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Deutsche Biofonds Hydro-Anleihe Deutsche Biofonds Green Energy Turkey GmbH & Co.KG

Hydro-Anleihe · Deutsche Biofonds Hydro-Anleihe 5 Wertpapierprospekt sam lesen und bei ihrer Kaufentscheidung, ggf. unter Bei-ziehung ihrer Berater, berücksichtigen

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Deutsche Biofonds

Hydro-Anleihe

Deutsche Biofonds Green Energy Turkey GmbH & Co.KG

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Inhalt

Deutsche Biofonds Hydro-Anleihe

Wertpapierprospekt für das Angebot von Inhaber-Teilschuldverschreibungen der Deutschen Biofonds Green Energy Turkey GmbH & Co. KG

WKN: A1EWKCISIN: DE000A1EWKC 7

mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 20.000.000,-, eingeteilt in 20.000 Teilschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von je EUR 1.000,-.

Erlangen, den 16.12.2010

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Deutsche Biofonds Hydro-Anleihen 3

xxxInhalt

Inhalt1. Zusammenfassung 41.1 Hinweis zur Zusammenfassung 41.2 Zusammenfassung in Bezug auf die Schuldverschreibung 41.3 Zusammenfassung der wesentlichen Risikofaktoren 41.4 Wesentliche Informationen zur Emittentin 6

2. Risikofaktoren 72.1 Risiken die Emittentin betreffend 72.2 Risiken die Anleihe betreffend 8

3. Angaben über die Wertpapiere 93.1 Der Anlegerkreis 93.2 Bekanntmachungen, Prospektanforderung 93.3 Rechtliche Grundlagen, Rechte der Anleihegläubiger 93.4 Währung und Rang 103.5 Verzinsung, Zinslauf, Fälligkeit, Rendite 103.6 Bonus 103.7 Vertretung von Schuldtitelinhabern 113.8 Grundlage der Emission/Beschlussfassung 113.9 Emissionstermin / Zeichnungsfrist 113.10 Kündigungsfrist der Emittentin 113.11 Übertragbarkeit 113.12 Verjährung 113.13 Börsennotierung 113.14 Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission beteiligt sind 123.15 Gründe für das Angebot und Verwendung der Erträge 123.16 Angaben über die Anzubietenden bzw. zum Handel zuzulassenden Wertpapiere 12

4. Bedingungen und Voraussetzungen für das Angebot 124.1 Bedingungen, denen das Angebot unterliegt 134.2 Gesamtsumme der Emission, Angebotsfrist, Verfahren und Mindestbetrag 134.3 Erwerbspreis 134.4 Potentielle Investoren, Vorzugsrecht, Übernahmezusagen und Angebotskoordinator 134.5 Zahlstelle / Depotstelle 134.6 Erwerb / Zuteilung / Lieferung der Wertpapiere 144.7 Angebotsoffenlegung 144.8 Hinweise zum Kaufantrag 144.9 Höhe der Stückzinsen 14

5. Steuerliche Grundlagen 155.1 Einkunftsart und Besteuerung 155.2 Steuerabzug 155.3 Stückzinsen 155.4 Erbschafts- und Schenkungssteuer 15

6. Informationen über die Emittentin 166.1 Daten der Emittentin und der Komplementärin 166.2 Geschäftsentwicklung und Historie der Emittentin 166.3 Ausgewählte Finanzinformationen 176.4 Geschäftsbericht 17

6.5 Investitionen 186.6 Haupttätigkeitsbereiche 186.7 Technologie 196.8 Zielsetzung der Emittentin 196.9 Wichtigste Märkte 206.10 Trendinformationen 206.11 Wesentliche Veränderungen in der Finanzlage oder der Handelsposition der Emittentin 206.12 Wesentliche Verträge, Gerichts- und Schiedsverfahren 206.13 Zusätzliche Angaben 206.14 Organisationsstruktur 216.15 Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane 226.16 Praktiken der Geschäftsführung 226.17 Beteiligungs- und Beherrschungsverhältnisse 226.18 Abschlussprüfer 236.19 Angaben von Seiten Dritter 236.20 Einsehbare Dokumente 23

7. Finanzinformationen 247.1 Finanzinformationen 2009 247.2 Finanzinformationen 2010 30

8. Informationen zum Fernabsatz 378.1 Informationen zur Emittentin 378.2 Wesentliche Merkmale der Beteiligung und deren Risiken 378.3 Zustandekommen des Vertrags 378.4 Widerrufsrecht 388.5 Vertragliche Mindestlaufzeit, Vertragsstrafen 388.6 Kosten des Erwerbs, weitere Kosten und Steuern 388.7 Rechtsordnung, Sprache und Gerichtsstand 388.8 Vertragssprache 388.9 Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen 388.10 Garantiefonds oder sonstige Entschädigungsregelung 388.11 Außergerichtliche Streitschlichtung 38

9. Verträge 399.1 Anleihebedingungen der Inhaber-Teilschuldverschreibung der Deutschen Biofonds Green Energy Turkey GmbH & Co. KG 399.2 Gesellschaftsvertrag der Deutschen Biofonds Green Energy Turkey GmbH & Co. KG 42

10. Glossar 46

11. Prospektverantwortung / Unterschriften 47

Die inhaltliche Richtigkeit der im Wertpapierprospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung dieses Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

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4 Deutsche Biofonds Hydro-Anleihe

Wertpapierprospekt

1. Zusammenfassung

1.1 Hinweis zur ZusammenfassungDie folgende Zusammenfassung stellt eine Einführung zu den weiteren Prospektabschnitten dar. Sie beinhaltet eine Auswahl der nach Ansicht der Emittentin wesentli-chen Informationen über die Emittentin, die mit den an-gebotenen Wertpapieren verbundene Rechte und Pflich-ten sowie die mit dem Erwerb der Anleihe verbundenen wesentlichen Risiken. Deshalb sollte der Anleger den Wertpapierprospekt sorgfältig und vollständig lesen und seine Investitionsentscheidung auf die Prüfung des ge-samten Prospekts stützen.

Die Emittentin übernimmt für den Inhalt der Zusammen-fassung die Verantwortung und kann in dieser Eigenschaft auch haftbar gemacht werden. Dies gilt allerdings nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrich-tig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Abschnitten des Prospekts gelesen wird.

Der Anleger wird darauf hingewiesen, dass für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in diesem Prospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht wer-den, der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des eu-ropäischen Wirtschaftsraums die Kosten für die Überset-zung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben könnte.

1.2 Zusammenfassung in Bezug auf die Schuldverschreibung 1.2.1 Das WertpapierBei vorliegender Schuldverschreibung handelt es sich um ein festverzinsliches Wertpapier in global verbriefter Form. Das emittierte Volumen beträgt EUR 20.000.000,00. Die reguläre Laufzeit endet am 31. Dezember 2015 Grundlage für die Emission ist der Gesellschafterbeschluss der Deut-schen Biofonds Green Energy Turkey GmbH & Co. KG vom 12.03.2010. Für diese Laufzeit wird eine Verzinsung von 7 % jährlich gezahlt. Zusätzlich erhält der Anleger einen Bonus, der von der Wasserdurchflussmenge in den Turbi-

nen der Wasserkraftwerke der Emittentin abhängig ist. Der Bonus beträgt 0,1 % vom Nennwert pro Prozent Über-schreitung des Regelarbeitsvermögens, höchstens 4,75 %. Das Regelarbeitsvermögen von Laufwasserkraftwerken ist jene elektrische Energie, die mit dem nutzbaren Zufluss im Regeljahr erzeugt werden kann. Das Regeljahr ist ein fikti-ves Jahr, dessen wasserwirtschaftliche Größen arithmeti-sche Mittelwerte einer zusammenhängenden Reihe von möglichst vielen, für die aktuelle Abflussbildung repräsen-tativen Jahren sind. Berechnet wird das RAV als Stufen-rechnung aus der Summe der Stundenleistungen und der Anzahl der Jahresstunden (8760 Stunden/Jahr). Dazu wird die Wassermengendauerlinie eines Regeljahres sowie die zugehörige Fallhöhendauerlinie benötigt. Das Arbeitsver-mögen, das RAV und die Abweichung davon werden von der Emittentin im Zuge der Erstellung des Jahresabschlus-ses festgestellt, vom Wirtschaftsprüfer einer Prüfung un-terzogen und von diesem schriftlich bestätigt.

Einzelheiten zum angebotenen Wertpapier finden sich in der Übersicht auf der rechten Seite.

1.2.2 Der AnlegerkreisVorliegendes Angebot richtet sich an Anleger mit einem mittel- bis langfristigen Anlagehorizont, welche auf eine ökologisch nachhaltige Investition ihrer Mittel Wert legen.

1.2.3 Bekanntmachungen, Prospektanforderung Bekanntmachungen erfolgen ausschließlich im elektroni-schen Bundesanzeiger. Der Prospekt wird zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten bei der:

Deutsche Biofonds Green Energy Turkey GmbH & Co. KGFrauenweiherstraße 55, 91058 ErlangenTelefon: +49 9131 93 30 89-0

Dieser Prospekt ist auch im Internet unter der Adresse www.deutschebiofonds.com erhältlich.

1.3 Zusammenfassung der wesentlichen RisikofaktorenDie Geldanlage in die vorliegende Schuldverschreibung ist mit Risiken verbunden. Die Anleger sollten die folgenden Risiken vor dem Erwerb der Schuldverschreibung aufmerk-

Zusammenfassung

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Deutsche Biofonds Hydro-Anleihe 5

Wertpapierprospekt

sam lesen und bei ihrer Kaufentscheidung, ggf. unter Bei-ziehung ihrer Berater, berücksichtigen. Im Folgenden wer-den die nach Ansicht der Emittentin wesentlichen Risiken in Kurzform dargestellt.

1.3.1 Risiken in Bezug auf die Emittentin

1.3.1.1 InsolvenzrisikoEs wird darauf hingewiesen, dass der Anleger das Insol-venzrisiko der Emittentin trägt. Die Insolvenz der Emitten-

tin ist möglicherweise mit dem Totalverlust der vom Anle-ger investierten Gelder verbunden.

1.3.1.2 GenehmigungsrisikoDie Realisierung der geplanten Projekte hängt von verschie-denen durch türkische Behörden zu erteilende Genehmi-gungen ab. Die Emittentin ist noch nicht in Besitz der not-wendigen Genehmigungen. Daher besteht das Risiko, dass sich geplante Erträge durch Kraftwerke auf dem Gebiet der regenerativen Energien nicht wie geplant realisieren lassen.

Einzelheiten

Wertpapiertyp Inhaber-Teilverschuldung

WKN / ISIN A1EWKC / DE000A1EWKC 7

Gesamtemissionsvolumen 20.000.000,00 €

Stückelung Die Schuldverschreibungen werden im Nennbetrag von je 1.000,00 € begeben.

Verzinsung Die Verzinsung der Schuldverschreibung beträgt 7 % jährlich.

Bonus 0,1 % vom Nennwert pro Prozent Überschreitung des Regelarbeitsvermögens, höchstens 4,75 %

Laufzeit Die Laufzeit beginnt am 01. Januar 2011 und endet am 31. Dezember 2015.

Fälligkeit der Zinsen Die Schuldverschreibungen werden bezogen auf ihren Nennbetrag verzinst, und zwar jährlich zum 31. Dezember.

Fälligkeit des Bonus 30. Juni eines jeden Kalenderjahres für das vergangene Kalenderjahr, erstmals am 30. Juni 2012 für 2011

Mindestzeichnungssumme 1.000,00 €.

Zeichnungsfrist Die Zeichnungsfrist beginnt am 01. Januar 2011 und läuft bis zur Vollplatzierung, spätestens bis 12 Monate nach Veröffentlichung des Prospekts.

Handelbarkeit Börsenzulassung bzw. Einbeziehung in den Freiverkehr ist derzeit nicht beabsichtigt. Die Anleihebedingungen ermöglichen jedoch der Emittentin, die Börsennotierung nach eigenem Ermessen durchzuführen.

Festgelegter Rückkaufpreis Der Kaufpreis für den Rückkauf der Anleihe durch die Emittentin ist in § 9 Abs. 2 der Anleihebedingungen wie folgt festgelegt:

01.01.2011 – 31.12.2011 100 % des Nominalbetrags,01.01.2012 – 31.12.2012 103 % des Nominalbetrags,01.01.2013 – 31.12.2013 102 % des Nominalbetrags,01.01.2014 – 31.12.2014 101 % des Nominalbetrags,ab 2015 100 % des Nominalbetrags,

jeweils % zuzüglich der bis dahin fälligen Verzinsung.

Übertragbarkeit Die Anleihe ist übertragbar.

Haftung Die Haftung des Anlegers ist beschränkt auf das gezeichnete Kapital.

Vorzeitige Kündigungsmöglichkeit durch die Emmitentin

Die Emittentin ist jährlich zum 31. Dezember zur Kündigung der Anleihe berechtigt.

Besteuerung Die Zinszahlungen und Veräußerungsgewinne sind Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Erwerbspreis Der Erwerbspreis setzt sich aus dem Nennbetrag und den Stückzinsen zusammen.

Verbriefung Die Verbriefung erfolgt durch eine bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegte Globalurkunde. Einzelurkunden werden nicht ausgegeben.

Erlösverwendung Die Erlöse aus dieser Anleihe werden zum Aufbau von Kraftwerken zur Erzeugung von Elektrizität aus Wasserkraft in der Türkei verwendet.

Zusammenfassung

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6 Deutsche Biofonds Hydro-Anleihe

Wertpapierprospekt

1.3.1.3 GesetzgebungsrisikoDie Emittentin geht in ihren Prognosen von gesetzlich fest-gelegten Einspeisevergütungen aus. Werden diese vom tür-kischen Gesetzgeber verändert, kann sich dies negativ auf die Ertragslage der Emittentin auswirken.

1.3.1.4 InteressenkonflikteEs besteht das Risiko von Interessenkonflikten, welche sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken können.

1.3.1.5 Steuerliche RisikenEs besteht das Risiko der doppelten Besteuerung in Deutsch-land und der Türkei, sofern die Bundesrepublik Deutschland nicht mit der Türkei ein neues Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit der Türkei abschließt.

1.3.2 Risiken in Bezug auf die Schuldverschreibungen

1.3.2.1 Rückzahlungs- und ZinsrisikoDie Rückzahlungen der Anleihe und die Zahlung der Zinsen sind von der Solvenz der Emittentin abhängig und können daher möglicherweise nicht bedient werden.

1.3.2.1 Fremdfinanzierung der Anleihe Eine Fremdfinanzierung der Anleihe erhöht das Verlustrisiko für den Anleger.

1.3.2.1 HandelbarkeitDie hier angebotene Anleihe soll nicht an einem geregelten Markt gehandelt werden, weswegen der Anleger die Anleihe vor Fälligkeit möglicherweise nicht oder nur zu einem unter dem Nennbetrag liegenden Preis veräußern kann.

1.4 Wesentliche Informationen zur Emittentin

1.4.1 Das UnternehmenDie Emittentin ist die Deutsche Biofonds Green Energy Turkey GmbH & Co. KG mit Sitz in Erlangen, Frauenweiher-straße 55, 91058 Erlangen. Die Gesellschaft wurde am

13. Oktober 2009 zur Eintragung zum Handelsregister angemeldet und am 8. Dezember 2009 beim Amtsgericht Fürth -Registergericht- unter der Registernummer HRA 9371 eingetragen. Die Dauer der Gesellschaft ist un- befristet. Kommanditistin mit einer Einlage von EUR 38.170.000,00 ist die am 24. April 2009 unter der Regis-ternummer HRB 11919 ins Handelsregister Fürth einge-tragene Deutsche Biofonds Treuhand GmbH. Die per-sönlich haftende Gesellschafterin ist die am 3. April 2009 in das Handelsregister Fürth unter der Register-nummer HRB 11904 eingetragene Deutsche Biofonds Verwaltungs GmbH, welche keine Einlage geleistet hat. Die Emittentin hat eine Gesellschaft in Ankara, Türkei, gegründet, von welcher die Geschäfte vor Ort koordi-niert werden – die Deutsche Biofonds Enerji ve Maden-cilik Yatirim Dani�manlik Limited �irketi.

1.4.2 GeschäftstätigkeitDas Unternehmen befasst sich mit der Projektierung, der Realisierung und dem Betrieb von Kraftwerken zur Erzeugung von Strom aus regenerativen Energiequellen (Wind, Wasser, Sonne) in der Türkei.

Die Emittentin wurde im Oktober 2009 eigens zu dem Zweck gegründet, in der Türkei am aufstrebenden Energie-markt1 auf dem Sektor der erneuerbaren Energien zu parti-zipieren.

1.4.3 TechnologieFür den Bau der Wasserkraftwerke werden Turbinen und Generatoren der Voith Hydro Holding GmbH & Co. KG (“Voith Hydro”, Joint Venture zwischen Voith und der Sie-mens Aktiengesellschaft) verwendet. Mehr als 40.000 Generatoren und Turbinen auf der ganzen Welt stammen von Voith Hydro. Voith Hydro ist somit eines der führen-den Unternehmen für saubere und CO2-freie Energieer-zeugung aus Wasser2. Dies gilt nicht nur für die traditio-nelle Wasserkraft sondern auch für die Energie aus den Meeren. Das Unternehmen blickt auf mehr als 140 Jahre Geschichte zurück. Für den Bau der Wasserkraftwerke werden Kaplan-Turbinen sowie Generatoren eingesetzt.

1 Institut für ökologische Wirtschaftsforschung, Sascha Faradsch; Analyse und Beurteilung der Türkei als Zielmarkt für den Export von Dienstleistungen durch deutsche Unternehmen im Bereich erneuerbarer Energien

2 http://www.exzellenz.nrw.de/energiewirtschaft/noth/clusterinfo/news/view/data/874/backpid/11/point/43/?tx_felogin_pi1%5Bforgot%5D=1

Zusammenfassung

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Deutsche Biofonds Hydro-Anleihe 7

Wertpapierprospekt

2. Risikofaktoren

Die Geldanlage in vorliegende Schuldverschreibung ist mit Risiken verbunden. Die Anleger sollten die folgenden Risiken vor dem Erwerb der Schuldverschreibung aufmerksam lesen und bei ihrer Kaufentscheidung, ggf. unter Hinzuziehung ih-rer Berater, berücksichtigen. Diese Risiken können bei dem Anleger zu erheblichen Verlusten führen, die sich realisieren würden, wenn der Anleger seine Schuldverschreibung veräu-ßern möchte oder falls Verluste im Zusammenhang mit der Zinszahlung oder der Rückzahlung auftreten. Im Folgenden werden alle nach Ansicht der Emittentin wesentlichen Risiken dargestellt. Die Reihenfolge, in welcher die Risiken darge-stellt sind, ist kein Hinweis auf die Wahrscheinlichkeit des jeweiligen Risikos.

2.1 Risiken die Emittentin betreffend

2.1.1 PlatzierungsrisikoSollte der Platzierungsverlauf nicht im geplanten Zeitablauf oder geplanten Umfang verlaufen, besteht das Risiko, dass geplante Investitionen nicht im vorhergesehenen Umfang verlaufen. Dies hat möglicherweise Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin. Damit besteht auch das Risiko, dass der geplante wirtschaftliche Erfolg für die Emittentin nicht eintritt.

2.1.2 InsolvenzrisikoEs besteht das Risiko der Insolvenz der Emittentin. In diesem Fall richten sich die Zahlungen an einen Anleger nach den in-solvenzrechtlichen Regelungen, was unter Umständen einen Totalverlust des investierten Betrags bedeuten kann.

2.1.3 InvestitionsrisikoEs besteht das Risiko, dass die geplanten Investitionen der Emittentin nicht oder nicht wie geplant durchgeführt werden können. Dadurch besteht das Risiko, dass Erlöse für die Emittentin nicht oder nicht wie geplant fließen und damit die Ertragslage der Emittentin geschmälert wird oder – schlimmstenfalls – Erträge nicht wie geplant reali-siert werden können. Daher besteht auch das Risiko, dass die Forderungen der Anleihegläubiger gegen die Emitten-tin nicht oder nur verzögert oder nicht in vollem Umfang realisiert werden können.

2.1.4 GesetzgebungsrisikoDie Gesetzgebung unterliegt einem ständigen Wandel. Maß-nahmen der Gesetz- und Verordnungsgeber auf europäischer, nationaler, regionaler bis hin zur Kommunalebene können sich negativ auf die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse und somit entsprechend auf die wirtschaftliche Situation der Emittentin auswirken. Insgesamt besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass aufgrund gesetzgeberischer Maßnahmen das Unternehmen zur Umstellung, Reduzierung oder auch der Einstellung einzelner geschäftlicher Aktivitäten gezwungen ist. Es besteht z.B. das Risiko, dass sich Gesetzesänderun-gen negativ auf die geplante Ertragslage der Emittentin aus-wirken können. Dies gilt insbesondere für gesetzlich geregel-te Einspeisevergütungen für Strom aus erneuerbaren Energien. Die Emittentin plant, insbesondere auf diesem Feld tätig zu werden und ist in besonderem Maße von der Stabili-tät dieser gesetzlichen Einspeisevergütung abhängig. Daher besteht auch mit einer etwaigen Änderung der Rechtslage ein Risiko der Reduzierung der aus der Stromproduktion gewon-nen Erträge. Dies könnte nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin haben.

2.1.5 Risiken ausländischer RechtskreiseDie Emittentin plant eine Investition der aus der Anleihe gewonnenen Mittel im Ausland, insbesondere in der Tür-kei. Es besteht das Risiko, dass aufgrund der im Ausland geltenden Rechtsordnungen Ansprüche gegen Dritte nicht oder nur erschwert durchsetzbar sind. Daher besteht das Risiko eines Forderungsausfalls von möglicherweise beträchtlicher Höhe bis hin zur Insolvenz.

2.1.6 InteressenkonflikteDie Deutsche Biofonds AG ist alleinige Gesellschafterin der Deutschen Biofonds Treuhand GmbH und der Deutschen Bio-fonds Verwaltungs GmbH, die als persönlich haftende Gesell-schafterin der Emittentin Deutsche Biofonds Green Energy Turkey GmbH & Co. KG deren Geschäftsführung innehat. Die Emittentin ist Gesellschafterin der in der Türkei belegenen Betreibergesellschaft. Diese sowie weitere Tochtergesell-schaften der Deutschen Biofonds AG bzw. Gesellschaften, an denen die Deutsche Biofonds AG beteiligt ist, sind regelmä-ßig wesentliche Partner und Funktionsträger in den Betrei-bergesellschaften in der Türkei und weiteren Ländern. Auf-grund dieser gesellschaftsrechtlichen Verbindungen besteht

Risikofaktoren

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8 Deutsche Biofonds Hydro-Anleihe

Wertpapierprospekt

grundsätzlich das Risiko, dass Interessenkonflikte entste-hen, die für die Anleger nachteilige Entscheidungen nach sich ziehen können.

2.1.7 Vertragliche RisikenDer wirtschaftliche Erfolg der Emittentin hängt maßgeblich von der Erfüllung diverser Verträge durch Dritte ab. Werden diese Verträge durch Dritte nicht einhalten oder sind diese Verträge fehlerhaft oder unwirksam, besteht das Risiko, dass Projekte nicht oder nicht plangemäß durchgeführt wer-den können. Dies kann sich negativ auf die Finanz- und Er-tragslage der Emittentin auswirken.

2.1.8 GenehmigungsrisikoDie Durchführbarkeit der geplanten Investitionen der Emit-tentin ist von der Gewährung öffentlich-rechtlicher Geneh-migungen abhängig. Werden solche Genehmigungen nicht erteilt oder verlängert, kann sich dies negativ auf die Fi-nanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken.

2.1.9 Technisches Risiko/ BetriebsausfallrisikoDie Emittentin plant mit den Erlösen aus der Anleihe den Erwerb von Kraftwerken auf dem Gebiet der erneuerba-ren Energien. Diese Kraftwerke können durch einen nicht vorgesehenen und nicht versicherten technischen Defekt oder durch witterungsbedingte Umstände zeit-weise oder dauerhaft ausfallen, so dass geplante Erträ-ge von der Emittentin nicht oder nicht wie geplant gene-riert werden können. Dies hat negative Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage der Emittentin.

2.1.10 VersicherungsrisikoFür die Investitionsobjekte der Emittentin werden im üb-lichen Maße Versicherungen abgeschlossen, um Schä-den und Betriebsausfälle abzusichern. Es besteht aller-dings das Risiko, dass einige Schadensereignisse nicht versichert werden können bzw. die Versicherung die Schadensregulierung ablehnt oder nicht übernehmen kann. In diesem Falle bestehen negative Auswirkungen auf der Ertragslage der Emittentin.

2.1.11 WechselkursrisikenTeile des Geschäfts der Emittentin werden in türkischer Lira und in US-Dollar abgewickelt. Bei stark schwankenden Kur-

sen kann sich dies negativ auf die Ertragskraft der Emitten-tin auswirken.

2.1.12 Steuerliche Risiken

a) Allgemeine steuerliche RisikenEs besteht das Risiko einer für die Emittentin negativen steuerlichen Gesetzesveränderung. Hierdurch kann für die Emittentin eine erhöhte steuerliche Last entstehen, welche sich möglicherweise negativ auf die Ertragslage der Emit-tentin auswirkt.

b) Spezielle steuerliche RisikenDer lokale Investitionsschwerpunkt der Emittentin ist die Türkei. Die Bundesrepublik Deutschland hat das Doppelbe-steuerungsabkommen mit der Türkei mit Wirkung zum 31. Dezember 2010 gekündigt.

Deutschland hat am 6. Mai 2010 ein nachfolgendes Abkom-men zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Ge-biet der Steuern vom Einkommen bereits paraphiert. Es wurde eine rückwirkende Anwendung des neuen Doppelbe-steuerungsabkommens ab dem 1. Januar 2011 vereinbart, so dass es an das dann auslaufende alte Doppelbesteue-rungsabkommen anknüpfen kann. Wenn diese Staaten nicht dieses Nachfolgeabkommen zur Vermeidung der dop-pelten Besteuerung unterzeichnen, kann es zu einer dop-pelten Besteuerung von Einnahmen der Emittentin und de-ren Tochtergesellschaften kommen.

2.2 Risiken die Anleihe betreffend

2.2.1 Fehlende EinlagensicherungDie Anleihe ist nicht durch einen Einlagensicherungsfonds oder ein ähnliches Institut gesichert. Im Falle der unerwar-teten Zahlungsunfähigkeit der Emittentin ist daher keine Sicherung der Rückzahlung – auch nicht teilweise – gewährleistet. Daher besteht für den Anleger das Risiko, dass er seine investierten Beträge nicht zurückerhält.

2.2.2 Fehlende MittelverwendungskontrolleDie durch die Emission der Anleihe aufgebrachten Mittel sind in ihrer Verwendung nicht gebunden. Zudem wird die Mittel-verwendung weder staatlich noch privat beaufsichtigt.

Risikofaktoren

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Deutsche Biofonds Hydro-Anleihe 9

Wertpapierprospekt

2.2.3 Kürzungs- und SchließungsmöglichkeitenStellt die Emittentin vor der Vollplatzierung das Angebot ein oder kürzt die Emittentin dieses, wird nicht der geplante Emissionsbetrag eingeworben. Dies birgt das Risiko, dass von der Emittentin kalkulierte Investitionen nicht oder nicht in geplantem Umfang realisiert werden können. Dies könnte dazu führen, dass von der Emittentin kalkulierte Einnahmen nicht oder nicht in vollem Umfang an die Emittentin fließen, so dass die Emittentin die angestrebten Zinszahlungen nicht oder nur teilweise leisten kann.

2.2.4 Rückzahlungsrisiko und ZinsrisikoDie Rückzahlung der Anleihe sowie der Zinsen sind von der Bo-nität der Emittentin abhängig. Die Bonität der Emittentin wird durch zahleiche Faktoren wie zum Beispiel das gesamtwirt-schaftliche Klima, die Geschäftsentwicklung und die Ertrags-situation beeinflusst. Eine negative Entwicklung der Bonität der Emittentin kann zur Verzögerung oder zum Ausfall der Rückzahlung der investierten Beträge und der Zinsen führen.

2.2.5 Bindungsfrist und HandelbarkeitEs besteht eine Bindung des investierten Kapitals bis zum 31. Dezember 2015. Eine Möglichkeit der vorzeitigen Auszah-lung besteht nicht. Die Anleihe ist frei übertragbar, wird aller-dings nicht an einem regulierten Markt gehandelt. Daher kön-nen Preisinformationen für Schuldverschreibungen schwieriger zu erhalten sein, was die Liquidität der Schuldverschreibungen beeinflussen kann. Daher besteht ggf. das Risiko, dass ein An-leger während der Laufzeit der Anleihe diese nicht oder nicht zu einem für diesen zufriedenstellenden Preis veräußern kann. Zudem besteht möglicherweise in einigen Ländern eine Han-delsrestriktion für Schuldverschreibungen.

2.2.6 Steuerliche RisikenDie in diesem Prospekt dargestellten steuerlichen Grundlagen sind auf der Basis der aktuellen Rechtslage ermittelt und wi-dergegeben worden. Bei einer möglichen, zukünftigen Ände-rung der steuerrechtlichen Lage besteht das Risiko einer un-vorhergesehenen, höheren Steuerbelastung für den Anleger.

2.2.7 FremdfinanzierungFinanziert der Anleger den Erwerb seiner Anleihe mit Fremd-mitteln, so besteht im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Emittentin und einem damit verbundenen Ausbleiben der

Zins- und Tilgungsleistungen das Risiko eines weiteren fi-nanziellen Schadens, da der Anleger gleichwohl seine Zah-lungspflichten gegenüber seinem Gläubiger zu erfüllen hat.

2.2.8 Kündigung der Anleihe durch die EmittentinDie Emittentin hat gemäß § 4 der Anleihebedingungen das Recht, die Anleihe vorzeitig, jeweils unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 90 Tagen jährlich vorzeitig zum 31. Dezember zu kündigen. In diesem Falle erhalten die Anleger ihre investierten Beträge zurück; allerdings kann es sein, dass der Anleger die von der Emittentin zurück erhaltenen Gelder nur zu ungünstigeren Konditionen er-neut anlegen kann.

3. Angaben über die Wertpapiere

3.1 Der AnlegerkreisVorliegendes Angebot richtet sich an Anleger mit einem mittel- bis langfristigen Anlagehorizont, welche auf eine ökologisch nachhaltige Investition ihrer Mittel Wert legen.

3.2 Bekanntmachungen, Prospektanforderung Bekanntmachungen erfolgen ausschließlich im elektroni-schen Bundesanzeiger. Der Prospekt wird zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten bei der:

Deutsche Biofonds Green Energy Turkey GmbH & Co. KGFrauenweiherstraße 55, 91058 ErlangenTelefon: +49 9131 93 30 89-0

Dieser Prospekt ist auch im Internet unter der Adresse www.deutschebiofonds.com/hydroanleihe erhältlich.

3.3 Rechtliche Grundlagen, Rechte der Anleihegläubiger

3.3.1 Allgemeine RechteInhalt und Form der vorliegenden Schuldverschreibung, der Anleihebedingungen und der Organisation der Emit-tentin bestimmen sich nach deutschem Recht. Es handelt sich dabei um Inhaberpapiere. Die Rechtsgrundlage für die vorliegende Schuldverschreibung findet sich in §§ 793 ff

Angaben über die Wertpapiere

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10 Deutsche Biofonds Hydro-Anleihe

Wertpapierprospekt

BGB (Rechte aus der Schuldverschreibung auf den Inha-ber) und in § 1ff des Schuldverschreibungsgesetzes. Durch die in diesem Prospekt abgedruckten Anleihebe-dingungen erfolgt eine Konkretisierung der rechtlichen Be-dingungen der Schuldverschreibungen. Anders als zum Beispiel Aktien gewähren die vorliegenden Wertpapiere einen Anspruch auf eine jährliche feste Zinszahlung. Zu-dem ist bei dieser Anleihe die Laufzeit festgelegt. Am Ende der Laufzeit hat der Anleger bei Rückgabe einen Anspruch auf Rückzahlung seines investierten Geldes. Die Anleihe ist mittels einer sogenannten Globalurkunde verbrieft. Der Anleger erhält -jeweils in Höhe seines investierten Betrags einen Miteigentumsanteil an dieser Globalurkunde. Unter gewissen Voraussetzungen besteht für die Anleger auch ein Kündigungsrecht und das Recht zur Einberufung einer Gläubigerversammlung. Einzelheiten zu diesen Rechten werden im Folgenden erläutert.

3.3.2 MitwirkungsrechteGemäß den Bestimmungen der §§ 5 bis 22 des Schuld-verschreibungsgesetzes in der Fassung vom 31. Juli 2009 kann eine Gläubigerversammlung einberufen werden, die die Anleger vertritt. Die Gläubigerver-sammlung wird von der Anleiheschuldnerin, dem ge-meinsamen Vertreter der Gläubiger oder auf Verlangen von Anleihegläubigern, deren Schuldverschreibung zu-sammen mindestens 5 % der ausstehenden Schuldver-schreibungen erreichen, einberufen. Die Gläubigerver-sammlung stimmt unter anderem über Änderungen der Anleihebedingungen ab.

3.3.3 Zins-, Bonus- und TilgungsrechteDer Anleger hat als Anleihegläubiger gegenüber der Emittentin das Recht, Zins-, Bonus- und Tilgungszahlun-gen aus der Anleihe zu fordern.

3.4 Währung und RangDie Emission lautet auf Euro. Die Teilschuldverschrei-bungen begründen unmittelbare, unbedingte, nicht nachrangige und nicht dinglich besicherte Verbindlich-keiten der Anleiheschuldnerin, die mit allen anderen nicht nachrangigen und nicht dinglich besicherten Ver-pflichtungen in gleichem Rang stehen, sofern diese nicht kraft Gesetzes Vorrang haben.

3.5 Verzinsung, Zinslauf, Fälligkeit, RenditeDie Verzinsung beträgt 7 % pro Jahr bezogen auf den vom Anleger gezeichneten Nennbetrag. Soweit Zinsen für weni-ger als ein Jahr zu zahlen sind, erfolgt eine taggenaue Be-rechnung der Zinsen (sogenannte act/act Methode). Der erste Zinslauf beginnt am 1. Januar 2011. Folgende Zins-läufe beginnen am 1. Januar eines jeden Jahres und enden am 31. Dezember desselben Jahres; der letzte Zinslauf en-det am 31. Dezember 2015. Die Zinsen sind einen Bankar-beitstag nach Ablauf des jeweiligen Zinslaufs fällig. Die Ver-zinsung der Teilschuldverschreibungen endet zum Ablauf des letzten Zinslaufes. Die Rückzahlung des Anleihekapi-tals zum Nennbetrag erfolgt am ersten Bankarbeitstag nach Ende der Laufzeit, also am 01. Januar 2016 durch Überwei-sung an den Anleger. Der Anspruch aus einer Schuldver-schreibung auf den Inhaber erlischt mit dem Ablauf von 10 Jahren nach dem jeweiligen Fälligkeitstermin, wenn nicht die Urkunde vor dem Ablauf der 10 Jahre der Emittentin zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungs-frist an. Die individuelle Rendite berechnet sich über die Ge-samtlaufzeit aus der Differenz zwischen dem Rückzahlungs-betrag einschließlich der gezahlten Zinsen und dem ursprünglich gezahlten Nennbetrag zuzüglich etwaiger Stückzinsen sowie unter Berücksichtigung der Laufzeit der Anleihe und den Transaktionskosten des Anlegers. Die je-weilige Nettorendite ist erst am Laufzeitende bestimmbar, da sie zudem von den vom Anleger zu zahlenden Transakti-onskosten abhängig ist.

3.6 BonusFalls das Arbeitsvermögen des der Fälligkeit der Bonus-zahlung vorangegangenen Kalenderjahrs aus den Was-serkraft-Anlagen der Emittentin das Regelarbeitsvermö-gen (“RAV”) des der Fälligkeit der Bonuszahlung vorangegangenen Kalenderjahrs der Wasserkraft-Anla-gen der Emittentin übersteigt, wird auf die Teilschuldver-schreibungen zusätzlich zur Verzinsung gemäß § 2 Abs. 1 ein Bonus von 1/10 %-Punkt vom Nennwert pro einem Prozent Abweichung vom RAV gezahlt werden, wobei die Abweichung vom RAV kaufmännisch auf 1/10-Prozent ge-rundet wird. Der Bonus ist auf höchstens 4,75 % p.a. vom Gesamtnennbetrag begrenzt. Arbeitsvermögen ist die elektrische Arbeit, die während eines Kalenderjahres in

3. Angaben über die WertpapiereAngaben über die Wertpapiere

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Deutsche Biofonds Hydro-Anleihe 11

Wertpapierprospekt

einer Wasserkraft-Anlage tatsächlich erzeugt wird (ge-messen auf Spannungsniveau der Netzspannung (=Net-to-Generatorerzeugung)) vermehrt um die nicht verwer-tete Arbeit. Die nicht verwertete Arbeit ist jene elektrische Arbeit, die aufgrund von geplanten oder ungeplanten Nichtverfügbarkeiten oder bewusstem Nichteinsatz der oben aufgezählten Wasserkraft-Anlagen oder infolge hö-herer Gewalt während des Kalenderjahres nicht erzeugt wird. Das RAV von Laufwasserkraftwerken ist jene elekt-rische Energie, die mit dem nutzbaren Zufluss im Regel-jahr erzeugt werden kann. Das Regeljahr ist ein fiktives Jahr, dessen wasserwirtschaftliche Größen arithmeti-sche Mittelwerte einer zusammenhängenden Reihe von möglichst vielen, für die aktuelle Abflussbildung reprä-sentativen Jahren sind. Berechnet wird das RAV als Stu-fenrechnung aus der Summe der Stundenleistungen und der Anzahl der Jahresstunden (8760 Stunden/Jahr). Dazu wird die Wassermengendauerlinie eines Regeljahres so-wie die zugehörige Fallhöhendauerlinie benötigt. Die Wassermengendauerlinie gibt an, an wie vielen Tagen im Jahr ein bestimmter Abfluss überschritten wird, die Fall-höhendauerlinie weist die entsprechenden Nettofallhö-hen aus. Die nutzbare Wassermenge an in Dauerzahlen angegebenen Tagen mal der damit erzielbaren Leistung werden absummiert auf 365,25 Tage (ein Jahr). Daraus er-gibt sich das Jahresarbeitsvermögen. Die fiktiven hydrau-lischen Vorjahresdaten für die Berechnung des RAV im ersten Betriebsjahr basieren auf den Niederschlagswer-ten der letzten 30 Jahre. Das Arbeitsvermögen, das RAV und die Abweichung davon werden von der Emittentin im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses festgestellt, vom Wirtschaftsprüfer einer Prüfung unterzogen und von diesem schriftlich bestätigt. Die Bonusauszahlungen er-folgen jeweils am 30. Juni eines jeden Kalenderjahres für das vergangene Kalenderjahr, erstmals am 30. Juni 2012 für das Kalenderjahr 2011.

3.7 Vertretung von SchuldtitelinhabernGemäß dem Schuldverschreibungsgesetz vom 31. Juli 2009 kann gem. §§ 5 bis 22 eine Gläubigerversammlung einberufen werden, die den Anleger vertritt. Die Gläubi-gerversammlung wird von der Anleiheschuldnerin, dem gemeinsamen Vertreter der Gläubiger oder auf Verlangen von Anleihegläubigern, deren Schuldverschreibung zu-

sammen mindestens 5 % der ausstehenden Schuldver-schreibungen erreichen, einberufen. Die Gläubigerver-sammlung stimmt unter anderem über Änderungen der Anleihebedingungen ab. Die Einberufung ist im Bundes-anzeiger bekannt zu machen.

3.8 Grundlage der Emission/BeschlussfassungGrundlage für die Emission ist der Gesellschafterbeschluss der Deutschen Biofonds Green Energy Turkey GmbH & Co. KG vom 12.03.2010.

3.9 Emissionstermin / ZeichnungsfristEmissionstermin und Beginn der Zeichnungsfrist ist der 01. Januar 2011. Die Zeichnungsfrist läuft bis zur Vollplat-zierung, längstens für die Dauer von zwölf Monaten ab Ver-öffentlichung des Wertpapierprospekts.

3.10 Kündigungsfrist der Emittentin Die Emittentin ist berechtigt, alle ausstehenden Schuldver-schreibungen insgesamt oder alle ausstehenden Schuld-verschreibungen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von wenigstens 90 Tagen jährlich vorzeitig zum Ende eines Zinslaufes zu kündigen. Der Rückzahlungsbetrag ent-spricht dann dem gekündigten Nennbetrag. Die Kündigung durch die Anleiheschuldnerin erfolgt durch Bekanntma-chung im elektronischen Bundesanzeiger.

3.11 Übertragbarkeit Beschränkungen in der Übertragbarkeit existieren für den Anleger nicht. Bei der Übertragung der Anleihe sind aller-dings die Regelungen und Bestimmungen der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main zu beachten.

3.12 VerjährungDie Vorlegungsfrist gemäß § 801 Absatz 1 Satz 1 BGB für Ansprüche aus einer fälligen Schuldverschreibung wird auf zehn Jahre verkürzt. Erfolgt die Vorlegung, so ver-jährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vor-legungsfrist an.

3.13 BörsennotierungEs ist keine Börsennotierung geplant. Die Anleihebedin-gungen ermöglichen jedoch der Emittentin, die Börsenno-tierung nach eigenem Ermessen durchzuführen.

3. Angaben über die WertpapiereAngaben über die Wertpapiere

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12 Deutsche Biofonds Hydro-Anleihe

Wertpapierprospekt

3.14 Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission beteiligt sindDie Deutsche Biofonds AG ist alleinige Gesellschafterin der Deutschen Biofonds Treuhand GmbH und der Deut-schen Biofonds Verwaltungs GmbH, die als persönlich haftende Gesellschafterin der Emittentin Deutsche Bio-fonds Green Energy Turkey GmbH & Co. KG deren Ge-schäftsführung innehat. Die Emittentin ist Gesellschafte-rin der in der Türkei belegenen Betreibergesellschaft. Diese sowie weitere Tochtergesellschaften der Deut-schen Biofonds AG bzw. Gesellschaften, an denen die Deutsche Biofonds AG beteiligt ist, sind regelmäßig we-sentliche Partner und Funktionsträger in der Betreiberge-sellschaften in der Türkei und weiteren Ländern. Auf-grund dieser gesellschaftsrechtlichen Verbindungen besteht grundsätzlich das Risiko, dass Interessenkonflik-te entstehen, die für die Anleger nachteilige Entscheidun-gen nach sich ziehen können.

3.15 Gründe für das Angebot und Verwendung der ErträgeDie mit der Anleihe eingewortbenen Mittel werden plan-mäßig für Projekte auf den Sektoren der erneuerbaren Energien in der Türkei verwendet. Der Investitions-schwerpunkt liegt auf der Planung, dem Bau, dem Er-werb und dem Betrieb von Wasserkraftwerken. Für die Auswahl von Wasserkraftwerken werden folgende Krite-rien beachtet:

• Die Wasserkraftwerke haben eine Mindestkapazität von 2 Megawatt.

• Die Kraftwerke sollen eine Rendite von 15 % IRR (inter-nal rate of return, interne Rendite) aufweisen.

• Die Betriebsstunden betragen mindestens 3.700 Stunden jährlich.

• Bei schlüsselfertigen Projekten muss die Bonität sämt-licher Projektpartner eine Bonität von mindestens “A” aufweisen, d.h. die Anlage ist sicher, falls keine unvor-hergesehenen Ereignisse die Gesamtwirtschaft oder die Branche beeinträchtigen.

Weitere Bonitätsstufen sind:

Die geschätzten Gesamtkosten der Emission betragen EUR 2.000.000,00. Der Nettobetrag aus der Emission, also EUR 18.000.000,00, reicht aus, um die Gesamtkos-ten für die oben genannten geplanten Vorhaben zu finan-zieren. Für den Vertrieb dieser Anleihe wird insgesamt ein Betrag von EUR 1.250.000,00 aufgewendet.

3.16 Angaben über die Anzubietenden bzw. zum Handel zuzulassenden WertpapiereDie Anleihe wird in Form von Inhaber-Teilschuldverschrei-bungen unter der internationalen Wertpapierkennummer A1EWKC, ISIN DE000A1EWKC 7 emittiert.

Die Schuldverschreibungen werden im Nennbetrag von je EUR 1.000,00 begeben.

4. Bedingungen und Voraussetzungen für das Angebot

Einzelheiten zu den Angebotsbedingungen und zur Ab-wicklung des Angebots sind auf den folgenden Seiten zu-sammengefasst.

Bonitätsstufe Beschreibung

AAA Triple A = Ausfallrisiko ist fast Null

AA Sichere Anlage, wenn auch leichtes Ausfallrisiko

A Die Anlage ist sicher, falls keine Ereignisse die Ge-samtwirtschaft oder die Branche beeinträchtigen

BBB Durchschnittliche gute Anlage. Bei Verschlechterung der Gesamtwirtschaft ist mit Ausfällen zu rechnen

BB Spekulative Anlage. Bei Verschlechterung der Lage ist mit Ausfällen zu rechnen

B Spekulative Anlage. Bei Verschlechterung der Lage sind Ausfälle wahrscheinlich

CCC Nur bei günstiger Entwicklung sind keine Ausfälle zu erwarten

CC Extrem spekulative Anlage

C Hohe Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls oder Insolvenzverfahren beantragt, aber noch nicht in Zahlungsverzug

D Zahlungsausfall

Bedingungen und Voraussetzungen

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Deutsche Biofonds Hydro-Anleihe 13

Wertpapierprospekt

4.1 Bedingungen, denen das Angebot unterliegtDer Anleger sollte bei Erwerb vorliegender Anleihe über ein Wertpapierdepot verfügen, in welches die Wertpapiere gebucht werden können. Bezüglich der anfal-lenden Depot- und Transaktionskosten erhält der Anleger Informationen bei seinem depotführenden Institut.

Die vorliegende Schuldverschreibung wurde nicht unter dem United States Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung registriert. Der Handel mit den vorliegenden Wert-papieren wurde nicht von den in den Vereinigten Staaten von Amerika zuständigen Institutionen genehmigt. Deswe-gen dürfen vorliegende Teilschuldverschreibungen weder mittelbar noch unmittelbar in den Vereinigten Staaten von Amerika angeboten, verkauft oder weiterverkauft werden.

4.2 Gesamtsumme der Emission, Angebotsfrist, Verfahren und MindestbetragDie Gesamtsumme der von der Emittentin ausgegebenen Schuldverschreibungen beträgt EUR 20.000.000,00 (Euro zwanzig Millionen).

Die Schuldverschreibungen werden ab dem 01. Januar 2011 bis zur Vollplatzierung, längstens für die Dauer von zwölf Monaten ab der Veröffentlichung des Wertpapier-prospekts zur Zeichnung angeboten. Die Emittentin be-hält sich vor, die Zeichnungsfrist zu verkürzen oder zu verlängern.

Der Anleger füllt den Zeichnungsschein aus und sendet diesen an die Emittentin. Gleichzeitig überweist er seinen Zeichnungsbetrag an die Bankverbindung der Emittentin (8.3). Der Anleger erhält umgehend nach Eingang des Kau-fantrags und Überweisung des Kaufbetrags eine Annah-mebestätigung sowie eine Kaufabrechnung zugeschickt. Durch die Annahme des Kaufantrags sowie Gutschrift der Kaufsumme auf dem Konto der Emittentin kommt der Kauf der Anleihe zustande. Die Ausgabe der Inhaber-Teilschuld-verschreibungen erfolgt sodann durch deren Einbuchung in das Wertpapierdepot, das vom Zeichner im Kaufantrag benannt wird. Die Einbuchung der Inhaber-Teilschuldver-schreibungen wird durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt abgewickelt und erfolgt innerhalb eines Monats nach Gutschrift der Kaufsumme auf dem Konto der Emit-

tentin. Soweit es zu einer Überzeichnung kommt, ist die Emittentin berechtigt, Zeichnungen zu kürzen. Im Falle der Kürzung von Zeichnungen wird der zu viel gezahlte Anlage-betrag zzgl. der zu viel gezahlten Stückzinsen unverzüg-lich durch Überweisung auf das von dem Anleger in dem Kaufantrag benannte Konto erstattet.

Die Meldung der Anzahl der zugeteilten Schuldverschrei-bung erfolgt unverzüglich schriftlich durch die Emittentin gegenüber dem Anleger. Eine Aufnahme des Handels ist vor dem Meldeverfahren nicht möglich.

Der zu zeichnende Mindestbetrag der Teilschuldver-schreibung beläuft sich auf EUR 1.000,00. Ein Höchstbe-trag ist nicht vorgesehen.

4.3 Erwerbspreis Der Erwerbspreis für die Schuldverschreibungen ent-spricht ihrem Nennwert von je EUR 1.000,00 zuzüglich der individuell zu bestimmenden Stückzinsen. Der An-leger trägt ferner die fälligen Kosten für sein Wertpa-pierdepot.

4.4 Potentielle Investoren, Vorzugsrecht, Über-nahmezusagen und AngebotskoordinatorDas Angebot richtet sich an private und institutionelle In-vestoren. Es erfolgt ausschließlich in Deutschland. Ein bevorzugtes Bezugsrecht ist nicht gegeben. Es bestehen keinerlei Übernahmezusagen gegenüber der Emittentin. Die Emittentin übernimmt die Angebotskoordination.

4.5 Zahlstelle / DepotstelleZahlstelle ist die Neelmeyer Bank AG, Am Markt 14-16, 28195 Bremen.

Die Zahlstelle überweist die zu zahlenden Zinsen und den Rückzahlungsbetrag an die Clearstream Banking AG, wel-che die Beträge an die Depotbanken der Anleger übermit-telt. Die Auslieferung effektiver Teilschuldverschreibungen oder Zinsscheine ist aufgrund der Globalverbriefung wäh-rend der gesamten Laufzeit der Anleihe ausgeschlossen.Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gibt es für die Inhaber-Teilschuldverschreibungen keine Zahlstellen. Die Clearstream Banking AG, Neue Börsenstraße 1, 60487

Bedingungen und Voraussetzungen

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14 Deutsche Biofonds Hydro-Anleihe

Wertpapierprospekt

Frankfurt am Main ist die Depotstelle für die girosammel-verwahrten Teilschuldverschreibungen.

4.6 Erwerb / Zuteilung / Lieferung der WertpapiereDer Anleger füllt den Zeichnungsschein aus und sendet diesen an die Emittentin. Gleichzeitig überweist er sei-nen Zeichnungsbetrag an die Bankverbindung der Emit-tentin (8.3). Der Anleger erhält umgehend nach Eingang des Kaufantrags und Überweisung des Kaufbetrags eine Annahmebestätigung sowie eine Kaufabrechnung zuge-schickt. Durch die Annahme des Kaufantrags sowie Gut-schrift der Kaufsumme auf dem Konto der Emittentin kommt der Kauf der Anleihe zustande. Die Ausgabe der Inhaber-Teilschuldverschreibungen erfolgt sodann durch deren Einbuchung in das Wertpapierdepot, das vom Zeichner im Kaufantrag benannt wird. Die Einbuchung der Inhaber-Teilschuldverschreibungen wird durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt abgewickelt und er-folgt innerhalb eines Monats nach Gutschrift der Kauf-summe auf dem Konto der Emittentin.

4.7 AngebotsoffenlegungDas Ergebnis des öffentlichen Angebots wird die Emitten-tin spätestens 5 Bankarbeitstage nach dem Ende der Zeichnungsfrist, auf der Internetseite der Emittentin: http://www.deutschebiofonds.com/hydroanleihe bekannt geben.

4.8 Hinweise zum KaufantragDas Kaufantragsformular sowie die Zusatzinformationen für Verbraucher zum Fernabsatz werden einen Tag nach Veröffentlichung des Prospekts kostenlos im Internet un-ter http://www.deutschebiofonds.com/hydroanleihe zum Download sowie bei der Emittentin zur Ausgabe bereitge-halten. Das Kaufantragsformular ist vollständig und gut leserlich auszufüllen und postalisch oder per Telefax an die Emittentin zu versenden; Postanschrift: Deutsche Bio-fonds Green Energy Turkey GmbH & Co. KG, Frauenweiher-str. 55, 91058 Erlangen; Fax: 09131/933089-20.

4.9 Höhe der StückzinsenStückzinsen sind vom Erwerber der Schuldverschreibung zu zahlen, da ihm am nächsten Zinstermin der Zinsbetrag

für den vollen Zinszeitraum gutgeschrieben wird, obwohl ihm nur Zinsen vom Zeitpunkt des Erwerbs bis zum Ende des aktuellen Zinslaufs zustehen. Mit der Zahlung der Stückzinsen ist kein Verlust, sondern lediglich eine Vor-teilsausgleichung für die Anleger verbunden. Mit folgen-der Tabelle kann der Anleger die Höhe seiner Stückzinsen bestimmen.

Der Anleger hat für jede Inhaber-Teilschuldverschreibung die in der Tabelle angegebenen Stückzinsen zu entrich-ten. Erwirbt der Anleger beispielsweise im Februar für EUR 25.000,00 Schuldverschreibungen, so hat er einen Betrag von EUR 1.005,95 (Stückzinsen multipliziert mit der Anzahl der erworbenen Schuldverschreibungen) als Stückzins zu zahlen. Maßgeblich für die Stückzinsbe-rechnung ist der Tag des Geldeingangs bei der Emittentin. Beispielrechnung:Verzinsung: 7 %Datum der Einzahlung: Februar 2011Anzahl der gezeichneten Anleihen: 25 Stück je EUR 1.000,00Einzahlungsbetrag pro Stück: EUR 1.005,95Gesamtkaufbetrag: EUR 25.148,75.

Datum der Einzahlung Stückzinsen pro EUR 1000

Januar 2011 0,00 €

Februar 2011 5,95 €

März 2011 11,89 €

April 2011 17,26 €

Mai 2011 23,21 €

Juni 2011 28,96 €

Juli 2011 34,90 €

August 2011 40,66 €

September 2011 46,60 €

Oktober 2011 52,55 €

November 2011 58,30 €

Dezember 2011 64,25 €

Januar 2012 70,00 €

Bedingungen und Voraussetzungen

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Deutsche Biofonds Hydro-Anleihe 15

Wertpapierprospekt

5. Steuerliche Grundlagen

Die nachfolgende Darstellung soll dem Anleger einen kur-zen Überblick zu den mit vorliegender Kapitalanlage ver-bundenen steuerlichen Grundlagen bieten. Die Darstellun-gen gelten ausschließlich für in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Privatpersonen, welche die Anleihe in ih-rem Privatvermögen halten. Diese Darstellung kann eine individuelle steuerliche Beratung eines jeden Anlegers nicht ersetzen. Die Emittentin empfiehlt daher jedem po-tentiellen Investor vor dem Erwerb der Schuldverschrei-bungen die Konsultation eines Rechtsanwalts oder Steuer-beraters.

Die Darstellung entspricht dem bei Prospektaufstellung aktuellen Rechtsstand. Für eine mögliche zukünftige Än-derung der Rechtslage durch Rechtsprechung, Gesetzge-ber oder Verwaltung kann von der Emittentin keine Gewähr übernommen werden.

5.1 Einkunftsart und BesteuerungDie Zinsen aus dieser Teilschuldverschreibung und ein et-waiger Veräußerungsgewinn stellen Einkünfte aus Kapital-vermögen gemäß §§ 1 Absatz 1 Nummer 5 und § 20 Absatz 1 Nummer 7 EStG dar. Sie unterliegen damit bei unbe-schränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen der Ein-kommenssteuer. Die Einkünfte aus dieser Kapitalanlage werden gemäß § 32 d Absatz 1 EStG mit einem Steuersatz von 25 % besteuert (sogenannte “Abgeltungssteuer”). Zusätzlich hat der Anleger auch den Solidaritätszuschlag und etwaige Kirchensteuer zu entrichten.

Sofern der persönliche Einkommenssteuersatz eines An-legers unter 25 % liegt, besteht für diesen gemäß § 32 d Absatz 6 EStG die Möglichkeit der Beantragung einer Ver-anlagung zu seinem günstigeren Steuersatz bei dem für ihn zuständigen Finanzamt (Günstigerprüfung).

Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten ein Betrag von EUR 801,00 abzuzie-hen (Sparer-Pauschbetrag); der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen. Ehegatten, die zu-sammen veranlagt werden, wird ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von EUR 1.602,00 gewährt.

5.2 SteuerabzugSämtliche Zahlungen der Anleiheschuldnerin an die Anlei-hegläubiger erfolgen unter Abzug oder Einbehalt von Abga-ben, Steuern und Gebühren, soweit die Zahlstelle oder die Anleiheschuldnerin zur Zahlung oder zum Einbehalt gesetz-lich verpflichtet sind. Die Einkommensteuer auf die Wertpa-piere wird somit an der Quelle einbehalten. Die Emittentin übernimmt die Verantwortung für die Einbehaltung der Steuern an der Quelle. In diesem Fall sind weder die Zahl-stelle noch die Anleiheschuldnerin zur Zahlung der einbe-haltenen Beträge an die Anleihegläubiger verpflichtet.

Der Anleger hat die Möglichkeit, der depotführenden Bank einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbe-scheinigung vorzulegen. Eine Nichtveranlagungs-Beschei-nigung ist beim zuständigen Finanzamt zu beantragen. Eine solche Bescheinigung wird erteilt, sofern anzunehmen ist, dass für den Anleger keine Steuer entsteht. Diese Beschei-nigung ist dem kontoführenden Institut vorzulegen.

5.3 StückzinsenSoweit der Anleger Stückzinsen im Zusammenhang mit dem Erwerb dieser Vermögensanlage zahlt, kann er diese als ne-gative Einnahmen geltend machen und mit den positiven Einnahmen verrechnen.

5.4 Erbschafts- und SchenkungssteuerDie unentgeltliche Übertragung (Schenkung) oder der un-entgeltliche Übergang der Teilschuldverschreibung im To-desfall sind steuerbare Vorgänge. Die tatsächliche Steuer-höhe wird zum einen durch den übertragenen Vermögenswert bestimmt. Zum anderen ist auch der Verwandtschaftsgrad des Erblassers oder Schenkers zum Begünstigten maßgeblich. Schließlich bestehen auf Seiten des Begünstigten gegebenenfalls auch Freibeträge.

Steuerliche Grundlagen

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16 Deutsche Biofonds Hydro-Anleihe

Wertpapierprospekt

6. Informationen über die Emittentin

6.1 Daten der Emittentin und der KomplementärinDas Kapital der Emittentin beträgt EUR 38.170.000,00. Es wurde bereits voll eingezahlt. Ein Rating die Emittentin be-treffend wurde nicht erstellt. Der kommerzielle Name der Emittentin lautet Deutsche Biofonds Green Energy Turkey GmbH & Co. KG. Die Emittentin hat eine Gesellschaft in Anka-ra, Türkei, gegründet, von welcher die Geschäfte vor Ort koordi-niert werden.

6.2 Geschäftsentwicklung und Historie der EmittentinDie im Oktober 2009 auf unbestimmte Dauer gegründete Gesellschaft gehört zur Deutsche Biofonds Gruppe mit Hauptsitz in Erlangen.

Die Emittentin plant, erstellt und betreibt Kraftwerke, wel-che Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen erzeugen. Der Fokus der Emittentin liegt dabei auf Investitionen in der Türkei. Die Emission der Anleihe wurde von den Gesell-schaftern der Emittentin am 12. März 2010 beschlossen, um die Investitionen in der Türkei zu ermöglichen und aufzu-bauen. Die Investitionen wurden von den Gesellschaftern der Emittentin bereits fest beschlossen.

Die Emittentin wurde gegründet, um an den Chancen des wachsenden türkischen Energiemarktes zu partizipieren. Die Türkei bietet gute Standortbedingungen von Kraftwer-ken zur Erzeugung von Strom aus Wasserkraft.3 Hierbei

Daten

Firma Deutsche Biofonds Green Energy Turkey GmbH & Co. KG

Rechtsform GmbH & Co. KG

Sitz Erlangen

Registergericht- und Nummer Amtsgericht Fürth, Deutschland, HRA 9371

Geschäftsadresse Frauenweiherstraße 55, 91058 Erlangen

Gründungsdatum 13. Oktober 2009

Eintragung ins Handelsregister 08. Dezember 2009

Dauer unbefristet

Geschäftsführer der Komplementärin Dr. Yaver Demir (alleinvertretungsbefugt), Haci Ali Köysüren (Vertretung zusammen mit einem anderen Geschäftsführer oder Prokuristen)

Telefon +49 9131 93 30 89 0

Telefax +49 9131 93 30 89 20

Email [email protected]

Kommanditistin

HR-Nr.EinlageGründungsdatumEintragung ins Handelsregister

Deutsche Biofonds Treuhand GmbH, Sitz Erlangen

Amtsgericht Fürth, HRB 11919EUR 38.170.000,0012.02.200924.04.2009

Komplementärin

HR-Nr.EinlageGründungsdatumEintragung ins Handelsregister

Deutsche Biofonds Verwaltungs GmbH, eingetragen beim Amtsgericht Fürth unter der Nummer HRB 11904, Sitz Erlangen

Amtsgericht Fürth, HRB 11904Keine Einlage12.02.200903.04.2009

3 Institut für ökologische Wirtschaftsforschung, Sascha Faradsch; Analyse und Beurteilung der Türkei als Zielmarkt für den Export von Dienstleistungen durch deutsche Unternehmen im Bereich erneuerbarer Energien

Informationen über die Emittentin

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Deutsche Biofonds Hydro-Anleihe 17

Wertpapierprospekt

kann die Emittentin von der Expertise der Biofonds Gruppe profitieren. Dadurch gelingt der Emittentin die Akquisition von Projekten mit hohen Ertragschancen.

6.3 Ausgewählte FinanzinformationenDie im Folgenden aufgeführten ausgewählten Finanzinfor-mationen sind dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2009 und den Interimsinformationen zum 30. Juni 2010 der Emittentin entnommen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2009 und die Interimsinformationen zum 30.06.2010 sind im Abschnitt 7. dieses Prospekts abgedruckt. Die fol-genden ausgewählten Finanzinformationen beinhalten ge-prüfte und ungeprüfte Schlüsselzahlen, die einen Über-blick über die Finanzlage der Emittentin geben.

6.4 GeschäftsberichtDie Unternehmensgruppe der Deutschen Biofonds beab-sichtigt, neben den Investitionen in Wasserkraftwerke auch in weitere Unternehmungen in anderen Bereichen der erneuerbaren Energien zu investieren, insbesondere in die Herstellung von Kraftwerkskompomenten, wie etwa Turbi-nen und Generatoren, sowie die Hauptkomponenten von Solartechnologien. Die Investitionen wurden von den Ge-sellschaftern der Emittentin bereits fest beschlossen. Nach der geplanten Novelle des türkischen Einspeisege-setzes wird die Stromerzeugung von Kraftwerken, die mit in der Türkei gefertigten Komponenten versehen wurden,

im Wege einer Bonusregelung höher vergütet werden als die Stromerzeugung von mit importierten Komponenten errichteten Kraftwerken. Je nach dem Umfang der in der Türkei produzierten Komponenten kann die Einspeisever-gütung um bis zu 100 % steigen. Bislang existiert in der Türkei allerdings nur eine geringfügige Produktion weniger Kraftwerkskomponenten, die zudem nicht dem neuesten Stand der Technik entspricht. Im Folgenden werden zu-künftige Projekte außerhalb der mit dieser Anleihe verfolg-ten Ziele erörtert:

6.4.1 Solarthermisches KraftwerkIn der Region Marmaris, Türkei, ist geplant, ein solarther-misches Kraftwerk zu errichten, das ein patentiertes Ver-

fahren zur Nutzung von Wärmeenergie, insbesondere zum Erzeugen von elektrischem Strom, verwendet. Bei dem Verfahren zur Nutzung von Wärmeenergie, insbesondere zum Erzeugen von elektrischem Strom, wird• geothermische Wärmeenergie über wenigstens einen

thermodynamischen Arbeitskreisprozess mit wenigs-tens einem Arbeitsmedium und wenigstens einem Ver-braucher, insbesondere wenigstens einer Turbine mit nachgeschaltetem Generator zur Umwandlung in elektri-schen Strom, zugeführt, wobei ein bestimmter Arbeits-temperaturbereich des wenigstens einen Verbrauchers, insbesondere Generators, eingehalten wird,

Bilanz 31.12.2009 (geprüft) 30.06.2010 (geprüft)

in Euro

in Euro

Eigenkapital* 6.950.406,09 37.163.598,76

Rückstellungen 1.500,00 4.500,00

Verbindlichkeiten 4.191,02 47.819,69

Anlagevermögen* 6.882.112,00 36.624.811,20

Umlaufvermögen* 73.985,11 451.107,25

Bilanzsumme 6.956.097,11 37.215.918,45

Gewinn- und Verlustrechnung 31.12.2009 (geprüft) 30.06.2010 (geprüft)

in Euro

in Euro

Jahresfehlbetrag 119.593,91 886.807,33

* ungeprüfte Finanzinformationen, die aus den historischen Finanzinformationen abgeleitet wurden. Aus Rundungen können rechnerische Abweichungen resultieren

Informationen über die Emittentin

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18 Deutsche Biofonds Hydro-Anleihe

Wertpapierprospekt

• in der Sonnenstrahlung enthaltene Energie solarther-misch in Wärmeenergie umgewandelt und einem Wär-meübertragungs- und -speichersystem zugeführt, das wenigstens einen Teil der solarthermisch erzeugten Wärmeenergie dem thermodynamischen Arbeitskreis-prozess abhängig von dessen Bedarf zuführt und den anderen Teil der solarthermisch erzeugten Wärmeener-gie in einem Tiefenspeicher in der Erdkruste zwischen-speichert.

6.4.2 MineralienabbauDie Emittentin plant des Weiteren den Mineralienabbau auf einem 9 km² Areal in Marmaris; Türkei. Sie hat mit Vertrag vom 25. Februar 2010 einen notariellen Vertrag (URNr. 0167/2010) zum Erwerb der Abbaulizenzen von unter ande-rem Kalkstein geschlossen. Direkt an der Küste hat die Emit-tentin einen eigenen Containerhafen, der zum Abtransport der Minerlien verwendet werden kann. Zudem soll ein Teil des abgebauten Kalksteins zur Eigenproduktion von Solar-glas verwendet werden.

6.4.3 SolarglasDie Emittentin wird am Standort Marmaris für den Bereich Solarthermie und Photovoltaik Solarglas produzieren. Auf dem Gebiet der Photovoltaik werden Floatglas für die Dünn-schichttechnik und normales Photovoltaikglas für kristalline Module hergestellt werden. Auf dem Gebiet der Solarthermie wird Spiegelglas für Reflektoren von Parabolrinnenkraftwer-ken und Aufwindkraftwerken hergestellt. Das Werk hierzu wird von der Siemens AG errichtet werden.

6.5 InvestitionenIn der Vergangenheit wurden keine Investitionen von der Emittentin getätigt

Künftige InvestitionenVon den Verwaltungsorganen der Emittentin wurde bereits fest beschlossen, dass die Erlöse aus der Anleihe zur Errich-tung von Kraftwerken auf dem Sektor der erneuerbaren Ener-gien in der Türkei verwendet werden sollen. Der Investitions-schwerpunkt liegt dabei auf der Planung, dem Bau, dem

Erwerb und dem Betrieb von Wasserkraftwerken. Außerhalb dieser Anleihe sind voraussichtlich keine weiteren Finanzie-rungsmittel erforderlich, um diese Verpflichtungen (Investi-tionen) zu erfüllen.

Die Nettoeinnahmen aus dem Angebot sollen für das im Fol-genden beschriebene Projekt genutzt werden. Die Ausle-gungsplanung des Projekts ist bereits erfolgt.

MarmarisIn der Region Mittelmeer, Marmaris, soll ein kombiniertes Pumpspeicher- und Flusskraftwerk mit 2 Stauseen der Kapa-zität von 14,00 MW und einem jährlichen Ertrag von 106,46 GWh errichtet werden. Die Anlage ist zu 87 % ausge-lastet und profitiert von einem Wasserdurchfluss von 15,75 m³/s. Hierbei werden Horizontale Francis Turbinen (4 x 3,5 MW), Transformatoren 4 x 4 MVA (ölgekühlt) sowie Generatoren 4 x 6 MVA (synchron) eingesetzt. Der vorrangige Verwendungszweck des Emissionserlöses ist die Finanzie-rung der Beauftragung des Generalunternehmers zur Errich-tung von Laufwasserkraftwerken.

Für das Geschäftsjahr 2011 ist weiterhin vorgesehen, in die Erschließung neuer Märkte, schwerpunktmäßig in Nord- und Südamerika, Afrika, im Nahen Osten sowie Europa zu inves-tieren. In den jeweiligen Projekt-Standortländern sollen bei Bedarf neu zu gründende Projektgesellschaften mit dem er-forderlichen Kapital ausgestattet werden.

6.6 HaupttätigkeitsbereicheDas Unternehmen befasst sich mit der Projektierung, der Re-alisierung und dem Betrieb von Kraftwerken zur Erzeugung von Strom aus regenerativen Energiequellen (Wind, Wasser, Sonne) in der Türkei.

Die Emittentin wurde im Oktober 2009 eigens zu dem Zweck gegründet, in der Türkei am aufstrebenden Energie-markt4 auf dem Sektor der erneuerbaren Energien zu parti-zipieren. Sie wird gemeinsam mit ihrer Tochtergesell-schaft Deutsche Biofonds Enerji ve Madencilik Yatirim Dani�manlik Limited �irketi in der Türkei ein breites Leis-

4 Institut für ökologische Wirtschaftsforschung, Sascha Faradsch; Analyse und Beurteilung der Türkei als Zielmarkt für den Export von Dienstleistungen durch deutsche Unternehmen im Bereich erneuerbarer Energien

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Deutsche Biofonds Hydro-Anleihe 19

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tungsspektrum zum Bau und Betrieb von Laufwasser-kraftwerken, Windparks für den Bereich On- und Offshore sowie Solarkraftwerke anbieten.

Die Tochtergesellschaft realisiert gegenwärtig an drei Standorten in der Türkei (Kars, Ankara, Marmaris) um-weltfreundliche Kraftwerke im Bereich der Erneuerbaren Energien. Die Leistungen der Tochtergesellschaft umfas-sen Berichterstattung, Projektentwicklung, Technische Planung und Detail-Engineering für die Realisierung von Laufwasserkraftwerken im Leistungsbereich von drei bis 30 Megawatt sowie das Betreiben dieser Kraftwerke. Die-se Leistungen erbringt die Tochtergesellschaft für die Emittentin.

Die Emittentin bietet über den unter Ziffer 6.5 genannten Investitionsschwerpunkt hinaus keine weiteren neuen Produkte und Dienstleistungen an.

6.7 TechnologieFür den Bau der Wasserkraftwerke werden Turbinen und Generatoren der Voith Hydro Holding GmbH & Co. KG (“Voith Hydro”, Joint Venture zwischen Voith und der Sie-mens Aktiengesellschaft) verwendet. Mehr als 40.000 Generatoren und Turbinen auf der ganzen Welt stammen von Voith Hydro. Voith Hydro ist somit eines der führen-den Unternehmen für saubere und CO2-freie Energieer-zeugung aus Wasser5. Dies gilt nicht nur für die traditio-nelle Wasserkraft sondern auch für die Energie aus den Meeren. Das Unternehmen blickt auf mehr als 140 Jahre Geschichte zurück.

Für den Bau der Wasserkraftwerke werden die im Folgen-den beschriebenen Turbinen und Generatoren eingesetzt:

6.7.1 Kaplan-TurbinenKaplan-Turbinen kommen hauptsächlich in Flusskraft-werken mit geringer Fallhöhe des Wassers zum Einsatz. Voith Hydro liefert darüber hinaus kostengünstige Kap-lan-Turbinen in Standardausführung für kleinere Wasser-kraftwerke.

6.7.2 GeneratorenVoith Hydro stellt sowohl luftgekühlte Maschinen als auch für Wasserkraft-Generatoren mit direkt wasserge-kühlten Wicklungen her. Dazu zählen die weltgrößten und leistungsstärksten Maschinen für Itaipu (Brasilien / Paraguay) mit 823,5 MVA und das Drei-Schluchten-Pro-jekt (China) mit 840 MVA, sowie die weltgrößten und leis-tungsstärksten luftgekühlten Einheiten für Guri II (Vene-zuela) mit 605 MVA und Grand Coulee II (USA) mit 672 MVA. Alle Wasserkraft-Generatoren sind nach dem neu-esten Stand der Technik konstruiert und gebaut, dabei wird auch VPI-Technologie (Vacuum Pressure Impregnati-on) für die Ständerstäbe verwendet. Nennspannung bis zu 23 kV sind Teil der Standardproduktion.

6.8 Zielsetzung der EmittentinGegenstand des Unternehmens ist gemäß § 2 des Gesell-schaftsvertrags:• Der Betrieb von Fonds- und Vermögensgeschäften jeder

Art, das Erbringen von Finanz- und sonstigen Dienstleis-tungen sowie die Förderung der internationalen Wirt-schaftsbeziehungen.

•Die Emission von Wertpapieren.• Der Abbau, die Förderung, die Verwertung und Verede-

lung von Rohstoffen, Mineralien und sonstigen natürli-chen Erzen.

• Erwerb, Nutzung und Verwaltung von Grundstücken und Immobilien jeder Art, deren Errichtung und Veräuße-rung, sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte im In- und Ausland.

• Die Beteiligung an Unternehmen aller Art, insbesondere des Maschinen-, Anlagen-, Fahrzeug- und Motorenbaus sowie des Handels, insbesondere im Bereich der regene-rativen Energien und Umwelttechnik.

• Das Errichten, Betreiben und Verkaufen von Anlagen al-ler Art, insbesondere von Bio-Kraftwerken, von umwelt-technologischen Anlagen, der Apparatebau, das Pro-jektmanagement sowie der Handel mit Waren und Dienstleistungen aller Art.

5 http://www.exzellenz.nrw.de/energiewirtschaft/noth/clusterinfo/news/view/data/874/backpid/11/point/43/?tx_felogin_pi1%5Bforgot%5D=1

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20 Deutsche Biofonds Hydro-Anleihe

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6.9 Wichtigste MärkteDie Emittentin agiert schwerpunktmäßig auf dem Markt Türkei.

Durch ein starkes Wirtschaftswachstum bedingt schreitet die Urbanisierung und Industrialisierung in der Türkei vor-an. Damit einher geht auch eine erhöhte Nachfrage nach Elektrizität. Bis zum Jahre 2018 wird sich Schätzungen des türkischen Netzbetreibers Türkiye Elektrik İletim A.�. (TEİA�) zufolge der Energiebedarf nahezu verdoppeln6. Als fossiler Brennstoff wird derzeit nur Kohle im nennens-werten Umfang gefördert. Weiter fossile Brennstoffe müs-sen importiert werden. Daher besteht derzeit ein großes Interesse der Türkei an dem Ausbau einer vom Ausland un-abhängigen Energieversorgung. Der Klimawandel und die zunehmende Knappheit fossiler Brennstoffe erfordern zu-dem eine Suche nach Lösungen für eine umweltfreundli-che und ressourcenschonende Energiegewinnung.

Derzeit werden 66 % des Stroms auf herkömmliche Weise produziert, etwa 33 % der Elektrizität wird aus Wasserkraft gewonnen7. Strom aus Wind- und Sonnenkraft tragen we-niger als 1 % zur türkischen Energieversorgung bei.

Derzeit erfolgt eine Marktliberalisierung und Öffnung des Elektrizitätsmarkts in der Türkei. Diese rechtlichen Schrit-te ermöglichen zusammen mit den hervorragenden natür-lichen Rahmenbedingungen8 gute Investitionsbedingun-gen auf dem Sektor der erneuerbaren Energien.

Der türkische Einspeisetarif für Wasser- und Windenergie beträgt derzeit 0,05 €/ KWh und kann im Rahmen eines In-flationsausgleichs auf bis zu 0,055 €/KWh nachträglich er-höht werden.

Die Emittentin möchte sich die guten Rahmenbedingungen zunutze machen und von den natürlichen und rechtlichen Voraussetzungen auf dem Gebiet der erneuerbaren Energi-en in der Türkei profitieren.

6.10 TrendinformationenSeit dem Stichtag des letzten geprüften Zwischenab-schlusses zum 30.06.2010 hat es keine wesentlichen nachteiligen Veränderungen in den Aussichten der Emit-tentin gegeben.

Es bestehen keine Trends, Unsicherheiten, Nachfrage, Ver-pflichtungen oder Vorfälle, die voraussichtlich die Aus-sichten der Emittentin zumindest im laufenden Geschäfts-jahr wesentlich beeinflussen.

6.11 Wesentliche Veränderungen in der Finanzlage oder der Handelsposition der EmittentinEs liegen keine wesentlichen Veränderungen in der Finanz-lage oder der Handelsposition der Emittentin seit dem 30.06.2010 vor.

6.12 Wesentliche Verträge, Gerichts- und Schieds-verfahrenEs wurden keine über den Rahmen der normalen Ge-schäftstätigkeit hinausgehende Verträge abgeschlossen.

Es bestehen keine staatliche Interventionen, Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren (einschließlich derjenigen Verfahren, die nach Kenntnis der Emittentin noch anhän-gig sind oder eingeleitet werden könnten), die im Zeitraum der mindestens 12 letzten Monate bestanden/abgeschlos-sen wurden, und die sich erheblich auf die Finanzlage oder die Rentabilität der Emittentin auswirken bzw. in jüngster Zeit ausgewirkt haben.

6.13 Zusätzliche AngabenDas im Handelsregister eingetragene Kommanditkapital der Gesellschaft beträgt EUR 38.170.000,00. Die Einla-gen wurden in voller Höhe (zu 100 %) von der Kommandi-tistin geleistet. Es liegt kein ausstehendes Kapital vor. Die Komplementärin ist nicht am Kapital der Emittentin beteiligt.

6 Deloitte, Turkish Energy Industry Report, December 2009, Seite 167 Deloitte, Environmental Technologies & Renewable Energy Industry Report, December 2009, Seite 128 Institut für ökologische Wirtschaftsforschung, Sascha Faradsch; Analyse und Beurteilung der Türkei als Zielmarkt für den Export von Dienstleistungen durch

deutsche Unternehmen im Bereich erneuerbarer Energien

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6.14 OrganisationsstrukturDie Emittentin ist Teil der Deutsche Biofonds Gruppe in Er-langen. Die zentrale Gesellschaft der Gruppe ist die Deut-sche Biofonds AG, welche den selben Sitz und dieselbe Geschäftsadresse wie die Emittentin führt. Die Deutsche Biofonds AG ist bei dem Amtsgericht Fürth unter der Regis-ternummer HRB 11362 eingetragen. Das Stammkapital der Aktiengesellschaft beträgt EUR 15.050.000,00. Die Deut-sche Biofonds AG ist alleinige Gesellschafterin der Kom-plementärin und der Kommanditistin der Emittentin. Zur Gruppe der Deutschen Biofonds gehören ferner die Deut-sche Biofonds Handels AG & Co. KG (registriert beim Amts-gericht Fürth unter der Nummer HRA 9242) und die Deut-sche Biofonds Solar GmbH & Co. KG (registriert beim Amtsgericht Fürth unter der Nummer HRA 9241). Es beste-hen die folgenden Abhängigkeiten innerhalb der Unter-nehmensgruppe:

Gesellschafter der Emittentin sind die Deutsche Biofonds Verwaltungs GmbH (Komplementärin) und die Deutsche Biofonds Treuhand GmbH (Kommanditistin), die die Pflichteinlage von EUR 38.170.000 zu 100 % geleistet hat. Die Deutsche Biofonds Verwaltungs GmbH ist nicht am Ge-sellschaftskapital der Emittentin beteiligt. Die Deutsche Biofonds Aktiengesellschaft ist sowohl alleinige Gesell-schafterin der Deutschen Biofonds Verwaltungs GmbH (Komplementärin der Emittentin) als auch der Deutschen Biofonds Treuhand GmbH (Kommanditistin der Emitten-tin). Die Deutsche Biofonds Aktiengesellschaft ist des Wei-teren mit 0,2 % an der Deutschen Biofonds Solar GmbH & Co. KG beteiligt und hat die Geschäftsführung der Deut-schen Biofonds Handels AG und Co. KG inne (persönlich haftende Gesellschafterin, Komplementärin). Die Deut-sche Biofonds Treuhand GmbH ist mit 99,8 % an der Deut-schen Biofonds Solar GmbH & Co. KG beteiligt.

Deutsche Biofonds Aktiengesellschaft (HRB 11362)

Deutsche Biofonds Treuhand GmbH HRB 11919

Geschäftsführer:Dr. Yaver Demir

Deutsche Biofonds Solar GmbH & Co. KGHRA 9241

Geschäftsführung:Deutsche Biofonds Verwaltungs GmbH

Deutsche Biofonds Handels AG & Co. KGHRA 9242

Geschäftsführung:Deutsche Biofonds Aktiengesellschaft

Deutsche Biofonds Verwaltungs GmbHHRB 11904

Geschäftsführer:Dr. Yaver Demir

Haci Ali Köysüren

Deutsche Biofonds Green Energy Turkey GmbH & Co. KGHRA 9371

Geschäftsführung:Deutsche Biofonds Verwaltungs GmbH

Deutsche Biofonds Enerji ve Madencilik Yatirim Danismanlik Limited ŞirketiYıldızevler Mah. 4. 29/5 Yıldız

Çancaya TR-ANKARA

100%

99%

100%

Komplementärin Kommanditistin100%

0,2%99,8%

Komplementärin

1%

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22 Deutsche Biofonds Hydro-Anleihe

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Die Emittentin hat eine Tochtergesellschaft in der Tür-kei, Ankara, gegründet, die Deutsche Biofonds Enerji ve Madencilik Yatirim Dani�manlik Limited �irketi. Ge-sellschafter sind zu 99 % die Emittentin und zu 1 % die Deutsche Biofonds Treuhand GmbH.

6.15 Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane

6.15.1 Namen und AdressenDie Emittentin wird von der Deutsche Biofonds Verwal-tungs GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin vertreten. Diese wird wiederum durch die Geschäfts-führer Herrn Dr. Yaver Demir und Herrn Haci Ali Köysü-ren vertreten. Beide sind geschäftsansässig in der Frauenweiherstraße 55, 91058 Erlangen. Herr Dr. Demir ist alleinvertretungsbefugt; Herr Köysüren vertritt die Gesellschaft gemeinsam mit einem weiteren Ge-schäftsführer oder Prokuristen.

Dr. Yaver Demir ist neben seiner Funktion als Ge-schäftsführer der Emittentin Vorstand der Deutschen Biofonds AG und Geschäftsführer der Deutschen Biofonds Treuhand GmbH.

6.15.2 Potentielle InteressenkonflikteEs bestehen potenzielle Interessenkonflikte zwischen den Verpflichtungen gegenüber der Emittentin von Seiten der in 6.15.1 genannten Personen sowie ihren privaten In-teressen oder sonstigen Verpflichtungen aufgrund von Personenidentität innerhalb der Gruppe. Die Deutsche Biofonds AG ist alleinige Gesellschafterin der Deutschen Biofonds Treuhand GmbH und der Deutschen Biofonds Verwaltungs GmbH, die als persönlich haftende Gesell-schafterin der Emittentin Deutsche Biofonds Green Ener-gy Turkey GmbH & Co. KG deren Geschäftsführung inne-hat. Die Emittentin ist Gesellschafterin der in der Türkei belegenen Betreibergesellschaft. Diese sowie weitere Tochtergesellschaften der Deutschen Biofonds AG bzw. Gesellschaften, an denen die Deutsche Biofonds AG be-teiligt ist, sind regelmäßig wesentliche Partner und Funk-tionsträger in den Betreibergesellschaften.

Es ist daher grundsätzlich nicht auszuschließen, dass die Beteiligten bei der Abwägung der unterschiedlichen ggf. gegenläufigen Interessen nicht zu den Entscheidungen ge-langen, die sie treffen würden, wenn eine Verflechtung nicht bestünde. Im gleichen Maße könnten gegenläufige Interessen auch Einfluss auf die Erträge der Emittentin ha-ben, was wiederum Einfluss auf die Erträge der Anleger zur Folge haben könnte.

Darüber hinaus bestehen keine weiteren potenziellen Interessenkonflikte zwischen den privaten Interessen oder sonstigen Verpflichtungen der Geschäftsführer der Emittentin und ihren Verpflichtungen gegenüber der Emittentin.

6.16 Praktiken der GeschäftsführungDie Emittentin verpflichtet ihre Manager zu ethisch und sozial korrektem Verhalten und legt Wert auf hohe mo-ralische Standards innerhalb des Unternehmens. Ferner ist das Management angehalten, nach dem Lean-Ma-nagement Prinzip stets nach Verbesserungen der Pro-zesse zu suchen und diese zu realisieren. Ein Audit-Aus-schuss besteht bei der Emittentin nicht. Ein Corporate Governance Kodex ist nur bei börsennotierten Aktienge-sellschaften erforderlich. Da die Emittentin in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft organisiert ist, ist eine Unterwerfung unter diese Regelungen nicht er-forderlich; jedoch folgt die Unternehmensgruppe, zu der auch die Emittentin gehört, dem Deutschen Corpo-rate Governance Kodex.

6.17 Beteiligungs- und BeherrschungsverhältnisseDie Deutsche Biofonds Treuhand GmbH ist zu 100 % bei der Emittentin stimmberechtigt. Die Deutsche Biofonds Treuhand GmbH fasst Beschlüsse im Hinblick auf die ge-sellschaftsrechtlichen und sonstigen Grundlagen der Emittentin, insbesondere Änderungen des Gesellschafts-vertrages, Maßnahmen der Eigenkapitalbeschaffung oder der Kapitalherabsetzung und über die Verwendung des Bilanzgewinns.

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Deutsche Biofonds Hydro-Anleihe 23

Wertpapierprospekt

Zum Zeitpunkt der Prospekterstellung werden keine Be-teiligungen gehalten, bei denen eine Einflussnahme auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft möglich ist; ebenfalls bestehen keine Beherrschungsverträge.Es bestehen keine Vereinbarungen, deren Ausübung zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Veränderung bei der Kontrolle der Emittentin führen könnte.

6.18 AbschlussprüferAbschlussprüfer der Emittentin ist die S. Audit GmbH Wirt-schaftsprüfungsgesellschaft, Salierring 32, 50677 Köln. Die historischen Finanzinformationen zum 31.12.2009 und 30.06.2010 wurden geprüft. Abschlussprüfer wurden in der Vergangenheit weder abberufen noch haben diese ihr Mandat niedergelegt. Die S. Audit GmbH Wirtschafts-prüfungsgesellschaft ist Mitglied der deutschen Wirt-schaftsprüferkammer und des Instituts der Wirtschafts-prüfer (IDW).

6.19 Angaben von Seiten DritterSoweit Angaben von Seiten Dritter für diesen Prospekt übernommen wurden, hat die Emittentin diese Informatio-nen korrekt wiedergegeben und keine Tatsachen unter-schlagen, die die wiedergegebenen Informationen unkor-rekt oder irreführend gestalten würden.

6.20 Einsehbare DokumenteWährend der Gültigkeitsdauer dieses Prospektes können Kopien der Satzung der Emittentin, die historischen Finan-zinformationen, d.h. die Eröffnungsbilanz zum 13.10.2009, der geprüfte Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2009 und die Zwischeninformationen zum 30.06.2010 inkl. der jeweiligen Bestätigungsvermerke (jeweils in Papierform) innerhalb der üblichen Geschäftszeiten nach vorheriger schriftlicher oder telefonischer Terminvereinbarung (Tele-fon 09131 9330890) am Sitz der Emittentin, Frauenweiher-str. 55, 91058 Erlangen, eingesehen werden.

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24 Deutsche Biofonds Hydro-Anleihe

Wertpapierprospekt

7. Finanzinformationen

7.1 Finanzinformationen 2009

7.1.1 Eröffnungsbilanzzum 13. Oktober 2009 (ungeprüft)Eröffnungsbilanz der Deutsche Biofonds Green Energy Turkey GmbH & Co. KG (ungeprüft)

Bilanz zum 31.12.2009

Euro Geschäftsjahr Euro

AktivaAnlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände

Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 6.881.829,00

6.881.829,00

Sachanlagen

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 283,00

283,00

Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.630,71

Sonstige Vermögensgegenstände 6.430,73

8.061,44

Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 65.923,67

6.956.097,11

PassivaEigenkapital

Kapitalanteile Kommanditisten 7.070.000,00

Jahresfehlbetrag –119.593,91

Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen 1.500,00

1.500,00

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr – EUR 1.023,17 (EUR 0,00) 1.023,17

sonstige Verbindlichkeiten – davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr – EUR 7.796,43 (EUR 0,00) 3.167,85

4.191,02

6.956.097,11

AKTIVA PASSIVA

Euro Euro

Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 7.070.000 Eigenkapital 7.070.000

davon eingefordert 7.070.000 gezeichnetes Kapital 7.070.000

7.070.000 7.070.000

7.1.2 Bilanz zum 31.12.2009

Finanzinformationen

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Deutsche Biofonds Hydro-Anleihe 25

Wertpapierprospekt

7.1.3 Gewinn- und Verlustrechnung vom 13.10.2009 bis 31.12.2009

7.1.4 A N H A N G

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft ist nach § 264 a i.V.m. § 267 Abs. 1 Handels-

gesetzbuch (HGB) eine sogenannte kleine Gesellschaft.

Die Bilanz wurde entsprechend den Vorschriften des § 266 Abs. 2 HGB aufgestellt bzw. gegliedert.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkos-tenverfahren zugrunde gelegt. Die Gliederung entspricht § 275 Abs. 2 HGB.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gesellschaft ist nach § 264 a i.V.m. § 267 Abs. 1 Han-

delsgesetzbuch (HGB) eine sogenannte kleine Kapitalge-sellschaft. Die größenabhängigen Erleichterungen des HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurden nur bedingt beansprucht.

Die Immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet worden. Wirtschaftsgüter deren Anschaffungskosten zwischen EUR 150 und EUR 1.000 liegen, werden in ei-nem Sammelposten zusammengefasst und innerhalb eines Fünfjahreszeitraumes pauschal mit 20 % p.a. ab-geschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter unter EUR

150 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert angesetzt. Erkennbare Risiken werden durch Bildung angemessener Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Für alle ungewissen Verbindlichkeiten wurden sonstige Rückstellungen gebildet. Diese sind ausreichend bemessen. Die Bewertung erfolgte in Höhe der voraussichtlichen Inan-spruchnahme.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert.

III. Angaben zu Einzelposten der Bilanz

Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermö-

gens wird in dem beigefügten Anlagenspiegel dargestellt (§ 268 Abs. 2 HGB).

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Gegenüber der Komplementärin und der Kommanditis-

ten bestehende Forderungen oder Verbindlichkeiten werden als solche „gegenüber verbundenen Unterneh-men“ ausgewiesen.

Gewinn- und Verlustrechnung vom 13.10.2009 bis 31.12.2009

Geschäftsjahr Euro

Personalaufwand

Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 14,92

Abschreibungen

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs

88.241,77

Sonstige betriebliche Aufwendungen 31.337,22

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit –119.593,91

Jahresfehlbetrag 119.593,91

Finanzinformationen

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26 Deutsche Biofonds Hydro-Anleihe

Wertpapierprospekt

Im Zusammenhang mit den ausstehenden Einlagen wer-den hier gezeichnete, aber noch nicht eingezahlte Kom-manditeinlagen ausgewiesen.

Es bestehen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Eigenkapital Das im Handelsregister eingetragene Haftkapital beträgt zum Bilanzstichtag: EUR 7.070.000,00

Der Jahresfehlbetrag wird nach dem Gesellschaftsver-trag auf einem Verlustausgleichskonto (sog. Kapitalkon-to II) erfasst.

Die persönlich haftende Gesellschafterin Deutsche Bio-fonds Verwaltungs GmbH, Erlangen,(Amtsgericht Fürth HRB 11904, Stammkapital EUR 25.000,00), ist ohne Ein-lage und damit nicht am Vermögen der Gesellschaft be-teiligt.

Rückstellungen Der Posten enthält Rückstellungen für die Abschlusser-

stellung und Prüfung.

Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu

einem Jahr.

IV. Sonstige Angaben

Namen der Organmitglieder Geschäftsführung: Deutsche Biofonds Verwaltungs GmbH, Erlangen

(Amtsgericht Fürth HRB 11904, Stammkapital EUR 5.000,00), alleinvertretungsberechtigt und von den Be-schränkungen des § 181 BGB befreit,

vertreten durch den Geschäftsführer: Frank Holzer, Kaufmann, Trier (bis 08.09.2009) Dr. Yaver Demir, MBA, Ankara / Türkei (ab 08.09.2009)

Auf die Angabe der Geschäftsführungsbezüge wird nach § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen. Hier zu nennende Haftungsverhältnisse liegen nicht vor.

Erlangen, im April 2010

Finanzinformationen

Deutsche Biofonds Verwaltungs GmbH

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Deutsche Biofonds Hydro-Anleihe 27

Wertpapierprospekt

7.1.5 KAPITALFLUSSRECHNUNG (indirekt) vom 13.10.2009 bis 31.12.2009

7.1.6 Anlagenspiegel, 31. Dezember 2009

Kapitalflussrechnung (indirekt) vom 13.10.2009 bis 31.12.2009

Euro

Periodenergebnis vor außerordentlichen Posten –119.593,91

+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 88.241,77

+ Zunahme der Rückstellungen 1.500,00

– Zunahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 4.316,34

– Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 219,28

Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit –34.387,76

– Auszahlung für Investitionen in das Sachanlagevermögen 353,77

Cashflow aus der Investitionstätigkeit –353,77

Einzahlung aus Eigenkapitalzuführung 100.000,00

+ Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-)Krediten 4.628,58

– Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-)Krediten 3.963,38

Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 100.665,20

Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe der Cashflows) 65.923,67

Finanzmittelfonds am Ende der Periode 65.923,67

Anlagenspiegel, 31. Dezember 2009

Anschaffungskosten Kumulierte Abschreibungen Buchwerte

13.10.2009 Zugang Abgang 31.12.2009 13.10.2009 Zugang Abgang 31.12.2009 31.12.2009

Immaterialle Vermögensgegenstände

Konzession, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 6.970.000,00 0,00 6.970.000,00 0,00 88.171,00 0,00 88.171,00 6.881.829,00

6.970.000,00 0,00 6.970.000,00 0,00 88.171,00 0,00 88.171,00 6.881.829,00

Sachanlagen

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 353,77 0,00 353,77 0,00 70,77 0,00 70,77 283,00

0,00 353,77 0,00 353,77 0,00 70,77 0,00 70,77 283,00

Summe Anlagevermögen 0,00 6.970.353,77 0,00 6.970.353,77 0,00 88.241,77 0,00 88.241,77 6.882.112,00

Finanzinformationen

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28 Deutsche Biofonds Hydro-Anleihe

Wertpapierprospekt

7.1.7 Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbe-ziehung der Buchführung der Deutschen Biofonds Green Energy Turkey GmbH & Co. KG für das Rumpfgeschäftsjahr vom 13. Oktober bis 31. Dezember 2009 geprüft. Die Buch-führung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung ab-zugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmä-ßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prü-fung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkei-ten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ord-nungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Ver-mögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Fest-legung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwar-tungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungsle-gungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nach-weise für die Angaben in Buchführung und Jahresab-

schluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der ange-wandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Wür-digung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung ge-wonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Be-stimmungen des Gesellschaftsvertrages und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buch-führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen-des Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ge-sellschaft.

Erlangen, 12. Mai 2010

Finanzinformationen

S.Audit GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Specht, Wirtschaftsprüfer

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Deutsche Biofonds Hydro-Anleihe 29

Wertpapierprospekt

7.1.8 Bescheinigung der Kapitalflussrechnung

An die Gesellschaft:

Wir haben die von der Deutsche Biofonds Green Energy Turkey GmbH & Co. KG aus dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 für das Rumpf-Geschäftsjahr vom 13. Oktober bis 31. Dezember 2009 sowie der zugrunde lie-genden Buchführung abgeleitete Kapitalflussrechnung für das Rumpf-Geschäftsjahr 2009 geprüft. Die Kapitalfluss-rechnung ergänzt den auf Grundlage der deutschen han-delsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Jahresab-schluss der Deutsche Biofonds Green Energy Turkey GmbH & Co. KG für das Rumpf-Geschäftsjahr 2009.

Die Aufstellung der Kapitalflussrechnung für das Rumpf-Geschäftsjahr 2009 nach den deutschen handelsrechtli-chen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzli-chen Vertreter der Deutsche Biofonds Green Energy Turkey GmbH & Co. KG.

Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchge-führten Prüfung ein Urteil darüber abzugeben, ob die Kapi-talflussrechnung für das Rumpf-Geschäftsjahr 2009 ord-nungsgemäß aus dem Jahresabschluss für das Rumpf-Geschäftsjahr 2009 sowie der zugrunde liegenden Buchführung nach den deutschen handelsrechtlichen Vor-schriften abgeleitet wurde. Nicht Gegenstand dieses Auftrages ist die Prüfung des zugrunde liegenden Jahres-abschlusses sowie der zugrunde liegenden Buchführung.

Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des IDW Prü-fungshinweises: Prüfung von zusätzlichen Abschlussele-menten (IDW PH 9.960.2) so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Fehler bei der Ableitung der Kapitalfluss-rechnung aus dem Jahresabschluss sowie der zugrunde liegenden Buchführung mit hinreichender Sicherheit er-kannt werden.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse wurde die Kapitalflussrech-nung ordnungsgemäß aus dem Jahresabschluss für das Rumpf-Geschäftsjahr 2009 sowie der zugrunde liegen-den Buchführung nach deutschen handelsrechtlichen Vorschriften abgeleitet.

Erlangen, 01. Oktober 2010

Finanzinformationen

S.Audit GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Specht, Wirtschaftsprüfer

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30 Deutsche Biofonds Hydro-Anleihe

Wertpapierprospekt

7.2 Finanzinformationen 2010

7.2.1 Bilanz / Zwischenübersicht zum 30.06.2010

Bilanz / Zwischenübersicht zum 30.06.2010

EuroGeschäftsjahr

EuroVorjahr

Euro

AktivaAusstehende Einlagen

von Kommanditisten 140.000,00 0,00

davon eingefordert 140.000,00 (EUR 0,00)

Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände

entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

33.195.246,63 33.195.246,63 6.881.829,00

Sachanlagen

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

3.378.438,93 0,00

andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 46.614,44 3.425.053,37 283,00

Finanzanlagen

Anteile an verbundenen Unternehmen 4.511,20 4.511,20 0,00

Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen gegen verbundene Unternehmen Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 8.259,09 (EUR 0,00)

81.208,48 1.630,71

sonstige Vermögensgegenstände Davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 22.655,03 (EUR 0,00)

60.253,47 141.461,95 6.430,73

Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 309.645,30 65.923,67

37.215.918,45 6.956.097,11

PassivaEigenkapital

Kapitalanteile Kommanditisten 38.050.406,09 7.070.000,00

Jahresfehlbetrag –886.807,33 –119.593,91

Rückstellungen

sonstige Rückstellungen 4.500,00 1.500,00

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 17.424,02 (EUR 1.023,17)

17.424,02 1.023,17

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 0,00 (EUR 30,00)

0,00

sonstige Verbindlichkeiten Davon aus Steuern EUR 1.544,39 (EUR 0,00)Davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 2.932,96 (EUR 0,00)Davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 15.257,12 (EUR 3.167,85)

30.395,67 47.819,69 3.167,85

37.215.918,45 6.956.097,11

Finanzinformationen

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Deutsche Biofonds Hydro-Anleihe 31

Wertpapierprospekt

7.2.2 Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2010 bis 30.06.2010

7.2.3 A N H A N G

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist nach § 264 a i.V.m. § 267 Abs. 1 Han-delsgesetzbuch (HGB) eine sogenannte kleine Gesell-schaft.

Die Bilanz wurde entsprechend den Vorschriften des § 266 Abs. 2 HGB aufgestellt bzw. gegliedert.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamt-kostenverfahren zugrunde gelegt. Die Gliederung ent-spricht § 275 Abs. 2 HGB.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Gesellschaft ist nach § 264 a i.V.m. § 267 Abs. 1 Han-delsgesetzbuch (HGB) eine sogenannte kleine Kapitalge-

sellschaft. Die größenabhängigen Erleichterungen des HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurden nur bedingt beansprucht.

Die Immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet worden. Wirtschaftsgüter deren Anschaffungskosten zwischen EUR 150 und EUR 1.000 liegen, werden in einem Sammelposten zusammengefasst und innerhalb eines Fünfjahreszeitraumes pauschal mit 20 % p.a. abge-schrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter unter EUR 150 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert angesetzt. Erkennbare Ri-siken werden durch Bildung angemessener Wertberichti-gungen Rechnung getragen.

Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2010 bis 30.06.2010

EuroGeschäftsjahr

EuroVorjahr

Euro

Materialaufwand –132,50 0,00

Personalaufwand

Löhne und Gehälter 37.193,08 0,00

soziale Abgaben und Aufwendunen für Altersvorsorge und für Unterstützung 9.764,40 46.957,48 14,92

Abschreibungen

auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs

739.844,26 88.241,77

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Ordentliche betriebliche Aufwendungen

Raumkosten 3.604,97 23.723,87

Versicherungen, Beiträge und Abgaben 80,11 0,00

Fahrzeugkosten 1.440,69 43,74

Werbe- und Reisekosten 19.175,19 3.364,21

verschiedene betriebliche Kosten 66.583,45 90.884,41 4.205,40

Zinsen und ähnliche Aufwendungen 9.253,33 0,00

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit –886.807,33 –119.593,91

Jahresfehlbetrag 886.807,33 119.593,91

Finanzinformationen

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32 Deutsche Biofonds Hydro-Anleihe

Wertpapierprospekt

Für alle ungewissen Verbindlichkeiten wurden sonstige Rückstellungen gebildet. Diese sind ausreichend be-messen. Die Bewertung erfolgte in Höhe der voraussicht-lichen Inanspruchnahme.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbe-trag passiviert.

III. Angaben zu Einzelposten der Bilanz

Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermö-

gens wird in dem beigefügten Anlagenspiegel dargestellt (§ 268 Abs. 2 HGB).

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Gegenüber der Komplementärin und der Kommanditis-

ten bestehende Forderungen oder Verbindlichkeiten wer-den als solche „gegenüber verbundenen Unternehmen“ ausgewiesen.

Es bestehen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Eigenkapital Das im Handelsregister eingetragene Haftkapital beträgt zum Bilanzstichtag: EUR 7.070.000,00

Die Einlagen der Kommanditisten in Höhe von EUR 31.100.000,00 wurde nach dem Zwischenbilanz-stichtag im Handelsregister eingetragen.

Die persönlich haftende Gesellschafterin Deutsche Bio-fonds Verwaltungs GmbH, Erlangen, (Amtsgericht Fürth HRB 11904, Stammkapital EUR 25.000,00), ist ohne Einlage und damit nicht am Vermögen der Gesellschaft beteiligt.

Rückstellungen Der Posten enthält Rückstellungen für die Abschlusser-

stellung und Prüfung.

Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu

einem Jahr.

IV. Sonstige Angaben

Namen der Organmitglieder Geschäftsführung: Deutsche Biofonds Verwaltungs GmbH, Erlangen (Amtsgericht Fürth HRB 11904, Stammkapital EUR

25.000,00), alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit,

vertreten durch den Geschäftsführer: Frank Holzer, Kaufmann, Trier (bis 08.09.2009) Dr. Yaver Demir, MBA, Ankara / Türkei (ab 08.09.2009)

Auf die Angabe der Geschäftsführungsbezüge wird nach § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Ver-pflichtungen. Hier zu nennende Haftungsverhältnisse liegen nicht vor.

Erlangen, 03. August 2010

Finanzinformationen

Deutsche Biofonds Verwaltungs GmbH

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Deutsche Biofonds Hydro-Anleihe 33

Wertpapierprospekt

7.2.4 KAPITALFLUSSRECHNUNG (indirekt) vom 01.01.2010 bis 30.06.2010

Kapitalflussrechnung (indirekt) vom 01.01.2010 bis 30.06.2010

Geschäftsjahr Euro

Periodenergebnis vor außerordentlichen Posten –886.807,33

+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 739.844,26

+ Zunahme der Rückstellungen 3.000,00

– Zunahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 260.502,55

+ Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.521,20

+ Zunahme andere Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 13.070,96

Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit –368.873,46

– Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen 3.449.527,69

– Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen 27.028.504,57

– Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 4.511,20

Cashflow aus der Investitionstätigkeit –30.482.543,46

Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 31.100.000,00

+ Aufnahme von Finanzkrediten 15.138,55

Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 31.115.138,55

Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe der Cashflows) 243.721,63

+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 65.923,67

Finanzmittelfonds am Ende der Periode 309.654,30

Finanzinformationen

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34 Deutsche Biofonds Hydro-Anleihe

Wertpapierprospekt

7.2.5 Anlagenspiegel zum 30.06.2010

Anlagenspiegel zum 30.06.2010

Anschaffungskosten Kumulierte Abschreibungen Buchwerte

01.01.2010 Zugang Abgang 30.06.2010 01.01.2010 Zugang Abgang 30.06.2010 30.06.2010 31.12.2009

Immaterialle Vermögensgegenstände

Konzession, gewerb-liche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 6.970.000,00 27.028.504,57 0,00 33.998.504,57 88.171,00 715.086,94 0,00 803.257,94 33.195.246,63 6.881.829,00

6.970.000,00 27.028.504,57 0,00 33.998.504,57 88.171,00 715.086,94 0,00 803.257,94 33.195.246,63 6.881.829,00

Sachanlagen

Grundstücke und Gebäude 0,00 3.400.000,00 3.400.00,00 0,00 21.561,07 21.561,07 3.378.438,93 0,00

Technische Anlagen und Maschinen

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts-ausstattung 353,77 49.527,69 0,00 49.881,46 70,77 3.196,25 0,00 3.267,02 46.614,44 283,00

353,77 3.449.527,69 0,00 3.449.881,46 70,77 24.757,32 0,00 24.828,09 3.425.053,37 283,00

Finanzanlagen

Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 4.511,20 0,00 4.511,20 0,00 0,00 0,00 0,00 4.511,20 0,00

0,00 4.511,20 0,00 4.511,20 0,00 0,00 0,00 0,00 4.511,20 0,00

6.970.353,77 30.482.543,46 0,00 37.452.897,23 88.241,77 739.844,26 0,00 828.086,03 36.624.811,20 6.882.112,00

Finanzinformationen

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Deutsche Biofonds Hydro-Anleihe 35

Wertpapierprospekt

7.2.6 Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Zwischenabschluss – bestehend aus Bi-lanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung der Deutschen Biofonds Green Energy Turkey GmbH & Co. KG für das Rumpfge-schäftsjahr vom 1. Januar bis 30. Juni 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertra-ges liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Zwischenabschluss unter Einbeziehung der Buchfüh-rung abzugeben.

Wir haben unsere Zwischenabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprü-fer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungs-mäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtig-keiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Zwischenabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswir-ken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnis-se über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftli-che und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Er-wartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rech-

nungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Zwischen-abschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben be-urteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewand-ten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Wür-digung der Gesamtdarstellung des Zwischenabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinrei-chend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung ge-wonnenen Erkenntnisse entspricht der Zwischenabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Be-stimmungen des Gesellschaftsvertrages und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buch-führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen-des Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ge-sellschaft.

Finanzinformationen

S.Audit GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Specht, Wirtschaftsprüfer

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36 Deutsche Biofonds Hydro-Anleihe

Wertpapierprospekt

7.2.7 Bescheinigung der Kapitalflussrechnung

An die Gesellschaft:

Wir haben die von der Deutsche Biofonds Green Energy Turkey GmbH & Co. KG aus dem Zwischenabschluss zum 30. Juni 2010 für das Rumpf-Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 30. Juni 2010 sowie der zugrunde liegenden Buchfüh-rung abgeleitete Kapitalflussrechnung für das Rumpf-Ge-schäftsjahr 2010 geprüft. Die Kapitalflussrechnung er-gänzt den auf Grundlage der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Zwischenabschluss der Deut-sche Biofonds Green Energy Turkey GmbH & Co. KG für das Rumpf-Geschäftsjahr 2010.

Die Aufstellung der Kapitalflussrechnung für das Rumpf-Geschäftsjahr 2010 nach den deutschen handelsrechtli-chen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzli-chen Vertreter der Deutsche Biofonds Green Energy Turkey GmbH & Co. KG.

Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Urteil darüber abzugeben, ob die Kapitalflussrechnung für das Rumpf-Geschäfts-jahr 2010 ordnungsgemäß aus dem Zwischenabschluss für das Rumpf-Geschäftsjahr 2010 sowie der zugrunde liegenden Buchführung nach den deutschen handels-rechtlichen Vorschriften abgeleitet wurde. Nicht Ge-genstand dieses Auftrages ist die Prüfung des zugrun-

de liegenden Zwischenabschlusses sowie der zugrunde liegenden Buchführung.

Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des IDW Prü-fungshinweises: Prüfung von zusätzlichen Abschlussele-menten (IDW PH 9.960.2) so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Fehler bei der Ableitung der Kapitalfluss-rechnung aus dem Zwischenabschluss sowie der zugrunde liegenden Buchführung mit hinreichender Sicherheit er-kannt werden.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung ge-wonnenen Erkenntnisse wurde die Kapitalflussrechnung ordnungsgemäß aus dem Zwischenabschluss für das Rumpf-Geschäftsjahr 2010 sowie der zugrunde liegenden Buchführung nach deutschen handelsrechtlichen Vor-schriften abgeleitet.

Erlangen, den 01. Oktober 2010

Finanzinformationen

S.Audit GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Specht, Wirtschaftsprüfer

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Deutsche Biofonds Hydro-Anleihe 37

Wertpapierprospekt

8. Informationen zum Fernabsatz

Folgende Informationen gelten insbesondere bei Vertrags-schluss zwischen dem Anleger und der Emittentin auf dem Wege der Fernkommunikation, also per Telefon, Brief, Tele-fax oder Email.

8.1 Informationen zur EmittentinDer Anleger geht mit der

Deutsche Biofonds Green Energy Turkey GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister Fürth unter der Nummer HRA 9371 (im Folgenden auch “Emittentin”),

diese vertreten durch die Deutsche Biofonds Verwaltungs GmbH, eingetragen im Handelsregister Fürth unter der Nummer HRB 11904, diese wiederum vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Yaver Demir und Haci Ali Köysüren,

jeweils geschäftsansässig in der Frauenweiherstraße 55, 91058 Erlangen,

ein Vertragsverhältnis ein.

Der Gegenstand der Emittentin ist

• Der Betrieb von Fonds- und Vermögensgeschäften jeder Art, das Erbringen von Finanz- und sonstigen Dienstleis-tungen sowie die Förderung der internationalen Wirt-schaftsbeziehungen.

•Die Emission von Wertpapieren.• Der Abbau, die Förderung, die Verwertung und Verede-

lung von Rohstoffen, Mineralien und sonstigen natürli-chen Erzen.

• Erwerb, Nutzung und Verwaltung von Grundstücken und Immobilien jeder Art, deren Errichtung und Veräuße-rung, sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte im In- und Ausland.

• Die Beteiligung an Unternehmen aller Art, insbesondere des Maschinen-, Anlagen-, Fahrzeug- und Motorenbaus sowie des Handels, insbesondere im Bereich der regene-rativen Energien und Umwelttechnik.

• Das Errichten, Betreiben und Verkaufen von Anlagen al-ler Art, insbesondere von Bio-Kraftwerken, von umwelt-

technologischen Anlagen, der Apparatebau, das Pro-jektmanagement sowie der Handel mit Waren und Dienstleistungen aller Art.

Die Emittentin unterliegt keiner staatlichen Aufsichtsbe-hörde.

8.2 Wesentliche Merkmale der Beteiligung und deren RisikenMit dem Kauf der Anleihe wird der Anleger Gläubiger der Emittentin. Der Anleger hat das Recht auf die in den Anlei-hebedingungen festgelegten Zinszahlungen sowie auf die Rückzahlung seines investierten Geldes.

Wegen ihrer spezifischen Merkmale sind die vorliegenden Schuldverschreibungen mit speziellen Risiken behaftet. Das den Anleger treffende Maximalrisiko besteht in dem Verlust seiner investierten Gelder (Siehe dazu auch im Ab-schnitt “Risiken” in diesem Prospekt). Der Preis für die In-haberschuldverschreibungen unterliegt Schwankungen, auf welche die Emittentin keinen Einfluss hat. In der Ver-gangenheit erwirtschaftete Erträge sind kein Indikator für künftige Erträge.

8.3 Zustandekommen des VertragsDer Anleger füllt den Zeichnungsschein aus und sendet diesen an die Emittentin. Gleichzeitig überweist er seinen Zeichnungsbetrag an folgende Bankverbindung:

Der Anleger erhält umgehend nach Eingang des Kaufan-trags und Überweisung des Kaufbetrags eine Annahme-bestätigung sowie eine Kaufabrechnung zugeschickt. Durch die Annahme des Kaufantrags sowie Gutschrift der Kaufsumme auf dem Konto der Emittentin kommt der Kauf der Anleihe zustande.

Bankverbindung

Kontoinhaber Deutsche Biofonds Green Energy Turkey GmbH & Co. KG

Bank Volks- und Raiffeisenbank Erlangen

Konto-Nr. 2536196

Bankleitzahl 76360033

Informationen zum Fernabsatz

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38 Deutsche Biofonds Hydro-Anleihe

Wertpapierprospekt

Die Ausgabe der Inhaber-Teilschuldverschreibungen er-folgt sodann durch deren Einbuchung in das Wertpapier-depot, das vom Zeichner im Kaufantrag benannt wird. Die Einbuchung der Inhaber-Teilschuldverschreibungen wird durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt abgewickelt und erfolgt innerhalb eines Monats nach Gutschrift der Kaufsumme auf dem Konto der Emittentin.

8.4 Widerrufsrecht Auf dem Zeichnungsschein ist eine von den Anlegern ge-genzuzeichnende Belehrung bezüglich des gesetzlichen Widerrufsrechts abgedruckt. Den genauen Wortlaut der Widerrufsbelehrung kann der Anleger folglich dem Zeich-nungsschein entnehmen.

8.5 Vertragliche Mindestlaufzeit, VertragsstrafenDer Vertrag ist bis zum 31. Dezember 2015 geschlossen. Eine Vertragsstrafe ist nicht vorgesehen.

8.6 Kosten des Erwerbs, weitere Kosten und SteuernDer Erwerbspreis einer Inhaberschuldverschreibung be-trägt EUR 1.000,00 zuzüglich Stückzinsen. Weitere Er-werbskosten oder Lieferkosten fallen nicht an. Der Anleger hat jedoch möglicherweise Depotgebühren bei seinem Kreditinstitut zu tragen.

Der Anleger hat Einkommenssteuer auf die Erträge aus der Kapitalanlage zu zahlen. Näheres hierzu ist im Kapitel 5. zu finden.

Ein Leistungsvorbehalt ist nicht gegeben.

8.7 Rechtsordnung, Sprache und GerichtsstandGrundlage der Rechtsbeziehung zwischen Anleger und Emittentin ist deutsches Recht. Den Beziehungen zu den Anlegern vor Abschluss der Verträge wird ebenfalls deut-sches Recht zu Grunde gelegt. Soweit dies zulässig ist, ist Gerichtsstand der Sitz der Emittentin. Sofern der Anleger Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, gelten die gesetzli-chen Regelungen.

8.8 VertragsspracheDie Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch; sämtliche Kommunikation mit den Anlegern wird auf Deutsch geführt werden.

8.9 Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten InformationenDie mitgeteilten Informationen sind bis zur Mitteilung von Än-derungen gültig. Preisanpassungen sind nicht vorgesehen.

8.10 Garantiefonds oder sonstige Entschädigungs- regelungEin Garantiefonds oder eine sonstige Entschädigungsrege-lung existiert nicht.

8.11 Aussergerichtliche StreitschlichtungBei der Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank kann bei Meinungsverschiedenheiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches bezüglich Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen unter der Adresse

Deutsche BundesbankSchlichtungsstelleWilhelm-Epstein-Straße 1460431 Frankfurt am MainTelefon: 069/2388-1907Fax: 069/2388-1919

in schriftlicher Form unter kurzer Schilderung des Sachver-halts und unter Beifügung der zum Verständnis der Be-schwerde erforderlichen Unterlagen Beschwerde erhoben werden. Die Anleger (Beschwerdeführer) haben zu versi-chern, dass sie in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungssteile und keine GütesteIle, die Streit-beilegung betreibt, angerufen haben und auch keinen au-ßergerichtlichen Vergleich mit dem Beschwerdegegner abgeschlossen haben. Es gilt die Schlichtungsstellenver-fahrensverordnung, die unter der vorgenannten Adresse bei der Deutschen Bundesbank angefordert werden kann. Eine Klageerhebung vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist davon abgesehen nach wie vor möglich.

Informationen zum Fernabsatz

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Deutsche Biofonds Hydro-Anleihe 39

Wertpapierprospekt

9. Verträge

9.1 Anleihebedingungen der Inhaber-Teilschuldver-schreibung der Deutschen Biofonds Green Energy Turkey GmbH & Co. KG

§1 Nennbetrag, Verbriefung, Laufzeit, Fälligkeit• Die Schuldverschreibung der Deutschen Biofonds Green

Energy Turkey GmbH & Co. KG mit Sitz in Erlangen (im Folgenden “Anleiheschuldnerin”) im Gesamtnennbetrag von EUR 20.000.000,- (Euro Zwanzig Millionen) ist in 20.000 Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag zu je EUR 1.000,- eingeteilt (nachstehend “Teilschuldver-schreibungen” genannt). Die Teilschuldverschreibungen lauten auf den Inhaber und sind untereinander gleichbe-rechtigt.

• Die Verbriefung der Teilschuldverschreibungen erfolgt für ihre gesamte Laufzeit in einer Inhaberglobalurkunde (“Globalurkunde”) ohne Globalzinsschein. Die Hinterle-gung der Globalurkunde erfolgt bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, bis sämtliche Verpflich-tungen der Anleiheschuldnerin aus den Teilschuld- verschreibungen erfüllt sind. Die Globalurkunde trägt die Unterschrift der zur gesetzlichen Vertretung der An-leiheschuldnerin befugten Personen. Einzelurkunden und/oder Sammelurkunden für ein und/oder mehrere Teilschuldverschreibungen mit Ausnahme der Globalur-kunde werden nicht ausgegeben. Miteigentümer an der Globalurkunde werden nachfolgend auch als “Anleihe-gläubiger” bezeichnet. Eine Übertragung der Teilschuld-verschreibungen durch Übertragung des Miteigentum-santeils auf Dritte ist gemäß den Regelungen und Bestimmungen der Clearstream Banking AG, Frankfurt a.M., möglich.

• Die Laufzeit der Teilschuldverschreibungen endet am 31. Dezember 2015. Die Anleiheschuldnerin verpflichtet sich, den Anleihegläubigern die Teilschuldverschreibungen zum Nennbetrag am ersten Bankarbeitstag nach dem Ende der Laufzeit (“Fälligkeitstag”) zurückzuzahlen.

• Die Anleiheschuldnerin ist nach eigenem Ermessen be-rechtigt, weitere Teilschuldverschreibungen mit glei-chen Anleihebedingungen zu begeben und mit dieser den Gesamtnennbetrag gemäß Absatz 1 zu erhöhen. Zu-

dem darf die Anleiheschuldnerin auch weitere nicht gleichartige Wertpapiere begeben.

§2 Verzinsung und Zinslauf • Die Teilschuldverschreibungen werden bezogen auf den

Gesamtnennbetrag mit 7 % p.a. verzinst. Die Höhe der Zinszahlungen wird zum Ablauf eines Zinslaufes von der Anleiheschuldnerin berechnet.

• Falls das Arbeitsvermögen des der Fälligkeit der Bonus-zahlung vorangegangenen Kalenderjahrs aus den Was-serkraft-Anlagen der Emittentin das Regelarbeitsvermö-gen (“RAV”) des der Fälligkeit der Bonuszahlung vorangegangenen Kalenderjahrs der Wasserkraft-Anla-gen der Emittentin übersteigt, wird auf die Teilschuldver-schreibungen zusätzlich zur Verzinsung gemäß § 2 Abs. 1 ein Bonus von 1/10 %-Punkt vom Nennwert pro einem Prozent Abweichung vom RAV gezahlt werden, wobei die Abweichung vom RAV kaufmännisch auf 1/10-Prozent gerundet wird. Der Bonus ist auf höchstens 4,75 % p.a. vom Gesamtnennbetrag begrenzt. Arbeitsvermögen ist die elektrische Arbeit, die während eines Kalenderjahres in einer Wasserkraft-Anlage tatsächlich erzeugt wird (gemessen auf Spannungsniveau der Netzspannung (=Netto-Generatorerzeugung)) vermehrt um die nicht verwertete Arbeit. Die nicht verwertete Arbeit ist jene elektrische Arbeit, die aufgrund von geplanten oder un-geplanten Nichtverfügbarkeiten oder bewusstem Nicht-einsatz der oben aufgezählten Wasserkraft-Anlagen oder infolge höherer Gewalt während des Kalenderjah-res nicht erzeugt wird. Das RAV von Laufwasserkraftwer-ken ist jene elektrische Energie, die mit dem nutzbaren Zufluss im Regeljahr erzeugt werden kann. Das Regeljahr ist ein fiktives Jahr, dessen wasserwirtschaftliche Grö-ßen arithmetische Mittelwerte einer zusammenhängen-den Reihe von möglichst vielen, für die aktuelle Abfluss-bildung repräsentativen Jahren sind. Berechnet wird das RAV als Stufenrechnung aus der Summe der Stunden-leistungen und der Anzahl der Jahresstunden (8760 Stunden/Jahr). Dazu wird die Wassermengendauerlinie eines Regeljahres sowie die zugehörige Fallhöhendauer-linie benötigt. Die Wassermengendauerlinie gibt an, an wie vielen Tagen im Jahr ein bestimmter Abfluss über-schritten wird, die Fallhöhendauerlinie weist die ent-sprechenden Nettofallhöhen aus. Die nutzbare Wasser-

Verträge

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40 Deutsche Biofonds Hydro-Anleihe

Wertpapierprospekt

menge an in Dauerzahlen angegebenen Tagen mal der damit erzielbaren Leistung werden absummiert auf 365,25 Tage (ein Jahr). Daraus ergibt sich das Jahresar-beitsvermögen. Die fiktiven hydraulischen Vorjahresda-ten für die Berechnung des RAV im ersten Betriebsjahr basieren auf den Niederschlagswerten der letzten 30 Jahre. Das Arbeitsvermögen, das RAV und die Abwei-chung davon werden von der Emittentin im Zuge der Er-stellung des Jahresabschlusses festgestellt, vom Wirt-schaftsprüfer einer Prüfung unterzogen und von diesem schriftlich bestätigt.

• Der Zinslauf der Teilschuldverschreibungen beginnt am 1. Januar eines Kalenderjahres und endet am 31. Dezem-ber desselben Kalenderjahres. Der erste Zinslauf be-ginnt am 01. Januar 2011 und der letzte Zinslauf endet am 31. Dezember 2015. Die Verzinsung der Teilschuldver-schreibungen endet zum Ablauf des letzten Zinslaufes. Sind Zinsen für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen, erfolgt die Berechnung nach der tag-genauen Methode (auch sog. “act/act- Methode”). Die Zinsen sind jeweils einen Bankarbeitstag nach Ende ei-nes Zinslaufs fällig.

• Die Bonusauszahlungen erfolgen jeweils am 30. Juni eines jeden Kalenderjahres für das vergangene Ka-lenderjahr, erstmals am 30. Juni 2012 für das Kalen-derjahr 2011.

• Falls die Anleiheschuldnerin mit der Zins- oder Bo-nuszahlung in Verzug gerät, ist der Verzugszeitraum ebenfalls mit der in Absatz 1 genannten Verzinsung zu vergüten.

§3 Zahlstelle und Zahlungsmodus, Steuern• Die Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen, ist als Zahlstelle

für die Teilschuldverschreibungen für die Anleiheschuld-nerin tätig. Die Anleiheschuldnerin ist verpflichtet, alle an die Anleihegläubiger zu zahlenden Beträge an die Zahl-stelle zu zahlen. Die Zahlstelle wird die zu zahlenden Be-träge der Clearstream Banking AG zur Zahlung an die An-leihegläubiger überweisen. Sämtliche Zahlungen an die Clearstream Banking AG oder an deren Order befreien die Anleiheschuldnerin in der Höhe der geleisteten Zahlun-gen von ihren Verbindlichkeiten aus den Teilschuldver-schreibungen gegenüber den Anleihegläubigern. Ist ein Fälligkeitstag kein Bankarbeitstag, erfolgt die Zahlung

durch die Zahlstelle am nächst möglichen Bankarbeitstag; ein Anspruch auf Verzugszinsen besteht in diesem Falle nicht. Die Zahlstelle handelt ausschließlich als Beauftragte der Anleiheschuldnerin und steht nicht in einem Auftrags- oder Treuhandverhältnis zu den Anleihegläubigern.

• Zahlungen erfolgen ausschließlich in Euro.• Sofern der Zahlstellenvertrag durch die Zahlstelle ge-

kündigt oder aufgelöst wird, hat die Anleiheschuldne-rin eine andere Bank zur Zahlstelle zu bestellen. Die Bestellung einer anderen Zahlstelle ist von der Anleihe-schuldnerin öffentlich bekannt zu geben.

• Sämtliche Zahlungen der Anleiheschuldnerin an die An-leihegläubiger erfolgen unter Abzug oder Einbehalt von Abgaben, Steuern und Gebühren, soweit die Zahlstelle oder die Anleiheschuldnerin zur Zahlung oder zum Ein-behalt gesetzlich verpflichtet sind. In diesem Fall sind weder die Zahlstelle noch die Anleiheschuldnerin zur Zahlung der einbehaltenen Beträge an die Anleihegläu-biger verpflichtet.

§4 Kündigung• Die Anleiheschuldnerin ist berechtigt, alle ausstehen-

den Teilschuldverschreibungen insgesamt oder alle ausstehenden Teilschuldverschreibungen unter Einhal-tung einer Kündigungsfrist von 90 Tagen jährlich vor-zeitig zum 31. Dezember zu kündigen. Der Rückzah-lungsbetrag entspricht dann dem gekündigten Nennbetrag zuzüglich der fälligen Zinsen. Die Kündi-gung durch die Anleiheschuldnerin erfolgt durch Be-kanntmachung.

• Sofern die Anleiheschuldnerin die Zins- und Tilgungs-ansprüche der Anleihegläubiger nicht bedient, ihre Zahlungsunfähigkeit bekannt gibt oder ein Insolvenz-verfahren über das Vermögen der Anleiheschuldnerin eröffnet wird, ist der Anleihegläubiger berechtigt, die Teilschuldverschreibung fällig zu stellen und die Rück-zahlung zum Nennbetrag einschließlich der aufgelaufe-nen Zinsen zu verlangen. Der Kündigungsgrund er-lischt, wenn er nach Ausspruch der Kündigung wegfällt oder geheilt wird.

• Die Kündigung durch den Anleihegläubiger ist schrift-lich per eingeschriebenem Brief gegenüber der Anlei-heschuldnerin zu erklären.

Verträge

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Deutsche Biofonds Hydro-Anleihe 41

Wertpapierprospekt

§5 Erbringung der Leistung durch den Anleihegläubiger Der Anleihegläubiger hat den von ihm gezeichneten Nenn-

betrag in einer Summe an die Anleiheschuldnerin zu leisten.

§6 Bekanntmachungen Bekanntmachungen und Veröffentlichungen betreffend

die Teilschuldverschreibungen erfolgen im elektroni-schen Bundesanzeiger.

§7 Änderungen der Anleihebedingungen• Änderungen dieser Bedingungen können von den vertre-

tungsberechtigten Organen der Anleiheschuldnerin vor-genommen werden, wenn · dies für die Teilnahme an einem geregelten Markt

erforderlich ist; · Mängel in sprachlicher oder formaler Hinsicht vorliegen

• Die Anleihebedingungen können auch durch Rechtsge-schäft mit allen Anleihegläubigern geändert werden.

• Änderungen der Anleihebedingungen sind ferner mit Zu-stimmung der Gläubigerversammlung durch Mehrheits-beschluss nach Maßgabe des Schuldverschreibungsge-setzes möglich.

§8 Gläubigerversammlung Hinsichtlich der Gläubigerversammlung und den von

den Gläubigern zu fassenden Beschlüssen gelten die Regelungen der §§ 5 bis 22 des Schuldverschreibungs-gesetzes in der Fassung vom 31. Juli 2009, soweit diese Anleihebedingungen nichts anderes bestimmen.

§9 Börsennotierung, Eigenerwerb• Die Börsennotierung der Teilschuldverschreibung wird

derzeit nicht angestrebt. Dennoch können die vertre-tungsberechtigten Organe der Anleiheschuldnerin nach billigem Ermessen eine Börsennotierung beantragen.

• Die Anleiheschuldnerin oder mit dieser assoziierte Kon-zernunternehmen dürfen die in diesen Anleihebedin-gungen beschriebenen Teilschuldverschreibungen am Markt oder auf sonstige Weise erwerben und veräußern. Die Erwerbspreise für den Kauf der Schuldverschreibun-gen werden wie folgt festgelegt: Vom 01. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 zahlt die Anleiheschuldnerin bei Rückkauf der Anleihe 100 % des Nennbetrags zuzüglich der bis dahin fälligen Verzinsung. Vom 1. Januar 2012 bis

zum 31. Dezember 2012 zahlt die Anleiheschuldnerin bei Rückkauf der Anleihe 103 % des Nennbetrags zuzüglich der bis dahin fälligen Verzinsung. Vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 zahlt die Anleiheschuldnerin bei Rückkauf der Anleihe 102 % des Nennbetrags zuzüglich der bis dahin fälligen Verzinsung. Vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 zahlt die Anleiheschuldnerin bei Rückkauf der Anleihe 101 % des Nennbetrags zuzüglich der bis dahin fälligen Verzinsung. Für das Jahr 2015 be-trägt der Rückkaufpreis stets 100 % des Nennbetrags.

§10 Besicherung• Die Teilschuldverschreibungen begründen unmittelba-

re, unbedingte, nicht nachrangige und nicht dinglich be-sicherte Verbindlichkeiten der Anleiheschuldnerin, die mit allen anderen nicht nachrangigen und nicht dinglich besicherten Verpflichtungen in gleichem Rang stehen, sofern diese nicht kraft Gesetzes Vorrang haben.

• Die Anleiheschuldnerin verpflichtet sich für die Laufzeit der Teilschuldverschreibungen sicherzustellen, dass die Verpflichtungen aus den Teilschuldverschreibungen auch in Zukunft im gleichen Rang mit allen anderen nicht dinglich besicherten Kreditverbindlichkeiten der Anlei-heschuldnerin stehen, und keine gegenwärtigen oder zukünftigen Kapitalmarktverbindlichkeiten der Anleihe-schuldnerin und keine Garantie oder Gewährleistung in Bezug auf jedwede Kapitalmarktverbindlichkeit Dritter durch Grund- oder Mobiliarpfandrechte oder eine sonsti-ge Belastung des eigenen Vermögens sicherzustellen oder sicherstellen zu lassen, sofern nicht diese Teil-schuldverschreibungen zur gleichen Zeit und im glei-chen Rang anteilig an dieser Sicherheit teilnehmen.

§11 Verjährung• Die Vorlegungsfrist gemäß § 801 Absatz 1 Satz 1 BGB für

Ansprüche aus einer fälligen Schuldverschreibung wird auf zehn Jahre verkürzt.

• Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an.

§12 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, maßgebliche Sprache, salvatorische Klausel• Form und Inhalt der Teilschuldverschreibungen und alle

sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten der Anlei-

Verträge

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42 Deutsche Biofonds Hydro-Anleihe

Wertpapierprospekt

hegläubiger, der Anleiheschuldnerin und der Zahlstelle unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz der Anleiheschuldnerin.

• Gerichtsstand für alle sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen Anleihegläubiger und Anleiheschuldnerin er-gebenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der Anleihe-schuldnerin.

• Diese Anleihebedingungen sind in deutscher Sprache abgefasst. Nur dieser deutsche Text ist verbindlich und maßgeblich.

• Sollten einzelne Bestimmungen dieser Anleihebedin-gungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleiben die Wirk-samkeit und Durchsetzbarkeit aller verbleibenden Be-stimmungen dieser Anleihebedingungen unberührt. Die nichtige, unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestim-mung wird die Anleiheschuldnerin nach billigem Ermes-sen unter Beachtung der jeweils geltenden Rechtsvor-schriften durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die dem mit der nichtigen, un-wirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung ver-folgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Erlangen, den 16.12.2010

9.2 Gesellschaftsvertrag der Deutschen Biofonds Green Energy Turkey GmbH & Co. KG

I. Firma, Sitz, Gesellschaft

§1 Firma und Sitz der Gesellschaft Der Name der Gesellschaft lautet: Deutsche Biofonds

Green Energy Turkey GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Erlangen.

§2 Gegenstand des Unternehmens, Dauer Gegenstand des Unternehmens ist:• Der Betrieb von Fonds- und Vermögensgeschäften jeder

Art, das Erbringen von Finanz- und sonstigen Dienstleis-tungen sowie die Förderung der internationalen Wirt-schaftsbeziehungen.

•Die Emission von Wertpapieren.• Der Abbau, die Förderung, die Verwertung und Veredelung

von Rohstoffen, Mineralien und sonstigen natürlichen Erzen.

• Erwerb, Nutzung und Verwaltung von Grundstücken und Immobilien jeder Art, deren Errichtung und Veräuße-rung, sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte im In- und Ausland.

• Die Beteiligung an Unternehmen aller Art, insbesondere des Maschinen-, Anlagen-, Fahrzeug- und Motorenbaus sowie des Handels, insbesondere im Bereich der regene-rativen Energien und Umwelttechnik.

• Das Errichten, Betreiben und Verkaufen von Anlagen al-ler Art, insbesondere von Bio-Kraftwerken, von umwelt-technologischen Anlagen, der Apparatebau, das Pro-jektmanagement sowie der Handel mit Waren und Dienstleistungen aller Art.

• Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Errei-chung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nütz-lich erscheinen, sowie zur Errichtung von Zweignieder-lassungen im In- und Ausland, zum Erwerb, zur Verwaltung und zur Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie zum Abschluss von Unter-nehmensverträgen.

Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

II. Gesellschafter, Gesellschaftskapital, Gesellschafter-konten und Auskunftsrecht

§3 Gesellschafter, Kommanditkapital, Stimmrecht• Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Deutsche Bio-

fonds Verwaltungs GmbH (nachfolgend Geschäftsführung genannt). Die Komplementärin leistet keine Kapitaleinlage und ist am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.

• Die Kommanditisten der Gesellschaft sind mit Einlage unternehmerisch beteiligt. Kommanditis ten der Gesell-schaft sind mit folgenden Pflichtein lagen (nachfolgend auch Einlage genannt):

• Deutsche Biofonds Treuhand GmbH EUR 7.070.000• Die vorgenannten Kommanditisten sind berechtigt, ihre

Beteiligungen ganz oder teilweise treuhände risch für Dritte zu halten und für diese zu verwalten.

• Die Deutsche Biofonds Treuhand GmbH (nachfolgend Treuhänderin genannt) ist nach Genehmigung durch die Geschäftsführung berechtigt, durch einseitige Erklärun-gen gegenüber der Geschäftsführung ihre Einlage als

Verträge

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Deutsche Biofonds Hydro-Anleihe 43

Wertpapierprospekt

Treuhänderin für Dritte (nachfolgend Treugeber genannt) zu erhöhen.

• Die Beteiligung von Treugebern an der Gesellschaft im Rahmen der Kapitalerhöhung gemäß Ziffer 3 erfolgt mit-telbar durch Abschluss eines Treuhand- und Verwal-tungsvertrages (nachfolgend Treuhandvertrag genannt) mit der Treuhänderin. Dabei beteiligt sich die Treuhände-rin mit 100 % an der Deutschen Biofonds Green Energy Turkey GmbH & Co. KG.

• Die Treugeber sind berechtigt, die den Kommanditisten in dieser Gesellschaft zustehenden mitgliedschaftli-chen Rechte unmittelbar auszuüben, soweit diese Rech-te auf den von der Treuhänderin für sie gehaltenen Treu-handkommanditanteil entfallen.

• Die Beteiligung der Kommanditisten erfolgt unter der auf-schiebenden Bedingung ihrer Eintragung in das Handels-register der Gesellschaft. In der Zeit von ihrem Beitritt bis zu ihrer Eintragung in das Handelsregister sind die Kom-manditisten als atypisch stille Gesellschafter mit unter-nehmerisch beteiligt. Die Bestimmungen dieses Gesell-schaftsvertrages – insbesondere die Beschränkung der persönlichen Haftung eines Kommanditisten auf die Pflichteinlage – finden auf das atypische stille Gesell-schaftsverhältnis entsprechende Anwendung.

• Bei Gesellschafterversammlungen gewähren je EUR 1.000,00 Kommanditkapital eine Stimme.

III. Geschäftsführung und Vertretung, Gesellschafterver-sammlung und -beschlüsse

§4 Geschäftsführung und Vertretung • Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft

obliegt allein der Komplementärin. Sie hat die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kauf-manns in Übereinstimmung mit dem Gesellschaftsvertrag und den Beschlüssen der Gesellschafter zu führen. Die Komplementärin ist berechtigt, Geschäftsführungsaufga-ben auf zuverlässige Dritte zu übertragen.

• Die Komplementärin und ihre Organe sind für den Rechts-verkehr mit der Gesellschaft von den einschränkenden Be-stimmungen des § 181 BGB sowie des § 112 HGB befreit.

• Die Geschäftsführung hat den Gesellschaftern über das abgelaufene und das laufende Geschäftsjahr Bericht zu erstatten. Die Berichterstattung hat sich auf den Ge-

schäftsgang, die Lage der Gesellschaft und grundsätzli-che Fragen zu erstrecken. Die Gesellschafter entschei-den über die Entlastung der zuständigen Organe der Komplementärin auf der Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit.

• Folgende Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen und Maß-nahmen der Geschäftsführung bedürfen der vorherigen Zustimmung der Mehrheit der Gesellschafter: · Eingehung von Wechselverbindlichkeiten, Übernahme

von Bürgschaften, Schuldbeitritt, Übernahme von Ga-rantien und Gewährung von Sicherheiten mit Ausnah-me derjenigen Garantien und Bürgschaften, die übli-cherweise mit dem normalen Geschäftsablauf verbunden sind;

· Erteilung und Widerruf von Prokuren und Handlungs-vollmachten;

· Inbetriebnahme und Stilllegung von wesentlichen Be-triebsteilen;

· Errichtung oder Aufgabe von Zweigniederlassungen; · Eingehen von Verbindlichkeiten, einschließlich Auf-

nahme von Krediten und Devisentermingeschäften, soweit diese EUR 4.000.000 oder eine Laufzeit von zwölf Monaten übersteigen;

· Gewährung von Darlehen an Gesellschafter oder Drit-te; sofern diese EUR 4.000.000 übersteigen,

· alle sonstigen Rechtshandlungen, die nach Art, Um-fang und Risiko erkennbar über den gewöhn lichen Ge-schäftsbetrieb der Gesellschaft hinaus gehen.

• In Not- und in Eilfällen hat die Geschäftsführung das Recht und die Pflicht, unaufschiebbare Rechtsgeschäfte und/oder Rechtshandlungen, die über den gewöhnli-chen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft hinausgehen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auch ohne vorherige Zustimmung der Gesellschafter vorzu-nehmen. Hat die Geschäftsführung hiervon Gebrauch gemacht, so hat sie die Gesellschafter unverzüglich zu unterrichten.

§5 Gesellschafterversammlungen, Beschlüsse• Gesellschafterversammlungen finden mindestens ein-

mal jährlich statt und werden mit einer Frist von vier Wochen unter Nennung der Tagesordnung von der Geschäftsführung einberufen. Ferner werden Gesell-schafterversammlungen auf Wunsch von der ehrheit des

Verträge

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44 Deutsche Biofonds Hydro-Anleihe

Wertpapierprospekt

stimmberechtigten Kapitals einberufen. Die Beschlüsse sind von einem Versammlungsleiter, welcher von den Gesellschaftern mehrheitlich benannt wird, schriftlich zu protokollieren.

• Die Gesellschafter können mehrheitlich auf die Durch-führung einer Gesellschafterversammlung, welche die Anwesenheit der Gesellschafter erfordert, verzichten und statt dessen eine Gesellschafterversammlung auf dem Wege des schriftlichen Umlaufverfahrens wählen. Die Beschlüsse haben dann schriftlich zu erfolgen.

IV. Geschäftsjahr, Buchführung, Jahresabschluss, Ergeb-nisverteilung, Entnahmen

§6 Geschäftsjahr, Buchführung und Jahresabschluss • Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. • Die Geschäftsführung ist verpflichtet, für die Gesell-

schaft gesondert Buch zu führen, die zugehörigen Bele-ge gesondert aufzubewahren und die Geldmittel der Ge-sellschaft auf Konten zu verwalten, die ausschließlich auf den Namen der Deutschen Biofonds Green Energy Turkey GmbH & Co. KG werden.

• Der Jahresabschluss ist von der Geschäftsführung inner-halb der gesetzlichen Frist für das vergangene Ge-schäftsjahr nach handelsrechtlichen Grundsätzen auf-zustellen. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die steuerrechtlichen Vorschriften zu beachten, so-weit dies handelsrechtlich zulässig ist.

• Die Handelsbilanz der Gesellschaft entspricht der Steu-erbilanz, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschrif-ten eine abweichende Bilanzierung notwendig machen. Die Geschäftsführung ist berechtigt, steuerlich zulässi-ge Abschreibungen auf das Anlagevermögen vorzuneh-men. Nachträgliche Än derungen der Steuerbilanz sind in der ersten noch nicht festgestellten Handelsbilanz zu berücksichtigen. Wenn und soweit auf Grund einer steu-erlichen Außenprüfung (Betriebsprüfung) des Finanz-amtes Änderungen vorzunehmen sind, haben diese bin-dende Wirkung für alle Gesellschafter.

• Der Jahresabschluss ist durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen und zu testieren.

• Mit der Übersendung der Unterlagen zur Feststellung des Jahresabschlusses im schriftlichen Ver fahren oder

mit der Einladung zur Gesellschafterversammlung, die über die Feststellung des Jahresabschlusses beschließt, sind den Kommanditisten Abschriften des geprüften Jah-resabschlusses zu übersenden.

• Die Geschäftsführung kann die Führung der Bücher und die Erstellung der Jahresabschlüsse auf einen Dritten übertragen, sofern dieser seinerseits an die Bestimmun-gen dieser Vorschrift gebunden wird.

§7 Ergebnisverteilung, Entnahmen• Das Ergebnis wird auf die Kommanditisten im Verhältnis

ihrer Einlagen verteilt. • Auszahlungen (Entnahmen) erfolgen nur zu Lasten der

Kapitalkonten und nur an alle Kommanditisten im Ver-hältnis ihrer Einlagen. Die Geschäftsführung darf Aus-zahlungen nur vornehmen, wenn die Liquiditäts- und Vermögenslage der Gesellschaft eine solche Zahlung zu-lässt.

V. Schlussbestimmungen

§8 Gerichtsstand, Erfüllungsort• Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. • Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist,

soweit gesetzlich zulässig, Erlangen.

§9 Sonstiges • Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Ände-

rungen und Ergänzungen dieses Vertrages – auch eine Änderung dieser Bestimmung – sowie die Aufhebung die-ses Vertrages bedürfen der Schriftform und einer Zustim-mung von zwei Dritteln des stimmberechtigten Kapitals.

• Die Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung trägt die Gesellschaft.

• Schadensersatzansprüche der Gesellschafter aus die-sem Vertrag verjähren drei Jahre nach ihrer Entstehung, sofern nicht gesetzlich eine kürzere Frist besteht. Sie sind innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Kenntnis des Schadens schriftlich geltend zu ma-chen. Hinsichtlich der Haftung für Vorsatz beginnt die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den An-spruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Insoweit gilt

Verträge

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Deutsche Biofonds Hydro-Anleihe 45

Wertpapierprospekt

auch die Ausschlussfrist nach Satz 1 nicht. • Alle Verpflichtungen aus diesem Gesellschaftsvertrag

und seiner Durchführung sind am Sitz der Gesellschaft zu erfüllen.

• Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine künf-tig in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilwei-se unwirksam oder undurchführbar sein oder die Wirk-samkeit oder Durchführbarkeit später verlieren oder sollte sich eine Lücke herausstellen, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt wer-den. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Re-gelung gelten, die, soweit rechtlich zulässig, dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages ge-wollt hätten, falls sie den Punkt bedacht hätten. Beruht

die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Be-stimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leis-tung oder Zeit (Frist oder Termin), so soll das der Bestim-mung am nächsten kommende rechtlich zulässige Maß als vereinbart gelten.

Erlangen, 13. Oktober 2009

Verträge

gez. Dr. Yaver Demir, GeschäftsführerDeutsche Biofonds Verwaltungs GmbH

gez. Dr. Yaver Demir, GeschäftsführerDeutsche Biofonds Treuhand GmbH

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46 Deutsche Biofonds Hydro-Anleihe

Wertpapierprospekt

10. Glossar

Glosar

Anleihe Die Anleihe (auch Schuldverschreibung) ist ein verzinsliches Wertpapier, die in der Regel zur langfristigen Fremdfinanzierung bzw. Kapitalanlage dient

BGB Bürgerliches Gesetzbuch

Einspeisevergütung Gesetzlich festgelegter Vergütungssatz für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz.

Globalurkunde Ein Sammeldokument für eine Mehrzahl von Wertpapieren. Sie dient der Vereinfachung der Handelsab-wicklung für die Emittentin und den Anleger.

ISIN International Securities Identification Number

kWh (Kilowattstunde) Einheit für den Verbrauch von elektrischer Energie: 1 kWh = 3600 kj. Eine Wh (Wattstunde) gibt die Leistung je Zeiteinheit an und wird als elektrische und mechanische Arbeit bezeichnet (Kilowattstunde = Wh x 1000).

MW (Megawatt) Die Grundeinheit Watt (Megawatt = W x 1.000.000) definiert die Leistung von elektrischen oder mechani-schen Antriebsmaschinen.

Nennbetrag Entspricht dem Anlage- und Rückzahlungsbetrag der Beteiligung. Der Nennbetrag ist Basis für die Zinsbe-rechnung.

Hydro Das Nutzen der Wasserkraft ist das Ausnutzen der potentiellen Energie des Wassers im Schwerefeld der Erde, die beim Nach-unten-Fließen in der Turbine eines Hydrokraftwerkes in kinetische Energie umgewan-delt wird

Schuldverschreibung Die Schuldverschreibung ist ein Wertpapier, welches eine Forderung gegen den Aussteller verbrieft. In der Regel verpflichtet sich der Aussteller der Schuldverschreibung zur Zahlung von jährlichen Zinsen und zur Rückzahlung des Nennwertes.

WKN Wertpapierkennnummer

Zeichnungsschein Der Anleger bietet der Emittentin den Erwerb von Schuldverschreibungen mit dem Ausfüllen und Unter-zeichnen des Zeichnungsscheins an. Erst mittels der Annahmeerklärung durch die Emittentin wird die Zeichnung wirksam.

Glossar

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Deutsche Biofonds Hydro-Anleihe 47

Wertpapierprospekt

11. Prospektverantwortung / Unterschriften

Die Deutsche Biofonds Green Energy Turkey GmbH & Co. KG mit Sitz in Erlangen (Frauenweiherstraße 55, 91058 Er-langen) ist Emittentin der mit diesem Wertpapierprospekt herausgegebenen Anleihe. Die Emittentin übernimmt, ver-treten durch die Deutsche Biofonds Verwaltungs GmbH, diese wiederum vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Yaver Demir und Herrn Haci Ali Köysüren, gem. § 5 Abs. 4 Wertpapierprospektgesetz die Verantwortung für den In-halt dieses Wertpapierprospektes. Die Emittentin erklärt, dass ihres Wissens nach die im Prospekt zu findenden An-gaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelas-sen sind.

Erlangen, den 16.12.2010

Prospektverantwortung

Dr. Yaver Demir, Geschäftsführer

Haci Ali Köysüren, Geschäftsführer

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Deutsche Biofonds Green Energy Turkey GmbH & Co. KGFrauenweiherstraße 55 91058 Erlangen

Tel.: +49 (0) 9131 933089-11Fax: +49 (0) 9131 933089-20E-Mail: [email protected]: www.deutschebiofonds.com