61
Handreichung zur Gestaltung von Studienprogramm en im Bachelor- & Master-Studium an der Universität Halle- Wittenberg Martin Winter, 27. Februar 2006 Diese Handreichung soll bei der Gestaltung der neuen Studienprogramme eine Hilfestellung bieten. Sie ist in erster Linie für die Mitglieder der Universität Halle-Wittenberg und ihr Studienmodell gedacht; einzelne Punkte können aber durchaus für andere Hochschulen hilfreich bzw. anregend sein. Im Internet ist diese Handreichung hier erhältlich unter: 1 http://www.hof.uni-halle.de/bama/handreichung.doc 1 Auf alle angegebenen Internetadresse wurden letztmalig am 16.9.2005 zugegriffen. 1

Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge ... · Web viewEin Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen

  • Upload
    others

  • View
    1

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge ... · Web viewEin Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen

Handreichung zur Gestaltung von

Studienprogrammenim Bachelor- & Master-Studium

an der Universität Halle-Wittenberg

Martin Winter, 27. Februar 2006

Diese Handreichung soll bei der Gestaltung der neuen Studienprogram-me eine Hilfestellung bieten. Sie ist in erster Linie für die Mitglieder der Universität Halle-Wittenberg und ihr Studienmodell gedacht; einzelne Punkte können aber durchaus für andere Hochschulen hilfreich bzw. anregend sein. Im Internet ist diese Handreichung hier erhältlich unter:1

http://www.hof.uni-halle.de/bama/handreichung.doc

In der Word-Datei ist die Gliederung mit dem Text verlinkt, das heißt: einfach auf einen Gliederungspunkt mit der linken Maustaste klicken und schon erscheint die entsprechende Textstelle. Mit Hilfe dessen kann die Handreichung auch als kleines Nachschlagewerk verwendet werden. An den Anfang des Textes kommt man mit der Tastenkombination: Strg + Pos1. Mit der Tastenkombination Strg + f können in dem Text nach beliebigen Begriffen gesucht werden.

1 Auf alle angegebenen Internetadresse wurden letztmalig am 16.9.2005 zugegriffen.

1

Page 2: Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge ... · Web viewEin Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen

Inhalt1. Neuerungen des Studiensystems im Überblick................................................................................................................32. Der Bologna-Prozess an der Universität Halle-Wittenberg...............................................................................................5

2.1. Grundsatzbeschluss zur neuen Studienstruktrur......................................................................................................52.2. Landeshochschulgesetz von 2004............................................................................................................................52.3. Die Eckwerte zur Modularisierung und zur gestuften Studienstruktur......................................................................62.4. Die Allgemeinen Bestimmungen zu Studien- und Prüfungsordnungen....................................................................8

a) Wesentliche Änderungen in den Allgemeinen Bestimmungen gegenüber den Eckwerten....................................8b) Mustervorlagen für Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnungen.................................................................8

3. Informationsquellen und Beratungangeboten...................................................................................................................93.1. Informationen von Internetseiten der Universität......................................................................................................93.2. Informationen von universitätsexternen Internetseiten...........................................................................................103.3. Beratung in der Koordinierungsstelle......................................................................................................................103.4. Aktualisierung der Handreichung............................................................................................................................11

4. Umstellungsmodalitäten..................................................................................................................................................114.1. Keine Neueinschreibungen in den alten Studiengängen........................................................................................114.2. Auslaufen der alten Studiengänge..........................................................................................................................11

5. Studienstrukturreform und Gleichstellung.......................................................................................................................116. Aspekte der Gestaltung neuer Studienprogramme........................................................................................................13

6.1. Inhalt........................................................................................................................................................................13Zweck- oder Zielorientierung des Studienprogramms...............................................................................................13Vier konzeptionelle Schritte.......................................................................................................................................141. Schritt: das Gesamtstudienangebot skizzieren.....................................................................................................152. Schritt: Module und Modulaufbau der einzelnen Studienprogramme festlegen....................................................16

a) Studienziel und Lernziele der Module..............................................................................................................16b) Programmübersicht und Modulabfolge.............................................................................................................17c) Inhaltliche Anregungen: Universitäten, Fachverbände, Akkreditierungen........................................................18d) Wider dem Verschulungstrend.........................................................................................................................18

3. Schritt: die einzelnen Module und ihre innere Struktur gestalten..........................................................................20a) Modulverantwortlichkeit....................................................................................................................................20b) Definition eines Moduls.....................................................................................................................................20c) Lernzielorientierung in der Modulkonstruktion..................................................................................................21d) Veranstaltungen und Module............................................................................................................................21e) Das 5er Raster in der Modulkonstruktion.........................................................................................................21f) Allgemeine und konkrete Modulbeschreibung...................................................................................................22g) Wahlpflichtmodule und Wahlmodule................................................................................................................23h) Das Konzept der Leistungspunkte....................................................................................................................24i) Zuweisung von Leistungspunkten......................................................................................................................25j) Modulnote und Gesamtnote des Studienprogramms........................................................................................26k) Abschlussarbeit.................................................................................................................................................26l) (Externes) Praktikum.........................................................................................................................................26m) Schlüsselqualifikationen..................................................................................................................................27n) Allgemeine Schlüsselqualifikationen................................................................................................................27o) Fachspezifische Schlüsselqualifikationen........................................................................................................28

4. Schritt: Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung & Modulbeschreibungen formulieren...........................294.1. Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung...........................................................................................294.2. Zulassungsvoraussetzungen für den Master.................................................................................................30

6.2. Kapazität................................................................................................................................................................. 30a) Systemwechsel in der Kapazitätsberechnung?.....................................................................................................30b) Curricularnormwerte..............................................................................................................................................31c) 1. Möglichkeit: Kapazität an bestehenden CNW orientieren.................................................................................31d) 2. Möglichkeit: programmspezifische Curricularwerte berechnen.........................................................................31e) Kapazitätsansatz bei Planung des Gesamtstudienangebots................................................................................32

6.3. Strategie..................................................................................................................................................................387. Akkreditierung und Genehmigung..................................................................................................................................39

7.1. Arten der Akkreditierung von Studiengängen.........................................................................................................41a) Programm-Akkreditierungen.................................................................................................................................41b) Cluster-Akkreditierungen.......................................................................................................................................41c) Modell-Akkreditierung............................................................................................................................................41d) Prozess-Akkreditierung.........................................................................................................................................42

7.2. Ablauf einer Programmakkreditierung.....................................................................................................................427.3. Kultusministerielle Genehmigung und Akkreditierung.............................................................................................437.4. Universitätsinterne Vorprüfung und Verabschiedung neuer Studienprogramme....................................................43

8. Elektronische Studien- und Prüfungsverwaltung: Stud.IP und HIS-POS.......................................................................448.1. Stud.IP: Online-Plattform zur Unterstützung von Studium und Lehre.....................................................................448.2. HIS-POS: elektronische Prüfungsverwaltung.........................................................................................................44

9. Spezielle Fragen zur Programm- und Modulgestaltung.................................................................................................459.1. Übertrittsregelung vom Magister/Diplom zum Master.............................................................................................459.2. Nachholende Zulassungsvoraussetzungen............................................................................................................459.3. Spezielle Zulassungsvoraussetzung für Master-Studienprogramme......................................................................469.4. Master als Zulassungsvoraussetzung für ein Master-Studienprogramm................................................................469.5. Können Veranstaltungen in zwei oder mehreren Modulen verwendet werden?.....................................................46

2

Page 3: Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge ... · Web viewEin Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen

1. Neuerungen des Studiensystems im Überblick

Das europäische bzw. bundesdeutsche Studiensystem, das im Zuge des sog. Bologna-Prozesses eingeführt wird, bringt im Vergleich zu den alten Diplom- und Magisterstudiengänge einige wichtige Neuerungen mit sich:

1. Zentral ist die Kompetenzorientierung der Studiengänge. Dieser Punkt wird gerne als der entscheidende Fortschritt der Studienreform gegenüber der alten Studienstruktur (Diplom, Magister, Staatsexamen) gewertet. Wird ein Studiengang angeboten, so ist von den Fachbereichen bzw. den Instituten als den tatsächlichen „Studienprogrammgestaltern“ deutlich zu machen, wohin dieser Studiengang führen soll, für welche Berufsziele er qualifiziert, was die AbsolventInnen wissen und was sie können müssen. Nicht zuletzt in der Akkreditierung des Studiengangs spielt dieser Punkt eine wichtige Rolle (zur Akkreditierung siehe Punkt 7). Zur Klärung der Kompetenzorientierung gehört auch, die möglichen Beschäftigungsfelder der AbsolventInnen zu definieren. Berufsziele und Beschäftigungsfelder zu umreißen, heißt jedoch nicht, sich auf klar abgrenzbare Professionen zu konzentrieren. Angesichts der nötigen Flexibilität auf dem (Arbeits-)Markt wäre eine zu enge Zieldefinition für das berufliche oder unternehmerische Fortkommen der AbsolventInnen nicht sonderlich hilfreich.

2. Die offensichtlichste Änderung in der neuen Studienstruktur ist die Stufung und Abfolge der Abschlüsse: Erst wird ein Bachelor-Studiengang studiert, dann kann ein Master-Studium darauf aufbauen. Manche Master bauen direkt auf einen bestimmten Bachelor auf, andere verlangen zur Zulassung nur den Abschluss eines (Bachelor-)Studiums. Gemäß der Rahmenvorgaben der Kultusministerkonferenz KMK2 ist in den fachspezifischen Bestimmungen festzulegen, ob es sich um einen konsekutiven3, nicht-konsekutiven4 oder weiterbildend/berufsbezogen5 Master-Studiengang handelt.

3. Die neuen Studiengänge und ihre Module werden in sog. ECTS6 berechnet. Berechnungsgrundlage ist der Arbeitsaufwand der Studierenden, der sog. Work Load, gemessen in Leistungspunkten, und nicht – wie bisher – die Lehrleistung, ausgedrückt in Semesterwochenstunden SWS.7 Ein Leistungspunkt (oder auch Credit genannt) ist nach dem ECTS ein Sechzigstel des Jahresaufwandes. Bei der Berechnung eines einzelnen Leistungspunktes geht man von einem Durchschnittsstudenten aus, dessen

2 Beschluss der KMK vom 10.10.2003 in der Fassung vom 21.4.2005: Ländergemeinsame Strukturvorgaben der KMK gemäß § 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen. Siehe: http://www.kmk.org/doc/beschl/BS_050421_LaendergemStrukturvorgaben_ ErgaenzungKunst_Musik.pdf3 In derselben fachlichen Schiene weiterführend, zugleich fachvertiefend, wissenschaftlich ausgerichtet.4 Schwerpunktverlagernd, wissenschaftlich oder anwendungsbezogen definiert, interdisziplinär.5 Aufbauend nach Berufseinstieg, Zusatzqualifikation, in der Regel anwendungsbezogen.6 ETCS heißt: European Credit Transfer and Accumulation System. Siehe: http://europa.eu.int/comm/education/programmes/socrates/ects_de.html7 Doch ganz so neu ist dieses Vorgehen nicht; in einem KMK-Beschluss von 1982 (!) ging man bereits von einem Arbeitsaufwand für ein Studium von mehr als 2000 Stunden im Jahr aus.

3

Page 4: Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge ... · Web viewEin Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen

Arbeitswoche in der Regel 40 Stunden und dessen Jahr 45 Arbeitswochen umfasst – insgesamt also 1800 Stunden pro Jahr. Ein Leistungspunkt steht also für 30 Stunden Arbeitsaufwand (= 1800 : 60).8 Diese Rechnung erscheint sehr schematisch; insbesondere ist die Feststellung des Durchschnittsstudenten problematisch. Außerdem suggerieren die Zahlen eine Genauigkeit, die bei der Berechnung in dieser Exaktheit nicht einzuhalten ist. Vorteilhaft an diesem Perspektivwechsel ist indes, dass sich die „Studienprogrammgestalter“ in die Position der Studierenden hineinversetzen und überlegen müssen, welche Leistungsanforderung den Studierenden ungefähr wie viel Zeit kostet. Hilfreich ist es deshalb auch, die Studierenden direkt nach ihrer Arbeitsbelastung zu fragen – entweder im persönlichen Gespräch oder auch im Rahmen der Lehrveranstaltungsbewertung (dazu unten mehr).

4. Die Studiengänge sind modularisiert: Module sind inhaltlich und zeitlich in sich abgeschlossene Lehr- und Lerneinheiten.9 Module bestehen aus dem sog. Kontakt- und dem Selbststudium. Das Kontaktstudium entspricht der Zeit, in der die Studierenden die Veranstaltungen besuchen. Wie schon das gesamte Studienprogramm bereits bei seiner Konzeption an den Zielen ausgerichtet werden soll, so sind auch die Module an explizit formulierten Lernzielen auszurichten. Insgesamt sollen auch die Lernziele der Module als Teilschritte zum Gesamtziel des Studiengangs führen.

5. Wenn das Studium in Module unterteilt wird, dann sollen die Module auch einzeln abgeschlossen werden können. Folglich finden Prüfungen (mit Ausnahme der Abschlussarbeit) kontinuierlich – studienbegleitend – während oder am Ende eines Moduls statt und nicht – wie bisher – zum Abschluss des Studiums. Die Studierenden werden nicht mehr einer kurzzeitigen Belastungsprobe in der Abschlussphase unterzogen, sondern haben ständig Leistungen zu erbringen, die auch in die Gesamtnote eingehen. Diese kontinuierliche Fremd- und Selbstüberprüfung verschafft dem Studenten/der Studentin einen Überblick darüber, wo er/sie in seinem/ihrem Studienablauf steht und was noch zu leisten ist. In vielen bestehenden Studiengängen müssen die Studierenden bereits Leistungsnachweise erworben haben, um zu einer Zwischen- oder Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Diese Abschlussprüfung entfällt nun (mit der Ausnahme der Abschlussarbeit); im neuen Studiensystem fließen die (bisher auch schon von den Studierenden abverlangten) Leistungsnachweise als Modulprüfungsleistungen in die Studienabschlussnote ein. Wie die Gesamtnote aus den Modulnoten genau berechnet wird, regelt die jeweilige Studien- und Prüfungsordnung. Aufgrund dieses Bedeutungsgewinns der studienbegleitenden Leistungen bzw. Prüfungen müssen allerdings einige formale Voraussetzungen genau beachtet werden (u.a. Anmeldung zur Prüfung).

8 In den Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktesystemen und die Modularisierung von Studiengängen der KMK vom 15.09.2000 wird für einen Leistungspunkt eine Arbeitsbelastung des Studierenden von 30 Stunden angenommen (siehe: http://www.kmk.org/doc/beschl/leistungspunktsysteme.pdf). Der Wert 30 Stunden pro Leistungspunkt setzt sich zunehmend auch in der Bundesrepublik durch.9 Zur Unterscheidung eines Moduls (neutrum, Betonung auf der zweiten Silbe, Plural: Module) und eines Moduls (maskulinum, Betonung auf der ersten Silbe, Plural: Moduln) siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Modul

4

Page 5: Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge ... · Web viewEin Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen

6. Die geforderte Ausrichtung eines Studiengangs an einem (Aus-)Bildungsziel orientiert sich an der Employability, der Beschäftigungsfähigkeit – es geht nicht um eine konkrete Berufsfertigkeit. Dazu ist bereits etwas in dem Punkt „Kompetenzorientierung“ gesagt worden. Wie dieses Berufsleben genau beschaffen sein wird, kann angesichts der sich ständig wandelnden Arbeitswelt und der viel geforderten Flexibilität an die ArbeitnehmerInnen und Selbständige nicht vorhergesagt werden. Aber: Die Studierenden müssen auf das Berufsleben im weiteren Sinne (z.B. auf bestimmte Berufsfelder) vorbereitet werden. Daher sollen sog. Schlüsselqualifikationen explizit im Studium vermittelt werden.

7. Und schließlich sind die neuen Studiengänge nicht mehr „kultusministerial“ zu durchleuchten, sondern müssen „durch“ einen neuartigen „Studiums-TÜV“. Diese Aufgabe übernehmen para-staatliche Agenturen, die zum einem die formalen Rahmenvorgaben der KMK als auch fachliche und curriculare Aspekte überprüfen. Letzteres geschieht durch externe Gutachter, sog. Peers des jeweiligen Fachs. Dieses Zulassungsprozedere nennt man Akkreditierung. Nach wie vor muss ein universitätsinternen Genehmigungsprozess, eine Verabschiedung in den akademischen Gremien und eine Vereinbarung oder Genehmigung seitens des Ministeriums vorgeschaltet werden. Diese ist – von Bundesland zu Bundesland verschieden stark an die Akkreditierung gekoppelt. Ein echter Abschied vom staatlichen Genehmigungsverfahren hat also nicht stattgefunden.

2. Der Bologna-Prozess an der Universität Halle-Wittenberg

2.1. Grundsatzbeschluss zur neuen Studienstruktrur

Am 17. Dezember 2003 hat der Akademische Senat der Universität Halle-Wittenberg den Grundsatzbeschluss zur neuen Studienstruktur gefällt: Die Martin-Luther-Universität wird zum Wintersemester 2006/07 Bachelor- und Master-Studiengänge einführen – und zwar (wie es in dem Beschluss heißt) „in allen dafür geeigneten Bereichen“.

2.2. Landeshochschulgesetz von 2004

Der freiwillige Entschluss der Universität zur Einführung der neuen Studienstruktur wurde durch das neue Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 2. April 2004 eingeholt; die gestuften Studiengänge sind mit der neuen Rechtslage Pflicht. Im Hochschulgesetz heißt es in § 9 Absatz 6:

„Die Hochschulen sollen im Regelfall Studiengänge einrichten, die zu einem Bachelor- oder Bakkalaureusgrad und zu einem Master- oder Magistergrad führen.“

5

Page 6: Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge ... · Web viewEin Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen

2.3. Die Eckwerte zur Modularisierung und zur gestuften Studienstruktur

Auf Basis eines Entwurfs für ein Eckwertepapier aus dem Institut für Hochschulforschung HoF Wittenberg wurde in der ersten Hälfte des Jahres 2004 eine breite Diskussion über ein universitätsweit geltendes Studienstrukturkonzept in der Universität geführt. Schließlich fand das Eckwertepapier am 14. Juli 2004 auch die Zustimmung des Akademischen Senats; die „Eckwerte zur Modularisierung und zur gestuften Studienstruktur“ wurden beschlossen. Die Eckwerte legen die formalen Prinzipien zur Gestaltung der neuen Studiengänge Bachelor und Master an der Universität fest; diese Rahmenvorgaben sollen die Kompatibilität und Kombinierbarkeit der Studienfächer an der gesamten Universität gewährleisten. Die sieben folgenden Punkte beschreiben den Kern des Hallenser Studienmodells:

1. Das Bachelor-Studium umfasst insgesamt 180 Leistungspunkte (LP); dies entspricht sechs Semestern Regelstudienzeit. (Ein Leistungspunkt entspricht 30 Stunden studentischer Arbeitszeit.) Das Master-Studium weist insgesamt 120 LP auf, also vier Semester Regelstudienzeit. Der weiterbildende, berufsbezogene Master kann auch nur 60 LP, also zwei Semester umfassen.

2. Ein Bachelor- bzw. ein Master-Studiengang besteht aus einem oder zwei Studienprogrammen. Ein Studienprogramm regelt das Studium einer wissenschaftlichen Disziplin und entspricht einem Studienfach. Ein Studienprogramm kann aber auch interdisziplinär angelegt sein. Diese Sprachregelung ist an dieser Stelle hervorzuheben: Es wird immer nur ein Studiengang studiert. Das kann ein Bachelor- oder ein Master-Studiengang mit einem oder auch zwei Programmen sein. Die Fächer gestalten also Studienprogramme und nicht Studiengänge.

3. Drei Varianten des Bachelor-Studiums sind möglich: Studiengänge mit einem Studienprogramm (180 LP), Studiengänge mit zwei gleichgewichtigen Studienprogrammen (90 LP pro Fach) und Studiengänge mit einem großen und einem kleinen Studienprogramm (120 LP und 60 LP).

4. Der Master-Studiengang besteht entweder aus einem oder zwei Studienprogrammen: Bei den 2-Fach-Studiengängen sind im ersten Fach 75 LP (darin ist die davon 30 oder 15 LP für die Abschlussarbeit), im zweiten 45 LP vorgesehen. Bei den 1-Fach-Studiengängen weist die Abschlussarbeit ebenfalls 30 oder 15 LP der insgesamt 120 LP auf. In der Allgemeinen Bestimmungen zum Bachelor- und Master-Studium wurden auch MA-Arbeiten in einem Umfang von 20 und 25 Leistungspunkten ermöglicht. Soweit absehbar, werden von den Fächern zumeist MA-Arbeiten mit 30 LP angegeben.

5. Vermittlung von Schlüsselqualifikationen: Im Bachelor-Studiengang wird zwischen zentral angebotenen allgemeinen Schlüsselqualifikationen (ASQ) und in den Fächern angebotenen Schlüsselqualifikationen (FSQ) unterschieden. Die „Allgemeinen Schlüsselqualifikationen“ (ASQ) werden zentral angeboten. Die Vermittlung der FSQ wird von den Fächern selbst übernommen und steht damit in einem engen inhaltlichen

6

Page 7: Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge ... · Web viewEin Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen

Zusammenhang mit dem fachwissenschaftlichen Studium. ASQ wie FSQ haben jeweils ein Volumen von zehn Leistungspunkten. Praktika, in denen die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen ebenfalls eine wichtige Rolle spielt, sind nicht Teil des ASQ-Bereichs, sollten aber – ebenfalls zum Zwecke der Verbesserung der Berufsqualifizierung – angeboten werden.

Damit sind folgende Varianten des Bachelor- und des Master-Studiums möglich:

6. Es gibt zwei Standardgrößen für Module: Module mit fünf (dies entspricht 150 Arbeitsstunden, knapp vier Wochen) und Module mit zehn Leistungspunkten (dies entspricht 300 Arbeitsstunden, knapp acht Wochen). Größere Module weisen immer ein Vielfaches von fünf Leistungspunkten auf.

7. Im Bachelor- und im Master-Studiengang werden Studien- und Prüfungsleistungen ausschließlich modulbezogen erbracht. Prüfungsleistungen werden als Modulleistungen bezeichnet. Modulleistungen können in verschiedenen Formen erbracht werden, u.a. durch Klausur, Hausarbeit. Die erforderliche Modulleistung kann auch in mehrere Modulteilleistungen aufgesplittet werden. Schließlich gibt es noch die Möglichkeit, die Zulassung zu einer Modulleistung von der Erbringung von Vorleistungen abhängig zu machen. Diese Vorleistungen ähneln damit den Leistungsnachweisen im alten Studiensystem. Teilleistungen wie Vorleistungen können ebenfalls in verschiedenen Formen erbracht werden.

7

Page 8: Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge ... · Web viewEin Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen

2.4. Die Allgemeinen Bestimmungen zu Studien- und Prüfungsordnungen

In der ersten Jahreshälfte 2005 wurden die Eckwerte in Allgemeine Bestimmungen zu Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelor- und Master-Studium (ABStPOBM) übersetzt und vom Akademischen Senat am 8. Juni 2005 beschlossen; diese Allgemeinen BAMA-Bestimmungen gelten für jedes Bachelor- und Master-Studienprogramm an der Universität. Da fast alle Fächer auf die neuen Abschlüsse umstellen werden, bilden die Allgemeinen Bestimmungen eine einheitliche Plattform für die komplette Universität. Eckwerte wie Allgemeine Bestimmungen sind im Internet veröffentlicht:

http://www.prorektoratsl.uni-halle.de/bachelor_master/grundlagen/

a) Wesentliche Änderungen in den Allgemeinen Bestimmungen gegenüber den Eckwerten

Was hat sich Wesentliches in den Allgemeinen Bestimmungen gegenüber den Eckwerten geändert? 1.) Der Name: Die „Allgemeine Ordnung“ heißt nun „Allgemeine Bestimmungen“ und die

„Fachspezifischen Bestimmungen“ „Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung“. Am intendierten Satzungs- und damit Verbindlichkeitscharakter der Allgemeinen Bestimmungen hat sich mit diesem Etikettenwechsel nichts geändert.

2.) Die Bachelor-Arbeit kann im Rahmen eines 15-LP-Moduls geschrieben werden; allerdings muss dies dann mit einer mündlichen Leistung verknüpft sein; die bloße Arbeit darf nicht mehr als 360 Stunden Arbeitsaufwand erfordern. Ohne zusätzliche mündliche Leistung hat das Modul "Abschlussarbeit" nach wie vor 10 LP.

3.) Die Master-Arbeit kann nicht nur einen Umfang von 15 oder 30, sondern auch von 20 oder 25 Leistungspunkten aufweisen. Um ein Studienprogramm im 2-Fach-Master inklusive Master-Arbeit auf 75 Leistungspunkte zu kommen, müssen dann fachwissenschaftliche Module in einem entsprechendem Umfang (also 60, 55, 50 oder 45 LP) angeboten werden.

4.) Die Fachspezifischen Schlüsselqualifikationen FSQ können auch in die Berechnung der Gesamtnote mit eingehen.

b) Mustervorlagen für Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnungen

Auf den Internetseiten der Koordinierungsstelle des Prorektorats für Studium und Lehre sind neben den Eckwerten, den Allgemeinen Bestimmungen (mit der wundervollen Abkürzung ABStPOBM) auch die zwei Mustervorlagen für Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnungen – zum einen für ein BA-Studienprogramm und zum anderen für ein MA-Studienprogramm – zu finden. Diese Vorlagen sollen es den Fächern erleichtern, ihre Fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen zu formulieren:

http://www.prorektoratsl.uni-halle.de/bachelor_master/grundlagen/

8

Page 9: Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge ... · Web viewEin Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen

3. Informationsquellen und Beratungangeboten

Bevor auf Fragen zur Gestaltung der neuen Studienprogramme eingegangen wird, empfiehlt es sich folgende vier Tipps zu beachten:

3.1. Informationen von Internetseiten der Universität

Informationen zur neuen Studienstruktur an der Universität Halle-Wittenberg sind auf den Internetseiten des Prorektorats für Studium und Lehre zu finden. Hier finden sich alle wesentliche Grundlagentexte, Kontaktdaten, Links und weiterführenden Informationen. Diese Seiten werden ständig aktualisiert:

http://www.prorektoratsl.uni-halle.de/bachelor_master

Die Universität hat sich Mitte 2004 einen gemeinsamen formalen Rahmen gegeben, wie die neuen Studiengänge strukturiert sein sollen. Das sind die oben vorgestellten Eckwerte zur Modularisierung und gestuften Studienstruktur. Die Eckwerte haben nicht nur eine strukturierende Funktion, sondern sie dienen den Fachbereichen und Instituten auch als Information- und Orientierungshilfe bei der Gestaltung der neuen Studienangebote. Es reicht nicht, nur diese Handreichung zu lesen; sie wiederholt nicht alle Eckwerte im Einzelnen. Vielmehr baut die Handreichung auf der Kenntnis der Eckwerte auf. Daher ist es unabdingbar, auch das Eckwertepapier intensiv zu studieren.

Eine Zusammenfassung plus Erläuterungen der Eckwerte finden sich in der Computer-Präsentation, die über folgende Internetadresse heruntergeladen werden kann:

http://www.verwaltung.uni-halle.de/prorstu/pdf/Eckwerte_BAMA.ppt

Wichtig ist ferner, die „Allgemeinen Bestimmungen zu Studien- und Prüfungsordnungen für das Bachelor- und Master-Studium“ zu lesen. Die Handreichung baut hierauf auf, ohne sie völlig zu wiederholen. Insbesondere, wenn die Fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung geschrieben werden, ist die Kenntnis der Allgemeinen Bestimmungen als Rahmenvorgabe unabdingbar.

Die Mustervorlage für die „Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnungen“ beinhaltet alle wesentlichen Punkte (sprich: Paragrafen), die in den Ordnungen zu regeln sind. Um die notwendige Rechtsförmigkeit zu wahren, wird empfohlen, diese Vorlage zu verwenden. Die Reihenfolge und die Überschriften der Paragrafen sind unbedingt beizubehalten. Die Reihenfolge der Paragrafen orientiert sich an der Reihenfolge der Paragrafen in den Allgemeinen Bestimmungen. Manche Paragrafen und Absätze erübrigen sich für bestimmte Ordnungen. Wenn dem so ist, ist dies in der Vorlage als Hinweis auch so vermerkt. Je nach Fach- bzw. Programm-Spezifik können weitere Absätze hinzugefügt bzw. vorhandene abgeändert werden. Dort, wo die Allgemeinen Bestimmungen auf die Fachspezifischen Ordnungen verweisen, besteht allerdings Regelungsbedarf; hier ist der Paragraf bzw. der Absatz zu nennen. Generell müssen Veränderungen mit den Allgemeinen

9

Page 10: Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge ... · Web viewEin Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen

Bestimmungen zu den Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelor- und Master-Studium vereinbar sein.

3.2. Informationen von universitätsexternen Internetseiten

Eine Studienstrukturreform bringt tiefgreifende Veränderungen des Studienbetriebs mit sich. Um sich mit der Umstellung der Studiengänge im Rahmen des sog. Bologna-Prozesses und der „Studienphilosophie“, die dahinter steht, vertraut zu machen, erscheint eine vertiefende Lektüre der grundlegenden Texte angebracht. Eine gute Grundlage mit den zentralen Texten bietet der Bologna-Reader der Hochschulrektorenkonferenz, der kostenlos bestellt werden kann (einfach Email an „[email protected]“ schicken). Die Textsammlung kann auch von den Seiten der HRK auch direkt als PDF-Datei heruntergeladen werden:

http://www.hrk-bologna.de/bologna/de/1945_2060.php

Ein anderer sehr hilfreicher Text ist das Heft der Bund-Länderkommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) Nr. 101 von 2002 zur „Modularisierung von Studiengängen“. Auch diese Broschüre ist im Internet erhältlich:

http://www.blk-bonn.de/papers/heft101.pdf

Eine gute Ausgangsbasis für weitere Recherchen ist die Linkliste zur Studienstrukturreform des Instituts für Hochschulforschung HoF Wittenberg. Hier finden sich auch alle Grundsatzpapiere, Hinweise zur Modularisierung und Leistungspunktvergabe und Bespiele anderer Universitäten und vieles mehr:

http://www.hof.uni-halle.de/bama/links.htm

3.3. Beratung in der Koordinierungsstelle

Auch wenn man viele Papiere gelesen hat, bleiben Fragen offen; manches klärt sich vielleicht erst in einem Gespräch mit einer kompetenten Person. Hierfür hat die Universität eine Koordinierungsstelle beim Prorektorat für Studium und Lehre eingerichtet. Die Kontaktdaten sind hier erhältlich:

http://www.prorektoratsl.uni-halle.de/bachelor_master/koordinierungsstelle/

Ansprechpartner auf der Ebene der Fachbereiche sind die jeweiligen Beauftragten für die Einführung von Bachelor- und Master-Studiengänge. Häufig haben die Prodekane oder Studiendekane der Fachbereiche diese Aufgabe übernommen. Die aktuelle Liste dieser Bachelor-Master-Beauftragten der Fachbereiche ist ebenfalls im Internet zu finden:

http://www.prorektoratsl.uni-halle.de/bachelor_master/ba_ma-fakultaetsbeauftragte/

3.4. Aktualisierung der Handreichung

10

Page 11: Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge ... · Web viewEin Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen

Dieser Tipp ist gleichzeitig auch eine Bitte. Diese Handreichung wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Selbstverständlich werden auftretende Unklarheiten bereinigt und – dort wo Fragen oder Probleme bei der Gestaltung auftauchen – werden auch neue Punkte aufgenommen. Daher freut sich der Autor über Anregungen, Kritik und Fragen (E-Mail: [email protected]). Die veränderte Fassung wird dann wieder ins Netz gestellt. Aufgrund der Aktualisierungen lohnt es sich auch, ab und an auf die Internetseite des Prorektorats zu sehen und die neueste Fassung der Handreichung herunterzuladen.

4. Umstellungsmodalitäten

4.1. Keine Neueinschreibungen in den alten Studiengängen

Die Universität hat im Juli 2004 beschlossen, dass ab einem Zeitpunkt – geplant ist das Wintersemester 2006/07 –, die Eckwerte zur Modularisierung für alle Studiengänge gelten. Gemäß der hochschulgesetzlichen Vorgabe und des universitären Eckwerte-Beschlusses werden damit die alten durch die neue Studiengänge ersetzt. In den Fächern, in denen gestufte Studiengänge angeboten werden (und laut Hochschulgesetz soll das Angebot der neuen Studiengänge die Regel sein), werden keine Neueinschreibungen in den alten Studiengängen durchgeführt. Die alten und die neuen Studiengänge sollen folglich nicht parallel laufen. In einer Übergangsphase wird sich dies allerdings nicht ganz vermeiden lassen; hier überschneiden sich das Auslaufen der alten und das Anfahren der neuen Studiengänge.

4.2. Auslaufen der alten Studiengänge

Wenn die alten Studiengänge geschlossen und die neuen eröffnet werden, muss dies von den akademischen Gremien beschlossen und im Amtsblatt angezeigt werden. Wird ein Studiengang geschlossen, dann muss für die Studierenden dieses Studiengangs garantiert sein, ihr Studium abschließen zu können; es muss also gewährleistet sein, im Rahmen der Regelstudienzeit zu Ende studieren zu können. Ab diesem Zeitpunkt dann ist der Studiengang geschlossen. Wechselt ein Student/eine Studentin von einer anderen Universität nach Halle, kann er/sie in Halle eben nur bis zu diesem festgelegten Datum studieren. Das heißt, wenn der alte Studiengang bis Sommersemester 2010 laufen soll, der Student zum Sommersemester 2009 im 5. Semester nach Halle wechselt, dann kann er nicht mehr abschließen, eine Einschreibung macht also keinen Sinn mehr.

5. Studienstrukturreform und Gleichstellung

11

Page 12: Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge ... · Web viewEin Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen

Bevor auf die Gestaltung der neuen Studienprogramme eingegangen wird, soll im Folgenden Abschnitt für den Aspekt der Gleichstellung in der Studienstrukturreform sensibilisiert werden:

Das Grundgesetz schreibt in Art. 3 Abs. 2 die Gleichberechtigung von Frauen und Männern fest; mehr noch: mit der Ergänzung im zweiten Satz (aus dem Jahr 1994) erklärt es die Förderung der Gleichberechtigung zum Staatsziel. Auch auf EU-Ebene hat sich die Bundesrepublik in Art. 2 und Art. 3 Abs. 2 des Amsterdamer Vertrages von 1997 verpflichtet, die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern. Gender Mainstreaming als Konkretisierung der Verfassungs- bzw. der Vertragsvorgaben kann in diesem Sinne als aktiver Grundrechtsschutz, mehr noch: als aktive Grundrechtsverwirklichung verstanden werden. Gender Mainstreaming bedeutet: Alle staatlichen Maßnahmen sind auf ihre geschlechtsspezifischen Auswirkungen zu überprüfen und festgestellte bzw. zu erwartende Benachteiligung von Frauen und Männer sind zu beseitigen bzw. zu vermeiden.10 Mit Gender Mainstreaming wird das Anliegen des Artikel 3 des Grundgesetzes in einem Konzept des Verwaltungshandelns operationalisiert. Als staatliche Einrichtungen haben auch die Hochschulen und ihre Leitungen die Geschlechterverhältnisse in den „Hauptstrom“ ihrer Arbeit zu integrieren und die Ausgangsbedingungen und Auswirkungen ihrer Entscheidungen und Maßnahmen auf die Geschlechter zu berücksichtigten, um auf das Ziel einer tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern hinzuwirken. In Sachsen-Anhalt sind die Hochschulen durch das Landeshochschulgesetz vom 2.4.2004 in § 3 Abs. 5 auch dazu verpflichtet:

„Die Hochschulen wirken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf die tatsächliche Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern hin. In Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung sowie bei der Gestaltung der Arbeitsabläufe in den genannten Bereichen werden unterschiedliche Lebenswirklichkeiten und Interessen von Frauen und Männern berücksichtigt. Darüber hinaus ergreifen die Hochschulen Maßnahmen zur Beseitigung von bestehenden Nachteilen von Wissenschaftlerinnen, sonstigen weiblichen Beschäftigten und Studentinnen und zur Erhöhung des Anteils von Frauen und Männern in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind.“

Gender Mainstreaming kann nicht heißen, dass von oben inhaltliche Vorgaben gemacht werden, dass sich also die Fächer in Forschung und Lehre mit dem Thema Gender zu beschäftigen haben; es kann noch viel weniger heißen, in den Studienprogrammen für eine „Geschlechterdemokratie“ zu erziehen. Vielmehr muss sowohl von der Universität als auch von den Fächern darauf geachtet werden, dass durch strukturelle Vorgaben Frauen (aber auch Männer) nicht benachteiligt werden.11 Dies betrifft insbesondere Studierende mit

10 Der Europarat definierte 1998 Gender Mainstreaming wie folgt: „Gender Mainstreaming besteht in der (Re-)Organisation, Verbesserung, Entwicklung und Evaluierung der Entscheidungsprozesse, mit dem Ziel, dass die an der politischen Gestaltung beteiligten Akteurinnen und Akteure den Blickwinkel zwischen Frauen und Männern in allen Bereichen und auf allen Ebenen einnehmen.“ (zitiert aus: Blome, Eva / Erfmeier, Alexandra / Gülcher, Nina / Smasal, Kerstin / Smykalla, Sandra (2005): Handbuch zur universitären Gleichstellungspolitik. Von der Frauenförderung zum Gendermanagement. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. S. 96)11 Mehr dazu: Winter, Martin 2005: Gleichstellungspolitik und Studienstrukturreform. Hochschulleitungen in der Verantwortung. In: Burkhardt, Anke/König, Karsten 2005: Gender Mainstreaming – vom Verwaltungshandeln zum akademischen Selbstverständnis. Im Fokus: Studiengangsreform und Akkreditierung. Bonn: Lemmens (erscheint demnächst).

12

Page 13: Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge ... · Web viewEin Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen

Kindern. Generell liegt im neuen Studiensystem auch die Chance durch die Modularisierung Teilzeitstudien zu erleichtern, da das Studium in vielen kleinen Schritten absolviert wird. Probleme könnte andererseits die Stufung beim Übertritt in die Master-Phase Benachteiligungen verschiedener Gruppen mit sich bringen; dies hängt insbesondere von den Filtermechanismen, den Zulassungsvoraussetzungen ab. Nicht nur auf der Ebene Studiensystems generell, sondern auch auf der Ebene der konkret zu entwickelnden Studienprogramme sind diese auf ihre Gleichstellungsverträglichkeit zu hinterfragen. Hier ist – insbesondere in den Fächern, in denen der Frauenanteil gering ist – die Zusammenarbeit mit den Gleichstellungsbeauftragten gefragt. Demgemäß hat auch die Kultusministerkonferenz 2005 beschlossen, dass der Gender-Mainstreaming-Ansatz auch im Akkreditierungssystem berücksichtigt und umgesetzt werden solle.12

Der „Bologna-Prozess“ an den Hochschulen bietet den Universitätsmitgliedern die seltene Gelegenheit, und eigene inhaltliche Vorstellungen in die Diskussion zu bringen und substanzielle Veränderungen in Studium und Lehre durchzusetzen, und es gibt sowohl auf der Universitäts- als auch auf der Fachebene viele Chancen und Möglichkeiten, an den Umstrukturierungsprozessen zu partizipieren. Dies gilt nicht sowohl für Frauen und Männer, dies gilt nicht nur für Professoren und Professorinnen, sondern auch für Angehörige des wissenschaftlichen Mittelbaus und der Studierenden.

6. Aspekte der Gestaltung neuer Studienprogramme

Wenn die Fächer auf die neue Studienstruktur umstellen, dann ist ihr gesamtes Studienangebot umzustrukturieren – und nicht nur einzelnen Studiengänge. Dieser Komplettumstellung müssen komplexe Überlegungen vorausgehen. Im Großen und Ganzen sind von den Fachbereichen und Instituten drei Aspekte bei der Neukonzeption von modularisierten und gestuften Studienprogramme gemeinsam zu bedenken: Inhalt, Kapazität und Strategie.

6.1. Inhalt

Zweck- oder Zielorientierung des Studienprogramms.

Mit Inhalt sind die curricularen Gestaltungskriterien der neuen Studiengänge gemeint, also Inhalte und Aufbau des Studienangebots. Entscheidend hierbei ist die oben genannte Zweck- oder Zielorientierung des Studienprogramms. Die Konzeption eines Studiums wird also vom Ende her gedacht: Wohin soll das Studium führen? Was ist das Studienziel? In vielen Studienbereichen wurde diese einfach anmutende Frage noch nie oder schon lange nicht mehr gestellt; Sinn und Zweck eines Studiengangs wurden einfach als gegeben vorausgesetzt und nicht weiter überprüft. Von daher dürfte diese auf den ersten Blick recht

12 Siehe: http://www.kmk.org/doc/beschl/eckpunkte_akk.pdf

13

Page 14: Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge ... · Web viewEin Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen

banal anmutende Frage intensive Diskussionen in den Fachbereichen und in den Instituten hervorrufen. Eine gewisse Orientierung können hier Gespräche mit den AbsolventInnen und potenziellen Arbeitgebern geben. Insbesondere die AbsolventInnen können im Rückblick auf ihr Studium beurteilen, welche Kompetenzen und welche Veranstaltungen sie für hilfreich, ausbaufähig oder überflüssig halten

Vier konzeptionelle Schritte

Der Gestaltungsaspekt „Inhalte“ meint aber nicht nur die grundsätzliche Zielorientierung, sondern auch den gesamten Studienverlauf, der zu den definierten Zielen führen soll, also die inhaltliche Ausgestaltung von Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodulen und deren Abfolge. Ist das Studienziel und die damit anvisierte Berufsqualifizierung definiert, dann sind die Kompetenzen zusammenzustellen, die eben zu diesem Studienziel führen. Diese Kompetenzen werden in den Modulen vermittelt bzw. erworben. Die Konzeption der neuen Studiengänge verläuft in vier Schritten – von der Grobkonzeption zur Feinarbeit:1. Schritt: das Gesamtstudienangebot skizzieren. Hier ist zu entscheiden, welche

Studienprogramme überhaupt angeboten werden sollen.2. Schritt: die Module bestimmen und den Modulablauf der einzelnen Studienprogramme

festlegen. Damit wird die Struktur des Studienprogramms entworfen, also die Module und ihre Abfolge festgelegt.

3. Schritt: die einzelnen Module, ihre innere Struktur und Leistungsmodalitäten gestalten, 4. Schritt: die Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung verfassen und die

allgemeinen Modulbeschreibungen formulieren.

Bei allen Schritten sind die „Eckwerte zur Modularisierung und zur gestuften Studienstruktur“ der Universität und die Allgemeinen Bestimmungen zum Bachelor-Master-Studium zu beachten.

Für den ersten Schritt der Planung des Gesamtstudienangebots wurde den Fächern bereits im November 2004 eine Handreichung zur Verfügung gestellt (Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge (Bachelor & Master) an der Universität Halle-Wittenberg). Dieses Papier wurde im Sommer 2005 zu der vorliegenden Handreichung ausgebaut.

14

Page 15: Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge ... · Web viewEin Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen

1. Schritt: das Gesamtstudienangebot skizzieren

Über den ersten Schritt, ein Gesamtstudienangebot zu skizzieren, sind die viele Fächer an der Universität mittlerweile hinaus; für diese erübrigt sich natürlich dieser Abschnitt. Mittlerweile (Sommer 2005) haben die meisten Fächer bereits – mehr oder weniger – klare Vorstellungen, welche Studienprogramme sie anbieten. Derzeit entwickeln sie auf Basis der Eckwerte und der Allgemeinen Bestimmungen ihre Studienprogramme. In den nächsten Monaten kommt es darauf an, die Studienprogramme en détail zu gestalten. Diese Handreichung will den Fachbereichen und Instituten hierzu eine Hilfestellung bieten – ohne aber auf disziplinspezifische Fragen eingehen zu können (und auch zu wollen).

Mit Gesamtstudienangebot sind alle Studienprogramme gemeint, die in einem Fach (oder – bei interdisziplinären Programmen – auch von mehreren Fächern) studiert werden. Es stellt sich also für die Institute und Fachbereiche die Frage: Welche Bachelor- und welche Master-Studienprogramme sollen und können in Zukunft angeboten werden?

Die Eckwerte bieten eine Vielzahl von Möglichkeiten für die Gestaltung von neuen Studiengängen: 1-Fach- (180 LP) oder 2-Fach-Bachelor-Studiengänge (90-90 oder 120-60), 1-Fach- (120 LP) oder 2-Fach-Master-Studiengänge (75-45 LP).

Entscheidend hierbei ist, dass die Fakultäten und Institute ihr Gesamtstudienangebot untereinander abstimmen – insbesondere die Fächer, die absehbar von den Studierenden gemeinsam gewählt werden. Denn: Bietet z.B. ein Fach ein 120er-Studienprogramm an und fehlt es aber an geeigneten 60er-Studienprogrammen, um die für den BA geforderten 180 LP zu erreichen, so kann dieses 120er-Studienfach nicht studiert werden.

Die andere – auch strategisch relevante (siehe unten) – Frage ist: Sollen engere Kooperationen mit anderen Fächern eingegangen werden. Zwei Möglichkeiten gibt es hier: a) Generell sehen die Eckwerte vor, dass die Fächer in den 2-Fach-Studiengängen (sowohl

im BA als auch im MA) frei kombinierbar sind. Möglich ist aber auch, dass zwei Fächer zusammen einen 2-Fach-Bachelor oder einen 2-Fach-Master anbieten (das sog. Kombinationsmodell). Dies kann sowohl auf eine Kombination eines 120er und eines 60er Programms oder zweier 90er Programme hinauslaufen. Die Lehrpläne der beiden Fächer sind zwar aufeinander abgestimmt; es kann ein oder mehrere integrative Elemente/Module geben; die beiden Programme werden aber weiterhin jeweils in Verantwortung des jeweiligen Fachs angeboten. Den StudienbewerberInnen wird empfohlen, die Kombination aus diesen beiden Fächern zu wählen. Die beteiligten Institute oder Fachbereiche müssen hierbei definieren, für welche Berufsfelder sich die Studierenden dieser Fächerkombination qualifizieren.

b) Zwei oder mehr Fächer tun sich zusammen und bilden ein gemeinsames Studienprogramm im Rahmen eines Bachelor-Studiengangs (mit 180, 120 oder 90 Leistungspunkten) oder eines 1-Fach-Masters. Hier sind dann zwei oder mehr Institute/Fachbereiche für das eine Studienprogramm verantwortlich.

15

Page 16: Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge ... · Web viewEin Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen

Letztendlich sind die Grenzen zwischen freier Kombinierbarkeit von Programmen, Kombinationsmodell und gemeinsamen interdisziplinären Studienprogramm fließend – je nachdem, wie stark die einzelnen beteiligten Fächer miteinander verknüpft werden. Für die Studien- und Prüfungsordnung muss indes geklärt werden, welches Modell gewählt wird. Generell gilt für jedes Studienprogramm eine eigene Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung. Dementsprechend sind im Kombinationsmodell für die beiden Fächer jeweils eine Ordnung, für ein interdisziplinäres Studienprogramm nur eine Ordnung zu verfassen.

Insbesondere in dieser ersten Phase der Studienprogrammsgestaltung, der Skizzierung des Gesamtstudienprogrammangebots, sind die beiden anderen Aspekte „Kapazität“ und „Strategie“ neben dem Aspekt „Inhalt“ von zentraler Bedeutung (siehe die Abschnitt 6.2. und 6.3.).

2. Schritt: Module und Modulaufbau der einzelnen Studienprogramme festlegen

a) Studienziel und Lernziele der Module

Das wesentliche Reformelement der neuen Studienstruktur liegt darin, dass die Studienprogramme neu zusammengesetzt werden müssen. Dabei sollte nicht auf Bewährtes verzichtet werden. Aber die obligatorische Grundsatzfrage, zu was ein Studium befähigen soll, schafft die Gelegenheit, sich über eingefahrene Wege der Studienpraxis und Lehrgewohnheiten Gedanken zu machen. Mit der Umstrukturierung können (schon lange beabsichtigte) Verbesserungen und (neue) Ideen in den neuen Studienprogrammen realisiert werden. Dabei ist vom Gesamtziel des Studienprogramms auszugehen. Erst wenn klar bestimmt ist, zu was das Studienprogramm befähigen soll, kann dies auf der Modulebene in Lernziele operationalisiert werden.

Was für die Gestaltung des Studienprogramms gilt, das gilt auch für die einzelnen Module – die Ergebnis- oder Zielorientierung: So wie die Module auf das Gesamtziel des Studienprogramms ausgerichtet werden müssen, so sind für die einzelnen Module wiederum eigene Lernziele zu formulieren. Diese Lernzielorientierung ist für viele der eigentliche qualitative Fortschritt der neuen Studienstruktur: Das Studium wird für die Studierenden angeboten; sie müssen etwas gelernt haben – und an dieser Maßgabe hat sich die Konzeption des Studiums zu orientieren. Im Vordergrund steht also die Perspektive der Studierenden – und nicht die der Lehrenden: Statt der Semesterwochenstunden ist die studentische Arbeitszeit (work load) ausschlaggebend und statt der Studieninhalte stehen die Lernziele, also dass was bei der Studientin, bei dem Studenten ankommt, was sie/er gelernt hat. Nun bilden also der studentische Arbeitsaufwand und die Lernziele den Ausgangspunkt bei der Konzeption der einzelnen Studienbausteine.

16

Page 17: Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge ... · Web viewEin Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen

b) Programmübersicht und Modulabfolge

Im zweiten Schritt ist der grundsätzliche Ablauf der Module zu bestimmen und dann die grundsätzliche Einordnung der Module zu bewerkstelligen. Auf den Internetseiten des Prorektorats für Studium und Lehre ist dazu eine (bearbeitbare) Word-Tabelle erhältlich; mit dieser kann eine Übersicht der Module eines einzelnen Studienprogramms zusammengestellt werden.

http://www.prorektoratsl.uni-halle.de/bachelor_master/grundlagen/

Zuerst sind also die notwendigen Module zu bestimmen. Dazu gehört zum einen ihre Definition als Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodulen. Zum anderen ist über die Abfolge der Module zu entscheiden. Weitere Fragen sind: – Sollen die Module in einer strikten Reihenfolge belegt werden? – Welche Voraussetzungen muss der/die Student/in erfüllen, welche Module muss er/sie

bereits erfolgreich absolviert haben, wenn er/sie sich für ein Modul anmeldet? – In welchem Turnus sind die Module anzubieten (jedes Semester, jedes Studienjahr)?

Insbesondere Pflichtmodule sind aus Gründen der Studierbarkeit in relativ kurzen Intervallen anzubieten.

Zu den Voraussetzungen ist zu bemerken: Manche Module können nur sinnvoll belegt werden, wenn andere Module bereits erfolgreich bestanden wurden; andere Module verlangen keine weiteren Voraussetzungen. Je weniger Voraussetzungen zu erfüllen sind, desto flexibler ist man in der Studienprogrammgestaltung und desto flexibler sind die Studierenden in ihrer Studienverlauf.

Zur Frage der Modulabfolge: Je strikter die Reihenfolge der Module festgelegt wird, desto stärker wird die Wahlmöglichkeit der Studierenden eingeschränkt und desto aufwändiger muss die Stundenplanung und –abstimmung mit anderen Fächern geschehen. Daher sollten derartige konsekutive Module (also Module, die verpflichtend aufeinander aufbauen) nur dann in das Studienprogramm aufgenommen werden, wenn sie auch tatsächlich erforderlich sind. Die Regel lautet also hier: so viele konsekutive Module wie nötig, so wenige wie möglich. Meist müssen in den ersten Semestern die Modulabfolge stärker festgelegt werden, da hier Überblicks- und Grundkenntnisse und –kompetenzen vermittelt werden, auf denen dann die folgenden Semester aufbauen.

Auch wenn die Reihenfolge der Module nicht strikt vorgegeben wird, ist ein idealisierter Studienverlauf zu entwickeln, so dass in jedem Semester 30 LP (eines 180er BA oder eines 120 MA), 20 LP (eines 120er BA), 15 LP (eines 90er BA eines 2-Fach-MA) oder 10 (eines 60er BA) studiert werden können. Auf diese Weise kann die parallele Studierbarkeit von zwei Studienprogramme bzw. die generelle Studierbarkeit des Ein-Fach-Studiengangs gewährleistet werden.

17

Page 18: Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge ... · Web viewEin Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen

c) Inhaltliche Anregungen: Universitäten, Fachverbände, Akkreditierungen

Entscheidungen, wie die Studienprogramme inhaltlich aufgebaut sind, sind am besten von den Fachangehörigen selbst zu treffen. Hier liegen die wissenschaftliche Kompetenz und die Erfahrungen mit Studium und Lehre in diesem Fach. Es empfiehlt sich, neue gestufte Studiengänge an anderen Universitäten zu recherchieren und die KollegInnen dort, die bereits Bachelor und Master anbieten, hinsichtlich ihrer Erfahrungen zu befragen.

Außerdem ist es sicherlich hilfreich, die Diskussion in den Fachverbänden zu verfolgen. Die Empfehlungen der Fachverbände zu den BAMA-Studiengängen können eine wertvolle konzeptionelle Hilfe sein. Allerdings sind nicht alle Fachverbandsvertreter auch Experten der neuen Studienstruktur. Hier könnte ein weiteres Problem auftauchen – nämlich das der unvereinbaren Ansprüche von Fachverbänden und Universität: Einerseits sind die Universitäts-Eckwerte zu beachten, damit innerhalb der Universität Studienfächer und Module kombinierbar bleiben; andererseits möchte die Fächer sich an die Vorschläge der Fachverbände orientieren. Insbesondere beim Zwei-Fach-Studiengang haben die formalen Vorgaben der Universität (also die Eckwerte und die Allgemeinen Bestimmungen) Priorität – ansonsten wäre die Kombinierbarkeit der Fächer nicht mehr gewährleistet.

Eine relativ intensive Möglichkeit, andere neue Studiengänge kennen zu lernen, ist ein Engagement als externer Gutachter in einem Akkreditierungsverfahren. Dies bietet die Chance, von den Fehlern anderer zu lernen, aber auch neue Ideen und Möglichkeiten zu erfahren. Außerdem wird der eigene gestufte Studiengang ebenfalls irgendwann einmal akkreditiert werden müssen. Hierbei ist es sicherlich hilfreich, wenn man erlebt hat, wie ein Akkreditierungsprozess abläuft und worauf es ankommt, damit das eigene Studienprogramm ohne Auflagen zugelassen wird.

d) Wider dem Verschulungstrend

Dem modularisierten Bachelor- und Master-Studiensystem wird häufig unterstellt, dass die neuen Studiengänge im Vergleich zu den alten verschulter, unakademischer, unfreier ausfallen würden. Mit Verschulung ist u.a. gemeint, dass die neuen Programme strukturell mehr Betreuungsaufwand verlangen, weniger wissenschaftlich („praxisorientiert“ genannt) orientiert, stärker strukturiert sind (bis hin zum Klassenverband mit Anwesenheitspflicht). Außerdem wird befürchtet, die neuen Studiengänge und ihr studienbegleitendes Prüfungssystem verlangten eine wesentlich höhere Prüfungsdichte als die alten Diplom- und Magister-Studiengänge. Kurz: das „Studieren à la bolognaise“ arte zu einem einzigen Prüfungsmarathon aus und dies sei der Tod des universitären Studiums und Lehrens. Dies ist ein fataler Irrtum. Fatal deshalb, weil diese Annahmen dazu führen als Sich-Selbst-Erfüllende-Prophezeiung zu eben genau diesen Studienprogrammen führen, die befürchtet werden.

Auch wenn im neuen Studiensystem studienbegleitende Modulleistungen verlangt werden, heißt dies noch lange nicht, dass pro Modul mehrere Teilleistungen und/oder eine oder

18

Page 19: Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge ... · Web viewEin Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen

mehrere Vorleistungen abverlangt werden. Es ist ein fatales Missverständnis zu glauben, Modularisierung liefe darauf hinaus, alle gelehrten Inhalte und alle vermittelten Kompetenzen abprüfen zu müssen. Die Aufteilung von Kontakt- und Selbststudium bedeutet auch nicht, dass jede Veranstaltung oder gar jede einzelne Sitzung und jede studentische Eigenleistung kontrolliert werden muss. Es reicht pro Modul eine Modulleistung (eine Hausarbeit, eine Klausur etc.).

Ob eine Anwesenheitspflicht in den Veranstaltungen eingeführt wird, hängt nicht vom neuen Studiensystem ab. Derartige Zwangsveranstaltungen konnten schon im alten System realisiert werden, ebenso konnten die alten Studiengängen – soweit die Rahmenordnungen dies hergaben – mit Prüfungen und Leistungsnachweisen voll gestopft werden.

Negative Entwicklungen wie Prüfungsinflation und Verschulung sind nicht zwingend mit der Einführung der neuen Studiengänge verbunden. Diese können prüfungs- und betreuungsaufwändiger sein (insbesondere auch deshalb, weil auch die alten Curricularnormwerte nicht mehr gelten! – siehe Abschnitt 6.2.), sie können mehr Kontaktzeit verlangen, sie können stärker strukturiert sein als die alten – sie müssen aber nicht! Im Gegenteil – dies hängt stark von der programmspezifischen Gestaltung ab. Die Eckwerte geben formale Vorgaben vor; mit welchen obligatorischen Inhalten diese formalen Hülsen gefüllt werden, wie stark die Reihenfolge der Module vorbestimmt ist, wie eng die Inhalte der Module vordefiniert sind, das obliegt den Programmgestaltern. Wenn ein Studiengang verschult ist, dann ist dies eine Entscheidung der Programmgestalter gewesen. Wenn indes von den Programmgestaltern verlangt wird, dass sie sich Gedanken machen sollten über das generelle Studienziel des Programms und über die Einzelziele bzw. Kompetenzen, die im Rahmen der einzelnen Module zu erwerben sind, dann ist das ein Mindestmaß an Programmatik, das nicht die akademische Freiheit einschränkt, sondern nur der Qualität von Studium und Lehre befördert.

Solange vom Akkreditierungsrat oder von anderen Institutionen keine inhaltlichen Vorgaben gemacht werden und nur gewisse formale Prinzipien beachtet müssen (Kompetenzorientierung, studienbegleitende Prüfungen, Leistungspunktesystem, Modularisierung), haben die Fächer hinsichtlich Ihrer Lehre einen relativ großen Gestaltungsspielraum. Ob sie diesen Gestaltungsspielraum wiederum den Lehrenden als den Anbietern und Verantwortlichen für die einzelnen Module weitergeben, liegt in ihrer Hand. So ermöglicht die Trennung von allgemeiner Modulbeschreibung (mit den allgemeinen Modultiteln) und den konkreten Modulbeschreibungen (mit den konkreten Modulbezeichnungen) große Spielräume (siehe dritter Schritt).

Um unnötigen Arbeiten zu vermeiden bzw. doppelt zu verrichten, sollte, bevor an die Detailarbeit wie der Ausgestaltung der Modulbeschreibungen oder der Fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung gehen, die Programmübersicht mit der Koordinierungsstelle zu besprochen werden.

19

Page 20: Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge ... · Web viewEin Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen

3. Schritt: die einzelnen Module und ihre innere Struktur gestalten

Steht das Grobkonzept des Studienprogramms, ist also die Titel und die Abfolge der Module im Groben geklärt, sind im nächsten Schritt die Module im Einzelnen genauer zu gestalten. Wie ausgeführt, kann diese Handreichung keine spezifischen inhaltlich-fachlichen Empfehlungen zur Gestaltung von Modulen geben, sondern nur allgemeine Hinweise:

a) Modulverantwortlichkeit

Entscheidend für das Funktionieren eines Studienprogramms und damit für dessen Studierbarkeit ist eine klare personelle Verantwortungszuschreibung. So wie es für das Studienprogramm als Ganzes einen Verantwortlichen des Fachbereichs oder des Instituts geben muss, so ist auch eine Person zu benennen, die für das Modul insgesamt zuständig ist – auch wenn mehrere Lehrende ein Modul zusammen anbieten.

b) Definition eines Moduls

Das Eckwerte-Papier gibt eine Definition, was unter einem Modul in der neuen Studienstruktur zu verstehen ist: „Module bilden die Bausteine eines Studienprogramms. Sie sind inhaltlich und zeitlich abgeschlossene Lehr- und Lerneinheiten. Sie bestehen nicht nur aus den zu besuchenden Lehrveranstaltungen, sondern umfassen auch die zu erbringenden Studienleistungen im Kontext dieser Lehrveranstaltungen.“

Diese Definition muss etwas erläutert werden: Bislang galten Veranstaltungen (Vorlesungen, Seminare, Laborpraktika etc.) als die Einheiten, aus denen sich ein Studiengang zusammensetzte. Die nun geforderte Modularisierung des Studiums bewirkt einen grundlegenden Umbau der Studienstruktur: Aus Modulen werden die neuen Bachelor- und Master-Studienprogramme gebildet. Das heißt natürlich nicht, dass Veranstaltungen abgeschafft werden. Wie ein Körper aus Zellen, so besteht ein BA- oder MA-Studienprogramm aus Modulen; demnach könnten Veranstaltungen mit Zellkernen verglichen werden. Mit dieser Ausrichtung auf Module soll die Perspektive von der Lehre (also den Veranstaltungen) auf das Lernen, also auch auf das, was vor und nach der Veranstaltung passiert (dem sog. Selbststudium) gerichtet werden. Damit sollen bereits in der Studienprogrammentwicklung das Kontaktstudium und das Selbststudium in einem Zusammenhang gesehen werden.

Zentral bei diesem Perspektivenwechsel ist die Orientierung auf das, was bei den Studierenden mit Abschluss eines Moduls angekommen sein soll („learning outcomes“). Das heißt, schon bei der Konstruktion der Module muss überlegt werden (und auch in einer Modulbeschreibung dargelegt werden), was der Student lernen soll, was die Teilnehmerin am Ende können muss. Es sollen also nicht einfach nur Inhalte (der „Stoff“) von der Hochschullehrerin präsentiert werden, sondern es muss Lehrenden wie auch Studierenden bewusst sein, welche Kompetenzen erworben werden sollen. Hochschuldidaktiker sprechen

20

Page 21: Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge ... · Web viewEin Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen

in diesem Kontext gerne „shift from teaching to learning“. Der Zweck der Modularisierung des Studiums besteht also vor allem darin, die Lernziele für jedes einzelne Modul zu definieren.

Weil der Lernerfolg, also die Perspektive der Studierenden, ins Zentrum rückt, ist die entscheidende Maßzahl für den Umfang des Studienprogramms und seiner Module, nicht mehr die Semesterwochenstunde (SWS), sondern der gesamte studentische Arbeitsaufwand (der sog. Workload); dieser wird in Leistungspunkten ausgedrückt.

c) Lernzielorientierung in der Modulkonstruktion

Wie schon in Schritt 2 betont wurde: Was für die Gestaltung des Studienprogramms gilt, das gilt auch für die einzelnen Module – die Ergebnis- oder Zielorientierung: So wie die Module auf das Gesamtziel des Studienprogramms ausgerichtet werden müssen, so sind für die einzelnen Module wiederum eigene Lernziele zu formulieren. Insgesamt sollen auch die Lernziele der Module als Teilschritte zum Gesamtziel des Studiengangs führen.

Lernziele zu formulieren ist eine schwierige Angelegenheit; zwar helfen Formulierungen aus bereits bestehenden Studienprogrammen, mittlerweile gibt es gar EDV-gestützte Formulierungshilfen; hier besteht allerdings die Gefahr, der bloßen didaktischen Rhetorik. Ausschlaggebend sollte die – eigentlich recht banal klingende – Überlegung sein, was sollte die Studentin, was sollte der Student nach Abschluss des Moduls gelernt haben, was sollte sie und er wissen und können.

d) Veranstaltungen und Module

Wie viele Veranstaltungen sollte ein Modul aufweisen? Die Kultusministerkonferenz empfahl im Jahr 2000, dass unterschiedliche (und damit mehrere) Veranstaltungen ein Modul bilden sollten. Nicht aber die Anzahl der Veranstaltungen ist ausschlaggebend, sondern die klare Definition des Lernziels. Denn: Wie groß die Lehr- und Lerneinheit letztlich ist, ist aus dem Blickwinkel der Lernziele egal; Hauptsache diese sind zu erreichen. Aus praktischen Gründen ist es naheliegend, dass mindestens eine Veranstaltung (2 SWS), in der Regel aber mehrere Veranstaltungen in einem Modul angeboten werden. Dazu werden in den Eckwerten keine Vorgaben gemacht.

e) Das 5er Raster in der Modulkonstruktion

Die Anzahl der Veranstaltung pro Modul ist also offen; stärker reglementierend sind die Eckwerte in der Bestimmung des zeitlichen Umfangs der Module. Zwei Standardgrößen sind vorgesehen: 5 oder 10 Leistungspunkte. Auch größere Module sind möglich, allerdings sollten auch sie dem 5er-Raster folgen. Dies gilt beispielsweise für Master-Abschlussarbeiten (15 oder 30 LP). Der entscheidende Nachteil des 5er-Raster liegt darin, dass es durchaus Lernziele oder auch „Lernziel-Pakete“ gibt, die mehr oder weniger als 150 bzw. 300 Stunden Arbeitsaufwand (also 5 bzw. 10 LP) benötigen, dass dieses Raster folglich

21

Page 22: Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge ... · Web viewEin Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen

die Studienprogrammentwicklung zu sehr einengen könnte. Allerdings muss hier betont werden, dass die Stundenangaben nur grobe Durchschnittswerte sind. Manche studieren eben langsamer, manche schneller als der Durchschnitt. Es muss also von vornherein ein gewisser zeitlicher Spielraum eingeplant sein. Deshalb sind Leistungspunkte von den Studienprogrammgestaltern generell großzügig, aber nicht unrealistisch anzusetzen. Weil die Vorteile überwiegen, hat sich der Senat in seinem Eckwertebeschluss für das 5er- Raster entschieden: – Es ermöglicht eine transparente individuelle Organisation des Studienablaufs. Dies

erleichtert auch die Vermittelbarkeit des Studienprogramms gegenüber Studienbewerberinnen und Studenten.

– Es erleichtert den Import bzw. den Export von Modulen in andere Studienprogramme. Dies gilt insbesondere, wenn Module von anderen Hochschulen importiert bzw. exportiert werden. Die Universität Leipzig empfiehlt übrigens generell 10 LP pro Modul – eine gute Voraussetzung, Module „auszutauschen“.

– Es erleichtert die Zusammenstellung der Module im Rahmen der Studienprogrammentwicklung – und auch im individuellen Studienablauf. Dank dem Größenraster können die Studierenden ohne große Rechnereien unter den gegebenen Modulen wählen. Es besteht kaum die Gefahr, dass am Studien-Ende die erforderliche Punkteanzahl knapp verfehlt wird.

– Es erleichtert das Studium von Fächerkombinationen. Wird ein 2-Fach-Studiengang studiert, dann sind entweder pro Fach 15 Leistungspunkte oder – bei der Kombination von einem großen und einem kleinen Fach 20 bzw. 10 LP pro Semester zu erwerben. Diese klare Studierbarkeit erleichtert wiederum die Akkreditierung des Studienprogramms.

– Last but not least: Eine gewisse Standardisierung hat es schon immer gegeben: die meisten Veranstaltungen haben einen Umfang von zwei Sommersemesterwochen; das 5-LP-Raster ist da nicht viel gröber.

f) Allgemeine und konkrete Modulbeschreibung

Sowohl die Definition als auch die Beschreibung der im Semester angebotenen Module (dies entspricht den bisherigen kommentierten Vorlesungsverzeichnissen) sind wesentlich detaillierter auszugestalten als die Benennung der Module in den Fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen. Eine allzu feinteilige Festlegung der Modulinhalte in dem Studienprogramm (und dementsprechend in den Fachspezifischen Ordnungen) legt die Lehrenden zu sehr inhaltlich fest. Daher gibt es zwei unterschiedliche Modulbeschreibungen: eine sehr detaillierte für die konkret im jeweils kommenden Semester und eine eher allgemein gehaltene, die den Fachspezifischen Ordnungen zur Beschreibung des Studienverlaufs beigefügt wird. Musterentwürfe für beide Modulbeschreibungen sind auf den Internetseiten des Prorektorats für Studium und Lehre abrufbar.

http://www.prorektoratsl.uni-halle.de/bachelor_master/grundlagen/

Die allgemeine Modulbeschreibung bildet einen Rahmen, innerhalb dessen sich die konkreten Modulbeschreibungen (und damit die konkreten Modulangebote) bewegen

22

Page 23: Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge ... · Web viewEin Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen

können. Je weiter dieser Rahmen ist und je mehr Spielraum er für die konkreten Modulangebote lässt, desto eher entspricht das (in der allgemeinen Modulbeschreibung genannte) Modul einem Wahlpflichtmodul. Sind allgemeine und konkrete Modulbeschreibung annähernd deckungsgleich, dann ist auch kein Spielraum für die Ausgestaltung des konkreten Moduls vorhanden; das Modul entspricht folglich einer Art Pflichtmodul. Zwischen diesen beiden Polen gibt es Varianten mit unterschiedlichen Freiheitsgraden. In jedem Fall entsprechen sich die Lernziele in der allgemeinen und in der konkreten Modulbeschreibung. Die allgemeine Modulbeschreibung gibt dem Modul einen „allgemeinen Titel“. Im Rahmen dieses Titels sind unterschiedliche konkrete Modulangebote möglich. Diese werden von Semester zu Semester beschrieben in den konkreten Modulbeschreibung, sie erhalten eine „konkrete Modulbezeichnung“.

g) Wahlpflichtmodule und Wahlmodule

Mit dem Modulsystem erscheint folgende Sprachregelung zur Unterscheidung von Wahlpflichtmodulen und Wahlmodulen für hilfreich:

Wahlpflichtmodul: Hier wählt die Studentin/der Student ein Modul zwischen mehreren konkreten Modulen aus, die alle unter einem allgemeinen Modultitel rangieren. Die Lernziele dieser Module sind identisch. Beim Wahlpflichtmodul steht also der allgemeine Modultitel fest; das Angebot an konkreten Modulen (mit konkreten Modulbezeichnungen) differiert demgegenüber. Die Wahl findet auf der Ebene der konkreten Module statt – ein Beispiel:

Der allgemeine Modultitel lautet Programmiersprachen. Darunter fallen z.B. zwei konkrete Module, davon sollen der Student/die Studentin eines auswählen:

Konkrete Modulbezeichnung: Die Programmiersprache XKonkrete Modulbezeichnung: Die Programmiersprache Y

Wahlmodul: Hier sucht die Studentin/der Student aus den zur Wahl stehenden allgemeinen Modulbeschreibungen ein oder zwei, drei... vorgegebene Module aus und belegt ein entsprechendes konkretes Modul (dass unter dem gewählten allgemeinen Modultitel rangiert). Die Lernziele, die im Rahmen dieser allgemeinen Modultitel erworben werden, können variieren. Die Wahl findet also auf der Ebene der allgemeinen Modultitel statt. Es gibt z.B. zwei allgemeine Modultitel, eines davon muss der Student auswählen – ein Beispiel:

Allgemeiner Modultitel I: Theoretische PhilosophieAllgemeiner Modultitel II: Praktische Philosophie

Diese allgemeinen Modultitel müssen natürlich wiederum durch konkrete Module (die in einem bestimmten Semester angeboten werden) realisiert werden. Hier können sich allgemeiner Titel und konkrete Bezeichnung decken. Denkbar ist aber auch eine Kombination von Wahlmodul und Wahlpflichtmodul.

23

Page 24: Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge ... · Web viewEin Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen

Möglich ist auch, dass die Studentin/der Student aus mehr als zwei konkreten Modulen (A) bzw. mehr als zwei allgemeinen Modulen (B) mehrere Module auswählt, also z.B. aus fünf Modulen zwei belegt.

Ob nun bei der Studienprogrammsgestaltung Wahlmodule oder Wahlpflichtmodule oder gar eine Kombination realisiert werden, hängt vor allem von der Frage ab, ob sich die verschiedenen konkreten Module unter einem allgemeinen Modul (und seinem Modultitel) subsumieren lassen. Es hängt also davon ab, ob die Lernziele der verschiedenen konkreten Module den Lernzielen des allgemeinen Moduls weitgehend entsprechen. In diesem Fall kann die Konstruktion der Wahlpflichtmodule verwendet werden.

Die radikalste Form eines Wahlmoduls läge dann vor, wenn sich die Studierenden im Rahmen ihres Studienprogramms ohne Beschränkung aus dem Angebot der gesamten Universität Module ihrer Wahl belegen können. Sollten derartige Wahlmodule in das Studienprogramm eingebaut werden, muss mit den Fächern, die potenziell als Anbieter solcher Module in Frage kommen (sollen), abgesprochen werden, ob dieses Angebot (bzw. die Öffnung der vorhandenen Module für studienprogrammsfremde Studierende) auch kapazitätsmäßig machbar ist.

h) Das Konzept der Leistungspunkte

Einige Anmerkungen zum Konzept der Leistungspunkte (auch Credits genannt):– Leistungspunkte sind der Versuch, den Studienaufwand der Studierenden realistisch

einzuschätzen. Es wird der kompletten Arbeitsaufwand der Studierenden berechnet: Der Besuch von Veranstaltungen (= Kontaktzeiten), die Vor- und Nachbereitungszeiten, Selbststudium, Praktika, Prüfungen, Abschlussarbeiten (etc.) werden addiert. Diese Summe der Arbeitsstunden eines Moduls werden dann in Leistungspunkte umgerechnet.

– Hierbei ist zu beachten: Es werden keine Leistungspunkte für Modulbestandteile ausgewiesen, sondern nur der jeweilige Stundenaufwand. Die Module haben also gemäß Fünfer-Raster 150 oder 300 oder 450 oder 600 Stunden.

– Um einen Studiengang abzuschließen, sind eine bestimmte Anzahl an Leistungspunkten zu erwerben (beim BA 180, beim MA 120 LP). Leistungspunkte werden nur modulweise vergeben. Dazu muss die vorgesehene Modulleistung (= Prüfungsleistung) erfolgreich bestanden werden. Nur mit erfolgter Modulleistung erhält der Student/die Studentin auch die Leistungspunkte.

– Die Vergabe von Leistungspunkte erfolgt nur, wenn der/die Student/in auch in dem Modul eine Leistung mit Erfolg erbracht hat. Die Note, wenn eine überhaupt vergeben werden soll, spielt hier keine Rolle, der/die Student/in muss einfach nur bestanden haben. Eine Modulnote ist nur dann relevant, wenn sie tatsächlich auch in die Berechnung der Gesamtstudienabschlussnote eingeht.

– Die Eckwerte betonen: „Es gibt keinen festen Umrechnungskurs zwischen herkömmlichen Semesterwochenstunden (SWS) und Leistungspunkten (LP). Das Verhältnis ist vielmehr abhängig von der jeweiligen Veranstaltungsform, von den Anteilen, die ein Modul an Kontaktzeiten und Zeiten des Selbststudiums aufweist.“

24

Page 25: Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge ... · Web viewEin Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen

– Die Eckwerte runden die Kontaktzeit ein wenig auf: „Der Besuch einer Lehrveranstaltung mit 1 SWS (= 45 min) wird als volle Stunde Arbeitsaufwand verrechnet. Eine Vorlesung (= 2 SWS x 15 Wochen) entspricht folglich ca. 30 Stunden Kontaktzeit.“

i) Zuweisung von Leistungspunkten

So sinnvoll es ist, die Perspektive der Studierenden einzunehmen, die Vergabe von Leistungspunkten bei der Studienprogramm- und Modulgestaltung (nicht beim Studium selbst – darum geht es im Folgenden nicht!) sollte großzügig, aber nicht unrealistisch gehandhabt werden. Erstens bewegt sich der in Deutschland angesetzte Wert eines Leistungspunktes bereits an der oberen Grenze von 30 Arbeitsstunden (siehe oben: das ECTS rechnet zwischen 25 und 30 Stunden pro LP), die Studierenden müssen also relativ viel (genauer: eine relativ lange Zeit) etwas dafür tun, damit sie einen Leistungspunkt erhalten. Zweitens täuschen die Zahlenangaben eine Exaktheit vor, die schlicht unrealistisch ist. Drittens geht man bei dieser Rechenweise von einem Durchschnittsstudenten aus; manche Studierende liegen eben unter oder über dem Durchschnitt, und erstere sollten das Studium auch erfolgreich studieren können. Viertens: Auch wenn es nicht sein muss, werden die neuen Studiengänge insgesamt stärker strukturiert sein, die Spielräume der Studierenden über den Tellerrand hinauszublicken, werden geringer. Von daher spricht auch hier vieles für eine großzügige Berechnung des Arbeitsaufwandes. Viele Hochschullehrer neigen jedoch dazu, den Arbeitsaufwand zu gering zu veranschlagen und damit die Studierenden schlicht zu überfordern. Sinnvoll erscheint es, Studierende entweder im persönlichen Gespräch oder – systematischer – in Lehrveranstaltungsbefragungen nach ihrem Arbeitsaufwand zu befragen. Das Evaluationsbüro der Universität Halle-Wittenberg bietet hierfür ein geeignetes Instrument: Aus dem sog. Itempool (einer Ansammlung von Fragen zur Lehrveranstaltung) kann eine Frage zum studentischen Arbeitsaufwand herausgezogen und in dem eigenen Fragenbogen zur Lehrveranstaltungsbewertung verwendet werden.13

Großzügig darf die Berechnung sein, nicht aber unrealistisch. Eine unrealistische Zeitangabe wird – wenn nicht bereits universitätsintern – so doch letztlich im Akkreditierungsverfahren zur Sprache kommen. Ein Modul mit 10 Leistungspunkten, das nur aus einem Seminar (mit zwei SWS) besteht und mit einer Klausur abgeschlossen wird, verlangt nach einer ausführlichen Rechtfertigung. Es ist zu erklären, worin der recht große Anteil an Selbststudium (270 Stunden!) besteht. Wie in den Eckwerten beschlossen, gibt es keinen festen Umrechnungskurs von Semesterwochenstunden auf Leistungspunkte und umgekehrt. Das Verhältnis SWS-LP muss von Modul zu Modul differenziert gehandhabt werden.14

Zu betonen ist: Die Vergabe von Leistungspunkten orientiert sich am Arbeitsaufwand der Studierenden und nicht an der inhaltlichen Relevanz dieses Moduls für den

13 Der Itempool ist im Internet erhältlich: http://www.prorektoratsl.uni-halle.de/evaluationsbuero/lehrveranstaltungsevaluation/14 Bei der ersten Konzeption des Gesamtstudienangebots ist es allerdings sinnvoll, für eine erste Berechnung von einem festen Kurs auszugehen. Dazu in Abschnitt 6.2. (Punkt d) mehr.

25

Page 26: Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge ... · Web viewEin Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen

Studienablauf. Die Kernfrage ist immer: Wie viel Zeit benötigen die Studierenden für die verlangten Leistungen.

j) Modulnote und Gesamtnote des Studienprogramms

Die inhaltliche Relevanz von Modulen kann indes eine Rolle bei der Frage spielen, welche der benoteten Module in die Gesamtnote des Studienprogramms mit einfließen und welche nicht. Es bietet sich an, für die Erlangung des Studienziels zentrale Module auch in die Gesamtnote aufzunehmen. Denn nicht alle Modulnoten müssen in die Gesamtnote aufgenommen werden. Vielmehr setzt sich die Gesamtnote setzt sich aus den Modulnoten zusammen, die von den Fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen dazu bestimmt werden. Das sind jedoch wenigstens die Hälfte der Module des Studienprogramms (genauer: die Hälfte der Leistungspunkte des Studienprogramms). Der Anteil der einzelnen Modulnote an der Gesamtnote leitet sich aus dem Anteil der Leistungspunkte dieses Moduls an der Summe der Leistungspunkte all der Module ab, die in die Gesamtnote einfließen.

Die Regelungen zur Benotung finden sich in den Allgemeinen Bestimmungen zum Bachelor-Master-Studium. Nach diesen allgemeinen Hinweisen einige Bemerkungen zu den einzelnen speziellen Modulen, die in den Eckwerten genannt werden:

k) Abschlussarbeit

Im Studiensystem gibt es aufgrund der studienbegleitenden Prüfungen keine Abschlussmodule – mit Ausnahme des Moduls, dass die Abschlussarbeit (die Bachelor-Arbeit bzw. die Master-Arbeit) beinhaltet. Dieses Abschlussmodul im BA-Studium mit mündlicher Leistung umfasst laut Allgemeinen BAMA-Bestimmungen 10 oder 15 Leistungspunkte, das Abschlussmodul ohne mündliche Leistung 10 Leistungspunkte. Die Abschlussarbeit kann also auch im Rahmen eines Kolloquiums und/oder einer „Verteidigung“ der Abschlussarbeit stattfinden (also auch einen gewissen Anteil „Kontaktstudium“ aufweisen). In Sachen Abschlussarbeit sind die Vorgaben der KMK relativ strikt, die „bloße“ Abschlussarbeit darf hierbei keinen höheren Arbeitsaufwand als 360 Stunden ( = 12 LP) ausmachen. Die Rahmenvorgaben der KMK ermöglichen es leider auch nicht, zwei Abschlussarbeiten zu verfassen, wie es in einem 90er-90er-2-Fach-Bachelor durchaus Sinn machen würde. Von daher muss in der Studiensatzung jeweils definiert werden, welche Module der Student/die Studentin zu belegen hat, wenn er/sie in dem anderen 90er Studienprogramm seine Abschlussarbeit schreiben möchte. Denkbar ist durchaus, hier ein Modul „betreute Projektarbeit“ anzubieten, das ebenfalls das Volumen von zehn Leistungspunkten aufweist und dessen Note ebenfalls in die Gesamtnote eingeht.

l) (Externes) Praktikum

Mit Praktika sind im Folgenden die externen Praktika, auch Betriebspraktika genannt, nicht die Laborpraktika gemeint): Auch das Modul bzw. die Module „Praktika“ müssen mit einer

26

Page 27: Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge ... · Web viewEin Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen

Modulleistung absolviert werden – zumeist wird wohl die Form eines Praktikumsberichts gewählt werden. Auch im Rahmen des Praktikums sind unterschiedliche Formen der Einbindung in den Studienbetrieb (als Kontaktstudium) möglich und nötig; ohne diese Verknüpfung mit dem Studium könnte es nicht als Teil des Studienprogramms anerkannt werden; z.B. in Kolloquien berichten die PraktikantInnen über ihre Arbeit.

m) Schlüsselqualifikationen

Ein wesentliches Element des Hallenser Modells ist die Integration der Vermittlung von Schlüsselqualifikationen in die neue Studienprogramme. Wie in den Eckwerten geschrieben, orientiert sich die Definition von Schlüsselqualifikationen an den Empfehlungen des Wissenschaftsrates15:

„Kommunikations- und Teamfähigkeit, Präsentations- und Moderationstechniken, der Umgang mit modernen Informationstechnologien, interkulturelle Kompetenzen und Fremdsprachenkenntnisse, die Fähigkeit, Wissen und Informationen zu verdichten und zu strukturieren sowie eigenverantwortlich weiter zu lernen“.

In den bisherigen Studiengängen wurden sicherlich auch Schlüsselqualifikationen vermittelt; das Neue an der gestuften Studienstruktur ist demgegenüber, dass diese Vermittlung aus Gründen der bessere Berufsfeldqualifizierung nun explizit geschieht. Das heißt, bereits bei der Konzeption der neuen Studiengänge wird hierauf geachtet. Um dies zu gewährleisten sehen die Eckwerte vor, einen gewissen Anteil des Studiums hierfür in spezifischen Modulen zu verwenden. Die Eckwerte selbst unterscheiden die Allgemeinen von den Fachspezifischen Schlüsselqualifikationen (FSQ). Der Unterschied ist in der Hauptsache ein organisatorischer: die Allgemeinen Schlüsselqualifikationen (ASQ) werden von zentraler Stelle, die FSQ von den Fachbereichen und Instituten im Rahmen ihrer Studienprogramme angeboten. Weil die FSQ von den von den Fachbereichen und Instituten selbst angeboten werden, können diese auch stärker auf die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Studienprogramms abgestimmt werden. Das heißt aber nicht, dass hier Fachwissenschaftliche Kompetenzen statt Schlüsselqualifikationen angeboten werden dürfen.

n) Allgemeine Schlüsselqualifikationen

Die ASQ-Module sind für das Bachelor-Studium Pflicht. Sie werden von einem zentralen ASQ-Bereich (derzeit bestehend aus Sprachenzentrum, Medienkompetenzzentrum, Institut für Sprechwissenschaft und Phonetik) außerhalb der Fachbereiche angeboten. Zum Erwerb der Allgemeinen Schlüsselqualifikationen (ASQ) sind im Ein-Fach-Bachelor-Studiengang 10 der 180 LP, im Bachelor-Studiengang mit einem großen und einem kleinen Studienprogramm im 120er-Studienprogramm 10 LP und im Bachelor-Studiengang mit zwei gleichgewichtigen Studienprogrammen jeweils 5 LP vorgesehen. Die Fächer geben in ihren Studien- und Prüfungsordnungen nur Empfehlungen ab, welche Module für das Fachstudium 15 Wissenschaftsrat 2000: Empfehlungen zur Einführung neuer Studienstrukturen und -abschlüsse (Bakkalaureus/Bachelor – Magister/Master) in Deutschland. Berlin, S. 22.

27

Page 28: Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge ... · Web viewEin Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen

besonders geeignet erscheinen, welche Module also die Studierenden im Rahmen des Angebots zur Vermittlung von Allgemeinen Schlüsselqualifikationen (ASQ) belegen sollten. Generell obliegt es den Studierenden, welche ASQ-Module letztlich belegt werden, den Studierenden. Sie sind frei, gemäß ihrer Interessen, ihrer Fähigkeiten und ihrer Bedürfnisse Module aus dem ASQ-Bereich zu wählen.

Damit sich das Studium der ASQ-Module von den Fachwissenschaften nicht abkoppelt, ist ein permanenter Abstimmungsprozess zwischen ASQ-Bereich und den Fächern notwendig: Die Fächer melden ihre spezifischen Vorstellungen beim ASQ-Bereich an; der ASQ-Bereich wiederum gibt den Fächern eine Rückmeldung über das Studierwahlverhalten u.a.

Um das Studium zu absolvieren, sind die Leistungspunkte des ASQ-Bereichs obligatorisch. Es müssen also Modulleistungen erfolgreich erbracht werden. Die Bewertung der Modulleistungen von Modulen aus dem Bereich der Allgemeinen Schlüsselqualifikationen gehen jedoch nicht in die Berechnung der Gesamtnote des Studienprogramms ein. Diese Module müssen daher auch nicht benotet werden. Anders ist dies bei den FSQ-Modulen geregelt: Deren Modulnoten können in die Gesamtnote eingehen; insbesondere ist dies dann sinnvoll, wenn sie mit fachwissenschaftlichen Kompetenzen und Inhalten in Modulen verknüpft werden.

o) Fachspezifische Schlüsselqualifikationen

Zum Erwerb von Fachspezifischen Schlüsselqualifikationen (FSQ) sind im Ein-Fach-Bachelor-Studiengang 10 der 180 LP, im Bachelor-Studiengang mit einem großen und einem kleinen Studienprogramm im 120er-Studienprogramm 10 LP und im Bachelor-Studiengang mit zwei gleichgewichtigen Studienprogrammen jeweils 5 LP der 90 LP vorgesehen. Im Gegensatz zum ASQ-Bereich ist in den Fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen festgelegt, welche FSQ-Module studiert werden sollen. Wie die ASQ-Module sind auch die FSQ-Module für das Bachelor-Studium Pflicht. Ob sie hingegen im Master-Studium explizit als solche im Curriculum aufgeführt werden, bleibt den einzelnen Fächern überlassen.

Die Vermittlung von FSQ kann ein eigenes Modul bilden, für das eine Modulbeschreibung anzufertigen ist; sie kann aber auch im Rahmen eines anderen fachwissenschaftlichen Moduls stattfinden. Beispielsweise könnte in derartigen Modulen die Kompetenz „Präsentationstechniken“ mit fachwissenschaftlichen Kompetenzen gekoppelt werden: Eine denkbare Prüfungsleistung wäre ein fachwissenschaftliches Referat, das auch unter Präsentationsgesichtspunkten bewertet wird). Diese Entscheidung, ob die FSQ separat oder in fachwissenschaftliche Module integriert werden, ist abhängig vom Charakter und von der Fachspezifik der Qualifikationen.

Im Fall von fachwissenschaftlichen Modulen, in die der Erwerb von Schlüsselqualifikationen integriert ist, müssten die Schlüsselqualifikationen und der entsprechende Arbeitsaufwand

28

Page 29: Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge ... · Web viewEin Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen

extra ausgewiesen werden. Hierzu gibt es ein Formblatt, das dem Modulhandbuch (mit den allgemeinen Modulbeschreibungen) beizulegen ist:

http://www.prorektoratsl.uni-halle.de/bachelor_master/grundlagen/

Die Summe der für den Erwerb der Schlüsselqualifikationen vorgesehenen Arbeitsstunden beträgt im BA-90 mindestens 150 Stunden, im BA-120 und BA-180 Studienprogramm mindestens 300 Stunden.

Die FSQ-Module können sehr eng an die Bedürfnisse des Fachs angelehnt werden; sie sind aber nicht mit Fachwissen gleichzusetzen. „Rhetorik für Sprechwissenschaft-Studierende“ kann nicht als FSQ-Modul bezeichnet werden, dagegen „Rhetorik für Studierende der Naturwissenschaften“ schon. Dasselbe gilt für „Englisch für Anglistik-Studierende“ auf der einen, „Englisch für Studierende der Sozialwissenschaften“ auf der anderen, „EDV für Informatik-Studierende“ auf der einen, „EDV für Studierende der Geisteswissenschaften“ auf der anderen etc. Die Voraussetzung ist natürlich, dass der Fachbereichs bzw. Instituts tatsächlich selbst auch ein derartiges FSQ-Modul anbieten kann. Welche FSQ-Angebote die Fachbereiche und Institute letztlich anbieten können, hängt vom Studienkonzept und den Kompetenzen der Lehrenden ab. Auch hier gilt: Die Eckwerte geben zwar einen Rahmen vor; es bleibt indes viel Raum für Kreativität in der Studienprogrammgestaltung.

Sehr interessant erscheint das Modell, fortgeschrittene Studierenden Tutorien mit Anfängern durchzuführen. Diese Tutorien müssten indes wiederum von einem/einer Hochschullehrer/in betreut werden – z.B. im Rahmen eines FSQ-Moduls.

4. Schritt: Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung & Modulbeschreibungen formulieren

4.1. Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung

Sowohl in der Ausgestaltung der Module also auch der Fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung ist Detailarbeit gefragt. Es besteht der Trend, das Studium, seine Module und seinen Ablauf stärker vorzustrukturieren. Dies hat den Nachteil, dass Flexibilität und Wahlfreiheit verloren geht; dies hat die beiden Vorteile, dass die Studentin/der Student nicht so leicht die Orientierung verliert und dass ein gewisses einheitliches „Kompetenzniveau“ der Studierenden bzw. der AbsolventInnen gewährleistet ist. Für die allgemeine und die konkrete Modulbeschreibungen und für die Fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen (jeweils für das BA- und das MA-Studium) hat das Prorektorat für Studium und Lehre Muster bereitgestellt, die auch helfen, die nötige Detailarbeit zu strukturieren. Diese sind als (bearbeitbare) Word-Dateien auf den Internetseiten des Prorektorats für Studium und Lehre erhältlich:

http://www.prorektoratsl.uni-halle.de/bachelor_master/grundlagen/

29

Page 30: Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge ... · Web viewEin Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen

Für jedes Studienprogramm ist eine Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung anzufertigen, also sowohl für jedes 60er, 90er, 120er und 180er Bachelor-Studienprogramm und für jedes 45er, 75er und 120er Master-Studienprogramm. Wenn die verschieden großen Studienprogramme im Bachelor in Teilen (sprich in vielen Modulen) übereinstimmen (genauer: wenn der 60er die vollständige Teilmenge des 90ers, wenn der 90er die vollständige Teilmenge des 120ers BA-Studienprogramms ist etc.), dann lassen sich diese Programme eines Fachs auch eine gemeinsame Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung in einer Satzung zusammenfassen (Stichwort Matrjoschka-Prinzip).

4.2. Zulassungsvoraussetzungen für den Master

Sollte ein Master-Studienprogramm angeboten werden, so sind in den Fachspezifischen Bestimmungen die Zulassungsvoraussetzungen zu definieren. Dies gilt sowohl für den konsekutiven, nicht-konsekutiven als auch den weiterbildend/berufsbezogen Master-Studiengang. Zwar regelt § 27 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen, doch muss insbesondere beim konsekutiven Master-Studiengang geklärt sein, wie viel Leistungspunkte der/die Student/in in der zu studierenden Fachwissenschaft bereits im Bachelor-Studium erworben haben muss, um darauf aufbauend den Master-Studiengang belegen zu können. Vielleicht existiert innerhalb einer Disziplin eine gemeinsame Vorstellung davon, wie viel und was ein BA-Absolvent in dem Fach studiert haben muss? In diesem Falle erscheint es sinnvoll, Empfehlungen seitens der Fachverbände einzuholen.

Hinsichtlich des Zulassungsverfahren ist Klarheit über die Zulassungskriterien und die zugrundeliegenden Zulassungsverfahren zu schaffen. Eine knappe Zusammenfassung möglicher Verfahren ist in dem Arbeitspapier von Nina Arnhold und Cort-Denis Hachmeister vom Centrum für Hochschulentwicklung CHE zu finden:

http://www.che.de/downloads/Gestaltung_Auswahlverfahren_AP52.pdfAuch der Wissenschaftsrat hat zum Hochschulzugang ein längeres Papier mit Empfehlungen verfasst:

http://www.wissenschaftsrat.de/texte/5920-04.pdf

6.2. Kapazität

a) Systemwechsel in der Kapazitätsberechnung?

Insbesondere anfangs bei der Planung eines Gesamtstudienangebots gilt es, die Kapazitätsfrage zu beachten und weitere strategische Überlegungen anzustellen.Die neuen Studiengänge markieren einen Systemwechsel, weg von den zwischen HRK und KMK vereinbarten, für die gesamte Republik geltenden Rahmenprüfungsordnungen hin zu differenzierten Studienangeboten, die von den einzelnen Hochschulen entworfen und verantwortet werden. Auch wenn es mit der Zeit zu immer stärkeren Re-

30

Page 31: Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge ... · Web viewEin Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen

Standardisierungen kommen mag (z.B. forciert von den Fachverbänden), ein landes- oder gar bundeseinheitliches System von Curricularnormwerten wird es für die vielfältigen gestuften Studienangeboten nicht mehr geben (außer es käme doch wieder zu starken Standardisierungen der Studiengänge). Der Kapazitätsverordnung fehlt damit der zentrale Parameter. Die Frage ist indes, was nach der CNW-Berechnung kommt.

b) Curricularnormwerte

Was ist überhaupt ein Curricularnormwert (CNW)? Der CNW bestimmt den in Deputatstunden gemessenen durchschnittlichen Aufwand aller beteiligten Lehreinheiten (wie z.B. der Chemie, der Kunstgeschichte), der für die ordnungsgemäße Ausbildung eines Studenten in dem jeweiligen Studiengang erforderlich ist. Der Curricularnormwert ist um so höher, je größer die Betreuungsintensität im Studiengang ist. Auch wenn diese Definition eine klare rationale Berechnung suggeriert, sind die Curricularnormwerte letztendlich vorwiegend politisch und per Verordnung als Norm gesetzt. Dies gilt insbesondere deshalb, weil die neueren Kapazitätsverordnungen gar nicht mehr angeben, wie viele Studierenden maximal in den Veranstaltungen (Vorlesung, Hauptseminar etc.) sitzen können – von daher sind auch keine realistischen Aussagen über die Betreuungsintensität möglich.

c) 1. Möglichkeit: Kapazität an bestehenden CNW orientieren

Auch wenn es (derzeit noch) keine Curricularnormwerte für die neuen Studiengänge gibt, so muss doch die Kapazitätsfrage beantwortet werden. Grundsätzlich sind zwei Möglichkeiten denkbar. Erstens könnte man sich an den bestehenden Curricularnormwerten orientieren und die neuen Studiengänge mit einem Umrechnungsfaktor versehen. Auch hier muss eine Setzung erfolgen: Wie viel Prozent des Curricularnormwerts des alten Studiengangs darf ein Bachelor- und ein Master-Studiengang aufweisen? Nicht unrealistisch scheint es zu sein, den Bachelor mit 80 Prozent und den Master mit 40 Prozent des alten CNW zu bewerten. Der CNW des Diplom-Biologie-Studiengangs beträgt 6,4. Der CNW des Bachelor-Biologie-Studiengangs könnte mit 80 Prozent des CNW des Diplom-Biologie-Studiengangs, also mit 5,12 (= 80 % von 6,4), und der Master-Studiengang mit 40 Prozent des CNW des Diplom-Biologie-Studiengangs, also mit 2,56 (= 40 % von 6,4) festgesetzt werden. Diese Prozentzahlen sind indes willkürlich anmutende Setzungen.

Eine solche prozentuale Berechnungsweise ist allerdings bei gänzlich neuen Studiengängen nicht mehr möglich. Hier könnte wiederum der CNW eines im Lehraufwand vergleichbaren „alten“ Studiengangs verwendet werden. Dieses Vorgehen erscheint allerdings doch recht willkürlich und nicht sehr sachgerecht – dies sind allerdings nicht immer Gründe dafür, dass derartiges nicht doch beschlossen wird.

d) 2. Möglichkeit: programmspezifische Curricularwerte berechnen

31

Page 32: Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge ... · Web viewEin Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen

Die zweite Möglichkeit ist die bessere, weil diese Berechnung sich an den tatsächlichen Kapazitäten orientiert. Es wird den Fachbereichen und Instituten nahe gelegt, für jedes Studienprogramm separat die Kapazität festzusetzen. Eine studienprogrammspezifische Kapazitätsberechnung bietet die Chance eines realistischen und rationalen Ansatzes, der auch die tatsächliche Studierbarkeit und Aufnahmekapazität des Fachs im Blick hat. Diese Setzung muss indes – von dem Institut, dem Fachbereich, das den Studiengang verantwortet – gut begründet sein. Angesichts bleibender oder gar reduzierter Personalstellen, gesteigerter Betreuungsintensität und damit schrumpfender Aufnahmekapazitäten ist es nicht unwahrscheinlich, dass sich BewerberInnen in das Studium mit der Argumentation einklagen werden, die Universität könnte von ihrer Lehrkapazität mehr Studierende aufnehmen. Hier liegt das Risiko der studienprogrammspezifischen Festsetzung der Aufnahmekapazität.

Für die Argumentation der Universität, der Fachbereiche und Institute ist § 1 Absatz 1 der Kapazitätsverordnung entscheidend:

„Zulassungszahlen sind so festzusetzen, daß unter Berücksichtigung der personellen, räumlichen, sächlichen und fachspezifischen Gegebenheiten eine erschöpfende Nutzung der Ausbildungskapazität erreicht wird; die Qualität in Forschung und Lehre, die geordnete Wahrnehmung der Aufgaben der Hochschule, insbesondere in Forschung, Lehre und Studium sowie in der Krankenversorgung, ist zu gewährleisten.“ (Hervorhebung MW)

e) Kapazitätsansatz bei Planung des Gesamtstudienangebots

Die Curricularwertberechnung setzt ex post an, das heißt, es bestehen Curricularnormwerte und Studienprogramme und dann wird die Aufnahmekapazität berechnet. Das Problem bei der Planung des Gesamtstudienangebots ist aber, dass überlegt werden muss, welche und wie viele Studienprogramme angeboten und wie viele Studierende jeweils aufgenommen werden können. Erst wenn die Studienprogramme wiederum feststehen, kann ein programmspezifischer Curricularwert und die rechtlich bedeutsame Aufnahmekapazität berechnet werden.

Bei der Festsetzung des Gesamtstudienangebots sind vier Größen ausschlaggebend: Veranstaltungsgröße, Lehrkapazität, Studienangebot, und Anzahl der Studierenden. Die Lehrkapazität ist gegeben, die Veranstaltungsgröße muss sachlich begründet festgesetzt werden. Studienangebot und Anzahl der Studierenden sind die beiden Größen, die – in wechselseitiger Betrachtung – zu bestimmen sind. Die Schritte im Einzelnen:

1. Es muss die maximal mögliche Anzahl von Hörern in Veranstaltungen bestimmt (und begründet!) werden. Zu differenzieren sind hierbei die Veranstaltungsformen: Vorlesungen, Seminare, Übungen, Laborpraktika etc. Einen Anhaltspunkt gibt die aktuelle Kapazitätsverordnung nicht, sie nennt keine Zahlen. Geht man jedoch 30 Jahre zurück, dann findet man in den Verordnungen noch Angaben zu den Veranstaltungsgrößen (die da sind: Vorlesung unbeschränkt, Übung oder Proseminar in

32

Page 33: Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge ... · Web viewEin Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen

den Geisteswissenschaften 60, Hauptseminar 15, Praktikum in den Naturwissenschaften 15 etc.). Die Hochschulrektorenkonferenz hat in ihrer Empfehlung vom 14.6.2005 „zur Sicherung der Qualität von Studium und Lehre in Bachelor- und Masterstudiengängen“16 modifizierte Zahlen vorgeschlagen: Vorlesung ohne studienbegleitende Prüfung unbeschränkt, Vorlesung mit Prüfung 60-100, Übung 30-60, seminaristischer Unterricht 35, Seminar 15-30, Praktikum (in Naturwissenschaften) 15 etc. Sollte die Universität keine Empfehlungen zur maximalen Teilnehmeranzahl von Vorlesungen, Proseminaren, Laborpraktika etc. geben können, heißt dies jedoch nicht, dass von den Instituten und Fachbereichen derartige Zahlen als Orientierungsrahmen nicht genannt werden können. Zu beachten ist auf der einen Seite, dass tatsächlich die Lehrkapazitäten ausgenutzt werden, und auf der anderen Seite, dass die Teilnehmerzahlen nicht über den Wert hinausgehen, der hinsichtlich der gegebenen Räumlichkeiten möglich ist. Zu hoch angesetzte Zahlen würden bei der Akkreditierung Fragen nach der Qualität, zu niedrige Zahlen Fragen nach der Leistungsfähigkeit aufkommen lassen.

2. Die Kapazität der am Institut bzw. Fachbereich dauerhaft vorhandenen Lehrkräfte. Die Verrechnungseinheit der Lehrkapazität sind die Semesterwochenstunden: Wie viele Lehrende hat das Institut bzw. der Fachbereiche und wie viele Wochenstunden Lehrveranstaltungen haben diese Lehrende durchzuführen. Und alles in allem: Wie viele Wochenstunden Lehre kann das Institut bzw. der Fachbereich im Semester durchschnittlich anbieten? Grundlage hierfür ist die Lehrverpflichtungsverordnung und die dazugehörenden Richtlinien (siehe: http://www.prorektoratsl.uni-halle.de/aktuelles/). Im Gegensatz zur inhaltlichen Gestaltung der neuen Studiengänge ist hier nicht vom studentischen, sondern vom „dozentischen“ Arbeitsaufwand, sprich den Semesterwochenstunden, auszugehen. Dies gilt allerdings nur für eine erste Grobkonzeption des Studienangebots – und nicht für den weiteren konzeptionellen Ausbau!

3. Die Aufnahmekapazität bestimmt, wie viele Studierende insgesamt und in einem Studienjahr in ein vorhandenes Studienprogramm eingeschrieben werden können. Da insbesondere die ersten Module im Studienablauf zumeist verpflichtend für die Studierenden sind, bilden sie das Nadelöhr, das bestimmt, wie viele Studierende überhaupt aufgenommen werden können. Ausgehend von einer Maximalanzahl von TeilnehmerInnen können natürlich auch gleiche Veranstaltungen parallel angeboten werden, um eine gewisse Aufnahmekapazität zu erreichen. Es muss also eine Richtgröße anvisiert werden, wie viele Studierende pro Semester aufgenommen werden sollen. Ebenso sollte ein gewisser Studierendenschwund in Rechnung gestellt werden. Hier kann man sich durchaus an früheren Erstsemesterzahlen, der Studierendenanzahl, aber auch an den Absolventenzahlen orientieren. Allerdings sollte in vielen Fächern eine geringere Studienschwundquote als derzeit angepeilt werden.

Als ein großes Anliegen der Studienstrukturreform (insbesondere der formalen Stufung in Bachelor und Master) wurde immer wieder bezeichnet, die Studienabbruchquote zu reduzieren. Um eine niedrigere Abbruchquote zu erzielen, kann ein besseres

16 Siehe: http://www.hrk.de/de/download/dateien/Beschluss_Kapazitaeten.pdf

33

Page 34: Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge ... · Web viewEin Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen

Betreuungsverhältnis in den Veranstaltungen angesetzt (und vor Gericht ins Feld geführt) werden. Ein wesentliches Element, die Studienabbruchquote zu vermindern, sind übrigens die studienbegleitenden Prüfungen, die den Studierenden regelmäßig eine Rückmeldung über ihren Studienerfolg geben. Der/die Student/in erkennt, was er/sie schon geleistet hat, wie viel Wegstrecke er/sie schon zurück gelegt hat und wie viel er/sie noch vor sich hat. Die Hoffnung ist, dass diese Transparenz dazu motiviert, das Studium nicht abzubrechen, sondern es fortzusetzen und abzuschließen.

Die Erfahrungen anderer Universitäten zeigen, dass die Lehrveranstaltungen in den neuen Studiengängen tatsächlich stärker frequentiert werden; die Veranstaltungen also besser als bisher besucht werden. Auch aus diesem Grund können die Aufnahmekapazitäten der Universität geringer ausfallen als bisher. Ausgeglichen wird dieser Umstand mit der Prognose, dass aus demografischen Gründen in fünf Jahren die Erstsemesterzahlen deutlich niedriger ausfallen werden.

Diese Argumente können dann auch bei der Begründung der Aufnahmekapazität ins Feld geführt werden. Der oben zitierte Absatz aus der Kapazitätsverordnung kann demnach so interpretiert werden, dass die Kapazitäten zwar voll ausgenützt werden müssen, aber nicht über ein gewisses Maß hinaus, denn es muss auch gewährleistet bleiben, dass die Qualität der Lehre (und der Forschung) nicht unter einem zu starken Andrang der Studierenden leidet.

4. Die vierte Größe sind die anzubietenden Studienprogramme und die dahinter liegende Anzahl von Semesterwochenstunden. Wie bereits geschrieben sind die möglichen Studienprogrammvarianten: 1-Fach-Bachelor oder 2-Fach-Bachelor (60, 90, 120), 1-Fach-Master (120), 2-Fach-Master. Möglich ist ferner, dass sich zwei oder mehrere Fächer zusammentun und ein gemeinsames Studienprogramm anbieten – wiederum in den genannten Varianten.

Nicht zu vergessen sind bei der „Verplanung“ der Lehrkapazitäten die Lehrimporte und Lehrexporte, die wissenschaftliche Weiterbildung – und die Lehrerausbildung. Gemäß der Lehrerzielvereinbarung vom Juni 2005 wurde in der Universität ein Konzept erarbeitet, das die Lehrer-Studiengänge in eine modularisierte, aber nicht gestufte Struktur überführt. Beibehalten wurden in dem Konzept die quantitativen Proportionen der einzelne Teilbereiche der Studiengänge (Fachwissenschaften, Fachdidaktiken, Bildungswissenschaften, Praktika etc.), beibehalten wurde auch die Gesamtlänge des Studiums und beibehalten wurde der staatliche Abschluss. Im fachwissenschaftlichen Bereich wird es aus Kapazitätsgründen keine Extra-Module für die Lehrerausbildung geben. Deshalb sind die Module des fachwissenschaftlichen Studienprogramme auch von den Lehramt-Studierenden zu belegen. Die fachwissenschaftlichen Anteile in der Lehrerausbildung werden hinsichtlich ihrer Volumina etwas mehr Leistungspunkte aufweisen als ein 90er Bachelor-Studienprogramm.

Bezüglich der Lehrimporte und Lehrexporte sind zwischen den Fächern Vereinbarungen zu treffen, wer für wen welche Lehrveranstaltungen anbietet und wie

34

Page 35: Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge ... · Web viewEin Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen

viele Studierenden hieran teilnehmen, damit auch hier die nötigen Lehrkapazitäten bereit gehalten werden. Wenn also Module für das eigene Studienprogramm „importiert“ werden soll, ist auch sicherzustellen, dass das „exportierende“ Fach diese tatsächlich anbietet.

Es empfiehlt sich, das Gesamtsstudienangebot nach einer Prioritätenliste zu skizzieren. Das heißt, erst wird das für das Fach zentrale Studienangebot (den oder die unverzichtbaren Studienprogramme) konzipiert und dann werden weitere Studienprogramme bzw. Kooperationen mit anderen Fächern angedacht.

Wie kann bei der Planung vorgegangen werden? Die inhaltliche Studienprogrammgestaltung orientiert sich nicht mehr an den SWS, sondern am studentischen Arbeitsaufwand (dargestellt in Leistungspunkten). Bereits schon einmal wurde hier betont: Hinsichtlich der inhaltlichen Programmgestaltung kann es keinen festen Umrechnungsmodus zwischen Semesterwochenstunden (SWS) und Leistungspunkten (LP) geben. Um zu eruieren, welche Arten von gestuften Studiengänge angeboten werden, muss hier mit einer „π-mal-Daumenregel“ hantiert werden, also Kontaktstudium und Selbststudium in ein quantitatives Verhältnis gesetzt werden. Dieses Verhältnis ist sicherlich abhängig von den Studienfächern; je nach Betreuungsintensität wird dieses Verhältnis wohl irgendwo zwischen 2 zu 1 und 1 zu 4 angesetzt werden können: also für eine Stunde Veranstaltung (genauer: laut Eckwerten für 45 Minuten) werden eine halbe bis vier Stunden Selbststudium veranschlagt. (Selbstverständlich sind auch besondere Fälle, in denen mehr oder weniger Selbststudium nötig ist, denkbar.). Dieses Verhältnis ist natürlich auch eine Frage der Fachkultur. Es könnte sein, dass im BA-Studium der Anteil der Kontaktzeit höher ist als im MA-Studium.

Im Folgenden wird nun – sehr vereinfachend – das Verhältnis von Semesterwochenstunde zu Leistungspunkt von 2 zu 3 angesetzt. (Dies entspricht einem Verhältnis von Kontakt- und Selbststudium von 1 zu 3.) Daraus folgt: – Ein 180er Bachelor-Studienprogramm (also ein kompletter Bachelor-Studiengang)

benötigt somit einen Lehraufwand von insgesamt 120 SWS (im Durchschnitt pro Semester 20 SWS),17

– ein 120er Bachelor- oder Master-Studienprogramm 80 SWS (im Durchschnitt pro Semester rund 13 SWS),

– ein 90er Bachelor-Studienprogramm 60 SWS (im Durchschnitt pro Semester 10 SWS),

– ein 60er Bachelor-Studienprogramm 40 SWS (im Durchschnitt pro Semester rund 7 SWS),

– ein 75er Master-Studienprogramm 50 SWS (im Durchschnitt pro Semester 12,5 SWS),

– ein 45er Master-Studienprogramm 30 SWS (im Durchschnitt pro Semester 7,5 SWS).

17 Dies entspricht so ungefähr dem Ansatz, bei einem neun-semestrigen Diplom-Studiengang (mit insgesamt 160 SWS) 18 SWS pro Semester zu veranschlagen.

35

Page 36: Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge ... · Web viewEin Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen

Nimmt man ein Verhältnis von Semesterwochenstunde zu Leistungspunkt von 1 zu 2 an (entspricht einem Verhältnis von Kontakt- und Selbststudium von 1 zu 4.), dann schauen die Werte wie folgt aus: – Ein 180er Bachelor-Studienprogramm (also ein kompletter Bachelor-Studiengang)

benötigt somit einen Lehraufwand von insgesamt 90 SWS (im Durchschnitt pro Semester 15 SWS),18

– ein 120er Bachelor- oder Master-Studienprogramm 60 SWS (im Durchschnitt pro Semester rund 10 SWS),

– ein 90er Bachelor-Studienprogramm 45 SWS (im Durchschnitt pro Semester 7,5 SWS), – ein 60er Bachelor-Studienprogramm 30 SWS (im Durchschnitt pro Semester 5 SWS), – ein 75er Master-Studienprogramm 37,5 SWS (im Durchschnitt pro Semester rund 9,5

SWS), – ein 45er Master-Studienprogramm 22,5 SWS (im Durchschnitt pro Semester rund 5,5

SWS).

Beim Entwurf eines Gesamtstudienangebots ist zu bedenken, dass in allen Bachelor-Studienprogrammen (egal, ob nun ein 60er, 90er, 120er oder 180er) nicht nur ein, sondern drei Jahrgänge in einem Semester mit Lehrveranstaltungen zu „versorgen“ sind (analog dazu im Master-Studiengang zwei Jahrgänge).

Es ist auch darauf zu achten, die Veranstaltungen bzw. Module gleichmäßig auf die sechs Semester des Bachelor- bzw. die vier Semester des Master-Studienprogramms zu verteilen. Wenn sich die Veranstaltungen bzw. Module in den ersten beiden Semestern ballen würden, würde dies das Zeitbudget der Studierenden sprengen. Insbesondere beim 2-Fach-Studiengang sind derartige Probleme zu befürchten, wenn zwei Fächer studiert werden, die beide ihre Module in der Anfangsphase des Studiums konzentrieren. Derartige Defizite in der Studierbarkeit würden auch bei der Akkreditierung keinen guten Eindruck machen.

Im Abschnitt 6.1. wurde schon darauf hingewiesen, nicht unbedingt die Modulabfolge festzulegen, aber einen idealisierten Studienverlauf (eine idealisierte Modulabfolge) zu entwerfen, um die Studierbarkeit im Rahmen der vorgegebenen Semester sicherzustellen. Für ein 180er BA-Studienprogramm sollten demnach 30 LP, für ein 120er 20, für 90er 15, für einen 60 10 LP pro Semester vorgesehen werden. So ist gewährleistet, dass im Zwei-Fach-Studiengang die beiden Fächer parallel studierbar sind. Setzt man 10 LP pro Semester für einen 60er BA an, dann es möglich, ihn mit einem 120er zu kombinieren, weil in diesem 20 LP pro Semester studiert werden. Denn insgesamt ergäbe dies 30 LP pro Semester, die für ein Semester vorgesehene Leistungspunkteanzahl. Das heißt nicht, dass die Abfolge der Module streng vorgegeben sein muss (je weniger Ablaufvorgaben, desto freier sind die Lehrenden und die Studierenden), aber es ist durchaus hilfreich, ein idealisierten Studienverlauf zu benennen; der Modulablauf muss ja nicht obligatorisch gemacht werden.

Mit dieser obigen sehr holzschnittartigen Rechnung werden die Fachspezifika und die Modul- bzw. Veranstaltungsspezifika ausgeblendet. Ein Modul „(externes) Praktikum“ 18 Dies entspricht so ungefähr dem Ansatz, bei einem neun-semestrigen Diplom-Studiengang (mit insgesamt 160 SWS) 18 SWS pro Semester zu veranschlagen.

36

Page 37: Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge ... · Web viewEin Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen

erfordert wahrscheinlich weniger Kontaktzeit als ein Modul mit einer Vorlesung; auch für das Modul Abschlussarbeit wird relativ wenig Veranstaltungszeit (Kontaktzeit) in Anspruch genommen werden müssen (die individuelle Betreuung des Abschlussarbeit schreibenden Studierenden durch den DozentInnen wird hier übrigens nicht als Kontaktzeit gerechnet).

Da die Eckwerte zehn Leistungspunkte im Bachelor-Studienprogramm zur Vermittlung von Allgemeinen Schlüsselqualifikationen vorsehen, die tatsächlich von den Fächern anzubietenden Module folglich weniger werden, heißt dies, dass die Fächer bei der ersten groben Berechnung ihres Lehraufwandes die Anzahl der SWS nochmals etwas heruntersetzen können. Die oben angegebenen Semesterwochenstunden pro Studienprogramm sind also relativ hoch veranschlagt.

Dazu kommt noch: Module können auch für mehrere dieser Studienprogramme verwendet werden; ein Modul kann also seinen Platz sowohl in einem monodisziplinären als auch in einem z.B. interdisziplinären Bachelor-Studienprogramm haben. Dies gilt insbesondere für Studienprogramme, die nach dem Matrjoschka-Prinzip aufgebaut sind: das 60er BA-Studienprogramm ist ein Teil des 90ers, der 90er wiederum des 120ers und der 120er des 180ers. Die Kernfrage ist also, wie viele Module, wie viele Veranstaltungen müssen insgesamt und wie viele Module bzw. Veranstaltungen müssen im Semester/Studienjahr angeboten werden?

Nur im Ausnahmefall sollte indes ein Modul sowohl in einem BA- als auch in einem MA-Studium verwendet werden. Dies müsste dann klar mit den zu erwerbenden Kompetenzen begründet werden.

Doch auch dieser mehrfache Verwendbarkeit von Modulen in verschiedenen Studienprogrammen hat ihre Grenzen, nämlich die angesetzte maximale Veranstaltungsgröße: Mehr als eine bestimmte Anzahl von TeilnehmerInnen können nicht aufgenommen werden, ohne dass die Qualität der Lehrveranstaltung darunter leiden würde.

Abschließend zwei allgemeine Empfehlungen zur Planung des Gesamtstudienangebots: – Erstens sollten sich die Institute und Fachbereiche hinsichtlich der Planung der Anzahl

der Studienprogramme an ihrem bestehenden Angebot an Studiengängen orientieren. Insbesondere bei kleineren Instituten ist die ehrgeizige Tendenz zu bemerken, aus eigener Kraft ein großes 180er-Bachelor-Studienprogramm anzubieten. Damit besteht allerdings die Gefahr, dass sich diese Fächer kapazitätsmäßig überheben. Zur Orientierung: ein Hauptfach im Magister-Studiengang entspricht ungefähr einem 90er Bachelor-Studienprogramm.

– Zweitens empfiehlt es sich, in der ersten Planung des Gesamtstudienangebots die eigenen Kapazitäten nicht zu überreizen. Klüger ist es, anfangs noch nicht so viele Studiengänge aus der Taufe zu heben, sondern sich Kapazitätsreserven für zukünftige Angebote (z.B. Kooperationen mit anderen Fächern) offen zu halten. In den ersten Semestern nach Einführung der gestuften Studiengängen muss zusätzlich auch eine Doppel-Belastung durch auslaufende Alt-Studiengänge und anlaufende Neu-

37

Page 38: Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge ... · Web viewEin Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen

Studiengänge verkraftet werden. Auch deshalb sind die Fächer gut beraten, nicht sofort das Maximalprogramm aufzulegen.

Nochmals zusammenfassend: Die Kalkulation eines Gesamtstudienangebots hängt also von vier Faktoren ab: – von der Teilnehmerzahl in den Veranstaltungen: Die Kapazitäten müssen ausgenützt

werden, ohne dass die Qualität leidet – so könnte man die Kernabsicht der gültigen Kapazitätsverordnung interpretieren;

– vom Lehrdeputat pro Semester eines Fachs und dies ist wiederum abhängig von der Anzahl und Status der Lehrenden in diesem Institut oder Fachbereich;

– von der angepeilten Aufnahmekapazität von Erstsemestern, der Studierendenanzahl in den einzelnen Semester (das heißt: von der Abschätzung der Schwundquote) und von der zu erzielenden Absolventenanzahl;

– von den angebotenen Studienprogrammen und der daraus abzuleitenden Anzahl von Semesterwochenstunden.

Im Gegensatz zur alten CNW-Berechnung wird mit dieser Vorgehensweise von der tatsächlichen Kapazität das Studienangebot u bestimmt. Im Gegensatz zu dieser an den Fakten orientierten Herangehensweise wurden früher Curricularnormwerte bestimmt, die zum Teil bundesweit galten. Das örtlich angebotene Studium wurde in diesen gesatzten Normwert hineingepresst. Mit Hilfe der bestehenden Lehrkapazität und des CNW wurde dann die Aufnahmekapazität berechnet – und oftmals zusätzlich mit einem Überlastfaktor versehen. Mit der Studienrealität hat dies nicht mehr viel zu tun.

Wahrscheinlich wird es in Sachsen-Anhalt weiterhin eine Curricularwert-Berechnung geben – allerdings orientiert sich diese Berechnung an dem konkreten Studienprogramm, also auf an der Modul- bzw. Veranstaltungsstruktur des Programms. Dieser programmspezifischen Curricularwert entspricht nicht ganz an der Studienrealität, aber ihr schon wesentlich näher als der von oben gesetzte Curricularnormwert. Wie bisher wird die Aufnahmekapazität aus diesem CW (nicht mehr CNW) und der Lehrkapazität (also der Anzahl an SWS, die von den Lehrenden des Fachs geleistet werden können.

Diese Berechnung der konkreten Aufnahmekapazität sollte allerdings erst nach der oben beschriebenen „bottom-up“-Berechnung, wenn also das Studienprogramm weitgehend gediehen ist, vorgenommen werden.

6.3. Strategie

Neben den Aspekten Inhalt und Kapazität muss schließlich der dritte Aspekt „Strategie“ in die Überlegungen zur Planung des Gesamtstudienangebots Eingang finden. Natürlich sollte es bei der Umstellung auf die neuen Studiengänge vorrangig um eine inhaltliche Reform der Studienstruktur gehen. Die Lehrkapazitäten bilden hierbei den Möglichkeitsrahmen der Fächer. Dennoch sind auch strategische Aspekte, die für die Zukunft des Faches (und damit auch von der Universität) von entscheidender Bedeutung sind, nicht zu vernachlässigen. Die

38

Page 39: Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge ... · Web viewEin Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen

Vergangenheit zeigt, dass die Politik das Fortbestehen der Fächer insbesondere an ihren Studienangeboten fest macht. Von daher sind attraktive Studienangebote entscheidend für die Zukunft des jeweiligen Faches. Abgesehen davon, dass die Fachbereiche und Institute eine Verantwortung gegenüber den Studierenden haben und eine Verpflichtung gegenüber dem steuerzahlenden BürgerInnen, bietet ein gutes und erfolgreiches Studienangebot einen gewissen Schutz, von Kürzungen verschont zu bleiben. Gegen politische Irrationalitäten sind die Fachbereiche und Institute allerdings auch nicht gewappnet.

Zwei Fragen spielen in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle: erstens, die Frage nach der Kapazität. Diese ist aus der strategischen Perspektive weniger eine Frage der Anzahl der Studienprogramme, sondern vielmehr eine Frage der Anzahl der Studierenden und – in der Diskussion immer wichtiger werdend – eine Frage der AbsolventInnenanzahl. Sind also die Studienangebote – egal ob nun zwei oder fünf – des Fachbereichs, des Instituts so attraktiv, dass die Lehrkapazitäten auch tatsächlich (und nicht nur in der Konzeption) voll ausgelastet werden?

Die zweite Frage betrifft die Zusammenarbeit des Fachs mit anderen Fächern der Universität, aber auch außerhalb der Universität. Eine beliebte Standardfrage bei externen Begutachtungen ist die nach den Vernetzungen des Fachs in Forschung und Lehre. Je vernetzter das Fach sich darstellen kann, desto weniger kann es auch solchen Kooperationsverbünden herausgelöst werden. Wie schon bereits ausgeführt wurde, sind Kombinationslösungen, aber auch interdisziplinäre Studienprogramme denkbar. Dabei sollte aber nicht vergessen werden: Eine intensive fachwissenschaftliche Ausbildung ist für einen universitären Bachelor und einen universitären Master fundamental. Dies entspricht auch dem „Geist“ der Eckwerte (Stichwort: Universitätsverträglichkeit).

Die Möglichkeiten der Vernetzung in der Studienstruktur wurden im Abschnitt 6.1. aufgeführt. In einem ersten Schritt ist es also nötig, das Gesamtstudienangebots des eigenen Fachs zu skizzieren, das heißt zu klären, welche Studienprogramme angeboten werden. Dazu ist es sicherlich sinnvoll, diese Fragen in den Fachbereichsräten, aber auch zwischen den Fachbereichen möglichst rasch zu erörtern, damit sich in gemeinsamen Gesprächen abzeichnet, welche Modelle im Rahmen der Eckwerte gewählt werden.

7. Akkreditierung und Genehmigung

Die neuen Studienprogramme sind von Agenturen zu akkreditieren. Es gibt derzeit drei überregionale und drei fachspezifische Agenturen.19 Die Agenturen werden wiederum vom Akkreditierungsrat geprüft und zugelassen.20 Die Güte der Akkreditierung der Agenturen soll durch die Akkreditierung der Agenturen durch den Rat gewährleistet werden (wenn man so will: eine Art Meta-Akkreditierung). Die Agenturen vergeben alle das Siegel des Akkreditierungsrates und nicht der eigenen Agentur.

19 Siehe: http://www.akkreditierungsrat.de/agenturen.htm20 Siehe: http://www.akkreditierungsrat.de/

39

Page 40: Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge ... · Web viewEin Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen

7.1. Arten der Akkreditierung von Studiengängen

Grundsätzlich sind vier unterschiedliche Akkreditierungsarten von Studiengängen denkbar.1. Programm-Akkreditierungen,2. Cluster-Akkreditierungen,3. Modell-Akkreditierung,4. Prozess-Akkreditierung.

a) Programm-Akkreditierungen

Dies ist das Verfahren, wie es derzeit von den sechs bundesdeutschen Agenturen betrieben wird. Im Zentrum steht ein Studiengang (bzw. ein Studienprogramm), der akkreditiert werden soll. Die Universität und das Fach stellen eine Selbstdokumentation über das Studienprogramm zusammen, die von externe Gutachter gelesen wird. Die Gutachter besuchen daraufhin das Fach, schreiben ein Gutachten, das wiederum an die Akkreditierungskommission der Agentur geht. Diese spricht dann die Akkreditierung ohne oder mit Auflagen aus und verleiht das Siegel des Akkreditierungsrats – oder sie lehnt die Zertifizierung ab. Unterschieden werden muss in diesem Zusammenhang die Erst-Akkreditierung von der Re-Akkreditierung. Letztere gleicht der Evaluation noch stärker als die Erst-Akkreditierung, weil dort im Rückblick die Qualität des Studienprogramms mittels Befragungen untersucht werden soll.

b) Cluster-Akkreditierungen

Nicht ein einzelnes Fach, sondern „verwandte“ Studienfächer werden in einem gemeinsamen Verfahren überprüft. Die Cluster-Akkreditierung ist ein Versuch, das Verfahren rationeller und damit kostengünstiger zu gestalten. Der Nachteil: Je größer die Cluster, desto weniger kann gewährleistet werden, dass die externen Gutachter genau aus den Fächer stammen, die sie auch beurteilen.

c) Modell-Akkreditierung

Diese wird den Programm- oder den Cluster-Akkreditierungen vorausgeschaltet. Akkreditiert werden soll ein hochschul- oder fakultätsweites Studiensystem, das als Rahmen für die Studienprogramme fungiert (wie an das BA-MA-Modell der Universität Bochum oder auch der Universität Halle-Wittenberg). Wenn das Studienmodell akkreditiert ist, haben sich die darauf aufbauenden einzelnen Programm-Akkreditierungen bzw. Cluster-Akkreditierungen an den Vorgaben des akkreditierten Modells zu halten.

40

Page 41: Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge ... · Web viewEin Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen

d) Prozess-Akkreditierung

Diese wird auch institutionelle Akkreditierung genannt. Gegenstand sind nicht mehr die Studienprogramme und ihre Qualität, sondern die dahinterliegenden Prozesse. Die zu überprüfende Frage ist also: Sind die Verfahren so gestaltet, dass gewährleistet werden kann, dass am Ende qualitätsvolle Studienprogramme „herauskommen“? Ähnlich wie im sog. Qualitätsmanagement werden die Verfahren durch deren Dokumentation transparent gemacht, überdacht und fixiert. Es geht also um die Dokumentation der Steuerung von Qualität. Damit ähnelt die Prozess-Akkreditierung sehr der Zertifizierung nach DIN EN IS0-9000 ff. Wie beim Qualitätsmanagement auch besteht bei der Prozess-Akkreditierung die Gefahr, die internen Steuerungsprozesse übermäßig stark zu formalisieren und zu überreglementieren. Letztlich stehen in diesem Verfahren die Qualitätssicherungsverfahren (also z.B. die Lehrevaluation in der Universitätspartnerschaft) im Zentrum. Die Weiterführung der LEU wäre also eine notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Prozess-Akkreditierung.

Das Verfahren der Prozess-Akkreditierung steckt allerdings noch in der Konzeptphase. Derzeit (2004-2006) läuft hierzu ein vom BMBF finanzierter Modellversuch von Hochschulrektorenkonferenz und der Akkreditierungsagentur ACQUIN an zwei Fachhochschulen und zwei Universitäten. Geplant ist, die Prozess-Akkreditierung durch eine stichprobenweise Programm-Akkreditierung an den Hochschulen zu ergänzen. Doch solange der Modellversuch noch läuft und noch nichts entschieden ist, bleibt es bei der Programm- bzw. Cluster-Akkreditierung (inklusive Modell-Akkreditierung).

7.2. Ablauf einer Programmakkreditierung

Alle sechs Agenturen der Republik wenden derzeit Programm-Akkreditierungen an (bzw. Akkreditierungen von Bündeln von Programmen, die Cluster-Akkreditierung). Die Akkreditierungsverfahren sind in der Grundstruktur vom Akkreditierungsrat bzw. der KMK vorgeben und unterscheiden sich also zwischen den Agenturen nicht. Das heißt: Gegenstand ist bei allen das Studienprogramm; das Verfahren selbst besteht aus Selbstdokumentation, darauf aufbauendem Peer Review und abschließender Akkreditierung (bzw. Nicht-Akkreditierung, bzw. Akkreditierung unter Auflagen). Bei allen Agenturen kommen Fachvertreter als Gutachter in die Hochschulen; alle Verfahren sind also fachspezifisch. Der Unterschied zwischen den Agenturen liegt darin, dass drei der Agenturen (AQAS, ACQUIN, ZEVA) alle Fächer akkreditieren können (dazu auch vom Akkreditierungsrat akkreditiert sind).

Die Fächer stellen Unterlagen zu ihren Studienprogrammen zusammen, die den externen Gutachter zugesandt werden. Diese Gutachter studieren diese Unterlagen, stellen eventuell Nachfragen und besuchen dann das Institut bzw. den Fachbereich. Abschließend geben sie eine Empfehlung zur Zulassung ab: entweder ein Ja, ein Ja mit Auflagen oder ein Nein. Die

41

Page 42: Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge ... · Web viewEin Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen

Kommission der Akkreditierungsagentur spricht auf Basis dieser Empfehlung die (bedingte) Zulassung aus oder nicht.

Bevor es aber soweit ist, müssen die Studienprogramme erst in der Universität geprüft und dann dem Ministerium gemeldet werden. Eigentlich sollte der Akkreditierungsprozess gänzlich staatsfrei laufen, doch mittlerweile hat sich die (vermeintliche) Notwendigkeit einer ministeriellen Genehmigung in allen Bundesändern durchgesetzt.

7.3. Kultusministerielle Genehmigung und Akkreditierung

Laut Zielvereinbarung zwischen Universität und Kultusministerium vom 23. Juli 2004 müssen die Studiengänge ein Jahr nach Einrichtung bei einer Akkreditierungsagentur angemeldet werden. Das Ministerium selbst beabsichtigt, sich bei diesen Prozess zurückzuhalten; neue Studiengänge sollen entweder im Rahmen von Zielvereinbarungen (die alle x Jahre wieder neu aufgelegt werden) oder im Einzelverfahren beim Ministerium angemeldet werden.

7.4. Universitätsinterne Vorprüfung und Verabschiedung neuer Studienprogramme

Bevor ein neues Studienprogramm beim Kultusministerium angemeldet werden kann, ist erst universitätsintern zu prüfen und zu entscheiden, ob das Studienprogramm studierbar, kapazitätsmäßig machbar und konzeptionell sinnvoll sind und ob er in das Gesamtstudienangebot der Universität passt. Es muss also ein universitätsinternes Verfahren zur Prüfung dieser Fragen geben. Dazu sind die Studienprogramme mit der Koordinierungsstelle zu beraten. Hier werden vorwiegend formale Frage (Kompatibilität zu den KMK-Vorgaben, Eckwerte-Konformität, Fragen der Modularisierung, der praktischen Studierbarkeit) besprochen. Wenn die Programmstruktur und die Modulstruktur relativ weit gediehen sind, sind die Fragen der Lehr- und Aufnahmekapazität mit dem Kapazitätsbeauftragten der Zentralen Universitätsverwaltung vorzulegen und zu erörtern. Ist in einem nächsten Schritt das Studienkonzept in Satzungsform gegossen, ist die Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung mit den Juristen der Studienabteilung der ZUV zu prüfen.

Die Fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen sind vom jeweiligen Fachbereichsrat zu beschließen. Dieser entscheidet auch über die beigefügten allgemeinen Modulbeschreibungen des Programms, das sog. Modulhandbuch. Nach einem positiven Fachbereichsratsbeschluss haben letztendlich der Senat und schließlich der Rektor über die Ordnung zu entscheiden. Senat und Rektor erhalten auch zur Information das Modulhandbuch, stimmen aber hierüber nicht ab. Damit ist gewährleistet, dass bei Änderungen in den einzelnen allgemeinen Modulbeschreibungen nicht der Senat und der Rektor beansprucht werden müssen, sondern nur der Fachbereichsrat. Am Aufbau des Studienprogramms (also der Frage, aus welchen allgemeinen Modultiteln sich das Programm zusammensetzt), kann auf diese Art und Weise nicht geändert werden. Diese

42

Page 43: Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge ... · Web viewEin Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen

Änderung müsste in der FStPO festgeschrieben und diese eben sowohl im Fachbereichsrat als auch im Senat beschlossen werden.

8. Elektronische Studien- und Prüfungsverwaltung: Stud.IP und HIS-POS

8.1. Stud.IP: Online-Plattform zur Unterstützung von Studium und Lehre

Als eine Art Online-Plattform zur Unterstützung von Studium und Lehre wird vom Rechenzentrum der Universität das System Stud.IP bereitgestellt. Stud.IP kann zur Veranstaltungsorganisation von den Lehrenden eingesetzt werden: als elektronisches kommentiertes Vorlesungsverzeichnis (das die konkreten Modulbeschreibungen enthält), für Veranstaltungshinweise, zur Ablage von Arbeitspapieren, für Informationen zur Veranstaltung, Teilnahmeanmeldung und zur Kommunikation zwischen Lehrenden und Studierenden. Das Eingangsportal wird über folgende Adresse im Internet erreicht:

http://studip.uni-halle.de In der Juli-Ausgabe der Universitätszeitung „Scientia Halensis“ ist 2004 ein informativer Artikel über Stud.IP erschienen. Im Internet ist er unter folgender Adresse erhältlich:

http://www.studip.de/download/unizeitung_halle_0704.pdf

Durch eine enge Kooperation mit der Universitätsverwaltung werden momentan zentrale Dienste mit dem System integriert (Vorlesungsverzeichnis, Raumplanung, Lehrdeputatsabrechnung und Prüfungsverwaltung, siehe unten). Abgesichert ist das Projekt zudem durch einen Vertrag mit einer Göttinger Firma, die für die korrekte Funktion und das Beheben schwerer Fehler garantiert. Die Software selber ist aber ein open-source-Projekt (http://www.studip.de) und wird entsprechend an allen einsetzenden Universitäten (in Kooperation über einen Server der Göttinger Firma) weiterentwickelt, erweitert und lokal angepasst.

Aufgrund einer Empfehlung der Senatsfachkommission IT und Multimedia hat das Rektorat die Einführung von Stud.IP beschlossen. Letztendlich soll es für alle Universitätsmitglieder verbindlich gemacht werden. Dazu wird ein Senatsbeschluss angestrebt. Der Antrag auf Beschlussfassung ist in den nächsten Monaten geplant. Die Überlegung dabei war, dass die Fächer erst mal freiwillig mit machen und Erfahrungen sammeln. Falls sich Stud.IP bewährt haben sollte – und dies zeichnet sich seit einigen Semester ab –, dann dürfte ein uni-weit geltender Senatsbeschluss folgen.

8.2. HIS-POS: elektronische Prüfungsverwaltung

43

Page 44: Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge ... · Web viewEin Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen

Stud.IP ist eine technische Hilfe für die Studienorganisation; es dient der Kommunkation von Lehrenden und Studierenden. Für die EDV-technische Verwaltung der Prüfung ist dagegen ein anderes Programm zuständig: HIS-POS. HIS steht für die Einrichtung, die das Programm anbietet – das Hochschulinformationssystem Hannover – und POS für Prüfungsorganisationsystem. HIS-POS ist ein Baustein eines umfassenden Hochschulverwaltungssoftware. Es ist datentechnisch eng gekoppelt an das HIS-Modul HIS-SOS, das zur Verwaltung der Studierendendaten eingesetzt wird. Da die dort verwendeten Daten personenbezogen sind und von daher dem Datenschutz genügen müssen, ist dieses System technisch von dem relativ offenen Portal Stud.IP abgekoppelt. Die Betreuung und Pflege des System läuft über die MitarbeiterInnen der Zentralen und der Fachbereichverwaltungen. Lehrende und Studierende können über das Modul HIS-QIS Daten einsehen und Daten eingeben; so können sich Studierende zu Prüfungen anmelden und Lehrende über das Internet Prüfungsnoten eingeben. Dieser Zugang funktioniert aus Datenschutzgründen nur über Kennwörter und die Eingabe von TAN-Nummern.

Schulungen für Lehrende wie Studierende zu Stud.IP und HIS-QIS sollen vom Rechenzentrum bzw. von der Zentralen Universitätsverwaltung angeboten werden.

9. Spezielle Fragen zur Programm- und Modulgestaltung

Im Folgenden werden spezielle Fragen zur Programm- und Modulgestaltung behandelt. Zumeist tauchten diese Fragen im Kontext der Beratung der Fächer auf. Von daher wird insbesondere die Liste ständig erweitert.

9.1. Übertrittsregelung vom Magister/Diplom zum Master

Es ist nicht möglich von Magister- direkt in einen Master-Studiengang zu wechseln. Die KMK verlangt für den Master einen Studienabschluss, also einen Bachelor (oder auch einen Magister oder ein Diplom).

Gegen eine derartige Übertrittsregelung vom Magister zum Master spricht zudem, dass die Modulprüfungen, die auch Hochschulprüfungscharakter haben, in den alten Studiengängen nicht vorkommen; sie müssten also nachgeholt werden. Dies wiederum würde das Studium ernorm verlängern.

9.2. Nachholende Zulassungsvoraussetzungen

Der Nachweise bestimmter Kenntnisse (z.B. Latein) muss nicht schon bei der Immatrikulation, sondern kann bis zu einem bestimmten Semester verlangt werden. Die für den Erwerb dieser Kenntnisse aufgewendeten Stunden zählen allerdings nicht zum Arbeitsaufwand des Studienprogramms. Hierfür werden keine Leistungspunkte vergeben.

44

Page 45: Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge ... · Web viewEin Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen

Es ist also möglich, den Studierenden eine Frist zum Erwerb dieser Zugangsvoraussetzung einzuräumen, z.B. dass die Zulassungsvoraussetzung bis spätestens zum Ende des zweiten Semesters nachgewiesen werden muss. Der nötige Arbeitsaufwand für dieses "Nachhol-Studium" wird dann nicht in der Leistungspunkte-Rechnung des Studiums auftauchen.

Allerdings darf hierbei das Leistungspunktesystem nicht unterhöhlt werden und damit das Studienprogramm aufgrund des zusätzlichen Arbeitsaufwandes nicht mehr studierbar ist. Dies lehrt die Erfahrung. So sind nachzuholende Lateinkenntnisse bzw. das Latinum eine häufige Ursache für den Studienabbruch.

9.3. Spezielle Zulassungsvoraussetzung für Master-Studienprogramme

Die Allgemeinen Bestimmungen lassen zu, dass für einen konsekutiven Master-Studiengang Kenntnisse verlangen, die nicht im zugehörigen Bachelor erworben wurden. Zum Beispiel: Für einen BA Geschichte benötigen die Studierenden keine Lateinkenntnisse, für den konsekutiven Master in Geschichte dagegen wird das Latinum als Zulassungsvoraussetzung definiert.

9.4. Master als Zulassungsvoraussetzung für ein Master-Studienprogramm

Ein Master erfordert immer einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss als Zugangsvoraussetzung. Dies muss aber nicht notwendigerweise ein Bachelor sein. Ein Masterstudiengang kann postgradual auch für AbsolventInnen von Staatsexamens-, Diplom-, Magister- bzw. Master-Studiengängen angeboten werden. Solche postgradualen Studiengänge im Sinne des § 12 Hochschulrahmengesetz sind auch im Rahmen des gestuften Graduierungssystem nicht ausgeschlossen. Für sie gelten der Beschluss vom 1.02.2001 „Verleihung von Graden in postgradualen Studiengängen“ der Kultusministerkonferenz. Allerdings sollte man dann den Master als nicht-konsekutiven oder weiterbildenden Master ausweisen: nicht-konsekutiv dann, wenn der MA ohne zusätzliche Berufserfahrung die Voraussetzung ist, weiterbildend, wenn Berufserfahrung eine zusätzliche Zulassungsvoraussetzung darstellt. Das ist zwar nicht zwingend, macht aber eine Abgrenzung zu den konsekutiven Master-Studiengängen, die auf einem Bachelor-Abschluss aufbauen klarer.

9.5. Können Veranstaltungen in zwei oder mehreren Modulen verwendet werden?

Um diese Frage zu beantworten, muss zuerst die Definition eines Moduls aus den Allgemeinen Bestimmungen (§ 9 I) herangezogen werden:

45

Page 46: Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge ... · Web viewEin Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen

„Module sind inhaltlich und zeitlich abgeschlossene Lehr- und Lerneinheiten. Sie bestehen aus dem Kontaktstudium und dem Selbststudium.“

Ein Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen geht es doch. Dies sollte aber nicht – um im Bild zu bleiben – eine Kettenreaktion verursachen, so dass Studienprogramme nur auf Veranstaltungen und nicht auf Modulen aufgebaut werden. Am Ende würde dann der für die Studienreform so zentrale Modularisierungsgedanke verloren gehen.

Modularisierung heißt: Ein Modul bildet eine Einheit aus Kontaktstudium und Selbststudium; daraus folgt: Es gibt einen definierten Anfang und ein definiertes Ende. Und ein Modul hat einen inhaltlich definierten Rahmen. Dieser wird insbesondere durch die von den Studierenden zu erwerbenden Kompetenzen bestimmt. Für die Frage der Teilbarkeit eines Moduls bzw. der Mehrfachverwendbarkeit von Veranstaltungen sind weniger die Aufteilung in Kontakt- und Selbststudium ausschlaggebend (diese fungieren vorrangig dazu, eine realistische Studierbarkeit und eine quantitative Vergleichbarkeit von Modulen zu gewährleisten), sondern die zu erwerbenden Kompetenzen.

Besteht ein Modul aus mehreren Veranstaltungen und werden in den Veranstaltungen dieses Moduls unterschiedliche Kompetenzen erworben (ein solches Modul wäre also die Summe der Kompetenzen, die aus beiden Veranstaltungen inklusive dem zugehörigen Selbststudium erworben wurden), dann wären diese Veranstaltungen in verschiedenen Modulen kombinierbar.

Wie auch bei der Studienprogrammgestaltung stellt sich die Frage, ob bei derartigen Variationen ein Extra-Modul „aufgemacht“ wird oder ob das Modul Y-förmig aufgebaut werden sollte. Letzteres hieße: Alle Teilnehmer besuchen Veranstaltung A (inklusive dazugehöriges Selbststudium); die eine Gruppe geht danach in Veranstaltung B, die andere in Veranstaltung C. Je nachdem, wie weit sich die Veranstaltungen B und C in den Lernzielen (den zu erwerbenden Kompetenzen) unterscheiden, könnten daraus ein oder zwei Module gebildet werden: – Entweder werden daraus die zwei Module AB und AC gemacht (unter den

Bedingungen, dass B und C sehr verschieden und A von B und A von C klar kompetenzmäßig unterscheidbar sind).

– Oder es wird ein Modul AD gebildet. D wäre dann so etwas wie ein „allgemeiner Modul-Teil-Titel“, unter dem die Veranstaltung B und C rangieren würden. Die Kompetenzen, die sowohl in B oder C erworben werden, stehen in der Allgemeinen Modulbeschreibung von AD.

Entscheidend ist also die Definition der in den Veranstaltungen und in den Modulen zu erwerbenden Kompetenzen.

Die oben gestellt Frage stellt sich vor allem dann, wenn ein Modul aus zwei Veranstaltungen besteht. Bildet nur eine Veranstaltung plus Kontaktstudium ein Modul,21 dann kann diese Veranstaltung durchaus in Kombination mit anderen Veranstaltungen Bestandteil eines 21 Dies sollte im Übrigen nicht die Regel sein, da unterschiedliche Lern- und Lernformen in einem Modul zum Einsatz kommen sollten.

46

Page 47: Handreichung zur Gestaltung gestufter Studiengänge ... · Web viewEin Modul könnte mit einem Atom vergleichen werden; grundsätzlich ist es nicht teilbar, aber bei gewissen Atomen

anderen (größeren) Modul sein (ein gewisser Zusammenhang muss indes bestehen, die Veranstaltungen könnten z.B. aufeinander aufbauen, ansonsten böte sich an, zwei Module zu bilden). Die zu erwerbenden Kompetenzen werden dann einfach mehr.

Fazit: Ob Veranstaltungen mehreren Modulen zugeordnet werden können, hängt davon ab, inwieweit diese Module teilbar bzw. diese Veranstaltungen relativ eigenständig sind. Das Ideal von einem Modul besteht aus verschiedenen Modulteilen (Veranstaltung A, Veranstaltung B, Kontaktstudium, Modulleistung), die eine Einheit bilden und nur gemeinsam zum Erwerb der angestrebten Kompetenz führen. Dieses Modul wäre dann auch kaum teilbar.

47