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Informationsveranstaltung: Wissenschaftliche Arbeit, mündliches Staatsexamen, Vorbereitungsdienst Zentrum für Lehrerbildung und Zentrales Prüfungssekretariat für die Lehramtsstudiengänge und Ministerium für Bildung und Kultur

Informationsveranstaltung: Wissenschaftliche Arbeit ... · • Legen Sie die Bescheinigung des Betriebspraktikums bitte mindestens 6 Monate vor Anmeldung zum mündlichen Staatsexamen

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Informationsveranstaltung: Wissenschaftliche Arbeit, mündliches Staatsexamen, Vorbereitungsdienst

Zentrum für Lehrerbildung und

Zentrales Prüfungssekretariat für die Lehramtsstudiengänge und

Ministerium für Bildung und Kultur

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SeiteZentrum für Lehrerbildung 205.06.2020

> Übersicht

1. Studienbegleitende Prüfungen und Erstes Staatsexamen

2. Wissenschaftliche Arbeit und Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung

3. Mündliche Prüfungen

4. Vorbereitungsdienst im Saarland

5. Dienstleistungen der Agentur für Arbeit

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Seite

> Studienbegleitende Prüfungen und Erstes Staatsexamen

Zusammensetzung der Endnote des 1. Staatsexamens:

– 80%: studienbegleitende Prüfungen

(Fächer, Bildungswissenschaften, Wiss. Arbeit)

– 20%: zwei mündliche Staatsprüfungen

Zentrum für Lehrerbildung 305.06.2020

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SeiteZentrales Prüfungssekretariat für Lehramtsstudiengänge 404.06.2020

10 Schritte zum Transcript of RecordsZentraler Prüfungsausschuss

für das Lehramt an Schulen

Zentrales Prüfungssekretariat und Studienkoordination für Lehramtsstudiengänge

Ablauf der Studienabschlussphase an der UdS:

Antrag auf Zulassung Zulassung und Bestellung der Gutachter*innen durch

das ZPL Themenstellung Bearbeitung Versand der W.A. ans ZPL

Bewertung durch zwei Gutachter*innen Einreichen beider Gutachten im ZPL

Eintragung ins Studienkonto Abschließende Kontrolle der vollständigen

Studienkonten aller Fächer Erstellung des Transcript of Records

Anmeldung zu den mündlichen Prüfungen des Ersten StEx mit ToR + weiteren

Unterlagen im Staatlichen Prüfungsamt im Ministerium für Bildung und Kultur

Studienabschlussphase mit Wissenschaftlicher Arbeit und

Studienabschlussdokument der UdS

Hinweise zu wichtigen Fristen für Ihre persönliche Planung

Zeit für Ihre Fragen am Ende der Infoveranstaltung (bitte im Chat

schreiben oder Hand heben ganz am Ende)

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SeiteZentrales Prüfungssekretariat für Lehramtsstudiengänge 504.06.2020

10 Schritte zum Transcript of RecordsZentraler Prüfungsausschuss

für das Lehramt an Schulen

Dieses Jahr ist alles etwas anders, und deshalb …

alle Anträge per E-Mail ans ZPL, Abgabe der Wissenschaftlichen Arbeiten per Post

ans ZPL (am besten per Einschreiben), Briefe vom ZPL kommen evtl. per E-Mail statt

per Post. Bitte alle Kontaktdaten in lsf bzw. SIM aktualisieren!

Der Sekretariatsbereich ist nur noch montags besetzt und durch Mehraufwand in der

aktuellen Ausnahmesituation gibt es längere Bearbeitungszeiten.

Hinweise zum Lehramtsstudium immer aktuell auf www.uni-saarland.de/zpl

Alles zur W.A. und dem ToR unter: https://www.uni-saarland.de/einrichtung/zpl/wwwuni-saarlanddezplsekretariat/wwwuni-

saarlanddezplwissenschaftlichearbeit.html

@

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SeiteZentrales Prüfungssekretariat für Lehramtsstudiengänge 604.06.2020

10 Schritte zum Transcript of RecordsZentraler Prüfungsausschuss

für das Lehramt an Schulen

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SeiteZentrales Prüfungssekretariat für Lehramtsstudiengänge 704.06.2020

10 Schritte zum Transcript of RecordsZentraler Prüfungsausschuss

für das Lehramt an Schulen

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SeiteZentrales Prüfungssekretariat für Lehramtsstudiengänge 804.06.2020

10 Schritte zum Transcript of RecordsZentraler Prüfungsausschuss

für das Lehramt an Schulen

1. Antragstellung auf Zulassung zur Wissenschaftlichen Arbeit

Reichen Sie den Antrag rechtzeitig im ZPL ein, damit Sie rechtzeitig Ihre Themenstellung

erhalten, eine ausreichende Bearbeitungszeit (22 CP = 550 bis 660 Stunden Aufwand, 16 CP =

400 bis 480 Stunden Aufwand) haben, die Gutachter*innen die Exemplare rechtzeitig für eine

(Vorab-)Bewertung erhalten und an alle weiteren Stellen rechtzeitig alle notwendigen

Arbeitsschritte zum ToR erledigen können.

Zulassungsantrag zur W.A. an ZPL bis:

Ende August, wenn Anmeldung zum Ersten Staatsexamen im Februar (Frühjahrstermin)

Ende Februar, wenn Anmeldung zum Ersten Staatsexamen im August (Herbsttermin) geplant.

2. Abgabe der Wissenschaftlichen Arbeit

Die W.A. muss spätestens am ersten Werktag im Februar/August abgegeben sein.

3. rechtzeitige Eintragung aller Prüfungen ins lsf (Prüfer*innen/Fachprüfungssekretariate):

Ab dem vollständigem Studienkonto werden noch ca. zwei Wochen bis zum ToR benötigt.

Nur wenn Sie diese drei Voraussetzungen einhalten können, erhalten Sie rechtzeitig für Ihre

eigene Planung das (vorläufige) Transcript of Records zur Anmeldung fürs Erste Staatsexamen.

Servicezeiten im ZPL für W.A.+ToR immer aktuell auf www.uni-saarland.de/zpl; Sekretariat Mo

Service der Koordinatorin im ZPL bei allen Fragen, Problemen oder Sorgen im

Lehramtsstudium Mo bis Fr unter [email protected] und 0681 302 3817

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SeiteZentrum für Lehrerbildung 905.06.2020

> Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung

Fristen für die Anmeldung beim Staatlichen Prüfungsamt:

28. Februar für die Prüfungsphase Frühjahr

31. August für die Prüfungsphase Herbst

Prüfungszeiträume:

Frühjahr: (April) / Mai

Herbst: (Oktober) / November

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SeiteZentrum für Lehrerbildung 1005.06.2020

> Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung

Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung:

frühestens nach dem Einreichen der W.A. (Nachweis gemäß §21 (11) - Prüfungsordnung vom 26.04.2007)

und

spätestens zwei Jahre nach Ablegen der letzten studienbegleitenden Prüfung (§4 (2) LPO I)

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SeiteZentrum für Lehrerbildung 1105.06.2020

> Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung

Anmeldung persönlich in der Sprechstunde beim

Ministerium für Bildung und Kultur

Staatliches Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen

Trierer Straße 33

66111 Saarbrücken

Ansprechpartner/in und Sprechzeiten:

Herr Speicher (Lehramt an allgemeinbildenden Schulen) – Tel. 0681 501-7695

Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag, 14–16 h

Frau Müller (LAB) – Tel. 0681 501-7691 Sprechstunde: Dienstag bis Freitag vormittags, Terminvergabe nach Absprache

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Seite

> Erforderliche Unterlagen

• Formloser schriftlicher Antrag auf Zulassung zur 1. Staatsprüfung,

• Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde (mit Nachweis der Namensführung),

• eigenhändig unterschriebener Lebenslauf mit Darstellung des Bildungsganges,

• anerkanntes Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder ein diesem gleichgestelltes Zeugnis in beglaubigter Abschrift,

• aktuelles Führungszeugnis (Belegart OB),

• aktuelles Lichtbild,

• Nachweis des anerkannten Betriebspraktikums (ab 2008/09),

• (vollständiges) Transcript of Records,

• Formblatt mit den Namen je einer Prüferin/eines Prüfers für die Fachwissenschaft und die Fachdidaktik Ihrer Prüfungsfächer

Zentrum für Lehrerbildung 1205.06.2020

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Seite 1305.06.2020

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Seite

> Erforderliche Unterlagen

Darüber hinaus können eingereicht werden:

• Zeugnisse über bereits abgelegte sonstige Prüfungen,

• wissenschaftliche Veröffentlichungen,

• Nachweis der Schwerbehinderung

Zentrum für Lehrerbildung 1405.06.2020

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Seite

Bitte beachten Sie:

• Legen Sie die Bescheinigung des Betriebspraktikums bitte mindestens 6 Monate vor Anmeldung zum mündlichen Staatsexamen im ZfL zur Prüfung der Anerkennung vor.

• Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit den als Prüfer/inne/n bestellten Lehrenden der Universität auf (Fristen der Fachrichtungen beachten).

• Für die Anmeldung zur Prüfung benötigen Sie die schriftliche Zusage (Formblatt: „Angabe der Prüfer nach Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I)“).

Zentrum für Lehrerbildung 1505.06.2020

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Seite

> Zulassung und Prüfungstermine

Das Staatliche Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen entscheidet über die endgültige Zulassung.

Die Prüfungstermine werden zu gegebener Zeit im Staatlichen Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen und in der Universität (Geschäftsstelle des ZfL) veröffentlicht.

Zentrum für Lehrerbildung 1605.06.2020

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Seite

> Dauer der mündlichen Prüfungen und Prüfer/innen

Erste Staatsprüfung:

zwei mündliche Prüfungen à 40 Minuten

Kommission:

Vorsitzende/r

Beisitzer/in

mindestens 1 Prüfer/in– in der Regel 1 Prüfer/in in den Fällen, in denen der/die

Prüfer/in fachwissenschaftliche und fachdidaktische Inhalte abprüft;

– in der Regel 2 Prüfer/innen, wenn die fachwissenschaftlichen und die fachdidaktischen Inhalte von verschiedenen Personen in Absprache miteinander geprüft werden sowie in den Lernbereichen/Studienfächern der Primarstufe

Zentrum für Lehrerbildung 1705.06.2020

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Seite

> Inhalte der mündlichen Prüfungen

Überprüfung der Fähigkeit, fachwissenschaftliche und fachdidaktische Inhalte unter schulisch-pädagogischer Perspektive flexibel aufeinander beziehen zu können:

– fachwissenschaftliche und fachdidaktische Aspekte in etwa gleichgewichtig;

– affiner Bezug fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Themenstellungen: fachwissenschaftliche und fachdidaktische Inhalte der Prüfung sollen sich aufeinander beziehen;

– Eingrenzung von Themengebieten und Setzung von Schwerpunkten möglich, Überblicks- und Orientierungswissen wird vorausgesetzt

Zentrum für Lehrerbildung 1805.06.2020

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Seite

> Mündliche Prüfungen im Fach Musik

Im Fach Musik können neben

fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen auch

fachpraktische Inhalte geprüft werden. Auch in

diesem Fall sollen sich die Elemente der Prüfung

aufeinander beziehen; die Prüfungsdauer

verlängert sich auf 60 Minuten.

Zentrum für Lehrerbildung 1905.06.2020

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Seite

> Mündliche Prüfungen im Studiengang LPS1

im Studiengang LPS1

eine Prüfung in den Pflichtbereichen der Primarstufe

(DP: Deutsch, DP: Mathematik, DP: Sachunterricht)

und

eine Prüfung im Fach der Sek I

Die mündliche Prüfung in den Lernbereichen bezieht

sich auf die beiden Pflichtbereiche, in denen die

Wissenschaftliche Arbeit nicht geschrieben wurde.

Zentrum für Lehrerbildung 2005.06.2020

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Seite

> Mündliche Prüfungen im Studiengang LP

im Studiengang LP

eine Prüfung in den beiden Pflichtbereichen, in denen

nicht die Wissenschaftliche Arbeit geschrieben wurde

(DP: Deutsch, DP: Mathematik, DP: Sachunterricht)

und

eine Prüfung im Profilfach

Jede Prüfung dauert 40 Minuten.

Zentrum für Lehrerbildung 2105.06.2020

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Seite

Eine nicht bestandene Prüfung kann einmalwiederholt werden, und zwar frühestens zum nächsten und spätestens zum übernächsten Termin.

Bei Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung ist die Erste Staatsprüfung endgültig nicht bestanden.

Zentrum für Lehrerbildung 2205.06.2020

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Seite

> Berechnung der Fachendnoten

Lehramtsprüfungsordnung I - LPO I - § 2 Abs. 9

Die Fachendnoten als Ergebnis der an den Hochschulen durchgeführten studienbegleitenden Prüfungen und die Prüfungsnote im Fach Bildungswissenschaften sind wie folgt zu berechnen:

Die Einzelnoten aller Module eines Fachs, einer Fachrichtung und der Bildungswissenschaften werden zunächst mit dem Leistungspunktewert des jeweiligen Moduls multipliziert. Die jeweiligen Ergebnisse, bezogen auf das Fach, die Fachrichtung oder die Bildungswissenschaften, werden addiert. Das Ergebnis der Addition wird anschließend durch die Summe der Leistungspunkte der dem Fach, der Fachrichtung oder den Bildungswissenschaften zugehörigen benoteten Module dividiert und bis auf zwei Dezimalstellen nach dem Komma abgerundet.

Die nach Satz 2 bis 4 ermittelten Noten werden zusammen mit der Note für die Wissenschaftliche Arbeit dem Staatlichen Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen auf der Basis des 15-Punkte-Systems nach § 7 mitgeteilt; zusätzliche Belege in Form eines DiplomaSupplement und eines Studienkontos (Transcript of Records) sind beizufügen.

Für die Umrechnung der von den Hochschulen mitzuteilenden Noten in das 15-Punkte-System gelten die Zuordnungen nach Anlage 1.

Zentrum für Lehrerbildung 2305.06.2020

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Seite

> LPO I (2012) § 8 Abs. 2 - Ergebnis der Ersten Staatsprüfung

[…] die Gesamtnote für die Erste Staatsprüfung [wird vom Staatlichen Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen] wie folgt ermittelt:

Die von den Hochschulen nach § 2 Abs. 9 mitgeteilten Endergebnisse der studienbegleitenden Prüfungsleistungen werden entsprechend ihrem jeweiligen Anteil zugeordneter Leistungspunkte am Gesamtwert der für die Studien- und Prüfungsleistungen vergebenen Leistungspunkte gewichtet. Danach entfallen

- bei LAB auf die berufliche Fachrichtung 142, auf das allgemeinbildende Unterrichtsfach der beruflichen Schulen (Sekundarstufe II) 88, auf die Bildungswissenschaften 48 und auf die Wissenschaftliche Arbeit 22 von 300 Leistungspunkten,

- bei LP auf die Studienfächer der Primarstufe 192 (davon Wissenschaftliche Arbeit 16 + Kolloquium 4) und auf die Bildungswissenschaften 48 von 240 Leistungspunkten,

- bei LPS1 auf die Lernbereiche der Primarstufe 115, auf das Unterrichtsfach für die Sekundarstufe I 61, auf die Bildungswissenschaften 48 und auf die Wissenschaftliche Arbeit 16 von 240 Leistungspunkten,

- bei LS1 auf jedes Fach 88, auf die Bildungswissenschaften 48 und auf die Wissenschaftliche Arbeit 16 von 240 Leistungspunkten,

- bei LS1+2 auf jedes Fach 115, auf die Bildungswissenschaften 48 und auf die Wissenschaftliche Arbeit 22 von 300 Leistungspunkten; hierbei kann für das Fach Musik und das zweite Fach eine in den in § 2 Abs. 4 Satz 1 genannten Ordnungen getroffene abweichende Gewichtungsregelung gelten.

Die gewichteten Endergebnisse bilden in der Summe 80 vom Hundert der Gesamtnote für die Erste Staatsprüfung; die aus den Einzelergebnissen der mündlichen Prüfungen nach § 6 gemittelte Note geht mit 20 vom Hundert in die Gesamtnote ein. Das rechnerische Ergebnis wird bis auf zwei Dezimalstellen nach dem Komma abgerundet.

Zentrum für Lehrerbildung 2405.06.2020

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SeiteZentrum für Lehrerbildung 2505.06.2020

> Phasen der Lehramtsausbildung

1. Phase 2. Phase 3. Phase

Studium

(8 oder 10 Semester)

1. Staatsexamen Vorbereitungs-

dienst

„Referendariat“

(3 Semester)

2. Staatsexamen Beruf

begleitende

Prüfungen

Wissenschaftliche

Arbeit

(80% des Ersten

Staatsexamens)

zwei mündliche

Prüfungen

(20% des Ersten

Staatsexamens)

Allgemeines Seminar,

Fachseminar,

Ausbildungs-

unterricht,

Eigenverantwortlicher

Unterricht,

Lehrproben…

Prüfungslehrproben,

mündliche

Prüfungen in

Fachdidaktik,

Allgemeiner

Didaktik,

Schulrecht, Päd.

Psychologie

Fortbildung

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Seite

> Vorbereitungsdienst im Saarland

Dauer: 18 Monate

Bewerbung beim Ministerium für Bildung und Kultur

Merkblätter betreffend den Vorbereitungsdienst nach Schulformen:

http://www.saarland.de/bildungsserver.htm

> Lehrkräfte und Stellenausschreibungen

> Ausbildung Lehrkräfte im Saarland

> Vorbereitungsdienst

Zentrum für Lehrerbildung 2605.06.2020

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www.interamt.de

Antragsverfahren

für den Vorbereitungsdienst

im Saarland

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Eröffnung des Antragsverfahrens

• 01. Februar Anfang August

(Freischaltung)

• 01. August Anfang Februar(Freischaltung)

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(Freischaltung)

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www.bildungsserver.saarland.de

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Ablauf des Verfahrens

• 01. Februar 01.12. Ende Nachreichfrist

Anfang/Mitte Dezember erste Ergebnisse

• 01. August 01.06. Ende Nachreichfrist

Anfang/Mitte Juni erste Ergebnisse

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Seite

> Vorbereitungsdienst im Saarland

LAB

Einstellungstermine: 1. Februar und 1. August

Bewerbungsfrist: lt. saarländischem Bildungsserver

über Interamt

20. April für Einstellung zum Beginn des Schuljahres

20. Oktober für Einstellung zum 2. Schulhalbjahr

Zentrum für Lehrerbildung 4005.06.2020

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Seite

> Bewerbung

Bonusregelung:

- erfolglose Bewerbung im Saarland: 0,25 Punkte

- Anrechnungszeiten (Wehrdienst, FSJ, BFD / Pflege-/ Erziehungszeiten): 0,25 je 6 Monate; max. 1,0 Punkte für 24 Monate

- moderne Fremdsprache - Auslandsaufenthalt: 0,6 Punkte; bei 2 Fremdsprachen: 0,9 Punkte

- Unterrichtstätigkeit nach 1. Staatsprüfung

- im Inland: mind. 1 Monat - 10 Wochenstunden: je vollem Monat 0,1 Punkte; höchstens 1,2 Punkte

- im Ausland: mind. 3 Monate - 12 Wochenstunden: je vollem Monat 0,05 Punkte; höchstens 0,5 Punkte (Sprache des Landes muss Unterrichtsfach im SL sein)

Zentrum für Lehrerbildung 4105.06.2020

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Seite

> Bewerbung

Auswahlverfahren / Quoten für:

- Bedarfsfächer

- außergewöhnliche Härtefälle

- längste Wartezeit

- höchste Gesamtzulassungsnote

Kein Bonus für 3. Fach!

Zentrum für Lehrerbildung 4205.06.2020

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Seite

> 3. Fach / zusätzliches Fach

- Ausbildung in 2 Fächern

- 3. Fach kann als 2. Ausbildungsfach gewählt werden, wenn vollumfänglich studiert (d. h. mit beiden Schulpraktika, bei LS1+2 nicht abgestuft)

- aber:Fach der Wissenschaftlichen Arbeit mussAusbildungsfach sein

- mit erfolgreichem 2. Staatsexamen auch Lehrbefähigung für das 3. Fach

Zentrum für Lehrerbildung 4305.06.2020

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Seite

> Ausbildungsplätze / Zuweisung

MBK > Studienseminar > Fachleiter/in

Zentrum für Lehrerbildung 4405.06.2020

Fach LS1+2 LS1/LAH

Arbeitslehre -- 7+1

Bild. Kunst 10 4+0

Biologie 18 6+0

Chemie 16 6+0

Deutsch 44 26+3

Englisch 38 16+2

Erdkunde 16 4+0

Französisch 31 13+0

Geschichte 16 4+1

Informatik 5 --

Italienisch 1 --

Fach LS1+2 LS1/LAH

Latein 4 --

Mathematik 46 28+2

Musik 11 4+1

Philosophie/

Ethik

10 2+0

Physik 15 6+1

Ev. Religion 6 3+0

Kath. Religion 13 3+1

Sozialkunde 10 4+0

Spanisch 8 --

Sport 20 8+0

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Seite

> Ausbildungsplätze / Zuweisung

Zentrum für Lehrerbildung 4505.06.2020

Fach LP/ LPS1

DP / Bild. Kunst 12/12

DP / Ev. Religion 8/8

DP / Kath. Religion 8/8

DP / Französisch 8/8

DP / Musik 12/12

DP / Sport 12/12

DP / Deutsch 12/12

DP / Mathematik 12/12

DP / Sachunterricht 6/6

DP / weiteres Fach 30/30

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Seite

> Studien-/Landesseminare

• Staatliches Studienseminar für die Primarstufe Standort: Saarbrücken-Dudweilerhttp://www.studienseminar-gs-sek1.de/

• Staatliches Studienseminar für die Sekundarstufe I an GemeinschaftsschulenStandort: Saarbrücken-Dudweilerhttp://www.studienseminar-sek1-saar.de/

• Staatliches Studienseminar für die Sekundarstufen I und IIan Gymnasien und GemeinschaftsschulenStandort: Saarbrücken-Dudweilerhttps://www.studsemgym-saar.de/

• Staatliches Landesseminar für das Lehramt an beruflichen SchulenStandort: Völklingenhttp://www.landesseminarbs.saarland.de

Zentrum für Lehrerbildung 4605.06.2020

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Seite

> Struktur des Vorbereitungsdienstes

• dienstrechtliche Stellung: Beamtenverhältnis auf WiderrufDienstaufsicht: MBKVorgesetzte/r: Leiter/in des Studienseminars

• Anrechnungszeiten (max. 6 Monate) für:berufliche Tätigkeit in universitärer Forschung und Lehre (nach dem 1. Stex),mind. 1-jährige Tätigkeit nach dem 1. Stex als Austauschassistent/in an einer ausländischen Schule

• theoretische Unterweisung (verteilt über 3 Semester):

allgemeinbildende weiterführende Schulen:

- Allgemeines Seminar – 80 Stunden (i. d. R. durch Leitung des Studienseminars)- Seminarsitzungen im Fach 1 – 80 Stunden (durch Fachleiter/in 1 an seiner/ihrer Schule)- Seminarsitzungen im Fach 2 – 80 Stunden (durch Fachleiter/in 2 an seiner/ihrer Schule)

LPS1/LP:

- Allgemeines Seminar – 80 Stunden (i. d. R. durch Leitung des Studienseminars)- Seminarsitzungen in den Fächern der Primarstufe – 80 bzw. 160 Stunden (durch Fachleiter/innen an Grundschulen)- bei LPS1: auch Seminarsitzungen im Fach der Sek I – 80 Stunden (durch Fachleiter/in an Gemeinschaftsschulen)

Zentrum für Lehrerbildung 4705.06.2020

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Seite

> Struktur

Ausbildungsunterricht (i. d. R. 16 Unterrichtsstunden pro Woche):

Hospitationen bei den Fachleiter/inne/n und anderen Referendar/inn/en

Unterricht unter Aufsicht der Fachleiter/in

eigenverantwortlicher Unterricht (ca. 10 Stunden, i. d. R. an einer Schule) über 12 Monate

im 1. und 2. Semester je 2 Lehrproben pro Fach (LS1+2: je eine in der Sek II)

Zweite Staatsprüfung im 3. Semester:

Zulassungsnote (Vornoten der beiden Fachleiter/innen, Schulleiterbericht, Bewährungsbericht des Leiters des Studienseminars)

Prüfungslehrproben(eine pro Fach (LS1+2: eine davon in Sek II))

mündliche Prüfung(pädagogisch-bildungswissenschaftlicher Teil, zwei fachdidaktisch-fachmethodische Teile, jeweils 30 Minuten)

Gewichtung: 4 : 3 : 3

Zentrum für Lehrerbildung 4805.06.2020

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> Weiteres

Zusatzqualifikation „Bilingualer Unterricht“im Referendariat oder in 3. Phase möglich

bonusfähig für Bewerbung in den Schuldienst (Bonus 1,5):

- 3. Fach

- Zusatzausbildung „Bilingualer Unterricht“

- Aufbaustudiengang DaZ

regionale Mobilität

Zentrum für Lehrerbildung 4905.06.2020

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Informationsveranstaltung: Wissenschaftliche Arbeit, mündliches Staatsexamen, Referendariat 02/06/2016

Dienstleistungen der Agentur für

Arbeit Saarland

für Hochschulabsolvent/inn/en

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Beratung und Vermittlung

(informieren, beraten, unterstützen und vermitteln)

Arbeitsmarkt und Dienstleistungen der Agentur für Arbeit, 07.12.2017 © Bundesagentur für Arbeit

Anmeldung bei der Agentur für Arbeit

Wenn Sie sich anmelden möchten oder wenn Sie konkrete, weiterführende Fragen in einem

persönlichen Gespräch klären wollen, dann kontaktieren Sie die Agentur für Arbeit Saarland unter:

0800 / 4 5555 00 (kostenfrei)

www.arbeitsagentur.de

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> Verbände

• Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft www.gew-saarland.de> junge GEW

• Saarländischer Lehrerinnen- und Lehrerverband e. V. www.sllv.de/> AdJ Arbeitsgemeinschaft der Junglehrer/innen

• Saarländischer Philologenverband www.phv-saar.de> junge Philologen im Deutschen Philologenverband

• Verband Reale Bildung - Landesverband Saarland e.V.www.vrb-saarland.de

• Verband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen im Saarland e. V. http://www.vlbs-saar.de/

• Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen im Saarland e. V. www.vlw-saar.de

• Verein katholischer deutscher Lehrerinnen e. V. www.vkdl.de

Zentrum für Lehrerbildung 5205.06.2020

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.©