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KORPORATION PFAEFFIKON, SCHUETZENSTRASSE 18,8808 PFAEFFIKON
9501 - WOHNÜBERBAUUNG SONNENHOF PFÄFFIKON
GESTALTUNGSPLAN - SONDERBAUVORSCHRIFTEN
Genehmigt mit RRB Nr. d1f2 Vom '7- L!:xi f9~
Planer
Feusi + Partner AGSchindellegistrasse 368808 Pfäffikon
Grundeigentümer
Korporation PfäffikonSchützenstrasse 188808 Pfäffikon
Regierungsrat des Kantons SchwyzCer Landammann:
/t/:~~"'I!lr ~fMf!:!('''r€';''~r~
FEUSI + PARTNER AGArchi Planer
Schind e9 st . PF 2508 08 PfäffiKon
Ko;~RAllONPf-AFFIKON
c:: I JClb.
Bauherrschaft
Korporation PfäffikonSchützenstrasse 188808 Pfäffikon
KoRPoRATION) PFAFAKON
.....----------'7~.,(
Gestaltungsl!lan gene2:J. t-eb. 1:J96 ~.c:u:~ _
am _ .
GEMEINDERAT FREIENBACH
";;.:;~~;:,..,,;;;RRS Nr.8J2...... vom.l..S.,.ß.0.
Wohnüberbauung Sonnenhof, PfäffikonGestaltungsplan - Sonderbauvorschriften
INHALTSVERZEICHNIS
Sonderbauvorschriften
Zweck und Geltungsbereich
Verkehrssicherheit / Erschliessung
Allgemeine Bauvorschriften
Umgebungsgestaltung
Allgemeines
Anhang / Daten zum Richtprojekt
BGF-Berechnung
Ausnutzungsberechnung
Seite
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Wohnüberbauung Sonnenhof, PfäffikonGestaltungsplan • Sonderbauvorschriften
Parkplatzbedarf
Wohnungsangebot
Kubische Berechnung
Berechnung der Baubereichs - Nieveaupunkte
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Wohnüberbauung Sonnenhof, PfäffikonGestaltungsplan - Sonderbauvorschriften
ZWECK UND GELTUNGSBEREICH
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Art. 1Abgrenzungund Umfang 1. Der Gestaltungsplan (GP) Sonnenhof umfasst eine Fläche von
26'704 m2 der Parzelle KTN 546 in der Gemeinde Freienbach.
2. Er besteht aus folgenden planerischen Bestandteilen:
GP-Unterlagen
Gestaltungsplan
Gestaltungsplan
Kataster
Umgebungsplan
Mstb.
1:350
1:500
1:500
1:350
Plan-Nr.
9413-01
9413-15
9413-02
9413-11
Richtprojekt Mstb. Plan-Nr.
Untergeschoss /Parkierung 1:300 9413-03
Mehrfamilienhaus Typ 1 1:200 9413-04
Mehrfamilienhaus Typ 2 1:200 9413-05
Mehrfamilienhaus Typ 3 1:200 9413-06
Doppelhaus 1:200 9413-07
Einfamilienhaus Typ 1 1:200 9413-08
Einfamilienhaus Typ 2 1:200 9413-09
Reihenhäuser 1:200 9413-10
Wohnüberbauung Sonnenhof, PfäffikonGestaltungsplan - Sonderbauvorschriften 5
Art. 2Ziel Der GP Sonnenhof bezweckt eine gute Überbauung des Are
als unter Beachtung der Grundsätze des Baureglements (Art.53, Abs. 12), insbesondere unter Berücksichtigung der folgenden Punkte:
Bauliche und landschaftliche Umgebung
Architektonische und grundrissliche Gestaltung
Gute Besonnung und Belüftung der Wohnungen
Grosse zusammenhängende Grünflächen mit Kinderspielmöglichkeiten
Getrennter Fussgänger- und Fahrverkehr
Unterniveaugarage für mind. 50 % der erforderlichenParkplätze
Baureglementskonforme Verhältnisse gegenüber der Nachbarparzelle (Abstände)
VERKEHRSSICHERHEIT
Art. 3Motorfahrzeugabstellplätze 1. In den Baubereichen E1 bis E3 liegen Sammel-Garagen,
die von der Sonnenhofstrasse neu erschlossen werden.Im Baubereich E1 werden ca. 144 Parkplätze realisiert;im Baubereich E2 ca. 24 PP und im Baubereich E3 ca.16 PP, sodass gesamthaft ca. 184 unterirdische Parkplätze in den Baubereichen E vorhanden sind.
2. Im Baubreich E1 zwischen den Baubereichen A2 undA3 werden 6 zusätzliche offene und überdachte Einstellplätze realisiert.
Wohnüberbauung Sonnenhof, PfäffikonGestaltungsplan Sonderbauvorschriften 6
3. Entlang der Sonnehofstrasse befinden sich offene Autoabestellplätze die teilweise für Besucher zur Verfügungstehen. In den entsprechend bezeichneten Bereichenkönnen ca. 60 Parkplätze realisiert werden.
4. In den Baubereichen C und D werden die Parkplätze alsEinzel - oder Doppelgaragen in die Einfamilien - undDoppelhäuser integriert.
Art. 4Strassenabstände 1. Im Bereich der Sonnenhofstrasse mit einer Breite von
5,4 m beträgt der Strassenabstand für Hochbauten 5 mab Trottoirrand. Nebenbauten dürfen im Baubereich b1bis 1 m an den Strassenrand (Trottoir) gestellt werden.
2. Im Bereich der Sonnenhofstrasse mit einer Breite von 4,0m beträgt der Strassenabstand für Hochbauten im Bereich C4 3 m ab Trottoirrand. Nebenbauten dürfen imBaubereich c4 bis 2 m an den Strassenrand gestellt werden.
Art. 5Kinderspielplätze 1. Auf dem Areal Sonnenhof werden gemäss GP und Um
gebungsplan verschiedene kreativitätsfördernde Kinderspielplätze angeboten.
2. Insgesamt ist eine Fläche von 25 % der anrechenbarenBGF von 18'134 m' - also ca. 4534 m' - auszuscheiden.
Wohnüberbauung Sonnenhof, PfäffikonGestaltungsplan Sonderbauvorschriften 7
3. Folgende Kinderspielflächen sind im GP vorhanden:
Kinderspielfläche 1: 700 m2Kinderspielfläche 2: 780 m2Kinderspielfläche 3: 750 m2Kinderspielfläche 4: 400 m2Kinderspielfläche 5 : 2200 m2
Total ca. 4830 m2
ERSCHLIESSUNG
Art. 6Strassenbreiten
Einfamilien- und Doppel- und Reihenhäuser weisen zusätzliche private Kinderspiel- und Freiflächen auf, die inder Flächenbilanz nicht ausgewiesen sind.
Die Kinderspielflächen werden nach einem Detailprojektgestaltet, welches durch einen Fachmann auszuarbeitenund durch die Gemeinde zu bewilligen ist (siehe Art. :).4' ./S'"Umgebungsgestaltung).
Die Erschliessungsstrasse wird ab dem bestehendenKehrplatz gemäss Angaben im GP verlängert. Die Fahrbahnbreite beträgt 4.00 m. Die Trottoirbreite beträgt 1.50.
Wohnüberbauung Sonnenhof, PfäffikonGestaltungsplan Sonderbauvorschriften
ALLGEMEINE BAUVORSCHRIFTEN
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Art. 7Ausnutzung 1. Das Areal Sonnenhof liegt in den Wohnbauzonen W2,
W3 und W4. Die für die Ausnutzung anrechenbarenLandflächen betragen nach Abzug der Erschliessungsflächen für die Zonen:
W2W3W4
= 7'419m2= 15'543 m2= 2'029 m2
Gemäss Ausnutzungsberechnung im Anhang ergibt sicheine mögliche nutzbare Bruttogeschossfläche von 15'382m2 (inkl. GP-Bonus).
2. Die Ausnutzungsbilanz muss bezogen auf das ganzeGP-Areal eingehalten werden. Es ist möglich Nutzung innerhalb den verschiedenen Bauzonen im GP-Areal zutransferieren.
3. Bei einer ParzelIierung des GP-Areals sind Nutzungsbeschränkungen und - Transfers im Grundbuch anzumerken.
Art. 8Nutzung
1. In den Baubereichen A können Mehrfamilienhäuserrealisiert werden.In den Baubereichen B können Reiheneinfamilienhäuserrealisiert werden.In den Baubereichen C können Doppelhäuser realisiertwerden.In den Baubereichen 0 können Einfamilienhäuser undDoppelhäuser realisiert werden.
Wohnüberbauung Sonnenhof, PfäffikonGestaltungsplan Sonderbauvorschriflen 9
2. In den Baubereichen A - 0 sind Wohnnulzung und nichtstörende Betriebe zugelassen. In den Baubereichen Esind Sammelgaragen, Keller- , Abstell- und Nebenräumezugelassen.In den Baubereichen a-c können Vorbauten und nichtbewohnte eingeschossige Gebäude realisiert werden.
3. Im Baubereich A5 kann bei Bedarf der Gemeinde Freienbach Wohnnulzung in einen Einfach- oder Doppelkindergarten umgenulzt werden.
Art. 9Grenz- undGebäudeabstände 1. Gegen Nachbarparzellen gelten die Grenz- und Gebäu
deabstände gemäss Baureglemenl.
2. Gegen Norden und Nordosten wird der Grenzabstanddurch die Waldabstandslinien und die Freihaltezone Horatrain definiert.
3. Interne Gebäudeabstände können auf folgende minimaleMasse reduziert werden:
Zwischen Baubereichen A
Zwischen Baubereichen B
Zwischen Baubereichen C
24.00 m
17.00 m
8.00 m
4. Im Baubereich 0 ist zwischen den Wohngebäuden einMindestabstand von 8 meinzuhalten.
5. Innerhalb des ganzen GP-Areals entfällt die Anwendungeines Mehrlängenzuschlages.
Wohnüberbauung Sonnenhof, PfäffikonGestaltungsplan Sonderbauvorschriften 10
Art. 10Gebäudelängen 1. Die gemäss Baureglement Gemeinde Freienbach formu
lierten Gebäudelängen können in den Baubereichen Aüberschnitten werden. Die maximal möglichen Gebäudelängen betragen für den Baubereich
A1 und A4 :A2 und A3:A5:
43.80 m51.67 m40.17 m
Art. 11Nebenbauten undunterirdische Bauten 1. Grenz- und Gebäudeabstände für Vor- und Nebenbauten
ergeben sich aus den im GP bezeichneten Baubereichenabis c.
2. Auf dem ganzen GP-Areal sind unterirdische Bautengemäss Art. 27.3 Baureglement Gemeinde Freienbach(März 1994) erlaubt.
3. Die Gebäude in den Baubereichen C1 bis C4 dürfen mitNebenbauten in den Baubereichen c1 bis c4 verbundenwerden.
4. Im Baubereich D gelten für Nebenbauten die Bestimmungen des Baureglementes gem. Art. 27. Bei nachträglicher ParzelIierung des Baubereiches dürfen Nebenbauten mit dem Einverständnis des Nachbarn an die Grenzegebaut werden.
Wohnüberbauung Sonnenhof, PfäffikonGestaltungsplan - Sonderbauvorschriften 11
Art. 12Gebäude-undFirsthöhen 1. Die Gebäude- und Firsthöhen dürfen maximal folgende
Koten aufweisen:
Baubereich Gebäudehöhe Firsthöhe
A1 485.20 489.20
A2 -A4 484.20 488.20
A5 480.50 484.50
81 477.10 481.10
82 475.90 479.90
83 474.70 478.70
C1 478.00 482.00
C2 477.20 481.20
C3 476.40 480.40
C4 475.60 479.60
E1 472.00 bis 473.00
E2 468.30
E3 468.10 bis 470.50
Wohnüberbauung Sonnenhof, PfäffikonGestaltungsplan - Sonderbauvorschriften 12
Baubereich Gebäudehöhe Firsthöhe
a1 485.20
a2 - a4 484.20
a5 480.50
b1 474.00
b2 472.80 <!:- b;:..
b3 471.60
c1 474.70.
c2 474.70
c3 473.90
c4 473.10
2. Für den Baubereich D1 gelten die Gebäude- undFirsthöhen des Baureglementes: Die Gebäudehöhe beträgt 7 m, - die Firsthöhe 10. Die Messweise von Gebäude- und Firsthöhen richtet sich nach Art. 31 Baureglement Freienbach (März 1994).
3. Im Baubereich D2 darf die Gebäudehöhe 8.50 m und dieFirsthöhe 11.50 m betragen. In diesem Baubereich entfällt jedoch der Bonus für Bauten in Hanglagen gem. Art.31.7BO.
4. Technisch bedingte Aufbauten oder Gebäudeteile wieKamine, Liftaufbauten etc. werden bei der Bemessungvon Gebäude- und Firsthöhen nicht berücksichtigt.
5. In den Baubereichen E1 bis E3 wird die Höhe von geschlossenen Geländerbrüstungen bei der Bemessungder Gebäudehöhe nicht berücksichtigt.
Wohnüberbauung Sonnenhof. PfäffikonGestaltungsplan - Sonderbauvorschriften 13
Art. 13Geschosszahl 1. Pro Baubereich ist folgende Anzahl Vollgeschosse mög
lich:
Baubereich
ABC+D
Anzahl Vollgeschosse
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Art. 14Weitere Bautenund Anlagen 1. Ausserhalb der Baubereiche sind neben unterirdischen
Bauten auch Stützmauern, Lichtschächte, Notausstiege.Kaminanlagen. Fluchtröhren und Böschungen gestattet.
2. Vorbauten wie Vordächer. Balkone und Erker dürfen um1,50 m über die Baubereiche vorspringen.
UMGEBUNGSGESTALTUNG
Art. 15 Der Umgebungsrichtplan 9413-11 bildet die Grundlage für einedurch einen Fachmann auszuarbeitende Umgebungsgestaltung. Dieses Detailprojekt ist im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens den Behörden vorzulegen.
Wohnüberbauung Sonnenhof, PfäffikonGestaltungsplan • Sonderbauvorschriften
ALLGEMEINES
14
Art. 16
Art. 17
In Fällen, wo die Bestimmungen des Gestaltungsplanes nichtsanderes vorschreiben, gilt das zum Zeitpunkt der Genehmigung gültige Baureglement.
Ein konkretes Bauprojekt kann im vertretbaren Rahmen unterBerücksichtigung der Sonderbauvorschriften des GP und derordentlichen Gesetzgebung vom Richtprojekt abweichen.Insbesondere gilt das für Bauten im Baubereich D die gemässden individuellen Anforderungen der betreffenden Bauherrschaft gestaltet werden können.
Bezüglich der baulichen Gestaltung gilt Art. 11, BaureglementGemeinde Freienbach (März 1994).