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Neue Perspektiven eröffnen Schwer psychisch Kranke sind häufig nicht in der Lage, Leistungen, auf die sie Anspruch haben, selbständig in Anspruch zu nehmen. Die Ambulante Soziotherapie bietet hier eine gute Chance auf eine Verbesserung. Weitere Auskünfte und persönliche Informationen geben Ihnen gerne unsere zugelassenen Soziotherapeuten: Ramona Kossebau Vito Bayer Tel.: 05841 / 97 95 972 Tel.: 05841 / 97 60 60 [email protected] [email protected] GRIPS – Arbeit und Rehabilitation Dr. Nowack GmbH Amtsgericht Hamburg, HRB 95521, Geschäftsführer: Dr. Nicolas Sebastian Nowack Bankverbindung: Volksbank Uelzen-Salzwedel IBAN DE67 2586 2292 4852 0870 00 BIC GENODEF1EUB Hinweisblatt für Ärzte Ambulante Soziotherapie § 37a SGB V Stand: Oktober 2017 Tarmitzer Str. 53 29439 Lüchow (Wendland)

Hinweisblatt für Ärzte Ambulante Soziotherapie · Seite 2 von 8 Ein kurzer Überblick: Die Ambulante Soziotherapie soll den Patienten die Inanspruchnahme ärztlich oder psychotherapeutisch

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Neue Perspektiven eröffnen Schwer psychisch Kranke sind häufig nicht in der Lage, Leistungen, auf die sie Anspruch haben, selbständig in Anspruch zu nehmen. Die Ambulante Soziotherapie bietet hier eine gute Chance auf eine Verbesserung.

Weitere Auskünfte und persönliche Informationen geben Ihnen gerne unsere zugelassenen Soziotherapeuten:

Ramona Kossebau Vito Bayer

Tel.: 05841 / 97 95 972 Tel.: 05841 / 97 60 60

[email protected] [email protected]

GRIPS – Arbeit und Rehabilitation Dr. Nowack GmbH Amtsgericht Hamburg, HRB 95521, Geschäftsführer: Dr. Nicolas Sebastian Nowack

Bankverbindung: Volksbank Uelzen-Salzwedel IBAN DE67 2586 2292 4852 0870 00 BIC GENODEF1EUB

Hinweisblatt für Ärzte

Ambulante Soziotherapie § 37a SGB V

Stand: Oktober 2017

Tarmitzer Str. 53

29439 Lüchow (Wendland)

Seite 2 von 8

Ein kurzer Überblick:

Die Ambulante Soziotherapie soll den Patienten die Inanspruchnahme ärztlich oder psychotherapeutisch verordneter Leistungen ermöglichen. Sie

soll Patienten durch Motivierungsarbeit und strukturierte Trainings-maßnahmen helfen, psychosoziale Defizite abzubauen und sie in die Lage versetzen, die erforderlichen Leistungen zu akzeptieren und selbständig in Anspruch zu nehmen.

Die Ambulante Soziotherapie ist langfristig angelegt.

Es können in einem Zeitraum von 3 Jahren insgesamt 120 Einheiten

(1 Einheit = 60 Minuten) verordnet werden.

Wir erstellen – in Abstimmung mit Ihnen und dem Patienten – einen soziotherapeutischen Betreuungsplan. Damit ist die Ambulante

Soziotherapie eine koordinierende und begleitende Unterstützung und

Handlungsanleitung für schwer psychisch Kranke auf der Grundlage von definierten Therapiezielen.

Für die medizinische Behandlung relevante Informationen, die wir durch die Patientenbetreuung gewinnen, werden durch die Zusammenarbeit für die Behandlung nutzbar gemacht.

Die Soziotherapie

� findet überwiegend im sozialen Umfeld des Patienten statt.

� umfasst die Koordination der im Rahmen des Behandlungsplans festgelegten Maßnahmen.

� unterstützt einen Prozess, der Patienten einen besseren Zugang zu ihrer Krankheit ermöglicht, indem Einsicht, Aufmerksamkeit, Initiative, soziale Kontaktfähigkeit und Kompetenz gefördert werden.

� bezieht bei Bedarf und auf Wunsch des Patienten Familienangehörige und Freunde mit ein.

Soziotherapeutische Leistungen können, sofern dieses für die

Zielerreichung förderlich ist, auch themenzentrierte Gruppenangebote für die Patienten enthalten.

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Indikationsstellung zur Soziotherapie:

Es muss mindestens eine der folgenden Beeinträchtigungen gegeben sein:

� eine Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis oder aus dem Bereich affektiver Störungen (F20.0-20.6, F21, F22, F24, F25, F31.5, F32.3, F33.3)

� bei vorliegenden Fähigkeitsstörungen und einem entsprechenden Wert auf der GAF-Skala zwischen 20 und 40

� bei Störungen im kognitiven Bereich

� bei mangelnder Compliance oder einem unzureichenden Zugang zur eigenen Krankheitssymptomatik

� Die individuellen Therapieziele müssen erreichbar sein, d.h. die entsprechende Therapiefähigkeit muss gegeben sein.

Außerdem erhalten schwer psychisch Erkrankte mit Diagnosen aus dem Bereich F00 bis F99 in begründeten Einzelfällen eine Verordnung von

Soziotherapie, wenn bei dem Patienten ein GAF-Wert ≤ 40 gilt und wenn sich aufgrund der Gesamtsituation und nach fachärztlicher Einschätzung eine medizinische Erforderlichkeit insbesondere aus einem der nachfolgend genannten Kriterien ergibt:

� relevante Co-Morbiditäten (psychiatrische, wie z.B. Persön-lichkeitsstörungen oder Suchterkrankungen, oder somatische, wie z.B. Mobilitätseinschränkungen oder chronische Schmerzerkrankungen),

� stark eingeschränkte Fähigkeit zur Planung, Strukturierung und Umsetzung von Alltagsaufgaben,

� eingeschränkte Fähigkeit zur selbständigen Inanspruchnahme ärztlicher oder psychotherapeutischer sowie ärztlich oder psychotherapeutisch verordneter Leistungen sowie zur Koordination derselben oder − stark eingeschränkte Wegefähigkeit.

Der Patient soll über das hierzu notwendige Mindestmaß an Belastbarkeit, Motivierbarkeit und Kommunikationsfähigkeit verfügen und in der Lage sein, einfache Absprachen einzuhalten.

Die Leistungen der Ambulanten Soziotherapie sind zuzahlungspflichtig.

Sofern keine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht besteht, sind aktuell 10 Euro pro ärztliche Verordnung und für die ersten

28 Termine je Kalenderjahr 10 % der Kosten als Eigenanteil zu zahlen.

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Die Verordnung:

(1) Jeder Arzt kann bis zu 5 Stunden Soziotherapie verordnen.

Soziotherapie erhaltenen Patienten, bei denen durch schwere psychische Erkrankung hervorgerufene Beeinträchtigungen der Aktivitäten dazu führen, dass sie in ihren Fähigkeiten zur selbständigen Inanspruchnahme ärztlicher oder psychotherapeutischer sowie ärztlich oder psychotherapeutisch verordneter Leistungen erheblich beeinträchtigt sind.

Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, ist durch einen zur generellen Verordnung befugten Facharzt oder Psychotherapeuten zu klären.

Um diese Abklärung zu ermöglichen kann jeder Arzt bis zu 5 Stunden Soziotherapie verordnen. Vorrangiges Ziel ist es den Patienten zur Vorstellung bei einem dieser Fachärzte zu motivieren.

Hierfür ist der Verordnungsvordruck 28 zu verwenden.

Die Verordnung von Soziotherapie belastet nicht das Arztbudget.

Für das Ausstellen der Verordnung ist die EBM-Ziffer 30800 ( 7,06 € 1)

abrechenbar.

Es sind lediglich einige Stammdaten zum Patienten, die Diagnose und Grips – Arbeit + Reha als „Soziotherapeutischer Leistungserbringer“ einzutragen (� siehe Seite 4).

Diese Verordnung übergeben Sie einem unserer zugelassenen Soziotherapeuten. Wir kümmern uns um alles und informieren Sie über den weiteren Verlauf.

1 Stand: Oktober 2017

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Verordnungsformular ab Oktober 2017 ALLE Ärzte

Diagnose eintragen F00 bis F99 möglich

Nur, wenn bekannt.

Bitte eines ankreuzen

Grips – Arbeit + Reha

Tarmitzer Str. 53

2 9 4 3 9 Lüchow

Datum eintragen

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(2) Verordnung der soziotherapeutischen Behandlung

Die Soziotherapie kann nur von

� Fachärzten für Nervenheilkunde,

� Fachärzten für Neurologie und Psychiatrie,

� Fachärzten für Neurologie,

� Fachärzten für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie,

� Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie sowie

� Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

verordnet werden.

Für die Verordnung wird eine Genehmigung von der KV benötigt. Dafür ist bei der KV lediglich ein „Antrag auf Abrechnungsgenehmigung zur Verordnung von Soziotherapie“ zu stellen.

Die Verordnung von Soziotherapie belastet nicht das Arztbudget. Für das Ausstellen der Verordnung ist die EBM-Ziffer 30810 (Erstverord-nung) und die EBM-Ziffer 30811 (Folgeverordnung) mit jeweils 17,69 €

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abrechenbar.

Hierfür ist der Verordnungsvordruck 26 zu verwenden.

Diesem ist der soziotherapeutische Behandlungsplan beizufügen.

Es können im ersten Verordnungszeitraum bis zu 30 Einheiten ( = 30 Stunden ) verordnet werden. Mindestens zweimonatlich sowie vor und nach den ersten fünf (Probe-) Stunden und ebenso vor jeder Folgeverordnung stimmen wir uns mit Ihnen und dem Patienten ab. Wir führen eine fortlaufende Dokumentation zu Art und Umfang der Maßnahmen.

2 Stand: Oktober 2017

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Verordnungsformular ab Oktober 2017 Psychiatrische Fachärzte

Nur, wenn bekannt.

Diagnose eintragen

GAF-Wert eintragen

Wir bereiten einen Behandlungsplan vor

Bitte eines ankreuzen

3 0 3 0

6 Monate

Datum eintragen

Wesentliche Fähigkeits-störungen benennen

z.B. Suchterkrankung, Persönlichkeitsstörung, chron. Schmerzen, Mobilitätseinschränkung

Seite 8 von 8

Soziotherapeutischer Behandlungsplan ab Okt. 2017 Psychiatrische Fachärzte