Ärztlicher Notfalldienst Sensebezirk Wenn Ihr Hausarzt nicht erreichbar ist: Notruf 026 418 35 35

Apotheken-Notrufnummer Laupen: 031 747 30 30

Sonntagsdienst Tierärzte Region Laupen: Telefonieren Sie Ihrem Tierarzt und hören Sie das Tonband ab.

Sexuelle Gewalt gegen Frauen Frauenspital Bern. Rund um die Uhr. Untersuchung und Behandlung 031 632 21 11LANTANA Beratungsstelle 031 313 14 00Kontaktstelle Polizei 031 332 77 77

Regionale Tierkörpersammelstelle Murtenstrasse 33, Laupen Montag – Freitag: 14.30 – 15.30 Uhr Samstag: 8.30 – 9.30 Uhr während Arbeitszeit: 031 747 01 45in Notfällen ausserhalb üblicher Arbeitszeit: 031 747 01 45oder Polizeiposten: 031 368 73 61

ImpressumVerleger: Konrad Feller, Murtenstrasse 26, 3177 Laupen, www.laupenanzeiger.ch

Herstellung: sohnverlag gmbh– Sonnenrain 17, 3150 Schwarzenburg

T. 031 731 35 90, E-Mail: [email protected]

Inseratenannahme– Anzeigerbüro: Murtenstrasse 26, 3177 Laupen

Telefon 031 747 99 77 E-Mail: [email protected]

Erscheint 1 x wöchentlich, jeden Donnerstag Auflage 13342 Ex. (amtlich beglaubigt)

Annahmeschluss Amtliche Publikationen: Montag, 16 Uhr Inserate: Dienstag, 10 Uhr

Die irgendwie geartete Verwertung von in diesem Titel abgedruckten Inseraten oder Teilen davon, insbeson-dere durch Einspeisung in einen Online-Dienst durch dazu nicht autorisierte Dritte ist untersagt. Jeder Ver-stoss wird von der Werbe gesellschaft nach Rückspra-che mit dem Verlag und / oder dem Verlag direkt ge-richtlich verfolgt.

Insertionspreise (mm-Preis): schwarz-weiss Fr. –.70, farbig Fr. 1.12, Titelseite Feld klein schwarz-weiss / farbig Fr. 120.–, Titelseite Feld gross schwarz-weiss / farbig Fr. 196.–, Chiffre-Gebühr Fr. 50.–

Kombination: Kombi Bern West (Anzeiger Laupen + Schwarzenburg) Auflage 31 242 Ex. mm-Preis: schwarz-weiss Fr. 1.25, farbig Fr. 1.84 Inserateschluss: Montag, 10 Uhr

Anzeiger Region Bern Plus: Auflage 246 858 Ex. mm-Preis: schwarz-weiss Fr. 4.32, farbig Fr. 6.03 Inserateschluss: Freitag der Vorwoche, 16 Uhr. Telefon 058 680 93 00, Fax 058 680 93 01

Alle Preise verstehen sich zuzüglich 7.7 % MwSt.

Abonnementspreis 2017: 12 Monate Fr. 86.– Der Preis versteht sich exkl. 2.5 % MwSt. Fortsetzung auf Seite 4

2 Laupen Anzeiger Nr. 2 – 10. Januar 2019

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Veranstaltungen

3Laupen AnzeigerNr. 2 – 10. Januar 2019

Unterhaltungsabend mit Theater

Es verlockends AagebotVolksstück in drei Akten von Annelies Kreienbühl

Rest. zum Zimmermann, SüriSamstag, 12. Januar 2019 20.00 UhrSonntag, 13. Januar 2019 13.00 UhrMittwoch, 16. Januar 2019 20.00 UhrFreitag, 18. Januar 2019 20.00 UhrSamstag, 19. Januar 2019 20.00 Uhr

Tanz an Samstagen mit der Kapelle Klaus Schlatter

Reservationen: täglich ausser Dienstag 18.30 – 20.00 UhrRegula Spycher 031 741 13 79 oder Mail an: [email protected]

Zu zahlreichem Besuch laden freundlich ein:Die Trachtengruppe und Anita Hübschi mit Team

Trachtengruppe Neuenegg & Umgebung lädt freundlich ein zu ihrem

Unterhaltungsabend mit Theater

Es verlockends Aagebot Volksstück in drei Akten von Annelies Kreienbühl Rest. zum Zimmermann, Süri

Samstag, 12. Januar 2019 20.00 Uhr Sonntag, 13. Januar 2019 13.00 Uhr Mittwoch, 16. Januar 2019 20.00 Uhr Freitag, 18. Januar 2019 20.00 Uhr Samstag, 19. Januar 2019 20.00 Uhr

Tanz an Samstagen mit der Kapelle Klaus Schlatter Reservationen: täglich ausser Dienstag 18.30 – 20.00 Uhr Regula Spycher 031 741 13 79 oder Mail an: [email protected] Zu zahlreichem Besuch laden freundlich ein: Die Trachtengruppe und Anita Hübschi mit Team Erscheint gross am 10. Januar 2019 Grösse ca. 8.5 cm x 9.5 cm, auf Seite 3

Trachtengruppe Neuenegg & Umgebunglädt freundlich ein zu ihrem

Gümmenen im November 2018

Guten Tag Hiermit gebe ich folgendes Inserat bei Ihnen in Auftrag: schwarz/weiss, 1 x im Laupenanzeiger vom 10. Januar 2019 2 - spaltig

Rechnung an: Therese Widmer Unterdorfstrasse 21 3206 Biberen Freundliche Grüsse Elisabeth Andreetti Sekretärin SV Ferenbalm und Umgebung

Hauptversammlung Datum: Freitag, 25. Januar 2019 Ort: Restaurant Kreuz, Gümmenen Zeit: 20.00 Uhr Traktanden gemäss Statuten Für Aktive obligatorisch, Ehren - und Passivmitglieder sind herzlich eingeladen.

3214 Ulmiz, Tel. 031 751 02 72www.jaeger-ulmiz.ch

ab Do., 10. Januar 19

Asiatischer Monatmittags + abends

Auf Ihren Besuch freut sichdas Jäger-Team

Dienstag & Mittwoch geschlossen

RESTAURANT HIRSCHEN3207 GOLATEN

www.hirschengolaten.ch

Suure Mockeus dr Husbeizi

mit Härdopfustock u Gmüesvom 9. Januar bis 24. Februar 2019

Tischreservation: 031 755 85 55

Mit Tai Chi inBewegung sein

Kurs für Qi Gong und Tai Chi (Pekingform)

jeweils Do. 18.30 - 19.45 UhrBeginn: 17. Jan. 2019

Dachstock Turnhalle ThörishausKursleitung und Infos:Dan Reusser, Neuenegg

031 331 72 [email protected]

KINO LAUPEN

Tel. (031) 747 81 73 / 747 72 66kinolaupen.ch

Morgen Freitag, Samstag, Montag undMittwoch, jeweils 20.15 Uhr

Sonntag, 19.30 Uhr

DER JUNGE MUSS AN DIE FRISCHE LUFT

Deutsch gesprochen! (ab 10 [12] Jahren!

Die berührende Kindheitsgeschichte eines der grössten Entertainer Deutschlands,

HAPE KERKELING («Ich bin dann mal weg»).

Wichtige Voranzeigen!In den nächsten Programmen folgen

im KINO LAUPEN:

• Life Itself• Der kleine Drache Kokos-

nuss – auf in den Dschungel• Zwingli• A Star is Born• Minuscule 2• Green Book• Woman at War• Fair Traders

KINO LAUPEN

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Wittwer-Becker Miranda, geb. 06.11.1942, von Aeschi b. Spiez, verwitwet, wohnhaft gewesen Austrasse 90a, 3176 Neuenegg, ist am 23.10.2018 in Bern verstorben.Der öffentlich beurkundete Ehe- und Erb-vertrag vom 02.09.2011 mit Aufhebung der gesetzlichen Erbfolge wurde am 10.12.2018 durch den beauftragten Notar an die ein-gesetzten Erben eröffnet.Für die gesetzlichen Erben unbekannten Aufenthaltes gilt die vorliegende Pub-likation als Eröffnung im Sinne von Art. 558 ZGB.Der Ehe- und Erbvertrag liegt beim be-auftragten Notar Markus Häusermann, Schwanengasse 5/7, 3011 Bern, zur Ein-sicht auf. Gesetzliche Erben können in-nert der Auflagefrist in den Erbvertrag Einsicht nehmen, davon Abschriften ver-langen und gegebenenfalls dagegen Ein-sprache erheben.Erfolgt innert Monatsfrist ab der dritten Publikation keine Einsprache, so wird den eingesetzten Erben auf Verlangen den Erbenschein gemäss Art. 559 ZGB ausgestellt, unter Vorbehalt der erb-rechtlichen Klagen.Bern, 10.12.2018Der Beauftragte: Markus Häusermann, Notar, Schwanengasse 5/7, Postfach, 3001 Bern.

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Hinweis: Im Inventar historischer Verkehrs-wege IVS

Auflagestelle: Gemeinde-/Bauverwaltung Mühleberg, Kirchweg 4, 3203 Mühleberg

Einsprachefrist: bis und mit 11. Februar 2019

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen.

Es wird auf die Gesuchsakten und die auf-gestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einspra-chestelle einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenaus-gleichsansprüche, die nicht innert der Ein-sprachefrist angemeldet werden, verwirken. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergrup-pe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).

Ostermundigen, 10. Januar 2019Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

Baupublikation

Gesuchsteller: Stefan Mäder, Mädersforst 108, 3204 Rosshäusern

Projektverfasser: R. Inauen AG, Rütistrasse 12, 9050 Appenzell

Bauvorhaben: Umbau best. Stall in Bio-Ge-flügelstall für Aufzucht, mobile Bio-Geflü-gelställe mit Auslaufhaltung, Erstellung Silo

Parzelle Nr.: 1300Standort: Mädersforst, RosshäusernZone: LandwirtschaftszoneKoordinaten: 2589469 / 1197897

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Versickerung des anfallenden Dach- / Me-teorwassers vor Ort.Zone A und B

Auflageort und Einsprachestelle: Bauver-waltung Mühleberg, Kirchweg 4, 3203 Müh-leberg

Einsprachefrist bis und mit: 11.02.2019

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auf-lagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenaus-gleichsansprüche, die der Gemeindebehör-de innert der Einsprachefrist nicht angemel-det werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Mühleberg, 10.01.2019Bauverwaltung Mühleberg

Münchenwiler

Ausserordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde

Montag, 11. Februar 2019, 20.00 Uhr im Gemeindehaus

Traktanden:1. Genehmigung Kredit ARA Seeland Süd2. Genehmigung Kredit Schulcontainer3. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Ein-sichtnahme auf. Beschwerden gegen Ver-sammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet

beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mit-telland einzureichen (Art. 60ff Verwaltungs-rechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvor-schriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner ab 18 Jahren, die seit min-des-tens drei Monaten in der Gemeinde Münchenwiler angemeldet sind, sind zur Teilnahme an dieser Versammlung freund-lich eingeladen. Nicht stimmberechtigte Personen sind ebenfalls willkommen.

Münchenwiler, 21. Dezember 2018Der Gemeinderat

Neuenegg

Besuchs- und Begleitdienst des Schweizerischen Roten Kreuzes Bern-MittellandVermittlungsstelle Neuenegg; Fr. Elisabeth Freiburghaus, Tel.-Nr. 077 444 33 96

Regionale offene Kinder- und Jugendarbeit Sensetal

Friday-Nami (5./6.Klasse):11.01.19, 15:30 – 18:00 Uhr «Treffteam-Sitzung und Überraschung»

Fritig-Abä (7.-9.Klasse):11.01.19, 18:00 – 19:30 Uhr Treffteam-Sitzung, 19:30 – 23:00 Uhr «Überra-schung»www.rokja-sensetal.ch

Einschreibung für das Schul- und Kindergartenjahr 2019/20

Kindergärten Neuenegg Au, Bramberg, Dorf und ThörishausDie Einschreibung um Aufnahme in den Kin-dergarten für Kinder, die zwischen dem1. August 2014 und 31. Juli 2015 geboren sind, findet in schriftlicher Form statt. Auch Kinder, die zwischen dem 1. August 2013 und 31. Juli 2014 geboren sind und nicht bereits seit einem Jahr den Kindergar-ten besuchen, melden sich schriftlich an.

Die verbindliche Anmeldung muss bis am 24. Januar 2019 erfolgen und ist zu schi-cken an: Neuenegg: Primarstufe Neuen-egg, Schulleitung Sabine Haeny, Schulhaus-strasse 5, 3176 Neuenegg.Thörishaus: Primarstufe Thörishaus, Schul-leitung Sabine Haeny, Talstrasse 115, 3174 Thörishaus.

Bitte legen Sie der Einschreibung eine Kopie des Familienbüchleins oder des Geburts-scheines bei.

Der Entscheid über die definitive Zuteilung in die Schulhäuser in Neuenegg erfolgt für beide Altersgruppen durch die Schulleitung der Primarstufen aufgrund der Schülerzah-len, Klassengrösse und Situation und wird den Eltern vor Beginn des neuen Schuljahres schriftlich mitgeteilt. Gesuche bezüglich Einteilung können zu diesem Zeitpunkt nicht berücksichtigt werden.

Schulleitung Primarstufen Neuenegg und ThörishausEinschreibung für die SpielgruppenEs können Kinder eingeschrieben werden, die zwischen dem 1. August 2015 und dem

31. Juli 2016 geboren sind. Anmeldefor-mulare sind erhältlich in der Gemeinde-schreiberei Neuenegg, der «Chäferstube» und dem «Wirbelwind».

Papier- und KartonsammlungNeuenegg-Dorf (Hornusser Bramberg)Thörishaus(SC Thörishaus)

Samstag, 12. Januar 2019

Wichtig: Papier und Karton getrennt bündeln und am Strassenrand bereit-stellenKartonschachteln zerlegen und bündelnNicht in Kartonschachteln, Papiertragta-schen oder anderenBehältern bereitstellen

Die Abfuhrdaten sowie die Abfuhrordnung finden Sie auch unter www.neuenegg.ch/verwaltung/abfalloder unter www.neuenegg.ch/verwaltung/publikationen

Tiefbaukommission

Verkehrserschwernis

Am Samstag 12. Januar 2019, findet in der Sporthalle Neuenegg-Dorf ein Unihockey - Juniorenturnier statt. Zur Gewährleistung der erforderlichen Parkplätze wird je eine Fahrspur der Gartenstrasse und der Kirch-gasse als Parkplatz zur Verfügung gestellt. Die Gartenstrasse (ab Sportplatz Wander AG) und die Kirchgasse werden deshalb am Samstag von 08.00 Uhr bis ca. 20.00 Uhr durchgehend als Einbahnstrassen geführt (Fahrtrichtung Kirche bzw. Landi). Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für das Ver-ständnis.

Ihre Gemeindeverwaltung

Baupublikation

Bauherrschaft: Maeder Claude, Mühlegäss-li 12, 3176 Neuenegg

Projektverfasser: Pawlik + Wiedmer GmbH Architekten + Planer, Hochfeldstrasse 8, 3012 Bern

Bauvorhaben: Umnutzung Polizeiposten in Verkaufsgeschäft mit Atelier, Fassadenver-änderung (Fenster/Schaufenster), Anbrin-gen von zwei unbeleuchteten Werbeele-mente (Nordfassade) – teilweise bereits ausgeführt

Standort: Parzelle Nr. 1765, Zone Dorfzone DZ, Gewässerschutzzone A, Gefahrengebiet „gelb“, Empfindlichkeitsstufe ES III, Geb. Nr. 12, Mühlegässli, Neuenegg

Koordinaten: 2 589 710 / 1 193 620

Ausnahmen: Unterschreitung Strassenab-stand nach Art. 80 SG

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwal-tung Neuenegg, Dorfstrasse 16, 3176 Neu-enegg

Einsprachefrist bis: 21. Januar 2019

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel der Bauverwaltung, Dorfstrasse 16, 3176 Neu-enegg, einzureichen. Ebenfalls allfällige Be-gehren um Lastenausgleich. Lastenaus-gleichsansprüchen die nicht innert der Ein-sprachefrist angemeldet werden, verwirken.

Neuenegg, 17. Dezember 2018Bauverwaltung Neuenegg

Baupublikation

Bauherrschaft: Aeby Otto, Stritenstrasse 47, 3176 Neuenegg

Projektverfasser: Elektro Troller GmbH, Ried-talstrasse 26, 4800 Zofingen Bauvorhaben: Erstellen von Photovoltaik-anlagen (auf dem Süddach und unter 30° an der Terrassenbrüstung) Standort: Parz. Nr. 1748, Zone Wohnzone W2, Gewässerschutzzone B, Empfindlich-keitsstufe ES II, Geb. Nr. 47, Stritenstrasse, NeueneggKoordinaten: 2 591 312 / 1 193 778Ausnahmen: Unterschreitung Strassenab-stand nach Art. 80 SG Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwal-tung Neuenegg, Dorfstrasse 16, 3176 Neu-eneggEinsprachefrist bis: 11.02.2019Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel der Bauverwaltung, Dorfstrasse 16, 3176 Neu-enegg, einzureichen. Ebenfalls allfällige Be-gehren um Lastenausgleich. Lastenaus-gleichsansprüchen die nicht innert der Ein-sprachefrist angemeldet werden, verwirken.

Neuenegg, 21. Dezember 2018Bauverwaltung Neuenegg

BaupublikationBauherrschaft: Claudine Hauswirth-Messerli, Hohle Gasse 11a, 3714 FrutigenVertreter: Daniel Messerli, Breichtenstrasse 24, 3074 Muri bei BernProjektverfasser: GIM Architekten + Planer, Altenbergstrasse 28, 3013 BernBauvorhaben: Umnutzung Gartenraum in Zimmer (nachträgliches Baugesuch)Standort: Neuenegg, Grabmattweg 6, Par-zellen-Nr. 1052, Wohn- und Arbeitszone W3, ZPP Nr. 3 Grabmatt, UeO Grabmatt Gewässerschutzbereich B (keine Änderung der bestehenden Grund-stückentwässerung)Inventar: erhaltenswertes ObjektBeanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstands nach Art. 20 Abs. 2 Gemeindebaureglement i.A.v. Art. 81 Stra-ssengesetz / Baute in Waldnähe nach Art. 25 ff. Kantonales Waldgesetz.Auflagestelle: Bauverwaltung Neuenegg, Dorfstrasse 16, 3176 Neuenegg

Einsprachefrist: bis und mit 11. Februar 2019Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Os-termundigen.Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen, ebenfalls all-fällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, ver-wirken.

Ostermundigen, 10. Januar 2018Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

Baupublikation

Bauherrschaft: Marie Wikström und Christoph Strobel, Weissensteinweg 8, 4852 Rothrist

Projektverfasser: Pawlik + Wiedmer GmbH, Architekten und Planer, Hochfeldstrasse 8, 3012 Bern

4 Laupen Anzeiger Nr. 2 – 10. Januar 2019

Fortsetzung auf Seite 6

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5Laupen AnzeigerNr. 2 – 10. Januar 2019

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6 Laupen Anzeiger Nr. 2 – 10. Januar 2019

Bewilligtes Bauvorhaben: Rückbau diver-ser unbewilligter Bauten und Anlagen, Sa-nierung und teilweiser Rückbau der Bö-schung zum Chumlibächli, Umbau Reithal-lengebäude inkl. Umnutzung, Rückbau Silo, Einbau Mistplatz mit Abrollcontainer und Anbau von vier Pferdeboxen (Gebäude 18a), Neubau eines offenen Unterstandes für Fut-terlagerung und für drei gedeckte Parkplät-ze, Sanierung Allwetterplatz inkl. Entwäs-serung und Umzäunung; mit Projektände-rung: Verzicht auf den Anbau eines offenen Pferdeunterstandes an das Reithallenge-bäude, Verzicht auf das Erstellen eines neu-en Futtersilos, (baubewilligt am 15.09.15, bbew 148/2015)Projektänderung: Anpassung der Böschung zum Chumlibächli (Verzicht auf Holzkasten-konstruktion), Erstellen einer Absturzsiche-rung, (baubewilligt am 22.03.2018, bbew 121/2016)

Projektänderung: Anpassung Entwäs-serung Allwetterplatz, Verkleinerung Allwetterplatz

Standort: Neuenegg, Grabmattweg 18 und 18a, Parzellen-Nr. 1575, Landwirtschaftszo-ne, Wald

Gewässerschutzbereich B; bestehender An-schluss an die ARA(Trennsystem), Versicke-rung von Regen-/Reinabwasser

Ergänzung der bereits erteilten Ausnahmen:- Bauen ausserhalb der Bauzone nach Art.

48 ff. Raumplanungsgesetz- Unterschreiten des Waldabstandes nach

Art. 25 ff. Kantonales Waldgesetz

Auflagestelle: Bauverwaltung Neuenegg, Dorfstrasse 16, 3176 Neuenegg

Einsprachefrist: bis und mit 11. Februar 2019

Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Os-termundigen.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen.

Ostermundigen, 10. Januar 2018Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

BaupublikationBauherrschaft: Sellathurai Mahalinga u. Si-vakumari, Gärtnersmattweg 3, 3174 Thöris-haus

Projektverfasser: Willi Schurter Architekt FH STV SIA Wangentalstrasse 183, 3173 Ober-wangen

Bauvorhaben: Anbau Vordach über Haus-eingang, Erstellen Parkplatz mit Rasengit-tersteine – teilweise bereits ausgeführt

Standort: Parz. Nr. 2358, Zone ZPP Nr. 8 Überbauungsordnung Sensematt, Baufeld H, Gewässerschutzzone A, Gefahrengebiet „gelb“, Empfindlichkeitsstufe ES III, Geb. Nr. 3, Gärtnersmattweg, Thörishaus

Koordinaten: 2 593 400 / 1 193 350

Ausnahmen: Unterschreitung Strassenab-stand nach Art. 80 SG

Entwässerung: Versickerung Oberboden-passage

Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwal-tung Neuenegg, Dorfstrasse 16, 3176 Neu-enegg

Einsprachefrist bis: 11. Februar 2019

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel der

Bauverwaltung, Dorfstrasse 16, 3176 Neu-enegg, einzureichen. Ebenfalls allfällige Be-gehren um Lastenausgleich. Lastenaus-gleichsansprüchen die nicht innert der Ein-sprachefrist angemeldet werden, verwirken.

Neuenegg, 21. Dezember 2018Bauverwaltung Neuenegg

Wileroltigen

Feuerungskontrolle

Unser Feuerungskontrolleur, Herr Hans Rüegsegger, Frauenkappelen, wird ab Janu-ar 2019 in unserer Gemeinde die periodi-schen Feuerungskontrollen durchführen. Wir bitten Sie, ihm die Räumlichkeiten auf Ver-langen zugänglich zu machen.

Die Gebühr gemäss gültigem Tarif (inkl. MWST) wird anlässlich der Kontrolle durch Herrn Rüegsegger einkassiert.

Wir danken für Ihre Mithilfe und Ihr Ver-ständnis.

Die Gemeindeverwaltung

Wahl- und Abstimmungsausschuss 2019

Leiterin: Schmied-Stooss KarinMitglieder: Baumann Patrick;Hofer Hans-Peter;Perrottet Natascha;Rohrbach Claudine

Wileroltigen, 10. Januar 2019 Der Gemeinderat

Kirchliche Anlässe

Römisch-katholische Gesamtkirch-gemeinde Bern und UmgebungEinladung zur 186. Sitzung des Grossen Kirchenrats

Mittwoch, 30. Januar 2019, 19.30 Uhr Pfarreizentrum Dreifaltigkeit, Sulgeneck-strasse 13, 3007 BernTraktanden1. Begrüssung durch den Alterspräsidenten,

Herrn Peter Rippstein2. Genehmigung des Protokolls der 185. Sit-

zung vom 21. November 20183. Wahl

3.1 der Präsidentin / des Präsidenten des Grossen Kirchenrats

3.2 der Vizepräsidentin / des Vizepräsi-denten des Grossen Kirchenrats

3.3 der Stimmenzählerinnen / der Stim-menzähler

3.4 der Ersatzstimmenzählerinnen / der Ersatzstimmenzähler

3.5 der Mitglieder und der Präsidentin / des Präsidenten der Geschäftsprü-fungskommission

3.6 der Mitglieder und der Präsidentin / des Präsidenten der parlamentari-schen Baukommission

3.7 des Rechnungsprüfungsorgans3.8 der Datenschutzaufsichtsstelle3.9 der Mitglieder und der Präsidentin /

des Präsidenten des Kleinen Kirchen-rates

3.10 der Leiterin Verwaltung / des Leiters Verwaltung der Gesamtkirchge-meinde

3.11 der Nachfolge Leitung Verwaltung der Gesamtkirchgemeinde

4. Verwendung der Gelder aus Topf 3

5. Verschiedenes6. MitteilungenDie Sitzung ist öffentlich.Grosser KirchenratDer Alterspräsident: Peter Rippstein

Kath. Pfarrkreis Bösingen – Laupen – Kriechenwil – Gammen, Bö-singen Tel. 031 747 72 26

Samstag, 12. Januar, 19.00 Uhr: Vor-abendgottesdienst zum Fest Taufe des Herrn.

Sonntag, 13. Januar, 9.00 Uhr: Eucharis-tiefeier zum Fest Taufe des Herrn.

Sonntag 13. Januar, 17.00 Uhr: Eucharis-tiefeier in der Kirche Laupen.

Ref. Kirchgemeinde Bösingen

Sonntag, 13. Januar, 10 Uhr: Arche, Got-tesdienst zum Neuen Jahr. Gestaltung: Pfar-rer Michael Roth.

Ref. Kirchgemeinde Ferenbalm

Sonntag, 13. Januar, 9.30 Uhr: Gottes-dienst, Pfrn Katrin Bardet. Fahren Sie mit dem kostenlosen Gottesdienst-Taxi zum Gottesdienst. Anmelden bis am Vorabend 18.00 Uhr beim Sekretariat der Kirchge-meinde, 031 751 05 20 (lange läuten lassen).

Personalverordnung (PV) Kirchgemein-de bernisch und freiburgisch Feren-balm; AnpassungIn Anwendung von Artikel 45 der Gemein-deverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Kirchgemeinderat Ferenbalm an seiner Sitzung vom 14. November 2018 bzw. 13. Dezember 2018 folgende Änderungen in der Personalverordnung vorgenommen hat:Art. 4 – PersonalversicherungenUVG-Zusatzversicherung Prämienanteile Arbeitnehmer /ArbeitgeberAnhang II zur Personalverordnung, Ziff. 2 – Spesen /AuslagenersatzZiff. 2.2 – TelefonspesenZiff. 2.4.2 – Private EDV-Infrastruktur Sekre-tariat /FinanzverwaltungRechtsmittelbelehrung:Gegen den Beschluss des Kirchgemeinde-rats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Os-termundigen, Beschwerde erhoben werden. Die Verordnung kann beim Sekretariat der Kirchgemeinde Ferenbalm bezogen oder unter www.kirchenregion-laupen.ch/kg/ fe-renbalm eingesehen werden.

Ferenbalm, 7. Januar 2019Der Kirchgemeinderat

Kath. Kirche FlamattSonntag, 13. Januar, 19.00 Uhr: Hl. Abendmesse. Taufe des Herrn.

Ref. Kirchgemeinde bernisch frei-burgisch Kerzers mit Wileroltigen, Golaten, Gurbrü, FräschelsFreitag, 11. Januar, 18.30 Uhr: Stille am Freitag, in der Kirche.

Sonntag, 13. Januar, 9.30 Uhr: Gottes-dienst, in der Kirche, Verantwortlich: Daniel Gerber. Mitwirkung: Klaus Scheibenpflug, Orgel.

Dienstag, 15. Januar, 16.30 Uhr: Kin-derchorprobe, im Saal des Kirchgemeinde-hauses. Chor 1 (Kindergarten bis 2. Klasse) 16.30 bis 17.30 Uhr Chor 2 (3. Klasse bis 9. Klasse) 17.15 bis 18.15 Uhr.

Dienstag, 15. Januar, 18.30 Uhr: Round-about Streetdance für junge Frauen, im Saal des Kirchgemeindehauses. Für junge Frauen zwischen 12 und 20 Jahren. Infos unter www.roundabout-network.org

Mittwoch, 16. Januar, 20.00 Uhr: Bibel im Gespräch, im Unterrichtszimmer des Kirchgemeindehauses. Wir lesen das Mar-kus-Evangelium.

Donnerstag, 17. Januar, 18.15 Uhr: Roundabout Kids für Girls, im Saal des Kirch-gemeindehauses. Streetdance Gruppe für Girls von 8 bis 11 Jahren. Infos unter www.roundabout-network.org

Kirchentaxi Ein Angebot für nicht mobile Menschen. An-meldung bis 12h des Vortages bei Kathari-na Andrist 031 755 65 05

Weitere Informationen unter: www.refkirche-kerzers.ch

Freie evang. Gemeinde Laupen/Bösingen Neuengasse 3, Laupen

Sonntag 13. Januar, 9.30 Uhr: Gottes-dienst mit Pascal Tobler.

Ref. Kirchgemeinde Laupen und Kriechenwil

Freitag, 11. Januar, 14.00 Uhr: Senioren-höck, Ökumenisches Zentrum

Sonntag, 13. Januar, 9.30 Uhr: Gottes-dienst mit Urs Gfeller, Prädikant, Bern. Kol-lekte zugunsten Schweizerische Flüchtlings-hilfe.

Dienstag, 15. Januar, 19.30 Uhr: Ge-sprächsabend zum Thema "Gebet", Öku-menisches Zentrum. Leitung: Pfr. Konrad Bühler und Salome Luz

Mittwoch, 16. Januar, 10.00 Uhr: Die Stil-le feiern, Betagtenzentrum Laupen (BZL), Gottesdienst mit Stille und Gebet für sich und andere. Mit Pfr. Jean-Michel Mühle-mann, Neuenegg, Seelsorger im Betagten-zentrum und Mitarbeitenden des BZL.

Ref. Kirchgemeinde MühlebergDonnerstag, 10. Januar, 13.30 Uhr: Spiel- und Wandergruppe in der Kirchenstube Mühleberg.

Freitag, 11. Januar, 19.00 Uhr: Teenstreff im Unterrichtszimmer, altes Schulhaus Müh-leberg, 2. OG. Der ultimative Treffpunkt für alle ab der 4. Klasse.

Freitag, 11. Januar, 20.00 Uhr: Gospel-Höck in der Kirchenstube.

Sonntag, 13. Januar, 10.00 Uhr: Gottes-dienst zur Jahreslosung 2019, Kirche, Lei-tung: Pfr. Christfried Böhm, "Suche den Frie-den und jage ihm nach!" (Psalm 34, 15).

Dienstag, 15. Januar, 11.30 Uhr: Mittags-tisch 55+ im Rest. Kreuz Gümmenen. An-meldung bis SA, 12.1. beim Pfarramt, 031 751 01 16.

Mittwoch, 16. Januar, 17.30 Uhr: Kinder-znacht in der Kirchenstube. Für Kinder ab dem 2. Kindergartenjahr bis und mit 4. Klasse.

Dienstag, 20.00 Uhr: Träffpunkt 14-täglich in Rosshäusern. Kontakt für genaue Daten Fam. Schindler, Tel. 031 751 32 38

Fortsetzung auf Seite 8

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7Laupen AnzeigerNr. 2 – 10. Januar 2019

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In der Gemeinde Bösingen ist aufgrund der Pensionierung der jetzigen Stelleninhaberin, auf Beginn des Schuljahres 2019/2020 die folgende Teilzeitstelle zu besetzen

Lehrperson für BlockflöteDie Gemeinde Bösingen bietet den Kindern der Schulklassen 4H bis 8H die Möglichkeit, einen freiwilligen Blockflötenunterricht zu besuchen.Der Unterricht erfolgt in Gruppen von vier bis sechs Schulkin- dern. Pro Schuljahr und Gruppe werden 35 Lektionen à 45 Minuten unterrichtet. In der Regel können pro Schuljahr 4 – 5 Gruppen geführt werden.Ihr Aufgabenbereich:• Planen und Erteilen des Blockflötenunterrichts• Organisation und Durchführung des Jahreskonzertes Ihr Profil:• Diplomierte Musiklehrperson, wenn möglich Fachrichtung

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Homepage Gemeinde, ab 01.01.2019 Amtsanzeiger Laupen, Donnerstag 10.01.2019 Kurier, Donnerstag 10.01.2019 Das Inserat wird zudem den Konservatorien Freiburg und Bern zugestellt

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8 Laupen Anzeiger Nr. 2 – 10. Januar 2019

Ref. Kirchgemeinde Münchenwiler-Clavaleyres

Sonntag, 13. Januar, 09.30 Uhr: Morgen-gottesdienst in der Schlosskirche. Mit Pfarrerin Christina von Roedern. An der Orgel: Ruth Pellegrini. Anschliessend Apéro.

Freie MissionsgemeindeNeuenegg, Grabmattweg 14

Sonntag, 13. Januar, 9.30 Uhr: Gottes-dienst mit Frank Born, Zürich.

Gemeinde für Christus NeueneggDenkmalstrasse 53

Sonntag, 13. Januar, 09.45 Uhr: Gottes-dienst und Sonntagschule.

Ref. Kirchgemeinde Neuenegg

Donnerstag, 10. Januar, 17.20 – 18.50 Uhr: Beginn Konfirmandenunterricht, Klas-se "9JMM", UWZ, Beginn wöchentlicher Konfirmandenunterricht. Leitung: Pfr. Jean-Michel Mühlemann.

Freitag, 11. Januar, 13.50 – 15.25 Uhr: KUW 4. Klasse Gruppe Au, Bramberg, UWZ, Leitung: Regina Nufer.

Freitag, 11. Januar, 15.35 – 17.10 Uhr:KUW 4. Klasse Gruppe Dorf, UWZ, Leitung: Regina Nufer.

Samstag, 12. Januar, 9.00 – 17.00 Uhr: KUW 5. Klasse, Beide Gruppen (A + B), SKZ, BSD Traugott Vöhringer.

Sonntag, 13. Januar, 9.30 Uhr: Gottes-dienst mit den KUW-Kindern der 5. Klasse, BSD Traugott Vöhringer, anschliessend of-fenes Wöschhus. Das Predigt-Taxi fährt auf Vorbestellung (M. Hostett-ler, Tel. 031 747 72 07 oder 079 434 54 16, freitags und samstags 17.00 – 19.00 Uhr).

Mittwoch, 16. Januar, 13.30 Uhr, UWZ:Jahreszusammenkunft Gratulationsteam mit anschliessendem Zvieri.

Amtswoche: Beerdigungen + Notfälle: 8. Jan.–21. Jan.: Pfr. Jean-Michel Mühlemann22. Jan.–4. Feb.: Pfrn. Brigitte Amstutz

Evang. Gemeinschaftswerk Bezirk Riedbach

Sonntag, 13. Januar, 9.30 Uhr: Gottes-dienst mit Reiner Siebert.

Ref. Kirchgemeinde Wünnewil – Flamatt – Ueberstorf

Sonntag, 13. Januar, 09:30 Uhr: Famili-engottesdienst mit Rückgabe der Tauftau-ben, gestaltet von Pfarrerin Corina Wenger und Team, anschliessend Kirchen-Café.

Wichtige Adressen

SPITEX RegionKöniz Stützpunkt Neuenegg, Austrasse 5 Telefon 031 978 18 40 Auch Mahlzeitendienst für die Gemeinde Neuenegg.

Rotkreuz-FahrdienstWir fahren Sie jederzeit zum Arzt, zum Einkaufen oder wohin Sie wollen.Kontakt unter Telefon 031 384 02 10 oder [email protected], jeweils Montag bis Freitag, 8 .00 –12.00 und 13.30 –16.00 Uhr.

Soziale Dienste Region Laupen Ferenbalm, Golaten, Gurbrü, Kriechen-wil, Laupen, Mühleberg, Münchenwiler,

Neuenegg, Wileroltigen. Krankenhaus-weg 14, Postfach 103, 3177 Laupen, Telefon 031 747 20 40, Fax 031 747 20 49. Öffnungszeiten: Montag – Freitag, 08.30 – 11.30 Uhr und 14.00 – 16.30 Uhr,Mittwoch ganzer Tag geschlossen.

Spitexdienste Betagtenzentrum Laupen, für die Gemeinden Frauen-kappelen, Ferenbalm, Gurbrü, Kriechen-wil, Laupen, Mühleberg, Wileroltigen.

Mahlzeitendienst, Krankenhausweg 12, Laupen: Montag bis Freitag, 8 – 12 und 14 – 17 Uhr, Telefon 031 740 11 22.

Kirchentaxi Ein Angebot für nicht mobile Menschen. Anmeldung bis 12h des Vortages bei Katha-rina Andrist 031 755 65 05

Weitere Informationen unter: www.kirchenregion-laupen.ch/kerzers

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9Laupen AnzeigerNr. 2 – 10. Januar 2019

In Stille haben wir Abschied genommen von unserem lieben Mueti, Schwiegermueti Grosi und Ugi

Frieda Wyder-Burri8. Juni 1924 bis 27. Dezember 2018

Ein gutes Herz hat aufgehört zu schlagen, aber in unseren Herzen wirst Du immer bei uns sein.

Wir danken allen, die ihr im Leben Gutes erwiesen haben. Speziell danken wir den Mitarbeitenden des Pflegeheims Landhaus Neuenegg für die liebevolle und kompetente Begleitung und Pflege, Herrn Dr. Beat Köstner für die medizinische Betreuung, Frau Pfarrerin Brigitte Amstutz für die einfühlsamen Abschiedsworte sowie Frau Lydia Freiburghaus, Arche Bestattungen, für die liebevolle Begleitung.

Auf Wunsch der Verstorbenen hat die Urnenbeisetzung im engsten Kreis stattgefunden.

Neuenegg, im Januar 2019 Die Trauerfamilie

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Der Laupen Anzeiger ist ein amtliches Publikationsorgan und deckt die angrenzenden Gemeinden rund um Laupen ab.

Erscheinungsdaten immer Donnerstag (Inseratenschluss 5 Arbeitstage vor Erscheinung)

07.02.2019, 07.03.2019, 04.04.2019, 02.05.2019, 06.06.2019, 08.08.2019, 05.09.2019, 03.10.2019, 07.11.2019, 05.12.2019

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Traurig, jedoch dankbar für die vielen schönen und unvergesslichen Erinnerungen, müssen wir Abschied nehmen von meiner lieben Ehefrau, unserer lieben Mutter, Schwester, Schwägerin, Tante, Cousine, Gotti und Freundin

Brigitte Glauser-Gutknecht29. November 1960 – 27. Dezember 2018

Sie starb für uns alle ganz unerwartet und viel zu früh. Niemand kann ermessen, was uns genommen wurde. Du wirst uns sehr fehlen. In Liebe bleiben mit ihr verbunden:

Alfred Glauser Christoph Glauser Pascal Glauser Anne-Marie und René Steimen-Gutknecht Verena und René Wasem-Gutknecht mit Familie Hans-Peter und Maja Gutknecht mit Familie

Die Familien der Geschwister Glauser sowie Verwandte und Freunde Zur Trauerfeier sind Sie herzlich eingeladen am Donnerstag, 17. Januar 2019 um 14.00 Uhr in der Arche Bösingen. Die Urne wird im engsten Familienkreis auf dem Friedhof in Galmiz beigesetzt.

Traueradresse: Alfred Glauser, Cholholz 30, 3178 Bösingen

Ganz still und leise, ohne ein Wort, gingst Du von Deinen Lieben fort. Hab tausend Dank für Deine Müh‘, vergessen werden wir Dich nie.

Traurig, aber voller guter Erinnerungen nehmen wir Abschied von meinem lieben Mann, unserem Vater, Schwiegervater, Grossvater, Bruder, Schwager, Onkel und Götti

Hans Kohler(Ätte)

9. Januar 1937 bis 2. Januar 2019

Er wurde heute von seiner schweren Krankheit erlöst und durfte friedlich zu Hause einschlafen. Rosmarie Kohler-Zurflüh Cornelia und Fritz Kindler-Kohler mit Patricia und Samira Peter und Eliane Kohler-Helfer mit Angela und Alisha Beatrice Kohler mit Pascale, Shanice und Joline Renato und Melanie Kohler-Heinzer mit Ron und Nora Verwandte, Freunde und Bekannte Die Trauerfeier, zu der Sie freundlich eingeladen sind, findet statt: Freitag, 11.Januar 2019, um 14.00 Uhr in der Kirche Ferenbalm.

Die Urnenbeisetzung findet im engsten Familienkreis statt.

Im Sinne von Hans bitten wir anstelle von Blumen die Spitex Laupen zu berücksichtigen. PK: 30-438803-1 mit Vermerk Hans Kohler.

Traueradresse: Rosmarie Kohler, Murtenstrasse 41, 3179 Kriechenwil

Wie schmerzlich war’s vor dir zu stehen dem Leiden hilflos zuzusehen.Schlaf nun in Frieden, ruhe sanftund hab für alles vielen Dank.

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Wir sind alle tief traurig – doch der Wunsch unserer lieben Mutter, Schwiegermutter, Grosi, Tante und Gotte, unserem am 27. Dezember 2015 heimgegangenen Vater zu folgen, war stärker.

Liseli Gerber-Reist18. August 1931 bis 27. Dezember 2018

Ganz still und leise, ohne ein Wort, gingst du von deinen Lieben fort. Hab tausend Dank für deine Müh, vergessen werden wir dich nie. Hans Ulrich Gerber und Susanne Gilgen mit Joël, Benjamin, Mirjam und Jonas Christine und Serge Marti-GerberDammweg 23 mit Melanie 3176 Neuenegg Verwandte und Anverwandte Die Trauerfeier, zu der Sie herzlich eingeladen sind, findet am Montag, den 14. Januar 2019 um 14.00 Uhr in der Kirche Neuenegg statt.

Die Urnenbeisetzung findet im engsten Familienkreis statt.

Im Sinne von unserer Mutter bitten wir anstelle von Blumenspenden die Spitex Köniz mit einer Spende zu berücksichtigen: PK 30-33192-9 mit Vermerk Liseli Gerber-Reist

Traueradresse: Christine Marti-Gerber, Ahornweg 6, 3400 Burgdorf

Du hast gesorgt, du hast geschafft, gar manchmal über deine Kraft. Nun ruhe sanft, du gutes Herz,die Zeit wird lindern unsern Schmerz.

Mit vielen schönen und unvergesslichen Erinnerungen nehmen wir Abschied von unserem Vater und Schwiegervater, unserem Grossvater und Urgrossvater

Fritz Winkelmann-Wolf5. Oktober 1930 bis 4. Januar 2019

Er durfte nach einem erfüllten Leben einschlafen. Wir werden ihn sehr vermissen und danken ihm für all seine Liebe und Fürsorge. Feld 23c, 3207 Wileroltigen In Dankbarkeit Fritz Winkelmann und Edith Limacher Björn Winkelmann Nils Winkelmann mit Jeremy Kurt und Kathrin Winkelmann-Holzer Sven, Dimitri und Silas Winkelmann Marlise und Martin Kündig-Winkelmann Selina Kündig Patric Ménétrey mit Ella Alain Ménétrey

Traueradresse: Marlise Kündig-Winkelmann, Bösingenfeldstrasse 30, 3178 Bösingen

Die Trauerfeier findet am Dienstag, 15. Januar 2019 um 14.00 Uhr in der Kirche Kerzers statt. Urnenbeisetzung im engsten Familienkreis.

Anstelle von Blumen gedenke man den Spitex-Diensten des Betagtenzentrums Laupen, Krankenhausweg 12, 3177 Laupen, Spendenkonto 30-438803-01, Vermerk «Winkelmann Fritz».

Der Herr ist mein Hirte, mir wird nichts mangeln.Und ob ich schon wanderte im finstern Tal,fürchte ich kein Unglück; denn du bist bei mir,dein Stecken und Stab trösten mich. Psalm 23, 1-4

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12 Laupen Anzeiger Nr. 2 – 10. Januar 2019

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2 EL Apfelessig½ TL Senf, mild1 Pr. Salz

Pfeffer aus der Mühle3 EL Sonnenblumenöl200 g Nüsslisalat

ZubereitungKiwi schälen und in 5 mm dicke Scheiben schneiden.Mit Guetzliausstecher Sterne ausstechen. Kiwirestemit Essig, Senf, Salz und wenig Pfeffer mixen. Öl dar-unterrühren. Kurz vor dem Servieren Salat mit Saucemischen und die Kiwisterne darauflegen.

Tipp: Anstelle der Kiwisterne Mandarinenschnitzchenverwenden. Kiwireste für Sauce weglassen.

Weitere Rezepte finden Sie aufhttp://www.volg.ch/rezepte/

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Das heutige Rezept:Nüsslisalat mit Kiwisternen

Zubereitung: ca. 15 Minuten

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Wenn Sie eine unvergessliche Reise nach Russland machen möchten...Wenn Sie die Besonderheit der russischen Literatur und Kunst erlernen und Russisch sprechen möchten...Dann sind Sie zu einem spannenden Kurs eingeladen:«Russland lädt zum Besuch ein.» (ab 29.01.19) Die Moderatorin der Kurse ist Svetlana Affolter, Diplom-Historikerin und Soziologin jeden Dienstag von 9.30 bis 11.00 Uhr oder/undjeden Donnerstag von 18.30 bis 20.00 Uhr, CHF 40.–Der Preis beinhaltet: Schulungen, Materialien, russische Getränke und Snacks.Adresse: 3204 Rosshäusern (Postauto 570 bis Heggidorn)Sie können sich telefonisch anmelden (0774924165) oder E-Mail-Adresse: [email protected]

Walter SalvisbergTel. 079 414 72 11

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