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Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Strassen ASTRA
Handbuch
Forschung im Strassenwesen
Organisation Abläufe
Datenbank ARAMIS
(Stand 01. Mai 2017)
Herausgeber: ASTRA
Aktuelle Version Handbuch herunterladbar unter:
www.astra.admin.ch/astra/de/home/fachleute/weitere-bereiche/forschung/downloads/handbuch-sbt.html
Bundesamt für Strassen Forschung im Strassenwesen Handbuch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort 1
1 Einführung 3
1.1 Forschung im Strassenwesen 3
2 Struktur und Themenbereiche der Forschung im Strassenwesen 5
2.1 Übersicht Struktur der Forschung im Strassenwesen 5
2.2 Aufgaben der Leitungsorgane des ASTRA 6 2.2.1 Vizedirektor ASTRA 6 2.2.2 Abteilung Strassennetze, Forschungsverantwortlicher 6
2.3 Sekretariat Strassenforschung des ASTRA 6 2.3.1 Verantwortungsbereiche / Hauptaufgaben des Sekretariats Strassenforschung 6 2.3.2 Ansprechpartner Sekretariat Strassenforschung 7
3 Kommission für Forschung im Strassenwesen des UVEK (FOKO) 9
4 Die Forschungsbereiche 11
4.1 Forschungsbereich Arbeitsgruppe Brückenforschung (AGB) 12 4.1.1 Organigramm AGB 12 4.1.2 Aufgaben AGB 12 4.1.3 Ansprechpartner AGB 13 4.1.4 Administrative Hinweise 13
4.2 Forschungsbereich Arbeitsgruppe Tunnelforschung (AGT) 14 4.2.1 Aufgaben AGT 14 4.2.2 Administrative Hinweise 15
4.3 Forschungsbereich ASTRA 16 4.3.1 Organigramm ASTRA 16 4.3.2 Aufgaben des Forschungsbereichs ASTRA 16 4.3.3 Ansprechpartner Forschungsbereich ASTRA 16 4.3.4 Administrative Hinweise 17
4.4 Forschungsbereich SVI 18
4.5 Forschungsbereich VSS 21
5 Administrative Hinweise zur Beantragung und Bearbeitung von
Forschungsprojekten 25
5.1 Meldung einer Projektidee 25
5.2 Einreichung eines Beitragsgesuchs 25 5.2.1 Ausgangslage zur Einreichung eines Beitragsgesuchs: 25 5.2.2 Vorgehen: 25 5.2.3 Regeln bei Nummernvergabe 26
5.3 Administratives während der Projektbearbeitung 27 5.3.1 Bewilligung des Forschungsprojekts mit Verfügungsschreiben 27 5.3.2 Die Funktion der Begleitkommission (BK) 27 5.3.3 Rechnungsstellung 28 5.3.4 Jahresumfrage 28
Bundesamt für Strassen Forschung im Strassenwesen Handbuch
5.4 Projektabschluss 29
6 Mehrjahresprogramm und Forschungsregister 31
6.1 Mehrjahresprogramm (MJP) 31
6.2 Forschungsregister 31
7 Forschungsdatenbank 33
7.1 ARAMIS 33 7.1.1 Implementierung Forschung in ARAMIS 33 7.1.2 Implementierung ASTRA Forschung in ARAMIS 33
8 Dokumentensammlung 35
8.1 Formulare 35
8.2 Handbuch 35
8.3 ARAMIS 35
8.4 Mehrjahresprogramm und Forschungsregister 35
8.5 Strategie Forschung im Strassenwesen 35
8.6 Weisungen // Honorare 36
9 Abkürzungsverzeichnis 37
10 UVEK-Schwerpunkte 2017-2020 39
Bundesamt für Strassen Forschung im Strassenwesen Handbuch
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Organigramm Forschung im Strassenwesen 5
Abbildung 2: Organigramm AGB 12
Abbildung 3: Organigramm ASTRA 16
Abbildung 4: Organigramm SVI 18
Abbildung 5: Organigramm VSS 21
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: UVEK-Schwerpunkte 2017-2020 39
Version Mai 2017 1
Vorwort
Das Handbuch richtet sich an alle Personen, die sich mit der Forschung im Strassenwesen befassen.
Es dient als Hilfe bei der Bearbeitung der Projekte, von der Forschungsidee bis zum Abschluss und
geht auf administrative Belange der Projektbearbeitung ein. Es gibt ebenfalls einen Überblick über die
beteiligten Forschungsbereiche und deren Geschäftsstellen und beschreibt die verwendete Bundesfor-
schungsdatenbank ARAMIS.
Die aktuelle Version des Handbuches ist auf der Webseite des ASTRA verfügbar unter www.astra.ad-
min.ch/forschung im strassenwesen/downloads/handbuch und kann herunter geladen werden. Die Ak-
tualisierung erfolgt laufend.
Bundesamt für Strassen
Version Mai 2017 3
1 Einführung
1.1 Forschung im Strassenwesen
Das schweizerische Strassennetz stellt eine Investition von vielen Milliarden Schweizer Franken dar.
Die vom Bund finanzierten Forschungsprojekte sollen dazu dienen, dieses Werk optimal weiter zu nut-
zen, zu erhalten und unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit weiter zu entwickeln.
Die Forschung im Strassenwesen ist im Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen
Mineralölsteuer (Art 3 MinVG) verankert. Die Ausführungsbestimmungen zur Forschung im Strassen-
wesen sind in der Verordnung des UVEK (Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie
und Kommunikation) über die Förderung der Forschung im Strassenwesen (Forschungsverordnung SR
427.72) 1 enthalten. Das UVEK hat zudem allgemeine verkehrspolitische Ziele festgelegt. Zur Errei-
chung der gesetzten Ziele, nämlich:
die erforderliche Mobilität möglichst umweltgerecht zu bewältigen
die Mobilitätsbedürfnisse volkswirtschaftlich möglichst effizient zu befriedigen
allen Bevölkerungsgruppen und Landesteilen Zugang zur Mobilität zu ermöglichen
sind in vielen Bereichen wissenschaftliche Grundlagen unerlässlich.
Schliesslich hat das Bundesamt für Strassen (ASTRA) eine Forschungsstrategie festgelegt, die das
Grundlagendokument für das Mehrjahresprogramm (MJP) ist (vgl. Kapitel 6). Darin sind die aus den
strassenverkehrspolitischen Zielsetzungen abgeleiteten Schwerpunkte und deren Prioritätsfolge enthal-
ten. Die Forschungsstrategie ist dokumentiert im Forschungskonzept „Nachhaltiger Verkehr 2017-
2020“, welches in Zusammenarbeit mit dem BAV erarbeitet wurde. Das aktuelle Forschungskonzept
kann heruntergeladen werden unter www.astra.admin.ch/forschung im strassenwesen/downloads/stra-
tegie forschung im strassenwesen.
1 SR 427.72 Verordnung des UVEK vom 23. Februar 2012 über die Förderung der Forschung im Strassenwesen
Version Mai 2017 5
2 Struktur und Themenbereiche der Forschung im Strassenwesen
2.1 Übersicht Struktur der Forschung im Strassenwesen
Abbildung 1: Organigramm Forschung im Strassenwesen
Legende:
AGB: Arbeitsgruppe Brückenforschung
AGT: Arbeitsgruppe Tunnelforschung
ASTRA: Bundesamt für Strassen
FOKO: Kommission für Forschung im Strassenwesen des UVEK
SBFI: Staatssekretariat für Bildung und Forschung und Innovation
Oberleitung der Bundesforschungsdatenbank ARAMIS
SVI: Schweizerische Vereinigung Verkehrsingenieure und Verkehrsexperten
Version Mai 2017 6
VSS: Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute
Das ASTRA befasst sich mit allen durch das Mineralölsteuergesetz (MinVG) für die Forschung im Stras-
senwesen erwähnten Forschungsaufgaben gemäss Art. 37: „Der Bund fördert Forschungsarbeiten und
Untersuchungen über den Bau und Unterhalt von Strassen, über die Auswirkungen des Strassenver-
kehrs sowie über andere Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr.“
Bei Forschungsthemen, welche SVI und VSS betreffen, erfolgt die Zuordnung nach folgenden überge-
ordneten Grundsätzen:
SVI befasst sich mit Grundlagenstudien und verkehrspolitischen Themen
VSS bearbeitet technisch-wissenschaftliche Grundlagen mit normativem Charakter
Je nach Themenbereich eines Projektes ist eine Neumeldung bzw. ein Beitragsgesuch beim entspre-
chenden Forschungsbereich einzureichen. Die Forschungsbereiche werden im Kapitel 3 vorgestellt.
Details zum Einreichverfahren werden im Kapitel 5 beschrieben.
2.2 Aufgaben der Leitungsorgane des ASTRA
2.2.1 Vizedirektor ASTRA
Der Vizedirektor des ASTRA ist Entscheidungsinstanz für die Bewilligung von Forschungsprojekten. Er
stützt seine Entscheide auf die Anträge der FOKO (Kommission für Forschung im Strassenwesen des
UVEK) und die Beurteilung der Fachbereiche im ASTRA ab. Er genehmigt im Weiteren das jährlich
aktualisierte MJP. Dieses wird durch die Wissenschaftliche Unterstützung der FOKO in Zusammenar-
beit mit dem FOKO-Präsidenten und den Forschungsbereichen bearbeitet und durch die FOKO verab-
schiedet (vgl. Kapitel 6).
2.2.2 Abteilung Strassennetze, Forschungsverantwortlicher
Die Abteilung Strassennetze berät zusammen mit dem Präsidenten FOKO den Vizedirektor bei der
Genehmigung von Beitragsgesuchen. Der Forschungsverantwortliche ist die Ansprechstelle des
ASTRA für die Forschungsbereiche, die anderen Bundesämter und die FOKO. Er leitet das Sekretariat
Strassenforschung und übernimmt das Sekretariat der FOKO. Er verwaltet die Forschungsmittel des
ASTRA und ist besorgt für das administrative Controlling aller Forschungsprojekte. Er prüft die einge-
reichten Forschungsgesuche, leitet sie gegebenenfalls an die FOKO zur Beurteilung weiter. Nach Ab-
schluss des Forschungsprojekts gibt er die Schlussberichte der Forschungsstellen frei zur Publikation.
Der Forschungsverantwortliche ist zuständig für die Erarbeitung der Forschungsstrategie und die Koor-
dination der Forschung im Strassenwesen des UVEK, sowie für die Erstellung des Jahresbudgets der
Forschung im Strassenwesen und die amtsinterne Koordination für alle Forschungsfragen.
2.3 Sekretariat Strassenforschung des ASTRA
2.3.1 Verantwortungsbereiche / Hauptaufgaben des Sekretariats Strassenforschung
Aufnahme Neumeldungen von Forschungsprojekten in ARAMIS
Version Mai 2017 7
Verwaltung der Beitragsgesuche und der bewilligten Forschungsprojekte des ASTRA
Administrative Prüfung der Rechnungen der Forschungsstellen und Weiterleitung zur inhaltlichen
Prüfung an die Präsidenten der BK
Datenverwaltung der Forschungsstelle ASTRA Strassenwesen in der F+E - Bundesdatenbank
ARAMIS
Betreuung Weisungen, Handbuch, Formulare usw.
Sekretariatsaufgaben für die FOKO
Jahresumfrage Kreditwünsche für Forschungsprojekte
2.3.2 Ansprechpartner Sekretariat Strassenforschung
Adresse Bundesamt für Strassen ASTRA
Abteilung Strassennetze
Sekretariat Strassenforschung
3003 Bern
Leitung Dr. phil. nat. Gerhard Stucki
Sekretariat Simone Bauer
Telefon 058 463 80 03
Email [email protected]
Website ASTRA Sekretariat Strassenforschung
Version Mai 2017 9
3 Kommission für Forschung im Strassenwesen des UVEK (FOKO)
Die Kommission für Forschung im Strassenwesen des UVEK (FOKO) ist eine vom Bundesrat gewählte
ausserparlamentarische Kommission. Ihre Beschlüsse sind Anträge an den Vizedirektor ASTRA.
Ihre Hauptaufgaben sind in Art. 2 der Forschungsverordnung festgelegt:
Die Kommission für Forschung im Strassenwesen (Kommission) prüft die Gesuche um Beiträge
aus dem Forschungskredit.
Sie koordiniert die Bestrebungen der verschiedenen an der Forschung im Strassenwesen interes-
sierten Stellen. Zu diesem Zweck erstellt sie ein Mehrjahresprogramm, das Auskunft gibt über die
forschungspolitischen Absichten in den nächsten drei Jahren und über die mittelfristigen Dringlich-
keiten und Schwerpunkte. Sie aktualisiert das Mehrjahresprogramm jährlich.
Sie legt das Mehrjahresprogramm nach der Aktualisierung dem ASTRA vor.
Die FOKO umfasst neben den Vertretern der Forschungsbereiche AGB, AGT, SVI und VSS auch Ver-
treter der beiden Technischen Hochschulen, der Fachhochschulen, der EMPA, der Städte und Gemein-
den, der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz, der Umweltwissenschaften, der Verkehr-
sökonomie, der Verkehrsnutzer sowie des Verbands öffentlicher Verkehr. Neben Vertretern des ASTRA
fungieren Delegierte des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) und des Bundesamts für Umwelt
(BAFU) als Gäste der FOKO. Mit dieser personellen Besetzung ist gewährleistet, dass die durch die
FOKO zu behandelnden Forschungsvorhaben möglichst breit abgestützt beurteilt werden können.
Die FOKO wird geleitet von Dr. sc. techn. ETH Philipp Stoffel. Ihre aktuelle Zusammensetzung ist zu
finden unter dem Portal der Schweizer Regierung 2.
2 Kommission für Forschung im Strassenwesen des UVEK
Version Mai 2017 11
4 Die Forschungsbereiche
Die Strassenforschung gliedert sich in die 5 Forschungsbereiche AGB, AGT, ASTRA, SVI und VSS.
Jedes Forschungsprojekt ist einem Forschungsbereich zugeteilt, was anhand der Projektnummer er-
kennbar ist. Der Forschungsbereich ist zuständig für die Vergabe der Projektnummern. Details zur Or-
ganisation und Aufgaben der einzelnen Forschungsbereiche sind diesem Kapitel zu entnehmen.
In Bezug auf die Vorgehensweise umfasst die Tätigkeit der Forschungsbereiche folgende Aufgaben:
Erkennen der Bedürfnisse
Festlegen der Prioritäten
Initiieren von Beitragsgesuchen ("top-down")
Beurteilen der Beitragsgesuche ( "top-down" und "bottom-up")
Begleiten der Forschungsprojekte (durch die BK)
Beurteilen und Auswerten der Forschungsergebnisse (durch die BK)
Umsetzen der Forschungsergebnisse in die Praxis
Version Mai 2017 12
4.1 Forschungsbereich Arbeitsgruppe Brückenforschung (AGB)
4.1.1 Organigramm AGB
Dr. F. Hunkeler Dr. M. Alvarez Prof. Dr. A. Muttoni
Prof. Dr. W. Kaufmann S. Cuennet Dr. D. Somaini
Prof. Dr. A. Kenel Dr. H. R. Ganz vakanz
Die BKs können projektbezogen mit Gästen erweitert werden
Abbildung 2: Organigramm AGB
4.1.2 Aufgaben AGB
Die AGB betreut die Forschungsaktivitäten im Fachbereich Kunstbauten, welcher die Brücken, Tagbau-
tunnel, Schutzgalerien und Stützbauwerke umfasst. Es werden zu diesen Bauwerksarten sowohl Fra-
gen des Neubaus als auch der Erhaltung behandelt.
Die AGB legt ihrer Arbeit interne Leitlinien zugrunde, die periodisch überarbeitet werden. Die für Auf-
tragnehmer wichtigen Informationen, insbesondere bezüglich der Forschungsschwerpunkte, werden
periodisch aktualisiert. Anfragen bezüglich der Quelle sind an die Geschäftsstelle oder an den Präsi-
denten zu richten.
AGB
Dr. M. Alvarez
Gs AGB
Dr. A. Fürst
BK A Dr. M. Käser
BK B J.-Ch. Putallaz
BK C Dr. A. Fürst
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4.1.3 Ansprechpartner AGB
Präsident Dr. sc. techn. Manuel Alvarez
Adresse Bundesamt für Strassen, ASTRA
Abteilung Strassennetze
Standards und Sicherheit der Infrastruktur
3003 Bern
Telefon 058 465 38 31
Email [email protected]
Geschäftsstelle AGB Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe Brückenforschung (Gs AGB)
c/o Fürst Laffranchi Bauingenieure GmbH
Eyhalde 2
Postfach 89
4912 Aarwangen
Leitung Dr. Armand Fürst
Telefon 062 926 18 90
Email [email protected]
Website www.astra.admin.ch/forschung im strassenwesen/forschungsbereiche/
4.1.4 Administrative Hinweise
Es sind folgende Hinweise zu beachten:
Das Beitragsgesuch ist auf elektronischem Weg an den Präsidenten und an die Gs AGB einzu-
reichen.
Die AGB behandelt die Beitragsgesuche an ihren Sitzungen, die viermal pro Jahr stattfinden. Die
Beitragsgesuche müssen spätestens sechs Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin eintreffen.
Die Termine der Sitzungen und der Fristen für die Einreichung der Gesuche werden auf der Webs-
ite publiziert.
Es ist zu empfehlen, vor der Einreichung eines Beitragsgesuches die Gs AGB zu kontaktieren.
Dabei kann die Frage geklärt werden, ob in einem ersten Schritt eine Forschungsskizze eingereicht
werden soll. In vielen Fällen ist dieses Vorgehen angezeigt.
Jedes bewilligte Forschungsprojekt wird von einer der drei in Abbildung 2 gezeigten Begleitkom-
missionen (BK) betreut.
Version Mai 2017 14
4.2 Forschungsbereich Arbeitsgruppe Tunnelforschung (AGT)
4.2.1 Aufgaben AGT
Die Arbeitsgruppe Tunnelforschung AGT wurde im Jahr 2013 initiiert. Sie hat die Aufgabe, den For-
schungsbereich Tunnel innerhalb der Forschung im Strassenwesen abzudecken.
Der Forschungsbereich Tunnel ist dabei umfassend zu betrachten und beinhaltet folgende Aspekte:
- Erstellung (Ausbruch, Rohbau)
- Ausrüstung (Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen)
- Betrieb
- Erneuerung
Die Arbeitsgruppe befasst sich mit folgenden Aufgaben:
- Erkennen der Forschungsbedürfnisse im Bereich Tunnel
- Festlegen der Prioritäten der Forschung
- Initiieren von Forschungsarbeiten
- Beurteilen der Kreditbegehren
- Begleiten der Forschungsprojekte (durch Vertretung in den Begleitkommissionen)
- Beurteilen und Auswerten der Forschungsergebnisse (durch Vertretung in den Begleitkommissio-
nen)
- Information über die Forschungsergebnisse
Der Untertagebau wird heute und in Zukunft unter immer anspruchsvolleren Randbedingungen erstellt
und betrieben werden müssen. Mit Innovationen sowohl in der Planung als auch in der Ausführung
reagieren Bauherren, Planer und Unternehmer auf diese Herausforderungen.
Die AGT beschäftigt sich in diesem Zusammenhang mit den folgenden Forschungspunkten:
Planung, Realisierung
- Brandbemessung
- Erdbeben bei Tunnel
Betrieb / Instandhaltung
- Optimierte Erhaltungsplanung
- Funktionstest
Ausrüstung und Betrieb
- Schlanke Technik / Redundanz
- Lebenszykluskosten
- Bedarfsgerecht
- Energieoptimierung / Effizienz
- Lichtstärke vs. Sicherheit
Version Mai 2017 15
- Menschliches Verhalten im Tunnel (Normalfall / Ereignisfall) / (Mehrsinnesprinzip)
Die AGT legt ihrer Arbeit Leitlinien zugrunde, die periodisch überarbeitet werden. Die für Forschungs-
stellen wichtigen Informationen, insbesondere bezüglich der Forschungsschwerpunkte, werden regel-
mässig aktualisiert.
Ansprechpartner AGT
Präsident AGT: Richard Kocherhans
Adresse Bundesamt für Strassen ASTRA
Abteilung Strasseninfrastruktur Ost
Filiale Zofingen
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon 058 482 75 01
Email [email protected]
Sekretariat AGT Lombardi AG
Winkelriedstrasse 37
6003 Luzern
Leitung Andreas Theiler
Telefon 091 735 31 63
Stellvertretung Maren Katterbach
Telefon 041 226 40 51
Email [email protected]
Website www.astra.admin.ch/forschung im strassenwesen/forschungsbereiche/
4.2.2 Administrative Hinweise
Forschungsstellen haben sich mit neuen Forschungsideen an das Sekretariat AGT zu wenden. Dafür
ist die Forschungsidee selber mit dem Formular Nr. 1 über das Sekretariat AGT einzureichen.
Die AGT behandelt die Beitragsgesuche anschliessend an Ihren Sitzungen, die viermal pro Jahr statt-
finden.
Version Mai 2017 16
4.3 Forschungsbereich ASTRA
4.3.1 Organigramm ASTRA
Abbildung 3: Organigramm ASTRA
4.3.2 Aufgaben des Forschungsbereichs ASTRA
Für Forschungsthemen, die für das ASTRA von besonderem strategischen Interesse sind, können For-
schungsgesuche direkt beim ASTRA, ohne Vorevaluation durch einen anderen Forschungsbereich, ein-
gereicht werden. Die Abteilung Strassennetze unterzieht diese Forschungsgesuche einer Vorprüfung
oder lässt diese durch Experten erstellen. In der Regel werden diese Forschungsgesuche zur Beurtei-
lung an die FOKO weitergeleitet. Das ASTRA kann bei Bedarf Forschungsprojekte auch direkt bewilli-
gen.
4.3.3 Ansprechpartner Forschungsbereich ASTRA
Leitung Forschung Dr. phil. nat. Gerhard Stucki
Sekretariat Simone Bauer
Adresse Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunika-
tion UVEK
Bundesamt für Strassen
Version Mai 2017 17
Abteilung Strassennetze
3003 Bern
Telefon Sekretariat 058 465 80 03
Email [email protected]
Website www.astra.admin.ch
4.3.4 Administrative Hinweise
Es sind folgende Hinweise zu beachten:
Die korrekte Eingabe eines Forschungsgesuchs ist vorab mit dem Sekretariat Strassenforschung abzu-
sprechen. Die Beitragsgesuche sind auf elektronischem Weg beim Sekretariat Strassenforschung ein-
zureichen gemäss Absprache mit dem Sekretariat Strassenforschung.
Version Mai 2017 18
4.4 Forschungsbereich SVI
4.4.1 Organigramm SVI
Abbildung 4: Organigramm SVI
4.4.2 Aufgaben und Profil SVI
Die Vereinigung Schweizerischer Verkehrsingenieure und –experten (SVI) ist seit 1965 die Berufsorga-
nisation von aktiven Verkehrsingenieurinnen und Verkehrsingenieuren. Diese sind selbständig tätig, ar-
beiten in einem Planungs- oder Ingenieurbüro, in der öffentlichen Verwaltung, in öffentlichen oder pri-
vaten Verkehrsunternehmen oder im Hochschulbereich. Die SVI zählt zurzeit über 500 Mitglieder mit
abgeschlossener Ausbildung im Verkehrsingenieurwesen und/oder mehrjähriger Berufserfahrung in der
Verkehrsplanung.
Die SVI wirkt durch die folgenden Aktivitäten in allen Bereichen des Verkehrswesens.
• Zur Förderung der Forschung im Verkehrswesen und Verbreitung der Erkenntnisse unter Fachleu-
ten und in der Öffentlichkeit werden Forschungsarbeiten lanciert und begleitet. Die Forschungs-
kommission der SVI (KOFO) erstellt hierzu ein Mehrjahresprogramm mit Forschungsprojekten. Das
Programm bildet die Grundlage für die Einladungszyklen und wird periodisch nachgeführt. Es ist
Version Mai 2017 19
auf der Website (siehe www.svi.ch) aufgeschaltet und stellt Transparenz in Bezug auf die For-
schungsaktivitäten der SVI her. Es werden durchschnittlich acht Forschungsarbeiten pro Jahr neu
lanciert. Die jährliche Forschungstagung dient als eine wesentliche Präsentationsplattform.
• Zum Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern werden Fachtagungen und Informationsveran-
staltungen zu aktuellen Themen des Verkehrsingenieurwesens durchgeführt. Dies geschieht in Re-
gionalgruppen wie auch auf nationaler Ebene.
• Zur Einflussnahme auf die Ausrichtung der Aus- und Weiterbildung der Verkehrsfachleute steht die
SVI im stetigen Diskurs mit den Ausbildungsstätten und den Arbeitgebern.
• Zum Einbringen fachspezifischer Standpunkte in die öffentliche Diskussion bei aktuellen verkehrs-
politischen und verkehrsplanerischen Themen werden Stellungnahmen, Empfehlungen und Posi-
tionspapieren abgegeben.
4.4.3 Ansprechpartner SVI
Präsident Christian Hänggi
Adresse Transitec Ingénieurs-Conseils SA
4, av. Auguste-Tissot
1006 Lausanne
Telefon 021 652 55 55
Fax 021 652 32 22
Email [email protected]
Forschungsdelegierter Dr. sc. techn. Arnd König
Adresse Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich
Amt für Verkehr (AFV)
Infrastrukturplanung
Neumühlequai 10
8090 Zürich
Telefon 043 259 31 27
Fax 043 259 51 62
Email [email protected]
Geschäftsführer Andreas Brunner
Geschäftsstelle SVI Schweizerische Vereinigung der Verkehrsingenieure und Verkehrsexperten
(SVI)
Vadianstrasse 37
Postfach
9001 St.Gallen
Öffnungszeiten übliche Bürozeiten
Version Mai 2017 20
Telefon 071 222 46 46
Fax 071 222 26 09
Email [email protected]
Website www.svi.ch
4.4.4 Grundsätzlicher administrativer Forschungsprozess der SVI
Die KOFO SVI wählt aus ihrem Forschungsprogramm halbjährlich bis zu vier prioritäre Themen
aus und formuliert die entsprechenden Einladungstexte.
Die Geschäftsstelle SVI (GS) übersetzt und publiziert diese Texte, sammelt, kontrolliert und verteilt
die daraufhin eingegangenen Bearbeitungsvorschläge wieder an die KOFO. Die GS ruft gleichzei-
tig die Mitglieder der SVI zur Mitarbeit in den Begleitkommissionen (BK) auf.
Die KOFO entscheidet anhand der Kriterien gemäss den publizierten „Hinweisen zur Bearbeitung
und Begleitung von SVI-Forschungsarbeiten“ (Hinweise), welchen Bearbeitungsvorschlag sie der
Kommission für Forschung im Strassenwesen (FOKO) als Gesuch einreicht.
Nach der Verfügung zur Beitragsgewährung für eines der Gesuche durch das Bundesamt für Stras-
sen (ASTRA) an die jeweilige Forschungsstelle wird diese gemäss den „Hinweisen“ durch die BK
unterstützt und kontrolliert.
Die BK beurteilt den Schlussbericht, die KOFO, prüft ihn und gibt ihn via GS frei und das ASTRA
genehmigt den Druck des Berichts.
Allfällige Merkblätter werden nachgängig durch die AG Publikationen der SVI lanciert und in Zu-
sammenarbeit mit den Forschungsstellen erarbeitet.
Die GS unterstützt den Prozess in jedem Schritt und ist Anlaufstelle für KOFO, BK und Forschungs-
stellen.
Als Ergänzung zum Handbuch stehen die Hinweisen zur Bearbeitung und Begleitung von SVI-
Forschungsarbeiten auf der Website (siehe www.svi.ch) bereit.
Version Mai 2017 21
4.5 Forschungsbereich VSS
4.5.1 Organigramm VSS
Abbildung 5: Organigramm VSS
Version Mai 2017 22
Fachkommissionen Fachbereich Präsident
1 Verkehr Trafic Bernhard Oehry
2 Projektierung Etude de projets André Meyer
3 Baustoffe Matériaux de construction Martin Hugener
4 Bau & Geotechnik Technique de construction et
géotechnique
Rade Hajdin
5 Betrieb Exploitation Lukas Ostermayr
6 Agglo- und Stadtverkehr, öV Trafic d’agglomération et trafic ur-
bain, TP
Walter Schaufelberger
Fachgruppe Vertragswesen / Organisation Contrats / Organisation Roger Wälchli
Fachgruppe Aus- und Weiterbildung Formation et formation continue Hansruedi Müller
Fachgruppe Terminologie Terminologie François Guenot
4.5.2 Aufgaben VSS
Der Schweizerische Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) ist eine unabhängige, eigen-
ständige Non-Profit-Organisation mit der Rechtsform eines Vereins. Er ist ein Bindeglied zwischen Staat
und Wirtschaft. In dieser Funktion erarbeitet und betreut er das Schweizer Normenwerk im Strassen-
und Verkehrswesen.
Der VSS ist ein Zusammenschluss von über 2000 Fachleuten sowie am Verkehrsinfrastrukturbau be-
teiligten Interessengruppen – Bauherren und Infrastruktureigentümer, Planer und Projektierende, aus-
führende Unternehmer, Prüflabore und Materialhersteller, Forschungsinstitute und Hochschulen.
Der VSS fördert ein nachhaltiges und sicheres Verkehrswesen. Er legt dabei grossen Wert auf Infra-
strukturanlagen, die den gesellschaftlichen Bedürfnissen in technischer, sicherheitsrelevanter, ökono-
mischer, ökologischer und behindertengerechter Hinsicht optimal entsprechen. Diese Aufgaben erfol-
gen in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kom-
munikation (UVEK) und hauptsächlich mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA).
Die Normierungs- und Forschungskommissionen (NFK) des VSS initiieren, begleiten und betreuen For-
schungsprojekte, die für die Bestimmung der Bedürfnisse der zukünftigen Mobilität und Infrastrukturan-
lagen eine wesentliche Rolle spielen, und deren Erkenntnisse eine relevante Aktualisierung des VSS-
Normenwerks ermöglichen.
Die Forschungs- und Normierungsarbeiten der Fachgremien umfassen im Besonderen folgende Ge-
biete:
Verkehr (Verkehrsplanung, -management, -telematik)
Projektierung (Entwurf & Projektierung, Verkehrstechnische Bemessungen, Strassenraumgestal-
tung
Baustoffe (Bodenmaterialien, Baustoffe, Materialprüfung)
Bau- und Geotechnik, (Bau- u. Geotechnik, Strassenerhaltung, Baumanagement)
Version Mai 2017 23
Betrieb (Verkehrsregelungssysteme, Strassenverkehrssicherheit, Betriebsunterhalt und Energie)
Agglo- u. Stadtverkehr, öV (Agglo- u. Stadtverkehr, Intermodalität, öV, Kombi- u. Güterverkehr)
4.5.3 Aufgaben der Fachgremien im Bereich Forschung
Die Fachgremien des VSS planen, initiieren, evaluieren, begleiten, überwachen und beurteilen die fach-
lichen Ergebnisse der VSS-Forschungsprojekte in den oben genannten Bereichen.
Initiierung der Forschungsprojekte
Die Forschungsideen sind jeweils von den Fachgremien bis Ende September der VSS-Geschäftsstelle
einzureichen ([email protected]). Nach Prüfung durch die Koordinationskommission (KoKo) anlässlich ihrer
letzten Sitzung des Jahres werden die Projektideen der Forschungskommission im Strassenwesen
(FOKO) weitergeleitet für die Aufnahme in das Forschungsregister des ASTRA. Erst nach Aufnahme im
Forschungsregister können die Forschungsanträge weitergeführt werden.
Für Forschungsprojekte, deren Kosten gleich oder höher als CHF 150‘000 geschätzt werden, wird eine
Einladung zur Einreichung eines Forschungsangebotes auf der VSS-Webseite publiziert.
Begleitung der Forschungsprojekte
Eine vom ASTRA beauftragte Begleitkommission beaufsichtigt die Forschungsarbeiten bis zum Ab-
schluss des Projektes.
Projektabschluss:
Nach Freigabe der Publikation durch das ASTRA ist der VSS für das Druckverfahren der Forschungs-
berichte zuständig. Die Aufschaltung der elektronischen Fassung erfolgt auf www.mobilityplatform.ch.
4.5.4 Ansprechpartner VSS
Die Liste der aktuellen Kommissionspräsidenten entnehmen sie bitte der Tabelle in Kapitel 4.5.1.
Geschäftsstelle VSS Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS)
Sihlquai 255
8005 Zürich
Öffnungszeiten 08.00-12.00h, 13.30-17.00h
Telefon 044 269 40 20
Fax 044 252 31 30
Email Forschung: [email protected]
Website www.vss.ch
4.5.5 Administrative Hinweise
Forscher mit neuen Forschungsideen wenden sich an den Forschungsdelegierten oder an die Ge-
schäftsstelle des VSS. Wichtige Hinweise betreffend Vorgaben und Abläufen in der Forschung sind der
Forschungsstrategie mit den zugehörigen Dokumenten der Website zu entnehmen (siehe www.vss.ch).
Version Mai 2017 25
5 Administrative Hinweise zur Beantragung und Bearbeitung von Forschungsprojekten
Administrative Fragen im Zusammenhang mit dem Ausfüllen der Formulare können an das Sekre-
tariat Strassenforschung gerichtet werden (Tel. 058 465 80 03 oder astra.strassenfor-
Für inhaltliche Fragen ist der entsprechende Forschungsbereich zuständig.
Für die Beantragung von Forschungsprojekten müssen immer die aktuellen Formulare verwendet
werden. Diese sind zu finden unter www.astra.admin.ch/forschung im strassenwesen/down-
loads/formulare/.
5.1 Meldung einer Projektidee
Die Neueinreichungen von Forschungsideen im „bottom-up“ Verfahren werden von den einzelnen For-
schungsbereichen separat geregelt.
5.2 Einreichung eines Beitragsgesuchs
5.2.1 Ausgangslage:
Ein Beitragsgesuch wird grundsätzlich aufgrund einer Einladung zur Gesuchseingabe eines For-
schungsbereichs oder nach einer Direktanfrage beim Forschungsbereich (AGB, AGT, ASTRA, SVI oder
VSS) eingereicht.
5.2.2 Vorgehen:
1. Formular Nr. 2 „Beitragsgesuch“ unter
www.astra.admin.ch/forschung im strassenwesen/downloads/formulare/ herunterladen.
2. Projektnummer und Kontaktperson beim Forschungsbereich anfragen oder den Einladungsunterla-
gen entnehmen.
Verantwortlich Vergabe Projektnummern
AGB: Geschäftsstelle AGB
AGT: Sek AGT
ASTRA: Sekretariat Strassenforschung
SVI: Forschungsdelegierter
VSS: Forschungsdelegierter
3. Alle Felder ausfüllen (die Erläuterungen zu den ARAMIS Formularen sind herunterladbar unter:
Version Mai 2017 26
www.astra.admin.ch/forschung im strassenwesen/downloads/formulare/)
Als Hilfe dient die „Checkliste Eingabe Beitragsgesuch“, welche unter derselben Adresse herunter-
geladen werden kann.
Es können max. 10% der Gesamtstundenanzahl in der Kategorie A verrechnet werden.
Die aktuellen Honorarkategorien sind unter www.astra.admin.ch/forschung im strassenwe-
sen/downloads/weisungen - honorare herunterladbar.
4. Einreichung des Formulars Nr. 2 an den entsprechenden Forschungsbereich, ordnungsgemäss un-
terschrieben, 1x original und 1x elektronisch.
5. Beurteilung durch den Forschungsbereich (Zustimmung und Eingabe beim ASTRA, Zurückwei-
sung, Ablehnung).
6. Bei Zustimmung und Eingabe beim ASTRA durch den Forschungsbereich: Elektronische Einrei-
chung des Formulars Nr. 2 an das Sekretariat Strassenforschung des ASTRA.
7. Beurteilung durch das ASTRA (Weiterleitung an FOKO, Direktvergabe, Zurückweisung zur Überar-
beitung, Ablehnung).
8. Beurteilung durch die FOKO (Zustimmung, Zurückweisung zur Überarbeitung, Ablehnung) und An-
trag an den Vizedirektor ASTRA).
9. Definitiver Entscheid des Vizedirektors ASTRA (Verfügung des ASTRA an die Forschungsstelle
oder Ablehnung per Verfügung, Zurückweisung zur Überarbeitung).
5.2.3 Regeln bei Nummernvergabe
Die Projektnummer konstruiert sich wie folgt:
1. Forschungsbereich (AGB, AGT, ASTRA, SVI oder VSS).
2. Jahreszahl
3. Slash „ / “
4. Fachkommissionsnummer (nur bei VSS)
5. Laufnummer 3-stellig bei AGB, AGT, ASTRA, und SVI, 2-stellig bei VSS
Beispiele für Jahr 2016:
AGB: AGB2016/003 (3. Projekt im Jahre 2016 der AGB)
AGT: AGT2016/004 (4. Projekt im Jahre 2016 der AGT)
ASTRA: ASTRA2016/005 (5. Projekt im Jahre 2016 des ASTRA)
SVI: SVI2016/006 (6. Projekt im Jahre 2005 der SVI)
VSS: VSS2016/607 (7. Projekt der Fachkommission 6 im Jahre 2016 des VSS)
Version Mai 2017 27
Entscheidet sich das ASTRA bei der Bewilligung des Beitragsgesuches für eine objektbezogene
Finanzierung, wird am Ende der Projektnummer ein Unterstrich und die Grossbuchstaben OBF ange-
hängt (z. B. ASTRA xxxx/xxx_OBF).
5.3 Administratives während der Projektbearbeitung
5.3.1 Bewilligung des Forschungsprojekts mit Verfügungsschreiben
Die Beiträge an die Forschungsprojekte werden mittels Verfügungsschreiben des ASTRA verfügt. In
der Verfügung werden die Projektnummer, der Beitragsnehmer, der gesprochene maximale Beitrag, die
vorgesehene Kreditverteilung, gegebenenfalls die Co-Finanzierung und/oder die Eigenmittel, der BK-
Präsident sowie übrige Auflagen festgehalten. Jeweils beigefügt sind das aktuelle verbindlichen Beiblatt
zu den Verfügungen, welches unter www.astra.admin.ch/forschung im strassenwesen/downloads/wei-
sungen-honorare herunter geladen werden können sowie die Adressliste der Begleitkommission.
5.3.2 Die Funktion der Begleitkommission (BK)
Jedes Forschungsprojekt wird von einer externen Begleitkommission (BK) betreut. Die BK ist verankert
in der Verordnung des UVEK über die Förderung der Forschung im Strassenwesen (Forschungsver-
ordnung, SR 427.72. Art. 8). Die BK unterstützt die Forschungsstelle und überwacht die Forschungsar-
beiten laufend und zwar sowohl inhaltlich, wie auch terminlich und finanziell. Die BK erhöht die wissen-
schaftliche Qualität der Forschung und sorgt für die effiziente und effektive Erarbeitung der Forschungs-
resultate und die fachliche Beurteilung der Forschungsarbeit insgesamt. Die unabhängige Betreuung
der Forschungsarbeit durch die Begleitkommission bildet die 3. Komponente der Qualitätssicherung in
der Ressortforschung3.
Zusammensetzung der BK
Der Vorschlag für die Zusammensetzung der BK erfolgt im Rahmen des Forschungsgesuchs an
das ASTRA (ARAMIS Formular 2) durch den beantragenden Forschungsbereich.
Die BK wird geleitet von einem Präsidenten.
In der Regel soll eine BK aus mindestens 5 Mitgliedern bestehen (inkl. Präsident).
Die BK soll so zusammengesetzt sein, dass für alle im Rahmen des entsprechenden Forschungs-
projekts relevanten Themenkreise mindestens ein Fachexperte vertreten ist.
Die BK darf nur aus Mitgliedern bestehen, die in mindestens einem der relevanten Fachthemen
über Expertenwissen verfügen.
Einsetzung der BK
Basierend auf der Forschungsverordnung SR 727.72 Art. 8 und dem Vorschlags im Forschungs-
gesuch legt das ASTRA die Zusammensetzung der BK fest.
Die vom ASTRA erstellte Liste der BK-Mitglieder (inkl. Präsident) wird der entsprechenden Ver-
fügung als Anhang beigelegt und ist somit Bestandteil der Verfügung.
Die BK bleibt für die Dauer des Forschungsprojekts (inkl. Projektabschluss) festgelegt. Änderun-
gen in der Zusammensetzung im Laufe des Projekts (Neueintritte, Austritte) müssen vorab beim
3 https://www.ressortforschung.admin.ch/html/dokumentation/publikationen/RichtlinienQS_dt_Revision_V.6.pdf
Version Mai 2017 28
ASTRA vom zuständigen Forschungsbereich schriftlich beantragt werden. Das ASTRA prüft die
Änderungsanträge und bewilligt diese schriftlich.
5.3.3 Rechnungsstellung
Die Forschungsstellen rechnen gemäss entsprechendem Arbeitsfortschritt laufend ab. Die Rechnungen
haben den in der betreffenden Zeit geleisteten Arbeitsaufwand und die Sachausgaben nachzuweisen.
Der jeweils Anfang Jahr zugeteilte Jahresbetrag darf nur nach einer Aufforderung durch das Sekretariat
Strassenforschung überschritten werden. Es dürfen nur die Honoraransätze und -kategorien verrechnet
werden, welche dem der Verfügung zugrunde liegenden Beitragsgesuch (Formular 2) entsprechen. Es
gibt keine Teuerungsanpassung.
Für die Abrechnungen ist das entsprechende Rechnungsformular zu benützen (herunterladbar unter
www.astra.admin.ch/forschung im strassenwesen/downloads/formulare). Das Rechnungsformular und
die Belege sind elektronisch einzureichen. Die Anleitung zur elektronischen Einreichung der Rechnun-
gen sind zu finden unter http://www.e-rechnung.admin.ch/.
Unabhängig von der zugesprochenen Kreditzuteilung wird 20% des Gesamtkredits bis zur Freigabe des
Schlussberichtes zurückgehalten (mindestens CHF 10'000, maximal CHF 30'000), um einem terminge-
rechten Projektabschluss Nachdruck zu verleihen.
Die Schlussrechnung kann erst gestellt werden nach Ablieferung aller vorgeschriebenen Dokumente
und der Freigabe des Schlussberichtes durch das ASTRA.
Das Sekretariat Strassenforschung überprüft die administrative Richtigkeit und leitet die Rechnung
elektronisch zur inhaltlichen Kontrolle an den Präsidenten der BK weiter. Nach Freigabe der Rechnung
durch den BK-Präsidenten erfolgt die Auszahlung durch ASTRA.
5.3.4 Jahresumfrage
Einmal jährlich (im Herbst) erfolgt eine Jahresumfrage für alle bewilligten Projekte per Email. Sie richtet
sich an alle Forschungsstellen, die eine vom ASTRA finanzierte Forschungsarbeit betreuen.
Mit der Jahresumfrage wird erstens die voraussichtliche Ausschöpfung des Zahlungskredites des je-
weiligen Jahres erfragt. Hierbei soll festgestellt werden, in welchem Umfang noch Dienstleistungen bis
zum Ende des entsprechenden Jahres noch abgerechnet werden.
Zweitens können die Forschungsstellen bei Bedarf im Rahmen der Jahresumfrage auch eine Krediter-
höhung für das laufende Jahr beantragen (nur im Rahmen des bewilligten Gesamtkredites).
Drittens sollen die Forschungsstellen den Kreditbedarf für die Folgejahre angeben (nur im Rahmen des
bewilligten Gesamtkredites).
Viertens soll das mit der Jahresumfrage abgegebene Projektdokumentationsblatt durch die Forschungs-
stelle überprüft alle aufgeführten Angaben aktualisiert werden.
Die Angaben dienen dem ASTRA, nebst der Information über den Ausschöpfungsstand des laufenden
Jahresbudgets, auch für die etwaige Neuverteilung der Kredite auf die folgenden Jahre. Zudem werden
Mutationsmeldungen in der Bundesdatenbank ARAMIS vorgenommen.
Version Mai 2017 29
5.4 Projektabschluss
Um ein Forschungsprojekt abzuschliessen, sind folgende Schritte erforderlich:
1. Einreichung des Schlussberichts beim Forschungsbereich:
Für den Bericht sind die Layout-Vorgaben, wie sie durch das ASTRA definiert werden, zwingend
einzuhalten. Die entsprechende Vorlage zum Schlussbericht und die Anleitung zur korrekten For-
matierung von Forschungsberichten können unter www.astra.admin.ch/forschung im strassen-
wesen/downloads/formulare heruntergeladen werden.
Der Entwurf des Schlussberichts wird zuhanden der zugehörigen Begleitkommission eingereicht.
Die entsprechenden Prozesse werden durch die BK, bzw. den Forschungsbereich festgelegt.
Der Entwurf des Schlussberichts inkl. der dreisprachigen Zusammenfassung (in d/f/e), das For-
mular Nr. 3: „Projektabschluss“ sind beim entsprechenden Forschungsbereich einzureichen.
2. Prüfung und Freigabe des Schlussberichts durch die Begleitkommission
Der Schlussbericht wird durch die BK geprüft und gegebenenfalls freigegeben. Bei Forschungs-
bereichen AGB, AGT und ASTRA werden die von der BK geprüften und freigegebenen Schluss-
berichte von der Forschungsstelle direkt dem ASTRA zu weiteren Prüfung und Freigabe weiter-
geleitet (Punkt 4).
3. Prüfung und Freigabe des Schlussberichts durch KoFo (SVI), bzw. FK (VSS)
Den Forschungsbereichen SVI bzw. VSS erfolgt eine Eingabe des von der BK geprüften und
freigegebenen Schlussberichts durch die Forschungsstelle zuhanden der KoFo (SVI), bzw. FK
(VSS) zur weiteren Prüfung und Freigabe. Freigegebene Schlussberichte, zusammen mit einer
entsprechenden Bestätigung der KoFo, bzw. FK, werden durch die Forschungsstelle an das
ASTRA zur definitiven Freigabe zur Publikation weitergeleitet.
4. Einreichung des Schlussberichts beim ASTRA
Die Forschungsstelle reicht die vollständigen Unterlagen dem Sekretariat Strassenforschung
weiter.
Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden (eine entsprechende Checkliste zum Projek-
tabschluss kann heruntergeladen werden unter www.astra.admin.ch/forschung/downloads/for-
mulare.):
Formular Nr. 3: „Projektabschluss“ (1x als vom Projektleiter und des BK-Präsidenten unter-
schriebenes Original in Papierform und1x elektronisch im PDF-Format)
1x Schlussbericht elektronisch in PDF Format und als Worddokument)
1x dreisprachige Zusammenfassung (d/f/e) elektronisch als Worddokument
5. Freigabe durch das ASTRA
Der Forschungsverantwortliche des ASTRA prüft die Unterlagen und gibt gegebenenfalls den
Schlussbericht definitiv Frei zur Publikation. Der Status des Forschungsprojekts in der ARAMIS
Datenbank wird geänderte auf „Abgeschlossen“.
6. Druck und Versand und Aufschaltung des publizierten Schlussberichts
Druck, Versand und Aufschaltung des Schlussberichts auf der Mobiltityplatform4 des VSS erfol-
gen nach Vorgaben des VSS.
7. Statusänderung "Erledigt"
4 http://www.mobilityplatform.ch/
Version Mai 2017 30
Nach dem Versand und Aufschaltung des Schlussberichts und der Auszahlung der Schlussrech-
nung nimmt das Sekretariat Strassenforschung die Statusänderung des Projekts in der ARAMIS
Datenbank auf „Erledigt“ vor. Damit ist das Forschungsprojekt vollständig beendet.
Version Mai 2017 31
6 Mehrjahresprogramm und Forschungsregister
6.1 Mehrjahresprogramm (MJP)
Das MJP wird von der FOKO jährlich aktualisiert und durch die Wissenschaftliche Unterstützung der
FOKO in Zusammenarbeit mit dem FOKO Präsidenten und des Forschungsverantwortlichen des
ASTRA erstellt und durch das Sekretariat Strassenforschung auf der Webseite des Strassenforschung
veröffentlicht.5 Das Mehrjahresprogramm enthält Angaben (Projektnummer, Sachgebiet, Schwer-
punkte, Ziele, Forschungsstelle, Kostendetails etc.) zu allen bewilligten und geplanten Forschungspro-
jekten für die kommenden drei Jahre. Es beschreibt die Veränderungen der Schwerpunkte und Sach-
gruppen gegenüber den Vorjahren. Ebenfalls werden Budgets der ASTRA Strassenforschung der ver-
gangenen und kommenden Jahre aufgeführt.
6.2 Forschungsregister
Das Forschungsregister ist eine Zusammenstellung von Forschungsideen, welche von den Forschungs-
bereichen zur weiteren Diskussion und Prüfung regelmässig zuhanden der FOKO eingeben werden. Es
Kurzbeschreibungen von vorgeschlagenen Forschungsthemen, die noch nicht mit bereits laufenden
Forschungsprojekten bearbeitet werden. Die Forschungsbereiche geben ihre Forschungsideen bei der
Wissenschaftlichen Unterstützung der FOKO ein. Die Wissenschaftliche Unterstützung der FOKO inter-
giert die eingegebenen Forschungsideen in Zusammenarbeit mit dem Forschungsverantwortlichen des
ASTRA in das Forschungsregister, welches auf der Webseite der Strassenforschung veröffentlicht
wird6.
5 www.astra.admin.ch/forschung im strasenwesen/downloads/mehrjahresprogramm-und-forschungsregister
6 www.astra.admin.ch/forschung im strassenwesen/downloads/mehrjahresprogramm-und-forschungsregister
Version Mai 2017 33
7 Forschungsdatenbank
7.1 ARAMIS
7.1.1 Implementierung Forschung in ARAMIS
In der Bundesdatenbank ARAMIS werden die Daten aller Forschungsprojekte verwaltet, an denen sich
der Bund beteiligt. Das System liefert allen Interessierten Informationen über die vom Bund finanzierten
oder durchgeführten Forschungsprojekte; es soll die Koordination verbessern und Transparenz schaf-
fen. ARAMIS stützt sich auf eine Bundesratsverordnung7 und ist für alle Bundesämter verbindlich, so
auch für das ASTRA zur Führung der eidgenössischen Forschung im Strassenwesen.
ARAMIS enthält in seiner heutigen Form alle Funktionalitäten, die für die Produktion und die laufende
Nachführung des MJP notwendig sind. Ebenso kann ARAMIS fast alle Daten, welche für ein Beitrags-
gesuch notwendig sind, aufnehmen. Mit Hilfe von ARAMIS bzw. den Listen, dem MJP und den neu
erarbeiteten Formularen reduziert sich der administrative Aufwand in der Forschung enorm.
7.1.2 Implementierung ASTRA Forschung in ARAMIS
Je nach Prozess, in dem sich ein Forschungsprojekt gerade befindet, ändert sich auch dessen Status.
Im Rahmen der Strassenforschung werden in ARAMIS folgende Projektstatus verwendet:
In Bearbeitung /
verpflichtet
Das Forschungsprojekt ist verfügt und in Bearbeitung. Der entsprechende Kredit
ist eingestellt.
Abgeschlossen Das ASTRA hat den Schlussbericht zur Publikation freigegeben.
Erledigt Der Schlussbericht ist publiziert. Die Schlussrechnung ausbezahlt.
7 Die Verordnung über die Bundesdatenbank ARAMIS betreffend Forschungs- und Entwicklungsprojekte des Bun-des (ARAMIS-Verordnung) ist vom Bundesrat am 14. April 1999 verabschiedet worden und stützt sich auf die Artikel 19 Absatz 2 und 32 Absatz 1 des Forschungsgesetzes vom 7. Oktober 1983, sowie auf Artikel 10 Absatz 4 des Bundesstatistikgesetzes vom 9. Oktober 1992.
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8 Dokumentensammlung
Nachfolgend aufgeführte Dokumente können alle unter www.astra.admin.ch/forschung im strassenwe-
sen/downloads.
8.1 Formulare
Rechnungsformular
Rechnungsformular 2013
Formular Nr. 1: „Meldung neues Forschungsprojekt“
Formular Nr. 2.: „Beitragsgesuch“
Formular Nr. 3: „Projektabschluss“
Erläuterungen zu den ARAMIS Formularen
Vorlage Schlussbericht Forschung
Anleitung zur korrekten Formatierung von Forschungsberichten
Checkliste Eingabe Beitragsgesuch
Checkliste Projektabschluss
Verzeichnis der Berichte der Forschung im Strassenwesen
8.2 Handbuch
Das Handbuch dient als Hilfe bei der Bearbeitung der Projekte, von der Forschungsidee bis zum Ab-
schluss und geht auf administrative Belange der Projektbearbeitung ein. Es gibt ebenfalls einen Über-
blick über die beteiligten Forschungsbereiche und deren Geschäftsstellen und beschreibt die verwen-
dete Bundesforschungsdatenbank ARAMIS.
8.3 ARAMIS
Link zur Webseite www.aramis.admin.ch, welcher der Suche wissenschaftlich relevanter Informationen
dient.
8.4 Mehrjahresprogramm und Forschungsregister
Forschung im Strassenwesen – Mehrjahresprogramme (2011 bis zum aktuellen Jahr)
Forschungsregister zum Thema “Nachhaltiger Verkehr“
8.5 Strategie Forschung im Strassenwesen
Das UVEK legt zusammen mit dem Bundesamt für Strassen die Strategie für die Forschung im Stras-
senwesen fest. Darunter wird eine nach den verkehrs- und strassenpolitischen Zielen des Bundes und
nach Prioritäten geordnete Aufstellung der Forschungsschwerpunkte der nächsten Jahre verstanden.
Die gültige Strategie ist aus dem Ressortforschungskonzept Thema „Nachhaltiger Verkehr 2017-2020“
Version Mai 2017 36
abgeleitet8.https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/fachleute/weitere-
bereiche/forschung/downloads/mehrjahresprogramm-und-forschungsregister.html Das Bundesamt ver-
wendet danach die Mittel der Forschung im Strassenwesen zur Umsetzung dieser Ziele und der ent-
sprechenden Strategie mit ihren Schwerpunkten.
Forschungskonzept Nachhaltiger Verkehr 2017-2020
Forschungskonzept Nachhaltiger Verkehr 2013-2016
Forschungskonzept Nachhaltiger Verkehr 2008-2011
Strategie Forschung im Strassenwesen 2004-2007
UVEK-Schwerpunkte 2017-2020 (vgl. Kapitel 10)
UVEK-Schwerpunkte 2013-2016 (technischer Inhalt)
8.6 Weisungen // Honorare
Honoraransätze des aktuellen Jahrs
Beiblatt zu Verfügungen
8 www.astra.admin.ch/astra/de/home/fachleute/weitere-bereiche/forschung/downloads/mehrjahresprogramm-und-forschungsregister.html
Version Mai 2017 37
9 Abkürzungsverzeichnis
AGB Arbeitsgruppe Brückenforschung
AGT Arbeitsgruppe Tunnelforschung
AIPCR Association mondiale de la Route (Weltstrassenverband)
ARAMIS Administration Research Actions Management Information System
ARE Bundesamt für Raumentwicklung
ASTRA Bundesamt für Strassen
BAFU Bundesamt für Umwelt
BAV Bundesamt für Verkehr
BK Begleitkommission(en)
EMPA Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt
FK Fachkommission(en) des VSS
FOKO Kommission für Forschung im Strassenwesen des UVEK
KOKO Koordinationskommission des VSS
KOFO Kommission Forschung der SVI
MJP Mehrjahresprogramm (der Forschung Strassenwesen)
NFK Normen- und Forschungskommission(en) des VSS
SBFI Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation
SVI Schweizerische Vereinigung Verkehrsingenieure und -experten
VSS Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommu-
nikation
Version Mai 2017 39
10 UVEK-Schwerpunkte 2017-2020
Schwerpunkt 1: Vernetzte, intelligente Verkehrssysteme
1.1 Mobilität und Verkehrssystem
1.2 Automatisiertes Fahren
1.3 Datenmanagement / Big Data
1.4 Verkehrsmanagement
Schwerpunkt 2: Verfügbarkeit der Verkehrsinfrastruktur
2.1 Erhaltungsmanagement t
2.2 Innovative Technologien
Schwerpunkt 3: Verkehrsplanung und Verkehrsfinanzierung
3.1 Wechselwirkung Mensch – Verkehr – Umwelt
3.2 Verkehrsmodellierung
3.3 Verkehrsfinanzierung
Schwerpunkt 4: Strassen- und Verkehrssicherheit
4.1 Strassensicherheit
4.2 Verkehrssicherheit
Tabelle 1: UVEK-Schwerpunkte 2017-2020