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Dokument: 0906001 Seite 1 von 608 Dok.-Nr.: 0906001 DATEV-Serviceinformation vom 12.08.2009 Relevant für: FIBU Handbuch FIBU 2009 Veralteter Programmstand Dieses Handbuch beinhaltet den Stand der Programmlogik für die FIBU-Rechenzentrums- Verarbeitung des Jahres 2009. Hier können Sie bei Bedarf die Dokumentation für das genannte Jahr nachvollziehen. Fach 01 - Arbeiten mit dem Programm Finanzbuchführung ............................................................... 2 Fach 02 - Grundlagen schaffen .......................................................................................................... 80 Fach 03 - Individuelle Funktionen einrichten .................................................................................. 176 Fach 04 - Buchungen erfassen ......................................................................................................... 263 Fach 05 - Grundauswertungen anfordern......................................................................................... 350 Fach 06 - Umsatzsteuerliche Auswertungen anfordern ................................................................... 391 Fach 07 - EG-Umsatzsteuerliche Auswertungen anfordern ............................................................ 463 Fach 08 - Jahreswechsel durchführen .............................................................................................. 540 Fach 09 - Alphabetischer Nachschlageteil ....................................................................................... 569 Fach 10 - Verzeichnisse ................................................................................................................... 589 Fach 11 - DATEV-Erfassungslisten ................................................................................................ 608

Handbuch FIBU 2009 - DATEV...5.6.1 Online-Auswertungen der DATEV-Finanzbuchführung Dokument: 0906001 Seite 3 von 608 5.7 DATEV Neutrales Erfassungssystem NESY 5.8 DATEV Phantasy Kanzleiverwaltungsprogramm

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Dokument: 0906001 Seite 1 von 608

Dok.-Nr.: 0906001

DATEV-Serviceinformation

vom 12.08.2009

Relevant für:

FIBU

Handbuch FIBU 2009

Veralteter Programmstand

Dieses Handbuch beinhaltet den Stand der Programmlogik für die FIBU-Rechenzentrums-

Verarbeitung des Jahres 2009. Hier können Sie bei Bedarf die Dokumentation für das

genannte Jahr nachvollziehen.

Fach 01 - Arbeiten mit dem Programm Finanzbuchführung ............................................................... 2

Fach 02 - Grundlagen schaffen .......................................................................................................... 80

Fach 03 - Individuelle Funktionen einrichten .................................................................................. 176

Fach 04 - Buchungen erfassen ......................................................................................................... 263

Fach 05 - Grundauswertungen anfordern ......................................................................................... 350

Fach 06 - Umsatzsteuerliche Auswertungen anfordern ................................................................... 391

Fach 07 - EG-Umsatzsteuerliche Auswertungen anfordern ............................................................ 463

Fach 08 - Jahreswechsel durchführen .............................................................................................. 540

Fach 09 - Alphabetischer Nachschlageteil ....................................................................................... 569

Fach 10 - Verzeichnisse ................................................................................................................... 589

Fach 11 - DATEV-Erfassungslisten ................................................................................................ 608

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Fach 01 - Arbeiten mit dem Programm

Finanzbuchführung

1 Was ist neu?

1.1 Zur Auflage Juni 2009

1.2 Die wichtigsten Neuerungen

1.3 Weitere Neuerungen

1.4 Änderungen im Ordner Kontenrahmen

2 Sie haben Fragen zum Handbuch?

2.1 So nutzen Sie das Handbuch

2.2 Buchführungssystem bedarfsgerecht organisieren

2.3 Informationsangebot der DATEV nutzen

2.3.1 DATEV-Informationsschreiben beachten

2.3.2 Service-Programme nutzen

3 Was Sie als FIBU-Neuanwender wissen sollten

3.1 So geben Sie Daten ein

3.1.1 Mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen arbeiten

3.1.2 Datenaustausch zwischen PC und DATEV-Rechenzentrum nutzen

3.2 Datenerfassung mit Vorlauf

3.3 So nutzen Sie das DATEV-Programm Finanzbuchführung

3.3.1 Standarddaten einspielen

3.3.2 Neuanlage eines Mandanten

3.3.3 Mandantendaten aus dem DATEV-Rechenzentrum holen/ergänzen

3.3.4 Bestandssicherung einspielen

3.3.5 Mandantendaten an das DATEV-Rechenzentrum senden - Daten senden

3.4 Hinweise zu den Datenträgern beachten

3.5 Angebotspalette der FIBU-Auswertungen im Rechenzentrum nutzen

3.5.1 Laufende Auswertungen im Rechenzentrum anfordern

3.5.2 Zusatzauswertungen im Rechenzentrum anfordern

3.5.3 Abrufauswertungen im Rechenzentrum anfordern

3.6 Kennziffer-Werterfassung nutzen

3.6.1 Kennziffer-Werterfassung mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen

3.6.2 Kennziffer-Werterfassung mit DATEV NESY

3.7 Erfassung ohne Prüfungen - ANES

4 Datenfernübertragung nutzen

4.1 Das DFÜ-Angebot

4.1.1 Rückübertragungsfähige Protokolle wählen

4.1.2 Protokolle mit Kanzlei-Rechnungswesen rückübertragen

4.2 Automatischen RZ-Abruf und automatischen Datenempfang nutzen

4.2.1 Automatischen RZ-Abruf über Installations-Manager nutzen

4.2.2 Automatischen Datenempfang über RZ-Kommunikation nutzen

5 DATEV-Rechnungswesen-Programme nutzen

5.1 DATEV Kanzlei-Rechnungswesen

5.2 DATEV Kanzlei-Rechnungswesen compact

5.3 DATEV Rechnungswesen

5.4 DATEV Rechnungswesen compact

5.5 DATEV Digitales Belegbuchen

5.6 DATEV-Programm Finanzbuchführung online nutzen

5.6.1 Online-Auswertungen der DATEV-Finanzbuchführung

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Dokument: 0906001 Seite 3 von 608

5.7 DATEV Neutrales Erfassungssystem NESY

5.8 DATEV Phantasy Kanzleiverwaltungsprogramm für Rechtsanwälte

1 Was ist neu?

1.1 Zur Auflage Juni 2009

Kanzlei-Rechnungswesen orientiert

Das vorliegende Handbuch Finanzbuchführung 2009 ist DATEV Kanzlei-Rechnungswesen

orientiert. Mit der Ablösung von DATEV DESY entfällt die bisherige Kennziffern-

/Abrechnungsnummern-Darstellung.

1.2 Die wichtigsten Neuerungen

Nach mehr als zwei erfolgreichen Jahrzehnten geht der Lebenszyklus des DATEV-Programms

DESY zu Ende. In den DATEV news von Juni 2007, dem Aktualitätendienst des DATEV

magazins, haben wir Sie informiert, dass die Pflege und Weiterentwicklung sowie der Service

für die Programme DESY und Bilanz zum 30. Juni 2008 eingestellt werden. Danach kann die

Finanzbuchführung und der Jahresabschluss nur noch mit DATEV Kanzlei-

Rechnungswesen/Kanzlei-Rechnungswesen compact bearbeitet werden.

In den DATEV news von Juni 2008 haben wir Sie informiert, dass im direkten

Zusammenhang mit den gekündigten Programmen stehende bzw. wenig genutzte Angebote

aus dem Rechenzentrum zum 30. September 2009 ebenfalls eingestellt werden.

Eine Übersicht der betroffenen Auswertungen und der entsprechenden Ersatzmöglichkeiten,

die Sie am PC nutzen können, finden Sie in der DATEV Informations-Datenbank,

Dokumentnummer 1034996.

Der SKR 00 und SKR 01 werden ab dem Buchungsjahr 2012 eingestellt, neues

Branchenschlüsselverzeichnis WZ 2008, Jahreswechsel-Version NESY 2009 V. 2.4

ausgeliefert, Schwellenwert für die Abgabe der monatlichen UStVA auf 7.500 Euro erhöht,

Umsatzgrenze für Ist-Versteuerung zum 01.07.2009 bundeseinheitlich auf 500.000 Euro,

vorerst befristet bis 31.12.2011, angehoben, neue Steuersätze für EU-Mitgliedstaaten,

Einführung des Euro in der Slowakei.

Die aktuellen Steuersatztabellen für EU-Mitgliedstaaten finden Sie auch in der DATEV

Informations-Datenbank, Dokumentnummer 1020975.

Wegweiser Kontenrahmenänderungen aufrufen

Die Kontenänderungen zum Jahreswechsel für alle DATEV-Standardkontenrahmen, gültig ab

1. Januar 2009, finden Sie im Wegweiser

o Kontenrahmenänderungen 2008/2009, DATEV Informations-Datenbank,

Dokumentnummer 0903097.

Hinweis- und Fehlermeldungen aufrufen

Die Hinweis- und Fehlermeldungen (bisheriges Fach 13) können Sie ab sofort in der

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Dokument: 0906001 Seite 4 von 608

o DATEV Informations-Datenbank, Dokumentnummer 0907013 aufrufen.

BilMoG nicht enthalten

Im Handbuch FIBU 2009 und den DATEV-Kontenrahmen zum Jahreswechsel 2008/2009 sind

die Änderungen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) noch nicht enthalten.

1.3 Weitere Neuerungen

Fach 1

Die wichtigsten Neuerungen in Fach 1:

o Sie haben Fragen zum Handbuch?Kap. 2

Die Kapitel 2, 2.1, 2.2 und 2.3 wurden aktualisiert und redaktionell überarbeitet.

o So geben Sie Daten einKap. 3.1

Das Kapitel wurde aktualisiert und redaktionell überarbeitet.

o Datenaustausch zwischen PC und DATEV-Rechenzentrum nutzenKap. 3.1.2

Das Kapitel wurde neu aufgenommen. Das bisherige Kap. 3.1.2 Mit DESY Verarbeitung

im DATEV-Rechenzentrum durchführen entfällt.

o Datenerfassung mit VorlaufKap. 3.2

Das bisherige Erfassungsprogramm DESY wurde zum 30.06.2008 eingestellt. Die

bisherigen Kap. 3.2.1 und 3.2.2 wurden zusammengefasst bzw. entfallen.

o Standarddaten einspielenKap. 3.3.1

Das Kapitel wurde neu aufgenommen.

o Neuanlage eines MandantenKap. 3.3.2

Das bisherige Kap. 3.3.1 Mindesteingaben mit Kanzlei-Rechnungswesen anlegen wurde

umbenannt und zum neuen Kap. 3.3.2 Neuanlage eines Mandanten.

o Mandantendaten aus dem DATEV-Rechenzentrum holen/ergänzenKap. 3.3.3

Das Kapitel wurde neu aufgenommen.

o Bestandssicherung einspielenKap. 3.3.4

Das Kapitel wurde neu aufgenommen.

o Mandantendaten an das DATEV-Rechenzentrum senden - Daten sendenKap.

3.3.5

Das Kapitel wurde neu aufgenommen.

o Angebotspalette der FIBU-Auswertungen im Rechenzentrum nutzenKap. 3.5

Die Kapitel 3.5, 3.5.1, 3.5.2 und 3.5.3 wurden aktualisiert. Wegen rückläufiger

Nutzung von Rechenzentrums-Auswertungen und der Einstellung von DATEV DESY

und DATEV Bilanz zum 30. Juni 2008, werden ab Ende September 2009 einige

Auswertungen aus dem Rechenzentrum nicht mehr weiterentwickelt und gewartet.

o Datenfernübertragung nutzenKap. 4

Das bisherige Erfassungsprogramm DESY wurde zum 30.06.2008 eingestellt. Die

Kapitel 4, 4.1, 4.1.1 und 4.1.2 wurden aktualisiert.

o DATEV-Rechnungswesen-Programme nutzenKap. 5

Das bisherige Erfassungsprogramm DESY wurde zum 30.06.2008 eingestellt. Die

Kapitel 5, 5.1 bis 5.8 wurden aktualisiert und redaktionell überarbeitet.

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Dokument: 0906001 Seite 5 von 608

Fach 2

Die wichtigsten Neuerungen in Fach 2:

Die bisherigen Kap. 4 Branchenlösungen, Kap. 6 FIBU-Archiv-Service (gültig bis 1998) und

Kap. 7 Finanzamtsnummernverzeichnis entfallen. Die Inhalte sind überholt bzw. in der

DATEV Informations-Datenbank bzw. Internet aufrufbar. Alle weiteren Kapitel, soweit

nachfolgend nicht aufgelistet, wurden redaktionell überarbeitet.

o Verarbeitungsregeln beachtenFach 2, Kap. 1.3

Das Kapitel wurde redaktionell überarbeitet. Das bisherige Kap. 1.3 FIBU-

Rahmenbedingungen beachten entfällt, die folgenden Kapitel wurden um einen Zähler

angepasst.

o Stammdaten-Protokolle aufbewahrenFach 2, Kap. 1.4.1

Das Kapitel wurde aktualisiert. Wegen rückläufiger Nutzung von Rechenzentrums-

Auswertungen werden ab Ende September 2009 einige Auswertungen aus dem

Rechenzentrum nicht mehr weiterentwickelt und gewartet.

o Bewegungsdatenprotokolle aufbewahrenFach 2, Kap. 1.4.2

Das Kapitel wurde aktualisiert. Wegen rückläufiger Nutzung von Rechenzentrums-

Auswertungen werden ab Ende September 2009 einige Auswertungen aus dem

Rechenzentrum nicht mehr weiterentwickelt und gewartet.

o Auswertungen beschriftenFach 2, Kap. 2.1

Das Kapitel wurde redaktionell überarbeitet, die bisherigen Kap. 2.1.1 und 2.1.2

(DESY-Beschreibung) entfallen.

o Mandanten-Adressdaten (MAD) erfassenFach 2, Kap. 2.2

Kap. 2.2.1 wurde in Kap. 2.2 integriert. Das bisherige Kap. 2.2.2 (DESY-

Kennziffernbeschreibung) entfällt.

o Mandanten-Adressdaten (MAD) nach Sachgebieten erfassenFach 2, Kap. 2.3

Die bisherige DESY-Kennziffernbeschreibung in den Kap. 2.3.1 bis 2.3.3 entfällt, die

Kapitel wurden redaktionell überarbeitet.

o Neue Unternehmensform erfassenFach 2, Kap. 2.3.1

Mit der Jahreswechsel-Version Ihres Rechnungswesen-Programms können Sie unter

Stammdaten | Mandantendaten | Registerkarte Adressdaten aus der Liste

Gesellschaftsform die neue Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) nach §

5a GmbHG auswählen: Schlüssel 46 UG (haftungsbeschränkt).

o Neuen Branchenschlüssel erfassenFach 2, Kap. 2.3.3

Mit dem Jahreswechsel nach 2009 muss die Branchenzuordnung an die vom

Statistischen Bundesamt überarbeitete Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe

2008 (WZ 2008) angepasst werden. Die Branchenzuordnung ändern Sie in den

Rechnungswesen-Programmen im Assistenten für die Jahresübernahme.

o Verarbeitungsregeln festlegenFach 2, Kap. 3.1

Das Kapitel wurde redaktionell überarbeitet. Kap. 3.1.2 (DESY-Beschreibung) entfällt.

Das folgende Kapitel 3.1.3 Prüfprotokoll aufbewahren wurde entsprechend um einen

Zähler angepasst.

o Mandanten-Programmdaten (MPD) nach Sachgebieten erfassen Fach 2, Kap.

3.2

Das Kapitel wurde redaktionell überarbeitet, Kap. 3.2.1 wurde in Kap. 3.2 integriert.

Die Kap. 3.2.2 bis 3.2.5 (DESY-Beschreibung) entfallen.

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Dokument: 0906001 Seite 6 von 608

SKR 00 und SKR 01 werden ab Buchungsjahr 2012 wegen fehlender Modernität

(orientiert sich zum Beispiel nicht an der Gliederung des Bilanzrichtlinien-Gesetzes)

und rückläufiger Nutzerzahlen nicht mehr angeboten. Eine Neuanlage ist letztmalig für

das Wirtschaftsjahr 2009 zulässig. Eine Jahresübernahme ist letztmalig in das Jahr

2011 möglich, DATEV Informations-Datenbank, Dokumentnummer 1015068.

o Angaben zu umsatzsteuerlichen Auswertungen erfassenFach 2, Kap. 3.3

Die DESY-Kennziffernbeschreibung in den Kap. 3.3.1 bis 3.3.6 entfällt, die Kapitel

wurden redaktionell überarbeitet.

o Kanzlei-Stammdaten für mehrere Mandantenbestände nutzenFach 2, Kap. 3.4

Das bisherige Kap. 3.4 Kontenrahmen anlegen entfällt, Teile davon wurden in Kap. 3.2

integriert. Die folgenden Kapitel wurden entsprechend um einen Zähler angepasst. Das

neue Kapitel 3.4 mit den Unterkapiteln 3.4.1 - 3.4.5 wurden redaktionell überarbeitet.

Fach 3

Die wichtigsten Neuerungen in Fach 3:

o Steuersatztabelle Aktivfunktionen für EU-MitgliedstaatenFach 3, Kap. 3.3.4

In Estland wurde zum 1. Januar 2009 der ermäßigte Steuersatz von 5 % auf 9 % und

der Normalsatz zum 1. Juli 2009 von 18 % auf 20 % erhöht, für Irland wurde zum 1.

Dezember 2008 der Normalsatz von 21 % auf 21,5 % erhöht, in Lettland wurde zum

1. Januar 2009 der Normalsatz von 18 % auf 21 % und der ermäßigte Steuersatz von

5 % auf 10 % erhöht, in Litauen wurde zum 1. Januar 2009 der Normalsatz von 18 %

auf 19 % erhöht, für Portugal wurde zum 1. Juli 2008 der Normalsatz von 21 % auf

20 % reduziert, in Tschechien wurde zum 1. Januar 2008 der ermäßigte Steuersatz

von 5 % auf 9 % erhöht, in Ungarn wurde zum 1. Juli 2009 der Normalsatz von 20 %

auf 25 % erhöht und ein weiterer ermäßigter Steuersatz von 18 % neu eingeführt, für

das Vereinigte Königreich wurde zum 1. Dezember 2008 der Normalsatz von 17,5

% auf 15 % reduziert.

Fach 4

Die wichtigsten Neuerungen in Fach 4:

o Was sind die gesetzlichen Grundlagen beim Ist-Versteuerer? Fach 4, Kap. 5.1.1

Zum 01.07.2009 wurde die Umsatzgrenze für Ist-Versteuerung auf 500.000 Euro

bundeseinheitlich, vorerst befristet bis 31.12.2011, angehoben.

o SKR 14 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe anlegen Fach 4, Kap. 5.4.1

Buchen Sie Ihre landwirtschaftlichen Mandantenbestände mit SKR 14 und dem

Umsatzsteuerartenschlüssel M für Pauschalierung und Ihr Mandant betreibt zusätzlich

einen Hofladen, müssen die steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerbe nach

den allgemeinen Vorschriften des UStG versteuert werden (BFH-Urteil V R 56/05 vom

14.06.2007).

Fach 5

Fach 5 wurde aktualisiert und redaktionell überarbeitet.

Eine Übersicht der aus dem Rechenzentrum wenig genutzten Auswertungen, die zum 30.

September 2009 eingestellt wurden und der entsprechenden Ersatzmöglichkeiten, finden Sie

in der DATEV Informations-Datenbank, Dokumentnummer 1034996.

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Fach 6

Die wichtigsten Neuerungen in Fach 6:

o Umsatzsteuer-Voranmeldung im RZ bereitstellen bzw. abrufenFach 6, Kap. 2.2

Das bisherige Kap. 2.2 UStVA-Zeilen berechnen wurde ausgegliedert und in die

Kontenrahmenbeschreibungen aufgenommen. Das bisherige Kap. 2.3 wurde zum

neuen Kap. 2.2.

Fach 7

Fach 7 wurde aktualisiert und redaktionell überarbeitet.

Fach 8

Fach 8 Jahreswechsel durchführen wurde aktualisiert. Das bisherige Fach 8

Währungsrechnung nutzen entfällt und wurde teilweise in das neue Fach 9 integriert.

Fach 9

Fach 9 Alphabetischer Nachschlageteil wurde aktualisiert. Das bisherige Fach 9

Programmverbindungen und Internet nutzen entfällt und wurde teilweise in das neue

Fach 9 integriert.

Fach 10

Fach 10 Verzeichnisse wurde aktualisiert und redaktionell überarbeitet. Das bisherige Fach

10 Jahreswechsel durchführen wurde um zwei Zähler zum neuen Fach 8 angepasst.

Fach 11

Fach 11 DATEV-Erfassungslisten wurde aktualisiert. Das bisherige Fach 11

Alphabetischer Nachschlageteil wurde entsprechend um zwei Zähler zum neuen Fach 9

angepasst (s.o.).

Fach 12

Fach 12 entfällt. Das bisherige Fach 12 Verzeichnisse wurde entsprechend um zwei Zähler

zum neuen Fach 10 angepasst (s.o.).

Fach 13

Fach 13 entfällt. Das bisherige Fach 13 Hinweis- und Fehlermeldungen wurde

ausgegliedert und kann in der DATEV Informations-Datenbank aufgerufen werden,

Dokumentnummer 0907013.

Fach 14

Fach 14 entfällt. Das bisherige Fach 14 DATEV-Erfassungslisten wurde entsprechend um

drei Zähler zum neuen Fach 11 angepasst (s.o.).

1.4 Änderungen im Ordner Kontenrahmen

Haben Sie die Erstausstattung Finanzbuchführung mit Artikelnummer 10001 bestellt,

erhalten Sie zusätzlich zum aktuellen Handbuch einen Ordner mit den DATEV-Kontenrahmen

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SKR 03 und SKR 04 mit den dazugehörigen Kontenrahmenbeschreibungen 2009. Bei Bedarf

bestellen Sie die übrigen DATEV-Kontenrahmen und richten entsprechende Abonnements ein.

Die Kontenrahmenbeschreibungen 2009 zu den Kfz-Kontenrahmen SKR 53 General Motors

(Opel), SKR 54 BMW-Kontenrahmen, SKR 55 Fiat, SKR 57 Peugeot-Kontenrahmen, SKR 61

VAG-Kontenrahmen und SKR 63 VW-Konzernkontenrahmen sind über die DATEV

Informations-Datenbank als PDF-Datei erhältlich, Dokumentnummer 0907029.

2 Sie haben Fragen zum Handbuch?

Rechnungswesen im Verbund organisieren

Das Handbuch Finanzbuchführung als Nachschlagewerk zum DATEV-Programm

Finanzbuchführung FIBU im Rechenzentrum und am PC, beantwortet Ihnen alle Fragen

programmübergreifend, übersichtlich und beispielhaft.

Die hier beschriebenen Programmregeln gelten generell für alle DATEV-Rechnungswesen-

Programme mit Anbindung an das DATEV-Rechenzentrum.

Schneller und sicherer Informationsfluss

Sie senden die Daten zur Verarbeitung an das DATEV-Rechenzentrum und können dadurch

Auswertungen, die Ihnen in der Kanzlei zu aufwändig oder zu arbeitsintensiv sind, an das

DATEV-Rechenzentrum delegieren.

Handbuch Finanzbuchführung bestellen

Das Handbuch beschreibt das Gesamtangebot der DATEV-Finanzbuchführung im

Rechenzentrum orientiert am DATEV-Programm Kanzlei-Rechnungswesen.

Mit dem Handbuch Finanzbuchführung

o erhalten Sie einen Einblick in den Ablauf und das Ergebnis einer

Buchführungseinrichtung.

o haben Sie alle Informationen zu einer Fragestellung vollständig vor sich zur Verfügung.

o können Sie beraten, informieren, entscheiden ohne zwingend in der Anwendung zu

sein.

o können Sie zu Fragen jahresbezogen Auskunft geben, Kap. 1 Was ist neu?.

o Erstanwendern dient es als Einarbeitungshilfe und Nachschlagewerk.

Das Handbuch Finanzbuchführung bestellen Sie mit der entsprechenden Artikelnummer, zum

Beispiel Handbuch Finanzbuchführung 2009, gültig bis Buchungsjahr 2009, Artikelnummer

31209.

Hinweis:

Im Handbuch Finanzbuchführung kurzfristig erforderliche Änderungen und Erweiterungen

werden Ihnen durch den Servicebrief Rechnungswesen bzw. über die DATEV Informations-

Datenbank mitgeteilt.

Erstausstattung mit Art.-Nr. 10001 bestellen

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Dokument: 0906001 Seite 9 von 608

Wenn Sie die Erstausstattung mit Artikelnummer 10001 bestellen, erhalten Sie zusätzlich

zum aktuellen Handbuch einen Ordner mit den DATEV-Standardkontenrahmen SKR 03 und

SKR 04 mit den dazugehörigen Kontenrahmenbeschreibungen.

Nachschlagewerke zu Buchungsfällen nutzen

Bei Fragen zu besonderen Buchungssachverhalten im Bereich der DATEV-

Finanzbuchführung und DATEV Jahresabschluss bietet DATEV folgende

Nachschlagewerke an:

o Buchungs-ABC

Das Programm Elektronisches Wissen Buchungs-ABC ist in DATEV Kanzlei-

Rechnungswesen ab V.5.6 automatisch installiert und in der Symbolleiste über das

"?" aufrufbar. Sie erhalten weitergehende Informationen zu Themen der

Finanzbuchführung. Neben dem Fachportal Rechnungswesen sind weitere

Fachportale nach Bedarf aufrufbar.

o Buchungsregeln für den Jahresabschluss

Mit dem Fachbuch Buchungsregeln für den Jahresabschluss haben Sie ein ideales

Nachschlagewerk für den Jahresabschluss zur Hand, DATEV Informations-

Datenbank, Dokumentnummer 0907735.

2.1 So nutzen Sie das Handbuch

Das Handbuch Finanzbuchführung enthält alle Regeln zum DATEV-Programm

Finanzbuchführung FIBU im Rechenzentrum. Die auf dem DATEV-Programm

Finanzbuchführung aufbauenden Zusatzanwendungen, wie zum Beispiel das DATEV-

Programm Betriebswirtschaftliche Auswertungen BWA usw. sind in eigenen Handbüchern

beschrieben.

Sie haben Fragen zum Programm?

Das Handbuch bietet Ihnen Anleitungen zum Programm-Handling, Funktionsbeschreibungen,

Hilfe in Fehlersituationen, Erläuterungen zu Programm-Meldungen sowie Informationen zu

fachlichen Themen. Es dient Ihnen somit als Nachschlagewerk für die in der Praxis

auftretenden Fragen.

Registerangebot nutzen

Eine Vielzahl von Registern macht das Handbuch zum idealen Nachschlagewerk:

o Themenorientiertes Inhaltsverzeichnis

o Alphabetisches Stichwortverzeichnis

o Alphabetischer Nachschlageteil Fach 9

o Verzeichnis mit Kennziffern und Glossar Fach 10

o DATEV-Erfassungslisten Fach 11

Inhaltsverzeichnis

Das Inhaltsverzeichnis (Facheinteilung) ist themenorientiert nach Sachgebieten der

Finanzbuchführung aufgebaut.

Alphabetischer Nachschlageteil

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Dokument: 0906001 Seite 10 von 608

Der Alphabetische Nachschlageteil Fach 9 ist nach Stichworten alphabetisch aufgebaut und

bietet rasche Hilfe bei Sonderfragen zum Programm.

Fehlermeldungsverzeichnis

Reichen Sie fehlerhafte Daten ein, zum Beispiel eine falsche Finanzamtsnummer, erhalten Sie

vom Programm eine entsprechende Fehlermeldung mit einer Fehlernummer und dem

Fehlertext, zum Beispiel:

483

Finanzamtsnummer falsch

Die in der Praxis am häufigsten auftretenden Fehlermeldungen finden Sie im

o Hinweis- und Fehlermeldungsverzeichnis, DATEV Informations-Datenbank,

Dokumentnummer 0907013.

Dieser numerisch aufgebaute Nachschlageteil hilft Ihnen bei der Fehlersuche und

Fehlerbereinigung.

Hilfe im Programm nutzen

Wir empfehlen Ihnen, parallel zum vorliegenden Handbuch, die Hilfe zum DATEV-Programm

Kanzlei-Rechnungswesen zu nutzen unter ? | Hilfethemen. Das Hilfesystem erleichtert

Ihnen durch verschiedene Assistenten, Demos und Ratgeber die Einarbeitung in das

Programm. Bei Bedarf werden Ihre Fragen direkt am Bildschirm beantwortet. Wenn Sie in der

Menüleiste auf ? (Hilfe) klicken, haben Sie Zugriff auf folgende Hilfen:

Einen Überblick über die wichtigsten Fragen zum DATEV-Programm Kanzlei-

Rechnungswesen finden Sie unter dem Menüpunkt Hilfethemen. Über die einzelnen

Buchtitel (Registerkarte Inhalt) oder über den Index finden Sie systematisch weitergehende

Informationen. Mit der Registerkarte Suchen können Sie eine Volltextsuche nach einzelnen

Begriffen anstoßen:

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Mit der Hilfe im Programm arbeiten

Mit der Hilfe im Programm werden Ihnen alle Fragen über den Bildschirm beantwortet. Das

bietet folgende Vorteile:

o Sie können sich Hilfetafeln während der Arbeit mit dem Programm anzeigen lassen.

o Sie können kontextsensitive Hilfetafeln aufrufen, d. h. Hilfetafeln, die sich auf Ihre

aktuelle Arbeit beziehen.

o Sie können sehr schnell nach bestimmten Begriffen suchen.

o Sie können einzelne Hilfetafeln oder "Bücher" drucken.

2.2 Buchführungssystem bedarfsgerecht organisieren

Die Daten des DATEV-Programms Finanzbuchführung sind Basis für weitergehende

Auswertungen am PC und im DATEV-Rechenzentrum, zum Beispiel im DATEV-Programm

BWA Betriebswirtschaftliche Auswertungen.

DATEV-Verbundsystem zum Betrieblichen Rechnungswesen nutzen

Leitgedanke des Verbundsystems ist es, die hohe Leistungsfähigkeit moderner Personal

Computer (PC) vor Ort mit den Vorteilen der Technologie des DATEV-Rechenzentrums

(DATEV-Server), zum Beispiel via Internet-Technologie, zu verbinden. Zum Rechnungswesen-

Verbund im Betrieblichen Rechnungswesen gehören die DATEV-Programme:

NESY das neutrale Erfassungssystem der DATEV-Finanzbuchführung

mit bzw. ohne DATEV-Systemumgebung einsetzbar

Kanzlei-Rechnungswesen für die Kanzlei

Rechnungswesen für selbstbuchende Mandanten

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Rechnungswesen compact für selbstbuchende kleine Mandantenbetriebe

Digitales Belegbuchen ein Zusatzmodul zu DATEV Kanzlei-

Rechnungswesen/Rechnungswesen für Kanzleien und Mandanten. Es ermöglicht

die Anzeige digitaler Belege, die am PC und/oder im DATEV-Rechenzentrum

(Belegverwaltung online) gespeichert sind.

Weitere Informationen dazu finden Sie in Kap. 3 Was Sie als FIBU-Neuanwender wissen

sollten bzw. Kap. 5 DATEV-Rechnungswesen-Programme nutzen.

Beispiel für Einsteiger aufrufen

Richten Sie einen Mandanten erstmals mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen ein, nutzen

Sie das

o Beispiel für Einsteiger...

Klicken Sie in der Menüleiste auf ? (Hilfe) und wählen Sie den Menüpunkt Beispiel für

Einsteiger... In der Übersicht klicken Sie auf das Buch Beispiel für Einsteiger und Sie

erhalten den Inhalt für Einsteiger in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen angezeigt, den Sie

komplett drucken können. Sie finden den Aufruf in Kap. 3.1.1 beschrieben.

2.3 Informationsangebot der DATEV nutzen

Fachschriften bestellen

Zusätzlich zum Handbuch Finanzbuchführung 2009 - Artikelnummer 31209, der

Programmbeschreibung für das Jahr 2009, stehen Ihnen weitere Fachschriften zur Verfügung:

Erstausstattung Finanzbuchführung - Artikelnummer 10001 Buchform: Aktuelles

Handbuch Ordner: Aktuelle Kontenrahmen und Kontenrahmenbeschreibungen SKR 03

und 04.

Das Handbuch des Vorjahres Handbuch Finanzbuchführung 2008 können Sie in der

DATEV Informations-Datenbank aufrufen: Produktinformationen |

Betriebliches Rechnungswesen | FIBU | Dokumentation | Handbuch FIBU

2008.

Das numerische Hinweis- und Fehlermeldungsverzeichnis können Sie in der

DATEV Informations-Datenbank aufrufen, Dokumentnummer 0907013.

Produktinformationen zu Unternehmen online können Sie in der DATEV

Informations-Datenbank aufrufen: Produktinformationen | Komplettlösungen

| Dokumentation.

Buchungs-ABC

Das Programm Elektronisches Wissen Buchungs-ABC ist in DATEV Kanzlei-

Rechnungswesen ab V.5.6 automatisch installiert und in der Symbolleiste aufrufbar.

Sie erhalten weitergehende Informationen zu Themen der Finanzbuchführung. Neben

dem Fachportal Rechnungswesen sind nach Bedarf weitere Fachportale aufrufbar.

Bestellungen durchführen

Bestellungen der DATEV-Druckartikel mit der entsprechenden Artikelnummer können Sie

durchführen

über den DATEV Bestell-Manager oder

über den DATEV Produktkatalog im Internet unter http://www.datev.de, zum

Beispiel unter Produkte | Steuerberater.

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Tipp: Weitere Informationen finden Sie in Kap. 2.3.2 Service-Programme nutzen.

DATEV-Weiterbildungsangebot nutzen

Informationen zu den DATEV-Angeboten zum Weiterbildungsangebot sowie alle bundesweiten

Seminartermine finden Sie im Internet unter www.datev.de, zum Beispiel unter Produkte |

Steuerberater und klicken Sie auf Wissensvermittlung. Sie können sich zum Beispiel über

das jeweilige Seminarangebot mit freien Plätzen informieren und die Teilnahme online

buchen.

2.3.1 DATEV-Informationsschreiben beachten

Sie erhalten folgende Informationsschreiben automatisch von DATEV zugesandt:

CHEF-INFO

In den Chef-Informationen richtet sich der DATEV-Vorstand ausschließlich an den

Inhaber der Kanzlei. Sie beinhalten geschäftspolitische und die Genossenschaft

betreffende Themen.

Servicebrief Rechnungswesen

Der Servicebrief Rechnungswesen informiert, im Gegensatz zum Standard-

Servicebrief, über mehrere Themen, eben über komplexe gesetzliche Änderungen und

Hintergrundinformationen. Die Themen werden dabei nur kurz angerissen, um dem

Leser einen schnellen Überblick über den Inhalt des Briefs zu bieten. Für nähere

Informationen wird auf entsprechende Dokumente in der DATEV Informations-

Datenbank verlinkt.

Diese Informationsschreiben sind für alle Anwender der DATEV-Programme wichtig.

Wir teilen Ihnen auf diesem Wege zum Beispiel die Programmneuerungen und wichtige

Hinweise zu den Programmanwendungen mit. Den Servicebrief erhalten Anwender

auf elektronischem Weg, die uns ihre E-Mail-Adresse genannt haben oder DATEV

Briefkasten-Anwender sind. Die gedruckte Version des Servicebriefs erhalten alle

übrigen Anwender.

DATEV magazin

Das DATEV magazin richtet sich an Steuerberater, Rechtsanwälte und

Wirtschaftsprüfer und es bedient die Interessen der Anwender - ob Mitarbeiter oder

Chef. Es erscheint alle zwei Monate. Dazwischen gibt es alle 14 Tage einen Newsletter

(DATEV news), den Aktualitätendienst des DATEV magazins mit aktuellen Meldungen.

DATEV news

Der Aktualitätendienst des DATEV magazins. Er erscheint alle 14 Tage in kompakter

Form und enthält alles, was es Neues von der DATEV zu berichten gibt. Die

Printausgabe erscheint monatlich, ab ersten Freitag des Monats und steht jeweils als

PDF-Datei zum Abruf mit dem DATEV Briefkasten bereit Kap. 2.3.2 Service-

Programme nutzen. Wenn Sie sich an das DATEV-Rechenzentrum anschalten, erhalten

Sie automatisch einen DATEV-Hinweis, wenn eine Ausgabe bereitsteht.

Wissen für DATEV-Anwender / Wissen für DATEV-Anwender im Unternehmen

Mit dieser Broschüre können Sie sich über das komplette Angebot der DATEV-

Wissensvermittlung zur Aus- und Weiterbildung informieren. Mit Artikelnummer

11805 fordern Sie die Mitglieder-Ausgabe an, mit Artikelnummer 11344 können Sie

die Mandantenversion bestellen bzw. abonnieren.

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Dokument: 0906001 Seite 14 von 608

2.3.2 Service-Programme nutzen

Bestell-Manager oder Produktkatalog im Internet nutzen

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Bestellungen mit dem DATEV Bestell-Manager oder dem DATEV

Produktkatalog im Internet unter http://www.datev.de/produkte abzuwickeln.

Der DATEV Bestell-Manager bzw. der DATEV Produktkatalog im Internet unter

http://www.datev.de/produkte ermöglichen Ihnen, die Funktionen Bestellungen,

Abonnements und Seminaranmeldungen zu nutzen. Sie können Software und Material

bestellen, Abonnements verwalten und Seminare online buchen.

Hinweis:

Der DATEV Produktkatalog im Internet wird unter http://www.datev.de/produkte in

Verbindung mit der DATEV SmartCard aufgerufen. Beim Internet unter

http://www.datev.de/produkte handelt es sich demnach nicht um ein DATEV-Produkt, das

auf der DVD vorhanden ist, und für das ein Zugriffsrecht aus dem DATEV-Rechenzentrum

abgerufen werden muss.

Versandstatus nutzen

Mit dem DATEV-Programm Versandstatus sind Sie unabhängig von den Servicezeiten der

DATEV und bestimmen selbst den Zeitpunkt Ihrer Anfrage. Sie können Versanddaten

abfragen, die Paketnummer der Auswertung und falls Sie in Steuerprogrammen Basis-

Nummern verwenden, die Basis-Nummern der betreffenden Einreichung anzeigen und die

Daten speichern und drucken.

Sie können sich topaktuell direkt von Ihrem Arbeitsplatz aus über den Versand Ihrer

Auswertungen informieren. Sie können per Mausklick unter Details und der Registerkarte

Paketinformationen die Paketnummer der versendeten Auswertung und die Service-

Rufnummer und ggf. die Internetadresse des Transportpartners anzeigen lassen. Damit

können Sie sich bei Fragen zum Verbleib Ihrer Auswertungen direkt an den jeweiligen

Transportpartner wenden.

Klicken Sie auf die Registerkarte Fehlerprotokoll, werden Ihnen zusätzlich die wichtigsten

Vorlauf-Fehlerprotokolle aus nicht korrekt verarbeiteten FIBU-Vorläufen angezeigt mit der

Fehlernummer und einer Kurzanweisung zur Fehlerkorrektur. Sie können so fehlerhafte FIBU-

Vorläufe sofort bearbeiten und erneut an DATEV senden - noch vor dem Eintreffen der

Sendung.

Zusätzlich zu den erwähnten Funktionen können Sie die Sendungsausgangsinformationen

wie Versanddatum oder Versandart zu Materialien sowie Hard- und Software direkt am PC

nachvollziehen. Per Klick können Sie sich ca. zwei Wochen vor der Auslieferung über die DVD-

Versandtermine informieren.

Wissenswertes zum DATEV Versandstatus finden Sie in der DATEV Informations-

Datenbank unter Produktinformationen | Zusatzangebote | Versandstatus:

o Aktuelle Versandhinweise, Dokumentnummer 0908039

o Hinweise zur Anzeige der Paketnummer, Dokumentnummer 1030992

Tipp: Das DATEV-Programm Versandstatus ist auch für den Einsatz im Mandantenbetrieb

freigegeben.

Versandstatus installieren

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Nach Abschluss der DATEV-Plattform-Installation wird automatisch der DATEV

Installations-Manager gestartet und der Assistent Administrator-Lauf geöffnet:

1. Um das DATEV-Programm Versandstatus erstmalig zu installieren, klicken Sie dort

auf Neuinstallation. Die Zugriffsrechte werden Ihnen automatisch bereitgestellt.

- oder -

Haben Sie DATEV Versandstatus bereits installiert, klicken Sie im Dialogfenster

Installation und/oder Aktualisierung auf Aktualisierung.

2. Sie rufen das Programm auf über Start | DATEV | Service-Anwendungen.

3. Klicken Sie anschließend auf den Menüpunkt Versandstatus/Auswertungen öffnen

oder Versandstatus/Hard- und Software/Material öffnen und wählen Sie die

gewünschten Abfrageparameter.

Hinweis:

Detailhinweise entnehmen Sie dem DATEV-Infoguide, Eintrag Installations-Checklisten auf

der Programm-DVD.

DATEV Briefkasten nutzen

Das Programm DATEV Briefkasten ermöglicht Ihnen, den Schriftverkehr mit DATEV über

DFÜ (Datenfernübertragung) abzuwickeln.

Mit dem Programm DATEV Briefkasten können Sie

o Nachrichten und Informationsschreiben von DATEV empfangen und lesen.

o Nachrichten an DATEV erfassen und zum Senden an das DATEV-Programm RZ-

Kommunikation weiterleiten.

o Standardbriefe unter Verwendung von Formularen erfassen.

o Die Nachrichten in Ordnern verwalten.

Hinweis:

Die DATEV RZ-Kommunikation sollte in jedem Fall installiert sein, da Sie sonst keine

Möglichkeit haben, Nachrichten aus dem DATEV-Rechenzentrum zu holen bzw. an das DATEV-

Rechenzentrum zu senden.

DATEV-Hinweis nutzen

Mit dem DATEV-Hinweis können Sie Hinweise der DATEV über DFÜ (Datenfernübertragung)

empfangen, lesen, drucken und löschen. In der Regel werden bereitstehende Hinweise

während der Anschaltung anderer DATEV-Programme, zum Beispiel DATEV RZ-

Kommunikation, auf Ihren PC übertragen. Sie können die Hinweise aber auch mit dem

Programm DATEV-Hinweis explizit holen.

Mitgliedsdaten nutzen

Mitgliedsdaten ist ein DATEV-Programm, das Ihnen per DFÜ den Zugriff auf Ihre

Mitgliedsdaten im DATEV-Rechenzentrum ermöglicht.

Mit dem DATEV-Programm Mitgliedsdaten können Sie

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o Ihre Mitgliedsdaten aus dem DATEV-Rechenzentrum abrufen, auf Ihrem PC speichern,

dort bearbeiten und die Änderungen wieder an das DATEV-Rechenzentrum übertragen,

o insbesondere neue Beraternummern, zum Beispiel weitere Beraternummern

beantragen oder nicht mehr Benötigte kündigen,

o Ihre RZ-Gebühren anzeigen lassen

o Einzelnachweise für Dialoge anzeigen lassen und Rechnungsdaten per DFÜ aus dem

DATEV-Rechenzentrum holen

o gewährte und erhaltene abweichende Zugangsrechte zum DATEV-Rechenzentrum

anzeigen

o alle unter Ihrer Mitgliedschaft geführten SmartCard-Inhaber anzeigen und ggf. ändern

3 Was Sie als FIBU-Neuanwender wissen sollten

Gründungsberatung der DATEV nutzen

Sie wollen sich als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt eine Existenz aufbauen

oder Ihre eigene Kanzlei gründen und stehen deshalb vor wichtigen Entscheidungen für Ihre

berufliche Zukunft. Der Schritt in die Selbständigkeit erfordert Mut, aber Sie sind nicht auf

sich allein gestellt. DATEV hilft Ihnen beim Existenzaufbau, mit innovativen Software-

Produkten, Dienstleistungen und Beratung.

o Gründungsberatung durch DATEV - Programme allein können effiziente

Arbeitsprozesse nicht bewirken. Deshalb betreuen wir Sie als Neukunden persönlich

und umfassend und haben kostenlose Beratungs- und Service-Angebote entwickelt,

die Sie in der Anfangsphase wirksam unterstützen. Ihr Kanzleigründungsberater

kann mit Ihnen einen Gründungs-Check im Vorfeld Ihrer Entscheidung durchführen, er

initiiert Netzwerke, bei denen sich Kanzleigründer und Gründungsinteressenten kennen

lernen können, um Orientierung zu finden, Informationen zu gewinnen und Synergien

zu nutzen und er schnürt gemeinsam mit Ihnen ein individuelles und bedarfsgerechtes

Softwarepaket - zu Konditionen, die Ihnen den Einstieg auch finanziell erleichtern.

o DATEV-Gründungsnetzwerk - Das Gründernetzwerk ist eine Veranstaltungsreihe,

deren Themen sich speziell an Sie als Kanzleigründer wenden. Im Gedankenaustausch

mit Gleichgesinnten profitieren Sie sowohl von den Erfahrungen anderer

Kanzleigründer als auch vom Know-how kompetenter Referenten.

o DATEV Neu-Mitglieder-Club - Der DATEV Neu-Mitglieder-Club richtet sich an alle

neuen Mitglieder. Mit dem Eintritt in die Genossenschaft sind Sie automatisch und

kostenfrei für fünf Jahre im DATEV Neu-Mitglieder-Club dabei. Während dieser Zeit

werden Sie zu den Veranstaltungen in Ihrer Nähe eingeladen. Neben den großen

Jahresveranstaltungen werden kleine regionale Arbeitskreise durchgeführt, in denen

Ihre Themenwünsche behandelt werden. Ziel ist es, Ihnen den Einstieg in die DATEV-

Welt zu erleichtern. Der Club bietet eine Plattform zum Austausch mit anderen

Neumitgliedern, Informationen zu aktuellen Themen, möchte Sie mit neuen Ideen

inspirieren und nimmt im Gegenzug neue Ideen von Ihnen auf.

o DATEV PC-Club - Auf den Veranstaltungen des PC-Clubs können Sie sich als DATEV-

Mitglied über neue Technologien und speziell konzipierte Beratungslösungen

informieren. DATEV-Mitarbeiter, DATEV-System-Partner und externe Referenten

tragen dazu bei, dass Sie in Ihrer Kanzlei stets auf Basis des aktuellen

Informationsstandes entscheiden können. Zielgruppe sind Kanzleiinhaber, EDV-

Administratoren und Kanzleimitarbeiter.

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Dokument: 0906001 Seite 17 von 608

o Messen - DATEV nimmt bundesweit an Fachtagungen, Konferenzen, Messen und

Kongressen teil. Informieren Sie sich persönlich in Fachvorträgen und Praxisworkshops

zu einer breit gefächerten Palette aktueller und zukunftsorientierter Themen oder im

Gespräch mit unseren Mitarbeitern am Messestand, zum Beispiel auf der CeBIT in

Hannover.

o Info-Tage - Sie möchten sich gezielt über die Programme und Dienstleistungen von

DATEV informieren? Bei den Info-Tagen haben Sie dazu Gelegenheit. Sie lernen die

neuesten Softwarelösungen kennen und erleben sie live im Einsatz. Sprechen Sie mit

DATEV-Experten zu einem von Ihnen gewählten Termin. Zwischen 9:00 und 16:00 Uhr

stehen Ihnen unsere Experten zur Verfügung. Wir bitten Sie daher Ihren

Wunschtermin und Ihr Wunschthema bereits bei der Anmeldung anzugeben.

Bei Fragen rufen Sie die Hotline für Kanzleigründer gebührenfrei an unter 08 00 / 3 28 38 78.

Starten - nicht warten

Sie wollen als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt eine Existenz aufbauen

oder Ihre eigene Kanzlei gründen und stehen deshalb vor wichtigen Entscheidungen für Ihre

berufliche Zukunft. Wir wollen Ihnen den Einstieg in die Selbständigkeit und in die DATEV-

Welt so leicht wie möglich machen, damit Sie Ihre Zeit und Energie für Ihr wichtigstes Ziel

einsetzen können: Ihren Mandanten einen hochwertigen Service zu bieten.

Deshalb betreuen wir Sie als Neukunden persönlich und umfassend und haben für Sie

besondere Angebote entwickelt, die speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die sich Ihre Existenz aufbauen möchten,

haben wir ein attraktives Angebot: Mit den DATEV-Startpaketen erhalten Sie

professionelle Software zum günstigen Preis und können dabei ganz auf die

Kompetenz und Erfahrung von DATEV bauen.

o DATEV-Startpaket compact

Schon für 30,00 Euro pro Monat können Sie an einem PC-Arbeitsplatz Ihre

ersten eigenen Mandate (maximal zehn gewerbliche Mandate) bearbeiten. Die

enthaltenen DATEV-Programme unterstützen Sie in den Bereichen

Rechnungswesen, Einkommensteuer und Eigenorganisation für eine

Nutzungsdauer von 24 Monaten. Das Angebot gilt für Steuerberater und

Wirtschaftsprüfer, die in den letzten 5 Jahren zum Beispiel zum Steuerberater

bestellt wurden.

o DATEV-Startpaket classic

Für all diejenigen, die gleich eine eigene Kanzlei gründen wollen, haben wir ein

Softwarepaket geschnürt, das Ihnen zu einem attraktiven Preis eine Auswahl

der wichtigsten Programme im Bereich Rechnungswesen, Personalwirtschaft

und Steuerberechnung/Steuererklärung bietet. Das DATEV-Startpaket classic

enthält die Steuerberatungs-Software, die Sie für eine erfolgreiche

Kanzleigründung benötigen. DATEV fördert Ihre Existenzgründung in den ersten

drei Jahren zusätzlich mit einer Reihe von Vergünstigungen und

Serviceleistungen.

o DATEV-Startpaket comfort

Es ermöglicht Ihnen die Nutzung der kompletten DATEV-Produktpalette - auch

für kleine und mittlere Kanzleien. Mit dem DATEV-Startpaket comfort

bieten wir Ihnen ein umfassendes Softwarepaket, mit dem Sie alle

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Dienstleistungen, bis hin zur Wirtschaftsberatung, komplett abdecken können -

übersichtlich, preislich attraktiv und natürlich in gewohnter Aktualität und

DATEV-Qualität. DATEV fördert Ihre Existenzgründung in den ersten drei Jahren

zusätzlich mit einer Reihe von Vergünstigungen und Serviceleistungen.

Neu bestellte Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die eine Kanzlei erwerben oder im

Generationswechsel übernehmen, unterstützen wir in den ersten zwölf Monaten ihrer

Mitgliedschaft mit einer kostenlosen Hotline zur Programmbetreuung und 50 % Rabatt

auf alle Seminarangebote und Beratungsleistungen.

Interessiert Sie dieses Angebot oder haben Sie Fragen dazu? Dann schreiben Sie uns

eine E-Mail an [email protected] oder rufen Sie die Hotline für Kanzleigründer

gebührenfrei an unter 08 00 / 3 28 38 78. Aktuelle Informationen zu den Angeboten

der DATEV für Neukunden finden Sie im Internet unter www.datev.de, zum Beispiel

Top-Themen | Steuerberater | Weitere Themen | Start mit DATEV.

Rechtsanwälte

Als Fachanwalt für Steuerrecht können Sie die oben genannten Startangebote

selbstverständlich ebenso nutzen. Für spezielle Bedürfnisse der Rechtsanwaltskanzlei

haben wir ein weiteres Angebot für Sie als Existenzgründer. Gerade in den ersten

Jahren müssen Sie viele Herausforderungen bestehen, um sich im Markt zu etablieren.

DATEV will jungen Rechtsanwälten diesen Schritt in die Selbständigkeit erleichtern und

bietet Ihnen als Kanzleigründer für einen Zeitraum von drei Jahren nach erstmaliger

Gründung einer selbstständig Existenz Software, Hardware, Seminarangebote und

Beratungsleistungen zu Sonderkonditionen an.

o DATEV-Anwalt Startpaket für Existenzgründer

Gemeinsam mit DATEV stellen Sie Ihr bedarfsgerechtes und individuelles

Leistungspaket zusammen. So sind für die Zusammenarbeit mit DATEV

bestimmte Komponenten erforderlich.

Mit DATEV mIDentity compact erhalten Sie den Zugang zum DATEV-

Rechenzentrum über das Internet, die Nutzung der DATEV-Programme und

ermöglicht Ihnen Installationssoftware per Download zu holen. DATEV

mIDentity compact ist, wie die zum Betrieb erforderliche

Verschlüsselungssoftware, das Sicherheitspaket und im Startpaket kostenlos.

DATEV mIDentity compact ist ein USB-Stick mit eingebautem Kartenleser,

integrierter DATEV SmartCard im SIM-Format und Softwareschutz-Modul. Er

ermöglicht eine elektronische Signatur, Verschlüsselung von E-Mails und den

Zugang zu exklusiven Bereichen. Weiterhin wird eine Windows-

Anmeldefunktion angeboten, die es ermöglicht, PC-Systeme so zu

konfigurieren, dass eine Systemanmeldung nur bei gestecktem mIDentity-Stick

möglich ist. Er vereint damit die Voraussetzungen für die Nutzung der DATEV-

Programme und -Dienstleistungen mit Verschlüsselungs- und Signaturfunktion

in einem Gerät.

Interessiert Sie dieses Angebot oder haben Sie Fragen dazu? Dann schreiben Sie uns

eine E-Mail an [email protected] oder rufen Sie uns unter 08 00 / 3 28 38 72

gebührenfrei an. Aktuelle Informationen zu den Angeboten der DATEV für Neukunden

finden Sie im Internet unter www.datev.de, zum Beispiel Top-Themen |

Steuerberater | Weitere Themen | Start mit DATEV.

3.1 So geben Sie Daten ein

Datenarten

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Im DATEV-Programm Finanzbuchführung am PC und im DATEV-Rechenzentrum werden

grundsätzlich drei Hauptgruppen von Datenarten unterschieden:

Stammdaten - gleich bleibende Daten, zum Beispiel Anschrift

Bewegungsdaten - Buchungssätze

Abrufdaten - Auswertungen aus dem DATEV-Rechenzentrum

Hinweis:

Die im vorliegenden Handbuch beschriebenen Programmregeln gelten analog für alle

Rechnungswesen-Programme mit Anbindung an das DATEV-Rechenzentrum.

Finanzbuchführung zehn Jahre aktiv bebuchbar

DATEV bietet Ihnen mit dem Rechenzentrumsprogramm Finanzbuchführung

die Grundlage für ein umfassendes Informationssystem,

das Sie problemlos den betrieblichen Informationserfordernissen anpassen können.

Der aktiv bebuchbare Zeitraum für das DATEV-Programm Finanzbuchführung im

Rechenzentrum beträgt zehn Buchungsjahre. Damit können zum Beispiel Nachbuchungen

im Rahmen der Jahresabschlusserstellung für entsprechende RZ-Anwendungen durchgeführt

werden, DATEV Informations-Datenbank, Dokumentnummer 1034323.

Jahresübernahme

auf 2009

Im FIBU-Archiv-Service

archiviert

Ausgabe auf

Bebuchbarer Zeitraum

Holen nach Kanzlei-Rechnungswesen und Ausgabe

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Rechnungswesen-Archiv-

DVD möglich

auf Rechnungswesen-Archiv-DVD möglich

vor Jahresübernahme 1998 und älter 1999 2000 2001 2002 2003 2004 ... 2008

nach

Jahresübernahme 1990 und älter 2000 2001 2002 2003 2004 2005 ... 2009

3.1.1 Mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen arbeiten

Für die Nutzung des DATEV-Programms Finanzbuchführung mit Verarbeitung am PC, steht

Ihnen zum Beispiel das DATEV-Programm Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen

zur Verfügung. Die Datensicherheit erreichen Sie zum Beispiel durch die Archivierung im

DATEV-Rechenzentrum (RZ): Arbeitsteilung zwischen PC und RZ.

Für Kanzleien verbindet das DATEV-Programm Kanzlei-Rechnungswesen zwei wichtige

Aufgabenbereiche zu einem durchgängigen Prozess: die Abwicklung der DATEV-

Finanzbuchführung und die Erstellung des DATEV Jahresabschlusses. Durch den Einsatz

des Programms in der Kanzlei erreichen Sie die permanente Auskunftsfähigkeit bei allen

wichtigen Auswertungen: Finanzbuchführung, OPOS und Jahresabschluss.

Weitere Informationen finden Sie in Kap. 5 DATEV-Rechnungswesen-Programme nutzen.

Demos zu Programmabläufen aufrufen

So rufen Sie in Kanzlei-Rechnungswesen die Demos zu Programmabläufen auf

1. Um anschauliche Informationen über die Programmbedienung zu erhalten, klicken Sie

in der Menüleiste auf ? (Hilfe) und wählen Sie Demos zu Programmabläufen...:

Sie erhalten eine Auswahl der Demos zu Programmabläufen aufgelistet:

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2. Wählen Sie das gewünschte Thema, zum Beispiel Buchführung und markieren Sie in

der Liste die Demo, die Sie anzeigen möchten, zum Beispiel Buchen mit digitalen

Belegen (Belegverwaltung online) und klicken Sie auf die Schaltfläche Starten.

- oder -

Doppelklicken Sie auf die markierte Demo.

Beispiel für Einsteiger aufrufen

Sie haben die Möglichkeit, im DATEV-Programm Kanzlei-

Rechnungswesen/Rechnungswesen einen Musterfall aufzurufen. Sie werden mit

detaillierten Anleitungen durch den Musterfall geführt und arbeiten sich so in das DATEV-

Programm Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen ein.

Hinweis:

Auf Grund der Komplexität des Programms kann im Beispiel für Einsteiger nicht die

Erstellung einer vollständigen DATEV FIBU erklärt werden. Anhand einiger beispielhafter

Buchungen zeigen wir Ihnen grundlegende Funktionen von Kanzlei-Rechnungswesen.

So rufen Sie in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen das Beispiel für Einsteiger auf

1. Klicken Sie in der Menüleiste auf ? (Hilfe) und wählen Sie Beispiel für Einsteiger...:

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Sie erhalten eine Auswahl an grundlegenden Funktionen des Programms aufgelistet:

2. Wählen Sie das gewünschte Thema aus der Liste und klicken Sie auf die Schaltfläche

Anzeigen oder Drucken.

Es wird das gewünschte Kapitel am Bildschirm angezeigt bzw. es wird beim Druck das

gerade bearbeitete Kapitel gedruckt.

- oder -

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Um das gesamte Beispiel für Einsteiger zu drucken, klicken Sie oben auf das Buch

Beispiel für Einsteiger und die Schaltfläche Drucken:

Sie erhalten das Dialogfenster Drucken.

3. Prüfen Sie den angeschlossenen Drucker, wählen Sie als Druckbereich den Schaltknopf

Alles und klicken Sie auf OK.

Das Beispiel für Einsteiger wird komplett gedruckt; bei jedem neuen Kapitel wird

eine neue Druckseite begonnen.

Tipp: Sie können alle Schritte des Beispiels mit den vorgegebenen Daten am PC

nachvollziehen. Zusätzlich können Sie durch den direkten Aufruf von Demos zu

Programmabläufen optisch bestimmte Themen sofort im Beispiel für Einsteiger anzeigen.

Sie können die Demo ggf. auch unterbrechen, um den Sachverhalt im Programm nach zu

vollziehen.

Hinweis:

Weitere Informationen erhalten Sie, indem Sie in der Menüleiste unter ? | Hilfethemen die

Themen anzeigen sowie an den einzelnen Programmstellen die Hilfen aufrufen.

3.1.2 Datenaustausch zwischen PC und DATEV-Rechenzentrum nutzen

Für die Nutzung des DATEV-Programms Finanzbuchführung mit Verarbeitung im

Rechenzentrum, steht Ihnen zum Beispiel das DATEV-Programm Kanzlei-

Rechnungswesen/Rechnungswesen zur Verfügung.

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Mit Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen erfassen Sie die FIBU-Daten am PC und

senden sie zum Beispiel per Datenfernübertragung an das DATEV-Rechenzentrum zur

Verarbeitung. Dort werden die Auswertungen gedruckt und Ihnen per Post zugesandt. Als

Anwender von DATEV Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen können Sie Ihre

Daten auch über das Internet abgesichert ins DATEV-Rechenzentrum senden und von dort

holen Kap. 4.1.

Das DATEV-Programm Versandstatus informiert Sie über das Versanddatum usw. und zeigt

evtl. FIBU-Fehlerprotokolle an (siehe Kap. 2.3.2 Service-Programme nutzen). Sie können die

fehlerhaften Vorläufe der DATEV-Finanzbuchführung sofort, noch vor dem Eintreffen der

Sendung, bearbeiten.

Daten importieren

Sie können jederzeit mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen, zum

Beispiel die von Ihren Mandanten in der DATEV NESY erfassten Daten importieren bzw. die

im DATEV-Rechenzentrum gespeicherten Daten aus dem Rechenzentrum holen.

Sie können Daten von einzelnen Mandanten bzw. Kanzlei- oder Standarddaten aus dem

DATEV-Rechenzentrum an den PC übertragen. Daneben können Sie auch Branchenlösungen

sowie Finanzamtsadressdaten und RZ-Übersichten gesondert anfordern.

Stammdaten und Buchungssätze im Rechenzentrum archivieren

Sie können Ihre Stammdaten und Buchungssätze an das DATEV-Rechenzentrum zur

Archivierung übertragen. Neben der Archivierung bietet das Rechenzentrum weitere Vorteile:

o Archivierungsbestand jederzeit verfügbar

Im DATEV-Rechenzentrum sind Ihre Daten vor jedem unbefugten Zugriff, vor

technischen Problemen und vor Computerviren geschützt. Sie können den

Archivierungsbestand jederzeit aus dem Rechenzentrum an Ihren PC übertragen.

o Gesetzlich vorgeschriebene Datenarchivierung nach GoBS

Ihre im DATEV-Rechenzentrum gesicherten Buchführungsdaten werden automatisch

für 10 Jahre archiviert. Konten- und Journalbücher oder die Rechnungswesen-Archiv-

DVD können jederzeit aus dem Rechenzentrum abgerufen werden.

o Datenzugriff nach §§ 146/147 AO erfüllt

Sind Ihre Daten im DATEV-Rechenzentrum gespeichert, fordern Sie bei Bedarf eine

Rechnungswesen-Archiv-DVD an. Sie ist das ideale Medium zur Bereitstellung Ihrer

Buchführungsdaten in elektronischer Form für Prüfungszwecke und erfüllt die

Anforderungen der §§ 146/147 AO. Sie können die auf der DVD gespeicherten Daten

komfortabel für die Auswertung in der Prüfsoftware der Betriebsprüfer (IDEA)

bereitstellen.

o Datendrehscheibe DATEV-Rechenzentrum

Die Daten der DATEV-Rechnungswesen-Programme, wie zum Beispiel Kanzlei-

Rechnungswesen, Rechnungswesen etc., können an das DATEV-Rechenzentrum

übermittelt werden. Haben Sie Ihre Daten im DATEV-Rechenzentrum

verarbeitet/archiviert, können Sie dieses als Datendrehscheibe für die

verschiedensten Anwendungs- und Auswertungsmöglichkeiten nutzen.

Im DATEV-Rechenzentrum werden die Datenbestände von über zwei Millionen

mittelständischen Unternehmen verwaltet. Nahezu 130 Institutionen, darunter

Finanzverwaltung, Sozialversicherungsträger, Krankenkassen, Banken und

Berufsgenossenschaften nutzen diesen Informationsverbund.

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Weitere Nutzungen neben der Sicherung, Speicherung und Archivierung sind:

o Datenübermittlung der UStVA, USt 1/11 und ZM

o Elektronische Einreichung von Jahresabschlüssen an den Bundesanzeiger - nach

dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister

sowie das Unternehmensregister (EHUG)

o Infrastruktur für digitale Geschäftsprozesse: Ein Kernelement ist das

elektronische Belegwesen im Rahmen von Buchführung mit digitalen Belegen

und Belegverwaltung online.

o Teilnahme am Betriebsvergleich

Weitere Informationen zum Beispiel zu den Vorteilen der Archivierung im DATEV-

Rechenzentrum und zum Unterschied Datensicherung - Archivierung finden Sie in der DATEV

Informations-Datenbank, Dokument Archivierung der Finanzbuchführung im DATEV-

Rechenzentrum, Dokumentnummer 1034323.

3.2 Datenerfassung mit Vorlauf

In Kanzlei-Rechnungswesen automatisch

In Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen werden Vorläufe programmintern

weitgehend automatisch erzeugt. Erfassen Sie zum Beispiel Buchungen, sind lediglich die

Vorlauffelder Datum von und Datum bis zu erfassen. Wenn Sie einen Mandanten zur

Bearbeitung der Buchführung geöffnet haben, wählen Sie

o Stammdaten | Mandantendaten..., um die Stammdaten des Mandanten zu

erfassen.

o Buchen, um Buchungssätze im Dialog oder im Stapel zu erfassen.

o Rechnungswesen-Abrufe über Bestand | Daten senden, um die Eigenschaften der

Auswertungen im DATEV-Rechenzentrum zu erfassen.

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Der Vorlauf identifiziert Ihre Eingabedaten am PC und im DATEV-Rechenzentrum.

Vorlaufarten am PC und im DATEV-Rechenzentrum

Entsprechend den Datenarten gibt es drei Vorlaufarten, über die Sie Ihre Daten eingeben:

Umsetzung für das DATEV-Rechenzentrum

Die Vorläufe, zum Beispiel aus DATEV Kanzlei-Rechnungswesen, werden mit folgendem

Inhalt für das Rechenzentrum umgesetzt:

1) Das Feld Anw.-Nr. (Anwendung) kennzeichnet das Programm und die Art des Vorlaufs und ist immer 2-stellig:

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1 X

Art des Vorlaufs: 1 = Vollvorlauf, 2 = Abrufvorlauf, 3 =

Kurzvorlauf

DATEV-Programm: 1 = Finanzbuchführung, 4 = LOHN usw.

2) Das Feld Nkz (Namenskennzeichen) ist für die Eingabe des Namenskürzels der Erfassungskraft vorgesehen.

Zulässig sind alphanumerische, 2-stellige Angaben.

3) Die Beraternummer wird von der DATEV vergeben. Sie ist maximal 7-stellig zu erfassen.

4) Das Feld Mandant (Mandantennummer) vergibt der Steuerberater nach kanzleibezogenen Kriterien. Sie ist

maximal 5-stellig.

5) Im Feld Abr.-Nr. (Abrechnungsnummer) wird dem Rechner mitgeteilt, in welchem DATEV-Programm und wie Ihre

eingereichten Daten verarbeitet werden sollen. Zusätzlich ist das Jahr zu erfassen, für das verarbeitet werden soll.

6) Die Felder Datum von und Datum bis im Vollvorlauf (Anwendung 11) stellen den Buchungszeitraum der

eingereichten Buchungen dar. Das Datum von darf maximal gleich groß oder kleiner sein als das Datum bis.

Bei Normal-Wirtschaftsjahr sind die Jahresangaben in diesen Feldern gleich der Jahresangabe bei der

Abrechnungsnummer. Eine Ausnahme stellt das abweichende Wirtschaftsjahr dar.

7)

Das bisherige Vorlaufpasswort wird seit 1. Juli 2008 im Rechenzentrum nicht mehr geprüft. Beim Senden von

Buchführungsdaten ins DATEV-Rechenzentrum wird dort die PC-ID abgefragt. So ist sichergestellt, dass der

Sender auch berechtigt ist, für die betreffende Beraternummer zu senden.

Tipp: Über die DATEV Nutzungskontrolle können Sie zielgerichtet Mandanten und Beraternummern, zum

Beispiel für die Kanzlei-Buchführung, für die Bearbeitung sperren.

8) Das Feld Datum von im Abrufvorlauf (Anwendung 12) enthält alle Angaben zur Ausgabesteuerung, zum Beispiel

für die Anzahl der angeforderten Auswertungen.

Vorlauffehlerprotokolle anzeigen lassen

Das Programm Versandstatus informiert Sie zum Beispiel über das Versanddatum, die

Paketnummer Ihrer Sendung, die Service-Nummer des Transportpartners usw. Zusätzlich

werden Ihnen per Mausklick die wichtigsten Vorlauf-Fehlerprotokolle aus im

Rechenzentrum nicht korrekt verarbeiteten FIBU-Vorläufen angezeigt und Sie erhalten

gleichzeitig neben der Fehlernummer eine Kurzanweisung zur Fehlerkorrektur.

Tipp: Das Programm Versandstatus ist auch für den Einsatz im Mandantenbetrieb

freigegeben. Sie können fehlerhafte FIBU-Vorläufe sofort bearbeiten und erneut an DATEV

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senden, noch vor dem Eintreffen der Sendung. Weitere Informationen finden Sie in Kap.

2.3.2 Service-Programme nutzen.

3.3 So nutzen Sie das DATEV-Programm Finanzbuchführung

Mindesteingaben erfassen

Vor der Eingabe von Buchungen müssen Sie den Mandanten in den DATEV-Rechnungswesen-

Programmen anlegen:

o Standarddaten einspielen

o Adressdaten anlegen

o Programmdaten anlegen

Anschließend geben Sie Ihre Buchungen ein.

Auswertungen beschriften

Wenn Sie Ihre Auswertungen am PC oder im DATEV-Rechenzentrum mit dem Namen Ihres

Mandanten beschriften wollen, erfassen Sie die Mandanten-Adressdaten. Für die Ausgabe

der Auswertungen im DATEV-Rechenzentrum reichen Sie diese spätestens gleichzeitig mit

der FIBU-Verarbeitung in das Rechenzentrum ein.

Tipp: Die Mandanten-Adressdaten werden täglich acht Mal im Rechenzentrum verarbeitet

o siehe Wegweiser Datenfahrplan, Artikelnummer 10808.

Der Wegweiser befindet sich auch in elektronischer Form auf der DATEV

Informations-DVD/-Datenbank (RZ-Abfrage): Dokumentnummer: 0908200.

3.3.1 Standarddaten einspielen

Voraussetzung um Mandanten bearbeiten zu können

Wenn Sie Neuanwender des Programms DATEV Kanzlei-

Rechnungswesen/Rechnungswesen sind, benötigen Sie bestimmte Standarddaten, um

Mandantenbestände bearbeiten zu können. Zu den Standarddaten zählen u. a.

Kontenrahmen, Zuordnungstabellen und Auswertungssteuerungsdaten. Zu Jahresbeginn

spielen Sie zum Beispiel einen neuen Standardkontenrahmen (SKR) ein, der sich noch nicht in

Ihrem Bestand befindet.

Die Standarddaten sind bei Auslieferung einer Programmversion auf der DATEV-Programm-

DVD enthalten und werden bei der Programminstallation automatisch auf die Festplatte in das

Standard-Verzeichnis kopiert.

Standard-VerzeichnisLW:\DATEV\KONFIG\KR\KR_STD

Ist die Programm-DVD nicht verfügbar, können Sie die Standarddaten von dem automatisch

lokal installierten Standard-Verzeichnis LW:\DATEV\KONFIG\KR\KR_STD einspielen oder

kostenpflichtig aus dem Rechenzentrum an Ihren PC übertragen.

Falls Standarddaten ausgeliefert werden, ohne dass die Programmversion sich ändert,

müssen Sie diese Daten von der aktuellsten Programm-DVD einspielen.

So spielen Sie Standarddaten von der Programm-DVD ein

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Voraussetzung: Kanzlei-Rechnungswesen bzw. Rechnungswesen ist geöffnet.

1. Legen Sie die aktuelle Programm-DVD in Ihr DVD-Laufwerk.

Das Autostart-Fenster der DVD wird geöffnet.

2. Schließen Sie dieses Fenster mit Beenden.

3. Wählen Sie Bestand | Bestands-Manager | Standard.

Das Dialogfenster Bestands-Manager Standard wird geöffnet.

Sie erhalten ein Fenster mit der aktuellen Übersicht der installierten Standarddaten

auf dem eingestellten Laufwerk. Dazu zählen u. a. Kontenrahmen, Zuordnungstabellen

und Auswertungssteuerungsdaten.

4. Klicken Sie auf die Schaltfläche Einspielen.

Das Programm durchsucht alle Datenpfade (Laufwerke lokal oder DVD) nach dem

Ordner KR_STD. Dieser Ordner beinhaltet die Standarddaten und Sie erhalten zum

Beispiel den Hinweis:

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5. Klicken Sie auf die Schaltfläche Ja, wenn die aktuellen Standarddaten von dem

genannten DVD-Pfad eingespielt werden sollen.

- oder -

Klicken Sie auf die Schaltfläche Nein, wenn Sie keine aktuelle Programm-DVD zur

Hand haben und sich der Ordner mit den Standarddaten auf einem anderen Laufwerk

befindet. Wählen Sie in der folgenden Laufwerksübersicht das entsprechende lokale

Laufwerk mit dem Verzeichnis LW:\DATEV\KONFIG\KR\KR_STD.

6. Markieren Sie die zu übernehmenden Standarddaten. Sie können mehrere Einträge

gleichzeitig markieren.

7. Starten Sie die Übernahme der Standarddaten mit OK und bestätigen Sie nach dem

Einspielen die Hinweismeldung ebenfalls mit OK.

8. Beenden Sie das Dialogfenster Einspielen Standard mit Abbrechen und schließen

Sie den Bestands-Manager Standard.

Standarddaten aus dem Rechenzentrum anfordern

Ist die Programm-DVD nicht verfügbar, können Sie die Standarddaten aus dem DATEV-

Rechenzentrum anfordern.

Hinweis:

Das Holen von Standarddaten aus dem DATEV-Rechenzentrum wird in Abhängigkeit von der

Anschaltzeit und der Anzahl der übertragenen Zeichen berechnet.

So fordern Sie Standarddaten aus dem DATEV-Rechenzentrum an

Voraussetzung: Kanzlei-Rechnungswesen bzw. Rechnungswesen ist geöffnet.

1. Wählen Sie Bestand | Daten holen | Rechnungswesen und Jahresabschluss.

Sie erhalten das Dialogfenster Daten holen, in dem Sie das Laufwerk sowie den

Umfang der zu holenden Daten festlegen.

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2. Markieren Sie den Schaltknopf Standarddaten und bestätigen Sie mit OK.

3. Geben Sie das Jahr ein, für das Sie Standarddaten anfordern möchten, zum Beispiel

2009, wenn Sie einen SKR für das Jahr 2009 benötigen.

4. Doppelklicken Sie auf die entsprechenden Standarddaten und bestätigen Sie mit OK.

Die Standarddaten werden aus dem Rechenzentrum an den PC übertragen.

Hinweis:

Die Anschaltung an das DATEV-Rechenzentrum erfolgt über das DATEV-Programm RZ-

Kommunikation. Hinweise zur Arbeit mit diesem Programm finden Sie in der Hilfe im

Programm.

Standarddaten bearbeiten

Eine Übersicht der derzeit an Ihrem PC vorhandenen Standarddaten erhalten Sie über

Bestand | Bestands-Manager | Standard.

So bearbeiten Sie Standarddaten

o Wählen Sie Bestand | Bestands-Manager | Standard.

Das Dialogfenster Bestands-Manager Standard wird geöffnet.

Nach Auswahl der gewünschten Standarddaten können Sie die verschiedenen

Dienste-Funktionen ausführen, indem Sie auf die Symbole bzw. Schaltflächen klicken.

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3.3.2 Neuanlage eines Mandanten

Anwender, die Ihre Finanzbuchführung zum Beispiel mit DATEV Kanzlei-

Rechnungswesen oder DATEV Rechnungswesen abwickeln, geben die Mindesteingaben

über Bestand | Neu | Mandant... ein.

Anschließend geben Sie Ihre Buchungen ein.

Hinweis:

Sie können Mandanten direkt am PC anlegen. Es sind keine Voreinstellungen einzurichten. Wir

empfehlen Ihnen, die Mandantenverwaltung einzusetzen. Weitere Informationen finden Sie

in der Hilfe im Programm unter dem Index-Stichwort: Mandantenverwaltung.

Assistenten Mandant anlegen aufrufen

So gelangen Sie zum Assistenten Mandant anlegen, um in DATEV Kanzlei-

Rechnungswesen / Rechnungswesen die Mindesteingaben einzugeben

1. Wählen Sie Bestand | Neu | Mandant oder klicken Sie auf das Symbol .

Der Assistent Mandant anlegen wird geöffnet:

2. Wählen Sie aus der Liste Nationales Recht die Rechtsgrundlage für den Mandanten.

3. Geben Sie den Ordnungsbegriff des Mandanten und das Jahr ein.

Ist zu dem angegebenen Jahr noch kein SKR am PC vorhanden, erhalten Sie die

Meldung:

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4. Um Daten aus der Mandantenverwaltung zu übernehmen, klicken Sie auf die

Schaltflächen Stammdaten-Abgleich und Stammdaten aus der

Mandantenverwaltung übernehmen.

Es wird geprüft, ob für den eingegebenen Ordnungsbegriff Stammdaten in der

Mandantenverwaltung existieren und es findet gegebenenfalls ein Abgleich statt.

Die Eingabefelder werden mit den Daten aus der Mandantenverwaltung vorbelegt.

5. Klicken Sie auf Weiter.

Es werden die Adressdaten des Mandanten abgefragt, die bei den

Mindesteingaben nicht zwingend einzugeben sind.

6. Klicken Sie erneut auf Weiter.

Es erscheint die Erfassungsmaske Mindesteingaben des Rechnungswesens. Hier

legen Sie Einstellungen fest, die Sie nach dem ersten Buchungsvorgang nicht mehr

ändern dürfen:

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7. Klicken Sie auf Weiter und danach auf die Schaltfläche Fertig stellen, um zum

Beispiel die Neuanlage eines Mandanten mit Mindesteingaben durchzuführen.

Der Mandant wird angelegt und automatisch zur Bearbeitung geöffnet:

Sie können den Mandanten unter Bestand | Öffnen | Mandant oder mit dem Symbol

zur Bearbeitung auswählen.

Hinweis:

Die Stammdaten, die Sie hier, zum Beispiel bei den Mindesteingaben nicht eingeben,

können Sie im Bearbeitungsmenü des Mandanten unter Stammdaten | Mandantendaten

nachträglich erfassen. Sie können dort auch die OPOS-Nutzung nachträglich erfassen.

Tipp: Vor Abschluss der Neuanlage können Sie über die Schaltfläche Stammdaten-Abgleich

und Stammdaten in die Mandantenverwaltung zurückschreiben den Datenbestand

darin aktualisieren.

Register Mandantendaten ändern aufrufen

In den Mandantendaten können Sie die Stammdaten des gerade bearbeiteten Mandanten

erfassen oder ändern. Das Register Mandantendaten setzt sich aus mehreren

Registerkarten zusammen: Adressdaten, FIBU, BWA, OPOS und BILANZ.

So gelangen Sie zum Register Mandantendaten

1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung.

2. Wählen Sie Stammdaten | Mandantendaten.

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Sie erhalten das Register Mandantendaten, in dem Sie die Stammdaten des

Mandanten, zum Beispiel für die DATEV-Programme FIBU, BWA bzw. OPOS

bearbeiten:

Weitere Informationen zum Ändern der Stammdaten in den DATEV-Rechnungswesen-

Programmen erhalten Sie in der Hilfe im Programm unter ? | Hilfethemen | Registerkarte

Inhalt | Schrittweise Anleitungen | Stammdaten | Mandantendaten.

3.3.3 Mandantendaten aus dem DATEV-Rechenzentrum holen/ergänzen

Die Daten der im DATEV-Rechenzentrum gespeicherten Mandanten können Sie per

Datenfernübertragung an Ihren PC holen. Sie können als Anwender von DATEV Kanzlei-

Rechnungswesen/Rechnungswesen Ihre Daten auch über das Internet abgesichert ins

DATEV-Rechenzentrum senden und von dort holen Kap. 4.1.

So gelangen Sie zum Dialogfenster Daten holen

o Wählen Sie Bestand | Daten holen | Rechnungswesen und Jahresabschluss.

Sie erhalten das Dialogfenster Daten holen.

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Erstbereitstellung anfordern

Ist ein Mandant am PC noch nicht vorhanden, aktivieren Sie in der Gruppe Anfordern von

den Schaltknopf Mandantendaten, um für einen einzelnen Mandanten alle im DATEV-

Rechenzentrum gespeicherten Daten als Erstbereitstellung anzufordern. Klicken Sie auf OK,

erhalten Sie ein weiteres Dialogfenster Daten holen Mandantenauswahl, in dem Sie den

Mandanten zum Holen aus dem Rechenzentrum auswählen:

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Dokument: 0906001 Seite 37 von 608

Wenn Sie die Daten von mehreren Mandanten erstmalig vom DATEV-Rechenzentrum holen

möchten, wählen Sie den Schaltknopf Erstbereitstellung mehrerer Mandanten. Klicken

Sie auf OK, erhalten Sie das Dialogfenster Daten holen Mandantenauswahl, in dem Sie

mehrere Mandanten zum Holen aus dem Rechenzentrum auswählen können:

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Hol-Auftrag bei Erstbereitstellung formulieren

Holen Sie Mandantendaten als Erstbereitstellung aus dem DATEV-Rechenzentrum, werden

standardmäßig immer die zur Bearbeitung erforderlichen Stammdaten und

Monatsverkehrszahlen übertragen. Zusätzlich können Sie weitere Daten für die Buchführung

und den Jahresabschluss anfordern.

Hinweis:

Als Anwender des DATEV-Programms Rechnungswesen, stehen Ihnen ausschließlich die

Daten der Buchführung zur Verfügung.

So fordern Sie Mandantendaten aus dem DATEV-Rechenzentrum an

Voraussetzung: Kanzlei-Rechnungswesen bzw. Rechnungswesen ist geöffnet,

Mandant am PC noch nicht vorhanden.

1. Wählen Sie Bestand | Daten holen | Rechnungswesen und Jahresabschluss.

Sie erhalten das Dialogfenster Daten holen. Die Mandantendaten sind bereits

vorbelegt.

2. Bestätigen Sie mit OK.

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Das Dialogfenster Daten holen Mandantenauswahl wird geöffnet. Sie sehen für die

hinterlegten Beraternummern alle im DATEV-Rechenzentrum gespeicherten

Mandantennummern mit Mandantenname und Jahr.

3. Doppelklicken Sie in der Liste auf den entsprechenden Mandanten oder geben Sie den

Ordnungsbegriff (Berater, Mandant, Jahr) manuell ein und bestätigen Sie mit OK.

Sie erhalten das Dialogfenster Daten holen.

Die FIBU-Stammdaten und Monatsverkehrszahlen werden immer übertragen.

4. Sie legen hier fest, welche Buchführungs- und Jahresabschlussdaten bei der

erstmaligen Bereitstellung des Mandanten zusätzlich übertragen werden sollen: OPOS,

Einzelbuchungssätze, LOHN-Buchungen, Belege aus Geschäftsbücher online

und Konsolidierungskreise.

Ist für den Mandanten DATEV OPOS (Offene-Posten-Buchführung) im Rechenzentrum

angelegt, können Sie die OPOS-Stammdaten und die offenen Posten an den PC holen.

Wir empfehlen, bei Mandanten mit OPOS das Kontrollkästchen zu aktivieren, um

Abweichungen zwischen den Datenbeständen am PC und im Rechenzentrum zu

vermeiden. Eine nachträgliche Anforderung der OPOS-Daten ist nicht möglich.

Sie erhalten außer den Monatsverkehrszahlen auch die Einzelbuchungssätze für alle

Konten, wenn das Kontrollkästchen aktiviert ist. Für einen am PC bereits vorhandenen

Mandanten können nachträglich keine Einzelbuchungssätze geholt werden.

LOHN-Buchungen, die Sie in der Projektverbindung LOHN erstellen lassen, können

als Buchungssätze in das Programm übernommen werden und anschließend als Stapel

verarbeitet werden. Haben Sie den Mandanten bereits am PC, können Sie auf diesem

Weg monatlich die LOHN-Buchungen holen.

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Nutzen Sie DATEV-Online-Anwendungen, aktivieren Sie das Kontrollkästchen Belege

aus Geschäftsbücher online. Nach erfolgter Übertragung aus dem Rechenzentrum

stehen die Buchungen unter Buchen | Stapelverarbeitung bzw. im Dialogbuchen in

der Bearbeitung der Buchungsvorschlagsliste zur Prüfung und Verarbeitung bereit.

Lassen Sie im Rechenzentrum Auswertungen mehrerer Mandanten konsolidieren,

können Sie sich den entsprechenden Konsolidierungskreis an den PC holen.

5. Bestätigen Sie Ihre Auswahl mit OK, wird der Auftrag an die RZ-Kommunikation

übergeben und entsprechend den DFÜ-Auftragsdaten ausgeführt.

Datenabgleich zwischen PC und RZ

In bestimmten Situationen werden bei der Anforderung von Mandantendaten zusätzlich

Standard- und Kanzleidaten angefordert. Dabei findet zunächst ein Abgleich zwischen den

Daten im DATEV-Rechenzentrum und den Daten an Ihrem PC statt:

o Abgleich Kontenrahmen

Bei den Kontenrahmen erfolgt eine Existenzprüfung. Ist am PC der benötigte SKR nicht

vorhanden, muss dieser über Bestand | Bestands-Manager | Standard vorher

eingespielt werden.

o Abgleich Kanzlei-Stammdaten

Bei den Kanzlei-Stammdaten, zum Beispiel Kanzlei-Kontenbeschriftung,

Kanzleifunktionen, wird ebenfalls eine Existenzprüfung durchgeführt. Ein

Versionsvergleich findet dabei nicht statt. Fehlende Kanzlei-Stammdaten, die zur

Bearbeitung eines Mandanten erforderlich sind, werden nicht angefordert. Hier liegt die

Verantwortung bei Ihnen, dass Sie mit den richtigen Stammdaten arbeiten.

Tipp: Damit Sie immer mit aktuellen Kanzlei- und Standarddaten arbeiten, empfehlen wir

o Spielen Sie die Standarddaten aktuell von der Programm-DVD ein.

o Bevor Sie zum ersten Mal Mandantendaten aus dem DATEV-Rechenzentrum holen,

formulieren Sie einen Hol-Auftrag für Kanzleidaten. Mit den Kanzleidaten werden

aktuelle Übersichten an den PC übertragen. Somit kann der Abgleich zwischen PC-

Bestand und dem Rechenzentrum bereits beim Holen des ersten Mandanten erfolgen.

o Wurden Kanzleidaten über die Freie Kennziffer-/Werterfassung im Rechenzentrum

geändert, holen Sie diese neu an den PC. Bei den Kanzleidaten findet kein Abgleich auf

Aktualität statt. Hier liegt die Verantwortung bei Ihnen, dass Sie mit den richtigen

Stammdaten arbeiten.

So fordern Sie Kanzleidaten aus dem Rechenzentrum an

1. Rufen Sie Kanzlei-Rechnungswesen bzw. Rechnungswesen auf.

2. Wählen Sie Bestand | Daten holen | Rechnungswesen und Jahresabschluss.

3. Markieren Sie den Schaltknopf Kanzleidaten und bestätigen Sie mit OK.

4. Geben Sie die Beraternummer und das Jahr ein.

5. Kennzeichnen Sie, welche Daten angefordert werden sollen und bestätigen Sie mit OK.

Hol-Auftrag für vorhandene Mandanten erfassen

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Zusätzlich zu dem Holen von Beständen aus dem DATEV-Rechenzentrum, können bereits

vorhandene Mandantendaten ergänzt werden.

Holen Sie Mandantendaten aus dem DATEV-Rechenzentrum für vorhandene Mandanten,

können Sie die vorhandenen Buchführungsdaten um LOHN-Buchungen, Belege aus den

Geschäftsbüchern online (zum Beispiel Kassenbuch, Rechnungseingangs-/-ausgangsbuch

bzw. aus Belegverwaltung online), um Kontoumsätze aus der RZ-Bankinfo, um Daten zu

Konsolidierungskreisen sowie um BWA-Planwerte ergänzen.

Falls Sie eine Branchenlösung eingerichtet haben, können Sie die am PC vorhandene Lösung

ggfs. aus dem Rechenzentrum aktualisieren.

Hinweis:

Einzelne Buchungsvorläufe können aus dem Rechenzentrum nicht ergänzt werden.

So ergänzen Sie die vorhandenen Buchführungsdaten

1. Wenn Sie den Mandanten für die Bearbeitung bereits geöffnet haben, wählen Sie

Bestand | Daten holen | Mandant ergänzen.

Sie erhalten das Dialogfenster Daten holen Mandant ergänzen.

- oder -

Wenn Sie keinen Mandanten für die Bearbeitung ausgewählt haben, wählen Sie

Bestand | Daten holen | Rechnungswesen und Jahresabschluss.

Sie erhalten das Dialogfenster Daten holen.

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2. Wählen Sie innerhalb der Gruppe Anfordern von den Schaltknopf Mandantendaten

(vorbelegt) und bestätigen Sie mit OK.

Sie erhalten das Dialogfenster Daten holen Mandantenauswahl.

- oder -

Wenn Sie die Daten von mehreren Mandanten vom DATEV-Rechenzentrum holen

möchten, die bereits am PC vorhanden sind, wählen Sie den Schaltknopf Daten

mehrerer Mandanten (Ergänzen). Klicken Sie auf OK, erhalten Sie das

Dialogfenster Daten holen Mandantenauswahl, in dem Sie mehrere Mandanten

zum Holen aus dem Rechenzentrum auswählen können.

3. Wählen Sie einen Mandanten aus der Übersicht RZ-Mandantendaten oder geben Sie

den Ordnungsbegriff direkt ein und bestätigen Sie mit OK oder wählen Sie mehrere

Mandanten aus der Daten holen Mandantenauswahl.

Falls der Mandant bereits am PC vorhanden ist und bearbeitet werden kann, erhalten

Sie das Dialogfenster Daten holen Mandant ergänzen.

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Falls Sie mehrere Mandanten gewählt haben, die bereits am PC vorhanden sind und

bearbeitet werden können, erhalten Sie das Dialogfenster Daten mehrerer

Mandanten ergänzen, in dem Sie je Mandant bestimmen können, welche Daten Sie

anfordern möchten.

4. Um den vorhandenen Buchungsbestand um Lohnbuchungen zu ergänzen, aktivieren

Sie das Kontrollkästchen LOHN-Buchungen für den Zeitraum. Wählen Sie aus den

Listen den Zeitraum für die Bereitstellung der Lohn-Buchungen (Monat von bis Monat).

Wenn für den Mandanten bereits Lohnbuchungen an den PC übertragen wurden, wird

automatisch der Folgemonat zur Datenanforderung vorgeschlagen. Beachten Sie, dass

bei abweichendem Wirtschaftsjahr nur Monate gemeinsam angefordert werden

können, die im gleichen Kalenderjahr liegen. Ansonsten sind für jedes Kalenderjahr

zwei eigene Hol-Auftrag zu erstellen.

5. Um Buchungssätze aus DATEV-Online-Anwendungen (z. B. Kassenbuch,

Rechnungseingangs-/-ausgangsbuch) zu holen, aktivieren Sie das Kontrollkästchen

Belege aus Geschäftsbücher online.

Nach erfolgter Übertragung aus dem Rechenzentrum stehen die Buchungen unter

Buchen | Stapelverarbeitung bzw. im Dialogbuchen in der Bearbeitung der

Buchungsvorschlagsliste zur Prüfung und Verarbeitung bereit.

6. Um Belege aus der Belegverwaltung online zu holen, aktivieren Sie das

Kontrollkästchen Belege aus Belegverwaltung online. Für die weitere Präzisierung

des Hol-Auftrag klicken Sie auf die Schaltfläche Details.

Nach erfolgter Übertragung aus dem Rechenzentrum stehen die Belege im

Dialogbuchen zur Prüfung und Verarbeitung bereit.

7. Um den Datenbestand um die Kontoumsätze aus RZ-Bankinfo zu ergänzen, aktivieren

Sie das Kontrollkästchen Kontoumsätze RZ-Bankinfo. Für die weitere Präzisierung

des Hol-Auftrag klicken Sie auf die Schaltfläche Details.

8. Um Daten zu Konsolidierungskreisen zu holen, aktivieren Sie das Kontrollkästchen

Konsolidierungskreise.

9. Um BWA-Planwerte zu holen, aktivieren Sie das Kontrollkästchen BWA-Planwerte.

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10. Klicken Sie auf OK.

Der Hol-Auftrag wird erstellt und in der Anwendung RZ-Kommunikation zur

Verarbeitung bereitgestellt.

Hinweis:

Weitere Informationen finden Sie in der Hilfe im Programm, zum Beispiel zum Dialogfenster

Daten mehrerer Mandanten ergänzen.

3.3.4 Bestandssicherung einspielen

Haben Sie als Anwender des DATEV-Programms Rechnungswesen keine DFÜ-Einrichtung,

können Sie sich die Daten von Ihrem Steuerberater aus dem DATEV-Rechenzentrum

anfordern lassen. Der Datenbestand wird dann als Sicherung auf einem Wechselmedium, zum

Beispiel USB-Stick oder DVD zur Verfügung gestellt und Sie lesen die Daten in das Programm

ein.

So übernehmen Sie die Bestandssicherung

Voraussetzung: Ihr Steuerberater hat die entsprechenden Daten aus dem DATEV-

Rechenzentrum für Sie geholt und gesichert.

1. Wählen Sie Bestand | Bestands-Manager | Mandant.

Sie erhalten das Dialogfenster Bestands-Manager Mandant.

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2. Wählen Sie den Mandanten, für den Sie die Bestandssicherung übernehmen möchten

und klicken Sie auf die Schaltfläche Einspielen.

Sie erhalten das Dialogfenster Ordner suchen, in dem Sie die Verzeichniswahl

festlegen.

3. Wählen Sie das Quell-Laufwerk, zum Beispiel DVD oder USB und bestätigen Sie mit

OK.

4. Markieren Sie den Mandanten und bestätigen Sie mit OK.

Der Einspielvorgang wird gestartet.

3.3.5 Mandantendaten an das DATEV-Rechenzentrum senden - Daten senden

Das Daten senden an das DATEV-Rechenzentrum zählt zu den abschließenden Tätigkeiten.

Sie können Stammdaten und Buchungssätze zur Archivierung an das DATEV-Rechenzentrum

übertragen. Neben der Archivierungsmöglichkeit bietet das DATEV-Rechenzentrum weitere

Vorteile: Kap. 3.1.2 Datenaustausch zwischen PC und DATEV-Rechenzentrum nutzen.

Sendedaten werden automatisch bereitgestellt

Für alle neu erfassten bzw. geänderten Stammdaten bzw. Buchungen bildet das Programm

automatisch die entsprechenden Vorläufe für das Rechenzentrum (Sendedaten). Ändern Sie

buchungssteuernde Stammdaten, fasst das Programm den Vorlauf mit der Stammdaten-

Änderung und die dazugehörigen Buchungsvorläufe in Verarbeitungsordnungen zusammen.

Ändern Sie zum Beispiel die Funktion eines Kontos, das bisher bereits bebucht wurde, erstellt

das Programm eine neue Verarbeitungsordnung. So wird gewährleistet, dass die

Buchungssätze im DATEV-Rechenzentrum auf Basis der gleichen Stammdaten verarbeitet

werden wie am PC.

Die bereitstehenden Sendedaten werden im Dialogfenster Daten senden angezeigt. Sie

haben zwei Möglichkeiten, dieses Dialogfenster zu öffnen:

o Wählen Sie bei bereits geöffnetem Mandanten Bestand | Daten senden |

Sendedaten.

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o Ist der Mandant, für den Daten gesendet werden sollen, noch nicht geöffnet, wählen

Sie Bestand | Daten senden | Mandant und rufen den entsprechenden Mandanten

durch Doppelklick auf.

Es öffnet sich zum Beispiel folgendes Dialogfenster:

Zu den Sendedaten gehören zum Beispiel:

o Stammdaten

Mandanten-Adressdaten, Mandanten-Programmdaten, individuelle

Kontenbeschriftungen, OPOS-Mandanten-Programmdaten, Bilanz-Programmdaten,

usw.

o Buchungen

o Abrufe

Sendedaten auswählen

Die in den Sendedaten bereitstehenden Vorläufe werden vom Programm automatisch zum

Senden markiert. Die Markierung können Sie aufheben.

So wählen Sie Sendedaten aus

1. Soll nur ein Vorlauf nicht gesendet werden, klicken Sie auf das Kontrollkästchen neben

diesem Arbeitsblatt und demarkieren den entsprechenden Vorlauf.

- oder -

Soll ein kompletter Ordner, zum Beispiel Buchungen / buchungssteuernde

Stammdaten (Verarbeitungsordnung 1), nicht gesendet werden, klicken Sie auf

das Kontrollkästchen neben dem Ordner und demarkieren diesen.

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2. Um alle Sendedaten zu selektieren, klicken Sie in den Sendedaten die rechte

Maustaste und wählen aus dem Kontextmenü Alle Sendedaten selektieren.

- oder -

Um die Selektion für alle Sendedaten aufzuheben, klicken Sie in den Sendedaten die

rechte Maustaste und wählen aus dem Kontextmenü Selektion für alle Sendedaten

aufheben.

Hinweis:

Die Sendedaten müssen entsprechend der Verarbeitungsordnung in aufsteigender Reihenfolge

gesendet werden. Sie können eine Verarbeitungsordnung 1 ohne Verarbeitungsordnung 2

senden, nicht aber umgekehrt. Innerhalb einer Verarbeitungsordnung müssen Stammdaten-

Vorläufe zusammen mit den Buchungssätzen gesendet werden, um zu gewährleisten, dass bei

der Verarbeitung der Buchungssätze im DATEV-Rechenzentrum die gleichen Stammdaten zu

Grunde liegen wie vor Ort.

Weitere Informationen zum Beispiel zur Änderung der DFÜ-Auftragsdaten (Schaltfläche

DFÜ...) bzw. zur Datenabgabe (Schaltfläche Einstellungen...) finden Sie in Ihrer Hilfe im

Programm.

Datenübergabe starten und Vorläufe festschreiben

Haben Sie in den Einstellungen Datenabgabe an RZ-Kommunikation hinterlegt und klicken

Sie auf die Schaltfläche Senden, werden die Vorläufe an den DFÜ-Sammler der RZ-

Kommunikation übergeben. Dort werden die Vorläufe, in Abhängigkeit von den

Einstellungen in den DFÜ-Auftragsdaten, entweder gesammelt oder gesendet.

Hinweis:

Ist die Schaltfläche Senden inaktiv, stehen im Vorjahr Vorläufe bereit, die vor den Vorläufen

des aktuellen Jahres gesendet werden müssen.

Mit der Übergabe an die RZ-Kommunikation werden die Vorläufe automatisch

festgeschrieben und können nicht mehr bearbeitet werden.

Achtung:

Die Festschreibung der Vorläufe erfolgt unabhängig davon, ob Sie die Sendedaten an die RZ-

Kommunikation oder einen beliebigen, von Ihnen gewählten Datenpfad abgeben. Die

Festschreibung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.

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Abrechnungsnummer wird automatisch vergeben

Übergeben Sie Buchungssätze an die RZ-Kommunikation oder einen beliebigen Datenpfad,

vergibt das Programm für die Verarbeitung im DATEV-Rechenzentrum automatisch die nächst

höhere Abrechnungsnummer. Sie wird in der Primanota ausgewiesen und kann über die

Infodaten eingesehen werden.

Verarbeitung der gesendeten Vorläufe prüfen

Um sicherzustellen, dass Ihre Vorläufe korrekt verarbeitet wurden, müssen Sie folgende

Schritte durchführen:

o Eingang der Vorläufe im DATEV-Rechenzentrum sicherstellen.

o Kontrollieren der im DATEV-Rechenzentrum erstellten Verarbeitungsprotokolle.

o Prüfen, ob vom DATEV-Rechenzentrum eine Summenübersicht erstellt wurde.

Den Eingang der Vorläufe im DATEV-Rechenzentrum stellen Sie sicher, indem Sie die DFÜ-

Auftragsüberwachung im Programm RZ-Kommunikation aktivieren. Die DFÜ-

Auftragsüberwachung ist ein aktives Meldungssystem zur Überwachung von DFÜ-

Aufträgen. In den DFÜ-Auftragsübersichten können Sie jederzeit den Status und den

Bearbeitungsstand der DFÜ-Aufträge kontrollieren. Wenn Sie beim Senden der Daten unter

DFÜ-Termin die Einstellung Sofort (Einzelanschaltung) wählen, erhalten Sie nach dem

erfolgreichen Eingang der Vorläufe im DATEV-Rechenzentrum die Bestätigung Verarbeitung

OK.

Für jeden verarbeiteten Vorlauf erhalten Sie ein Verarbeitungsprotokoll aus dem DATEV-

Rechenzentrum. Sie können sich diese Protokolle rückübertragen lassen: Kap. 4.1.1

Rückübertragungsfähige Protokolle wählen und so zeitnah kontrollieren, ob der Vorlauf

korrekt verarbeitet wurde: Kap. 4.1.2 Protokolle mit Kanzlei-Rechnungswesen

rückübertragen.

Stellt das Rechenzentrum bei der Verarbeitung eine Abweichung zwischen PC- und RZ-

Bestand fest, wird zusätzlich eine Summenübersicht erstellt. Durch die Gegenüberstellung der

Summenübersicht aus dem Rechenzentrum und der Summenübersicht am PC vor Ort können

Sie auf einen Blick feststellen, in welcher Kontenklasse bzw. Kontengruppe die Differenz

auftritt. Bei der Ausgabe im DATEV-Rechenzentrum können Sie zwischen Papier und

Rückübertragung wählen unter: Stammdaten | Mandantendaten | Registerkarte FIBU |

Ordner Grundauswertungen RZ | Fehler-

/Verarbeitungsprotokolle/Journal/Summenübersicht.

So rufen Sie die Summenübersicht vor Ort in Kanzlei-Rechnungswesen auf

1. Öffnen Sie den Bestand, für den eine Summenübersicht erstellt wurde.

2. Wählen Sie im geöffneten Bestand den Menüpunkt Bestand | Summenübersicht.

3. Wählen Sie im Dialogfenster Summenübersicht den betreffenden Monat und klicken

Sie auf OK.

Vergleichen Sie die Summenübersicht aus dem Rechenzentrum mit der am PC vor Ort.

Tipp: Bei Fragen zur Bereinigung der Differenz wenden Sie sich an den Programmservice.

Sende-Pool

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Im Sende-Pool wird das Datum angezeigt, an dem zuletzt Sendedaten an die RZ-

Kommunikation übergeben wurden. Um zu überprüfen, ob und wann diese Daten an das

DATEV-Rechenzentrum tatsächlich übertragen wurden, öffnen Sie den Mandantenbestand in

DATEV Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen.

Sie finden den Sende-Pool unter Bestand | Daten senden | Sendedaten.

Sendeprotokoll

Das Sendeprotokoll dient Ihnen zur Kontrolle, wann und welche Daten gesendet wurden.

So rufen Sie das Sendeprotokoll auf

o Um das Sendeprotokoll zu öffnen, klicken Sie in den Sendedaten die rechte Maustaste

und wählen aus dem Kontextmenü Sendeprotokoll.

Sie erhalten eine Aufstellung über die von Ihnen gesendeten Daten mit allen wichtigen

Informationen, um bestimmte Sachverhalte nachvollziehen zu können. Das Protokoll

enthält zum Beispiel die Abrechnungsnummer, den DFÜ-Termin, das Sendedatum und

die Einstellung wohin die Daten gesendet wurden.

Verarbeitung im DATEV-Rechenzentrum termingerecht planen

Senden Sie Buchführungsdaten aus DATEV Kanzlei-Rechnungswesen, werden diese

zunächst im DATEV-Rechenzentrum zwischengespeichert. Die Verarbeitung der Daten im

Rechenzentrumsprogramm FIBU erfolgt zwei Mal täglich. In einem Verarbeitungslauf können

für einen Mandanten nur Daten aus einer Verarbeitungsordnung verarbeitet werden.

Übertragen Sie mehrere Verarbeitungsordnungen in einer Anschaltung, werden die Daten

entsprechend ihrer Reihenfolge verarbeitet. Bei Datenbeständen mit mehreren

Verarbeitungsordnungen nimmt die Datenverarbeitung im Rechenzentrum daher mehrere

Verarbeitungsläufe in Anspruch.

Hinweis:

Nehmen Sie an der Übermittlung der Daten an das Finanzamt im DATEV-Rechenzentrum teil,

ist das rechtzeitige Senden der Buchungsvorläufe Voraussetzung für eine fristgerechte

Datenübermittlung insbesondere, wenn mehrere Verarbeitungsordnungen vorliegen.

Wiederholtes Bereitstellen von Sendedaten

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Sind Sendedaten im DATEV-Rechenzentrum nicht angekommen, zum Beispiel es wurden

versehentlich die DFÜ-Aufträge aus der RZ-Kommunikation gelöscht, ist es erforderlich,

diese Daten erneut zum Senden bereitzustellen.

Sie können zum Beispiel folgende Daten erneut senden:

o die letzte Stammdaten-Änderung

o alle bisher gesendeten Buchungsvorläufe

So stellen Sie Daten erneut zum Senden bereit

Voraussetzung: Sie haben den Mandanten im geöffnet.

1. Wählen Sie Bestand | Daten senden | Sendedaten.

2. Öffnen Sie im Dialogfenster Daten senden das Kontextmenü mit der rechten

Maustaste und wählen Sie Daten zum Senden Wiederholen anzeigen.

Die Übersicht der Sendedaten wird um den Ordner Wiederholungsdaten ergänzt.

Bei den Buchungsvorläufen können Sie sehen, an welchem Datum und mit welcher

Abrechnungsnummer die Daten gesendet wurden.

3. Aktivieren Sie die zu sendenden Vorläufe und klicken Sie auf die Schaltfläche Senden.

4. Bestätigen Sie den folgenden Hinweis mit OK.

Die markierten Vorläufe werden erneut gesendet. Die ursprüngliche

Abrechnungsnummer wird dabei nicht verändert.

Rechnungswesen-Abrufe senden

Nach erfolgreicher Übermittlung werden die Daten im DATEV-Rechenzentrum verarbeitet. Sie

erhalten die in den Mandanten-Programmdaten hinterlegten Auswertungen. Zusätzliche

Auswertungen aus dem DATEV-Rechenzentrum können Sie mittels eines Rechnungswesen-

Abrufs anfordern.

Der Abruf erfolgt unter Bestand | Daten senden | Rechnungswesen-Abrufe.

Sie können wählen, entweder Einzelabrufe über die Registerkarte Einzelabrufe oder Sie

rufen ein vordefiniertes Monatspaket ab über die Registerkarte Monatspakete.

Hinweis:

Sie können Abrufe für das Rechenzentrum nur innerhalb eines geöffneten Mandanten

bearbeiten.

Weitere Informationen, zum Beispiel zum Abruf einer Rechnungswesen-Archiv-DVD usw.,

finden Sie in Ihrer Hilfe im Programm.

3.4 Hinweise zu den Datenträgern beachten

Primanota aufbewahren

Haben Sie die Daten an das DATEV-Rechenzentrum (RZ) zur Verarbeitung eingereicht, sollte

die bei der Datenerfassung entstehende Primanota zur Kontrolle beim Anwender bleiben. Wir

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empfehlen Ihnen, die Primanota so lange aufzubewahren, bis Sie die Auswertungen, zum

Beispiel aus dem DATEV-Rechenzentrum erhalten haben Fach 4, Kap. 1.1.4.

DATEV-Programme installieren

Beim Bezug der PC-Programme von DATEV können Sie wählen:

o DATEV-Software auf der Programm-DVD (Digital Versatile Disc)

Der Vorteil der DVD gegenüber der CD-ROM (CompactDisc Read-Only Memory) ist die

große Speicherkapazität. Sie benötigen dazu ein DVD-Laufwerk. Ihr Vorteil: DVD-

Laufwerke sind abwärtskompatibel, d. h. Ihr PC kann auch CD-ROM lesen.

o RZ-initiierte Software-Auslieferung auf die Festplatte Ihres PC

Die Programm-DVD erhalten Sie weiterhin zu den jeweils kommunizierten Terminen

(i. d. R. 2 Wochen später).

Unternehmen erhalten künftig ausschließlich DVDs

Die Ablösung der DATEV-Programm-CD zu den Lösungen für Unternehmen erfolgte mit dem

Release 20.0 im September/Oktober 2008. DATEV-Mitglieder erhalten bereits heute

ausschließlich eine DATEV-Programm-DVD.

Mit der Auslieferung der 18.0 haben alle Anwender eine DATEV-DVD erhalten, also auch die

Kunden, die bislang keinen DVD-Vertrag hatten. Anwender mit einem CD-Vertrag erhalten

zusätzlich die DATEV-Programm-CD. Bereits mit dem Release 19.0 wurde an alle Anwender

ausschließlich eine DATEV-DVD ausgeliefert. Ausnahme: Anwender, die an das Logistik-Center

zurückmelden, dass sie zu diesem Release noch eine DATEV-CD erhalten möchten.

3.5 Angebotspalette der FIBU-Auswertungen im Rechenzentrum nutzen

Anwender, die Ihre Finanzbuchführung im DATEV-Rechenzentrum gespeichert haben,

können die entsprechenden Auswertungen anfordern.

Tipp: Welche FIBU-Online-Auswertungen Sie via Internet mit Unternehmen online

anfordern können, finden Sie in Kap. 5.6.1.

Wegen rückläufiger Nutzung von Rechenzentrums-Auswertungen und der Einstellung von

DATEV DESY und DATEV Bilanz zum 30. Juni 2008, werden ab Ende September 2009

einige Auswertungen aus dem Rechenzentrum nicht mehr weiterentwickelt und gewartet.

Hinweis:

Welche Ersatzmöglichkeiten Sie für gekündigte Rechenzentrums-Auswertungen am PC haben,

entnehmen Sie Ihrer Hilfe im Programm bzw. der DATEV Informations-Datenbank,

Dokumentnummer 1034996.

3.5.1 Laufende Auswertungen im Rechenzentrum anfordern

Laufende Auswertungen Auswertung Ausgabe

Laufende Auswertungen

MPD-Protokoll

Verarbeitungsprotokoll Papier,

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Laufende Auswertungen Auswertung Ausgabe

sind Auswertungen, die automatisch erstellt werden bei

Einreichung von Buchungen und Mindestschlüsselung.

DATEV-Konto

Summen- und Saldenliste

ggf. UStVA

ggf. Fehlerprotokoll

online

Papier

Papier

Papier

Papier,

online

Papier

DÜ = Datenübermittlung

online = DATEV Unternehmen online

DFÜ = Rückübertragung von Protokollen

online* = Auswertungen online mit jeweils

aktuellem Stand

3.5.2 Zusatzauswertungen im Rechenzentrum anfordern

Zusatzauswertungen Auswertung Ausgabe

Zusatzauswertungen Verarbeitungsprotokolle Papier,

DFÜ

sind Auswertungen, die bei Einreichung von

Buchungen und zusätzlicher MPD-

Schlüsselung erstellt werden.

UStVA

Datenübermittlungsprotokoll UStVA, USt 1/11

Fehlerprotokolle FIBU

Papier, DÜ,

online

Papier,

DFÜ

Papier,

DFÜ

Konten in DATEV-Format

o je Einreichung / monatlich Papier

Konten in Format DIN A4

o je Einreichung / monatlich Papier

Summen- und Saldenliste

o je Einreichung / monatlich

Papier,

online

Stammdaten-Protokolle

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Zusatzauswertungen Auswertung Ausgabe

o MPD-Protokolle

Papier,

DFÜ,

online*

o Funktionsplan je Einreichg.

Papier,

DFÜ,

online*

o Kontenbeschriftungen

Papier,

DFÜ

o Sonstige Stammdaten

Papier,

DFÜ

Zusammenfassende Meldung

o je Einreichung / vierteljährlich / jährlich Papier, DÜ

Protokolle zur ZM

o je Einreichung / vierteljährlich / jährlich

Papier,

DFÜ

Betriebswirtschaftliche Auswertungen BWA

o Chefübersichten

o Betriebswirtschaftlicher Kurzbericht

(BKB)

o Vergleichs-BKB

o Protokoll individuelle BWA-Schemata

Papier,

online

Papier,

online

Papier,

online

Papier,

DFÜ

DÜ = Datenübermittlung

online = DATEV Unternehmen online

DFÜ = Rückübertragung von Protokollen

online* = Auswertungen online mit jeweils aktuellem Stand

3.5.3 Abrufauswertungen im Rechenzentrum anfordern

Abrufauswertungen Auswertung Ausgabe

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Abrufauswertungen Auswertung Ausgabe

Abrufauswertungen Konten Papier

sind Auswertungen, die per Abruf im

Rechenzentrum erstellt werden.

Umrechnungsliste der Kontensalden (bei

Wechsel von DM auf Euro) Papier

Umstellungsprotokoll zur

Kontonummernerweiterung Papier

UStVA Papier, DÜ,

online

USt 1/11 Papier, DÜ,

online

DÜ-Protokoll UStVA, USt 1/11 Papier, DFÜ

Zusammenfassende Meldung Papier, DÜ

Protokolle zur ZM Papier, DFÜ

Konsolidierte UStVA Papier, DÜ

Prüfprotokoll zur konsolidierten UStVA Papier, DFÜ

DÜ-Protokoll zur konsolidierten UStVA Papier, DFÜ

Konsolidierte USt 1/11 Papier, DÜ

Prüfprotokoll zum konsolidierten USt 1/11 Papier, DFÜ

DÜ-Protokoll zum konsolidierten USt 1/11 Papier, DFÜ

Umsatzsteuererklärung UStE

Summen- und Saldenliste

Papier

Papier,

online

Prüfprotokoll zur konsolidierten SUSA Papier, DFÜ

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Abrufauswertungen Auswertung Ausgabe

DÜ = Datenübermittlung

online = DATEV Unternehmen online

DFÜ = Rückübertragung von Protokollen

online* = Auswertungen online mit jeweils aktuellem Stand

Abrufauswertungen Auswertung Ausgabe

FIBU-Jahresauswertungen:

o Kontenbuch mit:

- Jahres-Summen- und Saldenliste

- Stammdaten-Dokumentation STADO

Papier

o Rechnungswesen-Archiv-DVD mit:

- Kontoblatt

- Journal mit Journalabschlussblatt

- Jahres-Summen- und Saldenliste

DVD

- Dokumentation buchungssteuernder Stammdaten

- UStVA-Werte

- Jahreszusammenstellung der Umsatzsteuerwerte

- Vorlaufübersicht

Betriebswirtschaftliche Auswertungen BWA Papier

o mit MPD-Bezug

o ohne MPD-Bezug

o Chefübersichten

o BKB

Papier,

online

Papier,

online

o Vergleichs-BKB

o Protokoll individuelle BWA-Schemata

Papier,

online

Papier, DFÜ

DÜ = Datenübermittlung

online = DATEV Unternehmen DFÜ = Rückübertragung von Protokollen

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Abrufauswertungen Auswertung Ausgabe

online online* = Auswertungen online mit jeweils aktuellem Stand

3.6 Kennziffer-Werterfassung nutzen

Programmneuerungen sofort erfassen

Liegen DATEV-Programmneuerungen vor, zum Beispiel in den Mandanten-

Programmdaten, die in Ihrer Version DATEV Kanzlei-

Rechnungswesen/Rechnungswesen noch nicht berücksichtigt sind, können Sie diese in

dringenden Fällen noch vor Auslieferung der neuen Version über die Freie Kennziffer-

/Werterfassung erfassen und über das DATEV-Rechenzentrum sofort nutzen.

Hinweis:

MPD-Kennziffer 101 = 2 (Änderung) nicht vergessen Fach 2, Kap. 3.2.

Nullen

Führungsnullen können Sie bei der Kennziffer-/Werterfassung weglassen. Füllnullen

müssen Sie erfassen. Das Programm liest die Eingabesätze von rechts nach links:

Prüfprotokoll abwarten

Die Abspeicherung der Neueingabe oder Änderung der Mandanten-Programmdaten im

Rechenzentrum bestätigt DATEV automatisch mit einem Prüfprotokoll. Wir empfehlen

Ihnen, auf diese Bestätigung zu warten und sie auf etwaige fehlerhafte Eingaben zu prüfen.

Die eingereichten Kennziffern der Mandanten-Programmdaten (MPD) wie auch der

Mandanten-Adressdaten (MAD) finden Sie im Prüfprotokoll wie folgt gekennzeichnet:

Zeichenerklärung

* Ersteingabe der Kennziffer

Änderung der Kennziffer

Leerstelle Automatische Schlüsselung

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Zeichenerklärung

F Fehlerhafte Eingabe der Kennziffer

Fehlerprotokoll beachten

Bei Eingabesätzen, die den Regeln nicht entsprechen, wird ein Prüfprotokoll gedruckt mit der

Überschrift Fehlerprotokoll. Die abgelehnten Kennziffern werden im Fehlerprotokoll mit

einem F versehen und werden nicht gespeichert.

Hinweis:

Wenn Sie die Kennziffern trotzdem gespeichert haben wollen, müssen Sie die Schlüsselung

neu, den Eingaberegeln entsprechend und mit MPD-Kennziffer 101 = 2 (Änderung) im

DATEV-Rechenzentrum einreichen.

3.6.1 Kennziffer-Werterfassung mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen

In besonderen Fällen können Sie die Freie Kennziffer-/Werterfassung in DATEV Kanzlei-

Rechnungswesen nutzen. Die hier geänderten Stammdaten Adress-/Programmdaten,

individuelle Funktionen, Kontenbeschriftungen, haben keine Wirkung auf den Datenbestand

am PC.

1. Wenn Sie den Mandanten bearbeiten, wählen Sie Bestand | Daten senden |

Sendedaten.

- oder -

Wenn der Mandant nicht zur Bearbeitung geöffnet ist, wählen Sie Bestand | Daten

senden | Mandant und dann den Ordnungsbegriff, für den Sie Sendedaten

bereitstellen möchten.

Sie erhalten das Dialogfenster Daten senden.

2. Öffnen Sie mit der rechten Maustaste in der Übersicht das Kontextmenü und wählen

Sie Freie Kennziffer-/Werterfassung:

Sie erhalten das Dialogfenster Freie Kennziffer-/Werterfassung, Vorläufe

verwalten.

3. Klicken Sie auf die Schaltfläche Neu und erfassen Sie anschließend im Dialogfenster

Freie Kennziffer-/Werterfassung, Vorlauf anlegen die gewünschten Vorlaufdaten.

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Es erscheint das Erfassungsfenster für die Freie Kennziffer-/Werterfassung:

4. Erfassen Sie die gewünschten Kennziffern (Kz. 101 = 1 oder 2, Neuanlage oder

Änderung zum Beispiel für Mandanten-Programmdaten/Mandanten-Adressdaten

nicht vergessen).

Tipp: Bei der Datenerfassung mit der freien Kennziffer-/Werterfassung in DATEV

Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen entsteht eine PrimanotaKap. 3.4. Sie

finden darin Ihre Daten so aufbereitet, wie sie erfasst worden sind.

3.6.2 Kennziffer-Werterfassung mit DATEV NESY

So erfassen Sie Kennziffern über die Kennziffer-/Werterfassung in NESY

1. Um die Mandanten-Programmdaten Finanzbuchführung über die Kennziffer-

/Werterfassung zu erfassen, geben Sie einen Kurzvorlauf (Anwendung 13) mit der

Abrechnungsnummer 71 und dem Jahr ein.

2. Klicken Sie im Feld Dateneingabe formularorientiert auf das Häkchen ( ), um im

Kontrollkästchen das Häkchen zu entfernen ( ):

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3. Haben Sie alle Vorlaufangaben erfasst, klicken Sie auf die Schaltfläche OK.

Es erscheint das Eingabefenster für die Kennziffer-/Werterfassung in NESY:

4. Sie haben eine ältere NESY-Version und erfassen in 2009 die seit 2007 gültige MPD-

Kennziffer 135 für Unterdrücken der Datenübermittlung UStVA mit dem Wert 1 =

keine automatische Bereitstellung zur DÜ UStVA.

Die Kennziffernerfassung beginnen Sie stets mit Kennziffer 101, Schlüssel 2

(Änderung):

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Ab dem Zeitpunkt der Speicherung in den Mandanten-Programmdaten wird die

automatische Bereitstellung und Übermittlung der UStVA unterdrückt.

3.7 Erfassung ohne Prüfungen - ANES

Orientierung:

Das anwendungsneutrale Erfassungssystem ANES erlaubt Daten zu erfassen, die in der

NESY-Erfassung (noch) nicht realisiert sind, zum Beispiel Neuerungen, die in Ihrer Version der

DATEV NESY noch nicht berücksichtigt sind und die Sie in dringenden Fällen erfassen

müssen.

Die Erfassung mit ANES kann nur bei Kurzvorläufen und Abrufvorläufen eingestellt werden.

Achtung:

Keine Prüfung auf Korrektheit der Daten!

Bei der ANES-Erfassung erfolgt weder bei der Vorlauf- noch bei der Datenerfassung eine

Prüfung auf die Korrektheit der Daten!

Hinweis:

Wir empfehlen Ihnen, diese Sonderfunktion der Datenerfassung nur in Ausnahmefällen zu

verwenden.

So legen Sie einen Kurzvorlauf mit ANES an

1. Wählen Sie Vorlauf | Neu...

Das Dialogfenster Vorlauf neu wird geöffnet.

2. Wählen Sie die Anwendungsnummer aus einer Liste für den gewünschten Kurz- oder

Abrufvorlauf und erfassen Sie das Namenskennzeichen (NKZ).

Das Feld Erfassung ohne Prüfungen (ANES) kann aktiviert werden.

3. Klicken Sie auf das Feld Erfassung ohne Prüfungen (ANES) und aktivieren Sie das

Kontrollkästchen.

Im Feld Anwendung erhält Ihr gewählter Vorlauf den Zusatz ANES:

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Bei der Erfassung erfolgt keine Prüfung auf Korrektheit der Daten.

4. Haben Sie alle Vorlaufangaben erfasst, klicken Sie auf die Schaltfläche OK und geben

anschließend die gewünschten Daten ein.

Tipp: Liegen Programmneuerungen bei Kennziffern, zum Beispiel bei den Mandanten-

Programmdaten vor, empfehlen wir Ihnen, diese unter der entsprechenden

Abrechnungsnummer über die Freie Kennziffer-/Werterfassung zu erfassen Kap. 3.6.

4 Datenfernübertragung nutzen

Buchführung im Rechenzentrum gespeichert?

Sie erfassen Ihre Buchführungsdaten an Ihrem PC, zum Beispiel mit dem DATEV-Programm

Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen und senden diese per Datenfernübertragung

(DFÜ) an das DATEV-Rechenzentrum nach Nürnberg zur Verarbeitung. Ihre Vorlauf- und

Buchungsfehlerprotokolle können Sie direkt rückübertragen vorausgesetzt, Sie haben die

entsprechenden Mandantendaten erfasst, zum Beispiel rückübertragungsfähige Protokolle

wählen Kap. 4.1.1:

o Rückübertragung Verarbeitungsprotokolle / Fehlerprotokolle

o Rückübertragung Stammdaten-Protokolle

4.1 Das DFÜ-Angebot

Als Anwender von DATEV Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen steht Ihnen die

Datenfernübertragung (DFÜ) zur Verfügung. Sie senden Ihre Eingabedaten (Daten senden)

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über das Fernsprechnetz an das DATEV-Rechenzentrum oder Sie veranlassen die

Rückübertragung Ihrer FIBU-Protokolle (Daten holen) an Ihren PC.

Voraussetzungen

Die Teilnahme an der Fernübertragung setzt eine entsprechende technische Ausrüstung an

Ihrem PC voraus. Sie benötigen entweder einen PC mit einem dazugehörigen Modem

(MOdulator DEModulator) oder einer DATEV-ISDN-Karte. Das Modem mit dem Anschluss

an das öffentliche Fernsprechnetz oder die DATEV-ISDN-Karte richtet Ihnen Ihr Telekom-

Anbieter ein.

Mit DSL ins Rechenzentrum

Als Anwender von DATEV Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen können Sie Ihre

Daten auch ohne DATEV-ISDN-Karte über das Internet, abgesichert ins DATEV-

Rechenzentrum senden und von dort holen. Die Breitbandtechnik DSL ist um ein Vielfaches

schneller als ISDN. Wer mit DSL ins Internet geht, sollte seine DFÜ-Verbindung zum DATEV-

Rechenzentrum auch auf DSL umstellen - das spart Zeit und Kosten. Damit Sie DSL für die

DFÜ-Anbindung ans Rechenzentrum nutzen können, benötigen Sie eine DATEV SmartCard /

DATEV mIDentity (Einzelplatz) bzw. DATEV-Server mIDentity (Kommunikationsserver im

Netzwerk). Für die eigentliche Umstellung von ISDN auf Internet (DSL) müssen Sie nur ein

paar Einstellungen im Programm DFÜ-Verwaltung ändern.

Weitere Informationen, zum Beispiel zu den Voraussetzungen, zur Übertragungsbandbreite

und Anschlussart finden Sie in der DATEV Informations-Datenbank, Dokument Per

Internet in das DATEV-Rechenzentrum, Dokumentnummer 1034164.

DFÜ-Daten bei Stapelverarbeitung

Die per DFÜ an das DATEV-Rechenzentrum übermittelten Daten werden zunächst im

Rechenzentrum zwischengespeichert (Stapelverarbeitung) und dann abgerufen, wenn die

Produktion (= Verarbeitung aller eingereichten Daten zu einem Programm) angelaufen ist.

Es kommt so zu einer zeitlich versetzten Verarbeitung der per DFÜ gesendeten Daten.

Das DATEV-Programm Finanzbuchführung wird täglich mehrfach verarbeitet. Die genauen

Verarbeitungszeiten entnehmen Sie bitte dem Datenfahrplan, Artikelnummer 10808.

4.1.1 Rückübertragungsfähige Protokolle wählen

Das Rückübertragen von Protokollen ist direkt aus DATEV Kanzlei-

Rechnungswesen/Rechnungswesen möglich.

Wenn Sie zeitkritische Daten ins DATEV-Rechenzentrum einreichen, können Sie Ihre Vorlauf-

und Buchungsfehlerprotokolle rückübertragen, vorausgesetzt, Sie haben die entsprechenden

Mandantendaten erfasst:

So gelangen Sie zum Register Mandantendaten

1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung.

2. Wählen Sie Stammdaten | Mandantendaten.

Sie erhalten das Register Mandantendaten, in dem Sie die Stammdaten des

Mandanten bearbeiten.

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3. Klicken Sie auf die Registerkarte FIBU.

Sie erhalten eine Übersicht mit Ordnern der Registerkarte.

4. Um die einzelnen Erfassungsmasken des Ordners Grundauswertungen (RZ)

anzuzeigen, doppelklicken Sie auf den Ordner.

Sie erhalten die Erfassungsmaske, in der Sie die Rückübertragung erfassen.

Umsatzsteuer-Protokolle

Erfassen Sie Rückübertragung Umsatzsteuer-Protokolle, erhalten Sie im DATEV-Programm

Finanzbuchführung folgende Protokolle rückübertragen:

o Datenübermittlungsprotokoll zur UStVA, Werte zur UStVA, Protokoll Kz. 26/29 UStVA,

Fehlerprotokoll und Eingabeprotokoll zur Umsatzsteuererklärung sowie Differenz- und

Bereitstellungsprotokoll.

Pfad: Mandantendaten, Registerkarte FIBU, Ordner Umsatzbesteuerung (PC und

RZ), Datenübermittlung / Fristverlängerung, Erfassungsmaske

Datenübermittlung UStVA-Werte, Feld Rückübertragung DÜ-Protokoll,

Rückübertragung mit 1 erfassen.

Protokolle zur ZM

Erfassen Sie Rückübertragung Protokolle zur ZM, erhalten Sie im DATEV-Programm

Finanzbuchführung folgende Protokolle rückübertragen:

o Datenübermittlungsprotokoll zur ZM und Protokoll unvollständiger Buchungen.

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Pfad: Mandantendaten, Registerkarte FIBU, Ordner Angaben zur EU (PC und

RZ), Zusammenfassende Meldung, Erfassungsmaske Zusammenfassende

Meldung, Feld Ausgabemedium, Rückübertragung mit 1 erfassen.

Verarbeitungsprotokolle / Fehlerprotokolle

Erfassen Sie Rückübertragung Verarbeitungsprotokolle / Fehlerprotokolle, erhalten Sie

im DATEV-Programm Finanzbuchführung folgende Protokolle rückübertragen:

o Verarbeitungsprotokolle, Umsatzsteuerwerteblatt, Hinweisprotokoll zur

Kontenausgabe, EG-Journal bzw. Fehlerprotokolle FIBU, sonstige Protokolle BWA/EG-

Fehlerprotokoll.

Pfad: Mandantendaten, Registerkarte FIBU, Ordner Grundauswertungen (RZ),

Fehler-/Verarbeitungsprotokolle, in der Erfassungsmaske Feld Ausgabemedium,

Rückübertragung mit 1 erfassen.

Stammdaten-Protokolle

Erfassen Sie Rückübertragung Stammdaten-Protokolle, erhalten Sie im DATEV-Programm

Finanzbuchführung folgende Protokolle rückübertragen:

o Sonstige Protokolle FIBU (mit Prüfprotokoll für Groß-/Kleinschreibung, Prüfprotokoll

zur Einrichtung einer individuellen BWA und Abrufprotokoll für Projektverbindung LOHN

nach FIBU), individuelle Eingabe FIBU und Vorgabewerte BWA und individuelle BWA-

Schemata, MPD-Protokolle FIBU/OPOS, Protokoll Bilanz-Stammdaten, Konsoprotokolle

UStVA, SuSa und BWA.

Pfad: Mandantendaten, Registerkarte FIBU, Ordner Grundauswertungen (RZ),

Protokolle, in der Erfassungsmaske Feld Ausgabemedium, Rückübertragung mit 1

erfassen.

Übersicht anfordern

In DATEV Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen können Sie zum Beispiel einen

Auftrag erstellen über Bestand | Daten holen | RZ-Protokolle rückübertragen, in dem

Sie die Berater, Mandanten usw. definieren, über deren im DATEV-Rechenzentrum

bereitgestellte Protokolle Sie eine Übersicht wünschen.

Hinweis:

Die Anwendung RZ-Protokolle rückübertragen können Sie nur aufrufen, wenn kein

Mandantenbestand geöffnet ist.

In der Übersicht sind die Protokolle nach folgenden Gliederungsebenen angeordnet:

o Berater, für den Protokolle im DATEV-Rechenzentrum bereitgestellt sind,

o Mandanten des Beraters,

o Jahr,

o Protokoll,

o Bereitstellungsdatum mit Bereitstellungszeit, an dem das Protokoll bereitgestellt

wurde.

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4.1.2 Protokolle mit Kanzlei-Rechnungswesen rückübertragen

Vorlauf- und Buchungsfehlerprotokolle rückübertragen

Das DATEV-Programm RZ-Protokolle rückübertragen ist ein Programmbaustein, mit dem

Sie bestimmte Protokolle aus dem DATEV-Rechenzentrum an den PC holen, um diese zu

drucken, als ANSI-Datei zu exportieren, zu sichern bzw. an andere Mitarbeiter weiter zu

geben.

Um Protokolle aus dem DATEV-Rechenzentrum zu holen, definieren Sie einen Auftrag zum

Daten holen. Dabei können Sie Einschränkungen für die Protokolle festlegen.

1. Wählen Sie im Hauptmenü Bestand | Daten holen | RZ-Protokolle

rückübertragen

Es erscheint das Dialogfenster RZ-Protokolle rückübertragen.

2. Wählen Sie darin im Hauptmenü RZ-Protokoll | Daten holen

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Es erscheint das Dialogfenster Daten holen.

3. Erfassen Sie darin die gewünschte DFÜ-Beraternummer und klicken Sie die

gewünschte Auftragsart, die Protokolle und die Einschränkungen an.

Anschließend bestätigen Sie Daten holen mit OK.

Für die angeforderte Beraternummer erscheint die Liste Im RZ bereitgestellte

Protokolle.

Erfassen Sie hier keine Beraternummer, wird die in der RZ-Kommunikation

hinterlegte DFÜ-Beraternummer für das Daten holen verwendet.

4. Um die geholten Protokolle im Register Bereits geholte RZ-Protokolle angezeigt zu

erhalten, müssen Sie die Ansicht aktualisieren.

5. Klicken Sie auf die Protokolle Mandanten-Programmdaten und Individuelle

Kontenbeschriftung und drücken Sie anschließend die rechte Maustaste, um sie am

PC zu bearbeiten:

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Hinweis:

Rufen Sie die zur Rückübertragung für Sie bereitgestellten Protokolle innerhalb von 30

Tagen auf Ihren PC nicht ab, werden sie gelöscht, soweit sie die Speicherfrist überschritten

haben.

Tipp: Wenn Sie während Ihrer täglichen Arbeit zusätzliche Informationen benötigen, nutzen

Sie die Hilfe im DATEV-Programm RZ-Protokolle rückübertragen. Sie erhalten zu jedem

Dialogfenster eine umfassende Hilfe und eine Beschreibung der Handlungen, die Sie im

Dialogfenster vornehmen können. Zusätzlich können Sie das Beispiel für Einsteiger

aufrufen.

4.2 Automatischen RZ-Abruf und automatischen Datenempfang nutzen

Als Teilnehmer an der Datenfernübertragung können Sie wählen

o Software automatisch geliefert erhalten - Kap. 4.2.1

o Auswertungsdaten automatisch empfangen - Kap. 4.2.2

Hinweis:

Die Anbindung Ihres PC-Systems an das DATEV-Rechenzentrum kann über einen im Netz

eingebundenen Kommunikationsserver der DATEV, über ISDN-Direktanwahl mit einer

DATEV-ISDN-Karte oder durch eine beliebige Internetanbindung, abgesichert mittels einer

von DATEV gelieferten SmartCard, erfolgen.

Information per E-Mail, Info-Fax entfällt

Wenn die automatische Datenübermittlung nicht erfolgen kann, zum Beispiel auf Grund

technischer Probleme oder weil Ihr PC für längere Zeit ausgeschaltet ist, werden Sie per E-

Mail informiert, dass Daten zur Abholung im DATEV-Rechenzentrum bereit stehen.

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4.2.1 Automatischen RZ-Abruf über Installations-Manager nutzen

Kanzlei-PC wählt RZ an - Software-Abfrage

Beim Automatischen RZ-Abruf handelt es sich um einen Software-Lieferweg für termin-

und zeitkritische Programmauslieferungen der DATEV. Mit dem DATEV Automatischen RZ-

Abruf entfällt das manuelle Anstoßen des Software-Abrufs. Sie legen im DATEV-Programm

Installations-Manager fest, wann eine Anschaltung (Abfrage) an das DATEV-

Rechenzentrum durchgeführt werden soll. Mit dieser Anschaltung wird geprüft, ob für Sie

relevante aktuelle DATEV-Programme vorliegen. Falls dies zutrifft, wird der Software-Abruf

automatisch durchgeführt.

Für alle DATEV-Programme nutzbar

Der Automatische RZ-Abruf steht Ihnen für alle DATEV-Programme zur Verfügung.

Voraussetzung ist, Sie haben das DATEV Grundpaket Basis, den Installations-Manager

und das DATEV-Programm RZ-Kommunikation im Einsatz.

Beschleunigte Übertragung nutzen

Der Software-Abruf aus dem DATEV-Rechenzentrum erfolgt in der Regel per ISDN-

Direkteinwahl. Sie können den Software-Abruf beschleunigen und/oder vereinfachen über

o DATEV online mit ISDN-Kanalbündelung

Mit DATEV online mit ISDN-Kanalbündelung nutzen Sie beide B-Kanäle Ihres ISDN-

Anschlusses. Die Übertragung dauert ca. die Hälfte der Zeit. Trotz der Kanalbündelung

beträgt die Übertragungskapazität maximal 40 MB pro Stunde.

o DATEV net

Bei DATEV net nutzen Sie Ihren vorhandenen Breitband-Internetzugang, der Ihnen

auch für den Software-Abruf zur Verfügung steht. Weitere Informationen finden Sie im

Dokument DATEV net - Umstellung von ISDN auf DSL (Dokumentnummer 1034644).

Ausführliche Informationen zum Verbindungsaufbau mit dem DATEV-Rechenzentrum finden

Sie in der DATEV Informations-Datenbank, Per Internet in das DATEV-

Rechenzentrum, Dokumentnummer 1034164.

Wiederkehrende Tätigkeiten beim RZ-Abruf automatisieren

Um immer wiederkehrende Tätigkeiten beim RZ-Abruf zu automatisieren, können Sie

folgende Abruf-Aktionen täglich ausführen lassen:

o Tagesaktuelle Programme (zum Beispiel ELSTER)

o Service-Releases

o Zugriffsrechte/Lizenzen

Führen Sie die folgenden Schritte direkt an dem PC durch, der als DFÜ-Rechner fungiert. Das

kann beispielsweise der Kommunikationsserver sein oder der PC, in dem die ISDN-Karte

eingebaut ist.

1. Starten Sie den Installations-Manager über Start | Programme | DATEV |

Basissoftware.

2. Wählen Sie den Menüpunkt Extras | Einstellungen.

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Es öffnet sich das Dialogfenster Einstellungen mit einer Strukturansicht und einem

Arbeitsbereich.

3. Klicken Sie im linken Baum unter RZ-Verbindung auf Anmeldung.

Es öffnet sich das Dialogfenster Anmeldung im Rechenzentrum.

4. Erfassen Sie Ihre Beraternummer und das Beraternummer-Kennwort.

Ein in der DATEV Nutzungskontrolle hinterlegtes Kennwort wird automatisch

angezeigt. Das Kontrollkästchen Bei RZ-Abruf Verbindung sofort herstellen muss

in diesem Fall nicht aktiviert werden, da der Ablauf automatisch durchgeführt wird.

5. Klicken Sie im linken Baum unter RZ-Verbindung auf Automatischer RZ-Abruf.

Es öffnet sich das Dialogfenster Am Automatischen RZ-Abruf teilnehmen.

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6. Aktivieren Sie das Kontrollkästchen Am Automatischen RZ-Abruf teilnehmen.

7. Wählen Sie die von Ihnen gewünschten automatischen Abrufe, indem Sie die

entsprechenden Kontrollkästchen aktivieren.

Wenn Sie beraternummernspezifisch abrufen wollen, geben Sie die gewünschte(n)

Beraternummer(n) ein.

Wenn Sie per E-Mail benachrichtigt werden wollen, aktivieren Sie das

Kontrollkästchen und geben die gewünschte E-Mail-Adresse ein.

Erfassen Sie einen gewünschten Benachrichtigungstext für die Betreffzeile, der

anstelle des sonst verwendeten Standardtext angezeigt werden soll.

Tipp: Ihr E-Mail-Client muss so konfiguriert sein, dass keine manuelle Eingabe, wie

z. B. ein Passwort, notwendig ist. Ansonsten bleibt der Ablauf stehen und wartet auf

eine Eingabe.

8. Klicken Sie im linken Baum auf Terminplanung für automatischen Abruf.

Es öffnet sich das Dialogfenster Terminplanung für automatischen Abruf.

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9. Aktivieren Sie das Kontrollkästchen Start für automatischen RZ-Abruf festlegen

und legen Sie eine Startzeit fest.

Achten Sie darauf, dass die Startzeit für den automatischen RZ-Abruf innerhalb der

Betriebszeiten des DATEV-Rechenzentrums liegt. Planen Sie ausreichend zeitliche

Reserven für die Datenübertragung mit ein. DATEV Informations-Datenbank,

Datenfahrplan, Dokumentnummer 0908200.

10. Klicken Sie unten auf Übernehmen.

Der Auftrag zum automatischen RZ-Abruf wird in die geplanten Tasks des

Betriebssystems eingetragen und zur eingetragenen Zeit durchgeführt.

- oder -

Wenn Sie den Automatischen RZ-Abruf nicht bzw. nicht mehr nutzen wollen,

deaktivieren Sie das Kontrollkästchen Am Automatischen RZ-Abruf teilnehmen.

4.2.2 Automatischen Datenempfang über RZ-Kommunikation nutzen

RZ wählt Kanzlei-PC an - Datenbestände-Empfang

Der Automatische Datenempfang ermöglicht eine flexiblere Gestaltung der Arbeitsabläufe

in der Kanzlei. Zeitkritische Auswertungen, zum Beispiel Rechnungswesen RZ-Protokolle,

Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Briefe über DATEV Briefkasten oder Fristen und Bescheide

über Bescheide und Anschreiben werden zeitnah an den Kanzlei-PC übertragen und müssen

nicht mehr manuell abgerufen werden. Das DATEV-Rechenzentrum nimmt selbstständig

Verbindung mit dem PC auf und übermittelt die Daten. So lässt sich die Effizienz in der

Kanzlei erhöhen.

Die Auswertungen werden zugestellt, sobald diese im DATEV-Rechenzentrum verfügbar sind.

Dabei kann mit den DATEV-Programmen weiter gearbeitet werden und zusätzliche

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Anschaltungen oder DFÜ-Verbindungen können parallel weiter genutzt werden, zum Beispiel

DATEV net.

Für den Automatischen Datenempfang nutzbaren Anwendungen:

o Rechnungswesen: RZ-Protokolle

o LODAS: Auswertungen, Probeabrechnung

o DATEV Briefkasten

o Fristen und Bescheide über Bescheide und Anschreiben

Voraussetzungen für die Nutzung

Generelle Voraussetzungen für die Nutzung des Automatischen Datenempfangs sind:

o DATEV-ISDN-Hardware wird eingesetzt.

Ausnahme: Bei Abosteuerung kann auch eine DATEV SmartCard verwendet werden.

o Der Rechner, der die Rückübertragungen empfangen soll, sollte ständig eingeschaltet

sein, damit Rückübertragungen jederzeit empfangen bzw. abgeholt werden können.

o Der Empfangs-PC muss erreichbar (der Ruf darf zum Beispiel nicht auf einen

Anrufbeantworter umgeleitet werden) und das DFÜ-System (Ampel) muss bereit sein.

o Es darf keine weitere empfangsfähige Software gestartet sein, zum Beispiel Fax-

Software, Fernwartungssoftware des DATEV-System-Partners oder des Technikers.

o Der DFÜ-Sammler muss aktiviert sein.

o Die betroffenen DATEV-Programme müssen an dem PC, an dem der DFÜ-Sammler

gestartet ist (in der Regel der Empfangs-PC), installiert sein.

Tipp: Ist keine DATEV-ISDN-Hardware vorhanden, oder sind andere Voraussetzungen bei

Ihnen nicht gegeben, können alternativ zum DATEV Automatischen Datenempfang die

Daten durch die Abosteuerung automatisch abgeholt werden.

Nutzungskontrolle wird empfohlen

Der Einsatz der DATEV Nutzungskontrolle wird empfohlen. Die Daten werden sofort nach

Entstehung bzw. Fertigstellung im DATEV-Rechenzentrum an die entsprechenden Kanzlei-PCs

übertragen. Dies kann auch zu einem Zeitpunkt erfolgen, an dem die Kanzlei-PCs

unbeaufsichtigt sind. Um einem Missbrauch der empfangenen Daten vorzubeugen, empfehlen

wir den Einsatz der DATEV Nutzungskontrolle, in der die Rechte der einzelnen

Kanzleimitarbeiter festgelegt werden. Für besonders schutzwürdige Daten, wie zum Beispiel

die kanzleieigene Lohnbuchhaltung unter separater Beraternummer, empfehlen wir, keinen

Abo-Auftrag einzurichten. Senden oder holen Sie diese Daten mit Sofortanschaltungen.

Automatischen Datenempfang einrichten

Es muss einmalig eine Empfangszuordnung in der DATEV RZ-Kommunikation hinterlegt

und an das DATEV-Rechenzentrum gesendet werden. Das Rechenzentrum speichert so die

nötigen Informationen, um eine RZ-initiierte Anschaltung durchzuführen.

Der DATEV DFÜ-Sammler muss gestartet sein. Er sorgt für die Folgeverarbeitung in

Zusammenhang mit den Anwendungen, bzw. für das Abholen der Daten aus dem DATEV-

Rechenzentrum.

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Alle für die Folgeverarbeitung genutzten Anwendungen müssen auf dem dafür vorgesehenen

PC installiert sein und ein Abo-Auftrag muss ggf. in der betroffenen Anwendung angelegt

werden.

Sie möchten am Automatischen Datenempfang teilnehmen und benötigen hierzu eine

Empfangszuordnung:

So richten Sie eine Empfangszuordnung in der RZ-Kommunikation ein

Voraussetzung: Das DFÜ-System ist gestartet (Ampel grün).

1. Öffnen Sie den Empfangszuordnungsassistenten über ? |

Empfangszuordnungsassistent.

2. Folgen Sie den Anweisungen des Assistenten.

Nach dem letzten Konfigurationsschritt werden alle erfassten Angaben gespeichert und

zur Empfangszuordnung ins DATEV-Rechenzentrum übertragen.

Die Empfangszuordnung ist jetzt im DATEV-Rechenzentrum hinterlegt.

Wird die Empfangszuordnung gelöscht, zum Beispiel über die Strukturansicht und im

Kontextmenü Empfangszuordnung löschen, werden damit auch alle zugeordneten

Abo-Aufträge gelöscht.

Hinweis:

In der DATEV DFÜ-Verwaltung muss der Automatische Datenempfang in den

Einstellungen des ISDN-Controllers aktiviert oder die Abosteuerung eingerichtet sein.

Tipp: Nach der Konfiguration können Sie die Funktionsfähigkeit über den Empfangstest

überprüfen: Extras | Funktionstests | RZ-Kom.-Empfangstest.

Sie werden standardmäßig über alle eingehenden Datenempfänge per Hinweismeldung

informiert. In der DATEV RZ-Kommunikation im Menüpunkt Empfangssystem |

Mitteilungssteuerung können Sie pro Arbeitsplatz festlegen und eingrenzen, für welche

Empfänge Sie eine Hinweismeldung erhalten möchten.

Um zu Zeiten der Datensicherung zu gewährleisten, dass keine Zugriffe durch den DATEV

DFÜ-Sammler auf die zu sichernden Datenbestände erfolgen, können Sie den DATEV DFÜ-

Sammler zu bestimmten Zeiten automatisch beenden und wieder starten lassen (Sammler-

Ausschlusszeit). Informationen zur Sammler-Ausschlusszeit finden Sie in der DATEV

Informations-Datenbank, im Dokument RZ-Kommunikation - Ausschlusszeit für den

DFÜ-Sammler, Dokumentnummer 1012868.

Abo-Auftrag einrichten bzw. löschen

Die Abo-Aufträge werden in den betreffenden Anwendungen angelegt bzw. wieder deaktiviert,

zum Beispiel in der DATEV LODAS Auswertungen unter: Extras | Abo-Auftrag

einrichten bzw. Extras | Abo-Auftrag löschen.

Für welche Produkte Sie Abo-Aufträge angelegt haben, können Sie sich zentral im DATEV-

Programm RZ-Kommunikation anzeigen lassen:

o Klicken Sie in der Übersicht der RZ-Kommunikation auf den Menüpunkt

Empfangssystem | Empfangszuordnung.

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Der DATEV DFÜ-Sammler kann regelmäßig in vorgegebenen Zeitabständen oder zu fest

vorgegebenen Zeiten Abo-Daten aus dem DATEV-Rechenzentrum holen. Hierfür muss der

DFÜ-Sammler aktiviert sein.

Hinweismeldungen steuern

Standardmäßig erhalten Sie an allen Kanzlei-PCs im Netz eine Hinweismeldung über den

eingehenden Datenempfang.

Wenn diese Meldung nicht an allen Kanzlei-PCs erscheinen soll, können Sie an Ihrem

Arbeitsplatz in der DATEV RZ-Kommunikation unter dem Menüpunkt Empfangssystem |

Mitteilungssteuerung über das Kontextmenü entsprechende Filterzeilen konfigurieren.

So konfigurieren Sie die Mitteilungssteuerung an Ihrem Arbeitsplatz

Voraussetzung: Das DFÜ-System ist gestoppt.

1. Um nur für bestimmte Datenempfänge eine Hinweismeldung an Ihrem Arbeitsplatz zu

erhalten, wählen Sie in der Übersicht der RZ-Kommunikation im Bereich

Konfiguration den Punkt Empfangssystem | Mitteilungssteuerung.

Über das Kontextmenü können Sie im Dialogfenster Filterzeile ändern die

Einstellungen für eine bereits vorhandene Filterzeile ändern.

2. Markieren Sie die zu ändernde Filterzeile.

3. Wählen Sie anschließend aus, für welche Anwendung und für welche Berater- und

Mandantennummer Sie per Meldung am Bildschirm über einen Datenempfang

informiert werden möchten.

- oder -

Im Dialogfenster Filterzeile neu können Sie zusätzlich noch weitere Filterzeilen für

die Mitteilungssteuerung konfigurieren, wenn Sie zum Beispiel zusätzlich zum DATEV-

Programm LODAS Probeabrechnung auch noch über Datenempfänge zum DATEV

Briefkasten informiert werden möchten.

5 DATEV-Rechnungswesen-Programme nutzen

Nach mehr als zwei erfolgreichen Jahrzehnten geht der Lebenszyklus des DATEV-Programms

DESY zu Ende. Die Pflege und Weiterentwicklung sowie der Service für die Programme DESY

und Bilanz wurden zum 30. Juni 2008 eingestellt. Danach kann die Finanzbuchführung und

der Jahresabschluss nur noch mit Kanzlei-Rechnungswesen/Kanzlei-Rechnungswesen

compact bearbeitet werden. Zur Erstellung von Auswertungen, zur Datenübermittlung und

Archivierung steht Ihnen das DATEV-Rechenzentrum natürlich weiterhin zur Verfügung.

5.1 DATEV Kanzlei-Rechnungswesen

Das DATEV-Programm Kanzlei-Rechnungswesen verbindet zwei wichtige Aufgabenbereiche

der Kanzlei zu einem durchgängigen Prozess: die Abwicklung der DATEV-

Finanzbuchführung und die Erstellung des DATEV Jahresabschlusses.

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Durch den Einsatz des DATEV-Programms erreichen Sie die permanente Auskunftsfähigkeit

bei allen wichtigen Auswertungen am PC (Finanzbuchführung, Offene-Posten-

Buchführung und Jahresabschluss), die parallele Erstellung zweier Abschlüsse für

unterschiedliche Zwecke, zum Beispiel von Handelsbilanz und Steuerbilanz, die internationale

Rechnungslegung nach IAS/IFRS, die Abwicklung land- und forstwirtschaftlicher Buchführung

und Abschlüsse mit Naturalbuchführung und BMELV-Abschluss, die Abwicklung

österreichischer Mandate, die Datensicherheit durch günstige Sicherung im DATEV-

Rechenzentrum (RZ) mit bester Ressourcennutzung: Arbeitsteilung von PC/RZ.

5.2 DATEV Kanzlei-Rechnungswesen compact

Die compact-Version vom DATEV Kanzlei-Rechnungswesen ist die ideale Lösung für

Kanzleien, denen die Kernfunktionen einer professionellen Software für die Erstellung der

Finanzbuchführung und des Jahresabschlusses genügen.

Schnittstellen zu anderen DATEV-Programmen wie zum Beispiel ANLAG, Steuern und

Wirtschaftsberatung ermöglichen eine durchgängige elektronische Datenverarbeitung.

Zudem stehen Ihnen die Leistungen des DATEV-Rechenzentrums wie zum Beispiel die

Datensicherung, -archivierung und die elektronische Datenübermittlung an die

Finanzbehörden zur Verfügung.

Weitere Potenziale erschließen Sie mit der Vollversion von DATEV Kanzlei-

Rechnungswesen, beispielsweise durch das Buchen elektronischer Belege oder die

Ergänzung der Offene-Posten-Buchführung mit Mahnwesen und Zahlungsvorschlag.

Ein Umstieg von der Compact- auf die Vollversion von DATEV Kanzlei-Rechnungswesen ist

jederzeit möglich.

5.3 DATEV Rechnungswesen

Das DATEV-Programm Rechnungswesen ermöglicht Ihrem Mandanten die Abwicklung der

Finanzbuchführung einschließlich der Offene-Posten-Buchführung am PC.

Durch den Einsatz des DATEV-Programms erreichen Sie die permanente Auskunftsfähigkeit

bei allen wichtigen FIBU-Auswertungen am PC, zum Beispiel Konten, Summen- und

Saldenlisten, BWA, BWA-Grafiken, Soll-/Ist-Vergleich, Branchenvergleich,

Zeitreihenauswertungen, OPOS-Auswertungen und konsolidierten Auswertungen für UStVA,

Summen- und Saldenlisten und BWA. Sie haben die Möglichkeit der Abwicklung der land- und

forstwirtschaftlichen Buchführung, der Abwicklung der Buchführung nach österreichischem

Recht und der besten Ressourcennutzung: Arbeitsteilung PC/RZ.

5.4 DATEV Rechnungswesen compact

Das DATEV-Programm Rechnungswesen compact ermöglicht kleinen Unternehmen die

Abwicklung der Finanzbuchführung am PC und bietet Grundfunktionen der DATEV Offene-

Posten-Buchführung (OPOS-Buchen, OPOS-Konto, OPOS-Liste).

5.5 DATEV Digitales Belegbuchen

Das DATEV-Programm Digitales Belegbuchen ist ein Zusatzmodul zum DATEV Kanzlei-

Rechnungswesen/Rechnungswesen. Es ermöglicht die Anzeige digitaler Belege in

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Dokument: 0906001 Seite 76 von 608

Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen. Die digitalen Belege können lokal in den

DATEV-Programmen Dokumentenorganisation und DATEV DMS (Dokument Management

System) oder im DATEV-Rechenzentrum (Belegverwaltung online) gespeichert werden.

Beim Buchen wird eine dauerhafte Verbindung zwischen Buchungssatz und Belegbild

hergestellt. Aus den Auswertungen, zum Beispiel Kontoblatt, Offene-Posten-Konten und

BWA ist ein Durchstieg bis hin zum Belegbild möglich.

Tipp: Mit dem DATEV-Programm Digitales Belegbuchen können auch andere Dokumente

oder Arbeitspapiere, zum Beispiel für den Jahresabschluss, mit Buchungen verbunden

werden.

5.6 DATEV-Programm Finanzbuchführung online nutzen

Die Online-Anwendungen der DATEV bieten Lösungen zur Vorerfassung, Einsicht in Daten und

Auswertungen, Verwaltung von Belegen sowie Abwicklung von Zahlungsaufträgen.

Damit Sie die DATEV-Internet-Produkte rund um die Finanzbuchführung einsetzen

können, benötigen Sie für die gewünschte Einsatzstelle eine DATEV SmartCard.

Informationen zu den technischen Voraussetzungen für die Online-Programme finden Sie in

der DATEV Informations-Datenbank, Dokumentnummer 0908452.

Nachdem Sie für Ihren Mandanten die DATEV SmartCard eingerichtet haben, kann dieser

die Online-Produkte über einen beliebigen Internetzugang nutzen. Wartung und Pflege

weiterer Software ist dabei nicht notwendig. Insgesamt können Sie die Zusammenarbeit mit

Ihrem Mandanten noch rationeller gestalten - ohne die Aufgabenteilung grundsätzlich zu

ändern.

5.6.1 Online-Auswertungen der DATEV-Finanzbuchführung

Wenn Sie Unternehmen online nutzen erhalten Sie folgende Auswertungen der DATEV-

Finanzbuchführung automatisch, rund um die Uhr im Online-Zugriff:

FIBU-Auswertungen Ausgabeform/Inhalt

Mandanten-Adressdaten Mandantenadresse

Basisinformationen

Stand der Buchführung, Mandanten-Programmdaten

(Basisinformationen), Vorlaufübersicht (nach laufender

Nummer pro Bewegungsdaten-Vorlauf), Summenübersicht

(Eröffnungsbilanzwerte, Summe per... und Saldo per... mit

Summen je Kontenklasse und Gruppe: Sachkonten, Debitoren

und Kreditoren)

Stammdaten

Nach Sachgebieten geordnet

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Dokument: 0906001 Seite 77 von 608

FIBU-Auswertungen Ausgabeform/Inhalt

o Mandanten-Programmdaten

o Wiederkehrende Buchungen

Speicherprotokoll mit Auswahl Einzeltage (1 bis 31) bzw.

gesamter Speicher

Buchungsergebnisse

o Summen- und Saldenliste (SuSa)

Monats-Summen- und Saldenliste bis Abrufmonat bzw.

höchstes Datum gebucht bis, Werte-Entwicklung der Summen

und Salden

o Kontoblatt

Format DIN A4, Jahreswerte bzw. nach Buchungsmonaten

geordnet

o Kontojahresübersicht

Monatswerte des gewählten Kontos bzw. kumulierte Werte

eines Jahres

o Einzelbuchungssatz-Recherche

Sie bestimmen die Suche, zum Beispiel nach Kontonummer,

Gegenkonto, Betrag usw.

Umsatzsteuer

o Umsatzsteuer-Voranmeldung

(UStVA)

Werteblatt und amtliches Formular

o USt 1/11

Werteblatt und amtliches Formular

5.7 DATEV Neutrales Erfassungssystem NESY

Mit der DATEV NESY können Daten erfasst und gedruckt werden, jedoch ohne direkte

Anbindung an das DATEV-Rechenzentrum. Die DATEV NESY ist sowohl mit als auch ohne

DATEV-Systemumgebung einsetzbar.

Massendaten schnell erfassen

Page 78: Handbuch FIBU 2009 - DATEV...5.6.1 Online-Auswertungen der DATEV-Finanzbuchführung Dokument: 0906001 Seite 3 von 608 5.7 DATEV Neutrales Erfassungssystem NESY 5.8 DATEV Phantasy Kanzleiverwaltungsprogramm

Dokument: 0906001 Seite 78 von 608

Wenn Massendaten schnell erfasst werden müssen, können Sie die Erfassung auf mehrere

Mitarbeiter aufteilen und dabei die NESY-Buchungskreise Kasse, Bank, Debitoren,

Kreditoren nutzen.

Voraussetzung: Die NESY-Buchungskreise können Sie nur innerhalb eines FIBU-

Vollvorlaufes im Dialogfenster FIBU-Bewegungsdaten nutzen.

1. Wählen Sie Vorlauf | Neu, um einen neuen Vorlauf anzulegen.

- oder -

Wählen Sie Vorlauf | öffnen, um einen vorhandenen Vorlauf zu öffnen.

Das Dialogfenster FIBU-Bewegungsdaten erfassen wird geöffnet.

2. Wählen Sie Erfassen | Kasse, um mit der Kassenerfassung zu beginnen.

- oder -

Wählen Sie Erfassen | Bank, um mit der Bankerfassung zu beginnen.

- oder -

Wählen Sie Erfassen | Kontoauswertung, um mit der Kontoerfassung zu beginnen.

Das entsprechende Dialogfenster wird geöffnet.

Tipp: Sie finden dazu in der NESY-Datenerfassung unter ? eine Programm-Demo.

Hilfe im Programm nutzen

In der Programmhilfe NESY finden Sie die Programmbeschreibung und nützliche Tipps.

5.8 DATEV Phantasy Kanzleiverwaltungsprogramm für Rechtsanwälte

Um eine besonders wirtschaftliche Zusammenarbeit von Steuerberatern und Rechtsanwälten

in einer interprofessionellen Kanzlei zu erreichen, nutzen Sie das DATEV-

Kanzleiverwaltungsprogramm Phantasy. Mit seinen zusätzlichen Programmverbindungen zu

anderen DATEV-Programmen, zum Beispiel der DATEV-Finanzbuchführung, wird es den

Anforderungen speziell dieser Kanzleiform gerecht.

DATEV Phantasy unterstützt somit Rechtsanwälte in interprofessionellen Kanzleien sowie

reine Rechtsanwälte bei der termingerechten Abwicklung der vielfältigen Kanzleiaufgaben,

sowohl im forensischen als auch im beratenden Bereich.

Buchungen, die im Mandantenkonto von DATEV Phantasy erfasst wurden, können an die

DATEV-Finanzbuchführungsprogramme weitergegeben werden. Damit ist es der Kanzlei

möglich, ein Kanzleigesamtergebnis und spezielle Betriebswirtschaftliche Auswertungen,

sowohl für den Steuerberater als auch den Rechtsanwalt, zu erstellen.

Tipp: Wir empfehlen Ihnen, an dem DATEV-Anwenderseminar Phantasy teilzunehmen. Hier

werden die Programmfunktionen strukturiert vermittelt. Weitere Informationen entnehmen

Sie zum Beispiel dem DATEV Bestell-Manager oder dem DATEV Produktkatalog im

Internet unter http://www.datev.de/produkte.

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Dokument: 0906001 Seite 79 von 608

Normen:

AO:146 AO:147 GmbHG:5a

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Dokument: 0906002 Seite 80 von 608

Dok.-Nr.: 0906002

DATEV-Serviceinformation

vom 12.08.2009

Relevant für:

FIBU

Fach 02 - Grundlagen schaffen

1 Organisatorische Rahmenbedingungen

1.1 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachten

1.2 Zertifizierung nach DIN ISO 9001 erfolgreich

1.3 Verarbeitungsregeln beachten

1.4 Auswertungen aufbewahren

1.4.1 Stammdaten-Protokolle aufbewahren

1.4.2 Bewegungsdatenprotokolle aufbewahren

2 Mandanten-Adressdaten (MAD) am PC oder im DATEV-Rechenzentrum anlegen

2.1 Auswertungen beschriften

2.2 Mandanten-Adressdaten (MAD) erfassen

2.3 Mandanten-Adressdaten (MAD) nach Sachgebieten erfassen

2.3.1 Name und Anrede erfassen

2.3.2 Anschrift erfassen

2.3.3 Einstellungen erfassen

2.4 Mandanten-Adressdaten im DATEV-Rechenzentrum löschen

3 Mandanten-Programmdaten (MPD) am PC oder im Rechenzentrum anlegen

3.1 Verarbeitungsregeln festlegen

3.1.1 Mandantendaten mit Kanzlei-Rechnungswesen erfassen

3.1.2 Prüfprotokoll aufbewahren

3.2 Mandanten-Programmdaten (MPD) nach Sachgebieten erfassen

3.3 Angaben zu umsatzsteuerlichen Auswertungen erfassen

3.3.1 Finanzamtsangaben am PC oder im Rechenzentrum anlegen - MPD-Kz. 112-113, 128-

129

3.3.2 Rückübertragung Umsatzsteuer-Protokolle erfassen - MPD-Kz. 124

3.3.3 Konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung erfassen - MPD-Kz. 120-121

3.3.4 Datenübermittlung an die Finanzverwaltung erfassen - MPD-Kz. 130-137

3.3.5 Angaben zum USt-Binnenmarkt erfassen - MPD-Kz. 160-165

3.4 Kanzlei-Stammdaten für mehrere Mandantenbestände nutzen

3.4.1 Kanzlei-Programmdaten im DATEV-Rechenzentrum anlegen - Abr.-Nr. 71, Mandant 0

3.4.2 Kanzlei-Funktionen im DATEV-Rechenzentrum anlegen

3.4.3 Kanzlei-Kontenbeschriftungen bearbeiten und senden

3.4.4 Kanzlei-Auswertungen im DATEV-Rechenzentrum anfordern

3.4.5 Kanzleidaten aus dem DATEV-Rechenzentrum holen

3.5 Individuelle Funktionen am PC und im DATEV-Rechenzentrum nutzen - MPD-Kz. 204

3.6 Kontenausgabe steuern

3.6.1 Kontenausgabe im Rechenzentrum erfassen - MPD-Kz. 108, 200, 327, 338

3.6.2 Arbeitskonten am PC nutzen

3.7 Ausgabe von Grundauswertungen steuern

3.7.1 Protokolle rückübertragen - MPD-Kz. 304, 315

3.7.2 Summen- und Saldenliste ausgeben - MPD-Kz. 111, 325

3.7.3 Duplikatausgabe steuern - MPD-Kz. 323-326

3.8 Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) nutzen

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Dokument: 0906002 Seite 81 von 608

4 Kontenplan erstellen

4.1 Individuelle Kontenbeschriftungen einrichten

4.1.1 Einzelkonten verdichten

4.1.2 Weiterverarbeitung von Kontenbeschriftungen steuern - MPD-Kz. 260-261

4.2 Kanzlei-Kontenbeschriftung nutzen

4.2.1 Kanzlei-Kontenbeschriftungen einrichten

4.2.2 Auf Kanzlei-Kontenbeschriftungen zugreifen - MPD-Kz. 107

4.3 Personenkontenbeschriftungen nach OPOS-RZ übertragen - MPD-Kz. 240

4.4 Kontenplan anfordern

4.4.1 Kontenplanbeschreibung

4.4.2 Kontenplan am PC oder im DATEV-Rechenzentrum abrufen - Abr.-Nr. 109

4.4.3 Kanzlei-Kontenplan am PC oder im Rechenzentrum abrufen - Abr.-Nr. 109, Mandant 0

5 Steuernummernaufbau

1 Organisatorische Rahmenbedingungen

1.1 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachten

Anwender mit Verarbeitung am PC nutzen Ihre Hilfe im Programm

Anwender, die Ihre Finanzbuchführung im DATEV-Rechenzentrum gespeichert haben, finden

hier die entsprechenden Informationen. Was Sie als Anwender von DATEV Kanzlei-

Rechnungswesen/Rechnungswesen insbesondere mit Verarbeitung am PC zusätzlich

beachten müssen, entnehmen Sie Ihrer Hilfe im Programm unter ? | Hilfethemen |

Übergeordnete fachliche Informationen | Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

(GoB) bzw. GoBS.

Grundsätze für das betriebliche Rechnungswesen beachten

Die externe Rechenschaftslegung auf der Grundlage der Finanzbuchführung dient im

Wesentlichen dem Schutz der Interessen von Gläubigern und Fiskus. Um hinsichtlich der

Dokumentation des betrieblichen Geschehens eine möglichst hohe Einheitlichkeit in formaler

und materieller Hinsicht zu erreichen, wurden vielfältige gesetzliche Regelungen geschaffen,

die darüber hinaus durch aus dem Handelsbrauch abgeleitete Normen ergänzt werden. In ihrer

Gesamtheit werden diese Regeln als

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) bezeichnet.

Ausgangspunkt ist die in § 238 Abs. 1 HGB festgelegte Buchführungspflicht:

Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine

Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen

ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen.

Gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte, die Umsätze von mehr als 500.000 Euro

im Kalenderjahr gehabt haben, sind nach § 141 Abs. 1 Nr. 1 AO verpflichtet, Bücher zu führen

(steuerliche Buchführungspflichtgrenze).

Hinweis:

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Dokument: 0906002 Seite 82 von 608

Mit dem Tool Buchführungspflicht (HGB) können Sie Ihre bilanzierenden Einzelkaufleute in

DATEV Kanzlei-Rechnungswesen analysieren. Als Ergebnis erhalten Sie eine Liste aller

Mandanten, die unter die Schwellenwerte des § 241a HGB fallen.

Nach herrschender Meinung umfasst die Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit eines

Rechenwerkes, das im Wege der Datenverarbeitung erstellt wird, auch die Kontrolle der

ordnungsgemäßen Datenverarbeitung bei der Erstellung dieses Rechenwerkes (BMF-Schreiben

vom 7.11.1995 - IV A 8 - S 0316 - 52/95):

Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungs-Systeme (GoBS).

IT-Systemprüfung stellvertretend für die Mitglieder

DATEV erfüllt alle gestellten Anforderungen. Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft

regelmäßig im Rahmen einer Systemprüfung die Programme der DATEV. Die Ergebnisse

stehen den Anwendern in der DATEV Informations-Datenbank zur Verfügung. Sie finden

eine Übersicht aller aktuell angebotenen Prüfungsmitteilungen im Verzeichnis:

o Übergreifende Informationen|Produktprüfungen

Die jeweils aktuellen Mitteilungen zu den geprüften Produkten können Sie auf der DATEV

Informations-Datenbank/-DVD direkt aufrufen

o Dokumentnummer 0908286.

Die sehr umfangreichen Vorschriften zur Verfahrensdokumentation (Systemdokumentation),

wie sie im ADV-Merkblatt des Bundesministers der Finanzen und in den Grundsätzen

ordnungsmäßiger Speicherbuchführung ausgeführt sind, werden von DATEV stellvertretend

und zentral für unsere Mitglieder erfüllt. Bei Zweifelsfragen können Sie sich jederzeit an die

DATEV wenden.

Gesamtmappe IT-Systemprüfungen

Als Anwender der DATEV-Programme haben Sie die Möglichkeit, das Prüfungsergebnis der

Wirtschaftsprüfer im Rahmen von eigenen Prüfungen zu verwenden. Hierdurch wird die

Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der EDV-unterstützten Buchführung vereinfacht.

Laut des Prüfungsstandards Erteilung und Verwendung von Softwarebescheinigungen

(IDW PS 880) kann ein Abschlussprüfer vorliegende Softwarebescheinigungen und die zu

Grunde liegenden Feststellungen als Arbeitsergebnisse eines sachverständigen Dritten

berücksichtigen.

Sie und Ihre Mandanten haben den Nutzen, nicht zuletzt bei Betriebsprüfungen.

Tipp: Sie können unter der Artikelnummer 11059 die Mappe aller Prüfungsmitteilungen

mit den aktuellen IT-Systemprüfungen bei DATEV anfordern.

1.2 Zertifizierung nach DIN ISO 9001 erfolgreich

Für den Bereich Software-Entwicklung erhielt die DATEV das Zertifikat DIN ISO 9001. Die

Zertifizierung wurde durch die Landesgewerbeanstalt Bayern durchgeführt.

Umfassendste Normenvorschrift, ISO 9001, erfüllt

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Dokument: 0906002 Seite 83 von 608

Mit der Zertifizierung nach dem international bekannten und anerkannten Normenwerk DIN

ISO 9000 wurde das in der Entwicklung angewandte Qualitätsmanagementsystem auf seine

Normenkonformität und vor allem auf seine Wirksamkeit untersucht. Dabei wurde

nachgewiesen, dass die umfassendste Normvorschrift des DIN ISO 9000 Normenwerkes, die

ISO 9001, erfüllt ist.

1.3 Verarbeitungsregeln beachten

Pro Mandant und Kanzlei können im DATEV-Rechenzentrum bis zu 10 Buchungsjahre parallel

verarbeitet werden Fach 1, Kap. 3.1. Sie können so zum Beispiel Nachbuchungen im Rahmen

der Jahresabschlusserstellung bzw. der Außenprüfung durchführen.

MPD gelten für ein Jahr

Die Mandanten-Programmdaten (MPD) und Konten-Stammdaten gelten grundsätzlich für

ein Wirtschaftsjahr.

Änderungen gelten ab Ihrer bestätigten Einreichung stets für das gesamte Wirtschaftsjahr.

Durch die JahresübernahmeFach 8 können Sie die Stammdaten in das folgende

Wirtschaftsjahr übernehmen.

Nachbuchungen werden nach neuen Rahmenbedingungen verarbeitet

Wenn Sie eine Änderung zum Beispiel der MPD während des Jahres vornehmen und

Nachbuchungen einreichen, werden diese Nachbuchungen nach den neuesten

Rahmenbedingungen verarbeitet.

Achtung:

Änderungen zu Beginn des Wirtschaftsjahres durchführen!

Um eine einheitliche Verarbeitung der Mandanten-Buchführung während des Jahres zu

gewährleisten, ist es empfehlenswert, einschneidende Programmänderungen, zum Beispiel

Änderung von Kontenfunktionen, am Beginn des Wirtschaftsjahres durchzuführen. Ein

Kontenrahmenwechsel muss zu Beginn des Wirtschaftsjahres durchgeführt werden.

Prüfprotokoll

Die Abspeicherung der Mandanten-Programmdaten im DATEV-Rechenzentrum bestätigt

DATEV automatisch mit dem Druck eines Prüfprotokolls; Zeichenerklärung siehe

Prüfprotokoll Mandanten-Adressdaten (MAD), Kap. 2. Bei Kontenbeschriftungen haben Sie

die Möglichkeit, den neuesten Stand über die Ausgabe eines Kontenplans zu erhalten Kap. 4.

Fehlerprotokoll beachten

Bei Eingabesätzen, die fehlerhaft sind, wird ein Prüfprotokoll mit der Überschrift

Fehlerprotokoll ausgegeben. Im DATEV-Rechenzentrum druckt das Programm die

fehlerhaften Kennziffern mit einem F an. Bereits gespeicherte Werte bleiben erhalten.

1.4 Auswertungen aufbewahren

Alle Speicherprotokolle aufbewahren

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Dokument: 0906002 Seite 84 von 608

Wir empfehlen Ihnen, alle Speicherprotokolle für Stammdaten gemeinsam mit den

Aufzeichnungen der Primanota aufzubewahren. Sie sind fortlaufend nummeriert.

Dazu gehören:

Prüfprotokoll für Mandanten-Adressdaten

Prüfprotokoll für Mandanten-Programmdaten

Funktionsplan

Kontenplan

ggf. Fehlerprotokolle

Hinweis:

Bei zeitkritischen Informationen können Sie die FIBU-Protokolle mit DATEV Kanzlei-

RechnungswesenFach 1, Kap. 4.1.2 rückübertragen.

Der folgenden Übersicht können Sie die Auswertungen entnehmen, die u. E. für die

Buchführung relevant sind und entsprechend aufbewahrt werden müssen:

o Stammdaten-ProtokolleKap. 1.4.1

o BewegungsdatenprotokolleKap. 1.4.2

Hinweis:

Wegen rückläufiger Nutzung von Rechenzentrumsauswertungen werden ab Ende September

2009 einige Auswertungen aus dem Rechenzentrum nicht mehr weiterentwickelt und gewartet.

Eine Übersicht der betroffenen Auswertungen und der entsprechenden Ersatzmöglichkeiten, die

Sie am PC nutzen können, finden Sie in der DATEV Informations-Datenbank,

Dokumentnummer 1034996.

1.4.1 Stammdaten-Protokolle aufbewahren

Stammdaten-Protokolle Erläuterung

Mandanten-Adressdaten

(MAD)

Anlass:

Datumsangabe:

Vollständigkeit:

Gesetze:

Frist:

Bemerkungen:

Einreichung der Mandanten-Adressdaten

Datum der Verarbeitung

Blattnummerierung pro Jahr

§ 147 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 AO

§ 257 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 HGB

Die Aufbewahrungsfrist ist 10 Jahre

Die MAD gelten im Rechenzentrum für alle DATEV-

Programme und für alle Jahre.

Mandanten-

Programmdaten (MPD)

Anlass:

Datumsangabe:

Vollständigkeit:

Einreichung bzw. Jahresübernahme

Datum der Verarbeitung

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Dokument: 0906002 Seite 85 von 608

Stammdaten-Protokolle Erläuterung

Gesetze:

Frist:

Bemerkungen:

Blattnummerierung pro Buchungsjahr

Wie bei Mandanten-Adressdaten

Wie bei Mandanten-Adressdaten

Die MPD gelten für ein Wirtschaftsjahr.

Funktionsplan

o individuell

o Kanzlei

Anlass:

Datumsangabe:

Vollständigkeit:

Gesetze:

Frist:

Bemerkungen:

Einreichung, Abruf bzw. Jahresübernahme

Datum der Verarbeitung

Funktionsplan-Nummerierung pro Buchungsjahr

Wie bei Mandanten-Adressdaten

Wie bei Mandanten-Adressdaten

Kontenrahmenbeschreibungen finden Sie im Handbuch

Finanzbuchführung, Art.-Nr. 10001.

Kontenplan

o individuell

o Kanzlei

Anlass:

Datumsangabe:

Gesetze:

Frist:

Bemerkungen:

Abruf des Kontenplans

Datum der Verarbeitung

Wie bei Mandanten-Adressdaten

Wie bei Mandanten-Adressdaten

Kontenrahmenbeschreibungen finden Sie im Handbuch

Finanzbuchführung, Art.-Nr. 10001.

Stammdaten-

Protokolle Erläuterung

Sonstige

Stammdaten

Frist:

Bemerkungen:

Die Aufbewahrungsfrist ist 6 Jahre

Soweit diese zu den sonstigen Unterlagen gehören, die für die

Besteuerung von Bedeutung sind (§ 147 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 3

AO).

1.4.2 Bewegungsdatenprotokolle aufbewahren

Bewegungsdatenprotokolle Erläuterung

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Dokument: 0906002 Seite 86 von 608

Bewegungsdatenprotokolle Erläuterung

Fehlerprotokolle

Anlass:

Datumsangabe:

Frist:

Bemerkungen:

Bei jeder fehlerhaften Einreichung

Vorlaufdatum Datum bis

Die Aufbewahrungsfrist ist 10 Jahre

Eine direkte Aufbewahrungsvorschrift existiert nicht.

Eine Aufbewahrungspflicht ergibt sich aus den GoB,

GoBS.

Konten automatisch

o je Einreichung

Anlass:

Datumsangabe:

Vollständigkeit:

Gesetze:

Frist:

Bei jeder Einreichung

Vorlaufdatum Datum bis

Auf Berechnungsnachweis: Verarbeitungsdatum

Blattnummer

Fortschreibung der Jahresverkehrszahlen (JVZ)

Wie beim Journal

Wie beim Journal

o monatlich

Anlass:

Datumsangabe:

Vollständigkeit:

Gesetze:

Frist:

Bei Abschluss eines Buchungsmonats

Vorlaufdatum Datum bis

Blattnummer

Fortschreibung der Jahresverkehrszahlen (JVZ)

Wie beim Journal

Wie beim Journal

Bewegungsdatenprotokolle Erläuterung

Konten durch Abruf

o zusätzlich zu

automatisch

(MPD-Kz. 200 = 0 / 1)

Anlass:

Vollständigkeit:

Gesetze:

Frist:

Bemerkungen:

Bei Abruf

Blattnummer

Fortschreibung der Jahresverkehrszahlen (JVZ)

Wie beim Journal

Wie beim Journal

Page 87: Handbuch FIBU 2009 - DATEV...5.6.1 Online-Auswertungen der DATEV-Finanzbuchführung Dokument: 0906001 Seite 3 von 608 5.7 DATEV Neutrales Erfassungssystem NESY 5.8 DATEV Phantasy Kanzleiverwaltungsprogramm

Dokument: 0906002 Seite 87 von 608

Bewegungsdatenprotokolle Erläuterung

Durch die Wartebuchhaltung besteht die Möglichkeit,

sich alle Buchungssätze der Auswertungsperiode

nochmals ausgeben zu lassen (vom Beginn des

Wirtschaftsjahres an). Die automatischen Konten pro

Einreichung bzw. monatlich können insoweit

vernichtet werden.

o nur durch Abruf

(MPD-Kz. 200 = 2 / 3)

Anlass:

Vollständigkeit:

Gesetze:

Frist:

Bemerkungen:

Bei Abruf

Blattnummer

Fortschreibung der Jahresverkehrszahlen (JVZ)

Wie beim Journal

Wie beim Journal

Der Kontendruck erfolgt nur auf Abruf. Bei Bedarf

können Sie jederzeit aus dem Archivbestand die

DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVD nutzen und

auf die Papierausgabe ganz verzichten.

Summen- und Saldenliste

automatisch

o je Einreichung

Anlass:

Datumsangabe:

Vollständigkeit:

Gesetze:

Frist:

Bei jeder Einreichung

Höchstes Vorlaufdatum Datum bis

Abrechnungsnummer

Wie beim Journal

Wie beim Journal

o monatlich

Anlass:

Datumsangabe:

Vollständigkeit:

Gesetze:

Frist:

Bemerkungen:

Bei Abschluss eines Buchungsmonats

Vorlaufdatum Datum bis

Abrechnungsnummer

Wie beim Journal

Wie beim Journal

Die monatliche Summen- und Saldenliste ist nur

erhältlich, wenn der effektive Monatsletzte über das

Datum bis gebucht ist.

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Dokument: 0906002 Seite 88 von 608

Bewegungsdatenprotokolle Erläuterung

Summen- und Saldenliste

durch Abruf

o zusätzlich zu

automatisch

(MPD-Kz. 325 = 1 / 2)

Anlass:

Vollständigkeit:

Gesetze:

Frist:

Bemerkungen:

Bei Abruf

Blattnummer

Wie beim Journal

Wie beim Journal

Die Summen- und Saldenliste kann

rückwirkend für alle bebuchbaren

Wirtschaftsjahre und für zurückliegende

Monate und Quartale abgerufen werden.

o nur durch Abruf

(MPD-Kz. 325 = 3)

Anlass:

Vollständigkeit:

Gesetze:

Frist:

Bemerkungen:

Bei Abruf

Blattnummer

Wie beim Journal

Wie beim Journal

Die Summen- und Saldenliste kann

rückwirkend für alle bebuchbaren

Wirtschaftsjahre und für zurückliegende

Monate und Quartale abgerufen werden.

Umsatzsteuer-Voranmeldung

(UStVA) Anlass:

Je nach Schlüsselung:

Bei jeder Einreichung oder bei Monats- oder

Quartalsabschluss

Datumsangabe:

Vollständigkeitsprüfung:

Gesetze:

Frist:

Bemerkungen:

Vorlauf-Monat

Vgl. mit den Umsatzsteuerwerte-Blättern des

Journals

§ 147 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 3 AO

Die Aufbewahrungsfrist ist 6 Jahre

Das UStVA-Duplikat sollte mindestens bis zur

Erstellung der amtlichen

Umsatzsteuererklärung (UStE) aufbewahrt

werden.

Bewegungsdatenprotokolle Erläuterung

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Dokument: 0906002 Seite 89 von 608

Bewegungsdatenprotokolle Erläuterung

Zusammenfassende Meldung

(ZM)

Anlass:

Datumsangabe:

Vollständigkeit:

Gesetze:

Frist:

Bemerkungen:

Je nach Schlüsselung: Vierteljährlich,

jährlich oder nur auf Abruf.

Vorlauf-Monat

Vergleich mit EG-Journal

§ 18a Abs. 8 UStG

§ 147 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 3 AO

Die Aufbewahrungsfrist ist 6 Jahre

Ein Duplikat der Zusammenfassenden

Meldung sollte aufbewahrt werden.

Sonstige Auswertungen

Gesetze:

Frist:

Bemerkungen:

§ 147 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 3 AO

Die Aufbewahrungsfrist ist 6 Jahre

Sonstige Unterlagen, soweit sie für die

Besteuerung von Bedeutung sind. In

der Regel kann die Finanzverwaltung

diese Bedeutung herleiten: siehe

Bemerkungen bei folgenden

Auswertungen.

o Betriebswirtschaftliche

Auswertungen (BWA)

Anlass:

Datumsangabe:

Vollständigkeit:

Bemerkungen:

Je nach Schlüsselung: Bei jeder

Einreichung oder bei Monatsabschluss

Vorlaufdatum Datum bis

Abrechnungszeitraum

Prüfungsunterlage für inneren

Betriebsvergleich, Verprobungen.

o Offene Posten-Liste (OPOS)

Anlass:

Datumsangabe:

Vollständigkeitsprüfung:

Bemerkungen:

Je nach Schlüsselung: Bei jeder

Einreichung, monatlich und per Abruf

Vorlaufdatum Datum bis

Vgl. Debitoren-/Kreditoren Saldenliste,

Abrechnungsnummern

Prüfungsunterlage für

Forderungsbewertung

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Dokument: 0906002 Seite 90 von 608

Bewegungsdatenprotokolle Erläuterung

o Kostenrechnung (KOST)

Anlass:

Datumsangabe:

Vollständigkeit:

Bemerkungen:

In der Regel Monatsabschluss

Vorlaufdatum Datum bis

Kostenkonten

Prüfungsunterlage für die Überprüfung

von Herstellkosten.

2 Mandanten-Adressdaten (MAD) am PC oder im DATEV-Rechenzentrum anlegen

Am PC oder im Rechenzentrum anlegen

Die Mandanten-Adressdaten, von denen die wichtigsten auf den jeweiligen Auswertungen

erscheinen, erfassen Sie, zum Beispiel mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen. Sie werden

am PC gespeichert und können zusätzlich im DATEV-Rechenzentrum gespeichert und

verarbeitet werden.

2.1 Auswertungen beschriften

Mandanten-Adressdaten am PC anlegen

Haben Sie für Ihren Mandanten zum Beispiel in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen noch

keine Mandanten-Adressdaten erfasst, geben Sie diese am PC ein und sichern sie im

DATEV-Rechenzentrum. Sie gelten im DATEV-Rechenzentrum für alle Jahre und alle

Programme.

Legen Sie für Ihren Mandanten in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen ein neues

Wirtschaftsjahr an, können Sie die Mandanten-Adressdaten des Vorjahres durch eine

Jahresübernahme am PC in das neue Wirtschaftsjahr übernehmen. Was Sie bei Änderungen

der MAD beachten müssen finden Sie in Kap. 2.2 Mandanten-Adressdaten (MAD) erfassen.

Automatisch zugreifen

Folgende DATEV-Rechenzentrumsprogramme greifen automatisch auf die im Rechenzentrum

gespeicherten Mandanten-Adressdaten zu:

Programm Bezeichnung Programm Bezeichnung

FIBU Finanzbuchführung LOHN Lohn- und Gehaltsprogramm

BWA Betriebswirt. Auswertungen ANLAG Anlagenbuchführung

OPOS Offene-Posten-Buchführung VG Betriebsvergleich

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Dokument: 0906002 Seite 91 von 608

Programm Bezeichnung Programm Bezeichnung

KOST Kostenrechnung JAHR Jahresabschluss

Prüfprotokoll abwarten

Nach einer Ersteingabe bzw. Änderung von MAD und dem anschließenden Senden an das

DATEV-Rechenzentrum erhalten Sie von DATEV automatisch ein Prüfprotokoll.

Die eingereichten Kennziffern der Mandanten-Adressdaten (MAD) wie auch der

Mandanten-Programmdaten (MPD) finden Sie im Prüfprotokoll wie folgt gekennzeichnet:

Zeichenerklärung

* = Ersteingabe der Kennziffer

= Änderung der Kennziffer

Leerstelle = Automatische Schlüsselung, z. B. Kennziffer 102

F = Fehlerhafte Eingabe der Kennziffer

2.2 Mandanten-Adressdaten (MAD) erfassen

Mit Kanzlei-Rechnungswesen Ersteingabe erfassen

Im DATEV-Programm Kanzlei-Rechnungswesen legen Sie die Mandanten-Adressdaten

über das Dialogfenster Mandant anlegen neu an (Ersteingabe).

1. Wählen Sie Bestand | Neu | Mandant.

Der Assistent Mandant anlegen wird geöffnet.

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2. Erfassen Sie die gewünschten Adressdaten des Mandanten.

Änderung mit Kanzlei-Rechnungswesen erfassen

Ist der Mandant bereits angelegt, können Sie die Mandanten-Adressdaten ändern.

So ändern Sie in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen über das Dialogfenster Mandant

öffnen die Mandanten-Adressdaten für ein bestimmtes Jahr

1. Wählen Sie Bestand | Öffnen | Mandant.

Sie erhalten eine Übersicht aller für die Bearbeitung zur Verfügung stehender

Mandanten.

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Dokument: 0906002 Seite 93 von 608

2. Markieren Sie in der Liste den gewünschten Mandanten, zum Beispiel die Musterholz

GmbH und das entsprechende Jahr, für das Sie die Mandanten-Adressdaten

bearbeiten möchten, und klicken Sie auf OK.

Sie erhalten das Dialogfenster Bearbeitung auswählen <Ordnungsbegriff>, in dem

Sie sich für einen Bearbeitungsteil sowie die Bearbeitungsform entscheiden können.

3. Um den Mandanten für die ausschließliche Bearbeitung der Buchführung zu öffnen,

klicken Sie auf die Schaltfläche Buchführung.

Sie erhalten das Bearbeitungsmenü für das Aufgabengebiet Buchführung.

4. Wählen Sie Stammdaten | Mandantendaten.

Sie erhalten das Register Mandantendaten, in dem Sie die Stammdaten des

Mandanten, zum Beispiel Adressdaten bearbeiten.

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5. Um die einzelnen Erfassungsmasken des Ordners, zum Beispiel Name und Anrede

anzuzeigen, doppelklicken Sie auf den Ordner.

Sie erhalten die Erfassungsmaske, in der Sie die Daten erfassen.

6. Um die Mandanten-Adressdaten zu erfassen oder zu ändern, geben Sie in den

jeweiligen Feldern die Daten ein oder wählen Sie aus den Listen die Einträge bzw.

aktivieren die entsprechenden Schaltknöpfe und Kontrollkästchen, zum Beispiel in der

Erfassungsmaske Einstellungen:

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Dokument: 0906002 Seite 95 von 608

7. Um Daten aus der Mandantenverwaltung zu übernehmen bzw. geänderte Daten in die

Mandantenverwaltung zurückzuschreiben, klicken Sie auf die Schaltflächen

Stammdaten-Abgleich und Stammdaten aus der Mandantenverwaltung

übernehmen bzw. Stammdaten in die Mandantenverwaltung zurückschreiben.

Sie erhalten das Dialogfenster Stammdaten übernehmen - Abgleich..., in dem Sie

einen Abgleich der Daten durchführen und die Aktualisierung für den kompletten

Datenbestand oder selektiv für abweichende Daten vornehmen.

8. Um ein Protokoll für die Eingaben auszugeben, klicken Sie auf die Schaltfläche

Protokoll.

Sie erhalten das MAD/MPD-Protokoll mit den Stammdaten des Mandanten, das Sie auch

drucken können.

9. Um die Eingaben für eine Erfassungsmaske zu speichern, klicken Sie auf die

Schaltfläche Übernehmen.

Die Eingaben werden gespeichert; das Register Mandantendaten bleibt geöffnet.

10. Um die Bearbeitung der Stammdaten abzuschließen, klicken Sie auf OK.

Die Eingaben werden gespeichert; das Register Mandantendaten wird geschlossen.

Hinweis:

Weitere Informationen entnehmen Sie den folgenden Kapiteln oder Ihrer Hilfe im Programm.

Tipp: Wenn Sie die Mandanten-Stammdaten in der Mandantenverwaltung pflegen, können

Sie durch die Übernahme von Daten aus dieser Anwendung Ihren Erfassungsaufwand

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Dokument: 0906002 Seite 96 von 608

reduzieren bzw. Ihre Mandantendaten gegebenenfalls aktualisieren, sofern der Ordnungsbegriff

gemäß Nummernzusammenhang in der Mandantenverwaltung vorhanden ist.

Hinweis:

Wenn Sie den Mandanten mit nationalem Recht Österreich angelegt haben, stehen Ihnen bei

der Erfassung der Stammdaten zahlreiche Felder in den Erfassungsmasken nicht zur

Verfügung, da der Funktionsumfang für diese Mandanten eingeschränkt ist, zum Beispiel keine

Anbindung an das DATEV-Rechenzentrum.

2.3 Mandanten-Adressdaten (MAD) nach Sachgebieten erfassen

Im vorliegenden Kapitel sind die Mandanten-Adressdaten nach Sachgebieten zum Beispiel

von Kanzlei-Rechnungswesen: Adresse und Anrede, Anschrift, Einstellungen

beschrieben.

2.3.1 Name und Anrede erfassen

Mit Kanzlei-Rechnungswesen Name und Anrede erfassen

Als Anwender von Kanzlei-Rechnungswesen machen Sie hier Angaben zum Namen des

Mandanten, zum Beispiel Name kurz (MAD-Kz. 103), Name lang (MAD-Kz. 104) oder

Erweiterter Name (Jahresabschluss) sowie weiteren Unternehmensmerkmalen wie Art des

Unter-nehmens (MAD-Kz. 109), Gesellschaftsform (MAD-Kz. 124) und Anrede (MAD-Kz.

117).

Hinweis:

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Dokument: 0906002 Seite 97 von 608

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern können Sie Ihrer Hilfe im

Programm entnehmen.

2.3.2 Anschrift erfassen

Mit Kanzlei-Rechnungswesen Anschrift erfassen

Als Anwender von Kanzlei-Rechnungswesen erfassen Sie hier die Anschriftsdaten des

Mandanten, zum Beispiel Straße (MAD-Kz. 107), Ort (MAD-Kz. 106), Telefon (MAD-Kz.

118).

Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern können Sie Ihrer Hilfe im

Programm entnehmen.

Tipp: Die Gesamtübersicht der Nationalitätskennzeichen aller Länder finden Sie in DATEV

Kanzlei-Rechnungswesen, wenn Sie im Feld Nat.-Kennzeichen auf das Pfeilsymbol klicken.

2.3.3 Einstellungen erfassen

Einstellungen mit Kanzlei-Rechnungswesen erfassen

Als Anwender zum Beispiel von DATEV Kanzlei-Rechnungswesen legen Sie hier die

allgemeinen Einstellungen fest, zum Beispiel den Länderschlüssel (MAD-Kz. 108) und

Steuerungsdaten für die Nutzung des DATEV-Rechenzentrum als Datendrehscheibe, zum

Beispiel den Branchenschlüssel (MAD-Kz. 128) für den Betriebsvergleich.

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Dokument: 0906002 Seite 98 von 608

Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln entnehmen Sie Ihrer Hilfe im Programm.

Branchenschlüssel erfassen

Zum Jahreswechsel 2008/2009 wurde das bisherige Branchenschlüsselverzeichnis (WZ 2003)

auf das aktualisierte Branchenschlüsselverzeichnis WZ-Code 2008 umgestellt. Die Umstellung

erfolgt im Rahmen der Jahresübernahme nach 2009. Sie wird automatisch durchgeführt, Sie

müssen die vorbelegte Branche nur noch mit OK bestätigen. Wenn die direkte Umsetzung des

bisherigen Branchenschlüssels nicht möglich ist, wird Ihnen auf Grund des hinterlegten

bisherigen Branchenschlüssels (WZ 2003) eine Auswahl an möglichen WZ 2008-Branchen

angeboten, aus der Sie die korrekte Zuordnung auswählen können.

Durch den Vergleich mit den Branchenkennzahlen erkennen Sie sofort Stärken und Schwächen

des eigenen Unternehmens und können rechtzeitig reagieren.

In die Berechnung anonymisierter Branchendurchschnittswerte fließen alle im DATEV-

Rechenzentrum gespeicherten Finanzbuchführungen ein. Neben dem klassischen tabellarischen

Vergleich zwischen Mandant und Branche stehen drei weitere Auswertungsformen (monats-

oder quartalsweise) zur Verfügung: Übersicht, Branchenüberblick und Grafik.

Tipp: Der Vergleich mit dem Branchendurchschnitt ist direkt in DATEV Kanzlei-

Rechnungswesen möglich.

So erfassen oder ändern Sie den Branchenschlüssel

1. Öffnen Sie den Mandanten zur Bearbeitung.

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2. Wählen Sie Stammdaten | Mandantendaten | Registerkarte Adressdaten im

Ordner Einstellungen.

Sie erhalten ein Dialogfenster mit verschiedenen Einstellungen.

3. Klicken Sie bei Branchenschlüssel auf das Pfeilsymbol, um das Dialogfenster

Branchenschlüssel-Auswahl zu öffnen.

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Dokument: 0906002 Seite 100 von 608

4. Erfassen Sie unter Suchen nach einen oder mehrere Suchbegriffe, um die Branche des

Mandantenbetriebs zu bestimmen, zum Beispiel Heizungsbau, und ordnen Sie das

Unternehmen gemäß seiner Haupttätigkeit der entsprechenden Branche zu.

5. Den ausgewählten Branchenschlüssel, zum Beispiel 43.22.0 - Gas-, Wasser- sowie

Lüftungs- und Klimainstallation bestätigen Sie mit OK.

- oder -

Wenn der Mandant im Branchenverzeichnis keiner Branche zugeordnet werden kann,

wählen Sie im Auswahldialog 99.99.9 - keine Zuordnung.

- oder -

Wenn Sie den Branchenschlüssel wieder löschen wollen, erfassen Sie über die

Kennziffer-/Werterfassung in Kennziffer 128 den Löschschlüssel L mit einem

Kurzvorlauf, Anwendung 13 und Abrechnungsnummer 9901 (Kennziffer 101 = 2 für

Änderung nicht vergessen) Fach 1, Kap. 3.6.

Hinweis:

Die Durchschnittswerte werden aus den im DATEV-Rechenzentrum gespeicherten

Buchführungen berechnet (Datenbasis sind etwa 1 Million gespeicherte FIBU-Mandanten im

DATEV-Rechenzentrum). Auf Grund der hohen Anzahl von Betrieben sind detaillierte Vergleiche

in circa 400 Branchen möglich. Natürlich sind die Daten anonymisiert. Sind für einen Vergleich

nicht mindestens 50 Teilnehmer im DATEV-Rechenzentrum verfügbar, werden keine

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Dokument: 0906002 Seite 101 von 608

Branchendurchschnitte ermittelt. Dadurch ist sichergestellt, dass keine Rückschlüsse auf

einzelne Mandanten gezogen werden können.

Branchenauswertungen aufrufen

Der Vergleich mit dem Branchendurchschnitt ist direkt in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen

möglich.

So rufen Sie die Branchenauswertungen in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen auf

1. Um die neuen Branchenauswertungen in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen

aufzurufen, wählen Sie Auswertungen | Branchenauswertungen.

Das Dialogfenster Eigenschaften Branchenauswertungen wird geöffnet.

2. Wählen Sie den gewünschten Monat bzw. das gewünschte Quartal für den Vergleich

aus.

Im Fenster Eigenschaften Branchenauswertungen sind alle verfügbaren

Auswertungen für die Branche des Mandanten aufgelistet. Basis dafür ist die in den

Mandanten-Stammdaten gespeicherte Branche: Stammdaten | Mandantendaten |

Adressdaten | Einstellungen. Sie können jederzeit eine weitere Branche oder Sparte

ergänzen: Schaltfläche Branche hinzufügen.

3. Markieren Sie die gewünschte Auswertung, klicken Sie auf Auswählen und

anschließend auf OK.

Wenn die erforderlichen Daten noch nicht am PC vorliegen, führt das Programm

automatisch eine Anschaltung an das DATEV-Rechenzentrum durch, überträgt die

Daten von dort an den PC und erstellt die Auswertungen. Sofern im DATEV-

Rechenzentrum noch nicht alle Durchschnitte für die gewünschten Auswertungen

gebildet werden konnten, werden Sie mit einer Hinweismeldung informiert.

4. Wählen Sie dann die Auswertungen (Tabellen und Grafiken) in den entsprechenden

Registerkarten.

Jede Auswertung wird automatisch in tabellarischer und grafischer Form erstellt. Die

einzelnen Auswertungen stehen Ihnen als Registerkarten zur Verfügung.

2.4 Mandanten-Adressdaten im DATEV-Rechenzentrum löschen

Für Gesamtlöschung Brief einreichen

Wünschen Sie eine Gesamtlöschung der im DATEV-Rechenzentrum gespeicherten

Mandanten-Adressdaten (MAD), schicken Sie einen formlosen Brief an DATEV eG, Logistik-

Center, 90329 Nürnberg und teilen uns dies mit.

Sie können dazu auch die Nachrichtenübermittlung per DFÜ mit DATEV-Briefkasten nutzen

Fach 1, Kap. 2.3.2 Serviceprogramme nutzen.

Alternativ steht Ihnen das Programm Mandantenverwaltung RZ zur Verfügung, um die

Daten selbst zu löschen.

Tipp: Sie haben auch die Möglichkeit, einzelne Werte zu überschreiben.

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Dokument: 0906002 Seite 102 von 608

Kennziffern mit Wert L, 9 oder D löschen

Gespeicherte Werte bei Mandanten-Adressdaten können durch Einreichung mit dem

entsprechenden Löschschlüssel gelöscht werden.

Löschungen bei Mandanten-Adressdaten mit L, 9 oder D reichen Sie zum Beispiel mit

Kanzlei-Rechnungswesen, der Kennziffern-Werterfassung ein Fach 1, Kap. 3.6. Als

Änderung erfassen Sie Kennziffer 101 = 2 (für Änderung).

Kennziffer Mandanten-Adressdaten Löschung

101 Ersteingabe / Änderung *)

102 Gültig ab Buchungsjahr (nur bei Änderung) *)

103 Name kurz (15 Stellen) L

104 Unternehmensbezeichnung (36 Stellen) L

105 Zustell-PLZ (bei Sitz in Deutschland) L

106 Ort (30 Stellen) L

107 Straße (36 Stellen) L

108 Länderschlüssel L

109 Unternehmensgegenstand (36 Stellen) L

111 Gesellschaftsform (durch Kennziffer 124 ersetzt!) L

112 Anzahl vollhaftender Gesellschafter L

116 MAD Groß-/Kleinschreibung *)

117 Anrede L

118 Telefonnummer (20 Stellen) L

119 Fax-Nummer (20 Stellen) L

120 Postfachnummer (bei Sitz in Deutschland) L

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Dokument: 0906002 Seite 103 von 608

Kennziffer Mandanten-Adressdaten Löschung

120 Postfachnummer (bei Sitz im Ausland) L

120 Postfachnummer (bei Sitz im Ausland) L

121 Postfach-PLZ (bei Sitz in Deutschland) L

122 Nationalitätskennzeichen Bestimmungsland D

123 Auslands-PLZ L

124 Unternehmensform L

125 Internet E-Mail L

126 Internet URL L

127 Mobiltelefon L

128 Branchenschlüssel (gültig bis 2008) L

129 Branchenschlüssel (gültig ab 2009) L

*) Eine Löscheingabe bei den Kennziffern 101, 102 und 116 ist nicht zulässig.

3 Mandanten-Programmdaten (MPD) am PC oder im Rechenzentrum anlegen

3.1 Verarbeitungsregeln festlegen

Damit Geschäftsfälle gebucht (Bewegungsdaten) und verarbeitet werden können, sind

Stammdaten am PC oder im DATEV-Rechenzentrum einzurichten. Diese Daten, die Sie

weitgehend selbst bestimmen, legen die Kriterien und Regeln fest, nach denen Ihre

Bewegungsdaten (Buchungssätze) verarbeitet werden sollen.

Mandantennummer selbst vergeben

Achten Sie bitte bei der Vergabe einer Mandantennummer darauf, dass sie noch nicht

vergeben ist, auch nicht in einem anderen DATEV-Programm.

Datenarten individuell einrichten

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Dokument: 0906002 Seite 104 von 608

Folgende Datenarten können Sie im DATEV-Programm Finanzbuchführung individuell nach

den betrieblichen Besonderheiten des Mandanten einrichten:

3.1.1 Mandantendaten mit Kanzlei-Rechnungswesen erfassen

In den Mandantendaten der DATEV Finanzbuchführung legen Sie die Regeln und Kriterien

für die Verarbeitung der Buchführungsdaten fest und steuern die Ausgabe der Auswertungen

am PC und im DATEV-Rechenzentrum. Die Mandantendaten sind jahresbezogen und können

durch die Funktionalität der Jahresübernahme am PC und im DATEV-Rechenzentrum in das

Folgejahr übernommen werden.

So gelangen Sie zum Beispiel in Kanzlei-Rechnungswesen zur Registerkarte FIBU

1. Öffnen Sie den Mandanten zur Bearbeitung.

2. Wählen Sie Stammdaten | Mandantendaten.

Sie erhalten ein Register mit verschiedenen Registerkarten.

3. Klicken Sie zum Beispiel auf die Registerkarte FIBU.

Sie erhalten in der linken Bildschirmhälfte eine Übersicht mit Ordnern für die Erfassung

der FIBU-Programmdaten, zum Beispiel für die Erfassung der Basisprogrammdaten:

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Dokument: 0906002 Seite 105 von 608

4. Klicken Sie auf die Schaltfläche Protokoll und Sie erhalten das MAD/MPD-Protokoll

mit den für Ihren Mandanten gültigen Werten.

Tipp: Wenn Sie nachträglich Änderungen bei den FIBU-Stammdaten, zum Beispiel

Mandantendaten vornehmen, sollten Sie diese ins DATEV-Rechenzentrum senden. Da die

Mandantendaten der DATEV Finanzbuchführung jahresabhängig sind, sind Änderungen,

die Sie bei den Stammdaten vornehmen, nicht automatisch für andere Wirtschaftsjahre

wirksam. Sie müssen daher diese Änderungen bei Bedarf für alle Buchungsjahre separat

durchführen.

Prüfprotokoll abwarten

Die Abspeicherung der Neueingabe oder Änderung im Rechenzentrum bei den

Mandantendaten bestätigt DATEV automatisch mit einem Prüfprotokoll. Wir empfehlen

Ihnen, auf diese Bestätigung zu warten und sie auf etwaige fehlerhafte Eingaben zu prüfen.

Zeichenerklärung im Prüfprotokoll MPD/MAD

Die eingereichten Mandantendaten wie auch der Mandanten-Adressdaten (MAD) finden

Sie im Prüfprotokoll wie folgt gekennzeichnet:

Zeichenerklärung

* = Ersteingabe der Kennziffer

= Änderung der Kennziffer

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Dokument: 0906002 Seite 106 von 608

Zeichenerklärung

Leerstelle = Automatische Schlüsselung

F = Fehlerhafte Eingabe der Kennziffer

3.1.2 Prüfprotokoll aufbewahren

Für das Prüfprotokoll Mandanten-Programmdaten, zum Beispiel aus dem DATEV-

Rechenzentrum, besteht nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung eine

Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren Kap. 1.4.1.

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Dokument: 0906002 Seite 107 von 608

3.2 Mandanten-Programmdaten (MPD) nach Sachgebieten erfassen

Im diesem Kapitel sind die Mandantendaten nach den Sachgebieten zum Beispiel von DATEV

Kanzlei-Rechnungswesen ausführlich beschrieben.

Was Sie bei einer Ersteingabe der Mandantendaten bzw. der Mandanten-

Programmdaten beachten müssen, finden Sie zum Beispiel für Kanzlei-

Rechnungswesen/Rechnungswesen in Ihrer Hilfe im Programm: Klicken Sie in der

Menüleiste auf ? (Hilfe) und wählen Sie Beispiel für Einsteiger.... Sie erhalten eine Auswahl

an grundlegenden Funktionen des Programms aufgelistet. Wählen Sie das gewünschte Thema

aus der Liste und klicken Sie auf die Schaltfläche Anzeigen oder Drucken.

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Basisprogrammdaten am PC bearbeiten

Was Sie bei einer Änderung der Mandantendaten beachten müssen, finden Sie in Kap. 3.1

beschrieben.

So gelangen Sie in Kanzlei-Rechnungswesen zu den Basisprogrammdaten

1. Öffnen Sie den Mandanten zur Bearbeitung.

2. Wählen Sie Stammdaten | Mandantendaten | FIBU

Sie erhalten in der linken Bildschirmhälfte eine Übersicht mit Ordnern für die Erfassung

der FIBU-Programmdaten.

3. Klicken Sie zum Beispiel auf den Ordner Basisprogrammdaten (PC und RZ).

Sie können im Dialogfenster Basisprogrammdaten Ihre Eingaben bearbeiten:

Wirtschaftsjahr erfassen

Wenn Sie im Feld Beginn keine Eingabe machen, wird automatisch der 1. Januar als Beginn

des Wirtschaftsjahres (Normal-Wirtschaftsjahr) am PC und im DATEV-Rechenzentrum

festgelegt. Wie Sie ein abweichendes bzw. ein Rumpfwirtschaftsjahr anlegen, können Sie Ihrer

Hilfe im Programm entnehmen. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das Feld Beginn bzw.

Ende und drücken Sie die Taste F1.

Kontenrahmen erfassen

DATEV stellt Ihnen ca. 20 DATEV-Standardkontenrahmen (SKR) zur Verfügung, hier die

wichtigsten:

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Dokument: 0906002 Seite 109 von 608

Kz. 103 DATEV-Standardkontenrahmen (SKR) Art.-Nr.

01 DATEV-Kontenrahmen *) 10050

03 DATEV-Kontenrahmen nach Bilanzrichtlinien-Gesetz 11174

03 DATEV-Kontenrahmen für Gewinnermittlung § 4 Abs. 3 EStG 11079

04 DATEV-Kontenrahmen nach Bilanzrichtlinien-Gesetz 11175

04 DATEV-Kontenrahmen für Gewinnermittlung § 4 Abs. 3 EStG 11080

14 Land- und forstwirtschaftlicher Kontenrahmen 10077

45 Kontenrahmen für Soziale Einrichtungen nach PBV 11088

49 Vereine-Kontenrahmen 11180

53 General Motors 10137

54 BMW-Kontenrahmen 10058

55 FIAT-Kontenrahmen 10059

57 Peugeot-Kontenrahmen 10131

61 V.A.G-Kontenrahmen 10066

63 VW-Konzernkontenrahmen 10128

70 Hotel- und Gaststätten-Kontenrahmen 10138

80 Kontenrahmen für Zahnärzte 10070

81 Kontenrahmen für Arztpraxen 10056

SKR 99 - ohne Kontenfunktionen zur Steuerrechnung

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Dokument: 0906002 Seite 110 von 608

Wenn keiner der bei DATEV gespeicherten Kontenrahmen Ihren Vorstellungen entspricht,

können Sie den SKR 99 wählen. Beim SKR 99 sind keine Kontenbeschriftungen gespeichert.

Sie müssen also die gesamten Kontenbeschriftungen selbst erfassen.

Außer den Kontenbeschriftungen fehlen im SKR 99 sämtliche Funktionen zur Steuerrechnung,

bis auf einige Sammelfunktionen bei Konten der Klasse 9:

Konto Bezeichnung Funktion

9982

9983

9984

9985

9986

Umsatzsteuer EG-Lieferungen

Umsatzsteuer EG-Erwerb

Umsatzsteuer EG-Land sonst. Leistung

Umsatzsteuer EG-Land Lieferung

Umsatzsteuer nicht fällig EG-Land

S 60 000

S 74 000

S 64 000

S 62 000

S 61 000

9987

9988

Vorsteuer EG-Erwerb

Aufzuteilende Vorsteuer EG-Erwerb

S 54 000

S 52 000

9991

9992

Vorsteuer

Aufzuteilende Vorsteuer

S 30 000

S 34 000

9993

9994

9995

9996

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer nicht fällig

Sammelkonto Debitoren

Sammelkonto Kreditoren

S 80 000

S 81 000

S 90 000

S 91 000

9997

9998

9990

Saldovortrag Debitoren

Saldovortrag Kreditoren

Saldovortrag Sachkonten

S 93 000

S 94 000

S 97 000

9989

9999

Summenvortragskonto

Fehlerauffangkonto

F 96 000

--

3.3 Angaben zu umsatzsteuerlichen Auswertungen erfassen

In den Mandantendaten legen Sie die Art der Umsatzbesteuerung und den Zeitraum für die

Ausgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung fest, Kap. 3.2 Basisprogrammdaten bearbeiten.

Haben Sie zum Beispiel den Umsatzsteuerartenschlüssel erfasst (MPD-Kennziffer 102), sind

weitere Angaben zur Umsatzbesteuerung möglich, zum Beispiel:

o Finanzamtsangaben

o Umsatzbesteuerung

o Angaben zur EU

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Dokument: 0906002 Seite 111 von 608

3.3.1 Finanzamtsangaben am PC oder im Rechenzentrum anlegen - MPD-Kz. 112-113, 128-129

Finanzamtsangaben erfassen

So gelangen Sie in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen zum Ordner Finanzamt / USt-ID

1. Öffnen Sie den Mandanten zur Bearbeitung.

2. Wählen Sie Stammdaten | Mandantendaten | FIBU

Sie erhalten in der linken Bildschirmhälfte eine Übersicht mit Ordnern für die Erfassung

der FIBU-Programmdaten.

3. Klicken Sie auf den Ordner Finanzamtsangaben (PC und RZ).

Sie können im Dialogfenster Finanzamt / USt-ID Ihre Finanzamtsangaben

erfassen:

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Dokument: 0906002 Seite 112 von 608

Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern können Sie Ihrer Hilfe im

Programm entnehmen. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und

drücken Sie die Taste F1.

Den Steuernummernaufbau mit maschinellen Ordnungsangaben für die UStVA finden Sie in

Kap. 5.

Ausgabe Berater-Adressdaten

Sie können die Ausgabe der Berater-Adressdaten (Versandanschrift) im Mitwirkungsvermerk

auf der Umsatzsteuer-Voranmeldung, USt 1/11 und der Zusammenfassenden Meldung in den

Mandantendaten FIBU (MPD-Kennziffer 128) steuern.

So erfassen Sie die Ausgabe der Berateradresse (Versandanschrift) im

Mitwirkungsvermerk bei den Steueranmeldungen

Erfassen Sie die Ausgabe der Berater-Adressdaten (BAD) unter Stammdaten

|Mandantendaten | Registerkarte FIBU | Ordner Umsatzbesteuerung (PC und RZ)

in der Erfassungsmaske Konsolidierte UStVA / Druck Berater-Adressdaten, zum

Beispiel mit dem Wert 0 für Ausgabe BAD.

Bei Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) und dem Antrag auf

Dauerfristverlängerung USt 1/11, wird aus der Steuerberateradresse automatisch der

Titel, der Name, die Berufsbezeichnung, die Telefonnummer und der Mandantenname

weitergegeben. Damit soll im Falle von Unstimmigkeiten den Finanzämtern eine direkte

Kontaktaufnahme mit dem Steuerberater ermöglicht werden.

- oder -

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Dokument: 0906002 Seite 113 von 608

Um die Ausgabe der Berateradresse im Mitwirkungsvermerk bei den

Steueranmeldungen zu unterdrücken, erfassen Sie den Wert 1 für keine Ausgabe BAD.

Unterjährige Anrechnung USt 1/11-Betrag erfassen

Die geleistete Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung wird standardmäßig in der UStVA,

Kennzahl 39, für Dezember bzw. für das 4. Quartal berücksichtigt. In den Mandantendaten

können Sie steuern, in welchem abweichenden Monat oder Quartal die Anrechnung erfolgen

soll, wenn zum Beispiel der Betrieb eingestellt oder der Beruf aufgegeben wird.

So erfassen Sie die unterjährige Anrechnung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung

mit Kanzlei-Rechnungswesen

Erfassen Sie die unterjährige Anrechnung für das DATEV-Rechenzentrum und am PC

unter Stammdaten |Mandantendaten | Registerkarte FIBU | Ordner

Umsatzbesteuerung in der Erfassungsmaske Sondereinstellungen, zum Beispiel mit

dem Wert 9 für September.

Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern können Sie Ihrer Hilfe im

Programm entnehmen. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und

drücken Sie die Taste F1.

Hinweis:

Führen Sie eine Jahresübernahme durch, wird die abweichende Anrechnung der

Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung (MPD-Kennziffer 129) für das neue Jahr automatisch

gelöscht.

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Dokument: 0906002 Seite 114 von 608

... bei konsolidierter UStVA erfassen

Bei einer konsolidierten UStVA ist diese Eingabe für jeden Mandanten notwendig, für den die

Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung unterjährig angerechnet werden soll.

1. Um für einen abweichenden Zeitraum die Anrechnung der Sondervorauszahlung bei

einer konsolidierten UStVA zu erreichen, erfassen Sie den Monat für alle abgebenden

Mandanten, für die ein gebuchtes USt 1/11 angerechnet werden soll.

Ist das 1/11 nur beim Empfänger gebucht, ist die Eingabe des abweichenden Zeitraums

bei diesem ausreichend.

2. Sie lösen den UStVA-Zeitraum der konsolidierten UStVA aus.

Für die Sondervorauszahlung können nur die Umsatzsteuerwerte berücksichtigt werden,

für die Sie eine UStVA über Datenübermittlung Fach 6, Kap. 3 bzw. über das amtliche

Formular Umsatzsteuer-Voranmeldung Fach 6, Kap. 2 erstellt haben.

3. Rufen Sie anschließend das konsolidierte USt 1/11 ab.

Der per Abruf des konsolidierten USt 1/11 errechnete Betrag der Sondervorauszahlung,

den Sie auf das Konto mit der allgemeinen Funktion F 26000 gebucht haben, zum

Beispiel SKR 03, Konto F 1781, wird in Kennzahl 39 der konsolidierten UStVA im

gewünschten Anmeldungszeitraum verrechnet.

3.3.2 Rückübertragung Umsatzsteuer-Protokolle erfassen - MPD-Kz. 124

Sie erhalten folgende Umsatzsteuer-Protokolle bei Einreichung von Buchungen automatisch

im DATEV-Rechenzentrum zur Rückübertragung bereitgestellt, wenn Sie Rückübertragung

erfasst haben:

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Dokument: 0906002 Seite 115 von 608

o Datenübermittlungs-Protokoll

o Werte zur UStVA

o Protokoll zur Kennzahl 26/29 USt

o Fehlerprotokoll

o Eingabeprotokoll

o Differenzprotokoll und Bereitstellungsprotokoll

Sind die Umsatzsteuer-Protokolle bereitgestellt, können Sie diese an Ihren PC mit DATEV

Kanzlei-Rechnungswesen rückübertragen, Fach 1, Kap. 4.1.2.

30-Tage-Frist beachten

Rufen Sie die zur Rückübertragung für Sie bereitgestellten Umsatzsteuer-Protokolle

innerhalb von 30 Tagen auf Ihren PC nicht ab, werden sie im DATEV-Rechenzentrum gelöscht,

soweit die Speicherfrist überschritten ist.

3.3.3 Konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung erfassen - MPD-Kz. 120-121

Orientierung:

Hier erfassen Sie das Konsolidierungs-Kennzeichen zur Umsatzsteuer-Voranmeldung

(UStVA), wenn Sie als abgebender Mandant Ihre Umsatzsteuerwerte in der konsolidierten

UStVA berücksichtigt haben wollen. Gleichzeitig teilen Sie mit, an wen Ihre UStVA-Werte

übermittelt werden sollen (Berater-/Mandantennummer des Empfängers).

Einverständnis mit Kanzlei-Rechnungswesen erfassen

So erfassen Sie in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen das Einverständnis des

abgebenden Mandanten

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Dokument: 0906002 Seite 116 von 608

Voraussetzung: Sie haben in den Mandantendaten einen der zulässigen

Umsatzsteuerarten-Schlüssel B, C, D, E, G, H, K, L oder M erfasst.

1. Öffnen Sie den Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |

Mandantendaten | FIBU

Sie erhalten in der linken Bildschirmhälfte eine Übersicht mit Ordnern für die Erfassung

der FIBU-Programmdaten.

2. Klicken Sie auf den Ordner Umsatzbesteuerung (PC und RZ).

3. Klicken Sie auf den Ordner Konsolidierte UStVA / Druck.

Sie können das Einverständnis zur Konsolidierung erfassen.

Zusätzlich müssen Sie einen Konsolidierungskreis einrichten: Konsolidierungs-Stammdaten

vom Empfänger einrichten Fach 6, Kap. 5.

Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern zur konsolidierten UStVA

können Sie Ihrer Hilfe im Programm entnehmen. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das

entsprechende Feld und drücken Sie die Taste F1.

3.3.4 Datenübermittlung an die Finanzverwaltung erfassen - MPD-Kz. 130-137

Hier erfassen Sie Ihr Einverständnis zur Datenübermittlung UStVA und USt 1/11 und

bestimmen den Termin für die Bereitstellung, zum Beispiel mit oder ohne

Dauerfristverlängerung.

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Dokument: 0906002 Seite 117 von 608

Als Anwender der DATEV-Rechnungswesenprodukte stehen Ihnen für die Übermittlung der

umsatzsteuerlichen Werte an die Finanzverwaltung zwei Wege zur Verfügung: Die

Datenübermittlung über das DATEV-Rechenzentrum, für Anwender mit Zugang zum

Rechenzentrum und die Datenübermittlung über das Internet, über das so genannte ELSTER-

Verfahren, für Anwender ohne Zugang zum Rechenzentrum Fach 9, Kap. 3.

Hinweis:

Beachten Sie bitte, dass Sie beim ELSTER-Verfahren selbst für eine korrekte und rechtzeitige

Übertragung der Umsatzsteuerwerte verantwortlich sind.

Hinweis:

Im DATEV-Rechenzentrum ist eine tägliche Datenübermittlung der UStVA und USt 1/11 an die

Finanzverwaltung möglich, mit Ausnahme von Samstagen, Sonn- und bundeseinheitlichen

Feiertagen. Die aktuellen Übermittlungstermine der DATEV finden Sie in der DATEV

Informations-Datenbank, Dokumentnummer 1030480.

Weitere Informationen zur Datenübermittlung an die Finanzverwaltung finden Sie in Fach 4,

Kap. 1.1.5 Datenübermittlung UStVA temporär unterdrücken, Fach 6, Kap. 3

Datenübermittlung für Steueranmeldungen nutzen und Fach 7, Kap. 4.3.1 Datenübermittlung

für die Zusammenfassende Meldung nutzen.

Datenübermittlung über DATEV-Rechenzentrum erfassen

So erfassen Sie in Kanzlei-Rechnungswesen die Datenübermittlung über das DATEV-

Rechenzentrum für die UStVA und USt 1/11

Voraussetzung: Sie sind Anwender mit Zugang zum DATEV-Rechenzentrum, der

regelmäßig seine Buchführungsdaten ins Rechenzentrum sendet.

1. Öffnen Sie den Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |

Mandantendaten | FIBU

Sie erhalten in der linken Bildschirmhälfte eine Übersicht mit Ordnern für die Erfassung

der FIBU-Programmdaten.

2. Klicken Sie auf den Ordner Umsatzbesteuerung (PC und RZ).

Sie können im Dialogfenster Datenübermittlung / Fristverlängerung die

Datenübermittlung erfassen:

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Dokument: 0906002 Seite 118 von 608

Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im

Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die

Taste F1.

Weitere Informationen dazu finden Sie in Fach 6, Kap. 3.3 An Datenübermittlung teilnehmen.

Prüfprotokoll abwarten

Für die Hinterlegung der Datenübermittlung erhalten Sie ein MPD-Prüfprotokoll.

Bereitgestellte Werte löschen

Sie können die für die Datenübermittlung bereitgestellten USt-Werte im Rechenzentrum über

den DATEV-Programmbaustein Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung löschen,

den Sie über einen zusätzlichen Menüpunkt in den DATEV-Programmen Kanzlei-

Rechnungswesen und Rechnungswesen aufrufen können, Fach 6, Kap. 3.4.3.

Hinweis:

Haben Sie die zur Datenübermittlung bereitgestellten USt-Werte der UStVA bzw. USt 1/11

gelöscht, ist eine erneute Bereitstellung durch Einreichung von Buchungen bzw. einen Abruf

jederzeit möglich.

Formularausgabe unterdrücken

Haben Sie Datenübermittlung an die Finanzverwaltung fehlerhaft erfasst und Ihre Daten

werden nicht übermittelt, wenn zum Beispiel eine ungültige Steuernummer vorliegt, können

Sie die automatische Formularausgabe für die UStVA, USt 1/11 bzw. ZM unterdrücken unter

Stammdaten | Mandantendaten | FIBU, Ordner Umsatzbesteuerung (PC und RZ) im

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Dokument: 0906002 Seite 119 von 608

Dialogfenster Datenübermittlung / Fristverlängerung, Eintrag Unterdrücken des

amtlichen Formulars (Schlüssel 1 = Ja).

Unterdrückung der Datenübermittlung UStVA erfassen

So erfassen Sie die Unterdrückung der automatischen Datenübermittlung für die

UStVA zum Beispiel mit Kanzlei-Rechnungswesen

Voraussetzung: Sie haben in den Mandantendaten Datenübermittlung an die

Finanzverwaltung für die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) erfasst.

Erfassen Sie die Unterdrückung der automatischen Datenübermittlung für die UStVA für

das DATEV-Rechenzentrum und am PC unter Stammdaten | Mandantendaten |

Registerkarte FIBU | Ordner Umsatzbesteuerung in der Erfassungsmaske Anzahl,

zum Beispiel mit dem Wert 1 für Ja.

Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im

Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die

Taste F1.

Datenübermittlung findet statt, wenn...

Für folgende Auswertungen können Sie die Datenübermittlung nutzen:

UStVA

Eine Datenübermittlung der UStVA-Werte findet statt, wenn Sie...:

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Dokument: 0906002 Seite 120 von 608

o in den Mandantendaten Datenübermittlung und ggf. Fristverlängerung (MPD-

Kz. 131 ggf. 130) und die Finanzamts- und Steuernummer (MPD-Kz. 112 -

113) erfasst haben und wenn Sie...

o laufende Buchungen eingereicht haben, mit der Folge einer UStVA-Ausgabe,

entsprechend dem in den Mandantendaten hinterlegten USt-Artenschlüssel

(MPD-Kz. 102) und keine temporäre Unterdrückung erfolgt ist, Fach 4, Kap.

1.1.5 Datenübermittlung UStVA temporär unterdrücken bzw. auch die

automatische Datenübermittlung nicht unterdrückt ist (MPD-Kz. 135).

o die UStVA mit einem Rechnungswesen-Abruf im Rechenzentrum anfordern Fach

6, Kap. 2.2.

Haben Sie in den Mandantendaten Rückübertragung Umsatzsteuer-Protokolle

(MPD-Kz. 124) mit Schlüssel 1 erfasst Kap. 3.3.2, erhalten Sie das

Datenübermittlungsprotokoll rückübertragen.

USt 1/11

Eine Datenübermittlung der USt 1/11-Werte findet statt, wenn Sie...:

o Datenübermittlung (MPD-Kz. 131) und die Finanzamts- und Steuernummer

(MPD-Kz. 112 - 113) erfasst haben und wenn Sie...

o das USt 1/11 mit einem Rechnungswesen-Abruf im Rechenzentrum anfordern

Fach 6, Kap. 4.2.

Haben Sie in den Mandantendaten Rückübertragung Umsatzsteuer-Protokolle

(MPD-Kz. 124) mit Schlüssel 1 gespeichert Kap. 3.3.2, erhalten Sie das

Datenübermittlungsprotokoll rückübertragen.

o das manuelle USt 1/11 mit einem Rechnungswesen-Abruf im Rechenzentrum

angefordert haben Fach 6, Kap. 4.3.

Konsolidierte UStVA

Eine Datenübermittlung der konsolidierten UStVA-Werte findet statt, wenn Sie...:

o in den Mandantendaten beim Empfänger Datenübermittlung und ggf.

Fristverlängerung (MPD-Kz. 131 ggf. 130) und die Finanzamts- und

Steuernummer (MPD-Kz. 112 - 113) und das Einverständnis zur Konsolidierung

(MPD-Kz. 120) beim Empfänger und beim Abgebenden erfasst haben und wenn

Sie...

o die konsolidierte UStVA mit einem Rechnungswesen-Abruf im Rechenzentrum

abgerufen haben Fach 6, Kap. 5.

Haben Sie Rückübertragung erfasst, werden die UStVA-Werte der konsolidierten

UStVA zur Datenübermittlung bereitgestellt und gleichzeitig das

Datenübermittlungsprotokoll rückübertragen.

Konsolidierte USt 1/11

Eine Datenübermittlung der konsolidierten USt 1/11-Werte findet statt, wenn Sie...:

o in den Mandantendaten beim Empfänger Datenübermittlung und ggf.

Fristverlängerung (MPD-Kz. 131 ggf. 130) und die Finanzamts- und

Steuernummer (MPD-Kz. 112 - 113) und das Einverständnis zur Konsolidierung

(MPD-Kz. 120) beim Empfänger und beim Abgebenden erfasst haben und wenn

Sie...

o das konsolidierte USt 1/11 mit einem Rechnungswesen-Abruf im Rechenzentrum

abgerufen haben Fach 6, Kap. 6.

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Dokument: 0906002 Seite 121 von 608

Haben Sie Rückübertragung erfasst, werden die USt 1/11-Werte der

konsolidierten UStVA zur Datenübermittlung bereitgestellt und gleichzeitig das

Datenübermittlungsprotokoll rückübertragen.

o das manuelle USt 1/11 mit einem Rechnungswesen-Abruf im Rechenzentrum

beim Empfänger abgerufen haben Fach 6, Kap. 4.3.

Zusammenfassende Meldung (ZM)

Eine Datenübermittlung der ZM-Werte findet statt, wenn Sie...:

o in den Mandantendaten Datenübermittlung für die Zusammenfassende

Meldung und ggf. Fristverlängerung (MPD-Kz. 162 ggf. 130) erfasst haben Kap.

3.3.5 und...

o laufende Buchungen eingereicht haben, mit der Folge einer ZM-Ausgabe,

entsprechend dem in den Mandantendaten hinterlegten Meldezeitraum (MPD-

Kennziffer 161).

Haben Sie in den Mandantendaten Rückübertragung ZM-Protokolle (MPD-Kz.

164) mit Schlüssel 1 erfasst, erhalten Sie die Protokolle zur ZM rückübertragen.

o oder die ZM mit einem Rechnungswesen-Abruf im Rechenzentrum abgerufen

haben Fach 7, Kap. 4.3.

3.3.5 Angaben zum USt-Binnenmarkt erfassen - MPD-Kz. 160-165

Voraussetzung für die Ausgabe von EG-Auswertungen Fach 7 ist, Sie haben in den

Mandantendaten die Angaben zum Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz (UStBG) erfasst.

Merkblatt bei Finanzbehörden erhältlich

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) muss bei Bedarf beim Bundeszentralamt

für Steuern schriftlich beantragt werden. Die USt-IdNr. kann nur an Personen und

Personenvereinigungen erteilt werden, die bei den zuständigen Landesfinanzbehörden

umsatzsteuerlich geführt werden, siehe Merkblatt zur Erteilung von USt-IdNr. in der

Bundesrepublik Deutschland . . ., das bei allen Finanzbehörden erhältlich ist.

Hinweis:

Die betreffenden Mandanten erhalten neben ihrer vom zuständigen Finanzamt erteilten

Steuernummer grundsätzlich eine eigene USt-IdNr. Sie setzt sich aus einem 2-stelligen

Länderkennzeichen (zum Beispiel für Deutschland = DE) und einem alphanumerischen Teil

zusammen (7- bis 13-stellig). Die USt-IdNr. ist insgesamt maximal 15-stellig.

USt-Binnenmarktangaben erfassen

So erfassen Sie die USt-Binnenmarktangaben mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen

Voraussetzung: Sie sind Anwender mit Zugang zum DATEV-Rechenzentrum, der

regelmäßig seine Buchführungsdaten ins Rechenzentrum sendet.

1. Öffnen Sie den Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |

Mandantendaten | FIBU

Sie erhalten in der linken Bildschirmhälfte eine Übersicht mit Ordnern für die Erfassung

der FIBU-Programmdaten.

2. Klicken Sie auf den Ordner Finanzamtsangaben (PC und RZ).

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Dokument: 0906002 Seite 122 von 608

Sie können im Dialogfenster Finanzamt / USt-ID die Umsatzsteuer-IdNummer

erfassen:

3. Klicken Sie auf den Ordner Angaben zur EU (PC und RZ).

Sie können im Dialogfenster Zusammenfassende Meldung die ZM-Daten erfassen:

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Dokument: 0906002 Seite 123 von 608

Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im

Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die

Taste F1.

3.4 Kanzlei-Stammdaten für mehrere Mandantenbestände nutzen

Orientierung:

Einrichtungsmöglichkeiten

Bei den DATEV-Standardkontenrahmen (SKR) können Sie wählen:

o Um einen SKR für einen Mandanten anzulegen, erfassen Sie in den Mandantendaten

den gewünschten SKR, Kap. 3.2.

o Um einen Kanzlei-Basis-SKR anzulegen, auf den alle Mandanten kanzleiweit zugreifen

können, erfassen Sie in den Kanzlei-Programmdaten unter der Mandantennummer

0, den gewünschten SKR, Kap. 3.4.1.

o Sollen zum Beispiel Kontenfunktionen bei mehreren Mandanten gleichzeitig gelten,

können Sie diese bei jedem Mandanten einzeln einrichten (individuelle Erfassung, Fach

3) oder Sie legen diese kanzleiweit unter der Mandantennummer 0 an. Dies hat den

Vorteil, dass Sie die gewünschten Änderungen nur einmal zu erfassen brauchen, Kap.

3.4.2.

o Sollen Kontenbeschriftungs-Änderungen bei mehreren Mandanten gleichzeitig gelten,

können Sie diese bei jedem Mandanten einzeln einrichten (individuelle Erfassung) oder

Sie legen diese kanzleiweit an. Dies hat den Vorteil, dass Sie die gewünschten

Änderungen bei den Kontenbeschriftungen nur einmal zu erfassen brauchen, Kap.

3.4.3.

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Dokument: 0906002 Seite 124 von 608

Stammdaten kanzleiweit nutzen

Für Anwender des DATEV-Programms Kanzlei-Rechnungswesen ist das Anlegen, Ändern

bzw. Löschen von Kanzlei-Programmdaten und Kanzlei-Funktionen nur über das DATEV-

Rechenzentrum (RZ) möglich. Die Erfassung kann in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen zum

Beispiel über die Freie Kennziffer-/Werterfassung erfolgen. Die im DATEV-Rechenzentrum

gespeicherten Kanzleidaten fordern Sie anschließend mit Kanzlei-Rechnungswesen über

Daten holen an.

Kanzlei-Kontenbeschriftungen und Kanzlei-Kontenverdichtungen können Sie auch dann nutzen,

wenn unterschiedliche SKR bei den einzelnen Mandanten erfasst sind. Kanzleikontenfunktionen

können Sie nur nutzen, wenn der SKR bei den zugreifenden Mandanten dem Kanzlei-Basis-

SKR entspricht. Für alle Mandanten, die auf Kanzlei-Stammdaten zugreifen gilt, es muss die

gleiche Sachkontenlänge vorliegen.

Hinweis:

Wenn Ihr Mandant auf Kanzlei-Stammdaten zugreifen soll, müssen in seinen

Mandantendaten entsprechende Eingaben hinterlegt sein.

3.4.1 Kanzlei-Programmdaten im DATEV-Rechenzentrum anlegen - Abr.-Nr. 71, Mandant 0

Sollen Änderungen in den Kontenrahmen, zum Beispiel bei individuellen Kontenfunktionen oder

der Kontonummernlänge bei mehreren Mandanten einheitlich und gleichzeitig gelten, erfassen

Sie Kanzlei-Programmdaten mit Mandant 0. Diese können Sie nur über das DATEV-

Rechenzentrum anlegen. Der Speicher für Kanzlei-Funktionen wird vom Programm im DATEV-

Rechenzentrum erst angelegt, wenn Sie mindestens eine Kanzlei-Funktion eingerichtet haben:

Kap. 3.4.2 Kanzleifunktionen im DATEV-Rechenzentrum anlegen.

Kanzlei-Stammdaten Wartung

Wenn Sie Kanzlei-Stammdaten bereits früher (vor 1997) eingerichtet haben können Sie

wählen, ob Sie den neuen, jahresbezogenen Kanzlei-Basis-SKR nutzen wollen, oder Ihren

bisherigen Kanzleifunktionsbestand beibehalten wollen, der von DATEV nicht gewartet wird.

Kanzlei-Programmdaten anlegen

Sie möchten für mehrere Mandantenbestände Konten mit den gleichen Funktionen verwenden.

Voraussetzung ist, Sie legen vorher zum Beispiel in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen über

die Freie Kennziffer-/Werterfassung, einen Kanzlei-Basis-SKR an. Diesen können Sie nur

über das DATEV-Rechenzentrum anlegen.

So erfassen Sie einen Vorlauf für die Freie Kennziffer-/Werterfassung

1. Öffnen Sie über Bestand | Daten senden | Kanzlei das Dialogfenster Kanzlei

senden und wählen Sie dort den betreffenden Kanzleibestand.

2. Klicken Sie mit der rechten Maustaste in das Dialogfenster Daten senden und wählen

Sie aus dem Kontextmenü den Menüpunkt Freie Kennziffer-/Werterfassung.

3. Klicken Sie auf die Schaltfläche Neu und erfassen Sie folgende Angaben:

Anwendung: 13

Abrechnungs-Nr.: 71

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Dokument: 0906002 Seite 125 von 608

4. Klicken Sie auf die Schaltfläche Weiter und erfassen Sie folgende Kennziffern:

Kennziffer: 103 (für Kanzlei-Basis-SKR)

Werte (zum Beispiel): 03, 04, 99.

Um alle Kanzlei-Funktionen zu löschen, erfassen Sie hier den Wert L.

Kennziffer: 180 (für Kanzlei-Sachkontolänge)

Werte (Sachkontenlänge): 4, 5, 6, 7 und 8.

Wenn Sie hier keinen Wert erfassen, wird vom Programm automatisch der Wert 4

gesetzt (Sachkonten 4-stellig, Personenkonten 5-stellig).

Durch diese Schlüsselung greifen Sie automatisch auf die aktuellen, sich jährlich

ändernden Standard-SKR-Funktionen der DATEV in dem Bereich zu, in dem Sie den

Kanzlei-Basis-SKR nicht verändert haben.

Nach erfolgreicher Verarbeitung holen Sie den Kanzleibestand aus dem DATEV-

Rechenzentrum Kap. 3.4.5 Kanzleidaten aus dem DATEV-Rechenzentrum holen.

Tipp: Informationen dazu finden Sie auch in der DATEV Informations-Datenbank,

Dokumentnummer 1031249.

3.4.2 Kanzlei-Funktionen im DATEV-Rechenzentrum anlegen

Sie möchten Kanzlei-Funktionen anlegen, ändern bzw. löschen. Voraussetzung ist, Sie haben

vorher einen Kanzlei-Basis-SKR angelegt, denn bei der Eingabe von Kanzlei-Funktionen

werden zusätzlich die zum Zeitpunkt der Eingabe gültigen und jährlich sich ändernden

Standard-SKR-Funktionen Ihres Kanzlei-Basis-SKR herangezogen. Das Anlegen, die

Änderung bzw. das Löschen von Kanzlei-Funktionen ist nur über das DATEV-Rechenzentrum

möglich.

Kanzlei-Funktionen anlegen

Für die Erfassung gelten die gleichen Programmregeln, wie für individuelle Funktionen, Fach 3.

Die Einrichtung der Kanzlei-Funktionen erfolgt zum Beispiel in DATEV Kanzlei-

Rechnungswesen über die Freie Kennziffer-/Werterfassung, Mandant 0.

So erfassen Sie den Vorlauf über die Freie Kennziffer-/Werterfassung

1. Öffnen Sie über Bestand | Daten senden und wählen Sie den betreffenden

Kanzleibestand.

2. Klicken Sie mit der rechten Maustaste in das Dialogfenster und wählen Sie aus dem

Kontextmenü den Menüpunkt Freie Kennziffer-/Werterfassung.

3. Klicken Sie auf die Schaltfläche Neu und erfassen Sie folgende Angaben:

Anwendung: 13

Abrechnungs-Nr.: 1086

4. Klicken Sie auf die Schaltfläche Weiter und erfassen Sie folgende Kennziffer:

Kennziffer: 101 (für Art der Funktionseingabe)

Werte: 86 (individuelle USt-Schlüssel), 87 (individuelle Zusatzfunktionen), 88

(individuelle Sammel- und Allgemeine Funktionen), 89 (individuelle Aktivfunktionen).

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Dokument: 0906002 Seite 126 von 608

Um eine Kanzlei-Funktion zu löschen, erfassen Sie unter Korrektur den Schlüssel 98.

Die Kanzleifunktion wird gelöscht und die Standardfunktion des Kontos wird reaktiviert.

5. Klicken Sie auf die Schaltfläche Übernehmen und erfassen Sie anschließend die

gewünschten Kanzlei-Funktionen entsprechend Ihrer Vorlage für die Datenerfassung:

Kennziffer (zum Beispiel): 80001 (5-stellige Funktionsnummer)

Werte (zum Beispiel): 8010 (z.B. 4-stelliges Konto von) - 8019 (z.B. 4-stelliges Konto

bis)

Hinweis: Um die Erfassung zu erleichtern, nutzen Sie die Vorlagen für die

Datenerfassung im Fach 11 DATEV-Erfassungslisten, in die Sie die gewünschten

Kanzlei-Funktionen vor der eigentlichen Erfassung händisch eintragen können.

Für die Erfassung der Kanzlei-Funktionen gelten die gleichen Programmregeln, wie für

individuelle Funktionen, Fach 3.

Nach erfolgreicher Verarbeitung holen Sie den Kanzleibestand aus dem DATEV-

Rechenzentrum Kap. 3.4.5 Kanzleidaten aus dem DATEV-Rechenzentrum holen.

Auf Kanzlei-Funktionen zugreifen

Auf Kanzlei-Funktionen greifen alle Mandanten zu, die in ihren Basisprogrammdaten die

Nutzung von Kanzlei-Funktionen hinterlegt haben.

So hinterlegen Sie für einen Mandantenbestand die Nutzung von Kanzlei-Funktionen

1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung.

2. Wählen Sie Stammdaten | Mandantendaten und klicken Sie auf die Registerkarte

FIBU.

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Dokument: 0906002 Seite 127 von 608

3. Doppelklicken Sie im Ordner Basisprogrammdaten auf den Eintrag

Kontenstammdaten.

4. Aktivieren Sie die Kontrollkästchen für die gewünschten Kanzleianwendungen.

5. Sichern Sie Ihre Daten im DATEV-Rechenzentrum.

Kanzlei-Funktionen können pro Mandant individuell geändert werden, das heißt, Sie können bei

einzelnen Mandanten durch eine individuelle Eingabe eine Kanzlei-Funktion überschreiben. Bei

diesen Mandanten müssen Sie die Kontrollkästchen Kanzlei und Individuell aktivieren. Ist

ein Konto (Kontenbereich) bei einem Mandanten mit allen drei Funktionen belegt, gilt:

Individuelle Kontenfunktionen = I

vor: Kanzlei-Kontenfunktionen = K

vor: Standard-Kontenfunktionen = S

Zuerst alle individuellen Funktionen löschen

Sind bei einem Mandanten bereits individuelle Funktionen gespeichert und Sie wollen, dass

dieser Mandant zusätzlich Kanzlei-Funktionen in Anspruch nimmt, ist die Verwendung von

Kanzleifunktionen über das Rechenzentrum nur möglich, wenn Sie alle individuellen Funktionen

bei diesem Mandanten im Rechenzentrum löschen. Hierzu erfassen Sie einen Vorlauf in der

Freien Kennziffer-/Werterfassung.

So hinterlegen Sie für einen Mandantenbestand die Nutzung von Kanzlei-Funktionen

bei bereits vorhandenen individuellen Funktionen

1. Öffnen Sie über Bestand | Daten senden | Mandant das Dialogfenster Daten

senden und wählen Sie dort den betreffenden Mandantenbestand.

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Dokument: 0906002 Seite 128 von 608

2. Klicken Sie mit der rechten Maustaste in das Dialogfenster und wählen Sie aus dem

Kontextmenü den Menüpunkt Freie Kennziffer-/Werterfassung.

3. Klicken Sie auf die Schaltfläche Neu und erfassen Sie folgende Angaben:

Anwendung: 13

Abrechnungs-Nr.: 71

4. Klicken Sie auf die Schaltfläche Weiter und erfassen Sie folgende Kennziffern:

Kennziffer: 101 Wert: 2 (für Änderung)

Kennziffer: 204 Wert: 00 (für Löschung)

5. Klicken Sie auf die Schaltfläche Übernehmen, um weitere Kennziffern zu erfassen oder

auf die Schaltfläche Speichern, um den Vorlauf zu verlassen.

6. Über die Schaltfläche Beenden wird der Vorlauf zum Senden bereitgestellt.

7. Senden Sie die erfassten Daten zur Verarbeitung ans Rechenzentrum.

8. Nach der Verarbeitung, d. h. dem Löschen der individuellen Funktionen im

Rechenzentrum, löschen Sie den Mandantenbestand vor Ort. Eine Beschreibung, wie Sie

einen Mandantenbestand löschen, finden Sie in der Hilfe im Programm. Wählen Sie

hierzu ? | Hilfethemen | Index und geben Sie als Stichwort Löschen ein.

9. Holen Sie den Mandantenbestand neu aus dem DATEV-Rechenzentrum über Bestand |

Daten holen.

10. Öffnen Sie die Buchführung des Mandanten und wählen Sie Stammdaten |

Mandantendaten.

11. Klicken Sie auf die Registerkarte FIBU und doppelklicken Sie im Ordner

Basisprogrammdaten auf den Eintrag Kontenstammdaten.

12. Aktivieren Sie in der Gruppe Kontenfunktionen das Kontrollkästchen Kanzlei. Sollen

für den Mandantenbestand auch individuelle Funktionen genutzt werden, markieren Sie

auch das Kontrollkästchen Individuell.

Beachten Sie, dass individuelle Funktionen Vorrang vor Kanzleifunktionen haben.

Die noch benötigten individuellen Funktionen erfassen Sie anschließend neu Fach 3.

13. Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit OK.

Tipp: Informationen dazu finden Sie auch in der DATEV Informations-Datenbank,

Dokumentnummer 1031250.

3.4.3 Kanzlei-Kontenbeschriftungen bearbeiten und senden

Orientierung:

Wünschen Sie, dass Kontenbeschriftungen gleicher Art gleichzeitig bei mehreren oder allen

Mandanten gelten sollen, richten Sie Kanzlei-Kontenbeschriftungen ein.

Die Einrichtung der Kanzlei-Kontenbeschriftungen finden Sie in Kap. 4.2 Kanzlei-

Kontenbeschriftung nutzen beschrieben:

o Kap. 4.2.1 Kanzlei-Kontenbeschriftungen einrichten

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Dokument: 0906002 Seite 129 von 608

o Kap. 4.2.2 Auf Kanzlei-Kontenbeschriftungen zugreifen

Tipp: Informationen dazu finden Sie auch in Ihrer Hilfe im Programm, Index-Stichwort:

Kanzlei-Kontenbeschriftungen.

Kanzlei-Kontenbeschriftungen ins RZ senden

Anwender, die ihre Kanzlei-Kontenbeschriftungen mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen

erfasst haben, senden ihre Daten in das DATEV-Rechenzentrum, um die Konsistenz der Daten

am PC und im Rechenzentrum zu sichern.

So senden Sie die Kanzlei-Kontenbeschriftungen ins DATEV-Rechenzentrum

1. Wählen Sie Bestand | Daten senden | Kanzlei.

Sie erhalten eine Übersicht aller für die Bearbeitung zur Verfügung stehender Kanzleien,

die auf dem eingestellten Laufwerk vorhanden sind. Das eingestellte Laufwerk

entnehmen Sie der Liste für den Datenpfad.

2. Markieren Sie in der Liste die gewünschte Kanzlei für das entsprechende Jahr, das Sie

senden möchten, und klicken Sie auf OK.

Sie erhalten das Dialogfenster Daten senden mit dem Ordnungsbegriff der Kanzlei,

deren Kanzleidaten ins DATEV-Rechenzentrum übertragen werden sollen. Die Übersicht

enthält alle bereitgestellten Sendedaten für die ausgewählte Kanzlei.

3. Bei umfangreichen Listen betätigen Sie in der Übersicht die rechte Maustaste, um das

Kontextmenü mit den verschiedenen Funktionen zu erhalten. Wählen Sie darin zum

Beispiel den Menüpunkt Alle Sendedaten selektieren und Sie können schnell die

gewünschten Sendedaten auswählen, zum Beispiel die Kanzlei-

Kontenbeschriftungen.

Hinweis:

Weitere Informationen zu den Eingabe- und Verarbeitungsregeln entnehmen Sie Ihrer Hilfe im

Programm.

Über Daten holen anfordern

Nach erfolgter Verarbeitung im DATEV-Rechenzentrum können Sie die gespeicherten Kanzlei-

Kontenbeschriftungen an den PC über einen Holauftrag aus dem Rechenzentrum anfordern

Kap. 3.4.5 Kanzleidaten aus dem DATEV-Rechenzentrum holen.

3.4.4 Kanzlei-Auswertungen im DATEV-Rechenzentrum anfordern

Für Anwender des DATEV-Programms Finanzbuchführung im Rechenzentrum sind folgende

Kanzlei-Auswertungen im DATEV-Rechenzentrum möglich:

Kanzlei-BWA

Kanzlei-Bilanz

Kanzlei-Schema für die Gewinnermittlung nach § 4/3 EStG

Mandantenübersicht Kanzlei-Stammdaten

Wenn diese Auswertungen bei Mandanten in Anspruch genommen werden sollen, ist in den

Mandantendaten bei der entsprechenden Auswertungen der Kanzleischlüssel zu erfassen.

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Dokument: 0906002 Seite 130 von 608

Kanzlei-BWA

Ein Kanzlei-BWA-Schema kann für die Mandanten in Anspruch genommen werden, die in den

Mandantendaten die BWA-Form KAN gespeichert haben. Das Kanzlei-Schema kann nicht

individuell für einzelne Mandanten geändert werden. In diesem Fall müssen Sie für den

Mandanten eine vollständige individuelle BWA speichern. Sie können pro Mandant,

Beraternummer und BWA-Form mehrere Kanzlei-BWA nutzen.

Kanzlei-Bilanz

Ein Kanzlei-Bilanz-Schema kann pro Mandant individuell ergänzt und geändert werden. Die

individuelle Eingabe hat Vorrang vor der Kanzleieingabe.

Kanzlei-§ 4/3-Rechnung

Ein Kanzlei-Schema für die 4/3-Rechnung kann pro Mandant individuell ergänzt bzw. geändert

werden. Die individuelle Eingabe hat Vorrang vor der Kanzleieingabe.

3.4.5 Kanzleidaten aus dem DATEV-Rechenzentrum holen

Orientierung:

DATEV-Rechenzentrum als Datendrehscheibe nutzen

Als Anwender von DATEV Kanzlei-Rechnungswesen können Sie zum Beispiel Kanzlei-

Kontenfunktionen nicht am PC, sondern müssen sie im DATEV-Rechenzentrum einrichten. Das

Rechenzentrum dient Ihnen dabei als Datendrehscheibe.

Haben Sie

o Kanzlei-Programmdaten im DATEV-Rechenzentrum angelegt (Kap. 3.4.1),

o Kanzlei-Funktionen im DATEV-Rechenzentrum angelegt (Kap. 3.4.2)

oder

o Kanzlei-Kontenbeschriftungen bearbeitet und gesendet (Kap. 3.4.3),

dann können Sie

o Kanzlei-Auswertungen im DATEV-Rechenzentrum anfordern (Kap. 3.4.4).

Kanzleidaten holen

Um die Konsistenz der Kanzleidaten am PC und im DATEV-Rechenzentrum zu sichern, fordern

Sie als Anwender von DATEV Kanzlei-Rechnungswesen die im Rechenzentrum

gespeicherten Kanzleidaten über Daten holen an.

So fordern Sie Kanzlei-Stammdaten an

1. Wählen Sie eine Kanzlei zur Bearbeitung, indem Sie Bestand | Daten holen |

Rechnungswesen und Jahresabschluss wählen.

Sie erhalten das Dialogfenster Daten holen, in dem Sie das Laufwerk sowie den

Umfang der zu holenden Daten festlegen.

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Dokument: 0906002 Seite 131 von 608

2. Aktivieren Sie in der Gruppe Anfordern von den Schaltknopf für Kanzleidaten.

3. Klicken Sie auf OK.

Sie erhalten das Dialogfenster Daten holen Kanzleidaten, in dem Sie den Holauftrag

an das DATEV-Rechenzentrum näher präzisieren.

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Dokument: 0906002 Seite 132 von 608

4. Klicken Sie auf OK.

Sind die gewünschten Daten an den PC übertragen, greift der Mandant auf die

entsprechenden Kanzlei-Stammdaten zu, wenn in seinen Basisprogrammdaten die

Nutzung von Kanzleidaten hinterlegt ist.

Hinweis:

Weitere Informationen zum Daten holen Kanzleidaten können Sie Ihrer Hilfe im

Programm entnehmen.

3.5 Individuelle Funktionen am PC und im DATEV-Rechenzentrum nutzen - MPD-Kz. 204

Auf individuelle Funktionen zugreifen

Wenn Sie mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen individuelle Funktionen einrichten oder in

Kanzlei-Rechnungswesen auf Kanzlei-Funktionen zugreifen wollen, muss in den

Mandanten-Stammdaten das entsprechende Feld hinterlegt sein.

So erfassen Sie den Zugriff auf individuelle Funktionen

1. Öffnen Sie den Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |

Mandantendaten | FIBU

Sie erhalten in der linken Bildschirmhälfte eine Übersicht mit Ordnern für die Erfassung

der FIBU-Programmdaten.

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Dokument: 0906002 Seite 133 von 608

2. Klicken Sie auf den Ordner Basisprogrammdaten (PC und RZ) |

Kontenstammdaten.

Sie können im Dialogfenster die entsprechenden Felder aktivieren:

3. Um individuelle Funktionen einrichten zu können, aktivieren Sie das Kontrollkästchen

Individuell. Die Eingabe muss spätestens gleichzeitig mit der Einreichung der

individuellen Funktionen erfolgen, Fach 3.

Individuelle Funktionen können Sie im Kontenplan erfassen, Kanzlei-Funktionen legen

Sie im DATEV-Rechenzentrum an und übertragen diese an den PC.

- oder -

Wenn für einen Mandanten, der individuelle Funktionen eingerichtet hat, diese komplett

gelöscht werden sollen, deaktivieren Sie das Kontrollkästchen Individuell.

Die individuellen Funktionen des Mandanten sind gelöscht und gleichzeitig werden die

Standard-Kontenfunktionen des gespeicherten SKR bei Buchungen herangezogen.

4. Wenn der Mandant auf Kanzlei-Funktionen zugreifen soll, aktivieren Sie das

Kontrollkästchen Kanzlei. Die Eingabe muss spätestens gleichzeitig mit der Einreichung

der Kanzlei-Funktionen erfolgen.

Der Mandant greift automatisch auf den Kanzlei-Basis-SKR zu Kap. 3.4.1. Sind

Kanzlei-Funktionen gespeichert, greift er automatisch auch auf diese zu.

- oder -

Soll der Mandant, der bisher auf Kanzlei-Funktionen zugegriffen hat, zukünftig nicht

mehr darauf zugreifen, deaktivieren Sie das Kontrollkästchen Kanzlei.

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Dokument: 0906002 Seite 134 von 608

Ab der nächsten Verarbeitung greift der Mandant auf den Kanzlei-Basis-SKR und die

Kanzlei-Funktionen nicht mehr zu. Gleichzeitig werden beim betreffenden Mandanten

wieder die Standard-Kontenfunktionen des gespeicherten SKR bei Buchungen

herangezogen.

Der Kanzlei-Basis-SKR und die unter Mandant 0 gespeicherten Kanzlei-Funktionen

sind von dieser Löschung nicht betroffen. Wie Sie alle Kanzlei-Funktionen löschen

können, finden Sie in Kap. 3.4.1 Kanzlei-Programmdaten im DATEV-Rechenzentrum

anlegen beschrieben.

Hinweis:

Was Sie beachten müssen, wenn Sie bisher individuelle Funktionen gespeichert haben und erst

nachträglich für diesen Mandanten Kanzlei-Funktionen in Anspruch nehmen möchten, finden

Sie in Kap. 3.4.2 Kanzlei-Funktionen im DATEV-Rechenzentrum anlegen beschrieben. Sie

können dazu auch auf Informationen in der DATEV Informations-Datenbank zugreifen,

Dokumentnummer 1031250.

Wenn Sie individuelle Funktionen nutzen...

Individuell von Ihnen eingerichtete Kontenfunktionen Fach 3 haben Vorrang vor Ihren Kanzlei-

Funktionen und diese vor den DATEV-Standardkontenfunktionen:

Individuelle Kontenfunktionen = I

vor: Kanzlei-Kontenfunktionen = K

vor: Standard-Kontenfunktionen = S

Wenn Sie Kanzlei-Funktionen nutzen...

Richten Sie Kanzlei-Funktionen ein Kap. 3.4.2, haben diese Vorrang vor den DATEV-

Standardkontenfunktionen. Vergibt DATEV neue Funktionen, zum Beispiel durch

Steuersatzänderungen, brauchen Sie nur die kanzleimäßig eingerichteten Kontenfunktionen

anzupassen. Die unverändert gebliebenen Standardkonten Ihres Kanzlei-Basis-SKRKap.

3.4.1, werden automatisch von DATEV gewartet.

Wenn Sie individuelle und Kanzlei-Funktionen nutzen...

Sie können für einen Mandanten gleichzeitig Kanzlei- und individuelle Funktionen in Anspruch

nehmen. Liegt für das gleiche Konto eine Kanzlei- und eine individuelle Funktion vor, hat die

individuelle Funktion Vorrang.

Tabelle

Was Sie bei der Schlüsselung von Kanzlei- und/oder individuellen Kontenfunktionen im Ordner

Kontenstammdaten beachten müssen, wenn Sie

o individuelle Funktionen nutzen,

o wenn Sie Kanzlei-Funktionen nutzen oder

o wenn Sie individuelle und Kanzlei-Funktionen nutzen wollen,

entnehmen Sie der folgenden Tabelle:

Aktivierung der Kontrollkästchen Kanzlei bzw. Individuell in der Gruppe Kontenfunktionen

und die Wirkung auf die ggf. bisher gespeicherten Werte (MPD-Kz. 204):

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Dokument: 0906002 Seite 135 von 608

Schlüssel Werteingabe neu:

bisher: 0 00 1 01 10 11

--

Neuer Wert:

--

Neuer Wert:

--

Neuer Wert:

01

Neuer Wert:

01

Neuer Wert:

10

Neuer Wert:

11

01

Individuel

l

Neuer Wert:

--

MPD-Kz. 204

und alle

individuellen

Funktionen

gelöscht.

Neuer Wert:

--

MPD-Kz. 204

und alle

individuellen

Funktionen

gelöscht.

Neuer Wert:

01

Gespeicherter

Wert 01 bleibt

erhalten.

Neuer Wert:

01

Gespeicherter

Wert 01 bleibt

erhalten.

Neuer Wert:

01

Eingabe wird

abgelehnt.

Gespeicherte

r Wert 01

bleibt

erhalten.

Neuer Wert:

01

Eingabe wird

abgelehnt.

Gespeicherter

Wert 01 bleibt

erhalten.

10

Kanzlei

Neuer Wert:

--

Der Zugriff des

Mandanten auf

Kanzleifunktione

n gelöscht.

Neuer Wert:

--

Der Zugriff des

Mandanten auf

Kanzleifunktione

n gelöscht.

Neuer Wert:

01

Individuelle

Funktionen

können

eingerichtet

werden. Der

Zugriff auf

Kanzleifunktione

n gelöscht.

Neuer Wert:

01

Individuelle

Funktionen

können

eingerichtet

werden. Der

Zugriff auf

Kanzleifunktione

n gelöscht.

Neuer Wert:

10

Gespeicherte

r Wert 10

bleibt

erhalten.

Neuer Wert:

11

Individuelle

Funktionen

können

eingerichtet

werden. Der

Zugriff auf

Kanzleifunktione

n bleibt.

11

Individuel

l und

Kanzlei

Neuer Wert:

--

Alle individuellen

Funktionen und

der Zugriff auf

Kanzleifunktione

n sind gelöscht.

Neuer Wert:

--

Alle individuellen

Funktionen und

der Zugriff auf

Kanzleifunktione

n sind gelöscht.

Neuer Wert:

01

Individuelle

Funktionen

bleiben. Der

Zugriff auf

Kanzleifunktione

n gelöscht.

Neuer Wert:

01

Individuelle

Funktionen

bleiben. Der

Zugriff auf

Kanzleifunktione

n gelöscht.

Neuer Wert:

11

Eingabe wird

abgelehnt.

Gespeicherte

r Wert 11

bleibt

erhalten.

Neuer Wert:

11

Gespeicherter

Wert 11 bleibt

erhalten.

3.6 Kontenausgabe steuern

Orientierung:

Page 136: Handbuch FIBU 2009 - DATEV...5.6.1 Online-Auswertungen der DATEV-Finanzbuchführung Dokument: 0906001 Seite 3 von 608 5.7 DATEV Neutrales Erfassungssystem NESY 5.8 DATEV Phantasy Kanzleiverwaltungsprogramm

Dokument: 0906002 Seite 136 von 608

Konten sind das Ergebnis der verarbeiteten Buchungen und sind Grundlage für zahlreiche

Zusatzauswertungen. Es stehen Ihnen zur Verfügung:

Konten am PC und im DATEV-Rechenzentrum Kap. 3.6.1 und

Arbeitskonten nur am PC Kap. 3.6.2.

Dabei können Sie das Format der Konten und die Kontenduplikate selbst bestimmen.

Hinweis:

Im DATEV-Rechenzentrum stehen Ihnen Konten zur Verfügung, die alle GoB-Anforderungen

erfüllen. In DATEV Kanzlei-Rechnungswesen / Rechnungswesen können Sie zusätzlich

Arbeitskonten nutzen, die speziell für Abstimmarbeiten gedacht sind.

Tipp: Sie können im DATEV-Rechenzentrum jederzeit das DATEV Kontenbuch anfordern. Es

enthält alle Buchungen des Wirtschaftsjahres und liefert Ihnen einen Gesamtüberblick Ihrer

Geschäftsfälle in kompakter Form Fach 5, Kap. 3.

3.6.1 Kontenausgabe im Rechenzentrum erfassen - MPD-Kz. 108, 200, 327,

338

Orientierung:

Sie legen hier den Inhalt und die Ausgabe der Konten im DATEV-Rechenzentrum fest.

Um das FIBU-Kontoblatt in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen / Rechnungswesen am PC

auszugeben, öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Auswertungen |

Kontoblatt. Im Register Eigenschaften Kontoblatt legen Sie die Eigenschaften für das

FIBU-Kontoblatt fest. Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern

entnehmen Sie Ihrer Hilfe im Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das

entsprechende Feld und drücken Sie die Taste F1.

Kontenausgabe erfassen

So erfassen Sie in Kanzlei-Rechnungswesen die Kontenausgabe für das

Rechenzentrum

Voraussetzung: Sie haben den Mandantenbestand im DATEV-Rechenzentrum

gespeichert.

1. Öffnen Sie den Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |

Mandantendaten | FIBU

Sie erhalten in der linken Bildschirmhälfte eine Übersicht mit Ordnern für die Erfassung

der FIBU-Programmdaten.

2. Klicken Sie auf den Ordner Kontenausgabe (RZ).

Sie können im Dialogfenster Konten die Kontenverdichtung bzw. die

Ausgabesteuerung von Konten erfassen:

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Dokument: 0906002 Seite 137 von 608

Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im

Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die

Taste F1.

Kontenausgabe ändern

Sie können jederzeit während des Jahres die Art der Kontenausgabe je Kontengruppe wieder

ändern. Was Sie dabei beachten müssen finden Sie in Fach 5, Kap. 2.1.4 beschrieben.

3.6.2 Arbeitskonten am PC nutzen

Arbeitskonten nur am PC

Zur Abstimmung der Buchführung können Sie das Arbeitskonto in Kanzlei-

Rechnungswesen/Rechnungswesen nutzen. Aus dem Arbeitskonto können Sie direkt in

das Buchen springen, um eine Buchung zu ändern oder zu korrigieren.

Mit dem Arbeitskonto (unter Auswertungen | Arbeitskonto) können Sie einzelne

Personen- oder Sachkonten kontrollieren und nach verschiedenen Kriterien ausziffern. So

können Sie zum Beispiel die Konten Durchlaufende Posten, Verbindlichkeiten oder

Verrechnungskonten schnell abstimmen.

Folgende Kriterien (einzustellen in der Gruppe Sortierung) stehen Ihnen u. a. zur Verfügung:

o Belegdatum

o Vorlauf-/Buchungssatznummer

o Gegenkonto

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Dokument: 0906002 Seite 138 von 608

o Belegnummer

o Umsatz

So gelangen Sie zum Arbeitskonto in Kanzlei-Rechnungswesen

1. Öffnen Sie einen Mandantenbestand zur Bearbeitung.

2. Wählen Sie Auswertungen | Arbeitskonto bzw. Auswertungen | FIBU-

Auswertungen | Arbeitskonto.

Sie erhalten das Register Eigenschaften Arbeitskonto.

3. Geben Sie die Kriterien für die Ausgabe des Arbeitskontos ein und wählen Sie die

Kontonummer.

4. Klicken Sie auf OK.

Sie erhalten das Arbeitskonto für die ausgewählten Kriterien, zum Beispiel nach

Belegdatum und mit Zusatzinformationen.

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Dokument: 0906002 Seite 139 von 608

Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im

Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die

Taste F1 oder rufen Sie die Direkthilfe mit ? auf.

Ausführliche Informationen zum Arbeitskonto finden Sie in der Programmhilfe unter ? |

Hilfethemen, Registerkarte Inhalt - Buch Schrittweise Anleitungen | Auswertungen |

FIBU Auswertungen | Arbeitskonto.

3.7 Ausgabe von Grundauswertungen steuern

Orientierung:

Auswertungssteuerung nutzen

Die DATEV-Rechenzentrums-Programme FIBU, BWA und OPOS bieten Ihnen eine Vielzahl

von Auswertungen. Sie können bestimmen, welche Sie wann und wie oft, entsprechend Ihrer

Ablauf- und Ablageorganisation, aus dem DATEV-Rechenzentrum (RZ) gedruckt oder welche

Protokolle Sie an Ihren PC rückübertragen erhalten wollen.

Zu den Grundauswertungen gehören Protokolle, Konten und Summen- und Saldenlisten.

Sie können in den Mandanten-Programmdaten wählen:

o Grundauswertungen zu festen Zeitpunkten ausgeben

o Grundauswertungen per Abruf zum individuellen Zeitpunkt und bedarfsgerecht

ausgeben, zum Beispiel nur bestimmte Konten oder Kontenbereiche

o Grundauswertungen 1fach bis 9fach ausgeben

o Protokolle rückübertragen und am PC drucken

Protokolle rückübertragen

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Dokument: 0906002 Seite 140 von 608

Wenn Sie zeitkritische Daten im DATEV-Rechenzentrum zur Verarbeitung einreichen, können

Sie Ihre Vorlauf- und Buchungsfehlerprotokolle mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen

rückübertragen. Informationen dazu finden Sie in Fach 1, Kap. 4.1.

3.7.1 Protokolle rückübertragen - MPD-Kz. 304, 315

Rückübertragung Protokolle erfassen

So erfassen Sie in Kanzlei-Rechnungswesen die Rückübertragung von Protokollen

1. Öffnen Sie den Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |

Mandantendaten | FIBU

Sie erhalten in der linken Bildschirmhälfte eine Übersicht mit Ordnern für die Erfassung

der FIBU-Programmdaten.

2. Klicken Sie auf den Ordner Grundauswertungen (RZ) | Protokolle.

Sie können im Dialogfenster die gewünschte Rückübertragung erfassen:

Haben Sie im Dialogfenster Protokolle Stammdatenprotokolle angefordert, erhalten

Sie zum Beispiel per Rückübertragung folgende Protokolle bereitgestellt:

MPD- und Konsoprotokoll: Protokoll Mandanten-Programmdaten FIBU und OPOS,

Protokoll Bilanzstammdaten und das Konsolidierungsprotokoll zur UStVA.

Sonstige Protokolle: Prüfprotokoll für Groß-/Kleinschreibung (Abrechnungsnummer

126), Prüfprotokoll zur Einrichtung einer individuellen BWA (Abrechnungsnummer 83)

und Abrufprotokoll für Projektverbindung Lohn/FIBU.

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Individuelle Eingaben FIBU/BWA: Bestätigungsprotokoll der individuellen

Kontenbeschriftungen (MPD-Kz. 261), Bestätigungsprotokoll der individuellen

Funktionen (Abrechnungsnummer 1086) und Bestätigungsprotokoll zu den

Vorgabewerten BWA.

Abstimmprotokoll: Abstimmprotokoll für den Brutto-Anlagenspiegel.

3. Klicken Sie auf den Ordner Grundauswertungen (RZ) | Fehler-

/Verarbeitungsprotokolle/Summenübersicht.

Sie können im Dialogfenster die gewünschte Rückübertragung erfassen:

Haben Sie im Dialogfenster Fehler-/Verarbeitungsprotokolle/Summenübersicht

Protokolle angefordert, erhalten Sie zum Beispiel per Rückübertragung folgende

Protokolle bereitgestellt:

Fehlerprotokolle: Fehlerprotokolle FIBU, EG-Fehlerprotokoll, sonstige Protokolle BWA.

Verarbeitungsprotokolle: Verarbeitungsprotokoll, EG-Journal, Hinweisprotokoll zur

Kontenausgabe (MPD-Kz. 200), Umsatzsteuerwerteblatt.

Summenübersicht: Summenübersicht.

Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im

Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die

Taste F1.

Konsolidierungsprotokolle separat erfassen

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Dokument: 0906002 Seite 142 von 608

Die Rückübertragung von Konsolidierungsprotokollen zur konsolidierten UStVA und USt 1/11

erfassen Sie bei Bedarf direkt bei Einreichung der Konsolidierungs-Stammdaten.

So erfassen Sie die Rückübertragung von Konsolidierungsprotokollen

1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung.

2. Wählen Sie Stammdaten | Konsolidierungskreis.

Sie erhalten das Dialogfenster Konsolidierungskreise.

3. Um für einen vorhandenen Konsolidierungskreis zum Beispiel die fehlende

Rückübertragung von Protokollen zu erfassen, klicken Sie auf die Schaltfläche

Bearbeiten.

Sie erhalten das Dialogfenster Erfassen Konsolidierungskreise, in dem Sie im Feld

Ausgabemedium den Wert Rückübertragung wählen:

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30 Tage Frist beachten

Rufen Sie die zur Rückübertragung für Sie bereitgestellten Protokolle auf Ihren PC innerhalb

von 30 Tagen nicht ab, werden sie gelöscht, soweit sie die Speicherfrist überschritten haben.

3.7.2 Summen- und Saldenliste ausgeben - MPD-Kz. 111, 325

Sie können bei der Ausgabe der Summen- und Saldenliste im DATEV-Rechenzentrum den

Inhalt und den Ausgabezeitpunkt getrennt nach Sachkonten, Debitoren und Kreditoren wählen.

RZ-Ausgabe der Summen- und Saldenliste erfassen

So erfassen Sie in Kanzlei-Rechnungswesen die Ausgabe der Summen- und

Saldenliste im DATEV-Rechenzentrum

1. Öffnen Sie den Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |

Mandantendaten | FIBU

Sie erhalten in der linken Bildschirmhälfte eine Übersicht mit Ordnern für die Erfassung

der FIBU-Programmdaten.

2. Klicken Sie auf den Ordner Grundauswertungen (RZ) | Summen- und Saldenliste.

Sie können hier den gewünschten Inhalt, den Ausgabezeitpunkt und die Anzahl

erfassen:

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Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im

Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die

Taste F1.

Nachbuchungen

Sind in einer Einreichung mehrere Buchungsmonate enthalten, zum Beispiel Nachbuchungen,

werden für jeden dieser Monate mit effektivem Monatsletzten im Datum bis Summen- und

Saldenlisten (SUSA) gedruckt. Bei allen ausgegebenen Monats-Summen- und Saldenlisten sind

in den Spalten Summe per . . . und Saldo per . . . die gesamten aufgelaufenen Werte

zum höchsten Datum bis (zum Beispiel 30.06.) ausgewiesen. Danach enthalten zum Beispiel

die Monate Januar und Februar die gleichen aufgelaufenen Werte wie der Monat Juni (Stand

der Jahresbuchführung).

Sortierkriterium Datum bis

Sowohl für die Monats-SUSA als auch für die Abruf-SUSA gilt, dass einzelne Buchungen nicht

nach ihrem Belegdatum, sondern nach dem entsprechenden Datum bis im Vorlauf geordnet

werden. Beispielsweise wird eine Buchung mit Belegdatum 12.04. in den Monat Juni

eingestellt, sofern sie unter Datum bis 30.06. erfasst wurde.

Hinweis:

Unabhängig von der Schlüsselung in den Stammdaten können Sie jederzeit die Summen- und

Saldenliste im DATEV-Rechenzentrum mit einem Rechnungswesen-Abruf anfordern Fach 5,

Kap. 1.2.2.

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Dokument: 0906002 Seite 145 von 608

3.7.3 Duplikatausgabe steuern - MPD-Kz. 323-326

Duplikate sind den Originalen gleich

Hier erfassen Sie die Anzahl der Grundauswertungen für die Ausgabe im DATEV-

Rechenzentrum. Duplikate sind inhaltlich den Originalauswertungen gleich. Sie haben das

gleiche Druckbild und die gleiche Druckqualität. Sie unterscheiden sich von diesen nur durch

den Hinweis Duplikat, der in der Regel in der Fußzeile der DATEV-Auswertung gedruckt wird.

Anzahl Grundauswertungen erfassen

So erfassen Sie in Kanzlei-Rechnungswesen die Anzahl der Grundauswertungen bei

laufender Ausgabe im DATEV-Rechenzentrum

1. Öffnen Sie den Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |

Mandantendaten | FIBU

Sie erhalten in der linken Bildschirmhälfte eine Übersicht mit Ordnern für die Erfassung

der FIBU-Programmdaten.

2. Klicken Sie auf den Ordner Grundauswertungen (RZ) | Protokolle.

Sie können im Dialogfenster die gewünschte Anzahl erfassen:

Haben Sie im Dialogfenster Protokolle Stammdatenprotokolle angefordert, erhalten

Sie die Protokolle in der gewünschten Anzahl im DATEV-Rechenzentrum gedruckt und

per Post zugesandt. Die entsprechende Liste der Protokolle finden Sie in Kap. 3.7.1.

3. Klicken Sie auf den Ordner Grundauswertungen (RZ) | Fehler-

/Verarbeitungsprotokolle/Summenübersicht.

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Sie können im Dialogfenster die gewünschte Anzahl erfassen:

Haben Sie im Dialogfenster Fehler-/Verarbeitungsprotokolle/Summenübersicht

Protokolle angefordert, erhalten Sie die Protokolle in der gewünschten Anzahl im

DATEV-Rechenzentrum gedruckt und per Post zugesandt. Die entsprechende Liste der

Protokolle finden Sie in Kap. 3.7.1..

Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im

Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die

Taste F1.

Achtung:

Fehler- und Verarbeitungsprotokolle nicht unterdrücken!

Die Ausgabe der Fehlerprotokolle und Verarbeitungsprotokolle kann nicht unterdrückt

werden.

Anzahl USt-Auswertungen erfassen

So erfassen Sie in Kanzlei-Rechnungswesen die Anzahl der USt-Auswertungen bei

laufender Ausgabe im DATEV-Rechenzentrum

1. Öffnen Sie den Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |

Mandantendaten | FIBU

Sie erhalten in der linken Bildschirmhälfte eine Übersicht mit Ordnern für die Erfassung

der FIBU-Programmdaten.

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2. Klicken Sie auf den Ordner Umsatzbesteuerung (PC und RZ) | Anzahl.

Sie können im Dialogfenster die gewünschte Anzahl erfassen:

Haben Sie im Dialogfenster Anzahl USt-Auswertungen angefordert, erhalten Sie diese

in der gewünschten Anzahl im DATEV-Rechenzentrum gedruckt und per Post zugesandt.

Die einzelnen Eingabefelder beinhalten folgende Auswertungen:

UStVA: Umsatzsteuer-Voranmeldung

Protokoll Datenübermittlung: Datenübermittlungsprotokoll UStVA und Protokoll zum

Antrag auf Dauerfristverlängerung

Protokoll Konsolidierungswerte: Protokolle zur konsolidierten UStVA und zum

konsolidierten USt 1/11

Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im

Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die

Taste F1.

3.8 Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) nutzen

Informationsgrundlage Programm Finanzbuchführung

Das DATEV-Programm Finanzbuchführung ist Informationslieferant für alle

Betriebswirtschaftlichen Auswertungen. Das DATEV-Programm Betriebswirtschaftliche

Auswertungen BWA komprimiert die Daten der DATEV Finanzbuchführung zu

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aussagekräftigen betriebswirtschaftlichen Kennzahlen. Wichtige Fragen, die sich der

Unternehmer und sein steuerlicher Berater stellen, können auf der Informationsgrundlage der

DATEV Finanzbuchführung geklärt werden:

o Wie hoch ist der Monatsumsatz ?

o Wie lautet das Monatsergebnis ?

o Ist das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit entstanden oder aus sonstigen betrieblichen

Aktivitäten, zum Beispiel aus Anlagenverkauf ?

o Wie liegt mein aktuelles Monatsergebnis im Vergleich zum Vorjahr ?

o usw.

Die Programmbeschreibung zum Rechenzentrumsprogramm DATEV BWA basiert zum Beispiel

auf DATEV Kanzlei-Rechnungswesen. Die DATEV-Programme sind jeweils mit einer

umfangreichen Hilfe im Programm ausgestattet.

Tipp: Wir empfehlen Ihnen, parallel zum vorliegenden Handbuch, die Hilfe im Programm zu

nutzen unter ? | Hilfethemen. Das Hilfesystem erleichtert Ihnen durch Assistenten, Demos

und Ratgeber die Einarbeitung in das Programm.

BWA-Basisdaten erfassen

In der Registerkarte BWA definieren Sie für den Mandanten die Stammdaten der BWA-

Auswertungen zur Ausgabe am PC bzw. im DATEV-Rechenzentrum. Sie können bis zu 10

Betriebswirtschaftliche Auswertungen anlegen (BWA-Nr. 1 - 10). Wenn für eine BWA-

Nummer bereits Stammdaten angelegt sind, erkennen Sie dies an der grünen Hervorhebung

des entsprechenden BWA-Ordners. Die Konsolidierung der BWA sowohl am PC als auch im

DATEV-Rechenzentrum können Sie im DATEV-Programm Kanzlei-Rechnungswesen

veranlassen.

So erfassen Sie eine BWA in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen

1. Öffnen Sie den Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |

Mandantendaten | BWA

Sie erhalten in der linken Bildschirmhälfte eine Strukturansicht mit zehn Ordnern für die

BWA-Nummern zur Erfassung der BWA-Stammdaten. Außerdem können Sie hier die

Konsolidierung sowie die Unterdrückung der Berater-Adressdaten und die Groß-

/Kleinschreibung veranlassen.

2. Wählen Sie die gewünschte BWA Nr.

Sie erhalten in der linken Bildschirmhälfte eine Übersicht mit Ordnern für die Erfassung

der BWA.

3. Klicken Sie auf den Ordner Basisdaten. Die BWA-Basisdaten sind die Voraussetzung

zur Ausgabe einer BWA und müssen für jede BWA-Nummer erfasst werden.

Sie können im Dialogfenster Basisdaten erfassen:

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4. Tragen Sie im Feld BWA-Form die Nummer der gewünschten Standard-BWA-Form

ein. Klicken Sie dazu auf das Pfeilsymbol.

Sie erhalten eine Auswahl-Liste der möglichen BWA-Formen.

Haben Sie die BWA-Form mit BWA erfasst, liegt statt der Standard-BWA eine

individuelle BWA vor, die speziell auf Ihren Mandanten ausgerichtet ist. In diesem

Falle sind zusätzlich BWA-Stammdaten zu erfassen, siehe Hilfe im Programm.

Haben Sie die BWA-Form mit KAN erfasst, liegt statt der Standard-BWA eine Kanzlei-

BWA vor. Sie ist eine individuelle BWA, die für mehrere Mandanten gleichzeitig gilt. Die

BWA-Stammdaten legen Sie unter der Mandantennummer 0 an. Es ist möglich, dass ein

Mandant auf mehrere Kanzlei-BWA zugreifen kann.

Haben Sie die BWA-Form mit ENG erfasst, liegt statt der Standard-BWA eine

individuelle BWA mit Spalten- und Blattüberschriften in englischer Sprache vor. Auch

in diesem Falle sind zusätzlich BWA-Stammdaten zu erfassen, siehe Hilfe im

Programm.

5. Anschließend erfassen Sie die übrigen Felder im Dialogfenster Basisdaten.

6. Klicken Sie auf den gewünschten Ordner, um weitere BWA-Angaben zu erfassen.

Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen BWA-Feldern entnehmen Sie Ihrer

Hilfe im Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und

drücken Sie die Taste F1.

Hinweis:

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Die Mandantendaten zur BWA sind jahresbezogen und können im Rahmen der

Jahresübernahme in das Folgejahr übernommen werden Fach 8.

Standard-Auswertungspaket automatisch

Je Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA-Nr.) können Sie verschiedene BWA-

Zusatzauswertungen definieren. Die Eingabe genügt, um zu der entsprechenden BWA-Nummer

automatisch das Standard-Auswertungspaket zu erhalten. Dazu gehören:

o Kurzfristige Erfolgsrechnung

o Bewegungsbilanz

o Statische Liquidität

BWA löschen

So löschen Sie eine BWA

Soll für einen Mandanten, der bisher eine BWA genutzt hat, diese gelöscht werden,

erfassen Sie in den BWA-Basisdaten, im Feld BWA-Form, den Schlüssel keine

Eingabe.

Die gesamten BWA-Basisdaten zur entsprechenden BWA-Nummer werden gelöscht.

4 Kontenplan erstellen

Orientierung:

Sie greifen auf einen der über 20 DATEV-Standardkontenrahmen SKR zu, wenn Sie in DATEV

Kanzlei-Rechnungswesen, in den Mandantendaten den gewünschten SKR erfasst haben.

Sie verfügen damit automatisch über die entsprechenden Standardkontenbeschriftungen. Die

DATEV-Standardkontenrahmen können nur Sachkontenbeschriftungen enthalten.

Die Beschriftung Ihrer Personenkonten, Debitoren und Kreditoren, müssen Sie selbst erfassen.

Die Besonderheiten, die bei der Eingabe von Kontenbeschriftungen für den EG-Binnenmarkt zu

beachten sind, zum Beispiel Eingabe EG-Kontenbeschriftungssatz, finden Sie in Fach 7 EG-

Umsatzsteuerliche Auswertungen anfordern.

Einrichtungsmöglichkeiten

Wenn Kontenbeschriftungen für einen Mandanten gelten sollen,

o richten Sie individuelle Kontenbeschriftungen ein.

Für ein unbeschriftetes Konto erfassen Sie zum Beispiel in DATEV Kanzlei-

Rechnungswesen im Buchungsfenster, im Feld Konto oder Gegenkonto, über das

entsprechende Dialogfenster Beschriftung Konto/Gegenkonto, die gewünschten

individuellen Kontenbeschriftungen.

Wenn Kontenbeschriftungen für mehrere oder alle Mandanten gelten sollen,

o richten Sie Kanzlei-Kontenbeschriftungen ein.

Um zum Beispiel in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen die gewünschten Kanzlei-

Kontenbeschriftungen zu erfassen, wählen Sie Bestand | Öffnen | Kanzlei und

anschließend im Kanzlei-Bearbeitungsmenü wählen Sie Stammdaten |

KontobeschriftungKap. 4.2 bzw. Kap. 3.4.3.

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Auf diese Kanzlei-Kontenbeschriftungen greifen alle Mandanten zu, bei denen in DATEV

Kanzlei-Rechnungswesen in den Mandantendaten | Basisprogrammdaten im

Dialogfenster Basisdaten das Kontrollkästchen Kanzleibeschriftungen aktiviert ist

Kap. 4.2.2.

Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im

Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die

Taste F1.

Kontenplan anfordern

Alle gespeicherten Kontenbeschriftungen, Standard-, individuelle und gegebenenfalls Kanzlei-

Kontenbeschriftungen stellen den Kontenplan eines Mandanten dar Kap. 4.4.

4.1 Individuelle Kontenbeschriftungen einrichten

Orientierung:

Die Kontenbeschriftungen zählen zu den Konten-Stammdaten und gelten, wie die Mandanten-

Programmdaten, für ein Wirtschaftsjahr.

In DATEV Kanzlei-Rechnungswesen erfassen Sie zum Beispiel im Buchungsfenster im Feld

Konto oder Gegenkonto für ein unbeschriftetes Konto die gewünschte Kontenbeschriftung

über das entsprechende Dialogfenster Beschriftung Konto/Gegenkonto.

Tipp: Wenn Sie das Buchungsfenster ohne Eingaben schließen, können Sie die

Kontenbeschriftung zu einem späteren Zeitpunkt unter Stammdaten | Kontenplan erfassen.

Kontenbeschriftungen erfassen

So erfassen Sie individuelle Kontenbeschriftungen

1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |

Kontenplan.

Das Register Eigenschaften Kontenplan wird geöffnet.

2. Aktivieren Sie den Schaltknopf Sachkonten oder Debitoren oder Kreditoren.

Erfassen Sie ggfs. den Kontenbereich und wählen Sie den Kontenumfang und klicken

Sie auf OK.

Der Kontenplan zum Beispiel für Sachkonten wird angezeigt.

3. Erfassen Sie im Feld Konto die Kontonummer, zum Beispiel Konto 4711:

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4. Klicken Sie auf die Schaltfläche Übernehmen.

Aus dem bisher unbeschrifteten Kontenbereich 4711-4729 wird das neu beschriftete

Konto 4711 in den Kontenplan übernommen.

Hinweis:

Die Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im Programm.

Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die Taste F1.

Kontenbeschriftungen ändern

So ändern Sie individuelle Kontenbeschriftungen

1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |

Kontenplan.

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2. Aktivieren Sie den Schaltknopf Sachkonten oder Debitoren oder Kreditoren.

Erfassen Sie ggfs. den Kontenbereich und wählen Sie den Kontenumfang und klicken

Sie auf OK.

Der Kontenplan zum Beispiel für Sachkonten wird angezeigt.

3. Doppelklicken Sie im Kontenplan auf das Konto bzw. erfassen Sie im Feld Konto die

Kontonummer, um die Kontenbeschriftung zu ändern.

Die Felder Konto und Beschriftung werden in der Eingabezeile mit dem aktuellen

Inhalt vorbelegt und Sie können die Beschriftung überschreiben.

Kontenbeschriftungen löschen

So löschen Sie individuelle Kontenbeschriftungen

1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |

Kontenplan.

2. Aktivieren Sie den Schaltknopf Sachkonten oder Debitoren oder Kreditoren.

Erfassen Sie ggfs. den Kontenbereich und wählen Sie den Kontenumfang und klicken

Sie auf OK.

Der Kontenplan zum Beispiel für Sachkonten wird angezeigt.

3. Um für ein Konto die individuelle Beschriftung zu löschen, klicken Sie auf die

Schaltfläche Text löschen.

Die individuelle Beschriftung wird gelöscht; Standard- und Kanzlei-

Kontenbeschriftungen können hier nicht gelöscht werden.

Individuell vor Kanzlei vor Standard

Theoretisch können Sie für ein Konto bis zu drei Beschriftungen speichern: Eine im DATEV-

Standardkontenrahmen (SKR), eine über die Kanzlei-Kontenbeschriftung und eine individuell.

Analog der Kontenfunktion gilt auch bei der Kontenbeschriftung:

o Individuelle Kontenbeschriftungen I vor

o Kanzlei-Kontenbeschriftungen K vor

o Standard-Kontenbeschriftungen S

Tipp: Wir empfehlen Ihnen, bei Personenkonten zuerst den Nachnamen zu erfassen und

anschließend den Vornamen mit den Zusätzen, zum Beispiel Rechtsform, Titel usw.

4.1.1 Einzelkonten verdichten

Orientierung:

Erscheint auf einem Konto statt der Einzelbuchungen mit den entsprechenden Gegenkonten

nur eine Sammelbuchung mit dem Gesamtbetrag, spricht man von einer Verdichtung. Statt

der Gegenkontonummer druckt das Programm DIV (Diverse) in der Gegenkontospalte.

Hinweis:

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Sie können neben der Einzelkontenverdichtung auch Kontenbereiche verdichten, zum Beispiel

in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen in den Mandantendaten im Ordner Kontenausgabe

(RZ). Weitere Informationen in Fach 4, Kap. 4 Sammelbuchung auf Konten.

Einzelkonten verdichten

Wenn während des Buchens ein noch unbeschriftetes Sachkonto im Feld Konto oder

Gegenkonto erfasst wird, öffnet sich automatisch ein Dialogfenster, in dem die Beschriftung

und bei Bedarf die Einzelkontenverdichtung erfasst werden kann.

Hinweis:

Wenn Sie das Buchungsfenster schließen, ohne Eingaben zur Verdichtung vorgenommen zu

haben, können Sie zwar die Kontenbeschriftung zu einem späteren Zeitpunkt unter

Stammdaten | Kontenplan erfassen, die Einzelkontenverdichtung kann hier nicht erfasst

werden.

So verdichten Sie Einzelkonten beim Buchen mit Kanzlei-Rechnungswesen

1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Buchen | Dialogbuchen

oder Buchen | Dialogerfassen.

Es wird das entsprechende Buchungsfenster geöffnet.

2. Erfassen Sie ein unbeschriftetes Sachkonto im Feld Konto oder Gegenkonto.

Das Dialogfenster Beschriftung Konto / Gegenkonto wird geöffnet.

3. Erfassen Sie für die Kontonummer die Kontenbeschriftung (maximal 40 Stellen in zwei

Eingabefeldern).

4. Wählen Sie aus der Liste Verdichtung ggfs. einen Schlüssel und bestätigen Sie mit

OK.

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Das Fenster wird geschlossen und die Einzelkontenverdichtung ist gespeichert.

Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im

Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die

Taste F1.

4.1.2 Weiterverarbeitung von Kontenbeschriftungen steuern - MPD-Kz. 260-

261

Orientierung:

So können Sie die Ausgabe der individuellen Kontenbeschriftungen zum Beispiel mit DATEV

Kanzlei-Rechnungswesen steuern:

Kontenbeschriftungen in Groß-/Kleinschreibung für Rechenzentrumsauswertungen

steuern

o Konten (Sach- und Personenkonten)

o Summen- und Saldenlisten

Bestätigungsprotokolle für eingereichte individuelle Kontenbeschriftungen anfordern für

o Individuelle Kontenbeschriftungen

o EG-Kontenbeschriftungssatz

Groß-/Kleinschreibung steuern

In DATEV Kanzlei-Rechnungswesen können Sie die Weiterverarbeitung Ihrer individuellen

Kontenbeschriftungen über die Mandantendaten steuern.

So steuern Sie in Kanzlei-Rechnungswesen die Groß-/Kleinschreibung

1. Öffnen Sie den Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |

Mandantendaten | FIBU

Sie erhalten in der linken Bildschirmhälfte eine Übersicht mit Ordnern für die Erfassung

der FIBU-Programmdaten.

2. Klicken Sie auf den Ordner Basisprogrammdaten (PC und RZ) |

Kontenstammdaten.

Sie können im Dialogfenster Kontenstammdaten das Kontrollkästchen Groß-

/Kleinschreibung aktivieren:

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Ist das Kontrollkästchen Groß-/Kleinschreibung aktiviert, werden die

Kontenbeschriftungen so angezeigt, wie sie erfasst wurden.

Ist das Kontrollkästchen Groß-/Kleinschreibung nicht aktiviert, werden die Standard-

, Kanzlei- und individuellen Kontenbeschriftungen in Großbuchstaben ausgegeben,

unabhängig davon, wie sie erfasst wurden.

Ausgabe Bestätigungsprotokoll steuern

So steuern Sie in Kanzlei-Rechnungswesen die Ausgabe des Bestätigungsprotokolls

für eingereichte individuelle Kontenbeschriftungen

1. Öffnen Sie den Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |

Mandantendaten | FIBU

Sie erhalten in der linken Bildschirmhälfte eine Übersicht mit Ordnern für die Erfassung

der FIBU-Programmdaten.

2. Klicken Sie auf den Ordner Kontenrahmen/Buchungsvereinfachung (RZ) |

Kontenbeschriftung/Deb.-Kred.übernahme/Buchungsvereinfachung.

Sie können im Dialogfenster Kontenbeschriftung erfassen:

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Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im

Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die

Taste F1.

4.2 Kanzlei-Kontenbeschriftung nutzen

Orientierung:

Wünschen Sie, dass Kontenbeschriftungen gleicher Art gleichzeitig bei mehreren oder allen

Mandanten gelten sollen, richten Sie Kanzlei-Kontenbeschriftungen ein Kap. 4.2.1.

Auf die gespeicherten Kanzlei-Kontenbeschriftungen und evtl. Kanzlei-Kontenverdichtungen

greifen alle Mandanten zu, die als Anwender zum Beispiel von DATEV Kanzlei-

Rechnungswesen unter Stammdaten | Mandantendaten | Registerkarte FIBU | Ordner

Basisprogrammdaten (PC und RZ) in der Erfassungsmaske für Kontenstammdaten in der

Gruppe Kontenbeschriftungen das Kontrollkästchen Kanzleibeschriftungen aktiviert

haben Kap. 4.2.2.

Hinweis:

Für die Eingabe von und den Zugriff auf Kanzlei-Kontenbeschriftungen ist es nicht erforderlich,

einen Kanzlei-Basis-SKR zu erfassen Kap. 3.4. Auf Kanzlei-Kontenbeschriftungen können

Mandanten mit jeweils unterschiedlichen SKR zugreifen, vorausgesetzt, Sie wenden keine

Kanzleifunktionen an!

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4.2.1 Kanzlei-Kontenbeschriftungen einrichten

Orientierung:

Sie können zu Ihren individuellen und den Standardkontenbeschriftungen Ihres SKR zusätzlich

Kanzlei-Kontenbeschriftungen einrichten.

Kanzlei-Kontenbeschriftungen erfassen

So erfassen, ändern oder löschen Sie Kanzlei-Kontenbeschriftungen mit Kanzlei-

Rechnungswesen

1. Öffnen Sie unter Bestand | Öffnen | Kanzlei eine Kanzlei zur Bearbeitung.

2. Wählen Sie Stammdaten | Kontobeschriftung.

Die Kanzlei-Kontenbeschriftungen werden angezeigt.

3. Um eine neue Kontenbeschriftung zu erfassen, erfassen Sie im Feld Konto die

Kontonummer sowie im Feld Kontobeschriftung die Bezeichnung und klicken Sie auf

Übernehmen.

Die Kontenbeschriftung wird in die Anzeige übernommen.

4. Um eine vorhandene Kanzlei-Kontenbeschriftung zu ändern oder zu löschen,

doppelklicken Sie auf das gewünschte Konto.

Die Kontenbeschriftung wird in die Erfassungszeile übernommen.

Tipp: Weitere Informationen dazu finden Sie in Kap. 3.4.3 Kanzlei-Kontenbeschriftungen

bearbeiten und senden.

Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im

Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die

Taste F1.

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4.2.2 Auf Kanzlei-Kontenbeschriftungen zugreifen - MPD-Kz. 107

Orientierung:

Auf die im Kanzleispeicher gespeicherten Kanzlei-Kontenbeschriftungen können Mandanten mit

jeweils unterschiedlichen SKR zugreifen. Es ist nicht erforderlich, für Kanzlei-

Kontenbeschriftungen einen Kanzlei-Basis-SKR zu erfassen Kap. 3.4.1 Kanzlei-Programmdaten

im Rechenzentrum anlegen.

Kanzlei-Kontenbeschriftungen aktivieren

In DATEV Kanzlei-Rechnungswesen können Sie die Kanzlei-Kontenbeschriftungen über die

Mandantendaten zuordnen.

So ordnen Sie in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen die Kanzlei-Kontenbeschriftungen

einem Mandanten zu

1. Öffnen Sie den Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |

Mandantendaten | FIBU

Sie erhalten in der linken Bildschirmhälfte eine Übersicht mit Ordnern für die Erfassung

der FIBU-Programmdaten.

2. Klicken Sie auf den Ordner Basisprogrammdaten (PC und RZ) |

Kontenstammdaten.

Sie können im Dialogfenster Kontenstammdaten das Kontrollkästchen

Kanzleibeschriftungen aktivieren:

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Ist das Kontrollkästchen Kanzleibeschriftungen aktiviert, greift der Mandant auf die

gespeicherten Kanzlei-Kontenbeschriftungen zu.

Achtung:

Kanzlei- und Mandanten-Kontonummernlänge prüfen!

Achten Sie darauf, dass die Kanzlei- und Mandanten-Kontonummernlänge stets gleich groß

sind. Ist die Mandanten-Kontonummernlänge kleiner als die Kanzlei-Kontonummernlänge,

werden die Kanzlei-Kontenbeschriftungen bei diesem Mandanten nicht herangezogen. Weitere

Informationen zur Eingabe der Kanzlei-Sachkontolänge finden Sie in Kap. 3.4.1 Kanzlei-

Programmdaten im Rechenzentrum anlegen.

Tipp: Wenn Sie wissen möchten, welchem Mandanten Kanzleibeschriftungen zugeordnet sind,

öffnen Sie unter Bestand | Bestands-Manager | Kanzlei die Liste mit den Kanzleidaten.

Markieren Sie für die Beraternummer und das Jahr die vorhandenen Kontenbeschriftungen und

öffnen Sie mit der rechten Maustaste das Kontextmenü. Wählen Sie Zuordnung anzeigen.

Bei Überschneidung von Kanzleikonten mit SKR-Konten haben die Kanzlei-

Kontenbeschriftungen Vorrang vor den Standard-Kontenbeschriftungen. Es gelten:

Individuelle Kontenbeschriftungen I vor

Kanzlei-Kontenbeschriftungen K vor

Standard-Kontenbeschriftungen S

Hinweis:

Wenn Sie bei Ihrem Mandanten eine Kanzlei-Kontenbeschriftung in Anspruch nehmen wollen

für Konten, die bereits individuell beschriftet sind, müssen Sie vorher die individuelle

Kontenbeschriftung löschen.

4.3 Personenkontenbeschriftungen nach OPOS-RZ übertragen - MPD-Kz. 240

Doppelerfassung vermeiden

Sie können in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen die Übernahme der Debitoren-

/Kreditorenbeschriftungen des DATEV-Programms Finanzbuchführung im Rechenzentrum

nach OPOS-RZ erfassen. Somit entfällt in den DATEV-Rechenzentrumsprogrammen die

Doppelerfassung der Personenkontenbeschriftung.

So erfassen Sie in den Mandantendaten FIBU die laufende Übernahme der

Personenkontenbeschriftungen nach OPOS-RZ

1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung.

2. Wählen Sie Stammdaten | Mandantendaten | FIBU.

Sie erhalten das Register Mandantendaten, in dem Sie die Stammdaten FIBU des

Mandanten bearbeiten.

3. Doppelklicken Sie auf den Ordner Kontenrahmen/Buchungsvereinfachung (RZ),

um die einzelnen Erfassungsmasken des Ordners anzuzeigen.

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Sie erhalten die Erfassungsmaske Kontenbeschriftung/Deb.-Kred.

Übernahme/Buchungsvereinfachung, in der Sie die Übernahme nach OPOS

erfassen können.

Haben Sie die Übernahme nach OPOS mit Ja (Wert 1) gespeichert, werden die in der

DATEV Finanzbuchführung im Rechenzentrum eingereichten

Personenkontenbeschriftungen automatisch nach OPOS-RZ übertragen.

Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im

Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die

Taste F1.

Hinweis:

Um die Konsistenz der Daten am PC und im DATEV-Rechenzentrum zu sichern, senden Sie

Ihre Daten zur Verarbeitung in das Rechenzentrum.

4.4 Kontenplan anfordern

Orientierung:

Wann anfordern?

Für Mandanten mit umfangreichem Kontokorrent bietet es sich an, von Zeit zu Zeit einen

Kontenplan, evtl. mit alphabetischer Sortierung der Personenkonten, im DATEV-

Rechenzentrum anzufordern.

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Der Kontenplan kann alle Kontenbeschriftungen enthalten, individuell, Kanzlei, Standard, oder

nur einen Teilbereich davon, zum Beispiel nur Sachkonten.

Wie anfordern?

Haben Sie Ihre DATEV Finanzbuchführung im Rechenzentrum gespeichert, können Sie

wählen:

o Kap. 4.4.2 Kontenplan am PC oder im Rechenzentrum abrufen

o Kap. 4.4.3 Kanzlei-Kontenplan am PC oder im Rechenzentrum abrufen

4.4.1 Kontenplanbeschreibung

Abkürzungen im Kontenplan

Abkürzung Beschreibung

Konto von/bis

Die Kontonummern sind in dieser Spalte numerisch sortiert. Ausnahme: Bei Erfassung der

alphabetischen Sortierung für Personenkonten, werden die Konten in alphabetischer

Reihenfolge ausgegeben.

Art IKS Neben der Kontenbezeichnung ist angegeben, ob die Kontenbeschriftung eine I =

Individuelle, K = Kanzlei- oder S = Standardkontenbeschriftung ist.

VD In dieser Spalte wird der Verdichtungsschlüssel ausgegeben. Wenn Sie ein Konto entdichtet

haben, wird auch der Schlüssel 9 ausgegeben.

ZF Ausgabe des Zusatzfunktions-Schlüssels.

HF Bezeichnung der Hauptfunktion, zum Beispiel S = Sammelfunktion, AV = Automatische

Vorsteuerrechnung.

Fkt.-Nr. Hier finden Sie die Funktionsnummer zum entsprechenden Konto.

Funktionsbezeichnung Kurzbezeichnung der Hauptfunktionsnummer.

Kontenbereich automatisch

Konten mit gleicher Beschriftung, gleicher Kontenfunktion und gleicher Verdichtung, die in der

Kontonummer fortlaufend sind, finden Sie als Kontenbereich ausgegeben.

Verdichtungsschlüssel ausgewiesen

Der Kontenplan ist die einzige Auswertung, in der Sie den Verdichtungsschlüssel ausgewiesen

finden.

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4.4.2 Kontenplan am PC oder im DATEV-Rechenzentrum abrufen - Abr.-Nr. 109

Kontenplan am PC anfordern

Im Dialogfenster Eigenschaften Kontenplan, in der Registerkarte Allgemein legen Sie

anhand des Kontenbereiches und des Kontenumfangs die Kriterien für die Ausgabe des

Kontenplans in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen fest. In der Registerkarte Ausgabeziele

erfassen Sie Angaben zum Druck bzw. der Bildschirmanzeige.

So steuern Sie in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen die Ausgabe des Kontenplans am

PC

1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung.

2. Wählen Sie Stammdaten | Kontenplan.

Das Dialogfenster Eigenschaften Kontenplan wird geöffnet.

3. Wählen Sie, ob Sie für Sachkonten, Debitoren oder Kreditoren den Kontenplan erstellen

möchten. Aktivieren Sie den entsprechenden Schaltknopf.

4. Erfassen Sie den Kontenbereich, wenn Sie eine selektive Ausgabe wünschen.

5. Aktivieren Sie den gewünschten Schaltknopf für die Anzeige des Kontenumfangs.

6. Klicken Sie auf OK.

Der Kontenplan für die Sachkonten bzw. der Kontenplan für die Kreditoren oder

Debitoren wird erstellt und angezeigt.

Hinweis:

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Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im

Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die

Taste F1.

Kontenplan im RZ anfordern

Haben Sie Ihre Finanzbuchführung im DATEV-Rechenzentrum gespeichert, können Sie

jederzeit einen Kontenplan auch aus dem Rechenzentrum anfordern.

So steuern Sie in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen die Ausgabe des Kontenplans im

RZ

1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung.

2. Wählen Sie Bestand | Daten senden | Rechnungswesen-Abrufe.

Das Register Rechnungswesen-Abrufe mit den Registerkarten Einzelabrufe,

Monatspakete und Sendeübersicht wird geöffnet.

3. Klicken Sie in der Registerkarte Einzelabrufe auf die Schaltfläche Neu.

Das Dialogfenster Einmaliger Abruf anlegen wird geöffnet.

4. Erfassen Sie anschließend den gewünschten Kontenbereich, die Sortierung, die Art der

Kontenbeschriftungen, die Schriftform und die Anzahl. Wenn Sie die Daten für eine

Auswertung erfasst haben, klicken Sie auf die Schaltfläche Bereitstellen.

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Die Auswertung wird in der Strukturansicht mit einem Haken markiert.

5. Wenn Sie alle Auswertungen für den Einzelpaket-Abruf definiert haben, klicken Sie auf

OK.

Der definierte Abruf steht im Register Rechnungswesen-Abrufe in den Registerkarten

Einzelabrufe und Sendeübersicht bereit. Gleichzeitig erfolgt die Bereitstellung auch

unter Bestand | Daten senden | Sendedaten, von wo aus Sie, zum Beispiel den

einmaligen Abruf ins DATEV-Rechenzentrum senden.

Sie erhalten den angeforderten Kontenplan in der angegebenen Anzahl (1-9fach) aus

dem DATEV-Rechenzentrum.

Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im

Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die

Taste F1.

4.4.3 Kanzlei-Kontenplan am PC oder im Rechenzentrum abrufen - Abr.-Nr. 109, Mandant 0

Kanzlei-Kontenplan am PC anfordern

Haben Sie Kanzlei-Kontenbeschriftungen im DATEV-Programm Kanzlei-Rechnungswesen

gespeichert, Kap. 4.2, können Sie diese am PC drucken und exportieren.

So steuern Sie die Ausgabe von Kanzlei-Kontenbeschriftungen am PC

1. Öffnen Sie unter Bestand | Öffnen | Kanzlei eine Kanzlei zur Bearbeitung und wählen

Sie Stammdaten | Kontobeschriftung.

Die Kanzlei-Kontenbeschriftungen werden angezeigt.

2. Um die Kanzlei-Kontenbeschriftungen am Drucker auszugeben, wählen Sie Bestand |

Kontobeschriftung drucken.

Die Kanzlei-Kontenbeschriftungen werden am Drucker ausgegeben.

Kanzlei-Kontenplan im RZ anfordern

Haben Sie Ihre Finanzbuchführung im DATEV-Rechenzentrum mit Kanzlei-

Kontenbeschriftungen gespeichert, können Sie jederzeit einen Kanzlei-Kontenplan auch aus

dem Rechenzentrum anfordern.

So steuern Sie die Ausgabe des Kanzlei-Kontenplans im RZ

1. Öffnen Sie unter Bestand | Öffnen | Kanzlei eine Kanzlei zur Bearbeitung und wählen

Sie Daten senden | Rechnungswesen-Abrufe.

Das Register Rechnungswesen-Abrufe (Kanzlei) mit den Registerkarten Einmalige

Abrufe und Kanzlei-Monatspakete wird geöffnet.

2. Klicken Sie in der Registerkarte Einmalige Abrufe auf die Schaltfläche Neu.

Das Dialogfenster Einmaliger Abruf (Kanzlei) anlegen wird geöffnet.

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3. Erfassen Sie anschließend den gewünschten Kontenbereich, die Sortierung, die

Schriftform und die Anzahl und klicken Sie auf die Schaltfläche Bereitstellen.

Die Auswertung wird in der Strukturansicht mit einem Haken markiert.

4. Wenn Sie alle Auswertungen für den einmaligen Kanzlei-Abruf definiert haben, klicken

Sie auf OK.

Der definierte Abruf steht im Register Rechnungswesen-Abrufe (Kanzlei) in der

Registerkarte Einmalige Abrufe bereit. Gleichzeitig erfolgt die Bereitstellung auch

unter Bestand | Daten senden | Sendedaten, von wo aus Sie, zum Beispiel den

einmaligen Abruf (Kanzlei) ins DATEV-Rechenzentrum senden.

Sie erhalten den angeforderten Kanzlei-Kontenplan in der angegebenen Anzahl (1-

9fach) aus dem DATEV-Rechenzentrum.

Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im

Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die

Taste F1.

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5 Steuernummernaufbau

Anwender, die eine Umsatzsteuer-Voranmeldung zum Beispiel zur Datenübermittlung an die

Finanzverwaltung mit der Finanzamtsbezeichnung und Steuernummer anfordern wollen,

müssen die entsprechenden Angaben, Finanzamtsnummer (MPD-Kz. 112) und Steuernummer

(MPD-Kz. 113) in den Mandantendaten erfassen unter Stammdaten | Mandantendaten |

FIBU | Ordner Finanzamtsangaben (PC und RZ) | Dialogfenster Finanzamt / USt-ID:

Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern können Sie Ihrer Hilfe im

Programm entnehmen. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und

drücken Sie die Taste F1.

Aus der nachfolgenden Aufstellung können Sie den Aufbau und die verschiedenen

Eingaberegeln der individuellen Steuernummern entnehmen.

Baden-Württemberg

Länderschlüssel 01

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Dokument: 0906002 Seite 168 von 608

Steuernummer (MPD-Kz. 113): Numerisch, nur 10-stellig, Bsp.: 9200100016, mit einem

Sonderzeichen. Es kann zwischen Bezirksnummer und Unterscheidungsnummer ein

Sonderzeichen (/ oder Leerstelle) gesetzt werden. Dabei sind die ersten 5 Stellen von links

immer zu erfassen, nach dem Sonderzeichen können 2 bis 5 Stellen folgen. DATEV ergänzt

Bezirks- und Unterscheidungsnummer auf die erforderliche Stellenanzahl. Bsp.: 92001/00016,

oder: 92001/16.

Prüfprotokoll MPD: 10-stellig, numerisch, Beispiel: 9200100016.

Bayern

Länderschlüssel 02

Steuernummer (MPD-Kz. 113): Numerisch, 11-stellig, Beispiel: 29800900092, mit einem

oder zwei Sonderzeichen. Es kann zwischen der Finanzamtsnummer, Bezirksnummer und

Unterscheidungsnummer ein Sonderzeichen (/ oder Leerstelle) gesetzt werden. Die

Bezirksnummer kann 1- bis 3-stellig und die Unterscheidungsnummer einschließlich Prüfziffer

2- bis 5-stellig erfasst werden. DATEV ergänzt die Bezirksnummer und die

Unterscheidungsnummer auf die erforderliche Stellenzahl. Die Finanzamtsnummer ist immer 3-

stellig zu erfassen.

Beispiel: 298/009/00092 oder: 298/9/92 oder: 298009/92.

Prüfprotokoll MPD: 11-stellig, numerisch, Beispiel: 29800900092.

Berlin

Länderschlüssel 03/41

Steuernummer (MPD-Kz. 113): Numerisch, nur 8-stellig, Beispiel: 00100014, mit einem

Sonderzeichen oder 10-stellig mit zwei Sonderzeichen. Bei der 8-stelligen Eingabe kann

zwischen Bezirksnummer und Unterscheidungsnummer ein Sonderzeichen (/ oder Leerstelle),

bei der 10-stelligen Eingabe kann nach der Finanzamtsnummer je ein Sonderzeichen (/ oder

Leerstelle) gesetzt werden.

Die Finanzamtsnummer muss 2-stellig, die Bezirksnummer kann 1- bis 3-stellig und die

Unterscheidungsnummer 2- bis 5-stellig erfasst werden. DATEV ergänzt Bezirks- und

Unterscheidungsnummer auf die erforderliche Stellenanzahl.

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Dokument: 0906002 Seite 169 von 608

Beispiel 8-stellige Eingabe: 001/00014, oder: 1/14;

Beispiel 10-stellige Eingabe: 20/001/00014, oder: 20/1/14.

Prüfprotokoll MPD: Länderschlüssel 03, immer 8-stellig, numerisch, Beispiel: 00100014.

Länderschlüssel 41, immer 10-stellig, numerisch, Beispiel: 2000100014.

Brandenburg

Länderschlüssel 42

Steuernummer (MPD-Kz. 113): Numerisch, 10-stellig oder 11-stellig mit einer führenden

Null, mit einem oder zwei Sonderzeichen. Es kann zwischen der Finanzamtsnummer,

Bezirksnummer und Unterscheidungsnummer ein Sonderzeichen (/ oder Leerstelle) gesetzt

werden. Die Finanzamtsnummer kann 2- oder 3-stellig, die Bezirksnummer 1- bis 3-stellig und

die Unterscheidungsnummer einschließlich Prüfziffer 2- bis 5-stellig erfasst werden. DATEV

ergänzt die einzelnen Bestandteile der Steuernummer auf die erforderliche Stellenzahl.

Beispiel: 06000800082 oder 6000800082 oder 60/8/82.

Prüfprotokoll MPD: 11-stellig, numerisch, Beispiel: 06000800082.

Bremen

Länderschlüssel 04

Steuernummer (MPD-Kz. 113): Numerisch, 10-stellig, Beispiel: 7300200016 oder 11-

stellig, Beispiel: 07300200016 mit Sonderzeichen.

Es kann zwischen Bezirksnummer und Unterscheidungsnummer ein Sonderzeichen (/ oder

Leerstelle) gesetzt werden. Vor dem Sonderzeichen sind 5 oder 6 Stellen zu erfassen, nach

dem Sonderzeichen können 2 bis 5 Stellen folgen.

Es können Finanzamts-, Steuerbezirks- und Unterscheidungsnummer durch Sonderzeichen

getrennt werden. Die Finanzamtsnummer kann 2-stellig und 3-stellig, die

Steuerbezirksnummer 1- bis 3-stellig und die Unterscheidungsnummer 2- bis 5-stellig erfasst

werden. DATEV ergänzt die einzelnen Bestandteile der Steuernummer auf die erforderliche

Stellenanzahl. Beispiel: 073/002/00016 oder 73/2/16.

Prüfprotokoll MPD: Stets 11-stellig, numerisch, Beispiel: 07300200016.

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Hamburg

Länderschlüssel 05

Steuernummer (MPD-Kz. 113): Numerisch, nur 10-stellig, Beispiel: 0600100026, mit zwei

Sonderzeichen.

DATEV ergänzt die einzelnen Steuernummernbestandteile auf die erforderliche Stellenanzahl:

Beispiel: 06/001/00026 oder: 6/1/26.

Nach Finanzamtsnummer und nach Steuerbezirksnummer kann je ein Sonderzeichen (/ oder

Leerstelle) gesetzt werden. Die Finanzamtsnummer kann 1- bis 2-stellig, die

Steuerbezirksnummer 1- bis 3-stellig und die Unterscheidungsnummer 2- bis 5-stellig erfasst

werden. Es können die einzelnen Bestandteile der Steuernummer durch Sonderzeichen

getrennt werden.

Prüfprotokoll MPD: Numerisch, 10-stellig, Beispiel: 0600100026.

Hessen

Länderschlüssel 06

Steuernummer (MPD-Kz. 113): Numerisch, nur 10-stellig, Beispiel: 0100900010, mit zwei

Sonderzeichen.

Nach Finanzamtsnummer und nach Steuerbezirksnummer kann je ein Sonderzeichen (/ oder

Leerstelle) gesetzt werden. Die Finanzamtsnummer kann 1- bis 2-stellig, die

Steuerbezirksnummer 1- bis 3-stellig und die Unterscheidungsnummer 2- bis 5-stellig erfasst

werden. Beispiel: 01/009/00010 oder: 1/9/10. Es können die einzelnen Bestandteile der

Steuernummer durch Sonderzeichen getrennt werden. Beispiel: 01/009/00010 oder: 1/9/10.

DATEV ergänzt die einzelnen Steuernummern auf die erforderliche Stellenanzahl.

Prüfprotokoll MPD: 10-stellig, numerisch, Beispiel: 0100900010.

Mecklenburg-Vorpommern

Länderschlüssel 43

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Dokument: 0906002 Seite 171 von 608

Steuernummer (MPD-Kz. 113): Numerisch, 10-stellig oder 11-stellig mit einer führenden

Null, mit einem oder zwei Sonderzeichen. Es kann zwischen der Finanzamtsnummer,

Bezirksnummer und Unterscheidungsnummer ein Sonderzeichen (/ oder Leerstelle) gesetzt

werden. Die Finanzamtsnummer kann 2- oder 3-stellig, die Bezirksnummer 1- bis 3-stellig und

die Unterscheidungsnummer einschließlich Prüfziffer 2- bis 5-stellig erfasst werden. DATEV

ergänzt die einzelnen Bestandteile der Steuernummer auf die erforderliche Stellenzahl.

Beispiel: 08000300032 oder 8000300032 oder 80/3/32.

Prüfprotokoll MPD: 11-stellig, numerisch, Beispiel: 08000300032.

Niedersachsen

Länderschlüssel 07

Steuernummer (MPD-Kz. 113): Numerisch, 10-stellig, Beispiel: 2000500018, mit zwei

Sonderzeichen.

Es können die einzelnen Bestandteile der Steuernummer durch Sonderzeichen (/ oder

Leerstelle) getrennt werden. Die Finanzamtsnummer kann 1- bis 2-stellig, die

Steuerbezirksnummer 1- bis 3-stellig, die Unterscheidungsnummer 1- bis 4-stellig und die

Prüfziffer 1-stellig erfasst werden. Beispiel: 20/005/00018 oder: 20/5/18. DATEV ergänzt die

einzelnen Bestandteile der Steuernummer auf die erforderliche Stellenanzahl.

Hinweis:

Für Niedersachsen ist nur der Bezirksnummern-Bereich 101 bis einschließlich 291 zur

Datenübermittlung zugelassen. Eine Steuernummer außerhalb dieses Bereichs führt zur

Ablehnung der Datenübermittlung im DATEV-Rechenzentrum.

Prüfprotokoll MPD: 10-stellig, numerisch, Beispiel: 2000500018.

Nordrhein-Westfalen

Länderschlüssel 08

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Dokument: 0906002 Seite 172 von 608

Steuernummer (MPD-Kz. 113): 1. Ohne Finanzamtsnummer: Numerisch, nur 8-stellig, mit

einem Sonderzeichen.

Es kann zwischen Bezirksnummer und Unterscheidungsnummer ein Sonderzeichen (/ oder

Leerstelle) gesetzt werden. Die Bezirksnummer kann 1- bis 4-stellig, die

Unterscheidungsnummer (einschließlich Prüfziffer) 2- bis 4-stellig erfasst werden. Beispiel:

001/0096 oder: 1/96. DATEV ergänzt die Bezirks- und Unterscheidungsnummer auf die

erforderliche Stellenzahl. Ebenso ergänzt DATEV die Steuernummer per Programm um die

Finanzamtsnummer, wobei die letzten drei Stellen der in den Mandanten-Programmdaten

gespeicherten Finanzamtsnummer (Kennziffer 112) herangezogen werden.

2. Mit Finanzamtsnummer: Numerisch, nur 11-stellig, Beispiel: 10100010096, mit zwei

Sonderzeichen.

Es können Finanzamts-, Steuerbezirks- und Unterscheidungsnummer durch Sonderzeichen (/

oder Leerstelle) getrennt werden. Die Finanzamtsnummer muss 3-stellig, die Bezirksnummer

kann 1- bis 4-stellig, die Unterscheidungsnummer (einschließlich Prüfziffer) 2- bis 4-stellig

erfasst werden.

Beispiel: 101/0001/0096 oder: 101/1/96. DATEV ergänzt die einzelnen Bestandteile der

Steuernummer auf die erforderliche Stellenanzahl.

Prüfprotokoll MPD: 11-stellig, numerisch, Beispiel: 10100010096.

Rheinland-Pfalz

Länderschlüssel 09

Steuernummer (MPD-Kz. 113): Numerisch, nur 10-stellig, Beispiel: 1201200012, mit

Sonderzeichen. Es können die einzelnen Bestandteile der Steuernummer durch Sonderzeichen

getrennt werden. Beispiel: 12/012/0001/2 oder: 12/12/1/2.

DATEV ergänzt die einzelnen Bestandteile der Steuernummer auf die erforderliche

Stellenanzahl.

Prüfprotokoll MPD: 10-stellig, numerisch, Beispiel: 1201200012.

Saarland

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Länderschlüssel 10

Steuernummer (MPD-Kz. 113): Numerisch, 10-stellig oder 11-stellig mit einer führenden

Null, mit einem oder zwei Sonderzeichen. Es kann zwischen der Finanzamtsnummer,

Bezirksnummer und Unterscheidungsnummer ein Sonderzeichen (/ oder Leerstelle) gesetzt

werden. Die Finanzamtsnummer kann 2- oder 3-stellig, die Bezirksnummer 1- bis 3-stellig und

die Unterscheidungsnummer einschließlich Prüfziffer 2- bis 5-stellig erfasst werden. DATEV

ergänzt die einzelnen Bestandteile der Steuernummer auf die erforderliche Stellenzahl.

Beispiel: 06026903465 oder 6026903465 oder 60/269/3465.

Prüfprotokoll MPD: 11-stellig, numerisch, Beispiel: 06026903465.

Sachsen

Länderschlüssel 44

Steuernummer (MPD-Kz. 113): Numerisch, 11-stellig, Beispiel: 23000400042, mit einem

oder zwei Sonderzeichen. Es kann zwischen der Finanzamtsnummer, Bezirksnummer und

Unterscheidungsnummer ein Sonderzeichen (/ oder Leerstelle) gesetzt werden. Die

Bezirksnummer kann 1- bis 3-stellig und die Unterscheidungsnummer einschließlich Prüfziffer

2- bis 5-stellig erfasst werden. DATEV ergänzt die Bezirksnummer und die

Unterscheidungsnummer auf die erforderliche Stellenzahl. Die Finanzamtsnummer ist immer 3-

stellig zu erfassen.

Beispiel: 230/004/00042 oder: 230/4/42 oder: 230004/42.

Prüfprotokoll MPD: 11-stellig, numerisch, Beispiel: 23000400042.

Sachsen-Anhalt

Länderschlüssel 45

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Dokument: 0906002 Seite 174 von 608

Steuernummer (MPD-Kz. 113): Numerisch, 11-stellig, Beispiel: 13000500052, mit einem

oder zwei Sonderzeichen. Es kann zwischen der Finanzamtsnummer, Bezirksnummer und

Unterscheidungsnummer ein Sonderzeichen (/ oder Leerstelle) gesetzt werden. Die

Bezirksnummer kann 1- bis 3-stellig und die Unterscheidungsnummer einschließlich Prüfziffer

2- bis 5-stellig erfasst werden. DATEV ergänzt die Bezirksnummer und die

Unterscheidungsnummer auf die erforderliche Stellenzahl. Die Finanzamtsnummer ist immer 3-

stellig zu erfassen.

Beispiel: 130/005/00052 oder: 130/5/52 oder: 130005/52.

Prüfprotokoll MPD: 11-stellig, numerisch, Beispiel: 13000500052.

Schleswig-Holstein

Länderschlüssel 11

Steuernummer (MPD-Kz. 113): Numerisch, nur 10-stellig, Beispiel: 2000900015, mit

Sonderzeichen. Es können die einzelnen Bestandteile der Steuernummer durch Sonderzeichen

getrennt werden (zwei Sonderzeichen). Beispiel: 20/009/00015 oder: 20/9/15 oder: 20 9 15.

DATEV ergänzt die einzelnen Steuernummerbestandteile auf die erforderliche Stellenanzahl.

Prüfprotokoll MPD: 10-stellig, numerisch, Beispiel: 2000900015.

Thüringen

Länderschlüssel 46

Steuernummer (MPD-Kz. 113): Numerisch, 11-stellig, Beispiel: 15100600062, mit einem

oder zwei Sonderzeichen. Es kann zwischen der Finanzamtsnummer, Bezirksnummer und

Unterscheidungsnummer ein Sonderzeichen (/ oder Leerstelle) gesetzt werden. Die

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Bezirksnummer kann 1- bis 3-stellig und die Unterscheidungsnummer einschließlich Prüfziffer

2- bis 5-stellig erfasst werden. DATEV ergänzt die Bezirksnummer und die

Unterscheidungsnummer auf die erforderliche Stellenzahl. Die Finanzamtsnummer ist immer 3-

stellig zu erfassen.

Beispiel: 151/006/00062 oder: 151/6/62 oder: 151006/62.

Prüfprotokoll MPD: 11-stellig, numerisch, Beispiel: 15100600062.

Normen:

AO:141 AO:147 EStG:238 EStG:4 HGB:238 HGB:241a HGB:257 UStG:18a

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Dokument: 0906003 Seite 176 von 608

Dok.-Nr.: 0906003

DATEV-Serviceinformation

vom 12.08.2009

Relevant für:

FIBU

Fach 03 - Individuelle Funktionen einrichten

1 So richten Sie individuelle Funktionen ein

1.1 Arten von Kontenfunktionen

1.2 Verarbeitungsreihenfolge über Funktionsebenen steuern

1.3 FIBU-Funktionen erfassen

1.4 Funktionsplan anfordern

1.4.1 Funktionsplanbeschreibung

1.4.2 Funktionsplan am PC oder im Rechenzentrum abrufen

1.4.3 Kanzlei-Funktionsplan im DATEV-Rechenzentrum abrufen

2 So richten Sie Zusatzfunktionen ein - KU/V/M

2.1 Wann Zusatzfunktionen einrichten?

2.2 Eingabe

3 So richten Sie automatische Konten ein - AV/AM

3.1 Automatikkonten AV/AM einrichten

3.1.1 Wann automatische Konten einrichten?

3.1.2 Beispiel: Automatikkonto mit automatischer Umsatzsteuer

3.2 So richten Sie Faktor 2 auf Konten ein

3.2.1 Wann Faktor-2 einrichten?

3.2.2 Eingabe

3.2.3 Beispiel: Wareneinsatzbuchungen Kfz-Branche

3.3 Funktionstabellen für Aktivfunktionen

3.3.1 Funktionstabelle Aktivfunktionen für Deutschland

3.3.2 Steuersatztabelle Aktivfunktionen für Deutschland

3.3.3 Funktionstabelle Aktivfunktionen für EU-Länder

3.3.4 Steuersatztabelle Aktivfunktionen für EU-Länder

3.3.5 Funktionstabelle Aktivfunktionen für Drittländer

3.3.6 Funktionstabelle Aktivfunktionen für Pauschalierer

4 So richten Sie Umsatzsteuerschlüssel ein - 50-59

4.1 Umsatzsteuerschlüssel einrichten

4.1.1 Wann Umsatzsteuerschlüssel einrichten?

4.1.2 Eingabe

4.1.3 Mit individuellen Berichtigungsschlüsseln buchen - 70-79

4.1.4 Beispiel: Wareneingang landwirtschaftliche Betriebe

4.2 So richten Sie Faktor 2 auf Umsatzsteuerschlüsseln ein

4.2.1 Wann Faktor 2 einrichten?

4.2.2 Eingabe

5 So richten Sie Passivfunktionen ein - S

5.1 Wann Passivfunktionen einrichten?

5.2 Eingabe

5.3 Funktionstabellen für Passivfunktionen

5.3.1 Funktionstabelle Passivfunktionen für Deutschland

5.3.2 Funktionstabelle Passivfunktionen für EU-Länder

5.3.3 Funktionstabelle Passivfunktionen für Pauschalierer

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Dokument: 0906003 Seite 177 von 608

5.4 Steuersatztabelle Passivfunktionen

6 So richten Sie allgemeine Funktionen ein - F/R

6.1 Wann allgemeine Funktionen einrichten?

6.2 Eingabe

6.3 Funktionstabelle für allgemeine Funktionen

1 So richten Sie individuelle Funktionen ein

Besonders interessante Aspekte ergeben sich durch die Möglichkeit der individuellen Änderung

und Ergänzung der Kontenfunktionen. So können Sie zusätzlich zu den automatischen Konten

Ihres DATEV-Standardkontenrahmens SKR weitere einrichten.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass nicht mit allen DATEV Rechnungswesen-Programmen individuelle

Funktionen angelegt bzw. verändert werden können.

Dieses Fach enthält alle Informationen zur Einrichtung individueller Kontenfunktionen, zum

Beispiel mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen.

Die Schlüsselungsbeispiele basieren auf 4-stelligen Sachkonten und 5-stelligen

Personenkonten. Haben Sie Kontonummernerweiterung erfasst Fach 2, Kap. 3.2, erfassen Sie

die Konten entsprechend.

1.1 Arten von Kontenfunktionen

In jedem Standardkontenrahmen SKR sind Konten enthalten, die DATEV standardmäßig mit

Funktionen belegt und wartet. Diese Konten bzw. Kontenbereiche sind in Ihrem SKR mit

Buchstaben gekennzeichnet:

o Zusatzfunktionen = über einer Kontenklasse,

o Hauptfunktionen = vor einem Konto.

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Dokument: 0906003 Seite 178 von 608

Zusatzfunktionen KU/V/M

Die Zusatzfunktionen sind über jeder Kontenklasse (in Kästchen) angegeben. Sie spielen bei

Buchungen mit Umsatzsteuerschlüsseln eine wichtige Rolle Fach 4. Sie machen komplizierte

Buchungsregeln zur Errechnung der Umsatzsteuer überflüssig: Die Steuer wird automatisch

aus dem richtigen Konto errechnet. Konten ohne Zusatzfunktionen, zum Beispiel

Anlagenkonten, lassen Vorsteuer- und Umsatzsteuerrechnung zu.

Zusatzfunktion KU

Die Zusatzfunktion KU (keine Umsatzsteuer) bewirkt, dass aus diesem Konto in keinem Falle

Umsatzsteuer errechnet wird. Mit dieser Funktion sind sämtliche Finanzkonten belegt sowie alle

Konten des Kontokorrentbereiches.

Zusatzfunktion V

Die Zusatzfunktion V (Vorsteuer) sagt dem Programm, dass aus Beträgen, die auf Konten mit

dieser Zusatzfunktion gebucht werden, nur Vorsteuer errechnet werden darf. Meist sind die

Wareneinkaufskonten und die Konten der Kostenarten mit dieser Funktion belegt.

Zusatzfunktion M

Die Zusatzfunktion M (Mehrwertsteuer) bewirkt, dass aus Beträgen, die auf Konten mit dieser

Zusatzfunktion gebucht werden, nur Umsatzsteuer errechnet werden darf. Meist sind die

Erlöskonten mit dieser Zusatzfunktion belegt.

Hauptfunktionen AV/AM/S/F/R

Hauptfunktionen stehen stets vor der Kontonummer bzw. vor dem Kontenbereich. Den Konten

des Standardkontenrahmens, auf denen Hauptfunktionen liegen, sind automatisch

entsprechende Zusatzfunktionen zugeordnet.

Aktivfunktion AV

Bei den mit AV (Automatische Vorsteuer) gekennzeichneten Konten handelt es sich um

Automatische Konten zur Errechnung der Vorsteuer. Bei diesen Konten dürfen Sie nicht mit

Umsatzsteuerschlüsseln buchen. Der zutreffende Prozentsatz steht in der Kontenbeschriftung.

Der errechnete Steuerbetrag wird auf das vorgesehene Sammelkonto mit der Hauptfunktion S

gebucht.

Aktivfunktion AM

Die Buchstaben AM (Automatische Mehrwertsteuer) kennzeichnen Automatische Konten zur

Errechnung der Umsatzsteuer. Bei diesen Konten dürfen Sie nicht mit Umsatzsteuerschlüsseln

buchen. Der zu errechnende Prozentsatz geht aus der Kontenbeschriftung hervor. Die

errechnete Steuer wird auf das entsprechende Sammelkonto mit der Hauptfunktion S gebucht.

Passivfunktion S

Der Buchstabe S kennzeichnet die Sammelkonten, zum Beispiel Umsatzsteuersammelkonten,

Skontosammelkonten, Sammelkonten für die Personenkonten. Die Sammelkonten sollen nicht

direkt bebucht werden. Die Sammelkonten für Personenkonten, zum Beispiel SKR 03: S 1400

bzw. S 1600, dürfen nicht direkt bebucht werden.

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Dokument: 0906003 Seite 179 von 608

Allgemeine Funktion F

Der Buchstabe F kennzeichnet Konten mit Funktionen, die mit der Umsatzsteuerrechnung nicht

verbunden sind, zum Beispiel Saldenvortragskonten, oder nur steuernd in die

Umsatzsteuerrechnung eingreifen, zum Beispiel Ausweis in der UStVA. Allen Konten, die mit

einer Allgemeinen Funktion belegt sind, ist die Zusatzfunktion KU zugeordnet.

Sperrfunktion R

Die Bezeichnung R vor einem Konto bedeutet, dass dieses Konto nicht bebucht werden kann,

weil es zum Beispiel für zukünftige Steuersatzänderungen reserviert ist. Buchen Sie trotzdem

dieses Konto an, werden Ihre Buchungen vom Programm abgelehnt.

1.2 Verarbeitungsreihenfolge über Funktionsebenen steuern

Individuell vor Kanzlei vor Standard

Über die Funktionsebenen bestimmen Sie die Verarbeitungsreihenfolge der Kontenfunktionen.

Haben Sie Kontenfunktionen am PC bzw. im DATEV-Rechenzentrum gespeichert, haben

grundsätzlich individuelle Funktionen Vorrang vor Kanzleifunktionen und diese vor den

Standardkontenfunktionen. Bei Überschneidung gelten:

Individuelle Funktionen I vor

Kanzlei-Funktionen K vor

Standard-Funktionen S

Beispiel: Liegt für das gleiche Konto eine individuelle und eine Kanzleifunktion vor, hat die

individuelle Funktion Vorrang.

1.3 FIBU-Funktionen erfassen

Für Buchungen mit dem Regelsteuersatz bzw. ermäßigten Steuersatz stehen Ihnen neben den

Automatikkonten des SKR die Standard-Steuerschlüssel 1 bis 9 zur Verfügung Fach 4. Für

Steuersätze, die standardmäßig keinen Schlüssel haben, zum Beispiel 10,7 % für

landwirtschaftliche Betriebe, kann es sinnvoll sein, einen individuellen Steuerschlüssel

einzurichten Kap. 4.

Tipp: Um Kontenfunktionen für EU-Länder individuell einzurichten, stehen Ihnen eigene

Funktionstabellen mit EG-Kontenfunktionen zur Verfügung, zum Beispiel für individuelle

Aktivfunktionen in Kap. 3.3 und für individuelle Passivfunktionen in Kap. 5.3.

Voraussetzung erfüllt?

Wenn Sie zum Beispiel mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen individuelle Funktionen

einrichten bzw. auf Kanzleifunktionen zugreifen wollen, muss in den Mandantendaten das

entsprechende Kontrollkästchen aktiviert sein, Fach 2, Kap. 3.5:

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Dokument: 0906003 Seite 180 von 608

Kanzlei-Funktionen im DATEV-Rechenzentrum (RZ) anlegen

Die Eingabe von Kanzlei-Funktionen erfolgt mit der Mandantennummer 0 und entspricht der

von individuellen Funktionen. Pro Beraternummer ist ein Kanzleispeicher möglich.

Als Anwender zum Beispiel von DATEV Kanzlei-Rechnungswesen können Sie Kanzlei-

Funktionen nicht am PC einrichten. Richten Sie Ihre Kanzlei-Programmdaten und Kanzlei-

Funktionen im DATEV-Rechenzentrum ein Fach 2, Kap. 3.4 Kanzlei-Stammdaten für mehrere

Mandanten nutzen, können Sie diese anschließend nach DATEV Kanzlei-Rechnungswesen

an Ihren PC übertragen Fach 2, Kap 3.4.5 Kanzleidaten mit Kanzlei-Rechnungswesen aus dem

Rechenzentrum holen.

Individuelle Funktionen erfassen

Voraussetzungen für die Erfassung individueller Funktionen in Kanzlei-Rechnungswesen:

o Sie haben beim entsprechenden Mandanten unter Stammdaten | Mandantendaten |

Registerkarte FIBU | Ordner Basisprogrammdaten (PC und RZ) |

Erfassungsmaske Basisprogrammdaten das Kontrollkästchen für individuelle

Funktionen aktiviert.

o Das Dialogbuchen bzw. Dialogerfassen darf nicht geöffnet sein.

o Bei einem bebuchten Konto können Sie eine Funktionsänderung nur durchführen, wenn

alle Buchungssätze ins DATEV-Rechenzentrum gesendet bzw. festgeschrieben wurden.

o Das Anlegen und Verlegen von Sammelfunktionen ist nur bei unbebuchten Beständen

möglich. Standard-Sammelfunktionen können nicht verändert werden.

o Solange im Aufgabengebiet Jahresabschluss (getrennte Bearbeitungsform)

Buchungen existieren, die noch nicht an die Buchführung übergeben wurden, ist eine

Funktionsänderung erst möglich, wenn diese Buchungen an die Buchführung

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Dokument: 0906003 Seite 181 von 608

übergeben wurden. Wählen Sie dazu den Menüpunkt Bestand | Integrierten Bestand

aktualisieren.

o Bei einer Sachkontenlänge größer 4 Stellen können Funktionen auf Unterkonten zu

Konto-Nr. 0 nicht vergeben werden.

o Funktionen zu Lösch- und Korrekturschlüssel-Konten können nicht vergeben werden,

zum Beispiel Konten 9800 und 9801.

Individuelle Funktionen im Kontenplan erfassen

So gelangen Sie zum Dialogfenster Sachkonten (Kontenplan)

1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |

Kontenplan.

Das Register Eigenschaften Kontenplan wird geöffnet.

2. Aktivieren Sie den Schaltknopf Sachkonten oder Debitoren oder Kreditoren.

Erfassen Sie ggfs. den Kontenbereich und wählen Sie den Kontenumfang und klicken

Sie auf OK.

Der Kontenplan zum Beispiel für Sachkonten wird angezeigt.

3. Doppelklicken Sie auf ein Sachkonto.

Das Konto wird in die Erfassungszeile übernommen; die Schaltfläche Details wird

aktiviert.

4. Klicken Sie auf die Schaltfläche Details.

Das Dialogfenster Sachkonten wird geöffnet.

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5. Um eine individuelle Kontenfunktion anzulegen, wählen Sie aus den Listen

Zusatzfunktion, Hauptfunktionstyp, Hauptfunktion und Funktionsergänzung die

gewünschten Einträge.

6. Um für die Faktor-2-Buchung den Prozentsatz und die Konten festzulegen, erfassen Sie

in den Feldern Prozentsatz, Konto 1 und Konto 2 die entsprechenden Werte.

7. Klicken Sie auf OK.

Die angelegten individuellen Funktionen werden gespeichert; sie werden im

Kontenplan Sachkonten angezeigt.

Hinweis:

Weitere Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe

im Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie

die Taste F1.

1.4 Funktionsplan anfordern

Wenn Sie individuelle Funktionen einrichten können Sie, zusätzlich zur automatischen

Ausgabe, jederzeit einen Funktionsplan im DATEV-Rechenzentrum anfordern, wenn Sie Ihre

DATEV Finanzbuchführung im Rechenzentrum gespeichert haben:

o Kap. 1.4.2 Funktionsplan am PC oder im Rechenzentrum abrufen

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o Kap. 1.4.3 Kanzlei-Funktionsplan am PC oder im Rechenzentrum abrufen

1.4.1 Funktionsplanbeschreibung

Den Funktionsplan sollten Sie unbedingt bei Ihren Buchführungsunterlagen aufbewahren, da

nachträglich nur mit Hilfe des jeweils gültigen Funktionsplans festgestellt werden kann, welche

Funktionen der jeweiligen Auswertung im DATEV-Rechenzentrum zu Grunde gelegen haben.

Druckbild

In der Kopfzeile des Funktionsplans im DATEV-Rechenzentrum ist neben der Berater- und der

Mandantennummer das Datum angegeben, ab dem dieser Plan gilt sowie die Nummer des

Funktionsplans. Es sind darin alle Konten enthalten, für die individuell eine Funktion festgelegt

wurde. Individuelle Funktionen sind mit einem I gekennzeichnet. Zusätzlich werden

gegebenenfalls die Kanzleifunktionen gedruckt. Die Kanzleifunktionen sind mit dem

Buchstaben K gekennzeichnet, die von DATEV festgelegten Standardfunktionen mit dem

Buchstaben S. Gelöschte Funktionen sind mit einem Stern (*) gekennzeichnet.

Fortlaufend nummeriert

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Der Funktionsplan im DATEV-Rechenzentrum wird vom Programm je Buchungsjahr fortlaufend

nummeriert. Auf dem Verarbeitungsprotokoll bzw. Journalabschlussblatt wird auf die Nummer

des für die Rechenzentrums-Auswertung gültigen Funktionsplans hingewiesen.

Mehrere Passivfunktionen auf einem Konto

Legen Sie auf einem Konto mehrere Passivfunktionen an, werden im Funktionsplan alle

Passivfunktionen mit der jeweiligen Herkunftsebene I, K, S ausgewiesen, die das

entsprechende Konto hat:

o Für die Passivfunktionen 30, 34, 80 und 81 können zum Beispiel mehrere Prozentsätze

auf einem Konto gesammelt werden,

o für die Passivfunktionen 90, 91 analog mehrere Personenkontengruppen.

Fehlerprotokoll

Bei formalen Fehlern, zum Beispiel zu kurze oder zu lange Eingabe in der Datensatzzeile, wird

Ihre Eingabe komplett auf dem Fehlerprotokoll ausgewiesen. Die Bezeichnungen im

Fehlerprotokoll lauten:

o Art = Art der Funktionseingabe

Die von Ihnen erfassten Funktionseingaben werden protokolliert.

o Lö = Löschschlüssel

Der von Ihnen eingereichte Löschschlüssel wird protokolliert.

Jahresübernahme

Bei der Jahresübernahme der Stammdaten im DATEV-Rechenzentrum, Fach 8, erhalten Sie

ebenso einen Funktionsplan gedruckt. Der bei der Jahresübernahme gedruckte Funktionsplan

erhält die laufende Nummer 1.

Hinweis:

Haben Sie nur Kanzleifunktionen erfasst, wird kein Funktionsplan pro Mandant ausgegeben.

1.4.2 Funktionsplan am PC oder im Rechenzentrum abrufen

Funktionsplan am PC anfordern

So fordern Sie in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen den Funktionsplan am PC an

1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung.

2. Wählen Sie Stammdaten | Funktionsplan.

Der Funktionsplan für den Mandanten wird angezeigt.

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Der Funktionsplan zeigt alle Konten des Mandanten, für die eine Kontenfunktion

(Standard, Kanzlei und individuell) hinterlegt ist.

3. Klicken Sie mit dem Cursor auf ein Feld im Funktionsplan und drücken Sie die Taste F1.

Sie erhalten eine ausführliche Programmbeschreibung zum Funktionsplan, zu seinem

Inhalt, Druck und Export.

Funktionsplan im RZ anfordern

Haben Sie Ihre Finanzbuchführung im DATEV-Rechenzentrum gespeichert, können Sie

jederzeit einen Funktionsplan auch aus dem Rechenzentrum anfordern.

So fordern Sie in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen den Funktionsplan im RZ an

1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung.

2. Wählen Sie Bestand | Daten senden | Rechnungswesen-Abrufe.

Das Register Rechnungswesen-Abrufe mit den Registerkarten Einzelabrufe,

Monatspakete und Sendeübersicht wird geöffnet.

3. Klicken Sie in der Registerkarte Einzelabrufe auf die Schaltfläche Neu.

Das Dialogfenster Einmaliger Abruf anlegen wird geöffnet.

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4. Durch Aktivierung des Schaltknopfes legen Sie die gewünschte Art der Funktionen, die

im Funktionsplan ausgegeben werden sollen fest und wählen Sie die Anzahl. Wenn Sie

die Daten für eine Auswertung erfasst haben, klicken Sie auf die Schaltfläche

Bereitstellen.

Der Funktionsplan wird in der Strukturansicht mit einem Haken markiert.

5. Wenn Sie alle Auswertungen für den Einzelpaket-Abruf definiert haben, klicken Sie auf

OK.

Der definierte Abruf steht im Register Rechnungswesen-Abrufe in den Registerkarten

Einzelabrufe und Sendeübersicht bereit. Gleichzeitig erfolgt die Bereitstellung auch

unter Bestand | Daten senden | Sendedaten, von wo aus Sie, zum Beispiel den

einmaligen Abruf ins DATEV-Rechenzentrum senden.

Sie erhalten den angeforderten Funktionsplan in der angegebenen Anzahl (1-9fach) aus

dem DATEV-Rechenzentrum.

Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im

Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die

Taste F1.

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1.4.3 Kanzlei-Funktionsplan im DATEV-Rechenzentrum abrufen

Wenn Sie Kanzleifunktionen im DATEV-Rechenzentrum einrichten, erhalten Sie automatisch

einen Kanzlei-Funktionsplan gedruckt. Der Kanzlei-Funktionsplan enthält den Hinweis auf den

Kanzlei-Basis-SKR, der zum Zeitpunkt der Einreichung gegolten hat Fach 2, Kap. 3.4.1

Kanzlei-Programmdaten im Rechenzentrum anlegen. Sie können jederzeit weitere Exemplare

anfordern.

Kanzlei-Funktionsplan im RZ anfordern

So fordern Sie mit Kanzlei-Rechnungswesen einen Kanzlei-Funktionsplan im RZ an

1. Öffnen Sie unter Bestand | Öffnen | Kanzlei eine Kanzlei zur Bearbeitung und wählen

Sie Daten senden | Rechnungswesen-Abrufe.

Das Register Rechnungswesen-Abrufe (Kanzlei) mit den Registerkarten Einmalige

Abrufe und Kanzlei-Monatspakete wird geöffnet.

2. Klicken Sie in der Registerkarte Einmalige Abrufe auf die Schaltfläche Neu.

Das Dialogfenster Einmaliger Abruf (Kanzlei) anlegen wird geöffnet.

3. Durch Aktivierung des Schaltknopfes legen Sie die gewünschte Art der Funktionen, die

im Kanzlei-Funktionsplan ausgegeben werden sollen fest und wählen Sie die Anzahl.

Klicken Sie anschließend auf die Schaltfläche Bereitstellen.

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Der Kanzlei-Funktionsplan wird in der Strukturansicht mit einem Haken markiert.

4. Wenn Sie alle Auswertungen für den einmaligen Kanzlei-Abruf definiert haben, klicken

Sie auf OK.

Der definierte Abruf steht im Register Rechnungswesen-Abrufe (Kanzlei) in der

Registerkarte Einmalige Abrufe bereit. Gleichzeitig erfolgt die Bereitstellung auch

unter Bestand | Daten senden | Sendedaten, von wo aus Sie, zum Beispiel den

einmaligen Abruf (Kanzlei) ins DATEV-Rechenzentrum senden.

Sie erhalten den angeforderten Kanzlei-Funktionsplan in der angegebenen Anzahl (1-

9fach) aus dem DATEV-Rechenzentrum.

Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im

Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die

Taste F1.

2 So richten Sie Zusatzfunktionen ein - KU/V/M

Die Schlüsselungsbeispiele in diesem Kapitel basieren auf 4-stelligen Sachkonten und 5-

stelligen Personenkonten. Haben Sie in den Basisprogrammdaten,

Kontonummernerweiterung erfasst Fach 2, Kap. 3.2, erfassen Sie die Konten entsprechend.

2.1 Wann Zusatzfunktionen einrichten?

Die Zusatzfunktionen haben eine wichtige Aufgabe bei der Errechnung der Umsatzsteuer. Sie

kennzeichnen, ob aus einem Konto Steuer errechnet werden kann.

In den DATEV-SKR sind nicht alle Konten mit Zusatzfunktionen belegt, zum Beispiel SKR 03,

Kontenklasse 0, um die individuelle Verwendbarkeit der SKR nicht unnötig einzuschränken. Bei

Bedarf richten Sie Ihre Zusatzfunktionen individuell ein.

Zwischen Haupt- und Zusatzfunktionen bestehen Beziehungen. Konten mit Hauptfunktionen

sind automatisch die entsprechenden Zusatzfunktionen zugeordnet.

Zusatzfunktion Bezeichnung Nicht verträglich

mit Aktivfunktion

1 = KU

3 = V

8 = M

Keine Umsatzsteuer

Vorsteuer

Mehrwertsteuer

AM und AV

AM

AV

2.2 Eingabe

Voraussetzungen beachten

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Für die Vergabe von FIBU-Funktionen, zum Beispiel in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen,

gelten folgende Bedingungen:

o Sie haben für den Mandanten unter Stammdaten | Mandantendaten |

Registerkarte FIBU | Ordner Basisprogrammdaten (PC und RZ) |

Erfassungsmaske Basisprogrammdaten individuelle Funktionen geschlüsselt.

o Bei einem bebuchten Konto kann eine Funktionsänderung nur durchgeführt werden,

wenn alle Buchungssätze ins RZ gesendet bzw. festgeschrieben wurden.

o Solange im Aufgabengebiet Jahresabschluss (getrennte Bearbeitungsform)

Buchungen existieren, die noch nicht an die Buchführung übergeben wurden, ist eine

Funktionsänderung erst wieder möglich, wenn diese Buchungen an die Buchführung

übergeben wurden. Wählen Sie dazu in der getrennten Bearbeitungsform den

Menüpunkt Bestand | Integrierten Bestand aktualisieren.

o Das Anlegen und Verlegen von Sammelfunktionen ist nur bei unbebuchten Beständen

möglich. Standard-Sammelfunktionen können nicht verändert werden.

o Bei einer Sachkontenlänge größer 4 können Funktionen auf Unterkonten zu Konto-Nr. 0

nicht vergeben werden.

o Das Dialogbuchen bzw. Dialogerfassen darf nicht geöffnet sein.

o Funktionen zu Lösch- und Korrekturschlüssel-Konten können nicht vergeben werden,

zum Beispiel Konto 9800 und 9801.

Zusatzfunktionen erfassen

So erfassen Sie individuelle Zusatzfunktionen mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen

1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |

Kontenplan.

Das Register Eigenschaften Kontenplan wird geöffnet.

Die Konten für Abschreibungen, im DATEV-Standardkontenrahmen SKR 03: 4820-

4822, sollen mit einer Funktion KU belegt werden, so dass keine

Umsatzsteuerrechnung aus ihnen möglich ist.

2. Aktivieren Sie im Kontenbereich zum Beispiel Sachkonten und gegebenenfalls Konto

von 4820/Konto bis 4822 und wählen Sie den Kontenumfang, indem Sie den

entsprechenden Schaltknopf aktivieren und klicken Sie anschließend auf OK.

Das Fenster Kontenplan Sachkonten mit den Konten 4820-4822 wird geöffnet.

3. Doppelklicken Sie auf das gewünschte Sachkonto, zum Beispiel 4820.

Das Konto 4820 wird in die Erfassungszeile übernommen; die Schaltfläche Details wird

aktiviert.

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4. Klicken Sie auf die Schaltfläche Details.

Das Dialogfenster Sachkonten wird zum Beispiel mit dem Konto 4820 geöffnet, in

dem Sie die gewünschte Zusatzfunktion KU (Keine Steuerrechnung erlaubt) erfassen

können.

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5. Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit OK.

Die angelegte individuelle Zusatzfunktion KU wird gespeichert und im Kontenplan

Sachkonten angezeigt.

Bei den weiteren Konten 4821-4822 wiederholen Sie die Eingabe entsprechend.

Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im

Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die

Taste F1.

3 So richten Sie automatische Konten ein - AV/AM

Die Schlüsselungsbeispiele in diesem Kapitel basieren auf 4-stelligen Sachkonten und 5-

stelligen Personenkonten. Haben Sie in den Basisprogrammdaten,

Kontonummernerweiterung erfasst Fach 2, Kap. 3.2, erfassen Sie die Konten entsprechend.

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3.1 Automatikkonten AV/AM einrichten

Individuelle automatische Konten sind Sachkonten, aus denen automatisch Umsatzsteuer

errechnet und verbucht wird. Was Sie bei der Einrichtung zum Beispiel mit DATEV Kanzlei-

Rechnungswesen beachten müssen, finden Sie in Kap. 1.3 FIBU-Funktionen erfassen

beschrieben.

3.1.1 Wann automatische Konten einrichten?

In den DATEV-Kontenrahmen sind standardmäßig automatische Konten enthalten. Es kann

sinnvoll sein, zusätzliche automatische Konten einzurichten. Grundlage hierzu sind die von

Ihnen individuell eingereichten Aktivfunktionen, zum Beispiel für Vorsteuer-,

Umsatzsteuerrechnung, umsatzsteuerfreie Erlösbuchungen, Faktor-2-Buchungen usw.

Hinweis:

Sie können individuelle automatische Konten auch kanzleimäßig hinterlegen. Dazu müssen Sie

einen Kanzlei-Basis-SKR einrichten Fach 2, Kap. 3.4.1 Kanzlei-Programmdaten im

Rechenzentrum anlegen.

3.1.2 Beispiel: Automatikkonto mit automatischer Umsatzsteuer

Aus dem Konto 8450 im DATEV-Standardkontenrahmen SKR 03 sollen 19 % Umsatzsteuer

automatisch gerechnet werden.

Sie gehen analog der Einrichtung der Zusatzfunktion KU vor Kap. 2.2 Eingabe:

So erfassen Sie individuelle Funktionen mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen

1. Öffnen Sie den entsprechenden Mandanten zur Bearbeitung und doppelklicken Sie im

Kontenplan auf das gewünschte Sachkonto, zum Beispiel 8450.

Das Konto wird in die Erfassungszeile übernommen; die Schaltfläche Details wird

aktiviert.

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2. Klicken Sie auf die Schaltfläche Details.

Das Dialogfenster Sachkonten wird zum Beispiel mit dem Konto 8450 geöffnet, in

dem Sie die gewünschte Aktivfunktion AM (Automatische Mehrwertsteuer) mit 19 %

(Normalsatz) erfassen können.

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Dokument: 0906003 Seite 194 von 608

Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im

Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die

Taste F1.

3.2 So richten Sie Faktor 2 auf Konten ein

Der Faktor 2 stellt die Einrichtung einer individuellen Aktivfunktion auf einem Konto dar. Er

bewirkt, dass beim Buchen dieses Kontos automatisch eine weitere Buchung, die abgeleitete

Buchung, ausgeführt wird.

Die Schlüsselungsbeispiele in diesem Kapitel basieren auf 4-stelligen Sachkonten und 5-

stelligen Personenkonten.

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Dokument: 0906003 Seite 195 von 608

3.2.1 Wann Faktor-2 einrichten?

Das automatische Faktor 2-Verfahren auf Konten wenden Sie an, wenn ein Sachverhalt auf

ganz bestimmte Konten zutrifft, zum Beispiel ist es in der Kfz-Branche üblich, die

Erlösbuchungen über einen gleich bleibenden Faktor mit der damit verbundenen

Wareneinsatzbuchung zu verknüpfen, Kap. 3.2.3 bzw. bei Trennung der Entgelte Fach 4, Kap.

5.3 Fragen zur Trennung der Entgelte.

Hinweis:

Sie können individuelle automatische Konten auch kanzleimäßig hinterlegen. Dazu müssen Sie

einen Kanzlei-Basis-SKR einrichten Fach 2, Kap. 3.4.1 Kanzlei-Programmdaten im

Rechenzentrum anlegen.

3.2.2 Eingabe

Voraussetzungen beachten

Für die Vergabe von FIBU-Funktionen, zum Beispiel in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen,

gelten folgende Bedingungen:

o Sie haben für den Mandanten unter Stammdaten | Mandantendaten |

Registerkarte FIBU | Ordner Basisprogrammdaten (PC und RZ) |

Erfassungsmaske Basisprogrammdaten individuelle Funktionen geschlüsselt.

o Bei einem bebuchten Konto kann eine Funktionsänderung nur durchgeführt werden,

wenn alle Buchungssätze ins RZ gesendet bzw. festgeschrieben wurden.

o Solange im Aufgabengebiet Jahresabschluss (getrennte Bearbeitungsform)

Buchungen existieren, die noch nicht an die Buchführung übergeben wurden, ist eine

Funktionsänderung erst wieder möglich, wenn diese Buchungen an die Buchführung

übergeben wurden. Wählen Sie dazu in der getrennten Bearbeitungsform den

Menüpunkt Bestand | Integrierten Bestand aktualisieren.

o Das Anlegen und Verlegen von Sammelfunktionen ist nur bei unbebuchten Beständen

möglich. Standard-Sammelfunktionen können nicht verändert werden.

o Bei einer Sachkontenlänge größer 4 können Funktionen auf Unterkonten zu Konto-Nr. 0

nicht vergeben werden.

o Das Dialogbuchen bzw. Dialogerfassen darf nicht geöffnet sein.

o Funktionen zu Lösch- und Korrekturschlüssel-Konten können nicht vergeben werden,

zum Beispiel Konto 9800 und 9801.

3.2.3 Beispiel: Wareneinsatzbuchungen Kfz-Branche

In der Kfz-Branche ist es üblich, den mit dem Umsatz verbundenen Wareneinsatz der Klasse 3,

SKR 03: Warenbestandskonten, in Klasse 7, SKR 03: Verrechnete Anschaffungskosten,

einzubuchen.

Richten Sie auf dem Erlöskonto 8200 im SKR 03 eine AM-Funktion mit Faktor 2 und vollem

Steuersatz ein (19 % Umsatzsteuer). Von den Erlösen beträgt der Wareneinsatz 70 %, der

vom Wareneinkaufskonto 3200 auf das Konto 7200 Verrechnete Anschaffungskosten zu

buchen ist.

Faktor 2-Funktionen erfassen

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So erfassen Sie Faktor 2-Funktionen mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen

1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |

Kontenplan.

Das Register Eigenschaften Kontenplan wird geöffnet.

2. Aktivieren Sie im Kontenbereich zum Beispiel Sachkonten und gegebenenfalls Konto

von 8200/Konto bis 8200 und wählen Sie den Kontenumfang, indem Sie den

entsprechenden Schaltknopf aktivieren und klicken Sie anschließend auf OK.

Das Fenster Kontenplan Sachkonten mit dem Konto 8200 wird geöffnet.

3. Doppelklicken Sie auf das gewünschte Sachkonto, zum Beispiel 8200.

Das Konto 8200 wird in die Erfassungszeile übernommen; die Schaltfläche Details wird

aktiviert.

4. Klicken Sie auf die Schaltfläche Details.

Das Dialogfenster Sachkonten wird zum Beispiel mit dem Konto 8200 geöffnet, in

dem Sie die gewünschte Faktor 2-Funktion AM (Automatische Mehrwertsteuer) mit dem

Normalsatz und der Hauptfunktion 81 (automatische Umsatzsteuer F2) erfassen

können.

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5. Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit OK.

Die angelegte individuelle Faktor 2-Funktion wird gespeichert und im Kontenplan

Sachkonten angezeigt.

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Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im

Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die

Taste F1.

3.3 Funktionstabellen für Aktivfunktionen

Sie können wählen

o Kap. 3.3.1: Funktionstabelle Aktivfunktionen für Deutschland

o Kap. 3.3.2: Steuersatztabelle Aktivfunktionen für Deutschland

o Kap. 3.3.3: Funktionstabelle Aktivfunktionen für EU-Länder

o Kap. 3.3.4: Steuersatztabelle Aktivfunktionen für EU-Länder

o Kap. 3.3.5: Funktionstabelle Aktivfunktionen für Drittländer

o Kap. 3.3.6: Funktionstabelle Aktivfunktionen für Pauschalierer

3.3.1 Funktionstabelle Aktivfunktionen für Deutschland

Aktivfunktion Typ Programmfunktion Beschreibung

Deutschland Haupt-

Funkt.

Ergän-

zung

Automatische Vorsteuerrechnung

(und Zusatzfunktion V) AV 30 xxx

Auf Grund dieser Funktion wird aus dem Brutto-

Betrag der %-Satz errechnet und gebucht, der

durch den Schlüssel der Steuersatztabelle für

DeutschlandKap. 3.3.2 festgelegt ist. Die

Vorsteuer wird auf das Sammelkonto (Funktion S)

gebucht.

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Dokument: 0906003 Seite 199 von 608

Automatische Vorsteuererrechnung

mit Faktor 2 (und Zusatzfunktion V) AV 31 xxx

Neben der automatischen Errechnung der

Vorsteuer wird zusätzlich auf Grund eines Faktors

2, den Sie erfassen, ein bestimmter Prozentsatz

des Netto-Betrages auf von Ihnen festgelegte

Konten gebucht. Bei Funktion AV 31000 wird

keine Vorsteuer errechnet. Sie ist im SKR nicht

enthalten und kann nur individuell eingerichtet

werden.

Reduzierte automatische

Vorsteuerrechnung (und

Zusatzfunktion V) (gültig ab 01.04.99

bis 31.12.03)

AV 32

xxx

001

160

Auf Grund dieser Funktion wird aus dem Brutto-

Betrag der %-Satz errechnet und gebucht, der

durch den Schlüssel der Steuersatztabelle

festgelegt ist. Die Vorsteuer wird auf das

Sammelkonto (Funktion S) gebucht und in der

UStVA ausgewiesen.

Zusätzlich zur Grundbuchung wird eine abgeleitete

Buchung ausgelöst, die einer Direktbuchung auf

dem Vorsteuersammelkonto mit 50% vom

aktuellen Steuersatz auf der Gegenseite entspricht.

Gegenkonto ist das Konto, aus dem die Vorsteuer

herausgerechnet wird. Der Buchungstext wird am

Ende mit Red-VorSt. ergänzt. Eine

Skontobuchung mit der Funktion AV 32xxx ist

nicht zulässig, sonst wird der gesamte

Buchungssatz abgelehnt. Einrichtungsbeispiel Fach

3, Kap. 5.6, Handbuch FIBU bis 2003.

Steuerpflichtige Umsätze auf Grund

einer Auslagerung nach § 13a UStG

(gültig ab 01.01.2005)

AV 35

xxx

001

002

190

160

070

Auf Grund dieser Aktivfunktion wird vom

erfassten Netto-Betrag der deutsche

Regelsteuersatz ab Belegdatum 01.01.2007 von

19% bei Steuersatzschlüssel 001 (bzw.

Steuersatzschlüssel 190) und der ermäßigte

Steuersatz von 7% bei Steuersatzschlüssel 002

(bzw. Steuersatzschlüssel 070) errechnet. Die

geschuldete Umsatzsteuer wird auf ein Konto mit

der Sammelfunktion S 84190 (19%) bzw. S

84070 (7%) automatisch gebucht. Die

anrechenbare Vorsteuer fließt auf ein Konto mit

der Sammelfunktion S 48190 (19%) bzw. mit der

Sammelfunktion S 48070 (7%).

Der Ausweis der Umsatzsteuer nach § 13a UStG

erfolgt in der Kennzahl 69 der UStVA. In

Kennzahl 66 werden die entsprechenden

Vorsteuerbeträge nach § 13a UStG ausgewiesen.

Leistungen eines im Ausland

ansässigen Unternehmens 19 % (7

AV 36 xxx

001

Auf Grund dieser Aktivfunktion wird vom

erfassten Netto-Betrag der deutsche

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Dokument: 0906003 Seite 200 von 608

%) Vorsteuer und 19 % (7 %)

Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 1 Satz

1 Nr. 1 UStG (gültig ab 01.01.2005)

002

190

160

070

Regelsteuersatz ab Belegdatum 01.01.2007 von

19% bei Steuersatzschlüssel 001 (bzw.

Steuersatzschlüssel 190) und der ermäßigte

Steuersatz von 7% bei Steuersatzschlüssel 002

(bzw. Steuersatzschlüssel 070) errechnet. Die

geschuldete Umsatzsteuer wird auf ein Konto mit

der Sammelfunktion S 66190 (19%) bzw. S

66070 (7%) automatisch gebucht. Die

anrechenbare Vorsteuer fließt auf ein Konto mit

der Sammelfunktion S 46190 (19%) bzw. mit der

Sammelfunktion S 46070 (7%).

Der Ausweis in der UStVA erfolgt in der Kennzahl

52 (Bemessungsgrundlage) und Kennzahl 53

(Steuerbetrag). In Kennzahl 67 werden die

entsprechenden Vorsteuerbeträge nach § 13b

UStG ausgewiesen.

Leistungen eines im Ausland

ansässigen Unternehmens ohne

Vorsteuer und 19 % (7 %)

Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 1 Satz

1 Nr. 1 UStG (gültig ab 01.01.2005)

AV 37

xxx

001

002

190

160

070

Auf Grund dieser Aktivfunktion wird vom

erfassten Netto-Betrag der deutsche

Regelsteuersatz ab Belegdatum 01.01.2007 von

19% bei Steuersatzschlüssel 001 (bzw.

Steuersatzschlüssel 190) und der ermäßigte

Steuersatz von 7% bei Steuersatzschlüssel 002

(bzw. Steuersatzschlüssel 070) errechnet. Die

geschuldete Umsatzsteuer wird auf ein Konto mit

der Sammelfunktion S 66190 (19%) bzw. S

66070 (7%) automatisch gebucht.

Der Ausweis in der UStVA erfolgt in der Kennzahl

52 (Bemessungsgrundlage) und Kennzahl 53

(Steuerbetrag). Der erfasste Netto-Betrag des

Kontos mit der Funktion AV 37xxx wird um den

Betrag der nicht abziehbaren Vorsteuer erhöht.

Leistungen eines im Ausland

ansässigen Unternehmens von Gas

und Elektrizität 19 % (7 %)

Vorsteuer und 19 (7) %

Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 1 Satz

1 Nr. 5 UStG (gültig ab 01.01.2005)

AV 38

xxx

001

002

190

160

070

Auf Grund dieser Aktivfunktion wird vom

erfassten Netto-Betrag der deutsche

Regelsteuersatz ab Belegdatum 01.01.2007 von

19% bei Steuersatzschlüssel 001 (bzw.

Steuersatzschlüssel 190) und der ermäßigte

Steuersatz von 7% bei Steuersatzschlüssel 002

(bzw. Steuersatzschlüssel 070) errechnet. Die

geschuldete Umsatzsteuer wird auf ein Konto mit

der Sammelfunktion S 66190 (19%) bzw. S

66070 (7%) automatisch gebucht. Die

anrechenbare Vorsteuer fließt auf ein Konto mit

der Sammelfunktion S 46190 (19%) bzw. mit der

Sammelfunktion S 46070 (7%).

Page 201: Handbuch FIBU 2009 - DATEV...5.6.1 Online-Auswertungen der DATEV-Finanzbuchführung Dokument: 0906001 Seite 3 von 608 5.7 DATEV Neutrales Erfassungssystem NESY 5.8 DATEV Phantasy Kanzleiverwaltungsprogramm

Dokument: 0906003 Seite 201 von 608

Der Ausweis in der UStVA erfolgt in der Kennzahl

52 (Bemessungsgrundlage) und Kennzahl 53

(Steuerbetrag). In Kennzahl 67 werden die

entsprechenden Vorsteuerbeträge nach § 13b

UStG ausgewiesen.

Leistungen eines im Ausland

ansässigen Unternehmens von Gas

und Elektrizität ohne Vorsteuer und

19 % (7 %) Umsatzsteuer nach §

13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UStG (gültig

ab 01.01.2005)

AV 39

xxx

001

002

190

160

070

Auf Grund dieser Aktivfunktion wird vom

erfassten Netto-Betrag der deutsche

Regelsteuersatz ab Belegdatum 01.01.2007 von

19% bei Steuersatzschlüssel 001 (bzw.

Steuersatzschlüssel 190) und der ermäßigte

Steuersatz von 7% bei Steuersatzschlüssel 002

(bzw. Steuersatzschlüssel 070) errechnet. Die

geschuldete Umsatzsteuer wird auf ein Konto mit

der Sammelfunktion S 66190 (19%) bzw. S

66070 (7%) automatisch gebucht.

Der Ausweis in der UStVA erfolgt in der Kennzahl

52 (Bemessungsgrundlage) und Kennzahl 53

(Steuerbetrag). Der erfasste Netto-Betrag des

Kontos mit der Funktion AV 39xxx wird um den

Betrag der nicht abziehbaren Vorsteuer erhöht.

Lieferungen sicherungsübereigneter

Gegenstände 19 % (7 %) Vorsteuer

und 19 % (7 %) Umsatzsteuer nach

§ 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG

(gültig ab 01.01.2005)

AV 42

xxx

001

002

190

160

070

Auf Grund dieser Aktivfunktion wird vom

erfassten Netto-Betrag der deutsche

Regelsteuersatz ab Belegdatum 01.01.2007 von

19% bei Steuersatzschlüssel 001 (bzw.

Steuersatzschlüssel 190) und der ermäßigte

Steuersatz von 7% bei Steuersatzschlüssel 002

(bzw. Steuersatzschlüssel 070) errechnet. Die

geschuldete Umsatzsteuer wird auf ein Konto mit

der Sammelfunktion S 66190 (19%) bzw. S

66070 (7%) automatisch gebucht. Die

anrechenbare Vorsteuer fließt auf ein Konto mit

der Sammelfunktion S 46190 (19%) bzw. mit der

Sammelfunktion S 46070 (7%).

Der Ausweis in der UStVA erfolgt in der Kennzahl

73 (Bemessungsgrundlage) und Kennzahl 74

(Steuerbetrag). In Kennzahl 67 werden die

entsprechenden Vorsteuerbeträge nach § 13b

UStG ausgewiesen.

Lieferungen sicherungsübereigneter

Gegenstände ohne Vorsteuer und 19

% (7 %) Umsatzsteuer nach § 13b

Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG (gültig ab

AV 43

xxx

001

002

190

Auf Grund dieser Aktivfunktion wird vom

erfassten Netto-Betrag der deutsche

Regelsteuersatz ab Belegdatum 01.01.2007 von

19% bei Steuersatzschlüssel 001 (bzw.

Steuersatzschlüssel 190) und der ermäßigte

Page 202: Handbuch FIBU 2009 - DATEV...5.6.1 Online-Auswertungen der DATEV-Finanzbuchführung Dokument: 0906001 Seite 3 von 608 5.7 DATEV Neutrales Erfassungssystem NESY 5.8 DATEV Phantasy Kanzleiverwaltungsprogramm

Dokument: 0906003 Seite 202 von 608

01.01.2005) 160

070

Steuersatz von 7% bei Steuersatzschlüssel 002

(bzw. Steuersatzschlüssel 070) errechnet. Die

geschuldete Umsatzsteuer wird auf ein Konto mit

der Sammelfunktion S 66190 (19%) bzw. S

66070 (7%) automatisch gebucht.

Der Ausweis in der UStVA erfolgt in der Kennzahl

73 (Bemessungsgrundlage) und Kennzahl 74

(Steuerbetrag). Der erfasste Netto-Betrag des

Kontos mit der Funktion AV 43xxx wird um den

Betrag der nicht abziehbaren Vorsteuer erhöht.

Umsätze, die unter das

Grunderwerbsteuergesetz fallen 19

% (7 %) Vorsteuer und 19 (7) %

Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 1 Satz

1 Nr. 3 UStG (gültig ab 01.01.2005)

AV 44

xxx

001

002

190

160

070

Auf Grund dieser Aktivfunktion wird vom

erfassten Netto-Betrag der deutsche

Regelsteuersatz ab Belegdatum 01.01.2007 von

19% bei Steuersatzschlüssel 001 (bzw.

Steuersatzschlüssel 190) und der ermäßigte

Steuersatz von 7% bei Steuersatzschlüssel 002

(bzw. Steuersatzschlüssel 070) errechnet. Die

geschuldete Umsatzsteuer wird auf ein Konto mit

der Sammelfunktion S 66190 (19%) bzw. S

66070 (7%) automatisch gebucht. Die

anrechenbare Vorsteuer fließt auf ein Konto mit

der Sammelfunktion S 46190 (19%) bzw. mit der

Sammelfunktion S 46070 (7%).

Der Ausweis in der UStVA erfolgt in der Kennzahl

73 (Bemessungsgrundlage) und Kennzahl 74

(Steuerbetrag). In Kennzahl 67 werden die

entsprechenden Vorsteuerbeträge nach § 13b

UStG ausgewiesen.

Umsätze, die unter das

Grunderwerbsteuergesetz fallen

ohne Vorsteuer und 19 % (7 %)

Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 1 Satz

3 Nr. 3 UStG (gültig ab 01.01.2005)

AV 45

xxx

001

002

190

160

070

Auf Grund dieser Aktivfunktion wird vom

erfassten Netto-Betrag der deutsche

Regelsteuersatz ab Belegdatum 01.01.2007 von

19% bei Steuersatzschlüssel 001 (bzw.

Steuersatzschlüssel 190) und der ermäßigte

Steuersatz von 7% bei Steuersatzschlüssel 002

(bzw. Steuersatzschlüssel 070) errechnet. Die

geschuldete Umsatzsteuer wird auf ein Konto mit

der Sammelfunktion S 66190 (19%) bzw. S

66070 (7%) automatisch gebucht.

Der Ausweis in der UStVA erfolgt in der Kennzahl

73 (Bemessungsgrundlage) und Kennzahl 74

(Steuerbetrag). Der erfasste Netto-Betrag des

Kontos mit der Funktion AV 45xxx wird um den

Betrag der nicht abziehbaren Vorsteuer erhöht.

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Bauleistungen eines im Inland

ansässigen Unternehmens 19 % (7

%) Vorsteuer und 19 (7) %

Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 1 Satz

1 Nr. 4 UStG (gültig ab 01.01.2005)

AV 46

xxx

001

002

190

160

070

Auf Grund dieser Aktivfunktion wird vom

erfassten Netto-Betrag der deutsche

Regelsteuersatz ab Belegdatum 01.01.2007 von

19% bei Steuersatzschlüssel 001 (bzw.

Steuersatzschlüssel 190) und der ermäßigte

Steuersatz von 7% bei Steuersatzschlüssel 002

(bzw. Steuersatzschlüssel 070) errechnet. Die

geschuldete Umsatzsteuer wird auf ein Konto mit

der Sammelfunktion S 66190 (19%) bzw. S

66070 (7%) automatisch gebucht. Die

anrechenbare Vorsteuer fließt auf ein Konto mit

der Sammelfunktion S 46190 (19%) bzw. mit der

Sammelfunktion S 46070 (7%).

Der Ausweis in der UStVA erfolgt in der Kennzahl

84 (Bemessungsgrundlage) und Kennzahl 85

(Steuerbetrag). In Kennzahl 67 werden die

entsprechenden Vorsteuerbeträge nach § 13b

UStG ausgewiesen.

Leistungen von ausländischen

Unternehmern 16 (7) % Vorsteuer

und 16 (7) % Umsatzsteuer nach §

13b UStG (gültig ab 01.01.02 bis

31.12.04)

AV 46

xxx

001

002

160

070

Auf Grund dieser Aktivfunktion wird vom

erfassten Netto-Betrag der deutsche

Regelsteuersatz ab Belegdatum 01.01.2002 von

16% bei Steuersatzschlüssel 001 (bzw.

Steuersatzschlüssel 160) und der ermäßigte

Steuersatz von 7% bei Steuersatzschlüssel 002

(bzw. Steuersatzschlüssel 070) errechnet. Die

geschuldete Umsatzsteuer wird auf ein Konto mit

der Sammelfunktion S 66160 (16%) bzw. S

66070 (7%) automatisch gebucht. Die

anrechenbare Vorsteuer fließt auf ein Konto mit

der Sammelfunktion S 46160 (16%) bzw. S

46070 (7%).

Der Ausweis in der UStVA erfolgt in der Kennzahl

54 (Umsätze 16% nach § 13b UStG) bzw.

Kennzahl 55 (Umsätze 7% nach § 13b UStG). In

Kennzahl 67 werden die entsprechenden

Vorsteuerbeträge nach § 13b UStG ausgewiesen.

Bauleistungen eines im Inland

ansässigen Unternehmens ohne

Vorsteuer und 19 % (7 %)

Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 1 Satz

1 Nr. 4 UStG (gültig ab 01.01.2005)

AV 48

xxx

001

002

190

160

070

Auf Grund dieser Aktivfunktion wird vom

erfassten Netto-Betrag der deutsche

Regelsteuersatz ab Belegdatum 01.01.2007 von

19% bei Steuersatzschlüssel 001 (bzw.

Steuersatzschlüssel 190) und der ermäßigte

Steuersatz von 7% bei Steuersatzschlüssel 002

(bzw. Steuersatzschlüssel 070) errechnet. Die

geschuldete Umsatzsteuer wird auf ein Konto mit

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Dokument: 0906003 Seite 204 von 608

der Sammelfunktion S 66190 (19%) bzw. S

66070 (7%) automatisch gebucht.

Der Ausweis in der UStVA erfolgt in der Kennzahl

84 (Bemessungsgrundlage) und Kennzahl 85

(Steuerbetrag). Der erfasste Netto-Betrag des

Kontos mit der Funktion AV 48xxx wird um den

Betrag der nicht abziehbaren Vorsteuer erhöht.

Leistungen von ausländischen

Unternehmern ohne Vorsteuer und

16 (7) % Umsatzsteuer nach § 13b

UStG (gültig ab 01.01.02 bis

31.12.04)

AV 48

xxx

001

002

160

070

Auf Grund dieser Aktivfunktion wird vom

erfassten Netto-Betrag der deutsche

Regelsteuersatz ab Belegdatum 01.01.2002 von

16% bei Steuersatzschlüssel 001 (bzw.

Steuersatzschlüssel 160) und der ermäßigte

Steuersatz von 7% bei Steuersatzschlüssel 002

(bzw. Steuersatzschlüssel 070) errechnet. Die

geschuldete Umsatzsteuer wird auf ein Konto mit

der Sammelfunktion S 66160 (16%) bzw. S

66070 (7%) automatisch gebucht.

Der Ausweis in der UStVA erfolgt in der Kennzahl

54 (Umsätze 16% nach § 13b UStG) bzw.

Kennzahl 55 (Umsätze 7% nach § 13b UStG).

Der erfasste Netto-Betrag des Kontos mit der

Funktion AV 48xxx wird um den Betrag der nicht

abziehbaren Vorsteuer erhöht.

Lieferungen des ersten Abnehmers

(= Zwischenerwerber) bei

innergemeinschaftlichen

Dreiecksgeschäften (und

Zusatzfunktion M) (gültig ab

01.01.1997)

AM 68 000

Auf Grund dieser Funktion wird die

Bemessungsgrundlage der Lieferung nach § 25b

Abs. 2 UStG (Dreiecksgeschäfte) in der UStVA,

Kennzahl 42 und in der ZM ausgewiesen

(Dreiecksgeschäfte = 1), wenn der deutsche

Unternehmer erster Abnehmer (=

Zwischenerwerber) ist (SKR 03: Konto AM 8130,

SKR 04: Konto AM 4130).

Umsätze land- und

forstwirtschaftliche Betriebe (und

Zusatzfunktion M) (gültig ab

01.01.1995)

AM 69

xxx

006

464

463

Auf Grund dieser Funktion, Kap. 3.3.2

Steuersatztabelle, wird aus dem Brutto-Betrag die

Umsatzsteuer, zum Beispiel 19% USt und USt-

Vergütung, zum Beispiel 10,7% ab 1.01.2007

herausgerechnet und gebucht. Der Prozentsatz

wird durch den Schlüssel xxx aus der

Steuersatztabelle festgelegt (zum Beispiel 006).

Die Steuerbeträge werden auf die Sammelkonten

mit den Funktionen S 69xxx bzw. S 49xxx (oder

S 69000 bzw. S 49000) gebucht.

Einrichtungsbeispiel: Fach 4, Kap. 5.4.

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Dokument: 0906003 Seite 205 von 608

Automatische Umsatzsteuer LuF und

unrichtig ausgewiesene Umsatzsteuer

(UStVA-Kz. 69)

AM 71

xxx

004

504

502

007

500

Auf Grund dieser Funktion werden automatisch

zwei Buchungen ausgelöst. Aus dem erfassten

Brutto-Betrag wird der ermäßigte Steuersatz von

7% USt herausgerechnet und auf das

Sammelkonto mit der Funktion Umsatzsteuer nicht

abführbar gebucht. In der abgeleiteten Buchung

wird der Betrag der unrichtig ausgewiesenen

Umsatzsteuer ermittelt (10,7% - 7% = 3,7%). Die

Differenz wird als Steuer in Kennzahl 69 UStVA

ausgewiesen.

Steuerpflichtige Umsätze, für die der

Leistungsempfänger die Steuer

schuldet nach § 13b Abs. 1 Satz 1

Nr. 1-5 UStG (gültig ab 01.01.2005)

AM 72 000

Buchungen beim Leistungserbringer (Netto-

Buchung ohne Steuerrechnung) auf Konten mit der

Aktivfunktion bzw. mit dem Standard-

Umsatzsteuerschlüssel 46

(Generalumkehrschlüssel 86) werden in der UStVA

ausgewiesen (Kennzahl 60).

Innergemeinschaftliche Lieferungen

LuF an Abnehmer mit USt-IdNr. AM 78

xxx

003

090

107

Auf Grund dieser Funktion wird aus dem Brutto-

Betrag der Prozentsatz errechnet und gebucht, der

durch den Schlüssel der Steuersatztabelle

festgelegt ist. Die Steuer wird auf das

Sammelkonto mit der Funktion Umsatzsteuer nicht

abführbar LuF S 68xxx gebucht. Der Ausweis der

Bemessungsgrundlage erfolgt in der UStVA-

Kennzahl 77 "Lieferungen in das übrige

Gemeinschaftsgebiet an Abnehmer mit USt-IdNr.".

Die Funktion ist nicht im SKR enthalten und muss

individuell angelegt werden.

Automatische

Umsatzsteuererrechnung AM 80 xxx

Analog Funktion AV 30xxx. Statt Vorsteuer wird

Umsatzsteuer errechnet und gebucht. Die Steuer

wird auf das Sammelkonto mit der Funktion S

(Umsatzsteuer) gebucht.

Automatische

Umsatzsteuererrechnung mit Faktor

2

AM 81 xxx

Analog Funktion AV 31xxx. Statt Vorsteuer wird

Umsatzsteuer errechnet und gebucht. Bei Fkt.-Nr.

AM 81000 wird keine Umsatzsteuer errechnet.

Erlöse USt-frei mit Vorsteuerabzug

nicht EU-Land (u. Zusatzfunktion M)

(gültig ab 01.01.1996)

AM 82 000

Beträge werden auf Grund dieser Funktion in der

Umsatzsteuer-Voranmeldung ausgewiesen

(Kennzahl 43). Die Aktivfunktion AM 82000 ist

im SKR enthalten: SKR 03, zum Beispiel Konto

AM 8150, SKR 04, zum Beispiel Konto AM 4150.

Faktor 2-Eingabe ist möglich. Siehe Funktion AM

88000.

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Dokument: 0906003 Seite 206 von 608

Erlöse USt-frei mit Vorsteuerabzug

nicht EU-Land (u. Zusatzfunktion M)

(gültig ab 01.01.2007)

AM 82

xxx

510

511

Wie AM 82000. In der Umsatzsteuer-

Voranmeldung, Kennzahl 43, werden die Beträge

zusammengefasst, in der Umsatzsteuererklärung

entsprechend der Funktionsergänzung differenziert

ausgewiesen.

Erlöse USt-frei ohne Vorsteuerabzug

nicht EU-Land (und Zusatzfunktion

M) (gültig ab 01.01.1998)

AM 83 000

Beträge werden auf Grund dieser Funktion in der

Umsatzsteuer-Voranmeldung ausgewiesen

(Kennzahl 48). Die Aktivfunktion AM 83000 ist

im SKR enthalten: SKR 03, Konto AM 8100, SKR

04, Konto AM 4100. Faktor 2-Eingabe ist möglich.

Siehe Funktion AM 89000.

Erlöse USt-frei ohne Vorsteuerabzug

nicht EU-Land (und Zusatzfunktion

M) (gültig ab 01.01.07)

AM 83

xxx

510

512

Wie AM 83000. In der Umsatzsteuer-

Voranmeldung, Kennzahl 48, werden die Beträge

zusammengefasst, in der Umsatzsteuererklärung

entsprechend der Funktionsergänzung differenziert

ausgewiesen.

Unentgeltliche Wertabgaben i.S. § 3

Abs. 1b Nr. 1 UStG (gültig ab

01.04.1999)

1. Entnahme von Gegenständen (und

Zusatzfunktion M)

AM 84 xxx

Analog AV 30xxx. Statt Vorsteuer wird USt

errechnet und gebucht. Mögliche Schlüssel sind

001, 002, 065, 130, 070, 140, 150, 160 und

190. Beträge werden auf Grund dieser Funktion

automatisch in der UStVA ausgewiesen. Die

Einrichtung der Funktionen AM 84xxx - AM

87xxx auf individuelle USt-Schlüssel ist nicht

zulässig.

2. Verwendung von Gegenständen i.

S. § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG (und

Zusatzfunktion M)

AM 85 xxx wie oben

3. Unentgeltliche Erbringung einer

sonstigen Leistung i. S. § 3 Abs. 9a

Nr. 2 UStG (und Zusatzfunktion M)

AM 86 xxx wie oben

4. Unentgeltliche Zuwendungen von

Gegenständen i. S. § 3 Abs. 1b Nr. 2

und 3 UStG (und Zusatzfunktion M)

AM 87 xxx wie oben

Erlöse USt-frei mit Vorsteuerabzug

mit Faktor 2 nicht EU-Land (und

Zusatzfunktion M) (gültig ab

01.01.1996)

AM 88 000

Beträge werden auf Grund dieser Funktion in der

UStVA ausgewiesen (Kennzahl 43) und zusätzlich

wird auf Grund eines Faktors, den Sie erfassen

können (Faktor 2), ein bestimmter %-Satz des

Betrages auf von Ihnen festgelegte Konten

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Dokument: 0906003 Seite 207 von 608

gebucht (vgl. Funktion AM 82000 bzw. 82xxx).

Erlöse USt-frei mit Vorsteuerabzug

mit Faktor 2 nicht EU-Land (und

Zusatzfunktion M) (gültig ab

01.01.07)

AM 88

xxx

510

511

Wie AM 88000. In der Umsatzsteuer-

Voranmeldung, Kennzahl 43, werden die Beträge

zusammengefasst, in der Umsatzsteuererklärung

entsprechend der Funktionsergänzung differenziert

ausgewiesen.

Erlöse USt-frei ohne Vorsteuerabzug

mit Faktor 2 nicht EU-Land (und

Zusatzfunktion M) (gültig ab

01.01.1998)

AM 89 000

Beträge werden auf Grund dieser Funktion in der

UStVA ausgewiesen (Kennzahl 48) und zusätzlich

wird auf Grund eines Faktors 2, den Sie erfassen,

ein bestimmter Prozentsatz des Betrages auf von

Ihnen festgelegte Konten gebucht (vgl. Funktion

AM 83000).

Erlöse USt-frei ohne Vorsteuerabzug

mit Faktor 2 nicht EU-Land (und

Zusatzfunktion M) (gültig ab

01.01.07)

AM 89

xxx

510

512

Wie AM 89000. In der Umsatzsteuer-

Voranmeldung, Kennzahl 48, werden die Beträge

zusammengefasst, in der Umsatzsteuererklärung

entsprechend der Funktionsergänzung differenziert

ausgewiesen.

3.3.2 Steuersatztabelle Aktivfunktionen für Deutschland

Steuersätze für Regelbesteuerer (Soll- bzw. Ist-Versteuerer) und Pauschalierer.

Steuersätze Deutschland Ergän-

zung

Steuersätze

Deutschland

Ergän-

zung

Voller Steuersatz 1)

Ermäßigter Steuersatz 2)

001

002

7,00

7,00/2,00

Pauschalierer 7)

070

502

Steuersatz landwirtschaftliche Betriebe nach § 24 Abs. 1 Ziffer 3 UStG

(Pauschalierer) 3)

003

7,00/3,70

Pauschalierer 8)

7,50

504

075

Steuersatz landwirtschaftliche Betriebe nach § 24 Abs. 1 Ziffer 3 UStG

(Pauschalierer) und ermäßigter Steuersatz 14)

(gültig ab 1.01.2004)

004

7,60

8,00

8,40

076

080

840

Steuersatz landwirtschaftliche Betriebe nach § 24 Abs. 1 Ziffer 2 UStG

(Pauschalierer) 5)

006

8,50

9,00

085

090

Steuersatz landwirtschaftliche Betriebe nach § 24 Abs. 1 Ziffer 3 UStG 008 9,00/7,00 501

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Dokument: 0906003 Seite 208 von 608

(Pauschalierer) und voller Steuersatz 10) Pauschalierer 11)

9,30

930

Steuersatz landwirtschaftliche Betriebe nach § 24 Abs. 1 Ziffer 1 UStG

(Pauschalierer) 13) 009

9,50

10,00

095

100

1,00

2,00

010

020

10,70

10,70/8,30

Pauschalierer 12)

107

503

2,40 024 11,00 110

3,00 030 12,00 120

3,60 036 13,00 130

4,00

4,20

040

420

14,00

15,00

140

150

4,50

4,65

045

465

16,00

16,00/9,00

Pauschalierer 9)

160

463

5,00

5,50

5,60

6,00

6,20

6,50

050

055

560

060

620

065

17,00

17,50

17,60

18,00

18,50

18,60

19,00

19,00/10,70

Pauschalierer 6)

170

175

176

180

185

186

190

464

20,00

25,00

200

250

32,00

33 1/3

320

333

30,00 300 Altteile 4) 990

Erlöse USt-frei mit Vorsteuerabzug nicht

EG

- Funkt.-Nr. AM 82xxx/88xxx

Ergänzung

Erlöse USt-frei ohne Vorsteuerabzug nicht

EG

- Funkt.-Nr. AM 83xxx/89xxx

Ergän-

zung

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Dokument: 0906003 Seite 209 von 608

Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 2-7 UStG /

Provisionserlöse, steuerfrei § 4 Nr. 5 UStG -

Die Aktivfunktion AM 82000 ist im SKR 03,

zum Beispiel Konto AM 8150, im SKR 04,

zum Beispiel Konto AM 4150 enthalten.

Faktor 2 ist möglich: Funktion AM 88000.

00015)

Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 8 ff UStG /

Sonstige steuerfreie Umsätze Inland /

Provisionserlöse, steuerfrei § 4 Nr. 8 ff UStG -

Die Aktivfunktion AM 83000 ist im SKR 03,

Konto AM 8100, SKR 04, Konto AM 4100

enthalten.

Faktor 2 ist möglich: Funktion AM 89000.

00016)

Steuerfreie Umsätze Offshore usw. - Die

Aktivfunktion AM 82510 ist im SKR 03,

Konto AM 8140, SKR 04, Konto AM 4140

enthalten.

Faktor 2 ist möglich: Funktion AM 88510.

51015)

Steuerfreie Umsätze z. Gesamtumsatz

gehörend

- Die Aktivfunktion AM 83510 ist im SKR 03,

Konto AM 8160, SKR 04, Konto AM 4160

enthalten. Faktor 2 ist möglich: Funktion AM

89510.

51016)

Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 1a UStG - Die

Aktivfunktion AM 82511 ist im SKR 03,

Konto AM 8120, SKR 04, Konto AM 4120

enthalten. Faktor 2 ist möglich: Funktion AM

88511.

51115)

Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 12 UStG - Die

Aktivfunktion AM 83512 ist im SKR 03,

Konto AM 8105, SKR 04, Konto AM 4105

enthalten.

Faktor 2 ist möglich: Funktion AM 89512.

51216)

1) Der volle Steuersatz beträgt bei Schlüssel 001 ab 01.04.98 16 %, ab 01.01.07 19 %.

2) Der ermäßigte Steuersatz beträgt bei Schlüssel 002 7 %.

3)

Der Steuersatz beträgt ab 01.01.94 9 %, ab 01.04.98 9,5 %, ab 01.07.98 10 %, ab 01.04.99 9 % und ab

01.01.07 10,7 %. Der Schlüssel 003 ist nur in Verbindung mit den Funktionsnummern AV 30xxx, AV 31xxx, AV

56xxx, AM 78xxx, AM 80xxx und AM 81xxx möglich.

4)

Bei der Errechnung der Steuer wird für Altteile, Schlüssel 990, der nach Belegdatum gültige Steuersatz um 10%

erhöht, zum Beispiel ab 01.04.98 bei 16% werden 17,6 % und ab 01.01.07 bei 19 % werden 20,9 % als Steuer

herausgerechnet.

5)

Zeitabhängiger Steuersatzschlüssel bis 31.12.06 16 % USt und 9 % USt-Vergütung, ab 01.01.07 19 % USt und

10,7 % USt-Vergütung für Umsätze land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Der Schlüssel 006 ist nur in

Verbindung mit der Aktivfunktion AM 69xxx möglich. Die Differenz von Bemessung und Steuern wird in UStVA,

Kennzahl 76/80 ausgewiesen.

6)

Zeitunabhängiger Steuersatzschlüssel 19 % USt und 10,7 % USt-Vergütung, für Umsätze land- und

forstwirtschaftliche Betriebe. Der Schlüssel 464 ist nur in Verbindung mit der Aktivfunktion AM 69xxx möglich.

Erfassen Sie Buchungen mit dem Steuersatzschlüssel vor dem 01.01.07, wird der Buchungssatz abgelehnt.

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Dokument: 0906003 Seite 210 von 608

7)

Zeitunabhängiger Steuersatzschlüssel 7 % USt nicht abführbar und 2 % unrichtige USt für Umsätze land- und

forstwirtschaftliche Betriebe. Der Schlüssel 502 (gültig ab Belegdatum 1.01.2004) ist nur bei Regelbesteuerung

von Bedeutung und unterscheidet zwischen Soll- und Ist-Versteuerer. Er ersetzt den bisherigen Schlüssel 500. Er

ist nur in Verbindung mit der Aktivfunktion AM 71xxx möglich (siehe auch Schlüssel 004).

8)

Zeitunabhängiger Steuersatzschlüssel 7 % USt nicht abführbar und 3,7 % unrichtige USt für Umsätze land- und

forstwirtschaftliche Betriebe. Der Schlüssel 504 (gültig ab Belegdatum 1.01.2007) ist nur bei Regelbesteuerung

von Bedeutung und unterscheidet zwischen Soll- und Ist-Versteuerer. Er ist nur in Verbindung mit der

Aktivfunktion AM 71xxx möglich (siehe auch Schlüssel 004).

9)

Zeitunabhängiger Steuersatzschlüssel 16 % USt und 9 % USt-Vergütung für Umsätze land- und

forstwirtschaftliche Betriebe. Der Schlüssel 463 ist nur in Verbindung mit der Aktivfunktion AM 69xxx möglich.

Erfassen Sie Buchungen mit dem Steuersatzschlüssel vor dem 01.04.99, wird der Buchungssatz abgelehnt.

10)

Zeitabhängiger Steuersatzschlüssel bis 31.12.06 9 % USt nicht abführbar und 7 % unrichtige USt, ab 01.01.07

10,7 % USt nicht abführbar und 8,3 % unrichtige USt für Umsätze land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Der

Schlüssel 008 ist nur in Verbindung mit der Aktivfunktion AM 71xxx möglich und nur bei Umsatzsteuer-

Artenschlüssel M (Pauschalierer) von Bedeutung.

11)

Zeitunabhängiger Steuersatzschlüssel 9 % USt nicht abführbar und 7 % unrichtige USt für Umsätze land- und

forstwirtschaftliche Betriebe. Der Schlüssel 501 ist nur in Verbindung mit der Aktivfunktion AM 71xxx möglich

und nur bei Umsatzsteuer-Artenschlüssel M (Pauschalierer) von Bedeutung (siehe auch Schlüssel 008).

12)

Zeitunabhängiger Steuersatzschlüssel 10,7 % USt nicht abführbar und 8,3 % unrichtige USt für Umsätze land-

und forstwirtschaftliche Betriebe. Der Schlüssel 503 (gültig ab Belegdatum 1.01.2007) ist nur in Verbindung mit

der Aktivfunktion AM 71xxx möglich und nur bei Umsatzsteuer-Artenschlüssel M (Pauschalierer) von

Bedeutung (siehe auch Schlüssel 008).

13) Der Steuersatz beträgt ab 01.01.2007 5,5 %. Der Schlüssel 009 ist nur in Verbindung mit den Aktivfunktionen

AV 30xxx, AV 31xxx und AM 80xxx, AM 81xxx möglich.

14)

Zeitabhängiger Steuersatzschlüssel bis 31.12.06 7 % USt nicht abführbar und 2 % unrichtige USt, ab 01.01.07 7

% USt nicht abführbar und 3,7 % unrichtige USt für Umsätze land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Der

Schlüssel 004 ist nur bei Regelbesteuerung von Bedeutung und unterscheidet zwischen Soll- und Ist-

Versteuerer. Er ist nur in Verbindung mit der Aktivfunktion AM 71xxx möglich.

o Buchungen mit dieser Aktivfunktion (AM 71004 bzw. AM 71504) werden beim Soll-Versteuerer auf

Sammelkonten mit den Funktionen S 71xxx, S 72xxx und S 80xxx gesammelt.

o Debitorische Buchungen mit dieser Aktivfunktion werden beim Ist-Versteuerer auf Sammelkonten

mit den Funktionen S 72xxx, S 81xxx und S 83xxx gesammelt.

Hinweis: Der Ausweis in der UStVA erfolgt bei Buchung des Zahlungseingangs, wenn Sie diesen mit

einem individuellen USt-Schlüssel mit der Funktion AM 71004 bzw. AM 71504 buchen.

15) Buchungen mit der Aktivfunktion AM 82000, AM 82510, AM 82511 bzw. AM 88000, AM 88510, AM 88511

werden ab 01.01.2007 in der UStVA, Kennzahl 43 und im Verarbeitungsprotokoll zusammengefasst. In der

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Dokument: 0906003 Seite 211 von 608

Umsatzsteuererklärung werden die Beträge entsprechend der Funktionsergänzung differenziert ausgewiesen.

16)

Buchungen mit der Aktivfunktion AM 83000, AM 83510, AM 83512 bzw. AM 89000, AM 89510, AM 89512

werden ab 01.01.2007 in der UStVA, Kennzahl 48 und im Verarbeitungsprotokoll zusammengefasst. In der

Umsatzsteuererklärung werden die Beträge entsprechend der Funktionsergänzung differenziert ausgewiesen.

3.3.3 Funktionstabelle Aktivfunktionen für EU-Länder

Aktivfunktion Typ Programmfunktion Beschreibung

EU-Länder Haupt-

Funkt.

Ergän-

zung

Steuerfreier

innergemeinschaftlicher Erwerb

nach § 4b UStG (gültig ab

01.01.1993)

AV 52 000

Steuerfreier innergemeinschaftlicher Erwerb nach §

4b UStG.

Beträge werden auf Grund dieser Funktion in der

UStVA ausgewiesen (Kennzahl 91). Zusätzlich erfolgt

ein Ausweis im EG-Journal.

Steuerpflichtiger

innergemeinschaftlicher Erwerb

von Neufahrzeugen von

Lieferanten ohne USt-IdNr. (gültig

ab 01.01.1993)

AV 53

xxx

001

190

160

Auf Grund dieser Funktion wird von dem erfassten

Netto-Betrag der Normalsatz für Deutschland von

19% errechnet. Die Erwerbsteuer (Umsatzsteuer)

wird auf ein Konto mit der Sammelfunktion S 73000

automatisch gebucht. Die anrechenbare Vorsteuer

fließt auf das Konto mit der Sammelfunktion S

53000. Der Ausweis in der UStVA erfolgt in der

Kennzahl 94/96 "Steuerpflichtige

innergemeinschaftliche Erwerbe neuer Fahrzeuge von

Lieferern ohne USt-IdNr. zum allgemeinen Steuersatz"

(Bemessung und Steuer) und in der Kennzahl 61

"Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen

Erwerb von Gegenständen". Zusätzlich erfolgt ein

Ausweis im EG-Journal.

Steuerpflichtiger

innergemeinschaftlicher Erwerb

(gültig ab 01.01.1993)

AV 54

xxx

001

002

190

160

070

Auf Grund dieser Funktion wird von dem erfassten

Netto-Betrag der Normalsatz für Deutschland von

19% bei Steuersatzschlüssel 001 bzw. der ermäßigte

Steuersatz von 7% bei Steuersatzschlüssel 002

errechnet. Die Erwerbsteuer (Umsatzsteuer) wird auf

ein Konto mit der Sammelfunktion S 74190 (19%)

bzw. S 74070 (7%) automatisch gebucht. Die

anrechenbare Vorsteuer fließt auf das Konto mit der

Sammelfunktion S 54190 (19%) bzw. S 54070

(7%).

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Dokument: 0906003 Seite 212 von 608

Der Ausweis in der UStVA erfolgt in der Kennzahl 89

"Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum

Steuersatz von 19 v. H." und in der Kennzahl 93

"Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum

Steuersatz von 7 v. H.". In der Kennzahl 61

"Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen

Erwerb von Gegenständen" erfolgt der Ausweis der

Vorsteuer. Zusätzlich erfolgt jeweils ein Ausweis im

EG-Journal.

Steuerpflichtiger

innergemeinschaftlicher Erwerb

(ausländische %-Sätze, gültig ab

01.01.2005)

AV 54 xxx

Wenn Sie mit Steuersätzen anderer EU-Staaten

buchen, wird auf Grund dieser Funktion von dem

erfassten Netto-Betrag der entsprechende EG-

Steuersatz errechnet und gebucht, der durch den

Schlüssel der Steuersatztabelle Aktivfunktionen für

EU-Länder für zeitunabhängige EG-

Steuersatzschlüssel Kap. 3.3.4 festgelegt ist. Die

Erwerbsteuer (USt) wird auf ein Konto mit der

Sammelfunktion S 74000 automatisch gebucht, die

anrechenbare Vorsteuer fließt auf das Konto mit der

Sammelfunktion S 54000, wenn Sie individuell keine

eigenen Sammelkonten (S 74xxx bzw. S 54xxx)

eingerichtet haben. Zusätzlich erfolgt ein Ausweis im

EG-Journal unter "Umsatzsteuer direkt gebucht".

Der Ausweis der Vorsteuer erfolgt in der UStVA,

Kennzahl 61 "Vorsteuerbeträge aus dem

innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen".

Steuerpflichtiger

innergemeinschaftlicher Erwerb

mit Faktor 2 (gültig ab

01.01.1993)

AV 55

xxx

(001)

(002)

190

160

070

Diese Funktion arbeitet wie die Funktion AV 54xxx.

Zusätzlich kann auf Grund eines Faktors (Faktor 2)

ein bestimmter %-Satz des Netto-Betrages auf von

Ihnen festgelegten Konten gebucht werden. Diese

Funktion wird standardmäßig nicht eingerichtet und

kann von Ihnen individuell auf Konten gespeichert

werden.

Der Ausweis in der UStVA erfolgt in den Kennzahlen

61, 93 und Kennzahl 89 (siehe Funktion AV

54xxx). Zusätzlich erfolgt der Ausweis im EG-Journal.

Steuerpflichtiger

innergemeinschaftlicher Erwerb

mit Faktor 2 (ausländische %-

Sätze, gültig ab 01.01.2005)

AV 55 xxx

Wenn Sie mit Steuersätzen anderer EU-Staaten

buchen, erfolgt der Ausweis der Vorsteuer in der

UStVA, Kennzahl 61 "Vorsteuerbeträge aus dem

innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen"

(siehe Funktion AV 54xxx).

Steuerpflichtiger

innergemeinschaftlicher Erwerb

AV 58 xxx

001

Auf Grund dieser Funktion wird von dem erfassten

Netto-Betrag Erwerbsteuer (Umsatzsteuer) zum

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Dokument: 0906003 Seite 213 von 608

ohne Vorsteuerabzug (gültig ab

01.01.1993)

002

190

160

070

Normalsatz für Deutschland von 19% bei

Steuerschlüssel 001 bzw. der ermäßigte Steuersatz

von 7% bei Steuersatzschlüssel 002 errechnet. Die

Erwerbsteuer (Umsatzsteuer) fließt auf ein Konto mit

der Sammelfunktion S 78000. Der erfasste Netto-

Betrag des Kontos mit der Funktion AV 58xxx wird

um den Betrag der nicht abziehbaren Vorsteuer

erhöht.

Der Ausweis in der UStVA erfolgt in der Kennzahl 89

"Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum

Steuersatz von 19 v. H." und in der Kennzahl 93

"Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum

Steuersatz von 7 v. H.". Zusätzlich erfolgt ein Ausweis

im EG-Journal.

Steuerpflichtiger

innergemeinschaftlicher Erwerb

ohne Vorsteuerabzug

(ausländische %-Sätze, gültig ab

01.01.2005)

AV 58 xxx

Wenn Sie mit Steuersätzen anderer EU-Staaten

buchen, wird auf Grund dieser Funktion von dem

erfassten Netto-Betrag der entsprechende EG-

Steuersatz errechnet, der durch den Schlüssel der

Steuersatztabelle Aktivfunktionen für EU-Länder

für zeit-unabhängige EG-Steuersatzschlüssel Kap.

3.3.4 festgelegt ist. Die Erwerbsteuer (Umsatzsteuer)

wird auf ein Konto mit der Sammelfunktion S 78000

automatisch gebucht, wenn Sie individuell kein

eigenes Sammelkonto (S 78xxx) eingerichtet haben.

Der erfasste Netto-Betrag des Kontos mit der

Funktion AV 58xxx wird um den Betrag der nicht

abziehbaren Vorsteuer erhöht. Zusätzlich erfolgt ein

Ausweis im EG-Journal unter "Umsatzsteuer direkt

gebucht".

Steuerpflichtige EU-Lieferung in

der BRD an Privat oder diesen

gleichgestellten Unternehmern bei

Unterschreiten der Lieferschwelle

(gültig ab 01.01.1993)

AM 60

xxx

001

002

190

160

070

Auf Grund dieser Funktion wird aus dem Brutto-

Betrag der Prozentsatz von 19% bei

Steuersatzschlüssel 001 bzw. 7% bei 002 errechnet

und auf Konten mit der Sammelfunktion S 60xxx

gesammelt. Beträge werden auf Grund dieser

Funktion in der UStVA ausgewiesen (Kennzahl

35/36, 81 bzw. 86). Zusätzlich erfolgt ein Ausweis

im EG-Journal.

Steuerpflichtige EU-Lieferung in

der BRD an Privat oder diesen

gleichgestellten Unternehmern bei

Unterschreiten der Lieferschwelle

mit Faktor 2 (gültig ab

01.01.1993)

AM 61

xxx

001

002

190

160

070

Diese Funktion arbeitet wie die Funktion AM 60 xxx.

Zusätzlich kann auf Grund eines Faktors (Faktor 2)

ein bestimmter %-Satz des Netto-Betrages auf von

Ihnen festgelegten Konten gebucht werden. Diese

Funktion wird standardmäßig nicht eingerichtet und

kann von Ihnen individuell auf Konten eingerichtet

werden. Der Ausweis in der UStVA erfolgt in den

Kennzahlen 35/36, 81 bzw. 86 (siehe Funktion AM

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Dokument: 0906003 Seite 214 von 608

60xxx). Zusätzlich erfolgt ein Ausweis im EG-Journal.

In BRD nicht steuerbarer Umsatz

- im anderen EU-Land

steuerpflichtiger Umsatz

(ausländische %-Sätze)

AM 62 xxx

Auf Grund dieser Funktion wird aus dem erfassten

Brutto-Betrag ausländische Umsatzsteuer errechnet.

Die Funktion ist für Versendungen bzw. Beförderung

von Gegenständen an Privat oder diesen

Gleichgestellte bestimmt, die im Bestimmungsland

steuerpflichtig werden. Der Steuerbetrag wird auf

dem Sammelkonto mit der Sammelfunktion S 62000

gebucht. Die Aktivfunktion AM 62xxx ist im

Standardkontenrahmen nicht enthalten. Sie kann vom

Anwender individuell eingerichtet werden. Es gelten

die Schlüssel der Steuersatztabelle Aktivfunktionen

für EU-Länder für EG-Steuersatzschlüssel Kap.

3.3.4.

Der Ausweis in der deutschen UStVA erfolgt in der

Kennzahl 45 (Nicht steuerbare Umsätze, gültig ab

01.01.03). Zusätzlich erfolgt ein Ausweis im EG-

Journal. In den anderen EU-Staaten entsteht

Steuerdeklarationspflicht.

In BRD nicht steuerbarer Umsatz

- im anderen EU-Land

steuerpflichtiger Umsatz

(ausländische %-Sätze)

AM 63 xxx

Diese Funktion arbeitet wie die Funktion AM 62 xxx.

Zusätzlich kann auf Grund eines Faktors (Faktor 2)

ein bestimmter %-Satz des Netto-Betrages auf von

Ihnen festgelegten Konten gebucht werden. Konten

mit dieser Funktion sind im Standardkontenrahmen

nicht enthalten. Sie können sich individuell Konten mit

dieser Funktion einrichten.

In BRD nicht steuerbarer Umsatz

- im anderen EU-Land

steuerpflichtiger Umsatz aus

sonstigen Leistungen

(ausländische %-Sätze)

AM 64 xxx

Auf Grund dieser Funktion wird aus dem erfassten

Brutto-Betrag ausländische Umsatzsteuer errechnet.

Die Funktion ist für bestimmte Sonstige Leistungen

bestimmt, die im Bestimmungsland steuerpflichtig

werden. Der Steuerbetrag wird auf dem Sammelkonto

mit der Sammelfunktion S 64000 gebucht. Die

Aktivfunktion AM 64xxx ist im SKR nicht enthalten.

Sie kann vom Anwender genutzt werden, um sich

individuell Konten für EU-Länder einzurichten. Im

Kap. 3.3.4 befindet sich die Steuersatztabelle für EU-

Länder.

Der Ausweis in der UStVA erfolgt in der Kennzahl 45

(Nicht steuerbare Umsätze, gültig ab 01.01.03).

Zusätzlich erfolgt ein Ausweis im EG-Journal. In den

anderen EU-Staaten entsteht in bestimmten Fällen

Steuerdeklarationspflicht.

In BRD nicht steuerbare sonstige AM 64 000 Hier werden die im Inland nicht steuerbaren

Lieferungen und sonstigen Leistungen mit Netto-

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Dokument: 0906003 Seite 215 von 608

Leistung in EU-Länder Betrag gebucht, deren Leistungsort nicht im Inland

liegt und die im anderen EU-Land steuerpflichtig sind.

Die Aktivfunktion AM 64000 ist im SKR enthalten:

SKR 03, Konto AM 8339, SKR 04, Konto AM 4339.

Der Ausweis in der deutschen UStVA erfolgt in der

Kennzahl 45 (Nicht steuerbare Umsätze, gültig ab

01.01.03). Zusätzlich erfolgt ein Ausweis im EG-

Journal.

In BRD nicht steuerbare sonstige

Leistung in EU-Länder AM 65 000

Diese Funktion arbeitet wie die Funktion AM 64 000.

Zusätzlich kann auf Grund eines Faktors (Faktor 2)

ein bestimmter %-Satz des Netto-Betrages auf von

Ihnen festgelegten Konten gebucht werden. Konten

mit dieser Funktion sind im Standardkontenrahmen

nicht enthalten. Sie können sich individuell Konten mit

dieser Funktion einrichten.

In BRD nicht steuerbarer Umsatz

- im anderen EU-Land

steuerpflichtiger Umsatz aus

sonstigen Leistungen

(ausländische %-Sätze)

AM 65 xxx

Diese Funktion arbeitet wie die Funktion AM 64 xxx.

Zusätzlich kann auf Grund eines Faktors (Faktor 2)

ein bestimmter %-Satz des Netto-Betrages auf von

Ihnen festgelegten Konten gebucht werden. Konten

mit dieser Funktion sind im Standardkontenrahmen

nicht enthalten. Sie können sich individuell Konten mit

dieser Funktion einrichten.

Lieferungen des ersten

Abnehmers (= Zwischenerwerber)

bei innergemeinschaftlichen

Dreiecksgeschäften

AM 68 000

Auf Grund dieser Funktion wird die

Bemessungsgrundlage der Lieferung nach § 25b Abs.

2 UStG (Dreiecksgeschäfte) in der UStVA, Kennziffer

42 und in der ZM ausgewiesen (Dreiecksgeschäfte =

1), wenn eine USt-IdNr. erfasst wurde bzw. im

Debitorenstamm hinterlegt wurde und wenn der

deutsche Unternehmer erster Abnehmer (=

Zwischenerwerber) ist (SKR 03, Konto AM 8130,

SKR 04, Konto AM 4130). Zusätzlich erfolgt ein

Ausweis im EG-Journal.

Steuerfreie

innergemeinschaftliche

Lieferungen (§ 4 Nr. 1b UStG) an

Abnehmer mit USt-IdNr.

AM 74 000

Steuerfrei. Der Ausweis in der UStVA erfolgt in der

Kennzahl 41 "Innergemeinschaftliche Lieferungen (§

4 Nr. 1b UStG) an Abnehmer mit USt-IdNr."

Buchungen auf derartige Konten werden für die

Zusammenfassende Meldung berücksichtigt, sofern

im Buchungssatz die USt-IdNr. des EU-

Geschäftspartners erfasst wird. Die Eingabe der USt-

IdNr. im Buchungssatz ist nicht erforderlich, wenn in

den Debitorenstammdaten die USt-IdNr. hinterlegt

wird. Zusätzlich erfolgt ein Ausweis im EG-Journal.

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Dokument: 0906003 Seite 216 von 608

Steuerfreie

innergemeinschaftliche

Lieferungen (§ 4 Nr. 1b UStG) an

Abnehmer mit USt-IdNr.

AM 75 000

Diese Funktion arbeitet wie die Funktion AM 74 000.

Zusätzlich kann auf Grund eines Faktors (Faktor 2)

ein bestimmter %-Satz des Netto-Betrages auf von

Ihnen festgelegten Konten gebucht werden.

Steuerfreie

innergemeinschaftliche Lieferung

neuer Fahrzeuge an Abnehmer

ohne USt-IdNr.

AM 76 000

Steuerfrei. Der Ausweis in der UStVA erfolgt in der

Kennzahl 44 "Innergemeinschaftliche Lieferungen (§

4 Nr. 1b UStG) neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne

USt-IdNr.". Zusätzlich erfolgt ein Ausweis im EG-

Journal.

Steuerfreie inner-

gemeinschaftliche Lieferung neuer

Fahrzeuge an Abnehmer ohne

USt-IdNr.

AM 77 000

Diese Funktion arbeitet wie die Funktion AM 76 000.

Zusätzlich kann auf Grund eines Faktors (Faktor 2)

ein bestimmter %-Satz des Netto-Betrages auf von

Ihnen festgelegten Konten gebucht werden.

Hinweis:

Buchen Sie mit Automatikkonten, haben Sie ebenfalls wie beim Buchen mit EG-BU-Schlüsseln

die Möglichkeit, zusätzliche Informationen im EG-Fenster zu erfassen.

3.3.4 Steuersatztabelle Aktivfunktionen für EU-Länder

Auch zu Buchungen für EU-Länder können Sie sich individuelle EG-Konten und EG-

Umsatzsteuerschlüssel mit den entsprechenden Steuersätzen einrichten. Dabei können Sie

zwischen zeitabhängigen (belegdatumsabhängigen) und zeitunabhängigen

(belegdatumsunabhängigen) Steuerschlüsseln wählen.

Hinweis:

Sofern Sie eine differenzierte Sammlung der Steuer im anderen EU-Land vornehmen wollen,

können Sie sich individuell für jeden Steuersatz und jedes EU-Land ein derartiges

Sammelkonto mit der entsprechenden zeitunabhängigen Funktionsergänzung einrichten.

Tipp: Richten Sie nur dann Konten mit diesen Funktionen ein, wenn sonstige Leistungen zu

buchen sind. Gleiches gilt, wenn eine große Zahl von Versendungslieferungen zu buchen ist

und Sie sich das Erfassen des BU-Schlüssels 10 ersparen wollen.

Die aktuellen Steuersatztabellen für EU-Länder finden Sie auch in der DATEV Informations-

Datenbank, Dokumentnummer 1020975.

Zeitunabhängige EG-Steuersatzschlüssel

Auf die folgende Steuersatztabelle mit zeitunabhängigen Schlüsseln greifen Sie zu, wenn Sie

individuelle Konten mit Steuersätzen anderer EU-Staaten einrichten wollen:

EU-Land

(zeitunabhängig)

Kür-

zel

Erg.-

zung

Null-

satz

Erg.-

zung

ermäßig-

ter Satz

Erg.-

zung

Normal-

Satz

Belgien BE 820 ja 010 1 % 851 21 %

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Dokument: 0906003 Seite 217 von 608

060

120

6 %

12 %

Bulgarien * BG - nein 894 7 % 891 20 %

Dänemark DK 821 ja - - 250 25 %

Deutschland DE - nein 070 7 % 853

890

16 %

19 %

Estland EE - nein 302 9 % 860

307

18 %

20 %

Finnland FI - -

889

837

845

8 %

12 %

17 %

838 22 %

Frankreich FR 839 ja 021

055

2,1 %

5,5 % 196 19,6 %

Griechenland EL - nein 883

884

4,5 %

9 % 885 19 %

Irland IE 823 ja 025

135

2,5 %

13,5 % 301 21,5 %

Italien IT - nein

824

849

850

4 %

10 %

16 %

200 20 %

Lettland LV - nein 303 10 % 304 21 %

Litauen LT - nein 857 9 % 305 19 %

Luxemburg LU - nein 030

826

3 %

6 %

828

830

12 %

15 %

Malta MT - nein 871 5 % 887 18 %

Niederlande NL - nein 827 6 % 854 19 %

Page 218: Handbuch FIBU 2009 - DATEV...5.6.1 Online-Auswertungen der DATEV-Finanzbuchführung Dokument: 0906001 Seite 3 von 608 5.7 DATEV Neutrales Erfassungssystem NESY 5.8 DATEV Phantasy Kanzleiverwaltungsprogramm

Dokument: 0906003 Seite 218 von 608

Österreich AT - nein 835 10 % 836 20 %

Polen PL - nein 875 7 % 876 22 %

Portugal PT - nein 050 5 % 898

300

20 %

30 %

Rumänien * RO - nein 892 9 % 893 19 %

Schweden SE 841 ja 842

852

12 %

6 % 844 25 %

Slowakei SK - nein 896 10 % 878 19 %

Slowenien SI - nein 869 8,5 % 870 20 %

Spanien ES - nein 847

848

4 %

7 % 846 16 %

Tschechien CZ - nein 897 9 % 879 19 %

Ungarn HU - nein 895

306

5 %

18 %

886

868

20 %

25 %

Vereinigtes Königreich GB 822 ja 882 5 % 899 15 %

Zypern CY - nein 873 5 % 881 15 %

*) Neues EU-Land, gültig ab 1.01.2007

Zeitabhängige EG-Steuersatzschlüssel

Auf die folgende Steuersatztabelle mit zeitabhängigen Schlüsseln greifen Sie zu, wenn Sie

individuelle Konten mit Steuersätzen anderer EU-Staaten einrichten wollen:

EU-Land

(zeitabhängig)

Kür-

zel

Erg.-

zung

Null-

satz

Erg.-

zung

ermäßig-

ter Satz

Erg.-

zung

Normal-

Satz

Belgien BE 630 ja

634

631

632

1 %

6 %

12 %

633 21 %

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Dokument: 0906003 Seite 219 von 608

Dänemark DK 640 ja - - 641 25 %

Deutschland DE - nein 740 7 % 741 19 %

Estland EE - nein 715 9 % 716 18 % /

20 %

Finnland FI - - 760

762

8 %

17 % 761 22 %

Frankreich FR 664 ja 660

661

2,1 %

5,5 % 662 19,6 %

Griechenland EL - nein 670

671

4,5 %

9 % 672 19 %

Irland IE 680 ja 681

683

2,5 %

13,5 % 684 21,5 %

Italien IT - nein

690

691

692

4 %

10 %

16 %

693 20 %

Lettland LV - nein 725 10 % 726 21 %

Litauen LT - nein 705 9 % 706 19 %

Luxemburg LU - nein 700

701

3 %

6 %

702

703

15 %

12 %

Malta MT - nein 780 5 % 781 18 %

Niederlande NL - nein 710 6 % 711 19 %

Österreich AT - nein 750 10 % 751 20 %

Polen PL - nein 790 7 % 791 22 %

Portugal PT - nein 720 5 % 721

722

20 %

30 %

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Dokument: 0906003 Seite 220 von 608

Schweden SE 770 ja 771

774

12 %

6 % 773 25 %

Slowakei SK - nein 735 10 % 736 19 %

Slowenien SI - nein 765 8,5 % 766 20 %

Spanien ES - nein 733

730

4 %

7 % 731 16 %

Tschechien CZ - nein 745 9 % 746 19 %

Ungarn HU - nein 755 5 % 756 25 %

Vereinigtes Königreich GB 650 ja 652 5 % 651 15 %

Zypern CY - nein 785 5 % 786 15 %

Verwendung von Passivkonten

Alle Steuerbeträge, die sich auf Grund der Buchungen mit dem BU-Schlüssel 10/60 bzw.

Aktivkonten mit der Funktion AM 62xxx/63xxx (in anderen EU-Ländern steuerpflichtige

Lieferungen) ergeben, werden standardmäßig auf das Konto mit der Sammelfunktion S 62000

gebucht.

Für die Aktivfunktionen AM 64xxx/65xxx werden die Konten auf das Konto mit der

Sammelfunktion S 64000 gebucht.

Hinweis:

Sofern Sie eine differenzierte Sammlung der Steuer im anderen EU-Land vornehmen wollen,

können Sie sich individuell für jeden Steuersatz und jedes EU-Land ein derartiges

Sammelkonto mit der entsprechenden zeitunabhängigen Funktionsergänzung einrichten.

3.3.5 Funktionstabelle Aktivfunktionen für Drittländer

Aktivfunktion Programmfunktion Beschreibung

Drittländer Typ Haupt-

Funkt.

Ergän-

zung

In BRD nicht steuerbare

Lieferung und sonstige

Leistung in Drittländer

AM 62 000

Hier werden die im Inland nicht steuerbaren Lieferungen und

sonstigen Leistungen mit Netto-Betrag gebucht, die im

Drittland steuerpflichtig sind. Die Aktivfunktion AM 62000 ist

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(gültig ab 01.01.2003) im Standardkontenrahmen enthalten: SKR 03, Konto AM

8338, SKR 04, Konto AM 4338.

Der Ausweis in der deutschen UStVA erfolgt in der Kennzahl

45 (Nicht steuerbare Umsätze). Im EG-Journal finden

Buchungen auf Konten mit diesen Funktionen keine

Berücksichtigung.

In BRD nicht steuerbare

Lieferung und sonstige

Leistung in Drittländer

(gültig ab 01.01.2003)

AM 63 000

Diese Funktion arbeitet wie die Aktivfunktion AM 62000.

Zusätzlich kann auf Grund eines Faktors (Faktor 2) ein

bestimmter %-Satz des Netto-Betrages auf von Ihnen

festgelegten Konten gebucht werden. Konten mit dieser

Funktion werden standardmäßig nicht eingerichtet. Sie können

sich individuell Konten mit dieser Funktion definieren.

3.3.6 Funktionstabelle Aktivfunktionen für Pauschalierer

Umsatzsteuer-Artenschlüssel M und SKR 14 gespeichert?

Nach § 24 UStG erfolgt die Umsatzbesteuerung der im Rahmen eines land- und

forstwirtschaftlichen Betriebes (LuF) ausgeführten Umsätze nach Durchschnittssätzen

(Pauschalierung). Sind die Voraussetzungen für die Anwendung der Pauschalierung gegeben,

haben Sie in den Mandantendaten, Umsatzsteuerarten-Schlüssel M gespeichert. Der

Umsatzsteuer-Artenschlüssel M (Pauschalierer) ist ausschließlich in Kombination mit dem 7-

stelligen (bzw. 8-stelligen) land- und forstwirtschaftlichen Kontenrahmen SKR 14 zulässig.

Hinweis:

Der Umsatzsteuer-Artenschlüssel M steuert beim Pauschalierer die Abweichungen zur

Regelbesteuerung, zum Beispiel die abweichende Zuordnung von S- zu entsprechenden AV-

/AM-Funktionen, zum Beispiel AV 30xxx/S 55xxx, AM 80xxx/S 68xxx. Es ist nur der SKR

14 zulässig. Gleichzeitig sind bestimmte Funktionen beim Pauschalierer nicht zugelassen.

Aktivfunktion Typ Programmfunktion Beschreibung

Pauschalierer Haupt-

Funkt.

Ergän-

zung

Automatische Vorsteuerrechnung

LuF (und Zusatzfunktion V) AV 30

xxx

001

002

003

009

050

055

070

090

107

Auf Grund dieser Funktion wird aus dem Brutto-

Betrag der Prozentsatz errechnet und gebucht, der

durch den Schlüssel der Steuersatztabelle festgelegt

ist. Die Steuer wird auf das Sammelkonto mit der

Funktion S (nicht abziehbare Vorsteuer LuF)

gebucht.

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Dokument: 0906003 Seite 222 von 608

160

190

Automatische Vorsteuererrechnung

LuF mit Faktor 2 (und

Zusatzfunktion V)

AV 31

xxx

001

002

003

009

050

055

070

090

107

160

190

Neben der automatischen Errechnung der Vorsteuer

wird zusätzlich auf Grund eines Faktors 2, den Sie

erfassen, ein bestimmter Prozentsatz des Netto-

Betrages auf von Ihnen festgelegte Konten gebucht.

Bei Funktion AV 31000 wird keine Vorsteuer

errechnet. Sie ist im SKR nicht enthalten und kann

nur individuell eingerichtet werden.

Reduzierte automatische

Vorsteuerrechnung LuF (und

Zusatzfunktion V) (gültig ab

01.04.1999 bis 31.12.03)

AV 32

xxx

001

160

Auf Grund dieser Funktion wird aus dem Brutto-

Betrag der Prozentsatz errechnet und gebucht, der

durch den Schlüssel der Steuersatztabelle festgelegt

ist. Die Steuer wird auf das Sammelkonto (nicht

abziehbare Vorsteuer LuF) gebucht. Zusätzlich zur

Grundbuchung erfolgt eine abgeleitete Buchung, die

einer Direktbuchung auf dem Vorsteuersammelkonto

mit 50% vom aktuellen Steuersatz auf der

Gegenseite entspricht.

Gegenkonto ist das Konto, aus dem die Vorsteuer

herausgerechnet wird. Ihr Buchungstext wird am

Ende mit dem Standardtext Red-VorSt. ergänzt.

Eine Skontobuchung mit der Funktion AV 32xxx ist

nicht zulässig, sonst wird der gesamte Buchungssatz

abgelehnt. Einrichtungsbeispiel Fach 3, Kap. 5.6,

Handbuch FIBU bis 2003.

Bauleistungen eines im Inland

ansässigen Unternehmens 19 % (7

%) Vorsteuer und 19 (7) %

Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 1

Satz 1 Nr. 4 UStG (gültig ab

01.01.2005)

AV 46

xxx

001

002

190

160

070

Auf Grund dieser Aktivfunktion wird vom erfassten

Netto-Betrag der deutsche Regelsteuersatz ab

Belegdatum 01.01.2007 von 19% bei

Steuersatzschlüssel 001 (bzw. Steuersatzschlüssel

190) und der ermäßigte Steuersatz von 7% bei

Steuersatzschlüssel 002 (bzw. Steuersatzschlüssel

070) errechnet. Die geschuldete Umsatzsteuer wird

auf ein Konto mit der Sammelfunktion S 66190

(19%) bzw. S 66070 (7%) automatisch gebucht.

Die anrechenbare Vorsteuer fließt auf ein Konto mit

der Sammelfunktion S 46190 (19%) bzw. mit der

Sammelfunktion S 46070 (7%). Der Ausweis in der

UStVA erfolgt in der Kennzahl 84

(Bemessungsgrundlage) und Kennzahl 85

(Steuerbetrag). In Kennzahl 67 werden die

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Dokument: 0906003 Seite 223 von 608

entsprechenden Vorsteuerbeträge nach § 13b UStG

ausgewiesen.

Leistungen, für die der

Leistungsempfänger die Steuer

nach § 13b UStG schuldet 16 (7) %

nicht abziehbarer Vorsteuer und 16

(7) % Umsatzsteuer (gültig ab

1.01.02 bis 31.12.04)

AV 46

xxx

001

002

070

160

Auf Grund dieser Aktivfunktion wird vom erfassten

Netto-Betrag der deutsche Regelsteuersatz ab

Belegdatum 01.01.2002 von 16% bei

Steuersatzschlüssel 001 (bzw. Steuersatzschlüssel

160) und der ermäßigte Steuersatz von 7% bei

Steuersatzschlüssel 002 (bzw. Steuersatzschlüssel

070) errechnet. Die Umsatzsteuer wird auf ein

Konto mit der Sammelfunktion S 66160 (16%) bzw.

S 66070 (7%) automatisch gebucht. Die nicht

abziehbare Vorsteuer LuF fließt auf ein Konto mit der

Sammelfunktion S 58160 (16%) bzw. S 58070

(7%).

Der Ausweis in der UStVA erfolgt in der Kennzahl

54 (Umsätze 16% nach § 13b UStG) bzw. Kennzahl

55 (Umsätze 7% nach § 13b UStG).

Steuerpflichtiger

innergemeinschaftlicher Erwerb LuF

(gültig ab 01.01.1993)

AV 54

xxx

001

002

190

160

070

Auf Grund dieser Funktion wird von dem erfassten

Netto-Betrag der Normalsatz für Deutschland von

19% bei Steuersatzschlüssel 001 bzw. der

ermäßigte Steuersatz von 7% bei

Steuersatzschlüssel 002 errechnet. Die Erwerbsteuer

(Umsatzsteuer) wird auf ein Konto mit der

Sammelfunktion S 74190 (19%) bzw. S 74070

(7%) automatisch gebucht. Die anrechenbare

Vorsteuer fließt auf das Konto mit der

Sammelfunktion S 54190 (19%) bzw. S 54070

(7%).

Der Ausweis in der UStVA erfolgt in der Kennzahl

89 "Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe

zum Steuersatz von 19 v. H." und in der Kennzahl

93 "Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe

zum Steuersatz von 7 v. H.".

In der Kennzahl 61 "Vorsteuerbeträge aus dem

innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen"

erfolgt der Ausweis der Vorsteuer. Zusätzlich erfolgt

jeweils ein Ausweis im EG-Journal.

Steuerpflichtiger

innergemeinschaftlicher Erwerb LuF

mit Faktor 2 (gültig ab 01.01.1993)

AV 55

xxx

001

002

190

Diese Funktion arbeitet wie die Funktion AV 54 xxx.

Zusätzlich kann auf Grund eines Faktors (Faktor 2)

ein bestimmter %-Satz des Netto-Betrages auf von

Ihnen festgelegten Konten gebucht werden. Diese

Funktion wird standardmäßig nicht eingerichtet und

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Dokument: 0906003 Seite 224 von 608

160

070

kann von Ihnen individuell auf Konten gespeichert

werden.

Der Ausweis in der UStVA erfolgt in den

Kennzahlen 61, 93 und Kennzahl 89 (siehe

Funktion AV 54xxx). Zusätzlich erfolgt der Ausweis

im EG-Journal.

Automatische Vorsteuerrechnung

LuF z. B. Hofumsätze (und

Zusatzfunktion V)

AV 56

xxx

001

002

003

190

160

107

090

070

Auf Grund dieser Funktion wird aus dem Brutto-

Betrag der Prozentsatz errechnet und gebucht, der

durch den Schlüssel der Steuersatztabelle festgelegt

ist. Die Steuer wird auf das Sammelkonto mit der

Funktion S 30xxx (abziehbare Vorsteuer LuF, zum

Beispiel Hofumsätze) gebucht.

Umsätze land- und

forstwirtschaftliche Betriebe § 24

Abs. 1 Nr. 2 UStG (und

Zusatzfunktion M)

AM 69

xxx

006

464

463

Auf Grund dieser Funktion, Kap. 3.3.2

Steuersatztabelle, wird aus dem Brutto-Betrag die

Umsatzsteuer, zum Beispiel 19% USt und USt-

Vergütung, zum Beispiel 10,7% ab 1.01.07

herausgerechnet und gebucht. Der Prozentsatz wird

durch den Schlüssel xxx aus der Steuersatztabelle

festgelegt (zum Beispiel 006).

Die Steuerbeträge werden auf die Sammelkonten mit

den Funktionen S 69xxx bzw. S 49xxx (oder S

69000 bzw. S 49000) gebucht. Die Differenz wird

als Steuer in Kennzahl 80 UStVA ausgewiesen.

Einrichtungsbeispiel: Fach 4, Kap. 5.4 Pauschalierer.

Automatische Umsatzsteuer LuF

und unberechtigt ausgewiesene

Umsatzsteuer (UStVA-Kz. 69)

AM 71

xxx

008

503

501

Auf Grund dieser Funktion werden automatisch zwei

Buchungen ausgelöst. Aus dem erfassten Brutto-

Betrag wird der volle Steuersatz von 10,7% USt

herausgerechnet und auf das Sammelkonto mit der

Funktion Umsatzsteuer nicht abführbar gebucht. In

der abgeleiteten Buchung wird der Betrag der

unberechtigt ausgewiesenen Umsatzsteuer ermittelt

(19% - 10,7% = 8,3%). Die Differenz wird als

Steuer in Kennzahl 69 UStVA ausgewiesen.

Steuerpflichtige Umsätze, für die

der Leistungsempfänger die Steuer

schuldet nach § 13b Abs. 1 Satz 1

Nr. 1-5 UStG (gültig ab

01.01.2005)

AM 72 000

Buchungen beim Leistungserbringer (Netto-

Buchung ohne Steuerrechnung) auf Konten mit der

Aktivfunktion bzw. mit dem Standard-

Umsatzsteuerschlüssel 46 (Generalumkehrschlüssel

86) werden in der UStVA ausgewiesen (Kennzahl

60).

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Dokument: 0906003 Seite 225 von 608

Automatische

Umsatzsteuerrechnung LuF

Hofumsätze

AM 73

xxx

001

002

190

160

070

Analog Funktion AV 56xxx. Statt Vorsteuer wird

Umsatzsteuer auf das Sammelkonto mit der Funktion

S 80xxx errechnet und gebucht.

Innergemeinschaftliche Lieferungen

LuF an Abnehmer mit USt-IdNr. AM 78

xxx

003

107

090

Auf Grund dieser Funktion wird aus dem Brutto-

Betrag der Prozentsatz errechnet und gebucht, der

durch den Schlüssel der Steuersatztabelle festgelegt

ist. Die Steuer wird auf das Sammelkonto mit der

Funktion Umsatzsteuer nicht abführbar LuF (S

68xxx) gebucht.

Der Ausweis der Bemessungsgrundlage erfolgt in der

UStVA-Kennzahl 77 "Lieferungen in das übrige

Gemeinschaftsgebiet an Abnehmer mit USt-IdNr.".

Die Funktion ist nur im SKR 14 enthalten und muss

in den anderen SKR individuell angelegt werden.

Automatische

Umsatzsteuerrechnung LuF (und

Zusatzfunktion M)

AM 80

xxx

003

009

107

090

055

050

Auf Grund dieser Funktion wird aus dem Brutto-

Betrag der Prozentsatz errechnet und gebucht, der

durch den Schlüssel der Steuersatztabelle festgelegt

ist. Die Steuer wird auf das Sammelkonto mit der

Funktion Umsatzsteuer nicht abführbar LuF (S

68xxx) gebucht. Die Funktion ist nicht im SKR

enthalten und muss individuell angelegt werden.

Automatische

Umsatzsteuerrechnung LuF mit

Faktor 2 (und Zusatzfunktion M)

AM 81

xxx

003

009

107

090

055

050

Neben der Errechnung der nicht abführbaren

Umsatzsteuer LuF wird zusätzlich auf Grund eines

Faktors 2, den Sie erfassen, ein bestimmter

Prozentsatz des Netto-Betrages auf von Ihnen

festgelegte Konten gebucht. Erfassen Sie die

Funktion AM 81000, erfolgt keine

Umsatzsteuerbuchung.

Die Funktion ist nicht im SKR enthalten und muss

individuell angelegt werden.

Erlöse USt-frei ohne

Vorsteuerabzug (und

Zusatzfunktion M)

AM 83 000

Beträge werden auf Grund dieser Funktion in der

Umsatzsteuer-Voranmeldung ausgewiesen

(Kennzahl 48). Faktor 2-Eingabe ist möglich. Siehe

Funktion AM 89000.

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Dokument: 0906003 Seite 226 von 608

Erlöse USt-frei ohne

Vorsteuerabzug nicht EU-Land (und

Zusatzfunktion M) (gültig ab

01.01.07)

AM 83

xxx

510

512

Wie AM 83000. In der Umsatzsteuer-

Voranmeldung, Kennzahl 48, werden die Beträge

zusammengefasst, in der Umsatzsteuererklärung

entsprechend der Funktionsergänzung (siehe

Steuersatztabelle Erlöse USt-freiKap. 3.3.2)

differenziert ausgewiesen.

Erlöse USt-frei ohne

Vorsteuerabzug mit Faktor 2 (und

Zusatzfunktion M)

AM 89 000

Beträge werden auf Grund dieser Funktion in der

UStVA ausgewiesen (Kennzahl 48) und zusätzlich

wird auf Grund eines Faktors 2, den Sie erfassen, ein

bestimmter Prozentsatz des Betrages auf von Ihnen

festgelegte Konten gebucht (vgl. Funktion AM

83000).

Erlöse USt-frei ohne

Vorsteuerabzug mit Faktor 2 nicht

EU-Land (und Zusatzfunktion M)

(gültig ab 01.01.07)

AM 89

xxx

510

512

Wie AM 89000. In der Umsatzsteuer-

Voranmeldung, Kennzahl 48, werden die Beträge

zusammengefasst, in der Umsatzsteuererklärung

entsprechend der Funktionsergänzung (siehe

Steuersatztabelle Erlöse USt-freiKap. 3.3.2)

differenziert ausgewiesen.

4 So richten Sie Umsatzsteuerschlüssel ein - 50-59

4.1 Umsatzsteuerschlüssel einrichten

Die Schlüsselungsbeispiele in diesem Kapitel basieren auf 4-stelligen Sachkonten. Haben Sie in

den Mandantendaten, die Kontonummernerweiterung erfasst Fach 2, Kap. 3.2, erfassen Sie

die Konten entsprechend.

4.1.1 Wann Umsatzsteuerschlüssel einrichten?

Für Buchungen mit dem Regelsteuersatz bzw. ermäßigten Steuersatz stehen neben den

Automatikkonten die Standard Umsatzsteuerschlüssel 1 bis 9 zur Verfügung Fach 4. Für

Steuersätze, die standardmäßig keinen Schlüssel haben, zum Beispiel 9 %, kann es sinnvoll

sein, einen individuellen Steuerschlüssel einzurichten. Was Sie bei der Einrichtung mit zum

Beispiel DATEV Kanzlei-Rechnungswesen beachten müssen, finden Sie in Kap. 1.3 FIBU-

Funktionen erfassen beschrieben.

Hinweis:

Sie können individuelle Steuerschlüssel auch kanzleimäßig hinterlegen. Dazu müssen Sie einen

Kanzlei-Basis-SKR erfassen Fach 2, Kap. 3.4.1.

Kanzlei-Steuerschlüssel aus dem Rechenzentrum

Kanzlei-Steuerschlüssel können Sie nicht am PC, sondern müssen Sie im DATEV-

Rechenzentrum einrichten. Wenn Sie Kanzlei-Steuerschlüssel einrichten oder ändern

möchten, übermitteln Sie diesen an das DATEV-Rechenzentrum. Nach erfolgter Verarbeitung

im Rechenzentrum übertragen Sie die Kanzlei-Steuerschlüssel unter Bestand | Daten

holen | Kanzleidaten aus dem Rechenzentrum Fach 2, Kap. 3.4.5.

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Dokument: 0906003 Seite 227 von 608

4.1.2 Eingabe

Individuelle Umsatzsteuerschlüssel erfassen

So gelangen Sie zum Dialogfenster Steuerschlüssel

Voraussetzung: Die Voraussetzungen für die Erfassung individueller Funktionen sind

erfüllt Kap. 1.3 FIBU-Funktionen erfassen.

1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |

Steuerschlüssel.

Das Dialogfenster Steuerschlüssel mit den Steuerschlüsseln, die für den Mandanten

gelten, wird angezeigt.

2. Erfassen Sie den Umsatzsteuerschlüssel.

3. Wählen Sie aus den Listen Hauptfunktionstyp, Hauptfunktion und

Funktionsergänzung die gewünschten Einträge.

4. Klicken Sie auf die Schaltfläche Übernehmen.

Der Steuerschlüssel wird angelegt und in die Anzeige übernommen.

Sind Ihre Daten verarbeitet, werden alle gespeicherten individuellen Funktionen nach

Eingabe oder Änderung einer Funktion im Funktionsplan automatisch bestätigt.

Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im

Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die

Taste F1.

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Dokument: 0906003 Seite 228 von 608

Hinweis:

Um die gespeicherten individuellen Umsatzsteuerschlüssel zu prüfen, können Sie jederzeit

zusätzlich zur automatischen Ausgabe einen Funktionsplan anfordern Kap. 1.4.

Funktionsnummern

Die Funktion ist 5-stellig: Hauptfunktion 2-stellig, Funktionsergänzung 3-stellig. Die

Beschreibung können Sie der Funktionstabelle für Aktivfunktionen entnehmen Kap. 3.3.1.

Sind in der Tabelle die letzten drei Stellen der Funktionsnummer mit xxx gekennzeichnet,

setzen Sie dafür einen Schlüssel aus der Steuersatztabelle ein Kap. 3.3.2.

Worauf Sie achten sollten!

Für individuelle Umsatzsteuerschlüssel gelten die gleichen Buchungsregeln wie für die

Standard-Steuerschlüssel.

Hinweis:

Die individuellen (Kanzlei-) Umsatzsteuerschlüssel sind nicht 1-stellig, sondern stets 2-stellig

und daher im Buchungssatz an der 7. und 6. Stelle des Gegenkontos zu erfassen.

4.1.3 Mit individuellen Berichtigungsschlüsseln buchen - 70-79

Buchungen mit individuellen (Kanzlei-) Umsatzsteuerschlüsseln können Sie nicht über die

Standard-Berichtigungsschlüssel korrigieren, sondern über individuelle Berichtigungsschlüssel.

Die individuellen Berichtigungsschlüssel sind am Standard-Berichtigungsschlüssel 2

(Generalumkehr) angelehnt und sind zweistellig.

Individueller USt-Schlüssel + 2

Individuelle Berichtigungsschlüssel brauchen Sie nicht eigens einzurichten. Sie addieren

einfach zu Ihrem individuellen Umsatzsteuerschlüssel, zum Beispiel 51 = Landwirtschaftlicher

Steuersatz die 2 = 71, Generalumkehrschlüssel dazu und können so im Gegenkonto mit dem

individuellen Berichtigungsschlüssel berichtigen.

Beispiel: Wenn Sie mit dem individuellen Umsatzsteuerschlüssel 51 fehlerhaft gebucht haben,

können Sie berichtigen:

Generalumkehr über Berichtigungsschlüssel 71

Achtung:

Ihre Auswertungen werden falsch!

Bei der Berichtigung mit individuellen Berichtigungsschlüsseln müssen Sie die 2. Stelle Ihres

individuellen Umsatzsteuerschlüssels mitführen, sonst werden Ihre Auswertungen falsch!

4.1.4 Beispiel: Wareneingang landwirtschaftliche Betriebe

Sachfall

Eingangsrechnung nach § 24 UStG für landwirtschaftliche Betriebe vom 05.01.2009.

Netto 1.000 Euro

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10,7 % USt 107 Euro

Brutto 1.107 Euro

Sie gehen analog der Einrichtung der individuellen Umsatzsteuerschlüssel vor Kap. 4.1.2.

So erfassen Sie für den landwirtschaftlichen Steuersatz einen individuellen

Vorsteuerschlüssel 52 mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen

Buchung

Buchung der Eingangsrechnung, Re.-Nr. 123, vom 05.01.2009:

1. Einreichung: Euro-Betrag falsch:

2. Einreichung: Generalumkehr und gleichzeitig Eingabe der richtigen Buchung:

Tipp: Sie können auch bei individuellen Umsatzsteuerschlüsseln mit der Hauptfunktion 30xxx

bzw. 80xxx die Skonti automatisch über die Skontospalte buchen. Für Steuersätze, für die

im Kontenrahmen keine Skontosammelkonten (SAV/SAM) enthalten sind, zum Beispiel für den

landwirtschaftlichen Steuersatz, richten Sie die Skontosammelkonten individuell ein Fach 4,

Kap. 2.2.3 Individuelle Skontosammelkonten einrichten.

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Dokument: 0906003 Seite 230 von 608

4.2 So richten Sie Faktor 2 auf Umsatzsteuerschlüsseln ein

Der Faktor 2 stellt die Einrichtung einer individuellen Aktivfunktion auf einem individuellen

Umsatzsteuerschlüssel dar. Er bewirkt, dass beim Buchen mit diesem individuellen

Umsatzsteuerschlüssel automatisch eine weitere Buchung aus der Grundbuchung abgeleitet

wird.

Die Schlüsselungsbeispiele in diesem Kapitel basieren auf 4-stelligen Sachkonten. Haben Sie in

den Mandantendaten die Kontonummernerweiterung erfasst Fach 2, Kap. 3.2

Kontonummernlänge erfassen, erfassen Sie die Konten entsprechend.

4.2.1 Wann Faktor 2 einrichten?

Sie können individuelle Steuerschlüssel auch kanzleimäßig hinterlegen. Dazu müssen Sie einen

Kanzlei-Basis-SKR anlegen.

Kanzlei-Steuerschlüssel aus dem Rechenzentrum

Als Anwender von DATEV Kanzlei-Rechnungswesen können Sie Kanzlei-Funktionen und

damit auch Kanzlei-Steuerschlüssel nicht am PC einrichten. Richten Sie Ihre Kanzlei-

Programmdaten und Kanzlei-Funktionen zum Beispiel über die freie Kennziffer-/Werterfassung

in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen ein Fach 2, Kap. 3.4 Kanzlei-Stammdaten für mehrere

Mandanten nutzen, können Sie diese anschließend, zum Beispiel die Kanzlei-Steuerschlüssel

unter Bestand | Daten holen | Kanzleidaten aus dem DATEV-Rechenzentrum nach

Kanzlei-Rechnungswesen übertragen Fach 2, Kap 3.4.5 Kanzleidaten mit Kanzlei-

Rechnungswesen aus dem Rechenzentrum holen.

4.2.2 Eingabe

Faktor 2 auf USt-Schlüsseln erfassen

So gelangen Sie zum Dialogfenster Steuerschlüssel

Voraussetzung: Die Voraussetzungen für die Erfassung individueller Funktionen sind

erfüllt Kap. 1.3 FIBU-Funktionen erfassen.

1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |

Steuerschlüssel.

Das Dialogfenster Steuerschlüssel mit den Steuerschlüsseln zum Beispiel 50 und 51,

die für den Mandanten gelten, wird angezeigt.

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Dokument: 0906003 Seite 231 von 608

2. Erfassen Sie den Umsatzsteuerschlüssel.

Ist der Faktor 2 gespeichert, erfassen Sie den individuellen Umsatzsteuerschlüssel bei

der Grundbuchung im Feld Gegenkonto, um den Faktor 2 zu aktivieren.

3. Wählen Sie aus den Listen Hauptfunktionstyp, Hauptfunktion und

Funktionsergänzung die gewünschten Einträge, indem Sie zum Beispiel die

gewünschte Faktor 2-Funktion AV (Automatische Vorsteuer) mit der Hauptfunktion 31

(Vorsteuer F2) und dem Normalsatz 001 erfassen.

4. Erfassen Sie in den Feldern Faktor 2, Konto 1 und Konto 2 die entsprechenden Werte

für die Faktor-2-Buchung.

Faktor 2: In das Eingabefeld Faktor 2 erfassen Sie den maximal 5-stelligen Faktor.

Die letzten zwei Stellen sind stets Nachkommastellen, sie müssen gegebenenfalls mit

Nullen (Füllnull) aufgefüllt werden (zum Beispiel 4-stellige Eingabe 3000 = 30,00). Der

Faktor bezieht sich immer auf den Netto-Betrag der Grundbuchung.

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Dokument: 0906003 Seite 232 von 608

Konto 1 und Konto 2: In die nächsten beiden Felder Konto 1 und Konto 2 erfassen

Sie die Konten, die bei der abgeleiteten Buchung angesprochen werden sollen. In das

erste Eingabefeld erfassen Sie das Sachkonto Konto 1. Es wird seitengleich mit dem

Konto der Grundbuchung bebucht, aus dem die Umsatzsteuer gerechnet wird. In das

Eingabefeld Konto 2 erfassen Sie das Sachkonto, das das Gegenkonto zu Konto 1

darstellt. Auf Konto 1 und Konto 2 können sowohl Aktivfunktionen als auch andere

Funktionen liegen. Es darf jedoch kein weiterer Faktor 2 auf Konto 1 oder Konto 2

liegen. Richten Sie auf Konto 1 oder Konto 2 trotzdem einen weiteren Faktor 2 ein,

führt das Programm keine weitere Faktor 2-Buchung durch.

- oder -

Soll das Konto der Grundbuchung, aus dem die Steuer gerechnet wird, gleichzeitig das

Konto (= Konto 1) der abgeleiteten Buchung sein, erfassen Sie in Konto 1 den

Schlüssel 0000. In das Eingabefeld Konto 2 erfassen Sie das Sachkonto, das das

Gegenkonto zu Konto 1 darstellt.

- oder -

Soll das Konto der Grundbuchung, aus dem die Steuer gerechnet wird, gleichzeitig

Gegenkonto (= Konto 2) der abgeleiteten Buchung sein, erfassen Sie in Konto 2 den

Schlüssel 0000. In das Eingabefeld Konto 1 erfassen Sie das Sachkonto, das das

Gegenkonto zu Konto 2 darstellt (siehe Beispiel).

5. Klicken Sie auf die Schaltfläche Übernehmen.

Der Steuerschlüssel mit Faktor 2 wird angelegt und in die Anzeige übernommen.

Sind Ihre Daten verarbeitet, werden alle gespeicherten individuellen Funktionen nach

Eingabe oder Änderung einer Funktion mit einem Funktionsplan automatisch bestätigt.

Bei automatischer Ausgabe im DATEV-Rechenzentrum wird der Funktionsplan zweifach

(1 Original und 1 Duplikat) gedruckt.

6. Um den Faktor 2 zu aktivieren, erfassen Sie den individuellen Umsatzsteuerschlüssel in

der Grundbuchung im Feld Gegenkonto.

Die abgeleitete Buchung wird unter dem gleichen Belegdatum und der gleichen

Belegnummer wie die ursprüngliche Buchung durchgeführt. Der Buchungstext der

Grundbuchung wird ebenfalls übernommen. Die Kostenstelle der Grundbuchung wird

jedoch in die abgeleitete Buchung nicht übernommen.

7. Individuelle Umsatzsteuerschlüssel können Sie am PC nicht löschen. Reichen Sie den

Vorlauf mit dem individuellen Umsatzsteuerschlüssel im DATEV-Rechenzentrum zur

Verarbeitung ein, löschen Sie ihn dort, zum Beispiel über die freie Kennziffer-

/Werterfassung in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen und aktualisieren Sie

anschließend den Bestand am PC über Daten holen.

Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im

Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die

Taste F1.

Funktionsnummer

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Dokument: 0906003 Seite 233 von 608

Die Funktion für Faktor 2-Funktionen ist 5-stellig: Hauptfunktion 2-stellig, Funktionsergänzung

3-stellig. Die Beschreibung können Sie der Funktionstabelle für Aktivfunktionen entnehmen

Kap. 3.3.1. Sind in der Tabelle die letzten drei Stellen der Faktor 2-Funktion mit xxx

gekennzeichnet, setzen Sie dafür einen Schlüssel aus der Steuersatztabelle ein Kap. 3.3.2.

Mögliche Funktionen für den Faktor 2 sind: 31xxx AV mit Faktor 2, 81xxx AM mit Faktor 2,

88000 Erlöse USt-frei mit Vorsteuer-Abzug und Faktor 2, 89000 Erlöse USt-frei ohne

Vorsteuer-Abzug und Faktor 2. Die Eingabe des Schlüssels 000 ist möglich.

Wann welches Faktor 2-Verfahren?

Das automatische Faktor 2-Verfahren auf individuellen Umsatzsteuerschlüsseln wenden Sie an,

wenn ein steuerlicher Sachverhalt für diverse Konten zutrifft, zum Beispiel im Fall der

"Aufzuteilenden Vorsteuer", wenn eine automatische Buchung der Vorsteuer in einen

anrechenbaren und einen nicht anrechenbaren Vorsteueranteil gewünscht ist, zum Beispiel bei

einem Gebäude, das sowohl betrieblich genutzt als auch vermietet wird (USt-frei).

Das automatische Faktor 2-Verfahren auf Konten wenden Sie an, wenn ein Sachverhalt auf

ganz bestimmte Konten zutrifft, zum Beispiel ist es in der Kfz-Branche üblich, die

Erlösbuchungen über einen gleich bleibenden Faktor mit der damit verbundenen

Wareneinsatzbuchung zu verknüpfen, Kap. 3.2.3 bzw. bei Trennung der Entgelte Fach 4, Kap.

5.3 Fragen zur Trennung der Entgelte.

5 So richten Sie Passivfunktionen ein - S

Passivfunktionen bewirken, dass bestimmte Beträge auf einem Konto gesammelt werden.

Daher werden sie auch als Sammelfunktionen S bezeichnet.

Die Schlüsselungsbeispiele in diesem Kapitel basieren auf 4-stelligen Sachkonten. Haben Sie in

den Mandantendaten die Kontonummernerweiterung erfasst Fach 2, Kap. 3.2, erfassen Sie

die Konten entsprechend.

5.1 Wann Passivfunktionen einrichten?

Häufig werden für die folgenden Fälle individuelle Passivfunktionen eingerichtet:

o Umsatzsteuersammelkonten

Es gibt Passivfunktionen, die bei Verwendung von Umsatzsteuerschlüsseln oder

Automatikkonten die Umsatzsteuerbeträge auf dem Konto sammeln, dem die Funktion

zugeordnet ist. In den DATEV-Standardkontenrahmen SKR sind meist nur Vorsteuer-

und Umsatzsteuersammelkonten für den vollen und den ermäßigten Steuersatz

vorgesehen. Für weitere Steuersätze können Sie individuelle

Umsatzsteuersammelkonten einrichten.

o Besteuerung nach Durchschnittssätzen (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 UStG)

Bei Besteuerung nach Durchschnittssätzen für landwirtschaftliche Erzeugnisse können

Sie den Ausweis in der UStVA, Kennzahlen 76 und 80, über individuelle Funktionen

einrichten. Für dieses Verfahren benötigen Sie die Aktivfunktion AM 69xxx und die

beiden Passivfunktionen S 69xxx bzw. S 49xxx. Die Aktivfunktion errechnet aus dem

Brutto-Betrag zum Beispiel die 19 %ige Umsatzsteuer und bildet einen Buchungssatz

für die pauschale Vorsteuer in Höhe von 10,7 % (gültig ab 01.01.2007). Konto und

Gegenkonto der vom Programm erzeugten Buchungen bestimmen Sie über die

Passivfunktionen.

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Dokument: 0906003 Seite 234 von 608

Die eine Sammelfunktion weist die errechnete Umsatzsteuer mit 19 % sowie die

errechnete Vorsteuer mit 10,7 % aus (Hauptfunktion S 69xxx). Die zweite

Sammelfunktion bucht die Umsatzsteuervergütung (Hauptfunktion S 49xxx).

Buchungen auf Konten mit diesen Funktionen können Sie auch über individuelle

Kontenbeschriftungen, verdichten Fach 2, Kap. 4.1.1.

Tipp: Sie finden Einrichtungsbeispiele für die Besteuerung nach Durchschnittssätzen für

landwirtschaftliche Erzeugnisse in Fach 4, Kap. 5.4 Fragen zur land- und

forstwirtschaftlichen Buchführung.

o Debitoren- und Kreditorensammelkonten

Besonders interessant ist die individuelle Erfassung von Sammelkonten für die

Debitoren- und Kreditorenkonten. Sie können durch Eingabe individueller

Passivfunktionen für die Personenkonten zusätzliche Hauptkonten einrichten und

bestimmen, welche Gruppenkennziffern (Gruppen 1 - 9) auf welchen Konten

zusammengefasst werden sollen.

o Skonti automatisch über Skontospalte buchen

Sie können für die Standard-Steuerschlüssel weitere automatische

Skontosammelkonten (SAV/SAM) individuell einrichten bzw. die automatischen

Skontosammelkonten des Standardkontenrahmens ändern. Um Skonti automatisch

über die Skontospalte zu buchen, können auch für die individuellen

Umsatzsteuerschlüssel (50-59) mit der Hauptfunktion AV 30xxx, AM 80xxx bzw. AV

54xxx Skontosammelkonten (SAV/SAM) individuell eingerichtet werden.

Es gelten die Grundregeln für Skontobuchungen über Skontospalte, wie sie in Fach 4,

Kap. 2.2 beschrieben sind.

Achtung:

Sammelfunktionen nicht während des Jahres ändern!

Sammelfunktionen sollten nicht während eines Buchungsjahres verlegt oder neu angelegt

werden, da dies zu einer Bilanzsummenungleichheit führen kann. Verlegen Sie trotzdem

während des Buchungsjahres eine Sammelfunktion, buchen Sie den entsprechenden Saldo auf

das neue Sammelkonto!

Eine Änderung der Sammelfunktionen zum Beispiel in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen ist

nur möglich, solange das Wirtschaftsjahr noch keine Buchung enthält. Das gilt auch für EB-

Werte, zum Beispiel aus OPOS. Bei der Jahresübernahme wählen Sie im Jahresübernahme-

Assistenten die "verzögerte" OPOS-Saldenübernahme (Wert 5), danach können Sie die

gewünschten Sammelfunktionen einrichten. Anschließend können die EB-Werte im Vorjahr an

das aktuelle Jahr übergeben werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Hilfe im

Programm unter dem Index-Stichwort: Jahresübernahme und dem Unterthema

Informationen zur Durchführung am PC. Im Hilfefenster Jahresübernahme am PC

finden Sie zum Beispiel unter Punkt 2. den Hinweis für Mandanten mit OPOS-Nutzung.

Was Sie bei der Einrichtung von individuellen Funktionen mit Kanzlei-Rechnungswesen

beachten müssen, finden Sie in Kap. 1.3 FIBU-Funktionen erfassen beschrieben.

Hinweis:

Sie können individuelle automatische Passivfunktionen auch kanzleimäßig hinterlegen. Dazu

müssen Sie einen Kanzlei-Basis-SKR anlegen Fach 2, Kap. 3.4.1.

Kanzlei-Funktionen an PC holen

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Dokument: 0906003 Seite 235 von 608

Als Anwender von DATEV Kanzlei-Rechnungswesen können Sie Kanzlei-Funktionen nicht

am PC einrichten. Richten Sie Ihre Kanzlei-Programmdaten und Kanzlei-Funktionen zum

Beispiel über die freie Kennziffer-/Werterfassung in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen für

das DATEV-Rechenzentrum ein Fach 2, Kap. 3.4 Kanzlei-Stammdaten für mehrere Mandanten

nutzen, können Sie diese anschließend unter Bestand | Daten holen | Kanzleidaten aus

dem Rechenzentrum nach DATEV Kanzlei-Rechnungswesen übertragen Fach 2, Kap 3.4.5

Kanzleidaten mit Kanzlei-Rechnungswesen aus dem Rechenzentrum holen.

5.2 Eingabe

Passivfunktionen erfassen

So erfassen Sie Passivfunktionen mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen

Voraussetzung: Die Voraussetzungen für die Erfassung individueller Funktionen sind

erfüllt Kap. 1.3 FIBU-Funktionen erfassen.

1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |

Kontenplan.

Das Register Eigenschaften Kontenplan wird geöffnet.

2. Aktivieren Sie im Kontenbereich zum Beispiel Sachkonten und gegebenenfalls Konto

von /Konto bis und wählen Sie den Kontenumfang, indem Sie den entsprechenden

Schaltknopf aktivieren und klicken Sie anschließend auf OK.

Das Fenster Kontenplan Sachkonten wird geöffnet.

3. Doppelklicken Sie auf das gewünschte Sachkonto.

Das Konto wird in die Erfassungszeile übernommen; die Schaltfläche Details wird

aktiviert.

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Dokument: 0906003 Seite 236 von 608

4. Klicken Sie auf die Schaltfläche Details.

Das Dialogfenster Sachkonten wird zum Beispiel mit dem Konto 1403 geöffnet, in

dem Sie die gewünschte Funktionsänderung erfassen können.

Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im

Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die

Taste F1.

Achtung:

Kontenbereichseingabe wird abgelehnt!

Bei Passivfunktionen S ist grundsätzlich die Einzelkontoeingabe zulässig. Erfassen Sie einen

Kontenbereich (Konto von/Konto bis), lehnt das Programm die Eingabe ab!

Tipp: Für die Passivfunktionen 30, 34, 80 und 81 können Sie mehrere %-Sätze auf einem

Konto sammeln; für die Funktionsnummern 90, 91 analog mehrere Personenkontengruppen.

5.3 Funktionstabellen für Passivfunktionen

Sie können wählen

o Kap. 5.3.1: Funktionstabelle Passivfunktionen für Deutschland

o Kap. 5.3.2: Funktionstabelle Passivfunktionen für EU-Länder

o Kap. 5.3.3: Funktionstabelle Passivfunktionen Pauschalierer

o Kap. 5.4: Steuersatztabelle Passivfunktionen

5.3.1 Funktionstabelle Passivfunktionen für Deutschland

Passivfunktion Typ Programmfunktion Beschreibung

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Dokument: 0906003 Seite 237 von 608

Deutschland Haupt-

Funkt.

Ergän-

zung

Abziehbare Vorsteuer (und

Zusatzfunktion KU) S 30 xxx

Auf Konten mit dieser Funktion wird die Vorsteuer

gebucht, die auf Grund einer Aktivfunktion

(automatisches Konto) oder eines

Umsatzsteuerschlüssels errechnet wurde. Für jeden

Prozentsatz kann ein eigenes Konto eingerichtet

werden. Anstelle von xxx erfassen Sie den Schlüssel

aus der Steuersatztabelle.

Konten mit dieser Funktion werden für die UStVA

Kennzahl 66 abgefragt.

Abziehbare Vorsteuer (und

Zusatzfunktion KU) S 30 000

Die abziehbare Vorsteuer wird auf Konten mit dieser

steuersatzunabhängigen Sammelfunktion gebucht,

wenn ein Sammelkonto mit der entsprechenden

Funktion nicht vorhanden ist.

Aufzuteilende Vorsteuer (und

Zusatzfunktion KU) S 34 xxx

Diese Funktion sammelt alle Vorsteuerbeträge, die

auf Grund des Berichtigungsschlüssels 9/3 in

Verbindung mit einem Vorsteuerschlüssel oder mit

einem automatischen Vorsteuerkonto (AV) ermittelt

wurden. Die auf diesen Konten gesammelten

Beträge werden nicht in der UStVA ausgewiesen.

Für jeden %-Satz kann ein eigenes Konto

eingerichtet werden.

Umsatzsteuer fällig (und

Zusatzfunktion KU) S 80 xxx

Die durch Umsatzsteuerschlüssel oder automatische

Konten errechnete fällige Umsatzsteuer wird vom

Programm auf Konten mit dieser Funktion gebucht.

Für jeden %-Satz kann ein eigenes Konto

eingerichtet werden.

Umsatzsteuer fällig (und

Zusatzfunktion KU) S 80 000

Die fällige Umsatzsteuer wird auf Konten mit dieser

steuersatzunabhängigen Sammelfunktion gebucht,

wenn ein Sammelkonto mit der entsprechenden

Funktion nicht vorhanden ist.

Umsatzsteuer nicht fällig (und

Zusatzfunktion KU) S 81 000

Nur bei Ist-Versteuerung. Analog S 80xxx. Für

jeden Steuersatz kann ein eigenes Konto

eingerichtet werden.

Umsatzsteuer nicht fällig (und

Zusatzfunktion KU) S 81 000

Die nicht fällige Umsatzsteuer wird bei Ist-

Versteuerung auf Konten mit dieser

steuersatzunabhängigen Sammelfunktion gebucht,

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Dokument: 0906003 Seite 238 von 608

wenn ein Sammelkonto mit der entsprechenden

Funktion nicht vorhanden ist.

Umsatzsteuer LuF unrichtig nicht

fällig (Zusatzfunktion KU) S 83

xxx

000

502

504

Nur bei Ist-Versteuerung. Analog S 80xxx. Auf

Konten mit dieser Funktion wird die USt gesammelt,

die auf Grund der Aktivfunktion AM 71xxx

errechnet oder direkt gebucht wurde. Konten mit

dieser Funktion werden für die UStVA Kennzahl 69

abgefragt.

Erhaltene Skonti aus Leistungen,

für die als Leistungsempfänger die

Vorsteuer und Umsatzsteuer nach §

13b UStG geschuldet wird 19 %

Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer

(gültig ab 01.01.2007)

16 % Vorsteuer und 16 %

Umsatzsteuer (gültig ab

01.01.2006)

SAV 14

xxx

070

160

190

Konten mit dieser Funktion nehmen die

Skontobeträge auf, die bei der Datenerfassung über

die Skontospalte mit den Umsatzsteuerschlüsseln

91 oder 94 und den Zusatzinformationen 1 bis 5

erfasst werden. Der Buchungssatz muss ein

Kreditorenkonto oder ein Konto mit der Funktion F

13000 (Personenkonto) und ein Geldkonto

enthalten. Für jeden Prozentsatz kann individuell ein

Konto eingerichtet werden. Gleichzeitig wird aus den

gebuchten Beträgen die Vorsteuer und

Umsatzsteuer ermittelt und gebucht, wenn anstelle

von xxx ein Schlüssel aus der Steuersatztabelle

erfasst wird. Pro Konto darf nur ein Steuersatz

gespeichert sein, zum Beispiel SKR 03: Konto SAV

3151, SKR 04: Konto SAV 5951, 19% Vorsteuer

und 19% Umsatzsteuer.

Erhaltene Skonti aus Leistungen,

für die als Leistungsempfänger die

Steuer nach § 13b UStG geschuldet

wird (gültig ab 01.01.2006)

SAV 14 000

Bei Skontobuchungen über die Skontospalte mit

den Umsatzsteuerschlüsseln 91 oder 94, für die ein

SAV-Sammelkonto mit der entsprechenden Funktion

nicht vorhanden ist, wird der Skontobetrag auf ein

Konto mit der steuersatzunabhängigen

Sammelfunktion SAV 14000 gebucht (SKR 03:

Konto SAV 3150, SKR 04: Konto SAV 5950).

Erhaltene Skonti aus Leistungen,

für die als Leistungsempfänger die

Umsatzsteuer nach § 13b UStG

geschuldet wird ohne Vorsteuer und

19 % Umsatzsteuer (gültig ab

01.01.2007)

ohne Vorsteuer und 16 %

Umsatzsteuer (gültig ab

01.01.2006)

SAV 15

xxx

070

160

190

Konten mit dieser Funktion nehmen die

Skontobeträge auf, die bei der Datenerfassung über

die Skontospalte mit den Umsatzsteuerschlüsseln

92 oder 95 und den Zusatzinformationen 1 bis 5

erfasst werden. Der Buchungssatz muss ein

Kreditorenkonto oder ein Konto mit der Funktion F

13000 (Personenkonto) und ein Geldkonto

enthalten. Für jeden Prozentsatz kann individuell ein

Konto eingerichtet werden. Gleichzeitig wird aus den

gebuchten Beträgen die Umsatzsteuer ermittelt und

gebucht, wenn anstelle von xxx ein Schlüssel aus

der Steuersatztabelle erfasst wird. Pro Konto darf

Page 239: Handbuch FIBU 2009 - DATEV...5.6.1 Online-Auswertungen der DATEV-Finanzbuchführung Dokument: 0906001 Seite 3 von 608 5.7 DATEV Neutrales Erfassungssystem NESY 5.8 DATEV Phantasy Kanzleiverwaltungsprogramm

Dokument: 0906003 Seite 239 von 608

nur ein Steuersatz gespeichert sein.

Erhaltene Skonti aus Leistungen,

für die als Leistungsempfänger die

Steuer nach § 13b UStG geschuldet

wird (gültig ab 01.01.2006)

SAV 15 000

Bei Skontobuchungen über die Skontospalte mit

den Umsatzsteuerschlüsseln 92 oder 95, für die ein

SAV-Sammelkonto mit der entsprechenden Funktion

nicht vorhanden ist, wird der Skontobetrag auf ein

Konto mit der steuersatzunabhängigen

Sammelfunktion SAV 15000 gebucht (SKR 03:

Konto SAV 3153, SKR 04: Konto SAV 5953).

Lieferanten-Skonto (Hauptfunktion

AV und Zusatzfunktion V) SAV 20 xxx

Konten mit dieser Funktion nehmen die

Skontobeträge auf, die bei der Datenerfassung über

die Skontospalte erfasst werden. Der

Buchungssatz muss ein Kreditorenkonto oder ein

Konto mit der Funktion F 13000 (Personenkonto)

und ein Geldkonto enthalten. Für jeden Prozentsatz

kann individuell ein Konto eingerichtet werden.

Gleichzeitig wird aus den gebuchten Beträgen die

Vorsteuer ermittelt und gebucht, wenn anstelle von

xxx ein Schlüssel aus der Steuersatztabelle erfasst

wird.

Pro Konto darf nur ein Steuersatz gespeichert sein.

Zulässig auch für individuelle USt-Schlüssel (50-59)

mit der Hauptfunktion AV 30xxx, 31xxx.

Lieferanten-Skonto (Hauptfunktion

AV und Zusatzfunktion V) SAV 20 000

Mit dieser allgemeinen Passivfunktion richten Sie

ein steuersatzunabhängiges Sammelkonto ein, auf

das die Skontobeträge für Lieferantenskonti über die

Skontospalte gebucht werden sollen, für die ein

SAV-Sammelkonto mit der entsprechenden Funktion

nicht vorhanden ist.

Gewährte Skonti aus Leistungen,

für die der Leistungsempfänger die

Umsatzsteuer nach § 13b UStG

schuldet (gültig ab 01.01.2006)

SAM 16 000

Konten mit dieser Funktion nehmen die

Skontobeträge auf, die bei der Datenerfassung über

die Skontospalte mit dem Umsatzsteuerschlüssel

46 erfasst werden. Der Buchungssatz muss ein

Debitorenkonto oder ein Konto mit der Funktion F

11000 (Personenkonto) und ein Geldkonto

enthalten, SKR 03: Konto SAM 8741, SKR 04:

Konto SAM 4741.

Kundenskonto (Hauptfunktion AM

und Zusatzfunktion M) SAM 21 xxx

Konten mit dieser Funktion nehmen die

Skontobeträge auf, die über die Skontospalte

erfasst wurden. Der Buchungssatz muss ein

Debitorenkonto oder ein Konto mit der Funktion F

11000 (Personenkonto) und ein Geldkonto

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Dokument: 0906003 Seite 240 von 608

enthalten. Für jeden %-Satz kann individuell ein

Konto eingerichtet werden.

Gleichzeitig wird aus den gebuchten Beträgen die

USt ermittelt und gebucht, wenn anstelle von xxx in

der Funktionsnummer ein Schlüssel aus der

Steuersatztabelle erfasst wird. Pro Konto kann nur

ein Steuersatz gespeichert werden. Zulässig auch

für individuelle USt-Schlüssel (50-59) mit der

Hauptfunktion AM 80xxx, 81xxx.

Kundenskonto (Hauptfunktion AM

u. Zusatzfunktion M) SAM 21 000

Mit dieser allgemeinen Passivfunktion richten Sie

ein steuersatzunabhängiges Sammelkonto ein, auf

das die Skontobeträge für Kundenskonto über die

Skontospalte gebucht werden sollen, für die kein

SAM-Sammelkonto mit der entsprechenden Funktion

vorhanden ist.

Sammlung von aufzuteilender

Vorsteuer aus

Steuerschuldnerschaft nach §§

13a/13b UStG (gültig ab

01.01.2005)

S 43

xxx

190

160

070

Auf Konten mit dieser Sammelfunktion werden alle

Vorsteuerbeträge gesammelt, die auf Grund des

Berichtigungsschlüssels 9/3 in Verbindung mit

einem automatischen Vorsteuerkonto (Funktion AV

35xxx, AV 36xxx, AV 38xxx, AV 42xxx, AV

44xxx, AV 46xxx) errechnet wurden. Konten mit

dieser Funktion werden nicht für die UStVA

Kennzahl 67 abgefragt.

Sammlung von aufzuteilender

Vorsteuer aus

Steuerschuldnerschaft nach §§

13a/13b UStG (gültig ab

01.01.2005)

S 43 000

Mit dieser allgemeinen Passivfunktion richten Sie

ein steuersatzunabhängiges Sammelkonto ein, auf

das alle Vorsteuerbeträge gesammelt werden, die

auf Grund des Berichtigungsschlüssels 9/3 in

Verbindung mit einem automatischen

Vorsteuerkonto (Funktion AV 35xxx, AV 36xxx,

AV 38xxx, AV 42xxx, AV 44xxx, AV 46xxx)

errechnet wurden, für die kein Sammelkonto mit

der entsprechenden Funktion vorhanden ist. Konten

mit dieser Funktion werden nicht für die UStVA

Kennzahl 67 abgefragt.

Sammlung von abziehbarer

Vorsteuer aus

Steuerschuldnerschaft nach § 13b

UStG (gültig ab 01.01.2005)

S 46

xxx

190

160

070

Auf Konten mit dieser Sammelfunktion wird

automatisch die Vorsteuer gesammelt, die auf

Grund einer Aktivfunktion (Funktion AV 36xxx,

AV 38xxx, AV 42xxx, AV 44xxx, AV 46xxx)

errechnet wurde.

Sammlung von abziehbarer

Vorsteuer aus

S 46 000 Mit dieser allgemeinen Passivfunktion richten Sie

ein steuersatzunabhängiges Sammelkonto ein, auf

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Dokument: 0906003 Seite 241 von 608

Steuerschuldnerschaft nach § 13b

UStG (gültig ab 01.01.2005)

das alle Vorsteuerbeträge gesammelt werden, die

auf Grund einer Aktivfunktion (Funktion AV

36xxx, AV 38xxx, AV 42xxx, AV 44xxx, AV

46xxx) errechnet wurden, für die kein

Sammelkonto mit der entsprechenden Funktion

vorhanden ist.

Sammlung von Umsatzsteuer aus

Steuerschuldnerschaft nach § 13b

UStG (gültig ab 01.01.2005)

S 66

xxx

190

160

070

Auf Konten mit dieser Sammelfunktion wird

automatisch die Umsatzsteuer gesammelt, die auf

Grund einer Aktivfunktion (Funktion AV 36xxx,

AV 37xxx, AV 38xxx, AV 42xxx, AV 43xxx, AV

44xxx, AV 45xxx, AV 46xxx und AV 48xxx)

errechnet wurde.

Sammlung von Umsatzsteuer aus

Steuerschuldnerschaft nach § 13b

UStG (gültig ab 01.01.2005)

S 66 000

Mit dieser allgemeinen Passivfunktion richten Sie

ein steuersatzunabhängiges Sammelkonto ein, auf

das alle Umsatzsteuerbeträge gesammelt werden,

die auf Grund einer Aktivfunktion (Funktion AV

36xxx, AV 37xxx, AV 38xxx, AV 42xxx, AV

43xxx, AV 44xxx, AV 45xxx, AV 46xxx und AV

48xxx) errechnet wurden, für die kein

Sammelkonto mit der entsprechenden Funktion

vorhanden ist.

Sammlung von Vorsteuer nach §

13a UStG (gültig ab 01.01.2005) S 48

xxx

190

160

070

Auf Konten mit dieser Sammelfunktion wird

automatisch die Vorsteuer gesammelt, die auf

Grund einer Aktivfunktion (Funktion AV 35xxx)

errechnet wurde.

Sammlung von Vorsteuer nach §

13a UStG (gültig ab 01.01.2005) S 48 000

Mit dieser allgemeinen Passivfunktion richten Sie

ein steuersatzunabhängiges Sammelkonto ein, auf

das alle Vorsteuerbeträge gesammelt werden, die

auf Grund einer Aktivfunktion (Funktion AV

35xxx) errechnet wurden, für die kein

Sammelkonto mit der entsprechenden Funktion

vorhanden ist.

Umsatzsteuervergütung land- und

forstwirtschaftliche Betriebe (und

Zusatzfunktion KU)

S 49

xxx

464

463

Mit dieser speziellen Passivfunktion richten Sie ein

Sammelkonto ein, zum Beispiel auf das

Standardkonto für Umsatzsteuervergütungen, SKR

03: Konto 8955), auf das dann die

Umsatzsteuervergütung, zum Beispiel 10,7% ab

01.01.07 automatisch gebucht wird. Für xxx

erfassen Sie den entsprechenden Schlüssel aus der

Steuersatztabelle, zum Beispiel 464.

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Umsatzsteuervergütung land- und

forstwirtschaftliche Betriebe (und

Zusatzfunktion KU)

S 49 000

Die Umsatzsteuervergütung wird auf Konten mit

dieser steuersatzunabhängigen Sammelfunktion

gebucht, wenn ein Sammelkonto mit der

entsprechenden Funktion nicht vorhanden ist.

Umsatzsteuer land- und

forstwirtschaftliche Betriebe (und

Zusatzfunktion KU)

S 69

xxx

464

463

Mit dieser speziellen Passivfunktion richten Sie ein

Sammelkonto ein, zum Beispiel im SKR 03 auf das

Konto S 1785 19%/10,7% Umsatzsteuer LAWI ab

01.01.07. Die von der Aktivfunktion AM

69xxxKap. 3.3.1 herausgerechneten 19% USt und

10,7% USt-Vergütung werden dann auf dem

entsprechenden Passivkonto gebucht.

Für die UStVA-Kennzahl 80 wird als Steuer die

USt-Differenz von 8,3% ausgewiesen. Für xxx

erfassen Sie aus der Steuersatztabelle den

entsprechenden Schlüssel, zum Beispiel 464.

Umsatzsteuer land- und

forstwirtschaftliche Betriebe (und

Zusatzfunktion KU)

S 69 000

Mit dieser allgemeinen Passivfunktion richten Sie

ein steuersatzunabhängiges Sammelkonto für

Umsatzsteuer land- und forstwirtschaftliche Betriebe

ein.

Umsatzsteuer nicht abführbar LuF

(und Zusatzfunktion KU) S 68

xxx

090

Auf Konten mit dieser Funktion wird die

Umsatzsteuer gebucht, die auf Grund der

Aktivfunktionen AM 78xxx errechnet wurde. Die

auf diesen Konten gesammelten Beträge werden

nicht in der UStVA ausgewiesen.

Umsatzsteuer nicht abführbar LuF

(und Zusatzfunktion KU) S 68 000

Mit dieser allgemeinen Passivfunktion richten Sie

ein steuersatzunabhängiges Sammelkonto für die

nicht abführbare Umsatzsteuer LuF ein, für die kein

Sammelkonto mit der entsprechenden Funktion

vorhanden ist. Die auf diesen Konten gesammelten

Beträge werden nicht in der UStVA ausgewiesen.

Unberechtigt ausgewiesene und

geschuldete Umsatzsteuer LuF (und

Zusatzfunktion KU)

S 71

xxx

500

502

504

Auf Konten mit dieser Funktion wird die

Umsatzsteuer gesammelt, die auf Grund der

Aktivfunktion AM 71xxx errechnet oder

entsprechend direkt gebucht wurde.

Konten mit dieser Funktion werden für die UStVA,

Kennzahl 69, abgefragt.

Unberechtigt ausgewiesene und

geschuldete Umsatzsteuer LuF (und

Zusatzfunktion KU)

S 71 000

Mit dieser allgemeinen Passivfunktion richten Sie

ein steuersatzunabhängiges Sammelkonto für die

unberechtigt ausgewiesene und geschuldete

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Dokument: 0906003 Seite 243 von 608

Umsatzsteuer LuF ein, für die kein Sammelkonto mit

der entsprechenden Funktion vorhanden ist.

Konten mit dieser Funktion werden für die UStVA,

Kennzahl 69, abgefragt.

Umsatzsteuer LuF (und

Zusatzfunktion KU) S 72

xxx

500

502

504

Auf Konten mit dieser Funktion wird die

Umsatzsteuer gesammelt, die auf Grund der

Aktivfunktion AM 71xxx errechnet wurde und

stellen das Gegenkonto zum Konto mit der

Passivfunktion S 71xxx dar.

Die auf diesen Konten gesammelten Beträge werden

nicht in der UStVA ausgewiesen.

Umsatzsteuer LuF (und

Zusatzfunktion KU) S 72 000

Mit dieser allgemeinen Passivfunktion richten Sie

ein steuersatzunabhängiges Sammelkonto ein, auf

das die Umsatzsteuerbeträge gesammelt werden,

die auf Grund der Aktivfunktion AM 71xxx

errechnet wurden, für die kein Sammelkonto mit der

entsprechenden Funktion vorhanden ist. Es stellt

das Gegenkonto zum Konto mit der Passivfunktion

S 71000 dar.

Die auf diesen Konten gesammelten Beträge werden

nicht in der UStVA ausgewiesen.

Sammlung von Umsatzsteuer nach

§ 13a UStG (gültig ab 01.01.2005) S 84

xxx

190

160

070

Auf Konten mit dieser Sammelfunktion wird

automatisch die Umsatzsteuer gesammelt, die auf

Grund einer Aktivfunktion (Funktion AV 35xxx)

errechnet wurde.

Sammlung von Umsatzsteuer nach

§ 13a UStG (gültig ab 01.01.2005) S 84 000

Mit dieser allgemeinen Passivfunktion richten Sie

ein steuersatzunabhängiges Sammelkonto ein, auf

das die Umsatzsteuerbeträge gesammelt werden,

die auf Grund einer Aktivfunktion (Funktion AV

35xxx) errechnet wurden, für die kein

Sammelkonto mit der entsprechenden Funktion

vorhanden ist.

Sammelkonto Debitoren (und

Zusatzfunktion KU) S 90 00x

Wenn im DATEV-Programm Finanzbuchführung

ein Kontokorrent geführt wird, dann braucht die

Sammelbuchung auf das Hauptkonto, zum Beispiel

S 1400 bzw. S 1600, nicht erfasst zu werden, da

sie vom Programm automatisch durchgeführt wird.

Sammelkonto Kreditoren (u. S 91 00x Damit es zwischen Sachkonto und dazugehörendem

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Dokument: 0906003 Seite 244 von 608

Zusatzfunktion KU) Kontokorrent nicht zu Differenzen kommt, dürfen

diese Sachkonten nicht bebucht werden.

Die Funktion S 9000x kennzeichnet die

Sammelkonten für das Debitorenkontokorrent, die

Funktion S 9100x die Sammelkonten für das

Kreditorenkontokorrent.

Das x steht für die Gruppenkennziffer der

Personenkonten. Bei der Eingabe ist statt x die

zutreffende Gruppe einzusetzen (bei Debitoren 1 -

6, bei Kreditoren 7 - 9).

Wenn Sie für x eine 0 setzen, übertragen Sie die

Sammelfunktionen für alle Gruppenkennziffern

der Debitoren oder Kreditoren. Ausgenommen sind

nur die Funktionen der Gruppen, die Sie bereits

individuell erfasst haben.

Hinweis:

Die Funktionen S 9000x, S 9100x sollten Sie nur

solchen Konten zuteilen, die mit der Funktion

Buchungssperre R gekennzeichnet sind.

In Ausnahmefällen können Sie diese Funktionen auf

Konten mit anderen als einer R-Funktion legen, zum

Beispiel Konto mit der Funktion F.

Liegt bei Ihnen ein solcher Sonderfall vor, muss die

gespeicherte Funktion vorher in einer eigenen

Einreichung gelöscht werden.

Hinweis:

In der Regel wird es notwendig sein, bei diesen

Konten die (Standard-) Kontenbeschriftung

entsprechend zu ändern.

Tipp: Werden die Sammelfunktionen S 9000x bzw.

S 9100x auf ein anderes Konto verlegt, wird die R-

Funktion (Buchungssperre) vom ursprünglichen

Konto automatisch mit verlagert und Sie können auf

dem ursprünglichen Konto sofort buchen.

Saldovortrag Debitoren (und

Zusatzfunktion KU) S 93 000

Bei der Jahresübernahme können die Salden der

Personenkonten vom Programm auf das neue Jahr

vorgetragen werden.

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Dokument: 0906003 Seite 245 von 608

Saldovortrag Kreditoren (und

Zusatzfunktion KU) S 94 000

Als Gegenkonto für die Buchungen auf die

Personenkonten werden die Konten mit diesen

Funktionen vom Programm angesprochen. Die

Saldenvorträge werden als Eröffnungsbilanzwerte

gekennzeichnet und gespeichert.

Saldovortrag Sachkonten (und

Zusatzfunktion KU) S 97 000

Bei der Saldenübernahme Sachkonten

(Abrechnungsnummer 96) werden die

Eröffnungsbilanzwerte automatisch auf dieses Konto

gebucht. Die Saldenvorträge werden als EB-Werte

gekennzeichnet und gesondert gespeichert.

Wird die Saldenübernahme für automatische Konten

(AM/AV) durchgeführt, bewirkt die

Funktionsnummer S 97000 des Saldo-

Vortragskontos, dass die Automatik des Kontos

aufgehoben wird. Buchungen mit einem USt-

Schlüssel, in denen das Konto mit der Funktion S

97000 angesprochen wird, werden vom Programm

abgelehnt.

Bei Buchungen auf Konten, die für die UStVA

abgefragt werden, zum Beispiel SKR 03: Konto S

1570. Funktion S 30000, wird auf Grund der

Funktion S 97000 die Abfrage für die UStVA

unterdrückt.

5.3.2 Funktionstabelle Passivfunktionen für EU-Länder

Passivfunktion Typ Programmfunktion Beschreibung

EU-Länder Haupt-

Funkt.

Ergän-

zung

EG-Lieferanten-skonti aus

steuerpflichtigen

innergemeinschaftli-chen

Erwerben (und Hauptfunktion AV

und Zusatzfunktion V) (gültig ab

01.01.2006)

SAV 17

xxx

190

160

070

Konten mit dieser Funktion nehmen die EG-

Skontobeträge auf, die bei der Datenerfassung über

die Skontospalte erfasst werden. Der Buchungssatz

muss ein Kreditorenkonto oder ein Konto mit der

Funktion F 13000 (Personenkonto), einen BU-

Schlüssel 18/19 und ein Geldkonto enthalten.

Gleichzeitig wird aus den gebuchten Netto-Beträgen

die EG-Vorsteuer und Erwerbsteuer (Umsatzsteuer)

ermittelt und gebucht (SKR 03: Konten SAV 3746

und SAV 3748, SKR 04: Konten SAV 5746 und

SAV 5748).

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Dokument: 0906003 Seite 246 von 608

Für jeden EG-Steuersatz kann individuell ein Konto

eingerichtet werden, wenn anstelle von xxx ein

Schlüssel aus der EG-Steuersatztabelle für

zeitunabhängige EG-Steuersatzschlüssel (Kap.

3.3.4) erfasst ist. Pro Konto darf nur ein EG-

Steuersatz gespeichert sein. Zulässig auch für

individuelle Umsatzsteuerschlüssel (50 - 59) mit der

Hauptfunktion AV 54xxx.

Hinweis:

Bei EG-Skontobuchungen, die bis zum 31.12.2005

über die Skontospalte erfasst wurden, wird der

Skontobetrag auf das Konto mit der Funktion SAV

20000 gebucht.

EG-Lieferanten-skonti aus

steuerpflichtigen

innergemeinschaftli-chen

Erwerben (und Hauptfunktion AV

und Zusatzfunktion V) (gültig ab

01.01.2006)

SAV 17 000

Mit dieser allgemeinen Passivfunktion richten Sie

ein steuersatzunabhängiges Sammelkonto ein, auf

das die Skontobeträge für EG-Lieferantenskonti über

die Skontospalte gebucht werden sollen, für die

kein SAV-Sammelkonto mit der entsprechenden

Funktion vorhanden ist (SKR 03: Konto SAV 3745,

SKR 04: Konto SAV 5745).

EG-Kundenskon-ti aus steuerfreien

innergemeinschaftlichen

Lieferungen an Abnehmer mit USt-

IdNr. (gültig ab 01.01.2006)

SAM 65 000

Konten mit dieser Funktion nehmen die EG-

Skontobeträge auf, die bei der Datenerfassung über

die Skontospalte erfasst werden. Der Buchungssatz

muss ein Debitorenkonto oder ein Konto mit der

Funktion F 11000 (Personenkonto), den BU-

Schlüssel 11 und ein Geldkonto enthalten.

Gleichzeitig wird der Ausweis in der UStVA,

Kennzahl 41 und in der ZM berichtigt, sofern im

Buchungssatz die USt-IdNr. des EU-

Geschäftspartners erfasst ist (SKR 03: Konto SAM

8743, SKR 04: Konto SAM 4743).

Hinweis:

Bei EG-Skontobuchungen, die bis zum 31.12.2005

über die Skontospalte erfasst wurden, wird der

Skontobetrag auf das Konto mit der Funktion SAM

21000 gebucht.

EG-Kundenskon-ti aus im Inland

steuerpflichtigen EU-Lieferungen

(und Hauptfunktion AM und

Zusatzfunktion M) (gültig ab

01.01.2006)

SAM 89

xxx

190

160

070

Konten mit dieser Funktion nehmen die EG-

Skontobeträge auf, die bei der Datenerfassung über

die Skontospalte erfasst werden. Der Buchungssatz

muss ein Debitorenkonto oder ein Konto mit der

Funktion F 11000 (Personenkonto), einen BU-

Schlüssel 12/13 und ein Geldkonto enthalten.

Gleichzeitig wird aus den gebuchten Brutto-Beträgen

die Umsatzsteuer ermittelt und gebucht (SKR 03:

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Dokument: 0906003 Seite 247 von 608

Konten SAM 8746 und SAM 8748, SKR 04: Konten

SAM 4746 und SAM 4748).

Hinweis:

Bei EG-Skontobuchungen, die bis zum 31.12.2005

über die Skontospalte erfasst wurden, wird der

Skontobetrag auf das Konto mit der Funktion SAM

21000 gebucht.

EG-Kundenskon-ti aus im Inland

steuerpflichtigen EU-Lieferungen

(und Hauptfunktion AM und

Zusatzfunktion M) (gültig ab

01.01.2006)

SAM 89 000

Mit dieser allgemeinen Passivfunktion richten Sie

ein steuersatzunabhängiges Sammelkonto ein, auf

das die Skontobeträge für EG-Kundenskonti über die

Skontospalte gebucht werden sollen, für die kein

SAM-Sammelkonto mit der entsprechenden Funktion

vorhanden ist (SKR 03: Konto SAM 8745, SKR 04:

Konto SAM 4745).

Sammlung von aufzuteilender

Vorsteuer aus

innergemeinschaftlichen Erwerben

S 52

xxx

000

070

160

190

555

Auf Konten mit dieser Funktion werden alle

Vorsteuerbeträge gesammelt, die auf Grund des

Berichtigungsschlüssels 9/3 in Verbindung mit einem

automatischen Vorsteuerkonto für

innergemeinschaftlichen Erwerb (Funktion AV

53xxx, 54xxx oder 55xxx) errechnet wurden.

Konten mit dieser Funktion werden nicht für die

UStVA Kennzahl 61 abgefragt. Zusätzlich erfolgt ein

Ausweis im EG-Journal.

Sammlung von Vorsteuer aus

steuerpflichtigen

innergemeinschaftlichen Erwerben

von Neufahrzeugen von

Lieferanten ohne USt-IdNr.

S 53

xxx

000

160

190

555

Auf Konten mit dieser Funktion wird automatisch die

Vorsteuer gesammelt, die auf Grund einer

Aktivfunktion (automatisches Konto mit Funktion

AV 53xxx) errechnet wurde.

Sammlung der Erwerbsteuer (USt

fällig) aus steuerpflichtigen

innergem. Erwerben von

Neufahrzeugen von Lieferanten

ohne USt-IdNr.

S 73

xxx

000

160

190

Auf Konten mit dieser Funktion wird automatisch die

Umsatzsteuer gesammelt, die auf Grund einer

Aktivfunktion (automatisches Konto Funktion AV

53xxx) errechnet wurde.

Sammlung der abziehbaren

Vorsteuer aus steuerpflichtigen

innergemeinschaftlichen Erwerben

S 54

xxx

000

070

160

190

555

Auf Konten mit dieser Funktion wird automatisch die

Vorsteuer gesammelt, die auf Grund einer

Aktivfunktion (automatisches Konto AV

54xxx/55xxx) oder eines Umsatzsteuerschlüssels

18 für 7% bzw. 19 für 19% errechnet wurde.

Konten mit dieser Funktion werden für die UStVA,

Kennzahl 61, abgefragt.

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Dokument: 0906003 Seite 248 von 608

Sammlung der Erwerbsteuer (USt

fällig) aus steuerpflichtigen

innergemeinschaftlichen Erwerben

S 74

xxx

000

070

160

190

Auf Konten mit dieser Funktion wird die

Umsatzsteuer automatisch gesammelt, die auf Grund

einer Aktivfunktion (automatisches Konto Funktion

AV 54xxx/55xxx) oder eines

Umsatzsteuerschlüssels 18 für 7% bzw. 19 für 19%

errechnet wurde. Zusätzlich erfolgt ein Ausweis im

EG-Journal unter "Umsatzsteuer direkt gebucht".

Sammlung der Erwerbsteuer (USt

fällig) aus steuerpflichtigen

innergemeinschaftlichen Erwerben

ohne Vorsteuerabzug

S 78

xxx

000

070

160

190

Auf Konten mit dieser Funktion wird automatisch die

Umsatzsteuer gesammelt, die auf Grund einer

Aktivfunktion (automatisches Konto Funktion AV

58xxx) errechnet wurde. Zusätzlich erfolgt ein

Ausweis im EG-Journal unter "Umsatzsteuer direkt

gebucht".

Sammlung der USt aus in der BRD

steuerpflichtigen EU-Lieferungen

(an Privat oder Gleichgestellte -

sofern Lieferschwelle

unterschritten)

S 60

xxx

000

070

160

190

Auf Konten mit dieser Funktion wird die

Umsatzsteuer automatisch gesammelt, die auf Grund

von Buchungen auf Konten mit einer Aktivfunktion

(automatisches Konto Funktion AM 60xxx/61xxx)

oder des Umsatzsteuerschlüssels 12 für 7% und 13

für 19% errechnet wurde.

Sammlung der USt nicht fällig bei

in der BRD steuerpflichtigen EU-

Lieferungen an Privat oder

gleichgestellte Unternehmer sofern

Lieferschwelle unterschritten

S 61

xxx

000

070

160

190

Gilt nur bei Ist-Versteuerung.

Analog S 60xxx.

Sammlung der ausländischen USt

bei Lieferungen an Privat oder

Gleichgestellte bei Überschreiten

der Lieferschwelle oder Option

S 62

xxx

000

Auf Konten mit dieser Funktion wird die aus-

ländische Umsatzsteuer gesammelt, die auf Grund

des Umsatzsteuerschlüssels 10 in Kombination mit

dem ausländischen Steuersatz aus dem EG-Fenster

errechnet wurde. Bei individueller Einrichtung von

Konten mit den Aktivfunktionen AM 62xxx/63xxx

wird die entsprechende ausländische Steuer auf das

Konto mit dieser Sammelfunktion gesammelt.

Für den jeweiligen Prozentsatz (siehe

zeitunabhängige EG-Steuersatzschlüssel Kap.

3.3.4) kann ein eigenes Konto individuell eingerichtet

werden. Es erfolgt keine Abfrage für die deutsche

UStVA.

Sammlung ausländischer

Umsatzsteuer aus sonstigen

Leistungen

S 64

xxx

000

Diese Funktion wirkt analog der Sammelfunktion S

62xxx, jedoch wird hier die ausländische Steuer aus

sonstigen Leistungen gesammelt, sofern individuelle

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Dokument: 0906003 Seite 249 von 608

Konten mit Automatik-Funktion AM 64xxx/65xxx

bebucht wurden.

5.3.3 Funktionstabelle Passivfunktionen für Pauschalierer

Umsatzsteuer-Artenschlüssel M und SKR 14 gespeichert

Nach § 24 UStG erfolgt die Umsatzbesteuerung der im Rahmen eines land- und

forstwirtschaftlichen Betriebes (LuF) ausgeführten Umsätze nach Durchschnittssätzen

(Pauschalierung). Sind die Voraussetzungen für die Anwendung der Pauschalierung gegeben,

haben Sie in den Mandantendaten den Schlüssel M gespeichert. Der Umsatzsteuer-

Artenschlüssel M (Pauschalierer) ist ausschließlich in Kombination mit dem 7-stelligen (bzw.

8-stelligen) land- und forstwirtschaftlichen DATEV-Kontenrahmen SKR 14 zulässig.

Hinweis:

Beim Pauschalierer mit Umsatzsteuer-Artenschlüssel M und SKR 14 sind nur bestimmte

Funktionen zugelassen, siehe Funktionstabellen für Aktiv- und Passivfunktionen und

Steuersatztabellen für Pauschalierer, alle anderen werden vom Programm abgelehnt.

Passivfunktion Typ Programmfunktion Beschreibung

Pauschalierer Haupt-

Funkt.

Ergän-

zung

Lieferantenskon-to LuF (und

Hauptfunktion AV und

Zusatzfunktion V)

SAV 20

xxx

000

050

055

070

090

107

160

190

Konten mit dieser Funktion nehmen die Skontobeträge

auf, die bei der Datenerfassung über die Skontospalte

erfasst werden. Der Buchungssatz muss ein

Kreditorenkonto oder ein Konto mit der Funktion 13000

(Personenkonto) und ein Geldkonto enthalten.

Gleichzeitig wird aus den gebuchten Beträgen die

Vorsteuer ermittelt und gebucht, wenn anstelle von xxx

ein Schlüssel aus der Steuersatztabelle erfasst wird. Pro

Konto darf nur ein Steuersatz gespeichert sein. Zulässig

auch für individuelle USt-Schlüssel (50 - 59) mit der

Hauptfunktion 30xxx, 31xxx, 56xxx.

Kundenskonto LuF (und

Hauptfunktion AM und

Zusatzfunktion M)

SAM 21

xxx

000

050

055

070

090

107

160

190

Konten mit dieser Funktion nehmen die Skontobeträge

auf, die über die Skontospalte erfasst wurden. Der

Buchungssatz muss ein Debitorenkonto oder ein Konto

mit der Funktion 11000 (Personenkonto) und ein

Geldkonto enthalten. Für jeden Prozentsatz kann

individuell ein Konto eingerichtet werden. Gleichzeitig

wird aus den gebuchten Beträgen die USt ermittelt und

gebucht, wenn anstelle von xxx in der Funktionsnummer

ein Schlüssel aus der Steuersatztabelle erfasst wird.

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Dokument: 0906003 Seite 250 von 608

Pro Konto kann nur ein Steuersatz gespeichert werden.

Zulässig auch für individuelle USt-Schlüssel (50 - 59)

mit der Hauptfunktion 73xxx, 80xxx, 81xxx.

Abziehbare Vorsteuer LuF

Hofumsätze (und

Zusatzfunktion KU)

S 30

xxx

000

070

090

107

160

190

555

Auf Konten mit dieser Funktion wird die Vorsteuer

gebucht, die auf Grund der Aktivfunktion AV 56xxx

(automatisches Konto) oder eines entsprechenden

Umsatzsteuerschlüssels er-rechnet wurde. Für jeden

Prozentsatz kann ein eigenes Konto eingerichtet werden.

Anstelle von xxx erfassen Sie den Schlüssel aus der

Steuersatztabelle.

Konten mit dieser Funktion werden für die UStVA,

Kennzahl 66, abgefragt.

Aufzuteilende Vorsteuer LuF

(Bei Buchung mit

Berichtigungsschlüssel 9/3)

(und Zusatzfunktion KU)

S 34

xxx

000

070

090

107

160

190

555

Auf Konten mit dieser Funktion werden alle

Vorsteuerbeträge gesammelt, die auf Grund des

Berichtigungsschlüssels 9/3 in Verbindung mit einem

automatischen Vorsteuerkonto für land- und

forstwirtschaftliche Betriebe (Funktion AV 56xxx)

errechnet wurden. Die auf diesen Konten gesammelten

Beträge werden nicht in der UStVA ausgewiesen. Für

jeden Prozentsatz kann ein eigenes Konto eingerichtet

werden.

Umsatzsteuervergütung LuF

(und Zusatzfunktion KU) S 49

xxx

000

464

463

Mit dieser speziellen Passivfunktion richten Sie ein

Sammelkonto ein, auf das die Umsatzsteuervergütung,

zum Beispiel 10,7% ab 01.01.07 automatisch gebucht

wird. Für xxx erfassen Sie den entsprechenden Schlüssel

aus der Steuersatztabelle.

Nicht abziehbare Vorsteuer

LuF (und Zusatzfunktion KU) S 55

xxx

000

050

055

070

090

107

160

190

555

Auf Konten mit dieser Funktion wird die Vorsteuer

gesammelt, die auf Grund der Aktivfunktionen AV 30,

31 und 32xxx oder eines entsprechenden

Umsatzsteuerschlüssels errechnet wurde. Für jeden

Prozentsatz kann ein eigenes Konto eingerichtet werden.

Die auf diesen Konten gesammelten Beträge werden

nicht in der UStVA ausgewiesen.

Nicht abziehbare Vorsteuer

aus Steuerschuldnerschaft

nach § 13b UStG LuF (und

Zusatzfunktion KU)

S 58

xxx

000

070

Auf Konten mit dieser Funktion wird die Vorsteuer

gebucht, die auf Grund der Aktivfunktion AV 46xxx

errechnet wurde. Für jeden Prozentsatz kann ein eigenes

Konto eingerichtet werden. Die auf diesen Konten

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Dokument: 0906003 Seite 251 von 608

160

190

gesammelten Beträge werden nicht in der UStVA

ausgewiesen.

Nicht abziehbare Vorsteuer

LuF innergemeinschaftlicher

Erwerb (und Zusatzfunktion

KU)

S 59

xxx

000

070

160

190

555

Auf Konten mit dieser Funktion wird die Vorsteuer

gebucht, die auf Grund der Aktivfunktion

(automatisches Konto AV 54xxx/AV 55xxx) oder eines

Umsatzsteuerschlüssels 18 für 7% bzw. 19 für 19%

errechnet wurde. Für jeden Prozentsatz kann ein eigenes

Konto eingerichtet werden.

Die auf diesen Konten gesammelten Beträge werden

nicht in der UStVA ausgewiesen.

Umsatzsteuer aus

Steuerschuldnerschaft nach §

13b UStG LuF (und

Zusatzfunktion KU)

S 66

xxx

000

070

160

190

Auf Konten mit dieser Sammelfunktion wird automatisch

die Umsatzsteuer gesammelt, die auf Grund einer

Aktivfunktion (automatisches Konto AV 46xxx)

errechnet wurde.

Umsatzsteuer nicht abführbar

LuF (und Zusatzfunktion KU) S 68

xxx

000

050

055

090

107

501

503

555

Auf Konten mit dieser Funktion wird die Umsatzsteuer

gebucht, die auf Grund der Aktivfunktionen AM 71,

78, 80 und AM 81xxx errechnet wurde. Für jeden

Prozentsatz kann ein eigenes Konto eingerichtet werden.

Die auf diesen Konten gesammelten Beträge werden

nicht in der UStVA ausgewiesen.

Umsatzsteuer LuF (und

Zusatzfunktion KU) S 69

xxx

000

464

463

Mit dieser Passivfunktion richten Sie ein Sammelkonto

ein, zum Beispiel für 19%/10,7% Umsatzsteuer LuF ab

01.01.07. Die von der Aktivfunktion AM 69xxx

herausgerechnete Umsatzsteuer 19% und 10,7% USt-

Vergütung werden auf dem entsprechenden Passivkonto

gebucht.

Für die UStVA-Kennzahl 80 wird als Steuer die USt-

Differenz von 8,3% ausgewiesen. Für xxx erfassen Sie

aus der Steuersatztabelle den entsprechenden Schlüssel.

Unberechtigt ausgewiesene

und geschuldete Um-

satzsteuer LuF (UStVA-Kz. 69)

(und Zusatzfunktion KU)

S 71

xxx

000

501

503

Auf Konten mit dieser Funktion wird die Umsatzsteuer

gesammelt, die auf Grund der Aktivfunktion AM 71xxx

errechnet oder entsprechend direkt gebucht wurde.

Konten mit dieser Funktion werden für die UStVA,

Kennzahl 69, abgefragt.

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Umsatzsteuer LuF (und

Zusatzfunktion KU) S 72

xxx

000

501

503

Auf Konten mit dieser Funktion wird die Umsatzsteuer

gesammelt, die auf Grund der Aktivfunktion AM 71xxx

errechnet wurde und stellen das Gegenkonto zum Konto

mit der Passivfunktion S 71xxx dar. Die auf diesen

Konten gesammelten Beträge werden nicht in der UStVA

ausgewiesen.

Umsatzsteuer LuF

innergemeinschaftlicher

Erwerb (und Zusatzfunktion

KU)

S 74

xxx

000

070

160

190

Auf Konten mit dieser Funktion wird die Umsatzsteuer

automatisch gesammelt, die auf Grund einer

Aktivfunktion (automatisches Konto Funktion AV

54xxx/55xxx) oder eines Umsatzsteuerschlüssels 18

für 7% bzw. 19 für 19% errechnet wurde.

Umsatzsteuer fällig LuF

Hofumsätze (und Zusatz-

Funktion KU)

S 80

xxx

000

070

160

190

Die durch Umsatzsteuerschlüssel oder automatische

Konten auf Grund einer Aktivfunktion (automatisches

Konto AM 73xxx) errechnete Umsatzsteuer wird vom

Programm auf Konten mit dieser Funktion gebucht. Für

jeden Prozentsatz kann ein eigenes Konto eingerichtet

werden.

Konten mit dieser Funktion werden für die UStVA,

Kennzahl 81 (19%) oder Kennzahl 86 (7% ),

abgefragt.

5.4 Steuersatztabelle Passivfunktionen

Steuersätze Ergän-

zung Steuersätze

Ergän-

zung

1,00 010 9,00/7,00 Pauschalierer 3) 501

2,00 020 10,70/8,30 Pauschalierer 4) 503

2,10 021 9,30 930

2,70 027 10,00 100

3,00 030 10,70 (Landwirte) 107

4,00 040 11,00 110

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4,20 420 12,00 120

4,50 045 13,00 130

4,65 465 14,00 140

5,00 050 15,00 150

5,30 905

5,50 (Forstwirte) 055 16,00/9,00 Pauschalierer 1) 463

5,60 560 19,00/10,70 Pauschalierer 2) 464

6,00 060 diverse Pausch./Regelbest. 8) 555

6,20 620 16,00 160

6,50 065 17,00 170

7,00 070 17,60 176

7,00/2,00 5) 500 18,00 180

7,00/2,00 6) 502 19,00 190

7,00/3,70 7) 504 20,00 200

7,50 075 25,00 250

8,00 080 30,00 300

8,40 840 32,00 320

8,50 085 33 1/3 333

9,00 090

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1)

Steuersatzschlüssel für Pauschalierer (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 UStG). Erfassen Sie den Schlüssel 463 für 16 % USt/9 %

Vorsteuer in Verbindung mit der Funktion 69xxx/49xxx, wird als Steuer in Kz. 80 die Differenz von 7 %

ausgewiesen. Einrichtungsbeispiel Handbuch FIBU bis 2006, Fach 4, Kap. 5.5.

2)

Steuersatzschlüssel für Pauschalierer (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 UStG). Erfassen Sie den Schlüssel 464 für 19 % USt/10,7

% Vorsteuer (gültig ab 01.01.2007) in Verbindung mit der Funktion 69xxx/49xxx, wird als Steuer in Kz. 80 die

Differenz von 8,3 % ausgewiesen. Einrichtungsbeispiel Handbuch FIBU ab 2007, Fach 4, Kap. 5.5.

3)

Steuersatzschlüssel für Pauschalierer (§ 24 Abs. 1 Nr. 3 UStG) und Umsatzsteuerarten-Schlüssel M. Erfassen Sie

den Schlüssel 501 für 9 % USt nicht abführbar und 7 % unberechtigte USt in Verbindung mit der Funktion AM

71xxx, werden 9 % USt auf dem Sammelkonto mit der Funktion S 68501 bzw. S 68000 (USt nicht abführbar)

und 7 % USt auf dem Sammelkonto mit der Funktion S 71501 bzw. S 71000 (unberechtigte USt) gebucht. Die

unberechtigte USt wird in der Kennzahl 69 UStVA ausgewiesen.

4)

Steuersatzschlüssel für Pauschalierer (§ 24 Abs. 1 Nr. 3 UStG) und Umsatzsteuerarten-Schlüssel M (gültig ab

01.01.2007). Erfassen Sie den Schlüssel 503 für 10,7 % USt nicht abführbar und 8,3 % unberechtigte USt in

Verbindung mit der Funktion AM 71xxx, werden 10,7 % USt auf dem Sammelkonto mit der Funktion S 68503

bzw. S 68000 (USt nicht abführbar) und 8,3 % USt auf dem Sammelkonto mit der Funktion S 71503 bzw. S

71000 (unberechtigte USt) gebucht. Die unberechtigte USt wird in der Kennzahl 69 UStVA ausgewiesen.

5)

Steuersatzschlüssel (§ 24 Abs. 1 Nr. 3 UStG, Pauschalierer) und ermäßigter Steuersatz (gültig bis 31.12.2004).

Der Schlüssel 500 berücksichtigt nicht die unterschiedlichen Anforderungen zwischen Ist- und Soll-Versteuerung

und wird ab Belegdatum 1.01.2004 durch den Schlüssel 502 ersetzt. Haben Sie als Ist-Versteuerer die Umsätze

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe bis Belegdatum 31.12.2004 mit der Funktion AM 71007 bzw. AM

71500 (automatische Umsatzsteuer und Kennzahl 69 UStVA) debitorisch gebucht, wurde die dabei entstehende

Umsatzsteuer automatisch auf das Sammelkonto Umsatzsteuer (fällig) mit der Sammelfunktion S 80xxx gebucht

und somit in der Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) ausgewiesen. Um einen doppelten Ausweis in der UStVA zu

vermeiden, erfassen Sie bei der Zahlungseingangsbuchung den BU-Schlüssel 40 (Aufhebung der Automatik).

6)

Steuersatzschlüssel (§ 24 Abs. 1 Nr. 3 UStG, Pauschalierer) und ermäßigter Steuersatz (gültig ab 01.01.2004).

Erfassen Sie als Ist-Versteuerer den Schlüssel 502 für 7 % USt nicht abführbar und 2 % unrichtige

Umsatzsteuer in Verbindung mit der Funktion AM 71004 bzw. AM 71502 (automatische Umsatzsteuer und

Kennzahl 69 UStVA), werden 7 % USt auf dem Sammelkonto mit der Funktion S 81xxx (USt nicht fällig) und 2

% USt auf dem Sammelkonto mit der Funktion S 83xxx (USt unrichtig nicht fällig) gebucht. Der Ausweis in der

UStVA Kennzahl 69 erfolgt bei Buchung des Zahlungseinganges, wenn Sie diesen mit einem individuellen USt-

Schlüssel mit der Funktion AM 71004/71502 buchen.

7)

Steuersatzschlüssel (§ 24 Abs. 1 Nr. 3 UStG, Pauschalierer) und ermäßigter Steuersatz (gültig ab 01.01.2007).

Erfassen Sie als Ist-Versteuerer den Schlüssel 504 für 7 % USt nicht abführbar und 3,7 % unrichtige

Umsatzsteuer in Verbindung mit der Funktion AM 71004 bzw. AM 71504 (automatische Umsatzsteuer und

Kennzahl 69 UStVA), werden 7 % USt auf dem Sammelkonto mit der Funktion S 81xxx (USt nicht fällig) und 3,7

% USt auf dem Sammelkonto mit der Funktion S 83xxx (USt unrichtig nicht fällig) gebucht. Der Ausweis in der

UStVA Kennzahl 69 erfolgt bei Buchung des Zahlungseinganges, wenn Sie diesen mit einem individuellen USt-

Schlüssel mit der Funktion AM 71004/71504 buchen.

8)

Funktionsergänzung für Vorsteuer aus Investitionen bzw. Umsatzsteuer aus Anlagenverkäufen für Anwender mit

SKR 14. Der Schlüssel xx555 dient dazu, beim Pauschalierer mit BMELV-Jahresabschluss die Vorsteuer aus

Investitionen (zum Beispiel Funktion AV 30xxx) bzw. die aufzuteilende Vorsteuer aus Investitionen (zum Beispiel

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Berichtigungsschlüssel 8 und 9) oder die Umsatzsteuer aus Anlagenverkäufen für den automatischen Ausweis in

der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position Zeitraumfremde Vorsteuer bzw. Zeitraumfremde

Umsatzsteuer auf eigenen Sammelkonten auszuweisen: SKR 14, Konto für Umsatzsteuer aus Anlagenverkäufen:

S 4695 900 (Funktion

S 68555) bzw. für Vorsteuer aus Investitionen: S 6860 900 (Funktion S 55555) und S 6860 950 (Funktion S

59555).

Beim Regelbesteuerer dient der Schlüssel xx555 dazu, die Vorsteuer aus Investitionen (zum Beispiel Funktion

AV 30xxx) bzw. die aufzuteilende Vorsteuer aus Investitionen (zum Beispiel Berichtigungsschlüssel 8 und 9) für

den automatischen Ausweis in den Ergänzenden Angaben zum BMELV-Abschluss in der Position Vorsteuer auf

Investitionen im Geschäftsjahr auf eigenen Sammelkonten auszuweisen: SKR 14, Konten für Vorsteuer aus

Investitionen: S 1400 900 (Funktion S 30555), S 1400 950 (Funktion S 54555), S 1400 990 (Funktion S

53555), S 1410 900 (Funktion S 34555) und S 1410 950 (Funktion S 52555).

In Kanzlei-Rechnungswesen wird die Funktionsergänzung (Schlüssel xx555) beim Dialogbuchen über eine

entsprechende Zusatzinformation vom Programm automatisch gesetzt, wenn ein Konto mit Anlagengütern in

Verbindung mit Vorsteuer (zum Beispiel Funktion AV 30xxx) bzw. aufzuteilender Vorsteuer (zum Beispiel

Berichtigungsschlüssel 8 und 9) gebucht wird. Wenn Sie die Sammelkonten direkt anbuchen, zum Beispiel in

DESY/NESY, dürfen die Zusatzinformationen nicht berücksichtigt werden.

Beispiel: Anlagenkauf beim Pauschalierer, Basis SKR 14.

o Buchung Anlagenkauf mit Zusatzinformation in Kanzlei-Rechnungswesen, Konto 420 000

Heizanlagen:

Die Zusatzinformation wird vom Programm automatisch gesetzt (siehe Primanota) und die Vorsteuer

aus Investitionen wird beim Pauschalierer mit BMELV-Jahresabschluss automatisch in der Gewinn- und

Verlustrechnung in der Position Zeitraumfremde Vorsteuer (Code 2894) ausgewiesen.

o Buchung Anlagenkauf ohne Zusatzinformation, zum Beispiel in DESY/NESY, Konto 420 000

Heizanlagen.

1. Buchung Anlagenkauf zum Beispiel in DATEV Finanzbuchführung im Rechenzentrum

(Grundbuchung):

Die nicht abziehbare Vorsteuer 19 % wird vom Programm auf das Sammelkonto S 6860 025

gebucht.

2. Umbuchung auf Sammelkonto S 6860 900 für nicht abziehbare Vorsteuer aus Investitionen -

Konto mit Funktionsergänzung xx555 - Direktbuchung ohne Zusatzinformation:

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Wenn das Sammelkonto mit der Funktionsergänzung für Vorsteuer aus Investitionen (Schlüssel

xx555), zum Beispiel Konto S 6860 900, direkt bebucht wird, darf die Zusatzinformation

nicht berücksichtigt werden.

6 So richten Sie allgemeine Funktionen ein - F/R

Die Schlüsselungsbeispiele in diesem Kapitel basieren auf 4-stelligen Sachkonten. Haben Sie in

den Mandantendaten Kontonummernerweiterung erfasst Fach 2, Kap. 3.2, erfassen Sie die

Konten entsprechend.

6.1 Wann allgemeine Funktionen einrichten?

Allgemeine Funktionen bewirken, dass die mit ihnen versehenen Konten für bestimmte

Buchungszwecke herangezogen werden, zum Beispiel für Kontenabfragen für die UStVA, bei

Ist-Versteuerung, bei Buchung von EB-Werten, für die Buchungssperre und bei Konten mit

statistischer Mengeneinheit. Was Sie bei der Einrichtung mit DATEV Kanzlei-

Rechnungswesen beachten müssen, finden Sie in Kap. 1.3 FIBU-Funktionen erfassen

beschrieben.

Hinweis:

Sie können allgemeine Funktionen auch kanzleimäßig hinterlegen. Dazu müssen Sie einen

Kanzlei-Basis-SKR erfassen Fach 2, Kap. 3.4.1.

Kanzlei-Funktionen an PC holen

Als Anwender von DATEV Kanzlei-Rechnungswesen können Sie Kanzlei-Funktionen nicht

am PC einrichten. Richten Sie Ihre Kanzlei-Programmdaten und Kanzlei-Funktionen zum

Beispiel über die freie Kennziffer-/Werterfassung in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen für

das DATEV-Rechenzentrum ein Fach 2, Kap. 3.4 Kanzlei-Stammdaten für mehrere Mandanten

nutzen, können Sie diese anschließend unter Bestand | Daten holen | Kanzleidaten aus

dem Rechenzentrum nach DATEV Kanzlei-Rechnungswesen übertragen Fach 2, Kap 3.4.5

Kanzleidaten mit Kanzlei-Rechnungswesen aus dem Rechenzentrum holen.

6.2 Eingabe

Allgemeinen Funktionen erfassen

So erfassen Sie allgemeine Funktionen mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen

Voraussetzung: Die Voraussetzungen für die Erfassung individueller Funktionen sind

erfüllt Kap. 1.3 FIBU-Funktionen erfassen.

1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |

Kontenplan.

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Dokument: 0906003 Seite 257 von 608

Das Register Eigenschaften Kontenplan wird geöffnet.

2. Aktivieren Sie im Kontenbereich zum Beispiel Sachkonten und gegebenenfalls Konto

von /Konto bis und wählen Sie den Kontenumfang, indem Sie den entsprechenden

Schaltknopf aktivieren und klicken Sie anschließend auf OK.

Das Fenster Kontenplan Sachkonten wird geöffnet.

3. Um gespeicherte allgemeine Funktionen zu korrigieren oder zu löschen, doppelklicken

Sie auf das gewünschte Sachkonto.

Das Konto wird in die Erfassungszeile übernommen; die Schaltfläche Details wird

aktiviert.

4. Klicken Sie auf die Schaltfläche Details.

Das Dialogfenster Sachkonten wird geöffnet, in dem Sie zum Beispiel die gewünschte

Funktionslöschung der Buchungssperre erfassen können.

5. Um die Standardfunktion Buchungssperre (F 12000) zu löschen, erfassen Sie im

Dialogfenster Sachkonten im Feld Zusatzfunktion 0 (Keine Zusatzfunktion), im Feld

Hauptfunktionstyp * (Standardfunktion deaktiviert), im Feld Hauptfunktion 0

(Funktion gelöscht) und bestätigen Sie die Eingabe mit OK.

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Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im

Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die

Taste F1.

Funktionsnummer

Die Funktionsnummer ist 5-stellig: Hauptfunktion 2-stellig, Funktionsergänzung 3-stellig. Die

Beschreibung können Sie der Funktionstabelle für allgemeine Funktionen entnehmen Kap. 6.3.

Sind in der Tabelle die letzten drei Stellen der Funktionsnummer mit xxx gekennzeichnet,

setzen Sie dafür einen Schlüssel aus der Steuersatztabelle für Passivfunktionen ein Kap. 5.4.

Worauf Sie achten sollten!

Allgemeine Funktionen können gleichzeitig mehreren Konten zugeordnet werden.

Allerdings kann ein Konto nur eine allgemeine Funktion erhalten.

Mit allen allgemeinen Funktionen ist die Zusatzfunktion KU (keine Umsatzsteuerrechnung)

verbunden.

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6.3 Funktionstabelle für allgemeine Funktionen

Allgemeine Typ Programmfunktion Beschreibung

Funktion Haupt-

Funkt.

Ergän-

zung

Geldkonto F 10 000

Konten mit dieser Funktion werden bei der Skonto-

Verbuchung über die Skontospalte und bei der Ist-

Versteuerung benötigt.

Personenkonto (Debitoren) F 11 000

Konten mit dieser Funktion werden bei der Skonto-

Verbuchung und bei der Ist-Versteuerung wie

Debitorenkonten behandelt. Mit Eingabe in die

Skontospalte wird auf gewährte Skonti gebucht.

Buchungssperre R 12 000

Buchungssperre besagt, dass das Konto nicht bebucht

werden kann. Im Standardkontenrahmen sind

beispielsweise für zukünftige Steuersätze reservierte

Konten mit dieser Funktion gekennzeichnet.

Personenkonto (Kreditoren) F 13 000

Konten mit dieser Funktion werden bei der Skonto-

Verbuchung wie Kreditorenkonten behandelt. Mit Eingabe

in die Skontospalte wird auf erhaltene Skonti gebucht.

Umrechnungssperre für

statistische Konten mit

Mengeneinheiten

F 18 000

Bei Konten mit dieser Funktion, die keine Geldbeträge,

sondern Mengen, zum Beispiel Anzahl Personen,

beinhalten, verhindert die Funktion die Umrechnung in die

Alternativwährung; das gilt für Mengenangaben im

Buchungssatz und in Auswertungen. Eine

Saldenübernahme für statistische Mengenkonten ist nicht

zulässig.

Umsatzsteuer-Vorauszahlung

1/11 F 26

xxx

000

Die Umsatzsteuer-Vorauszahlung von 1/11 ist auf dieses

Konto zu buchen, damit der entsprechende Betrag bei der

UStVA für Dezember abgesetzt werden kann.

Bezahlte Umsatzsteuer-

Vorauszahlungen (gültig ab

01.01.2004 für PC-Programm

Umsatzsteuererklärung)

083

Buchungen auf Konten mit dieser Funktion (standardmäßig

in SKR 03: Konto F 1780, SKR 04: Konto F 3820)

werden ab Belegdatum 01.01.2004 vom Programm

Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen ab V. 4.2

an das PC-Programm Umsatzsteuererklärung, Zeile

Vorauszahlungssoll einschließlich Sondervorauszahlung

weitergegeben.

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Entrichtete Einfuhr-

Umsatzsteuer (§ 15 Abs. 1

Nr. 2 UStG)

F 35 000

Buchungen auf Konten mit dieser Funktion werden in der

Umsatzsteuer-Voranmeldung bei Kennzahl 66

ausgewiesen (bis 31.12.92). Ab 01.01.93 in UStVA,

Kennzahl 62.

Vorsteuer nach allgem.

Durchschnittssätzen (§§ 23,

23a UStG) (gültig ab 1993)

F 41 000 Konten mit dieser Funktion werden in die UStVA,

Kennzahl 63 eingestellt.

Berichtigung des

Vorsteuerabzugs (§ 15a

UStG)

(gültig ab 1993)

F 42

xxx

000

Konten mit der Funktion für nachträglich abziehbare

Vorsteuer beweglicher Wirtschaftsgüter nach § 15a Abs. 1

UStG werden in die UStVA, Kennzahl 64 eingestellt.

(gültig ab 01.01.2002) 970

Konten mit der Funktion für zurückzuzahlende abziehbare

Vorsteuer beweglicher Wirtschaftsgüter nach § 15a Abs. 1

UStG werden in die UStVA, Kennzahl 64 eingestellt.

(gültig ab 01.01.2002) 971

Konten mit der Funktion für nachträglich abziehbare

Vorsteuer unbeweglicher Wirtschaftsgüter nach § 15a Abs.

1 UStG werden in die UStVA, Kennzahl 64 eingestellt.

(gültig ab 01.01.2002) 972

Konten mit der Funktion für zurückzuzahlende abziehbare

Vorsteuer unbeweglicher Wirtschaftsgüter nach § 15a Abs.

1 UStG werden in die UStVA, Kennzahl 64 eingestellt.

(gültig ab 01.01.2006) 973

Konten mit der Funktion für nachträglich abziehbare

Vorsteuer für Wirtschaftsgüter, die nur einmalig zur

Ausführung eines Umsatzes verwendet werden nach § 15a

Abs. 2 UStG werden in die UStVA, Kennzahl 64

eingestellt.

(gültig ab 01.01.2006) 974

Konten mit der Funktion für zurückzuzahlende Vorsteuer

für Wirtschaftsgüter, die nur einmalig zur Ausführung

eines Umsatzes verwendet werden nach § 15a Abs. 2

UStG werden in die UStVA, Kennzahl 64 eingestellt.

Nachsteuer UStVA-Kz. 65 F 85 000 Buchungen auf einem Konto mit dieser Funktion werden in

der UStVA unter Kennzahl 65 (Nachsteuer) ausgewiesen.

Unberechtigt ausgewiesene

und geschuldete

Steuerbeträge UStVA-Kz. 69

F 87 000

Wenn Sie gemäß § 14 Abs. 2 und Abs. 3 UStG bzw. § 6a

Abs. 4 Satz 2 bzw. § 17 Abs. 1 Satz 2 UStG geschuldete

Steuerbeträge in der Kennzahl 69 Umsatzsteuer-

Voranmeldung ausweisen lassen wollen, belegen Sie ein

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Dokument: 0906003 Seite 261 von 608

Konto mit dieser Funktion.

Ist bei Dreiecksgeschäften (§ 25b Abs. 2 UStG) der

deutsche Unternehmer letzter Abnehmer, muss er die

geschuldete Umsatzsteuer über UStVA, Kennzahl 69

anmelden. Dazu richten Sie ein Konto mit der Funktion F

87000 ein, SKR 03: Konto F 1783, SKR 04: Konto F

3851.

Umsatzsteuer aus

Steuerschuldnerschaft nach §

13b UStG (für

Direktbuchungen) (gültig ab

01.01.2002 bis 31.12.2004)

F 88

xxx

160

150

070

Buchung des geschuldeten Steuerbetrages. Automatische

Errechnung der Bemessungsgrundlage über den

Steuerschlüssel. Konten mit dieser Funktion werden in der

UStVA unter der Kennzahl 54 (16%), 55 (7%) bzw.

57/58 (15%) abgefragt.

Umsatzsteuer aus

Steuerschuldnerschaft nach §

13b UStG (für

Direktbuchungen) (gültig ab

01.01.2005)

F 88

xxx

190

160

150

070

Buchung des geschuldeten Steuerbetrages. Automatische

Errechnung der Bemessungsgrundlage über den

Steuerschlüssel. Konten mit dieser Funktion werden in der

UStVA unter der Kennzahl 52 (Bemessungsgrundlage

19%, 16%, 15%, 7%) bzw. der Kennzahl 53 (Steuer)

abgefragt.

Saldovortrag F 92 000

Wenn in einem Buchungssatz ein Konto mit dieser

Funktion enthalten ist, wird der Betrag beim anderen

Konto als Eröffnungsbilanzwert behandelt und gesondert

ausgewiesen. Außerdem wird automatisch der Text EB-

Wert gedruckt. Ein individueller Text hat jedoch Vorrang.

Bei Buchungen, die ein Konto mit dieser Funktion

enthalten, wird in keinem Falle Umsatzsteuer errechnet.

Buchungen mit Umsatzsteuerschlüssel werden auf dem

Fehlerprotokoll ausgewiesen. Bei Buchungen auf

automatischen Konten wird keine Umsatzsteuer errechnet.

Bei Buchungen auf Konten, die für die UStVA abgefragt

werden, zum Beispiel SKR 03: Konto S 1570, Fkt.-Nr. S

30000, wird auf Grund der Funktionsnummer F 92000

die Abfrage für die UStVA unterdrückt.

Saldovortrag für Offene

Posten F 95 0xx

Anstelle von xx in der Funktionsnummer setzen Sie die

Jahreszahl, aus denen die offenen Posten stammen. Im

Übrigen gelten die Ausführungen zu Funktion F 92000,

siehe Handbuch OPOS.

Summenvortrag F 96 000 Bei Buchungen, die ein Konto mit dieser Funktion

enthalten, wird in keinem Falle Umsatzsteuer errechnet.

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Dokument: 0906003 Seite 262 von 608

Buchungen mit Umsatzsteuer-schlüssel werden auf dem

Fehlerprotokoll ausgewiesen. Bei Buchungen auf

automatische Konten wird keine Umsatzsteuer errechnet.

Bei Buchungen auf Konten, die für die UStVA abgefragt

werden, zum Beispiel SKR 03: Konto S 1570, Fkt.-Nr. S

30000, wird auf Grund der Fkt.-Nr. F 96000 die Abfrage

unterdrückt.

Normen:

UStG:13a UStG:13b UStG:14 UStG:15 UStG:15a UStG:17 UStG:23 UStG:23a UStG:24 UStG:25

b UStG:3 UStG:4 UStG:4b UStG:6a

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Dokument: 0906004 Seite 263 von 608

Dok.-Nr.: 0906004

DATEV-Serviceinformation

vom 12.08.2009

Relevant für:

FIBU

Fach 04 - Buchungen erfassen

1 Der DATEV-Buchungssatz im Programm Finanzbuchführung

1.1 Bevor Sie zu buchen beginnen...

1.1.1 Buchungen vorbereiten

1.1.2 Abrechnungsnummer erfassen

1.1.3 Datum von / Datum bis erfassen

1.1.4 Primanota-Seite erfassen

1.1.5 Datenübermittlung UStVA temporär unterdrücken

1.2 DATEV-Buchungssatz erfassen

1.2.1 Seine Bestandteile

1.2.2 Zusatzinformationen zum Buchungssatz

1.2.3 Voll-, Folge- und Kurzbuchungen nutzen

2 Umsatzsteuer buchen

2.1 Automatische Konten oder Umsatzsteuerschlüssel?

2.1.1 Umsatzsteuer über automatische Konten buchen

2.1.2 Umsatzsteuer über Umsatzsteuerschlüssel buchen

2.2 Skontobuchungen erfassen

2.2.1 Skontospalte nutzen oder Skonti direkt buchen

2.2.2 Buchungsregeln bei Skontospalte beachten

2.2.3 Individuelle Skontosammelkonten einrichten

2.3 Standard-Berichtigungsschlüssel nutzen

2.3.1 Wann mit Berichtigungsschlüsseln arbeiten?

2.3.2 So arbeiten Sie mit Berichtigungsschlüsseln

2.4 Tabellen Umsatzsteuer- und Berichtigungsschlüssel

2.4.1 Tabelle Umsatzsteuer-Arten- und Umsatzsteuerschlüssel

2.4.2 Tabelle Berichtigungs- und Umsatzsteuerschlüssel

2.4.3 Tabelle Umsatzsteuer-Arten-Schlüssel A

3 Wiederkehrende Buchungen einrichten

3.1 Wiederkehrende Buchungen speichern

3.2 Speicherprotokoll ausgeben

3.3 Wiederkehrende Buchungen verbuchen

4 Sammelbuchungen auf Konten nutzen

4.1 Mit Verdichtung im DATEV-Rechenzentrum buchen

4.2 Mit Raffung im DATEV-Rechenzentrum buchen

5 Fragen zu besonderen Besteuerungsformen

5.1 Fragen zur Besteuerung der Ist-Versteuerer

5.1.1 Was sind die gesetzlichen Grundlagen beim Ist-Versteuerer?

5.1.2 Wie ist beim Ist-Versteuerer zu buchen?

5.1.3 Wie sind umsatzsteuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug zu buchen?

5.1.4 Wie sind EG-Sachverhalte beim Ist-Versteuerer zu buchen?

5.1.5 Wie sind Forderungen mit Verbindlichkeiten zu verrechnen?

5.1.6 Wie wechsle ich von Ist- auf Soll-Versteuerung?

5.2 Fragen zur Besteuerung der Kleinunternehmer

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Dokument: 0906004 Seite 264 von 608

5.2.1 Was sind die gesetzlichen Grundlagen beim Kleinunternehmer?

5.2.2 Was ist bei UStA-Schlüssel A zu beachten?

5.2.3 Wann gibt auch der Kleinunternehmer Steuererklärungen ab?

5.3 Fragen zur Trennung der Entgelte

5.4 Fragen zum landwirtschaftlichen Rechnungswesen

5.4.1 SKR 14 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe anlegen?

5.4.2 Pauschalierer individuell anlegen?

5.4.3 Land- und Forstwirte als Regelbesteuerer anlegen?

5.4.4 Wie wechsle ich von Pauschalierung auf Regelbesteuerung?

1 Der DATEV-Buchungssatz im Programm Finanzbuchführung

1.1 Bevor Sie zu buchen beginnen...

1.1.1 Buchungen vorbereiten

Vorkontieren

Vor der Datenerfassung kann kontiert werden. Sie werden in der Regel auf dem Beleg einen

Kontierungsstempel anbringen und die Belege in Buchungskreise zusammenfassen. In der

Praxis wird bei EDV-Buchführungen ausschließlich nach Buchungskreisen erfasst.

Buchungskreise bilden

Besonders wichtig ist, dass bei der laufenden Erfassung nach Buchungskreisen gebucht wird.

Sie sortieren zum Beispiel Ihre Kassenbelege oder Bankbelege usw. Anschließend sortieren

Sie nach gleich lautendem Datum und innerhalb des Datums nach Belegnummern. Nur so

haben Sie die Möglichkeit, verkürzt in Form der besonders rationellen Methode von Folge- und

Kurzbuchungen zu erfassen.

Hinweis:

Bei einer Kurzbuchung besteht der Buchungssatz im günstigsten Fall nur noch aus zwei

Informationen:

o Umsatz

o Gegenkonto

Alle übrigen Informationen entnimmt das Programm dem vorhergehenden Buchungssatz, siehe

Kap. 1.2.3 Voll-, Folge- und Kurzbuchungen nutzen.

Mit Umsatzsteuer buchen

Bei der laufenden Erfassung bzw. bereits beim Kontieren der Belege ist die Umsatzsteuer zu

berücksichtigen. Im DATEV-System geschieht dies entweder über die

Umsatzsteuerschlüssel oder über automatische Konten Kap. 2. Die Kontenfunktionen, zum

Beispiel AM = automatische Mehrwertsteuerrechnung, AV = automatische

Vorsteuererrechnung, finden Sie im Fach 3, Kap. 1.1 Arten von Kontenfunktionen erläutert.

Mit Berichtigungsschlüsseln (B) buchen

Bei bestimmten Buchungen muss mit Berichtigungsschlüsseln gearbeitet werden. Einer der

wichtigsten Berichtigungsschlüssel ist der Schlüssel Generalumkehr. Er bewirkt, dass bei

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Storno-Buchungen der Betrag mit einem " - " (Minuszeichen) gebucht und so eine unnötige

Aufblähung der Jahresverkehrszahlen (JVZ) vermieden wird Kap. 2.3.

Zusammenhänge beachten

Zwischen dem Umsatzsteuer-Artenschlüssel der Mandantendaten, mit dem Sie die

Zulässigkeit der Umsatzsteuerrechnung regeln und den Umsatzsteuerschlüsseln und

Berichtigungsschlüsseln (Stornoschlüssel) im Gegenkonto Ihrer Buchungen bestehen

Zusammenhänge, die Sie bei der Eingabe beachten müssen: Tabelle Kap. 2.4.

Mit den Umsatzsteuerschlüsseln an 6. Stelle des Gegenkontos und den

Berichtigungsschlüsseln an 7. Stelle des Gegenkontos führen Sie die

Umsatzsteuerrechnung durch:

Haben Sie keine Sachkontenlänge größer 4 geschlüsselt, geben Sie die Sachkonten 4-stellig,

die Personenkonten 5-stellig ein. Haben Sie Kontonummernerweiterung geschlüsselt, erfassen

Sie die Sach- bzw. Personenkonten entsprechend.

Hinweis:

Zur Steuerung der umsatzsteuerlichen EG-Sachverhalte stehen eigene EG-Umsatzsteuer- (10-

19) und EG-Berichtigungsschlüssel (60-69) zur Verfügung Fach 7, Kap. 3.2.

1.1.2 Abrechnungsnummer erfassen

Orientierung:

Die für die Verarbeitung im DATEV-Rechenzentrum so wichtige Abrechnungsnummer wird

programmseitig beim Daten Senden des Vorlaufs zum Beispiel mit DATEV Kanzlei-

Rechnungswesen automatisch vergeben. Bei der Anlage eines neuen Vorlaufs erfassen Sie

nur den Zeitraum, die Bezeichnung und ggf. Ihr Diktatkürzel. Die Abrechnungsnummern,

beginnend bei 1 pro Buchungsjahr und Mandant, werden lückenlos und in aufsteigender

Reihenfolge vergeben. Es stehen die Abrechnungsnummern 1 bis 69 zur Verfügung.

So legen Sie zum Beispiel im Dialogbuchen einen Vorlauf an

1. Öffnen Sie den Mandanten zur Bearbeitung.

2. Wählen Sie Buchen | Dialogbuchen.

3. Klicken Sie auf die Schaltfläche Neu.

4. Erfassen Sie bei Datum von und Datum bis den zu buchenden Monat.

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5. Erfassen Sie die Bezeichnung und bestätigen Sie mit OK.

Der Vorlauf öffnet sich im Dialogbuchen und Sie können mit der Erfassung der

Buchungssätze beginnen.

Tipp: Über Auswertungen | Primanota oder Stammdaten | Infodaten können Sie

nachvollziehen, mit welcher Abrechnungsnummer die Vorläufe gesendet wurden.

Abrechnungsnummern 1001, 1002 usw. automatisch vergeben

Wenn Sie bei einer Mandanten-Buchhaltung bei Abrechnungsnummer 69 angelangt sind,

beginnt das Programm automatisch wieder bei Abrechnungsnummer 1. Beim Daten senden

der Vorläufe innerhalb einer Einreichung wird für die erneuten Abrechnungsnummern 1, 2

usw. automatisch die Abrechnungsnummer 1001, 1002 usw. vergeben.

Abrechnungsnummern 2001 bis 2969 automatisch vergeben

Um umfangreiche Buchungsbestände an das DATEV-Rechenzentrum für weitere Anwendungs-

und Auswertungsmöglichkeiten delegieren zu können, sind in DATEV Kanzlei-

Rechnungswesen zusätzlich die Abrechnungsnummern 2001 bis 2069, 2101 bis 2169 usw.

bis 2901 bis 2969 möglich. Sie können somit maximal 828 Abrechnungsnummern (12 x 69)

pro Einreichung an das DATEV-Rechenzentrum zur Buchungssatz-Verarbeitung senden.

Hinweis:

Die Abrechnungsnummern 2001 bis 2969 werden ebenfalls von DATEV Kanzlei-

Rechnungswesen automatisch erzeugt.

1.1.3 Datum von / Datum bis erfassen

Mit dem Datum von und dem Datum bis erfassen Sie den Buchungszeitraum. Dabei darf das

Datum von nicht höher sein als das Datum bis. Sie können aber beide Male das gleiche

Datum eintragen.

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1. Erfassen Sie im Datum von den unteren Grenzwert des gewünschten

Buchungszeitraumes. Die Eingabe kann maximal 6-stellig sein, zum Beispiel für den

01.03.2009 = 1.03.09.

Wird nur der Monat eingegeben, zum Beispiel 3 für den Monat März und mit der Enter-

Taste bestätigt, wird automatisch im Feld Datum von der Monatsanfang eingesetzt.

2. Erfassen Sie im Datum bis den oberen Grenzwert des gewünschten

Buchungszeitraumes. Die Eingabe kann maximal 6-stellig sein, zum Beispiel für den

31.03.2009 = 31.03.09.

Wird nur der Monat eingegeben, zum Beispiel 3 für den Monat März und mit der Enter-

Taste bestätigt, wird automatisch im Feld Datum bis das Monatsende eingesetzt.

Haben Sie in den Mandantendaten monatlichen Auswertungszeitraum erfasst, steuern

Sie über das Vorlaufdatum Datum bis die Ausgabe Ihrer monatlichen Auswertungen,

zum Beispiel die Ausgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA), der

Betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA), der Summen- und Saldenliste und der

Konten.

Als Kriterium für die Ausgabe der monatlichen Auswertungen gilt der tatsächliche

(effektive) Monatsletzte im Vorlaufdatum Datum bis, für die 1/4-jährliche UStVA der

Quartalsletzte.

Prüfung des Datum bis auf + 3 Monate

Um Fehleingaben durch das Ansprechen eines späteren Monats zu vermeiden, wird das

Vorlaufdatum Datum bis mit dem aktuellen Monat verglichen. Stellt das Programm fest, dass

im Datum bis ein Monat vorliegt, der vier Monate nach dem aktuellen Monat liegt, lehnt es

diesen Vorlauf ab und Sie erhalten die Meldung:

Datum bis > aktueller Monat + 3

Beispiel: Aktueller Monat ist der Juli 2009. Abgelehnt werden im DATEV-Rechenzentrum die

Monate ab November 2009.

Nachbuchungen erfassen

Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, Nachbuchungen aus vorhergehenden

Abrechnungsperioden bei der laufenden Erfassung zu berücksichtigen, darf das

Buchungsdatum unter dem Vorlaufdatum Datum von liegen. Hier findet keine Prüfung statt.

Hinweis:

Nachbuchungen, die vergangene Monate betreffen, sollten Sie in jedem Falle unter einem

eigenen Vorlauf und dem entsprechenden Monat erfassen.

Monatsverkehrszahlen richtig zuordnen

Die Monatsverkehrszahlen (MVZ) der FIBU-Konten werden in zwölf Monatsspeichern geführt.

Das Speicherungskriterium für die einzelnen Monatsfelder ist das Vorlaufdatum Datum bis

Ihrer Buchhaltungseinreichungen. Achten Sie darauf, dass Sie im Hinblick auf monatsbezogene

Auswertungen mit dem Vorlaufdatum Datum bis die gewünschte Zuordnung Ihrer

Buchungsdaten vornehmen.

Hinweis:

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Dokument: 0906004 Seite 268 von 608

Das Belegdatum wird bei Zuordnung zum Monatsspeicher nicht abgefragt.

1.1.4 Primanota-Seite erfassen

Was ist eine Primanota?

Bei der Eingabe von Buchführungsdaten am PC können Sie Ihre Eingaben am Bildschirm

verfolgen und gleichzeitig auf Richtigkeit prüfen. Auf Wunsch können die erfassten Daten

gedruckt werden. Diesen Ausdruck nennt man Primanota.

Die Frage, ob die Primanota Grundbuchfunktion erfüllt, ist nicht pauschal zu beantworten.

Dieses hängt vom Einzelfall ab. Ganz sicher erfüllt die Primanota bis zur Verarbeitung der

Daten im DATEV-Rechenzentrum ein wesentliches Merkmal der Grundbuchaufzeichnung,

nämlich die Dokumentation der zeitnahen Erfassung der Geschäftsvorfälle.

1.1.5 Datenübermittlung UStVA temporär unterdrücken

Haben Sie zum Beispiel mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen in den Mandantendaten

Datenübermittlung erfasst, können Sie bei Nutzung von Kanzlei-Rechnungswesen diese mit

der Einreichung von Buchungen temporär für einzelne Monate unterdrücken (Kennung "N" im

Vorlauf).

So gelangen Sie zum Dialogfenster Daten Senden <Ordnungsbegriff>

1. Der Mandant ist bereits geöffnet, wählen Sie Bestand | Daten senden | Sendedaten.

- oder -

Wenn Ihre Kanzlei zur Bearbeitung geöffnet ist, wählen Sie Bestand | Daten senden.

Sie erhalten das Dialogfenster Daten Senden <Ordnungsbegriff>. Die Übersicht

enthält alle bereitgestellten Sendedaten für die ausgewählte Kanzlei.

2. Um die Datenübermittlung der UStVA mit einem gesendeten Vorlauf temporär für einen

bestimmten Monat zu unterdrücken, markieren Sie den entsprechenden Vorlauf und

öffnen Sie mit der rechten Maustaste das Kontextmenü.

3. Wählen Sie Datenübermittlung UStVA temporär unterdrücken.

Es erscheint das Dialogfenster Daten Senden - Datenübermittlung.

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Dokument: 0906004 Seite 269 von 608

4. Markieren Sie den Monat/die Monate, für den/die Sie die Datenübermittlung der UStVA

im DATEV-Rechenzentrum temporär unterdrücken möchten und bestätigen Sie mit OK.

Sind die entsprechenden Vorläufe im Rechenzentrum verarbeitet, wird der

Monat/werden die Monate für die Datenübermittlung der UStVA temporär unterdrückt.

Hinweis:

Die Unterdrückung bezieht sich auf diesen Sendevorgang. Senden Sie zu einem späteren

Zeitpunkt Buchungssätze für den gleichen Zeitraum zur Verarbeitung, müssen Sie die

Datenübermittlung ggf. erneut unterdrücken. Auch ein gleichzeitig eingereichter

Rechnungswesen-Abruf der UStVA überlagert die Unterdrückung und führt zur

Datenübermittlung der UStVA.

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Dokument: 0906004 Seite 270 von 608

1.2 DATEV-Buchungssatz erfassen

1.2.1 Seine Bestandteile

Der DATEV-Buchungssatz kann maximal aus 14 Informations-Feldern bestehen:

1. Währungskennzeichen (WKZ nach ISO-Code) = 3-stellig. Bei Fremdwährungsrechnung

mit Nicht-EWU-Währungen wählen Sie hier das entsprechende WKZ und bestätigen mit

Übernehmen. Im Dialogfenster Währungsumrechnung können Sie einen Betrag eingeben

und diesen in eine andere Währung umrechnen lassen.

2. Umsatz (Soll oder Haben) = maximal 12-stellig, numerisch

3. Gegenkonto (evtl. mit USt-, EG- oder Berichtigungsschlüssel) = Standard 5- bzw. 7-stellig;

maximal 9- bzw. 11-stellig

4. Belegfeld 1 (wichtig für Programm OPOS) = maximal 12-stellig, alphanumerisch

5. Belegfeld 2 (wichtig für Programm OPOS) = maximal 12-stellig, alphanumerisch

6. Beleg-Datum = maximal 4-stellig

7. Konto = Standard 5-stellig; maximal 9-stellig

8. KOST 1 (Kostenstelle für Programm KOST) = maximal 8-stellig, alphanumerisch

9. KOST 2 (Kostenstelle für Programm KOST) = maximal 8-stellig, alphanumerisch

10. KOST-Menge (wichtig für Programm KOST) = maximal 11-stellig, numerisch

11. Skonto = maximal 10-stellig, numerisch

12. Buchungstext = maximal 30-stellig, alphanumerisch

13. Zusatzinformationen zum Buchungssatz (zum Beispiel Sachverhalt nach § 13b Abs. 1

Satz 1 Nr. 1-5 UStG). Die Zusatzinformationen bestehen aus den Bestandteilen

Informationsart (maximal 20 Arten pro Buchungssatz) und Informationsinhalt (maximal 210

Stellen pro Informationsart).

Fünf Grundbestandteile bei jeder Buchung erfassen

Der DATEV-Buchungssatz besteht aus fünf Grundbestandteilen, die bei jeder Buchung

angesprochen werden müssen:

1. Währungskennzeichen

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2. Umsatz

3. Gegenkonto

4. Beleg-Datum

5. Konto

Währungskennzeichen

Eine DEM-Buchführung ist bis einschließlich Wirtschaftsjahr 2001 möglich, eine EUR-

Buchführung kann erstmals ab Wirtschaftsjahr 1999 definiert werden. Spätestens für das

Wirtschaftsjahr 2002 muss der Wechsel der Buchführungswährung von DEM auf EUR erfolgt

sein.

Hinweis:

Erfassen Sie in einem Buchungssatz im Feld WKZ die Belegwährung DEM mit einem

Belegdatum größer 30.06.2002, wird der gesamte Buchungssatz vom Programm abgelehnt

und Sie erhalten die Meldung:

# 204

Eingabewährung nicht mehr zulässig

o Wenn die Belegwährung von der Basiswährung abweicht, wählen Sie das entsprechende

Währungskennzeichen für die Belegwährung nach ISO-Code.

Das Währungskennzeichen bleibt solange gespeichert und wird bei den folgenden

Buchungszeilen aufgefüllt, bis Sie ein neues Währungskennzeichen erfassen.

Informationen zum ISO-Code und dazu, wie Sie eine Basiswährung festlegen, finden Sie in

Fach 2, Kap. 3.2.

Hinweis:

Wählen Sie eine Nicht-EWU-Währung, zum Beispiel US-Dollar, erhalten Sie beim Abschließen

des Buchungssatzes automatisch das Dialogfenster Währungsumrechnung, in dem Sie den

entsprechenden Umrechnungskurs erfassen können:

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Einzeilig buchen

Im DATEV-System erfassen Sie den Buchungssatz einzeilig. Allein durch diese Vorgehensweise

ergibt sich gegenüber der manuellen Buchung eine 50 %ige Arbeitsersparnis. Ermöglicht wird

dies dadurch, dass ein direkter Zusammenhang besteht zwischen dem

o Feld Umsatz (Soll/Haben) und dem

o Feld Konto:

o Erfassen Sie in einer Buchungszeile im Umsatzfeld den Betrag im Feld Soll (Haben) mit

zwei Nachkommastellen maximal 12-stellig - jedoch ohne Komma und Punkt - und

gleichzeitig im Feld Gegenkonto und im Feld Konto die betreffende Kontonummer. Die

übrigen Felder erfassen Sie entsprechend Ihrem Buchungsbeleg.

Haben Sie im Umsatzfeld den Betrag mit Soll-Kennung (Haben-Kennung) erfasst, wird

das entsprechende Konto auf die Soll-Seite (Haben-Seite) gebucht. Die Kennzeichnung

des Umsatzes, ob Soll oder Haben, bezieht sich immer auf die Kontonummer, die im

Feld Konto erfasst ist.

Im Gegenkonto stellt das Programm das Vorzeichen (Soll oder Haben) automatisch

um.

Die beiden letzten Stellen im Umsatzfeld behandelt das Programm automatisch zum

Beispiel bei Basiswährung Euro als Cent.

Soll/Haben-Kennung erfassen

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Dokument: 0906004 Seite 273 von 608

Im Feld Umsatz erfassen Sie den Bruttobetrag. Wenn Sie nach der Eingabe mit der Enter-

Taste bestätigen, erhält der Betrag die Soll-Kennung S, wenn Sie mit der +-Taste bestätigen,

erhält der Betrag die Haben-Kennung H. Die Saldoart (Soll/Haben) bezieht sich immer auf das

Feld Konto.

EG-Fenster erfassen

Über das Kontextmenü EU-Info eingeben oder über das Menü Bearbeiten | EU-Info

eingeben (wenn im Debitorensatz nichts hinterlegt ist) oder über das Automatikkonto (wenn

im Debitorensatz nichts hinterlegt ist) öffnet sich automatisch ein EG-Fenster, in das Sie

zusätzliche Angaben zu EG-Belangen erfassen können:

In Abhängigkeit vom gewählten Steuerschlüssel, den Sie im Eingabefeld BU Gegenkonto an

6. bzw. 7. Stelle (ohne Kontonummernerweiterung) erfassen, werden die Felder aktiv bzw.

inaktiv (= grau) gesetzt. Folgende Eingaben sind zulässig (siehe Tabelle):

Eingabe Steuerschlüssel Eingabefelder aktiv

10, 60 EU-Land, USt-%

11, 16, 17, 18, 19, 61, 66, 67, 68, 69 EU-Land, USt-ID

12, 13, 14, 15, 62, 63, 64, 65 EU-Land

Was Sie zusätzlich beim Buchen über EG-Fenster beachten müssen, finden Sie in Fach 7, Kap.

3.2.1 bis Kap. 3.2.3 beschrieben.

Konto-Feld

Für die Debitoren (Kunden) stehen- unabhängig vom gewählten SKR - standardmäßig die

Kontonummern 10000 bis 69999 zur Verfügung und für die Kreditoren (Lieferanten) die

Kontonummern 70000 bis 99999.

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Dokument: 0906004 Seite 274 von 608

Hinweis:

Haben Sie keine Sachkontenlänge größer 4 geschlüsselt, erfassen Sie die Sachkonten 4-stellig,

die Personenkonten 5-stellig. Haben Sie Kontonummernerweiterung geschlüsselt, erfassen Sie

die Sach- und die Personenkonten entsprechend.

o Erfassen Sie im Feld Konto die Kontonummer, die entsprechend dem im Umsatzfeld

erfassten Betrag auf die Soll-Seite (bzw. Haben-Seite) gebucht werden soll. Die

niedrigste Kontonummer kann die 1 (bzw. 0001) sein. Da im Feld Konto kein

Umsatzsteuer- oder Berichtigungsschlüssel erfasst wird, ist dieses Feld standardmäßig

maximal 5 Stellen groß. Bei weniger als 5 Stellen genügt es, nur die tatsächliche

Stellenzahl zu erfassen. Führende Nullen brauchen nicht erfasst zu werden.

Die Kontonummer bleibt solange gespeichert und wird bei den folgenden

Buchungszeilen aufgefüllt, bis Sie eine neue Kontonummer erfassen.

Gegenkonto

Ein Gegenkonto hat den gleichen Aufbau wie ein Konto; es kann jedoch zusätzliche

Informationen aufnehmen:

Hinweis:

Haben Sie keine Sachkontenlänge größer 4 geschlüsselt, erfassen Sie die Sachkonten 4-stellig,

die Personenkonten 5-stellig. Haben Sie Kontonummernerweiterung geschlüsselt, erfassen Sie

die Sach- und die Personenkonten entsprechend.

1. Erfassen Sie im Feld Gegenkonto die Kontonummer, die entsprechend dem im

Umsatzfeld erfassten Betrag mit dem entgegengesetzten Vorzeichen, Soll bzw. Haben,

gebucht werden soll.

2. Erfassen Sie bei Bedarf im Feld USt (Umsatzsteuer) den gewünschten

Umsatzsteuerschlüssel. Ohne Kontonummernerweiterung erfassen Sie den

Umsatzsteuerschlüssel zum Beispiel an 6. Stelle von rechts (siehe Abbildung).

- oder -

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Dokument: 0906004 Seite 275 von 608

Um die Umsatzsteuerrechnung über Umsatzsteuerschlüssel bei einer Kontenlänge

zum Beispiel von Sachkonten 8-stellig und Personenkonten 9-stellig durchzuführen,

erfassen Sie im Feld USt an der 10. Stelle des Gegenkontos den gewünschten

Umsatzsteuerschlüssel laut Umsatzsteuerschlüssel-Tabelle.

3. Erfassen Sie bei Bedarf im Feld BU an erster Stelle von links den gewünschten

Berichtigungsschlüssel. Weitere Informationen finden Sie in der Hilfe im

Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken

Sie die Taste F1.

Hinweis:

Informationen zu Buchungen mit Umsatzsteuer finden Sie in Kap. 2.

Rechnungsnummer, Belegfeld 1

Wenn Sie OPOS-Anwender sind, sollten Sie die Rechnungsnummer immer mit erfassen. Sie ist

das Kriterium zum Ausgleich der offenen Posten: Weitere Informationen finden Sie im

Handbuch OPOS, DATEV Informations-Datenbank, Dokumentnummer 0907817.

o Im Belegfeld 1 erfassen Sie Ihre Rechnungsnummer. Es sind maximal 12 Stellen

zulässig.

Die einmal erfasste Rechnungsnummer bleibt so lange gespeichert und wird in die

folgenden Buchungen mit übernommen, bis Sie das Belegfeld 1 erneut ansprechen.

Buchungen mit gleicher Rechnungsnummer und gleichem Belegdatum (aufgeteilte

Rechnungen) werden auf den Personenkonten automatisch gerafft Kap. 4

Sammelbuchungen auf Konten.

Belegfeld 2

Nur für das DATEV-Programm OPOS (Offene-Posten-Buchführung) vorgesehen.

o Belegfeld 2 erfassen Sie, wenn Sie OPOS-Anwender sind. Es ist maximal 12 Stellen

groß.

Hinweis:

Weitere Informationen finden Sie in der Hilfe im Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor

auf das entsprechende Feld und drücken Sie die Taste F1.

Belegdatum

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Dokument: 0906004 Seite 276 von 608

Das Belegdatum darf kleiner oder maximal gleich groß sein wie das im Vorlaufdatum erfasste

Datum bis. Ausnahme: Offene Posten aus, Konto 90xx, DATEV-Programm OPOS.

1. Um das Beleg-Datum zu erfassen, geben Sie als Tag (TT) die 1 oder 01 bis 31 ein.

Die Eingabe ist dann maximal 2-stellig. Das gilt auch bei Vollbuchungen.

Jede ein- bzw. zweistellige Eingabe im Feld Beleg-Datum wird als Tag interpretiert.

Der Tag bleibt solange gespeichert und wird bei den folgenden Buchungszeilen

aufgefüllt, bis Sie einen neuen Tag erfassen.

2. Um das Beleg-Datum zu erfassen, geben Sie als Monat (MM) die 01 bis 12 ein. Die

Monatsangabe ist stets 2-stellig. Mindestens bei der ersten Vollbuchung nach dem

Vollvorlauf muss der Monat erfasst werden.

Das Belegdatum (Tag/Monat) bleibt solange gespeichert und wird bei den folgenden

Buchungszeilen aufgefüllt, bis Sie ein neues Belegdatum (Tag/Monat) erfassen.

Das Jahr für das Belegdatum entnimmt das Programm dem Vorlaufdatum Datum bis.

Tipp: Bleibt der Monat gleich, brauchen Sie nur noch den Tag zu erfassen. Sie können den Tag

und Monat weglassen, solange sie gleich bleiben.

Kurs

Liegt ein Beleg in Fremdwährung vor (Nicht-EWU-Währung), ist für Geschäftsfälle mit

Belegdatum ab 01.01.1999 im Feld Kurs die Eingabe eines Umrechnungskurses erforderlich.

Hinweis:

Der Umrechnungskurs ist unabhängig von der Basiswährung immer in Bezug zum Euro zu

erfassen, zum Beispiel 1 EUR = xxxxx,xxxxxx WKZ. Dies gilt auch dann, wenn die

Basiswährung noch eine EWU-Währung ist, zum Beispiel DM (DEM).

Voraussetzung: Die erfasste Belegwährung im Feld WKZ ist eine von der

Basiswährung abweichende Fremdwährung (Nicht-EWU-Währung).

o Erfassen Sie im Feld Kurs den variablen Umrechnungskurs für die von der

Basiswährung abweichende Fremdwährung 11-stellig mit 6 Nachkommastellen, zum

Beispiel 1 EUR = 1,319500 USD:

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Haben Sie im Umsatzfeld als Belegwährung eine Fremdwährung erfasst, zum Beispiel

USD (US-Dollar) ist der Kurs die Grundlage für die Umrechnung der Belegwährung in

die Basiswährung der Buchführung.

Der Umrechnungskurs zählt zu den variablen Daten, die nicht gespeichert bleiben und

muss in jedem Buchungssatz neu erfasst werden Kap. 1.2.3.

Der erfasste Fremdwährungsbetrag und der variable Umrechnungskurs werden zu

Informations- und Dokumentationszwecken in der DATEV Finanzbuchführung auf

den Auswertungen Primanota und Kontoblatt, in OPOS auf der Offene Posten

Liste, Offene Posten Konto und Mahnungen und in ANLAG auf der Zugangsliste

mit ausgegeben.

Kostenstelle

Nur für das DATEV-Programm KOST (Kostenrechnung) vorgesehen.

o KOST 1 bzw. KOST 2 erfassen Sie nur, wenn Sie KOST-Anwender sind. Für die DATEV

Finanzbuchführung sind die Felder KOST 1 und KOST 2 ohne Bedeutung. Sie sind

jeweils maximal 12 Stellen groß.

Hinweis:

Fehler im Feld Kostenstelle führen in der DATEV Finanzbuchführung nicht zur Ablehnung

des Buchungssatzes. Sie erhalten einen Hinweis im Fehlerprotokoll.

KOST-Menge

Nur für das DATEV-Programm KOST (RZ- und PC-KOST) vorgesehen.

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Dokument: 0906004 Seite 278 von 608

Voraussetzung: Sie haben in den einzelnen KOST-Stammdaten die Bezugsgröße

definiert, zum Beispiel kg, g, cm, m, %, Tag, DM, Euro etc.

o Hier erfassen Sie die für die Kostenrechnung relevante Mengenangabe.

Ihre Eingabe im KOST-Mengenfeld wird zur Kostenstellenberechnung herangezogen.

Skonto

Bei der Buchung von Zahlungsvorgängen müssen Sie in vielen Fällen Skonti berücksichtigen.

Sie können im DATEV-Programm Finanzbuchführung den Skontobetrag über die

Skontospalte automatisch buchen lassen.

Voraussetzung: Die Grundbuchung ist ein Zahlungsvorgang.

o Im Feld Skonto erfassen Sie den Skontobetrag brutto (inkl. Umsatzsteuer). Die

Skontospalte ist maximal 10 Stellen groß. Alternativ können Sie die Skontoautomatik

aufheben. Weitere Informationen entnehmen Sie der Hilfe im Programm. Klicken Sie

dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die Taste F1.

Hinweis:

Liegt der Euro bzw. eine EWU-Währung vor, ist die Eingabe in der Skontospalte zulässig, da

fixierte Umrechnungskurse gespeichert sind. Weitere Informationen zu den Eingaberegeln für

automatische Skontobuchungen finden Sie in Kap. 2.2 und für die EG-Skontobuchungen in

Fach 7, Kap. 3.4.6 EG-Skontobuchungen über Skontospalte erfassen.

Hinweis:

Die Eingabe eines Skonto-Betrages in Verbindung mit einer Nicht-EWU-Währung ist nicht

zulässig, da der Kurs für die Umrechnung des Zahlungsbetrages vom Kurs für den

Skontobetrag abweichen kann.

Buchungstext

Zu jedem Buchungssatz können Sie einen individuellen Buchungstext erfassen.

o Hier erfassen Sie den gewünschten Buchungstext. Der Text darf maximal 30 Stellen

lang sein.

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Der erfasste Buchungstext erscheint auf den Konten. Buchungstexte werden wie

erfasst ausgegeben.

Im Konto stehen für den Buchungstext pro Zeile 15 Stellen zur Verfügung. Jeden

Buchungstext, der über 15 Stellen hinausgeht, trennt das Programm automatisch nach

15 Stellen und druckt diesen im Konto zweizeilig an.

Auf Konten, aus denen Steuer gerechnet wurde, wird zusätzlich im Feld Buchungstext

der entsprechende Steuersatz gedruckt. Dazu werden maximal 9 Stellen benötigt.

Hinweis:

Bei einem individuellen Buchungstext, der mehr als 21 Stellen lang ist, wird der Buchungssatz

mit dem verkürzten Text (maximal 21 Stellen) verarbeitet, wenn Konten vorliegen, aus denen

Steuer gerechnet wurde.

1.2.2 Zusatzinformationen zum Buchungssatz

Orientierung:

Über das Eingabefenster für Zusatzinformationen zum Buchungssatz, zum Beispiel in

DATEV Kanzlei-Rechnungswesen, können Sie jeden Buchungssatz um beliebige

Informationen ergänzen.

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Mit den freien Eingabefeldern der Zusatzinformationen..., Tastenkombination Strg+I,

können Sie Ihren Buchungssatz nach individuellen (I) Bedürfnissen ergänzen. Zusätzlich

stehen Ihnen folgende DATEV-Zusatzinformationen zur Verfügung:

o Auswahl eines USt-Sachverhaltes nach § 13b UStG: Kontextmenü L+L-Sachverhalt

o Buchungssatzbezogener Wechsel der Besteuerungsart: Tastenkombination Strg+S

L+L-Sachverhalt: Auswahl des Sachverhaltes nach § 13b UStG

Erfassen Sie in einem Buchungssatz im Gegenkonto einen Umsatzsteuerschlüssel 91, 92, 94

oder 95, öffnet sich automatisch das Dialogfenster Auswahl des Sachverhalts. Klicken Sie

darin auf einen Schaltknopf, um den entsprechenden Sachverhalt gemäß § 13b Abs. 1 Satz 1

Nr. 1-5 UStG auszuwählen: Die Zusatzinformation 1- 5 wird dem Buchungssatz zugeordnet.

Tipp: Sie können die Auswahl des Sachverhalts nach § 13b UStG automatisieren. Wählen Sie

dazu Bearbeiten | Eigenschaften. Im Register Eigenschaften Dialogbuchen bzw.

Eigenschaften Dialogerfassen in der Registerkarte L+L-Sachverhalte können Sie eine

Voreinstellung treffen. Weitere Informationen zur Voreinstellung finden Sie in der Hilfe im

Programm.

Informationen zu den Umsatzsteuerschlüsseln 91, 92, 94 und 95 finden Sie in Kap. 2.1.2

Umsatzsteuer über Umsatzsteuerschlüssel buchen.

Strg+S: Buchungssatzbezogener Wechsel der Umsatzsteuerart

Die Buchführung wird grundsätzlich unter dem in den Mandantendaten gespeicherten

Umsatzsteuerarten-Schlüssel verarbeitet.

Haben Sie in den Mandantendaten die Umsatzsteuerart gewechselt Fach 2, Kap. 3.2

Mindesteingaben erfassen, kann es erforderlich sein, einzelne Buchungen trotzdem nach der

ursprünglichen Umsatzsteuerart zu verarbeiten, zum Beispiel:

o Wechsel der Umsatzsteuerart von Soll- zur Ist-Besteuerung und umgekehrt

o Wechsel der Umsatzsteuerart von Pauschalierung zur Regelbesteuerung und umgekehrt

... von Ist- auf Soll-Versteuerung temporär wechseln

Wechselt zum Beispiel ein Soll-Versteuerer zur Ist-Versteuerung, muss bei der Buchung des

Zahlungseingangs für eine Rechnung, die vor der Umstellung gebucht wurde, die erneute

Ermittlung der Umsatzsteuer unterbunden werden.

Weitere Informationen finden Sie in Kap. 5.1.6 Wie wechsle ich von Ist- auf Soll-Versteuerung.

... von Pauschalierung zur Regelbesteuerung temporär wechseln

Sie buchen Ihren landwirtschaftlichen Mandanten mit dem SKR 14. Wechselt zum Beispiel ein

Soll-Versteuerer zur Pauschalierung, kann es erforderlich sein, einzelne Buchungen trotzdem

nach der ursprünglichen Umsatzsteuerart zu verarbeiten.

Weitere Informationen finden Sie in Kap. 5.4.4 Wie wechsle ich von Pauschalierung auf

Regelbesteuerung.

Individuelle Zusatzinformationen erfassen

Das Eingabefenster für Zusatzinformationen anlegen enthält freie Eingabefelder, die Sie

nach individuellen Bedürfnissen nutzten können. Sie können zu jedem Buchungssatz -

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zusätzlich zu den DATEV-Zusatzinformationen - beliebige individuelle Zusatzinformationen

ergänzen:

o Die Informationsart kennzeichnet die Art der Zusatzinformation. Hier erfassen Sie ein

Identifizierungsmerkmal mit bis zu 20 Stellen, das Schlüsselwort für die

Zusatzinformation, zum Beispiel:

Archivnummer = Dokumentation der Ablage des Belegs zum erfassten Buchungssatz.

Notizen = Hinweise zum erfassten Buchungssatz für die weitere Bearbeitung.

Region = Informationen zum Bezirk, um regionale Analysen durchzuführen.

Vertreter = Informationen zum Vertreter, um interne Analysen durchzuführen.

Filialnummer = Sortierung von Geschäftsvorfällen nach Filialen.

Steuernummer = Steuernummer in der Lieferantenrechnung (§ 14 Abs. 1a UStG).

o Der Informationsinhalt ist die eigentliche Zusatzinformation. Sie können hier bis zu

210 Stellen erfassen.

So erfassen Sie individuelle Zusatzinformationen

Voraussetzung: Ein Buchungsvorlauf ist geöffnet und ein Buchungssatz wird erfasst

bzw. korrigiert.

1. Wählen Sie im Kontextmenü Zusatzinformationen oder über Tastenkombination

Strg+I.

Das Dialogfenster Zusatzinformationen anlegen wird geöffnet:

2. Erfassen Sie im Eingabefeld Informationsart mit maximal 20 Stellen Ihr

Schlüsselwort, zum Beispiel Notizen und im Eingabefeld Informationsinhalt erfassen

Sie die eigentliche Zusatzinformation mit maximal 210 Stellen, zum Beispiel mit

Hinweisen zum erfassten Buchungssatz für die weitere Bearbeitung.

Die Zusatzinformationen zählen zu den variablen Daten, die nicht gespeichert bleiben

und in jedem Buchungssatz neu erfasst werden müssen Kap. 1.2.3.

3. Um weitere Zusatzinformationen zu einem Buchungssatz zu erfassen (maximal 20),

klicken Sie auf die Schaltfläche Übernehmen.

Die erfasste Zusatzinformation wird gespeichert und Sie können für eine andere

Informationsart einen Text erfassen.

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4. Um das Fenster zu schließen, klicken Sie auf OK.

Sie erhalten das Dialogfenster Zusatzinformationen bearbeiten, in dem die

erfassten Zusatzinformationen angezeigt werden.

Wenn Sie das Dialogfenster Zusatzinformationen bearbeiten schließen, setzen Sie

die Erfassung des Buchungssatzes fort.

Die Zusatzinformationen werden erst nach Beendigung des Buchungssatzes gespeichert

und dem Buchungssatz zugeordnet.

Tipp: Sie können während des Buchens die erfassten Zusatz- und Beleginformationen

permanent in einem eigenen Fenster anzeigen, unter Ansicht | Zusatzinformationen

anzeigen.

1.2.3 Voll-, Folge- und Kurzbuchungen nutzen

Konstante und variable Daten nutzen

Ein Buchungssatz kann maximal aus 14 Informationen bestehen. Die bei Buchungskreisen

gleich bleibenden Informationen stellen konstante Daten dar:

o WKZ

o Belegfeld 1

o Beleg-Datum

o Konto

Alle übrigen Informationen sind von Buchungssatz zu Buchungssatz verschieden (variable

Daten). Die variablen Daten: Umsatz, Gegenkonto, Belegfeld 2, Kurs, Kostenstelle, KOST-

Menge, Skonto, Text und Zusatzinformationen müssen Sie in jedem Buchungssatz neu

erfassen, auch bei Folge- und Kurzbuchungen und auch dann, wenn sie gleich bleiben.

Hinweis:

Sie können zum Beispiel in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen weitere Felder als

Schleppfelder hinterlegen. Wählen Sie Bearbeiten | Eigenschaften. Im Register

Eigenschaften Dialogbuchen bzw. Eigenschaften Dialogerfassen in der Registerkarte

Buchungssatz klicken Sie auf die Schaltfläche Feldeinstellungen. Sie können hier

Einstellungen zur Feldautomatik treffen. Weitere Informationen zur Schleppautomatik finden

Sie in der Hilfe im Programm.

Tipp: Bei der Datenerfassung brauchen Sie die konstanten Daten, soweit sie gleich bleiben,

nicht neu zu erfassen.

Folge- bzw. Kurzbuchungen erfassen

So erfassen Sie Folge- bzw. Kurzbuchungen

Voraussetzung: Sie haben Ihre Belege nach Buchungskreisen sortiert.

1. Um Folge- bzw. Kurzbuchungen einzugeben, erfassen Sie zunächst eine Vollbuchung.

Neben den variablen Daten erfassen Sie alle konstanten Daten, zum Beispiel WKZ (zum

Beispiel bei einer zur Basiswährung abweichenden Belegwährung), Belegfeld 1,

Datum und Konto.

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Die konstanten Daten bleiben solange gespeichert und werden bei den folgenden

Buchungszeilen aufgefüllt, bis neue erfasst werden.

2. Um eine Folgebuchung zu erfassen, geben Sie neben den variablen Daten das

Belegfeld 1 und/oder das Beleg-Datum ein.

Die Kontonummer im Feld Konto und das Währungskennzeichen im Feld WKZ wird aus

dem vorhergehenden Buchungssatz übernommen.

- oder -

Um eine Kurzbuchung zu erfassen, geben Sie nur die variablen Daten ein. Die gesamte

Eingabe besteht dann im günstigsten Falle, wenn keine variablen Daten zu erfassen

sind, aus dem Feld Umsatz Soll oder Haben und Gegenkonto.

Die Felder WKZ, Belegfeld 1, Datum und Konto werden aus dem vorhergehenden

Buchungssatz übernommen.

Hinweis:

Die Eingabe der beiden Felder Umsatz mit Soll bzw. Haben und Gegenkonto stellt zugleich

die Mindesteingabe dar.

Vollbuchung erforderlich

Buchungen mit allen vier konstanten Daten sind Vollbuchungen. Sie müssen erfasst werden

(Grundregel):

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Dokument: 0906004 Seite 284 von 608

o nach jedem Vorlauf,

o nach jeder Abstimmsumme

Achtung:

Konstante Daten prüfen!

Folge- und Kurzbuchungen, die mit fehlerhaften konstanten Daten aufgefüllt sind, die vom

Programm nicht geprüft werden können, zum Beispiel verkehrte, aber formal richtige

Kontonummer, werden verarbeitet und müssen von Ihnen in der folgenden Einreichung

korrigiert werden.

2 Umsatzsteuer buchen

Angaben auf Rechnungen prüfen

Grundlegende Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist das Vorliegen einer Rechnung, die alle

im Umsatzsteuergesetz (UStG) geforderten Angaben enthält. Für Rechnungen bis zu einem

Gesamtbetrag (inklusive Umsatzsteuer) von 150 Euro gelten dabei verminderte

Anforderungen. Der Leistungsempfänger muss die in der Rechnung enthaltenen Angaben auf

ihre Vollständigkeit und Richtigkeit hin überprüfen.

Bruttoprinzip

Bei DATEV wird die Umsatzsteuer in der Regel aus den Brutto-Beträgen herausgerechnet

(Bruttoprinzip). Der Vorteil dieses Verfahrens liegt darin, dass bei den Rechnungen die

Umsatzsteuer nicht gesondert zu buchen ist.

2.1 Automatische Konten oder Umsatzsteuerschlüssel?

2.1.1 Umsatzsteuer über automatische Konten buchen

Orientierung:

Der Steuerpflichtige muss die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) an sein Finanzamt

elektronisch übermitteln Fach 6, Kap. 3 Datenübermittlung für Steueranmeldungen nutzen

bzw. bei seinem Finanzamt abgeben. Grundsätzlich ist das Quartal Voranmeldungszeitraum.

Haben Sie die Art der Umsatzbesteuerung in den Mandantendaten (DATEV Kanzlei-

Rechnungswesen) mit dem entsprechenden Schlüssel festgelegt Fach 2, Kap. 3.2, können

Sie Umsatzsteuerbuchungen entweder über automatische Konten oder

Umsatzsteuerschlüssel durchführen und erhalten automatisch eine UStVA erstellt Fach 6.

Ausschnitt SKR 03

Automatische Konten mit Kurzbezeichnungen im SKR 03, gültig ab 2009 (Art.-Nr. 11174):

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Dokument: 0906004 Seite 285 von 608

Automatische Konten

Automatische Konten haben eine Programmfunktion, die bewirkt, dass aus dem Brutto-Betrag

des Kontos die Umsatzsteuer gerechnet und gebucht wird, zum Beispiel SKR 03:

AV 3400-3409 Wareneingang 19 % Vorsteuer

Die automatischen Konten sind im SKR gekennzeichnet:

AV = Automatische Vorsteuerrechnung

AM = Automatische Mehrwertsteuerrechnung

Hinweis:

Sie können weitere automatische AV-/AM-Konten individuell einrichten bzw. die automatischen

Konten des Standardkontenrahmens ändern Fach 3.

USt-Errechnung nutzen

Auf das automatische Konto bucht das Programm den um die Steuer verminderten Betrag

(Netto-Betrag). Die Umsatzsteuer selbst bucht das System automatisch auf das für den

betreffenden Steuersatz vorgesehene Umsatzsteuersammelkonto, zum Beispiel SKR 03:

S 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 %

Die Sammelkonten sind in Ihrem SKR mit der Kurzbezeichnung S versehen.

USt-Errechnung aufheben

In bestimmten Fällen kann es notwendig sein, dass automatische Konten mit einem Netto-

Betrag direkt zu bebuchen sind. Bei solchen Buchungen ist an die 7. Stelle des Gegenkontos

(von rechts) der Berichtigungsschlüssel 4 zu setzen Kap. 2.3.

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Dokument: 0906004 Seite 286 von 608

Hinweis:

Der Berichtigungsschlüssel 4 bewirkt, dass die automatische Errechnung der Umsatzsteuer

bei allen automatischen Konten des Buchungssatzes unterbleibt (Funktionssperre).

Achtung:

Gesamter Buchungssatz wird abgelehnt!

In einem Buchungssatz mit einem automatischen Konto darf kein Umsatzsteuerschlüssel

stehen. Sonst wird der gesamte Buchungssatz abgelehnt!

2.1.2 Umsatzsteuer über Umsatzsteuerschlüssel buchen

Orientierung:

Die Eingabe eines Umsatzsteuerschlüssels im Buchungssatz ist eine weitere Möglichkeit,

Umsatzsteuer errechnen und buchen zu lassen.

So erfassen Sie den Umsatzsteuerschlüssel

Haben Sie keine Sachkontenlänge größer 4 geschlüsselt, geben Sie die Sachkonten 4-stellig,

die Personenkonten 5-stellig ein. Haben Sie Kontonummernerweiterung geschlüsselt, erfassen

Sie die Sach- bzw. Personenkonten entsprechend.

o Um die Umsatzsteuerrechnung über Umsatzsteuerschlüssel bei einer Kontenlänge

von Sachkonten 4-stellig und Personenkonten von 5-stellig durchzuführen, erfassen Sie

im Feld USt an der 6. Stelle des Gegenkontos den gewünschten

Umsatzsteuerschlüssel laut Umsatzsteuerschlüssel-Tabelle (siehe Abbildung).

- oder -

Um die Umsatzsteuerrechnung über Umsatzsteuerschlüssel bei einer Kontenlänge

von Sachkonten 8-stellig und Personenkonten von 9-stellig durchzuführen, erfassen Sie

im Feld USt an der 10. Stelle des Gegenkontos den gewünschten

Umsatzsteuerschlüssel laut Umsatzsteuerschlüssel-Tabelle.

Die über Umsatzsteuerschlüssel errechnete Umsatzsteuer wird auf Sammelkonten

gebucht, die vom Programm fest vergeben sind. Auf den Umsatzsteuersammelkonten,

zum Beispiel SKR 03:

S 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 %,

erscheint je verarbeitete Abrechnungsnummer nur eine Sammelbuchung.

Den gültigen Steuersatz ermittelt das Programm über die Jahresangabe im Datum bis

und über das Feld Beleg-Datum der Buchung. Konten, auf denen mit

Umsatzsteuerschlüsseln gebucht wurde, enthalten in der Spalte BU den

entsprechenden Umsatzsteuerschlüssel.

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Dokument: 0906004 Seite 287 von 608

Hinweis:

Bei Sachkonten 5-stellig/Personenkonten 6-stellig erfassen Sie den Umsatzsteuerschlüssel

an 7. Stelle, bei Sachkonten 6-stellig/Personenkonten 7-stellig erfassen Sie den

Umsatzsteuerschlüssel an 8. Stelle und bei Sachkonten 7-stellig/Personenkonten 8-stellig

erfassen Sie den Umsatzsteuerschlüssel an 9. Stelle.

USt-Schlüssel wählen

Im DATEV-Programm Finanzbuchführung gibt es für Vor- und Umsatzsteuer getrennte

Umsatzsteuerschlüssel 1 - 9, und zwar zum jeweiligen vollen und ermäßigten Steuersatz.

USt-

schlüssel Steuerart

Belegdatum

vor 01.01.93

Belegdatum

bis 31.03.98

Belegdatum

ab 01.04.98

Belegdatum

ab 01.01.07

1 -- USt-frei *) USt-frei *) USt-frei *) USt-frei *)

2 Umsatzsteuer 7 % 7 % 7 % 7 %

3 Umsatzsteuer 14 % 15 % 16 % 19 %

4 Umsatzsteuer 6,5 % gesperrt gesperrt gesperrt

5 Umsatzsteuer 13 % 14 % 15 % 16 %

6 Vorsteuer 6,5 % gesperrt gesperrt gesperrt

7 Vorsteuer 13 % 14 % 15 % 16 %

8 Vorsteuer 7 % 7 % 7 % 7 %

9 Vorsteuer 14 % 15 % 16 % 19 %

*) Umsatzsteuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug nach § 4 Nr. 2 - 7 UStG

... zusätzlich USt-Schlüssel für § 13b UStG

Zusätzlich stehen Ihnen für die Buchung von erhaltenen Leistungen nach § 13b UStG weitere

Umsatzsteuerschlüssel 91, 92 und 94, 95 zur Verfügung.

Umsatzsteuerschlüssel *) Steuerart ab 01.01.02 ab 01.01.07

46 - Erbrachte Leistungen § 13b UStG - - -

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Umsatzsteuerschlüssel *) Steuerart ab 01.01.02 ab 01.01.07

91 - Erhaltene Leistungen § 13b UStG Vorsteuer und Umsatzsteuer 7 % / 7 % 7 % / 7 %

92 - Erhaltene Leistungen § 13b UStG Umsatzsteuer 0 % / 7 % 0 % / 7 %

94 - Erhaltene Leistungen § 13b UStG **) Vorsteuer und Umsatzsteuer 16 % / 16 % 19 % / 19 %

95 - Erhaltene Leistungen § 13b UStG **) Umsatzsteuer 0 % / 16 % 0 % / 19 %

*) Erfassen Sie in einem Buchungssatz im Feld Gegenkonto einen Umsatzsteuerschlüssel 91,

92, 94 oder 95, öffnet sich automatisch das Dialogfenster Auswahl des Sachverhalts.

Klicken Sie darin auf einen Schaltknopf, um den entsprechenden Sachverhalt gemäß § 13b

Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-5 UStG auszuwählen: Die Zusatzinformation 1- 5 wird dem

Buchungssatz zugeordnet.

**) Es wird abhängig vom Belegdatum der gültige Prozentsatz vorbelegt. Wünschen Sie einen

abweichenden Prozentsatz, klicken Sie im Dialogfenster Auswahl des Sachverhalts auf den

entsprechenden Prozentsatz 19 % oder 16 %.

Tipp: Sie können die Auswahl des Sachverhalts nach § 13b UStG automatisieren. Wählen Sie

dazu Bearbeiten | Eigenschaften. Im Register Eigenschaften Dialogbuchen bzw.

Eigenschaften Dialogerfassen in der Registerkarte L+L-Sachverhalte können Sie eine

Voreinstellung treffen. Weitere Informationen zur Voreinstellung finden Sie in der Hilfe im

Programm.

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... für EG-Sachverhalte

Zur Steuerung der umsatzsteuerlichen EG-Sachverhalte stehen eigene EG-Umsatzsteuer-

(10 - 19) und EG-Berichtigungsschlüssel (60 - 69) zur Verfügung Fach 7.

... individuell einrichten

Sie können andere Steuersätze mit Umsatzsteuerschlüsseln rechnen lassen, wenn Sie die

individuellen Steuerschlüssel selbst einrichten Fach 3, Kap. 4.

Grundregel für Steuerschlüssel beachten

Das Programm errechnet bei Steuerschlüsseln die Umsatzsteuer aus dem Haben-

Konto, die Vorsteuer aus dem Soll-Konto,

o wenn beide Konten des Buchungssatzes die gleiche Zusatzfunktion haben, die eine

Errechnung der Umsatzsteuer zulässt (V oder M).

o wenn beide Konten des Buchungssatzes keine Zusatzfunktion haben.

Achtung:

Konto mit Zusatzfunktion hat Vorrang!

Hat ein Konto eine Zusatzfunktion und das andere keine, kann die Grundregel aufgehoben

werden und das Programm rechnet die Steuer aus dem Konto mit der entsprechenden

Zusatzfunktion.

Hinweis:

Beachten Sie die Besonderheiten beim Umsatzsteuerschlüssel 1. Haben beide Konten eine

Zusatzfunktion M, wirkt sich das insbesondere auf den Ausweis in der UStVA aus.

Zusatzfunktionen regeln die Steuerrechnung

Die Zusatzfunktionen V, M und KU regeln die Zulässigkeit der Vorsteuer- oder

Umsatzsteuerrechnung. Sie finden im Kontenrahmen, über den Kontenklassen die Konten, auf

denen Zusatzfunktionen liegen. Liegt auf einem Konto die Zusatzfunktion KU (keine

Umsatzsteuer), lässt das Programm bei diesem Konto keine Umsatzsteuerrechnung zu, zum

Beispiel bei Bestandskonten 3960 - 3999. Wird ein Umsatzsteuerschlüssel erfasst, kann aus

keinem der im Buchungssatz erfassten Konten Umsatzsteuer gerechnet werden und der

Buchungssatz wird in den Rechnungswesen-Programmen nicht verarbeitet.

Tipp: Sie können Zusatzfunktionen auch individuell einrichten Fach 3, Kap. 2.

USt-Schlüssel 1

Die mit Umsatzsteuerschlüssel 1 gebuchten Beträge - Umsatzsteuerfreie Umsätze mit

Vorsteuerabzug (Funktion AM 82000) - werden nur dann für die UStVA, Kennzahl 43

herangezogen, wenn die Buchungen auf Konten mit der Zusatzfunktion M durchgeführt sind.

Tipp: Sie können den Umsatzsteuerschlüssel 1 auch für vorsteuerfreie Buchungen auf

Aufwandskonten verwenden. Er macht in diesen Fällen deutlich, dass der Vorsteuerschlüssel

bei dieser Eingangsrechnung nicht vergessen wurde, sondern dass keine Vorsteuer angefallen

ist.

USt-Schlüssel 1x:

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Dokument: 0906004 Seite 290 von 608

Die EG-Umsatzsteuerschlüssel 10 - 19 mit EG-Buchungen finden Sie in Fach 7, Kap. 3.2

Berichtigungs- und Umsatzsteuerschlüssel mit EG-Funktionalität.

USt-Schlüssel 2 und 3

Die Umsatzsteuerschlüssel 2 und 3 sind in allen Jahren für die jeweils aktuellen Steuersätze

anzuwenden (siehe Tabelle). Die Umsatzsteuer wird aus dem Konto des Buchungssatzes

errechnet, das mit der Zusatzfunktion M oder keiner Zusatzfunktion belegt ist. Haben beide

Konten eines Buchungssatzes die Zusatzfunktion M oder keine Zusatzfunktion, wird die

Umsatzsteuer aus dem Konto errechnet, das im Haben angesprochen ist (siehe Grundregel).

Alle anderen Kombinationen von Umsatzsteuerschlüssel und Zusatzfunktionen sind nicht

möglich. Sie führen zur Ablehnung des Buchungssatzes, ausgenommen gültige

Skontobuchungen und bei Ist-Versteuerung Kap. 5.1.

USt-Schlüssel 4 und 5

Es gelten die Regeln der Umsatzsteuerschlüssel 2 und 3. Über die Umsatzsteuerschlüssel

4 und 5 können Sie Sonderfälle der Umsatzsteuerrechnung abwickeln (siehe Tabelle). Diese

Steuerschlüssel errechnen Steuersätze früherer Perioden, abhängig vom Belegdatum.

USt-Schlüssel 46

Der 2-stellige Umsatzsteuerschlüssel 46 ist für Buchungen beim Leistungserbringer (Netto-

Buchung ohne Steuerrechnung) anzuwenden, für steuerpflichtige Umsätze, für die der

Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-5 UStG schuldet.

VorSt-Schlüssel 6 und 7

Es gelten die Regeln der Vorsteuerschlüssel 8 und 9. Über die Vorsteuerschlüssel 6 und 7

können Sie Sonderfälle der Umsatzsteuerrechnung abwickeln (siehe Tabelle). Diese

Steuerschlüssel errechnen Steuersätze früherer Perioden, abhängig vom Belegdatum.

VorSt-Schlüssel 8 und 9

Die Vorsteuerschlüssel 8 und 9 sind in allen Jahren für die jeweils aktuellen Steuersätze

anzuwenden (siehe Tabelle). Die Vorsteuer wird aus dem Konto des Buchungssatzes errechnet,

das mit der Zusatzfunktion V belegt ist. Haben beide Konten eines Buchungssatzes die

Zusatzfunktion V oder keine Zusatzfunktion, wird die Vorsteuer aus dem Konto errechnet, das

im Soll angesprochen ist (siehe Grundregel). Alle anderen Kombinationen von

Vorsteuerschlüsseln und Zusatzfunktionen lehnt das Programm ab, ausgenommen gültige

Skontobuchungen.

VorSt-/USt-Schlüssel 91

Der 2-stellige Umsatzsteuerschlüssel 91 für erhaltene Leistungen nach § 13b UStG ist für

Leistungen anzuwenden, bei denen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer zum ermäßigten

Steuersatz schuldet, die er als Vorsteuer geltend machen kann, wenn es sich um den

Austausch einer Bauleistung zwischen zwei Bauunternehmern handelt.

VorSt-/USt-Schlüssel 92

Der 2-stellige Umsatzsteuerschlüssel 92 für erhaltene Leistungen nach § 13b UStG ist für

Leistungen anzuwenden, bei denen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer zum ermäßigten

Steuersatz schuldet, für die er zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt ist, wenn es sich um den

Austausch einer Bauleistung zwischen zwei Bauunternehmern handelt.

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VorSt-/USt-Schlüssel 94

Der 2-stellige Umsatzsteuerschlüssel 94 für erhaltene Leistungen nach § 13b UStG ist für

Leistungen anzuwenden, bei denen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer zum vollen

Steuersatz schuldet, die er als Vorsteuer geltend machen kann, wenn es sich um den

Austausch einer Bauleistung zwischen zwei Bauunternehmern handelt. Bei Belegdatum vor

dem 01.01.2007 sind 16 % Vorsteuer und Umsatzsteuer und ab Belegdatum 01.01.2007 sind

19 % Vorsteuer und Umsatzsteuer zu berücksichtigen.

VorSt-/USt-Schlüssel 95

Der 2-stellige Umsatzsteuerschlüssel 95 für erhaltene Leistungen nach § 13b UStG ist für

Leistungen anzuwenden, bei denen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer zum vollen

Steuersatz schuldet, für die er zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt ist, wenn es sich um den

Austausch einer Bauleistung zwischen zwei Bauunternehmern handelt. Bei Belegdatum vor

dem 01.01.2007 sind 16 % Umsatzsteuer und ab Belegdatum 01.01.2007 sind 19 %

Umsatzsteuer zu berücksichtigen.

2.2 Skontobuchungen erfassen

Bei der Buchung von Zahlungsvorgängen sind oft Skonti zu berücksichtigen. Sie können

wählen

o Skonti automatisch über Skontospalte buchen

o Skonti direkt buchen.

Hinweis:

Unabhängig davon, ob Sie den Skontobetrag über die Skontospalte oder über einen

eigenständigen Buchungssatz direkt erfassen, zum Beispiel SKR 03: Skonti-Konto S/AV 3736

Erhaltene Skonti 19 % Vorsteuer, gilt das Bruttoprinzip: Eingabe der Skonti stets

einschließlich Umsatzsteuer.

2.2.1 Skontospalte nutzen oder Skonti direkt buchen

Durch die zusätzliche Erfassung der Skontospalte haben Sie die Möglichkeit, die Skonti vom

Programm automatisch buchen zu lassen. Informationen dazu entnehmen Sie der Hilfe im

Programm in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen unter dem Index-Stichwort:

Skontoprüfung durchführen.

Skonto-Feldlänge

Für den Skontobetrag stehen Ihnen in der Skontospalte, unabhängig von der Währung,

insgesamt 10 Stellen zur Verfügung. Die letzten beiden Stellen sind automatisch

Nachkommastellen. Als höchsten Skontobetrag können Sie den Wert 9999999999 (= zum

Beispiel 99.999.999,99 Euro) erfassen.

Skontobeträge, die mehr als 10 Stellen umfassen, können nicht über die Skontospalte erfasst

werden und müssen direkt gebucht werden.

Bedingung: Ein Zahlungsvorgang

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Dokument: 0906004 Seite 292 von 608

Das Programm leitet nur dann zusätzliche Buchungen für die in der Skontospalte erfassten

Skonti ab, wenn die Grundbuchung tatsächlich ein Zahlungsvorgang ist.

Bei automatischen Skontobuchungen erfassen Sie den Buchungssatz wie folgt:

Grundbuchung = Zahlungsvorgang

Zahlungsbetrag brutto

Von Ihnen errechneter Skontobetrag brutto im Feld Skonto (Skontospalte)

Hinweis:

Beide Brutto-Beträge zusammen - Zahlungsbetrag und Skontobetrag - bilden wieder den

Gesamt-Brutto-Rechnungsbetrag.

Beispiel: Ein Kunde zahlt Ausgangsrechnung (AR) bar zum vollen Steuersatz:

AR 1.269,17 Euro ---> Bereits früher gebucht

2 % Skonto - 25,38 Euro ---> Eingabe Skontospalte

Zahlung 1.243,79 Euro ---> Eingabe Umsatzfeld

Skonti über die Skontospalte buchen

So erfassen Sie automatische Skontobuchungen über die Skontospalte

Voraussetzung: Sie haben die AR mit 1.269,17 Euro bereits früher gebucht (1.

Buchung) und die Grundbuchung bei der Skontobuchung ist ein Zahlungsvorgang (2.

Buchung).

1. Im Umsatzfeld Soll erfassen Sie den Zahlungsbetrag (abzüglich Skonto), zum Beispiel

1.243,79 Euro:

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Dokument: 0906004 Seite 293 von 608

2. Im Feld Gegenkonto erfassen Sie zum Beispiel das Personenkonto (Debitor 21405).

Auch Konten mit der Funktion 11000 (zum Beispiel SKR 03: 1410-1449) werden als

Personenkonten behandelt. Bei vollem Steuersatz brauchen Sie keinen

Umsatzsteuerschlüssel zu erfassen. Liegt kein voller Steuersatz vor, erfassen Sie den

entsprechenden Schlüssel.

3. Im Feld Konto erfassen Sie zum Beispiel das Geldkonto (SKR 03: Konten 1000-1309,

1330-1399), zum Beispiel Konto 1000.

4. Im Feld Skonto (Skontospalte) erfassen Sie den Skontobetrag brutto, zum Beispiel

25,38 Euro.

Die Skontobeträge bucht das Programm automatisch auf die zugehörigen

Skontosammelkonten (erhaltene oder gewährte Skonti) zum Steuersatz, wie in der

Grundbuchung erfasst. Gleichzeitig wird die entsprechende Umsatzsteuer errechnet und

gebucht.

Tipp: Den Umsatzsteuerschlüssel 3 (voller Steuersatz) können Sie hier auch weglassen.

Hinweis:

Liegt als Währung DM oder Euro oder eine andere EWU-Währung vor, ist die Eingabe über die

Skontospalte zulässig, da fixierte Umrechnungskurse gespeichert sind. Weitere Informationen

zu EG-Skontobuchungen Fach 7, Kap. 3.4.6.

Achtung:

Skontospalte bei Nicht-EWU-Währungen nicht zulässig!

Die Eingabe eines Skonto-Betrages in der Skontospalte in Verbindung mit einer Nicht-EWU-

Währung ist nicht zulässig, da der Kurs für die Umrechnung des Zahlungsbetrages vom Kurs

für den Skontobetrag abweichen kann.

Skonti direkt buchen

So erfassen Sie Skontobuchungen direkt

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Dokument: 0906004 Seite 294 von 608

Voraussetzung: Sie haben die AR mit 1.269,17 Euro bereits früher gebucht (1.

Buchung).

1. Für die Zahlungsbuchung (2. Buchung) erfassen Sie im Umsatzfeld Haben den

Zahlungsbetrag (abzüglich Skonto), zum Beispiel 1.243,79 Euro:

2. Um bei der Skontobuchung (3. Buchung) den Vorteil einer Kurzbuchung nutzen zu

können, erfassen Sie das Geldkonto im Feld Gegenkonto, zum Beispiel Konto 1000.

3. Im Feld Konto erfassen Sie das Personenkonto, zum Beispiel Debitor 21405.

4. Für die direkte Skontobuchung (3. Buchung = Kurzbuchung) erfassen Sie im

Umsatzfeld Haben den Skontobetrag brutto, zum Beispiel 25,38 Euro:

5. Im Feld Gegenkonto erfassen Sie das automatische Skontosammelkonto für gewährte

Skonti 19 % USt, zum Beispiel im SKR 03 das Konto S/AM 8736.

6. Bei einer Kurzbuchung lassen Sie zum Beispiel das Feld Konto leer, das Programm

übernimmt automatisch die entsprechenden Eingaben, zum Beispiel das Konto 21405,

vom vorhergehenden Buchungssatz (2. Buchung). Bei einer Vollbuchung erfassen Sie

im Feld Konto das Personenkonto, zum Beispiel Debitor 21405.

2.2.2 Buchungsregeln bei Skontospalte beachten

Steuerschlüssel wird geprüft

Bei automatischen Skontobuchungen prüft das Programm die Zugehörigkeit des

Steuerschlüssels zum Personenkonto. Zulässig sind:

o Umsatzsteuerschlüssel 1 bis 5 für Debitoren- bzw. Sachkonten mit der Funktion F

11000 und die

o Vorsteuerschlüssel 6 bis 7 für Kreditoren- bzw. Sachkonten mit der Funktion F

13000.

Achtung:

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Gesamter Buchungssatz wird abgelehnt!

Stimmt die Kontenart mit dem erfassten Steuerschlüssel nicht überein, wird der gesamte

Buchungssatz beim Erfassen abgelehnt (Grundbuchung und Skontobuchung).

Voller Steuersatz, wenn kein Umsatzsteuerschlüssel vorliegt

Normalerweise erfassen Sie beim Buchen der Zahlungsvorgänge keine Umsatzsteuerschlüssel.

Die getroffene Programmregelung nimmt daher bei der Errechnung des Steuersatzes Rücksicht

auf die gewohnte Buchungspraxis.

Hinweis:

Aus den Skontobeträgen, die in der Skontospalte erfasst und in der Grundbuchung ohne

Umsatzsteuerschlüssel erfasst sind, rechnet das Programm stets den vollen Steuersatz.

Der volle Steuersatz wird selbstverständlich auch dann vom Programm gerechnet, wenn Sie

den Umsatzsteuerschlüssel 3 (= Umsatzsteuer) oder 9 (= Vorsteuer) zum vollen Steuersatz in

der Grundbuchung erfassen.

Die Skontobeiträge bucht das Programm automatisch auf die zugehörigen

Skontosammelkonten (erhaltene oder gewährte Skonti) zum vollen Steuersatz.

Voller Steuersatz auch bei aufzuteilender Vorsteuer

Auch bei Buchungen von Skonto mit vollem Steuersatz bei aufzuteilender Vorsteuer

(Berichtigungsschlüssel 3 bzw. 9, Kap. 2.3) müssen Sie keinen Vorsteuerschlüssel erfassen.

Das Programm rechnet automatisch mit vollem Steuersatz und bucht auf das Sammelkonto für

aufzuteilende Vorsteuer.

Andere Steuersätze mit USt-Schlüssel erfassen

Ist für den Skontobetrag, der über die Skontospalte erfasst ist, ein anderer als der volle

Steuersatz anzuwenden, müssen Sie den entsprechenden Umsatzsteuerschlüssel (Standard-

bzw. individueller Umsatzsteuerschlüssel) beim Zahlungsvorgang mit erfassen. Der

Skontobetrag wird dann nicht mehr auf das Sammelkonto zum vollen Steuersatz gebucht,

sondern auf das Sammelkonto, das dem durch den Umsatzsteuerschlüssel definierten

Steuersatz entspricht. Gleichzeitig wird die entsprechende Umsatzsteuer errechnet und

gebucht.

Hinweis:

Eine Skontobuchung über die Skontospalte mit einem individuellen Umsatzsteuerschlüssel 50

bis 59, auf dem eine andere Hauptfunktion als AV 30xxx/AM 80xxx bzw. AV 54xxx

gespeichert ist, ist nicht zulässig und der gesamte Buchungssatz wird abgelehnt!

EG-Skonti über Skontospalte buchen

Bei EG-Lieferantenskonti aus steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerben können Sie

bei Zahlungsausgangsbuchungen die Skontobeträge über die Skontospalte erfassen, dafür

stehen Ihnen die Standard-BU-Schlüssel 18 und 19 zur Verfügung Fach 7, Kap. 3.2

Berichtigungs- und Umsatzsteuerschlüssel mit EG-Funktionalität. Sie können aber auch

Skontobuchungen über die Skontospalte mit individuellen Umsatzsteuerschlüsseln (50-59)

für steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe erfassen (Hauptfunktion AV 54xxx) Fach

3, Kap. 3.3.3 Funktionstabelle Aktivfunktionen für EU-Länder bzw. Kap. 5.3.2 Funktionstabelle

Passivfunktionen für EU-Länder.

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Bei Zahlungseingangsbuchungen mit EG-Kundenskonti über die Skontospalte stehen Ihnen

die Standard-EG-BU-Schlüssel 10, 11, 12 und 13 zur Verfügung Fach 7, Kap. 3.2

Berichtigungs- und Umsatzsteuerschlüssel mit EG-Funktionalität. Buchungen von EG-

Kundenskonti über die Skontospalte mit individuellen Umsatzsteuerschlüsseln (50-59) lehnt

das Programm ab.

§ 13b-Skontobuchung über Skontospalte buchen

Sie können auch § 13b-Skontobuchungen über Skontospalte buchen. Voraussetzung ist, Sie

buchen mit den Umsatzsteuerschlüsseln 91, 92, 94 oder 95.

Andere Steuersätze ohne Skontosammelkonten

Der Skontobetrag fließt ohne Herausrechnung der Umsatzsteuer auf ein allgemeines

Skontosammelkonto, zum Beispiel SKR 03: Konto S 8730 bzw. S 3730, wenn Sie mit

Steuersätzen buchen, für die im Kontenrahmen keine Skontosammelkonten enthalten sind.

Tipp: Sie können sich zum individuellen Steuersatz das entsprechende Skontosammelkonto

individuell einrichten Fach 3, Kap. 5.3.1.

SKR gibt Auskunft

Welche Skontokonten in Ihrem Standardkontenrahmen (SKR) mit automatischen Funktionen

versehen sind, geht aus den Kurzbezeichnungen in Ihrem SKR hervor:

o S/AV = Skontosammelkonten für Vorsteuer-Rechnung

o S/AM = Skontosammelkonten für Umsatzsteuer-Rechnung

Aufhebung der Automatik mit BU-Schlüsseln 40/80 notwendig

Wenn keine Steuer aus der Skontobuchung über Skontospalte gerechnet werden soll,

erfassen Sie den Berichtigungsschlüssel 40 (Aufhebung der Automatik) bzw. 80

(Generalumkehr bei Aufhebung der Automatik).

2.2.3 Individuelle Skontosammelkonten einrichten

Sie können weitere automatische Skontosammelkonten (SAV/SAM) individuell einrichten, wenn

Sie mit Steuersätzen buchen, für die im Kontenrahmen keine Skontosammelkonten enthalten

sind oder wenn Sie die automatischen Skontosammelkonten des Standardkontenrahmens

ändern und die entsprechenden Skontobuchungen über die Skontospalte buchen wollen.

Hinweis:

Die Einrichtung individueller Funktionen muss bereits vor Beginn des Buchens erfolgen. Eine

Änderung von Sammelfunktionen, zum Beispiel in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen, ist nur

möglich, solange das Wirtschaftsjahr noch keine Buchung enthält (gilt auch für EB-Werte, zum

Beispiel auch EB-Werte aus DATEV OPOS), Fach 3, Kap. 5.1.

Sie erfassen dazu nach Bedarf die Passivfunktionen:

o Lieferantenskonto: SAV 20xxx

o Kundenskonto: SAM 21xxx

Für xxx setzen Sie den entsprechenden Schlüssel aus der Steuersatztabelle ein. Weitere

Informationen dazu finden Sie in Fach 3, Kap. 5.

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Hinweis:

Skontobuchungen mit individuellen Umsatzsteuerschlüsseln (50-59) mit der Hauptfunktion AV

30xxx/AM 80xxx mit Steuersätzen, für die im Kontenrahmen die entsprechenden

Skontosammelkonten (noch) fehlen, werden automatisch ohne Herausrechnung der

Umsatzsteuer auf ein allgemeines Skontosammelkonto gebucht, zum Beispiel SKR 03: Konto

S 3730 bzw. S 8730.

2.3 Standard-Berichtigungsschlüssel nutzen

2.3.1 Wann mit Berichtigungsschlüsseln arbeiten?

In bestimmten Fällen muss ein Berichtigungsschlüssel verwendet werden.

Hinweis:

Zwischen den Berichtigungsschlüsseln (7. Stelle des Gegenkontos) und den

Umsatzsteuerschlüsseln (6. Stelle des Gegenkontos) bestehen Zusammenhänge, die Sie in

Kap. 2.4 tabellarisch dargestellt finden.

Haben Sie keine Sachkontenlänge größer 4 geschlüsselt, geben Sie die Sachkonten 4-stellig,

die Personenkonten 5-stellig ein. Haben Sie Kontonummernerweiterung geschlüsselt, erfassen

Sie die Sach- bzw. Personenkonten entsprechend.

2.3.2 So arbeiten Sie mit Berichtigungsschlüsseln

Berichtigungsschlüssel

Die 7. Stelle des Gegenkontos ist für einen Berichtigungsschlüssel vorgesehen:

Schlüssel Berichtigung

1x

2

3

EG-Steuerschlüssel 10-19

Generalumkehr

Generalumkehr zu Berichtigungsschlüssel 9

31 Generalumkehr zu Steuerschlüssel 91

32 Generalumkehr zu Steuerschlüssel 92

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Schlüssel Berichtigung

34 Generalumkehr zu Steuerschlüssel 94

35 Generalumkehr zu Steuerschlüssel 95

4 Funktionssperre für Aktivfunktionen (Aufheben der Automatik)

46 Erbrachte Leistungen § 13b UStG

5x

6x

Individuelle Steuerschlüssel 50-59

EG-Generalumkehr 60-69 zu EG-Steuerschlüsseln 10-19

7x Generalumkehr 70-79 zu individuellen Steuerschlüsseln 50-59

8 Generalumkehr zu Steuerschlüssel 4

86 Generalumkehr zu Steuerschlüssel 46

9 Aufzuteilende Vorsteuer

91 Erhaltene Leistungen § 13b UStG (7 % VorSt/7 % USt)

92 Erhaltene Leistungen § 13b UStG (0 % VorSt/7 % USt)

94 Erhaltene Leistungen § 13b UStG (19 % VorSt/19 % USt - ab 01.01.2007)

Erhaltene Leistungen § 13b UStG (16 % VorSt/16 % USt - bis 31.12.2006)

95 Erhaltene Leistungen § 13b UStG (0 % VorSt/19 % USt - ab 01.01.2007)

Erhaltene Leistungen § 13b UStG (0 % VorSt/16 % USt - bis 31.12.2006)

USt-Schlüssel 1x:

Die EG-Umsatzsteuerschlüssel 10 - 19 in Verbindung mit EG-Buchungen finden Sie in Fach 7,

Kap. 3.2 Berichtigungs- und Umsatzsteuerschlüssel mit EG-Funktionalität.

Schlüssel 2: Generalumkehr

Um zu verhindern, dass die Jahresverkehrszahlen auf den Konten durch Korrekturbuchungen

aufgebläht werden, können Sie mit Generalumkehrschlüssel 2 arbeiten.

Er bewirkt, dass die Berichtigung nicht auf der Gegenseite, sondern auf der gleichen Seite wie

die Falschbuchung mit einem (Minuszeichen) durchgeführt wird. Die Berichtigung erfassen Sie

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Dokument: 0906004 Seite 299 von 608

wie üblich als Gegenbuchung. Wurde kein Buchungstext erfasst, wird vom Programm

automatisch als Buchungstext Generalumkehr ausgegeben.

Schlüssel 3: Generalumkehr bei aufzuteilender Vorsteuer

Wenn Sie Buchungen mit aufzuteilender Vorsteuer (Berichtigungsschlüssel 9) mit

Generalumkehr berichtigen wollen, erfassen Sie den Generalumkehrschlüssel 3. Wurde kein

Buchungstext erfasst, wird vom Programm als Buchungstext Generalumkehr ausgegeben.

Schlüssel 31 und 32: Erhaltene Leistungen § 13b UStG

Wenn Sie Buchungen mit den Steuerschlüsseln 91 oder 92 für erhaltene Leistungen nach §

13b UStG zum ermäßigten Steuersatz berichtigen wollen, erfassen Sie den

Generalumkehrschlüssel 31 bzw. 32 (siehe Tabelle). Wurde kein Buchungstext erfasst, wird

vom Programm als Buchungstext Generalumkehr ausgegeben.

Schlüssel 34 und 35: Erhaltene Leistungen § 13b UStG

Wenn Sie Buchungen mit den Steuerschlüsseln 94 oder 95 für erhaltene Leistungen nach §

13b UStG zum vollen Steuersatz berichtigen wollen, erfassen Sie den

Generalumkehrschlüssel 34 bzw. 35 (siehe Tabelle). Wurde kein Buchungstext erfasst, wird

vom Programm als Buchungstext Generalumkehr ausgegeben.

Schlüssel 4: Aufhebung der Automatik (Funktionssperre)

Sprechen Sie ein Konto an, das mit einer Aktivfunktion (Automatik) belegt ist, Sie aber

erreichen wollen, dass diese ausgeschaltet wird, müssen Sie im Gegenkonto an der 7. Stelle

von rechts den Berichtigungsschlüssel 4 erfassen. Buchungen auf automatischen Konten

mit diesem Schlüssel werden durchgeführt, als ob keine Automatik vorhanden wäre. Der

Berichtigungsschlüssel 4 darf nur in Verbindung mit automatischen Konten erfasst werden.

Wenn zwei automatische Konten im Buchungssatz enthalten sind, werden die Funktionen

beider Konten gesperrt. Der Generalumkehrschlüssel für Berichtigungsschlüssel 4 ist

Generalumkehrschlüssel 8.

Schlüssel 5x: Individueller USt-Schlüssel

Sie können bis zu 10 individuelle Umsatzsteuerschlüssel (50 - 59) mit verschiedenen

Steuersätzen definieren, zum Beispiel 50 - 55 für Umsatzsteuer und 56 - 59 für Vorsteuer.

Wie Sie diese Steuerschlüssel festlegen, lesen Sie in Fach 3. Wenn Sie den individuellen

Umsatzsteuerschlüssel 5x erfassen, ohne dass die entsprechenden individuellen Funktionen

gespeichert sind, wird die Buchung abgelehnt. Für die Errechnung der Steuer bei Buchungen

mit diesen Umsatzsteuerschlüsseln gelten die gleichen Regeln, wie bei den Standard-

Umsatzsteuerschlüsseln in Kap. 2.1.

Schlüssel 6x:

Die EG-Berichtigungsschlüssel 60 - 69 in Verbindung mit EG-Buchungen finden Sie in Fach 7,

Kap. 3.2.

Schlüssel 7x: Generalumkehr bei individuellem USt-Schlüssel

Wenn Sie eine Buchung mit individuellem Umsatzsteuerschlüssel mit Generalumkehr

berichtigen wollen, setzen Sie statt des individuellen Umsatzsteuerschlüssels 5x den

Generalumkehrschlüssel 7x (70 - 79). Es gelten die gleichen Programmregeln wie bei

Generalumkehrschlüssel 2.

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Schlüssel 8: Generalumkehr bei Aufhebung der Automatik

Sie können Buchungen, bei denen Sie durch Berichtigungsschlüssel 4 die Funktion gesperrt

haben, durch Generalumkehr berichtigen. Dazu verwenden Sie den Berichtigungsschlüssel 8.

Bei Generalumkehrschlüssel 8 wird Generalumkehr und Funktionssperre gleichzeitig

durchgeführt.

Schlüssel 86: Erbrachte Leistungen § 13b UStG

Wenn Sie Buchungen mit dem Steuerschlüssel 46 für erbrachte Leistungen nach § 13b UStG

berichtigen wollen, erfassen Sie den Generalumkehrschlüssel 86. Wurde kein Buchungstext

erfasst, wird vom Programm als Buchungstext Generalumkehr ausgegeben.

Schlüssel 9: Aufzuteilende Vorsteuer

Der Gesetzgeber schreibt in bestimmten Fällen vor, dass die Vorsteuer in abziehbare und nicht

abziehbare aufzuteilen ist (§ 15 Abs. 4 u. 5 UStG). Der Berichtigungsschlüssel 9 in

Verbindung mit dem Vorsteuerschlüssel 8 oder 9 (bzw. 7) oder mit einem automatischen

Vorsteuerkonto bewirkt, dass die zu ermittelnde Vorsteuer auf die Konten für aufzuteilende

Vorsteuer gebucht und damit nicht für die UStVA abgefragt wird. Jede andere Kombination

führt zur Ablehnung des Buchungssatzes. Mandanten, für die § 15 Abs. 4 und 5 UStG zutrifft,

können zunächst alle Vorsteuerbeträge auf diese Konten buchen. Zum gegebenen Zeitpunkt

können Sie den Steueranteil, der abziehbar ist, auf die Konten Abziehbare Vorsteuer

umbuchen. Der Generalumkehrschlüssel zum Berichtigungsschlüssel 9 ist

Generalumkehrschlüssel 3.

Schlüssel 91 - 95: Erhaltene Leistungen § 13b UStG

Für die Buchung von erhaltenen Leistungen nach § 13b UStG stehen Ihnen die

Umsatzsteuerschlüssel 91, 92 und 94, 95 zur Verfügung.

2.4 Tabellen Umsatzsteuer- und Berichtigungsschlüssel

2.4.1 Tabelle Umsatzsteuer-Arten- und Umsatzsteuerschlüssel

Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Umsatzsteuerschlüssel beim

Buchungssatz an 6. Stelle des Gegenkontos in Zusammenhang mit dem Umsatzsteuer-

Artenschlüssel in den Mandantendaten zulässig sind, Fach 2, Kap. 3.2.

Hinweis:

Buchungen, die gegen diese Regeln verstoßen, werden nicht verarbeitet.

Umsatzsteuer-Artenschlüssel Standard-Umsatzsteuerschlüssel (U)

Basispro- Bezeichnung 6. Stelle des Gegenkontos

gramm-

daten 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9

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Umsatzsteuer-Artenschlüssel Standard-Umsatzsteuerschlüssel (U)

A Keine USt-Auswertung X

B, C, G, K Soll-Versteuerer X X X X X X X X X X

D, E, H, L Ist-Versteuerer X X X X X X X X X X

M Pauschalierer (§ 24 UStG) X X X

X = Diese Kombination ist zulässig.

2.4.2 Tabelle Berichtigungs- und Umsatzsteuerschlüssel

Sie finden hier, mit Ausnahme des Steuerschlüssels A, alle möglichen Kombinationen zwischen

Umsatzsteuerschlüsseln und Berichtigungsschlüsseln tabellarisch aufgeführt, die Sie beachten

müssen, wenn Sie mit Umsatzsteuerschlüsseln und/oder Berichtigungsschlüsseln als

Soll- bzw. Ist-Versteuerer arbeiten.

Beispiel: Gegenkonto 2904711:

Haben Sie keine Sachkontenlänge größer 4 geschlüsselt, geben Sie die Sachkonten 4-stellig,

die Personenkonten 5-stellig ein. Haben Sie Kontonummernerweiterung geschlüsselt, erfassen

Sie die Sach- bzw. Personenkonten entsprechend.

Aus der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, dass die Kombination des

Generalumkehrschlüssels 2 mit dem Vorsteuerschlüssel 9 zulässig ist. Der Vorsteuerschlüssel

9 kann aber im Buchungssatz nur dann erfasst werden, wenn kein automatisches Konto und

kein Saldo-Vortragskonto im Buchungssatz enthalten ist.

Hinweis:

Sie müssen daher zusätzlich die Hinweise beachten, die in der Tabelle zum Beispiel mit dem

Buchstaben D angesprochen sind:

USt-Schlüssel VorSt-Schlüssel § 13b

Berichtigungsschlüssel (B) Umsatzsteuerschlüssel (U)

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7. Stelle des Gegenkontos 6. Stelle des Gegenkontos

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 UStG

0 A D D D D D D D D D

2 A D D D D D D D D D

3 B D D D D

31 - 32 *) D

34 - 35 *) D

4 C

46 *) D

5 E E E E E E E E E E

7 E E E E E E E E E E

8 C

86 *) D

9 B D D D D

91 - 92 *) D

94 - 95 *) D

*) Gültig ab 01.01.2002 für erhaltene/erbrachte Leistungen nach § 13b UStG

Zeichenerklärung:

Eine Kombination ist nur gültig, wenn Sie die nachfolgenden Erläuterungen beachtet sind:

A

Diese Kombination ist immer gültig.

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B

Im Buchungssatz ist mindestens ein automatisches Konto mit Vorsteuerrechnung enthalten.

C

Im Buchungssatz muss mindestens ein automatisches Konto enthalten sein.

D

Im Buchungssatz darf weder ein automatisches Konto noch ein Saldovortragskonto enthalten

sein, zum Beispiel die Allgemeine Funktion 92000, 950xx und 96000 sowie die Passivfunktion

93000, 94000 und 97000 (Konten im SKR: 9000-9009, 9060-90xx und 9090). Zusätzlich muss

in einem der angesprochenen Konten keine oder die Zusatzfunktion V bzw. M enthalten sein.

E

Hier gelten die gleichen Bedingungen wie bei D. Zusätzlich muss eine entsprechende Eingabe

eines individuellen USt-Schlüssels gespeichert sein.

2.4.3 Tabelle Umsatzsteuer-Arten-Schlüssel A

Der Generalumkehrschlüssel 2 ist der einzige Berichtigungsschlüssel, den Sie beim Buchen

erfassen können, wenn Sie den Mandanten in den Mandantendaten mit dem USt-

Artenschlüssel A erfasst haben (= keine Umsatzsteuerauswertung).

Berichtigungsschlüssel (B)

7. Stelle des Gegenkontos

Standard-Umsatzsteuerschlüssel (U)

6. Stelle des Gegenkontos

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9

0

Generalumkehr 2 X

3

4

5

7

8

9

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3 Wiederkehrende Buchungen einrichten

Orientierung:

Sie können wählen ...

Buchungen, die monatlich gleich bleiben, brauchen Sie nicht jeden Monat neu zu erfassen. Sie

können solche Buchungen als wiederkehrende Buchungen zum Beispiel mit DATEV Kanzlei-

Rechnungswesen am PC speichern und dort nach Intervallen, zum Beispiel monatlich,

vierteljährlich oder 10-tägig verbuchen.

3.1 Wiederkehrende Buchungen speichern

So erfassen Sie wiederkehrende Buchungen mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen

1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung.

- oder -

Um für einen Mandanten das Erfassen wiederkehrender Buchungen durchzuführen,

öffnen Sie diesen zur Bearbeitung der Buchführung.

2. Wählen Sie in der Menüleiste Buchen | Wiederkehrende Buchungen | Bearbeiten.

Sie erhalten das Dialogfenster Wiederkehrende Buchungen, in dem Sie die

wiederkehrenden Buchungen erfassen und bearbeiten können.

3. Erfassen Sie die wiederkehrenden Buchungen unter Beachtung der Muss-Felder. Legen

Sie im Feld B1 die Behandlung von Belegfeld 1 fest (Schlüssel 1, 2 oder 3), im Feld

Intervall das Verarbeitungsintervall der wiederkehrenden Buchung, zum Beispiel

monatlich (1M), vierteljährlich (3M) oder 10-tägig (10T), im Feld Belegfeld 1 die

Beleg- bzw. die Rechnungsnummer entsprechend zu Feld B1 und im Feld Datum das

Datum, ab dem die Verarbeitung der wiederkehrenden Buchung gestartet werden soll.

Hinweis:

Weitere Informationen entnehmen Sie Ihrer Hilfe im Programm unter dem Index-Stichwort

Wiederkehrende Buchungen bzw. klicken Sie mit dem Cursor auf das entsprechende Feld

und drücken Sie die Taste F1.

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3.2 Speicherprotokoll ausgeben

Sind wiederkehrende Buchungen zum Beispiel in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen

eingerichtet, können Sie die Primanota mit den gespeicherten Buchungen (Speicherprotokoll)

ausgeben.

So drucken Sie die Primanota mit wiederkehrenden Buchungen

1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung.

2. Wählen Sie in der Menüleiste Buchen | Wiederkehrende Buchungen | Bearbeiten.

Sie erhalten das Dialogfenster Wiederkehrende Buchungen mit dem Bestand an

wiederkehrenden Buchungen angezeigt.

3. Um vor dem Druck die Seitenansicht der Primanota zu sehen, wählen Sie Bestand |

PN wiederkehrende Buchungen Seitenansicht.

Sie erhalten die Seitenansicht der Primanota. Sie können von dort den Druck

anstoßen.

- oder -

Wählen Sie Bestand | PN wiederkehrende Buchungen drucken.

Die Primanota wird gedruckt.

Hinweis:

Weitere Informationen entnehmen Sie Ihrer Hilfe im Programm unter dem Index-Stichwort

Wiederkehrende Buchungen bzw. klicken Sie mit dem Cursor auf das entsprechende Feld

und drücken Sie die Taste F1.

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3.3 Wiederkehrende Buchungen verbuchen

Orientierung:

Wiederkehrende Buchungen gehen nicht automatisch in Ihre Buchführung ein. Sie werden erst

dann buchungswirksam, wenn Sie die Verarbeitung der wiederkehrenden Buchungen anstoßen.

Haben Sie wiederkehrende Buchungen zum Beispiel mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen

am PC erfasst, müssen Sie die entsprechenden Buchungen an die Stapelverarbeitung zum

Verbuchen übergeben.

So verbuchen Sie wiederkehrende Buchungen mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen

1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung.

2. Wählen Sie Buchen | Wiederkehrende Buchungen | Verbuchen.

Sie erhalten das Dialogfenster Wiederkehrende Buchungen.

3. Erfassen Sie den Zeitraum, für den wiederkehrende Buchungen verbucht werden sollen.

4. Wenn Sie für die Buchung im Feld B1 (bei der Eingabe der Buchungssätze) eine

Belegfeld 1-Behandlung erfasst haben, geben Sie in den folgenden Feldern Ergänzung

Belegfeld-1 bzw. Beginn Belegfeld-1 einen entsprechenden Wert ein.

5. Klicken Sie auf OK.

Es werden die jeweils fälligen Buchungen in einem Vorlauf zusammengefasst und in die

Stapelverarbeitung gestellt, deren Belegdatum kleiner oder gleich dem Datum bis ist

und anschließend verbucht.

Mit der Übergabe der Buchungen an die Stapelverarbeitung wird gleichzeitig das

Belegdatum entsprechend dem erfassten Verarbeitungsintervall im Feld Intervall (bei

der Eingabe der Buchungssätze) hochgesetzt und aktualisiert.

Hinweis:

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Weitere Informationen entnehmen Sie Ihrer Hilfe im Programm unter dem Index-Stichwort

Wiederkehrende Buchungen | Verbuchen bzw. klicken Sie mit dem Cursor auf das

entsprechende Feld und drücken Sie die Taste F1.

4 Sammelbuchungen auf Konten nutzen

Orientierung:

Sie können wählen ...

Die Zusammenfassung von Einzelbuchungen zu Sammelbuchungen bei der Ausgabe von

Konten nennt man Verdichtung.

Wenn Sie Ihre Buchungen zum Beispiel mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen erfassen,

können Sie die Monatskonten bzw. Jahreskonten tageweise bzw. monatlich verdichtet

ausgeben.

So bearbeiten Sie das Konto am PC

1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung.

2. Wenn Sie den Mandanten für die Bearbeitung der Buchführung geöffnet haben, wählen

Sie in der Menüleiste Auswertungen | Kontoblatt.

Sie erhalten das Register Eigenschaften Kontoblatt.

3. Aktivieren Sie in der Gruppe Zeitraum den Schaltknopf Monatskonten und wählen Sie

aus der Liste einen Monat.

- oder -

Aktivieren Sie in der Gruppe Zeitraum den Schaltknopf Jahreskonten.

4. Erfassen Sie im Register Eigenschaften Kontoblatt weitere Kriterien für die Ausgabe

des FIBU-Kontoblatts.

5. Klicken Sie auf OK.

Das Monatskonto bzw. Jahreskonto wird angezeigt.

6. Wählen Sie im Kontextmenü Eigenschaften und im Register Eigenschaften

Kontoblatt in der Registerkarte Druckoptionen die Einstellungen für die Verdichtung:

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Dokument: 0906004 Seite 308 von 608

Sie erhalten zum Beispiel das entsprechende Konto tageweise verdichtet und die

Buchungstexte werden durch Informationen über das Verdichtungskriterium und die

Anzahl der eingeflossenen Buchungssätze ersetzt.

Hinweis:

Weitere Informationen entnehmen Sie Ihrer Hilfe im Programm unter dem Index-Stichwort

Verdichtung oder klicken Sie mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die

Taste F1.

Im Rechenzentrum verdichten

Wenn Sie Ihre mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen erfassten Buchungen im DATEV-

Rechenzentrum verarbeiten, können Sie zwischen Pauschalkontenverdichtung und

Einzelkontenverdichtung wählen.

4.1 Mit Verdichtung im DATEV-Rechenzentrum buchen

Nur bei Sachkonten zulässig

Eine Verdichtung ist die Zusammenfassung von Einzelbuchungen zu Sammelbuchungen auf

Konten. Sie kann nur für Sachkonten durchgeführt werden. Sie können wählen

o Pauschalverdichtung bei Kontenbereichen

o Einzelkontenverdichtung bei Einzelkontenbeschriftung

So erfassen Sie die Pauschalkontenverdichtung

o Um Buchungen pauschal auf Sachkonten zu verdichten (Wareneinkaufs-,

Warenverkaufs- bzw. Geldkonten), erfassen Sie in den Mandantendaten beim

entsprechenden Kontenbereich den gewünschten Schlüssel.

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Sie können den entsprechenden Schlüssel, monatliche oder tageweisen Verdichtung,

frei wählen Fach 2, Kap. 3.6.1 Kontenausgabe im Rechenzentrum erfassen.

Bei der monatlichen Verdichtung wird der Buchungsstoff einer Einreichung in

verdichteter Form pro Eingabe und Monat auf dem Konto gedruckt. Maßgebend ist die

Monatseingabe im Belegdatum. Erstrecken sich die erfassten Buchungen über mehrere

Monate, wird eine Sammelbuchung für jeden Monat durchgeführt.

Bei der tageweisen Verdichtung wird vom Programm eine Sammelbuchung pro Tag

durchgeführt. Hierfür greift das Programm auf den Tag und den Monat im Belegdatum

zu und verdichtet die Buchungen mit gleichem Belegdatum zu Sammelbuchungen.

Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im

Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die

Taste F1.

So erfassen Sie die Einzelkontenverdichtung

o Um Buchungen auf einzelnen Sachkonten zu verdichten, erfassen Sie bei der

Einzelkontenbeschriftung den gewünschten Schlüssel. Sie können zwischen der

monatlichen oder tageweisen Verdichtung wählen Fach 2, Kap. 4.1.1 Einzelkonten

verdichten.

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Die Ausgabe der monatlichen bzw. tageweisen Verdichtung auf Konten bei

Einzelkontenverdichtung entspricht der bei Pauschalkontenverdichtung.

Tipp: Die tageweise Verdichtung kann zum Beispiel die Abstimmung der Geldkonten

erleichtern.

Druckbild bei Verdichtung

Auf den verdichteten Konten erscheint je eine Buchung mit den Soll- und Haben-Summen der

Einzelbuchungen für einen Monat, eine Eingabe oder einen Tag. Die Verdichtung wird auf den

Konten, bei denen das Programm durch verschiedene Umsatzsteuerschlüssel Steuer

herausrechnet, nach Steuersätzen getrennt durchgeführt. Für jeden Steuersatz errechnet das

Programm die in die Verdichtung einzubeziehenden Soll- bzw. Haben-Beträge und bucht die

Beträge in aufsteigender Reihenfolge der Prozentsätze auf dem verdichteten Konto. Ebenso

wird auf automatischen Konten die Verdichtung für Buchungen mit dem Steuersatz des

automatischen Kontos und für die Buchungen mit einer Aufhebung der Automatik getrennt

durchgeführt.

Auf den verdichteten Konten steht im Feld GegenkontoDiv (Diverse) und als Buchungstext

entweder Sammelbuchung Anz (Anz = Anzahl) oder Steuers X,XX%, sofern aus dem

verdichteten Konto Steuer gerechnet wurde.

Im Feld Belegfeld 1 weist das Programm bei Verdichtung die Anzahl der in die Verdichtung

einbezogenen Buchungen aus, im Feld Belegdatum das höchste gebuchte Datum.

Bei Generalumkehrbuchungen wird entweder der erfasste individuelle Buchungstext oder

Generalumkehr gedruckt.

Keine Verdichtung möglich

Von der Verdichtung sind folgende Buchungen ausgeschlossen und werden vor den

Sammelbuchungen ausgeführt:

o Buchungen mit Saldovortragskonten: EB-Wert

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o Generalumkehrbuchungen mit Berichtigungsschlüssel 2, 3, 31-35, 6x, 8 und 86 sowie

individuelle Generalumkehrschlüssel 7x

o Liegt nur eine einzige Buchung vor, wird diese nicht als Sammelbuchung ausgewiesen.

Hinweis:

Die Verdichtung auf Sachkonten ist von der Raffung bei Personenkonten zu unterscheiden Kap.

4.2.

4.2 Mit Raffung im DATEV-Rechenzentrum buchen

Nur bei Personenkonten zulässig

Buchungen mit gleichem Belegdatum im Feld Datum und gleicher Belegnummer im Feld

Belegfeld 1 (aufgeteilte Rechnungen) werden auf den Personenkonten automatisch zu einer

Buchung zusammengefasst. Dieser Vorgang wird Raffung genannt.

Eine Raffung erfolgt bei

o Debitorenkonten nur im Soll

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o Kreditorenkonten nur im Haben

Hinweis:

Buchungen ohne Belegnummer oder mit Belegnummer 0 und Generalumkehrbuchungen

werden in die Raffung nicht einbezogen.

Buchungstext ausgeben

So wird bei Raffung Ihr Buchungstext ausgegeben

o Haben Sie für keine der zu raffenden Buchungen einen Text erfasst, wird vom

Programm in der Textspalte des Personenkontos das Wort Rechnung ausgegeben.

o Haben Sie einen individuellen Buchungstext erfasst, hat dieser Vorrang.

o Haben Sie in mehreren Eingabezeilen Buchungstext erfasst, wird der Text der letzten

Eingabezeile ausgegeben.

Raffung unterbrechen

So können Sie die Raffung unterbrechen

o Um bei Buchungen, die vom Programm gerafft werden, die Raffung zu unterbrechen,

erfassen Sie bei der entsprechenden Buchung an der ersten Stelle im Feld

Buchungstext einen Punkt (.).

Jede Buchung, bei der diese Bedingung erfüllt ist, wird aus der Raffung

herausgenommen und einzeln auf dem Personenkonto gedruckt und der

Raffungsvorgang beginnt anschließend erneut.

Druckbild bei Raffung

Sind Buchungen in die Raffung einbezogen, erhalten Sie auf Ihrem Konto Informationen über

Art und Umfang der Raffung.

Kontospalte Inhalt

PN Primanota-Seitennummer der letzten gerafften Buchung

Gegenkonto DIV XX; XX = Anzahl der gerafften Buchungen

Buchungstext (Wie oben beschrieben)

BU Umsatzsteuerschlüssel oder Hinweis auf Steuerrechnung lt. Tabelle

Hinweise im Feld BU bei Raffung

Sind in der Raffung Buchungen mit Umsatzsteuerrechnung enthalten, finden Sie in der Spalte

BU (Berichtigungsschlüssel, Umsatzsteuerschlüssel) Ihren Umsatzsteuerschlüssel oder einen

Hinweis auf die Art der Umsatzsteuer-Rechnung.

Die Hinweise haben folgende Bedeutung:

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BU-Feld Bedeutung

A Alle Gegenkonten enthalten Automatikfunktionen mit gleicher Steuerrechnung.

1, 2, ..., 9 Alle Gegenkonten wurden mit demselben Steuerschlüssel gebucht.

50, 51, ...,

59 Alle Gegenkonten wurden mit demselben individuellen Steuerschlüssel gebucht.

D Diverse Steuerbuchungen. In allen Gegenkonten wurde eine Steuerrechnung durchgeführt, aber

mit unterschiedlichen Steuerschlüsseln und/oder Automatikfunktionen.

OD Ohne und Diverse Steuerbuchungen. Es wurden Buchungen mit und ohne Steuerrechnung gerafft.

keine

Kennzeichnung

Wurde in keiner der zu raffenden Buchungen im Gegenkonto eine Steuerrechnung durchgeführt,

erfolgt auch keine Kennzeichnung.

Raffung auf Personenkonto

Druckbild Personenkonto bei Raffung:

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Dokument: 0906004 Seite 314 von 608

5 Fragen zu besonderen Besteuerungsformen

Die Regeln zum DATEV-Buchungssatz finden Sie in den Kap. 1 - 4. Die Besonderheiten der

Umsatzsteuerrechnung finden Sie im vorliegenden Kapitel 5 beschrieben.

5.1 Fragen zur Besteuerung der Ist-Versteuerer

Sind die Voraussetzungen für die Anwendung der Ist-Besteuerung gegeben, erfassen Sie in

den Mandantendaten den für Sie gültigen Schlüssel: D, E, H oder LFach 2, Kap. 3.2

Mindesteingaben am PC oder im Rechenzentrum anlegen.

Die Buchführung wird grundsätzlich unter dem in den Mandantendaten gespeicherten

Umsatzsteuer-Artenschlüssel verarbeitet. Haben Sie in den Mandantendaten die

Umsatzsteuerart gewechselt, kann es erforderlich sein, einzelne Buchungen trotzdem nach der

ursprünglichen Umsatzsteuerart zu verarbeiten.

Den buchungssatzbezogenen Wechsel der Besteuerungsart, zum Beispiel von Soll- zur Ist-

Besteuerung und umgekehrt, erreichen Sie mit der Tastenkombination Strg+S.

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Dokument: 0906004 Seite 315 von 608

Hinweis:

Wir empfehlen Ihnen, vor der Umstellung von Soll- auf Ist-Versteuerung eine Offene-Posten-

Liste auszugeben, um eine Aufstellung aller Forderungen zu erhalten, für die die

Zahlungsbuchung mit der Tastenkombination Strg+S zu erfassen ist Kap. 1.2.2.

5.1.1 Was sind die gesetzlichen Grundlagen beim Ist-Versteuerer?

Nach § 20 UStG kann auf Antrag eine Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Ist-

Besteuerung) anstelle der nach vereinbarten Entgelten durchgeführt werden. Der

antragstellende Unternehmer darf im vorangegangenen Kalenderjahr keinen Gesamtumsatz

über 250.000 Euro erzielt haben, oder ist von der Buchführungs- und Abschlussverpflichtung

nach § 148 AO befreit oder Freiberufler im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Zum 01.07.2009

wurde die Umsatzgrenze bundeseinheitlich auf 500.000 Euro, vorerst befristet bis 31.12.2011,

angehoben.

Hinweis:

Bei Ist-Besteuerung können Sie die Umsatzkontrolle über die Umsatzsteuerwerte des

Verarbeitungsprotokolls nicht durchführen Fach 6, Kap. 1.

5.1.2 Wie ist beim Ist-Versteuerer zu buchen?

Buchungen mit Umsatzsteuerschlüssel oder mit automatischen Konten behandelt das

Programm in zwei Fällen anders als bei Soll-Besteuerung:

o bei einem Zielverkauf und

o bei einer Zahlungseingangsbuchung

Die Besonderheit beim Ist-Versteuerer liegt darin, dass das Programm die Umsatzsteuer beim

Rechnungsausgang (Zielverkauf) zunächst auf ein dafür vorgesehenes Konto bucht, SKR 03

ohne Kontonummernerweiterung: Konto 1766 Umsatzsteuer nicht fällig 19 %. Erst beim

Zahlungseingang errechnet und bucht das Programm die Umsatzsteuer automatisch auf die

entsprechenden Konten für fällige Umsatzsteuer.

Wie ist der Zielverkauf zu buchen?

Ein Zielverkauf liegt für das Programm dann vor, wenn im Buchungssatz ein Debitorenkonto

des Kontokorrents enthalten ist, zum Beispiel ohne Kontonummernerweiterung die Konten

10000 - 69999 oder die Konten 1410 f. bei SKR 03 (Funktion F 11000) und wenn aus dem

Erlöskonto die Steuer errechnet wird.

Beispiel 1

So buchen Sie Warenverkauf auf Ziel mit automatischem Warenkonto AM 8400 Erlöse

19% Umsatzsteuer

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Beispiel 2

So buchen Sie Warenverkauf auf Ziel mit USt-Schlüssel (voller Steuersatz)

Die Umsatzsteuer wird in beiden Fällen vom Programm errechnet und automatisch auf das

Umsatzsteuersammelkonto gebucht:

S 1766 Umsatzsteuer nicht fällig 19 %

Wie ist der Zahlungseingang zu buchen?

Eine Zahlungseingangsbuchung erkennt das Programm daran, dass im Buchungssatz im Feld

Gegenkonto ein Debitorenkonto (Kontokorrent oder Konto mit Funktion F 11000) und im

Feld Konto ein Geldkonto (Konto mit Funktion F 10000) enthalten ist.

Beispiel 3

So buchen Sie die Zahlungseingangsbuchung ohne Skontoabzug, voller Steuersatz

(mit USt-Schlüssel)

Wenn Sie OPOS-Anwender sind, erfassen Sie die Zahlungseingangsbuchung zum

Beispiel in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen im Buchungsmodus Ansicht | OPOS-

Zahlungen.

Die Netto-Umsätze sowie die Umsatzsteuerbeträge weist das Programm in der UStVA

unter der entsprechenden Kennzahl aus.

Hinweis:

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Dokument: 0906004 Seite 317 von 608

Erfassen Sie bei der Zahlungseingangsbuchung beim Ist-Versteuerer keinen USt-Schlüssel,

rechnet das Programm automatisch zum vollen Steuersatz und führt die Umbuchung der

Umsatzsteuer nicht fällig auf Konten Umsatzsteuer fällig automatisch durch. Der volle

Steuersatz wird selbstverständlich auch dann vom Programm gerechnet, wenn Sie den

Umsatzsteuerschlüssel 3 (= Umsatzsteuer) erfassen. Liegt ein anderer Steuersatz vor, ist die

Eingabe eines USt-Schlüssels für die automatische Umbuchung der Umsatzsteuer erforderlich.

Beispiel 4

So buchen Sie die Zahlungseingangsbuchung mit 2 % Skontoabzug über die

Skontospalte ohne USt-Schlüssel (= voller Steuersatz)

Wenn Sie OPOS-Anwender sind, erfassen Sie die Zahlungseingangsbuchung mit Skonto

zum Beispiel in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen im Buchungsmodus Ansicht |

OPOS-Zahlungen und nutzen dabei die Skontoautomatik: Geben Sie im Feld Skonto

einen Wert ein und drücken Sie die Taste F2.

Achtung:

Buchungssatz wird abgelehnt!

Erfassen Sie Skontobuchungen über die Skontospalte, prüft das Programm auch beim Ist-

Versteuerer die Zugehörigkeit des Steuerschlüssels zum Personenkonto. Stimmt die Kontenart

mit dem erfassten Steuerschlüssel nicht überein, wird der gesamte Buchungssatz abgelehnt.

Individuelle Skontosammelkonten einrichten

Sie können Skontobuchungen mit individuellen Umsatzsteuerschlüsseln (50-59) mit der

Hauptfunktion AV 30xxx/AM 80xxx bzw. AV 54xxx auch bei Ist-Versteuerung über die

Skontospalte erfassen. Fehlen für die Steuersätze in Ihrem Kontenrahmen die

entsprechenden Skontosammelkonten, können Sie diese individuell einrichten. Sie vermeiden

dadurch, dass Ihre Skontobuchung automatisch - ohne Herausrechnung der Umsatzsteuer -

auf ein allgemeines Skontosammelkonto gebucht wird, zum Beispiel SKR 03: auf das Konto S

3730 bzw. S 8730.

Automatik mit BU-Schlüssel aufheben

Wenn keine Steuer aus der Zahlungsbuchung gerechnet werden soll, müssen Sie den

Berichtigungsschlüssel 40 (= Aufhebung der Automatik) bzw. 80 (= Generalumkehr bei

Aufhebung der Automatik) verwenden. Wurde zusätzlich ein Betrag in der Skontospalte

erfasst, wird die Steuerrechnung bei Verwendung der Schlüssel 40 bzw. 80 auch für die

Skontobuchung aufgehoben.

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5.1.3 Wie sind umsatzsteuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug zu buchen?

Beim Zielverkauf von steuerfreien Umsätzen nach § 4 Nr. 8 ff. UStG steht Ihnen im

Standardkontenrahmen das entsprechende automatische Erlöskonto, zum Beispiel SKR 03

ohne Kontonummernerweiterung: Konto AM 8100, zur Verfügung. Der Ausweis in der UStVA-

Kennzahl 48 erfolgt beim Ist-Versteuerer aber erst, wenn Sie den Zahlungseingang buchen.

Beispiel 5

So buchen Sie Warenverkauf auf Ziel umsatzsteuerfreie Umsätze ohne

Vorsteuerabzug mit automatischem Konto AM 8100

Wenn Sie OPOS-Anwender sind, erfassen Sie die Ausgangsrechnung zum Beispiel in

DATEV Kanzlei-Rechnungswesen im Buchungsmodus Ansicht | OPOS-

Rechnungen und nutzen dabei die OPOS-Suche.

Der steuerfreie Umsatz ohne Vorsteuerabzug wird auf Grund dieser Buchung noch nicht

in der UStVA unter Kennzahl 48 ausgewiesen.

Hinweis:

Um bei Zahlungseingangsbuchungen für umsatzsteuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug (§ 4

Nr. 8 ff. UStG) den Ausweis in der UStVA-Kennzahl 48 zu erreichen, müssen Sie beim Ist-

Versteuerer mit einem individuellen Umsatzsteuerschlüssel buchen (Aktivfunktion AM 83000),

Fach 3, Kap. 4 So richten Sie Umsatzsteuerschlüssel ein.

Beispiel 6

So buchen Sie die Zahlungseingangsbuchung für umsatzsteuerfreie Umsätze ohne

Vorsteuerabzug mit individuellem Umsatzsteuerschlüssel, zum Beispiel 51

Der steuerfreie Umsatz ohne Vorsteuerabzug wird auf Grund dieser Buchung in der UStVA

unter Kennzahl 48 ausgewiesen.

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5.1.4 Wie sind EG-Sachverhalte beim Ist-Versteuerer zu buchen?

Liegen beim Ist-Versteuerer EG-Sachverhalte vor, beachten Sie:

Wann sind EG-Sachverhalte wie gewohnt zu buchen?

EG-Schlüssel: 12, 13, 15

Wie sind EG-Sachverhalte mit besonderer Ausweispflicht zu buchen?

EG-Schlüssel: 11

Wie sind im anderen EU-Land steuerpflichtige Lieferungen zu buchen?

EG-Schlüssel: 10

Hinweis:

Die EG-Umsatzsteuerschlüssel 10 - 19 finden Sie in Fach 7, Kap. 3.2 Berichtigungs- und

Umsatzsteuerschlüssel mit EG-Funktionalität.

Wann sind EG-Sachverhalte wie gewohnt zu buchen?

Liegen Erlöse aus im Inland steuerpflichtige EG-Lieferungen vor, SKR 03 ohne

Kontonummernerweiterung: Konten AM 8310 - 8319 bzw. SKR 04: Konten AM 4310 -

4319, wird bei der Zielverkaufsbuchung die Umsatzsteuer vom Programm errechnet und - wie

beim Ist-Versteuerer üblich - auf das entsprechende Umsatzsteuersammelkonto gebucht, zum

Beispiel im SKR 03:

S 1764 Umsatzsteuer nicht fällig aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen

19 %

Bei der Zahlungseingangsbuchung erfassen Sie im Gegenkonto den entsprechenden EG-

Umsatzsteuerschlüssel, zum Beispiel EG-Schlüssel 13 für steuerpflichtige EG-Lieferungen zum

vollen Steuersatz, und das Programm führt die Umbuchung von Umsatzsteuer nicht fällig

auf Konten Umsatzsteuer fällig automatisch durch, zum Beispiel im SKR 03 auf das Konto:

S 1778 Umsatzsteuer aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 19 %

Die Beträge werden in der UStVA in Kennzahl 81 bzw. 86 ausgewiesen.

Hinweis:

Weitere Informationen zu den EG-Umsatzsteuerschlüsseln 12, 13, 15 finden Sie in Fach 7,

Kap. 3.2 Berichtigungs- und Umsatzsteuerschlüssel mit EG-Funktionalität und zu den EG-

Kontenfunktionen AM 60xxx und AM 61xxx in Fach 3, Kap. 3.3.3.

Wie sind EG-Sachverhalte mit besonderer Ausweispflicht zu buchen?

Die Ausweispflicht für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-

IdNr. wird für die UStVA bzw. Zusammenfassende Meldung (ZM) in den §§ 4 Nr. 1b bzw. 18a

Abs. 4 Nr. 1 und 2 UStG geregelt.

Beispiel 7

So buchen Sie eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung an Abnehmer mit

USt-IdNr., zum Beispiel SKR 03 Konto 8126 mit EG-Schlüssel 11 im Gegenkonto

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Dokument: 0906004 Seite 320 von 608

Das Programm weist bereits bei der Buchung des Rechnungseingangs (Zielverkaufsbuchung)

und nicht erst bei der Zahlungseingangsbuchung, wie sonst beim Ist-Versteuerer üblich den

Betrag in der UStVA-Kennzahl 41 und der ZM aus.

Achtung:

Aufhebung der Automatik erfassen!

Bei Zahlungseingangsbuchungen für steuerfreie innergemeinschaftliche EG-Lieferungen (EG-

Schlüssel 11) ist folglich die Aufhebung der Automatik notwendig (Schlüssel 40), sonst führt

das Programm fälschlicherweise die Umbuchung von Umsatzsteuer nicht fällig auf

Umsatzsteuer fällig wie beim Ist-Versteuerer üblich zum vollen Steuersatz durch!

Bei Zahlungseingangsbuchungen für steuerfreie innergemeinschaftliche EG-Lieferungen (EG-

Schlüssel 11) und zusätzlich einem Betrag in der Skontospalte, erfassen Sie im Gegenkonto

für die Steuerrechnung den EG-Schlüssel 11:

Der Betrag der Grundbuchung bleibt bei der Steuerrechnung unberücksichtigt, trotz der

Angabe des EG-Schlüssels 11 und das Programm bucht anschließend den Skontobetrag und

berichtigt entsprechend den Ausweis in der UStVA bzw. ZM.

Hinweis:

Weitere Informationen zum EG-Umsatzsteuerschlüssel 11 finden Sie in Fach 7, Kap. 3.2

Berichtigungs- und Umsatzsteuerschlüssel mit EG-Funktionalität und zu den EG-

Kontenfunktionen AM 74000 und AM 75000 in Fach 3, Kap. 3.3.3.

Wie sind im anderen EU-Land steuerpflichtige Lieferungen zu buchen?

Liegt eine in Deutschland nicht steuerbare und im anderen EU-Land steuerpflichtige Lieferung

vor (EG-Schlüssel 10), erfolgt auch beim Ist-Versteuerer kein Ausweis in der deutschen UStVA

bzw. ZM.

Bei einer Lieferung, die im anderen EU-Land steuerpflichtig ist, buchen Sie im Gegenkonto zum

Beispiel mit EG-Schlüssel 10. Aus dem erfassten Brutto-Betrag errechnet das Programm bei

der Buchung des Rechnungseingangs (Zielverkaufsbuchung) - und nicht erst bei der

Zahlungseingangsbuchung, wie sonst beim Ist-Versteuerer üblich - den Betrag der

ausländischen Umsatzsteuer und sammelt ihn auf dem USt-Sammelkonto mit der Funktion S

62000, zum Beispiel SKR 03 ohne Kontonummernerweiterung: Konto S 1767 bzw. SKR 04:

Konto S 3817.

Achtung:

Aufhebung der Automatik erfassen!

Bei der Zahlungseingangsbuchung für Lieferungen, die im anderen EU-Land steuerpflichtig sind

(EG-Schlüssel 10) ist folglich die Aufhebung der Automatik notwendig (Schlüssel 40), sonst

Page 321: Handbuch FIBU 2009 - DATEV...5.6.1 Online-Auswertungen der DATEV-Finanzbuchführung Dokument: 0906001 Seite 3 von 608 5.7 DATEV Neutrales Erfassungssystem NESY 5.8 DATEV Phantasy Kanzleiverwaltungsprogramm

Dokument: 0906004 Seite 321 von 608

führt das Programm fälschlicherweise die automatische Umbuchung von Umsatzsteuer nicht

fällig auf Umsatzsteuer fällig wie sonst beim Ist-Versteuerer üblich zum vollen Steuersatz

durch!

Bei der Zahlungseingangsbuchung für Lieferungen, die im anderen EU-Land steuerpflichtig sind

(EG-Schlüssel 10) und zusätzlich einen Betrag in der Skontospalte aufweisen, erfassen Sie

im Gegenkonto für die Steuerrechnung den EG-Schlüssel 10:

Der Betrag der Grundbuchung bleibt bei der Steuerrechnung unberücksichtigt, trotz der

Angabe des EG-Schlüssels 10. Das Programm bucht anschließend den Skontobetrag und

rechnet nur aus diesem die ausländische Umsatzsteuer und berichtigt entsprechend den Betrag

auf dem Umsatzsteuer-Sammelkonto mit der Funktion S 62000, zum Beispiel SKR 03: Konto

S 1767 bzw. SKR 04: Konto S 3817.

Hinweis:

Weitere Informationen zum EG-Umsatzsteuerschlüssel 10 finden Sie in Fach 7, Kap. 3.2 und

zu den EG-Kontenfunktionen AM 62xxx und AM 63xxx in Fach 3, Kap. 3.3.3.

5.1.5 Wie sind Forderungen mit Verbindlichkeiten zu verrechnen?

Bei der Verrechnung einer Forderung mit einer Verbindlichkeit muss ein Zwischenkonto

eingeschaltet werden, das die Funktion eines Geldkontos hat, SKR 03 ohne

Kontonummernerweiterung: Konto F 1390. Damit kann die in der Forderung enthaltene

Umsatzsteuer von den Konten für Umsatzsteuer nicht fällig auf die Konten Umsatzsteuer

(fällig) umgebucht werden.

Beispiel 8

So buchen Sie eine Verbindlichkeit, die mit einer Forderung zu verrechnen ist, SKR

03 ohne Kontonummernerweiterung, Konto 1390 (= Verrechnungskonto Ist-

Versteuerung)

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Dokument: 0906004 Seite 322 von 608

5.1.6 Wie wechsle ich von Ist- auf Soll-Versteuerung?

Die Buchführung wird grundsätzlich unter dem in den Mandantendaten gespeicherten

Umsatzsteuer-Artenschlüssel verarbeitet.

Temporär wechseln

Haben Sie die Umsatzsteuerart von Soll- auf Ist-Versteuerung gewechselt, kann es erforderlich

sein, einzelne Buchungen nach der ursprünglichen Umsatzsteuerart zu verarbeiten. Wechselt

zum Beispiel ein Soll-Versteuerer zur Ist-Versteuerung, muss bei der Buchung des

Zahlungseingangs für eine Rechnung, die vor der Umstellung gebucht wurde, die erneute

Ermittlung der Umsatzsteuer unterbunden werden.

Die Buchführung wird grundsätzlich unter dem in den Mandantendaten gespeicherten

Umsatzsteuer-Artenschlüssel verarbeitet. Haben Sie in den Mandantendaten die

Umsatzsteuerart gewechselt, kann es erforderlich sein, einzelne Buchungen trotzdem nach der

ursprünglichen Umsatzsteuerart zu verarbeiten.

Den buchungssatzbezogenen Wechsel der Besteuerungsart, zum Beispiel von Ist- zur

Sollbesteuerung und umgekehrt, erreichen Sie mit der Tastenkombination Strg+S.

So wechseln Sie im Buchungssatz von Ist- auf Soll-Versteuerung

Betätigen Sie zum Beispiel in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen bei der Erfassung der

Zahlungsbuchung die Tastenkombination Strg+S und bestätigen Sie die Programm-

Meldung #RE02570 mit Ja.

- oder -

Wenn Sie einen mit der ursprünglichen Umsatzsteuerart bereits festgeschriebenen

Buchungssatz stornieren möchten, führen Sie den gleichen Vorgang durch.

Die mit der Zusatzinformation gekennzeichnete Buchung wird in Abhängigkeit des in

den Mandantendaten gespeicherten Umsatzsteuerarten-Schlüssels mit der

gegensätzlichen Umsatzsteuerart verarbeitet, bei einem Ist-Versteuerer können Sie

zum Beispiel auf Soll-Versteuerung wechseln und umgekehrt.

Weitere Informationen finden Sie in der DATEV Informations-Datenbank,

Dokumentnummer 1034841.

Tipp: Informationen zum Wechsel der Umsatzsteuerart von Pauschalierung auf

Regelbesteuerung (Ist- bzw. Soll-Versteuerung) finden Sie in Kap. 5.4.4 Wie wechsle ich von

Pauschalierung auf Regelbesteuerung.

Page 323: Handbuch FIBU 2009 - DATEV...5.6.1 Online-Auswertungen der DATEV-Finanzbuchführung Dokument: 0906001 Seite 3 von 608 5.7 DATEV Neutrales Erfassungssystem NESY 5.8 DATEV Phantasy Kanzleiverwaltungsprogramm

Dokument: 0906004 Seite 323 von 608

Mandant umstellen

Beim Ist-Versteuerer erfolgt die Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten, beim

Soll-Versteuerer nach vereinbarten Entgelten. Wenn ein Ist-Versteuerer zur Soll-Versteuerung

wechselt, dann muss er seine bisher auf den Konten Umsatzsteuer nicht fällig noch

vorhandenen Salden auf das Konto Umsatzsteuer (fällig) bringen (Abschn. 253 UStR).

Hinweis:

Eine direkte Umbuchung der Umsatzsteuer wird in der UStVA nicht berücksichtigt.

Beim Wechsel von Ist- auf Soll-Versteuerung gehen Sie wie folgt vor:

o Umsatzsteuerbeträge ermitteln und Brutto-Umsatz buchen

o Saldo der verwendeten Verrechnungskonten auf 0 stellen

o Stammdaten ändern

Wie ist die Umsatzsteuer zu ermitteln und der Brutto-Umsatz zu buchen?

Noch vor Änderung des Umsatzsteuer-Artenschlüssels von Ist- auf Soll-Versteuerung Fach 2,

Kap. 3.2 Mindesteingaben am PC oder im Rechenzentrum anlegen sind die fällig werdenden

Umsatzsteuerbeträge zu ermitteln. Sie entsprechen dem Saldo auf den jeweiligen Konten

Umsatzsteuer nicht fällig. Daraus errechnen Sie den für die Bruttobuchung erforderlichen

Brutto-Umsatz.

Beispiel 9

So buchen Sie Umsatzsteuer nicht fällig auf Umsatzsteuer fällig um:

Umsatzsteuerbeträge laut Konto Umsatzsteuer nicht fällig 19 % = 19.000 Euro;

daraus errechnen Sie den Brutto-Umsatz = 119.000 Euro

Haben Sie den Brutto-Umsatz im Soll, das Verrechnungskonto-Ist-Versteuerung 1390, das

Geldkontenfunktion hat, im Feld Konto und das Konto Forderungen 1410, das

Personenkontenfunktion hat im Feld Gegenkonto erfasst, wird vom Programm automatisch

die Umbuchung von Umsatzsteuer nicht fällig auf Umsatzsteuer (fällig) durchgeführt,

zum Beispiel auf den Konten:

o 1766 Umsatzsteuer nicht fällig 19 % ---> 19.000 Euro im Soll

o 1776 Umsatzsteuer 19 % --------------------------> 19.000 Euro im Haben

Die Netto-Umsätze sowie die Umsatzsteuerbeträge weist das Programm in der UStVA unter

der entsprechenden Kennzahl aus.

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Dokument: 0906004 Seite 324 von 608

Wann sind die Stammdaten zu ändern?

Haben Sie alle betroffenen Konten von Umsatzsteuer nicht fällig auf Umsatzsteuer (fällig)

umgebucht und geprüft, führen Sie anschließend - frühestens mit nächster Verarbeitung - die

gewünschten Stammdaten-Änderungen durch, zum Beispiel die Änderung des

Umsatzsteuerarten-Schlüssels von Ist- auf Soll-Versteuerung Fach 2, Kap. 3.2

Mindesteingaben am PC oder im Rechenzentrum anlegen, zum Beispiel:

Hinweis:

Weitere Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe

im Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie

die Taste F1.

Wie ist der Saldo der verwendeten Verrechnungskonten auf 0 zu stellen?

Nach der Änderung des Umsatzsteuerarten-Schlüssels von Ist- auf Soll-Versteuerung können

Sie mit einer der folgenden Einreichungen den Saldo der verwendeten Verrechnungskonten,

zum Beispiel Konto F 1390 und F 1410 wieder richtig, das heißt auf 0 (Null) stellen.

Beispiel 10

So buchen Sie die Verrechnungskonten wieder aus

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Dokument: 0906004 Seite 325 von 608

Haben Sie den Brutto-Umsatz im Soll, das Verrechnungskonto-Ist-Versteuerung 1390 im Feld

Gegenkonto und das Konto Forderungen 1410 im Feld Konto erfasst, wird der Saldo der

Konten wieder auf 0 (Null) gestellt.

5.2 Fragen zur Besteuerung der Kleinunternehmer

5.2.1 Was sind die gesetzlichen Grundlagen beim Kleinunternehmer?

Sie können wählen...

Nach § 19 UStG wird vom Kleinunternehmer Umsatzsteuer grundsätzlich nicht erhoben. Er

kann jedoch zwischen Regel- oder Nichtbesteuerung wählen. Wählt er Nichtbesteuerung,

entfällt auch die Berechtigung zum Vorsteuerabzug, zum gesonderten Ausweis der Steuer und

für Steuerbefreiungen.

Hinweis:

Die einmal festgelegte Erklärung bindet den Kleinunternehmer für mindestens fünf

Kalenderjahre.

Nichtbesteuerung wählen

Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn der in Absatz 1 Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich

der darauf entfallenden Steuer im vorausgegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht

überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen

wird.

Hinweis:

Wählt der Mandant die Nichtbesteuerung, erfassen Sie in den Mandantendaten, den

Umsatzsteuerarten-Schlüssel A.

5.2.2 Was ist bei UStA-Schlüssel A zu beachten?

Wenn Sie keine umsatzsteuerliche Rechnung wünschen, erfassen Sie bei den

Basisprogrammdaten in den Mandantendaten, den Wert A:

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Dokument: 0906004 Seite 326 von 608

Beim Umsatzsteuerarten-Schlüssel (UStA-Schlüssel) A dürfen an der 6. Stelle des

Gegenkontos keine Umsatzsteuerschlüssel erfasst werden. Als Stornoschlüssel ist

nur der Generalumkehrschlüssel 2 an 7. Stelle des Gegenkontos zulässig Kap. 2.4.3.

Wird gegen diese Eingaberegeln verstoßen, lehnt das Programm die eingereichten

Buchungen ab.

Kontenfunktionen im Kontenrahmen aufgehoben

Der Umsatzsteuer-Artenschlüssel A bewirkt, dass alle Kontenfunktionen mit

Umsatzsteuerautomatik (AM, AV, SAM, SAV) im DATEV-Standardkontenrahmen (SKR)

aufgehoben sind.

Folgende Sammel- und allgemeine Funktionen (= Kontenfunktionen ohne

Umsatzsteuerautomatik) bleiben erhalten:

Sammelfunktion Erläuterung

9000x Sammelkonto Debitoren

9100x Sammelkonto Kreditoren

93000 Sammelkonto für Saldenvorträge bei Jahresübernahme Debitoren

94000 Sammelkonto für Saldenvorträge bei Jahresübernahme Kreditoren

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Dokument: 0906004 Seite 327 von 608

Allgemeine

Funktion Erläuterung

92000 Eröffnungsbilanzwert

950xx Eröffnungsbilanz bei Personenkonten und Offene-Posten-Buchhaltung (DATEV-Programm OPOS)

12000 Buchungssperre (R)

5.2.3 Wann gibt auch der Kleinunternehmer Steuererklärungen ab?

Voranmeldungen und Steuererklärungen haben auch Kleinunternehmer und pauschalierende

Landwirte etc. abzugeben, die zum Beispiel ausschließlich Steuer im Rahmen der

o Erwerbsbesteuerung oder

o Steuerschuld im innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft (§ 25b UStG) oder

o Umsätze nach § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 5 UStG

zu entrichten oder auszuweisen haben. Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr.

Hinweis:

Liegt beim Mandanten als Kleinunternehmer, der die Nichtbesteuerung gewählt hat, einer der

steuerlichen Tatbestände vor, erfassen Sie in den Mandantendaten einen Umsatzsteuerarten-

Schlüssel mit "UStVA nur auf Abruf".

5.3 Fragen zur Trennung der Entgelte

Gesetzlichen Grundlagen?

§ 22 Abs. 2 Nr. 1 UStG fordert, dass in den Aufzeichnungen des Unternehmers ersichtlich zu

machen ist, wie sich die Entgelte auf die steuerpflichtigen Umsätze, getrennt nach

Steuersätzen, und auf die steuerfreien Umsätze verteilen. Durch § 63 Abs. 4 UStDV ist

zugelassen, dass die Finanzämter Unternehmern, denen nach Art und Umfang des Geschäfts

eine Trennung der Entgelte nach Steuersätzen bei der Aufzeichnung nicht zuzumuten ist, auf

Antrag gestatten, die Entgelte nachträglich auf der Grundlage der Wareneingänge oder nach

anderen Merkmalen zu trennen.

Antrag beim Finanzamt stellen

Der Unternehmer muss eine erleichterte Trennung der Entgelte bei seinem Finanzamt

beantragen. Sie können nähere Informationen hierzu auch der Steuerrechtsdatenbank

LEXinform entnehmen. Fundstelle: BStBl-1981-I-0297.

Verfahren bei Trennung der Entgelte?

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Dokument: 0906004 Seite 328 von 608

Eine Trennung der Entgelte in die Umsätze zum vollen und zum ermäßigten Steuersatz ist bei

denjenigen Betrieben erforderlich, die ihre gesamten Tageseinnahmen über ein Erlöskonto des

überwiegenden Steuersatzes buchen.

Der Fall ist im Lebensmitteleinzelhandel, bei Drogisten, bei Buchhandlungen usw. anzutreffen.

./.

1.

2.

Buchung der Tageseinnahmen (überwiegender Steuersatz)

Buchung der Bereinigung

= 3. Bereinigte Erlöse

4. Berichtigung am Jahresende durch den steuerlichen Berater

auf Grund der Eingangsrechnungen

5. Bestimmung des neuen Aufteilungsverhältnisses für das neue

Wirtschaftsjahr und Genehmigung durch das Finanzamt

Erlöse bereinigen

Bei der Bereinigung der Erlöse haben Sie zwei Möglichkeiten:

Bereinigung über Wareneinsatz Bereinigung über Warenverkauf

Sie ermitteln und buchen die Erlöse über den

entsprechenden Wareneinsatz und Aufschlagsatz.

-

oder

-

Sie ermitteln und buchen die Erlöse über die

pauschale (prozentuale) Aufteilung der Umsätze.

Tipp: Wir empfehlen Ihnen, in beiden Fällen die Vorteile des Faktor 2 zu nutzen.

Hinweis:

Weitere Informationen erhalten Sie im Buchungs-ABC. Das Programm Elektronisches

Wissen Buchungs-ABC ist in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen automatisch installiert und

in der Symbolleiste aufrufbar.

5.4 Fragen zum landwirtschaftlichen Rechnungswesen

Orientierung:

Wie richten Sie Ihre LuF-Buchführung ein?

Die Anlage eines landwirtschaftlichen Mandanten in der DATEV Finanzbuchführung

unterscheidet sich generell nicht von der Anlage eines gewerblichen Mandanten. Auf Basis des

Standardkontenrahmens SKR 14 können Sie die gesamte land- und forstwirtschaftliche

Finanzbuchführung inklusive Offene-Posten-Buchführung mit Mahnwesen und

Zahlungsvorschlag, Buchen elektronischer Belege und den Jahresabschluss (steuerlich /

handelsrechtlich) durchgängig am PC erstellen. Außerdem können Sie die umfangreichen

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Dokument: 0906004 Seite 329 von 608

Programmverbindungen, die aus DATEV Kanzlei-Rechnungswesen / Kanzlei-

Rechnungswesen compact bzw. den DATEV Rechnungswesen-Programmen möglich

sind, auch für landwirtschaftliche Buchführungen nutzen.

Die Mehrheit der landwirtschaftlichen Betriebe unterliegt der Pauschalierung nach § 24 UStG.

Land- und Forstwirte können gemäß § 24 Abs. 4 UStG auch von der

Durchschnittssatzbesteuerung (Pauschalierung) zur Regelbesteuerung optieren. Die Umsätze

werden dann nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes versteuert (Soll-

bzw. Ist-Versteuerung). Als Regelbesteuerer können Sie auf Basis des land- und

forstwirtschaftlichen Kontenrahmens SKR 14 buchen oder zum Beispiel den DATEV-

Kontenrahmen SKR 03 oder SKR 04 wählen:

o Kap. 5.4.1 SKR 14 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe anlegen?

o Kap. 5.4.2 Pauschalierer individuell anlegen?

o Kap. 5.4.3 Land- und Forstwirt als Regelbesteuerer anlegen?

o Kap. 5.4.4 Wie wechsle ich von Pauschalierung auf Regelbesteuerung?

LuF-Betriebe von LAWI auf FIBU bis 31.12.2006 umstellen

Mit Freigabe der Naturalbuchführung und des BMELV-Jahresabschlusses in DATEV Kanzlei-

Rechnungswesen/Rechnungswesen zum Jahreswechsel 2005/2006 sind die

landwirtschaftlichen Funktionen in einem einheitlichen System für landwirtschaftliche und

gewerbliche Buchführungen eingebunden. Die DATEV-Programme LAWI und LAWI Hof

wurden zum 31. 12. 2006 abgelöst. Wirtschaftsjahre ab 2007 können in LAWI nicht mehr

angelegt werden.

Umstellungshilfen (Tools) nutzen

Mit dem Tool LAWI/KR Saldenübernahme können Sie Ihre individuellen Beschriftungen und

Vorjahreswerte aus LAWI exportieren und in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen verarbeiten.

Zusätzlich steht Ihnen das Tool LAWI Betriebszweigabrechnung zur Verfügung, mit dem

Sie Daten aus LAWI und DATEV Kanzlei-Rechnungswesen verarbeiten können.

Hinweis:

Die genannten Tools können kostenlos über den LAWI-Programmservice angefordert

werden. Für den Einsatz dieser Tools empfehlen wir Ihnen, den jeweiligen

Kundenverantwortlichen hinzuzuziehen.

LAWI-Altdatensicherung im RZ rechtzeitig durchführen

Wir empfehlen Ihnen, vor der Programmeinstellung von LAWI, Ihre LAWI-Datenbestände mit

der Funktion Sicherung für die Rechnungswesen-Archiv-DVD (abgeschlossene

Wirtschaftsjahre) an das DATEV-Rechenzentrum zu übertragen. So können Sie bei Bedarf eine

Rechnungswesen-Archiv-DVD mit allen gesicherten Jahren anfordern. Sie sind damit

bereits auf eine Betriebsprüfung vorbereitet und können zudem jederzeit die

aufbewahrungspflichtigen Auswertungen der einzelnen Mandanten einsehen, ohne das DATEV-

Programm LAWI vorhalten zu müssen.

Hinweis:

Ausführliche Informationen zur Bearbeitung land- und forstwirtschaftlicher Buchführungen

finden Sie in der Online-Hilfe in Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen.

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5.4.1 SKR 14 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe anlegen?

Orientierung:

Pauschalierer bzw. Regelbesteuerer wählen

Auf Basis des DATEV-Standardkontenrahmens SKR 14 können Sie die gesamte land- und

forstwirtschaftliche Finanzbuchführung inklusive Offene-Posten-Buchführung mit Mahnwesen

und Zahlungsvorschlag, Buchen elektronischer Belege und den Jahresabschluss (steuerlich /

handelsrechtlich) durchgängig am PC erstellen. Außerdem können Sie die umfangreichen

Programmverbindungen, die aus DATEV Kanzlei-Rechnungswesen / Kanzlei-

Rechnungswesen compact bzw. den DATEV Rechnungswesen-Programmen möglich sind,

jetzt auch für landwirtschaftliche Buchführungen nutzen.

Der SKR 14 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ist speziell auf das landwirtschaftliche

Rechnungswesen angepasst und berücksichtigt die Besonderheiten der Landwirtschaft. Am

Ende des Kontenrahmens finden Sie den Textschlüsselplan. Auf Grund der besonderen

Kontensystematik (7-stellige Konten) erlaubt der Kontenrahmen SKR 14 in Verbindung mit

dem Textschlüsselplan eine tiefer gehende Kontenuntergliederung.

Tipp: Der Textschlüsselplan LAWI enthält ca. 1000 Textschlüssel-Nummern mit Beschriftungen

(zum Beispiel TS-Nr. 344 - Ferkel bis 10 kg) die im landwirtschaftlichen Rechnungswesen

(Land- und Forstwirtschaft, Weinbau usw.) vorkommen. Die Eingabe von individuellen

Kontenbeschriftungen kann dadurch gering gehalten werden.

Für Regelbesteuerer und Pauschalierer geeignet

Im Zusammenhang mit SKR 14 sind alle Umsatzsteuerarten-Schlüssel A bis M zulässig. Der

Umsatzsteuerarten-Schlüssel M für Pauschalierer mit UStVA nur auf Abruf ist ausschließlich in

Kombination mit SKR 14 zulässig.

Steuerpflichtigen innergemeinschaftl. Erwerb bei Pauschalierung buchen

Buchen Sie Ihre landwirtschaftlichen Mandantenbestände mit SKR 14 und dem

Umsatzsteuerarten-Schlüssel M für Pauschalierung nach § 24 UStG und Ihr landwirtschaftlicher

Mandant betreibt zusätzlich einen Hofladen bzw. eine Pensionspferdehaltung und kauft hierfür

aus anderen EG-Ländern landwirtschaftliche Produkte oder Handelswaren ein, müssen die aus

anderen EG-Ländern zugekauften landwirtschaftlichen Produkte oder Handelswaren, die in

einem Hofladen veräußert bzw. für eine Pensionspferdehaltung verwendet werden, nach den

allgemeinen Vorschriften des UStG versteuert werden (BFH-Urteil V R 56/05 vom 14.06.2007).

Ein Buchungsbeispiel mit Handelswaren für einen Hofladen finden Sie in Kap. 5.4.4.

Buchführung mit Mengen möglich

Sie können für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (LuF) Buchführungen mit Mengen in der

DATEV Finanzbuchführung durchführen. Grundlage ist der 7-stellige SKR 14. Er ist das

Resultat aus der Zusammenführung der Standardkontenrahmen SKR 04

(Abschlussgliederungsprinzip) und SKR 10, dem Standardkontenrahmen LAWI sowie dem

LAWI-Textschlüsselplan, nach Textschlüsselnummern geordnet.

SKR 14 bestellt?

Sie können den 7-stelligen (bei Personenkonten 8-stelligen) DATEV-Land- und

forstwirtschaftlichen Kontenrahmen SKR 14 mit dem Bestell-Manager oder im Internet unter

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Dokument: 0906004 Seite 331 von 608

http://www.datev.de/produkte mit Artikelnummer 10077 bestellen. Wir empfehlen Ihnen,

für künftige Neuauflagen ein Abonnement einzurichten.

Als Anwender von DATEV Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen werden im

Zusammenhang mit dem SKR 14 die individuellen Umsatzsteuerschlüssel zusammen mit den

Standard-Umsatzsteuerschlüsseln und -Funktionen für die gängigsten steuerlichen

Sachverhalte verarbeitet (siehe Tabelle).

Pauschalierer mit Umsatzsteuerarten-Schlüssel M angelegt?

Nach § 24 UStG erfolgt die Umsatzbesteuerung der im Rahmen eines land- und

forstwirtschaftlichen Betriebes (LuF) ausgeführten Umsätze nach Durchschnittssätzen

(Pauschalierung). Sind die Voraussetzungen für die Anwendung der Pauschalierung gegeben,

haben Sie in den Mandantendaten den Schlüssel M erfasst.

Hinweis:

Der Umsatzsteuerarten-Schlüssel M steuert beim Pauschalierer die Abweichungen zur

Regelbesteuerung. Die unterschiedlichen Sammelkonten können nur anhand des

Umsatzsteuerarten-Schlüssels korrekt ausgewiesen werden. Gleichzeitig sind bestimmte

Funktionen beim Pauschalierer nicht zugelassen.

Mandant in FIBU bereits angelegt?

Wenn Ihr Mandant bereits mit dem DATEV-Programm Finanzbuchführung im Rechenzentrum

gespeichert ist, reichen Sie für ihn, gleichzeitig mit der Jahresübernahme, den

Kontenrahmenwechsel auf SKR 14 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ein. Beachten Sie

dabei:

o Bei Kontenrahmenwechsel werden individuelle- und/oder Kanzleifunktionen gelöscht.

Datenübermittlung nutzen

Haben Sie in den Mandantendaten den Umsatzsteuerarten-Schlüssel M für Pauschalierer

erfasst, können Sie die Datenübermittlung zur Finanzverwaltung nutzen.

In DATEV Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen wird die Datenübermittlung zur

Finanzverwaltung für Pauschalierer nur durchgeführt, wenn ein gesonderter Abruf über Daten

senden erfolgt, unter Bestand | Daten senden | Rechnungswesen-Abrufe |

Einzelabrufe, Schaltfläche Neu.

Beim Soll- bzw. Ist-Versteuerer gelten für die Datenübermittlung zur Finanzverwaltung die

bekannten Regeln Fach 6, Kap. 3 Datenübermittlung für Steueranmeldungen nutzen.

Stammdaten im Rechenzentrum sichern

Um eine reibungslose Zusammenarbeit von Kanzlei und Mandant sicherzustellen empfehlen wir

Ihnen, die in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen mit SKR 14

bereitgestellten individuellen Umsatzsteuerschlüssel im DATEV-Rechenzentrum zu sichern,

damit beim arbeitsteiligen Buchen die USt-Schlüssel bzw. Automatikkonten für die gängigsten

Umsatzsteuersachverhalte bei Besteuerung nach Durchschnittssätzen, § 24 UStG

(Pauschalierer) bzw. Regelbesteuerung (Soll- bzw. Ist-Versteuerung) zur Verfügung stehen.

Steuerschlüssel/Funktionen auf Basis SKR 14 für Pauschalierer

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Dokument: 0906004 Seite 332 von 608

Zur Orientierung auch für bisherige LAWI-Anwender enthält die folgende Tabelle die in DATEV

Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen hinterlegten individuellen und Standard-

Umsatzsteuerschlüssel und -Funktionen des SKR 14 für den Pauschalierer nach § 24 UStG

(Umsatzsteuer-Artenschlüssel M: Pauschalbesteuerung ohne UStVA).

Bedeutung für Pauschalierer

- gültig ab 01.01.2009

USt-

Schl.

FIBU

GU-Schl.

FIBU

AM-/AV-

Funktion

S-

Funktion

SKR 14

Kz-

UStVA

2009

USt-

Schl.

LAWI

Umsatzsteuer 10,7 % 52 72 AM

80003 S 68107 -- --

Umsatzsteuer 9 % (alt) 49 *) 89 *) AM

80090 S 68090 -- 5

Umsatzsteuer 5,5 % 53 73 AM

80009 S 68055 -- --

Umsatzsteuer 5 % (alt) 49 *) 89 *) AM

80050 S 68050 -- 6

Pauschalsteuersatz (alkoholische

Getränke/Sägewerkerzeugnisse) mit Zusatzsteuer

(10,7 % / 8,3 %)

55 75 AM

69006

S 69000

und

S 49000

76 und

80 --

Pauschalsteuersatz (alkoholische

Getränke/Sägewerkerzeugnisse) mit Zusatzsteuer (9

% / 7 %) (alt)

49 *) 89 *) AM

69463

S 69000

und

S 49000

76 und

80

30 und

31

Umsatzsteuer 19 % (Pauschalierung mit

Regelbesteuerung, z. B. Hofläden)

3

Strg+S

**)

23

Strg+S

**)

AM

73001 S 80190 81 --

Umsatzsteuer 16 % (Pauschalierung mit

Regelbesteuerung, z. B. Hofläden) (alt)

5

Strg+S

**)

25

Strg+S

**)

AM

73160 S 80160 35 37

Umsatzsteuer 7 % (Pauschalierung mit

Regelbesteuerung, z. B. Hofläden)

2

Strg+S

**)

22

Strg+S

**)

AM

73002 S 80070 86 38

Pauschalsteuersatz und unberechtigt ausgewiesene

USt (10,7 % / 8,3 %) 54 74

AM

71008

S 71000

und

S 68107

69 --

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Dokument: 0906004 Seite 333 von 608

und

S 72000

Pauschalsteuersatz und unberechtigt ausgewiesene

USt (9 % / 7 %) (alt) 49 *) 89 *)

AM

71501

S 71000

und

S 68090

und

S 72000

69 18

Innergemeinschaftliche Lieferung Pauschalsteuersatz

mit USt-IdNr. 10,7 % -- --

AM

78003 S 68107 77 --

Innergemeinschaftliche Lieferung Pauschalsteuersatz

m. USt-IdNr. 9 % (alt) -- --

AM

78090 S 68090 77 25

Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug -- -- AM

83000 -- 48 8

Leistung nach § 13b, I Satz 1, Nr. 1-5 UStG

(Leistungserbringer) 46 86

AM

72000 -- 60 32

Vorsteuer 19 % 9 29 AV 30001 S 55190 -- --

Vorsteuer 16 % (alt) 7 27 AV 30160 S 55160 -- 3

Vorsteuer 7 % 8 28 AV 30002 S 55070 -- 4

Vorsteuer 10,7 % 50 70 AV 30003 S 55107 -- --

Vorsteuer 9 % (alt) 49 *) 89 *) AV 30090 S 55090 -- 5

Vorsteuer 5,5 % 51 71 AV 30009 S 55050 -- --

Vorsteuer 5 % (alt) 49 *) 89 *) AV 30050 S 55050 -- 6

Leistung (Leistungsempfänger) 19 % mit VorSt-

Abzug, eines im Ausland ansässigen Unternehmens

94 + ZI

D_L+L-

Art 1

34 + ZI

D_L+L-

Art 1

AV 36001

S 58190

und

S 66190

52/53 --

Leistung (Leistungsempfänger) 16 % mit VorSt-

Abzug, eines im Ausland ansässigen Unternehmens

(alt)

94 + ZI

D_L+L-

Art

34 + ZI

D_L+L-

Art

AV 36160

S 58160

und

S 66160

52/53 33

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Dokument: 0906004 Seite 334 von 608

1_16% 1_16%

Leistung (Leistungsempfänger) 19 % mit VorSt-

Abzug, Lieferung sicherungsübereigneter Gegenstände

94 + ZI

D_L+L-

Art 2

34 + ZI

D_L+L-

Art 2

AV 42001

S 58190

und

S 66190

73/74 --

Leistung (Leistungsempfänger) 16 % mit VorSt-

Abzug, Lieferung sicherungsübereigneter Gegenstände

(alt)

94 + ZI

D_L+L-

Art

2_16%

34 + ZI

D_L+L-

Art

2_16%

AV 42160

S 58160

und

S 66160

73/74 --

Leistung (Leistungsempfänger) 19 % mit VorSt-

Abzug, Umsätze die unter das

Grunderwerbsteuergesetz fallen

94 + ZI

D_L+L-

Art 3

34 + ZI

D_L+L-

Art 3

AV 44001

S 58190

und

S 66190

73/74 --

Leistung (Leistungsempfänger) 16 % mit VorSt-

Abzug, Umsätze die unter Grunderwerbsteuergesetz

fallen (alt)

94 + ZI

D_L+L-

Art 3-

16%

34 + ZI

D_L+L-

Art 3-

16%

AV 44160

S 58160

und

S 66160

73/74 --

Leistung (Leistungsempfänger) 19 % mit VorSt-

Abzug, Bauleistungen im Inland ansässiger

Unternehmer

94 + ZI

D_L+L-

Art 4

34 + ZI

D_L+L-

Art 4

AV 46001

S 58190

und

S 66190

84/85 --

Leistung (Leistungsempfänger) 16 % mit VorSt-

Abzug, Bauleistungen im Inland ansässiger

Unternehmer (alt)

94 + ZI

D_L+L-

Art

4_16%

34 + ZI

D_L+L-

Art

4_16%

AV 46160

S 58160

und

S 66160

84/85 35

Leistung (Leistungsempfänger) 19 % mit VorSt-

Abzug, im Ausland ansässiger Unternehmer -

Lieferung von Gas und Elektrizität

94 + ZI

D_L+L-

Art 5

34 + ZI

D_L+L-

Art 5

AV 38001

S 58190

und

S 66190

52/53 --

Leistung (Leistungsempfänger) 16 % mit VorSt-

Abzug, im Ausland ansässiger Unternehmer -

Lieferung von Gas und Elektrizität (alt)

94 + ZI

D_L+L-

Art

5_16%

34 + ZI

D_L+L-

Art

5_16%

AV 38160

S 58160

und

S 66160

52/53 --

Leistung (Leistungsempfänger) 7 % mit VorSt-Abzug,

im Ausland ansässiger Unternehmer

91 + ZI

D_L+L-

Art 1

31 + ZI

D_L+L-

Art 1

AV 36002

S 58070

und

S 66070

52/53 34

Leistung (Leistungsempfänger) 7 % mit VorSt-Abzug,

Lieferung sicherungsübereigneter Gegenstände

91 + ZI

D_L+L-

31 + ZI

D_L+L-

AV 42002 S 58070

und

73/74 --

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Dokument: 0906004 Seite 335 von 608

Art 2 Art 2 S 66070

Leistung (Leistungsempfänger) 7 % mit VorSt-Abzug,

Umsätze die unter das Grunderwerbsteuergesetz

fallen

91 + ZI

D_L+L-

Art 3

31 + ZI

D_L+L-

Art 3

AV 44002

S 58070

und

S 66070

73/74 --

Leistung (Leistungsempfänger) 7 % mit VorSt-Abzug,

Bauleistungen im Inland ansässiger Unternehmer

91 + ZI

D_L+L-

Art 4

31 + ZI

D_L+L-

Art 4

AV 46002

S 58070

und

S 66070

84/85 36

Leistung (Leistungsempfänger) 7 % mit VorSt-Abzug,

im Ausland ansässiger Unternehmer - Lieferung von

Gas und Elektrizität

91 + ZI

D_L+L-

Art 5

31 + ZI

D_L+L-

Art 5

AV 38002

S 58070

und

S 66070

52/53 --

Steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb,

voller Steuersatz 19 % 19 69 AV 54001

S 59190

und

S 74190

89 --

Steuerpflichtiger innergemeinschaft. Erwerb, voller

Steuersatz 16 % (alt) 17 67 AV 54160

S 59160

und

S 74160

95/98 13

Steuerpflichtiger innergemeinschaft. Erwerb,

ermäßigter Steuersatz 7 % 18 68 AV 54002

S 59070

und

S 74070

93 14

Steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb,

voller Steuersatz 19 % (Pauschalierung mit

Regelbeteuerung, z. B. Hofläden)

19

Strg+S

**)

69

Strg+S

**)

AV 54001

S 54190

und

S 74190

89 und

61 --

Steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb,

voller Steuersatz 16 % (Pauschalierung mit

Regelbeteuerung, z. B. Hofläden) (alt)

17

Strg+S

**)

67

Strg+S

**)

AV 54160

S 54160

und

S 74160

89 und

61 --

Steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb,

ermäßigter Steuersatz 7 % (Pauschalierung mit

Regelbeteuerung, z. B. Hofläden)

18

Strg+S

**)

68

Strg+S

**)

AV 54002

S 54070

und

S 74070

93 und

61 --

Vorsteuer 19 % (Pauschalierung mit

Regelbesteuerung, z. B. Hofläden) -- -- AV 56001 S 30190 66 --

Vorsteuer 16 % (Pauschalierung mit

Regelbesteuerung, z. B. Hofläden) (alt) -- -- AV 56160 S 30160 66 37

Page 336: Handbuch FIBU 2009 - DATEV...5.6.1 Online-Auswertungen der DATEV-Finanzbuchführung Dokument: 0906001 Seite 3 von 608 5.7 DATEV Neutrales Erfassungssystem NESY 5.8 DATEV Phantasy Kanzleiverwaltungsprogramm

Dokument: 0906004 Seite 336 von 608

Vorsteuer 7 % (Pauschalierung mit Regelbesteuerung,

z. B. Hofläden) -- -- AV 56002 S 30070 66 38

Pauschalsteuersatz 10,7 % (Pauschalierung mit

Regelbesteuerung, z. B. Hofläden) -- -- AV 56003 S 30107 66 --

Pauschalsteuersatz 9 % (Pauschalierung mit

Regelbesteuerung, z. B. Hofläden) (alt) -- -- AV 56090 S 30090 66 39

ZI = Zusatzinformation

*) Bei Eingabe des BU-Schlüssels erhalten Sie ein Auswahlfenster mit den steuerlichen Sachverhalten für alte

Steuersätze

**) Tastenkombination zum Wechsel der Umsatzsteuerart je Buchungssatz Kap. 5.4.4

Steuerschlüssel/Funktionen auf Basis SKR 14 für Regelbesteuerer

Zur Orientierung auch für bisherige LAWI-Anwender enthält die folgende Tabelle die in DATEV

Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen hinterlegten individuellen und Standard-

Umsatzsteuerschlüssel und -Funktionen des SKR 14 für Regelbesteuerung, Soll- bzw. Ist-

Versteuerung (Umsatzsteuer-Artenschlüssel C: Soll-Versteuerung ohne UStVA und E: Ist-

Versteuerung ohne UStVA).

Bedeutung für Soll- / Ist-Versteuerer

- gültig ab 01.01.2009

USt-

Schl.

FIBU

GU-Schl.

FIBU

AM-/AV-

Funktion

S-Funktion

Soll- (Ist-)

Versteuerer

Kz-

UStVA

2009

USt-

Schl.

LAWI

Umsatzsteuer 7 % 2 22 AM

80002

S 80070*

(S 81070*) 86 4

Umsatzsteuer 19 % 3 23 AM

80001

S 80190*

(S 81190*) 81 --

Umsatzsteuer 16 % (alt) 5 25 AM

80160

S 80160*

(S 81160*) 35 3

Umsatzsteuerfrei mit VorSt-Abzug 1 21 AM

82000 -- 43 2

Steuerfreie Umsätze ohne VorSt-Abzug (§ 4 Nr. 8

- 28 UStG) -- --

AM

83000 -- 48 8

Ermäßigter Steuersatz und unberechtigt

ausgewiesene USt (7 % / 3,7 %) 56 76

AM

71004

(ab

2005)

S 71000,

S 80000* und

S 72000

(S 81000*,

69 --

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Dokument: 0906004 Seite 337 von 608

AM

71007

(bis

2004)

S 83000 und

S 72000)

Ermäßigter Steuersatz und unberechtigt

ausgewiesene USt (7 % / 2 %) (alt) 49 **) 89 **)

AM

71502

S 71000,

S 80070* und

S 72000

(S 81000*,

S 83000)

69 19

Nicht steuerbarer Umsatz in Deutschland

(Steuerpflicht im anderen EG-Land) 10 60 AM 62xxx S 62xxx* 45 --

Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung (mit

VorSt-Abzug) mit USt-IdNr. 11 61

AM

74000 -- 41 1

Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung (mit

VorSt-Abzug) neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne

USt-IdNr.

-- -- AM

76000 -- 44 --

Innergemeinschaftliche Lieferung ohne USt-IdNr.

7 % 12 62

AM

60002

S 60070*

(S 61070*) 86 --

Innergemeinschaftliche Lieferung ohne USt-IdNr.

19 % 13 63

AM

60001

S 60190*

(S 61190*) 81 --

Innergemeinschaftliche Lieferung ohne USt-IdNr.

16 % (alt) 15 65

AM

60160

S 60160*

(S 61160*) 35 --

Lieferungen des ersten Abnehmers

(§ 25b Abs. 2 UStG) bei innergemeinschaftlichen

Dreiecksgeschäften

-- -- AM

68000 -- 42 --

Leistung nach § 13b, I Satz 1, Nr. 1-5 UStG

(Leistungserbringer) 46 86

AM

72000 -- 60 32

Vorsteuer 19 % 9 29 AV 30001 S 30190* 66 --

Vorsteuer 16 % (alt) 7 27 AV 30160 S 30160* 66 3

Vorsteuer 7 % 8 28 AV 30002 S 30070* 66 4

Page 338: Handbuch FIBU 2009 - DATEV...5.6.1 Online-Auswertungen der DATEV-Finanzbuchführung Dokument: 0906001 Seite 3 von 608 5.7 DATEV Neutrales Erfassungssystem NESY 5.8 DATEV Phantasy Kanzleiverwaltungsprogramm

Dokument: 0906004 Seite 338 von 608

Vorsteuer 10,7 % 50 70 AV 30003 S 30107 66 --

Vorsteuer 9 % (alt) 49 **) 89 **) AV 30090 S 30090 66 5

Vorsteuer 5,5 % 51 71 AV 30009 S 30055 66 --

Vorsteuer 5 % (alt) 49 **) 89 **) AV 30050 S 30050 66 6

Leistung nach § 13a, I Nr. 6 UStG Auslagerung 19

% -- -- AV 35001

S 48000* und

S 84000*

66 und

69 --

Leistung nach § 13a, I Nr. 6 UStG Auslagerung 16

% (alt) -- -- AV 35160

S 48000* und

S 84000*

66 und

69 --

Leistung nach § 13a, I Nr. 6 UStG Auslagerung 7

% -- -- AV 35002

S 48000* und

S 84000*

66 und

69 --

Leistung (Leistungsempfänger) 19 % mit VorSt-

Abzug, im Ausland ansässiger Unternehmer

94 + ZI

D_L+L-

Art 1

34 + ZI

D_L+L-

Art 1

AV 36001 S 46190* und

S 66190*

52/53

und 67 --

Leistung (Leistungsempfänger) 16 % mit VorSt-

Abzug, im Ausland ansässiger Unternehmer (alt)

94 + ZI

D_L+L-

Art

1_16%

34 + ZI

D_L+L-

Art

1_16%

AV 36160 S 46160* und

S 66160*

52/53

und 67 33

Leistung (Leistungsempfänger) 19 % mit VorSt-

Abzug, Lieferung sicherungsübereigneter

Gegenstände

94 + ZI

D_L+L-

Art 2

34 + ZI

D_L+L-

Art 2

AV 42001 S 46190* und

S 66190*

73/74

und 67 --

Leistung (Leistungsempfänger) 16 % mit VorSt-

Abzug, Lieferung sicherungsübereigneter

Gegenstände (alt)

94 + ZI

D_L+L-

Art

2_16%

34 + ZI

D_L+L-

Art

2_16%

AV 42160 S 46160* und

S 66160*

73/74

und 67 --

Leistung (Leistungsempfänger) 19 % mit VorSt-

Abzug, Umsätze die unter das

Grunderwerbsteuergesetz fallen

94 + ZI

D_L+L-

Art 3

34 + ZI

D_L+L-

Art 3

AV 44001 S 46190* und

S 66190*

73/74

und 67 --

Leistung (Leistungsempfänger) 16 % mit VorSt-

Abzug, Umsätze die unter das

Grunderwerbsteuergesetz fallen (alt)

94 + ZI

D_L+L-

Art

34 + ZI

D_L+L-

Art

AV 44160 S 46160* und

S 66160*

73/74

und 67 --

Page 339: Handbuch FIBU 2009 - DATEV...5.6.1 Online-Auswertungen der DATEV-Finanzbuchführung Dokument: 0906001 Seite 3 von 608 5.7 DATEV Neutrales Erfassungssystem NESY 5.8 DATEV Phantasy Kanzleiverwaltungsprogramm

Dokument: 0906004 Seite 339 von 608

3_16% 3_16%

Leistung (Leistungsempfänger) 19 % mit VorSt-

Abzug, Bauleistungen im Inland ansässiger

Unternehmer

94 + ZI

D_L+L-

Art 4

34 + ZI

D_L+L-

Art 4

AV 46001 S 46190* und

S 66190*

84/85

und 67 --

Leistung (Leistungsempfänger) 16 % mit VorSt-

Abzug, Bauleistungen im Inland ansässiger

Unternehmer (alt)

94 + ZI

D_L+L-

Art

4_16%

34 + ZI

D_L+L-

Art

4_16%

AV 46160 S 46160* und

S 66160*

84/85

und 67 35

Leistung (Leistungsempfänger) 19 % mit VorSt-

Abzug, im Ausland ansässiger Unternehmer -

Lieferung von Gas und Elektrizität

94 + ZI

D_L+L-

Art 5

34 + ZI

D_L+L-

Art 5

AV 38001 S 46190* und

S 66190*

52/53

und 67 --

Leistung (Leistungsempfänger) 16 % mit VorSt-

Abzug, im Ausland ansässiger Unternehmer -

Lieferung von Gas und Elektrizität (alt)

94 + ZI

D_L+L-

Art

5_16%

34 + ZI

D_L+L-

Art

5_16%

AV 38160 S 46160* und

S 66160*

52/53

und 67 --

Leistung (Leistungsempfänger) 7 % mit VorSt-

Abzug, im Ausland ansässiger Unternehmer

91 + ZI

D_L+L-

Art 1

31 + ZI

D_L+L-

Art 1

AV 36002 S 46070 und

S 66070

52/53

und 67 34

Leistung (Leistungsempfänger) 7 % mit VorSt-

Abzug, Lieferung sicherungsübereigneter

Gegenstände

91 + ZI

D_L+L-

Art 2

31 + ZI

D_L+L-

Art 2

AV 42002 S 46070 und

S 66070

73/74

und 67 --

Leistung (Leistungsempfänger) 7 % mit VorSt-

Abzug, Umsätze die unter das

Grunderwerbsteuergesetz fallen

91 + ZI

D_L+L-

Art 3

31 + ZI

D_L+L-

Art 3

AV 44002 S 46070 und

S 66070

73/74

und 67 --

Leistung (Leistungsempfänger) 7 % mit VorSt-

Abzug, Bauleistungen im Inland ansässiger

Unternehmer

91 + ZI

D_L+L-

Art 4

31 + ZI

D_L+L-

Art 4

AV 46002 S 46070 und

S 66070

84/85

und 67 36

Leistung (Leistungsempfänger) 7 % mit VorSt-

Abzug, im Ausland ansässiger Unternehmer -

Lieferung von Gas und Elektrizität

91 + ZI

D_L+L-

Art 5

31 + ZI

D_L+L-

Art 5

AV 38002 S 46070 und

S 66070

52/53

und 67 --

Steuerfreier innergemeinschaftl. Erwerb -- -- AV 52000 -- 91 --

Steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb, 19 69 AV 54001 S 54190* und 89 und --

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voller Steuersatz 19 % S 74190* 61

Steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb,

voller Steuersatz 16 % (alt) 17 67 AV 54160

S 54160* und

S 74160*

95/98

und

61

13

Steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb,

ermäßigter Steuersatz 7 % 18 68 AV 54002

S 54070 und

S 74070

93 und

61 14

Steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb

neuer Fahrzeuge ohne USt-IdNr. 19 % -- -- AV 53001

S 53000*

S 73000*

94 und

61 --

Steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb

neuer Fahrzeuge ohne USt-IdNr. 16 % (alt) -- -- AV 53160

S 53000*

S 73000*

94 und

61 --

* Im SKR 03 und SKR 04 ebenfalls enthalten ZI = Zusatzinformation

** Bei Eingabe des BU-Schlüssels erhalten Sie ein Auswahlfenster mit den steuerlichen Sachverhalten für alte

Steuersätze.

Buchungen mit Mengen erfassen

Ist SKR 14 erfasst und die in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen

erstellten Stammdaten für den Pauschalierer bzw. Regelbesteuerer im DATEV-Rechenzentrum

gespeichert, können Buchungen mit Mengen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe auch im

DATEV-Rechenzentrum verarbeitet werden.

Die Eingaben in den KOST-Feldern gelten automatisch für die Erfassung von Mengen und

Betriebszweig-Nummern (BZW):

o Feld KOST 1 (St)

Eingabe Stück, ganze Zahlen, max. 8-stellig

o Feld KOST 2 (dt)

Eingabe Gewicht (Dezitonnen), max. 7-stellig inkl. 2 Nachkommastellen und

Kommazeichen (,)

Beachten Sie, dass die Eingabe im Feld KOST 2 (dt) maximal 8-stellig möglich ist.

Dabei entfällt eine Stelle auf das Kommazeichen, das stets erfasst werden muss, zum

Beispiel 12345,67 Dezitonnen.

o Feld KOST M (BZW)

Eingabe Betriebszweig-Nummer, max. 3-stellig

Um mit dem Tool LAWI Betriebszweigabrechnung eine "Mini-Kostenrechnung" zu

erstellen, erfassen Sie hier die Betriebszweig-Nummer (BZW). Beachten Sie, dass die

Eingabe im Feld KOST M (BZW) maximal 9-stellig möglich ist, für das Tool LAWI

Betriebszweigabrechnung werden jedoch maximal 3-stellige BZW-Nummern

verarbeitet.

LuF-Auswertungen nutzen

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Dokument: 0906004 Seite 341 von 608

In allen Auswertungen, in denen die KOST-Felder ausgegeben werden, werden die erfassten

Mengen und die BZW-Nummern ausgegeben.

Hinweis:

Um die Summen- und Saldenliste mit Mengen und Durchschnittspreisen auszugeben, wählen

Sie zum Beispiel in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen den Menüpunkt

Auswertungen | Summen- und Saldenliste. Im Register Eigenschaften Summen- und

Saldenliste in der Registerkarte Allgemein, in der Gruppe Grundeinstellungen wählen Sie

aus der Liste Grundauswertung den Eintrag Summen- und Saldenliste (mit Mengen).

Betriebswirtschaftliche Auswertungen BWA nutzen

Zum DATEV-Kontenrahmen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe SKR 14 sind als

Standardlösungen die DATEV-BWA (BWA-Form 01) und die Einnahmen-Ausgaben-BWA

(BWA-Form 43) erhältlich. Für die Ermittlung des Wareneinsatzes stehen Ihnen für beide BWA-

Formen die Wareneinsatzarten Wareneinkauf, Umbuchungen und Prozent von der

Gesamtleistung zur Verfügung.

Betriebszweigabrechnung nutzen

Die Betriebszweigabrechnung ist eine Gegenüberstellung von Kosten und Leistungen eines

Produktzweiges für eine bestimmte Periode. Die Anzahl der Betriebszweige, die

Abrechnungsperiode und die Untergliederung legen Sie selbst fest. Die Zuordnung von

Geschäftsfällen zu Betriebszweigen steuern Sie durch die Eingabe einer Betriebszweignummer

im Buchungssatz. Die Betriebszweigabrechnung rufen Sie zum Beispiel mit DATEV

Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen auf.

Geldrückbericht nutzen

Mit der Auswertung Geldrückbericht steht Ihnen eine typisch landwirtschaftliche Auswertung

zur Verfügung. Durch die Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben und nach den

Ertrags- und Aufwandspositionen gegliedert wird die aktuelle Finanzlage des Unternehmens

dargestellt. Es handelt sich um eine reine Geldflussrechnung. Die Anlagenzu- und -abgänge

und zusätzlich die Privateinlagen und -entnahmen werden aufgeführt. Zur Abstimmung wird

der Finanzkontensaldo mit ausgegeben.

Hinweis:

Der Geldrückbericht erhalten Sie zum Beispiel in DATEV Kanzlei-

Rechnungswesen/Rechnungswesen in den Auswertungsformen:

o Zusammenstellung Einnahmen-Ausgaben Langform

o Zusammenstellung Einnahmen-Ausgaben Kurzform

Jahresabschluss nutzen

Für die Erstellung eines Jahresabschlusses für einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb

(LuF) stehen Ihnen die folgenden Standardzuordnungstabellen (ZOT) zur Verfügung:

ZOT Bezeichnung

S5414 LuF, Einzelunternehmen/GbR, HGB erweitert, KKE

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Dokument: 0906004 Seite 342 von 608

S5514 LuF, Personengesellschaft, HGB erweitert, KKE

S5014 LuF, Kapitalgesellschaft, HGB erweitert

S2114 LuF, Gewinnermittlung Par. 4 Abs. 3 EStG

Kapitalkontenentwicklung für Einzelunternehmen (ZOT S5414)

Mit der Zuordnungstabelle S5414 (LuF, Einzelunternehmen/GbR, HGB erweitert, KKE) kann

auch für Einzelunternehmen eine Kapitalkontenentwicklung erstellt werden. Für den korrekten

Ausweis des Ergebnisanteils ist eine Umbuchung des Jahresüberschusses über die

Statistikkonten 9690 000 Rest-/Ergebnisanteil Gesellschafter Vollhafter an 9510 000 Anteil

für Konto

2010 000-2019 999 Vollhafter erforderlich.

5.4.2 Pauschalierer individuell anlegen?

Orientierung:

Wenn Sie den Umsatzsteuer-Artenschlüssel M für Pauschalierer nicht nutzen wollen, richten

Sie bei Bedarf die gewünschten Kontenfunktionen auf den entsprechenden Konten bzw. USt-

Schlüsseln individuell ein.

Hinweis:

Beachten Sie, dass für Unternehmen, die die Besteuerung nach Durchschnittssätzen für land-

und forstwirtschaftliche Betriebe durchführen (Pauschalierer), ein weiterer Vorsteuerabzug

entfällt. Achten Sie deshalb darauf, dass das Buchen mit automatischen AV-Konten

(automatische Vorsteuer), sowie das Buchen mit den Vorsteuerschlüsseln 8 und 9Kap. 2.1.2 in

Ihrer Buchführung nicht vorkommt.

LuF-Umsätze in UStVA-Kz. 76 und 80 ausweisen

Umsätze aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, für die eine Steuer nach § 24 Abs. 1 Nr.

2 UStG (Pauschalierer) zu entrichten ist (Sägewerkserzeugnisse, Getränke und alkoholische

Flüssigkeiten), können in der Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) berücksichtigt werden:

o Kennzahl 76: Ausweis der Bemessungsgrundlage

o Kennzahl 80: Ausweis der abzuführenden Umsatzsteuerdifferenz

Für Umsätze im Sinne dieser Vorschrift ergibt sich eine Steuer:

Umsatzsteuersatz Vorsteuerabzug in %

der Bemessungsgrundlage

Abzuführende Umsatz-

steuerdifferenz in %

19 % ab 01.01.2007 10,7 % ab 01.01.2007 8,3 % ab 01.01.2007

16 % ab 01.04.1998 9 % ab 01.04.1999 7 % ab 01.04.1999

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Dokument: 0906004 Seite 343 von 608

10 % ab 01.07.1998 6 % ab 01.07.1998

15 % vor 01.04.1998

9,5 %

9 %

ab 01.04.1996

vor 01.04.1996

5,5 %

6 %

ab 01.04.1996

vor 01.04.1996

Wie richten Sie den Ausweis in der UStVA-Kz. 76/80 individuell ein?

Für die Besteuerung nach Durchschnittssätzen richten Sie den Ausweis der Kennzahl 76 und

Kennzahl 80 in der UStVA und die Buchung der Umsatzsteuervergütung individuell ein:

o Fach 3, Kap. 3.3.1 Funktionstabelle Aktivfunktionen für Deutschland

o Fach 3, Kap. 5.3.1 Funktionstabelle Passivfunktionen für Deutschland

Sie benötigen für den Ausweis in der UStVA und die Buchung der Umsatzsteuervergütung eine

Aktivfunktion (AM) und zwei Passivfunktionen (S):

Aktivfunktion AM 69xxx

Passivfunktion S 69xxx

Passivfunktion S 49xxx

Die Aktivfunktion AM 69xxx errechnet aus dem Brutto-Betrag die 19 %ige Umsatzsteuer und

bildet einen Buchungssatz für die pauschale Vorsteuer, Fach 3, Kap. 3.3.1. Konto und

Gegenkonto dieser vom Programm erzeugten Buchung bestimmen Sie über die beiden

Passivfunktionen.

o Die Passivfunktion S 69xxx weist die errechnete Umsatzsteuer mit 19 % sowie die

errechnete Vorsteuer aus.

o Die zweite Passivfunktion S 49xxx bucht die Umsatzsteuervergütung auf Konten Fach

3, Kap. 5.3.

Kontenverdichtung möglich?

Buchungen auf Konten mit diesen Funktionen können Sie auch über die Abrechnungsnummer

99, individuelle Kontenbeschriftungen, verdichten: Einzelkonten-Verdichtung Fach 2, Kap.

4.1.1.

Was ist beim Erlöskonto 8000 zu beachten?

Das Erlöskonto 8000 ist mit der individuellen Kontenbeschriftung zum Beispiel

Sägewerkserzeugnisse zu versehen: Fach 2, Kap. 4.1. Dieses Konto soll mit der

zeitabhängigen Automatikfunktion für 19 % Umsatzsteuer nach § 24 UStG belegt werden:

Fach 3, Kap. 3.1.2. Die Aktivfunktion AM 69xxx entnehmen Sie der Funktionstabelle für

Aktivfunktionen, Fach 3, Kap. 3.3.1, den zugehörigen zeitabhängigen Steuersatzschlüssel 006

aus der Steuersatztabelle für Aktivfunktionen, Fach 3, Kap. 3.3.2.

Was ist bei den Sammelkonten zu beachten?

Die Sammelfunktion S 69000 für 19 % Umsatzsteuer oder nach Steuersätzen getrennt S

69xxx, Fach 3, Kap. 5.3 sowie Fach 3, Kap. 5.4 legen Sie auf ein im SKR 03 freies Konto an

oder wenn keines zur Verfügung steht, zum Beispiel auf das reservierte Konto R 1758

(Reservierung R vorher aufheben nicht vergessen). Das Konto versehen Sie mit der

individuellen Beschriftung Umsatzsteuer LAWIFach 2, Kap. 4.1.

Achtung:

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Dokument: 0906004 Seite 344 von 608

Keine Teilnahme an der jährlichen Wartung durch DATEV!

Bei individuell von Ihnen veränderten Konten nehmen Sie an der jährlichen Wartung der

DATEV-Standardkontenrahmen für diese Konten nicht teil. Das ist zum Beispiel beim

individuellen Sammelkonto S 1758 dann der Fall, wenn es von DATEV mit einer neuen

Kontenfunktion standardmäßig belegt wird. Die Aktualisierung Ihres Kontenrahmens nehmen

Sie selbst vor!

Auf das Standardkonto 8955 Umsatzsteuervergütungen ist die Sammelfunktion S 49000

oder nach Steuersätzen getrennt S 49xxx, Fach 3, Kap. 5.3 sowie Fach 3, Kap. 5.4 für

pauschalierte Vorsteuer zu legen.

Hinweis:

Auf den Konten wird im Feld Buchungstext, zusätzlich zu Ihrem individuellen Buchungstext,

der entsprechende Steuersatz mit max. 9 Stellen gedruckt Kap. 1.2.1, auch wenn Sie mit den

allgemeinen Sammelfunktionen S 69000 und S 49000 arbeiten.

LuF-Umsätze in Kz. 77 UStVA ausweisen

Lieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet an Abnehmer mit USt-IdNr. muss der

pauschalierende Land- und Forstwirt (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 UStG) in der Umsatzsteuer-

Voranmeldung (UStVA) Kennzahl 77 ausweisen. Vorgehen, analog zu den Kennzahlen

76/80.

Wie richten Sie den Ausweis in der UStVA Kz. 77 individuell ein?

Entsprechend den obigen Schlüsselungsbeispielen, richten Sie für die Besteuerung nach

Durchschnittssätzen den Ausweis der Kennzahl 77 wie folgt individuell ein:

o Fach 3, Kap. 3.3.1 Funktionstabelle Aktivfunktionen für Deutschland

o Fach 3, Kap. 5.3.1 Funktionstabelle Passivfunktionen für Deutschland

Sie benötigen für den Ausweis in der UStVA eine Aktivfunktion (AM) und eine Passivfunktion

(S):

Aktivfunktion AM 78xxx

Passivfunktion S 68xxx

Die Aktivfunktion AM 78003 errechnet aus dem erfassten Betrag, zum Beispiel 109 Euro, die

9 %ige Umsatzsteuer und bucht diese auf das Sammelkonto Umsatzsteuer nicht abführbar mit

der Passivfunktion S 68090. Der auf dem Konto mit der Aktivfunktion AM 78003 errechnete

und gebuchte Netto-Betrag von 100 Euro wird in der Kennzahl 77 UStVA als

Bemessungsgrundlage ausgewiesen.

5.4.3 Land- und Forstwirte als Regelbesteuerer anlegen?

Land- und Forstwirte können gemäß § 24 Abs. 4 UStG von der Durchschnittssatzbesteuerung

(Pauschalierung) zur Regelbesteuerung optieren. Soll- bzw. Ist-Versteuerer können die

gesamte Vorsteuer geltend machen und weisen ihre Umsätze zum Beispiel in den UStVA-Zeilen

22 bis 31 aus.

Als Regelbesteuerer können Sie jederzeit zum Beispiel den DATEV-Standardkontenrahmen

SKR 03 (Prozessgliederungsprinzip) oder SKR 04 (Abschlussgliederungsprinzip) wählen, wenn

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Dokument: 0906004 Seite 345 von 608

Sie mit dem 7-stelligen DATEV-Kontenrahmen SKR 14 nicht buchen wollen Kap. 5.4.1 SKR 14

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe anlegen?.

Bei Bedarf erfassen Sie den gewünschten DATEV-Kontenrahmen in den Mandantendaten für

den Regelbesteuerer und buchen nach den bekannten Regeln der Soll- bzw. Ist-Versteuerung.

5.4.4 Wie wechsle ich von Pauschalierung auf Regelbesteuerung?

Orientierung:

Die Buchführung wird grundsätzlich unter dem in den Mandantendaten gespeicherten

Umsatzsteuerarten-Schlüssel verarbeitet, zum Beispiel dem Umsatzsteuerarten-Schlüssel M

für Pauschalierer auf Basis des DATEV-Standardkontenrahmens SKR 14 für land- und

forstwirtschaftliche Betriebe.

Beim Wechsel der Umsatzsteuerart ist zu unterscheiden

o der temporäre Wechsel der Umsatzsteuerart im Buchungssatz

o der Wechsel der Umsatzsteuerart in den Mandantendaten

Temporär wechseln

Haben Sie die Umsatzsteuerart von Regelbesteuerung (Soll- bzw. Ist-Versteuerung) auf

Pauschalierung gewechselt, kann es erforderlich sein, einzelne Buchungen (Nachbuchungen)

nach der ursprünglichen Umsatzsteuerart (Soll- bzw. Ist-Versteuerung) zu verarbeiten.

So wechseln Sie im Buchungssatz von Pauschalierung zur Soll-Versteuerung

Voraussetzung: Sie haben zum Beispiel in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen in den

Mandantendaten den Umsatzsteuerarten-Schlüssel M und SKR 14 gespeichert.

Betätigen Sie zum Beispiel in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen bei der Erfassung der

entsprechenden Buchung die Tastenkombination Strg+S und bestätigen Sie die

Programm-Meldung, zum Beispiel zur Soll-Versteuerung mit OK.

Der buchungssatzbezogene Wechsel der Umsatzsteuerart, Soll- bzw. Ist-Versteuerung,

gilt nur für den gerade bearbeiteten Buchungssatz in der Buchungszeile. Es wird

zusätzlich eine Zusatzinformation (ZI) mit einem Hinweis auf den durchgeführten

Wechsel der Umsatzsteuerart generiert.

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Dokument: 0906004 Seite 346 von 608

Die mit der Zusatzinformation gekennzeichnete Buchung wird mit der

entsprechenden Umsatzsteuerart verarbeitet, Soll-Versteuerung bzw. Ist-Versteuerung.

- oder -

Wenn Sie einen buchungssatzbezogenen Wechsel der Umsatzsteuerart rückgängig

machen wollen, rufen Sie dazu den Buchungssatz im Korrekturmodus wieder auf, und

betätigen Sie wiederum die Tastenkombination Strg+S. Die anschließende Abfrage

bestätigen Sie mit Nein bzw. mit Abbrechen.

Der Buchungssatz wird nach der in den Stammdaten gespeicherten Umsatzsteuerart

verarbeitet; die gespeicherte Zusatzinformation wird gelöscht.

- oder -

Wenn Sie einen bereits festgeschriebenen Buchungssatz mit der ursprünglichen

Umsatzsteuerart stornieren möchten, führen Sie den Vorgang entsprechend durch,

indem Sie den zu stornierenden Buchungssatz mit dem jeweiligen

Generalumkehrschlüssel erfassen und die Tastenkombination Strg+S betätigen.

Weitere Informationen finden Sie in der DATEV Informations-Datenbank,

Dokumentnummer 1034843.

Tipp: Informationen zum Wechsel der Umsatzsteuerart von Ist- auf Soll-Versteuerung mit

Buchungsbeispielen finden Sie in Kap. 5.1.6 Wie wechsle ich von Ist- auf Soll-Versteuerung.

Beispiel: Handelswaren für Hofladen mit BU-Schlüssel 18/19 buchen - gültig ab 1.07.2008

Buchen Sie Ihre landwirtschaftlichen Mandantenbestände mit SKR 14 und dem

Umsatzsteuerarten-Schlüssel M für Pauschalierung nach § 24 UStG und Ihr landwirtschaftlicher

Mandant betreibt zusätzlich einen Hofladen bzw. eine Pensionspferdehaltung und kauft hierfür

aus anderen EG-Ländern landwirtschaftliche Produkte oder Handelswaren ein, müssen seit 1.

Juli 2008 die aus anderen EG-Ländern zugekauften landwirtschaftlichen Produkte oder

Handelswaren, die in einem Hofladen veräußert bzw. für eine Pensionspferdehaltung

verwendet werden, nach den allgemeinen Vorschriften des UStG versteuert werden (BFH-Urteil

V R 56/05 vom 14.06.2007).

Die bisherige 20 %-Grenze vom Gesamtumsatz für den Zukauf von Handelswaren entfällt.

Jetzt müssen alle Zukäufe vom Pauschalierer als Soll- bzw. Ist-Versteuerung behandelt werden

So buchen Sie Handelswaren für Hofladen zum Beispiel mit BU-Schlüssel 18/19

Voraussetzung: Sie haben zum Beispiel in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen in den

Mandantendaten den Umsatzsteuerarten-Schlüssel M und SKR 14 erfasst.

1. Erfassen Sie die Buchung für zugekaufte Handelswaren für den Hofladen mit dem

Netto-Betrag, zum Beispiel mit 1.000,00 Euro im Soll.

2. Betätigen Sie bei der Erfassung der Buchung für die zugekauften Handelswaren für den

Hofladenden die Tastenkombination Strg+S und bestätigen Sie die Programm-Meldung,

zum Beispiel zur Soll-Versteuerung (bzw. Ist-Versteuerung) mit OK.

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Dokument: 0906004 Seite 347 von 608

3. Erfassen Sie im Gegenkonto, zusätzlich zum Lieferantenkonto zum Beispiel den BU-

Schlüssel 19 für vollen Steuersatz bzw. 18 für ermäßigten Steuersatz und erfassen die

übrigen Felder entsprechend.

Die Buchung wird mit der entsprechenden Umsatzsteuerart verarbeitet, Soll-

Versteuerung bzw. Ist-Versteuerung. Zusätzlich wird eine Zusatzinformation (ZI) mit

einem Hinweis auf den durchgeführten Wechsel der Umsatzsteuerart generiert.

Die Aktivfunktion AV 54001 für vollen Steuersatz bei BU-Schlüssel 19 bzw. AV 54002

für ermäßigten Steuersatz bei BU-Schlüssel 18 bewirkt, dass die Erwerbsteuer

(Umsatzsteuer) aus dem erfassten Netto-Betrag errechnet und auf das Konto mit der

Sammelfunktion S 74190 (voller Steuersatz) bzw. S 74070 (ermäßigter Steuersatz)

gebucht wird, SKR 14: Konto 3800 225 für vollen Steuersatz bzw. Konto 3800 210

für ermäßigten Steuersatz.

Die anrechenbare Vorsteuer fließt auf das Konto mit der Sammelfunktion S 54190

(voller Steuersatz) bzw. S 54070 (ermäßigter Steuersatz), SKR 14 Konto 1400 225

für vollen Steuersatz bzw. Konto 1400 210 für ermäßigten Steuersatz.

Die Eingabe der USt-IdNr. im Erfassungssatz oder in den Kreditorenstammdaten ist

nicht erforderlich, sie ist optional und kann Dokumentationszwecken dienen.

Der Ausweis der steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerbe

(Bemessungsgrundlage, d. h. Rechnungsbetrag) erfolgt in der Umsatzsteuer-

Voranmeldung unter der Kennzahl 89 für vollen Steuersatz bzw. Kennzahl 93 für

ermäßigten Steuersatz. Der Ausweis der anrechenbaren Vorsteuer unter der Kennzahl

61.

Hinweis:

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Dokument: 0906004 Seite 348 von 608

Die Steuerschlüssel 17, 18 und 19 gibt es bereits für die Umsatzsteuerart Pauschalierung,

wenn es um den Sachverhalt Steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb mit

Regelsteuersätzen geht. Werden diese Steuerschlüssel ohne die Tastenkombination Strg+S

angewandt, wird die ermittelte Vorsteuer (im Unterschied zur beschriebenen Vorgehensweise)

auf die Vorsteuer-Sammelkonten "Nicht abziehbare Vorsteuer" (Funktion S 59190 voller

Steuersatz bzw. S 59070 ermäßigter Steuersatz, SKR 14 Konto 5600 225 für vollen

Steuersatz bzw. Konto 5600 210 für ermäßigten Steuersatz) gebucht. In der Umsatzsteuer-

Voranmeldung werden die ermittelten Werte je nach Steuersatz dann nur in den UStVA,

Kennziffern 89 bzw. 93 "Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe" ausgewiesen. In

gleicher Weise werden die dazu gehörenden Generalumkehrschlüssel 67, 68 und 69 für die

Stornierung und Rückrechnung der Steuerbeträge verwendet.

Weitere Informationen erhalten Sie in der DATEV Informations-Datenbank,

Dokumentnummer 1035412.

Mandant umstellen

Beim Soll-Versteuerer erfolgt die Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten. Die

Umsatzsteuer wird bereits bei Buchung der Ausgangsrechnung auf die Konten Umsatzsteuer

fällig gebucht (SKR 14: Konten S 3800 000 bzw. S 3800 010, S 3800 020 usw.) und in

der Umsatzsteuer-Voranmeldung ausgewiesen.

Beim Ist-Versteuerer erfolgt die Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten. Beim

Buchen einer Ausgangsrechnung gegen ein Debitorenkonto (Kontokorrent oder Konto mit der

Funktion F 11000) wird die Umsatzsteuer auf das Konto Umsatzsteuer nicht fällig gebucht

(SKR 14: S 3810 000 bzw. S 3810 010, S 3810 020 usw.). Bei Buchung des

Zahlungseingangs wird die Umsatzsteuer vom Konto Umsatzsteuer nicht fällig auf fällig

umgebucht (SKR 14: S3800 000 bzw. S 3800 010, S 3800 020) und in der Umsatzsteuer-

Voranmeldung ausgewiesen.

So ändern Sie den Umsatzsteuerartenschlüssel von Pauschalierung zur Soll-

Versteuerung

1. Bevor Sie den Umsatzsteuerartenschlüssel ändern, senden Sie die noch nicht

gesendeten Buchungsvorläufe über Bestand | Daten senden | Sendedaten zur

Verarbeitung an das DATEV-Rechenzentrum.

- oder -

Schreiben Sie vor Ort alle noch nicht festgeschriebenen Buchungsvorläufe über Buchen

| Vorlauf festschreiben fest.

2. Ändern Sie anschließend den Umsatzsteuerartenschlüssel über Stammdaten |

Mandantendaten | Registerkarte FIBU | Basisprogrammdaten von

Pauschalierung auf einen Umsatzsteuerartenschlüssel der Soll- bzw. Ist-Versteuerung.

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Dokument: 0906004 Seite 349 von 608

Der Mandant ist auf Regelbesteuerung (Soll-Versteuerung) umgestellt.

Die Änderung des Umsatzsteuerartenschlüssels führt zu einer neuen

Verarbeitungsordnung, d. h., das DATEV-Rechenzentrum benötigt einen zusätzlichen

Verarbeitungslauf, um Ihre Daten vollständig zu verarbeiten.

Hinweis:

Weitere Informationen zu den Buchungsregeln beim Ist-Versteuerer finden Sie in Kap. 5.1

Fragen zur Besteuerung der Ist-Versteuerer und der Hilfe im Programm über ? | Hilfethemen

| Registerkarte Index | Stichwort: Ist-Versteuerer.

Normen:

AO:148 EStG:18 UStDV:63 UStG:13a UStG:13b UStG:14 UStG:15 UStG:18a UStG:19 UStG:20

UStG:22 UStG:24 UStG:25b UStG:4

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Dokument: 0906005 Seite 350 von 608

Dok.-Nr.: 0906005

DATEV-Serviceinformation

vom 12.08.2009

Relevant für:

FIBU

Fach 05 - Grundauswertungen anfordern

1 Grundauswertungen der DATEV Finanzbuchführung

1.1 Verarbeitungsprotokoll und Fehlerprotokoll

1.1.1 Verarbeitungsprotokoll

1.1.2 Fehlerprotokoll

1.1.3 Protokoll zur Kontonummernerweiterung im Rechenzentrum abrufen

1.2 Summen- und Saldenliste

1.2.1 Zur Auswertung Summen- und Saldenliste

1.2.2 Summen- und Saldenliste im DATEV-Rechenzentrum abrufen

2 Kontenausgabe steuern

2.1 GoB-Konten im DATEV-Rechenzentrum anfordern

2.1.1 Ausgabeformat von Konten im DATEV-Rechenzentrum

2.1.2 Ausgabezeitpunkt von Konten im DATEV-Rechenzentrum steuern

2.1.3 Konten im DATEV-Rechenzentrum abrufen

2.1.4 Kontenausgabe im Rechenzentrum wieder ändern

3 FIBU-Jahresauswertungen im DATEV-Rechenzentrum anfordern

3.1 Kontenbuch im DATEV-Rechenzentrum anfordern

3.1.1 Kontenbuch nutzen

3.1.2 Zur Auswertung Kontenbuch

3.1.3 Kontenbuch im DATEV-Rechenzentrum abrufen

3.2 Rechnungswesen-Archiv-DVD im DATEV-Rechenzentrum anfordern

3.2.1 Was leistet das Programm?

3.2.2 Rechnungswesen-Archiv-DVD abrufen

3.2.3 Auslieferung der DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVD

1 Grundauswertungen der DATEV Finanzbuchführung

Zu den Grundauswertungen zählen:

Protokolle

Konten, Kontenbuch

Summen- und Saldenlisten

Für bestimmte Protokolle können Sie in den Mandantendaten Rückübertragung erfassen

Fach 1, Kap. 4.1.1 und mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen rückübertragen Fach 1, Kap.

4.1.2.

Die Ausgabe- und Verarbeitungsregeln zur Ausgabe der Auswertungen am PC zum Beispiel mit

DATEV Kanzlei-Rechnungswesen entnehmen Sie Ihrer Hilfe im Programm.

Eine Beschreibung aller Ihnen zur Verfügung stehender FIBU-Auswertungen in DATEV

Kanzlei-Rechnungswesen finden Sie unter ? | Hilfethemen, Registerkarte Inhalt |

Schrittweise Anleitungen | Auswertungen | FIBU-Auswertungen.

Ausgabe bei Grundauswertungen steuern

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Dokument: 0906005 Seite 351 von 608

Sie können wählen:

Ausgabe mit laufenden Buchungen

Die automatische Ausgabe mit laufenden Buchungen können Sie über die Erfassung in

den Mandantendaten zum festen Zeitpunkt veranlassen, zum Beispiel zum

Monatsletzten.

Ausgabe per Abruf aus dem aktuellen Bestand

Sie können auch ganz auf den automatischen Druck verzichten und die

Grundauswertungen zu jedem beliebigen Zeitpunkt des Wirtschaftsjahres anfordern.

Pro Mandant und Kanzlei können im DATEV-Rechenzentrum, beginnend ab dem

Buchungsjahr 1999, bis zu 10 Buchungsjahre parallel verarbeitet werden.

Ausgabe per Abruf aus dem Archivbestand

Ab dem Jahr 2002 wurde für das DATEV-Programm Finanzbuchführung im

Rechenzentrum der aktiv bebuchbare Zeitraum - beginnend mit dem Buchungsjahr

1999 - sukzessive auf zehn Buchungsjahre erweitert.

Haben Sie FIBU-Daten im DATEV-Rechenzentrum gespeichert, können Sie das DATEV-

KontenbuchKap. 3.1 und die DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVDKap. 3.2

jederzeit abrufen.

1.1 Verarbeitungsprotokoll und Fehlerprotokoll

1.1.1 Verarbeitungsprotokoll

Reichen Sie Buchführungsdaten im DATEV-Rechenzentrum ein, erhalten Sie automatisch, als

Bestätigung für die Verarbeitung der eingereichten Buchungen im Rechenzentrum, das

Verarbeitungsprotokoll und ggf. ein Fehlerprotokoll.

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Dokument: 0906005 Seite 352 von 608

Das Verarbeitungsprotokoll enthält:

o Verarbeitungsinformationen Laufende Nummer pro Bewegungsdatenvorlauf, Anzahl

verarbeitete Buchungssätze und fehlerhafter Buchungssätze, Vorlaufdatum (von, bis),

Belegdatum (von, bis), Hinweis auf eventuelle Fehlerprotokolle.

o Informationen zum Ist-Versteuerer Anzahl der Zahlungseingänge, davon ohne

Steuerrechnung, mit reduziertem oder vollem Steuersatz, ohne oder mit

Steuerschlüssel, davon diverse (ind.) Steuersätze.

o Buchungsinformationen Informationen zu den Umsatzsteuer-Sammelbuchungen,

Sachkontensummen und Sammelbuchungen auf den Personenkonten.

o Programmdaten Nummer MPD-Prüfprotokoll, gültiger SKR und Umsatzsteuerarten-

Schlüssel.

o Funktionen Angaben zum Funktionsplan, zum Beispiel Nummer 1.

o Umsatzsteuerwerte Im Anschluss folgen die Umsatzsteuerwerte für die UStVA Fach 6,

Kap. 1. Eine Zusammenstellung der UStVA-Werte wird bei den

Umsatzsteuerartenschlüsseln B, C, D, E, F, G, H, K, L oder M erstellt Fach 2, Kap. 3.2.

Bei Umsatzsteuerartenschlüssel A erfolgt keine Ausgabe. Sie werden pro

Abrechnungsnummer getrennt zusammengestellt. Das Blatt enthält alle Kennzahlen der

UStVA. Umsätze zu Steuersätzen, die in der UStVA nicht ausgewiesen werden können,

werden unter Kennzahl 999 ausgewiesen.

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Ausgabe ändern

Vom Programm ist die Ausgabe der Verarbeitungsprotokolle aus dem DATEV-

Rechenzentrum einfach geschlüsselt. Sie können die Ausgabe individuell ändern:

So erfassen Sie die Ausgabe der Verarbeitungsprotokolle im DATEV-Rechenzentrum

Öffnen Sie den Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |

Mandantendaten | FIBU und klicken Sie auf den Ordner Grundauswertungen (RZ)

| Fehler-/Verarbeitungsprotokolle.

Sie können im Dialogfenster die gewünschte Änderung bei der Rückübertragung der

Verarbeitungsprotokolle bzw. der Anzahl, zum Beispiel auf 3-fach, erfassen.

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1.1.2 Fehlerprotokoll

In der Regel werden die Daten, die auf der Primanota stehen, auch vom Programm

verarbeitet. Trotzdem ist es möglich, dass Primanota und Auswertung nicht übereinstimmen.

Das Fehlerprotokoll enthält Buchungen, die vom Programm gelesen

(Grundbuchaufzeichnung), aber auf Konten (Hauptbuch) nicht gebucht wurden. Sie sind

fortlaufend nummeriert und im Verarbeitungsprotokoll (Blatt 1) erhalten Sie den Hinweis:

Bitte beachten Sie das Fehlerprotokoll Nr. X

Es gibt folgende Arten von Fehlerprotokollen:

o Fehlerprotokoll für laufende Erfassung

o Fehlerprotokoll für Vorläufe

o Fehlerprotokoll für Stammdaten

Die Fehler werden auf dem Fehlerprotokoll durch Fehlernummern gekennzeichnet. Sie finden

die Beschreibung der häufigsten Fehlermeldungen mit Fehlerursachen und Abhilfe, nach

Fehlernummern geordnet in der DATEV Informations-Datenbank, Dokumentnummer

0907013.

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Dokument: 0906005 Seite 355 von 608

Ausgabe ändern

Vom Programm ist die Ausgabe der Fehlerprotokolle aus dem DATEV-Rechenzentrum einfach

geschlüsselt. Sie können die Ausgabe individuell ändern:

So erfassen Sie die Ausgabe der Fehlerprotokolle im DATEV-Rechenzentrum

Öffnen Sie den Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |

Mandantendaten | FIBU und klicken Sie auf den Ordner Grundauswertungen (RZ)

| Fehler-/Verarbeitungsprotokolle.

Sie können im Dialogfenster die gewünschte Änderung bei der Rückübertragung der

Fehlerprotokolle bzw. der Anzahl, zum Beispiel auf 3-fach, erfassen.

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Dokument: 0906005 Seite 356 von 608

1.1.3 Protokoll zur Kontonummernerweiterung im Rechenzentrum abrufen

Haben Sie zu Beginn eines Wirtschaftsjahres die Kontonummernlänge geändert, können Sie

mit Hilfe der Freien Kennziffer-/Werterfassung ein Umstellungsprotokoll zur

Kontonummernerweiterung im Rechenzentrum abrufen.

Hinweis:

Der Abruf für Mandant 0 (Kanzleiabruf) ist nicht zulässig.

So rufen Sie das Umstellungsprotokoll zur Kontonummernerweiterung ab

Voraussetzung: Sie haben die Sachkontenlänge im vorliegenden Wirtschaftsjahr in

den Mandantendaten geändert, Fach 2, Kap. 3.2.

1. Wenn Sie den Mandanten bearbeiten, wählen Sie Bestand | Daten senden |

Sendedaten.

- oder -

Wenn der Mandant nicht zur Bearbeitung geöffnet ist, wählen Sie Bestand | Daten

senden | Mandant und dann den Ordnungsbegriff, für den Sie Sendedaten

bereitstellen möchten.

Sie erhalten das Dialogfenster Daten senden.

2. Öffnen Sie mit der rechten Maustaste in der Übersicht das Kontextmenü und wählen Sie

Freie Kennziffer-/Werterfassung:

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Dokument: 0906005 Seite 357 von 608

Sie erhalten das Dialogfenster Freie Kennziffer-/Werterfassung, Vorläufe

verwalten.

3. Klicken Sie auf die Schaltfläche Neu und erfassen Sie anschließend im Dialogfenster

Freie Kennziffer-/Werterfassung, Vorlauf anlegen die gewünschten Vorlaufdaten.

4. Erfassen Sie einen Abrufvorlauf mit Anwendungsnummer 12 und der Berater- und

Mandantennummer. Im Feld Jahr erfassen Sie das Wirtschaftsjahr. Bei abweichendem

Wirtschaftsjahr ist es das Jahr, in dem das abweichende Wirtschaftsjahr beginnt.

5. Um ein Umstellungsprotokoll zur Kontonummernerweiterung abzurufen, erfassen

Sie im Feld Abrechnungsnummer die Abrechnungsnummer 119 und im Feld Datum

von den Schlüssel 0. Im Feld Vorlauf-Bezeichnung tragen Sie die gewünschte

Bezeichnung ein.

Bei Schlüssel 0 setzt das Programm automatisch Anzahl 1fach und Sie erhalten das

Protokoll für alle Konten im DATEV-Rechenzentrum gedruckt.

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Dokument: 0906005 Seite 358 von 608

Druckbild Umstellungsprotokoll

Das Druckbild des Umstellungsprotokolls ist analog dem Kontenplan aufgebaut. Dabei werden

die Angaben in vier Spalten von links wie folgt aufgelistet:

o Konto bisher: Die bisherigen Konten (zum Beispiel 4-stellig)

o IKS: Die Art der Kontenbeschriftung (individuell, Kanzlei, Standard)

o Kontenbezeichnung: Die Kontenbeschriftung

o Konto ab dem ...: Die umgestellten Konten (zum Beispiel 6-stellig)

Hinweis:

Beim Umstellungsprotokoll zur Kontonummernerweiterung handelt es sich um eine

umfangreiche Auswertung. Rufen Sie diese nur in dringenden Fällen ab.

1.2 Summen- und Saldenliste

Für die Ausgabe der Summen- und Saldenliste am PC unter Auswertungen | Summen-

und Saldenliste, stehen Ihnen neben der Grundauswertung auch Zeitreihenauswertungen

und eine Kontenabstimmliste zur Verfügung.

Eine Beschreibung aller Ihnen zur Verfügung stehender FIBU-Auswertungen in DATEV

Kanzlei-Rechnungswesen finden Sie unter ? | Hilfethemen, Registerkarte Inhalt |

Schrittweise Anleitungen | Auswertungen | FIBU-Auswertungen.

Sie können die Summen- und Saldenliste aus dem DATEV-Rechenzentrum bei laufenden

Buchungen erhalten über die entsprechende Erfassung in den Mandantendaten:

o Inhalt Summen- und Saldenliste

o Ausgabezeitpunkt Summen- und Saldenliste

o Anzahl Summen- und Saldenlisten

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Dokument: 0906005 Seite 359 von 608

Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern können Sie Ihrer Hilfe im

Programm entnehmen. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und

drücken Sie die Taste F1.

Unabhängig von der Erfassung in den Mandantendaten können Sie die Summen- und

Saldenliste aus dem DATEV-Rechenzentrum per Abruf anfordern Kap. 1.2.2.

1.2.1 Zur Auswertung Summen- und Saldenliste

Die Summen- und Saldenliste gehört zu den Grundauswertungen der DATEV

Finanzbuchführung. Sie enthält eine Aufstellung sämtlicher bebuchter Sachkonten,

Debitoren- und Kreditorenkonten. Sind in einer Verarbeitung mehrere Abrechnungsnummern

für den gleichen Monat enthalten, werden die Werte auf einer Summen- und Saldenliste

zusammengezogen. Wird die Summen- und Saldenliste im DATEV-Rechenzentrum gedruckt,

entspricht sie dem Format DIN A4 quer und wird nach Sachkonten, Debitoren- und

Kreditorenkonten getrennt ausgegeben.

Druckbild Summen- und Saldenliste

In der Kopfzeile ist neben der Beraternummer, der Mandantennummer und dem

Mandantennamen das höchste Vorlaufdatum Datum bis angegeben (zum...), die letzte

Abrechnungsnummer (Abr.-Nr. bis...), der zu Grunde liegende Standardkontenrahmen

(SKR: XX) und die Ausgabewährung (Währung: XXXX), die Basiswährung oder

Alternativwährung sein kann.

Die Spalten der Summen- und Saldenliste pro Einreichung aus dem DATEV-Rechenzentrum:

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Nr. Spalte Beschreibung

1 Konto Den Andruck der Konten können Sie über MPD-Kz. 111 steuern.

2 Kontobezeichnung Maximal 40-stellige Kontobezeichnungen.

3 letzte Bewegung In der Spalte letzte Bewegung steht der Monat, in dem dieses Konto zuletzt

angesprochen wurde.

4 Eröffnungsbilanzwerte Eingabe über Saldovortragskonten oder Jahresübernahme.

5 Summe für Verkehrszahlen der vorliegenden Abrechnung.

6 Summe per Verkehrszahlen ab Beginn des Wirtschaftsjahres einschließlich der vorliegenden

Abrechnung.

7 Saldo per Saldo der Jahresverkehrszahlen (JVZ) einschließlich der EB-Werte.

8 % vom Umsatz

Die Prozentsätze beziehen sich bei der Summen- und Saldenliste für Sachkonten auf

den Umsatz (Saldo der Umsätze per Abrechnung ohne die Kontengruppe sonstige

Erlöse). Bei den Prozentsätzen für Personenkonten wird bei den Debitorenkonten die

Summe der Soll-Jahresverkehrszahlen des Sammelkontos für Debitoren den einzelnen

Debitorenkonten gegenübergestellt. Bei Kreditoren werden entsprechend die Haben-

Zahlen des Sammelkontos für Kreditoren herangezogen.

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Dokument: 0906005 Seite 362 von 608

1.2.2 Summen- und Saldenliste im DATEV-Rechenzentrum abrufen

Die Summen- und Saldenliste (SuSa) wird auf Basis von Monatsverkehrszahlen (MVZ)

erstellt und kann daher auch rückwirkend für alle bebuchbaren Wirtschaftsjahre und

zurückliegenden Monate bzw. Quartale abgerufen werden. Folgende Mandantendaten werden

bei der Abruf-SuSa berücksichtigt:

o Kanzlei-Kontenbeschriftung: Fach 2, Kap. 4.2

o Inhalt Summen- und Saldenliste: Kap. 1.2

o Kontenbeschriftung in Groß-/Kleinschreibung: Fach 2, Kap. 4.1.2

o Basiswährung der Buchführung: Fach 2, Kap. 3.2

Hinweis:

Der Abruf der Summen- und Saldenliste ist ansonsten unabhängig von den Erfassungen in

den Mandantendaten.

Summen- und Saldenliste im RZ anfordern

So rufen Sie eine Summen- und Saldenliste mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen ab

1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung.

2. Wählen Sie Bestand | Daten senden | Rechnungswesen-Abrufe.

Das Register Rechnungswesen-Abrufe mit den Registerkarten Einzelabrufe,

Monatspakete und Sendeübersicht wird geöffnet.

3. Klicken Sie in der Registerkarte Einzelabrufe auf die Schaltfläche Neu.

Das Dialogfenster Einmaliger Abruf anlegen wird geöffnet.

4. Doppelklicken Sie in der Strukturansicht auf den Ordner Summen- und Saldenliste

und darin auf die Einzel-Summen- und Saldenliste.

Das Abruffenster der Einzel-Summen- und Saldenliste wird geöffnet und ist vom

Programm automatisch mit dem Wert 0 bzw. für die Anzahl mit dem Wert 1fach

vorbelegt.

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Dokument: 0906005 Seite 363 von 608

Sie erhalten eine Abruf-SuSa in der Basiswährung lt. Mandantendaten, mit der

Kontenbeschriftung in der Mitte, mit Werten des letzten bebuchten Monats für alle

Kontenbereiche, einfach, unabhängig davon, ob der effektive Monatsletzte gebucht ist.

5. Um die Summen- und Saldenliste abweichend vom Einfachabruf auszugeben, wählen

Sie im Abruffenster den gewünschten Schlüssel.

Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern können Sie Ihrer Hilfe im

Programm entnehmen. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und

drücken Sie die Taste F1.

Sachfall

Sie haben bereits den Monat August gebucht und fordern den Monat Mai an.

So rufen Sie die Summen- und Saldenliste für Mai ab (Beispiele 1 - 3)

o Beispiel 1: Um eine Abruf-SuSa für den Monat Mai zu erhalten, erfassen Sie im

Abruffenster im Feld Zeitraum den Schlüssel 5.

Beim Einfachabruf werden alle übrigen Felder vom Programm mit 0 gefüllt:

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Dokument: 0906005 Seite 364 von 608

Sie erhalten folglich die Abruf-SuSa mit Kontenbeschriftung in der Mitte, mit

kumulierten Werten bis einschließlich Mai.

o Beispiel 2: Um eine Monats-SuSa für den Monat Mai zu erhalten mit kumulierten

Werten bis einschließlich Mai, erfassen Sie im Abruffenster im Feld Zeitraum den

Schlüssel 5 und im Feld Layout den Schlüssel 1. In die Felder dazwischen erfassen Sie

Füllnullen.

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Dokument: 0906005 Seite 365 von 608

Sie erhalten eine Monats-SuSa mit Kontenbeschriftung links, deren Listbild identisch

ist mit dem Listbild der Summen- und Saldenliste, die Sie mit laufenden Buchungen

erhalten mit kumulierten Werten bis einschließlich Monat Mai.

o Beispiel 3: Um eine Monats-SuSa für den Monat Mai zu erhalten mit kumulierten

Werten bis einschließlich August, erfassen Sie im Abruffenster im Feld Zeitraum den

Schlüssel 5 und im Feld Layout den Schlüssel 2. In die Felder dazwischen erfassen Sie

Füllnullen.

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Dokument: 0906005 Seite 366 von 608

Sie erhalten eine Monats-SuSa mit Kontenbeschriftung links, deren Listbild identisch

ist mit dem Listbild der Summen- und Saldenliste, die Sie mit laufenden Buchungen

anfordern mit kumulierten Werten bis höchstes gebuchtes Datum bis, d. h. bis

einschließlich August.

Quartalsangabe bei abweichendem Wirtschaftsjahr

Die Quartalsangabe, Schlüssel 41 - 44 im Feld Zeitraum, richtet sich stets nach dem

Wirtschaftsjahr des Anwenders.

Beispiel: Das abweichende Wirtschaftsjahr beginnt am 01.03. Für das 1. Quartal erfassen Sie

im Feld Zeitraum den Schlüssel 41. Die Summen- und Saldenliste wird für das Quartal

März - Mai gedruckt.

2 Kontenausgabe steuern

Konten sind das Kernstück Ihrer Buchführung. Sie sind das Ergebnis der verarbeiteten

Buchungen und stellen das Hauptbuch dar. Gleichzeitig sind sie die Grundlage für fast alle

Zusatzauswertungen. Sie können wählen:

Konten

Die GoB-Konten unterliegen einer laufenden Nummerierung und erfüllen die GoB-

relevanten Anforderungen.

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Dokument: 0906005 Seite 367 von 608

Arbeitskonten

Arbeitskonten können Sie am PC ausgeben. Sie unterliegen keiner laufenden

Nummerierung und werden für Abstimmarbeiten angefordert. Sie können die GoB-

Konten jedoch nicht ersetzen. Weitere Informationen entnehmen Sie Ihrer Hilfe im

Programm, Index-Stichwort: Arbeitskonten.

Kontenbuch

Mit dem DATEV-Kontenbuch, als Buchführungswerk in gebundener Form, verfügen

Sie über Auswertungen für ein komplettes Buchungsjahr Kap. 3.1.

Rechnungswesen-Archiv-DVD

Sie können Buchführungsbestände, die im DATEV-Rechenzentrum gespeichert sind, auf

DVD ausgeben Kap. 3.2.

Ausgabezeitpunkt wählen

Bei der Ausgabe der Konten können Sie wählen:

o Ausgabe mit laufenden Buchungen

Die automatische Ausgabe mit laufenden Buchungen können Sie über die Erfassung in

den Mandantendaten zum festen Zeitpunkt veranlassen, zum Beispiel zum effektiven

Monatsletzten.

o Ausgabe per Abruf aus dem aktuellen Bestand

Sie können auch ganz auf den automatischen Druck verzichten und die Konten, das

Kontenbuch bzw. die Rechnungswesen-Archiv-DVD zu jedem beliebigen Zeitpunkt des

laufenden Wirtschaftsjahres aus dem DATEV-Rechenzentrum abrufen.

Beginnend mit dem Buchungsjahr 1999 wurde für das DATEV-Programm

Finanzbuchführung im DATEV-Rechenzentrum der aktiv bebuchbare Zeitraum auf

zehn Buchungsjahre erweitert.

o Ausgabe per Abruf aus dem Archivbestand

Der aktiv bebuchbare Zeitraum für das DATEV-Programm Finanzbuchführung im

Rechenzentrum beträgt bis zu zehn Buchungsjahre. Damit können zum Beispiel

Nachbuchungen im Rahmen der Jahresabschlusserstellung bzw. der Außenprüfung für

entsprechende RZ-Anwendungen durchgeführt werden. Sie können jederzeit das

DATEV-Kontenbuch und die DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVD abrufen.

2.1 GoB-Konten im DATEV-Rechenzentrum anfordern

Vom Programm ist die Kontenausgabe der Konten (GoB-Konten) aus dem DATEV-

Rechenzentrum automatisch je Einreichung, einfach und in DATEV-Format geschlüsselt. Sie

können die Ausgabe pro Kontenbereich Sachkonten, Debitoren und Kreditoren individuell

ändern.

Die Ausgabe der Konten (GoB-Konten) aus dem DATEV-Rechenzentrum mit laufenden

Buchungen steuern Sie über die entsprechende Erfassung in den Mandantendaten:

o Verdichtung von Buchungszeilen auf Konten pro Kontenbereich

o Kontenformat, DATEV-Format oder Format DIN A4

o Ausgabezeitpunkt, je Einreichung, monatlich, nur auf Abruf pro Kontenbereich

o Anzahl, 1fach bis 9fach pro Kontenbereich

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Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern können Sie Ihrer Hilfe im

Programm entnehmen. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und

drücken Sie die Taste F1.

Unabhängig von der Erfassung in den Mandantendaten können Sie Konten (GoB-Konten)

aus dem DATEV-Rechenzentrum per Abruf anfordern Kap. 2.1.3.

2.1.1 Ausgabeformat von Konten im DATEV-Rechenzentrum

Beim Ausgabeformat der Konten (GoB-Konten) können Sie wählen:

o DATEV-Format

o Format DIN A4

Kontendruckbild DATEV-Format

Format

Das Kontoblatt beim DATEV-Format hat das Format 18,7 cm x 15,2 cm.

Duplikat

Doppelte Konten sind inhaltlich den Originalkonten gleich und sind durch den Hinweis

Duplikat gekennzeichnet.

EB-Konto

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Die Eröffnungsbuchungen (Konten 9000-9009 und Konten 9060-90xx SKR 03) hebt das

Programm auf dem Kontoblatt mit einer Sternzeile (***) hervor. Werden in der gleichen

Einreichung neben den Eröffnungsbuchungen weitere Buchungen erfasst, trennt die Sternzeile

diese von den EB-Buchungen. In der Summe per Abrechnung sind die Buchungen mit den

Eröffnungsbilanzwerten nicht enthalten.

Kopfzeile

Über der Kopfzeile wird die laufende Nummer pro Kontenausgabeart gedruckt. Sie dient Ihnen

zu Kontrollzwecken. Damit haben Sie die Möglichkeit, die zahlenmäßige Vollständigkeit der

gelieferten Konten zu prüfen.

Die Blattnummer in der Kopfzeile wird pro Kontonummer und pro Mandant fortlaufend

vergeben. Wenn Sie die Kontenausgabe über die Kennziffer 200 steuern, gelten folgende

Kennzeichen, die Sie in der Kopfzeile, im Feld Blatt-Nr. finden:

E = Einreichungskonten

M = Monatliche Kontenausgabe

AM = Konten nur auf Abruf, sortiert nach Vorlauf-Monat

AB = Konten nur auf Abruf, sortiert nach Belegdatum

In der zweiten Kopfzeile folgt die Angabe der Funktionsart, zum Beispiel AM, AV bei

Automatikkonten. In der dritten Kopfzeile das höchste bisher erfasste und gespeicherte

Vorlaufdatum Datum bis (siehe Feld letzte Buchung). In den Jahresverkehrszahlen ist der

Eröffnungsbilanzwert nicht enthalten.

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Dokument: 0906005 Seite 370 von 608

Fußzeile

Die Fußzeile des Kontos enthält zunächst das aktuelle höchste erfasste Vorlaufdatum Datum

bis (siehe Feld gebucht bis).

BU-Spalte

Die Spalte BU (B = Berichtigungsschlüssel, U = Umsatzsteuerschlüssel) enthält den

Berichtigungsschlüssel und den Umsatzsteuerschlüssel. Sie werden nur bei den Konten

angegeben, auf die sie sich beziehen. Bei Sachkonten stehen die Umsatzsteuerschlüssel nur

bei den Konten, bei denen Umsatzsteuer herausgerechnet wird. Das Konto selbst wird mit dem

Netto-Betrag bebucht.

Steht im Buchungssatz ein automatisches Konto, aus dem Steuer errechnet wird, wird auf

dem anderen Konto des Buchungssatzes, wenn es ein Personenkonto ist, in der Spalte BU ein A

(Automatik) ausgegeben. Das gilt nicht für Skontobuchungen über die Skontospalte.

Generalumkehr

Generalumkehrbuchungen werden mit einem Minuszeichen (-) versehen. Bei Verdichtung des

Kontos werden die Generalumkehrbuchungen vor der Sammelbuchung ausgewiesen. Sie sind

aus der Raffung und Verdichtung ausgenommen.

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Dokument: 0906005 Seite 371 von 608

Gegenkonto

Bei Verdichtung steht in der Spalte Gegenkonto: DIV (Diverse).

Bei einer Raffung, nur bei Personenkonten, steht in der Spalte Gegenkonto: DIV XX (Diverse)

und die Anzahl (XX) der in die Raffung einbezogenen Buchungen Fach 4, Kap. 4.2.

Sortierung

Bei der Kontenausgabe über die Stammdaten werden die Buchungen entsprechend dem

Ausgabezeitpunkt nach Konten und innerhalb der Konten folgendermaßen sortiert:

Je Einreichung

= Schlüssel 0

Monatlich

= Schlüssel 1 oder 2

Auf Abruf

= Schlüssel 3

1. EB-Werte (S vor H) 1. EB-Werte (S vor H) 1. EB-Werte (S vor H)

2. Belegdatum 2. Monat 2. Belegdatum

3. Belegnummer 3. Belegdatum 3. Belegnummer

4. Vorzeichen (S vor H) 4. Belegnummer 4. Vorzeichen (S vor H)

5. Gegenkonto 5. Vorzeichen (S vor H) 5. Gegenkonto

6. Primanota-Seite 6. Gegenkonto 6. Primanota-Seite

7. Primanota-Seite

Bei Monats- und Abrufkonten (Schlüssel 1 oder 2) erfolgt die Sortierung nach Monat und

Belegdatum. Die Summe wird für jeden Monat innerhalb des Abrufs ausgewiesen (Blattwechsel

je Monat). Bei Konten nur auf Abruf (Schlüssel 3) erfolgt die Sortierung nach Belegdatum mit

Blattwechsel je Konto.

Summe per Abrechnung

Nach der letzten Buchung auf einem Kontoblatt erscheint eine Zeile mit der Summe der

Abrechnung (Summe der Sollbewegungen, Summe der Haben-Bewegungen). Die Summen per

Abrechnung fließen in der Fußzeile in das Feld Jahresverkehrszahlen neu ein.

Kontendruckbild Format DIN A4

Neben der Ausgabe der Konten im DATEV-Format, können Sie über die Stammdaten die

Konten im Format DIN A4 anfordern.

Haben Sie im Buchungssatz das Belegfeld 2 oder die Felder KOST 1 oder KOST 2 erfasst, sind

auch diese im DIN-A4-Konto enthalten.

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Dokument: 0906005 Seite 372 von 608

2.1.2 Ausgabezeitpunkt von Konten im DATEV-Rechenzentrum steuern

Ausgabezeitpunkt im RZ ändern?

Bei Ausgabe von Konten aus dem DATEV-Rechenzentrum mit laufenden Buchungen können

Sie über die Mandantendaten den Ausgabezeitpunkt steuern. Als Anwender von zum Beispiel

DATEV Kanzlei-Rechnungswesen sollten Sie prüfen, ob der bisher im DATEV-

Rechenzentrum hinterlegte Ausgabezeitpunkt beizubehalten oder ggf. auf Abruf zu ändern

ist.

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Dokument: 0906005 Seite 373 von 608

Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern können Sie Ihrer Hilfe im

Programm entnehmen. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und

drücken Sie die Taste F1.

GoB-Konten Erfassung Druck im Rechenzentrum

je Einreichung Schlüssel 0 Anzahl 1-9fach

Format DATEV oder DIN A4

monatlich Schlüssel 1 Anzahl 1-9fach

Format DATEV oder DIN A4

auf Abruf *) Schlüssel 2 oder 3

Rechnungswesen-Abruf

Anzahl 1-9fach

Format DATEV oder DIN A4

*) Konten werden im Rechenzentrum nur erstellt, wenn Sie sie gesondert anfordern.

Konten je Einreichung

Unter Kontenausgabe je Einreichung versteht man den automatischen Kontendruck, der durch

das Einreichen Ihrer Daten an das DATEV-Rechenzentrum, zum Beispiel mit DATEV Kanzlei-

Rechnungswesen ausgelöst wird.

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Dokument: 0906005 Seite 374 von 608

Haben Sie auf die Erfassung der Kontenausgabe verzichtet, druckt das Programm automatisch

die Konten mit jeder Einreichung von Buchungsdaten. Erfassen Sie bestimmte Kontenbereiche

(Sachkonten, Debitoren, Kreditoren) mit Schlüssel 0, werden die Konten nur für diese Bereiche

mit jeder Einreichung gedruckt.

Hinweis:

Buchungen auf Sachkonten werden nur pro Einreichung verdichtet. Analog dazu werden auf

den Personenkonten nur Buchungen einer Einreichung in den Raffungsvorgang einbezogen.

Konten monatlich

Bei der monatlichen Kontenausgabe werden die Konten automatisch zum Ende eines

Kalendermonats gedruckt (= effektiver Monatsletzter im Datum bis), unabhängig davon, wie

oft Sie innerhalb eines Monats Ihre Daten zur Verarbeitung einreichen.

Auf Ihren Konten finden Sie den gesamten Buchungsmonat gedruckt (Monatskonten). Bei den

übrigen Einreichungen, zum Beispiel der ersten und der zweiten Dekade eines Monats, werden

nur Verarbeitungsprotokolle und ggf. die Summen- und Saldenlisten ausgegeben.

Tipp: Der Vorteil der monatlichen Ausgabe liegt in der größeren Übersichtlichkeit auf den

Konten und nicht zuletzt darin, dass sie die Ablagearbeiten reduziert.

Die monatliche Kontenausgabe erfassen Sie in den Mandantendaten mit dem Schlüssel 1.

Den Druck der Monatskonten steuern Sie über das Vorlaufdatum Datum bis der laufenden

Buchungen.

o Mehrere Monate ohne Monatsletzten buchen

Haben Sie mehrere Monate eingereicht, ohne den effektiven Monatsletzten im Datum

bis anzusprechen, wird der Kontendruck für diese Monate erst mit der Eingabe des

Monatsletzten im Vorlaufdatum Datum bis ausgelöst. Sie erhalten dann die Konten

auch für alle früheren Monate gedruckt.

o Mehrere Monatsletzte buchen

Sollte bei einer Einreichung für einen Mandanten mehrmals der gleiche Monatsletzte

angegeben sein, druckt das Programm die Monatskonten mit dem letzten Vorlaufdatum

Datum bis nur einmal aus.

o Mehrere Monate in einer Einreichung buchen

Wenn in einer Einreichung Buchungen für mehrere Monate enthalten sind, druckt das

Programm für jeden Monat ein eigenes Kontoblatt. Für jeden Monat wird eine Summe

per Monat ausgewiesen und die Jahresverkehrszahlen (JVZ) des Kontos

fortgeschrieben. Am Ende vom Konto wird zusätzlich eine Summe per Abrechnung

gedruckt.

o Seitenwechsel auf Monatskonto

Findet innerhalb eines Monats auf dem Konto ein Seitenwechsel statt, druckt das

Programm im Feld gebucht bis das Belegdatum der letzten Buchung vor dem

Seitenwechsel.

o Konten bei Nachbuchungen drucken

Buchungen, die einen Monat betreffen, für den bereits Konten gedruckt wurden

(Nachbuchungen), werden sofort ausgegeben.

Die Nachbuchungen, auch wenn sie mehrere Monate betreffen, werden als separates

Kontenpaket ausgegeben.

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Dokument: 0906005 Seite 375 von 608

Hinweis:

Die Verdichtung auf den Sachkonten bzw. die Raffung auf den Personenkonten erfolgt erst bei

der Kontenausgabe.

Konten nur auf Abruf

Neben der Ausgabe der Konten pro Einreichung oder monatlich, können Sie die Kontenausgabe

auf Abruf erfassen. Die Erfassung bietet Ihnen die Möglichkeit, nur auf Wunsch Konten zu

drucken.

Wenn Sie die Konten nur auf Abruf erhalten möchten, müssen Sie in den Mandantendaten

bei der gewünschten Kontengruppe den Schlüssel 2 oder 3 erfassen:

Die automatische Kontenausgabe ist in diesem Fall unterbunden.

Haben Sie Schlüssel 2 erfasst, erfolgt die Sortierung der Buchungen je Monat nach

Belegdatum, d. h. für jeden Monat wird ein eigenes Kontoblatt erstellt. Innerhalb des Monats

wird nach dem Belegdatum sortiert.

Haben Sie Schlüssel 3 erfasst, erfolgt die Sortierung nach Belegdatum, d. h. die Buchungen

verschiedener Monate werden auf einem Kontoblatt gedruckt.

Sie erhalten die Konten auf Abruf nur, wenn Sie einen Rechnungswesen-Abruf einreichen

Kap. 2.1.3 Konten im Rechenzentrum abrufen.

Findet innerhalb eines Monats auf dem Konto ein Seitenwechsel statt, druckt das Programm im

Feld gebucht bis das Belegdatum der letzten Buchung vor dem Seitenwechsel.

Hinweis:

Bei Nachbuchungen druckt das Programm keine Konten aus, auch dann nicht, wenn Sie

Nachbuchungen für bereits gedruckte Zeiträume einreichen. Sie können den Kontendruck

dieser Nachbuchungen mittels des Rechnungswesen-Abruf veranlassen.

2.1.3 Konten im DATEV-Rechenzentrum abrufen

Haben Sie in den Mandantendaten Konten nur auf Abruf geschlüsselt, erhalten Sie diese nur,

wenn Sie einen Rechnungswesen-Abruf erfassen. Sie können auch unabhängig von der

Erfassung in den Mandantendaten Konten zusätzlich per Rechnungswesen-Abruf

anfordern.

Hinweis:

Schlüsselungen, die Sie mit dem Rechnungswesen-Abruf erfassen, haben Vorrang

gegenüber gespeicherten Werten in den Mandantendaten.

Konten im RZ anfordern

So rufen Sie GoB-Konten mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen ab

1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung.

2. Wählen Sie Bestand | Daten senden | Rechnungswesen-Abrufe.

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Dokument: 0906005 Seite 376 von 608

Das Register Rechnungswesen-Abrufe mit den Registerkarten Einzelabrufe,

Monatspakete und Sendeübersicht wird geöffnet.

3. Klicken Sie in der Registerkarte Einzelabrufe auf die Schaltfläche Neu.

Das Dialogfenster Einmaliger Abruf anlegen wird geöffnet.

4. Doppelklicken Sie in der Strukturansicht auf den Ordner Konten und darin nochmals

auf Konten.

Das Abruffenster Konten - Seite 1 wird geöffnet, das automatisch vom Programm mit

den Werten der Mandantendaten vorbelegt ist.

5. Wählen Sie den gewünschten Ausdrucksumfang und das Kontenformat.

- oder -

Möchten Sie die Konten abweichend zu den Angaben in den Mandantendaten FIBU

abrufen, blättern Sie mit der Schaltfläche Weiter >> auf Seite 2.

Das Abruffenster Konten - Seite 2 wird geöffnet.

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Dokument: 0906005 Seite 377 von 608

6. Wählen Sie den gewünschten Umfang/Sortierung und die Anzahl der Kontenblätter

pro Kontenbereich (Sachkonten, Debitoren, Kreditoren) und legen Sie bei den Debitoren

bzw. Kreditoren fest, ob die Konten mit oder ohne Raffung ausgegeben werden sollen.

7. Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit der Schaltfläche Bereitstellen.

Die Auswertung wird in der Strukturansicht mit einem Haken markiert.

8. Wenn Sie alle Auswertungen für den Einzelpaket-Abruf definiert haben, klicken Sie auf

OK.

Der definierte Abruf steht im Register Rechnungswesen-Abrufe in den Registerkarten

Einzelabrufe und Sendeübersicht bereit. Gleichzeitig erfolgt die Bereitstellung auch

unter Bestand | Daten senden | Sendedaten, von wo aus Sie den einmaligen Abruf

ins DATEV-Rechenzentrum senden.

Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern können Sie Ihrer Hilfe im

Programm entnehmen. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und

drücken Sie die Taste F1.

Raffung bei Personenkonten

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Dokument: 0906005 Seite 378 von 608

Buchungen mit gleichem Belegdatum und gleicher Rechnungsnummer (aufgeteilte

Rechnungen) werden auf den Personenkonten automatisch vom Programm zu einer Buchung

zusammengefasst. Dieser Vorgang wird mit Raffung bezeichnet Fach 4, Kap. 4.2.

2.1.4 Kontenausgabe im Rechenzentrum wieder ändern

Den Ausgabezeitpunkt von Konten, den Sie in den Mandantendaten festgelegt haben,

können Sie jederzeit ändern.

Für die Umschlüsselung der Kontenausgabe in den Mandantendaten während des laufenden

Jahres gilt generell:

o Änderungen können pro Kontengruppe erfolgen

o Eine Änderung führt noch nicht zum Druck der Konten

Erst mit der Einreichung von Buchungen oder dem Abruf von Auswertungen wird die Änderung

wirksam.

Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern können Sie Ihrer Hilfe im

Programm entnehmen. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und

drücken Sie die Taste F1.

Von 0 auf 1 ändern

Ändern Sie in den Mandantendaten von je Einreichung, Schlüssel 0, auf monatliche

Kontenausgabe, Schlüssel 1, bewirkt dies:

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Dokument: 0906005 Seite 379 von 608

o Der letzte Kontostand auf den Einreichungskonten wird als Anfangsbestand (Saldo

alt) auf das Monatskontoblatt übernommen.

o Die Nummerierung der Monatskonten schließt lückenlos an die letzten gelieferten

Kontenblätter an.

Von 0 auf 2 oder 3 ändern

Ändern Sie in den Mandantendaten von je Einreichung, Schlüssel 0, auf Kontenausgabe auf

Abruf, Schlüssel 2 oder 3, sind zwei Fälle zu unterscheiden:

Im laufenden Wirtschaftsjahr wurden noch keine Abrufe eingereicht.

o Der letzte Kontostand auf den Einreichungskonten wird als Anfangsbestand

(Saldo alt) auf das Abruf-Kontoblatt übernommen.

o Die Nummerierung der Abrufkonten schließt lückenlos an die laufende

Kontenausgabe an.

Im laufenden Wirtschaftsjahr wurden bereits Konten mittels Abruf angefordert.

o Die Kontennummerierung der Kontenausgabe auf Abruf für Fortsetzungsdruck

(Abruf-Schlüssel 1) schließt unmittelbar an den letzten vorhandenen

Kontenabruf an.

o Die lückenlos aufsteigende Folge der Konten geht damit auf die Abrufkonten

über. Damit erfüllen die Ihnen vorliegenden Abrufkonten die GoB-

Anforderungen.

Von 2 oder 3 auf 0 ändern

Ändern Sie in den Mandantendaten von Kontenausgabe auf Abruf, Schlüssel 2 oder 3, auf

Kontenausgabe je Einreichung, Schlüssel 0, bewirkt dies:

o Alle zum Zeitpunkt der Umschlüsselung noch nicht ausgegebenen Buchungen werden

bei der nächsten Einreichung von Buchungen oder Abrufen zwangsweise gedruckt.

o Die Kontennummerierung der laufenden Kontenausgabe schließt lückenlos an die

Abrufkonten an. Sie können jederzeit einen erneuten Abruf für Fortsetzungsdruck

(Abruf-Schlüssel 1) anstoßen.

Von 1 auf 2 oder 3 ändern

Ändern Sie in den Mandantendaten von Kontenausgabe monatlich, Schlüssel 1, auf

Kontenausgabe auf Abruf, Schlüssel 2 oder 3, sind zwei Fälle zu unterscheiden:

Im laufenden Wirtschaftsjahr wurden noch keine Abrufkonten angefordert.

o Der letzte Kontostand auf den Monatskonten wird als Anfangsbestand (Saldo

alt) auf das Abruf-Kontoblatt übernommen.

o Die Nummerierung der Abrufkonten schließt unmittelbar an die letzten

gelieferten Kontenblätter an.

o Die lückenlos aufsteigende Folge der Konten geht damit auf die Abrufkonten

über. Damit erfüllen die Ihnen vorliegenden Abrufkonten die GoB-

Anforderungen.

Im laufenden Wirtschaftsjahr wurden bereits Abrufkonten angefordert.

o Die Kontennummerierung der Kontenausgabe auf Abruf für Fortsetzungsdruck

(Abruf-Schlüssel 1) schließt unmittelbar an den letzten vorhandenen

Kontenabruf an.

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Dokument: 0906005 Seite 380 von 608

o Die lückenlos aufsteigende Folge der Konten geht damit auf die Abrufkonten

über. Damit erfüllen die Ihnen vorliegenden Abrufkonten die GoB-

Anforderungen.

Von 2 oder 3 auf 1 ändern

Ändern Sie in den Mandantendaten von Kontenausgabe auf Abruf, Schlüssel 2 oder 3, auf

Kontenausgabe monatlich, Schlüssel 1, bewirkt dies:

o Alle zum Zeitpunkt der Umschlüsselung noch nicht ausgegebenen Buchungen werden

bei der nächsten Einreichung von Buchungen oder Abrufen zwangsweise gedruckt.

o Die Kontennummerierung der Monatskonten schließt lückenlos an die Abrufkonten an.

Sie können jederzeit einen erneuten Abruf für Fortsetzungsdruck (Abruf-Schlüssel 1)

anstoßen.

3 FIBU-Jahresauswertungen im DATEV-Rechenzentrum anfordern

Mit dem DATEV-Kontenbuch verfügen Sie über Auswertungen für ein komplettes

Buchungsjahr. Es erfüllt die Hauptbuchfunktion. Darin enthalten sind die gesamten

Buchungen von Beginn des Wirtschaftsjahres. Das DATEV-Kontenbuch können Sie in einer

Einreichung beliebig oft abrufen.

Hinweis:

Das DATEV-Kontenbuch und die DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVD werden auf der

Grundlage Ihrer Buchführungsbestände erstellt, die Sie im DATEV-Rechenzentrum gespeichert

haben.

Sie können bei den FIBU-Jahresauswertungen wählen:

Kontenbuch

Das DATEV-Kontenbuch, als Buchführungswerk in gebundener Form, erfüllt die

Hauptbuchfunktion Kap. 3.1.

Rechnungswesen-Archiv-DVD

Mit der DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVD können Sie die im DATEV-

Rechenzentrum archivierten Daten auf einer DVD ausgeben. Sie eignet sich ideal zum

Einsatz bei einer Betriebsprüfung und enthält genau die Daten des Mandanten und der

Jahre, die entsprechend der Prüfungsordnung geprüft werden Kap. 3.2.

Sie können abrufen:

o FIBU-Kontenbücher aus aktuellem Bestand

Das DATEV-Programm Finanzbuchführung im Rechenzentrum bietet Ihnen derzeit die

Möglichkeit, Ihren aktuellen Bestand pro Mandant bis zu zehn Buchungsjahre parallel

zu verarbeiten Fach 1, Kap. 3.1. Sie können innerhalb dieses Zeitraumes jederzeit

FIBU-Kontenbücher abrufen.

o FIBU-Kontenbücher aus dem Archivbestand

Ab dem Jahr 2002 wurde für das DATEV-Programm Finanzbuchführung im

Rechenzentrum der aktiv bebuchbare Zeitraum - beginnend mit dem Buchungsjahr

1999 - sukzessive auf zehn Buchungsjahre erweitert.

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Dokument: 0906005 Seite 381 von 608

Haben Sie FIBU-Daten im DATEV-Rechenzentrum gespeichert, können Sie das DATEV-

KontenbuchKap. 3.1 und die DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVDKap. 3.2

jederzeit abrufen.

Hinweis:

Die Schlüsselungsbeispiele in diesem Fach basieren auf 4-stelligen Sach- und 5-stelligen

Personenkonten. Haben Sie in den Mandantendaten eine Sachkontenlänge größer 4 Stellen

erfasst, erfassen Sie die Sach- bzw. Personenkonten entsprechend.

3.1 Kontenbuch im DATEV-Rechenzentrum anfordern

3.1.1 Kontenbuch nutzen

Formelle Erfüllung der GoB nutzen

Das DATEV-Kontenbuch, als Buchführungswerk in gebundener Form, erfüllt die

Hauptbuchfunktion. Darin sind die gesamten Buchungen von Beginn des Wirtschaftsjahres

enthalten. Das geschlossene Erscheinungsbild verdeutlicht die formelle Erfüllung der

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB).

So nutzen Sie das DATEV-Kontenbuch:

Es erspart Ihnen das mühsame Suchen nach einzelnen Buchungen in losen

Kontenblättern.

Es liefert Ihnen einen Gesamtüberblick Ihrer Geschäftsvorfälle in kompakter Form.

Es verfügt über eine Qualität, vergleichbar der Ausgabe beim Jahresabschluss.

Es liefert Ihnen eventuell fehlende einzelne Konten der laufenden oder abgelaufenen

Wirtschaftsjahre.

Es erleichtert Ihnen die Archivierung Ihrer Mandanten-Buchhaltungen.

3.1.2 Zur Auswertung Kontenbuch

Zweckgebundene Bucheinteilung

Sie haben die Möglichkeit, Bücher für Sachkonten, Debitoren und Kreditoren getrennt

abzurufen. Sie verfügen damit über eine funktionsgerechte Verteilung der Konten im Betrieb.

Deshalb ist auch die mehrfache Ausgabe einzelner Bücher möglich.

Beim DATEV-Kontenbuch erfolgt eine fortlaufende Seitennummerierung über alle Bände.

Hinweis:

Ein Band enthält maximal 400 Seiten. Bei größerem Datenvolumen erstellt das Programm

automatisch weitere Bände.

Inhaltsverzeichnis pro Band

Bei Kontenbüchern mit mehreren Bänden wird das Inhaltsverzeichnis pro Band ausgegeben.

Am Rückenaufkleber der einzelnen Bände sehen Sie, welchen Kontotyp (Sachkonto, Debitor,

Kreditor) dieser Band enthält. Enthält ein Band alle 3 Kontentypen, wird die Kontenart nicht

angedruckt.

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Dokument: 0906005 Seite 382 von 608

Alle Buchungen enthalten

Das DATEV-Kontenbuch enthält alle Buchungssätze eines Wirtschaftsjahres. Die

Kontenblätter sind unabhängig von der Verarbeitungsreihenfolge nach Kontonummer und

Belegdatum sortiert. Nachbuchungen sind dem richtigen Zeitpunkt zugeordnet.

Unabhängig von der in der DATEV Finanzbuchführung erfassten Verdichtung werden vom

Programm grundsätzlich Einzelbuchungen ausgegeben. Sie können aber beim Abruf des

DATEV-Kontenbuchs jederzeit eine Verdichtung bestimmen.

Erweiterter Inhalt

Der Inhalt der Kontenblätter unterscheidet sich von den laufenden Konten der

Finanzbuchführung durch zusätzliche Informationen. Zusätzlich zum Inhalt der bekannten

FIBU-Konten finden Sie im DATEV-Kontenbuch Informationen über Eingabe, Verarbeitung

und Umsatzsteuerberechnung. Damit verkürzen sich Such- und Prüfungstätigkeiten.

o Personenkonten

Zu dem EB-Wert, den Jahresverkehrszahlen und dem Kontensaldo wird bei den

Personenkonten zusätzlich der "bereinigte" Umsatz ausgegeben.

o Bereinigter Umsatz

Diese Zusatzinformation im Personenkontenbereich enthält alle Buchungen, die nicht

Zahlungen sind, in saldierter Form. Das Programm ermittelt dies über die allgemeine

Funktion F 10000 auf Geldkonten. Zahlungsähnliche, über Konten gebuchte Vorgänge,

zum Beispiel Wechsel, die nicht mit der Funktion F 10000 belegt sind, werden in den

bereinigten Umsatz einbezogen.

o Personen-Sammelkonten

Personen-Sammelkonten werden getrennt nach Soll/Haben und pro

Abrechnungsnummer verdichtet. Eröffnungsbilanzbuchungen erscheinen als eigene

Sammelbuchung EB.

o Steuersammelkonten

Steuersammelkonten werden getrennt nach Soll/Haben pro Abrechnungsnummer und

Steuersatz verdichtet.

o Verdichtung

Steht nur eine Buchung zur Verdichtung an, wird diese unverdichtet ausgegeben.

o Kontenfunktionen

Das Kontenbuch enthält grundsätzlich alle Funktionen, die auf einem Konto in einem

Buchungsjahres gültig waren. Wurde eine Funktion geändert, erfolgt an dieser Stelle ein

Seitenwechsel. Die Kontowerte werden trotzdem über den Seitenwechsel kumuliert.

o EG-Informationen

Bei EG-relevanten Buchungen wird der Prozentsatz und das EU-Land ausgegeben.

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3.1.3 Kontenbuch im DATEV-Rechenzentrum abrufen

So rufen Sie ein Kontenbuch mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen ab

Voraussetzung: Die DATEV Finanzbuchführung ist im DATEV-Rechenzentrum

gespeichert und Buchungen sind gültig verarbeitet bzw. mit DATEV Kanzlei-

Rechnungswesen eingereicht.

1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung.

2. Wählen Sie Bestand | Daten senden | Rechnungswesen-Abrufe.

Das Register Rechnungswesen-Abrufe mit den Registerkarten Einzelabrufe,

Monatspakete und Sendeübersicht wird geöffnet.

3. Klicken Sie in der Registerkarte Einzelabrufe auf die Schaltfläche Neu.

Das Dialogfenster Einmaliger Abruf anlegen wird geöffnet.

4. Doppelklicken Sie in der Strukturansicht im Ordner Finanzbuchführung auf den

Ordner Jahrbücher und dann auf den Eintrag Kontenbuch.

Das Abruffenster Kontenbuch - Seite 1 wird geöffnet, das automatisch vom

Programm mit den Standardwerten vorbelegt ist.

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Dokument: 0906005 Seite 384 von 608

Beim Standard-Abruf werden die Felder aller übrigen Felder vom Programm mit 0

gefüllt: Sie erhalten das DATEV-Kontenbuch gebunden, getrennt nach maximal 370

Seiten, die Personenkonten in numerischer Kontenfolge, ohne Jahres-SuSa, ohne

STADO, einfach und ohne Kontenverdichtung.

Beim Abruf der Standardversion sind keine weiteren Angaben mehr notwendig.

- oder -

Wünschen Sie ein vom Standard-Abruf abweichendes DATEV-Kontenbuch, erfassen

Sie den gewünschten Auswertungsumfang. Um die angeforderten Sachkonten

verdichtet auszugeben, klicken Sie auf die Schaltfläche Weiter >> und erfassen im

Abruffenster Kontenbuch - Seite 2 die entsprechenden Konten.

Sie erhalten ggf. bei Trennung der Bücher (Schlüssel 1) für Sachkonten, Debitoren

und Kreditoren getrennt jeweils einen Band, bei Sortierung der Personenkonten

(Schlüssel 1) diese alphabetisch sortiert, bei Ablageart (Schlüssel 1) das DATEV-

Kontenbuch in Loseblatt-Form usw.

Haben Sie eine vom Standard-Abruf abweichende Kontenverdichtung erfasst, gilt sie

nur für diese eine Verarbeitung. Mit der Verdichtung pro Abruf können Sie die

Verdichtungsschlüsselung pro Vorlauf in einer jeweils anderen Form erfassen.

Haben Sie bei den Personenkonten die alphabetische Sortierung erfasst, sortiert das

Programm die Debitoren und Kreditoren getrennt alphabetisch.

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Dokument: 0906005 Seite 385 von 608

Haben Sie unterschiedliche Stückzahlen je Kontenbereich erfasst, erhalten Sie,

abweichend zum Standard-Abruf, auf jeden Fall getrennte Bände für Sachkonten,

Debitoren und Kreditoren. Bei getrennten Büchern haben Sie die Möglichkeit, die

einzelnen Bände an die entsprechenden Abteilungen, zum Beispiel Buchhaltung,

Verkauf oder Einkauf, zu verteilen.

5. Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit der Schaltfläche Bereitstellen.

Die Auswertung wird in der Strukturansicht mit einem Haken markiert.

6. Wenn Sie alle Auswertungen für den Einzelpaket-Abruf definiert haben, klicken Sie auf

OK.

Der definierte Abruf steht im Register Rechnungswesen-Abrufe in den Registerkarten

Einzelabrufe und Sendeübersicht bereit. Gleichzeitig erfolgt die Bereitstellung auch

unter Bestand | Daten senden | Sendedaten, von wo aus Sie den einmaligen Abruf

ins DATEV-Rechenzentrum senden.

Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern können Sie Ihrer Hilfe im

Programm entnehmen. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und

drücken Sie die Taste F1.

3.2 Rechnungswesen-Archiv-DVD im DATEV-Rechenzentrum anfordern

3.2.1 Was leistet das Programm?

Orientierung:

Haben Sie für einen Mandanten Daten der DATEV-Programme

o Finanzbuchführung - inklusive der mit den Buchungen verbundenen Belege von

Belegverwaltung online

o Jahresabschluss - mit Kontennachweis

o ANLAG

o LAWI - Bestände bis Buchungsjahr 2005

im DATEV-Rechenzentrum verarbeitet, gespeichert bzw. archiviert, können Sie eine DATEV

Rechnungswesen-Archiv-DVD mit zum Beispiel DATEV Kanzlei-Rechnungswesen

abrufen, Kap. 3.2.2.

Die DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVD eignet sich ideal

o zur Weitergabe an den Mandanten - Bei Bedarf rufen Sie eine DVD mit den

gewünschten Mandantendaten ab.

o zum Einsatz bei einer steuerlichen Außenprüfung - Beim Abruf kann der Inhalt der DVD

genau auf die Daten des Mandanten und der Jahre eingegrenzt werden, die

entsprechend der Prüfungsanordnung geprüft werden sollen.

Weitere Informationen finden Sie auf der DATEV Informations-Datenbank:

o Leistungsbeschreibung Rechnungswesen-Archiv: Dokumentnummer 0903009

o Leistungen und Bestellung: Dokumentnummer 1033121

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o Betriebsprüfung - Datenzugriff auf Firmen-EDV: Dokumentnummer 1033093

DATEV-Programm Rechnungswesen-Archiv

Auf jeder DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVD ist das Datenverwaltungs- und

Zugriffsprogramm Rechnungswesen-Archiv enthalten. Mit diesem Programm greifen Sie auf

die Auswertungen der DATEV Finanzbuchführung inkl. Jahresabschluss, DATEV LAWI

und DATEV ANLAG zu, soweit auf der DVD enthalten, diese betrachten und bei Bedarf

drucken.

Hinweis:

Sie können zum Beispiel in der DATEV Finanzbuchführung über einen Suchdialog gezielt die

gewünschten Informationen zu Buchungssätzen abfragen. Durch Verknüpfungen zwischen den

Auswertungen und den digitalisierten Belegen können Zusammenhänge geprüft werden.

Export mit GDPdU-Beschreibung

Sie können komplette Datenbestände mit dem Tool Rechnungswesen-Archiv-Export

exportieren. Dieses Werkzeug ermöglicht den Export von Buchhaltungsdaten direkt von der

Rechnungswesen-Archiv-DVD. Die exportierten Datenbestände können dann zum Beispiel

in Excel oder DATEV ACLTM weiterbearbeitet werden oder bei der Betriebsprüfung genutzt

werden. Das Programm Rechnungswesen-Archiv muss dazu nicht installiert werden.

Weitere Informationen finden Sie in der DATEV Informations-Datenbank,

Dokumentnummer 1033122.

Erfüllung der GoB nutzen

Mit der DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVD können sämtliche Auswertungen, die zum

Beispiel aus der DATEV Finanzbuchführung zur Wahrung der GoB notwendig sind, erstellt

werden: Konten, Journale, Summen- und Saldenlisten, Dokumentation der

buchungssteuernden Stammdaten, Umsatzsteuervoranmeldungswerte und

Vorlaufübersicht.

Mit der Archivierung im DATEV-Rechenzentrum und der Ausgabe auf DATEV

Rechnungswesen-Archiv-DVD können Sie die Buchführungsdaten GoBS- und GDPdU-

konform für die Betriebsprüfung bereitstellen.

Hinweis:

Bedenken Sie, dass eine DVD kein geeignetes Medium für eine Langzeitarchivierung ist. DVDs

können schnell unlesbar werden, zum Beispiel durch Klimaeinflüsse oder durch Kratzer. Unter

Umständen können die auf der DVD enthaltenen Daten bei einer elektronischen

Betriebsprüfung nicht mehr gelesen werden. Die Voraussetzungen für die Langzeitarchivierung

erfüllt das DATEV-Rechenzentrum.

Erhöhte Datensicherheit und Zugriffsschutz nutzen

Die DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVD bietet eine hohe Datensicherheit, da der

Datenbestand auf der DVD verschlüsselt vorliegt und mit einem Passwort

(Verschlüsselungskennwort) geschützt ist.

Einsatz der Nutzungskontrolle (NUKO)

Page 387: Handbuch FIBU 2009 - DATEV...5.6.1 Online-Auswertungen der DATEV-Finanzbuchführung Dokument: 0906001 Seite 3 von 608 5.7 DATEV Neutrales Erfassungssystem NESY 5.8 DATEV Phantasy Kanzleiverwaltungsprogramm

Dokument: 0906005 Seite 387 von 608

Zusätzlich zum Verschlüsselungskennwort können Sie über die DATEV Nutzungskontrolle

(NUKO) weitere kanzleiinterne Einstellungen für den Datenzugriff über Rechnungswesen-

Archiv vornehmen, wenn Sie die DATEV-Systemumgebung installiert haben.

Hinweis:

Der Export über das Tool Rechnungswesen-Archiv-Export kann über die DATEV

Nutzungskontrolle nicht gesperrt werden.

3.2.2 Rechnungswesen-Archiv-DVD abrufen

... mit Kanzlei-Rechnungswesen abrufen

So rufen Sie die DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVD mit Kanzlei-Rechnungswesen

ab

1. Öffnen Sie den gewünschten Mandantenbestand für ein beliebiges Jahr in Ihrem

Programm.

2. Wählen Sie Bestand | Daten senden | Rechnungswesen-Abrufe.

Das Register Rechnungswesen-Abrufe wird geöffnet.

3. Fordern Sie anschließend über Einzelabrufe | Neu | Finanzbuchführung |

Jahrbücher/Archiv-CD/DVD die Rechnungswesen-Archiv-DVD an.

In der geöffneten Erfassungsmaske schlüsseln Sie wie gewünscht den Dateninhalt der

Rechnungswesen-Archiv-DVD. Hier geben Sie auch ein, welche Buchungsjahre auf

der Rechnungswesen-Archiv-DVD enthalten sein sollen. Außerdem geben Sie hier

ein selbst gewähltes 8-stelliges Verschlüsselungskennwort ein. Sonderzeichen und

Umlaute sind nicht zulässig.

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Dokument: 0906005 Seite 388 von 608

Möchten Sie die Belege der Belegverwaltung online auf der Rechnungswesen-

Archiv-DVD ausgeben lassen, geben Sie dies auf der zweiten Seite ein. Auf der

Rechnungswesen-Archiv-DVD werden nur Belege ausgegeben, die mit

Buchungssätzen verbunden sind.

Ist der Kontennachweis zum Jahresabschluss und die Anlagebuchführung im

Rechenzentrum archiviert sind die Daten automatisch auf der DVD enthalten. Sie

können diese bei Bedarf abschlüsseln.

4. Übernehmen Sie die Eingaben über die Schaltfläche Bereitstellen in den Abruf.

Der Abruf wird mit einem Häkchen gekennzeichnet.

5. Klicken Sie auf die Schaltfläche OK.

Der Abruf steht in den Sendedaten bereit.

Die DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVD und das dazugehörige Protokoll erhalten

Sie mit getrennter Post.

Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern können Sie Ihrer Hilfe im

Programm entnehmen. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und

drücken Sie die Taste F1.

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Dokument: 0906005 Seite 389 von 608

Abruf der Rechnungswesen-Archiv-DVD mit ANLAG-Daten

Soll eine DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVD für einen Mandanten erstellt werden, bei

dem die DATEV Anlagenbuchführung nicht unter der selben Mandantennummer wie die

DATEV Finanzbuchführung geführt wird, legen Sie einen FIBU-Mandanten zum Zwecke des

Abrufs der Rechnungswesen-Archiv-DVD an. Legen Sie den FIBU-Mandanten mit dem

entsprechenden Ordnungsbegriff (Beraternummer, Mandantennummer und Jahr) an. Legen Sie

dabei SKR und USt-Artenschlüssel beliebig fest, erstellen Sie diesen Abruf und senden Sie ihn

ins DATEV-Rechenzentrum.

Hinweis:

Die anderen Sendedaten sollten Sie dabei abschlüsseln, um eine unnötige Verarbeitung von

Daten und Erstellung von Auswertungen zu vermeiden. Die Beschreibung zur Neuanlage eines

Mandantenbestands finden Sie in der Hilfe im Programm unter ? | Hilfethemen | Index und

geben Sie als Stichwort Neuanlage ein.

Abruf der Rechnungswesen-Archiv-DVD mit LAWI-Daten (bis Buchungsjahr 2005)

Wenn Sie als Anwender von DATEV LAWI nur LAWI-Daten im DATEV-Rechenzentrum

gespeichert haben und diese abrufen möchten, legen Sie einen FIBU-Mandanten wie unter

Abruf der Rechnungswesen-Archiv-DVD mit ANLAG-Daten beschrieben an und nehmen bei

diesem den Abruf vor.

Hinweis:

Die anderen Sendedaten sollten Sie dabei abschlüsseln, um eine unnötige Verarbeitung von

Daten und Erstellung von Auswertungen zu vermeiden.

3.2.3 Auslieferung der DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVD

Protokoll beachten

Zu jedem Abruf einer DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVD erhalten Sie ein Protokoll mit

folgenden Informationen:

o DVD-Nummer, fortlaufend pro Beraternummer

o Mandantennummer

o Mandantenname

o Buchungsjahr des Mandanten

o Datum gebucht bis des Mandanten

o Letzte Abrechnungsnummer des Mandanten

Auf einer separaten Seite wird Ihnen das erfasste 8-stellige Verschlüsselungskennwort

bestätigt.

Hinweis:

Zusätzlich zum Protokoll erhalten Sie eine Summenübersicht, die den Stand der

Finanzbuchführung auf der DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVD anzeigt. Diese

Summenübersicht erhalten Sie auch über DATEV Kanzlei-Rechnungswesen.

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Dokument: 0906005 Seite 390 von 608

Die DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVD und das dazugehörige Protokoll erhalten Sie aus

Sicherheitsgründen mit getrennter Post.

Versandfachumleitung einrichten

Wenn Sie möchten, dass die DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVD für Mandanten mit

eigener Beraternummer direkt in Ihre Kanzlei und nicht zum Mandanten gesendet werden,

können Sie für den Abruf der DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVD eine

Versandfachumleitung einrichten.

Senden Sie einen schriftlichen Auftrag mit der entsprechenden Unterberaternummer und dem

Vermerk, dass der Abruf der DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVD auf

Versandfachumleitung gesetzt werden soll, an das Logistik-Center zum Beispiel über den

DATEV-Briefkasten.

Page 391: Handbuch FIBU 2009 - DATEV...5.6.1 Online-Auswertungen der DATEV-Finanzbuchführung Dokument: 0906001 Seite 3 von 608 5.7 DATEV Neutrales Erfassungssystem NESY 5.8 DATEV Phantasy Kanzleiverwaltungsprogramm

Dokument: 0906006 Seite 391 von 608

Dok.-Nr.: 0906006

DATEV-Serviceinformation

vom 12.08.2009

Relevant für:

FIBU

Fach 06 - Umsatzsteuerliche Auswertungen

anfordern

1 Umsatzsteuerwerte des Verarbeitungsprotokolls

1.1 Getrennt nach Abrechnungsnummern

1.2 Kontrollzeilen beachten

2 Umsatzsteuer-Voranmeldung anfordern

2.1 Regelbesteuerungsverfahren

2.1.1 Was Sie bei laufender Übermittlung bzw. Ausgabe beachten müssen

2.1.2 Was Sie bei UStVA nur auf Abruf beachten müssen

2.1.3 Zur Auswertung UStVA

2.2 Umsatzsteuer-Voranmeldung im Rechenzentrum bereitstellen bzw. abrufen

3 Datenübermittlung für Steueranmeldungen nutzen

3.1 Wann findet Datenübermittlung statt?

3.2 Teilnahme beantragen

3.3 An Datenübermittlung teilnehmen

3.4 Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung nutzen

3.4.1 Bearbeiten der zur Übermittlung bereitstehenden Daten

3.4.2 Änderungen im DATEV-Rechenzentrum oder am PC anzeigen

3.4.3 Im DATEV-Rechenzentrum bereitstehende Daten löschen

3.4.4 Aktualisieren der Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung

4 Antrag auf Dauerfristverlängerung USt 1/11

4.1 Dauerfristverlängerung nutzen

4.2 USt 1/11 bereitstellen bzw. abrufen

4.3 Manuelles USt 1/11 bereitstellen

5 Konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung anfordern

5.1 Konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung nutzen

5.2 Abgebende Mandanten anlegen

5.3 Empfänger anlegen

5.4 Konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung bereitstellen bzw. abrufen

6 USt 1/11 bei konsolidierter Umsatzsteuer-Voranmeldung

6.1 USt 1/11 bei konsolidierter Umsatzsteuer-Voranmeldung nutzen

6.2 USt 1/11 bei konsolidierter UStVA bereitstellen bzw. abrufen

6.3 USt 1/11 bei konsolidierter UStVA hochrechnen

1 Umsatzsteuerwerte des Verarbeitungsprotokolls

Für bestimmte Protokolle können Sie in den Mandantendaten Rückübertragung erfassen und

zum Beispiel mit DATEV Kanzlei-RechnungswesenFach 1, Kap. 4.1.2 rückübertragen.

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Dokument: 0906006 Seite 392 von 608

1.1 Getrennt nach Abrechnungsnummern

Reichen Sie Buchführungsdaten im DATEV-Rechenzentrum ein, erhalten Sie automatisch, als

Bestätigung für die Verarbeitung der eingereichten Buchungen, das Verarbeitungsprotokoll

und ggf. FehlerprotokollFach 5, Kap. 1.1. Das Verarbeitungsprotokoll enthält

Verarbeitungsinformationen und weitere Informationen, wie zum Beispiel Informationen zu den

Sammelbuchungen und anschließend die Umsatzsteuerwerte.

Die Umsatzsteuerwerte werden pro Abrechnungsnummer getrennt verarbeitet und

ausgegeben.

Für UStVA aufbereitet

Die Umsatzsteuerwerte des Verarbeitungsprotokolls sind für die Umsatzsteuer-

Voranmeldung (UStVA) aufbereitet. Darin sind alle Kennzahlen der UStVA enthalten. Umsätze

zu Steuersätzen, die nicht in der UStVA ausgewiesen werden können, werden unter Kennzahl

999 ausgegeben. Die Ausgabe steuern Sie in den Mandantendaten.

Bei folgenden Umsatzsteuerartenschlüsseln werden die Umsatzsteuerwerte des

Verarbeitungsprotokolls ausgegeben:

o B, C, D, E, F, G, H, K, L oder M.

Hinweis:

Bei Umsatzsteuerartenschlüssel A werden die Umsatzsteuerwertenicht ausgegeben.

Zahlen für das Finanzamt entnehmen

Wenn Sie in den Mandantendaten den Umsatzsteuerartenschlüssel UStVA nur auf Abruf

erfasst haben Fach 2, Kap. 3.2, ist das Verarbeitungsprotokoll die einzige Auswertung, in

der Sie die Umsatzsteuerwerte für das Finanzamt aufbereitet finden. Die Ausgabe nur auf

Abruf gilt für folgende Umsatzsteuerartenschlüssel:

o Schlüssel C: Soll-Versteuerung ohne UStVA (UStVA nur auf Abruf)

o Schlüssel E: Ist-Versteuerung ohne UStVA (UStVA nur auf Abruf)

o Schlüssel M: Pauschalierer ohne UStVA (UStVA nur auf Abruf)

Ausgabe steuern

Vom Programm ist die Ausgabe der Verarbeitungsprotokolle einfach mit Druck im DATEV-

Rechenzentrum automatisch geschlüsselt. Sie können die Ausgabe individuell ändern.

So erfassen Sie die Ausgabe der Verarbeitungsprotokolle im DATEV-Rechenzentrum

Öffnen Sie den Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |

Mandantendaten | FIBU und klicken Sie auf den Ordner Grundauswertungen (RZ)

| Fehler-/Verarbeitungsprotokolle.

Sie können im Dialogfenster die gewünschte Änderung bei der Rückübertragung der

Verarbeitungsprotokolle bzw. der Anzahl, zum Beispiel auf 3-fach, erfassen.

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Dokument: 0906006 Seite 393 von 608

Die Anzahl der Protokolle, zum Beispiel 3-fach, gilt für die Papierausgabe im DATEV-

Rechenzentrum (wenn keine Rückübertragung geschlüsselt ist). Haben Sie

Rückübertragung erfasst, erhalten Sie die Protokolle einfach an Ihren PC

rückübertragen.

Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im

Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die

Taste F1.

1.2 Kontrollzeilen beachten

Das Blatt Umsatzsteuerwerte enthält folgende, mit einem Stern (*) gekennzeichnete

Kontrollzeilen:

* USt.-Konten mit USt bebucht

Diese Zeile enthält alle Beträge auf Konten mit der Funktion Umsatzsteuer (Zusatzfunktion 8),

bei denen ein Umsatzsteuerschlüssel erfasst wurde oder bei denen der steuerbare Umsatz auf

Grund einer Automatik (Aktivfunktion) erkannt wurde.

* USt-Kontrolle/Differenz

In dieser Zeile werden die Summe der Kennzahlen 43-86 und die Beträge der Kennzahl

999 mit der Zeile "* USt-Konten ohne USt bebucht" saldiert. Eine Differenz ergibt sich dann,

wenn Konten, die nicht mit der Zusatzfunktion Umsatzsteuer belegt sind, mit

Umsatzsteuerschlüssel bebucht wurden.

* USt-Konten ohne USt bebucht

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Dokument: 0906006 Seite 394 von 608

Diese Zeile enthält alle Buchungen auf Konten mit der Funktion Umsatzsteuer (Zusatzfunktion

8), bei denen im Buchungssatz kein Umsatzsteuerschlüssel erfasst war.

* Umsatzsteuer laut Konten

In dieser Zeile werden sowohl die direkt (von Ihnen) als auch indirekt (vom Programm) auf

Umsatzsteuerkonten gebuchten Beträge ausgewiesen.

* Umsatzsteuer direkt gebucht - kein Ausweis in UStVA

In dieser Zeile weist das Programm die Summen aller Buchungen aus, bei denen die

Umsatzsteuersammelkonten direkt bebucht wurden.

Kein Ausweis in der UStVA! Beachten Sie bitte, dass Umsätze, die netto gebucht werden, bei

denen also die Umsatzsteuer von Ihnen direkt auf das Umsatzsteuersammelkonto gebucht

wird, nicht in der Umsatzsteuer-Voranmeldung berücksichtigt werden können (anders bei

Vorsteuer).

* Nicht steuerbare Lieferung - EU LL xx,xx %

Diese Zeile enthält die in Deutschland nicht steuerbaren Lieferungen, die in einem anderen EU-

Land steuerpflichtig sind (Buchungen mit den Funktionen AM 62xxx und AM 63xxx). Die Höhe

der Steuerschuld ist dem Fiskalvertreter im anderen EU-Land zu melden (LL = EU-

Länderkürzel). Siehe dazu Umsatzsteuerliche Verbindlichkeiten in anderen EU-

Mitgliedstaaten.

* Nicht st.bare Werklief./sonst. Leistung LL xx,xx %

Diese Zeile enthält die in Deutschland nicht steuerbaren Werklieferungen und sonstigen

Leistungen, die in einem anderen EU-Land steuerpflichtig sind (Buchungen mit Brutto-

Rechnungsbetrag und den Funktionen AM 64xxx und AM 65xxx). Die Höhe der Steuerschuld

ist dem Fiskalvertreter im anderen EU-Land zu melden (LL = EU-Länderkürzel). Siehe dazu

Umsatzsteuerliche Verbindlichkeiten in anderen EU-Mitgliedstaaten.

* Nicht st.bare Werklief./sonst. Leistung-Nullregel.

In dieser Zeile werden die in Deutschland nicht steuerbaren Werklieferungen und sonstigen

Leistungen an Leistungsempfänger ausgewiesen, die in einem anderen EU-Land voll zum

Vorsteuerabzug berechtigt sind.

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Dokument: 0906006 Seite 395 von 608

2 Umsatzsteuer-Voranmeldung anfordern

Die Voranmeldung ist elektronisch zu übermitteln

Im DATEV-Programm Finanzbuchführung im Rechenzentrum erhalten Sie die Umsatzsteuer-

Voranmeldung (UStVA) in der Basiswährung Euro. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung, die

konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Sondervorauszahlung Umsatzsteuer 1/11

sind elektronisch zu übermitteln (§ 18 Abs. 1 S. 1 UStG).

Hinweis:

Eine Umsatzsteuer-Voranmeldung kann elektronisch übermittelt bzw. gedruckt werden, wenn

Sie in den Mandantendaten bei den Basisprogrammdaten den entsprechenden

Umsatzsteuerarten-Schlüssel Fach 2, Kap. 3.2 und im Ordner Umsatzbesteuerung (PC und

RZ) bei der Datenübermittlung den entsprechenden Schlüssel erfasst haben Fach 2, Kap.

3.3.4.

Tipp: Als Anwender der DATEV-Rechnungswesenprodukte stehen Ihnen für die Übermittlung

der umsatzsteuerlichen Werte an die Finanzverwaltung zwei Wege zur Verfügung: für

Anwender mit Zugang zum DATEV-Rechenzentrum die Datenübermittlung über das DATEV-

Rechenzentrum, für Anwender ohne Zugang die Datenübermittlung über das Internet

(Telemodul DÜ Rechnungswesen) Kap. 3 Datenübermittlung für Steueranmeldungen nutzen.

2.1 Regelbesteuerungsverfahren

Grundsätzlich ist das Quartal Voranmeldungszeitraum für die Umsatzsteuer. Erst bei Erreichen

einer Steuerschuld von größer als 7.500 Euro im vorangegangenen Kalenderjahr wird die

monatliche Abgabe bzw. Übermittlung zur Pflicht (§ 18 Abs. 2 UStG). Bei Guthaben größer als

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Dokument: 0906006 Seite 396 von 608

7.500 Euro kann der Unternehmer wählen zwischen monatlich oder quartalsweise (§ 18 Abs.

2a UStG).

Die Wahl des Umsatzsteuerartenschlüssels (UStA) für die UStVA hängt vom

Voranmeldungszeitraum und von der Anzahl der Einreichungen der Daten ab. Außerdem

müssen Sie dem Programm mitteilen, ob Soll- oder Ist-Versteuerung vorliegt.

Bei der Übermittlung bzw. Ausgabe können Sie wählen:

o UStVA-Übermittlung bzw. Ausgabe mit laufenden Buchungen

o UStVA-Übermittlung bzw. Ausgabe nur auf Abruf

2.1.1 Was Sie bei laufender Übermittlung bzw. Ausgabe beachten müssen

Automatische Datenübermittlung/Ausgabe der UStVA wählen

Bei automatischer Datenübermittlung der UStVA mit laufenden Buchungen wählen Sie:

UStA Ausgabesteuerung bei laufender Übermittlung bzw. Ausgabe

B Soll-Versteuerung mit UStVA pro Einreichung

D Ist-Versteuerung mit UStVA pro Einreichung

G Soll-Versteuerung mit UStVA monatlich

H Ist-Versteuerung mit UStVA monatlich

K Soll-Versteuerung mit UStVA vierteljährlich

L Ist-Versteuerung mit UStVA vierteljährlich

Tipp: Wenn Sie die automatische Datenübermittlung mit laufenden Buchungen unterdrücken

wollen, um zum Beispiel keine UStVA bei Nachbuchungen automatisch bereitstellen zu lassen,

können Sie in den Mandantendaten die Unterdrückung der automatischen Datenübermittlung

hinterlegen, bevor Sie die Buchungen senden Fach 2, Kap. 3.3.4 Datenübermittlung an die

Finanzverwaltung erfassen.

UStVA-Null-Meldung bei UStA-Schlüssel B, D

Bei Einreichungen von Buchungen ohne USt-Werte wird eine UStVA-Null-Meldung übermittelt

bzw. erstellt. Dies gilt für die UStA-Schlüssel B = Soll-Versteuerung mit UStVA je Einreichung

und D = Ist-Versteuerung mit UStVA je Einreichung.

o USt-relevante Buchungen wurden nachgereicht

Wurde eine Null-Meldung übermittelt bzw. ausgegeben und Sie haben später für den

gleichen Voranmeldungszeitraum USt-relevante Buchungen nachgereicht, gilt auch für

die UStVA je Einreichung, dass Sie anschließend eine erneute bzw. berichtigte UStVA

erhalten.

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Dokument: 0906006 Seite 397 von 608

o Buchungen ohne USt-Werte wurden nachgereicht

Haben Sie eine Null-Meldung erhalten und reichen mehrfach Buchungen ohne USt-

Werte ein, wird keine weitere UStVA-Null-Meldung übermittelt bzw. ausgegeben.

Tipp: Reichen Sie umsatzsteuerlich relevante und nicht relevante Buchungen getrennt im

Monat mehrmals ein, zum Beispiel dekadenweise und Ihre Umsatzsteuer war im

vorangegangenen Jahr größer als 7.500 Euro, empfehlen wir Ihnen, in den Mandantendaten

den Umsatzsteuerartenschlüssel von je Einreichung auf monatlich umzuschlüsseln Fach 2,

Kap. 3.2:

o bei Soll-Versteuerung: von Schlüssel B auf G

o bei Ist-Versteuerung: von Schlüssel D auf H

UStVA-Null-Meldung bei UStA-Schlüssel G/H bzw. K/L

Sind für einen bestimmten Voranmeldungszeitraum Buchungen angefallen, die nicht USt-

relevant waren und Sie haben im Vorlauf den effektiven Monats- bzw. Quartalsletzten erfasst,

erhalten Sie automatisch eine UStVA-Null-Meldung.

o USt-relevante Buchungen wurden nachgereicht

Haben Sie eine Null-Meldung übermittelt bzw. erhalten und reichen später für den

gleichen Voranmeldungszeitraum USt-relevante Buchungen ein, erhalten Sie eine

erneute bzw. berichtigte UStVA.

o Buchungen ohne USt-Werte wurden nachgereicht

Haben Sie eine Null-Meldung übermittelt bzw. erhalten und reichen mehrfach

Buchungen ohne USt-Werte ein, wird keine weitere UStVA-Null-Meldung übermittelt

bzw. ausgegeben.

Keine berichtigte bzw. erneute UStVA

In folgenden Fällen wird keine erneute bzw. berichtigte UStVA bereitgestellt/ausgegeben:

o Sie haben die UStVA wiederholt angefordert und die UStVA-Werte bleiben unverändert.

o Sie haben in einer Einreichung mit umsatzsteuerlichen Buchungen die UStVA

gleichzeitig auf unterschiedliche Weise angefordert, zum Beispiel per Einreichung von

umsatzsteuerlichen Buchungen und parallel per Abruf. Sie erhalten nur eine UStVA.

Hinweis:

Außer UStA-Schlüssel A = keine USt-Rechnung, kann bei allen Umsatzsteuerartenschlüsseln

die UStVA neben der laufenden Ausgabe jederzeit zusätzlich abgerufen werden.

Berichtigungskennzeichen erfassen

Sie können das Berichtigungskennzeichen zu einer Anmeldung, UStVA bzw. USt 1/11,

Kennzahl 10 beim Abruf der Auswertung, zum Beispiel mit DATEV Kanzlei-

RechnungswesenKap. 2.2 bzw. Kap. 5.4, mit erfassen, wenn das DATEV-Programm nicht

erkennen kann, dass ein Berichtigungskennzeichen zu setzen bzw. zu löschen ist, da Sie zum

Beispiel die Anmeldung bereits per ELSTER an die Finanzverwaltung übermittelt haben Fach 9,

Kap. 3 Datenübermittlung mit dem Telemodul DÜ Rechnungswesen.

2.1.2 Was Sie bei UStVA nur auf Abruf beachten müssen

Keine automatische Datenübermittlung/Ausgabe der UStVA wählen

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Dokument: 0906006 Seite 398 von 608

Wenn Sie grundsätzlich keine automatische Datenübermittlung/Ausgabe der UStVA mit

laufenden Buchungen wünschen, wählen Sie die Ausgabeform nur auf Abruf. Sie erhalten

eine UStVA nur noch, wenn sie abgerufen wird.

Bei folgenden UStA-Schlüsseln wird die UStVA nur auf Abruf übermittelt bzw. ausgegeben:

UStA Ausgabesteuerung nur auf Abruf

C Soll-Versteuerung ohne UStVA (UStVA nur auf Abruf)

E Ist-Versteuerung ohne UStVA (UStVA nur auf Abruf)

M Pauschalierer ohne UStVA (UStVA nur auf Abruf)

Hinweis:

Weitere Informationen zum Abruf finden Sie in Kap. 2.2.

2.1.3 Zur Auswertung UStVA

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) erhalten Sie zur Datenübermittlung bereitgestellt,

wenn Sie in den Mandantendaten FIBU Datenübermittlung erfasst haben, Fach 2, Kap.

3.3.4, andernfalls erfolgt automatisch der Druck im DATEV-Rechenzentrum 3fach in DIN-A4-

Format (USt 1A): 1 Original und 2 Duplikate.

Steuernummer und Finanzamt

Die Steuernummer, die Sie in den Mandantendaten FIBU erfasst haben, wird um die

maschinelle Ordnungsangabe nach Bundesland ergänzt und in die UStVA eingesetzt. Die

zutreffende Ordnungsangabe wird über die Finanzamtsnummer Fach 2, Kap. 3.3.1 ermittelt.

Fehlt die Steuernummer, ist aber die Finanzamtsnummer gespeichert, wird in der UStVA nur

die Ordnungsangabe des entsprechenden Bundeslandes ausgegeben.

Der Name des Finanzamts und der jeweilige Länderschlüssel wird in der UStVA so ausgegeben,

wie er sich aus Ihrer Eingabe der Finanzamtsnummer in den Mandantendaten ergibt.

Allgemeine Kennzahlen UStVA

Die allgemeinen Kennzahlen der UStVA dienen der Auswertungssteuerung. Um bei

Datenübermittlung über das DATEV-Rechenzentrum die bereitstehenden Daten zu bearbeiten,

zu löschen, die Termine oder die Zahlungsmodalitäten zu ändern oder zum Beispiel das

Berichtigungskennzeichen Kennzahl 10 der Umsatzsteuer-Voranmeldung und USt 1/11

aufzuheben oder zu setzen, empfehlen wir Ihnen, den DATEV-Programmbaustein Übersicht

Datenübermittlung Finanzverwaltung zu nutzen Kap. 3.4, den Sie über einen zusätzlichen

Menüpunkt unter Daten holen in den DATEV-Programmen Kanzlei-Rechnungswesen und

Rechnungswesen aufrufen können.

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Kennzahl 10

Berichtigungskennzeichen

Bei Nachbuchungen unter einem Vorlauf für frühere Monate des laufenden Kalenderjahres wird

ebenfalls eine UStVA ausgegeben. Sie enthält die korrigierten Gesamtwerte des

entsprechenden Voranmeldungszeitraums. Das Programm kennzeichnet diese berichtigte

UStVA bei Kennzahl 10 mit einer 1. Haben Sie bisher noch keine UStVA übermittelt

(abgegeben), müssen Sie bei der berichtigten UStVA bei Kennzahl 10 das

Berichtigungskennzeichen wieder aufheben.

Kennzahl 22

Belege zur UStVA

Reichen Sie Belege (Verträge, Rechnungen, Erläuterungen auf gesonderten Anlagen usw.) bei

Ihrem Finanzamt ein, tragen Sie in die Umsatzsteuer-Voranmeldung, Kennzahl 22 eine 1 ein.

Kennzahl 26

Einzugsermächtigung

Das generell erteilte Lastschriftverfahren kann in allen Bundesländern über UStVA- bzw. USt

1/11, Kennzahl 26 ausgesetzt werden.

Kennzahl 29

Verrechnung/Abtretung

Wollen Sie Überschüsse in der UStVA nicht sofort geltend machen, sondern verrechnen lassen

oder an eine andere Steuerschuld abtreten, teilen Sie es Ihrem zuständigen Finanzamt auf

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Dokument: 0906006 Seite 400 von 608

einem gesonderten Blatt mit, zum Beispiel mit welcher Steuerschuld des Mandanten

verrechnet oder an welche Steuerschuld abgetreten werden soll und tragen Sie in die

Umsatzsteuer-Voranmeldung, Kennzahl 29 eine 1 ein.

Kontenrahmenbeschreibung nutzen

Zu jedem DATEV-Standardkontenrahmen können Sie eine Kontenrahmenbeschreibung

anfordern. Sie enthält zum Beispiel die standardmäßigen Kontenabfragen zu den Kennzahlen

der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Die Kontenrahmenbeschreibungen stehen Ihnen als

Download (PDF-Datei) über die DATEV Informations-Datenbank zur Verfügung, für das

Jahr 2009 über die Dokumentnummer 0907029.

2.2 Umsatzsteuer-Voranmeldung im Rechenzentrum bereitstellen bzw. abrufen

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) auf Abruf ermöglicht Ihnen die jederzeitige

Bereitstellung zur Datenübermittlung bzw. den jederzeitigen Druck einer UStVA auch zusätzlich

zur laufenden Übermittlung bzw. Ausgabe Kap. 2.1.

Wenn Sie keine automatische Übermittlung bzw. Ausgabe der UStVA mit laufenden

Buchungen wünschen, wählen Sie die Ausgabeform nur auf Abruf und erfassen den

Umsatzsteuerartenschlüssel C, E oder MFach 2, Kap. 3.2.

Hinweis:

Sie können die UStVA bei allen Umsatzsteuerarten-Schlüsseln bereitstellen bzw. abrufen,

außer bei UStA-Schlüssel A = keine Umsatzsteuerrechnung.

UStVA im RZ anfordern

So rufen Sie eine Umsatzsteuer-Voranmeldung im DATEV-Rechenzentrum ab

Voraussetzung: Ein Umsatzsteuerarten-Schlüssel mit Umsatzsteuerrechnung ist

erfasst.

1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung.

2. Wählen Sie Bestand | Daten senden | Rechnungswesen-Abrufe.

Das Register Rechnungswesen-Abrufe mit den Registerkarten Einzelabrufe,

Monatspakete und Sendeübersicht wird geöffnet.

3. Klicken Sie in der Registerkarte Einzelabrufe auf die Schaltfläche Neu.

Das Dialogfenster Einmaliger Abruf anlegen wird geöffnet.

4. Doppelklicken Sie in der Strukturansicht auf den Ordner Umsatzsteuer und darin auf

die Umsatzsteuer-Voranmeldung.

Das Abruffenster der Umsatzsteuer-Voranmeldung wird geöffnet und ist vom

Programm automatisch mit dem entsprechenden Abrufjahr und der Anzahl 3fach

vorbelegt.

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Dokument: 0906006 Seite 401 von 608

5. Um eine Umsatzsteuer-Voranmeldung zum Beispiel für den Monat März zu erhalten,

erfassen Sie im Abruffenster im Feld Zeitraum den Schlüssel 3 für März.

Sie erhalten die Umsatzsteuer-Voranmeldung in Papierform 3fach im DATEV-

Rechenzentrum gedruckt bzw. zur Datenübermittlung bereitgestellt, wenn Sie

Datenübermittlung an die Finanzverwaltung in den Mandantendaten FIBU erfasst

haben, Fach 2, Kap. 3.3.5.

- oder -

Soll die Umsatzsteuer-Voranmeldung abweichend vom Einfachabruf bereitgestellt bzw.

ausgegeben werden, erfassen Sie die Felder im Abruffenster entsprechend.

Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im

Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die

Taste F1.

Hinweis:

Innerhalb einer Einreichung ist der Abruf der Umsatzsteuer-Voranmeldung mehrmals möglich,

wenn im Abruffenster im Feld Zeitraum unterschiedliche Zeiträume bzw. im Feld Ausgabe

unterschiedliche Werte erfasst sind. Sie kann auch rückwirkend für alle zurückliegenden

Monate bzw. Quartale des aktuellen Jahres und des Vorjahres angefordert werden.

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Dokument: 0906006 Seite 402 von 608

UStVA-Null-Meldung bereitstellen

Rufen Sie für einen Voranmeldungszeitraum (Monat, Quartal) eine UStVA ab, für den keine

umsatzsteuerlichen Werte vorhanden sind, wird eine UStVA-Null-Meldung zur

Datenübermittlung bereitgestellt bzw. ausgegeben.

Berichtigungskennzeichen (Kennzahl 10) erfassen

Die Eingabe des Berichtigungskennzeichens (Kennzahl 10) ist erforderlich, wenn das

Programm nicht erkennen kann, dass ein Berichtigungskennzeichen zu setzen bzw. zu löschen

ist, wenn Sie zum Beispiel eine Anmeldung bereits per ELSTER übermittelt haben.

Wird die Bereitstellung zur Datenübermittlung der UStVA durch die Einreichung

umsatzsteuerlicher Buchungen ausgelöst und Sie haben zuvor, zum Beispiel per ELSTERKap. 3

eine Anmeldung bereits übermittelt, wird für den betreffenden Zeitraum im DATEV-

Rechenzentrum automatisch keine berichtigte UStVA bereitgestellt/ausgegeben und Sie

müssen in der gleichen Verarbeitung das Berichtigungskennzeichen setzen.

Um für die Umsatzsteuer-Voranmeldung das Berichtigungskennzeichen bei Kennzahl 10

zu setzen, erfassen Sie im Abruffenster den Schlüssel 1 Berichtigte Anmeldung (Kz.

10).

Sie erhalten die UStVA zum Beispiel für März mit Berichtigungskennzeichen bei

Kennzahl 10 zur Datenübermittlung bereitgestellt, wenn Sie Datenübermittlung an die

Finanzverwaltung in den Mandantendaten FIBU erfasst haben, Fach 2, Kap. 3.3.4.

- oder -

Wird die Bereitstellung zur Datenübermittlung der UStVA durch umsatzsteuerliche

Buchungen ausgelöst und die Werte der UStVA verändert und Sie rufen für diesen

Voranmeldungszeitraum (Monat, Quartal) die UStVA zum wiederholten Male ab, wird

automatisch für den betreffenden Zeitraum eine berichtigte UStVA

bereitgestellt/ausgegeben mit Eintrag bei Kennzahl 10. Haben Sie bisher noch keine

UStVA an Ihr Finanzamt übermittelt (abgegeben), müssen Sie in der berichtigten UStVA

bei Kennzahl 10 die 1 händisch durchstreichen bzw. bei Datenübermittlung in der

gleichen Verarbeitung mit dem Buchungsvorlauf das Berichtigungskennzeichen wieder

aufheben.

Um für eine Umsatzsteuer-Voranmeldung, das vorhandene Berichtigungskennzeichen

bei Kennzahl 10 zu löschen, erfassen Sie zum Beispiel beim Abruf den Schlüssel 0

(Nein).

Sie erhalten die UStVA zum Beispiel für März ohne Berichtigungskennzeichen bei

Kennzahl 10 zur Datenübermittlung bereitgestellt, wenn Sie Datenübermittlung an die

Finanzverwaltung in den Mandantendaten FIBU erfasst haben, Fach 2, Kap. 3.3.4.

Sie erhalten die UStVA zum Beispiel für März ohne Berichtigungskennzeichen bei

Kennzahl 10 in Papierform 3fach im DATEV-Rechenzentrum gedruckt, ein Original und

zwei Duplikate, wenn Sie keine Datenübermittlung an die Finanzverwaltung erfasst

haben.

Tipp: Sie können das Berichtigungskennzeichen (Kennzahl 10 der UStVA und USt 1/11)

jederzeit mit der Komponente Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung aufheben

oder setzen Kap. 3.4.

Keine berichtigte bzw. erneute UStVA

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Dokument: 0906006 Seite 403 von 608

In folgenden Fällen wird keine erneute bzw. berichtigte UStVA bereitgestellt/ausgegeben:

o Sie haben die UStVA wiederholt angefordert und die UStVA-Werte bleiben unverändert.

o Sie haben in einer Einreichung mit umsatzsteuerlichen Buchungen die UStVA

gleichzeitig auf unterschiedliche Weise angefordert, zum Beispiel per Einreichung von

umsatzsteuerlichen Buchungen und parallel per Rechnungswesen-Abruf. Sie erhalten

nur eine UStVA.

Bei abweichendem Wirtschaftsjahr abrufen

Rufen Sie bei abweichendem Wirtschaftsjahr für einen Voranmeldungszeitraum (Monat,

Quartal) eine UStVA ab, der im neuen Kalenderjahr liegt, ist im Feld Jahr im Abrufvorlauf

stets mit dem Kalenderjahr des Voranmeldungszeitraums zu erfassen.

Beispiel: Beginnt das abweichende Wirtschaftsjahr am 01.05.2009 und endet am 30.04.2010,

erfassen Sie für die UStVA März 2010 im Feld Jahr im Abrufvorlauf das Jahr 2010, obwohl

Ihre Mandantendaten in 2009 gespeichert sind.

3 Datenübermittlung für Steueranmeldungen nutzen

Orientierung:

Voranmeldung ist elektronisch zu übermitteln

Nach § 18 Abs. 1 S. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) hat der Unternehmer bis zum 10. Tag nach

Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem

Vordruck auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu

übermitteln, in der er die Steuer für den Voranmeldungszeitraum (Vorauszahlung) selbst zu

berechnen hat; auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine

Übermittlung verzichten.

Es sind somit die Umsatzsteuer-Voranmeldung, die konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung

und die Sondervorauszahlung Umsatzsteuer 1/11 elektronisch zu übermitteln.

Hinweis:

Nach § 27 Abs. 9 UStG ist § 18 Abs. 1 S. 1 UStG erstmals auf Voranmeldungszeiträume

anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2004 enden. Weitere Informationen finden Sie in

der DATEV Informations-Datenbank, im Dokument: Datenübermittlung - Umsatzsteuer-

Voranmeldung - Übersicht, Dokumentnummer 1020709.

Zusammenfassende Meldung ist elektronisch zu übermitteln

Das Jahressteuergesetz 2007 verpflichtet Unternehmen für Meldezeiträume, die nach dem 31.

Dezember 2006 enden, die Zusammenfassende Meldung (ZM) auf elektronischem Weg an das

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln. Zur Vermeidung von Härten kann das

Finanzamt auf Antrag gestatten, dass die ZM in herkömmlicher Form abgegeben wird. Dies

trifft zu, wenn der Unternehmer nicht über die technischen Voraussetzungen verfügt, die für

die Übermittlung von Daten gemäß der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung eingehalten

werden müssen, Fach 7, Kap. 4.3.1 Datenübermittlung für Zusammenfassende Meldung

nutzen. Weitere Informationen finden Sie in der DATEV Informations-Datenbank, im

Dokument: Zusammenfassende Meldung (ZM), Dokumentnummer 1020980.

Datenübermittlung über das DATEV-Rechenzentrum nutzen

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Dokument: 0906006 Seite 404 von 608

Schon seit langem bietet DATEV die Datenübermittlung an die Finanzverwaltung über das

DATEV-Rechenzentrum an. Dieses seit vielen Jahren bewährte Verfahren für die elektronische

Datenübermittlung an die Rechenzentren der verschiedenen Oberfinanzdirektionen steht Ihnen

als komfortabler und sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung. Dies betrifft:

o Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Anträge auf Dauerfristverlängerungen

o Konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldungen und konsolidierte Anträge auf

Dauerfristverlängerungen

o Zusammenfassende Meldungen (ZM)

o Lohnsteuer-Anmeldungen

Die aktuellen Übermittlungstermine für die Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw.

Zusammenfassende Meldung und die damit verbundenen letzten Einreichungstermine finden

Sie in der DATEV Informations-Datenbank, Dokumentnummer 1030480.

Stichwort ELSTER

Unter dem Stichwort ELSTER (= ELektronische STeuerERklärung) werden die verschiedenen

von der Finanzverwaltung geschaffenen Wege zur elektronischen Übermittlung von

Steuerdaten zusammengefasst. Die Arten von ELSTER unterscheiden sich in der Software, die

für die Übertragung benötigt wird.

Weitere Informationen zur elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuerwerte über das

Internet über das so genannte ELSTER-Verfahren finden Sie in Fach 9, Kap. 3

Datenübermittlung mit dem Telemodul DÜ Rechnungswesen.

Vorteile bei DATEV nutzen

Die Vorteile der Datenübermittlung über das DATEV-Rechenzentrum sind:

o Ein Medium für alle Übermittlungen: Alle Übermittlungen an die unterschiedlichen

Behörden und Institutionen werden über ein einziges Medium - das DATEV-

Rechenzentrum - abgewickelt.

o DATEV in Verantwortung als Übermittler für alle UStVA: Die UStVA der einzelnen

Mandanten müssen an verschiedene, nämlich die jeweils zuständigen, Finanzämter

übermittelt werden. Diese Einzelübermittlungen übernimmt DATEV für Sie.

o Plausibilitätsprüfung: Die Daten werden automatisch auf Plausibilität geprüft, zum

Beispiel Prüfung der Finanzamts- und Steuernummer, Prüfung auf doppelte

Steuernummer.

o Termingerechte Datenübermittlung der UStVA: Die Übermittlung der UStVA über

das DATEV-Rechenzentrum ist schnell und zuverlässig. Eine termingerechte

Datenübermittlung der UStVA ist jederzeit gewährleistet. (Die Finanzbehörden haben in

der Regel keine Hotline für auftretende Störfälle. Da DATEV die Abwicklung übernimmt,

stellt das für Sie kein Problem dar.)

o Zuverlässige Datensicherung im DATEV-Rechenzentrum

Hinweis:

Voraussetzung für die Nutzung dieses Verfahrens ist das termingerechte Senden der

Buchungsdaten ins DATEV-Rechenzentrum.

Steuerungsmöglichkeiten nutzen

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Dokument: 0906006 Seite 405 von 608

Bei Teilnahme an der Datenübermittlung an die Finanzverwaltung über das DATEV-

Rechenzentrum, stehen Ihnen zum Beispiel folgende Steuerungsmöglichkeiten zur Verfügung:

o Fach 2, Kap. 3.3.1 Finanzamtsangaben am PC oder im Rechenzentrum anlegen

Wünschen Sie zum Beispiel die Unterdrückung der Weitergabe der

Steuerberateradresse bei Datenübermittlung, erfassen Sie in den Mandantendaten

unter Stammdaten |Mandantendaten | Registerkarte FIBU | Ordner

Umsatzbesteuerung (PC und RZ) in der Erfassungsmaske Konsolidierte UStVA /

Druck Berater-Adressdaten, zum Beispiel den Wert 1 für keine Ausgabe.

o Fach 2, Kap. 3.3.4 Datenübermittlung an die Finanzverwaltung erfassen

Einverständnis zur Datenübermittlung, sofortige Datenübermittlung bei Guthaben,

Übermittlung des Verrechnungswunsches bei Guthaben, Formularausgabe UStVA, USt

1/11 und ZM bei Nicht-Datenübermittlung unterdrücken, automatische

Datenübermittlung der UStVA unterdrücken, Protokollausgabe bei Datenübermittlung

steuern.

o Fach 4, Kap. 1.1.5 Datenübermittlung UStVA temporär unterdrücken

Im DATEV-Programm Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen haben Sie die

Möglichkeit, beim Senden eines Buchungsvorlaufs eine Kennung mitzugeben, um eine

unerwünschte Datenübermittlung zu vermeiden. Diese Unterdrückung der Übermittlung

gilt nur für diese Verarbeitung im DATEV-Rechenzentrum.

o Fach 6, Kap. 2.2 Umsatzsteuer-Voranmeldung im Rechenzentrum bereitstellen bzw.

abrufen

Anwender, bei denen in den Mandantendaten eine UStVA auf Abruf erfasst ist,

Umsatzsteuerartenschlüssel C, E, M, müssen einen gesonderten Abruf für die

Bereitstellung der UStVA einreichen, um an der Datenübermittlung teilzunehmen.

o Fach 6, Kap. 3.4 Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung nutzen

Sie können sich über die im DATEV-Rechenzentrum gespeicherten Übermittlungsdaten

der UStVA bzw. USt 1/11 informieren, diese bearbeiten und löschen und zum Beispiel

die Termine oder die Zahlungsmodalitäten für den Ausweis der Kennzahlen 22, 26 und

29 in der UStVA bzw. USt 1/11 ändern.

o Fach 6, Kap. 4.2 USt 1/11 bereitstellen bzw. abrufen

Für die Berechnung der Sondervorauszahlung können nur gemeldete

Umsatzsteuerwerte berücksichtigt werden. Bei berichtigten Voranmeldungen werden die

berichtigten Umsatzsteuerwerte für die Berechnung herangezogen.

o Fach 6, Kap. 4.3 Manuelles USt 1/11 bereitstellen

Um die Datenübermittlung des USt 1/11 bei fehlenden Buchungsdaten im Vorjahr, zum

Beispiel bei Neugründern oder in anderen Ausnahmefällen abweichend von den zu

Grunde liegenden Buchungsdaten zu ermöglichen, können Sie ein manuell ermitteltes

USt 1/11 zur Datenübermittlung im DATEV-Rechenzentrum bereitstellen.

o Fach 6, Kap. 5.4 Konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung bereitstellen bzw. abrufen

Wenn Datenübermittlung beim Empfänger vorliegt, können Sie mit einem

Rechnungswesen-Abruf die konsolidierten Umsatzsteuerwerte übermitteln.

o Fach 6, Kap. 6.2 USt 1/11 bei konsolidierter UStVA bereitstellen bzw. abrufen

Als Anwender der konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. der konsolidierten

Sondervorauszahlung USt 1/11 stellt der Empfänger die Sondervorauszahlung mit

einem Rechnungswesen-Abruf zur Datenübermittlung bereit.

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Dokument: 0906006 Seite 406 von 608

Weitere Informationen zur elektronischen Datenübermittlung in den Programmen des

Rechnungswesens finden Sie in der DATEV Informations-Datenbank, Dokumentnummer

1020709 oder im Wegweiser Elektronische Datenübermittlung an die

Finanzverwaltung - Umsetzung in den Programmen des betrieblichen

Rechnungswesens, Dokumentnummer 0908661.

DATEV-Termine beachten

Bei termingerechter und korrekter Verarbeitung der Buchungsdaten im DATEV-Rechenzentrum

stellen Sie mit der Teilnahme am Übermittlungsverfahren sicher, dass Ihre UStVA bzw. ZM

fristgerecht bei der Finanzverwaltung eingereicht werden.

Die DATEV-Termine zur Datenübermittlung finden Sie in der DATEV Informations-

Datenbank, Dokumentnummer 1030480.

Hinweis:

Damit DATEV Ihre Anmeldungen termingerecht übermitteln kann, sind die Termine im

vorgenannten Dokument, in der Spalte Letzte berücksichtigte Verarbeitung im

Rechenzentrum: UStVA / ZM (Einreichung bis 15:25 Uhr) einzuhalten. Das Datum der

Versendung durch DATEV ist das Einreichungsdatum beim Finanzamt. Sie finden den

Datenfahrplan in der DATEV Informations-Datenbank, Dokumentnummer 0908200.

Weitere Informationen zur termingerechten Teilnahme an der Datenübermittlung finden Sie in

Kap 3.3 An Datenübermittlung teilnehmen.

3.1 Wann findet Datenübermittlung statt?

Gesetzliche Grundlage ist die StDÜV

Die gesetzliche Grundlage bildet die Verordnung über die Abgabe von Steueranmeldungen auf

maschinell verwertbaren Datenträgern Steuerdaten-Übermittlungsverordnung-StDÜV.

Folgende Steueranmeldungen können übermittelt werden:

o Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die nach § 18 Abs. 1 und 2 UStG monatlich oder

vierteljährlich einzureichen sind

o Anträge auf Dauerfristverlängerungen und Anmeldung von Sondervorauszahlungen

nach

§ 18 Abs. 6 UStG in Verbindung mit §§ 46, 47 UStDV

o Steueranmeldungen nach § 41a EStG

Voraussetzung ist, Sie haben Ihr Einverständnis zur Datenübermittlung in den

Mandantendaten erfasst unter Stammdaten | Mandantendaten | FIBU, Ordner

Umsatzbesteuerung (PC und RZ), im Dialogfenster Datenübermittlung /

Fristverlängerung, Fach 2, Kap. 3.3.4:

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Dokument: 0906006 Seite 407 von 608

Die Datenübermittlung führt das Programm mit der zugehörigen Steueranmeldung durch.

Datenübermittlung findet statt, wenn...

Für folgende Auswertungen können Sie die Datenübermittlung nutzen:

UStVA

Eine Datenübermittlung der UStVA-Werte findet statt, wenn Sie...:

o in den Mandantendaten Datenübermittlung und ggf. Fristverlängerung (MPD-

Kz. 131 ggf. 130) und die Finanzamts- und Steuernummer (MPD-Kz. 112 -

113) erfasst haben Fach 2, Kap. 3.3.4 und wenn Sie...

o laufende Buchungen eingereicht haben, mit der Folge einer UStVA-Ausgabe,

entsprechend dem in den Mandantendaten hinterlegten USt-Artenschlüssel

(MPD-Kennziffer 102) und keine temporäre Unterdrückung erfolgt ist, Fach 4,

Kap. 1.1.5 Datenübermittlung UStVA temporär unterdrücken bzw. auch die

automatische Datenübermittlung nicht unterdrückt ist (MPD-Kennziffer 135)

Fach 2, Kap. 3.3.4.

o die UStVA mit einem Rechnungswesen-Abruf im Rechenzentrum anfordern Kap.

2.2.

Haben Sie in den Mandantendaten Rückübertragung Umsatzsteuer-Protokolle

erfasst, Fach 2, Kap. 3.3.2, erhalten Sie das Datenübermittlungsprotokoll

rückübertragen.

USt 1/11

Eine Datenübermittlung der USt 1/11-Werte findet statt, wenn Sie...:

o in den Mandantendaten Datenübermittlung und ggf. Fristverlängerung (MPD-

Kz. 131 ggf. 130) und die Finanzamts- und Steuernummer (MPD-Kz. 112 -

113) erfasst haben Fach 2, Kap. 3.3.4 und wenn Sie...

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Dokument: 0906006 Seite 408 von 608

o das USt 1/11 mit einem Rechnungswesen-Abruf im Rechenzentrum anfordern

Kap. 4.2.

Haben Sie in den Mandantendaten Rückübertragung Umsatzsteuer-Protokolle

erfasst Fach 2, Kap. 3.3.2, erhalten Sie das Datenübermittlungsprotokoll

rückübertragen.

o das manuelle USt 1/11 mit einem Rechnungswesen-Abruf im Rechenzentrum

angefordert haben Kap. 4.3.

Konsolidierte UStVA

Eine Datenübermittlung der konsolidierten UStVA-Werte findet statt, wenn Sie...:

o in den Mandantendaten beim Empfänger Datenübermittlung und ggf.

Fristverlängerung (MPD-Kz. 131 ggf. 130) und die Finanzamts- und

Steuernummer (MPD-Kz. 112 - 113) und das Einverständnis zur Konsolidierung

(MPD-Kz. 120) beim Empfänger und beim Abgebenden erfasst haben Fach 2,

Kap. 3.3.4 und wenn Sie...

o die konsolidierte UStVA mit einem Rechnungswesen-Abruf im Rechenzentrum

abgerufen haben Kap. 5.

Haben Sie Rückübertragung erfasst, werden die UStVA-Werte der konsolidierten

UStVA zur Datenübermittlung bereitgestellt und gleichzeitig das

Datenübermittlungsprotokoll rückübertragen.

Konsolidierte USt 1/11

Eine Datenübermittlung der konsolidierten USt 1/11-Werte findet statt, wenn Sie...:

o in den Mandantendaten beim Empfänger Datenübermittlung und ggf.

Fristverlängerung (MPD-Kz. 131 ggf. 130) und die Finanzamts- und

Steuernummer (MPD-Kz. 112 - 113) und das Einverständnis zur Konsolidierung

(MPD-Kz. 120) beim Empfänger und beim Abgebenden erfasst haben Fach 2,

Kap. 3.3.4 und...

o das konsolidierte USt 1/11 mit einem Rechnungswesen-Abruf im Rechenzentrum

abgerufen haben Kap. 6.

Haben Sie Rückübertragung erfasst, werden die USt 1/11-Werte der

konsolidierten UStVA zur Datenübermittlung bereitgestellt und gleichzeitig das

Datenübermittlungsprotokoll rückübertragen.

o das manuelle USt 1/11 mit einem Rechnungswesen-Abruf im Rechenzentrum

beim Empfänger abgerufen haben Kap. 4.3.

Zusammenfassende Meldung (ZM)

Eine Datenübermittlung der ZM-Werte findet statt, wenn Sie...:

o in den Mandantendaten Datenübermittlung für die Zusammenfassende

Meldung und ggf. Fristverlängerung (MPD-Kz. 162 ggf. 130) erfasst haben Fach

2, Kap. 3.3.5 und wenn Sie...

o laufende Buchungen eingereicht haben, mit der Folge einer ZM-Ausgabe,

entsprechend dem in den Mandantendaten hinterlegten Zeitraumschlüssel

beim Meldezeitraum Fach 2, Kap. 3.3.5.

Haben Sie in den Mandantendaten Rückübertragung ZM-Protokolle erfasst,

erhalten Sie die Protokolle zur ZM rückübertragen.

o oder die ZM mit einem Rechnungswesen-Abruf im Rechenzentrum abgerufen

haben Fach 7, Kap. 4.3.

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3.2 Teilnahme beantragen

Alle Anwender des DATEV-Programms Finanzbuchführung im Rechenzentrum, bei denen in

den Mandantendaten ein USt-Artenschlüssel erfasst ist (Schlüssel: B, D, G, H, K, L), können

an der Datenübermittlung zur Finanzverwaltung teilnehmen, auch wenn ein Antrag auf

Dauerfristverlängerung und Anmeldung von Sondervorauszahlungen vorliegt.

Gesonderter Abruf für Bereitstellung erforderlich

Anwender, bei denen in den Mandantendaten ein USt-Artenschlüssel auf Abruf erfasst ist

(Schlüssel: C, E, M), müssen einen gesonderten Abruf für die Bereitstellung der UStVA

einreichen, um an der Datenübermittlung zur Finanzverwaltung teilzunehmen.

Voraussetzungen erfüllt?

Folgende Voraussetzungen müssen für die Teilnahme an der Datenübermittlung über das

DATEV-Rechenzentrum erfüllt sein:

Einrichten der Datenübermittlung in den Mandantendaten

Siehe Kap. 3.1

Senden und Verarbeiten der Buchführung im DATEV-Rechenzentrum

Teilnahme nicht möglich

Die Datenübermittlung ist nicht möglich, wenn Sie in den Mandantendaten den USt-

Artenschlüssel A erfasst haben bzw. eine temporäre Unterdrückung erfolgt ist, Fach 4, Kap.

1.1.5 Datenübermittlung UStVA temporär unterdrücken. Auch bei doppelter Steuernummer

lehnt das Programm eine Datenübermittlung ab.

Reichen Sie zum Beispiel die gleiche Steuernummer in verschiedenen Verarbeitungen ein, wird

die betreffende UStVA/USt 1/11 bereitgestellt aber nicht übermittelt. Sie erhalten einen

entsprechenden Hinweis auf dem DÜ-Protokoll. Geht eine Steuernummer mehrfach in eine

Verarbeitung ein, wird auch hier bereitgestellt und nicht übermittelt und Sie werden aus

technischen Gründen per Brief informiert.

UStVA-Datenübermittlung erfassen

Bevor Sie die umsatzsteuerlich relevanten Buchungen für die Datenübermittlung einreichen,

erfassen Sie in den Mandantendaten die gewünschten Werte Fach 2, Kap. 3.3.4.

3.3 An Datenübermittlung teilnehmen

Daten einreichen

Alle bis zum Einreichungszeitpunkt bei DATEV zur Verarbeitung vorliegenden umsatzsteuerlich

relevanten Buchungen werden der jeweiligen annehmenden Stelle durch DATEV elektronisch

übermittelt.

Reichen Sie pro Voranmeldungszeitraum Ihre Daten mehrmals ein, werden immer die

aktuellsten Umsatzsteuerwerte für die Datenübermittlung bereitgestellt.

Über die bereitgestellten Daten erhalten Sie bei jeder Einreichung ein:

o Datenübermittlungsprotokoll UStVA und/oder

o Werteblatt UStVA.

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Dokument: 0906006 Seite 410 von 608

Haben Sie in den Mandantendaten monatliche (1/4-jährliche) Ausgabe gespeichert, werden

nur die Teilmonate für die Datenübermittlung bereitgestellt, bei denen Sie den effektiven

Monatsletzten (effektiven Quartalsletzten) im Datum bis erfasst haben.

Gesonderter Abruf für Bereitstellung erforderlich

Anwender, bei denen in den Mandantendaten ein USt-Artenschlüssel auf Abruf erfasst ist

(Schlüssel: C, E, M), müssen einen gesonderten Abruf für die Bereitstellung der UStVA

einreichen, um an der Datenübermittlung zur Finanzverwaltung teilzunehmen.

DATEV-Termine beachten

Bei termingerechter und korrekter Verarbeitung der Buchungsdaten im DATEV-Rechenzentrum

stellen Sie mit der Teilnahme am Übermittlungsverfahren sicher, dass Ihre UStVA bzw. ZM

fristgerecht bei der Finanzverwaltung eingereicht werden.

Die DATEV-Termine zur Datenübermittlung finden Sie in der DATEV Informations-

Datenbank, Dokumentnummer 1030480.

Hinweis:

Damit DATEV Ihre Anmeldungen termingerecht übermitteln kann, sind die Termine in der

Spalte Letzte berücksichtigte Verarbeitung im Rechenzentrum: UStVA / ZM

(Einreichung bis 15:25 Uhr) einzuhalten. Das Datum der Versendung durch DATEV ist das

Einreichungsdatum beim Finanzamt. Sie finden den Datenfahrplan in der DATEV

Informations-Datenbank, Dokumentnummer 0908200.

Welcher Übermittlungstermin für die Steueranmeldung herangezogen wird ist abhängig davon,

welchen Schlüssel Sie in den Mandantendaten (Abgabetermin der UStVA: mit/ohne

Dauerfristverlängerung) erfasst haben Fach 2, Kap. 3.3.4.

Verarbeitungsordnung und DATEV-Termine beachten

Haben Sie für einen Mandanten gleichzeitig Vorläufe mehrerer Verarbeitungsordnungen, zum

Beispiel monatliche FIBU-Vorläufe und Änderungen der FIBU-Stammdaten und/oder Änderung

individuelle Kontenfunktionen, ins DATEV-Rechenzentrum gesendet, werden Ihre

Buchungsvorläufe auf Grund der Verarbeitungsordnungen und den Verarbeitungszeiten im

Rechenzentrum zum Beispiel einen Verarbeitungslauf später als gesendet verarbeitet.

Zusammengehörige Daten, zum Beispiel FIBU-Kontenfunktionen und Buchungen, werden für

die Verarbeitung im DATEV-Rechenzentrum in einem Verarbeitungslauf zusammengefasst und

bilden beispielsweise die erste Verarbeitungsordnung. Weitere zusammengehörige Daten

werden zur zweiten Verarbeitungsordnung zusammengefasst usw. Pro Verarbeitungslauf im

Rechenzentrum kann nur eine Verarbeitungsordnung verarbeitet werden. Dadurch wird

gewährleistet, dass die Daten im Rechenzentrum in der gleichen, korrekten

Verarbeitungsreihenfolge wie vor Ort bearbeitet werden.

Beispiel: Ihre Sendedaten enthalten zwei Verarbeitungsordnungen. Die Daten müssen

spätestens einen Verarbeitungslauf vor der letzten Einreichung ins DATEV-Rechenzentrum

gesendet werden. Die Daten der ersten Verarbeitungsordnung werden sofort verarbeitet, die

Daten der zweiten Verarbeitungsordnung im nächsten Verarbeitungslauf und damit

fristgerecht.

Hinweis:

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Damit die UStVA termingerecht übermittelt werden kann, müssen Sie Ihre Daten entsprechend

der Anzahl der Verarbeitungsordnungen rechtzeitig ins Rechenzentrum senden. Bei mehr als

zwei Verarbeitungsordnungen, senden Sie Ihre Vorläufe entsprechend früher.

Verspätete UStVA bei Terminüberschreitung

Reichen Sie nach dem gesetzlichen Abgabetermin erstmals Buchführungsdaten für einen

Voranmeldungszeitraum ein, handelt es sich um eine verspätete Ersteinreichung der UStVA.

Die Umsatzsteuerwerte werden am nächsten Werktag an die Finanzverwaltung übermittelt.

Hinweis:

Verspätete Voranmeldungen werden bis Ende November des Folgejahres übermittelt.

Tipp: Möchten Sie die verspätete Voranmeldung nicht übermitteln, löschen Sie diese in der

Übersicht Datenübermittlung FinanzverwaltungKap. 3.4.

Übermittlung mit Steuerberateradresse

Bei Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) und dem Antrag auf

Dauerfristverlängerung USt 1/11, wird aus der Steuerberateradresse automatisch der Titel, der

Name, die Berufsbezeichnung, die Telefonnummer und der Mandantenname weitergegeben.

Damit soll im Falle von Unstimmigkeiten den Finanzämtern eine direkte Kontaktaufnahme mit

dem Steuerberater ermöglicht werden.

Tipp: Wünschen Sie die Unterdrückung der Weitergabe der Steuerberateradresse bei

Datenübermittlung, erfassen Sie in den Mandantendaten, Registerkarte FIBU | Ordner

Umsatzbesteuerung (PC und RZ) in der Erfassungsmaske Konsolidierte UStVA / Druck

Berater-Adressdaten, zum Beispiel mit dem Wert 1 für keine Ausgabe der Berater-

Adressdaten (BAD) Fach 2, Kap. 3.3.1.

Sofortige Datenübermittlung bei Guthaben

Entsteht für einen Voranmeldungszeitraum ein Steuerguthaben (UStVA, Kennzahl 83), können

Sie die UStVA ab einer bestimmten Guthabengrenze sofort am nächsten Werktag, frühestens

jedoch am ersten Werktag des entsprechenden Voranmeldungszeitraumes, übermitteln.

Die Guthabengrenze mit sofortiger Übermittlung der UStVA legen Sie in den

Mandantendaten, Registerkarte FIBU | Ordner Umsatzbesteuerung (PC und RZ), im

Dialogfenster Datenübermittlung / Fristverlängerung fest. Sie können die Guthabengrenze

jederzeit ändern.

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Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im

Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die

Taste F1.

Verrechnungswunsch/Abtretung bei Guthaben

Wollen Sie Überschüsse in der Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht sofort geltend machen,

sondern verrechnen oder abtreten lassen, teilen Sie Ihrem zuständigen Finanzamt auf einem

gesonderten Blatt Ihren Verrechnungs-/Abtretungswunsch mit, zum Beispiel mit welcher

Steuerschuld verrechnet bzw. an welche Steuerschuld abgetreten werden soll.

o Erfassen Sie für die Datenübermittlung in den Mandantendaten, Registerkarte FIBU |

Ordner Umsatzbesteuerung (PC und RZ), im Dialogfenster Datenübermittlung /

Fristverlängerung, im Feld Verrechnungswunsch/Abtretung bei Guthaben den

Wert 1 (Ja).

Ermittelt das Programm auf Grund der UStVA, Kennzahl 83 einen Überschuss, wird bei

UStVA, Kennzahl 29 der Wert 1 übermittelt und der Verrechnungs-/Abtretungswunsch

wird Ihnen gleichzeitig auf dem Datenübermittlungsprotokoll bestätigt.

Tipp: Wollen Sie den Überschuss in der UStVA für einen bestimmten Abrechnungszeitraum

(Monat bzw. Quartal) nicht verrechnen lassen oder abtreten, können Sie die

Zahlungsmodalitäten mit dem DATEV-Programmbaustein Übersicht Datenübermittlung

Finanzverwaltung temporär ändern Kap. 3.4.1.

Unterdrücken des amtlichen Formulars

Haben Sie Datenübermittlung an die Finanzverwaltung für die Umsatzsteuer-Voranmeldung,

Dauerfristverlängerung (USt 1/11) bzw. Zusammenfassende Meldung (ZM) erfasst und Ihre

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Daten werden nicht übermittelt, wenn zum Beispiel eine ungültige Steuernummer vorliegt,

können Sie die automatische Formularausgabe unterdrücken und erfassen in den

Mandantendaten, Registerkarte FIBU | Ordner Umsatzbesteuerung (PC und RZ), im

Dialogfenster Datenübermittlung / Fristverlängerung, im Feld Unterdrücken des amtl.

Formulars den Wert 1 (Ja).

Nachbuchungen

Wurde eine UStVA bzw. USt 1/11 für einen Anmeldungszeitraum an die Finanzverwaltung

übermittelt und Sie reichen nachträglich weitere steuerrelevante Buchungen für denselben

Anmeldungszeitraum ein (Nachbuchungen), wird eine berichtigte Anmeldung erstellt. Diese

berichtigte Anmeldung wird automatisch als solche gekennzeichnet (Kennzahl 10 = 1) und am

nächsten Werktag an die Finanzverwaltung übermittelt.

Hinweis:

Berichtigte Anmeldungen für Anmeldezeiträume des Vorjahres werden bis Ende November des

Folgejahres übermittelt.

Tipp: Möchten Sie die berichtigte Anmeldung nicht übermitteln, löschen Sie diese in der

Übersicht Datenübermittlung FinanzverwaltungKap. 3.4.3.

Null-Meldung

Falls Sie UStVA-Datenübermittlung in den Mandantendaten erfasst haben Fach 2, Kap. 3.3.4,

wird Ihre Null-Meldung wie jede andere Umsatzsteuer-Voranmeldung an die Finanzverwaltung

übermittelt. Bei Umsatzsteuerartenschlüsseln mit UStVA auf Abruf (Schlüssel: C, E und M)

müssen Sie einen gesonderten Abruf für die Bereitstellung der Null-Meldung senden.

Datenübermittlungsprotokoll UStVA beachten

Bei jeder Einreichung wird bei Teilnahme des Mandanten an der Datenübermittlung ein

Datenübermittlungsprotokoll UStVA und/oder Werteblatt UStVA rückübertragen bzw. im

DATEV-Rechenzentrum gedruckt. Wird mehrmals eingereicht, enthält das letzte Protokoll den

aktuellen Stand Ihrer Buchhaltung. Dieses Protokoll enthält alle für die Datenübermittlung

bereitgestellten Werte. Die Werte erscheinen auf dem Protokoll in der Reihenfolge, die dem

Aufbau der Originalformulare (UStVA bzw. USt 1/11) entspricht. Zusätzlich wird die

annehmende DV-Stelle und der Monat, in dem die Datenübermittlung stattfindet, angegeben.

Sie können die Ausgabe des Datenübermittlungsprotokolls (DÜ-Protokoll) in den

Mandantendaten im Ordner Umsatzbesteuerung (PC und RZ) | Anzahl, unter Anzahl

USt-Auswertungen individuell steuern Fach 2, Kap. 3.3.4. Die Ausgabe des

Datenübermittlungsprotokolls erfolgt generell mit Duplikat.

DÜ-Protokoll rückübertragen

Haben Sie in den Mandantendaten im Ordner Umsatzbesteuerung (PC und RZ) |

Datenübermittlung/Fristverlängerung, unter Rückübertragung DÜ-Protokoll den Wert

1 (Rückübertragung) gespeichert, erhalten Sie bei Datenübermittlung das DÜ-Protokoll

rückübertragen Fach 2, Kap. 3.3.2.

DÜ-Protokoll mit aktuellem PC/RZ-Stand

Im Programmteil Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung können Sie sich

jederzeit über den aktuellen Stand der bereitgestellten Übermittlungsdaten informieren Kap.

3.4. Sie können für bereitstehende oder übermittelte Daten ein Datenübermittlungsprotokoll

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angezeigt bzw. gedruckt erhalten. Es enthält den jeweils aktuellen Stand der bereitstehenden

oder übermittelten Daten (inkl. etwaiger Vor-Ort-Änderungen). Sie verfügen somit über ein

Protokoll, das den tatsächlich übermittelten Stand darstellt.

Der Aufruf erfolgt über die rechte Maustaste und der Auswahl Datenübermittlungsprotokoll:

30-Tage-Frist beachten

Rufen Sie die zur Rückübertragung für Sie bereitgestellten Protokolle innerhalb von 30 Tagen

auf Ihren PC nicht ab, werden sie im DATEV-Rechenzentrum gelöscht, soweit die Speicherfrist

überschritten ist Fach 1, Kap. 4.1.2.

3.4 Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung nutzen

Orientierung:

Mit Hilfe der Komponente Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung zum Beispiel in

DATEV Kanzlei-Rechnungswesen können Sie sich jederzeit über die im DATEV-

Rechenzentrum gespeicherten Übermittlungsdaten

o der UStVA und der konsolidierten UStVA,

o der Sondervorauszahlung USt 1/11 und der konsolidierten Sondervorauszahlung USt

1/11

o sowie der Zusammenfassenden Meldung (ZM)

informieren. Sie sehen, welche Daten zur Übermittlung bereitstehen und welche Daten bereits

an die Finanzverwaltung übermittelt wurden.

Hinweis:

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Voraussetzung für die Teilnahme an der Datenübermittlung ist, Sie haben Datenübermittlung

in den Mandantendaten erfasst und die Buchführung an das DATEV-Rechenzentrum zur

Verarbeitung gesendet.

In der Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung können Sie die bereitstehenden

Daten bearbeiten und löschen. Zum Beispiel können Sie Termine oder die

Zahlungsmodalitäten ändern. Alle Änderungen werden in der Änderungshistorie

dokumentiert.

Weitere Informationen zur elektronischen Datenübermittlung in den Programmen des

Rechnungswesens finden Sie

o im Wegweiser Elektronische Datenübermittlung an die Finanzverwaltung -

Umsetzung in den Programmen des betrieblichen Rechnungswesens

Informations-Datenbank, Dokumentnummer 0908661

o im Dokument Datenübermittlung - Übersicht Datenübermittlung

Finanzverwaltung - Informationen, Änderungen und Steuerungsmöglichkeiten,

Informations-Datenbank, Dokumentnummer 1034007

o in Fach 9, Kap. 3 Datenübermittlung mit dem Telemodul DÜ Rechnungswesen -

Datenübermittlung ohne DATEV-Rechenzentrum mit dem Telemodul DÜ

Rechnungswesen über das Internet über das so genannte ELSTER-Verfahren.

Termine für ZM

Seit 2007 haben Sie die Möglichkeit, sich in der Komponente Datenübermittlung

Finanzverwaltung unter Bereitstehende Daten und Übermittelte Daten über die

Datenübermittlung der Zusammenfassenden Meldung zu informieren. Die Übermittlung

über das DATEV-Rechenzentrum erfolgt zu bestimmten Terminen. Die Termine entnehmen Sie

der DATEV Informations-Datenbank, Dokumentnummer 1030480.

Programm aufrufen

So rufen Sie die Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung auf

1. Wählen Sie zum Beispiel im DATEV-Programm Kanzlei-Rechnungswesen über den

Menüpunkt Bestand | Daten holen | Übersicht Datenübermittlung

Finanzverwaltung.

2. Erfassen Sie im Dialogfenster Beraternummer eingeben die Beraternummer und

klicken Sie auf OK.

Eine Liste der Mandanten, für die Daten zur Übermittlung bereitstehen bzw. übermittelt

wurden, wird aus dem DATEV-Rechenzentrum geholt und an Ihren PC übertragen.

Die übertragene Mandantenliste wird im Dialogfenster Ordnungsbegriffe

auswählen angezeigt. Mandanten, die in der DATEV Nutzungskontrolle für die

Bearbeitung gesperrt sind, werden nicht angezeigt.

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Sie können die Liste nach Beraternummer, nach Mandantennummer oder nach

Mandantenname sortieren.

3. Markieren Sie im Dialogfenster Ordnungsbegriffe auswählen den/die Mandanten, für

die Sie die Übersicht holen möchten. Sie können auch mehrere oder alle Mandanten

auswählen. Um die Übersicht zu holen, klicken Sie auf die Schaltfläche Daten holen.

Es erfolgt eine weitere Anschaltung an das DATEV-Rechenzentrum, bei der die Daten

für die Übersicht ermittelt werden. Diese werden im Register Übersicht

Datenübermittlung Finanzverwaltung angezeigt.

- oder -

Alternativ dazu können Sie die Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung

auch beim Bearbeiten eines Mandantenbestandes zum Beispiel im DATEV-Programm

Kanzlei-Rechnungswesen aufrufen. Wählen Sie dazu den Menüpunkt Bestand |

Daten holen | Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung.

In diesem Fall wird gleich die Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung

angezeigt. Die Auswahl eines Mandanten entfällt.

Datenübermittlungsprotokoll mit aktuellem Stand anzeigen bzw. drucken

Sie können am PC ein Datenübermittlungsprotokoll anzeigen bzw. drucken. Es enthält den

aktuellen Stand der bereitstehenden oder übermittelten Daten, inkl. etwaiger Vor-Ort-

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Dokument: 0906006 Seite 417 von 608

Änderungen. Sie verfügen somit über ein Protokoll, das den tatsächlich übermittelten Stand

darstellt.

Für Abrechnungszeiträume, die ab dem 24.03.2006 im DATEV-Rechenzentrum verarbeitet

wurden, enthält das Datenübermittlungsprotokoll zusätzlich eine Ticketnummer. Sie wird von

DATEV generiert und zusammen mit den übermittelten Daten an die Finanzverwaltung

gesendet. Mit Hilfe der Ticketnummer können die von DATEV an die Finanzverwaltung

übermittelten Daten leichter nachverfolgt werden.

Der Aufruf erfolgt über die rechte Maustaste und Auswahl Datenübermittlungsprotokoll:

Bereitstehende und bereits übermittelte Daten anzeigen

Die Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung enthält zwei Registerkarten:

Bereitstehende Daten und Übermittelte Daten. Bis zum Übermittlungstermin werden die

zur Übermittlung bereitgestellten Datensätze im Register Bereitstehende Daten angezeigt.

Danach können Sie die Datensätze im Register Übermittelte Daten einsehen.

Bereitstehende Daten einsehen

In der Registerkarte Bereitstehende Daten werden für den/die ausgewählten Mandanten die

Umsatzsteuerwerte angezeigt, die zur Übermittlung an die Finanzverwaltung bereitstehen.

Pro Anmeldezeitraum finden Sie hier Informationen zur Übermittlung, wie zum Beispiel den

Übermittlungstermin und den Betrag. Zu jedem Datenübermittlungssatz wird der

Verarbeitungsstand im DATEV-Rechenzentrum angezeigt. Daten, die wegen doppelt

vorhandener Steuernummer nicht übermittelt werden können, sind entsprechend (rot)

gekennzeichnet.

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In der Registerkarte Bereitstehende Daten können Sie die Datenübermittlungssätze

bearbeiten. Informationen hierzu finden Sie im Kap. 3.4.1. Änderungen können Sie über die

Änderungshistorie nachverfolgen. Die Vorgehensweise dazu ist im Kap. 3.4.2 beschrieben.

Übermittelte Daten einsehen

In der Registerkarte Übermittelte Daten sehen Sie die bereits an die Finanzverwaltung

übertragenen Daten. Eine Bearbeitung der Daten ist nicht mehr möglich. Änderungen können

auch hier angezeigt werden. Hinweise dazu finden Sie im Kap. 3.4.2.

Auswahl eines anderen Ordnungsbegriffs

So wechseln Sie zu einer anderen Berater- bzw. Mandantennummer

Haben Sie die Übersicht bei geschlossenem Mandantenbestand zum Beispiel in DATEV

Kanzlei-Rechnungswesen aufgerufen, können Sie über die Schaltfläche Neue

Auswahl die Daten für eine andere Beraternummer anfordern.

- oder -

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Haben Sie die Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung zum Beispiel in

DATEV Kanzlei-Rechnungswesen bei geöffnetem Mandantenbestand aufgerufen,

schließen Sie zunächst die Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung und

den geöffneten Mandantenbestand und wählen anschließend den Menüpunkt Bestand |

Daten holen | Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung.

Drucken und Kopieren

Sie können den Inhalt einer Registerkarte der Übersicht Datenübermittlung

Finanzverwaltung und die Änderungshistorie im Format DIN A4 quer drucken bzw. in die

Zwischenablage kopieren und anschließend, zum Beispiel in Word, weiterbearbeiten.

So drucken bzw. kopieren Sie den Inhalt einer Registerkarte bzw. die

Änderungshistorie

Um den Inhalt einer Registerkarte bzw. die Änderungshistorie zu drucken, klicken Sie

auf die Schaltfläche Drucken.

- oder -

Um die Inhalte zu kopieren, öffnen Sie mit der rechten Maustaste das Kontextmenü und

wählen Sie Kopieren. Bestimmen Sie nun, was kopiert werden soll. Es können alle

Datensätze, der aktuelle Satz oder der sichtbare Bereich in die Zwischenablage kopiert

werden:

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3.4.1 Bearbeiten der zur Übermittlung bereitstehenden Daten

In der Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung, Registerkarte Bereitstehende

Daten können Sie die zur Übermittlung bereitstehenden Datensätze bearbeiten. Ihre

Änderungen werden im DATEV-Rechenzentrum gespeichert.

So bearbeiten Sie die bereitstehenden Daten

1. Um bereitstehende Daten zu bearbeiten, markieren Sie in der Registerkarte

Bereitstehende Daten den entsprechenden Datensatz.

2. Öffnen Sie mit der rechten Maustaste das Kontextmenü und wählen Sie Bearbeiten.

Sie erhalten das Dialogfenster Bearbeiten von... und können die gewünschten

Änderungen durchführen.

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3. Um die Änderungen im DATEV-Rechenzentrum zu speichern und das Fenster zu

schließen, klicken Sie auf OK.

Hinweis:

Sind im DATEV-Rechenzentrum aktuellere Daten vorhanden, beispielsweise auf Grund einer

Verarbeitung, erhalten Sie eine entsprechende Meldung. Sie können Ihre Daten anschließend

aktualisieren Kap. 3.4.4. Die von Ihnen erfassten Änderungen werden nicht durchgeführt. Sie

müssen die Änderungen erneut vornehmen.

Datenübermittlungstermin ändern oder löschen

So ändern Sie den Datenübermittlungstermin

1. Um den Datenübermittlungstermin zu ändern (zum Beispiel bei einem Guthaben),

aktivieren Sie den Schaltknopf vor dem Eingabefeld DÜ-Termin.

2. Erfassen Sie den gewünschten Termin oder klicken Sie auf das Pfeilsymbol neben dem

Eingabefeld.

Sie erhalten einen Kalender, in dem die für die Datenübermittlung gültigen Termine

fett hervorgehoben sind:

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3. Wählen Sie aus dem Kalender das gewünschte Datum. Der frühestmögliche

Übermittlungstermin ist der 1. Werktag des entsprechenden Voranmeldungszeitraums.

So löschen Sie den Datenübermittlungstermin

Um einen Übermittlungstermin zu löschen, aktivieren Sie den Schaltknopf OHNE DÜ-

Termin oder entfernen Sie das Datum aus dem Eingabefeld.

- oder -

Alternativ können Sie DÜ-Termin löschen direkt aus dem Kontextmenü (rechte

Maustaste) aufrufen. Nach einer Sicherheitsabfrage wird der DÜ-Termin im DATEV-

Rechenzentrum gelöscht.

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Dokument: 0906006 Seite 423 von 608

In beiden Fällen wird nur der Übermittlungstermin gelöscht. Die Umsatzsteuerdaten

stehen im DATEV-Rechenzentrum weiterhin zur Übermittlung bereit. Durch Eingabe

eines neuen Übermittlungstermins werden die Daten zum gewählten Termin

übermittelt.

Hinweis:

Möchten Sie den Datenübermittlungstermin einer berichtigten oder verspäteten Anmeldung

ändern oder löschen, muss dies unverzüglich nach der Verarbeitung im DATEV-

Rechenzentrum erfolgen. Die Übermittlung erfolgt sonst am Morgen des der Verarbeitung

folgenden Werktags. Die Verarbeitungszeiten im DATEV-Rechenzentrum finden Sie im

Datenfahrplan in der DATEV Informations-Datenbank, Dokumentnummer 0908200.

Berichtigungskennzeichen (Kennzahl 10) ändern

Sie können das Berichtigungskennzeichen (Kennzahl 10 der Umsatzsteuer-Voranmeldung und

USt 1/11) aufheben oder setzen, sofern es nicht automatisch im DATEV-Rechenzentrum

gesetzt wurde: Das Berichtigungskennzeichen wird im Rechenzentrum gesetzt, wenn bereits

eine Anmeldung übermittelt wurde und steuerlich relevante Nachbuchungen erfolgt sind.

Um das Berichtigungskennzeichen zu setzen oder aufzuheben, aktivieren bzw.

deaktivieren Sie das Kontrollkästchen berichtigte Anmeldung (Kz. 10).

Zahlungsmodalitäten ändern

Sie können über die Kontrollkästchen zur Zahlungsmodalität erfassen, ob Sie ein

Steuerguthaben verrechnen lassen oder abtreten möchten. Zusätzlich müssen Sie den

Verrechnungs- oder Abtretungswunsch dem zuständigen Finanzamt auf einem gesonderten

Blatt (formloses Schreiben oder auf dem beim Finanzamt erhältlichen Vordruck

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Dokument: 0906006 Seite 424 von 608

Verrechnungsantrag) mitteilen. Das Schreiben sollte zeitnah zum Übermittlungstermin beim

Finanzamt eingehen.

Bei einer Zahllast können Sie die Einzugsermächtigung widerrufen.

Aktivieren bzw. deaktivieren Sie die Kontrollkästchen zur Zahlungsmodalität

entsprechend.

Die Änderungen der Zahlungsmodalitäten gelten nur für diese eine Übermittlung, die

Erfassung in den Mandantendaten wird dadurch nicht verändert.

Belege werden gesondert eingereicht

Wenn Datenübermittlung vorliegt und Sie reichen Belege bei Ihrem Finanzamt ein (Verträge,

Rechnungen, Erläuterungen auf gesonderten Anlagen usw.), können Sie dies für

Umsatzsteuer-Voranmeldungen im Kontrollkästchen Belege kennzeichnen.

Um das Belegkennzeichen zu setzen oder aufzuheben, aktivieren bzw. deaktivieren

Sie das Kontrollkästchen Belege werden gesondert eingereicht (Kz. 22).

3.4.2 Änderungen im DATEV-Rechenzentrum oder am PC anzeigen

In der Änderungshistorie sehen Sie alle Änderungen, die für den ausgewählten

Anmeldungszeitraum durchgeführt wurden. Alle im DATEV-Rechenzentrum oder am PC

durchgeführten Aktionen werden, beginnend mit der ersten Bereitstellung im Rechenzentrum,

in chronologischer Reihenfolge angezeigt. Die aktuellste Änderung wird an oberster Stelle

angezeigt.

1. Um das Dialogfenster Änderungshistorie aufzurufen, markieren Sie in der

Registerkarte Bereitstehende Daten bzw. Übermittelte Daten den Datensatz, für

den Sie die Änderungen anzeigen möchten.

2. Öffnen Sie mit der rechten Maustaste das Kontextmenü und wählen Sie den Menüpunkt

Änderungen anzeigen.

Die Umsatzsteuerdaten zur Datenübermittlung werden im DATEV-Rechenzentrum

ermittelt und Sie erhalten eine Änderungshistorie mit allen im Rechenzentrum oder

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Dokument: 0906006 Seite 425 von 608

am PC durchgeführten Aktionen angezeigt, mit der aktuellsten Änderung an oberster

Stelle:

Anhand der Änderungskennung können Sie nachvollziehen, ob die Änderung durch

Verarbeitung im DATEV-Rechenzentrum (RZ-Verarbeitung) oder manuell vor Ort

ausgelöst wurde. Die Änderungen sind farblich hervorgehoben.

Wenn Sie in der Änderungshistorie weiter nach rechts scrollen, erhalten Sie in der

Spalte Bemerkung spezielle Informationen, zum Beispiel über den Fortschritt der

Datenübermittlung an das Finanzamt.

3.4.3 Im DATEV-Rechenzentrum bereitstehende Daten löschen

So löschen Sie die im Rechenzentrum zur Datenübermittlung bereitstehenden Daten

1. Markieren Sie hierzu in der Registerkarte Bereitstehende Daten den gewünschten

Anmeldungszeitraum.

2. Öffnen Sie mit der rechten Maustaste das Kontextmenü und wählen Sie Löschen.

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Nach einer Sicherheitsabfrage wird der Datensatz im DATEV-Rechenzentrum gelöscht:

Die Umsatzsteuerdaten stehen zur Übermittlung nicht mehr zur Verfügung.

Die im DATEV-Rechenzentrum gelöschten Datensätze können über die

Änderungshistorie nicht angezeigt werden. Die Löschung kann nicht rückgängig

gemacht werden.

Sie können die Bereitstellung für den Anmeldungszeitraum jederzeit durch einen Abruf

einer UStVA für den entsprechenden Anmeldungszeitraum oder durch einen Vorlauf

(Datum bis = Monats- bzw. Quartalsletzter) mit einer umsatzsteuerrelevanten

Nachbuchung erneut auslösen.

Hinweis:

Möchten Sie den Datensatz einer berichtigten oder verspäteten Anmeldung löschen, damit

keine Übermittlung ans Finanzamt stattfindet, muss die Löschung unverzüglich nach der

Verarbeitung im DATEV-Rechenzentrum erfolgen. Die Übermittlung erfolgt sonst am Morgen

des der Verarbeitung folgenden Werktags. Die Verarbeitungszeiten im Rechenzentrum finden

Sie im Datenfahrplan in der DATEV Informations-Datenbank, Dokumentnummer

0908200.

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3.4.4 Aktualisieren der Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung

Haben Sie die Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung aufgerufen, kurz bevor

eine Verarbeitung im DATEV-Rechenzentrum läuft oder hat zwischenzeitlich eine Übermittlung

an das Finanzamt stattgefunden, sind die am PC angezeigten Daten evtl. nicht mehr aktuell.

Um der Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung zu aktualisieren, klicken

Sie auf die Schaltfläche Aktualisieren.

Es erfolgt eine erneute Anschaltung ans DATEV-Rechenzentrum, bei der die aktuellen

Daten übertragen werden.

4 Antrag auf Dauerfristverlängerung USt 1/11

4.1 Dauerfristverlängerung nutzen

Grundlage § 18 UStG

Zur Vermeidung von Härten kann die Frist für die Umsatzsteuer-Voranmeldung und

Vorauszahlung auf Antrag um einen Monat verlängert werden (§ 18 Abs. 6 UStG). Sie können

per Rechnungswesen-Abruf das amtlich vorgeschriebene Formular USt 1 H zur

Datenübermittlung an die Finanzverwaltung bereitstellen Kap. 4.2.

Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7.500 Euro, ist der

Kalendermonat Voranmeldungszeitraum. Das Programm errechnet die Sondervorauszahlung

und füllt das USt 1/11-Formular entsprechend aus. Beträgt die Steuer für das vorangegangene

Kalenderjahr kleiner/gleich 7.500 Euro, ist das Kalendervierteljahr Voranmeldungszeitraum

(§ 18 Abs. 2 Satz 1 UStG) und Sie müssen keine Sondervorauszahlung leisten (§ 47 Abs. 1

UStDV). Beim Rechnungswesen-Abruf erhalten Sie den Antrag auf Dauerfristverlängerung

bereitgestellt bzw. gedruckt. Im Teil II des Formulars Berechnung und Anmeldung der

Sondervorauszahlung... werden die betreffenden Zeilen mit Sternchen (*) ausgefüllt. Prüfen

Sie, welchen USt-Artenschlüssel Sie in den Mandantendaten gespeichert haben und stellen

Sie, falls notwendig, auf Umsatzsteuer-Voranmeldung vierteljährlich um (USt-Artenschlüssel =

K bzw. L).

USt 1/11 mit Berechnung für Neugründer

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Dokument: 0906006 Seite 428 von 608

Für Neugründer ist nach § 18 Abs. 2 Satz 4 UStG im laufenden und im folgenden Kalenderjahr

der Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat. Liegt Dauerfristverlängerung vor, muss der

Neugründer auch dann eine Sondervorauszahlung leisten, wenn die Summe des

Vorauszahlungs-Solls des Vorjahres kleiner/gleich 7.500 Euro ist.

Sondervorauszahlung hochrechnen

Wenn der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des

vorangegangenen Kalenderjahres ausgeübt hat, wird die Summe der

Umsatzsteuervorauszahlungen in eine Jahressumme umgerechnet. Angefangene

Kalendermonate werden als volle Kalendermonate behandelt. Gesetzliche Grundlage ist § 47

Abs. 2 UStDV.

Formel für die USt 1/11-Hochrechnung

Bei der Hochrechnung wird die Vorjahressteuer durch die Monate der unternehmerischen

Tätigkeit geteilt und dann mit 12 multipliziert.

Beispiel: Die Jahressteuer für 2008 beträgt 4.000,- Euro. In den Mandantendaten FIBU |

Basisprogrammdaten wurde der Wirtschaftsjahresbeginn = 0107 und das

Wirtschaftsjahresende nicht erfasst Fach 2, Kap. 3.2. Die Mandantendaten für das Vorjahr

(zum Beispiel 2007) sind nicht erfasst:

4.000 Euro (Jahressteuer) x 12 Monate

6 Monate (Juli bis Dezember 2008)

Die hochgerechnete Vorjahressteuer beträgt 8.000 Euro. Sie ist Basis für die Ermittlung der

Sondervorauszahlung USt 1/11 zum Beispiel für 2009.

USt 1/11 bei konsolidierter UStVA hochrechnen

Als Anwender der konsolidierten UStVA Kap. 5 können Sie auch die konsolidierte

Sondervorauszahlung abrufen Kap. 6. Das USt 1/11 bei konsolidierter UStVA kann auch dann

hochgerechnet werden, wenn bei einer Betriebsgründung die unternehmerische Tätigkeit nur in

einem Teil des Vorangegangenen Kalenderjahres (Rumpfwirtschaftsjahr) ausgeübt wurde Kap.

6.3.

Unterjährige Anrechnung USt 1/11 in UStVA, Kennzahl 39

Die geleistete Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung wird standardmäßig in der UStVA für

Dezember bzw. für das 4. Quartal berücksichtigt. In den Mandantendaten können Sie

steuern, in welchem abweichenden Monat oder Quartal die Anrechnung erfolgen soll, Fach 2,

Kap. 3.3.1.

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Dokument: 0906006 Seite 431 von 608

4.2 USt 1/11 bereitstellen bzw. abrufen

Orientierung:

Gemeldete Umsatzsteuerwerte für Berechnung gültig

Für das Vorauszahlungssoll können nur die Umsatzsteuerwerte berücksichtigt werden, für die

Sie eine UStVA über Datenübermittlung Kap. 3 bzw. über das amtliche Formular

Umsatzsteuer-Voranmeldung Kap. 2 erstellt haben. Bei berichtigten Voranmeldungen werden

die berichtigten Umsatzsteuerwerte für die Berechnung der Sondervorauszahlung

herangezogen.

Der Abruf der Sondervorauszahlung ist bei abweichendem Wirtschaftsjahr möglich.

Achtung:

Ausgabe USt 1 H im DATEV-Rechenzentrum bis Ende November möglich!

Sie können von DATEV bis Ende November eines Kalenderjahres das aktuelle USt 1/11

abrufen. Rechnungswesen-Abrufe nach diesem Termin lehnt das Programm ab!

USt 1/11 bei Datenübermittlung abrufen

Falls Sie Datenübermittlung an die Finanzverwaltung in den Mandantendaten erfasst haben,

Kap. 3, werden die Daten für das USt 1/11 an das zuständige Finanzamt übermittelt. Sie

erhalten zur Bestätigung ein Bereitstellungsprotokoll (DÜ-Protokoll). Sie erhalten es

rückübertragen, wenn Sie in den Mandantendaten Rückübertragung erfasst haben, Fach 2,

Kap. 3.3.2.

Hinweis:

Rufen Sie die zur Rückübertragung für Sie bereitgestellten Protokolle innerhalb von 30 Tagen

auf Ihren PC nicht ab, werden sie im DATEV-Rechenzentrum gelöscht, soweit die Speicherfrist

überschritten ist Fach 1, Kap. 4.1.2.

USt 1/11 bereitstellen bzw. abrufen

So rufen Sie das USt 1/11 für 2009 ab

1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung.

2. Wählen Sie Bestand | Daten senden | Rechnungswesen-Abrufe.

Das Register Rechnungswesen-Abrufe mit den Registerkarten Einzelabrufe,

Monatspakete und Sendeübersicht wird geöffnet.

3. Klicken Sie in der Registerkarte Einzelabrufe auf die Schaltfläche Neu.

Das Dialogfenster Einmaliger Abruf anlegen wird geöffnet.

4. Doppelklicken Sie in der Strukturansicht auf den Ordner Umsatzsteuer und darin auf

die Umsatzsteuer 1/11.

Das Abruffenster der Umsatzsteuer 1/11 wird geöffnet und ist vom Programm

automatisch im Feld Jahr mit dem Kalenderjahr der Errechnung des USt 1/11

vorbelegt: Im Kalenderjahr 2009 ist es das Jahr 2008. Das gilt auch dann, wenn Sie

ein abweichendes Wirtschaftsjahr erfasst haben. Die Anzahl ist mit 3fach vorbelegt.

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Dokument: 0906006 Seite 432 von 608

5. Um ein Umsatzsteuer 1/11 zum Beispiel auf Papier bzw. per Datenübermittlung zu

erhalten, erfassen Sie im Abruffenster im Feld Ausgabemedium den Schlüssel 200.

Sie erhalten das Umsatzsteuer 1/11 in Papierform 3fach im DATEV-Rechenzentrum

gedruckt bzw. zur Datenübermittlung bereitgestellt, wenn Sie Datenübermittlung an die

Finanzverwaltung in den Mandantendaten FIBU erfasst haben, Fach 2, Kap. 3.3.4.

Gleichzeitig erhalten Sie zur Bestätigung ein Bereitstellungsprotokoll (DÜ-Protokoll).

Sind die Schlüsselungen im Abruffenster für die Berechnung eines USt 1/11 im DATEV-

Rechenzentrum gültig verarbeitet, errechnet Ihnen das Programm automatisch den

Betrag der Sondervorauszahlung aus dem Vorauszahlungssoll des Kalenderjahres 2008

- Kennzahl 83 UStVA - einschließlich der im Dezember 2008 angerechneten

Sondervorauszahlung 1/11 (des Vorjahres) - Kennzahl 39 UStVA.

- oder -

Soll das Umsatzsteuer 1/11 abweichend davon bereitgestellt bzw. ausgegeben werden,

erfassen Sie die Felder im Abruffenster entsprechend.

Beim Rechnungswesen-Abruf mit Schlüssel 100 mit Berechnung für Neugründer

erhalten Sie das USt 1/11 zur Datenübermittlung bereitgestellt bzw. im DATEV-

Rechenzentrum automatisch 3fach gedruckt, ein Original und zwei Duplikate, wenn die

Summe der Umsatzsteuer-Vorauszahlungswerte des Vorjahres kleiner/gleich 7.500

Euro betragen hat.

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Dokument: 0906006 Seite 433 von 608

In allen anderen Fällen erfassen Sie den Rechnungswesen-Abruf mit Schlüssel 200 und

erhalten das USt 1/11 zur Datenübermittlung bereitgestellt bzw. im DATEV-

Rechenzentrum 3fach gedruckt, ein Original und zwei Duplikate.

Haben Sie das USt 1/11 mit Schlüssel 200 angefordert und Ihre Vorauszahlungswerte

betragen 7.500 Euro oder liegen darunter, erhalten Sie den Antrag auf

Dauerfristverlängerung stets ohne Berechnung der Sondervorauszahlung. Für diese

Mandanten, die gleichzeitig an der Datenübermittlung teilnehmen und im Vorjahr in den

Mandantendaten (unter Stammdaten | Mandantendaten | FIBU, Ordner

Umsatzbesteuerung (PC und RZ), Dialogfenster

Datenübermittlung/Fristverlängerung) Fristverlängerung gespeichert haben,

werden keine Daten für die Datenübermittlung bereitgestellt. Sie erhalten nur ein

Protokoll.

Haben Sie das USt 1/11 mit Schlüssel 500 angefordert, erhalten Sie ein USt 1/11 mit

dem Betrag 0 Euro (Umsatzsteuer 1/11-Null-Meldung) zur Datenübermittlung

bereitgestellt bzw. im DATEV-Rechenzentrum gedruckt. Errechnet das Programm einen

davon abweichenden Betrag, wird der Antrag auf Dauerfristverlängerung auch mit

diesem Betrag zur Datenübermittlung bereitgestellt bzw. im DATEV-Rechenzentrum

gedruckt.

Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im

Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die

Taste F1.

USt 1/11-Null-Meldung bereitstellen, Schlüssel 500

Fordert Ihr zuständiges Finanzamt trotz bereits genehmigter Dauerfristverlängerung vom

Vorjahr einen erneuten Antrag auf Dauerfristverlängerung an (Null-Meldung) oder ist in einer

ersten RZ-Verarbeitung ein USt 1/11 mit Zahllast errechnet und an die Finanzverwaltung

übermittelt worden und im Anschluss an Nachbuchungen stellen Sie fest, dass das erneute USt

1/11 eine Null-Meldung ist, werden Sie die USt 1/11-Null-Meldung zur Datenübermittlung

bereitstellen, um zum Beispiel die geleistete Zahlung vom Finanzamt wieder zurückzuerhalten.

Berichtigungskennzeichen (Kennzahl 10) erfassen

Wird die Bereitstellung zur Datenübermittlung eines USt 1/11 zum Beispiel nach Einreichung

umsatzsteuerlicher Buchungen für das Vorjahr abgerufen und Sie haben zuvor, zum Beispiel

per ELSTERKap. 3 ein USt 1/11 bereits übermittelt, wird für den betreffenden Zeitraum im

DATEV-Rechenzentrum kein berichtigtes USt 1/11 bereitgestellt/ausgegeben und Sie müssen

in der gleichen Verarbeitung das Berichtigungskennzeichen setzen.

Tipp: Sie können das Berichtigungskennzeichen (Kennzahl 10 der UStVA und USt 1/11)

jederzeit mit der Komponente Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung aufheben

oder setzen Kap. 3.4.

Bei abweichendem Wirtschaftsjahr abrufen

Der Rechnungswesen-Abruf ist stets mit dem Kalenderjahr der Errechnung des USt 1/11 zu

kombinieren. Für die Errechnung der Vorauszahlung, zum Beispiel für 2009, sind die USt-

Werte 2008 entscheidend.

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Dokument: 0906006 Seite 434 von 608

Beispiel: Beginnt das abweichende Wirtschaftsjahr am 01.05.2008 und endet am 30.04.2009,

ist das Feld Jahr vom Programm automatisch mit dem Kalenderjahr der Errechnung des USt

1/11 vorbelegt: mit dem Jahr 2008 und es werden alle Monate des Kalenderjahres 2008 zur

Errechnung des USt 1/11 herangezogen, unabhängig davon, mit welchem Monat das

abweichende Wirtschaftsjahr in 2008 beginnt.

Automatischer Ausweis in der Dezember-UStVA, Kennzahl 39

Wenn der Betrag der Sondervorauszahlung bei der Dezember-UStVA automatisch bei Kennzahl

39 ausgewiesen werden soll, buchen Sie den per Rechnungswesen-Abruf errechneten Betrag

auf das folgende Konto, zum Beispiel SKR 03:

o F 1781 Umsatzsteuer-Vorauszahlung 1/11

Auch bei den übrigen DATEV-Kontenrahmen sind es jeweils eigene Konten mit der allgemeinen

Funktion 26000.

Achtung:

Dezember UStVA wird falsch!

Achten Sie darauf, dass Sie das Konto Umsatzsteuer-Vorauszahlung auf keinen Fall

anderweitig verwenden, sonst wird Ihre UStVA für Dezember bei Kennzahl 39 falsch!

Für den Ausweis in der UStVA werden nur die Jahresverkehrszahlen berücksichtigt.

Eröffnungsbilanzwerte und über Konto 9090 vorgetragene Summen werden für die Kennzahl

39 UStVA nicht herangezogen. Wird auf dem Konto mit der allgemeinen Funktion F 26000

(zum Beispiel Konto 1781 bei SKR 03) ein Haben-Saldo der Jahresverkehrszahlen (JVZ)

festgestellt, wird die Kennzahl 39 mit dem Wert 0,00 ausgewiesen. Im Verarbeitungsprotokoll

Umsatzsteuerwerte erhalten Sie den Hinweis:

Konto für Sondervorauszahlung enthält negativen Wert. Bitte Konto berichtigen.

Haben Sie Euro-Beträge mit Cent gebucht, werden die Cent abgeschnitten, denn die

Sondervorauszahlung müssen Sie als vollen Euro-Betrag abführen. Sie erhalten dann die

Meldung:

Für Kz. 39 wurde nur voller Betrag herangezogen. Bitte Wert prüfen.

Korrektur

Ist der Wert falsch, korrigieren Sie das Konto für die Sondervorauszahlung und rufen per

Rechnungswesen-Abruf eine berichtigte UStVA ab Kap. 2.2.

Hinweis:

Bei Datenübermittlung der UStVA an die Finanzverwaltung wird die Kennzahl 39 auf dem

Datenübermittlungsprotokoll erläutert.

Unterjährige Anrechnung USt 1/11 in UStVA, Kennzahl 39

Die geleistete Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung wird standardmäßig in der UStVA für

Dezember bzw. für das 4. Quartal berücksichtigt. In den Mandantendaten können Sie

steuern, in welchem abweichenden Monat oder Quartal die Anrechnung erfolgen soll, Fach 2,

Kap. 3.3.1.

Kennzahlen 22, 26 und 29 ausweisen

Das generell erteilte Lastschriftverfahren kann in allen Bundesländern über UStVA- bzw. USt

1/11, Kennzahl 26 ausgesetzt werden. Sie können den Ausweis der Kennzahl 26 in der UStVA

bzw. USt 1/11 händisch in das Formular eintragen oder bei Datenübermittlung die

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Dokument: 0906006 Seite 435 von 608

Zahlungsmodalitäten der bereitgestellten Daten über den Programmbaustein Übersicht

Datenübermittlung Finanzverwaltung ändern. Den Programmbaustein rufen Sie über einen

zusätzlichen Menüpunkt zum Beispiel in den DATEV-Programmen Kanzlei-Rechnungswesen

bzw. Rechnungswesen auf Kap. 3.4 Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung nutzen.

4.3 Manuelles USt 1/11 bereitstellen

Orientierung:

Manuelles USt 1/11 nutzen

Um die Datenübermittlung des USt 1/11 bei fehlenden Buchungsdaten im Vorjahr, zum

Beispiel bei Neugründern oder in anderen Ausnahmefällen abweichend von den zu Grunde

liegenden Buchungsdaten zu ermöglichen, können Sie ein manuell ermitteltes USt 1/11 für die

Datenübermittlung im DATEV-Rechenzentrum bereitstellen. Die Sondervorauszahlung muss

anhand der zu erwartenden Vorauszahlungen des laufenden Kalenderjahres geschätzt werden.

Voraussetzung: Für das Abrufjahr der Sondervorauszahlung muss ein Bestand im DATEV-

Rechenzentrum gespeichert sein, mit dem Einverständnis zur Datenübermittlung, der

Finanzamtsnummer und der Steuernummer, ein Buchungs-Bestand ist nicht notwendig.

Hinweis:

Das Abrufjahr, zum Beispiel 2009, ist gleichzeitig das USt 1/11-Jahr, zum Beispiel 2009. Bei

einem konsolidierten USt 1/11 findet die Datenübermittlung statt, wenn das manuelle USt 1/11

vom Empfänger erfasst und bereitgestellt wird.

Sondervorauszahlung schätzen

Die Sondervorauszahlung muss anhand der zu erwartenden Vorauszahlungen des laufenden

Kalenderjahres geschätzt werden.

Tipp: Haben Sie die zur Datenübermittlung bereitgestellten Werte des USt 1/11 gelöscht, ist

eine erneute Bereitstellung jederzeit, zum Beispiel in der gleichen Einreichung, möglich.

... mit Kanzlei-Rechnungswesen erfassen

Die hier erfassten Abrufdaten haben keine Wirkung auf den Datenbestand am PC.

So erfassen Sie das manuelle USt 1/11 in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen

Voraussetzung: Für das entsprechende Abrufjahr der Sondervorauszahlung sind in

den Mandantendaten das Einverständnis zur Datenübermittlung, die

Finanzamtsnummer und die Steuernummer erfasst und im DATEV-Rechenzentrum

gespeichert.

1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung.

2. Wählen Sie Bestand | Daten senden | Rechnungswesen-Abrufe.

Sie erhalten das Register Rechnungswesen-Abrufe.

3. Klicken Sie auf die Registerkarte Einzelabrufe und anschließend auf die Schaltfläche

Neu.

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Das Dialogfenster Einmaliger Abruf anlegen wird geöffnet.

4. Öffnen Sie in der Strukturansicht die Auswertung Umsatzsteuer durch Doppelklicken

auf den Ordner.

5. Doppelklicken Sie auf die gewünschte Auswertung, zum Beispiel Manuelles USt 1/11

und geben Sie in der Erfassungsmaske, zum Beispiel im Feld Sondervorauszahlung

(Kz. 38), den ganzzahligen Betrag, zum Beispiel 1700 Euro, für die

Sondervorauszahlung ein.

6. Wenn Sie die Daten für das Manuelle USt 1/11 erfasst haben, klicken Sie auf die

Schaltfläche Bereitstellen.

Das Manuelle USt 1/11 wird in der Strukturansicht mit einem Haken markiert.

Der erfasste Betrag von 1.700 Euro wird als USt 1/11-Betrag an die Finanzverwaltung

übermittelt (ohne weitere Berechnung und auch ohne Hochrechnung bei abweichendem

bzw. Rumpfwirtschaftsjahr), wenn das Einverständnis zur Datenübermittlung

gespeichert ist. Eine Papierausgabe und die Ausgabe von Zahlungsträgern ist nicht

möglich.

Ist in den Mandantendaten Datenübermittlung nicht gespeichert, wird der Vorlauf

abgelehnt und Sie erhalten ein Fehlerprotokoll.

- oder -

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Um das Manuelle USt 1/11 aus dem Einzelpaket-Abruf zu löschen, klicken Sie in der

Strukturansicht auf den Haken vor die entsprechende Auswertung.

Sie erhalten eine Sicherheitsabfrage, ob das Manuelle USt 1/11 gelöscht werden soll.

Nach Bestätigung wird die Bereitstellung für das Manuelle USt 1/11 rückgängig

gemacht.

5 Konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung anfordern

5.1 Konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung nutzen

Werte zusammenfassen

Eine konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) stellt die Zusammenfassung von

Umsatzsteuerwerten eines ausgewählten Mandantenkreises dar, zum Beispiel:

o Filial- und Zweigbetriebe oder

o Unternehmen, die aus Betriebsaufspaltung hervorgegangen sind.

Diese Konsolidierung der Umsatzsteuerwerte im DATEV-Programm Finanzbuchführung im

DATEV-Rechenzentrum ist sowohl innerhalb der Mandanten eines Beraters, wie auch in

Verbindung mit einer anderen Beraternummer möglich.

Konsolidierung mit anderen Beraternummern

Nehmen Mandanten mit unterschiedlichen Beraternummern an der Konsolidierung teil,

empfehlen wir Ihnen, den Abruf Ihrer konsolidierten Auswertungen einen Verarbeitungstermin

nach der letzten Einreichung von Daten durchzuführen.

Konsolidierung einrichten

Die Konsolidierungs-Stammdaten können nur vom Hauptberater eingerichtet werden. Ihre

weiteren Beraternummern, zum Beispiel Ihre berufliche Zweigniederlassung oder

Beratungsstelle, sind dem gleichzustellen.

Abweichende Zustelladresse

Ist der Empfänger der konsolidierten Umsatzsteuerwerte eine weitere Beraternummer mit

eigener Zustelladresse, müssen die Konsolidierungs-Stammdaten vom Hauptberater

eingereicht werden.

Teilen sich die umsatzsteuerlich zusammenfassenden Unternehmen auf verschiedene

Mitglieder/Berater auf, ist die Konsolidierung nur mit entsprechender Abstimmung der Berater

untereinander möglich.

Abweichendes Wirtschaftsjahr

Wünschen Sie Mandanten in die Konsolidierung der Umsatzsteuerwerte einzubeziehen, die ein

abweichendes Wirtschaftsjahr hinterlegt haben,

o erfassen Sie in den Mandantendaten das Konsolidierungskennzeichen unter dem

Jahr, in dem das abweichende Wirtschaftsjahr beginnt Fach 2, Kap. 3.3.3.

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Dokument: 0906006 Seite 438 von 608

Sie stellen dabei fest, dass der Konsolidierungszeitraum zwischen den zu

konsolidierenden Mandanten mit abweichendem Wirtschaftsjahr und denen mit

Normalwirtschaftsjahr in jeweils einem unterschiedlichen Jahr der Mandantendaten

angelegt ist.

Beispiel:

o Abgebender Mandant 1: Normalwirtschaftsjahr vom 1. 1. - 31. 12. 2009

o Abgebender Mandant 2: Abweichendes Wirtschaftsjahr vom 1. 5. 2008 - 30. 4. 2009

Bei Mandant 2 wird das Konsolidierungskennzeichen in den Mandantendaten mit dem

Jahr 2008 erfasst. Das gilt auch für die konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die im

Zeitraum Januar bis April 2009 abgerufen werden sollen. Erst nach der Jahresübernahme der

Mandantendaten des Mandanten 2 in das Buchungsjahr 2009/2010, können die Monate Mai

bis Dezember 2009 erstellt werden.

Hinweis:

Weitere Informationen, die Sie bei unterschiedlichen Wirtschaftsjahren innerhalb eines

Konsolidierungskreises beachten müssen, entnehmen Sie Ihrer Hilfe im Programm, Index-

Stichwort: Konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung.

Datenübermittlung nutzen

Auch Anwender der konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. der konsolidierten

Sondervorauszahlung USt 1/11 nehmen an der Datenübermittlung teil Kap. 3. Bei

Datenübermittlung muss der Empfänger neben der Datenübermittlung auch das

Konsolidierungskennzeichen unter seiner Mandantennummer erfassen, auch wenn er nicht

gleichzeitig Abgebender im Konsolidierungskreis ist Kap. 5.3.

Prüfprotokolle beachten

Sie erhalten folgende Prüfprotokolle bei der Einrichtung der konsolidierten Umsatzsteuer-

Voranmeldung

o pro Abgebenden:

Eingabe Konsolidierungskennzeichen in den Mandantendaten FIBU, Kap. 5.2

o für Empfänger:

Eingabe Konsolidierungs-Stammdaten, in Stammdaten | Konsolidierungskreis,

Kap. 5.3

Das Prüfprotokoll über den geschlossenen Konsolidierungskreis (Prüfprotokoll zur

Konsolidierung) wird automatisch in der folgenden Verarbeitung erstellt.

o über einen Rechnungswesen-Abruf durch Empfänger

Durch einen Rechnungswesen-Abruf der konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldung

enthält das Prüfprotokoll der Konsolidierung Hinweise zum Beispiel auf:

o den Voranmeldungszeitraum: Monat, Quartal und Jahr

o die Berater-/Mandantennummern der Abgebenden

o die Basiswährung

o das höchste Datum bis pro Abgebenden

o die Finanzamtsnummer und Steuernummer zur konsolidierten Voranmeldung

o die Werte der Voranmeldung

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Hinweis:

Der Umsatzsteuerarten-Schlüssel sollte in den Mandantendaten bei allen abgebenden

Mandanten gleich sein.

Tipp: Sie erhalten Ihre Stammdaten-Protokolle rückübertragen, wenn Sie in den

Mandantendaten FIBU Rückübertragung erfasst haben, Fach 2, Kap. 3.7.1. Das Prüfprotokoll

zu den Konsolidierungs-Stammdaten erhalten Sie rückübertragen, wenn Sie in den

Konsolidierungs-Stammdaten Rückübertragung erfasst haben, Kap. 5.3.

30 Tage Frist beachten

Rufen Sie die zur Rückübertragung von Ihnen erfassten und für Sie bereitgestellten Protokolle

auf Ihren PC innerhalb von 30 Tagen nicht ab, werden sie gelöscht, soweit sie die Speicherfrist

überschritten haben.

5.2 Abgebende Mandanten anlegen

Abgebende Mandanten sind Mandanten, die ihre Umsatzsteuerwerte an den Empfänger

übermitteln, damit dieser für das gesamte Unternehmen eine konsolidierte Umsatzsteuer-

Voranmeldung erstellen kann.

Einverständnis des abgebenden Mandanten erfassen

Als abgebender Mandant erfassen Sie in den Mandantendaten mit dem

Konsolidierungskennzeichen Ihr Einverständnis zur Zusammenfassung der Umsatzsteuerwerte

und an wen Ihre Umsatzsteuerwerte übermittelt werden sollen (Empfänger).

So erfassen Sie in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen das Einverständnis des

abgebenden Mandanten

Voraussetzung: Sie haben in den Mandantendaten einen der zulässigen

Umsatzsteuerarten-Schlüssel B, C, D, E, G, H, K, L oder M erfasst.

1. Öffnen Sie den Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten |

Mandantendaten | FIBU

Sie erhalten in der linken Bildschirmhälfte eine Übersicht mit Ordnern für die Erfassung

der FIBU-Programmdaten.

2. Klicken Sie auf den Ordner Umsatzbesteuerung (PC und RZ).

3. Klicken Sie auf den Ordner Konsolidierte UStVA / Druck.

Sie können das Einverständnis zur Konsolidierung erfassen.

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Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern zur konsolidierten UStVA

können Sie Ihrer Hilfe im Programm entnehmen. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das

entsprechende Feld und drücken Sie die Taste F1.

Achtung:

Konsolidierungskennzeichen wird abgelehnt!

Die Konsolidierung der UStVA ist nicht möglich, wenn Sie in den Mandantendaten den

Umsatzsteuerarten-Schlüssel A = keine Umsatzsteuerrechnung gespeichert haben.

Hinweis:

Der Umsatzsteuerarten-Schlüssel in den Mandantendaten sollte bei allen abgebenden

Mandanten gleich sein.

Einzel-UStVA unter-drücken

Auf Grund Ihres Umsatzsteuerarten-Schlüssels in den Mandantendaten erhalten Sie als

abgebender Mandant weiterhin Ihre UStVA im DATEV-Rechenzentrum gedruckt, obwohl Sie

diese i.d.R. nicht mehr benötigen. Das gilt auch für den Empfänger, wenn dieser gleichzeitig

Abgebender ist.

Wünschen Sie keine Einzel-UStVA mehr, erfassen Sie in den Mandantendaten, in der

obigen Erfassungsmaske, im Feld Unterdrückung Einzel-UStVA, den Wert 1 (Ja).

Der Druck einer Einzel-UStVA im DATEV-Rechenzentrum wird bei konsolidierter

Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Abgebenden bzw. beim Empfänger unterdrückt.

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Dokument: 0906006 Seite 441 von 608

Empfänger gleichzeitig Abgebender

Auch der Empfänger, soweit er Umsatzsteuerwerte einbeziehen will, muss die Bereitschaft für

die Zusammenfassung seiner Werte in einer konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldung in den

Mandantendaten mit dem Konsolidierungskennzeichen anmelden.

Konsolidierungskennzeichen erfassen

Die Mandantendaten sind für jeden abgebenden Mandanten mit dem

Konsolidierungskennzeichen UStVA zu erfassen. Das gilt auch für den Empfänger, wenn er

gleichzeitig Abgebender ist.

Bei Datenübermittlung beachten

Als Anwender der konsolidierten UStVA bzw. der konsolidierten Sondervorauszahlung USt 1/11

nehmen Sie an der Datenübermittlung via DATEV-Rechenzentrum teil Kap. 3.

Hinweis:

Bei Datenübermittlung der konsolidierten UStVA bzw. konsolidierten Sondervorauszahlung USt

1/11 muss der Empfänger des Konsolidierungskreises Kap. 5.3 neben der Datenübermittlung

auch das Konsolidierungskennzeichen in den Mandantendaten unter seiner

Mandantennummer erfassen, auch wenn er nicht gleichzeitig Abgebender im

Konsolidierungskreis ist.

Achtung:

Keine Bereitstellung der USt-Einzelwerte!

Ist bei einem abgebenden Mandanten das Konsolidierungskennzeichen erfasst, wird trotz

vorhandener UStVA-Datenübermittlung die Bereitstellung der USt-Einzelwerte nicht

durchgeführt und Sie erhalten

- bei der UStVA die Meldung:

Mandant hat Konsolidierungskennzeichen gesetzt. Es erfolgt keine Bereitstellung

der Einzel-Werte für die Datenübermittlung. Für die Bereitstellung der

konsolidierten Werte für die Datenübermittlung ist ein Rechnungswesen-Abruf

erforderlich.

- und beim USt 1/11 die Meldung:

Einzel-DÜ bei Konsolidierung nicht möglich.

5.3 Empfänger anlegen

Empfänger ist der Mandant, an den die einzelnen Unternehmen ihre Umsatzsteuerwerte

senden. Über ihn fasst das Programm die übermittelten Umsatzsteuerwerte zu einer

konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldung für das gesamte Unternehmen zusammen.

Er erfasst bei sich alle Berater und Mandanten (abgebenden Berater und Mandanten), deren

Werte bei der konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldung berücksichtigt werden müssen.

Dabei kann der Empfänger mit eigener Buchführung gleichzeitig Abgebender sein. Auch er

muss dann in den Konsolidierungskreis aufgenommen werden.

Hinweis:

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Die Eingaben des empfangenden Mandanten, die Konsolidierungs-Stammdaten, kann nur

die Kanzlei unter der Hauptberaternummer einreichen.

Empfänger gleichzeitig Abgebender

Sollen Umsatzsteuerwerte des Empfängers bei der konsolidierten UStVA für das

Gesamtunternehmen mit berücksichtigt werden, müssen auch für den Empfänger die Angaben

eines abgebenden Mandanten erfasst werden Kap. 5.2.

Hinweis:

Der Empfänger erfasst in diesem Fall als Abgebender zum Beispiel das

Konsolidierungskennzeichen in den Mandantendaten unter seiner eigenen Berater- und

Mandantennummer (Hauptberaternummer).

Konsolidierungskreis erfassen

So erfassen Sie als Empfänger den Konsolidierungskreis

Voraussetzung: Abgebende Mandanten sind angelegt Kap. 5.2.

1. Um den Konsolidierungskreis zu erfassen, öffnen Sie als Empfänger unter Ihrer

Hauptberaternummer einen Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten

| Konsolidierungskreis.

Sie erhalten das Dialogfenster Konsolidierungskreise.

2. Um einen neuen Konsolidierungskreis anzulegen, klicken Sie auf die Schaltfläche Neu.

Sie erhalten das Dialogfenster Neuanlage Konsolidierungskreise, in dem Sie die

Konsolidierungsart, die Konsolidierungsbezeichnung sowie die Nummer des

Konsolidierungskreises, zum Beispiel 10 für Konsolidierungskreis UStVA, erfassen und

klicken Sie auf OK.

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Dokument: 0906006 Seite 443 von 608

Der Konsolidierungskreis wird angelegt; Sie erhalten das Dialogfenster Erfassen

Konsolidierungskreise, in dem Sie die Mandanten wählen, die in den

Konsolidierungskreis einbezogen werden sollen.

Sie erhalten ein Prüfprotokoll zur Konsolidierung, das Auskunft darüber gibt, ob der

Konsolidierungskreis geschlossen oder nicht geschlossen ist. Liegt ein geschlossener

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Dokument: 0906006 Seite 444 von 608

Konsolidierungskreis vor, werden die Umsatzsteuerwerte von den erfassten Beratern

und Mandanten für die konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung herangezogen.

Sind die Konsolidierungs-Stammdaten gespeichert, gelten sie ab dem Jahr, in dem

sie erfasst wurden und stehen automatisch für alle bebuchbaren Jahre zur Verfügung.

Eine Jahresübernahme ist nicht erforderlich.

- oder -

Um für einen vorhandenen Konsolidierungskreis die teilnehmenden Mandanten zu

ändern, klicken Sie auf die Schaltfläche Bearbeiten.

Sie erhalten das Dialogfenster Erfassen Konsolidierungskreise.

Sind die Änderungen gespeichert, gelten sie ab dem Jahr, in dem Sie die

Konsolidierungs-Stammdaten erfasst haben und stehen automatisch für alle

bebuchbaren Jahre zur Verfügung. Eine Jahresübernahme ist nicht erforderlich.

- oder -

Um einen angelegten Konsolidierungskreis zu löschen, klicken Sie im Dialogfenster

Konsolidierungskreise auf die Schaltfläche Löschen.

Nach einer Sicherheitsabfrage wird der markierte Konsolidierungskreis gelöscht.

- oder -

Um aus dem Konsolidierungskreis einzelne gespeicherte abgebende Berater- und/oder

Mandanten zu löschen, markieren Sie in der Liste Teilnehmende Mandanten die zu

löschende Beraternummer bzw. den einzelnen Mandanten und klicken Sie auf die

Schaltfläche Entfernen.

Von den entsprechenden Berater- und/oder Mandanten werden die Werte für die

konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht mehr herangezogen.

Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im

Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die

Taste F1.

Prüfprotokoll wird in der folgenden Verarbeitung erstellt

Reichen Sie Konsolidierungs-Stammdaten ein, erhalten Sie zur Bestätigung in der

folgenden Verarbeitung aus dem DATEV-Rechenzentrum das Prüfprotokoll zur Konsolidierung

(Stammdatenprotokoll). Es gibt Auskunft darüber, ob der Konsolidierungskreis geschlossen

oder nicht geschlossen ist.

Achtung:

Auswertung nur, wenn Konsolidierungskreis geschlossen ist!

Den Vergleich von Konsolidierungskreis mit den Konsolidierungskennzeichen in den

Mandantendaten kann das Programm erst in der folgenden Verarbeitung durchführen. Das

Ergebnis ist das Prüfprotokoll zur Konsolidierung. Eine konsolidierte Umsatzsteuer-

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Dokument: 0906006 Seite 445 von 608

Voranmeldung erstellt das Programm nur dann, wenn ein geschlossener Konsolidierungskreis

vorliegt.

Prüfprotokoll zur Konsolidierung rückübertragen

Wenn Sie die Rückübertragung des Prüfprotokolls zur Konsolidierung wünschen

(Stammdatenprotokoll), müssen Sie die Einstellung hier vornehmen:

So erfassen Sie die Rückübertragung Prüfprotokoll zur Konsolidierung

Voraussetzung: Die Konsolidierungs-Stammdaten sind/werden erfasst.

1. Um das Prüfprotokoll zur Konsolidierung für Ihren Konsolidierungskreis rückübertragen

zu erhalten, öffnen Sie als Empfänger unter Ihrer Hauptberaternummer den

Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Stammdaten | Konsolidierungskreis.

Sie erhalten das Dialogfenster Konsolidierungskreise, in dem Sie auf die Schaltfläche

Neu, wenn eine Neuanlage vorliegt bzw. auf die Schaltfläche Bearbeiten klicken.

Sie erhalten das Dialogfenster Erfassen Konsolidierungskreise.

2. Wählen Sie in der Gruppe Prüfprotokoll zur Rückübertragung (RZ) das

Ausgabemedium Rückübertragung.

Sie erhalten das Prüfprotokoll zur Konsolidierung (Stammdatenprotokoll)

rückübertragen. Es gibt Auskunft darüber, ob der Konsolidierungskreis geschlossen oder

nicht geschlossen ist.

Hinweis:

Rufen Sie die zur Rückübertragung für Sie bereitgestellten Protokolle innerhalb von 30 Tagen

auf Ihren PC nicht ab, werden sie im RZ gelöscht, soweit die Speicherfrist überschritten ist

Fach 1, Kap. 4.1.2.

Tipp: Die Ausgabe der Protokolle mit den konsolidierten Werten der Umsatzsteuer-

Voranmeldung steuert der Empfänger über seine Mandantendaten FIBU. Sie können das

Konsolidierungsprotokoll zur UStVA (Konsowerteprotokoll) rückübertragen, wenn Sie in den

Mandantendaten, im Ordner Grundauswertungen (RZ) | Protokolle den entsprechenden

Schlüssel in der Gruppe MPD- und Konsoprotokoll erfassen, Fach 2, Kap. 3.7.1.

Konsolidierung mit anderen Beraternummern

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Dokument: 0906006 Seite 446 von 608

Nehmen Mandanten mit unterschiedlichen Beraternummern an der Konsolidierung teil,

empfehlen wir Ihnen, den Abruf Ihrer konsolidierten Auswertungen einen Verarbeitungstermin

nach der letzten Einreichung von Daten im DATEV-Rechenzentrum durchzuführen.

5.4 Konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung bereitstellen bzw. abrufen

Eine konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung erstellt das Programm nur dann, wenn ein

geschlossener Konsolidierungskreis vorliegt.

Es müssen übereinstimmen:

o Konsolidierungskennzeichen

Angaben der abgegebenden Mandanten: Kap. 5.2

o Konsolidierungskreis

Angaben des Empfängers: Kap. 5.3

Hinweis:

Der Umsatzsteuerarten-Schlüssel in den Mandantendaten sollte bei allen abgebenden

Mandanten gleich sein. Die konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung kann nur vom

Empfänger abgerufen werden.

Konsolidierung mit anderen Beraternummern

Nehmen Mandanten mit unterschiedlichen Beraternummern an der Konsolidierung teil,

empfehlen wir Ihnen, den Abruf Ihrer konsolidierten Auswertungen einen Verarbeitungstermin

nach der letzten Einreichung von Daten im DATEV-Rechenzentrum durchzuführen.

Konsolidierte UStVA im RZ anfordern

So rufen Sie eine konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung für Januar 2009 ab

Voraussetzung:

o Konsolidierungskreis ist geschlossen (UStVA = 10)

o die Umsatzsteuerwerte sind bei jedem abgebenden Mandanten bereitgestellt

o Bei Datenübermittlung muss beim Empfänger in seinen Mandantendaten

Datenübermittlung und das Konsolidierungskennzeichen erfasst sein, auch wenn

er nicht gleichzeitig Abgebender ist.

o Die Bereitstellung der konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldung erfolgt durch

den Empfänger über einen Rechnungswesen-Abruf.

1. Öffnen Sie einen Mandanten (Empfänger) zur Bearbeitung.

2. Wählen Sie Bestand | Daten senden | Rechnungswesen-Abrufe.

Das Register Rechnungswesen-Abrufe mit den Registerkarten Einzelabrufe,

Monatspakete und Sendeübersicht wird geöffnet.

3. Klicken Sie in der Registerkarte Einzelabrufe auf die Schaltfläche Neu.

Das Dialogfenster Einmaliger Abruf anlegen wird geöffnet.

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Dokument: 0906006 Seite 447 von 608

4. Doppelklicken Sie in der Strukturansicht auf den Ordner Umsatzsteuer und darin auf

die Konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung.

Das Abruffenster Konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung wird geöffnet und ist

vom Programm automatisch mit dem entsprechenden Abrufjahr und der Anzahl 3fach

vorbelegt.

5. Um eine konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung zum Beispiel für den Monat Januar

zu erhalten, erfassen Sie im Abruffenster im Feld Zeitraum den Schlüssel 1 für Januar.

Sie erhalten die konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung in Papierform 3fach im

DATEV-Rechenzentrum gedruckt bzw. zur Datenübermittlung bereitgestellt, wenn Sie

Datenübermittlung an die Finanzverwaltung in den Mandantendaten FIBU erfasst

haben, Fach 2, Kap. 3.3.4.

Zur Kontrolle werden die Umsatzsteuerwerte der einzelnen abgebenden Unternehmen

auf dem Prüfprotokoll des Empfängers (Konsowerteprotokoll) bestätigt. Es wird Ihnen

rückübertragen, wenn Sie in Ihren Mandantendaten, im Ordner

Grundauswertungen (RZ) | Protokolle den entsprechenden Schlüssel in der Gruppe

MPD- und Konsoprotokoll erfasst haben, Fach 2, Kap. 3.7.1.

Wenn Sie Datenübermittlung erfasst haben Kap. 3, werden die Umsatzsteuerwerte zur

Datenübermittlung bereitgestellt und Sie erhalten ein Datenübermittlungsprotokoll der

konsolidierten UStVA. Es informiert Sie über die bereitgestellten Umsatzsteuerwerte,

die annehmende DV-Stelle und den gültigen Übermittlungstermin.

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Dokument: 0906006 Seite 448 von 608

Haben Sie Datenübermittlung erfasst Kap. 3 und fordern im Feld Ausgabemedium das

DÜ-Protokoll zur konsolidierten UStVA per Rückübertragung an (Schlüssel 1), werden

die Umsatzsteuerwerte der konsolidierten UStVA zur Datenübermittlung bereitgestellt

und gleichzeitig das Datenübermittlungsprotokoll der konsolidierten Umsatzsteuer-

Voranmeldung rückübertragen.

Rufen Sie bei Datenübermittlung die konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung

innerhalb der Frist mehrfach ab, werden immer die Daten der letzten Einreichung zur

Datenübermittlung bereitgestellt.

- oder -

Soll die konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung abweichend bereitgestellt bzw.

ausgegeben werden, erfassen Sie die Felder im Abruffenster entsprechend.

Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im

Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die

Taste F1.

Hinweis:

Rufen Sie die zur Rückübertragung für Sie bereitgestellten Protokolle innerhalb von 30 Tagen

auf Ihren PC nicht ab, werden sie im DATEV-Rechenzentrum gelöscht, soweit die Speicherfrist

überschritten ist Fach 1, Kap. 4.1.2.

UStVA-Null-Meldung bereitstellen

Rufen Sie für einen Voranmeldungszeitraum (Monat, Quartal) eine konsolidierte Umsatzsteuer-

Voranmeldung ab, für den keine umsatzsteuerlichen Werte vorhanden sind, wird eine UStVA-

Null-Meldung zur Datenübermittlung bereitgestellt bzw. ausgegeben.

Berichtigungskennzeichen (Kennzahl 10) erfassen

Die Eingabe des Berichtigungskennzeichens (Kennzahl 10) ist erforderlich, wenn das

Programm nicht erkennen kann, dass ein Berichtigungskennzeichen zu setzen bzw. zu löschen

ist, wenn Sie zum Beispiel eine Anmeldung bereits per ELSTER übermittelt haben, Fach 9,

Kap. 3 Datenübermittlung mit dem Telemodul DÜ Rechnungswesen.

Wird die Bereitstellung zur Datenübermittlung der konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldung

über einen Rechnungswesen-Abruf ausgelöst und Sie haben zuvor, zum Beispiel per ELSTER

eine Anmeldung bereits übermittelt, wird für den betreffenden Zeitraum im DATEV-

Rechenzentrum automatisch keine berichtigte konsolidierte UStVA bereitgestellt/ausgegeben

und Sie müssen als Empfänger in der gleichen Verarbeitung das Berichtigungskennzeichen

setzen.

So erfassen Sie als Empfänger das Berichtigungskennzeichen (Kennzahl 10)

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Dokument: 0906006 Seite 449 von 608

Voraussetzung: Das Programm kann nicht erkennen, dass ein

Berichtigungskennzeichen zu setzen bzw. zu löschen ist.

1. Um für eine konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung das Berichtigungskennzeichen

bei Kennzahl 10 zu setzen, erfassen Sie als Empfänger im Abruffenster, zusätzlich zum

Voranmeldungszeitraum (01 = Monat Januar), im Feld Berichtigungskennzeichen

den Schlüssel 1 Berichtigte Anmeldung (Kz. 10).

Sie erhalten die konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung für Januar 2009 mit

Berichtigungskennzeichen bei Kennzahl 10 zur Datenübermittlung bereitgestellt, wenn

Sie als Empfänger Datenübermittlung an die Finanzverwaltung in den

Mandantendaten FIBU erfasst haben, Fach 2, Kap. 3.3.4.

Sie erhalten die konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung für Januar 2009 mit

Berichtigungskennzeichen in Papierform 3fach im DATEV-Rechenzentrum gedruckt, ein

Original und zwei Duplikate, wenn Sie als Empfänger keine Datenübermittlung an die

Finanzverwaltung in den Mandantendaten FIBU erfasst haben, Fach 2, Kap. 3.3.4.

- oder -

Um für eine konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung das vorhandene

Berichtigungskennzeichen bei Kennzahl 10 zu löschen, erfassen Sie als Empfänger im

Abruffenster, zusätzlich zum Voranmeldungszeitraum (01 = Monat Januar), im Feld

Berichtigungskennzeichen den Schlüssel 0 = Nein.

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Sie erhalten die konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung für Januar 2009 ohne

Berichtigungskennzeichen zur Datenübermittlung bereitgestellt, wenn Sie als

Empfänger Datenübermittlung an die Finanzverwaltung in den Mandantendaten FIBU

erfasst haben, Fach 2, Kap. 3.3.4.

Sie erhalten die konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung für Januar 2009 ohne

Berichtigungskennzeichen in Papierform 3fach im DATEV-Rechenzentrum gedruckt,

wenn Sie als Empfänger keine Datenübermittlung an die Finanzverwaltung in den

Mandantendaten FIBU erfasst haben.

Tipp: Sie können als Empfänger das Berichtigungskennzeichen (Kennzahl 10 der UStVA und

USt 1/11) jederzeit mit der Komponente Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung

aufheben oder setzen Kap. 3.4.

Keine berichtigte bzw. erneute UStVA

In folgenden Fällen wird keine erneute bzw. berichtigte konsolidierte Umsatzsteuer-

Voranmeldung bereitgestellt/ausgegeben:

o Sie haben die konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung wiederholt angefordert und die

UStVA-Werte bleiben unverändert.

o Sie haben in einer Einreichung mit umsatzsteuerlichen Buchungen die konsolidierte

UStVA gleichzeitig auf unterschiedliche Weise angefordert, zum Beispiel per Einreichung

von umsatzsteuerlichen Buchungen und parallel per Rechnungswesen-Abruf. Sie

erhalten nur eine konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung.

Prüfprotokoll des Empfängers

Zur Kontrolle werden die Umsatzsteuerwerte der einzelnen abgebenden Unternehmen auf dem

Prüfprotokoll des Empfängers bestätigt.

Achtung:

Der Abruf der konsolidierten UStVA wird abgelehnt!

Ist der abgerufene Konsolidierungskreis nicht geschlossen, wird die konsolidierte

Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht ausgegeben bzw. nicht bereitgestellt. Sie erhalten ein

Fehlerprotokoll mit dem Hinweis, bei welchem Berater/Mandanten der Konsolidierungskreis

nicht geschlossen ist.

Hinweis:

Die konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung können Sie mehrmals abrufen. Sie können auch

rückwirkend für alle zurückliegenden Monate bzw. Quartale des aktuellen Jahres und des

Vorjahres angefordert werden, auch vor dem Zeitpunkt der Erfassung des Konsolidierungs-

Kennzeichens.

Beispiel: Sie haben die Konsolidierungs-Kennzeichen erst im Monat Juni 2009

eingerichtet. Trotzdem können Sie die konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung für den

Monat Januar 2009 und alle folgenden Monate bereitstellen bzw. abrufen. Die Angaben zum

Konsolidierungskreis gelten für alle bebuchbaren Jahre.

Achtung:

Gesamter Abruf wird abgelehnt!

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Dokument: 0906006 Seite 451 von 608

Innerhalb einer Einreichung ist der Abruf mehrmals möglich, wenn im Abruffenster, zum

Beispiel im Feld Zeitraum, unterschiedliche Zeiträume unterschiedliche Ausgaben erfasst sind,

sonst wird der Abruf abgelehnt!

Bereitstellung fehlt...

Fehlt die Bereitstellung der Umsatzsteuerwerte bei einem abgebenden Mandanten und Sie

haben den Abruf als Empfänger mit einem Rechnungswesen-Abruf durchgeführt, wird die

konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung trotzdem ausgegeben. Im Prüfprotokoll erhalten Sie

den Hinweis, von welchen Mandanten die Umsatzsteuerwerte nicht berücksichtigt wurden.

Bereitgestellte Werte löschen

Um bei Datenübermittlung die bereitgestellten Werte zu löschen, empfehlen wir Ihnen, unter

der Berater- und Mandantennummer des Empfängers den DATEV-Programmbaustein

Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung aufzurufen und die Löschung dort

durchzuführen Kap. 3.4. Sie rufen dazu in den DATEV-Programmen Kanzlei-

Rechnungswesen bzw. Rechnungswesen den zusätzlichen Menüpunkt Übersicht

Datenübermittlung Finanzverwaltung auf.

Bei abweichendem Wirtschaftsjahr abrufen bzw. bereitstellen

An der Konsolidierung können gleichzeitig Unternehmen mit Normalwirtschaftsjahr und

abweichendem Wirtschaftsjahr teilnehmen. Den Rechnungswesen-Abruf für die konsolidierte

Umsatzsteuer-Voranmeldung kombinieren Sie stets mit dem Kalenderjahr des

Voranmeldungszeitraums. Das gilt auch dann, wenn Sie als Empfänger ein abweichendes

Wirtschaftsjahr, zum Beispiel 2008/2009 erfasst haben und die Abrufmonate zum Beispiel in

2009 liegen.

Beispiel: Beginnt das abweichende Wirtschaftsjahr am 01.05.2008 und endet am 30.04.2009,

kombinieren Sie den Rechnungswesen-Abruf für die konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung

mit Voranmeldungsmonat April 2009 im Feld Jahr im Abrufvorlauf mit dem Jahr 2009

(obwohl die MPD des Empfängers in 2008 gespeichert sind!).

6 USt 1/11 bei konsolidierter Umsatzsteuer-Voranmeldung

6.1 USt 1/11 bei konsolidierter Umsatzsteuer-Voranmeldung nutzen

Als Anwender der konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) Kap. 5 können Sie als

Empfänger eine konsolidierte Sondervorauszahlung anfordern.

Voraussetzungen beachten

Für den Antrag auf Dauerfristverlängerung gelten die gleichen Bedingungen, wie sie im Kap.

4.1 beschrieben sind:

o Gesetzliche Grundlage ist § 18 UStG

o Sondervorauszahlung hochrechnen Kap. 4.1

o Formel für die USt 1/11-Hochrechnung

Datenübermittlung nutzen

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Als Anwender (Empfänger) der konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. der

konsolidierten Sondervorauszahlung USt 1/11 nehmen Sie an der Datenübermittlung teil.

Weitere Informationen dazu finden Sie in Kap. 3.

Abruf bis 30.11.JJ zulässig

Sie können bis Ende November eines Kalenderjahres mit einem Rechnungswesen-Abruf das

jeweils aktuelle USt 1/11 abrufen. Rechnungswesen-Abrufe danach lehnt das Programm ab.

USt 1/11 bei abweichendem Wirtschaftsjahr

Als Anwender der konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldung Kap. 5 können Sie die

konsolidierte Sondervorauszahlung auch abrufen, wenn in der Konsolidierung Mandanten mit

unterschiedlichem Wirtschaftsjahresbeginn enthalten sind, Fach 2, Kap. 3.2).

USt 1/11 mit Berechnung für Neugründer

Für Neugründer ist nach § 18 Abs. 2 Satz 4 UStG im laufenden und im folgenden

Kalenderjahr der Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat. Liegt Dauerfristverlängerung

vor, muss der Neugründer auch dann eine Sondervorauszahlung leisten, wenn die Summe

des Vorauszahlungs-Solls des Vorjahres kleiner/gleich 7.500 Euro ist.

Hinweis:

Bei Umwandlungen durch Verschmelzung (§ 2 Umwandlungsgesetz - UmwG), Spaltung (§ 123

UmwG) oder Vermögensübertragung (§ 174 UmwG) liegt eine Neugründung nach § 18 Abs.

2 Satz 4 UStG vor, wenn dadurch ein Rechtsträger neu entsteht oder seine unternehmerische

Tätigkeit aufnimmt. Liegt ein entsprechender Neugründungsfall vor, rufen Sie die

Sondervorauszahlung USt 1/11 bei konsolidierter UStVA für Neugründer ab.

Manuelles USt 1/11 bereitstellen

Um die Datenübermittlung eines konsolidierten USt 1/11 bei fehlenden Buchungsdaten im

Vorjahr, zum Beispiel bei Neugründern oder in anderen Ausnahmefällen abweichend von den

zu Grunde liegenden Buchungsdaten zu ermöglichen, können Sie als Empfänger ein manuell

ermitteltes USt 1/11 für die Datenübermittlung im DATEV-Rechenzentrum bereitstellen. Da es

für ein geschätztes USt 1/11 irrelevant ist, ob es sich um ein Einzel-USt 1/11 oder um ein

konsolidiertes USt 1/11 handelt, erfolgt bei Datenübermittlung keine Prüfung auf das

Konsolidierungskennzeichen in den Mandantendaten, soweit Datenübermittlung beim

Empfänger gesetzt ist.

Wie Sie das manuelle USt 1/11 erfassen, entnehmen Sie Kap. 4.3.

Unterjährige Anrechnung USt 1/11 in UStVA, Kennzahl 39

Die geleistete Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung wird standardmäßig in der UStVA für

Dezember bzw. für das 4. Quartal berücksichtigt. In den Mandantendaten können Sie

steuern, in welchem abweichenden Monat oder Quartal die Anrechnung erfolgen soll, Fach 2,

Kap. 3.3.1.

6.2 USt 1/11 bei konsolidierter UStVA bereitstellen bzw. abrufen

Wenn Sie eine konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben, können Sie auch eine

konsolidierte Sondervorauszahlung (USt 1/11) durchführen. Es gelten die Voraussetzungen,

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die auch beim Abruf der konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldung zu beachten sind Kap.

5.4:

o Geschlossener Konsolidierungskreis

o Rechnungswesen-Abruf durch Empfänger usw.

Konsolidierung mit anderen Beraternummern

Nehmen Mandanten mit unterschiedlichen Beraternummern an der Konsolidierung teil,

empfehlen wir Ihnen, den Rechnungswesen-Abruf Ihrer konsolidierten Auswertungen einen

Verarbeitungstermin nach der letzten Einreichung von Daten durchzuführen.

Konsolidiertes USt 1/11 im RZ anfordern

So rufen Sie als Empfänger das USt 1/11 bei konsolidierter UStVA ab

Voraussetzung:

o Konsolidierungskreis ist geschlossen (UStVA = 10)

o die Umsatzsteuerwerte sind bei jedem abgebenden Mandanten bereitgestellt

o Bei Datenübermittlung muss beim Empfänger in seinen Mandantendaten

Datenübermittlung und das Konsolidierungskennzeichen erfasst sein, auch wenn

der Empfänger nicht gleichzeitig Abgebender ist.

o Die Bereitstellung der konsolidierten Sondervorauszahlung (USt 1/11) erfolgt

durch den Empfänger über einen Rechnungswesen-Abruf.

1. Um das USt 1/11 bei konsolidierter Umsatzsteuer-Voranmeldung bereitzustellen bzw.

abzurufen, öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung.

2. Wählen Sie Bestand | Daten senden | Rechnungswesen-Abrufe.

Das Register Rechnungswesen-Abrufe mit den Registerkarten Einzelabrufe,

Monatspakete und Sendeübersicht wird geöffnet.

3. Klicken Sie in der Registerkarte Einzelabrufe auf die Schaltfläche Neu.

Das Dialogfenster Einmaliger Abruf anlegen wird geöffnet.

4. Doppelklicken Sie in der Strukturansicht auf den Ordner Umsatzsteuer und darin auf

Umsatzsteuer 1/11 bei konsolidierter Umsatzsteuer-Voranmeldung.

Das Abruffenster Umsatzsteuer 1/11 bei konsolidierter Umsatzsteuer-

Voranmeldung wird geöffnet und ist vom Programm automatisch im Feld Jahr im

Abrufvorlauf mit dem Kalenderjahr der Errechnung des USt 1/11 vorbelegt: Im

Kalenderjahr 2009 ist es das Jahr 2008. Das gilt auch dann, wenn beim Empfänger ein

abweichendes Wirtschaftsjahr erfasst ist. Die Anzahl der Formulare USt 1/11 ist mit

3fach vorbelegt.

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5. Um ein USt 1/11 bei konsolidierter Umsatzsteuer-Voranmeldung auf Papier bzw. per

Datenübermittlung zu erhalten, erfassen Sie im Abruffenster im Feld Ausgabemedium

zum Beispiel den Schlüssel 200 Papier /Datenübermittlung (DÜ).

Sie erhalten das Umsatzsteuer 1/11 in Papierform 3fach im DATEV-Rechenzentrum

gedruckt bzw. zur Datenübermittlung bereitgestellt, wenn Sie als Empfänger

Datenübermittlung an die Finanzverwaltung in den Mandantendaten FIBU erfasst

haben, Fach 2, Kap. 3.3.4.

Haben Sie für die Vorauszahlung zum Beispiel für Januar 2009 im Feld Jahr im

Abrufvorlauf das Jahr 2008 erfasst, errechnet das Programm automatisch den Betrag

der Sondervorauszahlung aus dem konsolidierten Vorauszahlungssoll des

Kalenderjahres 2008, Kennzahl 83 der konsolidierten UStVA, einschließlich der im

Dezember 2008 angerechneten Sondervorauszahlung 1/11, Kennzahl 39 der

konsolidierten UStVA.

Hat der Empfänger bei Datenübermittlung an die Finanzverwaltung in seinen

Mandantendaten FIBU Fristverlängerung, Datenübermittlung und das

Konsolidierungs-Kennzeichen erfasst und Sie haben das konsolidierte USt 1/11 mit

Schlüssel 100 für Neugründer, Schlüssel 200 oder Schlüssel 500 konsolidierte USt

1/11-Null-Meldung bzw. Schlüssel 600 Rückübertragung DÜ-Protokoll mit Null-

Meldung abgerufen, werden die Umsatzsteuerwerte des konsolidierten USt 1/11 zur

Datenübermittlung bereitgestellt und Sie erhalten als Bestätigung ein

Datenübermittlungsprotokoll (DÜ-Protokoll) der konsolidierten Fristverlängerung. Es

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informiert Sie über die bereitgestellten Umsatzsteuerwerte des konsolidierten USt 1/11,

die annehmende DV-Stelle und den gültigen Übermittlungstermin.

Rufen Sie bei Datenübermittlung das konsolidierte USt 1/11 innerhalb der Frist

mehrfach ab, stellt das Programm immer die Daten der letzten Einreichung zur

Datenübermittlung bereit.

Beim Rechnungswesen-Abruf mit Schlüssel 100 mit Berechnung für Neugründer

erhalten Sie das konsolidierte USt 1/11 zur Datenübermittlung bereitgestellt bzw. im

DATEV-Rechenzentrum entsprechend der automatischen Schlüsselung 3fach gedruckt,

ein Original und zwei Duplikate auch dann, wenn die Summe der Umsatzsteuer-

Vorauszahlungswerte des Vorjahres kleiner/gleich 7.500 Euro betragen hat.

Beim Rechnungswesen-Abruf mit Schlüssel 200 erhalten Sie das konsolidierte USt 1/11

zur Datenübermittlung bereitgestellt bzw. im DATEV-Rechenzentrum entsprechend der

automatischen Schlüsselung 3fach gedruckt, ein Original und zwei Duplikate, wenn die

Summe der konsolidierten Umsatzsteuer-Vorauszahlungswerte des Vorjahres über

7.500 Euro betragen hat.

Haben Sie das konsolidierte USt 1/11 mit Schlüssel 200 angefordert und Ihre

Vorauszahlungswerte betragen 7.500 Euro oder liegen darunter, erhalten Sie den

konsolidierten Antrag auf Dauerfristverlängerung stets ohne Berechnung der

Sondervorauszahlung. Für diese Empfänger, die gleichzeitig an der Datenübermittlung

teilnehmen und im Vorjahr in den Mandantendaten FIBU Fristverlängerung

gespeichert haben, werden keine Daten für die Datenübermittlung bereitgestellt. Sie

erhalten nur ein Protokoll.

Beim Rechnungswesen-Abruf mit Schlüssel 500 (Papier/Datenübermittlung mit Null-

Meldung bei Fristverlängerung) bzw. Schlüssel 600 (Rückübertragung DÜ-Protokoll mit

Null-Meldung bei Fristverlängerung) erhalten Sie eine konsolidierte USt 1/11-Null-

Meldung errechnet und das Programm übermittelt Ihnen die Sondervorauszahlung mit

dem Betrag 0 Euro.

Errechnet das Programm einen davon abweichenden Betrag - das Programm errechnet

automatisch den Betrag der Sondervorauszahlung aus dem konsolidierten

Vorauszahlungssoll zum Beispiel des Kalenderjahres 2008 (Kennzahl 83 der

konsolidierten UStVA) einschließlich der im Dezember 2008 angerechneten

Sondervorauszahlung 1/11 (des Vorjahres) (Kennzahl 39 der konsolidierten UStVA) -

wird der Antrag auf Dauerfristverlängerung (konsolidierte USt 1/11-Null-Meldung) auch

mit diesem Betrag zur Datenübermittlung bereitgestellt, wenn Sie als Empfänger in

Ihren Mandantendaten FIBU Datenübermittlung an die Finanzverwaltung erfasst

haben, Fach 2, Kap. 3.3.4.

- oder -

Soll ein konsolidiertes USt 1/11 abweichend abgerufen werden, erfassen Sie im

Abruffenster im entsprechenden Eingabefeld zum Beispiel die gewünschte Anzahl.

Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im

Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die

Taste F1.

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Dokument: 0906006 Seite 456 von 608

Konsolidierte USt 1/11-Null-Meldung bereitstellen, Schlüssel 500 bzw. 600

Fordert Ihr zuständiges Finanzamt trotz bereits genehmigter Dauerfristverlängerung vom

Vorjahr einen erneuten Antrag auf Dauerfristverlängerung an (konsolidierte USt 1/11-Null-

Meldung) oder ist in einer ersten RZ-Verarbeitung ein konsolidiertes USt 1/11 mit Zahllast

errechnet und an die Finanzverwaltung übermittelt worden und im Anschluss an

Nachbuchungen stellen Sie fest, dass das erneute konsolidierte USt 1/11 eine Null-Meldung

ist, werden Sie die konsolidierte USt 1/11-Null-Meldung (Schlüssel 500) bzw. Rückübertragung

DÜ-Protokoll mit Null-Meldung (Schlüssel 600) zur Datenübermittlung bereitstellen, um zum

Beispiel die geleistete Zahlung vom Finanzamt wieder zurückzuerhalten.

Prüfprotokoll des Empfängers beachten

Zur Kontrolle werden die Umsatzsteuerwerte der einzelnen Unternehmen auf dem Prüfprotokoll

des Empfängers bestätigt.

Sie können das DÜ-Protokoll zum konsolidierten USt 1/11 rückübertragen, zum

Beispiel mit Schlüssel 300, 400 bzw. 600

o Um das Datenübermittlungsprotokoll (DÜ-Protokoll) zum konsolidierten USt 1/11

rückzuübertragen, erfassen Sie als Empfänger im Abruffenster im Feld

Ausgabemedium den Schlüssel 400 Rückübertragung DÜ-Protokoll:

Der Rechnungswesen-Abruf mit Schlüssel 400 entspricht der Ausgabe des

konsolidierten USt 1/11 mit dem Schlüssel 200. Wenn Sie Datenübermittlung erfasst

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Dokument: 0906006 Seite 457 von 608

haben Kap. 3 und fordern das Datenübermittlungsprotokoll zum konsolidierten USt 1/11

mit Schlüssel 400 per Rückübertragung an, werden die Umsatzsteuerwerte des

konsolidierten USt 1/11 zur Datenübermittlung bereitgestellt und gleichzeitig das

Datenübermittlungsprotokoll des konsolidierten USt 1/11 an den Empfänger

rückübertragen.

- oder -

Um das Datenübermittlungsprotokoll zum konsolidierten USt 1/11 mit Berechnung für

Neugründer rückzuübertragen, erfassen Sie als Empfänger im Abruffenster im Feld

Ausgabemedium den Schlüssel 300 Rückübertragung DÜ-Protokoll bei

Neugründung.

Der Rechnungswesen-Abruf mit Schlüssel 300 entspricht der Ausgabe des

konsolidierten USt 1/11 mit dem Schlüssel 100. Wenn Sie Datenübermittlung erfasst

haben Kap. 3 und fordern das Datenübermittlungsprotokoll zum konsolidierten USt 1/11

mit Berechnung für Neugründer mit Schlüssel 300 per Rückübertragung an, werden

die Umsatzsteuerwerte des konsolidierten USt 1/11 zur Datenübermittlung

bereitgestellt und gleichzeitig das Datenübermittlungsprotokoll des konsolidierten USt

1/11 für Neugründer rückübertragen.

- oder -

Um das Datenübermittlungsprotokoll zur konsolidierten USt 1/11-Null-Meldung

rückzuübertragen, erfassen Sie als Empfänger im Abruffenster im Feld

Ausgabemedium den Schlüssel 600 Rückübertragung DÜ-Protokoll mit Null-

Meldung bei Fristverlängerung.

Der Rechnungswesen-Abruf mit Schlüssel 600 entspricht der Ausgabe der

konsolidierten USt 1/11-Null-Meldung mit dem Schlüssel 500. Wenn Sie

Datenübermittlung erfasst haben Kap. 3 und fordern das Datenübermittlungsprotokoll

zur konsolidierten USt 1/11-Null-Meldung mit Schlüssel 600 per Rückübertragung

an, werden die Umsatzsteuerwerte der konsolidierten USt 1/11-Null-Meldung zur

Datenübermittlung bereitgestellt und gleichzeitig das Datenübermittlungsprotokoll der

konsolidierten USt 1/11-Null-Meldung rückübertragen.

Hinweis:

Rufen Sie die zur Rückübertragung für Sie bereitgestellten Protokolle innerhalb von 30 Tagen

auf Ihren PC nicht ab, werden sie im RZ gelöscht, soweit die Speicherfrist überschritten ist

Fach 1, Kap. 4.1.2.

Berichtigungskennzeichen (Kennzahl 10) erfassen

Wird die Bereitstellung zur Datenübermittlung eines konsolidierten USt 1/11 über einen

Rechnungswesen-Abruf ausgelöst und Sie haben zuvor, zum Beispiel per ELSTERKap. 3 ein

konsolidiertes USt 1/11 bereits übermittelt, wird für den betreffenden Zeitraum im DATEV-

Rechenzentrum kein berichtigtes konsolidiertes USt 1/11 bereitgestellt/ausgegeben und Sie

müssen in der gleichen Verarbeitung das Berichtigungskennzeichen setzen.

Tipp: Sie können das Berichtigungskennzeichen (Kennzahl 10 der konsolidierten UStVA und

des konsolidierten USt 1/11) jederzeit mit der Komponente Übersicht Datenübermittlung

Finanzverwaltung aufheben oder setzen Kap. 3.4.

So erfassen Sie das Berichtigungskennzeichen beim Rechnungswesen-Abruf

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Dokument: 0906006 Seite 458 von 608

Voraussetzung: Das Programm kann nicht erkennen, dass ein

Berichtigungskennzeichen zu setzen bzw. zu löschen ist.

1. Um ein berichtigtes konsolidiertes USt 1/11 zur Datenübermittlung bereitzustellen,

klicken Sie als Empfänger im Abruffenster im Feld Berichtigungskennzeichen auf das

Pfeilsymbol und wählen Sie aus der Liste den Schlüssel 1 Berichtigte Anmeldung

(Kz. 10).

Ist die Schlüsselung für die Berechnung des berichtigten konsolidierten USt 1/11 im

DATEV-Rechenzentrum gültig verarbeitet, errechnet Ihnen das Programm automatisch

den Betrag der Sondervorauszahlung aus dem Vorauszahlungssoll des Kalenderjahres

2008 - Kennzahl 83 konsolidierte UStVA - einschließlich der im Dezember 2008

angerechneten Sondervorauszahlung 1/11 (des Vorjahres) - Kennzahl 39 konsolidierte

UStVA und stellt zum Beispiel ein berichtigtes konsolidiertes USt 1/11 zur

Datenübermittlung bereit, wenn Sie als Empfänger in Ihren Mandantendaten FIBU

Datenübermittlung an die Finanzverwaltung erfasst haben, Fach 2, Kap. 3.3.4.

Ist beim Empfänger keine Datenübermittlung erfasst, erhalten Sie das berichtigte

konsolidierte USt 1/11 in Papierform 3fach im Rechenzentrum gedruckt.

Bei abweichendem Wirtschaftsjahr bereitstellen bzw. abrufen

Der Rechnungswesen-Abruf ist stets mit dem Kalenderjahr der Errechnung des konsolidierten

USt 1/11 zu kombinieren. Für die Errechnung der Vorauszahlung, zum Beispiel für Januar

2009, sind die konsolidierten USt-Werte 2008 entscheidend.

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Dokument: 0906006 Seite 459 von 608

Beispiel: Beginnt das abweichende Wirtschaftsjahr des Empfängers am 01.05.2008 und endet

am 30.04.2009, ist der Rechnungswesen-Abruf für das konsolidierte USt 1/11 mit dem Jahr

2008 zu kombinieren.

So ruft der Empfänger das konsolidierte USt 1/11 bei abweichendem Wirtschaftsjahr

ab

Zur Errechnung des konsolidierten USt 1/11 werden alle Monate des Kalenderjahres 2008

herangezogen, unabhängig vom Monat, in dem das abweichende Wirtschaftsjahr in 2008

beginnt.

Tipp: Wenn der Betrag der konsolidierten Sondervorauszahlung bei der Dezember-UStVA

automatisch bei Kennzahl 39 ausgewiesen werden soll, buchen Sie den per Abruf errechneten

Betrag auf das folgende Konto zum Beispiel bei SKR 03:

o F 1781 Umsatzsteuer-Vorauszahlung 1/11

Weitere Informationen finden Sie in Kap. 4.2.

Unterjährige Anrechnung USt 1/11 in UStVA, Kennzahl 39

Die geleistete Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung wird standardmäßig in der UStVA für

Dezember bzw. für das 4. Quartal berücksichtigt. In den Mandantendaten können Sie

steuern, in welchem abweichenden Monat oder Quartal die Anrechnung erfolgen soll, Fach 2,

Kap. 3.3.1.

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Dokument: 0906006 Seite 460 von 608

Tipp: In der Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung können Sie die

bereitstehenden Daten zum konsolidierten USt 1/11 bearbeiten und löschen. Zum Beispiel

können Sie Termine oder die Zahlungsmodalitäten ändern. Alle Änderungen werden in der

Änderungshistorie dokumentiert Kap. 3.4.

6.3 USt 1/11 bei konsolidierter UStVA hochrechnen

Gesetzliche Grundlage § 47 Abs. 2 UStDV

Wenn der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des

vorangegangenen Kalenderjahres ausgeübt hat (Rumpfwirtschaftsjahr), wird die Summe der

Umsatzsteuer-Vorauszahlungen in eine Jahressumme umgerechnet. Angefangene

Kalendermonate werden dabei als volle Kalendermonate behandelt. Gesetzliche Grundlage ist

der § 47 Abs. 2 UStDV, wonach zum Beispiel für die Sondervorauszahlung 2009 die Werte des

Kalenderjahres 2008 maßgebend sind.

Formel für die USt 1/11-Hochrechnung

Bei der Hochrechnung einer Sondervorauszahlung wird die Vorjahressteuer durch die Monate

der unternehmerischen Tätigkeit geteilt und dann mit 12 multipliziert.

Liegt eine konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) vor, wird bei der Hochrechnung

der Sondervorauszahlung die Vorjahressteuer der einzelnen abgebenden Mandanten

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Dokument: 0906006 Seite 461 von 608

zusammengezählt und durch die Monate der unternehmerischen Tätigkeit geteilt und dann mit

12 multipliziert, wobei vom Programm als Beginn der unternehmerischen Tätigkeit der

Mandant mit dem frühesten Wirtschaftsjahresbeginn in den Mandantendaten herangezogen

wird.

Beispiel: Die Jahressteuer für 2008 der konsolidierten UStVA beträgt 115.002,69 Euro. Der

Mandant mit dem frühesten Wirtschaftsjahresbeginn hat in den Mandantendaten den

01.02.2008 erfasst, der als Beginn der unternehmerischen Tätigkeit und damit als Basis für die

Hochrechnung gilt.

Voraussetzung: Als Voraussetzung für die Hochrechnung gilt, dass in den Mandantendaten

das Ende des Rumpfwirtschaftsjahres erfasst und die Mandantendaten für das Vorjahr, im

vorliegenden Beispiel für 2007, nicht erfasst sind:

115.002,69 Euro (Jahressteuer) x 12 Monate

11 Monate (Februar bis Dezember 2008)

Die hochgerechnete Vorjahressteuer beträgt 125.457,50 Euro (Cent gerundet). Sie ist Basis für

die Ermittlung der konsolidierten Sondervorauszahlung USt 1/11 zum Beispiel für 2009:

Sondervorauszahlung 2009: 125.457,50 Euro : 11 = 11.405 Euro

Tipp: Die obige Rechnung finden Sie auf der folgenden Musterauswertung dargestellt.

Unterjährige Anrechnung USt 1/11 in UStVA, Kennzahl 39

Die geleistete Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung wird standardmäßig in der UStVA für

Dezember bzw. für das 4. Quartal berücksichtigt. In den Mandantendaten können Sie

steuern, in welchem abweichenden Monat oder Quartal die Anrechnung erfolgen soll, Fach 2,

Kap. 3.3.1.

Page 462: Handbuch FIBU 2009 - DATEV...5.6.1 Online-Auswertungen der DATEV-Finanzbuchführung Dokument: 0906001 Seite 3 von 608 5.7 DATEV Neutrales Erfassungssystem NESY 5.8 DATEV Phantasy Kanzleiverwaltungsprogramm

Dokument: 0906006 Seite 462 von 608

Normen:

EStG:41a UmwG:123 UmwG:2 UStDV:46 UStDV:47 UStG:18

Page 463: Handbuch FIBU 2009 - DATEV...5.6.1 Online-Auswertungen der DATEV-Finanzbuchführung Dokument: 0906001 Seite 3 von 608 5.7 DATEV Neutrales Erfassungssystem NESY 5.8 DATEV Phantasy Kanzleiverwaltungsprogramm

Dokument: 0906007 Seite 463 von 608

Dok.-Nr.: 0906007

DATEV-Serviceinformation

vom 12.08.2009

Relevant für:

FIBU

Fach 07 - EG-Umsatzsteuerliche Auswertungen

anfordern

1 Der EG-Binnenmarkt

1.1 Begriffsbestimmungen zum EG-Binnenmarkt

1.2 EG-Steuertatbestände

1.2.1 Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung

1.2.2 Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft

1.2.3 Innergemeinschaftlicher Erwerb

1.2.4 Geschäftsbeziehungen mit Privatpersonen oder Gleichgestellten

1.3 Erweiterte Aufzeichnungspflichten - Zusammenfassende Meldung (ZM)

1.4 Informationen der DATEV zum EU-Binnenmarkt

2 Stammdaten anlegen

2.1 EG-Stammdaten in den Mandantendaten anlegen

2.2 EG-Stammdaten für Personenkonten anlegen

3 EG-Buchungen erfassen

3.1 EG-Geschäftsfälle buchen

3.2 Berichtigungs- und Umsatzsteuerschlüssel mit EG-Funktionalität

3.2.1 Über EG-Fenster mit EG-BU-Schlüsseln buchen

3.2.2 Über EG-Fenster Versendungsfall mit EG-BU-Schlüssel 10 buchen

3.2.3 Über EG-Fenster mit EG-Automatikkonten buchen

3.3 Standardkontenrahmen mit EG-Funktionalität

3.3.1 Auszüge aus dem DATEV-Standardkontenrahmen SKR 03

3.3.2 Auszüge aus dem DATEV-Standardkontenrahmen SKR 04

3.4 Sonderfälle bei EG-Buchungen

3.4.1 Steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb ohne Vorsteuerabzug

3.4.2 Sonstige Leistungen

3.4.3 Mit BU-Schlüssel 10 buchen (Versendungsfall)

3.4.4 Umbuchung mit EG-Automatikkonten

3.4.5 Faktor-2-Buchungen mit EG-Fenster

3.4.6 EG-Skontobuchungen über Skontospalte erfassen

3.4.7 Korrekte Zuordnung der USt-IdNr. zum Buchungssatz

3.5 Gesamtübersicht EG-Buchungen

3.6 Wie sind EG-Sachverhalte beim Ist-Versteuerer zu buchen?

4 EG-Auswertungen anfordern

4.1 EG-Journal beachten

4.2 Übersicht Rechnungswesen-Abrufe zu EG-Auswertungen

4.3 Zusammenfassende Meldung (ZM)

4.3.1 Datenübermittlung für die Zusammenfassende Meldung nutzen

4.3.2 Zusammenfassende Meldung bereitstellen bzw. abrufen

4.3.3 Zusammenfassende Meldung erstellen, berichtigen und speichern

4.3.4 Berichtigte Zusammenfassende Meldung bereitstellen bzw. abrufen

4.3.5 Protokoll zur Datenübermittlung der Zusammenfassenden Meldung

4.4 Zur Datenübermittlung bereitgestellte ZM-Werte löschen

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Dokument: 0906007 Seite 464 von 608

5 EG-Sachverhalte in den DATEV-Auswertungen

5.1 Journal und Journalabschluss

5.2 Verarbeitungsprotokoll

5.3 Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA)

5.4 Konten mit EG-Kennzeichen

1 Der EG-Binnenmarkt

EG-Umsatzbesteuerung in der DATEV Finanzbuchführung

In diesem Fach finden Sie Informationen über die umsatzsteuerlichen Auswertungen der

DATEV Finanzbuchführung im Rechenzentrum, wie sie durch das Umsatzsteuer

Binnenmarktgesetz (UStBG) geregelt sind.

Im Zuge der Vollendung des europäischen Binnenmarktes sind zum 1. Januar 1993 sämtliche

innergemeinschaftlichen Grenzkontrollen entfallen. Hierdurch wurde ein neues System der

Umsatzbesteuerung innergemeinschaftlicher Exporte und Importe erforderlich. Dieses vom EG-

Rat vorgegebene System wurde vom deutschen Gesetzgeber mit dem Umsatzsteuer

Binnenmarktgesetz (UStBG) vom 25. August 1992 in deutsches Recht transformiert.

Informationen zu den Währungen der EWU-Teilnehmerländer mit Umstellung auf den EUR

(Euro) und EU-Mitgliedstaaten, die auf den Euro nicht umgestellt haben, finden Sie in Fach 9,

Kap. 8.1.2.

1.1 Begriffsbestimmungen zum EG-Binnenmarkt

Begriff Lieferung

Der Begriff der Lieferung kann unterschiedliche Bedeutungen haben.

o Im Sinne von Transport (Ablieferung, Auslieferung):

Für den Tatbestand des Transports werden in der Steuersprache die Begriffe

Versendung und Beförderung verwendet.

o Im Sinne von Geschäftsabwicklung (Verkauf, Umsatz):

In der Steuersprache wird Lieferung sehr eng ausgelegt und bezeichnet nur den

Verkauf bzw. Umsatz von Waren.

In den nachfolgenden Ausführungen wird der Begriff Lieferung in seiner weiten Bedeutung

verwendet und steht stets für den Verkauf/Umsatz und den Transport.

Ursprungslandprinzip

Die Ware wird mit der Steuer des Landes belastet, in dem sie erworben wird.

Bestimmungslandprinzip

Die Ware wird in ihrem Herkunftsland (Ursprungsland) steuerlich entlastet und im Land ihrer

Verwendung (Bestimmung) mit den dortigen Waren steuerlich gleichgestellt und entsprechend

belastet.

Beispiel: Ein deutscher Unternehmer verkauft und liefert Waren nach Frankreich.

o Ursprungsland: Deutschland

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Dokument: 0906007 Seite 465 von 608

o Bestimmungsland: Frankreich

o Anwendung des Ursprungslandprinzips: Ware wird in Deutschland versteuert.

o Anwendung des Bestimmungslandprinzips: Ware wird in Frankreich versteuert.

Grundformen des Außenhandels

Außenhandelsformen:

Art des Außenhandels Warenverkauf Warenbezug

o Nach bzw. aus Drittländern Export oder Ausfuhr Import oder Einfuhr

o Nach bzw. aus EU-Ländern Innergemeinschaftliche Lieferung Innergemeinschaftlicher Erwerb

EG-Umsatzsteuer-Expertisen bestellen

Hilfreich zur Beurteilung umsatzsteuerlicher Sachverhalte bei EG-Geschäftsfällen ist das PC-

Programm

DATEV Umsatzsteuer-Expertisen V. 7.1, Artikelnummer 41394.

Mit dem Programm prüfen Sie auf den Einzelfall bezogen, wie die umsatzsteuerlichen

Auswirkungen von EG-Geschäftsvorfällen und Drittlandsumsätzen sind. Das DATEV-Programm

bietet die Buchungsempfehlungen unter Berücksichtigung von SKR 03 und SKR 04 sowie

Hinweise zur Rechnungsstellung und zu den buch- und belegmäßigen Nachweispflichten.

Länderlexika zu allen Mitgliedstaaten der EU sowie zahlreiche Checklisten, wie beispielsweise

zu den international gültigen Liefermodalitäten, runden das Programm ab.

Hinweis:

Das Programm ist im DATEV Mehrwert-Angebot enthalten.

1.2 EG-Steuertatbestände

1.2.1 Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung

Für den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern gilt grundsätzlich das

Bestimmungslandprinzip. Die Lieferung ist für den Lieferanten ein steuerfreier Umsatz, den er

in der Kennzahl 41 UStVA ausweisen muss.

Voraussetzungen

Unternehmen können für ihre innergemeinschaftlichen Lieferungen grundsätzlich

Umsatzsteuerfreiheit beanspruchen. Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein und

vom Unternehmer nachgewiesen werden können:

o Unternehmereigenschaft des Kunden

o Transport von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen EU-Mitgliedstaat

o gewerbliche oder unternehmerische Verwendung beim Kunden

o Erwerbsteuerpflicht des Kunden

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Dokument: 0906007 Seite 466 von 608

Nachweis der Unternehmereigenschaft

Allen Unternehmern innerhalb der EU wird von den nationalen Finanzbehörden eine

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) zugewiesen, die den steuerlichen

Unternehmerstatus beweist.

Bedeutung der USt-IdNr.

Der steuerliche Status des Erwerbers ist entscheidend für die Steuerfreiheit

innergemeinschaftlicher Lieferungen. Den Nachweis über diesen Status liefert die

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Sie ist der "Umsatzsteuer-

Binnenmarktpass" für alle mit EU-Handel befassten Mandanten. Anhand der USt-IdNr. des

Erwerbers prüft der Lieferant, ob er die Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen

anwenden kann (für Deutschland: § 6a UStG). Ohne Angabe der USt-IdNr. kann auch der

buchmäßige Nachweis über die Steuerfreiheit nicht erbracht werden.

USt-IdNr. als Ordnungsmerkmal und tatbestandssteuernd

Daneben ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) Ordnungsmerkmal bei

der Ausstellung von Rechnungen und der Abgabe von Zusammenfassenden Meldungen

(ZM). Bei der Frage nach dem Ort des Erwerbs oder der Leistung kann die USt-IdNr. sogar

tatbestandssteuernde Funktion haben, d. h., der Erwerbs- und Leistungsort wird in diesem Fall

durch die verwendete Identifikationsnummer verlagert.

Aufbau der USt-IdNr.

Die USt-IdNr. kann bis zu 15 Stellen umfassen. An den ersten beiden Stellen steht jeweils als

Buchstabenkombination das Länderkennzeichen. Die restlichen Stellen - je nach EU-Land

derzeit zwischen 8 und 12 - können sich aus Ziffern, Buchstaben und Sonderzeichen

zusammensetzen.

USt-IdNr. der Mitgliedstaaten erfragen

Haben Sie die USt-IdNr. Ihrer Geschäftspartner im europäischen Ausland zu erfragen, hilft

Ihnen die Tabelle in der DATEV Informations-Datenbank, Dokumentnummer 1020723, da

sie sowohl den Aufbau der USt-IdNrn. als auch die Bezeichnungen und Abkürzungen der USt-

IdNr. in der jeweiligen Landessprache aufführt.

Wie erhält man eine USt-IdNr.?

Schriftliche Beantragung: Wer eine USt-IdNr. braucht, kann einen schriftlichen Antrag

stellen. Für den schriftlichen Antrag ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Es sind

anzugeben: Name und Anschrift des Antragstellers, die Anschrift seines Finanzamts, das für

die Umsatzbesteuerung zuständig ist, die inländische Steuernummer, unter der der

Antragsteller umsatzsteuerlich geführt wird und an folgende Adresse richten:

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Dienstsitz Saarlouis

Ahornweg 1-3

66738 Saarlouis

Online-Beantragung: Für die Online-Beantragung rufen Sie über das Internetportal des

Bundeszentralamtes für Steuern (unter: www.bzst.bund.de) unter Online Dienste das

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Dokument: 0906007 Seite 467 von 608

Online-Formular mit USt-IdNr. Beantragung auf, füllen es entsprechend aus und Sie können

es drucken und absenden.

Angaben auf Warenrechnungen

Die USt-IdNr. spielt auch eine wichtige Rolle für die Fakturierung. Auf Warenrechnungen für

steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen müssen, neben dem Hinweis, dass eine

steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung vorliegt, folgende Angaben enthalten sein:

- USt-IdNr. des Lieferanten ( "eigene" USt-IdNr.)

- USt-IdNr. des Abnehmers

Prüfung fremder USt-IdNr.

Der Lieferant ist dafür verantwortlich (Sorgfaltspflicht des ordentlichen Kaufmanns), dass die

USt-IdNr. des Kunden korrekt ist, da sie eine wesentliche Grundlage für die Steuerfreiheit der

Lieferung darstellt. Im Zweifelsfall hat der Lieferer die Möglichkeit, sich die Richtigkeit einer

USt-IdNr. beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bestätigen zu lassen, zum Beispiel über

das Internetportal des Bundeszentralamtes für Steuern (unter: www.bzst.bund.de) unter

Online Dienste mit dem Aufruf USt-IdNr. Bestätigung.

Bestätigung der Gültigkeit der ausländischen USt-IdNr.

Die im Rahmen des § 6a Abs. 4 UStG obliegende Sorgfaltspflicht kann nur durch eine

qualifizierte Anfrage mit Angaben zu:

- USt-IdNr.

- Name mit Ort, Postleitzahl und Straße

über den jeweiligen ausländischen Kunden erfüllt werden. Solche Anfragen sind schriftlich,

telefonisch oder per E-Mail an das Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis zu richten.

Transport in einen anderen EU-Mitgliedstaat

Zweite Voraussetzung für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ist der Transport in

einen anderen EU-Mitgliedstaat. Die Gegenstände müssen physisch von einem Mitgliedstaat in

den anderen Mitgliedstaat bewegt werden. Hierzu ist ein Transportnachweis erforderlich, zum

Beispiel Versandpapiere, Speditionspapiere oder Empfangsbestätigung des Abnehmers.

Weitere Voraussetzungen

Die Gegenstände müssen für die gewerbliche oder unternehmerische Verwendung des

Abnehmers bestimmt sein und der Abnehmer muss der Erwerbsteuerpflicht unterliegen. Beide

Voraussetzungen können mit Angabe der USt-IdNr. als weitgehend abgehandelt betrachtet

werden.

Eingabe der USt-IdNr.

Die USt-IdNr. kann im Buchungssatz erfasst werden oder im Kontenplan als EG-Stammdaten

für Personenkonten zum jeweiligen Personenkonto hinterlegt sein Kap. 2.2.

Abstimmung zwischen ZM und UStVA

Fehlt die USt-IdNr., wird der Buchungssatz für die Zusammenfassende Meldung nicht

berücksichtigt und auf dem Protokoll unvollständiger Buchungen ausgewiesen. Es wird mit der

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ZM erstellt. Das Protokoll erklärt die auf Grund fehlender USt-IdNr. eingetretene Differenz

zwischen ZM und UStVA und erleichtert die Berichtigungen und Nachträge.

1.2.2 Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft

Gesetzliche Grundlagen

§ 25b UStG soll das Besteuerungsverfahren für die innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfte

vereinfachen. Durch diese Vereinfachungsregelung wird vermieden, dass sich ein an einem

innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft beteiligter deutscher Unternehmer, in der Rolle des

Zwischenerwerbers, in einem EU-Mitgliedstaat, in dem er nicht ansässig ist, umsatzsteuerlich

erfassen lassen und dort den innergemeinschaftlichen Erwerb und die Inlandslieferung an den

letzten Abnehmer versteuern muss.

Voraussetzungen für ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft

Ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft liegt vor, wenn die vier in § 25b Abs. 1 Satz 1

UStG genannten Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind (siehe auch Fallbeispiel):

o Umsatzgeschäfte (UG) über den selben Gegenstand zwischen drei Unternehmern A, B

und C, Ausnahme siehe § 25b Abs. 1 Satz 2 UStG und unmittelbares Gelangen des

Gegenstandes vom ersten Lieferer C an den letzten Abnehmer A

o Umsatzsteuerliche Erfassung der Unternehmer in verschiedenen Mitgliedstaaten, EU-

Staat 1 bis 3

o Tatsächliches Gelangen des Gegenstandes von einem Mitgliedstaat in den anderen, von

EU-Staat 3 nach EU-Staat 1

o Beförderung oder Versendung durch den 1. Lieferer C oder den 1. Abnehmer B. Keine

Abholung durch letzten Abnehmer A.

Fallbeispiel: Der Unternehmer A aus EU-Staat 1 kauft eine Maschine bei dem Unternehmer B

aus EU-Staat 2. B bestellt die Maschine seinerseits bei dem Hersteller C aus EU-Staat 3. Die

Maschine wird durch C unmittelbar von EU-Staat 3 nach EU-Staat 1 befördert oder versendet.

C liefert an B (Lieferung 1), B liefert an A (Lieferung 2). Alle Beteiligten treten unter der USt-

IdNr. ihres Landes auf.

Hinweis:

Aus Vereinfachungsgründen wird als Rechtsgrundlage jeweils die Vorschrift des deutschen

Umsatzsteuergesetzes angegeben, auch wenn es sich um Steuertatbestände handelt, die nach

ausländischem Recht zu beurteilen sind.

Gesetzestechnisch gilt bei obigem Beispiel:

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A / EU-Staat 1 = letzter Abnehmer (Empfänger)

B / EU-Staat 2 = 2. Lieferer / 1. Abnehmer (Zwischenerwerber)

C / EU-Staat 3 = 1. Lieferer

Ausgeführte Umsätze beim innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft

o Innergemeinschaftliche Lieferung des 1. Lieferers C im Sinne des § 6a UStG in dem

Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung des Gegenstandes beginnt, EU-

Staat 3.

o Innergemeinschaftlicher Erwerb des 1. Abnehmers B in dem Mitgliedstaat, in dem die

Beförderung oder Versendung endet (3d Satz 1 UStG) - EU-Staat 1.

o Innergemeinschaftlicher Erwerb des 1. Abnehmers B in dem Mitgliedstaat (EU-Staat 2),

der ihm die verwendete USt-IdNr. erteilt hat (§ 3d Satz 2 UStG).

o Inlandslieferung des 1. Abnehmers B in dem Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder

Versendung endet (EU-Staat 1).

Folgen der Vereinfachungsregelung des § 25b UStG

o Übertrag der Steuerschuld für die Lieferung des 1. Abnehmers B auf den letzten

Abnehmer A, § 25b Abs. 2 UStG.

o Der innergemeinschaftliche Erwerb des 1. Abnehmers B gilt als besteuert, § 25b Abs. 3

UStG. Diese fiktive Besteuerung beim 1. Abnehmer B gilt grundsätzlich für beide

innergemeinschaftlichen Erwerbe, § 3d Satz 1 UStG und § 3d Satz 2 UStG.

o Mit dem Übertrag der Steuerschuld und der fiktiven Erwerbsbesteuerung wird die

umsatzsteuerliche Erfassung des 1. Abnehmers B im Bestimmungsmitgliedsland (EU-

Staat 1) im Ergebnis vermieden.

Besonderheiten bei Unternehmer B beachten

B hat in seiner Rechnung nach § 25b Abs. 2 Nr. 3 iVm. § 14a Abs. 1a und 2 UStG an den A auf

das Vorliegen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts und die Übernahme der

Steuerschuld durch A hinzuweisen.

Hinweis:

In der Zusammenfassenden Meldung (ZM) an das Bundeszentralamt für Steuern nach §

18a UStG ist dieser Umsatz in einer gesonderten Zeile getrennt von den übrigen Umsätzen

anzugeben und in Spalte 3 mit einer 1 zu kennzeichnen § 18a Abs. 4 Nr. 3 UStG.

UStVA-Kennzahl 42

Zusätzlich hat B in seiner deutschen UStVA in Kennzahl 42Lieferungen des ersten

Abnehmers (§ 25b Abs. 2 UStG) bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften die

Bemessungsgrundlage seiner Lieferung an A einzutragen, § 18b Satz 1 und 3 UStG.

Buchungsbeispiele für deutschen Unternehmer

Den folgenden Buchungsbeispielen können Sie entnehmen, was ein deutscher Unternehmer bei

einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft zu beachten hat:

o Deutscher Unternehmer als letzter Abnehmer A

o Deutscher Unternehmer als 1. Abnehmer B

o Deutscher Unternehmer als 1. Lieferer C

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Steuerpflichtiger Erwerb mit Vorsteuerabzug beim letzten Abnehmer A

Deutscher Unternehmer als letzter Abnehmer A (Empfänger)

Beispiel: Wareneingang von B, dem 2. Lieferer, mit Vorsteuerabzug

3201 Erwerb des letzten Abnehmers

Dreieckgeschäft

70 000 Kreditor

(2. Lieferer B)

1) 10.000,00 1) 10.000,00

Hinweis:

Konto 3201 kann im SKR 03 individuell ohne Kontenfunktion eingerichtet werden.

S 1570 Abziehbare

Vorsteuer

F 1783 In Rechnung unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene

Steuerbeträge, UStVA Kz. 69

2) 1.900,00 2) 1.900,00

Hinweis:

Auf dem Konto S 1570 liegt im SKR 03 die Passivfunktion S 30000, auf dem Konto F 1783

die Allgemeine Funktion F 87000.

Ausweis in der UStVA:

o UStVA, Kennzahl 66 Vorsteuer = 1.900 Euro

o UStVA, Kennzahl 69 ... Umsatzsteuer § 25b Abs. 2 UStG = 1.900 Euro

... ohne Vorsteuerabzug beim letzten Abnehmer A

Beispiel: Wareneingang von B, dem 2. Lieferer, ohne Vorsteuerabzug

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3201 Erwerb des letzten Abnehmers

Dreieckgeschäft

70 000 Kreditor

(2. Lieferer B)

1)

2)

10.000,00

1.900,00 1) 10.000,00

Hinweis:

Konto 3201 kann im SKR 03 individuell ohne Kontenfunktion eingerichtet werden.

F 1783 In Rechnung unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steuerbeträge, UStVA Kz. 69

2) 1.900,00

Hinweis:

Auf dem Konto F 1783 liegt im SKR 03 die Allgemeine Funktion F 87000.

Ausweis in der UStVA:

o UStVA, Kennzahl 69 ... Umsatzsteuer § 25b Abs. 2 UStG = 1.900 Euro

2. Lieferer bzw. Zwischenerwerber liefert an letzten Abnehmer A

Deutscher Unternehmer als 1. Abnehmer B (Zwischenerwerber)

Beispiel: Wareneingang von C, dem 1. Lieferer

3200 Wareneingang des ersten Ab-

nehmers Dreieckgeschäft

70 000 Kreditor

(1. Lieferer C)

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Dokument: 0906007 Seite 472 von 608

8.000,00 8.000,00

Hinweis:

Konto 3200 kann im SKR 03 individuell ohne Kontenfunktion eingerichtet werden. Es erfolgt

kein Ausweis in der UStVA.

Beispiel: Warenausgang an A, den letzten Abnehmer

Steuerfreie Inlandslieferung des 1. Abnehmers (Zwischenerwerber) in dem Mitgliedstaat, in

dem die Beförderung oder Versendung endet (EU-Staat 1). Die auf diese Lieferung entfallende

Steuerschuld wird auf den letzten Abnehmer A (Empfänger) übertragen.

20 000 Debitor

(Letzter Abnehmer

A)

AM 8130 Lieferungen des 1. Abnehmers bei innergemein. Dreiecksgeschäften § 25b Abs.

2 UStG

10.000,00 10.000,00

Hinweis:

Konto AM 8130 ist im SKR 03 ein automatisches Konto (Funktion AM 68000).

Ausweis in der UStVA/ZM:

o UStVA, Kennzahl 42 = 10.000 Euro (Bemessungsgrundlage)

o ZM = 10.000 Euro (Dreiecksgeschäft = 1)

1. Lieferer C liefert an Zwischenerwerber B

Deutscher Unternehmer als 1. Lieferer C

Beispiel: Dieser tätigt eine normale innergemeinschaftliche Lieferung an den 1. Abnehmer B

(Zwischenerwerber).

30 000 Debitor (1. Abnehmer B)

AM 8125 Steuerfreie innergemein.

Lieferungen § 4 Nr. 1b UStG

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Dokument: 0906007 Seite 473 von 608

10.000,00 10.000,00

Hinweis:

Konto AM 8125 ist im SKR 03 ein automatisches Konto (Funktion AM 74000).

Ausweis in der UStVA/ZM:

o UStVA, Kennzahl 41 = 10.000 Euro (Bemessungsgrundlage)

o ZM = 10.000 Euro (wenn USt-IdNr. des EU-Geschäftspartners erfasst/hinterlegt ist)

1.2.3 Innergemeinschaftlicher Erwerb

Voraussetzungen

Der steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung auf der Seite des Lieferanten steht der

innergemeinschaftliche Erwerb auf der Seite des Käufers gegenüber. Für den Geschäftsverkehr

zwischen Unternehmern mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) gilt

grundsätzlich das Bestimmungslandprinzip. Die Lieferung ist für den Lieferanten ein

steuerfreier Umsatz. Voraussetzung ist u. a. die Erwerbsteuerpflicht des Abnehmers. Der

Abnehmer muss den innergemeinschaftlichen Erwerb als solchen in der UStVA deklarieren und

Steuer auf innergemeinschaftlichen Erwerb abführen. Der deutsche Unternehmer kann diese

Steuer gleichzeitig als Vorsteuer in Abzug bringen.

1.2.4 Geschäftsbeziehungen mit Privatpersonen oder Gleichgestellten

"Quasi-Unternehmer"

Neben Privatpersonen gibt es noch die Geschäftsbeziehungen von Unternehmen mit der

Gruppe der Gleichgestellten "Quasi-Unternehmer" und mit den nicht unternehmerischen

juristischen Personen, die unter bestimmten Voraussetzungen - sie nennen beim Erwerb keine

USt-IdNr. - steuerlich wie Privatpersonen behandelt werden.

Als "Quasi-Unternehmer" nach § 1a Abs. 3 Nr. 1a bis c UStG gelten:

Unternehmer, die nur steuerfreie Umsätze ausführen, bei denen kein Vorsteuerabzug

möglich ist,

Unternehmer, die als Kleinunternehmer von der USt befreit sind (kein Vorsteuerabzug),

Unternehmer, deren Steuer nach den Durchschnittssätzen des § 24 UStG festgesetzt

wird (pauschalierende Landwirte).

Abholung

Eine Privatperson kauft in einem anderen EU-Land Waren ein und nimmt diese gleich mit oder

holt sie ab. Für den Verkäufer macht es in diesem Fall keinen Unterschied, ob der Käufer aus

dem Inland oder aus einem anderen EU-Mitgliedstaat kommt. Die Ware unterliegt ganz normal

der inländischen Umsatzsteuer.

Lieferung unter Lieferschwelle

Holt die Privatperson die Ware nicht im Ursprungsland ab, sondern lässt sie sich vom Verkäufer

in den anderen EU-Mitgliedstaat anliefern, so ist eine Lieferschwelle zu beachten.

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Dokument: 0906007 Seite 474 von 608

Diese Lieferschwelle bezieht sich jeweils auf alle Lieferungen eines Unternehmens an

Privatpersonen oder Gleichgestellte in das betreffende Bestimmungsland innerhalb eines

Jahres. Die Lieferschwellen sind jedoch nicht für alle EU-Mitgliedstaaten einheitlich. Für

Lieferungen aus dem übrigen EU-Gebiet in das deutsche Inland liegt die Lieferschwelle zum

Beispiel bei 100.000 Euro.

Bei der Ermittlung der Lieferschwelle geht man vom Umsatz des vergangenen Jahres und dem

zu erwartenden Umsatz des laufenden Jahres aus.

Liegt der Gesamtumsatz des Lieferanten unterhalb der Lieferschwelle, so gilt grundsätzlich das

Ursprungslandprinzip und die Ware wird im Inland versteuert. Es handelt sich hierbei im

Gegensatz zum Fall der Abholung um einen EU-Umsatz, nämlich um eine "im Inland

steuerpflichtige EU-Lieferung". Diese Unterscheidung ist wichtig, da diese Umsätze in den für

die Lieferschwelle maßgeblichen Betrag einfließen.

Option

Liegt der Unternehmer unter der Lieferschwelle, steht ihm die Möglichkeit offen, zu optieren

und das Bestimmungslandprinzip, wie im Folgenden beschrieben, anzuwenden. Dies kann

zum Beispiel dann vorteilhaft sein, wenn der inländische Steuersatz im Vergleich zu den

ausländischen Steuersätzen sehr hoch ist. Eine solche Option gilt dann grundsätzlich für die

Dauer von zwei Jahren für das entsprechende EU-Land.

Lieferung über Lieferschwelle

Liegt der Umsatz über der Lieferschwelle, gilt das Bestimmungslandprinzip und der Umsatz

muss im jeweiligen anderen EU-Land versteuert werden. Im Gegensatz zur

Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen, bei der der Kunde selbst für die Abführung der

Steuer verantwortlich ist, muss bei einer Lieferung an Privatpersonen der Lieferant die Steuer

im anderen EU-Mitgliedstaat deklarieren und abführen.

Steuertatbestand

Es handelt sich in diesem Fall um einen "im Inland nicht steuerbaren" und "im anderen EU-

Land steuerpflichtiger Umsatz". Es gelten dabei die Besteuerungsregeln und Steuersätze des

anderen EU-Mitgliedstaates.

Steuerlicher Vertreter zwingend vorgeschrieben

Für die Abwicklung von Umsatzsteuer-Verpflichtungen ausländischer Unternehmen schreiben

die meisten EU-Länder zwingend die Bestellung eines steuerlichen Vertreters vor. Dieser haftet

persönlich für Richtigkeit und Vollständigkeit der Steuererklärung sowie für die Bezahlung der

Steuerschuld des ausländischen Unternehmens.

Privater, innergemeinschaftlicher Reiseverkehr

Der gesamte private, innergemeinschaftliche Reiseverkehr wird im Hinblick auf die

Umsatzsteuer dem inländischen Reiseverkehr gleichgestellt. Güter, die private Reisende aus

EU-Mitgliedstaaten in anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft erwerben, werden mit der

Umsatzsteuer des jeweiligen Erwerbslandes belastet. Die bisherige Umsatzsteuerbefreiung im

Erwerbsland und die Erhebung von Einfuhrumsatzsteuer im Einfuhrland entfallen.

Verbrauchsteuerpflichtige Waren

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Dokument: 0906007 Seite 475 von 608

Für verbrauchsteuerpflichtige Waren, wie Alkohol, alkoholische Getränke,

Mineralölprodukte und Tabak, gilt grundsätzlich das Bestimmungslandprinzip. An den

innergemeinschaftlichen Grenzen werden keine Verbrauchsteuern erhoben. Der Grenzausgleich

vollzieht sich durch Entlastung im Ursprungsland und durch Verbrauchsbesteuerung im

Bestimmungsland. Die Verbrauchsteuer gehört zur Bemessungsgrundlage des

innergemeinschaftlichen Erwerbs.

Hinweis:

Die im Zusammenhang mit Lieferungen an Privatpersonen erläuterte Lieferschwelle kommt bei

verbrauchsteuerpflichtigen Waren nicht zur Anwendung. Umsätze, die mit

verbrauchsteuerpflichtigen Waren getätigt werden, fließen demzufolge auch nicht in den für

die Lieferschwelle maßgeblichen Gesamtumsatz ein.

Neue Fahrzeuge

Für neue Fahrzeuge gilt immer das Bestimmungslandprinzip. Der Erwerber ist selbst dafür

verantwortlich, dass der Erwerb des Fahrzeugs im Bestimmungsland der Umsatzsteuer

unterworfen wird. Dies gilt auch für Privatpersonen, die ein neues Fahrzeug erwerben.

Erwerbsschwelle

Der Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs ist grundsätzlich nur bei Unternehmer-

Unternehmer-Beziehungen gegeben.

Für sog. "Quasi-Unternehmer" und nicht unternehmerische juristische Personen gilt

eine sog. Erwerbsschwelle.

Tabelle

Eine Übersicht über die in der EU geltenden Erwerbs- und Lieferschwellen in Euro bzw. in der

jeweiligen Landeswährung gibt die nachstehende Tabelle:

EU-Land Landeswährung 1) Erwerbs-

schwelle

Liefer-

schwelle

Belgien 4) Euro 11.200 35.000

Bulgarien 9) BGN 20.000 70.000,00

Dänemark 9) DKK 80.000 280.000

Deutschland 4) Euro 12.500 2) 100.000 3)

Estland 9) EEK 160.000 550.000

Finnland 4) Euro 10.000 35.000

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Dokument: 0906007 Seite 476 von 608

Frankreich 4) Euro 10.000 100.000

Griechenland 4) Euro 10.000 35.000

Irland 4) Euro 41.000 35.000

Italien 4) Euro 8.263,31 27.888.67

Lettland 9) LVL 7.000 24.000

Litauen 9) LTL 35.000 125.000

Luxemburg 4) Euro 10.000 100.000

Malta 7) Euro 10.000 35.000

Niederlande 4) Euro 10.000 100.000

Österreich 4) Euro 11.000 100.000

Polen 9) PLN 10.000 5) 35.000 5)

Portugal 4) Euro 8.978,36 31.424,27

Rumänien 9) RON 33.700 118.000,00

Schweden 9) SEK 90.000 320.000

Slowakische Republik 8) Euro 10.000 35.000

Slowenien 6) Euro 10.000 35.000

Spanien 4) Euro 10.000 35.000

Tschechische Republik 9) CZK 10.000 5) 35.000 5)

Ungarn 9) HUF 10.000 5) 35.000 5)

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Dokument: 0906007 Seite 477 von 608

Vereinigtes Königreich 9) GBP 55.000 70.000

Zypern 7) Euro 10.226 34.220

Hinweis:

Die ausführlichen Währungsbezeichnungen finden Sie in Fach 9, Kap. 8.1.2.

1.3 Erweiterte Aufzeichnungspflichten - Zusammenfassende Meldung (ZM)

Zusammenfassende Meldung auf elektronischem Weg übermitteln

Das Jahressteuergesetz 2007 verpflichtet Unternehmen für Meldezeiträume, die nach dem 31.

Dezember 2006 enden, die Zusammenfassende Meldung auf elektronischem Weg an das

Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Zur Vermeidung von Härten kann das Finanzamt

auf Antrag gestatten, dass die ZM in herkömmlicher Form abgegeben wird. Dies trifft zu, wenn

der Unternehmer nicht über die technischen Voraussetzungen verfügt, die für die Übermittlung

von Daten gemäß der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV) eingehalten werden

müssen.

Kleinunternehmer i. S. d. § 19 Abs. 1 UStG trifft keine Verpflichtung zur Abgabe der ZM.

Haben Sie in den Mandantendaten das Einverständnis zur Datenübermittlung der ZM

geschlüsselt, Fach 2, Kap. 3.3.5, erfolgt die Datenübermittlung über das DATEV-

Rechenzentrum auf Basis des aktuellen Rechenzentrumsbestandes automatisch und

fristgerecht. DATEV übermittelt die ZM zweimal im Quartal, zum gesetzlichen Abgabetermin

ohne Fristverlängerung und mit Fristverlängerung, Fach 6, Kap. 3 Datenübermittlung für

Steueranmeldungen nutzen.

Vierteljährliche Übermittlung erforderlich

Die Zusammenfassende Meldung ist vierteljährlich (in Ausnahmefällen jährlich) an das

Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis zu übermitteln. Stichtag ist jeweils der 10. Tag nach

Ablauf des Meldezeitraums (10. April, 10. Juli, 10. Oktober, 10. Januar). Erhält ein

Unternehmer eine Dauerfristverlängerung von einem Monat für die Abgabe der UStVA, gilt

diese Verlängerung auch für die Abgabe der Zusammenfassenden Meldung.

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Dienstsitz Saarlouis

66738 Saarlouis

Hinweis:

Liegt als Basiswährung eine Fremdwährung vor, wird die ZM-Ausgabe abgelehnt.

Werktägliche Übermittlung möglich

Die Zusammenfassende Meldung (ZM) kann über das DATEV-Rechenzentrum an jedem

Werktag an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt werden - analog zur

Umsatzsteuer-Voranmeldung, siehe Kap. 4.3.1 Datenübermittlung für die Zusammenfassende

Meldung nutzen.

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Kennzahlen in der UStVA

In der Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) sind eine Reihe von Kennzahlen für EG-

Sachverhalte enthalten. Die Bemessungsgrundlagen sind für die EG-Tatbestände getrennt

anzugeben.

Beziehung zwischen UStVA und ZM

Ob die Pflichten zur Übermittlung/Abgabe der Zusammenfassenden Meldung (ZM) erfüllt

werden, prüft die Finanzverwaltung anhand der UStVA. Entscheidend für den Abgleich sind die

Angaben in Kennzahl 41: Innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1b UStG) an

Abnehmer mit USt-IdNr. Auf Grund dieser Kennzahl informieren die Landesfinanzbehörden

das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), dass eine ZM abzugeben ist.

Die Übereinstimmung der Angaben von UStVA, UStE und ZM können auch Anlass für

Umsatzsteuer-Sonderprüfungen sein, in denen die innergemeinschaftlichen Sachverhalte

geprüft und die innerstaatlichen und innergemeinschaftlichen Abstimmungsmöglichkeiten

konsequent genutzt werden.

Zusammenfassende Meldung

Neben den Angaben in der UStVA gibt es die Rechenschaftslegung in Form der

Zusammenfassenden Meldung (ZM). In dieser Kontrollmeldung müssen alle Umsätze mit

Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten aufgelistet werden, geordnet nach EU-Land und

USt-IdNr. der Abnehmer.

Hinweis:

Die Angaben in der ZM betreffen ausschließlich die steuerfreien innergemeinschaftlichen

Warenlieferungen und Warenbewegungen. Der Erwerb von Waren sowie Dienstleistungen

werden nicht berücksichtigt.

UStVA und ZM berichtigen

Berichtigungen müssen sich auf die ursprüngliche Voranmeldung beziehen. Dazu erfassen Sie

im Rechnungswesen-Abruf im Feld Zeitraum den Monat, für den die Berichtigung

durchgeführt werden soll. Die berichtigte UStVA enthält die korrigierten Gesamtwerte des

entsprechenden Monats. Liegt der zu berichtigende Monat in einem Quartal, für das eine ZM

bereits abgegeben wurde, ist zusätzlich zur berichtigten UStVA auch eine berichtigte ZM

abzurufen.

Keine Null-Meldung

Wenn in einem Quartal keine grenzüberschreitenden Warenlieferungen bzw.

Warenbewegungen in andere EU-Länder stattgefunden haben, braucht der Unternehmer keine

ZM abzugeben. Es gibt also keine Null-Meldung.

Hinweismeldung

Sind für einen Berichtszeitraum einer ZM keine zu erklärenden EG-Geschäftsvorfälle

vorhanden, wird vom Programm keine ZM zur Datenübermittlung bereitgestellt. Sie erhalten

aus dem DATEV-Rechenzentrum eine Hinweismeldung gedruckt. Dies ist zum Beispiel der Fall,

wenn Sie nur innergemeinschaftlichen Erwerb aber keine steuerfreien innergemeinschaftlichen

Lieferungen haben.

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Hinweis:

Es besteht keinerlei Meldepflicht an das Bundeszentralamt für Steuern. Wir bitten Sie, diese

Hinweismeldungen nicht an das Bundeszentralamt für Steuern zu schicken.

1.4 Informationen der DATEV zum EU-Binnenmarkt

Weitere Informationen zum Thema EU-Binnenmarkt können Sie anfordern:

Informationsart Titel Art.-Nr.

Dok.-Nr.

Handbuch DATEV-EG-Handbuch 11542

DATEV-Programm EG-Umsatzsteuer-Expertisen V. 7.1

- EG-Tatbestandsermittlung 41394

Elektronisches Wissen Buchungs-ABC Fachportal Rechnungswesen*)

DATEV Informations-Datenbank Buchungsregeln für den Jahresabschluss 0907735

*) Das Programm Elektronisches Wissen Buchungs-ABC ist in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen automatisch

installiert und in der Symbolleiste mit "?" aufrufbar.

2 Stammdaten anlegen

2.1 EG-Stammdaten in den Mandantendaten anlegen

Basiswährung in Basisprogrammdaten anlegen

So erfassen Sie die EG-Stammdaten in den Mandantendaten FIBU

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Dokument: 0906007 Seite 480 von 608

Für Mandanten, deren Wirtschaftsjahr nach dem 31.12.2001 endet, ist der Euro (EUR) die

Basiswährung. Alle Auswertungen werden um die Währungsbezeichnung ergänzt, die Sie hier

in den Mandantendaten erfasst haben.

Mandant nimmt am EG-Binnenmarkt teil

So erfassen Sie Ihre EG-Angaben. Sie sind Voraussetzung für die Ausgabe von EG-

Auswertungen, zum Beispiel die Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung

(ZM)

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Dokument: 0906007 Seite 481 von 608

Hier erfassen Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Mandanten,

der am innergemeinschaftlichen Handel teilnimmt. Der steuerliche Status des Erwerbers ist

entscheidend für die Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen. Den Nachweis über

diesen Status liefert die USt-IdNr. Sie ist der "Umsatzsteuer-Binnenmarktpass" für alle mit EU-

Handel befassten Mandanten.

Anhand der USt-IdNr. des Erwerbers prüft der Lieferant, ob er die Steuerfreiheit für

innergemeinschaftliche Lieferungen anwenden kann, Kap. 1.2.1 Steuerfreie

innergemeinschaftliche Lieferung.

Hinweis:

Nur für die deutsche USt-IdNr. wird die vorgeschriebene Zusammenfassende Meldung (ZM)

erstellt.

Angaben zur ZM erfassen

So erfassen Sie den Meldezeitraum für die ZM

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Dokument: 0906007 Seite 482 von 608

Voraussetzung: In den Mandantendaten muss eine deutsche USt-IdNr. erfasst

sein. Haben Sie in den Mandantendaten eine deutsche USt-IdNr. erfasst, ist vom

Programm automatisch der Meldezeitraum mit vierteljährlich (Schlüssel 1) vorbelegt.

Haben Sie in den Mandantendaten eine ausländische USt-IdNr. erfasst, ist vom

Programm automatisch der Meldezeitraum mit nur auf Abruf (Schlüssel 3) vorbelegt,

da Sie für eine ausländische USt-IdNr. keine Zusammenfassende Meldung abrufen

können.

Um den Ausgabezeitpunkt der ZM abweichend von der automatischen Schlüsselung zu

bestimmen, erfassen Sie im Feld Meldezeitraum den gewünschten Schlüssel.

Bei Schlüssel 1 = Vierteljährlich ->automatische Schlüsselung wird die ZM automatisch

erstellt/zur Datenübermittlung bereitgestellt, sobald im Buchungsvorlauf im Datum bis

ein Quartalsletzter erfasst wird.

Bei Schlüssel 2 = Jährlich wird die ZM automatisch erstellt/zur Datenübermittlung

bereitgestellt, sobald der Jahresletzte im Buchungsvorlauf im Datum bis erfasst wird.

Bei Schlüssel 3 = Nur auf Abruf wird die ZM nicht automatisch erstellt.

Hinweis:

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, die ZM über einen Rechnungswesen-Abruf im DATEV-

Rechenzentrum anzufordern Kap. 4.

ZM zur Datenübermittlung anmelden

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Dokument: 0906007 Seite 483 von 608

Das Jahressteuergesetz 2007 verpflichtet Unternehmen für Meldezeiträume, die nach dem 31.

Dezember 2006 enden, die Zusammenfassende Meldung (ZM) auf elektronischem Weg an

das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln.

So erfassen Sie die Datenübermittlung für die Zusammenfassende Meldung

Voraussetzung: An der ZM-Datenübermittlung können nur Mandanten mit deutscher

USt-IdNr. teilnehmen.

1. Um die Bereitstellung der ZM-Werte für die Datenübermittlung zu erreichen, klicken Sie

im Feld Einverständnis zur Datenübermittlung auf das Pfeilsymbol und wählen den

Schlüssel 1 = Ja.

Zur Kontrolle der übermittelten ZM-Werte erhalten Sie ein Protokoll zur

Datenübermittlung der ZM. Dieses Protokoll wird rückübertragen bzw. gedruckt, sobald

Sie die Erstellung der ZM automatisch mittels Datum bis der laufenden Buchungen

oder über einen Rechnungswesen-Abruf anstoßen.

- oder -

Möchten Sie für einen bestimmten Zeitraum die Datenübermittlung für die ZM

unterbrechen, erfassen Sie hier den Schlüssel 0 = Nein.

2. Erhält der Mandant eine Dauerfristverlängerung von einem Monat für die Abgabe der

Umsatzsteuer-Voranmeldung, gilt diese Verlängerung auch für die Abgabe der

Zusammenfassenden Meldung und Sie können hier im Feld Fristverlängerung bei

Datenübermittlung UStVA und ZM den Schlüssel 1 = Ja erfassen.

Rückübertragung Protokolle zur ZM

So erfassen Sie die Rückübertragung der Protokolle zur ZM

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Dokument: 0906007 Seite 484 von 608

Voraussetzung: Rückübertragung ZM-Protokolle kann nur erfasst werden, wenn in den

Mandantendaten bei den EG-Angaben eine deutsche USt-IdNr. gültig erfasst bzw.

gespeichert ist.

Wünschen Sie die ZM-Protokolle rückzuübertragen, erfassen Sie hier den Schlüssel 1

Rückübertragung ZM-Protokolle.

Mit jeder Ausgabe/DÜ-Bereitstellung einer ZM im DATEV-Rechenzentrum erhalten Sie

automatisch das DÜ-Protokoll zur ZM zur Rückübertragung bereitgestellt.

Hinweis:

Rufen Sie die zur Rückübertragung für Sie bereitgestellten Protokolle innerhalb von 30 Tagen

auf Ihren PC nicht ab, werden sie im DATEV-Rechenzentrum gelöscht, soweit die Speicherfrist

überschritten ist Fach 1, Kap. 4.1.2.

2.2 EG-Stammdaten für Personenkonten anlegen

Längerfristige Geschäftsbeziehungen

Bei Geschäftsfällen mit einer längerfristigen Geschäftsverbindung, legen Sie für das

Unternehmen im EU-Ausland ein eigenes Personenkonto mit der Umsatzsteuer-

Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Geschäftspartners im Kontenplan in den

Personenkonten-Stammdaten an. Dies vereinfacht die laufenden Buchungen. Die

gespeicherte USt-IdNr. wird dann für die Zusammenfassenden Meldung herangezogen.

USt-IdNr. erfassen

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Dokument: 0906007 Seite 485 von 608

Im Regelfall wird die USt-IdNr. für die EG-Debitoren- und EG-Kreditorenkonten im Kontenplan

hinterlegt. Die Eingabe der USt-IdNr. ist nur bei Debitoren- und Kreditorenkonten zulässig. Sie

können die USt-IdNummern aller EU-Länder mit Länderkürzel erfassen.

Beispiel: Zum französischen Unternehmen Debitor Gigant, für das ein eigenes

Personenkonto, Debitorenkonto 20123 existiert, bestehen langjährige Beziehungen. Die Firma

Debitor Gigant hat jedoch ihre USt-IdNr. noch nicht mitgeteilt. Die Lieferungen werden auf das

Debitorenkonto gebucht, ohne Angabe der USt-IdNr. Mitte März teilt Debitor Gigant seine USt-

IdNr. mit. Erfassen Sie jetzt für den französischen Geschäftspartner Debitor Gigant,

Debitorenkonto 20123, die USt-IdNr. FR 12345678901 im Personenkontenstamm.

So erfassen Sie die USt-IdNr. über den EG-Kontenbeschriftungssatz

Voraussetzung: Es liegen Debitoren- bzw. Kreditorenkonten vor und der Kontenplan

Debitoren bzw. Kreditoren ist geöffnet.

1. Um die Stammdaten der Debitoren bzw. Kreditoren zu ändern, geben Sie das

Personenkonto ein, zum Beispiel Debitorenkonto 20123 oder doppelklicken Sie im

Kontenplan auf ein vorhandenes Personenkonto.

Die Felder Konto und Beschriftung (und ggfs. Umsatzsteuer-IdNr.) werden in der

Eingabezeile mit dem aktuellen Inhalt vorbelegt.

2. Erfassen Sie in den Feldern zur Umsatzsteuer-IdNr. das Länderkürzel und die ID-

Nummer für die französische USt-IdNr. FR 12345678901 zum Debitorenkonto 20123

und bestätigen Sie Ihre Eingaben mit Übernehmen.

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Dokument: 0906007 Seite 486 von 608

- oder -

Um auf dem Debitorenkonto 20123 die gespeicherte französische USt-IdNr. zu löschen,

doppelklicken Sie im Kontenplan auf das Personenkonto, löschen Sie in der

Eingabezeile im Feld Umsatzsteuer-IdNr. die französische USt-IdNr. FR

12345678901 und bestätigen Sie Ihre Löschung mit Übernehmen.

Das Debitorenkonto 20123 erscheint ohne die französische USt-IdNr. im Kontenplan.

USt-IdNr. nachreichen

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Dokument: 0906007 Seite 487 von 608

Sie können bis zur Erstellung der ZM für das jeweilige Quartal Ihre Buchungen ohne USt-IdNr.

über ein Personenkonto buchen und nach bekannt werden der USt-IdNr. diese im Kontenplan

in den Personenkonten erfassen.

Bei der Erstellung der Zusammenfassenden Meldung wird die USt-IdNr. für alle

Geschäftsvorfälle des Quartals herangezogen.

Prüfung der USt-IdNr.

In allen DATEV-Programmen, in denen USt-IdNrn. zu erfassen sind, werden diese auch

geprüft. Ein falscher Ländercode führt zur Ablehnung und wird nicht gespeichert. Darüber

hinaus setzt DATEV für alle EU-Länder mit Ausnahme Frankreichs Prüfziffernverfahren ein. Dies

sind Rechenalgorithmen, die den Inhalt von USt-IdNrn. prüfen und damit helfen, dass

Falscheingaben, zum Beispiel Zahlendreher, vermieden werden.

Fehlerhafte Prüfergebnisse

Trotz intensiver Bemühungen ist es der DATEV nicht gelungen, von den Vergabestellen für die

ausländische USt-IdNrn. eine offizielle Bestätigung der Prüfalgorithmen zu erhalten. Dies kann

dann zu fehlerhaften Prüfergebnissen der USt-IdNrn. führen, wenn der ursprüngliche Aufbau

der USt-IdNr. nachträglich noch verändert wurde. Dies ist, nach Kenntnis der DATEV, bei den

Ländern Vereinigtes Königreich und Niederlande der Fall.

Die Bestätigung der Richtigkeit einer USt-IdNr. können Sie beim Bundeszentralamt für Steuern

erhalten Kap. 1.2.1.

EG-Fenster im Buchungssatz hat Vorrang

Handelt es sich bei dem zu buchenden Geschäftsvorfall um einmalige Geschäftsverbindungen,

steht Ihnen als zweite Möglichkeit, die USt-IdNr. zu erfassen, das EG-Fenster im

Buchungssatz zu Verfügung. Erfassen Sie die USt-IdNr. im Buchungssatz über das EG-

Fenster, hat sie grundsätzlich Vorrang gegenüber der USt-IdNr., die Sie im Kontenplan in

den Personenkonten hinterlegt haben.

Informationen zum Buchen über EG-Fenster mit den EG-BU-Schlüsseln finden Sie in Kap.

3.2.1 bzw. Kap. 3.2.2, Informationen zum Buchen über EG-Fenster mit EG-Automatikkonten

in Kap. 3.2.3.

Tipp: Diese Möglichkeit können Sie auch für Korrekturen nutzen.

Das EG-Fenster, in dem Sie Angaben zu EG-Belangen erfassen können, zum Beispiel die USt-

IdNr., öffnet sich entweder über eine Funktionstaste oder automatisch, wenn Sie einen EG-

Umsatzsteuerschlüssel erfassen Kap. 3.2.1 bzw. Kap. 3.2.2. Wenn Sie EG-

Umsatzsteuerschlüssel verwenden, öffnen sich nur die Felder, die für den jeweiligen

Steuertatbestand zutreffend sind.

3 EG-Buchungen erfassen

3.1 EG-Geschäftsfälle buchen

Möchten Sie einen EG-relevanten Geschäftsvorfall in der DATEV Finanzbuchführung buchen,

müssen Sie dem Programm mitteilen, dass es sich um einen EG-Datensatz handelt.

Sie können wählen:

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Dokument: 0906007 Seite 488 von 608

Für die wichtigsten EG-Tatbestände stehen Ihnen standardmäßig EG-Berichtigungs-

und Umsatzsteuerschlüssel zur Verfügung.

Wichtigste Steuertatbestände sind:

o steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen

o steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe

o in Deutschland steuerpflichtige Lieferungen in einen anderen EU-Staat

o im anderen EU-Staat steuerpflichtige Lieferungen mit Ansatz des USt-Satzes des

betreffenden EU-Landes (Versendungslieferungen; in Deutschland nicht

steuerbar)

In den DATEV-Kontenrahmen stehen Ihnen spezielle Konten mit EG-Funktionalität zur

Verfügung. Eine Übersicht über die EG-Konten der SKR 03 und 04 finden Sie in Kap.

3.3.

Sie können sich auch individuelle Konten und individuelle BU-Schlüssel mit den

entsprechenden Kontenfunktionen zum Buchen der EG-relevanten Geschäftsvorfälle

einrichten. Die EG-Funktionstabellen finden Sie in Fach 3, Kap. 3.3.

Zahlungseingangsbuchung für steuerfreie EU-Lieferungen beim Ist-Versteuerer

Zahlungseingangsbuchungen für steuerfreie EU-Lieferungen bzw. Lieferungen, die im anderen

EU-Land steuerpflichtig sind, werden beim Soll-Versteuerer ohne Steuerschlüssel gebucht.

Beim Ist-Versteuerer führt diese Buchung ohne Steuerschlüssel auf Grund der besonderen

Buchungsregeln zur automatischen Umbuchung von USt nicht fällig nach USt fällig mit

vollem Steuersatz Fach 4, Kap. 5.1.2.

Achtung:

BU-Schlüssel 40 oder 80 erfassen, sonst wird die UStVA falsch!

Um zu vermeiden, dass beim Ist-Versteuerer Zahlungseingangsbuchungen für steuerfreie EU-

Lieferungen bzw. Lieferungen, die im anderen EU-Land steuerpflichtig sind, eine automatische

Umbuchung von USt nicht fällig nach USt fällig auslösen, erfassen Sie an 7. Stelle des

Gegenkontos den BU-Schlüssel 40 oder 80: Aufhebung der Automatik bzw. Generalumkehr bei

Aufhebung der Automatik, sonst wird Ihre UStVA falsch!

Zahlungseingangsbuchung für steuerfreie EU-Lieferungen m i t Skontospalte

Wird beim Ist-Versteuerer bei einer Zahlungseingangsbuchung für steuerfreie EU-Lieferungen

(EG-Schlüssel 11) oder Lieferungen, die im anderen EU-Land steuerpflichtig sind (EG-Schlüssel

10) zusätzlich ein Betrag in der Skontospalte eingegeben, erfassen Sie in der Grundbuchung

den Steuerschlüssel 10 oder 11. Das Programm bucht den Skontobetrag und berichtigt

entsprechend den Ausweis in der UStVA bzw. ZM.

Hinweis:

Beim Ist-Versteuerer bleibt der Betrag der Grundbuchung trotz Angabe des EG-Schlüssels 10

oder 11 an 7. Stelle des Gegenkontos für die Steuerrechnung dann unberücksichtigt, wenn

zusätzlich ein Betrag in der Skontospalte erfasst wird Fach 4, Kap. 5.1.2.

3.2 Berichtigungs- und Umsatzsteuerschlüssel mit EG-Funktionalität

Standard-EG-BU-Schlüssel

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Zur Steuerung umsatzsteuerlicher EG-Sachverhalte stehen eigene EG-Umsatzsteuerschlüssel,

10 bis 19 und EG-Berichtigungsschlüssel, 60 bis 69 zur Verfügung:

EG-BU-

Schlüssel EG-Sachverhalt

Belegdatum

bis

31.03.1998

Belegdatum

ab 01.04.1998

Belegdatum

ab 01.01.2007

10 bzw.

60 (GU) Im anderen EU-Staat steuerpflichtige Lieferung

erfasster EG-

Steuersatz

erfasster EG-

Steuersatz

erfasster EG-

Steuersatz

11 bzw.

61 (GU)

Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung an

Abnehmer mit Umsatzsteuer-

Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

steuerfrei steuerfrei steuerfrei

12 bzw.

62 (GU)

Steuerpflichtige EG-Lieferung, ermäßigter

Steuersatz 7 % USt 7 % USt 7 % USt

13 bzw.

63 (GU) Steuerpflichtige EG-Lieferung, voller Steuersatz 15 % USt 16 % USt 19 % USt

14 bzw.

64 (GU) (reserviert für alte %-Sätze) gesperrt gesperrt gesperrt

15 bzw.

65 (GU)

Steuerpflichtige EG-Lieferung, voller "alter"

Steuersatz gesperrt 15 % USt 16 % USt

16 bzw.

66 (GU) (reserviert für alte %-Sätze) gesperrt gesperrt gesperrt

17 bzw.

67 (GU)

Steuerpflichtiger innergemeinschaftl. Erwerb,

voller "alter" Steuersatz gesperrt

15 % USt und

15 % VorSt

16 % USt und

16 % VorSt

18 bzw.

68 (GU)

Steuerpflichtiger innergemeinschaftl. Erwerb,

ermäßigter Steuersatz

7 % USt und

7 % VorSt

7 % USt und

7 % VorSt

7 % USt und

7 % VorSt

19 bzw.

69 (GU)

Steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb,

voller Steuersatz

15 % USt und

15 % VorSt

16 % USt und

16 % VorSt

19 % USt und

19 % VorSt

GU = Generalumkehr-Schlüssel

EG-Berichtigungs- und Umsatzsteuerschlüssel

In der folgenden Tabelle sind die EG-BU-Schlüssel und ihre Bedeutung erläutert:

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Dokument: 0906007 Seite 490 von 608

EG-BU-

Schlüssel EG-Sachverhalt Beschreibung

10

Generalumkehr:

60

In Deutschland nicht

steuerbarer Umsatz;

Steuerpflicht im anderen EU-

Land

Zu Grunde liegender Tatbestand: Versendung oder Beförderung

von Gegenständen an Privatpersonen in einem anderen EU-Staat

bei Steuerpflicht im Bestimmungsland (Aktivfunktionen AM

62xxx/63xxx).

Erfassung: Aus dem erfassten Brutto-Betrag wird die ausländische

Umsatzsteuer errechnet. Die Kennung, in welchem EU-Land die

Umsatzbesteuerung erfolgt und welcher Umsatzsteuersatz zu

Grunde liegt, erfassen Sie über das EG-Fenster.

EG-Fenster: EU-Länderkürzel und Prozentsatz. Beide Angaben

sind obligatorisch.

Steuerrechnung: Der Steuerbetrag wird auf dem Sammelkonto

mit der Funktion S 62000 gesammelt, im SKR 03 Konto 1767; im

SKR 04 Konto 3817.

11

Generalumkehr:

61

Steuerfreie

innergemeinschaftliche

Lieferung an Abnehmer mit

USt-IdNr.

Zu Grunde liegender Tatbestand: Nach § 4 Nr. 1b UStG

steuerfreie Lieferung.

Erfassung: Die Eingabe der USt-IdNr. im Erfassungssatz ist nicht

erforderlich, wenn diese in den Debitorenstammdaten hinterlegt ist

oder bis zum Abruf der ZM noch hinterlegt wird.

Auswertung:

a) Ausweis des gebuchten Betrages in der Kennzahl 41 der UStVA

(innergemeinschaftliche Lieferung)

b) Ausweis in der Zusammenfassenden Meldung, sofern im

Einzelsatz eine USt-IdNr. erfasst oder im Buchungssatz ein

Personenkonto verwendet wurde, für das eine USt-IdNr. in dem

Debitorenstammsatz angelegt ist.

12

Generalumkehr:

62

Steuerpflichtige EG-Lieferung

zum ermäßigten Steuersatz 7

%

Zu Grunde liegender Tatbestand: Lieferung von Neufahrzeugen

oder von anderen Gegenständen als verbrauchsteuerpflichtige

Waren an Privatpersonen oder diesen gleichgestellte Unternehmen.

Die Lieferschwelle in das betreffende Lieferland wurde nicht

überschritten. Es wurde auch nicht zur Besteuerung im

Bestimmungsland optiert.

Erfassung: Aus dem erfassten Brutto-Betrag wird die deutsche

Umsatzsteuer errechnet und auf dem Konto mit der

Sammelfunktion S 60000 (SKR 03: Konto 1777 bzw. 3807 im

SKR 04) gesammelt.

EG-Fenster: Wird das Bestimmungsland der Lieferung erfasst

(optional), können Sie sich im DATEV-Rechenzentrum eine

Auswertung erstellen lassen, ob für das betreffende EU-Land die

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Dokument: 0906007 Seite 491 von 608

Lieferschwelle überschritten worden ist.

Auswertung: Buchungssätze, die mit dem BU-Schlüssel 12

erfasst worden sind, werden unter der Kennzahl 86 der UStVA

ausgewiesen.

13

Generalumkehr:

63

Steuerpflichtige EG-Lieferung

zum vollen Steuersatz 19 %

Zu Grunde liegender Tatbestand und Erfassung analog BU-

Schlüssel 12.

Auswertung: Buchungssätze, die mit dem BU-Schlüssel 13

erfasst worden sind, werden ab 01.01.2007 mit 19 % USt unter

der Kennzahl 81 der UStVA ausgewiesen.

14

Generalumkehr:

64

Reserviert für alte Steuersätze Zur Zeit nicht verwendbar.

15

Generalumkehr:

65

Steuerpflichtige EG-Lieferung

zum vollen "alten" Steuersatz

16 %

Zu Grunde liegender Tatbestand und Erfassung analog BU-

Schlüssel 13.

Auswertung: Buchungssätze, die mit dem BU-Schlüssel 15

erfasst worden sind, werden ab 01.01.07 mit 16 %USt unter der

Kennzahl 35/36 der UStVA ausgewiesen.

16

Generalumkehr:

66

Reserviert für alte Steuersätze Zur Zeit nicht verwendbar.

17

Generalumkehr:

67

Steuerpflichtiger

innergemeinschaftlicher Erwerb

zum vollen "alten" Steuersatz

16 %

Zu Grunde liegender Tatbestand: siehe BU-Schlüssel 18.

Erfassung: Auf Grund des eingegebenen Rechnungsbetrages wird

a) die Erwerbsteuer (Umsatzsteuer) aus dem eingegebenen Netto-

Betrag errechnet und auf das Konto mit der Sammelfunktion S

74000 gebucht (Konto 1772 im SKR 03 bzw. 3802 im SKR 04)

b) Die anrechenbare Vorsteuer fließt auf das Konto mit der

Sammelfunktion S 54000 (Konto 1572 im SKR 03 bzw. 1402 im

SKR 04).

Die Eingabe der USt-IdNr. im Erfassungssatz oder in den

Kreditorenstammdaten ist nicht erforderlich, sie ist optional und

kann Dokumentationszwecken dienen.

Auswertung:

a) Der Ausweis der steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen

Erwerbe wird ab 01.01.07 mit 16 % unter der Kennzahl 95/98

der UStVA ausgewiesen (Bemessungsgrundlage, d. h.

Rechnungsbetrag)

b) Ausweis der Erwerbsteuer auf Grund der Kennzahl 95/98 der

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Dokument: 0906007 Seite 492 von 608

UStVA

c) Ausweis der anrechenbaren Vorsteuer unter der Kennzahl 61

der UStVA "Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen

Erwerb von Gegenständen"

Weitere Informationen zum steuerpflichtigen

innergemeinschaftlichen Erwerb Kap. 3.4.1.

18

Generalumkehr:

68

Steuerpflichtiger innergemein-

schaftlicher Erwerb zum

ermäßigten Steuersatz 7 %

Zu Grunde liegender Tatbestand: Nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG

innergemeinschaftlicher Erwerb.

Regelbesteuerer

Erfassung: Auf Grund des eingegebenen Rechnungsbetrages wird

a) die Erwerbsteuer (Umsatzsteuer) aus dem erfassten Netto-

Betrag errechnet und auf das Konto mit der Sammelfunktion S

74000 gebucht (Konto 1772 im SKR 03 bzw. 3802 im SKR 04)

b) Die anrechenbare Vorsteuer fließt auf das Konto mit der

Sammelfunktion S 54000 (Konto 1572 im SKR 03 bzw. 1402 im

SKR 04).

Die Eingabe der USt-IdNr. im Erfassungssatz oder in den

Kreditorenstammdaten ist nicht erforderlich, sie ist optional und

kann Dokumentationszwecken dienen.

Auswertung:

a) Der Ausweis der steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen

Erwerbe erfolgt unter der Kennzahl 93 der UStVA

(Bemessungsgrundlage, d. h. Rechnungsbetrag)

b) Ausweis der Erwerbsteuer auf Grund der Kennzahl 93 der

UStVA

c) Ausweis der anrechenbaren Vorsteuer unter der Kennzahl 61

der UStVA ("Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen

Erwerb von Gegenständen")

Weitere Informationen zum steuerpflichtigen

innergemeinschaftlichen Erwerb Kap. 3.4.1.

19

Generalumkehr:

69

Steuerpflichtiger innergemein-

schaftlicher Er-werb zum vollen

Steuersatz 19 %

Zu Grunde liegender Tatbestand: Siehe BU-Schlüssel 18.

Erfassung bis 31.12.2006: Siehe BU-Schlüssel 17

Erfassung: Auf Grund des eingegebenen Rechnungsbetrages wird

ab 01.01.2007

a) die Erwerbsteuer (Umsatzsteuer) aus dem erfassten Netto-

Betrag errechnet und auf das Konto mit der Sammelfunktion S

74190 gebucht (Konto 1774 im SKR 03 bzw. 3804 im SKR 04)

b) Die anrechenbare Vorsteuer fließt auf das Konto mit der

Sammelfunktion S 54190 (Konto 1574 im SKR 03 bzw. 1404 im

SKR 04).

Die Eingabe der USt-IdNr. im Erfassungssatz oder in den

Kreditorenstammdaten ist nicht erforderlich, sie ist optional und

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Dokument: 0906007 Seite 493 von 608

kann Dokumentationszwecken dienen.

Auswertung:

a) Der Ausweis der steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen

Erwerbe 19 % erfolgt unter der Kennzahl 89 der UStVA

(Bemessungsgrundlage, d. h. Rechnungsbetrag)

b) Ausweis der Erwerbsteuer auf Grund der Kennzahl 89 der

UStVA

c) Ausweis der anrechenbaren Vorsteuer unter der Kennzahl 61

der UStVA "Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen

Erwerb von Gegenständen"

Weitere Informationen zum steuerpflichtigen

innergemeinschaftlichen Erwerb Kap. 3.4.1.

3.2.1 Über EG-Fenster mit EG-BU-Schlüsseln buchen

Zusätzliche Informationen im EG-Fenster erfassen

Eine Eingabe in das EG-Fenster in den DATEV-Rechnungswesen-Programmen, zum Beispiel

Kanzlei-Rechnungswesen, kennzeichnet noch keinen EG-Steuertatbestand und löst auch

noch keine entsprechende umsatzsteuerliche Buchung im DATEV-Rechenzentrum aus. Nur die

Eingabe eines Berichtigungs- und Umsatzsteuerschlüssels bzw. eines Automatikkontos

mit einer EG-Funktion und ggf. die entsprechenden Eingaben im EG-Fenster bewirken die

umsatzsteuerlichen Buchungen:

o Buchen Sie mit den EG-BU-Schlüsseln, zum Beispiel EG-BU-Schlüssel 10, müssen Sie

teilweise noch Informationen im EG-Fenster erfassen Kap. 3.2.2. Bei einigen EG-BU-

Schlüsseln haben Sie die Wahl, ob Sie Informationen im EG-Fenster erfassen möchten

oder nicht (siehe Tabelle).

o Buchen Sie mit Automatikkonten und der USt-IdNr. im Kontenplan, in den

Personenkonten, können Sie auf die Verwendung des EG-Fensters in den meisten

Fällen verzichten. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, wie beim Buchen mit EG-BU-

Schlüsseln, zusätzliche Informationen im EG-Fenster zu erfassen.

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Dokument: 0906007 Seite 494 von 608

Hinweis:

Erfassen Sie die USt-IdNr. direkt im EG-Fenster, hat sie Vorrang vor der USt-IdNr. im

Kontenplan, in den Personenkonten. Informationen zum Buchen über EG-Fenster mit EG-

Automatikkonten finden Sie in Kap. 3.2.3.

EG-Sachverhalt über EG-Fenster EG-BU-

Schlüssel

... zulässige

Angaben

... unzulässige

Angaben

In der BRD nicht steuerbare - in anderen EU-Staaten

steuerpflichtige Versendungslieferung

10

60 (GU)

- immer EU-Land

und

- Steuersatz

- USt-IdNr. oder

- nur EU-Land oder

- nur Steuersatz

Steuerfreie innergem. Lieferung 11

61 (GU)

- USt-IdNr. oder

- keine

Fenstereingaben

- Steuersatz

und/oder

- nur EU-Land

In der BRD steuerpflichtige Lieferung in andere EU-Länder 12/13

62/63 (GU)

- EU-Land oder

- keine

Fenstereingaben

- USt-IdNr.

und/oder

- Steuersatz

Steuerpflichtiger innergem. Erwerb 18/19

68/69 (GU)

- USt-IdNr. oder

- keine

Fenstereingaben

- Steuersatz

und/oder

- nur EU-Land

3.2.2 Über EG-Fenster Versendungsfall mit EG-BU-Schlüssel 10 buchen

Bestimmungsland und ausländischen Prozentsatz im EG-Fenster erfassen

Unter dem Versendungsfall versteht man die Versendung oder Beförderung von Gegenständen

an Privatpersonen in einem anderen EU-Staat bei Steuerpflicht im Bestimmungsland.

Mit dem BU-Schlüssel 10 erfassen Sie ausschließlich die in der BRD nicht steuerbaren - im

anderen EU-Land steuerpflichtigen Lieferungen an Privatpersonen und diesen gleichgestellte

Unternehmen (Versendungsfall). Eine Buchung der im anderen EU-Land steuerpflichtigen

sonstigen Leistungen ist damit nicht möglich.

Beispiel

Ein deutscher Unternehmer liefert Möbel am 16. Januar 2009 im Wert von 1.000,- Euro zzgl.

19,6 % Umsatzsteuer an eine französische Privatperson.

So buchen Sie die im anderen EU-Land steuerpflichtige Lieferung über das EG-

Fenster mit EG-BU-Schlüssel 10

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Dokument: 0906007 Seite 495 von 608

1. Erfassen Sie im Eingabefeld Umsatz den Brutto-Betrag (= Rechnungsbetrag zzgl.

Umsatzsteuer des anderen EU-Landes), zum Beispiel 1.196,- Euro im Haben.

2. Haben Sie eine Buchung mit BU-Schlüssel 10 erfasst und den Buchungssatz mit

Übernehmen bestätigt (oder Sie wählen Bearbeiten | EU-Info eingeben), öffnet

sich das EG-Fenster, in dem Sie das Bestimmungsland, zum Beispiel für Frankreich FR

und den ausländischen Prozentsatz, zum Beispiel 19,60 erfassen und mit OK

bestätigen.

Mit dem Prozentsatz lösen Sie eine Prozentrechnung im Hundert aus, d. h. den im

Buchungssatz erfassten Brutto-Betrag weist das Programm auf den Konten netto aus.

Der Steuerbetrag wird auf dem Sammelkonto "Umsatzsteuer aus im anderen EG-Land

steuerpflichtigen Lieferungen" mit der Funktion S 62000 gesammelt, im SKR 03 Konto

1767; im SKR 04 Konto 3817. Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich für das

entsprechende EU-Land und den Prozentsatz ein individuelles Sammelkonto

einzurichten mit der Hauptfunktion S 62xxx und der Funktionsergänzung xxx laut

Steuersatztabelle Fach 3, Kap. 3.3.4, zeitunabhängiger Schlüssel.

Zusätzlich erfolgt der Ausweis in der UStVA, Kennzahl 45, den USt-Verbindlichkeiten in

anderen EU-Mitgliedstaaten und dem EG-Journal.

Hinweis:

Buchen Sie mit EG-BU-Schlüssel 10, sind beide Angaben, die Kennung, für welches EU-Land

die Umsatzbesteuerung erfolgen soll und welcher Umsatzsteuersatz zu Grunde liegt, im EG-

Fenster obligatorisch.

Wenn Sie nicht mit EG-BU-Schlüssel 10, sondern mit Automatikkonten buchen wollen,

existieren für diese Steuertatbestände, in der BRD nicht steuerbarer Umsatz, im anderen EU-

Land steuerpflichtiger Umsatz (Aktivfunktionen AM 62xxx/63xxx) keine Standardkonten.

Im Bedarfsfall müssen Sie diese Konten individuell einrichten: Fach 3, Kap. 3.3.3

Funktionstabelle Aktivfunktionen für EU-Länder bzw. Fach 3, Kap. 3.3.4 Steuersatztabelle

Aktivfunktionen für EU-Länder.

Tipp: Informationen zu weiteren Sonderfällen bei EG-Buchungen finden Sie in Kap. 3.4.

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Dokument: 0906007 Seite 496 von 608

3.2.3 Über EG-Fenster mit EG-Automatikkonten buchen

Bestimmungsland und ausländische USt-IdNr. im EG-Fenster erfassen

Eine Eingabe in das EG-Fenster in den DATEV-Rechnungswesen-Programmen, zum Beispiel

Kanzlei-Rechnungswesen, kennzeichnet noch keinen EG-Steuertatbestand und löst auch

noch keine entsprechende umsatzsteuerliche Buchung im DATEV-Rechenzentrum aus. Nur die

Eingabe eines Automatikkontos mit einer EG-Funktion bzw. eines Berichtigungs- und

Umsatzsteuerschlüssels und ggf. die entsprechenden Eingaben im EG-Fenster bewirken die

umsatzsteuerlichen Buchungen.

Hinweis:

Buchen Sie mit Automatikkonten und der USt-IdNr. der Geschäftspartner in den Stammdaten

| Kontenplan | Debitoren bzw. Kreditoren, können Sie auf die Verwendung des EG-

Fensters in den meisten Fällen verzichten Kap. 2.2.

USt-IdNr. im EG-Fenster hat Vorrang

Erfassen Sie die USt-IdNr. direkt im EG-Fenster, hat sie Vorrang vor der USt-IdNr. im

Kontenplan, in den Personenkonten.

Tipp: Diese Möglichkeit können Sie auch für Korrekturen nutzen.

So erfassen Sie EG-Sachverhalte mit EG-Automatikkonten im EG-Fenster

Buchen Sie mit EG-Automatikkonten können Sie über Bearbeiten | EU-Info eingeben bzw.

über Buchungssatz mit Übernehmen bestätigen das EG-Fenster öffnen und Sie haben wie

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Dokument: 0906007 Seite 497 von 608

beim Buchen mit EG-BU-Schlüsseln die Möglichkeit, zusätzliche Informationen zu erfassen.

Bei einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung nach § 4 Nr. 1b UStG (SKR 03, Konto

AM 8125, Funktion AM 74000) erfassen Sie zum Beispiel im EG-Fenster die USt-IdNr. des

französischen Geschäftspartners - siehe Tabelle.

Hinweis:

Informationen zum Buchen über EG-Fenster mit EG-BU-Schlüsseln finden Sie in Kap. 3.2.1

bzw. Kap. 3.2.2.

Tabelle

Hier die zulässigen Eingaben bei EG-Sachverhalten mit EG-Automatikkonten im EG-Fenster:

EG-Sachverhalte mit EG-

Automatikkonten im EG-Fenster

EG-

Funktions-

Nummer

... zulässige Angaben ... unzulässige

Angaben

Steuerfreie innergemeinschaftliche

Lieferung

AM 74000

(AM 75000)

- USt-IdNr. oder

- Keine Fenstereingaben

- Steuersatz und/oder

- nur EU-Land

Innergemeinschaftliches

Dreiecksgeschäft AM 68000

- USt-IdNr. oder

- Keine Fenstereingaben

- Steuersatz und/oder

- nur EU-Land

Steuerfreie innergemeinschaftliche

Lieferung Neufahrzeuge; Abnehmer ohne

USt-IdNr.

AM 76000

(AM 7700)

- EU-Land oder

- Keine Fenstereingaben

- USt-IdNr. und/oder

- Steuersatz

Steuerfreie innergemeinschaftliche

Erwerbe AV 52000

- USt-IdNr. oder

- Keine Fenstereingaben

- Steuersatz und/oder

- EU-Land

Steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher

Erwerb

AV 54xxx

(AV 55xxx)

- USt-IdNr. oder

- Keine Fenstereingaben

- Steuersatz und/oder

- EU-Land

Steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher

Erwerb ohne Vorsteuerabzug AV 58xxx

- USt-IdNr. oder

- Keine Fenstereingaben

- Steuersatz und/oder

- EU-Land

Steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher

Erwerb Neufahrzeuge AV 53xxx

- EU-Land oder

- Keine Fenstereingaben

- USt-IdNr. und/oder

- Steuersatz

Steuerpflichtige Lieferung in andere EU-

Länder

AM 60xxx

(AM 61xxx)

- EU-Land oder

- Keine Fenstereingaben

- USt-IdNr. und/oder

- Steuersatz

In BRD nicht steuerbare - in anderen EU-

Staaten steuerpflichtige

Versendungslieferung *)

AM 62xxx

(AM 63xxx)

Generell keine Fenstereingaben

zulässig, da sich das EU-Land aus

dem Steuersatz-Schlüssel ergibt.

Generell keine

Fenstereingaben

zulässig

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Dokument: 0906007 Seite 498 von 608

In BRD nicht steuerbare - in anderen EU-

Staaten steuerpflichtige sonstige

Leistungen *)

AM 64xxx

(AM 65xxx)

- USt-IdNr. oder

- Keine Fenstereingaben

- Steuersatz und/oder

- EU-Land

In BRD nicht steuerbare - in anderen EU-

Staaten steuerpflichtige sonstige

Leistungen

AM 64000

(AM 65000)

- USt-IdNr. oder

- Keine Fenstereingaben

- Steuersatz und/oder

- EU-Land

*) Es ist der Steuersatzschlüssel des betreffenden EU-Landes zu verwenden Fach 3, Kap. 3.3.4.

3.3 Standardkontenrahmen mit EG-Funktionalität

In diesem Kapitel finden Sie Auszüge aus den Standardkontenrahmen SKR 03 und SKR 04.

Aufgeführt sind alle Konten, die standardmäßig mit EG-Funktionen eingerichtet sind.

In Fach 3 finden Sie die DATEV-Kontenfunktionen beschrieben.

3.3.1 Auszüge aus dem DATEV-Standardkontenrahmen SKR 03

EG-Konten im SKR 03

Konto

SKR 03 Kontenbeschriftung Funktion

S 1562 Aufzuteilende Vorsteuer aus innergemein. Erwerb 52000

S 1563 Aufzuteilende Vorsteuer aus innergemein. Erwerb 19 % 52190

S 1572 Abziehbare Vorsteuer aus innergemein. Erwerb 54000

S 1573 Abziehbare Vorsteuer aus innergemein. Erwerb 16 % 54160

S 1574 Abziehbare Vorsteuer aus innergemein. Erwerb 19 % 54190

S 1584 Abziehbare Vorsteuer aus innergemein. Erwerb von Neufahrzeugen von Lieferanten ohne

Umsatzsteuer-IdNummer 53000

S 1762 Umsatzsteuer nicht fällig aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 61000

S 1763 Umsatzsteuer nicht fällig aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 16 % 61160

S 1764 Umsatzsteuer nicht fällig aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 19 % 61190

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Dokument: 0906007 Seite 499 von 608

S 1767 Umsatzsteuer aus im anderen EG-Land steuerpflichtigen Lieferungen 62000

S 1768 Umsatzsteuer aus im anderen EG-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen / Werklieferungen 64000

S 1772 Umsatzsteuer aus innergemein. Erwerb 74000

S 1773 Umsatzsteuer aus innergemein. Erwerb 16 % 74160

S 1774 Umsatzsteuer aus innergemein. Erwerb 19 % 74190

S 1777 Umsatzsteuer aus im Inland steuerpfl. EG-Lieferungen 60000

S 1778 Umsatzsteuer aus im Inland steuerpfl. EG-Lieferungen 19 % 60190

S 1779 Umsatzsteuer aus innergemein. Erwerb ohne Vorsteuerabzug 78000

S 1784 Umsatzsteuer aus innergemein. Erwerb Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb von

Neufahrzeugen von Lieferanten ohne Umsatzsteuer-IdNummer 73000

AM

2402 Forderungsverluste aus steuerfreien EG-Lieferungen (übliche Höhe) 74000

AM

2403

Forderungsverluste aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen (übliche Höhe) 7 %

Umsatzsteuer 60002

AM

2404

Forderungsverluste aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen (übliche Höhe) 16 %

Umsatzsteuer 60160

AM

2408

Forderungsverluste aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen (übliche Höhe) 19 %

Umsatzsteuer 60190

AM

2409

Forderungsverluste aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen (übliche Höhe) 15 %

Umsatzsteuer 60150

AV 3420

- 24

Innergemeinschaftlicher Erwerb 7 % Vorsteuer und

7 % Umsatzsteuer 54002

AV 3425

- 29

Innergemeinschaftlicher Erwerb 19 % Vorsteuer und

19 % Umsatzsteuer 54001

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Dokument: 0906007 Seite 500 von 608

AV 3430 Innergemeinschaftlicher Erwerb ohne Vorsteuerabzug 7 % Umsatzsteuer 58002

AV 3435 Innergemeinschaftlicher Erwerb ohne Vorsteuerabzug 19 % Umsatzsteuer 58001

AV 3440 Innergemeinschaftlicher Erwerb von Neufahrzeugen von Lieferanten ohne Umsatzsteuer-

IdNummer 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer 53001

AV 3550 Steuerfreier innergemeinschaftlicher Erwerb 52000

AV 3724 Nachlässe aus innergemeinschaftlichem Erwerb 7 % Vorsteuer und 7 % Umsatzsteuer 54002

AV 3725 Nachlässe aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer 54001

AV 3726 Nachlässe aus innergemeinschaftlichem Erwerb 16 % Vorsteuer und 16 % Umsatzsteuer 54160

AV 3727 Nachlässe aus innergemeinschaftlichem Erwerb 15 % Vorsteuer und 15 % Umsatzsteuer 54150

SAV

3745 Erhaltene Skonti aus steuerpflichtigem innergemein. Erwerb 17000

SAV

3746

Erhaltene Skonti aus steuerpflichtigem innergemein. Erwerb 7 % Vorsteuer und 7 %

Umsatzsteuer 17070

SAV

3748

Erhaltene Skonti aus steuerpflichtigem innergemein. Erwerb 19 % Vorsteuer und 19 %

Umsatzsteuer 17190

SAV

3749

Erhaltene Skonti aus steuerpflichtigem innergemein. Erwerb 16 % Vorsteuer und 16 %

Umsatzsteuer 17160

AM

8125 Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen § 4 Nr. 1b UStG 74000

AM

8130 Lieferungen des ersten Abnehmers bei innergemein. Dreiecksgeschäften § 25b Abs. 2 UStG 68000

AM

8135

Steuerfreie innergemein. Lieferungen von Neufahrzeugen an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-

IdNummer 76000

AM

8310

Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 7 % Umsatzsteuer 60002

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Dokument: 0906007 Seite 501 von 608

- 14

AM

8315

- 19

Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 19 % Umsatzsteuer 60001

AM

8330 Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 16 % Umsatzsteuer 60160

AM

8338 Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze 62000

AM

8339 Erlöse aus im anderen EG-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze 64000

AM

8724 Erlösschmälerungen aus steuerfreien innergemein. Lieferungen 74000

AM

8725 Erlösschmälerungen aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 7 % Umsatzsteuer 60002

AM

8726 Erlösschmälerungen aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 19 % Umsatzsteuer 60001

AM

8729 Erlösschmälerungen aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 16 % Umsatzsteuer 60160

SAM

8743 Gewährte Skonti aus steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen § 4 Nr. 1b UStG 65000

S 8745 Gewährte Skonti aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 89000

SAM

8746 Gewährte Skonti aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 7 % USt 89070

SAM

8748 Gewährte Skonti aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 19 % USt 89190

SAM

8749 Gewährte Skonti aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 16 % USt 89160

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Dokument: 0906007 Seite 502 von 608

3.3.2 Auszüge aus dem DATEV-Standardkontenrahmen SKR 04

EG-Konten im SKR 04

Konto

SKR 04 Kontenbeschriftung Funktion

S 1402 Abziehbare Vorsteuer aus innergemein. Erwerb 54000

S 1403 Abziehbare Vorsteuer aus innergemein. Erwerb 16 % 54160

S 1404 Abziehbare Vorsteuer aus innergemein. Erwerb 19 % 54190

S 1412 Aufzuteilende Vorsteuer aus innergemein. Erwerb 52000

S 1413 Aufzuteilende Vorsteuer aus innergemein. Erwerb 19 % 52190

S 1432 Abziehbare Vorsteuer aus innergemein. Erwerb von Neufahrzeugen von Lieferanten ohne

Umsatzsteuer-IdNummer 53000

S 3802 Umsatzsteuer aus innergemein. Erwerb 74000

S 3803 Umsatzsteuer aus innergemein. Erwerb 16 % 74160

S 3804 Umsatzsteuer aus innergemein. Erwerb 19 % 74190

S 3807 Umsatzsteuer aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 60000

S 3808 Umsatzsteuer aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 19 % 60190

S 3809 Umsatzsteuer aus innergemein. Erwerb ohne Vorsteuerabzug 78000

S 3812 Umsatzsteuer nicht fällig aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 61000

S 3813 Umsatzsteuer nicht fällig aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 16 % 61160

S 3814 Umsatzsteuer nicht fällig aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 19 % 61190

S 3817 Umsatzsteuer aus im anderen EG-Land steuerpflichtigen Lieferungen 62000

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Dokument: 0906007 Seite 503 von 608

S 3818 Umsatzsteuer aus im anderen EG-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen/Werklieferungen 64000

S 3834 Umsatzsteuer aus innergemein. Erwerb von Neufahrzeugen von Lieferanten ohne Umsatzsteuer-

IdNummer 73000

AM

4125 Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen § 4 Nr. 1b UStG 74000

AM

4130

Lieferungen des ersten Abnehmers bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften § 25b Abs. 2

UStG 68000

AM

4135

Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung von Neufahrzeugen an Abnehmer ohne

Umsatzsteuer-IdNummer 76000

AM

4310

- 14

Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 7 % Umsatzsteuer 60002

AM

4315

- 19

Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 19 % Umsatzsteuer 60001

AM

4330 Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 16 % Umsatzsteuer 60160

AM

4338 Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze 62000

AM

4339 Erlöse aus im anderen EG-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze 64000

AM

4724 Erlösschmälerungen aus steuerfreien innergemein. Lieferungen 74000

AM

4725 Erlösschmälerungen aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 7 % USt 60002

AM

4726 Erlösschmälerungen aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 19 % USt 60001

AM

4729 Erlösschmälerungen aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 16 % USt 60160

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Dokument: 0906007 Seite 504 von 608

SAM

4743 Gewährte Skonti aus steuerfreien innergemein. Lieferungen § 4 Nr. 1b UStG 65000

S 4745 Gewährte Skonti aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 89000

SAM

4746 Gewährte Skonti aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 7 % USt 89070

SAM

4748 Gewährte Skonti aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 19 % USt 89190

SAM

4749 Gewährte Skonti aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 16 % USt 89160

AV 5420

- 24

Innergemeinschaftlicher Erwerb 7 % Vorsteuer und

7 % Umsatzsteuer 54002

AV 5425

- 29

Innergemeinschaftlicher Erwerb 19 % Vorsteuer und

19 % Umsatzsteuer 54001

AV 5430 Innergemeinschaftlicher Erwerb ohne Vorsteuerabzug 7 % Umsatzsteuer 58002

AV 5435 Innergemeinschaftlicher Erwerb ohne Vorsteuerabzug 19 % Umsatzsteuer 58001

AV 5440 Innergemeinschaftlicher Erwerb von Neufahrzeugen von Lieferanten ohne Umsatzsteuer-

IdNummer 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer 53001

AV 5550 Steuerfreier innergemeinschaftlicher Erwerb 52000

AV 5724 Nachlässe aus innergemein. Erwerb 7 % Vorsteuer und 7 % Umsatzsteuer 54002

AV 5725 Nachlässe aus innergemein. Erwerb 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer 54001

AV 5726 Nachlässe aus innergemein. Erwerb 16 % Vorsteuer und 16 % Umsatzsteuer 54160

AV 5727 Nachlässe aus innergemein. Erwerb 15 % Vorsteuer und 15 % Umsatzsteuer 54150

S 5745 Erhaltene Skonti aus steuerpflichtigem innergemein. Erwerb 17000

SAV Erhaltene Skonti aus steuerpflichtigem innergemein. Erwerb 7 % Vorsteuer und 7 % 17070

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Dokument: 0906007 Seite 505 von 608

5746 Umsatzsteuer

SAV

5748

Erhaltene Skonti aus steuerpflichtigem innergemein. Erwerb 19 % Vorsteuer und 19 %

Umsatzsteuer 17190

SAV

5749

Erhaltene Skonti aus steuerpflichtigem innergemein. Erwerb 16 % Vorsteuer und 16 %

Umsatzsteuer 17160

AM

6932

Forderungsverluste aus steuerpflichtigen EG-Lieferungen

(übliche Höhe) 74000

AM

6933

Forderungsverluste aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 7 % Umsatzsteuer (übliche

Höhe) 60002

AM

6934

Forderungsverluste aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 16 % Umsatzsteuer (übliche

Höhe) 60160

AM

6938

Forderungsverluste aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 19 % Umsatzsteuer (übliche

Höhe) 60190

AM

6939

Forderungsverluste aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen 15 % Umsatzsteuer (übliche

Höhe) 60150

3.4 Sonderfälle bei EG-Buchungen

Um fehlerhafte EG-Buchungseingaben zu vermeiden, beachten Sie folgende Sachverhalte:

EG-Tatbestände, die besondere Vorgehensweisen bei der Buchung erfordern.

Bedingungen bei EG-Buchungen, die von der herkömmlichen Buchungsweise in der

DATEV Finanzbuchführung abweichen.

Besonderheiten, die durch EG-Informationen im DATEV-Rechenzentrum entstehen und

auf die Sie besonders achten müssen.

3.4.1 Steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb ohne Vorsteuerabzug

Besonderheit

Für steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe von Unternehmen, die nicht zum

Vorsteuerabzug berechtigt sind, sind die Konten mit der Funktion AV 58xxx zu verwenden.

Dies ist im SKR 03 das Konto AV 3435 und im SKR 04 das Konto AV 5435, jeweils mit vollem

Steuersatz 19 % USt. Aus dem erfassten Netto-Betrag wird die Erwerbsteuer errechnet und in

der UStVA unter der Kennzahl 89 (19 %) bzw. Kennzahl 93 (7 %) ausgewiesen. Nachdem die

Erwerbsteuer bei diesem Unternehmen jedoch nicht als Vorsteuer abzugsfähig ist, wird sie auf

das betreffende Einkaufskonto gebucht. Dadurch wird der erfasste Netto-Betrag um die nicht

abzugsfähige Erwerbsteuer erhöht.

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Dokument: 0906007 Seite 506 von 608

Beispiel: Der Kleinunternehmer Klein hat die Erwerbsschwelle 12.500 Euro im Jahr

überschritten und muss deshalb bei Erwerben aus anderen EU-Staaten diese in Deutschland

versteuern. Klein erwirbt vom französischen Großhändler Gigant Waren im Wert von 1.000,-

Euro. Gigant weist auf der Rechnung nur den Netto-Betrag von 1000,- Euro aus. Die Rechnung

genügt den Anforderungen bei steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen. Auf der

Rechnung muss der Vermerk "steuerfrei" und die USt-IdNr. beider Geschäftspartner

eingetragen sein. Auch die Bestätigung der Lieferung der Ware aus Frankreich nach

Deutschland erfolgt. Die Waren unterliegen in Deutschland dem vollen Steuersatz von 19 %

USt.

EG-Stammdaten für Personenkonten anlegen

Da es sich um eine längerfristige Geschäftsbeziehung handelt, hinterlegt die Firma Klein die

USt-IdNr. des französischen Geschäftspartners in den EG-Stammdaten für Personenkonten

unter Stammdaten | Kontenplan | Debitoren bzw. KreditorenKap. 2.2.

Voraussetzung: Der Kontenplan des Mandanten ist geöffnet.

1. Geben Sie in der Erfassungszeile, im Feld Konto die Kontonummer 70123 und im Feld

Beschriftung den Kreditor Gigant ein.

2. Erfassen Sie in den Feldern zur Umsatzsteuer-IdNr. das Länderkürzel und die ID-

Nummer für die französische USt-IdNr. FR 12345678901 zum Kreditorenkonto 70123

und bestätigen Sie Ihre Eingaben mit Übernehmen.

Das Kreditorenkonto 70123 erscheint mit der französischen USt-IdNr. im Kontenplan.

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Dokument: 0906007 Seite 507 von 608

Buchung

Klein verwendet zur Buchung vom 1. Februar das automatische Konto AV 3435, SKR 03:

"Innergemeinschaftlicher Erwerb ohne Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer":

3435 Innergemeinschaftl. Erwerb

ohne Vorsteuerabzug 19 % USt 70123 Kreditor Gigant

1.190,00 1.000,00

1774 Umsatzsteuer aus innerge-

meinschaftlichem Erwerb 19 % USt

190,00

Page 508: Handbuch FIBU 2009 - DATEV...5.6.1 Online-Auswertungen der DATEV-Finanzbuchführung Dokument: 0906001 Seite 3 von 608 5.7 DATEV Neutrales Erfassungssystem NESY 5.8 DATEV Phantasy Kanzleiverwaltungsprogramm

Dokument: 0906007 Seite 508 von 608

3.4.2 Sonstige Leistungen

Erbringt ein deutscher Unternehmer eine sonstige Leistung im anderen EU-Mitgliedstaat prüfen

Sie zunächst, wo sich der Ort der sonstigen Leistung befindet.

Befindet sich der Ort der sonstigen Leistung eines Unternehmers an einen weiteren

Unternehmer im anderen EU-Mitgliedstaat, ist der Umsatz in Deutschland nicht steuerbar. Die

umsatzsteuerliche Behandlung ist vom Umsatzsteuergesetz des jeweiligen EU-Mitgliedstaates

abhängig. Erkundigen Sie sich im entsprechenden EU-Mitgliedstaat.

Standardmäßig stehen Ihnen in den SKR 03 und SKR 04 die Konten AM 8339 und AM 4339

mit der Aktivfunktion AM 64000 zur Verfügung. Auf diese Konten buchen Sie, wenn der

Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet (analog § 13b UStG in Deutschland).

Die Einrichtung individueller Aktivkonten mit den Steuersätzen der anderen EU-Mitgliedstaaten

(Aktivfunktion AM 64xxx bzw. AM 65xxx) ist erforderlich, wenn der deutsche Unternehmer

die Umsatzsteuer im anderen EU-Mitgliedstaat schuldet Fach 3, Kap. 3.3.3 Funktionstabelle

Aktivfunktionen für EU-Länder bzw. Fach 3, Kap. 3.3.4 Steuersatztabelle Aktivfunktionen für

EU-Länder.

3.4.3 Mit BU-Schlüssel 10 buchen (Versendungsfall)

Den BU-Schlüssel 10 können Sie ausschließlich für die im anderen EU-Land steuerpflichtigen

Lieferungen an Privatpersonen und diesen gleichgestellten Unternehmen verwenden

(Versendungsfall) Kap. 3.2.2.

Eine Buchung der im anderen EU-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen ist damit nicht

möglich. Wegen der großen Zahl unterschiedlicher Steuersätze in den EU-Mitgliedstaaten

enthalten die Standardkonten auch keine entsprechenden Automatikkonten. Im Bedarfsfall

können Sie diese individuell einrichten Fach 3, Kap. 3.3.3 Funktionstabelle Aktivfunktionen für

EU-Länder bzw. Fach 3, Kap. 3.3.4 Steuersatztabelle Aktivfunktionen für EU-Länder.

3.4.4 Umbuchung mit EG-Automatikkonten

Sie können keine direkte Umbuchung von einem Konto mit EG-Funktion auf ein anderes Konto

mit EG-Funktion bzw. Konto mit einer sonstigen Automatikfunktion vornehmen.

3.4.5 Faktor-2-Buchungen mit EG-Fenster

Buchen Sie Automatikkonten oder individuelle BU-Schlüssel mit Faktor 2, wird die Information

aus dem EG-Fenster generell nicht an die abgeleitete Buchung weitergereicht.

3.4.6 EG-Skontobuchungen über Skontospalte erfassen

Skontospalte bei Standard-EG-BU-Schlüsseln nutzen

Sie können EG-Skontobuchungen über die Skontospalte erfassen, Voraussetzung ist, Sie

buchen mit den Standard-EG-BU-Schlüsseln 10 - 19 bzw. 60 - 69 (BU = Berichtigungs- und

Umsatzsteuerschlüssel).

Kontenart und Standard-BU-Schlüssel werden auf Zugehörigkeit geprüft

Page 509: Handbuch FIBU 2009 - DATEV...5.6.1 Online-Auswertungen der DATEV-Finanzbuchführung Dokument: 0906001 Seite 3 von 608 5.7 DATEV Neutrales Erfassungssystem NESY 5.8 DATEV Phantasy Kanzleiverwaltungsprogramm

Dokument: 0906007 Seite 509 von 608

Erfassen Sie EG-Skontobuchungen mit Standard-BU-Schlüsseln über die Skontospalte, prüft

das Programm die Zugehörigkeit des BU-Schlüssels 10 - 13 für Debitorenkonten bzw.

Sachkonten mit der Funktion F 11000 bzw. die BU-Schlüssel 18 - 19 für Kreditorenkonten

bzw. Sachkonten mit der Funktion F 13000.

Stimmt die Kontenart mit dem erfassten BU-Schlüssel nicht überein, wird der gesamte EG-

Buchungssatz abgelehnt und Sie erhalten die Meldung:

# RE00305

Der eingegebene Umsatzsteuerschlüssel ist in diesem Kontext nicht erlaubt.

Angaben im EG-Fenster werden berücksichtigt

Im EG-Fenster erfasste EG-Informationen werden bei der EG-Skontobuchung über die

Skontospalte berücksichtigt Kap. 3.2.1 und Kap. 3.2.3.

Angaben in den Personenkonten-Stammdaten

Sind bei Personenkonten EG-Informationen gespeichert, zum Beispiel die USt-IdNr., werden

sie bei EG-Skontobuchungen über die Skontospalte automatisch herangezogen.

EG-Skonti ohne Sammelkonto mit entsprechendem EG-Steuersatz

Die EG-Skontobuchungen über Skontospalte werden auf die allgemeinen Skonto-

Sammelkonten SKR 03: Konten SAV 3745, SKR 04: Konten SAV 5745 (Funktion SAV 17000)

bzw. SKR 03: Konten SAM 8745, SKR 04: Konten SAM 4745 (Funktion SAM 89000) gebucht,

wenn kein Sammelkonto mit dem entsprechenden EG-Steuersatz vorhanden ist.

EG-Skonti direkt buchen

Sollen EG-Skonti nicht über die Skontospalte, sondern auf spezielle EG-Skonti-Konten direkt

gebucht werden, müssen Sie darauf achten, dass dieser Buchungssatz mit den richtigen EG-

Informationen, entweder durch EG-BU-Schlüssel bzw. Automatikkonten und ggf. mit

Eingaben im EG-FensterKap. 3.2.1 versehen ist.

3.4.7 Korrekte Zuordnung der USt-IdNr. zum Buchungssatz

Möchten Sie Buchungssätze, die mit einer USt-IdNr. versehen sind, korrigieren, müssen Sie

den Buchungssatz unter der im DATEV-Rechenzentrum diesem Buchungssatz zugeordneten

USt-IdNr. ändern. In den Rechnungswesen-Programmen wird im EG-Fenster die hinterlegte

USt-IdNr. der Personenkonten angezeigt. Diese USt-IdNr. ist ein Eingabevorschlag und nicht in

jedem Fall mit der USt-IdNr., die dem EG-Buchungssatz im Rechenzentrum zugeordnet ist,

identisch.

Tipp: Wir empfehlen Ihnen, Ihre Stammdaten vor Ort möglichst regelmäßig an das DATEV-

Rechenzentrum zu senden. Damit sichern Sie übereinstimmende Datenbestände.

3.5 Gesamtübersicht EG-Buchungen

Die Aktualisierung zum Stand ab 2010 finden Sie im Dokument: Gesamtübersicht EU-

Buchungen ab 2010 (Dok.-Nr. 1035809)

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Dokument: 0906007 Seite 510 von 608

Umsatzsteuerlic

her Tatbestand Betrag

Ausweis auf

Auswertung

USt-

IdNr.-

Eingab

e

Ausweis

auf Konten

Steuer-

Sammelkon

to (SKR 03)

EG-BU-

Schlüs

sel

Kontenfunk

tion

steuerfreie inner-

gem. Lieferung

netto

(Nettowarenwert

)

UStVA Kenn-

zahl 41,

Zusammen-

fassende

Meldung

USt-

IdNr.

oder

keine

Fenstere

in-gaben

netto _ 11

61

74000

75000

steuerfreie inner-

gem. Lieferung

Neufahrzeuge;

Abnehmer ohne

USt-IdNr.

netto

(Nettofahrzeugw

ert)

UStVA Kenn-

zahl 44 _ netto _

76000

77000

steuerpflichtiger

innergem. Erwerb

netto

(Rechnungsbetra

g)

UStVA Kenn-

zahl 89 (19%)

(gültig ab

01.01.07), bzw.

Kennzahl 93

(7%) und

Kennzahl 61

USt-

IdNr.

oder

keine

Fenstere

in-gaben

netto

Erwerbsteuer

kto. (1774,

1772)

Vorsteuerkto

. (1574,

1572)

18 / 19

68 / 69

54xxx

(xxx = 001,

002

74xxx

steuerpflichtiger

innergem. Erwerb

ohne

Vorsteuerabzug

netto

(Rechnungsbetra

g)

UStVA Kenn-

zahl 89 (19%)

(gültig ab

01.01.07), bzw.

Kennzahl 93

(7%)

USt-

IdNr.

oder

keine

Fenstere

in-gaben

brutto (inkl.

deutscher

Umsatz-

steuer)

Erwerbsteuer

kto. (1779)

Vorsteuer

auf dem

Erwerbs-

konto

78xxx

(xxx = 001,

002)

steuerfreie inner-

gem. Erwerbe

netto

(Rechnungsbetra

g)

UStVA Kenn-

zahl 91

USt-

IdNr.

oder

keine

Fenstere

in-gaben

netto _ 52000

steuerpflichtiger

innergem. Erwerb

Neufahrzeuge

netto

(Rechnungsbetra

g)

UStVA Kenn-

zahl 94 und

Kennzahl 61

_ netto

Erwerbsteuer

kto. (1784)

Vorsteuerkon

to (1584)

73xxx

(xxx = 001)

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Dokument: 0906007 Seite 511 von 608

in Deutschland

steuerpflichtige

Lieferung in

andere EU-

Länder

brutto

(Rechnungsbetra

g inkl. deutscher

Umsatzsteuer)

UStVA Kenn-

zahl 81 (19%)

(gültig ab

01.01.07), bzw.

Kenn-zahl 86

(7%)

_ netto

MwSt Kto.

(1777, 1778)

bzw. (1762,

1764)

12 / 13

62 / 63

60xxx

61xxx

(xxx = 001,

002)

innergemeinschaf

tliche

Dreiecksgeschäft

e

netto

UStVA Kenn-

zahl 42,

Zusammen-

fassende

Meldung

USt-

IdNr.

oder

keine

Fenstere

in-gaben

netto _ 68000

in BRD nicht

steuerbare - in

anderen EU-

Staaten

steuerpflichtige

Lieferung

(Versendungsfall)

brutto

(Rechnungsbetra

g inkl.

Umsatzsteuer

des anderen EU-

Landes)

UStVA Kennzahl

45

USt-

Verbindlichkeiten

in anderen EU-

Mitgliedstaaten,

EG-Journal

_ netto Kto. (1767) 10

60

62xxx *)

63xxx *)

passive

Lohnveredelung

(Abgang der

Waren) (gültig

bis 31.12.95)

statistischer

Wert (zum

Beispiel Stück;

Gewicht; usw.)

Ab UStVA 95

Kennzahl 95

Zusammenfass

ende Meldung

USt-

IdNr.

oder

keine

Fenstere

in-gaben

ohne

Steuerrechn

ung

19000

in Deutschland

nicht steuerbare -

in anderen EU-

Staaten

steuerpflichtige

sonst. Leistungen

brutto

(Rechnungsbetra

g inkl. USt des

anderen EU-

Landes;

Leistungsempfän

ger bezahlt den

Brutto-Betrag

oder zahlt den

Netto-Betrag und

führt für den

deutschen

Leistungserbring

er die Steuer des

anderen EU-

Landes ab)

UStVA Kennzahl

45

USt-

Verbindlichkeiten

in anderen EU

Mitgliedstaaten,

EG-Journal

netto Kto. (1768) 64xxx *)

65xxx *)

Page 512: Handbuch FIBU 2009 - DATEV...5.6.1 Online-Auswertungen der DATEV-Finanzbuchführung Dokument: 0906001 Seite 3 von 608 5.7 DATEV Neutrales Erfassungssystem NESY 5.8 DATEV Phantasy Kanzleiverwaltungsprogramm

Dokument: 0906007 Seite 512 von 608

in Deutschland

nicht steuerbare -

in anderen EU-

Staaten

steuerpflichtige

sonst. Leistungen

netto

(wenn im

anderen EU-

Staat

Steuerschuldners

chaft analog §

13b UStG gilt)

brutto

(wenn im

anderen EU-

Staat

Abzugsverfahren

gilt, analog in

BRD gültig bis

31.12.2001)

UStVA Kennzahl

45

EG-Journal

USt-

IdNr.

oder

keine

Fenstere

in-gaben

netto

oder

brutto

64000

65000

*) Für diese Steuertatbestände existieren keine Standardkonten. Im Bedarfsfall müssen Sie

diese Konten individuell einrichten: Fach 3, Kap. 3.3.3 Funktionstabelle Aktivfunktionen für EU-

Länder bzw. Fach 3, Kap. 3.3.4 Steuersatztabelle Aktivfunktionen für EU-Länder.

3.6 Wie sind EG-Sachverhalte beim Ist-Versteuerer zu buchen?

Liegen beim Ist-Versteuerer EG-Sachverhalte vor, beachten Sie:

Wann sind EG-Sachverhalte wie gewohnt zu buchen?

EG-Schlüssel: 12, 13, 15

Wie sind EG-Sachverhalte mit besonderer Ausweispflicht zu buchen?

EG-Schlüssel: 11

Wie sind im anderen EU-Land steuerpflichtige Lieferungen zu buchen?

EG-Schlüssel: 10

Hinweis:

Sie finden dazu im Rahmen der übrigen Fragen zur Besteuerung der Ist-Versteuerer

ausführliche Informationen mit Buchungsbeispielen in Fach 4, Kap. 5.1.4.

4 EG-Auswertungen anfordern

4.1 EG-Journal beachten

Kontrollauswertung prüfen

Zusätzlich zum Journal erhalten Anwender mit EG-Buchungen das EG-Journal. Das EG-

Journal enthält eine Auflistung aller gebuchten innergemeinschaftlichen Geschäftsvorfälle.

Damit haben Sie ein ideales Kontrollinstrument, da die EG-Buchungssätze mit allen

zusätzlichen EG-Informationen aufgeführt werden.

Das EG-Journal wird automatisch bei jeder Einreichung erstellt, in der EG-relevante

Sachverhalte gebucht wurden.

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Dokument: 0906007 Seite 513 von 608

Hinweis- und Fehlerprotokolle

Fehlerhafte Buchungen werden auf dem Fehlerprotokoll aufgezeigt. Außerdem erhalten Sie

Hinweise auf Buchungen, die trotz unstimmiger Kann-Eingaben verarbeitet wurden.

Beispiel

Eingabe einer USt-IdNr. bei einer Buchung Erlöse an private Endabnehmer.

Ebenso erhalten Sie Hinweise auf unvollständige Buchungen, wie zum Beispiel einer fehlenden

USt-IdNr., die Sie vor Erstellung einer Zusammenfassenden Meldung noch ergänzen

sollten.

4.2 Übersicht Rechnungswesen-Abrufe zu EG-Auswertungen

Folgende Rechnungswesen-Abrufe zu den EG-Auswertungen stehen Ihnen zur Verfügung:

o Zusammenfassende Meldung

o Löschung bereitgestellter ZM-Werte zur Datenübermittlung (Löschung der DÜ-Werte)

4.3 Zusammenfassende Meldung (ZM)

Es gibt für Unternehmen, die innergemeinschaftliche Warenlieferungen und -bewegungen

tätigen, die Verpflichtung, vierteljährlich, im Ausnahmefall auch jährlich, eine

Zusammenfassende Meldung zu übermitteln/abzugeben Kap. 1.3 Erweiterte

Aufzeichnungspflichten - Zusammenfassende Meldung (ZM) .

Bei jeder Bereitstellung/Erstellung der Zusammenfassenden Meldung

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Dokument: 0906007 Seite 514 von 608

o mit laufenden Buchungen, sobald im Buchungsvorlauf im Datum bis ein Quartalsletzter

oder Jahresletzter erfasst wird

o oder per Rechnungswesen-Abruf

werden automatisch die Protokolle zur ZM ausgegeben. Sie erhalten die ZM-Protokolle

rückübertragen, wenn Sie dies in den Mandantendaten hinterlegt haben.

Im Protokoll unvollständiger EG-Buchungssätze werden EG-Buchungen aufgelistet, bei denen

zum Verarbeitungszeitpunkt des ZM-Abrufs noch keine USt-IdNr., entweder direkt im

Buchungssatz oder bei dem entsprechenden Personenkonto, hinterlegt worden ist.

Hinweis:

Buchungssätze ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) fließen nicht in die

ZM ein.

ZM und Kennzahl 41 UStVA abstimmen

Die Gesamtsumme der Zusammenfassenden Meldung und die Summe der unvollständigen

Buchungen sollte mit dem Wert der Kennzahl 41 der UStVA für diesen Zeitraum

übereinstimmen.

Bei Druck im DATEV-Rechenzentrum wird die Zusammenfassenden Meldung auf einem

amtlichen Vordruck erstellt.

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Dokument: 0906007 Seite 516 von 608

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Dokument: 0906007 Seite 519 von 608

Voraussetzungen für den Erhalt der ZM erfassen

Voraussetzung für den Erhalt einer Zusammenfassenden Meldung (ZM) ist, Sie haben in

den Mandantendaten eine deutsche USt-IdNr. erfasst und Sie haben die gewünschten

Angaben zur ZM erfasst Kap. 2.1 EG-Stammdaten in den Mandantendaten anlegen. Die

Dauerfristverlängerung der UStVA gilt bei Datenübermittlung gleichzeitig für die ZM.

So erfassen Sie die Voraussetzungen für den Erhalt der ZM

Voraussetzung: In den Mandantendaten ist eine deutsche USt-IdNr. erfasst.

1. Um eine Zusammenfassende Meldung zu erhalten, klicken Sie in den

Mandantendaten unter Stammdaten | Mandantendaten | FIBU, in der Übersicht

im Ordner Angaben zur EU (PC und RZ) auf den Eintrag Zusammenfassende

Meldung.

Haben Sie in den Mandantendaten eine deutsche USt-IdNr. erfasst, ist vom

Programm automatisch der Meldezeitraum mit vierteljährlich (Schlüssel 1) vorbelegt.

2. Wenn eine Dauerfristverlängerung beim Mandanten einzurichten ist, können Sie hier die

gewünschte Fristverlängerung erfassen.

Haben Sie Fristverlängerung gewählt (Schlüssel 1 = Ja), wird neben der UStVA auch

die ZM einen Monat später an die Finanzverwaltung übermittelt.

3. Um an der Datenübermittlung für die Zusammenfassende Meldung teilzunehmen,

erfassen Sie im Feld Einverstädnis zur Datenübermittlung den Schlüssel 1 = Ja.

Hinweis:

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Dokument: 0906007 Seite 520 von 608

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern können Sie Ihrer Hilfe im

Programm entnehmen. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und

drücken Sie die Taste F1.

Abrufmöglichkeiten der ZM

Sie können eine Zusammenfassende Meldung (ZM) über Datenübermittlung (Protokoll der

übermittelten ZM-Werte) oder gedruckt als Formular anfordern.

Die Zusammenfassende Meldung wird in Abhängigkeit von der Schlüsselung in den

Mandantendaten automatisch erstellt. Maßgebend ist bei Quartals- bzw. Jahresletztem das

Datum bis der laufenden Buchungen.

Sie können die ZM auch per Rechnungswesen-Abruf übermitteln/anfordern. Beachten Sie:

o Die automatische Bereitstellung/Erstellung bezieht sich nur auf das Original der

Zusammenfassenden Meldung mit der ersten Bereitstellung der ZM-Werte zur

Datenübermittlung oder Druck im DATEV-Rechenzentrum.

Die automatische Ausgabe erfolgt durch die Angabe des Quartals- bzw. Jahresletzten im

Vorlaufdatum Datum bis der laufenden Buchungen.

o Jede berichtigte Zusammenfassenden Meldung muss von Ihnen per

Rechnungswesen-Abruf abgerufen werden.

4.3.1 Datenübermittlung für die Zusammenfassende Meldung nutzen

Die ZM ist elektronisch zu übermitteln

Unternehmen sind verpflichtet, für Meldezeiträume, die nach dem 31. Dezember 2006 enden,

die Zusammenfassende Meldung (ZM) auf elektronischem Weg an das Bundeszentralamt

für Steuern (BZSt) zu übermitteln. Zur Vermeidung von Härten kann das Finanzamt auf Antrag

gestatten, dass die ZM in herkömmlicher Form abgegeben wird. Dies trifft zu, wenn der

Unternehmer nicht über die technischen Voraussetzungen verfügt, die für die Übermittlung von

Daten gemäß der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung eingehalten werden müssen.

Teilnehmernummer nicht erforderlich

Wenn Sie die Zusammenfassende Meldung über das DATEV-Rechenzentrum übermitteln, ist

keine Teilnehmernummer erforderlich. Wählen Sie ein anderes Übermittlungsverfahren, ist die

Zuteilung einer Teilnehmernummer erforderlich.

Sie melden sich auf dem amtlichen Vordruck Antrag auf Zuteilung einer

Teilnehmernummer für die Datenübermittlung an. Eigenhändige Unterschrift des

Steuerpflichtigen ist erforderlich. Den Antrag senden Sie an

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Dienstsitz Saarlouis

66738 Saarlouis

Tipp: Sie erhalten den Vordruck kostenlos im Internet unter dem Link

http://www.bzst.bund.de/003_menue_links/005_zm/525_elek_abgabe/Teilnahmeerklaeru

ng.pdf.

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Dokument: 0906007 Seite 521 von 608

Die Übermittlung mit dem Telemodul DÜ Rechnungswesen über das Internet ist

insbesondere eine Alternative für selbstbuchende Mandanten ohne DATEV-

Rechenzentrumsanbindung. Weitere Informationen entnehmen Sie Ihrer Hilfe im Programm.

Tipp: Wir empfehlen Ihnen, die elektronische Datenübermittlung über das DATEV-

Rechenzentrum durchzuführen. Haben Sie in den Mandantendaten Datenübermittlung

erfasst, Fach 2, Kap. 3.3.5, erfolgt die Datenübermittlung auf Basis des aktuellen

Rechenzentrumsbestandes automatisch und fristgerecht zum gesetzlichen Termin. Eine

Teilnahmeerklärung ist nicht erforderlich.

Datenübermittlung über das DATEV-Rechenzentrum nutzen

Schon seit langem bietet DATEV die Datenübermittlung an die Finanzverwaltung über das

Rechenzentrum an. Dieses seit vielen Jahren bewährte Verfahren für die elektronische

Datenübermittlung an die Rechenzentren der Finanzverwaltungen steht Ihnen als sicherer

Übermittlungsweg zur Verfügung. Dies betrifft:

o Zusammenfassende Meldungen (ZM) und Anträge auf

Dauerfristverlängerungen

o Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Anträge auf Dauerfristverlängerungen

o Konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Konsolidierte Anträge auf

Dauerfristverlängerungen

o Lohnsteuer-Anmeldungen

Datenübermittlung findet statt, wenn...

Eine Datenübermittlung der ZM-Werte findet statt, wenn Sie...:

o zum Beispiel in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen unter Stammdaten |

Mandantendaten | FIBU den Ordner Angaben zur EU (PC und RZ) wählen und

Einverständnis zur Datenübermittlung und ggf. Fristverlängerung bei Datenübermittlung

UStVA und ZM erfasst haben Fach 2, Kap. 3.3.5 und wenn Sie...

o laufende Buchungen mit einer ZM-Ausgabe eingereicht haben, entsprechend Ihrem

Zeitraumschlüssel zum Beispiel in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen im Ordner

Angaben zur EU (PC und RZ)Fach 2, Kap. 3.3.5.

Haben Sie zum Beispiel in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen das Ausgabemedium

Rückübertragung ZM-Protokolle (Schlüssel 1) gespeichert, erhalten Sie die

Protokolle zur ZM rückübertragen.

o oder die ZM mit einem Rechnungswesen-Abruf angefordert haben.

DATEV-Termine beachten

Bei termingerechter und korrekter Verarbeitung der Buchungsdaten im DATEV-Rechenzentrum

bzw. vor Ort am PC stellen Sie mit der Teilnahme am Übermittlungsverfahren sicher, dass Ihre

ZM fristgerecht bei der Finanzverwaltung eingereicht wird.

Die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist vierteljährlich zu übermitteln. Das Datum der

Versendung durch DATEV ist das Einreichungsdatum beim Finanzamt. Sie finden den

Datenfahrplan in der DATEV Informations-Datenbank, Dokumentnummer 0908200.

Hinweis:

Am gesetzlichen Abgabetag übermittelt DATEV die UStVA bzw. die USt 1/11 und seit Mai 2007

auch die ZM zweimal an die Finanzverwaltung: einmal vormittags und einmal abends. Bei der

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Dokument: 0906007 Seite 522 von 608

Übermittlung am Vormittag werden alle bis zum vorherigen Werktag eingereichten Daten

übermittelt. Daten, die bis 15.25 Uhr am gesetzlichen Abgabetag eingegangen sind, werden

bei der zweiten Datenübermittlung am Abend berücksichtigt.

Die aktuellen Übermittlungstermine für die Zusammenfassende Meldung bzw.

Umsatzsteuer-Voranmeldung und die damit verbundenen letzten Einreichungstermine

finden Sie in der DATEV Information-Datenbank, Dokumentnummer 1030480.

Tägliche Übermittlung möglich

Die Zusammenfassenden Meldung wird, wie die Umsatzsteuer-Voranmeldung,

werktäglich an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt.

DÜ-Protokoll mit aktuellem PC/RZ-Stand anzeigen

Sie können sich in der Komponente Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung unter

Bereitstehende Daten und Übermittelte Daten über die Datenübermittlung der

Zusammenfassenden Meldung informieren, Fach 6, Kap. 3.4. Weitere Informationen finden

Sie in der DATEV Informations-Datenbank, Dokumentnummer 1034007.

Sie können zum Beispiel für bereitstehende oder übermittelte Daten ein

Datenübermittlungsprotokoll angezeigt bzw. gedruckt erhalten. Es enthält den jeweils

aktuellen Stand der bereitstehenden oder übermittelten Daten, inkl. etwaiger Vor-Ort-

Änderungen. Sie verfügen somit über ein Protokoll, das den tatsächlich übermittelten Stand

der Zusammenfassenden Meldung darstellt. Der Aufruf erfolgt über die rechte Maustaste

und der Auswahl Datenübermittlungsprotokoll.

Bei Terminüberschreitung: Automatische Übermittlung am Folgetag

Beachten Sie bei Einreichung von Bewegungsdaten an das DATEV-Rechenzentrum den letzten

möglichen Zeitpunkt (-2 Werktage vor dem Abgabetermin). Haben Sie Datenübermittlung an

die Finanzverwaltung für die Zusammenfassende Meldung erfasst, wird die ZM für

Meldezeiträume ab 2002 bei Terminüberschreitung als verspätete Erstanmeldung am nächsten

Werktag übermittelt. Dies gilt ebenfalls für die berichtigte ZM, die nach dem gesetzlichen

Übermittlungstermin von Ihnen eingereicht wird.

Weitere Informationen zur termingerechten Teilnahme an der Datenübermittlung finden Sie in

Fach 6, Kap. 3.3 An Datenübermittlung teilnehmen.

Formularausgabe unterdrücken

Haben Sie Datenübermittlung an die Finanzverwaltung fehlerhaft erfasst und Ihre Daten

werden nicht übermittelt, wenn zum Beispiel eine ungültige Steuernummer vorliegt, können

Sie die automatische Formularausgabe für die UStVA, USt 1/11 bzw. ZM unterdrücken unter

Stammdaten | Mandantendaten | FIBU, Ordner Umsatzbesteuerung (PC und RZ) im

Dialogfenster Datenübermittlung / Fristverlängerung, Eintrag Unterdrücken des

amtlichen Formulars (Schlüssel 1 = Ja).

30-Tage-Frist beachten

Haben Sie Rückübertragung der Protokolle zur ZM geschlüsselt und rufen die zur

Rückübertragung für Sie bereitgestellten Protokolle zur ZM innerhalb von 30 Tagen auf Ihren

PC nicht ab, werden sie im DATEV-Rechenzentrum gelöscht, soweit die Speicherfrist

überschritten ist Fach 1, Kap. 4.1.2.

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Dokument: 0906007 Seite 523 von 608

4.3.2 Zusammenfassende Meldung bereitstellen bzw. abrufen

So rufen Sie eine Zusammenfassende Meldung ab

Voraussetzung: Sie haben in den Mandantendaten zum Beispiel in DATEV Kanzlei-

Rechnungswesen unter Stammdaten | Mandantendaten | FIBU im Ordner

Angaben zur EU (PC und RZ) das Einverständnis zur Datenübermittlung und ggf.

Fristverlängerung bei Datenübermittlung UStVA und ZM erfasst und Sie haben in den

Mandantendaten eine deutsche USt-IdNr. gespeichert.

1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung.

2. Wählen Sie Bestand | Daten senden | Rechnungswesen-Abrufe.

Das Register Rechnungswesen-Abrufe mit den Registerkarten Einzelabrufe,

Monatspakete und Sendeübersicht wird geöffnet.

3. Klicken Sie in der Registerkarte Einzelabrufe auf die Schaltfläche Neu.

Das Dialogfenster Einmaliger Abruf anlegen wird geöffnet.

4. Doppelklicken Sie in der Strukturansicht auf den Ordner Europäische Union |

Meldungen und darin auf die Zusammenfassende Meldung.

Das Abruffenster der Zusammenfassende Meldung wird geöffnet.

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Dokument: 0906007 Seite 524 von 608

5. Um eine Zusammenfassende Meldung zum Beispiel für das erste Quartal in 2009 zu

erhalten, wählen Sie im Abruffenster im Feld Quartal den Schlüssel 41 und im Feld

Kalenderjahr erfassen Sie das Jahr 2-stellig, zum Beispiel 09 für 2009.

Sie erhalten eine Zusammenfassende Meldung in Papierform 2fach im DATEV-

Rechenzentrum gedruckt bzw. zur Datenübermittlung bereitgestellt, wenn Sie

Datenübermittlung an die Finanzverwaltung in den Mandantendaten FIBU erfasst

haben.

6. Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit der Schaltfläche Bereitstellen.

Die Auswertung wird in der Strukturansicht mit einem Haken markiert.

7. Wenn Sie alle Auswertungen für den Einzelpaket-Abruf definiert haben, klicken Sie auf

OK.

Der definierte Abruf steht im Register Rechnungswesen-Abrufe in den Registerkarten

Einzelabrufe und Sendeübersicht bereit. Gleichzeitig erfolgt die Bereitstellung auch

unter Bestand | Daten senden | Sendedaten, von wo aus Sie den einmaligen Abruf

ins DATEV-Rechenzentrum senden.

Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im

Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die

Taste F1.

4.3.3 Zusammenfassende Meldung erstellen, berichtigen und speichern

Wertermittlung

Grundlage für die Wertermittlung der ZM sind alle Buchungssätze, die das Merkmal

steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung und eine USt-IdNr. aufweisen. Dabei

werden sowohl Buchungssätze herangezogen, deren USt-IdNr. in den Personenkonten-

Stammdaten hinterlegt sind, als auch diejenigen, deren USt-IdNr. Sie im EG-Fenster erfasst

haben Kap. 3.2.1 Über EG-Fenster mit EG-BU-Schlüsseln buchen bzw. Kap. 3.2.3 Über EG-

Fenster mit EG-Automatikkonten buchen.

Speichern der USt-IdNr. für die ZM

Sobald eine Zusammenfassende Meldung bei DATEV erstellt worden ist, wird die zu Grunde

liegende USt-IdNr. für dieses Quartal verbindlich gespeichert.

Bei Erstellung der Zusammenfassenden Meldung wird für alle Buchungssätze, bei denen

keine USt-IdNr. im EG-Fenster erfasst worden sind, die für das Personenkonto zum Zeitpunkt

des Abrufs gültige USt-IdNr. im Stamm herangezogen und verbindlich für dieses Quartal

gespeichert.

Hinweis:

Erfassen Sie die USt-IdNr. direkt im EG-Fenster, hat sie Vorrang vor der USt-IdNr. in den

Personenkonten-Stammdaten.

Berichtigte Zusammenfassende Meldung erstellen

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Dokument: 0906007 Seite 525 von 608

Ändert sich nachträglich die Bemessungsgrundlage einer bereits gemeldeten

innergemeinschaftlichen Warenlieferung, ist dies in der ZM für den Meldezeitraum zu

berücksichtigen, in dem die Änderung eingetreten ist.

Hinweis:

Erkennen Sie nachträglich, dass eine von Ihnen abgegebene Zusammenfassende Meldung

unrichtig oder unvollständig ist, sind Sie verpflichtet, die ursprüngliche Meldung innerhalb von

drei Monaten zu berichtigen.

ZM mit Generalumkehr berichtigen

Berichtigungen nach Erstellung der Zusammenfassenden Meldung können durch

Generalumkehr des zu berichtigenden Buchungssatzes und Neueingabe durchgeführt werden.

Außerdem sind Berichtigungen möglich durch die Ergänzung der Personenkonten-

Stammdaten, wenn keine USt-IdNr. im Buchungssatz erfasst worden ist.

Tipp: Nach Berichtigung fordern Sie die berichtigte ZM mit einem Rechnungswesen-Abruf an.

Um eine berichtigte ZM über das DATEV-Rechenzentrum zu erstellen, sind 4

verschiedene Fälle zu unterschieden:

Fall 1: Bei einem Personenkonto wurde eine USt-IdNr. hinterlegt. Die Buchungssätze sind

ohne Eingabe im EG-Fenster erfasst worden.

o Bis zur Erstellung der Zusammenfassenden Meldung kann die USt-IdNr. noch

geändert werden. Diese Änderung bezieht sich dann rückwirkend auf alle

Buchungssätze, die im betreffenden Quartal auf dieses Personenkonto gebucht worden

sind.

- oder -

o Wurde die Zusammenfassenden Meldung bereits erstellt oder übermittelt, müssen

alle betroffenen Buchungen über die Generalumkehr ausgebucht werden. Bei der

Generalumkehr müssen Sie die alte/falsche USt-IdNr. im EG-Fenster eingeben.

Anschließend buchen Sie die Buchungen neu ein. Geben Sie die neue/richtige USt-IdNr.

im EG-Fenster ein.

Fall 2: Obwohl für ein Konto eine USt-IdNr. angelegt wurde, ist ein Buchungssatz mit einer

anderen USt-IdNr. im EG-Fenster erfasst worden. Eine Korrektur des Buchungssatzes ist nur

über Generalumkehr möglich. Eine Änderung der USt-IdNr. im Personenkonto hat keine

Auswirkung auf den Buchungssatz.

Fall 3: Für ein Personenkonto ohne USt-IdNr. im Stamm wurde ein Buchungssatz erfasst. Die

USt-IdNr. wurde im EG-Fenster erfasst. Eine Korrektur dieses Buchungssatzes ist nur über

Generalumkehr möglich. Die nachträgliche Hinterlegung einer USt-IdNr. im Stamm würde sich

nur auf die Buchungssätze auswirken, die ohne USt-IdNr. erfasst worden sind.

Fall 4: Gebucht wurde auf ein Konto, für das keine USt-IdNr. in den Personenkonten-

Stammdaten hinterlegt worden ist. Im Buchungssatz wurde ebenfalls keine USt-IdNr. erfasst:

o vor Erstellung der ZM: Erfassen Sie eine USt-IdNr. in den Stammdaten.

- oder -

o nach Erstellung der ZM: Erfassen Sie die USt-IdNr. in den Personenkonten-

Stammdaten und rufen Sie die ZM mit einem Rechnungswesen-Abrufe erneut ab.

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Dokument: 0906007 Seite 526 von 608

Fallbeispiele 1 - 4:

4.3.4 Berichtigte Zusammenfassende Meldung bereitstellen bzw. abrufen

Abruf notwendig

Sobald Sie durch Nachbuchungen oder durchgeführte Korrekturen eine Berichtigung der

Zusammenfassenden Meldung für ein Quartal benötigen, rufen Sie eine berichtigte

Zusammenfassende Meldung ab. Sie wird nicht automatisch erstellt.

Die berichtigte Zusammenfassende Meldung rufen Sie per Rechnungswesen-Abruf ab wie

die Originalmeldung.

Erfolgt der Rechnungswesen-Abruf vor dem Übermittlungstermin an das Bundeszentralamt für

Steuern, wird die für die Datenübermittlung bereitgestellte ZM durch die neu ermittelten Werte

überschrieben. Abrufe, die nach diesem Termin im DATEV-Rechenzentrum eingehen, werden

automatisch für den nächsten Übermittlungstermin bereitgestellt.

Da es nur eine Originalmeldung gibt, ist jede weitere Meldung eine Korrekturmeldung. Sie

können eine Korrekturmeldung jederzeit abrufen.

Eine berichtigte Zusammenfassende Meldung erkennen Sie an der 1 im Feld Berichtigung

in der ZM.

Hinweis:

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Dokument: 0906007 Seite 527 von 608

Verspätete und berichtigte Zusammenfassende Meldungen werden, wie die verspäteten

und berichtigten Umsatzsteuer-Voranmeldungen, automatisch am nächsten Werktag

übermittelt.

4.3.5 Protokoll zur Datenübermittlung der Zusammenfassenden Meldung

Wenn Sie die Zusammenfassende Meldung über das DATEV-Rechenzentrum übermittelt

haben, erhalten Sie zur Kontrolle ein Protokoll zur Datenübermittlung der Zusammenfassenden

Meldung. Dieses Protokoll wird erstellt, sobald Sie die ZM automatisch mittels Vorlaufdatum

oder per Rechnungswesen-Abruf anfordern.

Übermittlungstermin beachten

Die Daten werden im DATEV-Rechenzentrum bereitgehalten und an festen Terminen an das

Bundeszentralamt für Steuern übermittelt. Der Übermittlungstermin wird Ihnen mit dem

Protokoll zur Datenübermittlung der Zusammenfassenden Meldung mitgeteilt.

Die aktuellen Übermittlungstermine für die Zusammenfassende Meldung bzw.

Umsatzsteuer-Voranmeldung und die damit verbundenen letzten Einreichungstermine

finden Sie in der DATEV Information-Datenbank, Dokumentnummer 1030480.

4.4 Zur Datenübermittlung bereitgestellte ZM-Werte löschen

DATEV übermittelt die Zusammenfassende Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern.

Bei Teilnahme an der Datenübermittlung (DÜ) werden die Daten der ZM im DATEV-

Rechenzentrum gesammelt und zu bestimmten Fristen an das Bundeszentralamt für Steuern

übermittelt. Haben Sie Daten zur Übermittlung bereitgestellt und sollen diese nicht übermittelt

werden, können Sie eine Löschung veranlassen.

Hinweis:

Möchten Sie zum Beispiel eine berichtigte oder verspätete Zusammenfassenden Meldung

nicht übermitteln, muss die Löschung der bereitgestellten Daten unverzüglich nach der

Verarbeitung im DATEV-Rechenzentrum erfolgen. Die Übermittlung erfolgt sonst am Morgen

des der Verarbeitung folgenden Werktags (werktägliche Übermittlung). Wir empfehlen Ihnen,

die Löschung mit dem Programmbaustein Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung

durchzuführen Fach 6, Kap. 3.4.3.

In allen übrigen Fällen können Sie die zur Übermittlung bereitgestellten ZM-Werte auch über

einen Rechnungswesen-Abruf löschen.

So löschen Sie die zur Datenübermittlung bereitgestellten Werte der

Zusammenfassenden Meldung über einen Rechnungswesen-Abruf

1. Öffnen Sie einen Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Bestand | Daten senden

| Rechnungswesen-Abrufe.

Das Register Rechnungswesen-Abrufe mit den Registerkarten Einzelabrufe,

Monatspakete und Sendeübersicht wird geöffnet.

2. Klicken Sie in der Registerkarte Einzelabrufe auf die Schaltfläche Neu.

Das Dialogfenster Einmaliger Abruf anlegen wird geöffnet.

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Dokument: 0906007 Seite 528 von 608

3. Doppelklicken Sie in der Strukturansicht auf den Ordner Europäische Union |

Meldungen und darin auf Löschung der DÜ-Werte.

Das Abruffenster der Löschung der DÜ-Werte wird geöffnet.

4. Um die Werte einer zur Datenübermittlung bereitgestellten Zusammenfassenden

Meldung zum Beispiel für das erste Quartal in 2009 zu löschen, wählen Sie im

Abruffenster im Feld Quartal den Schlüssel 41 und im Feld Kalenderjahr erfassen Sie

das Jahr 2-stellig, zum Beispiel 09 für 2009.

5. Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit der Schaltfläche Bereitstellen.

Die Auswertung wird in der Strukturansicht mit einem Haken markiert.

6. Wenn Sie alle Auswertungen für den Einzelpaket-Abruf definiert haben, klicken Sie auf

OK.

Der definierte Abruf steht im Register Rechnungswesen-Abrufe in den Registerkarten

Einzelabrufe und Sendeübersicht bereit. Gleichzeitig erfolgt die Bereitstellung auch

unter Bestand | Daten senden | Sendedaten, von wo aus Sie den einmaligen Abruf

ins DATEV-Rechenzentrum senden.

Sind die Daten im DATEV-Rechenzentrum gültig verarbeitet, erhalten Sie zum Beispiel

das Protokoll zur Löschung nicht übermittelter Daten der Zusammenfassenden Meldung

rückübertragen.

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Hinweis:

Die Eingabe- und Verarbeitungsregeln zu den einzelnen Feldern entnehmen Sie Ihrer Hilfe im

Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die

Taste F1.

Tipp: Um bei Datenübermittlung über das DATEV-Rechenzentrum die bereitstehenden Daten

zu bearbeiten, zu löschen, die Termine oder die Zahlungsmodalitäten zu ändern oder das

Berichtigungskennzeichen der Zusammenfassenden Meldung aufzuheben oder zu setzen,

empfehlen wir Ihnen, den DATEV-Programmbaustein Übersicht Datenübermittlung

Finanzverwaltung zu nutzen Fach 6, Kap. 3.4, den Sie über einen zusätzlichen Menüpunkt

unter Daten holen in den DATEV-Programmen Kanzlei-Rechnungswesen und

Rechnungswesen aufrufen können.

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Dokument: 0906007 Seite 530 von 608

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Dokument: 0906007 Seite 531 von 608

5 EG-Sachverhalte in den DATEV-Auswertungen

5.1 Journal und Journalabschluss

Die EG-Buchungssätze werden im Journal auf dem Journalabschluss, mit dem jedes

Journal abgeschlossen wird, angezeigt.

5.2 Verarbeitungsprotokoll

Im Verarbeitungsprotokoll werden nicht steuerbare EG-Lieferungen und sonstige Leistungen

bzw. Werklieferungen mit dem entsprechenden EU-Länderkürzel ausgegeben.

Bei EG-Nachbuchungen erhalten Sie einen Hinweis, dass eine Zusammenfassende Meldung

abzurufen ist.

5.3 Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA)

EG-Sachverhalte in der UStVA

Die EG-Sachverhalte beeinflussen durch Kennzahlen auch das Bild der UStVA.

Neben der Steuerberechnung sind die Kennzahlen auch als Kontrollmaßnahme gedacht, um die

Werte der Zusammenfassenden Meldung mit der UStVA abzugleichen.

Kennzahlen UStVA

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Dokument: 0906007 Seite 532 von 608

Die UStVA verlangt unter anderem folgende Eintragungen:

o Innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr. = Kennzahl 41

o Innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne

USt-IdNr. = Kennzahl 44

o Steuerfreie innergemeinschaftliche Erwerbe = Kennzahl 91

o Lieferungen des ersten Abnehmers bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften

(§ 25 b Abs. 2 UStG) = Kennzahl 42

o Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe = Kennzahlen 93, 94/96, 95/98,

89

o Im Inland nicht steuerbare Umsätze = Kennzahl 45

o Abziehbare Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern und aus

innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften = Kennzahl 66

o Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von

Gegenständen = Kennzahl 61

Diese Änderungen berücksichtigt die DATEV Finanzbuchführung vollständig. Durch die

Automatikkonten können Sie alle Kennziffern abdecken.

UStVA-Kennzahl 49 (= Innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines

Unternehmens - § 2a UStG -) wird durch die DATEV Finanzbuchführung nicht gefüllt, da es

sich nicht um einen betrieblichen Geschäftsvorfall handelt.

Beziehung zwischen UStVA und ZM

Ob die Pflichten zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung (ZM) erfüllt werden, prüft

die Finanzverwaltung anhand der UStVA. Entscheidend für den Abgleich sind die Angaben

unter UStVA-Kennzahl 41: "Innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. b UStG)

an Abnehmer mit USt-IdNr.", UStVA-Kennzahl 42 "Lieferungen des ersten Abnehmers bei

innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften (§ 25 b Abs. 2 UStG)".

Auf Grund dieser Kennzahlen informieren die Landesfinanzbehörden das Bundeszentralamt für

Steuern (BZSt), dass eine ZM abzugeben ist.

Berichtigungspflicht in UStVA und ZM

In abgegebenen UStVA unrichtige oder unvollständige Angaben zu Lieferungen oder

Warenbewegungen sind unverzüglich nach ihrer Feststellung in der ursprünglichen UStVA zu

berichtigen (§ 18b UStG), auch wenn sie nicht zu einer Änderung von Bemessungsgrundlage

oder Umsatzsteuerzahllast führen. Nutzen Sie dazu den UStVA-Abruf und erfassen Sie im

Abruffenster (Datum von) den Monat, für den die Berichtigung durchgeführt werden soll.

Die berichtigte UStVA enthält die korrigierten Gesamtwerte des entsprechenden Monats.

Hinweis:

Liegt der zu berichtigende Monat in einem Quartal, für das eine ZM bereits abgegeben wurde,

ist zusätzlich zur berichtigten UStVA eine berichtigte ZM abzurufen.

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Dokument: 0906007 Seite 537 von 608

5.4 Konten mit EG-Kennzeichen

EG-Buchungssätze sind gekennzeichnet

Im DATEV-Rechenzentrum werden die EG-Buchungssätze auf den Konten im Feld

Buchungstext gekennzeichnet.

Die Kennzeichnung erfolgt

o beim Konto, auf dem die EG-Funktionen ausgeführt wurden

o und beim Gegenkonto, wenn es ein Personenkonto ist.

Abhängig vom vorhandenen EG-Tatbestand sind folgende Kennzeichnungen möglich:

o Kürzel EG

o Länderkürzel des jeweiligen EU-Landes, zum Beispiel BE, FR usw.

o ausländischer Steuersatz

EG-Steuer-Sammelbuchungen sind gekennzeichnet

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Dokument: 0906007 Seite 538 von 608

Steuer-Sammelbuchungen, die für EG-Sachverhalte ausgeführt werden, sind entsprechend

dem EG-Tatbestand gekennzeichnet.

Abhängig vom Tatbestand erfolgt

o eine Kennzeichnung mit EG bei deutschen Steuersätzen

o eine Kennzeichnung mit dem Kürzel des entsprechenden EU-Landes bei ausländischen

Steuersätzen, zum Beispiel BE, FR usw.

Dies betrifft Sammelbuchungen, die für folgende Sammelfunktionen durchgeführt werden:

Vorsteuer/Erwerbsteuer Umsatzsteuer EG-Skonti

S 53xxx

S 73xxx

S 54xxx

S 74xxx

S 78xxx

S 60xxx

S 61xxx

S 62xxx

S 64xxx

SAV 17xxx

SAM 65000

SAM 89xxx

Kennzeichnung bei Verdichtung

Auch bei EG-Buchungssätzen gelten alle Verdichtungsarten und alle bisherigen Regelungen

behalten ihre Gültigkeit, wie zum Beispiel keine Verdichtung bei Generalumkehrbuchungen,

EB-Buchungen usw. Bei Verdichtung wird der EG-Sachverhalt nur auf dem Konto

berücksichtigt, auf dem die EG-Funktion ausgeführt wird.

Sammelbuchung nach Sachverhalt differenziert

Bei der Verdichtung wird nach bestimmten Gruppen differenziert und für die einzelnen

Sachverhalte jeweils getrennt nach Soll und Haben eine eigene Sammelbuchung gebildet.

Eine Sammelbuchung pro EG-Tatbestand innerhalb der Gruppen erfolgt nicht.

Folgende sieben Möglichkeiten der Sammelbuchungen bei Verdichtung sind zu unterscheiden:

o EG-Tatbestände ohne Steuerrechnung

o EG-Tatbestände mit inländischer Steuerrechnung

o EG-Tatbestände mit ausländischer Steuerrechnung

o EG-Tatbestände steuerfrei

o Nicht-EG ohne Steuerrechnung

o Nicht-EG mit Steuerrechnung

o Nicht-EG steuerfrei

Kennzeichnung bei Raffung

Wenn in mindestens einer der in die Raffung einbezogenen Buchungen ein EG-Tatbestand

beim entsprechenden Sachkonto vorliegt, wird zusätzlich der Hinweis EG ausgegeben.

Liegen keine EG-Buchungen vor, erfolgt die Raffung wie bisher.

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Dokument: 0906007 Seite 539 von 608

Normen:

UStG:1 UStG:13b UStG:14a UStG:18a UStG:18b UStG:19 UStG:1a UStG:24 UStG:25b UStG:2a

UStG:3d UStG:4 UStG:6a

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Dokument: 0906008 Seite 540 von 608

Dok.-Nr.: 0906008

DATEV-Serviceinformation

vom 12.08.2009

Relevant für:

FIBU

Fach 08 - Jahreswechsel durchführen

1 Jahreswechsel vorbereiten

1.1 Zehn Wirtschaftsjahre parallel buchen

1.2 Arbeitsschritte bei der Jahresübernahme

1.3 Manuelle Saldenübernahme durchführen

1.3.1 So legen Sie zu Jahresbeginn Ihre Mandanten an

1.3.2 So legen Sie während des Jahres Ihre Mandanten an

2 Kanzlei-Stammdaten übernehmen

3 Mandantendaten übernehmen

3.1 Übernahme zum Vorjahr unverändert

3.2 Übernahme zum Vorjahr verändert

3.2.1 KOST-Stammdaten übernehmen

3.2.2 OPOS-Stammdaten übernehmen

4 Salden übernehmen

4.1 Salden der Personenkonten (OPOS-Salden) übernehmen

4.2 Salden der Sachkonten (FIBU-Salden) übernehmen

4.3 Auswertungen

5 Stammdaten ändern

5.1 Kontenrahmen wechseln

5.2 Wirtschaftsjahresbeginn ändern

6 Was ist nach der Jahresübernahme noch zu tun?

6.1 Standardkontenrahmen anpassen

6.2 Von Ist- auf Soll-Versteuerung umstellen

6.3 Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung USt 1/11 bereitstellen bzw. abrufen

1 Jahreswechsel vorbereiten

1.1 Zehn Wirtschaftsjahre parallel buchen

Im aktuellen Kalenderjahr 2009 können Sie im DATEV-Buchführungssystem pro Mandant

maximal 10 zusammenhängende Wirtschaftsjahre parallel im DATEV-Rechenzentrum buchen.

Sie können jederzeit auf die gespeicherten Daten zugreifen und diese verändern, zum Beispiel

durch Nachbuchungen.

Bebuchbarer Zeitraum auf 10 Jahre erweitert

Beginnend mit dem Buchungsjahr 1999 wurde für die DATEV Finanzbuchführung im

Rechenzentrum der aktiv bebuchbare Zeitraum auf zehn Buchungsjahre erweitert.

Jahresübernahme Archivierung bis 10 Buchungsjahre aktiv

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Dokument: 0906008 Seite 541 von 608

Jahresübernahme Archivierung bis 10 Buchungsjahre aktiv

Jahresübernahme auf 2000 1997 1998/1999/2000 (3 Buchungsjahre aktiv)

Jahresübernahme auf 2001 1998 1999/2000/2001 (3 Buchungsjahre aktiv)

Jahresübernahme auf 2002 entfällt ab 1999 1999 bis 2002 (4 Buchungsjahre aktiv)

Jahresübernahme auf 2003 - 1999 bis 2003 (5 Buchungsjahre aktiv)

Jahresübernahme auf 2004 - 1999 bis 2004 (6 Buchungsjahre aktiv)

Jahresübernahme auf 2005 - 1999 bis 2005 (7 Buchungsjahre aktiv)

Jahresübernahme auf 2006 - 1999 bis 2006 (8 Buchungsjahre aktiv)

Jahresübernahme auf 2007 - 1999 bis 2007 (9 Buchungsjahre aktiv)

Jahresübernahme auf 2008 - 1999 bis 2008 (10 Buchungsjahre aktiv)

Jahresübernahme auf 2009 - 2000 bis 2009 (10 Buchungsjahre aktiv)

Jahresübernahme auf 2010 - 2001 bis 2010 (10 Buchungsjahre aktiv)

Hinweis:

Mit dem DATEV-Programm Mandantenverwaltung RZ können alle im DATEV-Rechenzentrum

archivierten Mandantenbestände angezeigt werden.

Jahresübernahme bis 2001 durchgeführt

Haben Sie ein neues Wirtschaftsjahr durch Jahresübernahme oder Neueinrichtung bis 2001

eröffnet, wurde das jeweils niedrigste der drei aktiv bebuchbaren Wirtschaftsjahre für den

Mandanten automatisch archiviert.

Neueinrichtung vor 2001 durchgeführt

Haben Sie eine Neuanlage der Mandanten-Programmdaten (MPD) in der DATEV

Finanzbuchführung im Rechenzentrum vor 2001 durchgeführt, wobei bereits 3 Jahre dieses

Mandanten gespeichert waren, wurde das jeweils niedrigste bebuchbare Jahr automatisch

archiviert, zum Beispiel 1998.

Jahresübernahme auf 2001 Buchungsjahre aktiv

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Dokument: 0906008 Seite 542 von 608

Jahresübernahme auf 2001 Buchungsjahre aktiv

vor der Jahresübernahme 1998 1999 2000

nach der Jahresübernahme 1999 2000 2001

Neueinrichtung ab 2001 durchführen

Das aktuelle Kalenderjahr ist 2009 und Sie richten den Mandanten für 2001 neu ein. Die

Mandanten-Adress- und Programmdaten können grundsätzlich für die Jahre 2000, 2001, 2002,

2003, 2004, 2005, 2006, 2007, 2008 oder 2009 neu angelegt werden.

Hinweis:

Dagegen ist die Neuanlage dieser Daten für 1999 nicht mehr möglich.

Jahresübernahme auf 2009 Buchungsjahre aktiv

vor Jahresübernahme - 10 Jahre 1999 2000 2001 2002 2003 bis 2008

nach Jahresübernahme - 10 Jahre 2000 2001 2002 2003 2004 bis 2009

Auf archivierte Daten, zum Beispiel für das Wirtschaftsjahr 2000, können Sie jederzeit

zugreifen und die Grund- und Hauptbuchauswertungen Journalbuch, Kontenbuch und die

DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVD anfordern.

1.2 Arbeitsschritte bei der Jahresübernahme

Wollen Sie für einen Mandanten, für den Sie im laufenden Jahr buchen, auch im folgenden Jahr

Buchhaltungen verarbeiten lassen, nutzen Sie die Möglichkeit der Stammdaten-Übernahme

und der Saldenübernahme. In DATEV Kanzlei-Rechnungswesen/Rechnungswesen wird

bei der Jahresübernahme am PC automatisch ein Vorlauf erzeugt, der bei der Verarbeitung im

DATEV-Rechenzentrum die Jahresübernahme auslöst.

Durch die Übernahme der Stammdaten und Salden bleiben die Stammdaten und

Jahresverkehrszahlen des alten Wirtschaftsjahres unverändert. Durch die Jahresübernahme

werden die Salden der in OPOS gespeicherten Personenkonten automatisch übernommen. Das

alte Wirtschaftsjahr können Sie analog der Finanzbuchführung weiterhin buchen.

Standarddaten aktualisieren

Zum Jahreswechsel erhalten Sie eine neue Programmversion mit Anpassungen für das neue

Buchungsjahr. In dieser Version sind unter anderem die Standarddaten (zum SKR) und die

neuen Formulare für die umsatzsteuerlichen Auswertungen enthalten, die Sie für die

Bearbeitung der Mandanten im neuen Jahr benötigen.

Bevor Sie eine Jahresübernahme durchführen können, müssen Sie einmalig die Standarddaten

auf allen vorhandenen Datenpfaden aktualisieren.

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Dokument: 0906008 Seite 543 von 608

Hinweis:

Weitere Informationen zu den Standarddaten entnehmen Sie Ihrer Hilfe im Programm.

Funktionsplan prüfen

Nutzen Sie individuelle- bzw. Kanzleifunktionen, erhalten Sie mit der Stammdaten-

Übernahme automatisch einen Funktionsplan. Der zur Jahresübernahme erstellte

Funktionsplan hat die Nummer 1. Für die erfassten Kanzleifunktionen wird der

Funktionsplan nur ausgegeben, wenn die Kanzlei-Jahresübernahme mit der

Mandantennummer 0 im DATEV-Rechenzentrum durchgeführt wurde.

Hinweis:

Die Schlüsselungsbeispiele in diesem Fach basieren auf 4-stelligen Sachkonten und 5-stelligen

Personenkonten. Haben Sie in den Mandantendaten FIBU Kontonummernerweiterung erfasst

Fach 2, Kap. 3.2, schlüsseln Sie die Sachkonten bzw. Personenkonten entsprechend.

1.3 Manuelle Saldenübernahme durchführen

1.3.1 So legen Sie zu Jahresbeginn Ihre Mandanten an

Richten Sie einen neuen Mandanten zu Beginn eines Wirtschaftsjahres ein, können Sie die

Saldenvorträge und die Eröffnungsbuchungen (EB-Werte) manuell vortragen. EB-Werte fließen

nicht in die Jahresverkehrszahlen (JVZ) ein. Jahresverkehrszahlen setzen sich aus den

laufenden Buchungen des Wirtschaftsjahres zusammen.

EB-Konten buchen

Für die Eingabe von Eröffnungsbilanzwerten sind zum Beispiel im DATEV-

Standardkontenrahmen SKR 03 folgende Konten vorgesehen:

Sammelkonto Kontenbezeichnung Eröffnungsbilanz für

S 9000 Saldenvorträge Sachkonten Sachkonten (0001 bis 9999)

S 9008 Saldenvorträge Debitoren Debitorenkonten (10 000 bis 69 999)

S 9009 Saldenvorträge Kreditoren Kreditorenkonten (70 000 bis 99 999)

EB-Buchungen jederzeit erfassen

Die EB-Werte müssen Sie nicht am Jahresanfang erfassen, Sie können diese jederzeit

nachbuchen, auch einzeln. Buchungen auf Saldenvortragskonten kennzeichnet das Programm

automatisch mit dem Buchungstext EB-Wert, falls Sie keinen individuellen Buchungstext

erfassen.

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1.3.2 So legen Sie während des Jahres Ihre Mandanten an

Richten Sie einen neuen Mandanten während des Wirtschaftsjahres ein, müssen Sie zusätzlich

zu den EB-Werten die bereits aufgelaufenen Jahresverkehrszahlen (JVZ) buchen. Die

Jahresverkehrszahlen erfassen Sie, getrennt nach Soll-JVZ und Haben-JVZ, über das Konto

9090 (Summenvortragskonto).

2 Kanzlei-Stammdaten übernehmen

Neuen Kanzleikontenrahmen nutzen

Richten Sie einen Kanzlei-Basis-SKR ein, werden die Standard-SKR-Funktionen durch DATEV

automatisch aktualisiert und Sie nehmen mit Ihrem Kanzleikontenrahmen an den laufenden

SKR-Änderungen der DATEV teil.

Hinweis:

Einen Kanzlei-Basis-SKR anlegen bzw. löschen oder Kanzlei-Funktionen anlegen, ändern

bzw. löschen ist nur über das DATEV-Rechenzentrum möglich Fach 2, Kap. 3.4.

Jahresübernahme der Kanzlei-Stammdaten durchführen

Wenn Sie Kanzlei-Stammdaten aus dem alten Wirtschaftsjahr ins neue Wirtschaftsjahr

übernehmen - unabhängig davon, ob ein altes oder neues Kanzleifunktionenkonzept vorliegt -

müssen Sie die Jahresübernahme vor der ersten Buchhaltungseingabe durchführen.

Folgende Kanzlei-Stammdaten werden übernommen:

o Kanzlei-BWA

o Kanzlei-Funktionen

o Kanzleikontenrahmen

Wenn Sie mit Kanzlei-Stammdaten arbeiten, können Sie vor der ersten

mandantenbezogenen Jahresübernahme am PC die Kanzlei-Jahresübernahme durchführen.

Wählen Sie Bestand | Jahresübernahme | Kanzlei.

Sie werden anschließend von einem Jahresübernahme-Assistenten unterstützt.

Damit stehen Ihnen die Kanzlei-Stammdaten für das Folgejahr zur Verfügung.

Achtung:

Anwender mit altem Kanzleifunktionenkonzept!

Nur über eine Jahresübernahme der Kanzlei-Stammdaten können Anwender, die das neue

Kanzleifunktionenkonzept nicht nutzen wollen, ihre alten Kanzleifunktionen, die von DATEV

nicht aktualisiert werden, in das neue Jahr übertragen.

Hinweis:

Ohne die Kanzlei-Jahresübernahme werden am PC die Kanzlei-Stammdaten automatisch mit

der ersten mandantenbezogenen Jahresübernahme ins Folgejahr übernommen.

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Gleichzeitig sollten Sie einen Rechnungswesen-Abruf zum Unterdrücken der Kanzlei-

Jahresübernahme im DATEV-Rechenzentrum senden, über Bestand | Öffnen | Kanzlei und

Bestand | Daten senden | Rechnungswesen-Abrufe.

Hinweis:

Weitere Informationen entnehmen Sie Ihrer Hilfe im Programm. Klicken Sie dazu mit dem

Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die Taste F1 oder klicken Sie auf die

Schaltfläche Hilfe.

Auswertungen bei Jahresübernahme automatisch

Bei Jahresübernahme wird ein Prüfprotokoll ausgegeben, aus dem hervorgeht, dass alle oder

keine Kanzlei-Stammdaten ins neue Jahr übernommen wurden. Haben Sie Kanzleifunktionen

gespeichert, erhalten Sie automatisch einen Kanzleifunktionsplan.

3 Mandantendaten übernehmen

Für die Verarbeitung von Buchungen müssen für das entsprechende Wirtschaftsjahr

Mandantendaten gespeichert sein. Mit der Jahresübernahme haben Sie die Möglichkeit, die

gespeicherten Stammdaten in das folgende Wirtschaftsjahr zu übernehmen.

Achtung:

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Keine Jahresübernahme am PC durchführen

Wenn der Mandant für das neue Wirtschaftsjahr bereits im DATEV-Rechenzentrum angelegt

ist, führen Sie keine Jahresübernahme am PC durch. Holen Sie in diesem Fall den Bestand aus

dem Rechenzentrum über Bestand | Daten holen.

3.1 Übernahme zum Vorjahr unverändert

So erfassen Sie die Jahresübernahme der Stammdaten unverändert zum Vorjahr,

zum Beispiel in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen

Voraussetzung: Der Mandant bzw. die Kanzlei darf nicht in Bearbeitung sein. Der

Mandant ist im DATEV-Rechenzentrum für das neue Jahr noch nicht angelegt und Sie

haben gegebenenfalls vorher eine Jahresübernahme der vorhandenen Kanzlei-

Stammdaten im DATEV-Rechenzentrum durchgeführt.

Starten Sie die Jahresübernahme über Bestand | Jahresübernahme | Mandant und

wählen Sie den Mandanten, dessen Bestand Sie übernehmen möchten, und bestätigen

Sie mit OK.

Sie erhalten einen Jahresübernahme-Assistenten, der Sie durch die

Jahresübernahme führt. Beachten Sie die Hinweise im Assistenten, um Fehler bei der

Jahresübernahme zu vermeiden.

Es werden alle Stammdaten des Mandanten ins neue Jahr übertragen und Sie können

im neuen Wirtschaftsjahr unter den gleichen Bedingungen weiterbuchen.

Wenn es sich um einen Mandantenbestand mit OPOS-Nutzung handelt, werden mit der

Jahresübernahme die auf den OPOS-Konten gespeicherten Personenkontensalden und

offenen Posten sowie die FIBU- und OPOS-Stammdaten in das Folgejahr übernommen.

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Dokument: 0906008 Seite 547 von 608

Bei der Jahresübernahme am PC wird ein Vorlauf erzeugt, der bei der Verarbeitung im

DATEV-Rechenzentrum die Jahresübernahme auslöst.

Um Differenzen zwischen dem PC- und Rechenzentrumsbestand zu vermeiden, senden

Sie bitte zuerst die Vorläufe des Vorjahres an das DATEV-Rechenzentrum und dann die

Vorläufe für die Jahresübernahme in eine getrennte Verarbeitung.

Hinweis:

Weitere Informationen entnehmen Sie Ihrer Hilfe im Programm. Klicken Sie dazu mit dem

Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die Taste F1 oder klicken Sie auf die

Schaltfläche Hilfe.

Finanzbuchführung

Folgende Stammdaten werden ins neue Wirtschaftsjahr übernommen:

o Mandantendaten

o Kontenbeschriftungen bebuchter und unbebuchter Konten

o Individuelle Funktionen

o Wiederkehrende Buchungen

BWA

o Individuelle BWA und Standard BWA (außer jahresbezogene Vorgabewerte)

OPOS

o OPOS-Stammdaten, OPOS-Konten mit den Personenkontensalden und offene Posten

3.2 Übernahme zum Vorjahr verändert

Die Jahresübernahme der einzelnen Stammdaten können Sie gezielt steuern. Sie können

o bestimmte Kontenbeschriftungen übernehmen

o das DATEV-Programm OPOS für die Jahresübernahme zurückstellen (Schlüssel 5)

So führen Sie die Jahresübernahme der Stammdaten zum Beispiel in DATEV Kanzlei-

Rechnungswesen durch

Voraussetzung: Der Mandant bzw. die Kanzlei darf nicht in Bearbeitung sein.

1. Starten Sie die Jahresübernahme über Bestand | Jahresübernahme | Mandant und

wählen Sie den Mandanten, dessen Bestand Sie übernehmen möchten, und bestätigen

Sie mit OK.

Sie erhalten den Jahresübernahme-Assistenten, der Sie durch die Jahresübernahme

führt. Beachten Sie darin die Hinweise, um Fehler bei der Jahresübernahme zu

vermeiden.

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Dokument: 0906008 Seite 548 von 608

2. Die Abfrage Stammdaten unverändert zum Vorjahr ... bestätigen Sie mit nein und

wenn Sie zum letzten Fenster gelangt sind, klicken Sie auf die Schaltfläche Fertig

stellen.

Die Stammdaten-Übernahme für den Mandanten wird durchgeführt.

Bei der Jahresübernahme der Mandantendaten werden auch die individuellen

Kontenbeschriftungen übernommen. Falls Sie nach der Jahresübernahme im Rahmen

von Nachbuchungen oder von Jahresabschlusstätigkeiten noch individuelle

Kontenbeschriftungen für das Vorjahr erfasst haben, wechseln Sie für eine

nachträgliche Übergabe der Kontenbeschriftungen in das Vorjahr und wählen Sie

Bestand | Jahresübernahme | Kontenbeschriftung übergeben. Im folgenden

Dialogfenster wählen Sie die gewünschten Konten und starten die Übergabe.

Bei der Jahresübernahme am PC wird ein Vorlauf erzeugt, der bei der Verarbeitung im

DATEV-Rechenzentrum die Jahresübernahme auslöst.

Um Differenzen zwischen dem PC- und Rechenzentrumsbestand zu vermeiden, senden

Sie bitte zuerst die Vorläufe des Vorjahres an das DATEV-Rechenzentrum und dann die

Vorläufe für die Jahresübernahme in eine getrennte Verarbeitung.

Bitte beachten Sie die Verarbeitungszeiten für das Programm FIBU im DATEV-

Rechenzentrum. Die Verarbeitungszeiten finden Sie im Wegweiser Datenfahrplan

bzw. in der Informations-Datenbank unter der Dokumentnummer 0908200.

Bevor Sie Buchungen erfassen, überprüfen Sie bitte, ob die Stammdaten zu ändern

sind:

o - USt-Artenschlüssel

o - Kontenfunktionen

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Dokument: 0906008 Seite 549 von 608

o - Anlagenspiegel

o - Fristenverlängerung

o - Datenübermittlung

Für KOST und die individuelle BWA sind ggf. neue Konten zu berücksichtigen.

Nachträglich erfasste Kontenbeschriftungen

Bei der Jahresübernahme der Mandantendaten werden auch die individuellen

Kontenbeschriftungen übernommen. Falls Sie nach der Jahresübernahme im Rahmen von

Nachbuchungen oder von Jahresabschlusstätigkeiten noch individuelle Kontenbeschriftungen

für das Vorjahr erfassen. Für eine nachträgliche Übergabe der Kontenbeschriftungen wechseln

Sie in das Vorjahr und wählen Sie Bestand | Jahresübernahme | Kontenbeschriftung

übergeben. Im folgenden Dialogfenster wählen Sie die gewünschten Konten und starten die

Übergabe.

Hinweis:

Weitere Informationen zur Jahresübernahme entnehmen Sie Ihrer Hilfe im Programm.

Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die Taste F1

oder klicken Sie auf die Schaltfläche Hilfe.

3.2.1 KOST-Stammdaten übernehmen

Die Beschreibung der Jahresübernahme für den KOST-System-Manager, dem Nachfolger von

RZ KOST (alt) bzw. für die Kostenrechnung sowie die Übernahme von RZ KOST (alt) nach

RZ KOST (neu) entnehmen Sie der jeweiligen Programmbeschreibung.

Hinweis:

Die Weiterentwicklung der bisherigen Kostenrechnung im DATEV-Rechenzentrum wurde zum

31. Dezember 1998 eingestellt. Seit dem 7. Januar 1999 ist es nicht mehr möglich, Mandanten

neu anzulegen. Eine Jahresübernahme in das Wirtschaftsjahr 2001 ist nicht mehr möglich.

Zum 30. April 2001 wurde RZ KOST (alt) eingestellt.

3.2.2 OPOS-Stammdaten übernehmen

Bei einem Mandantenbestand mit OPOS-Nutzung werden mit der Jahresübernahme folgende

OPOS-Stammdaten ins Folgejahr übernommen:

o Mandantendaten OPOS

o Debitoren- und/oder Kreditorensätze

o einzelne offene Posten

o Salden der Personenkonten

Das bedeutet, dass durch die OPOS-Stammdaten-Übernahme gleichzeitig die

Saldenübernahme der Personenkonten ausgelöst wird, für die Sie in OPOS den

Offenen-Posten-Ausdruck erfasst haben.

Die Saldenübernahme der restlichen Kontengruppen können Sie gleichzeitig oder auch

zu einem späteren Zeitpunkt vornehmen.

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Saldenübernahme mit gleichzeitiger Einreichung von Buchungen

Bei einem Mandantenbestand mit OPOS-Nutzung wird mit der Jahresübernahme am PC ein

Vorlauf erzeugt, der bei Verarbeitung im DATEV-Rechenzentrum die Jahresübernahme auslöst.

Um Differenzen zwischen dem PC- und Rechenzentrumsbestand zu vermeiden, senden Sie

bitte zuerst die Vorläufe des Vorjahres mit den Nachbuchungen für das zurückliegende Jahr an

das DATEV-Rechenzentrum und dann erst die Vorläufe für die Jahresübernahme in einer

getrennten Verarbeitung. Die Jahresübernahme der Personenkontensalden für OPOS wird

dann in der nächsten Verarbeitung durchgeführt.

Bitte beachten Sie die Verarbeitungszeiten für das Programm FIBU im DATEV-Rechenzentrum.

Die Verarbeitungszeiten finden Sie im Wegweiser Datenfahrplan bzw. in der Informations-

Datenbank unter der Dokumentnummer 0908200.

Zurückstellen OPOS - Schlüssel 5 erfassen

Durch den Schlüssel 5 wird OPOS von der Jahresübernahme zurückgestellt. Sie können somit

in den DATEV-Programmen Finanzbuchführung oder BWA die Stammdaten ohne die Salden

für Personenkonten in das neue Wirtschaftsjahr übernehmen, wenn Sie zum Beispiel

buchungssteuernde Stammdaten bei Mandanten mit OPOS vorab ändern möchten.

So übernehmen Sie bei der Jahresübernahme für OPOS nur die Stammdaten

Wählen Sie im Jahresübernahme-Assistent bei OPOS den Schlüssel 5

Stammdaten-Übernahme (Saldenübernahme über Menü).

Es werden nur die Stammdaten ins neue Jahr übernommen.

Die Saldenübernahme der OPOS-Salden inkl. der offenen Posten nehmen Sie dann nach der

Stammdaten-Änderung über das Menü vor.

So übernehmen Sie bei der Jahresübernahme die OPOS-Salden über Menü

Öffnen Sie den Mandantenbestand im Vorjahr. Unter dem Menüpunkt Bestand |

Jahresübernahme | OPOS-Salden übergeben können Sie die Saldenübergabe der

OPOS-Konten durchführen.

Keine Übernahme - Schlüssel 0 oder 9 erfassen

Durch den Schlüssel 9 = Keine Jahresübernahme, kann OPOS im neuen Wirtschaftsjahr nicht

mehr genutzt werden. Die Stammdaten und Bewegungsdaten niedrigerer Wirtschaftsjahre

bleiben gespeichert und sind weiterhin bebuchbar.

Hinweis:

Für das DATEV-Programm OPOS dürfen Sie im Jahresübernahme-Assistenten den

Schlüssel 0 nur erfassen, wenn OPOS im alten Wirtschaftsjahr nicht gespeichert war.

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Dokument: 0906008 Seite 551 von 608

4 Salden übernehmen

4.1 Salden der Personenkonten (OPOS-Salden) übernehmen

Bei Mandanten mit einer Offenen-Posten-Buchführung werden die Salden der OPOS-Konten bei

der Jahresübernahme in das Folgejahr übernommen. Dabei werden neben dem Eröffnungswert

der Debitoren und/oder Kreditoren in der Finanzbuchführung auch die offenen Posten einzeln

vorgetragen Kap. 3 Mandantendaten übernehmen. Werden im Vorjahr nach der

Jahresübernahme noch OPOS-relevante Nachbuchungen erfasst, können die bereits

vorgetragenen EB-Werte automatisch aktualisiert werden.

Wiederholte Saldenübergabe bei Nachbuchungen im Vorjahr

Sie haben nach der Jahresübernahme am PC noch OPOS-relevante Buchungen im Vorjahr

erfasst. Eine manuelle Korrektur der EB-Werte ist nicht erforderlich. Diese Änderungen werden

durch das Programm vorgenommen. Dabei sind zwei Fälle zu unterscheiden:

o Die Jahresübernahme wurde noch nicht an das DATEV-Rechenzentrum

gesendet bzw. der Vorlauf mit den EB-Werten der OPOS-Konten im neuen

Wirtschaftsjahr ist noch nicht festgeschrieben

Sie erfassen Nachbuchungen im Vorjahr. Nach Abschluss der Buchungserfassung

erhalten Sie folgende Programm-Meldung (# RE 00888):

Es wurden Änderungen an Personenkonten vorgenommen. Diese sind über den

Menüpunkt Jahresübernahme | OPOS-Salden übergeben an das Folgejahr zu

übergeben. Tragen Sie bitte die Änderungen nicht manuell im Folgejahr vor. Wollen Sie

die Änderungen sofort übergeben? - Ja/Nein

Wenn Sie auf Ja klicken, wird programmseitig automatisch die Aktualisierung der EB-

Werte der OPOS-Konten im Folgejahr durchgeführt.

- ODER -

Wenn Sie auf Nein klicken, müssen Sie die Saldenübergabe zu einem späteren

Zeitpunkt durchführen. Öffnen Sie dazu den Mandanten im Vorjahr und wählen Sie

Bestand | Jahresübernahme | OPOS-Salden übergeben.

Um eine Doppelverarbeitung zu vermeiden, berichtigen Sie die EB-Werte im Folgejahr

nicht manuell!

Achtung: Wenn Sie die Daten an das DATEV-Rechenzentrum senden, beachten Sie,

dass zuerst die Daten des Vorjahres und eine Verarbeitung später die Vorläufe des

neuen Jahres übertragen werden.

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o Die Jahresübernahme wurde bereits an das DATEV-Rechenzentrum gesendet

bzw. der Vorlauf mit den EB-Werten der OPOS-Konten ist festgeschrieben

Sie erfassen Nachbuchungen im Vorjahr. Nach Abschluss der Buchungserfassung

erhalten Sie folgende Programm-Meldung (# RE 01858):

Es wurden Änderungen an den Personenkonten vorgenommen, die noch nicht in das

Folgejahr übergeben wurden. Bei Festschreibung des Vorlaufes besteht die Möglichkeit,

automatisch Saldenvortragsbuchungen generieren zu lassen. Die Festschreibung eines

Vorlaufes kann sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt über den Menüpunkt Vorlauf

festschreiben erfolgen. Wollen Sie den Vorlauf jetzt festschreiben? - Ja/Nein

Um den Vorlauf festzuschreiben, klicken Sie jetzt auf Ja. Anschließend erhalten Sie die

Programm-Meldung (#RE 01864):

Für die Änderungen an den Personenkonten können jetzt automatische

Saldenvortragsbuchungen generiert werden. Sollen automatische

Saldenvortragsbuchungen erzeugt werden? - Ja/Nein

Klicken Sie auch hier auf Ja.

Es werden die Saldenvortragsbuchungen erzeugt. Im Folgejahr steht in der

Stapelverarbeitung ein Vorlauf mit der Bezeichnung Nachträgliche OPOS-EB-Werte

bereit. Verarbeiten Sie diesen Vorlauf. Die EB-Werte der OPOS-Konten sind somit

aktuell.

Achtung: Nehmen Sie bei dieser Vorgehensweise keine manuelle Korrektur der EB-

Werte vor!

Manuelle Korrektur der EB-Werte

Wenn Sie den Vorlauf mit den Nachbuchungen zunächst nicht festschreiben möchten, jedoch

im Folgejahr die aktuellen EB-Werte benötigen, können Sie die EB-Werte auch manuell

vortragen. Dafür stehen spezielle Saldenvortragskonten (zum Beispiel Konto 9079 für offene

Posten aus 2009) zur Verfügung. Falls Sie diese Konten verwenden, können Sie beim Buchen

das tatsächliche Belegdatum erfassen.

Wenn Sie zum Beispiel in einem Vorlauf des Monats Januar die EB-Werte erfassen, können Sie

als Belegdatum ein Dezemberdatum angeben. Auf Grund des Vortragskontos erkennt das

Programm, dass es sich hier um einen Posten aus dem Vorjahr handelt.

Achtung:

Keine automatischen Saldenvortragsbuchungen

Wenn Sie die EB-Werte der OPOS-Konten manuell korrigieren, dürfen Sie für diese Änderungen

keine automatischen Saldenvortragsbuchungen generieren lassen. Die entsprechende

Programmabfrage Sollen automatische Saldenvortragsbuchungen erzeugt werden?

müssen Sie mit Nein bestätigen. Diese Abfrage erhalten Sie auch beim Senden des Vorlaufes

mit den Nachbuchungen.

Hinweis:

Weitere Informationen zur Jahresübernahme entnehmen Sie Ihrer Hilfe im Programm.

Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die Taste F1

oder klicken Sie auf die Schaltfläche Hilfe.

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4.2 Salden der Sachkonten (FIBU-Salden) übernehmen

Es erfolgt bei der Jahresübernahme keine automatische Saldenübergabe der FIBU-Konten. Sie

können die FIBU-Konten individuell auswählen und die Salden aus dem Vorjahr in das aktuelle

Jahr übergeben.

So führen Sie die Saldenübergabe für die FIBU-Konten durch

Voraussetzung: Die Jahresübernahme wurde für den Mandanten bereits durchgeführt.

1. Für die Saldenübergabe der FIBU-Konten wechseln Sie in das Vorjahr. Öffnen Sie einen

Mandanten zur Bearbeitung und wählen Sie Bestand | Jahresübernahme | Fibu-

Salden übergeben.

Sie erhalten das Dialogfenster Fibu-Salden übergeben, in dem Sie den

Kontenumfang festlegen (Alle Konten, Geldkonten oder Bestandskonten).

2. Markieren Sie die Konten, die Sie übergeben möchten, und klicken Sie auf die

Schaltfläche Hinzufügen.

- oder -

Wenn bereits ausgewählte Konten noch nicht in das Folgejahr übernommen werden

sollen, können Sie diese über die Schaltfläche Entfernen wieder aus der Liste der

ausgewählten Konten entfernen.

3. Stoßen Sie dann über die Schaltfläche Starten die Saldenübergabe in das Folgejahr an.

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Die EB-Buchungen stehen anschließend im Folgejahr bereit und können dort unter

Buchen | Dialogbuchen bearbeitet werden.

Hinweis:

Weitere Informationen zur Jahresübernahme entnehmen Sie Ihrer Hilfe im Programm.

Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die Taste F1

oder klicken Sie auf die Schaltfläche Hilfe.

4.3 Auswertungen

Führen Sie eine Saldenübernahme der Sach- und Personenkonten durch, erhalten Sie die

gleichen Auswertungen wie bei einer laufenden Buchführungseinreichung.

Sie erhalten standardmäßig:

Konten

Summen- und Saldenliste

evtl. BWA

Die Saldenübernahme wird zum Wirtschaftsjahresbeginn protokolliert.

Auswertungen monatlich oder auf Abruf anfordern

Bei folgenden Schlüsselungen in den Mandantendaten der Finanzbuchführung im DATEV-

Rechenzentrum kommt es bei einer Saldenübernahme nicht zur sofortigen Ausgabe der

Auswertungen:

o Kontenausgabe monatlich

o Ausgabe Summen- und Saldenliste monatlich

o BWA-Zeitraum monatlich

Sie erhalten die Auswertungen erst, wenn Sie in einer Einreichung im Vorlaufdatum Datum

bis den effektiven Monatsletzten ansprechen.

Haben Sie in den Mandantendaten FIBU Kontenausgabe nur auf Abruf erfasst, erfolgt der

Kontendruck für diese Bereiche erst, wenn Sie einen entsprechenden Rechnungswesen-Abruf

einreichen.

EB-Buchungssatz im Journal ausgewiesen

Für jedes übernommene Sach- oder Personenkonto, das im vorhergehenden Wirtschaftsjahr

einen Soll- oder Haben-Saldo aufweist, wird ein EB-Buchungssatz gebildet. Als Gegenkonto

werden die in den Standardkontenrahmen dafür vorgesehenen Sammelkonten für die

Eröffnungsbilanzwerte herangezogen.

Im SKR 03 stehen Ihnen folgende Sammelkonten zur Verfügung:

Sammelkonto Eröffnungsbilanzwert

für Konto Buchungstext

S 9000 Saldenvorträge Sachkonten 0001 bis 9999 EB-Wert

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S 9008 Saldenvorträge Debitoren 10000 bis 69999 EB-Wert

S 9009 Saldenvorträge Kreditoren 70000 bis 99999 EB-Wert

Der Buchungstext lautet: EB-Wert und das Buchungsdatum ist der Wirtschaftsjahresbeginn.

Bei abweichendem Wirtschaftsjahr entspricht das Buchungsdatum dem in den

Mandantendaten FIBU hinterlegten Wirtschaftsjahresbeginn.

EB-Konten

Die Kontenblätter werden entsprechend gedruckt.

Beispiel SKR 03:

o bei Saldenübernahme der Sachkonten im RZ das Konto 9000

sowie alle übernommenen Sachkonten.

o bei Saldenübernahme der Personenkonten im RZ die Konten 1400, 1600, 9008, 9009

sowie alle übernommenen Personenkonten.

Der Buchungstext lautet: EB-Wert.

Um diese Buchung deutlich von den Jahresverkehrszahlen abzuheben, wird sie mit einer

Sternzeile (*********) gekennzeichnet. Besondere Bedeutung hat diese Sternzeile, wenn mit

der Saldenübernahme gleichzeitig Buchungen für das neue Wirtschaftsjahr erfasst werden. In

der Fußzeile werden der EB-Wert der Übernahmebuchung und der Saldo neu dokumentiert:

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5 Stammdaten ändern

5.1 Kontenrahmen wechseln

Sie haben die Möglichkeit, eine Jahresübernahme mit Wechsel des Kontenrahmens vor Ort

oder im DATEV-Rechenzentrum durchzuführen. Bei einem SKR-Wechsel über das

Rechenzentrum ist ein Vorjahresvergleich nur über das Rechenzentrum möglich. Wünschen Sie

einen Vorjahresvergleich vor Ort, müssen Sie den SKR-Wechsel am PC durchführen.

Bei einem SKR-Wechsel im Rahmen der Jahresübernahme am PC werden Sie durch einen

Assistenten analog der normalen Jahresübernahme unterstützt. Der SKR-Wechsel am PC ist

auf jeden im Folgejahr zulässigen SKR möglich. Es werden die Mandantendaten, die

Personenkontenbeschriftungen sowie bei Nutzung von OPOS die Salden der

Geschäftspartnerkonten übernommen. Im Anschluss können Sie direkt eine Kontenüberleitung

starten.

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Hinweis:

Nach erfolgter Jahresübernahme mit SKR-Wechsel sollten Sie die Vorläufe, die im Rahmen der

Jahresübernahme erzeugt wurden, ins DATEV-Rechenzentrum senden.

Sie erhalten beim erstmaligen Aufruf von Daten senden entsprechende Hinweise. Es wird das

Tool RZ-Erstbestückung aufgerufen, mit dessen Hilfe Sie die neu angelegten Stammdaten

ins DATEV-Rechenzentrum senden. Beachten Sie, dass der Abruf von

Jahresabschlussauswertungen mit Vorjahreswerten aus dem Rechenzentrum für den

Mandanten, bei dem ein SKR-Wechsel durchgeführt wurde, nicht möglich ist, da die am PC

genutzten Überleitungstabellen im DATEV-Rechenzentrum nicht zur Verfügung stehen.

So führen Sie eine Jahresübernahme mit SKR-Wechsel durch

Voraussetzung: Der Mandant bzw. die Kanzlei darf nicht in Bearbeitung sein.

1. Wählen Sie Bestand | Jahresübernahme | Mandant mit SKR-Wechsel.

Sie erhalten eine Übersicht aller Mandanten, für die die Jahresübernahme durchgeführt

werden kann. Das eingestellte Laufwerk entnehmen Sie der Liste für den Datenpfad.

2. Markieren Sie in der Liste den gewünschten Mandanten und das Jahr, für den Sie die

Jahresübernahme mit SKR-Wechsel durchführen möchten und klicken Sie auf OK.

Es wird ein Programmassistent gestartet, der Sie bei der Durchführung der

Jahresübernahme unterstützt.

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3. Beachten Sie in den jeweiligen Fenstern des Assistenten die Hinweise und klicken Sie

auf die Schaltfläche Weiter.

4. Wenn Sie aufgefordert werden, einen neuen Kontenrahmen auszuwählen, wählen Sie

aus der Liste den gewünschten Kontenrahmen für den SKR-Wechsel.

5. In der Erfassungsmaske für die Stammdaten können Sie bei den Kontenbeschriftungen

zunächst nur die Personenkonten übernehmen. Wenn Sie für die OPOS-Konten neue

Sammelfunktionen vergeben werden sollen, wählen Sie aus der Liste OPOS den

Schlüssel 5.

6. Wenn Sie zum letzten Fenster des Assistenten gelangt sind, betätigen Sie die

Schaltfläche Fertig stellen.

Sie erhalten einen Hinweis, in dem Sie entscheiden können, ob die Kontenüberleitung

im Anschluss an die Jahresübernahme aufgerufen werden soll. Wenn Sie den Hinweis

mit Ja bestätigen, wird die Jahresübernahme gestartet und nach Beendigung sofort die

Kontenüberleitung aufgerufen.

Klicken Sie auf Nein, wird die Jahresübernahme mit SKR-Wechsel durchgeführt. Unter

Stammdaten | Mandantendaten | Registerkarte FIBU | Basisprogrammdaten

wird in der Erfassungsmaske Kontenstammdaten das Kontrollkästchen

Vorjahreskonten überleiten automatisch aktiviert. Sie können die

Kontenüberleitungstabelle dann unter Stammdaten | Kontenüberleitung | Vorjahr

jederzeit aufrufen.

Nach durchgeführter Jahresübernahme der Stammdaten sollten Sie neben der

Kontenüberleitung auch prüfen, ob Sie buchungssteuernde Daten ändern möchten, zum

Beispiel USt-Artenschlüssel, Verwendung von Konten- und Anlagenspiegelfunktionen,

Schlüsselung der Datenübermittlung. Ebenso sollten Sie die Vorläufe, die im Rahmen der

Jahresübernahme erzeugt wurden, ins DATEV-Rechenzentrum senden.

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Hinweis:

Weitere Informationen zur Jahresübernahme mit Kontenrahmenwechsel entnehmen Sie Ihrer

Hilfe im Programm. Klicken Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und

drücken Sie die Taste F1 oder klicken Sie auf die Schaltfläche Hilfe.

5.2 Wirtschaftsjahresbeginn ändern

Von abweichendem auf Normal-Wirtschaftsjahr umstellen

Die Änderung vom abweichenden Wirtschaftsjahr auf das Normal-Wirtschaftsjahr können Sie

nur gleichzeitig mit der Jahresübernahme in Form einer Änderung der Mandantendaten im

neuen Jahr durchführen Kap. 3.2 Übernahme zum Vorjahr verändert.

Beispiel: Es soll vom abweichenden Wirtschaftsjahr 01.07. - 30.06. auf Normal-

Wirtschaftsjahr umgestellt werden.

Beispiel Neuer Wirtschaftsjahresbeginn 01.01. JJ

1. Buchen bis 31.12. JJ

2. Jahresübernahme und Erfassung des neuen WJ-Beginns 0101

So stellen Sie vom abweichenden auf Normal-Wirtschaftsjahr um

Voraussetzung: Der Mandant ist nicht in Bearbeitung.

1. Starten Sie die Jahresübernahme über Bestand | Jahresübernahme | Mandant und

wählen Sie den Mandanten mit abweichendem Wirtschaftsjahr, dessen Bestand Sie

übernehmen möchten, und bestätigen Sie mit OK.

Sie erhalten den Jahresübernahme-Assistenten, der Sie durch die Jahresübernahme

führt. Beachten Sie darin die Hinweise, um Fehler bei der Jahresübernahme zu

vermeiden.

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2. Die Abfrage Stammdaten unverändert zum Vorjahr ... bestätigen Sie mit nein und

wenn Sie zum letzten Fenster gelangt sind, klicken Sie auf die Schaltfläche Fertig

stellen.

Die Stammdaten-Übernahme für den Mandanten wird durchgeführt. Sie befinden sich

anschließend automatisch im neuen Wirtschaftsjahr.

3. Wählen Sie Stammdaten | Mandantendaten und klicken Sie auf die Registerkarte

FIBU.

4. Um vom abweichenden Wirtschaftsjahr auf Normal-Wirtschaftsjahr umzustellen,

doppelklicken Sie auf den Eintrag Basisprogrammdaten und ändern Sie in der Gruppe

Wirtschaftsjahr im Feld Beginn das Datum von bisher, zum Beispiel 01.07.2009

(abweichendes Wirtschaftsjahr) auf 01.01.2009 (Normal-Wirtschaftsjahr).

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Den Wirtschaftsjahresbeginn können Sie nachträglich nicht mehr ändern.

5. Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit OK.

Hinweis:

Weitere Informationen zum Wirtschaftsjahr entnehmen Sie Ihrer Hilfe im Programm. Klicken

Sie dazu mit dem Cursor auf das entsprechende Feld und drücken Sie die Taste F1 oder

klicken Sie auf die Schaltfläche Hilfe.

Von Normal- auf abweichendes Wirtschaftsjahr umstellen

Beispiel: Es soll vom Normal-Wirtschaftsjahr auf ein abweichendes Wirtschaftsjahr 01.04 -

31.03. umgestellt werden.

Beispiel Neuer Wirtschaftsjahresbeginn 01.04. JJ

1. Nach der Jahresübernahme buchen Sie bis zum neuen Bilanzstichtag unter

dem Normal-Wirtschaftsjahr: Buchen bis 31.03. JJ

2. Ab dem neuen Bilanzstichtag wechseln Sie auf eine neue Mandantennummer.

Hinweis:

Aus programmtechnischen Gründen kann eine Mandantennummer nur einmal pro

Wirtschaftsjahr gespeichert werden.

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6 Was ist nach der Jahresübernahme noch zu tun?

6.1 Standardkontenrahmen anpassen

In den DATEV-Standardkontenrahmen SKR werden aktuelle Gegebenheiten, wie zum Beispiel

steuerliche Änderungen, berücksichtigt. Daraus ergeben sich zum 1.1. jeden Jahres neue

Kontenbeschriftungen und neue Kontenfunktionen.

Den Wegweiser Kontenrahmenänderungen können Sie zum Jahreswechsel in der DATEV

Informations-Datenbank aufrufen: Produktinformationen | Betriebliches

Rechnungswesen | FIBU | Kontenrahmen | Kontenrahmenänderungen.

Die neu eingeführten Kontenfunktionen und -beschriftungen werden für Sie nur dann wirksam,

wenn die betroffenen Konten weder mit Kanzlei- noch mit individuellen

Funktionen/Beschriftungen belegt sind.

Kanzleifunktionen aktualisieren

Arbeiten Sie mit Kanzleifunktionen, nehmen Sie an der jährlichen Wartung der DATEV-

Standardkontenrahmen nur teil, wenn Sie das neue Funktionskonzept nutzen Fach 2, Kap. 3.4.

Die Aktualisierung der individuell/kanzleimäßig von Ihnen veränderten Konten müssen Sie

selbst vornehmen. Das ist auch dann der Fall, wenn Sie individuelle Kanzlei-

Umsatzsteuerschlüssel eingerichtet haben.

Die Aktualisierung des Kanzlei-Basis-SKR wird durch DATEV im Rahmen der jährlichen

Wartung für die von Ihnen individuell/kanzleimäßig nicht veränderten Konten durchgeführt.

Individuelle Kontenbeschriftungen/-funktionen aktualisieren

Die von Ihnen mit individuellen Kontenbeschriftungen/-funktionen belegten Konten nehmen,

ebenso wie die geänderten Kanzleifunktionen, nicht an der jährlichen Wartung der DATEV-

Standardkontenrahmen teil. Die Änderungen der betreffenden Konten müssen Sie selbst

vornehmen.

Individuelle BWA

Arbeiten Sie mit einer individuellen BWA, sollten Sie vor dem Buchen prüfen, ob neue Konten

berücksichtigt und gegebenenfalls Ihre BWA-Stammdaten geändert werden müssen.

6.2 Von Ist- auf Soll-Versteuerung umstellen

Mit dem Umsatzsteuerartenschlüssel teilen Sie dem Programm die Art der

Umsatzsteuerberechnung mit. Ändert sich die Art der Umsatzsteuerberechnung für Ihren

Mandanten von Ist- auf Soll-Versteuerung, können Sie gleichzeitig mit der Jahresübernahme

den Umsatzsteuerartenschlüssel in den Mandantendaten im neuen Jahr ändern Kap. 3.2

Übernahme zum Vorjahr verändert.

So stellen Sie von Ist- auf Soll-Versteuerung gleichzeitig mit der Jahresübernahme

um

Voraussetzung: Der Mandant ist nicht in Bearbeitung.

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1. Starten Sie die Jahresübernahme über Bestand | Jahresübernahme | Mandant und

wählen Sie den Mandanten, dessen Bestand Sie übernehmen möchten, und bestätigen

Sie mit OK.

Sie erhalten den Jahresübernahme-Assistenten, der Sie durch die Jahresübernahme

führt. Beachten Sie darin die Hinweise, um Fehler bei der Jahresübernahme zu

vermeiden.

2. Die Abfrage Stammdaten unverändert zum Vorjahr ... bestätigen Sie mit nein und

wenn Sie zum letzten Fenster gelangt sind, klicken Sie auf die Schaltfläche Fertig

stellen.

Die Stammdaten-Übernahme für den Mandanten wird durchgeführt. Sie befinden sich

anschließend automatisch im neuen Wirtschaftsjahr.

3. Wählen Sie Stammdaten | Mandantendaten und klicken Sie auf die Registerkarte

FIBU.

4. Um von Ist- auf Soll-Versteuerung umzustellen, doppelklicken Sie auf den Eintrag

Basisprogrammdaten und ändern Sie im Feld Umsatzsteuerartenschlüssel von

bisher Ist-Versteuerung auf Soll-Versteuerung, zum Beispiel UStA-Schlüssel G.

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5. Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit OK.

Hinweis:

Wie Sie anschließend den Saldo des Kontos Umsatzsteuer nicht fällig ausbuchen und was

Sie bei der Umstellung noch beachten müssen finden Sie in Fach 4, Kap. 5.1.6 Wie wechsle ich

von Ist- auf Soll-Versteuerung.

6.3 Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung USt 1/11 bereitstellen bzw. abrufen

Auf Antrag des Unternehmers kann die Frist für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung

und für die Entrichtung der Vorauszahlung um einen Monat verlängert werden. Mit dem

Rechnungswesen-Abruf können Sie die Sondervorauszahlung USt 1/11 zur Datenübermittlung

an die Finanzverwaltung bereitstellen bzw. das amtliche Formular abrufen.

Ausgabetermin USt 1/11 bis Ende November

Sie können das jeweils aktuelle USt 1/11 bis Ende November eines Kalenderjahres im DATEV-

Rechenzentrum anfordern. Abrufvorläufe nach diesem Zeitraum lehnt das Programm ab.

Beispiel: Ermittlung der Sondervorauszahlung für das Jahr 2009.

Sie rufen am 5.02.2009 das USt 1/11 mit Rechnungswesen-Abruf ab über Bestand | Daten

senden | Rechnungswesen-Abrufe:

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Das Programm berücksichtigt folgende Werte aus dem Vorjahr, zum Beispiel 2008:

Gesamtsumme der Kennzahl 83

(enthält alle angeforderten bzw. über Datenübermittlung erstellten UStVA

des Jahres 2008)

+ Summe der Kennzahl 39

(enthält die errechnete und gebuchte Sondervorauszahlung des Jahres 2008)

1/11 dieser Bemessungsgrundlage ist die Sondervorauszahlung für das Jahr 2009

Verbuchung

So buchen Sie im neuen Jahr die Sondervorauszahlung USt 1/11 aus dem Vorjahr

Voraussetzung: Sie haben die Sondervorauszahlung USt 1/11 abgerufen.

1. Sie zahlen die ermittelte Sondervorauszahlung USt 1/11 über 1.618 Euro, zum Beispiel

am 10.02.2009 per Banküberweisung:

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2. Wenn Sie Datenübermittlung erfasst haben, wird der Antrag USt 1/11 fristgerecht durch

DATEV an das zuständige Finanzamt übermittelt.

Durch die Buchung auf das SKR 03-Konto F 1781, wird die geleistete

Sondervorauszahlung automatisch in der Dezember-UStVA, Kennzahl 39

berücksichtigt.

Für die Berücksichtigung der geleisteten Sondervorauszahlung in der Dezember-Umsatzsteuer-

Voranmeldung müssen Sie den ermittelten Betrag auf ein Konto mit der allgemeinen Funktion

F 26000 buchen.

Pro SKR stehen Ihnen entsprechende Konten zur Verfügung:

o SKR 03: Konto F 1781

o SKR 04: Konto F 3830

DATEV-Termine beachten

Mit Hilfe der Komponente Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung in DATEV

Kanzlei-Rechnungswesen können Sie sich jederzeit über die im DATEV-Rechenzentrum

gespeicherten Übermittlungsdaten der UStVA, der Sondervorauszahlung USt 1/11 sowie der

Zusammenfassenden Meldung informieren. Sie sehen, welche Daten zur Übermittlung

bereitstehen und welche Daten bereits an die Finanzverwaltung übermittelt wurden Fach 6,

Kap. 3.4.

Die gesetzlichen DATEV-Termine zur Datenübermittlung teilen wir Ihnen jeweils vor Beginn des

Kalenderjahres mit. Sie finden diese in der DATEV Informations-Datenbank,

Dokumentnummer 1030480.

Hinweis:

Damit DATEV Ihre Anmeldungen termingerecht übermitteln kann, sind die Termine in der

Spalte Letzte berücksichtigte Verarbeitung im Rechenzentrum: UStVA / ZM

(Einreichung bis 15:25 Uhr) einzuhalten. Das Datum der Versendung durch DATEV ist das

Einreichungsdatum beim Finanzamt.

Hinweis:

Nehmen Sie an der Datenübermittlung teil, achten Sie darauf, dass der Verrechnungsscheck

zur Zahlung der Umsatzsteuerschuld rechtzeitig bei Ihrem Finanzamt vorliegt.

USt 1/11 bei abweichendem Wirtschaftsjahr abrufen

Der Abruf der Sondervorauszahlung muss auch bei abweichendem Wirtschaftsjahr zu Beginn

des neuen Kalenderjahres erfolgen.

Die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung errechnet sich auch bei abweichendem Wirtschaftsjahr

aus dem Vorauszahlungssoll des Vorjahres, d.h. aus den Vorauszahlungen Januar bis

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Dezember eines Jahres. Die geleistete Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung (1/11) muss

unabhängig vom Wirtschaftsjahr immer in der Dezember-UStVA berücksichtigt werden.

Bei abweichendem Wirtschaftsjahr wurde die Sondervorauszahlung in der Regel im

vorangegangenen Wirtschaftsjahr geleistet. Deshalb muss der Wert vom vorangegangenen

Wirtschaftsjahr in das aktuelle Wirtschaftsjahr umgebucht werden.

Nach der Jahresübernahme tragen Sie den errechneten Betrag über ein freies

Verrechnungskonto, zum Beispiel im SKR 03, Konto 1794, in das neue Wirtschaftsjahr vor.

Nur dann wird die geleistete Sondervorauszahlung in der Dezember-UStVA berücksichtigt.

Hinweis:

Für den Ausweis in der Umsatzsteuer-Voranmeldung berücksichtigt das Programm nur die

Jahresverkehrszahlen. Die Eröffnungsbilanzwerte und Summen, die über das Konto 9090

vorgetragen werden, finden in der Kennzahl 39 UStVA keine Berücksichtigung.

Beispiel: Berichtigung auf Basis SKR 03

Berichtigung auf Basis SKR 03, Beginn des abweichenden Wirtschaftsjahres 01.09.20JJ.

So verbuchen Sie den errechneten USt 1/11-Betrag

Voraussetzung: Sie haben das USt 1/11 mit einem Rechnungswesen-Abruf über

Bestand | Daten senden | Rechnungswesen-Abrufe bereits abgerufen.

1. Buchen Sie die Sondervorauszahlung bei Zahlung zu Beginn des Kalenderjahres, zum

Beispiel am 15.02.

Buchung der Sondervorauszahlung im alten Wirtschaftsjahr:

2. Nach der Jahresübernahme tragen Sie den USt 1/11-Betrag aus dem alten

Wirtschaftsjahr mit Vortragskonto 9000 auf das freie Verrechnungskonto 1794 ins

neue Wirtschaftsjahr vor.

Vortrag der Sondervorauszahlung als EB-Wert auf das freie Verrechnungskonto ins neue

Wirtschaftsjahr:

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3. Buchen Sie die Sondervorauszahlung im neuen Wirtschaftsjahr vom Verrechnungskonto

Konto 1794 auf das Konto F 1781 um, das vom Programm für die Berücksichtigung

der geleisteten Sondervorauszahlung in der Dezember-UStVA abgefragt wird.

Umbuchung der Sondervorauszahlung auf das Konto F 1781 Umsatzsteuer-

Vorauszahlung 1/11:

Ist das Kalenderjahr abgeschlossen (31.12.20JJ), rufen Sie zu Beginn des Folgejahres

mit einem Rechnungswesen-Abruf über Bestand | Daten senden |

Rechnungswesen-Abrufe das USt 1/11 ab.

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Dok.-Nr.: 0906009

DATEV-Serviceinformation

vom 12.08.2009

Relevant für:

FIBU

Fach 09 - Alphabetischer Nachschlageteil

1 Datenaustausch mit dem DATEV-Rechenzentrum

2 Datenaustausch Kanzlei - Mandant über das DATEV-Rechenzentrum

3 Datenübermittlung mit dem Telemodul DÜ Rechnungswesen

4 Kontonummernerweiterung nutzen

5 Programmverbindungen PC-Programme nutzen

5.1 Mit den DATEV-Programmen Arbeitsabläufe optimieren

5.2 Schnittstellenfunktionsplan in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen/BILANZ nutzen

5.3 Datenaustausch mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen nutzen

6 Programmverbindung von LOHN zur FIBU

7 Verarbeitungsordnungen regeln die Verarbeitung im RZ

8 Währungsrechnung nutzen

8.1 Währungsrechnung bei DATEV

8.1.1 Was bedeutet Fremdwährungsfähigkeit bei DATEV?

8.1.2 Mögliche Basiswährungen sind...

8.1.3 Fremdwährungsfähige DATEV-Programme des Rechnungswesens

8.2 Basiswährung der Buchführung

1 Datenaustausch mit dem DATEV-Rechenzentrum

Am PC können Sie durchgängig die Buchführung erfassen und den Jahresabschluss erstellen.

Senden Sie Ihre Daten an das DATEV-Rechenzentrum, steht Ihnen eine Reihe von zusätzlichen

Funktionen zur Verfügung. Ihre Daten werden gesichert und entsprechend den gesetzlichen

Anforderungen aufbewahrt und Sie können das DATEV-Rechenzentrum für die elektronische

Datenübermittlung nutzen.

Auch um mögliche Datenverluste, zum Beispiel durch Computer- oder Serverabstürze zu

vermeiden, sollten die Daten von allen Rechnungswesen-Programmen im DATEV-

Rechenzentrum gespeichert werden.

Vorteile der Datensicherung im DATEV-Rechenzentrum:

o Bestandssicherheit und Datenarchivierung

Pro Mandant und Kanzlei können im DATEV-Rechenzentrum, beginnend ab dem

Buchungsjahr 1999, bis zu 10 Buchungsjahre parallel verarbeitet werden. Das DATEV-

Rechenzentrum erfüllt die Voraussetzungen für die Langzeitarchivierung.

o Datendrehscheibe Rechenzentrum

Datenübermittlung der Umsatzsteuerwerte an die Finanzverwaltung, Datenübermittlung

der ZM-Werte an die Finanzverwaltung, Teilnahme am Betriebsvergleich,

Datenaustausch mit einer Vielzahl von Behörden Fach 1, Kap. 3.1.2.

o Die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen zum Datenzugriff (§§ 146/147 AO)

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Die DATEV Rechnungswesen-Archiv-DVD ist das ideale Medium zur Bereitstellung

Ihrer Buchführungsdaten in elektronischer Form für Prüfzwecke Fach 5, Kap. 3.2.

o Datensicherheit

Trotz modernster Sicherungsmedien in der Kanzlei empfiehlt sich die Übertragung der

Buchführungsdaten an das DATEV-Rechenzentrum. Sie können den Sicherungsbestand

jederzeit aus dem DATEV-Rechenzentrum an Ihren PC übertragen.

o Systemkompatibilität

Die Buchungsdaten aus dem DATEV-Rechenzentrum werden bei der Ausgabe für Ihre

jeweils aktuelle Systemlandschaft angepasst. Damit ist eine Unabhängigkeit vom

ursprünglich zur Erstellung der Daten eingesetzten Betriebssystem, der verwendeten

Software sowie von aktuell genutzten Ausgabemedien gegeben.

2 Datenaustausch Kanzlei - Mandant über das DATEV-Rechenzentrum

Ihr Mandant erfasst die Buchführung selbst, hat eine eigene DFÜ-Anbindung und sendet die

Daten zur Sicherung an das DATEV-Rechenzentrum. In Ihrer Kanzlei sollen die erfassten Daten

erst im Rahmen der Jahresabschlusserstellung kontrolliert und gegebenenfalls korrigiert

werden.

Beispiel

Ihr Mandant erfasst seine Daten mit DATEV Rechnungswesen / OPOS und sendet diese

komplett an das DATEV-Rechenzentrum. Dies bedeutet, dass vor Ort im Datenbestand des

Mandanten keine Vorläufe mehr zum Daten senden bereitstehen. Nach Verarbeitung aller

Vorläufe im DATEV-Rechenzentrum holen Sie sich in der Kanzlei den Mandantenbestand direkt

aus dem DATEV-Rechenzentrum über Bestand | Daten holen | Rechnungswesen und

Jahresabschluss | Mandantendaten.

In der Kanzlei kann nun der Mandantenbestand bearbeitet werden.

Daten synchronisieren

Durch Änderungen der Daten in der Kanzlei ist der Bestand am PC des Mandanten sowie der

Bestand im DATEV-Rechenzentrum nicht mehr aktuell. Um diese Bestände zu vereinheitlichen

stehen Ihnen zwei Alternativen zur Verfügung.

Fall 1: In der Zeit der Bestandsbearbeitung durch die Kanzlei führt der Mandant seine

Buchführung für das entsprechende Wirtschaftsjahr nicht fort. Die Kanzlei sendet alle

Änderungen direkt an das DATEV-Rechenzentrum zur Verarbeitung. Nach Verarbeitung der

Daten holt sich der Mandant den aktuellen Bestand aus dem DATEV-Rechenzentrum an seinen

PC über Bestand | Daten holen.

Hinweis:

Da der vom Rechenzentrum geholte Bestand den am PC gespeicherten Mandantenbestand

nicht überschreibt oder ergänzt, ist es erforderlich, dass der Mandant vorher den PC-Bestand

bei sich löscht.

Fall 2: In der Zeit der Bestandsbearbeitung durch die Kanzlei führt der Mandant seine

Buchführung für das entsprechende Wirtschaftsjahr fort. Senden Sie in diesem Fall die

Änderungen der Kanzlei nicht zur Verarbeitung an das DATEV-Rechenzentrum, sondern geben

Sie die Daten über Daten senden im Postversandformat auf Datenträger aus.

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Der Mandant spielt die Änderungen über die Stapelverarbeitung in seinen Bestand ein und

sendet die Vorläufe an das DATEV-Rechenzentrum.

Vorteil ist, der Mandant kann seine Buchführung zwischenzeitlich fortsetzen und muss den

Bestand zur Aktualisierung nicht neu aus dem DATEV-Rechenzentrum holen. Nachteilig ist,

evtl. Änderungen der Kanzlei in den Stammdaten müssen zusätzlich manuell im

Mandantenbestand erfasst werden.

Informationen zum Datenaustausch über die Stapelverarbeitung finden Sie in der Hilfe im

Programm von zum Beispiel DATEV Kanzlei-Rechnungswesen unter ? | Hilfethemen |

Suchen. Als Suchbegriff geben Sie Datenaustausch ein. Unter den aufgelisteten Themen

finden Sie das Thema Datenaustausch über die Stapelverarbeitung durchführen.

Weitere Informationen zum Datenaustausch Kanzlei - Mandant finden Sie in der Hilfe im

Programm unter ? | Hilfethemen | Index. Geben Sie als Stichwort Datenaustausch ein.

3 Datenübermittlung mit dem Telemodul DÜ Rechnungswesen

Neben dem bewährten Weg über das DATEV-Rechenzentrum - Fach 6, Kap. 3

Datenübermittlung für Steueranmeldungen nutzen - bietet Ihnen DATEV für die elektronische

Übermittlung der Umsatzsteuerwerte auch einen Weg über das Internet an, über das so

genannte ELSTER-Verfahren (= ELektronische STeuerERklärung). Dabei ermöglicht das

Telemodul DÜ Rechnungswesen der DATEV die Übernahme der Umsatzsteuerwerte aus den

DATEV Rechnungswesen-Programmen und die Bereitstellung der Daten für die

Übermittlung.

Die Übermittlung mit dem Telemodul DÜ Rechnungswesen über das Internet ist

insbesondere eine Alternative für selbstbuchende Mandanten ohne DATEV-

Rechenzentrumsanbindung.

Aktuelle Telemodul Sendekomponente downloaden

Die Übermittlung der Umsatzsteuerwerte erfolgt über die durch die Finanzverwaltung

bereitgestellte Telemodul Sendekomponente. Diese Telemodul Sendekomponente muss

in einer aktuellen Version installiert sein. Die jeweils aktuelle Version finden Sie im

o Download-Bereich von www.datev.de

Hinweis:

Beachten Sie bitte, dass Sie bei diesem Weg selbst für eine korrekte und rechtzeitige

Übertragung der Umsatzsteuerwerte verantwortlich sind.

Um Ihre umsatzsteuerlichen Daten über das ELSTER-Verfahren zu übermitteln, stehen Ihnen

folgende DATEV-Programme mit dem Telemodul DÜ Rechnungswesen zur Verfügung:

o Kanzlei-Rechnungswesen

o Rechnungswesen

o Rechnungswesen Einzelplatz

o Rechnungswesen compact

o Rechnungswesen compact plus

o Tool UStVA

o Tool Konsolidierte UStVA

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Übermittlung der ZM ab 2008 möglich

Das Jahressteuergesetz 2007 verpflichtet Unternehmen für Meldezeiträume, die nach dem 31.

Dezember 2006 enden, die Zusammenfassende Meldung (ZM) auf elektronischem Weg an

das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln. Für Anwender, die das DATEV-

Rechenzentrum nicht zur Datenübermittlung nutzen, können die DATEV-Rechnungswesen-

Programme nutzen. Hier kann eine XML-Datei zum Import in das Online-Formular an den

Formularserver der Bundesfinanzverwaltung erstellt werden.

Hinweis:

Nutzen Sie zur Datenübermittlung der ZM nicht das DATEV-Rechenzentrum, ist die Zuteilung

einer Teilnehmernummer auf Antrag beim BZSt erforderlich.

Das Formular Antrag auf Zuteilung einer Teilnehmernummer erhalten Sie auch über die

Hilfe in den Rechnungswesen-Programmen: ? | Hilfethemen | Registerkarte Suchen:

Zusammenfassende Meldung (EU-Auswertung).

Tipp: Wir empfehlen Ihnen, die elektronische Datenübermittlung über das DATEV-

Rechenzentrum zu nutzen. Haben Sie in den Mandantendaten Datenübermittlung

geschlüsselt, Fach 2, Kap. 3.3.4, erfolgt die Datenübermittlung auf Basis des aktuellen

Rechenzentrumsbestandes automatisch und fristgerecht zum gesetzlichen Termin. Eine

Teilnahmeerklärung ist nicht erforderlich.

Erfüllung der GoB

In DATEV Kanzlei-Rechnungswesen ist es möglich, die Umsatzsteuerwerte an die

Finanzverwaltung über das Internet zu übermitteln, ohne vorher den Vorlauf mit den zu

Grunde liegenden Buchungen festzuschreiben. In der Buchführung gelten aber alle Buchungen

erst mit der Festschreibung, erst wenn keine Änderungen mehr an diesen Buchungen

vorgenommen werden können, als verbucht.

Hinweis:

Für eine ordnungsmäßige Buchführung ist nach wie vor eine zeitgerechte Verbuchung

notwendig. Achten Sie daher darauf, dass Ihre Buchungsvorläufe festgeschrieben sind, bevor

Sie die Datenübermittlung durchführen.

Die Festschreibung der Buchungen können Sie zum Beispiel in DATEV Kanzlei-

Rechnungswesen im Menüpunkt Buchen | Vorlauf festschreiben durchführen.

4 Kontonummernerweiterung nutzen

Mit der Kontonummernerweiterung können Sie längere Sachkontennummern und dadurch

auch längere Personenkontennummern nutzen. Statt der 4-stelligen Standard-

Sachkontenlänge können Sie die Sachkonten individuell auf 5, 6, 7 oder 8 Stellen erweitern.

Die Länge der Personenkonten entspricht jeweils der definierten Sachkontenlänge plus 1.

Für einen Mandanten ist für alle Programme wichtig, dass sowohl in DATEV- als auch in

Fremdprogrammen für das entsprechende Wirtschaftsjahr die neue Kontonummernlänge

festgelegt wird.

Hinweis:

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Die neue Kontonummernlänge sollte spätestens zu dem Zeitpunkt eingestellt sein, zu dem

Daten ausgetauscht werden, damit der Datenaustausch reibungslos verläuft.

Weitere Informationen zu den Feldern im DATEV-Buchungssatz finden Sie in Fach 4.

Achtung:

Erweiterung kann nicht rückgängig gemacht werden!

Sie können die Umstellung der Kontonummernlänge in den Mandantendaten | FIBU |

Basisprogrammdaten, im Feld Länge der Sachkonten nicht mehr rückgängig machen Fach

2, Kap. 3.2 . Das gilt auch dann, wenn Sie die neuen Konten noch nicht bebucht haben!

Vorteile

Vorteile der Kontonummernerweiterung:

o Abwickeln der Buchführungen von Firmen, die in eine Konzernrechnungslegung

eingegliedert sind, die eigene Kontenrahmen mit mehr als 4-stelligen Kontonummern

verwenden.

o Größere Flexibilität und Gliederungsmöglichkeiten bei der Kontennutzung

o Verbesserte Integrationsfähigkeit von Programmen unterschiedlicher Software-Anbieter

(Fakturiersysteme, Warenwirtschaftssysteme etc.)

Begriffsklärung

Wird eine Sachkontenlänge größer 4 Stellen festgelegt, handelt es sich immer um erweiterte

Konten eines übergeordneten Hauptkontos. Zur besseren Übersicht werden auf den

Auswertungen Hauptkonto und die entsprechende Erweiterung durch ein Blank (Leerfeld)

getrennt dargestellt.

Hinweis:

Bedenken Sie, dass eine neue Kontenorganisation umfangreiche Änderungen, zum Beispiel im

Stammdaten-Bereich, den Kontenbeschriftungen, Saldenvorträge, Umbuchungen etc. nach sich

ziehen kann.

Setzen Sie verschiedene DATEV-Programme bzw. Software ein, mit der Sie mit DATEV-

Programmen Daten austauschen, achten Sie auf die Schnittstellen, damit der Datenaustausch

reibungslos verläuft.

Das gilt auch für den Datenaustausch zwischen Kanzlei- und Mandantendaten.

Beispiel Sachkontenbereich

Beispiel für eine detaillierte Gliederung auf Basis SKR 04, im Sachkontenbereich:

Sachkontolänge Hauptkonten Unterkonten Unterkonten

Erlöse 19 %

Inland

Erlöse 19 %

Bayern

Erlöse 19 %

Bayern

Produkt A

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4-stellig 4400

5-stellig 4400 0 4400 1

6-stellig 4400 00 4400 10 4400 11

7-stellig 4400 000 4400 100 4400 110

8-stellig 4400 0000 4400 1000 4400 1100

o Hauptkonten: 4400, 4400 0, 4400 00, 4400 000 und 4400 0000

o Unterkonten: 4400 1 - 4400 1100

Hinweis:

Die Länge der Personenkonten entspricht jeweils der Sachkontenlänge plus 1.

Beispiel Personenkontenbereich

Beispiel für erweiterte Konten im Personenkontenbereich:

Kunde

Konto bisher

5-stellig

(Standard)

Hauptkonten mit

2-stelliger Erweite-

rung auf 7-stellig

Unterkonten

Muster 1 10001 10001 00 10001 01 - 10001 99

Muster 2 10002 10002 00 10002 01 - 10002 99

Muster 3 11001 11001 00 11001 01 - 11001 99

Muster 4 11002 11002 00 11002 01 - 11002 99

5 Programmverbindungen PC-Programme nutzen

5.1 Mit den DATEV-Programmen Arbeitsabläufe optimieren

Qualitätsziele

Das DATEV-Verbundsystem verbindet die Vorteile des DATEV-Dienstleistungsrechenzentrums

mit denen des PCs. Der rege Datenaustausch zwischen den Anwendungen ermöglicht eine

qualitativ permanente Verbesserung und Erweiterung des Dienstleistungsangebots der DATEV.

Funktionsorientierter Datenaustausch

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Dokument: 0906009 Seite 575 von 608

Beginnend bei der komfortablen Datenerfassung, über den Einsatz standardisierter

Schnittstellenfunktionspläne zum Datenaustausch zwischen den DATEV-Programmen, bis zur

leistungsfähigen und vernetzten In-house-Verarbeitung werden Daten zwischen den

Anwendungen funktionsorientiert ausgetauscht.

5.2 Schnittstellenfunktionsplan in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen/BILANZ nutzen

Die Erweiterung des Standardkontenrahmens um zusätzliche Konten und besondere

Kennzeichen verbessert weiter die Integration der DATEV-Programme und erleichtert die Arbeit

für Anwender von Kanzlei-Rechnungswesen/BILANZ, die gleichzeitig DATEV-

Steuerprogramme nutzen. Steuerliche Belange können bereits während des Kontierens stärker

berücksichtigt werden.

SSFP-Konten in SKR 03 und SKR 04

In den DATEV-Standardkontenrahmen SKR 03 und SKR 04 stehen für den

Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) spezielle Konten zur Verfügung. In der Spalte

Programmverbindung werden die Konten gekennzeichnet, die über die Schnittstelle in

DATEV Kanzlei-Rechnungswesen/BILANZ an das entsprechende DATEV-Steuerprogramm

Umsatzsteuererklärung (U), Gewerbesteuer (G) und Körperschaftsteuer (K)

weitergegeben und an entsprechender Stelle der Steuerberechnung zu Grunde gelegt werden.

In der Spalte Programmverbindung sind die Standardkonten wie folgt gekennzeichnet:

G = Gewerbesteuer (GewSt)

K = Körperschaftsteuer (KSt)

U = Umsatzsteuererklärung (UStE)

FIBU-Konten der SKR 03 und SKR 04 werden direkt zugewiesen

Die dafür notwendigen Schnittstellenfunktionspläne sind Aufstellungen von ausgewählten

FIBU-Konten, die direkt der entsprechenden Zeile von DATEV-Steuerprogrammen zugewiesen

werden und damit für die Steuerberechnung zu Grunde gelegt werden.

In den folgenden Checklisten für die Programmverbindungen zu Körperschaftsteuer,

Gewerbesteuer, Einnahmenüberschussrechnung, Umsatzsteuer, Betriebs- und

Anteilsbewertung und Ermittlung der Gegenstandswerte finden Sie in einer Zeile die

Kontonummer des SKR 03 bzw. SKR 04 aus der DATEV Finanzbuchführung, die

Postenbezeichnung, die Formularzeilennummer und die Bezeichnung der Formularzeile der

Steuererklärung:

o Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR 03 für das Jahr 2008, DATEV

Informations-Datenbank, Dokumentnummer 1050220.

o Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR 04 für das Jahr 2008, DATEV

Informations-Datenbank, Dokumentnummer 1050221.

o Wegweiser Schnittstellenfunktionsplan (SSFP), DATEV Informations-Datenbank,

Dokumentnummer 0908560.

Kennzeichnung der SSFP-Konten in den SKR

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Dokument: 0906009 Seite 576 von 608

Die Kennzeichnung G und K an Standardkonten umfasst für die Weitergabe an

Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer auch die nachfolgenden Konten bis zum nächsten

standardmäßig belegten Konto. Die Kennzeichnung U an Standardkonten stellt die Weitergabe

an Umsatzsteuererklärung dar. Kontenbereiche werden nur weitergegeben, wenn sie im

Standardkontenrahmen ausgewiesen sind, zum Beispiel im SKR 03 die Konten AM 8400 -

8409 und im SKR 04 die Konten AM 4300 - 4309.

Nicht gekennzeichnete Konten

Nicht gekennzeichnet sind solche Konten, die lediglich eine rechnerische Hilfsfunktion im

steuerlichen Sinne ausüben wie Löhne und Gehälter, sowie Umsätze für die Berechnung des

zulässigen Spendenabzugs im Rahmen von Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer.

Abgebildet wird mit den Kennzeichen die Programmverbindung, nicht der steuerliche Ursprung.

Die Gewerbesteuer-Berechnung für Körperschaften ist in das Produkt Körperschaftsteuer

integriert. Daher ist an Konten mit gewerbesteuerlichem Merkmal auch ein K für diese

Programmverbindung zu finden.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Wegen der über weite Bereiche geschlossenen Kontenabfrage für Erbschaft- und

Schenkungsteuer wird auf eine einzelne Kennzeichnung verzichtet. An Erbschaft- und

Schenkungsteuer werden folgende Bereiche an Aktiv- und Passivkonten weitergegeben:

Standardkontenrahmen SKR 03

0010 - 0049

0079 - 0079

0129 - 0139

0159 - 0159

0189 - 0189

0199 - 0499

0505 - 0509

0513 - 0515

0520 - 0524

0540 - 0799

0810 - 0819

0830 - 0839

0934 - 0934

0938 - 0938

0947 - 0947

0950 - 0968

0970 - 0971

0973 - 0975

0977 - 0977

0979 - 0982

0984 - 0991

0996 - 1326

1330 - 1339

1350 - 1799

3970 - 3989

7000 - 7999

Standardkontenrahmen SKR 04

0040 - 0049

0060 - 0069

0080 - 0089

0100 - 0199

0400 - 0709

0720 - 0724

0735 - 0739

0750 - 0754

0765 - 0799

0540 - 0799

0810 - 0819

0830 - 0839

0880 - 0899

0930 - 1499

1550 - 1949

2984 - 2984

2988 - 2988

2997 - 2997

3000 - 3059

3070 - 3079

3081 - 3091

3093 - 3097

3099 - 3949

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Dokument: 0906009 Seite 577 von 608

5.3 Datenaustausch mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen nutzen

Die Programme der DATEV sind optimal aufeinander abgestimmt. So lassen sich durch den

kombinierten Einsatz von DATEV Kanzlei-Rechnungswesen und weiteren DATEV-

Anwendungen alle Aufgabengebiete in der Kanzlei reibungslos abwickeln. Durch das

Zusammenspiel der DATEV-Programme lassen sich Arbeitsabläufe in der Kanzlei optimieren,

für mehr Sicherheit und Professionalität.

Datenaustausch mit dem DATEV-Rechenzentrum

Als Anwender von Kanzlei-Rechnungswesen nutzen Sie das DATEV-Rechenzentrum:

DATEV-Rechenzentrum von/nach Programmverbindung

Daten holen / Daten senden <----->

RZ-Kommunikation

Mit Hilfe der RZ-Kommunikation können Sie die Daten aus dem DATEV-

Rechenzentrum holen bzw. dorthin senden.

Daten über das DATEV-

Rechenzentrum an Externe

weitergeben

------>

Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung

Mit Hilfe der Komponente Übersicht Datenübermittlung

Finanzverwaltung erhalten Sie eine Übersicht über die im DATEV-

Rechenzentrum gespeicherten umsatzsteuerlichen Übermittlungsdaten

(UStVA, USt 1/11) Fach 6, Kap. 3.4.

------>

Datenübermittlung an Statistische Ämter

Die Komponente Datenübermittlung an Statistische Ämter dient der

Erhebung von Daten aus dem Rechnungswesen für die von den

statistischen Landesämtern geforderten Statistiken.

6 Programmverbindung von LOHN zur FIBU

Programmverbindungen haben zum Ziel, den Erfassungsaufwand zu reduzieren,

Doppelerfassungen zu vermeiden und dadurch die Bearbeitung insgesamt zu beschleunigen.

Mit der einmaligen Eingabe von Daten, zum Beispiel eines Buchungssatzes, führt das DA-TEV-

Rechenzentrum (RZ) alle Folgearbeiten automatisch durch. Dabei übernimmt und verarbeitet

ein DATEV-Programm 1, zum Beispiel DATEV Finanzbuchführung, Daten von einem DATEV-

Programm 2, zum Beispiel DATEV Lohn und leitet ggf. die Daten an weitere DATEV-

Programme.

DATEV-Programm 2: DATEV-Programm 1:

LOHN

---------------->

Finanzbuchführung

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Zur Vermeidung zeitaufwändiger Arbeiten bei der Aufbereitung, Zusammenstellung,

Übernahme und Verbuchung von Lohndaten in die DATEV-Programme

Finanzbuchführung/Kostenrechnung bietet das DATEV-Programm Lohn/Baulohn die

Möglichkeit,

o einen Buchungsbeleg zu erstellen und

o die Buchungssätze für die Übernahme in die DATEV-Programme

Finanzbuchführung/Kostenrechnung bereitzustellen.

Voraussetzungen beachten

Wünschen Sie als Anwender, zum Beispiel von DATEV Kanzlei-Rechnungswesen, eine

Bereitstellung Ihrer LOHN-Abrechnungsdaten für das DATEV-Programm Finanzbuchführung,

sind bestimmte Stammdaten-Schlüsselungen im RZ-Programm Lohn erforderlich, siehe

Handbuch Lohn, Programmverbindungen LOHN - FIBU.

Angaben zum Buchungsbeleg erfassen Sie im DATEV-Programm LODAS im Dialogfenster

Buchungsbeleg unter Mandantendaten | Finanzbuchführung | Buchungsbeleg im

Register Allgemein:

Hinweis:

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Dokument: 0906009 Seite 579 von 608

Damit eine Datenübernahme erfolgen kann, muss die Kontonummernlänge in Lohn/Baulohn

und Finanzbuchführung/Kostenrechnung übereinstimmen.

Übernahme der Standardkontenrahmen SKR 03 und SKR 04 in LODAS

Mit LODAS haben Sie die Möglichkeit, bei Neuanlage oder bei bereits bestehenden Mandanten

die vier Standardkontenrahmen SKR 03 bzw. SKR 03 Baugewerbe und SKR 04 bzw. SKR

04 Baugewerbe zu übernehmen.

Durch die Übernahme der SKR entfällt zum einen die manuelle Eingabe in den

Mandantendaten für die Kontenbeschriftung. Es werden aus dem gewählten Kontenrahmen

die für den Buchungsbeleg / Programmverbindung FIBU relevanten Kontonummern wie

zum Beispiel Kostenkonto Löhne oder Gehälter, Verbindlichkeitskonto für soziale Sicherheit

usw. mit dem im SKR vergebenen Buchungstext übernommen.

Weitere Informationen dazu entnehmen Sie der Hilfe im Programm bzw. der DATEV

Informations-Datenbank, Dokument Buchungsbeleg - Übernahme der DATEV-

Standardkontenrahmen in LODAS, Dokumentnummer 1021109.

Bevor Sie Lohn-Buchungen holen ...

Um einer fehlerhaften Übernahme in das DATEV-Programm Finanzbuchführung

vorzubeugen, prüfen Sie den BuchungsbelegLohn auf Richtigkeit, bevor Sie die Lohn-

Buchungen holen.

Tipp: Sie können den Buchungsbeleg auch als Vorlage für manuelle Buchungen im DATEV-

Programm Finanzbuchführung verwenden.

Nehmen Sie im DATEV-Programm Lohn einen Wiederholungslauf vor, wird ein neuer,

vollständiger Buchungsbeleg erstellt und die Buchungsdaten erneut bereitgestellt. Sind unter

dem Monat des Wiederholungslaufs bereits Daten vorhanden, werden diese vom

Wiederholungslauf überschrieben. Wurde die Übernahme in die DATEV Finanzbuchführung

bereits veranlasst, dürfen die Daten der Wiederholung nicht nochmals geholt werden.

Hinweis:

Differenzbeträge, die durch den Wiederholungslauf entstanden sind, müssen Sie manuell

buchen.

Lohn-Buchungen holen

Sie können die Projektverbindung Lohn nutzen um Lohn-Buchungen für einzelne Mandanten

oder für mehrere Mandanten zu holen.

So erstellen Sie einen Holauftrag für einen Mandanten

Voraussetzung: Um eine Bereitstellung der Lohn-Buchungen zu veranlassen, sind

bestimmte Stammdaten-Schlüsselungen im RZ-Programm Lohn erforderlich (siehe

Anwenderhandbuch Lohn).

1. Wenn Sie den Mandanten für die Bearbeitung bereits geöffnet haben, wählen Sie

Bestand | Daten holen | Mandant ergänzen.

Sie erhalten das Dialogfenster Daten holen Mandant ergänzen.

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2. Um den vorhandenen Buchungsbestand um Lohnbuchungen zu ergänzen, aktivieren Sie

das Kontrollkästchen LOHN-Buchungen für den Zeitraum. Wählen Sie anschließend

aus den Listen den Zeitraum für die Bereitstellung der Lohn-Buchungen (Monat von,

Monat bis). Wenn für den Mandanten bereits Lohnbuchungen an den PC übertragen

wurden, wird automatisch der Folgemonat zur Datenanforderung vorgeschlagen.

Beachten Sie, dass bei abweichendem Wirtschaftsjahr nur Monate gemeinsam

angefordert werden können, die im gleichen Kalenderjahr liegen. Ansonsten sind für

jedes Kalenderjahr zwei eigene Holaufträge zu erstellen.

Nach erfolgter Übertragung aus dem DATEV-Rechenzentrum stehen die Buchungen

unter Buchen | Stapelverarbeitung bzw. im Dialogbuchen in der Bearbeitung der

Buchungsvorschlagsliste zur Prüfung und Verarbeitung bereit.

3. Klicken Sie auf OK.

Der Holauftrag wird erstellt und in der Anwendung RZ-Kommunikation zur

Verarbeitung bereitgestellt.

Hinweis:

Holaufträge werden über das DATEV-Programm RZ-Kommunikation an das Rechenzentrum

gesendet. Im Programm RZ-Kommunikation stellen Sie den Verarbeitungszeitpunkt sowie

die Verarbeitungsregeln für die Daten ein, die Sie holen möchten. Um diese Einstellungen

dauerhaft für alle Holvorgänge festzulegen, rufen Sie in der Windows-Startleiste über Start |

Programme | DATEV | Basissoftware das Programm RZ-Kommunikation auf und führen

dort die weiteren Schritte durch.

Hinweis:

Falls Sie für mehrere Mandanten, die bereits am PC vorhanden sind, gleichzeitig bestimmte

Daten in einer ergänzenden Bereitstellung holen möchten, können Sie für Lohnbuchungen,

Belege aus Geschäftsbücher online, Kontoumsätze RZ-Bankinfo sowie Belege aus der

Belegverwaltung online einen mandantenübergreifenden Holauftrag erstellen, wählen Sie

Bestand | Daten holen | Rechnungswesen und Jahresabschluss und klicken Sie im

Dialogfenster Daten holen auf den Schaltknopf Daten mehrerer Mandanten (Ergänzen).

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7 Verarbeitungsordnungen regeln die Verarbeitung im RZ

Die zum DATEV-Rechenzentrum gesendeten FIBU-Daten werden dort in einer bestimmten

Reihenfolge verarbeitet. Beispielsweise werden die Stammdaten immer vor den

Bewegungsdaten verarbeitet. Sobald Änderungen bei den Kontenfunktionen vorgenommen

werden, bildet zum Beispiel DATEV Kanzlei-Rechnungswesen so genannte

Verarbeitungsordnungen. Durch diese Verarbeitungsordnungen wird gewährleistet, dass die

Reihenfolge der Verarbeitung im DATEV-Rechenzentrum exakt der am PC vorgenommenen

Änderungs- und Erfassungsreihenfolge entspricht.

Wenn Sie zum Beispiel den PC-Bestand komplett einmal pro Jahr senden, sind auf Grund von

Stammdaten-Änderungen, zum Beispiel bei mehrmaliger unterjähriger Änderung von FIBU-

Kontenfunktionen, mehrere Verarbeitungen im DATEV-Rechenzentrum nötig. Die eingereichten

Daten werden dann im Rechenzentrum automatisch entsprechend der Verarbeitungsordnungen

aufgeteilt und verarbeitet.

Zusammengehörige Daten, zum Beispiel FIBU-Kontenfunktionen und Buchungen, werden für

die Verarbeitung im DATEV-Rechenzentrum in einem Verarbeitungslauf zusammengefasst und

bilden beispielsweise die Verarbeitungsordnung 1. Weitere zusammengehörige Daten

werden zur Verarbeitungsordnung 2 usw. zusammengefasst. Pro Verarbeitungslauf im

DATEV-Rechenzentrum kann nur eine Verarbeitungsordnung verarbeitet werden. Senden Sie

Daten mehrerer Verarbeitungsordnungen in eine Verarbeitung, werden diese in späteren

Verarbeitungsläufen verarbeitet.

Hinweis:

Beachten Sie dies bei Ihrer Terminplanung, insbesondere bei zeitkritischen Vorgängen wie zum

Beispiel der fristgerechten Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Rechnungswesen-

Abrufe, die gleichzeitig eingereicht werden, beziehen sich auf die zuletzt verarbeiteten Daten,

so dass die Auswertungen aktuell sind.

Verarbeitungsordnung bei Datenübermittlung beachten

Haben Sie für einen Mandantenbestand gleichzeitig Vorläufe mehrerer

Verarbeitungsordnungen, zum Beispiel monatliche FIBU-Vorläufe und Änderungen der FIBU-

Stammdaten und / oder ANLAG / Änderung individuelle Kontenfunktionen ins DATEV-

Rechenzentrum gesendet und nehmen gleichzeitig an der Datenübermittlung der

Umsatzsteuer-Voranmeldung teil und Sie senden mit den Vorläufen gleichzeitig einen

Bilanzabruf, werden Ihre Buchungsvorläufe auf Grund der Verarbeitungsordnungen und der

Verarbeitungszeiten im DATEV-Rechenzentrum einen Verarbeitungslauf später als gesendet

verarbeitet.

Ursache: Zusammengehörige Daten, zum Beispiel FIBU-Kontenfunktionen und Buchungen

werden für die Verarbeitung im DATEV-Rechenzentrum in einem Verarbeitungslauf zusam-

mengefasst und bilden beispielsweise die Verarbeitungsordnung 1. Weitere

zusammengehörige Daten werden zur Verarbeitungsordnung 2 zusammengefasst usw. Pro

Verarbeitungslauf im DATEV-Rechenzentrum kann nur eine Verarbeitungsordnung verarbeitet

werden. Senden Sie Daten mehrerer Verarbeitungsordnungen in eine Verarbeitung, werden

diese in späteren Verarbeitungsläufen verarbeitet. Dadurch wird gewährleistet, dass die Daten

im DATEV-Rechenzentrum in der gleichen, korrekten Verarbeitungsreihenfolge wie vor Ort

bearbeitet werden.

Sendedaten rechtzeitig ins Rechenzentrum senden

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Dokument: 0906009 Seite 582 von 608

Damit die Umsatzsteuer-Voranmeldung termingerecht an die Finanzverwaltung übermittelt

werden kann, müssen Sie Ihre Daten entsprechend der Anzahl der Verarbeitungsordnungen in

den Sendedaten rechtzeitig ins DATEV-Rechenzentrum senden. Enthalten die Sendedaten zwei

Verarbeitungsordnungen, müssen die Daten spätestens einen Verarbeitungslauf vor der letzten

Einreichung ins DATEV-Rechenzentrum gesendet werden. Die Daten der ersten

Verarbeitungsordnung werden sofort verarbeitet, die Daten der zweiten Verarbeitungsordnung

im nächsten Verarbeitungslauf und damit fristgerecht. Haben Sie mehr als zwei

Verarbeitungsordnungen, senden Sie die Vorläufe entsprechend früher.

Hinweis:

Über den DATEV-Programmbaustein Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung

können Sie prüfen, ob die Umsatzsteuer-Voranmeldung bereit steht und zu welchem Termin

übermittelt wird Fach 6, Kap. 3.4.

Verarbeitungsordnung bei Bilanzabruf

Bilanzabrufe werden mit der letzten Verarbeitungsordnung verarbeitet. Beachten Sie dies bei

Ihrer Terminplanung.

8 Währungsrechnung nutzen

8.1 Währungsrechnung bei DATEV

Durch die fortschreitende Internationalisierung und die Einführung des Euro werden

grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen für immer mehr inländische Unternehmen zum

normalen Geschäftsalltag. Die Aus- und Einfuhr von Gütern und Dienstleistungen innerhalb der

EU oder in/von Drittländer/n nimmt zu und somit fallen in diesen Unternehmen auch mehr

Buchungsbelege an, die in einer fremden Währung erstellt sind. Im Rahmen der

Fremdwährungsrechnung ist zu unterscheiden:

o EU-Währung

o Nicht-EU-Währung

Unter EU-Währung werden alle nationalen Währungseinheiten der EU-Mitgliedstaaten, die den

Euro eingeführt haben, zusammengefasst.

Als Nicht-EU-Währung werden alle Währungen der EU-Mitgliedstaaten, die den Euro nicht

eingeführt haben sowie die Währungen aller anderen Drittstaaten bezeichnet.

8.1.1 Was bedeutet Fremdwährungsfähigkeit bei DATEV?

Die DATEV-Rechnungswesen-Programme sind fremdwährungsfähig Kap. 8.1.3.

Sie können:

o die Basiswährung der Buchführung individuell bestimmen Kap. 8.2.

o Belege in Fremdwährung buchen

o Managementauswertungen in Fremdwährung erstellen

Hinweis:

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Weitere Informationen, zum Beispiel zum Belege buchen bzw. zu Managementauswertungen in

Fremdwährung finden Sie in der DATEV Informations-Datenbank, im Dokument

Fremdwährungsfähigkeit - Unterstützung fremder Währungen in den Programmen

des Rechnungswesens und des Jahresabschlusses, Dokumentnummer 0908313.

Innerhalb der DATEV-Programme des Rechnungswesens muss eine Basiswährung definiert

sein. Die Basiswährung wird pro Mandant in den einzelnen Programmen in den

Mandantendaten festgelegt, zum Beispiel EUR.

Im DATEV-Programm Finanzbuchführung erfolgt die Definition der gewünschten

Basiswährung durch die Angabe des entsprechenden Währungskennzeichens (WKZ) in den

Mandantendaten | FIBU | Basisprogrammdaten nach internationalem Standard (ISO

3166) Fach 2, Kap. 3.2.

Die fremdwährungsfähigen DATEV-Programme des Rechnungswesens bieten Ihnen

zusätzlichen Komfort bei der Erfassung von Fremdwährungsbelegen (Eingabewährung) und

Fremdwährungsbeträgen, die über die Kurseingabe in die Basiswährung umgerechnet werden

können. Die entsprechenden Fremdwährungsinformationen werden gespeichert und auf den

Auswertungen dokumentiert.

Tipp: Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, zum Beispiel für Betriebsstätten und

selbständige Tochterunternehmen im Inland mit Berichtspflicht an ausländische Unternehmen,

bestimmte Auswertungen, zum Beispiel der BWA, Kostenrechnung, Bilanz und

Anlagenbuchführung, in einer von der Basiswährung abweichenden Währung zu erstellen.

Folgende Belegerfassung bzw. Ausgabe von Auswertungen ist in einer von der Basiswährung

abweichenden Währung möglich:

Basiswährung Belegerfassung Auswertungen

WKZ Bezeichnung zusätzlich möglich in zusätzlich erhältlich in

DEM 1) Deutsche Mark EUR, EU-/Nicht-EU-Währung 5) EUR, EU-/Nicht-EU-Währung 6)

EUR 2) Euro EU-/Nicht-EU-Währung 5) EU-/Nicht-EU-Währung 6)

ATS, BEF, FIM, ... Sonstige EU-Währung 3) EUR, EU-/Nicht-EU-Währung 5) EUR, EU-/Nicht-EU-Währung 6)

DKK, GBP, CAD, ... Nicht-EU-Währung 4) EUR und EU-Währung 5) EUR und EU-Währung 6)

1) Standardeinstellung bis 31.12.2001

2) Standardeinstellung ab 1.01.2002

3) Ab dem Wirtschaftsjahr 2002 ist für diese Länder generelle Basiswährung der Euro.

4) Vollständige Übersicht siehe WährungstabelleKap. 8.1.2

5) DEM und sonstige EU-Währungen zulässig bis Belegdatum 30.06.2002

6) Bei Umrechnung in eine Nicht-EU-Währung ist eine Kurseingabe erforderlich

Hinweis:

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Dokument: 0906009 Seite 584 von 608

Bei Belegerfassung ist das Umrechnen in die Basiswährung nur möglich für Geschäftsvorfälle

mit einem Belegdatum ab dem 01.01.1999. Alle Geschäftsvorfälle mit Belegdatum vor dem

01.01.1999 sind in der Basiswährung zu erfassen.

Achtung:

Ab Belegdatum 1.07.2002 EU-Währungen nicht mehr zulässig!

Ab Belegdatum 1.07.2002 ist als Belegwährung nur noch EUR (Euro) oder eine Nicht-EU-

Währung zulässig. Erfassen Sie als Belegwährung im Buchungssatz eine EU-Währung der EU-

Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben, wird der gesamte Buchungssatz abgelehnt!

Hinweis:

Alle Auswertungen werden standardmäßig in der von Ihnen erfassten Basiswährung erstellt.

Um eine Auswertung abweichend von der Basiswährung zu erhalten, müssen Sie die

Auswertungswährung ändern und ggf. den notwendigen Umrechnungskurs ergänzen.

Achtung:

Keine Umrechnung zwischen zwei Nicht-EU-Währungen!

Haben Sie als Basiswährung eine Nicht-EU-Währung erfasst und fordern Auswertungen in einer

weiteren Nicht-EU-Währung an, wird Ihre Eingabe abgelehnt! Das gilt analog für die

Belegerfassung.

8.1.2 Mögliche Basiswährungen sind...

Erstmals ab Wirtschaftsjahr 1999 möglich

EUR = Euro

Nur für Wirtschaftsjahre bis einschließlich 2001 möglich

DEM = Deutsche Mark (Standardeinstellung), ATS = Österreichische Schilling, BEF =

Belgische Franc, FIM = Finnmark, FRF = Französische Franc, ESP = Spanische

Pesetas, GRD = Griechische Drachmen, IEP = Irische Pfund, ITL = Italienische Lire,

LUF = Luxemburgische Franc, NLG = Holländische Gulden und PTE = Portugiesische

Escudos.

Für diese nationalen Währungen der elf EWU-Teilnehmerländer ist ab dem

Wirtschaftsjahr 2002 generelle Basiswährung der EUR (Euro).

Nur für Wirtschaftsjahre bis einschließlich 31.12.2008 möglich

SKK = Slowakische Krone

Für die Slowakei als weiteres EWU-Teilnehmerland ist ab dem 1.01.2009 generelle

Basiswährung der EUR (Euro). Gleichzeitig ist die slowakische Krone (SKK) als

Belegwährung nicht mehr möglich. Der fixierte Umrechnungskurs ist 1,00 Euro =

30,1260 SKK. Für Wirtschaftsjahre bis einschließlich 31. Dezember 2008 ist die

slowakische Krone (SKK) möglich.

Nur für Wirtschaftsjahre bis einschließlich 31.12.2007 möglich

CYP = Zypriotisches Pfund

MTL = Maltesische Lira

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Dokument: 0906009 Seite 585 von 608

Für Zypern und Malta als weitere EWU-Teilnehmerländer ist ab dem 1.01.2008

generelle Basiswährung der EUR (Euro). Gleichzeitig sind das zypriotische Pfund

(CYP) und die maltesische Lira (MTL) als Belegwährung nicht mehr möglich. Die

fixierten Umrechnungskurse sind für Zypern 1,00 Euro = 0,585274 CYP und für Malta

1,00 Euro = 0,429300 MTL. Für Wirtschaftsjahre bis einschließlich 31. Dezember 2007

sind das zypriotische Pfund (CYP) und die maltesische Lira (MTL) möglich.

Nur für Wirtschaftsjahre bis einschließlich 31.12.2006 möglich

SIT = Slowenischer Tolar

Für Slowenien als weiteres EWU-Teilnehmerland ist ab dem 1.01.2007 generelle

Basiswährung der EUR (Euro). Gleichzeitig ist der slowenische Tolar (SIT) als

Belegwährung nicht mehr möglich. Der fixierte Umrechnungskurs ist 1,00 Euro =

239,640 SIT. Für Wirtschaftsjahre bis einschließlich 31. Dezember 2006 ist der

slowenische Tolar (SIT) möglich.

Nationale Währungseinheiten der EU-Mitgliedstaaten, die nicht den Euro

eingeführt haben

BGN = Bulgarischer Lewa, CZK = Tschechische Krone, DKK = Dänische Krone, EEK =

Estnische Krone, GBP = Britische Pfund, HUF = Ungarische Forint, LTL = Litauische

Litas, LVL = Lettische Lats, PLN = Polnische Zloty, RON = Rumänischer Leu und SEK

= Schwedische Krone.

Währungseinheiten von Drittländern

CAD = Kanadische Dollar, CHF = Schweizer Franken, JPY = Japanische Yen, CNY =

Chinesische Renminbi, USD = US Dollar ...

Die vollständige Übersicht der Währungen finden Sie in der Währungstabelle unter

Extras | Fremdwährung | Währungstabelle:

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Dokument: 0906009 Seite 586 von 608

8.1.3 Fremdwährungsfähige DATEV-Programme des Rechnungswesens

DATEV-Programm Windows Definition1) Erfassung2) Auswertung

Kanzlei-Rechnungswesen ab Version 2.0 3.0 3.0

Rechnungswesen ab Version 2.0 3.0 3.0

NESY ab Version 1.0 1.0 --

ANLAG ab Version 2.0 3.0 3.0

Kostenrechnung ab Version 2.0 3.0 3.0

Rechnungswesen-Archiv-DVD X X --

FIBU Rechenzentrum X X --

BWA Rechenzentrum X -- X

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Dokument: 0906009 Seite 587 von 608

JAHR Rechenzentrum X -- X

1) Die Anwendung unterstützt die Definition von Fremdwährungen als Basiswährung

2) Die Anwendung unterstützt die Erfassung von Belegen in Fremdwährung, speichert die

Fremdwährungsinformationen und dokumentiert diese auf den Auswertungen

8.2 Basiswährung der Buchführung

Als Basiswährung gilt bei DATEV die Währungseinheit, die im Programmsystem zur

Berechnung, Speicherung und Fortschreibung von Werten eingesetzt wird.

Hinweis:

Es erfolgt dadurch keine Unterstützung bei der Sprachausgabe auf den Auswertungen und den

gesetzlichen Besonderheiten von ausländischen Buchführungssystemen, zum Beispiel bei den

Umsatzsteuersätzen und Kontenrahmen.

Achtung:

Amtliche Formulare nur in EUR!

Amtliche Formulare, wie die Umsatzsteuer-VoranmeldungFach 6 und die

Zusammenfassende MeldungFach 7, werden nur in der Basiswährung EUR erstellt.

Basiswährung umstellen

Bei einem Wechsel der Basiswährung müssen Sie bei DATEV die drei Basiswährungskreise

Finanzbuchführung - inkl. BWA, OPOS, Bilanz - Kostenrechnung und

Anlagenbuchführung gleichzeitig auf die neue Währung umstellen. Diese Umstellung führen

Sie immer zeitgleich mit der Jahresübernahme durch.

Ein Wechsel der Basiswährung kann für bestehende Mandantendaten nur im Rahmen der

Jahresübernahme durchgeführt werden. Zum Zeitpunkt der Änderung dürfen noch keine

Buchungen gespeichert sein.

Stellen Sie die Basiswährung um, beachten Sie:

o Sie muss zum Beispiel bei DM auf Euro spätestens ab dem Wirtschaftsjahr 1999

definiert sein.

o Sie wird pro Mandantenbestand festgelegt.

o Sie kann geändert werden, solange noch keine Buchung verarbeitet ist.

o In jedem Fall müssen die DATEV-Programme im betrieblichen Rechnungswesen zum

gleichen Wirtschaftsjahr umgestellt werden.

Hinweis:

Sie finden eine Checkliste für die Umstellung der Basiswährung in Ihrer Hilfe im Programm,

zum Beispiel in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen. Wählen Sie ? | Hilfethemen | Index

und geben Sie als Stichwort Basiswährung ein und klicken Sie in der Anzeige der gefundenen

Themen auf das Hilfethema Checklisten für Umstellung der Basiswährung.

Datenaustausch zwischen den DATEV-Programmen

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Dokument: 0906009 Seite 588 von 608

Der Datenaustausch zwischen den DATEV-Programmen ist möglich, wenn

o die beteiligten DATEV-Programme fremdwährungsfähig sind.

o bei allen beteiligten DATEV-Programmen die gleiche Basiswährung eingestellt ist.

Hinweis:

Weitere Informationen finden Sie in der DATEV Informations-Datenbank, im Dokument

Fremdwährungsfähigkeit - Unterstützung fremder Währungen in den Programmen

des Rechnungswesens und des Jahresabschlusses, Dokumentnummer 0908313.

Normen:

AO:146 AO:147

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Dokument: 0906010 Seite 589 von 608

Dok.-Nr.: 0906010

DATEV-Serviceinformation

vom 12.08.2009

Relevant für:

FIBU

Fach 10 - Verzeichnisse

1 Abrechnungsnummern

Stammdatenänderungen und Rechnungswesen-Abrufe werden mit folgenden

Abrechnungsnummern (Abr.-Nr.) auf den Bestätigungsprotokollen aus dem DATEV-

Rechenzentrum protokolliert.

1.1 Stammdaten

Abr.-Nr. 71

Mandanten-Programmdaten (MPD) Fach 2, Kap. 3

Abr.-Nr. 71, Mandant 0

Kanzlei-Programmdaten Fach 2, Kap. 3.4

Abr.-Nr. 72

Konsolidierungsstammdaten UStVA Fach 6, Kap. 5

Abr.-Nr. 98, Mandant 0

Kanzlei-Kontenbeschriftung Fach 2, Kap. 4.2

Abr.-Nr. 99

Individuelle Kontenbeschriftung Fach 2, Kap. 4.1

Abr.-Nr. 1086

Individuelle Funktionen Fach 3, Kap. 1.3

Abr.-Nr. 9901

Mandanten-Adressdaten (MAD) Fach 2, Kap. 2

1.2 Bewegungsdaten

Abr.-Nr. 1 bis 69

Laufende Buchungen Fach 4, Kap. 1.1.2

Abr.-Nr. 1001 bis 1069

Laufende Buchungen Fach 4, Kap. 1.1.2

Abr.-Nr. 2001 bis 2969

Laufende Buchungen automatisch vergeben Fach 4, Kap. 1.1.2

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Dokument: 0906010 Seite 590 von 608

2 Kennziffern

2.1 Mandanten-Adressdaten (MAD) - Abr.-Nr. 9901

Eingaben bei Stammdaten | Mandantendaten | Registerkarte Adressdaten werden bei

Verarbeitung im DATEV-Rechenzentrum unter folgenden Kennziffern (MAD-Kz.) auf den

Bestätigungsprotokollen aus dem Rechenzentrum protokolliert.

Sie finden die Erfassungsliste Mandanten-Adressdaten mit den Kennziffern in Fach 11.

MAD-Kz. 101

Ersteingabe/Änderung Fach 2, Kap. 2.2

MAD-Kz. 102

gültig ab Buchungsjahr (nur bei Änderung) Fach 2, Kap. 2.2

MAD-Kz. 103

Name (15 Stellen) Fach 2, Kap. 2.3.1

MAD-Kz. 104

Unternehmensbezeichnung (36 Stellen) Fach 2, Kap. 2.3.1

MAD-Kz. 105

Zustell-PLZ (bei Sitz in Deutschland) Fach 2, Kap. 2.3.2

MAD-Kz. 106

Ort (30 Stellen) Fach 2, Kap. 2.3.2

MAD-Kz. 107

Straße (36 Stellen) Fach 2, Kap. 2.3.2

MAD-Kz. 108

Länderschlüssel Fach 2, Kap. 2.3.3

MAD-Kz. 109

Unternehmensgegenstand (36 Stellen) Fach 2, Kap. 2.3.1

MAD-Kz. 110

Branchenschlüssel (gültig bis 2005), neuer Branchenschlüssel: MAD-Kz.128Fach 2,

Kap. 2.3.3

MAD-Kz. 111

Gesellschaftsform (gültig bis 1999), weitere Unternehmensformen: MAD-Kz. 124Fach

2, Kap. 2.3.1

MAD-Kz. 116

MAD Groß-/Kleinschreibung Fach 2, Kap. 2.3.3

MAD-Kz. 117

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Dokument: 0906010 Seite 591 von 608

Anrede Fach 2, Kap. 2.3.1

MAD-Kz. 118

Telefonnummer (20 Stellen) Fach 2, Kap. 2.3.2

MAD-Kz. 119

Fax-Nummer (20 Stellen) Fach 2, Kap. 2.3.2

MAD-Kz. 120

Postfachnummer (10 Stellen) Fach 2, Kap. 2.3.2

MAD-Kz. 121

Postfach-PLZ (bei Abweichung von Zustell-PLZ) Fach 2, Kap. 2.3.2

MAD-Kz. 122

Nationalitätskennzeichen Bestimmungsland (bei Sitz im Ausland) Fach 2, Kap. 2.3.2

MAD-Kz. 123

Auslands-PLZ (bei Sitz im Ausland) Fach 2, Kap. 2.3.2

MAD-Kz. 124

Unternehmensform (gültig ab 2000) Fach 2, Kap. 2.3.1

MAD-Kz. 125

Internet E-Mail (40 Stellen) Fach 2, Kap. 2.3.2

MAD-Kz. 126

Internet URL (40 Stellen) Fach 2, Kap. 2.3.3

MAD-Kz. 127

Mobiltelefon (20 Stellen) Fach 2, Kap. 2.3.2

MAD-Kz. 128

Branchenschlüssel (gültig ab 2006) Fach 2, Kap. 2.3.3

2.2 Mandanten-Programmdaten (MPD) - Abr.-Nr. 71

Eingaben bei Mandantendaten | Stammdaten unter den Registerkarten FIBU und BWA

werden bei der Verarbeitung im DATEV-Rechenzentrum unter folgenden Kennziffern (MPD-Kz.)

auf den Bestätigungsprotokollen aus dem Rechenzentrum protokolliert.

Sie finden die Erfassungsliste Mandanten-Programmdaten mit Kennziffern in sachlogischer

Reihenfolge in Fach 11.

MPD-Kz. 101

Ersteingabe/Änderung Fach 2, Kap. 3.2

MPD-Kz. 102

USt-Artenschlüssel Fach 2, Kap. 3.2

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Dokument: 0906010 Seite 592 von 608

MPD-Kz. 103

Standardkontenrahmen (SKR) Fach 2, Kap. 3.2

MPD-Kz. 104

BWA-Form Fach 2, Kap. 3.8

MPD-Kz. 105

Wareneinsatz Fach 2, Kap. 3.8

MPD-Kz. 106

Werteermittlung Vorjahr/BWA-Ausgabezeitpunkt Fach 2, Kap. 3.8

MPD-Kz. 107

Kanzlei-Kontenbeschriftung Fach 2, Kap. 4.2.2

MPD-Kz. 108

Verdichtung von Buchungszeilen Fach 2, Kap. 3.6.1

MPD-Kz. 109

Ende des Rumpfwirtschaftsjahres Fach 2, Kap. 3.2

MPD-Kz. 110

Beginn des abweichenden Wirtschaftsjahres Fach 2, Kap. 3.2

MPD-Kz. 111

Inhalt Summen- und Saldenliste Fach 2, Kap. 3.7.2

MPD-Kz. 112

Finanzamts-Nummer Fach 2, Kap. 3.3.1

MPD-Kz. 113

Steuernummer Fach 2, Kap. 3.3.1

MPD-Kz. 120

Konsolidierungs-Kennzeichen UStVA Fach 2, Kap. 3.3.3

MPD-Kz. 121

Unterdrücken Einzel-UStVA Fach 2, Kap. 3.3.3

MPD-Kz. 124

Rückübertragung Umsatzsteuer-Protokolle Fach 2, Kap. 3.3.2

MPD-Kz. 128

Berateradresse im Mitwirkungsvermerk UStVA, USt 1/11 und ZM Fach 2, Kap. 3.3.1

MPD-Kz. 129

Abweichende Anrechnung USt 1/11-Betrag Fach 2, Kap. 3.3.1

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Dokument: 0906010 Seite 593 von 608

MPD-Kz. 130

Fristverlängerung bei Datenübermittlung für UStVA und ZM Fach 2, Kap. 3.3.4

MPD-Kz. 131

Einverständnis zur Datenübermittlung UStVA und USt 1/11 Fach 2, Kap. 3.3.4

MPD-Kz. 132

Guthabengrenze mit sofortiger Übermittlung der UStVA Fach 2, Kap. 3.3.4

MPD-Kz. 133

Verrechnungswunsch bei Überschuss UStVA-Datenübermittlung Fach 2, Kap. 3.3.4

MPD-Kz. 134

Unterdrücken Formularausgabe UStVA, USt 1/11 und ZM bei Nicht-Übermittlung Fach 2,

Kap. 3.3.4

MPD-Kz. 135

Unterdrücken automatische Datenübermittlung UStVA Fach 2, Kap. 3.3.4

MPD-Kz. 137

Protokollausgabe bei Datenübermittlung UStVA und USt 1/11 Fach 2, Kap. 3.3.4

MPD-Kz. 152-154

Datenübermittlung an externe Partner, siehe Handbuch Branchenlösungen

MPD-Kz. 160

USt-IdNummer des Mandanten Fach 2, Kap. 3.3.5

MPD-Kz. 161

Zusammenfassende Meldung (ZM) Fach 2, Kap. 3.3.5

MPD-Kz. 162

ZM-Datenübermittlung Fach 2, Kap. 3.3.5

MPD-Kz. 164

Rückübertragung Protokolle zur ZM Fach 2, Kap. 3.3.5

MPD-Kz. 165

Anzahl der Auswertungen zur ZM Fach 2, Kap. 3.3.5

MPD-Kz. 170

LOHN-Übernahme Fach 2, Kap. 4.1.2

MPD-Kz. 180

Eingabe Sachkontolänge Fach 2, Kap. 3.2

MPD-Kz. 200

Kontenausgabe Fach 2, Kap. 3.6.1

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Dokument: 0906010 Seite 594 von 608

MPD-Kz. 203

Wiederkehrende Buchungen Fach 2, Kap. 4.1.2

MPD-Kz. 204

Eingabe individueller Funktionen Fach 2, Kap. 3.5

MPD-Kz. 210-236

Analog MPD-Kz. 104-106

MPD-Kz. 240

Übernahme Debitoren-/Kreditoren-Beschriftung nach OPOS Fach 2, Kap. 4.3

MPD-Kz. 260

Kontenbeschriftungen in Groß-/Kleinschreibung Fach 2, Kap. 4.1.2

MPD-Kz. 261

Bestätigung der eingereichten individuellen Kontenbeschriftungen (Abr.-Nr. 99JJ und

189JJ) Fach 2, Kap. 4.1.2

MPD-Kz. 304

Rückübertragung Verarbeitungsprotokolle/Fehlerprotokolle Fach 2, Kap. 3.7.1

MPD-Kz. 315

Rückübertragung Stammdaten-Protokolle Fach 2, Kap. 3.7.1

MPD-Kz. 323

Anzahl Stammdaten-Protokolle Fach 2, Kap. 3.7.3

MPD-Kz. 324

Anzahl USt-Auswertungen Fach 2, Kap. 3.7.3

MPD-Kz. 325

Ausgabezeitpunkt der Summen- und Saldenliste Fach 2, Kap. 3.7.2

MPD-Kz. 326

Anzahl der Grundauswertungen Fach 2, Kap. 3.7.3

MPD-Kz. 327

Ausgabe von Konten auf Papier Fach 2, Kap. 3.6.1

MPD-Kz. 338

Ausgabeformat von Konten Fach 2, Kap. 3.6.1

MPD-Kz. 400

Basiswährung Fach 2, Kap. 3.2 und Währungsrechnung bei DATEV Fach 9, Kap. 8

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Dokument: 0906010 Seite 595 von 608

2.3 Kanzlei-Stammdaten - Abr.-Nr. 71, Mandant 0

Eingaben zu Kanzlei-Stammdaten werden bei der Verarbeitung im DATEV-Rechenzentrum

wie folgt protokolliert.

Kanzlei-Kz. 103

Kanlei-Basis-Standardkontenrahmen Fach 2, Kap. 3.4.1

Kanzlei-Kz. 180

Kanlei-Sachkontolänge Fach 2, Kap. 3.4.1

2.4 Konsolidierungsstammdaten - Abr.-Nr. 72

Eingaben zur Konsolidierung unter Stammdaten | Konsolidierungskreis werden bei

Verarbeitung im DATEV-Rechenzentrum wie folgt protokolliert.

Konso-Kz. 101

Ersteingabe/Änderung/Löschung Konso-Kreis UStVA Fach 6, Kap. 5.3

Konso-Kz. 102

Rückübertragung Prüfprotokoll UStVA Fach 6, Kap. 5.3

Konso-Kz. 105

Beraternummer Konso UStVA Fach 6, Kap. 5.3

Konso-Kz. 106

Mandantennummer Konso UStVA Fach 6, Kap. 5.3

3 Glossar

Begriff Erklärung

AB Konten nur auf Abruf, sortiert nach Belegdatum

(Zeichen für Konten nur auf Abruf)

Abr.-Nr. Abrechnungsnummer

ACLTM

Audit Command LanguageTM

ACL und das ACL-Logo sind angemeldete Marken der ACL Services Ltd., 1550 Alberni Street,

Vancouver BC, Kanada, 2004.

(In Verbindung mit den DATEV-Softwarelösungen zur digitalen Datenanalyse mit ACL bietet DATEV

das Know-how des Weltmarktführers im Bereich der digitalen Datenanalyse an. Prüfroutinen können

auf Knopfdruck durchgeführt werden.)

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Begriff Erklärung

a. F. alte Fassung

AfA Absetzung für Abnutzung

AM

Automatische Mehrwertsteuerrechnung

Konten nur auf Abruf, sortiert nach Vorlauf-Monat

(Zeichen für Konten nur auf Abruf)

Anw. Anwendungsnummer

ANZ Anzahl verdichtete/geraffte Adressen und Statistiken

AO Abgabenordnung

Application Service Providing

(Bereitstellung DATEV-Software und MS-Office im DATEV-RZ)

AV Automatische Vorsteuerrechnung

B Berichtigungsschlüssel

BAFin Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht

BGBl Bundesgesetzblatt

BIC

Bank Identifier Code

(Der BIC hat 8 oder 11 Stellen und ist wie folgt aufgebaut: bank code = 4 Stellen Alphazeichen frei

gewählt; country code = 2 Stellen Alphazeichen, ISO-Code des Landes; location code = 2 Stellen

alphanumerisch zur Ortsangabe; branch code = wahlweise 3 Stellen alphanumerisch zur

Bezeichnung von Filialen.

Jeder SWIFT-Teilnehmer hat seinen eigenen BIC. Diese Codes sind nach ISO 9362 genormt und

SWIFT ist von ISO als die "registration authority" für die Umsetzung der Norm benannt worden.)

BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

(Zusammenfließen von IFRS mit HGB, in Kraft getreten am 29.05.2009)

BKB Betriebswirtschaftlicher Kurzbericht

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Dokument: 0906010 Seite 597 von 608

Begriff Erklärung

Blog Kurzform für Weblog

(Interaktive Online-Tagebücher, in denen auch diskutiert werden kann.)

BRANCHEN DATEV-Branchenlösungen

BU Berichtigungs-/Umsatzsteuerschlüssel

BWA DATEV Betriebswirtschaftliche Auswertungen

CD CompactDisc

CD-ROM CompactDisc (Read-Only Memory)

CeBIT Centrum für Büro- und Informations-Technik

(Fachmesse der Informations- und Telekommunikationsindustrie)

Cl-S Client-Server

(Netzwerk, in dem PC und Server miteinander kommunizieren)

DASS DATEV-Anwendungssteuerungssystem

DATEV asp DATEV-Softwarenutzung mit MS-Office auf WTS-Basis

(Komplette DV-Auslagerung der Kanzlei möglich)

DATEV net DATEV geschützter Internet-Zugang über ISA in Nürnberg

(DATEV-Dienstleistungsangebot für Internet-Zugang)

DATEV nsm DATEV Netz- und System-Management

(Serviceangebot der DATEV für die Kanzlei-DV)

DATEV online Eine geschlossene Einwahlplattform, mit der alle auf Internet-Technik basierenden Angebote der

DATEV genutzt werden können. DATEV-spezifisches Internet-Angebot unter http://www.datev.de

DATEV room

Ermöglicht den einfachen Austausch großer Datenmengen über das Internet. Mit DATEV room

schaffen Sie eine Kommunikationsplattform, die es Ihrer Kanzlei erlaubt, standort- und

zeitunabhängig mit Mandanten und Geschäftspartnern zusammen zu arbeiten, abgesichert durch die

DATEV-SmartCard.

DATEV vpn Alternative Zugangstechnik zu DATEV online.

Mit DATEV vpn und einem Provider Ihrer Wahl nutzen Sie das DATEV-Rechenzentrum mit DSL-

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Dokument: 0906010 Seite 598 von 608

Begriff Erklärung

Geschwindigkeit.

(Berechnet wird das Datenübertragungsvolumen, nicht die Zeit)

DESY DATEV Erfassungs- und Kommunikationssystem

(Pflege, Wartung und Support wurde zum 30.06.2008 eingestellt.)

DFÜ Datenfernübertragung

DFV Datenfernverarbeitung

DIV Diverse Gegenkonten (bei Verdichtung, Raffung)

DIZ DATEV-Informationszentrum

D/K Debitoren/Kreditoren

DMS Dokument Management System

DPR Deutsche Prüfstelle für Rechnungswesen

DStI Deutsches Steuerberaterinstitut

DÜ Datenübermittlung

DV Datenverarbeitung

DVD Digital Versatile Disc

E Einreichungskonten

(Zeichen für Konten je Einreichung)

EB Eröffnungsbilanz

EDV Elektronische Datenverarbeitung

EHUG

Eintragung ins elektronische Handels- und Unternehmensregister

(Offenlegungspflichtige Unternehmen müssen ihre Jahresabschlüsse an den elektronischen

Bundesanzeiger senden. Mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen ist es möglich, die Daten direkt an den

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Dokument: 0906010 Seite 599 von 608

Begriff Erklärung

elektronischen Bundesanzeiger zu übermitteln. Verschiedene Übermittlungswege sind möglich, die

beste Variante: Übermittlung über das DATEV-Rechenzentrum.)

ELSTER ELektronische STeuerERklärung

(Von der Finanzverwaltung geschaffene Wege zur elektronischen Übermittlung von Steuerdaten)

E-Mail Electronic Mail

(elektronische Post)

EPS Encapsulated Post Script

ESt/LSt DATEV Einkommensteuererklärung/Lohnsteuerjahresausgleich

F Allgemeine Funktion

FA Finanzamt

FIBU DATEV Finanzbuchführung

FTP File Transfer Protokoll

(Medium für die Übertragung von Dateien)

GDPdU

Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen

(Seit 01.01.2002 hat der Betriebsprüfer das Recht, bei Betriebsprüfungen auf die Firmen-EDV

zuzugreifen. Wesentliche Grundlage für den Datenzugriff bei der Außenprüfung sind die §§ 146 Abs.

5, 147 Abs. 2, 5, 6 und 200 Abs. 1 AO und die "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit

digitaler Unterlagen (GDPdU)".)

GIF Graphics Interchange Format

G. u. V. Gewinn- und Verlustrechnung

GWG Geringwertige Wirtschaftsgüter

H Haben

HBCI Home Banking Computer Interface

HF Hauptfunktion

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Begriff Erklärung

HGB Handelsgesetzbuch

HOGA Hotel- und Gaststättenverband

HÜ Hauptabschlussübersicht

I Individuelle Funktion

IBAN

International Banking Account Number

(Weltweit gültige Kennung für Ihr Bankkonto)

Die IBAN ist maximal 34 Stellen, fortlaufend, alphanumerisch:

LAPPBBBBBBBBBBBBBBBKKKKKKKKKKKKKKK (= elektronisches Format): LA = 2-stelliger ISO-

Ländercode; PP = 2-stellige Prüfziffer (variabel); BBBBBBBB = 8-stellige Bankleitzahl (gilt für

Deutschland); KKKKKKKKKK = 10-stellige Kontonummer (gilt für Deutschland - kürzere

Kontonummern werden in der Regel, muss aber nicht, durch führende Nullen auf 10 Stellen

aufgefüllt). Auf Papier wird die IBAN zwecks leichterer Les- und Erfassbarkeit in getrennten Blöcken

zu je vier Stellen dargestellt, zusätzlich wird die Bezeichnung "IBAN" vorangestellt: IBAN LAPP BBBB

BBBB BBBB BBBK KKKK KKKK KKKK KK.

Sie identifiziert ein Bankkonto weltweit nach ISO 13616 und ist auf dem Kontoauszug des jeweiligen

Inhabers des Kontos ausgewiesen. Bei der Verwendung einer selbst generierten IBAN die falsch ist,

ist bei der Rückabwicklung mit erhöhten Kosten zu rechnen. Die IBAN wird von der

erstdurchführenden Bank auf Richtigkeit überprüft. Für Deutschland wurde eine einheitliche Länge

von 22 Stellen vereinbart, zum Beispiel für die Commerzbank:

DE92760400610012345678.

IDEA

Interactive Data Extraction and Analyses

(Offizielle Software der Finanzverwaltung für die digitale Prüfung nach den GDPdU von der Firma

Audicon GmbH in Deutschland bzw. CaseWare International Inc. in Canada.)

Diese Software darf ausschließlich auf den Rechnern der Außenprüfer bzw. der Finanzverwaltung

installiert werden.

IfH Institut für Handelsforschung

IFRS International Financial Reporting Standards

IFRS for PE IFRS for Private Entities

IKS Individuelle/Kanzlei/Standardkontenfunktionen

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Dokument: 0906010 Seite 601 von 608

Begriff Erklärung

Internes Kontrollsystem

IND Individuelle Anwendung

ISA Internet Service Area

(DATEV-Sicherheitsinfrastruktur für den Internet-Zugang)

ISP Internet Service Provider

IT Informationstechnologie

JAHR DATEV Jahresabschluss

JJ Jahresangabe (zweistellig)

JVZ Jahresverkehrszahlen

JÜ Jahresübernahme

K Kontenkreis, Gruppenkennziffer

Kanzleifunktion

KAN Kanzleianwendung

KER Kurzfristige Erfolgsrechnung

KG Kontengruppe

Kommanditgesellschaft

K-MVZ Konten-Monatsverkehrszahlen

KONSO Konsolidierte Anwendung

KORR. Korrektur

KOST DATEV Kosten- und Ergebnisrechnung

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Dokument: 0906010 Seite 602 von 608

Begriff Erklärung

Kto. Konto

KU Keine Umsatzsteuerrechnung

Kz. Kennziffer

LAN Local Area Network

LEA DATEV Leistungsanalyse, Rechnungsübersicht

(statistische Auswertungen über die DATEV-Rechnungen)

LuF Land- und forstwirtschaftliche Betriebe

M Mehrwertsteuerrechnung

Monatskonten (Zeichen für monatliche Kontenausgabe)

AB Konten nur auf Abruf, sortiert nach Belegdatum

(Zeichen für Konten nur auf Abruf)

MAD Mandanten-Adressdaten

MM Monatsangabe (zweistellig)

MODEM Modulator/Demodulator

MoMiG Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (in Kraft

getreten am 01.11.2008)

MPD Mandanten-Programmdaten

MVZ Monatsverkehrszahlen

MwSt Mehrwertsteuer

n. F. neue Fassung

NESY DATEV Neutrales Erfassungssystem der Finanzbuchführung

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Dokument: 0906010 Seite 603 von 608

Begriff Erklärung

(mit bzw. ohne DATEV-Systemumgebung einsetzbar)

Nkz Namenskennzeichen

NSM Netz- und System-Management

(siehe DATEV nsm)

OFD Oberfinanzdirektion

OLE

Objekt Linking and Embedding

Objekte können unter Windows aus einem Programm in Dokumente eines anderen Programms

eingebettet werden.

OPOS DATEV Offene-Posten-Buchführung

P. Paragraf

PC Personal-Computer

PDF Portable Document Format

Ein Dateiformat von Adobe

PIN Persönliche Identifikationsnummer

(engl: personal identification number)

PN Primanota

PV Programmverbindung

R Reservierte Konten

(Buchungssperre)

RZ DATEV-Rechenzentrum

(DATEV eG, Nürnberg)

S

Soll

Sammelfunktion (bei Sammelkonten)

Standardfunktion

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Dokument: 0906010 Seite 604 von 608

Begriff Erklärung

SCSI Small Computer System Interface

(Schnittstelle für den Anschluss von Peripheriegeräten)

SD Stammdaten

S/H Soll/Haben

SIM

Subscriber Identity Module

(Das SIM ist ein kleiner Prozessor mit Speicher. Die SIM-Karte ist eine Chipkarte, die in ein

Mobiltelefon eingesteckt wird und zur Identifikation des Nutzers im Netz dient. Es ist durch eine

veränderbare PIN vor unbefugter Benutzung geschützt.)

SKR DATEV-Standardkontenrahmen

Social Software

Bezeichnung für Web-Sites, die die gegenseitige Vernetzung unterstützen, zum Beispiel Blogs und

Wikis.

(Software, die nicht funktioniert, wenn niemand mitmacht. Ward Cunningham).

SQL Structure Query Language

(Strukturierte Abfragesprache für relationale Datenbanken)

STAND Standardanwendung

SSFP Schnittstellenfunktionsplan

StADÜV Steueranmeldungs-Datenübermittlungs-Verordnung

StBGebV Steuerberatergebührenverordnung

Su Summe

SUSA Summen- und Saldenliste

SWIFT Code

Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications

(Gesellschaft für die Telekommunikation zwischen Banken weltweit)

Träger der Gesellschaft mit Sitz in La Hulpe, Belgien, sind die Banken selber. Anteilseigner oder

members (und Stimmberechtigte im Verhältnis des generierten Nachrichtenvolumens) konnten

bislang nur Banken sein.

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Dokument: 0906010 Seite 605 von 608

Begriff Erklärung

Im März 2000 wurde entschieden, dass auch einige Teilnehmer aus der Kategorie andere

Finanzinstitute wie Broker, Investmenthäuser, Börsen und Wertpapierclearer Vollmitglied werden

können.

Über SWIFT wird kein Geld ausgetauscht, sondern nur Nachrichten. Jeder SWIFT-Teilnehmer hat

eine eindeutige Kennung, den so genannten BIC, eine Art internationale Bankleitzahl.

TAN

Transaktionsnummer

(Eine Transaktionsnummer ist ein Einmalpasswort, das vorwiegend im Online-Banking verwendet

wird.)

TCP/IP Transmission Control Protokoll / Internet Protokoll

(Netzwerkprotokoll)

TDE (in) Tausend-Euro

TDM (in) Tausend-DM

Telearbeitsplatz

vpn

Telearbeit mit VPN-Technologie - ein sicherer und schneller Zugangsweg durch das Internet zwischen

dem Telearbeitsplatz und der Kanzlei (siehe auch DATEV vpn).

TM Trademark (Warenzeichen)

TT Tagesangabe (zweistellig)

u. E. unseres Erachtens

URL Uniform Resource Locator

(Adresse für eine Internet-Seite)

USB Universal Serial Bus

USt Umsatzsteuer

UStA Umsatzsteuer-Art

UStBG Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz

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Dokument: 0906010 Seite 606 von 608

Begriff Erklärung

UStE DATEV Umsatzsteuerberechnung und -erklärung

USt-IdNr. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

UStVA Umsatzsteuer-Voranmeldung

V Vorsteuerrechnung

VERD. Verdichtung

VG DATEV Betriebsvergleich

VK, VKZ Verarbeitungskennzeichen

VPN Virtual Private Network

VSt, VorSt Vorsteuer

WE Wareneinsatz

Web 2.0

Der Begriff wurde 2004 von Dale Dougherty geprägt und auf einer Konferenz von Tim O´Reilly,

einem irischen Publizisten, populär gemacht. Web 2.0 ist die Bezeichnung für ein Technologiekonzept

für innovativen Kommunikationsraum und ein Modell für digitale Zusammenarbeit im Internet. Der

Nutzer ist nicht mehr nur Konsument, sondern beteiligt sich aktiv mit eigenen Inhalten und

Kommentaren.

Web-Dienste In der Regel XML-basierte Anwendungen und Dienstleistungen, die anderen Unternehmen oder Usern

im World Wide Web (www) zur Verfügung gestellt werden.

Wiki

Wiki ist hawaiianisch und bedeutet schnell.

(Seitensammlungen im Internet, an denen der Nutzer mitschreiben kann, auch anonym. Wikis

gehören zur Klasse der Social Software.)

Weblog

Website mit personalisierter Information (Blog = Kurzform), die regelmäßig mit Informationen zu

einem bestimmten Thema mit persönlichen Sichtweisen aktualisiert wird. Der Autor eines solchen

Online-Tagebuchs wird oft als Blogger bezeichnet. Der Name ist dabei Programm und wird vom Web-

Server mit aufgezeichnet.

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Dokument: 0906010 Seite 607 von 608

Begriff Erklärung

WJ Wirtschaftsjahr

WTS

Windows Terminal Server

Windows Server mit aktivierten Terminaldiensten. Zwischen den PC-Arbeitsplätzen und den

Terminalservern werden lediglich Tastatur- und Maus-Eingaben sowie Bildschirminhalte übertragen.

WWW World Wide Web (Internet)

XML Extensible Markup Language (erweiterbare Auszeichnungssprache)

Metasprache zur Erstellung von Dokumenten im World Wide Web (www).

Z Zusatzfunktion

ZF Zusatzfunktion

ZM Zusammenfassende Meldung

ZMSD Zentrale Mandanten-Stammdaten-Verwaltung

Normen:

AO:146 AO:147 AO:200

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Dokument: 0906011 Seite 608 von 608

Dok.-Nr.: 0906011

DATEV-Serviceinformation

vom 12.08.2009

Relevant für:

FIBU

Fach 11 - DATEV-Erfassungslisten

Bei Speicherung von Stammdaten im DATEV-Rechenzentrum erhalten Sie

Bestätigungsprotokolle oder Fehlerprotokolle. Auf den Protokollen aus dem Rechenzentrum

werden jeweils Kennziffern mit Schlüsselungswert ausgegeben. In der Erfassungsliste

Mandanten-Programmdaten finden Sie zum Beispiel zu jeder Kennziffer die verschiedenen

Schlüsselungen mit der jeweiligen Bedeutung aufgeführt.

Sie können die folgenden DATEV-Erfassungslisten als Vorlage für die Datenerfassung

verwenden, sie bei Bedarf kopieren oder auch als PDF herunterladen.

Vorlage für die Datenerfassung Mandanten-Adressdaten (PDF-Datei 69 KB)

Gesamtübersicht aller Länder, Nationalitätskennzeichen (PDF-Datei 43 KB)

Vorlage für die Datenerfassung Mandanten-Programmdaten (PDF-Datei 236 KB)

Vorlage für die Datenerfassung Individuelle Funktionen (PDF-Datei 62 KB)

Vorlage für die Datenerfassung Individuelle Funktionen mit Kontonummernerweiterung (PDF-

Datei 69 KB)

Buchungsliste Querformat 1-zeilig, Art.-Nr. 10048 (PDF-Datei 873 KB)

Nicht geholfen? DATEV informieren!

Copyright © DATEV eG

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1) Für diese Länder ist kein internationales Kfz-Kennzeichen bekannt. Hier wurden die Nationalitätskennzeichen entsprechend dem "International Standard" (ISO 3166) gewählt.2) Das Nationalitätskennzeichen wurde hier mit "KM" festgelegt, damit die postalische Anschrift das Land "KOMOREN" enthält. (Die Komoren gehören zu Frankreich, für postalische Zwecke weicht es hier ab.)

GIBRALTAR

GRENADA

GRIECHENLAND

GROSSBRITANNIEN

ALDERNEY

GUERNSEY

INSEL MAN

JERSEY

GUATEMALA

GUINEA

GUINEA-BISSAU

GUYANA

HAITI

HONDURAS

HONGKONG

INDIEN

INDONESIEN

IRAK

IRAN

IRLAND

ISLAND

ISRAEL

ITALIEN

JAMAIKA

JAPAN

JEMEN

JORDANIEN

KAIMANINSELN

KAMBODSCHA

KAMERUN

KANADA

KAP VERDE

KASACHSTAN

KATAR

KENIA

KIRGISTAN

KIRIBATI

KOLUMBIEN

KOMOREN

KONGO

KOREA

KROATIEN

KUBA

KUWAIT

LAOS

LESOTHO

LETTLAND

LIBANON

LIBERIA

LIBYEN

LIECHTENSTEIN

LITAUEN

LUXEMBURG

MACAU

GBZ

WG

GR

GB

GBA

GBG

GBM

GBJ

GCA

RG1GW

GUY

RH

HCA

HK

IND

RI

IRQ

IR

IRL

IS

IL

I

JA

J

ADN

JOR

CAY

K

CAM

CDN1CV

KAS1QAT

EAK

KIS

GAE

CO2

KM

RCB

ROK

HR

C

KWT

LAO

LS

LV

RL

LB

LAR

FL

LT

L

MAC

Nat.-Kennz.

Land

MADAGASKAR

MALAWI

MALAYSIA

MALEDIVEN

MALI

MALTA

MAROKKO

MAURETANIEN

MAURITIUS

MAZEDONIEN

MEXIKO

MIKRONESIEN

MOLDAU

MOLDAWIEN

MONACO

MONGOLEI

MONTSERRAT

MOSAMBIK

MYANMAR

NAMIBIA

NAURU

NEPAL

NEUE HEBRIDEN

NEUKALEDONIEN

NEUSEELAND

NICARAGUA

NIEDERL. ANTILLEN

NIEDERLANDE

NIGER

NIGERIA

NORDJEMEN

NORDKOREA

NORFOLKINSELN

NORWEGEN

OESTERREICH

OMAN

PAKISTAN

PANAMA

PAPUA-NEUGUINEA

PARAGUAY

PERU

PHILIPPINEN

POLEN

PORTUGAL

PUERTO RICO

RUANDA

RUMAENIEN

RUSSLAND

SABAH UND LABUAN

SAINT KITTS AND NEVIS

SALOMONEN

SAMBIA

SAMOA

SAN MARINO

RM

MW

MAL

BIO

RMM

M

MA

RIM

MS

MAK

MEX

FSM

MOL

MD

MC

MOG1MON

MOZ

BUR

SWA

NAU

NEP1NH1NC

NZ

NIC

NA

NL

RN

WAN

YEM

KO

NOR

N

A

MAO

PAK

PA

PNG

PY

PE

RP

PL

P

PUE

RWA

RO

RUS

CNB

SCN

SOL

Z

WS

RSM

Nat.-Kennz.

Land

SANSIBAR

SAINT LUCIA

SAO TOME UND PRINCIPE

SAUDI-ARABIEN

SCHWEDEN

SCHWEIZ

SENEGAL

SEYSCHELLEN

SIERRA LEONE

SIMBABWE

SINGAPUR

SLOWAKISCHE REPUBLIK

SLOWENIEN

SOMALIA

SPANIEN

SRI LANKA

ST. HELENA

ST. VINCENT / GRENADINEN

SUDAN

SUEDAFRIKA

SURINAM

SWASILAND

SYRIEN

TADSCHIKISTAN

TAIWAN

TANSANIA

THAILAND

TOGO

TONGA

TRINIDAD UND TOBAGO

TSCHAD

TSCHECHISCHE REPUBLIK

TUERKEI

TUNESIEN

TURKMENISTAN

TURKS und CAICOSINSELN

TUVALU

UGANDA

UKRAINE

UNGARN

URUGUAY

USBEKISTAN

VANUATA

VATIKANSTADT

VENEZUELA

VEREIN. ARAB. EMIRATE

VEREINIGTE STAATEN

VIETNAM

WEISSRUSSLAND

ZAIRE

ZENTRALAFRIK. REPUBLIK

ZYPERN

EAZ

WL

STP

SAU

S

CH

SN

SY

WAL

ZW

SGP

SK

SLO

SP

E

CL1STH

WV

SUD

ZA

SME

SD

SYR

TAD

RC

EAT

T

TG

TON

TT

CHD

CZ

TR

TN

TUR

TAC1TV

EAU

UA

H

ROU

USB1VU

V

YV

UAE

USA

VN

BY

ZRE

RCA

CY

Nat.-Kennz.

Land

AEGYPTEN

AEQUATORIAL-GUINEA

AETHIOPIEN

AFGHANISTAN

ALBANIEN

ALGERIEN

ANDORRA

ANGOLA

ANTIGUA UND BARBUDA

ARGENTINIEN

ARMENIEN

ASERBAIDSCHAN

AUSTRALIEN

BAHAMAS

BAHRAIN

BANGLADESCH

BARBADOS

BELGIEN

BELIZE

BENIN

BERMUDA

BHUTAN DRUK GAYKHAB

BOLIVIEN

BOSNIEN-HERZEGOWINA

BOTSUANA

BRASILIEN

BRIT. JUNGFERNINSELN

BRUNEI DARUSSALAM

BULGARIEN

BURKINA FASO

BURUNDI

CHILE

CHINA

COOKINSELN

COSTA RICA

COTE D'IVOIRE

CURACAO

DAENEMARK

DOMINICA

DOMINIK. REPUBLIK

DSCHIBUTI

ECUADOR

EL SALVADOR

ERITREA

ESTLAND

FAEROEERER INSELN

FALKLANDINSELN

FIDSCHI

FINNLAND

FRANKREICH

GABUN

GAMBIA

GEORGIEN

GHANA

ET1AEQ

ETH

AFG

AL

DZ

AND

AGO

ANT

RA

ARM

ASE

AUS

BS

BRN

BD

BDS

B

BH

DY

BER

BHT

BOL

BOS

RB

BR1VIR

BRU

BG

HV

RU

RCH

TJ1CK

CR

CI

CU

DK

WD

DOM1DSI

EC

ES1ER

EW

FR

FAL

FJI

FIN

F

GAB

WAG

GEO

GH

Nat.-Kennz.

Land

Gesamtübersicht aller Länder, Nationalitäts-Kennzeichen

Verwendung in den Mandanten-Adressdaten (MAD), Kennziffer 122

Zur Verwendung für eine ausländische Adressangabe (Anschrift) ist das Nat.-Kennzeichen in die Mandanten-Adressdaten (Groß- oder Kleinbuchstaben) einzugeben. Das Land wird dann in der letzen Zeile einer Anschrift (in Großschreibung) ausgegeben. Das Nat.-Kenn-zeichen „D“ für Deutschland ist nicht einzugeben, da hier die Zeile „Land“ nicht ausgegeben wird.

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Mandanten-AdressdatenVorlage für die Datenerfassung

Nkz Mandant

Seite 1

BeraternummerAnw.-Nr.

1 3

Jahr

9

Abr.-Nr.

1 = Ersteingabe2 = Änderung, folgende MAD-Einreichungen sind immer Änderungen

Ersteingabe/Änderung gültig ab Buchungsjahr

9 0 1

nur bei Änderung101 102

103

104

109

Name kurz (15 Stellen)

Unternehmensbezeichnung (36 Stellen)

Unternehmensgegenstand (36 Stellen)

Name und Unternehmensgegenstand

106

Ort (30 Stellen)

Adressangaben

107

Straße (36 Stellen)

bei Sitz in Deutschland

105

Zustell-PLZ

121

Postfach-PLZnur bei Abweichung von der Zustell-PLZ eingeben

120

Postfachnummerin Zweiergruppen (von rechts) getrennt durch Leerstellen eingebenz. B. 1 23, 12 34, 1 23 45 oder 12 34 56

bei Sitz im Ausland

122

Nationalitätskennzeichen Bestimmungsland

123

Auslands-PLZentsprechend den hierzu vorgegebenen Regeln desBestimmungslandes eingeben (Nat.-Kennz. nur in Kz. 122)

120

Postfachnummerentsprechend den hierzu vorgegebenen Regeln desBestimmungslandes eingeben

siehe Rückseite

108

Länderschlüssel Bundesland 01 = Baden-Württemberg02 = Bayern03 = Berlin (ehem. West)04 = Bremen05 = Hamburg06 = Hessen07 = Niedersachsen

08 = Nordrhein-Westfalen09 = Rheinland-Pfalz10 = Saarland11 = Schleswig-Holstein30 = Nordbaden31 = Bremerhaven41 = Berlin (ehem. Ost)

42 = Brandenburg43 = Mecklenburg-Vorpommern44 = Sachsen45 = Sachsen-Anhalt46 = Thüringen

124 112

Unternehmensform Anzahl vollhaft. Gesellschafter1 = Einzelfirma2 = Freiberufler3 = Landw. Betrieb4 = OHG5 = KG6 = Ges. d. bürgerl. Rechts7 = GmbH & Co. KG8 = Sonst. Personenges.9 = GmbH

10 = AG11 = KG a. A.12 = Genossenschaft

13 = Bergrechtliche Gewerkschaft14 = Sonstige15 = Verein16 = Stiftung17 = Gewerbetreibender18 = Partnerschaftsgesellschaft19 = AG & Co. KG20 = Komplementär GmbH21 = Europäische Aktiengesellschaft22 = Körperschaft des öffentlichen Rechts23 = Sonstige jur. Person des privaten Rechts24 = Limited46 = UG (haftungsbeschränkt)

128

Branchenschlüssel (lt. Programm)

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Seite 2

117

Anrede 1 = Herr/Frau/Firma2 = Herrn3 = Frau4 = Fräulein5 = Firma

Löschen von Kennziffer-Inhalten: Alle Kennziffern mit Wert „L“ außer Kz. 101, 102 und 116;Kennziffer 122 nur mit Wert „D“.

Nationalitäts-Kennzeichen, Verwendung in den Mandanten-Adressdaten (MAD), Kennziffer 122

Zur Verwendung für eine ausländische Adressangabe (Anschrift) ist das Nat.-Kennzeichen in die Mandanten-Adressdaten einzugeben. Das Land wird dann in der letzen Zeile einer Anschrift (in Großschreibung) ausgegeben. Das Nat.-Kenn-zeichen „D“ für Deutschland ist nicht einzugeben, da hier die Zeile „Land“ nicht ausgegeben wird.

(Groß- oder Kleinbuchstabe)

6 = Eheleute 7 = Praxis 8 = Kanzlei12 = Büro13 = Bürogemeinschaft

Land

ALBANIEN

ANDORRA

BELGIEN

BOSNIEN-HERZEGOWINA

BULGARIEN

DAENEMARK

ESTLAND

FINNLAND

FRANKREICH

GEORGIEN

GRIECHENLAND

GROSSBRITANNIEN

IRLAND

ISLAND

Land

ITALIEN

KROATIEN

LETTLAND

LIECHTENSTEIN

LITAUEN

LUXEMBURG

MAZEDONIEN

MOLDAWIEN

MONACO

NIEDERLANDE

NORWEGEN

OESTERREICH

POLEN

PORTUGAL

Land

RUMAENIEN

SAN MARINO

SERBIEN UND MONTENEGRO

SCHWEDEN

SCHWEIZ

SLOWAKEI

SLOWENIEN

SPANIEN

TSCHECHISCHE REPUBLIK

UKRAINE

UNGARN

VATIKANSTADT

WEISSRUSSLAND

Nat.-

AL

AND

B

BIH

BG

DK

EST

FIN

F

GEO

GR

GB

IRL

IS

Nat.-

I

HR

LV

FL

LT

L

MK

MD

MC

NL

N

A

PL

P

Nat.-

RO

RSM

YU

S

CH

SK

SLO

E

CZ

UA

H

V

BY

Kennz. Kennz. Kennz.

118

Telefonnummer (20 Stellen)

119

Fax-Nummer (20 Stellen)

116

MAD Groß-/Kleinschreibung MAD werden als Großbuchstaben gedruckt, auch wenn Kleinbuchstaben erfasst wurdenMAD werden so gespeichert und gedruckt, wie sie erfasst wurden

01

==

127

Mobiltelefon (20 Stellen)

125

Internet E-Mail (40 Stellen)

126

Internet URL (40 Stellen)

14 = Erbengemeinschaft

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FIBUMandanten-ProgrammdatenVorlage für die Datenerfassung

Nkz Mandant

2009-01-01 JS - 1 -

bei jeder Eingabe

I. MINDESTEINGABEN

BeraternummerAnw.-Nr.

1 3

Jahr

7 1

Abr.-Nr.

1 = Ersteingabe2 = Änderung

Ersteingabe/Änderung

101

01 = DATEV-Kontenrahmen SKR 0103 = DATEV-Kontenrahmen SKR 03 nach Bilanzrichtlinien-Gesetz04 = DATEV-Kontenrahmen SKR 04 nach Bilanzrichtlinien-Gesetz (Abschlussgliederungsprinzip)(Weitere Kontenrahmen siehe Handbuch FIBU, Fach 2, Kap. 3.2)

G = Soll-Verst. + UStVA monatlichH = Ist-Verst. + UStVA monatlichK = Soll-Verst. + UStVA vierteljährlichL = Ist-Verst. + UStVA vierteljährlichM = Pauschalierer ohne UStVA

(UStVA nur auf Abruf)

Standardkontenrahmen (SKR)

103

erstmalig

102

UStA-SchlüsselA = keine UmsatzsteuerrechnungB = Soll-Versteuerung + UStVAC = Soll-Versteuerung ohne UStVA (UStVA nur auf Abruf) D = Ist-Versteuerung + UStVAE = Ist-Versteuerung ohne UStVA

(UStVA nur auf Abruf)

nur eingeben, wennWirtschaftsjahr nichtmit dem Kalenderjahr übereinstimmt

DEM = Deutsche MarkEUR = Euro

weitere EWU-Währungen:GBP = Britische PfundDKK = Dänische Kronen...Fremdwährungen:USD = US-DollarCHF = Schweizer Franken...

automatische Schlüsselung vor 01.01.2002automatische Schlüsselung ab 01.01.2002

Werte stets zweistellig eingeben0 = Aufhebung

Monat (immer zweistellig)Tag (Monatsletzter)

Ende des Rumpfwirtschaftsjahres

abweichendesWirtschaftsjahr

Währung

109

Beginn abweichendes Wirtschaftsjahr

Basiswährung der Buchführung

110

400

Monat (immer zweistellig)Tag (01)

(Weitere Basiswährungen siehe Handbuch FIBU, Fach 2, Kap. 3.2)

4 = Sachkontolänge 4-stellig, Personenkontolänge 5-stellig automatische Schlüsselung

5 = Sachkontolänge 5-stellig,Personenkontolänge 6-stellig

6 = Sachkontolänge 6-stellig,Personenkontolänge 7-stellig

7 = Sachkontolänge 7-stellig,Personenkontolänge 8-stellig

8 = Sachkontolänge 8-stellig,Personenkontolänge 9-stellig

Kontonummernlänge Eingabe Sachkontolänge

180

0 = Nein/Aufhebung automatische Schlüsselung1 = Ja

Kontenrahmendes Folgejahres

SKR des höheren Jahres bei abweichendem Wirtschaftsjahr

181

Hinweis: Der Wert 1 kann nur auf 0 geändert werden, wenn noch nicht gebucht wurde. Eine Jahresübernahme der Kennziffer 181 ist nicht möglich.

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- 2 -

Fristverlängerung Fristverlängerung bei Datenübermittlung für UStVA und ZM

1300 = nein/Aufhebung1 = ja

0 = nein/Aufhebung1 = ja

Berater-/Mandanten-Nr. des Empfängers

1 = Einverständnis zur Teilnahme an der Konsolidierung9 = Aufhebung

Konsolidierungs-Kennzeichen UStVA

120

Unterdrücken Einzel-UStVA

121

Angaben zurkonsolidierten UStVA

RückübertragungUmsatzsteuer-Protokolle

Rückübertragung Umsatzsteuer-Protokolle

124

0 = ja (Ausgabe Berateradresse) automatische Schlüsselung 1 = nein/Aufhebung

Berateradresse im Mitwirkungsvermerk UStVA, USt 1/11 und ZM

128

II. UMSATZBESTEUERUNG

Finanzamtsangaben

lt. amtlichen Verzeichnissiehe Handbuch FIBU, Fach 2

Eingabe mit Sonderzeichen möglich

Steuernummer

113

Finanzamts-Nr.

112

DÜ-Protokoll, Werte zur UStVA, Protokoll Kz. 26/29 USt (Abr.-Nr. 121), Umsatzsteuer-Erklärung (Abr.-Nr. 171): Fehlerprotokoll, Eingabeprotokoll, Differenzprotokoll und Bereitstellungsprotokoll (Abr.-Nr. 170)

0 = nein/Aufhebung automatische Schlüsselung 1 = Rückübertragung

Anrechnung USt 1/11in UStVA, Kennzahl 39

Abweichende Anrechnung USt 1/11-Betrag

12900 = Nein/Löschung automatische Schlüsselung 01 = Januar02 = Februar03 = März....12 = Dezember

Hinweis: Die Werte 1-12 bezeichnen die Monate (01 immer Januar), Beispiel: Bei abweichendem Wirtschaftsjahres- beginn 01.08.2009 ist Wert 01 = Januar 2010, 03 = März 2010 oder 1. Quartal 2010 ..., 10 = August 2009, 09 = September 2009 oder 3. Quartal 2009.

(1. Quartal)(1. Quartal)(1. Quartal)

(4. Quartal)

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0 = je Einreichung automatische Schlüsselung1 = monatliche automatische Ausgabe2 = nur auf Abruf Sortierung je Monat nach Belegdatum (Blattwechsel je Monat)3 = nur auf Abruf Sortierung nach Belegdatum (Blattwechsel je Konto)

- 3 -

IV. KONTENAUSGABE

WarenverkaufWareneinkaufGeldkonten

Ausgabesteuerungvon Konten

0 = nein/Aufhebung1 = Verdichtung monatlich bzw. pro Einreichung2 = Verdichtung tageweise

Verdichtung von Buchungszeilen auf Konten

108

Kontenausgabe

200

III. KONTENRAHMEN

Eingabe individueller oder/und Zugriff auf KanzleifunktionenKontenfunktionen

Kontenbeschriftung für Kanzlei-Kontenrahmen0 = nein/Aufhebung automatische Schlüsselung1 = ja (Eingabe mit Abr.-Nr. 98JJ)

Kontenbeschriftungen in Groß-/Kleinschreibung

260

Kanzlei-Kontenbeschriftung

107

Übernahme Debitoren-/Kreditoren-Beschriftung nach OPOS

240

204

Bestätigung der eingereichten individuellen Kontenbeschriftungen (Abr.-Nr. 99JJ und 189JJ)

2610 = nein/Aufhebung automatische Schlüsselung1 = ja (Bestätigungsprotokoll)

0 = nein/nur Großbuchstaben automatische Schlüsselung1 = ja (Ausgabe in gespeicherter Form)

Individuelle Funktion

Kanzlei-Funktion

0 = nein/Aufhebung automatische Schlüsselung1 = ja

0 = nein/Aufhebung1 = ja

0 = nein/Aufhebung1 = Teilnahme an Datenübermittlung ZM

Angaben zumUSt-Binnenmarkt-gesetz

USt-IdNummer des Mandanten

162

Anzahl Auswertungen/Protokolle zur ZM

ZM-Datenübermittlung

1651 = einfach bis9 = neunfach"3" = automatische Schlüsselung

164

Zusammenfassende Meldung (ZM)

1611 = vierteljährlich automatische Schlüsselung2 = jährlich (bei deutscher USt-IdNr.)3 = nur auf Abruf

160 0 = nein/Aufhebung

Rückübertragung Protokolle zur ZM

0 = nein/Aufhebung automatische Schlüsselung1 = Einverständnis zur Datenübermittlung

DatenübermittlungUmsatzsteuer-Voranmeldung und USt 1/11

Einverständnis zur Datenübermittlung UStVA und USt 1/11

131

Guthabengrenze mit sofortiger Übermittlung der UStVA

Verrechnungswunsch/Abtretung bei Überschuss UStVA Datenübermittlung

1330 = nein/Aufhebung1 = Übermittlung Verrechnungswunsch/Abtretung bei Guthaben

1320 = nein/Aufhebung1-99 999 = ab Guthaben in Euro sofortige Übermittlung UStVA (i.d.R. + 1 Werktag)

134

Unterdrücken Formularausgabe UStVA, USt 1/11 und ZM bei Nicht-Übermittlung

0 = nein/Aufhebung automatische Schlüsselung1 = ja

Protokollausgabe bei Datenübermittlung UStVA und USt 1/11

137 0 = Ausgabe DÜ-Protokoll automatische Schlüsselung1 = Ausgabe DÜ-Protokoll ohne Werteblatt2 = Ausgabe des Werteblattes

0 = nein/Aufhebung automatische Schlüsselung1 = Rückübertragung Protokoll unvollständige Buchungen DÜ-Protokoll zur ZM

135

Unterdrücken der Datenübermittlung UStVA

0 = nein/Aufhebung (automatische Bereitstellung zur DÜ UStVA)1 = ja (keine automatische Bereitstellung zur DÜ UStVA)

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- 4 -

0 = DATEV-Format automatische Schlüsselung1 = Format DIN A4

Ausgabeformat von Konten

338

Ausgabe von Konten auf Papier

327KreditorenDebitorenSachkonten

1 = einfach autom. Schlüsselung2 = zweifach bis9 = neunfach

V. GRUNDAUSWERTUNGEN

Fehlerprotokolle FIBU und sonstige Protokolle BWAEG-Fehlerprotokoll

Verarbeitungsprotokoll/UmsatzsteuerwerteblattHinweisprotokoll zur KontenausgabeEG-Journal

Rückübertragung bei Grundauswertungen

Ausgabe Summen- undSaldenliste

0 = nein/Aufhebung1 = Rückübertragung

Verarbeitungsprotokoll/Fehlerprotokolle

304

Inhalt Summen- und Saldenliste

111KreditorenDebitorenSachkonten

Ausgabezeitpunkt der Summen- und Saldenliste

325KreditorenDebitorenSachkonten

1 = je Einreichung automatische Schlüsselung2 = monatlich3 = nur auf Abruf

0 = Ausdruck aller bebuchten Konten1 = Unterdrückung der ausgegl. und nicht bewegten Konten2 = Ausdruck aller bebuchten und/oder ind. beschrifteten Konten

0 = nein/Aufhebung1 = Rückübertragung

Stammdatenprotokolle

315

Individuelle Eingaben FIBUVorgabewerte BWA

Sonstige Protokolle FIBUund individuelle BWA-Schemata

MPD-Protokolle FIBU/OPOSProtokoll BilanzstammdatenKonsoprotokolle UStVA, SuSa und BWA

1 = einfach bis9 = neunfach„223“ = automatische Schlüsselung

0 = nein/Aufhebung1 = einfach autom. Schlüsselung2 = zweifach bis9 = neunfach

Anzahl Stammdatenprotokolle

323

Individuelle Eingaben FIBUund Vorgabewerte BWA

Sonstige Protokolle FIBUund individuelle BWA-Schemata

MPD-Protokolle FIBU/OPOSund Konsoprotokolle

Anzahl Grundauswertungen

326Summen- u.SaldenlisteVerarbeitungsprotokoll/Journalabschlussblatt/Umsatzsteuerwerteblatt/EG-JournalFehlerprotokolle

Duplikatsteuerung

Anzahl USt-Auswertungen

324UStVADÜ-ProtokollUStVA-Konsowerte-Protokoll

1 = einfach bis9 = neunfach„222“ = automatische Schlüsselung

1 = Automatische Übernahme der LOHN-Daten0 = nein/Aufhebung

LOHN-Übernahme

170

0 = nein/Aufhebung1 = Wiederk. Buchungen ohne Ergänzung der Beleg-Nr. beim Abruf2 = Wiederk. Buchungen mit Ergänzung der Beleg-Nr. beim Abruf

Wiederkehrende Buchungen

203

VI. BUCHUNGSVEREINFACHUNG

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- 5 -

VII. BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE AUSWERTUNGEN (BWA)

Wertermittlung für Vorjahresvergleich

Ausgabezeitpunkt

Diese Kennziffern zur BWA-Nr. genügen für das Standard-Auswertungspaket zur BWA. Es umfasst bei Ausgabeje Einreichung die Grundauswertungen, bei allen anderen Ausgabezeitpunkten Grundauswertungen undVergleichs-BWA.

Wertermittlung für Vorjahresvergleich

0 = Standard1 = VJ-Vergleich nach jahresbezogenem Schema2 = VJ-Vergleich nach aktuellem Schema

BWA-Ausgabezeitpunkt

0 = je Einreichung1 = monatlich3 = vierteljährlich4 = halbjährlich5 = nur auf Abruf

WertermittlungVorjahr/Ausgabezeitpunkt

106

BWA

NR

1

01 DATEV-BWA02 KER nach AktG, alte Fassung KER für Ärzte und Zahnärzte (SKR 80, 81)03 IfH-BWA04 Controllingreport-BWA05 Gesamtkostenverfahren-BWA06 Umsatzkostenverfahren-BWA07 Controllingreport-BWA E/A10 Steuerberater-BWA11 DATEV-BWA zu SKR 03/04 (Aufbau entspricht Form 01 zu SKR 01)15 Kapitaldienstgrenze-BWA

20 Handwerks-BWA40 Stationäre soziale Einrichtungen nach PBV mit Kennzahlen (zu SKR 45)41 Stationäre soziale Einrichtungen nach PBV ohne Kennzahlen (zu SKR 45)42 Ambulante soziale Einrichtungen nach PBV (zu SKR 45)43 Einnahmen-Ausgaben-BWA44 Rechtsanwalts-BWA51 Kapitalflussrechnung BWA70 Hotel- und Gaststätten-BWA99 Löschen

KG2 = WareneinkaufKG3 = WareneinkaufKG4 = UmbuchungK51 = WareneinkaufK50 = UmbuchungKG6 = UmbuchungKG7 = Umbuchung

%-Satz (z. B. 62,5 % = 625)BWA = Individuelle BWAENG = Individuelle BWA mit englischen ÜberschriftenKAN = Kanzlei-BWA

Wareneinsatz

105

Grundkennziffernzur BWA

Die folgenden Kenn-ziffern für BWA-Nr. 2-10schlüsseln Sie analog

BWA-Form

104

Wertermittlung Vorjahr/AusgabezeitpunktWertermittlung Vorjahr/Ausgabezeitpunkt

Wareneinsatz

217

Wertermittlung Vorjahr/Ausgabezeitpunkt

218

BWA-Form

216

Wareneinsatz

Wertermittlung Vorjahr/AusgabezeitpunktBWA-Form

Wareneinsatz

211

Wertermittlung Vorjahr/Ausgabezeitpunkt

212

BWA-Form

210

Wareneinsatz

211

Wertermittlung Vorjahr/Ausgabezeitpunkt

212

BWA-Form

210

Wareneinsatz

214

Wertermittlung Vorjahr/Ausgabezeitpunkt

215

BWA-Form

213

Wareneinsatz

Wertermittlung Vorjahr/AusgabezeitpunktBWA-Form

Wareneinsatz

235

Wertermittlung Vorjahr/Ausgabezeitpunkt

236

BWA-Form

234

Wareneinsatz

Wertermittlung Vorjahr/AusgabezeitpunktBWA-Form

Wareneinsatz

229 230

BWA-Form

228

WareneinsatzBWA-Form

Wareneinsatz

232

Wertermittlung Vorjahr/Ausgabezeitpunkt

233

BWA-Form

231

Wareneinsatz

Wertermittlung Vorjahr/AusgabezeitpunktBWA-Form

Wertermittlung Vorjahr/AusgabezeitpunktWertermittlung Vorjahr/Ausgabezeitpunkt

Wareneinsatz

226

Wertermittlung Vorjahr/Ausgabezeitpunkt

227

BWA-Form

225

Wareneinsatz

Wertermittlung Vorjahr/AusgabezeitpunktBWA-Form

Wareneinsatz

220

BWA-Form

219

Wareneinsatz

221

BWA-Form

Wareneinsatz

223

Wertermittlung Vorjahr/Ausgabezeitpunkt

224

BWA-Form

222

Wareneinsatz

Wertermittlung Vorjahr/AusgabezeitpunktBWA-Form

BWANr. 4

BWANr. 2

BWANr. 3

BWANr. 10

BWANr. 8

BWANr. 9

BWANr. 7

BWANr. 6

BWANr. 5

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- 6 -

Anzahl

Chefübersichten

0 = Füllnull bzw. autom. Anzahlsteuerung (Ausgabe = zweifach)1 = einfach bis9 = neunfach

keine Eingabe = Ausgabe zweifach

Umfang

0 = nein/Aufhebung1 = Werte in Tausend2 = Werte ab 100 in Tausend3 = voller Wert (nur bei 3-Jahresvergleich)

428428 428

0 34280 1428 428

Anzahl

0 = Füllnull bzw. autom. Anzahlsteuerung (Ausgabe = zweifach)1 = einfach bis9 = neunfach

440440 440

0 34400 1440 0 2440

keine Eingabe = Ausgabe zweifach

Umfang

0 = nein/Aufhebung1 = Werte in Tausend2 = Werte ab 100 in Tausend3 = voller Wert

340340 340

0 33400 1340 0 2340

keine Eingabe = Wertedarstellung in vollen Werten

Statische LiquiditätBewegungsbilanzKurzfristige ErfolgsrechnungBWA-Nr. 01-10

EntwicklungsübersichtJahresübersichtBWA-Nr. 01-10

Anzahl

0 = Füllnull bzw. autom. Anzahlsteuerung (Ausgabe = zweifach)1 = einfach bis9 = neunfach

Vergleichs-BWA

441441 441

0 34410 1441 0 2441

keine Eingabe = Ausgabe zweifach

Umfang

0 = nein/Aufhebung1 = Werte in Tausend2 = Werte ab 100 in Tausend3 = voller Wert

341341 341

0 33410 1341 0 2341

keine Eingabe = Wertedarstellung in vollen Werten

VorgabevergleichVorjahresvergleichBWA-Nr. 01-10

VorgabevergleichVorjahresvergleichBWA-Nr. 01-10

0 2

328328 328

0 33280 1328 328 0 2

Statische LiquiditätBewegungsbilanzKurzfristige ErfolgsrechnungBWA-Nr. 01-10

EntwicklungsübersichtJahresübersichtBWA-Nr. 01-10

Grundauswertungen

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0 30 20 1 0 0 0

- 7 -

Auswertungenzum Betriebs-wirtschaftlichenKurzbericht (BKB)

Anzahl

Anzahl

ODER

1 = einfach autom. Schlüsselung2 = zweifach bis9 = neunfach

432432 432

0 34320 1432 0 2432

Vergleichs-BKBBKBBWA-Nr. 01-10

Grafiken

Standardgrafiken

Individuelle Grafiken

Anzahl

0 = Füllnull bzw. autom. Anzahlsteuerung (Ausgabe = zweifach)1 = einfach bis9 = neunfach

keine Eingabe = Ausgabe zweifach

Umfang

330330 330

0 33300 1 0 0 0330 0 2330

Kreisdiagramm

Balkendiagramm

BWA-Nr. 01-10

Umfang

Umfang

0 = nein/Aufhebung1 = Auswertungen ohne Vorläufigkeitsvermerk2 = Auswertungen mit Vorläufigkeitsvermerk

332332 332

0 33320 1332 0 2332

Vergleichs-BKBBKBBWA-Nr. 01-10

0 = nein/Aufhebung1 = monatlich = 52 = vierteljährlich = 63 = halbjährlich = 74 = jährlich = 8

Darstellung Darstellungschwarz/weiß Zeitpunkt farbig

430430 430

430430 430

Kreisdiagramm

Balkendiagramm

BWA-Nr. 01-10

331331 331

331331 331

Kreisdiagramm

Balkendiagramm

BWA-Nr. 01-10

0 = nein/Aufhebung1 = monatlich = 52 = vierteljährlich = 63 = halbjährlich = 74 = jährlich = 8

Darstellung Darstellungschwarz/weiß Zeitpunkt farbig

0 = Füllnull bzw. autom. Anzahlsteuerung (Ausgabe = zweifach)1 = einfach bis9 = neunfach

keine Eingabe = Ausgabe zweifach

431431 431

431431 431

Kreisdiagramm

Balkendiagramm

BWA-Nr. 01-10

0 0 0 0 0 0 0 0 0

0 0 0 0 0 0

0 0 0 0 0 0 0 0 0

0 0 0 0 0 0

0 30 20 1 0 0 0

0 0 0 0 0 0 0 0 0

0 0 0 0 0 0

0 30 20 1 0 0 0

0 0 0 0 0 0 0 0 0

0 0 0 0 0 0

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- 8 -

Datenübermittlung

0 = kein Vorläufigkeitsvermerk1 = Vorläufigkeitsvermerk

0 33500 1 0 2

350

VorläufigkeitsvermerkBWA-Nr. 01-10

350

350

350

350Vorläufigkeitsvermerk

Groß-/Kleinschreibung bei individuellen BWA-Texten

Unterdrückung der Berater-Adressdaten

0 = nein/nur Großbuchstaben1 = ja/Ausgabe in gespeicherter Form

0 = Ausgabe der Berater-Adressdaten1 = Keine Ausgabe der Berater-AdressdatenKeine Eingabe = Ausgabe der Berater-Adressdaten

360

154

Groß-/Kleinschreibung

Unterdrückung derBerater-Adressdaten

152

Umfang der Bereitstellung

1 = Teilnahme9 = Nein/Aufhebung der Teilnahme

0 = Aufhebung automatische Schlüsselung1 = Bereitstellung

B = Betriebswirtschaftliche AuswertungM = MonatsverkehrszahlenT = TeilbuchungenG = Gesamtbuchungen

Partner ID (8-stellig, numerisch)

G

Kürzel externer Partner(6-stellig, alphanumerisch)

361

Datenübermittlung an externe Partner

153

ID des abgebenden Partners

Händler-Nummer (max. 20-stellig, alphanumerisch, siehe Handbuch Branchen)

T M B

VIII. JAHRESABSCHLUSS

StandardKanzleiIndividuell

Auswertungen

siehe Handbuch JAHR(Art.-Nr. 10 970)

Anlagenspiegel (Brutto-/Netto-)

208

Angaben zurkonsolidierten BWA

365

Konsolidierungs-Kennzeichen BWA

1 = Einverständnis zur Teilnahme an der Konsolidierung9 = Aufhebung

Berater-/Mandanten-Nr. des Empfängers

0 = Druck Abstimmprotokoll automatische Schlüsselung2 = kein Druck

Siehe Handbuch Buchungsregeln für denJahresabschluss (Art.-Nr. 36 264)

Abstimmprotokoll Brutto-Anlagenspiegel

312

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Sum

me

ausg

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ellt

am

:gebuch

t am

:

US

tG

eg

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kon

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Nu

mm

er

KD

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c Berih-gu ting

Wkz

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Text 1

23

45

67

89

10

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13

12

11

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nto

Be

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Mandant

BU

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78

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51

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31

211

Soll

Art

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0 0

48 1

3 JS

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FIBUIndividuelle FunktionenVorlage für die Datenerfassung

Funktions-Nr. Konto von Konto bis Korr.Individuelle Funktionen S, F und R(Kz. 101 = 88 nicht vergessen.)

- 1 -

1 0 8 6

BeraternummerAnw.-Nr.

101

JahrAbr.-Nr.Mandant Hinweis: Unter einem Vorlauf können Siemehrfach Kontenfunktionen eingeben undbeliebig zwischen den Arten wechseln.

Art der Funktionseingabe

88 = Individuelle Sammel- und Allgemeine Funktionen

1 3

8 8

Individuelle Zusatzfunktionen(Kz. 101 = 87 nicht vergessen.)

KU = 1 V = 3 M = 8

101

Art der Funktionseingabe

Hinweis: Die Eingabereihenfolge bestimmt die Verarbeitungsreihenfolge. Bei Wechsel der Funktionsart stets mit Kz. 101 beginnen!

8 7 87 = Individuelle Zusatzfunktion

Korrekturschlüssel (Eingabe in Feld "Korr.")für Allgemeine Funktionen (F, R):

Schlüssel 97 = Funktion sperrenLöschung auf I-Ebene sperrt KAN-/SKR-FunktionenLöschung auf K-Ebene sperrt SKR-Funktionen

Schlüssel 98/99 = Funktion pro Ebene löschenLöschung auf I-Ebene aktiviert KAN-/SKR-FunktionenLöschung auf K-Ebene aktiviert SKR-Funktionen

Korrekturschlüssel (Eingabe in Feld "Korr.")für Sammelfunktionen (incl. SAV, SAM):

Schlüssel 98/99 = Funktion pro Ebene löschenLöschung auf I-Ebene aktiviert KAN-/SKR-FunktionenLöschung auf K-Ebene aktiviert SKR-Funktionen

Sammelfunktionen (incl. SAV, SAM) können nicht ge-sperrt werden. Geben Sie trotzdem Schlüssel 97 ein,wird dieser wie Schlüssel 98/99 behandelt.

Korrekturschlüssel (Eingabe in Feld "Korr."):

Schlüssel 97 = Funktion sperrenLöschung auf I-Ebene sperrt KAN-/SKR-FunktionenLöschung auf K-Ebene sperrt SKR-Funktionen

Schlüssel 98/99 = Funktion pro Ebene löschenLöschung auf I-Ebene aktiviert KAN-/SKR-FunktionenLöschung auf K-Ebene aktiviert SKR-Funktionen

Hier Eingabereihenfolge eintragen:

Hier Eingabereihenfolge eintragen:

Funktions-Nr. Konto von Konto bis Korr.

Hinweis: Die Eingabereihenfolge bestimmt die Verarbeitungsreihenfolge. Bei Wechsel der Funktionsart stets mit Kz. 101 beginnen!

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Funktions-Nr. Schl. Faktor 2 Konto 1 Konto 250-59

Korr.

- 2 -

101

Art der Funktionseingabe

Hinweis: Die Eingabereihenfolge bestimmt die Verarbeitungsreihenfolge. Bei Wechsel der Funktionsart stets mit Kz. 101 beginnen!

86 = Individuelle USt-Schlüssel8 6

101

Art der Funktionseingabe

Hinweis: Die Eingabereihenfolge bestimmt die Verarbeitungsreihenfolge. Bei Wechsel der Funktionsart stets mit Kz. 101 beginnen!

8 9 89 = Individuelle Aktivfunktionen

Funktions-Nr. Schlüssel 50 - 59 Korr.

Hier Eingabereihenfolge eintragen:

Hier Eingabereihenfolge eintragen:

Funktions.-Nr. Konto Faktor 2 Konto 1 Konto 2 Korr.

Individuelle USt-Schlüssel(Kz. 101 = 86 nicht vergessen.)

Korrekturschlüssel (Eingabe in Feld "Korr."):

Schlüssel 97 = Funktion sperrenLöschung auf I-Ebene sperrt KAN-/SKR-FunktionenLöschung auf K-Ebene sperrt SKR-Funktionen

Individuelle Funktionen AM und AV(Kz. 101 = 89 nicht vergessen.)

Schlüssel 98/99 = Funktion pro Ebene löschenLöschung auf I-Ebene aktiviert KAN-/SKR-FunktionenLöschung auf K-Ebene aktiviert SKR-Funktionen

Korrekturschlüssel (Eingabe in Feld "Korr.")

Schlüssel 98/99 = Funktion pro Ebene löschenLöschung auf I-Ebene aktiviert KAN-/SKR-FunktionenLöschung auf K-Ebene aktiviert SKR-Funktionen

Schlüssel 97 = Funktion sperrenLöschung auf I-Ebene sperrt KAN-/SKR-FunktionenLöschung auf K-Ebene sperrt SKR-Funktionen

Funktions-Nr. Konto von Konto bis Korr.

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FIBUIndividuelle FunktionenVorlage für die Datenerfassung

Funktions-Nr. Konto von Konto bis Korr.

Individuelle Funktionen S, F und R(Kz. 101 = 88 nicht vergessen.)

2009-01-01 2 JS - 1 -

1 0 8 6

BeraternummerAnw.-Nr.

101

JahrAbr.-Nr.Mandant Hinweis: Unter einem Vorlauf können Siemehrfach Kontenfunktionen eingeben undbeliebig zwischen den Arten wechseln.

Art der Funktionseingabe

Hinweis: Die Eingabereihenfolge bestimmt die Verarbeitungsreihenfolge. Bei Wechsel der Funktionsart stets mit Kz. 101 beginnen!

88 = Individuelle Sammel- und Allgemeine Funktionen

1 3

8 8

Funktions-Nr. Konto von Konto bis Korr.

Individuelle Zusatzfunktionen(Kz. 101 = 87 nicht vergessen.)

KU = 1 V = 3 M = 8

101

Art der Funktionseingabe

Hinweis: Die Eingabereihenfolge bestimmt die Verarbeitungsreihenfolge. Bei Wechsel der Funktionsart stets mit Kz. 101 beginnen!

Korrekturschlüssel (Eingabe in Feld "Korr.")für Allgemeine Funktionen (F, R):

8 7 87 = Individuelle Zusatzfunktion

Schlüssel 97 =

Korrekturschlüssel (Eingabe in Feld "Korr."):

Funktion sperrenLöschung auf I-Ebene sperrt KAN-/SKR-FunktionenLöschung auf K-Ebene sperrt SKR-Funktionen

Funktion pro Ebene löschenLöschung auf I-Ebene aktiviert KAN-/SKR-FunktionenLöschung auf K-Ebene aktiviert SKR-Funktionen

Schlüssel 98/99 =

Schlüssel 98/99 =

Korrekturschlüssel (Eingabe in Feld "Korr.")für Sammelfunktionen (incl. SAV, SAM):

Funktion pro Ebene löschenLöschung auf I-Ebene aktiviert KAN-/SKR-FunktionenLöschung auf K-Ebene aktiviert SKR-Funktionen

Sammelfunktionen (incl. SAV, SAM) können nicht gesperrt werden. GebenSie trotzdem Schlüssel 97 ein, wird dieser wie Schlüssel 98/99 behandelt.

Schlüssel 97 = Funktion sperrenLöschung auf I-Ebene sperrt KAN-/SKR-FunktionenLöschung auf K-Ebene sperrt SKR-Funktionen

Funktion pro Ebene löschenLöschung auf I-Ebene aktiviert KAN-/SKR-FunktionenLöschung auf K-Ebene aktiviert SKR-Funktionen

Schlüssel 98/99 =

Hier Eingabereihenfolge eintragen:

Hier Eingabereihenfolge eintragen:

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Funktions-Nr. Schl. Faktor 2 Konto 1 Konto 250-59

Korr.

Individuelle Funktionen USt-Schlüssel(Kz. 101 = 86 nicht vergessen.)

- 2 -

101

Art der Funktionseingabe

Hinweis: Die Eingabereihenfolge bestimmt die Verarbeitungsreihenfolge. Bei Wechsel der Funktionsart stets mit Kz. 101 beginnen!

86 = Individuelle USt-Schlüssel8 6

Individuelle Funktionen AM und AV(Kz. 101 = 89 nicht vergessen.)

101

Art der Funktionseingabe

Hinweis: Die Eingabereihenfolge bestimmt die Verarbeitungsreihenfolge. Bei Wechsel der Funktionsart stets mit Kz. 101 beginnen!

8 9 89 = Individuelle Aktivfunktionen

Korrekturschlüssel (Eingabe in Feld "Korr."):

Schlüssel 97 = Funktion sperrenLöschung auf I-Ebene sperrt KAN-/SKR-FunktionenLöschung auf K-Ebene sperrt SKR-Funktionen

Funktion pro Ebene löschenLöschung auf I-Ebene aktiviert KAN-/SKR-FunktionenLöschung auf K-Ebene aktiviert SKR-Funktionen

Schlüssel 98/99 =

Funktions-Nr. Schlüssel 50 - 59 Korr.

Korrekturschlüssel (Eingabe in Feld "Korr."):

Schlüssel 97 = Funktion sperrenLöschung auf I-Ebene sperrt KAN-/SKR-FunktionenLöschung auf K-Ebene sperrt SKR-Funktionen

Funktion pro Ebene löschenLöschung auf I-Ebene aktiviert KAN-/SKR-FunktionenLöschung auf K-Ebene aktiviert SKR-Funktionen

Schlüssel 98/99 =

Funktions-Nr. Konto von Konto bis Korr.

Funktions-Nr. Konto Faktor 2 Konto 1 Konto 2 Korr.

Hier Eingabereihenfolge eintragen:

Hier Eingabereihenfolge eintragen: