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4. Studienjahr Humanmedizin (1. SJ Master) Medizinische Fakultät Infobroschüre 4. Studienjahr (1. SJ Master) Humanmedizin Herausgeber: Medizinische Fakultät der Universität Zürich Redaktion: Studiendekanat Klinik Zu beziehen: online unter www.vam.uzh.ch 6. Auflage 2015

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4. Studienjahr Humanmedizin (1. SJ Master)

Medizinische Fakultät

Infobroschüre 4. Studienjahr (1. SJ Master)

Humanmedizin

Herausgeber: Medizinische Fakultät der Universität Zürich

Redaktion: Studiendekanat Klinik

Zu beziehen: online unter www.vam.uzh.ch

6. Auflage 2015

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4. Studienjahr Humanmedizin (1. SJ Master)

INHALTSVERZEICHNIS

Seite

Vorwort 1

Curriculare Einordnung 2

Ausbildungsziele 3

Lehrveranstaltungen 4

Stundenpläne (Wochenübersichten) 6

Unterrichtsräume im Careum 2 7

Übersichtsplan Universitätsspital Zürich (USZ) 8

Virtuelle Ausbildungsplattform Medizin (VAM) 9

Kontakte 10

Semestereinschreibung, Studiengangwechsel,

Modulbuchungen 12

Kreditpunktevergabe für schriftliche Prüfungen, Klinische Kurse,

OSCE und Mantelstudium 13

Militär und Medizinstudium 21

Fachverein Medizin 22

Themenblöcke

Themenblock Psyche und Verhalten 25

Themenblock Sinnesorgane, Gesicht, Hals 27

Themenblock Medizin des hochbetagten Menschen 28

Themenblock Nervensystem 30

Themenblock Stoffwechsel und endokrine Organe 31

Themenblock Rechtsmedizin 32

Themenblock Blut und Neoplasien 33

Themenblock Haut 34

Themenblock Kinder und Jugendmedizin 35

Themenblock Niere, Elektrolyte und Wasserhaushalt 37

Themenblock Sozialmedizin 38

Themenblock Notfälle 39

Kurse und Praktika 40

Mantelstudium 41

Masterarbeit 42

Wahlstudienjahr -Planung und Richtlinien 42

Mobilität 48

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4. Studienjahr Humanmedizin (1. SJ Master)

1

VORWORT

Das Curriculum der Humanmedizin – 4. Studienjahr (1. SJ Master)

Auch das 4. Studienjahr folgt dem Leitmotiv „Der kranke Mensch – Grundlagen der

klinischen Medizin“. In diesem Studienjahr werden die Grundlagen der klinischen

Medizin vervollständigt, unter vermehrtem Einbezug von Spezialgebieten. Neben

dem Erwerb von Faktenwissen und der Fähigkeit zu dessen Anwendung im klini-

schen Kontext steht das Erlernen der klinischen Fertigkeiten am Krankenbett in den

klinischen Kursen im Vordergrund der Ausbildung.

Für die interdisziplinären Themenblöcke stehen wiederum die Vormittage im Semes-

ter zur Verfügung. Integriert in die Themenblöcke sind Unterrichtssequenzen, in de-

nen das bis dahin erworbene Wissen anhand von klinischen Fallbesprechungen an-

gewendet und vertieft werden soll. In den Klinischen Kursen und Praktika nehmen

neben den universitären Kliniken auch eine Vielzahl von Spitälern und Lehrpraxen

am klinischen Unterricht teil. Im Mantelstudium stehen etwa 40 Wahlpflichtmodule

zur Auswahl. Neben diesem Lehrangebot bleibt Zeit für das Selbststudium und die

vertiefte Nutzung des E-Learning Angebots. Die vorliegende Broschüre fasst alle

notwendigen Informationen einschliesslich der Prüfungsorganisation und der Kredit-

punktevergabe für das 4. Studienjahr zusammen, soll die Studierenden begleiten und

ihnen zu einem erfolgreichen weiteren klinischen Studium Hand bieten.

Zürich, im August 2015

Prof. Dr. med. R. Weber Prof. Dr. med. S. Walitza

Dekan Prodekanin Lehre Klinik

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2

CURRICULARE EINORDNUNG

Das Curriculum des Medizinstudiums an der Medizinischen Fakultät der Universität

Zürich folgt einem Gesamtkonzept mit Leitmotiven für alle Studienjahre:

Nach Ihrem Bachelor-Abschluss werden Sie sich im jetzt kommenden 4. Studienjahr

den noch ausstehenden Teil der klinischen Medizin erarbeiten. Mit Abschluss des 4. SJ

werden Sie dann einmal systematisch durch die gesamte Krankheitskunde gegangen

sein. Damit haben Sie das Rüstzeug, um diese Kenntnisse (und Fertigkeiten) im Rah-

men des Wahlstudienjahres auf die realen Bedingungen anzuwenden. Ein „Meilen-

stein“ dafür wird die OSCE-Prüfung am Ende des 4.SJ sein, in der Sie mittels klini-

scher Fallszenarien (mit Schauspielpatienten) praktisch geprüft werden.

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3

AUSBILDUNGSZIELE

Das übergeordnete Ausbildungsziel am Ende des 4. Studienjahres (1. SJ Master) ist,

Sie im Hinblick auf Ihre Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Haltungen auf Ihre

Tätigkeit als Unterassistent/ -in im Wahlstudienjahr vorzubereiten. Dies bedeutet:

- Sie kennen die grundlegenden biologischen und pathophysiologischen Mechanis-

men der Krankheitsentstehung sowie die pathologischen morphologischen Verän-

derungen von der molekularen Ebene bis zum Gesamtorganismus.

- Sie kennen die klinischen Erscheinungsformen und Symptome sowie die grundle-

genden Prinzipien von Diagnostik und Therapie der häufigen und der dringlich zu

behandelnden Gesundheitsstörungen.

- Sie verstehen gesundheitliche Probleme umfassend und erfassen dabei auch deren

psychische, soziale, rechtliche, ethische und kulturelle Faktoren.

- Sie sind in der Lage Ihre Kenntnisse im konkreten, fallbezogenen Kontext anzuwen-

den.

- Sie haben die Fähigkeit zur selbstständigen Problemlösung unter Benutzung von

Bibliotheken, Datenbanken und Originalliteratur.

- Sie können ein ärztliches Anamnese- und Beratungsgespräch führen.

- Sie beherrschen die körperliche Untersuchung der Organsysteme sowie einfache

diagnostische und therapeutische Interventionstechniken.

- Sie respektieren die Würde und Autonomie des Menschen und die ethischen

Grundsätze des ärztlichen Berufsstandes.

- Sie sind in der Lage in einer Notfallsituation fachgerecht erste lebensrettende und

gesundheitserhaltende Sofortmassnahmen durchzuführen.

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4

LEHRVERANSTALTUNGEN

Das Kernstudium umfasst pro Jahr ca. 670 Kontaktstunden. Rund 2/3 dieser Kontakt-

stunden, stehen für die interdisziplinären Themenblöcke zur Verfügung. In der ver-

bleibenden Zeit finden die Kurse und Praktika statt. Durch diese Einteilung werden

etwa 24 Unterrichtsstunden pro Semesterwoche mit Lehrveranstaltungen des Kern-

studiums ausgefüllt. Das Mantelstudium wird in aller Regel am Dienstag Vormittag

stattfinden. Die verbleibende Zeit der Woche sollen Sie für das Selbststudium und die

vertiefte Nutzung des E-Learning Angebots nutzen.

Themenblöcke

Herbstsemester

Themenblock Tage Stunden

Psyche und Verhalten 16 64

Sinnesorgane, Gesicht, Hals 12 48

Medizin des hochbetagten Menschen 3 12

Nervensystem 15 60

Stoffwechsel / Endokrine Organe 8 32

Rechtsmedizin 2 10

Frühjahrssemester

Themenblock Tage Stunden

Blut / Neoplasien 10 40

Haut 6 24

Kinder- und Jugendmedizin 16 64

Niere, Elektrolyte, Wasserhaushalt 11 44

Sozialmedizin 2 10

Notfälle 7 28

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5

Kurse und Praktika

Herbstsemester

Kurstitel Stunden

Anästhesiologie 8

Gynäkologie und Geburtshilfe* 20

Hausarztmedizin/Einzeltutoriat* 24

Hausarztmedizin/Klinischer Kurs* 12

Innere Medizin 20

Neurologie 6

Ophthalmologie 10

ORL 8

Pädiatrie* 16

Pathologie 8

Biostatistik 12

Psychiatrie 24

Frühjahrssemester

Kurstitel Stunden

Dermatologie 6

Gynäkologie und Geburtshilfe* 20

Hämatologie 6

Naht- u. Spritzenkurs 8

Nephrologie/Urindiagnostik 4

Neurologie 14

Notfälle 8

Pädiatrie* 16

Pathologie 6

Radiologie und Nuklearmedizin 14

Rechtsmedizin 10

* Je nach Gruppe werden unterschiedliche Kurse im HS und im FS absolviert.

Die Praktika und Kurse werden überwiegend als Gruppenunterricht und darum zeit-

lich versetzt stattfinden. Das bedeutet, dass Sie in Gruppen aufgeteilt werden und die

Kurse an den verschiedenen Kliniken und Instituten sowie im Lernzentrum Careum

zu unterschiedlicher Zeit absolvieren werden.

Mantelstudium

Neben dem Kernstudium sind bis zu 4 Wochenstunden für das Mantelstudium vor-

gesehen. Hier wählen Sie nach Ihrem individuellen Interesse eines von etwa 40 Modu-

len aus.

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6

STUNDENPLÄNE (Wochenübersicht) *:

* diese Stundenpläne sind eine Orientierung; insbesondere für die Kurse sind je nach Unterrichtsort

Abweichungen möglich

HERBSTSEMESTER

FRÜHJAHRSSEMESTER

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UNTERRICHTSRÄUME IM CAREUM 2

Skillslab 1. OG

Gruppenunterrichtsräume 2. OG

Übungsmöglichkeiten im Skills Lab

Um den Studierenden auch ausserhalb von Kursen die Möglichkeit zu geben, indivi-

duell klinische Untersuchungen zu üben (gegenseitig und an Phantomen), stehen

mehrere Räume des Skillslab im 1. OG des Careum 2 zur Verfügung.

Die entsprechenden Informationen mit Reservierungsplan werden auf VAM bekannt

gegeben.

In diesen Räumen finden auch sog. „Peer-Teaching“-Angebote statt, bei denen dazu

ausgebildete Studierende aus höheren Studienjahren ihren Kommilitonen aus niedri-

geren Studienjahren beim praktischen Üben Unterstützung geben.

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LAGEPLAN UNIVERSITÄTSSPITAL ZÜRICH

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9

VIRTUELLE AUSBILDUNGSPLATTFORM MEDIZIN (VAM)

VAM (www.vam.uzh.ch) ist die Website des Medizinstudiums an der Universität Zü-

rich. Als E-Information und E-Learning Portal der Medizinischen Fakultät vermittelt

VAM:

● Inhaltliches, curriculares und organisatorisches über das Studium generell sowie

verbindliche Mitteilungen – z. B. Semesterinformationen, Stundenpläne, Kursdaten,

Gruppeneinteilungen und Prüfungsinformationen;

● sämtliche Lehrveranstaltungen mit den dazugehörigen Lehrinhalten, Lernzielen

und Lernressourcen. Über VAM können z. B. Vorlesungsunterlagen heruntergeladen

werden;

● E-Learning Angebote des gesamten Medizinstudiums in Zürich.

Die VAM-Innenseiten sind über ein „Single Login“ einsehbar. Sie müssen OLAT-User

sein. Zudem brauchen Sie einen Shortname. Den Shortname brauchen Sie auch für die

Semestereinschreibung und Modulbuchung. Infos dazu finden Sie unter

http://www.id.uzh.ch/dl/admin/itim/shortname.html

Link: www.vam.uzh.ch

Kontakt: Marco Feistmann, E-Learning Koordinator

[email protected]

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10

KONTAKTE

Prodekanin Lehre Klinik

Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Susanne Walitza

Zentrum für Kinder- und Jugendpsychiatrie ZKJP

Universität Zürich

Medizinische Fakultät / Studiendekanat

Pestalozzistrasse 3/5

8091 Zürich

Tel 044-634 40 50

Der Eingang des Studiendekanats befindet sich an der Pestalozzistrasse 5.

Dr. med. Jan Breckwoldt, MME

Koordination Studiendekanat

Tel 044 634 10 75 E-Mail: [email protected]

Dr. med. Ivana David

Organisationsbüro Klinik

Tel 044 634 10 66 E-Mail: [email protected]

Melanie Roos

Sekretariat / Organisationsbüro Klinik

Tel 044 634 10 64 E-Mail: [email protected]

Sprechstunden: Mo-Fr: 13:00-14:30 Uhr

Manuela Cagienard

Sekretariat / Organisationsbüro Klinik

Tel 044 634 10 19 E-Mail: [email protected]

Sprechstunden: Mo-Fr: 13:00-14:30 Uhr

Dr. med. Roger Kropf, MME Unibe

Prüfungen

Tel 044 634 10 99 E-Mail: [email protected]

Dr. rer. nat. Sylvia Kaap-Fröhlich

Curriculumplanung und Curriculumsentwicklung

Tel 044 634 40 43 E-Mail: [email protected]

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Marco Feistmann

VAM Betreuung/ E-Learning Koordination / Mantelstudium

Tel 044 634 10 76 E-Mail: [email protected]

Dechen Marjatshang

Projektkoordination SAP Campus Management

Tel.: 044 634 40 42 E-Mail: [email protected]

Lic. phil. Monique Dupuis

Mobilitäts- und Masterarbeitskoordination

Tel: 044 634 10 63 E-Mail: [email protected]

Dr.med. Ernst Jünger

Koordination Standardisierte Patienten, OSCE

Tel: 044 634 10 91 E-Mail: [email protected]

Dr. med. Sandy Kujumdshiev, MME

Medizindidaktische Projekte

Tel: 044 634 10 27 E-Mail: [email protected]

Dr. med. Heinz Bruppacher

Lernzentrum und Skills Lab

Tel: 044 634 10 27 E-Mail: [email protected]

Jutta Bisaz

Koordination Standardisierte Patienten, OSCE, Skillslab

Tel: 044 634 10 92 E-Mail: [email protected]

Tanja Otto

Dissertationen, Postgraduate Office

Tel 044 634 10 69 E-Mail: [email protected]

Kanzlei der Universität

Immatrikulationsfragen, Beurlaubungen

Rämistrasse 71, 8006 Zürich

Tel 044 634 22 17 E-Mail [email protected]

Fachverein Medizin

Studentische Informationen betr. Klinik

Klinikerbüro: Rämistrasse 66, 8001 Zürich E-Mail: www.fvmed.uzh.ch

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12

SEMESTEREINSCHREIBUNG / STUDIENGANGWECHSEL

Studierende haben sich so lange an der Universität zu immatrikulieren, als sie Leis-

tungen der Universität beanspruchen. Dazu gehören insbesondere die Teilnahme an

Lehrveranstaltungen, die Inanspruchnahme von Beratung und Betreuung, die Benut-

zung von Bibliotheken, Sammlungen und des Rechenzentrums sowie die Anmeldung

und Absolvierung von Prüfungen.

Personen, die Leistungen der Universität in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, sich

über die Berechtigung zur Benutzung der Universität auszuweisen (Legitimationskar-

te, Auditorenschein). Wer dieser Pflicht nicht nachkommt oder die Berechtigung, Leis-

tungen in Anspruch zu nehmen, nicht nachweisen kann, wird von der entsprechen-

den Leistung ausgeschlossen und weggewiesen.

Modulbuchungen

Die Studierenden müssen die obligatorischen Module, das Mantelstudium sowie die

erstmalige Prüfungsanmeldung für reguläre Studierende über das Modulbu-

chungstool der Universität Zürich buchen.

(http//www.students.uzh.ch/booking.html). Dazu benötigen Sie die UZH Zugangsda-

ten und eine vorgängig richtige Semestereinschreibung. Sie gehen mit der Buchung

eine verbindliche Abmachung ein. Wird das Modul gebucht und die Leistung nicht

erbracht, wird dies als „nicht bestanden“ bewertet. Die Anleitung und die Termine

zur korrekten Modulbuchung finden Sie auf VAM.

Wichtig: Auch die erstmalige Anmeldung zu den Prüfungen (schriftliche Prüfungen

& OSCE) erfolgt über das Modulbuchungstool. Bei Wiederholung oder Fortsetzung

der Prüfung muss die Anmeldung schriftlich über das auf VAM aufgeschaltete Prü-

fungsanmeldeformular erfolgen. Die Buchungstermine und die genaue Anleitung da-

zu werden rechtzeitig auf VAM bekannt gegeben.

Stornierung: Die gebuchten Module können innerhalb der Stornierungsfrist ohne

Folgen wieder storniert werden.

Nachbuchungen: Für Module die ausserhalb der Modulbuchungsfrist durch das Stu-

diendekanat nachgebucht oder korrigiert werden müssen, wird eine administrative

Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- erhoben. Zahlungen sind nur während der Schal-

teröffnungszeiten in bar beim Studiendekanat der Medizinischen Fakultät möglich.

Prüfungspauschale

Für die Prüfungen in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Human- und

Zahnmedizin wird pro Studienjahr gemäss URB vom 12. April 2010 eine pauschale

Prüfungsgebühr erhoben. (siehe auch Abschnitt Prüfungsgebühren)

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4. Studienjahr Humanmedizin (1. SJ Master)

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KREDITPUNKTEVERGABE FÜR SCHRIFTLICHE PRÜFUNGEN, KLINISCHE

KURSE, OSCE UND MANTELSTUDIUM

Modulübersicht 4. Studienjahr (1. SJ Master)

Pflichtmodule und Wahlpflicht-Module

(pro Semester ist 1 Mantelstudiums-Modul zu belegen)

Modul Semester ECTS

1 Klinische Kurse I HS 8

A. Gynäkologie und Geburtshilfe* B. Hausarztmedizin/Einzeltutoriat* C. Hausarztmedizin/Klinischer Kurs* D. Innere Medizin E. Neurologie F. Ophthalmologie G. ORL H. Pädiatrie* I. Pathologie J. Biostatistik K. Psychiatrie

HS

2 Mantelstudium (Herbstsemester) HS 4

Ende Herbstsemester (inkl. 4 KP Mantelstudiumsmodul) 12

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4. Studienjahr Humanmedizin (1. SJ Master)

14

Modul / Prüfungsmodul Semester ECTS

3 Klinische Kurse II FS 8

A. Gynäkologie und Geburtshilfe*

B. Hämatologie

C. Naht- u. Spritzenkurs

D. Nephrologie/Urindiagnostik

E. Neurologie

F. Notfälle

G. Pädiatrie*

H. Pathologie

I. Radiologie und Nuklearmedizin

J. Rechtsmedizin

FS

4 1. Einzelprüfung: Grundlagen der klin. Medizin II (M111MC und M112MC) FS 34

5 2. Einzelprüfung: Klinische praktische Prüfung (M1OSCE) FS 2

6 Mantelstudium (Frühjahrssemester) FS 4

Ende Frühjahrssemester (inkl. 4 KP Mantelstudiumsmodul) 48

Kurseinteilung je nach Gruppe (*und nach Semester)

TOTAL ENDE 4. Studienjahr (1. SJ Master) 60

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4. Studienjahr Humanmedizin (1. SJ Master)

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Kreditpunktevergabe für Klinische Kurse und Mantelstudium im 4. Studienjahr

(1. SJ Master)

Der Besuch von Kursen, Praktika und Mantelstudium ist obligatorisch. Ihre aktive

Teilnahme, das heisst Ihre regelmässige Anwesenheit und Ihre Mitarbeit bei den obli-

gatorischen Lehrveranstaltungen in Kern- und Mantelstudium, wird von den Kurslei-

tungen respektive den Modulverantwortlichen kontrolliert. Bei regelmässiger und

aktiver Teilnahme werden je am Ende des Herbst- und des Frühjahrssemesters Testate

vergeben. Diese Testate sind Voraussetzung für die Vergabe der Kreditpunkte.

Wenn zusätzliche Anforderungen für den Erhalt der Kreditpunkte in Kursen

und/oder Mantelstudium erfüllt sein müssen, wird dies von der betreffenden Kurslei-

tung respektive den Modulverantwortlichen zu Beginn des Kurses und auf VAM be-

kanntgegeben.

Absenzen im Falle einer Erkrankung oder aus einem anderen wichtigen Grund müs-

sen bei der Kursleitung unmittelbar entschuldigt werden.

Im Falle mehrfach entschuldigter Absenzen liegt es im Ermessen der Kursleitung res-

pektive des Modulverantwortlichen einen zusätzlichen Leistungsnachweis einzufor-

dern. Bei unentschuldigten Absenzen werden keine Kreditpunkte vergeben.

Des Weiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass das Fälschen von Unterschrif-

ten eine illegale Handlung darstellt und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen

kann.

Kreditpunktevergabe für die Objective Structured Clinical Examination (OSCE)

Zur Überprüfung der in den Klinischen Kursen des 3. Studienjahres Bachelor und 4.

Studienjahres (1. SJ Master) erworbenen klinisch-praktischen Fertigkeiten wird nach

Abschluss des Frühjahrssemesters eine Objective Structured Clinical Examination

(OSCE) in Form eines Postenlaufs durchgeführt. Es handelt sich bei dieser Prüfung

um eine formative Prüfung. Dies bedeutet, dass das Prüfungsergebnis an sich keinen

Einfluss auf die Fortsetzung des Studiums hat. Die Teilnahme an der Prüfung ist je-

doch obligatorisch und wird mit 2 Kreditpunkten honoriert. Die OSCE dient zur indi-

viduellen Standortbestimmung in Bezug auf die erworbenen klinisch-praktischen Fer-

tigkeiten (eigene Stärken und Schwächen) und bereitet auf den Clinical Skills Exam

(CSE)-Teil der Eidgenössischen Prüfung Humanmedizin vor. Weitere Informationen

dazu werden zeitgerecht auf VAM aufgeschaltet.

Kreditpunktevergabe für schriftliche Prüfungen

Die in den Lehrveranstaltungen vermittelten Kenntnisse werden in Form von schrift-

lichen Prüfungen (Multiple Choice Fragen) nach jedem Semester, in der Regel Ende

Januar und Ende Juni, in Form der 1. und 2. Teilprüfung geprüft.

Das sich aus beiden Teilprüfungen ergebende Prüfungsergebnis der Einzelprüfung

wird mit einer Note bewertet, wobei halbe Noten zulässig sind.

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4. Studienjahr Humanmedizin (1. SJ Master)

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Notenskala: 6=hervorragend, 5,5= sehr gut, 5=gut, 4,5=befriedigend, 4=genügend, un-

ter 4=ungenügend

Für die bestandene Einzelprüfung (zusammengesetzt aus 1. und 2. Teilprüfung) wer-

den Kreditpunkte vergeben.

Die beiden Teilprüfungen sind als Einheit zu betrachten. Wer sich anmeldet, muss

beide Teilprüfungen absolvieren. Ein Unterbruch ist nur in begründeten Ausnahme-

fällen möglich (z.B. Krankheit mit ärztlichem Zeugnis). Ein Unterbruch ohne Begrün-

dung entspricht einem Misserfolg! (siehe auch Abschnitt Prüfungsan- und -

abmeldung)

Nach dem Herbstsemester findet die M111MC (1. Teilprüfung, schriftlich, ca. 110-130

Fragen) statt. Die Gewichtung der Fragen richtet sich in etwa nach der Länge der

Themenblöcke.

Prüfungsinhalte nach Themenblöcken: Psyche und Verhalten

Sinnesorgane / Gesicht / Hals

Nervensystem

Medizin des hochbetagten Menschen

Stoffwechsel / Endokrine Organe

Nach Durchführung der 1. Teilprüfung werden die Prüfungskandidatinnen und Prü-

fungskandidaten über die erreichte Punktzahl und die theoretische Bestehensgrenze

der 1. Teilprüfung informiert. Des Weiteren erhalten die Prüfungskandidatinnen und

Prüfungskandidaten Detailinformationen zu den in den einzelnen Themenblöcken

des Herbstsemesters erzielten Leistungen.

Für die 1. Teilprüfung werden noch keine Kreditpunkte und keine Note erteilt.

Nach dem Frühjahrssemester findet die M112MC (2. Teilprüfung, schriftlich, ca. 110-

130 Fragen) statt. Die Gewichtung der Fragen richtet sich in etwa nach der Länge der

Themenblöcke.

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4. Studienjahr Humanmedizin (1. SJ Master)

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Prüfungsinhalte nach Themenblöcken: Haut

Sozial- & Rechtsmedizin

Kinder- und Jugendmedizin

Kinderchirurgie

Blut & Neoplasien

Niere, Elektrolyte, Wasserhaushalt

Notfälle

Nach Durchführung der 2. Teilprüfung werden die Prüfungskandidatinnen und Prü-

fungskandidaten ebenfalls über die erreichte Punktzahl der gesamten 2. Teilprüfung

informiert und erhalten Detailinformationen zu den in den einzelnen Themenblöcken

des Frühjahrssemesters erzielten Leistungen.

Aus der Gesamtpunktzahl der beiden Teilprüfungen wird die Note berechnet.

Dadurch wird eine Kompensation zwischen den beiden Teilprüfungen ermöglicht. Bei

einer Note von 4 und mehr werden 34 Kreditpunkte erteilt.

Ein erfolgreich absolviertes 4. Studienjahr (1. SJ Master) ergibt 60 Kreditpunkte und

ermöglicht den uneingeschränkten Übertritt ins 5. Studienjahr (2. SJ Master). Bei we-

niger als 60 erzielten Kreditpunkten kann der Übertritt ins 5. Studienjahr (2. SJ

Master) nicht erfolgen.

Einzige Ausnahme ist das Fehlen von 2 Kreditpunkten infolge begründetem und vom

Studiendekanat akzeptierten Fernbleiben vom OSCE (Austauschstudierende).

Der Leistungsausweis inklusive Rechtsmittelbelehrung, der über die erzielten Kredit-

punkte des gesamten Studienjahres informiert, wird von der Universität zu einem

späteren Zeitpunkt verschickt.

Werden die 60 KP aufgrund ungenügender Leistungen in den schriftlichen Prüfungen

nicht erreicht, besteht die Möglichkeit die Einzelprüfung, zusammengesetzt aus 1.

und 2. Teilprüfung, entweder in der Repetitionssession oder in der Hauptsession im

darauffolgenden Jahr zu wiederholen.

Die Anmeldung zur Repetitionsprüfung ist nur schriftlich, mit dem auf VAM aufge-

schalteten Formular möglich. Beachten Sie die kurze Anmeldefrist beim Repetiti-

onstermin!

Die schriftliche Einzelprüfung (zusammengesetzt aus 1. und 2. Teilprüfung) kann

maximal zweimal wiederholt werden. Wer die schriftliche Einzelprüfung dreimal

nicht besteht, ist vom Medizinstudium definitiv ausgeschlossen. Bei Misserfolg kann

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4. Studienjahr Humanmedizin (1. SJ Master)

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gegen diesen Entscheid gemäss Rechtsmittelbelehrung Einsprache resp. Rekurs einge-

reicht werden.

Werden die 60 KP aufgrund ungenügender Leistungen in den klinischen Kursen,

Praktika und Mantelstudium nicht erreicht, müssen die fehlenden Kreditpunkte nach

Rücksprache und in Zusammenarbeit mit dem Studiendekanat erworben werden.

Werden die 60 KP aufgrund einer begründeten und vom Studiendekanat akzeptierten

nicht erfolgten Teilnahme am OSCE nicht erreicht, besteht die Möglichkeit den OSCE

im Folgejahr also während dem 5. Studienjahr (2. SJ Master) zu absolvieren.

Ausblick Leistungsnachweise im 5. Studienjahr (2. SJ Master) (MiniCEX Pädiatrie)

Bei Wahlstudienjahrstellen in pädiatrischen Kliniken in der Schweiz ist es möglich,

eine MiniCEX Prüfung abzulegen. Die Studierenden sind selbst für dessen Durchfüh-

rung und ggf. Information verantwortlich. Das dafür benötigte MiniCEX-Testat-

Formular sowie weitere Information dazu sind auf VAM unter den Informationen

zum 5. Studienjahr (2. SJ Master) (WSJ) aufgeschaltet.

Gültigkeitsdauer von Kreditpunkten

Gemäss §26 der Rahmenverordnung für das Studium in den Bachelor- und Master-

Studiengängen an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich haben die er-

worbenen Kreditpunkte eine beschränkte Gültigkeitsdauer.

http://www.med.uzh.ch/Medizinstudium/Rechtsgrundlagen.html

Rahmenordnung/Studienordnung

Die Bestimmungen zum Bachelor- und Masterstudiengang an der Medizinischen Fa-

kultät der Universität Zürich sind in der Rahmenverordnung und in der Studienord-

nung festgehalten.

http://www.med.uzh.ch/Medizinstudium/Rechtsgrundlagen.html

Prüfungsanmeldung

Prüfungssessionen

Es werden im 4. Studienjahr (1. SJ Master) zwei Prüfungssessionen für die schriftli-

chen Prüfungen angeboten. In der Hauptsession findet die aus zwei Teilprüfungen zu-

sammengesetzte 1. Einzelprüfung im Januar und im Juni statt.

In der Repetitionssession, die nur Repetierenden vorbehalten ist, findet die aus zwei

Teilprüfungen zusammengesetzte 1. Einzelprüfung im August statt.

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4. Studienjahr Humanmedizin (1. SJ Master)

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Reguläre Studierende

Alle Studierenden, die im HS 2015 in das 4. Studienjahr (1. SJ Master) eintreten und

die Prüfungen des 4. Studienjahres (1. SJ Master) absolvieren möchten, können im

Herbstsemester das Prüfungsanmeldemodul buchen. Mit der Buchung dieses Moduls

ist man für beide Teilprüfungen des 4. Studienjahres (1. SJ Master) sowie die OSCE

angemeldet. Dies gilt für den 1. Prüfungsversuch.

Studierende, welche nur die Prüfungen absolvieren müssen

Repetierende und Studierende, die das 4. Studienjahr (1. SJ Master) vor dem HS 2015

bereits absolviert, aber noch nicht alle Prüfungen gemacht haben (nicht angemeldet /

abgemeldet / unterbrochen), können sich nur schriftlich mit dem dafür vorgesehenen

Formular anmelden. Dieses Formular wird auf VAM aufgeschaltet. Die Anmeldefrist

wird ebenfalls auf VAM publiziert. Über die Prüfungsanmeldung wird in der Orien-

tierungsveranstaltung zu den Prüfungen genau informiert.

Prüfungsabmeldung

Eine Stornierung des Prüfungsmoduls ist bis zum Ablauf der Modulbuchungsfrist

über das Modulbuchungstool möglich. Es muss keine Meldung beim Studiendekanat

gemacht werden. Bitte beachten Sie: Eine Abmeldung gilt für die ganze Prüfung im 4.

Studienjahr (1. SJ Master) (d.h. 1. und 2. Teilprüfung).

Eine spätere Abmeldung, das heisst nach Ablauf der Modulbuchungsfrist ist nur bei

Vorliegen zwingender, unvorhersehbarer Gründe (z.B. Krankheit) gemäss § 20 der

Rahmenverordnung möglich und muss schriftlich (per Einschreiben oder persönlich)

mit Zeugnis/Begründung an das Studiendekanat Klinik erfolgen. Bei nicht Erscheinen

ohne entsprechende Abmeldung wird die Prüfung als nicht bestanden und mit der

Note 1 bewertet. Die unterbrochene Prüfung muss zum nächstmöglichen Prüfungs-

termin fortgesetzt werden.

Bei Abmeldungen ab dem 1. Dezember ist die ganze Prüfungsgebühr geschuldet.

Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühren werden separat zur Immatrikulationspauschale in Rechnung

gestellt. Die Gebühr beträgt CHF 160.-- und wird für alle Prüfungen im 4. Studienjahr

(1. SJ Master) einmalig erhoben.

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4. Studienjahr Humanmedizin (1. SJ Master)

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Prüfungsdaten

Die Prüfungsdaten werden jeweils zu Beginn des Herbstsemesters auf der Homepage

der Medizinischen Fakultät

(http://www.med.uzh.ch/Medizinstudium/Pruefungen/Pruefungstermine.html) sowie

auf VAM veröffentlicht.

Prüfungsort

Die schriftlichen Prüfungen finden in den Hörsälen des Universitätsspitals Zürich

(USZ) und der Universität Zürich statt. Die Sitzverteilung wird spätestens zehn Tage

vor der ersten Prüfung auf VAM publiziert.

Zuständigkeit für Auskunft und Durchführung

Dr. med. Roger Kropf, MME Unibe

Studiendekanat Klinik, Prüfungen

Pestalozzistrasse 3/5

8091 Zürich

Tel: 044 634 10 99

Email: [email protected]

Termine nach Vereinbarung

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4. Studienjahr Humanmedizin (1. SJ Master)

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MILITÄR UND MEDIZINSTUDIUM

Mitglieder der Militärkommission der Medizinischen Fakultät Zürich

Präsident

Prof. P. A. Kaufmann

Nuklearkardiologie

Universitätsspital Zürich

[email protected]

Klinik Human- und Zahnmedizin (ab 3. Studienjahr Bachelor)

A-G

Herr Prof. Hugo Battaglia

Spitaldirektion, USZ

[email protected]

H-O

Herr Prof. Philipp Kaufmann

Klinik für Nuklearmedizin, USZ

[email protected]

P-Z

Herr Prof. Giatgen Spinas

Klinik für Endokrinologie und Diabetologie, USZ

[email protected]

Allgemeine Fragen zur Dienstleistung können gerichtet werden an:

Log Br 1 – Trp Bel LBA

Andreas Münger

Worblentalstr. 36

3063 Ittigen

Tel: 058 464 3930

Email: [email protected]

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4. Studienjahr Humanmedizin (1. SJ Master)

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VON STUDIS FÜR STUDIS – DER FACHVEREIN MEDIZIN (FVMED)

WAS IST DER FVMED?

Der Fachverein Medizin ist die offizielle Organisation

der Medizinstudierenden der Universität Zürich. Wir

beantworten Deine Fragen zum Studium, wir vertreten

Deine Meinung gegenüber den ProfessorInnen, dem Dekanat und der UZH und wir

kümmern uns neben praktischen Dingen zur Erleichterungen Deines Studienalltags

auch um Abwechslung und Vergnügen. Es ist uns ein Anliegen, den Austausch und

die Organisation der Studierenden untereinander zu fördern, um die Probleme des

Studienalltags gemeinsam zu meistern und angenehmer zu gestalten: Der FVMed ist

von Studierenden für Studierende.

WAS BIETET DIR DER FVMED?

Orientierungshilfe bei Beginn in der Klinik:

Survival Handbook – damit Du Dich im Dschungel des USZs zurecht findest.

Die Orientierungsführung durch das USZ – schon am ersten Tag zu den

wichtigsten Orten.

Begleitung während des Studiums:

Bücherantiquariat Irchel – hier kommst Du günstig und einfach zu

Klinikerbüchern und anderen Lernhilfen. (Aktuelle Öffnungszeiten &

Bestandesliste auf www.fvmed.uzh.ch)

Bildungskommission – zur Verbesserung unseres Studiums und damit auch

wir Studis wissen, was an Sitzungen der Unileitung beraten wird.

Kommissionen – Bestimme mit, wer die ProfessorInnen-Stelle besetzen wird.

Partys – damit Du was zu feiern hast: Besonders beliebt sind die MediBar, der

MediGrill und der Glühweinabend.

MediBar – günstige Getränke, guter Sound und viele neue Kontakte – diese

ärztlich verordnete Bar für überarbeitete Studis findet mindestens einmal im

Semester statt.

StudienjahresvertreterIn ([email protected] resp. sj4@) – Schlechte

Vorlesungen, Verständigungsprobleme im Kurs, unzufrieden mit dem

Praktikum und ähnliches mehr? Wir kümmern uns darum!

Büro Klinik – komm auf einen gemütlichen, informativen Schwatz vorbei!

MediFLASH – der E-Mail-Newsletter speziell für alles, was Dein

MedizinerInnenherz begehrt & benötigt (News & wichtige Infos, Anlässe,

Masterarbeits- und UAstellen)

Homepage – www.fvmed.uzh.ch – für Infos ohne langes Suchen: Einfach

anklicken und mal schnuppern! Hier findest Du weiterführende Infos auch zu

allem, was hier steht.

Unbedingt ausprobieren den Link ins Forum/uniboard.ch: Hier findest Du

Büchertipps, Zusammenfassungen und Antworten auf Deine Fragen.

MediFonds - erhalte ein gratis Startkapital für Dein gemeinnütziges Projekt.

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4. Studienjahr Humanmedizin (1. SJ Master)

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Ausrüstung– weil’s gemeinsam billiger ist, organisiert der FVMed jeweils am

Ende des Studienjahres die Sammelbestellungen mit allen benötigten

Materialien.

Arbeitsrecht im WSJ – ein Anwalt antwortet zu Überstunden, Verantwortung,

Nachtschicht u.ä.

Kästchen-Vermietung am USZ – ideal zum Verstauen vom Klinikermaterial

BILDUNGSKOMMISSION (BK) DES FVMED

Als dem Fachverein untergeordnetes Organ kümmert sich die BK um jegliche

(Aus)Bildungsangelegenheiten rund um unser Medizinstudium. Sie ist brückenbil-

dender Gesprächspartner zwischen uns Studierenden und der Universitätsleitung,

der Öffentlichkeit sowie der swimsa. In Ergänzung dazu lanciert die BK konkrete Pro-

jekte: Nothelfer- und Ultraschallkurse MediAHA (Lernen, wie du richtig lernst), ein

Mentoringprogramm u.ä. . Die BK wählt die Studierendenvertretungen aller Jahres-

kurse und der Ausbildungskommission(AK)-swimsa und koordiniert auch die Einsit-

zenden in den Kommissionen und Gremien der Fakultät.

Als offizielle Vertretung der Studierenden, haben wir neben allen ProfessorInnen,

dem Dekan und den Prodekanen auch sieben Einsitze in der Fakultätssitzung. Dies

ist sozusagen das „Parlament der Medizinischen Fakultät“: er wird über verschiedens-

te Anträge aus allen Themengebieten der „Universitären Medizin in Zürich“ abge-

stimmt.

Im Fakultätsausschuss, welcher aus der Fakultätssitzung gewählt wird („Bundesrat

der Medizinischen Fakultät“) und somit die oberste beratende Instanz des Dekanats

ist, haben wir ebenfalls einen der total neun Sitze. Diese sind auf die sieben Fachberei-

che plus je einen für den Dekan und Studierenden verteilt.

Bei der Neubesetzung einer ProfessorInnen-Stelle können wir Studis sehr rege mitbe-

stimmen; in den sogenannten Struktur-, Berufungs- oder Nachfolgekommissionen.

Nutze die Gelegenheit, in einer solchen Kommission mitzuarbeiten und melde Dich

bei uns ([email protected])! Dein Engagement wird von den ProfessorInnen sehr ge-

schätzt und Du kannst aktiv Dein Studium prägen, indem Du dank vollem Wahlrecht

mitbestimmst, wer neue/-er ProfessorIn wird. Der Aufwand dazu beläuft sich auf et-

wa 3-5 Sitzungen pro Semester (immer mit feinem Essen und guter Stimmung). Auch

bei der Wahl des neuen Rektors (oder Rektorin selbstverständlich) der Universität

vertreten wir die Studierenden mit zwei Sitzen im Senat und geniessen volles Wahl-

recht.

In den neuen VSUZH-Rat, dem Studierendenparlament der Uni, wurden 5 Vertreter

der Medizinischen Fakultät gewählt. Hier werden Probleme und Wünsche der

Studierenden der ganzen Uni besprochen und neue Projekte gestartet. Gerne

unterstützen wir Deine Kandidatur.

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4. Studienjahr Humanmedizin (1. SJ Master)

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Natürlich steht der FVMed in regem Kontakt zur Swiss Medical Students’ Association

(swimsa), dem Dachverband aller Medizinstudierenden der ganzen Schweiz, und

pflegt den Austausch mit den andere Vereinen und Organisationen rund um unser

Medizinstudium.

MITGLIED IM FVMED WERDEN

Ganz einfach! Dazu brauchst Du bloss einen Internetanschluss, 2 Minuten Zeit und

Deine Zugangsdaten zum AAI-Login (erhältst Du von der Uni zugeschickt):

Geh auf unsere Webseite: www.fvmed.uzh.ch

Klicke links auf "Mitglieder" (linke Spalte).

Nun kannst Du Deine Zugangsdaten zu AAI-SWITCH und Dein Passwort

eingeben.

Ein paar Angaben zu Deiner Person und schon bist Du Mitglied beim

Fachverein, erhältst den MediFLASH und profitierst von all unseren

Angeboten.

Alle Medizinstudierenden (Chiros, Humanis, Zahnis) der UZH können Mitglied des

FVMeds werden. Die Mitgliedschaft im FVMed ist gratis!

AKTIV MITMACHEN

Du bist interessiert, beim FVMed mitzuwirken? Melde Dich unter

[email protected] oder komm einfach einmal an einem Treffen vorbei

(Ausschreibung jeweils im MediFLASH und auf Facebook), lerne Leute aus den

verschiedensten Gebieten und Studienjahren kennen und blicke hinter die Kulissen

des Studienalltags.

FRAGEN ODER LUST AUF MEHR?

Schreib doch einfach eine Email an [email protected] oder sprich DeineN

StudienjahresvertreterIn im Hörsaal an. Unser Büro Klinik findest Du übrigens an

der Rämistr. 66 (Öffnungszeit auf www.fvmed.uzh.ch).

FOKUSGRUPPEN

Die Fokusgruppe ist eine Gruppe von Studierenden und neben den Studienjahresver-

tretenden die Anlaufstelle für Studierende, welche Anregungen (positive und negati-

ve Kritik) zu den Lehrveranstaltungen anbringen möchten. Die Bildungskommission

des Fachvereins organisiert die Gruppe, welche sich aus 5-10 Studierenden zusam-

mensetzt. Einmal pro Semester erstellt die Fokusgruppe ein zusammenfassendes Pro-

tokoll über die Rückmeldungen zu den Lehrveranstaltungen und zu den einzelnen

Dozierenden und bespricht dieses mit dem Studiendekan. Die Arbeit der Fokusgrup-

pe ist ein wertvoller Bestandteil der Lehrbeurteilung und dient der Lehroptimierung.

Die Kommentare der Fokusgruppe zu den Lehrveranstaltungen werden den Dozie-

renden zur Kenntnisnahme zugestellt.

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4. Studienjahr Humanmedizin (1. SJ Master)

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THEMENBLOCK PSYCHE UND VERHALTEN

VERANTWORTLICH: PROF. DR. MED. U. SCHNYDER

Der Themenblock Psyche und Verhalten führt Sie in die wichtigsten psychischen Stö-

rungen ein. Diese Störungen gehören zu den häufigsten Erkrankungen in der medizi-

nischen Praxis. Ausgehend vom klinischen Erscheinungsbild werden mögliche Ursa-

chen, Therapieverfahren, prognostische Kriterien und präventive Massnahmen be-

handelt. In interdisziplinären Vorlesungen werden die Erkrankungen aus verschiede-

nen Perspektiven beleuchtet, an Patientenbeispielen illustriert und in Kursen und im

Selbststudium vertieft.

Voraussetzungen

Wir setzen voraus, dass Sie kritisch gegenüber Vorurteilen sind, auf psychisch kranke

Menschen offen zugehen und die Grundlagen der Psychosozialen Medizin und der

Neurobiologie aus den vorangegangenen Studienjahren kennen.

Lernziele

Am Ende des Themenblocks sind Ihnen die im Lernzielkatalog aufgeführten Themen

in klinischer, therapeutischer und prognostischer Hinsicht in ihren Grundzügen ver-

traut:

Reaktionen auf Belastungen

Somatoforme und dissoziative Störungen

Depressive Störungen in den verschiedenen Lebensaltern

Dysthymien

Manien und bipolare Störungen

Schizophrenien

Psychosen im Kindes- und Jugendalter

Hirnstörungen im Kindes- und Jugendalter

Intelligenzminderung im Kindes- und Jugendalter

Autismus im Kindes- und Jugendalter

Angststörungen in den verschiedenen Lebensaltern

Zwangsstörungen in den verschiedenen Lebensaltern

Essstörungen in den verschiedenen Lebensaltern

Hyperkinetische Störungen (ADHS) im Kindes- und Jugendalter

Störungen des Sozialverhaltens im Kindes- und Jugendalter

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4. Studienjahr Humanmedizin (1. SJ Master)

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Tic-Störungen im Kindes- und Jugendalter

Sprachstörungen im Kindes- und Jugendalter

Schulische Entwicklungsstörungen

Abhängigkeitserkrankungen einschliesslich Komorbidität („Dualdiagnosen“)

Delir

Suizid

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THEMENBLOCK SINNESORGANE, GESICHT, HALS

VERANTWORTLICH: PROF. DR. MED. K. LANDAU

Im Themenblock Sinnesorgane, Gesicht, Hals werden die pathologisch-anatomischen

und pathophysiologischen Grundlagen der wichtigsten Krankheitsbilder und Störun-

gen des Auges, des Ohres und der Gesichts- und Halsorgane sowie der Hirnnerven

bei Erwachsenen und Kindern besprochen. Die Differentialdiagnose, Abklärung und

die Grundzüge der Behandlung der wichtigsten Krankheitsbilder der Sinnesorgane

der Gesichts- und der Halsregion wie Missbildungen, Verletzungen, akute und chro-

nische Infektionen, Tumorerkrankungen und Funktionsstörungen werden vorgestellt.

Voraussetzungen

Wir setzen voraus, dass Sie die Anatomie und Physiologie des Auges, des Ohres, des

Larynx, der Gesichts- und Halsorgane sowie der Hirnnerven kennen. Radiologische,

mikrobiologische, pathologische und pharmakologische Grundkenntnisse werden

ebenfalls erwartet.

Lernziele

Die hier genannten Lernziele dienen für Sie und die Dozierenden, die Sie in diesem

Themenblock unterrichten, als Orientierungshilfe. Aus zeitlichen Gründen können

nicht alle relevanten Lernziele ausführlich behandelt werden. Sie sind auch selbst da-

für verantwortlich sich im Selbststudium mit Hilfe der Lehrmittel zusätzliches Wissen

anzueignen.

Nach dem 3-wöchigen Themenblock sind Sie in der Lage

die physiologischen und pathophysiologischen Grundlagen des Sehens und Hö-

rens sowie der Funktion der Hirnnerven und der Hals- und Gesichtsorgane bei

Erwachsenen und Kindern zu verstehen und zu erklären

Sie kennen die wichtigsten diagnostischen Methoden (Funktionstests, Bildgebung,

Histologie)

Sie kennen die typischen Krankheiten, die zu Seh- und oder Hörstörungen führen

und wissen, ob und wie die Funktion verbessert werden kann

Sie kennen die wichtigen Erkrankungen der Hals- und Gesichtsregion, deren ent-

sprechende Abklärung und Behandlung

Sie kennen die Ursachen und Folgen der Hirnnervenausfälle und deren Behand-

lung

Sie erkennen die Notfallsituationen und sind in der Lage eine korrekte Behand-

lung aufzuzeigen, insbesondere das Management des akuten Seh- und Hörverlus-

tes, sowie der Atemwegsverlegung

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4. Studienjahr Humanmedizin (1. SJ Master)

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THEMENBLOCK MEDIZIN DES HOCHBETAGTEN MENSCHEN

VERANTWORTLICH: FRAU PROF. DR. MED. H. BISCHOFF-FERRARI

Der Anteil der betagten und hochbetagten Menschen an der Gesamtbevölkerung ist in

der Schweiz steigend, so dass die Probleme bei der Versorgung dieser Bevölkerungs-

gruppe weiter in den Vordergrund gerückt werden sollen.

Der ältere Patient zum einen und der Arzt zum anderen sind zwei Experten, deren

Erfahrungen und Wissen unterschiedlich sind und in der Praxis aufeinander stossen.

Manchmal ist der Umgang mit älteren Patienten schwierig, oft aber durch mehr Wis-

sen um das Älterwerden und um die Lebenswelt der Hochbetagten zu bewältigen.

Um eine gute Integration der betagten und besonders der Hochbetagten im Praxisall-

tag zu gewährleisten, sollte der Arzt über das Umfeld der älteren Menschen infor-

miert sein und Kenntnisse zum Umgang haben.

Aus diesem Grunde soll den Studierenden ermöglicht werden, Einblicke in verschie-

dene Felder der Gerontologie und Geriatrie zu erhalten. Im Blockkurs Medizin des

hochbetagten Menschen werden daher keine einzelnen Krankheitsbilder detailliert

vertieft, sondern die Alternsveränderung beschrieben und die Multimorbidität mit

ihren funktionellen Einschränkungen erläutert. Wichtig ist auch, dass der Studierende

die positiven Aspekte des Alterns erfährt und Hinweise bekommt, dass der präventi-

ve Ansatz in den Verhaltensweisen diese Alterungsvorgänge beeinflussen kann. Die-

ses Blockkurs gibt dem Studierenden die Möglichkeit, Einblick in die Versorgungs-

strukturen der Pflegebedürftigen zu erhalten und schliesst einen Besuch in einer Pfle-

geeinrichtung ein.

Voraussetzungen

Wir setzen voraus, dass die Studierenden kritisch dem oft negativen Altersbild ge-

genüberstehen und bereit sind, sich auf die Heterogenität dieser Patientengruppe ein-

zulassen.

Lernziele

Die Studierenden

kennen die aktuelle und in Zukunft zu erwartende Altersstruktur der Bevölke-

rung

erlernen die physiologischen Veränderungen im hohen Alter und die Alterns-

theorien

kennen die Begriffe Multimorbidität und Geriatrie

entwickeln Verständnis für die heterogene Gruppe der Hochbetagten

lernen die Rolle des Hausarztes kennen

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4. Studienjahr Humanmedizin (1. SJ Master)

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erlernen Hinweise zur Ernährung (Malnutrition, Adipositas)

werden informiert über Zusammenhänge zwischen Ernährung, Zahnstatus

und Kaufunktion

entwickeln anhand von Fallpräsentationen ein Verständnis für die Prävention

auch im hohen Alter

lernen Aspekte im Umgang mit Hochbetagten kennen

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4. Studienjahr Humanmedizin (1. SJ Master)

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THEMENBLOCK NERVENSYSTEM

VERANTWORTLICH: PROF. DR. MED. M. WELLER

Der Themenblock Nervensystem vermittelt eine Übersicht zu den häufigsten und

wichtigsten Krankheiten, Traumen und Funktionsstörungen von Hirn, Rückenmark,

peripheren Nerven und Muskeln. Die Übersicht umfasst die Gebiete Neuropatholo-

gie, Neurologie, Neuropädiatrie, Neurochirurgie, Neuroradiologie und Neurophar-

makologie und hält sich an den Schweizerischen Lernzielkatalog (Internal medicine /

clinical picture / neurological disorders).

Voraussetzungen

Kenntnisse in Neuroanatomie und Neurophysiologie (2. Studienjahr B Med)

Neurologische Anamnese- und Untersuchungskurse (3. Studienjahr B Med und 4.

Studienjahr (1. SJ Master))

Grundlagen in Pathologie, Radiologie, Pharmakologie und Innerer Medizin

Themenblöcke Bewegungsapparat, Psyche und Verhalten, Sinnesorgane (4. Studi-

enjahr (1. SJ Master))

Lernziele

Für die ärztliche Berufsausübung sinnvolle und anwendbare Grundkenntnisse in den

klinischen Neurofächern. Unter Anleitung soll die Abklärung und Behandlung der

häufigsten und wichtigsten Leiden des Nervensystems möglich sein.

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4. Studienjahr Humanmedizin (1. SJ Master)

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THEMENBLOCK STOFFWECHSEL UND ENDOKRINE ORGANE

VERANTWORTLICH: PROF. DR. MED. G. SPINAS

Im Themenblock „Stoffwechsel und Endokrine Organe“ soll den Lernenden das

Grundwissen zur Pathophysiologie, Pathologie, Klinik, Diagnostik sowie die Grund-

züge der Therapie der Stoffwechselkrankheiten und der Erkrankungen des endokri-

nen Systems beim Erwachsenen und beim Kind vermittelt werden.

Voraussetzungen

Wir setzen voraus, dass die Lernenden die normale Anatomie des endokrinen Sys-

tems sowie die Physiologie des Kohlenhydrat-, Lipid- und Energiestoffwechsels sowie

die physiologischen Regulationsmechanismen der endokrinen Regelkreise kennen

Lernziele

Am Ende des Themenblocks sollen die Studierenden

Pathogenese, Klinik und die Therapie des Diabetes mellitus und seiner Folgeer-

krankungen im Detail kennen und über die ganzheitliche Betreuung von Diabe-

tespatienten Bescheid wissen

Pathogenese, Klinik und die Möglichkeiten der Behandlung von Lipid- und Lip-

oproteinstoff- wechselstörungen kennen

Ursachen, Klinik, epidemiologische Bedeutung und Möglichkeiten der Behand-

lung und Prävention der Adipositas kennen

Pathogenese, Klinik, Diagnostik und Therapie der wichtigsten Schilddrüsener-

krankungen im Detail kennen

Pathophysiologie, Klinik, die Prinzipien der endokrinologischen (Funktions-) Di-

agnostik inkl. Einsatz bildgebender Verfahren, sowie die Grundzüge der Therapie

der wichtigsten Krankheitsbilder der Hypophyse, der Nebennieren, der Testes

und der Nebenschilddrüsen kennen und die therapeutischen Massnahmen bei en-

dokrinen Notfällen beherrschen

Pathogenese, Klinik, Diagnostik sowie die therapeutischen Möglichkeiten der

wichtigsten endokrinologischen und Stoffwechselerkrankungen beim Kind und

Adoleszenten und die damit verbundene soziale Problematik kennen

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4. Studienjahr Humanmedizin (1. SJ Master)

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THEMENBLOCK RECHTSMEDIZIN

VERANTWORTLICH: PROF. DR. MED. M. THALI

Der Themenblock Rechtmedizin macht Sie mit rechtlichen und ethischen Aspekten in

kritischen, gesundheitsrelevanten Lebensphasen vertraut.

Voraussetzungen

Die in der ersten drei Studienjahren vermittelten Grundlagen der humanwissenschaft-

lichen Fachgebiete. Das schliesst Grundlagen der für die Medizin relevanten Rechts-

grundlagen und ethischen Prinzipien ein.

Lernziele

Rechtsmedizinische Fragestellungen im Zusammenhang mit der klinischen Un-

tersuchung von Patienten, sowie aussergewöhnlichen Todesfällen bei der Lei-

chenschau (inkl. forensischer Differentialdiagnostik der Todesarten) zu erken-

nen.

Berufsbezogene gesetzliche Normen und medizin-ethische Richtlinien im

Rahmen der Arzt-Patienten-Beziehung sowie die Erwartungen von Behörden,

Kostenträgern und anderen Institutionen im Gesundheitswesen an Ärztinnen

und Ärzte zu erkennen.

Medizinethische Fragen in verschiedenen Phasen des menschlichen Lebens zu

benennen sowie zentrale Argumente und Positionen zu diskutieren.

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4. Studienjahr Humanmedizin (1. SJ Master)

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THEMENBLOCK BLUT UND NEOPLASIEN

VERANTWORTLICH: PROF. DR. MED. R. STAHEL UND

PROF. DR. MED. R. STUPP

Der Themenblock Blut und Neoplasien erlaubt Ihnen einen Einblick in die Diagnostik

und die oft multidisziplinäre Behandlung von Tumorerkrankungen und vermittelt

Ihnen eine Basis über die Erkrankungen des Blutes.

Lernziele

Nach dem Besuch der Vorlesungen dieses Themenblockes werden Sie über Kenntnis-

se in den folgenden Bereichen verfügen

Ziele onkologischer Behandlungen

Grundlagen der histologischen Diagnostik

Möglichkeiten der Bildgebung

Stadieneinteilung von Tumoren

Grundlagen der Tumorbiologie

Grundlagen der Chirurgie, Strahlentherapie und Systemtherapie von Tumoren

Diagnostik und Behandlung maligner Lymphome, akuter und chronischer Leu-

kämien und Gammopathien

Klinik und multidisziplinäre Behandlung von Keimzelltumoren, Bronchuskarzi-

nomen, Kolorektalkarzinomen, des Prostatakarzinoms und des Mammakarzinoms

Onkologische Notfälle und Infektkomplikation unter Therapie

Wichtige Tumoren des Kindesalters und Spätfolgen erfolgreicher Therapie

Tumor Screening

Psychoonkologische Aspekte

Formen von Anämien

Thrombosen und hämorrhagische Diathese

Bluterkrankungen im Kindesalter

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4. Studienjahr Humanmedizin (1. SJ Master)

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THEMENBLOCK HAUT

VERANTWORTLICH: PROF. DR. MED. L. FRENCH

Im Themenblock „Haut“ soll den Studierenden Grundwissen zur Pathophysiologie,

Pathologie, Klinik, Diagnostik und Therapie von Hauterkrankungen, sexuell über-

tragbaren Erkrankungen sowie allergischer Leiden beim Erwachsenen und beim Kind

vermittelt werden.

Voraussetzungen

Wir setzen voraus, dass die Studierenden die normale Anatomie und Physiologie der

Haut deren Anhangsgebilde wie Haare, Nägel und Schweissdrüsen sowie angren-

zender Schleimhäute kennen. Zudem müssen Grundkenntnisse zur Immun-

Regulation allergischer Erkrankungen bestehen.

Lernziele

Am Ende des Themenblocks sollen die Studierenden die wichtigsten Erkrankungen

der Haut und deren Anhangsgebilde im Detail kennen. Dazu gehören beispielsweise

Ekzemerkrankungen, Akne, Psoriasis, Hauttumoren oder Infektionen und Parasitosen

der Haut. Geschlechtserkrankungen, Ulzera cruris, Autoimmundermatosen sowie

Intoleranzreaktionen auf Medikamente sind einige weitere wichtige Aspekte. Die

Studierenden sollen die Entstehung dieser Erkrankungen, die Diagnostik und Thera-

pie in den Grundzügen verstehen. Fernen sollen die Studierenden den Einsatz von

dermato-allergologischen Grunduntersuchungen (Dermatoskopie, mykologisches

und venerologisches Direktpräparat, Prick- und Epikutantest, klinisches Zusatzlabor)

sowie Grundzüge der Dermatopathologie kennen. Zudem sollen die spezifischen

Therapien von Dermatosen wie etwa Salbenverbände oder Photo-, Röntgen oder Kry-

otherapie bekannt sein.

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4. Studienjahr Humanmedizin (1. SJ Master)

35

THEMENBLOCK KINDER- UND JUGENDMEDIZIN

VERANTWORTLICH: PROF. DR. MED. B. LATAL

Zielsetzung

Der Studierende soll die altersspezifischen Krankheitsbilder von Kindern und Jugend-

lichen kennen. Er/Sie soll einen Bezug zu organspezifischen Erkrankungen im Er-

wachsenenalter herstellen können. Zudem soll er die besonderen entwicklungsspezi-

fischen Aspekte von Krankheiten und deren Folgen für das Kind /Jugendlichen als

soziales Wesen erlernen. Die Bedeutung der Kinder- und Jugendmedizin in der Pra-

xis, als auch die Konsequenzen von chronischen Krankheiten für das Kind, deren Fa-

milie und das spätere Leben sind ebenfalls Ziel dieser Vorlesung.

Voraussetzungen

Für einen erfolgreichen Besuch des Themenblock „Kinder und Jugendmedizin“ wer-

den Kenntnisse und Grundlagen aus dem vorangehenden Studium vorausgesetzt. Im

Speziellen geht es um folgende Inhalte:

Wir setzen voraus, dass die Studierenden Kenntnisse haben aus den Vorlesungen

Entwicklungspsychologie (1. Studienjahr B Med), Psychophysiologie (2. Studien-

jahr B Med) und zur Arzt-Patientenbeziehung (Themenblock 1: Grundlagen).

Aus den Einführungskursen in „Kommunikation und Interaktion“ haben die Stu-

dierenden Fähigkeiten und Fertigkeiten der Gesprächsführung und –gestaltung in

der Arzt-Patientenbeziehung erworben

Kenntnisse aus der Entwicklungspsychologie (Alter, Sterben und Tod) sowie aus

der Vorlesung über Ethik in der Medizin.

Aus den Vorlesungen zur evidenzbasierten Medizin und Epidemiologie kennen

die Studierenden die Begriffe Spezifität, Sensitivität, positiver und negativer Vor-

hersagewert eines Tests sowie die Prävalenz einer Krankheit.

Die Studierenden kennen die Definition der Frühgeburtlichkeit, die wichtigsten

Ursachen und Massnahmen bei drohender Frühgeburtlichkeit und besondere Ri-

siken und Komplikationen von Frühgeborenen

Kenntnisse zur Betreuung eines Neugeborenen auf der Wochenbettstation (The-

menblock Reproduktion und Geburt).

Die Studierenden kennen die Physiologie und wichtigsten Pathologien einer

Schwangerschaft aus dem Themenblock Reproduktion und Geburt.

Kenntnisse der häufigsten körperlichen und psychischen Krankheiten sowie der

Grundzüge der sozio-emotionalen Entwicklung von der Geburt bis ins Senium

Kenntnisse zu den häufigsten Infektionskrankheiten, besonders zur Tuberkulose

und HIV

Kenntnisse der häufigsten Entwicklungs- und Verhaltensstörungen im Schulalter

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4. Studienjahr Humanmedizin (1. SJ Master)

36

Die Studierenden verfügen über Grundkenntnisse zur Pathophysiologie, Endokri-

nologie, Pathopsychologie und Klassifikation von psychischen Störungen

Kenntnisse der Methoden einer psychiatrischen Exploration (Interview, Fragebo-

gen, non-verbale Verfahren)

Gliederung

Es werden die wichtigsten pädiatrischen Krankheitsbilder altersspezifisch diskutiert.

Psychosoziale Aspekte, Sexualität und besondere pädiatrische Themen (Kinderschutz,

Palliativmedizin in der Pädiatrie, chronische Krankheiten und deren Auswirkungen,

Praxispädiatrie) werden ebenfalls vermittelt.

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4. Studienjahr Humanmedizin (1. SJ Master)

37

THEMENBLOCK NIERE, ELEKTROLYTE UND WASSERHAUSHALT

VERANTWORTLICH: PROF. DR. MED. R. WÜTHRICH

Im Themenblock „Niere, Elektrolyte und Wasserhaushalt“ soll den Studierenden

Grundwissen zur Pathophysiologie, Pathologie, Klinik, Diagnostik und Therapie von

Nierenerkrankungen beim Erwachsenen und beim Kind vermittelt werden.

Voraussetzungen

Wir setzen voraus, dass die Studierenden die normale Anatomie und Physiologie der

Niere und der ableitenden Harnwege kennen. Zudem müssen Grundkenntnisse zur

Regulation des Elektrolyt- und Säure-Basenhaushalt bestehen.

Lernziele

Am Ende des Themenblocks sollen die Studierenden die wichtigsten Erkrankungen

der Nieren und der ableitenden Harnwege im Detail kennen. Die Studierenden müs-

sen die Entstehung dieser Erkrankungen, die Diagnostik und Therapie in den Grund-

zügen verstehen. Fernen sollen die Studierenden den Einsatz von nephrologischen

Grunduntersuchungen (Clearancemessung resp. Bestimmung der glomerulären Filt-

rationsrate, klinisches Zusatzlabor, Bildgebung, Nierenbiopsie) beherrschen und die

Urinsedimentbefundung verstehen.

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4. Studienjahr Humanmedizin (1. SJ Master)

38

THEMENBLOCK SOZIALMEDIZIN

VERANTWORTLICH: PROF. DR. MED. CH. HATZ

Der Themenblock Sozialmedizin wird Sie mit Fragen der Arbeitsmedizin, der Epide-

miologie sowie der Prävention übertragbarer Krankheiten vertraut machen. Ergänzt

werden diese Lehrveranstaltungen durch zwei Vorlesungen zur Geschichte des Spi-

tals bzw. zur psychosomatischen Rehabilitation. Die Vorlesungen vermitteln praxisre-

levantes Wissen zu den Kursen der Sozial- und Präventivmedizin (public health), Bi-

omedizinischen Ethik, Rechtsmedizin, Medizingeschichte und Psychosozialen Medi-

zin (Medical Humanities).

Voraussetzungen

Wir setzen voraus, dass Sie die in den ersten drei Studienjahren vermittelten Grund-

lagen der humanwissenschaftlichen Fachgebiete kennen, insbesondere die Grundla-

gen der Biostatistik, des öffentlichen Gesundheitswesens, sowie der medizinhistori-

schen und der psychosozialen Betrachtungsweise von Gesundheit und Krankheit.

Lernziele

Am Ende dieses Themenblocks sind Sie in der Lage:

die für den praktizierenden Arzt/ die Ärztin wichtigsten Berufskrankheiten (inkl.

Differentialdiagnose) zu erkennen, die sich bietenden Optionen bezüglich Präven-

tion und Behandlung zu schildern, und die diesbezüglichen gesetzlichen Grundla-

gen zu beschreiben

die in der Schweiz vorkommenden Infektionskrankheiten bezüglich ihrer Bedeu-

tung zu beurteilen, die präventiven Strategien zu schildern, und die diesbezügli-

chen gesetzlichen Grundlagen zu beschreiben

die Grundlagen der aktuellen Spitalkonzeption in ihrer Entwicklung zu verstehen

die Grundlagen der psychosomatischen Rehabilitation zu kennen und zu be-

schreiben

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4. Studienjahr Humanmedizin (1. SJ Master)

39

THEMENBLOCK NOTFÄLLE

VERANTWORTLICH: PROF. DR. MED. M. MAGGIORINI

Im Unterschied zu anderen Themenblöcken des 3. Studienjahr B Med und 4. Studien-

jahr (1. SJ Master) umfasst der Themenblock Notfälle sowohl theoretischen als auch

praktischen Unterricht. Darum finden die Veranstaltungen dieses Themenblocks nicht

nur am Vormittag sondern auch am Nachmittag statt und es sind in dieser Zeit keine

anderen klinischen Kurse im Stundenplan vorgesehen.

Lernziele

Am Ende des Themenblocks erfüllen Sie die theoretischen und praktischen Anfor-

derungen für das Management eines Notfallpatienten mit akuter Erkrankung oder

Trauma. Sie erkennen lebensbedrohliche Situationen und leiten die Behandlung

gemäss der wahrscheinlichsten Diagnose ein. Auch sollen Sie sind in der Lage

sein, lebensrettende Sofortmassnahmen einzuleiten (z.B. basic life support, advan-

ced cardiac life support) und zeigen professionelles Verhalten in Krisensituatio-

nen.

Die inhaltliche Grundlage bildet der Swiss Catalogue of Learning Objectives for

undergraduate medical training, Punke 4.1.11, 6.1 (E), 7 (E). Version Februar 2002.

(Einsehbar unter: www.smifk.ch)

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4. Studienjahr Humanmedizin (1. SJ Master)

40

KURSE UND PRAKTIKA

Im 4. Studienjahr (1. SJ Master) finden an den Nachmittagen Klinische Kurse und

Praktika statt.

Im Herbstsemester sind dies Kurse in den Fächern Biostatistik, Hausarztmedizin, In-

nere Medizin, Ophthalmologie, ORL, Psychiatrie, Gynäkologie und Geburtshilfe,

Neurologie und Neurochirurgie, Pädiatrie sowie Pathologie.

Im Frühjahrssemester finden Klinische Kurse in den Fächern Dermatologie, Gynäko-

logie u. Geburtshilfe, Neurologie und Neurochirurgie, Pädiatrie, Pathologie, Radiolo-

gie, Rechtsmedizin, Visite in der Klinik für Nephrologie, Labor Urin / Nephrologie,

Laborkurs Hämatologie. Dazu der Naht- u. Spritzenkurs in Zusammenarbeit mit der

Armee sowie praktischer Unterricht im Themenblock Notfälle statt.

Um Ihnen einen möglichst optimalen Unterricht am Krankenbett zu ermöglichen, bei

dem Sie auch selbst ausreichend Gelegenheit haben, mit Patientinnen und Patienten

zu sprechen und sie zu untersuchen, müssen diese Kurse an vielen, teilweise auch

entfernt gelegenen Spitälern durchgeführt werden. Wir sind uns bewusst, dass dies

für Sie mit Zeitaufwand und Reisekosten verbunden ist, aber wir bitten Sie um Ihr

Verständnis, dass eine Zuteilung auch in peripher gelegene Spitäler für die Qualität

des klinischen Unterrichts absolut notwendig ist.

Für alle Klinischen Kursen und Praktika besteht Anwesenheitspflicht! (Siehe: Kredit-

punktevergabe für Klinische Kurse und Mantelstudium im 4. Studienjahr (1. SJ Mas-

ter).

Neben den fest terminierten Kurszeiten besteht für Sie auf Anfrage im Skills-Lab der

Medizinischen Fakultät die Möglichkeit, die in den Kursen vermittelten Fertigkeiten

im Selbststudium, teilweise unter Anleitung und mit Hilfe von E-Learning Program-

men zu üben und zu vertiefen. Wenden Sie sich bei Interesse bitte an das Studiende-

kanat.

Der genaue Stundenplan und Informationen zur Einteilung der Gruppen wird zeitge-

recht auf VAM publiziert.

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4. Studienjahr Humanmedizin (1. SJ Master)

41

MANTELSTUDIUM VERANTWORTLICH:

PROF. DR. MED. A. VON ECKARDSTEIN, PROF. DR. MED. J. STEURER

Die Themenbereiche des Mantelstudiums (2. bis 4. Studienjahr Human- und Zahnme-

dizin) umfassen die ganze Breite der Medizin: Klinische Medizin, biomedizinische

Grundlagenwissenschaften, Populations-Forschung, „Humanities“ sowie die transla-

tionale Verknüpfung dieser Wissenschaften.

Die Ziele des Mantelstudiums umfassen:

1. Vertiefung von Inhalten des Kernstudiums;

2. Vermittlung von Medizin-relevanten Inhalten, die im Kernstudium nicht o-

der nur marginal beinhaltet sind;

3. Schaffen von Möglichkeiten, persönliche Schwerpunkte im Studium zu bil-

den (wie zum Beispiel eine vertiefte Ausbildung in Psychiatrie oder in den bi-

omedizinischen Wissenschaften).

Das Mantelstudium besteht aus Wahlpflichtfächern und ist modular aufgebaut. Es

werden pro Semester etwa 40 Module von verschiedenen Fach-Disziplinen angeboten.

Die meisten Module werden jedes Semester, einige nur jedes zweite Semester angebo-

ten. Alle Studierenden buchen und besuchen pro Semester ein Modul. Insgesamt

können also in den erwähnten drei Studienjahren sechs unterschiedliche Module be-

legt werden. Ein und dasselbe Modul kann nicht zweimal besucht werden. Studieren-

de, die ein Jahr wiederholen müssen, können im Repetitionsjahr keine Kreditpunkte

im Mantelstudium erwerben.

Für alle Lehrveranstaltungen besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht.

Wegen der zeitlichen Überschneidung der einzelnen Module können die Studieren-

den pro Semester nur ein Modul belegen und dürfen folglich auch nur jeweils eines

buchen. Da das Mantelstudium für Studierende einheitlich organisiert wird, können

grundsätzlich innerhalb eines Moduls gleichzeitig Studierende aller drei Studienjahre

vertreten sein.

Die Liste der angebotenen Module finden Sie auf VAM: www.vam.uzh.ch > Mantel-

studium.

Informationen zu den verbindlichen Modulbuchungsfristen, den einzelnen Modulen

und der Anrechnung von externen Leistungen an das Mantelstudium sind auf VAM

abrufbar (www.vam.uzh.ch > Mantelstudium).

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4. Studienjahr Humanmedizin (1. SJ Master)

42

PLANUNG MASTERARBEIT

Eine Masterarbeit ist Bestandteil des Master-Studiengangs. Sie muss vor der Zulas-

sung zur Eidgenössischen Prüfung Humanmedizin durch die Medizinische Fakultät

der Universität Zürich akzeptiert werden.

Ist das Thema gewählt und hat eine mit der Leitung von Masterarbeiten berechtigte

Person die Vereinbarung unterzeichnet, ist diese dem Studiendekanat gemäss Frist im

„Handbuch Masterarbeit“ zuzusenden. Im „Handbuch Masterarbeit“ finden Sie sämt-

liche Informationen zu Planung, Durchführung und Abfassen der Arbeit. Das Hand-

buch wie auch die Themenbörse zur Vermittlung von Masterarbeitsthemen und wei-

tere Tools u.a. Literaturangaben finden sich auf VAM (unter Masterarbeit).

WAHLSTUDIENJAHR – Planung und Richtlinien

Das Wahlstudienjahr (WSJ) findet an der Universität Zürich im 5. Studienjahr statt.

Hier werden insbesondere praktische ärztliche Fertigkeiten und Fähigkeiten erlernt

bzw. vertieft. Das WSJ wird von Ihnen während des 3. und 4. Studienjahres geplant

und zwar entsprechend Ihren persönlichen Neigungen. Im WSJ erfolgt die Ausbil-

dung während mindestens 9 Monaten durch eine ganztägige, praktische Tätigkeit als

Unterassistentin / Unterassistent in Spitälern, Arztpraxen, Instituten und sonstigen

Einrichtungen des Gesundheitswesens. 1 Monat des Wahlstudienjahres steht für die

Masterarbeit zur Verfügung.

Alle Informationen, die Sie zur Planung Ihres WSJ während des 3. und 4. Studienjahr,

sowie zur Durchführung des WSJ im 5. Studienjahr benötigen, finden Sie in den de-

taillierten Richtlinien auf den folgenden Seiten.

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4. Studienjahr Humanmedizin (1. SJ Master)

43

Richtlinien der Medizinischen Fakultät der UZH zum Wahlstudienjahr

1. Ausbildungs- und Lernziele im Wahlstudienjahr (WSJ)

Vorbemerkung

Die im Folgenden aufgeführten Lernziele richten sich nach dem SCLO (Swiss Cata-

logue of Learning Objectives for Undergraduate Medical Training) der Schweizeri-

schen Medizinischen Interfakultätskommission SMIFK http://sclo.smifk.ch (aktuellste

Version von 2008). Dieser Katalog umfasst das Wissen, die Fähigkeiten, Fertigkeiten

und die ärztlichen Haltungen, welche die Studierenden am Ende der Ausbildung

(Ende 6. Studienjahr) erworben haben sollen. Es wird also nicht verlangt, alle dort

aufgeführten Kenntnisse und Kompetenzen schon am Ende des WSJ erreicht zu ha-

ben. Der Katalog soll aber zur Orientierung dienen und Ihnen helfen, bei der Planung

und Absolvierung Ihres Wahlstudienjahr zielorientiert vorzugehen.

1.1 Allgemeine Ausbildungsziele

Im klinischen Wahlstudienjahr liegt der Schwerpunkt auf dem Erlernen von prakti-

schen ärztlichen Fertigkeiten und Fähigkeiten unter Einbezug der sozialen und kom-

munikativen Aspekte. Die verschiedenen Kompetenzen und Rollen, die eine ärztliche

Tätigkeit erfordert, und für die Sie im WSJ die ersten Schritte gehen, sind im Kapitel 3

des SCLO aufgeführt (unter: „General Objectives“). Es lohnt sich, von Zeit zu Zeit

während des WSJ dazu eine persönliche Zwischenbilanz zu ziehen.

1.2 Spezifische Lernziele

Spezifische, fachbezogene Lernziele für das Wahlstudienjahr finden sich in den Kapi-

teln 4, 5 und 6 des SCLO. Nicht immer können dabei alle Lernziele abgedeckt werden,

entsprechend der Variabilität Ihrer einzelnen Stationen. Räumen Sie den „Skills“ ei-

nen besonderen Stellenwert ein, da sich hierfür im WSJ besonders geeignete Bedin-

gungen ergeben.

2. Die Ausbildung als Unterassistierende(r)

2.1 Die Ausbildung im WSJ erfolgt durch eine ganztägige, praktische Tätigkeit als Un-

terassistierende/r in Spitälern, Arztpraxen, Instituten und sonstigen Einrichtungen des

Gesundheitswesens unter Anleitung und Aufsicht einer/s verantwortlichen, ausbil-

denden Ärztin/ Arztes.

2.2 Bei allen Verrichtungen haben die Studierenden Anrecht auf gründliche Anleitung

und aufmerksame Kontrolle durch ihre(n) Assistenzärztin/arzt, allenfalls Oberärz-

tin/arzt und Chefärztin/arzt bzw. die Ärztin/den Arzt in der Praxis. Als Gegenleistung

und zur Entlastung der ausbildenden Ärztinnen/Ärzte unterstützen Sie diese in allen

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4. Studienjahr Humanmedizin (1. SJ Master)

44

ärztlichen Arbeiten, soweit dies dem bereits erworbenen Können entspricht, und leis-

ten auch Nacht- und Wochenenddienst. Nach Bewährung betreuen sie eine kleine

Zahl von Patienten oder bearbeiten andere ärztliche Aufgaben dem Ausbildungsstand

angemessen selbständig.

2.3 Die Auswahl der Unterassistenzstellen im WSJ ist grundsätzlich frei. Den Studie-

renden obliegt selbst die Verantwortung, ihr WSJ so zusammenzustellen, dass die

Lern- und Ausbildungsziele erreicht werden. Das Studiendekanat behält sich jedoch

vor, im Einzelfall Änderungen des vorgeschlagenen Programms zu verlangen, wenn

die Zusammenstellung des Programms nicht mit den Lern- und Ausbildungszielen

des WSJ übereinstimmt. Daher ist in jedem Fall eine Genehmigung des WSJ-Pro-

gramms durch das Studiendekanat erforderlich. Damit ist das WSJ-Programm ver-

bindlich.

2.4 Änderungen des WSJ-Programms sind nicht erlaubt. Für besonders begründete

Ausnahmefälle bedarf es eines vorgängigen schriftlichen Antrags an das Studiende-

kanat und der Zustimmung der betreffenden Klinik.

3. Prüfungen

Während des WSJ ist obligatorisch ein Logbuch zu führen, sowie regelmässige Ar-

beitsplatz-basierte praktische Prüfungen abzulegen (Mini-CEX). Näheres dazu findet

sich unter 4.3. und auf VAM.

Im Rahmen der Eidgenössischen Prüfung Humanmedizin werden am Ende des 6.

Studienjahres auch die im WSJ erworbenen Fertigkeiten und Fähigkeiten überprüft.

4. Formale Richtlinien zur Durchführung des WSJes

Das WSJ ist in Übereinstimmung mit dem Reglement der Medizinischen Fakultät Zü-

rich zu absolvieren und zu dokumentieren. Die Anerkennung des WSJ durch das

Schlusstestat des Studiendekanats ist Voraussetzung für die Zulassung zum 6. Studi-

enjahr.

Abweichungen vom Reglement im Sinne von Ausnahmeregelungen sind möglich,

wenn Sie zuvor schriftlich beantragt, begründet und genehmigt worden sind. Gesuche

sind an das Studiendekanat zu stellen.

4.1 Zeitpunkt und Dauer

4.1.1 Das WSJ muss im 5. Studienjahr und ausschliesslich nach erfolgreich absolviertem 4.

Studienjahr absolviert werden.

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4. Studienjahr Humanmedizin (1. SJ Master)

45

4.1.2 Das WSJ dauert insgesamt mindestens zehn Kalendermonate. Davon kann ein

Monat für die Masterarbeit verwendet und angerechnet werden.

4.1.3 Die verbleibenden 9 Monate Unterassistenz sind in der Zeitspanne vom 1. Sep-

tember bis einschliesslich 31. August abzuleisten.

Ein Monat Militärdienst kann für das WSJ angerechnet werden, wenn dieser inner-

halb der Zeitspanne vom 1. September bis einschliesslich 31. August liegt: Der Kader-

kurs 2 der Schweizerischen Armee wird mit 2 Monaten für das WSJ anerkannt, wenn

dieser innerhalb der Zeitspanne vom 1. September bis einschliesslich 31. August liegt.

4.1.4 Eine Anstellung als Unterassistierende(r) muss mindestens einen vollen Kalen-

dermonat (1. bis 30./31. eines Monats) oder ein ganzzahliges Vielfaches davon dauern.

Kürzere Anstellungen oder nicht vollendete Monate werden nur in begründeten Aus-

nahmefällen und nach vorheriger Genehmigung durch das Studiendekanat aner-

kannt.

4.2 Zugelassene Ausbildungsstätten

Es wird empfohlen, das WSJ in Spitälern zu absolvieren, die im Klinik-Katalog des

Studiendekanats aufgelistet sind. Ausserdem wird empfohlen, mindestens 3 Monate

im Gebiet der Allgemeinen Inneren Medizin (ambulant oder stationär) zu absolvieren.

Der Klinik-Katalog enthält für jedes Spital ein Stellenprofil und Hinweise zur Bewer-

bung. Er kann auf VAM eingesehen werden.

Zur Ausbildung von Studierenden im WSJ sind ausser den im Verzeichnis aufgeführ-

ten Kliniken zugelassen:

4.2.1 Spitäler in der Schweiz, die bei der Weiterbildungsstätten der FMH gelistet

sind (http://www.fmh.ch/bildung-siwf/weiterbildung_allgemein/weiterbildungs-

staetten.html), wenn sie unter der Leitung einer/s vollamtlichen Chef-Ärztin/ Arztes

stehen, und diese(r) die Verantwortung für eine Ausbildung in Übereinstimmung mit

dem Reglement für das WSJ übernimmt.

4.2.3 Spitäler im Ausland

Bis zu 3 Monate des WSJ können an Spitälern im Ausland geleistet werden, welche als

Lehrspitäler (Teaching Hospital) an Universitäten angeschlossen sind. Auslandsprak-

tika, die länger als 3 Monate dauern, können auf Antrag genehmigt werden. Aus-

landspraktika sollten erst nach Erlangung ausreichender klinischer Erfahrung (absol-

vierte Unterassistenzmonate in der Schweiz) geplant werden.

Bewerbungen für ausländische, nicht-universitäre Ausbildungsstätten müssen dem

Studiendekanat mit den nötigen Informationen über die Qualität der Ausbildung (z.B.

Bettenzahl, Abteilungen, Name des/der für Ausbildung zuständigen Chefarzt/-ärztin)

zur Genehmigung vorgelegt werden.

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4. Studienjahr Humanmedizin (1. SJ Master)

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4.2.4 Ärztinnen / Ärzte in freier Praxis

Bis zu 3 Monate des WSJes können in einer Arztpraxis geleistet werden. Eine Liste der

praktizierenden Ärztinnen und Ärzte, die bereit sind, Studierende im WSJ auszubil-

den, wird vom Institut für Hausarztmedizin herausgegeben

(http://www.hausarztmedizin.uzh.ch/lehre/wahlstudienjahr.html). Zugelassen sind

zudem andere Ärztinnen und Ärzte, wenn sie eidgenössisch diplomiert sind und in

der Schweiz praktizieren, oder in der Schweiz als niedergelassene Ärztin, Arzt arbei-

ten.

4.2.5 Weitere Gesundheitsinstitutionen in der Schweiz

Bis zu 3 Monate des WSJes können in weiteren Gesundheitsinstitutionen in der

Schweiz (Gesundheitsbehörden etc.) geleistet werden, sofern sie unter der Leitung

einer/s vollamtlichen Chef-Ärztin/ Arztes stehen, diese(r) die Verantwortung für eine

Ausbildung in Übereinstimmung mit dem Reglement für das WSJ übernimmt und

eine ärztliche Tätigkeit ausgeübt wird. In Zweifelsfällen ist die Bewerbung dem Stu-

diendekanat zur Genehmigung vorzulegen.

4.2.6 Wissenschaftliche Institute

Auf Antrag kann für bis zu 3 Monate des Wahlstudienjahres eine Forschungstätigkeit

in wissenschaftlichen Instituten ausgeübt werden. Die Tätigkeit muss in einer univer-

sitären Einrichtung oder einer der Universität gleichwertigen Einrichtung absolviert

werden.

4.3 Planung, Dokumentation und Evaluation des WSJ

Planungsphase

4.3.1 Das persönliche Formular ‚WSJ-Ausweis’ wird vom Studiendekanat im 3. Studi-

enjahr (Bachelor) ausgegeben.

4.3.2 Im 3. und 4. Studienjahr bewerben sich die Studierenden bei den zugelassenen

Ausbildungsstätten um eine Anstellung als Unterassistent/in. Bei erfolgreicher Be-

werbung müssen Zeitpunkt des Antritts und Dauer der einzelnen Anstellung von

der/dem ausbildenden Chef-Ärztin/ Arzt auf dem WSJ-Ausweis testiert werden. Bei

Stellen im Ausland kann auch eine andere Form der schriftlichen Stellenbestätigung

akzeptiert werden.

4.3.3 Das gesamte WSJ-Programm von mindestens 9 Monaten muss bis zum 31. Mai

des Jahres des Antritts des WSJ dem Studiendekanat zur Kontrolle vorgelegt werden.

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4. Studienjahr Humanmedizin (1. SJ Master)

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4.3.4 Nach Genehmigung des vollständigen WSJ-Programms durch das Studiendeka-

nat mittels Stempel im WSJ-Ausweis und nach erfolgreich absolviertem 4. Studienjahr

(1. SJ Master) (60 KP) sind Sie zum Antritt des WSJ berechtigt.

Der freigegebene WSJ-Ausweis wird der/ dem Studierenden ausgehändigt, eine Kopie

verbleibt im Studiendekanat.

Durchführungsphase

4.3.5 Zur Dokumentation ihrer Tätigkeit im WSJ und zur Unterstützung Ihrer Selbst-

einschätzung führen Sie obligatorisch ein Logbuch. Die einzelnen Elemente des

Logbuchs sind auf VAM zur Verfügung gestellt. Dort finden Sie genaue Hinweise zur

Verwendung (Häufigkeit und Dokumentation von Mini-CEX, Selbstreflexion, Super-

visionsgespräche).

Am Ende des WSJ wird das ausgefüllte Logbuch zusammen mit dem WSJ-Ausweis

im Studiendekanat abgegeben. Das Führen und die Abgabe des Logbuchs sind obliga-

torisch; es findet aber keine inhaltliche Bewertung der dokumentierten Lerninhalte

statt, welche zu einer Nicht-Anerkennung absolvierter WSJ-Monate führen könnte.

4.3.6 Nach Beendigung einer Anstellung als Unterassistent/in lassen Sie sich von

der/dem ausbildenden Chef-Ärztin/Arzt mit Stempel und Unterschrift im WSJ-Aus-

weis bescheinigen, dass die Ausbildung entsprechend der Vereinbarung erfolgt ist.

4.3.7 Nach Ableistung des gesamten WSJ übermitteln die Studierenden dem Studien-

dekanat umgehend, spätestens bis 15. September den vollständigen WSJ-Aus-weis im

Original inkl. Logbuch und Evaluationsbogen zum WSJ.

Nach Prüfung der Bescheinigungen und der Vollständigkeit der Evaluation erfolgt

das Schlusstestat und die Gutschrift der Kreditpunkte, was zur Zulassung zum

6. Studienjahr (3. SJ Master) berechtigt.

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4. Studienjahr Humanmedizin (1. SJ Master)

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MOBILITÄT

Auslandsaufenthalte im 4. Studienjahr und im 5. Studienjahr (WSJ)

Während des Medizinstudiums besteht für Studierende der Universität Zürich im

5. Studienjahr (WSJ) und - mit Einschränkungen - auch im 4. Studienjahr die Möglich-

keit zu einem Auslandsaufenthalt bzw. Aufenthalt an einer anderen Universität. Die

Planung der Aufenthalte im 4 Studienjahr muss bereits ab dem Herbstsemester des 3.

Studienjahr (Bachelor) erfolgen.

Das Studiendekanat lädt darum in jedem Jahr alle Studierenden des 3. Studienjahr

(Bachelor) zu einer zweistündigen Informationsveranstaltung zum Thema Mobilität

und Planung des WSJ ein. Diese Veranstaltung findet regelmässig im Oktober statt.

Jeweils aktualisierte Informationen zur Mobilität und zur Planung des WSJ finden Sie

auch auf der Homepage des Studiendekanats

(http://www.med.uzh.ch/Medizinstudium.html)

Im WSJ haben Sie die Möglichkeit, 3 der vorgeschriebenen 10 Monate Ihrer Unteras-

sistenz im Ausland zu verbringen, in begründeten Ausnahmefällen auch mehr. Hier-

zu gibt es einerseits die Austauschprogramme der Medizinischen Fakultät. Anderseits

unterstützt Sie das Studiendekanat bei Ihren selbständigen Bewerbungen auf Wunsch

durch Empfehlungsschreiben, genannt Letter of Recommendation. Ein Formular für

die Beantragung eines Letter of Recommendation findet sich auf der Homepage des

Studiendekanats

(http://www.med.uzh.ch/Medizinstudium/Mobilitaet2/Recommendation.html).

Informationen und Erfahrungsberichte über Spitäler, die für einen Auslandsaufent-

halt im WSJ in Frage kommen könnten, sind u.a. im Studiendekanat einsehbar. Infor-

mationen zu Auslandsaufenthalten im WSJ und ggf. auch praktische Unterstützung

bietet Ihnen schliesslich die International Federation of Medical Students’ Associa-

tions.

Wichtige Informationen zu allen mit Mobilität und Auslandsaufenthalten in Zusam-

menhang stehenden Fragen erhalten Sie auch beim Abteilung Internationale Bezie-

hungen der Universität Zürich.

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4. Studienjahr Humanmedizin (1. SJ Master)

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Austauschprogramme für Studierende des 4. Studienjahr (1. SJ Master)

– Swiss-European Mobility Programme (vormals Erasmus) und Unimobil

Im 4. Studienjahr (1. SJ Master) besteht für Sie einerseits die Möglichkeit eines Aus-

landsaufenthalts im Rahmen des Swiss-European Mobility Programme (Ersatzpro-

gram für Erasmus+) und andererseits eines Austausches an eine andere Schweizer

Universität (Unimobil). Erasmus+ ist das Aktionsprogramm der Europäischen Union

für eine transnationale Zusammenarbeit im Bereich Hochschulbildung. Bei diesem

Programm schliessen Fakultäten bzw. Universitäten Kooperationsabkommen über

einen Studierendenaustausch ab, in denen sie sich bereit erklären, eine festgelegte An-

zahl von Studierenden der Partneruniversität bis zu einem Jahr als Gaststudierende

aufzunehmen. Da die Beteiligung der Schweiz am Erasmus+ (vorübergehen) sistiert

ist, hat der Bundesrat am 7. März 2014 eine Übergangslösung für den studentischen

Austausch erarbeitet. Dadurch wird eine indirekte Beteiligung der Schweiz an

Erasmus+ ermöglicht. Als Studierende profitieren Sie neben der erleichterten Organi-

sation und Anerkennung der Kurse von einem Stipendium und von einer Befreiung

von Studiengebühren an der Partneruniversität.

Die Voraussetzung zur Teilnahme am Swiss-European Mobility Programme (Ersatz-

program für Erasmus+) in Medizin und der Anerkennung der im Ausland erbrachten

Studienleistungen sind:

Sie bringen Engagement, Selbständigkeit, Flexibilität und die nötigen Sprach-

kenntnisse mit

Sie bestehen die Prüfungen des 3. Studienjahr (3. SJ Bachelor)

Sie formulieren in Absprache mit den Erasmus-Koordinatorinnen / Koordina-

toren an der Partneruniversität und an Mobilitätskoordinatorin der Medizini-

schen Fakultät Zürich einen individuellen Studienplan (Learning Agreement),

der dem Studienprogramm in Zürich gleichwertig ist

Sie belegen die an den Partneruniversitäten erbrachten Studienleistungen

durch den Nachweis der Umsetzung Ihres Studienplans.

Zur Zeit bestehen seitens der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich Koopera-

tionen mit 16 Partneruniversitäten im europäischen Ausland. Die Existenz einer

Swiss-European Mobility Programm-Kooperation garantiert aber nicht, dass die Cur-

ricula der Partneruniversitäten mit dem Curriculum des 4. Studienjahres (1. SJ Master)

in Zürich soweit übereinstimmen, dass ein Austausch mit voller gegenseitiger Aner-

kennung möglich ist. In der Regel müssen einige Studienleistungen, die nicht an der

Partner Universität absolviert werden können, mittels gesonderter Vereinbarungen im

Rahmen eines (Klinik-)-praktikums nachgeholt werden.

Das Unimobilprogramm ermöglicht ihnen, ein oder zwei Semester an einer anderen

schweizerischen Hochschule zu studieren. De facto hat bisher ein Austausch nur mit

der Universität Lausanne stattgefunden, weil die Curricula der anderen Universitäten

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4. Studienjahr Humanmedizin (1. SJ Master)

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zu verschieden waren. Es gibt zwei Möglichkeiten eines Austausches nach Lausanne:

entweder Sie absolvieren das ganze Studienjahr in Lausanne und erwerben 60 ECTS.

oder Sie absolvieren ein oder zwei Semester in Lausanne nach den gleichen Grunds-

ätzen wie beim Swiss-European Mobility Programme.