28
Informationen des Hochschulteams WICHTIGES von A bis Z Informationsbroschüre für Neukunden

Informationsbroschüre für Neukunden · 7. HochschulteadAgmerenArbftüurrDeüitsseldo. rf. Umzug - Verfügbarkeit . Allgemeines . DAnerspruaArbchufeitslosengdeistaldvoabnhängdiga,ss

  • Upload
    others

  • View
    3

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

  • Informationen des Hochschulteams

    WICHTIGES von A bis Z

    Informationsbroschüre für Neukunden

  • 2

    Hochschulteam der Agentur für Arbeit Düsseldorf

    Inhaltsverzeichnis

    Adressen & eServices & Öffnungszeiten

    Wichtig: Leistungsrechtliche Hinweise

    Wichtig: Rentenanrechnungszeiten

    Weitere Punkte, die Sie beachten sollten

    Umzug - Verfügbarkeit

    Urlaub - Verfügbarkeit

    Stellensuche - Wege zum Ziel

    Eigenes Profil in der JOBBÖRSE

    Informationen über Berufe - BERUFENET

    KURSNET - Das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung

    Karriere und Weiterbildung - Ihr Karrierepfad

    E-Learning: Weiterbildung leicht gemacht -E-Learning-Angebote Lernbörse

    Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

    Förderung aus dem Vermittlungsbudget

    Nebeneinkommen

    ZAV - Internationaler Personalservice

    Existenzgründung

    Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag ("Freiwillige Arbeitslosenversicherung")

    Platz für Ihre Notizen

    Wo finde ich das Hochschulteam und das Beratungscenter/BiZ?

    3

    4

    5

    6

    7

    8

    9

    11

    12

    13

    14

    15

    16

    16

    17

    18

    19

    24

    25

    27

  • 3

    Hochschulteam der Agentur für Arbeit Düsseldorf

    Adressen & eServices & Öffnungszeiten

    Besucheranschrift: Agentur für Arbeit Düsseldorf Grafenberger Allee 300 40237 Düsseldorf

    Telefonisch: 0 800 4 5555 00 Der Anruf ist für Sie gebührenfrei. Montag bis Freitag jeweils von 8:00 bis 18:00 Uhr. Telefax: 0211 692 - 1808 E-Mail: [email protected] Internet: www.arbeitsagentur.de

    Postanschrift: Agentur für Arbeit Düsseldorf 40180 Düsseldorf

    Öffnungszeiten der Agentur für Arbeit Düsseldorf: für Kunden mit Termin und für den Besuch des Beratungscenter/BiZ: Montag: 7:30 – 16:30 Uhr Dienstag: 7:30 – 16:30 Uhr Mittwoch: 7:30 – 16:30 Uhr Donnerstag: 7:30 – 18:00 Uhr Freitag: 7:30 – 12:30 Uhr

    Öffnungszeiten der Agentur für Arbeit Düsseldorf: für Kunden ohne Termin: Montag: 7:30 – 12.30 Uhr Dienstag: 7:30 – 12:30 Uhr Mittwoch: 7:30 – 12:30 Uhr Donnerstag: 7:30 – 18:00 Uhr Freitag: 7:30 – 12:30 Uhr

    Eingangszone: EZ 311 Erste Anlaufstelle für Arbeitslosmeldung, Arbeitsuchendmel-dung und für alle Angelegenheiten bezüglich Reisekosten, Bewerbungskosten, Umzugskosten etc. - außer Arbeitslosengeld I/II-Abgabe: Vereinbaren Sie bitte einen Termin. Telefonisch: 0 800 4 5555 00 Der Anruf ist für Sie gebührenfrei. Erreichbar: Montag bis Freitag jeweils von 8:00 bis 18:00 Uhr E-Mail: [email protected]

    Hochschulteam: Ihre persönliche Arbeitsvermittlerin / Ihr persönlicher Arbeits-vermittler Corona Update: Wir sind weiter online und telefonisch für Sie erreichbar! Telefonisch: 0 800 4 5555 00 Der Anruf ist für Sie gebührenfrei. Telefax: 0211 – 692 410 1808 E-Mail: [email protected]

    Leistungsberatung zum Arbeitslosengeld I: Telefonisch: 0800 4 5555 00 Der Anruf ist für Sie gebührenfrei. E-Mail: [email protected]

    Fragen zum Arbeitslosengeld I: Fragen zu Vorgängen und Bescheiden Telefonisch: 0800 4 5555 00 Der Anruf ist für Sie gebührenfrei.

    JOBCENTER / Arbeitslosengeld II Bewerberinnen und Bewerber, die Arbeitslosengeld II und Arbeitslosengeld I erhalten („Aufstocker“), wenden sich bitte ausschließlich an: JOBCENTER Düsseldorf Arbeitslosengeld II Telefon: 0211 - 917470 E-Mail: [email protected]

    eServices Auf der Startseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie unter folgendem Link www.arbeitsagentur.de/eservices eine Übersicht aller Online-Angebote.

    Ihre Möglichkeiten bei den eServices sind unter ande-rem: • Bescheinigungen online über Ihre Lohnabrechnungssoft-

    ware übermitteln (mit BEA oder sv.net) • Unterlagen online übermitteln oder nachreichen • Bescheide oder Nachweise einsehen • Bewilligte Leistungen online einsehen • Mit sicheren Postfachnachrichten auch vertrauliche Infor-

    mationen versenden • Alle Ihre Aktivitäten mit den "eServices Geldleistungen"

    auf einen Blick - in der Historie

  • 4

    Hochschulteam der Agentur für Arbeit Düsseldorf

    Wichtig: Leistungsrechtliche Hinweise

    Informationen zur Arbeitsuchendmeldung

    Neben der bereits möglichen telefonischen Anzeige der Arbeitsuchendmeldung kann diese nun auch schriftlich oder online erfolgen. Die schriftliche Anzeige ist nicht auf die Papierform beschränkt, vielmehr sind z.B. auch Fax und E-Mail möglich. Voraussetzung für die Wirksamkeit ist, wie auch bei den anderen Kontaktkanälen, dass die persönliche Arbeitsuchendmeldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. Ist die Meldung nicht spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses bzw. des außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses erfolgt, tritt eine Sperrzeit von einer Woche ein (§ 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB III). Haben Sie erst innerhalb von drei Monaten vor Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses erfahren, dass dieses beendet wird, muss die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnisnahme über die Beendigung erfolgt sein, sonst tritt ebenfalls eine Sperrzeit von einer Woche ein.

    Damit Ihr Leistungsantrag zeitnah und ohne Nachteile für Sie bearbeitet werden kann, benötigen wir Ihre Mithilfe, zu der Sie auch gesetzlich verpflichtet sind. Legen Sie bitte bei der Arbeitslosmeldung, spätestens aber bei Abgabe Ihres Leistungsantrages unbedingt folgende Unterlagen vor:

    • Kündigungsschreiben des Arbeitgebers, wenn möglich mit Zugangsnachweis oder

    • Ihr Kündigungsschreiben, wenn möglich mit Absendenachweis oder

    • den geschlossenen Aufhebungsvertrag.

    Konnten Sie sich nicht rechtzeitig arbeitsuchend melden, z. B. weil Sie arbeitsunfähig erkrankt waren, weisen Sie dies bitte durch entsprechende Unterlagen nach.

    Arbeitslosmeldung als Voraussetzung für den Leistungsbezug

    Ihre persönliche Arbeitsuchendmeldung ersetzt nicht die persönliche Arbeitslosmeldung, die unter anderem Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld oder Teilarbeitslosengeld ist. Die persönliche Arbeitslosmeldung ist frühestens drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit vorzunehmen. Melden Sie sich nicht spätestens am ersten Tage Ihrer Arbeitslosigkeit persönlich arbeitslos, erhalten Sie Leistungen frühestens ab dem Tag der persönlichen Arbeitslosmeldung.

    Lohnsteuerklausel und Bezug von Lohnersatzleistungen

    Die Höhe des Arbeitslosengeldes und der Arbeitslosenbeihilfe ist auch abhängig von der auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Lohnsteuerklasse. Verheiratete können ihre Lohnsteuerklasse einmal jährlich wechseln. Obwohl dieser Wechsel aus steuerlichen Gründen geboten sein kann, kann ein Steuerklassenwechsel zu einer niedrigeren Lohnersatzleistung führen. Deshalb der dringende Rat: Lassen Sie sich von Ihrer Agentur für Arbeit über die Folgen beraten, bevor Sie einen Lohnsteuerklassenwechsel vornehmen. Nur durch eine vorherige Beratung können Sie erhebliche finanzielle Nachteile vermeiden.

  • 5

    Hochschulteam der Agentur für Arbeit Düsseldorf

    Wichtig: Rentenanrechnungszeiten

    Anrechnungszeiten sind beitragsfreie Zeiten in der Rentenversicherung. Sie sollen rentenrechtliche Nachteile ausgleichen, die dadurch entstanden sind, dass Versicherte zeitweise unverschuldet an der Beitragszahlung zur Rentenversicherung gehindert waren. An die Rentenversicherung sind Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug (§ 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB VI) zu melden.

    Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug • Voraussetzung Arbeitslosigkeit Die Agenturen für Arbeit haben vor der Meldung eines Anrechnungszeittatbestandes an die Rentenversicherung anhand der Regelungen des SGB III zu prüfen, ob der Versicherte arbeitslos war, d. h.: • vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis

    stand; • eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchte, indem

    er alle Möglichkeiten nutzte, um seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen) und den Vermittlungsbemühungen der AA zur Verfügung stand (Verfügbarkeit);

    • sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat; • seine Mitwirkungspflichten als Arbeitsuchender und

    Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung erfüllt hat.

    Sanktionstatbestände Kein zu meldender Anrechnungszeittatbestand liegt für einen Sanktionszeitraum von 12 Wochen vor, während dessen die Vermittlung gem. § 38 Abs. 3 Satz 3 SGB III eingestellt wurde (sog. „Vermittlungssperre“).

    Nach Ablauf der Vermittlungssperre ist mit einer erneuten Arbeitslosmeldung die Berücksichtigung von Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit nur dann möglich, wenn während der Vermittlungssperre ein sog. unschädlicher Überbrückungstatbestand für die erforderliche Unterbrechung einer versicherten Beschäftigung oder Tätigkeit i. S. v. § 58 Abs. 2 SGB VI vorliegt. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Betroffene sich auch während der Vermittlungssperre fortlaufend und ernsthaft um Arbeit bemüht und dem zuständigen Rentenversicherungsträger selbst entsprechende Nachweise vorlegt.

    Kein Anrechnungszeittatbestand liegt ferner vor, wenn der Nichtleistungsbezug auf leistungsrechtlichen Sanktionen beruht (insbesondere Eintritt einer Sperrzeit gem. § 159 SGB III oder Versagung/Entziehung wegen fehlender Mitwirkung gem. § 66 SGB I).

    Berücksichtigungsfähige beitragsfreie Zeiten der Arbeitslosigkeit können dem Rentenversicherungsträger nur dann gemeldet werden, wenn der Agentur für Arbeit Ihre Sozialversicherungsnummer (VSNR) bekannt ist. Sollte dies ausnahmsweise nicht der Fall sein, geben Sie bitte Ihre VSNR umgehend durch Vorlage Ihres Sozialversicherungsausweises oder einer anderen maschinell erstellten Unterlage Ihres Rentenversicherungsträgers (z. B. Versicherungsverlauf) bekannt.

    Über die rentenrechtliche Berücksichtigung von Anrechnungszeiten entscheidet allein der Rentenversicherungsträger. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich bei Ihrem Rententräger ausführlich über Ihren konkreten Fall informieren und beraten zu lassen, von der Kontenanfrage bis hin zu konkreten Handlungsvorschlägen.

    Einige Kunden haben die Möglichkeit, die Rentenzeiten über eine freiwillige Beitragszahlung zu erfüllen. Dies kann insbesondere für Kunden interessant sein, die sich dem Arbeitsmarkt nicht mehr tatsächlich zur Verfügung stellen wollen. Für nähere Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren Rentenversicherungsträger.

    Kunden der „Deutschen Rentenversicherung“: Die meisten Ratsuchenden sind bei der Deutschen Rentenversicherung versichert. Sie erreichen die Deutsche Rentenversicherung über das Service-Telefon: 0800 – 10 00 48 00 Der Anruf ist für Sie kostenfrei. Oder auch im Internet: www.deutsche-rentenversicherung.de Dort finden Sie auch ausführliche Informationsbroschüren zum Herunterladen, darunter z. B. auch eine ausführliche Broschüre zum Thema „Arbeitslos – was Sie beachten sollten“.

  • 6

    Hochschulteam der Agentur für Arbeit Düsseldorf

    Weitere Punkte, die Sie beachten sollten

    • Um Ihre Beschäftigungslosigkeit zu beenden, sind Sie verpflichtet, eigenverantwortlich nach einer Beschäftigung zu suchen, eine zumutbare Beschäftigung aufzunehmen oder an einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme teilzunehmen. Die Agentur für Arbeit kann Sie auch beauftragten Dritten zur Vermittlung zuweisen. Auf Verlangen der Agentur für Arbeit müssen Sie Ihre Eigenbemühungen nachweisen.

    • Unter Umständen müssen Sie mit dem Wegfall der Leistung oder mit Sperrzeiten rechnen, wenn Sie den unter Punkt 1 genannten Pflichten nicht nachkommen.

    • Bitte melden Sie der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit sofort alle Änderungen, die Ihren Leistungsanspruch beeinflussen können, und zwar auch dann, wenn andere Personen im Auftrag der Agentur für Arbeit für Sie tätig sind. Insbesondere auch einen Lohnsteuerklassenwechsel müssen Sie unverzüglich mitteilen. Lassen Sie sich wegen der finanziellen Auswirkungen eines Lohnsteuerklassenwechsels unbedingt möglichst schon vor dem Lohnsteuerklassenwechsel bei Ihrer Agentur für Arbeit beraten.

    • Bitte melden Sie Ihrer Agentur für Arbeit mindestens eine Woche vorab Ihren Umzug.

    • Die Entscheidung über Ihren Arbeitslosengeld-Antrag wird Ihnen durch einen schriftlichen Bescheid bekannt gegeben.

    • Während Ihres Leistungsbezuges sind Sie kranken-, pflege-, renten- und unfallversichert. Melden Sie eine eventuelle Arbeitsunfähigkeit bitte sofort Ihrer Agentur für Arbeit. Nach einer Unterbrechung des Leistungsbezuges müssen Sie sich in bestimmten Fällen erneut arbeitslos melden.

    • Zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen ist Ihre Agentur für Arbeit berechtigt, Sie zur persönlichen Meldung aufzufordern, weitere Auskünfte einzuholen bzw. Sachverhalte zu ermitteln. Hierzu gehört auch die Veranlassung ärztlicher oder psychologischer Untersuchungen.

  • 7

    Hochschulteam der Agentur für Arbeit Düsseldorf

    Umzug - Verfügbarkeit

    Allgemeines Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist davon abhängig, dass Sie der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen. Sie müssen deshalb unter anderem, für Ihre Agentur für Arbeit jederzeit über den Postweg erreichbar sein. Wenn Sie z. B. infolge eines Umzuges nur mit einer zeitlichen Verzögerung erreichbar sind, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Auch bei einem Postnachsendeantrag können zeitliche Verzögerungen bei der Postzustellung eintreten. Der Postnachsendeantrag gewährleistet daher nicht immer Ihre Erreichbarkeit.

    Was ist, wenn Sie den Umzug nicht rechtzeitig melden? Wenn Sie der Agentur für Arbeit nicht rechtzeitig mitteilen, dass Sie umziehen, bedeutet dies, dass Sie bis zur Meldung Ihres Umzuges keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Diese möglichen finanziellen Nachteile können Sie vermeiden, indem Sie der Agentur für Arbeit Ihren Umzug rechtzeitig mitteilen.

    „Rechtzeitig“ bedeutet, dass Sie Ihre neue Anschrift spätestens eine Woche vor dem Umzugstermin bekannt geben. Die Agentur für Arbeit wird Sie dann über alle weiteren notwendigen Schritte informieren.

    Umzug innerhalb der Wohngemeinde oder in eine Nachbargemeinde Wenn Sie innerhalb der Wohngemeinde oder in eine Nachbargemeinde umziehen und wenn Sie spätestens am Tag vor dem Umzug einen Postnachsendeantrag gestellt haben, sind Sie grundsätzlich erreichbar – in diesem Fall kann Ihnen Arbeitslosengeld gezahlt werden, solange der Postnachsendeantrag wirkt.

    Wird der Postnachsendeantrag erst nach dem Umzugstermin gestellt, sind Sie für die Agentur für Arbeit erst ab dem Tag erreichbar, an dem der Nachsendeantrag auch wirkt. Stellen Sie keinen Postnachsendeantrag, kann Arbeitslosengeld erst nach Ihrer persönlichen Mitteilung der neuen Anschrift gewährt werden; teilen Sie diese nicht innerhalb von sechs Wochen nach dem Umzugstag mit, erlischt darüber hinaus die Wirkung der Arbeitslosmeldung. Arbeitslosengeld kann in diesem Falle erst ab dem Zeitpunkt Ihrer erneuten persönlichen Arbeitslosmeldung (weiter)gezahlt werden.

    Umzug in einen anderen Ort Der Postnachsendeantrag hat bei einem Umzug in einen anderen Ort als die Wohn- oder Nachbargemeinde keinen Einfluss auf Ihre Erreichbarkeit. Das heißt, dass Ihnen Arbeitslosengeld für die Zeit nach Ihrem Umzugstag nur dann gezahlt werden kann, wenn Sie die Agentur für Arbeit rechtzeitig über Ihre neue Anschrift informieren. Durch den Umzug in einen anderen Ort kann eine andere Agentur für Arbeit für Sie zuständig sein. Bei rechtzeitiger Mitteilung des Umzuges werden Sie von der nunmehr zuständigen Agentur für Arbeit zur Meldung eingeladen. Ihre Leistungen werden fortgezahlt. Teilen Sie deshalb den Umzug unter Angabe der neuen Anschrift und des Umzugsdatums möglichst frühzeitig mit.

  • 8

    Hochschulteam der Agentur für Arbeit Düsseldorf

    Urlaub - Verfügbarkeit

    Haben Arbeitslose einen Urlaubsanspruch? Einen „Urlaubsanspruch“ im eigentlichen Sinne, wie er einem Arbeitnehmer während seines Beschäftigungsverhältnisses zusteht, haben Sie nicht, denn das Recht der Arbeitslosenversicherung kennt den Begriff „Urlaub“ nicht. Trotzdem können Sie verreisen, wenn Sie arbeitslos sind. Allerdings können Sie während Ihres Urlaubs nur für längstens drei Wochen im Kalenderjahr Arbeitslosengeld erhalten.

    Was ist zu beachten? Der Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt für die Dauer der Reise nur bestehen, wenn die Agentur für Arbeit vorher zugestimmt hat. Die Reise muss deshalb zuvor beantragt werden. Der Antrag auf „Urlaub“ (Ortsabwesenheit) kann nicht langfristig gestellt werden – denn die Agentur für Arbeit muss vorhersehen können, welche Vermittlungsaussichten für die Zeit der geplanten Abwesenheit bestehen. Die Zustimmung sollten Sie deshalb möglichst innerhalb einer Woche vor der geplanten Reise beantragen. Sie werden sofort informiert, ob die Agentur für Arbeit einer Reise zustimmt.

    Wann wird Ihrem Antrag nicht zugestimmt? Die Agentur für Arbeit wird einer Reise nur dann nicht zustimmen, wenn eine Reise/Abwesenheit die berufliche Eingliederung beeinträchtigen würde (z. B. wenn wegen der Abwesenheit Vorstellungsgespräche bei Arbeitgebern oder die Teilnahme an beruflichen Bildungsmaßnahmen verhindert bzw. verzögert würden).

    Ist eine Reise möglich, die länger als 3 Wochen dauert? Die Agentur für Arbeit kann einer Abwesenheit für die Dauer von längstens sechs zusammenhängenden Wochen innerhalb eines Kalenderjahres zustimmen. Wenn Sie eine mehr als sechswöchige Reise planen, besteht für die gesamte Zeit der Reise kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

    Ist eine Abwesenheit aus besonderen Gründen möglich? Eine Abwesenheit kann auch bei Teilnahme an einer ärztlich verordneten Maßnahme der medizinischen Versorgung oder Rehabilitation (Kur) genehmigt werden. Kostenträger derartiger Maßnahmen sind allerdings meistens die Kranken-oder Rentenversicherungsträger. Diese zahlen in der Regel Lohnersatzleistungen, so dass der Anspruch auf

    Arbeitslosengeld ruht. Sollte der Maßnahmeträger keine Lohnersatzleistungen erbringen, so kann Arbeitslosengeld wegen einer Abwesenheit aus Anlass der Kur bis zur Dauer von drei Wochen gezahlt werden.

    In folgenden Fällen kann Ihnen Arbeitslosengeld bis zu drei Wochen pro Kalenderjahr weitergezahlt werden:

    • wenn Sie eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben an einem Ort, der nicht Ihr Wohnort ist oder in der Nähe Ihres Wohnortes liegt (außerhalb des so genannten „orts- und zeitnahen Bereichs“),

    • wenn Sie an einer Veranstaltung teilnehmen, die staatspolitischen, kirchlichen oder gewerkschaftlichen Zwecken dient oder sonst im öffentlichen Interesse liegt.

    Auch in diesen Fällen gilt, dass die Agentur für Arbeit erst zustimmen muss.

  • 9

    Hochschulteam der Agentur für Arbeit Düsseldorf

    Stellensuche - Wege zum Ziel

    Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll grundsätzliche Anregungen zum Thema Bewerbung geben und Sie so bei Ihren Eigenbemühungen unterstützen. Agentur für Arbeit • Stellenangebote und weitere Informationen unter

    www.arbeitsagentur.de • Fachvermittlungsdienste / Zentrale Auslands- und

    Fachvermittlung unter www.zav.de

    Personalberater und private Arbeitsvermittler Personalberater: Adressen erhalten sie über Auswertung der Stellenanzeigen oder den Bundesverband der Unternehmensberater (BDU). Private Arbeitsvermittler: Suche über www.gelbeseiten.de und z.B. der Eingabe „Düsseldorf“ und „Arbeitsvermittler“. Private Arbeitsvermittler nutzen gerne die Möglichkeit des „Vermittlungsgutscheines“.

    Messen Messen/Fachmessen in Düsseldorf oder Köln bieten eine gute Gelegenheit sich über Arbeitgeber zu informieren. Die Ausstellerkataloge stehen oft „online“ zur Verfügung. Eine wahre Fundgrube (Adressen) für gezielte Initiativbewerbungen. www.messe-duesseldorf.de

    Freunde und Bekannte Oft werden freie Stellen erst innerbetrieblich am „Schwarzen Brett“ ausgeschrieben. Wenn Freunde und Bekannte wissen, dass Sie eine Stelle suchen, ist das oft eine erfolgreiche Informationsquelle.

    Zeitarbeitsunternehmen (und deren spezialisierte Bereiche ) Große Personaldienstleister haben u.a. auch Fachbereiche (gewerblicher/technischer Bereich/kaufmännischer Bereich). Im Düsseldorfer Umkreis gibt es mehr als 150 Personaldienstleister. Adressen finden Sie im Branchenbuch der Telekom (Gelbe Seiten/ www.gelbeseiten.de) oder im Internet unter www.telefonbuch.de und dann die Suchwörter Düsseldorf (oder Köln, Neuss etc.) und Zeitarbeit eingeben. Weitere Informationen gibt es u.a. vom Bundesverband der Zeitarbeit (auch tarifvertragliche Regelungen) unter www.personaldienstleister.de

    Initiativbewerbungen Senden Sie an Unternehmen eine Kurzbewerbung, auch wenn keine Stelle angeboten wird. Sie werden dann ggf. angesprochen, bevor die Stelle „offiziell“ ausgeschrieben wird. Auch persönliche Vorstellungen sind oftmals erfolgreich. Einige Branchen (z.B. Handwerksbetriebe, Einzelhandel, Spedition, Zeitarbeit) stehen dieser Art von Arbeitsplatzsuche durchaus positiv gegenüber.

    Tageszeitungen Nutzen Sie nicht nur die „Rheinische Post“ www.rp-online.de sondern auch die Zeitungen aus den angrenzenden Regionen wie „Kölner Stadtanzeiger“, „Westfälische Rundschau“ „Solinger Tageblatt“ oder „Westdeutsche Zeitung“. Übersicht: www.zeitungen.de

    Wochenblätter Nutzen Sie auch die Wochenblätter, die in der Umgebung erscheinen oder lassen Sie sich diese aus den Nachbarstädten mitbringen.

    Arbeiten im Ausland Wer ins Ausland möchte, der kann EURES (European Employment Service) nutzen: www.ec.europa.eu/eures/page/index

    Speziell das Internet bietet viele Möglichkeiten, sich über Stellenangebote zu informieren. www.arbeitsagentur.de > Arbeitslos und Arbeit finden > Jobsuche > Finden Sie die Stelle, die zu Ihnen passt https://con.arbeitsagentur.de/prod/jobboerse/jobsuche-ui/

    Spezielle Jobbörsen, z.B. www.ingenieurkarriere.de - Karriereportal der VDI-Nachrichten www.gastronomiecareer.de www.gesundheitsberufe.de/ - Gesundheitsbereich

  • 10

    Hochschulteam der Agentur für Arbeit Düsseldorf

    Stellensuche - Wege zum Ziel Allgemeine Jobbörsen, z.B. www.campusrookies.de www.gigajob.de www.indeed.de www.jobforest.de www.jobs.de www.kalaydo.de www.karriere.de www.meinestadt.de www.monster.de www.stellenanzeigen.de www.stepstone.de

    Nutzen Sie die Möglichkeit, in möglichst vielen Jobbör-sen Ihr Stellengesuch/Ihren Lebenslauf kostenlos zu ver-öffentlichen! Jobroboter durchsuchen eine Vielzahl von Jobbörsen, z.B. www.cesar.de www.jobs.zeit.de

    Vergütungen www.tarifregister.nrw.de - Vergütungen nach Branchen / Ta-rifverträge www.lohnspiegel.de www.nettolohn.de

    Weitere Links zum Thema Jobsuche www.minijob-zentrale.de - Informationen zum Thema Neben-job www.jova-nova.com - unter Bewerbung und dann Jobs im Web sowie vieles rund um die Bewerbung crosswater-job-guide.com - DIE Übersicht zum Thema Job-börsen (Jobbörsen A-Z)

    Informationen zum Thema Selbständigkeit www.go-dus.de www.existenzgruender.de www.tzniederrhein.de

    Ausbildung/Weiterbildung www.arbeitsagentur.de > Schule, Ausbildung und Studium oder Karriere und Weiterbildung und dann über diesen Einstieg KURSNET oder BERUFENET für weitere Informationen nutzen. www.einstieg.com

    Die Internetterminals und die 4 Bewerbungs-PC der Agentur für Arbeit im Beratungscenter/BiZ stehen Ihnen für das gesamte Themengebiet Bewerbung kostenlos zur Verfügung!

  • 11

    Hochschulteam der Agentur für Arbeit Düsseldorf

    Eigenes Profil in der JOBBÖRSE

    Bitte überarbeiten Sie umgehend Ihr Bewerberprofil mit Hilfe der Ihnen ausgehändigten vertraulichen Zugangs-daten in der JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit. Was ist die JOBBÖRSE?

    Die JOBBÖRSE der Agentur für Arbeit, eine internetbasierte Stellen- und Bewerberbörse, ist der virtuelle Arbeitsmarkt. Hier können Sie ein Profil von sich erstellen und damit sehr gezielt nach passenden Stellen suchen und/oder das Profil veröffentlichen, damit interessierte Arbeitgeber auch Sie fin-den können. Zugangsdaten: Üblicherweise haben Sie bereits Ihre persönlichen Benutzer-daten erhalten, bestehend aus Ihrem Benutzernamen und Ih-rem Kennwort – entweder in jeweils separaten Schreiben per Post oder persönlich von einem Mitarbeiter. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte an Ihre Vermittlerin / Ih-ren Vermittler, damit er Ihnen die Daten zuschicken kann. Mit Ihren Zugangsdaten können Sie sich unter www.arbeitsagentur.de anmelden. Ihr Profil: Die Agentur hat im Regelfall bereits ein Profil für Sie ange-legt. Bitte nutzen Sie die in der Regel zeitlich befristete Mög-lichkeit, Ihr Bewerberprofil zu überprüfen und bei Bedarf zu ergänzen! Sie erhalten hierfür einen schreibenden Zu-griff. Für Änderungen in Bereichen, in denen Sie keinen schreibenden Zugriff haben, wenden Sie sich bitte schriftlich an Ihre Arbeitsvermittlerin / Ihren Arbeitsvermittler.

    Auf der Übersichtsseite können Sie über die Schaltfläche "Eintrag hinzufügen" einen weiteren Lebenslaufeintrag erfas-sen oder sollten Sie Änderungen an dem bereits vorhande-nen Eintrag vornehmen wollen, diesen neu verfassen, sofern der Lebenslauf von Ihrem Vermittler für Sie freigeschaltet ist. Über die Schaltfläche "Lebenslauf an meinen Vermittler sen-den" können Sie die selbst erstellten Lebenslaufeinträge an Ihren Vermittler senden. Zeitgleich mit Übermittlung der Daten an Ihren Vermittler wird Ihnen der schreibende Zugriff auf den Lebenslauf entzogen. Der Lebenslauf steht Ihnen in der JOBBÖRSE dann nur noch lesend zur Verfügung. Änderungen können durch Sie nicht mehr vorgenommen werden. Weitere Einträge können Sie nur nach einer erneuten Freischaltung durch den Betreu-er vornehmen.

    Bitte nutzen Sie auch die Option im Bereich "Ich suche", sich mit bis zu drei Berufs- bzw. Tätigkeitsprofilen veröf-fentlichen zu lassen.

    Ihr Bewerberprofil wird aus datenschutzrechtlichen Gründen ausschließlich anonym veröffentlicht. Sollten Sie den Wunsch haben, mit Ihren persönlichen Angaben veröffent-licht zu werden, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Bitte nutzen Sie auch im die umfangreichen Navigationen und Möglichkeiten zu Ihren Fähigkeiten. Ein Schlagwortverzeich-nis oder die Suche über die Katalogstruktur unterstützen Sie bei der Darstellung Ihrer Kompetenzen in Ihrem Bewerber-profil. Legen Sie hierbei auch in realistischer Selbsteinschät-zung auch die Ausprägungen der jeweiligen Kompetenzen fest. Nur dann ist ein erfolgreiches Matching möglich! Darunter versteht man den Abgleich von Datensätzen, hier: den Abgleich der vorhandenen Stellenangebote mit Ihrem Profil. Ihnen werden dann genau die Stellen angezeigt, die für Ihr Profil passend sind. Umgekehrt können auch Arbeit-geber nach passenden Arbeitnehmern suchen, wenn diese ihr Profil veröffentlicht haben. Für den bestmöglichen Erfolg sollten Ihre Daten so prä-zise wie möglich sein.

    Übrigens: In Ihrem Account können Sie Ihre vereinbar-ten Termine mit Ihrem Berater/Ihrer Beraterin abrufen. Weitere Fragen zur JOBBÖRSE beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der eigens eingerichte-ten Hotline: 0800 4 5555 01 Der Anruf ist für Sie kostenfrei. Erreichbar: Montag bis Freitag jeweils von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr. E-Mail: [email protected] Bitte beachten Sie, dass nur die JOBBÖRSEN -Hotline Ih-nen helfen kann, nicht das allgemeine Servicecenter!

    Eine ausführliche Anleitung bietet Ihnen die Broschüre "Die Jobbörse der BA - Leitfaden für Arbeitnehmer". Bitte fragen Sie im Beratungscenter/BiZ nach einem Exem-plar.

  • Hochschulteam der Agentur für Arbeit Düsseldorf

    Informationen über Berufe -BERUFENET

    BERUFENET können Sie über die Startseite der Agentur für Arbeit oder auch direkt unter www.berufenet.arbeitsagentur.de erreichen.

    BERUFENET ist das berufskundliche Portal der Bundesagentur für Arbeit und beschreibt sytematisch und umfassend über 3000 Berufe. Die Qualitäten von BERUFENET im Überblick:

    • Intuitiv bedienbare Navigation • Optimierte Darstellung für unterschiedliche Endgeräte wie Smartphone und Tablet

    • Komfortable Suchfunktion • Erweiterte Sucheinstiege z.B nach berufskundlichen Gruppen

    • Informationsmodule ( z.B. zu körperlichen Eignungsvoraussetzungen und -risiken)

    umfassend Die inhaltliche Struktur über alle berufskundlichen Gruppen hinweg gewährleistet vergleichbare Informationsmodule: Nahezu alle Bildungsgänge und Berufe werden im gleichen Informationsumfang konsistent beschrieben.

    aktuell Die Daten werden laufend redaktionell überprüft und aktualisiert.

    einfach Die Suchfunktionen sind komfortabel.

    multimedial Über 16.000 Bilder veranschaulichen berufliche Tätigkeiten, Arbeitsorte und Ausbildungssituationen.

    verknüpft Es gibt etwa 210.000 Querverweise zu anderen Informationssystemen. (berufsspezifischen Stellen- und Bewerberbörsen, Bildungsdatenbanken, Rechtsquellen, Adressen und weiteren Medienangeboten)

    kostenlos Die Nutzung ist für alle Nutzergruppen kostenlos.

    Verknüpfungen gibt es auch in anderen Informationsblöcken: Wenn Sie innerhalb der Informationstexte den Link "... in BERUFENET " anklicken, wechseln Sie zu einer neuen Berufsbeschreibung. Klicken Sie auf den Link "... in KURSNET", wird die Anwendung KURSNET mit Aus- oder Weiterbildungen zu dem Beruf aufgerufen. Diese Anwendungen werden jeweils in einem neuen Fenster geöffnet. Über einen Klick auf "Neues in BERUFENET" finden Sie Versionshinweise zu neuen Inhalten und Funktionen. Oder Sie informieren sich über Änderungen in der Berufswelt.

    Fragen: Sollten Sie Fragen zu BERUFENET haben, wenden Sie sich bitte an die Hotline:

    Telefonisch: 0800 4 5555 01 Der Anruf ist für Sie kostenfrei. Erreichbar: Montag bis Freitag jeweils von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr E-Mail: [email protected]

    12

  • 13

    Hochschulteam der Agentur für Arbeit Düsseldorf

    KURSNET - Das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung

    Finden von Kursen, Schulen, Fortbildungen, Bildungs-trägern und Maßnahmen Was ist KURSNET? KURSNET ist die führende Datenbank für berufliche Aus-und Weiterbildung, herausgegeben von der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Mit fast 600.000 Veranstaltungen von ca. 20.000 Bildungsanbietern ist sie die größte ihrer Art. KURSNET wurde von der Stiftung Warentest mit der Note 1,6 für „gut“ befunden und ist für die bundesweite Suche die Beste ihrer Art.

    KURSNET informiert kostenlos und aktuell über berufliche Bildungsmöglichkeiten - vom Überblick über den Bildungs-markt bis zu Detailinformationen der einzelnen Veranstal-tung. Der besondere Fokus liegt auf dem Bereich der berufli-chen Weiterbildung.

    Aufgenommen werden alle Kurse mit Berufsbezug und frei-em Zugang und einer Mindestdauer von 4 Unterrichtsstun-den.

    Neben deutschen sind auch europäische Bildungsangebote enthalten, sofern die Unterrichtssprache Deutsch ist oder es sich um ein Angebot eines Anrainer-Staates handelt. Außer-dem finden sich in KURSNET auch fremdsprachige Angebo-te, sofern sie in Deutschland durchgeführt werden und einen ausdrücklich internationalen, europäischen oder binationalen Charakter haben.

    Die einheitliche Darstellung in KURSNET ermöglicht den di-rekten Vergleich mehrerer Veranstaltungen. Sollten darüber hinausgehende Informationen oder Angaben zum Veranstal-ter gewünscht werden, ist die Homepage des Bildungsanbie-ters per Link aufrufbar.

    Die in KURSNET enthaltenen Daten werden entweder durch die Bildungsanbieter selbst online gepflegt oder über die be-auftragte Redaktion eingearbeitet. Diese übernimmt auch die Qualitätssicherung der Daten in Stichproben. Die inhaltliche Verantwortung für die Richtigkeit der Daten bleibt bei den Bil-dungsanbietern. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Aus der Auf-nahme von Bildungsveranstaltungen in KURSNET lässt sich kein Finanzierungsanspruch ableiten.

    Sonderregelung: Aufnahme von Bildungsmaßnahmen nach §§ 179, 180 SGB III für die Inhaber von Bildungs-gutscheinen KURSNET beinhaltet auch Informationen über Veranstaltun-gen / Bildungsmaßnahmen, die nach §§ 179, 180 SGB III (Sozialgesetzbuch - Drittes Buch, Arbeitsförderung) zugelas-sen sind bzw. deren Zulassung beantragt wurde. Sie können Ihre Suche entsprechend filtern. Zulassungen von Maßnahmen erfolgen nicht durch die Agenturen für Arbeit, sondern grundsätzlich durch die fach-kundigen Stellen (FKS). Das Zulassungsverfahren regelt die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung - Arbeitsförde-rung (AZAV). Eine Zulassung der Bildungsmaßnahmen nach §§ 179, 180 SGB III bedeutet, dass - bei Vorliegen der weite-ren Voraussetzungen - Inhaber von Bildungsgutscheinen grundsätzlich gefördert werden können.

    Einen Bildungsgutschein stellt die örtliche Agentur für Ar-beit aus, wenn die gesetzliche Voraussetzung der „Notwen-digkeit“ der Förderung für die berufliche Integration vorliegt.

    Bildungsinteressierte sollten sich in jedem Fall mit dem Ver-anstalter in Verbindung setzen, um aktuelle Informationen wie z.B. die Zahl der Anmeldungen, mögliche Änderungen oder Näheres über die Lehrkräfte zu erhalten.

    Das Merkblatt 6 informiert Sie über Fragen rund um die För-derung Ihrer beruflichen Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit. Bitte fragen Sie in Ihrer Agentur danach und lesen Sie das Merkblatt in Ihrem eigenen Interesse zur Vermeidung von Nachteilen sorgfältig durch.

    Sollten Sie daher noch Fragen haben, auf die Sie hier keine Antwort finden, oder sollten Sie weitere Informationen wün-schen, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Arbeitsvermittler/in.

  • 14

    Hochschulteam der Agentur für Arbeit Düsseldorf

    Karriere und Weiterbildung - Ihr Karrierepfad

    Sie suchen nach passenden Informationen für Ihre be-rufliche Weiterentwicklung?

    • Ein interaktiver Online-Service, den Sie über diesen Link finden: www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung

    • und der Ihnen rund um die Uhr von jedem beliebigen Ort mit Internetzugang zur Verfügung steht.

    • Eine Plattform, die Ihnen umfangreiche Informationen zu den Themen Berufswechsel, Aufstieg, Wiedereinstieg und Weiterbildung bietet.

    • Sie wollen sich neu orientieren und einen anderen Berufs-weg einschlagen? Unter Berufswechsel finden Sie hilfrei-che Informationen, die Sie bei der Entscheidung unterstüt-zen können.

    • Sie interessieren sich für Aufstiegsmöglichkeiten in Ihrem Beruf? Nutzen Sie den Punkt Aufstieg für mehr Informa-tionen.

    • Sie möchten nach einer Familienpause oder einer Unter-brechung aufgrund der Pflege Angehöriger wieder in den Beruf einsteigen? Dann hilft Ihnen das Thema Wiederein-stieg weiter.

    • Sie haben vor, sich beruflich weiterzubilden und suchen nach passenden Möglichkeiten? Informieren Sie sich hier-zu unter dem Punkt Weiterbildung.

    Bringen Sie Ihre Karriere voran und informieren Sie sich.

    • Eine Vielzahl von Informationen der verschiedenen Ange-bote der Bundesagentur für Arbeit wie z. B. BERUFENET und KURSNET stehen Ihnen auf dieser Plattform zur Ver-fügung..

    • Eine vereinfachte und schnelle Suche ermöglicht Ihnen schnell anliegenorientierte Informationen und Angebote für sich zu finden.

    • Sie werden optimal bei Ihrer eigenständigen Informations-suche und Ihrer Berufswegplanung unterstützt.

    • Die berufskundlichen Informationen zu Arbeitsmarktchan-cen, Weiterbildungsmöglichkeiten und entsprechenden An-geboten werden Ihnen übersichtlich und strukturiert darge-stellt.

    Nutzen Sie die vielfältigen Möglichkeiten und wählen Sie Ihren Karrierepfad! • Beruflich aufsteigen • Beruflich qualifizieren • Beruf wechseln • Beruflich wieder einsteigen

    Weiterbildung eröffnet neue Perspektiven -auch in Ihrem Berufsbereich. Lassen Sie sich inspirieren.

  • 15

    Hochschulteam der Agentur für Arbeit Düsseldorf

    E-Learning: Weiterbildung leicht gemacht-E-Learning-Angebote Lernbörse

    3 Gründe, warum Sie sich die LERNBÖRSE einmal an-schauen sollten: • kostenlose Nutzung • von zu Hause aus lernen • Wissen und Zertifikate erwerben

    Die LERNBÖRSE bietet Ihnen die Möglichkeit, sich von zu Hause aus weiterzubilden. Dort finden Sie hochwertige Lern-medien und Weiterbildungsangebote, die Sie bei Bewerbun-gen und im Arbeitsalltag unterstützen. Zertifikate bestätigen Ihren Erfolg. Mit Ihrem JOBBÖRSEN-Zugang als registrierte/r Kundin oder Kunde, haben Sie jederzeit Zugriff auf alle Lernmedien. Es erwartet Sie eine individuelle Weiterbildung rund um die Themen Bewerbung und Arbeitsalltag

    • Die LERNBÖRSE ist ein Online-Angebot der Bundesagen-tur für Arbeit und empfohlen von Stiftung Warentest!

    • Das Wissen, das Sie sich durch die Nutzung der LERN-BÖRSE aneignen, unterstützt Sie im Berufsleben und wird auch Ihre Chancen bei der Arbeitssuche erhöhen.

    • Die LERNBÖRSE ermöglicht selbstgesteuertes Lernen, in einer leicht bedienbaren Lernumgebung.

    • Erworbene Zertifikate können einfach ausgedruckt und di-rekt der nächsten Bewerbung beigefügt werden.

    Eine Themenauswahl: • Betriebssysteme • Betriebswirtschaftliche Grundlagen • Bewerbungstraining • Business Etikette • E-Mails professionell bearbeiten • Interkulturelle Kompetenz • Kommunikation • Sprachen

    Und vieles mehr ... Zum Beispiel ein "Bewerbungstraining für Akademiker" • Selbst-Check • Schriftliche Bewerbung • Assessment Center • Recherche • Bewerbungsgespräch

    Die Lernprogramme haben eine Bearbeitungsdauer von 2 bis 80 Stunden. Die zeitliche Einteilung steht Ihnen frei.

    Voraussetzungen für die Nutzung der LERNBÖRSE • Sie haben sich zur Arbeitsvermittlung angemeldet. • Ihr Benutzername sowie Ihr Kennwort für die JOBBÖRSE

    wurden Ihnen ausgehändigt oder zugesandt. • Ihr Bewerberdatensatz wurde in die Betreuung übernom-

    men, sofern Sie sich selbst in der JOBBÖRSE registriert haben.

    • Sie verfügen über die technischen Voraussetzungen für die jeweiligen Lernprogramme.

    Mit wenigen Klicks zu den Angeboten der LERNBÖRSE 1. Der Zugang erfolgt über die Homepage der Arbeitsagen-tur. 2. Im Lernbereich für betreute Kunden können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten anmelden. 3. Beim ersten Aufruf der LERNBÖRSE stimmen Sie der Da-tenschutzerklärung und den Nutzungsbedingen zu.

    Servicerufnummer für die LERNBÖRSE: 0800 4 5555 02 Der Anruf ist für Sie kostenfrei.

    Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.arbeitsagentur.de/lernboerse

  • 16

    Hochschulteam der Agentur für Arbeit Düsseldorf

    Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (§ 45 SGB III)

    Was ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?

    Mit Hilfe dieses Gutscheins, der Ihnen von der Agentur für Arbeit ausgestellt werden kann, können sie im Rahmen eines ausgewählten Zieles Unterstützung bei der Stellensuche erhalten.

    Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein berechtigt zur Auswahl

    • eines Bildungsträgers, der ein zugelassenes Coaching zur Unterstützung des Bewerbungsprozesses anbietet,

    • eines privaten Arbeitsvermittlers, der eine ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung anbietet oder

    • eines Arbeitgebers, der eine betriebliche Maßnahme, d.h. ein Praktikum oder die Möglichkeit einer Probearbeit von einer Dauer bis zu sechs Wochen anbietet.

    Haben Sie Interesse oder sehen Sie Bedarf an Unterstützung, sprechen Sie bitte Ihre Arbeitsvermittlerin oder Ihren Arbeitsvermittler an. Es werden sodann die Anspruchsvoraussetzungen unter Berücksichtigung Ihrer konkreten Situation geprüft.

    Wer hat Anspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?

    Sie können den Gutschein in Absprache mit Ihrer Agentur für Arbeit erhalten, wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Bitte beachten Sie, dass Sie den ausgefüllten Gutschein vor Beginn der Teilnahme an Ihre Agentur für Arbeit zurückreichen.

    Förderung aus dem Vermittlungsbudget (§ 44 SGB III)

    Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget soll die Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung unterstützen. Es kann z.B. ein Zuschuss zu notwendigen und angemessenen Bewerbungskosten, Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen oder zu Umzugskosten gezahlt werden. Mehr Infos dazu finden Sie in Merkblatt 3, dass Sie in Ihrer Agentur erhalten und unter www.arbeitsagentur.de. Welche Kosten dies im Einzelfall sein können, besprechen Sie bitte mit Ihrer Arbeitsvermittlerin/Ihrem Arbeitsvermittler in einem persönlichen Gespräch.

    Förderberechtigt sind • Arbeitslose, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung

    aufnehmen wollen und denen es nicht zumutbar ist, die Kosten selbst zu tragen.

    Leistungsvoraussetzungen • Auf die Leistungen haben Sie keinen Rechtsanspruch. Sie

    dürfen nur gewährt werden, wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

    • Der Arbeitgeber erbringt keine gleichartigen Leistungen. • Andere öffentlich-rechtliche Stellen sind zur Erbringung

    gleichartiger Leistungen gesetzlich nicht verpflichtet.

    Wichtig: Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget müssen Sie bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit beantragen, bevor die Kosten entstehen.

    Die notwendige Förderung aus dem Vermittlungsbudget wird grundsätzlich in der Eingliederungsvereinbarung festgehalten.

  • 17

    Hochschulteam der Agentur für Arbeit Düsseldorf

    Nebeneinkommen

    Wann wird Einkommen angerechnet? Einkommen, das Sie zum Arbeitslosengeld dazuverdienen, wird nach den Vorschriften des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) teilweise auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Der Anrechnungsbetrag wird vom Arbeitslosengeld abgezogen. Prinzipiell gilt: Wenn Sie regelmäßig mindestens 15 Wochenstunden arbeiten, sind Sie nach den Vorschriften des SGB III nicht mehr arbeitslos und können dann auch kein Arbeitslosengeld mehr beziehen.

    Welches Einkommen wird überhaupt berücksichtigt? Unter Nebeneinkommen ist das Nettoeinkommen zu verstehen, das Sie als abhängig Beschäftigter, Selbstständiger oder mithelfender Familienangehöriger verdienen. Vom Bruttoverdienst (hierzu gehört auch einmalig gezahltes Arbeitsentgelt wie z. B. Weihnachtsgeld) werden Lohn- bzw. Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Werbungskosten abgezogen. Die Berücksichtigung von Werbungskosten richtet sich in der Regel nach dem Steuerrecht. Fahrkosten zur Arbeitsstätte werden berücksichtigt. Grundsätzlich gilt: Vom Netto-Nebeneinkommen wird zunächst ein Freibetrag abgezogen. Dieser beträgt 165 Euro monatlich. Sie können im Einzelfall weitere Freibeträge erhalten:

    Wie wird Nebeneinkommen angerechnet? Wenn Sie ein monatliches Nebeneinkommen in gleich bleibender Höhe haben, so zieht die Agentur für Arbeit den Anrechnungsbetrag (= Nebeneinkommen minus Freibetrag) von Ihrem Arbeitslosengeld ab. Den Anrechnungsbetrag können Sie dem Bewilligungs-/Änderungsbescheid entnehmen. Bitte beachten Sie: In diesem Bescheid wird ein monatlicher Anrechnungsbetrag ausgewiesen, die Berechnung des Arbeitslosengeldes erfolgt jedoch für Kalendertage. Aus diesem Grund wird auch der monatliche Anrechnungsbetrag auf einen täglichen Wert umgerechnet (durch 30 dividiert) und in täglicher Höhe vom Arbeitslosengeld abgesetzt. Bei der Umrechnung vom monatlichen auf den täglichen Anrechnungsbetrag können sich durch Rundung geringfügige Abweichungen ergeben. Das Nebeneinkommen wird jeweils nachträglich angerechnet. Hierfür müssen Sie der Agentur für Arbeit vierteljährlich im Nachhinein die

    Nebeneinkommensbescheinigung vorlegen. Ergänzend zum Bewilligungsbescheid erhalten Sie einen Bescheid über den jeweiligen monatlichen Anrechnungsbetrag. Ist der Anrechnungsbetrag höher als das zustehende Arbeitslosengeld, wird kein Arbeitslosengeld ausgezahlt.

    Muss die Nebentätigkeit gemeldet werden? Ja! Sie müssen der Agentur für Arbeit jede Nebentätigkeit vorab mitteilen. Die Agentur für Arbeit prüft bei jeder Nebentätigkeit, ob der Leistungsanspruch wegen Überschreitens der Kurzzeitigkeitsgrenze (15 Stunden in der Kalenderwoche) und damit wegen fehlender Arbeitslosigkeit insgesamt ausgeschlossen ist. Teilen Sie der Agentur für Arbeit Ihre Nebentätigkeit nicht rechtzeitig mit, kann dies negative Folgen für Sie haben. Wenn Sie zu hohe Leistungen bekommen haben, weil Sie Ihr Nebeneinkommen nicht rechtzeitig gemeldet haben, müssen Sie dieses Geld an die Agentur für Arbeit zurückzahlen (einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge). Die Agentur prüft außerdem, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, für die Sie möglicherweise eine Geldbuße bezahlen müssen.

    Wie ist das Nebeneinkommen nachzuweisen? Das Einkommen aus Nebenbeschäftigung(en) ist anhand des Vordrucks „Bescheinigung über Nebeneinkommen“ nachzuweisen. Den Vordruck erhalten Sie online unter:Nebenbeschäftigung

    kurze befristete Arbeitsaufnahme ab 15 Wochenstunden Nehmen Sie eine befristete Tätigkeit im Umfang von 15 Wochenstunden oder mehr auf, teilen Sie uns auch dies vorab mit. In diesem Fall können Sie für den betreffenden Zeitraum nicht arbeitslos geführt werden und erhalten für die entsprechenden Tage kein Arbeitslosengeld. Bitte denken Sie daran, sich dann auch um Ihre soziale Sicherung zu kümmern. Wenn die Tätigkeit unter sechs Wochen befristet ist, ist eine erneute Arbeitslosmeldung und ein neuer Antrag auf Arbeitslosengeld im Anschluss an die befristete Tätigkeit nicht erforderlich.

    https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdq1/~edisp/l6019022dstbai743532.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI743539

  • 18

    Hochschulteam der Agentur für Arbeit Düsseldorf

    ZAV - Internationaler Personalservice

    Sie sehen Ihre berufliche Zukunft im Ausland? Kompetente Information, Beratung und Arbeitsvermittlung finden Sie bei der ZAV – Internationaler Personalservice der Bundesagentur für Arbeit.

    Das Angebot • Information, Beratung und Vermittlung für Beschäftigung,

    Ausbildung und Studium im Ausland

    • Information, Beratung und Vermittlung zu Jobs, Praktika und Überbrückungsmöglichkeiten im Ausland

    • Jobbörsen und Auswahlveranstaltungen

    • Beratung zu Sozialversicherung und Berufsanerkennung im Ausland

    • Tipps für Bewerbungen und Vorstellungsgespräche

    www.ba-auslandsvermittlung.de Die Website der Auslandsvermittlung bietet Ihnen zahlreiche und ausführliche Informationen über Ihre Angebote und die besonderen Bedingungen in einzelnen Ländern.

    Nutzen Sie die internationalen Kontakte Die Arbeitsvermittlung arbeitet eng mit ausländischen Arbeitgebern zusammen, trifft eine Bewerber-Auswahl und veranstaltet Informations- und Jobbörsen, oft mit direkten Vorstellungsgesprächen. Auch von ihren Kontakten zu Arbeitsverwaltungen in aller Welt können Sie profitieren. Als Teil der Beratungs- und Vermittlungsnetze EURES und Euroguidance, hat die ZAV weitverzweigte Kontakte innerhalb Europas.

    Kontakt: Bundesagentur für Arbeit

    ZAV – Internationaler Personalservice E-Mail: ZAV-Bonn-Auslandsvermittlung @arbeitsagentur.de Info-Center: 0228 713-1313

  • 19

    Hochschulteam der Agentur für Arbeit Düsseldorf

    Existenzgründung

    Sich selbstständig machen? Es gibt verschiedene Wege aus der Arbeitslosigkeit. Ein in-teressanter, nicht risikofreier aber auch lohnender Weg kann der in die Selbstständigkeit sein. Gerade dieser Weg muss aber sehr sorgfältig geplant und überlegt werden. Wer ihn gehen will, sollte fachmännische Beratung und Unterstüt-zung in Anspruch nehmen.

    Manche finden in der Gründung einer selbstständigen Exis-tenz eine Alternative zur Arbeitslosigkeit. Andere haben schon längst eine Geschäftsidee und sehen nun die Chance, sie zu verwirklichen. Wieder andere wollen unabhängig wer-den. Was ist Ihnen wichtig? Was wollen Sie erreichen?

    Allgemeine Hinweise Soll aber die Geschäftsidee kein Luftschloss bleiben, dann braucht sie eine sichere Grundlage.

    Was haben Sie gelernt? Passen Ihr Wissen und Ihre Erfah-rung zu Ihrer Geschäftsidee? Welches Arbeitsfeld Sie auch immer für sich wählen – Sie werden dazulernen müssen. Sind Sie dazu bereit?

    Eine Existenzgründung bringt Freude am Fortschritt, aber auch Belastungen. Sind Sie belastbar, hartnäckig und durch-setzungsfähig genug, auch Zeiten der Unsicherheit durchzu-stehen? Wird Ihre Familie Sie unterstützen?

    Lohnt es sich, selbstständig zu werden? Die Anforderungen sind hoch. Wochenarbeitszeiten von 60, auch 70 Stunden werden zumindest in den ersten Jahren keine Ausnahme sein.

    Trotz intensiver Anstrengung kommen manche ins Stolpern. Die Erfahrung zeigt aber, dass zwei von drei Existenzgrün-dern die ersten fünf Jahre erfolgreich überstehen. Wer die anfängliche Durststrecke durchsteht, kann mit überdurch-schnittlichem Einkommen rechnen.

    Das Einkommen ist nur ein Teil des Lohns der Arbeit. Wer gerne selbstständig plant und entscheidet, Freude am Neuen hat, wer durch Leistung unmittelbaren Erfolg sucht und wer auch von einem gelegentlichen Misserfolg nicht sofort umge-worfen wird, kann in der neuen Aufgabe Freude und Ansporn finden.

    Wenn Sie all dies überlegt haben und sich für eine Existenz-gründung interessieren, dann gilt es, Informationen zu sam-meln und Rat einzuholen. Umfassende, zuverlässige Infor-mationen und fachkundige Beratung können die Risiken, die jede Existenzgründung mit sich bringt, deutlich verringern.

    Wer informiert und berät? Wer viel fragt, erhält viele Antworten. Sie können gar nicht genug Informationen bekommen.

    Kompetente Ansprechpartner sind beispielsweise Steuerbe-rater, erfahrene Unternehmensberater, Berater der Fachver-bände, Kreditinstitute und Gründungszentren sowie – immer wenn es um Verträge geht – Rechtsanwälte und Notare.

    Ihr erster Weg sollte Sie jedoch zum Existenzgründungsbe-rater der nächstliegenden Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer führen. Anschrift und Telefonnum-mer erhalten Sie bei Ihrem Arbeitsvermittler in der Agentur für Arbeit.

    Die Berater der Kammern bieten von einer ersten orientie-renden Beratung über Geschäftsideen und -möglichkeiten bis zu Details der Rechtsform eines neuen Unternehmens und seiner Finanzierung ein breites Informationsangebot. Sie sollten es auf jeden Fall nutzen.

  • Hochschulteam der Agentur für Arbeit Düsseldorf

    Von der Geschäftsidee zum Unternehmenskonzept Ob eine Geschäftsidee gut ist zeigt sich, wenn sie in ein Konzept umgesetzt wird, das alle Punkte enthält die für die Gründung und das Funktionieren einer selbstständigen Exis-tenz wichtig sind:

    • Was soll produziert werden? • Welche Art Dienstleistung soll angeboten werden? • Welcher Standort wird gewählt? • Wie groß ist der Einzugsbereich? • Wer ist als Kunde zu gewinnen? • Wie groß ist der Kundenkreis? • Wie viele Wettbewerber gibt es auf diesem Markt? • Wie leistungsfähig sind sie? • Welche Kosten entstehen mit der Gründung • und in der ersten Zeit der Tätigkeit? • Welches Startkapital wird gebraucht? • Wer bringt es auf? • Welche finanziellen Hilfen sind möglich? • An welche Bedingungen sind sie geknüpft?

    Damit Sie diese und weitere Fragen beantworten können, er-halten Sie von Ihrem Berater Hinweise und Unterlagen, die zu einem Unternehmenskonzept hinführen. Dieses Konzept ist die Grundlage für Ihre endgültige Entscheidung, ob Sie sich selbstständig machen.

    Ob die Voraussetzungen für eine Förderung durch die vielfäl-tigen Bundes- und Länderprogramme vorliegen, muss im Be-ratungsgespräch geklärt werden. Wichtig ist, dass öffentliche Fördermittel immer vor der Existenzgründung beantragt wer-den müssen. Gehen Sie vor Entscheidungen über einen För-derungsantrag keine Verpflichtungen ein!

    KfW Mittelstandsbank Existenzgründer, die eine Orientierungsberatung wünschen, werden bei der Bank von Finanzierungsexperten über das Serviceangebot und Finanzierungsmöglichkeiten informiert. Diese Information können Sie wie folgt abrufen:

    Telefonisch: 0800 539 9001 Der Anruf ist für Sie kostenfrei. E-Mail: [email protected] Internet: www.kfw.de

    Sich absichern Als Arbeitnehmer/in waren Sie in der Regel pflichtversichert. Nach einer Existenzgründung müssen Sie die Art Ihrer Absi-cherung bei Krankheit, im Alter, bei Unfall usw. neu bestim-men. Beziehen Sie dies und auch die daraus entstehenden finanziellen Belastungen in Ihre Planungen und Ihre Ent-scheidung mit ein.

    Seit dem 1. Februar 2006 besteht die Möglichkeit, sich frei-willig in der Arbeitslosenversicherung weiter zu versichern. Informationen hierzu enthalten die „Hinweise zum Versiche-rungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversiche-rung“, die wir in einem gesonderten Punkt aufgeführt haben.

    20

  • 21

    Hochschulteam der Agentur für Arbeit Düsseldorf

    Gründungszuschuss zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit Zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der ersten Zeit der Selbstständigkeit gibt es die Möglichkeit einer finanziellen Förderung durch einen Gründungszuschuss. Er kann neben sonstigen öffentlichen Mitteln zur Förderung von Existenzgründungen gewährt werden. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, d.h. es besteht kein Anspruch auf diese Förderung. Ihre Agentur für Arbeit wägt unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien ab, ob eine Förderung Ihres Gründungsvorhabens sinnvoll und notwendig ist. Sollten Sie z.B. auch als Bewerber gute Aussichten auf eine Anstellung haben oder sollte die Förderung durch die Arbeitsagentur für das Gelingen der Selbstständigkeit nicht erforderlich sein, kann der Gründungszuschuss nicht gewährt werden. Gleiches gilt bei mangelnden Erfolgsaussichten.

    Bitte besprechen Sie auch vor diesem Hintergrund Ihre Gründungspläne möglichst frühzeitig mit Ihrer Arbeitsvermittlerin/Ihrem Arbeitsvermittler.

    Förderungsfähiger Personenkreis Ein Gründungszuschuss kann gezahlt werden, wenn Sie bis zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit

    • einen Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem Sozialgesetzbuch III haben oder

    • in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach dem Sozialgesetzbuch III beschäftigt waren.

    Bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit müssen Sie noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen haben.

    Außerdem müssen Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit dargelegt haben. Dies kann zum Beispiel durch fachliche und unternehmerische Qualifikationsnachweise, Berufserfahrung oder die Teilnahme an Kursen zur Vorbereitung der Existenzgründung erfolgen. Bei begründeten Zweifeln an diesen Kenntnissen und Fähigkeiten, kann die Agentur für Arbeit die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung oder zur Gründungsvorbereitung verlangen.

    Eine fachkundige Stelle muss das Existenzgründungsvorhaben begutachten und die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen.

    Der zeitliche Umfang der selbstständigen Tätigkeit muss zur Beendigung der Arbeitslosigkeit führen.

  • 22

    Hochschulteam der Agentur für Arbeit Düsseldorf

    Fachkundige Stellen Fachkundige Stellen sind insbesondere: • Industrie- und Handelskammern • Handwerkskammern • berufsständische Kammern • Fachverbände • Kreditinstitute

    Sie haben grundsätzlich die freie Wahl der fachkundigen Stelle.

    Unterlagen für die fachkundige Stelle Sie müssen nach der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die erfolgreiche Ausübung der selbstständigen Tätigkeit erfüllen. Grundlagen dieser Stellungnahme sind in der Regel:

    • Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens • Lebenslauf • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau

    Sie sollten förderungsrechtliche Fragen zuerst mit der zuständigen Agentur für Arbeit klären, bevor Sie sich wegen weiterer Fragen an eine fachkundige Stelle wenden.

    Dauer und Höhe des Gründungszuschusses Der Gründungszuschuss kann in zwei Phasen geleistet werden. Für sechs Monate wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und monatlich 300 € zur sozialen Absicherung gewährt.

    Für weitere neun Monate können 300 € pro Monat gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden.

    Antragstellung Der Antrag ist vor der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen, die auch den Antragsvordruck ausgibt. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn nach Beendigung einer Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit nach dem SGB III noch keine 24 Monate vergangen sind. Geförderte Personen haben ab dem Monat, in dem sie das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente im Sinne des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch vollenden, keinen Anspruch auf einen Gründungszuschuss.

    Arbeitslosengeld-Bezug bei Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit Sollte die selbstständige Tätigkeit aufgegeben werden und erneut Arbeitslosigkeit eintreten, beachten Sie bitte folgende Hinweise: Bei Eintritt der Arbeitslosigkeit nach der Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit entsteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Sie in der Rahmenfrist, die in der Regel die letzten zwei Jahre vor der Arbeitslosmeldung umfasst, mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben. Zeiten der freiwilligen Weiterversicherung werden als Versicherungspflichtverhältnis berücksichtigt.

    Wenn Sie vor Beginn der selbstständigen Tätigkeit Arbeitslosengeld bezogen haben, kann dieser Anspruch mit seiner Restdauer wieder geltend gemacht werden, wenn nach Entstehung des Anspruchs noch keine vier Jahre verstrichen sind.

    Wichtig: Beziehen Sie die Leistung Gründungszuschuss, vermindert sich Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld um die Zeit des Bezuges. Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld kann sich hierdurch erschöpfen. Nachträgliche Änderungen in Ihrem Anspruch auf Arbeitslosengeld, z.B. Änderungen in der Höhe Ihres Arbeitslosengeldes oder der Eintritt einer Sperrzeit, wirken sich auf Ihren Gründungszuschuss aus. Weitere Hinweise hierzu finden Sie im Merkblatt für Arbeitslose (Merkblatt 1, Abschnitt 3).

  • 23

    Hochschulteam der Agentur für Arbeit Düsseldorf

    Freiwillige Arbeitslosenversicherung Seit dem 1. Februar 2006 besteht die Möglichkeit, sich frei-willig in der Arbeitslosenversicherung zu versichern. Informa-tionen hierzu enthalten die Hinweise zur freiwilligen Weiter-versicherung, die wir in einem gesonderten Punkt aufgeführt haben (s. S. 26f.).

    Gesetzliche Rentenversicherung Als Bezieher eines Gründungszuschusses unterliegen Sie nicht automatisch der Rentenversicherungspflicht. In Abhän-gigkeit von der Art der von Ihnen ausgeübten selbstständi-gen Tätigkeit (z. B. Lehrer und Erzieher, Selbstständige mit einem Auftraggeber) kann eine Rentenversicherungspflicht bestehen. In diesem Fall haben Sie sich bei Ihrem Renten-versicherungsträger zu melden. Zur Abklärung einer möglichen Rentenversicherungspflicht bzw. weiterer Möglichkeiten der rentenversicherungsrechtli-chen Absicherung sollten Sie sich mit Ihrem Rentenversiche-rungsträger in Verbindung setzen.

    Leistungen der Agentur für Arbeit an Arbeitgeber für die berufliche Eingliederung von Arbeitnehmern Vielfach stellen Existenzgründer bereits zu Beginn der selbstständigen Tätigkeit oder im weiteren Verlauf Arbeitneh-mer ein. Die Agentur für Arbeit kann bei der Einstellung und Beschäftigung Arbeitsloser helfen. Hierzu gibt es verschiede-ne Formen von Lohnkostenzuschüssen.

    Diese Lohnkostenzuschüsse werden nur im Rahmen verfüg-barer Haushaltsmittel gewährt. Ein Rechtsanspruch auf die-se Leistungen besteht nicht.

    Zuschüsse zur Eingliederung von Arbeitnehmern mit Vermitt-lungshemmnissen können erbracht werden, wenn deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Umstände er-schwert ist. Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitnehmers und nach den jeweiligen Eingliederungserfordernissen. Über die Voraussetzungen für die verschiedenen Einstellungshilfen informiert Sie der Arbeitgeberservice Ihrer Agentur für Arbeit.

    Der Förderantrag muss vor Abschluss des Arbeitsvertrages und vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses bei der für den Arbeitnehmer zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden. Vor Einstellungen sollten Sie sich mit Ihrer Agentur für Arbeit in Verbindung setzen. Dort erhalten Sie auch Informationsmaterial und Antragsvordrucke.

    Einige nützliche Internet-Links: www.go-dus.de In Düsseldorf haben sich 22 Institutionen im Rahmen der landesweiten GRÜNDUNGS-OFFENSIVE GO! in einem Netzwerk zusammengeschlossen, um Existenzgründer und Gründerinnen in allen Phasen - von der Geschäftsidee bis zum Start - zu betreuen. Das Leistungsangebot der Netz-werkpartner beinhaltet: • Information und Beratung zum Unternehmenskonzept • Qualifizierungsangebote für Gründer • Finanzierung über Kreditinstitute und öffentliche Fördermit-

    tel. • Kontakt- und Kommunikationsangebote in der Gründungs-

    szene

    Wirtschaftsförderung Landeshauptstadt Düsseldorf Burgplatz 1 40213 Düsseldorf Telefon: 0211 8 999 444 E-Mail: [email protected]

    Kostenlose Downloads für Gründer und junge Unterneh-men www.existenzgruender.de Dieses beinhaltet unter anderem Programme: • zur Vorbereitung einer Gründung • zum Erstellen eines Businessplans • zur Führung des Unternehmens

    STARTERCENTER NRW/ Go! Das Gründernetzwerk NRW: www.go.nrw.de

    Deutsche Industrie- und Handelskammer: www.dihk.de

    Adressen von Handwerkskammern: www.hwk.de

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales: www.bmas.de

    Portal zum Handwerk mit Tipps zur Selbstständigkeit: www.handwerk.de

    Deutscher Steuerberaterverband: www.dstv.de

    Bund junger Unternehmer: www.junge-unternehmer.eu/

  • 24

    Hochschulteam der Agentur für Arbeit Düsseldorf

    Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag ("Freiwillige Arbeitslosenversicherung")

    Seit 1. Februar 2006 gibt es für bestimmte Personengruppen die Möglichkeit, ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag zu begründen.

    Wer kann sich freiwillig versichern? Berechtigte Personenkreise sind unter anderem: • selbständig Tätige mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von

    mindestens 15 Stunden, • Auslandsbeschäftigte, die außerhalb der Europäischen

    Union oder assoziierten Staaten beschäftigt sind.

    Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen? • Sie müssen 12 Monate Vorversicherungszeit

    (Versicherungspflicht nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch) oder den Bezug einer Entgeltersatzleistung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (z.B. Arbeitslosengeld) in den letzten 24 Monaten nachweisen.

    • Sie müssen unmittelbar vor der Tätigkeit/Beschäftigung versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein oder eine Entgeltersatzleistung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (z.B. Arbeitslosengeld) bezogen haben.

    • Es darf keine andere Versicherungspflicht nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch bestehen.

    Wie werden Zeiten des Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrag beim Anspruch auf Leistungen berücksichtigt? Wenn Sie die Tätigkeit als Selbständiger oder die Auslandsbeschäftigung beenden und arbeitslos werden, werden die Zeiten des Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrag wie Zeiten einer versicherungspflichtigen Beschäftigung berücksichtigt. Sie sind anwartschaftsbegründend für das Arbeitslosengeld.

    Wie hoch ist der Beitrag, den Sie monatlich zahlen müssen? Die Höhe des monatlichen Beitrags und dessen Staffelung erfragen Sie bitte unter der Hotline 0800 4 5555 00 Der Anruf ist für Sie kostenfrei.

    Der Versicherte muss den Beitrag alleine tragen und direkt an die Bundesagentur für Arbeit zahlen.

    Wo können Sie den Antrag stellen? Das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag können Sie telefonisch über die Hotline 0800 4 5555 00 Der Anruf ist für Sie kostenfrei. beantragen. Dort erhalten Sie hierzu auch allgemeine Auskünfte Bei individuellem Beratungsbedarf wird eine Beratung durch die auf die Fragen rund um das Thema Arbeitslosengeld spezialisierten Leistungsberater/innen Ihrer Agentur für Arbeit veranlasst. Sie finden den Antragsvordruck und das dazugehörige Hinweisblatt auch unter www.arbeitsagentur.de (Startseite>Downloads>Download-Center>Die wichtigsten Merkblätter und Formulare zum Download).

    Gelten für die Antragstellung bestimmte Fristen? Der Antrag ist spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit/Beschäftigung zu stellen. Wird der Antrag nach Ablauf der Ausschlussfrist gestellt, kann ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag nicht mehr begründet werden.

    Weitere Informationen Wenn Sie weitere Informationen zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Agentur für Arbeit. Hinweise zum Bezug von Entgeltersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld) enthält auch das Merkblatt 1 "Merkblatt für Arbeitslose" der Bundesagentur für Arbeit. Sie erhalten es im Internet (siehe nächste Seite) und bei Ihrer Agentur für Arbeit.

    Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag ausschließlich an unsere Hotline 0800 4 5555 00 Der Anruf ist für Sie kostenfrei.

  • 25

    Hochschulteam der Agentur für Arbeit Düsseldorf

    Platz für Ihre Notizen

  • 26

    Hochschulteam der Agentur für Arbeit Düsseldorf

    Platz für Ihre Notizen

  • Hochschulteam der Agentur für Arbeit Düsseldorf

    Wo finde ich das Hochschulteam und das Beratungscenter/BiZ?

    Agentur für Arbeit Düsseldorf Grafenberger Allee 300 40237 Düsseldorf

    Sie können sich telefonisch, schriftlich, persönlich oder per E-Mail für ein Gespräch bei einem Arbeitsvermittler/einer Arbeitsvermittlerin anmelden. Telefonisch: 0800 4 5555 00 Der Anruf ist für Sie kostenfrei. E-Mail: [email protected]

    Im Beratungscenter/BiZ können Sie sich zu Themen rund um Bildung, Beruf und Arbeitsmarkt informieren. Auch die Online-Suche nach Arbeitsstellen sowie das Erstellen professioneller Bewerbungsunterlagen sind im Angebot. Informieren Sie sich in Ihrem Berufsbild über: • neue Berufsanforderungen • Wege Ihrer Karriereplanung zu alternativen

    Beschäftigungsformen • z.B. der selbständigen Tätigkeit • planen Sie den richtigen Wiedereinstieg ins Berufsleben

    Beratungscenter/BiZ Grafenberger Allee 300 40237 Düsseldorf Telefon.: 0211 692-2019 E-Mail: [email protected]

    Öffnungszeiten Montag: 07:30 -16:30 Uhr Dienstag: 07:30 -16:30 Uhr Mittwoch: 07:30 -16:30 Uhr Donnerstag: 07:30 -18:00 Uhr Freitag: 07:30 -12:30 Uhr

    Verkehrsverbindungen: Bahn 709, U 72, U 73, U 83 (Schlüterstr./Arbeitsagentur) Bus 725, 733 (Schlüterstr./Arbeitsagentur) Bus 730 (Staufenplatz), Bus 834 (Engerstr.)

    27

  • Herausgeberin Agentur für Arbeit Düsseldorf Hochschulteam 40180 Düsseldorf Überarbeitete Auflage Februar 2019

    www.arbeitsagentur.deAngebot der Bundesagentur für Arbeit für Akademiker/-innen

    Inhaltsverzeichnis Adressen & eServices & Öffnungszeiten Wichtig: Leistungsrechtliche Hinweise Wichtig: Rentenanrechnungszeiten Weitere Punkte, die Sie beachten sollten Umzug - Verfügbarkeit Urlaub - Verfügbarkeit Stellensuche - Wege zum Ziel Eigenes Profil in der JOBBÖRSE Informationen über Berufe - BERUFENET KURSNET - Das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung Karriere und Weiterbildung - Ihr Karrierepfad E-Learning: Weiterbildung leicht gemacht E-Learning-Angebote Lernbörse Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

    Adressen & eServices & Öffnungszeiten Wichtig: Leistungsrechtliche Hinweise Wichtig: Rentenanrechnungszeiten Weitere Punkte, die Sie beachten sollten Umzug - Verfügbarkeit Urlaub - Verfügbarkeit Stellensuche - Wege zum Ziel Stellensuche - Wege zum Ziel Eigenes Profil in der JOBBÖRSE Informationen über Berufe BERUFENET KURSNET - Das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung Karriere und Weiterbildung - Ihr Karrierepfad E-Learning: Weiterbildung leicht gemacht E-Learning-Angebote Lernbörse Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (§ 45 SGB III) Förderung aus dem Vermittlungsbudget (§ 44 SGB III) Nebeneinkommen ZAV - Internationaler Personalservice Existenzgründung Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag ("Freiwillige Arbeitslosenversicherung") Platz für Ihre NotizenPlatz für Ihre NotizenWo finde ich das Hochschulteam und das Beratungscenter/BiZ?