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Immobilienangebot der Freien und Hansestadt Hamburg Alte Schule Cranz
0 www.real-estate.hamburg.de
Die Freie und Hansestadt Hamburg verkauft gegen Gebot
die Alte Schule Cranz
Estedeich 102 in Hamburg-Cranz.
Immobilienangebot der Freien und Hansestadt Hamburg Alte Schule Cranz
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Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis ......................................................................................................... 1
1. Lage ...................................................................................................................... 2
2. Bebauung ............................................................................................................. 5
3. Grundstücksdaten .............................................................................................. 10
4. Rechtliche Rahmenbedingungen ...................................................................... 11
4.1. Baurecht und Planung ................................................................................ 13
4.2. Künftige Nutzung ........................................................................................ 13
4.3. Grundbuch ................................................................................................. 13
5. Veräußerungsverfahren ..................................................................................... 14
5.1. Angebotsbedingungen ............................................................................... 14
5.2. Besichtigung .............................................................................................. 14
5.3. Verkaufsbedingungen ................................................................................ 14
5.4. Anhandgabe ............................................................................................... 15
5.5. Sonstige Bedingungen ............................................................................... 15
6. Ansprechpartner ................................................................................................ 17
7. Anlagen ............................................................................................................... 18
7.1. Lageplan Baulast Entwässerung ................................................................ 18
7.2. Lageplan Baulast Zuwegung ...................................................................... 19
7.3. Angebots-Vordruck .................................................................................... 20
7.4. Musterfinanzierungsnachweis .................................................................... 21
7.5. Wie sind Sie auf unser Angebot aufmerksam geworden? .......................... 22
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1. Lage
Das Grundstück mit der ehemaligen Schule Cranz befindet sich im kleinen Stadtteil Cranz mit gut 770 Einwohner, der im Mündungsbereich der Este in die Elbe liegt. Auf-grund des Groß-Hamburg-Gesetzes wurde Cranz 1937 nach Hamburg eingemeindet. Schmuckreiche Wohnhäuserund Ausflugslokale, viele noch in Gründerzeitarchitektur, prägen den Ortskern, Obstanbauflächen die Umgebung. Die Bebauung des Ortes befin-det sich fast ausschließlich an und auf den Deichen von Elbe und Este. Der Stadtteil liegt im östlichen Alten Land, das größte zusammenhängende Obstanbaugebiet Mittel-europas, ein beliebtes Ausflugsziel der Hamburger zur Naherholung.
Das Grundstück liegt an der Straße Estedeich am nördlichen Rand des Ortszentrums von Cranz.
Eine Bushaltestelle befindet sich unmittelbar vor dem Grundstück. Von dort verkehrt die Buslinie 150 nach Hamburg-Altona im 20 Minutentakt. Die Buslinie 2357 verbindet Cranz mit dem niedersächsischen Teil des Alten Landes und fährt über Jork, Steinkir-chen und Hollern-Twielenfleth nach Stade. Der in direkter Nachbarschaft befindliche Fähranleger Cranz verbindet den Stadtteil mit dem Stadtteil Blankenese auf der nördli-chen Elbseite. Dort hat man über einen Buszubringer Anschluss an die S-Bahn Linie 1. Die Anschlussstelle der A7 Hamburg-Waltershof liegt ca. 8 km entfernt.
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Im Ort Cranz befindet sich eine Grundschule am Estebogen, im Stadtteil Finkenwerder sind alle weiterführenden Schulformen vorhanden wie Haupt- und Realschule sowie ei-ne Gesamtschule und ein Gymnasium. Es befinden sich diverse Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf in Cranz, Neuenfelde und Finkenwerder. Alles Weitere findet man im Zentrum des nahe gelegenen Stadtteils Neugraben. Die Stadt Buxtehude liegt etwa 10 km entfernt.
Die Region zeichnet sich durch die Nähe zur Natur mit Elbe, Elbmarsch und den Wes-terweiden aus. Zudem gibt es große Parkanlagen mit dem Rüsch- und dem Gorch-Fock-Park.
In den Stadtteilen Cranz, Neuenfelde und Finkenwerder findet man diverse Sportvereine mit breitem Sportangebot. Zudem ein Hallen- und Freibad direkt an der Elbe.
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2. Bebauung
Das Objekt ist als Schulgebäude in massiver Bauweise in Ziegelmauerwerk 1902 er-richtet worden, es besteht aus 2 Gebäudeteilen, die im rechten Winkel zueinander ste-hen. An der Südostseite befindet sich ein Erker. Die Decken über dem Keller- und Erd-geschoss sind Betondecken. Die Treppen sind massive Betontreppen mit Stahlhand-läufen, ins Dachgeschoss führt eine Holztreppe. Auf dem Gebäudedach befindet sich eine Sirenenanlage, die erhalten bleiben muss. Der bauliche Zustand ist zum Teil mä-ßig, die Holzfenster sind abgängig, der Schornsteinkopf ist zu erneuern, es wurden Un-dichtigkeiten des Daches festgestellt. Es besteht eine Rissbildung ausgehend vom Kel-lerbereich bis in das Erdgeschoss, die von der großen Flutkatastrophe rührt. Teilweise wurden nachträglich Stahlträger eingezogen.
• Kellergeschoss:
Das Objekt ist voll unterkellert. Dort befinden sich neben Vorratsräumen die Haus-anschlüsse. Die Deckenhöhe beträgt 2,75 m. Über dem Keller liegt eine Betonde-cke zwischen Eisenträgern. Zum Keller führt eine massive Treppe, der Boden ist in Betonestrich ausgebildet. Die Kellerräume haben einfach verglaste Fenster.
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• Erdgeschoss:
Das Erdgeschoss besteht im Wesentlichen aus 3 großen Klassenräumen (Decken-höhe 3,50 m), die von einem großzügigen Flur erschlossen werden. 4 kleinere Räume, darunter das frühere Lehrerzimmer, befinden sich auf der Westseite des Gebäudes. Der Fußboden besteht aus Holzdielen, die mit einem PVC-Boden belegt sind, im Flurbereich sind dekorative Fliesen verlegt.
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• Obergeschoss:
Das Obergeschoss übernimmt die Struktur des Erdgeschosses weitgehend. Es wurde jedoch teilweise eine Aufteilung in mehrere kleine Zimmer vorgenommen, um die Nutzung von 2 separaten Wohnungen zu ermöglichen, die vom Treppenhaus erschlossen sind. Die Deckenhöhe beträgt 3 m.
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• Dachgeschoss:
Die Dachgestaltung besteht aus ineinander greifendem Mansard- und Walmdach mit Ziegeldeckung und Dachfolie. Das Dach ist ungedämmt (Kaltdach). Lediglich auf dem Dachfußboden ist später eine Wärmedämmung aufgebracht worden. Im Dachraum befindet sich in einem schrankartigen Gehäuse ein Uhrwerk, das eine historische Turmuhr auf dem Dach antreibt. Diese soll erhalten bleiben, die Wartung erfolgt derzeit über den Kulturverein.
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• Fassade und Fenster:
Die Fassade besteht aus Ziegelmauerwerk. Die Fenster bestehen aus Holz mit Iso-lierverglasung und sind weiß gestrichen. Die Fenster sind altersbedingt in einem schlechten Zustand und müssen im Rahmen einer Sanierung ausgetauscht werden.
• Sanitäranlagen:
Im Gebäude befinden sich verschiedene Toiletten und Bäder; sie sind funktionsfä-hig, aber teilweise nicht mehr zeitgemäß.
• Heizung und Warmwasserversorgung:
Das Gebäude hat eine Zentralheizung mit Ölbefeuerung, der Öltank befindet sich im Keller. Die Warmwasserversorgung erfolgt über Durchlauferhitzer. In den Räumen befinden sich Rippenheizkörper.
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3. Grundstücksdaten
Gemarkung: Cranz
Flurstücke: 790, 792 und 796
Größe: insg. 1.440 m²
Bebauung: Schulhaus mit 2 Wohnungen
Baujahr: 1902
Nutzfläche: 584 m² (ohne Keller)
Nutzung: ehem. Schule Cranz (leer stehend)
Etagenzahl: Keller, Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss (Aus-bau des Dachgeschosses möglich)
Stellplätze: Auf dem zu vergebenden Grundstück sind derzeit keine Stell-plätze angelegt, es können aber auf den befestigten Flächen des Grundstückes 6-8 Stellplätze untergebracht werden.
Erschließungszustand: Die Straße Estedeich ist endgültig hergestellt. Die erstmalige endgültige Herstellung ist mit Zahlung des Kaufpreises abge-golten.
Vor der Front zur Straße liegen ein Schmutzsiel, für das bei der jetzigen besielten Frontlänge des Grundstücks keine Sielbau-beiträge mehr erhoben werden.
Für die Herstellung eines Regenwassersieles können noch Sielbaubeiträge nach den Bestimmungen des Sielbaugesetzes erhoben werden. Die Beitragspflicht für Regenwassersiele ent-steht, wenn das Grundstück an ein Regenwassersiel ange-schlossen wird.
Das Grundstück ist an eine Einrichtung zum Sammeln und För-dern der Abwässer (ESF-Anlage) angeschlossen.
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4. Rechtliche Rahmenbedingungen
• Nutzung
Das Objekt ist leer stehend und es liegt kein Mietverhältnis vor.
• Baulasten
a) Zwischen der Hamburger Stadtentwässerung und den Eigentümern der Grund-stücke Estedeich 100 und Estedeich 102 wurde über die Entwässerung dieser Grundstücke durch einen sogenannten Zweispänner (Einrichtung zum Sammeln und Fördern der Abwässer im Sinne von § 5 Abs. 4 des Hamburger Abwasser-gesetzes, die zur Entwässerung zweier Grundstücke bestimmt ist) ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen. Dieser sieht u. a. die Zustimmung des Eigentü-mers des Grundstücks Estedeich 102 zur Eintragung einer Baulast in das Bau-lastenverzeichnis zugunsten des Nachbargrundstücks Estedeich 100 vor. Der Käufer tritt als Rechtsnachfolger des Verkäufers in diesen Vertrag ein.
Die Eintragung der Baulast ist unter der Baulastenblatt-Nr. 931923 bereits er-folgt. Die Baulast erstreckt sich über die im Lageplan vom 25.01.2011 orange angelegten und mit Baulastfläche bezeichneten Fläche (siehe 7.1.).
Die Einrichtung zum Sammeln und Fördern der Abwässer (ESF-Anlage) gilt ge-mäß § 5 des Hamburger Abwassergesetzes als Bestandteil der öffentlichen Drucksielanlage und wird von der Hamburger Stadtentwässerung betrieben. Die Anlage ist zu dulden und darf nicht überbaut werden.
b) Die Erschließung erfolgt über die Straße Estedeich. Für die Zuwegung über das Flurstück 488 der Gemarkung Cranz (Deich) wird auf Antrag des Käufers von der zuständigen Behörde eine Deichrechtliche Genehmigung erteilt.
Die Zuwegung über das Flurstück 791 der Gemarkung Cranz ist durch Eintra-gung einer kostenpflichtigen Baulast zu sichern. Hierzu ist zugunsten des Grund-stücks Estedeich 102 lastend auf der im Lageplan vom 01.12.2009 orange an-gelegten und mit Baulastfläche bezeichneten Fläche (siehe 7.2.) eine Baulast in das Baulastenverzeichnis einzutragen. Der Verkäufer verpflichtet sich daher, bei der Bauaufsichtsbehörde unverzüglich einen entsprechenden Antrag zu stellen und ihr gegenüber alle Erklärungen abzugeben, die zur Eintragung der Baulast erforderlich sind.
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Der Käufer übernimmt im Gegenzug für die belastete Fläche die Unterhalts-pflicht, insbesondere auch die Wegereinigung, die Streu- und Räumpflicht sowie die damit verbundenen Kosten und die Verkehrssicherungspflicht. Er verpflichtet sich darüber hinaus, den Eigentümer der belasteten Fläche von Ansprüchen Drit-ter freizuhalten, soweit es sich um solche Ansprüche handelt, die im Zusam-menhang mit den übernommenen Pflichten entstehen.
• Denkmalschutz
An der straßenseitigen Außenwand der Schule befindet sich ein Kriegerdenkmal, das erkanntes Denkmal nach § 7 a HambDSchG ist. Dieses darf durch Veränderungen am Gebäude nicht beeinträchtigt werden. Insofern ist es erforderlich, diese Verände-rungen mit dem Denkmalschutzamt abzustimmen.
• Kampfmittelverdacht
Die Auswertung der alliierten Luftbilder aus dem II. Weltkrieg hat ergeben, dass auf den Flurstücken kein Hinweis auf noch nicht beseitigte Bombenblindgänger oder vergrabener Munition, Kampfstoffe oder Waffen etc. vorhanden sind. Die Flurstücke werden nicht
nach § 1 (4) der Kampfmittelverordnung (Kampfmittel-VO, Hamburgi-sches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 45 vom 30.12.2005) als Verdachtsfläche eingestuft.
• Altlasten
Gemäß Auskunft aus dem Altlastenhinweiskataster liegt keine Altlastenverdachts-flä-che vor.
Die Flurstücke befinden sich in einem Gebiet, welches organische Weichschichten (Schluff-, Mudde-, Torf- und Kleilagen) im Untergrund aufweist. In diesen Schichten ist die Bildung von Gasen (Methan und Kohlendioxid) nicht auszuschließen. Bei einer Grundstücksbebauung ist zu prüfen, ob ggf. bauliche Maßnahmen gegen diese geogen gedingten Gasentwicklungen zu treffen sind.
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4.1. Baurecht und Planung
Die Flurstücke befinden sich im Bebbauungsplan „Neuenfelde 11 / Francop 6 / Cranz 4“ vom 02.12.1997 (sog. § 34-Verordnung) und ist in Verbindung mit der südwestlich an-grenzenden Bebauung als ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil nach § 34 BauGB zu bewerten.
Insofern gelten hier die Kriterien des § 34 BauGB. Als Nutzungsart im Sinne von § 34 Abs. 2 BauGB ist „Wohngebiet im Sinne des § 10 Baupolizeiverordnung“, analog der angrenzenden Festlegung im Baustufenplan Cranz-Neuenfelde vom 20.06.1961, zu Grunde zu legen. In der Regel sind im „Wohngebiet W“ alle diejenigen Nutzungen zu-lässig, die nach § 4 Abs. 2 und 3 BauNVO als allgemein oder ausnahmsweise zulässig eingestuft werden.
Der Erhalt des Gebäudes und eine regionale Nutzung sind wünschenswert.
4.2. Künftige Nutzung
Nutzung als Wohngebäude sowie Anlagen für kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke wären zulässig.
4.3. Grundbuch
Das Grundstück ist frei von Grundbuchbelastungen.
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5. Veräußerungsverfahren
5.1. Angebotsbedingungen
Das Grundstück soll gegen Gebot entsprechend den o.a. Vorgaben veräußert werden.
Das Angebot soll enthalten:
• Gebotshöhe (bitte auf volle EUR lautend)
• Ausgefüllte beiliegende Anlagen (vgl. Ziffer 7.3 bis 7.5)
Ihr schriftliches Gebot richten Sie bitte bis spätestens zum
mit allen ausgefüllten anliegenden Vordrucken (E-Mails werden nicht berücksichtigt) an folgende Adresse:
30.11.2012
Herr Tobias Raudies Finanzbehörde Hamburg -Immobilienmanagement- Millerntorplatz 1 20359 Hamburg
Bitte achten Sie darauf, dass ihr Gebot in einem gesonderten Umschlag mit dem Hin-weis „Gebot für Alte Schule Cranz, nicht öffnen vor dem 03.12.2012“ abgegeben wird. Ansonsten gelangt das Gebot in den normalen Geschäftsgang. Die Vertraulichkeit ist dann nicht mehr gewährleistet.
5.2. Besichtigung
Das Bestandsgebäude kann nach Anmeldung bei der FHH (siehe 6. Ansprechpartner) zwischen dem 24.09. und dem 30.11.2012 gemeinsam mit einem Vertreter der FHH be-sichtigt werden.
5.3. Verkaufsbedingungen
• Das Grundstück wird frei von Nutzungsverhältnissen sowie einschließlich der auf den vorhandenen Erschließungszustand bezogenen Wege- und Sielbaubeiträge geliefert.
• Das Grundstück wird vom Käufer in vorhandenem Zustand übernommen. Rechte des Käufers nach § 437 BGB in Bezug auf Sachmängel werden ausgeschlossen.
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• Der Kaufpreis ist spätestens drei Wochen nach Abschluss des Kaufvertrages fällig.
• Sämtliche Vertragsnebenkosten trägt der Erwerber.
• Bei Grundstücksveräußerungen (Verkäufen, Erbbaurechtsbestellungen/-verlängerun-gen) der Stadt trägt der Erwerber grundsätzlich alle dabei anfallenden Kosten (Notar, Grundbuchamt, Vermessung etc.). Neben dem Kaufpreis für den Kaufgegenstand hat der Käufer einen Betrag von 2 % des Kaufpreises als Aufwandsbeteiligung für Leistun-gen des Verkäufers, die ausschließlich im Interesse des Käufers für diesen Vertrag erbracht wurden, zu zahlen. Der Höchstbetrag liegt bei 30.000 Euro. Der Kostenbeitrag ist eine nicht kostendeckende Aufwandsbeteiligung für Vermittlung und Bereitstellung des Grundstückes.
• Sofern die Abwicklung des Vertrages durch die FHH durchgeführt werden soll, wird als Aufwandsbeteiligung ein Betrag in Höhe von 0,3 % des Kaufpreises erhoben.
5.4. Anhandgabe
Falls für die Entscheidung des Kaufinteressenten wesentliche Vorfragen geklärt werden müssen, insbesondere hinsichtlich der Planung und/oder der Finanzierung des Vorha-bens, kommt vor der endgültigen Entscheidung über die Vergabe eine befristete „Anhandgabe“ des Grundstücks in Betracht.
Eine Anhandgabe ist eine Selbstbindung der Stadt. Sie gibt dem Interessenten die Ge-währ, dass das Grundstück innerhalb eines bestimmten Zeitraums keinem anderen Inte-ressenten angeboten wird. Sie schließt jedoch nicht die Verpflichtung der Stadt ein, das Grundstück zu verkaufen.
Sollte eine Anhandgabe umgesetzt werden, wird hierfür ein Anhandgabeentgelt in Höhe von 1-3% des Gebotes erhoben, welches auf den Kaufpreis angerechnet werden kann.
5.5. Sonstige Bedingungen
• Bietet die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde - Immobilienmanagement, Grundstücke zum Verkauf an, so handelt es sich um eine öffentliche, für die Stadt un-verbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
• Bei dem Auswahlverfahren handelt es sich nicht um eine Ausschreibung nach den Re-geln des für öffentliche Aufträge anwendbaren Vergaberechtes.
• Die Freie und Hansestadt Hamburg behält sich die volle Entscheidungsfreiheit darüber vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen der Verkauf erfolgt.
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• Die Freie und Hansestadt Hamburg ist ebenso frei in ihrer Entscheidung, Kaufinteres-senten nur dann am Auswahlverfahren teilnehmen zu lassen, wenn sie in eine Interes-sentenliste aufgenommen worden sind. Sie behält sich vor, Regelungen dahingehend zu treffen, dass Kaufinteressenten nur gegen Entrichtung eines Schutzentgeltes die Unterlagen über das Immobilienangebot erhalten und in eine Interessentenliste aufge-nommen werden.
• Aus der Teilnahme an dem Auswahlverfahren lassen sich keine Verpflichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg herleiten. Ansprüche gegen die Freie und Hansestadt Hamburg, insbesondere wegen der Nichtberücksichtigung von Angeboten sowie Ände-rung bzw. Beendigung des Auswahlverfahrens, sind ausgeschlossen.
• Die Freie und Hansestadt Hamburg behält sich auch vor, Kaufinteressenten zur Ab-gabe von Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Kaufpreisfinanzie-rung zu verlangen. Der höchstbietende Kaufinteressent hat keinen Anspruch darauf, dass die Stadt ihm das Objekt verkauft.
• Die Verhandlungen über den Verkauf erfolgen unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die zuständigen Gremien der Freien und Hansestadt Hamburg. Alle Verhand-lungen werden unter diesem Vorbehalt geführt.
• Im Falle einer Vermittlung durch einen Makler zahlt die Freie und Hansestadt Hamburg keine Courtage. Die Erstattung von Aufwendungen jeglicher Art ist ausgeschlossen.
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6. Ansprechpartner
a) Freie und Hansestadt Hamburg
Finanzbehörde – Immobilienmanagement
Herr Tobias Raudies
Millerntorplatz 1
20359 Hamburg
Tel.: 040 / 428 23 – 4272
Fax: 040 / 4278 – 14006
E-Mail: [email protected]
b) Freie und Hansestadt Hamburg
Finanzbehörde – Immobilienmanagement
Frau Marita Mortensen
Millerntorplatz 1
20359 Hamburg
Tel.: 040 / 428 23 – 4103
Fax: 040 / 4278 – 14006
E-Mail: [email protected]
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7. Anlagen
7.1. Lageplan Baulast Entwässerung
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7.2. Lageplan Baulast Zuwegung
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7.3. Angebots-Vordruck
Kaufpreisangebot vom ___.___.2012
für das Grundstück Alte Schule Cranz
Flurstücke 790, 792 und 796 der Gemarkung Cranz,
im Rahmen eines Gebotsverfahrens
Angebot
Gebot €
__________________________________
Unterschrift
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7.4. Musterfinanzierungsnachweis
Musteranbieter
Hamburg, den………………
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Sehr geehrte…….,
hiermit bestätigen wir Ihnen, dass wir gerne bereit sind, das vorgenannte Bauvorhaben mit einem € XXX Gesamtvolumen (Kaufpreis + Bauvolumen + Nebenkosten) zu finan-zieren.
Die Zusage gilt vorbehaltlich einer positiv verlaufenden Objektprüfung durch unser Haus und der Genehmigung durch unseren Kreditausschuss.
Mit freundlichen Grüßen
Immobilienangebot der Freien und Hansestadt Hamburg Alte Schule Cranz
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7.5. Wie sind Sie auf unser Angebot aufmerksam geworden?
□ Immobilienportal des Immobilienmanagements
Bitte ankreuzen
□ Newsletter des Immobilienmanagements („Grundstücke und mehr“)
□ Direktmailing des Immobilienmanagements
□ Hamburger Abendblatt
□ Mündliche Empfehlung von: __________________________________________
□ Sonstiges: _________________________________________________________