7
Seite: 1 von 7 SWF Störfallverordnung Werk Friedrichshafen · Erstausgabe: 14.12.2000 · Revision 7: 27.10.2017 Informationen über Sicherheitsmaßnahmen im Werk Friedrichshafen für die Nachbarn und die Öffentlichkeit gemäß § 11 und Anhang V der Störfall-Verordnung 12. BImSchV

Informationen über Sicherheitsmaßnahmen - swffn.de · SF Strfaverordnun erk Friedricsaen rstausae: 14122 evision 7: 271217 Seite: 2 von 7 Sehr geehrte Nachbarinnen und Nachbarn,

  • Upload
    others

  • View
    4

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Informationen über Sicherheitsmaßnahmen - swffn.de · SF Strfaverordnun erk Friedricsaen rstausae: 14122 evision 7: 271217 Seite: 2 von 7 Sehr geehrte Nachbarinnen und Nachbarn,

Seite: 1 von 7SWF Störfallverordnung Werk Friedrichshafen · Erstausgabe: 14.12.2000 · Revision 7: 27.10.2017

Informationen über Sicherheitsmaßnahmen

im Werk Friedrichshafen für die Nachbarn und die Öffentlichkeitgemäß § 11 und Anhang V der Störfall-Verordnung 12. BImSchV

Page 2: Informationen über Sicherheitsmaßnahmen - swffn.de · SF Strfaverordnun erk Friedricsaen rstausae: 14122 evision 7: 271217 Seite: 2 von 7 Sehr geehrte Nachbarinnen und Nachbarn,

Seite: 2 von 7SWF Störfallverordnung Werk Friedrichshafen · Erstausgabe: 14.12.2000 · Revision 7: 27.10.2017

Sehr geehrte Nachbarinnen und Nachbarn,

Wir bei SWF produzieren und vertreiben technische und medizinische Gase, außerdem Reinstgase für Forschung und Entwicklung. Wir entwickeln Medizinprodukte und stellen diese in unseren Werken her.

Damit unterliegen wir der Zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes (12.BImSchV), der sogenannten „Störfall-Verordnung“.

Mit diesen Seiten möchten wir Sie als Nachbarn unseres Werkes über Sicherheits maßnahmen, über die Art möglicher Gefahren und das richtige Verhalten in einem Störfall informieren.

Betrachten Sie diese Informationsbroschüre als Bestandteil unserer Sicherheits vorsorge. Bitte bewahren Sie diese Broschüre auf, damit Sie und Ihre Familien angehörigen hier jederzeit nach-schlagen können.

Im November 2017

Rüdiger Karsch Technischer Leiter Werk Friedrichshafen Sauerstoffwerk Friedrichshafen GmbH

Inhalt

Betriebsstätte ..................................................... 3

Betreiber ............................................................. 3

Informationspflicht .............................................. 3

Anmeldungen und Genehmigungen .................... 3

Sicherheitskonzepte ............................................ 3

Unser Werk in Friedrichshafen ........................... 4

Welche Gefahrstoffe können im Notfall freigesetzt werden?............................. 5

Wie reagiere ich im Notfall richtig? ..................... 6

Anmerkungen ...................................................... 7

Page 3: Informationen über Sicherheitsmaßnahmen - swffn.de · SF Strfaverordnun erk Friedricsaen rstausae: 14122 evision 7: 271217 Seite: 2 von 7 Sehr geehrte Nachbarinnen und Nachbarn,

Seite: 3 von 7SWF Störfallverordnung Werk Friedrichshafen · Erstausgabe: 14.12.2000 · Revision 7: 27.10.2017

Betriebsstätte Sauerststoffwerk Friedrichshafen GmbH

Werk Friedrichshafen Colsmanstrasse 11 88045 Friedrichshafen

Telefon: 07541 / 929 - 0 Zentrale Telefax: 07541 / 929 -102 [email protected]

BetreiberSauerstoffwerk Friedrichshafen GmbH

Zentrale Friedrichshafen Colsmanstrasse 11 88045 Friedrichshafen

Telefon: 07541 / 929 - 0 Zentrale Telefax: 07541 / 929 -102 [email protected]

InformationspflichtNach der Störfallverordnung des 12. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Im-missionsschutzgesetzes) sind wir verpflichtet, Sicherheitsmaßnahmen für Beschäftigte und die Bevölkerung zu planen sowie diese Planungen der Öffentlichkeit vorzustellen.

Mit dieser Informationsschrift kommen wir dieser Pflicht nach. Eine solche Informationsschrift wird von uns seit dem Jahr 2000 in regelmäßigen Ab-ständen vorgelegt.

Die Information der Öffentlichkeit bei Störfällen erfolgt durch die Geschäftsführer, Herrn Ulrich Hämmerle und Herrn Wolfgang Schwab oder durch eine von ihnen beauftrag-te Person.

Anmeldungen und Genehmigungen

Über die Gase, die im Werk Friedrichshafen in den Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung fallen, sind die zuständigen Behörden informiert.

Die Meldung gemäß § 7 der Störfall-Verordnung vom 26. April 2000 erfolgte am 10. Juli 2000 an das zuständige Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Sigmaringen.

Alle erforderlichen Genehmigungen für den Betrieb der Anlagen liegen vor.

SicherheitskonzepteZum Gesamtkonzept der Planungen gehören:

• Konzept zur Verhinderung von Störfällen (nach § 8 Störfall-Verordnung)

• Sicherheitsmanagement (nach § 8 Störfall-Verordnung)

• Sicherheitsbericht (nach § 9 Störfall-Verordnung)

• Interner Alarm- und Gefahrenabwehrplan (nach § 10 Störfall-Verordnung)

• EG-Sicherheitsdatenblätter

Über die Einzelheiten von Maßnahmen beim Auftreten eines Störfalles informiert Sie das

Sekretariat des technischen Leiters Werke Sauerstoffwerk Friedrichshafen GmbH

Tel. 7541 / 929 - 205 [email protected]

Page 4: Informationen über Sicherheitsmaßnahmen - swffn.de · SF Strfaverordnun erk Friedricsaen rstausae: 14122 evision 7: 271217 Seite: 2 von 7 Sehr geehrte Nachbarinnen und Nachbarn,

Seite: 4 von 7SWF Störfallverordnung Werk Friedrichshafen · Erstausgabe: 14.12.2000 · Revision 7: 27.10.2017

Wir zerlegen und verflüssigen mittels unserer Luftzerlegungsanlage Luft in ihre Bestandteile Sauerstoff (O2), Stickstoff (N2) und Argon (Ar). Diese lagern wir als reine Gase oder Gase-gemische in flüssiger oder gasförmiger Form in vakuumisolierten Spezialbehältern. Sie werden in der Medizin und im Umweltbereich, der For-schung und Entwicklung, Lebensmitteltechnik und Biotechnologie, der Wassertechnik, der Schweiß- und Lasertechnik sowie in weiten Be-reichen von industrieller Fertigungen eingesetzt. Ihre Herstellung unterliegt gesetzlicher Vorgaben (Betriebs sicherheits-Verordnung).

Seit Jahrzehnten wird die Produktpalette unserer Luftgase ergänzt durch einen Gase-Handels-bereich. Folgende Gase werden im Werk Fried-richshafen vertrieben:

Kohlendioxid (CO2) und Distickstoffoxid (N2O) werden tiefkalt flüssig in Straßentankfahrzeugen angeliefert und in vakuumisolierten Behältern gelagert. In Friedrichshafen werden sie flüssig in Einzel flaschen, Flaschenbündel und Kryobehäl-tern sowie als Gemischbestandteil gasförmig in Einzel flaschen und Flaschenbündel abgefüllt und zur Auslieferung bereitgestellt.

Flüssiggas (Propan) wird vom Hersteller mittels Straßentankfahrzeugen angeliefert, im erdge-deckten Tank gelagert und in Flaschen abgefüllt.

Helium und Wasserstoff werden vom Herstel-ler in Flaschen oder Flaschenbündel angeliefert. Diese Gase werden direkt an die Kunden weiter geliefert oder werden als Komponenten in Gase-gemischen eingesetzt.

Acetylen, Ammoniak, Ethylen, Chlor, Kälte-mittel, Methan, und Schwefeldioxid werden in für den Verbraucher gefüllten fertigen Gebinden angeliefert und auf Kundenabruf ausgeliefert.

Um die Kundenversorgung sicher zu stellen, werden bestimmte Gasemengen in Flaschen, Flaschenbündel, Fässer und Kryobehältern zwischengelagert. Bei Kunden, die größere Gas-mengen benötigen, erfolgt die Versorgung mittels Straßentankfahrzeugen.

Unser Werk in Friedrichshafen

Page 5: Informationen über Sicherheitsmaßnahmen - swffn.de · SF Strfaverordnun erk Friedricsaen rstausae: 14122 evision 7: 271217 Seite: 2 von 7 Sehr geehrte Nachbarinnen und Nachbarn,

Seite: 5 von 7SWF Störfallverordnung Werk Friedrichshafen · Erstausgabe: 14.12.2000 · Revision 7: 27.10.2017

Welche Stoffe können im Störfall freigesetzt werden?

Das Gefahrenpotential dieser Gase liegt in ihren brennbaren, brandfördernden und toxischen Eigenschaften.

Genau festgelegte Arbeitsabläufe und unsere über die hohen Sicherheitsstandards hinaus gehenden technischen Anlagen sind daraufhin ausgelegt, eine Freisetzung dieser Gase zu Ver-hindern. Alle Anlagen im Werk Friedrichshafen sind von den zuständigen Behörden entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen ge-prüft und genehmigt.

Die technischen Sicherungen sind ganzjährig rund um die Uhr aktiv und mit optischen und akustischen Warnanlagen ausgestattet.

Obwohl ein Störfall mit Auswirkungen über die Werksgrenzen hinaus nahezu ausgeschlossen werden kann, gibt es für diesen Fall einen Alarm- und Gefahrenabwehrplan, der Informationsab-läufe, Erstmaßnahmen, Maßnahmen zum Schutz der Umwelt sowie die Alarmierung der öffentli-chen Feuerwehr regelt.

Gase unter Druck

• Flüssiggas (Propan)• Sauerstoff• Acetylen• Chlor • Ethylen • Methan• Wasserstoff• Ammoniak• Schwefeldioxid• Distickstoffoxid

Entzündbare Stoffe

• Flüssiggas (Propan)• Acetylen • Ethylen• Methan• Wasserstoff

Oxidierende Stoffe

• Sauerstoff • Chlor • Distickstoffoxid

Ätzende Stoffe

• Chlor • Ammoniak• Schwefeldioxid

Giftige Stoffe

• Ammoniak• Schwefeldioxid

Umweltge-fährdende Stoffe

• Chlor • Ammoniak

Page 6: Informationen über Sicherheitsmaßnahmen - swffn.de · SF Strfaverordnun erk Friedricsaen rstausae: 14122 evision 7: 271217 Seite: 2 von 7 Sehr geehrte Nachbarinnen und Nachbarn,

Seite: 6 von 7SWF Störfallverordnung Werk Friedrichshafen · Erstausgabe: 14.12.2000 · Revision 7: 27.10.2017

Wie reagiere ich im Notfall richtig?

Dieses Merkblatt gibt Ihnen allgemeine Hinweise zum Verhalten bei Gefahrensituationen. Bitte bewahren Sie es griffbereit auf.

• Achten Sie auf Sirenensignale und Lautsprecherdurchsagen • Folgen Sie den Anweisungen der Rettungskräfte/öffentlichen Hilfskräfte

• Suchen Sie geschlossene Räume auf • Schließen Sie Fenster und Türen • Schalten Sie Lüftungs- und

Klimaanlagen aus (auch im Fahrzeug)

• Vermeiden Sie offenes Feuer/ Rauchen • Bleiben Sie vom Unfallort fern

• Schalten Sie Ihr Radio- oder Fernsehgerät ein. • Wählen Sie einen regionalen Sender. • Folgen Sie den Verhaltenshinweisen • Entwarnung erfolgt durch Rundfunkdurchsage

• Unter der Telefonnummer 07541 / 929-0 erreichen Sie einen Mitarbeiter, der Ihnen gern Auskunft erteilen kann.

• Blockieren Sie bitte nicht die Notrufnummern der Polizei und Feuerwehr!

!

Page 7: Informationen über Sicherheitsmaßnahmen - swffn.de · SF Strfaverordnun erk Friedricsaen rstausae: 14122 evision 7: 271217 Seite: 2 von 7 Sehr geehrte Nachbarinnen und Nachbarn,

Seite: 7 von 7SWF Störfallverordnung Werk Friedrichshafen · Erstausgabe: 14.12.2000 · Revision 7: 27.10.2017

Anmerkungen

Die Information der Nachbarschaft / Öffentlichkeit gemäß § 11 und Anhang V der 12. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung - 12. BImschV) ist kein abgeschlossenes Doku-ment, sondern kann entsprechend den baulichen, verfahrenstechnischen und sicherheitstechni-schen Veränderungen in den Anlagen aktualisiert werden.

Sie ist deshalb nicht als gebundenes Exemplar erstellt worden, damit einzelne Blätter ausge-tauscht werden können.

© Fotos und Grafik: Becker Studios