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Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Stand: 29.04.2016 Informationen zum Thema Wegegebühren in Bayern Stand Oktober 2018 Was Sie wissen sollten Die Berechnung der Entfernungskilometer (Luftlinie) für die Zonen der Wegegebühren bei Haus- besuchen erfolgt immer vom Praxissitz aus, unabhängig davon, ob die Besuchsfahrten miteinan- der verbunden werden, und nicht wie häufig angenommen nach den gefahrenen Kilometern. Da- her kann die Entfernung nicht mittels Routenplaner ermittelt werden. Hinweis Die Wegepauschale wird von der Betriebsstätte oder Nebenbetriebsstätte (Filiale) des Vertrags- arztes aus berechnet. Um Wegegebühren vergütet zu bekommen, ist in der Regel die Angabe einer Zone (Z1, Z2, Z3, Z4) erforderlich. Wird bei der Abrechnung von Besuchen keine Zone angegeben, erfolgt eine Zu- setzung der Z1 (bis zu 2 km) durch die KVB. In Bayern wird derzeit laut Gesamtvertrag bei Nacht (= zwischen 19 und 7 Uhr) ein höher bewer- tetes Wegegeld vergütet. Besuche bei Nacht sind deshalb weiterhin mit "N" zu kennzeichnen (z.B. GOP 01410N, 01411N, 01412N, 01415N, 01418N). Die "N"-Kennzeichnung bewirkt, dass dadurch die Zonen (Zonenangaben Z1, Z2, Z3, Z4 bei Datenträgerabrechnung im Feld mit der Kennung 5018) mit dem erhöhten Nachtzuschlag vergütet werden (z.B. GOP 40226). Besuch eines weiteren Kranken in derselben sozialen Gemeinschaft (Mitbesuch = GOP 01413) Nur für den ersten Patienten darf die jeweilige Zonenangabe angesetzt werden, also nur neben der vollen Besuchsgebühr nach den Gebührenordnungspositionen 01410, 01411, 01412, 01415, 01418 und 01721, nicht jedoch neben der GOP 01413. Regelung Visite Bei der ersten Visite (GOP 01414) am Visitentag ist die entsprechende Wegepauschale nach den GOP 40220 ff. einzutragen (keine Zonenangabe!).

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Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Stand: 29.04.2016

Informationen zum Thema

Wegegebühren in Bayern

Stand Oktober 2018

Was Sie wissen sollten

Die Berechnung der Entfernungskilometer (Luftlinie) für die Zonen der Wegegebühren bei Haus-

besuchen erfolgt immer vom Praxissitz aus, unabhängig davon, ob die Besuchsfahrten miteinan-

der verbunden werden, und nicht wie häufig angenommen nach den gefahrenen Kilometern. Da-

her kann die Entfernung nicht mittels Routenplaner ermittelt werden.

Hinweis

Die Wegepauschale wird von der Betriebsstätte oder Nebenbetriebsstätte (Filiale) des Vertrags-

arztes aus berechnet.

Um Wegegebühren vergütet zu bekommen, ist in der Regel die Angabe einer Zone (Z1, Z2, Z3,

Z4) erforderlich. Wird bei der Abrechnung von Besuchen keine Zone angegeben, erfolgt eine Zu-

setzung der Z1 (bis zu 2 km) durch die KVB.

In Bayern wird derzeit laut Gesamtvertrag bei Nacht (= zwischen 19 und 7 Uhr) ein höher bewer-

tetes Wegegeld vergütet. Besuche bei Nacht sind deshalb weiterhin mit "N" zu kennzeichnen

(z.B. GOP 01410N, 01411N, 01412N, 01415N, 01418N). Die "N"-Kennzeichnung bewirkt, dass

dadurch die Zonen (Zonenangaben Z1, Z2, Z3, Z4 bei Datenträgerabrechnung im Feld mit der

Kennung 5018) mit dem erhöhten Nachtzuschlag vergütet werden (z.B. GOP 40226).

Besuch eines weiteren Kranken in derselben sozialen Gemeinschaft (Mitbesuch = GOP 01413)

Nur für den ersten Patienten darf die jeweilige Zonenangabe angesetzt werden, also nur neben

der vollen Besuchsgebühr nach den Gebührenordnungspositionen 01410, 01411, 01412, 01415,

01418 und 01721, nicht jedoch neben der GOP 01413.

Regelung Visite

Bei der ersten Visite (GOP 01414) am Visitentag ist die entsprechende Wegepauschale nach

den GOP 40220 ff. einzutragen (keine Zonenangabe!).

Seite 2

Informationen zu

Wegegebühren in Bayern

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Berechnung der Entfernungskilometer

Zur Feststellung der Zonen – Entfernung Luftlinie – gehen Sie folgender-

maßen vor:

a) Sie können die Entfernungszonen in einer Landkarte bzw. in einem Stadtplan mit einem

Zirkel in den entsprechenden Radien markieren

oder

b) Sie können beispielsweise mittels Google Maps die Entfernung am Bildschirm ermitteln.

Mit folgender Vorgehensweise haben Sie die Möglichkeit, die Entfernung – Luftlinie – zwi-

schen zwei Punkten mit Google Maps zu messen. Im folgenden Beispiel wird der Internet

Explorer (IE) in der Version 11 (oder neuer) verwendet. Bei älteren Versionen des IE

steht die Funktion der Entfernungsmessung teilweise nicht zur Verfügung.

1. Starten Sie Google Maps: www.maps.google.de

Bitte direkte Eingabe der URL in der Adresszeile des Browsers.

Seite 3

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Wegegebühren in Bayern

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2. Verwenden Sie den Routenplaner

Mit Hilfe von Google Maps können Sie Entfernungen und Routeninformationen auf der

Karte anzeigen lassen.

• Klicken Sie (links oben) auf das Symbol „Routenplaner“

• Geben Sie den „Startpunkt“ (Praxisadresse) und das „Reiseziel“ (Zielortadresse) in

die entsprechenden Felder ein.

Gültige Werte sind z.B. Adressinformationen wie Straße, Postleitzahl und Orte bzw.

Städtenamen.

• Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den angezeigten Startpunkt und wählen

Sie aus dem Kontextmenü den Punkt „Entfernung messen“.

• Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den angezeigten Punkt (Reiseziel). Sie

erhalten die Entfernung am Bildschirm angezeigt.

Hinweis: die von Google Maps angezeigten Routenvorschläge können Sie bei der Entfer-

nungsmessung (Luftlinie) ignorieren.

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Beispiel

Start: Nürnberg, Witschelstraße Ziel: Nürnberg, Vogelsgarten

Ergebnis:

Startpunkt: Witschelstraße, 90431 Nürnberg

Endpunkt: Vogelsgarten, 90402 Nürnberg

Entfernung Luftlinie: 3.83 km

Entfernung Routenplanung: 6.2 km

Geschätzte Fahrzeit: 17 Minuten

Berechnen

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Übersicht über die Wegegebühren in Bayern

Tabelle 1 Besuche in der Regelversorgung und im Bereitschaftsdienst

Leistungsinhalt GOP

Hinweis:

Die aktuellen Beträge finden Sie im B€GO - Informationssystem

Besuche in der Regelversorgung und im Bereitschaftsdienst,

ohne die unten genannten Ausnahmefälle

Pauschale für Besuche im Kernbereich bis zu 2 km Radius bei Tage (Z1) > je Besuch

40220

Pauschale für Besuche im Randbereich bei mehr als 2 km bis zum 5 km Radius bei Tage (Z2) > je Besuch

40222

Pauschale für Besuche im Fernbereich bei mehr als 5 km Radius bei Tage(Z3) > je Besuch

40224

Pauschale für Besuche im Kernbereich bis zu 2 km Radius bei Nacht (Z1) > je Besuch

40226

Pauschale für Besuche im Randbereich bei mehr als 2 km bis zum 5 km Radius bei Nacht (Z2) > je Besuch

40228

Pauschale für Besuche im Fernbereich bei mehr als 5 km Radius bei Nacht(Z3) > je Besuch

40230

Wegepauschale für Besuche jenseits eines Radius von 10 km für Besuche bei Tage zur Durchführung konsiliarärztlicher Tätigkeit oder für den ers-ten Besuch des Operateurs nach ambulanter Durchführung von operati-ven Leistungen.

40190

Wegepauschale für Besuche jenseits eines Radius von 10 km für Besuche bei Nacht zur Durchführung konsiliarärztlicher Tätigkeit oder für den ersten Besuch des Operateurs nach ambulanter Durchführung von ope-rativen Leistungen.

40192

Seite 6

Informationen zu

Wegegebühren in Bayern

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Stand: 29.04.2016

Leistungsinhalt GOPHinweis:

Die aktuellen Beträge finden Sie im

B€GO - Informationssystem

Nur im Bereitschaftsdienst

(keine gesonderte Antragstellung erforderlich!)

Wegepauschale für Besuche im Rahmen des Bereitschaftsdienstes in einem Bereich jenseits des Radius von 10 km bei Tage (Z4)

95162

Wegepauschale für Besuche im Rahmen des Bereitschaftsdienstes in einem Bereich jenseits des Radius von 10 km bei Nacht (Z4)

95163

Wegepauschale für Besuche im Rahmen des Bereitschaftsdienstes in einem Bereich jenseits des Radius von 15 km bei Tage

95164

Wegepauschale für Besuche im Rahmen des Bereitschaftsdienstes in einem Bereich jenseits des Radius von 15 km bei Nacht

95165

Wegepauschale für Besuche im Rahmen des Bereitschaftsdienstes in einem Bereich jenseits des Radius von 20 km bei Tage

95166

Wegepauschale für Besuche im Rahmen des Bereitschaftsdienstes in einem Bereich jenseits des Radius von 20 km bei Nacht

95167

Hinweis für Poolärzte:

Poolärzte haben oftmals keine eigene Betriebsstätte in dem jeweiligen Bereitschaftsdienstbereich,

daher müssen Sie hier als Ausgangspunkt zur Berechnung der Wegepauschalen (nach B€GO)

den Mittelpunkt des jeweiligen Einsatzbereiches heranziehen. Auf der Homepage der KVB unter

www.kvb.de/praxis/aerztlicherbereitschaftsdienst/poolärzte finden Sie unter dem Begriff „Doku-

mente“ eine Liste mit den Gebietsmittelpunkten der Bereitschaftsdienstbereiche.

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Wegegebühren in Bayern

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Stand: 29.04.2016

Zuschläge zu den Wegepauschalen

Mit verschiedenen Regionalen Krankenkassen in Bayern konnten seit dem 01.10.2013,

01.01.2014 und 01.04.2014 Zuschläge zu den Wegepauschalen für Besuche über 10 km im

Rahmen des Bereitschaftsdienstes vereinbart werden.

Die teilnehmenden Krankenkassen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Tabellenübersichten

unter Tabelle 1a).

Anmerkung:

Damit von den Zuschlägen profitiert werden kann, ist es erforderlich, sowohl die jeweilige Zone

bzw. Wegepauschale im Bereitschaftsdienst als auch die entsprechende Zuschlagsziffer in der

regulären Quartalsabrechnung anzusetzen. Eine automatische Zusetzung durch die KVB erfolgt

nicht.

Hinweis:

Zuschlagsziffern im Bereich AOK Bayern, LKK und IKK in Bayern, Knappschaft innerhalb GV so-

wie bayerische BKK’s sind nur im Ärztlichen Bereitschaftsdienst abrechenbar.

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Wegegebühren in Bayern

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Tabelle 1a)

Leistungsinhalt

Zuschläge für Wegepauschalen über 10 km

seit 01.10.2013 für Versicherte der AOK Bayern

Nur im Bereitschaftsdienst

(keine gesonderte Antragstellung

erforderlich!)

GOP Wert

Zu-

schlags-

ziffer

Wert

Zu-

schlag

Ge-

samt-

wert

Wegepauschale für Besuche im Rahmen des Bereitschaftsdienstes in einem Bereich jenseits des Radius von 10 km bei Tagezwischen 07:00 Uhr und 19:00 Uhr bei Tage (Z4)

95162 17,08 € 95162Z 22,75 € 39,83 €

Wegepauschale für Besuche im Rahmen des Bereitschaftsdienstes in einem Bereich jenseits des Radius von 10 km bei Nacht(Z4)

95163 22,76 € 95163Z 23,78 € 46,54 €

Wegepauschale für Besuche im Rahmen des Bereitschaftsdienstes in einem Bereich jenseits des Radius von 15 km bei Tage

95164 25,00 € 95164Z 23,96 € 48,96 €

Wegepauschale für Besuche im Rahmen des Bereitschaftsdienstes in einem Bereich jenseits des Radius von 15 km bei Nacht

95165 30,00 € 95165Z 26,70 € 56,70 €

Wegepauschale für Besuche im Rahmen des Bereitschaftsdienstes in einem Bereich jenseits des Radius von 20 km bei Tage

95166 32,50 € 95166Z 34,78 € 67,28 €

Wegepauschale für Besuche im Rahmen des Bereitschaftsdienstes in einem Bereich jenseits des Radius von 20 km bei Nacht

95167 37,50 € 95167Z 40,10 € 77,60 €

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Wegegebühren in Bayern

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Leistungsinhalt

Zuschläge für Wegepauschalen über 10 km

seit 01.01.2014 für Versicherte der Betriebskrankenkassen in Bayern

Nur im Bereitschaftsdienst

(keine gesonderte Antragstellung

erforderlich!)

GOP Wert

Zu-

schlags-

ziffer

Wert

Zu-

schlag

Ge-

samt-

wert

Wegepauschale für Besuche im Rahmen des Bereitschaftsdienstes in einem Bereich jenseits des Radius von 10 km bei Tagezwischen 07:00 Uhr und 19:00 Uhr bei Tage (Z4)

95162 15,71 € 95162Z 22,75 € 38,46 €

Wegepauschale für Besuche im Rahmen des Bereitschaftsdienstes in einem Bereich jenseits des Radius von 10 km bei Nacht(Z4)

95163 20,94 € 95163Z 23,78 € 44,72€

Wegepauschale für Besuche im Rahmen des Bereitschaftsdienstes in einem Bereich jenseits des Radius von 15 km bei Tage

95164 23,00 € 95164Z 23,96 € 46,96 €

Wegepauschale für Besuche im Rahmen des Bereitschaftsdienstes in einem Bereich jenseits des Radius von 15 km bei Nacht

95165 27,60 € 95165Z 26,70 € 54,30 €

Wegepauschale für Besuche im Rahmen des Bereitschaftsdienstes in einem Bereich jenseits des Radius von 20 km bei Tage

95166 32,50 € 95166Z 34,78 € 67,28 €

Wegepauschale für Besuche im Rahmen des Bereitschaftsdienstes in einem Bereich jenseits des Radius von 20 km bei Nacht

95167 37,50 € 95167Z 40,10 € 77,60 €

Seite 10

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Leistungsinhalt

Zuschläge für Wegepauschalen über 10 km

seit 01.01.2014 für Versicherte der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) in Bayern

seit 01.04.2014 für Versicherte der Innungskrankenkassen (IKK) in Bayern

Nur im Bereitschaftsdienst

(keine gesonderte Antragstellung

erforderlich!)

GOP Wert

Zu-

schlags-

ziffer

Wert

Zu-

schlag

Ge-

samt-

wert

Wegepauschale für Besuche im Rahmen des Bereitschaftsdienstes in einem Bereich jenseits des Radius von 10 km bei Tagezwischen 07:00 Uhr und 19:00 Uhr bei Tage (Z4)

95162 17,08 € 95162Z 22,75 € 39,83 €

Wegepauschale für Besuche im Rahmen des Bereitschaftsdienstes in einem Bereich jenseits des Radius von 10 km bei Nacht(Z4)

95163 22,76 € 95163Z 23,78 € 46,54 €

Wegepauschale für Besuche im Rahmen des Bereitschaftsdienstes in einem Bereich jenseits des Radius von 15 km bei Tage

95164 25,00 € 95164Z 23,96 € 48,96 €

Wegepauschale für Besuche im Rahmen des Bereitschaftsdienstes in einem Bereich jenseits des Radius von 15 km bei Nacht

95165 30,00 € 95165Z 26,70 € 56,70 €

Wegepauschale für Besuche im Rahmen des Bereitschaftsdienstes in einem Bereich jenseits des Radius von 20 km bei Tage

95166 32,50 € 95166Z 34,78 € 67,28 €

Wegepauschale für Besuche im Rahmen des Bereitschaftsdienstes in einem Bereich jenseits des Radius von 20 km bei Nacht

95167 37,50 € 95167Z 40,10 € 77,60 €

Seite 11

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Leistungsinhalt

Zuschläge für Wegepauschalen über 10 km

seit 01.04.2014 für Versicherte der Knappschaft

Nur im Bereitschaftsdienst

(keine gesonderte Antragstellung

erforderlich!)

GOP Wert

Zu-

schlags-

ziffer

Wert

Zu-

schlag

Ge-

samt-

wert

Wegepauschale für Besuche im Rahmen des Bereitschaftsdienstes in einem Bereich jenseits des Radius von 10 km bei Tagezwischen 07:00 Uhr und 19:00 Uhr bei Tage (Z4)

95162 12,30 € 95162Z 22,75 € 35,05 €

Wegepauschale für Besuche im Rahmen des Bereitschaftsdienstes in einem Bereich jenseits des Radius von 10 km bei Nacht(Z4)

95163 17,80 € 95163Z 23,78 € 41,58 €

Wegepauschale für Besuche im Rahmen des Bereitschaftsdienstes in einem Bereich jenseits des Radius von 15 km bei Tage

95164 13,80 € 95164Z 23,96 € 37,76 €

Wegepauschale für Besuche im Rahmen des Bereitschaftsdienstes in einem Bereich jenseits des Radius von 15 km bei Nacht

95165 19,30 € 95165Z 26,70 € 46,00 €

Wegepauschale für Besuche im Rahmen des Bereitschaftsdienstes in einem Bereich jenseits des Radius von 20 km bei Tage

95166 32,50 € 95166Z 34,78 € 67,28 €

Wegepauschale für Besuche im Rahmen des Bereitschaftsdienstes in einem Bereich jenseits des Radius von 20 km bei Nacht

95167 37,50 € 95167Z 40,10 € 77,60 €

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Tabelle 2 Werterhöhung der Wegepauschale für Besuche in der Regelversor-gung und im Bereitschaftsdienst für Versicherte der Knappschaft

Leistungsinhalt GOP Hinweis:

Werterhöhung ab 01.04.2014

Besuche in der Regelversorgung und im Bereitschaftsdienst

Werterhöhung der Wegepauschale für Versicherten der Knappschaft ab 01.04.2014

ohne den oben genannten Ausnahmefälle

GOP

Wert gültig

bis

31.03.2014

Neuer Wert

ab

01.04.2014

Pauschale für Besuche im Kernbereich bis zu 2 km Radi-us bei Tage (Z1) > je Besuch

40220 3,90 € 4,07 €

Pauschale für Besuche im Randbereich bei mehr als 2 km bis zum 5 km Radius bei Tage (Z2) > je Besuch

40222 7,50 € 8,11€

Pauschale für Besuche im Fernbereich bei mehr als 5 km Radius bei Tage (Z3) > je Besuch

40224 10,80 € 11.78 €

Pauschale für Besuche im Kernbereich bis zu 2 km Radi-us bei Nacht (Z1) > je Besuch

40226 9,40 € 9,40 €

Pauschale für Besuche im Randbereich bei mehr als 2 km bis zum 5 km Radius bei Nacht (Z2) > je Besuch

40228 13,00 € 13,00 €

Pauschale für Besuche im Fernbereich bei mehr als 5 km Radius bei Nacht (Z3) > je Besuch

40230 16,30 € 16,95 €

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Tabelle 3 Sonderregelung der Landwirtschaftlichen Krankenkasse

Leistungsinhalt Für alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen-

den Ärzte und für alle LKK-Versicherten (Kollektivvertrag der LKK)

GOP Vergütung

Sonderregelungen LKK (für alle LKK)

Wegepauschale innerhalb von 5 km (Zone 1 und 2) für LKK-Versicherte im Zusammenhang mit Besuchen zu den GOPen 01410, 01415 außerhalb des organisierten Bereit-schaftsdienstes > je Besuch

wird umgesetzt

als

97810

20,00 €

Wegepauschale bei mehr als 5 km bis zu 10 km (Zone 3) für LKK-Versicherte im Zusammenhang mit Besuchen zu den GOPen 01410, 01415 außerhalb des organisierten Be-reitschaftsdienstes > je Besuch

wird umgesetzt

als

97811

23,00 €

Wegepauschale bei mehr als 10 km ( Zone 4) für LKK-Versicherte im Zusammenhang mit Besuchen zu den GO-Pen 01410, 01415 außerhalb des organisierten Bereit-schaftsdienstes > je Besuch

wird umgesetzt

als

97812

26,00 €

Wegepauschale innerhalb von 5 km (Zone 1 und 2) für LKK-Versicherte im Zusammenhang mit Besuchen zu den GOPen 01411, 01412 außerhalb des organisierten Bereit-schaftsdienstes > je Besuch

wird umgesetzt

als

97813

30,00 €

Wegepauschale bei mehr als 5 km bis zu 10 km (Zone 3) für LKK-Versicherte im Zusammenhang mit Besuchen zu den GOPen 01411, 01412 außerhalb des organisierten Be-reitschaftsdienstes > je Besuch

wird umgesetzt

als

97814

33,00 €

Wegepauschale bei mehr als 10 km ( Zone 4) für LKK-Versicherte im Zusammenhang mit Besuchen zu den GOPen 01411, 01412 außerhalb des organisierten Bereit-schaftsdienstes > je Besuch

wird umgesetzt

als

97815

36,00 €

Anmerkung:

Bei Hausbesuchen setzen Sie bei allen LKK-Versicherten die Zonen Z1, Z2, Z3, Z4 an (Feldken-nung: 5018). Die Pauschalbeträge werden automatisch abgerechnet.

Im Bereitschaftsdienst gelten die Wegepauschalen und Zonen weiter (siehe Tabelle 1).

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Informationen

Weitere Informationen zum B€GO – Informationssystem und dem Gesamtvertrag Bayern finden

Sie im Internet unter www.kvb.de .

Hier erhalten Sie weitere Informationen

Für Auskünfte wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter am Service-Telefon oder schicken Sie

Ihre Fragen an uns direkt per Fax oder E-Mail.

Telefon: 089 / 570 93 400 10

Fax: 089 / 570 93 400 11

E-Mail: [email protected]

Maßgeschneiderte Beratungen erhalten Sie im persönlichen Gespräch mit unseren Beratern in

Ihrer Bezirksstelle vor Ort.