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Ehrenamt: Arbeit, die von Herzen kommt! Wie Seniorinnen und Senioren in Hessen sich für ihre Mitmenschen engagieren – und warum ihr Einsatz so wichtig ist hessische seniorenblätter Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (Hrsg.) Mein gutes Recht – Erben und Vererben: Was beim Letzten Willen beachtet werden muss Seite 12 Gesundheit & Natur – Darmkrebsvorsorge: 20 Minuten, die Ihr Leben retten können Seite 14 Aktiv leben Vergesslich? Mit diesen Übungen trainieren Sie Ihr Gedächtnis Seite 10 Ausgabe 119 Nov. 2015

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Ehrenamt: Arbeit, die von Herzen kommt! Wie Seniorinnen und Senioren in Hessen sich für ihre Mitmenschen engagieren – und warum ihr Einsatz so wichtig ist

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seniorenblätterHessisches Ministerium für Soziales und Integration (Hrsg.)

Mein gutes Recht – Erben und Vererben: Was beim Letzten Willen beachtet werden muss Seite 12

Gesundheit & Natur – Darmkrebsvorsorge: 20 Minuten, die Ihr Leben retten können Seite 14

Aktiv leben – Vergesslich? Mit diesen Übungen trainieren Sie Ihr Gedächtnis Seite 10

Ausgabe

119 Nov. 2015

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Seite 2 – Hessische Seniorenblätter

Inhaltsverzeichnis / EditorialAusgabe 119 | November 2015

25 Jahre deutsche Einheit: So feierte Hessen

Erben und Vererben: Was beim Letzten Willen beachtet werden muss

Ehrenamt: Arbeit, die von Herzen kommt

Multimediashow begeisterte Besucher am Mainufer in Frankfurt Ein Fachanwalt sagt, worauf Sie achten müssen

Wie sich Senioren in Hessen enga-gieren – und wie die Landesregie-rung sie unterstützt

05 12

06

03 Editorial

04 Meldungen

10 Aktiv lebenVergesslich? Mit diesen Übungen trainieren Sie Ihr Gedächtnis

Hessen in Zahlen: So leben die über 65-Jährigen

12 Mein gutes RechtErben und Vererben: Was beim Letzten Willen beachtet werden muss

Mahngebühren: Wann muss ich wirklich zahlen?

14 Gesundheit & NaturDarmkrebsvorsorge: 20 Minuten, die Leben retten können

Badeseen in Hessen: Ein reines Vergnügen!

Impressum Herausgeber: Hessisches Sozialministerium, Dostojewskistraße 4, 65187 Wiesbaden, Telefon: 06 11/8 17-0, E-Mail: [email protected], www.hsm.hessen.deRedaktion: Esther Walter (verantw.), menthamedia – eine Marke der Finanzpark AG, Druck: Strube Druck & Medien OHG, 34587 Felsberg, ISSN 1616-5772,Gestaltung und Anzeigenannahme: menthamedia – eine Marke der Finanzpark AG, In der Schmalau 6-8, 90427 Nürnberg, Telefon: 09 11/2 74 00-0

Inhalte

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Hessische Seniorenblätter – Seite 3

Liebe Leserin, lieber Leser,

vermutlich haben die meisten von Ihnen noch nie von Ursula Krahe aus dem Main-Kinzig-Kreis ge-hört. Wie auch? Frau Krahe gehört zu den stillen Heldinnen in unserem Land, die nicht viel Aufhe-bens machen um das, was sie täglich leisten. Ursu-la Krahe hat mehr als 40 Jahre lang unentgeltlich ihre schwerstbehinderte Tochter Stefanie gepflegt. Bis zu deren Tod. Dafür habe ich Frau Krahe – ebenso wie 18 anderen Bürgerinnen und Bürgern – in diesem Jahr die Hessische Pflegemedaille verlie-hen (siehe Seite 5).

Die Zahl pflegebedürftiger Menschen wird künftig in Hessen wie in ganz Deutschland noch größer werden. Damit steigt nicht nur die Bedeutung des Engagements von Familienangehörigen in der Pfle-ge – auch die Arbeit der zigtausend ehrenamtlich tätigen Bürger wird immer wichtiger. Und dies geht weit über den Bereich der Pflege hinaus.

Vor allem Seniorinnen und Senioren sind in vielfäl-tiger Weise unentgeltlich aktiv. Sie engagieren sich als Hilfen im Haushalt, in der Betreuung, lesen Kindern oder sehbehinderten Menschen vor, repa-rieren kostenlos Fahrräder und Elektrogeräte, pa-cken in Vereinen und Verbänden mit an. Deshalb haben wir in diesem Heft das Thema „Ehrenamt“ zum Schwerpunktthema gemacht. Auf den Seiten 6-9 stellen wir Ihnen einige Ehrenamtler vor und erklären, was die Landesregierung tut, um deren Arbeit zu unterstützen.

Viele Menschen sind in letzter Zeit auch in der Flüchtlingshilfe ehrenamtlich aktiv. Hessen erwar-tet in diesem Jahr etwa 60.000 Flüchtlinge, die an-gesichts von Krieg, Terror und Elend ihre Heimat verlassen haben und hier bei uns ihren Asylantrag stellen und Zuflucht finden möchten. Die Landesre-gierung tut alles, was möglich ist, um diese Men-schen zunächst einmal menschenwürdig unterzu-

bringen und sie langfristig bei uns zu integrieren. Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer leisten hier unverzichtbare Arbeit. Zur Unterstützung ihres En-gagements hat das Hessische Ministerium für So- ziales und Integration den „Wegweiser Ehrenamt und Flüchtlinge“ mit vielen Tipps und Hinweisen herausgegeben. Er kann kostenlos beim Minis- terium angefordert werden.

Es gab in den letzten Monaten aber auch Grund zum Feiern. Ich denke da an das Fest zur 25-Jahr-Feier der Deutschen Einheit in Frankfurt oder an unser Familienfest der Familienkarte auf Schloss Freudenberg in Wiesbaden. Berichte hierü-ber lesen Sie auf Seite 4/5. Außerdem informieren wir Sie über weitere wichtige Themen aus den Be-reichen Gesundheit, Recht und vieles mehr.

Ich wünsche Ihnen ein informatives Lesevergnü-gen und einen schönen Herbst!

Ihr

Stefan Grüttner Hessischer Sozialminister

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Seite 4 – Hessische Seniorenblätter

MeldungenAusgabe 119 | November 2015

Bereits zum sechsten Mal fand im September das große Familienfest der Familienkarte Hessen statt –

aber noch nie war die Feier wohl so „sinnlich“ wie dies-mal! Rund um das Thema „FamilienSinn“ erwartete die rund 2000 Besucher auf Schloss Freudenberg in Wiesba-den ein attraktives Programm. Im Schloss und dem an-grenzenden Park gab es jede Menge Angebote zum Stau-nen und Mitmachen, etwa den Dunkelgang, einen Barfußpfad und einen Klangraum. Auf der Bühne fesselte eine Märchenaufführung des Galli-Theaters kleine und große Besucher, die Kinderdisco von Radio FFH und Live-musik rundeten das Programm ab – Erlebnisse für wirk-lich alle Sinne waren also garantiert.

Außerdem standen natürlich Informationen rund ums Thema Familie im Mittelpunkt. Zahlreiche Partnerunter-nehmen und -institutionen der Familienkarte präsen-tierten ihre Angebote. „Mit diesem Fest sendet die Hes-sische Landesregierung ein Signal der Anerkennung und des Respekts an die Familien in unserem Bundesland, deren tägliche Arbeit nicht hoch genug bewertet werden kann“, sagte Sozialminister Stefan Grüttner. Damit meine er ausdrücklich das ganze Spektrum, von der Kleinkind-betreuung bis zur Pflege Angehöriger, fügte er hinzu.

Die Familienkarte leistet einen wichtigen Beitrag für die familienfreundliche Politik der Landesregie-rung. Minister Grüttner: „Sie unterstützt Familien dort, wo sie es wirklich brauchen: bei der Bewälti-gung der alltäglichen Dinge.“ So umfasst die Karte einen Basis-Unfallversicherungsschutz, Serviceleis- tungen wie die Vermittlung von Babysittern oder haushaltsnahen Dienstleistungen, einen Elternrat- geber, Vergünstigungen in Bildung, Kultur und Sport, sowie seit dem letzten Jahr auch die Säule „Vorsorge treffen“.

„Es war ein wichtiger Schritt, dass wir auch die Großeltern stärker mit in den Fokus der Familien-karte genommen haben“, betonte Grüttner. Das Zu-sammenführen der Generationen bleibe auch in Zu-kunft ein Schwerpunkt der hessischen Familienpolitik.

Aus 12.000 Bewerbungen für die Teilnahme am Fest waren 2000 Karteninhaber ausgelost worden. In den fünf Jahren seit dem Start der Karte ist sie be-reits von bis zu 158.000 Familien genutzt worden. Mehr als 200 Partnerunternehmen bieten ein breites Spektrum an Leistungen. ■

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2000 Besucher auf Schloss Freudenberg in Wiesbaden – Sozialminister Stefan Grüttner: „Zusammenführen der Generationen bleibt Schwerpunkt der hessischen Familienpolitik“

Fest der Familienkarte: Ein Erlebnis für alle Sinne

Weitere Informationen und Anmeldung unter:

www.familienkarte.hessen.de

Internet-Tipp

« Sozialminister Stefan Grüttner mit Besuchern

des Festes

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Hessische Seniorenblätter – Seite 5

25 Jahre deutsche Einheit: So feierte Hessen

E s war von vorne bis hinten ein voller Erfolg: Mehr als 1,4 Millionen Besucher kamen vom 2. bis 4. Oktober

zur von Hessen ausgerichteten zentralen Feier zum 25. Jahrestag der deutschen Einheit nach Frankfurt. Beim Festakt in der Alten Oper wie auch beim Gottesdienst im Kaiserdom waren zahlreiche Staats- und Ehrengäste zu-gegen, darunter Bundespräsident Joachim Gauck und Bundeskanzlerin Angela Merkel.

„Wir schauen auf drei wundervolle Tage zurück“, fasste Ministerpräsident und Bundesratspräsident Volker Bouf-fier zum Abschluss zusammen. Er dankte den Gästen aus dem ganzen Land, die eine prächtige Stimmung in die Stadt getragen hätten. „Ich will aber auch Danke sagen an all diejenigen, die seit mehr als einem Jahr hinter den Kulissen alles dafür getan haben, dass diese Feierlich-keiten ein Erfolg wurden“, so der Ministerpräsident wei-ter. „Wir sind stolz darauf, dass wir in Hessen bei tollem Wetter ein spannendes und informatives Programm an-bieten konnten.“

Es war eine Mammutaufgabe für alle Organisatoren und fleißigen Helfer – die mit Bravour gemeistert wurde: Al-lein die spektakuläre Abendinszenierung am 3. Oktober verfolgten bis zu 50.000 Zuschauer. Die Multimediashow zu beiden Seiten der Untermainbrücke bildete einen der Höhepunkte der Feierlichkeiten. Der verkaufsoffene Sonntag lockte noch einmal rund 500.000 Besucher in die Mainmetropole.

Fest der Familienkarte: Ein Erlebnis für alle Sinne

19 Bürgerinnen und Bürger mithessischer Pflegemedaille geehrt

Stellvertretend für die große Anzahl von Bürgern, die sich oft aufopferungsvoll um ein pflegebedürftiges

Familienmitglied kümmern, hat Sozialminister Stefan Grüttner auch in diesem Jahr wieder an 19 Hessinnen und Hessen die Pflegemedaille des Landes verliehen. „Das Land will damit seinen Dank und seine Anerken-nung für herausragendes Wirken von Personen ausdrü-cken, die über lange Jahre die unentgeltliche Pflege eines nahe stehenden Menschen im persönlichen Umfeld über-nommen haben. Sie haben sich große Verdienste erwor-ben und einen wesentlichen gesellschaftlichen Beitrag geleistet“, sagte der Minister bei der Verleihung im Rah-men eines Festaktes auf Schloss Biebrich.

Die vom Hes-sischen Minis- terpräsi-denten ge-stiftete Me-daille wird seit 2004 an Bürge-rinnen und Bürger verliehen, die einen pflegebedürftigen, kran-ken oder behinderten Menschen zu Hause mindestens fünf Jahre gepflegt oder betreut haben. ■

66Die interessante Zahl:

Prozent der Menschen zwischen 65 und 85 Jahren in Deutschland fühlen sich jünger als sie tatsäch-lich sind. Das ergab eine repräsentative Um-

frage des Instituts für Demoskopie Allensbach und des Generali Zukunftsfonds. Weitere

interessante Zahlen zur Lebenssituation von Seniorinnen und Senioren in Hessen lesen Sie auf Seite 11.

Multimediashow begeisterte Besucher am Mainufer in Frankfurt – Ministerpräsident Bouffier dankte Besuchern und Helfern hinter den Kulissen

Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier eröffnete die Feiern

zum 25. Jahrestag der deutschen Einheit in Frankfurt

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Seite 6 – Hessische Seniorenblätter

Titel-StoryAusgabe 119 | November 2015

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Hessische Seniorenblätter – Seite 7

„Hurra, die Vorlese-Oma kommt!“ „Was liest du uns heute vor?“ „Darf ich neben dir sitzen?“ Kein Zweifel: Die Jungen

und Mädchen der Kindertagesstätte Donaustraße in Groß-Gerau haben Ulla Groß ins Herz geschlossen (siehe Foto links). Wenn die 66-Jährige einmal in der Woche mit ihrer Büchertasche in der Kita auftaucht, ist die Aufregung groß. Aber nur kurz! Wenig später ist es bereits mucksmäuschenstill. Alle lauschen den span-nenden Geschichten, die die Vorlese-Oma zu erzählen hat. Dabei ist nicht immer klar, wer mehr Vergnügen an den regelmäßigen Treffen hat. „Mir macht das min-destens genauso viel Spaß wie den Kindern“, lacht Ulla Groß, die selbst keine Kinder hat – aber seit ihrem Ru-hestand viel Zeit. Und die füllt sie mit einer ganzen Reihe an ehrenamtlichen Tätigkeiten.

Ulla Groß ist eine von rund 20 Millionen Menschen in Deutschland, die sich ohne Bezahlung in den unter-schiedlichsten Bereichen für ihre Mitmenschen einset-zen. Ein Großteil dieser Helfer sind Seniorinnen und Senioren. Allein in Hessen engagiert sich mehr als jeder Dritte der 60- bis 69-Jährigen in irgendeiner Form ehrenamtlich, bei den über 70-Jährigen ist es noch jeder Vierte. Ein Jahrzehnt vorher war es „nur“

jeder Fünfte. „Nie zuvor waren ältere Menschen so aktiv und engagiert wie heute“, fasst der Hessische So-zialminister Stefan Grüttner zusammen.

Ulla Groß zum Beispiel engagiert sich als Vorsitzende in der Generationenhilfe von Groß-Gerau, woraus auch die Tätigkeit als Vorlese-Oma entstanden ist. Diese ein-getragenen und vom Land Hessen initiierten Vereine (es gibt sie im ganzen Bundesland) organisieren die Ar-beit von Freiwilligen, bieten Beratung an, stellen Kon-takte her. Meist geht es dabei um Unterstützung für alte Menschen, die nicht mehr alle Dinge des Alltags selbst erledigen können. „Wenn es beispielsweise mit dem Autofahren schwierig wird, fahren wir sie zum Arzt oder gehen mit ihnen einkaufen. Wir organisieren Besuchsdienste oder trinken einfach nur mal zusam-men einen Kaffee“, erzählt die gelernte Metallographin, die früher im Forschungsinstitut eines Autoherstellers arbeitete. „Ich war immer ein sehr aktiver Typ“, sagt sie. „Als ich dann in Rente ging, war da erstmal ein Loch, das es zu füllen galt. Deshalb beschloss ich, mich in der Generationenhilfe zu engagieren.“

So wie Ulla Groß geht es vielen fitten und aktiven Seni-oren, die im Ruhestand nach einer sinnvollen Beschäf-

Arbeit,Ehrenamt:

die von Herzen kommtImmer mehr Seniorinnen und Senioren engagieren sich auch in Hessen ohne

Bezahlung für ihre Mitmenschen – die Landesregierung unterstützt diesen Trend mit zahlreichen Projekten, Förderprogrammen und finanziellen Hilfen

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Seite 8 – Hessische Seniorenblätter

tigung suchen und deshalb ein Ehrenamt überneh-men. Die Einsatzgebiete sind nahezu unbegrenzt. Ehrenamtler helfen Kindern bei Hausaufgaben, über-nehmen Begleit- und Haushaltsdienste für alte Men-schen, bieten Hilfe im Garten oder beim Reparieren von Fahrrädern, Haushaltsgeräten und Ähnlichem, sie erledigen Einkäufe, kümmern sich bei entspre-chender Qualifikation um Kranken- oder Behinder-tenpflege und in letzter Zeit verstärkt auch um Flüchtlinge (siehe Kasten).

Die Hessische Landesregierung unterstützt und för-dert ehrenamtliche Tätigkeiten mit einer Fülle von Initiativen und Programmen:

• Seit 1999 gibt es die Kampagne „Gemeinsam aktiv – Bürgerengagement in Hessen“, mit der vor allem Vernetzungs- und Koordinationsstrukturen ge-schaffen werden, um so die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement zu verbessern.

• Zur Unterstützung der Kommunen ist in Hessen die bundesweit einzige „LandesEhrenamtsagentur“ ge-schaffen worden. Sie versteht sich als Service-Stelle für Kommunen, Verbände und Vereine, aber auch für Einzelpersonen, die ehrenamtliche Aufga-ben übernehmen möchten.

• 2002 wurde das „Förderprogramm zur Qualifizie-rung des bürgerschaftlichen Engagements im sozi-alen Bereich“ verabschiedet. Sein Ziel ist neben der Qualifizierung von Ehrenamtlichen eine möglichst dichte Vernetzung von Institutionen, Vereinen und Verbänden.

• In jüngster Zeit hat die Landesregierung das Mo-dellprojekt „Aufbau von Senioren- und Generatio-nenhilfen“ vorangetrieben. Es soll u. a. den Kommu-nen dabei helfen, bestehende Angebote auf diesem Gebiet auszubauen, und die Einrichtung neuer Pro-jekte begleiten. So wurden von Ende 2012 bis ein-schließlich 2014 die Landkreise Odenwald, Hers-feld-Rotenburg, Schwalm-Eder und Limburg- Weilburg gezielt gefördert, um vor allem die Struk-turen von Initiativen in ländlichen Regionen zu stärken. Für den Aufbau neuer Organisationen er-hielten die kommunalen Freiwilligenagenturen Hanau, Neu-Anspach, Marburg-Biedenkopf und Kassel ebenfalls Zuwendungen aus dem Projekt, für das insgesamt 280.000 Euro zur Verfügung stan-den. Neben dem Hessischen Sozialministerium wurde es von der Hessischen Staatskanzlei und der LandesEhrenamtsagentur unterstützt.

Durch all diese Maßnahmen ergeben sich zahl-lose Möglichkeiten für ehrenamtliches Engage-ment, besonders für Senioren. Denn: „Ältere Menschen sind mit ihrem ganzen Erfahrungs-

schatz hoch kompetent, sich in den Initiativen nach ihren Möglichkeiten einzubringen“, so Sozial- minister Grüttner.

Natürlich ist nicht jeder, der helfen will, für jede Tä-tigkeit geeignet. Häufig sind nicht nur bestimmte Fä-higkeiten, sondern auch detaillierte Sachkenntnisse erforderlich. Das gilt zum Beispiel für ehrenamtliche Betreuer, die sich um die rechtlichen Angelegen-heiten von Menschen kümmern, die selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Unterstützt und beraten werden sie in dieser Tätigkeit von den vielen Betreu-ungsvereinen im Land.

Marianne Jordan (68) arbeitet ehrenamtlich im Betreuungsverein Friedberg und hat 15 Jahre lang

Titel-StoryAusgabe 119 | November 2015

In Hessen werden wir in diesem Jahr insgesamt etwa 60.000 Flüchtlinge aufnehmen, die bei uns Schutz vor Krieg, Terror und Unterdrückung suchen. Überall im Land versuchen auch zahl-lose ehrenamtliche Helfer, diese Menschen bei den ersten Schritten in ihr neues Leben zu unterstützen. Für sie bietet das Land Hessen grundlegende Qualifizierungsmaßnahmen an, die z. B. von den kommunalen Freiwilligenagenturen oder anderen Anlaufstellen der Städte und Landkreise organisiert werden. Wenn Sie sich engagieren möchten – bitte nutzen Sie diese An-gebote. Sie reichen von „Grundlagen des Asylrechts“ über „Inter-kulturelle Kompetenz“ bis hin zu „Persönliche Grenzen des En-gagements“. Eine Anlaufstelle in Ihrer Nähe finden Sie im Internet unter www.gemeinsam-aktiv.de unter dem Punkt „Rat-geber & Fortbildung“ bei „Qualifizierungsprogramm“. ■

Unterstützung für Flüchtlinge: Hier lernen Sie helfen

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Spaß mit der Vorlese-Oma »

Wenn Ulla Groß den Kindern in der Kita spannende

Geschichten vorliest, sind alle ganz Ohr

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Hessische Seniorenblätter – Seite 9

einen autistischen Mann bis zu seinem Tod begleitet. „Seine Eltern waren verstorben, er lebte in einem Heim“, berichtet sie. „Als ich mit der Betreuung be-gann, war er über 60.“ Für eine solche Aufgabe wird man von einem Gericht bestellt. Marianne Jordan: „Fortan trifft man für seinen Schützling alle Entschei-dungen in den vom Gericht bestimmten Aufgaben-kreisen, zum Beispiel Vermögenssorge, Gesundheits-sorge, Aufenthaltsbestimmung und so weiter.“

Dafür ist natürlich eine besondere Qualifikation nötig, die unter anderem durch die Betreuungsvereine vermit-telt wird. „Es ist eine verantwortungsvolle und manch-mal rechtlich komplizierte Angelegenheit“, sagt die Kar-benerin, die sich neben der ehrenamtlichen Tätigkeit auch noch um ihre behinderte Tochter kümmert. „Des-halb beraten die Vereine auch Familienangehörige, die zu Betreuern etwa von Eltern oder Großeltern einge-setzt worden sind.“

Häufig geht das Betreuungsverhältnis im Laufe der Zeit über die rein rechtliche Seite hinaus. Davon be-richtet etwa Klaus Englert (59). Der Bad Nauheimer hat ehrenamtlich die Betreuung für eine 93-jährige, allein- stehende Frau übernommen, die bettlägerig ist und in einem Pflegeheim lebt. Er geht für sie nicht nur zur Bank, bezahlt Rechnungen und erledigt Amtsgeschäfte, sondern besucht die alte Dame auch ein- oder zweimal die Woche im Heim, muntert sie auf und schaut ab und zu auch mal Fernsehen mit ihr zusammen.

„Es ist mit der Zeit ein richtig freundschaftliches Ver-hältnis entstanden“, erzählt er. „Sie freut sich jedes Mal, wenn ich sie besuchen komme und ihr Neuig-keiten aus ihrem alten Stadtteil Schwalheim erzähle. Das interessiert sie noch sehr.“

So vielfältig die Tätigkeiten von Ehrenamtlichen über-all im Lande auch sind – eines berichten alle überein-stimmend: Wenn es für die Arbeit auch kein Geld gibt, so wird man doch in gewisser Weise dafür belohnt: durch das Gefühl, etwas Sinnvolles zu tun und ande-ren zu helfen. Oder, wie Klaus Englert es zusammen-fasst: „Ich denke oft: Wenn ich mal sehr alt bin, wäre es schön, wenn dann so einer wie ich da wäre ...“ ■

Weitere Infos finden Sie unter:

www.gemeinsam-aktiv.de www.lagfa-hessen.dewww.betreuungsvereine-hessen.de

Internet-Tipp

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Seite 10 – Hessische Seniorenblätter

Aktiv lebenAusgabe 119 | November 2015

Gehirnjogging: Eine Expertin verrät, mit welchen ganz einfachen Übungen Sie bis ins hohe Alter geistig fit bleiben

Vergesslich? Mit diesen Übungen trainieren Sie Ihr Gedächtnis

W o habe ich bloß den Schlüssel hingelegt? Wie hieß der nette, neue Nachbar noch gleich? Verflixt, jetzt fällt mir die Telefon-

nummer der Kinder nicht mehr ein ... Wer kennt das nicht: Mit dem Alter lässt bei vielen Menschen das Ge-dächtnis nach. Wenn die Vergesslichkeit zu schlimm wird und einen im täglichen Leben beeinträchtigt, sollte man vorsichtshalber einen Arzt konsultieren. Doch gegen die ganz normale Alltagsvergesslichkeit kann auch regelmäßiges „Gehirnjogging“ wie etwa das soge-nannte „Mentale Aktivierungstraining“ (MAT) helfen.

„Das geht schon mit ganz einfachen Übungen, die jeder in seinen Tagesablauf einbauen kann“, sagt Roswitha Ma-such von der bundesweit aktiven „Gesellschaft für Ge-hirntraining“, Deutschlands größtem eingetragenen Ver-ein dieser Art. Wichtig ist es dabei, das Gehirn immer

wieder zu beschäftigen, regelrecht zu „trainieren“ – so wie einen Muskel. Dies kann natürlich durch Beschäftigungen wie Schüttelrätsel oder Sudoku geschehen. Doch es kommt auch auf Abwechslung an, damit nicht immer die gleichen „Disziplinen“ geübt werden.

Ein Beispiel? „Nehmen Sie etwa die ganz normale Tages-zeitung oder diese Hessischen Seniorenblätter“, erklärt Roswitha Masuch. „Die sind nicht nur interessant, Sie können damit auch auf vielfältige Weise Hirnzellen auf-bauen, Verknüpfungen herstellen und die geistige Leistungsfähigkeit trainieren und optimieren. Halten Sie die Zeitung oder das Heft mal verkehrt herum und lesen Sie einen kurzen Artikel, auf dem Kopf stehend“. Versu-chen Sie dabei, den Inhalt so gut wie möglich zu behal-ten. Oder lesen Sie laut. Das fördert die Konzentrations-fähigkeit.“

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Hessische Seniorenblätter – Seite 11

Übungen, die mit Sprache zu tun haben, gibt es viele. Ros-witha Masuch: „Bei der Hausarbeit oder beim Spaziergang kann man versuchen, aus den Buchstaben eines Wortes möglichst viele andere Wörter zu bilden. Zum Beispiel aus ,Staubsauger‘ die Wörter ,sauber‘, ,Bau‘, ,Tau‘ und so weiter.“

Außerdem empfiehlt die Gehirntrainings-Expertin, moto-rische Übungen in den Alltag einzubauen. Das kann schon beim Zähneputzen anfangen: „Nehmen Sie dazu einfach mal die andere, ungewohnte Hand.“ Oder eine Übung mit Zahlen: „Rechnen Sie beim Einkauf im Supermarkt die Preise im Kopf zusammen. Das erfordert hohe Konzentra-tion und macht auch noch Spaß.

Fünf bis zehn Minuten tägliches Gehirnjogging rei-chen schon, um länger geistig fit zu bleiben. Und übri-gens: Auch moderate Bewegung und gesunde Ernäh-rung tragen dazu bei. So ergab eine Studie der Universität Erlangen, dass es sich in der Bewegung, etwa beim Gehen, leichter lernt als im Sitzen!

Vergesslich? Mit diesen Übungen trainieren Sie Ihr Gedächtnis

Hessen in Zahlen: So leben die über 65-Jährigen

Rund 1,2 Millionen Menschen in Hessen sind 65 Jahre oder älter, das sind etwa 20 Prozent. Aber wie leben die Senioren in unserem Bundesland genau? Darüber

geben die Erhebungen des Hessischen Statistischen Landes-amtes und des Statistischen Bundesamtes Auskunft. Hier die interessantesten Zahlen:

Wohnen

62 Prozent leben mit einem Ehe- oder Lebenspartner in einem gemeinsamen Haushalt. Etwa ein Drittel wohnt allein in einem Einpersonenhaushalt. Fünf Prozent leben als Allein-stehende bei anderen Verwandten oder „familienfremden“ Personen.

Einkommen

Die große Mehrheit (85 Prozent) bestreitet ihren Lebensun-terhalt durch eine Rente oder eine Pension. Bei den allein- lebenden Senioren ist dieser Anteil bei Frauen (90 Prozent) und Männern (94 Prozent) annähernd gleich groß. Unter denjenigen, die verheiratet sind oder mit einem Lebenspart-ner zusammenwohnen, lebt allerdings fast jede dritte Frau überwiegend von den Einkünften ihres Mannes. Hierin drückt sich noch das klassische Rollenbild der vergangenen Jahrzehnte aus: Viele Frauen gingen nicht oder nur in Teilzeit arbeiten oder unterbrachen ihre Erwerbstätigkeit zur Erzie-hung der Kinder. Rund 80.000 Hessen (52.000 Männer,

28.000 Frauen) über 65 Jahre gehen noch ar-beiten.

Partnerschaft

79 Prozent der Männer leben in einer Paarbeziehung, bei den Frauen sind es nur 49 Prozent. Grund ist vor allem die höhere Lebenserwartung von Frauen.

Familienleben

Der Anteil der Haushalte mit drei oder mehr Generati-onen unter einem Dach ist stark rückläufig. In 2013, dem Jahr der letzten Erhebung, lebten in 18.000 der insgesamt 2,94 Millionen hessischen Privathaushalte Großeltern, Eltern und Kinder zusammen, also in we-niger als einem Prozent. 25 Jahre zuvor waren es mit rund 40.000 noch mehr als doppelt so viele (Anteil damals: 1,6 Prozent). In 881.000 Haushalten lebten 2013 Eltern mit Kindern. Insgesamt gab es also knapp 900.000 Mehrgenerationenhaushalte, was einen An-teil von rund 31 Prozent bedeutet. Kinderlose Ehe-paare lebten in 695.000 Haushalten. Der Anteil der Single-Haushalte lag mit rund 1,15 Millionen bei 40 Prozent. ■

Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite der „Gesellschaft zur Förderung der geistigen Fitness“:

www.gfg-online.de

Internet-Tipp

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Seite 12 – Hessische Seniorenblätter

Mein gutes RechtAusgabe 119 | November 2015

Erben und Vererben: Was beim Letzten Willen beachtet werden muss

W er verhindern will, dass es nach seinem Tod in der Familie zu Streit ums Erbe kommt, sollte den Nachlass frühzeitig per Testament

regeln. Doch was muss dabei beachtet werden? Peter Schirmer, Notar, Fachanwalt für Erbrecht und 1. Vorsit-zender des Landesverbandes Hessen im Deutschen An-waltverein, beantwortet hier die wichtigsten Fragen.

Welche Arten von Testament gibt es?

Am häufigsten werden in Deutschland sogenannte pri-vate Testamente gemacht. Sie können ohne Hilfe eines Notars handschriftlich vom Erblasser selbst verfasst wer-den. Erstellt man sein Testament mit Hilfe eines No-

tars, spricht man von einem notariellen oder öffentlichen Testament. Hierbei fallen jedoch Gebühren an. Bei einer Erbsumme von 50.000 Euro werden zum Beispiel 165 Euro fällig, zuzüglich Mehrwertsteuer.

Wie erstelle ich ein privates Testament?

Es muss vom Erblasser selbst mit der Hand geschrieben sein (kein Computerausdruck, keine Schreibmaschine!), eindeutig als „Testament“ oder „Letzter Wille“ ausgewie-sen sein und die persönliche Unterschrift des Verfassers mit Vor- und Nachname tragen. Anschließend gibt man es zur Aufbewahrung am besten ans Nachlassgericht, das dafür eine einmalige Gebühr von 75 Euro plus 15

Euro für die Registrierung im Zentralen Testaments- register erhebt. Man kann sein Testament aber auch an einem sicheren Ort zu Hause aufbewahren.

Wann sollte ich mein Testament machen?

Möglichst frühzeitig, solange man noch im Vollbesitz sei-ner geistigen Kräfte ist. Grundsätzlich kann jeder, der volljährig und „testierfähig“ (d.h.: geschäftsfähig) ist, ein privates Testament machen (ein notarielles Testament sogar schon mit 16).

Kann ich ein einmal verfasstes Testament ändern?

Sie können in dem Testament keine Änderungen vor-nehmen, etwa indem Sie einen Namen durchstreichen und durch einen anderen ersetzen, Sie können aber je-derzeit ein neues Testament verfassen. Damit es später nicht zu Unklarheiten kommt, welches Testament das letztgültige ist, sollte es immer mit Ort und Datum ver-sehen werden. Noch besser ist es, die alten Testamente zu vernichten.

Kündigungen aus altersdiskriminierenden Gründen dürfen auch in Kleinbetrieben nicht ausgesprochen wer-den. Dies stellte das Bundesarbeitsgericht (BAG) nun im Fall einer Arzthelferin aus Sachsen fest (AZ: 6 AZR 457/14). Der damals 63-jährigen war 2013 gekündigt worden. Als Grund waren im Kündigungsschreiben Ver-änderungen im Laborbereich der kleinen Gemein- schaftspraxis angegeben, außerdem sei die Frau „inzwi-schen pensionsberechtigt“. Die jüngeren Kolleginnen konnten dagegen alle ihre Stellen behalten. Die gekündi-gte Helferin klagte und machte dabei eine unzulässige Benachteiligung wegen des Alters geltend. Das BAG gab ihr recht. Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz nur für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten gilt, greife das Diskriminierungsverbot des Allgemeinen Gleichbe-handlungsgesetzes (AGG) auch in Kleinbetrieben. Die Kündigung sei daher unwirksam. ■

Altersdiskriminierende Kündigung ist auch in Kleinbetrieben unzulässig

§

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Hessische Seniorenblätter – Seite 13

Erben und Vererben: Was beim Letzten Willen beachtet werden muss

Was passiert, wenn ich kein Testament gemacht habe?

In diesem Fall tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Sie re-gelt die Verteilung des Nachlasses unter den Hinter-bliebenen, wobei die Erben je nach Verwandtschafts-grad in verschiedene „Ordnungen“ eingeteilt werden. Zur ersten Ordnung gehören etwa die Kinder des Ver-storbenen, zur zweiten Geschwister, Neffen und Nich-ten, zur dritten Cousins und Cousinen. Auch Ehegatten und Partner aus einer eingetragenen Lebenspartner-schaft haben ein gesetzliches Erbrecht. Wer von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchte und be-stimmte Dinge oder Geldsummen bestimmten Per-

sonen vermachen möchte, kann dies allerdings nur per Testament tun.

Kann ich bestimmte Angehörige auch enterben?

Ja, Sie können in Ihrem Testament jede Person von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen. Kinder und Ehegatten haben aber in der Regel Anspruch auf einen „Pflichtteil“, der in der Hälfte des gesetzlichen An-spruchs besteht. Dieser Anteil kann nur in extremen Ausnahmefällen verwehrt werden (z. B. wenn der Erb- lasser von den Betreffenden körperlich misshandelt wurde). ■

Verbraucherzentrale Hessen: Nicht immer sind erhobene Entgelte

rechtens

Mahngebühren: Wann muss ich wirklich zahlen?

Es ist schnell passiert: Zwischen der ganzen Wer-bung in der Post steckt auch eine Rechnung – und die wandert gleich ungelesen mit ins Altpa-

pier. Manche Firmen schicken dann schnell Mah- nungen und verlangen auch noch entsprechende Ent-gelte. Dabei sind diese manchmal gar nicht zulässig.

„Um vom Schuldner Entgelte oder Inkassokosten ver-langen zu können, muss dieser sich im Zahlungsverzug befunden haben“, erläutert Peter Lassek, Rechtsanwalt bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Voraussetzung für den Eintritt des Verzuges ist grundsätzlich die Nichtzahlung nach Mahnung. Unter bestimmten Um-ständen bedarf es aber auch keiner Mahnung. Bei Geldforderungen beispielsweise dann, wenn für die Zahlung ein kalendermäßiger Zeitpunkt vereinbart war. Eine einseitige Bestimmung durch den Gläubiger (z.B. auf der Rechnung) genügt dabei allerdings nicht.“ Sollten die Mahnkosten rechtens sein (etwa weil trotz

mehrfacher Mahnung mit Zahlungsfrist die Rechnung nicht beglichen wird), darf der Gläubiger die Höhe der Gebühr nicht einfach nach Gutdünken festlegen. Las-sek: „Mahnt beispielsweise der Händler oder Handwer-ker selbst, darf er hierfür zwar seine eigenen Ausgaben zum Versenden der Mahnung (Porto, Papier) in Rech-nung stellen, nicht jedoch anteilige Verwaltungs- oder Personalkosten.“

Anders sehe es aus, wenn trotz Verzugs weiter nicht gezahlt wird: „Dann könnten unter bestimmten Voraus-setzungen auch weitergehende Kosten für einen An-walt oder ein Inkasso-Unternehmen auf den Schuldner zukommen. Zum weiteren Verzugsschaden zählen übri-gens auch die Verzugszinsen, die fünf Prozentpunkte über dem halbjährlich festgelegten Basiszins der Bun-desbank liegen. Dieser liegt derzeit im negativen Be-reich bei -0,83 Prozent, so dass die Höhe der Verzugs-zinsen also momentan 4,17 Prozent beträgt.“ ■

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Gesundheit & NaturAusgabe 119 | November 2015

Vor allem Männer sind oft „Vorsorge-Muffel“ – hier lesen Sie, warum Sie sich einen Ruck geben und sich der harmlosen Untersuchung

unterziehen sollten

Darmkrebsvorsorge: 20 Minuten, die Leben retten können

Na klar: Sein Auto bringt „Mann“ zur In-spektion. Doch wenn es um die eigene Ge-sundheit geht, sind viele Männer weniger

pflicht-, sprich: vorsorgebewusst. Gerade den Gang zur Darmkrebsvorsorge scheuen viele – sei es aus Scham, sei es aus Angst vor der Untersuchung. Dabei ist das nicht nur unbegründet, auch die Zah-len sprechen für sich: Professor Dr. Karl-Heinrich Link, Direktor des Chirurgischen Zentrums und des Darmzentrums der Wiesbadener As-klepios-Paulinen-Klinik, schätzt, dass durchschnitt-lich fünf von 1000 Patienten, die sich einer Vorsor-ge-Koloskopie (Darmspiegelung) unterziehen, dadurch letztlich das Leben gerettet wird.

Professor Link gehört zu den Organisatoren der Aktion „1000 mutige Männer“, die 2013 in Wiesba-den durchgeführt wurde. Ebenso wie die bereits ein Jahr zuvor in Offenbach gestartete Aktion

wurde sie von der Hessischen Krebsgesellschaft, der Barmer GEK und dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) ins Leben ge-rufen.

„Männer sind Vorsorgemuffel, das weiß ich aus ei-gener Erfahrung“, so der Hessische Gesundheitsmi-nister Stefan Grüttner. „Ich bin aber über meinen Schatten gesprungen und habe an der Aktion teil-genommen, um mit gutem Beispiel voran zu gehen.“

Worum ging es genau? Minister Grüttner: „Inner-halb von zwölf Monaten sollten mindestens 1000 Männer ab 55 Jahren zur Teilnahme an der Darm-krebsvorsorge bewegt werden. Dies geschah zum Beispiel durch öffentliche Aufrufe von Promi-nenten wie Ex-Fußballnationalspieler Jürgen Gra-bowski, aber vor allem durch ,Mundpropaganda‘ vor Ort, also durch ein dichtes Netz an teilneh-menden Ärzten, Medien, Kirchen, Vereinen, Arbeit-gebern, Geschäftsleuten und so weiter. Vorbild war ein Pilotprojekt aus Mönchengladbach.“

Die „1000-Männer-Grenze“ wurde in Hessen in bei-den Fällen vorzeitig überschritten. Nach Ablauf eines Jahres meldete Wiesbaden eine Teilnehmer-zahl von mehr als 1200, Offenbach sogar mehr als 1500 Männern. Dass vorerst dennoch keine weite-ren Aktionen geplant sind, liegt daran, dass im Zuge der Umsetzung des bereits in Kraft getre-tenen Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes zukünftig Männer und Frauen schriftlich zur Frü-herkennung von Darmkrebs und Gebärmutterhals-krebs eingeladen werden sollen.

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Angst vor der Untersuchung muss niemand haben. Die nahezu schmerzfreie, risikoarme und für Pati-enten ab 55 Jahre von den gesetzlichen Kassen be-zahlte Koloskopie dauert nur 20 Minuten. Zudem besteht die Möglichkeit, sich vorher ein narkose-ähnliches Sedierungsmittel geben zu lassen.

Laut Hessischem Krebsbericht 2015 erkrankten 2011 (dem aktuellsten erfassten Jahr) 2045 Män-ner sowie 1661 Frauen in unserem Bundesland an Darmkrebs. Damit es dazu nicht kommt – auch dazu kann eine Koloskopie übrigens beitragen: Sollte der Arzt dabei nämlich Polypen im Darm ent-

decken, so kann er sie zur Sicherheit gleich mit entfernen. Der Grund: Auch wenn Polypen an sich ungefährlich sind, können sie doch im Laufe der Zeit zu bösartigen Tumoren entarten. „Nicht jeder Polyp wird zu einem Tumor – aber jeder Tumor war einmal ein Polyp“, so der Gesundheitsminister.

Das Ergebnis der Darmspiegelung erhält man in der Regel gleich nach der Untersuchung. Sollte der Befund unauffällig sein, kann man sich bis zur nächsten Vorsorge zehn Jahre Zeit lassen. Alles in allem nicht viel Aufwand für eine Maßnahme, die lebensrettend sein kann. ■

Experten warnen: Nicht immer halten die Angaben auf den Etiketten das, was sie versprechen

Gesunde Ernährung: Augen auf beim Lebensmittelkauf!

„Z uckerfrei“, „Light“, „Aus Ihrer Regi-on“ – viele Lebensmittel im Super-markt oder im Laden um die Ecke

werden als gesund und/oder regional angeprie-sen. Doch so manches Mal tricksen die Hersteller oder machen irreführende Angaben. Ernährungs-experten warnen insbesondere vor folgenden „Schummeleien“:

Kalorienschummel: Die Kalorienangaben auf der Verpackung beziehen sich oft auf unrealistisch kleine Mengen. Rechnen Sie die Angaben immer auf „normale“ Portionen von 100 oder 200 Gramm um.

Regionalschummel: „Heimatliches Produkt“, „Aus Ihrer Heimat“ oder „von hier“ – solche schwam-migen Aussagen bedeuten nicht, dass das jewei-lige Produkt tatsächlich aus Ihrer Region stammt.

Tipp: Achten Sie zum Beispiel auf die „Regionalfens- ter“, die 2014 auf Initiative des Bun-

desministeriums für Ernährung und Landwirt-schaft eingeführt wurden (siehe Bild links unten).

„Light“-Schummel: Lebensmittel, die als „Light“-Va-riante angeboten werden, enthalten zwar weniger Fett oder Zucker, können aber dennoch wahre Kalo-rienbomben sein. Grund: Um den Geschmacksver-lust auszugleichen, werden häufig andere, kalorien-haltige Zusatzstoffe zugefügt.

Zuckerschummel: Die Aufschrift „zuckerfrei“ be-deutet nicht zwangsläufig, dass das Produkt wirk-lich keinerlei Zucker enthält, sondern nur keinen Einfachzucker. Oft verbirgt sich dennoch Zucker in diesen Lebensmitteln, etwa unter den Bezeich-nungen Saccharose, Dextrose, Glukose oder Ähn-lichem.

Aromaschummel: Aroma ist nicht gleich Aroma. Nur wenn ein Produkt beispielsweise „natürliches Fruchtaroma“ enthält, handelt es sich auch um einen natürlichen, aus Früchten stammenden Zusatz. Steht auf dem Etikett lediglich „Aroma“, hat man es mit einem künstlich hergestellten Stoff zu tun. ■

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Wichtige Nummern für Notfälle und Beratung

Es gibt viele Situationen, in denen man schnell rea-gieren und Hilfe herbeitelefonieren muss. Hier

haben wir Ihnen wichtige Rufnummern zusammenge-stellt, mit denen Sie keine Zeit verlieren. Am besten ausschneiden und gleich neben das Telefon legen!

Polizeinotruf 110 Gebührenfrei, nur für Notfälle

Feuerwehr/Rettungsdienst 112 Gebührenfrei, verbindet Sie mit der nächsten Rettungsleitstelle

Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 Gebührenfrei, für Hilfe außerhalb der Praxis-Sprech-zeiten. Nicht für Notfälle – dafür gibt es die 112.

Apotheken-Notdienst 0800 00 22 8 33 Gebührenfrei, informiert über Bereitschaftsapotheken außerhalb der Öffnungszeiten

Sperrungsnotruf 116 116 Gebührenfrei, sperrt bei Verlust oder Diebstahl u. a. EC- und Kreditkarten

ADAC-Pannenhilfe 0180 22 22 22 2 6 Cent pro Anruf, Einsatz bei einer Autopanne für Mitglieder kostenlos

Fahrplanauskunft Deutsche Bahn 0800 150 70 90 Gebührenfreie Informationen über Abfahrts- und Ankunftszei-ten

Renten-Servicetelefon 0800 1000 480 70 Gebührenfrei, für Fragen zu Rente und Altersvorsorge

Telefonseelsorge Katholisch: 0800 111 0 222 Evangelisch: 0800 111 0 111 Gebührenfreie Hilfe in Lebenskrisen wie Krankheit oder Ein-samkeit

Mahlzeit! So lecker kochen die Leserinnen und Leser der Seniorenblätter

Mmmmh, lecker! In der vorigen Ausgabe der Seniorenblätter hat Hessens Sozial-minister Stefan Grüttner seine Lieblingssuppe vorgestellt, und wir baten die Le-serinnen und Leser, uns ihre besten Rezepte zu schicken. Stellvertretend für alle

Einsendungen stellen wir Ihnen hier die Avocadocremesuppe von Karlheinz Schmiedel aus Kirchheim vor. Viel Spaß beim Nachkochen und guten Appetit!

AvocadocremesuppeZubereitung

Wir brauchen pro Person 1/2 Avocado (zum Glück das ganze Jahr über erhältlich) sowie 1 Becher Sahne, fett (250 Gramm). Beides miteinander verquirlen. Je nach Geschmack klare Fleischbrühe anfertige (ich habe immer welche tiefgefroren vorrätig). Sie wird aus einer Beinscheibe und einer handelsüblichen Packung Suppengrün hergestellt. Wer‘s kräf-tiger mag, kann noch 2-4 Markknochen mitkochen. Grün und Knochen entfernen (Sieb) und Brühe mit Avocadosahne zusammen aufkochen. Wenig Pfeffer und Salz hinzufügen. Eine Bereicherung sind Garnelen (Shrimps), die – aufgetaut, abgetrocknet und halbiert – der Suppe zugegeben werden. Dazu trinken wir einen trockenen Weißwein.