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Hans Petrikat
Geschäftsführer, epm Paletten-Management-Kooperation GmbH & Co. KG
Sebastian Krug
Branchenmanager Logistik, GS1 Germany GmbH
Verwaltung reduzieren – Schnittstellen eliminieren:
Die neue Generation der Palettenbewirtschaftung
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AUSGANGSLAGE UND ZIELE – DAS GS1 GERMANY PROJEKT
PALETTENBEWIRTSCHAFTUNG
3
Der Konflikt um Qualität,
Prozesse und Kosten zwischen den beteiligten Wirtschaftszweigen ist fast so alt wie die Europalette selber
– 50 JahreSpediteure klagen über
das Tragen des
Tauschrisikos ohne
entsprechende Vergütung
Industrie ist teilweise unzufrieden
mit der zurückgegebenen Qualität der Tauschpaletten
Mangelnde Transparenz,
neue Geschäftsideen und erheblicher
Aufwand im Handling von
Paletten erschweren den Gesamtprozess und erhöhen die
Komplexität
Handel / Empfänger tragen
den Sortieraufwand und beteiligen
Dienstleister als
„neue“ Schnittstelle am Paletten-Prozess
Klare, abgestimmte Spielregeln
Standardisierter Qualitätsbegriff
Einheitliche Qualitätsklassen
Prozess-Empfehlungen
Informationsfluss als Basis
4
5
Das neue Palettenposter macht die Kriterien anschaulich und verständlich für jeden
Palettenqualitätsklassen A, B und CZusätzliche Einteilung in Neu und nicht
gebrauchsfähigKlare Kriterien zur Beurteilung
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Dr. Max Mustermann | Managing Director Solutions | Enineering Muster GmbH & Co. KG
Klare, abgestimmte Spielregeln
Standardisierter Qualitätsbegriff
Einheitliche Qualitätsklassen
Prozess-empfehlungen
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DIE ZUKUNFT DES NEUEN PALETTENAUSGLEICH/-TAUSCH-
VERFAHRENS IM BEREICH DER EUR PALETTEN
BEWIRTSCHAFTUNG
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Der Umgang mit EUR-Paletten hat sich verändert und wird sich auch weiterhin dem Markt entsprechend anpassen müssen:
• Fest steht, dass komplexe logistische Abläufe, z.B. mit der Weiterentwicklung durch Bestückung der Ladungsträger mit Transpondern, zukünftig nur über Dienstleisterstrukturen darstellbar sind.• Das können geschlossene Systeme aber auch nachweisliche, flächendeckend strukturierte,
organisierte, dienstleistergeführte Mehrweg-Systeme im freien EUR-Paletten-Pool sein.
• Die Gründe der zunehmenden Diskussion hinsichtlich des gesetzlich nicht geregelten „Zug-um-Zug-Tausches“ sind bei allen Beteiligten ausreichend bekannt (Qualität, Administration, Standzeiten, Kosten, AGB, etc.).• Solange die Probleme des „Zug-um-Zug-Tausches“ in der jetzigen Form bestehen bleiben, wird es
immer Gewinner und Verlierer geben.• Es wird auch weiterhin den grauen Markt beflügeln und Gerichte beschäftigen.
Ist-Zustand: Gesetzlich nicht geregelter Zug-um-Zug-Tausch
„Keiner macht was er soll, jeder macht was er will, aber alle machen mit!“
9
Die Zukunft des neuen Palettenausgleich/-tausch-Verfahrens im Bereich der EUR Paletten-Bewirtschaftung
Zwei Welten treffen aufeinander!
Öffentlich-rechtlicheVorgaben
Schutz vonUniversalgütern
Pflichten gegenüberdem Staat
ZivilrechtlicheGestaltung
Bestands-/Wertausgleich
Pflichten ausVertragsverhältnissen
Öffentlich-rechtliche Vorgaben stehen nicht zur Disposition des Zivilrechts!
• Falsch:Bisherige Publikationen trafen die Aussage, bezüglich des Palettentauschs gäbe es keine Regelungen in Gesetzen und Verordnungen. Dieses ist zukünftig nicht mehr haltbar.
• Richtig: Der Paletten-Tausch hat sich nie zum Handelsbrauch entwickelt, sondern in der Praxis unter Missachtung öffentlich-rechtlicher Vorgaben zur branchenüblichen Unsitte.
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Die Zukunft des neuen Palettenausgleich/-tausch-Verfahrens im Bereich der EUR Paletten-Bewirtschaftung
Derzeitiger Ablauf: Zivilrechtliche Gestaltung
Absender Verkehrsgewerbe Empfänger
Lieferant Lieferer 1 Lieferer 2 Lieferer 3 Kunde
ge
ne
rie
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eda
rf =
A
nfo
rde
run
g M
TV
ge
ne
riert Ü
be
rsc
hu
ss
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Freis
tellu
ng
MT
V
Rechtsbeziehung auf Lieferebene = Kaufvertrag
Rechtsbeziehung auf Verkehrsebene = Transportvertrag (je nach Auftraggeber)
Bestands-/ Wertausgleich
Ausgang Eingang
Schnittstellenbearbeitung
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Die Zukunft des neuen Palettenausgleich/-tausch-Verfahrens im Bereich der EUR Paletten-Bewirtschaftung
Derzeitiger Ablauf: Schnittstellenbearbeitung
GrauerMarkt
Müller fährt für Meier im Auftrag von Schmidt zur Verfügung von Schulz zu Huber und dann?
• Übernahme palettierter Ware = Sacheinheit
• Belastung Transportführer mit TV = sachlich unrichtig
Resultat:künstlich erzeugte Schuldenspirale
Folge:Versuch, günstigst auszugleichen
Konsequenz:sinkende Qualität
Ergebnis:unbefriedigte Marktbedürfnisse
Fazit: Aufwand ohne Wertsteigerung = Verschwendung
Die Zukunft des neuen Palettenausgleich/-tausch-Verfahrens im Bereich der EUR Paletten-Bewirtschaftung
Derzeitiger Ablauf: Zivilrechtliche Gestaltung
Absender Verkehrsgewerbe Empfänger
Lieferant Lieferer 1 Lieferer 2 Lieferer 3 Kunde
Aufwand
ge
ne
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eda
rf =
A
nfo
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run
g M
TV
ge
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Freis
tellu
ng
MT
V
Rechtsbeziehung auf Lieferebene = Kaufvertrag
Rechtsbeziehung auf Verkehrsebene = Transportvertrag (je nach Auftraggeber)
Bestands-/ Wertausgleich
Rücknahme-
pflicht
§ 4
VerpackVRückgaberecht
Leergut
öffentlich-rechtliche VorgabenNormativ – bisher nicht im Fokus
Ausgang Eingang
Schnittstellenbearbeitung
notwendiges Übel? Verschwendung
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Handeln ist angesagt, denn: Der gemeinsame Nenner ist der Weg zur Aufwandsreduzierung!Das Rezept heißt „Systemführung“ mit dem Ziel:
Gesetzmäßigkeiten genau abzugrenzen und Ungleichgewichte der Kostenverteilung zu vermeiden.
Genau hier setzen wir an:
1. Feststellung• Beim freien, gesetzlich nicht geregelten „Zug-um-Zug-Tauschsystem“ ist immer der bei In-Verkehr-Bringung in der Verantwortung, der die tatsächliche Sachherrschaft (Besitz) über die EUR-Palette hat.
2. Feststellung• Die poolfähige EUR-Palette zählt laut Gesetzgebung zur Verpackung (Transportverpackung).
3. Feststellung • Verpackungen unterliegen dem KrWG und sind in der Verpackungsverordnung (VerpackV) geregelt.
4. Feststellung• Rücknahmepflicht und Verantwortung obliegt dem Hersteller und Vertreiber.
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Bei den bevorstehenden Aufgaben geht es um:
• Ist-Analyse, Standortbestimmung.• Das Erkennen von Themen, die „endlich mal angepackt“ werden mussten, um sie zu verbessern
• Struktur und Zieldefinition• Das Organisieren, um bei den Themen „den Wald vor lauter Bäumen“ sehen zu können
• Planung, Projektierung• Das Optimieren und Unterstützen bei den Dingen, die Sie angehen werden
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Soll-Zustand: Compliancesichere Organisation
no
rmat
iv
no
rmativ
öffentlich-rechtlicheVorgaben
ProdSGBetriebSV
KrWGVerpackVAltholzV
Absender/ Lieferant
Empfänger/ Kunde
informativ
Warenlieferung
was, wohin, wann, womit (MTV)?
Lieferung Vollgut WareneingangLEERGUT ?
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Zukunft: Zivilrechtliche GestaltungProfessionelle Bewirtschaftung
ProfessionelleBewirtschaftung
im Rahmenautorisierter
Reorganisation
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Absender Verkehrsgewerbe Empfänger
Lieferant Lieferer 1 Lieferer 2 Lieferer 3 Kunde
gen
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An
ford
eru
ng
M
TV
gen
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erschu
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ng
MT
V
Rechtsbeziehung auf Lieferebene = Kaufvertrag
Rechtsbeziehung auf Verkehrsebene = Transportvertrag (je nach Auftraggeber)
Ausgang Eingang
ProfessionelleBewirtschaftung
im Rahmenautorisierter
Reorganisation
Zukunft: Zivilrechtliche GestaltungProfessionelle Bewirtschaftung – Rechtsbeziehung auf Lieferebene
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Absender Verkehrsgewerbe Empfänger
Lieferant Lieferer 1 Lieferer 2 Lieferer 3 Kunde
gen
erie
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An
ford
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TV
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MT
V
Rechtsbeziehung auf Lieferebene = Kaufvertrag
Rechtsbeziehung auf Verkehrsebene = Transportvertrag (je nach Auftraggeber)
Ausgang Eingang
ProfessionelleBewirtschaftung
im Rahmenautorisierter
Reorganisation
Handlings-/Verwaltungsschnittstellenabbauen
Komplexität / grauer Markt eliminieren
Zukunft: Zivilrechtliche GestaltungProfessionelle Bewirtschaftung – Aufwand reduzieren
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Absender Verkehrsgewerbe Empfänger
Lieferant Lieferer 1 Lieferer 2 Lieferer 3 Kunde
gen
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A
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gen
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V
Rechtsbeziehung auf Lieferebene = Kaufvertrag
Rechtsbeziehung auf Verkehrsebene = Transportvertrag (je nach Auftraggeber)
Ausgang Eingang
Handlings-/Verwaltungsschnittstellen abbauenKomplexität / grauer Markt eliminieren
ProfessionelleBewirtschaftung
im Rahmenautorisierter
Reorganisation
normativ
Erfüllung der Rücknahme-pflicht des
Lieferanten gem. §11 VerpackV
durchMTV-System
Zukunft: Zivilrechtliche GestaltungProfessionelle Bewirtschaftung – Beachtung öffentl.-rechtl. Vorgaben
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Bestands-/ Wertausgleichregional / überregional
Versorgung mit MTV
Entsorgung der MTV
Entsorgung der MTV
Versorgung mit MTV
normativ
Handlings-/Verwaltungsschnittstellen abbauenKomplexität / grauer Markt eliminieren
Erfüllung der Rücknahme-pflicht des
Lieferanten gem. §11 VerpackV
durchMTV-System
Rücknahmepflicht
Absender Verkehrsgewerbe Empfänger
Lieferant Lieferer 1 Lieferer 2 Lieferer 3 Kunde
gen
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rt B
edar
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A
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rder
un
g M
TV
gen
eriert Üb
erschu
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MT
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Rechtsbeziehung auf Lieferebene = Kaufvertrag
Rechtsbeziehung auf Verkehrsebene = Transportvertrag (je nach Auftraggeber)
Ausgang Eingang
ProfessionelleBewirtschaftung
im Rahmenautorisierter
Reorganisation
Zukunft: Zivilrechtliche GestaltungProfessionelle Bewirtschaftung – Bestands- /Wertausgleich
Rückgab
erec
ht
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normativ
Handlings-/Verwaltungsschnittstellen abbauenKomplexität / grauer Markt eliminieren
Erfüllung der Rücknahme-pflicht des
Lieferanten gem. §11 VerpackV
durchMTV-System
Rücknahmepflicht
Absender Verkehrsgewerbe Empfänger
Lieferant Lieferer 1 Lieferer 2 Lieferer 3 Kunde
gen
erie
rt B
edar
f =
A
nfo
rder
un
g M
TV
gen
eriert Üb
erschu
ss =
Freistellu
ng
MT
V
Rechtsbeziehung auf Lieferebene = Kaufvertrag
Rechtsbeziehung auf Verkehrsebene = Transportvertrag (je nach Auftraggeber)
Ausgang Eingang
ProfessionelleBewirtschaftung
im Rahmenautorisierter
Reorganisation
Aufwand reduzieren
• Mehrweg-Transport-Verpackungen (MTV) werden im Rahmen der autorisierten Reorganisation professionell in einem transparenten und prozesskostenorientierten System bewirtschaftet.
• Zudem werden sie in ein nachweislich zertifiziertes und behördlich angezeigtes befreiendes Mehrwegsystem dem Wirtschaftskreislauf wieder zugeführt.
• Hierdurch erfüllt das System als beauftragter Dritter im Sinne § 11 VerpackV die Rücknahmeverpflichtung gem. § 4 VerpackV für die verantwortlichen Hersteller und Vertreiber.
• Nach erfolgter Kreislaufführung erhält der Auftraggeber entsprechendes Feedback zur nachweislichen Darstellung seiner Pflichterfüllung und zur Dokumentation seiner abfallrechtlichen Produktverantwortung.
Alles, was innerhalb eines Prozesses nicht den Wert steigert, ist Verschwendung!
Bestands-/ Wertausgleichregional / überregional
Versorgung mit MTV
Entsorgung der MTV
Entsorgung der MTV
Versorgung mit MTV
Rückgab
erec
ht
Zukunft: Zivilrechtliche GestaltungAufwandsreduzierung bei professioneller Bewirtschaftung
Versanddaten (MTV), w
er?
An wen? Was (MTV)? Wie viel?
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PHASE 2 – DIE THEMENBEREICHE IN DER FORTFÜHRUNG DES GS1
GERMANY PROJEKTES
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AP 1 – Paletten Incoterms1. Rechte und Pflichten übergreifend
2. Unterscheidungskriterien und deren mögl. Ausprägungen3. Incoterms zusammengefasst4. Ausführliche Beschreibung
AP 2 – einheitlicher und handelbarer Palettenschein
1. Vereinheitlichung der Anforderungen auf einem Palettenschein
2. Fälschungssicherheit3. Voraussetzungen und
Auswirkungen
AP 3 – Informationsfluss Palette
1. Welche Informationen2. Welche Nachrichtentypen
3. Dokumentation
AP 4 – Clearingstelle und Online Kontoführung
1. Kombination der vorherigen Arbeitspakete2. Machbarkeit und Durchführbarkeitsstudie
Ziel dieser Erarbeitung ist es, dass die Prozessbeteiligten, d.h. Auftraggeber (Absender/ Versender) und Frachtführer (Spediteur/ Logistikdienstleister) einerseits und Verkäufer und Käufer (Empfänger) andererseits durch Bezugnahme auf prägnante MTV-Bewirtschaftungs-Klauseln, unter Beachtung öffentlich rechtlicher Vorgaben, in ihren Verträgen, eindeutige und interpretationsfreie Regelungen zur Abwicklung, je nach Auftragsverhältnis, sowohl auf der Lieferebene, wie auch auf der Transportebene treffen können.
AP 1 – MTV-Bewirtschaftungs-Klauseln
1. Rechte und Pflichten übergreifend
2. Unterscheidungskriterien und deren mögl. Ausprägungen
3. Incoterms zusammengefasst
4. Ausführliche Beschreibung
Erste Bedingungen und Kriterien für einen einheitlichen MTV-Begleitschein schaffen die Grundlage für dessen Einsatz.
Zu prüfen ist hierbei z.B. die multifunktionale Einsetzbarkeit in Bezug auf Quittungs- und/ oder Schuldpapierfunktion.
Hinsichtlich der Fälschungssicherheit, z.B. durch Einsatz einer eindeutigen Nummer, ähnlich der Nummer der Versandeinheit auf der Basis von GS1 Identen müssen die Uberlegungen konkretisiert und abgeschlossen werden.
AP 2 – einheitlicher MTV-Begleitschein
1. Vereinheitlichung der Anforderungen auf einem Palettenschein
2. Fälschungssicherheit
3. Voraussetzungen und Auswirkungen
Die Organisation des Ausgleichs und Bestandes von MTV erfordert eine genaue Datenermittlung zur Verfolgung aller Bewegungen hinsichtlich des Bedarfes (Anforderung), des Uberschusses (Freistellung) sowie disponierbarer und nicht disponierbarer Bestände.
Diese Informationsqualität umfasst u. a. die Aktualität, Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Daten.
Deshalb bietet sich auch für die MTV-Bewirtschaftung an, den elektronischen Datenaustausch für die Ubermittlung von Informationen anzuwenden.
AP 3 – Informationsfluss MTV
1. Welche Informationen
2. Welche Nachrichtentypen
3. Dokumentation
Ziel und Szenario dieser Idee ist eine zu erlangende Transparenz hinsichtlich der Bewegungen von MTV zwischen den Prozessbeteiligten in Deutschland.
Man muss sich nun vorstellen, dass alle MTV-Bewegungen und - transaktionen online zentral abgelegt und gespeichert werden. Es kann demnach eine virtuelle Deutschlandkarte mit allen MTV-Strömen dargestellt werden.
Das Ziel einer solchen Initiative ist im ersten Schritt, nationale MTV-Transaktionen (Leergut) nur noch virtuell abzubilden und in Kombination mit dem MTV-Begleitschein den physischen Leergut-Ausgleich vorrangig regional auszugleichen (außer bei Unpaarigkeit)
AP 4 – Clearingstelle und Online Kontoführung
1. Kombination der vorherigen Arbeitspakete
2. Machbarkeit und Durchführbarkeitsstudie
VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!