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TPK SZ Tätigkeitsbericht 2017 1 / 12
Tripartite Kommission des Kantons Schwyz Tätigkeitsbericht 2017
Inhaltsverzeichnis
1. Tripartite Kommission (TPK) Schwyz 2 1.1 Organisation / Leistungsvereinbarungen 2 1.2 Mitglieder und Zusammensetzung 3 1.3 Aktivitäten 3
2. Vollzugsstelle TPK Schwyz 4
2.1 Personelles 4 2.2 Aktivitäten 4
3. Übersicht der Kontrollen und Statistiken 6
3.1 FlaM‐Kontrollen im Rahmen des EntsG 6
3.1.1 Allgemeine Übersicht durchgeführter Kontrollen 6 3.1.2 Kontrollen detailliert unterteilt nach Branchen 7 3.1.3 Vergleich mit Vorjahren 8
3.2 Schwarzarbeitskontrollen im Rahmen des BGSA 9
3.2.1 Allgemeine Übersicht durchgeführter Kontrollen 9 3.2.2 Kontrollen unterteilt nach Branchen mit und ohne GAV ave 10 3.2.3 Vergleich mit Vorjahren 11
4. Ausblick 12
4.1 Kontrolltätigkeit 12 4.2 Leistungsvereinbarungen 12 4.3 Fokusbranchen / Arbeitsmarktbeobachtung 12
TPK SZ Tätigkeitsbericht 2017 2 / 12
1. Tripartite Kommission (TPK) Schwyz 1.1 Organisation / Leistungsvereinbarungen
Der Kanton Schwyz hat den Vollzug des Entsendegesetzes (EntsG; SR 823.20) und des Artikels 360a ff. OR zu regeln. Das Gebiet des Kantons Schwyz bildet eine Arbeitsmarktregion gemäss Artikel 360b OR. Für die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr für Angehörige aus Staaten der EU/EFTA hat der Kanton Schwyz eine Tripartite Kommission (TPK) eingesetzt. Für die Um‐setzung betreiben die Tripartite Kommission des Kantons Schwyz und die Tripartite Arbeitsmarktkom‐mission (TAK) UR/OW/NW eine gemeinsame Vollzugsstelle mit Sitz in Altdorf. Der Kanton Schwyz hat für den Vollzug des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA; SR 822.41) die Vollzugsstelle der TAK als Kontrollorgan bestimmt. Die Zusammenarbeit ist in einer Vereinbarung geregelt. Der Zusammenschluss der Kantone Schwyz, Uri, Obwalden und Nidwalden zu einer Arbeitsmarktregion für die Umsetzung der flankierenden Massnahmen und zur Bekämpfung der Schwarzarbeit hat sich bewährt. Die Zusammenarbeit mit dem Kanton Schwyz im Bereich Vollzug stärkt die Kompetenz des Kontrollorgans der TAK Uri, Obwalden und Nidwalden.
Kilian Jauch, Leiter VollzugTel. 041 875 25 [email protected]
Michael Jacober, InspektorTel. 041 875 25 56
Remo Senn, InspektorTel. 041 875 25 [email protected]
Reto Bossi, InspektorTel. 041 875 25 [email protected]
Gem
eins
amer
reg
iona
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tsm
arkt
Tripartite Arbeits-marktkommissionUR / OW / NW
Ver
einb
arun
g
Organisationsschema
TAK
Vollzugsstelle
Klausenstrasse 26460 Altdorf TPK
Vereinbarungen gemeinsamer Vollzug
• SR 823.20 Bundesgesetz über in die Schweiz entsandtenArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsG)
• SR 822.41 Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA)
• OR 360a Arbeitsmarktbeobachtung
TripartiteKommissiondes Kantons Schwyz
Stand 2017
TPK SZ Tätigkeitsbericht 2017 3 / 12
1.2 Mitglieder und Zusammensetzung
Vorname / Name Amt / Funktion Verband / Behörde
Armando Zweifel Präsident Vertreter Arbeitgeber Kantonaler Schwyzer Gewerbeverband
Alex Granato Vizepräsident Vertreter Arbeitnehmer Gewerkschaft Unia
Hubert Helbling Mitglied Vertreter Kanton Schwyz Amt für Arbeit
Erich Rickenbacher Mitglied Vertreter Kanton Schwyz Amt für Arbeit
Dario Palumbo Mitglied Vertreter Arbeitgeber Handels‐ und Industrieverein Schwyz
Carmen Schlegel Mitglied Vertreterin Arbeitnehmer Gewerkschaft Syna
1.3 Aktivitäten Im Jahr 2017 trafen sich die Mitglieder der Tripartiten Kommission des Kantons Schwyz zu vier ordentlichen Sitzungen. Der Vorsitz und die Führung während den Sitzungen obliegen dem Präsidenten. Das Protokoll ist durch den Leiter der Vollzugsstelle zu erstellen. Den Schwerpunkt an den Sitzungen bilden die Erläuterungen seitens des Vollzugsstellenleiters zum Stand der Kontrolltätigkeit. Anhand intern geführter Kontrolllisten werden einige Kontrollen ausführlicher bespro‐chen. Weiter wird aufgezeigt, wo Sanktionen ausgesprochen wurden und in welchen Fällen es weitere Ab‐klärungen benötigte. Fragen können so geklärt und neue Kontrollstrategien daraus entwickelt werden. Eini‐ge Fälle werden unter dem Jahr auch bilateral mit den Mitgliedern besprochen. An den Sitzungen informie‐ren die Mitglieder auch über die Aktivitäten in Ihren Verbänden. Weiter wird über allgemeine Feststellungen auf dem Arbeitsmarkt berichtet und auch aktuelle politische Themen besprochen. Themen wie die Revision der Entsendeverordnung (Geplante Mehrkontrollen) sowie die Revision des BGSA wurden ausführlich diskutiert und mögliche Auswirkungen für die TPK SZ bzw. die
Vollzugsstelle aufgezeigt. Bei der Zusammensetzung der tripartiten Kommission hat es im Jahr 2017 personelle Veränderungen gege‐ben. Per Ende Dezember 2016 ist Frau Christine Schori, Vertreterin Arbeitgeber des Handels‐ und Industrie‐vereins Schwyz, aus der TPK Schwyz zurückgetreten. Weiter hat Herr Freddy Gisler, Vertreter Arbeitnehmer der Gewerkschaft Syna, per Sommer 2017 seinen Rücktritt eingereicht. Die Wahlbehörde für die TPK‐Mitglieder ist der Regierungsrat. Folgende Personen wurden neu in die TPK Schwyz gewählt:
Dario Palumbo, Vertreter Arbeitgeber, Handels‐ und Industrieverein Schwyz
Carmen Schlegel, Vertreterin Arbeitnehmer, Gewerkschaft Syna
Mit dem Austritt von Freddy Gisler musste auch das Amt des Vizepräsidenten neu besetzt werden. Die Or‐ganisation innerhalb der TPK ist Sache der Mitglieder. Im Organisationsreglement der TPK ist jedoch er‐wähnt, dass die kantonalen Vertreter diese Funktionen nicht übernehmen dürfen. Als neuer Vizepräsident
TPK SZ Tätigkeitsbericht 2017 4 / 12
wurde an der Sitzung vom 20. September 2017 Alex Granato, Vertreter Arbeitnehmer Gewerkschaft Unia, gewählt. Die personelle Situation bei der Vollzugsstelle wurde ebenfalls diskutiert. Gemäss Entwurf Leistungsverein‐barung FlaM für das Jahr 2018, haben die Kantone SZ, UR, OW und NW zusammen neu 500 Kontrollen durchzuführen. Das ist eine Zunahme von 70 Kontrollen gegenüber den Vorjahren. Die Anzahl Meldungen über mögliche Schwarzarbeit nimmt ebenfalls stetig zu, was Mehrkontrollen notwendig macht. Die TAK UR, OW, NW als Anstellungsbehörde hat nach Rücksprache mit der TPK Schwyz entschieden, ab 2018 eine zu‐sätzliche 60%‐Stelle (hälftig vergütet durch den Bund) bei der Vollzugsstelle zu schaffen, um auch in Zukunft die Anforderungen in den Bereichen Flankierende Massnahmen und bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit erfüllen zu können.
2. Vollzugsstelle TPK Schwyz 2.1 Personelles
Im Berichtsjahr 2017 sind folgende Personen in einem 100% Arbeitspensum bei der Vollzugsstelle be‐schäftigt:
Kilian Jauch Sekretariat und Leiter der Vollzugsstelle
Remo Senn Inspektor der Vollzugsstelle
Michael Jacober Inspektor der Vollzugsstelle
Reto Bossi Inspektor der Vollzugsstelle
2.2 Aktivitäten
Allgemeines: Die Vollzugsstelle der TAK/TPK ist im Jahr 2017 umgezogen. Die Büroräumlichkeiten befinden sich seit dem 24. Oktober 2017 neu bei der kantonalen Verwaltung Uri, Klausenstrasse 2, 6460 Altdorf.
Die Vollzugsstelle ist für den operativen Teil der Umsetzung der flankierenden Massnahmen, die Arbeits‐marktbeobachtung sowie für die Bekämpfung der Schwarzarbeit in den erwähnten vier Kantonen zuständig. Der Vollzugsaufwand verteilt sich etwa zur einen Hälfte auf den Kanton Schwyz und zur anderen Hälfte auf die Kantone Uri, Obwalden und Nidwalden. Das Berichtsjahr 2017 war ein intensives Kontrolljahr, wobei vor allem die Verdachtsfälle im Bereich Schwarzarbeit zugenommen haben. Die Vollzugsstelle konnte im BGSA‐ und FlaM‐Bereich die vom SECO, gemäss Vereinbarung, verlangten Vorgaben erfüllen. Der Vollzug in den Bereichen FlaM und BGSA ist mittlerweile ein fester Bestandteil im Schweizer Arbeits‐markt und wird unseres Erachtens auch wirkungsvoll vollzogen. Das regelmässige Treffen mit den TPK‐Sekretären der Deutschschweizer Kantone und Vertretern des SECO hat sich etabliert. Dabei geht es um den Erfahrungsaustausch bei der Umsetzung der flankierenden Massnahmen und der Bekämpfung möglicher Schwarzarbeit. Als Vertreter der Vereinbarungskantone UR, OW, NW und SZ, ist der Leiter der Vollzugsstelle Mitglied des Fachpools Arbeitsmarktaufsicht im Verband der Schweizerischen Arbeitsmarktbehörden (VSAA). Der Vollzugsstellenleiter ist zudem Mitglied der Begleitgruppe (Vorsitz VSAA), welche sich mit der Ausbil‐dung für kantonale FlaM‐ und BGSA‐Inspektorinnen und Inspektoren befasst. Zwei Inspektoren der Voll‐zugsstelle haben die (Ausbildung FlaM/BGSA) welche auf drei verschieden Modulen basiert, absolviert. Ein weiterer Inspektor wird diese im Verlauf des Jahres 2018 abschliessen.
TPK SZ Tätigkeitsbericht 2017 5 / 12
Die Vollzugsstelle hatte auch im vergangen Jahr mehrere Dossiers von anderen Kantonen mit Verdacht auf Schwarzarbeit oder Verstoss gegen geltende Lohn‐ und Arbeitsbedingungen erhalten, welche dann weiter mit den Spezialbehörden (Koordinationsfälle) abgeklärt werden mussten oder eine eigene Kontrolle auslös‐ten. Seit Dezember 2017 besteht die Möglichkeit, Verdachtsmeldungen möglicher Schwarzarbeit mittels Online‐Meldeformular dem kantonalen Kontrollorgan (Vollzugsstelle TAK UR, OW, NW und TPK SZ) zu melden:
Fokusbranchen:
Die TPK Bund definiert jedes Jahr Fokusbranchen, in welchen vermehrt Kontrollen durchgeführt werden sol‐len. Im Berichtsjahr waren dies das Baunebengewerbe, das Gastgewerbe, der Personalverleih, das Überwa‐chungs‐ und Sicherungsgewerbe, die Reinigungsbranche sowie das Bauhauptgewerbe. Weiter im Fokus wa‐ren die Branchen Gartenbau, Hauswirtschaft und Strassentransport.
Kontrollen Flankierende Massnahmen (FlaM): Im Jahr 2017 führte die Vollzugsstelle 264 FlaM‐Kontrollen durch. Der grösste Teil der kontrollierten Unter‐nehmen wurde im Verarbeitenden Gewerbe und im Baunebengewerbe durchgeführt. In 76 Fällen waren Verdachtsmomente von möglichen Verstössen gegen das Meldeverfahren, Scheinselbständigkeit oder der Unterbietung von orts‐ und branchenüblicher Löhne vorhanden. 17 Massnahmen (Verwarnung, Busse, Sper‐re) wurden verfügt. Von 40 eingeleiteten Verständigungsverfahren konnten 35 erfolgreich abgeschlossen werden. Mit zwei Entsendebetrieben konnte keine Einigung erzielt werden. Systematisches Lohndumping konnte jedoch nicht festgestellt werden. Details sind den Statistiken auf den Seiten 6‐8 zu entnehmen. Weiter waren viele telefonische Auskünfte an ausländische Unternehmen sowie CH‐Arbeitgeber zu Lohn‐ und Arbeitsbedingungen in der Schweiz bzw. in unserer Arbeitsmarktregion zu erteilen.
Kontrollen im Bauhauptgewerbe: Aufgrund einer Leistungsvereinbarung zwischen der TAK und der Paritätischen Berufskommission (PBK) des Bauhauptgewerbes der Kantone UR, OW, NW und SZ, kann die Vollzugsstelle für Kontrollen in dieser Bran‐che eingesetzt werden. Im letzten Jahr war die Vollzugsstelle für die Durchführung von 15 Kontrollen (fünf Kanton SZ) beauftragt worden.
Hinweise und Stichprobenkontrollen führen zur Aufdeckung von Verstössen bei der Schwarzarbeit: 225 Betriebskontrollen wurden im Berichtsjahr 2017 durchgeführt. Gegenüber dem Vorjahr ist eine deutli‐che Zunahme von eingegangenen Verdachtsmeldungen zu verzeichnen. Die grösste Anzahl der Kontrollen ist dem Baunebengewerbe zuzuordnen. Weiter zugenommen hat die Kontrolltätigkeit ausserhalb der offizi‐ellen Arbeitszeiten, was eine grosse Flexibilität seitens der Mitarbeitenden verlangte. Die Anzahl vermuteter Verstösse ist im Vergleich mit dem Vorjahr weiter angestiegen. Von den 78 vermute‐ten Verstössen gegen die Gesetzesbestimmungen kam es in 50 Fällen zur Anzeige oder Busse durch die be‐teiligten Spezialbehörden. Hinweise auf einen möglichen Verstoss im Bereich der Mehrwertsteuer (MWST) wurden bei vier kontrollierten Betrieben festgestellt. Weitere Details sind den Statistiken auf den Seiten 9‐11 zu entnehmen. Im Sinne der Prävention aber auch aufgrund von eingegangen Hinweisen wurden im Berichtsjahr acht koor‐dinierte Kontrollen mit der Kantonspolizei Schwyz durchgeführt. Bei den Kontrollen wurden Verstösse gegen das Ausländergesetz (AuG) geahndet. Weiter konnte bei diesen gemeinsamen Kontrollen die Zusammenar‐beit intensiviert und gegenseitiges Knowhow ausgetauscht werden. Die Polizei musste zudem in weiteren 26 Stichprobenkontrollen (Verdacht Verstoss AuG) miteinbezogen werden.
TPK SZ Tätigkeitsbericht 2017 6 / 12
3. Übersicht Kontrollen und Statistiken
3.1 FlaM‐Kontrollen im Rahmen des EntsG
3.1.1 Allgemeine Übersicht durchgeführter Kontrollen
Kontrollen vom 1. Januar – 31. Dezember 2017
Betriebe 264
SOLL gemäss Leistungsvereinbarung 260
Entsendebetriebe (252 Personen) 126
CH‐Arbeitgeber (229 Personen) 103
Selbständig Erwerbende 35
Ergebnis der Kontrollen in Betrieben / Arbeitsstätten 264
kein Verstoss 188
Verdacht Verstoss Meldeverfahren 27
Verdacht Scheinselbständigkeit 9
Verdacht Verstoss Mindestlöhne 40
Sanktionen / Massnahmen nach Detailabklärung 76
Verwarnung / Busse / Sperre 17
Verständigungsverfahren erfolgreich 35
Verständigungsverfahren nicht erfolgreich 2
Kein Verstoss / Verzicht auf Sanktion 18
Ausstehende Massnahmen 4
Pendente Fälle aus dem Vorjahr 0
Busse / Anzeige 0
Verständigungsverfahren erfolgreich 0
TPK SZ Tätigkeitsbericht 2017 7 / 12
In den Kantonen UR, OW, NW wurden im Berichtsjahr 174 Kontrollen (Soll 170) durchgeführt.
3.1.2 Kontrollen detailliert unterteilt nach Branchen
Branchen ohne GAV / Zuständigkeit TPK
Kontrollen Sanktionen / Massnahmen
Total B
etriebe
Kein Verstoss
Verdacht Verstoss
Meldeve
rfah
ren
Verdacht
Scheinselbstän
digke
it
Verdacht
Verstoss M
indestlöhne
Verw
arnung / Busse /
Sperre
Verständigungsve
rfah
ren
erfolgreich
Verständigungsverfah
ren
nicht erfolgreich
Verzicht au
f Sanktion
Ausstehende
Massnah
men
Massnah
men nach BGSA
1 Landwirtschaft 9 9 0 0 0 0 0 0 0 0 0
2 Gartenbau 9 9 0 0 0 0 0 0 0 0 0
3 Verarbeitendes Gewerbe
86 53 9 3 21 3 19 1 9 1 0
5 Baunebengewer‐be
75 54 11 4 6 8 6 0 7 0 0
6 Handel 7 6 0 0 1 0 1 0 0 0 0
6a Detailhandel (Schuhe und Be‐kleidung)
7 5 0 0 2 0 1 1 0 0 0
6b Detailhandel (Inventur)
2 0 1 0 1 0 0 0 0 2 0
8 Verkehr 2 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0
9 Dienstleistungen für Unternehmen
41 25 5 0 8 4 7 0 1 1 0
10 Personalverleih 2 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0
11 Überwachungs‐ und Sicherungs‐gewerbe
2 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0
13 Energieversorgung 4 3 0 0 1 0 1 0 0 0 0
15 Gesundheitswe‐sen
2 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0
16 Persönliche Dienstleistungen
2 1 1 0 0 1 0 0 0 0 0
17 Erotikgewerbe 2 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0
19 Dienstleistungen Privathaushalt
12 10 0 2 0 1 0 0 1 0 0
Total 264 188 27 9 40 17 35 2 18 4 0
TPK SZ Tätigkeitsbericht 2017 8 / 12
4.1.3 Vergleich mit Vorjahren
46%38%
16%
45% 41%
14%
48%39%
13%
Entsendebetriebe CH‐Arbeitgeber Selbständige Erwerbende
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
2015 (296 Kontrollen) 2016 (264 Kontrollen)
2017 (263 Kontrollen)Kontrollen aufgeteilt nach:
75%
10% 6% 9%
63%
17% 8% 12%
71%
11% 3% 15%
Kein Verstoss Verdacht VerstossMeldeverfahren
VerdachtScheinselbständigkeit
Verdacht VerstossMindestlöhne
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
2015 (296 Kontrollen) 2016 (264 Kontrollen)
2017 (263 Kontrollen)Ergebnisse der Kontrollen:
22%34% 32%
4% 8%
42%
14%31%
3% 0%23% 23% 46% 3% 5%
Kein VerstossVerzicht Sanktion
VerwarnungBusse / Sperre
Verst. Verf.erfolgreich
Verst. Verf.nicht erfolgreich
AusstehendeMassnahmen
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
2015 (74 Massnahmen) 2016 (98 Massnahmen)
2017 (76 Massnahmen)
Sanktionen / Massnahmen nach Detailabklärung:
TPK SZ Tätigkeitsbericht 2017 9 / 12
3.2 Schwarzarbeitskontrollen im Rahmen des BGSA
3.2.1 Allgemeine Übersicht durchgeführter Kontrollen
Kontrollen vom 1. Januar – 31. Dezember 2017
Total Personenkontrollen 528
Total Betriebskontrollen 225
SOLL Betriebskontrollen gemäss Leistungsvereinbarung 223
Ergebnis der Kontrollen 225
kein Verstoss 147
vermuteter Verstoss in Betrieben 78
Massnahmen / Sanktionen nach Detailabklärung 78
Kein Verstoss / Verzicht auf Sanktion 25
Verwarnung 0
Anzeige / Sanktion / Busse 50
Pendente Fälle 3
Pendente Fälle aus dem Vorjahr 0
Anzeige / Busse 0
Verzicht auf weitere Massnahmen 0
Koordinationstätigkeit vom 1. Januar – 31. Dezember 2017
Weiterleitung vermutete Verstösse nach Ausländerrecht 1
Weiterleitung vermutete Verstösse nach Sozialversicherungsrecht 3
Weiterleitung vermutete Verstösse nach Quellensteuerrecht 1
In den Kantonen UR, OW und NW wurden in der gleichen Zeitspanne 189 Betriebe kontrolliert. Somit wurden total 414 Kontrollen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit in den Arbeitsmarktregion SZ, UR, OW und NW durchgeführt.
TPK SZ Tätigkeitsbericht 2017 10 / 12
3.2.2 Kontrollen unterteilt nach Branchen mit und ohne GAV ave
Branchen mit /ohne GAV Zuständigkeit TPK
Kontrollen in Betrieben
Vermuteter Verstoss gemäss Aktenlage TPK von Personen in Be‐
trieben
Verdacht MWST
in Betrieb
Sanktionen und Mass‐nahmen
Kein Verstoss
Verzicht Sanktion
Verw
arnung Amt
Anzeige / Busse
Pendente Fälle
Total
Kein
Verstoss
Verm
uteter
Verstoss
AuG
SVR
QST
1 Landwirtschaft 2 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0
2 Gartenbau 4 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0
3 Verarbeitendes Gewerbe
6 4 2 4 0 0 0 0 0 2 0
4 Bauhauptgewerbe 22 12 8 7 1 0 2 4 0 6 0
5 Baunebengewerbe 137 89 46 44 39 26 2 14 0 31 3
6 Handel 6 4 2 2 1 0 2 1 0 1 0
7 Gastgewerbe 18 8 10 10 7 0 0 3 0 7 0
8 Verkehr 3 2 1 0 1 0 0 1 0 0 0
9 Dienstleistungen für Unternehmen
3 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0
10 Personalverleih 8 7 1 1 0 0 0 0 0 1 0
12 Reinigungsgewerbe 11 10 1 1 1 1 0 0 0 1 0
19 Dienstleistungen Privathaushalt
5 2 3 1 8 7 0 2 0 1 0
Total 225 147 74 70 58 34 4 25 0 50 3
TPK SZ Tätigkeitsbericht 2017 11 / 12
3.2.3 Vergleich mit Vorjahren
10% 3% 13%
74%
11% 7% 15%
67%
15% 3% 20%
62%
Hinweise Behörden Hinweise Dritte Doppelkontrollen FlaM/BGSA Stichproben
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
2015 (234 Kontrollen) 2016 (226 Kontrollen)
2017 (225 Kontrollen)Betriebskontrollen basierend auf:
86%
14% 0%
71%
28%1%
66%
32%
2%
Kein Verstoss Vermuteter VerstossAuG, SVR, QST
Vermuteter VerstossMWST
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
2015 (234 Kontrollen) 2016 (226 Kontrollen)
2017 (225 Kontrollen)Ergebnis der Betriebskontrollen:
56%
0%25% 19%
49%
0%
51%
0%
32%
0%
64%
4%
Kein VerstossVerzicht Sanktion
Verwarnung Amt Strafanzeige / SanktionBusse
Pendenten Fälle
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
2015 (32 Massnahmen) 2016 (65 Massnahmen)
2017 (78 Massnahmen)
Sanktionen / Massnahmen nach Detailabklärung: