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Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetzin
Industrie, Handel, Verwaltung, …
Dipl.Ing.(FH) Bernhard ReschRegierung d. Oberpfalz –Gerbeaufsichtsamt-
Berufskraftfahrer- Qualifikation Übersicht
Rechtsgrundlagen
Zuständigkeiten
Geltungsbereich Ausnahmen
Führerscheinrecht
Qualifikation -Weiterbildung
Kosten
Verstöße
Einbindung der SiFa
Unternehmerpflichten
Übersicht
Berufskraftfahrer- Qualifikation Entwicklungen
Zielsetzung:
- Aufwertung des Berufsbildes
- Erhöhung der Verkehrssicherheit
- “Ertüchtigung“ der Fahrer für berufliche Herausforderungen
Berufskraftfahrer- Qualifikation Rechtsgrundlagen
RL 2003/95/EG (15.7.2003)über die Grundqualifikation u. Weiterbildung der Fahrer best. Kfz für den Güter- oder Personenverkehr
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz „BKrFQG“(1.10.2006)zur Einführung einer Grundqualifikation u. Weiterbildung der Fahrer im Güter- oder Personenverkehr
Berufskraftfahrer-Qualifikat.-Verordnung „BKrFQV“(1.10.2006)VO zur Durchführung des BKrFQG
Berufskraftfahrer- Qualifikation Zuständigkeiten(am Beispiel Bayern)
Zuständige Stelle Funktion
Bay StMWIVT Federführendes Ministerium
Bay StMI FührerscheinrechtVerkehrsüberwachung (Polizei)
Bezirksregierungen Anerkennung von Ausbildungsstätten fürbeschl. Grundqual. u. Weiterbildung
Reg. d. Opf. Überwachung der Tätigkeiten Ausbildst.
LRÄ / Städte Führerscheinstellen / Führerscheinrecht
IHK Prüfungsstelle Grundqualifikation
Berufskraftfahrer- Qualifikation Geltungsbereich
BKrFQG gilt für §1(1)
- Deutsche oder EG- / EWR- Staatsangehörige
- Staatsangehörige eines Drittstaates, beschäftigt in EG oder EWR
- Fahrten auf öffentlichen Straßen
- im Güterkraft- oder Personenverkehr
- falls Fahrerlaubnis C1, C1E, C oder CE erforderlich
Berufskraftfahrer- Qualifikation Geltungsbereich
Führerscheinklassen
Klasse zul.GG *) Anhänger „Alt“-Führerschein
3,5t < G <7,5t Ja, < 750 kg Klasse 3
Ja, > 750 kg, max 12t3,5t - 7,5t max 12t Klasse 3
>3,5t, max. 8 Sitze Ja, < 750 kg Klasse 2
>3,5t, max. 8 Sitze Ja, > 750 kg Klasse 2
8 – 16 Sitze
*) Sitzplatzzahl ohne Fahrer
Ja, < 750 kg Klasse 3 **
8 – 16 Sitze Ja, > 750 kg, max 12t Klasse 3 **
>3,5t, >16 Sitze Ja, < 750 kg Klasse 2
Klasse 2>3,5t, >16 Sitze Ja, > 750 kg
Berufskraftfahrer- Qualifikation Geltungsbereich
BKrFQG gilt für §1(1)
- Deutsche oder EG- / EWR- Staatsangehörige
- Staatsangehörige eines Drittstaates, beschäftigt in EG oder EWR
- Fahrten auf öffentlichen Straßen
- im Güterkraft- oder Personenverkehr
- falls Fahrerlaubnis C1, C1E, C oder CE erforderlich
- Fahrten zu gewerblichen Zwecken, z.B.
- Werksverkehr
- Kommunale Eigenbetriebe (Stadtwerke, kom. Entsorgungsbetrieb, …)
Berufskraftfahrer- Qualifikation
BKrFQG gilt nicht für (Auszug)
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
-Fahrten nach § 2 (1) Nr.7 GüKG (land-/forstwirtschaftliche Er-zeugnisse für eigene Zwecke oder z.B. durch Maschinenring bis 75km mit KFZ-Steuer befreiten Zugmaschinen oder Sonderfahrzeugen)
Ausnahmen
- KFZ mit Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
Hubarbeitsbühnen
Kranfahrzeuge
Spülfahrzeuge
Berufskraftfahrer- Qualifikation
BKrFQG gilt nicht für §1(2)Nr. 5
- KFZ zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrerzur Ausübung des Berufes verwendet, sofern es sich beim Führen des KFZ nicht um die Hauptbeschäftigung handelt.
Ausnahmen
Berufskraftfahrer- Qualifikation
Haupttätigkeit, Hauptbeschäftigung
Höhe des regelmäßigen Zeitanteiles, neben den übrigen Aufgaben (arbeitsvertragliche Hauptleistung)
Branchenzugehörigkeit und über die Fahrtätigkeit hinausgehende Berufsqualifikation
Ausnahmen
Berufskraftfahrer- Qualifikation
BKrFQG gilt nicht für §1(2)Nr. 5
- KFZ zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrerzur Ausübung des Berufes verwendet, sofern es sich beim Führen des KFZ nicht um die Hauptbeschäftigung handelt.
Ausnahmen
Berufskraftfahrer- Qualifikation
Material, Ausrüstung
… eine zur Erbringung von Dienst- und Werksleistungen notwendige Beförderung von …
ist weit auszulegen:
- Ersatzteilen
- Bau- und Einkaufsmaterialien, Werkstoffen
- Geräten, sonstigem Zubehör
Ausnahmen
Berufskraftfahrer- Qualifikation „Handwerkerregelung“
Beispiel: 400-Euro-Kraft als AusfahrerQualifikation
ja nein
Beispiel: Mitarbeiter der Instandsetzung, der
Gasflaschen holt
Qualifikation
ja nein
Beispiel: Lagerarbeiter, der auch als „Springer“
z.B. in der Urlaubszeit auf dem LKW
einsetzt wird
Qualifikation
ja nein
Berufskraftfahrer- Qualifikation § 4
Qualifikation
Grundqualifi-kation
beschleunigteGrundqualifik.
140 x 60 min Unterricht
oder
und
90 min Prüfung (IHK)
Prüfung in Theorieu. Praxis (450 min)
Berufskraftfahrer-ausbildung
oder
Berufskraftfahrer- Qualifikation § 2
Qualifikation und Mindestalter
Fahrerlaubnis C1 und C1E (3,5 – 7,5t)
++++
18. Lebensjahr
Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation
++++
Seit 10.9.2009 !
Berufskraftfahrer- Qualifikation § 2
Qualifikation und Mindestalter
Fahrerlaubnis C und CE (…bis 40 t)
++++
18. Lebensjahr
Grundqualifikation
++++
beschleunigte Grundqualifikation
21. Lebensjahr
++++
++++
Seit 10.9.2009 !
Berufskraftfahrer- Qualifikation § 4
Qualifikation
Grundqualifi-kation
beschleunigteGrundqualifik.
Weiterbildung
Berufskraftfahrer- Qualifikation § 5 Weiterbildung
Erste Weiterbildung
5 Jahre nach Erwerb (beschleunigte) Grundqualifikation
C1/C1E/C/CE - „Altbesitzer“ spätestens bis 10.9.2014
Nächste Weiterbildung
alle 5 Jahre
Auch Klasse 3 – Besitzer !!
Berufskraftfahrer- Qualifikation § 5
Weiterbildung
Dauer 35 Stunden à 60 Minuten ( = 5 Tage)
Inhalt - 5 Module
Eco-Training
Ladungssicherung
Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Sozialvorschriften
Schaltstelle Fahrer/Dienstleister
Berufskraftfahrer- Qualifikation §7
Ausbildungsstätten beschl.Grundqual. / Weiterbildung
- Fahrschulen mit Fahrschulerlaubnis CE
- Bildungseinrichtungen Umschulungen Berufskraftfahrer, Fachkraft
- Ausbildungsbetriebe (Berufskraftfahrer,Fachkraft i. Fahrbetrieb oder vgl.)
- Anerkannte Ausbildungsstätten (§7 Abs.1 Nr. 5)
- Inhouse-Schulung durch anerk. Aus- und Weiterbildungsstätten
Berufskraftfahrer- Qualifikation
Führerschein - Eintrag
Nachweis für Grundqualifikation und / oder Weiterbildung ist der Führerscheineintrag „95“
Berufskraftfahrer- Qualifikation
Führerschein - Eintrag
05.08.81
Berufskraftfahrer- Qualifikation Kosten
Kosten des BKrFQG
Zusatzkosten im ersten 5-Jahreszeitraum für Fahrer -Modellrechnung-
Neuerlaubnis „Altbesitzer“
Beschl. Grundqualifikation 2.300 €
Prüfungsgebühr 120 €
Weiterbildung 500 €
Lohnausfall Weiterbildung 500 €
Neuer Führerschein 50 €
5.500 €
500 €
500 €
50 €
1.050 €
Lohnausfall Grundqual. 2.000 €
Berufskraftfahrer- Qualifikation BKrFQV - Weiterbildung
Überlappende Ausbildungsinhalte
Weiterbildung BKrFQV Betriebliche Unterweisung-ArbSich.
Modul 2-Lenk- u. Ruhezeitvorschriften- Arbeitszeitgesetz- Verkehrsrechtl. Regelungen (Handy-
nutzung, Anschnallpflicht…)
Unterweisung (u. Überwachung)-Lenk- u. Ruhezeitvorschriften- Arbeitszeitgesetz- Verkehrsrechtl. Regelungen (Handy-
nutzung, Anschnallpflicht…)
Modul 3 u.a.- Sicherheitsausstattung des Fahrzeuges- Arbeitsunfälle- Notfälle
Unterweisung u.a.- Sicherheitsausstattung des Fahrzeuges- Gefährdungen am Arbeitsplatz- Verhalten in Notfällen
Modul 4 u.a.- Bedeutung guter körperlicher u. geistigerVerfassung
- Vorbeugung von Gesundheitsschäden
Vermittlung von Erkenntnissen über- Arbeitsplatzergonomie - Psychomentale Belastungen, Streß amArbeitsplatz, Vorbeugender Gesundheits-schutz,…
Modul 5 Ladungssicherung- rechtl. Grundlagen, Zurrmittel, …
LadungssicherungUnterweisung der AN, Verantwortlichkeiten
Berufskraftfahrer- Qualifikation BKrFQV - Weiterbildung
Überlappende Ausbildungsinhalte
Weiterbildung BKrFQV Betriebliche Unterweisung-ArbSich.
Ladungssicherung
§22 Abs.1 StVO Verantwortlich: - Leiter der Ladearbeiten- Unternehmer
§29 GGVSEB Verantwortlich: - Verlader- Fahrzeugführer
auch 1.3, 1.4 und 8.2.3 ADR,
§34 BGV D 29 „Fahrzeuge“: Anweisungen, Betriebsan-weisungen (DA zu §34 „Ladungssicherung“)
ArbSchG §5 „Gefährdungsbeurteilung“, §6 Dokumentation§12 Unterweisung
Berufskraftfahrer- Qualifikation Weiterbildung
Einbindungsmöglichkeiten der SiFa, z.B.
Einarbeitung des BKrFQG in die Gefährdungsbeurteilung- Ist für den Arbeitsplatz BKrFQG anzuwenden?- Welche Qualifikation muss der AN besitzen §5(3) Nr.5 ArbSchG ..Qualifikation
Zuarbeit für die Inhalte der Weiterbildungsmodule bei Inhouse-Schulung, z.B.
- Betriebsspezifische Ladungssicherungsprobleme- Folgerungen aus Arbeitsunfällen- Betriebsspezifische Notfallmaßnahmen, etc….
Übernahme von Schulungsteilen bei Inhouse-Weiterbildungsmaß-nahmen, z.B.
- Ergonomie am Arbeitsplatz (Fahrerhaus)- Gesundheitsschutz (Rauchen, Alkohol, Streß,…)
- Ausarbeitung / Ergänzung von Checklisten zu Arb.platzbegehungen - Einarbeitung des BKrFQG in Arbeitsschutzmanagementsystem - Erstellung eines Zeitmanagementsystems zur Überwachung der Weiterbildung
Berufskraftfahrer- Qualifikation
Aufgaben des Unternehmens nach Inkrafttreten des BKrFQG
- Überprüfung, welche Fahrten fallen unter BKrFQG ? (§§ 5, 6 ArbSchG)
- Ausschreibung/Neueinstellungen: FE und Qualifikation vorhanden ?
- Kontrolle Fahrerlaubnis und Qualifikation (Terminmanagement)
- „Altbesitzer“: Wird bzw. wann wird Weiterbildung erforderlich ?
- Regelungen zu Kosten treffen (Lohnausgleich, Teilnahmegebühr,..)
- Festlegung: wer kann wo eingesetzt werden ?
- evt. Organisation Inhouse-Schulung
- evt. Einbindung in betriebliche Unterweisung
Berufskraftfahrer- Qualifikation
Aufgaben des Unternehmens nach Inkrafttreten des BKrFQG
- Kontrolle Fahrerlaubnis und Qualifikation (Terminmanagement)
Halter: …wer das Fahrzeug für eigene Rechnung in Gebrach hat und die Ver-fügungsgewalt darüber besitzt ….
Kontrolle der Fahrerlaubnis:
Regelmäßige Stichprobenkontrollen (Rechtssprechung mind. 2x jährl.)
Kontrolle des Originaldokumentes
Passt eingetragene Fahrerlaubnisklasse zum Fahrzeug
Ist Eintrag „95“ nach BKrFQG erforderlich bzw. vorhanden
Schriftliche Dokumentation der Kontrolle
Berufskraftfahrer- Qualifikation §9 Fahrerverstoß
Verstöße gegen BKrFQG
Fahrer führt Fahrt durch- ohne Grundqualifikation- ohne erforderliche Weiterbildung
Bußgeld bei Fahrlässigkeit 50,- € je Arbeitsschicht
bei Vorsatz 100,- € je Arbeitsschicht
Bußgeldrahmen 5.000 €
Berufskraftfahrer- Qualifikation §9 Unternehmerverstoß
Verstöße gegen BKrFQG
Unternehmer ordnet Fahrt an / lässt Fahrt zu, obwohl Fahrer - ohne Grundqualifikation oder- ohne erforderliche Weiterbildung oder - Mindestalter nicht erreicht
Bußgeld bei Fahrlässigkeit 200,- € je Arbeitsschicht
bei Vorsatz 400,- € je Arbeitsschicht
Bußgeldrahmen 20.000 €
„Der Unternehmer darf Fahrten … weder anordnen noch zulassen, wenn der Fahrer die dort genannten Voraussetzungen nicht erfüllt“ (§2 Abs.3)