24
HANDWERK AKTUELL Offizielles Organ der Kreishandwerkerschaft Duisburg 8·14 In diesem Heft: Ausstellungseröffnung „Die gute Form 2014“ Make up Duisburg Handwerkskammer Düsseldorf BZH Die Betriebsbörse Initiativen Unternehmerverband Handwerk In eigener Sache UFH Steuern Recht Innungsnachrichten

Handwerk 8-2014 Handwerk 6/2011 · lung „Gute Form“ in den Räumen der dortigen Sparkasse ausge-stellt. Herr Kipping lobte die aus-gefallenen Designideen der Preisträger, die

  • Upload
    others

  • View
    0

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Handwerk 8-2014 Handwerk 6/2011 · lung „Gute Form“ in den Räumen der dortigen Sparkasse ausge-stellt. Herr Kipping lobte die aus-gefallenen Designideen der Preisträger, die

HANDWERKAKTUELLOffizielles Organ der Kreishandwerkerschaft Duisburg

8·14

In diesem Heft:

Ausstellungseröffnung„Die gute Form 2014“

Make up Duisburg

Handwerkskammer Düsseldorf

BZH

Die Betriebsbörse

Initiativen

Unternehmerverband Handwerk

In eigener Sache

UFH

Steuern

Recht

Innungsnachrichten

Handwerk 8-2014_Handwerk 6/2011 11.08.14 09:41 Seite 1

Page 2: Handwerk 8-2014 Handwerk 6/2011 · lung „Gute Form“ in den Räumen der dortigen Sparkasse ausge-stellt. Herr Kipping lobte die aus-gefallenen Designideen der Preisträger, die

2 HANDWERK AKTUELL

Ausstellungseröffnung „Die gute Form 2014“ 2

Make up Duisburg 4

Handwerkskammer Düsseldorf 5

BZH 6

Die Betriebsbörse 8

Initiativen 10

Unternehmerverband Handwerk 11

Zukunfts-Initiative Handwerk 11

Zentralverband des DeutschenBaugewerbes 12

In eigener Sache 12+22

UFH 13

Steuern 14

Recht 15

Ausbildung 22

Innungsnachrichten 22

Inhalt

Impressum

HANDWERKAKTUELL

Offizielles Organ der Kreishandwerkerschaft

Duisburg

Herausgeber und Verlag:Kreishandwerkerschaft DUDüsseldorfer Straße 16647053 DuisburgTelefon (02 03) 9 96 34-0Fax (02 03) 9 96 [email protected]

Redaktion:Lothar HellmannStefan PielBodo H. OppenbergHeinz-Jürgen HipplerNadine BergerGFW DuisburgAndreas OttenDr. Frank Bruxmeier

Anzeigen:KreishandwerkerschaftDuisburg und Oppenberg Druck + Verlag GmbH

Druck:Oppenberg Druck + Verlag GmbHKardinal-Galen-Straße 647051 DuisburgTelefon (02 03) 30 55 66Fax (02 03) 30 55 67

Der Bezugspreis ist durchden Mitgliedsbeitrag an dieKreishandwerkerschaftDuisburg abgegolten.z. Z. gilt Preisliste vom 1.1.2002

Zum TitelbildDie Preisträger der „Guten Form“ wurdengeehrt durch Helge Kipping, Vorstandsmit-glied der Sparkasse Duisburg (5. v.r.), Bürger -meister Manfred Osenger (4. v.r.), Dr. FrankBruxmeier, Geschäftsführer des Bildungs -zentrum Handwerk (3. v.r.) und FrankPaschke, Juryleiter der "Guten Form" (3. v.l.).

nen stehe hier im Fokus. HerrOsenger dankte der SparkasseDuisburg für die Unterstützung,insbesondere für die Zurverfü-gungstellung ihrer Räumlichkei-ten, der Preisverleihungen sowieder großzügigen Bewirtung derGäste. In diesem Jahr werden 8prämierte Gesellenstücke ausge-stellt. Er zitierte den französi-schen Künstler August Rodin,der sagte: „Der Künstler machtsichtbar, was vorher nicht sicht-bar war“. Bürgermeister Osengerlobte insbesondere die gelunge-ne Verbindung von Ästhetik undFunktionalität. Der Tischlernach-wuchs zeige sich in guter Form.Von nun an werden von denJunggesellinnen und -gesellenHandwerk und Kunst auch in derPraxis erwartet zum Wohle derKunden. Bürgermeister ManfredOsenger bedankte sich noch ein-mal herzlich bei der Jury, derSparkasse und den Anwesenden.

Das seit April diesen Jahres am-tierende Vorstandsmitglied derSparkasse Duisburg, Herr HelgeKipping, begrüßte die Anwesen-den sehr herzlich, namentlichHerrn Bürgermeister ManfredOsenger sowie den noch nichtanwesenden Obermeister ReinerLenk. Sein besonderer Gruß galtden diesjährigen Preisträgernder Ausstellung sowie den anwe-senden Ausbildungsbetrieben.Herr Kipping stellte sich kurz vorund wies darauf hin, dass er vonder Sparkasse Mülheim nachDuisburg gewechselt habe. Auchin Mülheim wurde die Ausstel-lung „Gute Form“ in den Räumender dortigen Sparkasse ausge-stellt. Herr Kipping lobte die aus-gefallenen Designideen derPreisträger, die allesamt Unikateseien und sich wohltuend vonden Standardmöbeln abheben.Herr Kipping betonte die fun-dierte Ausbildung als Vorausset-zung um zukünftig erfolgreichim Beruf arbeiten zu können. Erbetonte, nun liege ein neuer Le-bensabschnitt vor den Jungge-sellinnen und -gesellen. Er for-derte die erfolgreichen Absol-venten auf, Weiterbildungsan-gebote unbedingt wahrzuneh-men. Dies könne beispielsweiseüber die Ablegung der Meister-prüfung und daran anschließendeine selbständige Tätigkeit alsTischler erfolgen. Selbstver-ständlich stehe die SparkasseDuisburg mit Rat und Tat zur Sei-te, denn sie verstehe sich tradi-tionell als Hausbank des Hand-werks. Seit 26 Jahren findet die-se Ausstellung nun in Duisburgstatt. Maßgeblich für die Jurywaren die Kriterien a) Idee, b)Formgebung, c) Funktionalität.Die ersten drei Preisträger, soHerr Kipping, werden mit insge-samt 900,00 EUR von der Spar-kasse Duisburg prämiert. Dieübrigen Preisträger erhaltenvon der Tischler-Innung Duis-burg ein Geldgeschenk über50,00 EUR. Herr Kipping brach-te seinen Dank gegenüber derJury und hier vor allem gegen-über dem Vorsitzenden, Herrn

Frank Paschke, zum Ausdruck.Bürgermeister Manfred Osengerüberbrachte die Grüße der Stadt.Er dankte Herrn Kipping insbe-sondere dafür, dass die Sparkas-se Duisburg immer als Ansprech-partner des Handwerks zur Ver-fügung steht. Noch in der letz-ten Woche, so Herr Osenger, er-folgten Ausbesserungsarbeitenim Rathaus durch DuisburgerTischler sowie Maler und Lackie-rer. Laut Herrn Osenger seien diehier gefertigten Gesellenstückeeigentlich für die Ewigkeit ge-macht. Dies sehe man schon anden Holzfenstern im Rathaus, dieseit über 100 Jahren dort ihrenDienst verrichten. BürgermeisterOsenger brachte es auf denPunkt, indem er sagte: „Hand-werk und Kunst = Gute Form“.Bürgermeister Osenger nimmtschon seit vielen Jahren gerne andieser Ausstellung teil. Die indivi-duelle Entfaltung jedes Einzel-

Eröffnung der Ausstellung „Die Gute Form 2014“

in der großen Kundenhalle der Sparkasse Duisburg, Königstraße 23-25, 47051 Duisburg,

am Dienstag, dem 15. Juli 2014, um 18.30 Uhr

Handwerk 8-2014_Handwerk 6/2011 11.08.14 09:41 Seite 2

Page 3: Handwerk 8-2014 Handwerk 6/2011 · lung „Gute Form“ in den Räumen der dortigen Sparkasse ausge-stellt. Herr Kipping lobte die aus-gefallenen Designideen der Preisträger, die

HANDWERK AKTUELL 3

sind so Gewinner. Er überbrach-te auch die Grüße des sich im Ur-laub befindenden Kreishand-werksmeisters Dipl.-Ing. LotharHellmann.Der organisatorische Leiter derAusstellung, Herr Frank Paschke,gab nun die Namen der Kandida-ten bekannt, die eine Belobigungbzw. einen Preis der SparkasseDuisburg erhalten. Die Jury setz-te sich in diesem Jahr zusammenaus Frau Corinna Eumann vonder Sparkasse Duisburg, HerrnMartin Schweers von der Tischle-rei Schweers, Herrn EngelbertBergmann von der Raumaus-stattung Bergmann GmbH,Tischlermeister Mark Konrad inFirma Hermann-Josef Schmitzsowie Herrn Frank Paschke vonder Tischlerei Fritz Paschke &

Söhne oHG. Sein besondererDank galt Frau Eumann, der ermit einem Blumenstrauß seinenDank aussprach. Er verlas danndie Namen der Belobigungen.Zunächst Frau Nicole Rydzon,Ausbildungsbetrieb Thyssen-Krupp Steel Europe AG. ZweitensHerrn Dominik Sikora, Ausbil-dungsbetrieb Detlev Hümbs.Drittens Herrn Marvin Mohr, Aus-bildungsbetrieb Kinzel GmbH.Viertens Herrn Florian Weidlich,Ausbildungsbetrieb GerberGmbH. Fünftens Herrn Florianvan de Sand, AusbildungsbetriebJens Appelt. Der ursprünglich alssechster zu Belobigende hattesein Gesellenstück kurz vor Be-ginn der Ausstellung zurückge-zogen und nahm auch nicht per-sönlich daran teil. Er wurde daherauch nicht mit einem Geldpreisder Innung bedacht. Sodann ver-las er die drei ersten Preisträger.Den dritten Preis und damit ei-nen Geldpreis der SparkasseDuisburg hatte Herr Gianni De-dola gewonnen, Ausbildungsbe-trieb Diakoniewerk DuisburgGmbH. Herr Dedola hatte einenSäulenschrank für Bassgitarreaus Makassar furniert mit Stahl-fuß gebaut. Zwischen dem ers-ten und zweiten Preis war eineausführliche Diskussion voran-gegangen, da beide eine fast

Der Geschäftsführer des Bil-dungszentrums Handwerk, HerrDr. Frank Bruxmeier, begrüßtezunächst den in diesem Jahr aus-scheidenden Geschäftsführerder Tischler-Innung Duisburg,Herrn Wolfgang Bracht, und be-dankte sich für seine 24-jährigeTätigkeit. Auch sein Gruß galtdem noch nicht anwesendenObermeister Lenk, dem Vor-stand der Sparkasse Duisburg,dem Lehrkörper des Friedrich-Albert-Lange-Berufskollegs, ver-treten durch Frau Gernand undFrau Brux, sowie den Junggesel-linnen und -gesellen. Auch HerrBruxmeier betonte, die Ausstel-lungsstücke seien durchwegKunstwerke, die er sich auch inseiner eigenen Wohnung vor-stellen könne. Alle Teilnehmer

identische Leistung erbrachthatten. Die Juryteilnehmer einig-ten sich jedoch darauf, dass denzweiten Preis Herr Matthias Ra-phael Erkelenz erhält, Ausbil-dungsbetrieb Tischlerei MichaelKettl. Herr Erkelenz hatte einenGeschirrschrank dreiteilig inEsche furniert / MDF blau lackiertmit Glaseinbauten und Beleuch-tung gebaut. Der erste Preis gingan Herrn Daniel Pietschke, Aus-bildungsbetrieb Fritz Paschke &Söhne oHG. Herr Pietschke hatteein Sideboard mit Sitzbank in Ze-brano furniert / Fronten MDF Li-mette lackiert gefertigt. Die diebeiden ersten Preisträger mit ih-ren Leistungen außerordentlicheng beisammen lagen, hat sichdie Jury entschlossen, die erstenbeiden Preisträger zum Landes-wettbewerb zu entsenden. HerrPaschke dankte allen Anwesen-den für Ihr Kommen undwünschte noch einen schönenAbend. Sodann wurden die Belo-bigungen mit Geschenk der In-nung über jeweils 50,00 EUR so-wie die Geldpreise der SparkasseDuisburg durch Herrn Helge Kip-ping, Herrn Dr. Bruxmeier, HerrnOsenger, Herrn Paschke, Lehr-lingswart Scheer sowie Frau Eu-mann übergeben. Herr Kippingerklärte daraufhin das sich an-schließende Buffet für eröffnet.

Besuchen Sie uns in unserem Energiesparcenter

Automatisierungstechnik · Elektrotechnik · InformationstechnikTheodor-Heuss-Straße 130 · 47167 Duisburg · www.elektro-venn.de · Telefon (02 03) 73 94 90 · Fax (02 03) 58 7140 · [email protected]

Handwerk 8-2014_Handwerk 6/2011 11.08.14 09:41 Seite 3

Page 4: Handwerk 8-2014 Handwerk 6/2011 · lung „Gute Form“ in den Räumen der dortigen Sparkasse ausge-stellt. Herr Kipping lobte die aus-gefallenen Designideen der Preisträger, die

HANDWERK AKTUELL4

Nach vier Stunden Fahrt fiel dieEntscheidung. Die Jury einigtesich auf die Sieger, die in denersten beiden Gruppen (Gebäu-de mit und ohne Stuck) Geld-preise im Gesamtwert von biszu 5000 Euro erwarten dürfen.Die Gewinner der anderenGruppen bekommen als Zei-chen der Anerkennung jeweilseine Urkunde. Die feierlichePreisverleihung findet am 19.September 2014 im Rathaus

Am Freitag, dem 25. Juli 2014,war es wieder soweit, eine illus-tre Gesellschaft, zusammenge-setzt aus Vertretern der Organi-satoren (der Verein der Haus-und Grundeigentümer Groß-Duisburg e.V., die Maler- undLackiererinnung, die SparkasseDuisburg und die DMG), Rats-fraktionen, Architektenkam-mer und Presse, fand sich zu-sammen, um gemeinsam dieGewinner des Fassadenwettbe-werbs „Make Up Duisburg 2013“

zu ermitteln. Per Bus ging esquer durch Duisburg, um diefrisch gestalteten Häuserfron-ten in den jeweiligen Kategorienbegutachten zu können. Ausden insgesamt fünf möglichenKategorien waren dieses MalTeilnehmer aus den Gruppen I –Gebäude mit Stuck, Gruppe II –Gebäude ohne Stuck und derSondergruppe Hinterfrontendabei. Insgesamt 20 Häuser-fronten galt es aus den rund 60Einsendungen zu bewerten.

Schönheitskur für das Antlitz der Stadt

Jury begutachtete Hausfassaden und ermittelte die Sieger für 2013

Make up Duisburg

v.l.n.r.: Heinrich Lobreyer, Vorstand Maler- und Lackiererinnung;Uwe Gerste, Geschäftsführer DMG; Volker Mosblech, Bürger-meister Stadt Duisburg; Uwe Hüttenhoff, Vorstand Maler- undLackiererinnung; Stefan Piel, Geschäftsführer Kreishandwerker-schaft Duisburg; Petra Schröder, Leiterin Kommunikation DMG;Armin Frenkert, Geschäftsführer Verein der Haus- und Grund -eigentümer Groß-Duisburg e.V.)

Platz 1 Gruppe III – Hinter -fronten und Hinterhöfe:Fuldastraße 28, DU-Altstadt

Platz 1 Gruppe I – Gebäudemit Stuck: Haferacker 8, DU-Meiderich

Platz 2 Gruppe I – Gebäudemit Stuck: Lerchenstraße 37,DU-Neudorf

Platz 3 Gruppe I – Gebäudemit Stuck: Hohenzollern -straße 8, DU-Duissern

Platz 1 Gruppe II – Gebäudeohne Stuck: DüsseldorferLandstraße 415, DU-Huckingen

Platz 2 Gruppe II – Gebäudeohne Stuck: Roonstraße 17,DU-Homberg

Platz 3 Gruppe II – Gebäude ohne Stuck: Borussiastraße 34–36,DU-Neumühl

durch Bürgermeister VolkerMosblech statt.Der Fassaden-Wettbewerb, dermit der Auslobung für 2013 sein40. Jubiläum feiert, ist nicht nureine Institution in der StadtDuisburg geworden, sondernauch ein liebgewordenes Ritualaller Beteiligten. Da wird ge-fachsimpelt, kritisiert und dieGestaltungskunst bewundert,letztlich geht es allen, ob Juryoder Bewerber, darum, das

Handwerk 8-2014_Handwerk 6/2011 11.08.14 09:42 Seite 4

Page 5: Handwerk 8-2014 Handwerk 6/2011 · lung „Gute Form“ in den Räumen der dortigen Sparkasse ausge-stellt. Herr Kipping lobte die aus-gefallenen Designideen der Preisträger, die

HANDWERK AKTUELL 5

gesetzlichen Mindestlohns ineinigen Fällen zu einer Um-wandlung sozialversicherungs-pflichtiger Beschäftigung imNiedriglohnsektor zu selbstän-diger Erwerbstätigkeit und da-mit zu einer – unter Bestands-gesichtspunkten eher kritischzu bewertenden – neuen Grün-dungswelle von Kleinstbetrie-ben kommen kann.Trotz der konjunkturell bedingthohen Auslastung auch derpersonellen Kapazitäten in denHandwerksunternehmen anRhein, Ruhr und Wupper sindim vergangenen Jahr die Quali-fizierungslehrgänge der HWKbesonders stark frequentiertworden. „Die Musik spielt oftnicht mehr in den angestamm-ten Märkten; viele Firmen müs-sen sich neu orientieren; etwabei der energetischen Moderni-sierung von Häusern verstärktauch auf altersgerechte Lösun-gen und individuelle Gestal-tungs- und Designwünscheeingehen“, weiß Fuhrmann.Insgesamt 3.420 Handwerkerin-nen und Handwerker legten ei-ne technische oder betriebs-wirtschaftliche Fort- und Wei-terbildungsprüfung vor derAkademie der Handwerkskam-mer ab; das waren knapp 200mehr als ein Jahr zuvor. Auch

die Meisterschule büßte nichtsvon ihrer Popularität als höchs-tes Bildungsziel für Nicht-Aka-demiker ein. Erneut bestandenin 2013 mehr als eintausendHandwerker (1.023) eine Meis-terprüfung (Vorjahr 1.110;2011: 1.013). Zur Betriebsberatungsstatistik:Annähernd 11.000-mal (10.833;2012:12.897) berieten Expertender Handwerkskammer Hand-werker bei konkreten Ausbil-dungs-, Rechts- und betriebs-wirtschaftlichen Problemen.Mehr als 1.300-mal begleitetenalleine die Consulting-Spezialis-ten der Kammer Gründer, Be-triebsübergeber und Übernah-meinteressenten durch diehochkomplexen Entschei-dungsläufe einer Betriebsnach-folge-Regelung. 3.870-mal wareine rechtliche Beratung ge-fragt – etwa die Klärung von ge-werberechtlichen Vorausset-zungen vor einer Eintragung indie Handwerksrolle. Über diedokumentierten Fallberatun-gen hinaus wurde die Kammervon ihren Mitglieds-unterneh-men außerdem rund 150.000-mal (146.584; Vorjahr 136.000)im telefonischen Kontakt fürkurze Abklärungen und infor-matorische Hilfestellungen ein-geschaltet.

Die Zahl der Handwerksbetriebeim Kammerbezirk ist im erstenHalbjahr 2014 erstmals seitmehr als 10 Jahren leicht rück-läufig. Ausschlaggebend dafürist, dass die Gründungsdynamikim zulassungsfreien Handwerkgegenüber dem Vorjahr nach-gelassen hat. Das Handwerker-verzeichnis für zulassungsfreieHandwerksbetriebe weist zumEnde des ersten Halbjahreszwar einen Anstieg um 117 Fir-men auf jetzt 15.973 Betriebeaus. Dies ist allerdings ein merk-lich geringerer Zuwachs als imVergleichszeitraum ein Jahr zu-vor, als der Saldo um 304 Un-ternehmen höher lag. Das zu-lassungspflichtige Handwerkverzeichnete in den erstensechs Monaten dagegen un-term Strich ein Abschmelzenum 120 Meisterbetriebe. Aktu-ell sind 58.144 Unternehmen(minus 54) in die Handwerksrol-

le der Kammer eingetragen. Siebeschäftigen gut 319.000 Men-schen und bilden mehr als21.000 Nachwuchskräfte aus.Zum Jahresende rechnet dieHWK aufgrund des konjunktu-rellen Auftriebs in der Bran-chengruppe mit einem leichterhöhten Betriebsbestand vonrund 59.000 Unternehmen desWirtschaftsbereichs im BezirkDüsseldorf. „Begünstigt wirddie Entwicklung durch eine ge-ringe Insolvenz-Quote. In 2013waren lediglich 317 Insolvenz-fälle im Handwerk im Regie-rungsbezirk Düsseldorf zu ver-zeichnen; 66 weniger als nochein Jahr zuvor“ ordnet derHauptgeschäftsführer derKammer, Dr. Axel Fuhrmann dieStrukturdaten aus der Hand-werksrolle ein.Die Kammer schließt im Übrigenin mittelfristiger Perspektivenicht aus, dass es als Folge eines

Unternehmenszuwachsgestoppt

Reges Fortbildungsgeschehen

Handwerkskammer legt Vorab-Daten ihrer Jahresstatistik vor

Handwerkskammer Düsseldorf

Die britische Wirtschaft befin-det sich deutlich auf Wachs-tumskurs. Gute Chancen bietensich besonders im Wohnungs-bau. Der Nachholbedarf im Be-reich der Energieeffizienz istaufgrund des hohen Bestandsalter Häuser enorm. Beispiels-weise ist im Großraum LondonEinfachverglasung noch die Re-gel. Die vor allem im Gebäude-bestand nachzuholenden ener-getischen Maßnahmen bietenfür deutsche Unternehmen un-mittelbar bis langfristig guteChancen auf dem britischenMarkt. Darüber hinaus erfreuensich deutsche Produkte undLeistungen aufgrund der Quali-tät und Zuverlässigkeit hoherWertschätzung. Für interes-sierte Handwerksunternehmen

der entsprechenden Gewerkebietet die HandwerkskammerDüsseldorf zwei Unternehmer-sprechtage Großbritannien an.In individuellen Gesprächen mitGroßbritannien-Experten kön-nen die eigenen Marktchancenim britischen Markt geprüftwerden. Die Sprechtage finden statt inder Handwerkskammer Düssel-dorf, Georg-Schulhoff-Platz 1,40221 Düsseldorf. Interessen-ten müssen sich vorab zu ei-nem Gesprächstermin anmel-den. Anmeldungen sowie wei-tere Informationen können Siean die Außenwirtschaftsbera-tungsstelle der HWK Düsseldorfrichten: Marie-Theres Sobik, Tel.0208/82055-58, E-Mail:[email protected].

UnternehmersprechtageGroßbritannien

am 23. und 24.09.2014 in Düsseldorf

Stadtbild zu verschönern, En-gagement zu fördern und an-zuerkennen.Uwe Gerste, Geschäftsführerder DMG: „40 Jahre Make-UpDuisburg sind ein bemerkens-wertes Jubiläum. Über 5.100 inDuisburg renovierte Fassadenwurden zum Wettbewerb ein-gereicht, etwa 1.200 Fassadenbesichtigt. Jede einzelne, ob imRahmen der Juryauswahl prä-miert oder nicht, hat einen Bei-trag zur Verschönerung desStadtbildes geleistet. Das istStadtmarketing, das nicht nurtheoretisch wirkt, sondern ganzpraktisch und dauerhaft. Dafürdanke ich allen Beteiligten.“ Armin Frenkert, neuer Ge-schäftsführer Verein der Haus-und Grundeigentümer Groß-Duisburg e.V. und erstmals beider diesjährigen Juryfahrt da-bei, zeigte sich höchst angetan:„Make Up Duisburg ist ein Aus-hängeschild der Stadt. Mit die-

sem Wettbewerb werden Haus-eigentümer motiviert sich miteiner ansprechenden Gestal-tung der Hausfassaden positivfür das Umfeld und somit fürdie Stadt einzusetzen.“Petra Schröder, Leiterin derKommunikation bei der DMGund seit 9 Jahren verantwort-lich für diesen Wettbewerb,blickt auf einen anregendenTag zurück: „Auf unserer Rund-reise haben wir auch die entle-generen Ecken Duisburgs be-sucht. Es ging über den Rheinnach Homberg oder auch nachMündelheim und Neumühl.Überall haben uns die Fassa-denarbeiten sehr beindrucktund wir hatten die Qual derWahl. Persönlich spannend warfür mich die Bewertung vonFachwerkhäusern, die in Duis-burg Seltenheitswert haben,aber dennoch die Vielfalt derhiesigen Haustypen widerspie-geln.“

Handwerk 8-2014_Handwerk 6/2011 11.08.14 09:42 Seite 5

Page 6: Handwerk 8-2014 Handwerk 6/2011 · lung „Gute Form“ in den Räumen der dortigen Sparkasse ausge-stellt. Herr Kipping lobte die aus-gefallenen Designideen der Preisträger, die

HANDWERK AKTUELL6

Kunden lieben persönliche Kontakte, schätzen vertrauensvolle Be-ziehungen und haben den Wunsch nach guter Beratung. Der ers-te Eindruck, den Sie als Auszubildender oder Mitarbeiter in IhrerFirma machen, entscheidet dabei über die Einschätzung durchden Kunden.Damit Service kein Fremdwort bleibt und der Kunde sich gernewieder an Sie wendet, muss nicht nur die Qualität der Arbeitenstimmen, sondern auch Ihr Auftreten bei deren Ausführung.Von der Begrüßung über die Besprechung des Vorgehens bis zuabschließenden Erläuterungen und dem Umgang mit Konfliktenbehandelt das Seminar Themen wie Erscheinungsbild, Verhaltenbei der Arbeit und Hinterlassen der Arbeitsstelle.Die Beachtung dieser Faktoren im beruflichen Alltag fördert Wei-terempfehlungen an potenzielle Neukunden.

Denn das Erste prägt – und das Letzte bleibt!

ZielgruppeAuszubildende bzw. Mitarbeiter der handwerklichen Berufe imKundenkontaktDie Teilnehmer erhalten das Zertifikat „Botschafter im Blaumann“.

Inhalte • Begrüßung beim Kunden, pünktlich und sauber, der erste Ein-

druck entscheidet – Wie mache ich einen sympathischen, ge-pflegten Gesamteindruck

• Der erste Eindruck– wie entsteht er?• Körpersprache und Kommunikation• Was kann ich tun, um sympathisch zu wirken• Was gibt es zu beachten beim Kontakt mit Privatkunden und Be-

triebskunden• Kommunikation mit Kunden verbessern – neue Ergebnisse aus

dem Marketing• Kundentypen erkennen : Souveräner Umgang auch bei „schwie-

rigen Kunden“

Methodik • Trainerinput• Gruppen- und Einzelarbeit• Präsentationen und Diskussionen

Referentin: Eine ausgewiesene Expertin, die seit vielen Jahren er-folgreich Auszubildende/Mitarbeiter trainiert.

Termin: 19. September 2014, 14.00 – 18.00 Uhr

Preis:49,00 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer Innungsrabatt für In-nungsfachbetriebe,75,00 Euro zzgl. MwSt. Normalpreis

Seminarbuchung per beigefügten Anmeldebogen oder per E-Mail:[email protected] Dr. Frank Bruxmeier, Geschäftsführer BildungszentrumHandwerk Duisburg, Tel.: 0203.9953411, mobil: 0179.2966651.

Das besondereSeminarangebot

Botschafter im Blaumann

Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance

BildungszentrumHandwerk

• Aktuelles aus dem Steuerrecht• Ausgezahlte Umsatzsteuer kann nicht als Vorsteuer geltend ge-

macht werden• § 13 b UStG -Bauleistungen- und die Buchhaltung mit Zukunft.

Steuernachzahlungen drohen• Das ewige Leid – handelt es sich um eine Bauleistung, ist Um-

satzsteuer in Rechnung zu stellen, liegt ein Freistellungsbe-scheid vor, wie ist die aktuelle Rechtsprechung zu Bauleistun-gen?

• Buchhaltung mit Zukunft im papierlosen Büro. Ein Traum, keinPapier mehr auf den überfüllten Schreibtischen, jederzeit denBlick ins Rechnungswesen, die Ausgangsrechnung generiert denBuchungssatz, die Kontoauszüge gelangen ohne Gang zur Bankin das unternehmensbezogene Rechenwerk.

• Wie sieht es in anderen vergleichbaren Betrieben aus, was sagtuns die Betriebswirtschaftliche Auswertung im Branchenver-gleich?

Dies sind die Themen des Handwerkerforums, das Elfte

Referenten: Frau Steuerberaterin Charlene Kleypaß und HerrSteuerberater Holger Kronenberg von den Rechtsanwälten undSteuerberatern Engel, Kronenberg & Partner, Ratingen, einerKanzlei, die seit 20 Jahren Partner der Kreishandwerkerschaft Duis-burg ist.

Beide Referenten haben Erfahrung im Bereich der Betreuung vonHandwerksbetrieben, einen Überblick können Sie sich verschaffenunter: www.e-k-p.de .

Zielgruppe: Handwerksunternehmer und Führungskräfte

Methodik: Vortrag mit Fallbeispielen und anschließender ausführlicher Dis-kussion

Termin:1. September 2014, 18.00 Uhr im Bildungszentrum HandwerkDuisburg, Konrad-Adenauer-Ring 3–5, 47167 Duisburg, Raum 12aAnschließend kleiner Abendimbiss auf Einladung der Signal Iduna-Gruppe.

Preis:Für Innungsmitglieder kostenfrei,Normalpreis 19,99 Euro zzgl. USt.

Anmeldungen per mail: [email protected] telefonisch bei Dr. Frank Bruxmeier, Tel.: 0203.9953411,mobil: 0179.2966651.

Folgen Sie uns bei www.facebook.com/bzh.Duisburg

Präsentiert mit freundlicher Unterstützung von der Signal Iduna-Gruppe http://www.signal-iduna.de/dennis.benter

Einladung zum Handwerkerforum, das Elfte:

Der Handwerker im Würge-griff der Finanzverwaltung

Besuchen Sie uns im Internet:www.handwerk-duisburg.de

Handwerk 8-2014_Handwerk 6/2011 11.08.14 09:42 Seite 6

Page 7: Handwerk 8-2014 Handwerk 6/2011 · lung „Gute Form“ in den Räumen der dortigen Sparkasse ausge-stellt. Herr Kipping lobte die aus-gefallenen Designideen der Preisträger, die

HANDWERK AKTUELL 7

chung bestätigte, dass der Pri-märenergiebedarf des Gebäu-des mit über 2,8 Mio. kWh proJahr (448 kWh pro Quadratme-ter) deutlich zu hoch war und esbei den fast 200.000 Euro Ener-giekosten erhebliches Einspar-potenzial gab.Als wichtigste Sanierungsmaß-nahme empfahlen die Energie-berater die Erneuerung der Hei-zungsanlage, die rund 6.100qm Nutzfläche in 132 Räumenbeheizt und für die zentraleWarmwasserbereitung genutztwird. Die Anlagentechnikstammte noch aus dem Jahr1979 und war von Anfang anüberdimensioniert, da ur-sprünglich noch ein weitererErgänzungsbau geplant war.Die Bestandsanlage umfasstedrei hintereinander geschalte-te, mit Erdgas betriebene Heiz-kessel mit einer Nennwärme-leistung von je 523 kW. Bei nor-maler Last genügte ein Kessel,für den Spitzenlastbetrieb wur-de ein zweiter mit halber Leis-tung zugeschaltet. Alle Um-wälzpumpen für die Wärmever-teilung waren ungeregelt, und

die Anlage war hydraulischnicht abgeglichen. „Der Bestand im Bildungszen-trum ist eine typische Situation,wie wir sie gerade bei Gewerbe-objekten häufig antreffen“,sagt Uwe Mallmann vom Duis-burger Planungsbüro PfG Mall-mann. Die Gebäudetechnik-Spezialisten wurden von derKreishandwerkerschaft mit derFachplanung für die Moderni-sierungsmaßnahme beauf-tragt. „Wir haben zunächst fürdas komplette Gebäude eineHeizlastberechnung durchge-führt, das bestehende Rohr-netz nachgerechnet und dieEinstellwerte für die vorhande-nen Heizkörper ermittelt. Au-ßerdem haben wir für die ge-naue Auslegung der Umwälz-pumpen die Volumenströmeund Druckverluste der einzel-nen Regelkreise ermittelt.“ AufBasis der technischen Planungwurde die Erneuerung der An-lage dann ausgeschrieben undim Spätsommer 2013 installiert.Die Ausführung übernahm das

Wer bei den Betriebskostensparen will, sollte seine Hei-zungsanlage in Augenscheinnehmen. Genau das taten dieExperten im Bildungszentrumder Kreishandwerkerschaft inDuisburg. Und ließen 2013 imRahmen einer energetischenSanierung die komplette Hei-zungsanlage mit Verteiler undUmwälzpumpen erneuern. DasErgebnis: Rund 30 Prozent we-niger Primärenergiebedarf.Schon nach zwei Jahren amor-tisiert sich die Modernisierung.Der Einbau von Hocheffizienz-pumpen rechnet sich sogarschon nach einem Jahr. „Uns als SHK-Fachleuten warseit längerem klar, dass unserSchulungsgebäude energe-tisch nicht mehr auf dem neu-esten Stand war“, sagt Wolf-gang Holtwick, Fachbereichslei-ter für die Innung Sanitär, Hei-zung, Klima in Duisburg. „Des-wegen sind wir froh, dass wir2013 mit Hilfe von Fördermit-teln wichtige Sanierungsmaß-nahmen durchführen konn-ten.“ Das Bildungszentrum Hand-werk Duisburg bietet rund 300Aus- und Fortbildungsplätze inunterschiedlichen Fachberei-chen und gewährleistet die

überbetriebliche Ausbildung inneun Ausbildungsberufen. Al-lein im Fachbereich SHK werdenhier pro Lehrjahr 60 Auszubil-dende unterrichtet. Das Schu-lungsgebäude im DuisburgerStadtbezirk Neumühl stammtaus dem Jahr 1979 und wurdebis zur Sanierungsmaßnahme2013 noch nicht modernisiert.Das Gebäudeensemble mit ei-nem dreigeschossigen Haupt-bau und drei Flachbauten be-herbergt auf rund 6.300 Qua-dratmetern Nutzfläche Schu-lungsräume, Ausbildungswerk-stätten, die Verwaltung und einBistro.

Viel Potenzial für EinsparungenBereits 2009 ließ die Kreishand-werkerschaft einen Beratungs-bericht zur Energieverwen-dung im Gebäude erstellen.Aufgrund von Ortsbegehungenund Bauunterlagen ermitteltendie beauftragten Berater dieEnergieströme des Gebäudesund analysierten Schwachstel-len. Berücksichtigt wurden un-ter anderem die Gebäudehüllemit Außenwänden, Fensternund Dachflächen sowie Hei-zungsanlage, Lüftungstechnikund Klimageräte. Die Untersu-

Neue Heizzentrale im

Bildungszentrum Handwerk Duisburg

Schnelle Amortisation

BildungszentrumHandwerk

Dominik Mallmann, Fachbereichsleiter Wolfgang Holtwick,Hendrick Verweyen, Uwe Mallmann und Raimund Sauer vonGrundfos (v.l.n.r.) begutachten die Grundfos-Pumpen in derneuen Heizungszentrale (Bild: Grundfos)

Fortsetzung nächste Seite

Handwerk 8-2014_Handwerk 6/2011 11.08.14 09:42 Seite 7

Page 8: Handwerk 8-2014 Handwerk 6/2011 · lung „Gute Form“ in den Räumen der dortigen Sparkasse ausge-stellt. Herr Kipping lobte die aus-gefallenen Designideen der Preisträger, die

HANDWERK AKTUELL8

Duisburger FachunternehmenVerweyen GmbH.

Bedarfsgerechte ModernisierungDie neue Kesselanlage bestehtaus zwei Gas-Brennwertkesselnvom Typ Buderus Logano plusSB 615 WM-G10/2 mit jeweils476,8 kW Leistung. Die vorhan-denen Regelkreise des Zwei-rohrsystems wurden beibehal-ten, der Verteileraufbau in derHeizzentrale jedoch kompletterneuert. Dabei kam mit Model-len der Baureihe Magna3 dieneueste Generation hocheffi-zienter Umwälzpumpen vonGrundfos zum Einsatz. Sie er-reicht einen Energie-Effizienz-Index (EEI) von weniger als 0,20und übertrifft als effizientestePumpe ihrer Klasse bei weitemdie Anforderungen der EuP-Richtlinie. Installiert wurden dieBaugrößen Magna3 25-60, 25-100, 32-40, 32-100 und 32-120F.Neben der neuen Wärmevertei-lung verfügt die Anlage im Bil-dungszentrum über eine auto-matische Druckhalte- und Ent-gasungsstation, die mittels ei-ner Entsalzungsanlage mit voll-entsalztem Wasser nach VDI2035 nachfüllt bzw. den Druckhält. Die komplette Heizzentra-le wurde gemäß EnEV isoliert.Die Rohrleitungen außerhalbder Heizzentrale sowie Glieder-heizkörper und Luftheizgerätewurden beibehalten. An allenHeizkörpern wurden jedoch dievorhandenen Thermostatventi-le durch neue ersetzt. Um dieWärmeverteilung zu optimie-ren, wurde ein hydraulischerAbgleich mit Strangregulier-ventilen vorgenommen.Als weitere energetische Sanie-rungsmaßnahme erhielten dieDachflächen der vier Baukörpereine neue, stärkere Dämmung(WLG 035). Außerdem wurde dievorhandene Zu- und Abluftanla-ge im Bistrobereich durch eineneue, zentral gesteuerte Anlagemit vier Lüftungsgeräten der Fir-ma Wolf mit Kreuzstrom-Wär-metauschern und CO2-Sensorenersetzt.

Berechnungen stimmenSeit Inbetriebnahme verfolgendie Verantwortlichen des Fach-bereiches SHK genau, wie sich dieneue Anlage bewährt. „Für unsist es spannend, die Planungsda-

ten mit den tatsächlichen Wer-ten im Betrieb zu vergleichen“,sagt Wolfgang Holtwick. „Es hatsich gezeigt, dass die vom Pla-nungsbüro errechneten Werteder Realität sehr nahe kommen.An den neuen Umwälzpumpenkönnen wir beispielsweise die ak-tuellen Volumenströme ablesenund mit den Werten aus der Pla-nung vergleichen. Theorie undPraxis liegen hier verblüffend na-he beieinander.“Auch die ersten Erfahrungen inpuncto Energieverbrauch sindpositiv. „Wir haben zwar nochkeine wirklich aussagekräftigenLangzeitwerte, zumal die ersteHeizsaison nach Inbetriebnah-me ein ungewöhnlich milderWinter war“, so Holtwick. „Eszeichnet sich aber ab, dass dieModernisierungsmaßnahmeneine Energieeinsparung in demerwartet hohen Umfang brin-gen.“ Die energetische Analysehatte ergeben, dass sich derPrimärenergie-bedarf des Ge-bäudes alleine durch Gas-Brennwertkessel, geregeltePumpen und hydraulischen Ab-gleich um 28 Prozent reduzie-ren lässt und die Amortisations-schwelle für die Modernisie-rung bereits nach zwei Jahrenerreicht wird. Eine erhebliche Einsparung vonelektrischer Energie bewirkendie neuen Umwälzpumpen.Zwar werden für die Pumpenkeine separaten Verbrauchsda-ten erhoben, ein Vergleich istaber an Hand der ausgelegtenBetriebspunkte und einemstandardisierten Lastprofil(Blauer Engel) möglich. Danachergibt sich bei 6.840 Betriebs-stunden pro Jahr (285 Tage) fürdie ungeregelten Bestand-spumpen in den neun Regel-kreisen für statische Heizungund Lüftung ein Gesamtener-gieverbrauch von 39.877 kWhpro Jahr. Im Vergleich dazukommen die neuen Magna3-Pumpen mit insgesamt 2.172kWh aus, was eine Reduzierungum mehr als 90 Prozent bedeu-tet. Ausgehend von einemStrompreis von 23 Cent prokWh amortisieren sich dieGrundfos-Pumpen damit be-reits nach rund einem Jahr.

Guter Anschauungs-unterrichtFür den Fachbereich SHK ist die

Sanierungsmaßnahme nichtnur eine lohnende Investition,sondern auch Demonstrations-objekt. „Wir nutzen die neueAnlage aktiv für unseren Unter-richt und gehen beim Themahydraulischer Abgleich auchschon mal in den Heizungskel-ler“, erklärt Wolfgang Holtwick.

„Außerdem können wir mit denErfahrungen aus dem Betriebder eigenen Anlage das Themaenergetische Sanierung mitrealen Zahlen veranschauli-chen.“ Auch in diesem Sinne ha-ben in Duisburg also Theorieund Praxis zueinander gefun-den.

In der letzten Zeit wurden unsnachstehend aufgeführte An-gebote bekannt. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die HandwerkskammerDüsseldorf, Frau Ute Rübsa-men, Telefon 0211/8795-328,Telefax 0211/8795-334, E-Mail:[email protected].

HWK-D-AN-06693Maler- und Lackierer-Betriebseit 1913 in Duisburg. Zur Zeit2 Malergesellen (25 und 27 Jah-re Betriebszugehörigkeit). AusAltersgründen möchte ich denBetrieb mit Werkzeugen undInventar verkaufen.

HWK-D-AN-07087Das Unternehmen befasst sichmit Altbausanierung, Repa-raturen, Fliesenarbeiten. Esbefindet sich im Raum Duis-burg und hat 4 gewerblicheMitarbeiter. Der Betrieb soll al-tersbedingt verkauft werden.Eine Lagerhalle wäre zu kaufenoder zu mieten. Eine Einarbei-tung ist zu vereinbaren. Kun-denstamm kann übernommenwerden.

HWK-D-AN-02616Elektroinstallationsbetriebim Gewerbegebiet Duisburg-Meiderich aus gesundheitli-chen Gründen des Inhabers aneinen Existenzgründer ganz

Betriebsvermittlungen

Die Betriebsbörse

oder teilweise zu vermieten mitder Option zum späteren Er-werb der Immobilie (nach ca. 5Jahren ), wobei die bereits ge-zahlte Miete vom vorher fest-gelegten Kaufpreis abgezogenwird. Die Miete ist also nichtunwiederbringlich verloren,sondern in die Zukunft inves-tiert. Die ges. Nutzfläche be-trägt ca. 960 qm bestehendaus 2 Wohnungen à 125 qmund 70 qm (erweiterbar um 30 qm), ein Ladenlokal von 230 qm, Wekhalle von 86 qmzuzüglich 86 qm Büroräume,230 qm teilweise befahrenderKellerräume und ca. 250 qmFreifläche. Geeignet für alleBranchen, universell nutzbarfür Handel Dienstleistung oderHandwerk. Alles weitere istVerhandlungssache.

HWK-D-AN-06961Ein langjährig bestehenderSchlüsseldienst mit Bau-schlosserei im DuisburgerNorden. Im Schlüsseldienstwerden mechanische Sicher-heitsprodukte (Schlösser, Zylin-der, Beschläge etc.) verkauftund bei Bedarf montiert. In derSchlosserei werden bei BedarfTüren, Tore und Geländer ge-fertigt oder repariert. Die Fir-ma soll aus Altersgründen(Rentenalter) verkauft undübergeben werden.

Handwerk 8-2014_Handwerk 6/2011 11.08.14 09:42 Seite 8

Page 9: Handwerk 8-2014 Handwerk 6/2011 · lung „Gute Form“ in den Räumen der dortigen Sparkasse ausge-stellt. Herr Kipping lobte die aus-gefallenen Designideen der Preisträger, die

HANDWERK AKTUELL 9

HWK-D-AN-07177In Duisburg ist ein Metallbau-betrieb mit hochwertigenKunden abzugeben. Unternehmenskonzept: DasLeistungsspektrum des Unter-nehmens umfasst den Stahlbau(DIN 18800-7 Klasse B) in Formder Herstellung von Sonderan-fertigungen für die Aufzugsin-dustrie. Durch eine fachgerech-te Beratung, hohe Qualität undlangjähriges Know-How hat sichdas Unternehmen in der Bran-che einen hervorragenden Ruferarbeitet.Historie: Das Unternehmen be-findet sich nun in der viertenGeneration.Kunden: Bei den Kunden han-delt es sich hauptsächlich umnamhafte/marktführende Un-ternehmen der Aufzugsbran-che. Nennenswert ist die sehrgute Konjunktur dieses Wirt-schaftszweiges.Außendarstellung: Eine gutstrukturierte und moderne In-ternetseite ist vorhanden.Mitarbeiter: 3 erfahrene und gutausgebildete Mitarbeiter sorgenfür die Qualität der Produkte.Verkaufsgrund: Aus persönli-chen Gründen wir ein Nachfol-ger gesucht.Verkaufskonditionen: Verhan-delbar.Übergabe: Der jetzige Inhabersteht nach der Übergabe für ei-nen vereinbarten Zeitraum zurVerfügung.

HWK-D-AN-05533Tischlerei in Duisburg. Inha-ber sucht ab sofort aus Alters-gründen einen Tischlermeisterals Partner bzw. der Betriebkann aber auch komplett über-nommen werden. Wenig Ei-genkapital erforderlich.

HWK-D-AN-07535Alteingesessene Tischlereikann aus Altersgründen inDuisburg-Neudorf übernom-men werden.

HWK-D-AN-07489Komplett ausgestattete Metz-gerei mit Kühlhaus und La-dentheke in Duisburg-Wan-heimerort, Im Schlenk 62 a,47055 Duisburg, zu vermietenoder zu verkaufen. Interessen-ten wenden sich bitte an StefanFleuth, Telefon: 0203-770092oder 0174-3344000.

HWK-D-AN-01883In Duisburg-Meiderich ist einseit 50 Jahren bestehenderDamen- und Herrenfriseur-laden (Laden ca. 120 qm, Mie-te ca. 700 EURO Kaltmiete) absofort wegen Krankheitsgrün-den abzugeben. Der Salon be-findet sich in zentraler Lage, gu-te Verkehrsanbindung, gro ßesSchaufenster, Parkplätze vor-handen, Kundenstamm ist vor-handen. Von der Fläche herkann der Salon um einen Kos-metikbereich erweitert wer-den. Für Existenzgründer ge-eignet. Auch für andere Zweckenutzbar.

HWK-D-AN-07341Ein vor 5 Jahren neu gebautesFriseurgeschäft mit Kosme-tikkabine, 7 Plätze, in Duisburgist wegen Umzugs in den Nor-den zu verkaufen. Der Betriebbesteht seit 27 Jahren, ist zen-tral gelegen, bietet viele Park-möglichkeiten und hat einentreuen, festen Kundenstamm.Die moderne Einrichtung ist inwarmen Brauntönen gehalten.

HWK-D-AN-07372Im Duisburger Norden ist einseit 33 Jahren bestehenderDamen- und Herrenfriseurab sofort wegen Krankheit zuverkaufen. Der Betrieb verfügtüber einen großen, festen Kun-denstamm und ist in komplet-tem und einwandfreiem Zu-stand. Der Salon bietet 6 Be-dienplätze, 3 Wella-Climazone,4 Wella-Fönhauben sowie 3neue Rückwärtswaschbecken.Aktuell sind im Betrieb nebender Inhaberin 2 langjährig ange-stellte, zuverlässige und leis-tungsstarke Mitarbeiterinnentätig.Der Jahresumsatz der letzten 3Jahre lag bei konstant 60.000Euro. Die Kaltmiete liegt bei 530Euro für das 48 qm große La-denlokal. Der Warenbestandliegt bei 1.500 Euro.Kaufpreis: 10.000 Euro

HWK-D-AN-07378In Duisburg, Grenze Moers,ist ein Friseursalon, ca. 50 qm,zu verkaufen. Der Betrieb be-steht seit fast 10 Jahren. Er ver-fugt über 6 Bedienplätze, 2Rückwärtswaschbecken, Kas-senbereich, VK-Ständer, großeFensterfront, Kundenstamm

sowie Laufkunden, da er direktin zentraler Lage an Hauptstra-ße (Bushaltestelle) liegt.Keine Mitarbeiterubernahme.Monatliche Miete 450 EURO.

HWK-D-AN-07382Nie mehr Miete zahlen! Laden-lokal in guter Wohngegendmit Friseursalon in Duisburgzu verkaufen. Guter Kunden-stamm, 6 Bedienplätze, Größedes Salons ca. 40 qm. Neben-kosten, Hausverwaltung proMonat 150 Euro inkl. Heizungs-kosten, Wassergeld, Versiche-rung und Müllgebühren. La-denlokal kann auch anderwei-tig, so Bedarf, genutzt werden.

HWK-D-AN-03273Aufgeschlossen, kreativ undauf dem Weg in die Selbststän-digkeit? Sie sind hier genaurichtig! Ideal für Existenz-gründer: Das Unternehmen istseit 1955 in Duisburg ansässigund vereint verschiedene Be-reiche der Fotografie in einemumfassenden Konzept. Auf 180qm gibt es 2 getrennte Foto-studiobereiche, einen Ladenlo-kalbereich, WC, Küche und ei-nen Werkstattbereich im Keller.Die Immobilie befindet sich imTeileigentum mit 2 weiteren Ei-gentümern. Garagenzugang imStudiobereich 2 im Unterge-schoss (angemietet). Inventar-liste kann angefordert werden.Falls gewünscht kann die Im-mobilie, ohne das Fotostudioerworben werden. Ideal auchfür andere Branchen mit Kun-denkontakt. Banken-Exposezur Immobilie liegt vor. Die Im-mobilie kann auch für andereGewerke genutzt werden. DerBetrieb liegt in einem Mischge-biet direkt im Herzen der Indus-triemetropole Duisburg. Park-plätze direkt vor dem Haus. AlsNachfolger geeignet wäre:Selbstbewusstes, präsentes, si-cheres Auftreten, ambitionierthinsichtlich des weiteren Aus-baus des eigenen Geschäfts-konzepts! Weitere Informatio-nen zum Preis oder anderenDetails können in einem per-sönlichen Gespräch vermitteltwerden.

HWK-D-AN-07290Es handelt sich um eine Lager-halle (128 m²), eine Werkstatt(160 qm), Kellerräume (150

qm), Bürofläche mit WC + Tee-küche (108 qm) und Sozialräu-me mit Duschen und WC (40qm) und großer Hoffläche. BeiBedarf und Interesse könnendie Flächen auch einzeln ver-mietet werden. Die Komplett-miete incl. Nebenkosten be-trägt 2.100,00 EUR. Das Mietob-jekt befindet sich in einemMischgebiet in der Nähe vomSchlachthof in Duisburg-Mei-derich. Es liegt zentral zwi-schen A 59, A 3 und A 42. DasObjekt wurde bisher von einemMalerbetrieb genutzt, kannaber auch an andere Gewerkeund Interessenten vermietetwerden. Zusätzlich ist ab An-fang Juni 2014 noch sämtlichesInventar zu verkaufen (Spritz-geräte, Maschinen, Leitern, Ma-terial, Fuhrpark etc.). Falls Siemehr Informationen oder Fo-tos benötigen, dann rufen Sieuns an: 0203 425892.

HWK-D-AN-07565Ideal für Neueinsteiger/Jung-gesellen: Ein Portraitatelier(ca. 73 qm), seit 1983 in Weselansässig, kann sofort oder zum1.1.2015 übernommen wer-den. Schwerpunkte: Fotografie(Portrait, Hochzeiten, Indus-trie/Werbung, Bewerbungsfo-tos/Passfotos, saisonbedingteAnlässe), Rahmenverkauf, keinHandel bislang.

Benjamin Kink, Schelmenweg10, 47229 Duisburg, geb. am06.11.1980 in Duisburg, Karos-serie- und Fahrzeugbauer.Tobias Löhn, Fliederstr. 56,47475 Kamp-Lintfort, geb. am18.06.1986 in Moers, Karosse-rie- und Fahrzeugbauer.Peter Gross, Neudorfer Str.211, 47057 Duisburg, geb. am05.06.1988, in Kopejsk, Kraft-fahrzeugtechniker.René Rainer Rudolph, We-dauer Markt 11, 47279 Duis-burg, geb. am 25.07.1988 inDuisburg, Installateur und Hei-zungsbauer.

Wir gratulieren

Zur bestandenen Meister-prüfung im Mai 2014

Handwerk 8-2014_Handwerk 6/2011 11.08.14 09:42 Seite 9

Page 10: Handwerk 8-2014 Handwerk 6/2011 · lung „Gute Form“ in den Räumen der dortigen Sparkasse ausge-stellt. Herr Kipping lobte die aus-gefallenen Designideen der Preisträger, die

HANDWERK AKTUELL10

Häufig stellen Betriebe fest, dassSchülerinnen und Schüler wenigüber Berufe wissen. Oftmalsweicht Ihre Vorstellung von Be-rufsbereichen und Anforderun-gen im Betrieb von der Realitätab. Das soll sich künftig ändern.Berufsfelderkundungen verhel-fen Jugendlichen zu realisti-schen Einblicken und geben Be-trieben zugleich die Chance mo-tivierte Schüler frühzeitig ken-nen zu lernen.Schülerinnen und Schüler ab der8. Klasse absolvieren zukünftigdrei eintägige Berufsfelderkun-dungen. Damit erhalten Betrie-be, die sich auf diesem Weg ander Landesinitiative „Kein Ab-schluss ohne Anschluss - Über-gang Schule-Beruf in NRW“ be-teiligen, die Gelegenheit, die zu-künftigen Bewerber für IhreAusbildungsstellen, kennen zulernen. Das Besondere: Andersals bei Schnupperpraktika, beidenen die Jugendlichen vorran-gig als „Zuschauer“ informiertwerden, können die Jugendli-chen im Betrieb aktiv beteiligtwerden, z.B. durch praktische

Übungen, eigenes Ausprobie-ren und Gespräche mit Auszu-bildenden.Die Berufsfelderkundung solltezeitlich etwa einen Schultag (ca.6 Stunden) umfassen und kanneinzeln oder in kleinen Gruppendurchgeführt werden. Dabeisind die Schülerinnen und Schü-ler über die Schule versichert. Ei-ne Regelung bzgl. Arbeitsklei-dung, Gesundheitszeugnis etc.erfolgt nach Absprache.Gerade Berufsfelderkundungenim handwerklichen Bereich sindsehr gefragt! Nutzen Sie dieseGelegenheit und unterstützenSie das Landesvorhaben durchIhre Beteiligung. Rufen Sie uns an, gerne spre-chen wir eine individuelle Lö-sung mit Ihnen ab.Stadt Duisburg –Amt für Schulische BildungKommunale KoordinierungTelefon (0203) 283-3669E-Mail: [email protected] Landesinitiative wird geför-dert durch das Land NordrheinWestfalen und den Europäi-schen Sozialfonds.

Informationen zur Berufsfelderkundung

Ihre Chance: Rücken Sie Ihren Betrieb und Ihren Beruf ins Blickfeld

Initiativen

amBrunnen.de

Versicherungsschutzmit klarem Profil

Handwerker, die zur Erledigungeines Auftrags das notwendigeMaterial (z.B. Wandfarben, Bo-denbeläge) bei einem Händlerkaufen und es bei einem Kun-den einbauen, begeben sich ineine regelrechte Haftungsfalle.Stellt sich nach Einbau des Ma-terials heraus, dass dieses man-gelhaft war, hat der Handwer-ker auf seine Kosten das Mate-rial auszubauen und dieses er-neut einzubauen. Dies folgt ausden gesetzlichen Gewährleis-tungspflichten des Werkvertra-ges. Gegenüber dem Händler/Hersteller oder sonstigen Zulie-ferern kann der Handwerker allerdings keine Gewährleis-tungsrechte aus dem geschlos-senen Kaufvertrag geltend ma-chen. Da das Gewährleistungs-recht im Kaufrecht im b2b-Be-reich nicht so umfassend ist wieim Werkvertragsrecht, bleibtder Handwerker im Ergebnisauf den Kosten für den Ausbauund den erneuten Einbau desMaterials sitzen, obwohl er fürden Mangel des Materials nichtverantwortlich ist. Anders die Situation, wenn derKäufer des Baumaterials selberein privater Verbraucher ist.Nach der einschlägigen Recht-sprechung (EUGH und BGH) hatein Verbraucher Anspruch aufErsatz der Aus- und Einbaukos-ten. Im Ergebnis resultiert eingeteiltes Gewährleistungsrechtbeim Kaufvertrag.Die bisherigen Anstrengungenhaben dazu geführt, dass sichdie große Koalition in ihrem Ko-alitionsvertrag darauf verstän-digt hat, sich dieser Problema-tik anzunehmen. So heißt esdort „…im Gewährleistungs-recht wollen wir dafür sorgen,das Handwerk und andere Un-ternehmen nicht pauschal aufden Folgekosten von Produkt-

mängeln sitzen bleiben, die derLieferant oder Hersteller zu ver-antworten hat“.Aktuell laufen intensive Gesprä-che zur Umsetzung dieses Pro-grammsatzes der großen Koali-tion.Eine gute Begleitung dieser Be-strebungen ist die Handwerks-initiative „Mit einer Stimme“, dieu. a. vom Bundesverband FarbeGestaltung Bautenschutz un-terstützt wird.Diese Initiative hat sich zum Zielgesetzt, die angesprochene Ge-setzeslücke zu schließen. EineOnline-Petition soll den Druckauf den Bundestag, sich diesesThemas anzunehmen, erhö-hen.Dazu sind mindestens 50.000Unterschriften notwendig.Handwerker sollen im Vorfeldüber die Internetseite www.miteinerstimme.org und auchvia facebook über die aktuellunbefriedigende Situation in-formiert und für das Themasensibilisiert werden.Erst registrieren, dann ab-stimmen – So melden Siesich an:Voraussetzung zur Teilnahmean der Abstimmung und Unter-stützung der Initiative ist dieRegistrierung auf der Webseitewww.miteinerstimme.org. Da-zu gehört auch die Angabe derE-Mail-Adresse. Bis zum tat-sächlichen Start der Online-Pe-tition bekommen die Teilneh-mer fortlaufend alle Informa-tionen per Mail.Derzeit steht noch kein Start-termin der Online-Unterschrif-tenaktion fest. Aller Voraussichtnach soll die Petition im Früh-jahr 2015 starten. Dafür anmel-den kann man sich aber bereitsjetzt. Wer angemeldet ist, be-kommt per Mail einen Bescheid,an der Petition teilzunehmen.

„Mit einer Stimme“Initiative des Handwerks gegen Haftung

bei Produktmängeln

Durch Tod ist von uns gegangen:

Josef StockhorstTischlermeisteram 25.7.2014 im Alter von 80 Jahren

Wir werden dem Verstorbenen immer einehrendes Andenken bewahren.

Handwerk 8-2014_Handwerk 6/2011 11.08.14 09:42 Seite 10

Page 11: Handwerk 8-2014 Handwerk 6/2011 · lung „Gute Form“ in den Räumen der dortigen Sparkasse ausge-stellt. Herr Kipping lobte die aus-gefallenen Designideen der Preisträger, die

HANDWERK AKTUELL 11

Die nordrhein-westfälischeLandesregierung beabsichtigt,künftig Auszubildende in denKreis der Anspruchsberechtig-ten des Arbeitnehmerweiter-bildungsgesetzes aufzuneh-men. Vom Unternehmerver-band Handwerk NRW (LFH)wird diese Ausweitung des Bil-dungsurlaubs kritisch beur-teilt, da bereits heute die be-trieblichen Anwesenheitszei-ten von Auszubildenden fürdie Vermittlung der fach- undberufsspezifischen Ausbil-dungsinhalte von den Betrie-ben als nicht ausreichend an-gesehen werden. ZahlreicheBetriebe haben Probleme da-mit, das vorgesehene Ausbil-dungspensum in der dreijähri-gen Ausbildungszeit zu schaf-fen. Der Grund dafür ist ein-deutig: In den Aktualisierun-gen der Ausbildungsordnun-gen sind in den letzten Jahrensukzessive ständig mehr Aus-bildungsinhalte untergebrachtworden. Gleichzeitig ist dieAusbildungszeit – trotz deseindeutig gestiegenen Pro-gramms – gleich geblieben.Eindeutig absehbar erscheintdem Unternehmerverband,dass durch den geplanten Bil-dungsurlaub ausfallende Aus-bildungszeit zu Lasten der be-trieblichen Ausbildungszeitgehen wird. Auch unter Kos-ten- und Bürokratiegesichts-punkten haben kleinere undmittlere Betriebe die Hauptlastdes künftigen Freistellungsan-spruchs zu tragen. Der An-spruch kann zudem innerbe-triebliche Konflikte auslösen,wenn einzelne Auszubildendedie Weiterbildungsberechti-gung in Anspruch nehmen undandere nicht. Weiterhin ist zuberücksichtigen, dass die Aus-zubildenden bereits in der Be-rufsschule, für die sie von denBetrieben freigestellt werden,Politikunterricht erhalten. Umnegative Auswirkungen auf dieAusbildungsbereitschaft und

die Qualität der Ausbildung zuverhindern, sollte ein Freistel-lungsanspruch nach dem Ar-beitnehmerweiterbildungsge-setz für Auszubildende nur ge-geben sein, wenn Betriebe mitweniger als 50 Mitarbeiter hier-von ausgenommen sind undder Auszubildende in gleichemUmfang Urlaub einzubringenhat. Nach den bisherigen Plä-nen der Landesregierung sollennur Betriebe mit bis zu 10 Be-schäftigten von dem Freistel-lungsanspruch ausgenommensein. Der UnternehmerverbandHandwerk NRW fordert weiter-hin, dass der Freistellungsan-spruch nur einmal währendder Ausbildungszeit entsteht,auf fünf Tage pro Ausbildungund die ersten beiden Drittelder Ausbildung beschränkt istund nur für bestimmte Ange-bote der politischen Weiterbil-dung in Frage kommt.

Kritik an Ausweitung des Bildungsurlaubs auf

Auszubildende

Unternehmerverband Handwerk NRW

Malteser Rhein-Ruhr gGmbH,Johannisstr. 21, 47198 Duis-burg, Elektro-Innung, am26.06.2014.

Hans-Dieter Hemmerle, Ga-belsberger Str. 24, 47137 Duis-burg, Maler- und Lackierer-In-nung, am 01.08.2014.

Elif Kaya, Friedrich-Alfred-Str.81, 47226 Duisburg, Friseur-In-nung, am 01.08.2014.

Claudia Grabowski, Karl-Al-bert-Str. 3, 47139 Duisburg, Fri-seur-Innung, am 02.07.2014.

Patrick Ahrens, Reiserweg 18,47269 Duisburg, Innung desKraftfahrzeughandwerks, am22.07.2014.

Neue Innungsmitglieder

Bei einer außerordentlichen Mit-gliederversammlung am 3. Juli2014 in Dortmund wurde derLandesinnungsmeister desFachverbandes Sanitär HeizungKlima NRW, Dipl.-Ing. Hans-Joa-chim Hering (63), einstimmigzum neuen Präsidenten des Un-ternehmerverbandes HandwerkNRW (LFH) gewählt. Er tritt damitdie Nachfolge von Andreas Eh-lert an, der den Dachverband derLandesinnungs- und Fachver-bände seit 2010 geführt undnach seiner Wahl zum Präsiden-ten der Handwerkskammer Düs-seldorf angekündigt hatte, seinAmt als Präsident des Unterneh-merverband Handwerk NRW(LFH) zur Verfügung zu stellen.Hans-Joachim Hering studierteIngenieurwissenschaften (Fach-richtung Maschinenbau/Ener-gietechnik) an der RWTH Aachenund ist seit 1982 alleinvertre-tungsberechtigter geschäfts-führender Gesellschafter derHans Hering GmbH & Co. KG Düs-seldorf. Er engagiert sich seit1985 ehrenamtlich in den Gre-mien des Fachverbandes SanitärHeizung Klima und ist seit 1992Obermeister der Innung SanitärHeizung Klima Düsseldorf. Hans-Joachim Hering gehört seit 1993dem Vorstand der Kreishand-werkerschaft Düsseldorf an undwurde 2011 zum Landesin-nungsmeister des Fachverban-

des Sanitär Heizung Klima Nord-rhein-Westfalen gewählt. Seit2014 ist er auch Vizepräsidentder Landesvereinigung der Un-ternehmensverbände Nord-rhein-Westfalen (unternehmernrw) und Vizepräsident desNordrhein-Westfälischen Hand-werkstages (NWHT).Hans-Joachim Hering danktenach seiner Wahl dem scheiden-den Präsidenten Andreas Ehlertfür seine ehrenamtlichen Ver-dienste und hob dabei die Viel-zahl seiner verbandspolitischenAktivitäten und Initiativen her-vor. Er kündigte an, die Interes-sen der Unternehmer im nord-rhein-westfälischen Handwerkund gegenüber der Landesre-gierung mit Nachdruck zu ver-treten und versprach eine wei-tere enge Zusammenarbeit mitdem Nordrhein-WestfälischenHandwerkstag (NWHT). Die Mit-gliederversammlung des Unter-nehmenverbandes HandwerkNRW wählte weiter den Landes-innungsmeister des Landesin-nungsverbandes des Schorn-steinfegerhandwerks, AndreasPeeters, in den Vorstand undkritisierte in einer Erklärung dievon der Landespolitik beabsi-chigte Änderung des Arbeit-nehmerweiterbildungsgesetzesund eine Ausweitung des Bil-dungsurlaubs auf Auszubilden-de.

Hans-Joachim Hering neuer Präsident

Wie geht man als Handwerks-betrieb Aufträge im Auslandan? Welche rechtlichen undsteuerlichen Pflichten und Be-sonderheiten sind dabei zu be-achten? Wie kommt man an diepassenden Kontakte oder Part-ner? Was für Förderprogram-me unterstützen das Handwerkbei einem Engagement im Aus-

land? – Die wirtschaftlichen Be-ziehungen zu Partnern im Aus-land gewinnen durch die Globa-lisierung zunehmend an Be-deutung. Auch als Handwerks-betrieb kann es eine gute Opti-on sein, über den lokalen Teller-rand zu blicken und neue Kun-

Neue ZIH 2.0-Broschüre:

„Auslandsgeschäfte meistern – Grenzenlos

erfolgreich

Zukunfts-Initiative Handwerk

Fortsetzung nächste Seite

Handwerk 8-2014_Handwerk 6/2011 11.08.14 09:42 Seite 11

Page 12: Handwerk 8-2014 Handwerk 6/2011 · lung „Gute Form“ in den Räumen der dortigen Sparkasse ausge-stellt. Herr Kipping lobte die aus-gefallenen Designideen der Preisträger, die

HANDWERK AKTUELL12

den im nahen Ausland zu ge-winnen. Schließlich erleichtertdie Europäische Union einenAustausch über Grenzen hin-weg und bietet mit mehr als500 Millionen Einwohnern lu-krative Geschäftsmöglichkei-ten.Unter diesen wirtschaftlichenund politischen Rahmenbedin-gungen bieten sich für Hand-werksbetriebe neue Möglich-keiten, ihre Angebote zu ver-treiben. Die Vernetzung mit ei-nem einheimischen oder aus-ländischen Partner-Betrieb er-möglicht neue Kontakte – eineVernetzung, die durch die ge-meinsame Entwicklung neuerIdeen die Innovationskraft imeigenen Unternehmen stärktund damit nachhaltig auch aufdas Inlandsgeschäft wirkt. DerAustausch mit anderen Kultu-ren, Wirtschaftspraktiken, poli-tischen Umfeldern und rechtli-chen Rahmenbedingungenmag zunächst wegen derscheinbaren Unüberschaubar-

keit abschrecken. Doch ge-meinsam mit den Außenwirt-schaftsberaterInnen und Ex-perten des NRW-Handwerksrund um das Thema Auslands-geschäft lässt sich herausfin-den, ob für den eigenen Betriebneue Marktpotenziale im Aus-land zu finden sind.Im Rahmen der ZIH 2.0 wurdedaher die bisherige Broschürezum Auslandsgeschäft grund-legend überarbeitet und ge-strafft. Sie kann als pdf-Doku-ment auf der Seite www.zih-nrw.de kostenfrei runtergela-den werden. Zusätzlich findensich dort eine Reihe von Anhän-gen und Checklisten zur Vertie-fung in das Thema. Bei Rückfragen können Sie sichgerne bei den ZIH 2.0-Mitarbei-terinnen für Globalisierung, Sil-ke Kretschmer oder ClaudiaWitte-Martínez, unter folgen-den Kontaktdaten melden: Tel.:0211/30108-362 oder -364, E-Mail: [email protected], [email protected].

Bauunternehmer können künf -tig wieder sicher feststellen, inwelchen Fällen sie oder ihre Auf-traggeber die Umsatzsteuer andas Finanzamt abführen müs -sen. Bundestag und Bundesrathaben im Umsatzsteuergesetzklargestellt, dass der Leistungs-empfänger die Umsatzsteuer ab-führt, wenn er selbst nachhaltigBauleistungen erbringt. Die Spit-zenverbände der deutschenBauwirtschaft, der Hauptver-band der Deutschen Bauindus-trie (HDB) und der Zentralver-band des Deutschen Baugewer-bes (ZDB), begrüßen diese Rege-lung. Sie war notwendig gewor-den, nachdem der Bundesfi-nanzhof vergangenes Jahr diebis dahin bestehende langjährigePraxis der Finanzverwaltung ver-worfen hatte, wonach der Auf-

traggeber einer Bauleistung dieUmsatzsteuer schuldet, wenn ernachhaltig Bauleistungen er-bringt. Stattdessen sollte derAuftraggeber nur für eine Bau-leistung Umsatzsteuer zahlen,die er selbst für eine eigene Bau-leistung verwendet. Bauunter-nehmen konnten diese Frage,wie ihr Auftraggeber die an ihnerbrachte Bauleistung verwen-det, kaum beurteilen. Die Folgewar eine erhebliche Unsicher-heit, ob eine Rechnung zu züg -lich oder ohne Umsatzsteuerauszustellen war.„Die seit letztem Jahr bestehen-de Rechtsunsicherheit ist erfreu-licherweise jetzt beendet. Es istdamit klargestellt, dass es nichtdarauf ankommt, wie der Leis-tungsempfänger die an ihn er-brachte Leistung verwendet. Ei-

Deutsche Bauwirtschaft begrüßt wichtige Neuregelung

im Umsatzsteuergesetz:

Erhebliche Rechts-unsicherheit beseitigtSachgerechte Lösung für Altfälle gefunden

Zentralverband des Deutschen Baugewerbes

ne jetzt einge führ te Bescheini-gung, die Finanzämter demAuftraggeber künftig ausstel-len, hilft den Bauunternehmenzusätzlich. Sie können nunmehrklar erkennen, wie die Rechnungauszustellen ist“, lobte derHauptgeschäftsführer des HDB,Rechtsanwalt Michael Knipper.Das Gesetz löst sachgerechtauch Altfälle, in denen Auftrag-geber die von ihnen bereits ab-geführte Umsatzsteuer nach-träglich vom Finanzamt zurück -ver langen und daher die Bauun-ternehmen vom Finanzamt mitder Umsatzsteuer nachbelastet

werden konnten. „Statt denBauunternehmern aufzuerle-gen, die vom Finanzamt geltendgemachten Beträge von ihrenAuftraggebern zurückzufor-dern, ist eine Abtretung dieserAnsprüche an das Finanzamtvorgesehen. Die Abtretungsre-gelung stellt niemanden besseroder schlechter. Sie vermeidetallerdings, dass Bauunterneh-men einseitig das Risiko tragen,wenn die Auftraggeber dieseBeträge nicht auszahlen“, be-tonte der Hauptgeschäftsführerdes ZDB, Rechtsanwalt Felix Pa-kleppa.

FAKT 05:Die qualifikationsbedingteReglementierung von Hand-werksberufen ist in der Praxisuntrennbar mit der hohenAusbildungsleistung desHandwerks verknüpft.Dass Meisterbetriebe den größ-ten Anteil zur Ausbildungsleis-tung des Handwerks beisteuern,ist kein Zufall. Fachliche Qualifika-tion, pädagogische Kompeten-zen und gesellschaftliche Ver-antwortung werden in der Fort-bildung zum Meister vermitteltund sind damit das Rüstzeug desHandwerksmeisters. Eine Abkehrvon der Meisterqualifikation alsSchlüsselqualifikation für be-stimmte Gewerke führt absehbarzu einer spürbaren Verringerungder Ausbildungsleistung imHandwerk. Gerade vor dem Hin-tergrund der mehr denn je not-wendigen Fachkräftesicherungund der Bedeutung der Ausbil-dungsleistung der Meisterbetrie-be über das Handwerk hinaus fürdie gesamte gewerbliche Wirt-schaft ist es unerlässlich, beste-hende Qualifizierungsanforde-rungen im Handwerk zu fördern.FAKT 06:Durch die Meisterqualifikati-on wird das Rüstzeug fürSelbständigkeit und Unter-nehmertum vermittelt – eine

unerlässliche Basis für nach-haltigen wirtschaftlichen Er-folg.Die Meisterqualifikation dient derganzheitlichen Vorbereitung aufeine erfolgreiche unternehmeri-sche Betätigung. Sie beinhaltetneben berufsspezifischem Fach-wissen fundierte betriebswirt-schaftliche, rechtliche sowie be-rufs- und arbeitspädagogischeKenntnisse. Die Fortbildung zumMeister vermittelt demzufolgedie maßgeblichen Kompeten-zen, um ein Unternehmen dau-erhaft und erfolgreich am Marktzu etablieren. Im Handwerk setztsich der überwiegende Teil derAuszubildenden nach wie vor ausHauptschulabsolventen (50,1 %)und Realschulabsolventen (36,6%) zusammen. Dieser Zielgruppewird mit der Möglichkeit derFortbildung zum Meister dieChance für eine hochwertigeQualifizierung und eine aus-sichtsreiche Existenzgründunggegeben. Mit der akademischenBildung gleichwertige beruflicheund individuelle Karrierewegesind damit auch Personen ohneHochschulzugangsberechti-gung eröffnet. Die Meisterquali-fikation ermöglicht insofern einleistungsfähiges Unternehmer-tum jenseits des akademischenBereichs.

Erfolgsfaktor Berufsqualifikationen

im HandwerkZehn Fakten zu meisterpflichtigen Handwerksberufen

In eigener Sache

Handwerk 8-2014_Handwerk 6/2011 11.08.14 09:42 Seite 12

Page 13: Handwerk 8-2014 Handwerk 6/2011 · lung „Gute Form“ in den Räumen der dortigen Sparkasse ausge-stellt. Herr Kipping lobte die aus-gefallenen Designideen der Preisträger, die

HANDWERK AKTUELL 13

Zu einem sommerlichen Ver-gnügen bei sommerlichenTemperaturen hatte UFH-Mit-glied Uschi Schürmann ihre Kol-leginnen eingeladen: Kochenmit dem Thermomix im Koch-studio in Bottrop, und etlicheDamen waren ihrer Einladunggefolgt.Nach dem Motto „Essen undTrinken hält Leib und Seele zu-sammen“ wissen wir alle, dasseine gesunde Ernährung wich-tig für die körperliche und geis-tige Leistungsfähigkeit ist.Wie werden wir Unternehmer-frauen dem aber gerecht beider Dreifachbelastung durch

Betrieb, Familie und Haushalt?Der Thermomix, ein Tausend-sassa in der Küche, der kochen,dampfgaren, rühren, wiegen,zerkleinern, mixen, mahlen,kneten, vermischen, schlagenund erhitzen kann (nur spülenkann er sich noch nicht selb-ständig) scheint eine Antwortauf diese Fragen zu sein. Uschi Schürmann hatte insge-samt 14 Rezepte vorbereitet.Neben Hähnchenbrust in Basili-kumsauce sollte es Kräuterbut-ter, Faltenbrot, Fußball-Bröt-chen, Tomatencremesuppe,Krautsalat mit Speck sowie Tor-tellini mit Frischkäse und Ge-

Sommer – Sonne – Thermomix

Unternehmerfrauen kochen

UnternehmerFrauenHandwerk

zepte – mit viel Spaß und Ge-lächter, gegenseitigem In-den-Topf-gucken und einem tollenErgebnis in Rekordzeit.Anschließend folgte das ge-meinsame Essen der gemein-sam hergestellten Köstlichkei-ten, wobei sich alle einig waren,dass es hervorragend schmeck-te.Nachdem dann noch gespültund aufgeräumt wurde, mach-ten sich die Damen auf denHeimweg – die „Noch-Nicht-Thermomix-Besitzerinnen“ miteinem großen Wunsch für dennächsten Wunschzettel.

müse, einen Fitness-Salat, Ru-cola-Tomaten-Dipp und außer-dem Eiskaffee, Pina Colada undErdbeer-Tiramisu-Kugeln, eineMarmelade und weiße Moussemit Erdbeersoße geben.Die Neulinge unter den Damenfragten sich, wie dies alles in derveranschlagten Zeit zu schaf-fen sei oder ob man eineNachtschicht einlegen müsste,während die Unternehmer-frauen mit Thermomix-Erfah-rung sich freuten und gleichloslegten.In vier Kleingruppen ging mannun an die Umsetzung der Re-

Sie sind........ eine selbständige Unternehmerin, mitarbeitende

Ehefrau/Partnerin oder Angehörige im Handwerk

Sie suchen... Ansprechpartner mit gleichgelagerten Problemen

Sie wollen.....die Aufgabenvielfalt Ihres Alltags besser bewältigen

Kommen Sie zu uns! Mit uns meistern Sie alle Ihre Aufgaben. Entscheiden Sie sich für eine Mitgliedschaft im

Erfolg ist die Summe Erfolg ist die Summe Erfolg ist die Summe Erfolg ist die Summe der richtigen Entscheidungender richtigen Entscheidungender richtigen Entscheidungender richtigen Entscheidungen

Von Frauen. Für Frauen.

Nächste Veranstaltungen:

IKK GesundheitstagFür Unternehmerfrauen im Handwerk

Maximilianpark Hamm29. August 2014, 10.30 Uhr

Ihr Schlüssel zum perfekten GedächtnisReferentin: Monika Scherbaum

Kreishandwerkerschaft Duisburg26. September 2014, 14.00 Uhr (Halbtagesseminar)

Anmeldungen:W. Adams-Sattler, Tel. 0 20 66/4185 90, Fax 0 20 66/4185 91

oder über unsere Internet-Homepage www.ufh-duisburg.de

Arbeitskreis UnternehmerFrauen im Handwerk Duisburg e.V.

1. Vorsitzende: Jutta Schmidt, Tel. 02 03-55 33 35Geschäftsstelle: Kreishandwerkerschaft Duisburg,Tel. 02 03-99 63 40, Herr J. Hippler

Handwerk 8-2014_Handwerk 6/2011 11.08.14 09:42 Seite 13

Page 14: Handwerk 8-2014 Handwerk 6/2011 · lung „Gute Form“ in den Räumen der dortigen Sparkasse ausge-stellt. Herr Kipping lobte die aus-gefallenen Designideen der Preisträger, die

HANDWERK AKTUELL14

Steuern

OPPENBERGDruck+Verlag GmbH

DruckereiBuchbindereiVerlag

Kardinal-Galen-Straße 647051 Duisburg (Stadtmitte)Tel. (02 03) 30 55 66Fax (02 03) 30 55 67E-Mail [email protected]

Von der Gestaltungbis zumEndprodukt

ZeitschriftenGeschäftsdrucksachenEndlossätzeProgrammbroschürenBücherWerbebeschriftung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatmit kürzlich veröffentlichtemUrteil (Az.: I R 21/12) entschie-den, dass das Verbot, die Ge-werbesteuerlast von der Be-messungsgrundlage der Kör-perschaftsteuer abzuziehen,mit dem Grundgesetz vereinbarist (Anlage). Die Abzugsfähigkeitder Gewerbesteuer als Betriebs-ausgabe wurde durch das

Unternehmensteuerreformge-setz 2008 abgeschafft (§§ 4 Abs.5b, 52 Abs. 12 Satz 7 EStG).

SachverhaltDie Klägerin, eine GmbH, diemehrere Tankstellen betriebund aufgrund hoher Pachtauf-wendungen viel Gewerbesteu-er zahlen musste, klagte gegendas Abzugsverbot.

Abzugsverbot fürGewerbesteuer ist verfassungsgemäß

Zur Steuerfreiheit von Unterrichtsleistungen

Eine Diplom-Sozialpädagoginund Diplom-Organisationsbera-terin unterwies im Wege soge-nannter Supervision Mitarbeitervon Trägern der Wohlfahrts-pflege, Jugendhilfe, Psychia-trie, von Suchtberatungsstellensowie der Diakonie und Caritas.Die zuständige Bezirksregie-rung hatte ihr zur Vorlage beiden Finanzbehörden beschei-nigt, dass sie die berufliche Bil-dungsmaßnahme nach den Be-stimmungen des Umsatzsteu-ergesetzes ordnungsgemäßdurchführe. Das Finanzamt be-handelte die Umsätze als um-satzsteuerpflichtig..Der Bundesfinanzhof hält es fürdenkbar, dass sich die Pädago-gin auf die Mehrwertsteuersys-

temrichtlinie (MwStSysRl) beru-fen kann („von Privatlehrern er-teilten Schul- und Hochschul-unterricht“) und hat seineRechtsprechung geändert undentschieden, dass es nicht da-rauf ankommt, dass der Privat-lehrer an einer Schule oderHochschule tätig ist, sich anSchüler oder Hochschüler wen-det oder es sich um einen in ei-nen Lehr- oder Studienplan ein-gebetteten Unterricht handelt.Die Pädagogin kann geltendmachen, dass ihre Leistungennach der MwStSysRl als Unter-richtseinheiten, die von Privat-lehrer erteilt werden und diesich auf Schul- und Hochschul-untericht beziehen, steuerfreisind.

Nachträglicher Wegfall derSteuerbegünstigung für

BetriebsvermögenDie unentgeltliche Übertra-gung von Betriebsvermögen,land- und forstwirtschaftli-chem Vermögen sowie von An-teilen an Kapitalgesellschaftenist unter bestimmten Voraus-setzungen erbschaftsteuerlichprivilegiert. Es wird ein Ver-schonungsabschlag und einAbzugsbetrag gewährt. Beidekönnen insoweit rückwirkendwegfallen, als begünstigtesVermögen innerhalb eines Zeit-raums von fünf Jahren veräu-ßert wird. Als Veräußerung giltjede entgeltliche Übertragung.

Unerheblich ist, aus welchenGründen die Veräußerungstattfindet, folglich auch, ob siefreiwillig oder unfreiwillig er-folgt. Wie restriktiv die Wegfall-klausel angewendet wird, ist da-ran zu erkennen, dass selbst dieEröffnung eines Insolvenzver-fahrens, zu hohe Privatentnah-men zur Tilgung von Erbschaft-steuerverbindlichkeiten oderdie Veräußerung von Vermö-gensteilen zur Erfüllung vonPflichtteilsansprüchen steuer-schädlich sind.(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)

UrteilDer BFH wies die Klage ab. Erführte aus, dass er nicht davonüberzeugt sei, dass die zur An-wendung kommende Rege-lung des § 4 Abs. 5b EStG 2002n.F., nach der die Gewerbesteu-er und die darauf entfallendenNebenleistungen keine Be-triebsausgaben sind, für den inRede stehenden Bereich derKörperschaftsteuer verfas-sungswidrig ist. Das Abzugsver-bot verstoße weder gegen denallgemeinen Gleichheitsgrund-satz des Art. 3 Abs. 1 GG nochgegen die Eigentumsgarantiedes Art. 14 GG.Zwar schränke das Abzugsver-bot das objektive Nettoprinzipein, indem die mit der Gewer-besteuerpflicht verbundeneVerminderung der wirtschaftli-chen Leistungsfähigkeit bei derBemessung der Einkommen-bzw. Körperschaftsteuer nichtberücksichtigt wird. Diese Be-einträchtigung lasse sich fürKörperschaften sachlich hinrei-chend begründen und versto-ße nicht gegen den Grundsatzder Folgerichtigkeit. Es bestün-den im Ausgangspunkt keinegrundsätzlichen verfassungs-rechtlichen Bedenken dage-gen, dass neben der Einkom-men- oder Körperschaftsteuerzusätzlich auch Gewerbesteuererhoben wird. Auch sei kein

zwingendes verfassungsrecht-liches Gebot erkennbar, demzufolge die mit einer dieserSteuerarten verbundenen Las-ten im Rahmen der Bemes-sungsgrundlage der jeweils an-deren Steuerart berücksichtigtwerden müssten.Die Abschaffung des Gewerbe-steuerabzugs von der körper-schaftsteuerlichen Bemes-sungsgrundlage sei Bestandteileiner Reform der Unterneh-mensbesteuerung mit den fürden Steuerpflichtigen teilwei-sen belastenden, teilweise aberauch entlastenden Wirkungen.Der Gesetzgeber sei nicht vonVerfassung daran gehindert, imRahmen eines solchen steuer-politischen Vorhabens einzelnebetriebliche Aufwendungenunter Einschränkung des objek-tiven Nettoprinzips bei der Be-messung der Körperschaft-steuer unbeachtet zu lassen.Das gelte jedenfalls insoweit, alsdie betreffenden Aufwendun-gen – wie bei der Gewerbesteu-er grundsätzlich der Fall – annä-hernd gleichmäßig bei allenKörperschaftsteuersubjektenanfallen. Es könne insoweitnicht isoliert auf einen rein fis-kalisch motivierten Einzelzweckdes Abzugsverbots abgestelltwerden, vielmehr sei insoweitder Gesamtzusammenhang derbeabsichtigten Reform zu be-trachten.

Handwerk 8-2014_Handwerk 6/2011 11.08.14 09:42 Seite 14

Page 15: Handwerk 8-2014 Handwerk 6/2011 · lung „Gute Form“ in den Räumen der dortigen Sparkasse ausge-stellt. Herr Kipping lobte die aus-gefallenen Designideen der Preisträger, die

HANDWERK AKTUELL 15

Recht

25-jähriges Arbeitnehmerjubiläum

Björn Hardt, Dachdecker i. Fa.Z. Friedrich Bedachungs GmbH,Königsberger Allee 91, 47058Duisburg, am 01.08.2014.

Wir gratulieren

In Zukunft können verschulde-te Verbraucher bereits nachdrei Jahren der Privatinsolvenzentkommen. EntsprechendeNeuregelungen traten am01.07.2014 in Kraft. Die Verkürzung des Verfah-rens hängt dabei maßgeblichvon der Tilgungsleistung desSchuldners ab. Das Gesetz zurVerkürzung des Restschuldbe-freiungsverfahrens und zurStärkung der Gläubigerrechtevom 15.07.2013 (BGBl. I S. 2379)enthält für Insolvenzverfah-ren, die ab dem 01.07.2014 beantragt werden, Regelun-gen zur Verkürzung desRestschuldbefreiungsver-fahrens.Für den Fall, dass im Insolvenz-verfahren eine Entschuldungnicht gelingt, kann der redlicheSchuldner eine Befreiung vonden restlichen Verbindlichkei-ten erhalten. Bislang war diesnur möglich, wenn neben demInsolvenzverfahren ein sechs-jähriges Restschuldbefreiungs-verfahren durchlaufen wurde.Künftig ist schon nach der Hälf-te der Zeit ein wirtschaftlicherNeuanfang möglich. Schafft es der Schuldner, in-nerhalb von drei Jahren min-destens 35 Prozent der Gläubi-gerforderungen zur Schulden-tilgung bereitzustellen sowiedie Verfahrenskosten zu be-gleichen, kann ihm bereitsnach Ablauf dieses ZeitraumsRestschuldbefreiung erteiltwerden. Kann der Schuldner zumindestdie Verfahrenskosten vollstän-dig bezahlen, ist eine Rest-schuldbefreiung nach fünfJahren möglich. Sonst bleibt esbei den bisherigen sechs Jah-ren. Dem Schuldner werdendurch diese Neuregelung An-reize gesetzt, möglichst viel zubezahlen, um die frühzeitigeRestschuldbefreiung zu erlan-gen. Dies kommt auch denGläubigern zugute: Anstattnach sechs Jahren leer auszu-gehen, erhalten sie nach dreiJahren einen signifikanten Teilihrer Forderungen.

Öffnung des Insolvenz-planverfahrens für VerbraucherinsolvenzenWer schneller schuldenfrei seinmöchte, kann künftig auch im Verbraucherinsolvenzver-fahren die flexible Entschul-dungsmöglichkeit des Insol-venzplans in Anspruch neh-men – und zwar unabhängigvon einer gesetzlich festgeleg-ten Quote oder einer bestimm-ten Verfahrensdauer. Bis zumSchlusstermin eines Insolvenz-verfahrens kann jeder Schuld-ner einen Insolvenzplan vorle-gen, in dem auf seinen Einzelfallabgestimmte Regelungen zurEntschuldung getroffen wer-den können. Stimmt die Mehr-heit der Gläubiger dem Insol-venzplan zu, ist der Weg zu ei-nem sofortigen wirtschaftli-chen Neuanfang frei.

Stärkung der Gläubigerrechte Gleichzeitig stärkt das Gesetzdie Rechte der Gläubiger. Wäh-rend derzeit die Versagung derRestschuldbefreiung nur im ab-schließenden Termin vor demInsolvenzgericht beantragtwerden konnte, können Gläubi-ger zukünftig jederzeit schrift-lich dem Schuldenerlass wider-sprechen, ohne zu diesem Ter-min extra anreisen zu müssen.Damit wird die Akzeptanz desInstituts der Restschuldbefrei-ung insgesamt weiter verbes-sert. Wenn der Schuldner einenRestschuldbefreiungsantragstellt, wird ihm bereits mit Be-ginn des Insolvenzverfahrensauferlegt, eine angemesseneErwerbstätigkeit auszuübenoder sich zumindest um einesolche zu bemühen.

Reform der Verbraucher -insolvenz am 1.7.2014 in

Kraft getreten

Kein Kindergeld für behindertes Kind in Haft

Für ein Kind, das das 18. Le-bensjahr vollendet hat, bestehtein Anspruch auf Kindergeld,wenn es wegen körperlicher,geistiger oder seelischer Behin-derung außerstande ist, sichselbst zu unterhalten und dieBehinderung vor Vollendungdes 25. Lebensjahres eingetre-ten ist. Bei Eintritt der Behinde-rung vor dem 1.1.2007 gilt nochdas 27. Lebensjahr.Der Vater eines Kindes, das auf-grund einer psychischen Er-krankung seit 2004 als behin-dert gilt, beantragte Kindergeldab Januar 2004. Die Familien-kasse lehnte den Antrag ab, weildas Kind wegen Totschlags zueiner Freiheitsstrafe verurteiltworden war, die es im Mai 2007antrat. Nach erfolglosem Ein-spruchsverfahren holte das Fi-nanzgericht ein fachpsychiatri-sches Gutachten ein, wonachdas Kind infolge seiner Behin-derung seit 2004 außerstande

sei, selbst für seinen Lebensun-terhalt zu sorgen.Die Familienkasse setzte da-raufhin Kindergeld für den Zeit-raum von Januar 2005 bis April2007 fest. In den übrigen Zeit-räumen habe das Kind selbst fürseinen Lebensunterhalt auf-kommen können bzw. sich abMai 2007 in Haft befunden. DasGericht entschied jedoch, dassdas Kind auch während der Haftkindergeldberechtigt sei, da dieBehinderung ursächlich für dieInhaftierung und das Kind da-durch nicht zum Selbstunter-halt fähig sei.Der Bundesfinanzhof ent-schied, dass die Behinderungeines Kindes für dessen Unfä-higkeit zum Selbstunterhaltnicht ursächlich ist, wenn essich in Untersuchungs- und an-schließender Strafhaft befin-det, selbst wenn die Straftatdurch die Behinderung geför-dert wurde.

Steuern

Betriebsaufgabeerklärungbei Verpachtung einer Apotheke im Ganzen

Die Verpachtung eines Gewer-bebetriebs führt nicht zwangs-läufig zu einer Betriebsaufgabe.Hierzu muss gegenüber demFinanzamt eine ausdrücklicheErklärung abgegeben werden,die eindeutig erkennen lässt,dass sich der Verpächter für ei-ne Aufgabe des Betriebs ent-schieden hat.Die Erbin einer Apotheke hattein ihrer Einkommensteuerer-klärung 1998, die erst im Jahre2000 beim zuständigen Finanz-amt eingereicht wurde, dieÜberlassung der Apotheke anfremde Dritte als Einkünfte ausVermietung und Verpachtung

erklärt. Die Anlage GSE enthieltden Vermerk „Entnahme“.Der Bundesfinanzhof hat zu-nächst klargestellt, dass eine Er-klärung zur Betriebsaufgabegrundsätzlich nicht mit Rück-wirkung abgegeben werdenkann. Ob die in dem geschilder-ten Fall abgegebene Aufga-beerklärung auf den Zeitpunktder Abgabe der entsprechen-den Einkommensteuererklä-rung wirkt, kann so nicht ab-schließend beurteilt werden.Das Gericht muss im Wege derAuslegung ermitteln, zu wel-chem Zeitpunkt diese Erklärungwirkt.

Handwerk 8-2014_Handwerk 6/2011 11.08.14 09:42 Seite 15

Page 16: Handwerk 8-2014 Handwerk 6/2011 · lung „Gute Form“ in den Räumen der dortigen Sparkasse ausge-stellt. Herr Kipping lobte die aus-gefallenen Designideen der Preisträger, die

HANDWERK AKTUELL16

Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist nichtvereinbarFür Sie als Arbeitgeber wäre essicher interessant, wenn Siemit Ihrem Mitarbeiter verein-baren könnten, dass er „für al-le von ihm fahrlässig verschul-deten Unfallschäden amDienstfahrzeug haftet“. Das istaber leider nicht möglich. DieGrundsätze der eingeschränk-ten Arbeitnehmerhaftung beibetrieblich veranlassten Tätig-keiten sind zwingendes Recht.Vertragliche Regelungen, diehiervon abweichen, sind un-wirksam (BAG, 5.2.2004, 8 AZR91/03).Die Haftung für bei Privatfahr-ten entstandene Schäden kön-nen Sie aber durchaus verein-baren.

Hat Ihr Mitarbeiter einen Unfallverursacht und dabei Ihren Fir-menwagen beschädigt, müs-sen Sie in Bezug auf die Haftungzwischen privat und betrieblichveranlassten Fahrten unter-scheiden.

Unfall bei PrivatfahrtBefand der Mitarbeiter sichwährend des Unfalls mit demFirmenwagen auf einer Privat-fahrt oder auf einer Fahrt zwi-schen Wohnung und Arbeits-stätte, können Sie von ihm nachAuffassung des LAG Köln in je-

dem Fall vollen Schadensersatzverlangen (LAG Köln, 15.9.1998,13 Sa 367/98). Das HessischeLAG hingegen meint, dass Siekeinen Schadensersatz verlan-gen können, wenn die privateNutzung erlaubt war und derdamit verbundene geldwerteVorteil ordnungsgemäß ver-steuert wurde. Damit sei kon-kludent vereinbart, dass Sieauch die Reparaturkosten fürprivate Unfälle tragen müssen(Hessisches LAG, 24.5.2006, 8 Sa1729/05). Auf der sicheren Sei-te dürften Sie daher sein, wenn

Haftung: Wer zahlt den Schaden am Firmenwagen?

Recht

Grad der Verschuldung

Definition Ersatzpflicht

Leichte Fahrlässigkeit

„Kann jedem mal passieren“, z. B. Rutschen auf Blitzeis.

Keinerlei Haftung Ihres Mitarbeiters. Sie als Arbeitgeber tragen alle Kosten.

Mittlere Fahrlässigkeit

Unfall aus Unachtsamkeit, z. B. Auffahrunfall, Ihr Mitarbeiter achtete nicht ausreichend auf das voraus-fahrende Auto.

Schaden wird zwischen Ihnen und Ihrem Mitarbeiter aufgeteilt, bei Vollkasko-versicherung ersetzt der Mitarbeiter höchstens die Selbstbeteiligung, sonst höchstens die übliche Selbstbeteiligung.

Grobe Fahrlässigkeit

Ihr Mitarbeiter hat nicht beachtet, was jeder andere gesehen hätte, z. B. Überfahren einer roten Ampel, Verdienst oder Mitverschulden des Ar-Alkohol am Steuer.

Ihr Mitarbeiter haftet voll; zu geringer

beitgebers kann dazu führen, dass Sie sich am Schaden beteiligen müssen.

Vorsatz Ihr Mitarbeiter beschädigt den Wagen mit Absicht. Ihr Mitarbeiter haftet voll.

Sie im Fahrzeugüberlassungs-vertrag ausdrücklich regeln,dass der Mitarbeiter für Schä-den am Firmenwagen, die beiprivater Nutzung entstehen,selbst haftet.

Unfall bei betrieblicherFahrtBefand der Mitarbeiter sichwährend des Unfalls auf einerbetrieblichen veranlasstenFahrt, hängt der Haftungsum-fang vom VerschuldensgradIhres Mitarbeiters ab. Die fol-gende Tabelle veranschaulicht

die Haftungszuordnung undzeigt deutlich: Ihr Mitarbeiterhaftet häufig gar nicht odernur sehr begrenzt, wenn er ei-nen Schaden an Ihrem Firmen-wagen verursacht. Deshalbsollten Sie für Ihre Firmenfahr-zeuge eine Vollkaskoversiche-rung mit höchstens 1.000,00EUR Selbstbehalt abschließen.Das reduziert Ihre Risiken deut-lich. Außerdem sollten Sie ver-einbaren, dass der Mitarbeiterden Wagen Dritten nicht über-lassen darf oder allenfalls demEhepartner.

Die neue Rundfunkgebühr istverfassungsgemäß. Zu dieserRechtsauffassung gelangten dieVerfassungsgerichte der LänderRheinland-Pfalz (Urt. v. 13. Mai2014, Az.: VGH B 35/12) und Bay-ern (Urt. v. 15. Mai 2014, Az.: Vf8-VII-12 und Vf 24-VII-12).Geklagt hatten in Rheinland-Pfalz ein Straßenbauunterneh-men mit mehreren Niederlas-sungen sowie in Bayern ein Ju-rist und die DrogeriemarktketteRossmann. Der Beitrag verletzekeine Grundrechte und stellekeine verdeckte Steuer dar. Die

Tatsache, dass die Gebühr an-ders, als bei dem früheren Erhe-bungsmodell, unabhängig vomVorhandensein von Empfangs-geräten und von der tatsächli-chenNutzung anfalle, stehedem nicht entgegen. Vielmehrsei entscheidend, dass der öf-fentlich-rechtliche Rundfunkangeboten werde und jeder-mann jederzeit das Rundfunk-programm als öffentlich zugän-gige Quelle nutzen könne. Auchgebe es keine ungerechtfertig-te Unterscheidung bei der Be-lastung von Unternehmen. Der

Neuer Rundfunkbeitrag vonLandesverfassungs gerichtshöfen

bestätigtVollzug der Beitragserhebungerfordere eine einfache undpraktikable Ausgestaltung derBeitragspflicht. Die Staffelungnach der Zahl der Beschäftigtensei sachgerecht. Ebenso sei derBesitz eines betrieblich genutz-ten Kraftfahrzeugs ein taugli-cher Anknüpfungspunkt. Diesgelte nach Auffassung der Rich-ter in Bayern vor allem, da nachihrer Lebenserfahrung davonauszugehen sei, dass es in be-trieblichen Fahrzeugen zu einerdeutlich gesteigerten Nutzungdes Hörfunkangebots komme.

Handwerk 8-2014_Handwerk 6/2011 11.08.14 09:42 Seite 16

Page 17: Handwerk 8-2014 Handwerk 6/2011 · lung „Gute Form“ in den Räumen der dortigen Sparkasse ausge-stellt. Herr Kipping lobte die aus-gefallenen Designideen der Preisträger, die

HANDWERK AKTUELL 17

ten alle Auftragnehmer, obBau- oder Subunternehmer,die Augen offen halten. Je un-genauer eine Leistung be-schrieben ist, desto schwierigerist es am Ende nachzuweisen,dass eine zusätzliche Leistungvorliegt. Ob zu einem „schlüs-selfertigen Wohnhaus“ spezifi-sche Arten von Sanitäranlagen,Türkommunikation oder Si-cherheitsinstallation zählen, istpotenziell strittiger als die Fra-ge nach der für ein bestimmtesBaugrundstück geeigneten Bo-denplatte.

Schriftlich, klar und genauGestritten wird oft über „nichtbeauftragte Leistungen“. Diessind nun keine, die ein Hand-werker aus Spaß an der Freudenach Feierabend ausführt, son-dern solche, bei denen ein Auf-tragnehmer vom Vertrag ab-weicht, ohne dass eine (nach-weisbare) Anordnung des Auf-traggebers vorliegt. So kann espassieren, dass ein bauleitenderIngenieur eine Änderung an-ordnet, ohne dafür eine Voll-macht des Bauherrn zu besit-zen – und der ausführendeHandwerker möglicherweiseauf seinen Mehrkosten sitzenbleibt. Daher sollten Änderun-gen stehts vorab, schriftlichund bei zweifelhaften Voll-machten beim Bauherrn selbstangezeigt werden.Die Abweichung von der ur-sprünglich kalkulierten Leistungsollte so detailliert wie möglichfestgehalten werden. Und willman mit einem solchen „Sach-nachtrag“ auch bauzeitlicheKosten geltend machen, zumBeispiel weil dadurch zusätzli-

che Materiallieferungen not-wendig werden und es so zuVerzögerungen oder gar Still-stand auf der Baustelle kom-men kann, so muss dies imNachtrag selbst festgehaltenoder aber ein Vorbehalt hin-sichtlich möglicher Bauzeitkos-ten formuliert werden.Solche klare Kommunikationbedeutet zwar zusätzlichenAufwand – eine Menge Konflikt-potenzial und teurer Ärger istdamit aber aus dem Weg ge-räumt.

10 Schritte zumproduktiven StreitenSollte ein Streit unvermeidbarsein, können einfache mentaleTechniken helfen, am Endedoch noch zu produktiven Er-gebnissen zu kommen:• Deeskalieren (z. B. von 1 bis

10 zählen, Muskeln entspan-nen, ausatmen)

• Zuhören, zuhören, zuhören(sonst vernimmt man nur,was man befürchtet)

• Nachfragen• Wiederholen (überprüfen, ob

man richtig verstanden wor-den ist)

• Eigene Gefühle ansprechen,ohne den anderen zu be-schuldigen (z. B. Kränkung)

• Interesse erforschen (geht esdem Gegenüber vielleichtgar nicht um Rechthaberei,hat er berechtigte Sorgen …)

• Perspektive wechseln (was,wenn ich an seiner Stellestünde?)

•Gemeinsamkeiten suchen• Sagen, was Sie wollen (nicht,

was Sie nicht wollen!)• Einzeln und gemeinsam den

Zielzustand beschreiben.

Konflikte am Bau, zumeist mitAuftraggebern, zuweilen auchmit Kollegen anderer Gewerke,können teuer werden. Um ge-richtliche Auseinandersetzun-gen zu vermeiden, solltenHandwerker ihre Rechte undPflichten kennen, ebenso dieder Bauleiter und Auftragge-ber, seien es nun Privatleuteoder Bauträger.„Niemand hat mir gesagt, dassdas so teuer wird!“ – „Das istPfusch, was Sie da machen!“ –„Das habe ich nicht zu verant-worten!“ – Das bezahl ich nicht…“ – „Diese Baustelle ist dochvöllig unterfinanziert …“ – „Wirsehen uns vor Gericht wieder…“. Konflikte am Bau, zumeistmit Auftraggebern, zuweilenauch mit Kollegen anderer Ge-werke, können teuer werden. Injedem Fall aber kosten sie Zeitund Nerven.Laut Statistischem Bundesamtwurden im Jahr 2011 rund45.000 Fälle von Baustreitigkei-ten vor deutschen Zivilgerich-ten verhandelt, wobei die Ver-fahrensdauer steigt. Oft dauertes Jahre und kostet die Betei-ligten hohe Summen, bevor einUrteil erreicht bzw. ein Ver-gleich erzielt wird oder aber ei-ne der Parteien entnervt auf-gibt. Außergerichtliche Klärun-gen etwa durch Mediation sindin Deutschland noch immer dieAusnahme.Wer nun allerdings den Schlusszieht, bei Bauleuten müsste essich um eine besonders streit-lustige Spezies handeln, ver-kennt die Vielfältigkeit der An-forderungen. Vielmehr liegenKontroversen bei einer Projekt-branche wie der Bauwirtschaftin der Natur der Aufgabe. Wodie meisten Bauwerke als Uni-kate unter zunehmend kom-plexen Rahmenbedingungenerstellt werden, lassen sich Bau-ablaufstörungen, unklare Leis-tungsbeschreibungen, Bausoll-modifikationen oder Ausfüh-rungsmängel kaum vollendsvermeiden.Die Abwicklung von Bauverträ-gen ist deshalb potenziell streit-anfällig. Anders gesagt: Eine

wirtschaftlich erfolgreiche Rea-lisierung von Bauvorhaben(ebenso wie eine Beteiligungdaran) hängt wesentlich von ei-ner effizienten Bewältigungaufkommender Konflikte ab.Ansonsten verdienen am En-de – bei oft hohen Streitwer-ten – nur die Anwälte.

Augen auf bei der „Nachtragstellung“Eine typische Konstellationsieht so aus: Die eine Parteiklagt Baumängel und Zusatz-kosten ein, die andere rekla-miert, dass während der Bau-phase die Pläne geändert wur-den, was zwangsläufig zu Kos-tensteigerungen und Zeitver-zögerungen führen musste. Ei-ner der häufigsten Streitpunktebetrifft die sogenannte Nach-tragstellung. Dabei gibt eskaum eine Baustelle ohne sol-che nachträglich eingeführten,zumeist kostenträchtigen Leis-tungen. Weil Auftraggeber un-gern mehr zahlen als ursprüng-lich vereinbart, zählen diese Fäl-le zu den Klassikern in Baupro-zessen. Viele von ihnen ließensich allerdings vermeiden,wenn bestimmte formale Krite-rien eingehalten würden.Ausgangspunkt jedes Nach-trags ist, dass die tatsächlichausgeführte von der beauf-tragten Leistung abweicht. Dasgeschieht aus unterschiedli-chen Gründen. Sie reichen jenach Vertragsart und Gegen-stand von technischen Not-wendigkeiten, die zuvor nichtbekannt waren, bis zu einer An-ordnung des Auftraggebers beiNichtgefallen. Was davon legi-tim bzw. als Nachtrag anzuer-kennen und wie zu berechnenist, hängt zum Beispiel davonab, ob man, wie die meisten pri-vaten Bauherren, einen Vertragnach BGB geschlossen hat,oder, wie bei vielen nicht priva-ten Bauvorhaben, einen Ver-trag nach VOB/B.Schlimme Stolperfallen findensich zuweilen in Pauschalverträ-gen, insbesondere wenn sie mit„weichen“ Leistungsbeschrei-bungen einhergehen. Hier soll-

(Nie mehr) Knatsch am Bau

Recht

A N WA LT S - & N OTA R K A N Z L E I

Hans W. MeierRechtsanwalt und Notar

Duisburg-Huckingen, „Am Steinernen Kreuz“

Düsseldorfer Landstraße 234,Telefon 02 03 / 78 14 91

Verkehrsunfall- und VerkehrsstrafrechtSpezialisierung seit nunmehr 25 Jahren

Erbrecht

Meine Tätigkeitsschwerpunkte im Anwaltsbereich sind:

Handwerk 8-2014_Handwerk 6/2011 11.08.14 09:42 Seite 17

Page 18: Handwerk 8-2014 Handwerk 6/2011 · lung „Gute Form“ in den Räumen der dortigen Sparkasse ausge-stellt. Herr Kipping lobte die aus-gefallenen Designideen der Preisträger, die

HANDWERK AKTUELL18

wegen eines Sonderurlaubs ru-henden Arbeitsverhältnisses re-duziere.

III. Bewertung/Folgen der Entscheidung

Die Gewährung von – bezahl-tem oder unbezahltem – Son-derurlaub, beispielsweise zurVorbereitung auf die Meister-prüfung, wird zwischen den Ar-beitsvertragsparteien häufig in-dividualvertraglich vereinbart.Einen Rechtsanspruch auf Son-derurlaub hat der Arbeitneh-mer regelmäßig nicht. Über denWunsch des Arbeitnehmersnach Sonderurlaub hat der Ar-beitgeber nach billigem Ermes-

sen zu entscheiden. Oftmalswird mit der Gewährung vonSonderurlaub eine anteiligeKürzung des gesetzlichenund/oder (tarif-)vertraglichenUrlaubsanspruchs verbunden.Diese Regelungen müsstenaufgrund der nun vorliegendenBAG-Entscheidung überdachtwerden. Hinzuweisen ist da-rauf, dass das Urteil des BAG„nur“ die Kürzungsmöglichkeitdes gesetzlichen Urlaubsan-spruchs betrifft. Die Option zurKürzung (tarif-)vertraglicher,den gesetzlichen Urlaub über-steigender Urlaubsansprüchefür die Zeit des Sonderurlaubsbleibt davon unberührt.

Vereinbaren die Arbeitsver-tragsparteien die Gewährungeines unbezahlten Sonderur-laubs, bleibt der gesetzliche Ur-laubsanspruch des Arbeitneh-mers unberührt. Dies entschieddas Bundesarbeitsgericht (BAG)mit Urteil vom 6. Mai 2014 (Az.:9 AZR 678/12). Eine Kürzung desgesetzlichen Urlaubsanspruchsdürfe in einem solchen Fallnicht erfolgen.

I. SachverhaltDie Klägerin war bei dem be-klagten Krankenhaus in der Zeitvon August 2002 bis Ende Sep-tember 2011 als Kranken-schwester tätig. In dem Zeit-raum vom 1. Januar 2011 biszur Beendigung ihres Arbeits-verhältnisses befand sich dieArbeitnehmerin in einem unbe-zahlten Sonderurlaub. Als dieKlägerin nach dem Ende des Ar-beitsverhältnisses die Abgel-tung von 15 Urlaubstagen ausdem Jahr 2011 verlangte, lehn-te die Beklagte dies ab, worauf-hin die Arbeitnehmerin den Ab-geltungsbetrag einklagte.Das Arbeitsgericht wies die Kla-ge ab, während sie vor demLandesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) erfolgreichwar. Gegen das stattgebendeUrteil des LAG legte die Be -klagte Revision vor dem BAGein.

II. EntscheidungsgründeDie Revision der Beklagten bliebvor dem BAG ohne Erfolg. DerKlägerin stehe gegenüber derBeklagten der Anspruch auf Ab-geltung der 15 Urlaubstage ausdem Jahr 2011 zu. Der zwischenden Arbeitsvertragsparteienvereinbarte Sonderurlaub ste-he dem Entstehen des gesetz-lichen Urlaubsanspruchs zu Be-ginn des Kalenderjahres 2011nicht entgegen. Zur Kürzungdes gesetzlichen Urlaubsan-spruchs sei die Beklagte nichtberechtigt gewesen.

Zur Begründung seiner Ent-scheidung verweist das BAG da-rauf, dass dem Arbeitnehmer injedem Kalenderjahr ein An-spruch auf bezahlten Erho-lungsurlaub zustehe (§ 1 Bun-desurlaubsgesetz - BUrlG). Dergesetzliche Mindesturlaub nach§ 1 BUrlG sei gemäß § 13 Abs. 1S. 1 und 3 BUrlG unabdingbar.Um ihn entstehen zu lassen, be-dürfe es lediglich des rechtli-chen Bestandes des Arbeitsver-hältnisses sowie der einmaligenErfüllung der sechsmonatigenWartezeit nach § 4 BUrlG. DasBundesurlaubsgesetz knüpfeden Urlaubsanspruch damitnicht an die Erfüllung derHauptpflichten aus dem Ar-beitsverhältnis. Auch ordne eskeine Reduzierung des Urlaubs-anspruchs an, wenn das Ar-beitsverhältnis ruht. Soweit derGesetzgeber eine Kürzung desUrlaubsanspruchs für sinnvollerachte, habe er dies in Spezial-regelungen zum Ausdruck ge-bracht, wie etwa beim Ruhendes Arbeitsverhältnisses imRahmen der Elternzeit (§ 17Abs. 1 S. 1 BEEG) oder des Wehr-dienstes (§ 4Abs. 1 S. 1ArbPlSchG). Während der Pfle-gezeit (§§ 3,4 PflegeZG) habe erdagegen keine Option des Ar-beitgebers zur Kürzung des Ur-laubsanspruchs im ruhendenArbeitsverhältnis vorgesehen.Damit werde deutlich, dass derUrlaubsanspruch beim Ruhendes Arbeitsverhältnisses nichtgenerell entfallen solle, son-dern nur in den konkret ge-setzlich angeordneten Fällen.Da die Regelungen der §§ 1 und3 BUrlG nach § 13 Abs. 1 S. 1BUrlG unabdingbar seien, könn-ten die Arbeitsvertragsparteienkeine von diesen Normen ab-weichende Regelungen tref-fen, mithin weder das Entste-hen des gesetzlichen Urlaubs-anspruchs ausschließen nochvereinbaren, dass sich der ge-setzliche Urlaub für die Zeit des

BAG:

Gesetzlicher Urlaubs -anspruch bleibt trotz

Sonderurlaub bestehen

Recht

Die Klägerin ist Raumpflegerin ineinem Kindergarten. Der Be-klagte führte als Handwerkerdort Baumaßnahmen durch.Der Beklagte oder einer seinerMitarbeiter hatten die Zugangs-tür zu einem Waschraum ausge-hängt und im Waschraum an dieWand neben dem Eingang an-gelehnt. Die Klägerin wollte denWaschraum reinigen. Die Tür ei-ner Toilettenkabine war durchdie an die Wand gelehnte Türblockiert. Daraufhin wollte dieKlägerin die angelehnte Tür zurSeite schieben. Dabei fiel die Türum und der Klägerin auf denArm. Daraufhin stürzte die Klä-gerin und geriet teilweise unterdie Tür. Später wurde im Kran-kenhaus ein Bruch des linkenOberarmes diagnostiziert unddie Klägerin war etwa 5½ Mona-te krankgeschrieben. Die Kläge-rin meinte, der Handwerker hät-te ihren Unfall verursacht. Des-wegen verlangte sie 5.000 EuroSchmerzensgeld und über3.000, Euro weiteren Schaden-ersatz. Der beklagte Handwer-ker war der Meinung, dass erdurch das Aushängen der Türseine Verkehrssicherungspflichtnicht verletzt hätte. Das Gerichtwies die Klage ab. Seiner Ent-scheidung stellte das Gerichtden Grundsatz voran, dass eskein allgemeines Gebot gebe,andere Personen vor Selbstge-fährdungen zu schützen. Imkonkreten Fall verneinte das

Landgericht eine Verletzung derVerkehrssicherungspflicht. DasAushängen einer Tür im Rah-men von Bauarbeiten stellt keinsorgfaltswidriges Verhalten an.Die ausgehängte und danachangelehnte Tür ist für sich allei-ne keine Gefahrenquelle. Die Türwar sachgemäß aufgestellt unddrohte nicht von alleine umzu-fallen. Gefährlich wurde die Si-tuation erst dadurch, dass dieKlägerin versucht hatte, die Türzur Seite zu schieben und danndie Kontrolle verlor. Die Klägerinhat mit dieser Handlung eine ei-gene Gefahr für sich selbst ge-schaffen, so dass eine Haftungdes beklagten Handwerkers aus-scheidet. Zwar kann ausnahms-weise auch eine Haftung beisorgfaltswidrigem Verhaltendes Geschädigten anerkanntwerden, wenn das Fehlverhal-ten des Geschädigten vorher-sehbar ist und nahe liegt. Dannmuss aber noch hinzukommen,dass der Geschädigte die Gefahrnicht selbst erkennen oder steu-ern kann. Im vorliegenden Falldurfte der Handwerker davonausgehen, dass jemand, der dieangelehnte Tür bewegen möch-te, selbst Vorkehrungen zu sei-nem eigenen Schutz trifft. Dader Handwerker keine Pflicht-verletzung begangen hatte, wardie Klage abzuweisen. Das Urteilist rechtskräftig.

Urteil des LG Coburg vom 01.08.2014,Az.: 22 O 619/13

Grundstücks- & Baustellenhaftung LG Coburg:

Verkehrssicherungspflichtvon Handwerkern

Handwerk 8-2014_Handwerk 6/2011 11.08.14 09:42 Seite 18

Page 19: Handwerk 8-2014 Handwerk 6/2011 · lung „Gute Form“ in den Räumen der dortigen Sparkasse ausge-stellt. Herr Kipping lobte die aus-gefallenen Designideen der Preisträger, die

HANDWERK AKTUELL 19

Die Vergewaltigung dauerte4 Minuten, und die

Folgen?Helfen Sie mit!Spendenkonto: 34 34 34

Deutsche Bank Mainz(BLZ 550 700 40)

Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfernund zur Verhütung von Straftaten e.V. • 420 Außenstellen bundesweit

Infos: Weberstr. 16, 55130 Mainz · www.weisser-ring.de

Die Satzung, mit der die StadtKehl Grabsteine aus Kinderar-beit auf ihrem Friedhof verbo-ten hat, ist rechtswidrig. Sie be-lastet Steinmetze unzumutbar,erklärte der Verwaltungsge-richtshof in Mannheim. Nachder Vorschrift durften nurGrabsteine verwendet werden,die nachweislich aus fairemHandel stammen und ohneausbeuterische Kinderarbeithergestellt sind, und der Nach-weis hierfür muss durch einvertrauenswürdiges, allgemeinanerkanntes Zertifikat erbrachtwerden.Nach Auffassung des Gerichtsist die Satzungsvorschrift mitdem verfassungsrechtlichenGrundsatz der Verhältnismäßig-keit nicht vereinbar. Sie belasteSteinmetze unzumutbar. Dennes sei für die Handwerker nichthinreichend erkennbar, welcheNachweismöglichkeiten be-stünden und als ausreichendgälten. Verlässliche Möglichkei-ten für den Nachweis, dassGrabsteine ohne ausbeuteri-sche Kinderarbeit hergestellt

seien, seien - wie bereits dasBundesverwaltungsgericht mitUrteil vom 16. Oktober 2013 zurFriedhofssatzung der StadtNürnberg festgestellt habe -nicht vorhanden.Es fehle eine allgemeine Auffas-sung, welche der vorhandenenZertifikate für faire Steine alsvertrauenswürdig gelten könn-ten, erklärten die Richter. Es ge-be keine Anerkennung solcherZertifikate durch eine zuständi-ge staatliche Stelle. Die Satzungregele auch nicht ausdrücklichunter Benennung der Zertifika-te, welche als Nachweis aus-reichten. Die angegriffene Sat-zungsvorschrift sei aus diesenGründen unwirksam.Das Urteil ist noch nicht rechts-kräftig. Der Verwaltungsge-richtshof hat die Revision nichtzugelassen. Diese Entschei-dung kann aber durch Be-schwerde angefochten wer-den. (VerwaltungsgerichtshofBaden-Württemberg, Urteil vom 29. April 2014, Az.: 1 S 1458/12).

Steinmetze siegenim Kampf

gegen Friedhofssatzung

Recht

Mit Urteil vom 20. März 2014(Az.: VI R 29/13), veröffentlichtam 25.06.2014, hat der Bundes-finanzhof (BFH) entschieden,dass auch außergewöhnlicheKosten, wie die Kosten einerFalschbetankung, durch dieEntfernungspauschale abge-golten sind (Anlage).

HintergrundAuch die Aufwendungen desArbeitnehmers für die Wegezwischen Wohnung und regel-mäßiger Arbeitsstätte sind Wer-bungskosten nach § 9 Abs. 1Satz 3 Nr. 4 Satz 1 Einkommen-steuergesetz (EStG). Zur Abgel-tung dieser Aufwendungen ist

für jeden Arbeitstag, an demder Arbeitnehmer die regelmä-ßige Arbeitsstätte (seit 2014:erste Tätigkeitsstätte) aufsucht,eine Entfernungspauschale fürjeden vollen Kilometer von 0,30€ anzusetzen.

SachverhaltEin Arbeitnehmer hatte im Jahr2009 auf dem Weg von seinemWohnort zur Arbeitsstelle ander Tankstelle irrtümlich Benzinanstatt Diesel in seinem Pkw ge-tankt. Dadurch entstanden Re-paraturaufwendungen in Höhevon ca. 4.200 €. Im Rahmen sei-ner Einkommensteuererklä-rung beantragte er neben der

EntfernungspauschaleBFH-Urteil zur Abgeltungswirkung der

Entfernungspauschale (Falschbetankung)

Entfernungspauschale (0,30 €für jeden vollen Kilometer derEntfernung zwischen Woh-nung und regelmäßiger Ar-beitsstätte/seit 2014: erste Tä-tigkeitsstätte) den Abzug derReparaturkosten. Das Finanz-amt versagte den Werbungs-kostenabzug. Das Finanzge-richt (FG) gab der hiergegen er-hobenen Klage statt, mit derBegründung, die Entfernungs-pauschale greife für außerge-wöhnliche Aufwendungennicht ein.

UrteilDer BFH hob die Entscheidungdes FG auf. Er urteilte, dass dieReparaturaufwendungen nichtals Werbungskosten neben derEntfernungspauschale abzieh-bar sind, da auch außerge-wöhnliche Aufwendungendurch die Entfernungspau-schale abgegolten sind. Diesfolge aus dem Wortlaut des § 9Abs. 2 Satz 1 des Einkommen-

steuergesetzes wonach "sämt-liche Aufwendungen" mit derEntfernungspauschale erfasstsind, sowie aus der Systematikund dem Sinn und Zweck derVorschrift. Denn die Einfüh-rung der verkehrsmittelunab-hängigen Entfernungspau-schale zum Veranlagungszeit-raum 2001 habe neben um-welt- und verkehrspolitischenErwägungen auch und vor al-lem der Steuervereinfachunggedient. VerfassungsrechtlicheBedenken gegen diese Auffas-sung sah der BFH nicht.

HinweisUnfallkosten auf dem Weg zwi-schen Wohnung und regelmä-ßiger Arbeitsstätte (ab 2014:erste Tätigkeitsstätte) oder aufeiner zu berücksichtigendenFamilienheimfahrt sind nachBMF-Schreiben vom 31.10.2013neben der Entfernungspau-schale als Werbungskosten ab-ziehbar.

Je nach den tatsächlichen Ge-gebenheiten kann die Erwäh-nung der Elternzeit in einem Ar-beitszeugnis zulässig sein – soentschieden vom Landesar-beitsgericht Köln in seinem Ur-teil vom 4. Mai 2012 (Az.: 4 Sa114/12).In dem vom LAG zu entschei-denden Rechtsstreit war dieKlägerin rund 5 1⁄2 Jahre bei ei-nem Unternehmen aus derSoftwarebranche beschäftigt.Während des letzten Jahres ih-rer Beschäftigung war sie im El-

ternurlaub. Unmittelbar nachRückkehr der Klägerin sprachdie Beklagte die Kündigung desArbeitsverhältnisses aus. Indem der Klägerin ausgestelltenArbeitszeugnis gab die Beklag-te die Elternzeit der Klägerin an.Die Klägerin verfolgte mit ihrerKlage die Zahlung einer Ent-schädigung wegen Diskriminie-rung nach § 15 Absatz 2 Allge-meinen Gleichbehandlungsge-setz durch Erwähnung der el-

Erwähnung der Elternzeitim Arbeitszeugnis

Fortsetzung nächste Seite

Handwerk 8-2014_Handwerk 6/2011 11.08.14 09:42 Seite 19

Page 20: Handwerk 8-2014 Handwerk 6/2011 · lung „Gute Form“ in den Räumen der dortigen Sparkasse ausge-stellt. Herr Kipping lobte die aus-gefallenen Designideen der Preisträger, die

HANDWERK AKTUELL20

ternzeitbedingten Abwesen-heit im Arbeitszeugnis.Das Arbeitsgericht Aachen wiesdie Klage der Klägerin bezüglichihres Begehrens mit Urteil vom29. November 2011 (Az.: 5 Ca3185/11) ab. Auch mit ihrer Be-rufung vor dem LAG Köln hattedie Klägerin keinen Erfolg.Das LAG folgte dabei den Grund-sätzen der höchstrichterlichenRechtsprechung des Bundesar-beitsgerichts: Bei der Erstellungeines Arbeitszeugnisses ist derGrundsatz der Zeugniswahrheitzu beachten. Danach dürfen er-hebliche Ausfallzeiten im Zeug-nis dokumentiert werden,wenn ansonsten bei Dritten derfalsche Eindruck entstehenwürde, die Beurteilung des Ar-beitnehmers beruhe auf einerder Dauer des rechtlichen Be-standes des Arbeitsverhältnis-ses üblicherweise entsprechen-

den tatsächlich erbrachten Ar-beitsleistung (vgl. BAG, Urt. v.10. Mai 2005, Az.: 9 AZR 261/05).Ab wann es sich bei einer Aus-fallzeit um eine wesentliche tat-sächliche Unterbrechung han-delt, die erwähnt werden darf,hängt vom Einzelfall ab, wobeiDauer und zeitliche Lage zu be-rücksichtigen sind.Im vorliegenden Fall sah es dasLAG als gerechtfertigt an, dassdie Elternzeit im Zeugnis er-wähnt wird, da diese am Endedes Arbeitsverhältnisses desnur 5 1⁄2 Jahre andauernden Ar-beitsverhältnisses lag und dieKlägerin in einer sich schnellund dynamisch entwickelndenBranche (Software) tätig war. Essei davon auszugehen, dass einpotentiell neuer Arbeitgeberwissen möchte, ob der Bewer-ber auf dem neuesten Standseines Berufes ist.

Viele Betriebe werden derzeitvon Firmen, die Branchenbuch-einträge anbieten, belästigt. DieVorgehensweise der Firmenwiederholt sich dabei. Ohne ei-gene Anforderung erhält derBetrieb ein Formular mit Anga-ben zum Firmensitz, das über-prüft oder vervollständigt unddann unterzeichnet werdensoll. Die übersandten Formula-re sind so gestaltet, dass sie denAnschein erwecken, behördli-cher Herkunft zu sein. Zudemist die Entgeltlichkeit des Ange-bots auf den ersten Blick nichtzu erkennen. Zu diesem Ge-schäftsgebaren hat sich dieRechtsprechung mittlerweileeindeutig positioniert.Der Bundesgerichtshof (BGH)hat mit Urteil vom 26.12.2012,Az. VII ZR 262/11, entschieden,dass eine am Rand eines For-mulars im Fließtext versteckteEntgeltklausel überraschendund damit unwirksam ist (§ 305c BGB). Das gelte auch gegen-über Unternehmern, für die dasRecht der Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen sonst nureinen eingeschränkten Schutz

bietet. Eine Auslegung dahin-gehend, dass das Angebottrotzdem nur gegen Entgelt zuerwarten sei, gebe es nicht, soder BGH. Unentgeltliche Einträ-ge in Internetbrachenbücherseien durchaus üblich.Besonders negativ aufgefallenim Bezug auf den „Branchen-buchschwindel“ ist die Wirt-schaftsinformations GmbH(GWE). Bis Oktober 2013 sollennach Berichten des KölnerStadtanzeigers bereits 4.500Strafanzeigen gegen das Unter-nehmen mit Sitz in Frechen ge-stellt worden sein.Des Weiteren ist der DeutscheSchutzverband gegen Wirt-schaftskriminalität (DSW) wett-bewerbsrechtlich gegen dieGWE vorgegangen. Daraufhinwurde die GWE zur Unterlas-sung der Versendung der For-mulare verurteilt. Weil sie ge-gen dieses Verbot verstieß bzw.die Formulare nur geringfügigabgeändert weiter versendete,wurde sie auch bereits zur Zah-lung einer Geldbuße in Höhevon 50.000,00 EUR verurteilt.Die GWE hatte zudem das In-

Urteile zu Branchenbuch-verzeichnissen

Recht

kassounternehmen DeutscheDirekt Inkasso (DDI) damit be-auftragt, die angeblichen For-derungen einzuziehen. Das In-kassounternehmen hatte dabeiin seinen Anschreiben an diebetroffenen Unternehmen da-rauf hingewiesen, dass die For-derungen der GWE rechtlichunter allen Umständen Bestandhätten und eine gerichtlicheAuseinandersetzung für die Be-troffenen aussichtlos sei. Damitlehnte sie sich zu weit aus dem

Fenster: Das OLG Köln ent-schied, dass diese Art der Be-lehrung gegen das Rechts-dienstleistungsgesetz verstößtund verurteilte die DDI dazu,dies zu unterlassen. Da diesesich nicht daran hielt, wurde ihrnunmehr die Inkassoerlaubnisentzogen.Trotz der eindeutigen Recht-sprechung ersparen Sie sich Är-ger, indem Sie Ihre Mitarbeiteranweisen, zweifelhafte Formu-lare genauestens zu prüfen.

Der Auftraggeber kann nachAblauf der Prüffrist des § 16 IIINr. 1 VOB/B mit der Einwen-dung ausgeschlossen werden,die Schlussrechnung des Auf-tragnehmers sei nicht prüffä-hig. Dies nimmt dem Auftrag-geber aber nicht die Möglich-keit, inhaltliche Einwendungengegen die Schlussrechnungvorzubringen.Der Auftraggeber beauftragtden Auftragnehmer mit Um-bauarbeiten in einem Bankge-bäude. Am 14.09.2005 reichtder Auftragnehmer seineSchlussrechnung ein, die inzahlreichen Punkten streitig ist.Erst am 20.01.2006 schickt derAuftraggeber die geprüfteSchlussrechnung an den Auf-tragnehmer zurück und zahltden anerkannten Betrag aus.Über den offenen Restbetragerwirkt der Auftragnehmer daraufhin eine einstweilige Verfügung zur Eintragung ei-ner Bauhandwerkersicherungs-hypothek. Parallel klagt der Auf-tragnehmer die offenen Werk -lohnansprüche ein. Der Auf-traggeber wendet sich gegenzahlreiche Positionen derSchlussrechnung. Ferner ver-langt er widerklagend die Kos-ten, die sich aus dem Verfahrenauf Erlass einer einstweiligenVerfügung ergeben haben. DerAuftragnehmer steht hingegenauf dem Standpunkt, dass derAuftraggeber mit Einwendun-gen gegen die Schlussrech-nung ausgeschlossen sei, da erdiese nicht innerhalb der Prüf-

frist des § 16 III Nr. 1 VOB/B vor-gebracht hat. Das OLG Koblenzweist die Klage ab.Der Ablauf der Prüffrist des § 16III Nr. 1 VOB/B führt nur dazu,dass die Schlussrechnung fälligwird. Inhaltliche Einwendungengegen bestimmte Rechnungs-positionen kann der Auftragge-ber immer noch erheben. Nachwie vor hat eine Sachprüfungstattzufinden (BGH, NZBau2005, 40). Damit war es Sachedes Auftragnehmers, die Be-rechtigung seiner Ansprüchenachzuweisen. Wenn derartigeAnsprüche aber nicht festge-stellt werden können, hat derAuftragnehmer zu Unrecht ei-ne Bauhandwerkersicherungs-hypothek gefordert. Die demAuftraggeber hierdurch ent-standenen Verfahrenskostenhat der Auftragnehmer alsSchadensersatz zu tragen.

Praxishinweis:Die Rechtsfolgen, die sich ausdem Ablauf der Prüffrist des §16 III Nr. 1 VOB/B ergeben, sinddurch den BGH seit Langem ge-klärt. Gleichwohl ist in der Praxiszu beobachten, dass Auftrag-nehmer und deren Anwälte allzu oft argumentieren wie hiergeschehen. Getragen ist diesvon der Hoffnung, zu den gel-tend gemachten Ansprüchennicht vortragen zu müssen.Ebenso häufig sieht sich derAuftraggeber mit dem Argu-ment konfrontiert, er müsse

Einwendungen gegenSchlussrechnung nach

Ablauf der Prüffrist

Fortsetzung auf Seite 22

Handwerk 8-2014_Handwerk 6/2011 11.08.14 09:42 Seite 20

Page 21: Handwerk 8-2014 Handwerk 6/2011 · lung „Gute Form“ in den Räumen der dortigen Sparkasse ausge-stellt. Herr Kipping lobte die aus-gefallenen Designideen der Preisträger, die

HANDWERK AKTUELL 21

Ein gesunder Betrieb braucht gesunde Mitarbeiter. Welche Krankenkasse unterstützt mich dabei?

Jetztwechseln!

Profitieren Sie und Ihre Mitarbeiter vom betrieblichenGesundheitsmanagement der IKK classic. Sichern Siesich bis zu 2.500 Euro Bonus.

Weitere Informationen unter unserer kostenlosen IKK-Firmenkundenhotline: 0800 0455 400. Oder auf www.ikk-classic.de

Handwerk 8-2014_Handwerk 6/2011 11.08.14 09:42 Seite 21

Page 22: Handwerk 8-2014 Handwerk 6/2011 · lung „Gute Form“ in den Räumen der dortigen Sparkasse ausge-stellt. Herr Kipping lobte die aus-gefallenen Designideen der Preisträger, die

HANDWERK AKTUELL22

Wenn Traumautos ihre Besitzer auch noch nach Jahren und

Jahrzehnten begeistern, haben deutsche Handwerker ihren

Teil dazu beigetragen. Wie wir auch sonst mit Können und

Leidenschaft bleibende Werte schaffen, erfahren Sie auf

www.handwerk.de.

WWW.HANDWERK.DE

Ich repariere keine Motoren. Ich lasse Herzen wieder schlagen.

210x297_HWD_KFZ_AZ.indd 1 14.02.13 15:22

Zum neuen Vorsitzenden desLandesinnungsverbandes fürdas nordrheinische Steinmetz-und Bildhauer-Handwerk wur-de Jörg Hahn aus Düsseldorfgewählt. Er tritt die Nachfolgevon LandesinnungsmeisterinDorothee Elias an, die nicht er-neut kandidierte.

Zu stellvertretenden Landes -innungsmeistern wurden Gre-gor Rasch aus Wuppertal undMartin Steinbrecher aus Kölngewählt. Weitere Vorstands-mitglieder sind Karl-Heinz Za-cher aus Mönchengladbachund Winfried Kleinfeld aus Duis-burg

Jörg Hahn neuerLandesinnungsmeister

Steinmetz- und Steinbildhauer-Innung

Die Bezirksregierung Düssel-dorf hat den unteren Straßen-verkehrsbehörden grünes Lichtfür die Ausstellung gebiets-übergreifender Handwerker-parkausweise gegeben. Damitkönnen auch Handwerkerpark-ausweise für den Regierungs-bezirk Düsseldorf wieder bean-tragt werden. Die Antragstel-lung erfolgt wie bisher bei denörtlichen Verkehrs- oder Ord-nungsämtern am Sitz des Be-triebs, bei kleineren Städtenund Gemeinden bei der Kreis-verwaltung.Die Bezirksregierung greift da-mit einer vom Land angestreb-ten Änderung der Zuständig-keitsverordnung zur Straßen-verkehrsordnung vor. Sie istnotwendig geworden, nach-dem das VerwaltungsgerichtDüsseldorf im Februar die bis-herige Vergabepraxis fürrechtswidrig erklärt hatte. DerAbschluss dieses Verfahrens

wird wegen der dabei einzuhal-tenden Beteiligungsverfahrenund -fristen allerdings frühes-tens Ende des Jahres erwartet.Vor diesem Hintergrund hattesich die Handwerksorganisationfür eine schnelle und unbüro-kratische Lösung eingesetzt. Sieist nun gefunden. „Wir sindfroh, dass das Verfahren denBetrieben zusätzliche Kostenund erheblichen Mehraufwanderspart.“, so der Präsident derHandwerkskammer Düsseldorf,Andreas Ehlert. „Regierungs-präsidentin Anne Lütkes unddas Wirtschaftsministerium ha-ben im Vorfeld dieser pragma-tischen Lösung den Weg geeb-net. Das wissen wir sehr zuschätzen“, lobt Ehlert.Nähere Informationen zumHandwerkerparkausweis fürden Regierungsbezirk Düssel-dorf unter:www.hwk-duesseldorf.de/handwerkerparkausweis

Regierungsbezirksweiter Handwerkerparkausweis:

Antragstellung wieder möglich

In eigener Sache

Besuchen Sie uns

im Internet:

www.handwerk-duisburg.de

substanziiert vortragen, wa-rum er bestimmte Positionender Schlussrechnung nicht be-zahlen will. Richtig ist aber dasGegenteil: Es ist nicht Sache desAuftraggebers, die Schluss-rechnung des Auftragnehmerszu widerlegen. Vielmehr mussdieser seine Ansprüche prüfbardarlegen und gegebenenfallsbeweisen. Lehrreich ist die Ent-scheidung auch im Hinblick auf

die Kosten für das Verfahrenzur Eintragung einer Bauhand-werkersicherungshypo thek.Diese ist unter Hinweis auf dienoch offene Schlussrechnungin der Praxis recht einfach zuerreichen. Zeigt sich späteraber, dass der behaupteteWerklohnanspruch gar nichtbesteht, macht sich derAuftrag nehmer schadenser -satz pflichtig.

Eine frühzeitige Berufsorientie-rung wird immer wichtiger, umdie Potenziale von Jugendli-chen zu nutzen. Oft wissen dieJugendlichen nicht, ob sie nachder Schulzeit ein Studium oderlieber eine Berufsausbildungbeginnen sollen. Um die jungenLeute bei diesem Entschei-dungsprozess zu unterstützen,wurde eine neue Online-Platt-form entwickelt. Auf www.

blicksta.de können sich jungeMenschen auch über die vielfäl-tigen Perspektiven in den rund130 Ausbildungsberufen imHandwerk informieren. DiePlattform ist zudem mit denLehrstellenbörsen der Hand-werkskammern verknüpft. Zuden Gründungspartnern derSeite gehört auch der Zentral-verband des Deutschen Hand-werks (ZDH).

Blicksta.de: Plattform zurBerufsorientierung

Ausbildung

Handwerk 8-2014_Handwerk 6/2011 11.08.14 09:42 Seite 22

Page 23: Handwerk 8-2014 Handwerk 6/2011 · lung „Gute Form“ in den Räumen der dortigen Sparkasse ausge-stellt. Herr Kipping lobte die aus-gefallenen Designideen der Preisträger, die

HANDWERK AKTUELL 23

Am 27. Juni luden die Gebäu-dereiniger-Innungen Duis-burg-Essen-Mülheim-Oberhau -sen ihre erfolgreichen Auszu-bildenden und deren Angehö-rige zu einer Lossprechungs-feier ein. Unter dem Motto„Schicht im Schacht“ passen-derweise auf das ehemaligeWerksgelände der Zeche Zoll-verein 4/5/11. Die zuletztknapp über 1.000 Kumpels fah-ren hier allerdings schon langenicht mehr ein, die EssenerGrube ist bereits seit dem Jah-re 1967 stillgelegt. Heute tum-meln sich auf dem in „Triple Z“(das steht für ZukunftsZen-trumZollverein) umbenanntenGelände Dienstleister undHandwerksbetriebe mit rund600 Angestellten.In Empfang genommen wur-den die Gäste am Parkplatz vonEddie, einem etwas wirren Ge-sellen in Hawaii-Hemd und kur-zer Hose sowie monströs vor-stehenden Zähnen. Er koordi-nierte die kurze Passage biszum Grillplatz via Pferdege-spann. Dort, zwischen denschönen, alten Backsteinge-bäuden der Zeche aus dem En-de des 19. Jahrhunderts, er-wartete die Ankommendenbereits lecker Bierchen undBratwurst. Jörg Hämmerling,Obermeister der DuisburgerInnung, begrüßte dann stell-vertretend für Stefan Thielen,

Obermeister der Gebäuderei-niger-Innung Essen-Mülheim-Oberhausen, die Corona.Nach dem alle gesättigt undgelabt waren, intonierte Allein-unterhalter Eddie alias Jörgvon Winterfeld auf seinerQuetschkommode das Steiger-lied. Wobei vor allen Dingen dieletzte Strophe mit dem auch inGebäudereinigerkreisen ver-wendeten Leder Anklang fand.Außerdem brachte Eddie dieOdyssee aus seiner ganz spezi-fischen Sicht in nur fünf Minu-ten zum Besten.So eingestimmt ging es dannbei einsetzendem Dauerregenin eine der Hallen zum feierli-chen Akt. Die frisch gebacke-nen Gesellen platzierten sichauf der Treppe, Jörg Hämmer-ling davor. Dann würdigte erihre Leistung, denn diese „wer-de gesehen und jetzt gewür-digt“. Ferner appellierte er an die Ge-sellen, die Leute aufzuklären:„Denn wir sind keine Fenster-putzer, sondern Gebäudereini-ger.“ Und zum Schluss seiner kurzenAnsprache wünschte er „Gottsegne unser ehrbares Hand-werk – und die deutsche Na-tionalmannschaft!“ Anschließend wurden denPrüflingen ihre Urkunden undGeschenke der Sponsorenüberreicht.

Dat hamse geschafft!!Lossprechungsfeier der Gebäudereiniger-Innungen

Duisburg-Essen-Mülheim-Oberhausen

Gebäudereiniger-Innung

Auf der Treppe: Die frisch gebackenen Gesellen, davor stehend: Vertreter der Sponsoren,knieend: die Prüfer in Grubenhemden

Lossprechungsfeier

SHK-Innung

Klein, aber fein. So gestalte sichdie Sommergesellenprüfungder Heizung, Sanitär und Klima-Innung Duisburg. 14 Teilneh-mer schafften die anspruchs-volle Prüfung, darunter sechsUmschüler. In einer Feierstun-de sprach Lehrlingswart Hans-

Werner Bunn die traditionelleFreisprechungsformel. Anschließend gruppierten sichalle Absolventen zum obligato-rischen Gruppenfoto vor demBildungszentrum HandwerkDuisburg.

Innung des modeschaffenden Handwerks

Gebührensatzung derInnung des modeschaffen-den Handwerks Duisburg

Gemäß Beschluss der Innungdes modeschaffenden Hand-werks Duisburg in ihrer In-nungsversammlung vom 3. Ju-

li 2014 wurden nach ste hendeGebüh ren sätze beschlossen.Die Gebührensatzung trat zum01.08.2014 in Kraft.

1. ÜBL-Schulung für Auszubildende von Mitgliedsbetrieben 100,00 €

2. ÜBL-Schulung für Auszubildende von Nichtmitgliedsbetrieben pro Woche 200,00 €

3. Zwischenprüfungsgebühr für Mitgliedsbetriebepro Prüfling 110,00 €

4. Zwischenprüfungsgebühr für Nichtmitglieds-betriebe pro Prüfling 250,00 €

5. Gesellenprüfungsgebühr für Mitgliedsbetriebepro Prüfling 160,00 €

6. Gesellenprüfungsgebühr für Nichtmitglieds-betriebe pro Prüfling 250,00 €

7. Gebühr für eine Vergleichsprüfung im Bereich des Innungs-Handwerks 650,00 €

8. Einziehungsgebühr (Kosten für die Vollstreckungvon nicht bezahlten Beiträgen und Gebühren) 40,00 €

9. Gebühr für die Erstellung einer Ausbildungs-bescheinigung 20,00 €

10. Lehrlingsbetreuungsgebühr im Rahmen derAusbildung für Nichtmitglieder (für die gesamtereguläre Ausbildungszeit) 180,00 €

Handwerk 8-2014_Handwerk 6/2011 11.08.14 09:42 Seite 23

Page 24: Handwerk 8-2014 Handwerk 6/2011 · lung „Gute Form“ in den Räumen der dortigen Sparkasse ausge-stellt. Herr Kipping lobte die aus-gefallenen Designideen der Preisträger, die

Orientieren Sie sich an der Entwicklung.Und setzen Sie eigene Maßstäbe.

Sparkasse Duisburg

Trends aufspüren, neue Strategien für die Zukunft entwickeln, der Konkurrenz ein gutes Stück voraus sein: Das sind Zielsetzungen, die wir gern unterstützen. Mit fundierten Infor-mationen helfen wir Ihnen, Marktentwicklungen richtig einzuschätzen. Und mit unserer Kompetenz geben wir Ihrem Engagement fi nanziell Rückendeckung. Was immer Sie planen: Sprechen Sie mit uns! Wenn‘s um Geld geht - Sparkasse.

www.sparkasse-duisburg.de

Handwerk 8-2014_Handwerk 6/2011 11.08.14 09:42 Seite 24