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Holcim / Lafarge
Universität Zürich
Mergers & Acquisitions HS15
Sandro Buffoni
Alexandra Stocker
Inhalte
• Einführung in den Sachverhalt
• Rechtliche Einordnung der Transaktion
• Ausführungen zu:
– Gesellschaftsrecht
– Steuerrecht
– Wettbewerbsrecht
• Schlussbemerkungen
2
Sachverhalt
• LafargeHolcim: ein Zusammenschluss zwischen Holcim
(Sitz und kotiert in CH) und Lafarge (Sitz und kotiert in F)
• Ziel der Transaktion: die N° 1 des Zement-, Zuschlagsstoff-
und Betonmarktes werden
– Totalumsatz von CHF 33 Mrd.
– weltweit 115'000 Mitarbeiter
– in 90 Ländern tätig
• Transaktionsart: Merger of Equals
– Gleichgeordneter Zusammenschluss zweier gleichwertiger Partnern
– Gemeinsame Weiterführung der Unternehmung
– Synergieeffekte anstreben
3
Quasifusion (I)
4
LafargeSitz in FR
HolcimSitz in CH
Quasifusion (II)
5
LafargeSitz in FR
HolcimSitz in CH
Squeeze-out
100%
Transaktionsvereinbarungen
• Combination Agreement
– Vollzug unter Bedingungen
– Finanzierung der Übernahme durch Aktientausch
(öffentliches Angebot)
– Nachverhandlung nach Änderung der Marktbedingungen
• Grundsatz: kein Genehmigungsvorbehalt der GV für
den Zusammenschlussvertrag
• Ausnahme: GV-Beschluss nötig für Kapitalerhöhungen
und weitere Statutenänderungen
– Namenswechsel, Vinkulierungen, Wahl des neuen VR‘s
6
Öffentliches Übernahmeangebot (I)
Tausch der Lafarge Aktien gegen Aktien der Holcim
• Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für
Beteiligungen an Publikumsgesellschaften
– Franz. Börsengesetz (Règlement Général der AMF) tangiert,
da Lafarge in Frankreich registriert und kotiert
– Bewilligungsverfahren, Angebotsdokument
• Transaktion i.S. einer Ad hoc-Publizität offenzulegen
• Verbot der Eigenbeschaffung der Aktien über die Börse
(Insiderverbot, Gleichbehandlungsgrundsatz)
7
Öffentliches Übernahmeangebot (II)
Vorgehen gem. AMF
1. Öffentliches Umtauschangebot an alle Lafarge Aktionäre
für Durchführung der Transaktion Annahme des Angebots
durch mehr als 66.6% der Lafarge Aktionäre nötig
2. Wiedereröffnetes Umtauschangebot
10 Tage nach dem Ergebnis des ersten Angebots, sofern
weniger als 95% der Aktien angedient wurden
3. Squeeze-out-Verfahren auf Antrag
– weniger als 5% der Aktien befinden sich noch bei Dritten
– Innerhalb drei Monaten, Bewilligung durch AMF notwendig
8
GV: Ordentliche und genehmigte Kapitalerhöhungen
9
CHF 530Mio
CHF 260Mio
1. Ordentliche Kapitalerhöhung
• Vorbehalt des Zustandekommens des
öffentlichen Umtauschangebots gem. AMF
• Öffentliches Umtauschangebot
• Wiedereröffnetes Umtauschangebot
2. Genehmigte Kapitalerhöhung
• Wiedereröffnetes Umtauschangebot
• Allfälliges Squeeze-out-Verfahren
CHF 60Mio3. Genehmigte Kapitalerhöhung
• Aktiendividende (Gratisaktien)
Ordentliche Kapitalerhöhung: öffentliches Umtauschangebot
Ordentliche Kapitalerhöhung (Art. 650 OR)
• Barliberierung oder Sacheinlage
– Vorschriften der Sacheinlage zu beachten
(Statutenänderung, Berichte, HR-Eintrag)
• Endgültiger Betrag nach Veröffentlichung des AFM-
Berichts (gem. Anzahl angedienter Lafarge-Aktien)
• Ausschluss der Bezugsrechte für bestehende Aktionäre
– Wichtiger Grund: insb. Übernahme von Unternehmen
– qualifiziertes Mehr erforderlich
• Durchführung innert drei Monaten
10
Genehmigte Kapitalerhöhung: w/ö Umtauschangebot / Squeeze-out
Genehmigte Kapitalerhöhung (Art. 651 OR)
• Qualifiziertes Mehr erforderlich
• Statutenänderung
• Ausschluss der Bezugsrechte für bestehende Aktionäre
• Entscheid kann VR übertragen werden
(schriftlicher Kapitalerhöhungsbericht notwendig)
• Durchführung innerhalb von zwei Jahren durch VR
11
Genehmigte Kapitalerhöhung: Aktiendividende (Gratisaktien)
Genehmigte Kapitalerhöhung (Art. 651 OR)
• Umwandlung von frei verwendbarem Eigenkapital als
qualifizierte Form der Liberierung (Art. 652d OR)
• Selbstfinanzierung der Unternehmung
– Sicherung von Mitteln
– Schonung der Liquidität
• Bezugsrecht für bestehende und neue Aktionäre
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Quasifusion: Direkte Bundessteuer (DBG)
Ebene Gesellschaft
• Übernommene Gesellschaft
– Keine Steuerfolgen
• Übernehmende Gesellschaft
– Grundsätzlich keine Steuerfolgen
– Gleiche Gewinnsteuerwerte
Ebene Anteilsinhaber
• Privatvermögen
– Steuerfreier Kapitalgewinn
• Geschäftsvermögen
– Steuerfrei möglich
– Gleiche Gewinnsteuerwerte
– Keine Beteiligungsermässigung13
Quasifusion: Verrechnungssteuer (VStG)
• Falls Einkommenssteuerneutral
– Keine Verrechnungssteuer
– Beteiligungstausch = Veräusserung
• Falls Einkommenssteuerwirksam
– Verrechnungssteuer geschuldet
– Keine Rückforderung für Ausländer
– Ausnahme DBA
14
Quasifusion: Weitere Steuern (MWSTG & StG)
Emissionsabgabe
• Grundsätzlich keine Emissionsabgabe geschuldet
• Ausnahme: Abgabeumgehung
– Kapitalerhöhung > Nominalkapital der übernommenen AG
– Keine sachgemässen Gründe
Umsatzabgabe
• Von Umsatzabgabe ausgenommen
Mehrwertsteuer
• Ausgenommener Umsatz
15
Squeeze-out
Ebene Gesellschaft
• Übernommene Gesellschaft
– Nicht betroffen
• Übernehmende Gesellschaft
– Keine Steuerfolgen
Ebene Anteilsinhaber
• Privatvermögen
– Steuerfreier Kapitalgewinn (DBG)
• Geschäftsvermögen
– Keine Folgen bei gleichen Buchwerten
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Aktiendividende: Einkommenssteuer (DBG & StG St. Gallen)
Ebene Anteilsinhaber
• Direkte Bundessteuer
– Qualifiziertes Kapitalreservekonto Steuerfrei
– Nennwertprinzip
– Ertrag aus beweglichem Vermögen
• Kantonale Steuer
– Kantonale Selbstbestimmung
– Kapitaleinlageprinzip
• Keine Besteuerung bei Ausgabe
– Nennwertprinzip
• Besteuerung im Umfang des Nennwerts bei Ausgabe
– St. Gallen Kapitaleinlageprinzip
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Aktiendividende: Verrechnungssteuer & Stempelabgaben (VStG & StG)
Ebene Gesellschaft
• Verrechnungssteuer
– Falls Beteiligungsertrag entsteht
• Emissionsabgabe
– Geschuldet auf neu geschaffenem Aktienkapital
• Umsatzabgabe
– Nicht geschuldet
18
Wettbewerbsrecht
19
Zusammenschluss von Holcim und Lafarge
– Totalumsatz von CHF 33 Mrd.
– in 90 Ländern tätig
Wettbewerbsrecht: Ziele
• Verhinderung von Marktbeherrschung
als dritte Säule des Kartellrechts
• Präventive Zusammenschlusskontrolle
mit Vollzugsverbot
• Örtliche Zuständigkeit: Auswirkungsprinzip
• Untersagung oder Zulassung mit
Bedingungen und Auflagen
20
-6.000
Wettbewerbsrecht: Aufgreifkriterien
• Vorliegen eines Zusammenschlusses/ -tatbestandes
• Überschreitung der massgeblichen Umsatzschwellen
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Wettbewerbsrecht: Aufgreif- und Eingreifkriterien
Weitere Aufgreifkriterien
• Marktanteile der beteiligten Unternehmen
• Betriebsvermögen der beteiligten Unternehmen
Eingreifkriterien
• Qualifizierte Marktbeherrschung ohne Verbesserung
der Wettbewerbsverhältnisse
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Wettbewerbsrecht: Vorgehen LafargeHolcim
Vorgehen von Holcim und Lafarge
• Bildung eines gemeinsamen Divestment Commitees
• Frühzeitige und aktive Zusammenarbeit mit
den weltweiten Wettbewerbsbehörden
• Veräusserung von Aktiven unter Vorbehalt
– Vorschläge und Verhandlungen bzgl. Palette der Aktiven
– Europa: Übernahme durch irischen Baustoffhersteller
Resultat
• Genehmigung der Transaktion durch die
verschiedenen Wettbewerbsbehörden
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Schlussbemerkungen
Alternative Transaktionsformen
• Fusion
• Share Deal
Risikokomponenten
• Abhängigkeit von Aktionären
• Keine Due Diligence durchgeführt
• Weitere
24
Besten Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!