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Bundeshaushaltsplan 2018 Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Inhalt Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 3 Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 4 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 6 0901 Innovation, Technologie und Neue Mobilität......................................................................................................... 7 Ausgaben-Tgr. 01 Neue Mobilität.......................................................................................................................... 14 Ausgaben-Tgr. 02 Digitale Agenda....................................................................................................................... 19 Ausgaben-Tgr. 03 Luft- und Raumfahrt................................................................................................................. 24 Anlage 1 Wirtschaftspläne.................................................................................................................................... 32 0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren........................................................................................................ 33 Anlage 1 Wirtschaftspläne.................................................................................................................................... 46 0903 Energie und Nachhaltigkeit................................................................................................................................... 47 Ausgaben-Tgr. 01 Wismut-Sanierung / Auslaufen der Steinkohle-Subventionen................................................. 56 Ausgaben-Tgr. 02 Energetische Gebäudesanierung............................................................................................ 59 0904 Chancen der Globalisierung.................................................................................................................................. 61 Anlage 1 Wirtschaftspläne.................................................................................................................................... 70 0910 Sonstige Bewilligungen......................................................................................................................................... 72 0911 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben............................................................................ 81 Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 82 Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 85 0912 Bundesministerium................................................................................................................................................ 89 0913 Physikalisch-Technische Bundesanstalt............................................................................................................... 96 Ausgaben-Tgr. 04 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 99 0914 Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung............................................................................................... 107 Ausgaben-Tgr. 04 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 110 0915 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe.......................................................................................... 117 Ausgaben-Tgr. 05 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 121 Ausgaben-Tgr. 06 Deutsche Rohstoffagentur....................................................................................................... 121 Ausgaben-Tgr. 07 Geowissenschaftliche Untersuchungen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle....................... 123 Ausgaben-Tgr. 08 Erkundung und Erprobung der CCS-Technologie................................................................... 125 0916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.................................................................................................... 134 Einnahmen-Tgr. 05 Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS)................................................................................. 137 Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden.......................................................... 138 Ausgaben-Tgr. 02 Ausgaben für die der Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI) gestellten Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer.................................................................................................................................................................. 138 Ausgaben-Tgr. 03 Durchführung von Aufträgen der Europäischen Union............................................................ 139 Ausgaben-Tgr. 04 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden.......................................................... 139 Ausgaben-Tgr. 05 Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS)................................................................................... 140 0917 Bundeskartellamt.................................................................................................................................................. 144 0918 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur)...... 150 Ausgaben-Tgr. 01 Ausgaben zur Durchführung von Voruntersuchungen nach dem WindSeeG durch das BSH 156

Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

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Bundeshaushaltsplan 2018

Einzelplan 09

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

InhaltKapitel B e z e i c h n u n g Seite

Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 3Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 4Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 6

0901 Innovation, Technologie und Neue Mobilität......................................................................................................... 7Ausgaben-Tgr. 01 Neue Mobilität.......................................................................................................................... 14Ausgaben-Tgr. 02 Digitale Agenda....................................................................................................................... 19Ausgaben-Tgr. 03 Luft- und Raumfahrt................................................................................................................. 24Anlage 1 Wirtschaftspläne.................................................................................................................................... 32

0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren........................................................................................................ 33Anlage 1 Wirtschaftspläne.................................................................................................................................... 46

0903 Energie und Nachhaltigkeit................................................................................................................................... 47Ausgaben-Tgr. 01 Wismut-Sanierung / Auslaufen der Steinkohle-Subventionen................................................. 56Ausgaben-Tgr. 02 Energetische Gebäudesanierung............................................................................................ 59

0904 Chancen der Globalisierung.................................................................................................................................. 61Anlage 1 Wirtschaftspläne.................................................................................................................................... 70

0910 Sonstige Bewilligungen......................................................................................................................................... 720911 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben............................................................................ 81

Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 82Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 85

0912 Bundesministerium................................................................................................................................................ 890913 Physikalisch-Technische Bundesanstalt............................................................................................................... 96

Ausgaben-Tgr. 04 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 990914 Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung............................................................................................... 107

Ausgaben-Tgr. 04 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 1100915 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe.......................................................................................... 117

Ausgaben-Tgr. 05 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter........................................ 121Ausgaben-Tgr. 06 Deutsche Rohstoffagentur....................................................................................................... 121Ausgaben-Tgr. 07 Geowissenschaftliche Untersuchungen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle....................... 123Ausgaben-Tgr. 08 Erkundung und Erprobung der CCS-Technologie................................................................... 125

0916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.................................................................................................... 134Einnahmen-Tgr. 05 Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS)................................................................................. 137Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden.......................................................... 138Ausgaben-Tgr. 02 Ausgaben für die der Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI) gestellten Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmer.................................................................................................................................................................. 138Ausgaben-Tgr. 03 Durchführung von Aufträgen der Europäischen Union............................................................ 139Ausgaben-Tgr. 04 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden.......................................................... 139Ausgaben-Tgr. 05 Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS)................................................................................... 140

0917 Bundeskartellamt.................................................................................................................................................. 1440918 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur)...... 150

Ausgaben-Tgr. 01 Ausgaben zur Durchführung von Voruntersuchungen nach dem WindSeeG durch das BSH 156

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Kapitel B e z e i c h n u n g Seite

Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben................................................................................. 163ÜbersichtenÜbersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE).................................................................................................. 165Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 175

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Wesentliche Politikbereiche und Ziele

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist innerhalb der Bundesregierung für Grundsatzfragen der Wirt-schaftspolitik, Energiepolitik, Industriepolitik, Mittelstandspoli-tik, einschließlich Ausbildung und Fachkräftegewinnung, Au-ßenwirtschaftspolitik sowie Innovationspolitik und die digitale Agenda zuständig. Das BMWi koordiniert zudem gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt die Europapolitik der Bundesregie-rung. Daneben ist das Ressort der Ansprechpartner für die Belange der neuen Bundesländer.Die Wirtschaftspolitik soll das in Deutschland bestehende Wachstumspotential langfristig stärken und so zum Wohlstand für alle Bürgerinnen und Bürger beitragen. Dabei gilt es, so-wohl den eingeschlagenen Konsolidierungskurs der Bundes-regierung fortzuführen und die Investitionskraft der öffentli-chen Hand sicherzustellen, als auch eine von Investitionen und Kaufkraft getragene wirtschaftliche Entwicklung zu för-dern.Zu den Aufgaben des BMWi gehört es, zum einen Leitlinien im Sinne der Sozialen Marktwirtschaft zu formulieren und die Rahmenbedingungen für Unternehmen, Arbeitgeber, Arbeit-nehmer und Verbraucher in Deutschland mitzugestalten. Da-bei hat das BMWi die Federführung für die Wettbewerbs- und Vergabepolitik sowie für die spezifischen Regeln für die Märk-te in den Bereichen Energie und Post sowie Informations- und Kommunikationstechnik (IKT).Zum anderen setzt das BMWi durch gezielte Fördermaßnah-men für innovative Technologien, mittelständische Aktivitäten sowie den Energie- und Außenwirtschaftsbereich Impulse für dauerhaftes, tragfähiges Wachstum und Wohlstand.Deutschland ist ein Land der Innovationen und einer starken Industrie. Das BMWi fördert technischen Fortschritt und Struk-turwandel und leistet damit auch einen Beitrag, um die nach-haltige Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen im internationalen Wettbewerb zu sichern. Neben der Innovati-onsförderung und -beratung kümmert sich das BMWi vor al-lem um Technologie- und Innovationstransfer, die Ressour-ceneffizienz und den Zugang zu Rohstoffen. Besondere

Bedeutung haben zudem die Industriebereiche Luft- und Raumfahrt, Maritime Wirtschaft sowie die Weiterentwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien.Mittelständische Unternehmen bilden mit rund 70 Prozent der Arbeitsplätze das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Das BMWi unterstützt mit einer zielgerichteten Mittelstandspolitik die Innovationsfähigkeit und Wachstumskräfte des Mittelstan-des. Dazu gehören förderpolitisch die Aufgaben, Gründungs-impulse zu setzen, die regionalen Wirtschaftsstrukturen zu stärken, unternehmerisches Know-how zu fördern, die Fach-kräftesicherung voranzutreiben und die Potenziale der Dienst-leistungswirtschaft effizient zu erschließen.Als Energieministerium gestaltet BMWi die Energiewende. Zentrales Anliegen ist dabei, die Ziele des energiepolitischen Dreiecks aus Klima- und Umweltverträglichkeit, Versorgungs-sicherheit sowie Bezahlbarkeit miteinander in Einklang zu bringen. Der förderpolitische Fokus liegt dabei auf den zu-kunftsträchtigen Bereichen der Erneuerbaren Energien, der Energieforschung und der Steigerung der Energieeffizienz, auch und gerade im Gebäudebereich. Das BMWi setzt hierzu sowohl eigene Haushaltsmittel als auch Mittel des Sonderver-mögens Energie- und Klimafonds (EKF) ein.Eine intensive Einbindung in die internationalen Wirtschafts-beziehungen ist für den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands unverzichtbar. Der Außenhandel ist die wichtigste Säule der deutschen Wirtschaft. Das BMWi wirkt deshalb im internatio-nalen Kontext auf die Schaffung freier Märkte und einen fairen Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können. Zur Sicherung von Arbeits-plätzen in Deutschland unterstützt das BMWi insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen dabei, ausländische Märkte erfolgreich zu erschließen und wirbt um internationale Investoren für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die be-währten Instrumente der Außenwirtschaftsförderung werden fortentwickelt und vorrangig an den Zielen Wohlstand und Be-schäftigung ausgerichtet.

Zur Gliederung des Einzelplans

Der Einzelplan des BMWi gliedert sich im Programmhaus-halt in fünf Kapitel mit vier Oberthemen und ein Kapitel für sonstige Bewilligungen (0910). Im Verwaltungshaushalt ist der Einzelplan in acht Kapitel unterteilt. Auf das Kapitel zur Veran-schlagung von zentralen Verwaltungseinnahmen und -ausga-

ben (0911) folgen die Kapitel für das Bundesministerium und seine sechs Behörden im Geschäftsbereich.Daneben werden wesentliche Teile der Ausgaben des BMWi im Energie- und Klimafonds (EKF) etatisiert. Dies betrifft ins-besondere Maßnahmen im Bereich der Energiewende und der Energieeffizienz.

- 3 -

Vorwort 09

Page 4: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 390 319 447 371 -57 052 663 237 Übrige Einnahmen.................................................. 10 543 11 183 -640 72 304

Gesamteinnahmen.................................................. 400 862 458 554 -57 692 735 541

Ausgaben Personalausgaben.................................................. 774 769 780 113 -5 344 83 412 744 505 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 321 622 300 511 +21 111 110 140 293 039 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 5 065 173 5 049 805 +15 368 221 614 4 902 966 Ausgaben für Investitionen...................................... 2 048 319 1 704 579 +343 740 512 601 1 521 233 Besondere Finanzierungsausgaben....................... -94 852 -100 029 +5 177 -

Gesamtausgaben.................................................... 8 115 031 7 734 979 +380 052 927 767 7 461 743 davon flexibilisiert.................................................... 895 319 886 093 +9 226 352 320 795 986 davon nicht flexibilisiert........................................... 7 219 712 6 848 886 +370 826 575 447 6 665 757

Flexibilisierte Ausgaben nach § 5 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 597 194 597 572 -378 87 766 546 855 Aus Hauptgruppe 5................................................. 184 712 167 895 +16 817 100 605 164 521 Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3...................... 664 664 - 261 267 Aus Hauptgruppe 7................................................. 44 624 44 349 +275 117 223 21 526 Aus Hauptgruppe 8................................................. 68 125 75 613 -7 488 46 465 62 817

Zusammen.............................................................. 895 319 886 093 +9 226 352 320 795 986

Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2018 Verpflichtungsermächtigung.................................... 3 315 166 davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................. 1 109 968 im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................. 969 402 im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................. 709 961 im Haushaltsjahr 2022 bis zu.................................. 223 917 im Haushaltsjahr 2023 bis zu.................................. 74 157 im Haushaltsjahr 2024 bis zu.................................. 6 659 im Haushaltsjahr 2025 bis zu.................................. 6 359 im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 5 459 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 4 059 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 2 557 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 1 402 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 1 402 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 1 402 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 1 402 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 1 402 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 458 in künftigen Haushaltsjahren bis zu........................ 195 200

Auszug aus Übersicht IX des Gesamtplans "20 größte Finanzhilfen des Bundes"in der Abgrenzung des 26. Subventionsberichts

Lfd.Nr. Kapitel Kurzbezeichnung der Finanzhilfe

Lfd. Nr.26. Subven-tionsbericht(Anlage 1)

Soll2018

Mio. €

Soll2017

Mio. €

Ist2016

Mio. €1 2 3 4 5 6 7

1 0903 6092

Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung der KfW Förderbank

66 1 935 1 481 1 297

2 0903 Zuschüsse für den Absatz deutscher Steinkohle zur Verstromung und an die Stahlindustrie sowie zum Ausgleich von Belastungen infolge von Ka-pazitätsanpassungen

12 1 020 1 054 1 288

6 0902 0910

GA "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" 37 437 437 308

- nur Teilbeträge der Haushaltsansätze -

- 4 -

09 Überblick zum Einzelplan

Überblick zum Einzelplan 09 Soll2018

1 000 €

Soll2017

1 000 €

Veränderunggegenüber

20171 000 €

Ausgabereste2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 5: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Auszug aus Übersicht IX des Gesamtplans "20 größte Finanzhilfen des Bundes"in der Abgrenzung des 26. Subventionsberichts

Lfd.Nr. Kapitel Kurzbezeichnung der Finanzhilfe

Lfd. Nr.26. Subven-tionsbericht(Anlage 1)

Soll2018

Mio. €

Soll2017

Mio. €

Ist2016

Mio. €1 2 3 4 5 6 7

9 0903 6092

Förderung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien 17 324 317 280

10 0901 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) 23 314 317 322- nur Teilbeträge der Haushaltsansätze -

19 0902 Förderung kleine und mittlere Unternehmen, freie Berufe und berufliche Bildung

38 133 132 132

- nur Teilbeträge der Haushaltsansätze -

20 0903 Gewährung von Anpassungsgeld (APG) an Arbeitnehmer des Steinkoh-lenbergbaus

13 103 109 107

- 5 -

Überblick zum Einzelplan 09

Überblick zum Einzelplan 09 Soll2018

1 000 €

Soll2017

1 000 €

Veränderunggegenüber

20171 000 €

Ausgabereste2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 6: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Haushaltsvermerk: - Ausgaben1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 09 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei

folgenden Titeln: Kap. 3208 Tit. 871 01 und 872 01.

2. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 09 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0911 Tit. 981 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").

3. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 09 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen bis zur Höhe von 100 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0910 Tit. 686 02.

4. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 09 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 0910 Tit. 526 01 und 662 01.

5. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 09 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen bis zur Höhe von 2 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0910 Tit. 531 02.

6. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0911 Tit. 381 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").

7. Bei den FuE-orientierten Förderprogrammen, die aus den Kapiteln 0901 bis 0910 finanziert werden, dürfen in Kooperation mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen), mit Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen auch rechtlich unselbstständige Bundesbehörden und -einrichtungen mit FuE-Aufgaben einschließlich der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe unmittelbar als Antragsteller auftreten. Die Feststellung der Förderwürdigkeit der Projektanträge erfolgt im Rahmen eines ergebnisoffenen, wettbewerblichen Begutachtungsverfahrens. Die gewährten Fördermittel werden den rechtlich unselbstständigen Bundesbehörden und -einrichtungen mit FuE-Aufgaben im Wege der Zuweisung bereitgestellt. Näheres regeln die Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Allgemeine Erläuterungen:

Ist-Angaben:Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben Rundungs-differenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2018 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste beste-hen.

Ausgabereste:Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln bei dem jeweiligen Titel mit Stand Juli 2017 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Ausgabereste bei den der Fle-xibilisierung gemäß § 5 Haushaltsgesetz 2018 (HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der fle-xibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen.

Flexibilisierung:Die in die Regelung nach § 5 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach § 5 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben.

Personalausgaben:Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt.

Angewandte Kurse:100 DKK = 13,43201 EUR; 1 USD = 0,83382 EUR; 1 CHF = 0,85455 EUR.

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09 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan

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Vorbemerkung

Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels

In diesem Kapitel sind die wesentlichen finanzwirksamen Schwerpunkte der Innovations- und Technologiepolitik in ei-nem Umfang von 3 111 Mio. Euro zusammengefasst.Einen Schwerpunkt bildet zusammengefasst die technolo-gieoffene Förderung des innovativen Mittelstandes mit ei-nem Gesamtvolumen von 825 Mio. Euro. Hervorzuheben sind das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) mit 548 Mio. Euro (Titel 683 01) sowie die Förderung der Indust-rieforschung mit 246 Mio. Euro (Titel 686 01). Außerdem flie-ßen beträchtliche Anteile der Fördermittel innerhalb der Fach-programme (wie Energie, Luft- und Raumfahrt) an kleine und mittlere Unternehmen (KMU).Der Diversifizierungsprozess von Unternehmen der Verteidi-gungsindustrie in innovative zivile Sicherheitstechnologien wird im Umfang von rd. 4 Mio. Euro (Titel 683 03) unterstützt.Der Bereich der Neuen Mobilität wird im Jahr 2018 mit rd. 114 Mio. Euro gefördert, darunter insbesondere die Maritimen

Technologien (rd. 34 Mio. Euro, Titel 683 12) und die Ver-kehrstechnologien (rd. 45 Mio. Euro, Titel 683 11). Die Pro-grammausgaben im Bereich Elektromobilität sind in den Ener-gie- und Klimafonds (EKF) eingegliedert.Der Förderbereich Digitale Agenda wird im Jahr 2018 mit rd. 422 Mio. Euro gefördert, davon entfallen auf die Mikro-elektronik 300 Mio. Euro.Wichtiger und größter Ausgabenschwerpunkt ist mit insge-samt 1,7 Mrd. Euro der Bereich der Luft- und Raumfahrt (Tgr. 03). Die Luftfahrtforschung (Titel 683 31) wird im Jahr 2018 mit rd. 156 Mio. Euro gefördert. Das Nationale Pro-gramm für Weltraum und Innovation (Titel 683 32) wird mit 278 Mio. Euro gefördert. Die Förderung des Deutschen Zent-rums für Luft- und Raumfahrt (DLR) wächst auf rd. 445 Mio. Euro an (Titel 685 31 und 894 31). Für die Europä-ische Weltraumorganisation ESA (Titel 896 31) stehen 852 Mio. Euro zur Verfügung.

Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen

Ein innovativer Mittelstand ist für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft entscheidend. Mittelständische Unter-nehmen entwickeln dank ihrer Kreativität und Marktnähe be-sonders viele innovative Produkte und Dienstleistungen. Da-her fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Forschungs-, Technologie- und Entwicklungsvorhaben von KMU, insbesondere durch das ZIM. Die Programme können für alle Technologien in Anspruch genommen werden. Ziel dieser technologieoffenen Förderung des innovativen Mit-telstandes ist es, die Zahl der innovativen Unternehmen zu erhöhen, deren Innovationskompetenz zu stärken und die an-wendungsorientierte Forschung und Produktentwicklung in den KMU stärker mit der Forschung in den Forschungsinstitu-ten und Universitäten zu vernetzen.Die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie stellt eine Schlüs-selbranche von nationalem Interesse dar, der unter wirtschaft-lichen, technologischen und sicherheitspolitischen Aspekten eine hohe strategische Bedeutung zukommt. Gleichzeitig ist durch schrumpfende Wehretats in zahlreichen Industriestaa-ten und eine Verschärfung der internationalen Konkurrenz ei-ne Verschlechterung der Marktsituation für die deutsche Ver-teidigungsindustrie zu beobachten. Daher fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den Diversifi-zierungsprozess von Unternehmen der Verteidigungsindustrie in den verwandten und erfolgversprechenden Markt für zivile Sicherheitstechnologien. Das Ziel der Fördermaßnahme be-steht darin, durch die Stärkung der ziviltechnologischen Inno-vationskompetenz die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Verteidigungsindustrie nachhaltig zu erhöhen.Der Bereich "Neue Mobilität" fördert die Entwicklung neu-er Fahrzeug- und Systemtechnologien im Bereich des Auto-matisierten Fahrens und innovativer Fahrzeuge sowie innova-tiver maritimer Technologien und stärkt so die Wettbewerbsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige, wie den Automobilbau, den Handel sowie den Schiffbau und die Mee-restechnik. Die Ausgaben dienen auch Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt.

Mit der Digitalen Agenda treibt die Bundesregierung die Digi-talisierung der Wirtschaft und den Übergang zu Industrie 4.0 entscheidend voran. Dazu gehören insbesondere die spezifi-sche Förderung von innovativer Forschung und Entwicklung bei IKT Schlüsseltechnologien. Darüber hinaus werden Grün-der und Startups unterstützt und der Aufbau IKT-basierter Netze in den Bereichen Verkehr, Energie, Gesundheit, Bil-dung, Umwelt und Verwaltung vorangetrieben.Die Mikroelektronik ist unabdingbar für die Umsetzung der Digitalisierung und von Industrie 4.0. Energiesparende und auf die Anforderungen hin entwickelte mikroelektronische Bausteine (Chips) sind für die meisten wirtschaftlich bedeu-tenden Industriebereiche in Deutschland notwendig, um im in-ternationalen Wettbewerb bestehen zu können. Daher ist eine Mikroelektronikfertigung in Deutschland und Europa essentiell und entsprechende Neuentwicklungen und -investitionen wer-den unterstützt. So soll gemeinsam mit der Industrie und an-deren Mitgliedsstaaten die Anschubfinanzierung für ein EU-IPCEI-Großprojekt Mikroelektronik gesichert werden. Dies auf europäischer Ebene breit angelegte Vorhaben soll der Ab-wanderung von Entwicklung und Fertigung von Hochtechnolo-gien ins außereuropäische Ausland entgegen wirken und die Innovationsfähigkeit und internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft im Bereich dieser Schlüsselindustrie deutlich stärken.Die Luftfahrtforschung entwickelt innovative Technologien, um bei wachsendem Luftverkehrsaufkommen zusätzliche Be-lastungen von Mensch und Umwelt so weit wie möglich zu vermeiden. Die Maßnahmen orientieren sich an der Luftfahrt-strategie der Bundesregierung und an dem Strategiedoku-ment "Flightpath 2050", in dem sich die gesamte europäische Luftfahrtbranche ehrgeizigen Umweltzielen, wie einer Redu-zierung der CO2-Emmissionen um 75 Prozent bis 2050, ver-pflichtet. Eingebettet in die nationale Hightech-Strategie soll mit den Aktivitäten unter anderem eine technologische Vorrei-terrolle der deutschen Luftfahrtindustrie im Hinblick auf ein umweltverträgliches Luftverkehrssystem und die Stärkung der

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Innovation, Technologie und Neue Mobilität 0901

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Gesamtsystemfähigkeit der deutschen Luftfahrtindustrie in verschiedenen Bereichen und Ausprägungen gefördert wer-den.Die Förderung der Raumfahrt orientiert sich an der Raum-fahrtstrategie der Bundesregierung. Raumfahrt leistet wesent-liche Beiträge zu staatlichen Vorsorgeaufgaben (z. B. Sicher-heit, Katastrophenprävention und -bewältigung sowie Umweltschutz). Eine kommerzielle Nutzung hat sich in be-stimmten Bereichen etabliert (z. B. Telekommunikation) oder ist im Entstehen (z. B. Navigation, Erdfernerkundung). Ziel der

Bundesregierung ist es, deutsche Spitzenpositionen in Welt-raumforschung und -technologie auszubauen und den deut-schen Unternehmen gute Chancen in den entstehenden Märkten zu bieten. Die deutsche Beteiligung an Programmen der Europäischen Weltraumorganisation ESA und die nationa-le Raumfahrtförderung sind dabei eng miteinander verzahnt.Der Ausgabenschwerpunkt Luft- und Raumfahrt setzt auf ei-ne inhaltlich aufeinander abgestimmte Forschungsförderung des DLR, der nationalen Projektförderung und der europä-ischen Zusammenarbeit im Rahmen der ESA.

Überblick zum Kapitel 0901 Soll

20181 000 €

Soll2017

1 000 €

Veränderunggegenüber

20171 000 €

Ausgabereste2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Einnahmen Übrige Einnahmen.................................................. - - - -

Gesamteinnahmen.................................................. - - - -

Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 2 800 1 700 +1 100 1 181 249 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 1 854 024 1 832 674 +21 350 53 856 1 634 648 Ausgaben für Investitionen...................................... 1 253 699 904 055 +349 644 874 429 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -

Gesamtausgaben.................................................... 3 110 523 2 738 429 +372 094 55 037 2 509 326 davon nicht flexibilisiert........................................... 3 110 523 2 738 429 +372 094 55 037 2 509 326

Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2018 Verpflichtungsermächtigung.................................... 1 325 566 davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................. 445 644 im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................. 470 375 im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................. 313 748 im Haushaltsjahr 2022 bis zu.................................. 80 349 im Haushaltsjahr 2023 bis zu.................................. 15 450

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0901 Innovation, Technologie und Neue Mobilität

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Einnahmen

Übrige Einnahmen

381 03 -890

Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7

-

-

(-)

Ausgaben Haushaltsvermerk:1. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 2 500 T€ zur Deckung von

Mehrausgaben bei folgendem Titel: 685 02.

2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 20 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 683 01.

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)

683 01 -165

Innovationsförderung, Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) 548 474

548 474

556 738

Verpflichtungsermächtigung..................................................... 509 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................. 183 000 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu............................................. 226 000 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu............................................. 100 000 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 20 000 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0901.

3. Einnahmen aus Rückforderungen ausgezahlter Zuwendungen wegen Rücknahme bzw. Widerruf von Zuwendungsbescheiden in den Pro-grammen PRO INNO II, InnoNet, NEMO, INNO-WATT (KMU-Teil) und ZIM sowie aus der Rückführung von Beteiligungsausfällen bei geför-derten Technologieunternehmen im Rahmen des 2004 beendeten Programms FUTOUR bzw. FUTOUR 2000 fließen den Ausgaben zu.

4. Die Erläuterungen zu Nr. 3 sind verbindlich.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Einzel- und Kooperationsprojekte einschließlich Netzwerkmana-gementförderung............................................................................. 548 374

2. Ausfinanzierung Altprogramm FUTOUR......................................... 100

Zusammen............................................................................................ 548 474

Aus dem Titel werden das bundesweite und technologieoffene "Zentrale Innovati-onsprogramm Mittelstand (ZIM)" sowie die Abwicklung von Vorgängermaßnah-men finanziert:

1. Förderung von FuE-Kooperationsprojekten und Kooperationsnetzwerken klei-ner und mittlerer Unternehmen (KMU) und wirtschaftsnahen Forschungsein-richtungen sowie von einzelbetrieblichen FuE-Projekten kleiner und mittlerer Unternehmen, einschließlich ergänzender Leistungen zur Markteinführung.

2. Ausfinanzierung von Verpflichtungen aus dem Altprogramm FUTOUR.

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Innovation, Technologie und Neue Mobilität 0901

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

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3. Mindestens 40 Prozent des Ansatzes sind für Projekte in den neuen Ländern zweckgebunden. Nicht benötigte Mittel können mit Einwilligung des Bundesmi-nisteriums der Finanzen für Projekte in den alten Ländern verausgabt werden.

Einzelheiten regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ener-gie.

Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnah-men geleistet werden:

Bezeichnung 1 000 €

Projektträgerkosten............................................................................... 20 000Gutachten/Begleitforschung.................................................................. 300Fachtagungen....................................................................................... 300

683 02 -634

Innovationsberatung 7 313

7 310 820

9 295

Verpflichtungsermächtigung......................................................... 7 030 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 4 630 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 1 200 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 1 200 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Die Ausgaben sind in Höhe von 4 000 T€ mit folgendem Titel gegen-seitig deckungsfähig: 685 01.

3. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 2 000 T€ mit der Ver-pflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfä-hig: 685 01.

Haushaltsjahr 2019................................................................. 1 000 T€Haushaltsjahr 2020................................................................ 1 000 T€

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. BMWi-Innovationsgutscheine (go-Inno).......................................... 5 3132. Zentrale Beratungsstellen............................................................... 2 000

Zusammen............................................................................................ 7 313

Aus dem Titel werden folgende Maßnahmen finanziert: Zu 1.:Das Programm “go-Inno“ unterstützt bundesweit kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit technologischem Potenzial bei Produkt- und Prozessinnovationen in Form von Gutscheinen für speziell ausgerichtete, qualifizierte Beratungen. Es geht um Innovationsmanagement mit dem Ziel der Verbesserung der internen Prozesse und der Befähigung für eigene FuE-Projekte. Einzelheiten regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.Zu 2.:Neben der direkten Unterstützung von KMU werden mit der finanziellen Beteili-gung an unterschiedlichen Beratungsstellen Unternehmen - insbesondere KMU - Hilfestellungen gegeben. Dabei weisen vor allem die “Förderberatung Forschung und Innovation des Bundes“ sowie die “Nationale Kontaktstelle für KMU“ rasch und einfach Wege zu Innovationen und den Unterstützungen hierzu auf Bundes-, Länder- sowie europäischer Ebene. Das Programm “go-cluster“ unterstützt beson-ders leistungsfähige Innovationscluster, die mehrheitlich von KMU getragen sind, als Impulsgeber für Technologietransfer und wirtschaftliches Wachstum.

Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnah-men geleistet werden:

Bezeichnung 1 000 €

Projektträgerkosten............................................................................... 675Evaluationen/Begleitforschung............................................................. 40

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0901 Innovation, Technologie und Neue Mobilität

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 683 01

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Bezeichnung 1 000 €

Fachtagungen, Multiplikatorenarbeit und Informationstransfer............. 200

683 03 -165

Innovationsprogramm zur Unterstützung von Diversifizierungsstrategien von Unternehmen der Verteidigungswirtschaft in zivile Sicherheitstechno-logien

3 813

7 463

178

Verpflichtungsermächtigung......................................................... 9 763 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 3 500 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 3 028 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 3 235 T€

Haushaltsvermerk:Die Ausgaben sind übertragbar.

Erläuterungen:

Das Innovationsprogramm hat zum Ziel, die überwiegend in der Verteidigungswirt-schaft tätigen Unternehmen bei der Diversifizierung ihrer Produktpalette mit dem Ziel der Schaffung bzw. Stärkung eines zivilen Standbeines zu unterstützen. Die Programmausrichtung liegt im Bereich der Technologien für zivile Sicherheit. Eine Kooperation mit zivilen Unternehmenspartnern und wissenschaftlichen Einrichtun-gen soll diese Diversifizierungsstrategien erleichtern. Gefördert werden Innovatio-nen und Technologien der Unternehmen aus der Verteidigungswirtschaft, die ge-mäß dem EU-Beihilferahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEul) der experimentellen Entwicklung zuzurechnen sind.Einzelheiten regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ener-gie.

Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnah-men geleistet werden:

Bezeichnung 1 000 €

Projektträgerkosten............................................................................... 362Fachtagungen und -informationen........................................................ 50

685 01 -165

Technologie- und Innovationstransfer 28 873

29 112

17 322

Verpflichtungsermächtigung....................................................... 28 100 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................... 10 100 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 6 400 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................ 11 600 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Die Ausgaben sind in Höhe von 5 000 T€ mit folgendem Titel gegen-seitig deckungsfähig: 683 02.

3. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 3 600 T€ mit den Ver-pflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig de-ckungsfähig: 683 02 und Kap. 0902 Tit. 686 07.

Haushaltsjahr 2019................................................................ 1 600 T€Haushaltsjahr 2020................................................................. 1 000 T€Haushaltsjahr 2021................................................................ 1 000 T€

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. WIPANO.......................................................................................... 20 5002. Förderung des Normenwesens....................................................... 2 0003. Innovative Beschaffung................................................................... 1 750

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Innovation, Technologie und Neue Mobilität 0901

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 683 02

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Bezeichnung 1 000 €

4. Internationale Zusammenarbeit im Bereich Produktsicherheit........ 4 623

Zusammen............................................................................................ 28 873Zu 1.:Mit der neuen Richtlinie “WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Pa-tente und Normen“ werden Hochschulen, Unternehmen sowie freie Erfinderinnen und Erfinder bei der rechtlichen Sicherung und wirtschaftlichen Verwertung ihrer innovativen Ideen unterstützt.Einzelheiten regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ener-gie.Zu 2.:Gefördert werden Normungsprojekte des Deutschen Instituts für Normung e. V. (DIN), Berlin. Das Institut ist für Wirtschaft, Wissenschaft, Technik und Verwaltung Träger der deutschen Normenarbeit.Zu 3.:Das Kompetenzzentrum innovative Beschaffung (KOINNO) unterstützt und berät Beschaffungsstellen der öffentlichen Hand bei der Beschaffung neuartiger Produk-te, Dienstleistungen und Verfahren. Überdies werden Pilotprojekte gefördert, die darauf abzielen, das Potenzial der staatlichen Nachfrage zur Stimulierung von In-novationen stärker auszuschöpfen. Hierunter fällt u. a. die sog. “vorkommerzielle Auftragsvergabe“ (engl. “Pre Commercial Procurement“ (PCP)), bei der mehrere Teilnehmer im Wettbewerb zueinander bedarfsgerechte Lösungen entwickeln, die sie anschließend weiter vermarkten dürfen. So können Innovationen in gesell-schaftlich relevanten Bereichen gefördert und wichtige Wachstumsimpulse gesetzt werden. Ferner sollen beispielhafte Leistungen öffentlicher Auftraggeber bei der Beschaffung von Innovationen und der Gestaltung innovativer Beschaffungspro-zesse mit einem Preis ausgezeichnet werden.Zu 4.:Die Förderung bilateraler Kooperationen auf dem Gebiet der Produktsicherheit zielt darauf ab, zu einem gleichartigen Verständnis der materiellen Anforderungen an die Produktsicherheit und Qualitätsinfrastruktur (Normung, Konformitätsbewer-tung und Marktüberwachung) zu gelangen.

Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnah-men geleistet werden:

Bezeichnung 1 000 €

Projektträgerkosten............................................................................... 1 911Begleitforschung/Evaluation................................................................. 150Fachtagungen....................................................................................... 50

Bezeichnung 1 000 €

Aus anderen Einzelplänen des Bundeshaushalts werden folgende Beträge an das DIN geleistet:0604 - 686 06........................................................................................ 5090618 - 539 99........................................................................................ 10629 - 684 09........................................................................................ 40701 - 684 03........................................................................................ 8400719 - 684 09........................................................................................ 81017 - 685 01........................................................................................ 3501107 - 684 05........................................................................................ 4611210 - 686 08........................................................................................ 2471217 - 684 09........................................................................................ 151413 - 511 01........................................................................................ 8351601 - 685 04........................................................................................ 2 1993004 - 683 27........................................................................................ 53

Zusammen............................................................................................ 5 522

- 12 -

0901 Innovation, Technologie und Neue Mobilität

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 685 01

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685 02 -165

Nationale Akkreditierungsstelle 1 500

1 500

1 190

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 2 500 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0901.

3. Erstattungen Dritter und Einnahmen aus Rückforderungen wegen Rücknahme bzw. Widerruf von Zuwendungsbescheiden, aus Zinsen und aus Rückforderungen nach Verwendungsnachweisprüfung flie-ßen den Ausgaben zu.

Erläuterungen:

Die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine einzige nationale Akkreditierungsstelle zu benennen und für diese eine angemessene fi-nanzielle und personelle Ausstattung sicherzustellen.Diese nationale Akkreditierungsstelle ist in Deutschland nach dem Akkreditie-rungsstellengesetz (AkkStelleG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2625) in Verbin-dung mit der AkkStelleG-Beleihungsverordnung vom 21. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3962) die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS GmbH).Die DAkkS GmbH nimmt für ihre Tätigkeit Gebühren nach der Kostenverordnung der Akkreditierungsstelle vom 21. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3964), die den we-sentlichen Teil ihrer Ausgaben abdecken werden. Eine Finanzierungslücke wird gleichwohl verbleiben, die aus dem Bundeshaushalt zu tragen ist. Wesentlicher Grund hierfür ist, dass nicht alle von der DAkkS GmbH auszuführenden Tätigkei-ten gebührenfähig sind (z. B. Gremientätigkeiten).

686 01 -165

Industrieforschung für Unternehmen 246 000

240 000 52

204 348

Verpflichtungsermächtigung..................................................... 201 891 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................... 96 891 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu............................................... 76 000 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu............................................... 27 000 T€ im Haushaltsjahr 2022 bis zu................................................. 2 000 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Einnahmen aus Rückforderungen ausgezahlter Zuwendungen wegen Rücknahme bzw. Widerruf von Zuwendungsbescheiden, aus Zinsen und aus Rückforderungen nach Verwendungsnachweisprüfung in den Programmen "Industrielle Gemeinschaftsforschung" und zu Nr. 2 der Erläuterungen (einschl. Vorläuferprogramme) fließen den Ausgaben zu.

3. Die Erläuterungen zu Nr. 3 sind verbindlich.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Förderung der industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF)........... 169 0002. FuE-Förderung gemeinnütziger externer Industrieforschungsein-

richtungen in strukturschwachen Regionen (INNO-KOM)............... 77 000

Zusammen............................................................................................ 246 000

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Innovation, Technologie und Neue Mobilität 0901

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

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1. Die industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) fördert die dauerhafte For-schungskooperation in branchenweiten Netzwerken mit dem Ziel, insbeson-dere kleinen und mittleren deutschen Unternehmen den Zugang zu For-schungsergebnissen zu erleichtern, die sie benötigen, um den Anschluss an den technischen Fortschritt zu erreichen bzw. zu halten.Bei den Gesamtaufwendungen für die geförderten Forschungsvorhaben ist eine adäquate Eigenbeteiligung durch die Wirtschaft anzustreben.Die Maßnahme wird im Auftrag und unter Beteiligung des Bundesministe-riums für Wirtschaft und Energie von der gemeinnützigen Arbeitsgemein-schaft industrieller Forschungseinrichtungen "Otto von Guericke" e.V. (AiF) durchgeführt.

2. Das Programm “FuE-Förderung gemeinnütziger externer Industriefor-schungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen“ - Innovationskompe-tenz (INNO-KOM) soll die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit struk-turschwacher Regionen Deutschlands stärken und damit den wirtschaftlichen Aufholprozess dieser Regionen nachhaltig unterstützen. Das Programm beinhaltet die Förderung marktorientierter FuE-Projekte und die Förderung von Projekten der industriellen Vorlaufforschung sowie den "Investitionszuschuss wissenschaftlich-technische Infrastruktur".

3. Mindestens 65 000 T€ des Ansatzes sind für Maßnahmen in den neuen Ländern zweckgebunden. Ingesamt nicht benötigte Mittel können mit Einwil-ligung des Bundesministeriums der Finanzen für Maßnahmen in den alten Ländern verausgabt werden.

Einzelheiten regeln Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ener-gie.Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnah-men geleistet werden:

Bezeichnung 1 000 €

Projektträgerkosten (zu Nr. 2 der Erläuterungen)................................. 1 836Gutachten/Begleitforschung/Koordinierung von europäischen Koope-rationsvorhaben.................................................................................... 500Fachtagungen....................................................................................... 100

Besondere Finanzierungsausgaben

981 03 -890

Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7

-

-

(-)

Titelgruppe 01

Tgr. 01 Neue Mobilität (113 682)

(110 682) (16 671)

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 1 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 686 24.

3. Einsparungen bei den Verpflichtungsermächtigungen dienen bis zur Höhe von 2 000 T€ zur Deckung der weiteren Verpflichtungsermäch-tigung bei folgendem Titel: 686 24.

Haushaltsjahr 2019................................................................. 1 000 T€Haushaltsjahr 2020................................................................ 1 000 T€

- 14 -

0901 Innovation, Technologie und Neue Mobilität

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 686 01

Page 15: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

546 11 -165

Kosten der Gemeinsamen Geschäftsstelle Elektromobilität der Bundes-regierung

500

500

230

Verpflichtungsermächtigung.......................................................................

fällig im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................ 400 T€

Haushaltsvermerk:Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder un-entgeltlich an Dritte abgegeben werden.

Erläuterungen:

Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen ge-leistet werden.

Aus anderen Einzelplänen des Bundeshaushalts werden folgende Beträge an die Gemeinsame Geschäftsstelle Elektromobilität der Bundesregierung (GGEMO) ge-leistet:

Bezeichnung 1 000 €

1. Kap. 1210 Tit. 546 01...................................................................... 5002. Kap. 1602 Tit. 546 01...................................................................... 2503. Kap. 3004 Tit. 683 23...................................................................... 250

Zusammen............................................................................................ 1 000

662 11 -634

Zinsausgleichsystem auf CIRR-Basis 500

500 9 303

117

Erläuterungen:

Auf der Grundlage der OECD-Exportkreditvereinbarung vom 15. April 2002 und zur Anpassung an internationale Marktbedingungen kann für die Refinanzierung von Schiffbaukrediten auf Basis des CIRR-Satzes (Commercial Interest Refe-rence Rate) ein Zinsausgleich gewährt werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich das Land, in dem die beauftragte Werft ihren Sitz hat, gegenüber dem Bund verpflichtet, sich ab dem Zeitpunkt einer erstmaligen Zinsausgleichszu-sage und während der Laufzeit von Finanzierungen geförderter Schiffbauaufträge an Finanzhilfen des Bundes im Rahmen der Innovationsförderung des deutschen Schiffbaus zu 1/3 zu beteiligen, soweit sich diese Finanzhilfen auf Empfänger mit Sitz in dem jeweiligen Land beziehen.Einzelheiten der Förderung regeln Richtlinien des Bundesministeriums für Wirt-schaft und Energie.

683 11 -165

Verkehrstechnologien 45 011

45 011 6 000

32 750

Verpflichtungsermächtigung....................................................... 38 633 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................ 11 363 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 9 090 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 9 090 T€ im Haushaltsjahr 2022 bis zu................................................. 9 090 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfä-

hig: Kap. 0903 Tit. 683 01.

2. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 9 300 T€ mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig de-ckungsfähig: Kap. 0903 Tit. 683 01.

Haushaltsjahr 2019................................................................ 3 300 T€Haushaltsjahr 2020................................................................ 2 500 T€Haushaltsjahr 2021................................................................ 2 500 T€Haushaltsjahr 2022................................................................ 1 000 T€

- 15 -

Innovation, Technologie und Neue Mobilität 0901

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titelgruppe 01

Page 16: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Restabwicklung bis 31.12.2014 eingegangener Verpflichtungen für das Forschungsprogramm "Mobilität und Verkehrstechnolo-gien".............................................................................................. 1 278

2. Forschungsprogramm "Neue Fahrzeug- und Systemtechnologi-en"

2.1 Automatisiertes Fahren................................................................. 22 4552.2 Innovative Fahrzeuge (Straße und Schiene)................................ 21 278

Zusammen............................................................................................ 45 011

Grundlage für die Ausfinanzierung von bis zum 31. Dezember 2014 (Ende der EU-Notifizierung) eingegangener Verpflichtungen ist das Anfang 2009 in Kraft ge-tretene Forschungsprogramm der Bundesregierung "Mobilität und Verkehrstech-nologien" für den bodengebundenen Verkehr.Mit dem Programm "Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien" ist eine produkt- und technologieorientierte Förderung von Forschungsmaßnahmen des "Automati-sierten Fahrens" sowie "Innovativer Fahrzeuge" aufgenommen worden.Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnah-men geleistet werden:

Bezeichnung 1 000 €

Projektträgerkosten............................................................................... 2 273Gutachten/Begleitforschung.................................................................. 100Fachtagungen....................................................................................... 50

683 12 -165

Maritime Technologien - Forschung, Entwicklung und Innovation 34 271

32 271

32 193

Verpflichtungsermächtigung....................................................... 33 602 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................ 11 024 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 9 010 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 6 784 T€ im Haushaltsjahr 2022 bis zu................................................. 6 784 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:

892 10.

2. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 5 000 T€ mit der Ver-pflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfä-hig: 892 10.

Haushaltsjahr 2019................................................................ 2 500 T€Haushaltsjahr 2020................................................................ 1 500 T€Haushaltsjahr 2021................................................................ 1 000 T€

3. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel ge-leistet werden: Kap. 0910 Tit. 272 01.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Schifffahrt und Schiffbau................................................................. 20 5712. Meerestechnik................................................................................. 13 7003. Projekte aus ERA-NET (MarTERA)................................................ -

Zusammen............................................................................................ 34 271

Grundlage der Förderung ist das 2018 neugefasste Maritime Forschungspro-gramm. Die Fördermaßnahmen sind eingebettet in die Hightech-Strategie der Bundesregierung. Ziel des Programms ist die Unterstützung der Maritimen Bran-che bei der Technologieentwicklung zur Sicherung der nationalen maritimen Standorte. Es geht um Schiffstechnologien, Maritime Sicherheit, neue Transport-

- 16 -

0901 Innovation, Technologie und Neue Mobilität

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 683 11 (Titelgruppe 01)

Page 17: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

konzepte auf und im Wasser, um autonome robuste Systeme, Kommunikations- und Informationstechnologien, nachhaltige Nutzung der Ozeane sowie um flankie-rende Maßnahmen bei der Offshore Energienutzung. Die Maßnahmen dienen dem Erhalt und der Erschließung neuer Märkte, der Reduzierung von Produkti-onskosten, der Verbesserung von Vorhersagemodellen, der Verkürzung von Pro-duktionszyklen sowie dem Klima- und Umweltschutz und damit dem Erhalt und Ausbau der internationalen Wettbewerbsfähigkeit.

Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnah-men geleistet werden:

Bezeichnung 1 000 €

Projektträgerkosten............................................................................... 1 855Gutachten/Begleitforschung.................................................................. 150

683 13 -165

Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der maritimen Wirtschaft 5 400

4 400 361

639

Verpflichtungsermächtigung......................................................... 4 720 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 1 320 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 1 240 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 2 160 T€

Haushaltsvermerk:1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 1 000 T€ der Einsparungen

bei folgendem Titel geleistet werden: 892 10.

2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichun-gen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

Erläuterungen:

Die Mittel dienen vorrangig der Unterstützung des Koordinators der Bundesregie-rung für die maritime Wirtschaft. Hierzu zählen insbesondere die Vorbereitung, Ausrichtung und Nachbereitung der Nationalen Maritimen Konferenz. In Einzelfäl-len können - in Umsetzung der Ergebnisse der Nationalen Maritimen Konferenzen und der Entschließung des Deutschen Bundestages zur maritimen Wirtschaft - Projekte und Maßnahmen finanziert werden, die der Steigerung der Wettbewerbs-fähigkeit der deutschen maritimen Wirtschaft dienen.In 2018 soll eine Studie zur Entwicklung eines Pilot Mining Tests (u. a. technisch-organisatorische Schritte, Kosten, rechtliche Rahmenbedingungen) und in Abhän-gigkeit der Studienergebnisse weitere Vorbereitungen für einen Pilot Mining Test finanziert werden.

Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnah-men geleistet werden:

Bezeichnung 1 000 €

Studien, Gutachten, Begleitforschung, Geschäftsstelle zur Umset-zung und Weiterentwicklung des Nationalen Masterplans Maritime Technologien (NMMT), Fachveranstaltungen, Fachinformationen und -dokumentationen sowie Ausgaben für Bewirtung................................ 1 500

683 14 -165

F&E und Echtzeitdienste für die Maritime Sicherheit 3 000

3 000 1 007

3 000

Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 350 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................................... 840 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................... 710 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 1 200 T€ im Haushaltsjahr 2022 bis zu.................................................... 600 T€

Erläuterungen:

Das Programm steht der gesamten Branche offen.Zuwendungsempfänger: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Tit. 685 31.

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Innovation, Technologie und Neue Mobilität 0901

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 683 12 (Titelgruppe 01)

Page 18: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

892 10 -634

Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze 25 000

25 000

12 247

Verpflichtungsermächtigung....................................................... 32 100 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................... 12 500 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu............................................... 10 600 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 6 000 T€ im Haushaltsjahr 2022 bis zu................................................. 3 000 T€

Haushaltsvermerk:1. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 1 000 T€ zur Deckung von

Mehrausgaben bei folgendem Titel: 683 13.

2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 683 12.

3. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 4 100 T€ mit der Ver-pflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfä-hig: 683 12.

Haushaltsjahr 2019................................................................ 2 500 T€Haushaltsjahr 2020................................................................... 600 T€Haushaltsjahr 2021................................................................ 1 000 T€

4. Die Erläuterungen zu Nr. 2 und 3 sind verbindlich.

Erläuterungen:

1. Die Förderung unterstützt die deutsche Werftindustrie bei der technischen und wirtschaftlichen Risikoabsicherung von im europäischen Schiffbau erstmalig zur Anwendung kommenden Innovationen (z.B. Klimaschutz, Produktivitäts-steigerungen). Dadurch soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deut-schen Werftindustrie gestärkt und dazu beigetragen werden, in diesem Be-reich Arbeitsplätze neu zu schaffen oder zu erhalten. Die Förderung von Innovationen zugunsten der deutschen Werftindustrie ist Teil der High-tech-Strategie der Bundesregierung im Bereich der Maritimen Technologien.

2. Im Fall der Zusage einer Zinsausgleichsgarantie durch den Bund zur Absiche-rung des Zinsrisikos bei der Refinanzierung von CIRR-Krediten für den Bau von Schiffen ist ab dem Zeitpunkt einer erstmaligen Zinsausgleichszusage und während der Laufzeit von Finanzierungen geförderter Schiffbauaufträge Vor-aussetzung für die Gewährung von Innovationsbeihilfen, dass sich das Land, in dem die beauftragte Werft ihren Sitz hat, zu 1/3 an den Innovationsbeihilfen beteiligt, soweit sich diese Finanzhilfen auf Empfänger mit Sitz in dem jeweili-gen Land beziehen.

3. Grundlage der Förderung ist eine Richtlinie des Bundesministeriums für Wirt-schaft und Energie basierend auf der Allgemeinen Gruppenfreistellungsver-ordnung (AGVO) sowie Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem Bund und den betroffenen Ländern. Das Programm sieht eine nicht rückzahlbare Innova-tionsbeihilfe sowie eine Förderung innovativer schiffbaulicher Verfahren und Technologien ohne unmittelbaren Schiffbauauftrag vor, sofern die geförderte Innovation zeitlich gebunden im Schiffbau genutzt wird.

4. Aus dem Ansatz können Ausgaben zur Evaluation des Programms sowie sonstige Verwaltungskosten geleistet werden.

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0901 Innovation, Technologie und Neue Mobilität

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titelgruppe 01

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Titelgruppe 02

Tgr. 02 Digitale Agenda (422 262)

(173 026) (25 143)

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichun-gen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

683 21 -165

Entwicklung digitaler Technologien 59 454

59 432 12 783

48 258

Verpflichtungsermächtigung....................................................... 48 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................... 10 500 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu............................................... 13 700 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu............................................... 14 700 T€ im Haushaltsjahr 2022 bis zu................................................. 9 600 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind in Höhe von 5 000 T€ mit folgenden Titeln gegen-

seitig deckungsfähig: 686 22 und 686 23.

2. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 6 000 T€ mit den Ver-pflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig de-ckungsfähig: 686 22 und 686 23.

Haushaltsjahr 2019................................................................. 2 000 T€Haushaltsjahr 2020................................................................. 2 000 T€Haushaltsjahr 2021................................................................ 2 000 T€

3. Einnahmen aus Rückforderungen ausgezahlter Zuwendungen, wegen Rücknahme bzw. Widerruf von Zuwendungsbescheiden, aus Zinsen und aus Rückforderungen nach einer Verwendungsnachweisprüfung fließen den Ausgaben zu.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Produkte und Dienste im multidimensionalen Internet der Zukunft. 32 5002. Intelligente Dienste und Daten für die Wirtschaft............................ 16 0003. Trusted Cloud für die Wirtschaft...................................................... 1 5004. Transfer digital................................................................................. 1 0005. Hub-Geschäftsstelle........................................................................ 1 0006. Studien und Pilotvorhaben.............................................................. 5 4347. Gründerwettbewerb-Digitale Innovationen...................................... 2 020

Zusammen............................................................................................ 59 454

Die Maßnahmen sind Bestandteil der Digitalen Agenda der Bundesregierung und der Hightech-Strategie - Innovationen für Deutschland.Zu 1.:Technologieprogramm "PAiCE - Digitale Technologien für die Wirtschaft": Fokus-sierung auf industrielle Anwendung bei Industrie 4.0 mit den Schwerpunkten: Durchgängiges Produkt-Engineering (by design), sichere und robuste Kommuni-kation (5G, taktiles Internet), 3D-Visualisierung/3D-Druck, modulare Plattformen für Service-Robotik, agile und dezentral organisierte Logistik inkl. M2M-Kommuni-kation (machine-to-machine). Technologieprogramm "Smart Service Welt": Vernet-zung physischer Plattformen in Bereichen wie Fahrzeug- und Maschinenbau, Lo-gistik, Gesundheitswirtschaft, netzbasierte Wirtschaft, die eine große Vielfalt von Anforderungen abdecken müssen. Technologieprogramm "Smart Service Welt II": Erschließung von Dienstewelten in bislang unterrepräsentierten Anwendungsbe-reichen wie u. a. für smarte ländliche, nichturbane Regionen mit hoher Verwer-tungsperspektive.

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Innovation, Technologie und Neue Mobilität 0901

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 20: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Zu 2.:Technologieprogramm "Smart Data": Projekte mit Leuchtturmcharakter, die Lösun-gen zur Nutzung digitaler Massendaten in strategischen Anwendungsfeldern, ins-besondere des Mittelstands, entwickeln und prototypisch erproben. Technologie-programm "Technologien für Datensouveränität und Datenökonomie": Nutzung von Daten zur Entscheidungsunterstützung und zur Optimierung von Geschäfts-prozessen mit Hilfe innovativer Methoden und Technologien (u. a. Künstliche Intel-ligenz, Blockchain, Industrial Data Space).Zu 3.:Einrichtung eines "Cloud-Portals": Vergabe eines Trusted Cloud Labels anhand einheitlicher und transparenter Bewertungskriterien für die Cloud-Nutzung. Unter-nehmen und insbesondere KMU sollen dabei unterstützt werden, Vertrauen in Cloud Services aufzubauen.Zu 4.:"Transfermaßnahme Digitale Kompetenz": Ziel ist es, auf nationaler und internatio-naler Ebene beispielsweise durch Roadshows, Workshops und internationalen Austausch den Transfer von Ergebnissen aus Programmen wie Trusted Cloud, Smart Service Welt u. a. in den Markt zu intensivieren. "Geschäftsstelle Smart Li-ving": Bündelung von Interessen deutscher Hersteller und Anbieter zur Schaffung eines (exportorientierten) deutschen Leitmarkts für Smart Home-fähige Geräte und Systeme, die interoperabel und sicher sind. Aufgabe der Geschäftsstelle ist insbesondere die Beförderung der Vernetzung betroffener Akteure und koordi-nierende Unterstützung von Initiativen der Wirtschaft (u. a. Wirtschaftsinitiative Smart Living).Zu 5.:"Digitale Hub Initiative": Unterstützung der Schaffung digitaler Hubs in Deutsch-land. Hierbei soll die Hub-Geschäftsstelle zentrale Aufgaben wie z. B. die Vernet-zung zwischen Hubs, die Sammlung und zentrale Bereitstellung von Informatio-nen zu den Hubs sowie die Öffentlichkeitsarbeit wahrnehmen.Zu 6.:In diesem Rahmen sollen neue Themenfelder hinsichtlich technologie- und wis-senschaftspolitischer Potenziale ausgelotet werden. Neben einzelnen Studien werden Pilotprojekte gefördert, die als Vorlauf für künftige Förderschwerpunkte dienen können.Zu 7.:Mit der Initiative "Gründerwettbewerb - Digitale Innovationen" werden Startups und tragfähige Geschäftsideen im Bereich zukunftsweisender und kreativer Infor-mations- und Kommunikationstechnologien unterstützt.

Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnah-men geleistet werden:

Bezeichnung 1 000 €

Projektträgerkosten............................................................................... 2 988Begleitforschung/Evaluation................................................................. 3 377Fachtagungen/Informationstransfer...................................................... 900

686 22 -165

Mittelstand Digital 42 321

42 314 8 247

22 056

Verpflichtungsermächtigung....................................................... 34 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 7 900 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 8 700 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu............................................... 16 400 T€ im Haushaltsjahr 2022 bis zu................................................. 1 000 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind in Höhe von 5 000 T€ mit folgenden Titeln gegen-

seitig deckungsfähig: 683 21 und 686 23.

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0901 Innovation, Technologie und Neue Mobilität

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 683 21 (Titelgruppe 02)

Page 21: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

2. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 6 000 T€ mit den Ver-pflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig de-ckungsfähig: 683 21 und 686 23.

Haushaltsjahr 2019................................................................. 2 000 T€Haushaltsjahr 2020................................................................. 2 000 T€Haushaltsjahr 2021................................................................ 2 000 T€

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Mittelstand 4.0................................................................................. 39 1002. eStandards...................................................................................... 6753. Usability........................................................................................... 5464. Studien und Pilotvorhaben.............................................................. 2 000

Zusammen............................................................................................ 42 321

Die Maßnahmen sind Bestandteil der Digitalen Agenda der Bundesregierung und der Hightech-Strategie Innovationen für Deutschland.Im Rahmen des Förderschwerpunktes “Mittelstand-Digital“ werden Maßnahmen zur Unterstützung der mittelständischen Wirtschaft und des Handwerks bei der Di-gitalisierung ihrer Produktions- und Geschäftsprozesse sowie der Einführung und Umsetzung des eBusiness gefördert, die ein hohes Anwendungs- und Transfer-potenzial haben. Umgesetzt werden der Transfer technologischer IT-Lösungen und -Anwendungen und die Entwicklung, Erprobung sowie öffentlichkeitswirksa-me Verbreitung vorwettbewerblicher Demonstrations- und Pilotlösungen.zu 1. Bei "Mittelstand 4.0" werden mittelständische Unternehmen und Hand-

werksbetriebe mittels bundesweit aufgestellter Kompetenzzentren durch passgenauen Technologie- und Wissenstransfer fit für die Digitalisierung des eigenen Betriebs gemacht. Mittelstand 4.0 befasst sich mit verschieden-sten Themen der Digitalisierung, wie beispielsweise Industrie 4.0-Anwen-dungen und Fragen des elektronischen Business und zielt auf die Informati-on und Sensibilisierung von Unternehmern.

zu 2. Die Förderprojekte unterstützen Mittelstand, Handwerk und Verwaltung bei der Nutzung von vorbildlichen Lösungen unter Nutzung von eBusiness-Standards. Sie zielen damit auf die Steigerung der Effizienz der betriebli-chen Prozesse und die Senkung der Prozesskosten.

zu 3. Die Förderprojekte zielen auf die Verbesserung der Gebrauchstauglichkeit und Nutzerfreundlichkeit betrieblicher Software, indem geeignete Hilfestel-lungen für kleine und mittlere Unternehmen entwickelt und erprobt werden. Positive Nutzererlebnisse stärken die betrieblichen IT-Anwendungen und verbessern die Wettbewerbsfähigkeit von Software-Anbietern und -Anwen-dern.

zu 4. Im Rahmen von Studien und Pilotvorhaben sollen Strategien zur digitalen Transformation der Unternehmensprozesse ausgelotet werden. Ergebnisse dienen der zielgerichteten Fortschreibung und Fundierung des intelligenten Einsatzes von modernen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT).

Im Rahmen der Digitalen Hub Initiative übernimmt die Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI) - kommuni-kative Maßnahmen im Ausland zum Anwerben von Gründern, jungen Unterneh-men und (VC-)Investoren. Hierfür werden der GTAI - begrenzt bis 2019 - jährlich 1 Mio. € zur Verfügung gestellt.

Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnah-men geleistet werden:

Bezeichnung 1 000 €

Projektträgerkosten............................................................................... 2 000Begleitforschung/Evaluation................................................................. 1 000

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Innovation, Technologie und Neue Mobilität 0901

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 686 22 (Titelgruppe 02):

Page 22: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

686 23 -692

Potenziale der digitalen Wirtschaft 16 487

17 280 3 366

7 220

Verpflichtungsermächtigung....................................................... 12 215 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 3 330 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 3 015 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 5 870 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind in Höhe von 5 000 T€ mit folgenden Titeln gegen-

seitig deckungsfähig: 683 21 und 686 22.

2. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 6 000 T€ mit den Ver-pflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig de-ckungsfähig: 683 21 und 686 22.

Haushaltsjahr 2019................................................................. 2 000 T€Haushaltsjahr 2020................................................................. 2 000 T€Haushaltsjahr 2021................................................................ 2 000 T€

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Digitalisierung der Wirtschaft/Junge digitale Wirtschaft.................. 2 1002. Strategie Intelligente Vernetzung.................................................... 1 9073. IT-Sicherheit in der Wirtschaft......................................................... 2 0004. Programm "go-digital"..................................................................... 10 3805. Digitale Botschafterin Deutschlands................................................ 100

Zusammen............................................................................................ 16 487Die Maßnahmen sind Bestandteil der Digitalen Agenda der Bundesregierung und der Hightech-Strategie - Innovationen für Deutschland - bei den Schwerpunkten Digitalisierung der Wirtschaft/Junge digitale Wirtschaft, intelligente Vernetzung in Anwendungssektoren und Verbesserung der IT-Sicherheit in der Wirtschaft und Unterstützung der KMU bei der digitalen Transformation.Zu 1.:Bei Digitalisierung der Wirtschaft/Junge digitale Wirtschaft geht es darum, wichtige Projekte zur Beschleunigung der Digitalisierung der Wirtschaft umzusetzen, Young IT-Unternehmen/Startups, die mit Innovationen maßgeblich zum Wachstum beitra-gen, zu unterstützen, die Internationalisierung der digitalen Wirtschaft im Rahmen des IT-Gipfelprozesses voranzutreiben, Projekte des Beirates "Junge Digitale Wirtschaft" zu realisieren und das Monitoring Digitale Wirtschaft durchzuführen.Zu 2.:Mit der "Strategie Intelligente Vernetzung" wird die systematische Digitalisierung und Vernetzung in den Anwendungssektoren Energie, Gesundheit, Bildung, Ver-kehr und Verwaltung unterstützt. Eine dafür eingerichtete Geschäftsstelle bündelt Informationen, Kommunikation und Begleitforschung.Zu 3.:Ziel der Initiative "IT-Sicherheit in der Wirtschaft" ist es, KMU für das Thema IT-Sicherheit zu sensibilisieren und dabei zu unterstützen, ein adäquates nachhalti-ges Sicherheitsniveau zu erreichen.Zu 4.:KMU und Handwerk werden durch das Förderprogramm "go-digital" bei der Ent-wicklung und Realisierung von ganzheitlichen IT-Geschäftskonzepten und organi-satorischen Maßnahmen in den Modulen "IT-Sicherheit", "digitale Markterschlie-ßung" und "digitalisierte Geschäftsprozesse" unterstützt. Autorisierte Beratungs-unternehmen bieten KMU und Handwerk Hilfestellung, um mit den technologi-schen und gesellschaftlichen Entwicklungen in den Bereichen Erhöhung des Si-cherheitsbedarfs bei steigender digitaler Vernetzung, Online-Vertrieb und wachs-ende Digitalisierung des Geschäftsalltags Schritt halten zu können. Die Maßnah-me leistet damit einen wirkungsvollen und praktischen Beitrag zur Umsetzung der digitalen Agenda der Bundesregierung: Der Mittelstand wird - sowohl als IKT-An-bieter als auch IKT-Nachfrager - umfassend beim Übergang in die digitale Wirt-schaft begleitet und gestärkt. Dies trägt zum Erhalt und ggf. zur Schaffung von Ar-beitsplätzen bei und soll die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erhalten bzw. erhöhen.

- 22 -

0901 Innovation, Technologie und Neue Mobilität

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titelgruppe 02

Page 23: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Zu 5.:Ziel ist es, die Aktivitäten der Digitalen Botschafterin Deutschlands bei der EU-Kommission organisatorisch und inhaltlich zu unterstützen, damit sie die ehren-amtliche Aufgabe als Scharnierfunktion zwischen EU-Kommission und Bundesre-gierung sowie zwischen den anderen Digitalen Botschaftern der Mitgliedstaaten und Deutschland erfüllen kann. Veranschlagt sind Ausgaben für Sach- und Reise-kosten, Aufwandsentschädigung.

Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnah-men geleistet werden:

Bezeichnung 1 000 €

Projektträgerkosten............................................................................... 840Fachtagungen/Informationstransfer...................................................... 70

686 24 -692

Initiative Industrie 4.0 4 000

4 000 747

3 253

Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 1 200 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................... 800 T€

Haushaltsvermerk:1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 1 000 T€ der Einsparungen

bei folgenden Titeln geleistet werden: Tgr. 01 und Tgr. 03.

2. Die weitere Verpflichtungsermächtigung darf bis zur Höhe von 2 000 T€ der Einsparungen der Verpflichtungsermächtigungen bei fol-genden Titeln belegt werden: Tgr. 01 und Tgr. 03.

Haushaltsjahr 2019................................................................. 1 000 T€Haushaltsjahr 2020................................................................ 1 000 T€

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Initiative Industrie 4.0...................................................................... 3 7002. Geschäftsstelle Leichtbauinitiative.................................................. 300

Zusammen............................................................................................ 4 000Die Maßnahmen sind Bestandteil der Digitalen Agenda der Bundesregierung und Hightech-Strategie - Innovationen für Deutschland - bei den Schwerpunkten Digi-talisierung und Modernisierung der Wirtschaft und Umsetzung von Industrie 4.0.Zu 1.Ziel ist es, insbesondere KMU für das Thema Industrie 4.0 zu sensibilisieren, Ser-viceangebote bereitzustellen sowie Handlungsempfehlungen zu den Themenfel-dern Standards, Forschung und Innovation, Sicherheit vernetzter Systeme, Recht-liche Rahmenbedigungen, Arbeit, Aus- und Weiterbildung für Unternehmen und Politik zu erstellen.Eine Geschäftsstelle unterstützt die Aktivitäten der Plattform Industrie 4.0. Die Er-gebnisse werden in Form von Leitfäden und Informationsbroschüren, z. B. durch eine Online-Landkarte mit zahlreichen Best-Practice-Beispielen, veröffentlicht.Darüber hinaus spielen bei Industrie 4.0 internationale Kooperationen eine große Rolle. Insbesondere mit China soll die Zusammenarbeit durch die Einrichtung ei-ner Geschäftsstelle gestärkt werden. Die Plattform soll auf Messen und anderen nationalen und internationalen Veranstaltungen präsent sein.Normen und Standards sind von zentraler Bedeutung für Industrie 4.0 und den Zugang von KMU zu internationalen Märkten. Entsprechend werden insbesondere Maßnahmen zur Stärkung von Koordinierungsaktivitäten zur Verbreitung von offe-nen Standards und des Referenzarchitekturmodells Industrie 4.0 gefördert.Zu 2.Die Geschäftsstelle Leichtbauinitiative ist bundeseinheitlicher Ansprechpartner für Industrie und Gewerbe sowie die Wissenschaft. Sie übernimmt den Kompetenzat-las Leichtbau (www.leichtbauatlas.de) und ist verantwortlich für dessen Pflege und Weiterentwicklung. Zentrale Aufgabe der Geschäftsstelle Leichtbau ist die Förde-

- 23 -

Innovation, Technologie und Neue Mobilität 0901

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 686 23 (Titelgruppe 02)

Page 24: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

rung des branchen- und werkstoffübergreifenden, fachlichen Dialogs zwischen der Industrie und den öffentlichen Institutionen, den Gewerkschaften und der Wissen-schaft. Durch die Organisation und Durchführung zielgruppenorientierter Formate, wie dem Forum Leichtbau, die Teilnahme an Messen und Kongressen sowie die fachspezifische Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Leichtbau sollen insbesondere kleine mittlere Unternehmen beim Aufbau starker und hand-lungsfähiger Netzwerke und Allianzen unterstützt werden. Schließlich ist die Ge-schäftsstelle zentrale Anlaufstelle für internationale Aktivitäten. Ziel ist es, den branchenübergreifenden Technologietransfer anzuregen und so der überwiegend mittelständisch geprägten Wirtschaft in den Kernbranchen des Leichtbaus zu ei-ner nachhaltigen Wettbewerbsstärkung zu verhelfen und bei der Überführung der Technologien in die Serienproduktion zu unterstützen. Der Vertrag endet im Jahr 2019.

Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnah-men geleistet werden:

Bezeichnung 1 000 €

Begleitforschung/Evaluation................................................................. 50Fachtagungen/Informationstransfer...................................................... 800

892 21 -680

Mikroelektronik für die Digitalisierung 300 000

50 000

-

Haushaltsvermerk:Einnahmen fließen den Ausgaben zu.

Erläuterungen:

Basierend auf dem Rahmenprogramm der Bundesregierung zur Förderung von Forschung und Innovation in der Mikroelektronik dienen die Maßnahmen der Un-terstützung der deutschen Mikroelektronikindustrie im Bereich Forschung/Entwicklung/Innovation, um so die Produktion mikroelektronischer Bauteile, wie z. B. Sensoren/Aktoren oder Leistungshalbleitern, in Europa zu halten. Die Mikro-elektronik ist ein Schlüsselelement für die erfolgreiche Umsetzung der Digitalisie-rung der Wirtschaft und von Industrie 4.0. Ohne mikroelektronische Bauteile sind weder das Internet noch die sichere Vernetzung von Maschinen darstellbar. Ein erheblicher Teil der Innovationen in deutschen Schlüsselbranchen (Maschinen- und Anlagenbau, Fahrzeugindustrie usw.) ist nur durch weitere Fortschritte in der Mikroelektronik möglich. Die Mikroelektronik soll so zum Wachstumsmotor für Deutschland werden und helfen, die Bruttowertschöpfung signifikant zu steigern. Zudem wird die Innovationsfähigkeit und internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gestärkt. So soll gemeinsam mit der Industrie und anderen Mitgliedsstaaten der EU eine Anschubfinanzierung im Rahmen eines "wichtigen Vorhabens von gemeinsamem europäischen Interesse" (Important Project of Common European Interest - IPCEI) gesichert werden.

Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnah-men geleistet werden:

Bezeichnung 1 000 €

Projektträgerkosten............................................................................... 2 500Begleitforschung/Evaluation................................................................. 1 500Fachtagungen/Informationstransfer...................................................... 1 000

Mehr weil die Investitionspläne der Unternehmen eine Verschiebung der Jahres-tranchen erfordern.

Titelgruppe 03

Tgr. 03 Luft- und Raumfahrt (1 738 606)

(1 620 862) (12 351)

Haushaltsvermerk:1. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 1 000 T€ zur Deckung von

Mehrausgaben bei folgendem Titel: 686 24.

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0901 Innovation, Technologie und Neue Mobilität

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 686 24 (Titelgruppe 02)

Page 25: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

2. Einsparungen bei den Verpflichtungsermächtigungen dienen bis zur Höhe von 2 000 T€ zur Deckung der weiteren Verpflichtungsermäch-tigung bei folgendem Titel: 686 24.

Haushaltsjahr 2019................................................................. 1 000 T€Haushaltsjahr 2020................................................................ 1 000 T€

3. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR), Köln-Porz ist ermächtigt, bis zu 5 Prozent, im Einzelfall bis zu 10 Mio. €, der in-stitutionellen Zuwendungsmittel an eine juristische Person, an der das DLR beteiligt ist oder der es angehört, insbesondere zur Vernetzung mit der Wissenschaft und zur Kooperation mit der Wirtschaft, zu insti-tutionellen Zwecken weiterzugeben. Die Weitergabe institutioneller Zuwendungsmittel über 500 T€ im Ein-zelfall an Empfänger im Ausland bedarf der Einwilligung des Haus-haltsausschusses des Deutschen Bundestages.

526 31 -011

Gerichts- und ähnliche Kosten 2 300

1 200 1 181

19

Verpflichtungsermächtigung............................................................ 400 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................................... 200 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................... 200 T€

Haushaltsvermerk:Die Ausgaben sind übertragbar.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Airbus SE........................................................................................ 8002. WTO................................................................................................ 1 500

Zusammen............................................................................................ 2 300

Aus dem Titel sollen die im Zusammenhang mit den anhängigen WTO-Verfahren für eine im Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegende Verhandlungsfüh-rung und WTO-konforme Gestaltung bestehender und zukünftiger Darlehensver-träge notwendigen anwaltlichen sowie betriebs- und finanzwirtschaftlichen Bera-tungskosten und weitere damit im Zusammenhang stehende Sachkosten sowie die im Zusammenhang mit der Beteiligung an der Airbus SE anfallenden notwen-digen Beratungskosten beglichen werden.

662 31 -634

Finanzierungshilfen für den Absatz von zivilen Flugzeugen inklusive Triebwerke

200

200

15

Haushaltsvermerk:Einnahmen aus Prämien und Zinseinnahmen fließen den Ausgaben zu. Bei einem Betrag von mehr als 1 Mio. € bedarf es der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen.

Erläuterungen:

Durch Gewährung von Absatzhilfen für die Vermarktung von Flugzeugen und Triebwerken wird es der Luftfahrtindustrie ermöglicht, über Exportgarantien inter-national übliche Finanzierungsbedingungen im Rahmen des OECD-Sektorenab-kommens für Großraumflugzeuge beim Verkauf anzubieten. Seit dem 1. Novem-ber 2008 gibt es ein neues Verfahren, das die Bezuschussung der Exportgarantien entbehrlich macht. Die administrative Abwicklung des Altverfah-rens wird voraussichtlich bis 2021 Ausgaben verursachen. Vor Auszahlung von Haushaltsmitteln sind alle bei der KfW im Rahmen der Durchführung anfallenden Einnahmen einzusetzen.

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Innovation, Technologie und Neue Mobilität 0901

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Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titelgruppe 03

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Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnah-men geleistet werden:

Bezeichnung 1 000 €

Mandatarkosten.................................................................................... 10

662 32 -634

Ausgaben zur Absicherung des Ausfallrisikos im Zusammenhang mit Darlehen zur Finanzierung der anteiligen Entwicklungskosten ziviler Luft-fahrzeuge

4 000

4 000

1 772

Erläuterungen:

Der Bund unterstützt in Übereinstimmung mit den internationalen Verpflichtungen die Entwicklung ziviler Luftfahrzeuge einschl. Ausrüstungskomponenten und Triebwerken. Dies erfolgt u. a. durch die Ausreichung rückzahlbarer verzinslicher Darlehen.Die Unterstützung orientiert sich prinzipiell an den tatsächlich auf Deutschland entfallenden Arbeitsanteilen bei Entwicklung und Produktion.Zur Absicherung eines eventuellen Ausfallrisikos übernimmt der Bund die notwen-digen Gewährleistungen. Hierfür sind Entgelte zu zahlen.Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Beratung im Zusammenhang mit der vorgenannten Gewährleistung (insbesondere Risikobewertung der verschiedenen Projekte), der Weiterentwicklung und Ergänzung des Luftfahrzeugausrüsterpro-gramms geleistet werden.

Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnah-men geleistet werden:

Bezeichnung 1 000 €

Begleitforschung/Evaluation................................................................. 150

683 31 -165

Forschungsförderung von Technologievorhaben der zivilen Luftfahrt - Förderung von Einzelvorhaben

156 095

152 095 6 700

144 284

Verpflichtungsermächtigung..................................................... 123 600 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................... 30 900 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu............................................... 30 900 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu............................................... 30 900 T€ im Haushaltsjahr 2022 bis zu............................................... 15 450 T€ im Haushaltsjahr 2023 bis zu............................................... 15 450 T€

Haushaltsvermerk:Die Ausgaben sind übertragbar.

Erläuterungen:

Bezeichnung Zuschüsse1 000 €

Investitionen1 000 €

1 2 3

Förderung von Technologievorhaben in der zivilen Luftfahrt..................................................................... 106 095 50 000

1. Das Luftfahrtforschungsprogramm der Bundesregierung (LuFo) unterstützt durch die Vergabe von Fördermitteln den Hochtechnologie-Standort Deutsch-land und sichert die Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Luftfahrtindustrie. Ei-ne Teilhabe am weltweiten Wachstum des Luftverkehrs und gleichzeitig die Schaffung eines umweltverträglicheren Luftverkehrssystems kann nur mit ei-ner leistungsfähigen und innovativen Luftfahrtindustrie erreicht werden. Die Technologie heutiger Luftfahrzeuge zeichnet sich aus durch hohe Komplexität und einen hohen Entwicklungsstand. Sie ist mit sehr langen Forschungs-, Ent-wicklungs- und Produktzyklen verbunden und hat für den Standort Deutsch-land einen großen Stellenwert als Spitzen- und Schlüsselindustrie. Marktreife Technologien bedürfen vor allem in der Luftfahrt einer langen und sorgfältigen Vorbereitung. Deshalb muss heute bereits erforscht werden, was in 10 bis 20 Jahren zum Einsatz kommt. Ziel ist der Erhalt und Ausbau der technologi-schen (Kern-)Fähigkeiten der deutschen, zivilen, kommerziellen Luftfahrtin-dustrie, die Verbreiterung und Vertiefung der Kompetenzen sowie die weitere

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0901 Innovation, Technologie und Neue Mobilität

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Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 662 31 (Titelgruppe 03)

Page 27: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Stärkung der deutschen Forschungsinfrastruktur. Insgesamt gilt es, durch ge-zielte Förderung im Rahmen des LuFo Arbeitsplätze in der gesamten Wert-schöpfungskette der Luftfahrtindustrie von Forschung über Entwicklung und Produktion bis hin zu MRO-Dienstleistungen (maintenance, repair, overhaul = Wartung, Reparatur, Instandsetzung/Generalüberholung) in Deutschland lang-fristig zu erhalten und auszubauen.Die Digitalisierung von luftfahrtspezifischen Fertigungsverfahren und Produk-ten (Industrie 4.0) wird weiter ausgebaut. Das LuFo trägt dabei maßgeblich zur Sicherung und zum Ausbau der Luftfahrtindustrie am Standort Deutsch-land bei.Inhaltlich orientiert sich das LuFo an den Zielfeldern des europäischen Strate-giedokuments „Flightpath 2050“, d. h. Ausrichtung der Luftfahrt an gesell-schaftlichen Bedürfnissen und Anforderungen (u. a. auch Reduzierung der Lärm- und Schadgasemissionen und Erhöhung der Flugsicherheit) und den Umwelt- und Klimaforderungen im Rahmen der international abgestimmten Zielen der ICAO. Der Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug soll weiter ausgebaut werden, u. a. durch eine neue Förderlinie „elektrisches/hybrides Fliegen“.Die Diversifizierung der Zulieferindustrie wird bei der Technologieentwicklung und Ergebnisverwertung im internationalen Bereich unterstützt. Die KMU-För-derlinie wird u. a. finanziell besser ausgestattet, um den KMU-Anteil weiter zu steigern. Darüber hinaus werden Projekte innovativer KMU im Rahmen der Supply Chain Excellence (SCE) gefördert. Weiteres Ziel ist die Reduzierung des Fachkräftemangels durch Förderung von Projekten der Industrie mit For-schungseinrichtungen.

2. Das Luftfahrtforschungsprogramm wurde von der Europäischen Kommission als staatliche Beihilfe genehmigt und entspricht dem Unionsrahmen für staatli-che Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (Amtsblatt EU 2014/C 19801 vom 27. Juni 2014). Vorausgesetzt wird eine an-teilige Eigenfinanzierung durch die Unternehmen als Anreiz, eigene leistungs-fähige Forschungs- und Entwicklungskapazitäten zu generieren. Die Bundes-länder haben zugesagt ihre Möglichkeiten zu prüfen, Vorhaben, die im Interesse des jeweiligen Landes stehen, in ähnlicher Höhe wie der Bund zu fördern.

Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnah-men geleistet werden:

Bezeichnung 1 000 €

Projektträgerkosten............................................................................... 7 205Begleitforschung: Studien, Gutachten, Evaluationen, Projekte zur Un-terstützung der Luftfahrt-KMU im Rahmen der Supply Chain Excel-lenz....................................................................................................... 3 500

683 32 -165

Nationales Programm für Weltraum und Innovation - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

278 283

275 672 4 470

255 322

Verpflichtungsermächtigung..................................................... 208 262 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................... 45 046 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu............................................... 58 782 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu............................................... 71 609 T€ im Haushaltsjahr 2022 bis zu............................................... 32 825 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Die Ausgaben sind in Höhe von 30 000 T€ mit folgendem Titel gegen-seitig deckungsfähig: 896 31.

3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgen-dem Titel geleistet werden: Kap. 0912 Tit. 133 01.

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Innovation, Technologie und Neue Mobilität 0901

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Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 683 31 (Titelgruppe 03)

Page 28: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Erläuterungen:

Bezeichnung Zuschüsse1 000 €

Investitionen1 000 €

1 2 3

1. Anwendung1.1 Erdbeobachtung.............................................. 19 000 30 6001.2 Kommunikation................................................ 11 700 44 9001.3 Navigation........................................................ 7 000 -

Zusammen 1.................................................... 37 700 75 5002. Wissenschaft2.1 Erforschung des Weltraums............................ 18 900 5 5002.2 Forschung unter Weltraumbedingungen......... 40 000 8 600

Zusammen 2.................................................... 58 900 14 1003. Infrastruktur3.1 Raumtransport................................................. 5 000 -3.2 Raumstation, bemannte Raumfahrt und Ex-

ploration........................................................... 3 100 8003.3 Weltraumlage.................................................. 1 000 2 000

Zusammen 3.................................................... 9 100 2 8004. Technik für Raumfahrtsysteme und übrige Ak-

tivitäten............................................................ 76 383 3 800

Zusammen............................................................... 182 083 96 200

Das nationale Weltraumprogramm steht in enger Wechselwirkung zum Programm der Europäischen Weltraumorganisation (ESA). Es umfasst innerhalb der genann-ten Förderbereiche nationale Vorhaben, Beiträge zur Nutzung und Nutzungsvor-bereitung der ESA-Vorhaben sowie Projekte und Missionen in internationaler Zu-sammenarbeit. Die Ausgaben umfassen auch die Ausstattung mit Geräten, flankierende Maßnahmen zur Erreichung der Programmziele (auch im Zusam-menhang mit UN- und EU-Programmen) sowie zum Wissenstransfer (darunter besonders auch an Schulen) und begleitende Managementaktivitäten. Das DLR-Raumfahrtmanagement nimmt neben den nationalen Aufgaben auch die Vertre-tung Deutschlands gegenüber der ESA wahr. Zusätzlich werden Personal, Sach- und Investitionsmittel für das gemeinsam mit dem Bundesministerium der Verteidigung betriebene Weltraumlagezentrum eingesetzt.

Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnah-men geleistet werden:

Bezeichnung 1 000 €

Projektträgerkosten............................................................................... 38 700Gutachten............................................................................................. 100Fachtagungen....................................................................................... 900

685 31 -164

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. - Betrieb 369 029

358 640

294 698

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:

894 31.

2. Die Erläuterungen zu Nr. 2 sind verbindlich.

3. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden.

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0901 Innovation, Technologie und Neue Mobilität

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 683 32 (Titelgruppe 03)

Page 29: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Erläuterungen:

Adresse und Bezeichnung

Finanzierungs-anteil in Prozent

Soll2018

1 000 €

Soll2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

mit ohneEigenmittel

1 2 3 4 5 6

Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR), Köln-Porz.......... 46,50 90,10 479 951 465 085 404 337- aus Kap. 0901 Tit. 683 14......................................................................... - - 3 000- aus Kap. 0901 Tit. 685 31......................................................................... 369 029 358 640 294 698- aus Kap. 0901 Tit. 894 31......................................................................... 76 249 73 805 71 432- aus Kap. 1404 Tit. 685 11......................................................................... 32 623 30 590 30 157- aus Kap. 1404 Tit. 894 11......................................................................... 2 050 2 050 2 050- aus Kap. 6002 Tit. 894 31......................................................................... - - 3 000Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel 0901.

1. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. ist mit seinen For-schungsbereichen Luftfahrt-, Weltraum-, Energie- und Verkehrsforschung Mitglied der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft (HGF). Vorstand des Vereins ist der Präsident. Der Verein hat seinen Sitz in Bonn. Die Ausgaben des Vereins einschließlich der Geschäftsstelle werden bis zu einer Höhe von 9 Mio. € durch eine Umlage aller HGF-Zentren getragen.Aufgrund des Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK)-Abkommens nach Art. 91 b) GG werden die Zentren der Hermann von Helmholtz-Ge-meinschaft (HGF-Zentren) vom Bund und den Ländern in der Regel im Ver-hältnis 90 : 10 gefördert. Die Förderung betrifft programmorientierte Aktivitä-ten in folgenden Forschungsbereichen:

1.1 Struktur der Materie,1.2 Erde und Umwelt,1.3 Luftfahrt, Raumfahrt und Verkehr,1.4 Gesundheit,1.5 Energie,1.6 Schlüsseltechnologien.

Innerhalb des Gesamtansatzes der HGF für die sechs Forschungsbereiche werden sich die Zuwendungen für die einzelnen HGF-Zentren nach Maßga-be eines wettbewerblichen Verfahrens unter Einbeziehung externer Gutach-ter (Programmorientierte Förderung) verändern können.Die Mittel können im Umfang von bis zu 87,806 Mio. € (Bundesanteil) für ein vom Präsidenten des HGF e. V. verwaltetes gemeinsames Maßnahmenpro-gramm insbesondere zur Förderung der Vernetzung der Helmholtz-Zentren mit Hochschulen und zur Erschließung neuer Forschungsansätze verwen-det werden (Impuls- und Vernetzungsfonds). Darin enthalten sind auch die anteiligen Kosten für die Verwaltung dieses Fonds.

2. Aus dem Ansatz sind Ausgaben in Höhe von 3 Mio. € für das Forschungs-vorhaben "F&E und Echtzeitdienste für maritime Sicherheit" vorgesehen.

Bis zum 31.12.2016 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: bei Kap. 0901 Titel 685 31 und 894 31: 60 000 T€.

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Innovation, Technologie und Neue Mobilität 0901

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 685 31 (Titelgruppe 03)

Page 30: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

894 31 -164

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. - Investitionen 76 249

73 805

71 432

Verpflichtungsermächtigung....................................................... 28 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................ 11 000 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................ 11 000 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 6 000 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:

685 31.

2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden.

Erläuterungen:

Zuwendungsempfänger: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Tit. 685 31.

896 31 -165

Beitrag bzw. Leistungen an die Europäische Weltraumorganisation (ESA) in Paris

852 450

755 250

790 750

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind in Höhe von 30 000 T€ mit folgendem Titel gegen-

seitig deckungsfähig: 683 32.

2. Soweit die Bundesregierung beabsichtigt, sich an neuen fakultativen Programmen der ESA zu beteiligen, die einen Gesamtfinanzierungs-beitrag der Bundesrepublik von über 25 000 T€ erfordern, bedarf sie der vorherigen Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deut-schen Bundestages. Entsprechendes gilt für Projekterweiterungen.

Erläuterungen:

Bezeichnung der OrganisationRechtsgrundlage und

Zweck der Mitgliedschaft

Mitgliedsbeitragder Bundesrepublik Deutschland

(Pflichtleistungen)

Besondere(freiwillige)Leistungenaußerhalb

des Mitglieds-beitrags

in 1 000 €(gerundet)

ZusammenSpalte 4 + 5in 1 000 €

in Pro-zent

in Tausend-

Fremdwährung(gerundet)

in 1 000 €(gerundet)

1 2 3 4 5 6

Europäische Weltraumorganisation (ESA), Paris............................. - 852 450 - 852 450Rechtsgrundlage: Übereinkommen vom 30.05.1975, Gesetz vom 23.11.1976 (BGBl. II 1976 S.1861)Inkrafttreten: 30.10.1980Zweck: Sicherstellung und Entwicklung der Zusammenarbeit auf den Gebieten der Weltraumforschung und -technik sowie welt-raumtechnischer Anwendungen

Bezeichnung 1 000 €

1. Mitgliedsbeitrag Deutschlands für obligatorische Tätigkeiten (grundlegende Tätigkeiten, wissenschaftliches Programm und dem Allgemeinen Haushalt angegliederte Tätigkeiten)................... 172 300

2. Mitgliedsbeiträge aufgrund völkerrechtlicher Verpflichtungen durch die Zeichnung fakultativer Programme.................................. 674 050

3. Zahlungen für das Sondervorhaben Esrange/Andoya aufgrund völkerrechtlicher Verpflichtungen.................................................... 2 500(Das Sondervorhaben Esrange/Andoya ist kein ESA-Vorhaben, wird jedoch von der ESA verwaltet und basiert auf einer geson-derten multilateralen Vereinbarung zu Forschungstätigkeiten von Deutschland, Frankreich, Schweiz, Norwegen und Schweden.)

4. Zahlungen an die ESA gem. Art. 42 der Pensionsregeln der Koor-dinierten Organisationen................................................................. 3 600(Steuerausgleichszahlungen aufgrund völkerrechtlicher Verpflich-tung)

Zusammen............................................................................................ 852 450

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0901 Innovation, Technologie und Neue Mobilität

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Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titelgruppe 03

Page 31: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Aus den Ausgaben dürfen auch Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben für die Vorbereitung und Durchführung in Deutschland stattfindender ESA-Minis-terkonferenzen, Ausgaben für Geländeerweiterungen von ESA-Niederlassungen in Deutschland und zur Stärkung des deutschen Personalanteils in der ESA ge-leistet werden.Mehr wegen Fortführung ISS bis 2024.

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Innovation, Technologie und Neue Mobilität 0901

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 896 31 (Titelgruppe 03)

Page 32: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Anlage zu Kapitel 0901 - Wirtschaftspläne

Zu Tgr. 03 Tit. 685 31

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR), Köln-Porz

WirtschaftsplanSoll

20181 000 €

Soll2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €1 2 3 4

Institutionelle Förderung 1. Ausgaben............................................................................................................................ 1 033 026 1 002 443 867 205 1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 544 000 537 845 494 379 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 369 334 333 005 305 325 1.3 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 119 692 131 593 67 501 2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 1 033 026 1 002 443 867 205 2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 500 000 490 000 486 778 2.2 Zuwendungen von Ländern.................................................................................................. 53 075 47 358 36 090 2.3 Nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel................................................................... -60 000 2.4 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 479 951 465 085 404 337 aus Kap. 0901 Tit. 683 14..................................................................................................... - - 3 000 aus Kap. 0901 Tit. 685 31..................................................................................................... 369 029 358 640 294 698 aus Kap. 0901 Tit. 894 31..................................................................................................... 76 249 73 805 71 432 aus Kap. 1404 Tit. 685 11..................................................................................................... 32 623 30 590 30 157 aus Kap. 1404 Tit. 894 11..................................................................................................... 2 050 2 050 2 050 aus Kap. 6002 Tit. 894 31..................................................................................................... - - 3 000 nachrichtlich: Projektförderung..................................................................................................... 85 000 106 000 74 695

Dem BMWi werden die bei Kap. 1404 Tit. 685 11 und 894 11 veranschlagten Beträge zur haushaltsmäßigen Bewirtschaftung zugewiesen. Zu 2.3: Ende 2016 wurden Selbstbewirtschaftungsmittel in Höhe von 60 000 T€ nach 2017 übertragen.

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0901 Anlage 1 Wirtschaftspläne

Page 33: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Vorbemerkung

Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels

Der Bereich der Mittelstandspolitik (Kap. 0902) umfasst ein finanzielles Volumen in Höhe von rd. 928 Mio. Euro. Besonde-res finanzielles Gewicht mit annähernd 65 Prozent aller Ausgaben des Kap. 0902 hat die Investitionsförderung in strukturschwachen Regionen im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirt-schaftsstruktur“ (GRW). Hierfür stehen 2018 insge-samt 600 Mio. Euro zur Verfügung (Titel 882 01). Dieser Ansatz wird ergänzt durch 24 Mio. Euro aus im Kap. 0910 ver-anschlagten Mitteln aus dem Investitionspaket für das Haus-haltsjahr 2018. Zusammen mit der Kofinanzierung der Länder kann ein Bewilligungsrahmen für neue Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und Maßnahmen zur Verbesse-rung der kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur in struk-turschwachen Regionen von rd. 1,2 Mrd. Euro mobilisiert werden. Die Fördermittel werden vornehmlich im mittelständi-schen verarbeitenden Gewerbe und in forschungsintensiven Branchen eingesetzt.Zweitgrößter Ausgabenschwerpunkt sind die Fachkräftesi-cherung insbesondere durch Ausbildung und Qualifizie-rung/Integration von Flüchtlingen/berufliche Bildung, für die mit insgesamt gut 106 Mio. Euro rd. 12 Prozent aller Aus-gaben des Kapitels vorgesehen sind. Für das Thema Fach-kräftesicherung stehen davon 2018 rd. 27 Mio. Euro zur Ver-fügung (Titel 686 05). Das Programm “Berufliche Bildung“

(insgesamt rd. 74 Mio. Euro) unterstützt mit zwei Modulen überbetriebliche Lehrgänge im Handwerk sowie die Errich-tung, Modernisierung und Ausstattung überbetrieblicher Bil-dungsstätten der gewerblichen Wirtschaft (Titel 686 04, 893 01). Aus dem Einzelplan 60 wurden für die Haushaltsjah-re 2017 bis 2018 zusätzlich 8 Mio. Euro p. a. für die überbe-trieblichen Bildungsstätten umgeschichtet (Kap. 0910 Tit. 893 01).In dem Kapitel 0902 werden außerdem die Maßnahmen zur Stärkung der Gründungskultur und Unterstützungsleistungen für Gründerinnen und Gründer gebündelt. Dabei werden inno-vative Unternehmensgründungen (Titel 686 07) mit rd. 91 Mio. Euro unterstützt: Schwerpunkte sind das aus mehreren Kom-ponenten bestehende Förderprogramm “Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST)“ und die Maßnahme "INVEST Zuschuss für Wagniskapital“ durch die private Investoren, ins-besondere “Business Angels“, unterstützt werden, die sich langfristig an jungen innovativen Unternehmen beteiligen.Für Maßnahmen zur Förderung unternehmerischen Know-hows stehen im Jahr 2018 rd. 38 Mio. Euro zur Verfügung (Titel 686 08). Hieraus sollen u. a. Beratungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Freie Berufe sowie Fachin-formation und zielgruppenspezifische Kommunikation zur Stärkung der Gründungskultur und zur Erleichterung der Un-ternehmensnachfolge gefördert werden.

Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen

Grundsätzliches Ziel der Mittelstandspolitik des BMWi ist es, die Rahmenbedingungen für das unternehmerische Handeln weiter zu verbessern, so dass kleine und mittlere Unterneh-men ihre Wettbewerbsfähigkeit ausbauen und Wachstums- und Beschäftigungspotenziale umfassend entfalten können.Ziel der Investitionsförderung in strukturschwachen Re-gionen mit Hilfe der GRW ist es, in diesen Regionen den Strukturwandel zu unterstützen und Wachstumsimpulse zu geben. Die Regionen sollen in die Lage versetzt werden, neue Einkommensmöglichkeiten und Arbeitsplätze zu schaffen. Das soll erreicht werden durch verstärkte Investitionen der ge-werblichen Wirtschaft, einen verbesserten Wissenstransfer von Forschungseinrichtungen zu KMU, die Stärkung der Hu-mankapitalbildung wie auch von Forschung und Entwicklung bei KMU. Hinzu kommen die Verbesserung der wirtschaftsna-hen kommunalen Infrastruktur sowie der regionalen und über-regionalen Kooperation und Vernetzung. Zurückliegende Er-folgskontrollen haben gezeigt, dass die Beschäftigungs- und Lohnentwicklung bei geförderten Betrieben deutlich besser ist, als bei nicht geförderten Betrieben.Im Bereich der Fachkräftesicherung geht es u. a. darum, das inländische Fachkräftepotenzial besser zu erschließen. So sollen u. a. leistungsstarke Jugendliche für eine duale Aus-bildung begeistert sowie Potenziale bei den Jugendlichen ge-hoben werden, die es bislang nicht direkt in Ausbildung ge-schafft haben. Zudem sollen gerade kleine und mittlere Unternehmen für die Nutzung bisher unzureichend in An-spruch genommener inländischer Fachkräftepotenziale z. B. Frauen, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Migrati-onshintergrund sowie für die Integration von Flüchtlingen in

Praktika, Ausbildung und Beschäftigung gewonnen wer-den. Um ihren Fachkräftebedarf adäquat sicherstellen zu kön-nen, werden KMU darüber hinaus bei der Auswahl von Auszubildenden und der Integration von Flüchtlingen unter-stützt. Auch werden Betriebe und ausländische Fachkräf-te über reguläre Zuwanderungsmöglichkeiten u. a. durch die Onlineplattform "Make it in Germany" informiert. Des Weiteren sollen Beschäftigungspotenziale von Flüchtlingen und von Menschen mit Migrationshintergrund durch die Anerken-nung ausländischer Berufsqualifikationen stärker erschlossen werden. Die Förderung der beruflichen Bildung hat das Ziel, zum einen die Ausbildungsbereitschaft und -fähigkeit der Handwerksbetriebe zu erhöhen, zum anderen eine hohe Qua-lität der Ausbildung zu sichern.Aufgrund der seit 2011 rückläufigen Gründungsdynamik ist es Ziel der Bundesregierung, die Gründungskultur in Deutsch-land zu stärken und für mehr Unternehmergeist zu werben. Im Rahmen der Innovativen Unternehmensgründungen hat das Programm EXIST zum Ziel, eine Kultur der unternehme-rischen Selbständigkeit an Hochschulen und Forschungsein-richtungen zu etablieren und die Zahl der Ausgründungen aus wissenschaftlichen Einrichtungen zu erhöhen. Über ein EXIST-Gründerstipendium sind mehr als 1600 und über den EXIST Forschungstransfer 270 Gründungsvorhaben gefördert worden, die zu 80 Prozent auch zu einer nachhaltigen Unter-nehmensgründung führen. Seit 2007 haben diese Gründun-gen mehr als 10 000 hochqualifizierte Arbeitsplätze geschaf-fen.Durch den “INVEST - Zuschuss für Wagniskapital“ sollen mehr Menschen mit unternehmerischer Orientierung für risiko-

- 33 -

Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren 0902

Page 34: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

behaftete Investitionen in junge innovative Unternehmen ge-wonnen und damit der Kapitalzugang dieser Unternehmen nachhaltig verbessert werden. Mit dem Eckpunktepapier Wag-niskapital der Bundesregierung wurde beschlossen, INVEST massiv auszuweiten. Die Ausweitung von INVEST wurde mit Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie zum 1. Januar 2017 umgesetzt. Damit wurden weitere Anstrengungen unternom-men, privates Wagniskapital auf breiter Front zugunsten jun-ger innovativer Unternehmen zu mobilisieren.Auch die Mittel zur Förderung des unternehmerischen Know-hows dienen dazu, die Gründungsdynamik zu erhö-

hen, die Startphase von Gründungen zu erleichtern, die Grün-dungspotenziale von Zielgruppen (u. a. Frauen und Menschen mit Migrations-/Flüchtlingshintergrund) zu heben sowie unter-nehmensgrößenspezifische Wettbewerbsnachteile abzubau-en, indem kleine und mittlere Unternehmen externes, qualifi-ziertes Know-how zu allen Fragen der Unternehmensführung frühzeitig in Anspruch nehmen können.

Überblick zum Kapitel 0902 Soll

20181 000 €

Soll2017

1 000 €

Veränderunggegenüber

20171 000 €

Ausgabereste2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 33 265 33 265 - 24 889 Übrige Einnahmen.................................................. - - - 57 649

Gesamteinnahmen.................................................. 33 265 33 265 - 82 538

Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 299 110 291 501 +7 609 70 008 287 993 Ausgaben für Investitionen...................................... 629 000 629 000 - 263 666 542 404 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -

Gesamtausgaben.................................................... 928 110 920 501 +7 609 333 674 830 397 davon nicht flexibilisiert........................................... 928 110 920 501 +7 609 333 674 830 397

Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2018 Verpflichtungsermächtigung.................................... 753 660 davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................. 275 296 im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................. 240 352 im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................. 211 512 im Haushaltsjahr 2022 bis zu.................................. 5 500 im Haushaltsjahr 2023 bis zu.................................. 5 200 im Haushaltsjahr 2024 bis zu.................................. 4 800 im Haushaltsjahr 2025 bis zu.................................. 4 500 im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 3 600 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 2 200 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 700

- 34 -

0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren

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Einnahmen

Verwaltungseinnahmen

119 89 -691

Vermischte Einnahmen 33 265

33 265

24 889

Haushaltsvermerk:Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 882 02.

Erläuterungen:

Von den Investoren zurückfließende Mittel gemäß § 8 Abs. 3 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) können zur Verstärkung der GRW-Förderung bei Kap. 0902 Tit. 882 02 eingesetzt werden.

Übrige Einnahmen

346 01 -692

Einnahmen aus Zuschüssen des Europäischen Fonds für regionale Ent-wicklung

-

-

57 649

Haushaltsvermerk:1. Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckge-

bunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgen-dem Titel: 882 03.

2. Den Ländern zustehende Anteile an den Zuschüssen sind bei der Weitergabe von den Einnahmen abzusetzen.

381 03 -890

Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7

-

-

(-)

Ausgaben Haushaltsvermerk:Einsparungen dienen bis zur Höhe von 10 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 686 07.

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)

662 02 -634

Zinszuschüsse im Rahmen von ERP-Förderprogrammen 60 330

60 530

61 600

Verpflichtungsermächtigung....................................................... 44 300 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 6 000 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 6 000 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 5 800 T€ im Haushaltsjahr 2022 bis zu................................................. 5 500 T€ im Haushaltsjahr 2023 bis zu................................................. 5 200 T€ im Haushaltsjahr 2024 bis zu................................................. 4 800 T€ im Haushaltsjahr 2025 bis zu................................................. 4 500 T€ im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 3 600 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 200 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 700 T€

Haushaltsvermerk:Die Ausgaben sind übertragbar.

- 35 -

Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren 0902

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

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Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Zinszuschüsse ERP-Innovationsprogramm.................................... 43 0102. Zinszuschüsse Steigerung Energieeffizienz.................................... 8 3203. Zinszuschüsse ERP-Startfonds....................................................... 9 000

Zusammen............................................................................................ 60 330Zu 1.:Zur Stärkung der marktnahen Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Ver-fahren und Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung durch mittelständische Unternehmen und freiberuflich Tätige werden durch das Programm Darlehen zins-verbilligt. Aus dem Bundeshaushalt wird bei Neuzusagen maximal die Hälfte der Förderlast und nicht mehr als ein Prozentpunkt Zinsverbilligung getragen. Die ERP-Wirtschaftsförderung trägt die übrige Verbilligungsleistung in dem Programm. Der für die Laufzeit der Darlehen feste Zins wird in Abhängigkeit von der Markt-zinsentwicklung flexibel gesteuert. Das Förderprogramm wird durch die KfW auf der Grundlage einer Richtlinie durchgeführt.Zu 2.:Als Teil des ERP-KfW-Energieeffizienzprogramms (Sonderfonds Energieeffizienz) werden zinsgünstige Investitionsdarlehen für Energiesparmaßnahmen an kleine und mittlere Unternehmen gewährt, die eine Laufzeit von maximal zehn Jahren haben. Die ERP-Wirtschaftsförderung trägt die übrige Verbilligungsleistung in dem Programm. Das Förderprogramm wird durch die KfW durchgeführt. Seit 2012 wer-den aus dem Bundeshaushalt nur noch Altzusagen ausfinanziert.Zu 3.:Der ERP-Startfonds stellt innovativen Technologieunternehmen bis zu einem Alter von zehn Jahren in der Entwicklungs- und Aufbauphase Beteiligungskapital zur Verfügung. Zu diesem Zweck geht er grundsätzlich Beteiligungen zu gleichen wirt-schaftlichen Bedingungen wie ein weiterer Beteiligungsgeber (Leadinvestor) ein. Die Mittelerhöhungen sollen sowohl für Erstzusagen an Unternehmen als auch für Anschlussfinanzierungen genutzt werden. Die Programmdurchführung erfolgt durch die KfW. Im Rahmen des Maßnahmepakets der Bundesregierung zur Be-schäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung wurde der ERP-Startfonds um 200 Mio. € aufgestockt. Für die dem ERP dadurch entstehenden Refinanzierungs-kosten wird aus dem Bundeshaushalt ein Zinszuschuss geleistet. Dafür sind über zehn Jahre 90 Mio. € vorgesehen. Seit 2011 werden aus dem Bundeshaushalt nur noch Altzusagen ausfinanziert.

686 02 -165

Mittelstandsinstitute und Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwal-tung e. V.

10 989

10 880

10 535

Haushaltsvermerk:Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO ver-bindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministe-riums der Finanzen.

Erläuterungen:

Adresse und Bezeichnung

Finanzierungs-anteil in Prozent

Soll2018

1 000 €

Soll2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

mit ohneEigenmittel

1 2 3 4 5 6

Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO

1. Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. (RKW), Eschborn/Ts...................................................................... 86,05 100,00 6 692 6 674 6 597- aus Kap. 0902 Tit. 686 02

2. Institut für Mittelstandsforschung (IfM), Bonn........................................ 55,88 67,00 1 501 1 406 1 401- aus Kap. 0902 Tit. 686 02

3. Deutsches Handwerksinstitut e. V. (DHI), Berlin.................................... 27,90 40,48 1 313 1 321 1 170- aus Kap. 0902 Tit. 686 02

4. Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e. V. (AWV), Esch-born........................................................................................................ 85,23 100,00 1 483 1 479 1 367- aus Kap. 0902 Tit. 686 02

- 36 -

0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 662 02

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Adresse und Bezeichnung

Finanzierungs-anteil in Prozent

Soll2018

1 000 €

Soll2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

mit ohneEigenmittel

1 2 3 4 5 6

Zusammen .................................................................................................. 10 989 10 880 10 535 - Summe Tit. 686 02 ................................................................................... 10 989 10 880 10 535 Wirtschaftsplan zu 1. siehe Anlage zum Kapitel 0902.

Zu 1.: Das Ist 2016 ist zu bereinigen um die vom RKW zurückgezahlten Beträge in Höhe von 22 T€.

Zu 1.: Das RKW fördert Produktivität sowie Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch pra-xisnahe Aufbereitung und Transfer von KMU-relevanten Forschungsergebnissen zu Rationalisierung und Innovation. Dies geschieht im Dialog mit Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften und Wissenschaft. Mit der Förderung der Facharbeit des RKW, die nach der Satzung durch das RKW-Kompetenzzentrum umgesetzt wird, werden die Ziele verfolgt, mittelstandsrelevante Zukunftsthemen und konkrete Umsetzungsempfehlungen mittels des RKW-Netzwerkes in die KMU zu transportieren sowie aktuelle Entwicklungen und kritische Fak-toren aus der mittelständischen Betriebspraxis und aus umsetzungsorientierter KMU-Forschung anderer Einrichtungen für die fachpo-litische Arbeit aufbereitet zu bekommen. Zu 2.: Das IfM, eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Bonn, hat die Lage, Entwicklung und Probleme des Mittelstandes zu erfor-schen und damit zur Erfüllung von Aufgaben der Ressorts der Stifter beizutragen. Stifter sind der Bund und das Land Nordrhein-West-falen. Der Bund bringt zwei Drittel, das Land Nordrhein-Westfalen ein Drittel der Mittel auf. Zu 3.: Das DHI ist das zentrale, anwendungsorientierte Forschungsinstitut für das Handwerk. Fünf zum DHI zusammengeschlossene Institu-te haben - ihren unterschiedlichen Schwerpunkten entsprechend - die Kernaufgabe, Ergebnisse aus Wissenschaft und Forschung vor-wiegend in den Bereichen Innovation, Technik und Betriebsführung für das Handwerk zugänglich und für die betriebliche Praxis nutz-bar zu machen. Für den Bund und die im gleichen Umfang mitfinanzierenden Länder leistet das DHI Gutachter- und Beratungs-tätigkeiten in der Gewerbeförderung. Zu 4.: Die AWV hat die Aufgabe, als gemeinnütziger Verein die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit in den Dienstleistungsbereichen der gewerblichen Wirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung zu verbessern. Durch diese Aufgabenstellung und ihre Mitgliederstruktur (Unternehmen, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Freie Berufe) erfüllt sie eine zentrale Scharnierfunktion zwischen Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung. Die AWV befasst sich verstärkt mit Fragestellungen des Bürokratieabbaus und erarbeitet anhand praktischer Fälle in der Wirtschaft Wege, die dazu beitragen, Verwaltungsanforderungen und -verfahren gegenüber der Wirtschaft zu reduzieren oder zu vereinfachen und dadurch die entstehenden Kosten für alle Beteiligten zu senken.

686 03 -153

Förderung sozialer Kompetenz in der dualen Ausbildung insbesondere zur Integration von Flüchtlingen

5 000

5 000 4 963

37

Verpflichtungsermächtigung.......................................................................

fällig im Haushaltsjahr 2019 bis zu......................................... 1 000 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 05.

Erläuterungen:

Bei der Förderung sozialer Kompetenz in der dualen Ausbildung insbesondere zur Integration von Flüchtlingen werden Maßnahmen initiiert, die dazu beitragen, die soziale Kompetenz von Jugendlichen (z. B. Teamfähigkeit, Kommunizieren, Kon-fliktbewältigung), die eine Ausbildung beginnen oder schon machen, durch geeig-nete Unterstützungsangebote zu stärken.

Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnah-men geleistet werden:

Bezeichnung 1 000 €

Projektträgerkosten............................................................................... 310

- 37 -

Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren 0902

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 686 02

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686 04 -153

Berufliche Bildung für den Mittelstand - Lehrlingsunterweisung 45 100

45 100 4 758

45 084

Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................... 250 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................................... 250 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 686 05, 686 08 und 893 01.

3. Einnahmen aus Rückzahlungen von Fördermitteln aus Vorjahren flie-ßen den Ausgaben zu.

Erläuterungen:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt die berufliche Bil-dung im Handwerk durch Zuschüsse zu überbetrieblichen Lehrgängen für Auszu-bildende der Fachstufe (Ermäßigung der von den Ausbildungsbetrieben zu tra-genden Lehrgangsgebühren). Die Lehrgänge dienen u. a. der Anpassung des personellen Leistungsstandes an den technischen und ökonomischen Fortschritt. Einzelheiten regelt die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnah-men geleistet werden:

Bezeichnung 1 000 €

Projektträgerkosten............................................................................... 204Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation...................................... 200Berufswettbewerbe............................................................................... 100

686 05 -253

Fachkräftesicherung für kleine und mittlere Unternehmen 27 018

27 018 7 996

16 622

Verpflichtungsermächtigung....................................................... 25 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 7 500 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu............................................... 10 500 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 7 500 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben zu Nr. 1, 2, 3, 4, 5 und 6 der Erläuterungen sind über-

tragbar.

2. Mehrausgaben zu Nr. 7 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12.

3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 686 03 und 686 04.

4. Mehrausgaben zu Nr. 7 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet wer-den: Kap. 1106 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden An-sprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen ge-leistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haus-

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0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 39: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

haltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwen-det werden.

5. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichun-gen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Fachkräfte sichern insbesondere durch Ausbildung und Qualifi-zierung............................................................................................. 4 486

2. Unterstützung von KMU bei der Besetzung von offenen Ausbil-dungsstellen mit inländischen und ausländischen Jugendlichen ohne Flüchtlingsstatus (Passgenaue Besetzung) sowie bei der Besetzung von offenen Ausbildungs- und Arbeitsstellen mit Flüchtlingen (Willkommenslotsen)................................................... 10 616

3. Erschließung der Beschäftigungspotenziale von Menschen mit Migrationshintergrund und Flüchtlingen.......................................... 1 050

4. Umsetzung DQR............................................................................. 3505. Sensibilisierung und Information von Unternehmen und Fachkräf-

ten für aktuelle Herausforderungen, auch zur Integration von Flüchtlingen..................................................................................... 8 516

6. Betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften................... 2 000

7. Kofinanzierung zu 2. aus Zuschüssen des Europäischen Sozial-fonds (ESF)..................................................................................... -

Zusammen............................................................................................ 27 018Im Rahmen des Förderfeldes Fachkräftesicherung werden insbesondere bei klei-nen und mittleren Unternehmen (KMU) im Einzelnen folgende Maßnahmen durch-geführt:Zu 1.:Alle Partner der “Allianz für Aus- und Weiterbildung“ leisten substantielle Beiträge, um junge Menschen - einheimische wie geflüchtete - für eine betriebliche Ausbil-dung zu gewinnen und zu befähigen. Das BMWi initiiert und koordiniert diverse Maßnahmen zur Stärkung der dualen Ausbildung und sichert den Informations-austausch sowohl zwischen den Partnern als auch mit anderen relevanten Ar-beitsmarktakteuren (z. B. über themenspezifische Workshops und die Internetseite www.aus-und-weiterbildungsallianz.de). Zusätzlich werden im Programm "Stark für Ausbildung" Flüchtlinge als Zielgruppe adressiert. Auch müssen weiterhin un-genutzte inländische Fachkräftepotenziale durch zielgruppenorientierte Maßnah-men aktiviert werden.Zu 2.:Um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von KMU zu erhalten, werden sie bei der Sicherung ihres künftigen Fachkräftebedarfs unterstützt. Das Förderprogramm "Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der Fachkräftesiche-rung durch Berater/innen" der "Passgenauen Besetzung" und "Willkommenslot-sen" leistet eine flächendeckende Beratungsleistung, insbesondere bei der pass-genauen Besetzung von Ausbildungsplätzen mit jungen Menschen aus dem In-land und Ausland sowie bei der Besetzung offener Ausbildungs- und Arbeitsstel-len mit Flüchtlingen.Zu 3.:Das BMWi fördert zur Umsetzung des “Gesetzes zur Verbesserung der Feststel-lung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ eine online Wissens- und Arbeitsplattform für ausländische Berufsabschlüsse (BQ-Por-tal). Den durch das Gesetz mit der Prüfung der Gleichwertigkeit beauftragten Be-rufskammern wird ein Arbeitsinstrument zur Verfügung gestellt, um eine einheitli-che, transparente und schnelle Bewertungspraxis zu sichern. Das BQ-Portal wird forlaufend um Berufs- und Länderprofile ergänzt, auch um solche die für die Aner-kennung der Qualifikationen von Flüchtlingen relevant sind. Maßnahmen zur Ge-winnung von Migranten für eine duale Ausbildung sollen weiterentwickelt werden.Zu 4.:Die Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens durch Einführung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) soll ggf. unterstützt bzw. die Ord-nungsarbeit insbesondere im Bereich der Meisterprüfungsverordnungen weiter-entwickelt werden.

- 39 -

Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren 0902

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 686 05

Page 40: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Zu 5.:BMWi hat in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft (DIHK) das NETZWERK “Unter-nehmen integrieren Flüchtlinge“ ins Leben gerufen. Das Netzwerk richtet sich an Unternehmen, die sich für Flüchtlinge engagieren oder engagieren wollen. Ziel ist dabei, geflüchtete Menschen in Ausbildung und Beschäftigung zu bringen. Das Netzwerk bietet den Mitgliedsunternehmen (über 2/3 sind KMU) die Möglichkeit für Erfahrungsaustausch und praxisrelevante Informationen zur Beschäftigung von Flüchtlingen. Das von BMWi geförderte Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) unterstützt KMU beim Finden, Binden und Qualifizieren von Fachkräften und bietet ihnen Informationen zur guten Personalarbeit. Es informiert KMU auch über Möglichkeiten für Praktika, Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen, rechtliche Rahmenbedingungen sowie Unterstützungsangebote.Das BMWi unterstützt Betriebe dabei, ihren Bedarf an qualifizierten Fachkräften in Engpassbereichen auch aus dem Ausland zu gewinnen. In diesem Sinne wird die Onlineplattform "Make it in Germany" fortgeführt und weiterentwickelt. Auch der Bedarf deutscher Unternehmen an dual qualifizierten Fachkräften im Ausland wächst weiter. Daher werden Unternehmen im Ausland bei der dualen Ausbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach deutschen Standards durch sogenann-te, von BMWi geförderte "skills experts" unterstützt.Zu 6.:Mit der “Richtlinie zur betrieblichen Beratung zur Erhöhung der grenzüberschrei-tenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften“ sollen bereits wäh-rend der betrieblichen Ausbildung Unternehmen und Auszubildende für berufliche Mobilität aufgeschlossen werden. Durch sogenannte Mobilitätsberater werden sie qualitativ hochwertig beraten sowie bei der Realisierung von Auslandsaufenthal-ten unterstützt.Einzelheiten regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ener-gie.

Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnah-men geleistet werden:

Bezeichnung 1 000 €

Projektträgerkosten............................................................................... 220Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation...................................... -Fachtagungen/Fachinformation............................................................ 30

An Auszahlungen der EU für den ESF werden 4,5 Mio. € in 2018 erwartet.

686 06 -651

Potenziale in der Dienstleistungswirtschaft 21 606

21 056 3 756

15 100

Verpflichtungsermächtigung....................................................... 20 119 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 8 465 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 8 692 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 2 962 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichun-gen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Umsetzung kreativwirtschaftlicher Konzepte................................... 7 7862. Förderung der Leistungssteigerung in der Gesundheits- und Pfle-

gewirtschaft..................................................................................... 1 2003. Förderung der Leistungssteigerung im Tourismusgewerbe............ 2 6204. Förderung der Filmwirtschaft........................................................... 10 000

Zusammen............................................................................................ 21 606

Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnah-men geleistet werden:

- 40 -

0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 686 05

Page 41: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Bezeichnung 1 000 €

Projektträgerkosten............................................................................... 199Gutachten/Begleitforschung.................................................................. 600Fachtagungen....................................................................................... 935

686 07 -165

Innovative Unternehmensgründungen 90 650

84 000 13 467

88 672

Verpflichtungsermächtigung....................................................... 77 700 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................... 33 600 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu............................................... 31 500 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu............................................... 12 600 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben zu Nr. 1, 2 und 3 der Erläuterungen sind übertragbar.

2. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12.

3. Mehrausgaben zu Nr. 1, 2 und 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Hö-he von 10 000 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0902.

4. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 3 600 T€ mit der Ver-pflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfä-hig: Kap. 0901 Tit. 685 01.

Haushaltsjahr 2019................................................................ 1 600 T€Haushaltsjahr 2020................................................................. 1 000 T€Haushaltsjahr 2021................................................................ 1 000 T€

5. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet wer-den: Kap. 1106 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden An-sprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen ge-leistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haus-haltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwen-det werden.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST)...................... 40 0002. INVEST - Zuschuss für Wagniskapital............................................ 46 0003. Business Angel Markt, innovative Start-ups.................................... 4 6504. Kofinanzierung der Maßnahme EXIST aus Zuschüssen des Euro-

päischen Sozialfonds (ESF)............................................................ -

Zusammen............................................................................................ 90 650Zu 1.:Das Förderprogramm "Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST)" hat zum Ziel, eine Kultur der unternehmerischen Selbständigkeit an Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu etablieren und die Zahl der Ausgründungen aus wis-senschaftlichen Einrichtungen zu erhöhen. EXIST wird aus Mitteln des Europä-ischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert.Zu 2.:Mit INVEST - Zuschuss für Wagniskapital sollen private Investoren dazu ermutigt werden, jungen innovativen Unternehmen Kapital bereitzustellen und sie mit un-ternehmerischem Know-how zu unterstützen. Dadurch sollen mehr Menschen mit unternehmerischer Orientierung für diese Art von risikobehafteten Investitionen gewonnen und die Finanzierungssituation junger innovativer Unternehmen ver-bessert werden. Der Ansatz schließt begleitende Informationsmaßnahmen ein.

- 41 -

Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren 0902

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 686 06

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Zu 3.:Aus dem Ansatz können Ausgaben für begleitende öffentlichkeitswirksame Maß-nahmen zur Anregung des privaten Beteiligungskapitalmarktes (Business Angel Markt) sowie zur erfolgreichen Gründung und dem Wachstum von innovativen Un-ternehmen (insbesondere internationale Akzeleratoren) geleistet werden.Einzelheiten zu Nr. 1. und 2. regeln die Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnah-men geleistet werden:

Bezeichnung 1 000 €

Projektträgerkosten............................................................................... 4 155Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation...................................... 350Fachtagungen und -informationen........................................................ 200

In 2018 werden Auszahlungen aus dem ESF in Höhe von ca. 14,5 Mio. € erwar-tet.

686 08 -680

Förderung unternehmerischen Know-hows 38 417

37 917 35 068

37 522

Verpflichtungsermächtigung......................................................... 9 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 5 000 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 1 500 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben zu Nr. 1, 2, 3 und 4 der Erläuterungen sind übertragbar.

2. Mehrausgaben zu Nr. 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12.

3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 686 04 und 893 01.

4. Mehrausgaben zu Nr. 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet wer-den: Kap. 1106 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden An-sprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen ge-leistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haus-haltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwen-det werden.

5. Die Erläuterungen zu Nr. 4 sind verbindlich.

6. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichun-gen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Steigerung des Know-hows in KMU................................................ 16 0902. Know-how-Transfer im Handwerk, Bundesinnovationspreis, Leis-

tungsschauen.................................................................................. 16 3273. Stärkung der Gründungskultur, Fachinformationen, Kommunikati-

on mit Zielgruppen........................................................................... 5 5004. Reallabore....................................................................................... 5005. Kofinanzierung der Steigerung des Know-hows in KMU aus Zu-

schüssen des Europäischen Sozialfonds (ESF)............................. -

Zusammen............................................................................................ 38 417

- 42 -

0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 686 07

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Mit der Förderung des unternehmerischen Know-hows (UT 1-UT 3) sollen die KMU nachhaltig in ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit unterstützt werden.Zu 1.:Die Förderung soll KMU Anreize zur frühzeitigen Inanspruchnahme von externen Beratungen zu konkreten unternehmensbezogenen Fragen der Unternehmens-führung geben, vor allem zu wirtschaftlichen, personellen und organisatorischen Themen. Ab 2016 werden hierzu auch die bisher aus ESF-Mitteln kofinanzierten Programme "KMU-Unternehmensberatung", "Gründercoaching Deutschland" und "Turn-Around-Beratung" sowie das KfW-Programm "Runder Tisch" zusammenge-fasst.Zu 2.:Die zumeist kleinen Handwerksbetriebe sind einem zunehmenden Wettbewerbs-druck, einem immer schnelleren technologischen Wandel und kürzeren Innovati-onszyklen ausgesetzt. Sie müssen bei der Bewältigung dieser Herausforderungen unterstützt und die Bereitschaft zur Existenzgründung muss nachhaltig gestärkt werden. Das BWMi fördert daher ein handwerksinternes Beratungs- und Informati-onssystem, das niederschwellig erreichbar ist und kostenfrei betriebsnahe Infor-mations- und Beratungsangebote bereit stellt. Dieses Netzwerk besteht aus Be-triebsberatern, Beauftragten für Innovation und Technologie (BIT) sowie gewerbe-spezifischen Informationstransferstellen im Handwerk.Zu 3.:BMWi fördert die Information der Fachöffentlichkeit und spezifischer Zielgruppen zu allen unternehmerischen Fragestellungen in der Gründungsphase sowie von kleinen und mittleren Unternehmen (Fachinformationen). Die Informationen und Unterstützungsleistungen für Gründerinnen und Gründer sollen die Gründungskul-tur stärken, mehr Menschen, insbesondere Frauen für die unternehmerische Selb-ständigkeit motivieren und auch Aspekte der Vereinbarkeit von Familie und Unter-nehmertum aufgreifen.Einzelheiten regeln die Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.Zu 4.:BMWi fördert als neue Maßnahme sog. Reallabore. Reallabore sind Projekte zur Erprobung von Innovationen, innovativen Geschäftsmodellen oder Experimentier-klauseln von Unternehmen in einem rechtlich geschützten Raum unter realen Be-dingungen. Neben Praxistests für Technologien und Geschäftsmodellen steht die Überprüfung bestehender und die Erprobung neuer regulatorischer Rahmenset-zungen im Vordergrund. Reallabore erfordern daher zumeist eine befristete Ände-rung des rechtlichen Rahmens, sog. "Experimentierklauseln". Dafür ist ein Ideen- und Konzeptionswettbewerb vorgesehen, in dem Unternehmen Vorschläge für In-novationen einreichen können. Diese sollen dann in einem vom BMWi finanzierten Reallabor erprobt werden. Bei der Umsetzung soll ein externer Dienstleister ein-gebunden werden (Vertragslaufzeit voraussichtlich von 2018-2020).

Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnah-men geleistet werden:

Bezeichnung 1 000 €

Projektträgerkosten............................................................................... 1 982Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation...................................... 200

An Auszahlungen der EU für den ESF werden 32 Mio. € in 2018 erwartet.

686 10 -680

Durchleitung von ESF-Mitteln an das ERP-Sondervermögen -

-

12 821

Haushaltsvermerk:1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem

Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12.

2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehrein-nahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02.

Erläuterungen:

Aus dem ERP-Sondervermögen können Maßnahmen finanziert werden, bei de-nen ein Teil nachschüssig über ESF-Mittel finanziert wird. Aufgrund von EU-Vor-gaben kann die Weiterleitung der ESF-Mittel an das Sondervermögen nur über den Bundeshaushalt erfolgen.

- 43 -

Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren 0902

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 686 08

Page 44: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Zum Beispiel wurde 2013 der Mikromezzaninfonds neu aufgelegt, um Existenz-gründerinnen und -gründer sowie kleinen und jungen Unternehmen in Deutsch-land wirtschaftliches Eigenkapital bis 50 000 € für zehn Jahre zur Verfügung zu stellen. Den Unternehmen soll hierdurch der Zugang zu Finanzierungen erleich-tert und die Eigenkapitalbasis gestärkt werden. Verwaltet wird der Fonds von der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Das Finanzvolumen des Fonds beträgt insgesamt 160 Mio. €. Davon wurden rund 75 Mio. € im Rahmen des Fonds I (ERP-SV: 30 Mio. €; ESF: 45 Mio. €) zur Verfügung gestellt und an die Beteiligungsnehmer ausgereicht. Weitere 85 Mio. € stehen für Fonds II (ERP-SV: 35 Mio. €; ESF: 50 Mio. €) für die neue Förderperiode bereit. Diese werden entsprechend den ESF-spezifischen Vorgaben in Tranchen ausgezahlt und zu-nächst vom ERP-Sondervermögen vorfinanziert.

Ausgaben für Investitionen

882 01 -691

Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infra-strukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesse-rung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)

600 000

600 000 256 844

459 377

Verpflichtungsermächtigung..................................................... 546 841 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................. 197 131 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu............................................. 171 810 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu............................................. 177 900 T€

Haushaltsvermerk:Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Kap. 0910 Tit. 882 02.

Erläuterungen:

1. Für die Förderung gelten die im Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Ver-besserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW-Gesetz) festgelegten Grundsätze sowie die vom Bund-Länder-Koordinierungsausschuss im ge-meinsamen Koordinierungsrahmen beschlossenen Regelungen. Die Durch-führung der Fördermaßnahmen ist Aufgabe der Länder.Bund und Länder tragen die Ausgaben je zur Hälfte.

2. Veranschlagt sind außerdem die voraussichtlichen Bürgschaftsausfälle (Bun-desanteil) in Höhe von 7 Mio. €, die in dieser Höhe nicht aus dem Epl. 32 ge-leistet werden.

3. Die Aufteilung der Mittel auf die Länder erfolgt nach den im gemeinsamen Ko-ordinierungsrahmen durch Beschluss des Koordinierungsausschusses der GRW festgelegten Quoten und Beträgen.

4. Der Bund geht davon aus, dass die Länder die Mittel vorrangig zur Förderung betrieblicher Investitionen einsetzen, soweit eine entsprechende Fördernach-frage von Unternehmen vorliegt.

882 02 -691

Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infra-strukturmaßnahmen im Rahmen der GRW aus Rückflüssen gemäß § 8 Abs. 3 des GRW-Gesetzes

-

-

-

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 89.

882 03 -692

Zuweisungen an die Länder für betriebliche Investitionen und wirtschafts-nahe Infrastrukturmaßnahmen aus Zuschüssen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung

-

-

57 649

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnah-men bei folgendem Titel geleistet werden: 346 01.

- 44 -

0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 686 10

Page 45: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

893 01 -153

Berufliche Bildung für den Mittelstand - Fortbildungseinrichtungen 29 000

29 000 6 822

25 378

Verpflichtungsermächtigung....................................................... 25 200 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................... 13 600 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 8 600 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 3 000 T€

Haushaltsvermerk:Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 686 04 und 686 08.

Erläuterungen:

Zur Stärkung der Qualität der beruflichen Weiterbildung werden Investitionszu-schüsse zur Errichtung, Modernisierung und Ausstattung überbetrieblicher Bil-dungsstätten der gewerblichen Wirtschaft (ÜBS) gewährt. Länder und Träger der Einrichtungen haben sich an den Kosten zu beteiligen.Einzelheiten regeln die Gemeinsamen Richtlinien des Bundesministeriums für Bil-dung und Forschung und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.Ergänzend zur Investitionsförderung des Bundes können bei der Weiterent-wicklung der ÜBS zu Kompetenzzentren Personal- und Sachkosten gefördert werden.Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnah-men geleistet werden:

Bezeichnung 1 000 €

externe Gutachten................................................................................ 250

Besondere Finanzierungsausgaben

981 03 -890

Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7

-

-

(-)

- 45 -

Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren 0902

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

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Anlage zu Kapitel 0902 - Wirtschaftspläne

Zu Tit. 686 02

1. Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. (RKW), Eschborn/Ts.

WirtschaftsplanSoll

20181 000 €

Soll2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €1 2 3 4

Institutionelle Förderung 1. Ausgaben............................................................................................................................ 7 777 7 799 8 463 1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 5 169 5 321 4 798 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 1 903 1 773 3 263 1.3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen).............................................................. 10 10 9 1.4 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 95 95 101 1.5 Besondere Finanzierungsausgaben..................................................................................... 600 600 292 2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 7 777 7 799 8 463 2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 1 085 1 125 1 866 2.2 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 6 692 6 674 6 597 aus Kap. 0902 Tit. 686 02..................................................................................................... 6 692 6 674 6 597

Das Ist 2016 ist zu bereinigen um die vom RKW zurückgezahlten Beträge in Höhe von 22 T€.

- 46 -

0902 Anlage 1 Wirtschaftspläne

Page 47: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Vorbemerkung

Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels

Mit der Energiewende und den hierzu ergangenen Beschlüs-sen der Bundesregierung vom Juli 2011, dem Energiekon-zept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung, dem Energieforschungsprogramm und der Energieeffizienzstrategie ergibt sich für das Bundesminis-terium für Wirtschaft und Energie ein breites Aufgabenspekt-rum, das im Kapitel “Energie und Nachhaltigkeit“ zusammen-gefasst ist. Der gesamte Bereich umfasst ein Mittelvolumen von rd. 2 499 Mio. Euro.Der größte Ausgabenbereich in Höhe von bis zu 1 020 Mio. Euro sind die Zuschüsse für den Absatz deutscher Steinkohle (Titel 683 11). Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt sind mit 166 Mio. Euro die Zuwendungen an die Wismut GmbH (Titel 682 11/686 11/891 11). Das Budget für die Sanie-rung ist aus dem Sanierungsprogramm 2015 abgeleitet und entspricht - ohne Berücksichtigung der Beitragsforderungen der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie - dem bisherigen Niveau.Im Programm "Forschung für eine umweltschonende, zuver-lässige und bezahlbare Energieversorgung" (6. Energiefor-schungsprogramm) wurde die Förderung der angewandten Forschung und Entwicklung von Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz mit dem Jahr 2016 in einem gemeinsa-men Titel 683 01 (Energieforschung) zusammengeführt. Die-ser hat 2018 einen Gesamtansatz von 432 Mio. Euro. Dies er-laubt eine Stärkung der Themen mit systemischer Bedeutung (insbesondere Netze, Energiespeicher, Systemintegration). Zusätzlich werden im Titel 686 02 Mittel für die nukleare Sicherheitsforschung in Höhe von 37 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

Des Weiteren bündelt das Kapitel verschiedene Maßnahmen auf dem Gebiet der Energieeffizienz, die auch Bestandteil des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) sind. Der NAPE definiert 40 Sofortmaßnahmen und weiterführende Ar-beitsprozesse, die den Kern der Energieeffizienzstrategie der 18. Legislaturperiode bilden werden. Darüber hinaus werden die Maßnahmen des NAPE auch aus dem Energie- und Kli-mafonds finanziert.Die drei Eckpfeiler des NAPE sind 1. die Energieeffizienz im Gebäudebereich voranbringen, 2. die Energieeffizienz als Rendite- und Geschäftsmodell etablieren und 3. die Eigenver-antwortlichkeit für Energieeffizienz erhöhen. Das Kapi-tel “Energie und Nachhaltigkeit“ stellt einen Teil der Mittel für dieses Maßnahmenpaket bereit. Beispielsweise sind für die KfW-Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sa-nieren "CO2-Gebäudesanierungsprogramm" (Titel 661 22) Mittel in Höhe von 408 Mio. Euro veranschlagt. Zudem wer-den im Rahmen der Einzelmaßnahmen zur Nutzung erneuer-barer Energien (Titel 686 04, Ansatz 226 Mio. Euro) im We-sentlichen Anlagen zur Wärme- und Kälteerzeugung im Marktanreizprogramm (MAP) gefördert. Für die wissen-schaftliche Unterstützung der Energiewende im Bereich Strom und Netze sowie für die Clearingstelle EEG/KWKG stehen bei Titel 526 02 rd. 20 Mio. Euro zur Verfügung. Zur Steigerung der Energieeffizienz werden zusätzlich mit rd. 41 Mio. Euro insbesondere Programme zur qualifizierten und unabhängi-gen Energieberatung für private Verbraucher und kleine und mittlere Unternehmen gefördert (Titel 686 03), um Potenziale für Energieeinsparungen aufzuzeigen.

Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen

Mit der Energiewende und den hierzu ergangenen Beschlüs-sen wird ein langfristiger Umbauprozess unserer Energiever-sorgung für den Zeithorizont bis 2050 beschrieben mit ehrgei-zigen Zielen zur Steigerung der Effizienz und zur Ausweitung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Energieversor-gung.Mit der zwischen dem Bund, dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Saarland im Jahr 2007 ausgehandelten Verständi-gung soll die subventionierte Förderung der Steinkohle bis Ende 2018 sozialverträglich beendet werden. Die von der EU-Kommission genehmigte Stilllegungsplanung wird konsequent umgesetzt. Ende 2018 werden die zwei letzten Bergwerke in Deutschland, die Steinkohle fördern, stillgelegt.Die Wismut GmbH wickelt die ehemaligen Uranbergbauakti-vitäten mit dem Ziel einer geordneten Stilllegung sowie der Sanierung und Rekultivierung der Betriebsflächen und Anla-gen unter Umwelt-, Strahlenschutz- und Bergbausicherheits-aspekten ab. Die Kernsanierung wird nach der Vorausschau im Sanierungsprogramm 2015 voraussichtlich nach 2028 ab-geschlossen, danach folgen die Langzeitaufgaben.Mit der Energieforschung werden drei Ziele verfolgt: Einen technologischen Beitrag für die Komponenten des Energie-

systems der Zukunft zu leisten, das hohe Niveau deutscher Unternehmen und Forschungseinrichtungen auf dem Gebiet moderner Energietechnologien auch mit Blick auf weltweite Entwicklungen zu festigen und auszubauen, sowie technologi-sche Optionen langfristig zu sichern.Mit dem NAPE hat die Bundesregierung am 3. Dezember 2014 eine Effizienzstrategie für die 18. Legislaturperiode ge-schaffen. Diese wird wesentlich dazu beitragen, dass Deutschland seine Effizienz- und Klimaziele erreicht und Energieeffizienz gemeinsam mit dem Ausbau erneuerbarer Energien zur tragenden Säule der Energiewende wird.Zur Steigerung der Energieeffizienz wird der Dreiklang von Information, Beratung und Förderung ausgebaut. Damit neh-men diese Maßnahmen auch kurzfristig eine bedeutende Rol-le für die im Energiekonzept vorgegebene Reduzierung des Primärenergieverbrauchs ein.Dem Wärmemarkt kommt innerhalb der Energiewende eine besondere Bedeutung zu. Mit der Förderung der Nutzung er-neuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) soll dazu beige-tragen werden, den Anteil erneuerbarer Energien am Ende-nergieverbrauch für Wärme und Kälte bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu erhöhen.

- 47 -

Energie und Nachhaltigkeit 0903

Page 48: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Überblick zum Kapitel 0903 Soll

20181 000 €

Soll2017

1 000 €

Veränderunggegenüber

20171 000 €

Ausgabereste2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 695 695 - 695 Übrige Einnahmen.................................................. - - - -

Gesamteinnahmen.................................................. 695 695 - 695

Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 21 272 20 465 +807 1 253 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 2 463 639 2 606 393 -142 754 81 281 2 681 446 Ausgaben für Investitionen...................................... 14 000 13 500 +500 2 592 13 178 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -

Gesamtausgaben.................................................... 2 498 911 2 640 358 -141 447 83 873 2 695 877 davon nicht flexibilisiert........................................... 2 498 911 2 640 358 -141 447 83 873 2 695 877

Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2018 Verpflichtungsermächtigung.................................... 818 215 davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................. 271 510 im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................. 209 646 im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................. 154 402 im Haushaltsjahr 2022 bis zu.................................. 131 009 im Haushaltsjahr 2023 bis zu.................................. 51 648

- 48 -

0903 Energie und Nachhaltigkeit

Page 49: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Einnahmen

Verwaltungseinnahmen

129 01 -649

Nutzungsentgelt aus dem Übereinkommen mit der Ferngas Nordbayern GmbH

695

695

695

Erläuterungen:

Die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern haben in den Jahren 1962 bis 1967 der Ferngas Nordbayern GmbH (FGN) Darlehen in Höhe von ins-gesamt 33 106 T€ zum Bau einer Ferngasleitung in Nordbayern gewährt. Dieses Finanzierungshilfedarlehen wurde nach dem mit der Gesellschaft am 9. Februar 1971 getroffenen Übereinkommen in einen nicht rückzahlbaren Zuschuss umge-wandelt. Die Gesellschaft hat sich in diesem Abkommen verpflichtet, als Gegen-leistung ab 1. Januar 1972 ein Nutzungsentgelt zu entrichten, dessen Höhe sich nach den verkauften und durchgeleiteten Gasmengen bemisst und das zu 4/5 an die Bundesrepublik Deutschland, zu 1/5 an den Freistaat Bayern fließt.Das jährlich nachträglich zu zahlende Nutzungsentgelt beträgt 0,0076 Cent/Mcal Ho (höchstens jährlich 869 T€). Die letzten Zahlungen sind im Jahre 2023 zu leis-ten.Entsprechend den erwarteten Gasabsatz- und Durchleitungsmengen werden 695 T€ veranschlagt (4/5 von 869 T€).

Übrige Einnahmen

381 03 -890

Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7

-

-

(-)

Ausgaben Haushaltsvermerk:Einsparungen dienen bis zur Höhe von 2 000 T€ zur Deckung von Mehr-ausgaben bei folgendem Titel: 687 02.

Sächliche Verwaltungsausgaben

526 02 -643

Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnli-chen Ausschüssen

19 700

18 900

-

Verpflichtungsermächtigung....................................................... 22 426 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 7 286 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 6 820 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 4 380 T€ im Haushaltsjahr 2022 bis zu................................................. 3 940 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Die Erläuterungen zu Nr. 1 und 2 sind verbindlich.

3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichun-gen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

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Energie und Nachhaltigkeit 0903

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

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Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Einzelvorhaben Energiewende im Bereich Strom und Netze.......... 17 0002. Betrieb der Clearingstelle EEG....................................................... 2 700

Zusammen............................................................................................ 19 700

zu 1. Aus dem Titel werden im Rahmen der Energiewende Ausgaben geleistet für Ausarbeitungen und Sachverständige im Bereich Strom und Netze, insbe-sondere für Erneuerbare Energien Kraft-Wärme- und Sektorkopplung im Rahmen der Umsetzung energiepolitischer EU-Richtlinien, des Erneuerba-re-Energien-Gesetzes (EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und weiterer Instrumente für die Energiewende im Stromsektor so-wie zur Erfüllung von diesbezüglichen Berichtspflichten und für Informati-onskampagnen und -materialien.

zu 2. Aus dem Titel wird der Betrieb der Clearingstelle EEG (zukünftig EEG/KWKG) im Auftrag des BMWi finanziert. Daneben können Ausgaben für fachbezogene Projekte zum Betrieb der Clearingstelle geleistet werden. Die Clearingstelle EEG wurde als außergerichtliche Schlichtungsstelle zur Klä-rung von Streitigkeiten und Anwendungsfragen zum EEG eingerichtet (http://www.clearingstelle-eeg.de). Rechtsgrundlage für Einrichtung und Be-trieb der Clearingstelle EEG ist § 81 EEG 2017. Sie hat ihren Betrieb im Jahr 2007 aufgenommen. Daneben ermöglicht der zum 1. Januar 2017 in Kraft getretene § 32a KWKG die Einrichtung und den Betrieb einer Clea-ringstelle auch für Anwendungsfragen und Streitigkeiten zum KWKG. Es ist vorgesehen, dass künftig eine Clearingstelle EEG/KWKG betrieben wird.

Nicht verwendete Mittel für Maßnahmen gemäß Nr. 1 der Erläuterungen können zur Verstärkung der Ausgaben des Betriebs der Clearingstelle EEG gemäß Nr. 2 der Erläuterungen verausgabt werden.Aus dem Titel dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gezahlt werden.

Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnah-men geleistet werden:

Bezeichnung 1 000 €

Projektträgerkosten............................................................................... 945

541 01 -649

Erstellung der Energiebilanzen sowie Bereitstellung sonstiger Daten für das Energiemonitoring und die Emissionsberichterstattung für die Bun-desrepublik Deutschland

1 502

1 495

1 253

Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 010 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................................... 670 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................... 670 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................................... 670 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichun-gen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

Erläuterungen:

Die Mittel dienen zur regelmäßigen und aktuellen Erstellung von Energiebilanzen als statistisches Informationssystem für die deutsche Energiepolitik und als Ba-sis des Energiemonitorings der Bundesregierung sowie der Berechnung energie-bedingter CO2-Emissionen. Zusätzlich werden Mittel verwendet:

1. für Sondererhebungen und Studien im Zusammenhang mit dem "Monitoring der Energiewende",

2. für die Durchführung und methodische Weiterentwicklung der Statistik ein-schließlich notwendiger Zusatzerhebungen,

- 50 -

0903 Energie und Nachhaltigkeit

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 526 02

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3. für die Koordinierung der Statistik in Deutschland mit internationalen Institutio-nen (Statistisches Amt der europäischen Union (Eurostat); Wirtschaftskommis-sion für Europa (UNECE), Internationale Energieagentur (IEA)).

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)

683 01 -165

Energieforschung 431 643

430 481

300 630

Verpflichtungsermächtigung..................................................... 493 834 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................... 99 259 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu............................................. 138 406 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu............................................. 106 302 T€ im Haushaltsjahr 2022 bis zu............................................. 104 519 T€ im Haushaltsjahr 2023 bis zu............................................... 45 348 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben zu Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 und 12 der Erläute-

rungen sind übertragbar.

2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfä-hig: Kap. 0901 Tit. 683 11.

3. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 9 300 T€ mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig de-ckungsfähig: Kap. 0901 Tit. 683 11.

Haushaltsjahr 2019................................................................ 3 300 T€Haushaltsjahr 2020................................................................ 2 500 T€Haushaltsjahr 2021................................................................ 2 500 T€Haushaltsjahr 2022................................................................ 1 000 T€

4. Mehrausgaben zu Nr. 13 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet wer-den: Kap. 0910 Tit. 272 01.

Erläuterungen:

Bezeichnung Zuschüsse1 000 €

Investitionen1 000 €

1 2 3

Folgende Themenbereiche werden gefördert:1. Windenergie.................................................... 31 000 28 0002. Photovoltaik..................................................... 30 500 27 5003. Geothermie...................................................... 15 000 16 0004. Solarthermische Stromerzeugung................... 7 200 3 3005. Wasserkraft und Meeresenergie..................... 2 500 2 5006. Kraftwerkstechnologien................................... 15 000 10 0007. Brennstoffzellen, Wasserstoff.......................... 14 600 8 0008. Netzintegration Erneuerbare Energien (inkl.

Speicher und Netze)........................................ 41 100 35 0009. Energieoptimiertes Bauen, Energieeffiziente

Stadt, Niedertemperatur-Solarthermie, ener-getische Biomassenutzung.............................. 41 343 30 500

10. Energieeffizienz in Industrie, Gewerbe, Han-del und Dienstleistungen................................. 31 100 25 000

11. Systemanalyse................................................ 8 000 -12. Querschnittsaktivitäten: insbesondere Analy-

sen und Studien, Informationsaustausch, Ver-anstaltungen.................................................... 8 500 -

13. Projekte aus ERA-NET und ERA-NET PLUS.. - -

Zusammen............................................................... 245 843 185 800

- 51 -

Energie und Nachhaltigkeit 0903

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 541 01

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Die Mittel werden sowohl an Forschungseinrichtungen (u. a. Institute der Fraun-hofer-Gesellschaft, Forschungszentren der Helmholtz-Gemeinschaft, Universitä-ten) als auch an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (u. a. Hersteller und Betreiber von energietechnischen Anlagen, Versorgungsunternehmen, Bauindus-trie) vergeben. Bei der Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung i. d. R. in Höhe von 50 Prozent vorausgesetzt.Die Energieforschung ist ein zentraler Bestandteil des Energiekonzepts der Bun-desregierung. Es beschreibt den Weg in eine hocheffiziente und weitgehend auf erneuerbaren Energien basierende Energieversorgung bis zum Jahr 2050. Ent-sprechend stehen Forschung und Entwicklung zu erneuerbaren Energien und Ef-fizienztechnologien in diesem Titel im Vordergrund der Fördermaßnahmen. Ande-rerseits ist ohne effiziente und kostengünstige Speicher sowie neue und innovative Netztechnologien der weitere Ausbau von volatilen Energieträgern un-ter der Voraussetzung einer hohen Versorgungssicherheit gefährdet. Dies gilt ins-besondere unter den Randbedingungen eines möglichst weitgehenden Klima-schutzes bei gleichzeitig geforderter geringer Belastung für Wirtschaft und Verbraucher.Um die zukunftsweisenden Innovationen zu erreichen, sind verstärkte Anstren-gungen zu neuen, modernen und wettbewerbsfähigen Technologien erforderlich. Im Zentrum der Förderung stehen dabei die oben genannten Themen.

Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnah-men geleistet werden:

Bezeichnung 1 000 €

Projektträgerkosten............................................................................... 18 093

686 02 -165

Sicherheitsforschung für kerntechnische Anlagen 37 080

36 080

33 467

Verpflichtungsermächtigung....................................................... 42 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................ 11 500 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................ 11 500 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu............................................... 13 000 T€ im Haushaltsjahr 2022 bis zu................................................. 6 500 T€

Haushaltsvermerk:Die Ausgaben sind in Höhe von 4 000 T€ übertragbar.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Reaktorsicherheitsforschung:Anlagenverhalten bei Störfällen, Sicherheit druckführender Kom-ponenten, Kernschmelzen, menschliches Verhalten, Qualifikati-onswerkzeug für computergestützte Operateur-Info-Systeme, zerstörungsfreie Früherkennung von Schädigungen, Sicherheits-forschung zu Reaktoren mit sonstigen Kühlmedien........................ 22 000

2. Entsorgungsforschung:Endlagerung von insbesondere Wärme entwickelnden radioakti-ven Abfällen, Endlagerkonzepte für alle Wirtsgesteine, Grundla-gen der Langzeitsicherheit der Endlagerung hochradioaktiver Ab-fälle und abgebrannter Brennelemente, Grundlagen der Langzeitsicherheits-Bewertung, soziotechnische Fragestellungen. 13 500

3. Querschnittsaktivitäten der nuklearen Sicherheit-/ Entsorgungs-forschung:Sicherheit einer verlängerten Zwischenlagerung, Spaltmaterial-überwachung (Safeguards), Behandlung und Konditionierung ra-dioaktiver Abfälle............................................................................. 1 580

Zusammen............................................................................................ 37 080

Auch unter Ausstiegsbedingungen müssen für den Betrieb und die Entsorgung von Forschungsreaktoren und kommerziellen Kernkraftwerken weiterhin höchste Sicherheitsanforderungen gelten. Hierfür muss auch in Zukunft in den Bereichen Reaktorsicherheit und Entsorgung radioaktiver Abfälle die erforderliche wissen-schaftliche Kompetenz gewährleistet bleiben.

- 52 -

0903 Energie und Nachhaltigkeit

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 683 01

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert deshalb entsprechende FuE-Projekte zu grundlegenden Fragestellungen, die außerhalb der auf Genehmi-gungs- und Aufsichtserfordernisse gerichteten Ressortaufgaben des Bundesmi-nisteriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit liegen. Forschungs-vorhaben werden im internationalen Rahmen einschließlich des wissenschaftlichen Erfahrungsaustausches durchgeführt.Angesichts der besonderen Bedeutung der Gesellschaft für Anlagen- und Reak-torsicherheit mbH (GRS) im Bereich der Endlager- und Sicherheitsforschung und angesichts der fehlenden Grundfinanzierung der GRS werden vorbehaltlich der Vergabe durch Einzelaufträge rd. 50 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel für Aufträge an die GRS vorgesehen.

Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnah-men geleistet werden:

Bezeichnung 1 000 €

Projektträgerkosten............................................................................... 1 550

686 03 -649

Steigerung der Energieeffizienz 40 988

40 988 20 357

23 969

Verpflichtungsermächtigung....................................................... 21 700 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................... 18 700 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 1 000 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Einsparungen zu Nr. 5 der Erläuterungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 3208 Tit. 871 01.

3. Einnahmen zu Nr. 3 der Erläuterungen aus Rückforderungen ausge-zahlter Zuwendungen wegen teilweisen Widerrufs von Zuwendungs-bescheiden fließen den Ausgaben zu.

4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichun-gen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

Folgende Themenbereiche werden in Form von Zuschüssen geför-dert:1. Energieberatung Mittelstand - Unabhängige Energieberatung für

kleine und mittlere Unternehmen (KMU)......................................... 11 8382. Unabhängige Beratung privater Verbraucher (auch KMU, sofern

Eigentümer von Wohngebäuden) über Möglichkeiten der Energie-einsparung im Haushalt und am Gebäude...................................... 12 000

3. Zuwendungen an die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)..... 1504. Studien der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) im Rahmen

des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energie-effizienzmaßnahmen (EDL-G) sowie der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU)........................................... 2 000

5. Vorsorge zur Deckung von Ausfallbürgschaften, die für Investiti-onskredite und/oder Vertragserfüllungsavale bei der Durchfüh-rung von Energieeinsparcontracting begeben werden bei Kap. 3208 Tit. 871 01...................................................................... 15 000

Zusammen............................................................................................ 40 988Zu 1.:Gefördert wird eine unabhängige Energieberatung von KMU, bei der vom Berater die Einsparpotenziale ermittelt werden. Mit diesem Programm werden hochwerti-ge Energieaudits im Sinne von Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2012/27/EU des Euro-päischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz

- 53 -

Energie und Nachhaltigkeit 0903

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 686 02

Page 54: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

(EED) gefördert. Das Programm dient damit auch der Umsetzung von Art. 8 Abs. 1 EED.Zu 2.:Gefördert wird insbesondere eine unabhängige und individuelle Beratung und In-formation privater Verbraucherinnen und Verbraucher sowie von KMU über die Möglichkeiten der Energieeinsparung, einschließlich der Nutzung erneuerbarer Energien. Ein Schwerpunkt wird dabei auf der Beratung der energetischen Sanie-rung im Gebäudebestand liegen. Mit diesem Programm werden hochwertige Energieaudits im Sinne von Art. 8 Abs. 1 EED gefördert. Das Programm dient da-mit auch der Umsetzung von Art. 8 Abs. 1 EED.

Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnah-men geleistet werden:

Bezeichnung 1 000 €

Gutachten/Begleitforschung.................................................................. 2 000Fachtagungen....................................................................................... 95

686 04 -651

Förderung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien 226 063

230 063 18 300

203 459

Verpflichtungsermächtigung..................................................... 160 865 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.............................................. 110 865 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu............................................... 35 000 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu............................................... 14 000 T€ im Haushaltsjahr 2022 bis zu................................................. 1 000 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Die Erläuterungen zu Nr. 1 und 2 sind verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen.

3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichun-gen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Marktanreizprogramm..................................................................... 222 0632. Einzelvorhaben Energiewende: Wärme und Effizienz.................... 4 000

Zusammen............................................................................................ 226 063Zu 1.:Gefördert werden Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien mit dem Schwer-punkt im Wärmemarkt sowie der Energiegewinnung aus Geothermie und Biomas-se. Einzelheiten sind in Richtlinien geregelt.Zu 2.:Außerdem werden aus dem Titel im Rahmen der Energiewende Ausgaben geleis-tet für Ausarbeitungen über die Nutzung erneuerbarer Energien (EE), Sachver-ständige im Rahmen der Umsetzung energiepolitischer EU-Richtlinien, des Erneu-erbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG), weitere Instrumente zum Ausbau von erneuerbaren Energien und Effizienzsteigerungen, zur Erfüllung von diesbe-züglichen Berichtspflichten sowie für Informationskampagnen und -materialien.

686 05 -165

Europäische Zusammenarbeit Ausbau Erneuerbare Energien 7 300

9 280 7 000

-

Verpflichtungsermächtigung.......................................................................

fällig im Haushaltsjahr 2019 bis zu......................................... 7 880 T€

Haushaltsvermerk:Die Ausgaben sind übertragbar.

- 54 -

0903 Energie und Nachhaltigkeit

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 686 03

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Erläuterungen:

Deutschland hat sich gegenüber der Europäischen Kommission im Rahmen des beihilferechtlichen Hauptprüfverfahrens zum EEG 2012 (SA.33995(2013/C)) ver-pflichtet, insgesamt 50 Mio. € in europäische Energieprojekte oder Interkonnekto-renprojekte zu investieren. Die Mittel sollen in Form von einmaligen Investitions-kostenzuschüssen für grenzüberschreitende Projekte, insbesondere zur Förderung und Integration von Erneuerbare-Energien-Anlagen eingesetzt werden. Für die Förderung kommen Projekte innerhalb Deutschlands oder in einem ande-ren Mitgliedstaat in Betracht.

687 02 -641

Leistungen an die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) in Wien

31 094

32 356

32 116

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind in Höhe von 500 T€ übertragbar.

2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 2 000 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0903.

Erläuterungen:

Bezeichnung der OrganisationRechtsgrundlage und

Zweck der Mitgliedschaft

Mitgliedsbeitragder Bundesrepublik Deutschland

(Pflichtleistungen)

Besondere(freiwillige)Leistungenaußerhalb

des Mitglieds-beitrags

in 1 000 €(gerundet)

ZusammenSpalte 4 + 5in 1 000 €

in Pro-zent

in Tausend-

Fremdwährung(gerundet)

in 1 000 €(gerundet)

1 2 3 4 5 6

Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) in Wien................ 6,25 3 012 USD 2 531 - 2 53120 088 8 475 28 563

Rechtsgrundlage: GesetzZweck: Weltweite Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie und Durchführung von Sicherungsmaß-nahmenZusammen........................................................................................ 22 619 8 475 31 094Differenzen durch Rundung möglich

687 03 -642

Leistungen an die internationale Organisation für erneuerbare Energien (IRENA)

6 771

7 345

-

Verpflichtungsermächtigung............................................................ 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................................... 300 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................... 200 T€

Haushaltsvermerk:Die Ausgaben sind übertragbar.

Erläuterungen:

Bezeichnung der OrganisationRechtsgrundlage und

Zweck der Mitgliedschaft

Mitgliedsbeitragder Bundesrepublik Deutschland

(Pflichtleistungen)

Besondere(freiwillige)Leistungenaußerhalb

des Mitglieds-beitrags

in 1 000 €(gerundet)

ZusammenSpalte 4 + 5in 1 000 €

in Pro-zent

in Tausend-

Fremdwährung(gerundet)

in 1 000 €(gerundet)

1 2 3 4 5 6

Internationale Organisation für erneuerbare Energien...................... 6 778 USD 5 652 1 119 6 771Rechtsgrundlage: AbkommenZweck: Ausbau erneuerbarer Energien weltweitZusammen........................................................................................ 5 652 1 119 6 771Differenzen durch Rundung möglich

Der Beitrag in Fremdwährung umfasst den Mitgliedsbeitrag (rd. 25 Prozent) und die Finanzierung des IRENA Innovation and Technology Centre (IITC) in Bonn.

- 55 -

Energie und Nachhaltigkeit 0903

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 686 05

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Ausgaben für Investitionen

892 01 -649

Explorationsprogramm (Explo II) -

-

17

Haushaltsvermerk:Einnahmen aus bedingt rückzahlbaren Zuwendungen fließen den Ausga-ben zu.

Erläuterungen:

Auf der Grundlage der im Oktober 2010 veröffentlichten Rohstoffstrategie unter-stützte die Bundesregierung die deutsche Industrie mit einer gezielten Explorati-onsförderung zur Gewährleistung der bedarfsgerechten Versorgung der Industrie mit Rohstoffen. Die Förderung erfolgte nach Maßgabe entsprechender Richtlinien und Nebenbestimmungen im Rahmen eines Explorationsförderprogramms II (Neuauflage eines bereits von 1970 bis 1990 vollzogenen Programms) über be-dingt rückzahlbare Darlehen. Das Förderprogramm wurde beendet und befindet sich in der Abwicklung.

Besondere Finanzierungsausgaben

981 03 -890

Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7

-

-

(-)

Titelgruppe 01

Tgr. 01 Wismut-Sanierung / Auslaufen der Steinkohle-Subventionen (1 288 870)

(1 378 370) (29 589)

526 12 -632

Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnli-chen Ausschüssen

70

70

-

Erläuterungen:

Kosten für Gutachten und begleitende Beratung der Bundesregierung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Eigentümerin und Zuwendungsgeberin der Wismut GmbH.

682 11 -632

Zuwendungen an die Wismut GmbH - Betrieb 115 000

118 500

129 800

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 891 11.

3. Aus den Ausgaben dürfen auch die Aufwendungen des Bundes auf der Grundlage eines Verwaltungsabkommens zwischen der Bundes-republik Deutschland und dem Freistaat Sachsen zu den sächsischen Wismut-Altstandorten geleistet werden.

Erläuterungen:

Die Wismut GmbH wickelt die Bergbauaktivitäten mit dem Ziel einer geordneten Stilllegung sowie der Sanierung und Rekultivierung der Betriebsflächen und Anla-gen unter Umwelt-, Strahlenschutz- und Bergsicherheitsaspekten ab. Der Bund hat die Wismut GmbH von Kosten der Stilllegung und Sanierung freigestellt. Die Aufwendungen werden sich voraussichtlich auf etwa 7,1 Mrd. € belaufen.Das ergänzende Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutsch-land und dem Freistaat Sachsen zu den sächsischen Wismut-Altstandorten sieht eine weitere Beteiligung des Bundes an der Sanierung der sächsischen Wismut-Altstandorte von 2013 bis 2022 vor. Von seinen insgesamt 69 Mio. € stellt der Bund in 2018 8 Mio. € zur Verfügung.

- 56 -

0903 Energie und Nachhaltigkeit

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

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683 11 -631

Zuschüsse für den Absatz deutscher Steinkohle zur Verstromung, zum Absatz an die Stahlindustrie sowie zum Ausgleich von Belastungen infol-ge von Kapazitätsanpassungen

1 020 300

1 053 600

1 287 534

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:

698 11.

2. Rückeinnahmen fließen bis zur Höhe von 32 Mio. € den Ausgaben zu, darüber hinaus nur mit Einwilligung des Bundesministeriums der Fi-nanzen.

Erläuterungen:

1. Der Bund, das Land Nordrhein-Westfalen und das Saarland haben sich im Februar 2007 darauf verständigt, die subventionierte Förderung der Stein-kohle in Deutschland zum Ende des Jahres 2018 sozialverträglich zu been-den. Die kohlepolitische Verständigung vom 7. Februar 2007 wurde durch die Rahmenvereinbarung “Sozialverträgliche Beendigung des subventio-nierten Steinkohlenbergbaus in Deutschland“ vom 14. August 2007, durch das Steinkohlefinanzierungsgesetz vom 20. Dezember 2007 in der Fassung vom 11. Juli 2011 und durch die Steinkohlerichtlinien des BMWi vom 6. Juli 2011 umgesetzt. Das Steinkohlefinanzierungsgesetz regelt die Steinkohle-beihilfen des Bundes ab 2009. Auf dieser Grundlage wurde am 9. Oktober 2013 ein Zuwendungsbescheid an die RAG AG für die Jahre 2015 bis 2019 erteilt. Die Bundesanteile für 2015, 2016, 2017 und 2018 belaufen sich auf bis zu 1 332,0 Mio. €, 1 053,6 Mio. €, 1 020,3 Mio. € bzw. 939,5 Mio. €.NRW ist mit folgenden Höchstbeträgen an den Kohlebeihilfen beteiligt: 2015: 171,4 Mio. €, 2016: 170,9 Mio. €, 2017: 161,2 Mio. €, 2018: 151,5 Mio. €. Gemäß Rahmenvereinbarung beteiligt sich NRW nach dem Jahr 2014 nicht mehr an den Absatzhilfen für die laufende Produktion.Das Saarland beteiligt sich nicht. Ab 2013 leistet die RAG AG jährlich einen Eigenbeitrag von 32 Mio. €.

2. Die Auszahlung der Beihilfe erfolgt jeweils im Januar des Folgejahres. So werden die Beihilfen für 2017 in den Haushalt 2018 eingestellt.

3. Sämtliche Beihilfen stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die EU-Kommission. Rechtsgrundlage für die Prüfung und Genehmigung der Steinkohlebeihilfen ab 2011 bildet der Beschluss des Rates vom 10. De-zember 2010 über staatliche Beihilfen zur Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke. Mit Entscheidung vom 7. Dezem-ber 2011 hat die Europäische Kommission den von der Bundesregierung vorgelegten Stilllegungsplan für den subventionierten deutschen Steinkoh-lenbergbau und die damit verbundenen Beihilfen genehmigt.

686 11 -632

Zuwendungen an die Wismut GmbH - Beitrag zur Berufsgenossenschaft 37 000

84 000 26 850

-

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Einnahmen aus Erstattungen der Berufsgenossenschaft sind zweck-gebunden und fließen den Ausgaben zu.

Erläuterungen:

Im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Wismut GmbH verpflichtet, Beiträge an die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI), Branche Bergbau, zu zahlen. Die Ermittlung des Beitrags des Unter-nehmens leitet sich aus dem Gefahrtarif ab. Dieser wird alle 4 Jahre auf der Basis der Leistungszahlen ermittelt. Für den Zeitraum 2017 und 2018 ist ein Übergangs-tarif verabredet, ab 2019 ist ein neuer Gefahrtarif unter Einbeziehung aller Bran-chen der BG RCI vorgesehen.Der Haushaltsansatz ist auf der Grundlage der bekannten aber wenig belastbaren Modellrechnungen der BGRCI ermittelt, dies gilt auch für die zu Grunde gelegte Höhe der Rückerstattungen aus 2016.

Weniger wegen geringerer Beitragszahlung 2018 infolge der erwarteten Erstattun-gen aus der Vorauszahlungsberechnung 2017.

- 57 -

Energie und Nachhaltigkeit 0903

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titelgruppe 01

Page 58: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

698 11 -253

Anpassungsgeld für Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus 102 500

108 700 2 739

107 256

Verpflichtungsermächtigung....................................................... 66 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................... 15 050 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu............................................... 15 050 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu............................................... 15 050 T€ im Haushaltsjahr 2022 bis zu............................................... 15 050 T€ im Haushaltsjahr 2023 bis zu................................................. 6 300 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 683 11.

3. Die Drittelbeteiligung der Bundesländer fließt den Ausgaben zu.

Erläuterungen:

1. Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aus Anlass einer Stilllegungs- oder Rationalisierungsmaßnahme des Steinkohlenbergbaus ihren Arbeitsplatz im Bergbau verlieren, können nach der Entlassung Anpassungsgeld (APG) er-halten. Die Leistungen werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ge-währt, die im Falle der Weiterbeschäftigung in längstens fünf Jahren die Vo-raussetzungen für den Bezug bestimmter Rentenleistungen oder der Knappschaftsausgleichsleistung nach dem Sozialgesetzbuch VI erfüllen wür-den. Die Höhe des APG bemisst sich nach der Rentenanwartschaft im Zeit-punkt der Entlassung. Näheres regeln die Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

2. Mit der Zahlung von APG werden die Ergebnisse der kohlepolitischen Verstän-digung zum Auslaufen der subventionierten Steinkohleförderung vom Februar 2007, die in der Rahmenvereinbarung vom 14. August 2007 und dem Stein-kohlefinanzierungsgesetz vom 20. Dezember 2007 in der Fassung vom 11. Juli 2011 festgeschrieben sind, sozialverträglich umgesetzt. An dem Aus-gabenbedarf beteiligen sich entsprechend der Rahmenvereinbarung sowie der abgeschlossenen Vorschaltvereinbarungen der Bund mit zwei Dritteln sowie das Land Nordrhein-Westfalen und das Saarland mit einem Drittel.

Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnah-men geleistet werden:

Bezeichnung 1 000 €

Projektträgerkosten............................................................................... 200

891 11 -632

Zuwendungen an die Wismut GmbH - Investitionen 14 000

13 500

12 600

Haushaltsvermerk:Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 682 11.

- 58 -

0903 Energie und Nachhaltigkeit

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titelgruppe 01

Page 59: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Titelgruppe 02

Tgr. 02 Energetische Gebäudesanierung (407 900)

(455 000) (8 627)

661 21 -411

Zuschüsse im Rahmen des Programms "Niedrigenergiehaus im Be-stand" (einschl. Heizungsmodernisierung und Energiesparhäuser) der KfW-Bankengruppe - Abwicklung

-

- 550

3 700

Erläuterungen:

Mehrjährige Maßnahmen(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)

Gesamt-ausgaben

desBundes1 000 €

Verausgabt

bis2016

1 000 €

Bewilligt2017

1 000 €

Nach 2017übertra-

gene Aus-gabereste

1 000 €

Veran-schlagt2018

1 000 €

Vorbe-halten

für2019 ff1 000 €

1 2 3 4 5 6 7

1. Förderprogramme bis 2005..................................................... 391 519 390 969 - 550 - -

Im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms wurden zusätzliche Sanie-rungsmaßnahmen an Altbauten der Baujahre bis 1978 mit dem Ziel einer weiteren Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Gebäudebestand gefördert.Darüber hinaus wurde der Austausch von Gas-, Öl- und Kohleeinzelöfen, Kohle-heizungen und Nachtspeicherheizungen sowie der Einbau von Gas- und Ölbrenn-wertkesseln in Kombination mit Solaranlagen gefördert. Zudem erfolgte eine För-derung des Neubaus und des Umbaus von Altbauten zu Energiesparhäusern, die die Anforderungen der Energieeinsparverordnung nochmals deutlich unterschrit-ten.

661 22 -411

Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung "CO2-Gebäudesanierungsprogramm" der KfW- Bankengruppe - Abwicklung

407 900

455 000 4 139

559 111

Haushaltsvermerk:Die Ausgaben sind übertragbar.

Erläuterungen:

Mehrjährige Maßnahmen(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)

Gesamt-ausgaben

desBundes1 000 €

Verausgabt

bis2016

1 000 €

Bewilligt2017

1 000 €

Nach 2017übertra-

gene Aus-gabereste

1 000 €

Veran-schlagt2018

1 000 €

Vorbe-halten

für2019 ff1 000 €

1 2 3 4 5 6 7

1. Förderprogramme bis 2011..................................................... 6 146 021 4 800 232 455 000 4 139 407 900 478 750

Das Förderprogramm war Bestandteil des Integrierten Energie- und Klimapro-gramms sowie des Energiekonzepts der Bundesregierung.Gefördert wurden Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung des CO2-Ausstoßes insbesondere an Wohngebäuden sowie an Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur. Zudem erfolgte eine Förderung der Er-richtung von Energiesparhäusern bzw. Effizienzhäusern, welche die Anforderun-gen der Energieeinsparverordnung deutlich unterschreiten. Die Förderung erfolgte durch zinsgünstige Darlehen, die mit einem Teilschulderlass ergänzt werden konnten.Aus den Ausgaben werden Vergütungen für die treuhänderische Verwaltung so-wie Mandatartätigkeit geleistet.

Weniger wegen planmäßiger Abwicklung.

661 23 -411

Investitionsoffensive Infrastruktur für strukturschwache Kommunen - Ab-wicklung

-

- 1 346

404

Erläuterungen:

Mehrjährige Maßnahmen(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)

Gesamt-ausgaben

desBundes1 000 €

Verausgabt

bis2016

1 000 €

Bewilligt2017

1 000 €

Nach 2017übertra-

gene Aus-gabereste

1 000 €

Veran-schlagt2018

1 000 €

Vorbe-halten

für2019 ff1 000 €

1 2 3 4 5 6 7

1. Förderprogramme bis 2010..................................................... 104 461 103 115 - 1 346 - -

- 59 -

Energie und Nachhaltigkeit 0903

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 60: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Das Programm war Bestandteil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung für Wachstum und Beschäftigung.Gefördert wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur in struktur-schwachen Kommunen, insbesondere zur Energieeinsparung, zur Anpassung der Infrastruktur an den demografischen Wandel sowie zur Unterstützung von Exis-tenzgründungen in sozialen Problemgebieten. Die Förderung erfolgte durch zins-vergünstigte Darlehen.

720 21 -016

Energieeinsparprogramm Bundesliegenschaften -

-

153

Haushaltsvermerk:1. Einbezogen sind Gebäude der unmittelbaren und mittelbaren Bundes-

verwaltung sowie institutionelle Zuwendungsempfänger, wenn deren Betriebskosten zum großen Teil vom Bund finanziert werden. Einbezogen sind auch Gebäude der Sozialwerke des Bundes e. V., die sich in deren Eigentum befinden. Mittel aus dem Programm, die für diese Gebäude in Anspruch genommen werden, sind im Falle ei-nes Eigentümerwechsels an den Bund zurückzuzahlen. Ausgaben für besonders innovative, zukunftsträchtige Maßnahmen können bis zu 15 Prozent der Gesamtsumme vorgenommen werden. Die Mittel die-nen auch dem Monitoring der CO2-Emissionen im Rahmen der Selbstverpflichtung der Bundesregierung. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen geleistet werden.

2. Von den Programmmitteln können bis zu 0,5 Prozent für das Projekt-management (Beratung, Prüfung, Kontrolle, Dokumentation und Eva-luierung) verwendet werden.

891 21 -411

Zuschüsse für Investitionen im Rahmen des Programms zur energeti-schen Gebäudesanierung "CO2-Gebäudesanierungsprogramm" der KfW-Bankengruppe - Abwicklung

-

- 2 592

408

Erläuterungen:

Mehrjährige Maßnahmen(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)

Gesamt-ausgaben

desBundes1 000 €

Verausgabt

bis2016

1 000 €

Bewilligt2017

1 000 €

Nach 2017übertra-

gene Aus-gabereste

1 000 €

Veran-schlagt2018

1 000 €

Vorbe-halten

für2019 ff1 000 €

1 2 3 4 5 6 7

1. Förderprogramme bis 2011..................................................... 309 308 306 716 - 2 592 - -

Das Förderprogramm war Bestandteil des Integrierten Energie- und Klimapro-gramms sowie des Energiekonzepts der Bundesregierung.Gefördert wurden Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung des CO2-Ausstoßes an Wohngebäuden. Die Förderung erfolgte durch Zuschüsse. Hierbei sollten Doppelförderungen (z. B. durch steuerliche Abzugsmöglichkeiten) ausge-schlossen werden. Die Zuschussgewährung bei Investitionen sollte 20 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens nicht überschreiten.Aus den Mitteln werden auch Vergütungen für die treuhänderische Verwaltung so-wie Mandatartätigkeit geleistet.

- 60 -

0903 Energie und Nachhaltigkeit

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 661 23 (Titelgruppe 02)

Page 61: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Vorbemerkung

Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels

Der Bereich Außenwirtschaftsförderung (Kap. 0904) - “Chan-cen der Globalisierung“ umfasst ein finanzielles Volumen von rd. 242 Mio. Euro. Besonderes finanzielles Gewicht mit mehr als 80 Prozent aller Ausgaben des Kapitels 0904 haben die Unterstützung außenwirtschaftlich orientierter deutscher Unternehmen sowie die Stärkung Deutschlands als Inves-titions- und Tourismusstandort. Wichtigster Einzelposten in diesem Zusammenhang ist die Förderung der Erschließung von Auslandsmärkten, für die insgesamt 84 Mio. Euro zur Ver-fügung stehen, u. a. für die Beteiligung des Bundes an Aus-landsmessen sowie die Fortbildung von Managern und Exportinitiativen in den Bereichen Erneuerbare Energien und Energieeffizienz (Titel 687 05). Das Netzwerk deutscher Aus-landshandelskammern und die GTAI (“Germany Trade and In-

vest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH“) werden mit insgesamt ca. 77 Mio. Euro gefördert (Titel 687 02).Die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. erhält eine institu-tionelle Förderung von rd. 32,6 Mio. Euro (Titel 686 01). Damit wirbt sie im Ausland für das Reiseland Deutschland und koor-diniert u. a. die Ergebnisse der Marktforschung zur Stärkung Deutschlands als Tourismusstandort. Die deutschen Beiträge zu außenwirtschaftlich maßgebli-chen internationalen Organisationen sind ebenfalls im Ka-pitel 0904 veranschlagt (Titel 687 03). Der Ansatz be-trägt rd. 34 Mio. Euro, davon gehen fast 50 Prozent (15,5 Mio. Euro) an die Welthandelsorganisation in Genf.

Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen

Grundsätzliches Ziel der Außenwirtschaftsförderung des BMWi ist es, die Aktivitäten deutscher Unternehmen zur Er-schließung und Sicherung ausländischer Märkte zu unterstüt-zen und für Deutschland als Standort für ausländische Investi-tionen zu werben.Ziel der Unterstützung außenwirtschaftlich orientierter deutscher Unternehmen sowie der Stärkung Deutsch-lands als Investitionsstandort ist es, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), nicht zuletzt aus den neuen Bundesländern, ihre internationale Wettbewerbsfähig-keit ausbauen und Wachstums- und Beschäftigungspotenziale umfassend entfalten können. Dies soll z. B. durch eine Fort-führung des erfolgreichen Auslandsmesseprogramms erreicht werden. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln können rd. 234 Messebeteiligungen realisiert werden. Das Netz der deut-schen Auslandshandelskammern, welches vor allem der Un-terstützung von KMU dient, soll weiter ausgebaut werden. Neue Außenwirtschaftsförderstrukturen sollen an solchen Standorten errichtet werden, die für die deutsche Wirtschaft

ein großes Potenzial aufweisen. Gemeinsam mit dem Aus-landshandelskammernetz wird die GTAI die Unterstützung au-ßenwirtschaftlich orientierter deutscher Unternehmen bei der Erschließung ausländischer Märkte fortsetzen und ausländi-sche Unternehmen beraten, die in Deutschland investieren wollen.Im Rahmen der Stärkung Deutschlands als Tourismus-standort stehen zwei Ziele im Vordergrund: die Förderung des positiven Images für das Reiseland Deutschland sowie die Steigerung des Übernachtungsaufkommens bei Reisen in und nach Deutschland. Im Jahr 2015 registrierten deutsche Beherbergungsbetriebe 436 Millionen Übernachtungen.Die Beiträge zu außenwirtschaftlich maßgeblichen inter-nationalen Organisationen dienen dem Interesse Deutsch-lands, an der Gestaltung der internationalen Rahmenbedin-gungen für deutsche Unternehmen mitzuwirken und insbesondere auf die Beachtung multilateraler Regeln sowie den Abbau von Marktzugangsschranken hinzuwirken.

- 61 -

Chancen der Globalisierung 0904

Page 62: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Überblick zum Kapitel 0904 Soll

20181 000 €

Soll2017

1 000 €

Veränderunggegenüber

20171 000 €

Ausgabereste2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Einnahmen Übrige Einnahmen.................................................. - - - -

Gesamteinnahmen.................................................. - - - -

Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 8 400 7 069 +1 331 1 793 5 276 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 233 768 220 980 +12 788 4 027 217 930 Ausgaben für Investitionen...................................... - - - 75 742 - Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -

Gesamtausgaben.................................................... 242 168 228 049 +14 119 81 562 223 206 davon nicht flexibilisiert........................................... 242 168 228 049 +14 119 81 562 223 206

Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2018 Verpflichtungsermächtigung.................................... 90 379 davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................. 62 894 im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................. 17 683 im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................. 9 802

- 62 -

0904 Chancen der Globalisierung

Page 63: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Einnahmen

Übrige Einnahmen

381 03 -890

Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7

-

-

(-)

Ausgaben Haushaltsvermerk:Einsparungen dienen bis zur Höhe von 2 000 T€ zur Deckung von Mehr-ausgaben bei folgendem Titel: 687 05.

Sächliche Verwaltungsausgaben

532 04 -651

Kosten der Beteiligung des Bundes an Weltausstellungen im Ausland 8 400

7 069 1 793

5 276

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Gegenstände nach Beendigung der Ausstellung unentgeltlich bzw. gegen ermäßig-tes Entgelt an das Gastland und öffentliche oder gemeinnützige Ein-richtungen im Gastland abgegeben werden, soweit dies unter Berück-sichtigung von Transportkosten und einer möglichen Wiederverwendung am wirtschaftlichsten ist.

Erläuterungen:

Die Mittel sind für die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an den Welt-ausstellungen 2017 in in Astana und 2020 in Dubai bestimmt.Die geschätzten Gesamtkosten teilen sich wie folgt auf:2017 in Astana: 14,9 Mio. € (davon 2018 2,9 Mio. € Nachlaufkosten)2020 in Dubai: 50 Mio. €.

Aus dem Ansatz können auch die Kosten der Prüfung der ordnungsgemäßen Auf-tragsausführung finanziert werden.

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)

686 01 -652

Zuwendung an die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V., Frankfurt (Main)

32 649

30 649

30 574

Haushaltsvermerk:40 T€ werden für die Förderung eines Tages des barrierefreien Touris-mus auf der Internationalen Tourismusbörse (ITB) bereitgestellt.

Erläuterungen:

Adresse und Bezeichnung

Finanzierungs-anteil in Prozent

Soll2018

1 000 €

Soll2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

mit ohneEigenmittel

1 2 3 4 5 6

Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO

Inland

Deutsche Zentrale für Tourismus e. V., Frankfurt/M................................... 80,67 100,00 27 001 25 174 25 217- aus Kap. 0904 Tit. 686 01......................................................................... 27 001 25 174 25 217

- 63 -

Chancen der Globalisierung 0904

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 64: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Adresse und Bezeichnung

Finanzierungs-anteil in Prozent

Soll2018

1 000 €

Soll2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

mit ohneEigenmittel

1 2 3 4 5 6

Ausland

Deutsche Zentrale für Tourismus e. V., Frankfurt/M................................... 80,67 100,00 5 648 5 475 5 197- aus Kap. 0904 Tit. 686 01......................................................................... 5 648 5 475 5 197Zusammen .................................................................................................. 32 649 30 649 30 414 - Summe Tit. 686 01 ................................................................................... 32 649 30 649 30 414

Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel 0904.

Zu Spalte 6:Bereinigt um die vom Zuwendungsempfänger zurückgezahlten, in 2016 nicht in Anspruch genommenen Beträge.

1. Die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) wirbt für das Reiseland Deutsch-land über ein Netz von Auslandsvertretungen. Es werden im Ausland touristi-sche Informationen verbreitet, die erforderliche Marktforschung betrieben, tou-ristische Angebote entwickelt und die Absatzförderung für den deutschen Tourismus koordiniert. Damit trägt die DZT dazu bei, Arbeitsplätze in der deut-schen mittelständischen Tourismuswirtschaft zu sichern und die Wirtschafts-kraft strukturschwacher Regionen zu stärken.

2. Bundesmittel dürfen ausschließlich zur Finanzierung des Auslandsmarketings verwendet werden.Eine Finanzierung oder Mitfinanzierung von Reservierungssystemen durch die DZT ist ausgeschlossen. Eine Finanzbeteiligung an Katalogen, die den Ver-kauf touristischer Produkte im Ausland über Reservierungssysteme unterstüt-zen, ist erlaubt.

687 01 -029

Maßnahmen im Zusammenhang mit Twinning-Projekten der EU und Be-ratungshilfe für das Ausland

1 068

1 062

847

Verpflichtungsermächtigung............................................................ 854 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................................... 224 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................... 218 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................................... 412 T€

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnah-men bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0910 Tit. 272 01.

Erläuterungen:

Mit Twinning unterstützt die EU Kooperationen mit ausländischen Verwaltungen, um diese institutionell zu stärken, an europäische Standards heranzuführen und gemeinsam vereinbarte Reformziele zu erreichen. Der deutsche Finanzierungsbe-trag umfasst die notwendige Koordinierung und Projektvorbereitung und - soweit nicht von der EU gedeckt - anteilige Kosten der Umsetzung und Nachbereitung.

687 02 -651

Wirtschaftsbeziehungen mit dem Ausland einschließlich Standortmarke-ting

77 124

70 068 2 149

64 019

Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 1 000 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0910 Tit. 544 04 und Kap. 0916 Tgr. 02.

- 64 -

0904 Chancen der Globalisierung

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 686 01

Page 65: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

3. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.

4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichun-gen an Dritte unentgeltlich abgegeben werden.

Erläuterungen:

Adresse und Bezeichnung

Finanzierungs-anteil in Prozent

Soll2018

1 000 €

Soll2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

mit ohneEigenmittel

1 2 3 4 5 6

Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO

Inland

Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Stand-ortmarketing mbH (GTAI)............................................................................ 98,77 100,00 25 256 23 235 21 908- aus Kap. 0904 Tit. 687 02......................................................................... 25 256 23 235 21 908

Ausland

Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Stand-ortmarketing mbH (GTAI)............................................................................ 98,77 100,00 3 009 3 009 2 271- aus Kap. 0904 Tit. 687 02......................................................................... 3 009 3 009 2 271Zusammen .................................................................................................. 28 265 26 244 24 179 - Summe Tit. 687 02 ................................................................................... 28 265 26 244 24 179 Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel 0904.

Bezeichnung 1 000 €

1. Förderung von Auslandshandelskammern/Delegierten der deut-schen Wirtschaft und Repräsentanzen über den Deutschen In-dustrie- und Handelskammertag..................................................... 48 859

2. Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI)....................................................... 28 265

Zusammen............................................................................................ 77 124Zu 1.:Aus dem Ansatz können die zur Dienstleistung an Auslandshandelskammern ent-sandten Bediensteten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, die Kosten der Evaluierung der Förderung des Auslandskammernetzes sowie (antei-lig) die Kosten der Prüfung der ordnungsgemäßen Geschäftsführung im Auslands-kammernetz und in den Auslandsbüros der GTAI finanziert werden.Zu 2.:Der Bund sieht in der Unterstützung außenwirtschaftlich orientierter deutscher Un-ternehmen bei der Markterschließung und ausländischer Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit auf den deutschen Markt bis hin zur Investition in Deutschland ausweiten wollen, eine wichtige wirtschaftspolitische Aufgabe. Die operativen Auf-gaben der Außenwirtschaftsförderung und des Standortmarketings werden von der Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standort-marketing mbH (GTAI) wahrgenommen. Aus dem Ansatz soll eine mehrjährige Kampagne zur Vermarktung des Wirtschafts-, Technologie- und Investitionsstand-orts im Ausland finanziert werden. Die Ausgaben zu Nr. 2 in Höhe von 5 000 T€ dienen neben dem Schwerpunkt der GTAI für Standortmarketing insbesondere der Investorenwerbung für die neuen Bundesländer und Berlin. Des Weiteren kön-nen die Kosten der Evaluierung der GTAI hieraus finanziert werden.

687 03 -680

Beiträge an internationale Organisationen mit Sitz im Ausland 33 927

35 496

36 911

Verpflichtungsermächtigung............................................................ 795 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................................... 440 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................... 265 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu...................................................... 90 T€

- 65 -

Chancen der Globalisierung 0904

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 687 02

Page 66: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Erläuterungen:

Bezeichnung der OrganisationRechtsgrundlage und

Zweck der Mitgliedschaft

Mitgliedsbeitragder Bundesrepublik Deutschland

(Pflichtleistungen)

Besondere(freiwillige)Leistungenaußerhalb

des Mitglieds-beitrags

in 1 000 €(gerundet)

ZusammenSpalte 4 + 5in 1 000 €

in Pro-zent

in Tausend-

Fremdwährung(gerundet)

in 1 000 €(gerundet)

1 2 3 4 5 6

1. Meterkonvention (BIPM), Paris................................................. 8,00 1 110 - 1 110Rechtsgrundlage: GesetzZweck: Gewährung der Einheitlichkeit der physikalischen Ein-heit

2. Welthandelsorganisation (WTO), Genf..................................... 9,00 18 210 CHF 15 562 - 15 562Rechtsgrundlage: GesetzZweck: Erstellung multilateraler Regelungen zur Liberalisie-rung des Welthandels

3. Internationales Kälteinstitut (IIF), Paris..................................... 5,80 59 - 59Rechtsgrundlage: BeitrittZweck: Förderung der wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kältetechnik

4. Internationale Organisation für gesetzliches Messwesen (OIML), Paris............................................................................. 4,00 60 - 60Rechtsgrundlage: GesetzZweck: Festlegung von internationalen Grundsätzen des ge-setzlichen Messwesens

5. Internationales Ausstellungs-Büro (BIE), Paris......................... 8,00 76 - 76Rechtsgrundlage: BeitrittZweck: Regulierung und Koordinierung von Welt- und Welt-fachausstellungen

6. Welttourismusorganisation, Madrid (UNWTO).......................... 3,20 343 - 343Rechtsgrundlage: BeitrittZweck: Förderung des internationalen Tourismus

7. Energiecharta (EC), Brüssel..................................................... 13,80 620 - 620Rechtsgrundlage: GesetzZweck: Förderung von Handel und Investitionen im Energie-bereich

8. Internationale Meeresbodenbehörde (ISA), Kingston............... 10,60 798 USD 666 - 666Rechtsgrundlage: GesetzZweck: Durchführung des Meeresbodenbergbauteils des VN-Seerechtsübereinkommens

9. Weltpostverein (UPU), Bern...................................................... 5,80 2 106 CHF 1 800 - 1 800Rechtsgrundlage: GesetzZweck: Internationale Koordinierung des Postverkehrs

10. Internationale Fernmeldeunion (ITU), Genf.............................. 6,40 8 805 CHF 7 525 - 7 525Rechtsgrundlage: GesetzZweck: Internationale Koordinierung des Telekommunikati-onsverkehrs

11. Europäisches Institut für Telekommunikationsstandards (ETSI), Sophia-Antipolis............................................................ 1,40 195 - 195Rechtsgrundlage: VereinbarungZweck: Europäische Normenorganisation zur Entwicklung von Telekommunikationsnormen

12. Europäisches Büro für Kommunikation (ECO), Kopenhagen... 9,50 1 968 DKK 265 - 265Rechtsgrundlage: VereinbarungZweck: Harmonisierung des Frequenzspektrums in Europa

13. Ständiges Sekretariat für das Internationale Energieforum (IEF), Riad................................................................................. 2,60 140 USD 117 - 117Rechtsgrundlage: VereinbarungZweck: Förderung des Dialogs zwischen Ölförder- und Ölver-braucherländern als Beitrag zur Versorgungssicherheit

14. Internationale Energieagentur (IEA), Paris............................... 9,48 2 343 1 380 3 723Rechtsgrundlage: Gesetz

- 66 -

0904 Chancen der Globalisierung

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 687 03

Page 67: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Bezeichnung der OrganisationRechtsgrundlage und

Zweck der Mitgliedschaft

Mitgliedsbeitragder Bundesrepublik Deutschland

(Pflichtleistungen)

Besondere(freiwillige)Leistungenaußerhalb

des Mitglieds-beitrags

in 1 000 €(gerundet)

ZusammenSpalte 4 + 5in 1 000 €

in Pro-zent

in Tausend-

Fremdwährung(gerundet)

in 1 000 €(gerundet)

1 2 3 4 5 6

Zweck: Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung15. Kernenergieagentur (NEA), Paris............................................. 9,50 1 010 - 1 010

Rechtsgrundlage: GesetzZweck: Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

16. Kernenergie-Datenbank (NEA Data Bank), Paris..................... 14,10 430 - 430Rechtsgrundlage: GesetzZweck: Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

17. Stahlausschuss (Steel Committee), Paris................................. 9,30 63 - 63Rechtsgrundlage: GesetzZweck: Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

18. Brussels European and Global Economic Laboratory (BRUEGEL), Brüssel................................................................ 110 - 110Rechtsgrundlage: VereinbarungZweck: Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien

19. Sonstige.................................................................................... 193 - 193

Zusammen........................................................................................ 32 547 1 380 33 927Differenzen durch Rundung möglich

Die ausgewiesenen Beträge sind teilweise Schätzansätze, da mitunter ein förmli-cher Haushaltsbeschluss für das Haushaltsjahr 2018 noch nicht vorliegt.

687 04 -649

Beitrag zum Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe -

-

-

Haushaltsvermerk:Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.

Erläuterungen:

Der Gemeinsame Fonds (GF) für Rohstoffe dient der Unterstützung von Einzel-rohstoff-Übereinkommen. Durch Pflichtbeiträge (1. Konto) sollte vor allem die Fi-nanzierung einer internationalen Lagerhaltung ermöglicht werden. Diese Aufgabe kam bisher jedoch nicht zum Tragen. Aus den Zinsen des 1. Kontos werden der Verwaltungshaushalt und ein Teil der Projekte finanziert.Freiwillige Beiträge (2. Konto) dienen der Finanzierung von Projekten zur Verbes-serung der strukturellen Marktbedingungen für Rohstoffe.Das Übereinkommen ist 1989 in Kraft getreten. Der Pflichtbeitrag der Bundesre-publik Deutschland (rd. 16 361 T€) ist durch Barleistungen (rd. 5 624 T€), durch die Begebung von unverzinslichen Schuldscheinen (rd. 5 624 T€) und Gewähr-leistungen (rd. 5 113 T€) entrichtet worden.Weitere Forderungen zur Einlösung von Schuldscheinen (nach Teileinlösung in 2004 und 2005 noch rd. 5 460 T€) sind möglich.

687 05 -029

Erschließung von Auslandsmärkten 84 000

83 705 1 798

83 100

Verpflichtungsermächtigung....................................................... 82 730 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................... 57 230 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu............................................... 16 200 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 9 300 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind in Höhe von 25 000 T€ übertragbar.

- 67 -

Chancen der Globalisierung 0904

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 687 03

Page 68: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

2. Mehrausgaben zu Nr. 1, 3, 4, 5 und 7 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe von 2 000 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleis-tet werden: Kap. 0904.

3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichun-gen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Gegenstände nach Beendigung einer Messe oder Ausstellung unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt an das Gastland und öffentliche oder gemeinnützige Einrich-tungen im Gastland abgegeben werden, soweit dies unter Berücksich-tigung von Transportkosten und einer möglichen Wiederverwendung am wirtschaftlichsten ist. Soweit der volle Wert eines Gegenstandes im Einzelfall den Betrag von 50 T€ übersteigt, bedarf es der Einwilligung des Bundesministe-riums der Finanzen.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Kosten der Beteiligung des Bundes an Auslandsmessen und -ausstellungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft.................. 44 000

2. Exportinitiative Energie.................................................................... 18 5003. Managerfortbildung "Fit for Partnership with Germany" und Re-

gierungsberatung Deutsche Beratergruppe.................................... 13 0004. Markterschließungsmaßnahmen für kleine und mittlere Unterneh-

men des produzierenden Gewerbes und Dienstleister................... 3 9005. Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an in-

ternationalen Leitmessen in Deutschland....................................... 2 7506. Vorbereitung der Mitgliedschaft Deutschlands in der Extractive In-

dustries Transparency Initiative (EITI)............................................. 8507. Exportinitiative für Umwelttechnologien.......................................... 1 000

Zusammen............................................................................................ 84 000

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die verschiedenen Maß-nahmen zur Exportförderung in einem einzigen "Programm zur Erschließung von Auslandsmärkten" gebündelt. Die Exportinitiativen Energieeffizienz und Erneuer-bare Energien wurden als Exportinitiative Energie zusammengefasst. Daneben gibt es weitere Exportinitiativen, wie Messebeteiligungen und das Managerfortbil-dungsprogramm "Fit for Partnership with Germany". Es werden die besonderen Belange der ostdeutschen Unternehmen berücksichtigt.Aus dem Ansatz können auch Projektträger- und Verwaltungskosten für die Ge-schäftsstelle sowie Ausgaben für Aufträge, Machbarkeitsstudien, Gutachten (u. a. externe Evaluierung), die Prüfung der ordnungsgemäßen Projektumsetzung und Gebühren geleistet werden.

Aus dem Ansatz des UT 2 können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden:

Bezeichnung 1 000 €

Geschäftsstelle Exportinitiative Energie................................................ 680

687 08 -680

Machbarkeitsstudien und Beratungsleistungen für strategische Auslands-projekte

5 000

Verpflichtungsermächtigung.......................................................................

fällig im Haushaltsjahr 2019 bis zu......................................... 3 000 T€

Erläuterungen:

Die Mittel dienen der Finanzierung von Machbarkeitsstudien und Beratungsleis-tungen für Auslandsprojekte, die im strategischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegen. Sie zielen auf die Verbesserung der Wettbewerbssituation deutscher Unternehmen bei Großprojekten im Ausland ab, da die Finanzierung von Machbarkeitsstudien ein entscheidener Faktor für die erfolgreiche Beteiligung deutscher Unternehmen an internationalen Ausschreibungen von Großprojekten

- 68 -

0904 Chancen der Globalisierung

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 687 05

Page 69: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

ist. Die für ein strategisches Auslandsprojekt in Frage kommenden Unternehmen können die Studien nicht selbst durchführen, da dies zu einem Ausschluss von der Ausschreibung führen würde. Gleiches gilt für projektvorbereitende und pro-jektbegleitende Beratungsleistungen.

Ausgaben für Investitionen

896 01 -680

Zuschuss zur anteiligen Finanzierung der Errichtung einer Stadtbahn in Ho Chi Minh-Stadt, Vietnam

-

- 75 742

-

Erläuterungen:

Im außenwirtschaftspolitischen Interesse werden die Mittel zur anteiligen Finan-zierung einer Stadtbahn in Ho Chi Minh-Stadt der vietnamesischen Regierung im Wege eines Zuschusses zur Verfügung gestellt. Das Stadtbahnprojekt hat für die weitere Entwicklung Vietnams aus wirtschafts-, verkehrs-, klimaschutz- und um-weltpolitischen Gründen eine herausragende Bedeutung.Das Projekt mit einem Gesamtvolumen von 1 Mrd. USD wird unter maßgeblicher Beteiligung/Projektführerschaft der deutschen Wirtschaft realisiert werden. Zum Einsatz kommen innovative Verkehrstechnologien. Das Projekt wird über den Ein-zelfall hinaus dazu beitragen, die bilateralen Beziehungen Deutschlands zu Viet-nam zu stärken und auszubauen und damit die Chancen für die deutsche Wirt-schaft in diesem zunehmend wichtigen Standort in Asien nachhaltig zu verbessern.Aus dem Titel können Ausgaben für die Durchführung der Maßnahme wie Pro-jektträgerkosten und Verwaltungskosten bis zu einem Betrag von 5 000 T€ geleis-tet werden.

Besondere Finanzierungsausgaben

981 03 -890

Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7

-

-

(70)

Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel

687 06 -029

Deutscher Beitrag für die Unterstützung Russlands bei Abrüstungspro-jekten

- 80

2 479

- 69 -

Chancen der Globalisierung 0904

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 687 08

Page 70: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Anlage zu Kapitel 0904 - Wirtschaftspläne

Titel aus Nr. ...Erläuterung Bezeichnung

1 2 3

686 01 Deutsche Zentrale für Tourismus e. V., Frankfurt/M.

687 02 Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI)

- 70 -

0904 Anlage 1 Wirtschaftspläne

Page 71: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Zu Tit. 686 01

Deutsche Zentrale für Tourismus e. V., Frankfurt/M.

WirtschaftsplanSoll

20181 000 €

Soll2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €1 2 3 4

Institutionelle Förderung 1. Ausgaben Inland.................................................................................................................................... 34 823 33 294 33 5561.1 Personalausgaben................................................................................................................ 6 602 6 434 6 246 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 2 951 3 096 2 692 1.3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen).............................................................. 33 32 30 1.4 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 339 353 321 1.5 Besondere Finanzierungsausgaben..................................................................................... 24 898 23 379 24 267 Ausland................................................................................................................................. 5 648 5 475 5 1971.1 Personalausgaben................................................................................................................ 5 648 5 475 5 197 2. Finanzierung der Ausgaben Inland.................................................................................................................................... 34 823 33 294 33 5562.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 7 822 8 120 8 339 2.2 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 27 001 25 174 25 217 aus Kap. 0904 Tit. 686 01..................................................................................................... 27 001 25 174 25 217 Ausland................................................................................................................................. 5 648 5 475 5 1972.1 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 5 648 5 475 5 197 aus Kap. 0904 Tit. 686 01..................................................................................................... 5 648 5 475 5 197

Zu Tit. 687 02

Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI)

WirtschaftsplanSoll

20181 000 €

Soll2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €1 2 3 4

Institutionelle Förderung 1. Ausgaben Inland.................................................................................................................................... 25 606 23 570 22 1951.1 Personalausgaben................................................................................................................ 11 685 11 564 10 328 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 5 047 4 957 4 409 1.3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen).............................................................. 12 12 14 1.4 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 305 205 1 005 1.5 Besondere Finanzierungsausgaben..................................................................................... 8 557 6 832 6 439 Ausland................................................................................................................................. 3 009 3 009 2 2711.1 Personalausgaben................................................................................................................ 1 460 1 460 1 368 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 1 500 1 500 899 1.3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen).............................................................. 3 3 1 1.4 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 46 46 3 2. Finanzierung der Ausgaben Inland.................................................................................................................................... 25 606 23 570 22 1952.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 350 335 287 2.2 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 25 256 23 235 21 908 aus Kap. 0904 Tit. 687 02..................................................................................................... 25 256 23 235 21 908 Ausland................................................................................................................................. 3 009 3 009 2 2712.1 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 3 009 3 009 2 271 aus Kap. 0904 Tit. 687 02..................................................................................................... 3 009 3 009 2 271 nachrichtlich: Projektförderung..................................................................................................... 3 443 3 443 42

Die Besonderen Finanzierungsausgaben enthalten 2832 T€ für die Projektförderung der Standortkampagne.

- 71 -

Anlage 1 Wirtschaftspläne

0904

Page 72: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Überblick zum Kapitel 0910 Soll

20181 000 €

Soll2017

1 000 €

Veränderunggegenüber

20171 000 €

Ausgabereste2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 31 660 31 660 - 134 186 Übrige Einnahmen.................................................. 9 660 10 300 -640 12 834

Gesamteinnahmen.................................................. 41 320 41 960 -640 147 020

Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 14 437 14 335 +102 4 676 10 141 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 173 452 60 547 +112 905 2 867 52 875 Ausgaben für Investitionen...................................... 35 520 35 332 +188 2 187 Besondere Finanzierungsausgaben....................... -94 852 -100 029 +5 177 -

Gesamtausgaben.................................................... 128 557 10 185 +118 372 7 543 65 203 davon nicht flexibilisiert........................................... 128 557 10 185 +118 372 7 543 65 203

Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2018 Verpflichtungsermächtigung.................................... 208 150 davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................. 8 750 im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................. 2 200 im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................. 2 000 in künftigen Haushaltsjahren bis zu........................ 195 200

- 72 -

0910 Sonstige Bewilligungen

Page 73: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Einnahmen

Verwaltungseinnahmen

119 99 -680

Vermischte Einnahmen 31 660

31 660

134 186

Erläuterungen:

Einnahmen aus Überzahlungen und Zinsen, nicht oder nicht zweckentsprechend verwendeten Zuschüssen sowie sonstige Einnahmen.

Übrige Einnahmen

162 01 -680

Zinsen von Darlehen, Hypotheken und dergleichen -

-

-

182 01 -165

Rückflüsse aus rückzahlbaren Zuwendungen und dergleichen 9 660

10 300

12 175

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

Einnahmen im Bereich der Förderungsprogramme1. Luftfahrtforschung und -technologie................................................ 9 6602. Strukturverbesserungshilfen Stahl.................................................. -

Zusammen............................................................................................ 9 660

182 02 -680

Tilgung von Darlehen, Hypotheken und dergleichen -

-

-

272 01 -061

Einnahmen aus Zuschüssen der Europäischen Union zu besonderen Maßnahmen

-

-

659

Haushaltsvermerk:Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebun-den. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 0901 Tit. 683 12, Kap. 0903 Tit. 683 01, Kap. 0904 Tit. 687 01, Kap. 0916 Tit. 427 39, 526 32, 527 31, 545 31 und 547 31.

381 03 -890

Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7

-

-

(-)

Ausgaben Haushaltsvermerk:Einsparungen dienen bis zur Höhe von 3 000 T€ zur Deckung von Mehr-ausgaben bei folgendem Titel: 544 03.

- 73 -

Sonstige Bewilligungen 0910

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 74: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Sächliche Verwaltungsausgaben

526 01 -019

Gerichts- und ähnliche Kosten 500

500 1 877

4 451

Verpflichtungsermächtigung.......................................................................

fällig im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................ 250 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 09.

Erläuterungen:

Veranschlagt sind Gerichts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit dem Schiedsgerichtsverfahren in Sachen 13. Atomgesetz-Novelle und Kernbrennstoff-steuergesetz.

531 02 -165

Kosten der Internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wirt-schafts-, Energie- und Technologiepolitik einschließlich der Wirtschafts-kommissionen und Kooperationsräte

7 200

7 100 891

1 009

Verpflichtungsermächtigung.......................................................................

fällig im Haushaltsjahr 2019 bis zu......................................... 5 050 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 2 000 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 09.

3. Einnahmen aus Teilnehmerbeiträgen und Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.

4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichun-gen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Kosten der deutschen G 20 Präsidentschaft................................... 1 0002. Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wirtschafts-,

Energie- und Technologiepolitik...................................................... 6353. Nationale Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze für multinationale

Unternehmen................................................................................... 1504. Nationale Auskunftstelle nach Art. 10.1 des WTO-Übereinkom-

mens über technische Handelshemmnisse (TBT).......................... 405. Nationale Kofinanzierung für das EU-Programm INTERACT......... 506. Deutsch-koreanisches Konsultationsgremium zu Vereinigungsfra-

gen.................................................................................................. 257. Kosten der Wirtschaftskommissionen und Kooperationsräte; ver-

anschlagt sind die Kosten, die dem Bundesministerium für Wirt-schaft und Energie in 33 Wirtschaftskommissionen und in den Kooperationsräten entstehen.......................................................... 300

8. Internet Governance Forum 2019................................................... 5 000

Zusammen............................................................................................ 7 200

Die internationale Zusammenarbeit mit anderen Staaten umfasst die Vorbereitung und Durchführung von Abkommen und Vereinbarungen sowie die Anbahnung und Pflege von Kontakten im Bereich der Wirtschafts-, Energie- und Technologiepoli-tik.

Aus dem Titel dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gezahlt werden.

- 74 -

0910 Sonstige Bewilligungen

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 75: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen sowie für außergewöhnlichen Aufwand geleistet werden.

541 01 -013

Kommunikative Begleitung und Evaluation wirtschafts-, energie- und technologiepolitischer Vorhaben

4 787

4 785 629

4 160

Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 400 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................................... 800 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................... 800 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................................... 800 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichun-gen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Energiewende................................................................................. 2 1872. Innovation, Digitalisierung und zukunftsorientierte Industrie........... 2 1003. Mittelstand....................................................................................... 500

Zusammen............................................................................................ 4 787

Den von der Bundesregierung genannten zentralen wirtschafts- und energiepoliti-schen Vorhaben ist gemeinsam, dass für ihren Erfolg neben gesetzgeberischen und administrativen Maßnahmen auch eine überzeugende kommunikative Umset-zung notwendig ist. Zur Stärkung des Bewusstseins für mehr Eigenverantwortung und Selbstständigkeit und zur Überwindung von Vorbehalten sind auch externe Experten und Multiplikatoren einzubeziehen, um alle Zielgruppen wirksam zu er-reichen.Aus dem Titel dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gezahlt werden.

544 03 -165

Maßnahmen zum Bürokratieabbau sowie zur Umsetzung der EU-Dienst-leistungsrichtlinie

150

150

-

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 3 000 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0910.

3. Einnahmen aus der zweckgebundenen Beteiligung der Länder am IT-Standard-xGewerbeanzeige fließen den Ausgaben zu.

4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichun-gen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

Erläuterungen:

Bei allen bestehenden und neuen Normen des Bundes (Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften) werden Kostenentlastungen für die Wirtschaft, die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung durch Rechts- und Verwaltungsver-einfachungen (Bürokratieabbau) angestrebt. Auch die Umsetzung der EU-Dienst-leistungsrichtlinie soll entsprechend ausgestaltet werden.Aus dem Titel dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO geleistet werden.

- 75 -

Sonstige Bewilligungen 0910

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 531 02

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544 04 -165

Forschung, Untersuchungen und Ähnliches des Beauftragten für die neu-en Bundesländer

1 800

1 800 1 279

521

Verpflichtungsermächtigung............................................................ 700 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................................... 450 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................... 150 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................................... 100 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0904 Tit. 687 02.

3. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 03.

4. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermäch-tigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 03.

5. Einnahmen aus Finanzierungsbeteiligungen und Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.

6. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichun-gen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

Erläuterungen:

Aus dem Titel dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO geleistet werden.

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)

632 01 -165

Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL)

50 683

47 961

42 481

Verpflichtungsermächtigung.......................................................................

fällig im Haushaltsjahr 2019 bis zu.............................................. 75 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:

882 01.

2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Dies gilt, wenn und soweit das zuwendungsgebende Sitzland seinen Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt.

Erläuterungen:

Adresse und Bezeichnung

Finanzierungs-anteil in Prozent

Soll2018

1 000 €

Soll2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

mit ohneEigenmittel

1 2 3 4 5 6

WGL-Einrichtungen

1. Bayern ................................................................................................ (6 936) (6 562) (5 629) 1.1 Institut für Wirtschaftsforschung (Ifo), München.................................. 6 936 6 562 5 629

- aus Kap. 0910 Tit. 632 01................................................................. 50,00 6 616 6 172 5 467- aus Kap. 0910 Tit. 882 01................................................................. 50,00 320 390 162

2. Berlin .................................................................................................. (7 237) (6 849) (5 867) 2.1 Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW)............................. 7 237 6 849 5 867

- aus Kap. 0910 Tit. 632 01................................................................. 50,00 6 885 6 423 5 689- aus Kap. 0910 Tit. 882 01................................................................. 50,00 352 426 178

- 76 -

0910 Sonstige Bewilligungen

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

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Adresse und Bezeichnung

Finanzierungs-anteil in Prozent

Soll2018

1 000 €

Soll2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

mit ohneEigenmittel

1 2 3 4 5 6

3. Hamburg ............................................................................................ (-) (-) (-) 4. Nordrhein-Westfalen ......................................................................... (4 114) (3 913) (3 321) 4.1 Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung (RWI), Es-

sen...................................................................................................... 4 114 3 913 3 321- aus Kap. 0910 Tit. 632 01................................................................. 50,00 3 860 3 604 3 192- aus Kap. 0910 Tit. 882 01................................................................. 50,00 254 309 129

5. Sachsen-Anhalt ................................................................................. (3 924) (3 793) (3 226) 5.1 Institut für Wirtschaftsforschung (IWH), Halle..................................... 3 924 3 793 3 226

- aus Kap. 0910 Tit. 632 01................................................................. 50,00 3 590 3 509 3 108- aus Kap. 0910 Tit. 882 01................................................................. 50,00 334 284 118

6. Schleswig-Holstein ........................................................................... (20 257) (19 076) (17 337) 6.1 Institut für Weltwirtschaft (IfW), Kiel.................................................... 6 029 5 668 5 731

- aus Kap. 0910 Tit. 632 01................................................................. 50,00 5 872 5 478 4 852- aus Kap. 0910 Tit. 882 01................................................................. 50,00 157 190 879

6.2 Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften (ZBW), Kiel...................................................................................................... 14 228 13 408 11 606- aus Kap. 0910 Tit. 632 01................................................................. 50,00 13 760 12 835 11 368- aus Kap. 0910 Tit. 882 01................................................................. 50,00 468 573 238

7. Niedersachsen ................................................................................... (5 022) (4 817) (3 986) 7.1 Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik (LIAG), Hannover............ 5 022 4 817 3 986

- aus Kap. 0910 Tit. 632 01................................................................. 50,00 4 516 4 217 3 736- aus Kap. 0910 Tit. 882 01................................................................. 50,00 506 600 250

8. Baden-Württemberg .......................................................................... (6 713) (6 283) (5 302) 8.1 Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Mannheim.... 6 713 6 283 5 302

- aus Kap. 0910 Tit. 632 01................................................................. 50,00 5 584 5 723 5 069- aus Kap. 0910 Tit. 882 01................................................................. 50,00 1 129 560 233

Zusammen .................................................................................................. 54 203 51 293 44 668 - Summe Tit. 632 01 ................................................................................... 50 683 47 961 42 481 - Summe Tit. 882 01 ................................................................................... 3 520 3 332 2 187 Aufgrund des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) vom 19. September 2007 (BAnz. Nr. 195 S. 7787) und der Ausführungsvereinbarung über die gemeinsame Förderung der Mit-gliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) vom 27. Oktober 2008 werden die Mit-gliedseinrichtungen der WGL gemeinsam vom Bund und den Ländern finanziell gefördert. Entsprechend dem Pakt für Forschung und Innovation 2016 - 2020 finanziert der Bund den Aufwuchs allein; im Übrigen bleiben die jeweiligen Bund-Länder-Finanzierungsschlüs-sel unberührt. Die Länder gewähren den Einrichtungen Zuwendungen zur institutionellen Förderung. Die Förderung des Bundes erfolgt durch zweck-gebundene Zuweisungen an die Sitzländer.

662 01 -680

Abwicklung von Altprogrammen 3 700

4 862

5 843

Haushaltsvermerk:1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden

Titeln geleistet werden: Epl. 09.

2. Einnahmen aus Verwertungserlösen schadensfälliger Unternehmen, die von Insolvenzverwaltern quotal auf vorhandene Gläubiger aufge-teilt werden, sowie Einnahmen aus Vergleichen des BAFA/BMWi flie-ßen den Ausgaben zu.

- 77 -

Sonstige Bewilligungen 0910

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 632 01

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Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Eigenkapitalhilfeprogramm (EKH-Programm)................................. 3 0002. Beteiligung am Innovationsrisiko von Technologieunternehmen

(BTU)............................................................................................... 700

Zusammen............................................................................................ 3 700Zu 1.:Für Anträge auf EKH, die nach dem 31. Dezember 1996 gestellt wurden, erfolgt die Finanzierung aus dem ERP-Sondervermögen. Die veranschlagten Mittel sind für die Finanzierung der Verpflichtungen ausgebracht, die aufgrund der bis zum 31. Dezember 1996 gestellten Anträge eingegangen sind. Die Haushaltsmittel für das EKH-Programm werden in Kap. 3208 Tit. 871 01 in Höhe von 5,0 Mio. € und in Kap. 0910 Tit. 662 01 in Höhe von 3 Mio. € veranschlagt.Zu 2.:Veranschlagt ist die erwartete Inanspruchnahme aus dem Programm “Beteiligung am Innovationsrisiko von Technologieunternehmen“ (BTU) und dem ERP-Innovati-onsprogramm für bis 31. Dezember 2000 eingegangene Verpflichtungen einschl. erwarteter Inanspruchnahmen aus dem FUTOUR-Programm, soweit diese aus Zusagen des Jahres 2000 resultieren. Inanspruchnahmen aus dem BTU-Pro-gramm und dem ERP-Innovationsprogramm aus Zusagen nach dem 31. Dezem-ber 2000 werden von der KfW allein getragen. Aus dem Ansatz können auch not-wendige Ausgaben zur Prüfung von Schadensfällen durch Dritte geleistet werden (bis zu 100 T€).

682 01 -680

Ausgaben zur Absicherung des Ausfallrisikos im Zusammenhang mit Darlehen der KfW (hybride Finanzierung) im Rahmen der Fördermaß-nahme Venture Debt

47 500

Verpflichtungsermächtigung.......................................................................

in künftigen Haushaltsjahren bis zu.................................... 195 200 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Aus dem Ansatz können auch Verwaltungs- und Refinanzie-rungskosten der KfW geleistet werden.

Erläuterungen:

Zur Förderung von start-up Unternehmen in der Wachstumsphase wird über die KfW ein Direktangebot für Venture-Debt-Finanzierungen aufgelegt werden.Aus dem Ansatz sollen 95 Prozent des von der KfW übernommenen Risikos für die Zusagejahre ab 2018 bis einschließlich 2022 abgedeckt werden.

686 01 -165

Zukunft der Industrie 3 400

5 000

2 794

Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 100 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 1 100 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 1 000 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 1 000 T€

Haushaltsvermerk:Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder un-entgeltlich an Dritte abgegeben werden.

Erläuterungen:

Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Studien, Gutachten, Begleitfor-schung, Fachveranstaltungen und Fachinformationen geleistet werden.

- 78 -

0910 Sonstige Bewilligungen

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 662 01

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686 02 -045

Entschädigungen an Unternehmen für das Abstellen von Fachpersonal nach dem Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz (PTSG)

-

-

-

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Ti-teln geleistet werden: Epl. 09.

686 03 -691

Schwerpunktvorhaben des Beauftragten für die neuen Bundesländer 2 724

2 724 2 867

1 757

Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 300 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................................... 950 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................... 250 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................................... 100 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 544 04.

3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermäch-tigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 544 04.

4. Einnahmen aus Finanzierungbeteiligungen und Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.

5. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichun-gen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

Erläuterungen:

Die Mittel dienen der Unterstützung des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer; insbesondere der Finanzierung von Projekten und Förder-vorhaben zur Investorenwerbung, der Erschließung neuer Märkte sowie Vorhaben zur Stärkung strukturschwacher Regionen.Aus dem Ansatz können neben Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen auch folgende Ausgaben geleistet werden:

Bezeichnung 1 000 €

ProjektträgerkostenGutachten/BegleitforschungFachtagungen....................................................................................... 80

697 01 -680

Zahlung von Zinsen für zu Unrecht gezahlte Antidumpingzölle 65 445

Erläuterungen:

Nach einer Entscheidung des EuGH müssen Antidumpingzölle, die aufgrund einer für nichtig erklärten EU-Verordnung erhoben und zurückgezahlt wurden, verzinst werden.Eine Erstattung der Zinszahlungen aus dem EU-Haushalt ist vorgesehen.

- 79 -

Sonstige Bewilligungen 0910

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 80: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Ausgaben für Investitionen

882 01 -165

Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL)

3 520

3 332

2 187

Verpflichtungsermächtigung.......................................................................

fällig im Haushaltsjahr 2019 bis zu.............................................. 75 T€

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:

632 01.

2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Dies gilt, wenn und soweit das zuwendungsgebende Sitzland seinen Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt.

Erläuterungen:WGL-Einrichtungen: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Tit. 632 01.

882 02 -691

Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infra-strukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesse-rung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)

24 000

24 000

-

Haushaltsvermerk:Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Kap. 0902 Tit. 882 01.

893 01 -153

Berufliche Bildung für den Mittelstand - Fortbildungseinrichtungen 8 000

8 000

-

Erläuterungen:

Auf der Grundlage der Gemeinsamen Richtlinien des Bundesministeriums für Bil-dung und Forschung und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wer-den Investitionszuschüsse zur Errichtung, Modernisierung und Ausstattung über-betrieblicher Bildungsstätten der gewerblichen Wirtschaft (ÜBS) gewährt. Länder und Träger der Einrichtungen haben sich an den Kosten zu beteiligen. Mit diesem auf drei Jahre befristeten ergänzenden Titelansatz sollen u. a. digitale Ausstattun-gen gefördert werden.Einzelheiten regeln die Gemeinsamen Richtlinien des Bundesministeriums für Bil-dung und Forschung und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.Ergänzend zur Investitionsförderung des Bundes können bei der Weiterent-wicklung der ÜBS zu Kompetenzzentren Personal- und Sachkosten gefördert werden.

Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnah-men geleistet werden:

Bezeichnung 1 000 €

externe Gutachten................................................................................ 250

Besondere Finanzierungsausgaben

972 01 -880

Globale Minderausgabe -29 040

-22 800

-

972 06 -880

Globale Minderausgabe infolge § 6 Abs. 11 HG 2016 -65 812

-77 229

-

981 03 -890

Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7

-

-

(-)

- 80 -

0910 Sonstige Bewilligungen

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

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Vorbemerkung

Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels

In Kapitel 0911 sind bestimmte Verwaltungsausgaben für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zentral veranschlagt. Einen Schwerpunkt hierbei bil-det der Bereich Versorgung. In der Titelgruppe 57 veran-schlagt sind die Einnahmen und Ausgaben der Versorgungs-berechtigten, deren Versorgungsanspruch auf dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregie-rung, dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamen-tarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staats-sekretäre, dem Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter des Bundes (Be-amtVG) oder auf einem Vertrag mit dem Bund beruht. Die Zu-führungen an die Versorgungsrücklage und die Zuweisungen an den Versorgungsfonds sind in gesonderten Titeln ebenfalls in diesem Kapitel etatisiert. Das Bundesministerium für Wirt-schaft und Energie als oberste Bundesbehörde ist bei Kapitel 0912 veranschlagt.

Nachgeordnete Dienststellen sind:Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (Kapitel 0913),die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (Kapitel 0914),die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (Ka-pitel 0915),das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Kapitel 0916),das Bundeskartellamt (Kapitel 0917) sowiedie Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikati-on, Post und Eisenbahnen (Kapitel 0918).Rechtsgrundlagen und Aufgaben der Dienststellen sind bei den einzelnen Kapiteln in den Vorbemerkungen kurz darge-stellt.

Überblick zum Kapitel 0911 Soll

20181 000 €

Soll2017

1 000 €

Veränderunggegenüber

20171 000 €

Ausgabereste2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 120 120 - 159 Übrige Einnahmen.................................................. 150 150 - 323

Gesamteinnahmen.................................................. 270 270 - 482

Ausgaben Personalausgaben.................................................. 196 950 193 109 +3 841 3 160 186 480 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 17 781 15 913 +1 868 25 709 14 566 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 34 919 31 491 +3 428 9 314 26 378 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -

Gesamtausgaben.................................................... 249 650 240 513 +9 137 38 183 227 424 davon flexibilisiert.................................................... 72 899 61 550 +11 349 37 431 57 529 davon nicht flexibilisiert........................................... 176 751 178 963 -2 212 752 169 895

- 81 -

Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben

0911

Page 82: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Einnahmen

Übrige Einnahmen

282 08 -011

Einnahmen aus Prämienzahlungen der Bundesanstalt für Immobilienauf-gaben

-

-

-

Haushaltsvermerk:Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 0911 flexibilisierter Bereich.

282 09 -011

Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen Geld-leistungen

-

-

2

Haushaltsvermerk:Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 547 09.

381 03 -890

Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7

-

-

(-)

381 07 -890

Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergrei-fenden Aufgaben

-

-

(-)

Haushaltsvermerk:Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Bundesbehörden (EfA) zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 09.

Titelgruppe 57

Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter

(270)

(270)

119 57 -018

Vermischte Einnahmen 120

120

159

232 57 -018

Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes 150

150

321

Haushaltsvermerk:Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 57.

Ausgaben Haushaltsvermerk:1. Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 5 Abs. 2 bis 5 HG.

Ausgenommen ist Tgr. 57.

2. Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 0911 flexibilisierter Bereich dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 08.

- 82 -

0911 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 83: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Sächliche Verwaltungsausgaben

529 01 -011

Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonde-ren Fällen

100

100

96

Haushaltsvermerk:Die Erläuterungen sind verbindlich. Umschichtungen zwischen den Teil-ansätzen der einzelnen Erläuterungsnummern bedürfen der Einwilligung des BMF.

Erläuterungen:Bezeichnung €

1. Zur Verfügung der/des1.1 Bundesministers für Wirtschaft und Energie, der Staatssekretä-

rinnen und Staatssekretäre des Bundesministeriums für Wirt-schaft und Energie....................................................................... 84 000

1.2 Präsidentin oder des Präsidenten der Physikalisch- Techni-schen Bundesanstalt................................................................... 1 500

1.3 Präsidentin oder des Präsidenten der Bundesanstalt für Materi-alforschung und -prüfung............................................................. 1 500

1.4 Präsidentin oder des Präsidenten der Bundesanstalt für Geo-wissenschaften und Rohstoffe..................................................... 1 500

1.5 Präsidentin oder des Präsidenten des Bundesamtes für Wirt-schaft und Ausfuhrkontrolle......................................................... 1 750

1.6 Präsidentin oder des Präsidenten des Bundeskartellamtes........ 1 5001.7 Präsidentin oder des Präsidenten der Bundesnetzagentur......... 1 7502. Für sonstigen Aufwand im Ministerium........................................ 6 500

Zusammen............................................................................................ 100 000

Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden.Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein.Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig.

542 01 -013

Öffentlichkeitsarbeit 3 312

3 312 750

2 901

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Einnahmen aus Teilnehmerbeiträgen und Erstattungen Dritter bei Ver-anstaltungen sowie Bildhonoraren fließen den Ausgaben zu.

3. Einnahmen aus der Abgabe von Werbe- und Informationsmaterialien fließen den Ausgaben zu.

4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und In-formationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

5. Aus den Ausgaben sind auch die Kosten für Porto, Verpackung und Versand von Veröffentlichungen zu leisten.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden:1. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie............................... 3 1082. Physikalisch-Technische Bundesanstalt.......................................... 503. Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung......................... 344. Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe..................... 120

Zusammen............................................................................................ 3 312

- 83 -

Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben

0911

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 84: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Zu 1.: Bezeichnung 1 000 €

1. Öffentlichkeitsarbeit und Information in den Themenbereichen Wirtschaft, Energie und Technologie............................................... 933

2. Konzeption, Herstellung und Verbreitung von Informationsmateri-alien................................................................................................. 800

3. Betrieb eines Call-Centers/Bürgertelefons, Versandkosten, Infor-mationsveranstaltungen, Besucherdienst, Empfang in- und aus-ländischer Journalistinnen und Journalisten, Ankauf von Nach-richtendiensten und sonstiger Unterlagen für die Öffentlichkeitsarbeit......................................................................... 975

4. Öffentlichkeitsarbeit zu Themen der deutschen Luft- und Raum-fahrt, insbesondere Fachveranstaltungen des Bundesministe-riums für Wirtschaft und Energie und Präsentationen im Rahmen von Luftfahrtausstellungen.............................................................. 400

Zusammen............................................................................................ 3 108

Aus dem Titel dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gezahlt werden.

Im Einzelplan 09 sind außerdem folgende Maßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit und Fachinformationen veranschlagt:

Bezeichnung 1 000 €

Öffentlichkeitsarbeitkeine weiteren TitelFachinformationen0911 - 543 01........................................................................................ 4 064

Zusammen............................................................................................ 4 064

547 09 -011

Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen finanziert werden

-

- 2

-

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnah-men bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09.

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)

688 06 -011

Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht -

-

-

Besondere Finanzierungsausgaben

981 03 -890

Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7

-

-

(152)

981 07 -890

Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergrei-fenden Aufgaben

-

-

(16 471)

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Ti-teln geleistet werden: Epl. 09.

- 84 -

0911 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 542 01

Page 85: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Titelgruppe 57

Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter

(173 339)

(175 551)

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.

2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgen-dem Titel geleistet werden: 232 57.

431 57 -018

Versorgungsbezüge der Bundesminister, der Parlamentarischen Staats-sekretäre, sonstige Amtsträger und deren Hinterbliebenen

1 200

1 200

1 068

Erläuterungen:

Aus dem Titel werden auch Übergangsgelder für ehemalige Mitglieder der Bun-desregierung (§ 14 BMinG) und für ehemalige Parlamentarische Staatssekretärin-nen und Parlamentarische Staatssekretäre (§ 6 ParlStG) gewährt. Aus dem Titel werden auch Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt.

432 57 -018

Versorgungsbezüge 138 489

141 491

136 074

Erläuterungen:

Aus dem Titel werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand ver-setzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus dem Titel werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und Leis-tungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt.

434 57 -018

Zuführung an die Versorgungsrücklage 5 200

5 410

5 175

443 57 -018

Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnah-me von besonderen Fachdiensten/-kräften

50

50

18

446 57 -018

Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 26 800

25 400

22 859

453 57 -018

Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütun-gen

-

-

-

632 57 -018

Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten 1 600

2 000

1 704

Flexibilisierte Ausgaben

Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 5 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3......................................................... 58 530 49 049 45 960

12 474 Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 14 369 12 501 11 569

24 957

Zusammen............................................................................................... 72 899 61 550 57 529 37 431

424 01-011

F Zuführung an die Versorgungsrücklage 5 073

5 273

4 953

- 85 -

Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben

0911

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 86: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

441 01-840

F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 18 643

12 790

14 673

443 01-840

F Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnah-me von besonderen Fachdiensten/-kräften

891

891

937

452 02-223

F Unfallversicherung Bund und Bahn 604

604

723

526 01-011

F Gerichts- und ähnliche Kosten 3 660

3 820

557

Haushaltsvermerk:Die Erläuterungen zu Nr. 6 sind verbindlich.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden:1. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie............................... 3082. Physikalisch-Technische Bundesanstalt.......................................... 1403. Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung......................... 5004. Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe..................... 35. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.............................. 1876. Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS)........................................... 117. Bundeskartellamt............................................................................. 5008. Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post

und Eisenbahnen............................................................................ 2 011

Zusammen............................................................................................ 3 660

526 02-011

F Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnli-chen Ausschüssen

4 889

3 474

4 927

Haushaltsvermerk:1. Die Erläuterungen zu Nr. 6 und 8.1 sind verbindlich.

2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichun-gen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichun-gen von Berichten und Gutachten der Monopolkommission an Verwal-tungsdienststellen sowie zu wissenschaftlichen Zwecken unentgeltlich abgegeben werden.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden:1. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie............................. 1 243

davon: Ausgaben für wissenschaftliche Beiräte........................... 1002. Physikalisch-Technische Bundesanstalt....................................... 103. Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung....................... 204. Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe.................. 235. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle............................ 786. Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS)......................................... 1157. Bundeskartellamt.......................................................................... 908. Monopolkommission..................................................................... 3848.1 davon: Honorare für Sachverständige (Vorsitzender 25 565 €,

4 Sachverständige je 22 497 €).................................................... 1169. Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,

Post und Eisenbahnen.................................................................. 2 926

- 86 -

0911 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu flexibilisierte Ausgaben

Page 87: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Bezeichnung 1 000 €

davon: Beiräte und Kommissionen............................................... 122

Zusammen............................................................................................ 4 889

Aus den Ausgaben dürfen auch die Kosten für die Drucklegung von Gutachten und ihren Ankauf, für die Vorbereitung von Sitzungen durch Anschaffung von Ma-terialien und anderen Unterlagen sowie für die Bewirtung mit Erfrischungen ge-leistet werden.

527 03-011

F Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der Gleichstel-lungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter Menschen

468

468

358

Haushaltsvermerk:Die Erläuterungen zu Nr. 6 sind verbindlich.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden:1. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie............................... 952. Physikalisch-Technische Bundesanstalt.......................................... 433. Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung......................... 204. Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe..................... 455. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.............................. 426. Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS)........................................... 47. Bundeskartellamt............................................................................. 348. Monopolkommission........................................................................ -9. Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,

Post- und Eisenbahnen................................................................... 185

Zusammen............................................................................................ 468

543 01-011

F Veröffentlichungen und Fachinformationen 4 064

3 164

3 693

Haushaltsvermerk:1. Einnahmen aus Bildhonoraren, dem Vertrieb der "PTB-Prüfregeln",

von Prognose-, Länder- und sonstigen Berichten sowie der Veräuße-rung von Veröffentlichungen aus Kap. 0912, 0913, 0914, 0915, 0916, 0917 und 0918 fließen den Ausgaben zu.

2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichun-gen, elektronische Produkte und sonstiges Informationsmaterial ge-gen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben wer-den.

3. Aus den Ausgaben sind auch die Kosten für Porto, Verpackung und Versand von Veröffentlichungen zu leisten.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden:1. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie............................... 2 438

davon: Homepage, Förderdatenbank des Bundes.......................... 1 0002. Physikalisch-Technische Bundesanstalt.......................................... 983. Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung......................... 404. Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe..................... 106

davon: Publikation der wissenschaftlichen Arbeitsergebnisse........ 585. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.............................. 106. Bundeskartellamt............................................................................. -

- 87 -

Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben

0911

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 526 02

Page 88: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Bezeichnung 1 000 €

7. Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen............................................................................ 1 372

Zusammen............................................................................................ 4 064

545 01-011

F Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen 1 288

1 575

2 034

Haushaltsvermerk:1. Die Erläuterungen zu Nr. 6 sind verbindlich.

2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und In-formationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden:1. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie............................... 7382. Physikalisch-Technische Bundesanstalt.......................................... 323. Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung......................... 514. Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe..................... 1185. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.............................. 296. Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS)........................................... 567. Bundeskartellamt............................................................................. 618. Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post

und Eisenbahnen............................................................................ 203

Zusammen............................................................................................ 1 288

Aus dem Titel dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gezahlt werden.

Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen geleistet werden.

Zu 4.:Es können auch Ausgaben für Maßnahmen der fachspezifischen Außendarstel-lung und des Ergebnistransfers, soweit sie für die Erfüllung der Aufgaben der GIW-Geschäftsstelle unmittelbar erforderlich sind, getätigt werden.Im jährlichen Wechsel wird der "GeoBusiness-Award" vergeben bzw. der "Geo-Business-Kongress" veranstaltet.

634 03-011

F Zuweisungen an den Versorgungsfonds 33 319

29 491

24 674

Haushaltsvermerk:Die Erläuterungen zu Nr. 6 sind verbindlich.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

Für Ausgaben der nachfolgenden Behörden:1. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie............................... 10 2262. Physikalisch-Technische Bundesanstalt.......................................... 2 6643. Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung......................... 2 5584. Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe..................... 2 1135. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.............................. 2 5996. Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS)........................................... 3627. Bundeskartellamt............................................................................. 1 5008. Monopolkommission........................................................................ -9. Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post

und Eisenbahnen............................................................................ 11 297

Zusammen............................................................................................ 33 319

- 88 -

0911 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 543 01

Page 89: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Vorbemerkung

Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nimmt die Aufgaben wahr, die sich für den Bund auf wirtschaftlichem, energiepolitischem und technologischem Gebiet ergeben. Das Bundesministerium gliedert sich in zehn Abteilungen:Abteilung Z ZentralabteilungAbteilung L Leitungs- und PlanungsabteilungAbteilung E EuropapolitikAbteilung I WirtschaftspolitikAbteilung II Energiepolitik - Wärme und Effizienz -

Abteilung III Energiepolitik - Strom und Netze -Abteilung IV IndustriepolitikAbteilung V AußenwirtschaftspolitikAbteilung VI Digital- und InnovationspolitikAbteilung VII Mittelstandspolitik.Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat seinen Sitz in Berlin und unterhält einen zweiten Dienstsitz in Bonn.

Überblick zum Kapitel 0912 Soll

20181 000 €

Soll2017

1 000 €

Veränderunggegenüber

20171 000 €

Ausgabereste2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 1 503 1 503 - 1 907 Übrige Einnahmen.................................................. - - - -

Gesamteinnahmen.................................................. 1 503 1 503 - 1 907

Ausgaben Personalausgaben.................................................. 120 704 124 028 -3 324 16 460 111 163 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 55 572 47 441 +8 131 22 208 49 740 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 5 5 - 1 5 Ausgaben für Investitionen...................................... 11 017 16 301 -5 284 25 975 8 072 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -

Gesamtausgaben.................................................... 187 298 187 775 -477 64 644 168 980 davon flexibilisiert.................................................... 163 451 164 744 -1 293 64 644 147 113 davon nicht flexibilisiert........................................... 23 847 23 031 +816 21 867

Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2018 Verpflichtungsermächtigung.................................... 17 097 davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................. 8 097 im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................. 4 000 im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................. 2 000 im Haushaltsjahr 2022 bis zu.................................. 3 000

- 89 -

Bundesministerium 0912

Page 90: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Einnahmen

Verwaltungseinnahmen

112 01 -011

Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten 10

10

-

Haushaltsvermerk:Es wird zugelassen, dass unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit auf die Geltendmachung von Prozesskosten aus Verfahren vor dem Ge-richtshof der Europäischen Union gegenüber anderen Mitgliedsstaaten allgemein verzichtet wird.

119 99 -011

Vermischte Einnahmen 100

100

63

124 01 -011

Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung 1 372

1 372

1 368

132 01 -011

Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen 21

21

476

133 01 -165

Einnahmen aus dem betrieblichen Übergang der Deutschen Agentur für Raumfahrtangelegenheiten GmbH i. L. (DARA) in das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)

-

-

-

Haushaltsvermerk:Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0901 Tit. 683 32.

Übrige Einnahmen

271 01 -011

Einnahmen aus Erstattungen der Europäischen Union zu besonderen Maßnahmen

-

-

-

Haushaltsvermerk:Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebun-den. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 422 01, 427 09, 428 01 und 527 01.

381 03 -890

Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7

-

-

(5 855)

Ausgaben Haushaltsvermerk:Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 5 Abs. 2 bis 5 HG.

Sächliche Verwaltungsausgaben

518 02 -011

Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegen-schaftsmanagement

23 847

23 031

21 867

Haushaltsvermerk:Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei ande-ren Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herange-zogen werden.

- 90 -

0912 Bundesministerium

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 91: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Besondere Finanzierungsausgaben

981 03 -890

Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7

-

-

(5 865)

Flexibilisierte Ausgaben

Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 5 HG Aus Hauptgruppe 4.................................................................................. 120 704 124 028 111 163

16 460 Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 31 725 24 410 27 873

22 208 Aus Hauptgruppe 6.................................................................................. 5 5 5

1 Aus Hauptgruppe 7.................................................................................. 8 350 7 650 4 550

23 003 Aus Hauptgruppe 8.................................................................................. 2 667 8 651 3 522

2 972

Zusammen............................................................................................... 163 451 164 744 147 113 64 644

412 01-011

F Aufwandsentschädigung für die Koordinatoren der Bundesregierung für Maritime Wirtschaft sowie die deutsche Luft- und Raumfahrt

60

421 01-011

F Bezüge des Bundesministers und der Parlamentarischen Staatssekretä-re

622

622

604

422 01-011

F Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beam-ten

82 963

83 319

76 712

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnah-men bei folgendem Titel geleistet werden: 271 01.

422 02-011

F Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Hilfskräfte 200

200

-

427 09-011

F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für neben-beruflich und nebenamtlich Tätige

3 100

3 190

1 981

Haushaltsvermerk:1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem

Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12.

2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehrein-nahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 271 01 und Kap. 1106 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden An-sprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen ge-leistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haus-haltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwen-det werden.

Erläuterungen:

Aus dem Ansatz können Ausgaben in Höhe von bis zu 300 T€ für die Zwischen-beschäftigung von Laureaten (d. h. Bewerber, in einem Einstellungsverfahren in-ternationaler Einrichtungen - insbesondere Concours der EU - die die entspre-chenden Einstellungsvoraussetzungen erfüllen) bis zum Antritt ihrer

- 91 -

Bundesministerium 0912

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 92: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Beschäftigung bei der internationalen Organisation geleistet werden. Zulässig ist die gleichzeitige Beschäftigung von bis zu fünf Laureaten. Diese können auch in der Zeit des Bewerbungsverfahrens und in der Einarbeitungsphase bei der inter-nationalen Organisation unterstützt werden.

428 01-011

F Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 32 514

35 452

30 737

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnah-men bei folgendem Titel geleistet werden: 271 01.

452 01-229

F Erstattungen an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder 15

15

9

Erläuterungen:

Im Bereich der früheren Verwaltung für Wirtschaft ist eine Reihe von Arbeitneh-merinnen und Arbeitnehmern in den Jahren bis 1949 nicht schon bei Dienstantritt zur Zusatzversorgung bei der Rechtsvorgängerin der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder angemeldet worden. Die Betroffenen sind jeweils bei Ein-tritt des Rentenfalles so zu stellen, wie sie im Falle rechtzeitiger Anmeldung zur Zusatzversorgung gestanden hätten. Die Zusatzrentendifferenz wird vom Eintritt des Versicherungsfalles an aus diesen Ausgaben gezahlt, um dem Bund die er-heblich höheren Kosten einer zusätzlichen Nachversicherung zu ersparen.

453 01-011

F Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen 1 200

1 200

1 088

459 99-011

F Vermischte Personalausgaben 30

30

32

Erläuterungen:

Erstattung von Aufwendungen der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (BAnst PT) für die Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch Beschäftigte des ehemaligen Bundesministeriums für Post und Telekommu-nikation, die in das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übergeleitet wurden.

511 01-011

F Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

3 179

3 179

3 846

514 01-011

F Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl. 200

200

136

Erläuterungen:Bezeichnung Soll 2018 Soll 2017

personengebundene Pkw......................................... 6 8

517 01-011

F Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 9 200

7 700

8 691

518 01-011

F Mieten und Pachten 800

710

804

519 01-011

F Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 1 100

1 100

1 348

525 01-011

F Aus- und Fortbildung 500

500

394

- 92 -

0912 Bundesministerium

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 427 09

Page 93: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

527 01-011

F Dienstreisen 4 000

3 800

3 839

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnah-men bei folgendem Titel geleistet werden: 271 01.

532 01-011

F Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 1 700

1 700

2 517

532 03-011

F Sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte 480

480

491

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Außeramtliche Sprachmittlerinnen und Sprachmittler..................... 2202. Telefonvermittlung........................................................................... 1003. Pressespiegel.................................................................................. 414. Sonstiges......................................................................................... 119

Zusammen............................................................................................ 480

Veranschlagt sind Ausgaben für Aufträge an Dritte, insbesondere zum Outsour-cing bisher im Ministerium wahrgenommener Aufgaben.

539 99-011

F Vermischte Verwaltungsausgaben 445

445

421

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Abgeltung von Ansprüchen nach dem Urheberrecht...................... 1392. Vereinbarkeit von Beruf und Familie............................................... 823. Deutscher Musikinstrumentenpreis................................................. 544. Umzüge und Nebenkosten im Zusammenhang mit Baumaßnah-

men................................................................................................. 1505. Sonstiges......................................................................................... 20

Zusammen............................................................................................ 445

544 01-011

F Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 10 121

4 596

5 386

Verpflichtungsermächtigung....................................................... 17 097 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 8 097 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 4 000 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2022 bis zu................................................. 3 000 T€

Haushaltsvermerk:1. Einnahmen aus Veröffentlichungen, Finanzierungsbeteiligungen Drit-

ter und Rückforderungen fließen den Ausgaben zu.

2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichun-gen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

Erläuterungen:

Aus dem Titel dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gezahlt werden sowie wirtschaftswissenschaftliche Tagungen finanziert werden.

686 09-011

F Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland geringeren Umfangs

5

5

5

- 93 -

Bundesministerium 0912

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu flexibilisierte Ausgaben

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711 01-011

F Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 850

2 650

1 699

Erläuterungen:Einjährige Maßnahmen 1 000 €

1. Dienstgebäude Berlin, Herrichtung Infrastruktur Elektromobilität.... 2502. Dienstgebäude Berlin, Modernisierung Außenbeleuchtung (LED).. 200

Zusammen............................................................................................ 450

Zu 1.:Erweiterung vorhandener Elektroverteilungen sowie Ausbau/Erweiterung der La-deinfrastruktur im Bereich der Tiefgarage.Zu 2.:Umrüstung/Modernisierung der Außenbeleuchtung im Bereich der Umfahrung und Innenhöfe von Gebäude G.

Mehrjährige Maßnahmen(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)

Gesamt-ausgaben

desBundes1 000 €

Verausgabt

bis2016

1 000 €

Bewilligt2017

1 000 €

Nach 2017übertra-

gene Aus-gabereste

1 000 €

Veran-schlagt2018

1 000 €

Vorbe-halten

für2019 ff1 000 €

1 2 3 4 5 6 7

3. Dienstgebäude Berlin, Verbesserung Barrierefreiheit.............. 300 5 - 145 150 -5. Dienstgebäude Berlin, Abdichtung Versorgungsgang zwi-

schen Haus E und F................................................................ 800 - - 800 - -6. Dienstgebäude Berlin, Modernisierung Gebäudeleittechnik.... 400 - - - 200 2008. Dienstgebäude Berlin, Neubau USV-Anlage........................... 200 - - - 50 150

Zusammen.................................................................................... 1 700 5 - 945 400 350

712 01-011

F Baumaßnahmen von mehr als 2 000 000 € im Einzelfall 7 500

5 000

2 851

Erläuterungen:

Mehrjährige Maßnahmen(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)

Gesamt-ausgaben

desBundes1 000 €

Verausgabt

bis2016

1 000 €

Bewilligt2017

1 000 €

Nach 2017übertra-

gene Aus-gabereste

1 000 €

Veran-schlagt2018

1 000 €

Vorbe-halten

für2019 ff1 000 €

1 2 3 4 5 6 7

1. Dienstgebäude Berlin, Bauwerktrockenlegung Haus A - D..... 6 041 4 675 - 1 366 - -2. Dienstgebäude Berlin, Dachabdichtung (Dampfsperre) und

Brandschutzsanierung Haus D................................................ 17 473 997 4 500 1 739 7 500 2 7373. Dienstgebäude Berlin, Brandschutzsanierung Haus G, Bau-

abschnitt 2............................................................................... 4 500 3 945 - 555 - -4. Dienstgebäude Berlin, KMF-Sanierung Technikzentralen....... 1 700 - - 1 700 - -5. Dienstgebäude Berlin, Brandschutzsanierung Haus A - C...... 22 500 - 500 12 500 - 9 5006. Dienstgebäude Berlin, Brandschutzsanierung Haus E - F...... 5 000 - - 500 - 4 500

Zusammen.................................................................................... 57 214 9 617 5 000 18 360 7 500 16 737

Zu 4.:Es gelten die Regelungen für kleine Baumaßnahmen gemäß BMF-Rds. vom 2. Juli 2013.Zu 5.:Die Maßnahme enthält:- die Beseitigung von Mängeln der Herrichtungsmaßnahme im Rahmen des Bonn-Berlin-Umzugs im Bereich des baulichen und anla-gentechnischen Brandschutzes,- die Modernisierungsmaßnahmen - Klimatisierung und Ausstattung des Konferenzbereichs,- die energetischen Maßnahmen - Umrüstung auf LED-Technik, Austausch der schadstoffbelasteten KMF-Dämmung im Dachge-schoss/Technikzentralen, Austausch der Zentralgeräte der Anlagentechnik.Zu 6.:Bauunterlagen nach § 24 Abs. 1 BHO liegen noch nicht vor.

- 94 -

0912 Bundesministerium

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu flexibilisierte Ausgaben

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811 01-011

F Erwerb von Fahrzeugen -

-

464

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

Ersatzbeschaffung1 personengebundene Pkw bis 58 600 €.............................................. 585 personengebundene Pkw bis 48 300 €.............................................. 220abzgl. Mehreinnahmen bei Tit. 132 01 aus der Veräußerung von Dienst-Kfz gem. § 6 Abs. 7 HG............................................................. -278

Zusammen............................................................................................ -

812 01-011

F Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

1 196

3 061

1 018

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Erstbeschaffung.............................................................................. 2502. Ersatzbeschaffung........................................................................... 946

Zusammen............................................................................................ 1 196

812 02-011

F Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegen-ständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

1 471

5 590

2 040

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Erstbeschaffung.............................................................................. 2712. Ersatzbeschaffung........................................................................... 1 200

Zusammen............................................................................................ 1 471

- 95 -

Bundesministerium 0912

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu flexibilisierte Ausgaben

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Vorbemerkung

Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) ist als eine wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde im Ge-schäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie das nationale Metrologie-Institut Deutschlands. Sie ist die Rechtsnachfolgerin der 1887 gegründeten Physikalisch-Technischen Reichsanstalt, dem ersten nationalen Metrologie-Institut weltweit. Ihren Sitz hat sie in Braunschweig und Berlin. Die Kernkompetenz der PTB ist die Metrologie, die Wissen-schaft vom richtigen Messen und seiner Anwendung. Zu den gesetzlichen Aufgaben der PTB zählen u. a. metrologische Dienstleistungen, Politikberatung sowie Forschung und Ent-wicklung im Bereich der Metrologie als Basis für alle anderen gesetzlichen Aufgaben. Mit der Forschung und Entwicklung sollen insbesondere die Grundlagen bzw. die Infrastruktur für künftige Anforderungen an metrologische Dienstleistungen geschaffen werden.Die Forschung und Entwicklung umfasst aktuell rund zwei Drittel aller Aktivitäten der PTB, die sich wiederum nach den folgenden Geschäftsfeldern gliedern:

1. Grundlagen der Metrologie Dazu gehört die Darstellung, Bewahrung und Weitergabe der gesetzlichen Einheiten des SI (= Système international d'uni-tés, weltweites Einheitensystem für physikalische Größen wie Sekunde, Meter, Kilogramm usw.). Die PTB arbeitet mit an solchen “Normalen“ und Normalmesseinrichtungen wie sie z. B. für die medizinische Diagnostik entwickelt werden. In die-sem Geschäftsfeld ist der Anteil der Forschung besonders hoch und deckt wesentliche Bereiche der modernen Natur- und Ingenieurwissenschaften ab.2. Metrologie für die Wirtschaft Eine hochentwickelte metrologische Infrastruktur sowie die Verfügbarkeit metrologischen Know-hows auf höchstem Ni-veau zur Unterstützung der Entwicklung neuer Technologien ist für eine exportorientierte Volkswirtschaft unabdingbare Vor-

aussetzung. Die PTB schafft durch technische Entwicklung von Normalen, Normalmessgeräten und erprobten Messver-fahren Grundlagen für genaue und zuverlässige Messungen und Prüfungen in Industrie und Handel und sorgt für den er-forderlichen Wissenstransfer. Zudem erbringt sie dort eigene Kalibrier- und Prüfleistungen, wo höchste Genauigkeit bzw. der Zugriff auf die nationalen Normale erforderlich ist.

3. Metrologie für die Gesellschaft In weiteren Bereichen des öffentlichen Lebens besteht ein be-sonderes öffentliches Interesse an richtigen Messergebnissen und zuverlässigen Messeinrichtungen. Hier sorgt die PTB in Zusammenarbeit mit den Eichbehörden der Länder dafür, dass im geschäftlichen Verkehr und bei amtlichem Gebrauch korrekt gemessen wird, was auch dem Verbraucherschutz dient. Ein Schwerpunkt ist in diesem Bereich die Konformitäts-bewertung von über 150 verschiedenen Messgerätearten, zum Beispiel auf den Gebieten der Energiemesstechnik für elektrische Energie, Gas und Wasser (Wärme, Kälte), der Si-cherheit im Straßenverkehr (Geschwindigkeitsüberwachung, Atemalkoholgehalt) und der Umweltmesstechnik (Absolutmes-sungen in der Schadstoff- und Spurenanalyse, Lärmschutz etc.).4. Internationale Angelegenheiten Es ist Aufgabe der PTB, zur internationalen Einheitlichkeit des Messwesens und damit zum Abbau nichttarifärer Handels-hemmnisse beizutragen. Hierzu dienen Kooperationen mit an-deren nationalen Metrologieinstituten, maßgebliche Mitarbeit in den internationalen Gremien und technisch-wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Entwicklungs- und Schwellenländern. Die PTB arbeitet mit in den Bereichen Normung, Qualitäts- und Prüfwesen einschließlich der Akkreditierung und Zertifi-zierung und dient damit der exportorientierten deutschen In-dustrie.

Überblick zum Kapitel 0913 Soll

20181 000 €

Soll2017

1 000 €

Veränderunggegenüber

20171 000 €

Ausgabereste2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 15 945 15 945 - 34 166 Übrige Einnahmen.................................................. 120 120 - 93

Gesamteinnahmen.................................................. 16 065 16 065 - 34 259

Ausgaben Personalausgaben.................................................. 93 192 90 941 +2 251 104 897 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 50 363 49 164 +1 199 3 896 65 195 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 485 485 - 37 1 257 Ausgaben für Investitionen...................................... 45 546 40 145 +5 401 40 203 35 468 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -

Gesamtausgaben.................................................... 189 586 180 735 +8 851 44 136 206 817 davon flexibilisiert.................................................... 171 707 162 856 +8 851 40 136 154 792 davon nicht flexibilisiert........................................... 17 879 17 879 - 4 000 52 025

Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2018 Verpflichtungsermächtigung.................................... 50 309 davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................. 25 995 im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................. 16 202 im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................. 8 112

- 96 -

0913 Physikalisch-Technische Bundesanstalt

Page 97: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Einnahmen

Verwaltungseinnahmen

111 01 -165

Gebühren, sonstige Entgelte 11 686

11 686

12 556

Haushaltsvermerk:Mehreinnahmen dienen bis zur Höhe von 50 Prozent zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4 und Tgr. 03.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Gebühren für die Prüfung und Zulassung von Spielgeräten nach der SpielV........................................................................................ 3 806

2. Gebühren für Prüfungen nach der Kostenverordnung für Nutzleis-tungen (KVONL).............................................................................. 7 630

3. Gebühren für Prüfungen und Zulassungen nach der Kostenver-ordnung für die Zulassung von Messgeräten zur Eichung (ZulKV). 100

4. Gebühren für Prüfungen und Zulassungen nach der Kostenver-ordnung zum Waffengesetz (WaffKostV)........................................ 150

5. Sonstige Gebühren und Entgelte.................................................... -

Zusammen............................................................................................ 11 686

119 99 -165

Vermischte Einnahmen 4 049

4 049

21 192

Haushaltsvermerk:1. Mehreinnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen dienen zur Leistung der

Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4 und 539 99.

2. Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4.

3. Mehreinnahmen zu Nr. 5 der Erläuterungen sind wegen rechtsver-bindlicher Verwendungsauflage bei Abwicklung von MNPQ-Projekten zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 427 09, 511 31, 527 01 und 812 33.

4. Ist-Einnahmen zu Nr. 3 der Erläuterungen sind wegen rechtsverbindli-cher Verwendungsauflage bei Aufträgen Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Ausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 04.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Einnahmen aus Lizenzen................................................................ 102. Erstattungen Dritter für Personalausgaben im Zusammenhang

mit Forschungsaktivitäten................................................................ -3. Einnahmen aus Aufträgen Dritter.................................................... 2 6644. Einnahmen aus der Abrechnung von Sachausgaben des Vorjah-

res................................................................................................... 8275. Einnahmen zur Abwicklung von MNPQ-Projekten.......................... -6. Sonstige vermischte Einnahmen..................................................... 548

Zusammen............................................................................................ 4 049

124 01 -165

Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung 120

120

185

Haushaltsvermerk:Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 518 01.

- 97 -

Physikalisch-Technische Bundesanstalt 0913

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

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125 01 -165

Einnahmen aus der Veräußerung von erwirtschafteten Gütern und Diens-ten

30

30

113

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Betriebseinnahmen aus dem Gästehaus........................................ 252. Sonstiges......................................................................................... 5

Zusammen............................................................................................ 30Zu 1.:Für auswärtige Besucherinnen und Besucher steht ein Gästehaus mit 13 Zimmern zur Verfügung.

132 01 -165

Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen 60

60

120

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Veräußerung von wissenschaftlich-technischen Geräten............... 402. Sonstiges......................................................................................... 20

Zusammen............................................................................................ 60

Übrige Einnahmen

261 01 -165

Erstattung von Verwaltungsausgaben und -kosten 120

120

93

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Gemeinkostenzuschlag bei den Arbeiten im Auftrage Dritter (Tit. 119 99 - Erl.-Nr. 3).................................................................... 112

2. Sonstiges......................................................................................... 8

Zusammen............................................................................................ 120

381 01 -890

Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen -

-

(16 768)

Haushaltsvermerk:Ist-Einnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Bun-desbehörden zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Ausga-ben bei folgenden Titeln: Tgr. 04.

381 03 -890

Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7

-

-

(-)

Ausgaben Haushaltsvermerk:1. Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 5 Abs. 2 bis 5 HG.

In die Flexibilisierung einbezogen ist auch Tit. 681 31. Ausgenommen ist Tgr. 04.

2. Einsparungen bei folgenden Titeln: Kap. 0913 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 688 01.

3. Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4 dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 111 01 und 119 99.

- 98 -

0913 Physikalisch-Technische Bundesanstalt

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 99: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden An-sprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen ge-leistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haus-haltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwen-det werden.

Sächliche Verwaltungsausgaben

518 02 -162

Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegen-schaftsmanagement

15 100

15 100

15 068

Haushaltsvermerk:Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei ande-ren Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herange-zogen werden.

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)

687 01 -165

Unterstützung von Institutionen des Messwesens in den Staaten Mittel- und Osteuropas und in den Nachfolgestaaten der UdSSR

115

115

104

Haushaltsvermerk:Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass erbrachte Leistun-gen unentgeltlich oder gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden.

Erläuterungen:

Mittel für die Unterstützung von Institutionen des Messwesens in den Staaten Mit-tel- und Osteuropas und in den Nachfolgestaaten der UdSSR und weiterer ehe-maliger oder noch kommunistisch regierter Länder sowie für Kleingeräte mit ei-nem Einzelpreis unter 150 €.Die Mittel sind vorgesehen für internationale Messvergleiche und Kalibrierungen sowie für Beratungsleistungen für den Aufbau eines Qualitätssicherungssystems, das internationalen Normen entspricht. Aus den Mitteln dürfen auch Reisekosten und Aufenthaltskosten für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den Staaten Mit-tel- und Osteuropas und den Nachfolgestaaten der UdSSR und weiterer ehemali-ger oder noch kommunistisch regierter Länder finanziert werden.

688 01 -011

Abführung der Eigenmittel für das Europäische Metrologie-, Forschungs- und Entwicklungsprogramm

-

-

1 019

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Ti-teln geleistet werden: Kap. 0913.

Besondere Finanzierungsausgaben

981 03 -890

Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7

-

-

(-)

Titelgruppe 04

Tgr. 04 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter (2 664)

(2 664) (4 000)

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.

2. Ausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Ist-Einnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99 und 381 01.

- 99 -

Physikalisch-Technische Bundesanstalt 0913

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 100: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden An-sprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen ge-leistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haus-haltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwen-det werden.

3. Einnahmen aus Schadenersatzleistungen Dritter fließen den Ausga-ben zu.

4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass bei Aufträgen von Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsver-einigungen, bei Forschungsprojekten sowie bei Dienstleistungen und Kooperationen im Rahmen der technischen Zusammenarbeit mit aus-ländischen Fachorganisationen, die überwiegend durch den Bundes-haushalt bzw. suprastaatliche Einrichtungen (z. B. EU, Weltbank) fi-nanziert werden, auf die Erhebung von Gemeinkosten verzichtet wird.

5. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass bei der Durch-führung der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben Produkte, bei denen ein dringendes Bundesinteresse an einer möglichst großen Verbrei-tung besteht, gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden.

Erläuterungen:

Die Bundesanstalt führt auch Aufträge für Bundesbehörden - z. B. Bundesminis-terium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - im Rahmen der tech-nischen Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern durch (u. a. Beschaffung und Export von Geräten).

427 49 -165

Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für neben-beruflich und nebenamtlich Tätige

1 130

1 130

13 787

428 42 -165

Entgelte für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler 256

256

1 968

Haushaltsvermerk:Aus dem Titel werden Entgelte für Wissenschaftlerinnen und Wissen-schaftler sowie für sonstige im Bereich der Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter eingesetzter Beschäftigte gezahlt, die im Rahmen der Planung, Vorbereitung, Durchführung, Auswertung oder Bewertung einen wesentlichen Beitrag leisten. Für diesen Beschäf-tigtenkreis wird kein verbindlicher Stellenplan ausgebracht. Unbefristete Beschäftigungsverhältnisse dürfen im Rahmen vorhandener Mittel abge-schlossen werden.

459 49 -165

Vermischte Personalausgaben -

-

-

547 41 -165

Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 78

78

17 660

Erläuterungen:

Ausgaben für Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, Mieten und Pachten für Grundstücke, Maschinen und Geräte, Verbrauchsmittel und Kosten für Sachverständige sowie sonstige sächliche Verwaltungsausgaben.

812 43 -165

Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen 1 200

1 200 4 000

2 419

Verpflichtungsermächtigung.......................................................................

fällig im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................ 900 T€

- 100 -

0913 Physikalisch-Technische Bundesanstalt

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titelgruppe 04

Page 101: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Flexibilisierte Ausgaben

Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 5 HG Aus Hauptgruppe 4.................................................................................. 91 806 89 555 89 142 Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 35 185 33 986 32 467

3 896 Aus Hauptgruppe 6.................................................................................. 370 370 134

37 Aus Hauptgruppe 7.................................................................................. 16 990 12 000 7 639

27 740 Aus Hauptgruppe 8.................................................................................. 27 356 26 945 25 410

8 463

Zusammen............................................................................................... 171 707 162 856 154 792 40 136

422 01-165

F Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beam-ten

32 507

30 923

31 703

427 09-165

F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für neben-beruflich und nebenamtlich Tätige

10 287

8 372

17 426

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnah-men bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99.

428 01-165

F Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 48 840

50 088

39 856

429 01-165

F Nicht aufteilbare Personalausgaben für Gastwissenschaftler aus dem Ausland

147

147

123

Erläuterungen:

Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt ermöglicht vorübergehende Aufent-halte ausländischer Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler.

Aus dem Titel werden u. a. auch Reise- und Aufenthaltskosten und Kosten der medizinischen Betreuung für ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissen-schaftler auf der Grundlage von Regierungsabkommen gezahlt.

452 01-229

F Erstattungen an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder -

-

-

Erläuterungen:

Zahlungen zur Angleichung der Renten von ausgeschiedenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und ihren Hinterbliebenen, die vor der Übernahme durch den Bund im Dienste des Landes Berlin gestanden hatten.

Bei der Übernahme durch den Bund wurde den Arbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmern dieser Dienststelle zugesichert, dass sie versorgungsgemäß so gestellt werden, als wenn sie seit ihrem Eintritt bei der Dienststelle, frühestens seit dem 9. Mai 1945, bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zu-sätzlich versichert gewesen wären. Die Zusatzrentendifferenz wird bei Eintritt des Versicherungsfalles aus diesen Ausgaben gezahlt, um dem Bund die erheblichen Kosten einer Nachversicherung zu ersparen.

453 01-165

F Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen 25

25

34

511 01-165

F Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

2 766

2 566

2 206

- 101 -

Physikalisch-Technische Bundesanstalt 0913

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 102: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

514 01-165

F Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl. 291

291

262

517 01-165

F Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 13 015

12 715

13 316

518 01-165

F Mieten und Pachten 725

642

633

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 124 01.

519 01-165

F Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 7 566

7 056

5 778

523 01-165

F Wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken 542

542

519

525 01-165

F Aus- und Fortbildung 725

725

547

527 01-165

F Dienstreisen 1 191

1 196

1 126

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnah-men bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99.

532 01-165

F Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 590

575

154

539 99-165

F Vermischte Verwaltungsausgaben 479

379

674

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Mehr-einnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Bekanntmachungen in Tageszeitungen und sonstigen Bekannt-machungsblättern............................................................................ 50

2. Auslagen für technische Gutachten................................................ 703. Baunebenkosten............................................................................. 2004. Lizenzvergütungen.......................................................................... 105. Sonstiges......................................................................................... 149

Zusammen............................................................................................ 479

Die Auslagen für technische Gutachten sind von den Antragstellern zu erstatten.

684 09-165

F Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse an Verbände, Vereine und ähnliche Institutionen geringeren Umfangs

70

70

62

711 01-165

F Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 5 990

5 840

6 749

Verpflichtungsermächtigung......................................................... 5 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 1 500 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................................... 500 T€

- 102 -

0913 Physikalisch-Technische Bundesanstalt

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu flexibilisierte Ausgaben

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Erläuterungen:Einjährige Maßnahmen 1 000 €

1. Sonstige Baumaßnahmen............................................................... 220

Mehrjährige Maßnahmen(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)

Gesamt-ausgaben

desBundes1 000 €

Verausgabt

bis2016

1 000 €

Bewilligt2017

1 000 €

Nach 2017übertra-

gene Aus-gabereste

1 000 €

Veran-schlagt2018

1 000 €

Vorbe-halten

für2019 ff1 000 €

1 2 3 4 5 6 7

2. Infrastruktur und Verkehrsflächen gem. Masterplan Berlin... 1 950 231 300 269 670 4803. Max-Planck-Bau, BT 2a-Sued, Sanierung Messräume

161-166................................................................................. 1 600 - 200 - 1 400 -4. Medienversorgung auf dem Stammgelände in Berlin........... 1 500 - 50 - 50 1 4005. Ersatzflächen zur Unterbringung von technischen Aus-

stattungsgegenständen...................................................... 1 200 - 150 - 1 050 -6. Sonstige Baumaßnahmen..................................................... 1 840 - 190 - 1 100 5507. Beamtenwohnhaus in Berlin Nutzungsänderung der Woh-

nungen.................................................................................. 1 980 92 100 435 - 1 3539. Erweiterung Schering Bau................................................. 800 - - - 300 50013. Einbau einer zusätzlichen Mumetall-Schale in die ge-

schirmte Kabine BMSR-2 in Berlin........................................ 1 200 9 400 250 500 4114. Max-Planck-Bau, BT 2b-Nord, Messräume 171-175......... 850 - 150 - 700 -16. Kälteversorgung gem. infrastrukturellem Masterplan Berlin. 1 200 72 300 176 - 652

Zusammen.................................................................................... 14 120 404 1 840 1 130 5 770 4 976

712 01-165

F Baumaßnahmen von mehr als 2 000 000 € im Einzelfall 11 000

6 160

890

Verpflichtungsermächtigung....................................................... 25 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................... 10 000 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu............................................... 10 000 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 5 000 T€

Haushaltsvermerk:Bei der Errichtung und Erweiterung nutzerspezifischer Gebäude und An-lagen mit überwiegend wissenschaftlich-technischer Nutzung bis zur Ausgabengrenze von 5 Mio. € sind die Veranschlagungs- und Planungs-verfahren gem. RBBau Abschnitt D anzuwenden.

Erläuterungen:

Mehrjährige Maßnahmen(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)

Gesamt-ausgaben

desBundes1 000 €

Verausgabt

bis2016

1 000 €

Bewilligt2017

1 000 €

Nach 2017übertra-

gene Aus-gabereste

1 000 €

Veran-schlagt2018

1 000 €

Vorbe-halten

für2019 ff1 000 €

1 2 3 4 5 6 7

1. Erweiterung des Laborgebäudes für die Abteilung 4 in Braunschweig........................................................................ 24 650 - - 4 248 - 20 402

2. Neubau eines Wartungsgebäudes für den Technischen Dienst in Braunschweig......................................................... 4 950 - 820 - 1 090 3 040

3. Errichtung eines Gebäudes für Tieftemperaturphysik als Er-satz für den Warburg-Bau in Berlin "Walther-Meißner-Bau". 36 768 1 410 2 000 8 311 5 000 20 047

4. Labore für Abgasuntersuchungen in Braunschweig...... 4 500 - - 3 500 - 1 0005. Erweiterung des Vieweg-Baus in Braunschweig................... 4 900 - - 3 500 - 1 4006. Nachfolgegebäude Warburg-Bau in Berlin............................ 20 000 - 500 - 100 19 4007. Erweiterung des Willy-Wien-Laboratoriums in Berlin-Adlers-

hof......................................................................................... 6 051 515 1 000 3 785 751 -8. Errichtung Torhaus Süd in Berlin........................................... 6 300 - 740 833 1 259 3 4689. Max-Planck-Bau in Braunschweig, Kernsanierung BT 2a.... 2 500 - 600 - 800 1 100

- 103 -

Physikalisch-Technische Bundesanstalt 0913

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 711 01

Page 104: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Mehrjährige Maßnahmen(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)

Gesamt-ausgaben

desBundes1 000 €

Verausgabt

bis2016

1 000 €

Bewilligt2017

1 000 €

Nach 2017übertra-

gene Aus-gabereste1 000 €

Veran-schlagt2018

1 000 €

Vorbe-halten

für2019 ff1 000 €

1 2 3 4 5 6 7

10. Neubau für das Kompetenzzentrum Windenergie, Drehmo-mentmessgerät, in Braunschweig......................................... 4 430 - 500 - 2 000 1 930

Zusammen.................................................................................... 115 049 1 925 6 160 24 177 11 000 71 787

Zu 1. und 6.: Bauunterlagen nach § 24 Abs. 1 BHO liegen noch nicht vor.

811 01-165

F Erwerb von Fahrzeugen 25

160

215

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

Ersatzbeschaffung1 Kleinsttransporter (elektro)................................................................. 25

Zusammen............................................................................................ 25

812 01-165

F Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

299

311

672

Verpflichtungsermächtigung.......................................................................

fällig im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................ 100 T€

812 02-165

F Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegen-ständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

1 870

1 988

1 223

Verpflichtungsermächtigung.......................................................................

fällig im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................ 500 T€

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Erstbeschaffung.............................................................................. 1502. Erweiterung..................................................................................... 5853. Ersatzbeschaffung........................................................................... 1 1354. Sonstiges......................................................................................... -

Zusammen............................................................................................ 1 870

Titelgruppe 03

Tgr. 03 Durchführung der wissenschaftlich-technischen Fachaufgaben (32 757)

(32 085)

Haushaltsvermerk:1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgen-

dem Titel geleistet werden: 111 01.

2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass bei der Durch-führung der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben Produkte, bei denen ein dringendes Bundesinteresse an einer möglichst großen Verbrei-tung besteht, gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden.

3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Geräte, Ausstat-tungs- und Ausrüstungsgegenstände an staatliche metrologische Ein-richtungen, Universitäten und nicht kommerzielle Forschungseinrich-tungen des In- und Auslandes im Rahmen der wissenschaftlichen Zusammenarbeit unentgeltlich oder gegen ermäßigtes Entgelt zur vor-

- 104 -

0913 Physikalisch-Technische Bundesanstalt

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 712 01

Page 105: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

übergehenden Nutzung überlassen werden, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet wird.

511 31-165

F Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

5 035

5 039

5 406

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnah-men bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99.

518 31-165

F Mieten und Pachten 10

10

8

532 32-165

F Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) 2 250

2 250

1 838

Erläuterungen:

Auf der Grundlage des Rahmenvertrages vom 5. März 1979 mit dem Helmholtz-Zentrum Berlin sind aufgrund diverser Vereinbarungen zur Nutzung der Speicher-anlagen in Berlin-Adlershof sowie über deren Betrieb und Weiterentwicklung Aus-gaben zu entrichten.

Im Rahmen der Stilllegung, Demontage und Entsorgung des Forschungs- und Messreaktors (FMRB) der PTB sind bis zur Endlagerung noch Ausgaben zu be-streiten.

Als Mess- und Kalibrierplatz mit niedriger Umgebungsstrahlung wird in einem Salzbergwerk ein Untertagelaboratorium betrieben.

Bezeichnung 1 000 €

1. Nutzung des Elektronenspeicherrings in Berlin............................... 2 1202. Stilllegung und Entsorgung des Forschungs- und Messreaktors

(FMRB)............................................................................................ 903. Untertagelaboratorium im Salzbergwerk Grasleben....................... 40

Zusammen............................................................................................ 2 250

681 31-165

F Studenten- und Wissenschaftleraustausch sowie Hochschul- und Wis-senschaftskooperation

300

300

72

Haushaltsvermerk:Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass erbrachte Leistun-gen unentgeltlich oder gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden.

Erläuterungen:

Die Ausgaben sind für die Ausrichtung von Sommerschulen für Graduierte, für die Finanzierung von gemeinsamen Projekten mit Hochschulen und Wissenschafts-einrichtungen sowie zur Finanzierung von Wissenschaftlern oder Stipendien für wissenschaftliches Personal in Verbindung mit Hochschulkooperationen veran-schlagt. Im Rahmen von Zuwendungen werden über anteilige Finanzierung Pro-jekte mit Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen initiiert.

812 33-165

F Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen 25 162

24 486

23 300

Verpflichtungsermächtigung....................................................... 18 809 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................ 11 495 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 4 702 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 2 612 T€

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnah-men bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99.

- 105 -

Physikalisch-Technische Bundesanstalt 0913

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titelgruppe 03

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Erläuterungen:

In den Ausgaben sind auch die Kosten für die Entwicklung des jeweils zu be-schaffenden Großgeräts enthalten.

Mehrjährige Maßnahmen(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)

Gesamt-ausgaben

desBundes1 000 €

Verausgabt

bis2016

1 000 €

Bewilligt2017

1 000 €

Nach 2017übertra-

gene Aus-gabereste

1 000 €

Veran-schlagt2018

1 000 €

Vorbe-halten

für2019 ff1 000 €

1 2 3 4 5 6 7

Erstbeschaffungen1. Geräte, Apparate, Maschinen und Instrumente (davon rd.

60 Prozent Ersatzbeschaffung).......................................... 26 891 218 4 285 - 21 695 6932. Erstausstattung Walther-Meißner-Bau in Berlin............ 2 400 - - - 360 2 0403. HITec Grundausstattung..................................................... 609 - 105 - 439 654. Messsystem zur Formmessung großer Freiformflä-

chen................................................................................... 800 - - - 200 6005. Multiplexanalyseapparatur zur Untersuchung von

Rußbildungswegen........................................................... 716 - - - 93 6236. Optisches Vakuumnormal............................................... 450 - - - 150 3007. Spektral einstellbarer Sonnensimulator für Solarmodule... 920 95 120 625 80 -8. Koordinatenmessgerät....................................................... 655 194 435 16 10 -10. Integriertes Prüfsystem für transiente Hochspan-

nungsschaltvorgänge...................................................... 590 - - - 180 41011. Fertigungsmaschine für generative Fertigung.............. 750 - - - 250 500Ersatzbeschaffungen13. EUV-Reflektometer............................................................. 1 150 - 550 - 600 -14. Massekomparator............................................................... 640 - 305 135 200 -15. Rasterelektronenmikroskop................................................ 835 - 250 - 585 -17. Strahlführung für die UV- und VUV-Radiometrie an

der Metrology Light Source (MLS).................................. 810 - - - 65 74518. Plasma-Multikollektor-Massenspektrometer (HR-MC-

ICP-MS).............................................................................. 850 - - - 255 595Zusammen.................................................................................... 39 066 507 6 050 776 25 162 6 571

- 106 -

0913 Physikalisch-Technische Bundesanstalt

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 812 33 (Titelgruppe 03)

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Vorbemerkung

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist eine wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde und Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bun-desministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Sie ist die Nachfolge-Einrichtung des 1871 gegründeten Staatlichen Ma-terialprüfungsamtes sowie der 1920 gebildeten Chemisch-Technischen Reichsanstalt (CTR). Die BAM hat ihren Sitz in Berlin-Lichterfelde, einen Standort in Berlin-Adlershof und be-treibt das Testgelände Technische Sicherheit in Baruth.Kernaufgabe der BAM ist es, in der Materialwissenschaft, Werkstofftechnik und Chemie die technische Sicherheit von Produkten, Prozessen und der Lebens- und Arbeitswelt der Menschen zu gewährleisten. Durch die mit Gesetz und Erlass übertragenen Aufgaben trägt die BAM durch Forschung, Prü-fung und Beratung zur Sicherheit in Technik und Chemie zum Schutz von Mensch, Umwelt und Sachgütern bei. Die Kompe-tenzen der BAM entstehen aus eigener Forschung in hoher Qualität und Kontinuität, interdisziplinärem Wissen und einzig-artigen experimentiellen Möglichkeiten in den Themenfeldern Material, Analytical Sciences, Energie, Infrastruktur und Um-welt. Mit Innovationen in Forschung und Entwicklung und der Weitergabe des Wissens fördert die BAM die deutsche Wirt-schaft und betreibt in nationalen und internationalen Netzwer-ken Technologie- und Wissenstransfer.Die BAM arbeitet für eine ausgeprägte Sicherheitskultur in Deutschland und Sicherheitsstandards, die höchsten Anforde-rungen genügen. Dadurch setzt die BAM weltweite Standards für Sicherheit. In diesem Rahmen nimmt die BAM folgende Aufgaben wahr:1. Forschung und Entwicklung zur Weiterentwicklung der

Sicherheit in Technik und Chemie, zur Förderung der Wirt-

schaft und zur Schaffung und Erhaltung volkswirtschaftli-cher Werte.

2. Prüfung, Analyse, Zulassung von Stoffen, technischen Produkten und Anlagen auf der Basis von Gesetzen, Ver-ordnungen oder technischen Regelwerken. Die BAM erfüllt hoheitliche Funktionen zur technischen Sicherheit, insbe-sondere im Gefahrstoff- und Gefahrgutbereich und im Be-reich explosionsgefährlicher Stoffe und stellt Referenzver-fahren und Referenzmaterialien bereit.

3. Beratung und Information im Rahmen von Aufgaben, die der BAM vom BMWi oder im Einvernehmen mit diesem von anderen Bundesministerien übertragen werden. Hier-bei stehen insbesondere ordnungspolitische oder normset-zende Gesichtspunkte, sowie die Beratung Dritter im Be-reich Sicherheit in Technik und Chemie im Vordergrund. Die BAM arbeitet bei der Entwicklung einschlägiger ge-setzlicher Regelungen, z. B. zur Festlegung von Sicher-heitsstandards und Grenzwerten mit. Auf nationaler und in-ternationaler Ebene wirkt die BAM in entsprechenden Gremien bei der Normung und anderen technischen Re-geln für die Beurteilung von Stoffen, Materialien, Konstruk-tionen und Verfahren im Hinblick auf Sicherheit, Gesund-heit, Umweltschutz und den Erhalt volkswirtschaftlicher Werte mit und leistet Beiträge zur internationalen techni-schen Zusammenarbeit.

4. Technologietransfer und Wissenstransfer machen die Er-gebnisse der BAM der Öffentlichkeit, Wissenschaft und Wirtschaft zugänglich. Für die deutsche Wirtschaft und ihre globalen Märkte trägt die BAM damit zur Weiterentwicklung der erfolgreichen deutschen Qualitätskultur durch hohe Standards für Sicherheit in Technik und Chemie bei.

Überblick zum Kapitel 0914 Soll

20181 000 €

Soll2017

1 000 €

Veränderunggegenüber

20171 000 €

Ausgabereste2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 9 403 9 403 - 22 458 Übrige Einnahmen.................................................. 153 153 - 307

Gesamteinnahmen.................................................. 9 556 9 556 - 22 765

Ausgaben Personalausgaben.................................................. 82 927 82 346 +581 2 855 87 620 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 39 696 38 113 +1 583 647 40 942 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 44 44 - 7 38 Ausgaben für Investitionen...................................... 27 816 32 707 -4 891 76 925 18 044 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -

Gesamtausgaben.................................................... 150 483 153 210 -2 727 80 434 146 644 davon flexibilisiert.................................................... 133 925 136 652 -2 727 77 801 119 218 davon nicht flexibilisiert........................................... 16 558 16 558 - 2 633 27 426

- 107 -

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung 0914

Page 108: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Einnahmen

Verwaltungseinnahmen

111 01 -165

Gebühren, sonstige Entgelte 8 297

8 297

10 663

Haushaltsvermerk:1. Mehreinnahmen zu Nr. 1, 2, 3, 6 und 7 der Erläuterungen dienen bis

zur Höhe von 50 Prozent zur Leistung der Mehrausgaben bei folgen-den Titeln: Hgr. 4 und Hgr. 5.

2. Mehreinnahmen zu Nr. 4 und 5 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4 und Hgr. 5.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Gebühren und Entgelte nach der Kostenverordnung für Nutzleis-tungen der BAM (KostVBAM).......................................................... 7 150

2. Gebühren und Entgelte nach der Kostenverordnung zum Spreng-stoffgesetz (SprengKostV) .............................................................. 1 000

3. Gebühren und Entgelte nach dem Justizvergütungs- und -ent-schädigungsgesetz (JVEG)............................................................. 50

4. Gebühren und Entgelte nach der Kostenverordnung für Nutzleis-tungen der BAM (KostVBAM) bei Zulassungs-, Prüf- und Begut-achtungstätigkeiten nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz und dem Atomgesetz............................................................................. -

5. Gebühren und Entgelte nach der Kostenverordnung für Maßnah-men bei der Beförderung gefährlicher Güter (GGKostV)................ -

6. Gebühren und Entgelte nach der Chemiekalienkostenverordnung (ChemKostV) im Zusammenhang mit der für Aufgaben nach der Biozidverordnung mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Ar-beitsmedizin (BAuA) geschlossenen Verwaltungsvereinbarung..... 97

7. Sonstige Gebühren und Entgelte.................................................... -

Zusammen............................................................................................ 8 297

112 01 -165

Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten 1

1

12

Erläuterungen:

In Betracht kommen Bußgelder nach dem Sprengstoffgesetz.

119 99 -165

Vermischte Einnahmen 900

900

10 660

Haushaltsvermerk:1. Mehreinnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen dienen zur Leistung der

Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4 und Tgr. 03.

2. Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 511 01 und Tgr. 03.

3. Mehreinnahmen zu Nr. 3 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4.

4. Mehreinnahmen zu Nr. 5 der Erläuterungen sind wegen rechtsver-bindlicher Verwendungsauflage bei Abwicklung von MNPQ-Projekten

- 108 -

0914 Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 109: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 427 39, 511 31, 527 01 und 812 33.

5. Ist-Einnahmen zu Nr. 4 der Erläuterungen sind wegen rechtsverbindli-cher Verwendungsauflage bei Aufträgen Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Ausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 04.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Lizenzen.......................................................................................... 102. Beiträge Dritter für die Pflege und Weiterentwicklung von Daten-

banken............................................................................................. -3. Erstattungen Dritter für Personalausgaben im Zusammenhang

mit Forschungsaktivitäten................................................................ -4. Einnahmen aus Aufträgen Dritter.................................................... 7685. Einnahmen zur Abwicklung von MNPQ-Projekten.......................... -6. Sonstige vermischte Einnahmen..................................................... 122

Zusammen............................................................................................ 900

124 01 -165

Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung 6

6

2

132 01 -165

Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen 199

199

1 121

Haushaltsvermerk:1. Mehreinnahmen aus der Veräußerung von ausgesondertem Schrift-

tum der Bibliothek dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgen-dem Titel: 511 01.

2. Ausgaben zur Finanzierung der Kosten, die bei der Herstellung und dem Vertrieb von Analysekontrollproben entstehen, dürfen von den Einnahmen abgesetzt werden.

Erläuterungen:

Die Kosten zu Haushaltsvermerk Nr. 2 werden voraussichtlich 395 T€ (u. a. für Referenzmaterialien) betragen.

Übrige Einnahmen

261 01 -165

Erstattungen von Verwaltungsausgaben 153

153

307

Erläuterungen:

Gemeinkostenzuschlag bei den Arbeiten im Auftrage Dritter.

381 01 -890

Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen -

-

(5 069)

Haushaltsvermerk:Ist-Einnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Bun-desbehörden zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Ausga-ben bei folgenden Titeln: Tgr. 04.

381 03 -890

Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7

-

-

(-)

- 109 -

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung 0914

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 119 99

Page 110: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Ausgaben Haushaltsvermerk:1. Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 5 Abs. 2 bis 5 HG.

Ausgenommen ist Tgr. 04.

2. Einsparungen bei folgenden Titeln: Kap. 0914 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 688 01.

3. Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4 dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 111 01 und 119 99.

4. Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 5 dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 111 01.

Sächliche Verwaltungsausgaben

518 02 -165

Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegen-schaftsmanagement

15 790

15 790

14 226

Haushaltsvermerk:Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei ande-ren Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herange-zogen werden.

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)

688 01 -011

Abführung der Eigenmittel für das Europäische Metrologie-, Forschungs- und Entwicklungsprogramm

-

-

-

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Ti-teln geleistet werden: Kap. 0914.

Besondere Finanzierungsausgaben

981 03 -890

Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7

-

-

(-)

Titelgruppe 04

Tgr. 04 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter (768)

(768) (2 633)

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.

2. Ausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Ist-Einnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99 und 381 01. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden An-sprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen ge-leistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haus-haltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwen-det werden.

3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass bei Aufträgen von Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsver-einigungen, bei Forschungsprojekten sowie bei Dienstleistungen und

- 110 -

0914 Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 111: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Kooperationen im Rahmen der technischen Zusammenarbeit mit aus-ländischen Fachorganisationen, die überwiegend durch den Bundes-haushalt bzw. suprastaatliche Einrichtungen (z. B. EU, Weltbank) fi-nanziert werden, auf die Erhebung von Gemeinkosten verzichtet wird.

4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass bei der Durch-führung der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben Produkte, bei denen ein dringendes Bundesinteresse an einer möglichst großen Verbrei-tung besteht, gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden.

427 49 -165

Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für neben-beruflich und nebenamtlich Tätige

650

650

8 561

428 42 -165

Entgelte für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler 26

26

878

Haushaltsvermerk:Aus dem Titel werden Entgelte für Wissenschaftlerinnen und Wissen-schaftler sowie für sonstige im Bereich der Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter eingesetzter Beschäftigte gezahlt, die im Rahmen der Planung, Vorbereitung, Durchführung, Auswertung oder Bewertung einen wesentlichen Beitrag leisten. Für diesen Beschäf-tigtenkreis wird kein verbindlicher Stellenplan ausgebracht. Unbefristete Beschäftigungsverhältnisse dürfen im Rahmen vorhandener Mittel abge-schlossen werden.

459 49 -165

Vermischte Personalausgaben 5

5

-

547 41 -165

Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 5

5

3 217

Erläuterungen:

Veranschlagt sind Ausgaben für Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegen-stände, Mieten für Maschinen und Geräte, Verbrauchsmittel und Kosten für Sach-verständige sowie sonstige sächliche Verwaltungsausgaben.

812 43 -165

Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen 82

82 2 633

544

Flexibilisierte Ausgaben

Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 5 HG Aus Hauptgruppe 4.................................................................................. 82 246 81 665 78 181

2 855 Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 23 901 22 318 23 499

647 Aus Hauptgruppe 6.................................................................................. 44 44 38

7 Aus Hauptgruppe 7.................................................................................. 12 858 13 458 5 693

59 866 Aus Hauptgruppe 8.................................................................................. 14 876 19 167 11 807

14 426

Zusammen............................................................................................... 133 925 136 652 119 218 77 801

422 01-165

F Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beam-ten

19 455

19 623

19 412

- 111 -

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung 0914

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titelgruppe 04

Page 112: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

427 09-165

F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für neben-beruflich und nebenamtlich Tätige

4 343

4 343

2 756

428 01-165

F Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 11 615

11 067

8 123

428 02-165

F Entgelte für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler 35 550

35 639

35 441

Haushaltsvermerk:Aus dem Titel werden Entgelte für Wissenschaftlerinnen und Wissen-schaftler sowie für sonstige im wissenschaftsrelevanten Bereich Be-schäftigte gezahlt, die im Rahmen der Planung, Vorbereitung, Durchfüh-rung, Auswertung oder Bewertung von Forschungsvorhaben einen wesentlichen Beitrag leisten. Für diesen Beschäftigtenkreis wird kein ver-bindlicher Stellenplan ausgebracht. Unbefristete Beschäftigungsverhält-nisse dürfen im Rahmen vorhandener Mittel abgeschlossen werden.

429 01-165

F Nicht aufteilbare Personalausgaben für Gastwissenschaftler aus dem Ausland

30

30

82

Erläuterungen:

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung ermöglicht vorübergehende Aufenthalte ausländischer Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler. Aus dem Titel werden u. a. auch Reise- und Aufenthaltskosten und Kosten der medizinischen Betreuung für ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissen-schaftler, insbesondere auf der Grundlage von Regierungsabkommen, gezahlt.

452 01-165

F Erstattungen an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder 1

1

-

Erläuterungen:

Zahlungen zur Angleichung der Renten von ausgeschiedenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und ihren Hinterbliebenen, die vor der Übernahme der Bun-desanstalt für Materialforschung und -prüfung durch den Bund im Dienste des Landes Berlin gestanden hatten.

Bei der Übernahme der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung durch den Bund wurde den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dieser Dienststelle zugesichert, dass sie versorgungsmäßig so gestellt werden, als wenn sie seit ih-rem Eintritt bei der Dienststelle, frühestens seit dem 9. Mai 1945, bei der Versor-gungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zusätzlich versichert gewesen wären. Die Zusatzrentendifferenz wird bei Eintritt des Versicherungsfalles aus die-sen Ausgaben gezahlt, um dem Bund die erheblichen Kosten einer zusätzlichen Nachversicherung zu ersparen.

453 01-165

F Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen 30

30

13

511 01-165

F Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

1 822

1 822

1 479

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99 und 132 01.

514 01-165

F Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl. 300

300

304

517 01-165

F Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 9 500

9 400

9 256

518 01-165

F Mieten und Pachten 500

900

490

- 112 -

0914 Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu flexibilisierte Ausgaben

Page 113: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

519 01-165

F Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 3 000

2 000

2 674

525 01-165

F Aus- und Fortbildung 500

500

567

527 01-165

F Dienstreisen 1 674

1 770

1 359

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnah-men bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99.

532 01-165

F Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 500

500

556

539 99-165

F Vermischte Verwaltungsausgaben 1 500

807

1 678

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Bekanntmachungen in Tageszeitungen und sonstigen Bekannt-machungsblättern............................................................................ 100

2. Akkreditierung................................................................................. 753. Baunebenkosten............................................................................. 2504. Sonstiges......................................................................................... 4755. Umsatzsteuer.................................................................................. 600

Zusammen............................................................................................ 1 500

686 09-165

F Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland geringeren Umfangs

32

32

30

687 09-165

F Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Aus-land geringeren Umfangs

12

12

8

711 01-165

F Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 3 400

4 000

902

Erläuterungen:Einjährige Maßnahmen 1 000 €

1. Sonstige Baumaßnahmen............................................................... 296

Mehrjährige Maßnahmen(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)

Gesamt-ausgaben

desBundes1 000 €

Verausgabt

bis2016

1 000 €

Bewilligt2017

1 000 €

Nach 2017übertra-

gene Aus-gabereste

1 000 €

Veran-schlagt2018

1 000 €

Vorbe-halten

für2019 ff1 000 €

1 2 3 4 5 6 7

1. Unter den Eichen, Erneuerung Sprachalarmierung.............. 1 000 - 500 - 500 -2. Unter den Eichen, Modernisierung Aufzüge......................... 700 - 300 - 200 2007. Sonstige Baumaßnahmen..................................................... 6 470 1 325 1 127 1 731 1 100 1 18710. Unter den Eichen, Ertüchtigung Abluftkanäle....................... 626 96 143 - 387 -11. Unter den Eichen, Umbau mikrobiologisches und S1-Si-

cherheitslabor........................................................................ 1 800 - 730 - 720 35012. Unter den Eichen, Trockenlegungen Keller........................... 500 3 300 - 197 -

Zusammen.................................................................................... 11 096 1 424 3 100 1 731 3 104 1 737

712 01-165

F Baumaßnahmen von mehr als 2 000 000 € im Einzelfall 9 458

9 458

4 791

Haushaltsvermerk:Bei der Errichtung und Erweiterung nutzerspezifischer Gebäude und An-lagen mit überwiegend wissenschaftlich-technischer Nutzung bis zur

- 113 -

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung 0914

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu flexibilisierte Ausgaben

Page 114: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Ausgabengrenze von 5 Mio. € sind die Veranschlagungs- und Planungs-verfahren gem. RBBau Abschnitt D anzuwenden.

Erläuterungen:

Mehrjährige Maßnahmen(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)

Gesamt-ausgaben

desBundes1 000 €

Verausgabt

bis2016

1 000 €

Bewilligt2017

1 000 €

Nach 2017übertra-

gene Aus-gabereste

1 000 €

Veran-schlagt2018

1 000 €

Vorbe-halten

für2019 ff1 000 €

1 2 3 4 5 6 7

1. Unter den Eichen, Außensanierungsprogramm.................... 11 227 5 298 - 5 929 - -4. Unter den Eichen, Haus 21 - 24, Innensanierung und Um-

bau........................................................................................ 27 000 - 3 002 4 825 2 416 16 7575. Horstwalde, Druckgeräteprüfhaus......................................... 8 376 - 2 963 4 000 872 5417. Adlershof, Haus 8.05 (Modul 2), Technikum......................... 58 811 54 131 - 4 680 - -9. Unter den Eichen, Haus 30, Brandschutz............................. 55 838 43 619 - 12 219 - -12. Horstwalde, Sprengplatz für Großversuche.......................... 4 993 248 1 693 3 052 - -13. Horstwalde, Vorbereitungshalle Fallturm.............................. 4 370 - 800 - 3 570 -14. Fabeckstraße, Verbesserung Wärmeversorgung................. 3 600 - 1 000 - 2 600 -

Zusammen.................................................................................... 174 215 103 296 9 458 34 705 9 458 17 298

Zu 4., 5., 13. und 14.:Bauunterlagen nach § 24 Abs. 1 BHO liegen noch nicht vor.Zu 7.:Bauunterlagen nach § 24 Abs. 1 BHO liegen noch nicht vollständig vor. Die Mittel sind gemäß § 24 Abs. 3 BHO teilweise gesperrt.

811 01-165

F Erwerb von Fahrzeugen 150

150

414

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

Ersatzbeschaffung5 Pkw Kompaktklasse Hybrid............................................................... 1682 Pkw Mittelklasse Hybrid..................................................................... 703 Kleintransporter mittel........................................................................ 102abzgl. Mehreinnahmen bei Tit. 132 01 aus der Veräußerung von Dienst-Kfz gem. § 6 Abs. 7 HG............................................................. -190

Zusammen............................................................................................ 150

812 01-165

F Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

200

200

126

812 02-165

F Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegen-ständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

3 000

3 000

3 648

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Erstbeschaffung.............................................................................. 8002. Erweiterung..................................................................................... 1 1503. Ersatzbeschaffung........................................................................... 7004. Sonstiges......................................................................................... 350

Zusammen............................................................................................ 3 000

- 114 -

0914 Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 712 01

Page 115: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Titelgruppe 03

Tgr. 03 Durchführung der wissenschaftlich-technischen Fachaufgaben (27 128)

(30 843)

Haushaltsvermerk:1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgen-

dem Titel geleistet werden: 119 99.

2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass bei der Durch-führung der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben Produkte, bei denen ein dringendes Bundesinteresse an einer möglichst großen Verbrei-tung besteht, gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden.

427 39-165

F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für neben-beruflich und nebenamtlich Tätige

11 032

10 742

12 512

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnah-men bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99.

Erläuterungen:

Die Ausgaben sind für die Beschäftigung von wissenschaftlichem Nachwuchsper-sonal veranschlagt.

511 31-165

F Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

4 570

4 284

5 116

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnah-men bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99.

812 33-165

F Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen 11 526

15 817

7 619

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnah-men bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99.

Erläuterungen:Einjährige Maßnahmen 1 000 €

1. Dehnfugenversuchsstand................................................................ 4002. CNC-Fräsmaschine......................................................................... 3253. Sonstige Beschaffungen................................................................. 5 156

Zusammen............................................................................................ 5 881

Mehrjährige Maßnahmen(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)

Gesamt-ausgaben

desBundes1 000 €

Verausgabt

bis2016

1 000 €

Bewilligt2017

1 000 €

Nach 2017übertra-

gene Aus-gabereste

1 000 €

Veran-schlagt2018

1 000 €

Vorbe-halten

für2019 ff1 000 €

1 2 3 4 5 6 7

2. Upgrade BAMline................................................................ 500 - - - 200 3003. Sanierung 16 MN-Prüfanlage............................................. 1 000 - - - 550 45014. Sonstige Beschaffungen....................................................... 24 859 5 815 4 939 6 210 4 895 3 000

Zusammen.................................................................................... 26 359 5 815 4 939 6 210 5 645 3 750

- 115 -

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung 0914

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 116: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Titelgruppe 05

Tgr. 05 Geschäftsstelle des Akkreditierungsbeirates (225)

(225)

422 51-165

F Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beam-ten

-

-

-

428 51-165

F Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 190

190

-158

539 59-165

F Vermischte Verwaltungsausgaben 35

35

20

- 116 -

0914 Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 117: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Vorbemerkung

Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) ist eine wissenschaftlich-technische Bundesoberbe-hörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirt-schaft und Energie (BMWi). Sie wurde - als Bundesanstalt für Bodenforschung durch Erlass des BMWi 1958 errichtet - 1975 in Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) umbenannt, um den zunehmend wirtschaftsorientierten Auf-gaben der Anstalt Rechnung zu tragen und ihre Stellung als zentrale Forschungs- und Beratungseinrichtung der Bundes-regierung auf dem Gebiet der geologischen Wissenschaften zu unterstreichen.Die BGR hat ihren Hauptsitz in Hannover und unterhält eine Außenstelle in Berlin.Mit dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Hannover hat die BGR eine gemeinsame Abteilung "Zentrale Dienste".Mit der Deutschen Rohstoffagentur (DERA) mit Sitz in der Au-ßenstelle Berlin berät die BGR die Bundesregierung und die deutsche Wirtschaft in Fragen der Verfügbarkeit und nachhal-tigen Nutzung von Rohstoffen sowie zu aktuellen Marktent-wicklungen.Ihre Kernthemen sind Energierohstoffe, mineralische Rohstof-fe, Grundwasser, Boden und der Untergrund als Speicher- und Wirtschaftsraum.Darüber hinaus wirkt die BGR an der Umsetzung der EU-Ver-ordnung "Konfliktmaterialien" in das bundesdeutsche Recht mit und ist am Aufbau und nachfolgenden Betrieb der Natio-nalen Behörde zur EU-Verordnung "Sorgfaltspflichten in der Lieferkette" COM(2014) 111 beteiligt.In diesem Spektrum nimmt die BGR folgende Aufgaben wahr:

1. Rohstoffwirtschaftliche und geowissenschaftliche Be-ratung der Bundesregierung und der deutschen Wirt-schaft

Die BGR berät Bundesregierung und deutsche Wirtschaft in allen rohstoffwirtschaftlichen und geowissenschaftlichen Fra-gen. Diese Beratung dient insbesondere der langfristigen Si-cherung der Energie- und Rohstoffversorgung des Industrie-standortes Deutschland sowie der Geosicherheit und dem nachhaltigen Georessourcenmanagement. Durch die Beteili-gung der BGR am Aufbau von nationalen und internationalen

Kartenwerken sowie an Standardisierungen für die Bereitstel-lung von Geofachdaten werden die Voraussetzungen für schnelle, einheitliche und länderübergreifende Beratungskom-petenz geschaffen. Zur Erhaltung und Erweiterung ihrer Kom-petenz führt die BGR eigene Prospektions- und Explorations-vorhaben auf den Gebieten Energierohstoffe, Mineralische Rohstoffe, Grundwasser und Boden im In- und Ausland durch.Weitere Schwerpunkte sind die Durchführung von Projekten der geotechnischen Sicherheit, insbesondere im Zusammen-hang mit der Endlagerung radioaktiver Abfälle, der Betrieb des Nationalen Forschungsbohrkernlagers für Festgesteins-bohrungen, der Betrieb des Nationalen Seismologischen Da-tenzentrums, der Seismologischen Alpha-Station "GERESS-Array" und der Infraschallstation IS 27 in der Antarktis zur Verifikation eines Nuklearen Teststopp-Abkommens (Gesetz vom 23. Juli 1998) sowie die Umsetzung eines Gesetzes zur Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendi-oxid.2. Internationale geowissenschaftliche und Technische

Zusammenarbeit Die BGR ist eine Durchführungsorganisation der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in den Sektoren Geologie, Roh-stoffe und Boden sowie Georisiken und führt Projekte der Technischen Zusammenarbeit mit Partnerländern durch. Die BGR beteiligt sich im Auftrag der Bundesressorts und in Ab-stimmung mit nationalen und internationalen Institutionen an der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit sowie der europäischen und internationalen Kooperation auf dem Geo-sektor.3. Geowissenschaftliche Forschung und Entwicklung Die BGR betreibt die zur Beratung der Ressorts notwendige Forschung. Sie bildet die Grundlage für die fachgerechte Auf-gabenerfüllung und umfasst methodische sowie instrumentel-le geowissenschaftliche Entwicklungsarbeiten und deren Um-setzung in die Praxis. Hierzu gehört auch die Beteiligung der BGR an Forschungsvorhaben in den Polargebieten, insbeson-dere im Rahmen des Antarktisvertrages. Auf dem Gebiet der internationalen Meeresforschung ist sie im Vorfeld industrieller Aktivitäten beteiligt.

- 117 -

Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe 0915

Page 118: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Überblick zum Kapitel 0915 Soll

20181 000 €

Soll2017

1 000 €

Veränderunggegenüber

20171 000 €

Ausgabereste2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 5 382 601 +4 781 889 Übrige Einnahmen.................................................. 460 460 - 989

Gesamteinnahmen.................................................. 5 842 1 061 +4 781 1 878

Ausgaben Personalausgaben.................................................. 45 385 44 652 +733 4 435 45 924 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 31 069 22 146 +8 923 16 789 39 424 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 493 453 +40 214 146 Ausgaben für Investitionen...................................... 11 170 15 101 -3 931 4 810 12 335 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -

Gesamtausgaben.................................................... 88 117 82 352 +5 765 26 248 97 829 davon flexibilisiert.................................................... 63 177 58 545 +4 632 26 248 58 591 davon nicht flexibilisiert........................................... 24 940 23 807 +1 133 39 238

Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2018 Verpflichtungsermächtigung.................................... 21 297 davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................. 8 006 im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................. 5 793 im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................. 5 298 im Haushaltsjahr 2022 bis zu.................................. 2 200

- 118 -

0915 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe

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Einnahmen

Verwaltungseinnahmen

119 99 -165

Vermischte Einnahmen 5 190

409

817

Haushaltsvermerk:Ist-Einnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen sind wegen rechtsverbindli-cher Verwendungsauflage bei Aufträgen Dritter zweckgebunden. Sie die-nen nur zur Leistung der Ausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 05.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Einnahmen aus Aufträgen Dritter.................................................... 2552. Einnahmen aus der Abrechnung von Sachausgaben des Vorjah-

res................................................................................................... 613. Einnahmen aus anteiliger Baukostenerstattung für die Sanierung

der Stromversorgung und Datenübertragung der seismischen Messanlage GERES in der Gemeinde Haidmühle/Bischofsreut seitens "Preparatory Commission for the Comprehensive Nucle-ar-Test-Ban Treaty Organization (CTBTO)"..................................... 4 781

4. Sonstige vermischte Einnahmen..................................................... 93

Zusammen............................................................................................ 5 190

124 01 -165

Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung 172

172

20

132 01 -165

Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen 20

20

52

Erläuterungen:

Erlöse aus dem Verkauf von auszusondernden Kraftfahrzeugen und Geräten.

Übrige Einnahmen

261 01 -165

Erstattung von Verwaltungsausgaben aus dem Inland 460

460

989

Haushaltsvermerk:Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen dienen bis zu einem Betrag von 205 T€ zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 427 09.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Allgemeine Verwaltungskosten....................................................... 4602. Gemeinkostenzuschlag bei den Arbeiten im Auftrage Dritter (vgl.

Tit. 119 99)....................................................................................... -

Zusammen............................................................................................ 460

- 119 -

Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe 0915

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

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381 01 -890

Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen -

-

(17 411)

Haushaltsvermerk:1. Ist-Einnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen sind als Erstattungen des

Epl. 05 aus Beitragsermäßigungen des CTBT zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Ausgaben bei folgendem Titel: 812 33.

2. Ist-Einnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Bundesbehörden zweckgebunden. Sie die-nen nur zur Leistung der Ausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 05.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Erstattungen des Epl. 05 aus Beitragsermäßigungen des Interna-tionalen Kernwaffenteststopp-Abkommens (CTBT)........................ -

2. Sonstige Einnahmen von Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen......................................................................................... -

Zusammen............................................................................................ -

381 03 -890

Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7

-

-

(-)

Ausgaben Haushaltsvermerk:Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 5 Abs. 2 bis 5 HG. In die Flexibilisierung einbezogen ist auch Tit. 687 01. Ausgenommen sind Tgr. 05, Tgr. 06, Tgr. 07 und Tgr. 08.

Sächliche Verwaltungsausgaben

518 02 -165

Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegen-schaftsmanagement

5 035

5 035

4 380

Haushaltsvermerk:Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei ande-ren Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herange-zogen werden.

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)

632 01 -165

Erstattung der Verwaltungskosten an das Land Niedersachsen für die Durchführung des Meeresbodenbergbaugesetzes

50

10

5

Haushaltsvermerk:Einnahmen aus Verwaltungsgebühren und Erstattungen für Amtshand-lungen nach dem Gesetz zur Regelung des Meeresbodenbergbaus flie-ßen den Ausgaben zu.

Erläuterungen:

Das Gesetz zur Regelung des Meeresbodenbergbaus (MBergG) vom 6. Juni 1995 (BGBl. I S. 782) wird vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als einem vom Land Niedersachsen entliehenen Organ des Bundes aus-geführt. Gemäß dem mit dem Land geschlossenen Verwaltungsabkommen ist der Bund zur Erstattung der für die Durchführung des Gesetzes anfallenden Verwal-tungskosten des Landesamtes an das Land Niedersachsen verpflichtet. Die für Amtshandlungen nach dem MBergG aufkommenden Verwaltungsgebühren sowie nach den Bußgeldvorschriften des Gesetzes verhängte Bußgelder stehen dem Bund zu.

- 120 -

0915 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

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Besondere Finanzierungsausgaben

981 03 -890

Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7

-

-

(-)

Titelgruppe 05

Tgr. 05 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter (255)

(255)

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.

2. Ausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Ist-Einnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99 und 381 01. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden An-sprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen ge-leistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haus-haltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwen-det werden.

3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass bei Aufträgen von Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsver-einigungen, bei Forschungsprojekten sowie bei Dienstleistungen und Kooperationen im Rahmen der technischen Zusammenarbeit mit aus-ländischen Fachorganisationen, die überwiegend durch den Bundes-haushalt bzw. suprastaatliche Einrichtungen (z. B. EU, Weltbank) fi-nanziert werden, auf die Erhebung von Gemeinkosten verzichtet wird.

427 59 -165

Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für neben-beruflich und nebenamtlich Tätige

-

-

7 889

Haushaltsvermerk:Ausgaben dürfen nur geleistet werden, solange keine freien Stellen der gleichen oder einer höheren Entgeltgruppe bei Tit. 428 51 vorhanden sind.

428 51 -165

Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 51

51

1 338

459 59 -165

Vermischte Personalausgaben 46

46

209

547 51 -165

Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 5

5

10 279

812 53 -165

Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen 153

153

962

Titelgruppe 06

Tgr. 06 Deutsche Rohstoffagentur (3 039)

(2 966)

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.

- 121 -

Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe 0915

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

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3. Einnahmen aus finanziellen Beteiligungen der deutschen Wirtschaft an Maßnahmen der Deutschen Rohstoffagentur fließen den Ausga-ben zu.

4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Leistungen der Deutschen Rohstoffagentur gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgelt-lich abgegeben werden.

Erläuterungen:

Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe betreibt im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die "Deutsche Rohstoffagentur".Die Deutsche Rohstoffagentur stellt der deutschen Wirtschaft Informationen zur Erhöhung der Transparenz auf den weltweiten Märkten für mineralische und Ener-gierohstoffe bereit, die als Grundlage zur Verbesserung ökonomischer Entschei-dungsprozesse dienen sollen. Darüber hinaus unterhält die Deutsche Rohstoff-agentur eine Kontaktbörse für die deutsche Wirtschaft zur konkreten Unterstützung von Wirtschaftsverbänden und Unternehmen bei ihrem Engage-ment im primären Rohstoffsektor.Die Deutsche Rohstoffagentur wirkt an gemeinsamen Projekten mit der deut-schen Rohstoffwirtschaft mit und arbeitet im Vorfeld der Industrie an der Untersu-chung und Entwicklung neuer Rohstoffpotenziale sowie rohstoffwirtschaftlicher In-strumente und Methoden.

422 61 -165

Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beam-ten

172

172

49

427 69 -165

Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für neben-beruflich und nebenamtlich Tätige

1 166

1 113

111

428 61 -165

Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 441

421

382

459 69 -165

Vermischte Personalausgaben 10

10

-

511 61 -165

Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

150

150

127

527 61 -165

Dienstreisen 150

150

147

547 61 -165

Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 600

600

425

Verpflichtungsermächtigung.......................................................................

fällig im Haushaltsjahr 2020 bis zu............................................ 200 T€

686 61 -165

Förderung innovativer Projekte im Bereich Rohstoffgewinnung und -auf-bereitung, Rohstoffeffizienz

200

200

52

Verpflichtungsermächtigung.......................................................................

fällig im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................ 100 T€

Erläuterungen:

Aus dem Mittelansatz dürfen Ausgaben für die Verleihung des "Deutschen Roh-stoffeffizienz-Preises" sowie für die Durchführung der Preisverleihungsveranstal-tung geleistet werden.

- 122 -

0915 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titelgruppe 06

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812 63 -165

Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen 150

150

30

Verpflichtungsermächtigung.......................................................................

fällig im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................ 120 T€

Titelgruppe 07

Tgr. 07 Geowissenschaftliche Untersuchungen zur Endlagerung radioaktiver Ab-fälle

(14 684)

(13 684)

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.

2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass im Rahmen der Zusammenarbeit Leistungen sowie immaterielle Rechte an die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) entgeltfrei abgegeben werden.

Erläuterungen:

Im Rahmen der Maßnahmen des Bundes zur "Sicherstellung und Endlagerung ra-dioaktiver Abfälle" obliegt der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstof-fe die Aufgabe, alle geologischen und geotechnischen Fragenkomplexe im Zu-sammenhang mit der Standortauswahl, der Erkundung, der Planung und Errichtung sowie dem Betrieb von Anlagen zur Endlagerung zu bearbeiten. Die Maßnahmen werden im Rahmen der "Endlagervorausleistungsverordnung" und gemäß § 28 ff. Standortauswahlgesetz (StandAG) im Umlageverfahren abgerech-net.

422 71 -342

Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beam-ten

3 145

3 051

2 323

427 79 -342

Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für neben-beruflich und nebenamtlich Tätige

769

669

1 360

428 71 -342

Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 6 478

6 293

4 104

459 79 -342

Vermischte Personalausgaben 10

10

-

511 71 -342

Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

500

500

379

Haushaltsvermerk:Die Ausgaben sind übertragbar.

514 71 -342

Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl. 135

Haushaltsvermerk:Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen:

Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 20171 000 €

Ist 20161 000 €

Kap. 0915 Tit. 539 79 ............................................ 135 9

- 123 -

Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe 0915

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titelgruppe 06

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517 71 -342

Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 400

400

409

Haushaltsvermerk:Die Ausgaben sind übertragbar.

527 71 -342

Dienstreisen 160

160

191

Haushaltsvermerk:Die Ausgaben sind übertragbar.

Erläuterungen:

Dienstreisen zur Probennahme, für Messungen im Gelände, Begutachtung, Dienstbesprechungen mit anderen Beteiligten sowie für internationale Fachtagun-gen.

539 79 -342

Vermischte Verwaltungsausgaben 521

656

544

Verpflichtungsermächtigung............................................................ 400 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................................... 100 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................... 100 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................................... 100 T€ im Haushaltsjahr 2022 bis zu.................................................... 100 T€

Haushaltsvermerk:Die Ausgaben sind übertragbar.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Standleitungen für Datenübertragungen (Dauermessstationen)..... 802. Bauunterhaltung für die Lager- und Versuchshalle......................... 1613. Ankauf von Datenmaterial und Programmen.................................. 2704. Sonstiges......................................................................................... 10

Zusammen............................................................................................ 521

Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen geleistet werden.

Weniger durch Umsetzung nach Tit. 514 71.

544 71 -342

Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 248

248

71

Verpflichtungsermächtigung............................................................ 140 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu...................................................... 80 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu...................................................... 60 T€

Haushaltsvermerk:Die Ausgaben sind übertragbar.

Erläuterungen:

Die Ausgaben sind veranschlagt für Aufträge an Dritte am Standort: Bezeichnung 1 000 €

1. Salzbergwerk Konrad...................................................................... 1302. Sonstiges......................................................................................... 118

Zusammen............................................................................................ 248

Die Bundesanstalt führt standortbezogene Untersuchungen in den Salzbergwer-ken Morsleben und Asse durch. Im Rahmen der Auftragsvergabe an Dritte sollen durch gebirgsmechanische und geotechnische Untersuchungen sowie durch geo-physikalische Messungen und geologische, hydrogeologische und biostratigraphi-

- 124 -

0915 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titelgruppe 07

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sche Spezialarbeiten Nachweise zur Eignung und Standsicherheit als Endlager erarbeitet werden.

546 71 -342

Forschung und Untersuchung der Wirtsgesteine Tonstein, Salzgestein und Kristalline

1 217

1 217

657

Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 700 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................................... 200 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................... 500 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 1 000 T€ im Haushaltsjahr 2022 bis zu................................................. 1 000 T€

Haushaltsvermerk:Die Ausgaben sind übertragbar.

711 71 -342

Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 786

200

218

Verpflichtungsermächtigung.......................................................................

fällig im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................ 200 T€

811 71 -342

Erwerb von Fahrzeugen 35

-

-

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1 Transporter......................................................................................... 35

812 73 -342

Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen 280

280

489

Verpflichtungsermächtigung............................................................ 320 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu...................................................... 60 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu...................................................... 60 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................................... 100 T€ im Haushaltsjahr 2022 bis zu.................................................... 100 T€

Titelgruppe 08

Tgr. 08 Erkundung und Erprobung der CCS-Technologie (1 877)

(1 857)

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.

3. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.

Erläuterungen:

Die EU-Richtlinie RL 2009/31/EG vom 23. April 2009 sieht im Artikel 4 für die Mit-gliedsländer staatliche Aufgaben bei der Bewertung und Auswahl potenzieller Speicherinformationen und potenzieller Kohlendioxidspeicher vor. Der BGR ob-liegt als geologischem Dienst des Bundes die Aufgabe, fachlich fundierte Ent-scheidungs- und Bewertungsgrundlagen zu erstellen, die Basis für die nach Arti-kel 4 zu treffenden Entscheidungen sind. Im Rahmen des Gesetzes zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Trans-port und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (Kohlendioxid-Speiche-rungsgesetz - KSpG) übernimmt die BGR Aufgaben im Bereich der Erarbeitung der geologischen Grundlagen, der Speicherpotenzialanalyse sowie des Aufbaus und Betriebs des Kohlendioxid-Speicherregisters.

- 125 -

Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe 0915

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 544 71 (Titelgruppe 07)

Page 126: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

422 81 -165

Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beam-ten

297

284

201

427 89 -165

Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für neben-beruflich und nebenamtlich Tätige

161

154

77

428 81 -165

Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 389

389

466

539 89 -165

Vermischte Verwaltungsausgaben 1 000

1 000

886

Erläuterungen:

Mehrjährige Maßnahmen(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)

Gesamt-ausgaben

desBundes1 000 €

Verausgabt

bis2016

1 000 €

Bewilligt2017

1 000 €

Nach 2017übertra-

gene Aus-gabereste

1 000 €

Veran-schlagt2018

1 000 €

Vorbe-halten

für2019 ff1 000 €

1 2 3 4 5 6 7

1. Speicherpotenziale des "Tieferen Untergrundes des Nord-deutschen Beckens (TUNB)"; Vereinbarungen mit Staatli-chen Geologischen Diensten der Bundesländer (SGD).......... 6 689 2 157 1 000 - 1 000 2 532

Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen geleistet werden.

812 83 -165

Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen 30

30

-

Flexibilisierte Ausgaben

Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 5 HG Aus Hauptgruppe 4.................................................................................. 32 250 31 989 27 219

4 435 Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 20 948 12 025 20 647

16 789 Aus Hauptgruppe 6.................................................................................. 243 243 89

214 Aus Hauptgruppe 7.................................................................................. 3 328 9 883 3 489

2 319 Aus Hauptgruppe 8.................................................................................. 6 408 4 405 7 147

2 491

Zusammen............................................................................................... 63 177 58 545 58 591 26 248

422 01-165

F Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beam-ten

12 090

11 451

10 689

427 09-165

F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für neben-beruflich und nebenamtlich Tätige

2 794

2 226

1 763

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 261 01.

- 126 -

0915 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titelgruppe 08

Page 127: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

428 01-165

F Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 17 287

18 233

14 757

Haushaltsvermerk:Die Ausgaben sind in Höhe von 61 T€ mit Ausscheiden der vom Warn-amt III in Rodenberg übernommenen Beschäftigten der Entgeltgrup-pe E 9a und E 5 kw.

429 01-165

F Nicht aufteilbare Personalausgaben für Gastwissenschaftler aus dem Ausland

38

38

-

Erläuterungen:

Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe ermöglicht vorüberge-hende Aufenthalte ausländischer Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissen-schaftler. Aus dem Titel werden u. a. auch Reise- und Aufenthaltskosten und Kos-ten der medizinischen Betreuung für ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf der Grundlage von Regierungsabkommen bezahlt.

453 01-165

F Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen 41

41

10

511 01-165

F Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

2 007

2 007

2 365

Haushaltsvermerk:Einnahmen aus Kostenerstattungen Dritter, insbesondere vom Landes-amt für Bergbau, Energie und Geologie sowie vom Leibniz-Institut für An-gewandte Geowissenschaften, fließen den Ausgaben zu.

Erläuterungen:

Vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie und vom Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik werden voraussichtlich 61 T€ für die Teilnahme am Fern-meldedienst der Bundesanstalt erstattet.

Kosten für gemeinsame Maßnahmen der Informationstechnik werden anteilig vom Land Niedersachsen sowie vom Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik erstat-tet.

514 01-165

F Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl. 330

330

91

517 01-165

F Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 2 400

2 400

2 392

Erläuterungen:

767 T€ der Gesamtkosten für den Betrieb der gemeinsam genutzten Dienstge-bäude werden vom Land Niedersachsen und vom Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik erstattet. Die Beträge fließen den Ausgaben zu.

519 01-165

F Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 625

625

452

Erläuterungen:

135 T€ der Gesamtkosten für die Gebäudeunterhaltung werden vom Land Nieder-sachsen und vom Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik erstattet. Der Betrag fließt den Ausgaben zu.

525 01-165

F Aus- und Fortbildung 211

211

277

Haushaltsvermerk:Einnahmen aus Kostenerstattungen Dritter, insbesondere vom Landes-amt für Bergbau, Energie und Geologie sowie vom Leibniz-Institut für An-gewandte Geowissenschaften, fließen den Ausgaben zu.

- 127 -

Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe 0915

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu flexibilisierte Ausgaben

Page 128: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Erläuterungen:

Kosten für gemeinsame Maßnahmen der Informationstechnik werden anteilig vom Land Niedersachsen sowie vom Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik erstat-tet.

527 01-165

F Dienstreisen 700

700

1 047

532 01-165

F Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 132

132

900

Verpflichtungsermächtigung............................................................ 100 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu...................................................... 25 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu...................................................... 75 T€

Haushaltsvermerk:1. Einnahmen aus Kostenerstattungen Dritter, insbesondere vom Lan-

desamt für Bergbau, Energie und Geologie sowie vom Leibniz-Institut für Angewandte Geowissenschaften, fließen den Ausgaben zu.

2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Software unent-geltlich an staatliche geologische Dienste, Universitäten und nicht-kommerzielle Forschungseinrichtungen im Ausland abgegeben wird, soweit Gegenseitigkeit besteht.

Erläuterungen:

Kosten für gemeinsame Maßnahmen der Informationstechnik werden anteilig vom Land Niedersachsen sowie vom Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik erstat-tet.

539 99-165

F Vermischte Verwaltungsausgaben 270

220

246

Haushaltsvermerk:Einnahmen aus Kostenerstattungen Dritter, insbesondere vom Landes-amt für Bergbau, Energie und Geologie sowie vom Leibniz-Institut für An-gewandte Geowissenschaften, fließen den Ausgaben zu.

Erläuterungen:

Kosten für gemeinsame Maßnahmen der Informationstechnik werden anteilig vom Land Niedersachsen sowie vom Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik erstat-tet.

686 09-165

F Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland geringeren Umfangs

33

33

17

687 01-165

F Mitgliedsbeiträge im Ausland 210

210

72

Erläuterungen:

Bezeichnung der OrganisationRechtsgrundlage und

Zweck der Mitgliedschaft

Mitgliedsbeitragder Bundesrepublik Deutschland

(Pflichtleistungen)

Besondere(freiwillige)Leistungenaußerhalb

des Mitglieds-beitrags

in 1 000 €(gerundet)

ZusammenSpalte 4 + 5in 1 000 €

in Pro-zent

in Tausend-

Fremdwährung(gerundet)

in 1 000 €(gerundet)

1 2 3 4 5 6

1. ECORD: European Consortium for Ocean Research Drilling (IODP-Beitrag), Brüssel............................................................... - 150 - 150Rechtsgrundlage: VereinbarungZweck: Geowissenschaftliche Forschung

2. Sonstige....................................................................................... - 60 - 60

Zusammen........................................................................................ 210 - 210Differenzen durch Rundung möglich

- 128 -

0915 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 525 01

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711 01-165

F Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 2 023

2 023

3 474

Verpflichtungsermächtigung.......................................................................

fällig im Haushaltsjahr 2019 bis zu......................................... 2 023 T€

Haushaltsvermerk:Einnahmen aus Kostenerstattungen Dritter, insbesondere vom Landes-amt für Bergbau, Energie und Geologie sowie vom Leibniz-Institut für An-gewandte Geophysik, fließen den Ausgaben zu.

Erläuterungen:

Mehrjährige Maßnahmen(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)

Gesamt-ausgaben

desBundes1 000 €

Verausgabt

bis2016

1 000 €

Bewilligt2017

1 000 €

Nach 2017übertra-

gene Aus-gabereste

1 000 €

Veran-schlagt2018

1 000 €

Vorbe-halten

für2019 ff1 000 €

1 2 3 4 5 6 7

Dienstgebäude Hannover:1. Erneuerung und Sanierung der Klima-, Abluft- und Regelan-

lagen in den Laboratorien........................................................ 2 887 - 800 - 1 250 8372. Bausicherung und Umbaumaßnahmen................................... 150 - 150 - - -3. Brand- und Arbeitsschutzmaßnahmen.................................... 863 - 331 - 375 1574. Dienstbereich Berlin................................................................. 71 - 71 - - -5. Sonstige Baumaßnahmen....................................................... 1 293 - 671 - 398 224

Zusammen.................................................................................... 5 264 - 2 023 - 2 023 1 218

Von den Gesamtkosten erstatten das Land Niedersachsen und das Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik insgesamt 2 117 T€. Der Betrag fließt den Ausgaben zu.Zu 1.: Leistungen Dritter in Höhe von 463 T€Zu 3.: Leistungen Dritter in Höhe von 337 T€Zu 5.: Leistungen Dritter in Höhe von 1317 T€

712 01-165

F Baumaßnahmen von mehr als 2 000 000 € im Einzelfall 1 305

7 860

15

Erläuterungen:

Mehrjährige Maßnahmen(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)

Gesamt-ausgaben

desBundes1 000 €

Verausgabt

bis2016

1 000 €

Bewilligt2017

1 000 €

Nach 2017übertra-

gene Aus-gabereste

1 000 €

Veran-schlagt2018

1 000 €

Vorbe-halten

für2019 ff1 000 €

1 2 3 4 5 6 7

1. Sanierung der Stromversorgung und Datenübertragung der seismischen Messanlage GERES in der Gemeinde Haid-mühle/Bischofsreut.................................................................. 9 665 15 7 860 485 1 305 -

Von den Gesamtkosten zu Nr. 1 in Höhe von 9 665 T€ erstattet die "Preparatory Commission for the Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty Organization (CTBTO)" nach Abschluss der Maßnahme die Hälfte der Netto-Baukosten in Höhe von 4 781 T€.Zu 1.: Leistungen Dritter in Höhe von 4 781 T€.

811 01-165

F Erwerb von Fahrzeugen 51

51

26

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

2 Pkw.................................................................................................... 51

812 01-165

F Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

51

51

52

Haushaltsvermerk:Einnahmen aus Kostenerstattungen Dritter, insbesondere vom Landes-amt für Bergbau, Energie und Geologie und vom Leibniz-Institut für An-

- 129 -

Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe 0915

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu flexibilisierte Ausgaben

Page 130: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

gewandte Geophysik, sowie aus der Veräußerung von Altgerätschaften fließen den Ausgaben zu.

812 02-165

F Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegen-ständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

721

721

1 963

Verpflichtungsermächtigung............................................................ 700 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................................... 500 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................... 200 T€

Haushaltsvermerk:Einnahmen aus Kostenerstattungen Dritter, insbesondere vom Landes-amt für Bergbau, Energie und Geologie sowie vom Leibniz-Institut für An-gewandte Geophysik, fließen den Ausgaben zu.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Erstbeschaffung.............................................................................. 802. Ersatzbeschaffung........................................................................... 641

Zusammen............................................................................................ 721

Titelgruppe 03

Tgr. 03 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie Verbrauchs-mittel für die Durchführung der fachlichen Aufgaben

(19 858)

(8 982)

Haushaltsvermerk:1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Geräte, Ausstat-

tungs- und Ausrüstungsgegenstände an staatliche geologische Diens-te, Universitäten und nicht-kommerzielle Forschungseinrichtungen des In- und Auslandes im Rahmen der wissenschaftlichen Zusam-menarbeit unentgeltlich zur vorübergehenden Nutzung überlassen werden.

2. Die BGR beteiligt sich im Verbund mit nationalen und internationalen geowissenschaftlichen Institutionen mittels eigener Forschungsarbei-ten an seitens der Europäischen Union geförderten Forschungspro-grammen (ERA-NET). Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Leistungen im Rahmen gemeinsamer Forschungsarbeiten an Projektpartner und an die Europäische Union unentgeltlich abgege-ben werden.

511 31-165

F Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

700

700

745

514 31-165

F Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl. 640

640

877

539 39-165

F Vermischte Verwaltungsausgaben 9

9

1

- 130 -

0915 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 812 01

Page 131: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

544 31-165

F Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 12 924

4 051

11 254

Verpflichtungsermächtigung....................................................... 11 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 3 500 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 3 500 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2022 bis zu................................................. 1 000 T€

Haushaltsvermerk:Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Leistungen im Rah-men des Betriebes des Nationalen Forschungsbohrkernlagers für natio-nale und internationale geowissenschaftliche Forschungseinrichtungen gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich abgegeben werden.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Untersuchungs- und Entwicklungsarbeiten im Rahmen der roh-stoffbezogenen Meeresforschung-Meeresgeologie und Seegeo-physik.............................................................................................. 4 582

2. Geowissenschaftliche Untersuchungen in den Polargebieten........ 3 1503. Geowissenschaftliche Untersuchungen von Lagerstätten, Wasser

und Boden; Geoumwelt- und Ressourcenschutz sowie Untersu-chungen auf dem Gebiet der Klimaentwicklung.............................. 4 392

4. Geothermieforschung...................................................................... 800

Zusammen............................................................................................ 12 924

Zu 1.:Die Bundesanstalt führt im Rahmen der geowissenschaftlichen Meeresforschung Untersuchungs- und Forschungsarbeiten durch.

Die Ausgaben sind veranschlagt für: Bezeichnung 1 000 €

1. Explorationsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Erkundung von Manganknollen im Pazifik inkl. Aufbereitung explorierter Mn-Knollen............................................................................................ 2 050

2. Explorationsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Erkundung mariner Massivsulfide im südlichen Indik........................................ 1 600

3. Geophysikalische Forschungsfahrt nördlicher Atlantik (PANORA-MA).................................................................................................. 420

4. Biologische Untersuchungen zur Vorbereitung der Umweltverträg-lichkeitsprüfung (UVP) für Komponententests................................ 250

5. Sonstiges......................................................................................... 262

Zusammen............................................................................................ 4 582

Aus den Teilansätzen Nr. 1 und 2 werden auch die jährlichen Verwaltungsgebüh-ren der Internationalen Meeresbodenbehörde geleistet.

Zu 2.:In langjährigen Forschungsarbeiten sollen ausgewählte Gebiete der Arktis und der Antarktis mit modernsten Verfahren und Geräten geowissenschaftlich untersucht werden. Folgende Arbeiten sind vorgesehen:

1. Vorauswahl der Untersuchungsgebiete aufgrund geologischer Kriterien,

2. Spezialuntersuchungen von Anomalien (am Boden) und Probennahmen,

3. Auswertung der Daten für bestimmte Gesteinseinheiten und -formationen,

4. Durchführung von Messflügen und Interpretation der Messwerte im regional-geologischen Rahmen,

5. Aufträge an Dritte zur Entwicklung und Erprobung messtechnischer Verfahren und geophysikalischer Geräte.

- 131 -

Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe 0915

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu flexibilisierte Ausgaben

Page 132: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Mehrjährige Maßnahmen(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)

Gesamt-ausgaben

desBundes1 000 €

Verausgabt

bis2016

1 000 €

Bewilligt2017

1 000 €

Nach 2017übertra-

gene Aus-gabereste

1 000 €

Veran-schlagt2018

1 000 €

Vorbe-halten

für2019 ff1 000 €

1 2 3 4 5 6 7

1. Forschungsarbeiten in der Antarktis1.7 Geoscientific Insights in Greater Antarctica and the Gam-

burtsev Province (GIGAGAP).............................................. 3 628 750 200 478 100 2 1001.9 German Antarctic North Victoria Land Expedition (GANO-

VEX) XI/Antarctic Geological Drilling Program II................. 11 000 4 250 300 - 2 250 4 2001.10 Logistik für bau-/technische Sanierung GONDWANA-For-

schungsstation..................................................................... 4 688 4 188 500 - - -1.11 ANDRILL Coulman High Project (CHP)............................... 900 300 150 - 150 3002. Forschungsarbeiten in der Arktis.........................................2.13 Correlation of Arctic Structural Events (CASE)/Nares III..... 5 881 2 453 500 278 650 2 000

Zusammen.................................................................................... 26 097 11 941 1 650 756 3 150 8 600

Zu 3.:

1. Im Rahmen der Rohstoffpolitik der Bundesregierung wird die Bundesanstalt verstärkt zu wirtschaftsorientierten Arbeiten im Rohstoff- und Energiebereich herangezogen. Bei Maßnahmen zur Sicherung der Energie- und Rohstoffver-sorgung werden neue Rohstoffvorkommen im In- und Ausland untersucht und neue Verfahren für Prospektion, Exploration und Aufbereitung von Rohstoffen entwickelt.

2. Durch Untersuchungen und Entwicklungen neuer Methoden sollen die Wirkun-gen von Schadstoffen auf Wasser und Boden festgestellt und Vorschläge zum Schutz vor weiteren Schäden und zur Schadensbehebung auf den Gebieten Bodenschutz, Abfallentsorgung und Grundwasserschutz geschaffen werden.

3. Durch Untersuchungen im Bereich der Geoumwelt- und des Ressourcen-schutzes, im Bereich geologischer Risiken sowie auf dem Gebiet der Klima-entwicklung sollen Vorschläge zum Schutz vor weiteren Schäden und zur Schadensbehebung auf diesen Gebieten geschaffen werden.

Die Ausgaben sind veranschlagt für: Bezeichnung 1 000 €

1. Themenfeld Energierohstoffe.......................................................... 2162. Themenfeld Mineralische Rohstoffe................................................ 1 1943. Themenfeld Grundwasser............................................................... 4104. Themenfeld Boden.......................................................................... 3625. Themenfeld Nutzung des tieferen Untergrundes; CO2-Speiche-

rung................................................................................................. 2606. Themenfeld Geowissenschaftliche Informationen und Grundlagen 5857. Themenfeld Kernwaffenteststoppabkommen; Gefährdungsanaly-

sen................................................................................................... 1 365

Zusammen............................................................................................ 4 392

Zu 4.:Veranschlagt sind die Kosten der Nutzung der geothermischen Energie für den Wärmebedarf in einer Pilotanlage der BGR.

Mehrjährige Maßnahmen(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)

Gesamt-ausgaben

desBundes1 000 €

Verausgabt

bis2016

1 000 €

Bewilligt2017

1 000 €

Nach 2017übertra-

gene Aus-gabereste

1 000 €

Veran-schlagt2018

1 000 €

Vorbe-halten

für2019 ff1 000 €

1 2 3 4 5 6 7

1. Geothermieforschung Projekt GeneSys.................................. 20 395 19 245 - - 800 350

- 132 -

0915 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 544 31 (Titelgruppe 03)

Page 133: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

812 33-165

F Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen 5 585

3 582

5 106

Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 294 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 1 098 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 1 098 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 1 098 T€

Haushaltsvermerk:Ausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckge-bundenen Ist-Einnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 381 01. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprü-chen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wur-den und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.

Erläuterungen:Einjährige Maßnahmen 1 000 €

1. Erstbeschaffungen1.1 10 Ozeanbodenseismometer (OBS)........................................ 8141.2 Kontinuierliches Bioreaktorsystem mit 4 ca. 30 l Rührtanks.... 6001.3 2 Bioreaktoren 100 l Volumen.................................................. 4001.4 ICP-MS zur Kopplung an Fluss-Feldfluss-Fraktionierungs-

system..................................................................................... 2451.5 Marines geschlepptes Gradiometersystem............................. 2211.6 Sensorgesteuerter Mineralseparator....................................... 2001.7. 2 Kurrleinen-Winden................................................................ 2002. Ersatzbeschaffungen2.1 20 Streamersektionen SSAS RD............................................. 1 0002.2 Röntgenflureszenzspektrometer.............................................. 2653. Sonstige Beschaffungen.......................................................... 1 6404. Erwerb von Ausrüstungsgegenständen zur Erbringung von

Leistungen im Rahmen des Internationalen Kernwaffentest-stopp-Abkommens (CTBT)...................................................... -

Zusammen............................................................................................ 5 585

Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel

427 99 -165

Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für neben-beruflich und nebenamtlich Tätige

-

196

511 91 -165

Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

-

17

527 91 -165

Dienstreisen

-

14

547 91 -165

Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben

-

251

812 93 -165

Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen

-

-

- 133 -

Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe 0915

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu flexibilisierte Ausgaben

Page 134: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Vorbemerkung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurde im Dezember 2000 als Zusammenschluss der Vorgän-gerbehörden Bundesamt für Wirtschaft (seit 1954) und Bun-desausfuhramt (seit 1992) als Bundesoberbehörde im Ge-schäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) gegründet.Es nimmt an seinen Standorten in Eschborn/Taunus, Bochum, Düsseldorf und Berlin administrative Aufgaben des Bundes wahr.Kernaufgaben des Amtes sind die Ausfuhrkontrolle, die Wirt-schaftsförderung und Aufgaben zu Energie/Klimaschutz. Die Kompetenzschwerpunkte des BAFA liegen auf den Gebieten:1. Außenwirtschaft Eingebunden in die Exportkontrollpolitik der Bundesregierung wirkt das BAFA als Genehmigungsbehörde in enger Koopera-tion mit anderen Bundesbehörden an einem komplexen Ex-portkontrollsystem auf der Grundlage von internationalen Ver-pflichtungen und gesetzlichen Regelungen mit. Kontrolliert wird der Außenwirtschaftsverkehr mit strategisch wichtigen Gütern, vor allem Waffen, Rüstungsgütern und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (sog. Dual use-Güter).Das BAFA ist zudem mit der Zulassung von Bewachungsun-ternehmen auf Seeschiffen beauftragt.Außerdem administriert das BAFA die Aufgabe "Postshipment Kontrollen" bei Rüstungsexporten und leistet dadurch einen Beitrag zur Endverbleibssicherung derartiger Güter.Dem BAFA sind auch internationale Projekte der EU übertra-gen. Dabei wird das BAFA insbesondere beauftragt, die Orga-nisation, inhaltliche Konzeption und Umsetzung von Projekten im Bereich der Exportkontrolle mit Drittstaaten wahrzunehmen (Outreach-Maßnahmen).Auf dem Gebiet des Außenhandels ist das BAFA eine von 27 Genehmigungsbehörden in der Europäischen Union, die nach einheitlichen Bestimmungen Genehmigungen für die Einfuhr von bestimmten Waren der gewerblichen Wirtschaft in das Gebiet der Europäischen Union erteilen (z. B. Textilwaren) oder Überwachungsdokumente ausstellen (Eisen- und Stahl-regime).2. Wirtschaftsförderung Das BAFA ist an der Umsetzung verschiedenster Förderpro-gramme und Einzelprojekte beteiligt, die vor allem der Förde-rung des Mittelstandes dienen. Schwerpunkt ist daher die Ab-wicklung von Programmen für kleine und mittlere Unternehmen. Es beteiligt sich aber z. B. auch am Förderpro-gramm "Innovativer Schiffbau". Seit 2013 setzt das BAFA das Programm "Investitionszuschuss Wagniskapital" um, welches Investitionen und Beteiligungen von privaten Investoren (Busi-ness Angel) an jungen innovativen Unternehmen fördert.

Das BAFA hat als Bewilligungsbehörde die Administration des neuen Förderprogrammes Elektromobilität (Kaufprämie) über-nommen. Das Programm dient dem Ziel, mit Hilfe eines Um-weltbonus den Absatz neuer Elektrofahrzeuge zu erreichen und dadurch einen Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbe-lastung der Luft zu leisten.Weiterhin soll das BAFA die Administration der Aufgabe "Be-wacherregister" übernehmen. Wesentliches Ziel der Einfüh-rung dieses Registers ist, die Qualität und Zuverlässigkeit der privaten Sicherheitsdienstleister zu erhöhen.3. Energie Die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) ist beim BAFA angesiedelt. Sie arbeitet im Auftrag der Bundesregierung ins-besondere daran, Voraussetzungen für die Entwicklung und die Förderung eines Markts für Energiedienstleistungen und andere Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz für die Endverbraucher zu schaffen. Dazu gehören auch Aufga-ben aus der Bewirtschaftung des Energie- und Klimafonds.Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Umsetzungsmaß-nahmen des Nationalen Aktionsplans für Energieeffizienz (NAPE). Derzeit umfassen diese hauptsächlich Energiebera-tungen, Förderung von Querschnittstechnologien und Hei-zungsanlagen. Weitere Förderprogramme befinden sich in Planung.Außerdem setzt das BAFA Fördermaßnahmen für den deut-schen Steinkohlenbergbau um. Es wirkt an der Krisenvorsor-ge im Mineralölbereich mit, führt das Kraft-Wärme-Kopplungs-gesetz und die sog. Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz im Strombereich durch.Im Rahmen des Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung wird das BAFA ab 2018 Prüfaufgaben hinsichtlich der Rücklagenbildung für Stillle-gung, Verpackung und Rückbau leisten.4. Abschlussprüferaufsicht Mit dem Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz ist seit dem 17. Juni 2016 die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beim BAFA angesiedelt. Die APAS nimmt als berufsstandunabhän-gige Behörde Aufgaben der Berufsaufsicht über die Wirt-schaftsprüfer wahr. Sie führt bei Abschlussprüfern von Unter-nehmen von öffentlichem Interesse regelmäßige präventive Berufsaufsichtsverfahren sowie anlassbezogene berufsauf-sichtliche Ermittlungen durch. Sie arbeitet mit den zuständi-gen Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten und mit anderen europäischen und internationalen Aufsichtsstellen zusammen und nimmt Aufgaben im Bereich der Marktbeobachtung wahr. Darüber hinaus übt sie die öffentliche fachbezogene Aufsicht über die Wirtschaftsprüferkammer aus.

- 134 -

0916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Page 135: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Überblick zum Kapitel 0916 Soll

20181 000 €

Soll2017

1 000 €

Veränderunggegenüber

20171 000 €

Ausgabereste2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 19 999 22 099 -2 100 15 338 Übrige Einnahmen.................................................. - - - 109

Gesamteinnahmen.................................................. 19 999 22 099 -2 100 15 447

Ausgaben Personalausgaben.................................................. 73 696 83 517 -9 821 29 012 55 112 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 15 512 15 226 +286 6 726 10 034 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 100 100 - 126 Ausgaben für Investitionen...................................... 2 087 2 087 - 1 782 1 557 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -

Gesamtausgaben.................................................... 91 395 100 930 -9 535 37 520 66 829 davon flexibilisiert.................................................... 64 216 74 009 -9 793 31 147 49 982 davon nicht flexibilisiert........................................... 27 179 26 921 +258 6 373 16 847

- 135 -

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 0916

Page 136: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Einnahmen

Verwaltungseinnahmen

111 01 -649

Gebühren, sonstige Entgelte 14 550

14 650

15 169

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Gebühren nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz............................. 1 0002. Gebühren nach Satellitendatensicherheitsgesetz........................... 993. Gebühren Besondere Ausgleichsregelung nach dem Erneuerba-

re-Energien-Gesetz......................................................................... 13 4004. Gebühren Zulassungsverfahren nach § 31 GewO für Bewa-

chungsunternehmen........................................................................ 505. Sonstige Gebühren und Entgelte.................................................... 1

Zusammen............................................................................................ 14 550

112 01 -610

Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten 10

10

5

Erläuterungen:

In Betracht kommen Einnahmen aus Geldbußen und Zwangsgeldern bei Verstö-ßen gegen Gesetze, deren Durchführung dem BAFA obliegt (s. Vorbemerkung).

119 99 -610

Vermischte Einnahmen 30

30

33

132 01 -610

Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen 45

45

131

Übrige Einnahmen

234 01 -610

Einnahmen aus Zahlungen des Fonds zur Finanzierung der kerntechni-schen Entsorgung

-

-

-

Haushaltsvermerk:Mehreinnahmen sind wegen des Gesetzes zur Neuordnung der Verant-wortung der kerntechnischen Entsorgung zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4 und Hgr. 5.

266 01 -680

Erstattungen durch die internationale Organisation für das Verbot chemi-scher Waffen

-

-

109

Haushaltsvermerk:Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 671 01.

381 01 -890

Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen -

-

(98)

Haushaltsvermerk:Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Bundesbehörden zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 01 und Tgr. 04.

381 03 -890

Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7

-

-

(-)

- 136 -

0916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

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Titelgruppe 05

Tgr. 05 Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) (5 364)

(7 364)

111 51 -610

Gebühren, sonstige Entgelte 5 000

7 000

-

112 51 -610

Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten 350

350

-

132 51 -610

Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen 14

14

-

Ausgaben Haushaltsvermerk:1. Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 5 Abs. 2 bis 5 HG.

Ausgenommen sind Tit. 427 19, Tgr. 02, Tgr. 03, Tgr. 04 und Tgr. 05.

2. Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4 und Hgr. 5 dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel ge-leistet werden: 234 01.

Sächliche Verwaltungsausgaben

518 02 -610

Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegen-schaftsmanagement

3 592

3 536

2 297

Haushaltsvermerk:Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei ande-ren Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herange-zogen werden.

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)

671 01 -680

Ausgaben anlässlich von Inspektionen und Untersuchungen aufgrund des Chemiewaffenübereinkommens

100

100

126

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 266 01.

683 01 -680

Entschädigungsleistungen im Rahmen von Durchfuhrkontrollverfahren sowie Verfahren zur Erteilung und Aufhebung von Genehmigungen im Außenwirtschaftsverkehr

-

-

-

Haushaltsvermerk:1. Nach § 61 Abs. 1 Satz 1 BHO wird zugelassen, dass Gegenstände,

die dem Bund überlassen werden, unentgeltlich bzw. gegen ermäßig-tes Entgelt abgegeben werden.

2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 1 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Gegenstände, die dem Bund über-lassen werden, unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt abgege-ben werden.

3. Ausgaben dürfen nur mit Zustimmung des Bundessicherheitsrates oder zur Erfüllung von Ansprüchen nach § 48 Abs. 3 Satz 1 Verwal-tungsverfahrensgesetz geleistet werden.

- 137 -

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 0916

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

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Besondere Finanzierungsausgaben

981 03 -890

Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7

-

-

(1)

Titelgruppe 01

Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden (-)

(-)

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnah-men bei folgendem Titel geleistet werden: 381 01. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprü-chen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wur-den und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.

Erläuterungen:

Das Bundesamt nimmt für das Bundesministerium für Gesundheit die Administra-tion von Anträgen pharmazeutischer Unternehmen auf Ausnahme von gesetzli-chen Herstellerabschlägen gemäß § 130a Abs. 4 und 9 SGB V wahr.

427 19 -610

Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für neben-beruflich und nebenamtlich Tätige

-

-

65

547 11 -610

Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -

-

-

Titelgruppe 02

Tgr. 02 Ausgaben für die der Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Au-ßenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI) gestellten Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

(13 778)

(13 576) (573)

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind in Höhe von 2 000 T€ übertragbar.

2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0904 Tit. 687 02.

3. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.

422 21 -610

Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beam-ten

1 803

1 874

2 091

427 29 -610

Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für neben-beruflich und nebenamtlich Tätige

96

96 5

-

428 21 -610

Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 5 073

4 887 436

4 190

428 31 -610

Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 6 776

6 689 132

6 550

Erläuterungen:

Bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern handelt es sich um Korrespon-dentinnen/Korrespondenten der mit der Germany Trade and Invest - Gesellschaft

- 138 -

0916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

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für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI) verschmolzenen ehemali-gen Gesellschaft für Außenhandelsinformationen mbH (GfAi).

453 21 -610

Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütun-gen

30

30

3

Titelgruppe 03

Tgr. 03 Durchführung von Aufträgen der Europäischen Union (-)

(-) (427)

427 39 -610

Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für neben-beruflich und nebenamtlich Tätige

-

- 143

73

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnah-men bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0910 Tit. 272 01.

526 32 -011

Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnli-chen Ausschüssen

-

- 15

8

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnah-men bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0910 Tit. 272 01.

527 31 -610

Dienstreisen -

- 202

104

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnah-men bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0910 Tit. 272 01.

545 31 -011

Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen -

- 65

33

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnah-men bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0910 Tit. 272 01.

547 31 -610

Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -

- 2

1

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnah-men bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0910 Tit. 272 01.

Titelgruppe 04

Tgr. 04 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden (-)

(-)

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnah-men bei folgendem Titel geleistet werden: 381 01.

Erläuterungen:

Das Bundesamt setzt im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Natur-schutz und nukleare Sicherheit verschiedene Fördermaßnahmen zum Klima-schutz um.

- 139 -

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 0916

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 428 31 (Titelgruppe 02)

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422 41 -610

Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beam-ten

-

-

-

427 49 -610

Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für neben-beruflich und nebenamtlich Tätige

-

-

-16

428 41 -610

Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer -

-

-

518 41 -610

Mieten und Pachten -

-

-

518 42 -610

Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegen-schaftsmanagement

-

-

-

Haushaltsvermerk:Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei ande-ren Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herange-zogen werden.

547 41 -610

Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben -

-

49

812 41 -610

Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

-

-

-

Titelgruppe 05

Tgr. 05 Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) (9 709)

(9 709) (5 373)

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben mit Ausnahme der Tit. 518 52 und 547 51 sind über-

tragbar.

2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit Ausnahme folgen-der Titel: 518 52 und 547 51.

422 51 -610

Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beam-ten

971

971 609

-

428 51 -610

Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 6 496

6 496 3 622

275

453 51 -610

Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütun-gen

21

21 13

-

511 51 -610

Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

332

332 576

89

514 51 -610

Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl. 49

49 37

-

518 52 -610

Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegen-schaftsmanagement

651

651

171

Haushaltsvermerk:Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei ande-ren Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herange-zogen werden.

- 140 -

0916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titelgruppe 04

Page 141: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

525 51 -610

Aus- und Fortbildung 103

103 52

-

527 51 -610

Dienstreisen 435

435 184

77

547 51 -610

Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 462

462

631

711 51 -610

Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 18

18 11

-

811 51 -610

Erwerb von Fahrzeugen 31

31 19

-

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

Neubeschaffung2 nicht personengebundene Pkw (bis 22 800 €)................................... 31

812 51 -610

Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

46

46 73

18

812 52 -610

Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegen-ständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

94

94 177

12

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

Erstbeschaffung.................................................................................... 94

Flexibilisierte Ausgaben

Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 5 HG Aus Hauptgruppe 4.................................................................................. 52 430 62 453 41 881

24 052 Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 9 888 9 658 6 574

5 593 Aus Hauptgruppe 7.................................................................................. 198 198 86

442 Aus Hauptgruppe 8.................................................................................. 1 700 1 700 1 441

1 060

Zusammen............................................................................................... 64 216 74 009 49 982 31 147

422 01-610

F Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beam-ten

15 221

20 363

13 736

422 02-610

F Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Hilfskräfte 269

269

-

427 09-610

F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für neben-beruflich und nebenamtlich Tätige

13 522

17 878

6 328

428 01-610

F Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 23 377

23 902

21 815

- 141 -

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 0916

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titelgruppe 05

Page 142: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

452 01-229

F Erstattungen an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder 1

1

-

Erläuterungen:

Aufgrund eines Rechtsstreites ist vor dem Landesarbeitsgericht Frankfurt (Main) ein Vergleich geschlossen worden, durch den einige Arbeitnehmerinnen und Ar-beitnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles versorgungsmäßig so gestellt wer-den, wie wenn sie seit ihrem Eintritt bei der Dienststelle, frühestens seit dem 9. Mai 1945 bis zum 31. Dezember 1949, bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) versichert gewesen wären.

Die Zusatzdifferenz wird bei Eintritt des Versicherungsfalles aus diesen Ausgaben gezahlt, um dem Bund die erheblichen Kosten einer zusätzlichen Nachversiche-rung zu ersparen.

453 01-610

F Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen 40

40

2

511 01-610

F Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

6 058

5 808

1 534

Haushaltsvermerk:Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder un-entgeltlich an Dritte abgegeben werden.

517 01-610

F Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 995

995

1 021

518 01-610

F Mieten und Pachten -

-

69

525 01-610

F Aus- und Fortbildung 337

337

233

527 01-610

F Dienstreisen 649

649

651

532 01-610

F Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 1 713

1 733

2 847

539 99-610

F Vermischte Verwaltungsausgaben 136

136

219

711 01-610

F Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 198

198

86

811 01-610

F Erwerb von Fahrzeugen 92

92

92

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Neubeschaffung3 nicht personengebundene Pkw bis 22 800 €............................... 46

2. Ersatzbeschaffung5 nicht personengebundene Pkw bis 22 800 €............................... 114abzgl. Mehreinnahmen bei Tit. 132 01 aus der Veräußerung von Dienst-Kfz gem. § 6 Abs. 7 HG....................................................... -68

Zusammen............................................................................................ 92

812 01-610

F Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

614

614

318

- 142 -

0916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu flexibilisierte Ausgaben

Page 143: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

812 02-610

F Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegen-ständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

994

994

1 031

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Erstbeschaffung.............................................................................. 6232. Erweiterung..................................................................................... 503. Ersatzbeschaffung........................................................................... 3074. Sonstiges......................................................................................... 14

Zusammen............................................................................................ 994

- 143 -

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 0916

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu flexibilisierte Ausgaben

Page 144: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Vorbemerkung

Das Bundeskartellamt (BKartA) ist 1958 gemäß § 51 des Ge-setzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) als selbst-ständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bun-desministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) errichtet worden. Es hat seinen Sitz in Bonn.Kernaufgabe des BKartA ist der Schutz des Wettbewerbs nach dem GWB als zentrale ordnungspolitische Aufgabe in ei-ner marktwirtschaftlich verfassten Wirtschaftsordnung. Ein funktionierender Wettbewerb gewährleistet größtmögliche Wahlfreiheit und Produktvielfalt, damit Verbraucher ihre Be-dürfnisse stets befriedigen und Unternehmen ihre Angebote stets optimieren können.Zum Schutz des Wettbewerbs arbeitet das BKartA auf natio-naler, europäischer und internationaler Ebene mit den ein-schlägigen Organisationen und Kartellbehörden zusammen.Seine Aufgabenschwerpunkte sind insbesondere:1. KartellverbotDas BKartA und - soweit zuständig - die Landeskartellbehör-den haben die Aufgabe, nach dem GWB und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verbo-tene Kartelle - wie z. B. Preisabsprachen - aufzuspüren und mit geeigneten Maßnahmen zu bekämpfen. Dazu zählt auch die Verhängung von Geldbußen.2. Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Un-

ternehmenEine wirtschaftliche Machtstellung zu erlangen oder innezuha-ben, ist nicht verboten. Das deutsche wie das europäische Kartellrecht verbietet aber die missbräuchliche Ausnutzung ei-ner marktbeherrschenden Stellung. Aufgabe des BKartA ist es, solche Ausnutzung zu kontrollieren, die Aufsicht über an-erkannte Wettbewerbsregeln zu führen und Missbräuche, vor allem Diskriminierung und Behinderung anderer Unterneh-men, zu verhindern. 3. FusionskontrolleZusammenschlüsse von Unternehmen können für den Wett-bewerb nachteilig sein, wenn in der Folge die Marktmacht von Unternehmen erheblich zunimmt. Ein Zusammenschluss kann z. B. dazu führen, dass ein wichtiger Wettbewerber wegfällt

und der Marktführer daraufhin möglicherweise eine Marktposi-tion erlangt, die es ihm ermöglicht, seine Preise zu erhöhen, die Angebotsmengen zu beschränken oder die Qualität zu verringern. Um nachteilige Auswirkungen von Unternehmens-zusammenschlüssen auf den Wettbewerb vorab auszuschlie-ßen, unterliegen Unternehmenszusammenschlüsse ab be-stimmten Umsatzschwellen der Fusionskontrolle durch das BKartA.4. VergaberechtsschutzBeim BKartA sind die gerichtsähnlich organisierten Vergabe-kammern des Bundes angesiedelt, die die Vergabe öffentli-cher Aufträge des Bundes und der dem Bund zuzurechnen-den öffentlichen Auftraggeber auf Antrag oberhalb bestimmter Auftragswerte (sog. Schwellenwerte) auf der Grundlage des GWB unabhängig und in eigener Verantwortung überprüfen. Durch den Vergaberechtsschutz werden transparente und dis-kriminierungsfreie Vergabeverfahren sichergestellt.5. Wahrnehmung der Aufgaben der Markttransparenz-

stellen für den Bereich Großhandel von Strom und Gas sowie Kraftstoffe

Auf Grundlage des Markttransparenzstellengesetzes vom 12. Dezember 2012 ist das Bundeskartellamt für die Markt-transparenzstelle Kraftstoffe zuständig. Zudem nimmt das Bundeskartellamt gemeinsam mit der Bundesnetzagentur Auf-sichtskompetenzen auf den Produktions- und Großhandels-märkten für Strom und Gas wahr. Ziel ist die Sicherstellung ei-ner transparenten und wettbewerbskonformen Preisbildung.6. VerbraucherschutzSeit Inkrafttreten der 9. GWB-Novelle nimmt das Bundeskar-tellamt neue Befugnisse auf dem Gebiet des Verbraucher-schutzes wahr, insbesondere zur Durchführung von verbrau-cherrechtlichen Sektoruntersuchungen.7. WettbewerbsregisterKünftig wird ein Register zum Schutz des Wettbewerbs um öf-fentliche Aufträge und Konzessionen beim Bundeskartellamt eingerichtet. Das Register dient der Erfassung und Weiterga-be von erheblichen Rechtsverstößen von Untenehmen, die ei-nen Ausschluss von der Teilnahme an Vergabeverfahren dar-stellen.

- 144 -

0917 Bundeskartellamt

Page 145: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Überblick zum Kapitel 0917 Soll

20181 000 €

Soll2017

1 000 €

Veränderunggegenüber

20171 000 €

Ausgabereste2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 188 026 240 526 -52 500 335 911 Übrige Einnahmen.................................................. - - - -

Gesamteinnahmen.................................................. 188 026 240 526 -52 500 335 911

Ausgaben Personalausgaben.................................................. 21 751 23 610 -1 859 8 384 20 859 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 7 147 5 647 +1 500 1 774 6 065 Ausgaben für Investitionen...................................... 1 650 1 150 +500 1 051 733 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -

Gesamtausgaben.................................................... 30 548 30 407 +141 11 209 27 657 davon flexibilisiert.................................................... 29 729 29 670 +59 11 209 26 921 davon nicht flexibilisiert........................................... 819 737 +82 736

Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2018 Verpflichtungsermächtigung.................................... 23 032 davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................. 1 592 im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................. 2 059 im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................. 2 059 im Haushaltsjahr 2022 bis zu.................................. 1 408 im Haushaltsjahr 2023 bis zu.................................. 1 408 im Haushaltsjahr 2024 bis zu.................................. 1 408 im Haushaltsjahr 2025 bis zu.................................. 1 408 im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 1 408 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 1 408 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 1 406 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 1 402 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 1 402 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 1 402 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 1 402 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 1 402 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 458

- 145 -

Bundeskartellamt 0917

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Einnahmen

Verwaltungseinnahmen

111 01 -610

Gebühren, sonstige Entgelte 8 000

8 000

9 232

Haushaltsvermerk:Mehreinnahmen dienen bis zur Höhe von 50 Prozent zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4, Hgr. 5 und 812 02.

Erläuterungen:

Die Gebühren werden nach der Verordnung über die Kosten der Kartellbehörden (KartKostV) vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1535) in Verbindung mit § 80 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erhoben.

112 01 -610

Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten 180 000

232 500

326 642

Erläuterungen:

Geldbußen werden von der Kartellbehörde nach den §§ 81 ff. des Gesetzes ge-gen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erhoben.In Betracht kommen neben Geldbußen auch die im Zusammenhang stehenden Verzugszinsen nach § 81 ff. GWB.Weniger wegen üblicher Schwankungen bei der Verhängung von Bußgeldern.

119 99 -610

Vermischte Einnahmen 26

26

37

Übrige Einnahmen

381 03 -890

Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7

-

-

(-)

Ausgaben Haushaltsvermerk:1. Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 5 Abs. 2 bis 5 HG.

2. Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Hgr. 4 und Hgr. 5 dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 111 01.

- 146 -

0917 Bundeskartellamt

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

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Sächliche Verwaltungsausgaben

518 02 -610

Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegen-schaftsmanagement

819

737

736

Verpflichtungsermächtigung....................................................... 23 032 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 1 592 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 2 059 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 2 059 T€ im Haushaltsjahr 2022 bis zu................................................. 1 408 T€ im Haushaltsjahr 2023 bis zu................................................. 1 408 T€ im Haushaltsjahr 2024 bis zu................................................. 1 408 T€ im Haushaltsjahr 2025 bis zu................................................. 1 408 T€ im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 1 408 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 408 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 406 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 402 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 402 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 1 402 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 1 402 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu................................................. 1 402 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................................... 458 T€

Haushaltsvermerk:Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei ande-ren Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herange-zogen werden.

Besondere Finanzierungsausgaben

981 03 -890

Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7

-

-

(688)

Flexibilisierte Ausgaben

Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 5 HG Aus Hauptgruppe 4.................................................................................. 21 751 23 610 20 859

8 384 Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 6 328 4 910 5 329

1 774 Aus Hauptgruppe 7.................................................................................. - - 14

270 Aus Hauptgruppe 8.................................................................................. 1 650 1 150 719

781

Zusammen............................................................................................... 29 729 29 670 26 921 11 209

422 01-610

F Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beam-ten

14 089

14 645

13 665

422 03-610

F Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter sowie Nebenleistungen der Be-amtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst

-

-

8

427 09-610

F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für neben-beruflich und nebenamtlich Tätige

388

388

298

- 147 -

Bundeskartellamt 0917

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

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428 01-610

F Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 5 849

7 152

5 779

453 01-610

F Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen 50

50

48

511 01-610

F Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

929

929

983

517 01-610

F Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 786

786

903

518 01-610

F Mieten und Pachten 1 868

1 950

2 017

519 01-610

F Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 135

135

131

525 01-610

F Aus- und Fortbildung 160

160

145

527 01-610

F Dienstreisen 180

180

224

532 01-610

F Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 2 187

687

807

539 99-610

F Vermischte Verwaltungsausgaben 83

83

119

Haushaltsvermerk:Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder un-entgeltlich an Dritte abgegeben werden.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Vereinbarkeit von Beruf und Familie............................................... 202. Sonstiges......................................................................................... 63

Zusammen............................................................................................ 83

711 01-610

F Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten -

-

14

Erläuterungen:

Mehrjährige Maßnahmen(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)

Gesamt-ausgaben

desBundes1 000 €

Verausgabt

bis2016

1 000 €

Bewilligt2017

1 000 €

Nach 2017übertra-

gene Aus-gabereste

1 000 €

Veran-schlagt2018

1 000 €

Vorbe-halten

für2019 ff1 000 €

1 2 3 4 5 6 7

Brandschutzmaßnahme................................................................ 880 610 - 270 - -

712 01-610

F Baumaßnahmen von mehr als 2 000 000 € im Einzelfall -

-

-

811 01-610

F Erwerb von Fahrzeugen 20

20

-

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

Ersatzbeschaffung1 Pkw.................................................................................................... 20

- 148 -

0917 Bundeskartellamt

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu flexibilisierte Ausgaben

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812 01-610

F Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

130

130

24

812 02-610

F Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegen-ständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

1 500

1 000

695

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 111 01.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Erstbeschaffung.............................................................................. 1 2002. Ersatzbeschaffung........................................................................... 2503. Sonstiges......................................................................................... 50

Zusammen............................................................................................ 1 500

Titelgruppe 01

Tgr. 01 Monopolkommission (1 375)

(1 375)

Erläuterungen:

Gemäß § 44 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 15. Juli 2005 - BGBl. I S. 2114 - begutachtet die Monopolkommission regelmäßig die Entwicklung der Unternehmenskonzentration in der Bundesrepublik Deutschland unter Anwen-dung der §§ 44 bis 47 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Nach § 46 Abs. 2 Satz 1 dieses Gesetzes verfügt die Monopolkommission über eine Geschäftsstelle. Die Monopolkommission ist mit Wirkung vom 1. Januar 2000 vom Bundesverwaltungsamt in Köln zum BKartA in Bonn umgesetzt worden. Ab diesem Zeitpunkt werden die Kosten der Geschäftsstelle vom BKartA getragen.

422 11-610

F Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beam-ten

-

56

-

427 19-610

F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für neben-beruflich und nebenamtlich Tätige

530

474

483

Erläuterungen:

Entgelte der Assistentinnen und Assistenten.

428 11-610

F Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 845

845

578

- 149 -

Bundeskartellamt 0917

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu flexibilisierte Ausgaben

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Vorbemerkung

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikati-on, Post und Eisenbahnen (BNetzA) wurde 1998 unter dem Namen Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post gegründet und 2005 im Zuge der Übernahme von Aufgaben aus dem Energiewirtschaftsgesetz und dem Allgemeinen Ei-senbahngesetz umbenannt. Sie ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BMWi. Neben dem Behördensitz in Bonn gibt es weitere Standorte in Mainz, Berlin und Saarbrü-cken sowie dezentrale Dienststellen im gesamten Bundesge-biet.Kernaufgabe der BNetzA ist es, durch Liberalisierung und De-regulierung für die weitere Entwicklung auf dem Elektrizitäts-, Gas-, Telekommunikations-, Post- und Eisenbahninfrastruktur-markt zu sorgen.Die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit der Bundesnetz-agentur finden sich insbesondere im Telekommunikationsge-setz (TKG), im Postgesetz (PostG), im Energiewirtschaftsge-setz (EnWG), im Gesetz über den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG), im Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NA-BEG), im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG), im Signatur-gesetz (SigG) sowie in weiteren Fachgesetzen und Rechts-verordnungen.Infolge des breiten Themenspektrums stellen sich auch die Aufgaben der Behörde als vielfältig dar. Kompetenzschwer-punkte sind insbesondere:1. Telekommunikation und Post Die BNetzA fördert durch Regulierung im Bereich der Tele-kommunikation und des Postwesens den Wettbewerb, sorgt für einen diskriminierungsfreien Netzzugang (d. h. sie kontrol-liert die Einhaltung der Netzzugangsregelungen und ange-messener Netznutzungsentgelte) und gewährleistet eine flä-chendeckende Grundversorgung mit Dienstleistungen zu angemessenen Preisen. Sie vergibt auch z. B. Lizenzen im Postbereich, verwaltet Frequenzen sowie Rufnummern im Te-lekommunikationsbereich, klärt Funkstörungen auf und be-treibt den Schutz vor unerlaubten Werbeanrufen.2. Energie Die BNetzA stellt einen wirksamen und unverfälschten Wett-bewerb bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas sowie ei-

nen langfristig leistungsfähigen Betrieb von Energieversor-gungsnetzen sicher und gewährleistet effiziente Genehmigungsverfahren, um das deutsche Höchstspan-nungsnetz an die wachsende Bedeutung der erneuerbaren Energien anzupassen.Hierzu wurden der BNetzA mit dem NABEG völlig neue Kom-petenzen im Planungsrecht nebst Planfeststellung übertragen.3. Eisenbahnregulierung Für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur und damit ver-bundener Leistungen überprüft die BNetzA die Höhe und Struktur von Entgelten und gewährleistet den diskriminie-rungsfreien Zugang zur Schieneninfrastruktur.4. Umsetzung des Signatur-Gesetzes (SigG) Damit die Zuordnung der "elektronischen Unterschrift" zu ei-ner bestimmten Person sicher gewährleistet ist, überwacht die BNetzA die Verlässlichkeit dieser Signaturen und insbesonde-re deren Anbieter. Sie bürgt so als zuständige Behörde nach dem SigG (sog. Wurzelbehörde) für die Zuverlässigkeit der von ihr akkreditierten Anbieter.5. Internationale Zusammenarbeit Die Bundesnetzagentur wirkt in zahlreichen europäischen und internationalen Gremien - u. a. auch bei Fragen der Normie-rung und Standardisierung - mit.6. Dienstleistungszentrum Im Rahmen des Projekts "Aufbau und Ausbau von Kompe-tenz- und Dienstleistungszentren" erbringt die BNetzA für Be-hörden im Geschäftsbereich des BMWi Personalnebenleistun-gen (z. B. Abrechnung von Reisekosten, Beihilfe, Leistungen der Familienkasse, Besoldungs- und Entgeltangelegenheiten).7. Digitale Agenda Die Digitale Agenda der Bundesregierung sieht eine Reihe von Maßnahmen in der Zuständigkeit der BNetzA vor: Markt-beobachtung und Regulierung der OTT-Anbieter, Förderung der Digitalisierung der Wirtschaft (Industrie 4.0) durch Siche-rung der Netzneutralität, Zurverfügungstellung der erforderli-chen Frequenzen und umfangreiche internationale und natio-nale Standardisierungen.

- 150 -

0918 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur)

Page 151: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Überblick zum Kapitel 0918 Soll

20181 000 €

Soll2017

1 000 €

Veränderunggegenüber

20171 000 €

Ausgabereste2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 84 321 91 554 -7 233 92 639 Übrige Einnahmen.................................................. - - - -

Gesamteinnahmen.................................................. 84 321 91 554 -7 233 92 639

Ausgaben Personalausgaben.................................................. 140 164 137 910 +2 254 19 106 132 450 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 57 573 63 292 -5 719 24 741 50 154 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 5 134 5 132 +2 2 124 Ausgaben für Investitionen...................................... 16 814 15 201 +1 613 19 855 12 826 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -

Gesamtausgaben.................................................... 219 685 221 535 -1 850 63 704 195 554 davon flexibilisiert.................................................... 196 215 198 067 -1 852 63 704 181 840 davon nicht flexibilisiert........................................... 23 470 23 468 +2 13 714

Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2018 Verpflichtungsermächtigung.................................... 7 461 davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................. 2 184 im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................. 1 092 im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................. 1 028 im Haushaltsjahr 2022 bis zu.................................. 451 im Haushaltsjahr 2023 bis zu.................................. 451 im Haushaltsjahr 2024 bis zu.................................. 451 im Haushaltsjahr 2025 bis zu.................................. 451 im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 451 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 451 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 451

- 151 -

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

(Bundesnetzagentur)

0918

Page 152: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Einnahmen

Verwaltungseinnahmen

111 01 -019

Gebühren, sonstige Entgelte 83 615

90 539

89 201

Haushaltsvermerk:1. Mehreinnahmen zu Nr. 4 der Erläuterungen dienen zur Leistung der

Mehrausgaben bei folgendem Titel: 539 99.

2. Zu erstattende Gebühren und tarifliche Entgelte dürfen, auch wenn sie in einem früheren Haushaltsjahr vereinnahmt worden sind, aus den Einnahmen gezahlt werden.

Erläuterungen:

Gebühren und Beiträge für hoheitliche Tätigkeiten insbesondere nach dem Tele-kommunikationsgesetz (TKG) vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), zuletzt geän-dert durch Art. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3346), dem Gesetz über elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) vom 14. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2879) dem Gesetz über Funkanlagen und Tele-kommunikationsendeinrichtungen (FTEG) vom 31. Januar 2001 (BGBl. I S. 170), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 14. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2879), dem Postgesetz (PostG) vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3294), zu-letzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666), Ge-bühren und Beiträge nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 27. Januar 2017 (BGBl. I S. 130), dem Gesetz für den Ausbau Erneuerbarer Energien (EEG 2017) vom 21. Juli 2014, zuletzt geändert durch Art. 2 des Geset-zes vom 22. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3106), und den dazu erlassenen Rechts-verordnungen.Gebühren und Auslagen nach dem Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz (BEVVG) vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2394), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2082), i. V. m. der Verordnung über Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Eisenbahnver-kehrsverwaltung des Bundes (BEGebV) vom 27. März 2008 (BGBl. I S. 546), zu-letzt geändert durch Art. 2 der Verordnung vom 12. Mai 2016 (BGBl. I S. 1225).Gebühren und Auslagen nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertra-gungsnetz (NABEG) vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S 1690), geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258).

Bezeichnung 1 000 €

1. Gebühren nach TKG..................................................................... 17 7412. Beiträge nach FSBeitrV (Verordnung über Beiträge zum Schutz

einer störungsfreien Frequenznutzung)........................................ 16 6003. Gebühren und Entgelte nach PostG............................................. 404. Prüfungsgebühren zum Erwerb von Flug- und Amateurfunk-

zeugnissen.................................................................................... -5. Gebühren nach Amateurfunkverordnung (AFuV)......................... 1606. Gebühren und Kosten nach der Verordnung über das Nach-

weisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV)....................................................................................... 6 500

7. Gebühren nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).............. 7 6628. Gebühren nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) - ohne

WindSeeG.................................................................................... 1 4779. Gebühren und Auslagen nach dem Bundeseisenbahnverkehrs-

verwaltungsgesetz (BEVVG)........................................................ 6210. Kosten für Amtshandlungen nach dem EMVG und FTEG (EMV-

FTEKostV).................................................................................... 800

- 152 -

0918 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur)

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Page 153: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Bezeichnung 1 000 €

11. Gebühren und Auslagen nach dem Netzausbaubeschleuni-gungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG).................................... 30 402

12. Sonstige Gebühren und Beiträge................................................. 2 171

Zusammen............................................................................................ 83 615

111 02 -019

Gebühren und Auslagen aus der Durchführung des Gesetzes zur Ent-wicklung und Förderung der Windenergie auf See (WindSeeG)

-

300

-

Haushaltsvermerk:1. Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen dienen zur Leistung der

Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 422 01, 511 01, 539 99, 812 02 und 812 03.

2. Mehreinnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen sind gem. WindSeeG zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 01.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Einnahmen aus Gebühren für die Durchführung von Voruntersu-chungen des BSH nach dem WindSeeG (ohne Auslagen)............. -

2. Einnahmen aus der Durchführung von Ausschreibungen nach dem EEG 2017 - nur WindSeeG..................................................... -

Zusammen............................................................................................ -

112 01 -019

Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten 450

450

773

119 02 -019

Leistungen der Länder zur Durchführung von Aufträgen -

-

1 875

Haushaltsvermerk:Mehreinnahmen sind gem. Art. 4 Abs. 2 und 3 der Verwaltungsabkom-men mit den Bundesländern zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leis-tung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 422 01, 532 01 und 544 01.

Erläuterungen:

Einnahmen nach dem EnWG im Rahmen der Organleihe.

119 99 -019

Vermischte Einnahmen 100

100

307

Haushaltsvermerk:Mehreinnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen sind gemäß dem mit mehre-ren Nationen vertraglich vereinbarten MoU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 422 01.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Einnahmen im Rahmen internationaler Nutzung (MoU) der Son-derstelle Leeheim............................................................................ -

2. Sonstige Einnahmen....................................................................... 100

Zusammen............................................................................................ 100

124 01 -019

Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung 36

45

45

- 153 -

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

(Bundesnetzagentur)

0918

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 111 01

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132 01 -019

Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen 120

120

438

Übrige Einnahmen

381 01 -890

Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen -

-

(-)

Haushaltsvermerk:Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Bundesbehörden zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 511 01, 812 02 und 812 03.

381 03 -890

Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7

-

-

(-)

382 01 -890

Einnahmen von Gebühren für die Energieregulierung im Auftrag der Län-der und von Ausgleichsabgaben nach dem Postgesetz und von Abgaben zugunsten eines Vermittlungsdienstes für Hörgeschädigte

-

-

(1 567)

Haushaltsvermerk:1. Mehreinnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen sind als den Haushalt

durchlaufende Gelder zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 982 01.

2. Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen sind als den Haushalt durchlaufende Gelder zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 982 01.

3. Mehreinnahmen zu Nr. 3 der Erläuterungen sind als den Haushalt durchlaufende Gelder zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 982 01.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Einnahmen nach dem EnWG im Rahmen der Organleihe.............. -2. Ausgleichsabgabe nach dem Postgesetz im Rahmen der Univer-

saldienstleistungsverpflichtung........................................................ -3. Abgaben zugunsten eines Vermittlungsdienstes für hörgeschädig-

te Menschen nach dem TKG........................................................... -

Zusammen............................................................................................ -

Ausgaben Haushaltsvermerk:Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 5 Abs. 2 bis 5 HG. Ausgenommen ist Tgr. 01.

- 154 -

0918 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur)

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

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Sächliche Verwaltungsausgaben

518 02 -019

Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegen-schaftsmanagement

15 000

15 000

13 591

Verpflichtungsermächtigung......................................................... 4 891 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................................... 514 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................... 642 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................................... 578 T€ im Haushaltsjahr 2022 bis zu.................................................... 451 T€ im Haushaltsjahr 2023 bis zu.................................................... 451 T€ im Haushaltsjahr 2024 bis zu.................................................... 451 T€ im Haushaltsjahr 2025 bis zu.................................................... 451 T€ im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 451 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 451 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 451 T€

Haushaltsvermerk:Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei ande-ren Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herange-zogen werden.

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)

681 01 -051

Entschädigung in unbilligen Härtefällen gem. § 113a des Telekommuni-kationsgesetzes (TKG)

5 000

5 000

-

Haushaltsvermerk:Die Ausgaben sind übertragbar.

Erläuterungen:

Ausgaben für Entschädigungen zum Ausgleich unbilliger Härten durch die Umset-zung der Vergaben aus den §§ 113a ff. TKG aufgrund des Gesetzes zur Einfüh-rung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten.

687 01 -019

Beiträge an internationale Organisationen 132

130

123

Besondere Finanzierungsausgaben

981 01 -890

Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen -

-

(-)

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Ti-teln geleistet werden: Tgr. 01.

981 03 -890

Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7

-

-

(86)

982 01 -890

Erstattungen von Gebühren für die Energieregulierung an die Länder und Ausgleichsleistungen nach dem Postgesetz und Leistungen an einen Vermittlungsdienst für Hörgeschädigte

-

-

(1 566)

Haushaltsvermerk:1. Mehrausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der

zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet wer-den: 382 01.

- 155 -

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

(Bundesnetzagentur)

0918

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

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2. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet wer-den: 382 01.

3. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet wer-den: 382 01.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Gebührenerstattungen nach dem EnWG im Rahmen der Organ-leihe................................................................................................. -

2. Ausgleichsleistungen nach dem PostG im Rahmen der Universal-dienstleistungsverpflichtung............................................................ -

3. Leistungen an einen Vermittlungsdienst für hörgeschädigte Men-schen nach dem TKG...................................................................... -

Zusammen............................................................................................ -

Titelgruppe 01

Tgr. 01 Ausgaben zur Durchführung von Voruntersuchungen nach dem Wind-SeeG durch das BSH

(3 338)

(3 338)

Haushaltsvermerk:1. Die Ausgaben sind mit Wegfall der Aufgabe kw.

2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 3 338 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 981 01.

3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehrein-nahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 111 02.

422 11 -019

Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beam-ten

1 737

2 687

-

427 19 -019

Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für neben-beruflich und nebenamtlich Tätige

-

-

-

428 11 -019

Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 950

-

-

527 11 -019

Dienstreisen 10

10

-

539 19 -019

Vermischte Verwaltungsausgaben 195

195

-

812 11 -019

Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

50

50

-

812 12 -019

Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegen-ständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

396

396

-

- 156 -

0918 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur)

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 982 01

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Flexibilisierte Ausgaben

Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 5 HG Aus Hauptgruppe 4.................................................................................. 137 477 135 223 132 450

19 106 Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 42 368 48 087 36 563

24 741 Aus Hauptgruppe 6.................................................................................. 2 2 1

2 Aus Hauptgruppe 7.................................................................................. 2 900 1 160 55

3 583 Aus Hauptgruppe 8.................................................................................. 13 468 13 595 12 771

16 272

Zusammen............................................................................................... 196 215 198 067 181 840 63 704

421 01-019

F Bezüge der Präsidentin oder des Präsidenten und der Vizepräsidentin-nen oder der Vizepräsidenten der Bundesnetzagentur

458

442

436

Erläuterungen:

Bezüge aus öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnissen.

422 01-019

F Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beam-ten

116 499

105 130

110 120

Haushaltsvermerk:1. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der

Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 111 02.

2. Mehrausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet wer-den: 119 99.

3. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet wer-den: 119 02.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Aufwand für die internationale Nutzung der Sonderstelle Leeheim -2. Aufwand nach dem EnWG im Rahmen der Organleihe.................. -3. Aufwand für Ausschreibungen nach dem WindSeeG..................... -4. Sonstige Ausgaben......................................................................... 116 499

Zusammen............................................................................................ 116 499

Mehr wegen neuer Planstellen und wieder bedarfsgerechter Veranschlagung.

422 02-019

F Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Hilfskräfte -

-

-

422 03-019

F Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter sowie Nebenleistungen der Be-amtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst

159

84

88

427 09-019

F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti-gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für neben-beruflich und nebenamtlich Tätige

2 930

2 462

2 698

428 01-019

F Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 15 981

25 645

17 607

- 157 -

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

(Bundesnetzagentur)

0918

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

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453 01-019

F Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen 450

510

404

459 99-019

F Vermischte Personalausgaben 1 000

950

1 097

Erläuterungen:

Erstattungen von Aufwendungen der Bundesanstalt für Post und Telekommunika-tion Deutsche Bundespost (BAnst PT) für die Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der Besitzstandswahrung für die auf die Bundesnetzagentur überge-leiteten Beschäftigten (§ 28 BAPostG vom 14. September 1994 (BGBl. I S. 2325), zuletzt geändert durch Art. 3 und 4 des Gesetzes vom 28. Mai 2015 (BGBl. I S. 813) i. V. m. § 3 BegleitG vom 17. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3108) und Art. 3 des Gesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970).

511 01-019

F Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

11 004

11 004

10 569

Haushaltsvermerk:1. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der

Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 111 02.

2. Mehrausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet wer-den: 381 01.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Leistungsaufwand für andere Bundesbehörden.............................. -2. Aufwand für Ausschreibungen nach dem WindSeeG..................... -3. Sonstige Ausgaben......................................................................... 11 004

Zusammen............................................................................................ 11 004

514 01-019

F Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl. 880

930

721

517 01-019

F Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 8 100

8 100

8 017

518 01-019

F Mieten und Pachten 1 762

2 182

841

519 01-019

F Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 500

829

265

525 01-019

F Aus- und Fortbildung 1 495

1 570

1 308

Haushaltsvermerk:Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Lehr- und Unter-richtsmaterial an Lehrgangsteilnehmer unentgeltlich abgegeben wird.

527 01-019

F Dienstreisen 3 500

3 700

3 090

- 158 -

0918 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur)

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu flexibilisierte Ausgaben

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532 01-019

F Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 7 828

7 887

8 084

Haushaltsvermerk:1. Mehrausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der

zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet wer-den: 119 02.

2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichun-gen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Aufwand nach dem EnWG im Rahmen der Organleihe.................. -2. Sonstige Ausgaben......................................................................... 7 828

Zusammen............................................................................................ 7 828

539 99-019

F Vermischte Verwaltungsausgaben 3 195

6 030

1 123

Haushaltsvermerk:1. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der

Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 111 01.

2. Mehrausgaben zu Nr. 11 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 111 02.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Bekanntmachung in Tageszeitungen und sonstigen Bekanntma-chungsblättern.............................................................................. 1 040

2. Prüfungsvergütungen................................................................... -3 Umzugs- und Verlegekosten von Dienststellen............................ 804. Aufwendungen Kindertagesstätte................................................. 1865. Übersetzungskosten..................................................................... 2506. Körperschafts- und Gewerbesteuer.............................................. 507. Servicekosten bei Veranstaltungen (Techniker, Garderobe,

Brandsicherungswachen, etc.)..................................................... 4408. Stenographen............................................................................... 5259. Sicherheitsdienst.......................................................................... 15810. Botendienste................................................................................. 29211. Aufwand für Ausschreibungen nach dem WindSeeG................... -12. Sonstiges...................................................................................... 174

Zusammen............................................................................................ 3 195

544 01-019

F Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 4 104

5 855

2 545

Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 570 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 1 670 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................... 450 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................................... 450 T€

Haushaltsvermerk:Mehrausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 02.

- 159 -

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

(Bundesnetzagentur)

0918

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu flexibilisierte Ausgaben

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Erläuterungen:

Wissenschaftlicher Forschungsbedarf, insbesondere zu Fragen der Regulierung der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze, des Telekommunikations- und Post-marktes, der Eisenbahnregulierung sowie des Ausbaus der Übertragungsnetze.

Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen geleistet werden.

Bezeichnung 1 000 €

1. Aufwand nach dem EnWG im Rahmen der Organleihe.................. -2. Sonstige Ausgaben......................................................................... 4 104

Zusammen............................................................................................ 4 104

686 09-019

F Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland geringeren Umfangs

2

2

1

711 01-019

F Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 2 900

1 160

55

Erläuterungen:Einjährige Maßnahmen 1 000 €

1. Baumaßnahmen im Rahmen des Auf- und Ausbaus der Messsta-tionen des Funkmess- und Ortungssystems (FuMOS)................... -

2. Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen in verschiedenen Außen-stellen und der Zentrale sowie Rückbaumaßnahmen in aufzulö-senden Außenstellen....................................................................... 2 900

Zusammen............................................................................................ 2 900

712 01-019

F Baumaßnahmen von mehr als 2 000 000 € im Einzelfall -

-

-

Erläuterungen:

Mehrjährige Maßnahmen(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)

Gesamt-ausgaben

desBundes1 000 €

Verausgabt

bis2016

1 000 €

Bewilligt2017

1 000 €

Nach 2017übertra-

gene Aus-gabereste

1 000 €

Veran-schlagt2018

1 000 €

Vorbe-halten

für2019 ff1 000 €

1 2 3 4 5 6 7

1. Dienstgebäude Zentrale MainzBau eines Rechenzentrums (einschl. 1. + 2. Nachtrag).......... 6 008 5 715 - 293 - -

811 01-019

F Erwerb von Fahrzeugen 682

620

1 197

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. ErsatzbeschaffungFlurförderfahrzeuge (Etagenwagen, Plattformwagen, Transport-karren usw.)..................................................................................... 146 Pkw............................................................................................. 1 20112 Nutzfahrzeuge (Funkmesswagen)............................................. 548abzgl. Mehreinnahmen bei Tit. 132 01 aus der Veräußerung von Dienst-Kfz gem. § 6 Abs. 7 HG....................................................... -1 086

2. Sonstiges......................................................................................... 18

Zusammen............................................................................................ 682

- 160 -

0918 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur)

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 544 01

Page 161: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

812 02-019

F Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegen-ständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

6 786

8 171

7 512

Haushaltsvermerk:1. Mehrausgaben zu Nr. 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der

Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 111 02.

2. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet wer-den: 381 01.

Erläuterungen:Bezeichnung 1 000 €

1. Erstbeschaffung.............................................................................. 1 1592. Erweiterung..................................................................................... 1 9563. Ersatzbeschaffung........................................................................... 3 6714. Leistungsaufwand für andere Bundesbehörden.............................. -5. Aufwand für Ausschreibungen nach dem WindSeeG..................... -6. Sonstiges......................................................................................... -

Zusammen............................................................................................ 6 786

812 03-019

F Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für den technischen Bereich in der Telekommunikation sowie für Verwal-tungszwecke

6 000

4 804

4 062

Haushaltsvermerk:1. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der

Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 111 02.

2. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet wer-den: 381 01.

Erläuterungen:Einjährige Maßnahmen 1 000 €

1. Erstbeschaffungen1.1 Peilantennensysteme der KW-Peilanlagen inkl. Ergänzung einer

Antennen-Testeinrichtung............................................................. 5601.2 Codeselective, isotrope Messtechnik........................................... 4051.3 Servicemessempfänger für digitalen Ton- und Fernsehrundfunk. 2201.4 Parabolspiegel-Antenne 50 GHz.................................................. 4301.5 TKÜ-TMC Erweiterung.................................................................. 4052. Ersatzbeschaffungen2.1 Rundfunkmessempfänger der Referenzklasse............................. 3502.2 ITU-konformer Breitband-Funkmessempfänger........................... 2502.3 Ausbau von Fahrzeugen zu Funkmesswagen.............................. 8502.4 Erneuerung und Umgestaltung der abgesetzten drehbaren An-

tennensysteme............................................................................. 4903. Leistungsaufwand für andere Bundesbehörden........................... -4. Aufwand für Ausschreibungen nach dem WindSeeG................... -5. Sonstige Beschaffungen (inkl. Ausgaben für Verwaltungszwe-

cke)............................................................................................... 1 840

Zusammen............................................................................................ 5 800

- 161 -

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

(Bundesnetzagentur)

0918

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu flexibilisierte Ausgaben

Page 162: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Mehrjährige Maßnahmen(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)

Gesamt-ausgaben

desBundes1 000 €

Verausgabt

bis2016

1 000 €

Bewilligt2017

1 000 €

Nach 2017übertra-

gene Aus-gabereste

1 000 €

Veran-schlagt2018

1 000 €

Vorbe-halten

für2019 ff1 000 €

1 2 3 4 5 6 7

1. Tragbare Spektrumanalysatoren in Ergänzung zum tragba-ren Störsuchempfänger PR100............................................... 400 - 200 - 200 -

- 162 -

0918 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur)

TitelFunktion Z w e c k b e s t i m m u n g

Soll2018

1 000 €

Soll 2017Reste 2017

1 000 €

Ist2016

1 000 €

Noch zu Titel 812 03

Page 163: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Haushaltsvermerk:

1. Aufwandsentschädigungen

1.1 Dienstaufwandsentschädigung für den Bundesminister in Höhe von jährlich 3 681,30 € (monatlich 306,78 €) bei folgendem Titel: Kap. 0912 Tit. 421 01.

1.2 Dienstaufwandsentschädigung für die Parlamentarischen Staatssekretäre in Höhe von jährlich je 2 760,98 € (mo-natlich je 230,08 €) bei folgendem Titel: Kap. 0912 Tit. 421 01.

1.3 Aufwandsentschädigung für vom Dienst freigestellte Personalratsmitglieder und Vertrauenspersonen der schwer-behinderten Menschen bei folgenden Titeln: Kap. 0912 Tit. 422 01, 422 02, 428 01, Kap. 0913 Tit. 422 01, 428 01, Kap. 0914 Tit. 422 01, 428 01, 428 02, Kap. 0915 Tit. 422 01, 428 01, Kap. 0916 Tit. 422 01, 428 01, Kap. 0917 Tit. 422 01, 428 01, Kap. 0918 Tit. 422 01 und 428 01.

1.4 Aufwandsentschädigung in Fällen dienstlich veranlasster doppelter Haushaltsführung bei Versetzungen und Abordnungen vom Inland ins Ausland, im Ausland und vom Ausland ins Inland bei folgenden Titeln: Kap. 0912 Tit. 422 01, 428 01, Kap. 0915 Tit. 422 01, 422 71, 427 59, 428 01, 428 51, 428 71 und Kap. 0916 Tit. 428 31.

1.5 Aufwandsentschädigungen für die Koordinatoren der Bundesregierung für Luft- und Raumfahrt sowie Ma-ritime Wirtschaft in Höhe von jährlich 60 000,00 € (monatlich je Koordinator 2 500,- €) bei folgendem Titel: Kap. 0912 Tit. 412 01.

2. Besondere Personalausgaben

2.1 Entschädigung gemäß § 11 Abs. 1 Buchst. d) BMinG i. V. m. § 5 Abs. 1 ParlStG für den Bundesminister und die Parlamentarischen Staatssekretäre in Höhe von jährlich je 1 840,65 € bei folgendem Titel: Kap. 0912 Tit. 421 01.

2.2 Betreuung von Bediensteten einschl. Beamtinnen und Beamten, die am Heiligen Abend nach 18 Uhr Dienst ver-richten, (zentral für den gesamten Einzelplan) bei folgendem Titel: Kap. 0912 Tit. 428 01.

2.3 Verfügungsfonds für vom Dienst freigestellte Gleichstellungsbeauftragte gemäß § 29 Abs. 4 BGleiG in Höhe von bis zu jährlich je 312 € (monatlich 26 €) bei folgenden Titeln: Kap. 0912 Tit. 422 01, Kap. 0913 Tit. 422 01, Kap. 0914 Tit. 428 01, Kap. 0915 Tit. 422 01, 428 01, Kap. 0916 Tit. 428 01, Kap. 0917 Tit. 422 01 und Kap. 0918 Tit. 422 01.

2.4 Nichtruhegehaltsfähige Zulage für den Präsidenten der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt von jährlich 24 T€ bei folgendem Titel: Kap. 0913 Tit. 422 01.

2.5 Außer- und übertarifliche Leistungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit Einwilligung des BMF ge-währt werden, bei folgenden Titeln: Kap. 0912 Tit. 427 09, 428 01, Kap. 0913 Tit. 427 09, 427 49, 428 01, 428 42, Kap. 0914 Tit. 427 09, 427 39, 427 49, 428 01, 428 02, 428 42, Kap. 0915 Tit. 427 09, 428 01, 428 51, 428 61, 428 71, 428 81, Kap. 0916 Tit. 427 09, 427 29, 428 01, 428 21, 428 31, 428 51,

- 163 -

Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben

09

Page 164: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Kap. 0917 Tit. 427 09, 428 01, 428 11, Kap. 0918 Tit. 427 09 und 428 01.

- 164 -

09 Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben

Page 165: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Kapitel, Titel (Titelgr.)sowie

Zweckbestimmung

Ausgaben-soll

2018

a) Bis einschl.31.12.2016eingegan-gene Ver-pflichtungenfällig ab 2018

davon fällig

2018 2019 2020 2021 Folge-jahre

inkünftigen

Haushalts-jahrenb) VE 2017

c) VE 20181 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 €

1 2 3 4 5 6 7 8 9

Kapitel 0901 683 01 - Innovationsförderung, Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

548 474 a) 345 561 318 761 26 800 - - - -b) 440 000 115 000 225 000 100 000 - - -c) 509 000 183 000 226 000 100 000 - -

683 02 - Innovationsberatung 7 313 a) 1 000 1 000 - - - - -b) 7 250 4 850 1 200 1 200 - - -c) 7 030 4 630 1 200 1 200 - -

683 03 - Innovationsprogramm zur Unterstützung von Diversifi-zierungsstrategien von Unter-nehmen der Verteidigungswirt-schaft in zivile Sicherheitstech-nologien

3 813 a) - - - - - - -b) 15 133 6 670 4 878 3 585 - - -c) 9 763 3 500 3 028 3 235 - -

685 01 - Technologie- und Inno-vationstransfer

28 873 a) 14 697 9 266 5 431 - - - -b) 28 500 10 000 7 500 11 000 - - -c) 28 100 10 100 6 400 11 600 - -

686 01 - Industrieforschung für Unternehmen

246 000 a) 72 849 62 140 10 709 - - - -b) 220 000 118 000 74 000 26 000 2 000 - -c) 201 891 96 891 76 000 27 000 2 000 -

Tgr. 01 546 11 - Kosten der Gemeinsa-men Geschäftsstelle Elektromo-bilität der Bundesregierung

500 a) - - - - - - -b) 400 400 - - - - -c) 400 400 - - - -

662 11 - Zinsausgleichsystem auf CIRR-Basis

500 a) 9 540 1 550 1 410 1 280 1 140 4 160 -b) - - - - - - -c) - - - - - -

683 11 - Verkehrstechnologien 45 011 a) 56 478 29 036 18 442 9 000 - - -b) 34 069 6 971 8 828 9 180 9 090 - -c) 38 633 11 363 9 090 9 090 9 090 -

683 12 - Maritime Technologien - Forschung, Entwicklung und Innovation

34 271 a) 30 473 19 255 8 760 2 458 - - -b) 28 800 7 500 6 450 8 400 6 450 - -c) 33 602 11 024 9 010 6 784 6 784 -

683 13 - Steigerung der Wettbe-werbsfähigkeit der maritimen Wirtschaft

5 400 a) 83 83 - - - - -b) 9 000 4 000 3 000 2 000 - - -c) 4 720 1 320 1 240 2 160 - -

683 14 - F&E und Echtzeit-dienste für die Maritime Sicher-heit

3 000 a) 1 203 1 056 147 - - - -b) 5 400 2 400 1 800 1 200 - - -c) 3 350 840 710 1 200 600 -

892 10 - Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Ar-beitsplätze

25 000 a) 4 176 2 257 1 919 - - - -b) 30 000 11 000 9 000 10 000 - - -c) 32 100 12 500 10 600 6 000 3 000 -

Tgr. 02 683 21 - Entwicklung digitaler Technologien

59 454 a) 52 045 27 375 18 160 6 510 - - -b) 63 600 21 100 18 200 15 300 9 000 - -c) 48 500 10 500 13 700 14 700 9 600 -

686 22 - Mittelstand Digital 42 321 a) 33 138 24 734 7 474 930 - - -b) 45 600 9 800 18 400 16 400 1 000 - -c) 34 000 7 900 8 700 16 400 1 000 -

- 165 -

Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE)

09

Page 166: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Kapitel, Titel (Titelgr.)sowie

Zweckbestimmung

Ausgaben-soll

2018

a) Bis einschl.31.12.2016eingegan-gene Ver-pflichtungenfällig ab 2018

davon fällig

2018 2019 2020 2021 Folge-jahre

inkünftigen

Haushalts-jahrenb) VE 2017

c) VE 20181 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 €

1 2 3 4 5 6 7 8 9

686 23 - Potenziale der digita-len Wirtschaft

16 487 a) 813 813 - - - - -b) 23 320 10 460 6 860 6 000 - - -c) 12 215 3 330 3 015 5 870 - -

686 24 - Initiative Industrie 4.0 4 000 a) - - - - - - -b) 5 600 2 000 2 000 1 600 - - -c) 2 000 1 200 800 - - -

892 21 - Mikroelektronik für die Digitalisierung

300 000 a) - - - - - - -b) 800 000 - - - - - 800 000c) - - - - - -

Tgr. 03 526 31 - Gerichts- und ähnliche Kosten

2 300 a) - - - - - - -b) - - - - - - -c) 400 200 200 - - -

683 31 - Forschungsförderung von Technologievorhaben der zivilen Luftfahrt - Förderung von Einzelvorhaben

156 095 a) 181 035 90 948 59 971 30 116 - - -b) 134 000 30 000 30 000 29 000 30 000 15 000 -c) 123 600 30 900 30 900 30 900 30 900 -

683 32 - Nationales Programm für Weltraum und Innovation - Forschungs- und Entwicklungs-vorhaben

278 283 a) 277 557 137 828 92 634 43 234 3 861 - -b) 275 400 78 600 84 100 71 500 41 200 - -c) 208 262 45 046 58 782 71 609 32 825 -

894 31 - Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. - In-vestitionen

76 249 a) 17 000 11 000 6 000 - - - -b) 28 000 11 000 11 000 6 000 - - -c) 28 000 11 000 11 000 6 000 - -

Summe des Kapitels 0901 3 110 523 a) 1 097 648 737 102 257 857 93 528 5 001 4 160 -b) 2 194 072 449 751 512 216 318 365 98 740 15 000 800 000c) 1 325 566 445 644 470 375 313 748 95 799 -

Kapitel 0902 662 02 - Zinszuschüsse im Rahmen von ERP-Förderpro-grammen

60 330 a) 163 770 48 340 34 500 25 630 20 230 35 070 -b) 44 300 6 000 6 000 5 800 5 500 21 000 -c) 44 300 6 000 6 000 5 800 26 500 -

686 03 - Förderung sozialer Kompetenz in der dualen Aus-bildung insbesondere zur Inte-gration von Flüchtlingen

5 000 a) 611 311 300 - - - -b) 3 000 2 000 1 000 - - - -c) 1 000 1 000 - - - -

686 04 - Berufliche Bildung für den Mittelstand - Lehrlingsun-terweisung

45 100 a) 750 500 250 - - - -b) 3 250 2 750 250 250 - - -c) 3 500 3 000 250 250 - -

686 05 - Fachkräftesicherung für kleine und mittlere Unter-nehmen

27 018 a) 5 702 4 179 1 523 - - - -b) 31 500 13 500 7 500 10 500 - - -c) 25 500 7 500 10 500 7 500 - -

686 06 - Potenziale in der Dienstleistungswirtschaft

21 606 a) 2 358 2 268 90 - - - -b) 22 180 8 120 6 980 7 080 - - -c) 20 119 8 465 8 692 2 962 - -

686 07 - Innovative Unterneh-mensgründungen

90 650 a) 21 233 14 520 6 713 - - - -b) 125 000 76 000 37 500 11 500 - - -c) 77 700 33 600 31 500 12 600 - -

- 166 -

09 Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE)

Page 167: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Kapitel, Titel (Titelgr.)sowie

Zweckbestimmung

Ausgaben-soll

2018

a) Bis einschl.31.12.2016eingegan-gene Ver-pflichtungenfällig ab 2018

davon fällig

2018 2019 2020 2021 Folge-jahre

inkünftigen

Haushalts-jahrenb) VE 2017

c) VE 20181 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 €

1 2 3 4 5 6 7 8 9

686 08 - Förderung unterneh-merischen Know-hows

38 417 a) 1 731 1 162 569 - - - -b) 8 000 4 500 2 500 1 000 - - -c) 9 500 5 000 3 000 1 500 - -

882 01 - Zuweisungen für be-triebliche Investitionen und wirt-schaftsnahe Infrastrukturmaß-nahmen im Rahmen der Ge-meinschaftsaufgabe "Verbesse-rung der regionalen Wirtschafts-struktur" (GRW)

600 000 a) 543 444 377 315 166 129 - - - -b) 593 000 149 620 229 740 213 640 - - -c) 546 841 197 131 171 810 177 900 - -

893 01 - Berufliche Bildung für den Mittelstand - Fortbildungs-einrichtungen

29 000 a) 9 338 7 993 1 345 - - - -b) 25 200 13 600 8 600 3 000 - - -c) 25 200 13 600 8 600 3 000 - -

Summe des Kapitels 0902 928 110 a) 748 937 456 588 211 419 25 630 20 230 35 070 -b) 855 430 276 090 300 070 252 770 5 500 21 000 -c) 753 660 275 296 240 352 211 512 26 500 -

Kapitel 0903 526 02 - Sachverständige, Aus-gaben für Mitglieder von Fach-beiräten und ähnlichen Aus-schüssen

19 700 a) 10 781 6 847 3 934 - - - -b) 17 940 4 900 4 540 5 000 3 500 - -c) 22 426 7 286 6 820 4 380 3 940 -

541 01 - Erstellung der Energie-bilanzen sowie Bereitstellung sonstiger Daten für das Ener-giemonitoring und die Emis-sionsberichterstattung für die Bundesrepublik Deutschland

1 502 a) 565 565 - - - - -b) 600 200 200 200 - - -c) 2 010 670 670 670 - -

683 01 - Energieforschung 431 643 a) 592 081 294 185 174 632 69 357 44 941 8 966 -b) 397 423 80 133 117 848 99 442 50 000 50 000 -c) 493 834 99 259 138 406 106 302 149 867 -

686 02 - Sicherheitsforschung für kerntechnische Anlagen

37 080 a) 26 140 17 038 8 273 829 - - -b) 33 300 10 800 10 500 10 500 1 500 - -c) 42 500 11 500 11 500 13 000 6 500 -

686 03 - Steigerung der Ener-gieeffizienz

40 988 a) 222 222 - - - - -b) 23 000 20 000 2 000 1 000 - - -c) 21 700 18 700 2 000 1 000 - -

686 04 - Förderung von Einzel-maßnahmen zur Nutzung er-neuerbarer Energien

226 063 a) 44 700 27 200 11 100 3 900 2 300 200 -b) 186 155 98 385 58 885 23 885 4 000 1 000 -c) 160 865 110 865 35 000 14 000 1 000 -

686 05 - Europäische Zusam-menarbeit Ausbau Erneuerbare Energien

7 300 a) - - - - - - -b) 16 000 4 600 7 000 4 400 - - -c) 7 880 7 880 - - - -

687 02 - Leistungen an die In-ternationale Atomenergie-Orga-nisation (IAEO) in Wien

31 094 a) - - - - - - -b) 2 150 500 525 550 575 - -c) - - - - - -

687 03 - Leistungen an die in-ternationale Organisation für er-neuerbare Energien (IRENA)

6 771 a) - - - - - - -b) 1 400 800 600 - - - -c) 500 300 200 - - -

Tgr. 01 683 11 - Zuschüsse für den Ab-satz deutscher Steinkohle zur

1 020 300 a) 4 412 600 1 020 300 939 500 264 800 264 800 1 923 200 -

- 167 -

Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE)

09

Page 168: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Kapitel, Titel (Titelgr.)sowie

Zweckbestimmung

Ausgaben-soll

2018

a) Bis einschl.31.12.2016eingegan-gene Ver-pflichtungenfällig ab 2018

davon fällig

2018 2019 2020 2021 Folge-jahre

inkünftigen

Haushalts-jahrenb) VE 2017

c) VE 20181 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 €

1 2 3 4 5 6 7 8 9 Verstromung, zum Absatz an die Stahlindustrie sowie zum Ausgleich von Belastungen in-folge von Kapazitätsan-passungen

b) - - - - - - -c) - - - - - -

698 11 - Anpassungsgeld für Arbeitnehmer des Steinkohlen-bergbaus

102 500 a) 147 903 69 659 46 344 25 187 6 713 - -b) 80 200 18 150 18 150 18 150 18 150 7 600 -c) 66 500 15 050 15 050 15 050 21 350 -

Tgr. 02 661 22 - Förderung von Maß-nahmen zur energetischen Ge-bäudesanierung "CO2-Gebäu-desanierungsprogramm" der KfW- Bankengruppe - Abwick-lung

407 900 a) 703 185 358 548 214 937 107 700 22 000 - -b) - - - - - - -c) - - - - - -

Summe des Kapitels 0903 2 498 911 a) 5 938 177 1 794 564 1 398 720 471 773 340 754 1 932 366 -b) 758 168 238 468 220 248 163 127 77 725 58 600 -c) 818 215 271 510 209 646 154 402 182 657 -

Kapitel 0904 532 04 - Kosten der Beteiligung des Bundes an Weltausstellun-gen im Ausland

8 400 a) 51 306 7 331 15 000 22 000 6 510 465 -b) - - - - - - -c) - - - - - -

687 01 - Maßnahmen im Zu-sammenhang mit Twinning-Pro-jekten der EU und Beratungshil-fe für das Ausland

1 068 a) 200 200 - - - - -b) 1 500 500 600 400 - - -c) 854 224 218 412 - -

687 02 - Wirtschaftsbeziehun-gen mit dem Ausland ein-schließlich Standortmarketing

77 124 a) 172 172 - - - - -b) 3 000 2 000 1 000 - - - -c) 3 000 2 000 1 000 - - -

687 03 - Beiträge an internatio-nale Organisationen mit Sitz im Ausland

33 927 a) - - - - - - -b) - - - - - - -c) 795 440 265 90 - -

687 05 - Erschließung von Aus-landsmärkten

84 000 a) 25 473 20 298 5 175 - - - -b) 70 280 49 910 11 470 8 900 - - -c) 82 730 57 230 16 200 9 300 - -

687 08 - Machbarkeitsstudien und Beratungsleistungen für strategische Auslandsprojekte

5 000 a) - - - - - - -b) - - - - - - -c) 3 000 3 000 - - - -

Summe des Kapitels 0904 242 168 a) 77 151 28 001 20 175 22 000 6 510 465 -b) 74 780 52 410 13 070 9 300 - - -c) 90 379 62 894 17 683 9 802 - -

Kapitel 0910 526 01 - Gerichts- und ähnliche Kosten

500 a) - - - - - - -b) 250 250 - - - - -c) 250 250 - - - -

531 02 - Kosten der Internatio-nalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wirtschafts-, Ener-gie- und Technologiepolitik ein-schließlich der Wirtschaftskom-

7 200 a) 150 50 50 50 - - -b) 300 300 - - - - -c) 5 050 5 050 - - - -

- 168 -

09 Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE)

Page 169: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Kapitel, Titel (Titelgr.)sowie

Zweckbestimmung

Ausgaben-soll

2018

a) Bis einschl.31.12.2016eingegan-gene Ver-pflichtungenfällig ab 2018

davon fällig

2018 2019 2020 2021 Folge-jahre

inkünftigen

Haushalts-jahrenb) VE 2017

c) VE 20181 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 €

1 2 3 4 5 6 7 8 9 missionen und Kooperationsrä-te 541 01 - Kommunikative Beglei-tung und Evaluation wirt-schafts-, energie- und technolo-giepolitischer Vorhaben

4 787 a) - - - - - - -b) 2 600 1 000 800 800 - - -c) 2 400 800 800 800 - -

544 04 - Forschung, Untersu-chungen und Ähnliches des Be-auftragten für die neuen Bun-desländer

1 800 a) 74 74 - - - - -b) 2 170 1 080 990 100 - - -c) 700 450 150 100 - -

632 01 - Zweckgebundene Zu-weisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wis-senschaftsgemeinschaft Gott-fried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL)

50 683 a) - - - - - - -b) 150 75 75 - - - -c) 75 75 - - - -

682 01 - Ausgaben zur Absi-cherung des Ausfallrisikos im Zusammenhang mit Darlehen der KfW (hybride Finanzierung) im Rahmen der Fördermaßnah-me Venture Debt

47 500 a) - - - - - - -b) - - - - - - -c) 195 200 - - - - 195 200

686 01 - Zukunft der Industrie 3 400 a) - - - - - - -b) 3 500 1 500 1 000 1 000 - - -c) 3 100 1 100 1 000 1 000 - -

686 03 - Schwerpunktvorhaben des Beauftragten für die neuen Bundesländer

2 724 a) 8 8 - - - - -b) 4 870 2 280 2 090 500 - - -c) 1 300 950 250 100 - -

882 01 - Zweckgebundene Zu-weisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wis-senschaftsgemeinschaft Gott-fried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL)

3 520 a) - - - - - - -b) 150 75 75 - - - -c) 75 75 - - - -

882 02 - Zuweisungen für be-triebliche Investitionen und wirt-schaftsnahe Infrastrukturmaß-nahmen im Rahmen der Ge-meinschaftsaufgabe "Verbesse-rung der regionalen Wirtschafts-struktur" (GRW)

24 000 a) 15 951 15 951 - - - - -b) - - - - - - -c) - - - - - -

893 01 - Berufliche Bildung für den Mittelstand - Fortbildungs-einrichtungen

8 000 a) 4 879 4 879 - - - - -b) 2 000 2 000 - - - - -c) - - - - - -

Summe des Kapitels 0910 128 557 a) 21 062 20 962 50 50 - - -b) 15 990 8 560 5 030 2 400 - - -c) 208 150 8 750 2 200 2 000 - 195 200

Kapitel 0911 526 02 - Sachverständige, Aus-gaben für Mitglieder von Fach-

4 889 a) - - - - - - -b) 3 845 1 615 1 115 1 115 - - -c) - - - - - -

- 169 -

Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE)

09

Page 170: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Kapitel, Titel (Titelgr.)sowie

Zweckbestimmung

Ausgaben-soll

2018

a) Bis einschl.31.12.2016eingegan-gene Ver-pflichtungenfällig ab 2018

davon fällig

2018 2019 2020 2021 Folge-jahre

inkünftigen

Haushalts-jahrenb) VE 2017

c) VE 20181 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 €

1 2 3 4 5 6 7 8 9 beiräten und ähnlichen Aus-schüssen Summe des Kapitels 0911 249 650 a) - - - - - - -

b) 3 845 1 615 1 115 1 115 - - -c) - - - - - -

Kapitel 0912 518 02 - Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Ein-heitlichen Liegenschaftsma-nagement

23 847 a) 23 407 3 902 3 931 2 133 2 163 11 278 -b) - - - - - - -c) - - - - - -

544 01 - Forschung, Untersu-chungen und Ähnliches

10 121 a) 1 500 1 253 247 - - - -b) 13 000 4 000 3 000 3 000 3 000 - -c) 17 097 8 097 4 000 2 000 3 000 -

712 01 - Baumaßnahmen von mehr als 2 000 000 € im Einzel-fall

7 500 a) 6 236 6 236 - - - - -b) 2 737 - - 2 737 - - -c) - - - - - -

Summe des Kapitels 0912 187 298 a) 31 143 11 391 4 178 2 133 2 163 11 278 -b) 15 737 4 000 3 000 5 737 3 000 - -c) 17 097 8 097 4 000 2 000 3 000 -

Kapitel 0913 518 02 - Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Ein-heitlichen Liegenschaftsma-nagement

15 100 a) 2 188 350 350 350 350 788 -b) - - - - - - -c) - - - - - -

Tgr. 04 812 43 - Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungs-gegenständen

1 200 a) - - - - - - -b) 900 900 - - - - -c) 900 900 - - - -

518 01 - Mieten und Pachten 725 a) 280 - - 140 140 - -b) - - - - - - -c) - - - - - -

711 01 - Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

5 990 a) - - - - - - -b) 4 000 3 000 1 000 - - - -c) 5 000 3 000 1 500 500 - -

712 01 - Baumaßnahmen von mehr als 2 000 000 € im Einzel-fall

11 000 a) 500 300 200 - - - -b) 19 500 6 500 8 000 5 000 - - -c) 25 000 10 000 10 000 5 000 - -

812 01 - Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungs-gegenständen für Verwaltungs-zwecke (ohne IT)

299 a) - - - - - - -b) 100 100 - - - - -c) 100 100 - - - -

812 02 - Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen so-wie Software im Bereich Infor-mationstechnik

1 870 a) - - - - - - -b) 500 500 - - - - -c) 500 500 - - - -

- 170 -

09 Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE)

Page 171: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Kapitel, Titel (Titelgr.)sowie

Zweckbestimmung

Ausgaben-soll

2018

a) Bis einschl.31.12.2016eingegan-gene Ver-pflichtungenfällig ab 2018

davon fällig

2018 2019 2020 2021 Folge-jahre

inkünftigen

Haushalts-jahrenb) VE 2017

c) VE 20181 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 €

1 2 3 4 5 6 7 8 9

Tgr. 03 812 33 - Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungs-gegenständen

25 162 a) - - - - - - -b) 18 000 11 000 4 500 2 500 - - -c) 18 809 11 495 4 702 2 612 - -

Summe des Kapitels 0913 189 586 a) 2 968 650 550 490 490 788 -b) 43 000 22 000 13 500 7 500 - - -c) 50 309 25 995 16 202 8 112 - -

Kapitel 0914 518 02 - Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Ein-heitlichen Liegenschaftsma-nagement

15 790 a) 31 580 15 790 15 790 - - - -b) - - - - - - -c) - - - - - -

518 01 - Mieten und Pachten 500 a) - - - - - - -b) 750 150 150 150 150 150 -c) - - - - - -

711 01 - Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

3 400 a) - - - - - - -b) 900 900 - - - - -c) - - - - - -

Summe des Kapitels 0914 150 483 a) 31 580 15 790 15 790 - - - -b) 1 650 1 050 150 150 150 150 -c) - - - - - -

Kapitel 0915

Tgr. 06 547 61 - Nicht aufteilbare säch-liche Verwaltungsausgaben

600 a) - - - - - - -b) 400 200 200 - - - -c) 200 - 200 - - -

686 61 - Förderung innovativer Projekte im Bereich Rohstoffge-winnung und -aufbereitung, Rohstoffeffizienz

200 a) - - - - - - -b) 100 100 - - - - -c) 100 100 - - - -

812 63 - Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungs-gegenständen

150 a) - - - - - - -b) 120 120 - - - - -c) 120 120 - - - -

Tgr. 07 539 79 - Vermischte Verwal-tungsausgaben

521 a) - - - - - - -b) 300 200 100 - - - -c) 400 100 100 100 100 -

544 71 - Forschung, Untersu-chungen und Ähnliches

248 a) - - - - - - -b) 330 150 100 80 - - -c) 140 80 60 - - -

546 71 - Forschung und Unter-suchung der Wirtsgesteine Ton-stein, Salzgestein und Kristalli-ne

1 217 a) - - - - - - -b) 2 100 800 800 500 - - -c) 2 700 200 500 1 000 1 000 -

711 71 - Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

786 a) - - - - - - -b) 200 200 - - - - -c) 200 200 - - - -

- 171 -

Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE)

09

Page 172: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Kapitel, Titel (Titelgr.)sowie

Zweckbestimmung

Ausgaben-soll

2018

a) Bis einschl.31.12.2016eingegan-gene Ver-pflichtungenfällig ab 2018

davon fällig

2018 2019 2020 2021 Folge-jahre

inkünftigen

Haushalts-jahrenb) VE 2017

c) VE 20181 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 €

1 2 3 4 5 6 7 8 9

812 73 - Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungs-gegenständen

280 a) - - - - - - -b) 480 220 160 100 - - -c) 320 60 60 100 100 -

Tgr. 08 539 89 - Vermischte Verwal-tungsausgaben

1 000 a) - - - - - - -b) 3 061 980 980 821 280 - -c) - - - - - -

532 01 - Aufträge und Dienst-leistungen im Bereich Infor-mationstechnik

132 a) - - - - - - -b) 175 100 75 - - - -c) 100 25 75 - - -

711 01 - Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

2 023 a) - - - - - - -b) 2 023 2 023 - - - - -c) 2 023 2 023 - - - -

712 01 - Baumaßnahmen von mehr als 2 000 000 € im Einzel-fall

1 305 a) 1 305 1 305 - - - - -b) - - - - - - -c) - - - - - -

812 02 - Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen so-wie Software im Bereich Infor-mationstechnik

721 a) - - - - - - -b) 500 500 - - - - -c) 700 500 200 - - -

Tgr. 03 544 31 - Forschung, Untersu-chungen und Ähnliches

12 924 a) - - - - - - -b) 8 500 3 000 3 500 2 000 - - -c) 11 000 3 500 3 500 3 000 1 000 -

812 33 - Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungs-gegenständen

5 585 a) - - - - - - -b) 5 020 2 020 2 000 1 000 - - -c) 3 294 1 098 1 098 1 098 - -

Summe des Kapitels 0915 88 117 a) 1 305 1 305 - - - - -b) 23 309 10 613 7 915 4 501 280 - -c) 21 297 8 006 5 793 5 298 2 200 -

Kapitel 0916 518 02 - Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Ein-heitlichen Liegenschaftsma-nagement

3 592 a) 22 671 3 627 3 659 3 691 3 725 7 969 -b) - - - - - - -c) - - - - - -

Tgr. 04 518 42 - Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Ein-heitlichen Liegenschaftsma-nagement

- a) 2 408 344 344 344 344 1 032 -b) - - - - - - -c) - - - - - -

Tgr. 05 518 52 - Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Ein-heitlichen Liegenschaftsma-nagement

651 a) 3 678 413 425 438 451 1 951 -b) - - - - - - -c) - - - - - -

Summe des Kapitels 0916 91 395 a) 28 757 4 384 4 428 4 473 4 520 10 952 -b) - - - - - - -c) - - - - - -

- 172 -

09 Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE)

Page 173: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Kapitel, Titel (Titelgr.)sowie

Zweckbestimmung

Ausgaben-soll

2018

a) Bis einschl.31.12.2016eingegan-gene Ver-pflichtungenfällig ab 2018

davon fällig

2018 2019 2020 2021 Folge-jahre

inkünftigen

Haushalts-jahrenb) VE 2017

c) VE 20181 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 €

1 2 3 4 5 6 7 8 9

Kapitel 0917 518 02 - Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Ein-heitlichen Liegenschaftsma-nagement

819 a) - - - - - - -b) - - - - - - -c) 23 032 1 592 2 059 2 059 17 322 -

518 01 - Mieten und Pachten 1 868 a) 2 600 - - - - 2 600 -b) - - - - - - -c) - - - - - -

Summe des Kapitels 0917 30 548 a) 2 600 - - - - 2 600 -b) - - - - - - -c) 23 032 1 592 2 059 2 059 17 322 -

Kapitel 0918 518 02 - Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Ein-heitlichen Liegenschaftsma-nagement

15 000 a) 54 487 7 044 6 693 6 424 6 237 28 089 -b) 2 430 270 270 270 270 1 350 -c) 4 891 514 642 578 3 157 -

511 01 - Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungs-gegenstände, sonstige Ge-brauchsgegenstände, Software, Wartung

11 004 a) 5 048 3 440 925 562 121 - -b) - - - - - - -c) - - - - - -

532 01 - Aufträge und Dienst-leistungen im Bereich Infor-mationstechnik

7 828 a) 716 554 162 - - - -b) - - - - - - -c) - - - - - -

544 01 - Forschung, Untersu-chungen und Ähnliches

4 104 a) 240 240 - - - - -b) 400 400 - - - - -c) 2 570 1 670 450 450 - -

812 03 - Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungs-gegenständen für den techni-schen Bereich in der Telekom-munikation sowie für Verwal-tungszwecke

6 000 a) - - - - - - -b) 200 200 - - - - -c) - - - - - -

Summe des Kapitels 0918 219 685 a) 60 491 11 278 7 780 6 986 6 358 28 089 -b) 3 030 870 270 270 270 1 350 -c) 7 461 2 184 1 092 1 028 3 157 -

Summe des Einzelplans 09 8 115 031 a) 8 041 819 3 082 015 1 920 947 627 063 386 026 2 025 768 -b) 3 989 011 1 065 427 1 076 584 765 235 185 665 96 100 800 000c) 3 315 166 1 109 968 969 402 709 961 330 635 195 200

- 173 -

Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE)

09

Page 174: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

- 174 -

Page 175: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Personalhaushalt

Einzelplan 09

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

InhaltKapitel B e z e i c h n u n g Seite

Vorbemerkungen zum Personalhaushalt.............................................................................................................. 176Gesamtübersicht................................................................................................................................................... 177

0912 Bundesministerium................................................................................................................................................ 1790913 Physikalisch-Technische Bundesanstalt............................................................................................................... 1830914 Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung............................................................................................... 1860915 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe.......................................................................................... 1890916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.................................................................................................... 1940917 Bundeskartellamt.................................................................................................................................................. 1990918 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur)...... 202

ÜbersichtenDarstellung der den Planstellen zugeordneten Amtsbezeichnungen.................................................................... 205

Stellenübersichten der Zuwendungsempfänger:0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren........................................................................................................ 2070904 Chancen der Globalisierung.................................................................................................................................. 209

- 175 -

Page 176: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Vorbemerkungen zum Personalhaushalt1. Ersatz(plan)stellen werden zahlenmäßig in einer eigenen Spalte der Übersichten der ku- und kw-Vermerke in der Gesamt-

übersicht und in den einzelnen Kapiteln nachgewiesen.

Ersatz(plan)stellen im Zusammenhang mit der Gewährung von Altersteilzeit sind mit dem Vermerk "kw mit Ausscheiden der Altersteilzeitbeschäftigten" ausgewiesen.

Die sonstigen Ersatz(plan)stellen sind in der Übersicht mit der Kurzformulierung "Ersatzplanstelle" bzw."Ersatzstelle" ausge-wiesen, die Kurzformulierung entspricht dabei dem folgenden Wortlaut eines kw-Vermerks:

- bei Titeln der Gruppe 422: kw - nach Rückkehr der abgeordneten Beschäftigten - mit Übernahme der Ersatzkräfte in eine freie oder die nächste frei werdende Planstelle ihrer Besoldungsgruppe oder mit Versetzung der Beschäftigten oder ihrem Ausscheiden aus dem Dienst

- bei Titeln der Gruppe 428: kw - nach Rückkehr der abgeordneten Beschäftigten - mit Übernahme der Ersatzkräfte in eine freie oder die nächste frei werdende Stelle ihrer Entgeltgruppe oder Planstelle der entsprechenden Besoldungsgruppe oder mit Versetzung der Beschäftigten oder ihrem Ausscheiden aus dem Dienst

2. AT B ist die Kurzbezeichnung für Arbeitsverhältnisse mit Verträgen nach Anlage 1a oder 1b des BMI-Rundschreibens vom 18. November 2005 - D II 2 - 220 234 - in der jeweils geltenden Fassung.

3. Anzahl der im Haushaltsjahr 2016 eingesetzten Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen (umgerechnet auf vollbeschäftigte Ar-beitskräfte im Haushaltsjahr) und Auszubildende (Jahresdurchschnitt):

Kapitel Titel Arbeitskräftemit befristeten Verträgen Auszubildende

0912 427 09 18,0 49,00913 427 09 281,0 133,00913 427 49 263,0 -0914 427 09 65,0 61,00914 427 39 199,0 -0914 427 49 160,0 -0915 427 09 19,8 26,00915 427 59 83,9 -0915 427 69 3,0 -0915 427 79 23,0 -0915 427 89 1,5 -0916 427 09 85,4 34,00916 427 19 1,0 -0916 427 29 - -0916 427 39 - -0916 427 49 1,0 -0917 427 09 2,0 6,00917 427 19 7,0 -0918 427 09 21,2 117,3

Zusammen 1.234,8 426,3

4. Arbeitsplatzbeschreibungen für alle Stellen der Gruppe 428 des Einzelplans (einschließlich der Stellen der institutionell geför-derten Zuwendungsempfänger/Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO) liegen vor,

- mit teilweiser Ausnahme von Kap. 0912 (Entgeltgruppen E 13 bis E 15), weil es sich um Arbeitsplätze handelt, die vorü-bergehend mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern besetzt sind, für die eine Verbeamtung vorgesehen ist.

- mit teilweiser Ausnahme von Kap. 0912 Tit. 428 01, weil aufgrund von Aufgabenveränderungen Umstrukturierungen von Arbeitsplätzen erforderlich sind, deren Neubewertungen abschließend noch vorgenommen werden müssen.

- mit teilweiser Ausnahme von Kap. 0916: Arbeitsplatzbeschreibungen für die überwiegende Zahl der Stellen der Gruppe 428 liegen vor. Soweit für einzelne Stellen aufgrund aktueller organisatorischer oder personeller Maßnahmen keine Ar-beitsplatzbeschreibungen vorliegen, werden diese zeitnah erstellt.

5. Für die nachfolgende Einrichtung wird kein verbindlicher Stellenplan ausgebracht: Deutsches Zentrum für Luft- und Raum-fahrt e. V. (Kap. 0901 Tit. 685 31). Unbefristete Beschäftigungsverhältnisse dürfen im Rahmen vorhandener Mittel abge-schlossen werden.

- 176 -

09 Vorbemerkungen

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GesamtübersichtPlanstellen, Stellen, Leerstellen

Kap. Behörde

Beamtinnen undBeamte

Tit. 422 .1

Arbeitnehmerinnen undArbeitnehmer

Tit. 428 .1Zusammen

(Spalten 3 bis 6)

2018 2017 2018 2017 2018 20171 2 3 4 5 6 7 8

Planstellen und Stellen0912 Bundesministerium............................................. 1 345,0 1 281,0 476,5 484,5 1 821,5 1 765,50913 Physikalisch-Technische Bundesanstalt............. 593,0 584,0 804,5 703,5 1 397,5 1 287,50914 Bundesanstalt für Materialforschung und -prü-

fung..................................................................... 376,0 380,0 222,5 215,5 598,5 595,50915 Bundesanstalt für Geowissenschaften und

Rohstoffe............................................................ 299,0 287,0 352,5 343,5 651,5 630,50916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. 459,0 435,0 561,9 515,9 1 020,9 950,90917 Bundeskartellamt................................................ 255,0 239,0 113,2 103,7 368,2 342,70918 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Tele-

kommunikation, Post und Eisenbahnen (Bun-desnetzagentur).................................................. 2 644,2 2 595,5 156,4 148,4 2 800,6 2 743,9

Zusammen.......................................................... 5 971,2 5 801,5 2 687,5 2 515,0 8 658,7 8 316,5

Leerstellen0912 Bundesministerium............................................. 126,0 110,0 28,0 29,0 154,0 139,00913 Physikalisch-Technische Bundesanstalt............. - 1,5 1,5 1,0 1,5 2,50915 Bundesanstalt für Geowissenschaften und

Rohstoffe............................................................ 3,0 3,0 3,0 3,0 6,0 6,00916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. 7,0 12,0 5,0 15,0 12,0 27,00917 Bundeskartellamt................................................ 10,0 12,0 1,5 3,0 11,5 15,00918 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Tele-

kommunikation, Post und Eisenbahnen (Bun-desnetzagentur).................................................. 44,0 42,0 3,0 4,0 47,0 46,0

Zusammen.......................................................... 190,0 180,5 42,0 55,0 232,0 235,5

ku- und kw-Vermerke

Kap. Dienststelle Zusammendavon fällig Er-

satz(plan)-stellen

Sonstige2018 2019 2020 2021 2022 ff.

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

ku-Vermerke0912 Bundesministerium............................................. 1,0 - - - - - - 1,00914 Bundesanstalt für Materialforschung und -prü-

fung..................................................................... 1,0 - - - - - - 1,00916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. 2,0 - - - - - - 2,00917 Bundeskartellamt................................................ 17,5 - - - - - - 17,50918 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Tele-

kommunikation, Post und Eisenbahnen (Bun-desnetzagentur).................................................. 26,0 24,0 - - - - - 2,0

Zusammen.......................................................... 47,5 24,0 - - - - - 23,5

kw-Vermerke0912 Bundesministerium............................................. 72,0 2,0 - 20,0 6,0 10,0 7,0 27,00913 Physikalisch-Technische Bundesanstalt............. 4,0 - - - - - - 4,00915 Bundesanstalt für Geowissenschaften und

Rohstoffe............................................................ 25,0 - - - - - - 25,00916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. 28,0 5,0 - - 13,0 - - 10,00917 Bundeskartellamt................................................ 2,5 - - - - - 2,5 -0918 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Tele-

kommunikation, Post und Eisenbahnen (Bun-desnetzagentur).................................................. 200,3 - - 4,0 5,0 - 13,0 178,3

Zusammen.......................................................... 331,8 7,0 - 24,0 24,0 10,0 22,5 244,3

- 177 -

Gesamtübersicht 09

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Institutionell geförderte Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO

Kap. Kapitelbezeichnung

Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar Stellen für Arbeitskräftemit befristeten Arbeitsverträgen

Tit. 422 .1, 425 .1, 426 .1, 428 .1sowie entsprechende Kontierung

im WirtschaftsplanTit. 425 .1, 426 .1, 428 .1

(Projektförderung / Aufträge Dritter)Tit. 427 .9

(Projektförderung / Aufträge Dritter)

2018 2017 2018 2017 2018 20171 2 3 4 5 6 7 8

0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren...... 153,0 154,5 - - 8,0 8,00904 Chancen der Globalisierung............................... 309,5 308,5 - - - -

Zusammen.......................................................... 462,5 463,0 - - 8,0 8,0

- 178 -

09 Gesamtübersicht

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Planstellen-/Stellenübersicht

Besoldungs-/Entgelt-gruppen

2018 2017

Ist-Besetzung

am1. Juni2017

Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahrvon Sp. 2entfallen

aufFunk-tions-

gruppen

Neue Stellen, Stellenwegfall Wirksam-werden vonku- und kw-Vermerken

Hebungen,Herab-

stufungen

Umwand-lungen,

Umsetzungenohne ku/kw-Vermerke

und Umsetzun-gen mit ku/

kw-Vermerken+ - + - + - + - + -

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Titel 422 01Beamtinnen und BeamteB 11..................... 3,0 3,0 3,0 - - - - - - - - - - -B 9...................... 10,0 9,0 6,0 1,0 - - - - - - - - - -B 6...................... 34,0 32,0 26,7 3,0 - - 1,0 - - - - - - -B 3...................... 120,0 113,0 101,3 7,0 - - - - - - - - - -A 16.................... 62,0 62,0 40,9 - - - - - - - - - - -A 15.................... 283,0 264,0 258,4 20,0 - - 1,0 - - - - - - -A 14.................... 171,0 166,0 103,7 6,0 - - - - 1,0 - - - - -A 13 h................. 94,0 90,0 91,4 4,0 - 2,0 1,0 - 1,0 - - - - -

A 13 g+Z............. 5,0 3,0 3,0 2,0 - - - - - - - - - -A 13 g................. 229,0 221,0 213,1 7,0 - 1,0 - - - - - - - -A 12.................... 95,0 87,0 77,9 8,0 - 1,0 1,0 - - - - - - -A 11..................... 43,0 40,0 33,0 3,0 - - - - - - - - - -A 10.................... 25,0 25,0 12,5 - - - - - - - - - - -A 9 g................... 5,0 5,0 12,5 - - - - - - - - - - -

A 9 m+Z.............. 33,0 30,0 29,0 3,0 - - - - - - - - - -A 9 m.................. 65,0 64,0 45,9 1,0 - - - - - - - - - -A 8...................... 15,0 14,0 4,0 1,0 - - - - - - - - - -A 7...................... 2,0 2,0 8,6 - - - - - - - - - - -A 6 m.................. 3,0 3,0 9,9 - - - - - - - - - - -

A 6 e................... 24,0 24,0 23,8 - - - - - - - - - - -A 5...................... 24,0 24,0 4,0 - - - - - - - - - - -Zusammen.......... 1 345,0 1 281,0 1 108,6 66,0 - 4,0 4,0 - 2,0 - - - - -

Titel 428 01 - ErläuterungenAußertarifliche Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerAT B.................... - - 8,0 - - - - - - - - - - -Tarifliche Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerE 15.................... 11,0 11,0 7,9 - - - - - - - - - - -E 14.................... 9,0 9,0 2,0 - - - - - - - - - - -E 13.................... 10,0 9,0 75,4 - - 1,0 - - - - - - - -E 12.................... 47,0 47,0 53,5 - - - - - - - - - - -E 11..................... 19,0 29,0 8,0 - 10,0 - - - - - - - - -E 10.................... - - 6,9 - - - - - - - - - - -E 9b.................... - - 1,0 - - - - - - - - - - -E 9a.................... 175,0 175,0 145,1 1,0 - - 1,0 - - - - - - -E 8...................... - - 26,1 - - - - - - - - - - -E 7...................... 144,5 144,5 88,3 - - - - - - - - - - -E 6...................... 19,0 19,0 48,5 - - - - - - - - - - -E 5...................... 5,0 4,0 16,9 1,0 - - - - - - - - - -E 4...................... 18,0 18,0 13,0 - - - - - - - - - - -E 3...................... 19,0 19,0 44,5 - - - - - - - - - - -Zusammen.......... 476,5 484,5 537,1 2,0 10,0 1,0 1,0 - - - - - - -Insgesamt........... 476,5 484,5 545,1 2,0 10,0 1,0 1,0 - - - - - - -

Haushaltsvermerk:

Zu Titel 422 01

Folgende Planstellen sind bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung (CCS) gesperrt: 2 A 15. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.

Erläuterungen:

Zu Titel 422 01

Das Planstellensoll enthält folgende für die Umsetzung des Personalrahmenkonzepts zur internationalen Personalpolitik (PRK) ausgebrachte Planstellen: 1,0 A15; 1,0 A13h (Zusammen: 2,0).

Zu Spalte 4: Daneben werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf freien Planstellen folgender Bes.-Gr. geführt: 2,0 B9; 3,0 B3; 3,0 A16; 67,0 A14; 6,5 A12 (Zusammen: 81,5).

- 179 -

Bundesministerium 0912

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Daneben werden 10,0 beamtete Hilfskräfte (Tit. 422 02) beschäftigt.

Zu Titel 428 01

Zu Spalte 4: Davon werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgender Entgeltgruppen auf freien Planstellen geführt: 8,0 ATB; 67,0 E13; 6,5 E12 (Zusammen: 81,5).

LeerstellenübersichtBes.-/E.-Gr. 2018 2017 lfd. Nr. Erläuterung

1 2 3 4 5

Zu Titel 422 011. Beurlaubung wegen Tätigkeit außerhalb der Bundesverwaltung bei:

A 15................... 8,0 10,0 1.1 EU-KommissionA 13 g................ 1,0 1,0B 6..................... - 1,0 1.4 Europäischer Gerichtshof (EuGH)A 15................... 1,0 -A 15................... 1,0 1,0 1.5 EuroparatB 3..................... - 1,0 1.6 Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)A 16................... 1,0 1,0A 15................... - 1,0A 15................... 1,0 1,0 1.7 Welthandelskonferenz (UNCTAD)B 9..................... 1,0 1,0 1.8 Welthandelsorganisation (WTO)B 3..................... 1,0 1,0 1.16 AuslandshandelskammernA 12................... - 1,0B 3..................... - 1,0 1.17 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbHA 15................... - 1,0 1.18 Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbHA 14................... 1,0 -B 3..................... 1,0 1,0 1.19 SPD-Fraktion des Deutschen BundestagesA 16................... 1,0 1,0A 16................... 1,0 - 1.20 FDP-Fraktion des Deutschen BundestagesA 15................... - -A 13 g................ 1,0 -B 3..................... 8,0 7,0 1.21 CDU/CSU-Fraktion des Deutschen BundestagesA 16................... 2,0 3,0A 15................... 4,0 4,0A 9 m+Z............. 1,0 1,0A 15................... - 1,0 1.23 Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF)A 15................... 1,0 1,0 1.25 FDP-Fraktion des nordrhein-westfälischen LandtagesA 15................... - 1,0 1.26 Max-Planck-Institut für Plasmaphysik; Biomedizinische NMR-Forschungs-GmbH, GöttingenA 15................... 1,0 1,0 1.30 Europäische Zentralbank (EZB)B 6..................... 1,0 1,0 1.31 Germany Trade and Invest GmbHB 3..................... 1,0 1,0A 15................... 1,0 1,0 1.32 Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR), Köln-PorzB 3..................... 1,0 1,0 1.38 Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)A 14................... 1,0 - 1.39 Stiftung "Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung"B 3..................... 1,0 1,0 1.40 Friedrich-Naumann-StiftungA 13 g................ 1,0 - 1.41 Ausbildungs- und Forschungsinstitut der Vereinten Nationen (UNITAR)Zusammen......... 44,0 48,0

2. Langfristige BeurlaubungenZusammen......... 46,0 28,0 2.1 gemäß §§ 90, 92, 95 BBG, § 7 DBeglG, § 6 MuSchEltZV, § 24 GAD

3. Sonstige BeurlaubungenB 9..................... 1,0 1,0 3.1 BundeskanzleramtB 6..................... 1,0 2,0B 3..................... 5,0 3,0A 16................... 1,0 3,0A 15................... 15,0 12,0A 14................... 8,0 7,0A 13 h................ - 4,0A 13 g................ 1,0 1,0A 12................... 1,0 -A 9 m................. 1,0 1,0B 6..................... 1,0 - 3.2 BundespräsidialamtA 15................... 1,0 -Zusammen......... 36,0 34,0Insgesamt.......... 126,0 110,0

Zu Titel 428 011. Beurlaubung wegen Tätigkeit außerhalb der Bundesverwaltung bei:

E 13................... 1,0 1,0 1.1 Europäische Zentralbank (EZB)AT B................... 1,0 1,0 1.2 SPD-Fraktion des Deutschen BundestagesE 9b................... 1,0 - 1.3 CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages

- 180 -

0912 Bundesministerium

Page 181: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

LeerstellenübersichtBes.-/E.-Gr. 2018 2017 lfd. Nr. Erläuterung

1 2 3 4 5

E 8..................... - 1,0AT B................... 1,0 1,0 1.4 SPD-ParteizentraleZusammen......... 4,0 4,0

2. Langfristige BeurlaubungenZusammen......... 14,0 16,0 2.1 gemäß § 28 TVöD, § 9 UmzugsTV, § 15 BEEG, § 24 GAD

3. Sonstige BeurlaubungenAT (B 3).............. 1,0 1,0 3.1 BundeskanzleramtE 13................... 2,0 2,0AT B................... 1,0 - 3.2 Befristete Rente gemäß § 33 Abs. 2 TVöDE 12................... 1,0 1,0E 11.................... 1,0 1,0E 9a................... 1,0 1,0E 8..................... 1,0 1,0E 5..................... 1,0 1,0E 3..................... 1,0 1,0Zusammen......... 10,0 9,0Insgesamt.......... 28,0 29,0

Übersicht der ku- und kw- Vermerke

Bes.-/E.-Gr.

20182017Soll lfd. Nr. Inhalt des Vermerks Erläuterung der Veränderung

gegenüber dem VorjahrSoll Ersatz-(plan)st.

1 2 3 4 5 6 7

Zu Titel 422 01

ku1. ku mit Wegfall der Aufgabe1.1 in Bes.-Gr. A 15

B 3.................... 1,0 - 1,0 1.1.1 des Planstelleninhabers als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbe-hindertenvertretungen des Bundes

-

kw2. kw2.1 Ersatzplanstelle

A 14.................. - - 1,0 2.1.1 EU-Kommission, Brüssel Wirksamwerden des VermerksA 13 h............... 3,0 3,0 2,0 Neue PlanstelleA 13 h............... - - 1,0 2.1.3 britisches Wirtschaftsministerium Wirksamwerden des VermerksA 14.................. 1,0 1,0 1,0 2.1.4 § 14 Deutsches Richtergesetz (DRiG) -A 13 g............... 1,0 1,0 1,0 2.1.5 GALILEO Security Requirements and

Systems Accreditation-

A 13 h............... 1,0 1,0 - 2.1.6 European External Action Service (EEAS)

Neue Planstelle

3. kw mit Wegfall der Aufgabe3.1 -

A 15.................. 2,0 - 2,0 3.1.2 Beteiligungsreferat EADS -A 14.................. 1,0 - 1,0 -A 12.................. 1,0 - 1,0 -

6. kw 31.12.20206.1 -

A 8.................... 2,0 - 2,0 6.1.1 Digitale Verwaltung -B 3.................... 1,0 - 1,0 6.1.2 Energieeffizienzpaket -A 15.................. 3,0 - 3,0 -A 14.................. 4,0 - 4,0 -A 12.................. 1,0 - 1,0 -A 7.................... 1,0 - 1,0 -A 13 g............... 1,0 - - 6.1.3 § 16 Abs. 1 Nr. 2 HG 2016 Neue Planstelle

8. kw mit Wegfall der Aufgabe8.1 -

B 6.................... - - 1,0 8.1.1 - Umsetzung der PlanstelleA 15.................. 1,0 - 1,0 -A 11.................. 5,0 - 5,0 -

8.2 -A 15.................. - - 1,0 8.2.1 Vizekanzler Umsetzung der PlanstelleA 13 h............... - - 1,0 Umsetzung der PlanstelleA 12.................. - - 1,0 Umsetzung der PlanstelleA 15.................. 2,0 - 2,0 8.2.2 Finanzmarktstabilisierungsgesetz

(FMStG)-

A 13 g............... 1,0 - 1,0 -

- 181 -

Bundesministerium 0912

Page 182: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Übersicht der ku- und kw- Vermerke

Bes.-/E.-Gr.

20182017Soll lfd. Nr. Inhalt des Vermerks Erläuterung der Veränderung

gegenüber dem VorjahrSoll Ersatz-(plan)st.

1 2 3 4 5 6 7

10. kw 31.12.201810.1 -

A 15.................. 1,0 - 1,0 10.1.1 Befristete Aufgabe EEG-Ausschreibung -A 15.................. - - 1,0 10.1.2 Bewältigung der Flüchtlingslage Wegfall des VermerksA 14.................. - - 1,0 Wegfall des VermerksA 13 g............... - - 1,0 Wegfall des VermerksA 12.................. - - 1,0 Wegfall des VermerksA 9 g................. - - 1,0 Wegfall des VermerksA 15.................. 1,0 - 1,0 10.1.3 G20-Präsidentschaft -

11. kw 31.12.202111.1 -

A 12.................. 1,0 - 1,0 11.1.1 § 16 Abs. 1 Nr. 2 HG 2016 -A 8.................... 1,0 - 1,0 -A 15.................. 1,0 - 1,0 11.1.2 Marktanreizprogramm Elektromobilität -A 13 g............... 1,0 - 1,0 -A 15.................. 1,0 - 1,0 11.1.3 Reform des Gebührenrechts -A 13 g............... 1,0 - 1,0 -

12. kw 31.12.202212.1 -

A 15.................. 4,0 - 4,0 12.1.1 Energiewende -A 14.................. 4,0 - 4,0 -A 13 h............... 2,0 - 2,0 -

13. kw 31.01.202013.1 -

A 12.................. 1,0 - - 13.1.1 Postnachfolgeunternehmen Neue PlanstelleZusammen....... 51,0 6,0 58,0

Zu Titel 428 01

kw2. kw mit Wegfall der Aufgabe2.1 -

E 6.................... 3,0 - 3,0 2.1.1 Vorlesekraft -E 11.................. 1,0 - 1,0 2.1.2 Konferenzräume -E 9a.................. 1,0 - 1,0 -

3. kw mit Wegfall der Aufgabe3.1 -

E 7.................... 9,0 - 9,0 3.1.1 SiÜG -3.2 -

E 9a.................. - - 1,0 3.2.1 Vizekanzler Umsetzung der Stelle4. kw 31.12.20204.1 -

E 6.................... 6,0 - 6,0 4.1.1 Digitale Verwaltung -5. kw5.1 Ersatzstelle

E 13.................. 1,0 1,0 - 5.1.1 Organisation für wirtschaftliche Zusam-menarbeit und Entwicklung (OECD)

Neue Stelle

Zusammen....... 21,0 1,0 21,0

- 182 -

0912 Bundesministerium

Page 183: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Planstellen-/Stellenübersicht

Besoldungs-/Entgelt-gruppen

2018 2017

Ist-Besetzung

am1. Juni2017

Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahrvon Sp. 2entfallen

aufFunk-tions-

gruppen

Neue Stellen, Stellenwegfall Wirksam-werden vonku- und kw-Vermerken

Hebungen,Herab-

stufungen

Umwand-lungen,

Umsetzungenohne ku/kw-Vermerke

und Umsetzun-gen mit ku/

kw-Vermerken+ - + - + - + - + -

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Titel 422 01Beamtinnen und BeamteB 8...................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - -B 4...................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - -B 3...................... 10,0 10,0 7,0 - - - - - - - - - - -B 2...................... 30,0 30,0 28,0 - - - - - - - - - - -B 1...................... 19,0 19,0 11,0 - 1,0 - - - - - - 1,0 - -A 16.................... 4,0 3,0 2,0 1,0 - - - - - - - - - -A 15.................... 59,0 54,0 56,5 1,0 - - - - - - - 4,0 - -A 14.................... 142,0 140,0 143,0 2,0 - - - - - - - - - -A 13 h................. 25,0 25,0 11,0 - - - - - - - - - - -

A 13 g+Z............. 4,0 4,0 3,0 - - - - - - - - - - -A 13 g................. 29,0 24,0 24,0 5,0 - - - - - - - - - -A 12.................... 50,0 54,0 51,0 - 4,0 - - - - - - - - -A 11..................... 51,0 51,0 52,0 - - - - - - - - - - -A 10.................... 34,0 34,0 22,0 1,0 1,0 - - - - - - - - -A 9 g................... - - 4,0 - - - - - - - - - - -

A 9 m+Z.............. 11,0 11,0 11,0 - - - - - - - - - - -A 9 m.................. 27,0 24,0 24,0 3,0 - - - - - - - - - -A 8...................... 55,0 54,0 55,0 2,0 1,0 - - - - - - - - -A 7...................... 37,0 37,0 26,0 - - - - - - - - - - -A 6 m.................. 4,0 8,0 2,0 - - - - - - - - - 4,0 -Zusammen.......... 593,0 584,0 534,5 15,0 7,0 - - - - - - 5,0 4,0 -

Titel 428 01 - ErläuterungenAußertarifliche Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerAT B.................... 3,0 4,0 3,0 - - - - - - - - - 1,0 -Tarifliche Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerE 15.................... 10,0 12,0 6,0 2,0 - - - - - - - - 4,0 -E 14.................... 71,0 65,0 54,0 6,0 - - - - - - - - - -E 13.................... 30,0 26,0 16,5 4,0 - - - - - - - - - -E 12.................... 65,0 62,0 66,5 3,0 - - - - - - - - - -E 11..................... 81,0 70,0 53,5 11,0 - - - - - - - - - -E 10.................... 44,0 34,0 24,0 10,0 - - - - - - - - - -E 9b.................... 68,0 63,0 60,0 5,0 - - - - - - - - - -E 9a.................... 116,0 108,0 107,5 8,0 - - - - - - - - - -E 8...................... 151,0 89,0 65,5 30,0 - - - - - 32,0 - - - -E 7...................... 51,0 55,0 53,0 5,0 - - - - - 1,0 10,0 - - -E 6...................... 60,5 69,5 88,0 14,0 - - - - - - 23,0 - - -E 5...................... 20,0 16,0 24,5 - - - - - - - - 4,0 - -E 4...................... 6,0 6,0 7,0 - - - - - - - - - - -E 3...................... 28,0 24,0 20,5 4,0 - - - - - - - - - -Zusammen.......... 801,5 699,5 646,5 102,0 - - - - - 33,0 33,0 4,0 4,0 -Insgesamt........... 804,5 703,5 649,5 102,0 - - - - - 33,0 33,0 4,0 5,0 -

Haushaltsvermerk:

Zu Titel 422 01

1. Zu B 2: Aus drei Planstellen dürfen die Bezüge und der Versorgungszuschlag für gemeinsam berufene Professorinnen oder Professoren nach Besoldungsgruppe W 3 gezahlt bzw. erstattet werden. Voraussetzung ist ein Kooperationsvertrag mit der Hochschule der Professorin bzw. des Professors. Die Bezüge dürfen dabei die vergleichbare Besoldung aus B 2 nicht übersteigen.

2. Zu B 3: Aus drei Planstellen dürfen die Bezüge und der Versorgungszuschlag für gemeinsam berufene Professorinnen oder Pro-fessoren nach Besoldungsgruppe W 3 gezahlt bzw. erstattet werden. Voraussetzung ist jeweils ein Kooperationsvertrag mit der Hochschule der Professorin bzw. des Professors. Die Bezüge dürfen dabei die vergleichbare Besoldung aus B 3 nicht übersteigen.

- 183 -

Physikalisch-Technische Bundesanstalt 0913

Page 184: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Erläuterungen:

Zu Titel 422 01

Zu Spalte 4: Daneben werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf freien Planstellen folgender Bes.-Gr. geführt: 1,0 A15; 3,0 A14; 5,0 A13h; 1,0 A11; 3,0 A10; 3,0 A7; 7,0 A6m (Zusammen: 23,0).

Zu Titel 428 01

Zu Spalte 4: Davon werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgender Entgeltgruppen auf freien Planstellen geführt: 4,0 E14; 5,0 E13; 3,0 E10; 1,0 E9b; 3,0 E6; 7,0 E5 (Zusammen: 23,0).

LeerstellenübersichtBes.-/E.-Gr. 2018 2017 lfd. Nr. Erläuterung

1 2 3 4 5

Zu Titel 422 011. Langfristige Beurlaubungen

Zusammen......... - 1,5 1.1 gemäß §§ 90, 92, 95 BBG, § 7 DBeglG, § 6 MuSchEltZV, § 24 GAD

Zu Titel 428 011. Langfristige Beurlaubungen

Zusammen......... 1,5 1,0 1.1 gemäß § 28 TVöD, § 9 UmzugsTV, § 15 BEEG, § 24 GAD

Übersicht der ku- und kw- Vermerke

Bes.-/E.-Gr.

20182017Soll lfd. Nr. Inhalt des Vermerks Erläuterung der Veränderung

gegenüber dem VorjahrSoll Ersatz-(plan)st.

1 2 3 4 5 6 7

Zu Titel 422 01

kw1. kw mit Wegfall der Aufgabe1.1 -

A 12.................. - - 1,0 1.1.1 Durchführung der Spielverordnung Wegfall des VermerksA 8.................... - - 1,0 Wegfall des Vermerks

2. kw mit Ausscheiden der Planstellenin-haber/innen

2.1 -B 3.................... 1,0 - 1,0 2.1.1 - -A 15.................. 1,0 - 1,0 -A 9 m................ 1,0 - 1,0 -

3. kw 31.12.20183.1 -

A 13 g+Z........... - - 1,0 3.1.1 Spielverordnung Wegfall des VermerksA 11.................. - - 2,0 Wegfall des VermerksA 9 m+Z............ - - 1,0 Wegfall des VermerksA 8.................... - - 2,0 Wegfall des VermerksZusammen....... 3,0 - 11,0

Zu Titel 428 01

kw2. kw mit Ausscheiden der Stelleninha-

ber/innen2.1 schwerbehindert

E 5.................... 1,0 - 1,0 2.1.1 - -

- 184 -

0913 Physikalisch-Technische Bundesanstalt

Page 185: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Tgr. 04 - Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter

Planstellen-/Stellenübersicht

Besoldungs-/Entgelt-gruppen

2018 2017

Ist-Besetzung

am1. Juni2017

Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahrvon Sp. 2entfallen

aufFunk-tions-

gruppen

Neue Stellen, Stellenwegfall Wirksam-werden vonku- und kw-Vermerken

Hebungen,Herab-

stufungen

Umwand-lungen,

Umsetzungenohne ku/kw-Vermerke

und Umsetzun-gen mit ku/

kw-Vermerken+ - + - + - + - + -

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Titel 428 42 - ErläuterungenTarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - WissFG -E 14.................... 7,8E 13.................... 11,5E 11..................... 7,0E 10.................... 1,0E 9b.................... 2,8E 9a.................... 5,8E 7...................... 1,0E 6...................... 1,3Zusammen.......... 38,2

- 185 -

Physikalisch-Technische Bundesanstalt 0913

Page 186: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Planstellen-/Stellenübersicht

Besoldungs-/Entgelt-gruppen

2018 2017

Ist-Besetzung

am1. Juni2017

Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahrvon Sp. 2entfallen

aufFunk-tions-

gruppen

Neue Stellen, Stellenwegfall Wirksam-werden vonku- und kw-Vermerken

Hebungen,Herab-

stufungen

Umwand-lungen,

Umsetzungenohne ku/kw-Vermerke

und Umsetzun-gen mit ku/

kw-Vermerken+ - + - + - + - + -

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Titel 422 01Beamtinnen und BeamteB 7...................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - -B 3...................... 10,0 10,0 5,0 - - - - - - - - - - -B 2...................... 21,0 21,0 9,0 - - - - - - - - - - -B 1...................... 33,0 33,0 28,0 - - - - - - - - - - -A 16.................... 1,0 - - 1,0 - - - - - - - - - -A 15.................... 41,0 41,0 26,0 - - - - - - - - - - -A 14.................... 106,0 106,0 82,0 - - - - - - - - - - -A 13 h................. 29,0 29,0 36,0 - - - - - - - - - - -

A 13 g+Z............. 2,0 2,0 - - - - - - - - - - - -A 13 g................. 16,0 15,0 11,0 1,0 - - - - - - - - - -A 12.................... 51,0 52,0 41,0 - 1,0 - - - - - - - - -A 11..................... 24,0 26,0 20,0 - 2,0 - - - - - - - - -A 10.................... 13,0 14,0 14,0 - 1,0 - - - - - - - - -A 9 g................... - - 2,0 - - - - - - - - - - -

A 9 m+Z.............. 3,0 1,0 1,0 2,0 - - - - - - - - - -A 9 m.................. 8,0 8,0 6,0 2,0 2,0 - - - - - - - - -A 8...................... 11,0 13,0 14,0 - 2,0 - - - - - - - - -A 7...................... 4,0 6,0 4,0 - 2,0 - - - - - - - - -

A 6 e................... 2,0 2,0 2,0 - - - - - - - - - - -Zusammen.......... 376,0 380,0 302,0 6,0 10,0 - - - - - - - - -

Titel 428 01 - ErläuterungenTarifliche Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerE 15.................... 1,0 1,0 2,0 - - - - - - - - - - -E 14.................... 5,0 2,0 - 3,0 - - - - - - - - - -E 13.................... 5,0 5,0 6,0 - - - - - - - - - - -E 12.................... 6,0 6,0 2,0 - - - - - - - - - - -E 11..................... 12,0 12,0 13,0 - - - - - - - - - - -E 10.................... 7,0 7,0 3,0 - - - - - - - - - - -E 9b.................... 13,0 13,0 9,5 - - - - - - - - - - -E 9a.................... 16,0 14,0 10,9 2,0 - - - - - - - - - -E 8...................... 28,0 29,0 25,7 1,0 2,0 - - - - - - - - -E 7...................... 20,0 20,0 18,0 - - - - - - - - - - -E 6...................... 49,0 46,0 33,3 3,0 - - - - - - - - - -E 5...................... 51,5 51,5 43,0 - - - - - - - - - - -E 4...................... 3,0 3,0 2,0 - - - - - - - - - - -E 3...................... 3,0 3,0 4,0 - - - - - - - - - - -Zusammen.......... 219,5 212,5 172,4 9,0 2,0 - - - - - - - - -

Titel 428 02 - ErläuterungenAußertarifliche Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerAT B.................... 7,0Tarifliche Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerE 15.................... 7,0E 14.................... 93,6E 13.................... 43,5E 12.................... 44,8E 11..................... 71,7E 10.................... 60,0E 9b.................... 40,0E 9a.................... 54,5E 8...................... 49,5E 7...................... 26,8E 6...................... 42,8E 5...................... 10,5E 4...................... 1,0Zusammen.......... 545,7Insgesamt........... 552,7

- 186 -

0914 Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

Page 187: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Haushaltsvermerk:

Zu Titel 422 01

1. Zu B 2/B 3: Aus 1 Planstelle dürfen die Bezüge für eine S-Professorin oder einen S-Professor nach Bes.-Gr. C 4 oder W 3 erstattet werden. Die zu erstattende Besoldung darf dabei die vergleichbare Besoldung aus B 10 nicht übersteigen. Aus 3 Planstellen dürfen die Besoldung und der Versorgungszuschlag für S-Professorinnen oder S-Professoren nach Bes.-Gr. W 3 erstattet werden. Die zu erstattende Besoldung darf dabei die vergleichbare Besoldung aus B 2 bzw. B 3 nicht übersteigen. Erfolgt die Beschäftigung in Form von Arbeitsverträgen mit den S-Professorinnen und S-Professoren, sind die vorgenannten Regelungen entsprechend anzuwenden.

2. Zu B 2/B 1: Aus 8 Planstellen dürfen die Besoldung und der Versorgungszuschlag für 8 S-Professorinnen oder S-Professoren nach Bes.-Gr. W 2 erstattet werden. Die zu erstattende Besoldung darf dabei die vergleichbare Besoldung aus B 1 bzw. B 2 nicht übersteigen.

3. Kooperationsvertrag: Voraussetzung für die Besetzung der in den Haushaltsvermerken zu den Nrn. 1 und 2 aufgeführten Stellen ist ein mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen abgeschlossener Kooperationsvertrag mit der Hochschule der S-Pro-fessorin bzw. des S-Professors.

Erläuterungen:

Zu Titel 422 01

Zu Spalte 4: Daneben werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf freien Planstellen folgender Bes.-Gr. geführt: 1,0 A15; 1,0 A14; 2,0 A13h; 1,0 A11 (Zusammen: 5,0).

Zu Titel 428 01

Zu Spalte 4: Davon werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgender Entgeltgruppen auf freien Planstellen geführt: 1,0 E15; 3,0 E13; 1,0 E11 (Zusammen: 5,0).

Seit dem Haushaltsjahr 2013 werden für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie für sonstige wissenschaftsrelevante Beschäftigte kei-ne verbindlichen Stellen mehr ausgebracht.

Übersicht der ku- und kw- Vermerke

Bes.-/E.-Gr.

20182017Soll lfd. Nr. Inhalt des Vermerks Erläuterung der Veränderung

gegenüber dem VorjahrSoll Ersatz-(plan)st.

1 2 3 4 5 6 7

Zu Titel 422 01

ku1. ku1.1 in Bes.-Gr. A 5

A 6 e................. 1,0 - 1,0 1.1.1 - -

Tgr. 04 - Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter

Planstellen-/Stellenübersicht

Besoldungs-/Entgelt-gruppen

2018 2017

Ist-Besetzung

am1. Juni2017

Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahrvon Sp. 2entfallen

aufFunk-tions-

gruppen

Neue Stellen, Stellenwegfall Wirksam-werden vonku- und kw-Vermerken

Hebungen,Herab-

stufungen

Umwand-lungen,

Umsetzungenohne ku/kw-Vermerke

und Umsetzun-gen mit ku/

kw-Vermerken+ - + - + - + - + -

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Titel 428 42 - ErläuterungenTarifliche Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerE 14.................... 3,6E 12.................... 1,0E 11..................... 2,0

- 187 -

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung 0914

Page 188: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Planstellen-/Stellenübersicht

Besoldungs-/Entgelt-gruppen

2018 2017

Ist-Besetzung

am1. Juni2017

Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahrvon Sp. 2entfallen

aufFunk-tions-

gruppen

Neue Stellen, Stellenwegfall Wirksam-werden vonku- und kw-Vermerken

Hebungen,Herab-

stufungen

Umwand-lungen,

Umsetzungenohne ku/kw-Vermerke

und Umsetzun-gen mit ku/

kw-Vermerken+ - + - + - + - + -

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

E 9a.................... 1,0Zusammen.......... 7,6

Tgr. 05 - Geschäftsstelle des Akkreditierungsbeirates

Planstellen-/Stellenübersicht

Besoldungs-/Entgelt-gruppen

2018 2017

Ist-Besetzung

am1. Juni2017

Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahrvon Sp. 2entfallen

aufFunk-tions-

gruppen

Neue Stellen, Stellenwegfall Wirksam-werden vonku- und kw-Vermerken

Hebungen,Herab-

stufungen

Umwand-lungen,

Umsetzungenohne ku/kw-Vermerke

und Umsetzun-gen mit ku/

kw-Vermerken+ - + - + - + - + -

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Titel 428 51 - ErläuterungenTarifliche Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerE 14.................... 1,0 1,0 - - - - - - - - - - - -E 11..................... - - 1,0 - - - - - - - - - - -E 10.................... 1,0 1,0 - - - - - - - - - - - -E 9a.................... - - 1,0 - - - - - - - - - - -E 6...................... 1,0 1,0 - - - - - - - - - - - -Zusammen.......... 3,0 3,0 2,0 - - - - - - - - - - -

- 188 -

0914 Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

Page 189: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Planstellen-/Stellenübersicht

Besoldungs-/Entgelt-gruppen

2018 2017

Ist-Besetzung

am1. Juni2017

Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahrvon Sp. 2entfallen

aufFunk-tions-

gruppen

Neue Stellen, Stellenwegfall Wirksam-werden vonku- und kw-Vermerken

Hebungen,Herab-

stufungen

Umwand-lungen,

Umsetzungenohne ku/kw-Vermerke

und Umsetzun-gen mit ku/

kw-Vermerken+ - + - + - + - + -

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Titel 422 01Beamtinnen und BeamteB 7...................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - -B 3...................... 4,0 4,0 3,0 - - - - - - - - - - -B 2...................... 11,0 11,0 6,0 - - - - - - - - - - -B 1...................... 5,0 5,0 2,0 - - - - - - - - - - -A 16.................... 1,0 - - 1,0 - - - - - - - - - -A 15.................... 25,0 25,0 26,0 - - - - - - - - - - -A 14.................... 92,0 90,0 62,5 2,0 - - - - - - - - - -A 13 h................. 26,0 25,0 20,1 1,0 - - - - - - - - - -

A 13 g+Z............. 1,0 1,0 - - - - - - - - - - - -A 13 g................. 7,0 7,0 6,0 - - - - - - - - - - -A 12.................... 21,0 20,0 13,8 1,0 - - - - - - - - - -A 11..................... 23,0 22,0 18,3 1,0 - - - - - - - - - -A 10.................... 11,0 11,0 9,0 - - - - - - - - - - -A 9 g................... 4,0 4,0 2,0 - - - - - - - - - - -

A 9 m.................. 2,0 2,0 2,0 - - - - - - - - - - -A 8...................... 2,0 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - -Zusammen.......... 236,0 229,0 172,7 7,0 - - - - - - - - - -

Titel 428 01 - ErläuterungenAußertarifliche Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerAT B.................... - - 1,0 - - - - - - - - - - -Tarifliche Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerE 14.................... 29,0 29,0 50,5 - - - - - - - - - - -E 13.................... 6,0 5,0 8,0 1,0 - - - - - - - - - -E 12.................... 9,0 9,0 9,8 - - - - - - - - - - -E 11..................... 40,0 40,0 31,3 - - - - - - - - - - -E 10.................... 20,5 20,5 17,3 - - - - - - - - - - -E 9b.................... 14,0 14,0 22,9 - - - - - - - - - - -E 9a.................... 34,0 34,0 33,6 - - - - - - - - - - -E 8...................... 15,0 15,0 14,5 2,0 - - - - 2,0 - - - - -E 7...................... 10,0 9,0 8,5 1,0 - - - - - - - - - -E 6...................... 42,5 41,5 32,0 1,0 - - - - - - - - - -E 5...................... 32,0 33,0 30,8 1,0 - - - - 2,0 - - - - -E 4...................... 1,5 1,5 3,0 - - - - - - - - - - -E 3...................... 3,0 4,0 3,3 - - - - - 1,0 - - - - -Zusammen.......... 256,5 255,5 265,5 6,0 - - - - 5,0 - - - - -Insgesamt........... 256,5 255,5 266,5 6,0 - - - - 5,0 - - - - -

Haushaltsvermerk:

Zu Titel 422 01

Die im Stammhaushalt und in der Tgr. 07 (Tit. 422 71) ausgebrachten Planstellen dürfen in begründeten Ausnahmefällen für längstens 18 Monate im jeweils anderen Aufgabenbereich genutzt werden.

Zu Titel 428 01

1. Die im Stammhaushalt und in der Tgr. 07 (Tit. 428 71) ausgebrachten Stellen dürfen in begründeten Ausnahmefällen für längstens 18 Monate im jeweils anderen Aufgabenbereich genutzt werden.

2. Die folgenden für den Bereich Erkundung mariner Metalllagerstätten ausgebrachten Stellen sind gesperrt: 2,0 E 14. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.

Erläuterungen:

Zu Titel 422 01

Zu Spalte 4: Daneben werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf freien Planstellen folgender Bes.-Gr. geführt: 1,0 B2; 1,0 A15; 22,0 A14; 4,0 A13h; 4,0 A12; 2,0 A11; 1,0 A10; 2,0 A9g (Zusammen: 37,0).

- 189 -

Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe 0915

Page 190: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Zu Titel 428 01

Zu Spalte 4: Davon werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgender Entgeltgruppen auf freien Planstellen geführt: 1,0 ATB; 23,0 E14; 4,0 E13; 3,0 E12; 2,0 E11; 1,0 E10; 3,0 E9b (Zusammen: 37,0).

LeerstellenübersichtBes.-/E.-Gr. 2018 2017 lfd. Nr. Erläuterung

1 2 3 4 5

Zu Titel 422 011. Langfristige Beurlaubungen

Zusammen......... 3,0 3,0 1.1 gemäß §§ 90, 92, 95 BBG, § 7 DBeglG, § 6 MuSchEltZV, § 24 GAD

Zu Titel 428 012. Langfristige Beurlaubungen

Zusammen......... 3,0 3,0 2.1 gemäß § 28 TVöD, § 9 UmzugsTV, § 15 BEEG, § 24 GAD

Übersicht der ku- und kw- Vermerke

Bes.-/E.-Gr.

20182017Soll lfd. Nr. Inhalt des Vermerks Erläuterung der Veränderung

gegenüber dem VorjahrSoll Ersatz-(plan)st.

1 2 3 4 5 6 7

Zu Titel 422 01

kw1. kw mit Ausscheiden der Planstellenin-

haber/innen1.1 -

A 10.................. 2,0 - 2,0 1.1.1 - -

Zu Titel 428 01

kw1. kw mit Ausscheiden der Stelleninha-

ber/innen1.1 -

E 13.................. 1,0 - 1,0 1.1.1 - -E 11.................. 3,0 - 3,0 -E 10.................. 1,0 - 1,0 -E 9a.................. 4,0 - 4,0 -E 8.................... 1,0 - 3,0 Wirksamwerden des VermerksE 6.................... 1,0 - 1,0 -E 5.................... 11,0 - 13,0 Wirksamwerden des VermerksE 3.................... 1,0 - 1,0 -

2. kw2.1 -

E 3.................... - - 1,0 2.1.1 - Wirksamwerden des VermerksZusammen....... 23,0 - 28,0

Tgr. 05 - Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter

Planstellen-/Stellenübersicht

Besoldungs-/Entgelt-gruppen

2018 2017

Ist-Besetzung

am1. Juni2017

Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahrvon Sp. 2entfallen

aufFunk-tions-

gruppen

Neue Stellen, Stellenwegfall Wirksam-werden vonku- und kw-Vermerken

Hebungen,Herab-

stufungen

Umwand-lungen,

Umsetzungenohne ku/kw-Vermerke

und Umsetzun-gen mit ku/

kw-Vermerken+ - + - + - + - + -

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Titel 428 51 - ErläuterungenTarifliche Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerE 14.................... 4,0 4,0 4,0 - - - - - - - - - - -E 11..................... 2,0 2,0 2,0 - - - - - - - - - - -E 10.................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - -E 8...................... 1,0 1,0 - - - - - - - - - - - -Zusammen.......... 8,0 8,0 7,0 - - - - - - - - - - -

- 190 -

0915 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe

Page 191: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Tgr. 06 - Deutsche Rohstoffagentur

Planstellen-/Stellenübersicht

Besoldungs-/Entgelt-gruppen

2018 2017

Ist-Besetzung

am1. Juni2017

Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahrvon Sp. 2entfallen

aufFunk-tions-

gruppen

Neue Stellen, Stellenwegfall Wirksam-werden vonku- und kw-Vermerken

Hebungen,Herab-

stufungen

Umwand-lungen,

Umsetzungenohne ku/kw-Vermerke

und Umsetzun-gen mit ku/

kw-Vermerken+ - + - + - + - + -

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Titel 422 61Beamtinnen und BeamteA 14.................... 1,0 1,0 - - - - - - - - - - - -A 13 h................. - - 1,0 - - - - - - - - - - -

A 12.................... 2,0 2,0 1,0 - - - - - - - - - - -A 11..................... 1,0 1,0 - - - - - - - - - - - -Zusammen.......... 4,0 4,0 2,0 - - - - - - - - - - -

Titel 428 61 - ErläuterungenTarifliche Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerE 14.................... 4,0 3,0 2,0 1,0 - - - - - - - - - -E 13.................... 3,0 2,0 2,0 1,0 - - - - - - - - - -E 12.................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - -E 11..................... - - 1,0 - - - - - - - - - - -E 9b.................... 1,0 - 1,0 1,0 - - - - - - - - - -E 6...................... 1,0 1,0 - - - - - - - - - - - -Zusammen.......... 10,0 7,0 7,0 3,0 - - - - - - - - - -

Erläuterungen:

Zu Titel 422 61

Zu Spalte 4: Daneben werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf freien Planstellen folgender Bes.-Gr. geführt: 1,0 A12.

Zu Titel 428 61

Zu Spalte 4: Davon werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgender Entgeltgruppen auf freien Planstellen geführt: 1,0 E9b.

Tgr. 07 - Geowissenschaftliche Untersuchungen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle

Planstellen-/Stellenübersicht

Besoldungs-/Entgelt-gruppen

2018 2017

Ist-Besetzung

am1. Juni2017

Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahrvon Sp. 2entfallen

aufFunk-tions-

gruppen

Neue Stellen, Stellenwegfall Wirksam-werden vonku- und kw-Vermerken

Hebungen,Herab-

stufungen

Umwand-lungen,

Umsetzungenohne ku/kw-Vermerke

und Umsetzun-gen mit ku/

kw-Vermerken+ - + - + - + - + -

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Titel 422 71Beamtinnen und BeamteB 2...................... 3,0 3,0 2,0 - - - - - - - - - - -B 1...................... 1,0 1,0 - - - - - - - - - - - -A 15.................... 5,0 4,0 3,0 1,0 - - - - - - - - - -A 14.................... 22,0 21,0 12,8 1,0 - - - - - - - - - -A 13 h................. 6,0 4,0 5,9 2,0 - - - - - - - - - -

A 13 g................. 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - -A 12.................... 4,0 4,0 3,0 - - - - - - - - - - -A 11..................... 4,0 3,0 2,8 1,0 - - - - - - - - - -A 10.................... 7,0 7,0 2,8 - - - - - - - - - - -A 9 g................... 1,0 1,0 0,5 - - - - - - - - - - -Zusammen.......... 54,0 49,0 33,8 5,0 - - - - - - - - - -

- 191 -

Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe 0915

Page 192: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Planstellen-/Stellenübersicht

Besoldungs-/Entgelt-gruppen

2018 2017

Ist-Besetzung

am1. Juni2017

Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahrvon Sp. 2entfallen

aufFunk-tions-

gruppen

Neue Stellen, Stellenwegfall Wirksam-werden vonku- und kw-Vermerken

Hebungen,Herab-

stufungen

Umwand-lungen,

Umsetzungenohne ku/kw-Vermerke

und Umsetzun-gen mit ku/

kw-Vermerken+ - + - + - + - + -

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Titel 428 71 - ErläuterungenAußertarifliche Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerAT B.................... - - 1,0 - - - - - - - - - - -Tarifliche Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerE 15.................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - -E 14.................... 22,0 20,0 21,0 2,0 - - - - - - - - - -E 13.................... 8,0 7,0 2,0 1,0 - - - - - - - - - -E 12.................... 5,0 5,0 2,0 - - - - - - - - - - -E 11..................... 10,0 10,0 10,6 - - - - - - - - - - -E 10.................... 4,0 3,0 6,0 1,0 - - - - - - - - - -E 9b.................... 2,0 2,0 3,0 - - - - - - - - - - -E 9a.................... 13,0 12,0 12,7 1,0 - - - - - - - - - -E 8...................... 3,0 3,0 3,9 - - - - - - - - - - -E 6...................... 5,0 5,0 2,1 - - - - - - - - - - -E 5...................... - - 1,0 - - - - - - - - - - -E 4...................... - - 0,6 - - - - - - - - - - -Zusammen.......... 73,0 68,0 65,9 5,0 - - - - - - - - - -Insgesamt........... 73,0 68,0 66,9 5,0 - - - - - - - - - -

Haushaltsvermerk:

Zu Titel 422 71

Die in der Tgr. 07 und im Stammhaushalt (Tit. 422 01) ausgebrachten Planstellen dürfen in begründeten Ausnahmefällen für längstens 18 Monate im jeweils anderen Aufgabenbereich genutzt werden.

Zu Titel 428 71

Die in der Tgr. 07 und im Stammhaushalt (Tit. 428 01) ausgebrachten Stellen dürfen in begründeten Ausnahmefällen für läng-stens 18 Monate im jeweils anderen Aufgabenbereich genutzt werden.

Erläuterungen:

Zu Titel 422 71

Zu Spalte 4: Daneben werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf freien Planstellen folgender Bes.-Gr. geführt: 1,0 B2; 1,0 A15; 3,0 A14; 2,0 A10; 1,0 A9g (Zusammen: 8,0).

Zu Titel 428 71

Zu Spalte 4: Davon werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgender Entgeltgruppen auf freien Planstellen geführt: 1,0 ATB; 1,0 E15; 3,0 E14; 1,0 E10; 1,0 E9a; 1,0 E8 (Zusammen: 8,0).

- 192 -

0915 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe

Page 193: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Tgr. 08 - Erkundung und Erprobung der CCS-Technologie

Planstellen-/Stellenübersicht

Besoldungs-/Entgelt-gruppen

2018 2017

Ist-Besetzung

am1. Juni2017

Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahrvon Sp. 2entfallen

aufFunk-tions-

gruppen

Neue Stellen, Stellenwegfall Wirksam-werden vonku- und kw-Vermerken

Hebungen,Herab-

stufungen

Umwand-lungen,

Umsetzungenohne ku/kw-Vermerke

und Umsetzun-gen mit ku/

kw-Vermerken+ - + - + - + - + -

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Titel 422 81Beamtinnen und BeamteA 15.................... 1,0 1,0 - - - - - - - - - - - -A 14.................... 2,0 2,0 1,0 - - - - - - - - - - -A 13 h................. 2,0 2,0 2,4 - - - - - - - - - - -Zusammen.......... 5,0 5,0 3,4 - - - - - - - - - - -

Titel 428 81 - ErläuterungenTarifliche Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerE 15.................... - - 1,0 - - - - - - - - - - -E 14.................... 2,0 2,0 2,0 - - - - - - - - - - -E 13.................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - -E 12.................... 2,0 2,0 - - - - - - - - - - - -E 11..................... - - 2,0 - - - - - - - - - - -Zusammen.......... 5,0 5,0 6,0 - - - - - - - - - - -

Erläuterungen:

Zu Titel 422 81

Zu Spalte 4: Daneben werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf freien Planstellen folgender Bes.-Gr. geführt: 1,0 A15.

Zu Titel 428 81

Zu Spalte 4: Davon werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgender Entgeltgruppen auf freien Planstellen geführt: 1,0 E15.

- 193 -

Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe 0915

Page 194: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Planstellen-/Stellenübersicht

Besoldungs-/Entgelt-gruppen

2018 2017

Ist-Besetzung

am1. Juni2017

Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahrvon Sp. 2entfallen

aufFunk-tions-

gruppen

Neue Stellen, Stellenwegfall Wirksam-werden vonku- und kw-Vermerken

Hebungen,Herab-

stufungen

Umwand-lungen,

Umsetzungenohne ku/kw-Vermerke

und Umsetzun-gen mit ku/

kw-Vermerken+ - + - + - + - + -

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Titel 422 01Beamtinnen und BeamteB 8...................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - -B 4...................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - -B 2...................... 5,0 5,0 3,9 - - - - - - - - - - -A 16.................... 9,0 9,0 9,0 - - - - - - - - - - -A 15.................... 47,0 46,0 26,6 1,0 - - - - - - - - - -A 14.................... 35,0 34,0 35,0 1,0 - - - - - - - - - -A 13 h................. 9,0 9,0 1,0 - - - - - - - - - - -

A 13 g+Z............. 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - -A 13 g................. 39,0 38,0 28,2 1,0 - - - - - - - - - -A 12.................... 76,0 72,0 48,2 4,0 - - - - - - - - - -A 11..................... 134,0 123,0 62,9 11,0 - - - - - - - - - -A 10.................... 19,0 14,0 9,0 5,0 - - - - - - - - - -A 9 g................... 9,0 7,0 18,8 2,0 - - - - - - - - - -

A 9 m+Z.............. 3,0 3,0 2,0 - - - - - - - - - - -A 9 m.................. 7,0 7,0 5,0 - - - - - - - - - - -A 8...................... 12,0 12,0 3,0 - - - - - - - - - - -A 7...................... 2,0 2,0 - - - - - - - - - - - -Zusammen.......... 409,0 384,0 255,6 25,0 - - - - - - - - - -

Titel 428 01 - ErläuterungenTarifliche Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerE 15.................... 1,0 1,0 2,0 - - - - - - - - - - -E 14.................... 16,0 14,0 3,9 2,0 - - - - - - - - - -E 13.................... 26,0 14,0 21,8 12,0 - - - - - - - - - -E 12.................... 19,0 19,0 8,0 - - - - - - - - - - -E 11..................... 61,1 42,1 63,4 19,0 - - - - - - - - - -E 10.................... 5,0 5,0 - - - - - - - - - - - -E 9b.................... 73,0 60,0 93,4 13,0 - - - - - - - - - -E 9a.................... 95,5 94,5 83,1 1,0 - - - - - - - - - -E 8...................... - - 8,2 - - - - - - - - - - -E 7...................... 11,0 11,0 9,6 - - - - - - - - - - -E 6...................... 42,0 42,0 32,2 - - - - - - - - - - -E 5...................... 44,1 44,1 56,8 - - - - - - - - - - -E 4...................... 2,0 2,0 2,0 - - - - - - - - - - -E 3...................... 9,9 9,9 9,0 - - - - - - - - - - -Zusammen.......... 405,6 358,6 393,4 47,0 - - - - - - - - - -

Haushaltsvermerk:

Zu Titel 422 01

Die folgenden Planstellen dürfen nur mit Überhangpersonal besetzt werden: 1,0 A 12, 1,0 A 9 m, 1,0 A 8 (Zusammen: 3,0).

Erläuterungen:

Zu Titel 422 01

Zu Spalte 4: Daneben werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf freien Planstellen folgender Bes.-Gr. geführt: 1,0 A15; 3,8 A14; 9,0 A13h; 1,0 A13g; 3,0 A12; 50,1 A11; 3,0 A10; 3,0 A9g; 1,0 A9m+Z; 6,0 A8; 1,0 A7 (Zusammen: 81,9).

Zu Titel 428 01

Zu Spalte 4: Davon werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgender Entgeltgruppen auf freien Planstellen geführt: 1,0 E15; 12,8 E13; 12,3 E11; 47,8 E9b; 1,0 E9a; 5,0 E8; 2,0 E5 (Zusammen: 81,9).

- 194 -

0916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Page 195: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

LeerstellenübersichtBes.-/E.-Gr. 2018 2017 lfd. Nr. Erläuterung

1 2 3 4 5

Zu Titel 422 011. Langfristige Beurlaubungen

Zusammen......... 5,0 9,0 1.2 gemäß §§ 90, 92, 95 BBG, § 7 DBeglG, § 6 MuSchEltZV, § 24 GAD2. Sonstige Beurlaubungen

A 14................... 1,0 1,0 2.1 Bundeskanzleramt3. Beurlaubung wegen Tätigkeit außerhalb der Bundesverwaltung bei:

A 14................... 1,0 1,0 3.1 Vereinte NationenA 13 g................ - 1,0 3.2 Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbHZusammen......... 1,0 2,0Insgesamt.......... 7,0 12,0

Zu Titel 428 011. Langfristige Beurlaubungen

Zusammen......... 5,0 15,0 1.1 gemäß § 28 TVöD, § 9 UmzugsTV, § 15 BEEG, § 24 GAD

Übersicht der ku- und kw- Vermerke

Bes.-/E.-Gr.

20182017Soll lfd. Nr. Inhalt des Vermerks Erläuterung der Veränderung

gegenüber dem VorjahrSoll Ersatz-(plan)st.

1 2 3 4 5 6 7

Zu Titel 422 01

kw2. kw 31.12.20182.1 -

A 12.................. 1,0 - 1,0 2.1.1 Russlandembargo -A 11.................. 2,0 - 2,0 -A 10.................. 2,0 - 2,0 -

5. kw 31.12.20215.1 -

A 15.................. 7,0 - 7,0 5.1.1 Energieeffizienzpaket -Zusammen....... 12,0 - 12,0

Zu Titel 428 01

kw1. kw mit Wegfall der Aufgabe1.1 -

E 9b.................. 1,0 - 1,0 1.1.1 Sekretariat des Interministeriellen Ein-fuhrausschusses (IEA)

-

E 6.................... 1,0 - 1,0 -E 5.................... 2,0 - 2,0 -E 14.................. 1,0 - 1,0 1.1.2 Herstellerabschläge -

3. kw 31.12.20213.1 -

E 14.................. 1,0 - 1,0 3.1.1 Energieeffizienzpaket -E 10.................. 5,0 - 5,0 -Zusammen....... 11,0 - 11,0

- 195 -

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 0916

Page 196: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Tgr. 02 - Ausgaben für die der Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI) gestellten Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Planstellen-/Stellenübersicht

Besoldungs-/Entgelt-gruppen

2018 2017

Ist-Besetzung

am1. Juni2017

Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahrvon Sp. 2entfallen

aufFunk-tions-

gruppen

Neue Stellen, Stellenwegfall Wirksam-werden vonku- und kw-Vermerken

Hebungen,Herab-

stufungen

Umwand-lungen,

Umsetzungenohne ku/kw-Vermerke

und Umsetzun-gen mit ku/

kw-Vermerken+ - + - + - + - + -

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Titel 422 21Beamtinnen und BeamteA 16.................... 2,0 2,0 1,0 - - - - - - - - - - -A 15.................... 13,0 13,0 10,0 - - - - - - - - - - -A 14.................... 8,0 9,0 11,0 - 1,0 - - - - - - - - -

A 13 g................. 5,0 5,0 4,0 - - - - - - - - - - -A 10.................... - - 1,0 - - - - - - - - - - -

A 9 m+Z.............. 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - -A 8...................... 1,0 1,0 - - - - - - - - - - - -A 7...................... - - 1,0 - - - - - - - - - - -

A 5...................... 2,0 2,0 1,0 - - - - - - - - - - -A 4...................... - - 1,0 - - - - - - - - - - -Zusammen.......... 32,0 33,0 31,0 - 1,0 - - - - - - - - -

Titel 428 21 - ErläuterungenTarifliche Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerE 15.................... 4,0 4,0 3,0 - - - - - - - - - - -E 14.................... 4,5 4,5 3,0 - - - - - - - - - - -E 13.................... 7,0 7,0 6,5 - - - - - - - - - - -E 12.................... 8,9 8,9 11,5 - - - - - - - - - - -E 11..................... 8,8 8,8 8,7 - - - - - - - - - - -E 10.................... - - 1,0 - - - - - - - - - - -E 9b.................... 4,3 4,3 4,3 - - - - - - - - - - -E 9a.................... 7,5 7,5 16,0 - - - - - - - - - - -E 8...................... 9,9 9,9 - - - - - - - - - - - -E 7...................... - - 1,5 - - - - - - - - - - -E 6...................... 5,4 5,4 4,5 - - - - - - - - - - -E 5...................... 3,0 3,0 3,0 - - - - - - - - - - -E 4...................... - 1,0 - - - - - - 1,0 - - - - -Zusammen.......... 63,3 64,3 63,0 - - - - - 1,0 - - - - -

Titel 428 31 - ErläuterungenTarifliche Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerE 15.................... 24,2 24,2 - - - - - - - - - - - -E 14.................... 19,8 19,8 37,0 - - - - - - - - - - -E 13.................... - - 5,0 - - - - - - - - - - -Zusammen.......... 44,0 44,0 42,0 - - - - - - - - - - -

Haushaltsvermerk:

Zu Titel 422 21

Die Wieder- und Neubesetzung von Planstellen bedarf der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen.

Zu Titel 428 21

Die Wieder- und Neubesetzung von Stellen bedarf der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen.

Zu Titel 428 31

Die Wieder- und Neubesetzung von Stellen bedarf der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen.

- 196 -

0916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Page 197: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Erläuterungen:

Zu Titel 422 21

Zu Spalte 4: Daneben werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf freien Planstellen folgender Bes.-Gr. geführt: 1,0 A14; 1,0 A13g (Zusammen: 2,0).

Zu Titel 428 21

Zu Spalte 4: Davon werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgender Entgeltgruppen auf freien Planstellen geführt: 1,0 E13; 1,0 E12 (Zusammen: 2,0).

Übersicht der ku- und kw- Vermerke

Bes.-/E.-Gr.

20182017Soll lfd. Nr. Inhalt des Vermerks Erläuterung der Veränderung

gegenüber dem VorjahrSoll Ersatz-(plan)st.

1 2 3 4 5 6 7

Zu Titel 422 21

ku1. ku mit Ausscheiden der Planstellenin-

haber /innen1.1 in Bes.-Gr. A 11

A 13 g............... 1,0 - 1,0 1.1.1 gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 4 HG 1999 -A 13 g............... 1,0 - 1,0 1.1.2 gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 5 HG 2000 -Zusammen....... 2,0 - 2,0

kw1. kw1.1 -

A 5.................... 1,0 - 1,0 1.1.2 Veränderung der Organisationsstruktur -

Zu Titel 428 21

kw1. kw1.1 -

E 11.................. 1,0 - 1,0 1.1.1 - -E 5.................... 3,0 - 3,0 -E 4.................... - - 1,0 Wirksamwerden des VermerksZusammen....... 4,0 - 5,0

Tgr. 05 - Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS)

Planstellen-/Stellenübersicht

Besoldungs-/Entgelt-gruppen

2018 2017

Ist-Besetzung

am1. Juni2017

Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahrvon Sp. 2entfallen

aufFunk-tions-

gruppen

Neue Stellen, Stellenwegfall Wirksam-werden vonku- und kw-Vermerken

Hebungen,Herab-

stufungen

Umwand-lungen,

Umsetzungenohne ku/kw-Vermerke

und Umsetzun-gen mit ku/

kw-Vermerken+ - + - + - + - + -

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Titel 422 51Beamtinnen und BeamteA 15.................... 3,0 3,0 - - - - - - - - - - - -A 14.................... 5,0 5,0 - - - - - - - - - - - -A 13 h................. 3,0 3,0 - - - - - - - - - - - -

A 12.................... 2,0 2,0 - - - - - - - - - - - -A 11..................... 1,0 1,0 - - - - - - - - - - - -A 10.................... 1,0 1,0 - - - - - - - - - - - -

A 6 m.................. 3,0 3,0 - - - - - - - - - - - -Zusammen.......... 18,0 18,0 - - - - - - - - - - - -

Titel 428 51 - ErläuterungenAußertarifliche Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerAT B.................... 36,0 36,0 23,0 - - - - - - - - - - -

- 197 -

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 0916

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Planstellen-/Stellenübersicht

Besoldungs-/Entgelt-gruppen

2018 2017

Ist-Besetzung

am1. Juni2017

Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahrvon Sp. 2entfallen

aufFunk-tions-

gruppen

Neue Stellen, Stellenwegfall Wirksam-werden vonku- und kw-Vermerken

Hebungen,Herab-

stufungen

Umwand-lungen,

Umsetzungenohne ku/kw-Vermerke

und Umsetzun-gen mit ku/

kw-Vermerken+ - + - + - + - + -

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Tarifliche Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerE 14.................... - - 5,5 - - - - - - - - - - -E 13.................... 3,0 3,0 3,8 - - - - - - - - - - -E 11..................... 2,0 2,0 - - - - - - - - - - - -E 10.................... 3,0 3,0 - - - - - - - - - - - -E 8...................... 5,0 5,0 2,0 - - - - - - - - - - -E 6...................... - - 1,8 - - - - - - - - - - -Zusammen.......... 13,0 13,0 13,1 - - - - - - - - - - -Insgesamt........... 49,0 49,0 36,1 - - - - - - - - - - -

Haushaltsvermerk:

Zu Titel 428 51

Zu AT (B): Nach Art. 2 § 5 Abs. 1 und Abs. 3 Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz beziehen die am 17. Juni 2016 übergeleiteten Stellen-inhaberinnen und Stelleninhaber die arbeitsvertraglich geschuldeten AT-Gehälter. Bei Neueinstellungen dürfen Arbeitsverträge nur mit Einwilligung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat und des Bundesministeriums der Finanzen ge-schlossen werden.

Erläuterungen:

Zu Titel 422 51

Zu Spalte 4: Daneben werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf freien Planstellen folgender Bes.-Gr. geführt: 1,8 A15; 2,5 A14; 2,0 A13h; 1,0 A12; 1,8 A6m (Zusammen: 9,1).

Zu A15, A 14, A6:Zu 1,0 A 15, 2,0 A 14 und 2,0 A 6: Nach Art. 2 § 6 Abs. 3 Nr. 4 Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz beziehen die am 17. Juni 2016 übergelei-teten Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber eine persönliche Zulage von bis zu 700 Euro. Diese persönlichen Zulagen werden grundsätzlich abgeschmolzen. Einzelheiten der Berechnung und der grundsätzlichen Abschmelzung der Zulagen erfolgen nach einer vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Bundesministerium der Fi-nanzen getroffenen Regelung.

Zu Titel 428 51

Zu Spalte 4: Davon werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgender Entgeltgruppen auf freien Planstellen geführt: 2,5 E14; 3,8 E13; 1,0 E8; 1,8 E6 (Zusammen: 9,1).

- 198 -

0916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

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Planstellen-/Stellenübersicht

Besoldungs-/Entgelt-gruppen

2018 2017

Ist-Besetzung

am1. Juni2017

Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahrvon Sp. 2entfallen

aufFunk-tions-

gruppen

Neue Stellen, Stellenwegfall Wirksam-werden vonku- und kw-Vermerken

Hebungen,Herab-

stufungen

Umwand-lungen,

Umsetzungenohne ku/kw-Vermerke

und Umsetzun-gen mit ku/

kw-Vermerken+ - + - + - + - + -

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Titel 422 01Beamtinnen und BeamteB 8...................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - -B 4...................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - -B 3...................... 20,0 17,0 15,0 3,0 - - - - - - - - - -A 16.................... 44,0 42,0 37,2 3,0 1,0 - - - - - - - - -A 15.................... 48,0 45,0 39,3 2,0 - 1,0 - - - - - - - -A 14.................... 40,9 40,9 38,4 1,0 - - - - 1,0 - - - - -A 13 h................. 11,1 9,1 10,7 2,0 - - - - - - - - - -

A 13 g................. 27,5 26,5 17,9 1,0 - - - - - - - - - -A 12.................... 15,6 12,6 7,2 3,0 - - - - - - - - - -A 11..................... 8,0 6,0 3,8 3,0 - - - - - - - - 1,0 -A 10.................... 3,5 2,5 1,6 1,0 - - - - - - - - - -A 9 g................... 1,5 1,5 1,0 - - - - - - - - - - -

A 9 m+Z.............. 5,0 5,0 3,7 - - - - - - - - - - -A 9 m.................. 10,4 10,4 8,4 - - - - - - - - - - -A 8...................... 6,0 6,0 2,0 - - - - - - - - - - -A 7...................... 0,5 0,5 4,8 - - - - - - - - - - -A 6 m.................. 2,0 2,0 5,0 - - - - - - - - - - -

A 6 e................... 4,0 1,0 - 4,0 - - - - 1,0 - - - - -A 5...................... 4,0 6,0 6,0 2,0 1,0 - 3,0 - - - - - - -A 4...................... 1,0 3,0 3,0 - - - 2,0 - - - - - - -Zusammen.......... 255,0 239,0 207,0 25,0 2,0 1,0 5,0 - 2,0 - - - 1,0 -

Titel 428 01 - ErläuterungenTarifliche Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerE 15.................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - -E 14.................... 7,0 5,0 2,1 2,0 - - - - - - - - - -E 13.................... 2,0 - 5,8 2,0 - - - - - - - - - -E 12.................... 3,0 2,0 3,0 1,0 - - - - - - - - - -E 11..................... 13,0 10,0 17,0 2,0 - - - - - - - 1,0 - -E 10.................... 2,0 2,0 1,0 - - - - - - - - - - -E 9b.................... 5,0 5,0 3,0 - - - - - - - - - - -E 9a.................... 9,2 8,2 13,1 1,0 - - - - - - - - - -E 8...................... 2,0 1,0 4,0 1,0 - - - - - - - - - -E 7...................... 7,0 7,0 3,2 - - - - - - - - - - -E 6...................... 25,0 25,0 30,4 - - - - - - - - - - -E 5...................... 22,0 22,0 18,9 - - - - - - - - - - -E 4...................... 2,0 2,0 2,0 - - - - - - - - - - -E 3...................... 1,0 - - - - - - 1,0 - - - - - -E 2...................... 1,0 1,5 1,0 - 0,5 - - - - - - - - -Zusammen.......... 102,2 91,7 105,5 9,0 0,5 - - 1,0 - - - 1,0 - -

Erläuterungen:

Zu Titel 422 01

Zu Spalte 4: Daneben werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf freien Planstellen folgender Bes.-Gr. geführt: 0,1 A14; 4,8 A13h; 3,0 A12; 5,0 A11; 2,0 A10; 1,0 A9g (Zusammen: 15,9).

Zu Titel 428 01

Zu Spalte 4: Davon werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgender Entgeltgruppen auf freien Planstellen geführt: 0,1 E14; 4,8 E13; 1,0 E12; 7,0 E11; 1,0 E9b; 2,0 E9a (Zusammen: 15,9).

- 199 -

Bundeskartellamt 0917

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LeerstellenübersichtBes.-/E.-Gr. 2018 2017 lfd. Nr. Erläuterung

1 2 3 4 5

Zu Titel 422 011. Beurlaubung wegen Tätigkeit außerhalb der Bundesverwaltung bei:

A 16................... - 1,0 1.1 EU-KommissionA 15................... 3,0 2,0A 14................... 1,0 1,0A 16................... 1,0 1,0 1.3 Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)A 14................... 1,0 1,0Zusammen......... 6,0 6,0

2. Langfristige BeurlaubungenZusammen......... 3,0 5,0 2.1 gemäß §§ 90, 92, 95 BBG, § 7 DBeglG, § 6 MuSchEltZV, § 24 GAD

3. Sonstige BeurlaubungenB 3..................... 1,0 1,0 3.1 BundeskanzleramtInsgesamt.......... 10,0 12,0

Zu Titel 428 011. Langfristige Beurlaubungen

Zusammen......... 1,5 3,0 1.1 gemäß § 28 TVöD, § 9 UmzugsTV, § 15 BEEG, § 24 GAD

Übersicht der ku- und kw- Vermerke

Bes.-/E.-Gr.

20182017Soll lfd. Nr. Inhalt des Vermerks Erläuterung der Veränderung

gegenüber dem VorjahrSoll Ersatz-(plan)st.

1 2 3 4 5 6 7

Zu Titel 422 01

ku1. ku mit Ausscheiden der Planstellenin-

haber /innen1.1 in Bes.-Gr. A 12

A 13 g............... 5,0 - 5,0 1.1.1 gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 4 HG 1999 -1.2 in Bes.-Gr. A 11

A 13 g............... 4,0 - 4,0 1.2.1 gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 4 HG 1999 -1.3 in Bes.-Gr. A 10

A 13 g............... 2,5 - 2,5 1.3.1 gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 4 HG 1999 -1.5 in Bes.-Gr. A 8

A 9 m................ 1,0 - 1,0 1.5.1 gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 4 HG 1999 -1.6 in Bes.-Gr. A 7

A 9 m................ 1,0 - 1,0 1.6.1 gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 4 HG 1999 -1.13 in Bes.-Gr. A 4

A 5.................... - - 0,5 1.13.1 gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 5 HG 2000 Wegfall der Planstelle2. ku mit Ausscheiden der Planstellenin-

haber /innen2.2 in Entgeltgruppe E 8

A 9 m................ 1,0 - 1,0 2.2.1 gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 4 HG 1999 -2.3 in Entgeltgruppe E 6

A 9 m................ 1,0 - 1,0 2.3.1 gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 4 HG 1999 -2.4 in Entgeltgruppe E 2

A 5.................... - - 1,0 2.4.1 gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 4 HG 1999 Wegfall der PlanstelleA 4.................... - - 1,0 Wegfall der Planstelle

2.7 in Entgeltgruppe E 14A 15.................. 1,0 - 1,0 2.7.1 gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 4 HG 1999 -

2.8 in Entgeltgruppe E 3A 5.................... - - 0,5 2.8.1 - Wegfall der PlanstelleA 6 e................. - - 1,0 2.8.2 gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 4 HG 1999 Wirksamwerden des VermerksA 5.................... - - 1,0 Wegfall der PlanstelleA 4.................... 1,0 - 2,0 Wegfall der PlanstelleZusammen....... 17,5 - 23,5

kw2. kw2.1 mit Ausscheiden der Altersteilzeitbe-

schäftigtenA 9 g................. 0,5 0,5 0,5 2.1.1 - -

2.2 ErsatzplanstelleA 15.................. 2,0 2,0 1,0 2.2.1 EU-Kommission, Brüssel Neue PlanstelleA 14.................. - - 1,0 Wirksamwerden des VermerksZusammen....... 2,5 2,5 2,5

- 200 -

0917 Bundeskartellamt

Page 201: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Tgr. 01 - Monopolkommission

Planstellen-/Stellenübersicht

Besoldungs-/Entgelt-gruppen

2018 2017

Ist-Besetzung

am1. Juni2017

Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahrvon Sp. 2entfallen

aufFunk-tions-

gruppen

Neue Stellen, Stellenwegfall Wirksam-werden vonku- und kw-Vermerken

Hebungen,Herab-

stufungen

Umwand-lungen,

Umsetzungenohne ku/kw-Vermerke

und Umsetzun-gen mit ku/

kw-Vermerken+ - + - + - + - + -

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Titel 428 11 - ErläuterungenAußertarifliche Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerAT (B 3)............... 1,0 - - 1,0 - - - - - - - - - -AT (B 2)............... 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - -AT B.................... - 1,0 1,0 - 1,0 - - - - - - - - -Zusammen.......... 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 - - - - - - - - -Tarifliche Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerE 15.................... 2,0 2,0 2,0 - - - - - - - - - - -E 14.................... 4,0 4,0 2,0 - - - - - - - - - - -E 11..................... - 1,0 - - 1,0 - - - - - - - - -E 9b.................... 1,0 1,0 - - - - - - - - - - - -E 5...................... 2,0 2,0 2,0 - - - - - - - - - - -Zusammen.......... 9,0 10,0 6,0 - 1,0 - - - - - - - - -Insgesamt........... 11,0 12,0 8,0 2,0 3,0 - - - - - - - - -

- 201 -

Bundeskartellamt 0917

Page 202: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Planstellen-/Stellenübersicht

Besoldungs-/Entgelt-gruppen

2018 2017

Ist-Besetzung

am1. Juni2017

Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahrvon Sp. 2entfallen

aufFunk-tions-

gruppen

Neue Stellen, Stellenwegfall Wirksam-werden vonku- und kw-Vermerken

Hebungen,Herab-

stufungen

Umwand-lungen,

Umsetzungenohne ku/kw-Vermerke

und Umsetzun-gen mit ku/

kw-Vermerken+ - + - + - + - + -

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Titel 422 01Beamtinnen und BeamteB 6...................... 3,0 4,0 4,0 - - - - - 1,0 - - - - -B 3...................... 18,0 16,0 11,0 1,0 - - - 1,0 - - - - - -B 2...................... 3,0 3,0 2,9 - - - - - - - - - - -A 16.................... 66,0 64,0 48,9 2,0 - - - - - - - - - -A 15.................... 180,0 171,0 125,1 9,0 - 1,0 - - 1,0 - - - - -A 14.................... 196,9 186,4 87,0 11,5 - - - - 1,0 - - - - -A 13 h................. 139,0 135,5 187,1 2,5 - 1,0 - - - - - - - -

A 13 g+Z............. 28,0 28,0 25,7 - - - - - - - - - - -A 13 g................. 180,0 175,0 141,7 6,0 - - - - 1,0 - - - - -A 12.................... 362,3 353,3 248,5 8,0 - 1,0 - - - - - - - -A 11..................... 315,3 307,3 172,2 7,0 - 1,0 - - - - - - - -A 10.................... 55,0 54,5 146,7 1,0 - - - - 0,5 - - - - -A 9 g................... 10,0 10,0 43,6 - - - - - - - - - - -

A 9 m+Z.............. 83,5 83,5 78,3 - - - - - - - - - - -A 9 m.................. 249,0 249,0 219,4 1,0 - - - - - - 1,0 - - -A 8...................... 399,0 423,5 436,2 6,0 - 1,0 - - 31,5 - - - - -A 7...................... 259,1 234,1 173,2 - - 1,0 - 30,0 7,0 1,0 - - - -A 6 m.................. 73,1 73,4 23,0 - 0,3 - - - - - - - - -

A 6 e................... 16,0 17,0 16,0 - - - - - 1,0 - - - - -A 5...................... 8,0 7,0 2,0 - - - - 1,0 - - - - - -Zusammen.......... 2 644,2 2 595,5 2 192,5 55,0 0,3 6,0 - 32,0 44,0 1,0 1,0 - - -

Titel 428 01 - ErläuterungenAußertarifliche Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerAT B.................... 1,0 1,0 2,6 - - - - - - - - - - -Tarifliche Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerE 15.................... 8,0 7,0 7,8 1,0 - - - - - - - - - -E 14.................... 19,0 17,0 12,0 2,0 - - - - - - - - - -E 13.................... 4,0 3,5 49,1 0,5 - - - - - - - - - -E 12.................... 11,0 10,0 18,4 1,0 - - - - - - - - - -E 11..................... 32,5 30,0 28,7 2,5 - - - - - - - - - -E 10.................... 16,0 16,0 42,7 - - - - - - - - - - -E 9b.................... 12,0 12,0 32,2 - - - - - - - - - - -E 9a ................... 13,4 13,4 17,9 - - - - - - - - - - -E 8...................... 9,5 8,5 15,6 1,0 - - - - - - - - - -E 7...................... 5,5 5,5 67,5 - - - - - - - - - - -E 6...................... 10,0 10,0 51,0 - - - - - - - - - - -E 5...................... 9,5 9,5 5,8 - - - - - - - - - - -E 4...................... 2,0 2,0 7,0 - - - - - - - - - - -E 3...................... 2,5 2,5 3,6 - - - - - - - - - - -E 2...................... 0,5 0,5 1,0 - - - - - - - - - - -Zusammen.......... 155,4 147,4 360,3 8,0 - - - - - - - - - -Insgesamt........... 156,4 148,4 362,9 8,0 - - - - - - - - - -

Haushaltsvermerk:

Zu Titel 422 01

Zu lfd. Nr. 1.1.1 der kw-Vermerke: Es wird zugelassen, dass nur jede dritte frei werdende Planstelle wegfällt. Diese Planstelle fällt nicht weg, sofern sie mit Über-hangpersonal besetzt wird.

- 202 -

0918 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur)

Page 203: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Erläuterungen:

Zu Titel 422 01

Zu Spalte 4: Daneben werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf freien Planstellen folgender Bes.-Gr. geführt: 1,6 A16; 0,8 A15; 4,8 A14; 39,3 A13h; 12,0 A12; 36,0 A11; 11,0 A10; 4,0 A9g; 2,8 A9m; 10,5 A8; 61,7 A7; 41,0 A6m; 1,0 A6e; 0,5 A5 (Zusam-men: 227,0).

Zu Titel 428 01

Zu Spalte 4: Davon werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgender Entgeltgruppen auf freien Planstellen geführt: 1,6 ATB; 0,8 E15; 2,0 E14; 42,1 E13; 9,0 E12; 12,0 E11; 22,3 E10; 17,8 E9b; 2,8 E9a; 9,1 E8; 62,5 E7; 40,5 E6; 1,0 E5; 3,0 E4; 0,5 E2 (Zusam-men: 227,0).

LeerstellenübersichtBes.-/E.-Gr. 2018 2017 lfd. Nr. Erläuterung

1 2 3 4 5

Zu Titel 422 011. Beurlaubung wegen Tätigkeit außerhalb der Bundesverwaltung bei:

A 15................... - 1,0 1.1 CDU/CSU-Fraktion des Deutschen BundestagesA 13 h................ 1,0 - 1.2 Englische Regulierungsbehörde für Gas und Elektrizitätsmärkte (Ofgem)A 13 g................ 1,0 1,0 1.3 European Communications Office (ECO), KopenhagenA 15................... 1,0 1,0 1.5 Internationale Organisation für erneuerbare Energien (IRENA), Abu DhabiA 11.................... 1,0 1,0 1.6 Landrat des VogelsbergkreisesB 6..................... 1,0 1,0 1.7 Marienhaus-StiftungA 14................... 1,0 - 1.8 Hochschule des BundesZusammen......... 6,0 5,0

2. Langfristige BeurlaubungenZusammen......... 38,0 37,0 2.1 gemäß §§ 90, 92, 95 BBG, § 7 DBeglG, § 6 MuSchEltZV, § 24 GADInsgesamt.......... 44,0 42,0

Zu Titel 428 011. Langfristige Beurlaubungen

Zusammen......... 3,0 4,0 1.1 gemäß § 28 TVöD, § 9 UmzugsTV, § 15 BEEG, § 24 GAD

Übersicht der ku- und kw- Vermerke

Bes.-/E.-Gr.

20182017Soll lfd. Nr. Inhalt des Vermerks Erläuterung der Veränderung

gegenüber dem VorjahrSoll Ersatz-(plan)st.

1 2 3 4 5 6 7

Zu Titel 422 01

ku1. ku1.2 in Bes.-Gr. A 5

A 6 e................. 2,0 - 3,0 1.2.1 - Wirksamwerden des Vermerks2. ku mit Ausscheiden der Planstellenin-

haber /innen2.1 in Bes.-Gr. B 3

B 6.................... - - 1,0 2.1.1 - Wirksamwerden des Vermerks5. ku 31.12.20175.1 in Bes.-Gr. A 7

A 8.................... - - 30,0 5.1.1 Strukturverbesserung im mD Wirksamwerden des Vermerks6. ku 31.12.20186.1 in Bes.-Gr. A 7

A 8.................... 24,0 - 24,0 6.1.1 Strukturverbesserung im mD -Zusammen....... 26,0 - 58,0

kw1. kw1.1 -

A 7.................... 151,1 - 156,6 1.1.1 - Wirksamwerden des VermerksA 6 e................. 2,2 - 2,2 -A 5.................... 5,0 - 5,0 -

- 203 -

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

(Bundesnetzagentur)

0918

Page 204: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Übersicht der ku- und kw- Vermerke

Bes.-/E.-Gr.

20182017Soll lfd. Nr. Inhalt des Vermerks Erläuterung der Veränderung

gegenüber dem VorjahrSoll Ersatz-(plan)st.

1 2 3 4 5 6 7

1.2 mit Ausscheiden der Altersteilzeitbe-schäftigten

A 11.................. 1,0 1,0 1,0 1.2.1 - -A 10.................. 3,0 3,0 3,5 Wirksamwerden des VermerksA 8.................... - - 1,5 Wirksamwerden des VermerksA 7.................... 4,0 4,0 5,5 Wirksamwerden des Vermerks

1.3 ErsatzplanstelleA 15.................. 1,0 1,0 1,0 1.3.1 EU-Kommission, Brüssel -A 14.................. 1,0 1,0 2,0 Wirksamwerden des VermerksA 13 h............... 2,0 2,0 1,0 Neue PlanstelleA 15.................. 1,0 1,0 1,0 1.3.3 EU-Energieagentur "ACER" Wirksamwerden des Vermerks, Neue

Planstelle3. kw mit Ausscheiden der Planstellenin-

haber/innen3.1 -

A 13 g............... 3,0 - 4,0 3.1.1 Sachverständige nach dem Gerätesi-cherheitsgesetz

Wirksamwerden des Vermerks

3.2 -B 2.................... 2,0 - 2,0 3.2.1 - -A 15.................. 2,0 - 2,0 -A 14.................. 2,0 - 2,0 -

4. kw mit Wegfall der Aufgabe4.1 -

A 15.................. 2,0 - 2,0 4.1.1 - -A 14.................. 1,5 - 1,5 -A 13 h............... 1,5 - 1,5 -A 13 g+Z........... 1,0 - 1,0 -A 13 g............... 1,0 - 1,0 -A 10.................. 1,0 - 1,0 -A 9 m................ 1,0 - 1,0 -

5. kw 31.12.20215.1 -

A 12.................. 4,0 - 4,0 5.1.1 § 16 Abs. 1 Nr. 2 HG 2016 -A 9 m................ 1,0 - 1,0 -

6. kw 31.12.20206.1 -

A 12.................. 1,0 - - 6.1.1 § 16 Abs. 1 Nr. 2 HG 2016 Neue PlanstelleA 11.................. 1,0 - - Neue PlanstelleA 8.................... 1,0 - - Neue PlanstelleA 7.................... 1,0 - - Neue PlanstelleZusammen....... 198,3 13,0 204,3

Zu Titel 428 01

kw1. kw mit Wegfall der Aufgabe1.1 -

E 6.................... 2,0 - 2,0 1.1.1 Vorlesekraft -

- 204 -

0918 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur)

Page 205: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Anlage zu den Stellenplänen des Epl. 09Darstellung der den Planstellen zugeordneten Amtsbezeichnungen

Bes.-Gr. Kap. Amtsbezeichnungen(Grundamtsbezeichnung in Fettdruck)

1 2 3

B 11 0912 Staatssekretärin oder Staatssekretär

B 9 0912 Ministerialdirektorin oder Ministerialdirektor

B 8 0916 Präsidentin oder Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

0917 Präsidentin oder Präsident des Bundeskartellamtes

0913 Präsidentin und Professorin oder Präsident und Professor der Physikalisch-Technischen Bundesan-stalt

B 7 0915 Präsidentin und Professorin oder Präsident und Professor der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe

0914 Präsidentin und Professorin oder Präsident und Professor der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

B 6 0918 Erste Direktorin oder Erster Direktor bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikati-on, Post und Eisenbahnen

0912 Ministerialdirigentin oder Ministerialdirigent

B 4 0916 Vizepräsidentin oder Vizepräsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

0917 Vizepräsidentin oder Vizepräsident des Bundeskartellamtes

0913 Vizepräsidentin und Professorin oder Vizepräsident und Professor der Physikalisch-Technischen Bun-desanstalt

B 3 0918 Direktorin oder Direktor bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

0917 Direktorin oder Direktor beim Bundeskartellamt

0913, 0914, 0915 Direktorin und Professorin oder Direktor und Professor

0913 Leitende Direktorin und Professorin oder Leitender Direktor und Professor

0912 Ministerialrätin oder Ministerialrat

0914 Vizepräsidentin und Professorin oder Vizepräsident und Professor der Bundesanstalt für Materialfor-schung und -prüfung

B 2 0913, 0914, 0915 Abteilungsdirektorin oder Abteilungsdirektor

0916 Abteilungspräsidentin oder Abteilungspräsident

0918 Direktorin oder Direktor bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

0913, 0914, 0915, 0918

Direktorin und Professorin oder Direktor und Professor

B 1 0913, 0914, 0915 Direktorin und Professorin oder Direktor und Professor

A 16 0913, 0914, 0916, 0917, 0918

Leitende Direktorin oder Leitender Direktor

0912 Ministerialrätin oder Ministerialrat

A 15 0912, 0913, 0914, 0915, 0916, 0917, 0918

Direktorin oder Direktor

A 14 0912, 0913, 0914, 0915, 0916, 0917, 0918

Oberrätin oder Oberrat

A 13 h 0912, 0913, 0914, 0915, 0916, 0917, 0918

Rätin oder Rat

A 13 g+Z 0912, 0913, 0914, 0915, 0916, 0918

Oberamtsrätin oder Oberamtsrat

0913, 0914, 0915, 0918

Technische Oberamtsrätin oder Technischer Oberamtsrat

- 205 -

ÜbersichtAmtsbezeichnungen

09

Page 206: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Bes.-Gr. Kap. Amtsbezeichnungen(Grundamtsbezeichnung in Fettdruck)

1 2 3

A 13 g 0912, 0913, 0914,

0915, 0916, 0917, 0918

Oberamtsrätin oder Oberamtsrat

0913, 0914, 0915, 0918

Technische Oberamtsrätin oder Technischer Oberamtsrat

A 12 0912, 0913, 0914, 0915, 0916, 0917, 0918

Amtsrätin oder Amtsrat

0913, 0914, 0915, 0918

Technische Amtsrätin oder Technischer Amtsrat

A 11 0912, 0913, 0914, 0915, 0916, 0917, 0918

Amtfrau oder Amtmann

0913, 0914, 0915, 0918

Technische Amtfrau oder Technischer Amtmann

A 10 0912, 0913, 0914, 0915, 0916, 0917, 0918

Oberinspektorin oder Oberinspektor

0913, 0914, 0915, 0918

Technische Oberinspektorin oder Technischer Oberinspektor

A 9 g 0912, 0913, 0915, 0916, 0917, 0918

Inspektorin oder Inspektor

A 9 m+Z 0912, 0913, 0914, 0916, 0917, 0918

Amtsinspektorin oder Amtsinspektor

0913, 0914, 0918 Technische Amtsinspektorin oder Technischer Amtsinspektor

A 9 m 0912, 0913, 0914, 0915, 0916, 0917, 0918

Amtsinspektorin oder Amtsinspektor

0913, 0914, 0915, 0918

Technische Amtsinspektorin oder Technischer Amtsinspektor

A 8 0912, 0913, 0914, 0915, 0916, 0917, 0918

Hauptsekretärin oder Hauptsekretär

0913, 0914, 0915, 0918

Technische Hauptsekretärin oder Technischer Hauptsekretär

A 7 0912, 0913, 0914, 0916, 0917, 0918

Obersekretärin oder Obersekretär

0913, 0914, 0918 Technische Obersekretärin oder Technischer Obersekretär

A 6 m 0912, 0913, 0916, 0917, 0918

Sekretärin oder Sekretär

A 6 e 0912, 0914, 0917, 0918

Oberamtsmeisterin oder Oberamtsmeister

A 5 0912, 0916, 0917, 0918

Oberamtsmeisterin oder Oberamtsmeister

A 4 0916, 0917 Amtsmeisterin oder Amtsmeister

- 206 -

09 ÜbersichtAmtsbezeichnungen

Page 207: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Stellenübersichtender Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO des Kap. 0902

Titel aus Nr. ...Erläuterung Bezeichnung

1 2 3

686 02 1. Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. (RKW), Eschborn/Ts.

2. Institut für Mittelstandsforschung (IfM), Bonn

- 207 -

Anlage zu KapitelZuwendungsempfänger

0902

Page 208: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Stellenübersicht

Besoldungs-/Vergütungs-/

Entgelt-gruppen

Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbarStellen für Arbeitskräfte

mitbefristeten Arbeitsverträ-

gen

Tit. 422 .1, 425 .1, 426 .1 und 428 .1sowie entsprechende Kontierung

im Wirtschaftsplan

Tit. 425 .1, 426 .1 und 428 .1

(Projektförderung/Aufträge Dritter)

Tit. 427 .9(Projektförderung/Aufträge Dritter)

Soll2018

Soll2017

besetzt am1. Juni2017

Soll2018

Soll2017

Soll2018

Soll2017

1 2 3 4 5 6 7 8

Zu Titel 686 02

1. Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. (RKW), Eschborn/Ts.

Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerS (B 3).................................................................. 1,0 1,0 1,0 - - - -AT B...................................................................... 3,0 3,0 2,0 - - - -Zusammen............................................................ 4,0 4,0 3,0 - - - -Tarifliche Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerE 15...................................................................... 4,0 4,0 4,0 - - - -E 14...................................................................... 11,0 11,0 11,0 - - 1,0 1,0E 13...................................................................... 16,0 14,0 14,0 - - 2,0 2,0E 12...................................................................... 2,0 2,0 2,0 - - - -E 11....................................................................... 6,0 7,0 7,0 - - - -E 9b...................................................................... 8,5 8,5 8,5 - - - -E 9a...................................................................... 5,0 5,0 5,0 - - - -E 8........................................................................ 1,0 1,0 1,0 - - - -E 7........................................................................ 2,5 3,0 2,5 - - - -E 6........................................................................ 3,0 4,0 3,5 - - - -E 5........................................................................ 1,0 1,0 1,0 - - - -Zusammen............................................................ 60,0 60,5 59,5 - - 3,0 3,0Insgesamt............................................................. 64,0 64,5 62,5 - - 3,0 3,0

2. Institut für Mittelstandsforschung (IfM), Bonn

Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerS (W 3)................................................................. 1,0 1,0 0,8 - - - -Tarifliche Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerE 15...................................................................... 2,0 2,0 2,0 - - - -E 14...................................................................... 3,0 3,0 2,4 - - - -E 13...................................................................... 11,0 11,0 11,6 - - 5,0 5,0E 11....................................................................... 1,0 1,0 0,8 - - - -E 9b...................................................................... 2,0 2,0 1,5 - - - -E 8........................................................................ 1,0 1,0 0,8 - - - -E 6........................................................................ 2,0 2,0 2,1 - - - -Zusammen............................................................ 22,0 22,0 21,2 - - 5,0 5,0Insgesamt............................................................. 23,0 23,0 22,0 - - 5,0 5,0

Haushaltsvermerk:

Zu Titel 686 02

Zu Nr. 2 der Erläuterung: Zu S (W 3): Das Entgelt darf die Summe aus einem Entgelt nach AT B und einem hälftigen Entgelt der Entgeltgruppe 6 nicht übersteigen. Im Falle einer gemeinsamen Berufung dürfen aus der Stelle die Besoldung und der Versorgungszuschlag für eine Professorin oder einen Professor erstattet werden. Die zu erstattende Besoldung darf dabei das Entgelt nach Satz 1 nicht übersteigen. Der Erstat-tungsbetrag für die ab dem 1. Februar 2013 amtierende Stelleninhaberin, die zugleich Professorin an der Universität Siegen ist, beträgt aufgrund einer besonderen Vereinbarung entsprechend dem Umfang ihrer Arbeitszeit am IfM von mindestens 75 Prozent bis zu 9 594,55 Euro zuzüglich der Berufungsleistungszulage zur Schließung der Pensionslücke ab dem 1. Januar 2018 in Höhe von 905,96 Euro monatlich.

- 208 -

0902 Anlage zu KapitelZuwendungsempfänger

Page 209: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Stellenübersichtender Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO des Kap. 0904

Titel aus Nr. ...Erläuterung Bezeichnung

1 2 3

686 01 Deutsche Zentrale für Tourismus e. V., Frankfurt/M.

687 02 Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI)

- 209 -

Anlage zu KapitelZuwendungsempfänger

0904

Page 210: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Stellenübersicht

Besoldungs-/Vergütungs-/

Entgelt-gruppen

Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbarStellen für Arbeitskräfte

mitbefristeten Arbeitsverträ-

gen

Tit. 422 .1, 425 .1, 426 .1 und 428 .1sowie entsprechende Kontierung

im Wirtschaftsplan

Tit. 425 .1, 426 .1 und 428 .1

(Projektförderung/Aufträge Dritter)

Tit. 427 .9(Projektförderung/Aufträge Dritter)

Soll2018

Soll2017

besetzt am1. Juni2017

Soll2018

Soll2017

Soll2018

Soll2017

1 2 3 4 5 6 7 8

Zu Titel 686 01

Deutsche Zentrale für Tourismus e. V., Frankfurt/M.

Inland

Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerS (B 6).................................................................. 1,0 1,0 1,0 - - - -S (B 3).................................................................. 1,0 1,0 1,0 - - - -AT B...................................................................... 1,0 1,0 1,0 - - - -Zusammen............................................................ 3,0 3,0 3,0 - - - -Tarifliche Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerE 15...................................................................... 5,0 5,0 5,0 - - - -E 14...................................................................... 8,0 8,0 8,0 - - - -E 13...................................................................... 6,2 6,2 5,2 - - - -E 12...................................................................... 6,0 6,0 6,0 - - - -E 11....................................................................... 17,0 17,0 16,0 - - - -E 10...................................................................... 1,0 1,0 1,0 - - - -E 9b...................................................................... 15,7 15,7 15,7 - - - -E 9a...................................................................... 7,5 7,5 7,0 - - - -E 7........................................................................ 2,0 2,0 2,0 - - - -E 5........................................................................ 1,7 1,7 1,7 - - - -E 4........................................................................ 1,0 1,0 1,0 - - - -E 3........................................................................ 2,0 2,0 2,0 - - - -Zusammen............................................................ 73,1 73,1 70,6 - - - -Zus. Inland............................................................ 76,1 76,1 73,6 - - - -

Ausland

Entsandte KräfteE 14...................................................................... 10,0 10,0 10,0 - - - -E 11....................................................................... 2,0 2,0 2,0 - - - -Zusammen............................................................ 12,0 12,0 12,0 - - - -OrtskräfteOrtskräfte.............................................................. 63,0 63,0 62,5 - - - -Zus. Ausland......................................................... 75,0 75,0 74,5 - - - -Insgesamt............................................................. 151,1 151,1 148,1 - - - -

Zu Titel 687 02

Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI)

Inland

Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerAT (B 9)................................................................. 1,0 1,0 1,0 - - - -AT (B 3)................................................................. 6,0 6,0 6,0 - - - -AT B...................................................................... 3,0 3,0 - - - - -Zusammen............................................................ 10,0 10,0 7,0 - - - -Tarifliche Arbeitnehmerinnen und ArbeitnehmerE 15...................................................................... 9,0 9,0 10,0 - - - -E 14...................................................................... 41,5 41,5 29,8 - - - -E 13...................................................................... 49,8 48,8 55,4 - - - -E 12...................................................................... 1,0 1,0 6,0 - - - -

- 210 -

0904 Anlage zu KapitelZuwendungsempfänger

Page 211: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Stellenübersicht

Besoldungs-/Vergütungs-/

Entgelt-gruppen

Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbarStellen für Arbeitskräfte

mitbefristeten Arbeitsverträ-

gen

Tit. 422 .1, 425 .1, 426 .1 und 428 .1sowie entsprechende Kontierung

im Wirtschaftsplan

Tit. 425 .1, 426 .1 und 428 .1

(Projektförderung/Aufträge Dritter)

Tit. 427 .9(Projektförderung/Aufträge Dritter)

Soll2018

Soll2017

besetzt am1. Juni2017

Soll2018

Soll2017

Soll2018

Soll2017

1 2 3 4 5 6 7 8

E 11....................................................................... 8,8 8,8 9,0 - - - -E 9b...................................................................... 5,2 5,2 5,2 - - - -E 9a...................................................................... 1,0 1,0 - - - - -E 8........................................................................ 7,0 7,0 7,0 - - - -E 6........................................................................ 2,1 2,1 2,0 - - - -E 5........................................................................ 2,0 2,0 2,0 - - - -Zusammen............................................................ 127,4 126,4 126,4 - - - -Zus. Inland............................................................ 137,4 136,4 133,4 - - - -

Ausland

Entsandte KräfteE 15...................................................................... 10,5 10,5 - - - - -E 14...................................................................... 3,5 3,5 3,0 - - - -E 13...................................................................... - - 7,0 - - - -Zusammen............................................................ 14,0 14,0 10,0 - - - -OrtskräfteOrtskräfte.............................................................. 7,0 7,0 5,6 - - - -Zus. Ausland......................................................... 21,0 21,0 15,6 - - - -Insgesamt............................................................. 158,4 157,4 149,0 - - - -

Haushaltsvermerk:

Zu Titel 687 02

1. Der Anteil der Personalausgaben für unbefristete Beschäftigungsverhältnisse darf 60 Prozent der Leistungen an die Ge-sellschaft nicht überschreiten. Die Berechnung der Quote bezieht sich auf die Leistungen des BMWi aus Kap. 0904 Tit. 687 02 Nr. 2 der Erläuterungen. Zur Gewinnung von Bewerberinnen und Bewerbern insbesondere aus der Wirtschaft - soweit anderenfalls kein qualifiziertes Personal angeworben werden kann - sowie zur Verhinderung der Abwanderung besonders qualifizierter Fachkräfte darf im Einzelfall bei Beschäftigten der E.-Gr. 13 bis 15 um bis zu 20 Prozent vom Entgelt nach dem TVöD abgewichen werden. Bei Abweichungen um mehr als 20 Prozent bedarf es im Einzelfall der Ein-willigung des BMWi im Einvernehmen mit dem BMF.

2. Basis für die Berechnung der Abweichung sind diejenigen Entgelte, die bei Anwendung des TVöD im Einzelfall unter Be-rücksichtigung der anzuwendenden Stufe der jeweiligen Entgeltgruppe und des maßgeblichen Tarifgebietes gewährt wür-den. Die Aufwendungen der Gesellschaft für Beschäftigte der Entgeltgruppen 13 bis 15 dürfen nicht mehr als 115 Prozent derjenigen Ausgaben betragen, die ohne die o. a. Ausnahmen vom Besserstellungsverbot entstehen würden.

3. Wenn eine bei Kap. 0916 Tgr. 02 freiwerdende Planstelle oder Stelle nicht wiederbesetzt wird, ist das BMWi ermächtigt, mit Einwilligung des BMF eine neue Stelle mit entsprechender Wertigkeit auszubringen.

4. Unter der Voraussetzung der Kostenneutralität wird zugelassen, dass bis zu 5 Stellen zwischen den Teilstellenplänen In-land und Ausland umgesetzt werden.

5. Zu AT (B 3): Einer der Stelleninhaber erhält aufgrund einer besonderen Vereinbarung eine personengebundene Zulage in Höhe von maximal der Differenz zwischen den Besoldungsgruppen B 3 und B 6, die er als Bundesbeamter einer obersten Bundes-behörde erhalten würde. Sie gilt zunächst für den bis zum 31. Januar 2018 tätigen Stelleninhaber und wird für den in der Nachbesetzung folgenden Stelleninhaber ab dem 1. Februar 2018 bis zum 31. Januar 2021 befristet fortge-führt.

Erläuterungen:

Zu Titel 687 02

Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI)

Zu den OrtskräftenWeitere 52 für die Gesellschaft tätige Ortskräfte sind im Auslandshandelskammern-Netz angestellt.

- 211 -

Anlage zu KapitelZuwendungsempfänger

0904

Page 212: Haushaltsplan 2018 - Einzelplan...Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deut-sche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können

Zu den Arbeitskräften mit befristeten ArbeitsverträgenIm Haushaltsjahr 2016 waren 32,0 Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen (umgerechnet auf vollbeschäftigte Arbeitskräfte) eingesetzt.

Übersicht der ku- und kw- VermerkeBes.-/Verg.-/E.-Gr.

20182017Soll lfd. Nr. Inhalt des Vermerks Erläuterung der Veränderung

gegenüber dem VorjahrSoll Ersatz-(plan)st.

1 2 3 4 5 6 7

Zu Titel 686 01Deutsche Zentrale für Tourismus e. V., Frankfurt/M.

Inland

ku1. ku mit Ausscheiden der Stelleninha-

ber /innen1.1 in Entgeltgruppe E 14

E 15.................. 1,0 - 1,0 1.1.1 - -1.2 in Entgeltgruppe E 11

E 12.................. 2,0 - 2,0 1.2.1 - -1.5 in Entgeltgruppe E 9a

E 9b.................. 1,0 - 1,0 1.5.1 - -1.6 in Entgeltgruppe E 5

E 9a.................. 1,0 - 1,0 1.6.1 - -Zus. Inland........ 5,0 - 5,0Zusammen....... 5,0 - 5,0

- 212 -

0904 Anlage zu KapitelZuwendungsempfänger