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Prof. Dr. Matthias Rossi Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht sowie Gesetzgebungslehre Universitätsstraße 24 86159 Augsburg Tel +49 (0) 821 598 - 4546 Fax +49 (0) 821 598 - 4547 matthias.rossi@jura.uni-augsburg.de www.jura.uni-augsburg.de/rossi Prof. Dr. M. Rossi – Juristische Fakultät – Universität Augsburg – 86159 Augsburg Hinweise für Studierende im Nebenfach Staatsrecht bzw. Staatsrecht/Völkerrecht Die nachfolgenden Hinweise richten sich an alle Studierenden, die bei mir im Nebenfach Staats- recht bzw. im Nebenfach Staats- und Völkerrecht geprüft werden. Bitte beachten Sie dabei, dass die Prüfungen im Nebenfach Staatsrecht/Völkerrecht jeweils zweigeteilt sind. Die eine Hälfte der Prüfungszeit und des Prüfungsstoffs entfällt auf den völker- rechtlichen Teil, die andere Hälfte auf den staatsrechtlichen Teil. Ich übernehme nur die Prüfung für den staatsrechtlichen Teil. Die Termine für die Prüfungen werden vom Prüfungsamt festgelegt. Eine persönliche Vorstellung und Absprache ist nicht erforderlich. Ich halte mich in jedem Fall an die nachfolgenden Vorgaben. 1. Zwischenprüfung Die Zwischenprüfung im Fach Staatsrecht beträgt 30 Minuten. Die Zwischenprüfung im Fach Staatsrecht/Völkerrecht findet als zweigeteilte mündliche Prüfung statt. Den völkerrechtlichen Teil prüft im Umfang von 15 Minuten Herr Prof. Vedder. Für diese Prüfung wird ein eigener isolierter Termin festlegt. Wegen einer etwaigen Eingrenzung der Prü- fungsgegenstände ist der Lehrstuhl von Prof. Vedder zu kontaktieren. Die Prüfungszeit für den staatsrechtlichen Teil der Prüfung im Fach Staatsrecht/Völkerrecht be- trägt ebenfalls 15 Minuten. Im staatsrechtlichen Teil können die Kandidaten bei mir als Prüfer zwischen einem Schwerpunkt im Staatsorganisationsrecht oder in den Grundrechten wählen. Die Wahl kann schriftlich oder mündlich spätestens bis zum Beginn der Prüfung ausgeübt werden. Ausgangspunkt für die Prüfung kann – der besseren Anschaulichkeit wegen – ein kleiner Fall sein. In der Sache werden aber abstrakte Fragen gestellt. Gleiches gilt für die Studierenden, die nur im Fach „Staatsrecht“ geprüft werden. 2. Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammen, die im Fach Staatsrecht/Völkerrecht ihrerseits jeweils in einen völkerrechtlichen und einen staats- rechtlichen Abschnitt unterteilt sind.

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Prof. Dr. Matthias Rossi Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht sowie Gesetzgebungslehre Universitätsstraße 24 86159 Augsburg Tel +49 (0) 821 598 - 4546 Fax +49 (0) 821 598 - 4547 [email protected] www.jura.uni-augsburg.de/rossi

Prof. Dr. M. Rossi – Juristische Fakultät – Universität Augsburg – 86159 Augsburg

Hinweise für Studierende im Nebenfach Staatsrecht bzw. Staatsrecht/Völkerrecht

Die nachfolgenden Hinweise richten sich an alle Studierenden, die bei mir im Nebenfach Staats-recht bzw. im Nebenfach Staats- und Völkerrecht geprüft werden. Bitte beachten Sie dabei, dass die Prüfungen im Nebenfach Staatsrecht/Völkerrecht jeweils zweigeteilt sind. Die eine Hälfte der Prüfungszeit und des Prüfungsstoffs entfällt auf den völker-rechtlichen Teil, die andere Hälfte auf den staatsrechtlichen Teil. Ich übernehme nur die Prüfung für den staatsrechtlichen Teil. Die Termine für die Prüfungen werden vom Prüfungsamt festgelegt. Eine persönliche Vorstellung und Absprache ist nicht erforderlich. Ich halte mich in jedem Fall an die nachfolgenden Vorgaben. 1. Zwischenprüfung Die Zwischenprüfung im Fach Staatsrecht beträgt 30 Minuten. Die Zwischenprüfung im Fach Staatsrecht/Völkerrecht findet als zweigeteilte mündliche Prüfung statt. Den völkerrechtlichen Teil prüft im Umfang von 15 Minuten Herr Prof. Vedder. Für diese Prüfung wird ein eigener isolierter Termin festlegt. Wegen einer etwaigen Eingrenzung der Prü-fungsgegenstände ist der Lehrstuhl von Prof. Vedder zu kontaktieren. Die Prüfungszeit für den staatsrechtlichen Teil der Prüfung im Fach Staatsrecht/Völkerrecht be-trägt ebenfalls 15 Minuten. Im staatsrechtlichen Teil können die Kandidaten bei mir als Prüfer zwischen einem Schwerpunkt im Staatsorganisationsrecht oder in den Grundrechten wählen. Die Wahl kann schriftlich oder mündlich spätestens bis zum Beginn der Prüfung ausgeübt werden. Ausgangspunkt für die Prüfung kann – der besseren Anschaulichkeit wegen – ein kleiner Fall sein. In der Sache werden aber abstrakte Fragen gestellt. Gleiches gilt für die Studierenden, die nur im Fach „Staatsrecht“ geprüft werden. 2. Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammen, die im Fach Staatsrecht/Völkerrecht ihrerseits jeweils in einen völkerrechtlichen und einen staats-rechtlichen Abschnitt unterteilt sind.

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a) Schriftlicher Teil Von der 4-stündigen schriftlichen Klausur, deren Termin vom Prüfungsamt festgelegt wird, entfal-len im Fach Staatsrecht/Völkerrecht 2 Stunden auf den völkerrechtlichen Teil, 2 Stunden auf den staatsrechtlichen Teil. Für den Inhalt des völkerrechtlichen Teils ist Prof. Vedder verantwortlich. Im staatsrechtlichen Teil werden zwei Themen – ein staatsorganisationsrechtliches und ein grundrechtliches Thema - zur Auswahl gestellt. Lediglich eines der beiden Themen ist zu bear-beiten. Ausgangspunkt ist – der besseren Anschaulichkeit wegen – regelmäßig ein kleiner Fall, der jedoch nicht voll durchgeprüft werden muss, sondern zu dem einzelne konkrete Fragen ge-stellt werden. b) Mündlicher Teil Die Prüfungszeit für die mündliche Prüfung im Fach Staatsrecht beträgt 30 Minuten, im Fach Staatsrecht/Völkerrecht beträgt sie sowohl im völkerrechtlichen als auch im staatsrechtlichen Teil jeweils 15 Minuten. Für den völkerrechtlichen Teil wird ein gesonderter Termin festgelegt; für den Inhalt des völkerrechtlichen Teils zeichnet Prof. Vedder verantwortlich.

Prüfungsgegenstände der staatsrechtlichen Prüfung sind wahlweise:

• Grundrechte: allgemeine Grundrechtslehren sowie die Grundrechte aus Art. 1. Art. 2, Art. 3, Art. 5, Art. 8, Art. 12, Art. 13, Art. 14 und Art. 19 GG.

• Staatsorganisationsrecht: Staatstrukturprinzipien (Demokratie, Rechtsstaat, Bundes-staat, Sozialstaat, Umweltstaat), Staatsorgane, Kompetenzverteilung und Gesetzge-bungsverfahren.

3. Lektüreempfehlungen Lektüreempfehlung für das Staatsorganisationsrecht: Degenhart, Christoph, Staatsorganisationsrecht, Heidelberg, Gröpl, Christoph, Staatsrecht I – Staatsgrundlagen, Staatsorganisation, München, Ipsen, Jörn, Staatsrecht I – Staatsorganisationsrecht, Berlin, Katz, Alfred, Staatsorganisationsrecht, Heidelberg, Maurer, Hartmut, Staatsrecht I – Grundlagen, Verfassungsorgane, Staatsfunktionen, München, Stein, Ekkehart / Frank, Götz, Staatsrecht, Tübingen. jeweils in aktuellster Auflage.

Lektüreempfehlung für die Grundrechte: Ipsen, Jörn, Staatsrecht II – Grundrechte, Berlin Pieroth/Schlink, Grundrechte (Staatrecht II), Heidelberg, oder Manssen, Gerrit, Staatsrecht II (Grundrechte), München, Volkmann, Uwe, Staatsrecht II – Grundrechte, München jeweils in aktuellster Auflage. 4. Hilfsmittel Sowohl in der schriftlichen Abschlussprüfung als auch in allen mündlichen Prüfungen sind als Hilfsmittel Gesetzessammlungen zugelassen, die den Text des Grundgesetzes sowie der wich-tigsten staatsrechtlichen Gesetze (Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Parteiengesetz, Bundes-wahlgesetz etc.) enthalten. Achten Sie auf die Aktualität Ihrer Gesetzessammlung. Die Gesetzestexte können – der Arbeitsweise von Juristen entsprechend – in der Prüfung jeder-zeit herangezogen und einschlägige Vorschriften anhand des konkreten Gesetzestextes ausge-legt werden.