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Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald
2008
Änderungen bei der Bilanzierung im
HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG,
insbesondere im Bereich der latenten Steuern
Referent: Prof. Dr. Georg HeniSteuerberater Wirtschaftsprüfer
WirtschaftsTreuhand GmbH, Stuttgart
Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald
Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG
- Agenda -
• Bilanzierung steuerlicher Latenzen
• Änderungen des Steuerbilanzrechts
• Änderungen des handelsrechtlichen Bilanzrechts
• Änderungen der Konzernrechnungslegung
• Änderungen der Prüfung von Konzernabschlüssen
2008
Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald
Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG
- Bilanzierung steuerlicher Latenzen -
Sachverhalt HGB vor BilMoG HGB nach BilMoG
Bilanzierungskonzept Timing- Konzept:„…ist der im Konzernab-schluss ausgewiesene Jahresgewinn niedriger oder höher…“.
Temporary- Konzept: „ …führen Maßnahmen (…) zu einer Differenz zwi-schen den handelsrecht-lichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände oder Schulden und deren steuerlichen Wertan-sätzen…“.
Normen HGB § 306DRS 10.11
HGB § 306 i.V.m. HGB § 274DRS 10.11
2008
Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald
Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG
- Bilanzierung steuerlicher Latenzen -
Sachverhalt HGB vor BilMoG HGB nach BilMoG
Aktive latente Steuern (Konzernabschluss)
Ansatzpflicht für den sich „ergebenden Steuerauf-wand“ als aktivischer Ab-grenzungsposten(HGB § 306 S 1 HS 3).
Wahlrecht zur Zusammen-fassung mit den Posten der latenten Steuern im EA (HGB § 306 S 3).
Ansatzpflicht für den „Be-trag einer Steuerentlast-ung“ als Posten „Aktive latente Steuern“ Vermögensgegenstand(HGB § 306 S 2).
Wahlrecht zur Zusammen-fassung mit den Posten der latenten Steuern im EA (HGB § 306 S 4).
2008
Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald
Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG
- Bilanzierung steuerlicher Latenzen -
Sachverhalt HGB vor BilMoG HGB nach BilMoG
Aktive latente Steuern (Einzelabschluss)
Ansatzwahlrecht in „Höhe der voraussichtlichen Steuerentlastung“ für einen aktivischen Abgrenz-ungsposten (Bilanzier-ungshilfe)(HGB § 274 II S 1 HS 3).
Erläuterung im Anhang (HGB § 274 II S 2).
Ausschüttungssperre (HGB § 274 II S 3).
Ansatzpflicht für den Betrag einer „sich daraus ergeben-den Steuerentlastung als aktive latente Steuern (§ 266 II D)“ als Vermögens-gegenstand (HGB § 274 I).
Erläuterung im Anhang (HGB § 274 II S 2).
Ausschüttungssperre (HGB § 268 VIII).
2008
Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald
Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG
- Bilanzierung steuerlicher Latenzen -
Sachverhalt HGB vor BilMoG HGB nach BilMoG
Passive latente Steuern (Konzernabschluss)
Ansatzpflicht als Rückstell-ung nach § 249 I S 1(HGB § 306 S 1 HS 5).
Wahlrecht zur Zusammen-fassung mit den Posten der latenten Steuern im EA (HGB § 306 S 3).
Ansatzpflicht als Rückstell-ung nach § 249 I S 1(HGB § 306 S 1 HS 1).
Wahlrecht zur Zusammen-fassung mit den Posten der latenten Steuern im EA (HGB § 306 S 4).
2008
Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald
Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG
- Bilanzierung steuerlicher Latenzen -
Sachverhalt HGB vor BilMoG HGB nach BilMoG
Passive latente Steuern (Einzelabschluss)
Ansatzpflicht in „Höhe der „voraussichtlichen Steuer-belastung“ als Rückstell-ung nach HGB § 249 I S 1 als Schuld(HGB § 274 I S 1 HS 3).
Angabe in der Bilanz oder Erläuterung im Anhang (HGB § 274 I S 1).
Ansatzpflicht für den Betrag einer „sich daraus ergeben-den Steuerbelastung als Rückstellung nach HGB § 249 I S 1“ als Schuld(HGB § 274 I).
Erläuterung im Anhang (HGB § 274 II S 2).
2008
Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald
Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG
- Bilanzierung steuerlicher Latenzen -
Sachverhalt
HGB vor BilMoG HGB nach BilMoG
Steuerlicher Verlustvortrag als aktive steu-erliche Latenz
keine explizite Vorgabe zur bilanziellen Behandlung.
Unzulässig: - HFA (185. Sitzung) - Urteil LG München I, vom 12.04.2007.
Zulässig: - Beck´scher Bilanzkom- mentar; 6. Aufl, HGB § 274 Anm. 19 . - DRS 10.11
Ansatzpflicht nach HGB § 274 I als Vermögensgegenstand (im Sinne des HGB § 246).
Problem: Einzelveräußerbarkeit ist nach geltendem Steuerrecht nicht gegeben (vgl. GRS 10.14)!
Gelangt im Rahmen der Konsoli-dierung (HGB §§ 300 - 307) in den Konzernabschluss, da in Einzelab-schlüssen der Gesellschaften Ansatzpflicht besteht.
2008
Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald
Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG
- Bilanzierung steuerlicher Latenzen -
Sachverhalt
HGB vor BilMoG HGB nach BilMoG
Relevanter Steuersatz
Der im Zeitpunkt der Auflösung der zeitlichen Differenzen vor-aussichtlich gilt (DRS 10.20)Praxis: der aktuell geltende, so-fern keine künftige Steuersatz-änderung bekannt sind.
Unternehmensindividuelle Steuersatz im Zeitpunkt der Umkehrung der Differenz (HGB § 274 II S 1).
Erleichter-ungen
Keine. Für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des HGB § 267(HGB 274a Nr. 5).
2008
Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald
Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG
- Änderungen des Steuerbilanzrechts -Norm Steuerliche Änderungen Auswirkung
EStG § 5 I S 2
Aufhebung der umgekehrten Maßgeblichkeit.
Steuerliche Bilanzierungsnormen bleiben ohne Auswirkung in der Handelsbilanz.
HGB § 254 Steuerliche Sonderabschreib-ungen entfallen.
Passive steuerliche Latenz.
HGB § 273 Steuerliche Sonderposten in der Handelsbilanz entfallen:
EStG § 6b III
Reinvestitionsrücklage entfällt.
Passive steuerliche Latenz. EStR R 6.6
(2005)
Rücklage für Ersatzbeschaff-ung entfällt.
EStR R 6.5 IV
(2005)
Rücklage für Zuschüsse entfällt.
2008
Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald
Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG
- Änderungen des handelsrechtlichen Bilanzrechts -Norm
Änderung - Ansatz
Auswirkung
EGHGB
Art 38 I S 2
Passivierungspflicht für mittelbare Pen-sionsverpflichtungen.
Aktive steuerliche Latenz.
HGB § 274 Sonderposten mit Rücklagenanteil entfällt.
Passive steuerliche Latenz.
HGB § 248 II
Aktivierungspflicht für selbsterstellte im-materielle Vermö-gensgegenstände und für Entwick-lungskosten.
Passive steuerliche LatenzUnklar:• werden die schon bestehenden immateriel- len Vermögensgegenstände auch erfasst oder erst die, die nach Inkrafttreten der Ge- setzesänderung neu hinzu kommen.• erfolgt die Erfassung erfolgsneutral.
2008
Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald
Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG
- Bilanzierung steuerlicher Latenzen -
Norm Änderung- Bewertung Auswirkung
HGB § 253 I S 2
Verbindlichkeiten und Rück-stellungen sind mit dem Erfüll-ungsbetrag anzusetzen; Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostenentwicklung.
Aktive steuerliche Latenz.
HGB § 253 II Abzinsungspflicht für Renten-verpflichtungen und Rückstell-ungen mit von der Bundesbank ermittelten Zinssätzen bzw. Durchschnittszins bei Lauf-zeiten über 5 Jahren.
Aktive steuerliche Latenz.
2008
Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald
Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG
- Bilanzierung steuerlicher Latenzen -Norm Änderung Auswirkung
HGB § 267 I
Anhebung der Schwellenwerte für die Größenklassen der kleinen Kapitalgesellschaften:- Bilanzsumme
von 4.015 T€ auf 4.840 T€- Umsatz
von 8.030 T€ auf 9.860 T€
Vereinfachung und Kosten-ersparnis bei der Bilanzierung für steuerliche Latenzen.
HGB § 285 Anhangsan-gaben im Einzel-abschluss
Verschiedene Änderungen bei den bestehenden Angaben, sowie neue, zusätzliche Angaben in den Nummern 20 bis 27.
Höherer Aufwand bei der Ab-schlusserstellung und größerer Einblick fremder Dritter.
2008
Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald
Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG
- Weitere Änderungen der Konzernrechnungslegung -Norm Änderung Auswirkung
HGB § 293 I Nr. 1
Anhebung der Schwellenwerte für Konzernrechnungslegungspflichtbei additiver Betrachtung:- Bilanzsumme
von 19.272 T€ auf 21.000 T€- Umsatz
von 38.544 T€ auf 42.000 T€
Vereinfachung und Kostener-sparnis bei der Bilanzierung.
HGB § 293 I Nr. 2
Anhebung der Schwellenwerte für Konzernrechnungslegungspflicht bei konsolidierter Betrachtung:- Bilanzsumme
von 16.060 T€ auf 19.250 T€- Umsatz
von 32.120 T€ auf 38.500 T€
Vereinfachung und Kostener-sparnis bei der Bilanzierung.
2008
Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald
Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG
- Weitere Änderungen der Konzernrechnungslegung -Norm Änderung Auswirkung
HGB § 290 I
Konzept der einheitlichen Leitung ist nicht mehr mit Beteiligungs-erfordernis verknüpft.
Konzept der einheitlichen Leit-ung kann auch ohne Beteilig-ung greifen Umfassenderer Konsolidierungskreis, IFRS Ansatz
HGB § 301 I
Buchwertmethode bei der Kapital-konsolidierung wird abgeschafft.
Konsolidierung ist nur noch nach der Neubewertungs-methode zulässig Aufwand aus der Erstkonsolidierung dürfte zunehmen / Behandlung Fremdanteile / höhere Ergebnisbelastung
2008
Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald
Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG
- Weitere Änderungen der Konzernrechnungslegung -Norm Änderung Auswirkung
HGB § 301 II i.V.m. HGB § 294
Zwingende Erstkonsolidierung („Verrechnung“) im Zeitpunkt des Erwerbs.
Zusätzliche Kosten für Bilanz im Zeitpunkt des Erwerbs, außer Erwerb zum 31.12.XX.
HGB § 301 III
Satz 3 entfällt, ergebnisneutrale Verrechnung GFW aus Konsoli-dierung entfällt.
Ergebniswirksame Verrechn-ung des GFW aus Konsoli-dierung.
HGB § 302 Abschaffung der Interessenzusam-menführungsmethode.
Konsolidierung ist nur noch nach der Neubewertungs-methode zulässig kaum von Relevanz.
HGB § 308a
Umrechnung vom Fremdwährungs- abschlüssen nach modifizierter er-gebnisneutraler Stichtagsmethode/ Zeitbezugsmethode.
Vereinfachung aufgrund eines einzigen Umrechnungskurs.
2008
Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald
Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG
- Weitere Änderungen der Konzernrechnungslegung -
Norm Änderung Auswirkung
HGB § 309 I
GFW wird bei der Folgekonsoli-dierung wie normaler Vermögens-gegenstand behandelt und (außer-) planmäßig abgeschrieben. Begründungspflicht für Nutzungs-dauer über 5 Jahren.
Keine Verrechnung mit dem Eigenkapital mehr möglich stärkere Ergebnisbelastung / Abweichung zu IFRS nicht erklärbar
HGB § 312 I
Kapitalanteilsmethode bei der Equity-Bewertung wird abgeschafft; bisherige Anschaffungskosten-restriktion entällt.
Equity-Bewertung erfolgt im Konzernabschluss nur noch nach Maßgabe der Buchwert-methode.
2008
Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald
Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG
- Änderungen der Prüfung von Konzernabschlüssen -
Norm Änderung Auswirkung
HGB § 313 Anhangsanga-ben im Kon-zernabschluss
• Neufassung des Abs. III Satz 3.
• Streichung des Abs. IV.
• klarere Formulierung.
• bisherige Möglichkeit zur separaten Aufstellung des Anteilsbesitzes entfällt.
HGB § 314 Anhangsanga-ben im Kon-zernabschluss
Verschiedene Änderungen bei den bestehenden Angaben, sowie neue, zusätzliche Anga-ben in den Nummern 12 bis 20.
Höherer Aufwand bei der Ab-schlusserstellung und größerer Einblick fremder Dritter.
2008
Industrie- und HandelskammerNordschwarzwald
Änderungen im HGB-Konzernabschluss aufgrund des BilMoG
- Änderungen der Prüfung von Konzernabschlüssen -Norm H
GB
Änderung Auswirkung
HGB § 315 II Nr. 5
Bei Konsolidierung von kapital-marktorientierten Unternehmen Angabe der wesentlichen Merk-male des Risikomanagement-systems für den Konzernrech-nungslegungsprozess.
Zusätzlicher Aufwand in Rech-nungswesen und der Bilanz-erstellung.
HGB § 317 von einem anderen Abschluss-prüfer geprüfte Jahresab-schlüsse hat der Konzernab-schlussprüfer in geeigneter Weise zu überprüfen und dies zu dokumentieren.
Derzeit Unklarheit hinsichtlich Umfang der vorzunehmenden Prüfungshandlungen und Prüfungstiefe Konzentration des Prüfungsberufs, stärkere Einbindung bei den Auslands-gesellschaften.
2008