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Warum braucht man überhaupt Förderlehrer? Diese Karikatur beschreibt das Grundanlie- gen der Förderlehrertätigkeit. Kinder und Jugendliche sind von ihren Interessen, Fä- higkeiten, Fertigkeiten, Lernausgangsvoraus- setzungen und Lebensperspektiven ganz unterschiedlich ausgerichtet. Unabhängig davon hat jeder Schüler das Recht in seiner kognitiven, emotionalen, motorischen, sozia- len und seelischen Entwicklung bestmöglich gefördert zu werden. Dennoch findet Unterricht heute noch weit- gehend linear statt. Differenzierung, individu- elle Förderung, Erziehung zur Selbsttätigkeit sind im „regulären Unterricht“ oft nur schwer zu realisieren. Genau hier setzt die Tätigkeit der Förderleh- rerinnen und Förderlehrer an. Welche Aufgaben nimmt ein Förderlehrer wahr? Förderlehrerinnen und Förderlehrer sind hochqualifizierte und gut ausgebildete Fach- kräfte für individuelle Förder- und Lernpro- zesse im Unterricht. Ihre zentrale Aufgabe ist es, Schülerinnen und Schüler in ihrer ganzheitlichen Entwicklung bestmöglich zu fördern. Sie leisten damit einen wertvollen und unverzichtbaren Beitrag zur Unterrichts- entwicklung an den bayerischen Grund-, Haupt- und Förderschulen. Förderlehrerinnen und Förderlehrer werden schwerpunktmäßig zur Förderung von Schü- lerinnen und Schülern in Einzelbetreuung oder in kleinen Lerngruppen in den Fächern Deutsch Mathematik Deutsch als Zweitsprache eingesetzt. Darüber hinaus gestalten sie das Schulleben mit und leiten Arbeitsgemeinschaften, u. a. in den Bereichen “darstellendes Spiel, künst- lerisches Gestalten, Lernen lernen, Kommu- nikationsstrategien, Förderung in Musik bzw. durch Sport und Spiel“. Gerade an Ganz- tagsschulen oder an außerschulischen Ler- norten unterstützen sie die unterrichtliche und erzieherische Arbeit von Lehrkräften. Voraussetzung hierfür ist ein verändertes Verständnis von Schule und Unterricht mit einer neuen Kooperations- und Kommunika- tionskultur. Welche Voraussetzungen benötigt man für die Ausbildung? Generell kann jede Person die Ausbildung zum Förderlehrer bzw. zur Förderlehrerin absolvieren, die zum Ausbildungsbeginn das 16. Lebensjahr vollendet hat, über einen mittleren Schulabschluss gemäß Art 25 des BayEUG verfügt und die Zulassungsprüfung am Staatsin- stitut erfolgreich abschließt. Grundvoraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung sind, neben fundierten Kenntnis- sen in den Fächern Deutsch und Mathematik, vor allem eine positive Einstellung zu Kindern und Jugendlichen, Kooperationsbereitschaft, kommunikative Kompetenz, Empathiefähig- keit, persönliche Ausstrahlung, Begeiste- rungsfähigkeit, Lehrgeschick, Kreativität, Zuverlässigkeit, Einsatzfreude, Verantwor- tungsgefühl, Fähigkeit zur Selbstreflexion, Geduld, Ausdauer und Widerstandsfähigkeit. Das Aufnahmeverfahren untergliedert sich dabei in zwei Teile: ein schriftlicher Eignungstest, in dem in erster Linie die fachlichen Kenntnisse in den Fächern Deutsch und Mathematik geprüft werden ein mündlicher Eignungstest, in dem Aspekte der Berufsbiographie, der Be- rufswahl, der pädagogischen Arbeit des Förderlehrers sowie persönliche Interes- sen, Fähigkeiten und Eigenschaften im Mittelpunkt stehen

Informationsflyer (PDF - 1.2 MB) · Wie erfolgt die Ausbildung zum Förderlehrer? Die Ausbildung zur Förderlehrerin bzw. zum Förderlehrer umfasst insgesamt fünf Jahre und untergliedert

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Warum braucht man überhaupt Förderlehrer?

Diese Karikatur beschreibt das Grundanlie-gen der Förderlehrertätigkeit. Kinder und Jugendliche sind von ihren Interessen, Fä-higkeiten, Fertigkeiten, Lernausgangsvoraus-setzungen und Lebensperspektiven ganz unterschiedlich ausgerichtet. Unabhängig davon hat jeder Schüler das Recht in seiner kognitiven, emotionalen, motorischen, sozia-len und seelischen Entwicklung bestmöglich gefördert zu werden.

Dennoch findet Unterricht heute noch weit-gehend linear statt. Differenzierung, individu-elle Förderung, Erziehung zur Selbsttätigkeit sind im „regulären Unterricht“ oft nur schwer zu realisieren.

Genau hier setzt die Tätigkeit der Förderleh-rerinnen und Förderlehrer an.

Welche Aufgaben nimmt ein Förderlehrer wahr?

Förderlehrerinnen und Förderlehrer sind hochqualifizierte und gut ausgebildete Fach-kräfte für individuelle Förder- und Lernpro-zesse im Unterricht. Ihre zentrale Aufgabe ist es, Schülerinnen und Schüler in ihrer ganzheitlichen Entwicklung bestmöglich zu fördern. Sie leisten damit einen wertvollen und unverzichtbaren Beitrag zur Unterrichts-entwicklung an den bayerischen Grund-, Haupt- und Förderschulen.

Förderlehrerinnen und Förderlehrer werden schwerpunktmäßig zur Förderung von Schü-lerinnen und Schülern in Einzelbetreuung oder in kleinen Lerngruppen in den Fächern

• Deutsch • Mathematik • Deutsch als Zweitsprache

eingesetzt.

Darüber hinaus gestalten sie das Schulleben mit und leiten Arbeitsgemeinschaften, u. a. in den Bereichen “darstellendes Spiel, künst-lerisches Gestalten, Lernen lernen, Kommu-nikationsstrategien, Förderung in Musik bzw. durch Sport und Spiel“. Gerade an Ganz-tagsschulen oder an außerschulischen Ler-norten unterstützen sie die unterrichtliche und erzieherische Arbeit von Lehrkräften. Voraussetzung hierfür ist ein verändertes Verständnis von Schule und Unterricht mit einer neuen Kooperations- und Kommunika-tionskultur.

Welche Voraussetzungen benötigt man für die Ausbildung?

Generell kann jede Person die Ausbildung zum Förderlehrer bzw. zur Förderlehrerin absolvieren, die zum Ausbildungsbeginn

das 16. Lebensjahr vollendet hat, über einen mittleren Schulabschluss

gemäß Art 25 des BayEUG verfügt und die Zulassungsprüfung am Staatsin-

stitut erfolgreich abschließt.

Grundvoraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung sind, neben fundierten Kenntnis-sen in den Fächern Deutsch und Mathematik, vor allem eine positive Einstellung zu Kindern und Jugendlichen, Kooperationsbereitschaft, kommunikative Kompetenz, Empathiefähig-keit, persönliche Ausstrahlung, Begeiste-rungsfähigkeit, Lehrgeschick, Kreativität, Zuverlässigkeit, Einsatzfreude, Verantwor-tungsgefühl, Fähigkeit zur Selbstreflexion, Geduld, Ausdauer und Widerstandsfähigkeit.

Das Aufnahmeverfahren untergliedert sich dabei in zwei Teile:

• ein schriftlicher Eignungstest, in dem in erster Linie die fachlichen Kenntnisse in den Fächern Deutsch und Mathematik geprüft werden

• ein mündlicher Eignungstest, in dem Aspekte der Berufsbiographie, der Be-rufswahl, der pädagogischen Arbeit des Förderlehrers sowie persönliche Interes-sen, Fähigkeiten und Eigenschaften im Mittelpunkt stehen

Wie erfolgt die Ausbildung zum Förderlehrer?

Die Ausbildung zur Förderlehrerin bzw. zum Förderlehrer umfasst insgesamt fünf Jahre und untergliedert sich in zwei Phasen:

• eine dreijährige Ausbildung an einem der beiden Staatsinstitute in Bayreuth oder Freising

• ein zweijähriger Vorbereitungsdienst in Ausbildungsseminaren

An den Staatsinstituten erhalten die Studie-renden eine fundierte Ausbildung in den Grundwissenschaften Schulpädagogik, Pädagogik und Psychologie sowie in den Grundfächern Mathematik, Deutsch und Deutsch als Zweitsprache, in denen sie spä-ter schwerpunktmäßig eingesetzt werden. Dabei liegt der Schwerpunkt hier insbesonde-re auf der Vermittlung fachdidaktischer Kenntnisse.

Mit Blick auf ihre spätere Tätigkeit werden die Studierenden bereits in der ersten Ausbil-dungsphase in ausgewählten förderspezifi-schen Aufgabenfeldern “Lernbeobachtung und Förderplanung, Individualisierende Un-terrichtsformen, Förderung sozial-emotiona-ler Kompetenz, Medienpädagogik / Informati-onstechnologie“ unterrichtet und können bereits hier Zusatzqualifikationen, u. a. in den Bereichen „Förderung an Ganztagsschu-len, Förderung an außerschulischen Lernor-ten, Förderung durch Musik, Förderung durch Sport und Spiel, künstlerisches Gestalten, darstellendes Spiel, Lernen lernen und Kommunikationsstrategien,“ erwerben.

Verschiedene Praktika (insgesamt 24 Wo-chen) bieten während der drei Jahre die Möglichkeit, theoretisch erworbene Kennt-nisse in der Ausbildung praktisch anzuwen-den, zu reflektieren bzw. weiterzuentwickeln und tragen so zu einer gewinnbringenden Vernetzung von Theorie und Praxis bei. Im Rahmen der Ausbildung kann auch die fachgebundene Hochschulreife abgeschlos-sen werden.

Und das sollten sie noch wissen

Die Laufbahn der Förderlehrer gehört zur Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes. Ein Schulgeld wird während der Ausbildung nicht erhoben, es entstehen jedoch Kosten für Bücher, Arbeitsmaterialien, einzelne Kur-se bzw. Tagungen und Fahrten. Bewer-bungsschluss für ein Ausbildungsjahr ist der 15. Dezember des Vorjahres. Der Be-werbung sind ein Lebenslauf, ein Passbild und der Nachweis des mittleren Schulab-schlusses beizufügen. Wenn die Mittlere Reife erst im Laufe des Schuljahres abgelegt wird, ist eine Kopie des letzten Schulzeug-nisses vorzulegen. Gegebenenfalls muss das Zwischenzeugnis nachgereicht werden.

Weitere Informationen zur Ausbildung erhal-ten Sie unter:

Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern in Bayreuth

Geschwister-Scholl-Platz 3 95445 Bayreuth

Fon +49 (0)921 . 45 49 9 Fax +49 (0)921 . 41 78 3

[email protected]

www.foerderlehrer.info

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