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Lena Strothmann Mitglied des Deutschen Bundestages Handwerkspolitische Erfolge der 18. Wahlperiode Schwerpunkt Ausgewählte Maßnahmen und Erfolge Allgemein Die CDU/CSU Fraktion hat 2014 in einem gemeinsamen An- trag mit der SPD mit dem Titel 'Der deutsche Meisterbrief- Erfolgreiche Unternehmerqualifizierung, Basis für hand- werkliehe Qualität und besondere Bedeutung für die duale Ausbildung' (Drucksache 18/3317) die Bedeutung des Meis- ters als Garant für die Qualität des deutschen Handwerks und eine erfolgreiche Aus- und Weiterbildung herausgestellt. Auszug des Antrags zum Meisterbrief: Der Deutsche Bundestag stellt fest: Das deutsche Handwerk bildet mit rund einer Million Betrie- ben und mehr als 5,3 Millionen Erwerbstätigen eine tragende Säule des deutschen Mittelstandes. Das Handwerk ist hoch innovativ, regional verankert und erschließt sich durch seine leistungsfähigen Betriebe auch erfolgreich neue Märkte auf europäischer und internationaler Ebene. In über 130 Gewer- ken bilden Handwerksbetriebe rund 400.000 junge Menschen aus. Jährlich werden rund 120.000 neue Ausbildungsverträge geschlossen. ( ... )Mit dieser Ausbildungsleistung zeigt sich das Handwerk auch für die mit 7,8 Prozent geringste Jugend- arbeitslosigkeit Deutschlands in Europa in hohem Maße mit verantwortlich {Quelle: Eurostat Juli 2014). Gründung der AG Handwerk im Parlamentskreis Mittelstand der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag unter dem Vorsitz von Lena Strothmann mit dem Ziel, die Abgeordneten mit Handwerkshintergrund im Deutschen Bun- destag zu vernetzen und den handwerkspolitischen Themen innerhalb des Parlaments ein stärkeres Gewicht zu geben. 12.05.2017

Handwerkspolitische Erfolge der · PDF fileDas deutsche Handwerk bildet mit rund einer Million Betrie- ... Die Union hat eine Erhöhung auf 1000 ... einen Erben. Danach müssen

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Lena Strothmann Mitglied des Deutschen Bundestages

Handwerkspolitische Erfolge der 18. Wahlperiode

Schwerpunkt Ausgewählte Maßnahmen und Erfolge

Allgemein Die CDU/CSU Fraktion hat 2014 in einem gemeinsamen An-• trag mit der SPD mit dem Titel 'Der deutsche Meisterbrief-

Erfolgreiche Unternehmerqualifizierung, Basis für hand-

werkliehe Qualität und besondere Bedeutung für die duale

Ausbildung' (Drucksache 18/3317) die Bedeutung des Meis-

ters als Garant für die Qualität des deutschen Handwerks und

eine erfolgreiche Aus- und Weiterbildung herausgestellt.

Auszug des Antrags zum Meisterbrief:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Das deutsche Handwerk bildet mit rund einer Million Betrie-

ben und mehr als 5,3 Millionen Erwerbstätigen eine tragende

Säule des deutschen Mittelstandes. Das Handwerk ist hoch

innovativ, regional verankert und erschließt sich durch seine

leistungsfähigen Betriebe auch erfolgreich neue Märkte auf

europäischer und internationaler Ebene. In über 130 Gewer-

ken bilden Handwerksbetriebe rund 400.000 junge Menschen

aus. Jährlich werden rund 120.000 neue Ausbildungsverträge

geschlossen. ( ... )Mit dieser Ausbildungsleistung zeigt sich

das Handwerk auch für die mit 7,8 Prozent geringste Jugend-

arbeitslosigkeit Deutschlands in Europa in hohem Maße mit

verantwortlich {Quelle: Eurostat Juli 2014).

• Gründung der AG Handwerk im Parlamentskreis Mittelstand

der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag unter dem

Vorsitz von Lena Strothmann mit dem Ziel, die

Abgeordneten mit Handwerkshintergrund im Deutschen Bun-

destag zu vernetzen und den handwerkspolitischen Themen

innerhalb des Parlaments ein stärkeres Gewicht zu geben.

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• Subsidiaritätsrüge und Entschließungsantrag zum Dienstleis­tungspaket der Europäischen Kommission

Die EU-Kommission hat am 10. Januar 2017 ein Dienstleistungs­

paket vorgelegt, mit dem sie ihre Binnenmarktstrategie umsetzen

will. Es umfasst drei Richtlinienvorschläge:

• Für eine Verhältnismäßigkeitsprüfung für den Erlass

neuer Berufsreglementierungen

• Für eine Festlegung eines Notifizierungsverfahrens

• Für die Einführung einer Elektronischen Europäischen

Dienstleistungskarte

Die geplanten Maßnahmen schießen weit über das Ziel hinaus,

verletzen die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßig­

keitdes EU-Vertrags und würden sich nachteilig für Deutschland

und das Handwerk auswirken. Die Europäische Kommission legt

damit durch die Hintertür die Axt an den Meister. Daher haben

wir mit dem Deutschen Bundestag am 9. März 2017 mit einer

Subsidiaritätsrüge an die EU-Kommission zur Vereinbarkeit der

Maßnahmen des Dienstleistungspakets mit den Grundsätzen der

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit positioniert (Bundestags­

drucksache 18/11442) und festgestellt, dass

• der Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie zum

Notifizierungsverfahren die Grundsätze der Subsidiarität

und Verhältnismäßigkeit gemäß Artikel 6 des Protokolls

Nr. 2 zum Vertrag von Lissabon verletzt;

• der Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie über

die Verhältnismäßigkeitsprüfung verletzt die Grundsätze

der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit gemäß Artikel 6

des Protokolls Nr. 2 zum Vertrag von Lissabon verletzt;

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• die Richtlinie und die Verordnung zur Europäischen Elekt-

ronischen Dienstleistungskarte Fragen im Hinblick auf ihre

Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

aufwerfen.

Frankreich und Österreich haben ebenfalls Subsidiaritätsrügen

erhoben. Das reicht jedoch nicht für die erforderlichen Mehrhei-

ten, um das Dienstleistungspaket abzulehnen. Da Brüssel bislang

kaum auf die Kritik aus Deutschland reagiert hat, haben wir wei-

tere politische Maßnahmen ergriffen und einen Entschließungs-

antrag der AG Wirtschaft zum Dienstleistungspaket verabschiedet

(kommende Sitzungswoche am 16. Mai 2017).

• Mit dem Know-how Transfer mit den Handwerksjunioren

haben wir eine kommunikative Brücke zwischen jungen

Handwerksunternehmern und der Politik geschaffen.

Der Austausch hat sich als bewährtes Format und Perspektiv-

wechselder Junioren des Handwerks und der Politik etab-

liert, bei dem handwerkspolitische Themen aus unterschied-

liehen Blickwinkeln diskutiert werden. Nur im Dialog kann

gute Politik für erfolgreiche Wirtschaft entstehen!

Wirtschaft • Die Union hat sich erfolgreich für die Anhebung der Wert-

grenze für sogenannte Geringwertige Wirtschaftsgüter

(GWG) eingesetzt, nachdem es hier über 50 Jahre keine Infla-

tionsanpassung gab. Die Union hat eine Erhöhung auf 1000

Euro gefordert und konnte sich mit dem Koalitionspartner

schließlich auf eine Anpassung von 420 auf 800 Euro einigen.

Mit der Anhebung des Schwellenwerts für die Sofortabschrei-

bung, entfallen künftig für viele Wirtschaftsgüter Aufzeich-

nungspflichten.

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Dies befreit gerade kleine handwerkliche Unternehmen von

unnötiger bürokratischer Last und verkürzt den Prozess der

Abrechnung.

• Eine juristische Anfechtung des Geschäfts durch den Gläubi­

ger eines in Insolvenz geratenen Kunden bei vereinbarter Ra­

tenzahlung ist in Zukunft nicht mehr ohne weiteres möglich.

Wer Raten als Zahlungserleichterung gibt, steht damit nicht

mehr unter dem Generalverdacht, von den Zahlungsschwie­

rigkeiten des Kunden gewusst zu haben. Die Frist einer mögli­

chen Anfechtung wurde von zehn auf vier Jahre verkürzt. Für

eine Anklage muss in Zukunft ein Beweis vorliegen, dass der

Handwerker von den Engpässen des Kunden wusste.

Die Union hat sich für die Schließung dieser rechtlichen Lü­

cken eingesetzt.

• Durch die Bürokratieentlastungsgesetze I und II erfüllen die

Koalitionsparteien ihr Versprechen aus dem Koalitionsver­

trag, unnötigen und teuren bürokratischen Aufwand abzu­

bauen. Wirksame Entlastungen, gerade für das Handwerk,

werden im Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz unter ande­

rem durch eine vereinfachte Berechnung der Sozialversiche­

rungsbeiträge möglich: Statt wie bisher am Ende eines Monats

die vermutliche Beitragshöhe der falligen Sozialversiche­

rungsbeiträge des laufenden Monats abzuschätzen und dann

im nächsten Monat den Betrag zu korrigieren, sollen Unter­

nehmen künftig einfach den Vormonatswert angeben dürfen.

Zudem ist das Steuerrecht bei Rechnungen für Kleinbeträge

und Lohnsteueranmeldungen deutlich vereinfacht worden.

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Mit Irrkrafttreten der Regelung werden Handwerker keine um-

fangreichen Angaben bei kleinen Beträgen von bis zu 200

Euro, anstatt wie bisher bis zu 150 Euro, machen müssen.

Auf Wirken der Union hin ist es in Zukunft außerdem nicht

mehr vorgeschrieben, die Lieferscheine für das Finanzamt

aufzubewahren, wenn die dazugehörige Rechnung vorliegt.

Zu guter Letzt muss der Arbeitgeber für Mitarbeiter, die maxi-

mal an 18 zusammenhängenden Arbeitstagen beschäftigt wer-

den, pauschal nur 25 Prozent Lohnsteuern bezahlen.

Allein die umfassenden Neuerungen des Bürokratieentlas-

tungsgesetzes II sollen der Wirtschaft jährlich Kosten in Höhe

von 363 Mio. Euro ersparen.

Arbeits- und Sozialpolitik Seit 2016 ist die flexible Rente (kurz Flexirente) Garant für ei-• nen individuellen und unkomplizierten Übergang zur Rente .

Wer sein Berufsleben in Zukunft nicht ab einer bestimmten

Altersgrenze beenden will und zudem seine Rente aufstocken

möchte, kann das dank der Flexirente problemlos tun.

• Der Mindestlohn sichert faire und gleiche Bezahlung in ganz

Deutschland. Damit sich diese Neuerung aber auch für kleine

Betriebe rechnet, hat sich die Union dafür eingesetzt, unnö-

tige bürokratische Kosten abzuschaffen. Das ist uns mit der

Lockerung der Dokumentationspflicht auch gelungen.

• Mit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, die

seit dem 1. April 2017 geltendes Recht ist, haben wir für die

rund 3 Million Leih- und Werkarbeiter faire Arbeitsbedingun-

gen geschaffen. Wer 18 Monate in einem Betrieb arbeitet,

muss von diesem übernommen werden. Ab dem neunten Mo-

nat muss einem Leiharbeiter der gleiche Lohn wie der

Stammbelegschaft gezahlt werden.

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Bildung

Recht

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• Zusammen mit Vertretern der Wirtschaft und den Gewerk­

schaften setzt sich der Bund seit 2014 mit der "Allianz für

Aus- und Weiterbildung" intensiv für die Zukunft junger

Menschen und des Handwerks ein.

• Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die

Gleichstellung des Meisters mit einem Hochschulabschluss

durchgesetzt. Mit der Novelle des Aufstiegsfortbildungsförde­

rungsgesetzes {AFBG) haben wir außerdem noch bessere Fort­

bildungsmöglichkeiten für Bachelorabsolventen, die einen

Meister machen wollen und durch Bafög gefördert werden

möchten, geschaffen. Den maximalen Maßnahmenbeitrag für

Lehrgang- und Prüfungskosten haben wir von 10.226 Euro auf

15.000 Euro angehoben.

• Die Arbeitsförderung der Assistierten Ausbildung soll insbe­

sondere benachteiligten, jungen Menschen helfen, eine Aus­

bildung erfolgreich abzuschließen und damit in das Berufsle­

ben eintreten zu können. Allein im Jahr 2015 wurden über

5000 Ausbildungsplätze für dieses Programm organisiert und

bereitgestellt.

• Die Union hat sich mit dem neuen Bauvertragsrecht und der

damit verbundenen Mängelgewährleistung intensiv für die

Interessen des Handwerks eingesetzt. Wird mangelhafte Ware

verkauft, verarbeitet und muss sie beim Verbraucher wieder

ausgebaut werden, bleibt der Handwerker in Zukunft nicht

mehr auf dem finanziellen Schaden sitzen und kann selbst

entscheiden, ob er oder der Händler den Mangel behebt. Zu­

dem konnten wir den Anwendungsbereich vom Ein- und

Ausbau auf das Anbringen von Materialien erweitern.

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Finanzen und Steuern • Mit der seit 2016 geltenden Erbschaftssteuer haben Betriebe

endlich Rechtssicherheit bei der Übergabe ihrer Geschäfte an

einen Erben. Danach müssen Handwerker auch in Zukunft

keine Steuer auf ihr Erbe zahlen, wenn sie maximal fünf Be-

schäftigte unterhalten. Die Nachweispflicht für die dauerhafte

Einstellung von Mitarbeitern fällt für das Handwerk bei dieser

Betriebsgröße weg.

• Der unfaire Wettbewerbsvorteil für kommunale Betriebe hat

ein Ende. In Zukunft müssen auch Unternehmen der öffentli-

chen Hand in vollem Umfang Umsatzsteuer zahlen, damit der

Wettbewerb fair bleibt.

Verkehr • Ein Fahrverbot für Dienstfahrzeuge ist für Handwerksunter-

nehmen nicht hinnehmbar. Die Blaue Plakette, mit der Die-

selfahrzeuge mit der Abgasnorm 6 nicht mehr hätten durch

die Stadt fahren dürfen, hat die Union entschieden abgelehnt

und eine Einführung verhindert.

Familie • Wer ein Kind bekommt, kann Elterngeld oder Elterngeld Plus

im Umfang von bis zu 300 Euro im Monat beantragen. Eine

bezahlte Auszeit vom Job also, die die Koalition in dieser Le-

gislaturperiode beschlossen hat und arbeitenden Eltern zu-

gutekommt Auch Mitarbeiter vieler Handwerksbetriebe profi-

tierenvon dieser Neuerung.

• Die Familienpflegezeit unterstützt Angehörige bei der Verein-

barkeit von Pflege und Beruf. Wer einen Angehörigen über ei-

nen längeren Zeitraum hinweg pflegt, kann sich von der Ar-

beit für bis zu 24 Monate teilweise freistellen lassen und be-

kommt finanzielle Unterstützung vom Bund.

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Integration

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-Seit 2017 haben Arbeitnehmer ein Recht auf die Freistellung

von der Arbeit bei einem Pflegefall. Auch das kommt den

Mitarbeitern insbesondere kleiner Handwerksbetriebe zugute.

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• Die CDU/CSU-Fraktion hat sich für die vom Handwerk gefor­

derte Umsetzung der "3 plus 2"- Regelung eingesetzt. Mit

dem Beschluss können Menschen mit gültigem Asylstatus in

eine duale Ausbildung gehen und bekommen nach ihrem er­

folgreichen Abschluss eine zweijährige Arbeitserlaubnis.

Diese Regelung dient der Integration, Fachkräftesicherung

und Planungssicherheit der Betriebe gleichermaßen!