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SO-14 Änderungsantrag 6 an das Statut zur Bildungsarbeit der GRÜNEN JUGEND Antragstellerin: Satzungskommission Ersetze in § 3 Absatz 5 durch einen neuen § 4: § 4 Delegierte zu den Bundesarbeitsgemeinschaften von Bündnis 90/Die Grünen (1) Die Fachforen wählen auf ihrem Treffen am Rande der ersten ordentlichen Mitgliederversammlung eines Jahres die Delegierten zu den Bundesarbeitsgemeinschaften von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN für die Dauer von einem Jahr. (2) Die Ausschreibung für die Delegierten zu den Bundesarbeitsgemeinschaften von Bündnis 90/Die Grünen wird mit der Einladung zur Mitgliederversammlung verschickt. (3) Der Bildungsbeirat nimmt die Zuordnung der einzelnen Bundesarbeitsgemeinschaften zu den Fachforen vor und entscheidet im Rahmen des Haushaltsatzes einvernehmlich mit dem Bundesvorstand über die Entsendung der Delegierten in die Bundesarbeitsgemeinschaften. (4) Nachwahlen bei Rücktritten oder bei nicht besetzten Plätzen sind auf den folgenden Treffen der Fachforen oder auf dem Bundesausschuss möglich.“ Übersicht alt neu § 3 Bildungsbeirat (5) Der Bildungsbeirat wählt die Delegierten für die BAGen von BÜDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Bildungsbeirat entscheidet im Rahmen des Haushaltsatzes einvernehmlich mit dem Bundesvorstand über die Entsendung der Delegierten in die BAGen Die Fachforen müssen auf jeder Sitzung einen Bericht über ihre Arbeit halten. § 4 Delegierte zu den Bundesarbeitsgemeinschaften von Bündnis 90/Die Grünen (1) Die Fachforen wählen auf ihrem Treffen am Rande der ersten ordentlichen Mitgliederversammlung eines Jahres die Delegierten zu den Bundesarbeitsgemeinschaften von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN für die Dauer von einem Jahr. (2) Die Ausschreibung für die Delegierten zu den Bundesarbeitsgemeinschaften von Bündnis 90/Die Grünen wird mit der Einladung zur Mitgliederversammlung verschickt. (3) Der Bildungsbeirat nimmt die Zuordnung der einzelnen Bundesarbeitsgemeinschaften zu den Fachforen vor und entscheidet im Rahmen des Haushaltsatzes einvernehmlich mit dem Bundesvorstand über die Entsendung der Delegierten in die Bundesarbeitsgemeinschaften. (4) Nachwahlen bei Rücktritten oder bei nicht besetzten Plätzen sind auf den folgenden Treffen der Fachforen oder auf dem Bundesausschuss möglich. „Dem Morgen:Grün Entgegen! – Der Visionskongress“ - 34. Bundeskongress der Grünen Jugend

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SO-14 Änderungsantrag 6 an das Statut zur Bildungsarbeit der GRÜNEN JUGEND

Antragstellerin: Satzungskommission

Ersetze in § 3 Absatz 5 durch einen neuen § 4:

„§ 4 Delegierte zu den Bundesarbeitsgemeinschaften von Bündnis 90/Die Grünen

(1) Die Fachforen wählen auf ihrem Treffen am Rande der ersten ordentlichen Mitgliederversammlung eines Jahres dieDelegierten zu den Bundesarbeitsgemeinschaften von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN für die Dauer von einem Jahr.

(2) Die Ausschreibung für die Delegierten zu den Bundesarbeitsgemeinschaften von Bündnis 90/Die Grünen wird mit derEinladung zur Mitgliederversammlung verschickt.

(3) Der Bildungsbeirat nimmt die Zuordnung der einzelnen Bundesarbeitsgemeinschaften zu den Fachforen vor undentscheidet im Rahmen des Haushaltsatzes einvernehmlich mit dem Bundesvorstand über die Entsendung der Delegierten indie Bundesarbeitsgemeinschaften.

(4) Nachwahlen bei Rücktritten oder bei nicht besetzten Plätzen sind auf den folgenden Treffen der Fachforen oder aufdem Bundesausschuss möglich.“

Übersicht

alt neu

§ 3 Bildungsbeirat

(5) Der Bildungsbeirat wählt die Delegierten für dieBAGen von BÜDNIS 90/DIE GRÜNEN. DerBildungsbeirat entscheidet im Rahmen desHaushaltsatzes einvernehmlich mit demBundesvorstand über die Entsendung derDelegierten in die BAGen Die Fachforen müssenauf jeder Sitzung einen Bericht über ihre Arbeithalten.

§ 4 Delegierte zu denBundesarbeitsgemeinschaften von Bündnis90/Die Grünen

(1) Die Fachforen wählen auf ihrem Treffen am Randeder ersten ordentlichen Mitgliederversammlung einesJahres die Delegierten zu denBundesarbeitsgemeinschaften von BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN für die Dauer von einem Jahr.

(2) Die Ausschreibung für die Delegierten zu denBundesarbeitsgemeinschaften von Bündnis 90/DieGrünen wird mit der Einladung zurMitgliederversammlung verschickt.

(3) Der Bildungsbeirat nimmt die Zuordnung dereinzelnen Bundesarbeitsgemeinschaften zu denFachforen vor und entscheidet im Rahmen desHaushaltsatzes einvernehmlich mit demBundesvorstand über die Entsendung der Delegierten indie Bundesarbeitsgemeinschaften.

(4) Nachwahlen bei Rücktritten oder bei nichtbesetzten Plätzen sind auf den folgenden Treffen derFachforen oder auf dem Bundesausschuss möglich.

„Dem Morgen:Grün Entgegen! – Der Visionskongress“ - 34. Bundeskongress der Grünen Jugend