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Handreichung für Ehrungen
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1 Vorwort: Mit dieser Ehrenordnung sind alle Ehrungen für die Jugendfeuerwehr- und den Erwachsenenbereich auf Bundes-, Landes und Kreisebene ebenso für den Bezirks-feuerwehrverband Kurhessen Waldeck aufgeführt und erläutert. Somit steht den Feuerwehren eine Arbeitshilfe zur Verfügung, die bei der Beurteilung über eine Antragsstellung herangezogen werden kann. Wir möchten jedoch noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass dies nur als Arbeitshilfe anzusehen ist. Auf-grund aktueller Änderungen oder Ergänzungen bitten wir Sie die entsprechenden Ehrenordnungen noch einmal abschließend heranzuziehen.
Die Antragssteller werden eindringlich gebeten, stets objektiv und selbstkritisch zu prüfen, ob die Leistungen für die beabsichtigte Ehrung auch tatsächlich in dem erforderlichen Maße erbracht worden sind. Bei Verdiensten auf örtlicher Ebene ist es Aufgabe der örtlichen Feuerwehr bzw. Gemeinde, hierfür eine Anerkennung auszusprechen. Gehen Anträge ein, die den Vorgaben nicht entsprechen, müssen diese an den Antragsteller zurückgegeben werden.
Die Anträge auf Ehrungen sind auf der Homepage des Kreisfeuerwehrverbandes bzw. der Kreisjugendfeuerwehr des Landkreis Fulda abrufbar. Ebenso kann ein Teil der Anträge über Florix oder die Homepage der Feuerwehr Musik beantragt werden. Die Anträge auf Verbandsehrungen müssen grundsätzlich vom Gemeinde- bzw. Stadtbrandinspektor (GBI und SBI) unterschrieben sein und mit einer ausführlichen Begründung –notfalls auf einem gesonderten Blatt-, sowie mit allen er-forderlichen Angaben zu den Personalien versehen sein. Betrifft die Ehrung den GBI oder SBI selbst, ist der Antrag vom Bürgermeister oder dem stellvertretenden GBI bzw. SBI zu unterzeichnen. Das Antragsformular bei Verbandsehrungen ist an die Geschäftsstelle, bei Jugendfeuerwehrangehörigen an den Kreisjugendfeuer-wehrwart und bei Musikern beim stellvertretenden Kreisstabführer einzureichen. Alle öffentlich rechtlichen Ehrungen sind auf dem Dienstweg an den Kreisbrand-inspektor zu richten.
Die Übergabe der Ehrungen erfolgt durch die zuständigen Funktionsträger oder deren Beauftragte. Anträge auf Ehrungen sind jeweils mindestens vier Wochen vor der Verleihung einzureichen. Ausgenommen hiervon sind die Ehrungen des Deutschen Feuerwehrverbands. Diese werden lediglich einmal jährlich auf einer dem Rahmen entsprechenden Veranstaltung, die vom Kreisfeuerwehrverband Fulda bekannt gegeben wird, verliehen. Später eingehende Anträge können erst im folge Jahr verliehen werden.
Es wird grundsätzlich darauf hingewiesen, dass auf eine Ehrung kein Rechtsanspruch besteht. Außerdem sind einige Ehrungen mit einem Kontingent belegt. Bei Er-reichen des Kontingents sind keine weiteren Ehrungen dieser Art in diesem Jahr möglich.
Der Verbandsausschuss hat am 25.02.2014 dieser Ehrenordnung zugestimmt. Diese Ehrenordnung tritt am Tage der Veröffentlichung in Kraft.
Gez. Lothar Mihm Kreisfeuerwehrverbandsvorsitzender Petersberg, 25.02.2014
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Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort: ......................................................................................................................................................................................................................................... 1
Deutscher Feuerwehrverband ............................................................................................................................................................................................................... 3
Bezirksfeuerwehrverband Kurhessen Waldeck ..................................................................................................................................................................................... 6
Kreisfeuerwehrverband Fulda e.V. ........................................................................................................................................................................................................ 8
Feuerwehrmusikzüge .......................................................................................................................................................................................................................... 10
Deutsche Jugendfeuerwehr ................................................................................................................................................................................................................. 12
Hessische Jugendfeuerwehr ................................................................................................................................................................................................................ 13
Kreisjugendfeuerwehr Fulda ............................................................................................................................................................................................................... 14
Grundsätze für die Beantragung und Verleihung der Kreisjugendfeuerwehr………………………………………………………………………………………………………………………………..16
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Deutscher Feuerwehrverband
(DFV)
Dt. Feuerwehr
Ehrenkreuz
-Bronze-
Engagement bei Projekten von bisher unterdurch-schnittlich vertretenen Gruppen sichtbar zu machen
besonders mutiges Verhalten im Einsatz
Rettung von Menschen aus Lebensgefahren
Anträge können über die LdF sowie die Bürgermeister über die Ge-
schäftsstelle des KFV Fulda gestellt werden Beschluss über Vergabe der beantragten Ehrung durch KFV-Vorstand Weiterleitung des Antrages an den LFV Der DFV stellt die entstanden Kosten direkt an die Gemeinde Verleihung erfolgt durch den Kreisfeuerwehrverband einmal jährlich
an einem an die LdF bekanntgegebenen Termin statt.
http://www.dfv.org/fileadmin/dfv/Dateien/Service/Ehrungen/Form_Ehrenkreuz_Internet.pdf
Foto: M. Haupenthal/ DFV
Dt. Feuerwehr Ehrenkreuz
-Silber-
KBM > 15 Jahre
KFV-Vorsitzender/ Stellv. > 15 Jahre
KBI/Stellv. > 15 Jahre
Kreisausbilder > 20 Jahre
Wefü / Stellv. > 20 Jahre
G/SBI / Stellv. > 15 Jahre
KJFW / Stellv. > 10 Jahre
besonders mutiges Verhalten im Einsatz
Rettung von Menschen aus Lebensgefahren
Dt. Feuerwehr Ehrenkreuz
-Gold-
KBM > 20 Jahre
KFV-Vorsitzender/ Stellv. > 20 Jahre
KBI/Stellv. > 20 Jahre
KJFW/Stellv. > 14 Jahre
Kreisausbilder > 25 Jahre
besonders mutiges Verhalten im Einsatz
Rettung von Menschen aus Lebensgefahren
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Dt. Feuerwehr Ehrenmedaille
Anträge können über die LdF sowie die Bürgermeis-ter über die Geschäftsstelle des KFV Fulda gestellt werden
Anträge können über die LdF sowie die Bürgermeister über die Ge-schäftsstelle des KFV Fulda gestellt werden
s. Antragsverfahren und Verleihung lt. des Deutschen Feuerwehr Eh-renkreuzes
Herren Damen
Foto: M. Haupenthal/ DFV
Goldene Ehrennadel des DFV´s
Angehörige der Feuerwehr oder Privatpersonen
für Personen die besonders aktiv und erfolgreich die Aufgaben der Feuerwehrverbände gefördert haben
Anträge können über die LdF sowie die Bürgermeister über die Ge-schäftsstelle des KFV Fulda gestellt werden
Verleihung erfolgt durch den Präsidenten des DFV
Foto: M. Haupenthal/ DFV
Medaille für Internationale Zu-
sammenarbeit
für ausländische Personen, die sich um die internati-onale Zusammenarbeit in der Feuerwehr und ihren Verbänden verdient gemacht hat
Anträge können über die LdF sowie die Bürgermeister über die Ge-schäftsstelle des KFV Fulda gestellt werden
s. Antragsverfahren und Verleihung lt. des Deutschen Feuerwehr Ehrenkreuzes
Foto: M. Haupenthal/ DFV und Homepage:Feuerwehrverband des Landkreises Uckermark
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Partner der Feuerwehr
Die Freiwilligen Feuerwehren mit über einer Million ehren-
amtlichen Einsatzkräften bekommen zunehmend Proble-
me, tagsüber während der Arbeitszeit auf qualifiziert aus-
gebildetes Personal in der gebotenen Eile und in ausrei-
chender Zahl zurückgreifen zu können. Fakt ist anderer-
seits, dass Schutz und Hilfe für die Bevölkerung als elemen-
tarer Teil der Daseinsvorsorge ohne Freiwillige Feuerweh-
ren flächendeckend nicht leistbar wären.
Mit der Aktion „Partner der Feuerwehr“ möchte der DFV
auf diese Problematik hinweisen und so die Situation im
beruflichen Arbeitsumfeld der Feuerwehren verbessern.
Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern,
Feuerwehren und den für den Brandschutz verantwortli-
chen Kommunen zu fördern.
Ein sichtbares Zeichen der Partnerschaft von Handwerk,
Handel, Gewerbe, Verwaltung und Industrie mit der Feu-
erwehr ist das von den Feuerwehren verliehene Förder-
schild. Mit der Plakette sollen Arbeitgeber ausgezeichnet
werden, die in ihrem Betrieb ehrenamtliche Feuerwehran-
gehörige beschäftigen und diese bei der Ausübung ihrer
Feuerwehrpflichten unterstützen.
Die Broschüre „Mit uns – Partner der Feuerwehr“ infor-
miert über Aufgaben und Ziele der Aktion und enthält ein
Antragsformular zur Verleihung des Förderschildes. (s. An-
lage)
Die vorgesehene Auszeichnung soll gemeinschaftlich von der örtli-chen Wehrführung und dem öffentlichen Träger der Feuerwehr über die Geschäftsstelle des Kreisfeuerwehrverbandes mindestens sechs Wochen vor der vorgesehenen Verleihung beantragt werden.
http://www.dfv.org/partner-der-feuerwehr.html
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Bezirksfeuerwehrverband Kurhessen Waldeck
(BFV) Stand: 01.04.2017
St. Florians-Medaille in Bronze am Band
Ehrung für besondere Verdienste auf Ortsebene.
WeFü/Stellv. > 10 Jahre
Vereinsvorsitzender/Stellv. > 10 Jahre
Andere Ämter im Verein der Fw > 15 Jahre
Anträge können über den Wehrführer / den Vereinsvorsitzenden sowie dem LdF über die Geschäftsstelle des KFV Fulda gestellt wer-den
Beschluss über Vergabe der beantragten Ehrung durch KFV-Vorstand
Weiterleitung des Antrages an den BFV Der KFV stellt die entstandenen Kosten entsprechend in Rechnung Verleihung erfolgt durch den KFV-Vorstand oder ggf. BSAD
http://www.kurhessisch-waldeckscher-feuerwehrverband.de/index.php/ehrungen
http://www.kurhessisch-waldeckscher-feuerwehrverband.de/index.php/ehrungen/plakette
St. Florians-Medaille in Silber am Band
Ehrung für überörtliche besondere Verdienste.
KBM > 10 Jahre
KFV-Verbandvorsitzender/Stellv. > 10 Jahre
Andere Ämter im Verbandsvorstand > 20 Jahre
KBI/Stellv. > 10 Jahre
Kreisausbilder > 15 Jahre
KJFW/Stellv. > 6 Jahre
LdF/Stellv. > 10 Jahre
WeFü/Stellv. > 15 Jahre und überörtliche Verdienste
Schiedsrichter/Wertungsrichter KJF > 20 Jahre
St. Florians-Medaille in Gold am Band
Ehrung für überörtliche hervorragende Verdienste
KBM > 20 Jahre
KFV-Verbandvorsitzender/Stellv. > 20 Jahre
KBI/Stellv. > 20 Jahre
Kreisausbilder > 25 Jahre
KJFW/Stellv. > 12 Jahre
LdF/Stellv. > 20 Jahre
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Plakette für aktive Dienstzeit
Als aktive Dienstzeit im Sinne dieser Ehrenordnung gelten folgende Feuerwehr-Zugehörigkeiten:
Kindergruppe
Jugendfeuerwehr
Einsatzabteilung
Ehren- und Altersabteilung
Musikabteilung
Nachweisbare Vordienstzeiten können anerkannt werden. Dies gilt auch für solche Zeiten die bei einer Feuerwehr außerhalb des Verbandsgebietes geleistet wurden. Es werden nur ehrenamtlich geleistete Dienstzeiten berück-sichtigt. Plaketten für aktive Dienstzeiten gibt es in folgenden Stu-fen:
Bronze – für mind. 25 Jahre
Silber – für mind. 40 Jahre
Gold -50- – für mind. 50 Jahre
Gold -60- – für mind. 60 Jahre
Gold -70- – für mind. 70 Jahre
Anträge können über den Wehrführer / dem Vereinsvorsitzenden sowie dem LdF über die Geschäftsstelle des KFV Fulda gestellt wer-den
Weiterleitung des Antrages an den BFV Der KFV stellt die entstandenen Kosten entsprechend in Rechnung Verleihung erfolgt durch den Verbandsvorsitzenden, den BSAD, den
LdF oder die WeFü
http://www.kurhessisch-waldeckscher-feuerwehrverband.de/index.php/ehrungen/plakette
Ehrennadel für Ver-einsmitgliedschaft
Mitgliedschaft im Feuerwehrverein
Bronze – für 25 ‚Jahre
Silber – für 40 Jahre
Gold – für 50 Jahre
Gold – für 60 Jahre
Gold – für 70 Jahre
Anträge können über den Wehrführer / dem Vereinsvorsitzenden sowie dem LdF über die Geschäftsstelle des KFV Fulda gestellt wer-den
Weiterleitung des Antrages an den BFV
Der KFV stellt die entstandenen Kosten entsprechend in Rechnung
Verleihung erfolgt durch den Verbands- oder Vereinsvorsitzenden
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Kreisfeuerwehrverband Fulda e.V.
(KFV)
Verbandsnadel in
Bronze
Für Vorstandsmitglieder des Kreisfeuerwehrverbandes Fulda
eine Wahlperiode im Vorstand Für Kreisausbilder
mind. 5 Jahre aktiv tätig Für Betreuer und sonstige Helfer
mind. 5 Jahre aktiv tätig Für Schiedsrichter
mind. 5 Jahre aktiv tätig Für Privatpersonen
an Persönlichkeiten, die sich Verdienste um das Feu-erwehrwesen im Kreisfeuerwehrverband des Land-kreises erworben haben
Die Ehrennadel des Kreisfeuerwehrverbandes Fulda darf aus-schließlich bei einer angemessenen Veranstaltung des Kreisfeu-erwehrverbandes durch den Verbandsvorsitzenden oder ein be-auftragtes Mitglied des Vorstandes verliehen werden.
Die Auswahl der zu Ehrenden erfolgt ausschließlich durch den Vorstand des Kreisfeuerwehrverbandes.
Bei unehrenhaftem Verhalten wird die Ehrennadel, nach Vor-standsbeschluss, zurückgefordert.
Die Kosten für die Ehrennadel sowie eine dazugehörige Urkunde trägt der Kreisfeuerwehrverband Fulda
S. Verleihungsbeschluss der Verbandsversammlung 2011
Verbandsnadel in
Silber
Für Vorstandsmitglieder des Kreisfeuerwehrverbandes Fulda
mind. 2 Wahlperioden Für Kreisausbilder
mind. 10 Jahre aktiv tätig Für Betreuer und sonstige Helfer
mind. 10 Jahre aktiv tätig Für Schiedsrichter
mind. 10 Jahre aktiv tätig Für Privatpersonen
an Persönlichkeiten, die sich besondere Verdienste um das Feuerwehrwesen im Kreisfeuerwehrverband des Landkreises erworben haben
Verbandsnadel in
Für Vorstandsmitglieder des Kreisfeuerwehrverbandes Fulda
mind. 3 Wahlperioden
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Gold muss seit mindestens 2 Jahren im Besitz der KFV - Eh-rennadel in Silber sein
Für Kreisausbilder
mind. 15 Jahre aktiv tätig
muss seit mindestens 2 Jahren im Besitz der KFV - Eh-rennadel in Silber sein
Für Betreuer und sonstige Helfer
mind. 15 Jahre aktiv tätig
muss seit mindestens 2 Jahren im Besitz der KFV - Eh-rennadel in Silber sein
Für Schiedsrichter
mind. 15 Jahre aktiv tätig
muss seit mindestens 2 Jahren im Besitz der KFV - Eh-rennadel in Silber sein
Für Privatpersonen
an Persönlichkeiten, die sich außergewöhnliche Ver-dienste um das Feuerwehrwesen im Kreisfeuerwehr-verband des Landkreises erworben haben
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Feuerwehrmusikzüge
Dirigentennadel der
Bundesvereinigung
Tätigkeit als Dirigent und/oder Stabführer
Bronze – für 10 Jahre
Silber – für 15 Jahre
Gold – für 20 Jahre
Gold mit Diamanten – für 25 Jahre
Gold mit Diamanten – für 30 Jahre
Anträge können über die örtliche Vereinsführung sowie dem ört-
lich zuständigen Leiter an den stellv. Kreisstabsführer gestellt wer-den
Weiterleitung des Antrages über die Geschäftsstelle an den LFV Der LFV stellt die entstanden Kosten dem Antragsteller in Rech-
nung Verleihung erfolgt durch den Kreisstabsführer oder seinen Stellv.
www.feuerwehrmusik-hessen.de
Ehrennadel
der Bundesvereinigung
Tätigkeit als Musiker im Verein
Bronze – für 10 Jahre
Silber – für 20 Jahre
Silber mit Kranz – für 25 Jahre
Gold – für 30 Jahre
Gold mit Kranz– für alle weiteren 10 Jahre
Plakette der
Bundesvereinigung
Gründung eines Orchesters
Bronze – für 50 Jahre
Silber – für 75 Jahre
Gold – für 100 Jahre
Gold – für alle weiteren 25 Jahre
Ehrennadel Fördermitglieder
der Bundesvereinigung
Für Fördermitglieder
Bronze – für 10 Jahre
Silber – für 20 Jahre
Gold – für 30 Jahre
Gold mit Kranz – für alle weiteren 10 Jahre
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Ehrenmedaille der
Bundesvereinigung
Für Präsidium, Vorsitzende und Vorstandsmitglieder der Berzirks- und Landesverbände
Bronze – für 10 Jahre
Silber – für 15 Jahre
Gold – für 20 Jahre
Gold mit Diamanten – für alle weiteren 5 Jah-re für mind. 25 jährige Tätigkeit
Verdienstmedaille der
Bundesvereinigung
Für Mitglieder der Vereinsvorstände oder Vereins-vorsitzende der Orchester und Musikabteilungen
Bronze – für 10 Jahre
Silber – für 15 Jahre
Gold – für 20 Jahre
Gold mit Diamanten – für alle weiteren 5 Jah-re für mind. 25 jährige Tätigkeit
Ehrenmedaille Feuerwehrmusik
Hessen
Für Funktionsträger in der Feuerwehrmusik ab Kreis-ausbilder aufwärts für besondere Verdienste
Silber
Gold
Ehrenzeichen Hessische
Feuerwehrmusiker
Für aktive Mitglieder der Feuerwehrmusikgruppen und natürlichen Personen
Bronze – für 15 Jahre
Silber – für 25 Jahre
Silber – besondere Verdienste
Gold – für 40 Jahre
Gold – besondere Verdienste
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Deutsche Jugendfeuerwehr
(DJF)
Ehrennadel der DJF SILBER
gewählte / eingesetzte Tätigkeit als Fachbe-reichsleiter in der KJF > 12 Jahre
Betreuer, Jugendgruppenleiter und Jugend-sprecher / Stellv. > 12 Jahre
G/SJFW / Stellv. > 10 Jahre
KJFW / Stellv. > 10 Jahre
muss sich in der Jugendarbeit verdient ge-macht haben
Anträge können über die örtliche Vereinsführung, dem Wehrführer
sowie dem örtlich zuständigen Leiter über den Dienstweg beim KJFW gestellt werden
Verleihung erfolgt durch den KJFW oder seinen Stellv.
Ehrennadel der DJF
Gold
gewählte / eingesetzte Tätigkeit als Fachbe-reichsleiter in der KJF > 17 Jahre
Betreuer, Jugendgruppenleiter und Jugend-sprecher / Stellv. > 17 Jahre
G/SJFW / Stellv. > 15 Jahre
KJFW / Stellv. > 15 Jahre
muss sich in der Jugendarbeit verdient ge-macht haben
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Hessische Jugendfeuerwehr
(HJF)
Floriansmedaille der HJF Bronze
gewählte / eingesetzte Tätigkeit als Fachbe-reichsleiter in der KJF > 3 Jahre
Betreuer, Jugendgruppenleiter und Jugend-sprecher / Stellv. > 3 Jahre
G/SJFW / Stellv. > 3 Jahre
Feuerwehrangehörige bzw. Helfer mit einer engagierten Tätigkeit > 3 Jahre
muss sich in der Jugendarbeit verdient ge-macht haben
Anträge können über die örtliche Vereinsführung, dem Wehrführer
sowie dem örtlich zuständigen Leiter über den Dienstweg beim KJFW gestellt werden
Verleihung erfolgt durch den KJFW oder seinen Stellv.
Floriansmedaille der HJF Silber
gewählte / eingesetzte Tätigkeit als Fachbe-reichsleiter in der KJF > 6 Jahre
Betreuer, Jugendgruppenleiter und Jugend-sprecher / Stellv. > 6 Jahre
G/SJFW / Stellv. > 5 Jahre
Feuerwehrangehörige bzw. Helfer mit einer engagierten Tätigkeit > 10 Jahre
muss sich in der Jugendarbeit verdient ge-macht haben
Floriansmedaille der HJF
Gold
gewählte / eingesetzte Tätigkeit als Fachbe-reichsleiter in der KJF > 9 Jahre
Betreuer, Jugendgruppenleiter und Jugend-sprecher / Stellv. > 9 Jahre
G/SJFW / Stellv. > 8 Jahre
Feuerwehrangehörige bzw. Helfer mit einer engagierten Tätigkeit > 15 Jahre
muss sich in der Jugendarbeit verdient ge-macht haben
Handreichung für Ehrungen
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Kreisjugendfeuerwehr Fulda
(KJF)
Ehrennadel KJF
Bronze
Jugendfeuerwehrwarte, Jugendgruppenleiter
mind. 5 Jahre Gesamttätigkeit
Teilnahme am Teil 1 – Grundlagenlehrgang
erfolgreiche Jugendarbeit im Sinne des Bil-dungspapiers der DJF leisten- geleistet haben
Gemeinde- oder Stadtjugendfeuerwehrwart
siehe Kriterien JFW
muss erfolgreiche Arbeit auf Gemeinde- bzw. Stadtebene geleistet haben
Funktionsträger in Feuerwehren, Jugendfeuerwehren und Vorständen sowie Privatpersonen
müssen sich um die Arbeit in der Jugendfeu-erwehr verdient gemacht haben
Anträge können über die örtliche Vereinsführung, dem Wehrführer sowie dem örtlich zuständigen Leiter über den Dienstweg beim KJFW gestellt werden
Verleihung erfolgt durch den KJFW oder seinen Stellv.
http://www.kjf-fulda.org/
Ehrennadel KJF
Silber
Jugendfeuerwehrwarte, Jugendgruppenleiter
mind. 10 Jahre Gesamttätigkeit
muss Besitzer der Jugendleitercard (JULEICA) sein
erfolgreiche Jugendarbeit im Sinne des Bil-dungspapiers der DJF leisten- geleistet haben
muss auf Gemeinde- / Kreisebene mitarbeiten bzw. mitgearbeitet haben
Gemeinde- oder Stadtjugendfeuerwehrwart
siehe Kriterien JFW
muss erfolgreiche Arbeit auf Gemeinde- bzw. Stadtebene geleistet haben
muss maßgeblich auf Kreisebene mitarbeiten bzw. mitgearbeitet haben
Handreichung für Ehrungen
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Funktionsträger in Feuerwehren, Jugendfeuerwehren und Vorständen sowie Privatpersonen
müssen sich um die Arbeit in der Jugendfeu-erwehr verdient gemacht haben
Ehrennadel KJF
Gold
Jugendfeuerwehrwarte, Jugendgruppenleiter
mind. 10 Jahre Gesamttätigkeit
muss Besitzer der Jugendleitercard (JULEICA) sein
erfolgreiche Jugendarbeit im Sinne des Bil-dungspapiers der DJF leisten- geleistet haben
muss auf Gemeinde- / Kreisebene mitarbeiten bzw. mitgearbeitet haben
muss erfolgreich am Truppführer Lehrgang teilgenommen haben
muss mind. 2 Jahre im Besitz der Ehrennadel der KJF Fulda in Silber sein
Gemeinde- oder Stadtjugendfeuerwehrwart
siehe Kriterien JFW
muss maßgeblich auf Kreisebene mitarbeiten bzw. mitgearbeitet haben
Funktionsträger in Feuerwehren, Jugendfeuerwehren und Vorständen sowie Privatpersonen
müssen sich um die Arbeit in der Jugendfeu-erwehr verdient gemacht haben
muss mind. 2 Jahre im Besitz der Ehrennadel der KJF Fulda in Silber sein
Grundsätze für die Beantragung und Verleihung vom JF-Ehrungen Seite 1
im Kreisfeuerwehrverband des Landkreises Fulda
Grundsätze für die Beantragung und Verleihung der Ehrennadel der Kreisjugendfeuerwehr Fulda,
Florian Medaille der Hessischen Jugendfeuerwehr (HJF) und Ehrennadel der Deutschen Jugendfeuerwehr (DJF)
1. Grundlagen Feuerwehrangehörige, die die Jugendfeuerwehrarbeit auf kommunaler oder überörtlicher Ebene beson-ders unterstützt und gefördert haben, können mit der Ehrennadel der Kreisjugendfeuerwehr Fulda, Florian Medaille der Hessischen Jugendfeuerwehr und Ehrennadel der Deutschen Jugendfeuerwehr ausgezeichnet werden. Den Jugendfeuerwehren des Landkreises Fulda soll hiermit die Möglichkeit eröffnet werden, diesen Personen ein äußeres Zeichen des Dankes auszusprechen. Die Verleihung der Ehrungen erfolgt nach den Vergabeanforderungen und Wertigkeit für Jugendfeuerwehr-Auszeichnungen der Kreisjugendfeuerwehr Fulda.
2. Beantragung 2.1. Antragsvordruck
Für die Beantragung ist das Antragsformular für die jeweilige Ehrungsstufe zu verwenden. Der Antragsvor-druck kann beim Kreisjugendfeuerwehrwart angefordert werden, auf der Homepage der Kreisjugendfeuerwehr Fulda sowie über Drägerware.ZMS/Florix Hessen abgerufen werden. Das Antragsformular kann handschriftlich oder digital ausgefüllt und über den Postweg, Telefax oder per E-Mail (ausschließlich als Word-Datei oder PDF-Datei) eingereicht werden. 2.2. Antragstermin
Der Antrag muss mindestens 8 Wochen vor dem gewünschten Verleihungstermin dem Kreisjugendfeuerwehrwart vorliegen. 2.3. Antragsverfahren
Bei der Beantragung ist der Dienstweg einzuhalten. Beantragende Stellen können sein:
a. die örtliche Jugendfeuerwehr, vertreten durch den Jugendfeuerwehrwart, Wehrführer, Vereinsvorsitzender.
b. die Jugendfeuerwehr der Kommune, vertreten durch den Stadt- / Gemeindejugendfeuer-wehrwart oder Leiter der Feuerwehr.
c. der Kreisjugendfeuerwehrausschuss, vertreten durch den Kreisjugendfeuerwehrwart. Der zu ehrende Feuerwehrangehörige kann nicht gleichzeitig Antragsteller sein.
Grundsätze für die Beantragung und Verleihung vom JF-Ehrungen Seite 2
2.4. Antragskriterien
Die Anträge sind kurz, aber zutreffend zu begründen. Die Begründung muss Tatsachen entsprechen und erkennen lassen, dass die vorgeschlagene Person der Auszeichnung würdig ist und sich innerhalb der Jugendfeuerwehrarbeit verdient gemacht hat. Alle Verdienste sind in der Begründung aufzuführen. Eine bloße langjährige Tätigkeit in einer Funktion rechtfertigt den Antrag nicht. Die zu ehrende Person muss sich besonders um die Jugendfeuerwehrarbeit im Sinne des Bildungspapieres (Bildungsprogramm) der Deutschen Jugendfeuerwehr verdient gemacht haben. Alle Punkte des Antragsvordruckes müssen vollständig ausgefüllt sein. Die Verleihungskriterien für die Ehrungsstufen müssen erfüllt sein. Zwischen den Ehrungsstufen ist mindestens eine Wartezeit von einem Jahr einzuhalten, auch wenn das Verleihungskriterium „Dienstjahre / Zeitraum der Tätigkeit“ ein Überspringen einer Ehrungsstufe erlauben würde. Über Ausnahmen in besonderen Fällen (zum Beispiel beim Ausscheiden aus dem Amt) entscheidet die Kreisjugendfeuerwehr Fulda. Um den ideellen Wert der Ehrung dauerhaft zu erhalten, ist seitens der beantragenden Stelle genau abzuwägen, ob es sich jeweils um einen besonderen Verdienst des zu Ehrenden handelt. 2.5. Antragsgenehmigung
Die Kreisjugendfeuerwehr Fulda entscheidet über die Antragsgenehmigung. 3. Verleihung Die Verleihung der Ehrung hat in einem würdigen Rahmen zu erfolgen. Hierzu zählen:
Festakt, Festkommers, Jubiläum der Jugendfeuerwehr / Feuerwehr Empfang der Kommune Gemeinsame Jahreshauptversammlung der Jugendfeuerwehr / Feuerwehr auf Stadt- /
Gemeindeeben Stadt- / Gemeindejugendfeuerwehrtag oder Stadt- / Gemeindefeuerwehrtag Fahrzeug- / Feuerwehrhauseinweihung Vollversammlung der Kreisjugendfeuerwehr Fulda Verbandsversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes des Landkreises Fulda Besondere Veranstaltung des Landkreises Fulda Besondere Veranstaltung der Kreisjugendfeuerwehr Fulda oder des
Kreisfeuerwehrverbandes des Landkreises Fulda Die Ehrung wird grundsätzlich von allen Teilnehmern in Dienstkleidung durchgeführt. Der Kreisjugendfeuerwehrwart ist hierzu rechtzeitig und schriftlich einzuladen. Der Ablauf der Veranstaltung ist präzise in einem Programm / Tagesordnung festzulegen und in Form einer Tagesordnung niederzuschreiben. Die Verleihung erfolgt durch den Kreisjugendfeuerwehrwart oder einen Vertreter der Kreisjugendfeuerwehr Fulda.
Grundsätze für die Beantragung und Verleihung vom JF-Ehrungen Seite 3
Mitarbeit auf Kreisebene
Mitglied im Vorstand des Kreisfeuerwehrverbandes Fulda
Tätigkeit als Kreisbrandmeister
Tätigkeit als Kreisausbilder mit aktiver Unterstützung der Jugendarbeit bei Ausbildung, Veranstaltungen und Aktionen
Mitglied im Kreisjugendfeuerwehrausschuss
Funktion als Fachbereichsleiter im Kreisjugendfeuerwehrausschuss
Mitarbeit im Kreisjugendfeuerwehrauschuss über längerem Zeitraum und mit hohem Maß an Unterstützung bei inhaltlichen Arbeiten der Kreisjugendfeuerwehr Fulda
Mehrmalige Teilnahme als Delegierter (könnte als Teilbeitrag genannt werden)
Tätigkeit als Wertungsrichter der Kreisjugendfeuerwehr Fulda (könnte als Teilbeitrag genannt werden)
Regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen als Lehrgangs- oder Seminarleiter (könnte als Teilbeitrag genannt werden)
Federführend bzw. Leitung bei der Ausrichtung von Veranstaltungen der Kreisjugendfeuerwehr Fulda mit entsprechendem sichtbarem Erfolg (könnte als Teilbeitrag genannt werden)
Jugendfeuerwehr nimmt regelmäßig (über mehrere Jahre und min. 80 % - Richtwert) an Veranstaltungen der Kreisjugendfeuerwehr Fulda teil und beteiligt sich auch aktiv. (könnte als Teilbeitrag genannt werden)
Mitarbeit auf kommunaler Ebene
Regelmäßige und aktive Mitarbeit bei Veranstaltungen, besonderen Aktionen und Projekten (genaue Aufzählung)
Besondere Verdienste als Gemeindejugendfeuerwehrwart, Stellvertretender Gemeindejugendfeuerwehrwart, Jugendfeuerwehrwart, Stellvertretender Jugendfeuerwehrwart, Jugendgruppenleiter, usw.
Beteiligungen an einer auf Dauer angelegten positiven Entwicklung der Jugendfeuerwehr
Bsp.: Gründung einer Jugendfeuerwehr Mitgliederwerbung Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung Projektwoche in der Schule Regelmäßige Aus-, Fort- und Weiterbildung (.......)
Förderung der Jugendfeuerwehrmitglieder durch besondere Maßnahmen oder Veranstaltungen
besondere Zusammenarbeit mit der Einsatzabteilung
Erfolgreiche Durchführung von Projekten zur Förderung der Jugendarbeit
Regelmäßige Beteiligung an Veranstaltungen auf Gemeinde- und Kreisebene
Herausragendes Engagement bei der Ausrichtung von Veranstaltungen der Kreisjugendfeuerwehr Fulda
Stärkung der kulturellen Ortsstruktur durch gesellschaftliches Engagement