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Heft 11 · 16. 11. 2007 Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts Auskömmliche Passgebühren für die Städte in Nordrhein-Westfalen Voice over IP (VoIP) als Standard-Entwicklungslösung auf dem Vormarsch

Heft 11 · 16.11.2007 Kommunalisierung von Aufgaben … · Heft 11 · 16.11.2007 Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts Auskömmliche Passgebühren für die Städte in Nordrhein-Westfalen

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Heft 11 · 16.11.2007

Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts

Auskömmliche Passgebühren für die Städtein Nordrhein-Westfalen

Voice over IP (VoIP) als Standard-Entwicklungslösungauf dem Vormarsch

100 Jahre Deutscher Städtetag: Die Zukunftliegt in den Städten Vorträge, Ansprachen und Ergebnisse der 33. Haupt-versammlung des Deutschen Städtetages in Berlin. Heft87. 2005. 196 Seiten.

Städte sind Zukunft Vorträge, Ansprachen und Ergebnisse der 32. Haupt-versammlung des Deutschen Städtetages in Mannheim.Heft 86. 2003. 198 Seiten.

Die Zukunft unserer Städte gestalten – Chancen aus Krisen Von Utz I. Küpper, Dietrich Henckel, Erwin Rothgangund Folkert Kiepe (Hg.). Heft 85. 2003. 258 Seiten.

Städtefeindlichkeit in der deutschen GeschichteVon Dr. Bruno Weinberger, Heft 84. 2003. 176 Seiten.

Denkmalpflege in den Städten – Stadtbau-kunst, Stadtökologie, StadtentwicklungVon Dr. Helmut Lange (Hrsg.), Heft 83. 2003. 340 Seiten.

Der Rechtsschutz der Gemeinden gegen fachaufsichtliche WeisungenVon Bernhard Joachim Scholz. Heft 82. 2002. 188 Seiten.

Fachplanung im Sozialstaat Durchsetzungskraft fachplanerischer Vorhaben am Bei -spiel des kommunalen Personennahverkehrs. Heft 80.2000. 230 Seiten.

Vernetzte PR – städtische Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im InternetVon Dirk Furchert. Heft 79. 2000. 412 Seiten.

Die Bodenwertsteuer – eine praxisorientierte Untersuchung zur Reform derGrundsteuer. Heft 78. 2000. 266 Seiten.

Stärkt die Städte in Europa!Vorträge, Ansprachen und Ergebnisse der 30. Haupt-versammlung des Deutschen Städtetages in Saar-brücken. Heft 77. 1999. 124 Seiten.

Stadtkonzeption liveErfahrungsberichte aus neun Städten. Heft 76. 1999.132 Seiten.

Kultur in der StadtEmpfehlungen, Hinweise und Arbeitshilfen des Deut-schen Städtetages 1987 bis 1998. Heft 75. 1998. 156 Seiten.

Die deutsche kommunale Selbst-verwaltung in der Europäischen UnionVon Dr. Thomas Schäfer. Heft 74. 1998. 412 Seiten.

Standort StadtVorträge, Ansprachen und Ergebnisse der 29. Haupt-versammlung des Deutschen Städtetages in Hamburg.Heft 73. 1997. 168 Seiten.

Die kleinen kommunalen SteuernVon Kay-Uwe Rhein. Heft 72. 1997. 240 Seiten.

Gelebte Demokratie– Festschrift für Manfred RommelHeft 71. 1997. 404 Seiten.

Konfliktmanagement in der kommunalen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Von Dirk Furchert. Heft 70. 1996. 184 Seiten.

Die Stadt als Chance – Neue Wege in die ZukunftVorträge, Ansprachen und Ergebnisse der 28. Haupt-versammlung des Deutschen Städtetages in Magde-burg. Heft 69. 1995. 268 Seiten.

Städte in NotVortrag, Ansprachen und Ergebnisse der außerordent-lichen Hauptversammlung des Deutschen Städtetagesin Bonn. Heft 67. 1993. 64 Seiten.

Bauland durch städtebauliche EntwicklungsmaßnahmenVon Dr. Franz-Josef Lemmen. Heft 66. 1993. 292 Seiten.

Freie Städte im vereinten DeutschlandVorträge, Ansprachen und Ergebnisse der 27. Haupt-versammlung des Deutschen Städtetages in Karlsruhe.Heft 65. 1993. 280 Seiten.

Kommunale Baugestaltungssatzungen – rechtliche Bedeutung und praktischer EinsatzVon Dr. Martin Klein. Heft 64. 1992. 340 Seiten.

Die Einführung und Erhebung neuer Steuern aufgrund des kommunalen Steuer-erfindungsrechtsVon Helmut Mohl. Heft 63. 1992. 220 Seiten.

Starke Städte für Deutschland und EuropaVorträge, Ansprachen und Ergebnisse der 26. Haupt-versammlung des Deutschen Städtetages in Hannover.Heft 62. 1991. 212 Seiten.

Städte und AltlastenhaftungVon Dr. Ralf Leinemann. Heft 61. 1991. 178 Seiten.

Die Konzessionsabgaben der Gemeinden als Lenkungs- und FinanzierungsinstrumentVon Christian Kastrop. Heft 60. 1991. 200 Seiten.

Ohne Städte keine ZukunftVorträge, Ansprachen und Ergebnisse der 25. Haupt-versammlung des Deutschen Städtetages in Bonn.Heft 58. 1989. 132 Seiten.

Auf schmalem Pfad – Texte zur Politik des Deutschen StädtetagesVon Dr. Bruno Weinberger. Heft 54. 1986. 216 Seiten.

Neue Schriften des Deutschen Städtetages

Bestellungen nimmt der Deutsche Städtetag, Hauptgeschäftsstelle Köln, Bereich wG, Postfach 51 06 20, 50942 Köln, Tel. (02 21) 37 71-223, Fax (02 21) 37 71-128, entgegen.

In Heft 11 2007

Aufsätze und Berichte: Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . 272

Auskömmliche Passgebühren für die Städte in Nordrhein-Westfalen . . . . . 284

Voice over IP (VoIP) als Standard-Entwicklungslösungauf dem Vormarsch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 285

Mitteilungen:

Aus dem Landesverband 287/2007 „Gesetz schafft Klarheit über künftige Kita-Finanzierung –Rechtsanspruch ab 2010 äußerst ambitioniert“ . . . . . . . . . . . . . 286

Auslandsangelegenheiten 288/2007 Neue Partnerschaft zwischen Ghana undNordrhein-Westfalen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286

Personal und Organisation 289/2007 Neues ARGE-Programm des Studieninstituts Niederrhein . . . . . 287

290/2007 Fortbildungsangebot des Studieninstituts Niederrheinzum E-Government . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 287

291/2007 Studieninstitut Niederrhein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 287

Sozialwesen 292/2007 Immer weniger Haushalte erhalten Wohngeld . . . . . . . . . . . . . . 287

Kulturpflege 293/2007 Kulturwirtschaftskongress verabschiedet „Essener Erklärung“ . . 288

294/2007 Tagung zur Kultur- und Kreativwirtschaft am12. Dezember 2007 in Aachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 289

Umweltschutz 295/2007 Tagungsdokumentation „Europäische Landschaftskonvention“ . . 289

Verkehr 296/2007 VDV-Statistik 2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 289

297/2007 Qualitätsmanagement in kommunalenVerkehrsplanungsprozessen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 290

298/2007 Hinweise zur Straßenraumgestaltung in Gewerbegebieten . . . . 290

299/2007 ADFC-Beleuchtungschecks für Radfahrerin vielen Städten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 291

300/2007 Wieder mehr Verkehrstote in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . 291

Finanzen und Steuern 301/2007 Neuerscheinung: „Kommunales Schuldenmanagement –Auf dem Weg zu mehr Effizienz“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 292

302/2007 Grundlagenschulung zum Neuen KommunalenRechnungswesen durch eLearning . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 292

303/2007 Entscheidung des Landgerichts Berlin zuBeratungspflichten bei Zinsderivatgeschäften . . . . . . . . . . . . . . 292

Informationstechnologie 304/2007 „e-City-Award“: Auszeichnung für NRW-Mitgliedsstädte . . . . . . 293

305/2007 Justiz-Online – Informationsangebot über dieaußergerichtliche Streitschlichtung im Internet . . . . . . . . . . . . . . 293

306/2007 Sperrmöglichkeiten bei R-Gesprächen:Bundesnetzagentur erstellt Datenbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 294

Postwesen 307/2007 Endgültige Liberalisierung der Postmärkte beschlossen . . . . . . . . 294

Rechtsprechung in NRW Abschiebung ausländischer Kinder bis zu 12 Jahren . . . . . . . . . . . . . . . . . 295

NRW-Kaleidoskop

272

A. Zusammenfassende Bewertung desGesetzentwurfs

1. Der Städtetag Nordrhein-Westfalen begrüßtgrundsätzlich die Absicht der Landesregierung,die Zuständigkeiten der staatlichen Behörden aufden Kernbestand staatlicher Verantwortung auchim Umweltbereich durch eine Kommunalisierungvon Aufgaben zu beschränken.

2. Der von der Landesregierung beschlosseneGesetzentwurf zur Kommunalisierung von Aufga-ben des Umweltrechts stellt allerdings keine trag-fähige Grundlage zur Erreichung dieses Ziels dar.Die Entscheidungskompetenz der Städte in denHandlungsfeldern Umweltschutz, Wirtschaftsför-derung und Stadtentwicklung würde durch dievorgesehene Zuständigkeitsverteilung nicht ge-stärkt. Darüber hinaus müssten sowohl bei denBezirksregierungen als auch bei den Städten pa-rallele Strukturen in zahlreichen Arbeitsbereichenvorgehalten werden. Die Realisierung der Verwal-tungsstrukturreform würde damit im Ergebnis zueinem deutlichen Zuwachs an Bürokratie führen.

3. Aus städtischer Sicht sollte deshalb eine staat-liche Zuständigkeit lediglich für die überregionalbedeutsamen Anlagen gegeben sein. Dies giltinsbesondere für große Kraftwerke, für Chemie-und Baustoffanlagen, Stahlwerke sowie für be-stimmte Anlagen zur Verwertung und Beseitigungvon Abfällen und sonstigen Stoffen. Für alle ande-ren Anlagen sollte eine umfassende kommunaleZuständigkeit für die Genehmigung, die Überwa-chung und den Vollzug gelten. Eine solche Rege-lung würde Ortsnähe sowie Bürgerfreundlichkeitgarantieren, Bürokratie abbauen und für den An-lagenbetreiber Transparenz schaffen.

4. Unabhängig davon betont der StädtetagNordrhein-Westfalen, dass unabdingbare Vor-aussetzung für eine Kommunalisierung von Auf-gaben im Umweltbereich ein umfassender finan-

zieller Ausgleich auf der Grundlage des Konnexi-tätsausführungsgesetzes (KonnexAG) ist. Nur un-ter dieser Voraussetzung sind die Städte zurÜbernahme neuer Aufgaben im Umweltbereichbereit.

5. Der Städtetag Nordrhein-Westfalen lehnt vordiesem Hintergrund die hierzu vorgelegte Kosten-folgeabschätzung und den hierauf beruhendenBelastungsausgleich im Gesetzentwurf der Lan-desregierung ab. Die Gesamtanzahl der nach die-sem Entwurf auf die kreisfreien Städte vom Landzu übertragenen Stellen (90 Vollarbeitskräfte) istfür den Aufbau einer effektiven Unteren Umwelt-schutzbehörde nicht annähernd ausreichend.Darüber hinaus darf die Kostenerstattung nichtvom Personalübergang auf die betroffenen Städ-te abhängig gemacht werden. Die von der Lan-desregierung geltend gemachte anteilige jähr-liche Minderausgabe wegen pauschaler Stellen-einsparungen in Höhe von 1,5 Prozent des Stel-lenbedarfs findet ebenfalls in den Vorgaben desKonnexitätsgebots keine Grundlage. Unzurei-chend ist der Vorschlag des Landes, die Sach-kosten eines Arbeitsplatzes mit einer Pauschalevon 10 Prozent auf die Personalkostenerstattungin Ansatz zu bringen, da dieser Betrag die beieiner Aufgabenverlagerung entstehenden Kostennicht deckt. Schließlich wird die Annahme desLandes, dass wegen der geringen Anzahl der aufdie einzelnen Städte übergehenden Stellen keineInvestitions- oder Overheadkosten entstehen,entschieden zurückgewiesen.

6. Der Städtetag Nordrhein-Westfalen geht davonaus, dass es sich bei den vom Land nicht abge-deckten Mehrkosten der kreisfreien Städte undKreise um ein Gesamtvolumen von mindestes 12 Millionen Euro jährlich handelt. Er erwartetdeshalb, dass die Landesregierung den Gesetz-entwurf entsprechend korrigiert und an den Maß-gaben des KonnexAG orientiert.

7. Der vom Land vorgegebene Verteilungsschlüs-sel für den kleinen Immissionsschutz, der sichnach der Einwohnerzahl des Kreises bzw. derkreisfreien Stadt richtet, führt zu einer Ungleich-

Kommunalisierung von Aufgaben des UmweltrechtsStellungnahme des Städtetages Nordrhein-Westfalen zum Gesetzentwurf der Landesregierung*

Aufsätze und Berichte

* vorgelegt anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses fürKommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform sowie des mitbera-tenden Ausschusses für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft undVerbraucherschutz des Landtags Nordrhein-Westfalen am 7. Novem-ber 2007

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gewichtung zugunsten der Kreise. Einerseits istdie Anlagenvielfalt im Ballungsraum Stadt größerals in ländlichen Gebieten, was sich in der Qualitätund Quantität der Aufgabenwahrnehmung nie-derschlägt, und andererseits fällt das Beschwer-deaufkommen in Großstädten aufgrund der Be-völkerungsdichte ungleich höher aus. Hier mussals zusätzliche Gewichtungskomponente die Ein-wohnerdichte herangezogen werden.

8. Der Städtetag Nordrhein-Westfalen erwartet imBereich des Verbraucherschutzes vom Land hin-sichtlich des Einsatzes der amtlichen Kontrollas-sistenten noch eine klare Aussage zur Dauer derFinanzierung, zur Sachkostenbeteiligung und denVersorgungsleistungen, zur Personalauswahl so-wie den organisatorischen und stellenplanmäßi-gen Auswirkungen vor dem Hintergrund fehlenderrechtlicher Vorschriften, wie z. B. einer Ausbil-dungs- und Prüfungsverordnung.

9. Soweit es die integrierten Untersuchungsan-stalten anbelangt, lehnt der Städtetag Nordrhein-Westfalen die für den Regierungsbezirk Kölnzwangsläufige Verlagerung staatlicher Aufgabenauf die kommunalen Untersuchungsämter man-gels eines staatlichen Untersuchungsamtesdurch das Gesetz zur Bildung integrierter Unter-suchungsanstalten für Bereiche des Verbraucher-schutzes ab.

B. Neuordnung der Umweltverwaltung /Kostenfolgen

I. Vorbemerkung

Aus Sicht der Städte liegt der Schwerpunkt desumfangreichen und unübersichtlichen Artikelge-setzes in der geplanten neuen Zuständigkeitsver-ordnung Umweltschutz (ZustVU) – Art. 15 –, diedas so genannte „Zaunprinzip“ beschreibt. Zu-künftig soll für alle anlagenbezogenen umwelt-rechtlichen Fragestellungen innerhalb eines vir-tuellen Zauns nur noch eine Behörde für den Be-reich Genehmigungen/Zulassungen und Überwa-chung zuständig sein. Darüber hinaus sollen dieKreise und kreisfreien Städte als untere Umwelt-schutzbehörde für alle Fragen des Umweltrechtszuständig sein, soweit keine andere Zuständigkeitausdrücklich geregelt ist. (§ 1 Abs. 3 ZustVU).Demnach sind die kreisfreien Städte und Kreisefür alle rund 32.000 nicht genehmigungsbedürfti-gen Anlagen (so genannter kleiner Immissions-schutz) in Nordrhein-Westfalen zuständig. DasLand (Bezirksregierung) soll dagegen zukünftigweiterhin für einen erheblichen Teil der industriel-len Anlagen in den nordrhein-westfälischen Städ-ten zuständig sein. Dies ergibt sich aus § 2 Abs. 1in Verbindung mit Anhang I der ZustVU. DieseAufteilung entspricht den bereits im Vorfeld zum

Gesetzentwurf geäußerten Vorstellungen derLandesregierung, die in den vergangenen Mona-ten stets von den kommunalen Spitzenverbändenkritisch kommentiert wurden.

Bekanntlich hat sich der Städtetag Nordrhein-Westfalen bereits seit langem im Interesse be-schleunigter, gebündelter und ortsnaher Ent-scheidungs- und Verwaltungsstrukturen stets füreine umfassende Kommunalisierung bisherigerstaatlicher Aufgaben im Umweltbereich ausge-sprochen. Vor diesem Hintergrund haben wir dieAuflösung der Sonderordnungsbehörden inNordrhein-Westfalen zum 1. Januar 2007 nach-drücklich unterstützt. Für eine Neuordnung derUmweltverwaltung sind – sowohl aus Sicht deskommunalen Umweltschutzes wie auch der kom-munalen Selbstverwaltung generell - bezüglichder betroffenen Fachbereiche folgende Kriterienmaßgebend:

– Ortsnähe und Bürgerfreundlichkeit

– Bündelung von Aufgaben (Genehmigung, Über-wachung und Vollzug sollten bei einer Behördeangegliedert sein)

– Stärkung der kommunalen Ebene

– Strikte Wahrung des Konnexitätsprinzips.

Gesetz zur Bildung derStädteregion Aachen

Aus Versehen wurde in Heft 10 des Eildienstesvom 19.10.2007 ein Beschluss des Vorstandesdes Städtetages Nordrhein-Westfalen nichtrichtig abgedruckt. Nachfolgend finden Sie diekorrekte Version des Beschlusses.

Der Vorstand des Städtetages NRW hat in sei-ner 166. Sitzung am 10. Oktober 2007 in Kölnden folgenden Beschluss gefasst:

„1. Der Städtetag unterstützt das Anliegen derStädteregion Aachen, auf landesgesetzlicherGrundlage einen neuen Gemeindeverband zubilden.

2. Der Vorstand fordert, durch gesetzliche Re-gelung die Kreisfreiheit der Stadt Aachen fest-zuschreiben, künftige Aufgabenzuweisungender Regionsebene für die Stadt Aachen freizu-stellen und dafür zu sorgen, dass den Beteilig-ten durch die Bildung der Städteregion Aachennach dem Gemeindefinanzierungsgesetz(GFG) keine finanziellen Nachteile entstehen.

3. Der Städtetag wird das eingeleitete Gesetz-gebungsverfahren konstruktiv begleiten.”

Diesen Anforderungen entspricht der Gesetzent-wurf an vielen Stellen nicht.

Der Entwurf ist deshalb veränderungs- bzw. kor-rekturbedürftig. Dieser Änderungsbedarf stütztsich auf folgende Gründe:

1. Die kommunale Selbstverwaltung wird nichtgestärkt. Die Möglichkeiten der Städte, Inves-titionen durch kurze Genehmigungsverfahrenund Setzung von Prioritäten zu unterstützen,werden eingeschränkt.

Die Realisierung der Verwaltungsstrukturreformführt in dieser Form zu einem Zuwachs an Büro-kratie.

Den Gesetzentwurf des Landes zur Neuordnungder Umweltverwaltung verstehen wir deshalb alseinen Zwischenschritt im Hinblick auf eine bür-ger- und unternehmensfreundliche Verwaltungs-strukturreform im Umweltbereich in Nordrhein-Westfalen.

Ein wesentlicher Teil der bedeutenden industriel-len Anlagen in Nordrhein-Westfalen wird nachdem Gesetzentwurf in die Zuständigkeit des Lan-des übergehen – inklusive der bisher von den un-teren Behörden wahrgenommenen wasser- undabfallrechtlichen Aufgaben. Dieser Tatbestandwird durch die bloße Nennung der reinen Anlage-zahlen nicht ausreichend deutlich,, weil eine ein-zelne Windkraftanlage genau so gezählt wird wieein Chemiekomplex oder ein Automobilwerk. Zuberücksichtigen ist darüber hinaus, dass durchdie „Zaunlösung“ insbesondere im großstädti-schen Bereich voraussichtlich weit über 20 Pro-zent der scheinbar kommunalisierten Anlagenwieder in die staatliche Zuständigkeit zurückfal-len, so dass insgesamt nur von rund knapp 7.000kommunalisierten Anlagen auszugehen ist.

Darüber hinaus entfallen von den 9.662 kommu-nalisierten genehmigungsbedürftigen Anlagen al-lein 7.954 auf den Bereich der Kreise. Die kreis-freien Städte werden dagegen nur für 1.668 Anla-gen zuständig sein. Somit wird die Umweltverwal-tung im ländlichen Raum gestärkt. Die kreisfreienStädte müssen zwar eigene Untere Umwelt-schutzbehörden aufbauen, erhalten aber deutlichweniger Zuständigkeiten für genehmigungsbe-dürftige Anlagen und damit einen deutlich gerin-geren finanziellen Ausgleich im Verhältnis zu denKreisen, der weder die allein durch die Anlagen-zahlen nicht widerzuspiegelnden Kosten noch dieim Vergleich zum ländlichen Raum komplexerenAufgaben ausreichend berücksichtigt.

Das Modell des Landes sieht parallele Strukturenin zahlreichen Arbeitsbereichen und eine Vielzahlvon kommunalen und staatlichen Zäunen in den

Kreisen und kreisfreien Städten vor. Intensive Ab-stimmungen, Anlagenzuordnungen, Aktenüber-gaben werden nicht nur in der Übergangszeit,sondern bei Kapazitätsänderungen oder Ände-rungen der 4. BImSchV auch dauerhaft erforder-lich sein.

Eine vollständige Arbeitsteilung nach Branchenwird es selbst bei den Chemieanlagen nicht ge-ben, da sich die Konzentrationswirkung des § 13BImSchG ausschließlich auf die Genehmigungbezieht. Der Vollzug der öffentlich-rechtlichenVorschriften nach Erteilung der immissions-schutzrechtlichen Genehmigung (wie z.B. Über-wachung und Kontrolle des Betriebs, sowie derErlass nachträglicher Anordnungen) obliegt dannwieder den „verdrängten“ Fachbehörden, alsoauch den unteren Bauaufsichtsbehörden bei denKreisen und kreisfreien Städten.

Bei allen vom Land betreuten Anlagen werden dieZäune weiterhin zahlreiche Löcher aufweisen. Somüssen z.B. abfall- und abwasserrechtliche An-forderungen weiterhin von der Kommune nachdem jeweiligen Satzungsrecht erfüllt und über-wacht werden. Altlasten- und Grundwassersanie-rungen, die keinen direkten Anlagenbezug haben,fallen nach wie vor in die Zuständigkeit der Kreis-ordnungsbehörden. Der hiermit verbundene Ko-ordinierungsaufwand könnte nur bei Realisierungdes folgenden Vorschlages deutlich begrenztwerden:

Vorschlag:

Im Rahmen der Aufgabenneuverteilung solltenLösungen gefunden werden, die den Kreisen undkreisfreien Städten einen umfangreichen Ermes-sensspielraum in den Handlungsfeldern Umwelt-schutz, Wirtschaftsförderung und Stadtentwick-lung überlassen und gleichzeitig den Aspekt derbürger-/ und unternehmensfreundlichen Verwal-tung in besonderem Maße berücksichtigen. DerVorschlag des Städtetages sah deshalb vor, diegroßen, überregional bedeutsamen Anlagen inder Zuständigkeit der Bezirksregierung zu belas-sen. Dies gilt insbesondere für große Kraftwerke,Baustoffanlagen, Stahlwerke sowie bestimmteAnlagen zur Verwertung und Beseitigung von Ab-fällen und sonstigen Stoffen. Für alle anderen An-lagen sollte eine umfassende kommunale Zustän-digkeit für die Genehmigung, die Überwachungund den Vollzug gelten. Diesen Vorschlag hält derStädtetag nach wie vor für die beste Lösung.

Hintergrund dieses Vorschlags sind Erfahrungen,die die bayerischen Städte mit der dortigen Ver-waltungsstrukturreform gesammelt haben. Dortliegt die Zuständigkeit für Aufgaben im Umwelt-bereich im Regelfall bei den Kreisen und kreis-

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freien Städten. Nur wenige, überregional bedeut-same, Anlagen liegen noch in der Zuständigkeitdes Landes. Die kreisfreien Städte und Kreise be-richten insgesamt sehr positiv über diese Kom-munalisierung bisheriger staatlicher Aufgaben.Der Aufbau einer bürger- und unternehmens-freundlichen Verwaltung war erfolgreich undkonnte ohne Qualitätsverlust erreicht werden. Nurwenn auch in Nordrhein-Westfalen möglichst vie-le Aufgaben auf der kommunalen Ebene gebün-delt werden, können auch Synergieeffekte er-reicht werden, die den Bürgern und den Unter-nehmen zugute kommen. Schließlich konnte nachdem „Bayerischen Modell“ der Aufbau von Dop-pelstrukturen bei den Bezirksregierungen undden Kreisen / kreisfreien Städten komplett ver-mieden werden, so dass die vom Land erwünsch-te „Effizienzrendite“ erreicht werden konnte. ImÜbrigen weisen wir darauf hin, dass auch im Frei-staat Sachsen von der dortigen Landesregierungein ähnliches Modell wie in Bayern angestrebtwird.

Eine umfassende Kommunalisierung bisherigerstaatlicher Aufgaben im Umweltbereich bietet dieChance, dass bei den neuen Verwaltungsstruktu-ren viele Aufgaben gebündelt werden könnten.Hierzu regen wir an, dass das Land die umfang-reichen und guten Erfahrungen des Landes Bay-ern nutzt, um gemeinsam mit den kommunalenSpitzenverbänden eine effektive und wirksameVerwaltungsstrukturreform im Umweltbereich inNordrhein-Westfalen zu verwirklichen.

2. Der Gesetzentwurf des Landes orientiertsich nicht hinreichend an den Maßgaben desKonnexitätsgebots der Landesverfassung unddes Konnexitätsausführungsgesetzes(KonnexAG).

Die Gesamtanzahl der auf die Kreise und kreis-freien Städte zu übertragenden Stellen (296 Voll-arbeitskräfte – VAK), wovon ein erheblicher Teilauf die Kreise übergehen soll, ist für den Aufbaueiner effektiven Unteren Umweltschutzbehördenicht annähernd ausreichend und widersprichtdeshalb den Vorgaben des KonnexAG.

Die Vorgabe des Landes, Personal im bestimm-ten Umfang zu übernehmen, widerspricht demRegelungsgehalt des KonnexAG, das ausschließ-lich auf den finanziellen Belastungsausgleich ab-stellt. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Sach-kostenpauschale (10 Prozent auf die Personal-kostenerstattung) entspricht nicht annähernd dentatsächlich entstehenden Kosten der Städte undwird deshalb ebenfalls abgelehnt. Für die vomLand zugrunde gelegte anteilige Minderausgabewegen pauschaler Stelleneinsparungen in Höhevon 1,5 Prozent des Stellenbedarfs gibt es keine

Zur Auflösung vonStraßennutzungskonflikten

durch den Aufenthalt sozialerRandgruppen im Stadtbereich

Neue Schriften des DeutschenStädtetages, Band 88

Rechtsprechung und Schrifttum haben sich injüngster Zeit verstärkt mit den polizei- undordnungsrechtlichen Rechtsgrundlagen aus-einandergesetzt, aufgrund derer zum BeispielBettlern und wohnungslosen Menschen imHinblick auf Störungen der öffentlichen Si-cherheit und Ordnung der Aufenthalt in be-stimmten Bereichen der Innenstädte untersagtwerden kann. Der Deutsche Städtetag hat nun-mehr Band 88 der Neuen Schriften mit demTitel „Die Nutzungsordnung des öffentlichenRaumes – Zur Auflösung von Straßennutzungs-konflikten durch den Aufenthalt sozialerRandgruppen im Stadtbereich“ herausgege-ben. In der Dissertation wird problematisiert,ob und inwieweit die bestehenden Rechts-grundlagen ein hoheitliches Einschreiten tra-gen und welche alternativen Lösungsansätzees geben könnte.

Die Autorin Maya Baußmann beschäftigt sichu.a. mit folgenden Themen:

Der öffentliche Raum – Begriff und Bedeu-tung, Einzelne Konfliktlagen im öffentlichenRaum. Polizei- und Ordnungsrecht, NeuePräventionskonzepte, Beurteilung der Anwe-senheit von Randgruppen im Stadtbereichnach dem Versammlungsgesetz, Straßenrecht,die Polizei als „Hüterin“ des öffentlichenRaums, die straßenrechtliche Nutzungsord-nung des öffentlichen Raums, Öffentlich-rechtliches Hausrecht der Gemeinden für denöffentlichen Raum, Privates Hausrecht, EigenerVorschlag.

Der Band (246 Seiten) kann zum Preis von 46,00Euro/Stück (Vorzugspreise für unmittelbareMitglieder des Deutschen Städtetages 36,80Euro) incl. Porto, Verpackung und 7% Mwstbeim Deutschen Städtetag, Bereich wG, Lin-denallee 13-17, 50968 Köln, E-Mail: [email protected], bestellt werden.

NEUER

SCHEIN

UNG

rechtliche Grundlage im KonnexAG. Die vorgese-henen Personalkostenpauschalen (A 10/E 10)sind zu niedrig und im Hinblick auf die Komple-xität der zu übernehmenden Aufgaben nicht aus-kömmlich. Vielmehr muss davon ausgegangenwerden, dass die Städte zahlreiche Ingenieure,die in der Regel im höheren Dienst einzugruppie-ren sind, einstellen müssen. Zudem sind im Ge-setzentwurf keine Übernahme von Verwaltungs-gemeinkosten sowie Implementierungs- und In-vestitionskosten vorgesehen. Auch dies mussdringend korrigiert werden. Schließlich berück-sichtigt die Kostenfolgeabschätzung nicht, dassder Genehmigungs-, Überwachungs- und Voll-zugsaufwand bei vielen Anlagen in den kreisfreienStädten angesichts der Anlagenvielfalt und -kom-plexität sowie des höheren Beschwerdeaufkom-mens deutlich höher ist als im ländlichen Raum.Deshalb muss der vorgelegte Verteilerschlüsselkorrigiert werden. Ebenso entspricht der einwoh-nerbezogene Verteilerschlüssel bei den nicht ge-nehmigungsbedürftigen Anlagen in keiner Weiseder tatsächlichen Arbeitsbelastung in den Städ-ten im Verhältnis zum ländlichen Raum. Vor die-sem Hintergrund muss in die Berechnungen ein„Verdichtungsfaktor“ einbezogen werden, dersich an der Einwohnerdichte pro km2 orientiert.

Vorschlag:

Die Städte können neue Aufgaben im Umweltbe-reich nur nach einer exakten Ermittlung des Volu-mens der zukünftigen Mehrbelastungen auf derBasis des KonnexAG übernehmen. Deshalb mussdie vorgelegte Kostenfolgenabschätzung drin-gend überprüft und aus den folgenden Gründenkorrigiert werden:

– Der Gesetzentwurf der Landesregierung siehtvor, dass auf die Kreise und kreisfreien Städte ins-gesamt 295,5 Vollarbeitskräfte – VAK – übertra-gen werden sollen. Hiervon sind 140,36 VAK fürnicht genehmigungsbedürftige und 142,67 VAKfür genehmigungsbedürftige Anlagen vorgese-hen.

Nach unseren Schätzungen, die sich auf Aussa-gen von Leitern und Mitarbeitern der ehemaligenStaatlichen Umweltämter sowie von Kollegen ausder kommunalen Praxis beziehen, beträgt der Ar-beitseinsatz im Immissionsschutzbereich alleinfür die nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen(mindestens 32.000 in Nordrhein-Westfalen) zwi-schen 50 und 70 Prozent des Gesamtaufwandes.Daraus folgt, dass allein für den Bereich der nichtgenehmigungsbedürftigen Anlagen von den533,5 Fachstellen der ehemaligen StaatlichenUmweltämter mindestens 266,75 (beim ge-schätzten Arbeitsaufwand von 50 Prozent) VAK’sauf die Kreise und kreisfreien Städte übergehen

müssten. Demzufolge müssten – im Verhältniszum Gesetzentwurf der Landesregierung – 126zusätzliche Stellen auf die Kreise und kreisfreienStädte in diesem Bereich verlagert werden.

Der Berechnung des Landes im Hinblick auf diegenehmigungsbedürftigen Anlagen, die auf einerentsprechenden Modellrechnung des ehemaligenStaatlichen Umweltamtes in Herten beruht, kannaus Sicht der kreisfreien Städte zum jetzigen Zeit-punkt nicht widersprochen werden, da der Ar-beitsaufwand nicht bekannt ist.

Im Ergebnis ergibt sich also zumindest ein ge-schätzter zusätzlicher Stellenbedarf im o.g. Um-fang von rund 126 Stellen. Legt man einen Perso-nalkostensatz von 38.000 Euro (Jahresdurch-schnittskosten pro übergeleiteter Beamtenplan-stelle) zugrunde, ergibt sich ein finanzielles Ge-samtvolumen von 4.788.000 Euro (126 VAK x38.000 Euro).

– Im Hinblick auf die Sachkosten eines Arbeits-platzes ergibt sich eine Differenz von 11.800 Euro(3.800 Euro Vorschlag des Landes, 15.600 EuroSachkosten nach KGSt). Dies bedeutet im Ergeb-nis einen Differenzbetrag von 4.973.700 Euro(421,5 VAK x 11.800 Euro).

– Im Hinblick auf die Verwaltungsgemeinkostenergibt sich ein Gesamtvolumen von 1.601.700 Eu-ro (412,5 VAK x 3.800 Euro).

– Die vom Land vorgesehene Minderausgabewegen pauschaler Stelleneinsparung in Höhe von1,5 Prozent des Stellenbedarfs bedeutet für dieJahre 2008 bis 2010 einen Gesamtbetrag von1.400.000 Euro.

Insgesamt gehen wir also davon aus, dass es sichbei den vom Land nicht abgedeckten Forderun-gen der kreisfreien Städte und Kreise um ein Ge-samtvolumen von mindestens 12.000.000 Eurojährlich handelt. Der Gesetzentwurf muss deshalbentsprechend verändert werden.

II. Zu den einzelnen Regelungen

1. Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz(Art. 15)

Ziel der neuen Zuständigkeitsverordnung ist es,die Zuständigkeiten „möglichst weitgehend zukommunalisieren und zu vereinfachen“ (siehe Be-gründung). Dieses begrüßenswerte Vorhabenwird durch die vorgelegte Regelung jedoch nichterreicht:

a) Die angestrebte Bündelung der Zuständigkei-ten ist angesichts der geplanten organisatori-schen Änderungen nur schwer zu erkennen. Inwichtigen Bereichen der nordrhein-westfälischenIndustrie (Chemie-, Metall-, Automobilindustrie)

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wird aus unserer Sicht eher eine Verstaatlichungder umweltbehördlichen Aufgaben stattfinden. Esist zu befürchten, dass für die Stadtplanung unddie wirtschaftliche Entwicklung der Städte uner-lässliche Informationen hinter dem neuen „Lan-deszaun“ verschwinden, ohne dass die Genehmi-gungs- und Überwachungsverfahren für dieUnternehmen erkennbar erleichtert oder be-schleunigt werden. Zwangsläufig entstehen neuebzw. verbleiben vorhandene Schnittstellen zukommunalen Aufgaben, wie etwa bei baurecht-lichen Verfahren, Fragen des Natur- und Land-schaftsschutzes oder satzungsrechtlichen Belan-gen der Abwasser- und Abfallentsorgung. Der Zu-ordnungsvorschlag der Landesregierung für ge-nehmigungspflichtige Anlagen führt dazu, dassnach Abschaffung der staatlichen Umweltämternach wie vor zwei behördliche Instanzen nahezuidentische Aufgaben wahrnehmen. Durch die vor-gesehene Zaunlösung und den unzureichendenAbbau staatlicher Zuständigkeiten bei Industrie-und Gewerbebetrieben werden sowohl in denLandes- als auch in den Kommunalbehördenmehr als bislang erhebliche Ressourcen fürgleichartige Aufgaben vorgehalten werden müs-sen.

b) Nur bei den Anlagen, die in Zukunft von denkreisfreien Städten und Kreisen betreut werden,kommt es in der Tat zu erheblichen Vereinfachun-gen. Die entsprechenden Betriebe können in Zu-kunft in umweltrechtlicher Hinsicht aus einerHand betreut werden. Schnittstellen werden hier-durch deutlich reduziert.

c) Die Umsetzung der neuen Zuständigkeitsver-ordnung wird dazu führen, dass der insgesamt er-forderliche Aufwand nicht sinken, sondern viel-mehr deutlich steigen wird:

– Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in den 54Kreisen und kreisfreien Städten jeweils zwei Be-hörden (Bezirksregierung und Kreis/kreisfreieStadt) die Unternehmen in umweltrechtlicher Hin-sicht betreuen. Da jede Behörde – im Unterschiedzum bisherigen, eher auf Arbeitsteilung ausge-richteten Modell – alle Umweltthemen abdeckensoll, müssen überall in NRW teuere Doppelbehör-den mit nahezu identischen Kompetenzen aufge-baut und das erforderliche Know-How vorgehal-ten werden.

Dies betrifft z.B. die Überwachung der Kanäle undAbwasserbehandlungsanlagen, die Erteilung derwasserrechtlichen Erlaubnis, Eignungsfeststel-lungen und die Kontrolle von Anlagen zum Um-gang mit wassergefährdenden Stoffen, die Ge-nehmigung und Überwachung der Indirekteinlei-ter, Grundwassersanierungen und die Altlasten-bearbeitung sowie Genehmigungen und Anord-nungen auf immissionsschutzrechtlicher Grund-

Kommunales Zins- undSchuldenmanagementDST-Beiträge zur Finanzpolitik,

Reihe G, Heft 14

Das Heft enthält eine umfangreiche Material-sammlung zum Thema kommunales Zins- undSchuldenmanagement. Musterdienstanweisun-gen, sämtliche verfügbare landesrechtliche Rege-lungen zum Einsatz derivativer Finanzinstrumen-te auf kommunaler Ebene und verschiedene Pra-xisbeispiele machen dieses Heft zur wichtigen Ar-beitshilfe für alle, die sich aktuell und zukünftigmit dieser Thematik auseinander setzen.

Konkret finden Sie in diesem Heft:

Musterdienstanweisungen für

• die Neuaufnahme und die Umschuldung vonKrediten

• die Aufnahme von Krediten zur Liquiditäts-sicherung

• Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten

Landesrechtlichen Regelungen zum Einsatzderivativer Finanzinstrumente, d.h.

• alle verfügbaren Erlasse und Schreiben aus denInnenministerien der Länder zum Einsatz vonDerivaten auf kommunaler Ebene

• aktuell und übersichtlich aufbereitet

Informationen zum Einsatz von Derivatenauf Landesebene mit

• den Empfehlungen der Landesrechnungshöfe

• der Derivatrichtlinie des saarländischen Finanz-ministeriums als Landesbeispiel

Beispiele für Regelungen aus einzelnenStädten

• zum Portfoliomanagement, zu Kreditaufnah-men, zum Zinsrisikomanagement und zum Ein-satz von Derivaten

• Städte: Göttingen, Köln, München, Münster,Pforzheim und Wiesbaden

Der DST-Beitrag (224 Seiten, DINA4) kann zumPreis von 25,23 EUR (Sonderpreis für die unmittel-baren Mitgliedstädte 20,18 EUR) einschl. Portound Verpackung zzgl. 7% Mwst. beim DeutschenStädtetag, Bereich wG, Lindenallee 13-17, 50968Köln, bestellt werden. Die Bestellung kann auchper E-Mail unter „[email protected]“bzw. im Internet unter www.staedtetag.deRubrik Veröffentlichungen erfolgen.

NEUER

SCHEIN

UNG

lage. Tankstellen und Speditionen, Schrottplätze,Umspannanlagen, Motorenprüfstände, Lagerungvon Mineralöl und Gas, Gerbereien, Verbren-nungsmotoranlagen, Werkzeugreinigung, Kälte-anlagen etc. werden in den Städten zukünftig so-wohl von der Bezirksregierung (falls sich die Anla-ge im „Landeszaun“ befindet) und – außerhalbdes Zauns – von der Stadt / dem Kreis betreut.Derartige Doppelkompetenzen müssen unter Effi-zienzgesichtspunkten dringend reduziert werden.

– Soweit innerhalb des „Zauns“ genehmigungs-bedürftige Tatbestände hinzukommen oder Tä-tigkeiten wegfallen, droht das so genannte „Zu-ständigkeitshopping“. In diesem Fall wird nachmühevoller Abklärung des Zauns und Übergabealler Akten sich die Zuständigkeit erneut ändern.Die Erfahrungen der vergangen Jahre haben ge-zeigt, dass hierbei in großem Umfang Ressourcengebunden wurden. Gerade bei den Abfallanlagendürfte ein derartiger Zuständigkeitswechsel häufi-ger auftreten.

d) Erhebliche Auslegungsschwierigkeiten bei derAnwendung der neuen Zuständigkeitsverordnungsind bereits heute abzusehen:

– Die geplante Zuständigkeitsregelung nimmt aufdie einzelnen Ziffern im Anhang zur 4. BImSchVBezug. Sobald dieser Katalog geändert wird,kann kaum noch nachvollzogen werden, welcheKriterien 2007 zur Festlegung der Zuständigkei-ten geführt haben.

– Das die Zuständigkeit bestimmende Merkmalist der virtuelle Zaun, der bei den zahlreichen An-lagen, die von den Bezirksregierungen zukünftigin den Kreisen/kreisfreien Städten zu betreuensind, einzeln abzugrenzen ist. Dies gilt nicht nurfür die genehmigungsbedürftigen Anlagen nachdem BImSchG, sondern auch für alle baurecht-lichen Nebenanlagen, Verkehrs-/Umschlag- undLagerflächen, Kanäle oder Anlagen des so ge-nannten „kleinen Immissionsschutzes“. Dies wird– neben dem bereits angesprochenen Vollzugs-aufwand – zu erheblichen Abgrenzungsproble-men führen.

Diese Problematik ist auch von der Landesregie-rung erkannt worden (vgl. Begründung: „Es wirdim Einzelfall nicht immer zweifelsfrei bestimmbarsein, welche Anlagen den geforderten engen be-triebstechnischen und organisatorischen Zu-sammenhang aufweisen. Auf Verordnungsebenekönnen jedoch keine abstrakten Kriterien benanntwerden, die eine konkrete Zuweisung ermög-lichen, da die Fallgestaltungen in der Praxis zuunterschiedlich sind. Eine Orientierungshilfe kanninsoweit die Rechtsprechung und Literatur zu derähnlichen Formulierung des § 1 Abs. 2 Nr. 2 der 4.

BImSchV liefern“.). Eine derart unklare Regelungist aus der Sicht der kommunalen Praxis strikt ab-zulehnen.

e) Die Zuordnungen der Anlagen sind in sich nichtschlüssig:

– Dies betrifft u. a. die Anlagen nach der Ziffer 8des Anhangs der 4. BImSchV. So sollen beispiels-weise Anlagen zur biologischen Behandlung vongefährlichen Abfällen (Ziffer 8.6 SP.1) von denKreisen, kreisfreien Städten, Anlagen zur lediglichzeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Ab-fällen (Ziffer 8.12) von den Landesbehörden be-treut werden. Die Folge ist, dass eine Vielzahl vonAbfallanlagen, die technologisch keineswegskomplex sind, von den Bezirksregierungen zu be-treuen sind (z. B. Containerdienste, Altholzver-wertung, Dosenpfandsammelstellen).

Wir halten es deshalb für erforderlich, dass dieZuständigkeit der Bezirksregierungen auf ledig-lich diejenigen Anlagen beschränkt wird, die tat-sächlich technologisch komplex sind (ohne Zaun-wirkung). Nur auf diese Weise kann die grund-sätzlich zu befürwortende Bündelung von Verwal-tungsverfahren mit der ebenfalls anzustrebendenVerwaltungsvereinfachung verknüpft werden undkönnen die o. a. Nachteile und Schnittstellen mi-nimiert werden.

– Nach Art. 15 § 3 ist vorgesehen, dass für denVollzug der wasserrechtlichen Vorschriftengegenüber kreisfreien Städten und Kreisen dieBezirksregierung als Fachaufsichtsbehörde zu-ständig sein soll, soweit Anhang II nichts anderesbestimmt. Da Anhang II bisher für wasserrecht-liche Vollzugsaufgaben nur Regelungen enthält,die in die Zuständigkeit der oberen Umwelt-schutzbehörde fallen, ergibt sich daraus als Kon-sequenz, dass zukünftig alle wasserrechtlichenVollzugsentscheidungen, die gegenüber kreis-freien Städten zu treffen sind, in die Zuständigkeitder Bezirksregierungen fallen.

Somit wären die Bezirksregierungen z.B. für alleNiederschlagswassereinleitungen mit den dazu-gehörigen Niederschlagswasserbehandlungsan-lagen aus Trennsystemen, soweit sie von denkreisfreien Städten selbst errichtet und betriebenwerden, zuständig. Dies würde aber auch fürwasserrechtliche Genehmigungen für Anlagender kreisfreien Städte nach § 99 Landeswasser-gesetz an sonstigen Gewässern, für Entscheidun-gen zur Freistellung der kreisfreien Städte von derAbwasserbeseitigungspflicht bei Kleinkläranla-gen außerhalb gemeindlicher Gebiete, für Plan-feststellungs- und Genehmigungsverfahren fürsonstige Gewässer – soweit die Unterhaltungs-pflicht bei den kreisfreien Städten selbst liegt –

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gelten. Im Ergebnis führt diese Regelung zu einererheblichen Aufgabenverlagerung auf das Land inVollzugsbereichen, die von den kreisfreien Städ-ten seit Jahrzehnten wahrgenommen werden.Diese „Verstaatlichung“ bisheriger kommunalerAufgaben muss dringend korrigiert werden.

2. Gesetz zur Regelung der personalrecht-lichen und finanzwirtschaftlichen Folgen derKommunalisierung von Aufgaben des Umwelt-rechts (Art. 61)

Die personellen und finanziellen Folgen der vor-gesehenen Aufgabenübertragung auf die Kreiseund kreisfreien Städte sind im Art. 61 des Gesetz-entwurfs geregelt. Darüber hinaus enthält der Ge-setzentwurf am Ende in den Anlagen 1 – 3 den sogenannten „Verteilerschlüssel Personal“, der ei-nen detaillierten Überblick über die Gesamtvertei-lung des Personals für nicht genehmigungsbe-dürftige und genehmigungsbedürftige Anlagensowie Aufgaben des Wasserrechts enthält (insge-samt rund 300 Stellen) sowie eine Kostenfolgeab-schätzung für die Jahre 2008 – 2010 und einen„Verteilerschlüssel Gebühren“.

Der finanzielle Ausgleich soll sich aus vier Kom-ponenten zusammensetzen:

– Personalkosten: die Erstattung erfolgt auf derGrundlage der von den einzelnen kommunalenGebietskörperschaften tatsächlich übernomme-nen Beschäftigten

– Sachkostenzuschlag: zu den Personalkostenkommt ein pauschaler Zuschlag von 10 Prozentfür Sachkosten

– Abzug wegen Einsparvorgabe: die jährlichePersonaleinsparung von 1,5 Prozent (Vorgabedes Landeshaushalts) bis 2010 soll durch einenentsprechenden Abzug an die Kreise und kreis-freien Städte weitergegeben werden

– Abzug wegen Gebühreneinnahmen: Gebühren,die die Kreise und kreisfreien Städte voraussicht-lich einnehmen werden, sollen abgezogen wer-den.

Grundvoraussetzung der für den Bereich der Um-weltverwaltung vorgesehenen Aufgabenübertra-gung ist, dass die Maßgaben des Konnexitätsge-bots der Landesverfassung und des Konnexitäts-ausführungsgesetzes (KonnexAG) eingehaltenwerden. Diesen Vorgaben entspricht der Gesetz-entwurf der Landesregierung aus den folgendenGründen nicht:

a) Die entsprechend dem Konnexitätsgebot zuzahlende Kostenerstattung darf nicht vom Perso-nalübergang auf die betreffenden Kommunen ab-hängig gemacht werden. Die einseitige Vorgabe,

Personal in bestimmtem Umfang zu übernehmen,widerspricht dem Regelungsgehalt des Konnexi-tätsausführungsgesetzes, das ausschließlich aufden finanziellen Belastungsausgleich abstellt.

b) Die vom Land zugrunde gelegte anteilige Min-derausgabe wegen pauschaler Stelleneinsparungvon 1,5 Prozent des Stellenbedarfs (20 kw-Stellenin der Zeit von 2008-2010) lehnen wir ab. Entspre-chende Stelleneinsparungen mögen zwar ausSicht des Landes wünschenswert sein, sie ent-sprechen aber in keiner Weise den Vorgaben desKonnexitätsgebots. Der erforderliche Personal-aufwand ist nicht auf der Basis hypothetischer,mit Unsicherheiten behafteter Personalkürzungenzu errechnen, sondern auf der Grundlage der mitder Wahrnehmung der Aufgabe betrauten Mitar-beiter und des zukünftigen Bedarfs der mit derAufgabe betrauten Kommunen. Aufgrund beste-hender und zukünftiger europarechtlicher Vorga-ben für den umweltrechtlichen Verwaltungsvoll-zug ist zu erwarten, dass der Arbeitsaufwand fürentsprechende Genehmigungen und Kontrollenzukünftig eher zu- als abnehmen wird. Sofern dasLand gleichwohl einen Rückgang des Vollzugs-aufwands prognostiziert, sind die Grundlagen fürdiese Schätzung – entsprechend den Vorgabendes Konnexitätsausführungsgesetzes – offen zulegen.

c) Die Sachkosten eines Arbeitsplatzes sind ent-sprechend den Berechnungen der KGSt mit einerPauschale von 15.600 Euro in Ansatz zu bringen.Der seitens des Landes gewählte Weg von10 Prozent auf die Personalkostenerstattungwiderspricht dem Konnexitätsgebot. Die im Kon-nexitätsausführungsgesetz vorgesehene Alterna-tive (Pauschale oder zehnprozentiger Zuschlag)steht nicht im Belieben des Landes, sondern istentsprechend Sinn und Zweck des verfassungs-rechtlich vorgegebenen Konnexitätsgebots aus-zulegen. Danach hat das Land den Kommunenalle durch die Aufgabenverlagerung entstehen-den Kosten zu ersetzen und daher die Alternativezu wählen, die diesem Gebot möglichst weitge-hend Rechnung trägt. Die seitens der KGSt er-mittelten Werte beruhen auf belastbaren, empiri-schen Angaben. Eine geringere – im Rahmeneiner prozentualen Erstattung gewährte – Sach-kostenerstattung ist daher vom Land detailliert zubegründen.

d) Die Annahme des Landes, es entstündenwegen der geringen Anzahl der auf die einzelnenKommunen übergehenden Stellen keine Verwal-tungsgemeinkosten sowie Implementierungs-und Investitionskosten, wird seitens der kommu-nalen Spitzenverbände entschieden zurückge-wiesen. Das Konnexitätsausführungsgesetz siehteinen Zuschlag von bis zu 10 Prozent vor, wenn

sich die Verwaltungsgemeinkosten durch die Auf-gabenübertragung voraussichtlich erhöhen. Voneiner solchen Erhöhung ist zwingend auszuge-hen, da die mit der Planung, Steuerung und Kon-trolle befassten Stellen ihren Aufgabenbereichzwangsläufig sowohl inhaltlich (hinsichtlich derneuen Aufgabenbereiche) als auch personell (hin-sichtlich der neuen Mitarbeiter) ausweiten müs-sen. Darüber hinaus erfasst der im KonnexAGvorgesehene 10 Prozent-Zuschlag schon nur ei-nen Teil der tatsächlich anfallenden Verwaltungs-gemeinkosten. Das zeigen die von der KGSt vor-gelegten Berechnungen, wonach ein Zuschlag fürden Verwaltungs-Overhead von 10 Prozent aufdie Brutto-Personalkosten und darüber hinausweitere Zuschläge für den Amts-/Fachbereichs-Overhead als angemessen angesehen werden.Es werden weitere Implementierungs- und Inves-titionskosten unter anderem für die Einweisungder Mitarbeiter vor Ort, die Aktenübernahme,Fortbildungen und IT-Anpassungen entstehen,die im Rahmen der Kostenerstattung entspre-chend dem Konnexitätsgebot zu berücksichtigensind.

e) Anmerkungen zum „Verteilerschlüssel Perso-nal“ (Anlage 1 des Gesetzentwurfs)

– Gemäß § 3 Abs. 3 Ziffer 1 KonnexAG sind beider Ausgleichsberechnung sämtliche Umständebei der Durchführung der Aufgabe (z. B. Zahl derLeistungsempfänger, Zahl der Leistungsprozes-se, benötigte Verwaltungsressourcen) zu be-schreiben und darauf aufbauend der Personalbe-darf zu bemessen.

Zwar wurde für den (kleineren) Bereich der geneh-migungsbedürftigen Anlagen die Anlagenzahl jeKreisbehörde mitgeteilt. Für eine Personalbe-darfsmessung im Sinne des KonnexAG wäre eshingegen erforderlich gewesen, die durchschnitt-lich zu erwartenden Fallzahlen je Anlagentyp (Ge-nehmigungen, Überwachungen, OWi-Verfahrenetc.) und die mittleren Bearbeitungszeiten zu er-mitteln. Im Bereich des kleinen Immissionsschut-zes und der Wasserwirtschaft fehlen Informatio-nen zu diesen Anlagen völlig.

Darüber hinaus ist das Land bei der Kostenfol-genabschätzung ausschließlich von den Perso-nalressourcen ausgegangen, die in der Vergan-genheit bei den staatlichen Umweltämtern undbei den Bezirksregierungen eingesetzt wurden.Diese Vorgehensweise entspricht nicht den Be-stimmungen des KonnexAG und könnte allenfallsdann akzeptiert werden, wenn die Berechnungnachvollziehbar dargelegt und dokumentiert wor-den wäre.

– Des Weiteren ist nicht nachvollziehbar, warumvon der hohen Stellenzahl der früheren staat-lichen Umweltämter (1.596 Stellen) den Kreisen

und kreisfreien Städten lt. Vorgabe des Landesnur 296 „Fachstellen“ (VAK) zur Verfügung ge-stellt werden sollen. Mit diesen 296 Fachstellensollen in den 54 Kreisen und kreisfreien Städtendie kommunalisierten genehmigungsbedürftigenAnlagen sowie alle nicht genehmigungsbedürfti-gen Anlagen bearbeitet werden. Nach dem Ab-schlussbericht des MUNLV zur UAG I standendem Land am 31.12.2006 rd. 600 Fachstellen imImmissionsschutz zur Verfügung (533 aus demBereich der ehemaligen staatlichen Umweltäm-ter, 64 bei den Bezirksregierungen). Da dieRessourcen im Bereich des Immissionsschutzeszu einem weit überwiegenden Teil durch die Be-treuung der nicht genehmigungsbedürftigen An-lagen gebunden werden, ist der vom Land für dieKreise und kreisfreien Städte vorgesehene Perso-nalbedarf von 296 Fachstellen bei Weitem nichtauskömmlich. Unterstellt man nämlich beim klei-nen Immissionsschutz einen realistischen Auf-wandsanteil von 70 Prozent, so müsste allein fürdiesen Aufgabenbereich 420 statt der angebote-nen 140 Vollarbeitskräfte (VAK) zur Verfügung ge-stellt werden.

– Bei den genehmigungsbedürftigen Anlagen hatdas Land für die einzelnen Anlagen so genannteAufwandsfaktoren gebildet und darauf aufbauendden Personalbedarf bemessen. NachvollziehbareKriterien hierfür sind nicht vorgelegt worden. Dar-über hinaus fällt auf, dass die Anlagen des Landesmit einem Aufwandsfaktor 0,6 in die Berechnungeinflossen und die Anlagen der kreisfreien Städtelediglich mit dem Faktor 0,2 berücksichtigt wur-den. Hierfür wurden keine nachvollziehbaren Er-klärungen dargelegt, ein dreifacher Betreuungs-aufwand dürfte nach unserer Auffassung abernicht zu belegen sein.

– Die wasserwirtschaftlichen Aufgaben außerhalbdes Zauns wurden – auf der Grundlage einer nichtnäher dargelegten Schätzung – mit mindestens37,5 Stellen von 487 Fachstellen (ohne Labore)angerechnet. Auch dieser Anteil scheint außeror-dentlich gering zu sein.

– Eigene Berechnungen unserer Mitgliedsstädtehaben diese Befürchtungen bestätigt und ma-chen deutlich, dass ein praxisorientierter Aufga-benvollzug mit dem bisher vorgesehenen Vertei-lerschlüssel Personal unmöglich ist. So rechnetallein die Stadt Essen mit einem zusätzlichen Be-darf von 20 Stellen für die vorgesehenen neuenAufgaben im Bereich der immissionsschutzrecht-lichen Genehmigung und Überwachung der Anla-gen und Betriebe im Stadtgebiet sowie für die zu-sätzlichen Aufgaben der Unteren Abfallwirt-schaftsbehörde und der neuen Aufgaben der Un-teren Wasserbehörde. Die Stadt Wuppertal gehtvon einem Stellenbedarf von mind. 8 bis 10 aus,wovon 20 Prozent aus dem höheren, 50 Prozent

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aus dem gehobenen und 30 Prozent aus demmittleren Dienst kommen müssten. Vorgesehensind nach dem Personalschlüssel jedoch fürWuppertal nur 3,9 Stellen der Bewertung A 10/E10. Zukünftig wird die Stadt Wuppertal nach denVorstellungen des Landes für 70 genehmigungs-pflichtige und 259 nicht genehmigungspflichtigeAnlagen (§ 22 BImSchG) zuständig sein. Zudemist mit ca. 12 bis 15 neuen Genehmigungsverfah-ren jährlich zu rechnen. Weiterhin ist zu berück-sichtigen, dass in der Stadt Wuppertal – wie invielen anderen Städten – ca. 15.000 dem Gel-tungsbereich des BImSchG unterfallende Be-triebsstätten (§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 5BImSchG) existieren, von denen Immissionenbzw. Emissionen ausgehen können. Mit dem bis-her vorgesehenen Personal können deshalb ausSicht der kommunalen Praxis Genehmigungsver-fahren nicht zeitnah und nicht mit der erforder-lichen Fachkenntnis bearbeitet werden. AuchAuflagenüberwachungen könnten nur unzurei-chend durchgeführt und berechtigten Beschwer-den nicht nachgegangen werden, so dass insge-samt von einem Vollzugsdefizit ausgegangenwerden muss.

– Der vom Land vorgegebene Verteilungsschlüs-sel für den kleinen Immissionsschutz, der sichnach der Einwohnerzahl des Kreises bzw. derkreisfreien Stadt richtet, führt zu einer Ungleich-gewichtung zugunsten der Kreise. Einerseits istdie Anlagenvielfalt im Ballungsraum Stadt größerals die tendenziell wohnungsstrukturellen Anla-gen in ländlichen Gebieten, was sich in der Qua-lität der Aufgabenwahrnehmung niederschlägt,und andererseits fällt das Beschwerdeaufkom-men in Großstädten aufgrund der Bevölkerungs-dichte ungleich höher aus. Hier sollte als zusätzli-che Gewichtungskomponente die Einwohner-dichte herangezogen werden.

f) Sonstige Anmerkungen zum Finanzausgleich(Art. 61 § 4)

– Nach der aktuellen Regelung des § 8 Abs. 3LOG ist die Bezirksregierung für alle Aufgaben zu-ständig, die nicht ausdrücklich anderen Behördenübertragen sind.

Diese „Auffangkompetenz“ wird im Umwelt-schutz nun auf die Kreise und kreisfreien Städteverlagert (vgl. § 1 Abs. 3 ZustVU). In diesem Zu-sammenhang muss sichergestellt werden, dassdauerhaft bei allen neuen Aufgaben ohne aus-drückliche Zuständigkeitsregelung das Land ent-sprechend dem KonnexAG verpflichtet ist, denStädten einen angemessenen finanziellen Aus-gleich zu gewähren.

– Anstelle der Pauschale von 38.000 je überge-leitetem Beamten sollte das Land angesichts derzu erwartenden Personalstruktur (Besoldung, Al-

ter) die tatsächlichen Ist-Personalkosten und Ist-Beihilfekosten für die übergeleiteten Beamten er-statten. Nur bei dieser Lösung ist gewährleistet,dass den Kreisen und kreisfreien Städten keine fi-nanziellen Nachteile entstehen. Im Übrigen wei-sen wir darauf hin, dass bereits heute in den Städ-ten die Mitarbeiter in den entsprechenden Fach-bereichen je nach Funktion mindestens mit A11/EG 11 oder EG 12 besoldet/vergütet werden.

– Nach Einschätzung des Landes werden diekommunalen Behörden für die neue Aufgabe Ge-bühren in Höhe von 5.797.701 Euro pro Jahr er-zielen (vgl. Anlage 3 zum Gesetzentwurf, Vertei-lerschlüssel Gebühren). Hierbei ist zu berücksich-tigen, dass Betriebe mit großem Investitionsvolu-men, die gebührenrechtlich besonders relevantsind, künftig von den Landesbehörden betreutwerden sollen. Schon vor diesem Hintergrundund um das Kostenrisiko für die kommunalenHaushalte zu reduzieren, sollten die Gebührener-löse am Ende des jeweiligen Haushaltsjahres inder Höhe der tatsächlich erzielten Einnahmendauerhaft spitz abgerechnet und an das Landweitergereicht werden.

– Die pauschale Kürzung des finanziellen Aus-gleichs um 1,5 Prozent des Stellenbedarfs zurWeitergabe einer landesinternen Einsparvorgabewiderspricht – wie in der Vorbemerkung bereitsdargelegt – dem KonnexAG und wird ebenfallsabgelehnt.

C. Verbraucherschutz

I. Vorbemerkung

Aus Sicht des Verbraucherschutzes entsprichtdie Bezeichnung des umfangreichen Artikelge-setzes als „Gesetz zur Kommunalisierung vonAufgaben des Umweltrechts“ nicht dem gesam-ten Regelungsumfang. Auch wenn im Bereich desVerbraucherschutzes Ziel des Gesetzentwurfesnicht vorrangig die Kommunalisierung ist, son-dern vielmehr die Überarbeitung und Anpassungvon Landesrecht an Entwicklungen im Bundes-und Europarecht sowie organisatorische Verän-derungen in der Lebensmittelüberwachung bzw.der Tierseuchenbekämpfung in Nordrhein-West-falen, halten wir es für geboten, die Bezeichnungdieses Regelungswerkes entsprechend zu ergän-zen.

Bedeutsam ist der Gesetzentwurf vor allem in Be-zug auf die Lebensmittelüberwachung, weil ereinerseits hinsichtlich des Kontrollpersonals eineReduzierung des wissenschaftlichen Personalsbefürchten lässt und andererseits mit der Einfüh-rung des „Amtlichen Kontrollassistenten“ eineneue „Sparte“ ausgebildeten Personals in die Le-bensmittel- und Futtermittelüberwachung ein-

führt, deren Nutzen für die Lebensmittelüberwa-chung zumindest fraglich ist.

Die Bildung integrierter Untersuchungsanstaltendurch den freiwilligen Zusammenschluss vorhan-dener Einrichtungen, um Wissen und Kapazitätenzu einer insgesamt effektiven und qualitativ ho-mogeneren Untersuchungslandschaft in Nord-rhein-Westfalen zu bündeln, ist ein weitererSchwerpunkt des Gesetzentwurfes im Bereichdes Verbraucherschutzes. Auch wenn der grund-sätzlichen Intention des Entwurfes – solange erauf Freiwilligkeit beruht – zuzustimmen ist, ver-kennt er jedoch die besondere Situation der imRegierungsbezirk Köln gelegenen Untersu-chungseinrichtungen und führt dort für den Falleiner Anstaltsgründung durch ausschließlichkommunale Träger zur gesetzlichen Übernahmevon Aufgaben, die bisher von dem staatlichen Ve-terinäruntersuchungsamt Krefeld erledigt wur-den.

II. Zu einzelnen Regelungen

1. Zu Art. 6, Änderung des Gesetzes über denVollzug des Lebensmittel- und Bedarfsgegen-ständerechts

Der im Gesetzentwurf über den Vollzug des Le-bensmittel- und Bedarfsgegenständerechts vor-gesehene Wegfall der Bestimmungen des § 2Abs. 1 Satz 1 LMBVG-NRW, der festlegt, dass dieKreisordnungsbehörden die Aufgaben mit Tier-ärzten, Lebensmittelchemikern und Ärzten durch-führen, lässt die Option zur Reduzierung wissen-schaftlichen Personals und daraus resultierendein „Ausbluten“ von Sachverstand in der Überwa-chung befürchten.

Andererseits wird mit dem „Amtlichen Kontrollas-sistenten“ eine neue „Sparte“ fachlich ausgebil-deten Personals in die Lebensmittel- und Futter-mittelüberwachung eingeführt. Damit wird dasKontrollpersonal in wissenschaftlich ausgebildetePersonen, Lebensmittelkontrolleure mit beruf-lichem Hintergrund und Kontrollassistentenunterteilt. Es stellt sich die Frage, ob die nach denso genannten „Gammelfleischskandalen“ Ende2006 getätigte Ankündigung des Landes, die Zahlder Lebensmittelkontrolleure in Nordrhein-West-falen bis zum Jahr 2010 zu verdoppeln, damit ver-wirklicht werden soll. Es entsteht vielmehr derEindruck, dass die aus der Verwaltungsstruktur-reform herrührenden Folgen aufgefangen werdensollen, indem überschüssige Personalkapazitätendes Landes auf die Kommunen verlagert werden.Hieraus ließen sich die aktuellen Pläne der Lan-desregierung erklären, in den folgenden 3 Jahren(2008 – 2010) jeweils 50 „Kontrollassistenten“ zurAusbildung und zur späteren Beschäftigung den

zuständigen Kreisordnungsbehörden zu überlas-sen.

Es ist nicht auszuschließen, dass der Einsatz vonamtlichen Kontrollassistenten zu mehr Kostenführen wird, auch wenn die unmittelbaren Perso-nalkosten vom Land getragen werden sollen.Denn es steht bislang nicht fest, in welchem Zeit-raum das Land diese Kosten übernimmt. Außer-dem kommen neben den Kosten für die Bereit-stellung von Arbeitsplätzen auch tarifmäßige Aus-wirkungen bei den Lebensmittelkontrolleuren inBetracht, die künftig eine fachliche Aufsicht undVerantwortung bei bestimmten Tätigkeiten deramtlichen Kontrollassistenten wahrnehmen sol-len.

Wenn man das in § 2 Abs. 5 Ziff. 1 – 6 des Gesetz-entwurfes zum LMBVG-NRW vorgesehene Auf-gabenspektrum der amtlichen Kontrollassisten-ten betrachtet, wird deutlich, dass besondere be-rufliche Vorkenntnisse oder Erfahrungen bei derPersonalauswahl weder gefordert sind noch er-wartet werden dürfen. Dem stehen die Verord-nungen über die fachlichen Anforderungen gem.§ 42 LFBG an die in der Überwachung tätigen Le-bensmittelkontrolleure und über die Ausbildungund Prüfung zu Lebensmittelkontrolleuren gegen-über, die als grundsätzliche Zugangsvorausset-zung für die Ausbildung zum Lebensmittelkontrol-leur den Berufabschluss mit zusätzlicher Fortbil-dungsprüfung („Meister“) in einem Lebensmittel-beruf vorsehen. Diese Ausbildung dauert 24 Mo-nate. Der Ausbildungserfolg ist in einer Ab-schlussprüfung nachzuweisen.

Wenn man diese Berufszugangsvoraussetzungenmit denen der amtlichen Kontrollassistenten ver-gleicht, bestätigt sich der Eindruck, dass es auchdarum geht, das Land von seinem freigesetztenPersonal durch die Schaffung einer neuen Berufs-sparte des „Amtlichen Kontrollassistenten“ zuentlasten. Relevantes Fachwissen wird nur in ge-ringem Umfang vorausgesetzt. Ob damit jedochdie vom Land angestrebte Verbesserung der Le-bensmittelüberwachung zu erreichen ist, ist zu-mindest fraglich.

Insgesamt ergeben sich hinsichtlich des Einsat-zes der amtlichen Kontrollassistenten Fragen, dieklärungsbedürftig sind. Dazu gehören die nichtabschließend geregelte Dauer der Finanzierung,der Sachkostenbeteiligung und der Versorgungs-leistungen, der fehlenden Aussagen zur Personal-auswahl, der organisatorischen und stellenplan-mäßigen Auswirkungen vor dem Hintergrund feh-lender rechtlicher Vorschriften, wie z. B. einerAusbildungs- und Prüfungsverordnung für amtli-che Kontrollassistenten, die bisher nur im Entwurfvorliegen, und letztlich der organisatorischen, fi-nanziellen und personellen Auswirkungen bei ei-

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ner in Aussicht gestellten weiteren Qualifizierungzum Lebensmittelkontrolleur.

2. Zu Art. 62, Gesetz zur Bildung integrierterUntersuchungsanstalten für Bereiche des Ver-braucherschutzes (IUAG NRW)

Soweit es den Gesetzentwurf zur Bildung inte-grierter Untersuchungsanstalten für Bereiche desVerbraucherschutzes anbelangt, ist grundsätzlichdem Ziel zuzustimmen, durch den freiwilligen Zu-sammenschluss vorhandener Einrichtungen Wis-sen und Kapazitäten zu bündeln, um insgesamteine effektive und qualitativ einheitliche Untersu-chungslandschaft in Nordrhein-Westfalen zuschaffen. Der Gesetzentwurf ermöglicht, in denRegierungsbezirken Kooperationen zwischenstaatlichen und kommunalen sowie kommunalenUntersuchungseinrichtungen untereinander inder Rechtsform einer Anstalt des öffentlichenRechts einzugehen. Er ist überwiegend das Er-gebnis zahlreicher Sitzungen beim zuständigenLandesministerium unter Beteiligung der Bei-geordneten- und der Fachebene der Mitglieds-städte.

Allerdings werden die Besonderheiten im Regie-rungsbezirk Köln nach wie vor nicht berücksich-tigt, in dem es kein staatliches Untersuchungsamtgibt. Deshalb ist dort die Bildung einer Anstalt desöffentlichen Rechts zwischen staatlichem undkommunalem Untersuchungsamt (§ 2 Abs. 1 Ge-setzentwurf IUAG NRW) nicht möglich. Eine An-staltsgründung kann dort ausschließlich für diekommunalen Untersuchungseinrichtungen erfol-gen (§ 2 Abs. 1 Gesetzentwurf IUAG NRW), mitder Folge einer gesetzlichen Übernahme von Auf-gaben, die bislang vom staatlichen Untersu-chungsamt Krefeld durchgeführt wurden. Seitensdes Landes fehlen insoweit jedoch Angaben zuden relevanten Aufgaben- und Kostenstrukturen,auch als Grundlage eines insoweit notwendigenBelastungsausgleichs für die übergehenden, bis-her staatlichen Aufgaben. Möchten kommunaleTräger die in ihren Folgen nicht abschätzbare Auf-

gabenverlagerung vermeiden, bleibt ihnen ledig-lich ein Rückgriff auf die im Gesetz über kommu-nale Gemeinschaftsarbeit (GKG NRW) veranker-ten Kooperationsformen übrig. Dies würde jedochzu Lasten einer Sicherung der Funktionsfähigkeitentsprechender Untersuchungseinrichtungen ge-hen, weil die in § 5 IUAG NRW normierte Verord-nungsermächtigung des Landes zur Festlegungvon Einzugsbereichen auf Rechtsträger nach demGKG NRW keine Anwendung findet.

Seitens des Landes wurde den betroffenen kom-munalen Trägern zugesagt, dass die Bildung ei-ner Anstalt des öffentlichen Rechts nach dem IU-AG NRW im o. g. rein kommunalen Bereich mitden bisherigen Aufgaben möglich sein solle. Eineentsprechende Anpassung des § 4 IUAG NRWwurde zugesichert. Tatsache ist jedoch, dass die-se Zusicherung im vorliegenden Gesetzentwurf(Art. 62) nicht berücksichtigt wurde.

Anderenfalls könnte eine Inanspruchnahme desstaatlichen Untersuchungsamtes Krefeld nurnoch auf der Grundlage von (privat- oder öffent-lich-rechtlichen) Verträgen erfolgen, die einenentsprechenden Kostenausgleich vorsehen. DieVerlagerung bisher von staatlicher Seite wahrge-nommener Aufgaben auf kommunale Unersu-chungseinrichtungen bzw. Träger ist deshalb inder bisher vorgesehenen Weise nicht zu akzeptie-ren.

Darüber hinaus beschränkt § 8 Abs. 3 Ziff. 10 desGesetzentwurfes die Durchführung weiterer Auf-gaben auf „Untersuchungsaufgaben“. Da diekommunalen Untersuchungsämter neben derUntersuchungstätigkeit auch andere Aufgabeninnerhalb der Kommunen wahrnehmen, könntendiese künftig nicht mehr von der Anstalt des öf-fentlichen Rechts ausgeübt werden. Dies wider-spricht der Intention, alle bisherigen Aufgaben derUntersuchungsämter in der Anstalt erledigen zulassen. Es widerspricht darüber hinaus demGrundsatz der kommunalen Selbstverwaltungund Organisationshoheit für originäre Aufgaben.

Der Städtetag Nordrhein-Westfalen hat in einemSchreiben an das Innenministerium die Landes-regierung aufgefordert, gemeinsam mit den kom-munalen Spitzenverbänden den angemessenenkommunalen Gebührenanteil bei den Passgebüh-ren in Nordrhein-Westfalen zu ermitteln und fest-zusetzen. Nachfolgend geben wir das Schreibenvom 16. Oktober 2007 wieder:

Der Vorstand des Städtetages Nordrhein-West-falen hat in seiner 266. Sitzung am 10. Oktober2007 in Köln festgestellt, dass die Passgebührenfür die Städte in Nordrhein-Westfalen nicht aus-kömmlich sind. Er fordert daher die Landesregie-rung auf, gemeinsam mit den kommunalen Spit-zenverbänden die angemessene Höhe der Pass-gebühren in Nordrhein-Westfalen zu ermittelnund auskömmlich festzusetzen.

Im Zusammenhang mit der Einführung des erstenbiometrischen Merkmales in den Reisepässenwurde die Gebühr für den Reisepass mit 10-jähri-ger Gültigkeit vom Bundesministerium des Innernauf 59,00 Euro festgesetzt. Grundlage hierfür istdie Passgebührenverordnung des Bundes. Derkommunale Anteil an dieser Gebühr wurde ohneKonsultation der Kommunalen Spitzenverbändeeinseitig mit 14,37 Euro festgesetzt. Methodischdurchgeführte Berechnungen der Stadt Dort-mund haben ergeben, dass der kommunale Anteilum 9,49 Euro höher bei 23,86 Euro angesetztwerden muss. Eine Überprüfung durch die KGStbestätigt im Wesentlichen diese Berechnungenund die deutliche Unterdeckung bei den Gebüh-reneinnahmen. Beim biometrischen Reisepassmit 5-jähriger Gültigkeit erhalten die Kommunenüberhaupt keinen Anteil an der Gebühr.

Diese deutliche Unterdeckung bei den Pass-gebühren wurde dem Bundesinnenministerium(BMI) mehrfach schriftlich und mündlich aufge-zeigt. In der Besprechung der Bund-Länder-Passreferenten am 9. Mai 2006 in Berlin wurdeschließlich zwischen BMI und Kommunalen Spit-zenverbänden vereinbart, die Kostenbelastungder Kommunen beim biometrischen Pass von derKommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwal-tungsmanagement (KGSt), Köln überprüfen zulassen und dieses Ergebnis in die zukünftige Ge-bührenfestsetzung einfließen zu lassen.

Nach der zwischenzeitlich im Rahmen der Föde-ralismusreform erfolgten Änderung des Grundge-setzes verweist das BMI nunmehr auf die Zustän-digkeiten der Länder. Danach können die Ländernach Artikel 83, 84 Absatz 1 GG abweichende

landesgesetzliche Regelungen von Regelungendes Bundesgesetzgebers zu Verwaltungsverfah-ren treffen. Zum Verwaltungsverfahren gehörenauch Festlegungen zur Gebührenhöhe. Weitersind die Übergangsregelung im Artikel 125b Ab-satz 2 GG zu berücksichtigen. Das BMI bleibt imÜbrigen bei seiner ablehnenden Haltung hinsicht-lich einer Erhöhung der Passgebühren.

Vor Ablauf einer Übergangsfrist bis zum 31. De-zember 2008 können die Länder von nach altemRecht bestehenden bundesgesetzlichen Rege-lungen des Verwaltungsverfahrens dann abwei-chende Regelungen treffen, wenn der Bundesge-setzgeber das jeweilige Bundesgesetz im Bereichdes Verwaltungsverfahrens geändert hat. DieserFall liegt mit dem inzwischen verabschiedetenPassänderungsgesetz zur Einführung eines zwei-ten biometrischen Merkmales zum 1. November2007 vor.

Das Land Nordrhein-Westfalen kann nun von denVerfahrens- und Gebührenregelungen des Bun-des im Passwesen abweichende Regelungentreffen. Wenn Nordrhein-Westfalen nichts tut,würde die Höhe der Passgebühren auf die Rege-lungen des Bundes zurückfallen. Damit würde derunbefriedigende Zustand einer eklatanten Ge-bührenunterdeckung bei den Kommunen verfes-tigt. Diese Unterdeckung bei den Passgebührenerhöht sich zudem weiter mit der Aufnahme eineszweiten biometrischen Merkmales in den Reise-pass zum 1. November 2007. Das BMI selbst gibtan, dass durch die elektronische Aufnahme vonFingerabdrücken in den Reisepass die Bearbei-tungszeit im Bürger- und Meldeamt mindestensum 2,5 Minuten/Geschäftsvorfall verlängert wird.Längere Bearbeitungszeiten verteuern den Ge-schäftsprozess zusätzlich.

Wir weisen daraufhin, dass es sich bei den Pass-gebühren nicht um eine Bagatellgebühr handelt.Alleine bei der Stadt Dortmund werden im Jahrca. 16.000 Reisepässe beantragt. Im Hinblick aufdie weiterhin sehr angespannte Haushaltssitua-tion der Kommunen in Nordrhein-Westfalen se-hen wir das Land in der Pflicht, den Kommuneneine auskömmliche Passgebühr zu ermöglichen.

In den Bund/Länder Beratungen zur Einführungbiometrischer Pässe hatten die Länder unse-ren Vorschlag unterstützt, die Kommunale Ge-meinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement(KGSt), Köln zu beauftragen, die angemesseneHöhe des kommunalen Gebührenanteils beimbiometrischen Pass zu ermitteln und dieses Er-

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Auskömmliche Passgebühren für die Städte in Nordrhein-Westfalen

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gebnis in die Gebührenfestsetzung aufzunehmen.Ein solches Verfahren halten wir auch für Nord-rhein-Westfalen sinnvoll, um damit eine Grund-lage zu haben für eine auskömmliche Passgebührin NRW mit einem angemessenen kommunalenGebührenanteil.

Wir bitten Sie um Prüfung unseres Vorschlagesund stehen Ihnen jederzeit gerne für weitere Bera-tungen zur Verfügung.

Voice over IP (VoIP) als Standard-Entwicklungslösung auf dem VormarschVon Dr. Michael Wandersleb, Geschäftsführer der Kommunalen InformationsdiensteMagdeburg

Die VoIP–Technik als einzige derzeitige Entwick-lungsrichtung für die künftige Sprachkommunika-tion hat sich weltweit durchgesetzt und wird dieEntwicklungstrends der kommenden Jahre ent-scheidend mit prägen. Der Trend zu IP-gestütztenNetzen für alle Kommunikationsdienste ist eben-so unverkennbar wie der Einsatz von IP-Protokol-len im Mobilfunknetzbetrieb.

Das klassische ISDN ist heute schon ein Auslauf-modell entgegen aller Nutzungswerte. Trotz der-zeit unerreichter Stabilitätswerte der herkömm-lichen und bislang in getrennt geführten Netzenbetriebenen TK-Anlagen wird sich die VoIP-Tech-nik in den kommenden Jahren aufgrund ihrerVariabilität und der Vereinfachung der Netzstruk-turen durchsetzen.

Ausgehend von den entstehenden Aufwändenmüssen allerdings durchgängig höhere Kosten fürdie Vorbereitung des Einsatzes, den Betrieb unddie Unterhaltung – gleich in welchen Rechtsfor-men oder Betriebsprozessen – eingeplant wer-den. Genannt seien besonders, so die Erfah-rungsträger, die Mehraufwendungen beim Netz-ausbau sowie auch nicht unerhebliche Kosten zurSicherung der Endgeräteversorgung mit ausfall-sicherem Strom. Diese Mehraufwände stehenden erheblich gesunkenen Kosten für die TK-An-lagen mit herkömmlicher Technik entgegen. Ein-sparungen ergeben sich erst längerfristig. Ge-nannt seien hier vor allem der nun leichter mög-liche Einsatz von Telearbeitsplätzen, bei denenwesentliche Teile von Bürokosten durch Arbeits-platzverlagerung – beispielsweise in den Heimbe-reich – eingespart werden können. Bis hin zumSignal zu einem offen stehenden Fenster in einerAußenstelle, dem automatischen Türverschlussweiter entfernter Häuser, Schrankenbedienun-gen, Bedienen von Sprech- und Videoanlagen,Energiemanagement oder auch für medizinische

Notfallvorsorge, aber auch für die Alarmierung er-öffnen sich neue Möglichkeiten zum Einsatz inden Verwaltungen.

Für die Kommunikation von Bürgern und Verwal-tung, aber auch letzterer untereinander ergebensich mit VoIP völlig neue Möglichkeiten. Dabeisind neue Sicherungskonzepte, vor allem hin-sichtlich der Erreichbarkeit der Endgeräte, gegenVirenangriffe von Hackern zu entwickeln. Zurmittel- und langfristigen Kosteneinsparung trägtbei, dass keine TK-spezifischen Netze mehrunterhalten werden müssen. Allerdings bedeutendiese gravierenden Veränderungen in der Kom-munikationsinfrastruktur, die deutlich komplexersind, hoch qualifiziertes Personal, ein leistungs-bereites und leistungsfähiges Managementsys-tem sowie weit reichende Strukturanpassungen.Auch bei stufenweiser Einführung sind nebendem Know-how in der Sprachkommunikationseitens des Dienstleisters weitere zusätzlicheKenntnisse, also Schulungsbedarf erforderlich.Weitere Vorteile des Gesamtsystems liegen inder Vielseitigkeit von VoIP begründet. So kanndie Gebäudeautomatisierung umfassender kos-tengünstig zentralisiert werden, als dies mit denderzeitigen vielen unterschiedlichen Netzenmöglich ist. Insgesamt, so die Einschätzung derMünchener und der Arbeitsgruppe des Deut-schen Städtetages, wird VoIP in den kommendenJahren nicht vom Arbeitsplan des Forums ver-schwinden. Eher werden Themenbreite und Er-fahrungsvermittlung zu diesem spannenden The-ma im Verlaufe der Einführungsphasen in vielenKommunen noch zunehmen. Und sicher wirddieses Thema nicht nur die IT- oder Technikfach-leute der Verwaltungen berühren. Auf jeden Fallgilt es, genau zu rechnen, um den entsprechen-den Effekt – wenn auch in der Regel nur mittelfris-tig – zu erreichen.

Aus dem Landesverband

„Gesetz schafft Klarheit über 287/2007künftige Kita-Finanzierung – Rechtsanspruchab 2010 äußerst ambitioniert“

Mit dem vom Landtag verabschiedeten Kinderbil-dungsgesetz (KiBiz) schafft das Land nach Auf-fassung des Städtetages Nordrhein-WestfalenKlarheit über die künftige Finanzierung der Kin-dertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen. „Esist gut, dass das Land in der Endphase der Ge-setzgebung den Kompromissvorschlag der kom-munalen Spitzenverbände und der Spitzenver-bände der freien Wohlfahrtspflege in weiten Tei-len aufgegriffen hat. Damit schafft das Land dieVoraussetzungen dafür, Finanzierungsrisiken ge-rechter zu verteilen, als das in früheren Gesetz-entwürfen der Fall war“, sagte der Geschäftsfüh-rer des Städtetages NRW, Dr. Stephan Articus,am 26.10.2007. Den in einer ebenfalls verab-schiedeten Entschließung vorgesehenen Rechts-anspruch auf Betreuungsplätze für Kinder ab zweiJahren zum Jahr 2010 bezeichnete der kommu-nale Spitzenverband als „äußerst ambitioniert“.Über die Realisierbarkeit dieses Vorhabens – ins-besondere unter dem Gesichtspunkt der Finan-zierung – müssten Land und Kommunen mög-lichst bald Gespräche führen.

Articus erklärte, das KiBiz entspreche dank derNachbesserungen – insbesondere durch die Ein-führung eines Einrichtungsbudgets zum Aus-gleich von Nachfrageschwankungen – nun in gro-ßen Teilen den Anforderungen an ein praktikablesund gerechtes Fördersystem, auf die sich Land,Kommunen und freie Wohlfahrtspflege Anfangdes Jahres im Konsensverfahren geeinigt haben.

Dennoch seien einige Schwachpunkte des Ge-setzes ungelöst geblieben: „Der Beitragsanteilder Eltern ist im Finanzierungskonzept des Lan-des nach wie vor unrealistisch hoch angesetzt“,sagte Articus. Es sei bedauerlich, dass die Vor-schläge der Kommunen und der freien Wohl-fahrtspflege zu dieser Frage nicht aufgegriffenworden seien. „Auch bei der Finanzierung derSprachförderung und der Familienzentren hättenwir uns Verbesserungen gewünscht.“ Außerdemsei die Berichtspflicht nicht so ausgestaltet, dasssie den Anforderungen an eine belastbare Über-prüfung und gegebenenfalls Revision des Geset-zes im Jahr 2011 genügt.

Zu dem von den Koalitionsfraktionen formuliertenZiel, bis zum Kindergartenjahr 2010/2011 einenRechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung fürzweijährige Kinder einzuführen, sagte Articus:„Die Städte tragen nach Kräften dazu bei, Nord-

rhein-Westfalen kinder- und familienfreundlicherzu machen. Die Städte wollen den Ausbau desBetreuungsangebotes auch künftig vorantreibenund beschleunigen. Wenn das Land einenRechtsanspruch schon ab 2010 schaffen will –immerhin drei Jahre früher als auf Bundesebenevorgesehen –, ist das allerdings ein äußerst am-bitioniertes Vorhaben.“ Ob das tatsächlich in derPraxis umsetzbar ist, erscheine zweifelhaft.

Articus verwies darauf, dass die Versorgungs-quote bei den unter Dreijährigen in Nordrhein-Westfalen derzeit bei etwa 6,5 Prozent liege. ZurErfüllung eines Rechtsanspruches müsse die Ver-sorgungsquote bei den Zweijährigen nach denAnnahmen des Landes bis zum Jahr 2010 aufrund 50 Prozent erhöht werden. „Ein derart ra-scher Ausbau der Betreuungsplätze stellt alle Ver-antwortlichen vor eine gewaltige finanzielle undpraktische Herausforderung“, sagte Articus. Obdieses Vorhaben realisiert werden kann, hängtnach Auffassung des Städtetages NRW wesent-lich davon ab, welche eigenen Finanzmittel dasLand für den Ausbau vorsieht. Articus betonte,Land und Kommunen müssten möglichst baldGespräche darüber führen, wie der grundsätzlichsinnvolle weitere Ausbau der Kinderbetreuung fi-nanziert werden kann. Es müsse gewährleistetwerden, dass sich das Land gemäß dem Konnexi-tätsprinzip an den Ausbaukosten beteiligt, wennes zu einem landesrechtlich fixierten Rechtsan-spruch kommen sollte.

Auslandsangelegenheiten

Neue Partnerschaft zwischen 288/2007Ghana und Nordrhein-Westfalen

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hatam 5. November 2007 im Rahmen der „BonnerKonferenz für Entwicklungspolitik / Bonn Con-ference on International Development Policy“ offi-ziell die neue Partnerschaft mit der afrikanischenRepublik Ghana vorgestellt. MinisterpräsidentJürgen Rüttgers und der ghanaische Außenminis-ter Akwasi Osei-Adjei unterzeichneten die Verein-barung über die Partnerschaft zwischen Ghanaund Nordrhein-Westfalen.

Mit der Partnerschaft sollen die Beziehungen desLandes zu Subsahara-Afrika weiter intensiviertwerden. Das neue Bündnis stellt einen wichtigenBestandteil der von der Landesregierung im Au-gust dieses Jahres verabschiedeten neuen Leitli-nien für die Entwicklungszusammenarbeit desLandes dar.

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Ghana und Nordrhein-Westfalen werden künftigvor allem in den Bereichen Entwicklungszusam-menarbeit, Wirtschaft, Infrastruktur, Stärkung derRolle der Frau, Sport und Kultur kooperieren.Ebenso sollen die zahlreichen nichtstaatlichen In-itiativen der Ghana-Hilfe in Nordrhein-Westfalendabei unterstützt werden, ihre Arbeit noch besseruntereinander abzustimmen. In Nordrhein-West-falen leben rund 9000 Menschen ghanaischerHerkunft, die Hälfte davon hat die deutscheStaatsangehörigkeit.

84.20.20 N EildStNRW 16. 11. 2007

Personal und Organisation

Neues ARGE-Programm des 289/2007Studieninstituts Niederrhein

Ein Spezialprogramm mit rund 160 Fortbildungengibt es jetzt für Fachpersonal der Arbeitsge-meinschaften und alle sonstigen Beschäftigten,die mit dem Bereich „Hartz IV“ zu tun haben. Ne-ben zahlreichen fachlichen Fortbildungen, diesich um die Gesetzesnovellen zum SGB ranken,legt das Studieninstitut Niederrhein dabei auchWert auf Angebote, die die persönliche und sozia-le Kompetenz stärken. So werden etwa Deeskala-tionstechniken vermittelt, die in Zusammenhangmit dem Kundenverkehr im Innen- oder Außen-dienst wichtig sind oder Stressbewältigungsstra-tegien, die sich speziell nach den Bedürfnissender ARGE-Mitarbeiter/-innen richten.

Die Seminare werden außer in den Krefelder Se-minarräumen auch als Inhouse-Veranstaltungenangeboten.

Weitere Informationen beim StudieninstitutNiederrhein, Theaterplatz 1, 47798 Krefeld. An-sprechpartnerin ist Christiane Willsch, Tel.02151/86-1392.

87.10.22 N EildStNRW 16. 11. 2007

Fortbildungsangebot des 290/2007Studieninstituts Niederrhein zum E-Government

Die Bereitstellung von E-Government-Dienstleis-tungen regelt die Europäische Dienstleis-tungsrichtlinie, die zum 26.12.2006 in Kraft getre-ten ist. Sie verpflichtet zugleich deutsche Verwal-tungen, bis zum Jahr 2010 rund um das ThemaWirtschaft einheitliche Ansprechpartner zu orga-nisieren. Neben dem zeitlich eng gesteckten Rah-

men stellt die Änderung der Verwaltungsorgani-sation eine erhebliche Herausforderung für dieKommunen dar.

In Kooperation mit der Fernuniversität Hagen bie-tet das Studieninstitut Niederrhein eine Fortbil-dungsveranstaltung an, um das Thema E-Go-vernment vorzustellen und die technischen undorganisatorischen Voraussetzungen zu erläutern.Das mit EU-Mitteln geförderte Seminar findet am4.12.2007 am Studieninstitut Niederrhein in Kre-feld statt.

Weitere Informationen beim Studieninstitut Nie-derrhein, Theaterplatz 1, 47798 Krefeld, Internet:www.studieninstitut-niederrhein.de. Ansprech-partnerin ist Frau Himmel, Tel. 02151/ 86-1370.

87.10.22 N EildStNRW 16. 11. 2007

Studieninstitut Niederrhein 291/2007

Das Studieninstitut Niederrhein hat seine Fortbil-dungsangebote für Januar 2008 veröffentlicht:

– Broschüren und Flyer gestalten am 16.1.2008und 17.1.2008;

– Aktuelle Entwicklungen im TVöD am 21.1.2008;

– Die neue Gemeindeordnung am 22.1.2008;

– Das neue LandespersonalvertretungsgesetzNRW – Auswirkungen auf die ZusammenarbeitDienststelle und Personalrat am 24.1.2008;

– Kommunaler Jahresabschluss und -analyse am29.1.2008 und 30.1.2008

(Weitere Termine im Februar 2008 am 12.2./13.2./19.2./20.2./26.2./27.2. und weitere Termineim März 2008 am 4.3./5.3./12.3.)

Weitere Informationen beim StudieninstitutNiederrhein, Theaterplatz 1, 47798 Krefeld, Tel.02151/861372, Fax 02151/861375.

87.10.22 N EildStNRW 16. 11. 2007

Sozialwesen

Immer weniger Haushalte erhalten 292/2007Wohngeld

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, erhieltenam Jahresende 2006 in Deutschland rund666.000 Haushalte Wohngeld; gegenüber demVorjahr entspricht dies einem Rückgang um 14,7Prozent. Somit bezogen Ende 2006 noch 1,7

Prozent aller privaten Haushalte Wohngeld (Vor-jahr: 2,0 Prozent). Wohngeld ist ein von Bund undLändern je zur Hälfte getragener Zuschuss zu denWohnkosten. Dieser wird – gemäß den Vorschrif-ten des Wohngeldgesetzes – einkommensschwä-cheren Haushalten gewährt, damit diese dieWohnkosten für angemessenen und familienge-rechten Wohnraum tragen können.

Seit Inkrafttreten des Vierten Gesetzes für moder-ne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz IV“)und den damit verbundenen Änderungen wohn-geldrechtlicher Bestimmungen zum 1. Januar2005 entfällt für Empfänger staatlicher Transfer-leistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozi-algeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsiche-rung im Alter und bei Erwerbsminderung, Asylbe-werberleistungen) sowie Mitglieder ihrer Bedarfs-gemeinschaft das Wohngeld. Die angemessenenUnterkunftskosten der Empfänger dieser Trans-ferleistungen werden seitdem im Rahmen der je-weiligen Sozialleistungen berücksichtigt, so dasssich für die einzelnen Leistungsberechtigten keineNachteile ergeben. Ende 2004, also unmittelbarvor Inkrafttreten von „Hartz IV“, bezogen noch 3,5Millionen Haushalte Wohngeld.

Mieter erhalten das Wohngeld als Mietzuschuss,selbst nutzende Eigentümer erhalten Lastenzu-schuss, das heißt einen Zuschuss zu den Aufwen-dungen für Kapitaldienst und Bewirtschaftung ih-res Eigentums.

89 Prozent der Empfängerhaushalte erhielten2006 ihr Wohngeld als Mietzuschuss, die rest-lichen 11 Prozent als Lastenzuschuss. Derdurchschnittliche monatliche Wohngeldanspruchlag 2006 bei 91 Euro: Den Empfängerhaushaltenvon Mietzuschuss wurden durchschnittlich 87 Euro im Monat an Wohngeld ausgezahlt, denEmpfängerhaushalten von Lastenzuschussdurchschnittlich 119 Euro. Die monatliche Brutto-kaltmiete der Mietzuschussempfänger betrug En-de 2006 durchschnittlich 5,90 Euro je Quadrat-meter Wohnfläche, die monatliche Belastung derLastenzuschussempfänger lag mit durchschnitt-lich 4,32 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nie-driger.

Gut die Hälfte aller Wohngeldempfänger lebteallein (52 Prozent), weitere 15 Prozent lebten inZwei-Personen-Haushalten und 9 Prozent inDrei-Personen-Haushalten. In den übrigen 24Prozent der Empfängerhaushalte wohnten vieroder mehr Personen.

Die Gesamtausgaben für das Wohngeld betrugenim Jahr 2006 bundesweit rund 1,16 Milliarden Eu-ro; dies entspricht einem Rückgang um 5,9 Pro-zent gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2004, demJahr vor der Reform, beliefen sich die Ausgabenfür das Wohngeld noch auf 5,2 Milliarden Euro.

Kulturpflege

Kulturwirtschaftskongress 293/2007verabschiedet „Essener Erklärung“

Mit über 300 Teilnehmern und 40 hochkarätigenReferenten aus Europa, USA und Asien ist dervom Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand undEnergie und der Staatskanzlei des Landes Nord-rhein-Westfalen veranstaltete zweitägige Kon-gress „Wandel durch Kulturwirtschaft – Perspek-tiven einer Zukunftsbranche“, am 18.9.2007 inEssen zu Ende gegangen. Die Teilnehmerinnenund Teilnehmer diskutierten internationale Strate-gien und Konzepte zur Entwicklung der Kultur-und Kreativwirtschaft, die den Besonderheitendieses kleinteiligen, beschäftigungsintensivenWirtschaftssektors Rechnung tragen. Der Kon-gress stellte insbesondere heraus, dass attraktiveStandorte und Quartiere der Kultur- und Kreativ-wirtschaft das überregionale und internationaleProfil einer Region stärken und Investoren undFach- und Führungskräfte anziehen. Städte, Re-gionen und Wirtschaftsförderungseinrichtungenin NRW sollten sich daher im globalen Wettbe-werb stärker um die Ansiedlung von Künstlerin-nen und Künstlern und kreativen Unternehmenbemühen und vorhandene Netzwerke und Clusterunterstützen.

Unverzichtbar für eine nachhaltige Entwicklungs-strategie sei eine Stärkung der kulturellen Bil-dung. Über ihren Eigenwert hinaus sei sie eine un-abdingbare Voraussetzung für die Schaffung vonNachfrage nach kulturellen Gütern und Dienstleis-tungen.

Die Internationalisierung der Märkte eröffne neueChancen für die regional verankerte Kultur- undKreativwirtschaft. Sie erfordere intelligente, aufdie besonderen Bedürfnisse der Akteure zuge-schnittene Exportstrategien. Es müsse daherüberprüft werden, ob die vorhandenen Instru-mente der Außenwirtschaftsförderung auch zurUnterstützung der Kreativbranchen in Auslands-märkten taugen.

Zentral für die Weiterentwicklung der Kreativwirt-schaft in NRW sei es auch, das Standortmarke-ting zu verstärken. Dies müsse eine gemeinsameAufgabe des Landes und der Kommunen sein.Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Kon-gresses verabschiedeten die zehn Leitsätze um-fassende „Essener Erklärung“, die an Kommu-nen, Wirtschaftsförderungseinrichtungen, Kam-mern und Verbände sowie an die Landesregie-rung Nordrhein-Westfalen, die Bundesregierungund die Europäische Kommission versandt wer-den soll.

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Die „Essener Erklärung“ im Wortlaut finden Sieunter www.wirtschaft.nrw.de.

41.20.15 EildStNRW 16. 11. 2007

Tagung zur Kultur- und Kreativ- 294/2007wirtschaft am 12. Dezember 2007 in Aachen

Gemeinsam mit der Stadt Aachen organisiert der„GründerZentrum Kulturwirtschaft e.V.“ am 12. Dezember 2007 eine Tagung zur Kultur- undKreativwirtschaft unter dem Titel „Kulturwirt-schaft – Aktuelle Strategien aus städtischerSicht“. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehenStrategien und Maßnahmen zur Unterstützungder Akteure der Kulturwirtschaft und zwar derVielzahl der Einzel-, Kleinst- und Mikrounterneh-men.

Die Konferenz informiert über den Begriff der Kul-turwirtschaft/Creative Industries – statistisch undinhaltlich – und stellt Strategien städtischer Politikan Beispielen vor. Dazu sind zum einen europa-weit tätige und fachkundige Experten eingeladen,zum Beispiel Michael Söndermann, Mitglied imVerwaltungsrat des UNESCO-Instituts für Statis-tik in Montreal, und zum anderen maßgeblichestädtische Entscheidungsträger. In zweistündi-gen Workshops sind ausführliche Vertiefungen inEinzelfällen möglich.

Weitere Informationen zur Tagung finden sich imInternet unter www.kulturunternehmen.info.

Umweltschutz

Tagungsdokumentation 295/2007„Europäische Landschaftskonvention“

Am 2./3. Mai 2006 fand unter der Mitwirkung desEuroparats in Altenberg eine Fachtagung zumThema „Europäische Landschaftskonvention“statt. Ausrichter waren das Umweltamt und dasRheinische Amt für Bodendenkmalpflege desLandschaftsverbandes Rheinland (LVR) in Zu-sammenarbeit mit dem Berufsverband Beruf-licher Naturschutz (BBN), dem Bund DeutscherLandschaftsarchitekten (BDLA) und dem Arbeits-kreis für historische Kulturlandschaftsforschungin Mitteleuropa (ARKUM).

Die 287-seitige Tagungsdokumentation mit zahl-reichen Karten und Abbildungen ist jetzt im Rah-men der Schriftenreihe „Beiträge zur Landesent-wicklung“ Nr. 60 erschienen und kann gegen eineGebühr von 5 Euro bestellt werden beim LVR,

Amt 92, Ottoplatz 2, 50679 Köln, Tel. 0221/809-3780, Fax 0221/809-2461, E-Mail: [email protected].

In 21 Fachbeiträgen wird über die EuropäischeLandschaftskonvention informiert und aus ver-schiedensten Fachdisziplinen zur noch offenenFrage der Ratifizierung durch die BundesrepublikDeutschland Position bezogen. Beispiele zumUmgang mit der Konvention aus Staaten, in de-nen sie schon Anwendung findet, runden denÜberblick über den gegenwärtigen Stand der Dis-kussion zum Thema „Europäische Landschafts-konvention“ ab. Die Veranstalter hoffen, mit die-ser Publikation die Unterzeichnung der Konven-tion durch die Bundesrepublik Deutschland zuunterstützen.

70.14.00 EildStNRW 16. 11. 2007

Verkehr

VDV-Statistik 2006 296/2007

Als eine der wichtigen regelmäßigen erscheinen-den Veröffentlichungen des VDV bildet die VDV-Statistik die Spartenstruktur des Verbandes ab.Das von den Mitgliedern zur Verfügung gestellteDatenmaterial wird dafür bereits seit der Ausgabe„VDV-Statistik 200“ nach Sparten aufbereitet. Da-bei unterlag die Aufbereitung in den vergangenenJahren einem ständigen Optimierungsprozess.Nunmehr liegt vergleichbares Datenmaterial ausfünf Jahren vor.

In der Zusammenfassung werden wichtige As-pekte im Personen- und Güterverkehr analysiert.Durch das Einfügen kleiner Grafiken, die auf denersten Blick die Entwicklungsrichtung erkennenlassen, soll schon vor dem Einstieg in das detail-lierte Gesamtwerk ein Überblick geboten werden.

In diesem Jahr werden dort unter anderem einzel-ne Ergebnisse der diesjährigen Zusatzerhebungzum Thema Energieverbrauch dargestellt. DieUmfrageergebnisse liefern fundiertes Datenmate-rial für die steuerlichen und umweltpolitischenDiskussionen. Aufgrund der stark gestiegenenPreise, insbesondere für die Energieträger Diesel-kraftstoff und Fahrstrom, sowie der umweltpoliti-schen Diskussion haben sich in der letzte Zeit vie-le Fragestellungen ergeben, die einen aktuellenÜberblick des Verbandes über den Energiever-brauch der Personenverkehrsunternehmen auchim Hinblick auf alternative Energieträger erfor-dern. Um künftig auch die Entwicklung des Ener-gieverbrauchs aufzeigen zu können, ist es ge-

plant, die Umfrage in regelmäßigen Abständen zuwiederholen.

Exemplare der VDV-Statistik 2006 können zumStückpreis von 22,50 Euro zuzüglich Mehrwert-steuer und Versand bezogen werden bei der BekaEinkaufs- und Wirtschaftsgesellschaft für Ver-kehrsunternehmen (beka) GmbH, Bismarckstr. 11– 13, 50672 Köln, Telefon: 0221/9514 49- 0, Fax0221/951449- 30, E-Mail: [email protected]. Derallgemeine Teil ist online abrufbar unterwww.vdv.de.

66.04.50 EildStNRW 16. 11. 2007

Qualitätsmanagement in 297/2007kommunalen Verkehrsplanungsprozessen

In vielen Verkehrsplanungsprozessen treten Hin-dernisse, Probleme und Mängel auf. Sie führenhäufig zu ineffizienten Prozessabläufen, zur Ver-längerung der Planungsdauer oder zu unbefriedi-genden oder fehlerhaften planerischen Lösungen.Mögliche Folgen sind ein erhöhter Planungsauf-wand, der sich auch in den Personal- Mittelres-sourcen niederschlägt, Unzufriedenheit und Frus-tration bei den beteiligten Planern sowie mannig-faltige Probleme bei der Realisierung der Pla-nung.

Vollständig vermeiden lassen sich derartige Pro-bleme nicht. Doch sind Verkehrsplanerinnen undVerkehrsplaner in Verwaltungen und Planbürosdiesen Problemen auch nicht hilflos ausgeliefert.In Industrie und Dienstleistungsgewerbe wird seitJahren unter dem Begriff „Qualitätsmanagement“(QM) mit Erfolg ein Instrumentarium eingesetzt,das Fehler und Probleme vermeiden bzw. ihre ne-gativen Folgen verringern hilft. Qualitätsmanage-ment und Qualitätssicherung werden auch imStraßen- und Verkehrswesen immer wichtiger.

Die nun vor der Forschungsgesellschaft für Stra-ßen- und Verkehrswesen (FGSV) zum ersten Malvorgelegten „Hinweise zur Anwendung von Qua-litätsmanagement in kommunalen Verkehrspla-nungsprozessen“ sollen helfen, typische wieder-kehrende Probleme und Mängel durch Anwen-dung von Instrumenten und Verfahren des Qua-litätsmanagements zu vermeiden oder zu behe-ben. Hierfür werden Methoden, Verfahrensansät-ze und Vorgehensweisen des Qualitätsmanage-ments aufgezeigt. Die Hinweise postulieren dabeinicht die obligatorische Einführung von QM-Sys-temen für Verkehrsplanungen, sondern sollen ei-ne Hilfestellung zum situations- und anlassge-rechten Einsatz von QM-Instrumenten leisten. DieHinweise konkretisieren den FGSV-Leitfaden fürVerkehrsplanung in Bezug auf Instrumente zurVermeidung und Behebung typischer Problemeund Mängel in kommunalen Verkehrsplanungs-

prozessen. Abgerundet wird die Veröffentlichungdurch zehn „Steckbriefe“ für zehn häufige Proble-me der Qualitätssicherung in der Verkehrspla-nung zur problembezogenen Anwendung desQM.

Zielgruppen der Hinweise sind Verwaltungen,Entscheidungsträger und Ingenieurbüros, die anVerkehrsplanungsprozessen beteiligt sind. DerFokus liegt auf konzeptionellen und strategischenPlanungen (z. B. Verkehrsentwicklungsplanung)auf kommunaler Ebene. Die Hinweise richten sichsowohl an Einzelpersonen, die in ihrer eigenen Ar-beit und ihrem unmittelbaren Umfeld Verbesse-rung erzielen möchten, als auch an Führungskräf-te, die Qualitätsmanagement-Ansätze in ganzeOrganisationseinheiten einbringen möchten.

Der Titel ist zum Preis von 34,60 Euro (23,10 Eu-ro für Mitglieder der Forschungsgesellschaft fürStraßen- und Verkehrswesen) erhältlich beimFGSV Verlag, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln,Tel. 02236/394630, Fax 02236/394640, E-Mail:[email protected], Internet: www.fgsv-verlag.de.

66.10.07 EildStNRW 16. 11. 2007

Hinweise zur Straßenraum- 298/2007gestaltung in Gewerbegebieten

Die Gestaltung des öffentlichen Raums mit Stra-ßen, Wegen und Plätzen ist eine Kernaufgabekommunaler Stadt- und Verkehrsplanung und ei-ne zentrale Herausforderung für den Städtebau.In den Innenstädten und Wohngebieten haben dieKommunen große Anstrengungen unternommen,um den öffentlichen Raum den Ansprüchen undBedürfnissen der Nutzer und Anwohner entspre-chend aufzuwerten. Die Richtlinien, Empfehlun-gen, Merkblätter, Hinweise und Arbeitspapiereder Forschungsgesellschaft für Straßen- und Ver-kehrswesen (FGSV) bieten für den Straßenraum-entwurf Richtschnur und Hilfestellung.

Im Gewerbegebiet ist die Gestaltung des öffent-lichen Raums dagegen grob vernachlässigt wor-den. Doch Stadtgestaltung, Baukultur und Ge-staltungsliquidität der Gesamtstadt sind nicht teil-bar. Gewerbegebiete gehören ebenso zur Stadtwie die Stadtmitte. In den Gewerbegebieten einerStadt arbeiten in der Summe oft genauso vieleMenschen wie in ihrer Innenstadt. Sie kaufen hierein und sie verbringen hier ihre Freizeit. Gewerbe-gebiete verändern sich. Immer mehr ziehen in Ge-werbegebieten Wohnnutzungen und Dienstleis-tungseinrichtungen ein. Ziel der Sraßenraumge-staltung muss es nun sein, die Funktion des Ge-bietes zu unterstreichen. Die Straße muss Orien-tierung bieten – sowohl in einem verkehrsplaneri-schen als auch in einem stadträumlichen Sinn.

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Diese Entwicklung, die besonderen Bedingun-gen, die Bedeutung des Straßenraums in Gewer-begebieten und das Ziel der Straßenraumgestal-tung sind für den Arbeitsausschuss „Straßenum-gestaltung“ der FGSV Anlass, zum ersten Mal„Hinweise zur Straßenraumgestaltung in Gewer-begebieten“ vorzulegen. Diese sollen die Be-sonderheiten bei der Gestaltung des öffentlichenRaums in Gewerbegebieten aufzeigen. Sie verfol-gen das Ziel, bei Planern der Verwaltung, bei be-ratenden Planungsbüros sowie bei Entschei-dungsträgern zu einer aktiven und bewussten Ge-staltung von Gewerbegebieten beizutragen sowieeinen ersten Ansatz für ein Entwurfsvokabular zuformulieren. Damit liegt nun erstmals ein „Werk-zeugkasten“ mit allgemeinen Leitlinien und Ent-wurfselementen für die Gestaltung von Straßen-räumen in Gewerbegebieten vor, der sich ausstadträumlichen Elementen , Elementen der Ver-kehrsinfrastruktur und landschaftsräumlichenEntwurfselementen zusammensetzt.

Dass diese Elemente nicht nach einem starrenSchema, sondern in einem kreativen Prozess ent-wickelt und angewandt werden müssen, wird inden Hinweisen anhand von zehn kommentiertenBeispielen ausgewählter Gewerbegebiete ge-zeigt. Fast alle vorgestellten Beispiele haben fürdie Gestaltung der Parkflächen, bei der Auswahlder Beleuchtung und teilweise auch im Umgangmit Werbeschildern neue, ungewohnte Wege vor-gezeichnet.

Die Hinweise zur Straßenraumgestaltung in Ge-werbegebieten werden durch zahlreiche Bilderund eine ausführliche Literaturliste abgerundet.

Der Titel ist zum Preis von 39,40 Euro (26,20 Eu-ro für Mitglieder der Forschungsgesellschaft fürStraßen- und Verkehrswesen) erhältlich beimFGSV Verlag, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln,Tel. 02236/3846 30, Fax 02236/38 46 40, E-Mail:[email protected], Internet: fgsv-verlag.de.

66.21.04 EildStNRW 16. 11. 2007

ADFC-Beleuchtungschecks für 299/2007Radfahrer in vielen Städten

Im Herbst und Winter, wenn die Tage kürzer wer-den, ist ein Check der eigenen Fahrradbeleuch-tung wichtig, um auch in der Dunkelheit sicherunterwegs zu sein. Darauf weist der AllgemeineDeutsche Fahrrad-Club (ADFC) hin. Zudem dro-hen Beleuchtungssündern 15 bis 25 Euro Buß-geld.

Pflicht sind weißer Scheinwerfer, rotes Rücklicht,weißer Frontreflektor, großer roter Flächenreflek-tor und kleiner Rückstrahler hinten, sowie gelbePedal- und Speicherreflektore. Zulässig sind auch

reflektierende Ringe am Reifen oder Felgen. Bat-terieleuchten dürfen nur zusätzlich mitgenommenwerden – sie ersetzen nicht die Dynamoanlage.Lediglich bei Rennrädern unter elf Kilogramm Ge-weicht reicht eine abnehmbare Batterie- oder Ak-kubeleuchtung, die am Tage mitzuführen ist.

Der ADFC informiert auch in diesem Herbst wie-der bundesweit in vielen Orten und mit einem Ak-tionsflyer über Tipps und Tricks, wie Radfahrerdie Tücken der Technik meistern und sich insrechte Licht setzen können. An viel befahrenenStraßen und auf Plätzen wird die Fahrradbeleuch-tung überprüft. Bei kleinen Defekten wird oftmalsauch schnell geholfen. Manche der Aktionen fin-den zusammen mit der Polizei und der Verkehrs-wacht statt. Termine zu den ADFC-Beleuchtungs-aktionen, Pressefotos und viele weitere Informa-tionen gibt es im Aktionsportal unter www.adfc.de/4001, der Aktionsflyer ist in den ADFC-Geschäftsstellen erhältlich.

Die ADFC-Beleuchtungsaktion 2006/2007 wird fi-nanziell gefördert durch das Bundesministeriumfür Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

66.12.10 EildStNRW 16. 11. 200766.10.2066.22.11

Wieder mehr Verkehrstote in 300/2007Deutschland

In Deutschland kamen nach vorläufigen Ergebnis-sen des Statistischen Bundesamtes im August2007 bei Straßenverkehrsunfällen 481 Menschenums Leben – 54 Getötete oder 13 Prozent mehrals im Vorjahresmonat. Gestiegen ist auch dieZahl der Verletzten um 10 Prozent auf 40.400Personen. Damit setzt sich die negative Unfallent-wicklung in diesem Jahr fort. In den ersten achtMonaten erhöhte sich die Zahl der Verkehrstotenum 4,2 Prozent auf 3406 Getötete gegenüberdem Vergleichszeitraum 2006. Die Zahl der Ver-letzten kletterte sogar um 7,7 Prozent auf291.000 Personen. Im vergangenen Jahr starbenin Deutschland insgesamt 5091 Menschen beiStraßenverkehrsunfällen. Dies entsprach einemRückgang um 5 Prozent gegenüber 2005 undgleichzeitig dem niedrigsten Stand seit über 50Jahren. Trotz zunehmendem Verkehr nahm lautStatistischem Bundesamt die Zahl der getötetenVerkehrsteilnehmer in Deutschland seit 2003 kon-tinuierlich ab: von 6613 Personen im Jahr 2003auf 5091 im Jahr 2006. Die Ursachen für die nega-tive Entwicklung sind noch nicht bekannt. DieBundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat denAuftrag zu entsprechenden Analysen erhalten.Der Bundesverkehrsminister will zusammen mitUnfallforschern, Verbänden und Automobilclubs

die saisonalen, mittel- und langfristigen Verkehrs-sicherheitsaktionen für einzelne Zielgruppen, wiezum Beispiel für Fahranfänger, verstärken. Drin-gend erforderlich sind nach Auskunft des BMVBSdie geplanten verschärften Sanktionen gegenrücksichtslose Drängler, Rowdys und Alkohol-und Drogensünder hinter dem Steuer.

66.12.10 EildStNRW 16. 11. 2007

Finanzen und Steuern

Neuerscheinung „Kommunales 301/2007Schuldenmanagement – Auf dem Weg zumehr Effizienz“

Der Deutsche Städtetag hat als Band 89 der Neu-en Schriften einen Beitrag mit dem Titel „Kommu-nales Schuldenmanagement – Auf dem Weg zumehr Effizienz“ veröffentlicht.

Der Tagungsband enthält eine umfangreiche Bei-tragssammlung zu aktuellen Themen des kom-munalen Schuldenmanagements. Zahlreiche Ver-treter aus der kommunalen Praxis referieren zuRahmenbedingungen und einzelnen Aspektendieser Thematik, wodurch dieser Band zu einerunverzichtbaren Informationsquelle für all jenewird, die sich detailliert, aktuell und praxisnahüber das kommunale Schuldenmanagement in-formieren möchten. Konkret enthält dieser Band:

einen Überblick über

– rechtliche Rahmenbedingungen für ein kommu-nales Schuldenmanagement; insbesondere zumEinsatz von Derivaten

– neue Herausforderungen im kommunalenSchuldenmanagement durch Doppik und Haus-haltskonsolidierung incl. Lösungsansätze am Bei-spiel Salzgitters

– theoretisch und empirische Erkenntnisse zurVerwendung von Derivaten auf kommunaler Ebe-ne im Rahmen eines Risikomanagements

praktische Erläuterungen anhand von Beispielenzur

– Erkennung und Steuerung von Risiken undChancen durch eine Portfolioanalyse

– Erfolgmessung bei der Aufnahme von Investi-tionskrediten

– Bildung einer eigenen Zinsmeinung mithilfe ei-ner entsprechender Marktanalyse

– zum Schuldenmanagement im Nothaushalts-recht

– Beauftragung Dritter mit dem städtischenSchuldenmanagement

– interkommunalen Zusammenarbeit bei der Dar-lehensaufnahme

Musterdienstanweisungen

– für die Neuaufnahme und die Umschuldung vonKrediten

– für die Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssi-cherung (Kassenkrediten)

– ergänzt durch eine Erläuterung und Begrün-dung zu Inhalt und Position der Muster

Band 89 umfasst 188 Seiten und kann zum Preisvon 37,00 Euro/Stück (incl. Porto, Verpackungund 7% MwSt.) beim Deutschen Städtetag, Be-reich wG, Lindenallee 13-17, 50968 Köln, E-Mail:[email protected], bestellt werden. Vor-zugspreise für unmittelbare DST-Mitglieder aufAnfrage unter Tel. 0221/3771-223.

Grundlagenschulung zum Neuen 302/2007Kommunalen Rechnungswesen durcheLearning

In Kooperation mit der Hochschule Harz hat dieStadt Salzgitter eine Lernsoftware zur Einführungdes Neuen Rechnungswesens in Kommunen er-arbeitet. Sie richtet sich an Fachkräfte, Mitarbeiterund Politiker ohne oder mit geringen Vorkenntnis-sen. Während die Hochschule Harz wesentlichefachliche Grundlagen eingebracht hat, hat dieStadt Salzgitter aus ihrer praktischen Erfahrungmit der Doppik weitere Beispiele und zusätzlicheInformationen beigesteuert. Es sind die spezifi-schen Regelungen des Landes Niedersachsenberücksichtigt. Interessierte Institutionen, Ein-richtungen und kommunale Verwaltungen könnendie Lizenzen bei der Stadt Salzgitter erwerben(Einzelpreis incl. MwSt. 99 Euro, ab zehn Lizen-zen 79 Euro, ab 20 Lizenzen 59 Euro). WeitereEinzelheiten können der Internetseite www.dop-pik-salzgitter.de entnommen werden. Rückfragensind auch telefonisch unter 05341/839-3768möglich.

20.22.20 D EildStNRW 16. 11. 2007

Entscheidung des Landgerichts 303/2007Berlin zu Beratungspflichten bei Zinsderivatgeschäften

In Rundschreiben vom 24.8.2005 und 10.7.2007hatte der Deutsche Städtetag über ein Urteil desOberlandesgerichts (OLG) Naumburg informiert,in welchem erhöhte Anforderungen an Bera-tungspflichten von Banken bei der Vermittlung ei-

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nes Zinssatz- und Währungsswapgeschäftes ankommunale Unternehmen festgestellt wurden.Das Landgericht Berlin hat am 10.5.2007 ein wei-teres Urteil zu Beratungspflichten bei Abwicklungeines Zinsderivatgeschäfts verkündet. Kläger warein mittelständisches Bauunternehmen.

Von Interesse dürfte die im Urteil behandeltenGrundsätze der anleger- und objektgerechtenBeratung sein. Nach diesem (noch nicht rechts-kräftigem) Urteil verlangt eine objektgerechte Be-ratung durch die Bank insbesondere einen hinrei-chend deutlichen Verweis auf das der Höhe nachunbegrenzte Verlustrisiko eines Spread-Ladder-Swaps. Ein stichwortartiger Hinweis auf die theo-retische Möglichkeit eines unbegrenzten Verlus-tes reicht hierbei nicht aus. Insbesondere bei ei-ner mit Abschluss eines Swapgeschäftes stattfin-denden Abweichung von der bisherigen Anlage-strategie müssen im Sinne einer anlegergerech-ten Beratung die damit verbundenen Risiken inder Anlageberatung schwerpunktmäßig behan-delt werden.

20.14.00 D EildStNRW 16. 11. 2007

Informationstechnologie

„e-City-Award“: Auszeichnung für 304/2007NRW-Mitgliedsstädte

Im Rahmen eines vom Innenministerium des Lan-des Nordrhein-Westfalen und dem Behörden-spiegel veranstalteten Kongresses mit dem Titel„e-NRW“ am 7.11.2007 in Düsseldorf wurde zummittlerweile dritten Mal der „e-City-Award“ verge-ben. Der Preis dient als Anerkennung für beson-dere Leistungen in der „Interkommunalen Zu-sammenarbeit und Kooperation – Shared Servi-ces auf Gemeindebasis“ und stellt Kommunalver-waltungen heraus, die Funktionen und Methodender Wirtschaft bedarfsgerecht auf die örtlicheVerwaltung übertragen haben. Gefragt waren vor-bildliche Lösungen hinsichtlich der Anforderun-gen an höhere Flexibilität, geringere Kosten undBündelung von Kompetenz.

Als Gewinner der auch in diesem Jahr von Staats-sekretär Peter Brendel, Innenministerium NRW,verliehenen Anerkennung gingen die citeq Mün-ster und das Kommunale Rechenzentrum Nieder-rhein (KRZN), das auch IT-Dienstleister für dieNRW-Mitgliedsstadt Krefeld ist, hervor. Die citeqMünster und das KRZN haben mit „DataClearingNRW“ ein großes Gemeinschaftsprojekt kommu-naler Informationstechnik realisiert. Mit der Lö-

sung werden zahlreiche Datenübermittlungenstandardisiert, so vor allem die elektronischeRückmeldung im Einwohnerwesen, aber auchDatenübermittlungen an andere Bedarfsträger.Die gemeinschaftlich realisierte Lösung ist seitJanuar in Produktion und bringt für die Kommu-nen eine verbesserte Verwaltungsleistung zu ei-nem deutlich niedrigeren Preis.

Des Weiteren wurden als Beispiel für eine „Best-practice-Lösung“ auf dem Gebiet des Bürgerser-vices die Städte Köln, Bonn und Leverkusen aus-gezeichnet, die ein gemeinsames Call-Center un-ter Federführung der Stadt Köln betreiben. Stadt-direktor Guido Kahlen (Köln) und Projektkoordi-nator Andreas Leinhaas (Bonn) nahmen die Aus-zeichnung entgegen, die die besonderen An-strengungen der Städte zur Verbesserung der te-lefonischen Erreichbarkeit der Verwaltungen wür-digt und insbesondere die abschließende Erledi-gung des größten Teils der eingehenden Anfragensicherstellt. Dem Call-Center hat sich inzwischenauch die Stadt Leverkusen angeschlossen, weite-re Städte und Kommunalverwaltungen im Um-kreis von Köln tragen sich mit der Überlegung,ebenfalls diesen Service zu nutzen. Das mittler-weile rund täglich 5000 bis 6000 Anfragen abar-beitende Call-Center hat sich in der täglichen Pra-xis mehr als bewährt und zu deutlichen Entlas-tungseffekten auch innerhalb der Verwaltung ge-führt; die Sachbearbeitung konnte signifikant von„Allerweltsanfragen“ entlastet und somit mehrZeit für die eigentliche Aufgabenwahrnehmunggewonnen werden.

Schließlich erhielt auch der Kreis Lippe eine Aus-zeichnung für die beste Konzeption eines eben-falls auf die Verbesserung der Servicequalität zie-lenden Projektes.

18.29.00 EildStNRW 16. 11. 2007

Justiz-Online – Informations- 305/2007angebot über die außergerichtlicheStreitschlichtung im Internet

Unter der Adresse www.streitschlichtung.nrw.deist eine Online-Datenbank im Internet verfügbar,in der Informationen und insbesondere die Adres-sen der Schiedsämter und anerkannten Gütestel-len in Nordrhein-Westfalen mit komfortablenSuchmöglichkeiten angeboten werden. Nebenallgemeinen Informationen zum Themenfeld„außergerichtliche Streitschlichtung“ werdenweitergehende Hinweise auf gesetzliche Rege-lungen gegeben.

Im Sinne eines Beitrags zu noch mehr Bürger-freundlichkeit können im Übrigen die Web-Ange-bote von Kommunen mit diesem Informationsan-

gebot verlinkt werden. Mitgliedsstädte, die sichfür eine solche Verlinkung interessieren, erhaltenweitere Informationen beim JustizministeriumNordrhein-Westfalen, Redaktionsleitung Justiz-Online, Martin-Luther-Platz 40, 40212 Düssel-dorf, Tel. 0211/8792-232, E-Mail: [email protected], in Verbindung zu setzen. An-sprechpartner ist Hans-Joachim Klein.

18.29.00 EildStNRW 16. 11. 2007

Sperrmöglichkeiten bei 306/2007R-Gesprächen: Bundesnetzagentur erstellt Datenbank

Die Bundesnetzagentur erstellt zu Zeit eine Da-tenbanklösung für die Rufnummernsperrung beiR-Gesprächen. Die Details des Sperrverfahrenswurden jetzt veröffentlicht. Bei R-Gesprächenhandelt es sich um Telefongespräche, deren Kos-ten der Angerufene nach erfolgter Zustimmungübernimmt. Durch die Änderung des Telekommu-nikationsgesetzes haben Endkunden die Mög-lichkeit, ihre Rufnummer für die Annahme von R-Gesprächen sperren zu lassen. Das kann sinnvollsein, wenn der Anschlussinhaber nicht immer dieKontrolle über den Anschluss hat, zum BeispielHotels, am Arbeitsplatz oder wenn Kinder imHaushalt sind. Für die Sperrung beauftragt derAnschlussinhaber seinen Telekommunikations-dienstanbieter, die Rufnummer auf die Sperrlistesetzen zu lassen. Dieser Eintrag ist kostenlos. DieSperrliste wird von der Bundesnetzagentur inForm einer Datenbank geführt.

Die Anbieter von Zugängen zum öffentlichen Te-lefonnetz melden der Bundesnetzagentur täglichalle bei ihnen eingegangenen Aufträge zur Sper-rung oder Entsperrung einer Rufnummer. Gleich-zeitig sind die Anbieter von R-Gesprächsdienstenverpflichtet, die Liste mit den Sperrdaten täglichabzurufen. Für die Löschung einer Rufnummervon der Sperrliste kann der Anbieter ein Entgeltverlangen.

Seit dem 1. September 2007 sind alle Anbieterverpflichtet, an dem Verfahren teilzunehmen. DieDetails des Verfahrens sind im Amtsblatt derBundesnetzagentur Nr. 6 vom 21. März 2007 undunter www.bundesnetzagentur.de im BereichNummernverwaltung veröffentlicht. Der Daten-austausch zwischen der Bundesnetzagentur undden Telekommunikationsunternehmen ist im Ein-zelnen in einer Schnittstellenbeschreibung aus-

geführt. Die Schnittstellenbeschreibung kannüber die E-Mail-Adresse [email protected] werden.

17.15.09 EildStNRW 16. 11. 2007

Postwesen

Endgültige Liberalisierung der 307/2007Postmärkte beschlossen

Nach monatelangem Tauziehen haben sich dieEU-Staaten auf das Jahr 2011 als Zieldatum fürdie endgültige Liberalisierung der Postmärkte ge-einigt. Nach geltender Rechtslage ist bereits derMarkt für Pakete vollständig liberalisiert, währendfür die Zustellung von Briefen nach wie vor natio-nale Monopole möglich sind. Nach der jetzt er-reichten Einigung im EU-Ministerrat sollen dieseBriefmonopole zum 1. Januar 2011 abgeschafftwerden.

Allerdings besteht eine Ausnahmeregelung fürLänder mit besonderen Problemen bei der Brief-zustellung, die ihre Märkte erst bis 2013 öffnenmüssen. Diese Ausnahmeregelung wollen vor-aussichtlich elf Mitgliedstaaten in Anspruch neh-men. Im Gegenzug zu dieser Ausnahmeregelungsieht der Kompromiss eine „Gegenseitigkeits-klausel“ vor, nach der die Mitgliedstaaten, diesich für die Öffnung der Märkte bis 2011 entschei-den, denjenigen, die die Ausnahmeregelung inAnspruch nehmen, den Zugang zu ihren Märktenbis 2013 verweigern können. Zugleich enthält derKompromiss Bestimmungen, wie ein Mindestni-veau an Postdienstleistungen in der Fläche, sogenannte Universaldienstverpflichtungen, gesi-chert werden kann. Die Entscheidung, wie dieseUniversaldienste finanziert werden sollen, wird je-doch in der Hand der Mitgliedstaaten liegen.

Die Entscheidung der Bundesregierung, dasBriefmonopol der Post in Deutschland bereitszum 1. Januar 2008 auslaufen zu lassen, ist durchdiese Entscheidung nicht betroffen. Die Vereinba-rung bedarf noch der Zustimmung des Europäi-schen Parlaments, die für das Frühjahr 2008 zuerwarten ist.

17.19.10 EildStNRW 16. 11. 2007

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Abschiebung ausländischer Kinder bis zu 12 Jahren

1. Die rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebungkann jedenfalls für ausländische Kinder im Altervon bis zu 12 Jahren, die in Haushaltsgemein-schaft mit ihren in Deutschland geduldeten Elternleben, nicht allein aus ihrem langjährigen Aufent-halt in Deutschland und ihrer Integration in diehiesigen Verhältnisse abgeleitet werden.

2. Es besteht aus gesetzessystematischen Grün-den kein Duldungsanspruch für die Dauer einesauf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §25Abs. 5 AufenthG gerichteten Verfahrens, wennkeine Fiktionswirkung eingetreten ist.

OVG NRW, Beschluss vom 11.1.2006 – 18 B44/06 –

Bei den Antragstellern handelt es sich um ausSerbien-Montenegro stammende Roma. Zu derFamilie gehören neben den Eltern, die 1992 nachDeutschland gekommen sind, drei Kinder im Altervon fünf bis zwölf Jahren. Die Antragsteller lebennach erfolgloser Durchführung von Asylverfahrengeduldet in Deutschland. Ihr auf Gewährung vonAbschiebungsschutz gerichteter Antrag aufErlass einer einstweiligen Anordnung blieb ohneErfolg.

Aus den Gründen:

Die dargelegten Gründe, auf deren Prüfung der Senatgemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt ist,rechtfertigen keine Aufhebung oder Änderung des an-gefochtenen Beschlusses.

Die Antragsteller haben (weiterhin) nicht glaubhaft ge-macht, dass die Voraussetzungen für einen Anord-nungsanspruch auf Gewährung von Abschiebungs-schutz vorliegen.

Die Antragsteller berufen sich mit der Beschwerde le-diglich darauf (und erläutern dies näher), den Antrag-stellern zu 3. bis 5. sei ein Aufenthaltsrecht gemäß § 25Abs. 5 AufenthG zu gewähren, weil sie in Deutschlandintegriert seien; in der Folge könnten auch ihre Eltern,die Antragsteller zu 1. und 2., ein Aufenthaltsrecht be-anspruchen, weil sie die Antragsteller zu 3. bis 5. be-treuen müssten. Dabei versteht der Senat die Be-schwerdebegründung – wenn sie auch vordergründigallein darauf abstellt, den Antragstellern stehe ein An-spruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu, derhier unmittelbar nicht streitgegenständlich ist – dahin,dass mit ihr implizit – auch – geltend gemacht werdensoll, die Voraussetzungen für die Abschiebung lägenwegen rechtlicher Unmöglichkeit im Sinne des § 60aAbs. 2 AufenthG nicht vor.

Auch bei diesem Verständnis verhilft das Vorbringender Beschwerde jedoch nicht zum Erfolg. Insoweitführt der Senat in der Kürze der für die Entscheidung

zur Verfügung stehenden Zeit nur Folgendes aus: DieAbschiebung ist wegen der geltend gemachten Inte-gration der Antragsteller zu 3. bis 5. nicht, wie § 60aAbs. 2 AufenthG voraussetzt, aus tatsächlichen oder –was mit der Beschwerde allein geltend gemacht wird –aus rechtlichen Gründen unmöglich. Ansatzpunkte füreine daraus folgende rechtliche Unmöglichkeit der Ab-schiebung könnten allein Art. 8 EMRK – Recht auf Ach-tung des Familien- und Privatlebens – oder der ausdem Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 3 GG, abzulei-tende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bieten. Dabeiist das Recht auf Achtung des Privatlebens im Sinnedes Art. 8 Abs. 1 EMRK weit zu verstehen und umfasstseinem Schutzbereich nach unter anderem das Rechtauf Entwicklung der Person und das Recht darauf, Be-ziehungen zu anderen Personen und der Außenweltanzuknüpfen und zu entwickeln (vgl. EGMR (GroßeKammer), Urteil vom 13.2.2003 – 42326/98 –, NJW2003, 2145; OVG NRW, Beschluss vom 21.7.2005 – 19B 939/05 –), und damit auch die Gesamtheit der imLand des Aufenthalts gewachsenen Bindungen. In die-ses Recht kann nach Art. 8 Abs. 2 EMRK eingegriffenwerden. Die danach (wiederum) gebotene Verhältnis-mäßigkeitsprüfung (vgl. hierzu und zu den nach derRechtsprechung des EGMR beachtlichen KriterienBVerfG, Beschluss vom 1.3.2004 – 2 BvR 1570/03 –,EuGRZ 2004, 317, 319 f. = InfAuslR 2004, 280, 282 f.;BVerwG, Urteil vom 29.9.1998 – 1 C 8.96 –, InfAuslR1999, 54), ergibt jedoch nicht, dass die Abschiebungder Antragsteller unverhältnismäßig ist. Dabei ist na-mentlich zu berücksichtigen, dass die Antragsteller zu3. bis 5. erst fünf bis zwölf Jahre alt sind. Jedenfalls fürKinder in diesem Alter kann die rechtliche Unmöglich-keit der Abschiebung nicht allein aus ihrem langjähri-gen Aufenthalt in Deutschland und ihrer Integration indie hiesigen Verhältnisse abgeleitet werden. Ihr recht-liches und tatsächliches Schicksal ist rechtlich weitge-hend an das ihrer Eltern und deren Entscheidungenangebunden: Ihre Eltern sind für minderjährige Kindersorgeberechtigt und haben auch das Aufenthalts-bestimmungsrecht inne. Kinder im Alter unter 16 Jah-ren sind gemäß § 80 Abs. 1 AufenthG auch ausländer-rechtlich noch nicht handlungsfähig, und ihnen kannnoch kein eigenständiges Aufenthaltsrecht gemäß § 35AufenthG gewährt werden. (Vgl. auch OVG NRW, Be-schlüsse vom 1.6.2005 – 18 B 677/05 – und vom14.6.2005 – 18 B 963/05 –, jeweils mit weiteren Nach-weisen; VG Lüneburg, Urteil vom 5.10.2005 – 4 A131/04 –, juris.)

Abgesehen davon kann aufgrund ihres geringen Le-bensalters auch ihre Verwurzelung im bisherigen Auf-enthaltsland nicht so tiefgehend sein wie bei jungen(erwachsenen) Menschen, die ihre gesamte Soziali-sation dort verbracht haben. (Vgl. auch VG Karlsruhe,Urteil vom 19.12.2005 – 6 K 5/04 –, juris.)

Angemerkt sei, dass auch die Entscheidung des VGStuttgart, auf die sich die Beschwerde stützt, gemeintist dabei vermutlich das Urteil vom 11.10.2005 – 11 K5363/03 –, Asylmagazin 12/2005, 29, insoweit nichtsfür die Antragsteller hergibt. Denn in dieser Entschei-dung, in der zudem – anders als hier – ein Anspruch auf

Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen

Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 5AufenthG inmitten stand, wird die rechtliche Unmög-lichkeit der Ausreise im Sinne dieser Bestimmung ge-rade aus Umständen hergeleitet, die bei den 15 und 17Jahre alten Klägern gegeben waren, ausdrücklichnicht aber aus solchen, die bei dem erst achtjährigenGeschwisterkind – einer weiteren Klägerin – vorlagen.Inwieweit der Entscheidung ansonsten gefolgt werdenkönnte, muss anlässlich des vorliegenden Falls folglichnicht entschieden werden.

Kann eine rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebungder Antragsteller zu 3. bis 5. aus den mit der Be-schwerde vorgebrachten Gründen mithin nicht ange-nommen werden, gilt das Entsprechende für dieAbschiebung der Antragsteller zu 1. und 2., denn dieBeschwerde folgert die Unmöglichkeit der Abschie-bung der Antragsteller zu 1. und 2. allein daraus, dassdie Antragsteller zu 3. bis 5. nicht abgeschoben wer-den dürften.

Ist eine rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung ge-mäß § 60a Abs. 2 AufenthG der Antragsteller nachAllem nicht anzunehmen, liegt aus denselben Erwä-gungen auch keine rechtliche Unmöglichkeit der Aus-

reise im Sinne des mit jener Regelung korrespondie-renden § 25 Abs. 5 AufenthG vor.

Ohne dass sich die Beschwerde darauf berufen hätte,sei ergänzend darauf hingewiesen, dass ein Anspruchauf vorübergehende Aussetzung der Abschiebungbzw. auf Gewährung von Abschiebungsschutz denAntragstellern auch nicht allein im Hinblick darauf zu-steht, dass sie am 3. Januar 2006 beim Antragsgegnerdie Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Auf-enthG beantragt haben. Da dieser Antrag mangelsrechtmäßigen Aufenthalts der Antragsteller ein fiktivesAufenthaltsrecht nach § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthGnicht auszulösen vermag, scheidet aus gesetzessyste-matischen Gründen die Erteilung einer Duldung alleinwegen des geltend gemachten Anspruchs aus § 25AufenthG und für die Dauer des Erteilungsverfahrensgrundsätzlich – und so auch hier – aus. (Vgl. näherOVG NRW, Beschlüsse vom 1.6.2005 – 18 B 677/05 –und vom 13.9.2005 – 18 B 1567/05 – mit Nachweisenauch hinsichtlich der entsprechenden Rechtslage zumAusländergesetz 1990).

Wo.

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In den ersten neun Monaten 2007 genehmigtendie nordrhein-westfälischen Bauämter den Bauvon insgesamt 28.450 Wohnungen. Wie das Lan-desamt für Datenverarbeitung und Statistik mit-teilt, waren das 27,1 Prozent weniger als ein Jahrzuvor (Januar bis September 2006: 39 006 Woh-nungen). 25.175 Wohnungen (-27,1 Prozent) soll-ten in neuen Wohngebäuden und 2815 (-28,1Prozent) durch Baumaßnahmen an bestehendenGebäuden (zum Beispiel Ausbau von Dachge-schossen) entstehen. Weitere 460 Wohnungen (-16,4 Prozent) wurden in neuen „Nichtwohnge-bäuden” (gemischt genutzte Gebäude, die über-wiegend nicht Wohnzwecken dienen) geplant. DieNRW-Bauämter genehmigten in den ersten neunMonaten 2007 mit 12.019 Anträgen 37,4 Prozentweniger Einfamilienhäuser als von Januar bisSeptember 2006. Die Zahl der Bauvorhaben inZweifamilienhäusern (2218 Wohnungen) war um40,0 Prozent, diejenige in Mehrfamilienhäusern(10.938 Wohnungen) um 6,1 Prozent niedriger alsim den ersten drei Quartalen 2006.

Noch nie sind so viele Besucher dem Weg derKohle auf dem Weltkulturerbe Zollverein gefolgtwie in diesem Jahr. Bis zum 31. Oktober nahmenrund 63.700 Besucher an einer Führung teil, bilan-zierte jetzt die Stiftung Zollverein. Damit konntedie Teilnehmerzahl für 2006 schon zwei Monatevor Jahresende übertroffen werden. Begonnenhaben die Führungen schon 1988, zwei Jahrenach der Stilllegung der Zeche, als Rundgang miteinem ehemaligen Bergmann. Mittlerweile gibt es17 verschiedene Führungen. Weitere Informatio-nen unter www.zollverein.de.

Die zwischen 2000 und 2006 aus dem Auslandnach Nordrhein-Westfalen Zugewanderten wie-sen nach Mitteilung des Landesamtes für Daten-verarbeitung und Statistik einen höheren Qualifi-kationsgrad auf als früher Zugewanderte: 41,3Prozent der Männer und 35,8 Prozent der Frauenverfügten über die Fachhochschul- oder Hoch-schulreife; bei den zwischen 1960 und 1999 Zu-gewanderten war dies nur bei 23,0 Prozent derMänner und 24,0 Prozent der Frauen der Fall. Ei-ner aktuellen Studie des Landesamtes zufolgehaben Zuwanderer trotz höherer Qualifikation er-hebliche Probleme bei der Integration in den Ar-beitsmarkt: Etwa ein Fünftel (Männer 18,5 Pro-zent, Frauen 23,4 Prozent) der neu Zugewander-ten mit Fach- oder Hochschulreife waren er-werbslos. Betrachtet man die zwischen 2000 und2006 Zugewanderten, die nicht mehr in einerschulischen oder beruflichen Ausbildung stehen,

so ergaben sich Erwerbslosenquoten von 28,6Prozent (Männer) bzw. 32,4 Prozent (Frauen). Die-se Werte liegen deutlich über den für die entspre-chende NRW-Bevölkerung im erwerbsfähigen Al-ter ermittelten Erwerbslosenquoten (Männer: 10,6Prozent, Frauen: 9,7 Prozent). Wie das Landes-amt weiter mitteilt, waren die berufliche Weiterbil-dung und die Aufnahme eines Studiums wichtigeWanderungsmotive. 21,8 Prozent der zwischen2000 und 2006 zugewanderten Männer und 18,0Prozent der Frauen im erwerbsfähigen Alter be-fanden sich 2006 im Studium oder in einer ande-ren Form der Ausbildung.

Zum Ende der Bewerbungsfrist am 31. Oktobersind bei der RUHR.2010 mehr als 1800 Projekt-vorschläge eingegangen. In den letzten Tagenwar der Ansturm unerwartet hoch. Die Projektvor-schläge verteilen sich auf die verschiedenen The-menfelder der Kulturhauptstadt. An der Spitzeliegt das Themenfeld „Stadt der Möglichkeiten“mit über 500 Einreichungen, gefolgt von der„Stadt der Kulturen“ und der „Stadt der Künste“.Für die Stadt der Kreativität liegen mehr als 100Projekt-Ideen vor. Die von der RUHR.2010 aus-gewählten Ideen werden daraufhin geprüft, ob siemit den Großprojekten der Kulturhauptstadt (zumBeispiel Schachtzeichen, Sperrung A40) oderauch untereinander in Verbindung gebracht wer-den können. Neben den Projekten, die eine end-gültige Absage erhalten, wird es auch solche ge-ben, die bei den städtischen ProgrammenBerücksichtigung finden können. Diese Vorschlä-ge werden in Rückkoppelung an die Kulturhaupt-stadtbüros in den 52 Ruhrgebietsstädten weiter-geleitet. Nach der jetzt eingegangenen Fülle vonIdeen oder Anfragen wird sich die Bearbeitung bisin das Jahr 2008 hinziehen. Doch schon ab No-vember werden die Projekteinreicher nach undnach von RUHR.2010 hören.

Übrigens …

…. will das in Bochum ansässige, bundesweiteSchülermagazin „Unicum Abi“ die „Penne auf denPrüfstand“ stellen. Benotet werden soll nach denKriterien „Lernumfeld“, „Unterrichtsqualität“,„Berufsorientierung“‚ „Medienerziehung“, „Pro-jekte und AGs“ sowie „Schulklima“. Bis zum 15.Februar kann per Coupon im Unicum Abi-Maga-zin oder online unter www.schuledesjahres.degewählt werden. Teilnehmen können Schüler allerzum Abitur führenden Schulen in ganz Deutsch-land.

NRW-Kaleidoskop

Der Eildienst erscheint monatlich im Selbstverlag des Städtetages Nordrhein-Westfalen, Lindenallee 13-17,50968 Köln, Ruf 0221/3771-0, Telefax 0221/37104, Internet: http://www.staedtetag-nrw.de, eMail: [email protected],Postanschrift: Postfach 510620, 50942 Köln. Die Beiträge enthalten nicht in jedem Fall die Meinung des Herausgebers.

Geschäftsführendes Vorstandsmitglied: Dr. Stephan Articus · Pressesprecher: Volker BästleinRedaktion: Jens Metzger (verantwortlich) · Satzherstellung: KLAUSSNER MEDIEN SERVICE GMBH, Köln

Reihe A – DST-Beiträge zur Kommunalpolitik

Heft 31: Interkommunale Kooperation – Möglichkeiten zur Verbesse-rung von Verwaltungsleistungen. 2003. 122 S. 21,00 Euro (14,00 Euro*).Heft 30: Verwaltungsmodernisierung – Baustelle ohne Ende? Doku-mentation der DST-Fachkonferenz am 12. 9. 2001 in Berlin. 2002. 156 S. 20,25 Euro (13,50 Euro*).Heft 29: Die telefonische Erreichbarkeit der Stadt. 2002. 89 S. 18,75Euro (12,50 Euro*).Heft 27: Verwaltungsmodernisierung: Warum so schwierig, wa rumso langsam? Eine Zwischenbilanz. 1998. 80 S. 10,17 Euro (7,62 Euro*).Heft 26: Verwaltungsmodernisierung – Dialog zwischen Praxisund Wissenschaft. 1997. 186 S. 19,94 Euro 15,08 Euro*).Heft 25: Verwaltungsmodernisierung – auf den Begriff gebracht!1997. 58 S. 6,90 Euro (4,86 Euro*).Heft 23: Produkte im Mittelpunkt – Städte auf dem Weg zu bes-seren Leistungen. 1996. 150 S. 14,57 Euro (10,48 Euro*).Heft 22: Städte auf dem Reformweg. Materialien zur Verwaltungs-reform. 1996. 218 S. 18,15 Euro (14,06 Euro*).Heft 21: Städte im Aufbruch. Fünf Jahre kommunale Selbstverwal-tung in den neuen Ländern. 1995. 140 S. 7,41 Euro.Heft 19: Personalwirtschaft der Städte in den neuen Bundeslän-dern – eine Arbeitshilfe. 1992. 206 S. 8,95 Euro.Heft 18: Die innerdeutschen Städtepartnerschaften. 1992. 96 S.6,14 Euro.Heft 17: Hunde in den Städten. Hundehaltung – Hunde -steuer – Gefährlichkeit von Hunden. 1992. 76 S. 3,32 Euro.

Reihe B – DST-Beiträge zum Kommunalrecht

Heft 6: Zum Neuaufbau kommunaler Feuerwehren und Rettungs-dienste – Recht und Organisation. Eine Arbeitshilfe. 1991. 128 S.7,41 Euro.

Reihe C – DST-Beiträge zur Bildungs- und Kulturpolitik

Heft 27: Ausländische Studierende in deutschen Hochschulstäd-ten: Fakten, Probleme, Handlungsfelder. 2002. 102 S. 14,25 Euro(9,50 Euro*).Heft 26: Ausländische Studierende – willkommene Gäste!? Doku-mentation einer Fachtagung zur Situation ausländischer Studierenderin deutschen Hochschulstädten. 2000. 88 S. 13,04 Euro (9,97 Euro*).Heft 25: Medien, Multimedia, Telekommunikation und Schulen.Hinweise des Deutschen Städtetages. 1999. 70 S. 10,23 Euro (7,16Euro*).Heft 23: Schule in der Stadt. 1996. 84 S. 8,95 Euro (6,90 Euro*).Heft 19: Geschichte in der Kulturarbeit der Städte. 1992. 144 S.8,95 Euro.Heft 18: Diskurs Kultur. Die Zukunft der Arbeitsgesellschaft und derKulturpolitik. 1991. 128 S. 7,41 Euro.Heft 17: Der kommunale Kulturauftrag. 1991. 152 S. 3,83 Euro.Heft 16: Satzungsmuster Kultur Schule Sport. Eine Arbeitshilfe fürdie Städte in den neuen Bundesländern. 1991. 56 S. 7,41 Euro.

Reihe D – DST-Beiträge zur Sozialpolitik

Heft 30: Arbeitslosigkeit – Herausforderung für die Städte. 1999.96 S. 10,74 Euro (8,18 Euro*).Heft 29: Personalsituation in Kindertageseinrichtungen in denneuen Ländern. 1994. 62 S. 4,86 Euro.Heft 28: Beschäftigung Schwerbehinderter in den Stadtverwal-tungen. 1993. 158 S. 8,95 Euro.Heft 27: Sozialpolitik unter veränderten Rahmenbedingungen.Perspektiven und Widersprüche. 1992. 88 S. 6,90 Euro.Heft 26: Bilanz und Perspektiven der Selbsthilfeförderung inStädten, Kreisen und Gemeinden. 1991. 110 S. 6,14 Euro.

Reihe E – DST-Beiträge zur Stadtentwicklung und zumUmweltschutz

Heft 32: Erbbaurechte und kommunales Bodenmanagement.2000. 196 S. 17,38 Euro (13,55 Euro*).

Heft 31: Die Städte und die Bahn. Bahnhöfe und Bahnliegenschaf-ten. 1999. 188 S. 17,38 Euro (12,53 Euro*).Heft 30: Zweckentfremdung von Wohnraum und Erhaltungssat-zung. 1999. 126 S. 12,53 Euro (8,95 Euro*).Heft 28: Stadt der Zukunft – Verwaltung der Zukunft – Aufgabender Stadtentwicklung. 1999. 90 S. 8,95 Euro (6,39 Euro*).Heft 27: Das Neue Städtebaurecht. Arbeitshilfe zum Bau- undRaumordnungsgesetz 1998 – BauROG. 1997. 60 S. 8,18 Euro (6,14Euro*).Heft 24: Städte für eine umweltgerechte Entwicklung. Materialienfür eine „Lokale Agenda 21“. 1995. 76 S. 5,37 Euro.Heft 22: Bodenordnung in der kommunalen Praxis. 1993. 96 S.7,93 Euro.Heft 19: Altlasten im Grundstücksverkehr. 1990. 105 S. 4,35 Euro.

Reihe F – DST-Beiträge zur Wirtschafts- und Verkehrspolitik

Heft 14: Kosteneinsparung durch kommunales Energiemanage-ment. 2003. 152 S. 21,75 Euro (14,50 Euro*).Heft 13: Innovative Projekte der Wirtschaftsförderung. 2003. 74 S.15,30 Euro (10,20 Euro*).Heft 12: Gleisanschlüsse in den Städten. 2002. 118 S. 15,75 Euro(10,50 Euro*).Heft 11: Standortpolitik für die Städte – Kommunale Wirtschafts-und Beschäftigungsförderung in Deutschland. 2000. 82 S. 14,19 Euro(9,46 Euro*).Heft 10: Neue Regelungen zum Radverkehr. Umsetzung der StVO-Novelle in den Städten. 1998. 106 S. 9,97 Euro (7,41 Euro*).Heft 9: Verkehrskonzepte deutscher Städte. Erfahrungen aus derPraxis für die Praxis. 1997. 150 S. 13,29 Euro (9,97 Euro*).Heft 8: Satzungsmuster Versorgung und Entsorgung. EineArbeitshilfe für die Städte in den neuen Bundesländern. 1991. 148 S.7,93 Euro.Heft 7: Tempo 30 – Materialien zur Verkehrsberuhigung in denStädten. 1989. 120 S. 9,46 Euro.

Reihe G – DST-Beiträge zur Finanzpolitik

Heft 13: EURO-READER. Texte und Materialien zum Euro. 1999.132 S. 13,04 Euro (9,46 Euro*).Heft 12: Euro-Leitfaden für die Städte. 1997. 296 S. 20,20 Euro(15,08 Euro*).

Reihe H – DST-Beiträge zur Statistik und Stadtforschung

Heft 45: Schritte auf dem Weg zum digitalen Rathaus. DST-Beitragzur Informationsgesellschaft und Stadtforschung. 2000. 74 S. 13,80 Euro (9,20 Euro*).Heft 44: Methodik kommunaler Bürgerumfragen. Eine Arbeits -hilfe zur Vorbereitung, Durchführung und Auswertung. 1997. 190 S. 18,15 Euro (13,55 Euro*).Heft 43: Handbuch zur kleinräumigen Nutzung von Daten derGebäude- und Wohnungszählung 1995 in den neuen Ländern.1996. 178 S. 15,08 Euro (10,99 Euro*).Heft 42: Kommunale Kommunikationsnetze – Neue Nutzungsper-spektiven. 1995. 68 S. 4,60 Euro.Heft 41: Standardindikatoren für kommunale Bürgerumfragen.Eine Arbeitshilfe. 1995. 60 S. 4,60 Euro.

Reihe L – DST-Beiträge zur Frauenpolitik

Heft 5: Frauen in Führungspositionen. Eine Neupositionierung derGeschlechter zwischen Anpassung und Widerstand. 2000. 168 S.16,62 Euro (12,53 Euro*).Heft 4: Frauen verändern ihre Stadt – Arbeitshilfe 3: Stadtent-wicklung. 1998. 176 S. 20,20 Euro (15,08 Euro*).Heft 3: Frauen verändern ihre Stadt – Arbeitshilfe 2: Verkehrspla-nung. 1995. 196 S. 12,27 Euro.Heft 2: Frauen verändern ihre Stadt – Arbeitshilfe 1: Wohnungs-politik. 1994. 156 S. 9,97 Euro.

DST-Beiträge

Bestellungen nimmt der Deutsche Städtetag, Hauptgeschäftsstelle Köln, Bereich wG, Postfach 51 06 20, 50942 Köln, Tel. (02 21) 37 71-223, Fax (02 21) 37 71-128, entgegen. Den oben angegebenen Preisen sind 7% MWSt hinzuzurechnen. (* Sonderpreis für unmittelbare Mitgliedsstädte.)