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EIN KLÄRENDER SPAZIERGANG IM LAND DER BEGRIFFE 5 II Ein klärender Spaziergang im Land der Begriffe Olaf Schulz Immer wieder mal werden ich und auch KollegInnen gefragt, was Gemeinwesenmediation denn eigentlich sei. Das ist fürwahr auch nicht weiter verwunderlich, gibt es doch unterschiedliche Sichtweisen auf diesen Mediationsbereich und verschiedene Begriffe, die teils synonym verwendet wurden (und manchmal noch werden). Die Gemeinwesenmediation (GWM) ist noch immer in einem Entstehungs- und Findungsprozess in Deutschland in den einzelnen Projekten und im Fachdiskurs. Lassen Sie uns gemeinsam einen Spaziergang im Land der Begrifflichkeiten und den dahinter liegenden Bedeutungen machen. Es wird ein Spaziergang durch die Geschichte der Praxis, der Ideen, Ziele und Philosophien von Mediation im Gemeinwesen und in Nachbarschaften. Vielleicht ist Ihnen auch schon aufgefallen, dass bei der Bezeichnung von Mediation im Gemeinwesen scheinbar willkürlich die Begriffe der Stadtteilmediation, Gemeinwesenmediation, Nachbarschaftsmediation, Mediation im öffentlichen Bereich und auch das englische „community mediation“ verwendet werden. Und irgendwie scheint auch noch dasselbe damit gemeint zu werden. Nähern wir uns langsam an in dem wir die Begriffe näher beschreiben und voneinander abgrenzen. 1 Gemeinwesen Ziel und Idee vieler Praxisprojekte war und ist der Aufbau eines Angebotes ehrenamtlicher Mediation bei Streitigkeiten zwischen Nachbarn (im rein pri- vatrechtlichen Bereich), wobei sie in diesem eingeschränkten Konfliktkontext nicht notwendig unterscheiden brauchten hinsichtlich unterschiedlicher Sys- teme und Systemebenen bzgl. des meso- oder makrosozialen Rahmens. Der Begriff des Gemeinwesens bezieht sich in diesem Fall eher auf das praktische Zusammenleben im Alltag von BewohnerInnen. Es macht jedoch Sinn, sich den Begriff des Gemeinwesens 1 genauer anzu- schauen: Gemeinwesen wird im Sinne von Lebenswelt der Menschen in einem sozia- len Raum, z.B. einem Stadtteil verstanden. Aus der Perspektive der Bewoh- 1 Der Begriff des „Gemeinwesens“ wurde einerseits von F. Tönnies als ein Typ von Gemeinschaft (gekennzeichnet durch kodifizierte Normen, tradierte Sitten u. Gebräuche und Bedürfnisse und Fähigkeiten der Mitglieder) beschrieben. Andererseits heutzutage eher allgemeiner im Gemeinde-ähnlichen Sinne als kleine räumlich begrenzte soziale Einheit verwendet, wobei Oelschlägel im Kontext der Gemeinwesenarbeit erweiternd eine ganzheitliche Betrachtungsweise des GW im Sinne von Lebensverhältnissen, Lebensformen und –zusammenhänge der Menschen (subjektive Lebenswelt) feststellt (vgl. Reinhold 1997, S. 204; Stimmer 1998, S. 201.).

II Ein klärender Spaziergang im Land der Begriffe

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EIN KLÄRENDER SPAZIERGANG IM LAND DER BEGRIFFE 5

II Ein klärender Spaziergang im Land der BegriffeOlaf Schulz

Immer wieder mal werden ich und auch KollegInnen gefragt, was Gemeinwesenmediation denn eigentlich sei. Das ist fürwahr auch nicht weiter verwunderlich, gibt es doch unterschiedliche Sichtweisen auf diesen Mediationsbereich und verschiedene Begriffe, die teils synonym verwendet wurden (und manchmal noch werden). Die Gemeinwesenmediation (GWM) ist noch immer in einem Entstehungs- und Findungsprozess in Deutschland in den einzelnen Projekten und im Fachdiskurs. Lassen Sie uns gemeinsam einen Spaziergang im Land der Begrifflichkeiten und den dahinter liegenden Bedeutungen machen. Es wird ein Spaziergang durch die Geschichte der Praxis, der Ideen, Ziele und Philosophien von Mediation im Gemeinwesen und in Nachbarschaften.Vielleicht ist Ihnen auch schon aufgefallen, dass bei der Bezeichnung von Mediation im Gemeinwesen scheinbar willkürlich die Begriffe der Stadtteilmediation, Gemeinwesenmediation, Nachbarschaftsmediation, Mediation im öffentlichen Bereich und auch das englische „community mediation“ verwendet werden. Und irgendwie scheint auch noch dasselbe damit gemeint zu werden. Nähern wir uns langsam an in dem wir die Begriffe näher beschreiben und voneinander abgrenzen.

1 GemeinwesenZiel und Idee vieler Praxisprojekte war und ist der Aufbau eines Angebotes ehrenamtlicher Mediation bei Streitigkeiten zwischen Nachbarn (im rein pri-vatrechtlichen Bereich), wobei sie in diesem eingeschränkten Konfliktkontext nicht notwendig unterscheiden brauchten hinsichtlich unterschiedlicher Sys-teme und Systemebenen bzgl. des meso- oder makrosozialen Rahmens. Der Begriff des Gemeinwesens bezieht sich in diesem Fall eher auf das praktische Zusammenleben im Alltag von BewohnerInnen.

Es macht jedoch Sinn, sich den Begriff des Gemeinwesens1 genauer anzu-schauen:Gemeinwesen wird im Sinne von Lebenswelt der Menschen in einem sozia-len Raum, z.B. einem Stadtteil verstanden. Aus der Perspektive der Bewoh-

1 Der Begriff des „Gemeinwesens“ wurde einerseits von F. Tönnies als ein Typ von Gemeinschaft (gekennzeichnet durch kodifizierte Normen, tradierte Sitten u. Gebräuche und Bedürfnisse und Fähigkeiten der Mitglieder) beschrieben. Andererseits heutzutage eher allgemeiner im Gemeinde-ähnlichen Sinne als kleine räumlich begrenzte soziale Einheit verwendet, wobei Oelschlägel im Kontext der Gemeinwesenarbeit erweiternd eine ganzheitliche Betrachtungsweise des GW im Sinne von Lebensverhältnissen, Lebensformen und –zusammenhänge der Menschen (subjektive Lebenswelt) feststellt (vgl. Reinhold 1997, S. 204; Stimmer 1998, S. 201.).

6 W ISSENSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN

nerInnen beschreibt dies z.B. Wohnen, Zusammenleben der Familie, Ein-kaufen, Arbeit, Freizeit, Nachbarschaftsbeziehungen, Freundschaften ... und auch Konflikte.

Damit bezieht Gemeinwesen die Nachbarschaft mit ein und meint außerdem auch die strukturelle Ebene, die Beziehungen zwischen größeren Interes-sengruppen und sozialräumliche Gegebenheiten in denen auch Konflikte entstehen. Die explizite Berücksichtigung von Ebenen außerhalb privater Konflikte zwischen Nachbarn (mikrosoziale Ebene) bei Gemeinwesenmedia-tion kennzeichnet allgemein den Unterschied zum engeren Begriff der Nach-barschaftsmediation.

Mit Zunahme von Praxiserfahrung und dem Bemühen um orientierende Standards innerhalb des Bundesverbandes Mediation e.V. geht auch ein be-grifflicher Klärungsversuch einher. Ein erster Diskussionsvorschlag2 für eine Definition der GWM macht die große Spannbreite dieses Begriffs deutlich:

„GWM bezieht sich immer auf ein räumlich begrenztes soziales Gefüge, mit einer eigenen Identität, z.B. ein Quartier, eine Gemeinde bzw. ein Stadtteil. Der Begriff der GWM steht für einen Prozess der in verschiedenen Phasen ablaufen kann, nämlich:

- Initiierung (Aktivierung) eines Potentials des Gemeinwesens etwa durch Bildungsangebote

- Formung einer Struktur für die Gewährleistung eines dauerhaften Mediationsangebotes für das Gemeinwesen (z.B. Einrichtung einer Mediationsstelle oder Bildung eines Netzwerkes)

Der Prozess der GWM zielt auf die Befähigung des Gemeinwesens ab, Konflikte im Gemeinwesen mit eigenen Ressourcen konstruktiv zu bearbei-ten, oder andere Ressourcen, die zur konstruktiven Konfliktbearbeitung er-forderlich sind, zu aktivieren oder zu organisieren.“

Als Vergleich bietet sich die Definition von GWM in ihren neun Merkmalen des amerikanischen Herkunftsmodells an, die für die aktuelle Entwicklung in Deutschland als hilfreiche Reflexionsfläche herangezogen werden3:

1. „Das Einsetzen von ausgebildeten ehrenamtlichen MediatorInnen aus dem Gemeinwesen.

2. Träger sind unabhängige gemeinnützige Organisationen oder die öffentliche Verwaltung.

2 Vorschlag der Fachgruppe GWM des Bundesverbandes Mediation e.V. vom 4./5. Juni 2003.3 Diese Merkmale stellen jedoch nicht das „Maß der Dinge“ für deutsche GWM-Projekte dar, die eine eigene Definition erarbeiten, wie auch Gabrielle Gropman, langjährige Leiterin des Harvard Mediation Program in Cambridge (USA) nach dem Deutschlandbesuch Juni 2004 feststellte (Gropman 2004).

WISSENSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN 7

3. Die ehrenamtlichen MediatorInnen repräsentieren die demographi-sche Vielfalt des Einzugsgebietes.4

4. Die BürgerInnen haben direkten Zugang zu den Mediationsdiens-ten.

5. Die BürgerInnen können den Mediationsservice unabhängig von ih-rer Zahlungsfähigkeit nutzen.

6. Die Förderung kooperativer Beziehungen im Gemeinwesen.7. Bildungsarbeit im Gemeinwesen zur alternativen Konfliktbearbei-

tung.8. Konfliktnahe Intervention.9. Das Angebot einer Alternative zum Recht in jeglicher Phase eines

Konfliktes.“ 5

Schon hier wird das Programmatische des zivilgesellschaftlich orientierten Ansatzes von Gemeinwesenmediation deutlich, das Bürger und Bürgerinnen u.a. dazu befähigen möchte, in ihrem sozialen Umfeld auftretende Konflikte kooperativ und konsensorientiert zu bearbeiten.

Eine praxisbezogene Definition der GWM bezieht sich auf verschiedene Aspekte:

1. Welche Konfliktthemen werden bearbeitet?2. Der räumliche Bezug3. Wer sind/ woher kommen die MediatorInnen? Bzw. wer bearbeitet

die Konflikte?4. Was sind die weiteren konzeptionellen Ziele von GWM?

2 Welche Konflikte sind Gegenstand von Gemeinwesenme-diation?

Gemeinwesenmediation kennzeichnet besonders die Berücksichtigung struktureller Rahmenbedingungen im Stadtteil. Die von GWM bearbeiteten Konflikte sind meist Mehrebenenkonflikte (mikro-, meso-, makrosoziale Ebe-nen) auch zwischen verschiedenen Systemen (u.a. politisch-administrativ, privat) und Systemebenen, für deren Bearbeitung zum großen Teil rechtli-che und bürokratische (formale) Verfahren angedacht sind.

Der Definitionsvorschlag der Fachgruppe spricht von „Konflikten im Gemein-wesen“. Nach dem oben beschriebenen Verständnis vom Gemeinwesen

4 Auch bei einer homogeneren Zusammensetzung der MediatorInnengruppe kann tendenziell eines der mit diesem Punkt angestrebten Ziele, der niedrigschwelligere Zugang durch höheres Vertrauen, mit dem Faktor des „anerkannten Stadtteilengagements“ ausgeglichen werden, wie die Evaluation eines Stadtteilvermittlungsprojekts in Berlin feststellt. Behn/Brandl 2002, S. 48.5 Definition der National Association for Community Mediation (NAFCM) zitiert in: Metzger 2000, S. 239.

8 W ISSENSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN

können es alle auftretenden Konflikte sein, von Familienstreitigkeiten über Nachbarschaftskonflikte bis zu Konflikten über die Nutzung von Sozialräu-men. Somit werden auch Themen aus dem Feld der Umweltmediation, bzw. Mediation im öffentlichen Bereich (z.B. Bau von Spielplätzen, Umgestaltung des öffentlichen Raumes, Wohnumfeldmaßnahmen, ...), religiöse und inter-kulturelle Konflikte, Arbeitswelt, Verwaltung, ... mit einbezogen6.

An dieser Stelle ist die Diskussion um die Klärung, Erweiterung und Wand-lung des Begriffs „Umweltmediation“ für die GWM-Debatte interessant und betrifft sie. Zuerst hauptsächlich mit „Umwelt(schutz)mediation“ assoziiert, wurde deutlich, dass diese Art der Mediation immer mehr politisch-struktu-relle Themen der Gesellschaft betrifft. Aus der notwendigen Konkretisierung des Begriffs „Umwelt“ im Sinne von gesellschaftlichem Umfeld oder Lebens-welt angeregt, wurde schließlich durch einen Expertenkreis beim Förderver-ein für Umweltmediation e.V. vorgeschlagen, dieses Mediationsfeld „Mediati-on im öffentlichen Bereich“ zu benennen. „Öffentlich“, weil die Konfliktaustra-gung im öffentlichen Raum (im Gegensatz zu Privatsphäre) stattfindet und die einer entsprechenden Mediation zugrunde liegenden Konflikte in der Öf-fentlichkeit diskutiert werden. Mitinbegriffen ist der gesamte Bereich der poli-tischen Willensbildung, der durch Meinungsäußerungen von Interessengrup-pen, Politik, Wirtschaft und Verwaltung gekennzeichnet ist. 7

Noch ist jedoch die Definitionsfrage für Mediationsverfahren im öffentlichen Bereich nicht hinreichend geklärt.8 Ein Vorschlag, der dem Expertenkreis folgt und weiter konkretisiert, machen die Oldenburger Mediatoren um Zilles-sen und Troja der MEDIATOR GmbH: „Gegenstand dieser Verfahren sind Konflikte im öffentlichen Raum, also im politisch-administrativ gestaltbaren gesellschaftlichen Bereich. Damit ist so-wohl der physische Raum (bei konkreten baulichen Projekten und Vorha-ben) als auch der soziale Raum (bei der Vorbereitung oder der Erstellung von Programmen und politischen/rechtlichen Normvorstellungen) gemeint.“ Weiter identifizieren sie in Abgrenzung zu anderen Mediationsfeldern als Haupterkennungsmerkmal die „Beteiligung von Vertretern aus Politik und Verwaltung“.9

Schaut man in die Praxis der Gemeinwesenmediation, so kann festgestellt werden, dass es bei einigen Konfliktfällen deutliche Überschneidungen zur Definition von Mediation im öffentlichen Bereich gibt und sie auch deren Kri-terien erfüllen:

6 vgl. Metzger 2000, S. 242.7 Breinlinger et.al. 2000, S. 258f. Noch werden beide Begriffe, „Umweltmediation“ und „Mediation im öffentlichen Bereich“ oft parallel verwendet.8 vgl. MEDIATOR 2004, S. 6 u. 12ff.9 ebd. S. 16f.

WISSENSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN 9

1. „Bearbeitung eines im öffentlichen Bereich angesiedelten absehba-ren oder bereits offenkundigen Konflikts (Kennzeichen: Beteiligung von Vertretern aus Politik und öffentlicher Verwaltung in ihren beruf-lichen Rollen am Konflikt).

2. Beteiligung wesentlicher betroffener Interessengruppen (z.B. Bür-ger-initiativen, Verbände, Vorhabenträger, Vertreter aus Politik und öffentlicher Verwaltung).

3. Verhandlung/Diskussion größtenteils in direkter (face-to-face) Kom-muni-kation.

4. Verfahrensleitung durch eine/n externe/n Dritte/n ohne eigene be-troffene Interessen bezüglich der Konfliktinhalte und ohne inhaltliche Entscheidungskompetenz.

5. Personale Trennung von Mittler- und Planerrolle.6. Ziel: Eine Einigung der Konfliktparteien, die in einen politischen oder

administrativen Planungs- oder Entscheidungsprozess einfließen soll.“10

Die Gemeinsamkeiten von Mediation im Umwelt- bzw. öffentlichen Bereich und Gemeinwesenmediation bei der Konfliktbeschreibung und teilweise -be-arbeitung werden deutlich bei der Betrachtung des von Markus Troja entwi-ckelten Modells zur Beschreibung der inneren Struktur von umwelt(politi-schen) Konflikten11. Es stellt die Beziehung zwischen Personalem Kontext, Institutionellem Kontext und dem Thematischen Kontext eines Konfliktes dar.

(Modell in Anlehnung an M. Troja)

10 ebd. S. 36, Kriterien der für die dortige Untersuchung erhobenen Mediatonsfälle im öffentlichen Bereich.11 Troja 2001, S. 104.

Institutioneller Kontextpolitisch-administrative Systeme

rechtliche u. bürokratische Entscheidungsverfahren (formale

Institutionen)

Personaler Kontext Beziehungen/Emotionen/ Persönlichkeiten (interpersonell) Rollenkonflikte (intrapersonell)

Thematischer Kontext

Fakten, Interessen,Strukturen, Werte

10 W ISSENSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN

Dieses Modell erscheint als Analyserahmen für die konflikttheoretische Be-trachtung und die Entwicklung adäquater Konfliktbearbeitungsstrategien auch für Gemeinwesenkonflikte sehr geeignet. Hier lässt sich die Interde-pendenz der Kontexte gut erkennen. Bei der Bearbeitung von Gemeinwe-senkonflikten müssen gleichermaßen alle drei Konfliktbereiche berücksich-tigt werden.

Das Problem der Überschneidung der Definitionen von Mediation im öffentli-chen Bereich und GWM, hat die MEDIATOR GmbH vorerst versucht zu lö-sen, indem sie vorschlagen, sobald Konflikte „nicht oder nicht mehr auf den privaten Bereich beschränkt sind und die Einschaltung von Behörden in ihrer Gestaltungs- und Kontrollfunktion notwendig machen, […], nicht mehr von Gemeinwesenmediation, sondern von Mediation im öffentlichen Bereich zu sprechen.“12 Gemeinwesenmediation bedeutet dann explizit ein Verbleiben im privaten Rahmen, wenn „keine direkte Beteiligung von Behörden als Teil-nehmer am Verfahren erforderlich ist.“13

Diesem Vorschlag zur Differenzierung beider Bereiche folgend, würden un-ter GWM fast nur Nachbarschaftsmediationsfälle zählen, wobei im Falle ei-ner Ausweitung des Konfliktkontextes, die in der Praxis oft schwierige Frage zu beantworten wäre, wann Behörden direkt oder indirekt beteiligt sind – wie nah oder fern sie zum Konflikt stehen. Eine klare Entweder-Oder-Trennung kann bei vielen GW-Konflikten so nicht gemacht werden, da z.B. trotz nicht direkter Teilnahme von Behörden sie als Stakeholder ein großes Interesse an der Bearbeitung haben und zudem ihren (in-formellen) Einfluss geltend machen könnten.

Vor dem Hintergrund der Rolle und Verortung von GWM(-projekten) im Ge-meinwesen, scheint diese Grenzziehung zu kurz zu greifen und den Aus-gangspunkt des Konflikts und dessen Implikationen zu vernachlässigen. Der Ausgangspunkt der Mediation im öffentlichen Bereich könnte zugespitzt als Top-Down- und bei GWM als Bottom-Up-Prozess gesehen werden. Im ers-ten Bereich steht oft ein Planungsvorhaben (geplante Beteiligung) im Vor-dergrund und im zweiten ein akuter Konflikt (u.U. als „Symptomträger“) im Gemeinwesen, wie z.B. randalierende Jugendcliquen im Stadtteil, Unzufrie-denheit über Sauberkeit und Ordnung in einem Kiez, ... der sich zuerst bei konkreten Personen äußert, die mit ihrem Ärger auch einen Veränderungs-bedarf anmelden und aktiv werden (wollen).Der Begriff der GWM kann besser kennzeichnen, aus welchem Bereich der Konflikt bzw. der Impuls zur Veränderung gekommen ist und wer ein Anlie-gen auch im Sinne bürgerschaftlichen Engagements hat. Werden die Kon-fliktbearbeitungen im Gemeinwesen, die den öffentlichen Bereich berühren,

12 MEDIATOR 2004, S. 17.13 ebd. S. 22. In ihrer Untersuchung fassen sie traditionell als Gemeinwesenmediationsfälle bezeichnete Konflikte unter den Bereich „Politisch-soziale Problemfelder (vgl. ebd. S. 44f).

WISSENSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN 11

als Mediationen im öffentlichen Bereich bezeichnet, könnte es zu einer auch begrifflichen „Vereinnahmung“ der aus dem Gemeinwesen angemeldeten Impulse kommen. Wird der öffentliche Bereich berührt, kommt aufgrund der dann veränderten Verbindlichkeit (Legitimation) des Verfahrens und der Me-diationsergebnisse ohnehin schon die Sorge um das noch bestehende Maß an Eigenverantwortlichkeit und Mitbestimmung von BürgerInnen auf.

Zugespitzt formuliert: In der GWM besteht die Gefahr, dass die Betroffenen an der Schwelle zur institutionellen Ebene „entmündigt“ werden und das ursprüngliche partizipative Potential des eigenverantwortlichen Engagements in der konkreten Konfliktbearbeitung abhanden kommt.

Aufgrund dieser Argumentation wäre ein Definitionsvorschlag, dass Mediati-on, wenn sie ihren Ausgang im Gemeinwesen nimmt und neben dem perso-nalen und thematischen auch den institutionellen Konfliktkontext berührt, als Gemeinwesenmediation bezeichnet werden kann.

Die explizite Berücksichtigung der meso- und makrosozialen Ebenen au-ßerhalb privater Konflikte zwischen Nachbarn (mikrosoziale Ebene) bei Ge-meinwesenmediation kennzeichnet den Unterschied zum in der Praxis ver-wendeten Begriff der „Nachbarschaftsmediation“.

Nachbarschaftsmediation ist somit ein Teilbereich der Gemeinwesen-me-diation, beschränkt sich als Begriff jedoch auf Konflikte im privaten Bereich zwischen Nachbarn oder Nachbarschaften. Bei der Konfliktbearbeitung wer-den hauptsächlich der personale und der thematische Kontext berücksich-tigt.

(Schema: relevante Konfliktkontexte bei Nachbarschaftsmediation)

Der institutionelle Kontext spielt nur insofern eine Rolle als er den Rahmen bildet, innerhalb dessen Personen (und Gruppen) versuchen, ihre Konflikte zu bearbeiten14. Das heißt z.B., dass die Regelung und Lösung von Konflik-

14 Troja 2001, S. 106.

Personaler KontextBeziehungen/Emotionen/Per

sönlichkeiten(interpersonell)Rollenkonflikte (intrapersonell)

Thematischer Kontext

Fakten, Interessen, Werte, Strukturen

12 W ISSENSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN

ten nur im rechtlich zulässigen Rahmen geschehen darf.15 In der Praxis der Nachbarschaftsmediation stellt sich dies jedoch meist als problemlos dar.

3 Der räumliche Bezug - StadtteilmediationDie Diskussion des räumlichen Bezuges bietet sich in zwei Richtungen an:

Die erste betrifft die Rolle und Verortung eines GWM-Projekts in der Praxis. In dem oben zitierten Definitionsvorschlag der Fachgruppe GWM bezieht sich die Aktivität einer GWM-Stelle auf ein „soziales Gefüge“ explizit im Sin-ne eines Sozialraums (Quartier, Gemeinde, ...) und nur implizit auf die Hu-manbeziehungen. Für die Entwicklung eines Praxisprojekts ist dies von ent-scheidender Bedeutung, denn sie betrifft damit Fragen nach der Größe des Projekts, der zu erwartenden Konfliktfälle, der Kopplung an bestehende Strukturen (z.B. Quartiersmanagement, Stadtverwaltung, Kirchengemeinde, ...), der Finanzierung und der Zielgruppen. Die Grundlage der Entscheidung, wie und von wem ein Sozialraum definiert wird, kann sich demnach eher nach „äußeren“ Kriterien, wie z.B. Verwaltungsstruktur, räumliche Struktur und Sanierungsgebieten (finanzieller Aspekt) richten oder nach „inneren“ subjektiven Kriterien, wie sie auch eine lebensweltorientierte soziale Arbeit formuliert.

Als weitere Diskussionsrichtung spiegelt sich der räumliche Bezug in der Begriffsverwendung wider: Der Begriff Stadtteilmediation betont hauptsächlich diesen räumlichen Aspekt. Zu vermuten ist, dass sich der Begriff gerade durch die Entwicklung von Projekten in Kopplung an Fördermaßnahmen für (benachteiligte) Stadtteile angeboten hat, wie z.B. in Berlin oder Frankfurt/Main16. Dies wird noch unterstützt durch eine entsprechende Verwaltungsstruktur, also ob z.B. wie in Berlin die Verwaltung an den Stadtteilen (Bezirken) orientiert ist oder es wie in kleineren Städten nur eine zentrale Verwaltung gibt. Diese Stadtteilorientierung war in Berlin u.a. ein Kriterium, dass sich im November 2001 eine Arbeitsgruppe „Forum Stadtteilmediation Berlin-Brandenburg“ benannt hat.17

Auch nach Aussagen von Tilman Metzger18 orientiert sich der Wirkungskreis

15 Deshalb argumentieren die Anwaltskammern, dass es sich bei Mediation um privatautonome Rechtssetzung handele mit Eingehung eines rechtsverbindlichen Vertrages. Mediation somit eine konkrete Rechtsgestaltung sei, die nur durch anwaltliche Mediatoren zulässig und ansonsten ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz ist (Spangenberg 2000, S. 87 f). 16 z.B. in Frankfurt/Main u.a. über das Programm „Soziale Stadt“ – einen Bericht über die Entwicklung und Arbeit dieses Projektes, das im Unterschied zu anderen bei einem Amt angegliedert ist (Amt für multikulturelle Angelegenheiten), geben Büttner et.al. 1997.17 Seit 2006 nennt sie sich „Arbeitskreis Gemeinwesenmediation Berlin-Brandenburg“.18 In einem Gespräch der Fachgruppe GWM des Bundesverbandes Mediation.

WISSENSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN 13

von Gemeinwesenmediationsstellen eher an der Stadtgröße/Einwohnerzahl als an räumlichen Gegebenheiten. So würde z.B. die Mediationsstelle Brückenschlag e.V. in Lüneburg für die ganze Stadt ausreichen.19

Da viele Projekte sich räumlich auf nur einen Stadtteil konzentrieren, hat die-ser Begriff auch eine Berechtigung. Abzuwarten bleibt noch, wie sich Ge-meinwesenmediation in Deutschland entwickeln wird. Ob der teilweise klein-räumige Stadtteilbezug aufrechterhalten werden kann, wird sich in den nächsten Jahren zeigen. In der Praxis scheint sich langsam herauszukristal-lisieren, dass bei der Entwicklung von Projekten sich der Fokus verschiebt von der Gründungsphase, die oft von Fördermitteln unterstützt wird, zu einer Ausrichtung der Projektstruktur auf langfristige Absicherung der Koordinati-onsaufgaben und Qualitätssicherung bei einem hohen Maß an Unabhängig-keit vom unsicheren kommunalen „Finanztropf“.

4 Wer sind die MediatorInnen?

Besonderheit des GWM-Konzeptes ist der Einsatz von ausgebildeten ehren-amtlichen MediatorInnen aus dem Gemeinwesen. Diese sollten die demo-graphische Vielfalt des Einzugsgebietes repräsentieren. Träger der Mediati-onsstelle kann eine unabhängige gemeinnützige Organisation oder die öf-fentliche Verwaltung sein. Die ehrenamtlichen MediatorInnen werden oft kostenlos ausgebildet und sind dafür eine bestimmte Zeit unentgeltlich tätig, koordiniert von hauptamtlichen MitarbeiterInnen.20

Die Hoffnung war und ist, dass dieses Konzept ehrenamtlicher MediatiorIn-nen sehr nah an der Lebenswelt der Konfliktparteien mit einem niedrig-schwelligen Zugang ist und einen starken Multiplikatoreffekt hinsichtlich der Etablierung einer konstruktiven Streitkultur im Gemeinwesen hat. Grenzen sind Bearbeitungen von komplexen Fällen, die den institutionellen Kontext mit betreffen und ggf. eine zu große Nähe der MediatorInnen zu den Kon-fliktparteien bzw. den verhandelten Themen (Parteilichkeit, Eigeninteressen). Die komplexen Fälle sind dann v.a. das Feld professionel-ler Gemeinwesenmediation und der Frage der fallabhängigen Parteilichkeit kann erfahrungsgemäß mit einem guten Fallmanagement vorgebeugt wer-den. Aktuell v.a. seit Beginn 2006 gibt es eine Diskussion über die Leistbar-keit der Koordination der ehrenamtlichen MediatorInnen durch den Projekt-träger. Es zeichnet sich ab, dass es als Rahmenbedingung eine längerfristig

19 Dies scheint sich auch für die Mediationsstelle Potsdam zu bestätigen. Zuerst als Angebot für nur einen Stadtteil konzipiert, arbeitet sie jetzt übergreifend für die Gesamtstadt. Diese Erfahrung zeigt auch, dass auch die KundInnen und KooperationspartnerInnen mit einer zentral vernetzten Anlaufstelle offensichtlich einfacher umgehen können.20 nach Metzger 2000, S. 239 ff.

14 W ISSENSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN

hauptamtliche Koordinationsstelle bräuchte, was oftmals in den Projekten (fi-nanziell) nicht oder nicht mehr absicherbar ist21.

5 Die weiteren Ziele von Gemeinwesenmediation

Kommen wir zu einem teilweise sehr kontrovers diskutierten Thema in der Mediationsszene – die weiteren Ziele von GWM.

Hinsichtlich der Reichweite der Bemühungen kann Mediation grob im „enge-ren Sinne“ und im „weiteren Sinne“ gesehen werden. Im engeren Sinne be-schäftigt sie sich eher mit einzelnen Konfliktfällen in engerem sozialen Rah-men; im weiteren Sinne hat sie weitreichendere Veränderungen im System im Blick und verortet sich nahe der Organisationsentwicklung als „Systemsu-pervision“22. Dieser Ansatz findet sich z.B. häufig in den Mediationsfeldern Schule, Wirtschaft und Politik. Hinsichtlich der allgemeinen Zielstellung und Erfolgsbewertung von Mediation, quasi dem Leitbild, dem die MediatorInnen folgen, kann nochmals grob differenziert werden: Erstens in den „Problemlö-sungsansatz“, der seinen Ursprung im Konzept des sachgerechten Verhan-delns nach dem „Harvard-Konzept“23 hat und zweitens in den „Transformati-ven Ansatz“, dessen Herkunft u.a. in der Idee von Mediation als einer „grassroot“-Bewegung zu suchen ist24.

21 Über den Stand der jeweils aktuellen Diskussion und Erfahrungen kann v.a. die Fachgruppe GWM des Bundesverband Mediation Auskunft geben.22 Kolhoff 2001 und z.B. auch der Ansatz von Kerntke 2004; Faller 1998, S. 76 ff führt das sehr eindrücklich als „Pädagogisches Hexagon“ aus und verdeutlicht mit diesem Modell die notwendigen Veränderungsbereiche bzw. –ebenen bei der Entwicklung wirksamer Systeme konstruktiver Konfliktbearbeitung in Kindergarten, Schule und Jugendarbeit unter Berücksichtigung ihrer Einbettung in kommunale Zusammenhänge. 23 Fisher/Ury/Patton 2000.24 Bush/Folger 1994.

Meditation

Im engeren Sinne

Vermittlung im Konflikt zwischen Konfliktparteien durch allparteiliche MediatorInnen

Im weiteren Sinne

- systemisch orientierter Ansatz -

System konstruktiver Konflikt-bearbeitung in Organisationen, Institutionen, Stadtteilen, … unter Beachtung und Einbeziehung der strukturellen Zusammenhänge und Umweltfaktoren„Systemsupervision“

„Problem-lösungsansatz“

Harvardmodell

Transforma-tiver Ansatz

Zielt auf nachhaltige Veränderungen

WISSENSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN 15

Im Diskussionsvorschlag zur Definition von GWM gibt es Hinweise auf den in der GWM oft vertretenen Ansatz der transformativen Mediation: So z.B. die Bildungsangebote zur Initiierung bzw. Aktivierung eines Potentials im GW und seine Befähigung, die konstruktive Konfliktbearbeitung in eigene Verantwortung zu übernehmen. Im Gegensatz zu sachorientierteren Ansät-zen25 von Mediation, die eine Lösung oder Vereinbarung als Hauptziel von Mediation anstreben (z.B. Harvard-Konzept) zielt der transformative Ansatz auf eine nachhaltige Verhaltensveränderung beim Bearbeiten des Konfliktes durch „Empowerment“ (Förderung des Selbstvertrauen, des Selbstwertge-fühls und der Handlungsfähigkeit der Personen) und „Recognition“ (Wahr-nehmung und Anerkennung anderer Perspektiven und Einsicht in das eige-ne Konfliktverhalten/Konfliktdynamik)26.

Mediation baut in formaler Hinsicht auf die Parteienautonomie auf27. Es wird nicht stellvertretend für die BürgerInnen gehandelt, sie übernehmen die Ver-antwortung für die Lösung selbst. Damit erfahren sie eine Selbstwirksamkeit in Kooperation mit anderen. In diesem koevolutionären Handeln werden die Beteiligten aus der lähmenden Konfliktsituation artikulations- und handlungs-fähig. In diesem Sinne ist Mediation in einen systemisch orientierten Lern-kontext einzuordnen28.

F. Winter bezeichnet die weiterreichende Zielstellung neben der konkreten Konfliktbearbeitung auch die „Sozialpolitischen Ziele“ des von ihm vertrete-nen Konzepts der „Sozialen Mediation“. Dazu zählt er auch die:

- „Stärkung der Beteiligung und Verantwortung der Bewohner eines Quartiers und der Gemeinschaft

- Stärkung von Integration und sozialer Kontrolle der Gemeinschaft- Erweiterung des Verhaltensrepertoires und der Konfliktlösungspo-

tentiale der Gemeinschaft- Etablierung einer Kultur konstruktiver Konfliktlösungsstrategien in

der Gemeinschaft sowie- Minderung von Kriminalisierungseffekten und Stigmatisierungen“29

Neben der eher personalen Ebene zielt der transformative Ansatz auch auf eine Veränderung der strukturellen Bedingungen. Diesbezüglich wird immer wieder mit Blick auf Machtungleichgewichte darauf verwiesen, dass Mediati-on in diesen Kontexten nur „Schönheitsreparatur“ sei, da es sich bei der Mehrzahl der Problemursachen um strukturelle Fragen handele. Dies setzt

25 eine Zusammenstellung der Ansätze findet sich u.a. bei Glasl 2003; bei Breidenbach 1995, S. 119ff der es die verschiedenen „Projekte“ der Mediation nennt oder Besemer 2002b, S. 26, der sie als die verschiedenen „Mediations-Philosophien“ vorstellt.26 vgl. Besemer 2002b, S. 27; Kessen/Troja 2002, S. 403.27 vgl. Pelikan 1999, S. 11.28 vgl. Kohlhoff 2001, S. 84.29 vgl. Winter 2003, S. 73.

16 W ISSENSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN

die Annahme voraus, dass Mediation keine Wirkung auf strukturelle Bedin-gungen im System hat. Für die Vorstellung einer direkt(iv)en Einflussnahme mag dies zutreffen, jedoch eine Verstörung, ein Offensichtlichmachen dieser Struktur und das Erleben eines Mediationsprozesses zeitigt aller Wahr-scheinlichkeit nach eine Wirkung bei allen Beteiligten. Im oben beschriebe-nen Konflikt-Kontext-Schema von M. Troja wird diese wechselseitige Beein-flussung der mikro-, meso- und makrosozialen Ebene deutlich. Selbst die Art und Weise der Beziehung von thematischem und personalem Kontext wirkt in den institutionellen Kontext hinein und beeinflusst den institutionellen Wandel30.

Breidenbach beschreibt diesen Mediationsansatz als „Social-Transformation-Projekt der Mediation“31: Im Mittelpunkt steht dabei die „community“-Idee: Aus der Gemeinschaft und ihrem Wertgefüge kommende MediatorInnen sollen in dem Sinne tätig werden, dass sie unabhängig vom Justizsystem (das durch seine Lebensweltdistanz die Gemeinschaft nur weiter fragmentiert) die Gemeinschaft stärken und einen neuen Sinn entwickeln helfen, indem sie bei der Konfliktbearbeitung mehr Gewicht auf den Zusammenhang zwischen individuellen Konflikten und der Gemeinschaft legen. Weiter verweist er auf die damit verbundene soziale Kontrolle, die sozialen Wandel fördern soll und setzt dort umgehend mit seiner Kritik an: Er sieht in der Community-Mediation die Gefahr sozialer Kontrolle durch Konformitätsdruck bzgl. maßgeblicher Werte, wenn einer nachbarschaftlichen Gemeinschaft eine Konfliktbehandlungsautorität zugewiesen wird und ihr Kontrolle über Bereiche gegeben werden, die gerade den selbstbestimmten Freiraum des Individuums ausmachen: „Wenn Werte ins Spiel kommen, dann meist die Werte der mehrheitlich anderen.32“

Dieser sorgenvoll kritische Hinweis ist verständlich vor dem Hintergrund verschieden ausgerichteter Projekte und Zielvorgaben (z.B. von Finanzgebern) und kann als wertvolle Anregung gesehen werden, achtsam mit diesem Thema umzugehen. Mit Blick eher auf staatliche Ansprüche bemerkt z.B. F. Winter in diesem Sinne, dass die Arbeitsweise der „Sozialen Mediation“ in Bremen so strukturiert ist, dass Mediation nicht als Ausweitung

30 Troja 2001, S. 400ff31 Breidenbach 1995, S.133.32 Breidenbach 1995, S. 244; Diesen Gedanken herrschaftsstabilisierender Effekte alternativer Verfahren der Konfliktreglung durch subtile Mechanismen sozialer Kontrolle hebt Bröckling (2002) auch hervor, weist aber darauf hin, dass die Unterstellung eines hegemonialen Programms oder gar eine gezielte Manipulationsstrategie des kapitalistischen Klassenstaates zu weit geht, sondern dieser Gedanke eher als kritische Reflexion die Entwicklung und Praxis von Mediation begleiten und eine Verklärung verhindern sollte.

WISSENSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN 17

staatlicher Kontrolle missbraucht werden kann über etwaige Berichtspflichten an die Justiz oder andere Verfahrensbeteiligte33. Die Sorge bzgl. der sozialen Kontrolle und Wertedominanz durch nachbarschaftliche Gemeinschaften wäre verständlicher, wenn GWM anstreben würde, eine verbindliche, formal institutionalisierte Konflikt-regelungsinstanz im Gemeinwesen zu werden (vielleicht sogar mit Schlichterfunktion). Doch heißt GWM dies gerade nicht und gibt auch nicht die Grundsätze von Mediation, wie Allparteilichkeit, Freiwilligkeit und Eigenverantwortung auf.

Hinsichtlich dieser weiteren Ziele räumt Breidenbach auch Ausnahmen bzgl. eines Erreichens ein, doch sei die Wahrscheinlichkeit zu gering, „dass in der Konfliktbehandlung gleichgerichtete, auf Veränderung des gesellschaftlichen Umfeldes zielende Interessen zutage treten, [...], als dass dies sich institutio-nell fördern ließe.“34 Ein Nebeneffekt bzgl. einer gesellschaftlichen Verände-rung wäre vielleicht noch, so Breidenbach, dass transformative Mediation zur Förderung einer kooperativen Streitkultur in der Gesellschaft beitragen könne.35

Diese Hoffnung des transformativen Gedankens scheint sich in der Praxis auch zu bestätigen, betrachtet man z.B. die bei untersuchten Mediationsfäl-len im öffentlichen Bereich gefundenen „weichen Faktoren“ bei den Ergeb-nissen: Demnach wurden eine Verbesserung der Beziehung zwischen den Konfliktparteien (81,8%), eine Verbesserung der Konfliktkultur der Akteure (65,2 %) und eine Verständigung über den Umgang mit zukünftigen Konflik-ten ( 36,4%) erreicht.36

Je nach Ausrichtung, Philosophie und sozialräumlichem und fachlichem Kontext eines GWM-Projektes gestaltet sich auch die Gewichtung der ver-schiedenen Ziele des Einsatzes von Mediation in diesem Bereich.Vorausgesetzt, Mediation im Gemeinwesen soll nicht nur als kostensenken-der „Notnagel“ in Zeiten verstärkter staatlicher Sparzwänge dienen, wo rechtliche Konfliktlösungsmöglichkeiten zu kostenintensiv werden, wie L. Kolhoff vermutet37, lassen sich auch noch weitere angestrebte positive Wir-kungen von Mediation im Gemeinwesen beschreiben:

Mediation als Beteiligungsform – Konfliktbearbeitung kann als Akti-vierungs- und Vitalisierungschance38 also als Stärkung der Beteili-

33 vgl. Winter 2003, S. 73f.34 Breidenbach 1995, S. 245.35 Eindrucksvoll wird auch die transformative Wirkung (Einstellung, Haltung, Konfliktkultur) der Mediation im öffentlichen Bereich am Beispiel der Flughafenmediation in Wien-Schwechat von H. Zillessen geschildert (Zillessen 2004).36 vgl. MEDIATOR 2004, S. 84.37 vgl. Kolhoff 2001, S. 87.38 Hinte unterscheidet sinnvoll zwischen Aktivierung, die eher von außen kommt und Vitalisierung, wo der Veränderungsimpuls (und tendenziell auch die

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gung und Verantwortung der BewohnerInnen und der Gemeinschaft wirken.39

Mediation als Empowerment – im Sinne einer Stärkung, einer „Er-Mächtigung“ als Erlangen eines höheren Maßes an Selbst- und Handlungskompetenz. Hier schließt sich auch das komplexe und hochinteressante Thema von Mediation und Macht an, auf das hier jedoch nicht weiter eingangen werden soll.40

Mediation als „Sprachvermittlung“ - In Städten, Stadtteilen und Nachbarschaften leben Menschen mit- und nebeneinander, die sich durch ihre sozialen und kulturellen Hintergründe unterscheiden und auch in Abgrenzung zueinander definieren. Die Abgrenzungen zu den jeweils „anderen“ Interaktionssystemen erfolgen über kommuni-zierte (z.B. Sprache, Verhalten, Symbole) Moral-, Norm und Wert-vorstellungen, die die BewohnerInnen einerseits gewahrt wissen wollen, andererseits eventuell auch anderen gegenüber durchsetz-ten möchten.41 Auch außerhalb der bewohnerschaftlichen Beziehun-gen in Richtung der politisch, baulich und administrativ Beteiligten in der Stadtteilentwicklung existiert ein Kommuni-kationsfeld, das ge-kennzeichnet ist durch ein Aufeinandertreffen verschiedener Sprach- und Logikwelten, die vermittelt werden müssen und dabei manchmal der Unterstützung bedürfen.42 H. Kleve stellt fest, dass gerade Mediation prädestiniert für den Einsatz in diesen Kommuni-kationszusammenhängen ist. Mediation erfordert die Kombination „unterschiedlicher professioneller Sprachen, Logiken bzw. Denkwei-sen“, wobei das Medium dieser Methode eine lebensweltnahe, all-tagsbezogene und damit „moralisch und normativ aufgeladene Sprache“ ist.43

Mediation als Deeskalation – Mediation kann selbst eine deeskalie-rende Wirkung hinsichtlich der psychosozialen Dynamik von Kon-fliktsituationen (im Gemeinwesen) haben. Im Mediationsprozess, durch die Art und Weise vermittelnder und rückbezüglicher Kommu-nikation liegt eine Tendenz zur Verlangsamung von Prozessen. So

Verantwortungsübernahme) von den Beteiligten selbst ausgeht. (vgl. Hinte/Karas 1989, S. 89ff; Hinte 2004, S. 2; Fürst 2001, Punkt 8.5.) In einer Konfliktsituation liegt ein solches vitalisierendes Moment, das oft mit der plakativen Aussage „Konflikt als Chance“ ausgedrückt wird.39 Dies betont auch F. Winter bei den Zielen der „Sozialen Mediation“. Vgl. Winter 2003, S. 73.40 vgl. hierzu z.B.: Kessen/Troja 2002, S. 237 u. 403; Troja 2001, S. 75ff; Besemer 2002a S. 55ff; Besemer 1999, S. 94 u. 103.41 vgl. Müllensiefen 2002, S. 186.42 vgl. ebd. S. 179.43 vgl. Kleve 2002, S. 162. Hier betont er auch die fachliche Brücke zur Sozialarbeitswissenschaft – und praxis.

WISSENSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN 19

können Situationen geklärt, Emotionen angenommen, Blockaden abgebaut und langsam eine Weitung der Perspektiven erreicht wer-den. Mediationsprozesse im Gemeinwesen können die psychoso-ziale Dynamik im Stadtteil und zwischen Gruppen entschärfen, bremsen und einen Betrag leisten, auch langfristig eine positive Kommunikation aufzubauen.44

Mediation als Netzwerkarbeit und konkrete Kooperation - Viele der im Gemeinwesen auftretenden Konflikte sind komplex und mehrdi-mensional strukturiert. Für eine trägfähige Bearbeitung braucht es ein gemeinsames (Ver-)Handeln der unterschiedlichsten Personen und Institutionen. Bezüglich des formalen Verwaltungshandelns wird immer wieder beschrieben, dass die einzelnen Fachressorts wenig aufeinander abgestimmt und miteinander vernetzt arbeiten45. Auch zwischen den Institutionen, Einrichtungen, Berufsgruppen und Initia-tiven im Stadtteil stellt sich ein Zusammenarbeiten häufig als schwierig heraus, vermutlich auch, weil der oft geforderten Netz-werkarbeit und Kooperation eine thematische Substanz fehlt oder schwer greifbar ist, also Themen, auf die sich die Zusammenarbeit beziehen kann und die auch strukturierend wirken. Ein Konfliktfall kann ein solches Thema darstellen – auch wenn es nicht immer an-genehm sein wird. In einer Mediation werden die einzelnen Sicht-weisen gebraucht, es wird zwischen ihnen vermittelt, es können die Gemeinsamkeiten deutlich werden, und die Einsicht wachsen, dass sich die Sichtweisen und Handlungsmöglichkeiten hilfreich ergän-zen. Dies gilt für alle in den Mediationsprozessen involvierten Be-wohnerInnen, Professionelle und Institutionen.46

6 Verweisungswege oder: Wie kommt der Konflikt zur Mediationsstelle?

Nun kommen wir zur konkreten Praxis: Stellen Sie sich vor, Sie hätten einen Konflikt mit Ihren Nachbarn oder im Umfeld. Vielleicht stören Sie die Geräusche, die andere Menschen in ihrer Wohnung machen, Sie sind mit der Nutzung des Gemeinschaftshofes nicht einverstanden, der Müll wird nicht weggeräumt oder Kinder spielen an den Autostellplätzen Fußball. Die Spannbreite häufig vorkommender Konfliktthemen ist groß. Und genauso groß ist auch der Umgang damit. Was würden Sie tun? Ja, natürlich, als MediatorIn oder daran interessierter Mitmensch würden Sie wahrscheinlich das Gespräch suchen. Wenn das Sie jedoch nicht weiter gebracht hat und das Thema Sie immer noch beschäftigt, sie allein nicht

44 siehe auch: Mähler/Mähler 2002, S. 902; Glasl 1997, S. 289ff; Korn/Mücke 2000, S.43ff.45 vgl. z.B. Sauter 2003, S. 17.46 dies bestätigen auch Winter 2003, S. 72 u. 74f und die Untersuchung von MEDIATOR 2004, S. 84.

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mehr weiter wissen, leichter Ärger gepaart mit einem Anflug von Ohnmacht sich bemerkbar macht – was dann? Als erstes können Sie sich wenigstens einer Meinung fühlen mit vielen tausend anderen Menschen, die auch in einer solchen Nachbarschaftssituation stecken. Hilft allein auch nicht viel, also suchen Sie sich vielleicht Unterstützung für die Klärung des Konfliktes. Die meisten Menschen haben irgendwelche Ideen, wohin sie sich in solch einem Fall hinwenden. Die Konflikte „machen sich also auf den Weg“. Und das je nach Idee über die Zuständigkeit bzgl. des Konfliktthemas, nach Angebot vor Ort, nach Maß der Eskalation oder auch unserer Erfahrungen und den tradierten Vorgehensweisen in der Familie. Ebenso vielfältig wie die Konfliktthemen, kann auch die Vielfalt der Wege sein, die ein Konflikt auf der Suche nach einer Klärungsmöglichkeit „geht“. Dieses Wegesystem in einem Gemeinwesen können wir auch als Konfliktmanagementsystem bezeichnen – also wie geht ein soziales System mit einem Konflikt um. Und dieses System wird gestaltet, verändert sich permanent, es werden neue Wege und Möglichkeiten geschaffen und alte oder unbewährte fallen weg. Um ein Angebot für Mediation im Gemeinwesen aufzubauen, muss es also in dieses Konfliktmanagementsystem eingebunden sein, sonst nimmt es niemand wahr und wir MediatorInnen würden uns wundern, dass bei so vielen Konflikten draußen keiner zu uns rein kommt. Die Erfahrung zeigt auch noch, dass die tradierten Wege, die ein Konflikt nimmt, ziemlich eingefahren sind und es Zeit braucht, behutsam aber stetig neben den alten, neue Wege zu etablieren. Aus diesem Grunde macht es Sinn, die Konflikte von den traditionell angefragten Stellen an die Mediationsstelle weiterverweisen zu lassen47. Diese kann dann von sich aus Kontakt zu den Konfliktparteien aufnehmen.

47 In der Praxis haben sich einseitige Verweisungsformulare „Bitte um Mediation“ bewährt, wobei für die Weitergabe der Daten das Einverständnis der betreffenden Person vorliegen sollte.

Konflikt

Polizei

Vermieter

Ordnungsamt

Ausländer-beauftragte

Mieterverein

Bürger-haus

Mediationsstelle

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(Beispiel für Verweisungssystem)

Ein Blick auf das beispielhaft skizzierte Verweisungssystem genügt, um sich vorzustellen, wie viel Kooperations- und Netzwerkarbeit es braucht, um ein Mediationsangebot für das Gemeinwesen gut zu etablieren.

7 ZusammenfassungNach dem doch etwas längeren Spaziergang durch die Möglichkeiten und Vorschläge zu den Begriffsklärungen ist wahrscheinlich offensichtlich geworden, dass der Bedeutungsgehalt des Begriffs Gemeinwesenmediation recht vielfältig sein kann. Je nachdem mit aus welchem Blickwinkel, vor welchem theoretischen Hintergrund und mit welchen Zielen der jeweilige Ansatz für GWM verstanden wird. Kriterien für eine Begriffsklärung sind wie ausgeführt z.B. der räumliche Bezug, die Art der zu bearbeitenden Konfliktthemen und die Weite des dabei berührten sozialen Rahmens (Konfliktkontexte), die Ziele und weitere Programmatik von Mediation. Als Vorschläge wurde formuliert, dass Nachbarschaftsmediation sich be-grifflich tendenziell auf Konflikte im privaten Bereich zwischen Nachbarn oder Nachbarschaften beschränkt. Bei der Konfliktbearbeitung werden somit hauptsächlich der personale und der thematische Kontext berücksichtigt.Nachbarschaftsmediation ist somit ein Teilbereich der Gemeinwesen-me-diation, die (als zivilgesellschaftlicher Gedanke) ihren Ausgang im Gemein-wesen nimmt und neben dem personalen und thematischen auch den insti-tutionellen Konfliktkontext berührt.Die explizite Berücksichtigung der meso- und makrosozialen Ebenen au-ßerhalb privater Konflikte zwischen Nachbarn (mikrosoziale Ebene) bei Ge-meinwesenmediation kennzeichnet den Unterschied zum in der Praxis ver-wendeten Begriff der „Nachbarschaftsmediation“.

Außer diesen angewandten Kriterien für eine begriffliche Abgrenzung kann die weitere Programmatik von GWM wie z.B. der Einsatz von ehrenamtlichen StadtteilmediatorInnen aus dem Sozialraum, partizipatorische Ziele und die Förderung einer kooperativen Streitkultur im Gemeinwesen als wesentlicher Bestandteil des Verständnisses von Gemeinwesenmediation gelten.Festgestellt werden kann auch, dass die Diskussion um die Begrifflichkeiten noch längst nicht abgeschlossen ist und wahrscheinlich mit den Veränderungen und weiteren Entwicklungen von GWM-Projekten in der Praxis und der etwas hinterherhinkenden Theoriebildung mitgehen wird. Auf diesen Wegen sind sie herzlich eingeladen mitzugehen, sie mitzugestalten und eigene Vorschläge zu machen.

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