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SO-14 Änderungsantrag 7 an das Statut zur Bildungsarbeit der GRÜNEN JUGEND Antragstellerin: Satzungskommission Ersetze § 5 durch § 3 Absatz 5 NEU : (5) Seminare müssen auf dem Bildungsbeirat schriftlich mit Angabe eines Seminarkonzeptes inklusive Finanzplan beantragt werden. Eine Frist zur Einreichung der Seminaranträgelegt das Präsidium bei der Einladung mir Bekanntgabe der Tagesordnung fest. Antragsberechtigt sind neben den Fachforen auch der Bundesvorstand und der Frauenrat. Über die Anträge wird im Rahmen der im Bundeshaushalt beschlossenen Ausgaben mit einfacher Mehrheit entschieden. Übersicht alt neu §5 Seminar Anträge (1) Das Präsidium setzt eine Einreichungsfrist, danach können keine Anträge eingereicht werden. Seminaranträge werden per Email eingereicht. (2) Über Anträge wird mit einfacher Mehrheit beschlossen. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. (5) Seminare müssen auf dem Bildungsbeirat schriftlich mit Angabe eines Seminarkonzeptes inklusive Finanzplan beantragt werden. Eine Frist zur Einreichung der Seminaranträgelegt das Präsidium bei der Einladung mir Bekanntgabe der Tagesordnung fest. Antragsberechtigt sind neben den Fachforen auch der Bundesvorstand und der Frauenrat. Über die Anträge wird im Rahmen der im Bundeshaushalt beschlossenen Ausgaben mit einfacher Mehrheit entschieden. „Dem Morgen:Grün Entgegen! – Der Visionskongress“ - 34. Bundeskongress der Grünen Jugend

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SO-14 Änderungsantrag 7 an das Statut zur Bildungsarbeit der GRÜNEN JUGEND

Antragstellerin: Satzungskommission

Ersetze § 5 durch § 3 Absatz 5 NEU :

(5) Seminare müssen auf dem Bildungsbeirat schriftlich mit Angabe eines Seminarkonzeptes inklusive Finanzplan beantragtwerden. Eine Frist zur Einreichung der Seminaranträgelegt das Präsidium bei der Einladung mir Bekanntgabe der Tagesordnungfest. Antragsberechtigt sind neben den Fachforen auch der Bundesvorstand und der Frauenrat. Über die Anträge wird imRahmen der im Bundeshaushalt beschlossenen Ausgaben mit einfacher Mehrheit entschieden.

Übersicht

alt neu

§5 Seminar Anträge

(1) Das Präsidium setzt eine Einreichungsfrist,danach können keine Anträge eingereicht werden.Seminaranträge werden per Email eingereicht.

(2) Über Anträge wird mit einfacher Mehrheitbeschlossen. Bei Stimmengleichheit ist ein Antragabgelehnt.

(5) Seminare müssen auf dem Bildungsbeirat schriftlichmit Angabe eines Seminarkonzeptes inklusiveFinanzplan beantragt werden. Eine Frist zurEinreichung der Seminaranträgelegt das Präsidium beider Einladung mir Bekanntgabe der Tagesordnung fest.Antragsberechtigt sind neben den Fachforen auch derBundesvorstand und der Frauenrat. Über die Anträgewird im Rahmen der im Bundeshaushalt beschlossenenAusgaben mit einfacher Mehrheit entschieden.

„Dem Morgen:Grün Entgegen! – Der Visionskongress“ - 34. Bundeskongress der Grünen Jugend