Upload
gur
View
25
Download
0
Embed Size (px)
DESCRIPTION
Honorargesetz - Ja!. Der KR sagte mit 104: 51 Stimmen ja zum Honorargesetz Der KR sagte einstimmig nein zum Gegenvorschlag der Oberärzte/Oberärztinnen. Systemwechsel. Neu sollen die Spitäler und nicht mehr die Ärzte den Patientinnen und Patienten Rechnung für entsprechende Leistungen stellen. - PowerPoint PPT Presentation
Citation preview
WB+ Politk im Gesundheitswesen
Honorargesetz - Ja! Der KR sagte mit 104: 51 Stimmen ja zum
Honorargesetz Der KR sagte einstimmig nein zum
Gegenvorschlag der Oberärzte/Oberärztinnen
WB+ Politk im Gesundheitswesen
Systemwechsel Neu sollen die Spitäler und nicht mehr die
Ärzte den Patientinnen und Patienten Rechnung für entsprechende Leistungen stellen
WB+ Politk im Gesundheitswesen
Kompromiss Das Honorargesetz ist mit den Pools ein
fairer Kompromiss zwischen den verschiedenen Interessen, namentlich den honorarberechtigten Ärztinnen und Ärzten und dem jeweiligen Spital als Ganzes
WB+ Politk im Gesundheitswesen
Pools Das Gesetz schafft einen Ausgleich zwischen den
verschiedenen Leistungsträgern eines Spitals, resp. einer Klinik, und ist teamfördernd
Spital: 50%
Pools: Spitalpool 5% (oder 10% der Poolgelder) Klinikpool 45% (oder 90% der Poolgelder)
WB+ Politk im Gesundheitswesen
Leistungsprämien auch an Nichtärzte-/ärztinnen
Es lässt im Gegensatz zum Gegenvorschlag die Möglichkeit offen, auch Nichtärztinnen/ Nichtärzten, z.B. Pflegenden, eine Leistungsprämie aus den Pools auszuzahlen
WB+ Politk im Gesundheitswesen
Pool-Reglemente Pool-Reglemente werden durch die
Spitalleitung genehmigt Das neue Gesetz wird der
Führungsverantwortung der Chefärztinnen- und ärzten gerecht, ohne dass die Oberärztinnen – und ärzte, resp. die Leitenden Ärztinnen und -ärzte übergangen werden können
WB+ Politk im Gesundheitswesen
Stopp den Abzockern Das Gesetz gibt neu der Regierung mit
dem § 8 ein Instrument in die Hand, um Abzockertum zu verhindern und Honorareinnahmen zu begrenzen
WB+ Politk im Gesundheitswesen
VZK (Verband der Zürcher Krankenhäuser)
Das Gesetz erlaubt den subventionierten Spitälern (des VZK’s), weiter gehende Honorarregelungen zugunsten des Spitals aufrecht zu erhalten