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HERZLICH WILLKOMMEN IN RAPPERSWIL-JONA...Es ist hilfreich, sich nach Einzug bei den Nachbarinnen und Nachbarn vorzustellen. Hausordnung Regeln wie Nachtruhe, Mittagsruhe, Nutzung gemeinsamer

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HERZLICH WILLKOMMEN IN RAPPERSWIL-JONA

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STADTVERWALTUNG RAPPERSWIL-JONA

Wo sind die Standorte der Stadtverwaltung zu finden?

Stadthaus, St.Gallerstrasse 40- Stadtkanzlei- Einwohneramt- Schulverwaltung- Zivilstandsamt- Bauverwaltung- Liegenschaftsverwaltung- Fachstelle Kultur- Steueramt- Sozialamt- Fachdienst Integration

Bollwiesstrasse 4- Sicherheit- RaJoVita (Gesundheit, Alter)

Jonaport 23/25- Grundbuchamt- Betreibungsamt

Familienzentrum Schlüssel- Mütter- und Väterberatung- Beratungsstelle Familienplanung- Familienkafi

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WOHNEN

Was gilt es im Zusammenhang mit dem Wohnen zu beachten?

Nachbarinnen und NachbarnEs ist hilfreich, sich nach Einzug bei den Nachbarinnen und Nachbarn vorzustellen.

HausordnungRegeln wie Nachtruhe, Mittagsruhe, Nutzung gemeinsamer Plätze (Eingang, Treppenhaus, Waschküche, Abstellplätze, etc.) sind in der Hausordnung festgehalten.Private Park- und Garagenplätze werden vom Mieter gegen Entgelt genutzt, Besucherplätze sind nicht für Mieter, sondern für deren Besucher gedacht.

Hausratversicherung/HaftpflichtversicherungReparaturen (insbesondere grössere Schäden) in der Wohnung können durch eine Hausratversicherung/Haftpflichtversicherung abgesichert werden. Diese wird in der Regel auch beim Abschluss eines Mietvertra-ges verlangt.

Empfangsgebühren Radio und Fernsehen/BillagFür Geräte (Fernseher, Radio, internetfähige Computer und Telefone), die Fernseh- und/oder Radiopro-gramme empfangen können, sind Gebühren an den Bund (Sefag) zu entrichten.

Schlichtungsstelle für Miet- und PachtverhältnisseDie Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse informiert in allen Fragen rund um das Mieten, zum Beispiel bei Kündigungen, Mietzinserhöhungen oder Depotrückgabe. Zudem vermitteln sie in Streitfällen zwischen Mietern und Vermietern. Die Beratungen und Verhandlungen sind kostenlos. An die Beratung müssen alle Unterlagen mitgenommen werden, vor allem natürlich der Mietvertrag.Schlichtungsstelle für Miet- und PachtverhältnisseSt.Gallerstrasse 40, 8645 Jona055 225 70 35Mo-Fr 8.30 - 11.30 Uhr

Infoblätter in 16 Sprachen finden Sie beim Bundesamt für Wohnungswesen:https://www.bwo.admin.ch/bwo/de/home/wie-wir-wohnen/infoblatt-wohnen/infoblatt.html

Wohnung findenVerschiedene Webseiten informieren über verfügbare Wohnungen www.comparis.ch

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ABFALL ENTSORGEN

Wo kann ich welches Material korrekt entsorgen?

Wird am Wohnort abgeholt- Kehrricht (Hausabfälle) im speziell dafür vorgesehenen gebührenpflichtigen Sack- Altpapier- Karton- BioabfuhrDie genauen Sammeldaten und –zeiten können dem Abfallkalender der Stadt Rapperswil-Jona entnommen werden. Kehrrichtsäcke können Sie bei der Post und im Supermarkt kaufen.

Sammelstellen- Glas (mehrere Stellen, siehe Webseite www.rapperswil-jona.ch, Stichwort ‚Altglas‘)- Aluminium und Weissblech- Sperrgut- Öle

Produkte, die in den Laden zurückgebracht werden müssen- Pet- und Milchflaschen aus Plastik müssen separat gesammelt und in die Geschäfte, wo sie gekauft wurden, zurückgebracht werden. Es bestehen dort spezielle Behälter zum Einwerfen.

Gefährliche Produkte- Batterien müssen ebenfalls gesondert gesammelt und abgegeben werden.- Elektronische Geräte und Lampen können in Elektrofachgeschäften und Supermärkten mit elektro nischen Geräten an der Kasse abgegeben werden. Die Abgabe ist gratis (oder wird beim Ankauf des Geräts bereits bezahlt).- Chemikalien (auch Medikamente) und Gifte, sowie Sonderabfälle müssen an die Verkaufsstelle zu rückgebracht werden.

Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Stadt www.rapperswil-jona.ch

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SPRACHE

Wie verständige ich mich?

Landessprachen, Schweizerdeutsch und HochdeutschIn der Schweiz gibt es vier verschiedene Landessprachen: deutsch, französisch, italienisch und romanisch. In der Deutschschweiz werden verschiedene Mundarten, also verschiedene Schweizerdeutsche Dialekte gesprochen. Geschrieben wird in der hochdeutschen Sprache, auch Schriftsprache oder Amtssprache ge-nannt. Deutschschweizer verstehen Sie, wenn Sie hochdeutsch sprechen.

Sprache lernenEs hilft Ihnen, wenn Sie sich in Deutsch verständigen können. Sie finden leichter eine Arbeitsstelle und kön-nen sich im täglichen Leben mit Nachbarinnen und Nachbarn, Behörden, Arbeitskollegen und –kolleginnen unterhalten.

Deutschkurse finden Sie in Rapperswil-Jona auf Ihre Bedürfnisse angepasst – vom Alphabetisierungskurs bis zum Intensivkurs für Fortgeschrittene. Auch Deutschprüfungen können Sie hier ablegen, damit Sie Ihre Kenntnisse ausweisen können. Mit der Anmeldung beim Deutschkursanbieter wird Ihnen ein Formular aus-gehändigt, mit welchem Sie beim Kanton St.Gallen einkommensabhängig eine Mitfinanzierung der Kurskos-ten beantragen können. Anerkannte Deutschkursanbieter finden Sie unter www.deutschkurse.sg.ch. Eine Liste aller Anbieter finden Sie auf der Webseite der Stadt mit der Stichwortsuche Deutschkurse.

StadtbibliothekIm Zentrum der Stadt finden Sie die Stadtbibliothek www.stadtbibliothek-rj.ch welche über verschiedene Medien - Bücher, CD, DVD - in deutscher Sprache und auch in einigen Fremdsprachen verfügt. Für einen jährlichen Mitgliederbeitrag könenn die Medien ausgeliehen und an verschiedenen Standorten in der Stadt wieder eingeworfen werden. Weiter verfügt die Stadtbibliothek über ein attraktives Angebot an Online-Medien.

KinderJe besser Kinder die Muttersprache sprechen, desto besser der Wortschatz und desto leichter lernen sie später die deutsche Sprache. Deshalb: Nehmen Sie sich Zeit, um mit Ihrem Kind in Ihrer Sprache zu spre-chen. Plaudern Sie mit ihm, während Sie den Haushalt machen. Hören Sie zu, wenn es mit Ihnen spricht. Antworten Sie ihm. Gehen Sie mit ihm ins Freie – auf den Spielplatz, in den Wald, an einen See, in den Zoo - sprechen Sie mit ihm über das, was es da zu sehen gibt und helfen Sie ihm so, seinen Wortschatz zu erwei-tern. Schauen Sie mit ihm Bilderbücher an und erzählen Sie ihm Geschichten.

SprachbrückeEin Jahr vor dem Kindergartenbeginn werden Deutschkurse für Kinder und ihre Mütter angeboten. Bei Inte-resse melden Sie sich bitte bei Frau Marisa Hangartner, 055 280 66 88 oder [email protected]

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ARBEIT

Was gilt es im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit zu beachten?

ArbeitssucheOffene Stellen finden Sie in lokalen und regionalen Zeitungen, Fachzeitschriften und in Internet-Jobbörsen. Weiter gibt es Personalberatungsbüros in Rapperswil-Jona, die Ihnen behilflich sein können. Auch die Per-sonalberatung der Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) unterstützt Sie bei der Stellensuche für Fest- und Temporärstellen:Regionales Arbeitsvermittlungszentrum Rapperswil-JonaNeue Jonastrasse 59, 8640 RapperswilTelefon 058 229 76 56

Für eine persönliche Beratung beim betreuten Bewerbungsbüro müssen Sie einen Termin vereinbaren. Bitte bringen Sie Ihren Lebenslauf, ein Farbfoto, Arbeitszeugnisse, die Aufenthaltsbewilligung und einen USB-Stick zum Treffen mit. Für eine bereits bekannte Stelle ausserdem das Stelleninserat.Mehrsprachige Broschüre zur Stellensuche: http://www.awa.sg.ch/home/arbeitslose_und_stellensuchende.htmlhttps://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home.html

LaufbahnberatungDamit Sie gezielt eine Arbeit suchen können und wissen, welche Stellen Ihrer Qualifikation entsprechen könnten, empfiehlt es sich, dass Sie Ihre Situation mit einer Beraterin oder einem Berater besprechen. Sie evaluieren, welche Chancen und Möglichkeiten bestehen, welche Aus- oder Weiterbildungen oder Neuori-entierung für Sie sinnvoll wären. In Uznach finden Sie ein Zentrum für Berufs- und Laufbahnberatung.Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung See-GasterBerufsinformationszentrum BIZBahnhofstr. 18, 8730 UznachTelefon 055 229 05 40

SozialversicherungenDie Versicherungsbeiträge werden in Form von Lohnprozenten bezahlt. Die Alters-, Hinterlassenen und Invalidenversicherung (AHV/IV), die Pensionskasse (PK), die Arbeitslosenversicherung (ALV), die Unfallversi-cherung (UV) und die Erwerbsersatzordnung inkl. Mutterschaftsentschädigung (EO) werden gemeinsam von der Arbeitnehmerin/vom Arbeitnehmer und von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bezahlt. Kontrollieren Sie Ihre Lohnauszüge auf entsprechende Angaben. Ein Auszug zu den Abgaben der AHV kann beim Einwoh-neramt beantragt werden.Bei kleinen Arbeitspensen kann die Pflicht zur Zahlung einer Pensionskasse entfallen. Dann empfiehlt es sich, geeignete eigene Vorsorgemöglichkeiten zu prüfen. Weiter wird Ihnen dringend empfohlen, eine Unfallversicherung abzuschliessen, falls diese – aufgrund eines kleinen Pensums – nicht vom Arbeitgeber sichergestellt wird!

SteuernJede Person, die in der Schweiz wohnt, arbeitet oder einkauft, kann in der Schweiz steuerpflichtig werden. Die Steuer ist eine öffentliche Abgabe und bildet die wichtigste Einnahmequelle für den Staat zur Deckung der öffentlichen Ausgaben. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Steuerverwaltung der Stadt.

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KINDER, JUGENDLICHE UND FAMILIE

Was bietet die Stadt den jüngeren Einwohnerinnen und Einwohnern?

SpielplätzeDie Stadt Rapperswil-Jona unterhält mehrere Spielplätze. Diese befinden sich auf öffentlichem Grund, bei Schulen, Kindergärten und Badeanstalten. Spielt das Wetter nicht mit, so empfehlen wir Ihnen den Besuch der Ludothek. Hier können Sie für wenig Geld Spiele ausleihen und gemeinsam mit Ihrem Kind erproben.

Familien mit kleinen KindernDas Familienzentrum mit der Mütter- und Väterberatung ist die Anlaufstelle für Familien mit kleinen Kin-dern in Rapperswil-Jona. Hier erhalten Sie ganz viele Tipps und Informationen und können Ihr Kind wiegen oder sich über Kursangebote und Elterntreffen informieren. Das Familienkafi lädt zum feinen Kaffee.www.familienzentrum.rapperswil-jona.ch

Kinder und JugendlicheDie Kinder und Jugendarbeit der Stadt Rapperswil-Jona begleitet und fördert Kinder und Jugendliche. Sie stellt ihnen ein vielfältiges Freizeit, Lern- und Unterstützungsangebot zur Verfügung und setzt sich damit für die Integration und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft ein www.jump-in.ch. Im Jugendzentrum Stampf und im Mädchentreff können Jugendliche ab der 5. Klasse verweilen, spielen, sich austauschen und mitwirken. Dank der Infocard können sie ab 12 Jahren unentgeltlich ins Schwimmbad oder auf die Eisbahn.

FreizeitRapperswil-Jona ist eine Sportstadt und verfügt über eine grosse Liste an verschiedenen Sportvereinen. Hier kann Ihr Kind neue Freunde finden und seiner Lieblingsbeschäftigung nachgehen. Darüber hinaus gibt es attraktive Freizeitangebote wie der Zoo, die Freibäder, die Eishalle oder Angebote kultureller Art. Bitte besuchen Sie dazu unsere Webseite.

KinderbetreuungIn den Krippen betreuen Erzieherinnen Ihr Kind ganz- oder halbtags, sorgen für eine ausgewogene Ernäh-rung, fördern seine Sprachkompetenzen, seine Entwicklung und seine Integration in der Gruppe durch Spie-le, Singen und kreative Tätigkeiten. Krippen und Horte haben regelmässige Öffnungszeiten, sind verbindlich und von Montag bis Freitag geöffnet. In den Tagesfamilien wird Ihr Kind in einer Familie betreut und ver-köstigt, allenfalls zusammen mit anderen Tagesgeschwistern. Die Betreuungszeiten vereinbaren Sie mit den Tagesfamilien.

In den Spielgruppen und im Vorkindergarten erhält Ihr Kind die Möglichkeit mit anderen Kindern zu spie-len, zu singen und sich kreativ zu betätigen.

In allen Schulhäusern bestehen unentgeltliche Mittagslunchs, an denen Kinder über die Mittagszeit betreut werden. An vier Standorten wird ausserdem eine kostenpflichtige Nachmittagsbetreuung angeboten. An der Mythenstrasse besteht eine Ferienbetreuung für alle Schulkinder von Rapperswil-Jona.

Einen Überblick über all diese Angebote finden Sie in der Infobroschüre Kinderbetreuung der Stadt oder auf der Stadtwebseite www.rapperswil-jona.ch in der Rubrik Bildung.

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SCHULSYSTEM / AUS- UND WEITERBILDUNG

Was muss ich für meine Kinder und/oder für mich selbst beachten?

Öffentliche SchuleIn der Schweiz geniesst die öffentliche Schule einen guten Ruf, so auch in Rapperswil-Jona. Mit der Anmel-dung bei der Gemeinde werden die Kinder automatisch bei der Schulverwaltung angemeldet. Diese kontak-tiert die Eltern für die Einschulung der Kinder. Falls Bedarf besteht, wird auch ein unterstützender Deutsch-kursunterricht organisiert. Die Schulpflicht beginnt mit dem 4. Geburtstag. Stichdatum ist der 31. Juli.

ElternmitwirkungSchule und Elternhaus sind durch die Kinder eng miteinander verbunden. Die Kinder erzählen zu Hause von ihren Schulerfahrungen und tragen das Familienleben in die Schule. Die Erziehung und Bildung der Kinder ist das gemeinsame Ziel von Erziehungsberechtigten und Lehrpersonen. Es wird erwartet, dass Sie sich mit den Lehrpersonen austauschen und an Elternveranstaltungen der Schule teilnehmen. Verschiedene Schulen verfügen auch über Elternräte.

MusikschuleDie Schule bietet Ihren Kindern die Möglichkeit, kostenpflichtig ein Instrument zu erlernen oder in einer Singgruppe mitzuwirken. Erkundigen Sie sich dafür bei der Lehrperson Ihrer Kinder oder der Schulleitung.

Aus- und WeiterbildungAbhängig vom jeweiligen Schulabschluss besteht die Möglichkeit zur Berufslehre, die in der Schweiz Schu-le und Arbeitspraxis kombiniert, oder zum Studium an einer (Fach-) Hochschule. Auch nach Abschluss der Berufslehre oder des Studiums gibt es vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten an privaten Institutionen wie auch an öffentlichen Fachhochschulen.

LaufbahnberatungSie können mit einer Beraterin oder einem Berater Ihre Situation besprechen. Zusammen diskutieren sie, welche Chancen und Möglichkeiten bestehen, welche Aus- oder Weiterbildungen oder Neuorientierung für Sie sinnvoll wären. In Uznach finden Sie ein Zentrum für Berufs- und Laufbahnberatung.Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung See-GasterBerufsinformationszentrum BIZBahnhofstr. 18, 8730 UznachTelefon 055 229 05 40

Anerkennung ausländischer AbschlüsseFür viele Berufe ist in der Schweiz eine Anerkennung des ausländischen Diploms oder Ausweises durch eine Behörde oder Institution erforderlich. Je nach Beruf sind verschiedene Behörden für die Anerkennung zuständig. Wenden Sie sich an die Kontaktstelle des Bundes. Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen müssen:Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBTEffingerstrasse 27, 3003 BernTel. 031 323 75 71Fachkontakt: [email protected]

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GESUNDHEITSWESEN

Versicherung und Versorgung im Krankheitsfall oder bei Unfall

Kranken- und UnfallversicherungIn der Schweiz ist die Anmeldung bei einer Krankenkasse für alle (Einheimische und Ausländer mit Aufent-haltsberechtigung; respektive ab 3 Monaten Aufenthalt) obligatorisch. Die Unfallversicherung ist freiwillig, wird aber auch für Nichterwerbstätige und Kinder dringend empfohlen, da die Unfalldeckung der Kranken-kasse nur Gesundheitskosten einschliesst, nicht jedoch Renten und Taggelder! Die Krankenkasse muss Sie in die Grundversicherung aufnehmen. Es gibt keine staatliche Krankenkasse, nur private Unternehmen. Die Auswahl der Krankenkasse und die Höhe der Prämie hängen von Ihrer Wahl der Versicherungsleistungen und der Kasse ab. Sie haben die Möglichkeit, Offerten der Versicherer anzufor-dern.

Hausarzt oder HausärztinBei Krankheit oder Unfall wenden Sie sich in der Regel als erstes an einen Allgemeinmediziner. Allgemein-mediziner sind Ärztinnen und Ärzte, die als Hausärzte arbeiten. Im Telefonbuch finden Sie die praktizieren-den Ärzte der Stadt nach Fachgebieten aufgelistet. Neben den Allgemeinmedizinern finden Sie auch Fach-ärzte, etwa Augenärzte, Hautärzte, Kinderärzte, etc.

Permanence Rapperswil-JonaDie Permanence Rapperswil-Jona steht als Notfallpraxis allen Patienten mit nicht spitalbedürftigen Akuter-krankungen oder Verletzungen ohne Voranmeldung zur Verfügung. Kinder werden erst im schulpflichtigen Alter betreut. Mit Voranmeldung wird für Berufstätige eine Abendsprechstunde bis 21 Uhr geboten. Weiter können Personen ohne Hausarzt auch längerfristig betreut werden. www.permanence-rj.ch

NotfallBei ‚kleinen Notfällen’ hilft eine Hausapotheke oder Sie suchen den Hausarzt auf. Bei akuter Gefährdung von Leib und Leben, wenden Sie sich an den ärztlichen Notfalldienst für Rapperswil, Wagen und Bollingen unter 0848 144 111.

In der ganzen Schweiz rufen Sie den Rettungsdienst und den Krankenwagen über die Telefonnummer 144 (Achtung, nicht alle Krankenkassen zahlen den Transport oder nur bei Anweisung durch den Arzt). In den Bergen oder im Ausland kann auch die Schweizerische Rettungsflugwacht Rega unter 1414 helfen.Bei Vergiftungen erhalten Sie unter der Nummer 145 (Toxikologisches Zentrum) Rat.

SpitalDie Spitäler der Region sind in Uznach (Kanton St.Gallen!), Männedorf und Lachen. Die Einweisung in ein Spital machen Haus- und Fachärzte und –ärztinnen. Bei einem Notfall können Sie auch direkt in die Notfall-station eines Spitals gehen.

ApothekeApothekerinnen und Apotheker sind Fachpersonen, die Sie bei Krankheit beraten und Ihnen ein Medika-ment empfehlen und abgeben oder Sie an Ihre Ärztin/Ihren Arzt weiterverweisen. Im Telefonbuch finden Sie eine Übersicht über die Apotheken in Rapperswil-Jona.

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ÖFFENTLICHER VERKEHR

Gut unterwegs

Mit Bahn und Bus unterwegsDas Netzwerk des öffentlichen Verkehrs ist in der Schweiz stark ausgebaut. Auf der Webseite der Schweizerischen Bundesbah-nen (SBB) können Sie Abfahrt und Zielort eingeben und Tickets kaufen.www.sbb.chInformationen zu den Stadtbussen in Rapperswil-Jona finden Sie bei den Verkehrsbetrieben Zürichsee und Oberland und im roten Fahrplan der Stadt.www.vzo.ch/stadtbus-rapperswil-jona

SchiffDie Gegend von Rapperswil-Jona, respektive der Zürichsee kann attraktiv mit dem Schiff bereist werden. Die Schiffanlege-stelle liegt in Rapperswil. Mehr Informationen dazu finden Sie bei der Zürichsee-Schifffahrtsgesellschaft.www.zsg.ch

VergünstigungenMit dem Halbtax-Abonnement bezahlen Sie gegen eine Pauschale für Ihr Billett die Hälfte des Fahrpreises.Tageskarten: Wenn Sie mehrmals pro Tag dieselbe Strecke fahren, empfiehlt sich eine Tageskarte oder gar eine Multi-Tageskarte.Streckenabonnemente: bei häufigen Fahrten im lokalen, regionalen oder nationalen Bahn- und Busnetz (teilweise auch Schiff) sollten Sie den Kauf eines Monats- oder Jahresabonnements (Abos) erwägen. Reisen nach 9-Uhr sind oftmals etwas günstiger.

Kinder: Kinder bis 6 Jahre fahren in allen öffentlichen Verkehrsmitteln gratis. Von 6 bis 16 Jahren bezahlen sie den halben Fahrpreis. Die Juniorkarte und die Enkelkarte kosten 30 Franken pro Jahr (bis 31.1.2018 CHF 15.-). Damit können die Kinder, in Begleitung ihrer Eltern oder Grosseltern, kostenlos fahren.

Jugendliche unter 25 Jahren: können, zusätzlich zum Halbtax-Abo die Gleis 7 Karte erwerben. Damit fahren sie zwischen 19 Uhr und 5 Uhr unbeschränkt und ohne Zusatzkosten in der 2. Klasse.

Tageskarten der Gemeinde: Rapperswil-Jona hat einige vergünstigte Tageskarten zur Verfügung. Damit kann man einen Tag lang in der ganzen Schweiz auf fast allen öffentlichen Netzen reisen. Die Karte wird beim Verkehrsverein gebucht und muss abgeholt werden. https://www.rapperswil-zuerichsee.ch/de/besuchen/tageskarte-gemeinde

Von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag fahren Busse und Züge bis in die frühen Morgenstunden. Die speziell gekennzeichneten Nachtnetz-Linien (RE, SN oder N) sind zuschlagspflichtig. Der Nachtzuschlag kostet CHF 5.- zusätzlich zum gültigen Fahrticket.

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PRIVATER VERKEHR

Mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs

FahrräderRapperswil-Jona verfügt über schöne, weit verzweigte Radwege. Zur Vermeidung von Unfällen bitten wir Sie, die Verkehrsregeln zu beachten. Ausserdem empfehlen wir, beim Radfahren einen Helm zu tragen. Wer einen Velofahrkurs besuchen möchte, findet ein grosses Angebot bei Pro Velo www.pro-velo.ch.Ebenfalls empfehlen wir Ihnen eine Haftpflichtversicherung, damit Sie für den Fall versichert sind, wenn Sie mit Ihrem Fahrrad Schaden anrichten.

Motorräder und AutosFür das Fahren eines Autos oder Motorrads wird ein Führerausweis benötigt.

FührerausweisMit einem ausländischen Führerschein dürfen Sie ab Einreise in die Schweiz höchstens zwölf Monate Auto fahren. Danach muss er in einen schweizerischen Führerschein umgetauscht werden. Es ist wichtig, dass Ihr ausländischer Führerausweis noch gültig ist, wenn Sie einen Schweizer Führerausweis beantragen. Bitte wenden Sie sich dafür an das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt.

FahrzeugimportInnerhalb von einem Jahr ab Einreise muss das ausländische Fahrzeug in der Schweiz eingelöst (immatriku-liert) werden. Ohne Immatrikulation darf es nach Ablauf dieses Jahres in der Schweiz nicht mehr verwendet werden. Für die Immatrikulation zuständig ist das Strassenverkehrsamt.

Strassenverkehrs- und Schiffahrtsamt - www.stva.sg.chPrüfstelle KaltbrunnUznacherstrasse 728722 KaltbrunnTelefon Info-Center 058 229 22 22Telefon Prüfhalle 058 229 93 13Fax 058 229 93 [email protected]

KindersitzeKinder müssen in Autos altersentsprechend gesichert werden. Wie Sie Ihr Kind richtig sichern erfahren Sie in der mehrsprachigen Broschüre des Touring Club Schweiz (TCS) www.kindersitze.tcs.ch.

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KULTUR UND FREIZEIT

Vereine, Kunst, Kultur und Sport

VereineDie Schweiz ist das Land der Vereine: gegen 100‘000 Vereine gibt es hier. Rund 40 Prozent aller Schweize-rinnen und Schweizer sind in einem Verein tätig. Vereine gibt es für alle Lebenslagen und Lebensbereiche. Ein Verzeichnis aller Vereine finden Sie auf der Stadtwebseite www.rapperswil-jona.ch in der Rubrik Frei-zeit.

StadtbibliothekEntdecken Sie die Stadtbibliothek Rapperswil-Jona als Begegnungs-, Lern- und Aufenthaltsort für alle Gene-rationen. Im Eingangsbereich der Alten Fabrik steht Ihnen auch ein Bistro zur Verfügung. Die Stadtbilblio-thek ist an der Klaus-Gebert-Strasse 5 in Rapperswil oder unter www.stadtbibliothek-rj.ch zu finden.

Kunst und KulturDa es in Rapperswil-Jona viele kulturelle Sehenswürdigkeiten und Vereine gibt, können Sie auch aktiv als Mitglied Kultur gestalten. Grössere kulturelle Veranstaltungen wie das Seenachtsfest im Sommer, das Blues’n Jazz Festival mit bekannten Musikern auf internationalem Niveau, die Märkte und Chilbis, sowie die Anlässe rund um die Weihnachts- und Fasnachtszeit bieten in Rapperswil-Jona ein einmaliges Ambiente.

Die zwei Kinos Schlosskino und Leuzinger, das Ortsmuseum, das Kunstzeughaus, die Galerie in der Alten Fabrik, klassische Konzerte im Grossen Rittersaal im Schloss, Theater und Kabarett in der Villa Grünfels und im Restaurant Kreuz in Jona sind nur ein Auszug aus dem reichlichen Kulturangebot in Rapperswil-Jona.

Unter www.kulturpack.ch und auf der Stadtwebseite www.rapperswil-jona.ch in der Rubrik Kultur finden Sie Veranstaltungshinweise.

SportstadtRapperswil-Jona ist eine sportliche Stadt. Über 80 Sportvereine bieten aktives und passives Sporterlebnis. Bekannt ist Rapperswil-Jona für das Eisstadion Diners Club Arena und die Eishockey-Mannschaft Lakers.

Für die ganz Kleinen gibt es Mutter-Kind-Turnen oder Vater-Kind-Turnen. Mehr dazu finden Sie beim www.skvt-wagen.ch. Beim FamilienForum gibt es auch Eltern-Kind-Turnen www.familienforum-rj.ch.

Der Fussballclub Rapperswil-Jona ist ganz vorne mit dabei. Da Rapperswil-Jona am Zürichsee liegt, bieten der Kanuclub, der Ruderclub, der Tauchclub und weitere Vereine ein einmaliges Wassersporterlebnis.

Grössere sportliche Ereignisse sind der Schlosslauf, das Lützelauschwimmern, das Drachenbootrennen, die Internationale Kanuregatta und der Iron Man. Anlässlich des Slow-up sind Teilabschnitte der Strassen auto-frei und stehen für Ausflüge auf dem Rad, zu Fuss oder mit Inlineskates zur Verfügung.

Auf der Stadtwebseite www.rapperswil-jona.ch in der Rubrik Freizeit finden Sie mehr Informationen zum Sportangebot.

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ZUSAMMEN LEBEN

Allgemeine politische Rechte und Gewohnheiten

BundesverfassungDie Bundesverfassung ist das Grundgesetz der Schweiz. Sie definiert die Grundrechte für das Zusammen-leben, die für alle Menschen in der Schweiz ihre Gültigkeit haben. Es sind sowohl Rechte als auch Pflichten darin formuliert. Regelungen zum Aufenthalt und zur Bewilligung sind im Ausländergesetz zu finden.

Wichtige Grundrechte (eine Auswahl)• Die Würde des Menschen ist zu achten;• Es gilt die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz, die Gleichberechtigung von Frau und Mann und das Verbot von Diskriminierung;• Es besteht das Recht zur freien Wahl von Religion und Weltanschauung;• Es besteht das Recht zur freien Meinungsbildung und –äusserung.

Wichtige Pflichten (eine Auswahl)Grundsätzlich gilt: Gesetze und Vorschriften sind verbindlich und müssen befolgt werden.• Wohnortwechsel müssen bei der Gemeindeverwaltung in der alten und in der neuen Wohngemein de gemeldet werden (Meldepflicht);• Steuern werden von Bund, Kantonen und Gemeinden erhoben (Steuerpflicht);• Der Besuch des Grundschulunterrichts ist obligatorisch (Schulpflicht);• Beiträge an die AHV/IV, Kranken- und Unfallversicherung sind von allen in der Schweiz wohnenden Personen zu bezahlen (Versicherungspflicht).

Ungeschriebene Regeln und GewohnheitenWenn Sie sich nach den ungeschriebenen Regeln und Gewohnheiten – dahinter stehen meistens Erwar-tungen – informieren, vermeiden Sie einfacher Missverständnisse und erleichtern sich Ihren Einstieg in den schweizerischen Alltag.• Vereinbarte Termine sind verbindlich. Ihre verlässliche und pünktliche Einhaltung wird als wichtig erachtet. Bei Verhinderung ist es wichtig Ihr Gegenüber zu informieren, respektive den Termin abzu sagen.• Es wird erwartet, dass auf andere Menschen, aber auch die Umwelt und Natur Rücksicht genom men wird.

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DAS POLITISCHE SYSTEM DER SCHWEIZ

Politische Strukturen und Bürgerrechte

Föderalismus und SubsidiaritätDer Begriff bezeichnet die Aufteilung der öffentlichen Angelegenheiten zwischen dem Bund und den Kan-tonen. Die 26 Kantone der Schweiz sollen eine möglichst grosse Eigenständigkeit behalten. Gemäss dem Prinzip der Subsidiarität sind in staatlichen Angelegenheiten zuerst untergeordnete, lokale Glieder wie die Kantone oder die Gemeinden für die Lösung und Umsetzung zuständig. Der Bund übernimmt jene Aufga-ben, die die Kantone allein nicht erfüllen können.• Der Bund ist allein für die Bereiche zuständig, die ihm die Bundesverfassung explizit überträgt. • Jeder Kanton (Halbkanton) verfügt über eine kantonale Autonomie. Er hat eine eigene Verfassung, eine eigene Regierung, ein eigenes Parlament, eigene Gerichte und eine eigene Polizei. • Die rund 2636 Gemeinden übernehmen Aufgaben wie den Bau und Unterhalt der lokalen Strassen, die Wasser- und Elektrizitätsversorgung, die Kehrichtabfuhr, etc.

GewaltenteilungDie Schweiz ist eine Demokratie und nach dem Prinzip der Gewaltenteilung organisiert. Jede der drei staat-lichen Ebenen hat eine Legislative, welche die Gesetze erlässt und eine Exekutive, welche die Gesetze voll-zieht. Der Bund und die Kantone haben zudem eine Judikative, welche für die Einhaltung der Gesetze sorgt (alle Gerichte). Auf allen staatlichen Ebenen gibt es direktdemokratische Instrumente (Initiative, Referende-um). Die Stimmberechtigten verfügen bei öffentlichen Angelegenheiten über Rechte der Mitbestimmung.

MitbestimmungsrechteDie meisten Instrumente der politischen Mitsprache erfordern das Bürgerrecht; sie sind damit Schweize-rinnen und Schweizern vorbehalten. Alle erwachsenen Personen in der Schweiz – auch Ausländerinnen und Ausländer – haben das Recht, Petitionen an Behörden auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene zu richten. Petitionen können Vorschläge, Beschwerden und Bitten enthalten. Eine Petition stellt keine Ver-pflichtung für die Behörden dar, muss aber zur Kenntnis genommen und beantwortet werden.

GemeindeordnungDie Gemeindeordnung ist auf der Webseite der Stadt zu finden www.rapperswil-jona.ch. Sie regelt die Organisation der politischen Gemeinde Rapperswil-Jona sowie die Rechte und Pflichten ihrer Organe. Die Stadt erfüllt die Aufgaben, die ihr durch Verfassung und Gesetz zugewiesen werden und sol-che, die sie im öffentlichen Interesse selbst wählt.Oberstes Organ ist die Bürgerschaft (Gesamtheit der Stimmberechtigten). Sie berät und beschliesst an der Bürgerversammlung, sofern nicht Urnenabstimmung vorgeschrieben ist oder beschlossen wird, und findet in der Regel zweimal im Jahr statt.Der Stadtrat ist das oberste Leitungs- und Verwaltungsorgan der Stadt. Er wird für 4 Jahre gewählt und besteht aus dem Stadtpräsidenten, dem Schulpräsidenten und fünf weiteren Mitgliedern.Die Geschäftsprüfungskommission prüft die Amtsführung des Stadtrats, des Schulrats, der Verwaltung und den Gemeindehaushalt im vergangenen Jahr.

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© Stadt Rapperswil-Jona, Januar 2019

AuskunftFachbereich IntegrationSt.Gallerstrasse 408645 JonaTel. 055 225 80 [email protected]

DisclaimerDiese Informationen dienen der praktischen Bewältigung des Alltags in Rapperswil-Jona und helfen, weiter-führende Angebote und Hinweise rasch zu finden.

Die verschiedenen Themengebiete wurden nach bestem Wissen und Gewissen ausgearbeitet, teilweise aus dem Leitfaden der Stadt Wil übernommen, und werden bei Bedarf wieder angepasst. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte wird keine Haftung übernommen. Ratschläge oder Tipps sind un-verbindlich und erstellen kein Vertragsverhältnis. Für die Informationen auf den erwähnten Webseiten wird keine Haftung übernommen.

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