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– Herz- und Kreislaufforschung e.V. German Cardiac Society Fahreignung bei kardiovaskulären Erkrankungen Mehr Infos unter: www.dgk.org

Herz- und Kreislaufforschung e.V. German Cardiac Society · eignung bei Herzinsuffizienz. 3.Praktische Konsequenzen und Zusammenfassung 1. Personen, die PKW bis 8 Sitzplätzen steuern

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– Herz- und Kreislaufforschung e.V.German Cardiac Society

Fahreignung beikardiovaskulärenErkrankungen

Mehr Infos unter: www.dgk.org

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Herausgegeben von

Deutsche Gesellschaftfür Kardiologie – Herz- undKreislaufforschung e.V.

Vorderer Teil Einklappseite43 mm breit

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herausgegeben vom

Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie– Herz- und Kreislaufforschung e.V.

im Auftrag der

Kommission für Klinische Kardiologie

bearbeitet von

Hermann H. Klein, Alfred Krämer, Burkert M. Pieske,Hans-Joachim Trappe, Hinrich de Vries

Titelfoto: Gerhard Ding

Pocket-Positionspapier:Fahreignung beikardiovaskulären Erkrankungen

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Inhalt

Präambel

Dieses Positionspapier ist eine Stellungnahme der Deutschen Gesellschaftfür Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e. V. (DGK), die den gegen-wärtigen Erkenntnisstand wiedergibt und allen Ärzten und ihren Patientendie Entscheidungsfindung erleichtern soll. Die Empfehlungen stützen sichsoweit möglich auf Daten prospektiver Beobachtungs- und gelegentlichrandomisierter Studien. Da aber zu den eigentlichen Empfehlungen keinerandomisierten Studien vorliegen, wurde auf die Angabe von Evidenzenverzichtet.

Das Positionspapier ersetzt nicht die ärztliche Evaluation des individuellenPatienten und die Anpassung der Empfehlung an dessen spezifischeSituation.

1. Grundlegende Überlegungen zur Fahreignung 5

1.1. Fahrerlaubnis und Fahreignung 5

1.2. Abschätzung der Schädigungswahrscheinlichkeit durch einen 6

kardiovaskulär bedingten plötzlichen Kontrollverlust am Steuer

1.3. Fahreignung nach kardiovaskulären Eingriffen 8

1.4. Wertigkeit der Fahrerlaubnisverordnung, der Begutachtungs- 8

leitlinie und der Empfehlungen dieses Positionspapiers

1.5. Aufklärung des Patienten zu einer fehlenden Fahreignung 9

2. Fahreignung bei kardiovaskulären Erkrankungen 10

3. Praktische Konsequenzen und Zusammenfassung 10

4. Literatur 12

Tabellen 13

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1.Grundlegende Überlegungenzur Fahreignung

Die allgemeinen Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr in derBundesrepublik Deutschland sind in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)mit Anlagen festgelegt [1]. Bei der Beurteilung der Auswirkung vonKrank heiten oder Mängeln auf die Fahreignung werden zwei Gruppen vonFahrerlaubnisklassen unterschieden. Eine Gruppe wird in erster Linie vonden Fahrerlaubnisklassen für Krafträder und Kraftwagen bis 3500 kgGesamtmasse mit maximal 8 Sitzplätzen gebildet (Klassen A, A1, B, BE,M, S, L, T; = Gruppe 1). Die andere Gruppe betrifft insbesondere dieFahrer laubnis für Kraftfahrzeuge über 3500 kg Gesamtmasse, Kraftfahr -zeu ge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen und Kraftfahr -zeuge zur Personenbeförderung wie Taxen, Mietwagen, Krankenwagen(C, C1, CE, C1 E, D, D1, DE, D1E, FzF; = Gruppe 2). Zur sprachlichenVereinfachung werden im Folgenden die Fahrer der Gruppe 1 als Privat -fahrer, die der Gruppe 2 als Berufsfahrer bezeichnet.

In Anlage 4 der FeV [1] werden unter anderem die Auswirkungen speziel-ler Herz- und Gefäßerkrankungen auf die Eignung zum Führen von Kraft -fahrzeugen dargestellt (siehe Tabelle 1). Zusätzlich zur FeV existiert eineBegutachtungsleitlinie zur Kraftfahrereignung des Gemeinsamen Beiratsfür Verkehrsmedizin beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- undWohnungswesen und beim Bundesministerium für Gesundheit [2]. DieEmpfehlungen dieser Begutachtungsleitlinie sind in der Tabelle 2 zusam-mengefasst. Unter Berücksichtigung der aktuellen Literatur setzt sich dashier vorgelegte Positionspapier grundlegend mit der Fahr eig nung bei kar-diovaskulären Erkrankungen auseinander, um behandelnde Ärzte, Gut -achter für Fahrtauglichkeit und Patienten möglichst umfassend auf derBasis aktueller medizinischer Erkenntnisse zu informieren.

1.1. Fahrerlaubnis und Fahreignung

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1.2. Abschätzung der Schädigungswahrscheinlichkeitdurch einen kardiovaskulär bedingten plötzlichen Kontrollverlust am Steuer

Als Innovation zur Abschätzung der Fahreignung bei Herzkrankheitenhat die Kanadische Kardiologische Gesellschaft (Canadian CardiovascularSociety, CCS) eine Berechnungsformel für die Schädigungs wahr schein -lichkeit durch eine plötzliche Fahrunfähigkeit unter Einbeziehung derAuftretenswahrscheinlichkeit eines solchen Kontrollverlustes bei spezifi-schen kardiovaskulären Erkrankungen aufgestellt (Risk of Harm Formula)[3]. Die Gleichung lautet:

TD (time spent behind the wheel) entspricht der Zeit am Steuer oder dergefahrenen Strecke, V (vehicle) steht für die Art des Kraftfahrzeuges, SCI(sudden cardiac incapacitation) für das Risiko eines plötzlichen kardio-vaskulär bedingten Kontrollverlustes und Ac (accident risk) für die Wahr -scheinlichkeit, dass ein solches Ereignis tödlich oder mit anderen schwer -wiegenden Verletzungsfolgen für Verkehrsteilnehmer ausgeht. FolgendesBeispiel erläutert den Gebrauch der „Risk of Harm Formula“. Für einen 50Jahre alten LKW-Fahrer, der 3-6 Monate vorher problemlos einen Herz -infarkt durchgemacht hat, keine Einschränkung der linksventrikulärenFunktion aufweist und auch nicht über Angina pectoris klagt, wird miteiner Wahrscheinlichkeit von etwa 1% ein plötzlicher Kontroll verlust(sudden cardiac incapacitation) durch plötzlichen Herz tod, Synkope oderSchlaganfall auftreten. Tritt dieses Ereignis am Steuer auf, wird es in 2%zu einem schweren Unfall, eventuell mit Todesfolge, führen (Ac). Für einenLastkraftwagen oder Bus wird in der Formel V = 1 (V = vehicle) einge-setzt, für einen PKW 0,28. Berufskraftfahrer verbringen etwa 25% ihrerZeit am Steuer. Setzt man diese Angaben für einen LKW-/Bus-Fahrer indie Formel für die Schädigungswahrscheinlichkeit ein, erhält man folgen -de Gleichung:

Schädigungswahrscheinlichkeit = TD × V × SCI × Ac

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Schädigungswahrscheinlichkeit =0,25 (TD) × 1 (V) × 0,01 (SCI) × 0,02 (AC) = 0,00005

Dies entspricht einer Wahrscheinlichkeit von 1:20.000 (= 0,00005) imJahr, dass der oben beschriebene Patient als Berufskraftfahrer einenUnfall mit Todesfolge oder schwerer Verletzung bei anderen Straßen -benutzern hervorruft.

Diese Risikoberechnung lässt sich auch auf Taxifahrer und Privatfahrermit verschiedenen Herzkreislauferkrankungen übertragen. Der Taxifahrer,der aufgrund einer kardiovaskulären Erkrankung eine Wahrscheinlichkeitfür einen plötzlichen Kontrollverlust von 3,6% pro Jahr hat, würde fürdie Allgemeinheit ein ähnliches Risiko von 1:20.000 pro Jahr für einenschweren Unfall bedeuten, wie der vorher im Beispiel beschriebene LKW-Fahrer. Privatfahrer verbringen etwa 1 Stunde pro Tag (ca. 4% ihrer Zeit)am Steuer. Um ein ähnliches Unfallrisiko mit bedeutsamer Schädigungs -folge von 1:20.000 für die Allgemeinheit dar zu stellen, dürfte bei Privat -fahrern eine Wahrscheinlichkeit von 22,3% pro Jahr für einen plötzli-chen Kontrollverlust durch eine kardiovaskuläre Erkrankung vorliegen.

Annäherungsweise sind somit die Wahrscheinlichkeiten für einen plötz-lichen kardiovaskulär bedingten Kontrollverlust von 1% pro Jahr fürLKW- und Busfahrer, 3,6% für Taxifahrer und 22,3% für Privatfahrer inihrem Schädigungsrisiko (1:20.000/Jahr) für die Gesellschaft vergleich-bar. Dieses Positionspapier definiert die fehlende Fahreignung für LKW-/Bus-, Taxi- und Privatfahrer bei einem Überschreiten der oben angege-benen Wahrscheinlichkeiten für einen plötzlichen Kontrollverlust proJahr.

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1.3. Fahreignung nach kardiovaskulären Eingriffen

Nach kardiovaskulären Eingriffen wie etwa einer Bypass-Operation istmit einer Rekonvaleszenzphase zu rechnen, in der aufgrund einer allge-meinen körperlichen Schwäche oder auch einer postoperativ prolongier-ten kognitiven Einschränkung keine Fahreignung gegeben sein kann. Fürdiese Situation ist die oben beschriebene Formel zur Abschätzung derSchädigungswahrscheinlichkeit nicht anwendbar. Man kann daher nurEmpfehlungen aussprechen, die auf allgemeiner klinischer Erfahrung undnicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.

1.4. Wertigkeit der Fahrerlaubnisverordnung, der Begutach tungs-leitlinie und der Empfehlungen dieses Positionspapiers

Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und ihre Anlagen [1] sind in Deutsch -land juristisch verbindlich. Sie ist für den Regelfall definiert und erlaubtnur im Einzelfall begründete Abweichungen.

Die Begutachtungsleitlinie [2] ist keine Anlage zur FeV und somit auchjuristisch nicht bindend. Sie kann als Interpretationshilfe zur FeV ver-standen werden, die konkreter ist, auf mehr kardiovaskuläre Erkrankun -gen als die FeV eingeht und den Einfluss dieser Erkrankungen auf dieFahreignung präzisiert. Im Gegensatz zur FeV gibt die Begutachtungs -leitlinie einen zeitlichen Rahmen für eine Fahrungeeignetheit bei Krank -heiten an.

Das hier vorgestellte Positionspapier erlangt seinen Stellenwert durchdie Darstellung des aktuellen Stands des Wissens, durch die sorgfältigeBegründung aller Empfehlungen und die transparente Angabe, ab wel-chem Risiko von fehlender Fahreignung ausgegangen wird. Bei derAufklärung eines Patienten über seine fehlende Fahreignung muss sichder behandelnde Arzt primär nach der FeV richten, die Gesetzescharakterhat. Findet der Arzt den zu beurteilenden Sachverhalt nicht in der FeV

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abgebildet, stehen die Begutachtungsleitlinie [2] und dieses Positions -papier zur Verfügung. Richtet man sich nach dem Positions papier, kannes in Streitfällen dazu kommen, dass man seine Empfehlung begründenmuss. Wendet der Arzt die Begutachtungsleitlinie an, ist er juristisch aufetwas sichererem Boden, mutet dafür dem Patienten möglicherweiseaber eine unnötig lange Zeit der Fahrkarenz zu. Findet der behandelndeArzt den zu begutachteten Sachverhalt nur in diesem Positions papier,können diese Empfehlungen umgesetzt werden.

1.5. Aufklärung des Patienten zu einer fehlenden Fahreignung

Der behandelnde Arzt ist verpflichtet, einen Patienten über eine fehlen-de Fahreignung durch eine Erkrankung in seinem Fachgebiet aufzuklären.Die Aufklärungspflicht ergibt sich aus dem Patientenvertrag. Das Unter -lassen einer notwendigen Aufklärung wird als Behandlungsfehler gewer-tet. Die Aufklärung ist zu dokumentieren.

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2. Fahreignung bei kardiovaskulärenErkrankungen

Die Empfehlungen zur Fahreignung bei Herzrhythmusstörungen sind inTabelle 3 (Tachykarde supraventrikuläre Herzrhythmusstörungen), Tabelle 4(bradykarde Herzrhythmusstörungen, Schrittmacherbehandlung), Tabelle 5(Ventrikuläre Herzrhythmusstörungen) und Tabelle 6 (Therapie mit implan -tiertem Cardioverter/Defibrillator, ICD) zusammengefasst. Tabelle 7 be -schreibt die Empfehlungen bei Synkopen, Tabelle 8 die Empfeh lun gen beikoronarer Herzkrankheit (KHK), peripherer arterieller Verschluss krankheit(pAVK) und Aortenaneurysmen und Tabelle 9 die Empfehlungen zur Fahr -eignung bei Herzinsuffizienz.

3. Praktische Konsequenzenund Zusammenfassung

1. Personen, die PKW bis 8 Sitzplätzen steuern und im Durchschnittetwa 4% der Wochenzeit am Steuer verbringen. Diese Personenwerden als Privatfahrer bezeichnet.

2. Personen, die etwa 25% der Wochenzeit gewerblich Personenbefördern und sich dabei Fahrzeugen bedienen, die bis zu8 Sitzplätze haben. Diese Personen werden als Berufsfahrer derSparte Taxi-/Krankenwagenfahrer bezeichnet.

3. Personen, die etwa 25% der Wochenzeit fahren und dabei LKW oder Busse steuern. Diese Personen werden als Berufsfahrer derSparte LKW-/Busfahrer bezeichnet.

Im vorliegenden Positionspapier wurden Empfehlungen zur Fahreignungvon Patienten mit kardiovaskulären Erkrankungen auf der Basis aktuellermedizinischer Daten mit Hilfe einer wissenschaftlich nachvollziehbarenMethodik für drei Personengruppen erarbeitet.

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Grundlage der Methodik war eine möglichst durchgehende Anwendungder „Risk of Harm Formula“ der Canadian Cardiovascular Society [3].Danach hat ein LKW- oder Busfahrer mit einem Risiko von 1% pro Jahrfür einen plötzlichen krankheitsbedingten Kontrollverlust (plötzlicherHerztod, Synkope, Hirninfarkt) ein ähnliches Schädigungspotential fürdie Allgemeinheit wie ein Taxifahrer mit einem jährlichen solchen Risikovon 3,6% und ein privater PKW-Fahrer mit einem Risiko von 22,3% proJahr.

Die Empfehlungen dieses Positionspapiers sind in Tabellenform gefasstund sind in Tabelle 10 – soweit möglich – der Begutachtungsleitlinie desGemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin gegenübergestellt.

Für den Arzt, der Empfehlungen zur Fahreignung abzugeben hat, gilt,dass die Fahrerlaubnisverordnung (Tabelle 1) Gesetzescharakter hat undzu befolgen ist. Abweichungen von ihr sind in gut begründeten Fällenmöglich. Bei der Beratung eines Patienten über seine Fahreignung kannman sich als Arzt konservativ auf den Boden der Begutachtungsleitlinie[2] von 1999 stellen, wissend, dass in dieser Empfehlungen abgegebenwerden, die für den Patienten aus heutiger Sicht übertrieben langeZeiten ohne Fahreignung bedeuten. Gibt man als Arzt hingegen Empfeh -lungen ab, die denen dieses Positionspapiers entsprechen, ist man ausaktueller wissenschaftlicher Sicht zwar auf sicherem Boden, in einemmöglichen Rechtsstreit ist die Abweichung von der Begut achtungs -leitlinie zu begründen.

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4. Literatur4. Literatur

[1] Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. 2010.Fahrerlaubnis-Verordnung vom 13. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1980),die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 7. Januar 2011 (BGBl. I S. 3) geändert worden ist. (online: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/fev_2010/gesamt.pdf)

[2] Lewrenz H, Jagow FJ, Eggersmann A, et al. 2000. Bundesanstalt fürStraßenwesen: Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung.Berich te der Bundesanstalt für Straßenwesen, Mensch und Sicherheit,Heft M 115, Wirtschaftsverlag NW, Verlag für neue Wissenschaft GmbH,Postfach 101110, 27511 Bremerhaven

[3] Simpson C, Dorian P, Gupta A, et al. 2004. Assessment of the cardiacpatient for fitness to drive: Drive subgroup executive summary.Can J Cardiol 20;1314-1320 (Im Volltext zugänglich unter:http://www.ccs.ca/download/consensus_conference/consensus_conference_archives/2003_Fitness_ES.pdf)

[4] Moya A, Sutton R, Ammirati F, et al. für die Task Force for thediagnosis and management of syncope of the European Society ofCardiology (ESC). 2009. Guidelines for the diagnosis and managementof syncope (version 2009). Eur Heart J 30:2631-2671

[5] Vijgen J, Botto G, Camm J, et al. 2009. Consensus statement of theEuropean Heart Rhythm Association: updated recommendations fordriving by patients with implantable cardioverter defibrillators.Europace 11:1097-1107

[6] Albert CM, Rosenthal L, Calkins H, et al. 2007. Driving and implanta-ble cardioverter-defibrillator shocks for ventricular arrhythmias:results from the TOVA study. J Am Coll Cardiol 50:2233-2240

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Tabellen

Tabelle 1: Zusammenfassung der gesetzlichen Vorschriftender Fahrerlaubnisverordnung zur Fahreignung [1]

Herzrhythmusstörungen mitanfallsweiser Bewußtseins -trübung oder Bewußtlosigkeit

nach erfolgreicher Behandlungdurch Arzneimittel oder Schritt -macher

Arterieller Hypertonus: beiständig erhöhtem diastoli schenWert > 130 mmHg

Arterieller Hypertonus: beiständigem diastolischen Wertvon 100-130 mmHg

Selteneres Auftreten vonhypotoniebedingten, anfallsarti-gen Bewußtseinsstörungen

nach erstem Herzinfarkt

nach zweitem Herzinfarkt

Herzleistungsschwäche durch an-ge borene oder erworbene Herz - fehler oder sonstige Ursachen

in Ruhe auftretend

bei gewöhnl. Alltagsbelastungenund bei besonderen Belastungen

Periphere Gefäßerkrankungen

Privatfahrer

FU

FG

FU

FG

FG, wenn durch Behand-lung die Blut druckwertestabilisiert sind

FG bei komplikations -losem Verlauf

FG, wenn keine Herz -insuffizienz oder gefähr -liche Rhythmus störungenvorliegen

FU

FG

FG

Berufsfahrer

FU

ausnahmsweise FG

FU

FG, wenn keine an -deren prognostischernsten Symptomevorliegen

FG, wenn durchBehandlung dieBlutdruckwertestabilisiert sind

ausnahmsweise FG

FU

FU

FU

FG

FG = fahrgeeignet, FU = fahrungeeignet

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Tabelle 2:Zusammenfassung der Begutachtungsleitlinie zur Fahreignung [2]

Rhythmusstörung mit wieder-holter anfallsweiser Bewusst -sein störung/Bewusstlosigkeit

nach erfolgreicher Behandlungdurch Schrittmacher oderPharmaka

nach Auftreten von Synkopen

ICD-Implantation, prophylak-tisch

ICD, niedriges Risiko,kein Rezidiv

ICD, mittleres Risiko,Patienten mit gut toleriertenVTs

ICD, instabile VT

ICD, Zustand nachReanimation

Arterieller Hypertonus mitständig erhöhten diastolischenWerten > 130 mmHg

Arterieller Hypertonus, diasto-lische Werte 100-130 mmHg

nach erstem Herzinfarkt

Privatfahrer

FU

bedingt FG, nach3 Mona ten Wartezeitohne Symptome

FG nach 6 MonatenWarte zeit ohne Symptome

FG nach 3 Monaten

FG nach 6 Monaten

FU bis zum Nachweisder Symptomfreiheitunter ICD-Therapienach 6 Mo naten

FU

FG frühestens nach 6 Mo-naten Symptomfreiheit

FU

FG

FG nach 3 Monatenohne Herzinsuffizienz,ohne Rhythmusstörungen,even tuell erst nach6 Monaten

Berufsfahrer

FU

in der Regel FU

in der Regel FU

in der Regel FU

in der Regel FU

in der Regel FU

FU

in der Regel FU

FU

FU bei Nachweisanderer prognostischernster Symptome

in der Regel FU;FG nach 3-6 Monatenohne Herzinsuffi zi enz,kein Herzwand aneu rys -ma, keine ungünstigenRhythmusstö run gen,Angina pectoris nurbei starker Belastung

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FG = fahrgeeignet, FU = fahrungeeignet

nach zweitem Herzinfarkt

Herzleistungsschwäche in Ruhe

Herzleistungsschwäche beigewöhnlichen/besonderenBelastungen

Periphere Gefäßerkrankungen

Ruhebeschwerden

Fontaine-Stadium II

Privatfahrer

FG nach sicherem Aus-schluss von Herzin suf fi-zienz und gefährlichenRhythmus störungen imVerlauf

FU

bedingt geeignet, eventu-ell mit Auflagen/bedingtgeeignet, eventuell mitAuflagen

FU

FG

Berufsfahrer

in der Regel FU

FU

FU/FU

FU

FU

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Tabelle 3:Empfehlungen des Positionspapiers zur Fahreignung beiHerzrhythmusstörungen: Supraventrikuläre Arrhythmien

SVES

AVNRT/EAT

ohne Bewusstseinsstörung

mit Bewusstseinsstörung

WPW-Syndrom

ohne VHF, ohne Synkopen

mit VHF

mit Synkopen

Vorhofflimmern/-flatternohne Synkopen

Privatfahrer

keine Einschränkung

keine Einschränkung

FG ab 1 Monat nacheffektiver Therapie

keine Einschränkung

keine Einschränkung

FG ab 1 Woche nacheffektiver Therapie

keine Einschränkung

Berufsfahrer

keine Einschränkung

keine Einschränkung

Taxi/LKW/Bus:FG ab 3 Monate nacheffektiver Therapie

keine Einschränkung

LKW/Bus:einen Tag nach erfolg -reicher Ablations therapie,Taxi: keine Einschränkung

Taxi/LKW/Bus: FG nach1 Monat effektiver Therapie

keine Einschränkung

Abkürzungen: AVNRT = AV-Knoten-Reentry-Tachykardie, EAT = ektope atriale Tachykardie,FG = fahrgeeignet, SVES = supraventrikuläre Extrasystolen, VHF = Vorhofflimmern,

WPW = Wolff-Parkinson-White-Syndrom.

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Tabelle 4:Empfehlungen des Positionspapiers zur Fahreignung bei

Herzrhythmusstörungen: Bradykarde Arrhythmien

SA-Blockierungen

ohne Bewusstseinsstörung

mit Bewusstseinsstörung

AV-Block I

AV-Block II (Typ Mobitz)

ohne Bewusstseinsstörung

mit Bewusstseinsstörung

AV-Block III

LSB

RSB

Hemiblöcke

Alternierende SBBmit Bewusstseinsstörungsiehe SM-Patienten

Bifaszikuläre SBBmit Bewusstseinsstörungsiehe SM-Patienten

Patient nach SM nicht schrittmacher-abhängig und keineSynkopen anamnese

Patient nach SMschrittmacherabhängigoder Synkopenanamnese

Privatfahrer

keine Einschränkung

FU bis effektiveTherapie, danach s. SM

keine Einschränkung

ggf. FG bis SM-Therapie

FU bis effektiveTherapie (in der RegelSM), danach s. SM

FU bis effektiveTherapie, danach s. SM

keine Einschränkung

keine Einschränkung

keine Einschränkung

FU bis effektiveTherapie

FU bis effektiveTherapie

FU für eine Woche

FU für eine Woche

Berufsfahrer

keine Einschränkung

FU bis effektive Therapiedanach s. SM

keine Einschränkung

FU bis SM-Therapie

FU bis effektive Therapie(in der Regel SM),danach s. SM

FU bis effektiveTherapie, danach s. SM

keine Einschränkung

keine Einschränkung

keine Einschränkung

FU bis effektiveTherapie

FU bis effektiveTherapie

FU für eine Woche

FU für drei Monate

Abkürzungen: AV-Block = Atrioventrikulare Blockierungen, FG = fahrgeeignet, FU = fahrun-geeignet, LSB = Linksschenkelblock, RSB = Rechtsschenkelblock, SA-Blockierungen = Sinuatriale

Blockierungen, SBB = Schenkelblockbilder, SM = Schrittmacher

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Tabelle 5:Empfehlungen des Positionspapiers zur Fahreignung bei

Herzrhythmusstörungen: Ventrikuläre Arrhythmien

Privatfahrer

*IIa-Indikation zum sekundärpräventiven ICDAbkürzungen: FG = fahrgeeignet, FU = fahrungeeignet,

ICD = implantierbarer Cardioverter/Defibrillator, VES = ventrikuläre Extrasystolen,VF = Kammerflimmern, VT = Kammertachykardie

Berufsfahrer

Keine Einschränkung

Individuelle Entscheidung,in der Regel FG

Individuelle Abwägungbzw. s. u. ICD-Sekundärprävention

Keine Einschränkung

Individuelle Entscheidung,in der Regel FU

Keine strukturelle Herzerkrankung

VES

Nichtanhaltende VT ohneBewusstseinsstörung

Anhaltende VT ohneBewusstseinsstörung*

VT/VF mit Bewusst-seinsstörung

Strukturelle Herzerkrankung

VES

Anhaltende VT mit/ohneBewusstseinsstörung

VF

Nicht-anhaltende VT

mit Bewusstseinsstörung

ohne Bewusstseinsstörung

Keine Einschränkung

Keine Einschränkung

Keine Einschränkungbzw. s. u. ICD-Sekun-därprävention

Siehe ICD-Sekundärprävention

Keine Einschränkung

s. u. ICD

s. u. ICD

Individuelle Entscheidung, ggf. s. u. ICD

Individuelle Entschei-dung, in der Regel FG

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Abkürzungen: DCM = dilatative Cardiomyopathie, FG = fahrgeeignet, FU = fahrungeeignet,ICD = implantierbarer Cardioverter-Defibrillator, VT = Kammertachykardie

Tabelle 6:Empfehlungen des Positionspapiers zur Fahreignung

nach ICD-Implantation

SekundärpräventionVT ohne Synkope

nach VT/VF-assoziierterBewusstlosigkeit

Primärprävention

Verweigerung eines ICD

sekundärprophylaktischohne Bewusstseins-minderung

mit Bewusstseins--minderung

primärprophylaktisch

nach Aggregatwechsel

nach Sondenwechsel

ICD primärpräventiv

ICD sekundärpräventiv

nach adäquatem Schock

Privatfahrer

FU für 1 Monat

FU für 3 Monate

FG 1 Woche nachImplantation

FG

FG nach 6 Monaten ohneBewusstseins minderung

FG

FU für 1 Woche

FU für 1 Woche

FU für 1 Monat

FU für 3 Monate ohneerneuten adäquatenSchock. Nach asympto-matischem Schock ggf.individuelle Entscheidung

Berufsfahrer

LKW/Bus: in der Regel FUTaxi: evtl. FG nach 1 Monat

LKW/Bus: in der Regel FUTaxi: in der Regel FU

LKW/Bus: in der Regel FUTaxi: bei KHK in der Regel FU– im Einzelfall Seattle-Heart-Failure-Score prüfen– bei DCM in der Regel FG1 Woche nach Implantation

LKW/Bus: FUTaxi: individuelle Entscheidung

LKW/Bus: FUTaxi: FU

LKW/Bus: FUTaxi: bei KHK in der Regel FU,im Einzelfall Risiko nachSeattle-Heart-Failure-Scoreprüfen – bei DCM in derRegel FG

Taxi: evtl. FU für 1 Woche

Taxi: evtl. FU für 1 Woche

Taxi: evtl. FU für 1 Monat

Taxi: FU mindestens 1 Jahrohne erneuten adäquatenSchock. Nach asymptomati-schem Schock ggf. individu-elle Entscheidung.

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Tabelle 7:Empfehlungen des Positionspapiers zur Fahreignung

nach Synkopen, die nicht kausal durch Schrittmacher, ICD,Ablationsverfahren, Änderung der Medikation oder des

Verhaltens behandelt werden können

Synkopen

a) neurokardiogen(beinhaltet vasovagal, Karotissinus-Syndrom, Situationssynkope),

b) unklare Ursache

Privatfahrer

Keine Restriktion

Berufsfahrer

In der Regel FU für LKW-/Bus fahrer 1 Jahr ohneRezidiv, FU für Taxifahrer6 Monate ohne Rezidiv.Einzelfallbegutachtungmöglich, ggf. frühere FG beiProdromi/Sondersituation

FG = fahrgeeignet, FU = fahrungeeignet

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Tabelle 8:Empfehlungen des Positionspapiers zur Fahreignung

bei KHK, aVK, Aortenaneurysma

Nach Herzinfarkt

Stabile Anginapectoris und nachperkutaner korona-rer Intervention(PCI)

Nach Bypass-Operation

Privatfahrer

EF > 30%:FG nach 14 TagenEF < 30% und/oder VT:FG frühestens 1 Monatnach Infarkteintritt mitNach untersuchung undeventuell spezifischerBehandlung

Keine Restriktion, FG 24 hnach PCI bei gutem klini-schen Ergebnis

FG 2-4 Wochen nach Op.möglich

Berufsfahrer

LKW/Bus: a) EF > 50%: FG nach 3 Monaten;b) Herzinsuffizienz bei akutem

Infarkt und EF > 40%:dauerhaft FU

c) EF 40-50%: FG nach6 Monaten möglich

d) EF < 40%: dauerhaft FU

Taxi:a) EF > 50%: FG nach 1 Monatb) Herzinsuffizienz bei akutem

Infarkt und EF > 40%: FGnach 3 Monaten

c) EF 30-40%: FG nach6 Monaten

d) EF < 30%: FG nach 12 Mona-ten eventuell möglich

LKW/Bus: FG bei EF > 50%,individuell bei EF 40-50%,FU bei EF < 40%.Taxi: in der Regel FG

LKW/Bus: FG 1 Monat nach PCImit gutem klinischen Ergebnis,adäquate therapeutischeKooperation, jährliche Nach -untersuchungTaxi: wie Privatfahrer

FG 2-3 Monate nach Op.möglich

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Abkürzungen: AVK = arterielle Verschlusskrankheit, EF = Ejektionsfraktion,FG = fahrgeeignet, FU = fahrungeeignet, Op. = Operation, PCI = perkutane

Koronarintervention, VT = Kammertachykardie

AVK

Aortenaneurysmen

Privatfahrer

FU bei RuhebeschwerdenFG 1 Woche nach Op. oder24 h nach Interventionmit unkompliziertemVerlauf

Bei fehlenderSymptomatik keineEinschränkung der FGNach Op. oderIntervention FG nachRekonvaleszenz

Berufsfahrer

FU bei RuhebeschwerdenFG 1 Monat nach Op. oder 1 Woche nach Interventionmöglich

Keine Einschränkung bei fehlen-der Symptomatik undDurchmesser < 5,5 cm.LKW/Bus:FU bei Aneurysma > 5,5 cmTaxi: in der Regel FGLKW/Bus/Taxi: FG ein Monatnach Intervention oder 2-3Monate nach Op. mit unkompli-ziertem Verlauf möglich.

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Tabelle 9:Empfehlungen des Positionspapiers zur Fahreignung

bei Herzinsuffizienz mit und ohneerhaltene linksventrikuläre Pumpfunktion

NYHA I

NYHA II

NYHA III

NYHA IV

Privatfahrer

FG

FG

FG

FU

Berufsfahrer

LKW/Bus: FU bei EF < 40%,individuell bei EF 40-50%Taxi: in der Regel FG

LKW/Bus: FU bei EF < 40%,individuell bei EF 40-50%Taxi: individuell,in der Regel FG

FU für LKW/BusTaxi: individuell

FU

Abkürzungen: EF = Ejektionsfraktion, FG = fahrgeeignet, FU = fahrungeeignet,NYHA = Klassifikation der New York Heart Association

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Abkürzungen: DCM = dilatat ive Cardiom ICD = implantierter Cardioverter/D

Tabelle 10: Gegenüberstellung der Empfehlungen der Begutac

Begutachtungsleitlinie des Beirates für Verkehrsmedizin

Privatfahrer Berufsfahrer

in der Regel FU

in der Regel FU

FU

FU

FU

FU

FU

in der Regel FU,FG evtl. nach3-6 Monaten

in der Regel FU

FU

FU

FU

nicht beschrieben

FG nach 3 Monaten

FG nach 6 Monaten

FG nach 3 Monaten

FG nach 6 Monaten ohneBewusstseinsminderung

FG nach 6 Monaten ohneBewusstseinsminderung

FG frühestens nach 6 Monatenohne Bewusstseinsminderung

FU

FU 3-6 Monate

FG nur nach Ausschluss Herz- insuf fi zienz/gefährl. Rhythmus-störungen nach 3-6 Monaten

FU

bedingte FG

FG

FG

Pr

FG nach

Keine Re

FG nach

FG nach Bewussts

FG nach Bewussts

FG nach Bewussts

EF > 30% 14 TagenEF < 30% FG frühes 1 Monat suchung spezifisc

wie nach

Schrittmacher nach Synkope

Synkopeneurokardiogen, unklareGenese

prophylaktischer ICD

ICD bei niedrigem Risiko

ICD mittleres Risiko

ICD nach Kammerflimmern

ICD bei weiter bestehenderinstabiler VT

nach Myokardinfarkt

nach Rezidivinfarkt

Herzinsuffizienz NYHA IV

Herzinsuffizienzstabile NYHA III

Herzinsuffizienz NYHA II

Herzinsuffizienz NYHA I

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DCM = dilatat ive Cardiomyopathie, EF = linksventrikuläre Ejektionsfraktion, FG = fahrgeeignet, FU = fahrungeeignet, antierter Cardioverter/Defibrillator, NYHA = Klassifikation der New York Heart Association, VT = Kammertachykardie

gen der Begutachtungsleitlinie und dieses Positionspapiers

smedizin

hrer

el FU

el FU

el FU, ach ten

el FU

rieben

Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie

Privatfahrer Berufsfahrer

FG nach 3 Monaten

LKW/Bus: in der Regel FU für 1 Jahr ohne Rezidiv,Taxi: FU für 6 Monate ohne Rezidiv. Einzelfallbegutachtung mög-lich, ggf. frühere FG bei Prodromi/Sondersituation

LKW/Bus: in der Regel FUTaxi: bei KHK in der Regel FU– im Einzelfall Seattle-Heart-Failure-Score prüfen– bei DCM in der Regel FG 1 Woche nach Implantation

LKW/Bus: in der Regel FUTaxi: evtl. FG nach 1 Monat

LKW/Bus: in der Regel FUTaxi: individuelle Entscheidung, evtl. FG nach 1 Monat

LKW/Bus: in der Regel FUTaxi: in der Regel FU

FU

LKW/Bus:a) EF > 50%: FG nach 3 Monaten;b) Herzinsuffizienz bei akutem Infarkt und EF > 40%: dauerhaft FUc) EF 40-50%: FG nach 6 Monaten möglichd) EF < 40%: dauerhaft FUTaxi:a) EF > 50%: FG nach 1 Monatb) Herzinsuffizienz bei akutem Infarkt

und EF > 40%: FG nach 2 Monatenc) EF 30-40%: FG nach 6 Monatend) EF < 30%: FG nach 12 Monaten eventuell möglich

wie nach Myokardinfarkt

FU für LKW/Bus/Taxi

FU für LKW/BusTaxi individuell

LKW/Bus: FU bei EF < 40%, individuell bei EF 40-50%Taxi: individuell, in der Regel FG

LKW/Bus: FU bei EF < 40%, individuell bei EF 40-50%,Taxi: in der Regel FG

FG nach 1 Woche

Keine Restriktion

FG nach 1 Woche

FG nach 1 Monat ohneBewusstseinsminderung

FG nach 3 Monaten ohneBewusstseinsminderung

FG nach 3 Monaten ohneBewusstseinsminderung

FU

EF > 30%: FG nach14 TagenEF < 30% und/oder VT:FG frühestens nach1 Monat mit Nachunter -suchung und eventuellspezifischer Behandlung

wie nach Myokardinfarkt

FU

FG

FG

FG

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©2011 Deutsche Gesellschaft für Kardiologie– Herz- und Kreislaufforschung e.V.

German Cardiac Society

Dieses Pocket-Positionspapier darf in keiner Form, auch nicht auszugsweise,ohne ausdrückliche Erlaubnis der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie

vervielfältigt oder übersetzt werden.

Dieser Kurzfassung liegt das Positionspapier „Fahreignung beikardiovaskulären Erkrankungen“ – veröffentlicht in Der Kardiologe 2010,

Band 4, Nr. 6, Seiten: 441 - 473 zugrunde.

Herausgeber ist der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie,bear beitet wurden die Leitlinien im Auftrag der Kommission für Klinische Kar -diologie. Die Langfassung der Leitlinien findet sich auch im Internet unter

www.dgk.org

Dieses Positionspapier der deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) schätzt das Risiko einer plötzlichenFahrungeeignetheit bei kardiovaskulären Erkrankungen auf der Basis des aktuellen Wissensstandes ein undführt sowohl für Privat- als auch Berufsfahrer aus, wann und wie lange bei Herz-Kreislauferkrankungennach Ansicht der DGK Fahrungeeignetheit besteht. Abweichende Einschätzungen von den Empfehlungender derzeit geltenden Begutachtungsleitlinie des Bundesamtes für Straßenwesen sind in der Tabelle 10aufgeführt.Es ist zu erwarten, dass die kommende Überarbeitung der Begutachtungsleitlinie zu ähnlichen Empfeh -lungen wie dieses Positionspapier kommen wird. Da es keine Studie gibt, die die Fahreignung bei Herz-Kreislauferkrankungen als primären Endpunkt prospektiv untersucht hat, ist zu erwarten, dass die Empfeh -lungen unterschiedlicher Organisationen in geringem Umfang voneinander differieren werden. Es ist zubetonen, dass das Aussprechen von Empfehlungen zur Fahrgeeignetheit bei kardiovaskulären Erkran kun -gen in besonderem Maße der persönlichen ärztlichen Entscheidung und Verantwortung unterliegt.

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Deutsche Gesellschaft für Kardiologie– Herz- und Kreislaufforschung e.V.

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Tel.: +49 (0) 211 600 692-0 · Fax: +49 (0) 211 600 692-10E-mail: [email protected] · Internet: www.dgk.org

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