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Informationen und Dokumentationen Ihr Pflegetagebuch

Ihr Pflegetagebuch - lpfa-nrw.de die Landesstelle... · ben und Planungen für die Zukunft ganz schön verändern. Schnell stellen sich ... de Begutachtung durch den Medizinischen

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Informationen und DokumentationenIhr Pflegetagebuchwww.LPFA-NRW.de

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im Kuratorium Deutsche Altershilfe

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Rufen Sie uns

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Wir sind gerne

für Sie da!

Tel.: 0800 - 220

4400

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Impressum

Herausgeber: Landesstelle Pflegende Angehörige NRWDomplatz 1-3- Dienstgebäude Geisbergweg -48143 MünsterTelefon: 0251 / 411 33 22Telefax: 0251 / 411 833 [email protected]

im Kuratorium Deutsche Altershilfe

www.kda.de

Autorin: Silke NiewohnerRedaktion: Antje Brandt, Karin BergmannGestaltung Pflegetagebuch: ks grafikdesign, Kerstin Wendt, DortmundGestaltung Logo und Corporate Design LPFA: Heidemarie Bitzer, KölnDruck: Mega Druck, Westerstede

Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung des Herausgebers.

Münster, 1. Auflage, August 2012

Fotonachweis: www.fotolia.com, www.photos.com

Die Landesstelle Pflegende Angehörige bedankt sich bei den aktiven Mitgliedern ihrer Arbeitsgruppen sowie bei Ute Schrage (MDK Westfalen-Lippe) und Frank Schumann (Fachstelle Pflegende Angehörige Berlin) für die wertvollen Hinweise und Anregungen zu diesem Pflegetagebuch.

Die Landesstelle Pflegende Angehörige NRWwird gefördert von:

WASCHEN

Ganzkörperwäsche

Teilwäsche Oberkörper

Teilwäsche Unterkörper

Teilwäsche Hände/Gesicht

Duschen

Baden

Zahnpflege

Kämmen

Rasieren

DARM- UND BLASENTLEERUNG

Wasserlassen

Stuhlgang

Richten der Bekleidung

Wechseln der Windeln

Wechseln kleiner Vorlagen

Wechseln bzw. Entleeren von Urinbeuteln/-flaschen

Wechseln von Stomabeuteln

ERNÄHRUNG

Mundgerechte Zubereitung der Nahrung

Nahrungsaufnahme

MOBILITÄT

Aufstehen und Zubettgehen

Umlagern

ANKLEIDEN/ENTKLEIDEN

Ankleiden gesamt

Ankleiden Ober-/Unterkörper

Entkleiden gesamt

Entkleiden Ober-/Unterkörper

MINUTEN

20 - 25

8 - 10

12 - 15

1 - 2

15 - 20

20 - 25

5

1 - 3

5 - 10

2 - 3

3 - 6

2

4 - 10

1 - 2

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2 - 3

15 - 20

1 - 2

2 - 3

8 - 10

5 - 6

4 - 6

2 - 3

1

KÖRPERPFLEGE

Ganzkörperwäsche

Teilwäsche Oberkörper

Teilwäsche Unterkörper

Teilwäsche Hände/Gesicht

Duschen

Baden

Zahnpflege

Kämmen

Rasieren

DARM- UND BLASENENTLEERUNG

Wasserlassen

Stuhlgang

Richten der Bekleidung

Wechseln der Windeln/Vorlagen

Wechseln kleiner Vorlagen

Wechseln bzw. Entleeren von Urinbeuteln/-flaschen

Wechseln von Stomabeuteln

ERNÄHRUNG

Mundgerechte Zubereitung der Nahrung

Nahrungsaufnahme

MOBILITÄT

Aufstehen und Zubettgehen

Umlagern

Ankleiden gesamt

Ankleiden Ober-/Unterkörper

Entkleiden gesamt

Entkleiden Ober-/Unterkörper

WEITERE VERRICHTUNGEN

Transfer

Für die hier nicht genannten Verrichtungensind keine Orientierungswerte festgelegt.

Orientierungswerte zur Pflegezeitbemessung

Erläuterungen der Abkürzungen(Form der Hilfestellung)

= Unterstützung

= Teilweise Übernahme

= Vollständige Übernahme

= Anleitung oder Beaufsichtigung

U

A/B

Inhalt

1 Einführung __________________________________________________________________ 1

2 Anerkennung einer Pflegestufe ________________________________________________ 2

Wer gilt als pflegebedürftig? ________________________________________________________ 2

3 Ablauf des Verfahrens ________________________________________________________ 5

Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) _____________________ 5

Vorbereitung auf die Begutachtung ___________________________________________________ 5

Ablauf der Begutachtung __________________________________________________________ 6

Ergebnis der Begutachtung _________________________________________________________ 6

Widerspruch gegen das Ergebnis _____________________________________________________ 6

4 Pflegebedürftigkeit bei demenzieller Erkrankung ________________________________ 7

5 Umgang mit dem Pflegetagebuch ______________________________________________ 7

Was die Pflege erschweren kann _____________________________________________________ 8

Hinweise zum Ausfüllen des Pflegetagebuches ___________________________________________ 8

Verrichtungen im Detail ___________________________________________________________ 9

6 Vorlagen für das Pflegetagebuch ______________________________________________15

Kopiervorlagen ________________________________________________________________17

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1LANDESSTELLE PFLEGENDE ANGEHÖRIGE www.LPFA-NRW.de

1 Einführung

Zunehmende Pflegebedürftigkeit und Krankheiten können das alltägliche Le-ben und Planungen für die Zukunft ganz schön verändern. Schnell stellen sich auch Fragen zur Finanzierung der Pflege ein. Die Pflegekosten werden innerhalb eines begrenzten Rahmens durch die Pfle-geversicherung übernommen. Das gilt aber nur, wenn der pflegebedürftigen Person eine Pflegestufe zuerkannt wurde. Kosten, die die Pflegeversicherung nicht bezahlt, müssen privat getragen werden. Bei Pflegebedürftigen, die die notwendige Pflege nicht aus privaten Mitteln bestreiten können, kann ein An-trag beim Sozialamt gestellt werden (Hilfe zur Pflege).

Mit diesem Pflegetagebuch können Sie sich einen Überblick über den benö-tigten Zeitaufwand für pflegerische und hauswirtschaftliche Unterstützungs-leistungen für Ihren Angehörigen bzw. Ihre Angehörige verschaffen. Diese Aufzeichnungen dienen vor allem als gute Dokumentation für eine anstehen-de Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) für die Einstufung in die Pflegeversicherung. Über einen Zeitraum von ein bis zwei Wochen sollten Sie alle erbrachten Pflege-leistungen notieren. Wie dies geschieht, erfahren Sie auf den nächsten Seiten.

Gerade die selbstverständlichen Hilfestellungen im Alltag übersieht man schnell – für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Einstufung ist aber alles wichtig. Zum Beispiel:

• Nachgießen von Getränken• Bereitstellen von Zwischenmahlzeiten (z. B. kleingeschnittenes Obst)• Wiederholte Aufforderung und Motivierung, zu essen oder zu trinken• Händewaschen vor oder nach dem Essen• Richten der Kleidung nach einem selbstständigen Toilettengang• Hilfestellungen beim Aufstehen aus dem Sessel, um z. B. zur Toilette zu gehen

Das Pflegetagebuch können Sie als Erinnerungsstütze im Gespräch mit dem Gutachter verwenden. Beim Begutachtungstermin können Sie ihm eine Ko-pie aushändigen oder auch wichtige Teile vorlesen. Bitten Sie dann, dass das Pflegetagebuch als Anlage zu den Akten aufgenommen wird. Grundsätzlich ist niemand dazu verpflichtet, ein privates Pflegetagebuch zu führen, auch darf niemand Einsicht in das Pflegetagebuch verlangen.

Nutzen Sie das

Pflegetagebuch,

um gut vorbe-

reitet zu sein!

Silke NiewohnerLeiterin der Landesstelle

Pflegende Angehörige

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2 LANDESSTELLE PFLEGENDE ANGEHÖRIGE www.LPFA-NRW.de

2 Anerkennung einer Pflegestufe

Wer gilt als pflegebedürftig?

Die Voraussetzungen für Pflegebedürftigkeit sind im Gesetz (Elftes Buch des Sozialgesetzbuches – SGB XI) genau festgelegt.

Pflegebedürftig ist danach, wer auf Dauer einen Hilfebedarf bei den gewöhnlichen und regelmäßig wieder-kehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens hat. Hier wird unterschieden zwischen der Grund-pflege (Körperpflege, Ernährung und Mobilität) und der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Hierbei bedeutet „auf Dauer“, dass die Pflegebedürftigkeit voraussichtlich mehr als sechs Monate andauert. Mit dieser Festlegung soll verhindert werden, dass Menschen, die nach einem Unfall oder einer Operation nur kurzfristig pflegebedürftig sind, Leistungen erhalten. Nicht ausgeschlossen sind jedoch Menschen, deren Le-benserwartung, z. B. aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung, voraussichtlich geringer als sechs Monate ist.

• Waschen

• Baden

• Duschen

• Kämmen

• Rasieren

• Zahnpflege

• Hilfe bei der Blasen- und Darmentleerung

• Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung

• Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

• Hilfe beim Aufstehen/Zubettgehen

• An- und Auskleiden

• Gehen

• Stehen

• Treppensteigen

• Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung für notwendige Gänge (z. B. Arztbesuche)

• Hilfe bei Lageänderung/Transfer

Zusätzlich muss mehrmals in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung erforderlich sein:

HAUSWIRT-SCHAFTLICHEVERSORGUNG

• Einkaufen

• Kochen

• Reinigen der Wohnung

• Spülen

• Wechseln und waschen von Wäsche und Kleidung

• Beheizen der Wohnung

Eine Pflegestufe wird zuerkannt, wenn täglich Hilfe in mindestens zwei der folgenden Bereiche benötigt wird:

KÖRPERPFLEGE

ERNÄHRUNG

MOBILITÄT

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3LANDESSTELLE PFLEGENDE ANGEHÖRIGE www.LPFA-NRW.de

Pflegestufe I (erheblich pflegebedürftig)Pflege- und Hilfebedarf für mindestens 90 Minuten pro Tag

Um in die Pflegestufe I eingruppiert zu werden, muss man für mindestens 90 Minuten am Tag Hilfe benötigen (z. B. Unterstützung beim täglichen Waschen, Duschen oder Baden, beim Stuhlgang, beim An- und Auskleiden oder bei der Nahrungsaufnahme). Die pflegerische Hilfe muss mit täglich mindestens 46 Minuten den haus-wirtschaftlichen Hilfebedarf überwiegen. Wenn Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität erforderlich ist, wird in der Regel der hauswirtschaftliche Hilfebedarf von durchschnittlich 45 bis 60 Minuten am Tag anerkannt.

insgesamt 1,5 Stunden

Hilfebedarf mindestens1 x täglich beimindestens 2 Verrichtungenmind. 46 Minuten

HauswirtschaftlicheVersorgung entsprechend44 Minuten

Pflegestufe I

insgesamt 3 Stunden

Hilfebedarf mindestens3 x täglich zu verschie-denen Tageszeiten2 Stunden

HauswirtschaftlicheVersorgung1 Stunde

Pflegestufe II

insgesamt 5 Stunden

Hilfebedarf rund umdie Uhr (auch nachts)4 Stunden

HauswirtschaftlicheVersorgung1 Stunde

Pflegestufe III

Pflegebedarf ZeitaufwandHauswirtschaftliche Hilfe

1x täglich bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität (min-destens zwei Verrichtungen)

mehrmals wöchentlich insgesamt mindestens 90 min täg-lich im Wochendurchschnitt,Pflegebedarf mehr als 45 min

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4 LANDESSTELLE PFLEGENDE ANGEHÖRIGE www.LPFA-NRW.de

Pflegestufe II (schwerpflegebedürftig)Pflege- und Hilfebedarf für mindestens drei Stunden pro Tag

Die Einstufung in die Pflegestufe II erhält man, wenn man bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobi-lität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe benötigt. Die Hilfeleistung insgesamt darf drei Stunden täglich nicht unterschreiten.

Pflegestufe III (schwerstpflegebedürftig)Pflege- und Hilfebedarf für mindestens fünf Stunden pro Tag

Schwerstpflegebedürftige benötigen für die Zuerkennung der Pflegestufe III einen Hilfebedarf rund um die Uhr, auch nachts (mindestens ein Pflegeeinsatz zwischen 22.00 und 6.00 Uhr). Der Hilfebedarf muss mindes-tens fünf Stunden täglich betragen, mindestens vier Stunden davon müssen auf die Pflege entfallen.

Weiterführende Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie in unserer Broschüre: „Was ist wenn ...? 22 Fragen zum Thema Häusliche Pflege“.

Bestellen Sieüber unser

gebührenfreies

Servicetelefon:

0800 - 220 440 0

Pflegebedarf ZeitaufwandHauswirtschaftliche Hilfe

3 x täglich zu verschiedenen Tages-zeiten bei der Körperpflege, der Er-nährung oder der Mobilität

mehrmals wöchentlich insgesamt mindestens 3 Stunden täglich im Wochendurchschnitt,Pflegebedarf mind. 2 Stunden

Pflegebedarf ZeitaufwandHauswirtschaftliche Hilfe

rund um die Uhr, auch nachts Hil-fe bei der Körperpflege, der Ernäh-rung oder der Mobilität

mehrmals wöchentlich insgesamt mindestens 5 Stunden täglich im Wochendurchschnitt, Pflegebedarf mind. 4 Stunden

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5LANDESSTELLE PFLEGENDE ANGEHÖRIGE www.LPFA-NRW.de

3 Ablauf des Verfahrens

Begutachtung durch den Medizinischen Dienst derKrankenversicherung (MDK)

Wurde ein Antrag auf Pflegeleis-tung bei der Pflegekasse gestellt, prüft der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK), ob eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes vorliegt. Für die Begutachtung kommt der MDK-Gutachter bzw. die Gutachterin – speziell ge-schulte Ärzte/Ärztinnen oder Pfle-gefachkräfte – entweder in die häusliche Umgebung oder in die Pflegeeinrichtung. Der Besuchs-termin wird frühzeitig schriftlich mitgeteilt und die antragstellen-de Person erhält Informationen, welche schriftlichen Unterlagen hilfreich sind (z. B. „Arztberichte“).

Vorbereitung auf die Begutachtung Folgendes sollte grundsätzlich bedacht werden:

• Medikamente, die täglich eingenommen werden, sowie genutzte Hilfsmittel bereitlegen• Vorhandene Arzt- und Krankenhausentlassungsberichte bereitlegen• Anwesenheit weiterer Personen (Familienmitglieder, Pflegepersonen o. Ä.)• Falls bereits ein ambulanter Pflegedienst versorgt, Pflegedokumentation bereitlegen• Vorbereitend ein Pflegetagebuch führen

Für eine zutreffende Einstufung ist ein realistisches Bild alltäglicher Abläufe hilfreich. Das heißt: Bestehen Pro-bleme bei der Aufnahme von flüssiger oder fester Nahrung, so sollte dies auch bei der Begutachtung deutlich werden, indem etwa eine Zwischenmahlzeit oder ein Getränk gereicht wird – ohne jedoch die pflegebedürf-tige Person „vorzuführen“. Ebenso sollten bei der Begutachtung die alltäglichen Probleme im Bereich der Mobilität demonstriert werden. Häufig wird die antragstellende Person dazu aufgefordert, die Hände hinter den Kopf zu führen, um hierdurch gleichzeitig zu prüfen, ob z. B. das Kämmen oder das Waschen von Gesicht und Oberkörper möglich sind.Die Einstufung einer Pflegebedürftigkeit richtet sich abschließend nach der Höhe des gesamten täglichen Hilfebedarfs, und wie viel Zeit die Pflegeperson hierfür benötigt.

Entscheidung

Medizinischer Dienst(MDK)

Begutachtung

1. Antrag stellen

4.

3.

5.Auftrag für

Begutachtung2.

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6 LANDESSTELLE PFLEGENDE ANGEHÖRIGE www.LPFA-NRW.de

Ablauf der Begutachtung

Die MDK-Gutachter/-Gutachterinnen ermitteln den Hilfebedarf anhand eines Fragenkataloges, sogenanntes Gutachtenformular, und prüfen die funktionellen Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person. Aus den Pflegezei-ten, die notwendig und begründet erscheinen, wird errechnet, ob im Sinne des Gesetzes eine Pflegebedürftig-keit vorliegt und welche Pflegestufe angebracht ist. Dabei spielen auch aktuelle Krankheiten und Vorerkrankun-gen eine Rolle. Wichtig ist auch, welche Dinge im Alltag noch selbstständig erledigt werden können und wobei Hilfe benötigt wird. Bei der Begutachtung wird auch erfragt, ob pflegeerleichternde Hilfsmittel genutzt werden. Wenn nötig, kann der MDK-Gutachter/die -Gutachterin bei der Wahl weiterer geeigneter Pflegehilfsmittel be-raten oder etwa auch Vorschläge für altersgerechte Umbauten in der Wohnung (Barrierefreiheit) unterbreiten. Eine umfangreiche Diagnostik, wie bei einem Hausarzt/einer Hausärztin, erfolgt beim MDK-Besuch nicht.

Ergebnis der Begutachtung

Der Medizinische Dienst fasst die Ergebnisse der Begutachtung sowie eine Empfehlung zur Pflegestufe in ei-nem schriftlichen Gutachten zusammen und gibt es an die zuständige Pflegekasse weiter. Darüber hinaus kann das Gutachten Hinweise zu sinnvollen Pflegehilfsmitteln oder Verbesserungsmöglichkeiten in Ihrem Wohnumfeld enthalten. Die Entscheidung über die Pflegestufe und damit über die Leistungen der Pflegever-sicherung trifft die Pflegekasse und schickt hierüber einen schriftlichen Bescheid. Lassen Sie sich auf jeden Fall das Gutachten zuschicken!

Widerspruch gegen das Ergebnis

Wenn Sie mit dem Bescheid der Pflegekasse nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Bitte beachten Sie, dass der Widerspruch direkt an die jeweilige Pflegekasse, also den Leistungsträger, gerichtet werden muss. Eine Begründung ist notwendig, kann aber nachgereicht werden.Wenn die Pflegekasse den MDK im Rahmen des Widerspruchsverfahrens mit einer erneuten Begutachtung beauftragt, überprüfen die MDK-Gutachter/-Gutachterinnen zunächst die Empfehlungen anhand des Erstgut-achtens und der möglicherweise nachträglich eingereichten Unterlagen.Bleibt es im Ergebnis bei der bisherigen Pflegestufe, erstellt der MDK ein sogenanntes „Zweitgutachten“ durch einen anderen Arzt/eine andere Ärztin bzw. durch eine andere Pflegefachkraft. Bei der Begutachtung wird auf die Widerspruchsbegründung des Antragstellers/der Antragstellerin eingegangen. Es wird die zwischenzeitliche Entwicklung des Hilfebedarfs gewürdigt und der Zeitpunkt eventueller Änderungen der Pflegesituation gegenüber dem Erstgutachten benannt.Die Zweitbegutachtung erfolgt ggf. in häuslicher Umgebung bzw. in einer vollstationären Pflegeeinrichtung.

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7LANDESSTELLE PFLEGENDE ANGEHÖRIGE www.LPFA-NRW.de

4 Pflegebedürftigkeit bei demenzieller ErkrankungDer Hilfe- und Unterstützungsbedarf von Menschen mit einer de-menziellen Erkrankung ist häufig nicht auf den ersten Blick erkenn-bar. Sie vermitteln den Eindruck, noch sehr selbstständig zu sein und können ihre Einschränkungen gut überspielen. Oft haben sie wenige oder keine körperlichen Einschränkungen, vielmehr geht es um das tägliche Vergessen, sich zu waschen, anzuziehen, zu essen ...Achten Sie daher beim Ausfüllen des Pflegetagebuches darauf, auch die Tätigkeiten und Hilfestellungen zu benennen, die in den Bereich der Anleitung und Beaufsichtigung Ihres Angehörigen/Ihrer Angehö-rigen fallen. Das kann die Anleitung und Beaufsichtigung vielleicht beim Essen oder Gehen oder auch die Teilübernahme von Tätigkeiten zum Beispiel beim Waschen sein.

Gehört die pflegebedürftige Person zum Kreis der Menschen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf und hat Anspruch auf das sogenannte zusätzliche Betreuungsgeld (Betreuungspauschale), dann muss auch hier ein Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt werden. Die Kosten für zusätzliche Betreuungsleistungen können dann von der Pflegekasse erstattet werden. Je nach Voraussetzung werden Kosten für zusätzliche Betreuungsleistungen bis zu 1.200 Euro im Jahr (Grundbetrag) bzw. bis zu 2.400 Euro im Jahr (erhöhter Betrag) erstattet. Das Geld (die Betreuungspauschale) kann für anerkannte niedrigschwellige Betreuungsangebote verwendet werden, wie beispielsweise familienunterstützende Dienste oder Helferkreise. Können Sie den Be-trag in einem Kalenderjahr nicht verbrauchen, kann er ins nächste Jahr übertragen werden. Wie stark die All-tagskompetenz eingeschränkt ist und ob die Voraussetzungen für den Grundbetrag oder den erhöhten Betrag vorliegen, stellt der MDK in seinem Gutachten fest.Ab 1. Januar 2013 haben Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz in der sogenannten Pfle-gestufe 0 erstmals neben den 100 bzw. 200 Euro Anspruch auf monatlich 225 Euro für Pflegesachleistungen oder 120 Euro Pflegegeld. Bisher gab es in dieser sogenannten Pflegestufe 0 diese Leistungen nicht. Davon profitieren vor allem Demenzkranke und Pflegebedürftige, die bisher nicht die Pflegestufe I erreicht haben.Für Demenzkranke mit einer Pflegestufe werden die bestehenden Leistungen erhöht.

5 Umgang mit dem Pflegetagebuch

Auf Seite 16 finden

Sie eine Auflistung

der Verhaltensweisen,

die berücksichtigt

werden können.

Lassen Sie sich beraten- wenden Sie sich an denPflegestützpunkt oder diePflegeberatungsstellevor Ort!

Rufen Sie uns an - wirnennen Ihnen Ihre Ansprech-partner/-innen vor Ort:Tel.: 0800-220 440 0

Mit dem Pflegetagebuch können Sie für ein oder zwei Wochen do-kumentieren, welchen Hilfebedarf Ihr pflegebedürftiger Angehöriger bzw. Ihre pflegebedürftige Angehörige hat. Das ausgefüllte Pflege-tagebuch sollte daher beim Begutachtungstermin vorliegen. Die Gutachter/-innen erhalten so bereits wichtige Informationen, die für die Ermittlung des Pflegebedarfs notwendig sind.

Falls eine Pflegestufe abgelehnt oder aus Ihrer Sicht eine zu niedrige Stufe bewilligt wurde, stellt das Pflegetagebuch eine wichtige Doku-mentation und Grundlage für einen möglichen Widerspruch dar.

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8 LANDESSTELLE PFLEGENDE ANGEHÖRIGE www.LPFA-NRW.de

Was die Pflege erschweren kann(Zutreffendes bitte ankreuzen)

Hinweise zum Ausfüllen des Pflegetagebuches

Bei jeder Beschreibung sollten Sie versuchen, die folgenden Fragen zu beantworten:

• Wie ist der Ablauf? Was mache ich zuerst, was folgt als Nächstes ...?

• Müssen Sie dem/der Pflegebedürftigen Dinge/Abläufe erklären? Wenn ja, welche?

• Was ist besonders schwierig?

• Wenn der/die Pflegebedürftige etwas selbst macht und Sie trotzdem bei ihm bleiben: Warum ist das aus Ihrer Sicht notwendig?

Bitte geben Sie bei allen Aktivitäten und Verrichtungen den genauen Zeitaufwand an.Falls Hilfestellungen nur zu zweit möglich sind, notieren Sie dies bitte auch, denn es bedeutet den doppelten Zeitaufwand.

Körpergewicht über 80 kg

Versteifung der Arm- und Beingelenke/eingeschränkte Beweglichkeit

Stark verkrampfte Muskulatur, z. B. bei Lähmungen nach einem Schlaganfall

Fehlstellungen von Armen/Beinen

Einschießende unkontrollierte Bewegungen

Eingeschränkte Belastbarkeit aufgrund einer schweren Herzschwäche mit ständiger Luftnot und Wassereinlagerungen

Schluckstörungen/Störungen der Mundbewegungen, Atemstörungen

Abwehrverhalten/fehlende Kooperation mit Behinderung der Übernahme (z. B. bei geistigen Behinderungen/psychischen Erkrankungen)

Stark eingeschränkte Sinneswahrnehmung (Sehen, Hören)

Starke therapieresistente Schmerzen

Pflegebehindernde räumliche Verhältnisse

Zeitaufwendiger Hilfsmitteleinsatz (z. B. bei fahrbaren Liftern, Decken-, Wand-Liftern)

Andere Gründe:

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9LANDESSTELLE PFLEGENDE ANGEHÖRIGE www.LPFA-NRW.de

Art, Zeitpunkt und Dauer der HilfeDie unterschiedlichen Tätigkeiten, die anerkannt werden können, sind in den Tabellen des Tagebuches vor-gegeben. Bitte notieren Sie in der Rubrik „Zeitaufwand“ (in Min.) die Dauer der Tätigkeiten und die Tageszeit.

Form der HilfestellungJe nach Bedarf der pflegebedürftigen Person gibt es unterschiedliche Formen der Hilfe, diese können auf der Tagebuchseite angekreuzt werden.

Verrichtungen im Detail

Oft herrscht Unklarheit darüber, was genau unter die einzelnen Verrichtungen fällt. Nachfolgend erhalten Sie einige Erläuterungen. Ausführliche Beschreibungen finden Sie in den Begutachtungsrichtlinien1.Alle Vor- und Nachbereitungsarbeiten zu den Verrichtungen sind Hilfen im Sinne der Pflegeversicherung und damit berücksichtigungsfähig.

1 „Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches“: Hrsg. Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V., Lützowstraße 53, 45141 Essen (MDS), telefonische Bestel-lung möglich unter 0201-83270 oder per Mail: [email protected]

Der/Die Pflegebedürftige kann Verrichtungen grundsätzlich selbstständig erledigen, muss jedoch bei der Vorbereitung und/oder Nachbereitung unterstützt werden.

Erläuterung der Abkürzungen

U

= Unterstützung

A/B

= Anleitung oderBeaufsichtigung

Wenn die Hilfe ausschließlich die Anleitung oder Beaufsichtigung bei den gewöhnlichen Verrichtungen umfasst. Dies gilt insbesondere bei geistig und seelisch Behinderten, psy-chisch Kranken sowie desorientierten oder an einer Demenz erkrankten Menschen.In diesen Bereich fällt:

• Förderung und Erhaltung von körperlichen, psychischen und geistigen Fähigkeiten (z. B. Orientierung zur eigenen Person und in der Umgebung) im Rahmen der gewöhnlichen täglichen Verrichtungen• Vermeidung von Eigen- und Fremdgefährdung (z. B. durch unsachgemäßen Umgang mit Strom, Wasser oder offenem Feuer) im Rahmen der gewöhnlichen täglichen Verrichtungen• Abbau von Ängsten, Reizbarkeit oder Aggressionen im Rahmen der gewöhnlichen täglichen Verrichtungen

= TeilweiseÜbernahme

Der/Die Pflegebedürftige benötigt eine Hilfe zur Vollendung einer teilweise selbstständig erledigten Verrichtung, dabei muss die Pflegeperson Teile der Verrichtung des täglichen Lebens übernehmen.

= VollständigeÜbernahme

Die Pflegeperson übernimmt die Verrichtungen des täglichen Lebens vollständig, da der Pflegebedürftige nicht in der Lage ist, die Verrichtung selbst auszuführen.

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10 LANDESSTELLE PFLEGENDE ANGEHÖRIGE www.LPFA-NRW.de

KÖRPERPFLEGE

Waschen/Duschen/BadenHierzu gehören das Waschen des Körpers oder einzelner Körperteile am Waschbecken, in der Dusche, in der Badewanne oder mit einer Waschschüssel am Bett und das Abtrocken. Ein- bis zweimaliges Haarewaschen pro Woche entspricht dem heutigen Hygienestandard. Die Hautpflege ist integraler Bestandteil der Körperpflege.

ZahnpflegeDie Zahnpflege umfasst sowohl die Vorbereitung wie z.  B. Zahnpasta-auf-die-Bürste-Geben und/oder das Aufschrauben von Behältnissen (Zahnpaste/Mundwasser) als auch den eigentlichen Putzvorgang und die Nachbereitung, aber auch die Reinigung von Zahnersatz und die Mundpflege (das Spülen der Mundhöhle mit Mundwasser und die mechanische Reinigung der Mundhöhle).

KämmenDies umfasst das Kämmen oder Bürsten der Haare entsprechend der individuellen Frisur. Das Legen von Fri-suren (z. B. Dauerwelle) oder das Haareschneiden sind nicht zu berücksichtigen. Trägt die pflegebedürftige Person ein Toupet oder eine Perücke, ist das Kämmen oder Aufsetzen des Haarteils beim Hilfebedarf zu werten.

RasierenDas Rasieren beinhaltet wahlweise die Trocken- oder Nassrasur und deren sichere Durchführung.

DARM- UND BLASENENTLEERUNG

Hierzu gehören die übliche Intimpflege und die Kontrolle des Was-serlassens und des Stuhlgangs. Die notwendigen Handgriffe bei diesem Hygienevorgang, das Richten der Kleidung vor und nach dem Gang zur Toilette, die Intimhygiene wie das Säubern nach dem Wasserlassen und dem Stuhlgang werden berücksichtigt sowie das Entleeren und Säubern eines Toilettenstuhls bzw. eines Steckbeckens. Auch die Reinigung und Versorgung von künstlich geschaffenen Ausgängen (Urostoma, Anus praeter) wird berück-sichtigt.

ERNÄHRUNG

Das mundgerechte Zubereiten der NahrungHierzu zählen alle Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbereitung dienen und die die Aufnahme von fes-ter und flüssiger Nahrung ermöglichen, zum Beispiel das Zerkleinern der zubereiteten Nahrungsmittel oder mundgerechtes Zubereiten bereits belegter Brote.Zur „mundgerechten“ Zubereitung der Nahrung gehört allein die letzte Maßnahme vor der Nahrungsaufnah-me. Notwendige Aufforderungen zur vollständigen Aufnahme der Nahrung in fester oder flüssiger Form (Es-sen und Trinken) sind beim Hilfebedarf zu berücksichtigen, wenn der Pflegebedürftige aufgrund fehlender Einsichtsfähigkeit dazu nicht in der Lage ist.Das Kochen oder das Eindecken des Tisches gehört zur hauswirtschaftlichen Versorgung.

Die Aufnahme der NahrungZur Nahrungszufuhr gehören die Nahrungsaufnahme in jeder Form (fest, flüssig) wie auch die Verabreichung

Bitte Hilfen rund u

m

die Intimpflege oder

die Unterstützung a

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der Toilette nicht ve

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schweigen oder unter

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werten. Im ungünstig

sten

Fall kann sich da

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nachteilig auf die P

fle-

gestufe auswirken.

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11LANDESSTELLE PFLEGENDE ANGEHÖRIGE www.LPFA-NRW.de

von Sondennahrung mittels Nährsonde einschließlich der Pflege der Sonde. Notwendige Aufforderungen zur Aufnahme der Nahrung sind beim Hilfebedarf dann zu berücksichtigen, wenn die pflegebedürftige Person aufgrund fehlender Einsichtsfähigkeit dazu nicht in der Lage ist (z. B. bei geistig verwirrten Menschen). Nicht dazu zählt die Insulinversorgung eines Diabetikers.

MOBILITÄT

Das selbstständige Aufstehen und ZubettgehenDies umfasst neben dem Aufstehen und Zubettgehen auch die eigenständige Entscheidung, zeitgerecht das Bett aufzusuchen bzw. zu verlassen. Vor allem bei Menschen mit einer demenziellen Erkrankung kann, wenn sie hierzu selbst nicht mehr in der Lage sind, eine Aufforderung zum Schlafengehen erforderlich sein. „Zeit-gerecht“ meint „nicht zur Unzeit“, wobei allerdings gewachsene Gewohnheiten des/der Pflegebedürftigen zu abweichenden berücksichtigungsfähigen Ruhezeiten führen können.

Das UmlagernDas Umlagern bedeutet eine Positionsveränderung, zum Beispiel um schädliche Folgen eines dauerhaften Liegens in gleicher Lage zu vermeiden. Der notwendige Hilfebedarf für das Umlagern wird unabhängig davon, ob das Umlagern solitär oder im Zusammenhang mit einer anderen Verrichtungen durchgeführt wird, hier dokumentiert.

Das An- und AuskleidenZum An- und Auskleiden gehören notwendige Handgriffe, z. B.:

• Auf- und Zuknöpfen • Aus- und Anziehen von Schuhen • Auswahl der Kleidungsstücke (Jahreszeit, Witterung) • Entnahme der Kleidung aus üblichem Aufbewahrungsort wie Kommode und Schrank • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen der Kompressionsklasse 1 • An- und Ablegen von Prothesen, Korsetts

Das GehenUnter Gehen ist das Bewegen (Gehen, Stehen, Treppensteigen) innerhalb der Wohnung gemeint, wenn es im Zusammenhang mit einer weiteren Verrichtung erfolgt (Gang zum Badezimmer).Bei Rollstuhlfahrern wird die Benutzung des Rollstuhls berücksichtigt. Das Gehen im Zusammenhang mit der hauswirtschaftlichen Versorgung ist als hauswirtschaftlicher Hilfebedarf zu werten. Damit sind grundsätzlich solche (Geh-)Zeiten berücksichtigungsfähig, die notwendig sind, um die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten durchführen zu können (z. B. Wegräumen des Bügelbretts oder Einräumen gereinigter Wäsche).

Das StehenZum Stehen gehören die notwendigen Transfers, z. B. auf einen Rollstuhl und/oder einen Toilettenstuhl, in eine Badewanne oder Duschtasse.

Das TreppensteigenAuch das Treppensteigen innerhalb der Wohnung ist nur im Zusammenhang mit den Verrichtungen zu werten. Das Treppensteigen im Zusammenhang mit der hauswirtschaftlichen Versorgung fällt in den Bereich des hauswirtschaftlichen Hilfebedarfs.

Das Treppensteigen beinhaltet das Überwinden von Stufen innerhalb der Wohnung. Diese Verrichtung im Be-reich der Grundpflege ist abhängig vom individuellen Wohnbereich des Antragstellers. Hier wird besonders geprüft, ob die Notwendigkeit besteht, für die Verrichtungen des täglichen Lebens eine Treppe zu benutzen. Andernfalls kann diese Verrichtung beim Pflegeumfang nicht berücksichtigt werden.

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12 LANDESSTELLE PFLEGENDE ANGEHÖRIGE www.LPFA-NRW.de

Das Verlassen und Wiederaufsuchen der WohnungEs sind nur solche Verrichtungen außerhalb der Wohnung berücksichtigungsfähig, die unmittelbar für die Auf-rechterhaltung der Lebensführung zu Hause notwendig sind und regelmäßig und auf Dauer anfallen. Zusätz-lich muss das persönliche Erscheinen des/der Pflegebedürftigen erforderlich sein, wie beim Aufsuchen von Ärzten und Ärztinnen, von Apotheken oder Behörden, für die Inanspruchnahme ärztlich verordneter Therapi-en. Ist Hilfe beim Gehen, Stehen und Treppensteigen außerhalb der Wohnung erforderlich, wird auch dies mit berücksichtigt.

HAUSWIRTSCHAFTLICHE VERSORGUNG

Hier können bei den folgenden Verrichtungen nur die Tätigkeiten berücksichtigt werden, die sich auf die Ver-sorgung des Antragstellers/der Antragstellerin selbst beziehen.

Die Versorgung möglicher weiterer Familienmitglieder bleibt unberücksichtigt. In einem Mehrpersonenhaus-halt wird der mögliche Mehraufwand beim Einkaufen, Kochen und bei den übrigen genannten hauswirtschaft-lichen Verrichtungen, sofern er für den Antragsteller/die Antragstellerin anfällt, berücksichtigt.

Wenn ein krankheits- und/oder behinderungsbedingter Hilfebedarf im Bereich der hauswirtschaftlichen Ver-sorgung besteht, ist er zu berücksichtigen, auch wenn die Versorgung durch Dritte (z. B. Putzfrau, Mahlzeiten-dienst, Angehörige) erfolgt.

Das EinkaufenDies beinhaltet auch das Planen und Informieren bei der Beschaffung von Lebens-, Reinigungs- sowie Körper-pflegemitteln sowie deren Lagerung und das Wissen, welche Lebensmittel wo eingekauft werden können, wie viel sie kosten und wie lange sie haltbar sind.

Das KochenEs umfasst die gesamte Zubereitung der Nahrung, wie Aufstellen eines Speiseplans für die richtige Ernährung unter Berücksichtigung von Alter und Lebensumständen. Auch die Bedienung der technischen Geräte sowie die Einschätzung der Mengenverhältnisse und Garzeiten unter Beachtung von Hygieneregeln sind zu werten.

Das Reinigen der WohnungHierzu gehört das Reinigen von Fußböden, Möbeln, Fenstern und Haushaltsgeräten im allgemein üblichen Lebensbereich des/der Pflegebedürftigen. Auch die Kenntnis von Reinigungsmitteln und -geräten sowie das Bettenmachen sind hier zu berücksichtigen.

Das SpülenGemeint ist hier das Reinigen und Trocknen des von der pflegebedürftigen Person gebrauchten Geschirrs, Kochgeschirrs und Bestecks.

Das Wechseln und Waschen von Wäsche und KleidungHierzu gehören das Einteilen und Sortieren der Textilien, das Waschen, Aufhängen, Bügeln, Ausbessern und Einsortieren der Kleidung in den Schrank sowie das Bettenbeziehen.

Das BeheizenDas Beheizen umfasst auch die Beschaffung und Entsorgung des Heizmaterials (z. B. Bestellung beim Heizöl-lieferanten).

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13LANDESSTELLE PFLEGENDE ANGEHÖRIGE www.LPFA-NRW.de

Orientierungswerte zur Pflegezeitbemessung

WASCHEN

Ganzkörperwäsche

Teilwäsche Oberkörper

Teilwäsche Unterkörper

Teilwäsche Hände/Gesicht

Duschen

Baden

Zahnpflege

Kämmen

Rasieren

DARM- UND BLASENTLEERUNG

Wasserlassen

Stuhlgang

Richten der Bekleidung

Wechseln der Windeln

Wechseln kleiner Vorlagen

Wechseln bzw. Entleeren von Urinbeuteln/-flaschen

Wechseln von Stomabeuteln

ERNÄHRUNG

Mundgerechte Zubereitung der Nahrung

Nahrungsaufnahme

MOBILITÄT

Aufstehen und Zubettgehen

Umlagern

ANKLEIDEN/ENTKLEIDEN

Ankleiden gesamt

Ankleiden Ober-/Unterkörper

Entkleiden gesamt

Entkleiden Ober-/Unterkörper

MINUTEN

20 - 25

8 - 10

12 - 15

1 - 2

15 - 20

20 - 25

5

1 - 3

5 - 10

2 - 3

3 - 6

2

4 - 10

1 - 2

2 - 3

3 - 4

2 - 3

15 - 20

1 - 2

2 - 3

8 - 10

5 - 6

4 - 6

2 - 3

1

KÖRPERPFLEGE

Ganzkörperwäsche

Teilwäsche Oberkörper

Teilwäsche Unterkörper

Teilwäsche Hände/Gesicht

Duschen

Baden

Zahnpflege

Kämmen

Rasieren

DARM- UND BLASENENTLEERUNG

Wasserlassen

Stuhlgang

Richten der Bekleidung

Wechseln der Windeln/Vorlagen

Wechseln kleiner Vorlagen

Wechseln bzw. Entleeren von Urinbeuteln/-flaschen

Wechseln von Stomabeuteln

ERNÄHRUNG

Mundgerechte Zubereitung der Nahrung

Nahrungsaufnahme

MOBILITÄT

Aufstehen und Zubettgehen

Umlagern

Ankleiden gesamt

Ankleiden Ober-/Unterkörper

Entkleiden gesamt

Entkleiden Ober-/Unterkörper

WEITERE VERRICHTUNGEN

Transfer

Für die hier nicht genannten Verrichtungensind keine Orientierungswerte festgelegt.

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14 LANDESSTELLE PFLEGENDE ANGEHÖRIGE www.LPFA-NRW.de

Beispiel einer ausgefüllten Tagebuchseite

Herr Meier hilft seiner Frau morgens um 7.45 Uhr aus dem Bett (4 Min.) und begleitet sie zur Toilette (3 Min.) und anschließend ins Badezimmer. Frau Meier kann sich – auf einem Hocker sitzend – selbstständig am Wasch-becken waschen. Ihr Mann legt ihr alle Waschutensilien bereit (3 Min.), nur beim Zähneputzen (4 Min.) hilft er ihr. Auch das Haarekämmen (2 Min.) geht nicht mehr alleine. Danach geht Frau Meier mit Unterstützung ihres Mannes wieder zurück ins Schlafzimmer (2 Min.) und dort hilft er ihr beim Anziehen (15 Min.).

Hilfe war erforderlich bei:

KÖRPERPFLEGE

Waschen

Baden/Duschen

Ganzkörperwäsche

Teilwäsche

Duschen

Baden

Zahnpflege

Kämmen

Rasieren

ERNÄHRUNG

Mundgerechte

Zubereitung der Nahrung

Aufnahme der Nahrung

MOBILITÄT

Aufstehen und Zubettgehen

Umlagern

An- und Entkleiden

Gehen/Bewegen im Haus

bei o.g. Verrichtungen

Stehen/Transfer

Aufstehen vom Rollstuhl

Treppensteigen

Verlassen und Wieder-

aufsuchen der Wohnung

HAUSWIRTSCHAFTLICHEVERSORGUNG

Einkaufen

Kochen

Wohnung reinigen

Spülen

Beheizen der Wohnung

Wechseln/Waschen der

Wäsche und Kleidung

Hilfe war erforderlich bei:

KÖRPERPFLEGE

Waschen

Baden/Duschen

Ganzkörperwäsche

Teilwäsche

Duschen

Baden

Zahnpflege

Kämmen

Rasieren

morgens

DARM- UND BLASENENTLEERUNG

Wasserlassen

Stuhlgang

Richten der Kleidung

Wechseln der Windeln/Vorlagen

Wechseln bzw. Entleeren

des Urin- und Stomabeutels

ERNÄHRUNG

Mundgerechte

Zubereitung der Nahrung

Aufnahme der Nahrung

MOBILITÄT

Aufstehen und Zubettgehen

Umlagern

An- und Entkleiden

Gehen/Bewegen im Haus

bei o.g. Verrichtungen

Stehen/Transfer

Aufstehen vom Rollstuhl

Treppensteigen

Verlassen und Wieder-

aufsuchen der Wohnung

HAUSWIRTSCHAFTLICHEVERSORGUNG

Einkaufen

Kochen

Wohnung reinigen

Spülen

Beheizen der Wohnung

Wechseln/Waschen der

Wäsche und Kleidung

mittags abends nachts(22 bis 6 Uhr)

Form der Hilfestellung

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

TAG 2

Besonderheiten des Tagesz.B. besonderer Zeitaufwand, Einsatz

weiterer Pflegehilfen, u.s.w.

Häufig vorkommendekleinere Verrichtungen

GESAMT

TAGESSUMME

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

Name des Pflegebedürftigen

Datum

Hilfe war erforderlich bei:

KÖRPERPFLEGE

Ganzkörperwäsche

Teilwäsche

Duschen

Baden

Kämmen

Rasieren

morgens

DARM- UND BLASENENTLEERUNG

Wasserlassen

Stuhlgang

Richten der Kleidung

Wechseln der Windeln/Vorlagen

Wechseln/Entleeren

des Urinbeutels bzw. Toilettenstuhls

ERNÄHRUNG

Mundgerechte

Zubereitung der Nahrung

Nahrungsaufnahme

MOBILITÄT

Aufstehen und Zubettgehen

Umlagern

An- und Entkleiden

Gehen/Bewegen im Haus

bei o.g. Verrichtungen

Transfer/Stehen

z.B. Umsetzen Rollstuhl/Toilette,

in/aus Badewanne helfen

Treppensteigen

Verlassen und Wieder-

aufsuchen der Wohnung

HAUSWIRTSCHAFTLICHE

VERSORGUNG

Einkaufen

Kochen

Wohnung reinigen

Spülen

Beheizen der Wohnung

Wechseln/Waschen der

Wäsche und Kleidung

mittags abends nachts(22 bis 6 Uhr)

Form der Hilfestellung

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

TAG 1

Besonderheiten des Tages

z.B. besonderer Zeitaufwand, Einsatz

kleinere Verrichtungen

GESAMT

TAGESSUMME

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

Datum

LANDESSTELLE PFLEGENDE ANGEHÖRIGE www.LPFA-NRW.de

01.09.2012 Maria Meier

Meine Frau ist sehr

wenn ich sie anfasse.

3

2

8

32

3

26

415

310

4

152

5

5

3

12

10

155 20

22

5

11

2

532

931

7

27

17

5

1530

22

186

x

x

xxx

x

x

x

xx

x

x

2

x

x

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15LANDESSTELLE PFLEGENDE ANGEHÖRIGE www.LPFA-NRW.de

6 Vorlagen für das Pflegetagebuch

Das Pflegetagebuch wird geführt

Name, Vorname

Straße, Hausnummer

PLZ, Ort

geboren am Telefon. .

Name, Vorname

Telefon

P F L E G E N D E ( R )

P F L E G E B E D Ü R F T I G E ( R )für

von

Ich bin mit den Angaben im Pflegetagebuch einverstanden. Die Angaben erfolgen wahrheitsgemäß.

Pflegebedürftige(r) oder gesetzlicher Vertreter(in) Tagebuchführer(in)

U N T E R S C H R I F T E N

Name

Straße, Hausnummer

PLZ, Ort

Telefon

E R G Ä N Z E N D E A N G A B E N

Name

Straße, Hausnummer

PLZ, Ort

Telefon

Folgender Pflegedienst wird in Anspruch genommen: Hausarzt:

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16 LANDESSTELLE PFLEGENDE ANGEHÖRIGE www.LPFA-NRW.de

Zusätzliche Betreuungsleistungen

Menschen mit einem erhöhten Betreuungsbedarf können eine zusätzliche Betreuungspauschale bekommen, wenn mindestens zwei der unten stehenden Funktionsstörungen zutreffend sind. Anlass dafür kann eine de-menzielle Erkrankung, eine geistige Behinderung oder eine psychische Erkrankung sein. Die Betreuung und Pflege erfordert viel Kraft und Zeit. Diese Leistung dient dazu, pflegenden Angehörigen eine Zeit der Entlas-tung zu ermöglichen, während die Pflegebedürftigen gut betreut werden. Die Betreuungspauschale ist unab-hängig von einer Pflegestufe.

Folgende Funktionsstörungen werden berücksichtigt: (Zutreffendes bitte ankreuzen, Mehrfachnennungen möglich)

Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Hin- bzw. Weglauftendenz)

Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen

Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen

Verhält sich tätlich oder verbal aggressiv

Verhält sich in Situationen nicht angepasst

Erkennt seine eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse nicht

Wehrt sich gegen therapeutische oder schützende Maßnahmen

Kann wegen gestörter Hirnfunktion soziale Alltagssituationen nicht mehr bewältigen (Beeinträchtigung des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen)

Tag-Nacht-Rhythmus ist gestört

Ist unfähig, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren

Verkennt Alltagssituationen und reagiert unpassend

Zeigt ausgeprägte Schwankungen der Gefühle

Ist überwiegend niedergeschlagen, verzagt, hilflos oder hoffnungslos(therapieresistente Depression)

UNSER TIPP:

Fotokopieren Sie die

folgenden Formulare,

vor dem Ausfüllen. So

können Sie zu einem

späteren Zeitpunkt

erneut Tagebuch

führen ...

Hilfe war erforderlich bei:

KÖRPERPFLEGE

Ganzkörperwäsche

Teilwäsche

Duschen

Baden

Zahnpflege

Kämmen

Rasieren

ERNÄHRUNG

MundgerechteZubereitung der Nahrung

Nahrungsaufnahme

MOBILITÄT

Aufstehen und Zubettgehen

Umlagern

An- und Entkleiden

Gehen/Bewegen im Hausbei o.g. Verrichtungen

Transfer/Stehenz.B. Umsetzen Rollstuhl/Toilette,

in/aus Badewanne helfen

Treppensteigen

Verlassen und Wieder-aufsuchen der Wohnung

HAUSWIRTSCHAFTLICHEVERSORGUNG

Einkaufen

Kochen

Wohnung reinigen

Spülen

Beheizen der Wohnung

Wechseln/Waschen derWäsche und Kleidung

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Hilfe war erforderlich bei:

KÖRPERPFLEGE

Ganzkörperwäsche

Teilwäsche

Duschen

Baden

Zahnpflege

Kämmen

Rasieren

morgens

DARM- UND BLASENENTLEERUNG

Wasserlassen

Stuhlgang

Richten der Kleidung

Wechseln der Windeln/Vorlagen

Wechseln/Entleerendes Urinbeutels bzw. Toilettenstuhls

ERNÄHRUNG

MundgerechteZubereitung der Nahrung

Nahrungsaufnahme

MOBILITÄT

Aufstehen und Zubettgehen

Umlagern

An- und Entkleiden

Gehen/Bewegen im Hausbei o.g. Verrichtungen

Transfer/Stehenz.B. Umsetzen Rollstuhl/Toilette,

in/aus Badewanne helfen

Treppensteigen

Verlassen und Wieder-aufsuchen der Wohnung

HAUSWIRTSCHAFTLICHEVERSORGUNG

Einkaufen

Kochen

Wohnung reinigen

Spülen

Beheizen der Wohnung

Wechseln/Waschen derWäsche und Kleidung

mittags abends nachts(22 bis 6 Uhr)

Form der Hilfestellung

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

TAG 1

Besonderheiten des Tagesz.B. besonderer Zeitaufwand, Einsatzweiterer Pflegehilfen u.s.w.

Häufig vorkommendekleinere Verrichtungen

GESAMT

TAGESSUMME

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

Name des PflegebedürftigenDatum

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Hilfe war erforderlich bei:

KÖRPERPFLEGE

Ganzkörperwäsche

Teilwäsche

Duschen

Baden

Zahnpflege

Kämmen

Rasieren

ERNÄHRUNG

MundgerechteZubereitung der Nahrung

Nahrungsaufnahme

MOBILITÄT

Aufstehen und Zubettgehen

Umlagern

An- und Entkleiden

Gehen/Bewegen im Hausbei o.g. Verrichtungen

Transfer/Stehenz.B. Umsetzen Rollstuhl/Toilette,

in/aus Badewanne helfen

Treppensteigen

Verlassen und Wieder-aufsuchen der Wohnung

HAUSWIRTSCHAFTLICHEVERSORGUNG

Einkaufen

Kochen

Wohnung reinigen

Spülen

Beheizen der Wohnung

Wechseln/Waschen derWäsche und Kleidung

Hilfe war erforderlich bei:

KÖRPERPFLEGE

Ganzkörperwäsche

Teilwäsche

Duschen

Baden

Zahnpflege

Kämmen

Rasieren

morgens

DARM- UND BLASENENTLEERUNG

Wasserlassen

Stuhlgang

Richten der Kleidung

Wechseln der Windeln/Vorlagen

Wechseln/Entleerendes Urinbeutels bzw. Toilettenstuhls

ERNÄHRUNG

MundgerechteZubereitung der Nahrung

Nahrungsaufnahme

MOBILITÄT

Aufstehen und Zubettgehen

Umlagern

An- und Entkleiden

Gehen/Bewegen im Hausbei o.g. Verrichtungen

Transfer/Stehenz.B. Umsetzen Rollstuhl/Toilette,

in/aus Badewanne helfen

Treppensteigen

Verlassen und Wieder-aufsuchen der Wohnung

HAUSWIRTSCHAFTLICHEVERSORGUNG

Einkaufen

Kochen

Wohnung reinigen

Spülen

Beheizen der Wohnung

Wechseln/Waschen derWäsche und Kleidung

mittags abends nachts(22 bis 6 Uhr)

Form der Hilfestellung

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

Besonderheiten des Tagesz.B. besonderer Zeitaufwand, Einsatzweiterer Pflegehilfen u.s.w.

Häufig vorkommendekleinere Verrichtungen

GESAMT

TAGESSUMME

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

Name des PflegebedürftigenDatumTAG 2

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Hilfe war erforderlich bei:

KÖRPERPFLEGE

Ganzkörperwäsche

Teilwäsche

Duschen

Baden

Zahnpflege

Kämmen

Rasieren

morgens

DARM- UND BLASENENTLEERUNG

Wasserlassen

Stuhlgang

Richten der Kleidung

Wechseln der Windeln/Vorlagen

Wechseln/Entleerendes Urinbeutels bzw. Toilettenstuhls

ERNÄHRUNG

MundgerechteZubereitung der Nahrung

Nahrungsaufnahme

MOBILITÄT

Aufstehen und Zubettgehen

Umlagern

An- und Entkleiden

Gehen/Bewegen im Hausbei o.g. Verrichtungen

Transfer/Stehenz.B. Umsetzen Rollstuhl/Toilette,

in/aus Badewanne helfen

Treppensteigen

Verlassen und Wieder-aufsuchen der Wohnung

HAUSWIRTSCHAFTLICHEVERSORGUNG

Einkaufen

Kochen

Wohnung reinigen

Spülen

Beheizen der Wohnung

Wechseln/Waschen derWäsche und Kleidung

mittags abends nachts(22 bis 6 Uhr)

Form der Hilfestellung

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

TAG 3

Besonderheiten des Tagesz.B. besonderer Zeitaufwand, Einsatzweiterer Pflegehilfen u.s.w.

Häufig vorkommendekleinere Verrichtungen

GESAMT

TAGESSUMME

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

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U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

Name des PflegebedürftigenDatum

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Hilfe war erforderlich bei:

KÖRPERPFLEGE

Ganzkörperwäsche

Teilwäsche

Duschen

Baden

Zahnpflege

Kämmen

Rasieren

ERNÄHRUNG

MundgerechteZubereitung der Nahrung

Nahrungsaufnahme

MOBILITÄT

Aufstehen und Zubettgehen

Umlagern

An- und Entkleiden

Gehen/Bewegen im Hausbei o.g. Verrichtungen

Transfer/Stehenz.B. Umsetzen Rollstuhl/Toilette,

in/aus Badewanne helfen

Treppensteigen

Verlassen und Wieder-aufsuchen der Wohnung

HAUSWIRTSCHAFTLICHEVERSORGUNG

Einkaufen

Kochen

Wohnung reinigen

Spülen

Beheizen der Wohnung

Wechseln/Waschen derWäsche und Kleidung

Hilfe war erforderlich bei:

KÖRPERPFLEGE

Ganzkörperwäsche

Teilwäsche

Duschen

Baden

Zahnpflege

Kämmen

Rasieren

morgens

DARM- UND BLASENENTLEERUNG

Wasserlassen

Stuhlgang

Richten der Kleidung

Wechseln der Windeln/Vorlagen

Wechseln/Entleerendes Urinbeutels bzw. Toilettenstuhls

ERNÄHRUNG

MundgerechteZubereitung der Nahrung

Nahrungsaufnahme

MOBILITÄT

Aufstehen und Zubettgehen

Umlagern

An- und Entkleiden

Gehen/Bewegen im Hausbei o.g. Verrichtungen

Transfer/Stehenz.B. Umsetzen Rollstuhl/Toilette,

in/aus Badewanne helfen

Treppensteigen

Verlassen und Wieder-aufsuchen der Wohnung

HAUSWIRTSCHAFTLICHEVERSORGUNG

Einkaufen

Kochen

Wohnung reinigen

Spülen

Beheizen der Wohnung

Wechseln/Waschen derWäsche und Kleidung

mittags abends nachts(22 bis 6 Uhr)

Form der Hilfestellung

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

Besonderheiten des Tagesz.B. besonderer Zeitaufwand, Einsatzweiterer Pflegehilfen u.s.w.

Häufig vorkommendekleinere Verrichtungen

GESAMT

TAGESSUMME

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

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Name des PflegebedürftigenDatumTAG 4

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Hilfe war erforderlich bei:

KÖRPERPFLEGE

Ganzkörperwäsche

Teilwäsche

Duschen

Baden

Zahnpflege

Kämmen

Rasieren

morgens

DARM- UND BLASENENTLEERUNG

Wasserlassen

Stuhlgang

Richten der Kleidung

Wechseln der Windeln/Vorlagen

Wechseln/Entleerendes Urinbeutels bzw. Toilettenstuhls

ERNÄHRUNG

MundgerechteZubereitung der Nahrung

Nahrungsaufnahme

MOBILITÄT

Aufstehen und Zubettgehen

Umlagern

An- und Entkleiden

Gehen/Bewegen im Hausbei o.g. Verrichtungen

Transfer/Stehenz.B. Umsetzen Rollstuhl/Toilette,

in/aus Badewanne helfen

Treppensteigen

Verlassen und Wieder-aufsuchen der Wohnung

HAUSWIRTSCHAFTLICHEVERSORGUNG

Einkaufen

Kochen

Wohnung reinigen

Spülen

Beheizen der Wohnung

Wechseln/Waschen derWäsche und Kleidung

mittags abends nachts(22 bis 6 Uhr)

Form der Hilfestellung

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

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U TÜ VÜ B A

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TAG 5

Besonderheiten des Tagesz.B. besonderer Zeitaufwand, Einsatzweiterer Pflegehilfen u.s.w.

Häufig vorkommendekleinere Verrichtungen

GESAMT

TAGESSUMME

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

U TÜ VÜ B A

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U TÜ VÜ B A

Name des PflegebedürftigenDatum

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KÖRPERPFLEGE

Ganzkörperwäsche

Teilwäsche

Duschen

Baden

Zahnpflege

Kämmen

Rasieren

Hilfe war erforderlich bei:

KÖRPERPFLEGE

Ganzkörperwäsche

Teilwäsche

Duschen

Baden

Zahnpflege

Kämmen

Rasieren

morgens

DARM- UND BLASENENTLEERUNG

Wasserlassen

Stuhlgang

Richten der Kleidung

Wechseln der Windeln/Vorlagen

Wechseln/Entleerendes Urinbeutels bzw. Toilettenstuhls

ERNÄHRUNG

MundgerechteZubereitung der Nahrung

Nahrungsaufnahme

MOBILITÄT

Aufstehen und Zubettgehen

Umlagern

An- und Entkleiden

Gehen/Bewegen im Hausbei o.g. Verrichtungen

Transfer/Stehenz.B. Umsetzen Rollstuhl/Toilette,

in/aus Badewanne helfen

Treppensteigen

Verlassen und Wieder-aufsuchen der Wohnung

HAUSWIRTSCHAFTLICHEVERSORGUNG

Einkaufen

Kochen

Wohnung reinigen

Spülen

Beheizen der Wohnung

Wechseln/Waschen derWäsche und Kleidung

mittags abends nachts(22 bis 6 Uhr)

Form der Hilfestellung

U TÜ VÜ B A

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U TÜ VÜ B A

Besonderheiten des Tagesz.B. besonderer Zeitaufwand, Einsatzweiterer Pflegehilfen u.s.w.

Häufig vorkommendekleinere Verrichtungen

GESAMT

TAGESSUMME

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Name des PflegebedürftigenDatumTAG 6

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LANDESSTELLE PFLEGENDE ANGEHÖRIGE www.LPFA-NRW.de

Hilfe war erforderlich bei:

KÖRPERPFLEGE

Ganzkörperwäsche

Teilwäsche

Duschen

Baden

Zahnpflege

Kämmen

Rasieren

morgens

DARM- UND BLASENENTLEERUNG

Wasserlassen

Stuhlgang

Richten der Kleidung

Wechseln der Windeln/Vorlagen

Wechseln/Entleerendes Urinbeutels bzw. Toilettenstuhls

ERNÄHRUNG

MundgerechteZubereitung der Nahrung

Nahrungsaufnahme

MOBILITÄT

Aufstehen und Zubettgehen

Umlagern

An- und Entkleiden

Gehen/Bewegen im Hausbei o.g. Verrichtungen

Transfer/Stehenz.B. Umsetzen Rollstuhl/Toilette,

in/aus Badewanne helfen

Treppensteigen

Verlassen und Wieder-aufsuchen der Wohnung

HAUSWIRTSCHAFTLICHEVERSORGUNG

Einkaufen

Kochen

Wohnung reinigen

Spülen

Beheizen der Wohnung

Wechseln/Waschen derWäsche und Kleidung

mittags abends nachts(22 bis 6 Uhr)

Form der Hilfestellung

U TÜ VÜ B A

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TAG 7

Besonderheiten des Tagesz.B. besonderer Zeitaufwand, Einsatzweiterer Pflegehilfen u.s.w.

Häufig vorkommendekleinere Verrichtungen

GESAMT

TAGESSUMME

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Name des PflegebedürftigenDatum

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Hier ist Platzfür Ihre

eigenen Notizen ...

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Impressum

Herausgeber: Landesstelle Pflegende Angehörige NRWDomplatz 1-3- Dienstgebäude Geisbergweg -48143 MünsterTelefon: 0251 / 411 33 22Telefax: 0251 / 411 833 [email protected]

im Kuratorium Deutsche Altershilfe

www.kda.de

Autorin: Silke NiewohnerRedaktion: Antje Brandt, Karin BergmannGestaltung Pflegetagebuch: ks grafikdesign, Kerstin Wendt, DortmundGestaltung Logo und Corporate Design LPFA: Heidemarie Bitzer, KölnDruck: Mega Druck, Westerstede

Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung des Herausgebers.

Münster, 1. Auflage, August 2012

Fotonachweis: www.fotolia.com, www.photos.com

Die Landesstelle Pflegende Angehörige bedankt sich bei den aktiven Mitgliedern ihrer Arbeitsgruppen sowie bei Ute Schrage (MDK Westfalen-Lippe) und Frank Schumann (Fachstelle Pflegende Angehörige Berlin) für die wertvollen Hinweise und Anregungen zu diesem Pflegetagebuch.

Die Landesstelle Pflegende Angehörige NRWwird gefördert von:

WASCHEN

Ganzkörperwäsche

Teilwäsche Oberkörper

Teilwäsche Unterkörper

Teilwäsche Hände/Gesicht

Duschen

Baden

Zahnpflege

Kämmen

Rasieren

DARM- UND BLASENTLEERUNG

Wasserlassen

Stuhlgang

Richten der Bekleidung

Wechseln der Windeln

Wechseln kleiner Vorlagen

Wechseln bzw. Entleeren von Urinbeuteln/-flaschen

Wechseln von Stomabeuteln

ERNÄHRUNG

Mundgerechte Zubereitung der Nahrung

Nahrungsaufnahme

MOBILITÄT

Aufstehen und Zubettgehen

Umlagern

ANKLEIDEN/ENTKLEIDEN

Ankleiden gesamt

Ankleiden Ober-/Unterkörper

Entkleiden gesamt

Entkleiden Ober-/Unterkörper

MINUTEN

20 - 25

8 - 10

12 - 15

1 - 2

15 - 20

20 - 25

5

1 - 3

5 - 10

2 - 3

3 - 6

2

4 - 10

1 - 2

2 - 3

3 - 4

2 - 3

15 - 20

1 - 2

2 - 3

8 - 10

5 - 6

4 - 6

2 - 3

1

KÖRPERPFLEGE

Ganzkörperwäsche

Teilwäsche Oberkörper

Teilwäsche Unterkörper

Teilwäsche Hände/Gesicht

Duschen

Baden

Zahnpflege

Kämmen

Rasieren

DARM- UND BLASENENTLEERUNG

Wasserlassen

Stuhlgang

Richten der Bekleidung

Wechseln der Windeln/Vorlagen

Wechseln kleiner Vorlagen

Wechseln bzw. Entleeren von Urinbeuteln/-flaschen

Wechseln von Stomabeuteln

ERNÄHRUNG

Mundgerechte Zubereitung der Nahrung

Nahrungsaufnahme

MOBILITÄT

Aufstehen und Zubettgehen

Umlagern

Ankleiden gesamt

Ankleiden Ober-/Unterkörper

Entkleiden gesamt

Entkleiden Ober-/Unterkörper

WEITERE VERRICHTUNGEN

Transfer

Für die hier nicht genannten Verrichtungensind keine Orientierungswerte festgelegt.

Orientierungswerte zur Pflegezeitbemessung

Erläuterungen der Abkürzungen(Form der Hilfestellung)

= Unterstützung

= Teilweise Übernahme

= Vollständige Übernahme

= Anleitung oder Beaufsichtigung

U

A/B

Inhalt

1 Einführung __________________________________________________________________ 1

2 Anerkennung einer Pflegestufe ________________________________________________ 2

Wer gilt als pflegebedürftig? ________________________________________________________ 2

3 Ablauf des Verfahrens ________________________________________________________ 5

Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) _____________________ 5

Vorbereitung auf die Begutachtung ___________________________________________________ 5

Ablauf der Begutachtung __________________________________________________________ 6

Ergebnis der Begutachtung _________________________________________________________ 6

Widerspruch gegen das Ergebnis _____________________________________________________ 6

4 Pflegebedürftigkeit bei demenzieller Erkrankung ________________________________ 7

5 Umgang mit dem Pflegetagebuch ______________________________________________ 7

Was die Pflege erschweren kann _____________________________________________________ 8

Hinweise zum Ausfüllen des Pflegetagebuches ___________________________________________ 8

Verrichtungen im Detail ___________________________________________________________ 9

6 Vorlagen für das Pflegetagebuch ______________________________________________15

Kopiervorlagen ________________________________________________________________17

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Informationen und DokumentationenIhr Pflegetagebuchwww.LPFA-NRW.de

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im Kuratorium Deutsche Altershilfe

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LPFA

-NRW

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Rufen Sie uns

an, falls

Sie mal ratlos sind

oder selbst ein

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Ohr brauchen!

Wir sind gerne

für Sie da!

Tel.: 0800 - 220

4400