1
F-01 Antrag auf ein Frauenstatut der GRÜNEN JUGEND Antragstellerin: Satzungskommission Füge ein hi nter § 5 Organe des Bundesverbands: § 6 neu Frauenstatut: „§ 6 neu Frauenstatut (1) Ein wesentliches Ziel der GRÜNEN JUGEND ist die Verwirklichung der Rechte und Interessen von Frauen, um eine wirkliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Verband und in der Gesellschaft zu erreichen. Nähres regelt das Frauenstatut, das Bestandteil der Satzung der GRÜNEN JUGEND ist. (2) Alle Regelungen zur Quotierung finden sich im Frauenstatut. Das Frauenstatut kann mit 2/3 Mehrheit geändert werden. Als Fristen gelten die Fristen zur Änderung der Satzung.“ Begründung: Das Frauenstatut hat Satzungsrang und fasst alle Regelungen, die Frauen betreffen, zusammen. So kann man schnell und auf einen Blick sehen, welche Regelungen für die GRÜNEN JUGEND gelten. Diese Regelungen brauchen wir, weil es auch in der GRÜNEN JUGEND noch eine große Diskrepanz zwischen dem Ziel einer vollständigen Gleichberechtigung der Geschlechter und der aktuellen Wirklichkeit gibt. Mit dem Frauenstatut werden Strukturen und Maßnahmen festgeschrieben, die dazu beitragen sollen, dass wir ein geschlechtergerechter Verband werden und welche die Stellung von Frauen in der GRÜNEN JUGEND stärken. Es reicht als Ansatz allein aber nicht aus, da es die Probleme zunächst nur auf einer organisatorischen, formalen Ebene angeht. Die Maßnahmen sind kein Ziel oder Selbstzweck, sondern lediglich ein Mittel, um das Ziel, eine wirkliche Gleichberechtigung im Verband, zu erreichen. An diesem Ziel können und sollen sowohl männliche als auch weibliche Mitglieder der GRÜNEN JUGEND mitarbeiten, auch gemeinsam in einem geschlechtergemischten Frauenrat (vgl. Frauenstatut § 5). Das Frauenstatut ist nötig, weil eine strukturelle Benachteiligung von Frauen in unserer Gesellschaft und auch in unserem Verband besteht. Z.B. verdienen Frauen immer noch ca. 23% weniger als Männer. Es sind immer noch nur 2,5% der Vorstände der 200 größten Unternehmen in Deutschland weiblich (vgl. DIW Wochenbericht 4/2010). Auch sind nur 21% der WissenschaftlerInnen und nur 12% der höchst dotierten ProfessorInnen weiblich (vgl. Studie „She Figures 2009“) und auch im Bundestag sind nur 32 % weibliche Abgeordnete (vgl. www.frauenrat.de). Bei der GRÜNEN JUGEND macht sich die strukturelle Benachteiligung von Frauen z.B. bei den überwiegend männlichen Kandidaten für Gremien und Positionen sowie einer „männlichen“ Debattenkultur auf Bundeskongressen und anderen Veranstaltungen bemerkbar. Um dieser strukturellen Benachteiligung entgegenzuwirken, sind besondere Fördermaßnahmen und eine zweitweise strukturelle Bevorzugung von Frauen nötig. Deshalb brauchen wir ein Frauenstatut und kein Genderstatut. Übersicht: alt neu § 6 neu Frauenstatut Ein wesentliches Ziel der GRÜNEN JUGEND ist die Verwirklichung der Rechte und Interessen von Frauen, um eine wirkliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Verband und in der Gesellschaft zu erreichen. Nähres regelt das Frauenstatut, das Bestandteil der Satzung der GRÜNEN JUGEND ist. „Dem Morgen:Grün Entgegen! – Der Visionskongress“ - 34. Bundeskongress der Grünen Jugend

Document

Embed Size (px)

DESCRIPTION

http://kongress.morgengruen.org/sites/kongress.morgengruen.org/files/antraege/f-01.pdf

Citation preview

F-01 Antrag auf ein Frauenstatut der GRÜNEN JUGEND

Antragstellerin: Satzungskommission

Füge ein hi nter § 5 Organe des Bundesverbands: § 6 neu Frauenstatut:

„§ 6 neu Frauenstatut(1) Ein wesentliches Ziel der GRÜNEN JUGEND ist die Verwirklichung der Rechte und Interessen von Frauen, um eine wirkliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Verband und in der Gesellschaft zu erreichen. Nähres regelt das Frauenstatut, das Bestandteil der Satzung der GRÜNEN JUGEND ist.(2) Alle Regelungen zur Quotierung finden sich im Frauenstatut. Das Frauenstatut kann mit 2/3 Mehrheit geändert werden. Als Fristen gelten die Fristen zur Änderung der Satzung.“

Begründung: Das Frauenstatut hat Satzungsrang und fasst alle Regelungen, die Frauen betreffen, zusammen. So kann man schnell und auf einen Blick sehen, welche Regelungen für die GRÜNEN JUGEND gelten. Diese Regelungen brauchen wir, weil es auch in der GRÜNEN JUGEND noch eine große Diskrepanz zwischen dem Ziel einer vollständigen Gleichberechtigung der Geschlechter und der aktuellen Wirklichkeit gibt.

Mit dem Frauenstatut werden Strukturen und Maßnahmen festgeschrieben, die dazu beitragen sollen, dass wir ein geschlechtergerechter Verband werden und welche die Stellung von Frauen in der GRÜNEN JUGEND stärken. Es reicht als Ansatz allein aber nicht aus, da es die Probleme zunächst nur auf einer organisatorischen, formalen Ebene angeht. Die Maßnahmen sind kein Ziel oder Selbstzweck, sondern lediglich ein Mittel, um das Ziel, eine wirkliche Gleichberechtigung im Verband, zu erreichen. An diesem Ziel können und sollen sowohl männliche als auch weibliche Mitglieder der GRÜNEN JUGEND mitarbeiten, auch gemeinsam in einem geschlechtergemischten Frauenrat (vgl. Frauenstatut § 5).

Das Frauenstatut ist nötig, weil eine strukturelle Benachteiligung von Frauen in unserer Gesellschaft und auch in unserem Verband besteht. Z.B. verdienen Frauen immer noch ca. 23% weniger als Männer. Es sind immer noch nur 2,5% der Vorstände der 200 größten Unternehmen in Deutschland weiblich (vgl. DIW Wochenbericht 4/2010). Auch sind nur 21% der WissenschaftlerInnen und nur 12% der höchst dotierten ProfessorInnen weiblich (vgl. Studie „She Figures 2009“) und auch im Bundestag sind nur 32 % weibliche Abgeordnete (vgl. www.frauenrat.de).

Bei der GRÜNEN JUGEND macht sich die strukturelle Benachteiligung von Frauen z.B. bei den überwiegend männlichen Kandidaten für Gremien und Positionen sowie einer „männlichen“ Debattenkultur auf Bundeskongressen und anderen Veranstaltungen bemerkbar. Um dieser strukturellen Benachteiligung entgegenzuwirken, sind besondere Fördermaßnahmen und eine zweitweise strukturelle Bevorzugung von Frauen nötig. Deshalb brauchen wir ein Frauenstatut und kein Genderstatut.

Übersicht:

alt neu§ 6 neu FrauenstatutEin wesentliches Ziel der GRÜNEN JUGEND ist die Verwirklichung der Rechte und Interessen von Frauen, um eine wirkliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Verband und in der Gesellschaft zu erreichen. Nähres regelt das Frauenstatut, das Bestandteil der Satzung der GRÜNEN JUGEND ist.

„Dem Morgen:Grün Entgegen! – Der Visionskongress“ - 34. Bundeskongress der Grünen Jugend