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INFORMATIONSVERANSTALTUNG WS 2010/2011

I NFORMATIONSVERANSTALTUNG WS 2010/2011. P RÜFUNGSMODALITÄTEN – P RÜFUNGSVORLEISTUNGEN – P RÜFUNGSFORMEN – P RÜFUNGSABLAUF – M ÖGLICHKEITEN DER I NFORMATIONSBESCHAFFUNG

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INFORMATIONSVERANSTALTUNG WS 2010/2011

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• PRÜFUNGSMODALITÄTEN – PRÜFUNGSVORLEISTUNGEN– PRÜFUNGSFORMEN– PRÜFUNGSABLAUF– MÖGLICHKEITEN DER

INFORMATIONSBESCHAFFUNG

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• PRÜFUNGSVORLEISTUNGEN: – ANWESENHEIT– ARBEITSAUFWAND

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• ANWESENHEIT: „§ X Anwesenheitspflicht und Prüfungsvoraussetzung(1) Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung ist die vollständige Teilnahme an allen für ein Semester geplanten und durchgeführten Sitzungen der Lehrveranstaltung. Vorlesungen sind von dieser Regelung ausgenommen(2) Fehlzeiten im Umfang von bis zu zwei Sitzungen lassen den Anspruch auf Zulassung zur Prüfung unberührt.(3) Bei dem Versäumen von mehr als zwei Sitzungen bis zur Hälfte der für ein Semester geplanten und durchgeführten Sitzungen ist zur Aufrechterhaltung des Anspruchs auf Zulassung zur Prüfung für jede weitere versäumte Sitzung eine Kompensationsleistung zu erbringen. Art und Umfang der Kompensationsleistung bestimmt die/der Lehrende.(4) Zulassungen zur Prüfung vor Ende der Lehrveranstaltungszeit eines Semesters erfolgen grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Regelungen der Abs. 1-3.“

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• ARBEITSAUFWAND: Der Arbeitsaufwand ist durch die Modulbeschreibungen geregelt:

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• PRÜFUNGSFORMEN: – MODULABSCHLIEßENDE PRÜFUNGEN– MODULBEGLEITENDE PRÜFUNGEN

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Modulabschließende Prüfung: Klausur

Bestanden

Alles OK

Nicht Bestanden

Wiederholungsprüfung

Bestanden Nicht Bestanden

Modul endgültig nicht bestanden

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Modulbegleitende Prüfungen

kompensierbar Nicht kompensierbar

teil kompensierbar

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kompensierbar

Bestanden bei insgesamt ≥ 5

Punkten

Alles OK

Nicht Bestanden bei insgesamt ≤ 5 Punkten

Ausgleichsprüfung in den nicht bestandenen Teilprüfungen (Note wird durch arithmetisches Mittel gebildet)

Bestanden bei insgesamt ≥ 5

Punkten

Nicht Bestanden bei insgesamt ≤ 5 Punkten

Wiederholungsprüfung über das

gesamte Modul

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Nicht kompensierbar

Bestanden bei ≥ 5 Punkten in allen Prüfungsteilen

Alles OK

Nicht Bestanden ≤ 5 Punkten in einem der Prüfungsteile

Ausgleichsprüfung in den nicht bestandenen Teilprüfungen (Note wird durch arithmetisches Mittel gebildet)

Bestanden Nicht Bestanden

Wiederholungsprüfung über das

gesamte Modul

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teil kompensierbar

Bestanden bei insgesamt ≥ 5 Punkten und ≥ 5 Punkten in den

nicht kompensierbaren Prüfungsteilen

Alles OK

Nicht Bestanden ≤ 5 Punkten insgesamt oder ≤ 5 Punkten in den nicht kompensierbaren

Prüfungsteilen

Ausgleichsprüfung in den nicht bestandenen Teilprüfungen (Note wird durch arithmetisches Mittel gebildet)

Bestanden Nicht Bestanden

Wiederholungsprüfung über das

gesamte Modul

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• PRÜFUNGSABLAUF:1. ANMELDUNGEN IN FLEX NOW

Die Anmeldung in Flex Now erfolgt zu Beginn des Semesters. Eine Anmeldung außerhalb des Anmeldezeitraums (insbesondere nachträgliche Anmeldung) ist zukünftig nicht mehr möglich!

Die Anmeldung zu modulabschließenden Prüfungen erfolgt separat!

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2. ZULASSUNG ZU MODULPRÜFUNGEN: Die Zulassung zu modulbegleitenden und

modulabschließenden Prüfungen erfolgt stets unter dem Vorbehalt, dass die Prüfungsvorleistungen erfolgreich erbracht wurden.

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3. ABMELDUNGEN VON PRÜFUNGEN: BIS SPÄTESTENS 10 TAGE VOR DER PRÜFUNG

§ XY Rücktritt und Versäumnis (1) Der Rücktritt von einer Prüfung ist bis spätestens 10 Tage vor dem Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen möglich; dieses gilt nicht für Ausgleichs- und Wiederholungsprüfungen. Der Rücktritt ist dem zuständigen Modulprüfungsausschuss über das Prüfungsamt schriftlich mitzuteilen → Abmeldung bei Flex Now

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NACH ABLAUF DER 10 TAGE-FRISTÄrztliches Attest an das zuständige Prüfungsamt sowie in Kopie an den betreffenden Dozenten und an den ModulverantwortlichenLiegt kein ärztliches Attest vor gilt die Prüfung als „nicht bestanden“!

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4. TÄUSCHUNGSVERSUCHE UND PLAGIATE:Ein Täuschungsversuch in einer Prüfung führt immer dazu, dass die Prüfung als „nicht bestanden“ bewertet wird. ! Es besteht dann nur noch die Möglichkeit einer Wiederholungsprüfung.!Handelt es sich in Bachelorstudiengängen um einen zweiten Täuschungsversuch gilt das Modul als „nicht bestanden“!

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5. PRÜFUNGSTERMINE:Künftig gelten folgende fixen Prüfungstermine: 1. Modulbegleitende Klausuren/Kolloquien:Die letzten beiden Wochen der Veranstaltungszeit/ 1. Woche der vorlesungsfreien Zeit2. Modulabschließende Klausuren: Freitag der ersten vorlesungsfreien Woche 3. Abgabetermin: ProtokolleZweiter Freitag der vorlesungsfreien Zeit4. Abgabeterim: Hausarbeiten und Essays15.3. (WS) und 15.9. (SS)5. Ausgleichs- und Wiederholungsprüfungen In den ersten Wochen des Folgesemesters

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6. ORDNUNGSGEMÄßER PRÜFUNGSABLAUF:Zum ordnungsgemäßen Prüfungsablauf zählt:1. Die Abgabe des Formblatts2. Die Abgabe einer Versicherung, dass die Arbeiten selbstständig verfasst wurden und in der Arbeit verwendete Zitate und Quellen gekennzeichnet sind!3. Die Abgabe schriftlicher Arbeiten hat künftig auch digitalisiert zu erfolgen. Eine ausgedruckte Abgabe der Arbeiten ist !immer! erforderlich!4. Der Modulverantwortliche kann die Überprüfung von Prüfungsleistungen der Lehrbeauftragten und Honorarprofessoren übernehmen

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MÖGLICHKEITEN DER INFORMATIONSBESCHAFFUNGDie Mündigkeit der Studierenden setzt deren Pflicht zur Informationsbeschaffung voraus! Informationsquellen sind: Die Homepage des Instituts Schwarze Brett des InstitutsDie Mitteilungen der Universität Gießen (kurz MUG) Zusätzlich werden im Fachschaftsraum Ordner hinterlegt, welche die Prüfungsmanuale, Vorlesungslisten und den Prüfungskalender beinhalten.

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