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Die Mietkaution
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E I G E N T U M . S C H U T Z . G E M E I N S C H A F T.
Haus & Grundbesitzerverein
Berlin Kreuzberg
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Die Mietkaution
•1 0 0 %
2
Rauchwarnmelderpflicht
Berlin und Brandenburg
in
Todesursache
Schneller und tödlicher als Flammen bei einem Brand sind
Rauchgase
Ca. 80 bis 90 % aller Brandopfer fallen nicht dem Feuer,
sondern dem Brandrauch zum Opfer
Brandrauch ist ein Gemisch aus Partikeln und Dämpfen aus
vollständigen oder unvollständigen Verbrennungen
Berliner Feuerwehr 2016 (nach DIN 14011)
im Jahr 2015
Gesamteinsätze 454.143 412.000
Fehleinsätze 9.617 3.825
Rettungsdienst 374.942 363.599
Erkundung 43.314 38.926
technische Hilfeleistungen 19.040 20.794
Brandeinsätze 7.230 7.165
Brandtote 33 33
(2017: 31)
Die von der Berliner Feuerwehr festgestellte durchschnittliche
Frist zur Hilfeleistung bei Brandalarmierungen
beträgt 9,36 Minuten (9,41 Minuten in 2015)
Richtiges
Überlegungen zum Rauchwarnmelder
Pflicht zum Einbau von RWM beruht auf Erwägungen zur
Verbesserung der Sicherheit in Wohnungen im Brandfall
RWM dienen als Frühwarnsystem ausschließlich dem Schutz der
sich in einer Wohnung aufhaltenden Personen, gerade dann,
wenn sie schlafen
Eine Warnung von Personen in anderen Wohnungen oder die
Vermeidung von Sachschäden soll durch die gesetzliche
Regelung über RWM jedoch planmäßig nicht erzielt werden
Rauchwarnmelderpflicht
§ 48 Absatz 4 BauO Bln / BbgBO
Abgeordnetenhaus von Berlin Beschluss vom 8. Juni 2016
Berliner Bauordnung novelliert
tritt am 1.1.2017 in Kraft
Gesetzes- und Verordnungsblatt für das Land Berlin vom 28.6.2016 Nr.3, S.361 - 373
Landtag Brandenburg Beschluss vom 19. Mai 2016
Brandenburgische Bauordnung novelliert
trat am 1.7.2016 in Kraft
Gesetzes- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I vom 20.5.2016 Nr.14, S.1 - 61
§ 48 Absatz 4 BauO Bln und BbgBauO
1In Wohnungen müssen
(1) Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen, und
(2) Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen,
jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. 2Die Rauch-
warnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben
werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. 3Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2020 ent-
sprechend auszustatten. 4Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft
obliegt den Mietern oder sonstigen Nutzungsberechtigten, es sei denn,
die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung
selbst. (Satz 4 nur für Berlin)
Rauchwarnmelder
sind technische Geräte, die im Falle einer Rauchentwicklung
einen (in den allermeisten Fällen akustischen) Alarm auslösen
Bauordnungen schreiben kein konkretes Gerät vor
Die Auswahl bleibt dem Verpflichteten bzw. Verwender überlassen
Begründung der BauOen: der Mindestschutz mit
batteriebetriebenen, kostengünstigen RWM ist ausreichend
Für RWM gilt die Europäische Produktnorm EN 14604
Es dürfen beim Einbau ausschließlich RWM verwendet werden,
die nach der EN 14604 in Verkehr gebracht wurden und eine
entsprechende CE-Kennzeichnung tragen
s. auch VdS-Prüfzeichen und „Q“-Qualitätszeichen der Hersteller
Spezielle RWM / besondere Ausstattungen
RWM in der Küche (Wärmewarnmelder [in Kombination])
RWM in Raucherzimmern/Raucherwohnungen
KohlenmonoxidWM in Räumen mit Feuerstätte mit kohlenstoff-haltigen Brennstoffen (Gas-, Öl-, Brikett- oder Pelletheizung, Kamin- oder Kohleofen, offener Kamin, Gasherd, Gasboiler
RWM in Schlafzimmern
RWM für Gehörlose/Gehörgeschädigte
Per Funk miteinander vernetzte RWM
Keine Pflicht zur Installation spezieller RWM
Berechtigung des Mieters zur Installation spezieller RWM
Räumlichkeiten im Einzelnen
RWM müssen installiert werden in alle Aufenthaltsräume,
ausgenommen Küchen, und in alle Flure, über die Rettungswege von
Aufenthaltsräumen führen, was in den allermeisten Fällen gegeben
sein wird, es sei denn es handelt sich um „abgehängte Flure“
Es kann somit davon ausgegangen werden, dass zunächst
grundsätzlich in allen Räumen einer Wohnung RWM installiert
werden müssen
- Wohnzimmer
- Schlafzimmer
- Kinderzimmer
- Arbeitszimmer usw.
Räumlichkeiten im Einzelnen
Keine Ausstattungspflicht neben der gesetzlichen Ausnahme des
Küchenraums besteht bezüglich
- Badezimmern / Toilettenräumen
- Speisekammern
- Abstellkammern
- Wandschränken
- begehbaren Schränken u.ä.
da sich Personen in diesen Räumen nicht „aufhalten“ im Sinne der
Regelung (nicht über einen für die Rauchwarnmeldung relevanten
Zeitraum hinweg)
Einfamilienhäuser zählen als (eine) Wohnung
Ebenso Einzimmer-Appartements sowie Wochenend- und
Ferienhäuser über 50 qm, sofern sie die zuvor genannten
Bedingungen erfüllen
Lauben in Kleingärten dürfen lediglich eine Grundfläche von 24 qm
aufweisen, § 3 Absatz 2 Bundeskleingartengesetz; bei einer
größeren Grundfläche sind sie unzulässig und müssen auf die
zulässige Größe zurück gebaut werden
Die (Innen)Räumlichkeiten von Lauben in Kleingärten stellen jedoch
keine Wohnungen i.S.d. § 48 Absatz 4 BauO Bln / Bbg dar
Wohnen dort ist unzulässig
Wann ist man/frau verpflichtet ?
Neue Wohnungen ab 1.1.2017
Bestandswohnungen spätestens ab dem 1.1.2021
- keine Fristverlängerung möglich
- keine Ausnahmen
- keine Genehmigungserfordernisse
- keine Anzeigepflicht
keine Bußgeldandrohung (Ordnungswidrigkeit)
keine Ablehnung durch den Mieter
Problemfelder
Einbau von Rauchwarnmeldern ist Modernisierungsmaßnahme
denn sie ist eine bauliche Maßnahme,
durch die der Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht
wird, § 555b Nr.4 BGB
durch die die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer ver-
bessert werden wird, § 555b Nr.5 BGB
die auf Grund von Umständen durchgeführt wird, die der
Vermieter nicht zu vertreten hat, § 555b Nr.6 BGB
wichtig für Kostenweitergabe an den Mieter
Problemfelder Bagatellmaßnahme
Ankündigung einer Modernisierung, § 555c BGB
vom Vermieter an den Mieter
spätestens drei Monate vor Beginn
in Textform
Angaben über
1. Art und voraussichtlichen Umfang der Maßnahme in
wesentlichen Zügen
2. voraussichtlichen Beginn und voraussichtliche Dauer
3. den Betrag der zu erwartenden Mieterhöhung
sowie die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten
Problemfelder Weigerung des Mieters / Eigentümers
Beispiel: Mieter/Miteigentümer, ein ehemaliger Feuerwehrmann, lehnt
den Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter/die WEG ab
mit Hinweis darauf, er habe bereits selbst RWM in seine Räumlich-
keiten eingebracht. Diese sind hochwertiger als die vom Vermieter /
von der WEG angekündigten Geräte
Vereinbarung zwischen den Beteiligten, dass der Mieter / Miteigen-
tümer für den RWM verantwortlich ist
Entscheidung des Vermieters / der WEG zur einheitlichen
Ausstattung
für WEG und für Miete
Problemfelder Miete / Leasing des RWM
Erwerb des RWM
andere Arten der Gebrauchsüberlassung (§ 2 Nr.2 und 4 BetrKV)
(§ 7 Absatz 2 S. 1 HeizKV)
1. Ansicht Kosten für Miete/Leasing sind umlagefähige BK
2. Ansicht Kosten für Miete/Leasing sind nicht umlagefähige BK
Hinweise
Problemfelder
Hinweise
Urteil des BGH VIII ZR 137/15, verkündet am 10. Februar 2016
„In der Wohnraummiete genügt zur Übertragung der Betriebskosten auf
den Mieter die - auch formularmäßige - Vereinbarung, dass dieser "die
Betriebskosten" zu tragen hat. Auch ohne Beifügung des Betriebskosten-
katalogs oder ausdrückliche Bezugnahme auf § 556 Abs. 1 Satz 2 BGB
und die Betriebskostenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I. S.
2347) ist damit die Umlage der in § 556 Abs. 1 Satz 2 BGB definierten
und in der Betriebskostenverordnung erläuterten Betriebskosten
vereinbart.“
Problemfelder
Hinweise
Sonstige Betriebskosten im Sinne von Nr. 17 des § 2 BetrKV
sind nur dann wirksam in die Vereinbarung mit einbezogen,
wenn diese konkret in der darauf gerichteten Abrede benannt
werden
Das gilt auch für die Kosten der Wartung der Rauchwarn-
melder, denn diese Kostenposition ist im Katalog der Be-
triebskosten von Nr. 1 bis 16 des § 2 BetrKV nicht ausdrücklich
genannt
Voraussetzung für die Umlagefähigkeit ist eine vertragliche
Vereinbarung mit dem Inhalt, dass der Mieter diese Betriebs-
kosten trägt
Problemfelder
Hinweise
Umlageschlüssel für RWM innerhalb der Wohnungen
1. Umlageschlüssel der Anzahl der im Objekt vorhandenen
Rauchwarnmelder
Gleicher Maßstab wie bei der Modernisierungsmieterhöhung
2. Umlageschlüssel nach der Wohnfläche
Dieser entspricht dem vom Gesetzgeber im BGB favorisierten
Umlageschlüssel
3. WEG: Umlageschlüssel anhand der Miteigentumsanteile
Problemfelder
Hinweise
Umlageschlüssel für RWM außerhalb der Wohnungen
1. Umlageschlüssel nach der Wohnfläche
Dieser entspricht dem vom Gesetzgeber im BGB favorisierten
Umlageschlüssel
2. Umlageschlüssel der Wohneinheiten im Haus
Der Nutzen eines Rauchwarnmelders kommt jeder Wohnung
in gleichem Maße zugute
3. WEG: Umlageschlüssel anhand der Miteigentumsanteile
Kosten können von der Jahresabrechnung ggf. übernommen
werden
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Die Mietkaution
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Rauchwarnmelderpflicht
Berlin und Brandenburg
in