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Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald 2008 Änderungen bei der Bilanzierung im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG, insbesondere im Bereich der latenten Steuern Referent: Prof. Dr. Georg Heni Steuerberater Wirtschaftsprüfer WirtschaftsTreuhand GmbH, Stuttgart

Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald 2008 Änderungen bei der Bilanzierung im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG, insbesondere im Bereich

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Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald

2008

Änderungen bei der Bilanzierung im

HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG,

insbesondere im Bereich der latenten Steuern

Referent: Prof. Dr. Georg HeniSteuerberater Wirtschaftsprüfer

WirtschaftsTreuhand GmbH, Stuttgart

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Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald

Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG

- Agenda -

• Bilanzierung steuerlicher Latenzen

• Änderungen des Steuerbilanzrechts

• Änderungen des handelsrechtlichen Bilanzrechts

• Änderungen der Konzernrechnungslegung

• Änderungen der Prüfung von Konzernabschlüssen

2008

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Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG

- Bilanzierung steuerlicher Latenzen -

Sachverhalt HGB vor BilMoG HGB nach BilMoG

Bilanzierungskonzept Timing- Konzept:„…ist der im Konzernab-schluss ausgewiesene Jahresgewinn niedriger oder höher…“.

Temporary- Konzept: „ …führen Maßnahmen (…) zu einer Differenz zwi-schen den handelsrecht-lichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände oder Schulden und deren steuerlichen Wertan-sätzen…“.

Normen HGB § 306DRS 10.11

HGB § 306 i.V.m. HGB § 274DRS 10.11

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Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG

- Bilanzierung steuerlicher Latenzen -

Sachverhalt HGB vor BilMoG HGB nach BilMoG

Aktive latente Steuern (Konzernabschluss)

Ansatzpflicht für den sich „ergebenden Steuerauf-wand“ als aktivischer Ab-grenzungsposten(HGB § 306 S 1 HS 3).

Wahlrecht zur Zusammen-fassung mit den Posten der latenten Steuern im EA (HGB § 306 S 3).

Ansatzpflicht für den „Be-trag einer Steuerentlast-ung“ als Posten „Aktive latente Steuern“ Vermögensgegenstand(HGB § 306 S 2).

Wahlrecht zur Zusammen-fassung mit den Posten der latenten Steuern im EA (HGB § 306 S 4).

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Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG

- Bilanzierung steuerlicher Latenzen -

Sachverhalt HGB vor BilMoG HGB nach BilMoG

Aktive latente Steuern (Einzelabschluss)

Ansatzwahlrecht in „Höhe der voraussichtlichen Steuerentlastung“ für einen aktivischen Abgrenz-ungsposten (Bilanzier-ungshilfe)(HGB § 274 II S 1 HS 3).

Erläuterung im Anhang (HGB § 274 II S 2).

Ausschüttungssperre (HGB § 274 II S 3).

Ansatzpflicht für den Betrag einer „sich daraus ergeben-den Steuerentlastung als aktive latente Steuern (§ 266 II D)“ als Vermögens-gegenstand (HGB § 274 I).

Erläuterung im Anhang (HGB § 274 II S 2).

Ausschüttungssperre (HGB § 268 VIII).

2008

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Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG

- Bilanzierung steuerlicher Latenzen -

Sachverhalt HGB vor BilMoG HGB nach BilMoG

Passive latente Steuern (Konzernabschluss)

Ansatzpflicht als Rückstell-ung nach § 249 I S 1(HGB § 306 S 1 HS 5).

Wahlrecht zur Zusammen-fassung mit den Posten der latenten Steuern im EA (HGB § 306 S 3).

Ansatzpflicht als Rückstell-ung nach § 249 I S 1(HGB § 306 S 1 HS 1).

Wahlrecht zur Zusammen-fassung mit den Posten der latenten Steuern im EA (HGB § 306 S 4).

2008

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Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG

- Bilanzierung steuerlicher Latenzen -

Sachverhalt HGB vor BilMoG HGB nach BilMoG

Passive latente Steuern (Einzelabschluss)

Ansatzpflicht in „Höhe der „voraussichtlichen Steuer-belastung“ als Rückstell-ung nach HGB § 249 I S 1 als Schuld(HGB § 274 I S 1 HS 3).

Angabe in der Bilanz oder Erläuterung im Anhang (HGB § 274 I S 1).

Ansatzpflicht für den Betrag einer „sich daraus ergeben-den Steuerbelastung als Rückstellung nach HGB § 249 I S 1“ als Schuld(HGB § 274 I).

Erläuterung im Anhang (HGB § 274 II S 2).

2008

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Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG

- Bilanzierung steuerlicher Latenzen -

Sachverhalt

HGB vor BilMoG HGB nach BilMoG

Steuerlicher Verlustvortrag als aktive steu-erliche Latenz

keine explizite Vorgabe zur bilanziellen Behandlung.

Unzulässig: - HFA (185. Sitzung) - Urteil LG München I, vom 12.04.2007.

Zulässig: - Beck´scher Bilanzkom- mentar; 6. Aufl, HGB § 274 Anm. 19 . - DRS 10.11

Ansatzpflicht nach HGB § 274 I als Vermögensgegenstand (im Sinne des HGB § 246).

Problem: Einzelveräußerbarkeit ist nach geltendem Steuerrecht nicht gegeben (vgl. GRS 10.14)!

Gelangt im Rahmen der Konsoli-dierung (HGB §§ 300 - 307) in den Konzernabschluss, da in Einzelab-schlüssen der Gesellschaften Ansatzpflicht besteht.

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Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG

- Bilanzierung steuerlicher Latenzen -

Sachverhalt

HGB vor BilMoG HGB nach BilMoG

Relevanter Steuersatz

Der im Zeitpunkt der Auflösung der zeitlichen Differenzen vor-aussichtlich gilt (DRS 10.20)Praxis: der aktuell geltende, so-fern keine künftige Steuersatz-änderung bekannt sind.

Unternehmensindividuelle Steuersatz im Zeitpunkt der Umkehrung der Differenz (HGB § 274 II S 1).

Erleichter-ungen

Keine. Für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des HGB § 267(HGB 274a Nr. 5).

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Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG

- Änderungen des Steuerbilanzrechts -Norm Steuerliche Änderungen Auswirkung

EStG § 5 I S 2

Aufhebung der umgekehrten Maßgeblichkeit.

Steuerliche Bilanzierungsnormen bleiben ohne Auswirkung in der Handelsbilanz.

HGB § 254 Steuerliche Sonderabschreib-ungen entfallen.

Passive steuerliche Latenz.

HGB § 273 Steuerliche Sonderposten in der Handelsbilanz entfallen:

EStG § 6b III

Reinvestitionsrücklage entfällt.

Passive steuerliche Latenz. EStR R 6.6

(2005)

Rücklage für Ersatzbeschaff-ung entfällt.

EStR R 6.5 IV

(2005)

Rücklage für Zuschüsse entfällt.

2008

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Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG

- Änderungen des handelsrechtlichen Bilanzrechts -Norm

Änderung - Ansatz

Auswirkung

EGHGB

Art 38 I S 2

Passivierungspflicht für mittelbare Pen-sionsverpflichtungen.

Aktive steuerliche Latenz.

HGB § 274 Sonderposten mit Rücklagenanteil entfällt.

Passive steuerliche Latenz.

HGB § 248 II

Aktivierungspflicht für selbsterstellte im-materielle Vermö-gensgegenstände und für Entwick-lungskosten.

Passive steuerliche LatenzUnklar:• werden die schon bestehenden immateriel- len Vermögensgegenstände auch erfasst oder erst die, die nach Inkrafttreten der Ge- setzesänderung neu hinzu kommen.• erfolgt die Erfassung erfolgsneutral.

2008

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Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG

- Bilanzierung steuerlicher Latenzen -

Norm Änderung- Bewertung Auswirkung

HGB § 253 I S 2

Verbindlichkeiten und Rück-stellungen sind mit dem Erfüll-ungsbetrag anzusetzen; Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostenentwicklung.

Aktive steuerliche Latenz.

HGB § 253 II Abzinsungspflicht für Renten-verpflichtungen und Rückstell-ungen mit von der Bundesbank ermittelten Zinssätzen bzw. Durchschnittszins bei Lauf-zeiten über 5 Jahren.

Aktive steuerliche Latenz.

2008

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Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG

- Bilanzierung steuerlicher Latenzen -Norm Änderung Auswirkung

HGB § 267 I

Anhebung der Schwellenwerte für die Größenklassen der kleinen Kapitalgesellschaften:- Bilanzsumme

von 4.015 T€ auf 4.840 T€- Umsatz

von 8.030 T€ auf 9.860 T€

Vereinfachung und Kosten-ersparnis bei der Bilanzierung für steuerliche Latenzen.

HGB § 285 Anhangsan-gaben im Einzel-abschluss

Verschiedene Änderungen bei den bestehenden Angaben, sowie neue, zusätzliche Angaben in den Nummern 20 bis 27.

Höherer Aufwand bei der Ab-schlusserstellung und größerer Einblick fremder Dritter.

2008

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Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG

- Weitere Änderungen der Konzernrechnungslegung -Norm Änderung Auswirkung

HGB § 293 I Nr. 1

Anhebung der Schwellenwerte für Konzernrechnungslegungspflichtbei additiver Betrachtung:- Bilanzsumme

von 19.272 T€ auf 21.000 T€- Umsatz

von 38.544 T€ auf 42.000 T€

Vereinfachung und Kostener-sparnis bei der Bilanzierung.

HGB § 293 I Nr. 2

Anhebung der Schwellenwerte für Konzernrechnungslegungspflicht bei konsolidierter Betrachtung:- Bilanzsumme

von 16.060 T€ auf 19.250 T€- Umsatz

von 32.120 T€ auf 38.500 T€

Vereinfachung und Kostener-sparnis bei der Bilanzierung.

2008

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Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG

- Weitere Änderungen der Konzernrechnungslegung -Norm Änderung Auswirkung

HGB § 290 I

Konzept der einheitlichen Leitung ist nicht mehr mit Beteiligungs-erfordernis verknüpft.

Konzept der einheitlichen Leit-ung kann auch ohne Beteilig-ung greifen Umfassenderer Konsolidierungskreis, IFRS Ansatz

HGB § 301 I

Buchwertmethode bei der Kapital-konsolidierung wird abgeschafft.

Konsolidierung ist nur noch nach der Neubewertungs-methode zulässig Aufwand aus der Erstkonsolidierung dürfte zunehmen / Behandlung Fremdanteile / höhere Ergebnisbelastung

2008

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Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG

- Weitere Änderungen der Konzernrechnungslegung -Norm Änderung Auswirkung

HGB § 301 II i.V.m. HGB § 294

Zwingende Erstkonsolidierung („Verrechnung“) im Zeitpunkt des Erwerbs.

Zusätzliche Kosten für Bilanz im Zeitpunkt des Erwerbs, außer Erwerb zum 31.12.XX.

HGB § 301 III

Satz 3 entfällt, ergebnisneutrale Verrechnung GFW aus Konsoli-dierung entfällt.

Ergebniswirksame Verrechn-ung des GFW aus Konsoli-dierung.

HGB § 302 Abschaffung der Interessenzusam-menführungsmethode.

Konsolidierung ist nur noch nach der Neubewertungs-methode zulässig kaum von Relevanz.

HGB § 308a

Umrechnung vom Fremdwährungs- abschlüssen nach modifizierter er-gebnisneutraler Stichtagsmethode/ Zeitbezugsmethode.

Vereinfachung aufgrund eines einzigen Umrechnungskurs.

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Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG

- Weitere Änderungen der Konzernrechnungslegung -

Norm Änderung Auswirkung

HGB § 309 I

GFW wird bei der Folgekonsoli-dierung wie normaler Vermögens-gegenstand behandelt und (außer-) planmäßig abgeschrieben. Begründungspflicht für Nutzungs-dauer über 5 Jahren.

Keine Verrechnung mit dem Eigenkapital mehr möglich stärkere Ergebnisbelastung / Abweichung zu IFRS nicht erklärbar

HGB § 312 I

Kapitalanteilsmethode bei der Equity-Bewertung wird abgeschafft; bisherige Anschaffungskosten-restriktion entällt.

Equity-Bewertung erfolgt im Konzernabschluss nur noch nach Maßgabe der Buchwert-methode.

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Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG

- Änderungen der Prüfung von Konzernabschlüssen -

Norm Änderung Auswirkung

HGB § 313 Anhangsanga-ben im Kon-zernabschluss

• Neufassung des Abs. III Satz 3.

• Streichung des Abs. IV.

• klarere Formulierung.

• bisherige Möglichkeit zur separaten Aufstellung des Anteilsbesitzes entfällt.

HGB § 314 Anhangsanga-ben im Kon-zernabschluss

Verschiedene Änderungen bei den bestehenden Angaben, sowie neue, zusätzliche Anga-ben in den Nummern 12 bis 20.

Höherer Aufwand bei der Ab-schlusserstellung und größerer Einblick fremder Dritter.

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Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG

- Änderungen der Prüfung von Konzernabschlüssen -Norm H

GB

Änderung Auswirkung

HGB § 315 II Nr. 5

Bei Konsolidierung von kapital-marktorientierten Unternehmen Angabe der wesentlichen Merk-male des Risikomanagement-systems für den Konzernrech-nungslegungsprozess.

Zusätzlicher Aufwand in Rech-nungswesen und der Bilanz-erstellung.

HGB § 317 von einem anderen Abschluss-prüfer geprüfte Jahresab-schlüsse hat der Konzernab-schlussprüfer in geeigneter Weise zu überprüfen und dies zu dokumentieren.

Derzeit Unklarheit hinsichtlich Umfang der vorzunehmenden Prüfungshandlungen und Prüfungstiefe Konzentration des Prüfungsberufs, stärkere Einbindung bei den Auslands-gesellschaften.

2008