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Handreichung Betriebspraktika

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Für Lehrerinnen und Lehrer: Die Handreichung soll Ihnen eine Hilfe für den Prozess von der Vorbereitung bis hin zu einem erfolgreichen Abschluss des Praktikums sein und Sie bei der Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und Vereinbarungen, insbesondere des Gesundheits-, Arbeits- und Versicherungsschutzes, unterstützen.

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  • Inhaltsverzeichnis

    Vorwort........................................................................................................................................................................ 5

    1. Betriebspraktika als Bestandteil einer systematischen

    Berufs- und Studienorientierung..................................................................................................................7

    1.1 Zum Verstndnis von Berufs- und Studienorientierung............................................................. 7

    1.2 Schuleigenes Konzept zur Berufs- und Studienorientierung und Berufswahlpass ........ 7

    1.3 Verantwortung fr die Berufs- und Studienorientierung .......................................................... 8

    1.4 Betriebspraktika ........................................................................................................................................... 9

    2. Die Praktikumsphasen ...................................................................................................................................... 11

    2.1 Vorbereitung ................................................................................................................................................ 11

    2.2 Durchfhrung..............................................................................................................................................12

    2.3 Auswertung und Nachbereitung.........................................................................................................12

    3. Rechtliche Grundlagen ..................................................................................................................................... 15

    4. Arbeitshilfen und Anlagen............................................................................................................................. 17

    Anlage 1 Relevante Lehrplaninhalte zur BO/StO (Oberschulen) Beispiele ..........................................................................................................................................18

    Anlage 2 Relevante Lehrplaninhalte zur BO/StO (Gymnasien) Beispiele ..........................................................................................................................................22

    Anlage 3a Relevante Lehrplaninhalte zur BO/StO (Schulen zur Lernfrderung) Beispiele ..........................................................................................................................................25

    Anlage 3b Relevante Lehrplaninhalte zur BO/StO (Schulen fr geistig Behinderte) Beispiele ..........................................................................................................................................26

    Anlage 4 Praxistage ......................................................................................................................................27

    Anlage 5 Checkliste zur Prfung der Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes im Betriebspraktikum................................................................................................................28

    Anlage 6 Hinweise fr den Praktikumsbeauftragten in der Praktikumseinrichtung .............................................................................................................29

    Anlage 7 Ablaufplan .....................................................................................................................................30

    Anlage 8 Inhaltliche Schwerpunkte fr einen Elternbrief .............................................................31

    Anlage 9 Praktikumsvertrag ......................................................................................................................32

    Anlage 10 Praktikumshinweise fr Schler ...........................................................................................34

    Anlage 11 Beurteilung durch die Praktikumseinrichtung ...............................................................35

    Anlage 12 Arbeitsbltter fr Praktikumsauftrge und zur Praktikumsauswertung ............37

    Anlage 13 Gesprchsnotiz ............................................................................................................................38

    Anlage 14 Versicherungsschutz .................................................................................................................39

    Anlage 15 Gesundheitsschutz ................................................................................................................... 40

    Anlage 16 Kontaktdaten fr Beratung ....................................................................................................42

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  • In dieser Verffentlichung wird zur Vereinfachung und zum Erleichtern des Lesens nur die mnnliche Form verwendet. Gemeint sind immer die Vertreterinnen und Vertreter beider Geschlechter.

    Hinweis zur Farbgestaltung: grau = Hyperlinks blau = Anlagen

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  • Vorwort

    Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter, sehr geehrte Lehrerinnen und Lehrer, sehr geehrte Damen und Herren,

    vor Ihnen liegt die neue Handreichung Betriebspraktika. Sie lst nicht nur die alte Broschre ab, sie ist vor allem auch eine Reaktion auf vernderte Rahmenbedingungen. Die gesetzlichen Grundlagen fr die Durchfhrung von Betriebspraktika bilden ab dem 01.01.2014 ausschlielich die Schulordnungen der Schularten. Die Handreichung soll Ihnen eine Hilfe fr den Prozess von der Vorbereitung bis hin zu einem erfolgreichen Abschluss des Praktikums sein und Sie bei der Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und Vereinbarungen, insbesondere des Gesundheits-, Arbeits- und Versicherungsschutzes, untersttzen.

    Betriebspraktika sind der vielleicht wichtigste Bestandteil einer systematischen Berufs- und Studienorientierung. Sie geben Schlerinnen und Schlern Gelegenheit, sich mit den beruflichen Entwicklungschancen in ihrer Heimatregion auseinanderzusetzen, Berufsbilder kennenzulernen und hautnah zu erleben. Ortsansssige Unternehmen bieten jungen Menschen die Mglichkeit, Ablufe in den Betrieben kennenzulernen und sich an praktischen Arbeiten zu beteiligen, um sich so ihren knftigen Bedarf an qualifizierten Fachkrften zu sichern. Praktika in mglichst verschiedenen Berufszweigen sind eine groe Chance fr Schlerinnen und Schler sowie eine wesentliche Untersttzung fr die Eltern, denn sie knnen entscheidend zur Wahl des richtigen Berufes beitragen.

    Die Landesservicestelle Schule-Wirtschaft des Schsischen Staatsministeriums fr Kultus hat in Zusammenarbeit mit den Regionalstellen der Schsischen Bildungsagentur und unter Beteiligung des Schsischen Staatsministeriums fr Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Schsischen Staatsministeriums des Innern und des Schsischen Staatsministeriums fr Soziales und Verbraucherschutz diese neue Handreichung erarbeitet, die eine wesentliche Untersttzung fr die Umsetzung von Betriebspraktika sein soll. Sie dient aber auch zur Information fr Betriebe, Schler und Eltern. In dieser neuen Handreichung wurde der Begriff Betrieb geffnet, so dass nun auch Praktika z. B. bei der Schsischen Polizei und in Schulen mglich sind. Bei Fragen im Zusammenhang mit der Berufs- und Studienorientierung knnen Sie sich gern an die Berater Schule-Wirtschaft in den Regionalstellen der Schsischen Bildungsagentur wenden.

    Ich wnsche allen Beteiligten eine gute Zusammenarbeit und den Schlerinnen und Schlern viel Erfolg bei der Durchfhrung der Praktika!

    Brunhild Kurth Schsische Staatsministerin fr Kultus

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  • 1. Betriebspraktika als Bestandteil einer systematischen Berufs- und Studienorientierung

    1.1 Zum Verstndnis von Berufs- und Studienorientierung Jugendliche sind beim bergang von der Schule in das Arbeitsleben vor komplexe und vielfltige Herausforderungen gestellt. Sich auf einen Beruf orientieren war gestern. Kompetenzen fr eine erfolgreiche Lebensgestaltung erwerben, ist heute die zentrale Forderung an eine zeitgeme Berufs- und Studienorientierung.

    Globalisierung, Informatisierung, neue Berufsfelder, verschiedene Zugangsmglichkeiten zu Berufen, neue Erwerbsformen - all diese Schlagwrter kennzeichnen die drastischen Vernderungen auf dem Arbeitsmarkt. Herkmmliche Vorbereitungsstrategien greifen da nur unzureichend. Eine zeitgeme Berufs- und Studienorientierung zielt darauf, die Schler zu einer erfolgreichen Lebensbewltigung zu befhigen und zu einer Berufswahlentscheidung beizutragen, die sowohl den persnlichen

    Voraussetzungen des Schlers als auch den Gegebenheiten des Arbeitsmarktes entspricht.

    In diesem erweiterten Verstndnis von Persnlichkeits- und Lebensweltorientierung beinhaltet Berufs- und Studienorientierung all die Angebote, Fachinhalte und Aktivitten einer Schule und ihrer Partner, die Beitrge leisten: zur individuellen Orientierung des Schlers

    mit Inhalten wie Strken und Schwchen einschtzen lernen, Lebensentwrfe kennen lernen oder Sozialkompetenzen trainieren,

    zur Berufswahlorientierung mit Inhalten wie Berufsbilder und Berufsbiografien kennen lernen oder Bewerbungen vorbereiten,

    zum gesellschaftlichen Orientierungswissen mit Inhalten wie gesellschaftliche Zustndigkeiten kennen lernen oder die regionale Wirtschaft erkunden.

    Diese Vielfalt der Anforderungen und Themen macht Berufs- und Studienorientierung zu einer pdagogischen Querschnittsaufgabe, die nur im Zusammenhang von Fachunterricht und fcherverbindenden Aktivitten sowie in Zusammenarbeit mit auerschulischen Partnern umzusetzen ist. Die Konsequenz daraus ist, herkmmliche Vorbereitungsstrategien auf den Prfstand zu stellen: Ist unser Verstndnis von Berufs- und Studienorientierung zeitgem? Wird Berufs- und Studienorientierung als gemeinsame Gestaltungsaufgabe unserer Schule und unserer Partner geplant und umgesetzt? Welche Einordnung in den Gesamtprozess der Berufs- und Studienorientierung erfahren die Betriebspraktika? Wie werden aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen in der Region fr die Gestaltung der Praktika bercksichtigt?

    1.2 Schuleigenes Konzept zur Berufs- und Studienorientierung und Berufswahlpass Das schuleigene Konzept zur Berufs- und Studienorientierung (BO/StO-Konzept) ist eine wichtige Basis, um dieses komplexe Thema als pdagogische Querschnittsaufgabe deutlich und planbar zu machen. Es sichert die Transparenz und Systematik und dient als Arbeitsgrundlage fr die Schule und ihre Partner. Dafr ist eine bersicht ber alle Themen und Aktivitten der Schule und ihrer Partner ab Klassenstufe 7 (Gymnasium mindestens ab der Klassenstufe vor dem Praktikum) zu erstellen. Angebote zum Erwerb von Praxiserfahrungen haben dabei zentrale Bedeutung. Grundstzlich sind die verbindlichen schulartspezifischen Kernziele der Berufs- und Studienorientierung fr die Klassenstufen zu beachten.

    Einen Leitfaden zur Konzeptentwicklung stellt die L andesservicestelle Schule-Wirtschaf t des Schsischen Staatsministeriums fr Kultus auf dem Bildungsserver unter http: //www.bildung. sachsen.de/download/download_smk/qs_leitfaden_projektentwicklung.pdf zur Verfgung. Bei der Konzeptentwicklung knnen die Schulen Untersttzung durch die Berater Schule-Wirtschaft erhalten, deren Kontaktdaten ebenfalls auf dem Bildungsserver ersichtlich sind (http://www.bildung. sachsen.de/7654.htm).

    Fr die systematische Zusammenfhrung aller fr die Berufs- und Studienorientierung relevanten Inhalte und Ergebnisse hat sich der Berufswahlpass bundesweit und in Sachsen bewhrt. Er bringt

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  • Transparenz, Struktur und System in den Berufs- und Studienorientierungsprozess und verbessert so die Qualitt und Nachhaltigkeit der Einzelangebote. Zu ihnen zhlen natrlich auch die Betriebspraktika. Diese sind wesentlicher Bestandteil des Berufs- und Studienorientierungsprozesses, der durch eine zielgerichtete Abstimmung mit den anderen Aktivitten zur Berufs- und Studienorientierung aufgewertet und verbessert werden kann. Insbesondere fr die Vor- und Nachbereitung von Praktika hat sich die Nutzung des Berufswahlpasses als hilfreich erwiesen. Beratung bezglich des Einsatzes des Berufswahlpasses bietet die Koordinierungsstelle Berufswahlpass an. Informationen und Kontaktdaten sind unter http://www.berufswahlpass-sachsen.de verfgbar.

    1.3 Verantwortung fr die Berufs- und Studienorientierung Berufs- und Studienorientierung als pdagogische Querschnittsaufgabe zu gestalten heit, die Verantwortung auf mehrere Schultern zu verteilen und regelmige Absprachen durchzufhren. Fr die Koordinierung der Aufgaben ist die Bildung einer Arbeitsgruppe fr Berufs- und Studienorientierung an der Schule notwendig, der zumindest aus jeder Klassenstufe ein Lehrer angehren

    sollte - an den Frder- und Oberschulen ab Klassenstufe 7, an den Gymnasien ab Klassenstufe 8 oder 9. In diesen Klassenstufen gibt es bereits Lernbereiche in den Lehrplnen, die erste Schritte im Berufs- und Studienorientierungsprozess beinhalten und deren Arbeitsergebnisse spter auch im Zusammenhang mit der Wahl eines Praktikumsplatzes von Bedeutung sein knnen (siehe Anlagen

    1 3b) .

    Der Schulleiter beauftragt einen Lehrer als Praktikumsleiter, der fr die organisatorische Umsetzung von Praktika zustndig ist. Dieser wirkt in der Arbeitsgruppe Berufs- und Studienorientierung mit,

    welche die Planung der Vor- und Nachbereitung von Praktika wesentlich untersttzen kann, z. B. durch Anregung von lehrplanrelevanten Aufgabenstellungen des Fachunterrichts.

    Aufgaben des Praktikumsleiters der Schule:

    im Vorfeld Prfung der Praktikumseinrichtung sowie der durch den Schler auszufhrenden

    Ttigkeiten auf Eignung Kontaktaufnahme zu den Praktikumsbeauftragten der Betriebe Zusammenarbeit mit Fachlehrern und Klassenleitern bei der Erarbeitung der

    Praktikumsauftrge Besuch von Schlern am Arbeitsplatz Ansprechpartner fr Schler und Eltern bei auftretenden Problemen Auswertung der Praktika innerhalb der Arbeitsgruppe Berufs- und Studienorientierung

    Der Schulleiter beauftragt gegebenenfalls weitere Lehrer, als Praktikumsbetreuer folgende Aufgaben wahrzunehmen: Besuch der Schler am Arbeitsplatz Zusammenarbeit mit dem Praktikumsbeauftragten des Betriebes Ansprechpartner fr die Schler bei Fragen zur Erledigung der Praktikumsauftrge Rckmeldung zum Verlauf des Praktikums und Schlussfolgerungen zur Eignung der

    Praktikumspltze an den Praktikumsleiter (Anlage 13)

    Auch die Praktikumseinrichtungen benennen einen Ansprechpartner, den Praktikumsbeauftragten. Zur Untersttzung der Ttigkeit der Praktikumsbeauftragten stellen Kommunen, Kammern und Verbnde verschiedene Materialien zur Verfgung.

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  • Der Begriff Praktikumseinrichtungen wird wie folgt definiert:

    Praktikumseinrichtungen im Sinne der Durchfhrung von Betriebspraktika sind Unternehmen und Einrichtungen, die Schlern die Umsetzung der Kernziele der Berufs- und Studienorientierung bezglich des Erwerbs praktischer Erfahrungen ermglichen (http://www.bildung.sachsen.de/download/download_smk/sw_kernziele.pdf) .

    Diese Kernziele sind: Berufsfelder und Berufsbilder kennen lernen sich praxisorientiert mit der Arbeitswelt auseinandersetzen eigene Fhigkeiten und Strken in Beziehung zu beruflichen Anforderungen setzen eigene Berufsvorstellungen entwickeln Zugnge zu Ausbildung und Beruf kennen lernen

    Diese Definition schliet Unternehmen der Industrie, des Handwerks, des Handels und Verkehrs oder der Landwirtschaft, Einrichtungen der ffentlichen Verwaltung, Kindertagessttten, Schulen, Polizei, Hochschulen, medizinische und pflegerische Einrichtungen sowie Unternehmen aus dem Dienstleistungs- und Versorgungssektor ein. Praktika an Schulen sollten Schler grundstzlich an einer anderen Schule durchfhren und mglichst an einer Einrichtung der Schulart, fr die ein besonderes Studieninteresse besteht. Bei Praktika mit der Zielsetzung, einen Einblick in das Berufsleben eines Polizeivollzugsbeamten zu erhalten, sind beim Kennenlernen verschiedener Sachgebiete und Aufgabenbereiche Einschrnkungen zu beachten, die aus sicherheitsrelevanten Erwgungen oder mglichen Gefhrdungen resultieren.

    Die Schulen haben sich meist einen eigenen Pool an Praktikumsbetrieben geschaffen. Dieser besteht in der Regel aus bewhrten Einrichtungen und sollte den spezifischen Interessen und Zielstellungen entsprechen. Untersttzung bieten Praktikumsbrsen von Kommunen, Kammern und Verbnden, die im Internet recherchiert werden knnen.

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  • 2. Die Praktikumsphasen

    2.1 Vorbereitung Die Qualitt der Vorbereitung eines Praktikums hat entscheidende Bedeutung fr dessen Erfolg. Es hat sich bewhrt, einen Teil der organisatorischen Aufgaben bereits vor Beginn des Schuljahres zu erledigen.

    Der Schulleiter benennt den Praktikumsleiter und die Praktikumsbetreuer. Es wird ein Ablaufplan (Anlage 7) erstellt und innerhalb der Arbeitsgruppe Berufs- und Studienorientierung abgestimmt. Bewhrte Manahmen zur BO/StO, z. B. Ausbildungsmessen, Tage der offenen Tr und Betriebserkundungen sind als Mglichkeit fr die Akquise von Praktikumspltzen zu bercksichtigen. Zum Schuljahresanfang wird der Terminplan unter Bercksichtigung des Schuljahresarbeitsplans konkretisiert. Weiterhin sind die Arbeitsauftrge fr die Schler mit den Lehrkrften verschiedener Unterrichtsfcher abzustimmen (Anlagen 1 - 3b) .

    Fr eine systematische Berufs- und Studienorientierung ist es wichtig, dass alle fr die Praktikumsplatzfindung relevanten Themen und Inhalte aus Unterricht und Projekten bearbeitet sind. Darber hinaus ist abzustimmen, in welchen Formen und Fchern die Auswertung, Prsentation und Bewertung von Praktikumsergebnissen erfolgen soll (siehe 2.3) . Wenn die Schule mit dem Berufswahlpass arbeitet, ist ein schuleigener Musterpass vorteilhaft fr die Planung und Dokumentation der Praktika. Alle von der Arbeitsgruppe Berufs- und Studienorientierung getroffenen Festlegungen werden in geeigneter Weise verffentlicht, beispielsweise auf der Schulhomepage.

    In einem thematischen Elternabend werden die Erziehungsberechtigten, idealerweise gemeinsam mit den Schlern, ber die Ziele, den rechtlichen und zeitlichen Rahmen, die Bewertung und Benotung des Praktikums sowie ihre Verantwortlichkeiten informiert. Sie erhalten Hinweise, wie sie die Vorbereitung, Durchfhrung und Auswertung des Praktikums untersttzen knnen. Es werden ihnen Unterlagen bergeben, unter anderem der Elternbrief (Anlage 8) sowie der Vordruck fr den Praktikumsvertrag zwischen Betrieb und Schler (Anlage 9) . Erziehungsberechtigte, die an diesem Elternabend nicht teilnehmen konnten, erhalten die Informationen und Unterlagen nachtrglich in geeigneter Weise.

    Fr das Finden eines Praktikumsplatzes tragen zunchst die Erziehungsberechtigten die Verantwortung. Dazu sollten sie von ihren Kindern in der Schule erarbeitete und dokumentierte Erkenntnisse nutzen, die zum Beispiel in Form von Analysen und Einschtzungen zu Kompetenzen, Interessen und Berufswnschen vorliegen.

    Schler, die bei der Arbeit mit dem Berufswahlpass konsequent untersttzt wurden, verfgen zum Zeitpunkt der Praktikumswahl bereits ber eine fundierte Entscheidungsgrundlage. In einzelnen Fllen kann es notwendig sein, Schler bzw. Erziehungsberechtigte kurzfristig individuell zu beraten, um einen geeigneten Praktikumsplatz zu finden.

    Bei der Suche von Praktikumspltzen muss fr die Kontaktaufnahme der Schler mit der Praktikumseinrichtung ausreichend Zeit eingeplant werden. Entsprechende Aktivitten der Schler sind kontinuierlich zu berprfen. Praktikumsvorschlge, die offensichtlich nichts mit berlegungen des Schlers zu seiner Berufswahl zu tun haben, sind nicht zu akzeptieren. Grundstzlich auszuschlieen ist eine Praktikumsbetreuung durch die eigenen Eltern.

    Es ist darauf zu achten, dass die ausgewhlten Praktikumspltze ein angemessenes Anforderungsniveau aufweisen. Praktikumseinrichtungen mit fr Ausbildung oder Studium sowie berufliche Entwicklungschancen relevanten Praktikumspltzen ist hhere Prioritt einzurumen. Fr Fragen zur Eignung eines Praktikumsplatzes steht die Landesdirektion Sachsen, Abteilung Arbeitsschutz zur Verfgung (http://www.arbeitsschutz.sachsen.de/367.htm).

    Die Belegung der Praktikumspltze bedarf der abschlieenden Zustimmung des Schulleiters.

    Die Liste der Praktikumseinrichtungen wird an die Landesdirektion Sachsen, Abteilung Arbeitsschutz (s. o.) gesendet und eine bersicht mit den Kontaktdaten bei der Schulleitung hinterlegt.

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  • Im Unterricht legt jeder Schler eine Praktikumsmappe an, die mindestens folgende Unterlagen enthlt: Praktikumshinweise fr Schler (Anlage 10) relevante Belehrungen Arbeitsbltter fr Praktikumsauftrge und zur Praktikumsauswertung (Anlage 12) Beurteilung durch die Praktikumseinrichtung (Anlage 11) Vordruck des Praktikumsvertrages (Anlage 9)

    Eine aktive Beteiligung der Schler an der Erarbeitung bzw. Auswahl der Praktikumsauftrge unter Verwendung bewhrter Arbeitsbltter fr Arbeitsplatz- und Betriebserkundungen sowie Berufsbildbeschreibungen ist selbstverstndlich. Zudem sollte den Schlern Gelegenheit gegeben werden, ber ihre Erwartungen an das Praktikum zu sprechen und diese schriftlich zu fixieren.

    Vor Praktikumsbeginn ist eine aktenkundige Belehrung der Schler zu folgenden Schwerpunkten

    ntig: Verhalten im Betrieb Krankmeldung Verhalten bei Strungen oder Problemen Arbeitszeiten Verhalten im Straenverkehr und zu Fahrtkosten

    Fr Schler mit sonderpdagogischem Frderbedarf ist Folgendes weiterhin zu beachten: unterschiedliche Voraussetzungen der Schler auf der Grundlage des

    individuellen Frderplanes Erstellung einer schuleigenen Angebotsliste geeigneter Praktikumsbetriebe nach Art des

    Frderschwerpunktes rechtzeitige Einbeziehung vorhandener Untersttzungssysteme (Beratungsfachkrfte der

    Agentur fr Arbeit usw.) in die Praktikumsplatzwahl Nutzung der Mglichkeit der Darstellung von Ergebnissen der individuellen Berufsorientierung

    im Rahmen der lebenspraktisch orientierten Komplexen Leistung im Frderschwerpunkt Lernen, frhzeitige Planung und Vorbereitung

    2.2 Durchfhrung Die Praktikumsbetreuer nehmen zu jedem Schler und dem Praktikumsbeauftragten des jeweiligen Betriebes Kontakt auf. Dabei ist der Besuch am Arbeitsplatz die Regel, das Telefongesprch erfllt nur die Mindestanforderung. Die Gesprche werden nach Kriterien dokumentiert, die durch die Arbeitsgruppe Berufs- und Studienorientierung definiert wurden. Die Gesprchsnotiz erhlt der Praktikumsleiter als Rckmeldung zum Verlauf der Praktika (Anlage 13) . Der Praktikumsbetreuer achtet im Gesprch mit dem Praktikumsbeauftragten darauf, dass die Arbeitsauftrge und Herausforderungen dem Entwicklungsstand des Schlers entsprechen. Die Ttigkeiten in der Praktikumseinrichtung sollten im Allgemeinen inhaltlich und im Grad der Selbststndigkeit ein steigendes Anforderungsniveau aufweisen. Einen Teil der Aufgaben, z. B. Arbeitsplatz- oder Betriebserkundungen und Ttigkeitsprotokolle, erledigen die Schler praktikumsbegleitend, also noch im unmittelbaren Zusammenhang mit ihrer Ttigkeit. Im Anschluss an das Praktikum muss ihnen zur Erfllung weiterer Aufgaben bis zur Auswertungsphase eine angemessene Frist eingerumt werden.

    Treten im Verlauf des Betriebspraktikums Probleme auf, stehen die Praktikumsbetreuer in Absprache mit dem Praktikumsleiter als Ansprechpartner fr Schler, Eltern oder Praktikumsbeauftragte zur Verfgung.

    2.3 Auswertung und Nachbereitung Eine systematische Auswertung und Nachbereitung ist notwendig, um den Erfolg des Betriebspraktikums sicherzustellen. Der Schler soll bewusst eigene Beobachtungen und Erfahrungen reflektieren und diese in den Gesamtprozess seiner Berufs- und Studienorientierung einordnen. Die von ihm erarbeiteten Mate

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  • rialien sind in verschiedene Unterrichtsfcher einzubeziehen und fr weiterfhrende Gesprche zur individuellen Berufs- und Studienorientierung zu nutzen (Anlagen 1 - 3b) . Arbeitet die Schule mit dem Berufswahlpass, sollten Arbeitsbltter daraus fr die Praktikumsauswertung genutzt werden (Anlage 12) . So wird die Einordnung des Praktikums in den Gesamtprozess der Berufs- und Studienorientierung besonders deutlich.

    Grundstzlich sollte die Auswertung des Praktikums umfassen: Durchfhrung eines Abschlussgesprchs Dieses Gesprch findet zwischen dem Praktikumsbeauftragten des Betriebes, dem Schler und nach Mglichkeit dem Praktikumsbetreuer der Schule statt. Dabei geht es um die Erfllung der Erwartungen des Schlers und der des Betriebes, die Einschtzung der Kompetenzen des Praktikanten sowie die bergabe und Erluterung der Bescheinigung fr Betriebspraktikum /Praxiserfahrungen (Anlage 11) .

    Auswertung des Praktikums auf Schulebene Gemeinsam mit allen Schlern der Klassenstufe werden grundstzliche, zu verallgemeinernde positive und negative Ergebnisse besprochen. In diesem Rahmen empfiehlt sich eine besondere Wrdigung der Schler, die das Praktikum mit sehr guten Resultaten absolviert haben.

    Auswertung in den Unterrichtsfchern Hierzu werden in den vorher festgelegten Fchern Dokumente wie Arbeitsbltter und Berichte aus dem Praktikum genutzt und ggf. bewertet. Die Schler sind bereits in der Praktikumsvorbereitung ber entsprechende Festlegungen informiert worden. Wichtige Praktikumsdokumente werden in den Berufswahlpass eingeordnet. Mglich sind: Notizen ber Gesprchsrunden oder schriftliche Berichte ber Erlebnisse

    und Eindrcke Erhebung zur Schlerzufriedenheit in Bezug auf die Vorbereitung und

    Durchfhrung des Praktikums Vorstellen des Praktikumsbetriebes Vorstellen von erkundeten Berufsfeldern und -bildern Ausstellen von Praktikumsunterlagen Anfertigen von Wandzeitungen Gestalten von Collagen Erarbeiten von Kurzvortrgen, Pressemitteilungen u. . Verfassen von Dankschreiben an die Praktikumseinrichtung durch Schler

    Auswertung mit den Eltern Mglichkeiten fr Auswertungen mit den Eltern sind: Elternabende oder Gesprchsrunden mit Eltern und Schlern Prsentation von Kurzvortrgen Ausstellen von Praktikumsunterlagen, Wandzeitungen, Collagen Einzelgesprche mit Eltern und Kindern Dabei sollten ausgehend von der Einschtzung des individuellen Standes des Kindes in der Berufs- und Studienorientierung Empfehlungen fr nchste Schritte abgeleitet werden.

    Auswertung in der Arbeitsgruppe Berufs- und Studienorientierung Gegen Ende des Schuljahres wird eine abschlieende Auswertung des Betriebspraktikums mit folgenden Schwerpunkten vorgenommen: Einschtzung des Gesamtverlaufes Ergebnisse aus der Erfassung der Schlerzufriedenheit Eignung der Betriebe fr Praktika Aktualisierung des Pools an Praktikumsbetrieben Ableitung von Manahmen fr die Vorbereitung des nchsten Praktikums

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  • Auswertung fr Schler mit sonderpdagogischem F rderbedarf Einschtzung der Eignung einzelner Schler fr den konkreten Arbeitsplatz unter Beachtung

    des individuellen sonderpdagogischen Frderbedarfs durch den Praktikumsbetreuer und in Abstimmung mit dem Praktikumsbeauftragten

    Schlussfolgerungen fr weitere Praktika

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  • 3. Rechtliche Grundlagen

    Die Verwaltungsvorschrift des Schsischen Staatsministeriums fr Kultus zur Durchfhrung von Betriebspraktika im Freistaat Sachsen (VwV Betriebspraktika) ist mit Ablauf des 31.12.2013 auer Kraft getreten. Folgende rechtliche Grundlagen sind fr die einzelnen Schularten fortan verbindlich:

    Oberschulen: Schulordnung Mittel- und Abendmittelschulen (SOMIA) - 19 (1) Die Berufs- und Studienorientierung beginnt mit der beruflichen Frhorientierung in den Klas

    senstufen 5 und 6 und wird bis zur Klassenstufe 10 insbesondere durch Betriebspraktika in Form von Blockpraktika oder Praxistagen fortgefhrt.

    (2) Betriebspraktika sind verbindliche schulische Veranstaltungen. (3) Jeder Schler absolviert mindestens ein Betriebspraktikum. Es wird in der Regel als zweiwchi

    ges Blockpraktikum ab Klassenstufe 8 durchgefhrt. Auf der Grundlage ihres Konzeptes zur Berufs- und Studienorientierung kann die Schule 1. das zweiwchige Blockpraktikum durch 10 Praxistage im Schuljahr ersetzen, 2. zustzlich in den Klassenstufen 7, 9 und 10 jeweils ein gegebenenfalls krzeres

    Blockpraktikum oder jeweils bis zu 10 Praxistage durchfhren und 3. mit Zustimmung der Schsischen Bildungsagentur Betriebspraktika an mehr als 10

    Unterrichtstagen im Schuljahr durchfhren.

    Frderschulen: Schulordnung Frderschulen (SOFS) - 23a (1) Die Berufs- und Studienorientierung beginnt mit der beruflichen Frhorientierung in den Klassenstufen 5 und 6 oder in der Oberstufe der Schule fr geistig Behinderte und wird bis zur Klassenstufe 10 oder bis zur Werkstufe der Schule fr geistig Behinderte insbesondere durch Betriebspraktika in Form von Blockpraktika oder Praxistagen fortgefhrt. (2) Betriebspraktika sind verbindliche schulische Veranstaltungen. (3) Jeder Schler absolviert mindestens ein Betriebspraktikum. Es wird in der Regel als zweiwchi

    ges Blockpraktikum ab Klassenstufe 8 oder in der Werkstufe der Schule fr geistig Behinderte durchgefhrt. Auf der Grundlage ihres Konzeptes zur Berufs- und Studienorientierung kann die Schule 1. das zweiwchige Blockpraktikum durch 10 Praxistage im Schuljahr ersetzen, 2. zustzlich in den Klassenstufen 7, 9 und 10 jeweils ein gegebenenfalls krzeres

    Blockpraktikum oder jeweils bis zu 10 Praxistage durchfhren, 3. mit Zustimmung der Schsischen Bildungsagentur Betriebspraktika an mehr als 10

    Unterrichtstagen im Schuljahr durchfhren und 4. in der Werkstufe der Schule fr geistig Behinderte weitere Betriebspraktika

    durchfhren.

    Gymnasien: Schulordnung Gymnasium Abiturprfung (SOGYA) - 12 Abs. 5 Das Gymnasium ermglicht eine Berufs- und Studienorientierung durch Beratung und Betriebspraktika. Die Beratung wird in Abstimmung mit auerschulischen Partnern durchgefhrt und soll den Schler befhigen, Entscheidungen zum bergang in das Erwerbsleben zu treffen. Betriebspraktika sind verbindliche Schulveranstaltungen. Sie werden als zweiwchiges Blockpraktikum in den Klassenstufen 8, 9 oder 10 durchgefhrt. Die Schule kann ein zweites Betriebspraktikum vorsehen, das vorrangig der Studienorientierung dienen und mglichst an Hochschulen durchgefhrt werden soll.

    Weitere rechtliche Grundlagen sind: das Jugendarbeitsschutzgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/index.html) das Infektionsschutzgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/index.html) sowie Bestimmungen zum Haftpflichtversicherungsschutz (Anlage 14), Unfallversicherungsschutz (Anlage 14).

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  • Anlage 4 Praxistage

    Die Durchfhrung von Praxistagen ist fr Schler der Klassenstufen 7 bis 10 der Oberschulen und der Frderschulen unter Beachtung des sonderpdagogischen Frderbedarfs mglich. Der rechtliche Rahmen wird durch die 19 SOMIA und 23a SOFS bestimmt. Die Schler setzen sich durch regelmig stattfindende Ttigkeiten im Beruflichen Schulzentrum oder in der Praktikumseinrichtung mit den Arbeitsbedingungen und Arbeitsablufen verschiedener Berufsfelder auseinander. Dabei knnen die Schler ihre berufsbezogenen Interessen, Fhigkeiten und Strken erkunden, berprfen und vertiefen. Dies ermglicht den Schlern, Anforderungen im Berufsleben zu erleben und damit realistischer einschtzen zu lernen. Die Praxistage sind gut geeignet, ein in Folge stattfindendes Blockpraktikum auf der Grundlage reflektierter Praxiserfahrungen zu planen.

    Grundlage fr die Durchfhrung von Praxistagen ist ein solides Umsetzungskonzept in Abstimmung mit dem schuleigenen Konzept zur BO /StO. Es sollte durch die Arbeitsgruppe BO/StO in Abstimmung mit der Schulleitung und den Praxispartnern entwickelt werden (vgl. Abb. unter 1.3). Entsprechend den regionalen Bedingungen und Mglichkeiten sind verschiedene Schwerpunktsetzungen hinsichtlich der Lernziele mglich.

    Der Schler kennt typische Arbeitsablufe und Arbeitsbedingungen verschiedener Berufsfelder. kennt Anforderungen an ausgewhlte Berufe. Er kann seine eigenen Fhigkeiten und Strken

    in Beziehung zu beruflichen Anforderungen setzen. kann seine Ttigkeiten ber einen lngeren Zeitraum verantwortungsvoll planen. hat konkrete Berufsvorstellungen und berprft diese an der Realitt. reflektiert seine Praxiserfahrungen. Er fertigt eine Mappe zu seinen Praxiserfahrungen oder eine

    praxisrelevante Facharbeit in Abstimmung mit einer Nachnutzung in der Praktikumseinrichtung an.

    Zur Organisation von Praxistagen sind mehrere Kooperationen mit geeigneten Praktikumseinrichtungen verschiedener Branchen und /oder Beruflichen Schulzentren der Region erforderlich. Diese sollten vertraglich geregelt werden und sich an der Anzahl der teilnehmenden Schler und Klassen-

    stufen orientieren. Bei der Organisation ist die Finanzierung der entstehenden Fahrtkosten zu bercksichtigen.

    Zur zielfhrenden Zusammenarbeit der Kooperationspartner ist die Festlegung konkreter Verantwortlichkeiten in der Schule (Praktikumsleiter) und im Betrieb (Praktikumsbeauftragter) notwendig.

    Dazu muss Folgendes zwischen den Partnern abgestimmt und regelmig berprft werden: die Arbeitsauftrge und die Leistungsbewertung der Schler

    Einweisungen und Belehrungen Untersttzungsmglichkeiten Kontrollmglichkeiten die Ergebnissicherung (z. B. in Form von Arbeitsblttern und der Praktikumseinschtzung) Arbeitsergebnisse und Einschtzungen sollten zur Sicherung der Nachhaltigkeit in die entsprechenden Teile des Berufswahlpasses eingeordnet werden.

    Im Vorfeld der Praxistage ist die Teilnahme der Schler an folgenden Aktivitten sinnvoll: Berufswahltest der Agentur fr Arbeit (BWT) Betriebserkundungen Schau rein! - Woche der offenen Unternehmen Sachsen

    Fr die weiterfhrende Berufs- und Studienorientierung eignen sich besonders folgende Aktivitten: Blockpraktika Bewerbungstraining Bewerberseminar Einzelberatung durch die Agentur fr Arbeit Erkundung im Beruflichen Schulzentrum (BSZ)

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  • Anlage 8 Inhaltliche Schwerpunkte fr einen Elternbrief

    Fr den Elternbrief sollten folgende Punkte Beachtung finden:

    Betriebspraktikum als Bestandteil des schuleigenen Konzepts zur BO/StO erlutern

    konkrete Kernziele der BO/StO nennen, zu deren Umsetzung das Praktikum beitrgt

    Form und Zeitraum des Praktikums (Blockpraktikum, Praxistage) nennen

    Praktikumsbetreuer der Schule angeben

    Praktikumswahl auf Grundlage der persnlichen Strken und beruflichen Interessen des Kindes anregen

    generell auf Untersttzung bei der Vorbereitung, Durchfhrung und Nachbereitung des Praktikums hinweisen

    verpflichtende Teilnahme am Praktikum erlutern

    konkrete (kommunale) Regelungen zum Versicherungsschutz (Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung) ausfhren

    auf das Jugendarbeitsschutzgesetz verweisen

    auf ein mglicherweise notwendiges Gesundheitszeugnis hinweisen

    zum Elternabend einladen

    Praktikumsvertrag beifgen (Anlage 9)

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    _____________________________________________________________________________________________________

    Anlage 9 Praktikumsvertrag

    Zwischen der Praktikumseinrichtung

    Anschrift: ______________________________________________________________________________________

    Tel./Fax/E-Mail: ______________________________________________________________________________________

    und dem Schler (vertreten durch seine Eltern bei Lebensalter unter 18 Jahren)

    Name, Vorname: ______________________________________________________________________________________

    geboren am: ______________________________________________________________________________________

    private Anschrift: ______________________________________________________________________________________

    Tel./Fax/E-Mail: ______________________________________________________________________________________

    Schule: ______________________________________________________________________________________

    wird nachstehender befristeter Praktikumsvertrag abgeschlossen:

    1 Ziele des Praktikums Wegen ihrer besonderen Wirksamkeit sind Betriebspraktika ein obligatorischer Bestandteil der schulischen Berufs- und Studienorientierung. Durch praktische Arbeit und das Kennenlernen von Arbeitsbedingungen wird das Verstndnis fr betriebliche Ablufe entwickelt. Dabei knnen die Schler ihre berufsbezogenen Interessen und Neigungen berprfen sowie ihr bislang erworbenes Wissen anwenden und sie sammeln soziale Erfahrungen. Fr jeden Teilnehmer stehen dabei folgende Ziele im Vordergrund: Berufsfelder und Berufsbilder kennen lernen sich praxisorientiert mit der Arbeitswelt auseinandersetzen eigene Fhigkeiten und Strken in Beziehung zu beruflichen Anforderungen setzen eigene Berufsvorstellungen entwickeln Zugnge zu Ausbildung und Beruf kennen lernen

    2 Dauer des Praktikums Das Praktikum beginnt am _____________________und endet am _________________, ohne dass es einer Kndigung bedarf.

    3 Praktikumszeit Schler der Klassenstufen 7 bis 9 arbeiten max. 7 Stunden am Tag, hchstens 35 Stunden die Woche. Schler ab der Klassenstufe 10, die mindestens 15 Jahre sind, arbeiten hchstens 8 Stunden am Tag, max. 40 Stunden die Woche. Es darf nur an fnf Tagen der Woche gearbeitet werden. Die Beschftigung erfolgt nur in der Zeit zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr.

    Es besteht ein Beschftigungsverbot an Samstagen, Sonn- und Feiertagen (Ausnahmen nur fr Schler ab Klassenstufe 10 in Hotels, Gaststtten und Krankenhusern unter Gewhrleistung einer Fnf-Tage-Woche).

    Es werden folgende besondere Festlegungen zur Praktikumszeit getroffen:

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  • ____________________ ____________________ ____________________ ____________________

    ____________________ ____________________ ____________________ ____________________

    ____________________ ____________________

    4 Rechte und Pflichten der Vertragspartner 1. Der Schler verpflichtet sich, die Anweisungen in der Praktikumseinrichtung zu befolgen und fhrt keine anderen als die vereinbarten, keinesfalls

    unangemessene oder gesundheitsgefhrdende, Ttigkeiten aus. Erforderliche rztliche Atteste werden von ihm vorab beigebracht. Alle internen und nicht fr Dritte bestimmten Informationen der Praktikumseinrichtung behandelt er, auch nach Praktikumsende, vertraulich. Er gibt alle zur Verfgung gestellten Materialien, Gegenstnde und Unterlagen zum Praktikumsende an den Betrieb zurck. Bei Erkrankung informiert er unverzglich die Praktikumseinrichtung und die Schule und legt unaufgefordert die rztliche Bescheinigung vor.

    2. Die Praktikumseinrichtung kommt der Frsorge- und Aufsichtspflicht nach und sichert die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Der Schler wird vor Ttigkeitsaufnahme in die Betriebsordnung und zu den einschlgigen Arbeitsschutz- und Unfallverhtungsvorschriften, den Unfall- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz sowie den Einrichtungen und Manahmen zur Abwendung dieser Gefahren unterwiesen. Der Betrieb stellt die erforderliche Schutzausrstung kostenfrei zur Verfgung. Die Praktikumseinrichtung meldet unentschuldigte Fehlzeiten unverzglich der Schule.

    5 Beauftragte/r, Betreuer/in Die Praktikumseinrichtung benennt ___________________________________ als Praktikumsbeauftragten zur Betreuung des Praktikanten.

    Die Schule benennt _____________________________ als Praktikumsbetreuer. Er hat das Recht, den Praktikanten am Einsatzort aufzusuchen.

    6 Auswertung des Praktikums, Bescheinigung und Erfolgskontrolle Der Schler hat gem der Vorgaben der Schule einen Praktikumsbericht anzufertigen.

    Die Ableistung des Praktikums wird durch den Praktikumsbetrieb in einer kurzen Einschtzung des Praktikanten bescheinigt. Diese sollte dem Schler

    in einem Abschlussgesprch ausgehndigt werden.

    7 Vergtung, Aufwandsentschdigung Das Praktikum wird nicht vergtet.

    8 Versicherungen Das Praktikum ist eine Schulpflichtveranstaltung. Der Schler ist in der Zeit des Praktikums gesetzlich unfallversichert.

    Der Deckungsschutz fr Haftpflicht- und Sachschden wird vom Schultrger bernommen/nicht bernommen (nicht Zutreffendes durchstreichen, vorab mit dem Schultrger klren) .

    9 Sonstiges Das Praktikumsverhltnis kann von jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund vorzeitig aufgelst werden. Die Unterzeichner erklren ihr Einverstndnis zur Speicherung der Daten fr die Organisation des Praktikums. Der Praktikumsvertrag ist nur gltig, wenn alle Beteiligten unterzeichnet haben. Jeder erhlt ein Exemplar.

    Zusatzvereinbarungen bedrfen der Schriftform und sind von allen Vertragsparteien zu unterschreiben.

    Datum: _______________ Datum: _______________ Datum: _______________ Datum: _______________

    Unterschrift Unterschrift Stempel, Unterschrift Stempel, Unterschrift Eltern Schler Unternehmen Schule

    Tel. (tagsber erreichbar): Telefon: Telefon: Telefon:

    Telefax: Telefax:

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  • Anlage 12 Arbeitsbltter fr Praktikumsauftrge und zur Praktikumsauswertung

    Arbeitsbltter fr Praxiserkundungen in speziellen Betrieben wie Altenheim, Krankenhaus, Arzt, Dienstleistung, Einzelhandel, Handwerk, Industrie, Landwirtschaft, Grtnerei, Restaurant und Hotel unter: www.berufswahlpass-sachsen.de/pages/material_arbeitsblaetter.html

    Arbeitsblatt zur Berufsbildbeschreibung Berufe, die mich interessieren im Berufswahlpass, Teil 2 Mein Weg zur Berufswahl in der Variante fr Oberschulen/Frderschulen unter 2.3. Ich lerne Berufsfelder und Berufsbilder kennen. in der Variante fr Gymnasien unter 2.2. Meine Vorstellungen und Interessen in Bezug auf Studium und Beruf

    Arbeitsblatt zur Ausbildungsprofilbeschreibung Ausbildungen, die mich interessieren im Berufswahlpass, Teil 2 Mein Weg zur Berufswahl in der Variante fr Oberschulen/Frderschulen unter 2.6. Ich lerne Zugnge zu Ausbildung und Beruf kennen. in der Variante fr Gymnasien unter 2.2. Meine Vorstellungen und Interessen in Bezug auf Studium und Beruf

    Abschlussfragebogen zum Betriebspraktikum (Oberschulen/Frderschulen) im Berufswahlpass, Teil 2 Mein Weg zur Berufswahl unter 2.3. Ich lerne Berufsfelder und Berufsbilder kennen.

    Arbeitsblatt Bilanz meines Praktikums (Gymnasien) im Berufswahlpass, Teil 2 Mein Weg zur Berufswahl unter 2.2. Meine Vorstellungen und Interessen in Bezug auf Studium und Beruf

    Alle Arbeitsbltter sind auch unter http://www.berufswahlpass-sachsen.de/pages/material abruf bar.

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  • _____________________________________________________________________________________________________

    _____________________________________________________________________________________________________

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    Anlage 13 Gesprchsnotiz

    Schule: _______________________________________________________________________________________

    Datum: _______________________________________________________________________________________

    Praktikumsbetreuer: _________________________________________ Gesprch: persnlich telefonisch

    Name des Schlers: _________________________________________ Klasse:________________________________________

    Gesprch mit Frau/Herrn: ________________________________________________________________________________

    Praktikumseinrichtung: ________________________________________________________________________________

    Welchen Eindruck haben Sie von dem Schler gewonnen?

    Wie arbeitet der Schler an seinen Praktikumsaufgaben?

    Gibt es Probleme bei der Durchfhrung des Praktikums?

    Wie planen Sie die Auswertung des Praktikums?

    Weitere Bemerkungen

    Datum Unterschrift

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  • Anlage 14 Versicherungsschutz

    1. Unfallversicherungsschutz Betriebspraktika sind verbindliche Schulveranstaltungen. Daher ist fr alle Schler whrend der Teilnahme am Betriebspraktikum gesetzlicher Unfallversicherungsschutz gewhrleistet ( 2 Abs. 1 Nr. 8b SGB VII) . Dies gilt auch fr den Weg zur und von der Praktikumseinrichtung ( 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII) . Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Schler diesen Weg zu Fu oder mit einem Befrderungsmittel zurcklegen. Es ist allerdings die bliche Wegstrecke, die nicht die krzeste sein muss, zu nutzen.

    2. Haftpflichtversicherungsschutz Die an Betriebspraktika teilnehmenden Schler knnen nicht per se davon ausgehen, dass sie whrend ihrer Ttigkeit in der Praktikumseinrichtung haftpflichtversichert sind. Die Schultrger im Freistaat Sachsen sind nicht verpflichtet, bei schulischen Veranstaltungen fr einen Haftpflichtversicherungsschutz zu sorgen. Es wird daher angeraten, vor Beginn des Praktikums Folgendes abzuklren: Anfrage beim jeweiligen Schultrger (ber den Schulleiter), ob fr Schulveranstaltungen Haftpflichtdeckungsschutz vorgehalten wird. In den

    meisten Fllen wird ein solcher Haftpflichtdeckungsschutz durch den Kommunalen Schadensausgleich vorhanden sein.

    Sollte dies nicht der Fall sein, wre bei der jeweiligen Praktikumseinrichtung anzufragen, ob ein Haftpflichtdeckungsschutz ber die dortige Betriebshaftpflichtversicherung gewhr

    leistet ist. Dies ist gem den Muster-Versicherungsbedingungen fr die allgemeine Haftpflichtversicherung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hufig der Fall. Problematisch kann jedoch insbesondere sein, ob die jeweilige Versicherung den Praktikanten als ausreichend in den betrieblichen Ablauf der Praktikumseinrichtung eingegliedert ansieht. Daher sollte die Praktikumseinrichtung dringend den Umfang vorab und nachweislich mit ihrer Versicherung klren.

    Sollte dies nicht der Fall sein, wre ggf. fr einen privaten Haftpflichtversicherungsschutz Vorsorge zu treffen, der jedoch nicht verpflichtend ist.

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  • Anlage 15 Gesundheitsschutz

    Infektionsschutzgesetz 42 Ttigkeits- und Beschftigungsverbote (1) Personen, die 1. an Typhus abdominalis, Paratyphus, Cholera, Shigellenruhr, Salmonellose, einer anderen infektisen Gastroenteritis oder Virushepatitis A oder E

    erkrankt oder dessen verdchtig sind, 2. an infizierten Wunden oder an Hautkrankheiten erkrankt sind, bei denen die Mglichkeit besteht, dass deren Krankheitserreger ber Lebensmittel

    bertragen werden knnen, 3. die Krankheitserreger Shigellen, Salmonellen, enterohmorrhagische Escherichia coli oder Choleravibrionen ausscheiden,

    drfen nicht ttig sein oder beschftigt werden a) beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen der in Absatz 2 genannten Lebensmittel, wenn sie dabei mit diesen in Berhrung kommen, oder b) in Kchen von Gaststtten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung.

    Satz 1 gilt entsprechend fr Personen, die mit Bedarfsgegenstnden, die fr die dort genannten Ttigkeiten verwendet werden, so in Berhrung kommen, dass eine bertragung von Krankheitserregern auf die Lebensmittel im Sinne des Absatzes 2 zu befrchten ist. Die Stze 1 und 2 gelten nicht fr den privaten hauswirtschaftlichen Bereich.

    (2) Lebensmittel im Sinne des Absatzes 1 sind 1. Fleisch, Geflgelfleisch und Erzeugnisse daraus 2. Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis 3. Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus 4. Eiprodukte 5. Suglings- und Kleinkindernahrung 6. Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse 7. Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Fllung oder Auflage 8. Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soen, Nahrungshefen 9. Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr

    (3) Personen, die in amtlicher Eigenschaft, auch im Rahmen ihrer Ausbildung, mit den in Absatz 2 bezeichneten Lebensmitteln oder mit Bedarfsgegenstnden im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 in Berhrung kommen, drfen ihre Ttigkeit nicht ausben, wenn sie an einer der in Absatz 1 Nr. 1 genannten Krankheiten erkrankt oder dessen verdchtig sind, an einer der in Absatz 1 Nr. 2 genannten Krankheiten erkrankt sind oder die in Absatz 1 Nr. 3 genannten Krankheitserreger ausscheiden.

    (4) Das Gesundheitsamt kann Ausnahmen von den Verboten nach dieser Vorschrift zulassen, wenn Manahmen durchgefhrt werden, mit denen eine bertragung der aufgefhrten Erkrankungen und Krankheitserreger verhtet werden kann.

    (5) Das Bundesministerium fr Gesundheit wird ermchtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den Kreis der in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Krankheiten, der in Absatz 1 Nr. 3 genannten Krankheitserreger und der in Absatz 2 genannten Lebensmittel einzuschrnken, wenn epidemiologische Erkenntnisse dies zulassen, oder zu erweitern, wenn dies zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor einer Gefhrdung durch Krankheitserreger erforderlich ist. In dringenden Fllen kann zum Schutz der Bevlkerung die Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen werden. Eine auf der Grundlage des Satzes 2 erlassene Verordnung tritt ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten auer Kraft; ihre Geltungsdauer kann mit Zustimmung des Bundesrates verlngert werden.

    Infektionsschutzgesetz 43 Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes (1) Personen drfen gewerbsmig die in 42 Abs. 1 bezeichneten Ttigkeiten erstmalig nur dann ausben und mit diesen Ttigkeiten erstmalig nur

    dann beschftigt werden, wenn durch eine nicht mehr als drei Monate alte Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder eines vom Gesundheitsamt beauftragten Arztes nachgewiesen ist, dass sie 1. ber die in 42 Abs. 1 genannten Ttigkeitsverbote und ber die Verpflichtungen nach den Abstzen 2, 4 und 5 in mndlicher und schriftlicher

    Form vom Gesundheitsamt oder von einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Arzt belehrt wurden und 2. nach der Belehrung im Sinne der Nummer 1 schriftlich erklrt haben, dass ihnen keine Tatsachen fr ein Ttigkeitsverbot bei ihnen bekannt

    sind. Liegen Anhaltspunkte vor, dass bei einer Person Hinderungsgrnde nach 42 Abs. 1 bestehen, so darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein rztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass Hinderungsgrnde nicht oder nicht mehr bestehen. (2) Treten bei Personen nach Aufnahme ihrer Ttigkeit Hinderungsgrnde nach 42 Abs. 1 auf, sind sie verpflichtet, dies ihrem Arbeitgeber

    oder Dienstherrn unverzglich mitzuteilen. (3) Werden dem Arbeitgeber oder Dienstherrn Anhaltspunkte oder Tatsachen bekannt, die ein Ttigkeitsverbot nach 42 Abs. 1 begrnden, so hat

    dieser unverzglich die zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Krankheitserreger erforderlichen Manahmen einzuleiten. (4) Der Arbeitgeber hat Personen, die eine der in 42 Abs. 1 Satz 1 oder 2 genannten Ttigkeiten ausben, nach Aufnahme ihrer Ttigkeit und im

    Weiteren alle zwei Jahre ber die in 42 Abs. 1 genannten Ttigkeitsverbote und ber die Verpflichtung nach Absatz 2 zu belehren. Die Teilnahme an der Belehrung ist zu dokumentieren. Die Stze 1 und 2 finden fr Dienstherren entsprechende Anwendung.

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  • (5) Die Bescheinigung nach Absatz 1 und die letzte Dokumentation der Belehrung nach Absatz 4 sind beim Arbeitgeber aufzubewahren. Der Arbeitgeber hat die Nachweise nach Satz 1 und, sofern er eine in 42 Abs. 1 bezeichnete Ttigkeit selbst ausbt, die ihn betreffende Bescheinigung nach Absatz 1 Satz 1 an der Betriebssttte verfgbar zu halten und der zustndigen Behrde und ihren Beauftragten auf Verlangen vorzulegen. Bei Ttigkeiten an wechselnden Standorten gengt die Vorlage einer beglaubigten Abschrift oder einer beglaubigten Kopie.

    (6 ) Im Falle der Geschftsunfhigkeit oder der beschrnkten Geschftsfhigkeit treffen die Verpflichtungen nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 und Absatz 2 denjenigen, dem die Sorge fr die Person zusteht. Die gleiche Verpflichtung trifft auch den Betreuer, soweit die Sorge fr die Person zu seinem Aufgabenkreis gehrt. Die den Arbeitgeber oder Dienstherrn betreffenden Verpflichtungen nach dieser Vorschrift gelten entsprechend fr Personen, die die in 42 Abs. 1 genannten Ttigkeiten selbstndig ausben.

    (7) Das Bundesministerium fr Gesundheit wird ermchtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Untersuchungen und weitergehende Anforderungen vorzuschreiben oder Anforderungen einzuschrnken, wenn Rechtsakte der Europischen Gemeinschaft dies erfordern.

    Muster Bescheinigung des Gesundheitsamtes:

    Landratsamt

    Zum Einreichen beim Arbeitgeber

    Bescheinigung des Gesundheitsamtes Gem 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz

    Herr/ Frau Mustermann, Max Wohnanschrift Musterstrae Geburt sdatum 00.00 .0000 00000 Ort

    wurde gem 43 Abs. 1 lf SG in mndlicher und schriftlicher F orm belehrt und hat anschlieend schriftlich erklrt, dass ihm /ihr keine Tatsachen fr ein Ttigkeitsverbot gem 42 Abs. 1 lf SG bekannt sind.

    Datum: Unterschrift i. A . d. Amtsarztes

    Werden dem Arbeitgeber Anhaltspunkte oder Tatsachen bekannt, die ein Ttigkeitsverbot nach 42 Abs. 1 lfSG begrnden, so hat dieser unverzglich die zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Krankheitserreger erforderlichen Manahmen einzuleiten.

    Der Arbeitgeber hat Personen, die eine der in 42 Abs. 1 Satz 1 oder 2 lfSG genannten Ttigkeiten ausben, nach Aufnahme ihrer Ttigkeit und im Weiteren jhrlich ber die in 42 Abs. 1 lfSG genannten Ttigkeitsverbote und ber die Verpflichtung nach Absatz 2 zu belehren. Die Teilnahme an der Belehrung ist zu dokumentieren.

    Diese Bescheinigung und die letzte Dokumentation der jhrlichen Belehrung sind beim Arbeitgeber aufzubewahren. Zusammengefasst ist Folgendes fr ein Betriebspraktikum hinsichtlich des Gesundheitsschutzes notwendig: Es muss eine Belehrung durch das Gesundheitsamt oder durch einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt erfolgen. Diese beinhaltet auch

    die berprfung der Belehrung in geeigneter Form und die Ausstellung der Bescheinigung. Die Bescheinigung darf bei Beginn des ersten Praktikums der Schlerin/des Schlers nicht lter sein als 3 Monate. Die Bescheinigung muss bei der Praktikumseinrichtung vorgelegt werden.

    Wir weisen hierdurch auf die Notwendigkeit des vollstndigen Impfschutzes hin. Den Impfschutz prfen ambulant ttige Kinder- und Jugendrzte bzw. Hausrzte sowie das Gesundheitsamt. Gegebenenfalls ist der Impfschutz zu vervollstndigen.

    Der aktuelle Impfkalender fr den Freistaat Sachsen ist unter folgendem Link zu finden: http://www.gesunde.sachsen.de/download/lua/LUA _HM_Impfkalender.pdf.

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  • Anlage 16 Kontaktdaten fr Beratung

    Berater Schule-Wirtschaft in den Regionalstellen der Schsischen Bildungsagentur:

    Norbert Janze Schsische Bildungsagentur l Regionalstelle Bautzen Otto-Nagel-Strae 1 l 02625 Bautzen Postfach 44 44 l 02634 Bautzen Telefon: 03591 621-321 l Fax: 03591 621-190 E-Mail: [email protected]

    Carola Drfel Schsische Bildungsagentur l Regionalstelle Chemnitz Annaberger Strae 119 l 09120 Chemnitz Postfach 13 34 l 09072 Chemnitz Telefon: 0371 5366-433 l Fax: 0371 5366 -491 E-Mail: [email protected]

    Silke Schmidtchen Schsische Bildungsagentur l Regionalstelle Dresden Groenhainer Strae 92 l 01127 Dresden Postfach 23 01 20 l 01111 Dresden Telefon: 0351 8439-381 l Fax: 0351 8439-372 E-Mail: [email protected]

    Veronika Seidel Schsische Bildungsagentur l Regionalstelle Leipzig Nonnenstrae 17A l 04229 Leipzig Postfach 10 06 53 l 04006 Leipzig Telefon: 0341 4945-928 l Fax: 0341 4945-704 E-Mail: [email protected]

    Dirk Enke Schsische Bildungsagentur l Regionalstelle Zwickau Makarenkostrae 2 l 08066 Zwickau Postfach 20 09 42 l 08009 Zwickau Telefon: 0375 4444-244 l Fax: 0375 4444-5555 E-Mail: [email protected]

    Koordinierungsstelle Berufswahlpass

    LSJ Sachsen e. V. Hoyerswerdaer Strae 22 l 01099 Dresden Telefon: 0351 490-6867 l Fax: 0351 490-6874 E-Mail: [email protected] Internet: www.berufswahlpass-sachsen.de

    Landesdirektion Sachsen Abteilung Arbeitsschutz

    Dienststelle Dresden Stauffenbergallee 2 l 01099 Dresden Telefon: 0351 825-5001 l Fax: 0351 825-9700 E-Mail: [email protected]

    Unterabteilung 5 l Arbeitsschutz Chemnitz Reichsstrae 39 l 09112 Chemnit z Telefon: 0371 3685-0 l Fax: 0371 3685-100 E-Mail: [email protected]

    Unterabteilung 5 l Arbeitsschutz Leipzig Braustrae 2 l 04107 Leipzig Telefon: 0341 977-5001 l Fax: 0341 977-1199 E-Mail: [email protected]

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  • InhaltsverzeichnisVorwortBetriebspraktika als Bestandteil einer systematischen Berufs- und StudienorientierungZum Verstndnis von Berufs- und StudienorientierungSchuleigenes Konzept zur Berufs- und Studienorientierung und BerufswahlpassVerantwortung fr die Berufs- und StudienorientierungBetriebspraktika

    Die PraktikumsphasenVorbereitungDurchfhrungAuswertung und Nachbereitung

    Rechtliche GrundlagenArbeitshilfen und AnlagenAnlage 1 Relevante Lehrplaninhalte zur BO/StO (Oberschulen) - BeispieleAnlage 2 Relevante Lehrplaninhalte zur BO/StO (Gymnasien) - BeispieleAnlage 3a Relevante Lehrplaninhalte zur BO/StO (Schulen zur Lernfrderung) - Beispiele Anlage 3b Relevante Lehrplaninhalte zur BO/StO (Schulen fr geistig Behinderte) - BeispieleAnlage 4 PraxistageAnlage 5 Checkliste zur Prfung der Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes im BetriebspraktikumAnlage 6 Hinweise fr den Praktikumsbeauftragten in der PraktikumseinrichtungAnlage 7 AblaufplanAnlage 8 Inhaltliche Schwerpunkte fr einen ElternbriefAnlage 9 PraktikumsvertragAnlage 10 Praktikumshinweise fr SchlerAnlage 11 Beurteilung durch die PraktikumseinrichtungAnlage 12 Arbeitsbltter fr Praktikumsauftrge und zur PraktikumsauswertungAnlage 13 GesprchsnotizAnlage 14 VersicherungsschutzAnlage 15 GesundheitsschutzAnlage 16 Kontaktdaten fr Beratung

    Impressum