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Schutz von Nutztieren vor dem Wolf 2014 INFORMATION Information für Halter von Nutztieren in Sachsen-Anhalt

Information für Halter von Nutztieren in Sachsen-Anhalt ... · PDF fileDurch die Ausrottung großer Beutegreifer wie Wolf, Bär oder Luchs haben sich in Deutschland Haltungsbedingungen

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Schutz von Nutztieren vor dem Wolf

2014

INFORMATION

Information für Halter von Nutztieren in Sachsen-Anhalt

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IMPRESSUM Herausgeber: WWF DeutschlandStand: Oktober 2014Autoren: Yvette Krummheuer (WWF Deutschland), Andreas Berbig (Referenzstelle Wolfsschutz, Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe), Wolf Fischer, Thomas Gericke, Gerd Heckenberger (Zentrum für Tierhaltung und Technik, Iden)Redaktion: Yvette Krummheuer (WWF Deutschland), Janosch Arnold (WWF Deutschland)Schlussredaktion: Thomas Köberich (WWF Deutschland)Gestaltung/Satz: Thomas Schlembach (WWF Deutschland) Produktion: Maro Ballach (WWF Deutschland)Druck: Druckhaus Kay GmbH, Kreuztal Papier: Circle Offset Premium White (100 % Recycling)Bilder: © Titel: Uta Freitag/Yvette Krummheuer, S. 4: Uta Freitag/Yvette Krummheuer, S. 8: Wolf Fischer, S. 9: Wolf Fischer, S. 12, 13, 14: Wolf Fischer, S. 15: LUPUS, S. 16, 17, 18, 19, 20: Wolf Fischer, S. 21: Thomas Gericke, S. 23, 24, 25: Wolf Fischer, S. 28, 30: Uta Freitag/Yvette Krummheuer, Rückseite: Wolf Fischer

Diese Broschüre wird kostenlos abgegeben und darf nicht verkauft werden.Ein Nachdruck bedarf der Genehmigung.

Gefördert mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums. Projekt: „Akzeptanzschaffung für die FFH-Art Wolf (Canis lupus) in Sachsen-Anhalt“

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Inhaltsverzeichnis

1 Die Rückkehr der Wölfe nach Deutschland 7

2 Wölfe und Nutztiere 9

2.1 Warum und wann sind Nutztiere gefährdet 9

2.2 Die Notwendigkeit des Herdenschutzes 10

2.3 Warum oft mehrere Nutztiere gerissen werden 10

2.4 Welche Nutztierarten sind betroffen 11

3 Zaunarten für den Wolfsschutz 12

3.1 Elektrozaun als Grundschutz 12

3.2 Elektrozaun mit Zusatzschutz 14

3.3 Festzaun mit Zusatzschutz 16

3.4 Elektronetz 18

3.5 Festzaun/Drahtgeflecht 22

3.6 Materiallisten 26

4 Der Einsatz von Herdenschutzhunden 29

5 Wolfsmanagement in Sachsen-Anhalt 31

5.1 Zuständigkeiten auf einen Blick 31

6 Förderung des Herdenschutzes für Nutztierhalter 34

7 Rissgutachten 35

7.1 Handlungsleitfaden nach einem Übergriff auf Nutztiere 35

7.2 Vorgehen bei einem Rissgutachten 36

7.3 Wann wird Ausgleich gezahlt 38

7.4 Ausgleichszahlung ohne Grundschutz 39

7.5 Die Gebietskulisse Wolf in Sachsen-Anhalt 40

8 Notfallsets für Nutztierhalter 41

Literatur 42

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Abb. 1: Schafherde auf der Weide

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Vorwort

Die Wiederbesiedlung Deutschlands durch Wölfe stellt ver-schiedene Interessengruppen vor neue Herausforderungen.

Besonders die Nutztierhalter können von der Rückkehr dieser Tiere betroffen sein. Schafe und Ziegen werden unter Umständen zu einer leicht verfügbaren Beute des Wolfes, wenn sie nicht durch eine geeignete Zäunung vor Angriffen geschützt sind. Als Wildtier wird ein Wolf immer versuchen, an möglichst viel Nahrung mit wenig Energieaufwand zu gelangen. Effiziente Schutzmaßnahmenund ein landesweit gut funktionierender Herdenschutz sind also notwendig, um Schäden an Nutztieren durch den Wolf abzuwenden.

Die wichtigsten Fragen zum Thema Wölfe und Nutztiere will die vorliegende Broschüre beantworten helfen, um ein konfliktfreies Miteinander von Wölfen und Nutztieren zu ermöglichen. Darüber hinaus soll es hier darum gehen, Möglichkeiten der Prävention, Förderung von Zaunmaterial oder zur Ent­schädigung von Rissen zu erläutern und die wichtigsten Ansprechpartner im Land Sachsen-Anhalt im Bereich des Wolfsmanagements zu benennen.

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Rudel (mit bestätigten Welpen)

Paare (zwei Alttiere)etablierte Einzelwölfe

DE

UT

SC

HL

AN

D

BERLIN

BRANDENBURG

POLEN

SACHSEN-ANHALT

MECKLENBURG-VORPOMMERN

SCHLESWIG-HOLSTEIN

NIEDERSACHSEN

SACHSEN

THÜRINGEN

0 km 300 km

© WWF Deutschland Stand Oktober 2014Quelle: LUPUS, LUGV, LUNG, LAU, NLWKN

Lübtheener Heide

Ueckermünder Heide

Kyritz-Ruppiner Heide

Munster Gartow

BergenColbitz-Letzlinger Heide

AltengrabowLehnin

Sperenberg Lieberoser Heide

Annaburger HeideOranienbaumer Heide

GöritzGlücksburger Heide

Jüterboger Heide/Heidehof

LausitzDRESDEN

LEIPZIG

COTTBUSMAGDEBURG

HANNOVER

LÜNEBURGHAMBURG

BREMEN

SCHWERIN

Rheinmetall

Eschede

Abb. 2: Nachgewiesene Wolfsterritorien in Deutschland

Abb. 3: Nachgewiesene Wolfsterritorien in Sachsen-Anhalt

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1 DIE RÜCKKEHR DER WÖLFE NACH DEUTSCHLAND Seit dem ersten im Jahr 2000 in Sachsen bestätigten Wolfsrudel haben die Tiere längst mehrere Bundesländer besiedelt: Brandenburg, Mecklenburg­Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt. In Sachsen­Anhalt wurde 2009 erstmals ein Wolfsrudel bestätigt. Mittlerweile leben 6 Rudel und ein Einzeltier in unserem Bundesland (Stand Oktober 2014). Auch in den angrenzenden Bundesländern wie Sachsen, Brandenburg und Niedersachsen ist die Zahl bestätigter Wolfsrudel kontinuierlich steigend.

Die intensive Bejagung des Wolfes (Canis lupus) hatte einst dazu geführt, dass in Deutschland gegen Mitte des 19. Jahrhunderts die letzten Wölfe erlegt wurden. Somit war Deutschland über 150 Jahre lang nahezu wolfsfrei.

Heute unterliegt der Wolf in Deutschland, wie insgesamt in Europa, einem umfassenden rechtlichen Schutz: auf europäischer Ebene durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) 92/43/EWG, in Deutschland durch das Bundesnaturschutzgesetz (§ 7 Abs. 2 Nr. 13 und 14). Es ist unter anderem diesen Schutzmaßnahmen zu verdanken, dass diese einst heimischen Wildtiere nach Deutschland zurückkehren konnten.

1) Rudel Gartow2) Rudel Colbitz-Letzlinger Heide3) Rudel Altengrabow4) Rudel Göritz5) Rudel Annaburger Heide6) Rudel Glücksburger Heide7) Einzeltier Oranienbaumer Heide

Abb. 3: Nachgewiesene Wolfsterritorien in Sachsen-Anhalt

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Abb. 4: Damhirsche im Gehege

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2 WÖLFE UND NUTZTIERE 2.1 Warum und wann sind Nutztiere gefährdet

Das Überleben eines Wolfes hängt von seiner Strategie ab, mit möglichst geringem Energieaufwand an ausreichend Nahrung zu gelangen. Und nur wenig Energie ist nötig, damit unzureichend eingezäunte Schafe, Ziegen oder auch Gehegewild eine leicht erreichbare Beute für den Wolf werden. Es ist unter Umständen einfacher, auf jeden Fall kraftsparender, ein Schaf auf einer nicht ausreichend geschützten Weidefläche zu erbeuten, als einem Stück Reh- oder Rotwild hinterherzujagen.

Durch die Ausrottung großer Beutegreifer wie Wolf, Bär oder Luchs haben sich in Deutschland Haltungsbedingungen von Nutztieren verändert. Bei der Zäunung war man vor allem darauf bedacht, dass die Nutztiere nicht aus-brechen, und weniger darauf, die Herde vor Übergriffen von außen zu schützen. Durch die Rückkehr des Wolfes ist nun ein Umdenken der Nutz-tierhalter in Bezug auf die Haltungs- und Zäunungsmethoden erforderlich.

Abb. 5: Defekter Weidezaun

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2.2 Die Notwendigkeit des Herdenschutzes

Ein Wolf sucht seine Beute, indem er mit der Nase am Boden Witterung aufnimmt und versucht dieser zu folgen. Trifft er dabei auf einen Zaun, der ihn von seiner möglichen Beute trennt, wird er ihn untersuchen, um einen Weg zu finden, das Hindernis zu überwinden. Steht der Zaun dann unter ausreichend Strom, bekommt das Tier einen schmerzhaften Schlag. Wölfe sind lernfähig. So wird der Wolf nach einer solchen Lektion, bei der er Zäune und Schafe in einen leidvollen Zusammenhang bringt, Schafe von nun an meiden. Steht hingegen ein Zaun nicht unter Strom, wird das Tier mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Weg finden, sich an geeigneter Stelle unter dem Zaun durchzugraben. Ist ein Wolf erfolgreich bei dem Versuch, Schafe oder andere Nutztiere mit wenig Energieaufwand zu reißen, wird er es wahrschein-lich erneut versuchen. Zudem besteht die Gefahr, dass sich das Tier auf Nutztiere spezialisiert.

2.3 Warum oft mehrere Nutztiere gerissen werden

In freier Wildbahn wird ein Wolf sein Beutetier, beispielsweise ein Reh, von anderen Tieren selektieren und dann töten, während die übrigen Tiere flüchten. Die Situation auf einer umzäunten Weidefläche ist eine für den Wolf unnatürliche. Während er nun dabei ist, ein Schaf zu reißen, werden die anderen Tiere panisch umherlaufen, was den Jagdinstinkt des Wolfes immer wieder von neuem auslöst. Dies kann zur Folge haben, dass er mehr Schafe tötet oder verletzt, als er fressen kann.

Angepflockte Tiere sind besonders gefährdet, dem Wolf zum Opfer zu fallen, stellen sie doch eine ideale Beute durch die fehlende Fluchtmöglichkeit dar.

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2.4 Welche Nutztierarten sind betroffen

Am häufigsten sind Übergriffe auf Schafe zu verzeichnen. Aber auch Gehege-wild oder Ziegen können bei unzureichendem Schutz gerissen werden.

Rinder hingegen waren in Deutschland bisher kaum von Wolfsübergriffen betroffen, da vor allem Mutterkühe äußerst wehrhaft sein können. Als Wild ­ tiere vermeiden Wölfe Situationen, in denen sie sich verletzen könnten. Sollten sich jedoch Kälber unter dem Zaun durchdrücken und dann außerhalb der Weide ablegen, sind sie ohne Schutz der Mutterkuh. In solch einer Situa­ tion ist für Kälber die Gefahr groß, von einem Wolf gerissen zu werden. Mit einem geeigneten Zaun, der für die Risikobereiche 2 und 3 empfohlen wird (AID 2013, Sichere Weidezäune, Seite 23 ff.), lässt sich verhindern, dass sich Kälber von der Herde entfernen.

Schafe 90 %

andere 1 %Ziegen 2 %Gehegewild 7 %

Abb. 6: Verteilung der Tierverluste innerhalb der Nutztierarten(Peña 2012, Nutztierrisse durch Wölfe (Canis lupus L.) in der Bundesrepublik Deutschland von 2000–2012)

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3 ZAUNARTEN FÜR DEN WOLFSSCHUTZWölfe nutzen die Schwachstellen einer Zäunung, um diese zu überwinden.Um Nutztierherden vor Wolfsübergriffen zu schützen bieten sich, neben dem zu gewährleistenden Grundschutz (vgl. Kapitel 7), verschiedene Möglichkeiten, Zäunungen wolfssicher aufzurüsten.

3.1 Elektrozaun als Grundschutz

Abb. 7: Elektronetz, 90 cm Höhe

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Abb. 8 und 9: Litzenzaun, 90 cm Höhe, 5 Litzen je 20 cm Abstand, Breitband oder Drahtlitze

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3.2 Elektrozaun mit Zusatzschutz Elektrozaun in Kombination mit Flatterband

Abb. 10: Elektronetzkombination 90 cm, mit integrierter Breitbandführung 1,20 m Höhe

Abb. 11: 90-cm-Elektronetz mit Steigbügelpfahl und Flatterband

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Elektrozaun in Kombination mit Lappzaun

Mit im Wind wehenden Baubandfahnen lassen sich Wölfe kurzfristig abschrecken. Dazu sollte das Bauband in ca. einen Meter lange Streifen geschnitten und in einem Abstand von etwa zwei bis drei Metern an den oberen Draht des Weidezauns geknüpft werden. Diese Methode lohnt die Anwendung unmittelbar nach einem Wolfsübergriff, bietet jedoch aufgrund des Gewöhnungseffektes keinen dauerhaften Schutz.

Abb. 12: Lappenzaun in Kombination mit Elektronetz

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Das auf dem Boden nur ausgelegte und mit dem Zaun verbundene Knotengeflecht muss am Boden verankert werden, damit es nicht zu Unfällen kommt. Sofern es sich nicht um Eigentumsflächen handelt, sollte bei beiden Varianten das Nachbar-schaftsrecht berücksichtigt werden.

3.3 Festzaun mit Zusatzschutz

Das Eingraben des Knotengeflechtes ist sehr aufwendig, bietet jedoch einen dauerhaften Schutz.

Abb. 13 und 14: Knotengeflecht mit Untergrabeschutz, Vorlage von Geflechtsmatte

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Relativ kostengünstig ist es, Gehegewild mit Elektrozäunen zu schützen. Allerdings ist die kontinuierliche Pflege in der Vegetationsperiode aufwendig.

Abb. 15: Knotengeflecht mit Untergrabeschutz, mit zwei stromführenden Drahtlitzen

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3.4 Elektronetz

3.4.1 Spannung und Erdung kontrollieren

Besonders bei sehr trockenem Boden ist Hütesicherheit nicht immer gegeben. Die Erdungsstellen müssen dann gewässert (befeuchtet) werden.

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Prüfgeräte geben an, welche Spannung tatsächlich anliegt, und erleichtern die Fehlersuche.

Abb. 16, 17, 18: Schlaggerät und Prüfgeräte

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3.4.2 Häufige Fehlerquellen

Um Spannungsverlust zu vermeiden, ist ein regelmäßiges Freimähen, auch beim Weidezaunnetz, notwendig.

Abb. 19: Aufwuchs erzeugt Spannungsverlust bei allen Varianten von Elektrozäunen

- Löcher im Netz

- Fehlender Bodenschluss

- Keine ausreichende Stromversorgung

­ Schräg stehende Netze durch defekte Pfähle

- Spannungsverlust durch Aufwuchs

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Bodenunebenheiten bieten Möglichkeiten zum Unterschlupf. Haben die Drähte Bodenkontakt, geht Spannung verloren.

Abb. 20: Bodenunebenheiten verhindern Bodenschluss

Abb. 21: Korrekturmaßnahme zum Ausgleich von Bodenunebenheiten

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3.5 Festzaun/Drahtgeflecht

3.5.1 Häufige Fehlerquellen

Zur möglichst langen Nutzung des Festzauns sollte darauf geachtet werden, dass Knotengeflecht aus mehrfach verzinktem Stahldraht verwendet wird. Leichte Geflechte mit großen Maschen und schlechten Knoten bieten keinen dauerhaften Schutz. Fehlende Bodenverankerungen mit Erdankern erleich-tern zudem das Eindringen. Werden bei den Zaunkontrollen Löcher im Geflecht, schlecht verbundene Rollenenden beim Knotengeflecht oder Unter­ schlupfmöglichkeiten festgestellt, sollten diese umgehend geschlossen werden.

Die nachfolgenden Bilder zeigen mögliche Eintrittspforten und Beispiele für deren Beseitigung.

­ Löcher im Geflecht

- Unterschlupfmöglichkeiten durch vorhandene Grabungen (bspw. Fuchs)

- Schlecht verbundene Rollenenden eines Knotengeflechtzaunes

- Hochstehende Tore mit Unterschlupfmöglichkeit

- Fehlende Bodenverankerung

­ Schwache Geflechte mit großen Maschen und schlechten Knoten

­ Schlecht verzinktes, rostendes Eisengeflecht

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Beseitigen der Schlupflöcher von Fuchs und Dachs durch Verankerung des Geflechts mit Erdanker im Boden oder 2­drähtigem Litzenzaun.

Abb. 22, 23: Schlupflöcher von Fuchs und Dachs

Abb. 24: Stromführender, zweidrähtiger Litzenzaun an Festzaun

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Wenn das Tier jetzt nicht mit einem Stromschlag verschreckt wird, wird es versuchen, den Geflechtzaun anzuheben. Ist der nicht gut verankert, beginnt das Untergraben.

Abb. 25: Untergrabeschutz ohne Stromversorgung

Abb. 26: Auch Tore müssen vor Untergrabungen geschützt werden

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Abb. 27: Bodenabschluss und Sicherung an einem Tor durch Gummimatten

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3.6 Materiallisten

Nachfolgende Tabellen listen Material und Kosten für Zaunbauvarianten sowie Präventionsmaßnahmen bei kleinen Wiederkäuern auf. Die Kosten der Varianten (inkl. Mehrwertsteuer) wurden 2014 ermittelt.

Posten Elektro-netz

Elektro-netz + Flat-terband

4-Litzen-Zaun

5-Litzen-Zaun

Horizont Wolfsnetz

Referenz-größe 1 ha 400 m 400 m 400 m 400 m 400 m

Material-einsatz

8 Euronetze 8 EuronetzeHaspel-halterpfahl3 x Eckpfahl Steigbügel-pfähle2 x Breit-band

Haspel-halterpfahl3 x Eckpfahl Steigbügel-pfähle8 x Breit-bandZubehör (siehe oben)

Haspel-halterpfahl3 x Eckpfahl Steigbügel-pfähle10 x Breit-bandZubehör (siehe oben)

8 x Abwehr- netze2 x Breit-band

Gesamt-preis in €

639,20 874,95 427,00 488,45 903,40

Material Einzelpreis in €Euro-Netz 50 m, 90 cm hoch, 1 Spitze 79,90Horizont Wolfsabwehrnetz 90/120 109,95Haspelhalterpfahl (171 cm) 16,90Steigbügelpfahl (162 cm, 40 Stk.) 89,90Breitband (20 mm, 200 m) 11,90Halterung für Haspel 3,95Haspel mit Einhängehaken 31,90Metallpfahl (171 cm) 16,90Eckrollen (4 Stk.) 3,30 Torgriff mit Bandanschluss 1,80Verbindungskabel (3 Klemmen) 6,90Oben genannte Preise enthalten die MwSt.

Tab. 1: Zusammenstellung Prävention Schafhalter; Elektronetz, Litzenzaun, Wolfsnetz

Tab. 2: Preisorientierung nach Marktlage 2014

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Material Kosten Einheit in € Anzahl Kosten in €Weidezaungerät mit Diebstahlschutz (5.000 V–10.000 V, 4,5 J Ladeenergie, für 12 V Nass-batterie)

588,00 1 588,00

Weidezaun-Batterie 77,30 2 154,60Warnschilder E-Zaun

1,99 8 15,92

Erdstab 11,50 1 11,50Zaunprüfer 14,90 1 14,90Kunststoffdraht (250 m)

16,50 4 66,00

Langisolatoren (20 cm, 10 Stk.)

10,90 16 174,4

Gesamt 1.025,32Preis je m 400 m 2,56 €/m

Tab. 3: Zusammenstellung der Prävention Wildgatter; Kombinationszaun mit zwei stromführenden Litzen, Zaunlänge 400 m, Pfahlabstand 5 m

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Abb. 28: Ein Herdenschutzhund in seiner Herde

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4 DER EINSATZ VON HERDENSCHUTZHUNDENNeben einem erhöhten Standard für Zäunungen von Weideflächen gilt der Einsatz von geeigneten und ausgebildeten Herdenschutzhunden als eine altbewährte und effektive Schutzmaßnahme. Herdenschutzhunde werden in einer Schafherde geboren und wachsen in ihr auf. Schafe betrachten sie als Teil ihres Rudels , das es im Ernstfall auch zu verteidigen gilt. Ein guter Herdenschutzhund greift nicht sofort an. Seine Abwehrstrategie liegt im Verbellen und Verjagen des potenziellen Feindes. Nur im äußersten Notfall wird er angreifen.

Herdenschutzhunde sollten im Team gehalten werden (mindestens zwei Hunde pro Herde). Ein einzelner Hund nämlich ist bei einem Wolfsangriff meist überfordert. Vor allem dann, wenn mehrere Wölfe von verschiedenen Seiten versuchen, zur Herde vorzudringen. Außerdem ist eine Einzelhaltung auch aus tierschutzrechtlichen Gründen nicht empfehlenswert. Die Anzahl der Hunde pro Herde richtet sich nach der jeweiligen Herdengröße.

Ein Schäfer, der Herdenschutzhunde einsetzt, sollte gerne mit Hunden arbeiten und sich genau über die Haltungs- und Ausbildungsbedingungen informieren. Die Kosten und der Arbeitsaufwand beim Einsatz dieser Hunde sind nicht unerheblich. Sie lohnen sich meist nur für größere Betriebe.

Bisherige Erfahrungen zeigen, dass Erfolg und Misserfolg dieser Herden-schutzmaßnahme eng beieinanderliegen und von vielen Einzelfaktoren abhängen. Eine fachliche Begleitung im Einsatz von Herdenschutzhunden ist für unerfahrene Halter von Herdenschutzhunden anfangs unerlässlich. Nur so lässt sich gewährleisten, dass die Hunde gut arbeiten und weder Mensch noch Tier gefährden.

Herdenschutzhunde müssen beispielsweise auf Wanderer, Reiter, private Hundebesitzer oder Jäger gelassen reagieren, ohne sie in Verteidigung ihrer Schafherde anzugreifen.

Für die Förderung, Koordination und den erfolgreichen Einsatz von Herden-schutzhunden ist die Entwicklung einheitlicher und verbindlicher Kriterien unerlässlich. Dies gilt für Zucht, Ausbildung und deren Einsatz in der Herde. Die Arbeit mit diesen Hunden erfordert also klare Richtlinien, um eventuel-len Fehlentwicklungen vorzubeugen.

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Auch die betrieblichen Gegebenheiten spielen beim Einsatz mit Herden-schutzhunden eine zentrale Rolle. Es gilt zu klären, ob sich der Betrieb aufgrund seines Standortes und seiner Struktur (Lage, Größe, Organisation) für diese Form des Herdenschutzes eignet und die adäquate Haltung von Herdenschutzhunden gewährleisten kann. Hunde, die auf Dauer mangelhaft gehalten werden, können ihre Herden nicht erfolgreich schützen bzw. sich korrekt verhalten. Zweierlei ist daher wichtig: einerseits die Erarbeitung notwendiger Haltungs- und Einsatzbedingungen und andererseits der verantwortungsvolle Umgang der Hundehalter.

Abb. 29: Herdenschutzhunde leben mit den Schafen zusammen

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Abb. 30: Übersicht der einzelnen Zuständigkeiten Referenzstelle Wolfsschutz

5 WOLFSMANAGEMENT IN SACHSEN-ANHALT 5.1 Zuständigkeiten auf einen Blick

Im Folgenden finden Sie die Anlaufstellen sowie die Ansprechpartner zum Thema Wolf im Land Sachsen-Anhalt mit ihren jeweiligen Funktionen dar-gestellt. Die jeweiligen Kontaktdaten wurden auf den letzten Seiten dieser Broschüre zusammengestellt.

Rissbegutachtung u. Antrag auf

Schadensersatz

Biosphärenreser-vatsverwaltung

Mittelelbe Referenzstelle Wolfsschutz

Landes-verwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Zentrum für Tierhaltung und Technik, Iden

Biosphärenreser-vatsverwaltung

Mittelelbe Referenzstelle Wolfsschutz

WWF Deutschland

Projektbüro Wolf Sachsen-Anhalt

Amt für Land-wirtschaft, Flur-neuordnung u.

Forsten Sachsen-Anhalt

Landesamt für Umweltschutz

Sachsen-Anhalt

Herdenschutz u. Betriebs-

beratungen

Förderung des Herdenschutzes

Meldungen von Wolfs-

beobachtungen

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Referenzstelle WolfsschutzDie Aufgaben der Referenzstelle Wolfsschutz, angesiedelt in der Biosphären-reservatsverwaltung Mittelelbe, liegen in der unterstützenden Beratung der Tierhalter über notwendige Schutzmaßnahmen, um Wolfsübergriffe auf Nutz-tiere zu verhindern. Außerdem bietet sie Informationsveranstaltungen für die verschiedenen Interessengruppen zur aktuellen Bestandsentwicklung und zur Biologie des Wolfes an. Dies soll dazu beitragen, über die Lebensweise des Wildtieres Wolf aufzuklären und so dessen Akzeptanz zu fördern. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit der Referenzstelle besteht darin, Schadensfälle bei Nutztieren zu begutachten.

Landesverwaltungsamt Sachsen-AnhaltBei Schäden von Nutztieren werden im Landesverwaltungsamt Sachsen- Anhalt die Anträge auf Ausgleichszahlungen für die betroffenen Nutztier­halter bearbeitet.

Zentrum für Tierhaltung und Technik in IdenDas Zentrum für Tierhaltung und Technik in Iden informiert unter anderem über vorbeugende Herdenschutzmaßnahmen im Rahmen einer für die Aus­ und Weiterbildung entwickelten Zaunbauschule. Es werden mit verschiedenen Partnern geeignete Präventionsmaßnahmen entwickelt, erprobt, demonst-riert und schließlich zur Anwendung empfohlen. In Teilen der Schafherde und der Gehegehaltung von Farmwild in der LLFG werden Praxisversuche durch­geführt, deren Ergebnisse in die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Nutztier-haltern einfließen.

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Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten AnhaltDas Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt ist zustän-dig für die Antragstellung und Bewilligung der finanziellen Unterstützung von Herdenschutzmaßnahmen im gesamten Land Sachsen­Anhalt.

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Das Landesamt für Umweltschutz in Sachsen-Anhalt koordiniert das Wolfs-monitoring im Land Sachsen-Anhalt mit dem Ziel, die aktuelle Bestands-situation zu erfassen. Für diesen Zweck arbeitet das Landesamt für Umwelt-schutz mit einem landesweiten Netz von Mitarbeitern zusammen, die im Erkennen und Dokumentieren von Wolfshinweisen geschult sind. Das Mitar-beiternetz umfasst vorrangig Bedienstete der Bundes- und Landesforstver-waltung sowie Revierinhaber und weitere fachlich qualifizierte Personen.Das Landesamt für Umweltschutz erstellt im Rahmen von NATURA 2000 die Berichte an die Europäische Kommission.

WWF DeutschlandDas WWF­Projekt „Wolf Sachsen­Anhalt“ wird in Kooperation mit den zu-ständigen Behörden des Landes Sachsen-Anhalt durchgeführt und über ELER­Mittel finanziert. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt darin, gemeinsam mit wichtigen Interessengruppen, wie Nutztierhalter und Jäger, Lösungs-strategien zur Konfliktvermeidung zu entwickeln. Informationsveranstaltun-gen zum Thema Wolf und Schulungsangebote im Bereich Wolfsmonitoring, Herdenschutz und Rissgutachten bilden hierfür die Grundlage. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt liegt in der Beratung von Nutztierhaltern.

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6 FÖRDERUNG DES HERDENSCHUTZES FÜR NUTZTIERHALTERDer wirksame Schutz der Herden vor Wolfsübergriffen ist für die Nutztier-halter mit finanziellem Mehraufwand verbunden. Aus diesem Grund werden seit 2013 Herdenschutzmaßnahmen finanziell unterstützt. Dazu hat das Land Sachsen­Anhalt im Oktober 2013 erstmalig ein Förderprogramm „Förderung des Herdenschutzes von Schafen und Ziegen vor dem Wolf (Canis lupus) in Sachsen­Anhalt“ aufgelegt, das Schaf­ und Ziegenhaltern bei der Anschaffung von mobilem Zaunmaterial hilft. Gefördert werden mobile Elektrozäune und Zubehör. Antragannehmende Stelle und Bewilligungsbehörde für das gesamte Land ist das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt in Dessau­Roßlau. Eine Antragstellung ist jeweils bis zum 15. Mai eines Jahres möglich. Zuwendungsempfänger können landwirtschaftliche und forstwirt-schaftliche Unternehmen sowie Gartenbaubetriebe im Haupt- oder Neben-erwerb mit Schaf und Ziegenhaltung mit Betriebssitz in Sachsen-Anhalt sein. Gefördert werden 80 Prozent der zuwendungsfähigen Nettoausgaben für das Zaunmaterial. Um Nutztierschäden weitestgehend zu vermeiden, ist auch künftig das Bereitstellen von Fördermitteln geplant.

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7 RISSGUTACHTEN 7.1 Handlungsleitfaden nach einem Übergriff auf Nutztiere

Um bei Schadensfällen eine korrekte Begutachtung zu ermöglichen, ist die Meldung eines Übergriffs auf Nutztiere, bei denen Wölfe als Verursacher infrage kommen, schnellstmöglich notwendig:

Die Schadensmeldung sollte innerhalb von 24 Stunden erfolgen.

- Während der Dienstzeiten können die unteren Naturschutz- oder Vete-rinärbehörden verständigt werden. (Außerhalb der Dienstzeit bzw. an den Wochenenden und Feiertagen sind die jeweilig zuständigen Ret-tungsleitstellen zu benachrichtigen. Alternativ kann auch die Referenz-stelle Wolfsschutz unter der angegebenen Notfall-Handynummer ver-ständigt werden.)

­ Einer der vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt bestätigten Rissgutachter wird sich mit dem Tierhalter schnellstmöglich in Verbin-dung setzen und einen Termin vor Ort vereinbaren.

- Der Gutachter wird vor Ort, gegebenenfalls in Abstimmung mit dem zuständigen Amtstierarzt, eine Untersuchung der getöteten Tiere vor-nehmen oder deren Abtransport für eine spätere Untersuchung und Burteilung im Labor veranlassen.

WICHTIG - Anhand der an den getöteten Tieren gefundenen Spuren ermittelt der

Gutachter die Todesursache. Damit diese Spuren nicht verloren gehen, müssen die getöteten Tiere unbedingt am Fundort verbleiben.

­ Die Kadaver sollten durch eine geeignete Abdeckung (z. B. Plane) ge-schützt werden, um zu verhindern, dass z. B. Füchse oder Kolkraben durch zusätzlichen Fraß wichtige Hinweise auf den Verursacher vernichten.

­ Es ist auch darauf zu achten, dass auf der Weidefläche vorhandene Spu-ren wie Trittsiegel, Schleifspuren oder Kot möglichst nicht zertreten werden.

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7.2 Vorgehen bei einem Rissgutachten

Die Nutztierrissbegutachtung ist für den Tierhalter kostenlos und Voraus-setzung für einen Schadensausgleich. Bei der Begutachtung werden die Haltungsbedingungen, die Weideflächen sowie die vorhandene Zäunung proto kolliert. Auf der Weidefläche vorhandene Spuren wie beispielsweise Trittsiegel, Schleifspuren oder Kot, die Hinweise auf den Verursacher liefern können, werden ebenfalls vermerkt und fotografisch dokumentiert. Die getöteten Tiere werden genau untersucht: Biss­ und Fraßspuren, sowohl vor als auch nach dem vollständigen Abhäuten des Kadavers, werden erfasst und beurteilt.

Sämtliche Ergebnisse der Begutachtung werden in einem Protokoll dokumen-tiert. Das Protokoll wird anschließend dem Tierhalter ausgehändigt und der für Schadensausgleich zuständigen Behörde, dem Landesverwaltungsamt Sachsen­Anhalt, zur Prüfung übergeben.

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Abb. 31: Meldekette im Schadensfall

geschädigter Nutztierhalter

den zuständigen Landkreis

Rissprotokoll

LandesverwaltungsamtSchadensermittlung

Schadensregulierung

die Referenzstelle Wolfsschutz

meldet Schaden an

Veranlassung der Begutachtung durch Rissbegutachter

Wenn Wölfe als Verursacher nicht ausge-schlossen bzw. bestätigt werden können

oder

beantragt Kompensationszahlung

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7.3 Wann wird Ausgleich gezahlt

Für Schäden durch Übergriffe auf Nutztiere besteht die Möglichkeit einer Ausgleichszahlung nach § 33 (3) des Naturschutzgesetzes von Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA). Dies gilt sowohl für gewerbliche als auch für Hobbytierhalter.

Innerhalb des bekannten Ausbreitungsgebietes (siehe Karte Gebietskulisse, Kap. 7.5) darf der Wolf als Verursacher nicht auszuschließen sein. Dies bedeu-tet, dass auch in unklaren Fällen, bei denen sowohl Wölfe als auch Hunde als Schädiger infrage kommen, Schadensausgleich gezahlt werden kann.

Außerhalb des bekannten Ausbreitungsgebietes muss der Wolf als Verursacher bestätigt bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit als Verursacher anzusehen sein.

Ausgleichsfähig sind die Kosten für getötete Nutztiere in Höhe des Markt­wertes sowie entstandene Tierarzt- und Entsorgungskosten.

Halter von angepflockten Tieren werden nicht entschädigt. Generell ist ein Schadensausgleich nur dann möglich, wenn bei der Haltung von Nutztieren Maßnahmen des Grundschutzes ergriffen wurden.

Grundschutz Weidezaunnetz Zu gewährleisten ist eine ringsum geschlossene Zäunung aus mindestens 90 cm hohen, intakten Weidezaunnetzen mit festem Bodenabschluss. Empfohlen wird eine Spannung von 5.000 Volt, mindestens erforderlich sind jedoch 3.000 Volt und eine Impulsenergie von 1,5 Joule auf der gesamten Länge des Zaunes.

5-zügiger Litzenzaun Zu gewährleisten ist eine ringsum geschlossene Zäunung aus mindestens 90 cm Höhe, mit mindestens 5 Breitband- oder Drahtlitzen. Der Abstand zueinander und der Abstand der untersten Litze zum Boden darf nicht mehr als 20 cm betragen.

Zu Versuchszwecken ist vorübergehend auch eine 90 cm hohe vierzügige Litzen zäunung zulässig. Die Verwendung ist im Vorfeld mit der Referenzstelle Wolfsschutz und der Oberen Naturschutzbehörde abzustimmen. Der Boden-abstand zur unteren Litze beträgt 20 cm, der Abstand der ersten zur zweiten Litze beträgt 20 cm, der Abstand der anderen Litzen beträgt 25 cm zueinander.

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Festzaun (Maschendraht oder Knotengeflecht) Zu gewährleisten ist eine ringsum geschlossene Zäunung mit mindestens 140 cm Höhe und festem Bodenabschluss sowie Untergrabeschutz.

Varianten Untergrabeschutz » Anbringen einer stromführenden Drahtlitze außen am Zaun (empfohlen 5.000 V, mind. 3.000 V erforderlich) mit höchstens 20 cm Bodenabstand; Befestigung der Litze mit Ringisolatoren (Länge 10 cm), die an den Zaun-pfählen angebracht werden.

» Verbinden eines Knotengeflechts mit Bindedraht am stehenden Zaun, in 100 cm Breite nach außen flach in Bodennähe ausgelegt, dann mit Erd­ankern am Boden fixiert.

» Setzen eines Zauns 40 cm tief im Boden.

Eine in sich geschlossene Zäunung ist immer zu gewährleisten, insbesondere an Gewässerrändern!

7.4 Ausgleichszahlung ohne Grundschutz

Ein Ausgleich für Schäden an Nutztieren ohne Grundschutz ist nur in der Übergangsfrist von einem Jahr möglich, innerhalb dessen die Gebietskulisse Wolf bekannt gemacht wurde. In diesem Zeitrahmen haben die Nutztierhalter Zeit, ihre Zäunungen entsprechend dem Grundschutz aufzurüsten. Nach Ablauf der Übergangsfrist erhalten Nutztierhalter, die keinen Grundschutzgewährleistet haben, keine Entschädigung für ihre vom Wolf gerissenen Tiere. Rinderhalter sind von dieser Regelung ausgenommen.

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7.5 Die Gebietskulisse Wolf in Sachsen-Anhalt

Das Landesamt für Umweltschutz veröffentlicht auf Grundlage der Ergebnisse des laufenden Monitorings das jeweilig aktuelle Ausbreitungsgebiet des Wolfes in Sachsen-Anhalt. Dieses setzt sich aus den nachgewiesenen territorialen Ansiedlungen eines Wolfes, eines Paares oder Rudels zusammen. In Mittel­europa beträgt die Territoriumsgröße von Wölfen etwa 250 km².

Mit Stand Juli 2014 umfasst das aktuell bekannte Ausbreitungsgebiet der Wölfe in Sachsen-Anhalt folgende Landkreise: Altmarkkreis Salzwedel, Stendal, Börde, Jerichower Land, Wittenberg und Anhalt-Bitterfeld sowie die kreisfreien Städte Magdeburg und Dessau­Roßlau.

Abb. 32: Gebietskulisse Wolf Sachsen-Anhalt, Stand: August 2014

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8 NOTFALLSETS FÜR NUTZTIERHALTER Der WWF und das Land Sachsen-Anhalt stellen seit Juni 2013 Nutztier-haltern kostenlose Notfallsets zur Sicherung ihrer Herden zur Verfügung. Die Notfallsets dienen dazu, Nutztierherden nach einem Wolfsangriff schnell mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen zu versorgen, um weitere Verluste in den Folgenächten zu vermeiden. Hierfür wird schnell und unbürokratisch geeig-netes Zaunmaterial wie bspw. mobile Weidenetze, Flatterbänder, Bauband und Zubehör an die betroffenen Tierhalter für die ersten Wochen nach einem Übergriff verliehen. Die Notfallsets sind an drei verschiedenen Standorten in Sachsen-Anhalt gelagert.

Betroffene können sich für weitere Informationen an die Landesreferenzstelle Wolfsschutz oder an das Projektbüro Wolf Sachsen­Anhalt wenden.

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Literatur

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (2009): Rückkehr von Luchs, Wolf und Bär. Was tun als Nutztierhalter? Freising-Weihenstephan.

Bundesamt für Naturschutz (2007): Leben mit Wölfen. Leitfaden für den Um-gang mit einer konfliktträchtigen Tierart in Deutschland. BfN­Skripten 201. Bonn-Bad Godesberg.

Infodienst Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz (2013): Sichere Weidezäune. aid-Heft (1132/2013). ISBN 978-3-8308-1080-3.

Landesverwaltungsamt Sachsen­Anhalt (2014): Merkblatt zur Förderung des Herdenschutzes von Schafen und Ziegen vor dem Wolf (Canis lupus) in Sachsen-Anhalt. Halle (Saale).

Landesverwaltungsamt Sachsen­Anhalt (2014): Öffentliche Bekanntmachung des Referates Naturschutz, Landschaftspflege zu den Ausgleichszahlungen für Schäden an Nutztieren durch den Wolf. Amtsblatt Nr. 5, 11. Jahrgang. Seite 93, 94. Halle (Saale).

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen­Anhalt (2008): Leitlinie Wolf – Grundsätze zum Umgang mit Wölfen in Sachsen- Anhalt. Handlungsempfehlungen und Managementmaßnahmen für Sachsen­Anhalt. Magdeburg.

Peña, Uwe (2012): Nutztierrisse durch Wölfe (Canis lupus L.) in der Bundes-republik Deutschland von 2000–2012. Bachelorarbeit, Studiengang Land-schaftsnutzung und Naturschutz, Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (FH). Eberswalde.

InternetNationale Beratungsstelle Herdenschutz: Herdenschutz durch Zäune. www.herdenschutz.at/3.html

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Notizen

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Schadensfälle an Nutztieren RissbegutachtungBiosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe Referenzstelle Wolfsschutz | Herr Andreas BerbigBreite Straße 15 | 39596 ArneburgTel.: 039321 51832 | Notfall-Handy: 0162 [email protected]

Antrag auf Schadensersatz Landesverwaltungsamt Sachsen-AnhaltObere Naturschutzbehörde | Frau Maxi BoronczykDessauer Str. 70 | 06118 Halle/SaaleTel.: 0345 [email protected]

Herdenschutz und Betriebsberatungen Zentrum für Tierhaltung und TechnikLindenstraße 18 | 39606 IdenTel.: 039390 [email protected]

Referenzstelle WolfsschutzHerr Andreas BerbigBreite Straße 15 | 39596 ArneburgTel.: 039321 [email protected]

WWF DeutschlandProjektbüro Wolf Sachsen-Anhalt | Frau Yvette KrummheuerBreite Straße 15 | 39596 ArneburgTel.: 0151 [email protected]

Förderung des Herdenschutzes Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung & Forsten Frau Gabriele LiermannFerdinand-von-Schill-Str. 24 | 06844 Dessau-Roßlau Tel.: 0340 23 03 [email protected]

Meldung von Wolfsbeobachtungen Landesamt für UmweltschutzHerr Dr. Martin Trost Reideburger Straße 47 | 06116 Halle/SaaleTel.: 0345 [email protected]

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Ihre Ansprechpartner in Sachsen-Anhalt

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Schadensfälle an Nutztieren RissbegutachtungBiosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe Referenzstelle Wolfsschutz | Herr Andreas BerbigBreite Straße 15 | 39596 ArneburgTel.: 039321 51832 | Notfall-Handy: 0162 [email protected]

Antrag auf Schadensersatz Landesverwaltungsamt Sachsen-AnhaltObere Naturschutzbehörde | Frau Maxi BoronczykDessauer Str. 70 | 06118 Halle/SaaleTel.: 0345 [email protected]

Herdenschutz und Betriebsberatungen Zentrum für Tierhaltung und TechnikLindenstraße 18 | 39606 IdenTel.: 039390 [email protected]

Referenzstelle WolfsschutzHerr Andreas BerbigBreite Straße 15 | 39596 ArneburgTel.: 039321 [email protected]

WWF DeutschlandProjektbüro Wolf Sachsen-Anhalt | Frau Yvette KrummheuerBreite Straße 15 | 39596 ArneburgTel.: 0151 [email protected]

Förderung des Herdenschutzes Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung & Forsten Frau Gabriele LiermannFerdinand-von-Schill-Str. 24 | 06844 Dessau-Roßlau Tel.: 0340 23 03 [email protected]

Meldung von Wolfsbeobachtungen Landesamt für UmweltschutzHerr Dr. Martin Trost Reideburger Straße 47 | 06116 Halle/SaaleTel.: 0345 [email protected]

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