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HARTZ IV Aktuelle Informationen insbesondere für junge Menschen

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HARTZ IV

Aktuelle Informationen insbesondere für junge Menschen

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Der Überblick

Eine kurze Einführung- Warum heißt Hartz IV eigentlich Hartz IV?- Was verändert sich im System ?

Wer bekommt zukünftig Arbeitslosengeld II?- Was sind die Anforderungen?- Wer erhält wieviel?

Was ist sonst noch Neu?- 1-Euro-Jobs und anderes...

Was ist mit jungen Menschen? Was sind Alternativen?

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Warum eigentlich Hartz IV?

Hartz IV ist die vierte Stufe der Umsetzung der Vorschläge der sog. Hartz-Kommission.

Hartz I und IIEinführung von Ich-AG, Mini-Job, Personalserviceagenturen (PSA), Verschlechterungen beim Kündigungsschutz und bei der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld.Seit 01. Januar 2003 in Kraft

Hartz IIIReform der Bundesanstalt für Arbeit zur Bundesagentur für ArbeitSeit 01. Januar 2004 in Kraft

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Kernpunkte von Hartz IV

Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe

– Zusammenführung zu einer Leistungsart– Zusammenführung der organisatorischen Abwicklung

Umsetzung des Prinzips „Fordern und Fördern“

der Bundesregierung

Rechtsmittel für Betroffene werden

eingeschränkt

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Was ändert sich durch Hartz IV?

Abschaffung der bisherigen Arbeitslosenhilfe Einführung der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“

Grundsicherung für ArbeitssuchendeSGB II

SozialhilfeSGB XII

Arbeitslosengeld IIAlG II

Sozialgeld Hilfe zum Leben

Grundsicherung im Alter

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Wer bekommt was ? Arbeislosengeld II

– 15 bis 65 Jahre– Erwerbsfähig– Bedürftig– EU-Bürger oder Inhaber einer Arbeitserlaubnis mit

gewöhnlichem Aufenthalt in der BRD

Sozialgeld– Nicht erwerbsfähige Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft– Kinder unter 15 Jahren

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

– Personen ab 65 und voll Erwerbsgeminderte ab 18 Jahren

Sozialhilfe– Personen unter 65 die nicht erwerbsfähig sind und kein

Sozialgeld erhalten

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Wann erhält man Arbeitslosengeld II?

Zwischen 15 und 65 Jahre alt Erwerbsfähig

– Mindestens 3 Stunden täglich ist Erwerbstätigkeit gesundheitlich möglich

– Bei Ausländern muß die Arbeitsaufnahme erlaubt sein

Hilfebedürftig– Keine Absicherung des Lebensunterhalt durch zumutbare

Arbeit oder– durch Verwendung vorhandenen Vermögens oder– durch Leistungen von Angehörigen der Mitglieder einer

„Bedarfsgemeinschaft“

Keinen Anspruch hat, wer länger als sechs Monate stationär untergebracht ist

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Ansprüche von Auszubildenden und SchülerInnen

Auszubildende haben grundsätzlich keinen Anspruch auf AlG II

– „Auszubildende“ gilt für alle Ausbildungen– Als Auszubildende zählen auch Menschen in

• Vollzeitschulischen Ausbildungen• Berufsvorbereitungsmaßnahmen• Qualifizierungsmaßnahmen

Sofern Auszubildende die persönlichen Voraussetzungen für Berufsausbildungsbeihilfe oder BAFöG nicht erfüllen, erhalten sie AlG II

SchülerInnen haben, wenn sie keinen Anspruch auf BAFöG haben, einen Anspruch auf AlG II oder Sozialgeld

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Welche Arbeit ist zumutbar ? Zumutbar ist grundsätzlich jede Arbeit

Ausnahmen:– körperliche/geistige/seelische Überforderung– durch die Ausübung wird für die Zukunft wegen besonderer

körperlicher Anforderungen die bisherige Tätigkeit erschwert– die Erziehung eines Kindes wird gefährdet– Pflege eines Angehörigen– sonstiger wichtiger Grund

• Schulpflicht !

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Was heißt „hilfebedürftig“? Die „Bedarfsgemeinschaft“ hat kein ausreichendes

Einkommen oder Vermögen Bedarfsgemeinschaft heißt:

– Leistungsbezieher– PartnerIn (soweit nicht dauernd getrennt lebend)– minderjährige Kinder (soweit kein eigenes Einkommen) – Verwandte und Verschwägerte, die im gemeinsamen Haushalt

leben– Bei unverheirateten Minderjährigen auch die im Haushalt

lebenden Eltern mit ihren PartnerInnen

Einkommen sind alle Einnahmen– Faustformel: Nettogehalt abzüglich Werbungskosten– Bei Erwerbstätigkeit gibt es bestimmte Freibeträge– Kindergeld und Kindergeldzuschlag werden dem jeweiligen Kind

zugerechnet

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Was ist „Vermögen“ ? Vermögen sind alle verwertbaren Gegenstände und

auch Rechte gegenüber Dritten– Es gibt geschützte Freibeträge!

Kein Vermögen ist: angemessener Hausrat ein angemessenes KFZ je erwerbsfähigem

Hilfebedürftigen selbst genutztes Haus/Eigentumswohnung in

angemessener Größe Sachen, deren Verwertung unwirtschaftlich ist

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Welche „Freibeträge“ beim „Vermögen“ gibt es ?

Grundfreibetrag für Hilfebedürftige und PartnerIn– Je Lebensjahr 200 €, maximal 13.000, mind. 4.100

„Echte“ Altersvorsorge in gleicher Höhe

Riester-Rente unbegrenzt

Freibetrag für Anschaffungen in Höhe von 750 € p.P.

Kinderfreibetrag von 4.100 €

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Neben den Pauschalierten Regelleistungen werden die Kosten für eine angemessene Unterkunft und Heizung, die Mehrbedarfe (bei Schwangerschaft, Alleinerziehenden, sowie Behinderten) und Einmalleistungen (Wohnungseinrichtung, Schwangerschaft, geburt, Klassenfahrten) gezahlt.Die ersten 2 Jahre nach dem Bezug von Arbeitslosengeld ein „Armutsgewöhnungszuschlag“.

Wer bekommt wieviel ?

Pauschlierte Regelleistung West OstRegelleistung, Single 345,00 331,00 (Ehe-)Paare 622,00 596,00 Minderjährige PartnerInnen 276,00 265,00 Paar (Volljährig+Minderjährig) 621,00 596,00 Kinder ab 15 Jahren 276,00 265,00 Kinder bis 14 Jahren 207,00 199,00

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Konkrete Auswirkungen

Arbeitslosenhilfe

(Letztes Einkommen: 1730€)

AlHi 707,87

Wohngeld + 64,00

ANSPRUCH +771,87

Kindergeld +154,00

Unterhalt +145,00

EFFEKTIV 1070,87

Arbeitslosengeld II

Regelsatz AlG II 331,00

Sozialgeld Kind +265,00

Miete + Heizung +330,00

Kindergeld (Einkommen) - 154,00

Unterhalt (Einkommen) - 145,00

ANSPRUCH: 627,00

Kindergeld +154,00

Unterhalt +145,00

EFFEKTIV 926,00

Beispielrechnung: Alleinerziehend mit 15jährigem Kind

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Auswirkungen im Überblick

Quelle: DGB - Informationen zum Arbeits-und Sozialrecht 3/2004

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Weitere Neuerungen Verschärfte Sanktionen

– AlG II kann einfacher gekürzt werden

Eingliederungsvereinbarungen werden geschlossen

Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, sowie in der Rentenversicherung

Einführung eines Kinderzuschlags

Einführung von Arbeitsgelegenheiten (1-Euro-Jobs)

Widersprüche haben keine aufschiebende Wirkung

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1 - Euro - Jobs

Arbeitsgelegenheiten„für Hilfsbedürftige die keine Arbeit finden können, sollen

Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden“

Arbeitsgelegenheiten begründen kein Arbeitsverhältnis

Es müssen zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Tätigkeiten sein

Es ist eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen

Es gelten die allgemeinen Zumutbarkeitskriterien

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Sonderregelungen unter 25

„Unter 25jährige sind unverzüglich nach Antragstellung in Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit zu vermitteln.“

Kein Anspruch auf Ausbildung oder Arbeit! Anspruch wahrscheinlich kaum einklagbar! Sinnlos ohne Umlagefinanzierung!

Sondersanktionen Jeder Pflichtverstoß wird gleich sanktioniert - egal wie schwer! Wegfall aller Leistungen für 3 Monate!

Nur Unterkunft und Heizung werden direkt gezahlt! Kein Anspruch auf Sozialhilfe! Lebensmittelgutscheine oder Sachleistungen!

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Und wo wird eigentlich gefördert?

Einkommensteuersenkung 2005Entlastung eines Ledigen ohne Kinder 2005 gegenüber 2003

32 153 5722.070

14.070

29.070

2,8%

2,1%

1,1%

0,5 %

0,2 %

2,9%

0 €

5.000 €

10.000 €

15.000 €

20.000 €

25.000 €

30.000 €

35.000 €

40.000 €

45.000 €

50.000 €

15.000 € 30.000 € 50.000 € 100.000 € 500.000 € 1.000.000 €

Jahresbruttoeinkommen

0,0%

0,5%

1,0%

1,5%

2,0%

2,5%

3,0%

3,5%

4,0%

ver.di BundesvorstandBereich Wirtschaftspolitik

Entlastung in Euro pro Jahr

Entlastung in Prozent des Einkommens

Quelle: Bundesfinanzministerium, eigene Berechnungen

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Was fordert ver.di ? Umlagefinanzierung für genügend Ausbildungsplätze Arbeit für alle durch Arbeitszeitverkürzung

Änderungen bei den Zumutbarkeitskriterien

Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns

Echtes „Fordern und Fördern“– Fordern bei den Vermögenden und

Spitzenverdienern– Fördern bei sozial Schwachen

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Was können wir tun?Informieren

– Gespräche führen– Materialien weitergeben

Koalieren– Bündnispartner suchen– Netzwerke aufbauen/nutzen– „Nur gemeinsam sind wir stark!“

Protestieren

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Vielen Dank für die Aufmerksamkeit !