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MEDIADATEN 2015 ICH BIN EINE REIZFIGUR! Wie Star-Winzer Leo Hillinger die Weinbranche aufmischt SCHWEIZ SFR 13,50 · ÖSTERREICH ¤ 8,80 · LUXEMBURG ¤ 9,20 · ITALIEN ¤ 10,50 1 DEZEMBER JANUAR 2014 DEUTSCHLAND ¤ 7,80 Heiß & sexy Der neue Glühwein-Kult 1_2014 GETESTET Champagner für ALLE ! » Korsika Die wilde Schönheit Edel & stark Der große Übersee-Check ICH BIN EINE REIZFIGUR! Wie Star-Winzer Leo Hillinger die Weinbranche aufmischt 1 DEZEMBER JANUAR 2014 DEUTSCHLAND ¤ 7,80 Heiß & sexy Der neue Glühwein-Kult GETESTET Champagner für ALLE ! » Korsika Die wilde Schönheit Edel & stark Der große Übersee-Check

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A new book from Debra Meiburg MW, with Sarah Heller, lifts the lid on this top-tier Chinese city that is both welcoming to wine and saturated by it. Stephen Quinn takes a look and speaks to some importers. Page 34

This year marks the 20th anniversary of the founding of ProWein. In this special report, we consider how to make the most of your visit, including the best places to entertain colleagues and clients in Düsseldorf. Page 60

Horrified headlines greeted the news that French consumers had taken to drinking cola-flavoured wines. Since then, a whole new category of flavoured wines has gained traction in France. Page 20

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Die Für Sie meldet das erfolg-reichste Geschäftsjahr in ihrer Fir-mengeschichte. Personelle Verän-derungen soll es ab 2015 geben: Die GVG-Geschäftsführerin Silke Rösler wird dann im Für Sie-Vor-stand die Nachfolge von Artur Ro-goszynski antreten, der sich nach 30 Jahren aus der Handelsgenos-senschaft verabschiedet.

Mit einem Gruppenumsatz von 2,3 Mrd. Euro kann das Kölner Unternehmen einen Zuwachs um 136 Mio. Euro melden. Die Sparte Getränkefachhandel habe sich mit einem deutlichen Plus von 11,5 Prozent klar über dem Branchen-schnitt entwickelt, heißt es aus Köln.

So seien die Umsätze des Toch-terunternehmens LHV, das die B e-lieferung von Märkten der Rewe-Gruppe mit Mehrweggetränken organisiert, um drei Prozent an-gestiegen. Die Getränkevermark-tungsgesellschaft GVG bündele mittlerweile die Vermarktungs-kraft von 1.444 Getränkemärkten mit 270 Mio. Euro mandatiertem Einkaufsumsatz.

Die Berufung Röslers in den Vorstand ist laut Vorstandsspre-her Frank Morgenstern eine wich-tige personelle Weichenstellung des Unternehmens. Silke Rösler ist seit März 2009 Geschäftsführe-rin der Für Sie-Vermarktungsge-sellschaft GVG. les

GVG-Che� n berufen FÜR SIE mit Rekordumsatz / Rösler 2015 im Vorstand

Für manche das Aus?

MINDESTLOHN Lappalie oder Existenzgefährdung: Wie sich der gesetzliche Mindestlohn auf den Getränkehandel auswirkt

Titelthema Seite 6

Lust auf LimosHochwertige Konzepte sorgen für Zuwächse 8

Auf der ÜberholspurAlkoholfreie Biere wachsen im Markt unverändert 10

»Der Saftmarkt bleibt weiter unter Druck«Thomas Hinderer, Eckes-Granini Group 2

GetränkeZeitungEINE MEININGER PUBLIKATION

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Aus bestem Whiskey und sanftem HonigEdler Whiskey aus der ältesten Destillerie Irlands ist Hauptbestandteil des Bushmills Irish Honey. Dennoch wird er nicht als Whiskey betitelt. Grund dafür ist seine Anreicherung mit zahlreichen natürlichen Zutaten: Der echte Honig von irischen Bienen und viele weitere natürliche, teilweise über raschende Aromen berühren weich und geschmeidig traditionell verwöhnte, aber auch ungeübte Sinne bis in die letzte Zelle.

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Allgäuer Alpenwasser stellt Produktion einDER BRUNNEN Allgäuer Alpen-wasser bei Oberstaufen wird seine Produktion zum Jahres-ende einstellen. Dies teilten Vorstand Gerd Berger und Hauptaktionär Franken Brun-nen mit. Das Mineralwasserun-ternehmen aus Neustadt/Aisch hatte die Aktiengesellschaft All-gäuer Alpenwasser 2004 über-nommen und 2011 die Klein-aktiönäre herausgekauft. Die Schließung wird mit einer „dramatisch verschärften Wett-bewerbssituation“ begründet. 2013 machte die Franken Brun-nen-Tochter knapp drei Mio. Euro Verlust. les

Branche weist NDR-Bericht zurückDER NDR hat in einem am ver-gangenen Montag ausgestrahl-ten Beitrag in dem Verbrau-chermagazin „Markt“ über an-gebliche Verunreinigungen von mikroskopisch kleinen Fasern aus Plastik in Mineralwässern und Bieren berichtet. Laut NDR hätte es sich bei den un-tersuchten Getränken um die in Deutschland meistverkauf-ten Marken gehandelt, alle hätten solches Mikroplastik enthalten. Der Deutsche Brau-er-Bund verweist in diesem Zu-sammenhang auf eigene Unter-suchungen, die nachweisen würden, dass sich kein Mikro-plastik im Bier und in dem zum Brauen verwendeten Wasser £ nden lasse. Zu ähnlichen Er-gebnissen ist auch die Mineral-wasserbranche nach eigenen Angaben gekommen. les! www.ndr.de

Barzone mit RekordEINEN REKORD bei Ausstel-lern und Fachbesuchern kann die BARZONE für 2014 melden. Rund 6.200 Besucher kamen zur führenden Messe für die Szenen- und Trendgastrono-mie nach Köln. les! Seite 5

Wachstum ohne EndeDIE FÜHRENDEN Verbund-gruppen des deutschen Ge-tränkemarktes, Geva und GES, melden für das abgelaufene Geschäftsjahr deutliche Ergeb-nisverbesserungen. Die Geva konnte ihr Zentralregulierungs-volumen um 2,8 Prozent auf nun 654,2 Mio. Euro steigern. Die GES meldet ein Ergebnis nach Steuern von 11 Mio. Euro und damit den höchsten Wert seit der Gründung 1950. om! Seite 3

KOMPAKT

DIE ZAHL

195 nimmt der Staat jährlich durch die Mehrwertsteuer ein. Neues ter Vorschlag aus Berlin: ein einheitlicher Mehrwertsteu-ersatz auf alles von 16 Prozent.

Mrd. Euro

DER LINKGET-IN-KONGRESS.DE

Ausgabe 12 | 5.6.2014 | www.getraenke-zeitung.de EUR 4,90

D 5721

DER MARKTBIERABSATZ

Quelle: Deutscher Brauer-Bund

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April 2013

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Kurzcharakteristik

MEININGERs WEINWELT ist der Special-Interest-Titel für den Weinkonsumenten, der gute Gewächse in ausgezeichneter Qualität zu fairen Preisen kaufen und unkompliziert genießen möchte.

MEININGERs WEINWELT setzt auf Lust am Genuss – der Leser erhält zahlreiche praktische Orientierungshilfen und vielfältige Tipps rund um das Thema Wein. Lifestyleorientierte Themen wie Reisen, Gastronomie, Spirituosen sowie die Begegnung mit Prominenten runden das Redaktionskonzept ab.

Der Leser setzt auf Lebensgenuss und gehört zur konsumstarken, qualitätsbewussten und markenorientierten Zielgruppe im Alter zwischen 30 und 50 Jahren.

Zeitschriftenprofil1

Weitere MEININGER Publikationen

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Verlagsangaben

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MEININGER VERLAG GmbHMaximilianstr. 7-1767433 Neustadt

+49 (0) 63 21 / 89 08-0Redaktion: -93Gesamtanzeigenleitung: -81Anzeigenmarketing: -67/-71 Anzeigensekretariat: -49Anzeigenverwaltung: -78Produktionsleitung: -16

+49 (0) 63 21 / 89 08-80

www.meininger.de

[email protected]@[email protected]

Erscheinungsweise:

Bezugspreis:

Einzelpreis:

Zahlungs-bedingungen:

Bankverbindung:

Geschäfts-bedingungen:

Zweimonatlich

Jahresabonnement € 37,80 (Inland)(inkl. Porto und MwSt.)

€ 7,80

Sofort ohne Abzug. Bei Vorauszahlung bzw. Abbuchung 2 % Skonto

Sparkasse Rhein-HaardtKonto-Nr. 1 926 146, BLZ 546 512 40IBAN: DE 22 5465 1240 0001 9261 46BIC: MALA DE 51DKH

Für die Abwicklung von Aufträgen gel-ten die Ge schäftsbedingungen des Verlages im Verlags wesen (siehe jeweilige Auftragsbestätigung)

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Preisliste Nr. 17 gültig ab 01.01.2015

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Mengenstaffel1 Seite 3 %2 Seiten 5 %4 Seiten 10 %6 Seiten 15 %

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BuchbinderischeVerarbeitung:

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Angeschnittene Anzeigen:

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Breite 195 mm x Höhe 260 mm4 Spalten je 45 mm Breite3 Spalten je 61 mm Breite

Rollenoffset Druck im 70-Raster

Klebebindung

siehe technische Angaben

Es werden keine Zuschläge berechnet

15 % (auch Ausland)

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Themen- und Terminplan 2015

PLUS: In jeder Ausgabe finden Sie Entdeckungen aus dem LEH, dem Fachhandel und individuelle Highlights. Dazu Markt-Tipps und Trends. Der Themenplan wird laufend dem aktuellen Geschehen angepasst.

Ausgabe Erscheinungs-termin

Anzeigenschluss(= Rücktrittstermin)

Druckunter- lagenschluss Themenschwerpunkte

2/2015 14.01.2015 01.12.2014 08.12.2014 – Kalifornien – Top 100 LEH: Verkostungs-Hits 2014 – Erntebericht – Italien – Frankreich (inklusive Verkostung) – Wasser marsch: die neusten Erkenntnisse zum Thema

Wasser– Terroir: Lagenthema/Pfalz – Wine-City-Guide: von Leipzig bis Dresden

3/2015 11.03.2015 09.02.2015 18.02.2015 – Chianti Classico (inklusive Verkostung) – Ergebnisse MUNDUS VINI BIOFACH – Chablis – Vergleichsprobe Chardonnay international– Reisen im spanisch-portugiesischen Grenzgebiet– Weinstile: Was kommt nach den Orange-Wines?– Weinetiketten im Wandel – Terroir: Lagenthema/Rheinhessen – Wine-City–Guide: Frankfurt

4/2015 13.05.2015 13.04.2015 20.04.2015 – Soave – Neues in Weiß und gut gemixt: die Sommertrends

2015– Die großen Weißweine aus Bordeaux – Bordeaux en primeur – Die Weinkeller von BASF, Bayer Leverkusen & Hoechst– Bodensee: 3 Länder – 3 Kulturen – Messe-Neuheiten von ProWein + Vinitaly – Spanien I – Zubehör rund um den Wein – Terroir: Lagenthema/Mosel – Wine-City-Guide: Amsterdam

5/2015 15.07.2015 15.06.2015 22.06.2015 – best of riesling 2015 – Ergebnisse ISW – Im Supermarkt gut einkaufen: alles für die Grillsaison– Internationale Konsumgewohnheiten: Das trinkt die Welt– Deutsche Winzer im Ausland – Genussregion Emilia Romagna – Schweiz – Weinreise Cahors – Terroir: Langenthema/Ahr – Wine-City-Guide: Straßburg

6/2015 16.09.2015 17.08.2015 24.08.2015 – Genossenschaften – Australien: „Cooles aus Down Under“ – Österreich: Grüner Veltliner – VDP: Große Gewächse weiß – Die besten Weinhotels – Spanien II – Weine aus extremen Anbausituationen – Terroir: Lagenthema/Rheingau – Wine-City-Guide: Wien

1/2016 11.11.2015 12.10.2015 19.10.2015 – Weine von Höhenlagen: Südamerika at its best– Spanien: next Generation (inkl. Tasting Albarino)– Olivenöl – Griechenland – Neues aus Südafrika – Schaumweine aus aller Welt – Single Malt Hype: Whiskey aus der ganzen Welt – Terroir: Lagenthema/Baden – Wine-City-Guide: Paris

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Beikleberinkl. Vertriebskosten

Beilagen, Beihefter und Einkleber werden nicht rabattiertTeilbeilage in verschiedenen Nielsen Gebieten ist möglich; Mindestauflage 20.000 Exemplare; weitere Aufsplittung in 10.000 Schritten

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Winzer Krems

Let´s twist

Der Weinjahrgang 2012 bleibt der Win-zer Krems eg in nachhaltiger erinne-rung. Und zwar mit einem lachenden

und weinenden auge, wie exportleiter lud-wig Holzer verrät: »mit dem qualitativ per-fekten Jahrgang 2012 können wir zumindest unsere hochwertigen Spezialitäten weiter forcieren. Die Umsatzentwicklung bestätigt unseren konsequenten Weg.« Per ende april verzeichnen die Winzer Krems in Deutsch-land ein Umsatzwachstum von 17 Prozent im Vergleich zum vergangenen Jahr.

einmal mehr mit einem deutlich überpropor-tionalen Wachstum bei der Serie »Weinma-nufaktur Krems«. getrübt wird das erfreu-liche Bild nur ein wenig durch das geringe erntevolumen in 2012, denn die ernte war nach 2010 die zweitkleinste der letzten 30 Jahre. Dennoch gibt Holzer für seine Kun-den vorsichtig entwarnung: »aus heutiger Sicht kommen wir bei der momentanen ab-satzentwicklung gerade über die runden. nun hoffen wir, wie alle, auf eine gute ernte 2013.« noch ist es natürlich viel zu früh, um optimistisch von einer großen ernte 2013 ausgehen zu können. Doch die ersten Klip-pen hat die Vegetation mit Bravour gemeis-tert. ein langer Winter, jedoch ohne Frost-schäden, und ausreichende niederschläge im Winter und im Frühjahr führten zu einem perfekten, gleichmäßigen austrieb, wie ihn die Winzer im Donauraum lange nicht er-lebt haben. auch die gefahr von Spätfrösten scheint weitgehend gebannt.

es sieht also so aus, als könnten die Winzer Krems ihre erfolgslinie »Weinmanufaktur Krems« und ihr Fachhandels- und gastro-nomie-Pendant »Kellermeister Privat« un-gebremst laufen lassen. mit dem Jahrgang 2012 gibt es in beiden Serien eine bedeuten-de neuerung. Die kompletten Serien »Wein-manufaktur Krems« (für den qualifizierten lebensmittelhandel) und »Kellermeister Pri-vat« (exklusiv für gastronomie & Fachhandel) werden mit dem gerade erfolgten Jahrgangs-wechsel auf Schraubverschluss umgestellt.

als anhänger einer naturnahen und nach-haltigen Produktion haben sich die Winzer Krems bewusst sehr lange zeit gelassen mit dieser entscheidung und am naturkork festgehalten. letztlich hat der Wunsch des marktes nach dem praktischen »Dreher« den ausschlag für den Umstieg gegeben. »Für die klassisch fruchtigen Weiß- und auch rotweinen sehen wir den Schraubverschluss in puncto Qualitätssicherung und Conveni-ence als klaren Produktvorteil«, begründen die Winzer Krems ihre entscheidung. Die Premiumweine aus den einzellagen Krem-ser Wachtberg grüner Veltliner und Krem-ser Pfaffenberg riesling, sowie die im Holz-fass ausgebauten rotweine, sollen jedoch weiterhin mit höchstwertigem naturkork verschlossen werden. Parallel zum Schraub-verschluss wurde auch die ausstattung vor-sichtig weiterentwickelt, mit einem moder-neren Schriftbild und einem noch klareren Fokus auf die Hauptaussage.

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Alles begann mit einem Weinstil, den bis dato niemand kannte: grasig grü-ne, knackige Sauvignon Blancs. Selbst die Rebsorte kannten viele Weintrin-ker nicht namentlich, wohl aber die aus ihr gekelterten Sancerres und Pouilly Fumés. Nur waren die neu-seeländischen Pendants der Klassiker von der Loire aromatisch komplett anders als diese und warben offensiv mit ihrer Rebsorte auf dem Etikett. Der von Kevin Judds Cloudy Bay los-getretene Trend führte zu massiven Neuanpflanzungen und dazu, dass Neuseeland ein bekanntes, wenn auch sehr kleines Weinland wurde.

Zwischenhead einzeilig

Aber Neuseeland auf Sauvignon Blanc zu reduzieren wäre nicht nur falsch, es würde uns auch einige der besten Weine des Landes vorenthalten. Denn längst hat die organisch gewachsene Winzerschar auch mit vielen anderen Rebsorten experimentiert und dabei teilweise sensationelle Ergebnisse er-zielt. Und es sind in den vergangenen Jahrzehnten mehrere neue Anbauge-biete hinzugekommen, die mit Sau-vignon Blanc rein gar nichts zu tun haben.

Aktuell verfügt Neuseeland über eine Rebfläche von 34 270 Hektar, die von 692 Weingütern bewirtschaftet wird. Vor genau zehn Jahren waren es ge-rade mal 15 800 Hektar und 421 Wein-güter. Mit 19 930 Hektar entfällt der Löwenanteil erwartungsgemäß auf Sauvignon Blanc, auf Platz zwei der Anbaufläche folgt Pinot Noir mit 5 096 Hektar vor Chardonnay (3 121 Hekt-

ar) und Pinot Gris (2 396 Hektar). Alle weiteren Rebsorten haben weniger als 1 000 Hektar, wobei der aktuell auf 719 Hektar wurzelnde Riesling sicher-lich bald in den Tausender-Club auf-steigen dürfte.

Die Zwischenhead hier ist zweizeilig

An der Vormachtstellung des Sau-vignon Blanc wird sich auch in den kommenden Jahren nichts ändern, aber immer mehr Weintypen und Weinstile treten hinter dem Vorhang hervor und stürmen die internati-onale Weinbühne. Über die Erfolge und das enorm hohe Qualitätsniveau der Cuvées aus bordelaiser Sorten hatten wir im Sommelier Magazin Ausgabe 2/2011 einen Bericht, dieses mal möchten wir einen weiteren po-tenziellen Star der neuseeländischen Weinszene in den Fokus rücken: den weltweit begehrten Pinot Noir.

Unter geschulten Weintrinkern ge-nießt Pinot Noir schon lange Kultsta-tus. Als elegant, verspielt und extra-vagant gelten die Weine, aber auch als launisch und unberechenbar. Das passt ganz gut zu den Wachstumsbe-Lignisqu ianditibus di dolorit undunt quosandante dolupta tioriatuscit laut et aspel mo es ulparite ium hil el ex-perferum lab id es sae molor moles volum as seque nate volupta spedicie-ni con eum eat dollaut faccae sint.Et es reris sit audae sinvenda cones autem qui suntiunt essimil liamus perum inima corestrum aliquat quae-pelique cum fuga. Et isquam volorest, omnistiam volest aus. —

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FULLSERVICE: Die professionelle Produktion Ihres Advertorials wird durch die redaktionelle und gestalterische Kompetenz des Meininger Verlags gewährleistet.

Sie als Kunde liefern lediglich die Grund- informationen – also Rohtext und Bilder. Die Textaufbereitung und das Layout übernehmen Redaktion und Grafik. Abstimmung und Freigabe des Advertorials erfolgt nach Absprache.

Preise und Konditionen auf Anfrage: [email protected]

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Drucktechnische Infos

Druckverfahren

Papier

Farbanzeigen

Druckunterlagen

Datenübertragung

Rollenoffset Druck im 70er Raster

Umschlag 250 g/m2 LuxoArt Samt

Innenteil 115 g/m2 LuxoArt Samt

Farben aus Farbskala ISO 2846-1.Sonderfarben oder Farbtöne, die durch den Zusammendruck von Farben der verwendeten Skala nicht erreicht werden können, bedürfen besonderer Vereinbarung. Einzelheiten auf Anfrage. Der Verlag behält sich vor, aufgrund technischer Erfordernisse, Schmuckfarben auch aus der Vierfarbskala aufzubauen. Geringe Tonwertabweichungen sind im Toleranzbereich des Offset druck verfahrens begründet.

Anlieferung der Daten als druckfähiges (300 dpi) PDF-Format sowie verbindliches Proof nach ISO 12647-7. Die Einstellungen für die PDF-Erstellung können auf der Internetseite www.pva.de heruntergeladen werden. Falls PDF-Erzeugung nicht mög-lich: Bilddaten mit 300 dpi als Tiff und/oder unkomprimierte EPS-Dateien inkl. aller verwendeten Schriften. Als Richtlinie für die Bilddaten sollte der Standard des Offsetdruckes zugrunde ge legt werden. Flächendeckung darf insgesamt 300 % nicht überschreiten. Die Printausgabe wird flankiert von einer digitalen iPad Version. Hierbei werden die Printanzeigen deckungsgleich für die iPad-Darstellung umgewandelt. Marginale Farbabweichungen können ausnahmsweise auf-treten; Reklamationen bei der Digitalausgabe sind ausge-schlossen.

Email: [email protected] Proof- oder Satzarbeiten werden zum Selbst-kos ten preis weiterberechnet. Bitte beachten Sie auch die Ge schäfts bedingungen in der Auftragsbestätigung.

Beihefter Formatgleich mit MEININGERs WEINWELT, je nach Beschnitt Beihefterformat: 230 x 300 mm (Breite x Höhe). Im Bund je Blatt 3 mm Fräsrand; ist gleich Doppelseite 6 mm. Kopfbeschnitt 5 mm; Außenbeschnitt 4 mm, Fußbeschnitt max. 5 mm; Kreuzbruch bei 8 Seiten Kopf und Bund bündig (jeweils inkl. Beschnitt).

Maximalbreite: 237 mm (inkl. Beschnitt) Maximalhöhe: 310 mm (inkl. Beschnitt) Mindestbreite: 95 mm Mindesthöhe: 140 mm

Papiergewicht Mindestgewicht: Einzelblatt ab 100 g/m2 Maximumgewicht: 2 - 8 Seiten bis 200 g/m2 Beilagen Beilagenformate: Maximales Format: 220 x 290 mm Minimales Format: 105 x 148 mm

BeikleberPapiergewicht: 150 - 200 g/m2

Beikleberformate: Minimalgröße 100 x 100 mm maschinell geklebt: nur im Querformat möglich. Maximalformat 110 x 200 mm maschinell geklebt: nur im Querformat möglich

Stand: mindestens 30 mm vom oberen und unteren Heftrand und 10 mm vom Bund entfernt (max. Abstand vom Bund 50 mm). Standtoleranzen beim Klebevorgang bis zu 5 mm.

Anlieferung Liefertermin:der Ad-Specials 3 Wochen vor Erstverkaufstag mit Lieferscheinvermerk für MEININGERs WEINWELT Nr. .....

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand 09/2011

1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts be-dingungen ist der Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber über die Ver öffent-lichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel (nachfolgend insgesamt als „Anzeigen“ bezeichnet) von Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als „Werbungtreibende“ bezeichnet) in ei ner Zeitschrift oder Zeitung zum Zweck der Verbreitung.

2. Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen unter Beachtung der dem Werbungtreibenden gemäß Preisliste zu gewähren-den Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf des Auftrag-gebers erfolgen. Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Ge schäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Wer bung-treibende Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine ge meinsame Rabattierung zu beanspruchen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird.

3. Wird ein Auftrag gemäß Ziffer 1 und 2 aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstat-ten. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass.

4. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.

5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die nur in bestimmten Heft-nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Verein barung bedarf.Platzierungsbestätigungen gelten nur unter Vorbehalt und können aus tech-nischen Gründen geändert werden. In solchen Fällen kann der Verlag nicht haftbar gemacht werden.

6. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen.Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge abzulehnen, wenn- deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder- deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren bean-

standet wurde oder- deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der

Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist- Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten.Aufträge für andere Werbemittel sind für den Verlag erst nach Vorlage des Musters und dessen Billigung bindend.Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Verlages. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbundaufschlages.Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen bein-halten, können aus diesen Gründen vom Verlag abgelehnt werden.Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem Auftrag geber unverzüglich mitgeteilt.

8. Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeig-neter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder

den technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern.Der Auftraggeber hat vor einer digitalen Übermittlung von Druckunterlagen dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Daten frei von Computerviren sind. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei gelöscht, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche geltend machen könnte. Der Verlag behält sich vor, den Auftraggeber auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Auftraggeber infiltrierte Computerviren dem Verlag Schäden entstanden sind.Kosten des Verlages für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Anzeigen oder anderen Werbemittel im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Mög lich keiten. Dies gilt nur für den Fall, dass der Auftraggeber die Vorgaben des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen einhält.

9. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen Verbreitung der Anzeige.

10. Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschul-deten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungs minderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatz ver-öffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn- diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des

Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder

- diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre.Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausge-schlossen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden.Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auf trags erteilung – ausgeschlossen; Schaden ser satz ansprüche aus Un mög-lichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und der Höhe nach auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlags, seine gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag da rüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt.Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verlag nach den gesetz-lichen Vorschriften. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Ver jäh rungs be ginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.

11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auf-traggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

13. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.Rabattgutschriften und Rabattnachbelastungen erfolgen grundsätzlich erst zum Ende des Insertionsjahres.

14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich ver-einbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzei gen-schluss termin und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

15. Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder voll-ständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

16. Aus einer Auflagenminderung kann nach Maßgabe des Satzes 2 bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die Garantieauflage unterschritten wird. Eine Auflagen min-derung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn und soweit sie- bei einer Garantieauflage bis zu 50 000 Exemplaren mindestens 20 v. H.,- bei einer Garantieauflage über 50.000 Exemplaren mindestens 15 v. H.beträgt.Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziffer 23 bleibt unberücksichtigt. Als Garantieauflage gilt die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder, wenn eine Auflage nicht genannt ist, die durch-schnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vorausgegangenen Kalenderjahres.Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlos-sen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Ver trag zurücktreten konnte.

17. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Ein schreibebriefe und Expressbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftrag-gebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 überschreiten, sowie Waren, Bücher- , Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterlei - tung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Ent ge gen-nahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.

18. Für den Anzeigenauftrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages.Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentli-chen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auf-traggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder ge wöhnlichen Aufenthalt

aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

19. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten.

20. Preisänderungen für erteilte Anzeigenaufträge sind gegenüber Unter neh-mern wirksam, wenn sie vom Verlag mindestens einen Monat vor Veröf fent-lichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen in Textform nach Erhalt der Mit-teilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.

21. Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des Werbung-treibenden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne die-ser Be stimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mindes tens 50 Prozent besteht.Der Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Personengesellschaften durch Vorlage eines Handels regis ter auszuges nachzu-weisen. Der Nachweis muss spätestens bis zum Abschluss des Insertionsjahres erbracht werden. Ein späterer Nachweis kann nicht rückwirkend anerkannt wer-den. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch den Verlag.Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzern zugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung.

22. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen, insbeson-dere des Wettbewerbs- und Urheberrechtes entstehen können. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unter lagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Kosten der Veröffentlichung einer even tuell notwendigen Gegen darstellung nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs zu tragen.Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen ur heber rechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbe-sondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.

23. Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeits-kampf, rechtswidriger Be schlag nahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Roh-stoff- oder Energieverknappung und dergleichen - sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Ver bind lichkeiten bedient - hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80% der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auf lage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte verkaufte oder zugesicherte Auflage zur tat-sächlich ausgelieferten Auflage steht.

24. Gemäß § 33 BDSG weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Kunden- und Lieferdaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden.

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