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Infofolder zum Hotline 0662-8687-94 EIN RATGEBER VON Pflichtpraktikum im Hotel- und Gastgewerbe

Infofolder Pflichtpraktikum im Hotel- und Gastgewerbe 2014

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Das Praktikum soll Dir helfen, deine schulische Ausbildung in der beruflichen Wirklichkeit umzusetzen. Aber natürlich gibt es dabei auch Regeln, die dafür sorgen, dass deine Rechte nicht zu kurz kommen. Denn vom Praktikum soll vor allem einer profitieren: Du selbst!

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Infofolder

zum

Hotline 0662-8687-94

EIN RATGEBER VON

Pfl ichtpraktikum im Hotel- und Gastgewerbe

Du hast Rechte – auch im Praktikum!

Als Schülerin oder Schü-ler einer höheren Lehr-anstalt für wirtschaftliche Berufe, Kultur- und Kon-gressmanagement sowie an Tourismus- und Hotel-

fachschulen musst du laut Lehrplan ein Pfl icht-praktikum absolvieren. Manchmal ist auch ein zusätzliches sogenanntes „fakultatives Prakti-kum“ vorgesehen.

Diese Praktika sollen dir helfen, deine schuli-sche Ausbildung in der berufl ichen Wirklichkeit umzusetzen. Aber natürlich gibt es dabei auch Regeln, die dafür sorgen, dass deine Rechte nicht zu kurz kommen. Denn vom Praktikum soll vor allem einer profi tieren: Du selbst!

Deshalb haben wir in dieser Broschüre wichtige Informationen und Tipps für dich zusammenge-tragen. Viel Spaß beim Lesen.

AK-PräsidentSiegfried Pichler

Impressum: Medieninhaber und Herausgeber: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg; Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Jürgen Fischer; Layout: Ursula Brandecker; alle Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg · Autor: AK Tirol; Druck: Geschützte Werkstätten - Integrative Betriebe Salzburg GmbH · Titelfoto: Foto-lia · www.ak-salzburg.at · Stand: Kern AK Tirol 01/2014, Umschlag AK Salzburg aktualisiert 05/2014

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Inhalt

Deine Arbeiterkammer ......................................2

Die Grundlagen deines Praktikums ..................2

Deine Arbeitszeit ...............................................3

Deine Entlohnung ..............................................4

Deine Unterkunft und Verpflegung ...................5

Du und das Finanzamt ......................................5

Deine Haftung ...................................................5

Praktikum im Ausland .......................................6

Deine Checkliste ...............................................7

PFLICHTPRAKTIKUM IM HOTEL- UND GASTGEWERBE

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DEINE ARBEITERKAMMER

Die Arbeiterkammer ist deine gesetzliche Inter-essenvertretung. Als Praktikantin bzw. Praktikant bist du Mitglied der AK. In den verschiedenen Ab-teilungen unseres Hauses beraten wir dich unter anderem in folgenden Bereichen: Arbeitsrecht, Konsumentenschutz, Bildung, Sozialfragen.

Unser Angebot sowie der eventuell von dir benö-tigte Rechtsschutz sind kostenlos.

DIE GRUNDLAGEN DEINES PRAKTIKUMS

Du musst im Rahmen deines Schullehrplanes ein Pflichtpraktikum absolvieren. Im Hotel- und Gastgewerbe geschieht dies innerhalb eines ganz normalen Arbeitsverhältnisses, d.h. dass alle arbeitsrechtlichen Vorschriften (Kollektivver-trag, Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungs-gesetz, Urlaubsgesetz usw.) gelten.

Zwischen dir und dem Arbeitgeber wird ein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen, der bei minderjährigen Schülern auch von einem Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden muss. Ein Vertragsmuster erhältst du in deiner Schule oder bei deiner AK.

ACHTUNG: Dein Arbeitsverhältnis ist befris-tet und somit nicht kündbar. In schwerwie-genden Fällen kann es aber sowohl durch dich als auch durch den Betrieb vorzeitig aufgelöst werden. In diesen Situationen bit-te melde dich umgehend bei uns.

Schülerinnen

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DEINE ENTLOHNUNG

Dein Lohn ist die Lehrlingsentschädigung jenes Lehrjahres, das der von dir zuletzt besuchten Schulklasse entspricht. Darüber hinaus musst du monatlich einen Lohnzettel (Abrechnung) erhalten, auf dem alle Bezüge sowie die Abzü-ge (Sozialversicherung, Krankenscheingebühr, eventuell Vorschuss) aufgelistet sind. Am Ende deines Praktikums erhältst du eine Endabrech-nung, die folgende Punkte enthält:

n Lohn bis zum letzten Arbeitstagn Anteilige Jahresremuneration (Urlaub und

Weihnachtsgeld) – nur bei mindestens zwei-monatiger Tätigkeit

n Urlaubsersatzleistung für nicht konsumierten Urlaub

n Feiertagsarbeit und Überstunden müssen ex-tra abgegolten werden

Im Krankheitsfalle musst du deinen Betrieb un-verzüglich informieren und ehest möglich eine ärztliche Krankschreibung vorlegen. Dann be-kommst du den Lohn bis zu sechs Wochen lang vom Arbeitgeber weiterbezahlt.

ACHTUNG: Lohnansprüche (auch Über-stundenabgeltung) verfallen, wenn du sie nicht rechtzeitig mit Hilfe der AK geltend machst!HINWEIS: Deine genaue Entlohnung er-fährst du bei der AK; dort können auch alle Abrechnungen überprüft werden.

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DEINE UNTERKUNFT UND VERPFLEGUNG

Grundsätzlich gilt hier freie Vereinbarung mit dem Betrieb. Meistens werden diese Leistun-gen aber kostenlos zur Verfügung gestellt. Deine Unterkunft muss bestimmte Mindeststandards erfüllen: Fenster, versperrbarer Kasten, Bett mit Bettzeug, Waschgelegenheit.

DU UND DAS FINANZAMT

Auch während des Praktikums erhalten dei-ne Eltern die Familienbeihilfe bezahlt. Erst ab einem bestimmten Jahreseinkommen (2014: € 10.000,– brutto abzüglich Sozialversiche-rungsbeitrag ohne Sonderzahlungen) wird die Familienbeihilfe gestrichen. Bis fünf Jahre nach deinem Praktikum kannst du bei deinem Finanz-amt eine sogenannte Arbeitnehmerveranlagung mit dem entsprechenden Formular durchführen. In diesem Fall erhältst du einen bestimmten Be-trag (»Negativsteuer«) zurück. Das Formular und weitere Informationen erhältst du bei deiner Ar-beiterkammer.

DEINE HAFTUNG

Wenn du bei der Arbeit dem Betrieb oder auch Gästen einen Schaden zufügst, kannst du dafür unter Umständen zur Verantwortung gezogen werden. Sollte von dir in einem solchen Fall eine Wiedergutmachung gefordert werden (z.B. durch Lohnabzug), bitte melde dich sofort in der AK!

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PRAKTIKUM IM AUSLAND

Solltest du dich für eine Praxisstelle im Ausland interessieren, beachte, dass die arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen des Gastlan-des gelten. Die AK kann in diesen Fällen keinen Rechtsschutz garantieren.

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DEINE CHECKLISTE

vor dem Praktikum

n Ich habe einen Praxisbetrieb gefunden und die Schule informiert.n Ich habe einen schriftlichen Vertrag unterschrieben.n Ich habe meine Unterkunft und Verpflegung geregelt.n Ich weiß, wer mir wichtige Informationen über mein Praktikum gibt.

während des Praktikums

n Ich bin bei der Gebietskrankenkasse gemeldet.n Ich erhalte meinen monatlichen Lohn und die Abrechnungen.n Ich schreibe täglich meine Stunden mit.n Ich weiß, wer mir bei Fragen und Problemen hilft.

nach dem Praktikum

n Ich habe meine Ansprüche und meine Endabrechnung erhalten.n Ich habe meine Arbeitspapiere (Jahreslohn- zettel fürs Finanzamt, Praxisbestätigung für die Schule) erhalten.n Ich weiß, wo ich meine Endabrechnung kontrollieren lassen kann.

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Autor: Dr. Peter Schumacher;Arbeiterkammer Tirol

Stand: Jänner 2014

Kammer für Arbeiter und Angestellte

Markus-Sittikus-Straße 105020 SalzburgTel.: 0662-8687Fax: [email protected]

Bezirksstellen:Pongau:Gasteiner Straße 295500 BischofshofenTelefon: 06462-2415Fax: 06462-3113 -20

Pinzgau:Ebenbergstraße 15700 Zell am SeeTelefon: 06542-73777Fax: 06542-74124-22

Flachgau:Kirchenstraße 1b5202 NeumarktTelefon: 06216-4430Fax: 06216-7845-14

Tennengau:Bahnhofstraße 105400 HalleinTelefon: 06245-84149Fax: 06245-84149-76

Lungau:Schlossparkweg 65580 TamswegTelefon: 06474-2349Fax: 06474-2349-14

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Flachgau:Kirchenstraße 1b5202 NeumarktTelefon: 06216-4430Fax: 06216-7845-14

Tennengau:Bahnhofstraße 105400 HalleinTelefon: 06245-84149Fax: 06245-84149-76

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