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RegionSoziale Dienste Region Laupen (SDRL) Tel. 031 747 20 40
Gemeindeverband Soziale Dienste Region Laupen (SDRL), 3177 LaupenBekanntmachung gemäss Art. 28 Organisationsreglement (OgR SDRL):Organisationsüberprüfung, Kostendach Fr. 20 000.– Gemäss Art. 16, Abs. 2, lit. c OgR SDRL, hat der Vorstand am 4. 2. 2015 das vorerwähn-te Geschäft unter dem Vorbehalt des fa-kultativen Referendums genehmigt: Gegen diesen Beschluss kann gemäss Art. 27, Abs. 1 OgR SDRL, das Referendum ergriffen werden. – Referendumsfrist: 30 Tage seit
Bekanntmachung.– Mindestanzahl der erforderlichen
Unterschriften: fünf Prozent der Stimmberechtigten der Verbands-gemeinden Laupen (2 143), Mühle-berg (2 140) und Neuenegg (3 562). Die Angaben in Klammern entspre-chen der Anzahl Stimmberechtigten.
– Einreichungsstelle: Soziale Dienste Region Laupen, Krankenhausweg 14, 3177 Laupen.
– Die Unterlagen können beim SDRL während den offiziellen Bürozeiten eingesehen werden.
Laupen, 9. 2. 2015 GemeindeverbandSoziale Dienste Region LaupenDer Vorstand
Clavaleyreswww.clavaleyres.ch
Ferenbalmwww.ferenbalm.ch
GolatenBekanntgabe eines gebundenen Verpflichtungskredites im Sinne von Art. 34 Gemeindeverordnung (GV) Der Gemeinderat Golaten hat an seiner Sitzung vom 9. 2. 2015 einen gebundenen Verpflichtungskredit in der Höhe von Fr. 45 000.– beschlossen. Der Kredit wird für die Verlängerung der bestehenden Meteorwasser-Leitung in der Dorfstrasse benötigt (einfaches Projekt, Vorbereitungs-arbeiten, Baumeisterarbeiten, Bauneben-kosten, Honorare und Verschiedenes). Die ungeplante Verlängerung der Leitung in der Dorfstrasse (Detailerschliesung) wird aufgrund eines dringenden Anschlusses erforderlich.
Rechtsgrundlagen:Art. 106 ff Baugesetz (BauG); Erschliessung der Bauzone. Art. 101 Gemeindeverord-nung (GV) in Verbindung mit Art. 22, Abs. 2, Organisationsreglement (OgR) der Gemein-de Golaten (gebundene Ausgaben).
Golaten, 9. 2. 2015
Gemeinderat Golaten
GurbrüGemeindeverwaltung in den Sportferien geschlossenDie Gemeindeverwaltung ist ab Samstag, 14. 2. – Sonntag, 22. 2. 2015 geschlossen. Ab 23. 2. 2015 ist wieder ge-öffnet. Gemeindeverwaltung Gurbrü
KriechenwilÖffentliche BekanntmachungÜberbauungsordnung UeO Oberdorf 1Genehmigung und InkraftsetzungDas Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat Kriechenwil am 13. 11. 2014 beschlossene Überbauungs-ordnung UeO Oberdorf 1 in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. 6. 1985 mit Datum vom 30. 1. 2015 genehmigt.
Die Überbauungsordnung tritt vorbehält-lich allfälliger Beschwerden am Tag nach dieser Publikation in Kraft. Die Unterlagen stehen bei der Gemeinde-verwaltung Kriechenwil, beim Regierungs-statthalteramt Bern-Mittelland und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen. Kriechenwil, 5. 2. 2015 Der Gemeinderat
Öffentliche MitwirkungsauflageÄnderung GemeindebaureglementDie Einwohnergemeinde Kriechenwil bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Bau-gesetzes vom 9. 6. 1985 die Änderung von Art. 47 Gemeindebaureglement zur öffent-lichen Mitwirkung.Die Änderung beinhaltet die Aufhebung von Art. 47 Abs. 4 betreffend der minimal einzu-haltenden Distanz von 200 m zu betriebs-fremden Wohnbauten für grössere landwirt-schaftliche Zucht- und Mast betriebe.
Notfalldienste� Feuerwehr 118� Polizeinotruf 117� Sanitätsnotruf 144
� Zahnärztlicher Notfalldienst Auskunft für die Region Laupen pro Min. Fr. 1.98 ab Festnetz 0900 57 67 47� Ärzte: Frauenkappelen, Laupen, Mühleberg, Neuenegg, Thörishaus Wenn Ihr Hausarzt nicht erreichbar ist: Medphone Fr. 1.98 / Min. ab Festnetz 0900 57 67 47
Zusammenarbeit der Hausärzte mit dem Lindenhofspital Bern.
Ärztlicher Notfalldienst Sensebezirk Wenn Ihr Hausarzt nicht erreichbar ist: Notruf 026 418 35 35
� Apotheken-Notrufnummer Laupen: 031 747 30 30� Sonntagsdienst Tierärzte Region Laupen Telefonieren Sie Ihrem Tierarzt und hören Sie das Tonband ab� Sexuelle Gewalt gegen Frauen Frauenspital Bern. Rund um die Uhr. Untersuchung und Behandlung 031 632 21 11LANTANA Beratungsstelle 031 313 14 00Kontaktstelle Polizei 031 332 77 77� Regionale Tierkörper- sammelstelle, Murtenstr. 33, Laupen Montag–Freitag: 14.30 – 15.30 Uhr Samstag: 8.30 – 9.30 Uhr während Arbeitszeit: 031 747 01 45in Notfällen ausserhalb üblicher Arbeitszeit: 031 747 01 45oder Polizeiposten: 031 368 73 61
GZA / PP 3177 Laupen Nr. 7 – 12. Februar 2015
Amtliches Publikationsorgan für Clavaleyres, Ferenbalm, Golaten, Gurbrü, Kriechenwil, Laupen, Mühleberg, Münchenwiler, Neuenegg, Wileroltigen
wird zusätzlich unentgeltlich verteilt in Bösingen, Cordast, Guschelmuth, Kleinbösingen, Liebistorf, Wallenbuch, Wünnewil-Flamatt
Laupen Anzeiger
Wir sind für Sie da.
www.spitex-seeland.ch
Golaten
Standort Walperswil
Hauptstrasse 18, 3272 Walperswil
Tel. 032 396 47 40
Garage Stooss AGNissan-VertretungStationsstrasse 623204 RosshäusernTel. 031 751 02 26Fax 031 751 22 [email protected]
Garage Stooss AG
Stationsstrasse 62 3204 Rosshäusern
Tel. 031 751 02 26 [email protected] www.garage-stooss.ch
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2 Nr. 7 – 12. Februar 2015Laupen Anzeiger
Die Unterlagen zur Änderung liegen vom 6. 2. 2015 bis und mit 9. 3. 2015 in der Ge-meindeverwaltung Kriechenwil zur Ein-sichtnahme auf. Während der Auflagefrist kann jedermann bei der Gemeindeverwal-tung zuhanden des Gemeinderates schrift-lich und begründet Einsprache erheben und Anregungen unterbreiten. Kriechenwil, 2. 2. 2015
Namens des GemeinderatesBaukommission Kriechenwil
LaupenOffene Kinder-/JugendarbeitLaupen, Tel. 079 740 57 05
Baupublikation Gesuchsteller: Fankhauser Irene, Bern-stras se 67, 3066 Stettlen. Eigentümerin: Erben der Edith Gasser geb. Büschi sel. Projektverfasser: Architekturbüro Evelina Lüthi, Statthalterstrasse 42, 3018 Bern. Bauvorhaben: Sanierung 2-Familienhaus und Anbau im 2. OG, Isolation des Zwi-schenraumes des 2-Schalenmauerwerks, Abriss der Holzgarage und Neubau Auto-unterstand für 2 PWs.
Standort: Chroslenweg 4, 3177 Laupen
Parzelle Nr. 114
Nutzungszone W2b
Ausnahme: Unterschreiten Mindesthöhe Kamin.
Gewässerschutzzone B
Einsprache- und Auflagefrist: 16. 3. 2015Auflageort und Einsprachestelle: Gemein-deverwaltung, Neuengasse 4, 3177 Laupen.
Es wird auf die Gesuchsakten und die auf-gestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lasten-ausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist ein-zureichen.
Lastenausgleichsansprüche verwirken, wenn diese nicht innert der Einsprachefrist bei der Gemeindeverwaltung, Neuengas-se 4, 3177 Laupen angemeldet werden (Art. 31 Baugesetz).
Laupen, 9. 2. 2015
Bauverwaltung Laupen
MühlebergOffene Jugendarbeit Mühleberg/Frauenkappelen, Tel. 079 643 98 68
Aufhebung von Gräbern im Friedhof MühlebergIn Anwendung von Art. 26 und 27 Fried-hofreglement Mühleberg vom 23. 5. 2011 ist je nach Witterung ab Mitte April 2015 die Aufhebung von Gräbern vorgesehen.
Von der Aufhebung betroffen sind: Erdbestattungs- und Urnengräber der Bestattungsjahre 1988 – 1989.
Für die genannten Gräber ist die reglemen-tarische Ruhedauer von 25 Jahren abge-laufen.
Angehörige oder Beauftragte, die für den Unterhalt dieser Gräber aufkommen, wer-den gebeten, die Grabmäler und evtl. Pflanzen bis spätestens am 31. 3. 2015 zu entfernen. Alle nach diesem Datum noch verbleibenden Grabmäler und Pflanzen werden durch die Friedhofverwaltung ab-geräumt, damit die Arbeiten rechtzeitig aufgenommen werden können.
Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.
Mühleberg, 5. 1. 2015
Gemeinderat Mühleberg
Offene Kinder- und Jugendarbeit Region Laupen-Mühleberg / Frauen-kappelen Fondue im WaldSportferien-Abenteuer: Waldfondue über dem Feuer.
Mittwoch, 18. 2. 2015, 16.30 – 20.00 Uhr (Anmeldung erforderlich bis 16. 2. 2015)
Treffpunkt und Ende: Jugendtreff Allenlüften
Ab der 3. Klasse
Mitnehmen: Warme, wetterfeste Kleidung. Bei sehr schlechtem Wetter findet es beim Jugendtreff im Trockenen statt.
(Buchstrasse 31, 3205 Allenlüften, Tel. 031 752 01 49, 079 643 98 68, [email protected], www.kindundjugend.ch)
Grüngut-Annahme Annahmestelle beim Gemeindewerkhof, Brand-Strasse 17, Buttenried.
Samstag, 21. 2. 2015, 8.00 – 16.00 Uhr In die bereitgestellten Mulden können Kleinmengen (max. 2 m3 / Sammeltag) aus Privatgärten, wie Gartenabfälle, Geäst von Bäumen, Sträuchern und Gehölzen, wel-che sich zum Häckseln eignen, Laub, Rasen schnitt deponiert werden. Wurzel-stöcke, Thuja, Küchen- und Rüstabfälle, Dornengewächse, Material aus Gewerbe- und Landwirtschaftsbetrieben werden nicht angenommen. Bitte Gebinde und Schnüre entfernen.
Die Anlieferung zur Annahmestelle hat durch die Gartenbesitzer selber zu erfol-gen. Die Ablagerung in die bereitgestell-ten Mulden wird durch die Wegmeister-gruppe überwacht.
Die Benützung der Annahmestelle ist gra-tis, d.h. die Finanzierung erfolgt über die Kehricht-Grundgebühren.
Hinweis zum Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern usw. Bezüglich Bepflanzungen und Einfriedun-gen an öffentlichen Strassen sind folgen-de Hinweise zu beachten: 1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen,
die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefähr-den die Verkehrsteilnehmer, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus ver-deckten Standorten unvermittelt auf die Stras se treten. Zur Verhinderung derar-tiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. 6. 2008 und die Stras senverordnung vom 29. 10. 2008 unter anderem vor:– Hecken, Sträucher, Anpflanzungen
müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.5 m Höhe hineinra-gen; über Geh- und Radwegen muss eine Höhe von 2.5 m freigehalten werden.
– Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
– An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm über-ragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirt-schaftlichen Kulturen und derglei-chen gelten die Vorschriften über Ein-friedungen. Danach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1.2 m einen Strassenabstand von 0.5 m ab Fahrbahnrand einhalten. Sind sie hö-her, so müssen sie um ihre Mehrhö-he zurückversetzt werden. Der Gel-tungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende solche Pflanzen.
2. Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflan-zungen auf das vorgeschriebene Licht-mass zurückzuschneiden.
3. Bei gefährlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtne-rische und landwirtschaftliche Kulturen in einem genügend grossen Abstand ge-
genüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit nicht ein zurückschneiden bzw. vorzeitiges Mähen erfolgen muss. Der Grundeigentümer hat Bäume und grös-sere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrs-fläche zu stürzen drohen, rechtzeitig zu beseitigen. Er hat die Verkehrsfläche von hinunterfallenden Reisig und Blattwerk (im Herbst) zu reinigen.
4. Die Bauverwaltung (Tel. 031 754 14 10) ist gerne zu weiteren Auskünften bereit.
Bauverwaltung Mühleberg
Plangenehmigungsverfahren für StarkstromanlagenÖffentliche Planauflagefür – S-166623.1: Transformatorenstation
Ledi (Koordinaten: 588 523 / 199 583, Parzelle Nr. 1770.01)
– L-136924.4: 16 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Heggidorn und Ledi
– L-168736.4: 16 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Untere Ledi und Ledi – Kabeleinschlaufung in die neue TS Ledi
der BKW Energie AG, Bahnhofstrasse 20, 3072 Ostermundigen. Beim Eidgenössischen Starkstrominspek-torat ist das oben erwähnte Plangenehmi-gungsgesuch eingegangen. Die Gesuchunterlagen werden vom 12. 2. bis zum 17. 3. 2015 in der Gemeinde Müh-leberg öffentlich aufgelegt. Die öffentliche Auflage hat den Enteig-nungsbann nach den Art. 42 – 44 des Ent-eignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wer nach den Vorschriften des Verwal-tungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Stark-strominspektorat, Planvorlagen, Luppmen-strasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache er-heben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämt-liche enteignungsrechtlichen Einwände so-wie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nach-trägliche Einsprachen und Begehren nach den Art. 39 – 41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.
Eidgenössisches StarkstrominspektoratPlanvorlagenLuppmenstrasse 18320 Fehraltorf
Münchenwilerwww.muenchenwiler.ch
IMPRESSUMVerlag: IRIS-VERLAG AG, Murtenstrasse 26, 3177 Laupen – verantwortlich: Konrad Feller www.laupenanzeiger.ch
Inseratenannahme:Publicitas AG– Anzeigerbüro, Murtenstrasse 26, 3177 Laupen
Tel. 031 747 99 77, Fax 031 747 63 81E-Mail: [email protected]
– Seilerstrasse 8, 3001 BernTel. 031 384 15 27, Fax 031 384 12 13E-Mail: [email protected]
Erscheint 1 x wöchentlich, jeden Donnerstag Auflage 12 397 (WEMF/SW-beglaubigt) Annahmeschluss amtliche Publikationen und farbige Inserate: Montag, 9.00 UhrAnnahmeschluss Inserate: Dienstag, 10.00 Uhr
Die irgendwie geartete Verwertung von in diesem Titel abgedruckten Inseraten oder Teilen davon, insbesondere durch Einspeisung in einen Online-Dienst durch dazu nicht autorisierte Dritte ist un-tersagt. Jeder Verstoss wird von der Werbegesell-schaft nach Rücksprache mit dem Verlag und/oder dem Verlag direkt gerichtlich verfolgt.
Insertionspreise: mm-Preis schwarz-weiss Fr. –.70 mm-Preis farbig Fr. 1.12 mm-Preis Titelseite schwarz-weiss / farbig Fr. 2.45Chiffre-Gebühr: Fr. 50.–
Kombination: Kombi Bern West(Anzeiger Laupen + Schwarzenburg)Auflage 30 562 Ex., mm-Preis Fr. 1.25 Inseratenschluss: Montag, 10.00 Uhr
Anzeiger Region Bern PlusAuflage 30 562 Ex., mm-Preis Fr. 4.29 Inseratenschluss:Freitag der Vorwoche, 16.00 UhrTel. 031 384 15 27, Fax 031 384 12 13
Alle Preise verstehen sich zuzüglich 8% MwSt.
Abonnementspreis 2015 12 Monate Fr. 86.–Der Preis versteht sich exkl. 2.5% MwSt.
Insertionsbestimmungen: Siehe allg. Geschäfts-bedingungen VSW, erhältlich bei der Publicitas AG, Bern. Fortsetzung auf Seite 4
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Nr. 7 – 12. Februar 2015 3Laupen Anzeiger
Veranstaltungen
Die Praxis ist während den Sportferien vom Montag, 23. Februar bis und mit Sonntag, 1. März 2015 geschlossen.
R. Glauser Bieri FMH Allgemeine Medizin / Neuraltherapie
Bösingenstrasse 28, 3177 Laupen Tel. 031 748 10 50
Nur ganz kurz! Morgen Freitag und Samstag,
jeweils 20.15 Uhr Sonntag, 19.30 Uhr
UNBROKEN Deutsch gesprochen – ab 14 Jahren
ANGELINA JOLIEʼS bewegendes Drama um den Überlebenskampf eines US-
amerikanischen olympischen Sprinters, der während des Zweiten Weltkriegs
Flugzeugabsturz im Meer und japanisches Kriegsgefangenenlager überlebt.
Sonderprogramm im Rahmen von
KINO LAUPEN-Special Nur Montag und Mittwoch
jeweils 20.15 Uhr
TURIST OV deutsch untertitelt! – ab 14 / 12 Jahren
… bläst einen weg wie die Druckwelle einer Lawine. Denn, der schwedische Regisseur und Autor RUBEN ÖSTLUND hinterfragt das Rollenbild vom selbstlosen Familien-
vater so messerscharf, dass es fast wehtut. Ein Katastrophenfilm ohne Katastrophe!
Wichtige Voranzeigen!In den nächsten Programmen folgen
im KINO LAUPEN:
• Honig im Kopf • St. Vincent • SAMBA • The Magic Moonlight • TOSCA (Oper im Kino) • Life in Progress
KINO LAUPENTel. 031 747 81 73 / 747 72 66
www.kinolaupen.ch
Mit Unterstützung von
Thomas C. Breuer„Kabarett Sauvignon“Samstag, 14. Februar, 20.15 UhrTheater „die Tonne“, Laupen
VorverkaufLäubli Papeterie Laupen | 031 747 99 80 [email protected] ab 19.45 Uhr
www.dietonne.ch
Marktgasse 193177 Laupen
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Walliser-Wochen ab Freitag, 13. Februar Käsefondue, Käseschnitte, Kalbsnierli mit Safranrisotto, Winzerrösti etc., dazu ein feiner Tropfen Walliserwein. Telefon 031 741 01 61 www.restaurant-bramberg.ch
Unterhaltungsabend 2015Samstag, 14. Februar, 20.00 Uhr
Gasthof 3 Eidgenossen, Bösingen Gastauftritt: Theatergruppe des
Gemischten Chor BrambergNachtessen ab 18.00 Uhr,
Tischreservation unter 031 747 72 35 Samstag, 21. Februar, 19.30 Uhr
Begegnungszentrum, Horiastrasse 1, DüdingenGastauftritt: «Die Lauthalsen Liederanten» aus Spiez
Kleine Verpflegungsmöglichkeit ab 18.30 Uhr
An beiden Abenden reichhaltige Tombola.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch! www.mclaupen.ch
BetriebsferienVom 16. bis und mit 24. Februar bleibt unser Restaurant
geschlossen. Wir freuen uns, Sie ab dem 25. Februar, frisch ausgeruht und voller Elan, wieder verwöhnen zu dürfen.
Alice Zwahlen und Team, Restaurant Sternen in Neuenegg
Kursleiter Peter Müller dipl. Sportlehrer, Magglingen Experte J+S BadmintonTrainer Swiss Talent Team
Peter Müllers
031 747 00 04
Badminton + FitnesscenterBösingen
Online-Reservation: pm-sports.ch
5 Lektionen à 55 Minuten, jeweils am
b 25. Februar 2015,
Bitte voranmelden: 031 747 00 04 [email protected].
Mittwoch Abend:18.00 - 18.55 für EinsteigerInnen, 19.00 - 19.55 für Fortgeschrittene. Nächster Kurs aKurskosten: CHF 100.-.
Kurse...Sport und Spass!
Gold- + EdelsteinschmuckGegen sofortige Barzahlung kaufen wir Gold-, Edelstein- schmuck, Altgold, Münzen
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3280 Murten Tel. 026 670 77 77Öffnungszeiten:
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4 Nr. 7 – 12. Februar 2015Laupen Anzeiger
NeueneggOffene Kinder-/Jugendarbeit Neuen-egg, Tel. 031 741 95 88
Lärmemission Bohrarbeiten Ausbau Mischwasserkanalisation Wassermatte – BahnhofLärmemission Bohrarbeiten Mischwasser-kanalisation ab Startschacht hinter Park-platz Rest. Sternen in Richtung Viehschau-platz resp. Mäderplatz.
Arbeitszeit: Montag – Freitag, 6.00 – 23.00 Uhr
Dauer: ab 9. 2. 2015 bis ca. Ende April 2015
Grund: Bohrarbeiten im zweischichtigen Betrieb für die Mischwasserkanalisation Wassermatte – Bahnhof.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständ-nis für die unumgänglichen Bohrarbeiten.
Bauverwaltung Neuenegg
Offene Kinder- und Jugendarbeit Region Laupen, Standort NeueneggBowling-Abend in BernFreitag, 13. 2. 2015 (Anmeldung erforderlich)
Infos und Anmeldeformulare gibt es im Treff Neuenegg ab 7. Klasse, max. 16 Personen.
Kosten für 2 Spiele: bis 16 J.: 20.–, ab 16 J. mit ½-Tax: 20.–, ab 16 J. ohne ½-Tax: 25.–.
(OKJA Neuenegg, Laupenstrasse 41, 3176 Neuenegg, Telefon 079 769 31 28, [email protected], kindundjugend.ch)
Offene Kinder- und Jugendarbeit Region Laupen, Standort NeueneggBernaqua in der SportwocheMittwoch, 18. 2. 2015, 13.30 – 18.15 Uhr (Anmeldung erforderlich)
Infos und Anmeldeformulare gibt es im Ju-gendtreff Neuenegg ab 5. Klasse, max. 30 Personen.
Kosten: 20.–
(OKJA Neuenegg, Laupenstrasse 41, 3176 Neuenegg, Telefon 079 769 31 28, [email protected], kindundjugend.ch)
Baupublikation Bauherrschaft: Bären AG, Denkmalstras-se 1, 3176 Neuenegg.
Projektverfasserin: Bären AG, Denkmal-strasse 1, 3176 Neuenegg.
Bauvorhaben: Umnutzung grosser Saal: Installation von 8 Holzchalets als Hotel-zimmer. Anpassung der bestehenden Be-triebsbewilligung A nach Gastgewerbege-setz, GGG (öffentlicher Gastgewerbebe-trieb mit Alkoholausschank).
Standort: Neuenegg, Denkmalstrasse 1
Parzelle Nr. 879
Kernzone K
Gewässerschutzmassnahme: Anschluss an Gemeindekanalisation bestehend.
Gewässerschutzbereich B
Schutzobjekt: erhaltenswertes K-Objekt in der Baugruppe B (Dorf).
Auflagestelle: Gemeinde- / Bauverwaltung Neuenegg.
Einsprachefrist bis und mit: 16. 3. 2015 Einsprachestelle: Regierungsstatthalter-amt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen.
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprecher-gruppe rechtsverbindlich zu vertreten be-fugt ist (Art. 35b Baugesetz). Verfügungen und Entscheide können in Amtsanzeigern oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der gros-sen Anzahl der Einsprachen mit unverhält-nismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d Baugesetz).
Ostermundigen, 12. 2. 2015
Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
Baupublikation Bauherrschaft: Thomet-Friederich Gerhard, Landgarbe 453, 3176 Neuenegg.
Projektverfasser: GLB Berner Mittelland, Sensemattstrasse 150, 3174 Thörishaus.
Baugesuch: Neubau Halle für Legehennen mit Silobauten sowie Hühnerweide mit einer 20 m hohen Umzäunung, Umnutzung alte Hühnerhalle 453b in Abstellraum.
Projektänderung: – Verlängerung Vordach Südseite– Verzicht «Vordächli» Südfassade– Fassade: mit weissen anstatt mit
braunen Blechpanelen.
Standort: Landgarbe 453d
Parzelle Nr. 998
Landwirtschaftszone LwZ
Koordinaten: 592 300 / 194 855
Entwässerung: über Versickerungsanlage Auflage- und Einsprachestelle: Bauverwal-tung Neuenegg, Dorfstrasse 16, 3176 Neuen-egg.
Einsprachefrist bis: 13. 3. 2015Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel der Bauverwaltung, Dorfstrasse 16, 3176 Neuenegg einzureichen. Ebenfalls allfälli-ge Begehren um Lastenausgleich. Lasten-ausgleichsansprüche die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, ver-wirken.
Neuenegg, 4. 2. 2015
Bauverwaltung Neuenegg
Baupublikation Bauherrschaft: E. Wyttenbach AG, Linden-strasse 3, 3176 Neuenegg.
Projektverfasser: Keller AG, Bau + Planung, Steinweckerstrasse 10, 3184 Wünnewil.
Bauvorhaben: Aufstellen eines Personal-containers.
Standort: Lindenstrasse 3
Parzelle Nr. 1462
Wohn- und Arbeitszone WA2
Koordinaten: 589 810 / 193 780
Ausnahmen: – Art. 80 SG Unterschreitung des Stras-
senabstandes zur Wiesenstrasse
– Art. 13 GBR Überschreitung der Gebäu-delänge
– Art. 13 GBR Überschreitung der Gebäu-debreite
– Art. 16 Abs. 3 BewD Profilerleichterung (verzichtet auf Profilierung / Projektplä-ne befinden sich am Garagetor der Werkstatt).
Auflageort und Einsprachestelle: Bauver-waltung, Dorfstrasse 16, 3176 Neuenegg.
Einsprachefrist bis: 13. 3. 2015Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel der Bauverwaltung, Dorfstrasse 16, 3176 Neuenegg einzureichen. Ebenfalls allfälli-ge Begehren um Lastenausgleich. Lasten-ausgleichsansprüche die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, ver-wirken.
Neuenegg, 4. 2. 2015
Bauverwaltung Neuenegg
WileroltigenMehrwertsteuerpflichtGemäss Art. 12 Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) ist ein Gemeinwesen mehrwert-steuerpflichtig, wenn sein steuerbarer Ge-samtumsatz aus steuerbaren Leistungen an Nichtgemeinwesen und an andere Ge-meinwesen die Grenze von Fr. 100 000.– pro Jahr übersteigt.
Die Gemeinde Wileroltigen erfüllt in den Bereichen Wasser und Abwasser diese Vo-raussetzungen und ist ab 1. 1. 2015 mehr-wertsteuerpflichtig.
Gemäss den gültigen Reglementen Was-serversorgung und Abwasserentsorgung unterliegen die Abgaben und Gebühren der Mehrwertsteuer. Diese wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
Die Ansätze betragen gemäss Art. 25 MWSTG im Bereich Wasser 2.5 %, im Be-reich Abwasser 8 %.
Wileroltigen, 4. 2. 2015
Der Gemeinderat
Kirchliche Anzeigen
Kath. Pfarrkreis Bösingen – Laupen – Kriechenwil – Gammen, Bösingen Samstag, 14. 2., 17.00 Uhr: Vorabendgot-tesdienst zum sechsten Sonntag im Jah-reskreis.
Sonntag, 15. 2., Sechster Sonntag im Jah-reskreis, 9.30 Uhr: Eucharistiefeier.
Mittwoch, 18. 2., Aschermittwoch, Fast- und Abstinenztag, Beginn der Fastenzeit, 8.00 Uhr: Eucharistiefeier mit Auflegung der geweihten Asche.
Kirchgemeinde FerenbalmSonntag, 15. 2., 9.30 Uhr: Gottesdienst in der Kirche mit Abendmahl. Mitwirkung Irène Löffel, Katechetin und KUW 3. und 5. Klasse. Pfr. Ueli Fuchs, Kerzers.
Fahren Sie mit dem kostenlosen Gottes-dienst-Taxi zum Gottesdienst. Anmelden bis am Vorabend, 18.00 Uhr bei Ursula Kaltenrieder, Biberen, Tel. 031 751 23 11.
Kath. Kirche FlamattSonntag, 15. 2., 19.00 Uhr: Hl. Abendmesse.
Kirchgemeinde bernisch freiburgisch Kerzers mit Wileroltigen, Golaten, Gurbrü, Fräschels Sonntag, 15. 2., 9.30 Uhr: Gottesdienst, Pfr. Christoph Bühler in der Kirche. Mitwir-kung: Elisabeth Inaebnit, Orgel.
Freie ev. Gemeinde Laupen/Bösingen, Neuengasse 3, LaupenSonntag, 15. 2., 9.30 Uhr: Gottesdienst mit David Jany.
Kirchgemeinde Laupen und KriechenwilSonntag, 15. 2., 9.30 Uhr: Gottesdienst in Kriechenwil (Gemeindesaal) mit Pfr. Kon-rad Bühler. Die Kollekte ist für die «Stif-tung Familienhilfe» bestimmt.Mittwoch, 18. 2., 10.00 Uhr: «Die Stille feiern» – Gottesdienst im Betagtenzent-rum Laupen (BZL), Krankenhausweg 12, Konzertsaal. Mit Pfr. Peter Moor und Mit-arbeitenden des BZL.An allen Gottesdiensten ist für Personen aus Laupen und Kriechenwil ein Fahrdienst organisiert. Anmeldung bis Samstagmit-tag beim Pfarramt (031 747 71 28) oder bei der Sigristin (031 747 78 86). Kontaktadressen und nähere Informatio-nen siehe in «reformiert.» oder im Inter-net unter: www.kirchenregion-laupen.ch/laupen. Angaben zur Kollekte siehe unter: www.familienhilfe-bern.ch
Kirchgemeinde MühlebergSonntag, 15. 2., 10.00 Uhr: Gottesdienst mit Herrn Hans Bongni, Predigthelfer, Büchslen. Gottesdienst-Taxi: Walter Herren, Tel. 079 694 50 49.
Evangelisches Gemeinschaftswerk Bezirk RiedbachSonntag, 15. 2., 9.30 Uhr: Gottesdienst mit Otto Jenzer.
Kirchgemeinde NeueneggSonntag, 15. 2., 9.30 Uhr: Gottesdienst mit Taufe, Pfrn. Maja Petrus.
Freie Missionsgemeinde Neuenegg, Grabmattweg 14Sonntag, 15. 2., 9.30 Uhr: Gottesdienst mit Stephan Leuenberger.
Gemeinde für Christus NeueneggDenkmalstrasse 53Sonntag, 15. 2., 13.45 Uhr: Gottesdienst.
Reformierte Kirchgemeinde Wünnewil – Flamatt – UeberstorfSonntag, 15. 2.: Es findet kein Gottesdienst in der Davidkirche statt.
Fortsetzung auf Seite 6
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6 Nr. 7 – 12. Februar 2015Laupen Anzeiger
Kirchliche Aktivitäten
Kirchgemeinde bernisch freiburgisch Kerzers mit Wileroltigen, Golaten, Gurbrü, Fräschels Freitag, 13. 2., 17.00 Uhr: Chinderchisch-te im Kirchgemeindehaus. «Das grüne Kü-ken». Achtung: Letzte Chinderchischte vor der Sommerpause! Alle Kinder, ob sehr klein, klein mittel oder gross sind herzlich willkommen auch in Begleitung der Eltern, Grosseltern oder Gotte und Göttis. Donnerstag, 19. 2., 15.00 Uhr: Krabbel-gruppe im Saal des Kirchgemeindehauses. Jeweils donnerstags zwischen 15.00 und 17.00 Uhr im 1. Stock des Kirchgemeinde-hauses. Für Eltern und Kinder zwischen 0 und 4 Jahren. Weitere Infos unter www.krabbelgruppe-kerzers.ch.
Kirchgemeinde Laupen und KriechenwilFreitag, 13. 2., 14.00 Uhr: Seniorenhöck, Ökumenisches Zentrum Laupen.
Samstag, 14. 2., 14.00 Uhr: Seniorennach-mittag, Ökumenisches Zentrum Laupen. Vortrag mit Fritz von Gunten über das « Sagenhafte Emmental». Eintritt gratis. Es wurden persönliche Einladungen ver-schickt. Bei der Einladung Übergangene melden sich bitte bei: F. Büschi, Tel. 031 747 05 61.
Dienstag, 17. 2.: Mittagstisch für Senioren im Ökumenischen Zentrum Laupen (11.30 Uhr mit Apéro, 12.00 Uhr Mittagessen). Anmeldung bis zum vorangehenden Mon-tag, 11.00 Uhr, bei der Stiftung Pro Senec-tute Region Bern, Tel. 031 359 03 03.
Kirchgemeinde MühlebergDonnerstag, 12. 2., 13.30 Uhr: Spiel- und Wandergruppe in der Kirchenstube.
Freitag, 13. 2., 20.00 Uhr: Gospelchor probe im Ökum. Zentrum Laupen.
Freitag, 13. 2., 19.00 Uhr: Teenstreff für alle ab der 4. Klasse in der Kirchenstube.
Dienstag, 20.00 Uhr: Träffpunkt 14-täglich in Rosshäusern. Kontakt für genaue Daten Fam. Schindler, Tel. 031 751 32 38.
Kirchgemeinde NeueneggDonnerstag, 12. 2., 17.20 – 18.50 Uhr: Kon-firmandenunterricht, UWZ, Klasse «9JMM», Pfr. Jean-Michel Mühlemann. Dienstag, 17. 2., 14.00 Uhr: Dienstags-Club, UWZ, Frauenverein Neuenegg. Samstag, 14. – Sonntag, 22. 2.: Schulferien
Wichtige AdressenKrankenmobiliar Samariterverein Laupen & Umgebung, Mo. – Fr. – Marianne Treuthardt 031 747 50 49 – Bernadette Müller 031 747 88 25
SPITEX RegionKöniz Stützpunkt Neuenegg, Austrasse 5Tel. 031 978 18 40 Auch Mahlzeitendienst für die Gemeinde Neuenegg.
Rotkreuzfahrdienst Frauenverein Neuenegg, Tel. 079 380 55 29 Montag – Freitag, 10.00 – 12.00 Uhr
Soziale Dienste Region Laupen (SDRL) Ferenbalm, Golaten, Gurbrü, Kriechenwil, Laupen, Mühleberg, Münchenwiler, Neuen-egg, Wileroltigen. Krankenhausweg 14, Postfach 103, 3177 Laupen, Telefon 031 747 20 40, Fax 031 747 20 49. Öffnungszeiten: Montag – Freitag, 8.30 – 11.30 / 14.00 – 16.30 Uhr, Mittwochmorgen geschlossen.
Spitexdienste Betagtenzentrum Laupen, für die Gemeinden Frauenkap- pelen, Ferenbalm, Gurbrü, Kriechenwil, Laupen, Mühleberg, Wileroltigen.Mahlzeitendienst / Rotkreuzfahr- dienst, Krankenhausweg 12, Laupen: Mo. – Fr., 8.00 – 12.00, 14.00 –17.00 Uhr, Tel. 031 740 11 22.
Erste Hilfe kommt bei uns an erster Stelle!
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Laupen Anzeiger
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Nr. 7 – 12. Februar 2015 7Laupen Anzeiger
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2 Beutel Kräuter-Rahmsauce1 Bund Kräuter, z.B. Schnittlauch oder
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Zubereitung
1. Ofen auf 200 °C vorheizen. Rapsöl erhitzen undGemüse-Création beigeben. ½ dl Wasser dazugiessen und zugedeckt 8–10 Min. erhitzen, gele-gentlich umrühren.
2. Pastetli im Ofen aufbacken. Restliches Wassermit Halbrahm aufkochen. Kräuterrahm-Sauceeinrühren. Nochmals kurz aufkochen und Kräu-ter beigeben. Gemüse in Pastetli füllen und Sau-ce darüber giessen.
FRISCHE KOCH-IDEEVON IHREM VOLG
Zubereitung: ca. 15 Minuten
Das heutige Rezept:Pastetli mit Gemüsefüllung
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8 Nr. 7 – 12. Februar 2015Laupen Anzeiger
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Nr. 7 – 12. Februar 2015 11Laupen Anzeiger
Telefon 031 747 00 053177 Laupenwww.bestattungsdienst-mueller.ch
Ihr Bestatter für die Region Laupen Bösingen Wünnewil-Flamatt Neuenegg und umliegende Gemeinden
Ihr Bestatter für die Region Laupen, Bösingen, Wünnewil-Flamatt,Neuenegg und umliegende Gemeinden.
Tag und Nacht 031 747 00 05Marktgasse 19, 3177 Laupenwww.bestattungsdienst-mueller.ch
homas MüllerBestattungsdienst Pietät und Würde, Tag und Nacht.
3176 Neuenegg, 7. Februar 2015 Wär sich nid veränderet, het nid g’läbt u wär Grabmattweg 13 läbt, hinterlaht Spure u Erinnerige.
So wie sech dr Weize verneigt, dänke mir a die zwe Mönsche u ä Duft vom Brot us dr Beckerei.
Glücklech si mir, dass üses Mueti, Schwiegermueti, Grosi u Urgrosi ihrem liebe Maa u üsem Vatter het chönne nachegah. Truurig aber drüber, dass es nümeh under üs isch. Danke säge mir für aues, wo’s für üs äs Läbe lang gmacht het.
Bertha Jäggi-Jäggiisch mitt’s i de Vorbereitige zur Jassrundi mit ihrne Fründinne churz vor ihrem 88. Geburtstag i ihrem Daheim zämebroche u nümeh ufgwacht.
Mir si truurig:Doris u Urs Rindlisbacher-JäggiCornelia RindlisbacherPetra Eggertswyler-Rindlisbacher mit CélineAnverwandtiIhri Fründinne u Fründe, liebi Nachbareu Bekannti
D’Urnebisetzig isch im änge Familiekreis.D’Abdankig findet am Donnschtig, 12. Februar 2015, 14.00 Uhr ir Chirche Neuenegg statt.A Stell vo Blueme, bitte mir Spände zu Gunschte vo dr Spitex Region Köniz uf ds Konto 30-33192-9 ds überwiise, mit Vermerk Bertha Jäggi.
Truuradrässe: Doris Rindlisbacher-Jäggi, Freiburgstrasse 78, 3174 Thörishaus
Todesanzeige und Danksagung Äs het bi üs ä Lücke gä äs Härz isch heizue gange äs het nid aues mit sech gno Erinnerige si blibe hange
Traurig, aber auch dankbar für die gemeinsame Zeit, haben wir Abschied genommen von meinem lieben Ehemann, Papi, Ätti, Schwiegervater, Bruder, Schwager, Onkel, Cousin und Götti
Bendicht Baumgartner30. Mai 1933 – 27. Januar 2015Nach einem erfüllten Leben wurde er von den tapfer ertragenen Beschwerden erlöst. Die Trauerfeier hat auf ausdrücklichen Wunsch des Verstorbenen im engeren Familien- und Bekanntenkreis stattgefunden.Allen, die Bänz in Liebe und Freundschaft begegnet sind und ihn auf seinem letzten Weg begleitet haben, danken wir herzlich.
Esther Baumgartner-WaltherMarianne und Alfred Lörtscher-Baumgartner mit David und Andrea MaraUrsula Baumgartner
Anstelle von Blumen, bitte «Denk an Mich», PC-Kto. 40-1855-4, berücksichtigen mit dem Vermerk: Todesfall Bendicht Baumgartner.
Traueradresse: Esther Baumgartner-Walther, Wittenbergstrasse 27, 3205 Gümmenen
Der Herr des Friedens aber gebe euch Frieden allezeit und auf seine Weise. Der Herr sei mit euch allen! 2. Thessalonicher 3, 16
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12 Nr. 7 – 12. Februar 2015Laupen Anzeiger
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Lydia Freiburghaus Flüestrasse 20
3176 Neuenegg
Bestatterin für die Region Laupen, Neuenegg, Mühleberg und umliegende Gemeinden.
Arche Bestattungen GmbHwww.arche-bestattungen.ch
Bestatterin für Laupen, Neuenegg, Mühleberg, Flamatt, Wünnewil, Bösingen, Ueberstorf und Region.
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Austrasse 9 | 3176 NeueneggSpaziergang
Cressier – Münchenwiler – MurtenZur Region Laupen gehört auch die bernische Exklave Münchenwiler. Auf einem Spaziergang von Cressier nach Murten wird sie durchquert. Die Route kann während allen vier Jahreszeiten begangen werden.
Ausgangspunkt: Bahnstation Cressier FRZiel: Bahnhof MurtenWeglänge: 5.5 kmWanderzeit: 1 Std. 25 Min. Sehenswürdigkeiten: Schloss Münchenwiler, Städtchen Murten
Das Dörfchen Cressier liegt an aussichtsreicher Lage über dem Tal der Bibera. Schon in der Bronzezeit siedelten hier Menschen. Geschichtsträchtig ist auch die heutige Kirche; ihr Kern geht auf das 12. Jahrhundert zurück. Nicht weit davon entfernt befindet sich das Schloss aus dem 17. Jahrhundert. Vom Bahnhof aus erreicht man den Dorfkern auf der leicht ansteigenden Dorfstrasse. Bei der Kirche wendet man sich nach Norden und verlässt alsbald das Siedlungsgebiet.Durch offenes Gelände und auf einer kurzen Strecke durch den Bois de Boulay gelangt man in den Kanton Bern: Die Gemeinde Münchenwiler ist rundum von freiburgischem Kantonsgebiet umgeben. Markantestes Bauwerk im Ort ist das Schloss, das im 16. Jahrhundert aus den Trümmern eines mittelalterlichen Klosters errichtet wurde. Es beherbergt heute ein Seminarhotel, das öffentlich zugänglich ist.Kaum hat man das Dörflein Münchenwiler verlassen, gelangt man wieder zurück in den Kanton Freiburg. Durch die Vororte von Murten nähert man sich dem Bahnhof und erreicht bald schon die historische Altstadt. Zum Abschluss der kurzen Wanderung winken ein Rundgang über die Ringmauer, ein Stadtbummel durch die pittoresken Gässchen und Spaziergang auf der Promenade am See.
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Ein Inserat lässt Ihre Werbung nie im Stich.Dieses Inserat macht Werbung für Werbung in Zeitungen und Zeitschriften.Der Verband SCHWEIZER MEDIEN schreibt dazu jedes Jahr einen Wettbewerb für jungeKreative aus. Dabei siegte auch diese Arbeit – kreiert wurde sie von Luca Schneider,Havas Worldwide Zürich und Sebastian Eppler, Y&R Group Switzerland.www.Das-kann-nur-ein-Inserat.ch
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