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1 Ingeborg Junge-Reyer Senatorin für Stadtentwicklung Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin und des Berliner Denkmalschutzgesetzes

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Ingeborg Junge-ReyerSenatorin für Stadtentwicklung

Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin

und des Berliner Denkmalschutzgesetzes

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Geltende Bauordnunga) verfahrensfrei, b) gilt als nicht verunstaltend, wenn gebaut wird, c) Sondernutzung Straßenland

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Finanzierung durch Werbung – Charlottenburger TorMittelteil nicht genehmigungsfähig nach geltender und künftiger BauO

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• Werbeanlagen sollen einem bauaufsichtlichen Verfahren zugeführt werden, in dem die von Werbeanlagen ausgehenden Beeinträchtigungen geprüft werden.

• Werbeanlagen, die in den Stadtraum hineinwirken, werden dem Verunstaltungsgebot wieder zugänglich gemacht.

• Berücksichtigt wurde hierbei, dass die Bauaufsichtsbehörden keiner Vorgangsflut ausgesetzt werden, die einerseits personell nicht zu bewältigen ist und andererseits dem liberalen Ansatz der Bauordnung konterkariert.

Neuer Rechtsrahmen

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Geltende Regelung Bauordnung Berlin (BauO Bln.)

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Bestehendes Gebäude Baugerüst

Bauzaun

verfahrensfrei

neues vereinf. BG-Verfahrenfür Werbeanlagen

Verunstaltungsverbot gilt,Gründe des Denkmalschutzes können entgegen stehen(§ 11 (3) DSchG Bln)

max.6 Mon.

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SonderfallWerbeanlage• Werbeinhalt verfolgt vorrangig im öffentlichen Interesse liegende Ziele• für höchstens 6 Monate angebrachtentgegenstehende Gründe desDenkmalschutzes sind nichtanzunehmen(§ 11 (3) DSchG Bln)max.

6 Mon.max.6 Mon.

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Änderung der Bauordnung Berlin (BauO Bln)

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in Denkmal-nähe

in Denkmal-nähe

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