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ZivR Kap. 4 Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften – Arbeitsblatt 1 – Lösung 1. Welches sind die Besonderheiten von „Haustürgeschäften“? Diskutieren Sie bitte in Kleingruppen darüber und notieren Sie die Ergebnisse. - Die Initiative geht vom Gewerbetreibenden aus. - Der Verbraucher ist auf eine Vertragsverhandlung nicht vorbereitet. - Er hat keine Möglichkeit, Qualität und Preis mit anderen Angeboten zu vergleichen. - Das Überraschungsmoment ist entscheidend. Hinweis für den Lehrer: Geregelt wird das Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften in der EG-Richtlinie 85/577/EWG; in Deutschland wurde sie umgesetzt in §§ 312 f. BGB. 2. Lesen Sie bitte den folgenden Fall und fassen Sie die rechtserheblichen Elemente des Sachverhaltes kurz zusammen. Der 57-jährige P hat sich zu einer Kaffeefahrt überreden lassen. Bei der üblichen Warenvorführung am Zielort lässt der Veranstalter V deutlich durchblicken, dass es unanständig wäre, die preiswerte Busfahrt zu genießen, aber keine der Heizdecken zu kaufen. P kauft daraufhin eine Heizdecke für 240,- €. Den Kaufpreis entrichtet er sofort an Ort und Stelle, die Heizdecke nimmt er mit nach Hause. Drei Wochen später kommt der Sohn des P zu Besuch. Er stellt fest, dass die gleiche Decke im Fachgeschäft nur 80,- € kostet. Die Familie überredet P, den Vertrag anzufechten. rechtserhebliche Elemente: P kauft während einer Kaffeefahrt vom Veranstalter V für 240,- € eine Heizdecke. Der Kaufpreis wird sofort bezahlt, die Heizdecke übergeben. Drei Wochen später ficht P den Vertrag an.

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ZivR Kap. 4 Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften – Arbeitsblatt 1 – Lösung

1. Welches sind die Besonderheiten von „Haustürgeschäften“?Diskutieren Sie bitte in Kleingruppen darüber und notieren Sie die Ergebnisse.

- Die Initiative geht vom Gewerbetreibenden aus.- Der Verbraucher ist auf eine Vertragsverhandlung nicht vorbereitet.- Er hat keine Möglichkeit, Qualität und Preis mit anderen Angeboten zu vergleichen.- Das Überraschungsmoment ist entscheidend.

Hinweis für den Lehrer: Geregelt wird das Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften in der EG-Richtlinie 85/577/EWG; in Deutschland wurde sie umgesetzt in §§ 312 f. BGB.

2. Lesen Sie bitte den folgenden Fall und fassen Sie die rechtserheblichen Elemente des Sachverhaltes kurz zusammen.

Der 57-jährige P hat sich zu einer Kaffeefahrt überreden lassen. Bei der üblichen Warenvorführung am Zielort lässt der Veranstalter V deutlich durchblicken, dass es unanständig wäre, die preiswerte Busfahrt zu genießen, aber keine der Heizdecken zu kaufen. P kauft daraufhin eine Heizdecke für 240,- €. Den Kaufpreis entrichtet er sofort an Ort und Stelle, die Heizdecke nimmt er mit nach Hause. Drei Wochen später kommt der Sohn des P zu Besuch. Er stellt fest, dass die gleiche Decke im Fachgeschäft nur 80,- € kostet. Die Familie überredet P, den Vertrag anzufechten.

rechtserhebliche Elemente:

P kauft während einer Kaffeefahrt vom Veranstalter V für 240,- € eine Heizdecke. Der Kaufpreis wird sofort bezahlt, die Heizdecke übergeben. Drei Wochen später ficht P den Vertrag an.