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26. Jahrgang Kloster Lehnin – Freitag, den 28. April 2017 Nummer 8 | Woche 17 Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt der amtlichen Bekanntmachungen und der nichtamtlichen Mitteilungen: Gemeinde Kloster Lehnin, Bürgermeister Uwe Brückner, Friedensstraße 3, 14797 Kloster Lehnin, Telefon: 03382 / 7307-0, E-Mail: [email protected], www.klosterlehnin.de Druck und Verlag: Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Michael Buschner, Panoramastraße 1, 10178 Berlin, Telefon 030/28 09 93 45, www.heimatblatt.de Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt (Auflage: 5.000 Exemplare) erscheint in der Regel zweimal im Monat kostenlos für die Haushalte der Gemeinde Kloster Lehnin, die über einen von außen erreichbaren Briefkasten verfügen. Kostenlose Einzelexemplare und Abonnements (Tel. 03382/730718 / Fax: 03382/730762) sind bei der Gemeindeverwaltung Kloster Lehnin, Friedensstraße 3, 14797 Kloster Lehnin, erhältlich. Kaufexemplare (1,00 /Exemplar), bei Postversand zzgl. Porto. Druckfehler und Irrtümer sind nicht ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Inhaltsverzeichnis Amtliche Bekanntmachungen – Sitzung der Gemeindevertretung am 02. Mai 2017 ........................................................................................................................................Seite 2 – Bebauungsplan „Am Hasenkamp“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Lehnin der Gemeinde Kloster Lehnin hier: Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB ...................................................................................................Seite 2 – Aus den Sitzungen gemeindlicher Gremien ...................................................................................................................................................Seite 4 Nichtamtliche Mitteilungen – Ordnungsbehördliche Verordnung über die Festsetzung von Hausnummern in der Gemeinde Kloster Lehnin ............................................Seite 5 – Bürgerinformation zur Straßenreinigungspflicht und Verkehrssicherungspflicht ...........................................................................................Seite 5 – Hinweis zur Niederschlagswasserentsorgungssatzung: Versickerungspflicht für Grundstückeigentümer .............................................................................................................................................Seite 5 – Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen verboten ............................................................................................................................................Seite 6

Inhaltsverzeichnisdaten.verwaltungsportal.de › dateien › amtsblatt › lehniamt... · 2017-05-02 · 26. ahrgang Kloster Lehnin Freitag, den 2. April 2017 Nummer Woche 17 Herausgeber

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26. Jahrgang Kloster Lehnin – Freitag, den 28. April 2017 Nummer 8 | Woche 17

Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt der amtlichen Bekanntmachungen und der nichtamtlichen Mitteilungen: Gemeinde Kloster Lehnin, Bürgermeister Uwe Brückner, Friedensstraße 3, 14797 Kloster Lehnin, Telefon: 03382 / 7307-0, E-Mail: [email protected], www.klosterlehnin.de

Druck und Verlag:Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Michael Buschner, Panoramastraße 1, 10178 Berlin, Telefon 030/28 09 93 45, www.heimatblatt.de

Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt (Auflage: 5.000 Exemplare) erscheint in der Regel zweimal im Monat kostenlos für die Haushalte der Gemeinde Kloster Lehnin, die über einen von außen

erreichbaren Briefkasten verfügen. Kostenlose Einzelexemplare und Abonnements (Tel. 03382/730718 / Fax: 03382/730762) sind bei der Gemeindeverwaltung Kloster Lehnin, Friedensstraße 3, 14797 Kloster Lehnin, erhältlich. Kaufexemplare (1,00 €/Exemplar), bei Postversand zzgl. Porto.

Druckfehler und Irrtümer sind nicht ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Inhaltsverzeichnis

Amtliche Bekanntmachungen

– Sitzung der Gemeindevertretung am 02. Mai 2017 ........................................................................................................................................Seite 2

– Bebauungsplan „Am Hasenkamp“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Lehnin der Gemeinde Kloster Lehnin hier: Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB ...................................................................................................Seite 2

– Aus den Sitzungen gemeindlicher Gremien ...................................................................................................................................................Seite 4

Nichtamtliche Mitteilungen

– Ordnungsbehördliche Verordnung über die Festsetzung von Hausnummern in der Gemeinde Kloster Lehnin ............................................Seite 5

– Bürgerinformation zur Straßenreinigungspflicht und Verkehrssicherungspflicht ...........................................................................................Seite 5

– Hinweis zur Niederschlagswasserentsorgungssatzung: Versickerungspflicht für Grundstückeigentümer .............................................................................................................................................Seite 5

– Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen verboten ............................................................................................................................................Seite 6

AMTSBLATT für die Gemeinde Kloster Lehnin| 2 | 28. April 2017 | Nr. 8 | Woche 17

— Amtliche Bekanntmachungen —

Tagesordnung: I. öffentlicher Teil: Vorlagen-Nr.01 Eröffnung der Sitzung und Regularien 02 Einwohnerfragestunde 03 Mitteilungen 04 1.Verlängerung der Veränderungssperre gem. § 14 BauGB für den Be-

reich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Erweiterung des Schulstandortes Grund- und Gesamtschule Heinrich-Julius Bruns

1150/17 05 Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet/Hand-

werkerhof Göhlsdorfer Straße” im Ortsteil Damsdorf/Gemarkung Göhls-dorf, Abwägung und Satzungsbeschluss 1164/17

06 Aufstellung eines Bebauungsplanes „Gewerbepark Damsdorf“ im OT Damsdorf (Gemarkung Göhlsdorf, Lehnin), Bestätigung Entwurf zur Durchführung der Offenlegung, Beteiligung Träger öffentlicher Belange

1176/17 07 Austritt der Gemeinde Kloster Lehnin – OT Krahne und Reckahn – aus

dem Trinkwasser- und Abwasserzweckverband „Freies Havelbruch“ 1186/17

Bekanntmachung zur öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kloster Lehnin am 02.05.2017, um 19.00 Uhr,

im Rathaus der Gemeinde Kloster Lehnin, OT Lehnin, Friedensstraße 3

08 Bekanntgabe Ergebnis der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung

09 Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Nieder-schrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 04.04.2017

10 Verschiedenes

II. nichtöffentlicher Teil: Vorlagen-Nr.11 Beschlussfassung über eventuelle Einwendungen gegen die Nieder-

schrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 04.04.2017 12 Mitteilungen 13 Windeignungsgebiet „Westliche Zauche“, Verhandlungsangebot zum

Repowering im bestehenden Windpark Prützke 1177/17 14 Grundstücksangelegenheiten 1182/17 15 Grundstücksangelegenheiten; Bestellung von Grundpfandrechten 1183/17 16 Verschiedenes

gez. KuhnertVorsitzender der Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kloster Lehnin hat am 18.06.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Hasenkamp“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennut-zungsplanes einschließlich Begründungen und Umweltbericht wurden am 04.04.2017 gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt. In sel-ber Sitzung wurde die Reduzierung des Geltungsbereiches um das Flurstück 50 (tlw.) der Flur 8 in der Gemarkung Lehnin beschlossen.Der neue Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 153 (tlw.), 160, 161, 162 der Flur 7 in der Gemarkung Lehnin und geht aus dem Übersichtsplan hervor.

Erläuterung der Planungsziele:Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, im Bereich „Am Hasen-kamp“ des Ortsteiles Lehnin gelegene private Gartenflächen und ein mit Garagen bebautes gemeindliches Grundstück einer Wohnbebauung zuzu-führen. Anlass für die Planungen sind konkrete Entwicklungsabsichten der betroffenen Grundstückseigentümer. Gleichzeitig können im Zuge der Ge-bietsentwicklung städtebauliche Missstände, wie ein zum Teil nicht mehr genutzter Garagenkomplex, beseitigt werden.Ziel ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO mit der Begrenzung der Nutzungsmaße durch Festsetzung einer GRZ von 0,25 bzw. 0,3, der Beschränkung der Höhe baulicher Anlagen sowie der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksflächen. Zur Sicherung der Erschließung werden öffentliche Straßenverkehrsflächen sowie Flächen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten festgesetzt. Grünordnerische Festsetzungen werden zur Minimierung von Eingriffen sowie der Durchgrünung des Plangebietes getroffen. Die naturschutzrechtliche Kompensation von Eingriffen soll außer-halb des Plangebietes stattfinden und vertraglich gesichert werden.Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Kloster Lehnin wird parallel für den Teilbereich „Wohnbaufläche W 4 – Am Hasenkamp“ im Parallelverfahren geändert.

Bebauungsplan „Am Hasenkamp“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Lehnin der Gemeinde Kloster Lehnin

hier: Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Arten und Inhalte umweltrelevanter Informationen:Folgende umweltrelevante Informationen sind für den Entwurf (Stand: Sep-tember 2016) verfügbar:• Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Potsdam-Mittelmark (2006)• Landschaftsplan der Gemeinde Kloster Lehnin (2007)• Umweltbericht als Teil der Begründung (Kap. IV) mit Erhebungen zu den

Schutzgütern Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild/Erholung, Arten und Lebensgemeinschaften/Schutzgebiete, Mensch/Kultur und Sachgüter und deren Wechselwirkungen, der Bewertung der Eingriffe in die Schutzgüter (vor allem Boden, Biotope, Bäume) und deren Kom-pensation

• Artenschutzbeitrag für den Bebauungsplan in Kloster Lehnin – Hasen-kampstraße, Dr. Daniel Lauterbach (2014) und Kompensationsmaßnah-men, Dr. Lauterbach (2017)

Folgende umweltbezogene Stellungnahmen der Fachbehörden wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung abgegeben:• Landkreis Potsdam-Mittelmark vom 30.09.2014: Die untere Wasserbe-

hörde gibt allgemeine Hinweise zur Planung bezüglich der Bodenversie-gelung und der Niederschlagsentwässerung. Die untere Bodenschutzbe-hörde erklärt, dass im Altlastenkataster keine Einträge zu Altlasten und Altlastverdachtsflächen vorliegen. Die untere Naturschutzbehörde (uNB) weist darauf hin, dass ein Teil des Geltungsbereichs (Flurstück 50 der Flur 8) sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Lehniner Wald- und Seengebiet“ befindet. Aufgrund der Lage im LSG wurde der Geltungsbereich um das Flurstück 50 reduziert. Bezüglich des Arten-schutzes weist die untere Naturschutzbehörde auf umzusetzende Ver-meidungs- und Ausgleichmaßnahmen für besonders geschützte Arten hin. Die Maßnahmen wurden in die Planunterlagen übernommen und sind vertraglich zu sichern. Weiterhin wurde aufgrund von Hinweisen der uNB die Begründung bezüglich der Entwicklungsziele und Maßnah-

AMTSBLATT für die Gemeinde Kloster Lehnin 28. April 2017 | Nr. 8 | Woche 17 | 3 |

menvorschläge des Landschaftsplans ergänzt. Die Eingriffsregelung so-wie das Kompensationsgutachten wurden aufgrund der Stellungnahme der uNB angepasst.

• Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg – Regionalabteilung West (LUGV) vom 01.10.2014: Das LUGV äußert be-züglich des Immissionsschutzes sowie Wasserwirtschaft und Hydrologie keine Bedenken gegen die Planung.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kloster Lehnin erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Hasenkamp“. Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der FNP-Änderung mit Begründung, landschaftsplanerischem Fachbeitrag und den Fachgutachten.Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt als qualifizierter Bebauungsplan im Regelverfahren nach § 2 BauGB mit Beteiligungsverfahren der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit. In der zweiten Stufe der Beteiligung erfolgt die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Planentwurfes (Stand September 2016) mit Begründung, Umweltbericht und den v.g. vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 15.05.2017 bis einschließlich 16.06.2017 im Rathaus der Gemeinde Kloster Lehnin, Fachbereich 3, Friedensstraße 3 in 14797 Kloster Lehnin, durch Aushang auf dem Flur vor dem Zimmer 2.09. In dieser Zeit kann der Entwurf des Bebauungsplanes bzw. der Flächennutzungsplanän-derung von jedermann eingesehen werden und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden. Die Öffentlichkeit erhält Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Anregungen und Hinweise zu der Planung können schriftlich oder zur Niederschrift zu den oben angegebenen Dienstzeiten ab-gegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschluss-fassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung wäre unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden sollten, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

— Amtliche Bekanntmachungen —

Abgrenzung des Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung im OT Lehnin

Die Einsichtnahme ist zu folgenden Zeiten möglich:Montags bis freitags 8.00 bis 12.00 Uhr, dienstags 13.00 bis 18.00 Uhr, don-nerstags 13.00 bis 16.00 Uhr.Die Ergebnisse der Offenlegung werden nach Abwägung in die weiteren Planungen einfließen.

Kloster Lehnin, den 13.04.2017

gez. BrücknerBürgermeister

Lage des Plangebietes Bebauungsplan „Am Hasenkamp“ im OT Lehnin

Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans „Am Hasenkamp“

AMTSBLATT für die Gemeinde Kloster Lehnin| 4 | 28. April 2017 | Nr. 8 | Woche 17

— Amtliche Bekanntmachungen —

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 04.04.2017 wurde Folgen-des beschlossen:

1.) Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung des Stellenplans 2017 (Vorl-Nr: 1166/17).

2.) Genehmigung einer Eilentscheidung nach § 58 BbgKVerf zur Widmung einer Gemeindestraße von der ehemaligen Kaserne Damsdorf zur L 861 (Vor.-Nr: 1169/17).

3.) Aufstellungsverfahren Bebauungsplan „Am Hasenkamp“/Änderung Flä-chennutzungsplan im OT Lehnin mit dem Ergebnis einer Reduzierung des Planbereichs (Vorl-Nr. 1112/17).

4.) Im Rahmen eines „Selbstbindungsbeschlusses“ wird beschlossen, dass bei Anträgen auf abweichende Dachfarbe im Bereich der Waldsiedlung im OT Netzen im Ausnahmefall auch Dacheindeckungen in der Farbe „dunkelgrün“ zugelassen werden. Im Vorfeld ist jedoch von Bauherren der Verwaltung im Rathaus eine Materialprobe vorzulegen.

5.) Die Gemeindevertretung stimmt einer Ausweisung der Krahner Haupt-straße (ab der Kreuzung Golzower Straße/Krahner Hauptstraße bis Ortsausgang) durch Ausweisung mit dem Zeichen 274.2-40 der Stra-ßenverkehrsordnung (Beginn/Ende der Zone mit zulässiger Höchstge-schwindigkeit 30 km/h ) zu. Eine Ergänzung in Bezug auf den Friedens-weg wird noch erwartet (Vorl.-Nr. 1174/17).

6.) Den Auftrag i.S. Schulbuchbelieferung für die Schuljahre 2017/18 bis 2019/20 für die Grund- und Gesamtschule Lehnin sowie die Grundschu-le Damsdorf erhält die Firma Natura Fachbuchhandel aus Kleinmachnow zum Angebotspreis von 74.673,84 €.

Aus den gemeindlichen Sitzungen

In der Sitzung des Ortsbeirates Grebs am 06.03.2017 wurde Folgen-des beraten/empfohlen :

1.) Projekt: Integrierte ländliche Entwicklung (ILE 2014 – 2020), die Projekt-liste für die Jahre 2017 – 2020 wurde insgesamt abgelehnt, sie soll aber anstelle „Buswendeplatz Anger“ neu: „Gestaltung Dorfanger mit Umfahrung Kita“ vorsehen. Das Wartehäuschen nahe des Altenheims (Görnseestraße) sollte ersetzt werden. Der Aussichtsturm sollte wegfal-len (Vorl. Nr. 1115/17).

2.) Die Verteilung der freiwilligen kulturellen Zuwendungen i.H.v. 1.900 € soll wie folgt erfolgen: Kita 150 €, Heimatverein 150 €, Sportverein 150 €, Feuerwehrverein 150 €, Adventsmarkt 200 €, Seniorenveran-staltungen 1.070 €, zentr. Seniorenveranstaltung 30 €.

3.) Es wurde empfohlen, von einem grundhaften Ausbau der Görnseestra-ße (zwischen Netzener Straße und Im Wiesengrund) abzusehen.

Anmerkung: O.g. Vorlagen können bei Interesse in der Verwaltung des Rathauses wäh-rend der Sprechzeiten eingesehen werden.

— Ende der amtlichen Bekanntmachungen —