46
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation U V EK Département fédéral de l’Environnement, des Transports, de l’Energie et de la Communication E T EC Dipartimento federale dell’Ambiente, dei Trasporti, dell’Energia e delle Comunicazioni A T EC Bundesamt für Strassen Organisationseinheit Strategie und Forschung Handbuch Forschung im Strassenwesen Handbuch SBT Organisation Abläufe Datenbank ARAMIS 01.01.2003 Herausgeber: ASTRA Aktuelle Version Handbuch SBT herunterladbar unter: www.rapp.ch/ForschungSBT

Handbuch SBT d - ASTRA · Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Département fédéral de l’Environnement, des Transports, de l

Embed Size (px)

Citation preview

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation U V E KDépartement fédéral de l’Environnement, des Transports, de l’Energie et de la Communication E T E CDipartimento federale dell’Ambiente, dei Trasporti, dell’Energia e delle Comunicazioni A T E C

Bundesamt für StrassenOrganisationseinheit Strategie und Forschung

Handbuch

Forschung im Strassenwesen

Handbuch SBT

OrganisationAbläufe

Datenbank ARAMIS

01.01.2003

Herausgeber: ASTRAAktuelle Version Handbuch SBT herunterladbar unter: www.rapp.ch/ForschungSBT

Bundesamt für Strassen Forschung im StrassenwesenHandbuch SBT

Version 01.01.03 / Stand 05.05.03 / eh, EA I - 1

Inhaltsverzeichnis

1 Einführung 1Vorwort 11.1 Forschung im Strassenwesen 21.2 Zweck des Handbuchs SBT (Strassen Brücken Tunnel) 2

2 Struktur und Themenbereiche der Forschung im Strassenwesen 32.1 Übersicht Struktur der Forschung im Strassenwesen 32.2 Themenbereiche der Forschung im Strassenbereich 42.3 Aufgaben der Leitungsorgane des ASTRA 6

2.3.1 Direktor ASTRA 62.3.2 Organisationseinheit Strategie und Forschung (OESF) 62.3.3 Abteilung Unterstützung, Finanzen 62.3.4 Kommission für Forschung im Strassenwesen des UVEK 7

2.4 Geschäftsstelle Forschung im Strassen-, Brücken- und Tunnelwesen (Gs Fo SBT) 72.4.1 Vorgesetzte Instanzen 72.4.2 Verantwortungsbereiche / Hauptaufgaben Gs Fo SBT 72.4.3 Ansprechpartner Gs Fo SBT 9

3 Die Forschungsbereiche 103.1 Forschungsbereich AGB 11

3.1.1 Organigramm AGB 113.1.2 Aufgaben AGB 113.1.3 Ansprechpartner AGB 123.1.4 Administrative Hinweise 12

3.2 Forschungsbereich ASTRA 133.2.1 Organigramm ASTRA 133.2.2 Aufgaben ASTRA 133.2.3 Ansprechpartner ASTRA 143.2.4 Administrative Hinweise 14

3.3 Forschungsbereich FGU 153.3.1 Organigramm FGU 153.3.2 Aufgaben FGU 153.3.3 Ansprechpartner FGU 173.3.4 Administrative Hinweise 17

3.4 Forschungsbereich SVI 183.4.1 Organigramm SVI 183.4.2 Aufgaben SVI 183.4.3 Ansprechpartner SVI 193.4.4 Administrative Hinweise 20

3.5 Forschungsbereich VSS 213.5.1 Organigramm VSS 213.5.2 Aufgaben VSS 223.5.3 Ansprechpartner VSS 233.5.4 Administrative Hinweise 23

Bundesamt für Strassen Forschung im StrassenwesenHandbuch SBT

Version 01.01.03 / Stand 05.05.03 / eh, EA I - 2

4 Administrative Hinweise zur Beantragung und Bearbeitung von Forschungsprojekten 244.1 Meldung eines neuen Forschungsprojektes für das Mehrjahresprogramm 24

4.1.1 Regeln bei der Vergabe von Projektnummern 254.2 Einreichung eines Kreditbegehrens SBT und dessen Beurteilung 264.3 Administratives während Projektbearbeitung 29

4.3.1 Auftragserteilung / Verfügungsschreiben 294.3.2 Die Funktion der Begleitkommission (BK) 294.3.3 Rechnungsstellung 304.3.4 Jahresumfrage 314.3.5 Projektabschluss 32

5 Mehrjahresprogramm und SBT-Liste 335.1 Mehrjahresprogramm (MJP) 335.2 SBT-Liste 33

6 Forschungsdatenbank 346.1 ARAMIS 34

6.1.1 Implementierung Forschung SBT in ARAMIS 346.1.2 Struktur für die Forschung SBT 356.1.3 Projektstati 36

6.2 Datenbank ITRD / LAVOC 366.2.1 Aufgaben LAVOC 366.2.2 Ansprechpartner LAVOC 376.2.3 Administrative Hinweise 37

7 Dokumentensammlung (www.rapp.ch/ForschungSBT) 387.1 Formulare und Listen 387.2 Abläufe 397.3 Honoraransätze 397.4 Verordnung 397.5 Weisungen 397.6 ITRD-Verzeichnis 397.7 Diverse Schreiben des ASTRA an Auftragnehmer 39

8 Glossar 408.1 Neue Terminologie 408.2 Abkürzungsverzeichnis 41

9 UVEK-Schwerpunkte 42

Bundesamt für Strassen Forschung im StrassenwesenHandbuch SBT

Version 01.01.03 / Stand 05.05.03 / eh, EA I - 3

AbbildungsverzeichnisAbbildung 1: Organigramm Forschung im Strassenwesen 3

Abbildung 2: Organigramm AGB 11

Abbildung 3: Organigramm ASTRA 13

Abbildung 4: Organigramm FGU 15

Abbildung 5: Organigramm SVI 18

Abbildung 6: Organigramm VSS 21

Abbildung 7: 1.Seite ARAMIS-Meldeformular SBT Option „Meldung neues Forschungsprojekt“ 25

Abbildung 8: Kreditbegehren SBT (1. + 2. Seite) 28

Abbildung 9: 1.Seite ARAMIS-Meldeformular SBT Option „Kreditbegehren SBT“ 29

Abbildung 10: Rechnungsformular SBT 30

Abbildung 11: Formular Jahresumfrage 31

Abbildung 12: Bestehende ARAMIS-Architektur 34

Abbildung 13: ARAMIS-Struktur für die Strassen-, Brücken- und Tunnelforschung 35

TabellenverzeichnisTabelle 1: Themenbereiche der Forschung im Strassenwesen 5

Tabelle 2: Funktion und Inhalte Formulare und Listen SBT 38

Tabelle 3: Neue Terminologie 40

Tabelle 4: Abkürzungsverzeichnis 41

Tabelle 5: UVEK-Schwerpunkte 43

Bundesamt für Strassen Forschung im StrassenwesenHandbuch SBT

Version 01.01.03 / Stand 05.05.03 / eh, EA I - 4

Index

A

Abläufe ..................................................................................................37Ansprechpartner AGB...........................................................................11Ansprechpartner ASTRA ......................................................................13Ansprechpartner FGU...........................................................................16Ansprechpartner SVI.............................................................................18Ansprechpartner VSS ...........................................................................22ARAMIS.................................................................................................32ARAMIS-Meldefomular SBT.................................................................36

B

Begleitkommission ................................................................................27

C

Call Centers ............................................................................................7

D

Direktor ASTRA.......................................................................................6Diverse Schreiben des ASTRA ............................................................37

E

Einreichung eines Kreditbegehrens SBT .............................................25

F

Forschungsbereich AGB.......................................................................10Forschungsbereich ASTRA ..................................................................12Forschungsbereich FGU.......................................................................14Forschungsbereich SVI ........................................................................17Forschungsbereich VSS.......................................................................20

G

Geschäftsstelle AGB.............................................................................11Geschäftsstelle FGU.............................................................................16Geschäftsstelle Forschung im Strassen-, Brücken- und Tunnelwesen

(Gs Fo SBT).......................................................................................7Geschäftsstelle SVI...............................................................................18Geschäftsstelle VSS .............................................................................22

H

Honoraransätze ....................................................................................37

I

ITRD-Verzeichnis..................................................................................37

J

Jahresumfrage ......................................................................................29

K

Kommission für Forschung im Strassenwesen des UVEK ....................7Kreditbegehren SBT .............................................................................36

L

LAVOC ..................................................................................................34Liste mit ARAMIS-Links ........................................................................36

M

Mehrjahresprogramm......................................................................31, 36Meldung eines neuen Forschungsprojektes ........................................23

O

Organisationseinheit Strategie und Forschung................................6, 12

P

Projektabschluss ...................................................................................30Projektnummern....................................................................................24

R

Rechnungsformular SBT ......................................................................36

S

SBT-Liste.........................................................................................31, 36Schlussbericht .......................................................................................27Struktur für die Forschung SBT ............................................................33

T

Themenbereiche der Forschung im Strassenbereich ............................4

Ü

Übersicht Struktur der Forschung im Strassenwesen............................3UVEK-Schwerpunkte ............................................................................40

V

Verfügungsschreiben ............................................................................27Verordnung ...........................................................................................37

W

Weisungen ............................................................................................37

Bundesamt für Strassen Forschung im StrassenwesenHandbuch SBT

Version 01.01.03 / Stand 05.05.03 / eh, EA 1

1 Einführung

Vorwort

Die Forschung im Strassenwesen wurde in den letzten Jahren neu organisiert. Die wichtigsten Neue-rungen sind die klare Strukturierung in Forschungsbereiche, die Definition von detaillierten Abläufen,die Schaffung von Geschäftsstellen und die Einführung des Informationssystems ARAMIS. Die Ge-schäftsstellen gewährleisten eine professionelle Administration. ARAMIS verwaltet die Daten aller For-schungsprojekte, an denen sich der Bund beteiligt. Das System informiert alle Interessenten, verbes-sert die Koordination und schafft Transparenz.

Das Handbuch richtet sich an alle Personen, die sich mit der Strassen-, Brücken- und Tunnelfor-schung befassen. Es dient als Hilfe bei der Bearbeitung der Projekte, von der Forschungsidee bis zumAbschluss und geht auf administrative Belange der Projektbearbeitung ein. Es gibt ebenfalls einenÜberblick über die beteiligten Forschungsbereiche und deren Geschäftsstellen und beschreibt dieverwendete Bundesforschungsdatenbank ARAMIS.

Die aktuelle Version des Handbuches ist auf Internet verfügbar unter www.rapp.ch/ForschungSBT undkann heruntergeladen werden. Die Aktualisierung erfolgt laufend.

Das Handbuch wurde von Frau E. Mengiardi-Herczeg (Geschäftsstelle Forschung SBT) in Zusam-menarbeit mit Herrn Reto Zobrist (Präsident der Forschungskommission des UVEK bis Ende 2002),Vertretern der verschiedenen Bereiche und Herrn Andreas Gantenbein (Chef Strategie und Forschungdes ASTRA) erarbeitet. Es sei allen gedankt für die geleistete Arbeit und für die sehr angenehme Zu-sammenarbeit.

Bundesamt für Strassen

Olivier MichaudDer Direktor

Bearbeiterteam der 1. Version:

M. Donzel (AGB)

P. Matt (AGB)

A. Gantenbein (ASTRA)

R. Zobrist (Präsident FOKO bis Ende 2002)

F. Vuilleumier (FGU)

E. Mengiardi (Geschäftsstelle Forschung SBT)

B. Singer (SVI)

H.W. Fritz (VSS)

H. Lichtsteiner (VSS)

Bundesamt für Strassen Forschung im StrassenwesenHandbuch SBT

Version 01.01.03 / Stand 05.05.03 / eh, EA 2

1.1 Forschung im Strassenwesen

Das schweizerische Strassennetz stellt eine Investition von vielen Milliarden Schweizer Franken dar.Die vom Bund finanzierten Forschungsprojekte sollen dazu dienen, dieses Werk optimal weiter zunutzen, zu erhalten und unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit weiter zu entwickeln.

Die Forschung im Strassenwesen ist im Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenenMineralölsteuer (Art 3 MinVG) verankert. Die Ausführungsbestimmungen zur Forschung im Strassen-wesen sind in der Verordnung des UVEK (Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energieund Kommunikation) über die Förderung der Forschung im Strassenwesen enthalten. Das UVEK hatzudem folgende allgemeine verkehrspolitische Ziele für die Forschung festgelegt:

• Schutz der natürlichen Umwelt (ökologische Nachhaltigkeit)

• Wirtschaftliche Effizienz (moderne und effiziente Infrastrukturdienstleistungen)

• Gesellschaftliche Solidarität (soziale Nachhaltigkeit)

Schliesslich hat das Bundesamt für Strassen (ASTRA) eine Forschungsstrategie festgelegt, die dasGrundlagendokument für das Mehrjahresprogramm (MJP) ist (vgl. Kap. 5). Darin sind die aus denstrassenverkehrspolitischen Zielsetzungen abgeleiteten Schwerpunkte und deren Prioritätsfolge ent-halten (nicht identisch mit Zeitpriorität).

1.2 Zweck des Handbuchs SBT (Strassen Brücken Tunnel)

Das Handbuch richtet sich an alle Personen, die sich mit der Strassen-, Brücken- und Tunnelfor-schung befassen. Es dient als Hilfe bei der Bearbeitung der Projekte, von der Forschungsidee bis zumAbschluss und geht auf administrative Belange der Projektbearbeitung ein. Es gibt ebenfalls einenÜberblick über die beteiligten Forschungsbereiche und deren Geschäftsstellen und beschreibt dieverwendete Bundesforschungsdatenbank ARAMIS.

Bundesamt für Strassen Forschung im StrassenwesenHandbuch SBT

Version 01.01.03 / Stand 05.05.03 / eh, EA 3

2 Struktur und Themenbereiche der Forschung im Strassenwesen

2.1 Übersicht Struktur der Forschung im Strassenwesen

Gs AGB Gs FGUOESF

ASTRA Direktor

UnterstützungOESF

FOKO

BBW - ARAMIS

AGB FGU ASTRA

Forschungsbereiche

Oberaufsicht RechnungenGs Fo SBT Geschäftsstelle SBT

Instanzen ASTRA

Forscher

Rec

hnun

gen

Zahl

unge

n SVI VSS

Gs SVI VSSGs

Abbildung 1: Organigramm Forschung im Strassenwesen

Legende:

AGB: Arbeitsgruppe Brückenforschung

ASTRA: Bundesamt für Strassen

BBW: Bundesamt für Bildung und Wissenschaft

Oberleitung der Bundesforschungsdatenbank ARAMIS

FGU: Fachgruppe für Untertagebau des SIA

FOKO: Kommission für Forschung im Strassenwesen des UVEK

Gs: Geschäftsstelle

Gs Fo SBT: Geschäftsstelle Forschung im Strassen-, Tunnel- und Brückenwesen

OESF: Organisationseinheit Strategie und Forschung des ASTRA

SVI: Vereinigung Schweizerischer Verkehrsingenieure

VSS: Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute

Bundesamt für Strassen Forschung im StrassenwesenHandbuch SBT

Version 01.01.03 / Stand 05.05.03 / eh, EA 4

2.2 Themenbereiche der Forschung im Strassenbereich

Das ASTRA befasst sich mit allen durch das Mineralölsteuergesetz (MinVG) für die Forschung imStrassenwesen erwähnten Forschungsaufgaben gemäss Art. 37: „Der Bund fördert Forschungsarbei-ten und Untersuchungen über den Bau und Unterhalt von Strassen, über die Auswirkungen des Stras-senverkehrs sowie über andere Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr.“

ForschungsbereicheAbdichtung FGU Kapitel 3.3Agglomerationsverkehr FGU

SVIVSS

Kapitel 3.3Kapitel 3.4Kapitel 3.5

Ausrüstung von Kunstbauten (z.B. Abdichtungen, Lager, Fahrbahnübergänge) AGBFGU

Kapitel 3.1Kapitel 3.3

Baustoffe, Bausysteme (Anforderungen, Prüfsysteme) AGBFGUVSS

Kapitel 3.1Kapitel 3.3Kapitel 3.5

Betrieblicher Unterhalt, Winterdienst VSS Kapitel 3.5Bewertungsverfahren FGU

SVIVSS

Kapitel 3.3Kapitel 3.4Kapitel 3.5

Dimensionieren des Strassenoberbaus VSS Kapitel 3.5Eigenschaften der Fahrbahn-Oberfläche VSS Kapitel 3.5Einwirkungen auf Tragwerke AGB

FGUKapitel 3.1Kapitel 3.3

Entwässerung FGUVSS

Kapitel 3.3Kapitel 3.5

Entwicklung der Mobilität SVIVSS

Kapitel 3.4Kapitel 3.5

Erdbau, Erdarbeiten VSS Kapitel 3.5Erhaltungsmanagement der Fahrbahnen, Kunstbauten und technischen Ausrüstungen VSS Kapitel 3.5Fauna und Verkehr VSS Kapitel 3.5Freizeitverkehr SVI

VSSKapitel 3.4Kapitel 3.5

Frostdimensionierung VSS Kapitel 3.5Fussgänger- und leichter Zweiradverkehr SVI

VSSKapitel 3.4Kapitel 3.5

Grundlagen (z.B. Normung) AGBFGU

Kapitel 3.1Kapitel 3.3

Grünräume VSS Kapitel 3.5Instandsetzungsmethoden (inkl. Verstärkungssysteme) AGB

FGUKapitel 3.1Kapitel 3.3

Kostenführung und Kontrolle FGUVSS

Kapitel 3.3Kapitel 3.5

Kunstbauten (Brücken, Tagbautunnels, Schutzgalerien) AGB Kapitel 3.1Leistungsfähigkeit, Verkehrsqualität und Belastbarkeit SVI

VSSKapitel 3.4Kapitel 3.5

Bundesamt für Strassen Forschung im StrassenwesenHandbuch SBT

Version 01.01.03 / Stand 05.05.03 / eh, EA 5

ForschungsbereicheLeiteinrichtungen, Markierungen SVI

VSSKapitel 3.4Kapitel 3.5

Linienführung horizontal und vertikal VSS Kapitel 3.5Nachhaltigkeit FGU

SVIVSS

Kapitel 3.3Kapitel 3.4Kapitel 3.5

Öffentlicher Verkehr SVIVSS

Kapitel 3.4Kapitel 3.5

Parkieren SVIVSS

Kapitel 3.4Kapitel 3.5

Passiver Schutz, Lärmschutz VSS Kapitel 3.5Projektbearbeitung, -darstellung VSS Kapitel 3.5Qualitätsmanagement VSS Kapitel 3.5Querungen von Fahrbahnen und Gleisen VSS Kapitel 3.5Schädigungsmechanismen AGB

FGUKapitel 3.1Kapitel 3.3

Signale, temporäre Signalisation VSS Kapitel 3.5Strassentypen: Entwurf, Gestaltung, Knoten SVI

VSSKapitel 3.4Kapitel 3.5

Tunnelsysteme: Entwurf und Gestaltung FGU Kapitel 3.3Umwelt VSS Kapitel 3.5Vergabe VSS Kapitel 3.5Verhalten von Tragwerken AGB

FGUKapitel 3.1Kapitel 3.3

Verkehrsentwicklung, neue Technologien FGUSVIVSS

Kapitel 3.3Kapitel 3.4Kapitel 3.5

Verkehrserhebungen, -unfälle VSS Kapitel 3.5Verkehrsleittechnik / Verkehrstelematik / Verkehrsmanagement SVI

VSSKapitel 3.4Kapitel 3.5

Verkehrsmodelle und –datenbanken SVI Kapitel 3.4Verkehrsnachfrage im Personen- und Güterverkehr (Grundlagen und Gesetzmässigkeiten) SVI Kapitel 3.4

Verkehrspolitische Grundlagen SVI Kapitel 3.4Verkehrssicherheit FGU

SVIVSS

Kapitel 3.3Kapitel 3.4Kapitel 3.5

Verkehrswirtschaft SVIVSS

Kapitel 3.4Kapitel 3.5

Vertragliche Grundlagen VSS Kapitel 3.5Zu vorangegangenen Baustoffen, Materialien und Systemen einerseits Anforderungen, Qualität, Spezifi-kationen, andererseits Methoden, Prüfungen, Versuche

VSS Kapitel 3.5

Zustandsbeurteilung (inkl. rechnerische Untersuchungen) AGBFGU

Kapitel 3.1Kapitel 3.3

Zustandserfassung AGB Kapitel 3.1

Tabelle 1: Themenbereiche der Forschung im Strassenwesen

Bundesamt für Strassen Forschung im StrassenwesenHandbuch SBT

Version 01.01.03 / Stand 05.05.03 / eh, EA 6

Bei Forschungsthemen, welche SVI und VSS betreffen, erfolgt die Zuordnung nach folgenden überge-ordneten Grundsätzen:

• SVI befasst sich mit Grundlagenstudien und verkehrspolitischen Themen

• VSS bearbeitet technisch-wissenschaftliche Grundlagen mit normativem Charakter

Je nach Themenbereich eines Projektes ist eine Neumeldung bzw. ein Kreditbegehren SBT beim ent-sprechenden Forschungsbereich einzureichen. Die Forschungsbereiche werden im Kapitel 3 vorge-stellt. Details zum Einreichverfahren werden im Kapitel 4 beschrieben.

2.3 Aufgaben der Leitungsorgane des ASTRA

2.3.1 Direktor ASTRA

Der Direktor des ASTRA ist Entscheidungsinstanz für die Erteilung von Forschungsaufträgen. Er stütztseine Entscheide auf die Anträge der FOKO (Kommission für Forschung im Strassenwesen desUVEK) und die Beurteilung der Fachbereiche im ASTRA ab. Er genehmigt im Weiteren das jährlichnachgeführte MJP. Dieses wird durch die Geschäftsstelle Forschung im Strassen-, Tunnel- und Brük-kenwesen (Gs Fo SBT) in Zusammenarbeit mit dem FOKO-Präsidenten und den Forschungsberei-chen bearbeitet und durch die FOKO verabschiedet (vgl. Kap. 5).

2.3.2 Organisationseinheit Strategie und Forschung (OESF)

Die OESF ist Stabsstelle des Direktors ASTRA. Sie unterzieht direkt beim ASTRA eingereichte Kredit-begehren SBT selbst einer Vorprüfung oder lässt diese durch Experten durchführen. Alsdann gehendiese Kreditbegehren SBT an die FOKO zur Beurteilung weiter. Sie berät zusammen mit dem Präsi-denten FOKO den Direktor bei der Genehmigung von Kreditbegehren SBT.

Sie ist verantwortlich für die Erarbeitung der Forschungsstrategie und die Koordination der Forschungim Strassenwesen des UVEK, für die Erstellung des Jahresbudgets der Forschung im Strassenwesenund sie ist amtsintern Koordinator für alle Forschungsfragen und Ansprechpartner für andere Bundes-ämter.

Sie hat die Oberaufsicht über die Gs Fo SBT.

2.3.3 Abteilung Unterstützung, Finanzen

Sie ist im Rahmen des Budgets und der im MJP zugeteilten Jahrestranchen verantwortlich für alleZahlungen an die Auftragnehmer. Zahlungen werden nur ausgelöst, wenn die Rechnungen durch dieGs Fo SBT und den Präsidenten der Begleitkommissionen1 (BK) geprüft und visiert sind.

1 Im Falle der AGB durch den Präsidenten der AGB. Im Falle der VSS entsprechen die Begleitkommissionen den

Fachkommissionen (FK)

Bundesamt für Strassen Forschung im StrassenwesenHandbuch SBT

Version 01.01.03 / Stand 05.05.03 / eh, EA 7

2.3.4 Kommission für Forschung im Strassenwesen des UVEK

Die FOKO wird durch den Departementchef UVEK auf Antrag des ASTRA gewählt. Ihr Aufgabenbe-reich ist in der Verordnung über die Förderung der Forschung im Strassenwesen vom 27. März 1986festgelegt. Sie ist eine beratende Kommission; ihre Beschlüsse sind Anträge an den Direktor ASTRA.

Ihre Hauptaufgaben sind:

• Mitwirkung bei der jährlichen Anpassung, sofern erforderlich, des Strategiekonzeptes Forschungim Strassenwesen an Vorgaben der Departementsstrategie des UVEK.

• Jährliche Überarbeitung und Verabschiedung des MJP. Die Zusammenstellung, Aufbereitung undRedaktion erfolgt durch die Gs Fo SBT.

• Inhaltliche und finanzielle Schlussprüfung von Kreditbegehren SBT und Beschlussfassung überZustimmung, Zurückweisung zur Überarbeitung oder Ablehnung.

2.4 Geschäftsstelle Forschung im Strassen-, Brücken- und Tunnelwesen (Gs Fo SBT)

Am 01.09.2001 wurde die Administration der Forschung im Strassenwesen vomASTRA einer externen Geschäftsstelle übertragen. Die neue Organisation soll esermöglichen, die vielseitigen Aufgaben in der Forschungsbetreuung effizient wahr-zunehmen.

2.4.1 Vorgesetzte Instanzen

Die Weisungen an die Gs Fo SBT werden durch den Präsidenten der FOKO erteilt. Für die Oberauf-sicht der administrativen Belange und im Speziellen für die Führung und Zuteilung der Zahlungskrediteist die OESF zuständig.

2.4.2 Verantwortungsbereiche / Hauptaufgaben Gs Fo SBT

• Aufnahme Neumeldungen von Forschungsprojekten in ARAMIS

• Verwaltung der Kreditbegehren SBT der FOKO und der bewilligten Forschungsprojekte desASTRA

• Administrative Prüfung der Rechnungen der Auftragnehmer zuhanden des ASTRA und Weiter-leitung zur inhaltlichen Prüfung an die Präsidenten der BK1

• Betrieb eines Call Centers (Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit der administrativenBetreuung der Forschungsprojekte)

• Datenverwaltung der Forschungsstelle ASTRA SBT Strassenwesen in der F+E - Bundesdaten-bank ARAMIS

• Betreuung Weisungen, Handbuch, Formulare usw.

• Sekretariatsaufgaben für FOKO

• Protokollieren von Verhandlungen der FOKO mit dem ASTRA

• Jahresumfrage Kreditwünsche für Forschunsprojekte

Bundesamt für Strassen Forschung im StrassenwesenHandbuch SBT

Version 01.01.03 / Stand 05.05.03 / eh, EA 8

2.4.3 Ansprechpartner Gs Fo SBT

Adresse Geschäftsstelle Forschung SBTc/o Rapp Infra AGHochstrasse 1004018 Basel

Leitung Elisabeth Mengiardi-Herczeg

Stv. Leitung Michel Koenig

Öffnungszeiten Montag, Donnerstag: ganzer Tag (7.30-12.30h; 14.00-17.00h)Dienstag und Freitag vormittags (7.30-12.00h)

Telefon 061 335 79 00

Fax 061 335 77 00

E-Mail [email protected]

Website http://www.rapp.ch/ForschungSBT

Bundesamt für Strassen Forschung im StrassenwesenHandbuch SBT

Version 01.01.03 / Stand 05.05.03 / eh, EA 9

3 Die ForschungsbereicheDie Strassenforschung gliedert sich in die 5 Forschungsbereiche AGB, ASTRA, FGU, SVI und VSS.Jedes Forschungsprojekt ist einem Forschungsbereich zugeteilt, was anhand der Projektnummer er-kennbar ist (vgl. Kap. 4.1.1). Der Forschungsbereich ist zuständig für die Vergabe der Projektnum-mern. Details zur Organisation und Aufgaben der einzelnen Forschungsbereiche sind diesem Kapitelzu entnehmen.

In Bezug auf die Vorgehensweise umfasst die Tätigkeit der Forschungsbereiche folgende Aufgaben:

• Erkennen der Bedürfnisse

• Festlegen der Prioritäten

• Initiieren von Kreditbegehren SBT ("top-down")

• Beurteilen der Kreditbegehren SBT ( "top-down" und "bottom-up")

• Begleiten der Forschungsprojekte (durch die BK)

• Beurteilen und Auswerten der Forschungsergebnisse (durch die BK)

• Umsetzen der Forschungsergebnisse in die Praxis

Bundesamt für Strassen Forschung im StrassenwesenHandbuch SBT

Version 01.01.03 / Stand 05.05.03 / eh, EA 10

3.1 Forschungsbereich AGB

3.1.1 Organigramm AGB

AGBM. Donzel

BK ABeton

P. Wüst

BK BStahl

P. Schmalz

BK CTragwerke

P. Matt

BK DAusrüstungH. Fleischer

Gs AGBP Matt

Abbildung 2: Organigramm AGB

3.1.2 Aufgaben AGB

Die AGB betreut die Forschungsaktivitäten im Bereich "Brücken", wobei dieser Begriff den gesamtenForschungsbereich der Kunstbauten beinhaltet, d.h. neben den Brücken gehören auch Tagbautunnelsund Schutzgalerien dazu. Im Weiteren werden bei diesen Bauwerksarten sowohl Fragen des Neubausals auch der Erhaltung behandelt.

Die AGB legt ihrer Arbeit interne Leitlinien zugrunde, die periodisch überarbeitet werden. Die für Auf-tragnehmer wichtigen Informationen, insbesondere bezüglich der Forschungsschwerpunkte, werdenperiodisch aktualisiert. Anfragen bezüglich der Quelle sind an die Geschäftsstelle oder an den Präsi-denten zu richten.

Bundesamt für Strassen Forschung im StrassenwesenHandbuch SBT

Version 01.01.03 / Stand 05.05.03 / eh, EA 11

3.1.3 Ansprechpartner AGB

Präsident Michel Donzel

Adresse Bundesamt für Strassen, 3003 Bern

Telefon 031 322 94 32

Fax 031 322 80 76

E-Mail [email protected]

Website www.astra.admin.ch

Geschäftsstelle AGB Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe Brückenforschung (Gs AGB)c/o Peter Matt Ingenieur-Beratung, Talweg 21, 3063 Ittigen

Leitung Peter Matt

Öffnungszeiten übliche Bürozeiten

Telefon 031 921 93 13

Fax 031 921 76 67

E-Mail [email protected]

Website Formulare, Abläufe usw.: www.rapp.ch/ForschungSBTÜbersicht, Listen usw.: www.astra.admin.ch

3.1.4 Administrative Hinweise

Es sind folgende Hinweise zu beachten:

• Die Kreditbegehren (Kreditbegehren SBT und ARAMIS-Meldeformular SBT) sind auf elektroni-schem Weg an den Präsidenten und an die Gs AGB einzureichen. Der Präsident der AGB erhältdie Kreditbegehren SBT zusätzlich in Papierform (ordnungsgemäss unterschrieben in 16-facherAusführung) (vgl. Kap. 4.2, Punkt 4).

• Die AGB behandelt die Kreditbegehren SBT an ihren Sitzungen, die zweimal pro Jahr stattfinden(in der Regel jeweils Ende Januar und Ende August). Die Kreditbegehren SBT müssen späte-stens sechs Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin eintreffen.

• Es ist zu empfehlen, vor der Einreichung eines Kreditbegehrens die Gs AGB zu kontaktieren.Dabei kann die Frage geklärt werden, ob in einem ersten Schritt eine Forschungsskizze einge-reicht werden soll. In vielen Fällen ist dieses Vorgehen angezeigt.

• Jedes bewilligte Forschungsprojekt wird von einer der vier, in Abbildung 2 gezeigten BK begleitet.

Bundesamt für Strassen Forschung im StrassenwesenHandbuch SBT

Version 01.01.03 / Stand 05.05.03 / eh, EA 12

3.2 Forschungsbereich ASTRA

Vergleiche dazu Kap. 2.3.2 Organisationseinheit Strategie und Forschung (OESF)

3.2.1 Organigramm ASTRA

Bundesamt für StrassenO. Michaud, Direktor

Direktionsgeschäfte (DG)inkl. Information / Kommunikation

W. Burgunder, Stv. Direktor

Strasseninfrastruktur (I) M. Egger, Vizedirektor

Strassenverkehr (V)W. Jeger, Vizedirektor

Unterstützung (U)H. Schaller

Administrativer SupportI. Jost

CostingF. Bühler

Gebietsverantwortliche **Bg + Dn + Gt + Roe + Tez

Projektierung und LanderwerbR. Pfister

BetriebstechnikU. Schlup

Unterhaltstechnik und OberbauJ.-J. Mäder

Verkehrstechnik + Verkehrsleittechnik R. Siegrist

SubventionenJ. Béguin

Tunnel und ElektromechanikA. Hofer

KunstbautenM. Donzel

Administrativer SupportH. Müller

VerkehrsregelnS. Huonder

FinanzenR. Reist

PersonalB. Streit

RevisoratC. Page

Zentrale InformatikP. Bürki

SprachdiensteM. Iff

= Mitglieder der Geschäftsleitung

= Bereiche

Fahrzeugtypisierung J. Stauffer

LangsamverkehrT. Mahrer

Zulassung, Haftpflicht, Strafen P. Blanc

FahrzeugeK. Meyer

VESIPOY. Schreier

Qualität + SupportM. Küpfer

163*

52 63 33

Bundesamt für StrassenASTRA Organigramm gültig ab 1.1.2001

Inhaltlich letztmals angepasst: 18.12.2002/ Str

* Ziffern beschreiben die Anzahl Mitarbeitende

** Gebietsverantwortliche: Bg = Berger J., Dn = Danzeisen V., Gt = Guenot F., Roe = Röthlisberger J., Tez = Testuz A.

77

Strategie und Forschung (SF)inkl. Internationales / Verkehrstelematik

A. Gantenbein

DiensteP. Lehmann

Sonderaufgaben EU, UN/ECEB. Périsset

Abbildung 3: Organigramm ASTRA

3.2.2 Aufgaben ASTRA

Gemäss der Verordnung über die Förderung der Forschung im Strassenwesen können Amtsstellen,Forschungsstellen von Universitäten und Technischen Lehranstalten, Fachorganisationen und fachlichausgewiesene Private ein Forschungsgesuch um Beitrag aus dem Forschungskredit einreichen. Esgibt somit Eingaben, die ohne Vorbereitung in den Fachverbänden bzw. AGB beim ASTRA eingereichtwerden. OESF unterzieht diese Kreditbegehren einer Vorprüfung oder lässt diese durch Experten er-stellen. Das ASTRA kann ebenfalls Forschungsprojekte vorbereiten und auslösen. Für die Prüfungdurch die FOKO sind alle Angaben nötig, die für die Beurteilung der vorgesehenen Forschungsarbei-ten von Bedeutung sind (Kreditbegehren SBT, ARAMIS-Meldeformular SBT).

Um den Aufwand für Antragsteller verhältnismässig zu gestalten, nimmt OESF bei Forschungsideeneine grobe Vorbeurteilung auf Rechtmässigkeit und Zweckmässigkeit vor, ohne sämtliche Unterlagenzu verlangen. Falls der Antragsteller bei negativer Vorbeurteilung es wünscht, wird das Forschungs-vorhaben dem Präsidenten der FOKO zur Prüfung zugestellt.

Bundesamt für Strassen Forschung im StrassenwesenHandbuch SBT

Version 01.01.03 / Stand 05.05.03 / eh, EA 13

3.2.3 Ansprechpartner ASTRA

Leitung Andreas Gantenbein

Sekretariat Priscilla Nyffenegger

Adresse Bundesamt für Strassen, 3003 Bern

Telefon Sekretariat 031 / 322 94 08

Fax 031 / 323 23 03

E-Mail [email protected]@astra.admin.ch

Website www.astra.admin.chwww.rapp.ch/ForschungSBT: Formulare, Abläufe, Weisungen

3.2.4 Administrative Hinweise

Es sind folgende Hinweise zu beachten:

Besteht das Interesse für die Ausführung eines Forschungsprojektes, so ist die OESF schriftlich füreine Eingabe anzufragen. Die OESF teilt bei einem positiven Bescheid für eine Eingabe eine Pro-jektnummer zu.

Die Kreditbegehren SBT sind auf elektronischem Weg an die OESF einzureichen (vgl. Kap.4.2, Punkt4). Die detaillierten Abläufe können unter www.rapp.ch/ForschungSBT heruntergeladen werden. DieOESF entscheidet, ob ein Kreditbegehren SBT bei der FOKO eingereicht, oder direkt dem DirektorASTRA vorgelegt wird. Falls das Kreditbegehren der FOKO vorgelegt wird, ist dies in 16-facher Aus-führung in Papierform und einmal in elektronischer Form einzureichen. Es kann ein Experte gemässKap. 2.3.4 Punkt 3 beigezogen werden.

Bundesamt für Strassen Forschung im StrassenwesenHandbuch SBT

Version 01.01.03 / Stand 05.05.03 / eh, EA 14

3.3 Forschungsbereich FGU

3.3.1 Organigramm FGU

PräsidentPeter Teuscher

Stv.: Andreas Henke

NormenLiteratur, Sicherheit

Baustoffe

FinanzenWerner Müller

Sekretariat FGU: Frau A. Brunner

SIA: Dr. M. Gehri Support: T. Bräm

Bildung Forschung

Prof. Dr. G. GimscheidStv.: Prof. Dr. Peter Egger

LeitkommissionTunnelbau

Dr. F. VuilleumierStv.: Peter Theiler

Abbildung 4: Organigramm FGU

3.3.2 Aufgaben FGU

Die SIA-Fachgruppe für Untertagebau (FGU) bezweckt die Förderung der gemeinsamen Interessenihrer Mitglieder im Rahmen der Ziele und Bestrebungen des SIA. Als Untertagebauten werden alleBauwerke verstanden, die nach Fertigstellung unter der Erdoberfläche liegen und einen Querschnittvon mindestens 2 m2 aufweisen.

Bundesamt für Strassen Forschung im StrassenwesenHandbuch SBT

Version 01.01.03 / Stand 05.05.03 / eh, EA 15

Die Fachgruppe befasst sich mit folgenden Aufgaben:

• Förderung der Kenntnisse im Untertagebau durch Unterstützung der Forschung und durch Ver-anstaltung von Studientagungen und Besichtigungen zum Zwecke der Weiterbildung der Mitglie-der.

• Verbreitung und Förderung des Fortschrittes im Untertagebau.

• Verbreitung von technischen Informationen über die Ausführung von Untertagebauten in derSchweiz.

• Mitarbeit bei der Aufstellung von Normen für den Untertagbau.

• Informationsaustausch mit dem Ausland, insbesondere im Rahmen Internationaler Gesellschaf-ten für Untertagebau.

Untertagebau wird heute und in Zukunft unter immer anspruchsvolleren Randbedingungen erstellt undbetrieben werden müssen. Mit Innovationen in der Planung und der Ausführung reagieren Bauherrn,Planer und Unternehmer auf diese Herausforderungen.

Die FGU hat sich zum Ziel gesetzt:

• Die technische Entwicklung des Untertagebaus in der Schweiz und

• Die Integration der Schweizer Aktivitäten in internationale F&E-Tätigkeiten zu fördern.

Sie wird dazu im Rahmen ihrer Möglichkeiten:

• Versuchen, Innovationen, von denen sie Kenntnis erhalten hat oder die ihr aufgefallen sind, imRahmen ihrer Homepage darzustellen,

• als Konfrontation zur Förderung der technischen Entwicklung im Untertagebau in der Schweizdienen,

• als Veranstalter/Patronat von entsprechenden Innovationsevents (Tagungen, Messen etc.) in derSchweiz auftreten,

• ein Sponsoring von F&E-Aktivitäten übernehmen und

• die Zusammenarbeit mit ausländischen Forschungsstellen, Bauherrn, Planern und Unternehmernunterstützen.

Bundesamt für Strassen Forschung im StrassenwesenHandbuch SBT

Version 01.01.03 / Stand 05.05.03 / eh, EA 16

3.3.3 Ansprechpartner FGU

Forschungsdelegierter Dr. François Vuilleumier

Adresse Bonnard & Gardel, Ingénieurs-conseils SA, Avenue de Cour 61,Case postale 241, 1001 Lausanne

Telefon 021 618 11 11

Fax 021 618 11 22

E-Mail franç[email protected]

Website

Geschäftsstelle FGU(bis 31.05.03)

Sekretariat FGU, BLS AlpTransit AG, Aarestrasse 38 B, 3601 Thun

Leitung Andrea Brunner

Öffnungszeiten übliche Bürozeiten

Telefon 033 / 225 79 71

Fax 033 / 225 79 80

E-Mail [email protected]

Website www.blsalptransit.ch

3.3.4 Administrative Hinweise

Forscher haben sich mit neuen Forschungsideen an das Sekretariat FGU zu wenden. Die Kreditbe-gehren SBT sind auf elektronischem Weg sowie zusätzlich in 16-facher Ausführung in Papierform demSekretariat FGU einzureichen (vgl. Kap. 4.2, Punkt 4).

Die FGU behandelt die Kreditbegehren SBT an Ihren Sitzungen, die zweimal pro Jahr stattfinden (inder Regel jeweils Ende Januar und Ende August).

Die Kreditbegehren SBT müssen spätestens sechs Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin ein-treffen.

Bundesamt für Strassen Forschung im StrassenwesenHandbuch SBT

Version 01.01.03 / Stand 05.05.03 / eh, EA 17

3.4 Forschungsbereich SVI

3.4.1 Organigramm SVI

SVI-SekretariatAndres Scholl

Kommission ForschungBenno Singer

Arbeitsgruppe MobilitätLorenz Raymann

Arbeitsgruppe InformatikWalter Schaufelberger

Vorstand SVIPierre François Schmid (Präsident)

Mitgliederversammlung

Abbildung 5: Organigramm SVI

Die SVI ernennt für jeden Forschungsauftrag eine BK.

3.4.2 Aufgaben SVI

Die Vereinigung schweizerischer Verkehrsingenieure (SVI) wurde 1965 ins Leben gerufen. Es war dieGeburtsstunde des Verkehrsingenieurs, der Verkehrsingenieurin als offiziell anerkannter Beruf. Heutezählt die SVI über 400 Mitglieder in der ganzen Schweiz.

Fachkompetenz, Qualitätsbewusstsein und innovative Denkmuster prägen das Profil der Verkehrsin-genieurinnen und Verkehrsingenieure, die sich den Herausforderungen der Zeit stellen wollen. DieWissenschaft und die Kunst des Verkehrsingenieurwesens zu fördern und zu unterstützen, darin siehtdie SVI – die Berufsvereinigung der Verkehrsingenieure – ihre wichtigste und zentrale Aufgabe.

Bundesamt für Strassen Forschung im StrassenwesenHandbuch SBT

Version 01.01.03 / Stand 05.05.03 / eh, EA 18

3.4.3 Ansprechpartner SVI

Präsident Pierre-François Schmid

Adresse TransportplanRue du Rhône 101950 Sion

Telefon 027 322 94 64

Fax 027 322 91 49

E-Mail [email protected]

Forschungsdelegierter Benno Singer

Adresse Emch + Berger AGForchstrasse 598032 Zürich

Telefon 01 389 91 20

Fax 01 389 91 12

E-Mail [email protected]

Geschäftsstelle SVI Vereinigung Schweizerischer Verkehrsingenieure (SVI)Vadianstrasse 37Postfach9001 St.Gallen

Öffnungszeiten übliche Bürozeiten

Telefon 071 / 222 46 46

Fax 071 / 222 26 09

E-Mail [email protected]

Website http://www.svi.ch/www.rapp.ch/ForschungSBT: Formulare, Abläufe, Weisungen

Bundesamt für Strassen Forschung im StrassenwesenHandbuch SBT

Version 01.01.03 / Stand 05.05.03 / eh, EA 19

Aufgaben Geschäftsstelle SVI

• Ausschreibungen

• Merkblätter erstellen (inkl. franz. Übersetzung) und auf Website publizieren

• Kontrolle und Verteilung der eingegangen Offerten an die Kommission Forschung SVI (KOFO)

• Informationsweitergabe an SVI-Mitglieder

• Unterstützung des SVI-Forschungsdelegierten

• Übersicht über laufende Forschungsprojekte, Kreditbegehren SBT und abgeschlossene Berichteerstellen

• Anlaufstelle für Auftragnehmer und BK

3.4.4 Administrative Hinweise

Als Ergänzung zum Handbuch stehen die SVI-spezifischen Merkblätter zur Forschung auf der Website(www.svi.ch) bereit.

Die detaillierten Abläufe können unter www.rapp.ch/ForschungSBT heruntergeladen werden.

Bundesamt für Strassen Forschung im StrassenwesenHandbuch SBT

Version 01.01.03 / Stand 05.05.03 / eh, EA 20

3.5 Forschungsbereich VSS

3.5.1 Organigramm VSS

fachtechnisch

adm

inis

trat

iv

Koordinations-kommission

Geschäftsstelle

FK 1 FGFK ...

EK EK EK EK EK

Hauptversammlung

BeiratVorstand

Revisions-gesellschaft

Forschungs-delegierter

Abbildung 6: Organigramm VSS

Fach-kommissionen

Fachbereich Präsident

1 Vertragsgrundlagen Bases contractuelles Mario Orsenigo

2 Planung und Projektierung Planification et projet François Guenot

3 Verkehrstechnik Technique de la circulation Roger Laube

4 Baustofftechnologie Technologie des matériaux Manfred Partl

5 Bautechnik Technique de construction Markus Caprez

6 Umwelt und Unterhalt Environnement et entretien Jürg Baerlocher

7 Management der Erhaltung Gestion de l'entretien Hans-Peter Lindenmann

8 Öffentlicher Verkehr Transports publics Peter Hübner

9 Verkehrstelematik Télématique des transports Matthias Rapp

Fachgruppe Fachgruppe Stadt- und Gemeindein-genieure

Ingénieurs des villes et descommunes

Urs Spinnler

Bundesamt für Strassen Forschung im StrassenwesenHandbuch SBT

Version 01.01.03 / Stand 05.05.03 / eh, EA 21

3.5.2 Aufgaben VSS

Der VSS leistet einen entscheidenden Beitrag zur Erfüllung der Forschungs- und Normungsarbeiten imStrassen- und Verkehrswesen. Er plant und bearbeitet Forschungsgesuche und fördert auf derenGrundlage die Ausarbeitung und Publikation technisch normativer Unterlagen zur Planung, Bau undUnterhalt von Strassen- und Verkehrsanlagen. Dabei stützt er sich auf Fachgremien, die im Milizsy-stem arbeiten. Dank ihrer paritätischen Zusammensetzung (Bauherren, Wirtschaft, Wissenschaft)können diese Gremien die erforderlichen nationalen und europäischen Normen aufgrund der For-schungsarbeiten schaffen und an die neuen Begebenheiten anpassen. Die Arbeit der Fachgremienumfasst insbesondere folgende Gebiete:

• Planung, Projektierung und Gestaltung

• Bau, Bautechnik, -systeme und -ausführung

• Betrieb, Verkehrstechnik, -lenkung und -regelung

• Unterhalt, Erhaltung und Erneuerung

• Nachhaltigkeit

• Öffentlicher Verkehr

Der VSS organisiert den Einband, den Versand der Pflichtexemplare und den Vertrieb aller For-schungsberichte. Der VSS publiziert jährlich Übersichten zur Forschung im Strassenwesen. Die VSS-CD-ROM gibt einen bibliographischen Überblick und enthält Zusammenfassungen der Berichte (vgl.Kap. 4.3.5).

Aufgaben der Fachgremien

Die Fachgremien des VSS planen, initiieren, evaluieren, begleiten und überwachen (und beurteileninhaltliche die Ergebnisse) die Forschungsprojekte des VSS in den oben genannten Bereichen.

Umsetzen der Forschungsergebnisse in die Praxis (z.B. Benötigung der Erkenntnisse, Folgerungenoder Resultate für das VSS-Normenwerk) auf Antrag der Expertenkommissionen.

Der VSS hat für diese Arbeiten interne Dokumente, die periodisch überarbeitet werden. Die für For-scher wichtigen Informationen im Besonderen bezüglich der UVEK Forschungsschwerpunkte werdenperiodisch aktualisiert und bekanntgegeben (vgl. Kap. 9).

Bundesamt für Strassen Forschung im StrassenwesenHandbuch SBT

Version 01.01.03 / Stand 05.05.03 / eh, EA 22

3.5.3 Ansprechpartner VSS

Forschungs- undNormungsdelegierter

Hermann W. Fritz

Adresse Englischviertelstrasse 40, 8032 Zürich

Telefon 01/269 40 20

Fax 01/252 31 30

E-Mail [email protected]

Website www.vss.ch

Die Liste der aktuellen Kommissionspräsidenten entnehmen sie bitte dem Organigramm.

Geschäftsstelle VSS Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS)Seefeldstrasse 9, CH-8008 Zürich

Geschäftsführung(Ansprechstelle)

Geschäftsführer: Hans Lichtsteiner

Öffnungszeiten 08.00 - 12.00 / 13.30 - 17.00

Telefon 01/269 40 20

Fax 01/252 31 30

E-Mail: [email protected]

Website http://www.vss.ch/www.rapp.ch/ForschungSBT: Formulare, Abläufe, Weisungen

Adresse Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS)Seefeldstrasse 9, CH-8008 Zürich

3.5.4 Administrative Hinweise

Forscher mit neuen Forschungsideen wenden sich an den Forschungsdelegierten oder an die GsVSS. Wichtige Hinweise betreffend Vorgaben und Abläufe in der Forschung sind der Empfehlung VSS641 055 „Forschung und Normung“ mit den zugehörigen Dokumenten (siehe auch Website) zu ent-nehmen.

Bundesamt für Strassen Forschung im StrassenwesenHandbuch SBT

Version 01.01.03 / Stand 05.05.03 / eh, EA 23

4 Administrative Hinweise zur Beantragung und Bearbeitung von For-schungsprojekten

Hinweis: Für Fragen im Zusammenhang mit dem Ausfüllen der Formulare wenden Sie sich bitte andie Gs Fo SBT (061 335 79 00 od. [email protected]).Für inhaltliche Fragen richten Sie sich bitte direkt an den zuständigen Forschungsbereich.

4.1 Meldung eines neuen Forschungsprojektes für das Mehrjahresprogramm

Die Neumeldung eines Projektes hat immer über einen Forschungsbereich (AGB, ASTRA, FGU, SVI,VSS) zu erfolgen.

Die wichtigsten Schritte sind im Folgenden erläutert.

Vorgehensschritte:

1. Formular „ARAMIS-Meldeformular SBT“ unter (www.rapp.ch/ForschungSBT) herunterladen. Imorangen Balken die Option „neue Meldung Forschungsprojekt“ anklicken.

2. Alle weissen Felder ausser der Projektnummer ausfüllen (interaktive Erläuterungen sind im For-mular eingebaut). Projektstatus „in Planung“ anklicken.

3. Einreichung ARAMIS-Meldeformular SBT „neue Meldung Forschungsprojekt“ bei den For-schungsbereichen in elektronischer Form (Adressen siehe Kap. 3):

AGB: Geschäftsstelle

ASTRA: Leiter OESF

FGU: Forschungsdelegierter

SVI: Forschungsdelegierter

VSS: Geschäftsstelle

4. Zustimmung für Aufnahme des neuen Forschungsprojektes ins MJP durch oberste Instanz desBereiches (AGB, ASTRA / OESF, FGU, SVI-KOFO, VSS-KOKO). Zuteilung einer Projektnummer.

5. Weiterleitung des elektronischen Meldeformulars durch Forschungsbereich an die Gs Fo SBT([email protected]).

6. Eingabe des Forschungsprojektes in ARAMIS (vgl. Kap. 6.1) durch Gs Fo SBT. Status „in Pla-nung“.

7. Quartalsweiser Versand der MJP-Liste an alle Interessierten (vgl. Kap. 5.2) durch Gs Fo SBT.

Details zu diesem Prozess finden Sie auf der Website www.rapp.ch/ForschungSBT „Abläufe AGB,ASTRA, SVI und VSS“. Die Abläufe FGU sind in Vorbereitung.

Bundesamt für Strassen Forschung im StrassenwesenHandbuch SBT

Version 01.01.03 / Stand 05.05.03 / eh, EA 24

Option „Meldung neuesForschungsprojekt“ anklicken(s. Punkt 1)

Projektnr. ist durch Bereichzuzuteilen (s. Punkt 4)

Kontaktperson bleibt bis zurBewilligung der Zuständigedes Bereiches:AGB = Präsident AGBASTRA = Leiter OESFFGU = PräsidentSVI = ForschungsdelegierterVSS = Kommissionspräsident

Projektstatus„in Planung“angeben

Abbildung 7: 1.Seite ARAMIS-Meldeformular SBT Option „Meldung neues Forschungsprojekt“

4.1.1 Regeln bei der Vergabe von Projektnummern

Regeln bei Nummernvergabe

1. Forschungsbereich (AGB, ASTRA, FGU, SVI oder VSS).

2. Jahreszahl

3. Slash „ / “

4. Kommissionsnummer (nur bei VSS)

5. Laufnummer 3-stellig bei AGB, ASTRA, FGU und SVI, 2-stellig bei VSS

Verantwortlich für die Nummervergabe bei den Forschungsbereichen (Adressen siehe Kap. 3):

AGB: Leiter Geschäftsstelle

ASTRA: Sekretariat OESF

FGU, SVI, VSS: Forschungsdelegierter

Bundesamt für Strassen Forschung im StrassenwesenHandbuch SBT

Version 01.01.03 / Stand 05.05.03 / eh, EA 25

Beispiele für Jahr 2003

AGB: AGB2003/005 (5. Projekt im Jahre 2003 der AGB)

ASTRA: ASTRA2003/005 (5. Projekt im Jahre 2003 des ASTRA)

FGU: FGU2003/003 (2. Projekt im Jahre 2003 der FGU)

SVI: SVI2003/005 (5. Projekt im Jahre 2003 der SVI)

VSS: VSS2003/905 (5. Projekt der Fachkommission 9 im Jahre 2003 der VSS)

4.2 Einreichung eines Kreditbegehrens SBT und dessen Beurteilung

Ausgangslage zur Einreichung eines Kreditbegehrens SBT:

Ein Kreditbegehren SBT wird grundsätzlich aufgrund einer Ausschreibung oder nach einer Direktan-fragen beim Forschungsbereich (AGB, FGU, SVI oder VSS) eingereicht. In Ausnahmefällen könnenKreditbegehren SBT direkt ans ASTRA oder an die AGB gestellt werden (in Absprache mit OESF bzw.Gs AGB). Siehe Details unter www.rapp.ch/ForschungSBT „Abläufe AGB, ASTRA, SVI und VSS“. DieAbläufe FGU sind in Vorbereitung.

Vorgehen:

1. Formulare „Kreditbegehren SBT“ und „ARAMIS-Meldeformular SBT“ unter(www.rapp.ch/ForschungSBT) herunterladen.

2. Projektnummer und Kontaktperson bei Forschungsbereich anfragen oder den Ausschreibungsun-terlagen entnehmen und in beiden Formularen eintragen.

Verantwortlich Vergabe Projektnummern (vgl. Kap. 4.1.1, Adressen siehe Kap. 3)

AGB: Geschäftsstelle

ASTRA: Sekretariat OESF

FGU, SVI, VSS: Forschungsdelegierter

3. Ausfüllen der Formulare

- Kreditbegehren SBT

- ARAMIS-Meldeformular SBT Option „Kreditbegehren SBT“ im orangen Balken anklicken (in-teraktive Erläuterungen sind im Formular eingebaut).

Es sind grundsätzlich alle weissen Felder auszufüllen.

Spezielle Hinweise zum Ausfüllen:

- Projekt- und ITRD-Nummer nicht vergessen

- Projektstatus „in Planung“ anklicken

- Forschung ist nicht mehrwertsteuerpflichtig

- E-Mail / Fax immer angeben

- In der Regel können max. 10% der Gesamtstundenanzahl in der Kat. A verrechnet werden.

- Liste aktueller Honorarkategorien herunterladbar unter www.rapp.ch/ForschungSBT.

Bundesamt für Strassen Forschung im StrassenwesenHandbuch SBT

Version 01.01.03 / Stand 05.05.03 / eh, EA 26

4. Einreichung beider Formulare (Kreditbegehren SBT und ARAMIS-Meldeformular SBT) an entspre-chenden Forschungsbereich. Wenn nicht anders verlangt: ordnungsgemäss unterschrieben, 16-fach in Papierform (1x original) und 1x elektronisch.

5. Beurteilung durch Forschungsbereich (Zustimmung und Antrag an die FOKO, Zurückweisung,Ablehnung)

6. Beurteilung durch FOKO (Zustimmung und Antrag an Direktor ASTRA, Zurückweisung, Ableh-nung)

7. Bewilligung durch Direktor ASTRA (Verfügungsschreiben des ASTRA an Auftragnehmer)

FORSCHUNG IM STRASSENWESEN DES UVEKKreditbegehren SBT (Strassen, Brücken, Tunnel)

1. Nummer und Titel

Projekt-Nr.:Projekttitel:

2. Forschungsaufwand

Gesamtbetrag: CHF (o. MwSt.) Die Strassenforschung ist seit dem 1.1.02 nicht

3. Projektleitermehr mehrwertsteuerpflichtig

Amt od. Firma:Name, Vorname:

4. Personaleinsatz

Berufs-jahre

Funktion imProjekt

SIAKat.

AnzahlStd.

5. Kosten (in CHF)5.1 Personal 5.2 Sachmittel

SIA Kat. Anzahl Std. Ansatz o.MwSt.

Betrago. MwSt.

Betrago. MwSt.

AB 1'800CDEFG

1'800

Hinweis f. Formularbearbeitung: Unter Extras/Optionen/Ansicht/Kommentare das Feld Indikatoren aktivieren um Sichtbarkeit derBemerkungsfelder zu gewährleisten. Auswahlleisten benützen! Dieses Formular muss zusammen mit dem Meldeformular Option"Kreditbegehren" eingereicht werden.Für administrative Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle SBT zur Verfügung (Tel.: 061 335 79 09,EMail: [email protected])

Total Total

Einband des BerichtesReisen, Spesen, Kopien, Kommunikation

Sachmittel

Ausbildung, Diplom Bisherige Praxis im FachgebietName / Vorname; bei Arbeits-gemeinschaft zusätzlich Firma

Eidg. Dep. für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation • Dép. fédéral de l’environnement, des transports, de l’énergie et de la communicationDip. federale dell’ambiente, dei trasporti, dell’energia e delle comunicazioni • Dep. federal da l'ambient, dals transports, da l'energia e da la communicaziun

Bundesamt für Strassen • Office fédéral des routes ASTRA. OFROUUfficio federale delle strade • Uffizi federal da vias USTRA. UVIAS

Projektnr.(s. Punkt 2)

Bei andererKategorievorlagebitteüberschreiben

16 Expl.(1x mitOriginal-unterschrift )und 1xelektronisch

leer-lassen

Abbildung 8: Kreditbegehren SBT (1. + 2. Seite)

ohne MWSt.

Bundesamt für Strassen Forschung im StrassenwesenHandbuch SBT

Version 01.01.03 / Stand 05.05.03 / eh, EA 27

FORSCHUNG IM STRASSENWESEN DES UVEKARAMIS-Meldeformular SBT

Grunddaten

Projekt-Nr.: Projektstatus:

Bereich: Auswahlleiste benützen! ITRD Nr.:

Aufgabe:

Gruppe:

Projekttitel:

Projekttitel (engl.):

Kontaktperson

Amt oder Firma:

Name: Vorname:

Strasse + Nr.:

PLZ: Ort:

Kanton: Land:

Telefon: E-Mail :

Originalsprache:

Startdatum geplant: Startdatum effektiv:

Enddatum geplant: Enddatum effektiv:

Normierungsprojekt:

Forschungsart:

Forschungsanteil:

Zielbereich NABS:

Fachbereich 1: Anteil Fachbereich 1:

Fachbereich 2: Anteil Fachbereich 2:

Fachbereich 3: Anteil Fachbereich 3:

Durchführung: Total Fachbereiche: 100%

Kosten geschätzt: UVEK Schwerpunkt 1:

Kosten bewilligt: UVEK Schwerpunkt 2:

Einfaches Projekt: UVEK Schwerpunkt 3:

Komplexes Projekt: Total Schwerpunkte: 100%

* Alle Mutationsmeldungen und administrative Fragen an folgende Adresse:[email protected] (Tel. 061 335 79 00)

Hinweis f. Formularbearbeitung: Unter Extras/Optionen/Ansicht/Kommentare das Feld Indikatoren aktivieren um Sichtbarkeit der Bemerkungsfelder zugewährleisten. Hinweise und Auswahlleisten benützen!

Extramuros

Meldung neues Kreditbegehre Jahresumfrage /Mutationsmeldung*

Eidg. Dep. für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation • Dép. fédéral de l’environnement, des transports, de l’énergie et de la communicationDip. federale dell’ambiente, dei trasporti, dell’energia e delle comunicazioni • Dep. federal da l 'ambient, dals transports, da l'energia e da la communicaziun

Bundesamt für Strassen • Office fédéral des routes ASTRA. OFROUUfficio federale delle strade • Uffizi federal da vias USTRA . UVIAS

Projektabschluss

diese Felder leerlassenProjektnr.(s. Punkt 2)

Kontaktperson bleibt bis zurBewilligung des ASTRA derZuständige des Bereiches:AGB = Präsident AGBASTRA = Leiter OESFFGU = PräsidentSVI = ForschungsdelegierterVSS = Kommissionspräsident

Projektstatus„in Planung“

Abbildung 9: 1.Seite ARAMIS-Meldeformular SBT Option „Kreditbegehren SBT“

4.3 Administratives während Projektbearbeitung

4.3.1 Auftragserteilung / Verfügungsschreiben

Die Auftragserteilung erfolgt mittels Verfügungsschreiben des ASTRA. In diesem Schreiben wird dieProjektnummer, der Auftragnehmer, der Gesamtkredit, die vorgesehene Kreditverteilung, der BK-Präsident sowie übrige Auflagen festgehalten. Jeweils beigefügt sind die aktuellen verbindlichen Wei-sungen des ASTRA, welche zudem unter www.rapp.ch/ForschungSBT heruntergeladen werden kön-nen.

4.3.2 Die Funktion der Begleitkommission (BK)

Jeder Forschungsauftrag ist durch eine BK zu betreuen. Diese überwacht die Einhaltung des For-schungsprogrammes sowohl in inhaltlicher, finanzieller wie auch zeitlicher Hinsicht. Zeigt sich im Ver-laufe der Forschungsarbeiten die Notwendigkeit einer Änderung des Programms oder sogar der Ziel-setzung, so ist diese durch die BK zu prüfen und zu genehmigen. Im Falle von finanziellen Konse-quenzen ist zeitgrecht auf dem üblichen Dienstweg ein Zusatzgesuch an die FOKO zu stellen.

Die BK prüft den Schlussbericht inkl. die Zusammenfassung (d/f/e) und die Schlussrechnung und istverantwortlich für die fachliche Auswertung, welche ins ARAMIS-Meldeformular SBT Option „Pro-jektabschluss“ integriert wird.

Bei der AGB und der VSS sind die BK in der Regel ständige Expertenkommissionen, bei ASTRA-,FGU- und SVI-Forschungsaufträgen wird die BK fallweise bestimmt.

alle weissenFelder ausfüllen

Bundesamt für Strassen Forschung im StrassenwesenHandbuch SBT

Version 01.01.03 / Stand 05.05.03 / eh, EA 28

4.3.3 Rechnungsstellung

Die Auftragnehmer rechnen gemäss entsprechendem Arbeitsfortschritt laufend ab. Die Rechnungenhaben den in der betreffenden Zeit geleisteten Arbeitsaufwand und die Sachausgaben nachzuweisen.Der jeweils Anfang Jahr zugeteilte Jahresbetrag darf nur nach einer Aufforderung durch die Gs FoSBT überschritten werden. Es dürfen nur die Honoraransätze und –kategorien verrechnet werden,welche dem Vertragsschreiben zugrunde liegende Offerte entsprechen. Es gibt keine Teuerungsan-passung.

Für die Abrechnungen ist das Rechnungsformular SBT zu benützen (vgl. Abbildung 10, herunterladbarunter www.rapp.ch/ForschungSBT). Das Rechnungsformular und die Belege sind im Doppel bei derGs Fo SBT einzureichen.

Die Schlussrechnung wird erst nach Ablieferung aller vorgeschriebenen Dokumente ausbezahlt. VomGesamtkreditbetrag sind die Kosten für das Binden und den Versand des Schlussberichtes abzuzie-hen (z. Zt. CHF 1'800.--).

Folgende Unterlagen sind mit der Schlussrechnung bei der Gs Fo SBT einzureichen (vgl. Kap. 4.3.5):

• ARAMIS-Meldeformular SBT Option „Projektabschluss“, welches u.a. die fachliche Auswertungbeinhaltet.

• 1 Expl. Schlussbericht (ungebunden), die Zusammenfassungen (d/f/e) elektronisch(nur FGU, SVI, VSS)

Alle Rechnungen sind an das ASTRA (Rechnungsadresse) zu fakturieren, jedoch an die Gs Fo SBTzu senden. Diese überprüft die finanzielle Richtigkeit und leitet die Rechnung zur inhaltlichen Kontrollean den Präsidenten der BK2 und zur Zahlung ans ASTRA weiter.

FORSCHUNG IM STRASSENWESEN DES UVEKSBT Rechnungsformular

ASTRA, Bundesamt für Strassen

3003 BernNr. 1

Forschungsauftrag Nr.

Projekttitel

Projektleiter/in TelefonAdresse

Sachbearbeiter/in Telefon

Präs. Fach- od. Begleitkomm.Adresse

bewilligter Gesamtkredit

Einband Schlussbericht

Verfügbarer Gesamtkredit Zugeteilter Betrag 2002

bisher in Rechnung gestellt 2002 bisher in Rechnung gestellt

momentaner Restkredit momentaner Restkredit für 2002

Rechnungsnr.

Rechnungsperiode

HonorarkostenSachkosten

Total Rechnung

Neuer Gesamt - Kreditstand SFr. -1'800.00

Ort und Datum Unterschrift Projektleiter

Bank- od. Postverbindung: .....................................................

Rechnung im Doppel an: Geschäftsstelle Forschung SBT, c/o Rapp AG Ingenieure + PlanerHochstrasse 100, CH-4018 Basel

Beilagen (im Doppel): - Zusammenstellung Personalkosten unter Angabe der Ansätze (s. KBOB - Tarife)- Nebenkostenaufstellung mit Belegen- Einzahlungsschein

SFr. 0.00

SFr. 0.00

-SFr. 1'800.00

-SFr. 1'800.00

SFr. 1'800.00

Akontorechnung

Schlussrechnung

Eidg. Dep. für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation • Dép. fédéral de l’environnement, des transports, de l’énergie et de la communicationDip. federale dell’ambiente, dei trasporti, dell’energia e delle comunicazioni • Dep. federal da l'ambient, dals transports, da l'energia e da la communicaziun

Bundesamt für Strassen • Office fédéral des routes ASTRA • OFROUUfficio federale delle strade • Uffizi federal da vias USTRA • UVIAS

Abbildung 10: Rechnungsformular SBT 2 bei AGB an den Präsidenten AGB

Bundesamt für Strassen Forschung im StrassenwesenHandbuch SBT

Version 01.01.03 / Stand 05.05.03 / eh, EA 29

4.3.4 Jahresumfrage

Einmal jährlich (Mitte August) erfolgt eine Jahresumfrage für alle bewilligten Projekte. Diese erfolgtelektronisch über E-Mail und richtet sich an alle Auftragnehmer, die eine vom ASTRA finanzierte For-schungsarbeit betreuen.

Erstens wird bei der Jahresumfrage die voraussichtliche Ausschöpfung des Zahlungskredites desjeweiligen Jahres erfragt. Hierbei interessiert das ASTRA, wie hoch der bis Ende August des laufen-den Jahres abgerechnete Betrag ist, sowie wie viel bis Ende des entsprechenden Jahres noch abge-rechnet wird.

Zweitens können die Auftragnehmer auch eine Tranchenerhöhung für das laufende Jahr anfordern (imRahmen des bewilligten Gesamtkredites).

Drittens haben sie den Kreditbedarf für die Folgejahre anzugeben.

Viertens haben Sie auf dem beiliegenden Projektdokumentationsblatt alle aufgeführten Angaben zuüberprüfen und zu aktualisieren.

Wenn keine Abweichungen gegenüber den zugeteilten Jahreskrediten vorliegen ist keine Rückmel-dung erforderlich.

Abbildung 11: Formular Jahresumfrage

Die Angaben dienen dem ASTRA, nebst der Information über den Ausschöpfungsstand des laufendesJahresbudgets auch für die etwaige Neuverteilung der Kredite auf die folgenden Jahre Zudem werdenMutationsmeldungen in der Bundesdatenbank ARAMIS vorgenommen.

Bundesamt für Strassen Forschung im StrassenwesenHandbuch SBT

Version 01.01.03 / Stand 05.05.03 / eh, EA 30

4.3.5 Projektabschluss

Um ein Forschungsprojekt abzuschliessen, sind folgende Schritte erforderlich:

1. Vorabzug des Schlussbericht mit Beilage einreichen: Der Vorabzug des Schlussberichts inkl. derdreisprachigen Zusammenfassung (1 bis 3 A4-Seiten in d/f/e), das ARAMIS-Meldeformular SBT(Option „Projektabschluss“, die auch eine fachliche Auswertung beinhaltet) und der Entwurf derSchlussrechnung sind an die BK einzureichen.

2. Prüfung der Unterlagen: Die Unterlagen sind durch die BK (bei AGB, ASTRA und FGU durch BK,bei der SVI Antrag der BK an die KOFO, beim VSS Antrag der EK an die FK stellt) zu prüfen. DieBK, bzw. SVI-KOFO, bzw. FK informiert den Auftragnehmer über die Genehmigung und die Frei-gabe der Dokumente.

3. Einreichung der definitiven Unterlagen: Der Auftragnehmer sendet folgende Dokumente an die GsFo SBT: In Papierform zwei Schlussberichte und Zusammenfassungen (d/f/e) sowie die Schluss-rechnung; elektronisch das ARAMIS-Meldeformular SBT Option „Projektabschluss“ (beinhaltetfachliche Auswertung). Eine Kopie des Schlussberichtes sendet der Auftragnehmer an die GsVSS.

4. Freigabe durch das ASTRA: Die Gs Fo SBT sendet eine Kopie des Schlussberichtes, der Zu-sammenfassung und das ARAMIS-Meldeformular SBT Option „Projektabschluss“ an die OESF zurDruckfreigabe. Gleichzeitig mit dem Versand zur Druckfreigabe erfolgt die finanzielle und inhaltli-che Prüfung der Schlussrechnung durch die Gs Fo SBT bzw. den Kommissionspräsidenten3. DieDruckfreigabe des Schlussberichtes durch das ASTRA wird dem Forscher und der Gs VSS durchdie Gs Fo SBT schriftlich bestätigt. Danach sendet die Gs Fo SBT das ARAMIS-MeldeformularSBT Option „Projektabschluss“ zur Erfassung in die Datenbank in elektronischer Form an LAVOC.

5. Versand der Pflichtexemplare: Der Auftragnehmer kann nun die 160 Kopien4 des Schlussberichtesan die Staffel Druck AG, Staffelstrasse 12, 8045 Zürich, z.Hd. Herrn Fredi Keller, zum Einbindensenden. Das Aussentitelblatt des Schlussberichtes erhält er von der Gs VSS für das Gut zumDruck zugesandt. Für die Publikation in „Strasse und Verkehr“ sendet der Forscher die Zusam-menfassungen (d/f/e) in elektronischer Form an die Redaktion Strasse und Verkehr

6. Einbinden und Versand der Pflichtexemplare durch die Druckerei: Die Druckerei verschickt etwa110 Exemplare des Schlussberichtes an die vorgegebenen Adressaten und 20 Exemplare an denAuftragnehmer sowie etwa 30 Exemplare an die Gs VSS. Gleichzeitig sendet sie die Schlussrech-nung „Einband und Versand Schlussbericht“ via Gs VSS an die Gs Fo SBT zur Prüfung. Dieseleitet die Rechnung an das ASTRA zur Auszahlung.

7. Statusänderung "Abgeschlossen": Nach der Auszahlung der Schlussrechnung und des Betragesvon CHF 1‘800 an die Gs VSS für Einband5 und Versand des Schlussberichtes erfolgt im ARAMISdurch die Gs Fo SBT die Statusänderung des Projekts auf „abgeschlossen“.

3 bei VSS FK Präsident, bei AGB der Präsident4 Es können auch mehr Exemplare sein, wenn der Auftragnehmer dies selbst finanziert (siehe Weisungen des

ASTRA)5 Die VSS stellt monatlich Rechnung für die Einbände von Schlussberichten an das ASTRA z.Hd. der Gs Fo

SBT.

Bundesamt für Strassen Forschung im StrassenwesenHandbuch SBT

Version 01.01.03 / Stand 05.05.03 / eh, EA 31

5 Mehrjahresprogramm und SBT-Liste

5.1 Mehrjahresprogramm (MJP)

Das MJP wird jährlich im Frühjahr durch die Gs Fo SBT in Zusammenarbeit mit den Forschungsberei-chen und dem FOKO-Präsident produziert und verteilt. Es enthält Angaben (Projektnummer, Sachge-biet, Schwerpunkte, Ziele, Auftragnehmer, Kostendetails etc.) zu allen bewilligten und geplanten For-schungsprojekten für die kommenden drei Jahre. Es beschreibt die Veränderungen der Schwerpunkteund Sachgruppen gegenüber den Vorjahren. Ebenfalls werden Budgets des ASTRA der vergangenenund kommenden Jahre aufgeführt. Das MJP kann bei der Gs Fo SBT bestellt werden. Eine aktuelleKurzversion des MJP stellt die quartalsweise produzierte „SBT-Liste“ dar (vgl. Kap. 5.2).

5.2 SBT-Liste

Die SBT-Liste verfügt über dieselben Daten zu den Forschungsprojekten wie das MJP (Projektnum-mer, Sachgebiet, Schwerpunkte, Ziele, Auftragnehmer, Kostendetails etc.), wird aber quartalsweiseproduziert und berücksichtigt laufende Korrekturen (u.a. Zahlungen). Die Liste kann unterwww.rapp.ch/ForschungSBT heruntergeladen werden.

Bundesamt für Strassen Forschung im StrassenwesenHandbuch SBT

Version 01.01.03 / Stand 05.05.03 / eh, EA 32

6 Forschungsdatenbank

6.1 ARAMIS

6.1.1 Implementierung Forschung SBT in ARAMIS

Die Bundesdatenbank ARAMIS wurde im September 1998 in Betrieb genommen und ist seither in 50Bundesämtern, die Forschung verwalten, eingeführt worden.

In der Bundesdatenbank ARAMIS werden die Daten aller Forschungsprojekte verwaltet, an denen sichder Bund beteiligt. Das System liefert allen Interessierten Informationen über die vom Bund finanzier-ten oder durchgeführten Forschungsprojekte; es soll die Koordination verbessern und Transparenzschaffen. ARAMIS stützt sich auf eine Bundesratsverordnung6 und ist für alle Bundesämter verbind-lich, so auch für das ASTRA zur Führung der eidgenössischen Forschung im Strassenwesen.

Das ARAMIS-System wurde als Client-Server-Lösung implementiert, d.h. von den Arbeitsplätzen derBundesverwaltung aus kann auf die auf einem Server angesiedelten Datenbanken ARAMIS (DBARAMIS) online zugegriffen werden. Die Verbindung zwischen den Arbeitsstationen und demARAMIS-Server erfolgt über das geschützte Kommunikationsnetzwerk der Bundesverwaltung(KOMBV). Die Betreiberin des KOMBV ist das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation(BIT), welches auch die Regeln für die Datensicherheit und den Zugriff regelt.

ASTRA-SBTARAMIS-PC

Lesezugriff weltweit ausInternet auf

http://www.aramis-research.ch

ARAMISInternet Filter Firewall BIT

BUWALARAMIS-PC

ARAMISDatenbank

WeitereBundesämterARAMIS-PC

KOMBV

Abbildung 12: Bestehende ARAMIS-Architektur

Es ist vorgesehen die Forschung Strassenwesen als sogenannten Internet Client-Lösung im ARAMISzu realisieren. Dies würde der ganzen Forschergemeinde ermöglichen, Passwort-geschützt via Inter-

6 Die Verordnung über das Bundesdatenbank ARAMIS betreffend Forschungs- und Entwicklungsprojekte des

Bundes (ARAMIS-Verordnung) ist vom Bundesrat am 14. April 1999 verabschiedet worden und stützt sich aufdie Artikel 19 Absatz 2 und 32 Absatz 1 des Forschungsgesetzes vom 7. Oktober 1983, sowie auf Artikel 10Absatz 4 des Bundesstatistikgesetzes vom 9. Oktober 1992.

Bundesamt für Strassen Forschung im StrassenwesenHandbuch SBT

Version 01.01.03 / Stand 05.05.03 / eh, EA 33

net auf alle Forschungsinformationen zuzugreifen. ARAMIS enthält in seiner heutigen Form alle Funk-tionalitäten, die für die Produktion und die laufende Nachführung des MJP notwendig sind. Ebensokann ARAMIS fast alle Daten, welche für ein Kreditbegehren SBT notwendig sind, aufnehmen. MitHilfe von ARAMIS bzw. den Listen, dem MJP und den neu erarbeiteten Formularen reduziert sich deradministrative Aufwand in der Forschung SBT enorm.

Die Forschungsprojekte mit Kurzbeschrieb können von jedermann unter www.aramis-research.chabgerufen werden.

6.1.2 Struktur für die Forschung SBT

ARAMIS unterscheidet zwischen vier Hierarchiestufen:

1. Forschungsstelle

2. Forschungsbereich

3. Aufgabe

4. Gruppe

Für die Forschung Strassenwesen lässt sich die ARAMIS-Struktur wie folgt abbilden:

Forschungsbereich

Forschungsstelle

Aufgabe

Gruppe

AGB FGUASTRA VSS

ASTRAEntwicklung

FK 1-9

ASTRA SBT

Begleitkommissionen

EK’s

SVI

Abbildung 13: ARAMIS-Struktur für die Strassen-, Brücken- und Tunnelforschung

Die Forschungsstelle „ASTRA SBT“ beinhaltet alle Forschungsprojekte bzw. -aufträge des MJP. DieRessortforschung- und Entwicklung des ASTRA, welche nicht über das MJP läuft, wird in der For-schungsstelle „ASTRA Entwicklung“ verwaltet.

Bundesamt für Strassen Forschung im StrassenwesenHandbuch SBT

Version 01.01.03 / Stand 05.05.03 / eh, EA 34

6.1.3 Projektstati

Je nach Prozess, in dem sich ein Forschungsprojekt gerade befindet (vgl. Kap. 6.1.2) ändert sich auchdessen Status. ARAMIS unterteilt dabei nicht zwischen Aufträgen und Projekten, sondern verwendetfür alle bewilligten Forschungsprojekte den Ausdruck „Projekt“. ARAMIS unterscheidet die folgendenProjektstati:

In Planung Projektidee von oberster Bereichsinstanz (z.B. AGB, FGU, SVI-KOFO, VSS- KOKO) in Planung aufgenommen

In Vorbereitung Kreditbegehren SBT von oberster Bereichsinstanz (z.B. AGB,FGU, SVI-KOFO, VSS- KOKO) positiv beurteilt

Beantragt Kreditbegehren SBT von FOKO empfohlen

In Bearbeitung/verpflichtet Kreditbegehren SBT von Direktor ASTRA bewilligt, d.h. Verfü-gungsschreiben vorhanden

Abgeschlossen Bericht gedruckt

Abgelehnt von Forschungsbereichen, von FOKO oder Direktor ASTRA

Zurückweisung wird von der FOKO zur Überarbeitung zurückgewiesen oder ausanderen Gründen erst zu späterem Zeitpunkt bearbeitet

6.2 Datenbank ITRD / LAVOC

6.2.1 Aufgaben LAVOC

Die Schweiz nimmt an den Aktivitäten der OECD im Strassenbereich teil. Dabei ist sie besonders beider Entwicklung und dem Ausbau der Datenbank von ITRD (ehemals DIRR) tätig. Diese Datenbankenthält über 300'000 Referenzen aus der Forschung und aus Publikationen zum Thema Transporteund Strassen. Sie stellt in Bezug auf laufende Forschungsprojekte und den Resultaten abgeschlosse-ner Forschungsprojekte die aktuellste Quelle dar. Neben den üblichen Angaben zu den Publikationen(Jahr, Autor, Verlag, Sprache etc.) gehören zu jeder ITRD-Referenz eine Zusammenfassung undSchlüsselwörter, die nach der ‚Welt Strassen Vereinigung‘ (AIPCR) definiert wurden.

Seit 1980 ist das LAVOC für diese Datenbank verantwortlich und erfüllt in diesem Rahmen folgendeAufgaben:

• Erfassung laufender und abgeschlossener Forschungsprojekte in der Datenbank mittels den zu-gestellten Meldeformularen.

• Auswahl und Erfassung von schweizerischen Publikationen, die von internationalem Interessesind.

• Betreuung von Anfragen im Zusammenhang mit Schlüsselwörtern, Bereichen und der Datenbankals solches.

• Koordination der Arbeiten des ITDR in der Schweiz.

Bundesamt für Strassen Forschung im StrassenwesenHandbuch SBT

Version 01.01.03 / Stand 05.05.03 / eh, EA 35

6.2.2 Ansprechpartner LAVOC

Ansprechpartner Dr. Micaël Tille

Adresse Centre ITRD SuisseEPFL - Ecole Polytechnique Fédérale de LausanneLAVOC - Laboratoire des voies de circulation

Telefon 021 693 23 45

Fax 021 693 63 49

E-Mail [email protected]

Website www.lavoc.epfl.ch

6.2.3 Administrative Hinweise

Anfragen aus der Schweiz betreffend der Datenbank und deren Dokumentationen sind gratis und wer-den innerhalb 1-2 Wochen bearbeitet. Antragsformulare sind unter http://lavoc.epfl-ch/DIRR/DIRR.htmlherunterladbar.

Bundesamt für Strassen Forschung im StrassenwesenHandbuch SBT

Version 01.01.03 / Stand 05.05.03 / eh, EA 36

7 Dokumentensammlung (www.rapp.ch/ForschungSBT)Nachfolgend aufgeführte Dokumente können alle (Ausnahme Projektdokumentationsblatt, welches beiGs Fo SBT bestellt werden muss) unter www.rapp.ch/ForschungSBT heruntergeladen werden.

7.1 Formulare und Listen

Nebst dem Einblick in die Projekte über das Internet (http://www.aramis-research.ch) können folgendeListen und Formulare unter www.rapp.ch/ForschungSBT heruntergeladen werden:

• ARAMIS-Meldeformular SBT

• Kreditbegehren SBT

• Rechnungsformular SBT

• Liste SBT

Funktion InhaltFormulareARAMIS-Meldefomular SBT(mit interaktiver Legende)

Verschiedene Optionen:- Meldung neues Forschungsprojekt- Kreditbegehren SBT- Jahresumfrage/ Mutationsmeldungen- Projektabschluss

Alle für die DB ARAMIS erforderlichen Daten-felder. Je nach Option müssen verschiedeneDatenfelder ausgefüllt werden.

Kreditbegehren SBT - Kreditbegehren SBT Dieses Kreditbegehren SBT stellt zusammenmit dem ARAMIS-Meldeformular SBT Option„Kreditbegehren SBT“ die Basis für ein Kredit-begehren SBT.

Rechnungsformular SBT - Rechnungsstellung Es werden alle für die Rechnungsstellungerforderlichen Daten verlangt.

ListenMehrjahresprogramm - Übersicht Finanzdaten eines bewil-

ligten oder geplanten Projektes. Re-kapitulationsliste, Vergleiche zu frühe-ren Jahren, Budgets ASTRA.

SBT-Liste - Übersicht über aktuelle Finanzdateneines bewilligten oder geplantenProjektes

Kreditstand, Bereichszugehörigkeit, Ziele,Auftragnehmer

Liste mit ARAMIS-Links - Vereinfachte Verbindung zur DBARAMIS

Es können alle Daten (ausser Details zu Fi-nanzierung) zu beliebigen bewilligtem Projektunter Angabe der Projektnummer eingesehenwerden.

Projektdokumentationsblatt- Übersicht über alle Daten die über ein

Projekt in ARAMIS bestehen- Projektkosten- Vertragsdaten- Beteiligte- Zugehörige Projekte- Ausgewählte Textfelder

Tabelle 2: Funktion und Inhalte Formulare und Listen SBT

Bundesamt für Strassen Forschung im StrassenwesenHandbuch SBT

Version 01.01.03 / Stand 05.05.03 / eh, EA 37

7.2 Abläufe

Folgende Abläufe sind in der Forschung Strassenwesen vorhanden:

• Abläufe AGB

• Abläufe ASTRA Kreditbegehren SBTAbläufe FGU (folgen zu späterem Zeitpunkt)

• Abläufe SVI

• Abläufe VSS

7.3 Honoraransätze

7.4 Verordnung

7.5 Weisungen

7.6 ITRD-Verzeichnis

7.7 Diverse Schreiben des ASTRA an Auftragnehmer

• Wegfall Mehrwertsteuer

• Kosten Einband Schlussbericht

Bundesamt für Strassen Forschung im StrassenwesenHandbuch SBT

Version 01.01.03 / Stand 05.05.03 / eh, EA 38

8 Glossar

8.1 Neue Terminologie

Bisherige Terminologie Neue Terminologie

Antragsstelle Forschungsbereich

Auftragsnummer Projektnummer

Aufwand Summe Zahlungen

Begleitkommission (BK) Aufgabe

Expertenkommission (EK) Gruppe

Fachkommission (FK) Aufgabe

Forschungsstelle Amt, Firma, Vertragsnehmer bzw. Empfängerkategorie

Forschungsauftrag Forschungsprojekt (Status "bewilligt")

Forschungsthema Projekttitel

Forschungsziel Projektziel

IDS / DIRR ITRD (International Transport Research Documenta-tions)

Kredit Kosten bewilligt

Nicht vorhanden Saldo Zahlungen (Bewilligte Kosten- Zahlungen)

Rest (Verpflichtungen der folgenden Jahre) Summe Verpflichtungen

Zahlungskredite Verpflichtungen

Tabelle 3: Neue Terminologie

Bundesamt für Strassen Forschung im StrassenwesenHandbuch SBT

Version 01.01.03 / Stand 05.05.03 / eh, EA 39

8.2 Abkürzungsverzeichnis

AGB Arbeitsgruppe Brückenforschung

AIPCR Welt Strassen Vereinigung

ASTRA Bundesamt für Strassen

BK Begleitkommission(en)

DB ARAMIS Datenbank(en) ARAMIS

EK Expertenkommission des VSS

FK Fachkommission des VSS

FGU Fachgruppe für Untertagebau des SIA

FOKO Kommission für Forschung im Strassenwesen des UVEK

Gs Geschäftsstelle

Gs Fo SBT Geschäftsstelle Forschung im Strassen-, Tunnel- und Brückenwesen

ITRD / IDR International Transport Research Documentation (früher IDS / DIRR)

KOKO Koordinationskommission des VSS

KOFO Kommission Forschung SVI

LAVOC Laboratoire des voies de circulation

MJP Mehrjahresprogramm (der Forschung Strassenwesen)

OECD Organisation economic Co-operation and development

OESF Organisationseinheit Strategie und Forschung des ASTRA

SBT Strassen, Brücken, Tunnel

SVI Vereinigung Schweizerischer Verkehrsingenieure

VSS Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute

UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommu-nikation

Tabelle 4: Abkürzungsverzeichnis

Bundesamt für Strassen Forschung im StrassenwesenHandbuch SBT

Version 01.01.03 / Stand 05.05.03 / eh, EA 40

9 UVEK-Schwerpunkte

Priorität StrassenverkehrspolitischeZielsetzung

Forschungsschwerpunkte Hauptsächlich angesprocheneSachgebiete

(Gemäss Klassifikation ITRD)(in der Reihenfolge ihrer Bedeu-tung)

1 Moderne Infrastrukturschaffen, welche die zu-künftigen Mobilitätsbe-dürfnisse möglichst effi-zient abdeckt

A

Grundlagen für die Normung von Strassenund Kunstbauten, Weiterentwicklung derTechnologie des Strassen-, Brücken- undTunnelbaus und der Boden- und Felsmecha-nik, Entwicklung neuer Baustoffe, Schutzsy-steme und Tragsysteme, Verbesserung derPlanungs-, Entscheidungs- und Kostenkon-trollverfahren, Optimierung der Erhaltungs-massnahmen und Verbesserung des Lang-zeitverhaltens von Fahrbahnen, Kunstbautenund elektromechanischen Anlagen, Opti-mierung des Bauens unter Verkehr

Unterhalt, Planung und Entwurf,Baustoffe, Böden, Bauarbeiten,Schutz der Umwelt, Wirtschaft undVerwaltung, Kosten-/ Nutzunter-suchungen, Verkehr und Trans-port, Unfall und Sicherheit

1 Erhöhung der Sicherheitim Strassenverkehr

B

Verkehrstelematik-Systeme für die Ver-kehrssicherheit (Signalisation, automatischeEreigniserkennung, Rettungsdienst-Management, neue Technologien für Ver-kehrskontrollen, Auswirkungen von Fahr-zeugsystemen), Geschwindigkeit als Projek-tierungselement, Beläge, Leiteinrichtungen,Verkehrsregelungsanlagen und Kreisel,Gefahrenpotentiale, Winterdienst, Wildschutz

Unfall und Sicherheit, Unterhalt,Planung und Entwurf, Verkehr undTransport, Baustoffe, Massnah-men zum Schutz der Umwelt

1 Schutz der Menschenund der Lebensgrundla-gen

C

Schadstoffemissionen und Emissions- undVerbrauchsfaktoren von Fahrzeugen, Lärm-verhalten und Lärmschutzmassnahmen,Baumaterial- und Wertstoffmanagement,Förderungsmassnahmen für Niedrigemissi-onsfahrzeuge, Management des Transportsgefährlicher Güter, Kostenwirksamkeit vonUmweltschutzmassnahmen, Auswirkungender Strassen auf Flora und Fauna

Massnahmen zum Schutz derUmwelt, Bauarbeiten, Unterhalt,Baustoffe, Böden, Planung undEntwurf

1 Optimale Kapazitäts-ausnutzung des Stra-ssennetzes

D

Bestimmung der Leistungsfähigkeit, dynami-sche Verkehrsmodelle, Mikromodelle, Stau-verhalten, Auswirkung von Kapazitätseng-pässen, Verkehrsbeeinflussungssysteme(Informationssysteme, Verkehrslenkungssy-steme, Pförtnerung, Ramp-Metering, dynami-sche Zielführungssysteme, Parkleitsysteme),Massnahmen zur Erhöhung des Besetzungs-grades und der Auslastung

Road Pricing zur Nachfragelenkung

Verkehr und Transport, Unfall undSicherheit, Planung und Entwurf,Unterhalt, Kosten-/Nutzen-untersuchungen

1 Zulassung von 40 tFahrzeugen

E

Auswirkungen der Erhöhung der Gewichtsli-mite auf die Verkehrsmengen und Zusam-mensetzung, Dimensionierung und Bean-spruchungen von Verkehrsanlagen, Metho-den der automatischen Verkehrserfassung,Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit

Verkehr und Transport, Planungund Entwurf, Unfall und Sicherheit

Bundesamt für Strassen Forschung im StrassenwesenHandbuch SBT

Version 01.01.03 / Stand 05.05.03 / eh, EA 41

Priorität StrassenverkehrspolitischeZielsetzung

Forschungsschwerpunkte Hauptsächlich angesprocheneSachgebiete

(Gemäss Klassifikation ITRD)(in der Reihenfolge ihrer Bedeu-tung)

2 Nachhaltige Entwicklungder Mobilität

F

Mobilitätsforschung, Wirkungsforschung,Auswirkungen technologischer Entwicklungauf die Mobilität

Verkehr und Transport, Mass-nahmen zum Schutz der Umwelt,Unfall und Sicherheit, Kosten-/Nut-zenuntersuchungen, Wirtschaftund Verwaltung

2 Zugang aller Verkehrs-teilnehmer zur Strassegewährleisten

G

Planungsgrundlagen, Wirkungsmodelle,Erfassung des Verkehrszustandes, Ver-kehrssystemmanagement in Agglomeratio-nen (motorisierter Strassenverkehr, Lang-samverkehr, Zweiradverkehr, Carverkehr,öffentlicher Strassenverkehr), Auswirkungenneuer Fahrzeugtypen im fliessenden undruhenden Verkehr

Verkehr und Transport, Planungund Entwurf, Unfall und Sicherheit,Massnahmen zum Schutz derUmwelt, Wirtschaft und Verwal-tung

2 Wesensgerechter Ein-satz und Verknüpfungder Verkehrsträger

H

Motive der Verkehrsmittelwahl, Aktivitäten-modell, multimodale Verkehrsinformationssy-steme, Freizeitverkehr, Grossanlässe, institu-tionelle Fragen bezüglich Bau und Betriebvon intermodalen Verkehrsanlagen

Verkehr und Transport, Kosten-/Nutzenuntersuchungen, Wirt-schaft und Verwaltung

3 Kostenwahrheit im Ver-kehr

I

Externe Kosten und Nutzen des Strassenver-kehrs, Verkehrsträgerrechnung, RevisionStrassenrechnung, elektronische Gebüh-renerfassung im Strassenverkehr

Verkehr und Transport, Kosten-/Nutzenuntersuchungen

3 Kombinierter Verkehr

J

Erfolgskontrollen (bilaterale Abkommen,LSVA/ATA), Intermodalität Güterverkehr,Vor- und Nachlauf im kombinierten Ladungs-verkehr

Verkehr und Transport

3 Anteil öffentlicher Ver-kehr am Gesamtverkehr

K

Akzeptanzforschung, Preiselastizitäten, Wertder Zeit im Güter- und Personenverkehr,Sensitivitäten von Angebots- und Preisände-rungen, Optimierungsmassnahmen für denöffentlichen Strassenverkehr

Verkehr und Transport, Kosten-/Nutzenuntersuchungen

Tabelle 5: UVEK-Schwerpunkte