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Pflegeresidenz Haus der Ruhe Tel.: 05131 - 706 0 www.hdr.de Informationen zum Heimentgelt Pflegeresidenz

Heimentgelt Haus der Ruhe

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Machen Sie sich in diesem Flyer mit dem Heimentgelt und den Zahlungsmodalitäten der Pflegeresidenz Haus der Ruhe vertraut.

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Page 1: Heimentgelt Haus der Ruhe

Pfl egeresidenz • Haus der Ruhe Tel.: 05131 - 706 0

www.hdr.de

Informationenzum

Heimentgelt

Wir sind für Sie da:

Christina Hahne - GeschäftsleitungTel. (0 51 31) 706 - 500E-Mail: [email protected]

Elke Delouche - VerwaltungTel. (0 51 31) 706 - 510E-Mail: [email protected]

Silke Lichtenberg - NebenkostenabrechnungTel. (0 51 31) 706 - 599E-Mail: [email protected]

Zahlungsmodalitäten

1. Die Abrechnung erfolgt monatlich.

2. Die Berechnung des Heimentgeltes bei Einstufung/Höherstufung erfolgt ab Antragstellung. Demzufolge werden rückwirkend Leistungsberechnungen notwendig.

3. Die Endabrechnung nach Auszug/Ableben erfolgt nach vollständiger Abrechnung aller Kostenträger, spätestens nach einem Monat.

Für wiederholende Zahlungsanweisungen empfi ehlt sich die Möglichkeit

• eines Lastschriftverfahrens• eines Dauerauftrages• einer Umleitung der Renten

Schlussbemerkung

Besuchen Sie uns und machen Sie sich selbst ein Bild von der Pfl egeresidenz Haus der Ruhe. Sie können jederzeit einen unverbindlichen Termin mit uns vereinbaren.Tel.: 05131 - 706 514

PflegeresidenzPflegeresidenz

09/12

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Pfl egeresidenz • Haus der Ruhe Tel.: 05131 - 706 0

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Informationenzum

Heimentgelt

Wir sind für Sie da:

Christina Hahne - GeschäftsleitungTel. (0 51 31) 706 - 500E-Mail: [email protected]

Elke Delouche - VerwaltungTel. (0 51 31) 706 - 510E-Mail: [email protected]

Silke Lichtenberg - NebenkostenabrechnungTel. (0 51 31) 706 - 599E-Mail: [email protected]

Zahlungsmodalitäten

1. Die Abrechnung erfolgt monatlich.

2. Die Berechnung des Heimentgeltes bei Einstufung/Höherstufung erfolgt ab Antragstellung. Demzufolge werden rückwirkend Leistungsberechnungen notwendig.

3. Die Endabrechnung nach Auszug/Ableben erfolgt nach vollständiger Abrechnung aller Kostenträger, spätestens nach einem Monat.

Für wiederholende Zahlungsanweisungen empfi ehlt sich die Möglichkeit

• eines Lastschriftverfahrens• eines Dauerauftrages• einer Umleitung der Renten

Schlussbemerkung

Besuchen Sie uns und machen Sie sich selbst ein Bild von der Pfl egeresidenz Haus der Ruhe. Sie können jederzeit einen unverbindlichen Termin mit uns vereinbaren.Tel.: 05131 - 706 514

PflegeresidenzPflegeresidenz

09/12

Page 3: Heimentgelt Haus der Ruhe

Wie setzt sich das Heimentgelt im „Haus der Ruhe“ zusammen?

Grundsätzlich werden drei Leistungsbereicheunterschieden:

1. Pfl egeleistung2. Unterkunft u. Verpfl egung3. Investitionsaufwendungen

Das Entgelt für Unterkunft und Verpfl egungsowie die Investitionsaufwendungen sind durch die Rente bzw. das Sozialamt zu tragen.

Für die vollstationäre Pfl ege zahlt die Pfl egekasse monatlich Pauschalbeträge. Die Höhe des Entgelts berechnet sich nach der Einstufung der Pfl egekasse in eine Pfl egestufe.Hierzu beauftragt die jeweilige Pfl egekasse den „Medizinischen Dienst der Krankenkasse“ (MDK), ein Gutachten über die Pfl egebedürftigkeit des Bewohners zu erstellen.Anhand des Gutachtens erstellt die Pfl egekasse einen Leistungsbescheid mit dem Begutachtungsergebnis. Für den Heimvertrag ist die festgestellte Pfl egestufe verbindlich.

Wurde häusliche Pfl ege bereits vor Heimaufnahme in Anspruchgenommen?

Sollte bereits ambulante Pfl ege bewilligt worden sein, behalten Sie die Pfl egestufe auch für die vollstationäre Pfl ege. Eine erneute Begutachtung ist nicht notwen-dig, es sei denn, dass sich der Pfl egeaufwand seit der letzten Begutachtung erheblich verändert hat.

Welche Pfl egestufen gibt es?

Im Pfl egeversicherungsgesetz werden drei Pfl egestufen unterschieden:

1. Pfl egebedürftige der Pfl egestufe 1 (erheblich Pfl egebedürftige) sind Bewohner, die bei der Körperpfl ege, der Ernährung oder der Mobilität für we-nigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen.

2. Pfl egebedürftige der Pfl egestufe II (Schwerpfl egebedürftige) sind Bewohner, die bei der Körperpfl ege, der Ernährung oder der Mobilität mindes-tens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen.

3. Pfl egebedürftige der Pfl egestufe III (Schwerstpfl egebedürftige) sind Bewohner, die bei der Körperpfl ege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen.

4. Pfl egebedürftige der Pfl egestufe III+ (Härtefall) Die Hilfe bei der Körperpfl ege, der Ernährung und der Mobilität ist mindestens sechs Stunden täglich, davon mindestens drei mal in der Nacht erforderlich.

Was zahlt die Pfl egekasse?

Monatlich zahlt die Pfl egekasse folgenden Pauschalbetrag: Stufe I 1.023,00 € Stufe II 1.279,00 € Stufe III 1.550,00 € Härtefall 1.918,00 €

Wie hoch ist das tägliche Heimentgelt?

Tägliches Heimentgelt in Euro:

* Preise nach Abzug des Pfl egekassenanteils

Es stehen unterschiedliche Zimmergrößen sowie Komfortleistungen zur Verfügung.

Werden die laufenden Heimkosten nicht durch die Pfl egeversicherung und die mtl. Rente gedeckt und ist nicht mehr Vermögen (Sparguthaben) – dieses gilt für alleinstehende Personen – als 2.600,00 € vorhanden, ist es sinnvoll, einen Sozialhilfeantrag bei dem zuständigen Sozialamt zu stellen. Mit dem Sozialhilfeträger besteht eine entsprechende Pfl egesatzvereinbarung.

Zusatzleistungen

Zusatzleistungen gem. § 88 SGB XI (z. B. Fußpfl ege/Friseur) werden bei Inanspruchnahme direkt mit dem Bewohner abgerechnet.

Entgeltreduzierung bei Abwesenheit

Gemäß § 87a Abs. 1 SGB XI werden bei einer vorüber-gehenden Abwesenheit vom „Haus der Ruhe“ nach dem dritten Abwesenheitstag 25 % der Pfl egevergütung sowie der Kosten für Unterkunft und Verpfl egung zurück-erstattet.

Glück ist die Summe richtiger Entscheidungen

Stufe

pfl ege-bedingterAufwand

Investitions-Folgeaufwend-

ungen

Unterkunft und Verpfl e-

gungHeimentgelt

ges./Tag

Heimentgelt /Selbstzahler/ ges./Mon.*

Stufe G

Stufe l

Stufe ll

Stufe lll

22,96

42,26

56,11

70,00

24,34

24,34

24,34

24,34

18,38

18,38

18,38

18,38

65,68

84,98

98,83

112,72

1.997,99

*1.562,10

*1.727,41

*1.878,95

Stufe lll 82,10 24,34 18,38 124,82 *1.879,02+

Pflegeresidenz

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Wie setzt sich das Heimentgelt im „Haus der Ruhe“ zusammen?

Grundsätzlich werden drei Leistungsbereicheunterschieden:

1. Pfl egeleistung2. Unterkunft u. Verpfl egung3. Investitionsaufwendungen

Das Entgelt für Unterkunft und Verpfl egungsowie die Investitionsaufwendungen sind durch die Rente bzw. das Sozialamt zu tragen.

Für die vollstationäre Pfl ege zahlt die Pfl egekasse monatlich Pauschalbeträge. Die Höhe des Entgelts berechnet sich nach der Einstufung der Pfl egekasse in eine Pfl egestufe.Hierzu beauftragt die jeweilige Pfl egekasse den „Medizinischen Dienst der Krankenkasse“ (MDK), ein Gutachten über die Pfl egebedürftigkeit des Bewohners zu erstellen.Anhand des Gutachtens erstellt die Pfl egekasse einen Leistungsbescheid mit dem Begutachtungsergebnis. Für den Heimvertrag ist die festgestellte Pfl egestufe verbindlich.

Wurde häusliche Pfl ege bereits vor Heimaufnahme in Anspruchgenommen?

Sollte bereits ambulante Pfl ege bewilligt worden sein, behalten Sie die Pfl egestufe auch für die vollstationäre Pfl ege. Eine erneute Begutachtung ist nicht notwen-dig, es sei denn, dass sich der Pfl egeaufwand seit der letzten Begutachtung erheblich verändert hat.

Welche Pfl egestufen gibt es?

Im Pfl egeversicherungsgesetz werden drei Pfl egestufen unterschieden:

1. Pfl egebedürftige der Pfl egestufe 1 (erheblich Pfl egebedürftige) sind Bewohner, die bei der Körperpfl ege, der Ernährung oder der Mobilität für we-nigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen.

2. Pfl egebedürftige der Pfl egestufe II (Schwerpfl egebedürftige) sind Bewohner, die bei der Körperpfl ege, der Ernährung oder der Mobilität mindes-tens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen.

3. Pfl egebedürftige der Pfl egestufe III (Schwerstpfl egebedürftige) sind Bewohner, die bei der Körperpfl ege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen.

4. Pfl egebedürftige der Pfl egestufe III+ (Härtefall) Die Hilfe bei der Körperpfl ege, der Ernährung und der Mobilität ist mindestens sechs Stunden täglich, davon mindestens drei mal in der Nacht erforderlich.

Was zahlt die Pfl egekasse?

Monatlich zahlt die Pfl egekasse folgenden Pauschalbetrag: Stufe I 1.023,00 € Stufe II 1.279,00 € Stufe III 1.550,00 € Härtefall 1.918,00 €

Wie hoch ist das tägliche Heimentgelt?

Tägliches Heimentgelt in Euro:

* Preise nach Abzug des Pfl egekassenanteils

Es stehen unterschiedliche Zimmergrößen sowie Komfortleistungen zur Verfügung.

Werden die laufenden Heimkosten nicht durch die Pfl egeversicherung und die mtl. Rente gedeckt und ist nicht mehr Vermögen (Sparguthaben) – dieses gilt für alleinstehende Personen – als 2.600,00 € vorhanden, ist es sinnvoll, einen Sozialhilfeantrag bei dem zuständigen Sozialamt zu stellen. Mit dem Sozialhilfeträger besteht eine entsprechende Pfl egesatzvereinbarung.

Zusatzleistungen

Zusatzleistungen gem. § 88 SGB XI (z. B. Fußpfl ege/Friseur) werden bei Inanspruchnahme direkt mit dem Bewohner abgerechnet.

Entgeltreduzierung bei Abwesenheit

Gemäß § 87a Abs. 1 SGB XI werden bei einer vorüber-gehenden Abwesenheit vom „Haus der Ruhe“ nach dem dritten Abwesenheitstag 25 % der Pfl egevergütung sowie der Kosten für Unterkunft und Verpfl egung zurück-erstattet.

Glück ist die Summe richtiger Entscheidungen

Stufe

pfl ege-bedingterAufwand

Investitions-Folgeaufwend-

ungen

Unterkunft und Verpfl e-

gungHeimentgelt

ges./Tag

Heimentgelt /Selbstzahler/ ges./Mon.*

Stufe G

Stufe l

Stufe ll

Stufe lll

22,96

42,26

56,11

70,00

24,34

24,34

24,34

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18,38

18,38

18,38

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65,68

84,98

98,83

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1.997,99

*1.562,10

*1.727,41

*1.878,95

Stufe lll 82,10 24,34 18,38 124,82 *1.879,02+

Pflegeresidenz

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Wie setzt sich das Heimentgelt im „Haus der Ruhe“ zusammen?

Grundsätzlich werden drei Leistungsbereicheunterschieden:

1. Pfl egeleistung2. Unterkunft u. Verpfl egung3. Investitionsaufwendungen

Das Entgelt für Unterkunft und Verpfl egungsowie die Investitionsaufwendungen sind durch die Rente bzw. das Sozialamt zu tragen.

Für die vollstationäre Pfl ege zahlt die Pfl egekasse monatlich Pauschalbeträge. Die Höhe des Entgelts berechnet sich nach der Einstufung der Pfl egekasse in eine Pfl egestufe.Hierzu beauftragt die jeweilige Pfl egekasse den „Medizinischen Dienst der Krankenkasse“ (MDK), ein Gutachten über die Pfl egebedürftigkeit des Bewohners zu erstellen.Anhand des Gutachtens erstellt die Pfl egekasse einen Leistungsbescheid mit dem Begutachtungsergebnis. Für den Heimvertrag ist die festgestellte Pfl egestufe verbindlich.

Wurde häusliche Pfl ege bereits vor Heimaufnahme in Anspruchgenommen?

Sollte bereits ambulante Pfl ege bewilligt worden sein, behalten Sie die Pfl egestufe auch für die vollstationäre Pfl ege. Eine erneute Begutachtung ist nicht notwen-dig, es sei denn, dass sich der Pfl egeaufwand seit der letzten Begutachtung erheblich verändert hat.

Welche Pfl egestufen gibt es?

Im Pfl egeversicherungsgesetz werden drei Pfl egestufen unterschieden:

1. Pfl egebedürftige der Pfl egestufe 1 (erheblich Pfl egebedürftige) sind Bewohner, die bei der Körperpfl ege, der Ernährung oder der Mobilität für we-nigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen.

2. Pfl egebedürftige der Pfl egestufe II (Schwerpfl egebedürftige) sind Bewohner, die bei der Körperpfl ege, der Ernährung oder der Mobilität mindes-tens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen.

3. Pfl egebedürftige der Pfl egestufe III (Schwerstpfl egebedürftige) sind Bewohner, die bei der Körperpfl ege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen.

4. Pfl egebedürftige der Pfl egestufe III+ (Härtefall) Die Hilfe bei der Körperpfl ege, der Ernährung und der Mobilität ist mindestens sechs Stunden täglich, davon mindestens drei mal in der Nacht erforderlich.

Was zahlt die Pfl egekasse?

Monatlich zahlt die Pfl egekasse folgenden Pauschalbetrag: Stufe I 1.023,00 € Stufe II 1.279,00 € Stufe III 1.550,00 € Härtefall 1.918,00 €

Wie hoch ist das tägliche Heimentgelt?

Tägliches Heimentgelt in Euro:

* Preise nach Abzug des Pfl egekassenanteils

Es stehen unterschiedliche Zimmergrößen sowie Komfortleistungen zur Verfügung.

Werden die laufenden Heimkosten nicht durch die Pfl egeversicherung und die mtl. Rente gedeckt und ist nicht mehr Vermögen (Sparguthaben) – dieses gilt für alleinstehende Personen – als 2.600,00 € vorhanden, ist es sinnvoll, einen Sozialhilfeantrag bei dem zuständigen Sozialamt zu stellen. Mit dem Sozialhilfeträger besteht eine entsprechende Pfl egesatzvereinbarung.

Zusatzleistungen

Zusatzleistungen gem. § 88 SGB XI (z. B. Fußpfl ege/Friseur) werden bei Inanspruchnahme direkt mit dem Bewohner abgerechnet.

Entgeltreduzierung bei Abwesenheit

Gemäß § 87a Abs. 1 SGB XI werden bei einer vorüber-gehenden Abwesenheit vom „Haus der Ruhe“ nach dem dritten Abwesenheitstag 25 % der Pfl egevergütung sowie der Kosten für Unterkunft und Verpfl egung zurück-erstattet.

Glück ist die Summe richtiger Entscheidungen

Stufe

pfl ege-bedingterAufwand

Investitions-Folgeaufwend-

ungen

Unterkunft und Verpfl e-

gungHeimentgelt

ges./Tag

Heimentgelt /Selbstzahler/ ges./Mon.*

Stufe G

Stufe l

Stufe ll

Stufe lll

22,96

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70,00

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18,38

18,38

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*1.562,10

*1.727,41

*1.878,95

Stufe lll 82,10 24,34 18,38 124,82 *1.879,02+

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Zahlungsmodalitäten

1. Die Abrechnung erfolgt monatlich.

2. Die Berechnung des Heimentgeltes bei Einstufung/Höherstufung erfolgt ab Antragstellung. Demzufolge werden rückwirkend Leistungsberechnungen notwendig.

3. Die Endabrechnung nach Auszug/Ableben erfolgt nach vollständiger Abrechnung aller Kostenträger, spätestens nach einem Monat.

Für wiederholende Zahlungsanweisungen empfi ehlt sich die Möglichkeit

• eines Lastschriftverfahrens• eines Dauerauftrages• einer Umleitung der Renten

Schlussbemerkung

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