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14. Jahrgang/Nr. 24 6. Dezember 2006 www.halle.de der Stadt Halle (Saale) Bis zum 14. Dezember nehmen wir gern Ihre Weihnachts- und Neujahrsanzeigen für das letz- te Amtsblatt im Jahr 2006 am 20.12. entgegen. 06108 Halle/Saale Martha Brautzsch Str. 14 Telefon (03 45) 2 02 15 51 Fax (03 45) 2 02 15 52 e-mail: [email protected] Prof. Dr. Dieter Körholz gewählt Professor Dr. Dieter Körholz, Direktor der Universitätsklinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, ist zum Stellvertretenden Vorsitzenden der Gesellschaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie (GPOH) gewählt worden. In der Gesellschaft arbeiten Ärzte, Wissenschaftler, Pflegende und Psychologen in der Erforschung, Diagnose, Behand- lung und Nachsorge von bösartigen Krebserkrankungen und Blut- krankheiten bei Kindern und Jugendlichen. Dagmar Szabados gewinnt die Stichwahl und ist Halles künftige OB Gemeindewahlleiter Eberhard Doege gab am Mittwoch, dem 29. November, das offizielle Endergebnis der Oberbürgermeisterwahl in der Stadt Halle (Saale) bekannt. Danach wurden 53 669 gültige Stimmen gezählt. 199 446 Hallenserinnen und Hallenser waren laut Wählerverzeichnis stimmberechtigt. Bürgermeisterin Dagmar Szabados (SPD) erhielt 29 285 Stimmen. Mitbewerber Bernhard Bönisch (CDU) konnte 24 384 Stimmen auf sich vereinen. Damit stellte der Wahlausschuss offiziell fest, dass die Bewerberin Dagmar Szabados die höchste Stimmenzahl erhielt und damit zur Oberbürgermeisterin der Stadt Halle (Saale) gewählt ist. Sie wird ihr Amt planmäßig am 1. Mai 2007 antreten. (siehe auch SEITE 8) L’art de Passage in der Bibliothek Am heutigen Mittwoch, dem 6. De- zember, 20 Uhr, lädt „L’art de Passage“ zu einem Konzert in der Zentralbiblio- thek, Salzgrafenstraße 2, ein. Die Vermischung unterschiedlicher Musikstile zu einer künstlerischen Ge- samtaussage, die Kunst des Übergangs – eben die Passage – zeichnet die schon im Jahr 1987 gegründete Gruppe aus, die bereits mit vielen Künstlerinnen und Künstlern, auch anderer Genres, zusam- menarbeitete. Am heutigen Nikolaustag werden die drei Musiker Tobias Morgenstern (Ak- kordeon), Rainer Rohloff (Gitarre) und Wolfgang Musick (Kontrabass) in der städtischen Einrichtung am Hallmarkt mit ihrem Programm „Alle Jahre wieder“ einen Abend gestalten, der die Anwesen- den mit Sicherheit vom Alltagsstress be- freien wird. Ein besonderes Nikolausgeschenk für interessierte Leserinnen und Leser und für alle Freunde der Stadtbibliothek. Der Eintritt ist frei. Bonus-Aktion in der Altstadtmeile Die Interessengemeinschaft Alter Markt, Mitglied der Citygemeinschaft Halle, zu der Händler, Dienstleister und Gewerbetreibende der Altstadt gehören, bietet Käufern in der Vorweihnachtszeit einen Bonus an. Die beteiligten Geschäfte in der hal- leschen Altstadtmeile – Schmeerstraße, Kuhgasse, Alter Markt – sind am rot-wei- ßen Aufkleber „Aktion Altstadt-Bonus“ erkennbar. Käufer, die in einem der beteiligten Geschäfte einen Parkausweis für ein Parkhaus in Halle vorlegen können, er- halten bei einem Einkauf im Wert von mehr als zehn Euro einen Preisnachlass in Höhe von 50 Cent. Bei einem Einkauf im Wert von mehr als zwanzig Euro wird ein Euro erstattet. Die Aktion läuft wäh- rend des diesjährigen Weihnachtsmark- tes. Neben Marktplatz und Hallmarkt wartet bis Donnerstag, den 21. Dezem- ber, auch der kleine Platz rund um den Eselsbrunnen mit festlichen Angeboten zur Vorweihnachtszeit auf. Zuschlag für PPP-Bundespilotprojekt Kulturinsel mit eigenem Stand Die Kulturinsel präsentiert sich auf dem Weihnachtsmarkt unter dem Motto „Weihnachten auf der Kulturinsel“ mit einem eigenen Stand unweit des Fach- bereiches Bürgerservice. Besucher kön- nen sich dort über das umfangreiche An- gebot der Kulturinsel informieren. Neben Theaterkarten für alle Dezember-Vorstel- lungen des neuen theaters und des Pup- pentheaters sowie Geschenk- oder Wahl- gutscheinen kann auch die Kerze zur Spendenaktion der Kulturinsel „Spenden Sie Licht!“ erworben werden. Zudem werden täglich bei einem Gewinnspiel at- traktive Preise verlost. An das Kultur- insel-Team können Wunschzettel mit Theaterstück-Vorschlägen verfasst wer- den. Zwischen 17 und 18 Uhr gibt es je- den Tag ein besonderes „Highlight“: Schauspieler, Puppenspieler oder Studen- ten des Schauspielstudios sind zur Sig- nierstunde vor Ort oder überraschen die Passanten mit kurzen Programmen. Au- ßerdem wird der jeweilige Gewinner der Tagesverlosung ermittelt. Auf Beschluss des Stadtrats vom 22. November erhalten zwei Bietergemein- schaften aus größtenteils ortsansässigen Unternehmen den Zuschlag für das PPP- Bundespilotprojekt (Public Private Part- nership) in Halle. Mit der Sanierung von acht Schul- standorten im Innenstadtbereich ist eine Projektgesellschaft aus der halleschen Stadtteilkonferenz in der Friedenstraße Seit fünf Jahren lädt OB Ingrid Häußler nun schon regelmäßig zu Stadtteilkon- ferenzen ein, so dass diese Veranstaltun- gen zu einer guten Tradition geworden sind. Die gute Resonanz zeugt von gro- ßem Interesse der Bürgerinnen und Bür- ger am Stadtgeschehen. Die 4. Stadtteil- konferenz für die Gebiete Giebichenstein und Kröllwitz findet am Donnerstag, dem 14. Dezember, 18 Uhr, in der Turnhalle der Grundschule Wittekind, Friedenstra- ße 37, statt. Vertreter des in der gleich- namigen Straße ansässigen Kunstvereins Talstrasse e.V. möchten zu Beginn über ihre Vereinsarbeit informieren. Der Fach- bereich Stadtentwicklung und -planung wird über den Straßenbahnlückenschluss Brandbergweg berichten. Günter Papenburg AG und der Bilfinger Berger AG, Leipzig, beauftragt. Den Neu- bau beziehungsweise die Sanierung von vier Kindergärten in der Saalestadt über- nimmt eine Betreibergesellschaft, beste- hend aus der Weisenburger Wohnbau GmbH und der Gegenbauer Gebäude- management GmbH aus Halle. (ausführlich SEITE 2) Anzeige Nikolausfahrten mit Parkeisenbahn Die Nikolaus-Sonderzugfahrten mit der Parkeisenbahn auf der Peißnitzinsel finden in diesem Jahr am Sonnabend, dem 9. Dezember, und am Sonntag, dem 10. Dezember, statt. Ab 10 Uhr bis ge- gen 16 Uhr fahren die Züge an beiden Tagen über die zwei Kilometer lange Strecke. Nikolaus hat für die kleinen Fahrgäste eine Überraschung parat. Zur Erinnerung dürfen sich die Gäste mit dem Nikolaus in der Bahn oder an bzw. in ei- ner der Lokomotiven fotografieren lassen. Am Sonnabend wird es vom Fachbe- reich Kinder, Jugend und Familie zusätz- lich frisch gebackene Waffeln geben. Kinder ab zehn Jahren, die gern selbst als Eisenbahner bei der Parkeisenbahn mitwirken möchten, können sich an bei- den Tagen informieren. Mitarbeiter der Bahn und Fördervereinsmitglieder geben gern Auskunft. Erwachsene, die am Fort- bestand der kleinen Bahn interessiert sind, sollten ebenfalls die Vereinsmitglie- der ansprechen. Internet: www.pe-halle.de Am Montag, dem 4. Dezember, infor- mierten die Hän- del-Festspiele bei einer Pressekonfe- renz unter Leitung von Oberbürger- meisterin Ingrid Häußler im Italieni- schen Kulturinstitut in der Italieni- schen Botschaft Berlin über das Pro- gramm der Händel-Festspiele 2007. Mit der Gräfin Claudia Ruspoli, so Halles Oberbürgermeisterin Ingrid Häußler, übernimmt eine Nachfahrin des großen Gönners des jungen Händel die Schirmherrschaft über die Händel-Fest- spiele 2007. Nach fast 300 Jahren erfährt so Händels Mäzen eine besondere Eh- rung im Festprogramm der Händel-Fest- spiele und festigt die freundschaftlichen Bande zwischen Händels Geburtsstadt und der fürstlichen Familie. Die Händel-Festspiele, 1922 in Halle begründet, werden finanziert durch das Land Sachsen-Anhalt und die Stadt Hal- le sowie durch Sponsoren aus Wirtschaft, Politik und Kultur. Mehr als 1500 Künst- Händel-Festspiele in Berlin vorgestellt 1500 Künstler aus aller Welt gestalten 11-tägiges Musikfest Weihnachtlich glänzet der Marktplatz zu Halle... Bis Donnerstag, den 21. Dezember, lädt Halles Weihnachtsmarkt erneut alle großen und kleinen Besucher zu einem Besuch ein. Foto: Th. Ziegler Benefizkonzert in der Ulrichskirche Oberbürgermeisterin Ingrid Häußler und der Kommandeur im Verteidigungs- bezirk 81, Oberst Gunnar Herholz, laden am Dienstag, dem 12. Dezember, 19.30 Uhr, zum traditionellen Adventskonzert in der Konzerthalle Ulrichskirche ein. Das diesjährige Benefizkonzert wird gemeinsam gestaltet vom Wehrbereichs- musikkorps III Erfurt unter Leitung von Hauptmann Christian Prchal, dem Ju- gendchor der Stadt Halle unter Leitung von Sabine Bauer und Manfred Wipler sowie Professor Helmut Gleim an der Orgel. Der Eintritt zu dieser Benefizveran- staltung ist frei. Spenden sind willkom- men. Karten gibt es an der Konzerthallen- kasse am Donnerstag von 15 bis 18 Uhr und am Dienstag von 10 bis 13 Uhr; Te- lefon: 0345 221-3026. KSB: Neues Prüffeld eingeweiht Die KSB Aktiengesellschaft ist in der Stadt Halle (Saale) der größte Arbeitge- ber im produzierenden Gewerbe. Seit ei- nigen Jahren hat sich der Standort ver- stärkt auf Projekte mit Pumpen im inter- nationalen Wasser- und Abwassermarkt konzentriert. Gemeinsam mit dem Lehrstuhl für Strömungsmaschinen und Strömungs- mechanik der Technischen Universität Kaiserslautern wurde für diesen Bereich ein neues Prüffeld entwickelt, das am vergangenen Freitag, dem 1. Dezember, auf dem Betriebsgelände,Turmstraße 92, im Beisein von Oberbürgermeisterin Ing- rid Häußler eingeweiht wurde. ler aus allen Kontinenten werden das 11- tägige Musikfest gestalten, das diesmal unter dem Motto „Triumph von Zeit und Wahrheit - Mythos und Allegorie bei Händel“ steht. Viele seiner Kompositio- nen, zu denen er vor allem bei seinem mehrjährigen Italienaufenthalt angeregt wurde, sind im Kontext der Aktualität von Mythen und deren zeitbedingten Verwandlungen zu sehen. Die Textvor- lagen schöpfen oftmals aus den antiken Götter- und Heldensagen, in denen es wie im irdischen Dasein um Liebe, Treue, Verrat und Verzweiflung geht. Zu den Höhepunkten 2007 zählen wieder die geplanten Opern-Aufführun- gen. Davon sind allein vier Händel-Opern zu erleben: Ariodante, Giove in Argo, Admeto, Riccardo I. sowie Purcells King Artur. Weltweit einzigartig ist dabei die 65. szenische Inszenierung eines Werkes von Händel an der Oper Halle. Admeto, die Festspielproduktion 2006, erscheint außerdem auf DVD im Handel für 39 EUR bei Arthaus Musik / Naxos 101 257. Mit Spannung werden viele neue (Fortsetzung auf Seite 10) Der Zoo Halle macht sich und seinen Besuchern ein vorweihnachtliches Ge- schenk: Mit der Eröffnung des Parkhau- ses am vergangenen Freitag, dem 1. De- zember, und des neuen Zooeingangs ging eine lange Zeit der Parkplatzsuche und anstrengender Bautätigkeit ihrem Ende entgegen. Mit 161 Stellplätzen wird das Parkhaus für eine deutliche Entspannung der Parkplatzsituation rund um den Reils- berg beitragen. Zoo-Besucher parken bei Zoo-Parkhaus nach Probelauf eröffnet Vorlage des Parkscheins an der Zoo-Kas- se die erste Stunde kostenfrei. Anliegern werden im begrenztem Umfang Dauer- parkplätze zur Verfügung gestellt. Im neuen Eingangsbereich wird neben den Kassen in nächster Zeit auch ein ge- räumiger Zoo-Shop seine Pforten öffnen. Mit dem Ende der Arbeiten werden auch die drei Busparkplätze des Zoos wieder bestimmungsgemäß genutzt. Der Neubau des Parkhauses dauerte 24 Monate. Ehrung des Einzelhandels Am Montag, dem 27. November, über- gab OB Ingrid Häußler die Auszeichnung „1a Fachhändler“ an die Geschäftsin- haberin Beate Fleischer in den Ge- schäftsräumen „dessous am alten markt“, Schmeerstraße 5. Seit 2004 vergibt der Fachverlag „markt intern“ das Gütesiegel „1a Fachverkäufer“ an mittelständische Fachhändler und -handwerker. Dabei werden Kriterien wie Warensortiment, Ausbildungsangebote, qualifiziertes Fachpersonal, Kundenservice und Preis- gestaltung beurteilt. Beate Fleischer führt ihr Fachgeschäft bereits seit 1991 und setzt sich als Stell- vertretende Vorsitzende der Citygemein- schaft engagiert für die Interessen der halleschen Händler und Gewerbetreiben- den ein. Internet: www.markt-intern.de Fotowettbewerb geht in die Endphase „Augenblick mal“ nennt sich der gro- ße Fotowettbewerb, der im Rahmen der Aktion „Wiedersehensfreude – Halle lädt ein“ bis Donnerstag, den 30. November, im Internet unter www.halle.de / Kultur & Tourismus / Stadtjubiläum / Mitma- chen & Partner stattfand. Hallenser und ihre Gäste waren aufge- rufen, sich gemeinsam an ihren Lieb- lingsorten in Halle und bei den Veran- staltungen des Festjahres zu fotografie- ren. Am Ende des jeweiligen Monats wurde per Mausklick das „Bild des Mo- nats“ ausgewählt. Die Entscheidung über den Monatssieger November ist gefallen. Ein weiteres Mal hat Annekatrin Seel aus Oppin Platz eins erobert, diesmal mit „November-Gedenken“, fotografiert auf dem Stadtgottesacker.. Bis zum 17. Dezember kann nun zwi- schen den Siegerfotos der jeweiligen Mo- natssieger über den Jahressieger abge- stimmt werden. Dem Jahresgewinner winkt ein Übernachtungsgutschein mit Frühstück für zwei Personen in Çiragan Palace Kempinski Istanbul. Inhalt Vierter Umweltbericht liegt elektronisch vor Seite 2 Abfallwirtschaftssatzung und Abfallgebührensatzung Seiten 11 bis 20 Gobelin „1 200 Jahre Halle“ als Geschenk für die Stadt Seite 4 Fotografische Reminiszenz an das Jubiläumsjahr 2006 Seite 3 Stadtrat-Tagesordnung Ausschüsse / Bekanntmachungen Seiten 5 bis 8 1 200 Porträts zum „1 200.“ Finale an der Jurte Seite 10 Das war „1 200 Halle“ SEITE 3

Händel-Festspiele in Berlin vorgestellt · hend aus der Weisenburger Wohnbau GmbH und der Gegenbauer Gebäude-management GmbH aus Halle. (ausführlich SEITE 2) Anzeige Nikolausfahrten

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Page 1: Händel-Festspiele in Berlin vorgestellt · hend aus der Weisenburger Wohnbau GmbH und der Gegenbauer Gebäude-management GmbH aus Halle. (ausführlich SEITE 2) Anzeige Nikolausfahrten

14. Jahrgang/Nr. 24 6. Dezember 2006 www.halle.de

der Stadt Halle (Saale)

Bis zum 14. Dezembernehmen wir gern Ihre Weihnachts-und Neujahrsanzeigen für das letz-te Amtsblatt im Jahr 2006 am20.12. entgegen.

06108 Halle/SaaleMartha Brautzsch Str. 14Telefon (03 45) 2 02 15 51

Fax (03 45) 2 02 15 52e-mail: [email protected]

Prof. Dr. Dieter Körholz gewähltProfessor Dr. Dieter Körholz, Direktor der Universitätsklinik undPoliklinik für Kinder- und Jugendmedizin der Martin-Luther-UniversitätHalle-Wittenberg, ist zum Stellvertretenden Vorsitzenden derGesellschaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie (GPOH)gewählt worden. In der Gesellschaft arbeiten Ärzte, Wissenschaftler,Pflegende und Psychologen in der Erforschung, Diagnose, Behand-lung und Nachsorge von bösartigen Krebserkrankungen und Blut-krankheiten bei Kindern und Jugendlichen.

Dagmar Szabados gewinnt die Stichwahl und ist Halles künftige OBGemeindewahlleiter Eberhard Doege gab am Mittwoch, dem 29. November, das offizielleEndergebnis der Oberbürgermeisterwahl in der Stadt Halle (Saale) bekannt. Danach wurden 53 669gültige Stimmen gezählt. 199 446 Hallenserinnen und Hallenser waren laut Wählerverzeichnisstimmberechtigt. Bürgermeisterin Dagmar Szabados (SPD) erhielt 29 285 Stimmen. MitbewerberBernhard Bönisch (CDU) konnte 24 384 Stimmen auf sich vereinen. Damit stellte der Wahlausschussoffiziell fest, dass die Bewerberin Dagmar Szabados die höchste Stimmenzahl erhielt und damit zurOberbürgermeisterin der Stadt Halle (Saale) gewählt ist. Sie wird ihr Amt planmäßig am 1. Mai2007 antreten. (siehe auch SEITE 8)

L’art de Passagein der BibliothekAm heutigen Mittwoch, dem 6. De-

zember, 20 Uhr, lädt „L’art de Passage“zu einem Konzert in der Zentralbiblio-thek, Salzgrafenstraße 2, ein.

Die Vermischung unterschiedlicherMusikstile zu einer künstlerischen Ge-samtaussage, die Kunst des Übergangs –eben die Passage – zeichnet die schon imJahr 1987 gegründete Gruppe aus, diebereits mit vielen Künstlerinnen undKünstlern, auch anderer Genres, zusam-menarbeitete.

Am heutigen Nikolaustag werden diedrei Musiker Tobias Morgenstern (Ak-kordeon), Rainer Rohloff (Gitarre) undWolfgang Musick (Kontrabass) in derstädtischen Einrichtung am Hallmarktmit ihrem Programm „Alle Jahre wieder“einen Abend gestalten, der die Anwesen-den mit Sicherheit vom Alltagsstress be-freien wird.

Ein besonderes Nikolausgeschenk fürinteressierte Leserinnen und Leser undfür alle Freunde der Stadtbibliothek.

Der Eintritt ist frei.

Bonus-Aktion inder AltstadtmeileDie Interessengemeinschaft Alter

Markt, Mitglied der CitygemeinschaftHalle, zu der Händler, Dienstleister undGewerbetreibende der Altstadt gehören,bietet Käufern in der Vorweihnachtszeiteinen Bonus an.

Die beteiligten Geschäfte in der hal-leschen Altstadtmeile – Schmeerstraße,Kuhgasse, Alter Markt – sind am rot-wei-ßen Aufkleber „Aktion Altstadt-Bonus“erkennbar.

Käufer, die in einem der beteiligtenGeschäfte einen Parkausweis für einParkhaus in Halle vorlegen können, er-halten bei einem Einkauf im Wert vonmehr als zehn Euro einen Preisnachlassin Höhe von 50 Cent. Bei einem Einkaufim Wert von mehr als zwanzig Euro wirdein Euro erstattet. Die Aktion läuft wäh-rend des diesjährigen Weihnachtsmark-tes. Neben Marktplatz und Hallmarktwartet bis Donnerstag, den 21. Dezem-ber, auch der kleine Platz rund um denEselsbrunnen mit festlichen Angebotenzur Vorweihnachtszeit auf.

Zuschlag für PPP-Bundespilotprojekt

Kulturinsel miteigenem Stand

Die Kulturinsel präsentiert sich aufdem Weihnachtsmarkt unter dem Motto„Weihnachten auf der Kulturinsel“ miteinem eigenen Stand unweit des Fach-bereiches Bürgerservice. Besucher kön-nen sich dort über das umfangreiche An-gebot der Kulturinsel informieren. NebenTheaterkarten für alle Dezember-Vorstel-lungen des neuen theaters und des Pup-pentheaters sowie Geschenk- oder Wahl-gutscheinen kann auch die Kerze zurSpendenaktion der Kulturinsel „SpendenSie Licht!“ erworben werden. Zudemwerden täglich bei einem Gewinnspiel at-traktive Preise verlost. An das Kultur-insel-Team können Wunschzettel mitTheaterstück-Vorschlägen verfasst wer-den. Zwischen 17 und 18 Uhr gibt es je-den Tag ein besonderes „Highlight“:Schauspieler, Puppenspieler oder Studen-ten des Schauspielstudios sind zur Sig-nierstunde vor Ort oder überraschen diePassanten mit kurzen Programmen. Au-ßerdem wird der jeweilige Gewinner derTagesverlosung ermittelt.

Auf Beschluss des Stadtrats vom 22.November erhalten zwei Bietergemein-schaften aus größtenteils ortsansässigenUnternehmen den Zuschlag für das PPP-Bundespilotprojekt (Public Private Part-nership) in Halle.

Mit der Sanierung von acht Schul-standorten im Innenstadtbereich ist eineProjektgesellschaft aus der halleschen

Stadtteilkonferenz in der FriedenstraßeSeit fünf Jahren lädt OB Ingrid Häußler

nun schon regelmäßig zu Stadtteilkon-ferenzen ein, so dass diese Veranstaltun-gen zu einer guten Tradition gewordensind. Die gute Resonanz zeugt von gro-ßem Interesse der Bürgerinnen und Bür-ger am Stadtgeschehen. Die 4. Stadtteil-konferenz für die Gebiete Giebichensteinund Kröllwitz findet am Donnerstag, dem

14. Dezember, 18 Uhr, in der Turnhalleder Grundschule Wittekind, Friedenstra-ße 37, statt. Vertreter des in der gleich-namigen Straße ansässigen KunstvereinsTalstrasse e.V. möchten zu Beginn überihre Vereinsarbeit informieren. Der Fach-bereich Stadtentwicklung und -planungwird über den StraßenbahnlückenschlussBrandbergweg berichten.

Günter Papenburg AG und der BilfingerBerger AG, Leipzig, beauftragt. Den Neu-bau beziehungsweise die Sanierung vonvier Kindergärten in der Saalestadt über-nimmt eine Betreibergesellschaft, beste-hend aus der Weisenburger WohnbauGmbH und der Gegenbauer Gebäude-management GmbH aus Halle.

(ausführlich SEITE 2)

Anzeige

Nikolausfahrtenmit Parkeisenbahn

Die Nikolaus-Sonderzugfahrten mitder Parkeisenbahn auf der Peißnitzinselfinden in diesem Jahr am Sonnabend,dem 9. Dezember, und am Sonntag, dem10. Dezember, statt. Ab 10 Uhr bis ge-gen 16 Uhr fahren die Züge an beidenTagen über die zwei Kilometer langeStrecke. Nikolaus hat für die kleinenFahrgäste eine Überraschung parat. ZurErinnerung dürfen sich die Gäste mit demNikolaus in der Bahn oder an bzw. in ei-ner der Lokomotiven fotografieren lassen.

Am Sonnabend wird es vom Fachbe-reich Kinder, Jugend und Familie zusätz-lich frisch gebackene Waffeln geben.

Kinder ab zehn Jahren, die gern selbstals Eisenbahner bei der Parkeisenbahnmitwirken möchten, können sich an bei-den Tagen informieren. Mitarbeiter derBahn und Fördervereinsmitglieder gebengern Auskunft. Erwachsene, die am Fort-bestand der kleinen Bahn interessiertsind, sollten ebenfalls die Vereinsmitglie-der ansprechen.

Internet: www.pe-halle.de

Am Montag, dem4. Dezember, infor-mierten die Hän-del-Festspiele beieiner Pressekonfe-renz unter Leitungvon Oberbürger-

meisterin Ingrid Häußler im Italieni-schen Kulturinstitut in der Italieni-schen Botschaft Berlin über das Pro-gramm der Händel-Festspiele 2007.

Mit der Gräfin Claudia Ruspoli, soHalles Oberbürgermeisterin IngridHäußler, übernimmt eine Nachfahrin desgroßen Gönners des jungen Händel dieSchirmherrschaft über die Händel-Fest-spiele 2007. Nach fast 300 Jahren erfährtso Händels Mäzen eine besondere Eh-rung im Festprogramm der Händel-Fest-spiele und festigt die freundschaftlichenBande zwischen Händels Geburtsstadtund der fürstlichen Familie.

Die Händel-Festspiele, 1922 in Hallebegründet, werden finanziert durch dasLand Sachsen-Anhalt und die Stadt Hal-le sowie durch Sponsoren aus Wirtschaft,Politik und Kultur. Mehr als 1500 Künst-

Händel-Festspielein Berlin vorgestellt

1500 Künstler aus aller Welt gestalten 11-tägiges Musikfest

Weihnachtlich glänzet der Marktplatz zu Halle...

Bis Donnerstag, den 21. Dezember, lädt Halles Weihnachtsmarkt erneut alle großenund kleinen Besucher zu einem Besuch ein. Foto: Th. Ziegler

Benefizkonzert inder UlrichskircheOberbürgermeisterin Ingrid Häußler

und der Kommandeur im Verteidigungs-bezirk 81, Oberst Gunnar Herholz, ladenam Dienstag, dem 12. Dezember, 19.30Uhr, zum traditionellen Adventskonzertin der Konzerthalle Ulrichskirche ein.

Das diesjährige Benefizkonzert wirdgemeinsam gestaltet vom Wehrbereichs-musikkorps III Erfurt unter Leitung vonHauptmann Christian Prchal, dem Ju-gendchor der Stadt Halle unter Leitungvon Sabine Bauer und Manfred Wiplersowie Professor Helmut Gleim an derOrgel.

Der Eintritt zu dieser Benefizveran-staltung ist frei. Spenden sind willkom-men. Karten gibt es an der Konzerthallen-kasse am Donnerstag von 15 bis 18 Uhrund am Dienstag von 10 bis 13 Uhr; Te-lefon: 0345 221-3026.

KSB: NeuesPrüffeld eingeweiht

Die KSB Aktiengesellschaft ist in derStadt Halle (Saale) der größte Arbeitge-ber im produzierenden Gewerbe. Seit ei-nigen Jahren hat sich der Standort ver-stärkt auf Projekte mit Pumpen im inter-nationalen Wasser- und Abwassermarktkonzentriert.

Gemeinsam mit dem Lehrstuhl fürStrömungsmaschinen und Strömungs-mechanik der Technischen UniversitätKaiserslautern wurde für diesen Bereichein neues Prüffeld entwickelt, das amvergangenen Freitag, dem 1. Dezember,auf dem Betriebsgelände,Turmstraße 92,im Beisein von Oberbürgermeisterin Ing-rid Häußler eingeweiht wurde.

ler aus allen Kontinenten werden das 11-tägige Musikfest gestalten, das diesmalunter dem Motto „Triumph von Zeit undWahrheit - Mythos und Allegorie beiHändel“ steht. Viele seiner Kompositio-nen, zu denen er vor allem bei seinemmehrjährigen Italienaufenthalt angeregtwurde, sind im Kontext der Aktualitätvon Mythen und deren zeitbedingtenVerwandlungen zu sehen. Die Textvor-lagen schöpfen oftmals aus den antikenGötter- und Heldensagen, in denen es wieim irdischen Dasein um Liebe, Treue,Verrat und Verzweiflung geht.

Zu den Höhepunkten 2007 zählenwieder die geplanten Opern-Aufführun-gen. Davon sind allein vier Händel-Opernzu erleben: Ariodante, Giove in Argo,Admeto, Riccardo I. sowie Purcells KingArtur. Weltweit einzigartig ist dabei die65. szenische Inszenierung eines Werkesvon Händel an der Oper Halle. Admeto,die Festspielproduktion 2006, erscheintaußerdem auf DVD im Handel für 39EUR bei Arthaus Musik / Naxos 101 257.

Mit Spannung werden viele neue(Fortsetzung auf Seite 10)

Der Zoo Halle macht sich und seinenBesuchern ein vorweihnachtliches Ge-schenk: Mit der Eröffnung des Parkhau-ses am vergangenen Freitag, dem 1. De-zember, und des neuen Zooeingangs gingeine lange Zeit der Parkplatzsuche undanstrengender Bautätigkeit ihrem Endeentgegen.

Mit 161 Stellplätzen wird das Parkhausfür eine deutliche Entspannung derParkplatzsituation rund um den Reils-berg beitragen. Zoo-Besucher parken bei

Zoo-Parkhaus nach Probelauf eröffnetVorlage des Parkscheins an der Zoo-Kas-se die erste Stunde kostenfrei. Anliegernwerden im begrenztem Umfang Dauer-parkplätze zur Verfügung gestellt.

Im neuen Eingangsbereich wird nebenden Kassen in nächster Zeit auch ein ge-räumiger Zoo-Shop seine Pforten öffnen.

Mit dem Ende der Arbeiten werdenauch die drei Busparkplätze des Zooswieder bestimmungsgemäß genutzt.

Der Neubau des Parkhauses dauerte 24Monate.

Ehrung des EinzelhandelsAm Montag, dem 27. November, über-

gab OB Ingrid Häußler die Auszeichnung„1a Fachhändler“ an die Geschäftsin-haberin Beate Fleischer in den Ge-schäftsräumen „dessous am alten markt“,Schmeerstraße 5. Seit 2004 vergibt derFachverlag „markt intern“ das Gütesiegel„1a Fachverkäufer“ an mittelständischeFachhändler und -handwerker. Dabeiwerden Kriterien wie Warensortiment,

Ausbildungsangebote, qualifiziertesFachpersonal, Kundenservice und Preis-gestaltung beurteilt.

Beate Fleischer führt ihr Fachgeschäftbereits seit 1991 und setzt sich als Stell-vertretende Vorsitzende der Citygemein-schaft engagiert für die Interessen derhalleschen Händler und Gewerbetreiben-den ein.

Internet: www.markt-intern.de

Fotowettbewerb geht in die Endphase„Augenblick mal“ nennt sich der gro-

ße Fotowettbewerb, der im Rahmen derAktion „Wiedersehensfreude – Halle lädtein“ bis Donnerstag, den 30. November,im Internet unter www.halle.de / Kultur& Tourismus / Stadtjubiläum / Mitma-chen & Partner stattfand.

Hallenser und ihre Gäste waren aufge-rufen, sich gemeinsam an ihren Lieb-lingsorten in Halle und bei den Veran-staltungen des Festjahres zu fotografie-ren. Am Ende des jeweiligen Monatswurde per Mausklick das „Bild des Mo-

nats“ ausgewählt. Die Entscheidung überden Monatssieger November ist gefallen.

Ein weiteres Mal hat Annekatrin Seelaus Oppin Platz eins erobert, diesmal mit„November-Gedenken“, fotografiert aufdem Stadtgottesacker..

Bis zum 17. Dezember kann nun zwi-schen den Siegerfotos der jeweiligen Mo-natssieger über den Jahressieger abge-stimmt werden. Dem Jahresgewinnerwinkt ein Übernachtungsgutschein mitFrühstück für zwei Personen in ÇiraganPalace Kempinski Istanbul.

InhaltVierter Umweltberichtliegt elektronisch vor

Seite 2

Abfallwirtschaftssatzungund Abfallgebührensatzung

Seiten 11 bis 20

Gobelin „1 200 Jahre Halle“als Geschenk für die Stadt

Seite 4

Fotografische Reminiszenzan das Jubiläumsjahr 2006

Seite 3

Stadtrat-TagesordnungAusschüsse / Bekanntmachungen

Seiten 5 bis 8

1 200 Porträts zum „1 200.“Finale an der Jurte

Seite 10

Das war „1 200 Halle“ SEITE 3

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6. Dezember 2006 • Seite 2RATHAUS AKTUELL

Herausgeberin:Stadt Halle (Saale), Die Oberbürgermeisterin

Verantwortlich: Dr. Dirk Furchert,FachbereichsleiterKommunikation und DatenverarbeitungTel. 0345 221-4120, Fax 0345 221-4122,Internet: www.halle.de

Redaktion: Amtsblatt, Fachbereich 13,06100 Halle (Saale), Marktplatz 1Leitung: Bernd Heinrich, Tel. 0345 221-4123;Hildegard Hähnel, E-Mail: [email protected]: 28. November 2006

Verlag: Köhler KG, Martha-Brautzsch-Str. 14,06108 Halle (Saale), Tel.: 0345 2021551,Fax 0345 2021552

Geschäftsführer: Wolfgang KöhlerAnzeigenleitung: Wolfgang Köhler

Vertrieb: Köhler KG, M.-Brautzsch-Str. 14, 06108Halle (Saale), Tel. 0345 2021551,Fax 0345 2021552, E-Mail: [email protected]

Druck: Torgau Druck GmbH & Co. KGDas Amtsblatt Halle erscheint 14-täglich.Auflage: 115.000 Stück.

Gültige Anzeigenpreisliste Nr. 9 v. 01.01.2006.Der Abonnementspreis beträgt jährlich 55,- Eurozzgl. MwSt. innerhalb der Stadt Halle (Saale).Bestellungen nimmt der Verlag entgegen.

Privathaushalte erhalten eine kostenlose Briefkas-tenwurfsendung, soweit dies technisch möglich ist.

der Stadt Halle (Saale) www.halle.de

Die Ausgabe 25/2006 vom

erscheint am Mittwoch, dem20. Dezember 2006.

Redaktionsschluss ist amDienstag, dem 12. Dezember 2006.

Ehrung durch dieHandwerkskammer

Nach der diesjährigen Ehrung der Alt-und Goldmeister des Handwerks amDonnerstag, dem 30. November, im hal-leschen „Maritim“-Hotel erhielten aufder diesjährigen Meisterfeier der Hand-werkskammer (HWK) am Montag, dem4. Dezember, im cCe Kulturhaus inLeuna, 269 Jungmeister ihren großen Be-fähigungsnachweis. Betriebswirte(HWK), Restauratoren im Maler- undLackiererhand-werk und Gebäude-energieberater erhielten ihre Zeugnisse.

Plakatwettbewerbfür das LandesfestDie Stadt Osterburg und die Staats-

kanzlei des Landes Sachsen-Anhalt ru-fen zum Plakatwettbewerb für den11. Sachsen-Anhalt-Tag auf, der vom1. bis 3. Juni 2007 in der AltmarkstadtOsterburg gefeiert wird. Erstmals in derGeschichte des Sachsen-Anhalt-Tageskönnen sich alle Bürgerinnen und Bür-ger des Landes an dem Wettbewerb be-teiligen. Insbesondere sind auch Grafike-rinnen und Grafiker zur Teilnahme auf-gerufen. Den Gewinnern winken Preisein Höhe von 500, 200 und 100 Euro.

Das Plakatmotiv soll neben dem Be-zug auf den Austragungsort und dasMotto ”850 Jahre Osterburg – historisch,sportlich, fit“ auch auf den Sinn desLandesfestes eingehen. Jede Teilneh-merin und jeder Teilnehmer kann bis zudrei Entwürfe einreichen. Einsende-schluss ist der 2. Januar 2007.

Kontakt: Staatskanzlei des LandesSachsen-Anhalt, Referat 33,Hegelstraße 42, 39104 Magdeburg,Telefon: 0391 567-6622Fax: 0391 567-6607.Internet: www.sachsen-anhalt.de

DiamanteneHochzeiten

In unserer Saalestadt können dem-nächst fünf Ehepaare das Fest der Dia-mantenen Hochzeit feiern.

Am 14. Dezember vor 60 Jahren ga-ben sich Ursula und Rudi Augustyniokaus der Ludwig-Bethcke-Straße und Evaund Walter Ciesla vom Niedersachsen-platz, am 17. Dezember Charlotte undHermann Zipperling aus der Querfur-ter Straße, am 19. Dezember Helga undHeinz Lehmann aus der Robert-Mühlpforte-Straße und Johanna undKarl Michaelis aus dem Böllberger Wegdas Ja-Wort.

Die Stadt gratuliertzum Geburtstag

In den nächsten Wochen feiern 16 Se-niorinnen und Senioren in Halle einenbesonderen Geburtstag.

Ihren 100. Geburtstag vollendet am14. Dezember Elfriede Jürk in derUnstrutstraße.

95 Jahre werden am 6. Dezember WilliSachsenweger in der Querfurter Straße,am 7. Dezember Margarete Rosenfeldin der Querfurter Straße, am 11. Dezem-ber Meta Blank in der Roßbachstraße,am 13. Dezember Luzia Brode in derGlauchaer Straße, am 14. DezemberAdolf Adamovsky in der Kantstraße undam 16. Dezember Lina Perlich in derWeißenfelser Straße.

Auf neun erfüllte Lebensjahrzehnteblicken am 6. Dezember KatharinaPöllinger in der Dessauer Straße, am8. Dezember Werner Bandermann imKollenbeyer Weg, am 10. DezemberMargarete Pannenbecker in der De-litzscher Straße, am 11. DezemberElisabeth Hartmann in der Kantstraße,am 12. Dezember Gertrud Kind in derLafontainestraße, am 14. DezemberArtur Hauck in der Querfurter Starße,am 16. Dezember Ruth Streich in derStraße der Befreiung und Emma Rungein der Niemeyerstraße sowie am 19. De-zember Luzie Geisler in der MindenerStraße.

Allen Jubilaren übermittelt die Stadtherzliche Glück- und Geburtstagswün-sche zum Ehrentag.

Das Pilotprojekt Public PrivatePartnership, kurz PPP, ermöglicht derStadt Halle, trotz ihrer angespanntenHaushaltssituation, in den kommen-den zwei Jahren eine umfangreiche Er-neuerung von gleich 13 kommunalenpädagogischen Einrichtungen.

Nach intensiven Projektvorbereitungenwurde im Juli 2005 eine Pilotprojekt-vereinbarung zwischen der Stadt und demBundesministerium für Verkehr, Bau undStadtentwicklung unterschrieben. Dabeihandelt es sich um das erste kommunaleProjekt öffentlich-privater Zusammenar-beit in den neuen Ländern. Modellcha-rakter hat es auch auf Landesebene.

PPP, das heißt, von der Planung, überdie eigentliche Sanierung, die anschlie-ßende Bewirtschaftung, bis hin zur Fi-nanzierung, liegt alles in der Hand derausgewählten regionalen Privatunterneh-men. Die Stadt beteiligt sich daran nicht.Sie bleibt aber Eigentümerin der Schul-und Kindergartengebäude und Entschei-dungsträgerin.

Die nun durch den Stadtratsbeschlussbeauftragten Firmen sind im Vorfeld vomauf PPP-Projekte spezialisierten 3P Bera-terverbund aus Halle ausgesucht worden.Ausschlaggebend für den Zuschlag wa-ren dabei die Effizienzvorteile der pri-vaten Anbieter. So konnten Bilfinger Ber-ger/Papenburg und Weisenburger/Gegen-bauer der Stadt ein Einsparpotenzial vonetwa 44 Millionen Euro bei Schulen undrund vier Millionen Euro bei den Kin-dergärten im Vergleich zu Eigenbau und-bewirtschaftung nachweisen. In dasPPP-Projekt Halle sollen weitere mittel-ständische Unternehmen aus der Umge-bung eingebunden werden. So ist für denUm- und Neubau der Schulen auch dieSchuppert Bau Halle GmbH vorgesehen,eine hundertprozentige Tochter der

Grünes Licht in Halle fürdas Bundespilotprojekt PPP

Halle saniert Schulen und Kindergärten in Zusammenarbeit mit regionalen UnternehmenGünter Papenburg AG. Einzelne Aufträ-ge sollen ebenfalls vorrangig an Firmenim Raum Halle vergeben werden. DieInvestitionssumme beträgt für die Schu-len 50 Millionen Euro und für die Kitasacht Millionen Euro. Dazu kommen nochdie Kosten für den Betrieb und die In-standhaltung der Objekte über 25 Jahre.Die beauftragten Unternehmen lassen indie Bauarbeiten und den Betrieb der Ge-bäude zinsgünstige Darlehen der Deut-schen Kreditbank für Wiederaufbau so-wie Fördermittel einfließen.

Bilfinger und Papenburg wollen dieSanierung der insgesamt neun Schulge-bäude an acht Standorten in zwei Etap-pen durchführen. Der Startschuss für dieerste Bauphase soll mit Beginn der Som-merferien 2007 fallen und mit Schuljah-resbeginn 2008 abgeschlossen sein. Sowerden im Zeitraum von gut einem Jahrdie KGS Humboldt inklusive der Grund-schule Lilien, die Sekundarschule He-mingwaystraße, die BerufsbildendenSchulen V und die Wittekind Grundschu-le einer gründlichen Verjüngungskur un-terzogen. Die Sanierung der restlichenvier Schulareale soll laut Projektplanungein Jahr nach Baustart der ersten Phasebeginnen. Die Betreibergesellschaft ausder Weisenburger Wohnbau GmbH undder Gegenbauer GebäudemanagementGmbH will die Instandsetzung der Kin-dertagesstätten „Georg Friedrich Hän-del“, Krähenberg, Sonnenschein undWunderpferdchen ebenfalls zweistufigumsetzen. So sollen die ersten beidenKitas bis zum 31. Dezember 2007 neugebaut werden. Die Sanierung der bei-den anderen Einrichtungen wird ein Jahrspäter abgeschlossen sein.

Die Unternehmen betreiben und hal-ten die Einrichtungen über einen Zeit-raum von 25 Jahren instand. Dazu gehö-

ren zum Beispiel ein Hausmeisterserviceund Wartungsarbeiten. Genau hier sollsich der große Pluspunkt des PPP-Mo-dells zeigen. So verpflichten sich die Fir-men dazu, hochwertige und pflegeleich-te Materialien zu verwenden sowieenergiesparende Heizsysteme zu instal-lieren. Die Unterhaltung der Objekte solldamit im Endeffekt günstiger werden.Ziel ist es, der Stadt so Kosten in zwei-stelliger Millionenhöhe zu ersparen. Au-ßerdem wollen die Bietergemeinschaf-ten damit garantieren, dass die Gebäudeauch über die 25 Jahre hinaus, wenn dieStadt die Objekte wieder selbst verwal-tet, in einem einwandfreien Zustand sind.

Unmittelbar mit der Übergabe der je-weiligen sanierten Schulen und Kinder-gärten wird dann auch die Stadt finanzi-ell in die Pflicht genommen. Monatlichwerden sogenannte PPP-Raten fällig. DieBetreibergesellschaften erhalten so dieInvestitionskosten und später auch dieKosten für den Betrieb der Objekte plusZinsen zurück. Durch die PPP-Regula-rien entstehen trotz der umfangreichenSanierung für die Stadt kaum Risiken.

Das Schul- und Kitasanierungsprojektin Halle soll im Wortsinn bundesweitSchule machen. Die PPP Task Force desBundes will das Modell weiter vorantrei-ben und auf andere Kommunen anwen-den. Die Erkenntnisse aus dem Pilotpro-jekt in Halle sollen dabei anderen Schul-sanierungsprojekten als Vorbild dienen.

Die kommunalrechtliche Genehmi-gung für das hallesche PPP-Projekt ist indiesen Tagen geplant. In diesem Monatwerden die Verträge zwischen der Stadtund den beiden Bietergemeinschaften imBeisein von Bundes- und Landesver-tretern unterzeichnet. Die Projektgesell-schaft will demnächst ein eigenes Büroin Halle einrichten.

Halles Oberbürgermeisterin Ingrid Häußler verabschiedete amerikanischen Stipendiaten

Matthew Roa gehtzurück in die USAOberbürgermeisterin Ingrid Häußler

verabschiedete am Dienstag, dem 21.November, im Ratshof Matthew Roa, derim Rahmen des Bundeskanzlerstipen-diums der Alexander-von-Humboldt-Stiftung für ein Jahr im Stadtplanungs-amt gearbeitet hat. Der aus New Yorkstammende US-Amerikaner beschäftig-te sich mit dem Thema Stadtumbau,insbesondere mit den Großwohnsied-lungen. Durch seine Mitwirkung in derLenkungsgruppe Stadtumbau und dieTeilnahme an Stadtteilkonferenzen hat ersein fachliches Wissen und Können hierin Halle vervollkommnet. Die Gründungdes Vereins „HausHalten“ (Amtsblattberichtete) war seine Idee.

BezahlterPraktikumsplatz

Der AWO-Kreisverband Halle bietetjungen Menschen in Ausbildung zum So-zialpädagogen bzw. Erzieher die Chan-ce, ihr Anerkennungsjahr bzw. Prak-tikumssemester in einer „Mobilen Er-lebniswerkstatt“ abzuleisten, die in einemBauwagen beherbergt ist. Aufgaben-schwerpunkte sind spielpädagogische Ar-beiten mit Kindern und Jugendlichen inHalle-Neustadt. Das Praktikum wird ver-gütet. Praktikumsbeginn ist sofort mög-lich. Die Ausbildung ist Voraussetzung.

Kontakt: AWO Begegnungsstätte „Dorn-röschen“, „Mobile Erlebniswerkstatt“,Hallorenstraße 31a, 06122 Halle.Ansprechpartner: Daniela Bose (Projekt-leitung), Steffen Wieders (Leiter derBegegnungsstätte). Telefon: 0162/8067510 bzw. 0345 8059982.

Tourist-Info auchsonntags geöffnetWegen der überaus positiven Resonanz

öffnet die Tourist-Information im Markt-schlösschen im Weihnachtsmonat De-zember auch sonntags. Am 3., 17. und31. Dezember ist von 10 bis 14 Uhr undam verkaufsoffenen Sonntag, dem10. Dezember, von 13 bis 18 Uhr geöff-net. Seit Anfang November ist die Tou-rist-Information Halle im Marktschlöss-chen zuhause. In direkter Nachbarschaftbefinden sich der Info-Punkt mit Uni-Shop der Universität und das Halloren-Café. Ab Januar bis April gelten bei derTourist-Information Halle wieder die re-gulären Winteröffnungszeiten: montagsbis freitags von 9 bis 19 Uhr, sonnabendsvon 10 bis 16 Uhr, sonntags geschlossen.

Charmeoffensiveauf Rädern

Der Förderverein Stadtmarketing e. V.startete in Zusammenarbeit mit der Stadt-marketing Halle (Saale) GmbH eine„Charmeoffensive auf Rädern“. Zu einerersten Informationsveranstaltung amDonnerstag, dem 23. November, zumThema „Serviceorientierung“ im Halle-schen Brauhaus kamen insgesamt 47Taxifahrerinnen und Taxifahrer aus Hal-le. Im Rahmen eines geselligen Beisam-menseins, aufgelockert durch Darbietun-gen der halleschen Kiebitzensteiner, ginges um Fragen, wie Taxifahrer unsere StadtHalle nach außen noch positiver darstel-len und die Fahrgäste mit den schönenSeiten der Stadt und ihren vielen Sehens-würdigkeiten vertraut machen können.

Wegen der allgemein positiven Reso-nanz auf die Veranstaltung ist eine erwei-terte Schulungsveranstaltung für daskommende Jahr 2007 geplant.

Verkaufszeiten fürUmweltkalenderGut drei Wochen nach dem Verkaufs-

start des Umweltkalenders 2007 der StadtHalle (Saale) gelten veränderte Verkaufs-zeiten. Ab sofort ist der Kalender für ei-nen Euro im Technischen Rathaus, Han-sering 15, Zimmer 152, montags unddonnerstags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis15 Uhr, dienstags von 9 bis 12 Uhr und13 bis 18 Uhr sowie freitags von 9 bis 12Uhr erhältlich. Der in einer Auflagenhö-he von 12 000 Exemplaren erschieneneKalender widmet sich dem vielgestalti-gen Zusammenspiel von Kunst und Na-tur in der Saalestadt. Außerdem enthältder Kalender wieder den Tourenplan desSchadstoffmobiles, das Abfall-ABC, dieAbrufkarte für die Sperrmüllentsorgungsowie wichtige Telefonnummern undAdressen aus dem Umweltbereich.

Der Fachbereich Umwelt hat denvierten Umweltbericht der Stadt Hal-le (Saale) erarbeitet. Der Bericht stelltder Öffentlichkeit eine Reihe von Pro-jekten und Aktivitäten auf dem Gebietdes Umwelt- und Naturschutzes in derSaalestadt vor, die in den zurückliegen-den fünf Jahren realisiert wurden.

Der neue Umweltbericht erscheint inelektronischer Form. Interessenten kön-nen sich den Bericht im Internet auf derHomepage der Stadt Halle (Saale) unterwww.halle.de unter der Rubrik Umweltansehen und herunterladen. Außerdem istder Umweltbericht auf CD-ROM zumStückpreis von einem Euro beim Fach-bereich Umwelt, Hansering 15, Zimmer152, zu den Dienstzeiten erhältlich. Hierkann auch eine Druckversion zum Her-stellungspreis von 9,30 Euro erworbenwerden. Die kommunale Umweltschutz-arbeit im Berichtszeitraum war vor allemvon der Umsetzung geänderter Rechts-vorschriften und in der Folge neu erlas-sener EU-Richtlinien geprägt. So muss-ten beispielsweise wegen strengerer

Grenzwerte für die Feinstaubkonzen-tration in der Luft sowie durch modifi-zierte Bestimmungen für den vorbeugen-den Hochwasserschutz verschiedeneMaßnahmen eingeleitet werden. Die ers-ten Ergebnisse liegen inzwischen vor undwerden ausführlich dargestellt. Zu denweiteren Themenschwerpunkten gehörenunter anderem die Sanierung des ehema-ligen Gaswerkes am Holzplatz, das Wie-derherstellen eines Feuchtbiotops aufdem Großen Galgenberg, die Einführungeines neuen Erfassungsmodells für Sperr-müll aus privaten Haushalten sowie derHallesche Heizspiegel als Teil der Klima-schutzkampagne „Klima sucht Schutz“.

An verschiedenen Stellen des Umwelt-berichtes kommt immer wieder zum Aus-druck, dass sich das Hauptaugenmerkbeim Schutz der Umwelt im neuen Jahr-tausend vor allem darauf richtet, durchgezielte Vorsorgemaßnahmen die natür-lichen Ressourcen nachhaltig zu sichern.

Nur so lässt sich eine lebenswerte Zu-kunft auch für nachfolgende Generatio-nen gestalten.

Vierter Umweltbericht liegtin elektronischer Form vor

Natürliche Ressourcen durch gezielte Vorsorge nachhaltig sichern

Amtsblatt der Stadt Halle (Saale) -

Redaktion: Tel. 221-4123, E-Mail: [email protected]

VorweihnachtlichesTurmblasen im Zoo

Der Aussichtsturm auf der Spitze desReilsberges im halleschen Zoo rückt amSonntag, dem 10. Dezember, in den Mit-telpunkt des vorweihnachtlichen Gesche-hens. In der Zeit von 15 bis 16 Uhr sindan diesem 2. Adventnachmittag dieGroßkorbethaer Schlossbläser zu hören.

Die Gäste musizieren passend zur Jah-reszeit in Weihnachtsmannkostümen undwollen die kleinen und großen Zoo-besucher sowie die (Zoo-)Anwohner mitihren vorweihnachtlichen Klängen er-freuen.

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Seite 3 • 6. Dezember 2006 1 200 JAHRE HALLE

Wetten, dass: Eine Riesenstimmung herrschte auf dem Marktplatz zur„Wetten, dass“-Show am 1. April.

Südkurve: In der „Südkurve“ packte im Juni auch die Hallenser dasWM-Fußball-Fieber.

MDR-Musiksommer: Am 1. Juli startete in Halle der MDR-Musik-sommer mit einer Mozart-Gala.

Fotografische Reminiszenz an das Jubiläumsjahr „1 200 Jahre Halle an der Saale“

Hallumination: Die einmalige Lichtshow „Hallumination“ verzauberte im Juli denMarktplatz und die Zuschauer.

Staatskapelle: Bei einem großen Open-Air-Konzert vereinigten sich am 7. Juli dieOrchester der Philharmonie und des Opernhauses zur Staatskapelle Halle.

SAT-Festumzug: 500 000 Gäste aus der Region durfte Halle im Juli zum 10. Sach-sen-Anhalt-Tag begrüßen. Höhepunkt: der große Festumzug durch die Innenstadt.

Il Corso: Zum 500-jährigen Jubiläum des Roten Turms im Juli präsentierte Halledie spektakuläre Theaterperformance „Il Corso“.

806 – 2006 806 – 2006

Enthüllung des Rolands: Oberbürger-meisterin Ingrid Häußler enthüllte beimMarktplatzfest im April den restaurier-ten Roland am Roten Turm.

Bergparade: Zum Salz- und Salinefest zog im September erstmals eine Bergparadein traditionellen Bergmanns-Uniformen durch die Innenstadt.

Halle als Bühne: Das Stadtfest „Halle als Bühne“ erweckte die 1 200-jährige Ge-schichte der Stadt im September zum Leben.

Eröffnung Riebeckplatz: Am 29. Oktober wurde der umgestaltete Riebeckplatz miteiner Open-Air-Party feierlich eingeweiht.

Zapfenstreich: Zu Ehren der 300-jährigen Garnisonsgeschichte Halles fand im No-vember ein Großer Zapfenstreich der Deutschen Bundeswehr auf dem Markt statt.

Die Partygeht

zu EndeDas Festjahr ist nun fast vor-

über. Ein ganzes Jahr lang wurdein der altehrwürdigen, ewig jun-gen Stadt Halle an der Saale das1 200-jährige Stadtjubiläum mitmehr als 500 Veranstaltungengefeiert – von Festivals, Konzer-ten und Opernveranstaltungenüber Ausstellungen, Film- undTheateraufführungen bis hin zuSportveranstaltungen war gewissfür jeden Geschmack etwas da-bei.

Über eine Million Besucheraus nah und fern durfte die Saa-lestadt begrüßen.

Anlass für die 1200-Jahrfeierwar die erste schriftliche Erwäh-nung eines Ortes, „der Halle ge-nannt wird“. Hier ließ König Karlder Jüngere im Jahr 806 zurGrenzsicherung ein Kastell bau-en.

Allen Beteiligten und Besu-chern wird das große Stadt-jubiläum sicher noch lange inguter Erinnerung bleiben. Wirmöchten mit einer fotografi-schen Rückschau an einige be-sondere Veranstaltungs-Höhe-punkte des Jahres erinnern.

Idee, Text und Gestaltung:Anke Hoffmann

Fotos: Thomas Ziegler

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6. Dezember 2006 • Seite 4KULTUR / RATHAUS AKTUELL

Mit dem Wettbewerb „engagiert fürhalle“ würdigten die Stadt Halle unddie Freiwilligen-Agentur Halle-Saal-kreis e. V. am gestrigen Dienstag, dem5. Dezember, im Großen Festsaal desStadthauses erneut das ehrenamtlicheEngagement der Bürgerinnen undBürger der Stadt.

Ausgezeichnet wurden ehrenamtlicheInitiativen und Projekte, Vereine undSchulen, die Halle als Stadt noch lebens-und liebenswerter machen und somitauch die Attraktivität des Standorts Hal-le stärken.

Insgesamt waren von Bürgerinnen und

Bis Freitag, den 22. Dezember, stelltder Mitteldeutsche Verlag (mdv) eineAuswahl seiner Verlagserzeugnisse inder Stadtbibliothek am Hallmarkt aus.

Der mdv begeht in diesem Jahr das 60-jährige Jubiläum (Amtsblatt berichtete).Sein Programm umfasst Belletristik,Kunstliteratur, Fotobände, Sach- undFachbücher sowie Regionalia. Der Ver-lag widmet sich neuen Autoren der deut-schen Literaturlandschaft, bringt die Rei-hen „Studien zur Landesgeschichte“ und„Forschungen zur hallischen Stadtge-schichte“ heraus und ist im Jubiläums-jahr der 1200-jährigen Stadt Halle beson-ders mit Büchern zu regionalen Themenhervorgetreten. Das Kultbuch „Diva inGrau“ wurde neu herausgegeben undavancierte zum Publikumsrenner.

Mehrere Veröffentlichungen mit Tex-ten in hallescher Mundart, Biografien undLebenserinnerungen sind ebenfalls be-liebt.

Präsentation des mdvAusstellung zum „60.“ in der Stadtbibliothek

Zweiter Preis fürWolff-GymnasiumDie Stiftung Moritzburg hatte an-

lässlich ihrer Sonderausstellung „DerKardinal.Albrecht von Brandenburg“ zueinem Schülerwettbewerb ab Klassen-stufe 7 aufgerufen. Vergeben wurdenzwei erste Preise. Den zweiten Preis inHöhe von 300 Euro erhielt die Klasse 7dam Christian-Wolff-Gymnasium. DieTeilnehmer hatten die Aufgabe, zum The-ma „Verborgene Schätze der Renaissancein Mitteldeutschland“ in ihrem regiona-len Umfeld Zeugnisse aus der Zeit derRenaissance aufzuspüren, neu zu entde-cken, zu erforschen und die Ergebnissein vielfältigsten Formen zu präsentieren.Internet: www.moritzburg.sachsen-anhalt.de

SchattenRisseim Ratshof

In der ersten Etage des Ratshofes istbis Sonnabend, den 30. Dezember, dieWanderausstellung „SchattenRisse.-Frauenleben zwischen Altmark und Un-struttal“ zu sehen. Die Schau wurde vonder Gleichstellungsbeauftragten derStadtverwaltung, Susanne Wildner, unddem Arbeitskreis FrauenZimmerGe-schichten organisiert. Die Ausstellungspannt einen zeitlichen Bogen von ein-tausend Jahren Frauengeschichte in derRegion des heutigen Sachsen-Anhalt.

RSC lädt ein zuWeihnachtskonzerten

Der Robert-Schumann-Chor Hallee. V. (RSC) führt seine Weihnachts-konzerte 2006 als eine weitere Veranstal-tung im 60. Chorjubiläumsjahr durch –gemeinsam mit dem Franz-Schubert-Bä-cker Chor. Unter dem Motto „O Heiland,reiß die Himmel auf“ sollen sie zum Ju-biläum 1200 Jahre Halle an der Saale einweiterer Bestandteil sein. Unter der Lei-tung von Hans-Martin Uhle wirken mit:Leonore Becker (Alt), Gisela Schreiber(Orgel / Klavier), Augustin Ulrich Nebert(Sprecher), Posaunenchor Halle unterWinfried Schreiber. Die Konzerte findenam Sonnabend, dem 16. Dezember, 15und 18 Uhr, in der KonzerthalleUlrichskirche statt. Eintrittskarten fürzehn Euro gibt es beim RSC direkt oderim Vorverkauf bei Stempel Pfautsch, Tal-amtstraße 8, und bei Uhren Schraut, Gro-ße Steinstraße 15, die das humanitäre An-liegen unterstützen. Im 60. RSC-Gründungsjahr geben dessen MitgliederUNICEF zum 60-jährigen Bestehen alsBeitrag gegen Hunger und Armut und füreine friedliche Welt je Besucher einenEuro als Spende. Karten gibt es auch ander Abendkasse und über Ticket-online.

Gedanken imMozartjahr 2006

In der Reihe der „Clubgespräche“ imSeniorenkolleg der Martin-Luther-Uni-versität Halle-Wittenberg – monatlichvon Senioren-ReferentInnen gestaltet –findet am Mittwoch, dem 13. Dezember,ab 15.30 Uhr, in der Theaterkantine desneuen theaters die nächste Veranstaltungstatt. Dr. phil. habil. Karin Zauft sprichtüber das Thema „Gedanken zu Mozartim Mozartjahr 2006“. Ab 15 Uhr ist dieKantine geöffnet.

Kontakt: Dr. Gisela Heinzelmann, Fach-bereich Erziehungswissenschaften, Tele-fon: 0345 5523792/93, E-Mail:[email protected]

Großen Verdienst erwarb sich der Mit-teldeutsche Verlag durch die Neuausgabeder Märchen von Richard von Volkmann-Leander, die im September mit 22 Illus-trationen hallescher Künstler erschienund die Grundlage für die stadtweiteLeseaktion „Leander lesen!“ war, an dersich der mdv ebenso wie die Stadt-bibliothek beteiligte. Ebenfalls in diesemJahr erschien korrespondierend die Bio-grafie „Richard von Volkmann. Chirurgund Literat“ von Simone Trieder im mdv.Beide Bücher werden am morgigen Don-nerstag, dem 7. Dezember, in der Stadt-bibliothek von der Autorin vorgestellt.

Diese Buchpremiere und die Verlags-präsentation sollen den Auftakt bilden zueiner weiteren engen Kooperation zwi-schen dem Mitteldeutschen Verlag undder Stadtbibliothek. Die ausgestelltenPublikationen des Verlags gehen nachBeendigung der Ausstellung in den Be-stand der Stadtbibliothek über.

Die Besucher des ersten Konzerts derneuen Reihe „Händel zu Hause“ habendas Konzert des Händel-Festspielorches-ters im stimmungsvollen Rahmen derAula im Löwengebäude der UniversitätHalle-Wittenberg genossen. Nun findetin der Vorweihnachtszeit, am Dienstag,dem 19. Dezember, 19.30 Uhr, das zweiteKonzert der neuen Reihe statt.

Zwar stehen Händels Werke in diesemKonzert nicht auf dem Programm, dafüraber mit Arcangelo Corelli und Frances-co Geminiani zwei Komponisten, derenSchaffen einen großen Einfluss auf Hän-del hatte. Der italienische Komponist Ar-cangelo Corelli gehört zu den wenigenKünstlern, die schon zu Lebzeiten eineLegende waren. Er gilt als der Erfinderdes Concerto grosso, der berühmten ba-rocken Konzertform, in der jeweils einkleines Solistenensemble im Wechsel miteinem groß angelegten Orchester (Con-certo grosso) spielt. Corellis Concertigrossi op. 6 waren in ganz Europa so be-kannt und erfolgreich, dass sich auchHändel dazu entschloss, seinem Zyklusdie gleiche Opuszahl zu geben. Aus Co-rellis Concerti grossi op. 6 spielt das Hän-del-Festspielorchester unter Leitung von

Ehrenamtpreis „engagiertfür halle“ 2006 verliehen

54 Vorschläge wurden für eine Würdigung eingereicht

Bürgern der Stadt bis zum 13. Oktober54 Vorschläge für die Würdigung desbesonderen Engagements von Vereinen,Initiativen und in diesem Jahr auch vonEinzelpersonen eingereicht.

Eine Jury, zusammengesetzt aus Exper-ten, Vertretern der Stadt und Vertreternder Partnerunternehmen, wählte aus deneingereichten Vorschlägen neun Preisträ-ger aus. Die Preisträger erhalten nebeneiner Preisskulptur eine Partnerschaft miteinem regional tätigen Unternehmen, umdie ausgezeichneten Projekte nachhaltigzu unterstützen und gemeinsam weiter zuentwickeln.

Preisträger

Elternbegegnungsstättein der Kita „Goldener Gockel“klar – ServicestelleJugendbeteiligung HalleHalle International e. V.T.I.G. – Treff im Glauchavierteldes Jugendzentrums St. GeorgenAufbau und Pflege einesWildkräutergartensSeniorenZeit – Magazin des Senioren-kollegs der MLU Halle-WittenbergImpro-Theater, Kaltstart e. V.Förderverein des Stadtmuseums e. V. V.Lebenswelten,Christian-Wolff-Gymnasium

EHRENTAFEL Partnerunternehmen/Partner

ABB Transformatoren GmbH

Dow Olefinverbund GmbHDVZ Halle GmbH

EVH – Energieversorgung Halle GmbH

Günther Papenburg AG

HAVAG Hallesche Verkehrs AGHWG mbH, Hallesche WohnungsgesellschaftHalloren Schokoladenfabrik

Oberbürgermeisterin Ingrid Häußler

Stefano Montanari das Concerto grossoD-Dur op. 6/4. Corellis Schüler Frances-co Geminiani, der wegen seines virtuo-sen Violinspiels auch „Der Rasende“ ge-nannt wurde, engagierte sich in Englandfür das Werk seines Lehrers. Händel sollihn während eines Hofkonzerts am Cem-balo begleitet haben. Geminiani bearbei-tete Corellis Violinsonaten op. 5 zu Con-certi grossi, aus denen das 12. Konzertd-Moll „La Follia“ zu hören sein wird.Antonio Vivaldis berühmte „Le quattrostagioni“ (Die vier Jahreszeiten) und dasConcerto per archi a-Moll runden dasKonzertprogramm ab.

Der junge italienische Geiger StefanoMontanari leitet das Händel-Festspiel-orchester und tritt solistisch auf. Der viel-seitige Künstler nimmt die bekanntestenVivaldi-Konzerte auf CD auf und spieltals Jazz-Geiger mit Berühmtheiten wieGianluigi Trovesi bei vielen europäischenJazz-Festivals.

Karten für „Händel zu Hause“ gibt esin der Theater- und Konzertkasse auf derKulturinsel, Große Ulrichstraße 51, un-ter www.staatskapelle.halle.de, telefo-nisch unter 2050222, oder eine Stundevor dem Konzert.

In der neuen Reihe „Händel zu Hause“

Vivaldi, Corelli, Geminiani...

Bildbuch zur Ausstellung

Gobelin „1 200 Jahre

Halle“ übergeben1 200 Porträts zum 1 200. Geburtstag Halles

20 Jahre Friedensstadt – 20 Jahre FriedenslichtJubiläum in Linz / Elfjährige Judith Pitzer holt Weihnachtssymbol aus Bethlehem

(ptr) Entzündet von ihr in der Geburts-grotte in Bethlehem vor einer Woche,wird am 13. Dezember bei einer General-audienz auf dem Petersplatz in Rom dieelfjährige Judith Pitzer das Friedenslichtan Papst Benedikt XVI. übergeben. Auchnach Straßburg, Brüssel und Münchenüberbringt die Schülerin aus demBundesgymnasium Ried das leuchtendeWeihnachtssymbol, das sie in der WienerHofburg Österreichs Bundespräsidentenund in Linz der Spitze von Halles Part-nerstadt überreicht.

Als Weihnachtsbrauch vor 20 Jahrenbeim ORF Oberösterreich entstanden,wird jetzt das Sinnbild der Botschaft vomWeihnachtsfrieden in mehr als 25 euro-päische Länder verteilt. Auch nach Hal-le fand es seinen Weg, begleitet von Pfad-findern und jungen Menschen, die Hilfs-bereitschaft für Schwache ehrt. So wie

Judith Pitzer, die ihrer gehbehindertenFreundin und Mitschülerin den Alltagerleichtert, ihr hilft, wann immer es nurmöglich ist.

Nicht nur das Friedenslicht, auf Initia-tive von ORF Radio Oberösterreich vorzwei Jahrzehnten erstmals entzündet undseitdem die Herzen bewegend, hat einJubiläum. Mit seiner Erklärung „Linz alsFriedensstadt“ brachte das Gemeinwe-sen an der Donau im Herbst 1986 zumAusdruck, sich mit der Bevölkerung demBestreben „vieler Städte und Gemeindender Erde anzuschließen und einen akti-ven Beitrag zur Erhaltung des Friedensin der Welt zu leisten.“ Auch die Kom-munalpolitik habe dieser Aufgabe zu die-nen, für die sich vor dieser Erklärungbereits viele Linzerinnen und Linzerbesonders engagierten. Bei einem von derFriedensinitiative der Stadt Linz ausge-

henden Symposium „Kommunale Frie-densarbeit und die Globalisierung derUnsicherheit“, gemeinsam mit der Volks-hochschule Linz vom 24. bis 27. Novem-ber veranstaltet, trat Bürgermeister Dr.Franz Dobusch der Organisation Mayorsfor Peace bei. Sie war 1982 von Bürger-meister Takeshi Araki des durch Atom-bomben zerstörten Hiroshima mit derÜberlegung gegründet worden, das Stadt-oberhäupter für die Sicherheit und dasLeben ihrer BürgerInnen verantwortlichsind.

Durch den Beitritt von Dr. Dobusch hatsich die Zahl der Bürgermeister für Frie-den in Österreich auf 14 erhöht. Derzeitgehören „Mayors for Peace“, die sichkonsequent für die weltweite Abschaf-fung der Atomwaffen einsetzt und einenichtstaatliche Organisation ist, 1 431Städte in 119 Ländern an.

(aho) Anlässlich des Stadtjubiläumshatte die Staatliche Textil- und Go-belinmanufaktur Halle GmbH BurgGiebichenstein eine besondere Idee:Die reiche Geschichte sollte in einemGobelin festgehalten und der Stadt alsGeschenk übergeben werden.

Ein ganzes Jahr lang arbeitete die Ma-nufaktur unter Anleitung der Textil-gestalterin Marielies Riebesel an Idee undUmsetzung.

Am vergangenen Sonntag, dem 3. De-zember, war es nun so weit: Der Gobelinwar fertig gestellt und wurde OB IngridHäußler übergeben. Er wird nach der fei-erlichen Übergabe im halleschen Stadt-haus zu sehen sein.

Auf einer Fläche von 1,50 Metern mal1,80 Metern zeichnet das Kunstwerk inAusschnitten die hallesche Geschichtenach. Zu sehen sind bekannte Persönlich-keiten: Johanne Charlotte Unzerin, Ri-chard Robert Rive, August HermannFrancke und Kardinal Albrecht von Bran-denburg. Auch bedeutende Gebäude wer-den dargestellt: Moritzburg, Marktkirche,Burg Giebichenstein und FranckescheStiftungen.

Aus einem kleinen Betrieb für Webe-rei, Täschnerei und Fahnenstickerei ent-stand 1961 eine Werkstatt, die Textil- undGobelinmanufaktur, die als Ausbil-dungsstätte für Absolventen der BurgGiebichenstein Hochschule für Kunstund Design Halle diente. Zeitgleich ent-wickelte sich die Manufaktur zu einerInstitution, die sich als notwendige Er-

gänzung zur industriellen Fertigung sieht,als Bewahrer überlieferter historischerTechniken und als Schöpfer einer beein-druckenden Vielfalt textiler Kunst. Hierentstanden besondere Stücke wie Gobe-lins, Applikationsstickereien und handge-knüpfte Bodenteppiche. Es werden Tex-tilien restauriert, Kopien nach histori-schen Vorlagen angefertigt sowie Stoffeauf alten Handwebstühlen gewebt.

Die Textilgestalterin Marielies Rie-besel wurde 1934 in Bombeck in der Alt-mark geboren. Sie studierte an der „Burg“in der Fachrichtung Malerei und Textil.Von 1961 bis 1965 arbeitete sie als Ge-stalterin in der halleschen Textilmanu-faktur. Seit 1965 ist sie freischaffend.

Das Projekt wurde ermöglicht mitfreundlicher Unterstützung durch dasKuratorium „1200 Jahre Halle an derSaale“ e. V., die Staatliche Textil- undGobelinmanufaktur Halle GmbH BurgGiebichenstein, die TextilgestalterinMarielies Riebesel sowie 16 hallescheEinrichtungen: AOK Sachsen-Anhalt,Arbeiterwohlfahrt, Bergmannstrost, Ca-ritasverband Halle, Deutscher Paritäti-scher Wohlfahrtsverband, DRK Kreis-verband Halle-Saalkreis-MansfelderLand e. V., Elisabeth Krankenhaus, EnD-I wws GmbH, Franckesche Stiftungen,Gemeinnütziger Feuerbestattungsverein,Hospital St. Cyriaci et Antonii, Kranken-haus Martha-Maria Halle-Dölau GmbH,Notariat Schlereth, Paul-Riebeck-Stif-tung zu Halle (Saale), PsychiatrischesKrankenhaus, Weidemann Gruppe.

Vor gut zwei Monaten schloss „Wan-delHalle“, die große Ausstellung zur hal-leschen Stadtentwicklung, ihre Pforten inder Großsiedehalle auf der Salinehalb-insel. Sie hatte eine unerwartet hohe Re-sonanz in der Bevölkerung.

Viele Besucher haben in oft berühren-der Weise ihre Wertschätzung in schrift-lichen und mündlichen Stellungnahmenzum Ausdruck gebracht. Und dabei wur-de wiederholt der Wunsch nach einer Do-kumentation geäußert. Diesem Wunschist das Ausstellerteam jetzt nachgekom-men, nachdem es in einer Gemein-schaftsaktion mit der Verwaltung unddem Kuratorium 1200 Jahre Halle gelun-gen ist, die Finanzierung sicher zu stel-len. Ein umfassender Katalog, der nebenden 1 200 Fotos und Grafiken auch dieComputerinstallationen und Filme derAusstellung angemessen dokumentiert,konnte dies nicht sein. Aber das jetzt vor-liegende Bildbuch ist mehr als nur einkleiner Ersatz. Es ist ein lebendiger Ex-trakt, der auf 125 Seiten mit 250 oft far-bigen Bildern und Kurzkommentaren dasWesentliche der zehn Ausstellungs-

themen zusammenfasst. Dazu vermittelnFotos die einzigartige Atmosphäre derAusstellungsarchitektur und zeigen Be-sucher in Aktion. „Das Bildbuch ist fürdie vielen Besucher von „Wandel-Hal-le“ eine schöne Erinnerungshilfe und einguter Leitfaden für jene, die sich einenoriginellen Einstieg in die Stadtentwick-lung wünschen“, so Kuratoriumsvor-sitzender Dr. Klaus Rauen. Konzeptionund Texte stammen vom Ausstellungs-kurator Dr. Friedrich Busmann, die Ge-staltung von Susanne Hagendorf.

Es wird empfohlen, das Bildbuch mitdem bereits publizierten Textbuch zurAusstellung zu kombinieren. Beide Bü-cher sind bei der Tourist-Information Hal-le im Marktschlösschen, Marktplatz 13,der Lippertschen Buchhandlung, GroßeSteinstraße 79, sowie beim Kulturbüroder Stadt Halle, Große Brauhausstraße18, erhältlich.

Das Bildbuch kann für acht Euro er-worben werden, das Textbuch kostet vierEuro. Beide Bücher zusammen sind fürzehn Euro zu haben.Internet: www.wandel.halle.de

„WandelHalle – Stadt als Ansichtssache“

Dr. Friedrich Busmann, Susanne Hagendorf und Dr. Klaus Rauen (v. l. n. r.) präsentie-ren das Bildbuch. Foto: Th. Ziegler

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Seite 5 • 6. Dezember 2006 BEKANNTMACHUNGEN

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Donnerstag, 7. Dezember 2006, 17.00 UhrSINGSCHULE DES KONSERVATORIUMSNikolauskonzert (Karten nur über Tel. 7 70 47 18)

Donnerstag, 7. Dezember 2006, 19.30 UhrLEHRERCHOR DER STADT HALLE»Lieder unterm Salzkronleuchter«(Karten nur über Tel. 7 70 47 18)

Freitag, 8. Dezember 2006, 19.30 UhrFreitag, 15. Dezember 2006, 19.30 UhrA-CAPPELLA-CHOR HALLEWeihnachtliche Chormusik (Karten: 2 02 33 72)

Samstag, 9. Dezember 2006, 19.30 UhrKONZERTHALLENCHOR HALLEWeihnachtliche Chormusik (Karten: 1 22 07 16)

So. 10. und So.17.12.06, 17.30 UhrGLOCKENSPIELKONZERT VOM ROTEN TURM

Sonntag, 10. Dezember 2006, 19.30 UhrC. SAINT-SAËNS: »ORATORIO DE NOËL«W. A. MOZART: »VESPERAE SOLENNES«Universitätschor Halle »J. F. Reichardt«Anhaltische Philharmonie Dessau und Solisten

Montag, 11. Dezember 2006, 19.30 UhrMUSIKVEREIN HALLE-NEUSTADTBlasmusik zur Weihnachtszeit(Karten nur über Tel: 5 68 62 78)

Dienstag, 12. Dezember 2006, 19.30 UhrADVENTSKONZERT: WehrbereichsmusikkorpsErfurt, Mädchenchor der Stadt HalleBenefizveranstaltung. Eintritt frei. Karten überKonzerthallenkasse)

Mittwoch, 13. Dezember 2006, 19.00 UhrMÄDCHENCHOR HALLE-NEUSTADTWeihnachtliche Chormusik (Karten: 2 90 83 03)

Donnerstag, 14. Dezember 2006, 19.00 UhrKONSERVATORIUM »G. F. HÄNDEL«Weihnachtskonzert für UNICEF(Karten nur über Tel. 2 02 43 35)

Samstag, 16. Dezember 2006, 15 und 18 UhrROBERT-SCHUMANN-CHOR HALLEWeihnachtliche Chormusik

Sonntag, 17. Dezember 2006, 16.00 UhrKINDERCHOR »ULRICH VON HUTTEN«Weihnachtliche Chormusik (Karten: 135- 690)

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BekanntmachungDer Vorstand der Halleschen Wohnungsgenossenschaft „Freiheit“ e.G.hat, nachdem den auszuschließenden Mitgliedern die Möglichkeit ge-geben wurde sich zum beabsichtigten Ausschluss zu äußern, am22.11.2006 beschlossen, die nachfolgend aufgeführten Mitglieder gem. § 11 Abs. 1 Buchsta-be b) und e) der Satzung der Halleschen Wohnungsgenossenschaft „Freiheit“ e.G. zum31.12.2006 aus der Genossenschaft auszuschließen:

Mitgl.Nr. Name Mitgl.Nr. Name2824 Bärbel Schulze 5065 Heiko Pfeifer6849 Dagmar Diedicke 6934 Enrico Fischer9562 Jacqueline Schreier 10989 André Ortlep

12185 Omed Hussein Abdulkader 12435 Sven Schumann13672 Christian Christoph 14040 Mirko Grabert

Die zum Ausschluss vorgesehenen Mitglieder können innerhalb eines Monats durch einen an den Vorstand derHalleschen Wohnungsgenossenschaft „Freiheit“ e.G., Freyburger Str. 3, 06132 Halle/Saale, eingeschriebenen Briefgegen den Ausschluss eine zu begründende Berufung einlegen. Über die Berufung entscheidet der Aufsichtsrat.- Vorstand -

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Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale)tritt am Mittwoch, 13. Dezember 2006,14 Uhr, im Festsaal des Stadthauses,Marktplatz 2, zu seiner 28. Tagungzusammen.Einwohnerfragestunde vorrangig zuThemen, die auf der heutigen Tages-ordnung stehen sowie zu Themen vonkommunalem Interesse.Die Einwohnerfragestunde findet au-ßerhalb der Tagesordnung der Stadt-ratssitzung statt und beginnt 14 Uhr.Sie dauert längstens eine Stunde. Mitder Tagesordnung wird früher begon-nen, falls der Zeitraum einer Stundenicht ausgeschöpft wird.

Öffentlicher Teil

Einwohnerfragestunde1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung

der Ordnungsmäßigkeit der Einla-dung und der Beschlussfähigkeit

2 Feststellung der Tagesordnung

3 Genehmigung der Niederschrift derSondersitzung vom 15.11.2006 sowieder Sitzung vom 22.11.2006

4 Bekanntgabe der in nichtöffentlicherSitzung am 22.11.2006 gefasstenBeschlüsse

5 Vorlagen5.1 Satzung zur Änderung der Satzung

für das Kommunalunternehmen„BMA BeteiligungsManagementAnstalt Halle (Saale)“, Anstalt desöffentlichen Rechts der Stadt Halle(Saale) vom 26.05.2004Vorlage: IV/2006/05720

5.1.1 Änderungsantrag zur Beschluss-

Tagesordnung der 28. Tagung des Stadtrates der Stadt Halle (Saale) am 13. Dezember 2006

vorlage „Satzung zur Änderung derSatzung für das Kommunalunter-nehmen BMA BeteiligungsManage-mentAnstalt Halle (Saale)“ (Vorla-gen-Nr. IV/2006/05720)Vorlage: IV/2006/06169

5.2 Feststellung Jahresabschluss 2005der „Akazienhof“ gemeinnützigeHeimgesellschaft der Stadt Halle(Saale) am Melanchthonplatz mbHVorlage: IV/2006/05952

5.3 Nahverkehrsplan ab 2006Vorlage: IV/2006/05942

5.4 entfällt5.5 2. Satzung zur Änderung der „Sat-

zung über die Entsorgung vonGrundstücksentwässerungsanlagenin der Stadt Halle (Saale) vom12. Dezember 2001“Vorlage: IV/2006/05989

5.6 Satzung der Stadt Halle (Saale) zurErhebung der Kleineinleiterabgabe– Kleineinleiterabgabesatzung –Vorlage: IV/2006/06056

5.7 Einführung eines privatrechtlichenAbwasserentgeltes - Abschluss einesKonzessionsvertragesVorlage: IV/2006/06122

5.8 Einführung eines privatrechtlichenAbwasserentgeltes - Aufhebung undNeuerlass der Abwasserbeseiti-gungssatzungVorlage: IV/2006/06126

5.9 Einführung eines privatrechtlichenAbwasserentgeltes - Aufhebung derAbwassergebührensatzungVorlage: IV/2006/06128

5.10 Förderung des Berufsverbandes Bil-dender Künstler Sachsen Anhalt e. V.

zum weiteren Betreiben der GalerieMarktschlößchen als Galerie amDomplatz vom 01.01.2007 bis31.12.2007Vorlage: IV/2006/05835

5.11 Fortführung der Mitfinanzierungder Stiftung Moritzburg 2007 bis2009Vorlage: IV/2006/06011

5.12 Wirtschaftsplan des Eigenbetriebesfür Arbeitsförderung der Stadt Hal-le (Saale)Vorlage: IV/2006/06040

5.13 Widmung der BegonienstraßeVorlage: IV/2006/06015

5.14 Widmung des Erich-Neuß-WegesVorlage: IV/2006/06028

5.15 Widmung der Daniel-Vorländer-StraßeVorlage: IV/2006/06029

5.16 Widmung der Otto-Eißfeldt-StraßeVorlage: IV/2006/06030

5.17 Widerspruch gegen 5.13 des Stadt-ratsbeschlusses zur Jahresrechnung2004 und Entlastung der OB (Vor-lagen-Nr.: IV/2006/05884)Vorlage: IV/2006/06175

5.18 Jahresrechnung 2004 und Entlas-tung der Frau OberbürgermeisterinVorlage: IV/2006/05884

6 Wiedervorlage6.1 Antrag des Stadtrates Wolfgang Kup-

ke - CDU - zum Medienetat derStadtbibliothekVorlage: IV/2006/05856

6.2 Antrag der Fraktion Die Linkspartei.PDS - zur Änderung der Haupt-satzung/ Zuständigkeitsordnung der

Ausschüsse des Stadtrates der StadtHalle (Saale)Vorlage: IV/2006/05753

7 Anträge von Fraktionen und Stadt-räten

7.1 Antrag der Fraktion WIR. FÜRHALLE. - BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN - MitBürger zur Umbesetzungvon EigenbetriebsausschüssenVorlage: IV/2006/06156

7.2 Antrag der Fraktion WIR. FÜRHALLE. - BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN - MitBürger zur Berufung ei-nes sachkundigen Einwohners inden Ausschuss für Ordnung undUmweltangelegenheitenVorlage: IV/2006/06159

7.3 Antrag der Fraktion WIR. FÜRHALLE. - BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN - MitBürger zur Berufung ei-ner sachkundigen Einwohnerin inden KulturausschussVorlage: IV/2006/06160

7.4 Antrag der SPD-Stadtratsfraktionund der Fraktion Die Linkspar-tei.PDS zur Namensgebung derVolkshochschuleVorlage: IV/2006/06152

7.5 Antrag der Fraktion Die Linkspartei.PDS zum Kostencontrolling vonBauprojektenVorlage: IV/2006/06154

7.6 Antrag der Stadträte Wolff/Schuh -Fraktion NEUES FORUM+UNAB-HÄNGIGE - Auftragserteilung andie BMAVorlage: IV/2006/06166

8 Anfragen von Stadträten8.1 Anfrage der Fraktionsgemeinschaft

FDP+Die Grauen+WG Volkssolida-rität - zum Entwicklungsstand desMitteldeutschen Multimediazent-rums (MMZ) im Jahre 2006Vorlage: IV/2006/06157

8.2 Anfrage des Stadtrates Thomas Felke- SPD-Stadtratsfraktion - zur Ent-wicklung des Parks an den Wein-bergwiesenVorlage: IV/2006/06167

8.3 Anfrage der Stadträte Wolff/Schuh -Fraktion NEUES FORUM+UNAB-HÄNGIGE - zum Sachstandsberichtder Sportstruktur der VerwaltungVorlage: IV/2006/06158

9 mündliche Anfragen von Stadträ-ten

10 Mitteilungen

11 Anträge auf Akteneinsicht

Nichtöffentlicher Teil

1 Feststellung der Tagesordnung2 Genehmigung der Niederschrift der

Sitzung vom 22.11.20063 Vorlagen4 Wiedervorlage5 Anträge von Fraktionen und Stadt-

räten6 Anfragen von Stadträten7 mündliche Anfragen von Stadträten8 Mitteilungen9 Anträge auf Akteneinsicht

Harald BartlVorsitzender des Stadtrates

Ingrid HäußlerOberbürgermeisterin

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6. Dezember 2006 • Seite 6BEKANNTMACHUNGEN

Frage: In einem Wohnungsmiet-vertrag mit einem Ehepaar hat nureiner der Ehegatten unterschrie-ben. Muss der Vermieter gegenbeide Eheleute auf Räumung we-gen Mietschulden klagen oder ge-nügt es, ein Urteil gegen denjeni-gen Ehegatten zu erwirken, der denVertrag unterschrieben hat?Antwort: Nach einer Entscheidungdes BGH kann ein Gläubiger auseinem rechtskräftigen Räumungs-urteil nicht gegen einen dort nichtaufgeführten Dritten vollstrecken,wenn dieser Mitbesitzer an derWohnung ist (Beschluss vom25.06.2006; Az.: 1xa ZB 29/04).Der Sachverhalt: Eine Vermieterinerwirkte gegen eine Ehefrau einUrteil auf Räumung einer 3-Zim-mer-Wohnung. Die zuständigeGerichtsvollzieherin lehnte dieDurchführung des erteilten Voll-

Räumungstitel

§ AKTUELLES RECHT §

streckungsauftrages mit dem Hin-weis ab, dass auch ein Räumungs-titel gegen den in der Wohnunglebenden Ehemann der Schuldne-rin sowie gegen deren Tochter er-forderlich wäre. Die Richter bestä-tigten, dass eine Vollstreckung ge-gen den Ehemann nicht möglichist. Dieser ist nämlich neben derEhefrau Gewahrsamsinhaber ander Wohnung. Daher müsste dieVermieterin auch gegen ihn einenRäumungstitel erwirken. Hierbeispielt es keine Rolle, dass der Miet-vertrag allein zwischen der Ver-mieterin und der Ehefrau abge-schlossen worden ist, da die Ehe-leute regelmäßig gleichberechtig-te Mitbesitzer der ehelichen Woh-nung sind. (Mitgeteilt von RAinSylvia Riha-Krebs aus der KanzleiBischof, Riha-Krebs & Kollegen,Leipziger Str. 104, 06108 Halle)

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Beschlussübersicht der 27. Tagung des Stadtrates der Stadt Halle (Saale) am 22. November 2006

Öffentlicher TeilVorlagen5.1 Satzung zur Änderung der Satzung

für das Kommunalunternehmen„BMA BeteiligungsManagement-Anstalt Halle (Saale)“, Anstalt desöffentlichen Rechts der Stadt Halle(Saale) vom 26.05.2004Vorlage: IV/2006/05720vertagt

5.1.1 Änderungsantrag zur Beschluss-vorlage „Satzung zur Änderung derSatzung für das Kommunalunter-nehmen BMA BeteiligungsManage-ment-Anstalt Halle (Saale)“ (Vorla-ge-Nr. IV/2006/05720)Vorlage: IV/2006/06169vertagt

5.2 Fortführung der vertraglichen Be-ziehungen zur Deutschen Städte Me-dien GmbH (jetzt kurz Ströer/DSM)einschließlich der Verlängerung derLaufzeit bis 2017Vorlage: IV/2006/05925Beschluss

5.3 Zweite Änderung der Straßenaus-baubeitragssatzungVorlage: IV/2006/06012modifizierter Beschluss

5.3.1 Änderungsantrag der FraktionWIR. FÜR HALLE. - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - MitBürger zur Be-schlussvorlage „Zweite Änderungder Straßenausbaubeitragssatzung“(Vorlagen-Nummer: IV/2006/06012)Vorlage: IV/2006/06161Beschluss

5.4 Anträge auf Mehrausgaben in dervorläufigen Haushaltsführung für dasVorhaben „Umgestaltung Markt-platz“Vorlage: IV/2006/05930Beschluss

5.5 Baumaßnahme Marktplatz „Fort-schreibung des Baubeschlusses vom28.01.2004“Vorlage: IV/2006/06034Beschluss

5.6 Änderung des Flächennutzungspla-nes der Stadt Halle (Saale), lfd. Nr.12 „D-Zentrum Büschdorf, De-litzscher Straße“- Aufstellungsbeschluss- Beschluss zur öffentlichen Ausle-gungVorlage: IV/2006/05978Beschluss

5.7 Bebauungsplan Nr. 8.1, 2. ÄnderungWohn- und Mischbebauung Halle-Büschdorf, Delitzscher Straße- Aufstellungsbeschluss- Beschluss zur öffentlichen Ausle-gungVorlage: IV/2006/05981Beschluss

5.8 1. Satzung vom 22.11.2006 zur Än-derung der Straßenreinigungssat-zung vom 14.12.2005Vorlage: IV/2006/05960Beschluss

5.9 Abfallwirtschaftssatzung der StadtHalle (Saale)Vorlage: IV/2006/05974modifizierter Beschluss

5.10 Abfallgebührensatzung der StadtHalle (Saale)Vorlage: IV/2006/05976Beschluss

5.11 Programmkonzept und Kosten derHändel-Festspiele vom 31. Mai bis10. Juni 2007 in der Stadt Halle (Saa-le); Eintrittspreisgestaltung 2007 und2008Vorlage: IV/2006/05970Beschluss

5.12 Vorschlag des Personalrates desEigenbetriebes für Arbeitsförderungder Stadt Halle (Saale) zur Bestellungeines Vertreters der Bediensteten fürden Betriebsausschuss des Eigen-betriebes für ArbeitsförderungVorlage: IV/2006/06038Beschluss (Vorschlag [a])

5.13 Jahresrechnung 2004 und Entlas-tung der Frau OberbürgermeisterinVorlage: IV/2006/05884abgelehnt

Wiedervorlagen6.1 Antrag der Fraktion WIR. FÜR

HALLE. - BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN - MitBürger zur Präsentationder Arbeiten des Zürcher Forums zumProjekt „Phänomena“ in Halle (Saa-le)Vorlage: IV/2006/05913

abgelehntAnträge von Fraktionen und Stadträ-ten7.1 Antrag der Fraktion WIR. FÜR

HALLE. - BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN - MitBürger zur Wahl einesMitgliedes in den Jugendhilfeaus-schussVorlage: IV/2006/06104Beschluss per geheimer Wahl

7.2 Antrag der Fraktion WIR. FÜRHALLE. - BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN - MitBürger zur Umbesetzungvon AusschüssenVorlage: IV/2006/06103Beschluss

7.3 Antrag der FraktionsgemeinschaftFDP + Graue + WG Volkssolidarität- zur Umbesetzung eines Mitgliedsder Fraktionsgemeinschaft im Aus-schuss für Finanzen, städtischeBeteiligungsverwaltung und Lie-genschaftenVorlage: IV/2006/06112Beschluss

7.4 Antrag der FraktionsgemeinschaftFDP + Graue + WG Volkssolidarität- zur Umbesetzung eines Mitgliedsder Fraktionsgemeinschaft im Aus-schuss für Wirtschaftsförderungund BeschäftigungVorlage: IV/2006/06115Beschluss

7.5 Antrag der FraktionsgemeinschaftFDP + Graue + WG Volkssolidarität- Vorschlag zur Bestellung einesMitgliedes für den Beirat der Stadt-wirtschaft GmbH HalleVorlage: IV/2006/06116Beschluss

7.6 Antrag der Fraktion WIR. FÜR HAL-LE. - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN- MitBürger zu den HochhäusernRiebeckplatz 6 und 10Vorlage: IV/2006/06105verwiesenAusschuss für Planungsangelegen-heiten; Ausschuss für Finanzen, städ-tische Beteiligungsverwaltung undLiegenschaften; Ausschuss für Wirt-schaftsförderung und Beschäftigung

7.7 verschoben in nichtöffentlichen Teil

7.8 Antrag der Stadträte Wolff/Schuh -Fraktion NEUES FORUM + UNAB-HÄNGIGE - zur Erstellung einesFragebogensVorlage: IV/2006/06120verwiesen Hauptausschuss

7.9 Antrag der Stadträte Wolff/Schuh -Fraktion NEUES FORUM + UNAB-HÄNGIGE - zur Aufstellung öffent-licher Toiletten auf der PeißnitzVorlage: IV/2006/06121Beschluss

7.10 Dringlichkeitsantrag der FraktionDie Linkspartei. PDS zur Einstellungvon Bau- und Planungsmitteln fürden Ersatzneubau der Schwimmhal-le Robert-Koch-StraßeVorlage: IV/2006/06153Beschluss

7.11 Dringlichkeitsantrag der CDU-Stadtratsfraktion zur Umbesetzungeines Vertreters im Vorstand der Stif-tung St. Cyriaci et AntoniiVorlage: IV/2006/06155Beschluss per offener Wahl

Anfragen von Stadträten8.1 Anfrage des Stadtrates Uwe Heft, Die

Linkspartei. PDS-Fraktion, zurStadtteilentwicklungVorlage: IV/2006/06064Kenntnisnahme

8.2 Anfrage der Stadträtin Andrea Mach-leid - NPD - zu AsylbewerbernVorlage: IV/2006/06041keine Bemerkungen

8.3 Anfrage der Stadträtin Andrea Mach-leid - NPD - zu nicht erstattungs-

fähigen Kosten bei geduldeten Aus-ländernVorlage: IV/2006/06042keine Bemerkungen

8.4 Anfrage der CDU-Stadtratsfraktionzum Leistungsentgelt nach § 18TVöDVorlage: IV/2006/06109Kenntnisnahme

8.5 Anfrage der CDU-Stadtratsfraktionzur ÖPNV-Haltestelle „Am GrünenFeld“Vorlage: IV/2006/06110Kenntnisnahme mit Nachfragen

8.6 Anfrage des Stadtrates MathiasWeiland - BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN - zur Vorlage eines Investiti-onsprogrammes zur Schaffung vonSpiel-, Erlebnis- und Aufenthalts-bereichen für Kinder und Jugendli-cheVorlage: IV/2006/06111Kenntnisnahme

8.7 Anfrage des Stadtrates MathiasWeiland - BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN - zur Vorlage der Eckwerte desHaushaltes 2007Vorlage: IV/2006/06113Kenntnisnahme

8.8 Anfrage des Stadtrates MathiasWeiland - BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN - zur Einrichtung eines Bud-gets für Energiesparmaßnahmen imHaushalt der Stadt Halle (Saale)Vorlage: IV/2006/06114Kenntnisnahme

8.9 Anfrage der Stadträte Wolff/Schuh -Fraktion NEUES FORUM + UNAB-HÄNGIGE - zur QuartiersgarageVorlage: IV/2006/06119Kenntnisnahme mit Anmerkungen

Mitteilungen10.1 Haushaltsplan für das Jahr 2007

der Stiftung Hospital St. Cyriaci etAntoniiVorlage: IV/2006/06098Kenntnisnahme

10.2 Hinweise und Anregungen der StadtHalle (Saale) zur Fortschreibungund Neuaufstellung des Landesent-wicklungsplanes des Landes Sach-sen-AnhaltVorlage: IV/2006/06139Kenntnisnahme

10.3 Information an die Mitglieder desStadtrates: „Vierter Umweltberichtveröffentlicht“Kenntnisnahme

Nichtöffentlicher TeilVorlagen3.1 Errichtung eines Cafes auf der Tief-

garage Hansering, Förderung derErrichtung mit einem städtischen Zu-schussVorlage: IV/2005/04932Beschluss

3.2 Zuschlag für das PPP-Projekt Schu-len der Stadt Halle (Saale)Vorlage: IV/2006/06083modifizierter Beschluss

3.2.1 Änderungsantrag des Bildungsaus-schusses zur Beschlussvorlage „Zu-schlag für das PPP-Projekt Schulender Stadt Halle (Saale)“ (Vorlagen-Nr.: IV/2006/06083)Vorlage: IV/2006/06173Beschluss

3.2.2 Änderungsantrag zur Beschlussvor-lage „Zuschlag für das PPP-ProjektSchulen der Stadt Halle (Saale)“(Vorlagen-Nr.: IV/2006/06083)Vorlage: IV/2006/06165Beschluss

3.2.3 Änderungsantrag zur Beschlussvor-lage „Zuschlag für das PPP-ProjektSchulen der Stadt Halle (Saale)“(Vorlagen-Nr.: IV/2006/06083)Vorlage: IV/2006/06171Beschluss

3.3 Zuschlag für das PPP-Projekt Kitasder Stadt Halle (Saale)Vorlage: IV/2006/06087modifizierter Beschluss

3.3.1 Änderungsantrag zur Beschlussvor-lage „Zuschlag für das PPP-ProjektKitas der Stadt Halle (Saale)“ (Vor-lagen-Nr.: IV/2006/06087)Vorlage: IV/2006/06174Beschluss

3.4 DringlichkeitsvorlageVerkauf „Städtisches KrankenhausMartha-Maria Halle-DölaugGmbH“Vorlage: IV/2006/06149Beschluss

Anträge von Fraktionen und Stadträ-ten5.1 Antrag des Stadtrates Uwe Heft - Die

Linkspartei. PDS-Fraktion zumSport- und Freizeitzentrum Huf-eisenseeVorlage: IV/2006/06117abgelehnt

gez. Harald BartlVorsitzender des Stadtrates

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Amtsblatt der Stadt Halle (Saale) -Redaktion: Tel. 221-4123, E-Mail: [email protected]

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Seite 7 • 6. Dezember 2006 BEKANNTMACHUNGEN

Ausschusssitzungen der Stadt Halle (Saale)Planungsausschuss

Die nächste Sitzung des Ausschusses fürPlanungsangelegenheiten des Stadtratesder Stadt Halle (Saale) findet am Diens-tag, 12. Dezember 2006, 17 Uhr, imStadthaus, Kleiner Saal, statt.

Tagesordnung - Öffentlicher Teil01 Eröffnung der Sitzung, Feststellung

der Ordnungsmäßigkeit der Einla-dung und der Beschlussfähigkeit

02 Feststellung der Tagesordnung03 Genehmigung der Niederschrift04 Vorlagen04.1 Änderung des Flächennutzungspla-

nes der Stadt Halle (Saale), lfd. Nr.19 „Gewerbliche Baufläche in Hal-le-Trotha, Magdeburger Chaussee“- Aufstellungsbeschluss

04.2 Bebauungsplan Nr. 98 Halle-Trotha,Gewerbegebiet Magdeburger Chaus-see- Aufstellungsbeschluss

04.3 Nahverkehrsplan ab 200605 Anträge von Fraktionen und Stadträ-

ten06 Anfragen von Stadträten07 Anregungen08 Mitteilungen08.1 Mitteilung zur Sitzung des Gestal-

tungsbeirates am 04.11.2006Tagesordnung - Nichtöffentlicher Teil01 Feststellung der Tagesordnung02 Genehmigung der Niederschrift03 Vorlagen04 Anträge von Fraktionen und Stadträ-

ten05 Anfragen von Stadträten06 Anregungen07 Mitteilungen

Frank SängerAusschussvorsitzender

Ingrid HäußlerOberbürgermeisterin

***Betriebsausschuss

Eigenbetrieb KulturinselDie nächste Sitzung des Betriebsaus-schusses Eigenbetrieb Kulturinsel findetam Dienstag, 12. Dezember 2006, 16Uhr, im Ratshof, Raum 107, Marktplatz1, statt.

Tagesordnung - Öffentlicher Teil01 Eröffnung der Sitzung, Feststellung

der Ordnungsmäßigkeit der Einla-dung und der Beschlussfähigkeit

02 Feststellung der Tagesordnung03 Genehmigung der Niederschrift04 Vorlagen

04.1 Baubeschluss „Sanierung der Dach-konstruktion des Großen Saales derKulturinsel“ - WE-Nr. 1134

05 Quartalsbericht per 31.10.200606 Anträge von Fraktionen und Stadträ-

ten07 Beantwortung von Anfragen08 AnregungenTagesordnung - Nichtöffentlicher Teil01 Anträge von Fraktionen und Stadträ-

ten02 Beantwortung von Anfragen03 Anregungen04 Mitteilungen

Ingrid HäußlerOberbürgermeisterin

***

VergabeausschussDie nächste Sitzung des Ausschusses fürstädtische Bauangelegenheiten und Ver-gaben nach VOB, VOL und HOAI fin-det am Donnerstag, 14. Dezember 2006,17 Uhr, im Ratshof, Zimmer 107, statt.

Tagesordnung - Öffentlicher Teil01 Eröffnung der Sitzung, Feststellung

der Ordnungsmäßigkeit der Einla-dung und der Beschlussfähigkeit

02 Feststellung der Tagesordnung03 Genehmigung der Niederschrift vom

23.11.200604 Vorlagen04.1 Baubeschluss „Sanierung der Dach-

konstruktion des Großen Saales derKulturinsel“

04.2 Informationsvorlage zum Gestal-tungsbeschluss IV/2006/05585 mitÄnderungsantrag Vorlagen-Nr.: IV/2006/05784Schnittstelle Riebeckplatz/Haupt-bahnhofUmgestaltung des TeilbereichesErnst-Kamieth-Platz/Busbahnhof

05 Anträge von Fraktionen u. Stadträten06 Anfragen von Stadträten07 Beantwortung von Anfragen08 Anregungen09 MitteilungenTagesordnung - Nichtöffentlicher Teil01 Feststellung der Tagesordnung02 Genehmigung der Niederschrift vom

23.11.200603 Vorlagen03.1 Vergabebeschluss: FB 37 49/2006:

Lieferung von 1 Stück Rettungstrans-portwagen (RTW)Los 1: 1 Kleintransportwagen - Fahr-gestell - zur Bereitstellung zum Aus-bau als RTW

Los 2: Kompletter Ausbau von 1RTW

03.2 Vergabebeschluss: FB 66-L-05/2006Rahmenvertrag für die Reinigungvon Straßenabläufen

03.3 Vergabebeschluss: ZGM/Bü 30/2006: Beschaffung von Kopierpapier

03.4 Vergabebeschluss: ZGM/Bü 35/2006: Beschaffung von Verbrauchs-material für Bürotechnik

03.5 Änderung der Hauptsatzung/Zu-ständigkeitsordnung der Ausschüssedes Stadtrates

04 Anträge von Fraktionen und Stadträ-ten

05 Anfragen von Stadträten06 Beantwortung von Anfragen07 Anregungen08 Mitteilungen

Johannes KrauseAusschussvorsitzender

Ingrid HäußlerOberbürgermeisterin

***

Betriebsausschuss Eigen-betrieb für ArbeitsförderungDie nächste Sitzung des Eigenbetriebesfür Arbeitsförderung findet am Donners-tag, 14. Dezember 2006, 10 Uhr, imRatshof, Raum 107 statt.

Tagesordnung - Öffentlicher Teil01 Eröffnung der Sitzung, Feststellung

der Ordnungsmäßigkeit der Einla-dung und der Beschlussfähigkeit

02 Feststellung der Tagesordnung03 Bestätigung der Protokolle vom

07.09.2006 und 20.10.200604 Bericht zu Beschäftigungsmaßnah-

men05 Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres

2005 des Eigenbetriebes für Arbeits-förderung der Stadt Halle (Saale)Beschlussvorlage

06 Anfragen/Anregungen07 MitteilungenTagesordnung - Nichtöffentlicher Teil01 Eröffnung der Sitzung, Feststellung

der Ordnungsmäßigkeit der Einla-dung und der Beschlussfähigkeit

02 Feststellung der Tagesordnung03 Bestätigung der Protokolle vom

07.09.2006 und 20.10.200604 Beratung über Nachfolge des Be-

triebsleiters05 Anfragen/Anregungen06 Mitteilungen

Dagmar SzabadosBürgermeisterin und

Vors. des Betriebsausschusses

BildungsausschussDie nächste Sitzung des Bildungsaus-schusses des Stadtrates der Stadt Halle(Saale) findet am Mittwoch, 20. Dezem-ber 2006, 17 Uhr, im Stadthaus, GroßerSaal, statt.

Tagesordnung - Öffentlicher Teil01 Eröffnung der Sitzung, Feststellung

der Ordnungsmäßigkeit der Einla-dung und der Beschlussfähigkeit

02 Feststellung der Tagesordnung03 Genehmigung der Niederschrift vom

07.11.200604 Vorlagen04.1 Erste Fortschreibung und Präzi-

sierung des Beschlusses zur mittel-fristigen Schulentwicklungsplanung(MitSEPL-VO) in der Stadt Halle(Saale) für die Schuljahre 2004/05 bis2008/09 - für das Schuljahr 2007/08,Beschlussfassung

05 Anträge06 Anfragen07 Anregungen08 MitteilungenTagesordnung - Nichtöffentlicher Teil01 Feststellung der Tagesordnung02 Genehmigung der Niederschrift vom

07.11.200603 Anträge04 Anfragen05 Anregungen06 Mitteilungen

Dr. Annegret BergnerAusschussvorsitzende

Ingrid HäußlerOberbürgermeisterin

***

Rechnungsprüfungs-ausschuss

Die nächste Sitzung des Rechnungsprü-fungsausschusses des Stadtrates der StadtHalle (Saale) findet am Mittwoch,20. Dezember 2006, 17 Uhr, im Stadt-haus, Wappensaal, statt.

Tagesordnung - Öffentlicher Teil01 Eröffnung der Sitzung, Feststellung

der Ordnungsmäßigkeit der Einla-dung und der Beschlussfähigkeit

02 Feststellung der Tagesordnung03 Genehmigung der Niederschrift04 Beratung der Prüfberichte des Lan-

desrechnungshofes und der Stellung-nahmen der Stadtverwaltung mit denSchwerpunkten:- Gewährleistung des Beteiligungs-managements- Konsolidierung des Haushaltes

- Ordnungsmäßigkeit und Recht-mäßigkeit der Gewährung einer au-ßergerichtlichen Vergleichszahlung

05 Anträge von Fraktionen und Stadträ-ten

06 Anfragen von Stadträten07 Beantwortung von Anfragen08 Anregungen09 MitteilungenTagesordnung - Nichtöffentlicher Teil01 Feststellung der Tagesordnung02 Genehmigung der Niederschrift03 Anträge von Fraktionen und Stadträ-

ten04 Erörterung der Angelegenheit „Eine-

Welt-Haus e. V.“05 Anfragen von Stadträten06 Beantwortung von Anfragen07 Anregungen08 Mitteilungen

Heidrun TannenbergAusschussvorsitzende

Ingrid HäußlerOberbürgermeisterin

***

Sondersitzung desAusschusses für Ordnung

und Umweltangelegenheitensowie des Sozial-,Gesundheits- und

GleichstellungsausschussesDie gemeinsame öffentliche Sonder-sitzung des Ausschusses für Ordnung undUmweltangelegenheiten sowie des Sozi-al-, Gesundheits- und Gleichstellungs-ausschusses findet am Donnerstag,21. Dezember 2006 um 17 Uhr, imStadthaus, Kleiner Saal, Marktplatz 2,statt.

Tagesordnung - Öffentlicher Teil01 Eröffnung der Sitzung, Feststellung

der Ordnungsmäßigkeit der Einla-dung und der Beschlussfähigkeit

02 Feststellung der Tagesordnung03 Informationen03.1 Aktuelle Berichterstattung zum The-

ma „Mobilfunk“Dietmar Weihrich

Vors. des Ausschusses für Ordnungund Umweltangelegenheiten

Ute HauptVors. des Sozial-, Gesundheits- und

GleichstellungsausschussesIngrid Häußler

Oberbürgermeisterin

Nikolaustag imZoo auf dem BergIn diesem Jahr sind es zehn kleine Ni-

koläuse, die am Zooeingang und im Zoo-gelände, in der Zeit von 10.30 bis 14 Uhrdie Besucher am 6. Dezember im hal-leschen Zoo begrüßen. Alle Kinder bis14 Jahre haben an diesem Nikolaustagfreien Eintritt. Die kleinen Nikoläusesollen die Besucher mit kleinen Nasche-reien verwöhnen. Außerdem dürfen dieKinder gemeinsam mit den Tierpflegernan diesem Tag die Esel und Zebras füt-tern.

Weihnachtskonzertim Schlösschen

Am heutigen Mittwoch, dem 6. De-zember, 19 Uhr, findet in Halle-Neustadtim Passendorfer Schlösschen das Weih-nachtskonzert der Außenstelle des Kon-servatoriums „Georg Friedrich Händel“,Musikschule der Stadt Halle (Saale) statt.

Kinder der Musiklehre, Solisten undEnsembles des Konservatoriums musi-zieren weihnachtliche Musik von Tele-mann, Händel, Vivaldi, Bach, Praetoriusund anderen. Der Eintritt beträgt fünfEuro, ermäßigt vier Euro.

Konservatoriumlädt ein

Am Donnerstag, dem 14. Dezember,19 Uhr, findet in der Konzerthalle Ul-richskirche das zweite Weihnachtskon-zert des Konservatoriums statt. Solisten,Kinder der Orff-Spielgruppe, Ensemblesund Orchester des Konservatoriums mu-sizieren neben Werken u. a. von Orff,Mozart, Bach, Händel, und Reiche auchtraditionelle Weihnachtsmusik. Der Ein-tritt beträgt 5 Euro, ermäßigt 4 Euro.

Aus Anlass des finnischen Weihnachts-marktes weilte vom 1. bis 4. Dezembereine hochrangige Delegation der Pro-vinzialverwaltung und der Stadt Oulu inHalle.

Sieben Politiker unter Leitung vonGouverneur Eino Siuruainen besuchtenin Halle die Ausstellung „Die Burg unddie Stadt“, das Technologie- und Grün-derzentrum sowie die Franckeschen Stif-

Die nun schon zur guten Traditiongewordene Mitgliederausstellung desHalleschen Kunstvereins findet 2006wiederum im Künstlerhaus 188 statt.

Die Eröffnung findet am Sonntag, dem10. Dezember, 11 Uhr, statt. Der Eintrittist frei. Zur Finissage wird am Freitag,dem 22. Dezember, ab 15 Uhr, eingela-

Grundsteinlegungam Bergmannstrost

Am gestrigen Dienstag, dem 5. Dezem-ber, wurde mit einer Grundsteinlegungder Anbau eines neuen Teilstücks der BG-Kliniken Bergmannstrost Halle eingeläu-tet. Die Erweiterung der Berufsgenos-senschaftlichen Kliniken Bergmanntrost,deren Qualitätsmanagement in diesemJahr erfolgreich nach KTQ zertifiziertwurde, ermöglicht den Ausbau der Leis-tungsfähigkeit und somit eine Verbesse-rung der medizinischen und pflegeri-schen Versorgung der Patienten.

Neben einer neuen Intermediate-CareStation, in der überwachungspflichtigePatienten bis zur Aufnahme auf der Nor-malstation behandelt werden, wird derAnbau eine eigene Abteilung für Patien-ten im Rahmen der berufsgenossen-schaftlichen Behandlung sowie erweiter-te Räumlichkeiten für ambulant zu ope-rierende Patienten erhalten.

Auf dem Dach wird ein neuer Hub-schrauberlandeplatz nach den Richtlini-en der EU eine noch schnellere Versor-gung von verletzten Patienten ermögli-chen.

Damit geht das heute schon als medi-zinisches Hochleistungszentrum im mit-teldeutschen Raum bekannte Bergmanns-trost einen weiteren Schritt in eine erfolg-reiche Zukunft.

Hochrangige Delegation aus Oulutungen und nahmen am Tanzturnier derPartnerstädte am Sonnabend, dem 2. De-zember sowie an der Abschlussveran-staltung zum Stadtjubiläum am Sonntag,dem 3. Dezember, teil.

Zusammen mit den am vergangenenSonntag eingetroffenen Sternsingern undden Teilnehmern des Tanzturniers derPartnerstädte waren am Wochenende 30Ouluer in Halle.

Ausstellung des Halleschen KunstvereinsIm Künstlerhaus 188: Malerei • Grafik • Plastik • Fotografie • Schmuck • Keramik • Textil

den. Vertreten sind der überwiegende Teilder etwa 100 Künstler-Mitglieder desVereins mit aktuellen Arbeiten aus fastallen Bereichen der bildenden und an-gewandten Kunst. Aus der Besonderheit,dass professionell tätige bildende Künst-ler und Laien ohne Vorbehalte zusammenausstellen, ergibt sich eine sehr reizvolle

und vielgestaltige Schau. Außerdem be-steht die Möglichkeit, aus der Ausstel-lung Werke zu erwerben.

Am 10. Dezember werden nochmalsdie Jahresmedaillen des HalleschenKunstvereins für 2007 vorgestellt. Siekönnen bei den beiden anwesendenKünstlern bestellt werden.

• Dringend gesucht! Die Agentur fürArbeit sucht für private und Betriebs-weihnachtsfeiern, Jobs auf Weihnachts-märkten und in Geschäften Weihnachts-männer. Interessierte melden sich im Ser-vice-Center unter 0345 5249-4000.

• Verschoben wird die für Freitag, den15. Dezember, geplante nt-Premiere deszweiten „Sterne der Heimat!“-Solo-abends „Eine Zigarette lang – Kein Hol-laender-Abend“ und nunmehr am Frei-tag, dem 26. Januar 2007, stattfinden.

• In der Galerie „Röpziger Straße18“ der Paul-Riebeck-Stiftung zu Hallean der Saale wird am Sonnabend, dem9. Dezember, 15 Uhr, die Ausstellung„Akt & Skulptur“ eröffnet, in der Karl-Rainer Kuppe Sandwich-Bilder zeigt.

• In den Franckeschen Stiftungentreffen sich am Nikolaustag, dem 6. De-zember, 15 Uhr, die Mädchen und Jun-gen der vier Kindereinrichtungen imFreylinghausen-Saal zu einer offenenAdventsmusik.

• Die Ausstellung des Peißnitzhaus-Vereins „Inseln der Stadt – die Inselland-schaft im Herzen von Halle“ in der 4.Etage des Ratshofes wurde wegen dergroßen Resonanz verlängert bis Donners-tag, den 4. Januar 2007.

• Der Verein Pflaster e. V. lädt amMontag, dem 18. Dezember, ab 10 Uhr,zum Tag der offenen Tür in seine Schreib-stube in Halle-Silberhöhe, WittenbergerStraße 16 ein. Für die Kinder gibt es ei-nen Weihnachtsbasar mit Glücksrad.

• Die nächste kostenlose Beratung fürErfinder, Vertreter von Betrieben und an-dere Interessierte zu allen Fragen des ge-werblichen Rechtsschutzes – Patente, Ge-brauchsmuster, Marken und Ge-schmacksmuster – findet am Mittwoch,dem 20. Dezember, ab 15 Uhr, im MIPO-Patentinformationszentrum, Julius-Ebe-ling-Straße 6, statt. Die Terminvergabeerfolgt unter der Ruf 0345 2939836.

Grund zur Freude bei der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg:Im Botanischen Garten präsentiertsich das Große Tropenhaus runder-neuert. Der wertvolle Pflanzenbestandist somit langfristig gesichert.

Anlässlich der Neueröffnung bietet Dr.Matthias H. Hoffmann vom Institut fürGeobotanik der MLU, der Kustos des Bo-tanischen Gartens, am Sonntag, dem 10.Dezember, 14 Uhr, eine Führung durchden Garten mit dem SchwerpunktTropenhaus an. Lange Zeit sah es nichtgut aus um die Tropenpflanzen. Ausge-rechnet der Sommer machte ihnen zuschaffen. Es mangelte an Möglichkeitenzur Lüftung. Die Kronenbereichehochwüchsiger Pflanzen erlitten teilweise

Tropenhaus saniertVerbrennungsschäden durch die hohenTemperaturen. Hölzerne Bereiche warenvon Pilzen befallen.

Die Sorgen um den Bestand derteilweise 150 Jahre alten Pflanzen gehörtnunmehr der Vergangenheit an. Die imSommer begonnene Sanierung des Gro-ßen Tropenhauses ist abgeschlossen. DieFassade ist runderneuert, Holzelementewurden durch Aluminium ersetzt. Es wur-de eine Isolierverglasung angebracht undeine Lüftung eingebaut. Gleichzeitig wur-de das Heizsystem repariert. Die Kostenfür die Sanierung belaufen sich auf200 000 Euro, aufgebracht von derMartin-Luther-Universität, der Lotto-To-to GmbH Sachsen-Anhalt und dem Freun-deskreis des Botanischen Gartens e. V.

KURZ & KNAPP

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6. Dezember 2006 • Seite 8BEKANNTMACHUNGEN

Amtliche Bekanntmachungen

Wahl zum/zurOberbürgermeister/in –

Stichwahl am26. November 2006

Endgültiges WahlergebnisDer Wahlausschuss stellte auf seiner Sit-zung am 29. November 2006 folgendesErgebnis fest:Wahlberechtigte: 199 446Wähler/innen: 54 746ungültige Stimmzettel: 1 077gültige Stimmzettel: 53 669gültige Stimmen: 53 669Wahlbeteiligung: 27,4 %Bönisch, Bernhard 24 384Szabados, Dagmar 29 285Frau Dagmar Szabados ist zur Ober-bürgermeisterin der Stadt Halle (Saale)gewählt.

Eberhard DoegeGemeindewahlleiter

***

Allgemeinverfügungder Stadt Halle (Saale)

über LadenöffnungszeitenDie Stadt Halle (Saale) gibt folgende All-gemeinverfügung bekannt:1. Am 10.12.2006 dürfen im gesamtenStadtgebiet alle Verkaufsstellen im Sin-ne des § 2 LÖffZeitG LSA vom22.11.2006 in der Zeit von 13 bis 18 Uhrgeöffnet sein.2. Am 17.12.2006 dürfen im gesamtenStadtgebiet außer im Stadtzentrum (be-grenzt durch Waisenhausring, Moritz-zwinger, Hallorenring, Robert-Franz-Ring, Moritzburgring, Universitätsring,Hansering, zuzüglich (obere) LeipzigerStraße, Martinstraße, Röserstraße, Ma-rienstraße, Dorotheenstraße, Augusta-straße, Charlottenstraße, Große Stein-straße, Am Steintor, Geiststraße, Hafen-straße, Steinweg, Mansfelder Straße) alleVerkaufsstellen im Sinne des § 2LÖffZeitG LSA in der Zeit von 13 bis18 Uhr geöffnet sein.

3. Der § 9 des Ladenöffnungszeiten-gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom22.11.2006, die Bestimmungen desArbeitszeitgesetzes vom 06.06.1994(BGBl. I S. 1170), zuletzt geändert durchArt. 4b des Gesetzes zu Reformen amArbeitsmarkt vom 24.12.2003 (BGBl. IS. 3002) und durch das 5. Gesetz zurÄnderung des Dritten Buches Sozial-gesetzbuch und anderer Gesetze vom22.12.2005 (BgBl. I S. 3676, 3678), desJugendarbeitsschutzgesetzes vom12. April 1976 (BGBl. l S. 965), zuletztgeändert durch Art. 7d des Gesetzes zurUmsetzung von Vorschlägen zu Büro-kratieabbau und Deregulierung aus denRegionen vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S.1666,1668) und des Mutterschutzge-setzes in der Neufassung vom 20.06.2002(BGBl. I S. 2318), zuletzt geändert durchArt. 32 des Gesetzes zur Modernisierungder gesetzlichen Krankenversicherung(GKV-Modernisierungsgesetz - GMG)vom 14. November 2003 (BGBl. I S.2190) sind zu beachten.

4. Für diese Allgemeinverfügung wird diesofortige Vollziehung angeordnet.

5. Diese Allgemeinverfügung tritt amTage nach der Veröffentlichung im Amts-blatt in Kraft.

Begründung:Gemäß § 7 Abs. 1 des Gesetzes über dieLadenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt (LÖffZeitG LSA) in der zurzeitgeltenden Fassung kann die Gemeindeerlauben, dass Verkaufsstellen aus beson-derem Anlass an höchstens vier Sonn-und Feiertagen geöffnet werden. Gem.§ 7 Abs. 2 dieses Gesetzes darf die Öff-nung fünf zusammenhängende Stundenin der Zeit von 11 Uhr bis 20 Uhr nichtüberschreiten. Dabei ist auf die Zeit desHauptgottesdienstes Rücksicht zu neh-men.Zuständig für die Erlaubnis der zusätzli-chen Ladenöffnungszeiten ist die Ge-meinde, in diesem Fall die Stadt Halle(Saale).Bei der Erteilung der Erlaubnis wurdeberücksichtigt, dass im Jahr 2006 Ver-kaufsstellen aus besonderem Anlass anhöchstens fünf Sonn- und Feiertagen ge-öffnet werden dürfen. Der im Punkt 2 derAllgemeinverfügung genannte Bereichdes Stadtzentrums hatte in diesem Jahrbereits vier Sonntagsöffnungen durchge-führt und darf deshalb nur noch an ei-nem Sonntag öffnen.Die Erteilung einer Erlaubnis für Heilig-abend, soweit dieser auf einen Sonntagfällt, ist gesetzlich ausgeschlossen.Die sofortige Vollziehung dieser Allge-meinverfügung wurde nach § 80 Abs. 2Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung(VwGO) in der zurzeit geltenden Fassungangeordnet.Das öffentliche Interesse ist gegeben, dainsbesondere in der Innenstadt in Verbin-dung mit dem traditionellen halleschenWeihnachtsmarkt mit einem besondershohen Besucherandrang an den Advents-sonntagen zu rechnen ist. Diesen Besu-chern muss die Möglichkeit gegebenwerden, sich neben typischen Geschen-ken mit allen Waren des Ge- und Ver-brauchs über die gesetzlichen Laden-öffnungszeiten hinaus auszustatten. Diesist neben der Berufstätigkeit in den ver-bleibenden Wochen des Jahres zu orga-nisieren, wozu die normalen Laden-öffnungszeiten nicht als ausreichend an-zusehen sind.Es besteht also ein regionales Versor-gungsinteresse in Vorbereitung des Weih-nachtsfestes, das nur durch eine Freiga-be zusätzlicher Öffnungszeiten im Mo-nat Dezember befriedigt werden kannund somit eine Erweiterung der Laden-öffnungszeiten in diesem Bereich recht-fertigt.Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen diesen Bescheid kann innerhalbeines Monats nach Bekanntgabe Wider-spruch eingelegt werden. Der Wider-spruch ist schriftlich oder zur Nieder-schrift bei der Stadt Halle (Saale), Markt-platz 1, 06100 Halle (Saale), einzulegen.Die Frist ist auch gewahrt, wenn der Wi-derspruch bei der zuständigen Wider-spruchsbehörde, dem Landesverwal-tungsamt, Willy-Lohmann-Straße 7,06114 Halle (Saale), eingelegt wird.Halle (Saale), 30.11.2006

Ingrid HäußlerOberbürgermeisterin***

Anmeldung derSchulanfänger für dasSchuljahr 2008/2009

Entsprechend dem Schulgesetz des Lan-des Sachsen-Anhalt, § 37 gilt:Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2008

das sechste Lebensjahr vollenden, wer-den mit Beginn des Schuljahres 2008/2009 schulpflichtig.Kinder, die bis zum 30. Juni 2008 dasfünfte Lebensjahr vollenden, können aufAntrag der Erziehungsberechtigten mitBeginn des Schuljahres 2008/2009 in dieSchule aufgenommen werden, wenn siedie für den Schulbesuch erforderlichenkörperlichen und geistigen Voraussetzun-gen besitzen und in ihrem sozialen Ver-halten ausreichend entwickelt sind.Diese Kinder werden mit der Aufnahmeschulpflichtig.Anmeldungen der Schulanfänger für dasSchuljahr 2008/2009 erfolgen durch dieErziehungsberechtigten an allen Grund-schulen entsprechend der festgeschriebe-nen Schulbezirke (Schulgesetz des Lan-des Sachsen-Anhalt § 41) am

14. Februar 200715. Februar 2007

jeweils in der Zeit von 15 bis 18 Uhr.Vormittags nur in Absprache mit demSchulleiter/in.Das anzumeldende Kind ist von den Er-ziehungsberechtigten persönlich vorzu-stellen. Bei der Anmeldung ist die Ge-burtsurkunde des Kindes oder das Fami-lienstammbuch vorzulegen.Nachzügler werden gebeten, sich direktmit der zuständigen Grundschule in Ver-bindung zu setzen.

Stadt Halle (Saale)Fachbereich Schule, Sport u. Bäder

***

Einziehung eines Teilstücksder Werrastraße

Die in der Gemarkung Halle-Neustadt,Flur 4 der Stadt Halle (Saale) gelegeneTeilstrecke der Werrastraße soll aufGrund des Wegfalls der Verkehrsbedeu-tung dem öffentlichen Verkehr entzogenwerden.Sie wird daher gemäß § 8 Abs. 1 StrGLSA mit Wirkung vom 6. Dezember 2006eingezogen.Die betreffende Teilstrecke der Werra-straße beginnt im Osten an der Einmün-dung zur Werrastraße und endet im Wes-ten als Sackgasse/Wendehammer. Sieumfasst eine Teilfläche des Flurstückes190. Ihre Gesamtlänge beträgt ca. 75 m.Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als Straßenaufsichtsbehörde hatder Einziehung mit Wirkung vom18.09.2006 zugestimmt.RechtsbehelfsbelehrungGegen diese Allgemeinverfügung kanninnerhalb eines Monats nach Bekanntga-be, schriftlich oder zur Niederschrift,Widerspruch bei der Stadt Halle (Saale),Marktplatz 1, 06100 Halle (Saale), erho-ben werden.BekanntmachungsanordnungDie vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale)in seiner 22. Sitzung am 24.05.2006 be-schlossene Einziehung des Teilstückesder Werrastraße wird hiermit öffentlichbekannt gemacht. Die Einziehung wirdim Zeitpunkt der öffentlichen Bekannt-machung wirksam.Halle (Saale), den 11.11.2006

Ingrid HäußlerOberbürgermeisterin

***

Einziehung eines Teilstücksder Osramstraße

Die in der Gemarkung Mötzlich, Flur 2

Fachbereich Schule, Sport und Bäder informiert:

Öffnungszeiten derstädtischen Schwimmhallen

vom 23. Dezember 2006 bis 7. Januar 2007

Datum Neustadt Saline Stadtbad Große/Kleine Halle

Sonnabend - 23.12.2006 10-18 Uhr 10-18 Uhr 08-15 UhrSonntag - 24.12.2006 geschlossen geschlossen geschlossenMontag - 25.12.2006 geschlossen 10-18 Uhr geschlossenDienstag - 26.12.2006 10-18 Uhr 10-18 Uhr geschlossenMittwoch - 27.12.2006 10-18 Uhr 10-18 Uhr 08-15 UhrDonnerstag - 28.12.2006 10-18 Uhr 10-18 Uhr 08-15 UhrFreitag - 29.12.2006 10-18 Uhr 10-18 Uhr 08-15 UhrSonnabend - 30.12.2006 10-18 Uhr 10-18 Uhr 08-15 UhrSonntag - 31.12.2006 geschlossen geschlossen geschlossenMontag - 01.01.2007 geschlossen geschlossen geschlossenDienstag - 02.01.2007 08-22 Uhr 07-08 Uhr 07-13 und

14-21 UhrMittwoch - 03.01.2007 08-22 Uhr 07-12 und 08-13 und

16-22 Uhr 15-21 UhrDonnerstag - 04.01.2007 08-22 Uhr 07-08 Uhr 08-13 und

17-21 UhrFreitag - 05.01.2007 08-22 Uhr 07-13 und 08-13 und

16-22 Uhr 14-21 UhrSamstag - 06.01.2007 10-18 Uhr 08-18 Uhr geschlossenSonntag - 07.01.2007 10-18 Uhr 08-18 Uhr geschlossen

Aufgrund der §§ 6 und 91 der Gemein-deordnung für das Land Sachsen-An-halt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993(GVBl. LSA S. 568), zuletzt geändertdurch Art. 2 des Gesetzes über einNeues Kommunales Haushalts- undRechnungswesen für die Kommunenim Land Sachsen-Anhalt vom22. März 2006 (GVBl. LSA S. 128), und§§ 2 und 6 des Kommunalabgaben-gesetzes für das Land Sachsen-Anhalt(KAG-LSA) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 13. Dezember1996 (GVBl. LSA S. 406), zuletzt ge-ändert durch Art. 11 des ErstenRechts- und Verwaltungsvereinfa-chungsgesetzes vom 18. November2005 (GVBl. LSA S. 698), hat derStadtrat der Stadt Halle (Saale) in sei-ner Sitzung vom 22. November 2006folgende Satzung beschlossen:

I. § 4 Abs. 2 Nr. 1 erhält folgenden neu-en Wortlaut:„...bei den öffentlichen Einrichtungen,die überwiegend dem Anliegerverkehr

2. Satzung zur Änderungder Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den

Ausbau von Anlagen im Bereich von öffentlichen Straßen,Wegen und Plätzen der Stadt Halle (Saale) vom

22. Dezember 1999, zuletzt geändert durch Satzungvom 18. Dezember 2002

– Straßenausbaubeitragssatzung –

dienen 60 %...“II. Diese Änderungssatzung tritt mit demTage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Halle (Saale), 22.11.2006 Ingrid Häußler

Oberbürgermeisterin

Bekanntmachungs-anordnung

Die vom Stadtrat der Stadt Halle(Saale) in seiner 27. öffentlichen Sit-zung am 22. November 2006 be-schlossene „2. Satzung zur Ände-rung der Straßenausbaubeitrags-satzung der Stadt Halle (Saale)“ vom22. Dezember 1999 wird hiermit öf-fentlich bekannt gemacht.Halle (Saale), 27.11.2006- Dienstsiegel -

Ingrid HäußlerOberbürgermeisterin

NachrufTraurig und tief bewegt haben wir die Nachricht vom Tode unseres TrothaerFeuerwehrkameraden

Oberbrandmeister Klaus Dieter Kuxerfahren. Kamerad Kux verstarb mit 58 Jahren nach langer schwerer Krankheitam 3. November. Als ehemaliger Wehrleiter gehörte er mehr als 42 Jahre derFreiwilligen Feuerwehr Halle-Trotha an und war hier in verschiedenen Funkti-onen tätig.Die Feuerwehr war seine große Leidenschaft!Auf Grund seiner Einfachheit, Bescheidenheit und Kameradschaftlichkeit warer allseits sehr beliebt. Er leistete durch sein Ehrenamt einen beträchtlichen Teilzum Kommunalen Brandschutz- und Feuerlöschwesen. Wir werden unserenKameraden Kux nicht vergessen und seiner immer ehrend gedenken.

Stadt Halle (Saale)Freiwillige Feuerwehr Berufsfeuerwehr FeuerwehrverbandHalle-Trotha Halle (Saale) Halle e. V.

Ausbildungsplätze:Lehrbeginn August 2007

Die Martin-Luther-Universität Halle bie-tet zum Lehrbeginn 20. August 2007 Aus-bildungsplätze an.Realschulabgänger und Abiturienten mitguten schulischen Leistungen könnensich bis zum 10.01.2007 für folgende Be-rufe bewerben:Kauffrau/mann für BürokommunikationFachangestellte/r für Bürokommunika-tionFachangestellte/r für Medien- und Infor-mationsdiensteMediengestalter/in Bild und TonBiologielaborant/inChemielaborant/inElektroniker/in für Geräte und SystemeFeinwerkmechaniker/inWerkstoffprüfer/inTierwirt/in für GeflügelBewerbungsadresse: Martin-Luther-Uni-versität Halle, Personalabteilung, Uni-versitätsring 5, 06108 Halle

der Stadt Halle (Saale) gelegene Teilstre-cke der Osramstraße soll auf Grund desWegfalls der Verkehrsbedeutung demöffentlichen Verkehr entzogen werden.Sie wird daher gemäß § 8 Abs. 1 StrGLSA mit Wirkung vom 6. Dezember 2006eingezogen.Die betreffende Teilstrecke der Osram-straße beginnt im Süden an der Einmün-dung zur Osramstraße und endet im Nor-den als Sackgasse. Sie umfasst eine Teil-fläche des Flurstückes 93. Ihre Gesamt-länge beträgt ca. 38 m.Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als Straßenaufsichtsbehörde hatder Einziehung mit Wirkung vom18.09.2006 zugestimmt.RechtsbehelfsbelehrungGegen diese Allgemeinverfügung kanninnerhalb eines Monats nach Bekanntga-be, schriftlich oder zur Niederschrift,Widerspruch bei der Stadt Halle (Saale),Marktplatz 1, 06100 Halle (Saale), erho-ben werden.BekanntmachungsanordnungDie vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale)in seiner 22. Sitzung am 24.05.2006 be-schlossene Einziehung des Teilstückesder Osramstraße wird hiermit öffentlichbekannt gemacht. Die Einziehung wirdim Zeitpunkt der öffentlichen Bekannt-machung wirksam.Halle (Saale), den 11.11.2006

Ingrid HäußlerOberbürgermeisterin

Feststellung desJahresabschlusses 2005

Psychiatrisches KrankenhausHalle (Saale)

Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) hatin seiner 26. Tagung am 25.10.2006 ent-sprechend Eigenbetriebsgesetz des Lan-des Sachsen-Anhalt (EigenBG LSA) § 18Abs. 4 Folgendes beschlossen:1. Der Jahresabschluss für das Psychi-atrische Krankenhaus Halle (Saale) fürdas Wirtschaftsjahr 2005 wird festge-stellt.2. Der Leitung des Psychiatrischen Kran-kenhauses Halle (Saale) wird für dasWirtschaftsjahr 2005 gemäß § 18 Abs. 4Satz 2 EigenBG LSA Entlastung erteilt.3. Der Gewinn von 72 450,44 Euro wirdder Gewinnrücklage zugeführt.Die öffentliche Auslegung des Jahresab-schlusses und des Lageberichtes tür dasWirtschaftsjahr 2005 des PsychiatrischenKrankenhauses Halle (Saale) erfolgt inder Zeit vom 11.12.2006 bis 22.12.2006und wird hiermit bekannt gegeben.Die Unterlagen liegen an vorgenanntenTagen an der Rezeption des Psychiatri-schen Krankenhauses Halle (Saale),Zscherbener Straße 11, 06124 Halle(Saale),.zur Einsichtnahme aus.Halle (Saale), 23.11.2006

Dagmar SzabadosBürgermeisterin

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Amtsblatt der Stadt Halle (Saale) -Redaktion: Tel. 221-4123, E-Mail: [email protected]

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Seite 9 • 6. Dezember 2006 RATHAUS AKTUELL

Für das Sommersemester 2007 wirdvon der Stadt Halle (Saale), verbundenmit einem bereitgestelltem Stipendium inHöhe von 4 000 Euro – zuzüglich einerErfolgsprämie von 1 000 Euro – wiederein Praktikum bei der Wirtschaftsför-derung der Stadt Toronto angeboten. Dassechsmonatige Praktikum beginnt amFreitag, dem 23. März 2007. Kosten, dieüber das Stipendium hinausgehen, trägtder Teilnehmer selbst. Eine Vergütungdurch die kanadische Partnereinrichtungerfolgt nicht.

Angesprochen werden mit dem Stipen-dium hallesche Studentinnen und Studen-ten des Fachbereiches Wirtschaftswissen-schaften, im Hauptstudium mit Interessefür Biotechnologie. Sie sollten mindes-tens 21 Jahre alt sein, gut englisch spre-chen, sehr kontaktfreudig und selbststän-dig sein. Erste Praxiserfahrungen undAuslandsaufenthalte sind für die Auswahlvon Vorteil. Die Initiatoren des Projek-tes erwarten, dass die möglichen Prakti-kanten sich mit ihrem Aufgabengebietschnell und eigenständig vertraut ma-chen, Kontakte im Wirtschaftsbereich

Wirtschaftsförderung bietet an

Praktikum in Torontoknüpfen und die Stadt Halle (Saale) alsWirtschaftsstandort in Kanada vorstellenkönnen. Die Initiatoren verstehen denAufenthalt als Instrument zur Wirt-schaftsförderung. Standortpräsenta-tionen, Kooperationsprojekte und derAuf- und Ausbau von Kontaktnetzwer-ken stehen im Vordergrund.

Zur Einführung wird die/der ausge-wählte Studentin/Student vor Antritt desPraktikums in einer Einführungs- undOrientierungsveranstaltung über die Zie-le des Praktikums und über den Wirt-schaftsstandort Halle (Saale) informiert.

Die Bewerbungsunterlagen – Lebens-lauf in englischer Sprache mit Passfoto,englischsprachige Begründung für dieBewerbung, Nachweise bisheriger Prak-tika und Auslandaufenthalte, Kopie deraktuellen Immatrikulationsbescheinigung– sind bis Mittwoch, den 20. Dezember,zu senden an: Stadt Halle (Saale), Wirt-schaftsförderung, Uwe Kamprath, Markt-platz 1,06108 Halle (Saale).

Kontakt: Telefon: 0345 221-4781,Fax 0345 221-4776E-Mail: [email protected]

Das Stadtjubiläum war für den Fach-bereich Kommunikation und Datenver-arbeitung nach dem erfolgreichen Schul-projekt zum Stadtumbau Anlass, um denKindern und Jugendlichen mit speziellaufbereiteten Informationen für den Un-terricht die städtische Entwicklung an-schaulich näher zu bringen.

Die Schülerinnen und Schüler könnenmit den Materialien fächerübergreifendüber ihre Heimatstadt Wissenswertes ler-nen.

Die Inhalte zu den einzelnen Themen-komplexen – zum Beispiel Kultur, Ge-schichte oder Stadtentwicklung – sinddabei pädagogisch so aufbereitet, dass siefür die Klassenstufen 5 bis 10 zum Ein-satz kommen können. Für unterschiedli-che Schwierigkeitsgrade gibt es Texte,Arbeitsblätter, Vorlagen für Schülervor-träge, Rätsel sowie Vorschläge für dieSelbst- und Gruppenarbeit. Alles istreichhaltig bebildert und mit Internet-Surftipps „gespickt“.

Damit ist die Stadtverwaltung einen

Gäste aus aller Herren Länder beher-bergt derzeit der Lehrstuhl für Thermi-sche Verfahrenstechnik am Zentrum fürIngenieurwissenschaften der Martin-Lu-ther-Universität Halle-Wittenberg. „EineBereicherung in bislang nicht gekanntenAusmaß“, freut sich Professor JoachimUlrich. Die Liste der ausländischen Gäs-te ist ang, sie umfasst Professoren ausBulgarien (Bogdan Bogdanov, YordanDenev, Anton Popov), Doktoranden aus

„Vereinte Nationen“ in VerfahrenstechnikGastforscher aus zehn Ländern an einem Institut der Martin-Luther-Universität

Jordanien, dem Irak, Korea, der Türkeiund China, einen weiteren Gast-wissenschaftler aus China (Dr. Jian-XinChen) und einen aus Frankreich (LudovicRenou), einen Habilitanden aus Englandsowie Praktikanten aus Spanien(Adoracion Pelgalajar Jurado) und Thai-land (Panat Timaporn).

Zehn Länder sind also derzeit am Lehr-stuhl für Thermische Verfahrenstechnikder Universität vertreten, mit Deutsch-

land elf. Die Gastwissenschaftler bleibeneinige Wochen beziehungsweise Mona-te, um auf dem Gebiet der industriellenKristallisation zu forschen. „Damit ha-ben wir eine außergewöhnliche Mann-schaft“, konstatiert Prof. Dr.-Ing. habil.Joachim Ulrich. „Jeder der Gastforscherbringt eigene Ideen ein, man wird dazuangeregt, anders zu denken, man findetganz neue Ansätze“, sagt Ulrich.

Internet: http://www.iw.uni-halle.de/tvt/

Geschichte und Wandel unserer 1200-jährigen Stadt

Fünftklässler des Südstadt-Gymnasiums behandeln in diesen Wochen im Geografie-unterricht ihre 1200-jährige Stadt Halle. Und das anhand der entwickeltenUnterrichtsmaterialien sowie fächerübergreifend auch in Deutsch, Geschichte undMusik. Fotos (2): Th. Ziegler

Schulprojekt „Halle – meine1200-jährige Heimatstadt“Hallesche Schülerinnen und Schüler lernen fächerübergreifend

bislang eher unüblichen Weg zur Ver-netzung der Erziehungs- und Bildungs-arbeit gemeinsam mit den Schulen gegan-gen. „Schließlich sind es die Mädchenund Jungen, die oft über ihre eigene Zu-kunft nachdenken. Und welche Facettendie Stadt auch in diesem Zusammenhanghat, ist ein Teil der Inhalte des Schul-projektes ,Halle – Meine 1200-jährigeHeimatstadt’, sagt Fachbereichsleiter Dr.Dirk Furchert, der dieses Projekt mit sei-ner Funktion als Leiter des ZentralenOrganisationsbüros 1200 Jahre Halle gutsieht.

Die Materialien stehen den Schulen abMitte dieses Monats kostenlos zur Ver-fügung. Sie sind auf einer CD-ROM zu-sammengefasst und wurden in Zusam-menarbeit mit Fachlehrern hallescherSchulen erarbeitet. Sie sind auch eineErgänzung zu den speziellen Angebotenfür Schulklassen, die von Einrichtungenwie beispielsweise Museen, Kulturein-richtungen, Gedenkstätten etc. durchge-führt werden.

Laternenumzugmit Esel Charly

Am Adventssamstag, dem 9. Dezem-ber, können Kinder, Familien und ande-re Interessierte sich mit einem feierlichenLaternenumzug durch den Zoo auf denAdvent einstimmen. Besonders die Kin-der werden begeistert sein, dass EselCharly den Zug anführt und sich darauffreut, von vielen Händen gestreichelt zuwerden. Treffpunkt ist 16 Uhr an der Ti-ger-Außenanlage. Bitte Laternen mitbrin-gen!

RomantischerHerbstsonntag

Zu einem romantischen Herbstsonntagam Peißnitzhaus lädt der Peißnitzhaus-Verein am Sonntag, dem 17. Dezember,15 Uhr, auf die Peißnitzinsel ein.

Dieser Sonntag steht ganz im Zeichendes Advents. Zu den Weihnachtsaktionenim Freien gehören diesmal das Bastelnvon Räucherhäusern und Sternen sowieein Spielzeugflohmarkt. Für innere undäußere Wärme sorgen heiße Getränkeund ein Feuerkorb. Außerdem sind alleMitglieder, Helfer und Freunde des Ver-eins zu einer Weihnachtsfeier eingeladen.Bei schlechtem Wetter findet die Feierin der Burgstraße 38 in Halle statt.

Internet: www.peissnitzhaus.de

250 000 Eurofür die Forschung

Zentrum für Innovationskompetenz (ZIK) soll entstehen

Schwerter zu Pflugscharen

Drei Forscherteams aus Sachsen-Anhalt werden ab 2007 im Rahmendes vom Bundesministerium für Bil-dung und Forschung initiierten Pro-gramms „Zentren für Innovations-kompetenz: Exzellenz schaffen - Talen-te sichern“ finanziell gefördert.

Zu den siegreichen Anträgen gehörtauch die gemeinsame Bewerbung desMax-Planck-Instituts für Mikrostruktur-physik in Halle (MPI), des Fraunhofer-Instituts für Werkstoffmechanik (IWM)Halle sowie des Instituts für Physik derMartin-Luther-Universität (MLU) Halle-Wittenberg.

Gemeinsam wollen diese drei Einrich-tungen auf dem Forschungsstandortweinberg campus an der Entwicklungeines international wettbewerbsfähigenSchwerpunktes im Bereich der Material-wissenschaften arbeiten. Dazu soll einZentrum für Innovationskompetenz(ZIK) entstehen. Unter dem Thema „Si-lizium und Licht: von Makro zu nano“wird in enger Verzahnung von Grundla-gen- und anwendungsorientierter For-schung gearbeitet.

Das ZIK-Programm ist Teil der Inno-vationsinitiative „Unternehmen Region“,mit dem die Bundesregierung leistungs-starke Forschungszentren in Ostdeutsch-land etablieren will.

„Dass unser Antrag ausgewählt wur-de, ist ein großer Erfolg für alle drei be-teiligen Einrichtungen“, sagt Dr. MatthiasPetzold, wissenschaftlicher Mitarbeiteram Fraunhofer IWM, denn immerhin hat-ten sich insgesamt 26 Initiativen um eineFörderung beworben. Ab Januar 2007werden Wissenschaftler der drei Partnerin Halle an einer Konzeption für das neueKompetenzzentrum „Silizium und Licht:von Makro zu nano“, kurz „Silli-nano“arbeiten. Dem Werkstoff Silizium kommteine ganz besondere Rolle zu. Er wirdaus Sand hergestellt und ist nahezu un-begrenzt verfügbar.

Wissenschaftler der drei beteiligtenEinrichtungen haben nun ein Jahr Zeit,ein tragfähiges Konzept für das geplanteZIK zu erstellen. Dafür stehen rund250 000 Euro bereit. Erst Ende 2007 ent-scheidet eine Experten-Kommissiondarüber, ob es tatsächlich entstehen wird.

Selbsthilfe ist die Befähigung, sichselbst zu helfen, die eigenverantwort-liche Entscheidung über sich selbst zutreffen, sich aktiv an der Problem-bewältigung zu beteiligen und dabeimöglichst die Kraft der Gemeinschaftzu nutzen.

Eine Selbsthilfegruppe spricht seitMärz 2004 in Halle speziell Frauen an,die unter anderem an Gebärmutter-, Ei-erstock- oder auch Genitalkrebs erkranktsind. Sie ist unter dem Dach der Sach-sen-Anhaltischen Krebsgesellschaft e. V.organisiert. Nähere Informationen zurSelbsthilfegruppe finden Betroffene undInteressierte unter anderem im Internet.

Über Genitaltumoren spricht man nicht– doch in der Selbsthilfegruppe schon.Ihr gelang es in der Vergangenheit, Be-troffene zusammenzubringen und wirk-same Hilfe zu geben durch Meinungs-und Gedankenaustausch. Auch spezielleVorträge von Experten trugen dazu bei,die Krankheit besser zu verstehen und

Selbsthilfegruppen helfen, damit Menschen sich selbst helfen

„Gynäkologische Tumorenbei Frauen“

aktiv mit zu kämpfen, sie zu überwinden.Die Gruppe würde sich über Zuwachs

freuen, nicht nur beschränkt auf Halle.Die nächsten Treffen im Jahr 2007 sindfür den 31. Januar, 25. April, 25. Juli und24. Oktober, jeweils ab 17.30 Uhr in denRäumen der Sachsen-AnhaltischenKrebsgesellschaft in Halle, Paracelsus-straße 23, vorgesehen. Weiterhin werdenwieder Vortragsveranstaltungen organi-siert, die in der Presse und durch Aus-hänge rechtzeitig bekannt gegeben wer-den. Die Gruppe richtet sich vor alleman berufstätige Frauen, die erst am spä-ten Nachmittag eine Beratungsstelle auf-suchen können. Jeder ist herzlich will-kommen, der Rat und Hilfe im Zusam-menhang mit diesen Tumoren braucht.Kontakt: Grit Gardelegen, Telefon: 034555272924, Sachsen-Anhaltische Krebs-gesellschaft e. V., Telefon: 0345 4788110Internet:www.krebs-bei-frauen-genitaltumoren.de,www.krebsgesellschaft-sachsen-anhalt.de

Firma Köppeausgezeichnet

Die gsub Berlin (Gesellschaft für so-ziale Unternehmensberatung mbH)zeichnete am gestrigen Dienstag, dem5. Dezember, in Fulda bundesweit ansäs-sige Firmen aus, die die 62 Beschäf-tigungspakte für ALG II-Empfänger ab50, die seit 2005 von der Bundesregie-rung gefördert werden, unterstützen.

Der Titel der Auszeichnung heißt –unter anderem wegen des Blicks auf diekommende demografische Entwicklung– „Unternehmen mit Weitblick“.

Für „Jahresringe Halle“, den halle-schen Beschäftigungspakt, wurde die Fir-ma Gebäude- und Hygieneservice Köp-pe GmbH & Co. KG, die seit 16 Jahrenin der DL-Branche aktiv ist und die fach-lichen sowie sozialen Stärken ältererArbeitnehmerInnen zu schätzen weiß,ausgezeichnet. Firmensitz ist in der Teut-schenthaler Landstraße 12.

,Papier‘-Workshopan der VHS HalleAm Freitag, dem 8. Dezember, 18 bis

20.15 Uhr, und am Sonnabend, dem9. Dezember, 10 bis 12.15 Uhr, findet ander Volkshochschule, Diesterwegstr. 37,ein Wochendworkshop „Papier“ statt.Hochwertige Pflanzen- und Recycling-papiere werden hergestellt. Dazu werdenPflanzen und scheinbar wertlose Materi-alien – z. B. Kaffeesatz – zusammenge-tragen, um daraus handgeschöpftes Pa-pier herzustellen.

Anmeldungen nimmt die VHS, Dies-terwegstraße 37, unter der Telefonnum-mer 2915319 entgegen.

Die Stadt Halle (Saale)

im Internet:

www.halle.de

Wirtschaftsjuniorenwählten VorstandZur Mitgliederversammlung der Wirt-

schaftsjunioren Halle am Dienstag, dem21. November, war ein neuer Vorstandgewählt worden. Im Vollversammlungs-saal der Industrie- und HandelskammerHalle wurden die Ämter wie folgt besetzt:1. Vorsitzender: Mathias Dögel, 2. Vor-sitzender: Thomas Moll, SchatzmeisterRoland Küllertz. Die Wirtschaftsjuniorenin Halle e. V. bei der Industrie- und Han-delskammer Halle-Dessau sind aus demWirtschaftsarbeitskreis Halle hervorge-gangen und wurden am 10. April 1990gegründet. Der Verein hat derzeit 50 Mit-glieder aus allen Wirtschaftsbereichen. Inganz Deutschland sind mehr als 11 000Führungskräfte und Unternehmer in über200 Kreisen organisiert. Die Juniorenkommen aus allen Bereichen der Wirt-schaft und sind nicht älter als 40 Jahre.Wirtschaftsjunioren wollen die sozialeMarktwirtschaft in einer lebenswertenUmwelt erhalten und weiter entwickeln.Sie setzen sich dafür ein, dass wirtschaft-liche Freiheit in sozialer Verantwortungerhalten und erweitert wird.

Internet: www.wjh.de

Laternenbastelnfür Klein und Groß

Am zweiten Adventssonnabend, dem9. Dezember, ab 14 Uhr, können Kinder,die noch keine Laterne haben oder sicheine richtig schöne Laterne wünschen, inder Zooschule eine kleine Adventslaternebasteln.

Unter Anleitung von Mitarbeitern desSpielmobils der Stadt Halle, FachbereichKinder, Jugend und Familie, können dieMädchen und Jungen fantasievolle La-ternen basteln und diese dann anschlie-ßend auf dem Laternenumzug durch denZoo einweihen.

Ab 15.30 Uhr brauchen Erwachsenedann nur noch drei Euro und Kinderlediglich nur noch zwei Euro Zooeintrittzu bezahlen. Das Laternenbasteln und dieTeilnahme am Laternenumzug sind kos-tenlos.

Weitere Informationen gibt es unter derTelefonnummer 0345 5203-437.

Kontakt: Bereich UmweltbildungMirja Heunemann / Anke WehlingTelefon: 0345 5203-437Fax: 0345 5203-444E-Mail: [email protected]: www.zoo-halle.de

Geschenk zum1200. Geburtstag

Am Mittwoch, dem 22. November, fandim Foyer des Ratshofes in Anwesenheitvon Oberbürgermeisterin Ingrid Häußlerdie feierliche Aufstellung der Plastik„Schwerter zu Pflugscharen“ statt. Halleist die erste Stadt in Deutschland, die aufdiese Weise an die Bürgerrechtsbewe-gung und die friedliche Revolution in derehemaligen DDR erinnert. Das Denkmalträgt folgende Inschrift: „Sie werden ihreSchwerter zu Pflugscharen und ihre Spie-ße zu Sicheln machen. Es wird kein Volkwider das andere das Schwert erheben,und sie werden hinfort nicht mehr lernen,Krieg zu führen (Micha 4). Weltfriedens-tag 1. September 2006 – Initiative Zivil-courage Halle“

Der Bildhauer Marcus Hennig, einSchüler von Professor Bernd Göbel, hat-te am Abend des Weltfriedenstages vorder Marktkirche symbolisch ein Schwertzu einer Sichel umgeschmiedet. Den So-ckel aus Sandstein gestaltete Olaf Kor-ger, Steinmetzmeister und Restauratoraus Halle.

Das Denkmal ist ein Geschenk der Ini-tiative Zivilcourage an die Stadt Halle zuihrem 1200. Geburtstag.

Die Plastik „Schwerter zu Pflugscharen“steht im Foyer des Ratshofes.

Redaktion: Tel. 221-4123

E-Mail: [email protected]

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6. Dezember 2006 • Seite 101 200 JAHRE HALLE

Händel-Ticketsfür den Gabentisch

Gerade rechtzeitig zum Weihnachtsfestbegann am Montag, dem 4. Dezember,der weltweite Vorverkauf für die Händel-Festspiele, die vom 31. Mai bis 10. Juni2007 stattfinden. Am schnellsten gibt esdie begehrten Tickets an einer der zahl-reichen Vorverkaufskassen im gesamtenBundesgebiet. Auch über das Internetführt der Weg zum größten MusikfestSachsen-Anhalts. Zunächst kann mansich über die Veranstaltungen informie-ren unter www.haendelfestspiele.halleund von dort zu www.ticketonline.de kli-cken. Die Bezahlung erfolgt nur überKreditkarten. In jedem Fall wird eine zu-sätzliche Bearbeitungsgebühr erhoben.

Es ist aber auch möglich, unter Anga-be der gewünschten Preisgruppe per Briefan Händel-Ticket, Postfach 200942,06075 Halle oder per Fax 0345 565-2790sowie per E-Mail: [email protected] bestellen. Wurde der Betrag per Bank-einzug einschließlich der Versandkosten-pauschale von fünf Euro (Inlandkunden)bzw. zehn Euro (Auslandkunden) bear-beitet, werden die Tickets umgehend zu-gesandt. Schließlich wartet ein CallCen-ter unter Telefon + 49 (0)345 565-2706montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr aufKartenbestellungen. Bezahlt werdenkann per Lastschrift oder Kreditkarte.Internet: www.haendelfestspiele.halle.de

Weihnacht mitKonzerthallenchorAm Sonnabend, dem 9.Dezember,

19.30 Uhr, lädt der Konzerthallenchorseine Zuhörer auf eine musikalische Rei-se durch das weihnachtliche Europa ein.

Lesung „Denkmal an Maria“

Die Stadtteilbibliothek West und dieVereinigung Kommunale Kultur Hallee. V. laden am Donnerstag, dem 14. De-zember, 18.30 Uhr, in Halle-Neustadt,Zur Saaleaue 25a, zu einer Lesung mitder halleschen Autorin Margret Richterein, die aus ihrer Erzählung „Denk malan Maria. Eine schneereiche Liebesge-schichte“ lesen wird.

Der Eintritt ist frei.

Veranstaltungzur Gitarre

Am Sonnabend, dem 9. Dezember,11 Uhr, wird die Reihe für Kinder, Groß-eltern und Eltern unter dem Titel „Wirentdecken Musikinstrumente“ der Gitar-re gewidmet sein. Gemeinsam mit derMusikschule „Robert Franz“ werdenAufbau, Funktionsweise und Feinheitender Gitarre erläutert. Ausprobieren istmöglich. Ein kleines Konzert rundet dieVeranstaltung ab.

Der Eintritt ist frei.

„Die Zeitlosen“zur Kaffeestunde

Die Seniorentheatergruppe „Die Zeit-losen“ der Martin-Luther-UniversitätHalle-Wittenberg lädt am Mittwoch, dem20. Dezember, 14 Uhr, zur weihnachtli-chen Kaffeestunde im Sitz der Senioren-vereinigung, Harz 41 (Altbau), 1. Etage,ein. Der Unkostenbeitrag für Nichtmit-glieder beträgt 3,50 Euro, für Vereins-mitglieder 2,50 Euro, inklusive Kaffeeund Kuchen inklusive.

Kontakt: Elke Lehmann, Telefon:0345 5522950 oder 0160 97300752

Mozart unddie Frauen

In der monatlichen Reihe der „Lese-Erlebnisse“ im Seniorenkolleg der Mar-tin-Luther-Universität Halle-Wittenberg(Projektleitung: Ingrid Döll) steht amMontag, dem 11. Dezember, 14 bis 15.30Uhr, das Buch „Mozart und die Frauen“von Enrik Lauer und Regine Müller aufdem Programm. Die Veranstaltung fin-det im Kaminzimmer der Stadt- und Saal-kreissparkasse Halle, Rathausstraße 5,statt. Anmeldungen sind mittwochs von10 bis 12 Uhr im Sekretariat des Se-niorenkollegs, Franckeplatz 1, Haus 7,bei Nicole Werner möglich unter der Te-lefonnummer 0345 5523792 / 87.Kontakt: Telefon: 0345 5523792 / 93, E-Mail:[email protected]

,Kardinal Albrecht‘mit großem ErfolgDie Ausstellung „Der Kardinal. Alb-

recht von Brandenburg. Renaissancefürstund Mäzen“, die am 26. November zuEnde ging, war ein großer Erfolg. Alleinam letzten Tag kamen noch einmal über4 000 Besucher, insgesamt haben dieAusstellung über 45 000 Besucher gese-hen. Die Veranstaltungen – Vorträge, Po-diumsdiskussionen, museumspädagogi-sche Workshops, Konzerte, ein Renais-sance-Hoffest und ein St. Martinsumzug,haben mit insgesamt 9 300 Teilnehmerneinen sehr guten Zuspruch gefunden. Inmehr als 300 angemeldeten Führungenwurde die Ausstellung Besuchern ausganz Deutschland nahe gebracht. DieAusstellung fand bundesweit in den Me-dien, Feuilletons, Hörfunk und Fernse-hen hohe Beachtung. „Es ist die größteAusstellung, die wir bisher aus eigenerKraft realisiert haben und seit der Wen-de die erfolgreichste“, resümiert die Di-rektorin der Stiftung Moritzburg, KatjaSchneider.

Mit dieser Ausstellung sind die For-schungen der Stiftung Moritzburg zuKardinal Albrecht keineswegs abge-schlossen. Sie werden unter dem Titel„Focus Renaissance“ in Zusammenarbeitmit anderen Museen des mitteldeutschenRaumes fortgesetzt.Internet: www.moritzburg.sachsen-anhalt.de

15 Jahre OperHalle am 1. Januar

Am 1. Januar 2007 wird die Oper Hal-le 15 Jahre alt. Zu diesem Anlass ist eineBroschüre – u. a. mit Grußworten vonProf. Dr. Wolfgang Böhmer, Ministerprä-sident des Landes Sachsen-Anhalt, Prof.Dr. Jan-Hendrik Olbertz, Kultusministerdes Landes Sachsen-Anhalt, IngridHäußler, Oberbürgermeisterin der StadtHalle, Fred Berndt, Regisseur, DetlevGlanert, Komponist und G. H. Seebach,Regisseur – erschienen, die fünfzehn Jah-re des Opernhauses Revue passieren lässt.Intendant Klaus Froboese präsentierte dieFestschrift am Donnerstag, dem 30. No-vember, im Konzertfoyer der Oper Hal-le. Sie ist für zwei Euro an der Abend-kasse und in der Theater- und Konzert-kasse auf der Kulturinsel erhältlich.

FestlichesWeihnachtskonzert

Am Sonntag, dem 10. Dezember, 19.30Uhr, gestalten der Universitätschor Hal-le und die Anhaltische Philharmonie Des-sau ein festliches Weihnachtskonzert inder Konzerthalle Ulrichskirche.

Auf dem Programm steht Mozarts„Missa solennes“ KV 339 sowie seineSinfonie C-Dur KV 338. Außerdem er-klingt das an Klangfarben reiche „Ora-torio de Noel“ des französischen Kom-ponisten Camille Saint-Saens, das gele-gentlich auch als das „französischeWeihnachtsoratorium“ bezeichnet wird.

Solisten sind Ulrike Fulde (Sopran),Vivian Hanner (Mezzosopran), UlrikeSchneider (Alt), Volker Arndt (Tenor)und Tobias Berndt (Bass). Die Gesamt-leitung liegt in den Händen von Jens Lo-renz. Karten sind an der Konzertkasse so-wie an der Abendkasse erhältlich.

Weihnachten im ntmit ,Kleinem Prinz‘

Mit der Lesung „Der kleine Prinz“ vonAntoine de Saint-Exupery gastieren Tho-mas Stein (Sprecher) und Eva-MariaEmmer (Gitarre) am Mittwoch, dem20. Dezember, und am Dienstag, dem26. Dezember, jeweils 19.30 Uhr, imSaal-Foyer des neuen theaters auf derKulturinsel. Zentrales Thema dieser ge-dankentiefen und zart empfundenen Ge-schichte vom kleinen Prinzen ist die Auf-hebung der Einsamkeit in Freundschaft.

Karten: Telefon 2050222 oder 2050223

Informatikverstehen

Eine öffentliche Ringvorlesung mitdem Titel „Informatik verstehen“ veran-staltet das Universitätszentrum Informa-tik in Kooperation mit der Fachkom-mission IT und Multimedia der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg an-lässlich des Informatikjahres 2006. AmMittwoch, dem 6. Dezember, 18 Uhr,spricht Prof. Dr. Ludwig Staiger vomInstitut für Informatik zum Thema„Datensicherung durch Fehlertoleranz“im Auditorium Maximum, Hörsaal XXII.

Internet: www.informatik.uni-halle.de/informatikjahr2006

Finnische Fotos

im RatshofParallel zum finnischen Weihnachts-

markt in Halle (Amtsblatt berichtete) istin der 3. Etage des Ratshofes auf demMarktplatz eine Ausstellung mit Fotogra-fien von Esa Kivivuori zu sehen, einemder bedeutendsten ArchitekturfotografenFinnlands. Die Ausstellung des Finnland-Instituts in Deutschland gGmbH wurdevom Bund Deutscher Baumeister und Ar-chitekten (BDB) Sachsen-Anhalts nachHalle geholt und gemeinsam mit derDeutsch-Finnischen Gesellschaft (DFG)Halle e. V. organisiert.

Im Ratshof sind Werke aus Esa Kivi-vuoris künstlerischen Reihen „15 views“und „Less Is More“ zu sehen. In 15 viewsschafft Kivivuori ein Bild der Kirche vonTapiola. „Trotz der Ausmaße der Kircheerwächst ihre Atmosphäre und Größe ausDetails“ – Kivivuori belegt dies mit sei-nen Bildern.

Esa Kivivuori (52) wurde an der Tech-nischen Universität Helsinki ausgebildetund studierte außerdem Landschafts-architektur. Sein Schwerpunkt liegt aufder Porträt- und Architekturfotografie.2004 wurde ihm die ehrenvolle Mitglied-schaft ARPS (Associateship) der RoyalPhotographic Society zuerkannt.

Die Fotos können bis zum 7. Januarmontags bis freitags von 8 bis 18 Uhrbesichtigt werden.

Internet: www.dfg-sachsen-anhalt.de

Architekturausstellung

Detail der Kirche von Tapiola aus derReihe „15 views“. Foto: E. Kivivuori

(Fortsetzung von Seite 1)Künstler und Ensembles aus Italien er-wartet, die sich in besonderer Weise demThema der Festspiele nähern. Der Diri-gent Federico Maria Sardelli übernimmtdie Leitung des Festkonzertes und derOpernpremiere Ariodante an der OperHalle. Das Venice Baroque Orchestra un-ter der Leitung von Andrea Marcon in-terpretiert unter anderem Händels Kan-tate Apollo e Dafne.

Ihr musikalisches Debüt geben eben-falls die Academia Montis Regalis mitHändels Oratorium Il Trionfo del Tem-po e del Disinganno. Ihr Dirigent Ales-sandro de Marchi erwarb sich bereits inden letzten Jahren einen guten Ruf beiden Festspielen. Die Accademia Bizan-tina aus Ravenna lassen unter OttavioDantone Händels Messiah in der Markt-kirche erklingen. Das Ensemble Il Com-

KostenloseFührungen

Zu kostenlosen Führungen der BurgGiebichenstein Hochschule für Kunstund Design Halle anlässlich des 1 200-jährigen Stadtjubiläums durch die Aus-stellung „Die Burg und die Stadt – Streif-lichter einer Partnerschaft“ in der Gale-rie Volkspark in der Burgstraße lädt Aus-stellungskuratorin Dr. Angela Dolgneram heutigen Mittwoch, dem 6. Dezem-ber, 17 Uhr, sowie am 10. und 17. De-zember, jeweils 11 Uhr, ein.

Eine besondere Führung am Montag,dem 11. Dezember, 17 Uhr, ist den Cro-del-Fresken und anderen Burg-Aufträgenfür die Universität gewidmet. Treffpunktist in der „Burse zur Tulpe“, Universitäts-platz.

Händel-Festspiele in Berlin...plesso Barocco ist in Halle ein gern ge-sehener Gast. Unter der Leitung von AlanCurtis wird das Pasticcio Giove in Argoals Gemeinschaftsproduktion mit den In-ternationalen Göttinger Händel-Festspie-len nach der Vorabpartitur der HallischenHändel-Ausgabe erstmals aufgeführt.Weitere Höhepunkte versprechen Kon-zerte mit den Ensembles Camerata Köln,Musica Fiata, Concerto Palatino, TheEnglish Concert und der LauttenCompagney Berlin sowie die Open-Air-Konzerte mit Musikfeuerwerk und dieKonzerte für die Familie. Ein umfang-reiches Beiprogramm vervollständigt dieProgrammkonzeption.

Das ausführliche Programm mit allenInformationen sind im Händel-Haus, anden Vorverkaufskassen, Hotels, Spiel-stätten oder auch im Internet erhältlich.

Internet: www.haendelfestspiele.halle.de

Mobile Freiluftgalerie wird präsentiert

Finale an der Jurte1 200 Porträts zum 1 200. Geburtstag Halles

Die Seniorenvereinigung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg lädtam Mittwoch, dem 13. Dezember, 14Uhr, zu „Gedichte von Christian Morgen-stern, umrahmt mit Klavierstücken vonFrédéric Chopin“ ein.

Vortragender ist Dr. Wolf Kummer. Die

Finissage, internationaler Weihnachts-markt und Abschluss des Themenjahresin Halle – die kulturellen Themenjahrein Halle werden jedes Jahr mit einemsymbolischen Bauwerk begleitet.

Zum Thema des Jahres 2006 „Die Weltstatt der Provinz. Die internationale Di-mension Halles“ wanderte ein Nomaden-zelt – die Jurte – von April bis Dezemberdieses Jahres in verschiedene Höfe undGärten, zu Museen und Theatern, in so-ziale Einrichtungen und auf zentrale Plät-ze. Dort wurde sie durch Kunstaktionen,Projekte und Feste mit Leben erfüllt. DieJurte versinnbildlicht Migrationsprozes-se, mit denen interkulturelle Begegnun-gen von jeher verbunden sind und wa-

ren. Gleichzeitig ist die Jurte ein Kunst-objekt der Burg Giebichenstein Hoch-schule für Kunst und Design Halle, de-ren Lehrende und Studierende an denWänden der Jurte Passanten, Hallenserund ihre Gäste porträtierten. So entstandeine mobile Freiluftgalerie mit 1 200 Ge-sichtern, die nun zum Abschluss des The-menjahres erstmals präsentiert wird.

Interessierte sind am morgigen Don-nerstag, dem 7. Dezember, 17 Uhr, in dieFranckeschen Stiftungen eingeladen zuminternationalen Weihnachtsmarkt für dieganze Familie mit freiem Eintritt in alleAusstellungen im Historischen Waisen-haus

Foto: Jugendwerkstatt Frohe Zukunft

Gedichte von MorgensternVeranstaltung im Sitz der Senioren-vereinigung, Harz 41 (Altbau), 1. Etage,ist für Mitglieder kostenfrei.

Der Unkostenbeitrag für Nichtmitglie-der beträgt ein Euro.

Kontakt: Elke Lehmann, Telefon: 03455522950 oder 0160 97300752

„Geschichte der Stadt Halle“ vorgestelltOB Ingrid Häußler: „Ein umfassendes Kompendium der Rückschau und der Analyse“

Mit großer Spannung erwartet: die zweibändige „Geschichteder Stadt Halle“. Herausgeber der Stadtgeschichte, an derinsgesamt etwa 50 Autoren aller Fachrichtungen mitgewirkthaben, sind Prof. Dr. Werner Freitag, Prof. Dr. Andreas Ranft

Am Donnerstag, dem 30.November, wurde im Frey-linghausen-Saal der Fran-ckeschen Stiftungen die zwei-bändige „Geschichte derStadt Halle“ erstmals der Öf-fentlichkeit vorgestellt undOberbürgermeisterin IngridHäußler überreicht.

Die Edition der Stadtge-schichte stand am Beginn derVorbereitungen auf das 1 200-jährige Stadtjubiläum. Die Vor-stellung des im Mitteldeut-schen Verlag erschienenenWerkes gehört zu den Höhe-punkten des Festjahres.

Prof. Dr. Werner Freitag hieltden Festvortrag zu Ergebnissenund Perspektiven der aktuellenStadtgeschichtsforschung.

„Seit Gustav FriedrichHertzbergs ,Geschichte derStadt Halle an der Saale vonden Anfängen bis zur Neuzeit‘(1889 -1893) hat es kein ver-gleichbares Werk gegeben“,lobt Oberbürgermeisterin Ing-rid Häußler das umfassende

Kompendium der Rückschauund der Analyse. Herausgeberder Stadtgeschichte, an deretwa 50 Autoren aller Fach-richtungen mitgewirkt haben,sind Prof. Dr. Werner Freitag,Prof. Dr. Andreas Ranft undDr. Katrin Minner.

Die Buchpremiere fand zumTag der hallischen Stadtge-schichte vom 30. Novemberbis zum 2. Dezember im His-torischen Waisenhaus statt.

Veranstalter war der Vereinfür hallische Stadtgeschichte.

Im Rahmen der Tagung war

die „Geschichte der StadtHalle“ ausführlich vorge-stellt worden – am 1. De-zember von der Ersterwäh-nung Halles bis zum Endedes Alten Reiches 1806, am2. Dezember Halle im 19.und 20. Jahrhundert.

Die zweibändige „Ge-schichte der Stadt Halle“,herausgegeben von WernerFreitag, Katrin Minner undAndreas Ranft, im Schuber,Format 21 x 27 cm, gebun-den mit Schutzumschlagund zahlreiche Abbildungenenthaltend, ist zum Preis von55 Euro im Buchhandel er-hältlich (Band 1: Halle imMittelalter und in der Frü-hen Neuzeit, geschriebenvon Wer-ner Freitag undAndreas Ranft, 512 S. + 16Farbtafeln; Band 2: Halle im19. und 20. Jahrhundert, ge-schrieben von Werner Frei-tag und Katrin Minner, 528S. + 16 Farbtafeln).www.stadtgeschichte-halle.de

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Seite 11 • 6. Dezember 2006 BEKANNTMACHUNGEN

Inhalt§ 1 Allgemeine Bestimmungen§ 2 Anfall und Überlassung von Abfäl-

len§ 3 Umfang der Abfallentsorgung§ 4 Anschluss- und Benutzungszwang§ 5 Anschluss- und Benutzungsrecht§ 6 Trennpflicht§ 7 Bioabfall aus privaten Haushaltun-

gen§ 8 Sperrmüll aus privaten Haushal-

tungen§ 9 Altpapier aus privaten Haushaltun-

gen§ 10 Elektro- und Elektronikgeräte aus

privaten Haushaltungen§ 11 Schadstoffhaltige Abfälle aus pri-

vaten Haushaltungen§ 12 Kleinmengen von gefährlichen Ab-

fällen (Sonderabfallkleinmengenaus anderen Herkunftsbereichenals privaten Haushaltungen)

§ 13 Bau- und Abbruchabfälle§ 14 Sonstiger Hausmüll, hausmüllähn-

licher Gewerbeabfall (Restmüll)§ 15 Personenanzahl je Wohngrund-

stück§ 16 Zugelassene Abfallbehälter und

Bereitstellung§ 17 Behälteranzahl, -volumen und -ent-

sorgung§ 18 Standplätze und Bereitstellung der

Abfallbehälter am Entsorgungstag§ 19 Störungen in der Abfallentsorgung§ 20 Anzeige-, Auskunfts- und Dul-

dungspflicht§ 21 Anlieferung bei den Abfallentsor-

gungsanlagen§ 22 Gebühren§ 23 Bearbeitungs- und Realisierungs-

fristen§ 24 Ordnungswidrigkeiten§ 25 InkrafttretenAnlagen1 Ausgeschlossene Abfälle2 Anforderungen an Standplätze und

Transportwege

Aufgrund §§ 6 und 8 der Gemeinde-ordnung für das Land Sachsen-Anhaltvom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568),zuletzt geändert durch Art. 2 des Ge-setzes über ein Neues KommunalesHaushalts- und Rechnungswesen fürdie Kommunen im Land Sachsen-An-halt vom 22.03.2006 (GVBl. LSA, S.128) und §§ 3 und 4 Abfallgesetz desLandes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA)vom 10.03.1998 (GVBl. LSA S. 112),zuletzt geändert durch das Erste Funk-tionalreformgesetz vom 22.12.2004(GVBl. LSA, S. 852) hat der Stadtratder Stadt Halle (Saale) am 22.11.2006folgende Satzung beschlossen:

§ 1Allgemeine Bestimmungen

(1) Als öffentlich-rechtlicher Entsor-gungsträger entsorgt die Stadt Halle (Saa-le) (im Folgenden Stadt) die in ihrem Ge-biet angefallenen und überlassenen Ab-fälle nach den Vorschriften des Kreislauf-wirtschafts- und Abfallgesetzes vom27.09.1994, BGBl. I S. 2705 zuletzt ge-ändert durch Gesetz zur Vereinfachungder abfallrechtlichen Überwachung vom15.07.2006, BGBl. I S. 1619 (KrW-/AbfG) sowie des Abfallgesetzes des Lan-des Sachsen-Anhalt (AbfG LSA) nachMaßgabe dieser Satzung.(2) Die Stadt betreibt die Abfallentsor-gung als öffentliche Einrichtung. Siekann sich dabei ganz oder teilweise Drit-ter bedienen. Die öffentliche Einrichtungbesteht aus folgenden wesentlichen Tei-len:- Betriebshof der Stadtwirtschaft GmbHHalle (i. F. Stadtwirtschaft) mit Fuhrparkeinschließlich der dazugehörigen Contai-ner und Abfallbehälter,- Wertstoffmärkte der Stadtwirtschaft(i. F. Wertstoffmärkte),- Schadstoffannahmestelle und -zwi-schenlager,- sowie aller zur Erfüllung der in Abs.(1) beschriebenen Aufgaben notwendi-gen Sachen und Personen bei der Stadtund deren Beauftragten.Für die Abfallbehandlung bedient sich dieStadt der RAB Halle GmbH.Die Stadt bedient sich weiterer Vertrags-partner für Abfälle, die einer Verwertungoder Beseitigung zugeführt werden.(3) Die Stadt beauftragt die Stadtwirt-schaft als Dritten im Sinne des § 3 Abs. 3AbfG LSA mit der Entsorgung von nichtausgeschlossenen Abfällen (§ 3) außerder Abfallbehandlung und der Abfall-beratung.(4) Die Stadt berät die Abfallerzeuger,Abfallbesitzer sowie die Anschluss- undBenutzungspflichtigen über Möglichkei-ten zur Vermeidung und Verwertung von

Abfällen sowie über die Verwendungabfallarmer Produkte und Verfahren. Siekann sich bei der Wahrnehmung dieserAufgabe Dritter bedienen.

§ 2Anfall und

Überlassung von Abfällen(1) Abfälle gelten als angefallen, wennsie entsprechend den Festlegungen die-ser Satzung1. in die bereitgestellten Abfallbehälteroder -container eingebracht werden undzur Abfuhr bereitstehen oder für Son-dersammelverfahren bereitgestellt sind,2. sobald sie in zulässiger Weise auf demGelände der Wertstoffmärkte oder sons-tiger Abfallentsorgungseinrichtungen derStadt angeliefert werden.(2) Abfälle gelten als der Stadt überlas-sen, sobald sie in die Abfallbehälter oder-container eingefüllt oder angenommenworden sind. Sperrmüll und andere Ab-fälle aus Sondersammelverfahren geltenals überlassen, wenn diese entsprechendden Festlegungen dieser Satzung auf ei-ner befestigten Fläche (im öffentlichenoder privaten Straßenraum) bereitgestelltworden sind.(3) In den Abfällen vorgefundene Wert-gegenstände werden als Fundsachen be-handelt. Die Stadt bzw. die Stadtwirt-schaft ist nicht verpflichtet, im Abfallnach verlorenen Gegenständen zu suchenoder suchen zu lassen.

§ 3Umfang der Abfallentsorgung

(1) Die Abfallentsorgung umfasst dieAbfallverwertung im Sinne der §§ 4 bis7 KrW-/AbfG und die Abfallbeseitigungnach Maßgabe der §§ 10 bis 12 KrW-/AbfG sowie alle hierzu erforderlichenMaßnahmen. Die Abfallberatung nach§ 1 Abs. (4) ist Teil der Abfallentsorgung(2) Die Abfallentsorgung erfasst alle an-gefallenen und überlassenen Abfälle ausprivaten Haushaltungen und die angefal-lenen und überlassenen Abfälle zur Be-seitigung aus anderen Herkunftsberei-chen. Dazu gehören auch die verbots-widrig abgelagerten Abfälle gemäß § 11Abs. 1 bis 5 sowie § 11a AbfG LSA.Darüber hinaus erfasst die Abfallentsor-gung auch Abfälle zur Verwertung ausanderen Herkunftsbereichen als privatenHaushaltungen, soweit sie der Stadt über-lassen werden.Abfälle aus privaten Haushaltungen sindnach § 13 Abs. 1 S. 1 KrW-/AbfG in Ver-bindung mit § 2 Ziff. 2 der Verordnungüber die Entsorgung von gewerblichenSiedlungsabfällen und von bestimmtenBau- und Abbruchabfällen (Gewerbeab-fallverordnung – GewAbfV) vom19.06.2002 (BGBl. I S. 1938) Abfälle,die in privaten Haushaltungen im Rah-men der privaten Lebensführung anfal-len, insbesondere in Wohnungen und zu-gehörigen Grundstücks- und Gebäude-teilen sowie anderen vergleichbaren An-fallorten wie Wohnheimen oder Einrich-tungen des betreuten Wohnens.Gewerbliche Siedlungsabfälle sind nach§ 13 Abs. 1 S. 2 KrW-/AbfG in Verbin-dung mit § 2 Ziff. 1 GewAbfV Siedlungs-abfälle aus anderen Herkunftsbereichenals privaten Haushaltungen, die im Ka-pitel 20 der Anlage der Verordnung überdas Europäische Abfallverzeichnis (Ab-fallverzeichnis-Verordnung - AVV) vom10.12.2001 (BGBl. I S. 3379) aufgeführtsind.(3) Von der Entsorgungspflicht insgesamtsind die in Anlage 1 dieser Satzung miteinem „E“ gekennzeichneten Abfälle zurBeseitigung ausgeschlossen, soweit die-se nicht in privaten Haushaltungen an-gefallen sind. Gefährliche Abfälle1 sindinsoweit nicht ausgeschlossen, als sie inprivaten Haushaltungen entsprechend§ 11 oder in einer Menge von insgesamtnicht mehr als 2.000 kg jährlich entspre-chend § 12 anfallen.Unabhängig von ihrer Zusammenset-zung, ihrer Gefährlichkeit, ihrer Art,Menge oder Beschaffenheit sind verbots-widrig abgelagerte Abfälle auch bei Er-wähnung in Anlage 1 dieser Satzungnicht ausgeschlossen.Weitere Abfälle können im Einzelfallwegen ihrer Art, Menge oder Beschaf-fenheit durch die Stadt von der Entsor-gungspflicht ausgeschlossen werden.Soweit Abfälle von der Entsorgung durchdie Stadt ausgeschlossen sind, ist derBesitzer zur ordnungsgemäßen Entsor-gung dieser Abfälle verpflichtet.(4) Von der Einsammlungs- und Beför-derungspflicht sind die in Anlage 1 die-ser Satzung mit einem „B“ gekennzeich-neten Abfälle zur Beseitigung ausge-schlossen, soweit diese nicht in privatenHaushaltungen angefallen sind.

Unabhängig von ihrer Zusammenset-zung, ihrer Gefährlichkeit, ihrer Art,Menge oder Beschaffenheit sind verbots-widrig abgelagerte Abfälle auch bei Er-wähnung in Anlage 1 dieser Satzung nichtausgeschlossen.Weitere Abfälle können im Einzelfallwegen ihrer Art, Menge oder Beschaf-fenheit durch die Stadt von der Ein-sammlungs- und Beförderungspflichtausgeschlossen werden.Abfälle, die die Stadt von der Einsamm-lungs- und Beförderungspflicht ausge-schlossen hat, sind von ihren Besitzernbzw. den von ihnen beauftragten Drittenim Rahmen der gesetzlichen Bestimmun-gen bei der Stadtwirtschaft (Übergabe-stelle Waage, Äußere Hordorfer Straße12) anzuliefern.

§ 4Anschluss- und Benutzungszwang

(1) Jeder Eigentümer eines bewohntenoder sonstig genutzten Grundstückes imStadtgebiet ist verpflichtet, sein Grund-stück im Rahmen dieser Satzung an dieöffentliche Abfallentsorgung anzuschlie-ßen (Anschlusspflichtiger, Anschluss-zwang). Den Grundstückseigentümernsind Verfügungsberechtigte, Erbbaube-rechtigte, Wohnungseigentümer, Nieß-braucher sowie alle sonstigen zum Be-sitz eines Grundstückes dinglich Berech-tigten gleichgestellt.Veranstalter von Messen, Märkten,Volksfesten und ähnlichen Veranstaltun-gen können den Grundstückseigentümernhinsichtlich des Anschlusszwangesgleichgestellt werden.Der Anschlusszwang gilt auch für Klein-gartenanlagen im Sinne des Bundes-kleingartengesetzes (BKleingG) undErholungsgrundstücke.Von mehreren Anschlusspflichtigen fürein und dasselbe Grundstück ist jederberechtigt und verpflichtet.Anschlusspflichtigen gleichgestellt sindPersonen, die ohne Anschlusspflichtigerzu sein, wie ein Anschlusspflichtiger han-deln.Die Grundstückseigentümer werden vonihren Verpflichtungen nicht dadurch be-freit, dass neben ihnen andere berechtigtsind.Näheres regeln § 6 bis § 19.(2) Ein Grundstück im Sinne dieser Sat-zung ist, unabhängig von den Eintragun-gen im Grundbuch und im Liegenschafts-kataster und ohne Rücksicht auf dieGrundstücksbezeichnung, jeder zusam-menhängende Grundbesitz, der eine selb-ständige wirtschaftliche Einheit bildet.Wohngrundstücke im Sinne dieser Sat-zung sind von privaten Haushaltungen zuWohnzwecken genutzte Grundstücke, dieüber eine amtliche Hausnummer verfü-gen. Eine Ausnahme können Wohnhei-me (z. B. Studentenwohnheime, Alters-heime), Hotels und Krankenhäuser bil-den. Diese können Gewerbegrundstückenhinsichtlich des Anschlusszwanges aufAntrag gleichgestellt werden.Grundstückseigentümer im Sinne dieserSatzung sind die im Grundbuch einge-tragenen Eigentümer oder deren Rechts-nachfolger. Nach einem Eigentümer-wechsel ist bis zur Eintragung im Grund-buch auch derjenige als Eigentümer imSinne dieser Satzung anzusehen, der denNutzen aus dem Grundstück zieht und dieLasten desselben zu tragen hat.(3) Jeder Anschlusspflichtige und sons-tige Erzeuger und Besitzer von Abfällenaus privaten Haushaltungen (insbeson-dere auch Mieter und Pächter) ist ver-pflichtet, die auf dem Grundstück odersonst bei ihm anfallenden Abfälle deröffentlichen Abfallentsorgung satzungs-gemäß zu überlassen (Benutzungs-pflichtiger, Benutzungszwang), soweitdie Überlassungspflicht gemäß § 13 Abs.1 Satz 1 oder Abs. 3 KrW-/AbfG nichtentfällt. Näheres regeln § 6 bis § 19.(4) Jeder Anschlusspflichtige und sons-tige Erzeuger und Besitzer von Abfällenaus anderen Herkunftsbereichen als pri-vaten Haushaltungen ist verpflichtet, dieauf dem Grundstück oder sonst bei ihmanfallenden Abfälle zur Beseitigung imSinne des § 13 Abs. 1 S. 2 KrW-/AbfGder öffentlichen Abfallentsorgung sat-zungsgemäß zu überlassen (Benutzungs-pflichtiger, Benutzungszwang). Er hatnach § 7 S. 4 GewAbfV für gewerblicheSiedlungsabfälle im Sinne des § 2 Ziff. 1GewAbfV, die nicht verwertet werden,Restmüllbehälter in angemessenem Um-fang nach den näheren Festlegungen des§ 17 dieser Satzung zu nutzen.(5) Der Anschluss- und Benutzungs-zwang gilt nicht für nach § 3 Abs. (3)und (4) ausgeschlossene Abfälle und fürsolche Abfälle, deren Entsorgung außer-

halb von Abfallentsorgungsanlagendurch Rechtsverordnung zugelassen ist.(6) Der Anschluss- und Benutzungs-zwang erstreckt sich auch auf Bioabfällenach § 7, soweit eine Kompostierung die-ser Abfälle nicht erfolgt oder beabsich-tigt ist. Im Fall einer ordnungsgemäßenKompostierung ist der Anschlusspflich-tige vom Anschluss- und Benutzungs-zwang an die Bioabfallentsorgung zubefreien. Die ordnungsgemäße Verwer-tung dieser Abfälle unterliegt der Über-wachung der Stadt nach § 20 Abs. (2).(7) Anschlusspflichtige können auf An-trag bei der Stadt für einen begrenztenZeitraum vom Anschluss- und Benut-zungszwang befreit werden, wenn1. für ihr Wohngrundstück zwar Perso-nen beim Fachbereich Bürgerservice ge-meldet sind, es jedoch zeitweilig unbe-wohnt und ungenutzt ist,2. für ihre gewerblich genutzten Grund-stücke die Beseitigung in eigenen Anla-gen erfolgt oder keine überwiegendenöffentlichen Interessen eine Überlassungerfordern.Die Bearbeitungs- und Realisierungs-fristen gemäß § 23 sind dabei zu beach-ten. Die Bearbeitung des Antrages istgemäß § 22 Abs. (2) gebührenpflichtig.Verwahrt der Anschlusspflichtige dieAbfallbehälter auf seinem Grundstück, sobehält er weiterhin die Obhutspflicht.

§ 5Anschluss- und Benutzungsrecht

(1) Jeder Anschlusspflichtige im Stadt-gebiet hat im Rahmen dieser Satzung dasRecht, sein Grundstück an die öffentli-che Einrichtung der Abfallentsorgunganzuschließen (Anschlussrecht).(2) Erzeuger von Abfällen aus anderenHerkunftsbereichen als privaten Haushal-tungen (z. B. Gewerbe und Behörden)können in Bezug auf ihre Abfälle dasAnschlussrecht nach Abs. (1) selbst wahr-nehmen, soweit die Stadt keine Einwän-de geltend machen.(3) Jeder Anschlusspflichtige und jedersonstige Abfallerzeuger und Abfallbe-sitzer im Stadtgebiet hat im Rahmen die-ser Satzung das Recht, die auf seinemGrundstück oder sonst bei ihm angefal-lenen Abfälle der öffentlichen Abfall-entsorgung bestimmungsgemäß zu über-lassen (Benutzungsrecht).Soweit das Einsammeln und Befördernvon Abfällen durch die Stadt ausge-schlossen ist (§ 3 Abs. (4)), erstreckt sichdas Anschluss- und Benutzungsrecht nurdarauf, die Abfälle nach Maßgabe dieserSatzung und der jeweiligen Benutzungs-ordnung einer Anlage zur Abfallent-sorgung zuzuführen.

§ 6Trennpflicht

(1) Die Stadt führt mit dem Ziel einerAbfallverwertung und Schadstoffmini-mierung eine getrennte Entsorgung fol-gender Abfälle durch:1. Bioabfall aus privaten Haushaltungen(§ 7),2. Sperrmüll aus privaten Haushaltungen(§ 8),3. Altpapier aus privaten Haushaltungen(§ 9),4. Elektro- und Elektronikgeräte aus pri-vaten Haushaltungen (§ 10),5. Schadstoffhaltige Abfälle aus privatenHaushaltungen (§ 11),6. Kleinmengen von gefährlichen Abfäl-len (Sonderabfallkleinmengen) (§ 12),7. Bau- und Abbruchabfälle (§ 13),8. Sonstiger Hausmüll, hausmüllähn-licher Gewerbeabfall (Restmüll) (§ 14).(2) Jeder Abfallbesitzer hat die in Abs.(1) genannten Abfälle unter sich und vonübrigen Abfällen nach Maßgabe von § 7bis § 14 getrennt zu überlassen. Sammel-einrichtungen für diese Abfälle dürfennicht mit anderen Abfällen befüllt odersonst zweckentfremdet genutzt bzw. ver-unreinigt werden.(3) Verkaufsverpackungen im Sinne derVerordnung über die Vermeidung vonVerpackungsabfällen (VerpackV) vom21.08.1998 (BGBl. I S. 2379), zuletztgeändert durch Zweite Verordnung zurÄnderung der Verpackungsverordnungvom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1572) sol-len durch Überlassen über die vorhande-nen Rücknahmesysteme (z. B. Depot-Container, gesonderte Wertstoffbehälter,Wertstoffmärkte) einer Wiederverwer-tung zugeführt werden.(4) Die Vorschriften der §§ 3, 4, 6, 7 und8 der GewAbfV bleiben unberührt.

§ 7Bioabfall aus privaten

Haushaltungen(1) Bioabfall aus privaten Haushaltungenim Sinne von § 6 Abs. (1) Ziff. 1 sindbiologisch abbaubare organische Abfäl-

le. Dazu gehören insbesondere:1. Abfälle der Speisezubereitung wieObst- und Gemüseschalen, Eierschalen,Kaffeesatz, Teebeutel, Backwarenreste,Essenreste,2. pflanzliche Abfälle aus privaten Haus-haltungen sowie aus Haus- und Vorgär-ten wie Rasenschnitt, Baum- undStrauchschnitt, Laub, Balkonpflanzen,Weihnachtsbäume (ohne Baum-schmuck).3. sonstige kompostierbare Abfälle wiePapiertücher, Schnittblumen, Säge- undHobelspäne, durch Lebensmittel verun-reinigte Kartonagen, kompostierbaresGeschirr u. ä.Nicht dazu gehören u. a. menschliche undtierische Exkremente, Hygieneartikel,Windeln, Kleintier- bzw. Haustiermist,verunreinigte Einstreu, Fleisch und Kno-chen sowie tote Tiere.(2) Der anfallende Bioabfall aus priva-ten Haushaltungen ist in den bereitge-stellten Abfallbehältern (Biotonne) zuüberlassen, sofern dieser nicht auf demAnfallgrundstück eigenkompostiert wird.Näheres regeln § 15 bis § 19.(3) Wird der Bioabfall in erheblichemMaße nicht von übrigen Abfällen getrenntzur Entsorgung bereitgestellt (siehe § 6),kann die Stadt die gesonderte Entsorgungals Restmüll festlegen. Die entstehendenMehrkosten hat der Anschlusspflichtigezu tragen.(4) Pflanzliche Abfälle können frei vonVerunreinigungen auch in den gebühren-pflichtig zu erwerbenden Grünschnitt-säcken am Entsorgungstag der Biotonnenneben den Biotonnen bzw. am Fahrbahn-rand zur Entsorgung bereitgestellt wer-den.(5) Pflanzliche Abfälle aus privatenHaushaltungen können auch an den Wert-stoffmärkten zu deren Öffnungszeiten ab-gegeben werden. Die Abgabe von Wur-zelholz ist gebührenpflichtig nach derAbfallgebührensatzung der Stadt Halle(Saale) (im Folgenden AbfGS) und aus-schließlich am Wertstoffmarkt „ÄußereHordorfer Straße 12“ möglich.(6) Für Weihnachtsbäume (ohne Baum-schmuck) können nach AnkündigungSammlungen auf dafür gekennzeichne-ten Flächen erfolgen.(7) Darüber hinaus werden pflanzlicheAbfälle aus privaten Haushaltungen aufAnforderung durch die Stadtwirtschaftabgeholt (gebührenpflichtiges Hol-system, vergl. AbfGS).(8) Bioabfall aus anderen Herkunfts-bereichen als privaten Haushaltungenkann der Stadtwirtschaft kostenpflichtigüberlassen werden. Die Bestimmungendes Tierische Nebenprodukte-Beseiti-gungsgesetzes sowie der Verordnung(EG) Nr. 1774/2002 des europäischenParlaments und des Rates vom03.10.2002 (ABL Nr. L 273 vom10.10.2002 S. 1) mit Hygienevorschriftenfür nicht für den menschlichen Verzehrbestimmte tierische Nebenprodukte sindzu beachten.

§ 8Sperrmüll aus

privaten Haushaltungen(1) Sperrmüll aus privaten Haushaltun-gen im Sinne von § 6 Abs. (1) Ziff. 2 sindEinrichtungsgegenstände einer Woh-nung. Es sind Abfälle, die selbst nach ei-ner zumutbaren Zerkleinerung auf Grundihrer Ausmaße, ihrer Sperrigkeit, ihresGewichtes oder ihrer Materialbeschaf-fenheit nicht in die von der Stadtwirt-schaft zur Verfügung gestellten Restmüll-behälter passen, diese beschädigen oderdas Entleeren erschweren könnten. Nichtzum Sperrmüll gehören z. B. Auto-wracks, Kraftfahrzeugzubehörteile wieKotflügel und Autoreifen, Abfälle vonBau- und Umbauarbeiten wie Türen,Fenster, Sanitäreinrichtungen und Hei-zungsanlagen, Öltanks bzw. leere Öl-behälter sowie in Kartons, Säcken oderanderen Behältnissen verpackte Klein-teile.(2) Sperrmüll aus privaten Haushaltun-gen wird auf Antrag des Abfallbesitzersmaximal einmal pro Jahr bis zu einerGesamtmenge von maximal 5 m³ proHaushalt ohne zusätzliche Gebühren ab-geholt. Der Antrag ist unter Angabe vonArt und Anzahl der Gegenstände schrift-lich durch Nutzung der „Abrufkarte fürSperrmüll„ (auch per Fax oder per E-Mail) an die Stadtwirtschaft zu richten.Der Sperrmüll wird i. d. R. innerhalb vonvier Wochen nach Eingang der Abruf-karte abgeholt. Der Abfuhrtermin wird

Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Halle (Saale)

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1 begriffliche Änderung durch dasKrW-/AbfG ab dem 01.02.2007

(Fortsetzung auf Seite 12)

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6. Dezember 2006 • Seite 12BEKANNTMACHUNGEN

von der Stadtwirtschaft festgelegt undsoll dem Antragsteller mindestens dreiTage vorher schriftlich bekannt gegebenwerden.(3) Wird für die Entsorgung nach Abs.(2) ein individueller Abfuhrtermin bean-tragt (Terminabfuhr), ist die gesonderteAnfahrt gebührenpflichtig (vergl.AbfGS).(4) Die Nutzung der „Abrufkarte fürSperrmüll“ nach Abs. (2) ist nicht mög-lich, wenn die Menge (z. B. bei Haus-haltsauflösung) oder Anfallhäufigkeit dieVorgaben des Abs. (2) übersteigt oderEinzelstücke ein Gewicht von 70 kg unddie Einzelmaße von 2,20 m x 1,50 m x0,75 m überschreiten. Für diese Entsor-gung ist ein gesonderter Auftrag (perPressfahrzeug oder Container) auszulö-sen. Die Entsorgung ist gebührenpflich-tig (vergl. AbfGS).(5) Sperrmüll aus privaten Haushaltun-gen kann vom Abfallbesitzer auch an denWertstoffmärkten (Bringsystem) zu de-ren Öffnungszeiten angeliefert werden.Die Anlieferung von Mengen größer als1 m³ ist dabei gebührenpflichtig.(6) Die Abfuhr von Sperrmüll aus Grund-stücken, die nicht an die öffentliche Ab-fallentsorgung angeschlossen sind sowiefür Sperrmüll, der in unbewohnten Wohn-grundstücken (z. B. Hausentrümpelun-gen), in Gärten, Garagen o. ä. Grundstü-cken anfällt, ist gebührenpflichtig.(7) Der Sperrmüll, der nicht über Con-tainer entsorgt wird, ist am bestätigtenEntsorgungstag bis 7 Uhr auf einer be-festigten Fläche so geordnet bereitzustel-len, dass der öffentliche Verkehrsraumnicht verschmutzt oder die allgemeineVerkehrssicherheit auf andere Weise be-einträchtigt wird und ein zügiges undgefahrloses Verladen von Hand möglichist.(8) Die Stadt unterstützt die Abfall-besitzer bei der Weitergabe von brauch-baren und funktionsfähigen Gütern anInteressierte (z. B. „Brauch-Bar“).(9) Sperrmüll zur Beseitigung aus ande-ren Herkunftsbereichen als privatenHaushaltungen ist der Stadtwirtschaftgebührenpflichtig zu überlassen. Sperr-müll zur Verwertung aus anderen Her-kunftsbereichen als privaten Haushaltun-gen kann der Stadtwirtschaft kosten-pflichtig überlassen werden.

§ 9Altpapier aus

privaten Haushaltungen(1) Altpapier im Sinne von § 6 Abs. (1)Ziff. 3 ist Abfall aus Papier (z. B. Zei-tungen und Zeitschriften), Pappe und an-dere nicht verschmutzte, ausschließlichaus Papier oder Pappe bestehende, be-wegliche Sachen aus privaten Haushal-tungen.(2) Altpapier ist der Stadt an den bekanntgegebenen Abfuhrterminen in den dafürbereitgestellten Abfallbehältern (Papier-tonne) zu überlassen.(3) Darüber hinaus ist Altpapier an denWertstoffmärkten zu deren Öffnungszei-ten zu überlassen.(4) Altpapier aus anderen Herkunfts-bereichen als privaten Haushaltungenkann der Stadtwirtschaft kostenpflichtigüberlassen werden.

§ 10Elektro- und Elektronikgeräte aus

privaten Haushaltungen(1) Elektro- und Elektronikgeräte im Sin-ne von § 6 Abs. (1) Ziff. 4 sind die ge-mäß § 2 Abs. 1 Gesetz über dasInverkehrbringen, die Rücknahme unddie umweltverträgliche Entsorgung vonElektro- und Elektronikgeräten (Elektro-und Elektronikgesetz - ElektroG) vom16.03.2005 genannten Elektro- undElektronikgeräte.(2) Die Elektro- und Elektronikgerätewerden durch die Stadtwirtschaft ohnegesonderte Gebühren entsorgt. Sie sinddazu an den Wertstoffmärkten zu derenÖffnungszeiten abzugeben (Bring-system).(3) Große oder schwere Elektro- undElektronikgeräte (z. B. Kühlschränke undWaschmaschinen) werden auf Antragauch durch die Stadtwirtschaft ohne ge-sonderte Gebühren abgeholt (Hol-system).(4) Zusätzlich zu den Wertstoffmärktenwerden Elektro- und Elektronikgeräteauch vom Elektrogerätehandel im Ein-zugsbereich dieser Satzung zurückge-nommen.

§ 11Schadstoffhaltige Abfälle aus priva-

ten Haushaltungen(1) Schadstoffhaltige Haushaltsabfälle imSinne von § 6 Abs. (1) Ziff. 5 sind Abfäl-

le, die eine umweltschonende Abfall-entsorgung erschweren oder gefährden.Sie können mit gefährlichen Abfällennach § 41 KrW-/AbfG verglichen wer-den, die aus Gründen des Schutzes derUmwelt und zur Wahrung des Allgemein-wohls nicht gemeinsam mit anderen Ab-fällen gesammelt, transportiert, verwer-tet oder beseitigt werden dürfen. Dazugehören z. B.1. Pflanzen- und Holzschutzmittel,2. öl- und lösemittelhaltige Stoffe,3. Farbreste,4. Klebemittel,5. Säuren, Laugen, Salze,6. Haushaltschemikalien, Fotochemi-kalien,7. Altmedikamente,8. schadstoffbehaftete Verpackungen dergenannten Stoffe sowie9. Abfälle, die diese Stoffe enthalten(z. B. Batterien).(2) Schadstoffhaltige Haushaltsabfälle inhaushaltsüblichen Größen (bis zu 25 Li-ter Gebindegröße) sind an der Schadstoff-annahmestelle der Stadtwirtschaft in derÄußeren Hordorfer Straße 12 zu derenÖffnungszeiten bzw. am Schadstoffmobilohne gesonderte Gebühren abzugeben.Altmedikamente aus dem häuslichenBereich können auch Apotheken zurück-gegeben werden.(3) Schadstoffhaltige Haushaltsabfälle inGebinden > 25 Liter werden auf Anfor-derung durch die Stadtwirtschaft gebüh-renpflichtig entsorgt.(4) Altöl und Starterbatterien unterliegeneiner Rücknahmepflicht gemäß eineraufgrund § 24 Krw-/AbfG erlassenenRechtsverordnung und können dem Han-del (Vertreiber) zurückgegeben werden.

§ 12Kleinmengen von

gefährlichen Abfällen(Sonderabfallkleinmengen ausanderen Herkunftsbereichenals privaten Haushaltungen)

(1) Kleinmengen von gefährlichen Ab-fällen zur Beseitigung (Sonderabfall-kleinmengen) im Sinne von § 6 Abs. (1)Ziff. 6 sind bewegliche Sachen aus ge-werblichen oder sonstigen wirtschaftli-chen Unternehmen oder öffentlichen Ein-richtungen im Sinne von § 41 KrW-/AbfG, soweit davon jährlich nicht mehrals insgesamt 2.000 kg anfallen. Die inFrage kommenden Abfallarten ergebensich aus der AVV.(2) Sonderabfallkleinmengen können un-ter Einhaltung der gesetzlichen Bestim-mungen an der SchadstoffannahmestelleÄußere Hordorfer Straße 12 zu derenÖffnungszeiten, getrennt nach Abfall-arten kostenpflichtig abgegeben werden.(3) Sonderabfallkleinmengen werdendarüber hinaus auf Anforderung durchdie Stadtwirtschaft kostenpflichtig abge-holt.

§ 13Bau- und Abbruchabfälle

(1) Bau- und Abbruchabfälle im Sinnevon § 6 Abs. (1) Ziff. 7 sind Bauschutt,Straßenaufbruch und Bodenaushub sowieBaustellenabfälle und sonstige Baurests-toffe.1. Bauschutt sind mineralische Stoffe ausBautätigkeiten, wie Steine, Mauerwerk,Mörtel und Beton,2. Straßenaufbruch sind Gemische ausasphaltgebundenem Fahrbahnaufbau(teerhaltig und teerfrei), Randbefesti-gungen sowie mineralischem Fahrbahn-unterbau,3. Bodenaushub sind mineralische Stof-fe aus nicht verunreinigtem Erd- oderFelsmaterial (z. B. Sand, Lehm, Ton undSteine),4. Baustellenabfälle sind nichtmine-ralische Reste von Bauhilfsarbeiten, Bau-stoffen, Bauzubehör (z. B. Verschnitt-material, Gummi, Dichtungsmassen,Mineralwolle) sowie nichtmineralischeBaubestandteile von Umbau- und Ab-brucharbeiten (z. B. Fenster, Türen,Dachrinnen); nicht dazu zählen schad-stoffbelastete Baubestandteile, Baustof-fe oder Baurückstände (z. B. Teerpappe,Kleber, Glaswolle).(2) Bau- und Abbruchabfälle aus priva-ten Haushaltungen sind über zu bestel-lende Container der Stadtwirtschaft ent-sorgen zu lassen. Kleinmengen bis 1 m³können an den Wertstoffmärkten gebüh-renpflichtig überlassen werden.(3) Bei der Errichtung, der Änderung unddem Abbruch baulicher Anlagen habenErzeuger und Besitzer von Bau- undAbbruchabfällen, die nicht in privatenHaushaltungen anfallen, die Getrennt-haltung und die Anforderungen an dieVorbehandlung dieser Abfälle gemäß §

8 der Gewerbeabfallverordnung zu be-achten.

§ 14Sonstiger Hausmüll, hausmüll-

ähnlicher Gewerbeabfall (Restmüll)(1) Restmüll im Sinne des § 6 Abs. (1)Ziff. 8 sind alle sonstigen angefallenenund zu überlassenden Abfälle zur Besei-tigung aus privaten Haushaltungen undanderen Herkunftsbereichen, soweit sienicht unter § 7 bis § 13 fallen oder nach§ 3 Abs. (3) und (4) von der Entsorgungausgeschlossen sind.(2) Der anfallende Restmüll wird unmit-telbar an den Grundstücken bzw. Anfall-orten in geeigneter Form erfasst und ab-geholt. Näheres regeln § 15 bis § 19.

§ 15Personenanzahl je Wohngrundstück(1) Personenanzahl je Wohngrundstückim Sinne dieser Satzung ist die Anzahlder beim Fachbereich Bürgerservice mitHaupt- bzw. Nebenwohnung registrier-ten Personen für ein Wohngrundstück.Die Personenanzahl für Wohngrundstü-cke wird stichtagsmäßig zum 01.01. ei-nes jeden Jahres für das jeweilige Jahrfestgestellt.Eine Änderung der Personenanzahl in-nerhalb eines Jahres kann durch denAnschlusspflichtigen beantragt werden.Darüber hinaus wird bei jeder Änderungdes Abfallgebührenbescheides die Perso-nenanzahl durch die Stadt neu festge-stellt. Der Termin für die Feststellung sollder Erste des Monats des Geltungsbe-ginns des Gebührenbescheides sein.(2) Abwesende Personen im Sinne die-ser Satzung sind Personen, die zu einemWohngrundstück gemeldet, jedoch nach-weislich ständig abwesend sind.Sie können auf Antrag des Anschluss-pflichtigen für den Zeitraum ihrer Abwe-senheit von der Abfallgebühr ausgenom-men werden.Die Bearbeitungs- und Realisierungs-fristen gemäß § 23 sind dabei zu beach-ten. Die Bearbeitung des Antrages istgemäß § 22 Abs. (2) gebührenpflichtig.

§ 16Zugelassene Abfallbehälter

und Bereitstellung(1) Die Stadtwirtschaft stellt den An-schlusspflichtigen für die Abfallentsor-gung Abfallbehälter zur Verfügung, dieausschließlich für die Bereitstellung derAbfälle zu verwenden sind, soweit dieseSatzung nichts anderes regelt. Diese Be-hälter verbleiben im Eigentum der Stadt-wirtschaft und sind auf Verlangen zurück-zugeben.Folgende Behälter sind zugelassen:Restmüllbehälter (grau): 60, 120, 240,770, 1 100 LiterBiotonnen (braun): 120, 240 LiterPapiertonnen (blau): 240, 1 100 Liter(bisher genutzte Papiertonnen 120 Literkönnen weiterhin genutzt werden)Für die Entsorgung größerer Abfall-mengen können auch folgende Containereingesetzt werden:Absetz- und Abrollcontainer: 1,3 bis 33m³Presscontainer: bis 30 m³Umleerbehälter: 2,5 oder 5,0 m³Für einen kurzzeitig höheren Abfallanfallsind von der Stadt zugelassene Restmüll-säcke zu verwenden. Die Restmüllsäckesind gebührenpflichtig zu erwerben (nä-heres regelt die AbfGS) und am Abhol-tag verschlossen am Standplatz der Rest-müllbehälter oder an mit der Stadtwirt-schaft ausdrücklich vereinbarten Stellenbereitzustellen.In Ausnahmefällen kann die Stadtwirt-schaft nach Vereinbarung Abfälle auchdann entsorgen, wenn diese nicht in Be-hältern bereitgestellt werden können.Die Verwendung von eigenen Müll-schleusen durch den Anschlusspflich-tigen ist durch diesen mit der Stadt-wirtschaft vorher abzustimmen.(2) Die Anschlusspflichtigen haben dafürzu sorgen, dass die Abfallbehälter amEntsorgungstag rechtzeitig auf demBehälterstandplatz gemäß § 18 Abs. (2)bereitgestellt werden.(3) Kleingartenanlagen, Eigentümer-gärten und Erholungsgrundstücke kön-nen auf Antrag bei der Stadtwirtschaftanstelle der genannten Restmüllbehälterzugelassene Restmüllsäcke nutzen.(4) Veranstalter von Märkten, Volksfes-ten und ähnlichen Veranstaltungen kön-nen auf Antrag bei der Stadtwirtschaft an-stelle der genannten Restmüllbehälter zu-gelassene Restmüllsäcke nutzen.(5) Abfallbehälter sind schonend zu be-handeln. Sie dürfen nur zweckentspre-chend verwendet und nur soweit gefülltwerden, dass ihre Deckel sich schließenlassen bzw. das zugelassene Nutzungs-

volumen nicht überschritten wird. Abfälledürfen nicht in Abfallbehälter verpresst,eingestampft, eingeschlämmt oder inihnen verbrannt werden, wenn hierdurchdie Schütt- bzw. Sortierfähigkeit der Ab-fälle beeinträchtigt wird.Brennende, glühende oder heiße Abfälledürfen nicht in die bereitgestellten Ab-fallbehälter eingefüllt werden. Bei Frostsind geeignete Vorkehrungen gegen dasFestfrieren von Abfällen zu treffen. DerAnschlusspflichtige haftet für einendurch unsachgemäße Behandlung derBehälter schuldhaft verursachten Scha-den sowie für schuldhaft verursachtenVerlust von Behältern.(6) Biotonnen und Restmüllbehälter wer-den einmal pro Jahr gereinigt. Die Stadt-wirtschaft kann mit einer zusätzlichenkostenpflichtigen Reinigung beauftragtwerden.

§ 17Behälteranzahl, -volumen

und -entsorgung(1) Die Anschlusspflichtigen haben Ab-fallbehälter (Restmüllbehälter, Biotonne,Papiertonne) in ausreichender Größe undAnzahl entsprechend der Abfallmengeschriftlich zu bestellen. Dabei ist proGrundstück mindestens ein zugelassenerRestmüllbehälter (60 l) und für Wohn-grundstücke eine Biotonne (120 l) vor-zuhalten, sofern keine Befreiung vomAnschluss- und Benutzungszwang ge-mäß § 4 vorliegt.Für Wohngrundstücke gilt als Richtwertfür die Bestellung1. der Restmüllbehälter mindestens 20 lpro Person und 14 Tage und2. der Biotonne mindestens 8 l pro Per-son und 14 Tage.Für unbewohnte Grundstücke könnenRestmüll und Biotonne bestellt werden.Erzeuger und Besitzer von gewerblichenSiedlungsabfällen haben Abfallbehälternach Maßgabe des § 7 GewAbfV zu be-stellen.Das Aufstellen und Abholen von Abfall-behältern wird von der Stadtwirtschaftdurchgeführt.(2) Der Entsorgungsrhythmus vonRestmüllbehältern ist 14-täglich. Einerhäufigeren Entsorgung kann nach Antragzugestimmt werden. Der Antrag ist zurBearbeitung der Stadtwirtschaft zuzulei-ten. Eine zusätzliche gebührenpflichtigeEinzelentsorgung kann vom Anschluss-pflichtigen bei der Stadtwirtschaft bean-tragt werden.Für die Entsorgung des Bioabfalls gel-ten Satz 1 und 3 entsprechend.(3) Der Entsorgungsrhythmus vonPapiertonnen wird nach logistischenÜberlegungen festgelegt. Möglich sinddabei wöchentliche, 14-tägliche oder 4-wöchentliche Entsorgungen.(4) Bestellt der Anschlusspflichtige fürdie tatsächlich anfallende Abfallmengekein ausreichendes Behältervolumenbzw. reicht das bereitgestellte Behälter-volumen wiederholt nicht aus, so habenAnschlusspflichtige die Aufstellung ei-nes ausreichenden Behältervolumensoder die Veränderung des Entsorgungs-rhythmus zu dulden.(5) Die Stadt kann (insbesondere wegenPlatzproblemen) einer gemeinsamenBehälterbestellung und -nutzung fürmehrere benachbarte Grundstücke (mitunterschiedlicher Straßenbezeichnungoder Hausnummer) zustimmen. Dabei istAbs. (1) zu beachten und insgesamtmindestens ein Restmüllbehältervolumenvon 60 Litern pro Grundstück vorzuhal-ten.Für gemeinschaftlich genutzte Behälterist ein verantwortlicher Anschlusspflich-tiger zu benennen, der zugleich Gebüh-renschuldner ist. Mit dem Antrag ist nach-zuweisen, dass hierüber Einigkeit zwi-schen den betroffenen Anschlusspflich-tigen besteht.(6) Für Kleingartenanlagen sind durchden Vorstand Art, Größe und Anzahl derRestmüllbehälter festzulegen. Der Vor-stand hat mindestens für den ZeitraumMai bis Oktober eines jeden Jahres ei-nen Entsorgungsvertrag mit der Stadt-wirtschaft zu schließen. Bei einer Entsor-gung über Restmüllsäcke nach § 16 Abs.(3) beträgt die Mindestbemessung 1Restmüllsack pro Parzelle und Jahr. DieseSäcke sind durch den Vorstand bis EndeMärz eines jeden Jahres bei der Stadt-wirtschaft zu erwerben.(7) Die Leerung von Abfallbehältern er-folgt grundsätzlich in der Zeit von 6 bis21 Uhr. Fällt ein Entsorgungstermin aufeinen Feiertag, erfolgt die Entsorgung biszu zwei Tage vorher bzw. danach. Eineentsprechende Verschiebung ist in diesemFall auch für Grundstücke möglich, de-

ren planmäßige Entsorgung in diesenVerschiebungszeitraum, aber nicht aufden Feiertag fällt.(8) Die für die jeweiligen Grundstückegeltenden Abholtage bzw. Ersatzterminewerden in geeigneter Weise bekannt ge-geben. Auskünfte werden dazu von derStadt bzw. der Stadtwirtschaft erteilt.

§ 18Standplätze und Bereitstellung derAbfallbehälter am Entsorgungstag

(1) Die Aufstellung der Abfallbehältererfolgt auf dem Grundstück des An-schlusspflichtigen. Die Vorschriften desArt. 1 des Drittes Gesetz zur Erleichte-rung von Investitionen, Gesetz über dieBauordnung des Landes Sachsen-Anhaltund zur Änderung weiterer Gesetze(BauO LSA) vom 20.12.2005 (GVBl.LSA S. 769) sowie der Vorgartensatzungder Stadt Halle vom 24.04.1996 bleibenunberührt.(2) Die Abfallbehälter sind an den Ent-sorgungstagen grundsätzlich vor demEntsorgungsgrundstück (sofern vorhan-den, vor dessen Einfriedung) so bereit-zustellen, dass sie den Straßen- undFußgängerverkehr weder behindern nochgefährden und die Entleerung der Abfall-behälter und der Abtransport des Abfallsohne Schwierigkeiten und Zeitverlustmöglich ist. Die Entfernung des Bereit-stellungsplatzes zum nächstmöglichenHalteplatz des Abfallsammelfahrzeugesdarf 15 Meter nicht überschreiten.Nach der Entleerung sind die Abfall-behälter aus dem öffentlichen Verkehrs-raum zu entfernen. Die Satzung über dieSondernutzung (Sondernutzungssatzung)vom 25.05.1994 bleibt unberührt.(3) Ist die Bereitstellung der Abfall-behälter nach Abs. (2) insbesondere we-gen einer Gefährdung des öffentlichenVerkehrsraumes nicht möglich, kann dieStadt einen geeigneten anderen Stand-platz ggf. unter Erteilung von Auflagenfestlegen. Dies gilt auch für den Fall, dassdie Zu- oder Abfahrt zu dem angeschlos-senen Grundstück aufgrund des äußerenZustandes der Zufahrtsstraße für dieAbfallsammelfahrzeuge in unzumutbarerWeise erschwert ist oder durch das Be-fahren der Zu- oder Abfahrtswege mitden Abfallsammelfahrzeugen die Sicher-heit und Leichtigkeit des Verkehrs beein-trächtigt würde. Gleiches gilt, wenn dieStraße aus anderen Gründen von denAbfallsammelfahrzeugen nicht befahrenwerden kann (z. B. bei Stichstraßen ohneWendemöglichkeit für die Abfallsam-melfahrzeuge oder bei Privatstraßen).(4) In begründeten Fällen kann mit derStadt vereinbart werden, dass der Stand-platz nach Abs. (1) auch der Bereitstell-platz für die Abfallbehälter am Entsor-gungstag ist (z. B. bei umhaustenBehälterstandplätzen, bei Sammel-standplätzen oder bei Abfallbehälter-schränken). Voraussetzung für eine sol-che Vereinbarung ist insbesondere, dass1. die Entfernung zum nächstmöglichenHalteplatz des Abfallsammelfahrzeuges15 Meter nicht überschreitet,2. der Standplatz einschließlich desTransportweges so angelegt ist, dass Ab-fallbehälter nicht von Hand angehobenoder über Treppen transportiert werdenmüssen,3. die Behälter am Entsorgungstag unge-hindert zugänglich sind,4. der Standplatz und der Transportwegganzjährig verkehrssicher, schnee- undeisfrei, sauber gehalten und ausreichendbeleuchtet ist.Entsprechend der geltenden Unfallver-hütungsvorschriften sind die Bestimmun-gen nach Anlage 2 dieser Satzung einzu-halten.Für die Transportwege außerhalb derGrundstücke bleiben die Vorschriften derSatzung über die Straßenreinigung in derStadt Halle (Saale) vom 17.12.2003hiervon unberührt.Die Stadt haftet dem Anschluss-pflichtigen für durch den Transport derAbfallbehälter eintretende Beschädigun-gen nur bei Vorsatz oder grober Fahrläs-sigkeit.(5) Bei geplanter Neueinrichtung bzw.baulicher Änderung von Standplätzennach Abs. (4) ist zuvor eine Abstimmunghinsichtlich Lage, Größe und Beschaffen-heit des Standplatzes und des Transport-weges mit der Stadt (Fachbereich Um-welt) vorzunehmen. Bautechnische Ein-zelheiten sind Anlage 2 dieser Satzungzu entnehmen.(6) Die Aufstellung von Abfallbehälter-schränken, Müllschleusen sowie der Ge-brauch von Schließeinrichtungen istvorher mit der Stadtwirtschaft als beauf-

Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Halle (Saale)

(Fortsetzung auf Seite 13)

(Fortsetzung von Seite 11)

Page 13: Händel-Festspiele in Berlin vorgestellt · hend aus der Weisenburger Wohnbau GmbH und der Gegenbauer Gebäude-management GmbH aus Halle. (ausführlich SEITE 2) Anzeige Nikolausfahrten

Seite 13 • 6. Dezember 2006 BEKANNTMACHUNGEN

tragtem Dritten abzustimmen.(7) Die Stadt kann eine vorübergehendeVerlegung des Standortes, an dem dieAbfallbehälter am Entleerungstag bereit-zustellen sind, verlangen, wenn die sonstüblichen Zu- oder Abfahrten vorüberge-hend gesperrt oder aus anderen Gründenvorübergehend nicht befahrbar sind unddadurch der Transport der Behälter inunzumutbarer Weise erschwert wird. Die-ser Standplatz kann auf Antrag auch zurAufbewahrung der Abfallbehälter an denübrigen Tagen genutzt werden.(8) Werden die in Abs. (2) bis (7) genann-ten Voraussetzungen für eine ordnungs-gemäße Entsorgung nicht erfüllt undkann die Abfallentsorgung infolgedessennicht in vollem Umfang erfolgen, bestehtkein Anspruch auf kostenlose Nach-entsorgung oder Gebührenrück-erstattung.

§ 19Störungen in der Abfallentsorgung

(1) Bei vorübergehender Einschränkungoder Unterbrechung der Abfallentsor-gung infolge von höherer Gewalt, Be-triebs- und Verkehrsstörungen, behörd-lichen Verfügungen, Streik oder widrigenWetterbedingungen wird diese nachMöglichkeit am nächsten Werktag nach-geholt. In diesem Fall besteht kein An-spruch auf Gebührenermäßigung oderSchadensersatz.Bei eingetretenen kurzzeitigen Störungenhaben die Anschlusspflichtigen selbstgeeignete Vorkehrungen zur Verwahrungder Abfälle bis zur ordnungsgemäßenEntsorgung zu treffen. Die Entsorgungwird in geeigneter Form bekannt ge-macht.(2) Können die Abfälle aus einem Grund,den der Anschlusspflichtige zu vertretenhat, am Tag der planmäßigen Entsorgungnicht eingesammelt werden, erfolgt dieEinsammlung zum nächsten regulärenEntsorgungstermin. Der Anschluss-pflichtige kann zwischenzeitlich dieStadtwirtschaft mit einer gebührenpflich-tigen Einzelentsorgung beauftragen(vergl. AbfGS).(3) Bei durch die Stadtwirtschaft ver-schuldeten ersatzlosen Ausfällen derRestmüllentsorgung besteht Anspruchauf anteilige Gebührenrückerstattungbezüglich der Restmüllgebühr. Ein Er-stattungsanspruch ist durch den An-schlusspflichtigen oder sonstigen Abfall-besitzer umgehend geltend zu machen.

Weitergehende Ansprüche sind ausge-schlossen.

§ 20Anzeige-, Auskunfts-und Duldungspflicht

(1) Eigentümer und Besitzer von Grund-stücken sind der Stadt zur Auskunft überdie Getrennthaltung und die Verwertungdes zu entsorgenden Abfalls verpflichtet.(2) Eigentümer und Besitzer von Grund-stücken haben das Aufstellen der zuge-lassenen Abfallbehälter sowie das Betre-ten des Grundstücks zum Zwecke desEinsammelns und zur Überwachung undKontrolle der Getrennthaltung und derVerwertung von Abfällen zu dulden.(3) An- und Abmeldungen sowie Ände-rungen sind grundsätzlich schriftlich vor-zunehmen.(4) Die erstmalige oder erneute Nutzungeines anschlusspflichtigen Grundstückesist der Stadtwirtschaft durch den An-schlusspflichtigen rechtzeitig (4 Wochenvor Bezug bzw. Nutzungsbeginn) anzu-zeigen. Dies gilt auch, wenn ein bislangunbewohntes Grundstück bezogen wirdund bereits Abfallbehälter vorhandensind. Dabei sind gemäß § 15 bis § 19 derBehälterbedarf (Restmüllbehälter/Bio-tonnen) und der Entsorgungsrhythmussowie bei Wohngrundstücken die Anzahlder Personen anzugeben.Die Bearbeitungs- und Realisierungs-fristen gemäß § 23 sind dabei zu beach-ten.(5) Bei Beendigung der Nutzung einesGrundstückes (z. B. Leerstand einesWohngrundstückes) kann die Abfallent-sorgung durch den Anschlusspflichtigenbei der Stadtwirtschaft abgemeldet wer-den. Die Bearbeitungs- und Realisie-rungsfristen gemäß § 23 sind dabei zu be-achten.Bei Unterlassung der Abmeldung hat derAnschlusspflichtige erhobene Ansprüchegegen sich gelten zu lassen.(6) Wechselt der Anschlusspflichtige ei-nes Grundstückes, sind sowohl der bis-herige als auch der neue Anschluss-pflichtige verpflichtet, dies der Stadt-wirtschaft rechtzeitig mitzuteilen und aufVerlangen in geeigneter Weise nachzu-weisen. Die Bearbeitungs- und Realisie-rungsfristen gemäß § 23 sind dabei zubeachten.Bei Unterlassung der Mitteilung hat je-der Anschlusspflichtige erhobene An-sprüche gegen sich gelten zu lassen.Der neue Anschlusspflichtige hat gleich-

zeitig die erforderlichen Angaben ent-sprechend Abs. (4) zu machen. Bei Un-terlassung einer Änderungsmitteilungwird die bisherige Veranlagung unverän-dert übernommen (dies gilt nicht für einemögliche Befreiung von der Biotonnenach § 4 Abs. (6)). Bei Wohngrundstü-cken wird die Personenanzahl neu fest-gestellt.(7) Veranlasst ein Anschlusspflichtigernotwendige Anmeldungen bzw. Ände-rungen nicht, können entsprechendeVerwaltungszwangsmaßnahmen ergrif-fen werden.

§ 21Anlieferung bei den Abfall-

entsorgungsanlagen(1) Besitzer von Abfällen nach § 3 Abs.(4), § 7 Abs. (5), § 8 Abs. (5), § 10 Abs.(2), § 11 Abs. (2), § 12 Abs. (2) und § 13Abs. (2) haben diese im Rahmen ihrerVerpflichtungen nach dieser Satzungselbst oder durch Beauftragte zu den vonder Stadt betriebenen oder ihr zur Verfü-gung stehenden Abfallentsorgungsan-lagen zu bringen.Restmüll (§ 14) ist von der Selbstan-lieferung ausgeschlossen.Es wird darauf hingewiesen, dass derTransport in geschlossenen oder in sons-tiger Weise gegen Verlust des Abfallsgesicherten Fahrzeugen erfolgen soll.(2) Die Benutzung der Abfallentsor-gungsanlagen wird durch Benutzungs-ordnungen geregelt.

§ 22Gebühren

(1) Für die Inanspruchnahme der öffent-lichen Einrichtung Abfallentsorgung er-hebt die Stadt zur Deckung des Aufwan-des Gebühren nach Maßgabe einer be-sonderen Satzung (Abfallgebühren-satzung der Stadt Halle (Saale) (AbfGS)).(2) Für die Bearbeitung der Anträge nach§ 4 Abs. (7) Ziff. 1 sowie § 15 Abs. (2)werden Verwaltungsgebühren nach demKommunalabgabengesetz des LandesSachsen-Anhalt (KAG-LSA) i. d. F. derBekanntmachung vom 13.06.1996zuletzt geändert durch Art. 11 des ErstenRechts- und Verwaltungsvereinfachungs-gesetzes vom 18.11.2005 (GVBl. LSAS.698) und der Verwaltungskosten-satzung der Stadt Halle (Saale) vom23.11.2005 erhoben.

§ 23Bearbeitungs- und

Realisierungsfristen(1) Die Anschlusspflichtigen können Än-

Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Halle (Saale)derungen der Entsorgungsveranlagungbei der Stadt bzw. der Stadtwirtschaftbeantragen.Sofern die Änderungen zulässig sind,werden diese realisiert und es ergeht einneuer Abfallgebührenbescheid. Im ande-ren Fall erhält der Anschlusspflichtigevon der Stadt eine begründete schriftli-che Ablehnung.(2) Veranlagungsänderungen nach Abs.(1) erfolgen zum nächsten Monatserstensofern die Änderung mindestens vier Wo-chen vorher beantragt wird. Andernfallswird die Änderung grundsätzlich zumübernächsten Monatsersten realisiert.Rückwirkende Änderungen sind grund-sätzlich nicht möglich.Dies gilt für alle Veranlassungen (z. B.Anmeldungen, Eigentümerwechsel, Be-hälteränderung, Änderung des Entsor-gungsrhythmus, Änderung der Personen-anzahl und Antragsbearbeitungen)gleichermaßen.(3) Für Sonderleistungen nach § 7 Abs.(7), § 8 Abs. (3), (4) und (6), § 11 Abs.(3), § 12 Abs. (3) sowie § 16 Abs. (1)vorletzter Satz ist die Stadtwirtschaftschriftlich zu beauftragen.

§ 24Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne von § 6 Abs.7 der Gemeindeordnung handelt, wervorsätzlich oder fahrlässig1. entgegen § 1 Abs. (1) Abfälle im Rah-men der Abfallentsorgung nach dieserSatzung entsorgt, die außerhalb des Ter-ritoriums der Stadt Halle (Saale) ange-fallen sind,2. entgegen § 3 Abs. (3) und (4) ausge-schlossene Abfälle der öffentlichen Ab-fallentsorgung übergibt oder diesesatzungswidrig entsorgt,3. entgegen § 4 Abs. (1) sein Grundstücknicht an die öffentliche Abfallentsorgunganschließt,4. entgegen § 4 Abs. (3) und (4) die öf-fentliche Abfallentsorgung nicht benutzt,5. entgegen § 6 Abs. (2) Abfälle nichttrennt, getrennt zu sammelnde Abfälleverunreinigt oder Sammeleinrichtungenmit anderen Abfällen befüllt, sonstzweckentfremdet nutzt oder verunreinigt,6. Bioabfälle außerhalb der in § 7 Abs.(2) und (4) bis (7) benannten Entsor-gungswege entsorgt,7. Sperrmüll außerhalb der in § 8 Abs.(2) bis (7) benannten Entsorgungswegeentsorgt,

8. Elektro- und Elektronikgeräte außer-halb der in § 10 Abs. (2) bis (4) benann-ten Entsorgungswege entsorgt,9. Schadstoffhaltige Abfälle aus privatenHaushaltungen außerhalb der in § 11 Abs.(2) bis (4) benannten Entsorgungswegeentsorgt,10. Kleinmengen von gefährlichen Ab-fällen außerhalb der in § 12 Abs. (2) und(3) benannten Entsorgungswege entsorgt,11. Bau- und Abbruchabfälle außerhalbder in § 13 Abs. (2) genannten Entsor-gungswege entsorgt,12. Restmüll außerhalb der in § 14 Abs.(2) benannten Entsorgungswege entsorgt,13. entgegen § 16 Abs. (1) andere als diezugelassenen und ihm überlassenen Be-hältnisse zur Entsorgung verwendet,14. entgegen § 16 Abs. (5) übervolle Ab-fallbehälter bereitstellt, Abfälle in Abfall-behälter verpresst, einstampft, ein-schlämmt, oder in ihnen verbrennt,15. entgegen § 17 Abs. (1) und (6) nichtgenügend Restmüllbehälter bzw. Bioton-nen bestellt,16. entgegen § 18 Abs. (2) Abfallbehälterso bereitstellt, dass sie den Straßen- oderFußgängerverkehr behindern oder ge-fährden oder die Entleerung der Abfall-behälter oder der Abtransport des Abfallsnicht ohne Schwierigkeiten und Zeitver-lust möglich ist,17. entgegen § 19 Abs. (1) keine geeig-neten Vorkehrungen zur Verwahrung derAbfälle trifft,18. entgegen § 20 Abs. (1), (4) und (6)den Mitteilungs- und Auskunftspflichtennicht, nicht umgehend, nicht vollständigoder mit unrichtigen Angaben nach-kommt,19. entgegen § 20 Abs. (2) das Betretenvon Grundstücken nicht gestattet.Die vorstehend bezeichneten Ordnungs-widrigkeiten können mit einer Geldbußebis 2 500 Euro geahndet werden.

§ 25Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2007 inKraft. Gleichzeitig tritt die Abfallwirt-schaftssatzung der Stadt Halle (Saale)vom 24.11.2004, zuletzt geändert durchdie „1. Satzung zur Änderung der Abfall-wirtschaftssatzung der Stadt Halle (Saa-le) vom 24.11.2004“ vom 14.12.2005,außer Kraft.Halle (Saale), den 22.11.2006

Ingrid HäußlerOberbürgermeisterin

(Fortsetzung von Seite 12)

Anlage 1 zur Abfallwirtschaftssatzung - Ausgeschlossene AbfälleVorbemerkungAusgeschlossene Abfälle sind nach der Verordnung zur Umsetzungdes Europäischen Abfallverzeichnisses (Abfallverzeichnis-Verordnung- AVV) vom 10.12.2001 (BGBl. 65 S. 3379) durch- Abfall-Schlüssel- Abfall-Bezeichnungbezeichnet.Von der Entsorgungspflicht insgesamt ausgeschlossene Abfälle zurBeseitigung sind mit dem Buchstaben „E“ gekennzeichnet.Abfälle zur Beseitigung, die lediglich von der Einsammlungs- undBeförderungspflicht ausgeschlossen sind, sind mit dem Buchstaben„B“ gekennzeichnet.AVV-Schlüssel Bezeichnung ausg.

01 Abfälle, die beim Aufsuchen, Ausbeuten undGewinnen sowie bei der physikalischen undchemischen Behandlung von Bodenschätzenentstehen

01 01 Abfälle aus dem Abbau von Bodenschätzen01 01 01 Abfälle aus dem Abbau von metallhaltigen

Bodenschätzen E01 01 02 Abfälle aus dem Abbau von nichtmetallhaltigen

Bodenschätzen E01 03 Abfälle aus der physikalischen und chemischen

Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen01 03 04* Säure bildende Aufbereitungsrückstände aus der

Verarbeitung von sulfidischem Erz E01 03 05* andere Aufbereitungsrückstände, die gefährliche

Stoffe enthalten E01 03 06 Aufbereitungsrückstände mit Ausnahme der-

jenigen, die unter 01 03 04 und 01 03 05 fallen E01 03 07* andere, gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus

der physikalischen und chemischen Verarbeitungvon metallhaltigen Bodenschätzen E

01 03 08 staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahmederjenigen, die unter 01 03 07 fallen E

01 03 09 Rotschlamm aus der Aluminiumoxidherstellung mitAusnahme von Rotschlamm, der unter 01 03 07 fällt E

01 03 99 Abfälle a. n. g. E01 04 Abfälle aus der physikalischen und chemischen

Weiterverarbeitung von nichtmetallhaltigen Boden-schätzen

01 04 07* gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus derphysikalischen und chemischen Weiterverarbeitungvon nichtmetallhaltigen Bodenschätzen E

01 04 08 Abfälle von Kies- und Gesteinsbruch mit Aus-nahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen E

01 04 09 Abfälle von Sand und Ton E01 04 10 staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme

derjenigen, die unter 01 04 07 fallen E01 04 11 Abfälle aus der Verarbeitung von Kali- und

Steinsalz mit Ausnahme derjenigen, die unter01 04 07 fallen E

01 04 12 Aufbereitungsrückstände und andere Abfälle ausder Wäsche und Reinigung von Bodenschätzen mitAusnahme derjenigen, die unter 01 04 07 und01 04 11 fallen E

01 04 13 Abfälle aus Steinmetz- und -sägearbeiten mit Aus-nahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen E

01 04 99 Abfälle a. n. g. E01 05 Bohrschlämme und andere Bohrabfälle01 05 04 Schlämme und Abfälle aus Süßwasserbohrungen E01 05 05* ölhaltige Bohrschlämme und -abfälle E01 05 06* Bohrschlämme und andere Bohrabfälle, die

gefährliche Stoffe enthalten E01 05 07 barythaltige Bohrschlämme und -abfälle mit

Ausnahme derjenigen, die unter 01 05 05 und01 05 06 fallen E

01 05 08 chloridhaltige Bohrschlämme und -abfälle mitAusnahme derjenigen, die unter 01 05 05 und01 05 06 fallen E

01 05 99 Abfälle a. n. g. E02 Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau,

Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd undFischerei sowie der Herstellung und Verarbei-tung von Nahrungsmitteln

02 01 Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirt-schaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei

02 01 01 Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen E02 01 02 Abfälle aus tierischem Gewebe E02 01 03 Abfälle aus pflanzlichem Gewebe02 01 04 Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen)02 01 06 tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und

Stallmist (einschließlich verdorbenes Stroh),Abwässer, getrennt gesammelt und extern behandelt E

02 01 07 Abfälle aus der Forstwirtschaft02 01 08* Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft,

die gefährliche Stoffe enthalten E02 01 09 Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft

mit Ausnahme derjenigen, die unter 02 01 08 fallen E02 01 10 Metallabfälle E02 01 99 Abfälle a. n. g. E02 02 Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung

von Fleisch, Fisch und anderen Nahrungsmittelntierischen Ursprungs

02 02 01 Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen E02 02 02 Abfälle aus tierischem Gewebe E02 02 03 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe02 02 04 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbe-

handlung E02 02 99 Abfälle a. n. g. E02 03 Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von

Obst, Gemüse, Getreide, Speiseölen, Kakao, Kaffee,Tee und Tabak, aus der Konservenherstellung, derHerstellung von Hefe- und Hefeextrakt sowie derZubereitung und Fermentierung von Melasse

02 03 01 Schlämme aus Wasch-, Reinigungs-, Schäl-,Zentrifugier- und Abtrennprozessen E

02 03 02 Abfälle von Konservierungsstoffen E02 03 03 Abfälle aus der Extraktion mit Lösemitteln E02 03 04 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe02 03 05 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasser-

behandlung E02 03 99 Abfälle a. n. g. E02 04 Abfälle aus der Zuckerherstellung02 04 01 Rübenerde E02 04 02 nicht spezifikationsgerechter Calciumcarbonat-

schlamm E02 04 03 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasser-

behandlung E02 04 99 Abfälle a. n. g. E02 05 Abfälle aus der Milchverarbeitung02 05 01 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe02 05 02 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasser-

behandlung E02 05 99 Abfälle a. n. g. E02 06 Abfälle aus der Herstellung von Back- und

Süßwaren02 06 01 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe02 06 02 Abfälle von Konservierungsstoffen E02 06 03 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasser-

behandlung E02 06 99 Abfälle a. n. g. B02 07 Abfälle aus der Herstellung von alkoholischen und

alkoholfreien Getränken (ohne Kaffee, Tee und Kakao)02 07 01 Abfälle aus der Wäsche, Reinigung und

mechanischen Zerkleinerung des Rohmaterials B02 07 02 Abfälle aus der Alkoholdestillation E02 07 03 Abfälle aus der chemischen Behandlung E02 07 04 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe B02 07 05 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasser-

behandlung E(Fortsetzung auf Seite 14)

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6. Dezember 2006 • Seite 14BEKANNTMACHUNGEN

02 07 99 Abfälle a. n. g. B03 Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Her-

stellung von Platten, Möbeln, Zellstoffen,Papier und Pappe

03 01 Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Her-stellung von Platten und Möbeln

03 01 01 Rinden- und Korkabfälle03 01 04* Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten

und Furniere, die gefährliche Stoffe enthalten03 01 05 Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten

und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter03 01 04 fallen

03 01 99 Abfälle a. n. g.03 02 Abfälle aus der Holzkonservierung03 02 01* halogenfreie organische Holzschutzmittel E03 02 02* chlororganische Holzschutzmittel E03 02 03* metallorganische Holzschutzmittel E03 02 04* anorganische Holzschutzmittel E03 02 05* andere Holzschutzmittel, die gefährliche

Stoffe enthalten E03 02 99 Holzschutzmittel a. n. g. E03 03 Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung

von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe03 03 01 Rinden- und Holzabfälle03 03 02 Sulfitschlämme (aus der Rückgewinnung von

Kochlaugen) E03 03 05 De-inking-Schlämme aus dem Papierrecycling B03 03 07 mechanisch abgetrennte Abfälle aus der

Auflösung von Papier- und Pappabfällen B03 03 08 Abfälle aus dem Sortieren von Papier und

Pappe für das Recycling03 03 09 Kalkschlammabfälle E03 03 10 Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugs-

schlämme aus der mechanischen Abtrennung B03 03 11 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasser-

behandlung mit Ausnahme derjenigen, dieunter 03 03 10 fallen E

03 03 99 Abfälle a. n. g. B04 Abfälle aus der Leder-, Pelz- und Textilindustrie04 01 Abfälle aus der Leder- und Pelzindustrie04 01 01 Fleischabschabungen und Häuteabfälle B04 01 02 geäschertes Leimleder E04 01 03* Entfettungsabfälle, lösemittelhaltig, ohne flüssige

Phase E04 01 04 chromhaltige Gerbereibrühe E04 01 05 chromfreie Gerbereibrühe E04 01 06 chromhaltige Schlämme, insbesondere aus der

betriebseigenen Abwasserbehandlung E04 01 07 chromfreie Schlämme, insbesondere aus der

betriebseigenen Abwasserbehandlung E04 01 08 chromhaltige Abfälle aus gegerbtem Leder

(Abschnitte, Schleifstaub, Falzspäne) E04 01 09 Abfälle aus der Zurichtung und dem Finish E04 01 99 Abfälle a. n. g. B04 02 Abfälle aus der Textilindustrie04 02 09 Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte

Textilien, Elastomer, Plastomer)04 02 10 organische Stoffe aus Naturstoffen (z. B. Fette,

Wachse) E04 02 14* Abfälle aus dem Finish, die organische Lösungs-

mittel enthalten E04 02 15 Abfälle aus dem Finish mit Ausnahme derjenigen,

die unter 04 02 14 fallen B04 02 16* Farbstoffe und Pigmente, die gefährliche Stoffe

enthalten E04 02 17 Farbstoffe und Pigmente mit Ausnahme der-

jenigen, die unter 04 02 16 fallen E04 02 19* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasser-

behandlung, die gefährliche Stoffe enthalten E04 02 20 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasser-

behandlung mit Ausnahme derjenigen, dieunter 04 02 19 fallen E

04 02 21 Abfälle aus unbehandelten Textilfasern04 02 22 Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern04 02 99 Abfälle a. n. g. B05 Abfälle aus der Erdölraffination, Erdgas-

reinigung und Kohlepyrolyse05 01 Abfälle aus der Erdölraffination05 01 02* Entsalzungsschlämme E05 01 03* Bodenschlämme aus Tanks E05 01 04* saure Alkylschlämme E05 01 05* verschüttetes Öl E05 01 06* ölhaltige Schlämme aus Betriebsvorgängen und

Instandhaltung E05 01 07* Säureteere E05 01 08* andere Teere E05 01 09* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasser-

behandlung, die gefährliche Stoffe enthalten E05 01 10 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasser-

behandlung mit Ausnahme derjenigen, dieunter 05 01 09 fallen E

05 01 11* Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen E05 01 12* säurehaltige Öle E05 01 13 Schlämme aus der Kesselspeisewasseraufbereitung E05 01 14 Abfälle aus Kühlkolonnen E05 01 15* gebrauchte Filtertone E05 01 16 schwefelhaltige Abfälle aus der Ölentschwefelung E05 01 17 Bitumen E05 01 99 Abfälle a. n. g. E05 06 Abfälle aus der Kohlepyrolyse05 06 01* Säureteere E05 06 03* andere Teere E05 06 04 Abfälle aus Kühlkolonnen E05 06 99 Abfälle a. n. g. E05 07 Abfälle aus Erdgasreinigung und -transport05 07 01* quecksilberhaltige Abfälle E05 07 02 schwefelhaltige Abfälle E05 07 99 Abfälle a. n. g. E06 Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen06 01 Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und

Anwendung (HZVA) von Säuren

06 01 01* Schwefelsäure und schweflige Säure E06 01 02* Salzsäure E06 01 03* Flusssäure E06 01 04* Phosphorsäure und phosphorige Säure E06 01 05* Salpetersäure und salpetrige Säure E06 01 06* andere Säuren E06 01 99 Abfälle a. n. g. E06 02 Abfälle aus HZVA von Basen06 02 01* Calciumhydroxid E06 02 03* Ammoniumhydroxid E06 02 04* Natrium- und Kaliumhydroxid E06 02 05* andere Basen E06 02 99 Abfälle a. n. g. E06 03 Abfälle aus HZVA von Salzen, Salzlösungen

und Metalloxiden06 03 11* feste Salze und Lösungen, die Cyanid enthalten E06 03 13* feste Salze und Lösungen, die Schwermetalle

enthalten E06 03 14 feste Salze und Lösungen mit Ausnahme

derjenigen, die unter 06 03 11 und 06 03 13 fallen E06 03 15* Metalloxide, die Schwermetalle enthalten E06 03 16 Metalloxide mit Ausnahme derjenigen, die

unter 06 03 15 fallen E06 03 99 Abfälle a. n. g. E06 04 Metallhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen,

die unter 06 03 fallen06 04 03* arsenhaltige Abfälle E06 04 04* quecksilberhaltige Abfälle E06 04 05* Abfälle, die andere Schwermetalle enthalten E06 04 99 Abfälle a. n. g. E06 05 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasser-

behandlung06 05 02* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasser-

behandlung, die gefährliche Stoffe enthalten E06 05 03 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasser-

behandlung mit Ausnahme derjenigen, dieunter 06 05 02 fallen E

06 06 Abfälle aus HZVA von schwefelhaltigenChemikalien, aus Schwefelchemie undEntschwefelungsprozessen

06 06 02* Abfälle, die gefährliche Sulfide enthalten E06 06 03 sulfidhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen,

die unter 06 06 02 fallen E06 06 99 Abfälle a. n. g. E06 07 Abfälle aus HZVA von Halogenen und aus

der Halogenchemie06 07 01* asbesthaltige Abfälle aus der Elektrolyse E06 07 02* Aktivkohle aus der Chlorherstellung E06 07 03* quecksilberhaltige Bariumsulfatschlämme E06 07 04* Lösungen und Säuren, z. B. Kontaktsäure E06 07 99 Abfälle a. n. g. E06 08 Abfälle aus HZVA von Silizium und Silizium-

verbindungen06 08 02* gefährliche Chlorsilane enthaltende Abfälle E06 08 99 Abfälle a. n. g. E06 09 Abfälle aus HZVA von phosphorhaltigen

Chemikalien aus der Phosphorchemie06 09 02 phosphorhaltige Schlacke E06 09 03* Reaktionsabfälle auf Calciumbasis, die

gefährliche Stoffe enthalten E06 09 04 Reaktionsabfälle auf Calciumbasis mit

Ausnahme derjenigen, die unter 06 09 03 fallen E06 09 99 Abfälle a. n. g. E06 10 Abfälle aus HZVA von stickstoffhaltigen

Chemikalien aus der Stickstoffchemie und derHerstellung von Düngemitteln

06 10 02* Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten E06 10 99 Abfälle a. n. g. E06 11 Abfälle aus der Herstellung von anorganischen

Pigmenten und Farbgebern06 11 01 Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der

Titandioxidherstellung E06 11 99 Abfälle a. n. g. E06 13 Abfälle aus anorganischen chemischen Pro-

zessen a. n. g.06 13 01* anorganische Pflanzenschutzmittel, Holzschutz-

mittel und andere Biozide E06 13 02* gebrauchte Aktivkohle (außer 06 07 02) E06 13 03 Industrieruß E06 13 04* Abfälle aus der Asbestverarbeitung E06 13 05* Ofen- und Kaminruß E06 13 99 Abfälle a. n. g. E

07 Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen07 01 Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und

Anwendung (HZVA) organischer Grundchemikalien07 01 01* wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen E07 01 03* halogenorganische Lösemittel, Waschflüssig-

keiten und Mutterlaugen E07 01 04* andere organische Lösemittel, Waschflüssig-

keiten und Mutterlaugen E07 01 07* halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände E07 01 08* andere Reaktions- und Destillationsrückstände E07 01 09* halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaug-

materialien E07 01 10* andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien E07 01 11* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasser-

behandlung, die gefährliche Stoffe enthalten E07 01 12 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasser-

behandlung mit Ausnahme derjenigen, dieunter 07 01 11 fallen E

07 01 99 Abfälle a. n. g. E07 02 Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem

Gummi und Kunstfasern07 02 01* wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen E07 02 03* halogenorganische Lösemittel, Waschflüssig-

keiten und Mutterlaugen E07 02 04* andere organische Lösemittel, Waschflüssig-

keiten und Mutterlaugen E07 02 07* halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände E07 02 08* andere Reaktions- und Destillationsrückstände E07 02 09* halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaug-

materialien E07 02 10* andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien E

07 02 11* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasser-behandlung, die gefährliche Stoffe enthalten E

07 02 12 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasser-behandlung mit Ausnahme derjenigen, dieunter 07 02 11 fallen E

07 02 13 Kunststoffabfälle07 02 14* Abfälle von Zusatzstoffen, die gefährliche

Stoffe enthalten E07 02 15 Abfälle von Zusatzstoffen mit Ausnahme der-

jenigen, die unter 07 02 14 fallen E07 02 16* gefährliche Silicone enthaltende Abfälle E07 02 17 siliconhaltige Abfälle, andere als die in 07 02 16

genannten E07 02 99 Abfälle a. n. g. B07 03 Abfälle aus HZVA von organischen Farbstoffen

und Pigmenten (außer 06 11)07 03 01* wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen E07 03 03* halogenorganische Lösemittel, Waschflüssig-

keiten und Mutterlaugen E07 03 04* andere organische Lösemittel, Waschflüssig-

keiten und Mutterlaugen E07 03 07* halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände E07 03 08* andere Reaktions- und Destillationsrückstände E07 03 09* halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaug-

materialien E07 03 10* andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaug-

materialien E07 03 11* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasser-

behandlung, die gefährliche Stoffe enthalten E07 03 12 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasser-

behandlung mit Ausnahme derjenigen, dieunter 07 03 11 fallen E

07 03 99 Abfälle a. n. g. E07 04 Abfälle aus HZVA von organischen Pflanzen-

schutzmitteln (außer 02 01 08 und 02 01 09),Holzschutzmitteln (außer 03 02) und anderenBioziden

07 04 01* wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen E07 04 03* halogenorganische Lösemittel, Waschflüssig-

keiten und Mutterlaugen E07 04 04* andere organische Lösemittel, Waschflüssig-

keiten und Mutterlaugen E07 04 07* halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände E07 04 08* andere Reaktions- und Destillationsrückstände E07 04 09* halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaug-

materialien E07 04 10* andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien E07 04 11* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasser-

behandlung, die gefährliche Stoffe enthalten E07 04 12 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasser-

behandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter07 04 11 fallen E

07 04 13* feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten E07 04 99 Abfälle a. n. g. E07 05 Abfälle aus HZVA von Pharmazeutika07 05 01* wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen E07 05 03* halogenorganische Lösemittel, Waschflüssig-

keiten und Mutterlaugen E07 05 04* andere organische Lösemittel, Waschflüssig-

keiten und Mutterlaugen E07 05 07* halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände E07 05 08* andere Reaktions- und Destillationsrückstände E07 05 09* halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaug-

materialien E07 05 10* andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien E07 05 11* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasser-

behandlung, die gefährliche Stoffe enthalten E07 05 12 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbe-

handlung mit Ausnahme derjenigen, dieunter 07 05 11 fallen E

07 05 13* feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten E07 05 14 feste Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die

unter 07 05 13 fallen E07 05 99 Abfälle a. n. g. E07 06 Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmierstoffen,

Seifen, Waschmitteln, Desinfektions-mitteln und Körperpflegemitteln

07 06 01* wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen E07 06 03* halogenorganische Lösemittel, Waschflüssig-

keiten und Mutterlaugen E07 06 04* andere organische Lösemittel, Waschflüssig-

keiten und Mutterlaugen E07 06 07* halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände E07 06 08* andere Reaktions- und Destillationsrückstände E07 06 09* halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaug-

materialien E07 06 10* andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien E07 06 11* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasser-

behandlung, die gefährliche Stoffe enthalten E07 06 12 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasser-

behandlung mit Ausnahme derjenigen, dieunter 07 06 11 fallen E

07 06 99 Abfälle a. n. g. B07 07 Abfälle aus HZVA von Feinchemikalien und

Chemikalien a. n. g.07 07 01* wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen E07 07 03* halogenorganische Lösemittel, Waschflüssig-

keiten und Mutterlaugen E07 07 04* andere organische Lösemittel, Waschflüssig-

keiten und Mutterlaugen E07 07 07* halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände E07 07 08* andere Reaktions- und Destillationsrückstände E07 07 09* halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaug-

materialien E07 07 10* andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaug-

materialien E07 07 11* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasser-

behandlung, die gefährliche Stoffe enthalten E07 07 12 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasser-

behandlung mit Ausnahme derjenigen, dieunter 07 07 11 fallen E

07 07 99 Abfälle a. n. g. E

Anlage 1 zur Abfallwirtschaftssatzung - Ausgeschlossene Abfälle(Fortsetzung von Seite 13)

(Fortsetzung auf Seite 15)

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Seite 15 • 6. Dezember 2006 BEKANNTMACHUNGEN

08 Abfälle aus HZVA von Beschichtungen(Farben, Lacke, Email), Klebstoffen, Dicht-massen und Druckfarben

08 01 Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farbenund Lacken

08 01 11* Farb- und Lackabfälle, die organische Löse-mittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten E

08 01 12 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen,die unter 08 01 11 fallen

08 01 13* Farb- oder Lackschlämme, die organische Löse-mittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten E

08 01 14 Farb- oder Lackschlämme mit Ausnahmederjenigen, die unter 08 01 13 fallen E

08 01 15* wässrige Schlämme, die Farben oder Lackemit organischen Lösemitteln oder anderengefährlichen Stoffen enthalten E

08 01 16 wässrige Schlämme, die Farben oder Lackeenthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter08 01 15 fallen E

08 01 17* Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung,die organische Lösemittel oder anderegefährliche Stoffe enthalten E

08 01 18 Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernungmit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 17fallen

08 01 19* wässrige Suspensionen, die Farben oder Lackemit organischen Lösemitteln oder anderen gefähr-lichen Stoffen enthalten E

08 01 20 wässrige Suspensionen, die Farben oder Lackeenthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter08 01 19 fallen E

08 01 21* Farb- oder Lackentfernerabfälle E08 01 99 Abfälle a. n. g. E08 02 Abfälle aus HZVA anderer Beschichtungen

(einschließlich keramischer Werkstoffe)08 02 01 Abfälle von Beschichtungspulver B08 02 02 wässrige Schlämme, die keramische Werkstoffe

enthalten E08 02 03 wässrige Suspensionen, die keramische

Werkstoffe enthalten E08 02 99 Abfälle a. n. g. E08 03 Abfälle aus HZVA von Druckfarben08 03 07 wässrige Schlämme, die Druckfarben enthalten E08 03 08 wässrige flüssige Abfälle, die Druckfarben

enthalten E08 03 12* Druckfarbenabfälle, die gefährliche Stoffe

enthalten E08 03 13 Druckfarbenabfälle mit Ausnahme derjenigen,

die unter 08 03 12 fallen E08 03 14* Druckfarbenschlämme, die gefährliche Stoffe

enthalten E08 03 15 Druckfarbenschlämme mit Ausnahme derjenigen,

die unter 08 03 14 fallen E08 03 16* Abfälle von Ätzlösungen E08 03 17* Tonerabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten E08 03 18 Tonerabfälle mit Ausnahme derjenigen, die

unter 08 03 17 fallen B08 03 19* Dispersionsöl E08 03 99 Abfälle a. n. g. E08 04 Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und

Dichtmassen (einschließlich wasserabwei-sender Materialien)

08 04 09* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, dieorganische Lösemittel oder andere gefährlicheStoffe enthalten E

08 04 10 Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mitAusnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen B

08 04 11* klebstoff- und dichtmassenhaltige Schlämme,die organische Lösemittel oder anderegefährliche Stoffe enthalten E

08 04 12 klebstoff- und dichtmassenhaltige Schlämmemit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 11fallen E

08 04 13* wässrige Schlämme, die Klebstoffe oderDichtmassen mit organischen Lösemittelnoder anderen gefährlichen Stoffen enthalten E

08 04 14 wässrige Schlämme, die Klebstoffe oderDichtmassen enthalten, mit Ausnahmederjenigen, die unter 08 04 13 fallen E

08 04 15* wässrige flüssige Abfälle, die Klebstoffeoder Dichtmassen mit organischen Lösemittelnoder anderen gefährlichen Stoffen enthalten E

08 04 16 wässrige flüssige Abfälle, die Klebstoffeoder Dichtmassen enthalten, mit Ausnahmederjenigen, die unter 08 04 15 fallen E

08 04 17* Harzöle E08 04 99 Abfälle a. n. g. E08 05 Nicht unter 08 aufgeführten Abfälle08 05 01* Isocyanatabfälle E09 Abfälle aus der fotografischen Industrie09 01 Abfälle aus der fotografischen Industrie09 01 01* Entwickler und Aktivatorenlösungen auf

Wasserbasis E09 01 02* Offsetdruckplatten-Entwicklerlösungen auf

Wasserbasis E09 01 03* Entwicklerlösungen auf Lösemittelbasis E09 01 04* Fixierbäder E09 01 05* Bleichlösungen und Bleich-Fixier-Bäder E09 01 06* silberhaltige Abfälle aus der betriebseigenen

Behandlung fotografischer Abfälle E09 01 07 Filme und fotografische Papiere, die Silber

oder Silberverbindungen enthalten B09 01 08 Filme und fotografische Papiere, die kein Silber

und keine Silberverbindungen enthalten09 01 10 Einwegkameras ohne Batterien B09 01 11* Einwegkameras mit Batterien, die unter

16 06 01, 16 06 02 oder 16 06 03 fallen E09 01 12 Einwegkameras mit Batterien mit Ausnahme

derjenigen, die unter 09 01 11 fallen E09 01 13* wässrige flüssige Abfälle aus der betriebs-

eigenen Silberrückgewinnung mit Ausnahmederjenigen, die unter 09 01 06 fallen E

09 01 99 Abfälle a. n. g. E10 Abfälle aus thermischen Prozessen10 01 Abfälle aus Kraftwerken und anderen

Verbrennungsanlagen (außer 19)10 01 01 Rost- und Kesselasche, Schlacken und

Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub,der unter 10 01 04 fällt E

10 01 02 Filterstäube aus Kohlefeuerung E10 01 03 Filterstäube aus Torffeuerung und

Feuerung mit (unbehandeltem) Holz E10 01 04* Filterstäube und Kesselstaub aus Ölfeuerung E10 01 05 Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der

Rauchgasentschwefelung in fester Form E10 01 07 Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der

Rauchgasentschwefelung in Form vonSchlämmen E

10 01 09* Schwefelsäure E10 01 13* Filterstäube aus emulgierten, als Brennstoffe

verwendeten Kohlenwasserstoffen E10 01 14* Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kessel-

staub aus der Abfallmitverbrennung, diegefährliche Stoffe enthalten E

10 01 15 Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kessel-staub aus der Abfallmitverbrennung mit Aus-nahme derjenigen, die unter 10 01 14 fallen E

10 01 16* Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung,die gefährliche Stoffe enthalten E

10 01 17 Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung mitAusnahme derjenigen, die unter 10 01 16 fallen E

10 01 18* Abfälle aus der Abgasbehandlung, diegefährliche Stoffe enthalten E

10 01 19 Abfälle aus der Abgasbehandlung mitAusnahme derjenigen, die unter 10 01 05,10 01 07 und 10 01 18 fallen E

10 01 20* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasser-behandlung, die gefährliche Stoffe enthalten E

10 01 21 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasser-behandlung mit Ausnahme derjenigen, dieunter 10 01 20 fallen E

10 01 22* wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung,die gefährliche Stoffe enthalten E

10 01 23 wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung mitAusnahme derjenigen, die unter 10 01 22 fallen E

10 01 24 Sande aus der Wirbelschichtfeuerung E10 01 25 Abfälle aus der Lagerung und Vorbereitung

von Brennstoffen für Kohlekraftwerke E10 01 26 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung E10 01 99 Abfälle a. n. g. E10 02 Abfälle aus der Eisen- und Stahlindustrie10 02 01 Abfälle aus der Verarbeitung von Schlacke E10 02 02 unverarbeitete Schlacke E10 02 07* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die

gefährliche Stoffe enthalten E10 02 08 Abfälle aus der Abgasbehandlung mit

Ausnahme derjenigen, die unter 10 02 07 fallen E10 02 10 Walzzunder E10 02 11* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbe-

handlung E10 02 12 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit

Ausnahme derjenigen, die unter 10 02 11 fallen E10 02 13* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgas-

behandlung, die gefährliche Stoffe enthalten E10 02 14 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgas-

behandlung mit Ausnahme derjenigen, dieunter 10 02 13 fallen E

10 02 15 andere Schlämme und Filterkuchen E10 02 99 Abfälle a. n. g. E10 03 Abfälle aus der thermischen Aluminium-

Metallurgie10 03 02 Anodenschrott E10 03 04* Schlacken aus der Erstschmelze E10 03 05 Aluminiumoxidabfälle E10 03 08* Salzschlacken aus der Zweitschmelze E10 03 09* schwarze Krätzen aus der Zweitschmelze E10 03 15* Abschaum, der entzündlich ist oder in Kontakt

mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicherMenge abgibt E

10 03 16 Abschaum mit Ausnahme desjenigen, derunter 10 03 15 fällt E

10 03 17* teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung E10 03 18 Abfälle aus der Anodenherstellung, die

Kohlenstoffe enthalten, mit Ausnahmederjenigen, die unter 10 03 17 fallen E

10 03 19* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält E10 03 20 Filterstaub mit Ausnahme von Filterstaub,

der unter 10 03 19 fällt E10 03 21* andere Teilchen und Staub (einschließlich

Kugelmühlenstaub), die gefährliche Stoffeenthalten E

10 03 22 Teilchen und Staub (einschließlich Kugel-mühlenstaub) mit Ausnahme derjenigen, dieunter 10 03 21 fallen E

10 03 23* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, diegefährliche Stoffe enthalten E

10 03 24 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mitAusnahme derjenigen, die unter 10 03 23 fallen E

10 03 25* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgas-behandlung, die gefährliche Stoffe enthalten E

10 03 26 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgas-behandlung mit Ausnahme derjenigen, dieunter 10 03 25 fallen E

10 03 27* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung E10 03 28 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit

Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 27 fallen E10 03 29* gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus

der Behandlung von Salzschlacken undschwarzen Krätzen E

10 03 30 Abfälle aus der Behandlung von Salz-schlacken und schwarzen Krätzen mitAusnahme derjenigen, die unter 10 03 29 fallen E

10 03 99 Abfälle a. n. g. E10 04 Abfälle aus der thermischen Bleimetallurgie10 04 01* Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) E

10 04 02* Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweit-schmelze) E

10 04 03* Calciumarsenat E10 04 04* Filterstaub E10 04 05* andere Teilchen und Staub E10 04 06* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung E10 04 07* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgas-

behandlung E10 04 09* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung E10 04 10 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit

Ausnahme derjenigen, die unter 10 04 09 fallen E10 04 99 Abfälle a. n. g. E10 05 Abfälle aus der thermischen Zinkmetallurgie10 05 01 Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) E10 05 03* Filterstaub E10 05 04 andere Teilchen und Staub E10 05 05* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung E10 05 06* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgas-

behandlung E10 05 08* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung E10 05 09 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit

Ausnahme derjenigen, die unter 10 05 08 fallen E10 05 10* Krätzen und Abschaum, die entzündlich sind

oder in Kontakt mit Wasser entzündlicheGase in gefährlicher Menge abgeben E

10 05 11 Krätzen und Abschaum mit Ausnahmederjenigen, die unter 10 05 10 fallen E

10 05 99 Abfälle a. n. g. E10 06 Abfälle aus der thermischen Kupfermetallurgie10 06 01 Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) E10 06 02 Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze)E10 06 03* Filterstaub E10 06 04 andere Teilchen und Staub E10 06 06* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung E10 06 07* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgas-

behandlung E10 06 09* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung E10 06 10 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit

Ausnahme derjenigen, die unter 10 06 09 fallen E10 06 99 Abfälle a. n. g. E10 07 Abfälle aus der thermischen Silber-, Gold- und

Platinmetallurgie10 07 01 Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) E10 07 02 Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze)E10 07 03 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung E10 07 04 andere Teilchen und Staub E10 07 05 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgas-

behandlung E10 07 07* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung E10 07 08 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit

Ausnahme derjenigen, die unter 10 07 07 fallen E10 07 99 Abfälle a. n. g. E10 08 Abfälle aus sonstiger thermischer Nichteisen-

metallurgie10 08 04 Teilchen und Staub E10 08 08* Salzschlacken (Erst- und Zweitschmelze) E10 08 09 andere Schlacken E10 08 10* Krätzen und Abschaum, die entzündlich sind

oder in Kontakt mit Wasser entzündlicheGase in gefährlicher Menge abgeben E

10 08 11 Krätzen und Abschaum mit Ausnahmederjenigen, die unter 10 08 10 fallen E

10 08 12* teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung E10 08 13 kohlenstoffhaltige Abfälle aus der Anodenher-

stellung mit Ausnahme derjenigen, die unter10 08 12 fallen E

10 08 14 Anodenschrott E10 08 15* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält E10 08 16 Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der

unter 10 08 15 fällt E10 08 17* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgas-

behandlung, die gefährliche Stoffe enthalten E10 08 18 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgas-

behandlung mit Ausnahme derjenigen, dieunter 10 08 17 fallen E

10 08 19* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung E10 08 20 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit

Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 19 fallen E10 08 99 Abfälle a. n. g. E10 09 Abfälle vom Gießen von Eisen und Stahl10 09 03 Ofenschlacke E10 09 05* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen

und -sande vor dem Gießen E10 09 06 Gießformen und -sande vor dem Gießen mit

Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 05 fallen E10 09 07* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen

und -sande nach dem Gießen E10 09 08 Gießformen und -sande nach dem Gießen mit

Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 07 fallen E10 09 09* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält E10 09 10 Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der

unter 10 09 09 fällt E10 09 11* andere Teilchen, die gefährliche Stoffe enthalten E10 09 12 Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die

unter 10 09 11 fallen E10 09 13* Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche

Stoffe enthalten E10 09 14 Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme

derjenigen, die unter 10 09 13 fallen E10 09 15* Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die

gefährliche Stoffe enthalten E10 09 16 Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit

Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 15 fallen E10 09 99 Abfälle a. n. g. E10 10 Abfälle vom Gießen von Nichteisenmetallen10 10 03 Ofenschlacke E10 10 05* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen

und -sande vor dem Gießen E10 10 06 Gießformen und -sande vor dem Gießen mit

Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 05 fallen E10 10 07* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen

und -sande nach dem Gießen E

Anlage 1 zur Abfallwirtschaftssatzung - Ausgeschlossene Abfälle

(Fortsetzung auf Seite 16)

(Fortsetzung von Seite 14)

Page 16: Händel-Festspiele in Berlin vorgestellt · hend aus der Weisenburger Wohnbau GmbH und der Gegenbauer Gebäude-management GmbH aus Halle. (ausführlich SEITE 2) Anzeige Nikolausfahrten

6. Dezember 2006 • Seite 16BEKANNTMACHUNGEN

10 10 08 Gießformen und -sande nach dem Gießen mitAusnahme derjenigen, die unter 10 10 07 fallen E

10 10 09* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält E10 10 10 Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der

unter 10 10 09 fällt E10 10 11* andere Teilchen, die gefährliche Stoffe enthalten E10 10 12 Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die

unter 10 10 11 fallen E10 10 13* Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche

Stoffe enthalten E10 10 14 Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme

derjenigen, die unter 10 10 13 fallen E10 10 15* Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die

gefährliche Stoffe enthalten E10 10 16 Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit

Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 15 fallen E10 10 99 Abfälle a. n. g. E10 11 Abfälle aus der Herstellung von Glas und

Glaserzeugnissen10 11 03 Glasfaserabfall E10 11 05 Teilchen und Staub E10 11 09* Gemengeabfall mit gefährlichen Stoffen

vor dem Schmelzen E10 11 10 Gemengeabfall vor dem Schmelzen mit

Ausnahme desjenigen, der unter 10 11 09 fällt E10 11 11* Glasabfall in kleinen Teilchen und Glasstaub,

die Schwermetalle enthalten (z. B. aus Elektro-nenstrahlröhren) E

10 11 12 Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, derunter 10 11 11 fällt E

10 11 13* Glaspolier- und Glasschleifschlämme, diegefährliche Stoffe enthalten E

10 11 14 Glaspolier- und Glasschleifschlämme mitAusnahme derjenigen, die unter 10 11 13 fallen E

10 11 15* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, diegefährliche Stoffe enthalten E

10 11 16 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mitAusnahme derjenigen, die unter 10 11 15 fallen E

10 11 17* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgas-behandlung, die gefährliche Stoffe enthalten E

10 11 18 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgas-behandlung mit Ausnahme derjenigen, dieunter 10 11 17 fallen E

10 11 19* feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwas-serbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten E

10 11 20 feste Abfälle aus der betriebseigenenAbwasserbehandlung mit Ausnahme der-jenigen, die unter 10 11 19 fallen E

10 11 99 Abfälle a. n. g. E10 12 Abfälle aus der Herstellung von Keramik-

erzeugnissen und keramischen Baustoffenwie Ziegeln, Fliesen, Steinzeug

10 12 01 Rohmischungen vor dem Brennen E10 12 03 Teilchen und Staub E10 12 05 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgas-

behandlung E10 12 06 verworfene Formen E10 12 08 Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln,

Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen) E10 12 09* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die

gefährliche Stoffe enthalten E10 12 10 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit

Ausnahme derjenigen, die unter 10 12 09 fallen E10 12 11* Glasurabfälle, die Schwermetalle enthalten E10 12 12 Glasurabfälle mit Ausnahme derjenigen, die

unter 10 12 11 fallen E10 12 13 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasser-

behandlung E10 12 99 Abfälle a. n. g. E10 13 Abfälle aus der Herstellung von Zement,

Branntkalk, Gips und Erzeugnissen aus diesen10 13 01 Abfälle von Rohgemenge vor dem Brennen E10 13 04 Abfälle aus der Kalzinierung und Hydrati-

sierung von Branntkalk E10 13 06 Teilchen und Staub (außer 10 13 12 und

10 13 13) E10 13 07 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgas-

behandlung E10 13 09* asbesthaltige Abfälle aus der Herstellung

von Asbestzement E10 13 10 Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement mit

Ausnahme derjenigen, die unter 10 13 09 fallen E10 13 11 Abfälle aus der Herstellung anderer Verbund-

stoffe auf Zementbasis mit Ausnahme der-jenigen, die unter 10 13 09 und 10 13 10 fallen E

10 13 12* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, diegefährliche Stoffe enthalten E

10 13 13 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mitAusnahme derjenigen, die unter 10 13 12 fallen E

10 13 14 Betonabfälle und Betonschlämme E10 13 99 Abfälle a. n. g. E10 14 Abfälle aus Krematorien10 14 01* quecksilberhaltige Abfälle aus der Gasreinigung E11 Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbei-

tung und Beschichtung von Metallen und an-deren Werkstoffen; Nichteisen-Hydrometallurgie

11 01 Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbei-tung und Beschichtung von Metallen und anderenWerkstoffen (z. B. Galvanik, Verzinkung,Beizen, Ätzen, Phosphatieren, alkalisches Ent-fetten und Anodisierung)

11 01 05* saure Beizlösungen E11 01 06* Säuren a. n. g. E11 01 07* alkalische Beizlösungen E11 01 08* Phosphatierschlämme E11 01 09* Schlämme und Filterkuchen, die gefährliche

Stoffe enthalten E11 01 10 Schlämme und Filterkuchen mit Ausnahme

derjenigen, die unter 11 01 09 fallen E11 01 11* wässrige Spülflüssigkeiten, die gefährliche

Stoffe enthalten E11 01 12 wässrige Spülflüssigkeiten mit Ausnahme der-

jenigen, die unter 11 01 11 fallen E11 01 13* Abfälle aus der Entfettung, die gefährliche

Stoffe enthalten E11 01 14 Abfälle aus der Entfettung mit Ausnahme der-

jenigen, die unter 11 01 13 fallen E11 01 15* Eluate und Schlämme aus Membransystemen

oder Ionenaustauschsystemen, die gefährlicheStoffe enthalten E

11 01 16* gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscher-harze E

11 01 98* andere Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten E11 01 99 Abfälle a. n. g. E11 02 Abfälle aus Prozessen der Nichteisen-Hydro-

metallurgie11 02 02* Schlämme aus der Zink-Hydrometallurgie

(einschließlich Jarosit, Goethit) E11 02 03 Abfälle aus der Herstellung von Anoden für

wässrige elektrolytische Prozesse E11 02 05* Abfälle aus Prozessen der Kupfer-Hydro-

metallurgie, die gefährliche Stoffe enthalten E11 02 06 Abfälle aus Prozessen der Kupfer-Hydro-

metallurgie mit Ausnahme derjenigen, dieunter 11 02 05 fallen E

11 02 07* andere Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten E11 02 99 Abfälle a. n. g. E11 03 Schlämme und Feststoffe aus Härteprozessen11 03 01* cyanidhaltige Abfälle E11 03 02* andere Abfälle E11 05 Abfälle aus Prozessen der thermischen Verzinkung11 05 01 Hartzink E11 05 02 Zinkasche E11 05 03* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung E11 05 04* gebrauchte Flussmittel E11 05 99 Abfälle a. n. g. E12 Abfälle aus Prozessen der mechanischen

Formgebung sowie der physikalischen undmechanischen Oberflächenbearbeitung vonMetallen und Kunststoffen

12 01 Abfälle aus Prozessen der mechanischenFormgebung sowie der physikalischen undmechanischen Oberflächenbearbeitung vonMetallen und Kunststoffen

12 01 01 Eisenfeil- und -drehspäne E12 01 02 Eisenstaub und -teile E12 01 03 NE-Metallfeil- und -drehspäne E12 01 04 NE-Metallstaub und -teilchen E12 01 05 Kunststoffspäne und -drehspäne B12 01 06* halogenhaltige Bearbeitungsöle auf Mineral-

ölbasis (außer Emulsionen und Lösungen) E12 01 07* halogenfreie Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis

(außer Emulsionen und Lösungen) E12 01 08* halogenhaltige Bearbeitungsemulsionen und

-lösungen E12 01 09* halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und

-lösungen E12 01 10* synthetische Bearbeitungsöle E12 01 12* gebrauchte Wachse und Fette E12 01 13 Schweißabfälle E12 01 14* Bearbeitungsschlämme, die gefährliche Stoffe

enthalten E12 01 15 Bearbeitungsschlämme mit Ausnahme

derjenigen, die unter 12 01 14 fallen E12 01 16* Strahlmittelabfälle, die gefährliche Stoffe

enthalten E12 01 17 Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen,

die unter 12 01 16 fallen E12 01 18* ölhaltige Metallschlämme (Schleif-,

Hon- und Läppschlämme) E12 01 19* biologisch leicht abbaubare Bearbeitungsöle E12 01 20* gebrauchte Hon- und Schleifmittel, die

gefährliche Stoffe enthalten E12 01 21 gebrauchte Hon- und Schleifmittel mit

Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 20 fallen E12 01 99 Abfälle a. n. g. E12 03 Abfälle aus der Wasser- und Dampfentfettung

(außer 11)12 03 01* wässrige Waschflüssigkeiten E12 03 02* Abfälle aus der Dampfentfettung E13 Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen

(außer Speiseöle und Ölabfälle, die unter 05,12 und 19 fallen)

13 01 Abfälle von Hydraulikölen13 01 01* Hydrauliköle, die PCB (1) enthalten E13 01 04* chlorierte Emulsionen E13 01 05* nichtchlorierte Emulsionen E13 01 09* chlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis E13 01 10* nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis E13 01 11* synthetische Hydrauliköle E13 01 12* biologisch leicht abbaubare Hydrauliköle E13 01 13* andere Hydrauliköle E13 02 Abfälle von Maschinen-, Getriebe- und

Schmierölen13 02 04* chlorierte Maschinen-, Getriebe- und

Schmieröle auf Mineralölbasis E13 02 05* nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und

Schmieröle auf Mineralölbasis E13 02 06* synthetische Maschinen-, Getriebe- und

Schmieröle E13 02 07* biologisch leicht abbaubare Maschinen-,

Getriebe- und Schmieröle E13 02 08* andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle E13 03 Abfälle von Isolier- und Wärmeübertragungsölen13 03 01* Isolier- und Wärmeübertragungsöle, die PCB

enthalten E13 03 06* chlorierte Isolier- und Wärmeübertragungs-

öle auf Mineralölbasis mit Ausnahme der-jenigen, die unter 13 03 01 fallen E

13 03 07* nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertra-gungsöle auf Mineralölbasis E

13 03 08* synthetische Isolier- und Wärmeübertragungsöle E13 03 09* biologisch leicht abbaubare Isolier-

und Wärmeübertragungsöle E13 03 10* andere Isolier- und Wärmeübertragungsöle E

13 04 Bilgenöle13 04 01* Bilgenöle aus der Binnenschifffahrt E13 04 02* Bilgenöle aus Molenablaufkanälen E13 04 03* Bilgenöle aus der übrigen Schifffahrt E13 05 Inhalte von Öl-/Wasserabscheidern13 05 01* feste Abfälle aus Sandfanganlagen und

Öl-/Wasserabscheidern E13 05 02* Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern E13 05 03* Schlämme aus Einlaufschächten E13 05 06* Öle aus Öl-/Wasserabscheidern E13 05 07* öliges Wasser aus Öl-/Wasserabscheidern E13 05 08* Abfallgemische aus Sandfanganlagen

und Öl-/Wasserabscheidern E13 07 Abfälle aus flüssigen Brennstoffen13 07 01* Heizöl und Diesel E13 07 02* Benzin E13 07 03* andere Brennstoffe (einschließlich Gemische) E13 08 Ölabfälle a. n. g.13 08 01* Schlämme oder Emulsionen aus Entsalzern E13 08 02* andere Emulsionen E13 08 99* Abfälle a. n. g. E14 Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühl-

mitteln und Treibgasen (außer 07 und 08)14 06 Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühl-

mitteln sowie Schaum- und Aerosoltreibgasen14 06 01* Fluorchlorkohlenwasserstoffe, H-FCKW,

H-FKW E14 06 02* andere halogenierte Lösemittel und Lösemittel-

gemische E14 06 03* andere Lösemittel und Lösemittelgemische E14 06 04* Schlämme oder feste Abfälle, die halogenierte

Lösemittel enthalten E14 06 05* Schlämme oder feste Abfälle, die andere Löse-

mittel enthalten E15 Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wisch-

tücher, Filtermaterialien und Schutz-kleidung (a. n. g.)

15 01 Verpackungen (einschließlich getrenntgesammelter kommunaler Verpackungsabfälle)

15 01 01 Verpackungen aus Papier und Pappe15 01 02 Verpackungen aus Kunststoff15 01 03 Verpackungen aus Holz15 01 04 Verpackungen aus Metall E15 01 05 Verbundverpackungen15 01 06 gemischte Verpackungen15 01 07 Verpackungen aus Glas E15 01 09 Verpackungen aus Textilien15 01 10* Verpackungen, die Rückstände gefährlicher

Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffeverunreinigt sind B

15 01 11* Verpackungen aus Metall, die eine gefährlichefeste poröse Matrix (z. B. Asbest) enthalten,einschließlich geleerter Druckbehältnisse E

15 02 Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücherund Schutzkleidung

15 02 02* Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlichÖlfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutz-kleidung, die durch gefährliche Stoffe verun-reinigt sind E

15 02 03 Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher undSchutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, dieunter 15 02 02 fallen

16 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnisaufgeführt sind

16 01 Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger(einschließlich mobiler Maschinen) und Abfälleaus der Demontage von Altfahrzeugensowie der Fahrzeugwartung(außer 13, 14, 16 06 und 16 08)

16 01 03 Altreifen16 01 04* Altfahrzeuge E16 01 06 Altfahrzeuge, die weder Flüssigkeiten noch

andere gefährliche Bestandteile enthalten E16 01 07* Ölfilter E16 01 08* quecksilberhaltige Bestandteile E16 01 09* Bestandteile, die PCB enthalten E16 01 10* explosive Bauteile (z. B. aus Airbags) E16 01 11* asbesthaltige Bremsbeläge E16 01 12 Bremsbeläge mit Ausnahme derjenigen, die

unter 16 01 11 fallen E16 01 13* Bremsflüssigkeiten E16 01 14* Frostschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten E16 01 15 Frostschutzmittel mit Ausnahme derjenigen,

die unter 16 01 14 fallen E16 01 16 Flüssiggasbehälter E16 01 17 Eisenmetalle E16 01 18 Nichteisenmetalle E16 01 19 Kunststoffe B16 01 20 Glas E16 01 21* gefährliche Bauteile mit Ausnahme derjenigen,

die unter 16 01 07 bis 16 01 11, 16 01 13 und16 01 14 fallen E

16 01 22 Bauteile a. n. g. B16 01 99 Abfälle a. n. g. B16 02 Abfälle aus elektrischen und elektronischen

Geräten16 02 09* Transformatoren und Kondensatoren, die

PCB enthalten E16 02 10* gebrauchte Geräte, die PCB enthalten oder

damit verunreinigt sind, mit Ausnahme der-jenigen, die unter 16 02 09 fallen E

16 02 11* gebrauchte Geräte, die teil- und vollhaloge-nierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten E

16 02 12* gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten E16 02 13* gefährliche Bestandteile (2) enthaltende ge-

brauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen,die unter 16 02 09 bis 16 02 12 fallen E

16 02 14 gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen,die unter 16 02 09 bis 16 02 13 fallen E

16 02 15* aus gebrauchten Geräten entfernte gefährlicheBestandteile E

16 02 16 aus gebrauchten Geräten entfernte Bestandteile mit

Anlage 1 zur Abfallwirtschaftssatzung - Ausgeschlossene Abfälle

(Fortsetzung auf Seite 17)

(Fortsetzung von Seite 15)

Page 17: Händel-Festspiele in Berlin vorgestellt · hend aus der Weisenburger Wohnbau GmbH und der Gegenbauer Gebäude-management GmbH aus Halle. (ausführlich SEITE 2) Anzeige Nikolausfahrten

Seite 17 • 6. Dezember 2006 BEKANNTMACHUNGEN

Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 15 fallen B16 03 Fehlchargen und ungebrauchte Erzeugnisse16 03 03* anorganische Abfälle, die gefährliche Stoffe

enthalten E16 03 04 anorganische Abfälle mit Ausnahme derjenigen,

die unter 16 03 03 fallen E16 03 05* organische Abfälle, die gefährliche Stoffe

enthalten E16 03 06 organische Abfälle mit Ausnahme derjenigen,

die unter 16 03 05 fallen E16 04 Explosivabfälle16 04 01* Munition E16 04 02* Feuerwerkskörperabfälle E16 04 03* andere Explosivabfälle E16 05 Gase in Druckbehältern und gebrauchte

Chemikalien16 05 04* gefährliche Stoffe enthaltende Gase in

Druckbehältern (einschließlich Halonen) E16 05 05 Gase in Druckbehältern mit Ausnahme der-

jenigen, die unter 16 05 04 fallen E16 05 06* Laborchemikalien, die aus gefährlichen

Stoffen bestehen oder solche enthalten,einschließlich Gemische von Laborchemikalien E

16 05 07* gebrauchte anorganische Chemikalien, die ausgefährlichen Stoffen bestehen oder solcheenthalten E

16 05 08* gebrauchte organische Chemikalien, die ausgefährlichen Stoffen bestehen oder solcheenthalten E

16 05 09 gebrauchte Chemikalien mit Ausnahmederjenigen, die unter 16 05 06, 16 05 07oder 16 05 08 fallen E

16 06 Batterien und Akkumulatoren16 06 01* Bleibatterien E16 06 02* Ni-Cd-Batterien E16 06 03* Quecksilber enthaltende Batterien E16 06 04 Alkalibatterien (außer 16 06 03) E16 06 05 andere Batterien und Akkumulatoren E16 06 06* getrennt gesammelte Elektrolyte aus Batterien

und Akkumulatoren E16 07 Abfälle aus der Reinigung von Transport-

und Lagertanks und Fässern (außer 05 und 13)16 07 08* ölhaltige Abfälle E16 07 09* Abfälle, die sonstige gefährliche Stoffe enthalten E16 07 99 Abfälle a. n. g. E16 08 Gebrauchte Katalysatoren16 08 01 gebrauchte Katalysatoren, die Gold, Silber,

Rhenium, Rhodium, Palladium, Iridium oderPlatin enthalten (außer 16 08 07) E

16 08 02* gebrauchte Katalysatoren, die gefährlicheÜbergangsmetalle (3) oder deren Verbindungenenthalten E

16 08 03 gebrauchte Katalysatoren, die Übergangsmetalleoder deren Verbindungen enthalten, a. n. g. E

16 08 04 gebrauchte Katalysatoren von Crackprozessen(außer 16 08 07) E

16 08 05* gebrauchte Katalysatoren, die Phosphorsäureenthalten E

16 08 06* gebrauchte Flüssigkeiten, die als Katalysatorenverwendet wurden E

16 08 07* gebrauchte Katalysatoren, die durch gefährlicheStoffe verunreinigt sind E

16 09 Oxidierende Stoffe16 09 01* Permanganate, z. B. Kaliumpermanganat E16 09 02* Chromate, z. B. Kaliumchromat, Kalium-

oder Natriumdichromat E16 09 03* Peroxide, z. B. Wasserstoffperoxid E16 09 04* oxidierende Stoffe a. n. g. E16 10 Wässrige flüssige Abfälle zur externen

Behandlung16 10 01* wässrige flüssige Abfälle, die gefährliche

Stoffe enthalten E16 10 02 wässrige flüssige Abfälle mit Ausnahme

derjenigen, die unter 16 10 01 fallen E16 10 03* wässrige Konzentrate, die gefährliche Stoffe

enthalten E16 10 04 wässrige Konzentrate mit Ausnahme der-

jenigen, die unter 16 10 03 fallen E16 11 Gebrauchte Auskleidungen und feuerfeste

Materialien16 11 01* Auskleidungen und feuerfeste Materialien

auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischenProzessen, die gefährliche Stoffe enthalten E

16 11 02 Auskleidungen und feuerfeste Materialienauf Kohlenstoffbasis aus metallurgischenProzessen mit Ausnahme derjenigen, dieunter 16 11 01 fallen E

16 11 03* andere Auskleidungen und feuerfesteMaterialien aus metallurgischen Prozessen,die gefährliche Stoffe enthalten E

16 11 04 Auskleidungen und feuerfeste Materialienaus metallurgischen Prozessen mit Ausnahmederjenigen, die unter 16 11 03 fallen E

16 11 05* Auskleidungen und feuerfeste Materialienaus nichtmetallurgischen Prozessen, die gefähr-liche Stoffe enthalten E

16 11 06 Auskleidungen und feuerfeste Materialienaus nichtmetallurgischen Prozessen mitAusnahme derjenigen, die unter 16 11 05 fallen E

17 Bau- und Abbruchabfälle (einschließlichAushub von verunreinigten Standorten)

17 01 Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik17 01 01 Beton E17 01 02 Ziegel E17 01 03 Fliesen, Ziegel und Keramik E17 01 06* Gemische aus oder getrennte Fraktionen von

Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, diegefährliche Stoffe enthalten E

17 01 07 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen undKeramik mit Ausnahme derjenigen, dieunter 17 01 06 fallen E

17 02 Holz, Glas und Kunststoff

17 02 01 Holz17 02 02 Glas E17 02 03 Kunststoff17 02 04* Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche

Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffeverunreinigt sind

17 03 Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltigeProdukte

17 03 01* kohlenteerhaltige Bitumengemische E17 03 02 Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen,

die unter 17 03 01 fallen E17 03 03* Kohlenteer und teerhaltige Produkte E17 04 Metalle (einschließlich Legierungen)17 04 01 Kupfer, Bronze, Messing E17 04 02 Aluminium E17 04 03 Blei E17 04 04 Zink E17 04 05 Eisen und Stahl E17 04 06 Zinn E17 04 07 gemischte Metalle E17 04 09* Metallabfälle, die durch gefährliche Stoffe

verunreinigt sind E17 04 10* Kabel, die Öl, Kohlenteer oder andere gefähr-

liche Stoffe enthalten E17 04 11 Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter

17 04 10 fallen E17 05 Boden (einschließlich Aushub von verun-

reinigten Standorten), Steine und Baggergut17 05 03* Boden und Steine, die gefährliche Stoffe

enthalten E17 05 04 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen,

die unter 17 05 03 fallen E17 05 05* Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält E17 05 06 Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das

unter 17 05 05 fällt E17 05 07* Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält E17 05 08 Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der

unter 17 05 07 fällt E17 06 Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe17 06 01* Dämmmaterial, das Asbest enthält E17 06 03* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen

Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält E17 06 04 Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen,

das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt17 06 05* asbesthaltige Baustoffe E17 08 Baustoffe auf Gipsbasis17 08 01* Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche

Stoffe verunreinigt sind E17 08 02 Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme der-

jenigen, die unter 17 08 01 fallen E17 09 Sonstige Bau- und Abbruchabfälle17 09 01* Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber

enthalten E17 09 02* Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten

(z. B. PCB-haltige Dichtungsmassen, PCB-hal-tige Bodenbeläge auf Harzbasis,PCB-haltige Isolierverglasungen, PCB-haltigeKondensatoren) E

17 09 03* sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließ-lich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffeenthalten E

17 09 04 gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Aus-nahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02und 17 09 03 fallen B

18 Abfälle aus der humanmedizinischen oder tier-ärztlichen Versorgung und Forschung (ohneKüchen- und Restaurantabfälle, die nicht ausder unmittelbaren Krankenpflege stammen)

18 01 Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behand-lung oder Vorbeugung von Krankheiten beimMenschen

18 01 01 spitze oder scharfe Gegenstände(außer 18 01 03) E

18 01 02 Körperteile und Organe, einschließlichBlutbeutel und Blutkonserven (außer 18 01 03) E

18 01 03* Abfälle, an deren Sammlung und Entsor-gung aus infektionspräventiver Sicht besondereAnforderungen gestellt werden E

18 01 04 Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgungaus infektionspräventiver Sicht keine beson-deren Anforderungen gestellt werden(z. B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche,Einwegkleidung, Windeln)

18 01 06* Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffenbestehen oder solche enthalten E

18 01 07 Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, dieunter 18 01 06 fallen E

18 01 08* zytotoxische und zytostatische Arzneimittel E18 01 09 Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die

unter 18 01 08 fallen E18 01 10* Amalgamabfälle aus der Zahnmedizin E18 02 Abfälle aus Forschung, Diagnose, Kranken-

behandlung und Vorsorge bei Tieren18 02 01 spitze oder scharfe Gegenstände mit Ausnahme

derjenigen, die unter 18 02 02 fallen E18 02 02* Abfälle, an deren Sammlung und Entsor-

gung aus infektionspräventiver Sicht beson-dere Anforderungen gestellt werden E

18 02 03 Abfälle, an deren Sammlung und Ent-sorgung aus infektionspräventiver Sichtkeine besonderen Anforderungen gestelltwerden B

18 02 05* Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffenbestehen oder solche enthalten E

18 02 06 Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, dieunter 18 02 05 fallen B

18 02 07* zytotoxische und zytostatische Arzneimittel E18 02 08 Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die

unter 18 02 07 fallen19 Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen,

öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagensowie der Aufbereitung von Wasser für denmenschlichen Gebrauch und Wasser für

industrielle Zwecke19 01 Abfälle aus der Verbrennung oder Pyrolyse

von Abfällen19 01 02 Eisenteile, aus der Rost- und Kesselasche entfernt E19 01 05* Filterkuchen aus der Abgasbehandlung E19 01 06* wässrige flüssige Abfälle aus der Abgasbehand-

lung und andere wässrige flüssige Abfälle E19 01 07* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung E19 01 10* gebrauchte Aktivkohle aus der Abgasbehandlung E19 01 11* Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken, die

gefährliche Stoffe enthalten E19 01 12 Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit

Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen E19 01 13* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält E19 01 14 Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der

unter 19 01 13 fällt E19 01 15* Kesselstaub, der gefährliche Stoffe enthält E19 01 16 Kesselstaub mit Ausnahme desjenigen, der

unter 19 01 15 fällt E19 01 17* Pyrolyseabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten E19 01 18 Pyrolyseabfälle mit Ausnahme derjenigen, die

unter 19 01 17 fallen E19 01 19 Sande aus der Wirbelschichtfeuerung E19 01 99 Abfälle a. n. g. E19 02 Abfälle aus der physikalisch-chemischen

Behandlung von Abfällen (einschließlichDechromatisierung, Cyanidentfernung,Neutralisation)

19 02 03 vorgemischte Abfälle, die ausschließlich ausnicht gefährlichen Abfällen bestehen E

19 02 04* vorgemischte Abfälle, die wenigstens einengefährlichen Abfall enthalten E

19 02 05* Schlämme aus der physikalisch-chemischenBehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten E

19 02 06 Schlämme aus der physikalisch-chemischenBehandlung mit Ausnahme derjenigen, dieunter 19 02 05 fallen E

19 02 07* Öl und Konzentrate aus Abtrennprozessen E19 02 08* flüssige brennbare Abfälle, die gefährliche

Stoffe enthalten E19 02 09* feste brennbare Abfälle, die gefährliche Stoffe

enthalten E19 02 10 brennbare Abfälle mit Ausnahme derjenigen,

die unter 19 02 08 und 19 02 09 fallen B19 02 11* sonstige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten E19 02 99 Abfälle a. n. g. E19 03 Stabilisierte und verfestigte Abfälle (4)19 03 04* als gefährlich eingestufte teilweise stabili-

sierte (5) Abfälle E19 03 05 stabilisierte Abfälle mit Ausnahme derjenigen,

die unter 19 03 04 fallen E19 03 06* als gefährlich eingestufte verfestigte Abfälle E19 03 07 verfestigte Abfälle mit Ausnahme derjenigen,

die unter 19 03 06 fallen E19 04 Verglaste Abfälle und Abfälle aus der Verglasung19 04 01 verglaste Abfälle E19 04 02* Filterstaub und andere Abfälle aus der Abgas-

behandlung E19 04 03* nicht verglaste Festphase E19 04 04 wässrige flüssige Abfälle aus dem Tempern E19 05 Abfälle aus der aeroben Behandlung von

festen Abfällen19 05 01 nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs-

und ähnlichen Abfällen19 05 02 nicht kompostierte Fraktion von tierischen und

pflanzlichen Abfällen19 05 03 nicht spezifikationsgerechter Kompost B19 05 99 Abfälle a. n. g. E19 06 Abfälle aus der anaeroben Behandlung von

Abfällen19 06 03 Flüssigkeiten aus der anaeroben Behandlung

von Siedlungsabfällen E19 06 04 Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben

Behandlung von Siedlungsabfällen B19 06 05 Flüssigkeiten aus der anaeroben Behandlung

von tierischen und pflanzlichen Abfällen E19 06 06 Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben

Behandlung von tierischen und pflanzlichenAbfällen B

19 06 99 Abfälle a. n. g. E19 07 Deponiesickerwasser19 07 02* Deponiesickerwasser, das gefährliche Stoffe

enthält E19 07 03 Deponiesickerwasser mit Ausnahme des-

jenigen, das unter 19 07 02 fällt E19 08 Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen a. n. g.19 08 01 Sieb- und Rechenrückstände19 08 02 Sandfangrückstände E19 08 05 Schlämme aus der Behandlung von kommu-

nalem Abwasser E19 08 06* gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze E19 08 07* Lösungen und Schlämme aus der Regeneration

von Ionenaustauschern E19 08 08* schwermetallhaltige Abfälle aus Membran-

systemen E19 08 09 Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern,

die ausschließlich Speiseöle und -fette enthalten B19 08 10* Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern mit

Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 09 fallen E19 08 11* Schlämme aus der biologischen Behandlung von

industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffeenthalten E

19 08 12 Schlämme aus der biologischen Behandlungvon industriellem Abwasser mit Ausnahmederjenigen, die unter 19 08 11 fallen E

19 08 13* Schlämme, die gefährliche Stoffe aus eineranderen Behandlung von industriellem Ab-wasser enthalten E

19 08 14 Schlämme aus einer anderen Behandlungvon industriellem Abwasser mit Ausnahmederjenigen, die unter 19 08 13 fallen E

19 08 99 Abfälle a. n. g. E

Anlage 1 zur Abfallwirtschaftssatzung - Ausgeschlossene Abfälle

(Fortsetzung auf Seite 18)

(Fortsetzung von Seite 16)

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6. Dezember 2006 • Seite 18BEKANNTMACHUNGEN

TÜVNORDGRUPPE

Lutz Preußler, Regionalleiter

TÜV NORD MOBILITÄTGmbH u. Co. KG

Region HalleSaalfelder Str. 33/34 · 06122 Halle

Telefon: 0345 / 5 68 68 03

Bevor Sie der Winter

eiskalt erwischt!Schmuddelwetter, Schnee, Frost,Raureif. Machen Sie jetzt Ihr Autowinterfest und beugen Sie denTücken des Winters vor. Mit demTÜV NORD WinterCheck. DieMobilitätsberater an Ihrer TÜV-STATION helfen Ihnen dabei undsagen, worauf es ankommt. Dennwir wollen, dass Sie nicht nur gutin den Winter starten, sondernauch immer gut ans Ziel kommen.Für nur 19,50 € checken unsereunabhängigen Sachverständigen:

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TÜV NORD Mobilität informiert:

Freie Fahrt mit der Umweltplakette

Das kommende Jahr bietetwieder einige Änderungen fürAutofahrer. Eine durch das Bun-deskabinett beschlossene Ver-ordnung bereitet den Bundeslän-dern ab März 2007 den Weg,Fahrzeuge mit hohem Schad-stoffausstoß temporär vom Stra-ßenverkehr auszuschließen. Umsich vor Fahrverboten aufgrundvon Sommersmog oder hoherFeinstaubbelastung zu schützen,können Autofahrer bei TÜVNORD Mobilität schon bald dieneue Umweltplakette für ihrFahrzeug erwerben.Die Umweltplakette orientiertsich an den Euro-Abgasnormen.Diesel-Fahrzeuge der Euro-Norm 2 bis 4 und Otto-Fahrzeu-

ge ab Euro 1 können sich durchdie Plakette die freie Fahrt si-chern. Fahrzeuge mit Ottomotorohne geregelten Katalysator so-wie Dieselfahrzeuge der Euro-Norm 1 oder älter erhalten keinePlakette. Insgesamt wird es dreiAusführungen der Umweltpla-kette in den Farben grün, gelbund rot geben. Die Plakette ent-hält das Fahrzeugkennzeichenund muss sichtbar an die Innen-seite der Windschutzscheibe ge-klebt werden.Ab dem 1. März 2007 wird dieUmweltplakette für alle Kraft-fahrzeuge mit einigen Ausnah-men wie Motorräder, Kranken-wagen oder Traktoren, bindendsein. Stark feinstaubgefährdete

Bereiche wie Innenstädte, eini-ge Bundesstraßen oder Verkehrs-knotenpunkte werden mit demneuen Verkehrszeichen „Um-weltzone“ ausgeschildert, dasein feinstaubbedingtes Fahrver-bot signalisiert. Das rechteckigeSchild zeigt einen roten Kreis aufweißem Grund, in dessen Mittedas Wort „Umwelt“ steht.Darunter werden auf einem klei-nen Schild die Umweltplakettender Fahrzeuge angezeigt, einfacherkennbar an der jeweiligen Far-be, die diesen Bereich durchfah-ren dürfen. Fahrzeuge ohne Um-weltplakette dürfen grundsätz-lich keine Umweltzone durch-fahren.Die Vergabe der jeweiligen Um-

weltplakette wird anhand derAbgas-Schlüsselnummern vor-genommen. Einzelheiten wie diegenaue Zuordnung dieserSchlüsselnummern zu einzelnenSchadstoffklassen und das ge-naue Vorgehen werden erst ineinigen Wochen nach der Be-kanntgabe des Bundesverkehrs-ministeriums feststehen.Die Umweltplakette kann dannan allen TÜV-STATIONEN, ge-gen Vorlage des Fahrzeugscheinsim Original, erworben werden.Der Preis für die Umweltplakettewird bei zirka fünf Euro liegen.Autofahrer können sich schonjetzt informieren unter der kos-tenlosen Service-Telefonnum-mer 0800 8070600.

19 09 Abfälle aus der Zubereitung von Wasser fürden menschlichen Gebrauch oder industriellemBrauchwasser

19 09 01 feste Abfälle aus der Erstfiltration und Sieb-rückstände E

19 09 02 Schlämme aus der Wasserklärung E19 09 03 Schlämme aus der Dekarbonatisierung E19 09 04 gebrauchte Aktivkohle B19 09 05 gesättigte oder gebrauchte Ionenaustauscherharze19 09 06 Lösungen und Schlämme aus der Regeneration

von Ionenaustauschern E19 09 99 Abfälle a. n. g. E19 10 Abfälle aus dem Schreddern von metallhaltigen

Abfällen19 10 01 Eisen- und Stahlabfälle E19 10 02 NE-Metall-Abfälle E19 10 03* Schredderleichtfraktionen und Staub, die

gefährliche Stoffe enthalten E19 10 04 Schredderleichtfraktionen und Staub mit Aus-

nahme derjenigen, die unter 19 10 03 fallen E19 10 05* andere Fraktionen, die gefährliche Stoffe

enthalten E19 10 06 andere Fraktionen mit Ausnahme derjenigen,

die unter 19 10 05 fallen E19 11 Abfälle aus der Altölaufbereitung19 11 01* gebrauchte Filtertone E19 11 02* Säureteere E19 11 03* wässrige flüssige Abfälle E19 11 04* Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen E19 11 05* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbe-

handlung, die gefährliche Stoffe enthalten E19 11 06 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbe-

handlung mit Ausnahme derjenigen, die unter19 11 05 fallen E

19 11 07* Abfälle aus der Abgasreinigung E19 11 99 Abfälle a. n. g. E19 12 Abfälle aus der mechanischen Behandlung von

Abfällen (z. B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten,Pelletieren) a. n. g.

19 12 01 Papier und Pappe19 12 02 Eisenmetalle E19 12 03 Nichteisenmetalle E19 12 04 Kunststoff und Gummi19 12 05 Glas E19 12 06* Holz, das gefährliche Stoffe enthält19 12 07 Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter

19 12 06 fällt19 12 08 Textilien19 12 09 Mineralien (z. B. Sand, Steine) E19 12 10 brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen)19 12 11* sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischun-

gen) aus der mechanischen Behandlung vonAbfällen, die gefährliche Stoffe enthalten E

19 12 12 sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischun-gen) aus der mechanischen Behandlung von Ab-fällen mit Ausnahme derjenigen, die unter19 12 11 fallen

19 13 Abfälle aus der Sanierung von Böden undGrundwasser

19 13 01* feste Abfälle aus der Sanierung von Böden,die gefährliche Stoffe enthalten E

19 13 02 feste Abfälle aus der Sanierung von Böden mitAusnahme derjenigen, die unter 19 13 01 fallen E

19 13 03* Schlämme aus der Sanierung von Böden, diegefährliche Stoffe enthalten E

19 13 04 Schlämme aus der Sanierung von Böden mitAusnahme derjenigen, die unter 19 13 03 fallen E

19 13 05* Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser,die gefährliche Stoffe enthalten E

19 13 06 Schlämme aus der Sanierung von Grundwassermit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 05fallen E

19 13 07* wässrige flüssige Abfälle und wässrige Konzen-trate aus der Sanierung von Grundwasser, diegefährliche Stoffe enthalten E

19 13 08 wässrige flüssige Abfälle und wässrige Konzen-trate aus der Sanierung von Grundwasser mitAusnahme derjenigen, die unter 19 13 07 fallen E

20 Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnlichegewerbliche und industrielle Abfälle sowie Ab-fälle aus Einrichtungen), einschließlich getrenntgesammelter Fraktionen

20 01 Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01)20 01 01 Papier und Pappe20 01 02 Glas E20 01 08 biologisch abbaubare Küchen- und Kantinen-

abfälle20 01 10 Bekleidung20 01 11 Textilien20 01 13* Lösemittel E20 01 14* Säuren E20 01 15* Laugen E20 01 17* Fotochemikalien E20 01 19* Pestizide E20 01 21* Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige

Abfälle E20 01 23* gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasser-

stoffe enthalten E20 01 25 Speiseöle und -fette B20 01 26* Öle und Fette mit Ausnahme derjenigen, die

unter 20 01 25 fallen B20 01 27* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunst-

harze, die gefährliche Stoffe enthalten B20 01 28 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunst-

harze mit Ausnahme derjenigen, die unter20 01 27 fallen B

20 01 29* Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffeenthalten E

20 01 30 Reinigungsmittel mit Ausnahme derjenigen,die unter 20 01 29 fallen E

20 01 31* zytotoxische und zytostatische Arzneimittel E20 01 32 Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die

unter 20 01 31 fallen20 01 33* Batterien und Akkumulatoren, die unter

16 06 01, 16 06 02 oder 16 06 03 fallen, sowie

Anlage 1 zur Abfallwirtschaftssatzung - Ausgeschlossene Abfälle(Fortsetzung von Seite 17) gemischte Batterien und Akkumulatoren, die

solche Batterien enthalten E20 01 34 Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme

derjenigen, die unter 20 01 33 fallen E20 01 35* gebrauchte elektrische und elektronische

Geräte, die gefährliche Bauteile (6) enthalten,mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21und 20 01 23 fallen E

20 01 36 gebrauchte elektrische und elektronischeGeräte mit Ausnahme derjenigen, die unter20 01 21, 20 01 23 und 20 01 35 fallen E

20 01 37* Holz, das gefährliche Stoffe enthält20 01 38 Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter

20 01 37 fällt20 01 39 Kunststoffe20 01 40 Metalle E20 01 41 Abfälle aus der Reinigung von Schornsteinen E20 01 99 sonstige Fraktionen a. n. g. E20 02 Garten- und Parkabfälle (einschließlich Fried-

hofsabfälle)20 02 01 biologisch abbaubare Abfälle20 02 02 Boden und Steine E20 02 03 andere nicht biologisch abbaubare Abfälle20 03 Andere Siedlungsabfälle20 03 01 gemischte Siedlungsabfälle20 03 02 Marktabfälle20 03 03 Straßenkehricht20 03 04 Fäkalschlamm E20 03 06 Abfälle aus der Kanalreinigung20 03 07 Sperrmüll B20 03 99 Siedlungsabfälle a. n. g.

(1) Für PCB gilt in dieser Abfallliste die Begriffsbestimmung der Richt-linie 96/ 59/ EG.(2) Gefährliche Bestandteile elektrischer und elektronischer Geräteumfassen z. B. Akkumulatoren und unter 16 06 aufgeführte und alsgefährlich eingestufte Batterien, Quecksilberschalter, Glas ausKathodenstrahlröhren und sonstiges beschichtetes Glas.(3) Übergangsmetalle im Sinne dieses Eintrages sind: Scandium, Va-nadium, Mangan, Kobalt, Kupfer, Yttrium, Niob, Hafnium, Wolfram,Titan, Chrom, Eisen, Nickel, Zink, Zirkonium, Molybdän und Tantal.Diese Metalle und ihre Verbindungen werden als gefährlich betrach-tet, wenn sie als gefährliche Stoffe eingestuft wurden. Somit entschei-det die Einstufung als gefährliche Stoffe darüber, welche Übergangs-metalle und übergangsmetallhaltigen Verbindungen gefährlich sind.(4) Stabilisierungsprozesse ändern die Gefährlichkeit der Bestandtei-le des Abfalls und wandeln somit gefährlichen Abfall in nicht gefähr-lichen Abfall um. Verfestigungsprozesse ändern die physikalische Be-schaffenheit des Abfalls (z. B. flüssig in fest) durch die Verwendungvon Zusatzstoffen, ohne die chemischen Eigenschaften zu berühren.(5) Ein Abfall gilt als teilweise stabilisiert, wenn nach erfolgtemStabilisierungsprozess kurz-, mittel-oder langfristig gefährliche Inhalts-stoffe, die nicht vollständig in nicht gefährliche Inhaltsstoffe umge-wandelt wurden, in die Umwelt abgegeben werden könnten.(6) Gefährliche Bauteile elektrischer und elektronischer Geräte um-fassen z. B. unter 16 06 aufgeführte und als gefährlich eingestufteAkkumulatoren und Batterien, Quecksilberschalter, Glas ausKathodenstrahlröhren und sonstiges beschichtetes Glas.

Anforderungen an Standplätze und Transportwegefür Abfallbehälter nach § 18 Abs. (4) und (5)Um die Sicherheit und Leichtigkeit der Abfallentsorgung zu gewähr-leisten, werden für die Standplätze bzw. die Transportwege für Ab-fallbehälter folgende Hinweise gegeben:

1. Die Größe der Standplätze für Abfallbehälter ist so zu planen, dassentsprechend des Abfallanfalls ausreichend Abfallbehälter aufgestelltwerden können. Bei den Planungen ist zu bedenken, dass sich dieLogistik der Abfallentsorgung auch ändern kann. Daher sollen Reserve-flächen verfügbar sein.

2. Für Wohngrundstücke können folgende Richtwerte herangezogenwerden:Restmüll 10 Liter/Person u. WocheBioabfall 4 Liter/Person u. WocheGelbe Tonne 9-10 Liter/Person u. WocheBlaue Tonne 12-15 Liter/Person u. Woche

3. Der Standplatz muss ebenerdig angelegt sein, über eine ausreichen-de Tragfähigkeit für die verwendeten Behälter verfügen und den je-weiligen technischen Anforderungen an die Art des Einsammelns undBeförderns der Abfälle genügen. Er muss ausreichend groß und be-festigt sein. Es darf sich kein Oberflächenwasser sammeln. Kunststoff-behälter und Abfallsäcke (Restmüllsäcke und Grünschnittsäcke) dür-fen nur an Standplätzen abgestellt werden, die ausreichend brandsichersind.

4. Abfallbehälterschränke sind ebenerdig zu errichten und müssen denjeweiligen VDI-Richtlinien bzw. DIN-Empfehlungen entsprechen. DieTüren müssen sich grundsätzlich ohne Schlüssel öffnen und schließen

lassen. Der Verschluss mit Dreikantschlüssel nach DIN 22417-M5 istzugelassen. Alle weiteren Schließsysteme sind nur nach Abstimmungmit der Stadtwirtschaft GmbH Halle zulässig.Bei der Einrichtung ist darauf zu achten, dass die Behälter zur Ent-nahme nicht höher als 0,05 m angehoben werden müssen und dass dieDecke des Behälterschrankes mit der Unterkante der oberen Türzargebündig ist.Bei gegenüberliegenden Behälterschränken muss die vorgeschriebe-ne Breite des Transportweges auch bei geöffneten Türen vorhandensein.5. Folgende Stellflächen pro Abfallbehälter sind vorzusehen:Behälterart Tiefe (m) Breite (m) Transportweg-

breite (m)60/120 Liter 0,70 0,70 1,00

240 Liter 0,75 0,70 1,00770 Liter 1,40 1,75 1,50

1 100 Liter 1,50 1,75 1,50Wird der Standplatz umhaust bzw. begrenzt, so ist für die 770- und1 100-Liter-Behälter mit Schiebedeckel ein rückseitiger Abstand von0,25 m vorzusehen. Um das Wegrollen oder Anschlagen an Um-hausungen zu verhindern, ist ein 0,05 m hoher Bord an der äußerenBegrenzung des Stellplatzes anzubringen.Für geschlossene oder überdachte Standplätze gelten 2,50 m als aus-reichende lichte Höhe.6. Der Transportweg darf nicht über Stufen und Treppen führen undkein Gefälle mit Steigungen über 5 Prozent aufweisen. Er mussmindestens die in der Tabelle genannten Breiten haben und darf biszum nächstmöglichen Halteplatz des Abfallsammelfahrzeuges nichtlänger als 15 m sein.

Transportwege dürfen nicht mit Rasengittersteinen o.ä. befestigt sein.Der Transport von Behältern größer 240 Liter über Bordsteinkantenist zu vermeiden.7. Befinden sich Türen in den Zugängen, sind diese mit leicht zu betä-tigenden und sicheren Feststellvorrichtungen zu versehen.8. Gebäudedurchgänge und Türöffnungen müssen zum ungehinder-ten Befördern der Abfallbehälter mindestens den Breiten der Transport-wege (siehe Tabelle) entsprechen und 2,00 m hoch sein.9. Standplätze, die direkt vom Abfallsammelfahrzeug angefahren wer-den, erfordern eine Durchfahrtshöhe von 4,20 m, eine Boden-befestigung für Fahrzeuge mit einer Gesamtlast von 26 t und eineZufahrtsbreite von 3,25 m.Bei nicht durchgängigen Straßen ist ein Wendeplatz von mindestens20 m Durchmesser erforderlich. Es sind Wendeanlagen für dreiachsigeAbfallsammelfahrzeuge anzulegen, der Wendeanlagentyp 3 für dieAnlage von Erschließungsstraßen (EAE 85/95) wird akzeptiert.10. Standplätze und Transportwege müssen am Entsorgungstag inverkehrssicherem Zustand (insbesondere frei von Schnee und Eis),sauber und bei Dunkelheit ausreichend beleuchtet sein.

BekanntmachungsanordnungDie vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) in der 27. Sitzung vom22. November 2006 beschlossene „Abfallwirtschaftssatzung derStadt Halle (Saale)“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.Halle (Saale), 27. November 2006

Ingrid HäußlerOberbürgermeisterin

Anlage 2 zur Abfallwirtschaftssatzung - Bau von Standplätzen

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Seite 19 • 6. Dezember 2006 BEKANNTMACHUNGEN

Abfallgebührensatzung der Stadt Halle (Saale)Aufgrund §§ 6 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Sach-sen-Anhalt vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568) zuletzt geändertdurch Art. 2 des Gesetzes über ein Neues Kommunales Haushalts-und Rechnungswesen für die Kommunen im Land Sachsen-An-halt vom 22.03.2006 (GVBl. LSA, S. 128), der §§ 1, 2, 4, 5 und 10des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt(KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1996(GVBl. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Art. 11 des ErstenRechts- und Verwaltungsvereinfachungsgesetzes vom 18.11.2005(GVBl. LSA S.698) sowie § 6 des Abfallgesetzes des Landes Sach-sen-Anhalt (AbfG LSA) vom 10.03.1998 (GVBl. LSA S. 112),zuletzt geändert durch das Erste Funktionalreformgesetz vom22.12.2004 (GVBl. LSA, S. 852) und der Abfallwirtschaftssatzungder Stadt Halle (Saale) vom 22.11.2006 hat der Stadtrat der StadtHalle (Saale) am 22.11.2006 folgende Satzung beschlossen:

§ 1Allgemeines

(1) Die Stadt Halle (Saale) (im Folgenden Stadt) erhebt zur Deckungihres Aufwandes für die öffentliche Einrichtung Abfallentsorgung ge-mäß § 1 Abs. 2 Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Halle (Saale) (imFolgenden AbfWS) Benutzungsgebühren.(2) Die Benutzungsgebühren bemessen sich nach dem in der Anlageals Bestandteil dieser Satzung beigefügten Gebührentarif.(3) Die Stadt überträgt die Befugnis zur Ermittlung der Berechnungs-grundlagen, zur Gebührenberechnung, zur Ausfertigung und Versen-dung von Gebührenbescheiden sowie zur Entgegennahme derGebührenzahlungen gemäß § 10 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz desLandes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) der Stadtwirtschaft GmbH Hal-le (im Folgenden Stadtwirtschaft).(4) Die Stadt erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Bearbei-tung der Anträge nach § 7 Verwaltungsgebühren.

§ 2Gebührenpflicht

Die Gebührenpflicht entsteht, sobald das Grundstück zur öffentlichenAbfallentsorgung angemeldet oder diese tatsächlich in Anspruch ge-nommen wird.Sie endet mit der Abmeldung des Grundstückes von der öffentlichenAbfallentsorgung nach Maßgabe des § 23 AbfWS.

§ 3Gebührenmaßstäbe

(1) Die Abfallgebühr besteht1. für Wohngrundstücke aus einer Personengebühr, die in Abhängig-keit von der Personenanzahl nach § 15 AbfWS (ggf. unter Beachtungder berücksichtigten Eigenkompostierung) erhoben wirdsowie2. für alle Grundstücke aus einer Restmüllgebühr, die in Abhängig-keit von den veranlagten Restmüllbehältern und dem Entsorgungs-rhythmus erhoben wird.(2) Für Gartenanlagen, Eigentümergärten und Erholungsgrundstückewird lediglich eine Restmüllgebühr entsprechend Abs. (1) Ziff. 2 er-hoben, sofern keine nachweisliche Entsorgung über Restmüllsäckeerfolgt.(3) Für Entsorgungen von Abfallbehältern gemäß § 17 Abs. 2 Satz 3und § 19 Abs. 2 letzter Satz der AbfWS wird in Abhängigkeit vonBehälteranzahl und -größe sowie ggf. dem Entsorgungsrhythmus eineGebühr erhoben.(4) Für Leistungen nach § 7 Abs. 4 und § 16 Abs. 1 AbfWS wird eineGebühr pro Sack erhoben.(5) Mit unzulässigen Abfällen befüllte Abfallbehälter nach § 7 Abs. 3AbfWS werden durch Einzelentsorgung in Abhängigkeit von Behälter-größe und Entsorgungsrhythmus gebührenpflichtig gesondert entleert.(6) Für Behälterersatz gemäß § 16 Abs. 5 der AbfWS wird in Abhän-gigkeit von der Behältergröße eine Gebühr erhoben.

(7) Für Sonderleistungen nach § 8 Abs. 3 der AbfWS wird für dieAufwendungen der gesonderten Anfahrt eine Gebühr erhoben.(8) Für gebührenpflichtige Sonderleistungen nach § 7 Abs. 7, § 8 Abs.4, § 11 Abs. 3 sowie § 16 Abs. 1 der AbfWS wird in Abhängigkeitvom Aufwand eine Gebühr erhoben.(9) Bei Anlieferung von Abfällen, die von der Einsammlungs- undBeförderungspflicht ausgeschlossenen sind (§ 3 Abs. 4 letzter SatzAbfWS), an die Stadtwirtschaft wird in Abhängigkeit vom Aufwandeine Gebühr erhoben.(10) Bei gebührenpflichtigen Selbstanlieferungen an die Wertstoff-märkte der Stadtwirtschaft (§ 7 Abs. 5, § 8 Abs. 5, § 11 Abs. 3 AbfWS)wird in Abhängigkeit vom Aufwand eine Gebühr erhoben. Diese istsofort zu entrichten. Der Anlieferer erhält hierfür einen Beleg.

§ 4Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner ist der Anschlusspflichtige gemäß § 4 Abs. 1der AbfWS. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuld-ner.Bei Wohnungseigentum werden die Gebühren einheitlich für die Ge-meinschaft festgesetzt. Der Gebührenbescheid wird den Wohnungs-eigentümern oder dem Verwalter, den die Wohnungseigentümer nachdem Wohnungseigentumsgesetz bestellt haben, bekannt gegeben.Bei gemeinsamer Nutzung von Restmüllbehältern bzw. Biotonnen fürmehrere benachbarte Grundstücke gemäß § 17 Abs. 5 AbfWS ist derim Antrag benannte Anschlusspflichtige Gebührenschuldner.(2) Gebührenschuldner bei der Inanspruchnahme von Sonderleistungen(§ 7 Abs. 7, § 8 Abs. 3 und 4, § 11 Abs. 3 sowie § 16 Abs. 1 und 5 derAbfWS) ist der Auftraggeber.(3) Gebührenschuldner bei der Benutzung von Abfallsäcken (Restmüll-säcken und Grünschnittsäcken) ist der Erwerber.(4) Gebührenschuldner bei gebührenpflichtigen Selbstanlieferungenvon Abfällen aus privaten Haushaltungen ist der Anlieferer.(5) Gebührenschuldner bei Anlieferung von Abfällen zur Beseitigungaus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen, die nach§ 3 Abs. 4 AbfWS von der Einsammlungs- und Beförderungspflichtausgeschlossen sind, an der Waage der Stadtwirtschaft ist derAnlieferer.

§ 5Entstehung der Gebührenschuld und Fälligkeit

(1) Erhebungszeitraum für die Abfallgebühren (außer Gebühren nachAbs. (5) bis (8)) ist das Kalenderjahr, bei der Entstehung der Gebühren-pflicht nach § 2 während eines Kalenderjahres der Restteil des Jahres,bei Beendigung der Gebührenpflicht während des Kalenderjahres derZeitraum von Beginn des Jahres bis zum Ende der Gebührenpflichtnach § 2.(2) Die Gebührenschuld entsteht jeweils zu Beginn des Erhebungs-zeitraumes in Anwendung der zu diesem Zeitpunkt geltendenGebührensätze in voller Höhe.(3) Die Festsetzung der Gebühr erfolgt durch Gebührenbescheid. DieGebühr wird in vier Teilen je Quartal zur Quartalsmitte

I. Quartal zum 15.02.II Quartal zum 15.05.

III. Quartal zum 15.08.IV. Quartal zum 15.11.

fällig, sofern der Gebührenbescheid mindestens 14 Tage vor dem ent-sprechenden Fälligkeitstermin bekannt gegeben worden ist.In anderen Fällen wird die Gebühr hinsichtlich der bereits abgelaufe-nen Quartalsfälligkeiten 14 Tage nach Bekanntgabe des Gebühren-bescheides fällig.(4) Überzahlungen werden mit anderen fälligen Zahlungen aufgerech-net. Auf Verlangen des Gebührenschuldners werden diese auf ein an-zugebendes Konto zurück überwiesen.(5) Bei Sonderleistungen (§ 7 Abs. 7, § 8 Abs. 3 und 4, § 11 Abs. 3

Anlage zur Abfallgebührensatzung der Stadt Halle (Saale) - Gebührentarif

sowie § 16 Abs. 1 und 5 der AbfWS) entsteht die Gebührenschuld mitBeginn der Leistung. Die Gebühr wird 14 Tage nach Zugang des Be-scheides fällig.(6) Bei der Verwendung von Abfallsäcken (Restmüllsäcken und Grün-schnittsäcken) entsteht die Gebührenschuld und Fälligkeit mit demErwerb.(7) Bei gebührenpflichtigen Selbstanlieferungen an die Wertstoff-märkte der Stadtwirtschaft wird die Gebühr sofort mit der Anlieferungfällig.(8) Bei Anlieferung von Abfällen zur Beseitigung aus anderenHerkunftsbereichen als privaten Haushaltungen, die nach § 3 Abs. 4AbfWS von der Einsammlungs- und Beförderungspflicht ausgeschlos-sen sind, an der Waage der Stadtwirtschaft wird die Gebühr 14 Tagenach Zugang des Bescheides fällig.(9) Abfallgebühren können durch die Stadt ganz oder teilweise ge-stundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erheblicheHärte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch dieStundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nach Lagedes Einzelfalles unbillig, können sie durch die Stadt ganz oder zumTeil erlassen werden.

§ 6Gebührenänderung und Gebührenrückerstattung

(1) Eine Änderung der Gebühr auf Grundlage einer veränderten Ab-fallentsorgungsveranlagung gemäß §§ 15 und 17 der AbfWS ist nurnach Maßgabe des § 23 der AbfWS möglich.(2) Bei durch die Stadtwirtschaft verschuldeten ersatzlosen Ausfällender Abfallentsorgung gemäß § 19 Abs. 3 der AbfWS wird die Restmüll-gebühr auf Antrag anteilig für die jeweils nicht erfolgte Entsorgungrückerstattet.

§ 7Verwaltungsgebühren

Für die Bearbeitung folgender Anträge werden Verwaltungsgebührengemäß § 4 KAG-LSA in Verbindung mit der Verwaltungskostensatzungder Stadt Halle (Saale) vom 23.11.2005 nach Maßgabe des § 13 Tarif-nummer 8 erhoben:1. Antrag auf Personenfreistellung von der Abfallgebühr für Wohn-grundstücke (§ 15 Abs. 2 AbfWS),2. Antrag auf zeitweilige Grundstücksabmeldung für Wohngrundstücke(§ 4 Abs. 7 Ziff. 1 AbfWS),3. Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutungszwang fürgewerblich genutzte Grundstücke (§ 4 Abs. 7 Ziff. 2 AbfWS).

§ 8Anzeige- und Auskunftspflicht

Wechselt der Anschlusspflichtige, so ist dieser Wechsel gemäß § 20Abs. 6 der AbfWS sowohl durch den bisherigen als auch durch denneuen Anschlusspflichtigen der Stadtwirtschaft unverzüglich schrift-lich mitzuteilen.

§ 9Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig i. S. v. § 16 Abs. 2 Ziff. 2 KAG-LSA handelt, werentgegen § 8 dieser Satzung vorsätzlich oder fahrlässig den Wechseldes Anschlusspflichtigen nicht, nicht vollständig, nicht unverzüglichoder unrichtig mitteilt.Die vorstehend bezeichnete Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geld-buße bis 10 000 Euro geahndet werden.

§ 10Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2007 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bis-herige Satzung vom 24.11.2004 außer Kraft.Halle (Saale), 22.11.2006

Ingrid HäußlerOberbürgermeisterin

1. Abfallgebühren1.1. Personengebühr für Wohngrundstücke:Die Personengebühr beträgt für Wohngrundstücke

bei berücksichtigter ohne berücksichtigteEigenkompostierung Eigenkompostierung

pro Person 18,00 25,80 Euro /Einwohner*Jahr1.2. Restmüllbehälter:Die Restmüllgebühr beträgt beiEntsorgung 14-tägl. wöchentl. 2 * wöch.60 Liter: 52,80 *1 105,60 211,20 Euro/Jahr120 Liter: 85,80 171,60 343,20 Euro/Jahr240 Liter: 147,00 294,00 588,00 Euro/Jahr770 Liter: *2 474,00 948,00 1 896,00 Euro/Jahr1 100 Liter: *2 651,60 1 303,20 2 606,40 Euro/Jahr*1 Bei der Veranlagung von reinen Wohngrundstücken (ohne gewerb-liche Nutzung) mit einer Person, dem kleinstmöglichen Restmüll-behälter und dem längstmöglichen Entsorgungsrhythmus wird dieRestmüllgebühr halbiert.*2 Bei der Verwendung von Müllschleusen wird die Restmüllgebührprozentual für das tatsächlich nutzbare Behältervolumen (nach Her-stellerangaben) ermittelt. Alternativ kann eine Litergebühr von 0,0239Euro pro Liter nutzbares Behältervolumen pro Entsorgung berechnetwerden.1.3. gesonderte Entsorgungen:1.3.1. Entsorgung von Biotonnen, die nicht über die Personengebührbezahlt werden (z. B. für unbewohnte Wohngrundstücke oder Gär-ten):Die Entsorgungsgebühr für Biotonnen, die für unbewohnte Grundstü-cke bereitgestellt sind beträgt beiEntsorgung 14-tägl.120 Liter: 75,00 Euro/Jahr240 Liter: 118,80 Euro/Jahr1.3.2. gesonderte Einzelentsorgungen:Die Entsorgungsgebühr für Einzel- bzw. Zusatzentsorgungen beträgtfür

Restmüll- Biotonnebehälter (von Wohngrundstücken)

60 Liter: 2,04 - Euro/Entsorgung120 Liter: 3,70 3,21 Euro/Entsorgung240 Liter: 7,02 5,38 Euro/Entsorgung

770 Liter: *1 22,11 - Euro/Entsorgung1 100 Liter: *1 31,04 - Euro/Entsorgung

Zusätzlich wird eine Anfahrtgebühr von 9,00 Euro je Anfahrt erho-ben.*1 Bei der Verwendung von Müllschleusen wird die Restmüllgebührprozentual für das tatsächlich nutzbare Behältervolumen (nach Her-stellerangaben) ermittelt. Alternativ kann eine Litergebühr von 0,0239Euro pro Liter nutzbares Behältervolumen pro Entsorgung berechnetwerden.1.3.3. gesonderte Entsorgungen von Abfallsäcken außerhalb eines re-gulären Entsorgungsrhythmus:Wird für die Entsorgung von Abfallsäcken (Restmüllsäcken und Grün-schnittsäcken) ein gesonderter Entsorgungsauftrag erteilt, der einegesonderte Anfahrt außerhalb einer regulären Entsorgungstour erfor-derlich macht, wird eine Anfahrtgebühr von 9,00 Euro erhoben.1.3.4. gesonderte Entsorgungen ohne Nutzung von zugelassenen Ab-fallbehältern:Die Entsorgungsgebühr bei Entsorgungen ohne Nutzung von zuge-lassenen Abfallbehältern richtet sich nach den entstehenden Aufwen-dungen und Entsorgungskosten.2. Sonstige Gebühren2.1. sonstige Entsorgungsgebühren2.1.1. Die Gebühren bei der Einzelabfuhr nach Vereinbarung ergebensich aus Abfuhr- und ggf. Mietgebühr und betragen:für Absetzcontainer und Abrollcontainer (ohne Verwertungs- und Be-handlungs-/Beseitigungskosten)Fassungs- Einzelabfuhr Mietgebühr Mietgebührvermögen in Euro pro Abfuhr ab 4. Tag pro Monat

(Nutzungszeit bis (in Euro/Tag) (in Euro/Monat)3 Tage)

1,3 - 2,5 m³ 47,86 0,71 15,476,0 m³ 77,35 1,79 42,847,0 m³ 77,35 1,79 42,847,0 m³ mit Deckel 77,35 1,79 42,8410,0 m³ 77,35 1,79 42,8410,0 m³ mit Deckel 77,35 1,79 42,8421,0 m³ 136,85 4,76 117,2233,0 m³ 136,85 4,76 117,22Hinweis: Zu den genannten Gebühren kommen die jeweils entstehen-den Verwertungs- oder Behandlungs-/Beseitigungsgebühren hinzu. DieBehandlungs-/Beseitigungsgebühren für Restmüll und Sperrmüll be-tragen 136,04 Euro/t.

für Presscontainer (ohne Verwertungs- und Behandlungs-/Besei-tigungskosten)Fassungs- Einzelabfuhr Mietgebühr Mietgebührvermögen in Euro pro Abfuhr ab 4. Tag pro Monat

(Nutzungszeit bis (in Euro/Tag) (in Euro/Monat)3 Tage)

bis 10,0 m³ 77,35 15,39 303,4511,0 - 30,0 m³ 113,05 22,57 470,05Hinweis: Zu den genannten Gebühren kommen die jeweils entstehen-den Verwertungs- oder Behandlungs-/Beseitigungsgebühren hinzu. DieBehandlungs-/Beseitigungsgebühren für Restmüll und Sperrmüll be-tragen 136,04 Euro/t.2.1.2. Die Gebühr für die dauerhafte Entsorgung von Umleer-behältern mit Restmüll beträgt:für Umleerbehälter mit Restmüll (incl. Behandlungs-/Beseitigungs-kosten)

Fassungsvermögen Einzelabfuhr in MietgebührEuro pro Abfuhr pro Monat(Nutzungszeit (in Euro/Monat)bis 3 Tage)

2,5 m³ 78,20 20,93 5 m³ 156,40 25,202.1.3. Anlieferung von Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunfts-bereichen als privaten Haushaltungen an der Waage der Stadt-wirtschaft:Für die Entsorgung von angelieferten Abfällen zur Beseitigung ausanderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen, die von derEinsammlungs- und Beförderungspflicht nach § 3 Abs. 4 AbfWS aus-geschlossen sind, wird eine Behandlungs-/Beseitigungsgebühr in Höhevon 136,04 Euro/t erhoben.2.2. Abfuhr von Sperrmüll aus privaten Haushaltungen über die „Ab-rufkarte für Sperrmüll“, wenn ein individueller Abfuhrtermin bean-tragt wird (Terminabfuhr) (§ 8 Abs. 3 AbfWS)für die Gewährleistung eines individuellen Abholtermins wird folgendeGebühr erhoben (Terminabfuhr):Termin-Gebühr 15,00 Euro pro Abfuhr

(Fortsetzung auf Seite 20)

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6. Dezember 2006 • Seite 20BEKANNTMACHUNGEN

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2.3.Abfuhr von Sperrmüll aus privaten Haushaltungen durch Press-fahrzeug ohne Nutzung der Abrufkarte für Sperrmüll (§ 8 Abs. 4 AbfWS)und Abfuhr von Sperrmüll nach § 8 Abs. 6 AbfWSfür die Entsorgung größerer Mengen Sperrmüll wird folgende Ge-bühr erhoben (gültig für die Gesamtmenge vom ersten m³ an):Gebühr für Beladung 61,95 Euro/tGebühr für Behandlung/Beseitigung 136,04 Euro/tZusätzlich wird eine Anfahrtgebühr von 15,00 Euro je Anfahrt erho-ben.2.4. Selbstanlieferung von Sperrmüll aus privaten Haushaltungen grö-ßer als 1 m³ (§ 8 Abs. 5 AbfWS)für die Selbstanlieferung von Sperrmüll größer als 1 m³ wird folgendeGebühr erhoben:Gebühr bei Anlieferung 10,00 Euro/m³Die Gebühr gilt pro angefangenem m³.Der erste m³ ist gemäß § 8 Abs. 5 AbfWS kostenfrei.2.5. Selbstanlieferung von Wurzelholz (§ 7 Abs. 5 AbfWS)für die Selbstanlieferung von Wurzelholz wird folgende Gebühr erho-ben:nach Volumen bei VerwiegungGebühr bei Anlieferung 10,00 Euro/m³ 58,00 Euro/t

Anlage zur Abfallgebührensatzung der Stadt Halle (Saale) - Gebührentarif2.6. Selbstanlieferung von Bau- und Abbruchabfällen aus privatenHaushaltungen (§ 13 Abs. 2 AbfWS) bis 1 m³für die Selbstanlieferung von Bau- und Abbruchabfällen bis 1 m³ wirdfolgende Gebühr erhoben:

nach Volumen bei Verwiegunggemischte Bau- undAbbruchabfälle 204,60 Euro/m³ 136,04 Euro/tmineralische Abfälle 26,78 Euro/m³ 17,85 Euro/t2.7. Schadstoffhaltige Haushaltsabfälle (§ 11 Abs. 3 AbfWS)Die Gebühr für größere Mengen schadstoffhaltiger Haushaltsabfälle(größer 25 Liter Gebindegröße) ergibt sich aus der Preisliste der Stadt-wirtschaft GmbH Halle.2.8. Abfallbehälter (§ 16 Abs. 5 AbfWS)Gebühr für Beschädigung oder Verlust von Abfallbehältern (§ 16 Abs.5 der AbfWS)

Behälter Gebühr60 Liter 32,00 Euro

120 Liter 24,00 Euro240 Liter 32,00 Euro770 Liter 226,00 Euro

1 100 Liter 305,00 Euro2,5/ 5,0 m³ ULB 817,00 Euro

2.9. Restmüllsäcke (§ 16 Abs. 1, 3 und 4 AbfWS)Die Gebühr für einen Restmüllsack beträgt 2,05 Euro. DieEntsorgungsgebühr ist darin enthalten.2.10. Grünschnittsäcke (§ 7 Abs. 4 AbfWS)Die Gebühr für einen Grünschnittsack beträgt 0,85 Euro. DieEntsorgungsgebühr ist darin enthalten.2.11. Sonstiges:Für Abfälle, die in Folge ihrer Eigenart erhöhte Aufwendungen erfor-dern, können Gebühren in Höhe des tatsächlichen Aufwandes festge-setzt werden. Für Leistungen, die außerhalb der in dieser Satzung ge-regelten Gebühren erbracht werden, werden Gebühren entsprechendder tatsächlichen Kosten erhoben.

BekanntmachungsanordnungDie vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) in der 27. Sitzung vom22. November 2006 beschlossene „Abfallgebührensatzung derStadt Halle (Saale)“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.Halle (Saale), 27. November 2006

Ingrid HäußlerOberbürgermeisterin

(Fortsetzung von Seite 19)

Ausschreibungen der Stadt Halle (Saale)

Ausschreibungnach VOB/A § 17

Ausschreibungsnummer: FB 66-B-45/2006Vergabeverfahren: Öffentliche Aus-schreibung nach VOB/AArt und Umfang der Leistung: Zeit-vertrag zur Fahrbahnmarkierung imStadtgebiet der Stadt Halle (Saale) imRahmen der Werterhaltung und Verkehrs-sicherungspflicht, Bereich westlichesStadtgebiet: Pfeile und Symbole herstel-len; Längs- und Quermarkierung herstel-len; Sperrflächen- und Parkmarkierungherstellen; Demarkierung. Zur Anwen-dung kommen Materialien der Verkehrs-klasse P5 (Farbe) und Verkehrsklasse P6(Heißplastik, Kaltplastik und Kaltspritz-plastik).Ausführungsort: Stadtgebiet Halle(Saale), Bereich westliches Stadtgebiet

Ausschreibungsnummer: ZGM-B-001/2007Vergabeverfahren: Öffentliche Aus-schreibung nach VOB/AArt und Umfang der Leistung: Straßen,Wege und Plätze – 25 m² Abbruch vorh.Befestigung (Oberflächen, Treppen,Mauern); 27 m² Behindertenrampe inPflasterbauweise; 15 m Winkelstütz-mauer mit Klinkerverkleidung; 30 mGeländer mit Knieleiste; 1,50 m Entwäs-serungsrinne; 9 Stück Betonblockstufen15/35; 1 Stück Gartentor aus Metall,Höhe 1,75 m; 10 Stück Stufen aus Mauer-klinker ausbessern; 123 m Kiesstreifenam Gebäude mit Rasenkantenstein; 50 m²Oberboden andeckenAusführungsort: Tourist- und Service-station, Fährstraße 1, Halle (Saale)

Teilnahmewettbewerbfür die Lieferung von

Familienstammbüchernauf Kommissionsbasis

Gesucht wird ein Anbieter, der für dieStadt Halle (Saale), Fachbereich Bürger-service, Ressort Standesamt, für einenZeitraum von 48 Monaten verschiedeneExemplare von Familienstammbüchernauf Kommissionsbasis zum Verkauf be-reitstellt.Folgende Anforderungen werden gestellt:Format: geeignet für Urkunden DIN A5mit RingmechanikInhalt: Urkunden nach gültigen gesetz-lichen BestimmungenLieferanforderungen: auf Abruf, Min-destabgabe 10 ExemplareLieferfristen: sofort bis max. 6 Wochennach AbrufPreis inkl. Mehrwertsteuer: in Euro(auf- bzw. abgerundete Europreise)Die Teilnahmeanträge sind bis zum04.01.2007, 12 Uhr, bei der Stadt Halle(Saale), Fachbereich Recht, Submissions-stelle, Zimmer 354, Marktplatz 1, 06108Halle (Saale), einzureichenPostanschrift: Stadt Halle (Saale), Fach-bereich Recht, Submissionsstelle, Zim-mer 354, 06100 Halle (Saale).

Stellenausschreibung

Die Stadt Halle (Saale) sucht zum nächst-möglichen Zeitpunkt für den FachbereichRecht eine/einen

Juristische Mitarbeiterin/Juristischen Mitarbeiter

befristet, voraussichtlich bis zum31.03.2008, in der Elternzeit der Stel-leninhaberin.Anforderungen:Die Bewerberin/ der Bewerber muss Voll-juristin bzw. Volljurist sein.Erwartet werden umfassende Rechts-kenntnisse, insbesondere im öffentlichenRecht und im Zivilrecht, die durch zu-mindest befriedigende Examensnoten zubelegen sind.

Die Ausschreibungen werdenvollständig im Ausschreibungs-anzeiger Sachsen-Anhalt, Tel.-Nr.0345 6932574/554, und imInternet unter (www.halle.de >Rat & Verwaltung > Rathausonline > Ausschreibungen)veröffentlicht.

Besondere Kenntnisse im Arbeits- undBeamtenrecht sowie im Jugendhilferechtsind wünschenswert.Gesucht wird eine verantwortungsbe-wusste, einsatzfreudige und belastbarePersönlichkeit, die im besonderen Maßein der Lage ist, mit allen Verwaltungs-bereichen und Organen der Stadt Halle(Saale) kooperativ zusammenzuarbeitenund die Fähigkeit besitzt, sich auch inschwierige Fälle schnell einzuarbeiten.Erwartet wird weiterhin Teamfähigkeitund soziale Kompetenz.

Aufgaben:Der anspruchsvolle, interessante undvielseitige Aufgabenbereich umfasst imWesentlichen die selbstständige Bearbei-tung der Rechtsangelegenheiten aller Be-reiche der Verwaltung, die Vertretung derStadt Halle (Saale) in den gerichtlichenVerfahren, die Rechtsberatung aller Ver-waltungsbereiche und die Mitwirkung beider Bearbeitung von Verträgen und orts-rechtlichen Vorschriften.Die Vergütung erfolgt nach Vergütungs-gruppe II BAT-O bzw. Entgeltgruppe 13TVöD.Die Stadt Halle (Saale) ist bemüht, dieBeschäftigung von Frauen zu fördern,deshalb wird die Bewerbung von Frauenausdrücklich begrüßt.Schwerbehinderte, die sich für diese Tä-tigkeit interessieren, werden bei gleicherEignung bevorzugt.Für Rückfragen steht Thomas Willecke,Fachbereichsleiter im Fachbereich Recht,Tel.: 0345 221-4130, zur Verfügung.Vorstellungskosten werden von der StadtHalle (Saale) nicht erstattet.Die Bewerbungsunterlagen werden nichtzurückgesandt, sondern nach Abschlussdes Bewerbungsverfahrens vernichtet.Auf Wunsch des Bewerbers werden dieBewerbungsunterlagen zurückgesandt,wenn ein frankierter Freiumschlag bei-gefügt ist.Die vollständigen Bewerbungsunterlagensind bis zum 30.12.2006 an die StadtHalle (Saale), Fachbereich Organisationund Personalservice, 06100 Halle (Saa-le), zu richten.

Stadt Halle (Saale)Die Oberbürgermeisterin

Grundbuchbereinigungauf der Grundlage der Sachenrechtsdurchführungs-

verordnung vom 20. Dezember 1994Die Hallesche Wasser und Abwasser GmbH hat auf der Grundlage der Sachen-rechtsdurchführungsverordnung vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900) beimFachbereich Umwelt der Stadt Halle (Saale) den Antrag zur Bestätigung der Dienst-barkeit für eine Abwasserleitung in Halle eingereicht. Der Hauptwassersammler führtvon der Kaiserslauterer Straße bis zum Abwasserpumpwerk Halle-Süd mit einerRegenwasserüberleitung in die Saale. Vom Hauptsammler werden folgende Grund-stücke tangiert:fortl. Amtsgericht GB-Amt Gemarkung Flur Flur- GB-Nr. stück Blatt

1 Halle-Saalkreis Halle-Saalkreis Wörmlitz 4 1244 16792 Halle-Saalkreis Halle-Saalkreis Wörmlitz 4 34/6 4503 Halle-Saalkreis Halle-Saalkreis Wörmlitz 4 34/11 4514 Halle-Saalkreis Halle-Saalkreis Wörmlitz 4 34/12 8515 Halle-Saalkreis Halle-Saalkreis Wörmlitz 4 34/3 45796 Halle-Saalkreis Halle-Saalkreis Wörmlitz 4 27/6 1267 Halle-Saalkreis Halle-Saalkreis Wörmlitz 4 29/3 168 Halle-Saalkreis Halle-Saalkreis Wörmlitz 4 35/3 8449 Halle-Saalkreis Halle-Saalkreis Wörmlitz 4 35/4 210

11 Halle-Saalkreis Halle-Saalkreis Wörmlitz 4 34/3 13612 Halle-Saalkreis Halle-Saalkreis Wörmlitz 4 37/1 85113 Halle-Saalkreis Halle-Saalkreis Wörmlitz 4 14/8 13614 Halle-Saalkreis Halle-Saalkreis Wörmlitz 4 37/1 85115 Halle-Saalkreis Halle-Saalkreis Wörmlitz 4 34/3 13616 Halle-Saalkreis Halle-Saalkreis Wörmlitz 4 34/2 13617 Halle-Saalkreis Halle-Saalkreis Wörmlitz 4 749 12618 Halle-Saalkreis Halle-Saalkreis Wörmlitz 4 21/8 126

Die Überlaufleitung in die Saale berührt folgende Grundstücke:

fortl. Amtsgericht GB-Amt Gemarkung Flur Flur- GB-Nr. stück Blatt

1 Halle-Saalkreis Halle-Saalkreis Wörmlitz 4 1244 16792 Halle-Saalkreis Halle-Saalkreis Wörmlitz 4 1245 16793 Halle-Saalkreis Halle-Saalkreis Wörmlitz 4 26/4 851

Die betroffenen Grundstückseigentümer haben innerhalb vier Wochen nach dieserVeröffentlichung die Möglichkeit, sich zu den üblichen Sprechzeiten bei der StadtHalle (Saale), Fachbereich Umwelt, im Hansering 15, Zimmer 137, über den genauenVerlauf der Leitungen zu informieren und gegebenenfalls Einsprüche anzumelden.Für den zum Unterhalt der Leitungen notwendigen Schutzstreifen wird die HallescheWasser und Abwasser GmbH beim Grundbuchamt die Eintragung der beschränktenpersönlichen Dienstbarkeit in die jeweiligen Grundbücher beantragen.Der Grundstückseigentümer hat mit der Eintragung der beschränkten persönlichenDienstbarkeit die Pflicht, Handlungen, die den sicheren Betrieb der Leitungen ge-fährden, zu unterlassen.Die Grundstückseigentümer erhalten von der Halleschen Wasser und Abwasser GmbHeine Entschädigung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.Das Verfahren der Sachenrechtsdurchführungsverordnung gilt nur für solche Lei-tungen, die bis zum 03.10.1990 verlegt waren.

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Seite 21 • 6. Dezember 2006 BEKANNTMACHUNGEN

1. Satzung vom 22.11.2006

zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigungin der Stadt Halle (Saale) (Straßenreinigungssatzung) vom 14.12.2005

Der § 9 wird wie folgt ergänzt: „Die 1. Satzung vom 22.11.2006 zur Änderung der Straßenrei-nigungssatzung in der Stadt Halle (Saale) vom 14.12.2005 tritt am 01.01.2007 in Kraft.“Die Anlage zur Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Halle (Saale) (Straßenreinigungs-satzung) vom 14.12.2005 wird wie folgt geändert:

Straße Zusatz/ bisherige bisherige Reinigungs- Geh- undBemerkung Reinigungs- Reinigungs- klasse für Radweg-

klasse klasse Fahrbahn reinigungFahrbahn Geh- u. Radweg ab 01.01.2007 ab 01.01.2007

Alfred- zw. Tiefe Str. u.Reinhardt- letzte ZufahrtStraße Hermann-Frede-

Siedlung 6 D 5b wie bisherAlter Markt 4 A 3 AAm Bruchsee zw. An der Ma-

gistrale und Lise-Meitner-Str. 1 D wie bisher C

Am LeipzigerTurm 3 D wie bisher BAm Tagebau 5b D wie bisher C

Radweg zw.Regensburger

Str. u. KanuzentrumOsendorfDalle and. Bereich.

Am Tulpen- neuer Zusatz:brunnen einschl. Fuß-

gängerstr. zw.Am Tulpenbrunnenund Lilienstraße 1 und 6 D 7 wie bisher

An derMoritzkirche 4 A 3 BAn der Waisen-hausmauer 3 D wie bisher BBeesener neuer Zusatz:Straße einschließl. Platz

zw. Melanchthon-straße u. BeesenerStraße 2 C wie bisher B

Begonien- zw. Lilienstraße u.straße Zur Saaleaue 1 D wie bisher CBerliner neuer Zusatz:Straße einschließl.

Berliner Brücke 2 D 2 CDelitzscher zw. FreiimfelderStraße Straße u. Käthe-

Kollwitz-Straße 2 C wie bisher BDessauerStraße 2 C nur linke Seite 2 D nur rechte

stadtauswärts Seite stadtaus-D alle and. Geh- wärts zw. Land-u. Radwege rain u. Frohe

ZukunftC alle anderenBereiche

Elsa-Bränd- zw. Vogelweideström-Straße u. Straßenbahn-

wendeschleife 1 D wie bisher CEuropa- neuer Zusatz:chaussee außer Abschnitt

zw. MerseburgerStr. u. Camillo-Irmscher-Str. 5b D wie bisher wie bisher

Fährstraße zw. Seebener Str.u. Giebichen-steinbrücke 2 D wie bisher B

Franckeplatz 4 A 3 AFranckestraße 3 D wie bisher BFranz-Maye-Straße 6 D 5b DFriedemann-Bach-Platz 4 A 2 BFußgänger- zw. Katowicer Str.straße u. Wiener Str.

(parallel zurUfaer Str.) 6 D 7 wie bisher

Fußgänger- zw. Wiener Str.straße und Mannheimer

Str. (parallel zurStr. d. Befreiung) 6 D 7 wie bisher

Fußgänger- zw. Mannheimerstraße Str. u. Südprome-

nade (parallel zurIngolstädter Str.) 6 D 5b wie bisher

Giebichen- bisher nicht bisher nichtsteinbrücke gesondert gesondert

erfasst erfasst 2 BGrenobler Str. Zusatz entfällt 6 und 7 D 7 wie bisherGroße Brau-hausstraße 2 D 1 wie bisherGroße Ulrich- neuer Zusatz:straße außer Stichstraßen 4* A* wie bisher wie bisherGroße Ulrich- neuer Zusatz:straße Querverbindung

zur KleinenUlrichstraße 4* A* 1 B

Hansering 4 A 3 AHerrenstraße 2 D wie bisher B rechte Seite in

Richtung Glau-chaer PlatzD alle übrigenBereiche

Joliot-Curie-Platz 4 A 3 A

Kleine Klaus- zw. Oleariusstr.straße und Domplatz 2 B wie bisher DKleine Klaus- zw. Oleariusstr.straße u. Große Klausstr. 2 B wie bisher wie bisherLeipzigerChaussee 2 D wie bisher CLilienstraße 1 D wie bisher CMerseburger neuer Zusatz:Straße zw. Riebeckplatz

und Kasseler Str. 3 B und C wie bisher BMoritzburg- zw. Große Ulrich-ring str. und Friede-

mann-Bach-Platz 4 A 3 wie bisherMoritzburg zw. Friedemann-ring Bach-Platz und

Robert-Franz-Ring 4 A 3 BNietlebenerStraße 2 D wie bisher COuluer Straße zw. Grenobler Str.

u. Veszpremer Str. 6 D 7 wie bisherPaul-Suhr-Straße 2 D wie bisher C einschl. der

Einmündungenzum Südstadt-ring, zur Freybur-ger Straße u. zurVeszpremer Str.

Pfännerhöhe neuer Zusatz:zw. Turmstr. u.Merseburger Str. 2 D wie bisher B

Pfännerhöhe neuer Zusatz:zw. Turmstr. u.Liebenauer Str. 2 D wie bisher wie bisher

Prof.- Fried-rich-Hoffmann-Straße Neubau Neubau 2 CRaffinerie- neuer Zusatz:straße zw. Merseburger

Str. u. R.-Ernst-Weise-Str. 3 C wie bisher B

Raffinerie- neuer Zusatz:straße zw. R.-Ernst-

Weise-Str. undLeipzigerChaussee 3 C wie bisher wie bisher

Rannische Str. 4 A 3 AReilstraße neuer Zusatz:

zw. Reileck u.Abzweig Stadt-autobahn außerStichstraßen 2 B und C wie bisher B

Reilstraße zw. Geschwister-Scholl-Str. u. Ab-zweig Stadtauto-bahn 3 C wie bisher B

Richard-Wag- zw. Reileck undner-Straße Gr. Brunnenstr. 1 D wie bisher BRudolf-Ernst-Weise-Straße 3 C wie bisher BSchmeerstraße 4 A 3 ASeebener Str. zw. Trothaer Str.

und Fährstraße 2 C wie bisher BSeebener Str. zw. Trothaer Str.

und Oppiner Str. 1 D wie bisher CThüringer Str. 7 D wie bisher CTrothaer Str. zw. Reilstr. und

Köthener Straße 3 C wie bisher BTurmstraße neuer Zusatz:

zw. Philipp-Mül-ler-Straße u. Pfän-nerhöhe 2 D wie bisher B

Turmstraße neuer Zusatz:zw. Pfännerhöheund Huttenstraße 2 D wie bisher wie bisher

Universitäts- außer oberring Teil bis Harz 4 A 3 AVeszpremerStraße Zusatz entfällt 6 und 7 D 7 wie bisherVolkmann- neuer Zusatz:straße nur Auffahrt von

der Berliner Str.am Nordfriedhof 3 D wie bisher C

Volkmann- neuer Zusatz:straße außer Auffahrt von

der Berliner Str.am Nordfriedhof 3 D wie bisher B

Walter-Hülse-Straße 1 D 7 CZollrain zw. An der Ma-

gistrale u. Zscher-bener Straße 2 D wie bisher C

Zur Saaleaue außer Anlieger-und Stichstraßen 2 D wie bisher C

BekanntmachungsanordnungDie vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) in der 27. Sitzung am 22. November 2006 beschlossene „1. Sat-zung vom 22.11.2006 zur Änderung der Straßenreinigungssatzung in der Stadt Halle (Saale) vom14.12.2005“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.Halle (Saale), 27.11.2006 Ingrid Häußler, Oberbürgermeisterin

Straße Zusatz/ bisherige bisherige Reinigungs- Geh- undBemerkung Reinigungs- Reinigungs- klasse für Radweg-

klasse klasse Fahrbahn reinigungFahrbahn Geh- u. Radweg ab 01.01.2007 ab 01.01.2007

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V. • Archäologisches Museum der Martin-Luther-Universität • Arche Noah • Aue • August Herrmann Francke • Autografensammlung• Johann Sebastian Bach • Wilhelm Friedemann Bach • Friedemann-Bach-Haus •Peter W. Bachmann • Restaurant Balaton • Bischof Otto von Bamberg • CarlFriedrich Bahrdt • Caroline Bardua • St. Bartholomäus • Bartsch & Band •Baschkirischer Spielplatz • 48-Stunden-Basketball-Turnier • Bauakten • SabineBauer • Bauernclub • Bauhof • Johannes Baumgärtner • Sigmund Jacob Baumgarten• Beatles-Museum • Heinz Beberniss • Beesener Holz • Heinrich Bethmann •Bergbau • Bergmannstrost • Bergschenke • Bergzoo Halle • Berliner Brücke • AnkeBerndt • Gottfried Bernhardy • Gabriele Bernsdorf • Carl August Wilhelm Bertram• Conrad Bertram • Berufsbildende Schulen • Berufsförderungswerk • Beschlüssedes Rates der Stadt • Heinz Bethge • Betsäule am Universitätsring • Betten-Paris •Ullrich Bewersdorff • Bibliotheken • Biergärten • Biologicum • Bio-Zentrum •Bischofswiese • Blaues Auge • Blaugrüne Binse • Blumenmarkt • Daniel Blumen-schein • Justus Henning von Boehmer • Philipp Adolph Boehmer • Böllberg •Böllberger Mühle • Böllberger Ruderverein • Bootshaus • Bootskorso • Bootsschen-ke Marie-Hedwig • Bornknechtrennen • Botanischer Garten • Prof. Dr. Fritz vonBramann • Brandberge • Kardinal Albrecht von Brandenburg • Heinrich Brandes •Brauch-Bar • St. Briccius • Broihahnschenke • Brotsack • Samuel von Brukenthal• Bruchsee • Brücke am Pulverweiden-Wehr • Brüderhöhle • Balthasar Brunner •Brunos Warte • Bürgerbuch der Stadtgemeinde Halle • Bürgerhäuser • Bürgerladene. V. • Büschdorf • Burgbrücke • Burg Giebichenstein • Burgholz • Busfahrer-Treffen • Café Deix • Café Hopfgarten • Café Nö • Campus • CansteinschesBibelkabinett • Georg Cantor • Capitol • Paul McCartney • Charlottencenter •Chemiepokal • Christian-Wolff-Haus • Christus-Kirche • Waldemar Cierpinsky •Cinemaxx • „collegium instrumentale halle“ • Copialbücher • Anna ConstanzeGräfin von Cosel • Courage e. V. • Lucas Cranach • Charles Crodel • Charles Darwin• Chorstudio "cantamus" • DB-Museum • Günther Dehn • Carl Gottlieb Dähne •Albert Dehne • August Denner • Dessous-Museum • Deutsche Lebensrettungsge-sellschaft DLRG Halle-Saalkreis • Deutscher Sprachverein • Diakoniewerk Halle •Diemitzer Mühle • Dölau • Dölauer Heide • Dom • Domgemeinde • Dompfaff •Domplatz • Dorothea Christine Erxleben • Drachenbootrennen • Drei Kaiser • DreiLilien • Johann Christoph Dreyhaupt • Druck Zuck • Carl Julius Dryander • AlbrechtDürer • Albert Ebert • Johann Carl Eckenberg • Petra Ehlert • Ehrenbürger • FreiherrJoseph von Eichendorff • Eichendorff-Bank • Eichendorff-Denkmal • HilmarEichhorn • Conrad von Einbeck • Eine-Welt-Haus • Albert Einstein • Eisenbahn •Eis- und Sportverein Halle • Eissporthalle • St. Elisabeth • Elisabeth-Brücke •Elisabeth-Krankenhaus • Elisabeth-Saale • Hermann Elsaesser • Wilhelm Elsaesser• Enchilada • Energieversorgung Halle • Engelapotheke • Englisches Haus • Enten• Entenrennen auf der Saale • erste elektrische Straßenbahn • ESC Saaleteufel • Esel,der auf Rosen geht • Eselsbrunnen • Eselsmühle • Europa-Radwanderweg • JohannEwald • Fahnenschwenken der Halloren • Fahrgastschifffahrt • Friedrich Fahro •Fahrrad Focken • Fahrradies und Fahrradieschen • Faksimilé-Drucke • Familienar-chiv • Lyonel Feininger • Fettbemmen • Martin Feuchtwanger • Feuerwehr •Feuerwerk • Feuerwerksmusik • Fiebigergrund • Justizrat Hermann Fiebiger,Mitbegründer des Halleschen Verschönerungsvereins von 1865 • FigurentheaterAnna-Sophia • Hans Finsler • Firmenarchive • Fischerstechen • Fit & Fun •Fliederblüte im Zoo • fliegenkopf verlag • Flugplatz Halle-Oppin • FlughafenLeipzig-Halle • Karen Forkel • Johann Reinhold Forster • Forstwerder • Forum fürMalerei • August Hermann Francke • Foyer-Galerie im Opernhaus • Francke-Denkmal • Franckesche Stiftungen • Robert Franz • Franziskaner-Kloster • St.Franziskus • Franzosenstein • Frauenbrunnen • Fraunhofer-Gesellschaft • Fraunho-fer-Institut für Werkstoffmechanik • Freiwilligen-Agentur • Hermann FerdinandFrenkel • Johann Anastasius Freylinghausen • Freylinghausensaal • Bruno Freytag• Friedenskreis Halle e. V. • Friedrichsbrunnen • Frohe Zukunft • FSV 67 Halle •Fünf Türme • Walter Funkat • Fußballstadion • Fußgängerbrücke am Kirchteich •Gärtnerhaus • Galerie 5ünf Sinne • Galerie Gross • Galerie Hamers & Penz • GalerieKunst im Bild • Galerie im Volkspark • Galerie in der Kommode • Galerie in derWeiberwirtschaft • Galerie Dr. Stelzer & Zaglmaier • Galerie Kunst im Keller •Galerie Marktschlösschen • Galerie Talstraße • Großer Galgenberg • KleinerGalgenberg • Galgenbergschlucht • Galopprennbahn • Gasometer am Holzplatz •Gasthof „Zum Mohr“ • Gaststätten • Johann Justus Gebauer • Gehörlosen Sport- undBürgerverein Halle 1909 • Geiseltal-Museum • „Geistkeller“ • Geiststraße • Hans-Dietrich Genscher • Genschers Geburtshaus • Ewald Genzmer • GeologischerGarten • Georgenkirche • Georg-Friedrich-Händel-HALLE • Genzmer Brücke •Gericht • Gottlob Wilhelm Gerlach • Christian Gottlob Germar • Ernst FriedrichGermar • St. Gertraud • Gertraudenkapelle • Gesamtschulen • ehemaliges Gesell-schaftshaus auf der Peißnitz • Hermann Gesenius • Prof. Dr. Wilhelm Gesenius •Gesundbrunnen • Gerhard Geyer • Burgruine Giebichenstein • Giebichensteinbrük-ke • Nils Giesecke • Gildenhaus St. Nikolaus • Mühle von Gimritz • Mühle vonGlaucha • Gimritzer Park • Glühwürmchen auf der Saale • Gobelinmanufaktur •Professor Bernd Göbel • Göbelbrunnen • Johann Wolfgang von Goethe • Curt Goetz• Moritz Götze • Wasja Götze • Goldberg • „Goldene Rose“ • Goldenes Schlös-schen • Johann Friedrich Goldhagen • Adolph Goldschmidt • Gosenschänke • AgnesGosche • Grabbögen • Carl Graeb • Walter Grävinghoff • Graseweghaus • „GroberGottlieb“ • Große Märkerstraße • Großer Berlin • Große Ulrichstraße • GrünesDreieck • Grünes Halle • Matthias Grünewald • Grundbücher • Grundschulen •Andreas Günther • Johann Friedrich Gumtau • Gut Gimritz • Gutjahrbrunnen •Gutshof Büschdorf • Gutspark Seeben • Gymnasien • Hackebornbrunnen • Hafen-bahnbrücke • Annegret Hahn • Andreas Hajek • Halle-Neustadt • Hallensia-Quartett• Die Hallesche Störung • Ernst Haeckel • Gudrun Haefke • Georg Friedrich Händel• Georg Händel • Händel-Carree • Händel-Denkmal • Händel-Festspiele • Händel-Galerie • Händel-Gesellschaft • Händel-Haus • Händel-Karree • Händels open •1 000-Häuser-Programm • Hafen Halle-Trotha • Carl Hugo Freiherr vom Hagen •Halle Falken • Halle Messe • Hallenserinnen und Hallenser • Hallesche Blätter •Hallesche Knackwurst • Hallesche Mundart • Hallesche Museen • HallescherAnglerverein • Hallescher Fußballclub • Hallescher Kunstverein • HalleschesAntiquariat • Reliqiensammlung „Hallesches Heiltum“ • Hallische Musiktage •Hallisches patriotisches Wochenblatt • Hallmarkt • Halloren • Hallorenbrücke •Halloren-Cafe • Halloren-Fabrik • Hallorenkugeln • Halloren-Museum • Halloren-und Salinemuseum • Halloren-Brüderschaft • Hallorenzimmer • Hal(l)unken •Halplus • Handwerkerhof • Handwerkermarkt • Handwerkskammer • Handwerks-und Innungssachen • Peter Hanschke • Hanse • Hansering-Promenade • HappyBirthday Handel • George Harrison • Harz-Mensa • Harzstieg • Haspeln • Haupt-bahnhof • Haus des Lebens • Hausmannstürme • Havag • Havag-City-Tag • HCEinheit Halle • Hechte • Heidebad • Hermann Heidel • Heide-Nord • Heidesee •Heide-Süd • Heideverein • Heilandkirche • Heilig Kreuz • Zur Heiligsten Dreieinig-keit • Anselma Heine • Eduard Heine • Johann Gottlieb Heineccius • Heinrich-Heine-Denkmal • Heinrich-Heine-Felsen • „Der Grüne Helm“ • Helmholtz-Gesell-schaft • Otto Hendel • Friedrich Paul Henschel • HEP • Herbarium • Herthateich •Gustav Friedrich Hertzberg • Gustav Ludwig Hertzberg • Hildebrandsche Mühlen-werke • Paul Hippius • Hirschapotheke • Historische Akten der Stadtverwaltung •Historische Altstadt • Historische Fotosammlung • Historische Musikinstrumenten-sammlung • Hochgarage Pfännerhöhe • Hochschule für Kunst und Design BurgGiebichenstein • Hochstraße • Hoffmanns Tropfen • Friedrich Hoffmann • Ratsbau-

meister Nickel Hoffmann • Hohes Ufer • Holländer-Windmühle • Friedrich Hon-dorff • Richard Horn • Hotel Maritim • Hotel „Stadt Hamburg“ • Himmelsscheibevon Nebra • „Zum Gelben Hirsch“ • Historisches Straßenbahndepot • HistorischeKulissenbibliothek • Historischer Hörsaal • Hochwassermarken • Ricarda Huch •HSC 96 • Gustav Albert Hüllmann • Alexander von Humboldt • Hünengräber •Hufeisensee • Ieschen • IG Alter Markt • Illusionswand • Indianerdorf • Industrie-und Handelskammer • Industriepark Halle-Queis • „Topographia Saxoniae Inferio-ris“ • Institut für Kunstgeschichte • Institut für Musikwissenschaft • Institut fürStrukturpolitik und Wirtschaftsförderung • Institut für Wirtschaftsforschung •Institut für Zoologie • Iris Regenbogenzentrum • Friedrich Ludwig Jahn • Jahnshöh-le • „Hallische Jahrbücher“ • Jahrmarkt • Ludwig Heinrich von Jakob • Jazzfestival •Jazz im Turm • Jenastift • Albert Th. Jentzsch • Louis Jentzsch • Johanneskirche •Johann Juncker • Wilhelm Jost • Joseph von Eichendorff • Historische Akten überJuden in Halle • Jüdisches Denkmal am Jerusalemer Platz • Jugendsinfonieorchester• Jugendstilhäuser • Johann Juncker • Johannishospital • Juridicum • Justizzentrum• Kabarett • Kaffeeschuppen • Friedrich Kallmeyer • Theatersportgruppe „Kaltstart“• Kammerchor „Musik diagonal“ • Kanal • Hallescher Kanu Club 54 e. V. •Kanuverein 96 Halle • Kardinal Albrecht • Karstadt • Heilige Katharina • St.Katharinenkirche • Kathi • Kaufhof • Kaufmännische Krankenkasse • GeorgFriedrich Kaulfuss • Hermann Keferstein • Kegelsportstätte „Paradies“ • HeinrichKeiling • Zacharias Kermes • Kiebitzensteiner • Kinderbüro • Kinderchorfestival •Kindermuseum Halle e. V. • Kinderplanet • Kinderstadt „Halle an Salle“ • KinoFlimmrich • Kino Lux • Kino & Konzert • Kirchenmusikhochschule • Kirchteich •Kiesgrube Kröllwitz • K & K Kempinski • Klausberge • Klausbrücke • Klaustor •Kleiner Berlin • Kleine Ulrichstraße • Kleinschmieden • Victor Klemperer • KlosterSt. Barbara • Kloster St. Elisabeth • Kneipenmeile • Hermann Knoblauch • Knob-lauchfest • Reinhold Knoch • Knolls Hütte • Knorpelkohle • Axel Köhler • Karl-Heinz Köhler • König Karl • Königsbrunnen • Kolkturm • Kommode • KommunalesTagebuch • Kompetenzzentrum der Medienanstalt Sachsen-Anhalt • Konservatori-um • Konzerthalle Ulrichskirche • „Hallische Korrespondenz“ • Kothen •Kraftwerk Dieselstraße • Gustav Kramer • Ines Agnes Krautwurst • Kreuzer

Teiche • Kreuzvorwerk • Krankenhaus "Martha-Maria" • Kröllwitz • KröllwitzerPapiermühle • Krokoseum • „Die drei Kronen“ • Peter Krukenberg • Krug zumgrünen Kranze • Peter David Krukenberg • KSB • Kühler Brunnen • Julius Kühn •Julius-Kühn-Sammlung der Sektion Pflanzenproduktion • Künstlerhaus 188 • FranzKugler • Kulturblock e. V. • Kulturbüro • Kulturfalter • Kulturhauptstadt • Kultur-insel • Kultursommer • KulturTREFF Halle-Neustadt • Verkaufsgalerie Kunstgriff• Kunst- und Naturalienkammer • Kunst-Salon Doris Hänsel • Kunststücke-Galerie• Kunstverein Talstraße • Kupferstichkabinett • Kuratorium 1 200 Jahre Halle •Kutterrudern • La Bim • Längstes Fachwerkhaus • August Lamprecht • Landesmu-seum für Ur- und Vorgeschichte • Landesversicherungsanstalt • Landeszentralbank• Johann Joachim Lange • Thomas Lange • Lange Nacht der Wissenschaften •Professor Johannes Langenhagen • Laternenfest • Latina • Georg Laurea • Leander• Le Garage • Benedikt Lehmann • Hans Lehmann • Heinrich Franz Lehmann •Lehmanns Garten • Lehmanns Felsen • Leibnitz-Institut für Pflanzenbiologie •Leichtathletikhalle • Leichtathletikstadion • Frieda Leider • Leipziger Straße •Leipziger Turm • John Lennon • Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina• Leopold I. von Anhalt-Dessau – der Alte Dessauer • Lettin • Libellen • GerhardLichtenfeld • Theodor Lieser • Linckesche Chronik • Lindbusch • Lindenblütenfest• Lindenhof • Gottfried Lindner • Carl Lingesleben • Linkshänderbedarf • Lippert-sche Buchhandlung • Lockere Stadtmusikanten • Justus Christian von Loder •Löwenapotheke • Löwengebäude • Loge „Zu den drei goldenen Schlüsseln“ • Loge„Zu den drei Degen“ • Loge „Zu den fünf Türmen • Loge „Friedrich zur Standhaf-tigkeit“ • Johann Peter von Ludewig • Matieu Lützenkirchen • Martin Luther •Lutherkirche • Lutherlinde • Luthers Totenmaske • Friedrich Madeweis • Magdale-nenkapelle • Mägdeleinhaus • Fritz Maenicke • Max Maercker • Mammutskelett •Ewald Manz • Gerhard Marcks • Marienkirche • Maritim-Hotel • Marktkirche UnserLieben Frauen • Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg • Ludwig der Sprin-ger • Felix Graf Luckner • Mai-Demo rund um die Kulturinsel • August Mann •Ewald Manz • Ilse Manz • Arkadi Marasch • Kurt Marholz • Marienbibliothek •Gerhard Marks• Marktplatz • Marktschlösschen • Martha-Haus • Albert Martick •Massengurgeln • Friedrich Mateweis • Heiliger Mauritius • Eugen Mauthner • Mayamare • MDR • Max-Planck-Institut für Mikrostrukturphysik • Johann FriedrichMeckel • Philipp Friedrich Theodor Meckel • Meckelsche anatomische Sammlung• Medienstandort Halle • Hieronymus Megiserus • Georg Friedrich Meier • HermannJosef Mekus • Melanchthonianum • Carl Melzer • Meteritzbrunnen • Ottilie Metzger• St. Michaelis • Militaris • Mineralogische Sammlung der Sektion Chemie •Mittelalterspektakel auf der Oberburg Giebichenstein • Mitteldeutscher Marathon •Mitteldeutsche Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt • MitteldeutschesMultimedia Zentrum • Mitteldeutsches SalonOrchester • Mitteldeutsche Zeitung •Mitteldeutschland • Gertraud Möhwald • Otto Möhwald • Mönchshof • Mönchsholz• Mötzlich • Gasthof „Zum Mohr“ • Moketten • Mond und Sterne • Peter von Mordal• St. Moritz • Moritzzwinger • Moritzburg • Moritzzwinger • Kurt Mothes • MotionWorks • Friedrich Freiherr de la Motte-Fouquet • Mühlwegviertel • Mühlgraben •Mühlpfortenbrücke • Münzkabinett • Thomas Müntzer • Münz- und Geldsammlung• Multimediazentrum • Musentopf e. V. • Museum für Haustierkunde „Julius Kühn“• Sammlung von Museumslokomotiven • Museumsnacht • Museum universitatis •Musikinsel • Musikschule • Nachlässe • Nacht der Kirchen • Nähe zu Leipzig •Napoleon • Otto Nasemann • Nasreddinbrunnen • Naturalien- und Kunstkabinett •Naturlehrpfad • Naturschutzbund • Neandertaler • August Nebe • Caspar Neefe •Professor Dr. Daniel Nettelbladt • Albert Neubert • Neue Residenz • neues theater •Neuglücker Verein • Neumühle • Kloster Neuwerk • Erich Neuß • Neustädter Kirche• Generalleutnant Dmitri Petrowitsch von Newerowski • Agnes Wilhelmine Nie-meyer • August Hermann Niemeyer • Hermann Agathon Niemeyer • Max Niemeyer• Niewandt-Stiftung • St. Nikolai et Antonii • St. Nikolaus • St. Norbert • Nordbad• Oberburg Giebichenstein • Objekt 5 • Ochsenberg • Ochsenbrücke • Offene KircheSt. Moritz • Irmtraud Ohme • Johann Gottfried Olearius • Olympiastützpunkt •Opernball • Opernhaus • Orthodoxe Kirche • Osendorfer See • Ostersuppe •

Charlotte Otto • Otto I. • P40-Disko • Palette • Pallas Athene • Palmblatthandschrift• St. Pankratius • Papiermühle • Parkeisenbahn • Passendorfer Fußgängerbrücke •Passendorfer Schlösschen • Paternoster im Rathaus • Patrizierhäuser • Albert Patry• Jean Paul • Paul-Riebeck-Stiftung • Paulusberg • Pauluskirche • Paulusviertel •Peek & Cloppenburg • Peißnitz • Peißnitzbrücke • Pension Schöller • Ralph Penz •Ludwig Anton Pernice • historische Personalakten • Pestalozzipark • Jens Petereit •Petruskirche • Pottel & Broskowski • Pfälzer Brücke • Pfänner • Pfännerschaft • UwePfeifer • Pferderennbahn • Pfingstanger • Pfingstbier der Halloren • „Der GoldenePflug“ • Philharmonisches Staatsorchester • Pilzausstellung im Botanischen Garten• Pinguine • Hans von Plackwitz • Plakatsammlung • Max-Planck-Gesellschaft •Planetarium auf der Peißnitzinsel • Planetarium und Sternwarte Kanena • Plötzen •Polizeiruf 110 • Porphyrgestein • Porträtsammlung • Postamt • Posthorn • Posthorn-teiche • Postkartensammlung • Simon Priester • PSV Halle • Pulvermühle • Pulver-weiden • Puppentheater • Puppentheater-Festival • Pusteblume • Professor Dr. Drs.Paul Raabe • Rabeninsel • „Das Goldene Rad“ • Radio Brocken • Radio Corax •Radio 89.0 RTL • Radio SAW • Rathausstraße • Ratshof • Hermann Raum •Raumflugplanetarium • Realismusgalerie Obenauf • RBB • Carl Rehorst • LuiseReichardt • Reichardts Garten • Rüdiger Reiche • Jeremias Reichhelm • KarlHeinrich Reichhelm • Reide • Reideburg • Johann Christian Reil • Reilsberg •Renaissancegiebelhaus Rannische Straße 9 • Silke Renk • Repertorien • Reptilien-schau • Residenz • Restaurants • Carl Adolph Riebeck • Riebeckplatz • Riebeckvier-tel • Riebeckstift • Richard Riedel • Gottfried Riehm • Riesenhaus • JoachimRingelnatz • Ringer-Wettkampfgemeinschaft • Alfred Ritter • Julius Ritter • Ritter-gut Beesen • Ritter-Haus • Riveufer • Carl Robert • Robert-Franz-Denkmal • Robert-Franz-Ring • Robert-Franz-Singakademie • Robertinum • Robert Rive • Röhricht-brüter • Röpziger Brücke • Roland • Straße der Romanik • Ronneburgsche Mühle •Ralf Rossa • Rossgraben • Roter Turm • „Rotes Ross“ • Rotfedern • Wilhelm Roux• Martina Rüping • Arnold Ruge • Rundes Chronik der Stadt Halle • Saale • Saaleaffe• Saaleaue • Saaleradwanderweg • Saaleschifffahrt • Saaleteufel • Saaleufer • „Saale-Zeitung“ • Saalwerder • Saline • Salinebad • Saline-Halbinsel • Salz • Salzfest •Salzgraf • Salzgrafenplatz • Salzpokal • Salzpyramiden • SalzwirkerbrüderschaftHalloren im Thale zu Halle • Sammlung Gerlinger • Sammlung historischer Musik-instrumente • Sammlungsmappen zur Stadtgeschichte • „Sargdeckel“ • Saturn •Schafbrücke • Fritz Schaper • Schausieden • Scheekser • Peter Scheibe • SamuelScheidt • Schelmuffsky-Pokal • Schellen-Moritz • Victor von Schenitz • Carl JacobScheuffelhuth • Schieferbrücke • Schiffsmühle • Schillerbühne • Karl FriedrichSchinkel • Schlaraffen • Schlauchbootrennen • Friedrich David Ernst Schleierma-cher • Schleiermacherhaus • Schlossberg • Schmeerstraße • Ernst Schmidt • Schmohl-scher Garten • Schnatzjer • Carl Schober • Olaf Schöder • Leo Schönbach •JohannFriedrich Schönemann • Gustav Schönermark • Schokolade • „Schorre“ • „Schor-schi“ • Johann Albert Schmidt • Till Schmidt • Hermann Schmidt-Rimpler • Schnitt-Neumann • Christian Schreiber • Peter Schro • Johann Schroeder • Johanna Schütze-Wolff • Schützenhaus Glaucha • Schulgarten • Schulumweltzentrum „Franzigmark“• Sigmar Baron von Schultze-Galléra • Schwäne • Schwanenbrücke • HermannSchwartze • Schweinehirt • Schweizer Hof • Carl August Schwetschke • EugenSchwetschke • Gustav Ulrich Schwetschke • Schwimmhalle Neustadt • Schwimm-halle „Robert Koch“ • Schwimmhalle Saline • Seeben • Seebener Berge • HeinrichSeeling • Johann Andreas Segner • Sekundarschulen • Hans Karl Seliger • Lothar-Sell-Figuren • Felicitas von Selmenitz • Johann Salomon Semler • Senff • Senioren-Kreativ-Verein • Seniorenresidenz • Sensobi Sensoren GmbH • Sessionssaal • EmmaSeydlitz • Siedekoten • Siegelsammlung • Silberschatz • Jörg Simonides • Willi Sitte• Hans von Smedeberg • Peter Sodann • Soleier • Theo Sommerlad • GunterSonnerson • Sonotec • Soogbäume • Sophienhafen • Sparkasse Rathausstraße mitBarockerker • Spikker e. V. • Spitze • Sporthalle Brandberge • Sportgymnasium •Sporthalle Burgstraße • Sportplätze • Sportverein Halle • Sportschule • Sport- undTurnhallen • Staatliche Galerie Moritzburg • Staatliche Philharmonie • Stadtarchiv• Stadtbad • Stadtbibliothek • StadtCenter Rolltreppe • Stadt der Wissenschaft •Stadtgottesacker • Stadthaus • Stadtjubiläum 2006 • Stadtmarketing • Stadtmuseum• Stadtpark • Stadtpark am Bruchsee • Stadtschleuse • Stadtschreiber • Stadtsinge-chor • Stadtsportbund • Stadtteilfeste • Stadtumbau • Stadtwappen • Stadtwerke •Ernst Georg Stahl • Städtische Verfassung und Verwaltung • Stammbüchersamm-lung • Ringo Starr • Gustav Staude • St. Bartholomäus • Stadtbad • Stadthaus •Stadtpark • Stadtsanierung • Stadtumbau • StartUp • Hermann Staudinger • Steigen-berger • Steinerne Jungfrau • Steinbruchsee • Steinmühle • Steinmühlenbrücke •Steintor • Steintorbrücke • Steintor-Varieté • Stephanuskirche • Sternstraße •Steuerbücher • Stocklaternen • Stolpersteine • Straßenbahn • Straßenbahndepot •Hallesche Straßenbahnfreunde • Petra-Ines Strate • Reinhard Straube • StriesesBiertunnel • Anna Strohberger • Struensee • Samuel Stryk • Johann Stuck •Studentenwerk • St. Wenzel • Südpark • Hellwigsche Südseesammlung • SV Halle• SSV 70 Halle-Neustadt • Major Victor Matwiewitsch Sythin • „HalleschesTageblatt“ • Tag des offenen Denkmals • Talgericht • Tanzclub „Schwarz-Silber“ •Walter Tausch • Technisches Rathaus • Technologie- und Gründerzentrum • TeilAu-to • Hut-Tenner • Rindenbast-Teppiche • Peer-Uwe Teska • Teuschersche Mühle •Textilmanufaktur • Thalia Theater • Thalsaline • Theater Apron • Theaterhaus AnnaSophia • Theatersammlung • Theatersportgruppe Kaltstart • Theatrale • HeinrichThiele • Paul Thiersch • Friedrich August Tholuck • Christian Thomasius • Tho-masianum • Thomas-Müntzer-Gymnasium • Thüringer Park • Ferdinand HeinrichTieftrunk • Tierheim • Tierschutz Halle e. 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Entwurf und Textzusammenstellung: Bernd Heinrich

Es gibtmindestens

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für Halle

Seite 23 • 6. Dezember 2006

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